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Teisės terminai 1936 m. ir 2013 m. lietuviškuose tarptautinių žodžių žodynuose: lyginamasis tyrimas

Dalia Gedzevičienė

Abstract

The article analyses and compares the legal terms and their adjectival components recorded in the Lithuanian dictionaries of international words published in 1936 and 2013 (DIW 1936 and DIW 2013). The aim of studying the collected material is to evaluate the significance of these dictionaries for the legal language of the respective periods of independent Lithuania. A comparable number of legal terms and adjective components was recorded in both dictionaries (DIW 1936 – 738, DIW 2013 – 748). It may be concluded that DIW 1936 was a meticulously prepared and valuable source of legal terminology for its time, whereas the impact and significance of DIW 2013 for legal language are considerably lesser, because, firstly, the relative frequency of legal terminology decreased in DIW 2013 compared to DIW 1936, and secondly, during the latter period, legal terminology had already been extensively recorded and disseminated across a wide-ranging publicly accessible specialised sources.

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Terminologija / Terminology 2025, Nr. 32, p. 1–18 Turinio nuoroda / Contents link ISSN 2669-2198 (elektroninis / online) RECHTSTERMINI IN LITAUISCHEN WÖRTERBÜCHERN DER INTERNATIONALEN WÖRTER VON 1936 UND 2013: EINE VERGLEICHENDE UNTERSUCHUNG Rechtstermini in den litauischen Wörterbüchern der internationalen Wörter von 1936 und 2013: Eine vergleichende Untersuchung DALIA GEDZEVIČIENĖ Institut für Recht des Litauischen Zentrums für Sozialwissenschaften E-Mail: [email protected] ORCID ID: https://orcid.org/0000-0001-8285-9692 Forschungsgebiete: Rechtssprache, Rechtsterminologie, Bezeichnung sozial vulnerabler Personen, Theorie der konzeptuellen Metapher. https://doi.org/10.35321/term32-06 ZUSAMMENFASSUNG Der Beitrag untersucht und vergleicht die Rechtstermini und ihre adjektivischen Bestandteile, die in den 1936 und 2013 erschienenen litauischen Wörterbüchern der internationalen Wörter (TŽŽ 1936 und TŽŽ 2013) verzeichnet sind. Anhand des zusammengetragenen Materials soll die Bedeutung dieser Wörterbücher für die Rechtssprache der jeweiligen Periode des unabhängigen Litauens bewertet werden. In beiden Wörterbüchern wurde eine ähnliche Zahl von Rechtstermini und ihren adjektivischen Bestandteilen festgestellt (TŽŽ 1936 – 738, TŽŽ 2013 – 748). Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass TŽŽ 1936 eine sorgfältig erarbeitete, nützliche und bedeutende Quelle der damaligen Rechtsterminologie war, während der Einfluss und die Bedeutung von TŽŽ 2013 für die Rechtssprache deutlich geringer sind: Erstens ist der relative Anteil der Rechtstermini in TŽŽ 2013 im Vergleich zu TŽŽ 1936 zurückgegangen; zweitens wurde die Rechtsterminologie in der späteren Periode bereits in zahlreichen anderen öffentlich zugänglichen Fachquellen erfasst und veröffentlicht. SCHLÜSSELWÖRTER: Rechtsterminus, Rechtssprache, Wörterbuch der internationalen Wörter, Quelle der Terminologie. ZUSAMMENFASSUNG Der Beitrag analysiert und vergleicht die Rechtsbegriffe und ihre adjektivischen Bestandteile, die in den 1936 und 2013 veröffentlichten litauischen Wörterbüchern der internationalen Wörter (DIW 1936 und DIW 2013) verzeichnet sind. Ziel der Untersuchung des gesammelten Materials ist es, die Bedeutung dieser Wörterbücher für die Rechtssprache der jeweiligen Zeitabschnitte des unabhängigen Litauens zu bewerten. In beiden Wörterbüchern wurde eine vergleichbare Zahl von Rechtsbegriffen und adjektivischen Bestandteilen verzeichnet (DIW 1936 – 738, DIW 2013 – 748). Daraus lässt sich schließen, dass Copyright © 2025 Dalia Gedzevičienė. Herausgegeben vom Institut für die litauische Sprache. Dieser Artikel ist ein Open-Access-Beitrag, der unter den Bedingungen der Creative-Commons-Namensnennung-Lizenz verbreitet wird. Diese gestattet die uneingeschränkte Nutzung, Verbreitung und Vervielfältigung in jedem Medium, sofern die ursprüngliche Autorin und die Quelle angegeben werden. // Herausgegeben vom Institut für die litauische Sprache. Dieser Artikel ist frei zugänglich und wird gemäß den Bedingungen der „Creative Commons“-Namensnennung-Lizenz verbreitet, die die uneingeschränkte Nutzung, Verbreitung und Wiedergabe des Inhalts in jedem Medium unter Angabe der Autorin und der Quelle gestatten. Eingegangen: / Gauta: 2025-04-30. Angenommen: / Priimta: 2025-07-21. 1 Das DIW 1936 war für seine Zeit eine sorgfältig erarbeitete und wertvolle Quelle der Rechtsterminologie, während der Einfluss und die Bedeutung des DIW 2013 für die Rechtssprache wesentlich geringer sind. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens nahm die relative Häufigkeit der Rechtsterminologie im DIW 2013 gegenüber dem DIW 1936 ab; zweitens war die Rechtsterminologie in diesem späteren Zeitraum bereits umfassend in zahlreichen öffentlich zugänglichen Fachquellen erfasst und verbreitet worden. SCHLÜSSELWÖRTER: Rechtsbegriff, Rechtssprache, Wörterbuch der internationalen Wörter, Terminologiequelle. EINLEITUNG Der Anlass, die in zwei litauischen Wörterbüchern der internationalen Wörter verzeichneten Rechtsbegriffe zu untersuchen und miteinander zu vergleichen, zwischen deren Veröffentlichung beinahe acht Jahrzehnte liegen, war ein gemeinsamer Umstand ihrer Herausgabe: Sowohl während der ersten Unabhängigkeit, der sogenannten Zwischenkriegszeit, als 1936 das Wörterbuch der internationalen Wörter (im Folgenden TŽŽ 1936) erschien, als auch während der wiederhergestellten Unabhängigkeit (seit 1990 bis heute), als 2013 das Wörterbuch der internationalen Wörter (im Folgenden TŽŽ 2013) veröffentlicht wurde, war kein erklärendes mehrsprachiges Wörterbuch der Rechtsbegriffe herausgegeben worden. Vor dem Hintergrund dieses terminologisch bedeutsamen Umstands verfolgt der Beitrag das Ziel, anhand des in den Wörterbüchern gefundenen Materials (Rechtsbegriffe und ihre adjektivischen Bestandteile) die Bedeutung zweier litauischer Wörterbücher der internationalen Wörter als Quellen der Rechtsterminologie ihrer jeweiligen Zeit für die Rechtssprache und die historische Erforschung von Rechtsbegriffen zu bewerten. Zur Erreichung dieses Ziels wurden folgende Aufgaben festgelegt: 1) die Rechtsbegriffe beider Wörterbücher und ihre Darstellungsweisen zu vergleichen, indem a) die Zahl der Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile sowie ihr Verhältnis zur Gesamtzahl der Stichwörter des jeweiligen Wörterbuchs berechnet werden; b) die Zahl der Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile nach ihrer Ausdrucksform (Zusammensetzung der Begriffe, Wortarten) ermittelt wird; c) die Zahl der Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile nach Herkunftssprachen sowie die Unterschiede bei den Angaben zu den Herkunftssprachen ermittelt werden; 2) die beiden Wörterbüchern gemeinsamen und unterschiedlichen Bestände an Rechtsbegriffen und ihren Bestandteilen herauszuarbeiten und auf dieser Grundlage wesentliche Veränderungen der Ausdrucksformen und Definitionen der Begriffe festzustellen. Somit sind Untersuchungsgegenstand des Beitrags zwei in unterschiedlichen Zeitabschnitten veröffentlichte Wörterbücher der internationalen Wörter als Quellen der Rechtsterminologie; die darin verzeichnete Rechtsterminologie bildet das Untersuchungsmaterial, anhand dessen die Bedeutung der terminologischen Quelle für die damalige Rechtssprache, die Entwicklung der Rechtsbegriffe und deren Erforschung bestimmt werden soll. Die Rechtsbegriffe wurden aus beiden Wörterbüchern manuell gesammelt; im Beitrag kamen Zähl-, Vergleichs- und deskriptiv-analytische Methoden zum Einsatz. Wichtig ist der Hinweis, dass Wörterbücher der internationalen Wörter aus zwei Gründen grundsätzlich keine Hauptquellen der Rechtsterminologie sind. Erstens sind die zuverlässigsten Quellen der Rechtsterminologie Rechtsakte verschiedener Ebenen, Wörterbücher der Rechtsbegriffe, rechtswissenschaftliche Arbeiten und spezialisierte Datenbanken; zweitens sind Wörterbücher der internationalen Wörter nicht Quellen der gesamten Rechtsterminologie, sondern nur eines bestimmten Teilbereichs davon – der internationalen Rechtsbegriffe. Dennoch formuliert der Beitrag die hypothetische Annahme, dass das TŽŽ 1936 während der ersten Unabhängigkeit mangels eines veröffentlichten litauischen Wörterbuchs der Rechtsbegriffe, geschweige denn eines Korpus oder einer Datenbank, neben litauischen Rechtsakten und rechtswissenschaftlichen Arbeiten einige Jahre lang (bis zur Besetzung des Landes) eine der Hauptquellen der Rechtsterminologie gewesen sein könnte. 2 Das 1936 erschienene Tarptautinių žodžių žodynas (TŽŽ 1936) ist zwar nicht das erste litauische Wörterbuch der Internationalismen1, aber das erste Werk dieses Umfangs (1 064 S.), das von einem Kollektiv aus Fachleuten verschiedener Disziplinen professionell erarbeitet wurde. Dieses Wörterbuch wurde vom Schriftsteller Kazys Boruta sowie vom renommierten Historiker und Enzyklopädisten Pranas Čepėnas und seiner Frau Albina Sirutytė-Čepėnienė zusammengestellt, vom Historiker und Litauisten Juozas Žiugžda redigiert und vom Juristen und Bibliophilen Prof. Vaclovas Biržiška sowie vom Philosophen Prof. Pranas Dovydaitis durchgesehen und korrigiert. Insgesamt wurden darin rund 22 000 verschiedene Wörter, Termini und Redewendungen erläutert. Daher wurde dieses Wörterbuch als Untersuchungsgegenstand für den ersten Zeitraum ausgewählt: wegen seines Umfangs, der den seiner Vorgänger um fast das Zehnfache übertraf, und wegen der namhaften Intellektuellen, die es zusammengestellt hatten. Auch während der wiederhergestellten Unabhängigkeit erschienen mehrere Wörterbücher der Internationalismen2. Als zweiter Gegenstand dieser vergleichenden Untersuchung wurde daraus das 2013 veröffentlichte, von einem Autorenkollektiv erarbeitete Tarptautinių žodžių žodynas (TŽŽ 2013) ausgewählt. In einzelnen Artikeln werden darin rund 28 000 Wörter erläutert. Dieses Wörterbuch wurde auf der Grundlage des 2004 veröffentlichten Tarptautinių žodžių žodyno erstellt. Bislang wurde nicht näher untersucht, wie Termini in Wörterbüchern der Internationalismen erfasst werden. Einige Merkmale der Darstellung von Rechtstermini im TŽŽ 2013 hat Dalia Gedzevičienė (2023) erörtert. Zu den einzelnen Fachgebieten, deren Terminologie aus Wörterbüchern der Internationalismen gesammelt und unter verschiedenen Aspekten analysiert wurde, gehören die Polygraphie (Petretienė, Mikalajūnaitė 2010) und die Medizin (Briaukienė 2004). Untersucht wurden außerdem Bedeutungsveränderungen bei Internationalismen, die in der Verwaltungssprache verwendet werden (Vladarskienė 2004; Rudaitienė 2006; Vladarskienė 2014; Vladarskienė 2019), sowie der Gebrauch bestimmter Internationalismen in der Sprache von Juristen (Koženiauskienė 2004). Alvydas Umbrasas untersucht in seinen Publikationen ausführlich den Stand der litauischen Rechtsterminographie verschiedener Zeiträume (2001; 2008; 2010; 2021; 2024 u. a.). Obwohl sich in der litauischen Terminologie die Tradition herausgebildet hat, nur Substantive und substantivische Wortverbindungen als Termini zu betrachten, reichen diese Formen in der Wissenschafts- und Praxissprache, in der Termini verwendet werden, nicht aus; insbesondere kann man dort nicht auf Verben mit spezieller Bedeutung verzichten (Umbrasas 2010: 14). Daher werden in diesem Artikel auch Verben als eigenständige Termini behandelt. Adjektive gelten in dieser Publikation nicht als eigenständige Termini, sondern werden als untergeordnete Bestandteile zusammengesetzter Termini untersucht. Das Untersuchungsmaterial dieser Arbeit umfasst somit die im TŽŽ 1936 und TŽŽ 2013 erfassten Substantive, Verben und ihre Verbindungen (zusammengesetzte Termini), die Rechtsbegriffe bezeichnen, sowie Adjektive, die im Rechtsbereich in spezieller Bedeutung verwendet werden, d. h. eigenständige Rechtstermini und ihre möglichen untergeordneten Bestandteile, die im Wörterbuch als einzelne Wörter verzeichnet sind. Dieses gesamte Untersuchungsmaterial wird im Folgenden zusammenfassend als Rechtstermini bezeichnet. 1 Ankstesni žinomi lietuviški tarptautinių žodžių žodynėliai: Šlapelis Jurgis 1907: Svetimų ir nesuprantamų žodžių žodynėlis: skaitytojams palengvinimas, Tilžė: Šviesa, 110 p.; M. ir S. 1923: Svetimų ir tarptautiškų žodžių žodynėlis, Šiauliai: „Vilties“ dr-jos leidinys, 84 p.; Norkus Jonas 1924: Svetimų ir nesuprantamų žodžių žodynėlis, Kaunas: „Vaivos“ b-vė, 95 p. 2 Pvz.: Mackevičienė Aldona 1999: Tarptautinių žodžių žodynas, Vilnius: Gimtinė; Vaitkevičiūtė Valerija 2007: Tarptautinių žodžių žodynas, Vilnius: Žodynas; ir kt. 3 Um aus den untersuchten Wörterbüchern Rechtstermini auszuwählen, mussten zunächst Kriterien für deren Erkennung und Auswahl festgelegt werden. Da „ein Terminus kein besonderes Wort oder eine feste Wortverbindung ist, sondern eine benennende sprachliche Einheit, deren Inhalt durch die Definition ihrer terminologischen Bedeutung erschlossen wird“ (Gaivenis 2002: 13), wird in diesem Artikel die im TŽŽ 1936 und TŽŽ 2013 angegebene Wortbedeutung näherungsweise einer Definition der terminologischen Bedeutung gleichgesetzt. Entsprechend dieser Auffassung wurde die Angabe einer Definition oder Bedeutung des Rechtsbegriffs im Wörterbuch als Hauptkriterium für die Erkennung eines Rechtsterminus und als Merkmal eines Rechtsterminus gewählt. Bei der Erfassung von Rechtstermini aus Wörterbüchern der Internationalismen wurde angestrebt, möglichst viele mit dem Rechtsbereich verbundene Lexeme einzubeziehen: gesammelt wurden Termini aus verschiedenen Rechtsgebieten, solche, die in den Rechtssystemen anderer Länder verwendet werden (z. B. bestas), sowie veraltete (z. B. abjudikacija) und kirchenrechtliche Termini (z. B. konkordatas). TEISĖS TERMINŲ KIEKIS 1936 M. IR 2013 M. TARPTAUTINIŲ ŽODŽIŲ ŽODYNUOSE Ein Terminus wird in diesem Artikel als Bezeichnung eines Begriffs aus der Wissenschaft, Technik, Kunst oder einem anderen Bereich verstanden. Anhand der Bedeutungserklärungen der Internationalismen, die hier näherungsweise als Termini-Definitionen behandelt werden, wurde festgestellt, dass im TŽŽ 1936 738 und im TŽŽ 2013 748 Internationalismen Rechtsbegriffe bezeichnen oder im Rechtsbereich in spezieller Bedeutung verwendet werden. Die im TŽŽ 1936 ermittelten 738 Rechtstermini und ihre Bestandteile machen 3,35% aller Stichwörter dieses Wörterbuchs (22 000) aus, während die im TŽŽ 2013 gefundenen 748 Rechtstermini und ihre Bestandteile rund 2,67% aller Stichwörter dieses Wörterbuchs (28 000) ausmachen. Ein Vergleich der Zahl der Stichwörter in beiden Wörterbüchern (22 000 im TŽŽ 1936 und 28 000 im TŽŽ 2013) zeigt, dass sie im zweiten, 77 Jahre später erschienenen Wörterbuch um 6 000, also 27%, zugenommen hat; die absolute Zahl der Rechtstermini blieb jedoch im Wesentlichen unverändert, während ihr relativer Anteil sogar zurückging. Dies zeigt, dass die Aufmerksamkeit der Herausgeber des TŽŽ 2013 für den Rechtsbereich nicht im selben Maße zunahm wie für Begriffe aus anderen Bereichen. Zum Teil lässt sich diese Situation als Fortsetzung der bereits während der Sowjetzeit entstandenen Verhältnisse bewerten: In den damals erarbeiteten Wörterbüchern der Internationalismen3 wurde den Sozialwissenschaften wie Soziologie und Psychologie nur sehr wenig Aufmerksamkeit gewidmet, während andere Disziplinen, etwa Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaft, stark ideologisiert waren. Andererseits werden Wörterbücher der Internationalismen unter anderem auf der Grundlage von Fachwörterbüchern erstellt; die sehr geringe Zahl sozialwissenschaftlicher Begriffe im TŽŽ 2013 könnte daher auch durch den Mangel an Fachwörterbüchern für die betreffenden Bereiche bedingt sein. 3 Während der sowjetischen Besatzungszeit wurde ein originäres litauisches Wörterbuch der Internationalismen erst in der späten Sowjetzeit, 1985, erarbeitet (Kvietkauskas Valdemaras 1985: Tarptautinių žodžių žodynas, Vilnius: Vyriausioji enciklopedijų redakcija); bis dahin verwendete man in der Praxis russische Wörterbücher der Internationalismen oder aus dem Russischen übersetzte und teilweise an den litauischen Sprachgebrauch angepasste Wörterbücher, z. B.: Lemchenas Chackelis 1951: Tarptautinių žodžių žodynas, Vilnius: Valstybinė politinės ir mokslinės literatūros leidykla; Lemchenas Chackelis 1969: Tarptautinių žodžių žodynas, Vilnius: Mintis. 4 Von den 738 in DIW 1936 und den 748 in DIW 2013 erfassten Rechtstermini und ihren Bestandteilen bezeichnen 562 Wörter in beiden Wörterbüchern dieselbe Rechtskonzeption und weisen allenfalls gewisse formale Ausdrucksunterschiede auf. Dies ist der Bestand gemeinsamer Rechtstermini beider Wörterbücher. Es sei darauf hingewiesen, dass es wesentlich mehr Lexeme mit gleicher Ausdrucksform gibt; den gemeinsamen Termini werden jedoch diejenigen nicht zugerechnet, die 1936 noch keine oder 2013 nicht mehr die Bedeutung eines Rechtsbegriffs hatten. Es wurde festgestellt, dass über nahezu acht Jahrzehnte hinweg mindestens 77 Prozent des Fundaments der litauischen internationalen Rechtsterminologie stabil geblieben sind; die übrigen 178 beziehungsweise 23 Prozent der Rechtstermini setzen sich zusammen aus: 1) Termini, die nur in einem der Wörterbücher erfasst sind: a) In DIW 2013 finden sich Rechtstermini, die in DIW 1936 noch nicht vorhanden waren. Diese Situation ist sowohl auf das Aufkommen neuer sozialer Phänomene als Gegenstände rechtlicher Regelung als auch auf das Entstehen neuer Rechtsbegriffe zurückzuführen, z. B.: alimentinis, diskriminuoti, genocidas, lobizmas, preambulė, resocializacija usw.; b) DIW 1936 enthielt Rechtstermini, die in DIW 2013 nicht mehr vorkommen. Diese Situation ist auf Veränderungen der rechtlichen Regelung, den Wandel der Rechtsbegriffe und der zu ihrer Bezeichnung verwendeten Termini sowie die mangelnde Aktualität von Begriffen usw. zurückzuführen, z. B.: akriniminacija, areštantas, azilis, egzekutyva, ilegališkas, impunitetas, nunkupuoti, observancija, perifakcija usw.; 2) Wörter, die in beiden untersuchten Wörterbüchern erfasst sind, jedoch nur in einem von ihnen eine terminologische Bedeutung haben: a) Im Wörterbuch von 2013 erhielten bereits im Wörterbuch von 1936 vorhandene Wörter, die damals noch keinen Rechtsbegriff bezeichneten, eine Bedeutung als Rechtsbegriff, z. B. hat kolizija in DIW 2013 eine zweite Bedeutung: „Widerspruch zwischen Gesetzen, die dieselben oder verwandte gesellschaftliche Beziehungen regeln“, während in DIW 1936 nur die Bedeutung kolizijos „Kampf, Zusammenstoß gegensätzlicher Kräfte, Interessen, Umstände, Meinungen, Gefühle“ erfasst ist; ebenso lautet eine der Bedeutungen von nacionalinis in DIW 2013 „dem gesamten Staat, dem Staat als Ganzem zugehörig“, während nacionalinis in DIW 1936 lediglich „national“ bedeutete; b) Im Wörterbuch von 1936 erfasste Wörter oder Wortverbindungen, die einen Rechtsbegriff bezeichneten, haben diese Bedeutung im Wörterbuch von 2013 nicht mehr, z. B. bedeutete degradacija in DIW 1936 „Herabstufung, Entzug eines Ranges oder sonstiger Rechte“, während degradacija in DIW 2013 nur als allmählicher Verlust guter Eigenschaften, als Verschlechterung, definiert ist; eine der Bedeutungen von retrakcijos in DIW 1936 war „Änderung eines Gerichtsurteils aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit“, während retrakcija in DIW 2013 lediglich „Zusammenziehung, Verringerung“ bedeutet; 3) In der Stichwortliste von DIW 1936 sind 53 zusammengesetzte Rechtstermini erfasst, z. B.: administracinė teisė, civilinė teisė, fizinis asmuo, juridinis asmuo, kasacinis skundas, notarialinės sutartys usw. Die meisten dieser in DIW 1936 verzeichneten zusammengesetzten Termini sind zu einem festen Bestandteil der modernen litauischen Rechtsterminologie geworden. AUSDRUCK INTERNATIONALER RECHTSTERMINI Bevor erörtert wird, welche Ausdrucksformen von Termini in den Wörterbüchern der internationalen Wörter gefunden wurden, sei darauf hingewiesen, dass in diesem Artikel als Bestandteile oder mögliche Bestandteile von Rechtstermini Adjektive bezeichnet werden, die im Rechtsbereich in einer Fachbedeutung verwendet werden und in den Stichwortlisten der Wörterbücher der internationalen Wörter nicht als Bestandteile einer Wortverbindung (eines zusammengesetzten Terminus), sondern als eigenständige lexikalische Einheiten verzeichnet sind; ihre terminologische Bedeutung geht aus den Bedeutungserläuterungen oder 5 den angeführten Verwendungsbeispielen hervor. Hinsichtlich ihrer formalen Ausdrucksform (des Aufbaus des Terminus) werden solche Adjektive im Folgenden im Artikel den Terminusbestandteilen zugeordnet; die genaue Bezeichnung wäre adjektivische Bestandteile zusammengesetzter Termini. Von den insgesamt 738 in DIW 1936 erfassten Rechtstermini und ihren Bestandteilen sind 53 zusammengesetzte Termini und 685 einwortige Termini beziehungsweise ihre Bestandteile. 52 der 53 zusammengesetzten Termini sind zweiwortig, ein Terminus ist dreiwortig (aktyvi renkam oji teisė). Der Hauptbestandteil all dieser zusammengesetzten Termini ist ein Substantiv; die Nebenbestandteile sind zweierlei Art: Die meisten sind a) kongruierende Attribute, ausgedrückt durch ein Adjektiv (35), z. B.: administraciniai aktai, komercinis teismas, servitutinė teisė, verbalinė nota, oder durch ein Partizip (1), z. B. kaltinamasis aktas; oder b) Rektionalattribute, ausgedrückt durch den Genitiv eines Substantivs (17), z. B.: akredityvo raštas, egzilio teisė, garantijų sutartis, policijos priežiūra. Diese in DIW 1936 erfasste Gruppe zusammengesetzter Rechtstermini lässt sich nicht mit der entsprechenden Terminusgruppe in DIW 2013 vergleichen, da das letztgenannte Wörterbuch unter den Stichwörtern keine Wortverbindungen enthält, die Rechtsbegriffe bezeichnen, also keine zusammengesetzten Termini4. Būtina atkreipti dėmesį, kad TŽŽ 1936, be jau minėtų 738 tarptautinių teisės terminų ir jų dėmenų, pateikta ir 10 lietuviškų teisės terminų: 3 iš jų yra vienažodžiai (akistata, antstolis, nepakaltinamumas) ir 7 – sudėtiniai terminai (asmens neliečiamybė, ypatingi įstatymai, karo lauko teismas, lyg­tinis nuteisimas, netesėjimo mokestis, tarptautinė teisė, trečiųjų teismas). Nors iš pirmo žvilgsnio tai atrodo kaip žodyno rengėjų darbo nenuoseklumas, vis dėlto iš žodyno redaktoriaus J. Žiugždos (1936: 6) parašytos „Prakalbos“ („Greta tarptautinių žodžių žodyne <...> paaiškinti ir kai kurie lietuviški mokslo terminai“) matyti, kad tai buvo sąmoningas ir anuomet, trūkstant terminų žodynų, itin reikalingas žodyno rengėjų sprendimas – kai kuriuos lietuviškus (netarptautinius) terminus pateikti ir paaiškinti leidžiamame tarptautinių žodžių žodyne. In DIW 2013 sind alle 748 Rechtstermini und ihre möglichen Bestandteile einwortig. Hinsichtlich ihrer Ausdrucksform gehören sie drei Wortklassen an: Substantiven, Verben und Adjektiven. Es wurde berechnet, dass von den 738 in DIW 1936 gefundenen Rechtstermini und ihren Bestandteilen 566 einwortige Termini durch ein Substantiv ausgedrückt werden, das heißt 76,7 Prozent aller im Wörterbuch verzeichneten Rechtstermini; 69 durch ein Verb, das heißt 9,8 Prozent; 45 Terminusbestandteile durch ein Adjektiv, das heißt 6,4 Prozent; und 53 zusammengesetzte Termini, das heißt 7,1 Prozent. Von den 748 in DIW 2013 gefundenen Rechtstermini und ihren Bestandteilen sind 573 nominale Termini, das heißt 76,6 Prozent aller im Wörterbuch verzeichneten Termini; 92 verbale Termini, das heißt 12,1 Prozent; 83 Terminusbestandteile werden durch ein Adjektiv ausgedrückt, das heißt 11,3 Prozent; in der Stichwortliste gibt es keine zusammengesetzten Termini (0) (Abb. 1). 4 Hinzuzufügen ist, dass DIW 2013 zusammengesetzte Rechtstermini als Verwendungsbeispiele bei 21 der 83 im Rechtsbereich verwendeten Adjektive anführt, z. B. bei juridinis – juridinis adresas, juridinis asmuo, bei kriminalinis – kriminalinis nusikaltimas, bei operatyvinis – operatyvinė informacija usw. Insgesamt werden 27 solcher Beispiele für zusammengesetzte Termini angeführt. Da aus beiden Wörterbüchern nur die in den Stichwortverzeichnissen erfassten Rechtstermini und ihre möglichen adjektivischen Bestandteile zusammengestellt wurden, werden diese Beispiele zusammengesetzter Termini nicht in die Gesamtzahl der Rechtstermini in DIW 2013 eingerechnet – gezählt werden nur die als Stichwörter erfassten Adjektive. 6 Abbildung 1. Ausdruck internationaler Rechtstermini und ihrer Komponenten nach Wortarten im TŽŽ 1936 und TŽŽ 2013 INTERNATIONALE RECHTSTERMINI – DAS DILEMMA VON LEHNWORT UND DERIVAT Bevor die Statistik zu den Herkunftssprachen der in beiden Wörterbüchern gefundenen Rechtstermini und ihrer Komponenten vorgestellt wird, müssen die Kriterien definiert werden, nach denen diese Angaben berechnet werden, denn bei einem Teil der Wörter ist in beiden Wörterbüchern keine Herkunftssprache angegeben (im TŽŽ 1936 bei einem Teil der einwortigen Substantiv- und Verbtermini, der adjektivischen Komponenten und der Mehrworttermini, im TŽŽ 2013 bei einem Teil der Verbtermini und adjektivischen Komponenten). Außerdem verweist das TŽŽ 2013 bei einigen Wörtern mit einem Pfeil auf einen anderen Artikel, dessen Stichwort oder Etymologie zum Verständnis der Herkunft des erläuterten Wortes beitragen soll. Obwohl die Bearbeiter keines der Wörterbücher erklärt haben, warum bei einem Teil der Wörter die Herkunftssprache nicht angegeben ist, lässt sich vermuten, dass jene Wörter, die ein litauisches Suffix haben und bei denen keine Herkunftssprache genannt wird, wahrscheinlich nicht als Lehnwörter, sondern als Derivate betrachtet werden, deren Wortbildungsbasis ein anderes internationales Wort ist. Ebenso ist anzunehmen, dass die Bearbeiter des TŽŽ 1936 in bestimmten Fällen nicht über genügend Informationen verfügten, um die Herkunft einiger Wörter festzustellen; außerdem könnten einige Wörter versehentlich ohne Herkunftsangabe geblieben sein. Am wenigsten Schwierigkeiten bei der Berechnung der Termini nach ihren Herkunftssprachen bereitet die Gruppe der einwortigen Substantivtermini, da bei den meisten dieser Termini in beiden Wörterbüchern die Herkunftssprache angegeben ist (im TŽŽ 2013 bei allen 573 Substantiven, im TŽŽ 1936 hingegen nur bei 12 von 566 Substantiven nicht angegeben, z. B.: falsifikatas, rasizmas). Das belegt, dass die Wörterbuchbearbeiter sie als Lehnwörter betrachten. Alle Morpheme dieser Substantive außer der Endung sind fremden Ursprungs. Wahrscheinlich gelangten diese Substantive fertig ins Litauische; erst hier wurden ihnen zur Anpassung an das grammatische System des Litauischen Endungen hinzugefügt. Wenn solche Wörter als Lehnwörter betrachtet werden5, gibt es keine 5In der litauischen Sprachwissenschaft betrachten einige Forschende solche Substantive als Lehnwörter; andere Forschende hingegen halten Substantive mit nichtlitauischen Ausgängen, neben denen es im Litauischen auch ein entsprechendes semantisch 7 sinnvolles und formal verwandtes Wort gibt, für korrelative Derivate, die wortbildungsmorphologisch zu zerlegen und nach Wortbildungskategorien zu analysieren sind. Aus der Perspektive der Morphemanalyse zeigt sich, dass der überwiegende Teil dieser Substantive mit internationalen Suffixen ins Litauische gelangt ist. Die meisten einwortigen internationalen substantivischen Rechtstermini, die in beiden Wörterbüchern verzeichnet sind, weisen das internationale Suffix -acija (etwa 20% aller substantivischen Termini) und -ija (etwa 19% aller substantivischen Termini) auf; etwa 40% der substantivischen Termini haben eines der folgenden fremden Suffixe: -alas, -(i)antas, -aras, -(i)atas, -ažas, -ektas, -enas, -entas, -eris, -ė, -esas, -etas, -ika, -istas, -ė, -istika, -itas, -izmas, -yva, -yvas, -(t)orius, -ė, -(i)umas, -utas, -ūra; je ein oder zwei Termini wurden mit den folgenden Suffixen gefunden: -ada, -anas, -antas, -endas, -eris, -eta, -ezė, -ėja, -idas, -ierė, -ierius, -iktas, -ina, -inas, -ingas, -ionas, -isas, -izė, -yras, -olas, -onas, -oras, -ulas, -usas. Etwa 20% der verbleibenden internationalen substantivischen Rechtstermini sind Termini a) mit fremdem Präfix und Suffix, z. B. koalicija; b) nur mit fremdem Präfix, z. B. preambulė; oder c) ohne Präfix und Suffix, z. B.: aktas, cenzas, faktas, nota, pasas, renta, stigma. Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass die im Artikel behandelten substantivischen Termini als Lehnwörter betrachtet werden; ihre Klassifizierung und Berechnung nach Herkunftssprachen war unproblematisch. Eine etwas andere Situation zeigt sich bei der Betrachtung der morphämischen Zusammensetzung von Verbtermini und Adjektiven, die im Rechtsbereich in einer fachsprachlichen Bedeutung verwendet werden: Anders als die zuvor behandelten substantivischen Termini bestehen deutlich mehr dieser Lexeme aus einer internationalen Komponente (Basis) und einer litauischen Komponente (Suffix), wobei die Endung nicht mitgerechnet wird. Daher kann ein Teil dieser Termini und ihrer Komponenten zu Recht als Derivate und nicht als Lehnwörter betrachtet werden. Dass die Bearbeiter beider Wörterbücher die Gruppe der Verbtermini und Adjektive aus genau dieser Perspektive betrachteten, d. h. zu ermitteln versuchten, welche von ihnen fertig ins Litauische gelangt waren und bei welchen die Wortbildung im Litauischen erfolgte, zeigt sich daran, dass bei einem beträchtlichen Teil der Verben und Adjektive überhaupt keine Herkunftssprache angegeben ist und bei einem weiteren Teil der Verben und Adjektive im TŽŽ 2013 mit einem Pfeil auf ein anderes Wort verwiesen wird. Alle 69 im TŽŽ 1936 gefundenen Verbtermini weisen das Suffix -uoti auf, z. B.: apeliuoti, justifikuoti, proroguoti. 91 der 92 im TŽŽ 2013 gefundenen verbalen Rechtstermini haben das litauische Suffix -uoti, z. B.: amnestuoti, inkriminuoti, reglamentuoti, suspenduoti, und ein Verb hat das Suffix -auti: advokatauti. Im Litauischen erfüllen solche an einen fremden Stamm angefügten Suffixe zunächst eine morphologische Adaptionsfunktion: Durch sie wird das Wort in das Flexionssystem integriert. Außerdem lässt sich in bestimmten Fällen, wenn „nicht nur ein Wort mit demselben Stamm in die Sprache entlehnt werden kann, sondern mehrere, und wenn eines davon morphologisch komplexer ist, bereits eine synchrone Wortbildungsbeziehung erkennen“ (Pakerys 2013–2014: 2). Wenn sich ein Lexem also nicht wortbildungsmorphologisch zerlegen lässt, weil es im Litauischen kein Basiswort hat und das Suffix lediglich die morphologische Adaptionsfunktion eines Lehnworts erfüllt, sowie ein formal verwandtes Wort vorhanden ist, werden sie als korrelative Derivate betrachtet. Die zweifache Behandlung solcher Substantive erörtert Jolanta Vaskelienė ausführlicher in der Praktische Grammatik der litauischen Standardsprache (Balčiūnienė ir kt. 2024: 366–371). 8 Auch wenn sich im Litauischen gemeinsame Substantive oder Adjektive finden, kann man davon ausgehen, dass ein solches Suffix nicht nur die Funktion erfüllt, das Wort an das grammatische System des Litauischen anzupassen, sondern auch eine Wortbildungsfunktion hat und das betreffende Verb somit bereits als Ableitung betrachtet werden kann. Der Artikel geht davon aus, dass gerade bei den Verben, die die Wörterbuchverfasser als Ableitungen behandeln, keine Herkunftsangaben gemacht werden, während sie bei den als Entlehnungen behandelten Verben angegeben werden. Im TŽŽ 1936 wird bei 60 von 69 verbalen Rechtstermini die Herkunft angegeben, z. B.: aprob uoti, notifikuoti; bei 9 fehlt sie dagegen, z. B.: bankrutuoti, kodifikuoti, kontroliuoti, legalizuoti. Auch wenn es heute schwierig wäre zu erraten, welche Wörter die Verfasser des TŽŽ 1936 in Fällen von Verben wie kodifikuoti und kompensuoti als Grundwörter ansahen, wird diese Entscheidung der Wörterbuchverfasser bei der folgenden Berechnung der Termini nach ihren Herkunftssprachen nicht infrage gestellt; diese Wörter werden der Gruppe zugeordnet, bei der keine Herkunftssprache angegeben ist. Von den 92 verbalen Rechtstermini im TŽŽ 2013 ist bei 36 Wörtern ebenfalls keine Herkunftssprache angegeben, z. B.: advokatauti, konfiskuoti, licencijuoti, patentuoti. Diese Wortgruppe wird im Artikel der Gruppe zugeordnet, bei der keine Herkunftssprache angegeben ist. Vermutlich betrachten die Wörterbuchverfasser diese Verben als Ableitungen. Hervorzuheben ist, dass „der Wortbildungsstatus der sogenannten internationalen Verben in der litauischen Sprachwissenschaft eher zurückhaltend beurteilt wird, da sie und ihre wortbildungsmäßig verwandten Substantive historisch unabhängig voneinander entlehnt worden sein können; der Wortbildungsvorgang muss also nicht im Litauischen stattgefunden haben, und erst bei synchronischer Betrachtung erkennen wir diesen Zusammenhang“ (Pakerys 2013–2014: 9). Bei einem Teil der Verben im TŽŽ 2013, bei denen synchronisch ebenfalls ein Wortbildungsvorgang erkennbar wäre, verweist ein Pfeil auf ein mutmaßliches Grundwort, z. B.: amnestuoti [↑ amnestija], konvojuoti [↑ konvojus]. Im TŽŽ 2013 finden sich 13 solcher Verben. Im Artikel wird ihre Herkunftssprache anhand der Herkunftssprache des in Klammern angegebenen mutmaßlichen Grundworts bestimmt. Dass die Herkunfts- und Wortbildungsanalyse internationaler Verben ein komplexes und umstrittenes Gebiet ist, zeigt auch, dass die Verfasser der beiden Wörterbücher die Herkunft desselben Wortes häufig unterschiedlich beurteilen. So gibt es im TŽŽ 1936 beim Wort falsifikuoti keine Herkunftsangabe, während im TŽŽ 2013 angegeben wird, dass es auf das lateinische Wort falsificare zurückgeht. Umgekehrt heißt es im TŽŽ 1936, dass vizuoti eine Entlehnung aus dem Französischen ist, während beim Eintrag vizuoti im TŽŽ 2013 überhaupt keine Herkunftsangabe gemacht wird, vermutlich weil man annimmt, dass es sich um eine Ableitung von viza handeln könnte. Die Gruppe der adjektivischen Komponenten der Rechtstermini lässt sich hinsichtlich ihrer Morphemstruktur in zwei Teile gliedern. Zur ersten Gruppe gehören Adjektive, die aus einem fremdsprachigen Stamm und einer litauischen Endung bestehen. Bei näherer Betrachtung dieser Stämme lassen sich zwei internationale Suffixe unterscheiden: -yvus, -i und -alus, -i. Diese Suffixe sind auch in den Etymonen deutlich erkennbar, die im TŽŽ 2013 neben den Termini angegeben sind. Daher liegt auf der Hand, dass der Wortbildungsvorgang mit diesen Suffixen, sofern er überhaupt stattgefunden hat, nicht im Litauischen, sondern in der Ausgangs- oder Vermittlersprache erfolgte: preventyvus (frz. preventif), imperatyvus (lat. imperativus), legalus (lat. legalis). Im TŽŽ 1936 sind insgesamt 8 Adjektive der ersten Gruppe unter den 45 erfasst, also 18 Prozent aller adjektivischen Komponenten: 3 davon mit dem internationalen Suffix -yvus, -i, z. B. objektyvus, und 5 mit dem Suffix -alus, -i, z. B. eksteritorialus. Im TŽŽ 2013 9 Zur ersten Gruppe gehören 21 der 83 Adjektive, also 20 Prozent; 9 davon haben das internationale Suffix –yvus, –i, z. B. dispozityvus, und 12 das Suffix –alus, –i, z. B. kolegialus. Zur zweiten Gruppe gehören Adjektive, die sich hinsichtlich ihrer Morphemstruktur als Hybride bezeichnen lassen – sie bestehen aus einer fremdsprachigen Wurzel und einem von vier litauischen Suffixen: –inis, –ė; –uotas, –a; –iškas, a; –ingas, –a. Im TŽŽ 1936 sind insgesamt 37 Adjektive der zweiten Gruppe unter den 45 erfasst, also 82 Prozent aller adjektivischen Komponenten: 18 mit dem Suffix –inis, –ė, z. B.: mažoritarinis, privatinis; 17 mit –iškas, –a, z. B.: ilegaliskas, legitimiškas; 1 mit –ingas, –a, z. B. kreditingas; und 1 mit –uotas, –a, z. B. patentuotas. Im TŽŽ 2013 gehören 60 der 83 Adjektive zur zweiten Gruppe, also 78 Prozent: 49 mit dem Suffix –inis, –ė, z. B.: konkliudentinis, suspensyvinis; 3 mit –iškas, –a, z. B. identīškas; 2 mit –ingas, –a, z. B. kompetentingas; und 6 mit –uotas, –a, z. B. terminuotas. Die wortbildungsmäßige Analyse der Adjektive der zweiten Gruppe und die Bestimmung des Grundworts im Litauischen sind recht schwierig; beispielsweise ist unklar, was bei Adjektiven wie generalinis, nacionalinis oder kriminogeninis als Grundwort gelten soll. Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Adjektive mit den Suffixen –inis, –ė und –iškas, –a wahrscheinlich von Substantiven mit dem Suffix –ija abgeleitet ist, wobei eine Desintegration des Grundstamms stattgefunden hat (Umbrasas 2010: 123), z. B.: konstitucinis (vgl. konstitucija), administracinis (vgl. administracija). Die kurze Übersicht über die Morphemstruktur der Adjektive sollte bestimmte Kriterien dafür ermitteln, ob in beiden Wörterbüchern eine Herkunftssprachenangabe gemacht wird oder nicht; eine klare Regelmäßigkeit ließ sich jedoch nicht erkennen (so ist beispielsweise schwer zu verstehen, warum im TŽŽ 2013 bei Adjektiven wie konspiratyvus, oficialus usw. keine Herkunftssprache angegeben ist). Bei der Berechnung der Adjektive nach Herkunftssprachen werden daher die im Absatz über die verbalen Termini dargelegten Grundsätze zugrunde gelegt: Adjektive ohne Herkunftssprachenangabe werden der Gruppe zugeordnet, für die keine Herkunftssprache angegeben ist, ohne im Einzelfall zu hinterfragen, weshalb die Angabe fehlt (ob das Wort als Ableitung behandelt wird, die Angabe versehentlich unterblieb, die Herkunftssprache nicht ermittelt werden konnte usw.; im TŽŽ 1936 betrifft dies 2 Adjektive, im TŽŽ 2013 sogar 18). Adjektive mit Herkunftsangabe werden der entsprechenden Herkunftssprachengruppe zugeordnet. Auch im TŽŽ 2013 verweist bei einem Teil der Adjektive, wie bei den Verben, ein Pfeil auf ein mutmaßliches Grundwort, wenn bei synchronischer Betrachtung ein Wortbildungsvorgang erkennbar wäre, z. B.: akcesinis [↑ akcesas], kolizinis [↑ kolizija], motyvuotas [↑ motyvas]. Im TŽŽ 2013 gibt es 27 solcher Adjektive. Ihre Herkunftssprache wird anhand der Herkunftssprache des in Klammern angegebenen mutmaßlichen Grundworts berechnet. KLASSIFIKATION INTERNATIONALER RECHTSBEGRIFFE NACH HERKUNFTSSPRACHEN Von den 738 internationalen Begriffen und ihren Bestandteilen, die Rechtsbegriffe bezeichnen und in TŽŽ 1936 verzeichnet sind, bilden Wörter lateinischen Ursprungs den größten Anteil – 465 oder 64 Prozent –, z. B.: lateinischen abjudikacija, dispensas, egzekucija, kriminalinis, legalizacija, plebiscitas, proroguoti, validacija. Auf das Französische gehen 87 oder 11,7 Prozent der internationalen Rechtstermini zurück, z. B.: Französischen areštas, kontragentas, mažoritarinis, ordonansai, reglamentuoti; auf das Griechische entfallen 54 oder 7 Prozent, z. B.: 10 Amnestie, Anonym, authentisch, monopolisieren; aus dem Italienischen 20 bzw. 2,7 Prozent, zum Beispiel: Banditentum, Konsulta; aus dem Englischen 18 bzw. 2,4 Prozent, zum Beispiel: General-Attorney, Constable; aus dem Deutschen 5 bzw. 0,6 Prozent, zum Beispiel: Immunität, Wechsel. Jeweils 3 Begriffe (je 0,4 Prozent) stammen aus dem Spanischen (z. B. Embargo) und dem Russischen (z. B. Katorga). Verzeichnet sind auch 2 aus dem Arabischen stammende Rechtsbegriffe (bzw. 0,25 Prozent), z. B. Adat. Aus dem Polnischen (Sejm), Chinesischen (Hooligan), Türkischen (Pajus), Rumänischen (Gerlo), Persischen (Best) und Niederländischen (Bürgermeister) stammt jeweils 1 Begriff (je 0,1 Prozent). Bei 52 Zusammensetzungen (mit einem litauischen und einem internationalen Bestandteil) und 23 Einzelwörtern und deren Bestandteilen (darunter 12 Substantive, 9 Verben und 2 Adjektive) ist die Herkunft nicht angegeben (10 Prozent aller Rechtsbegriffe). Der wesentliche Unterschied bei der Angabe der Herkunftssprachen in den beiden Wörterbüchern besteht darin, dass TŽŽ 1936 neben dem Stichwort in Klammern nur die Abkürzung der Herkunftssprache aufführt, zum Beispiel: advokatas (lot.), monopolis (gr.), während in TŽŽ 2013 die Etymologie des Wortes wesentlich ausführlicher erläutert wird: Neben dem Stichwort stehen in Klammern nicht nur die Sprachabkürzung, sondern auch das Etymon selbst und seine Übersetzung ins Litauische (wenn die Bedeutung des Etymons mit der im Wörterbucheintrag definierten Bedeutung übereinstimmt, wird keine Übersetzung angegeben), zum Beispiel: kasacija [lot. cassatio – Aufhebung, Annullierung], trasologija [pranc. tracer], kriminogeninis [lot. crimen (kilm. criminis) + gr. genos – Verwandtschaft]. Tiek TŽŽ 1936, tiek TŽŽ 2013, žvelgiant kilmės aspektu, gausiausios tos pačios trys grupės – iš lotynų, prancūzų ir graikų kalbų kilę teisės terminai. Taigi, iš 748 teisės sąvokas įvardijančių tarptautinių terminų ir jų dėmenų, užfiksuotų TŽŽ 2013, didžiąją dalį – 449, arba 60 proc., – sudaro iš lotynų kalbos kilę žodžiai, pvz.: civilinis, deliktas, derogacija, egzekvatūra, imperatyvus, inkriminuoti, prejudikatas, uzufruktas. Antrą vietą pagal gausą užima prancūziškos kilmės tarptautiniai teisės terminai – jų esama 131, arba 17,5 proc., pvz.: abandonas, departamentas, fakultatyvus, garantija, kontrolė. Tačiau tiek šiuo, tiek ir kitais atvejais, kai bus pateikiami iš vokiečių, anglų, italų ir lenkų kalbų kilę terminai, atkreiptinas dėmesys, kad nemažos dalies šių terminų etimonų ištakos yra lotynų arba graikų kalbos (rečiau – kitos kalbos), tad prancūzų kalbą (taip pat atitinkamai vokiečių, anglų, italų ir lenkų kalbas) reikėtų vertinti kaip kalbą tarpininkę, kurioje lotyniško ar graikiško (ar kitos kalbos⁶) pamato žodžiui buvo suteikta teisės sąvokos reikšmė ir iš kurios terminine reikšme jis buvo pasiskolintas kitų kalbų, tarp jų – ir lietuvių. Pabrėžtina, kad TŽŽ 1936 ties antraštiniais žodžiais pateikiama tik viena kilmės kalba. O TŽŽ 2013 ties 46 iš 131 minėtų prancūziškos kilmės terminų nurodyta, kad į prancūzų kalbą šie žodžiai atėjo iš lotynų kalbos, tai sudaro apie 35 proc. visų aptariamų prancūziškų skolinių, pvz.: akreditacija [pranc. accréditation < lot. accredo – išreiškiu pasitikėjimą], reglamentas [pranc. règlement < lot. regula – taisyklė] ir kt. 3 iš prancūzų kalbos pasiskolintų terminų šaltinis – graikų kalba, pvz., kadastras [pranc. cadastre < gr. katastichon – lapas, sąrašas]. Iš graikų kalbos kilę 48 iš 748, 6 Französisch – 5, zum Beispiel: abonentas [vok. Abonnent < pranc. abonner – abonnieren], orderis [vok. Order < pranc. ordre < lot. ordo – Ordnung], kvitas [lenk. kwit < pranc. quitte (de dettes) – schuldenfrei]; Deutsch – 2, zum Beispiel: burmistras [lenk. Burmistrz < vok. Bürgermeister], herbas [lenk. herb < vok. Erbe – Erbschaft]; Italienisch – 2, zum Beispiel: kartelis [pranc. cartel < it. cartello < carta – Papier, Schriftstück]. 11 bzw. 6,4 Prozent der internationalen Rechtsbegriffe, zum Beispiel: Amnestie, Charta, Hypothese, Katorga. Aus dem Englischen stammen 26 bzw. 3,5 Prozent der Rechtsbegriffe, zum Beispiel: Affidavit, Blockade, Hooligan, Lobbyismus. Bei 5 davon ist das Etymon lateinischen Ursprungs, zum Beispiel dominija [angl. dominion < lot. dominium – Herrschaft]. Aus dem Italienischen werden 17 bzw. 2 Prozent der Rechtsbegriffe hergeleitet, zum Beispiel: Bank, Quarantäne, Schmuggel, Risiko. 18 bzw. 2,4 Prozent der internationalen Rechtsbegriffe stammen aus dem Deutschen, zum Beispiel: Pass, Subsidiarität, Wechsel. Bei 11 davon reichen die Ursprünge bis ins Lateinische zurück, zum Beispiel: areštas [vok. Arrest < lot. arrestum – Gerichtsentscheid], juristas [vok. Jurist < lot. jus (kilm. juris) – Recht]; bei 1 reicht der Ursprung bis ins Griechische zurück, zum Beispiel policija [vok. Polizei < gr. politeia – Verwaltung]. Aus dem Spanischen wurden 4 Begriffe des untersuchten Bereichs gefunden, bzw. 0,5 Prozent, zum Beispiel Kasko. Aus dem Schwedischen, Arabischen, Niederländischen, Türkischen und Persischen wurde jeweils 1 Entlehnung festgestellt (bzw. 0,15 Prozent), zum Beispiel: Akcija (nl.), bestas (pers.), kadijus (arab.), ombudsmenas (schwed.), pajus (türk.); aus dem Polnischen stammen 4 Begriffe (0,5 Prozent), bei 3 davon liegt der Ursprung im Lateinischen, zum Beispiel metrikai [lenk. metryka < lot. matricula – Liste]. Gesondert zu erwähnen ist eine kleine Gruppe von Begriffen (6), deren Etymologie in TŽŽ 2013 unmittelbar mit mehreren Sprachen in Verbindung gebracht wird, ohne einer davon den Vorrang zu geben, zum Beispiel: federalinis [angl., pranc. federal], konvojus [ol. konvooi, pranc. convoi], rasizmas [it. razzismo, pranc. racisme], streikas [angl. strike, vok. Streik]. Bei 52 bzw. 7 Prozent der Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile ist die Herkunft nicht angegeben (darunter 36 Verben und 16 Adjektive). Wenn bei einem Wort mehrere Herkunftssprachen angegeben sind, wird bei der Berechnung der Zahl der Begriffe nach Herkunftssprachen jeweils die zuerst genannte Sprache gezählt. Abbildung 2. Angaben zur Herkunft internationaler Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile in TŽŽ 1936 und TŽŽ 2013 (absolute Zahlen) 12 Bei einem Teil derselben Wörter stimmen die Herkunftserklärungen in beiden Wörterbüchern überein, bei einem anderen Teil unterscheiden sie sich, zum Beispiel: TŽŽ 1936 kadastras (lot.) und TŽŽ 2013 kadastras [pranc. cadastre < gr. kataschion]; TŽŽ 1936 argumentas (gr.) und TŽŽ 2013 argumentas (lot. argumentum); TŽŽ 1936 chuliganas (kin.) und TŽŽ 2013 chuliganas (angl. hooligan); TŽŽ 1936 pasas (pr.) und TŽŽ 2013 pasas (vok.); TŽŽ 1936 policija (pr.) und TŽŽ 2013 policija (vok.) usw. Im Artikel wurde berechnet, dass sich bei 47 der beiden Wörterbüchern gemeinsamen 562 Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile die Herkunftserklärungen unterscheiden, d. h. bei etwa 8 Prozent der gemeinsamen Rechtsbegriffe und ihrer Bestandteile. Aus der Darstellung der Herkunftssprachen geht hervor, dass die Herausgeber beider Wörterbücher der Frage nachgingen, wie bei der Angabe der Etymologie eines Wortes auch die Sprache zu berücksichtigen ist, in der das Wort gerade die Bedeutung eines Rechtsbegriffs erhielt. In TŽŽ 2013 geschah dies bei einem Teil der Begriffe durch die Angabe sowohl der Herkunftssprache des Wortes (Latein, Griechisch usw.) als auch der Vermittlersprache (Deutsch, Französisch usw.), in der das Wort vermutlich die Bedeutung eines Rechtsbegriffs erlangte. Die Herausgeber von TŽŽ 1936 gaben nur eine Herkunftssprache an und räumten dabei mitunter dem Ursprung des Wortes, mitunter dem Ursprung des Begriffs den Vorrang ein. Dass auch hier der Ursprung des Begriffs berücksichtigt wurde, belegt die bei einem zusammengesetzten Begriff angegebene Herkunft: konstitucinė monarchija (pr.), obwohl dasselbe Wörterbuch weiter unten angibt, dass konstitucija (lot.), o monarchija (gr.). Die Analyse der Herkunft internationaler Rechtsbegriffe zeigt, dass die in TŽŽ 1936 und TŽŽ 2013 enthaltenen Angaben zur Herkunft von Rechtsbegriffen sowie die unterschiedlichen Herkunftsdeutungen bedeutsame und informative Daten nicht nur für Terminologen und Etymologieforschende, sondern auch für Forschende der Geschichte von Rechtsbegriffen sind, die deren Entwicklung untersuchen. MORPHOLOGIE UND RECHTSCHREIBUNG DER RECHTSTERMINI IN TŽŽ 1936 UND TŽŽ 2013 Numerus. Im Rahmen der Untersuchung wurden 9 einwortige substantivische Rechtstermini ermittelt, die in beiden Wörterbüchern im Plural angegeben sind; einige davon sind Pluraletantum. Diese Termini werden und wurden nicht im Singular verwendet, z. B.: alimentai, centumvirai, dekretalijos, digestai, finansai, institucijos7, kredencialai, pandektai, represalijos. Vergleicht man jedoch den Bestand der beiden Wörterbüchern gemeinsamen einwortigen substantivischen Rechtstermini, zeigt sich, dass in TŽŽ 1936 mindestens 5 weitere einwortige substantivische Rechtstermini als Stichwörter im Plural verzeichnet waren, die in TŽŽ 2013 bereits im Singular eingetragen sind: TŽŽ 1936 apatridai, artikulai, kanonai, kondicijos, ordonansai > TŽŽ 2013 apatridas, artikulas, kanonas, kondicija, ordonansas. Gegenwärtig werden 4 dieser Termini in beiden Numerusformen verwendet, während kondicija nur im Singular vorkommt. Weitere 2 in TŽŽ 1936 im Plural eingetragene Termini (rekognicijos und revers alijos) sind in TŽŽ 2013 überhaupt nicht verzeichnet. Unflektierte und nicht adaptierte Termini. In TŽŽ 2013 finden sich nur 4 unflektierte Rechtstermini: alibi, damno, kasko, veto. In TŽŽ 1936 sind neben diesen 4 wesentlich mehr Termini verzeichnet, die von den Wörterbuchredakteuren vermutlich als unflektiert behandelt wurden und aus heutiger Sicht, verglichen mit ihren in TŽŽ 2013 verzeichneten Entsprechungen, als nicht adaptiert gelten, z. B.: 7 In der Bedeutung von römischen Lehrbüchern, in denen das Zivilrecht nach einzelnen Rechtsinstituten dargestellt wird. 13 ambargo, embargo (TŽŽ 2013 embargas), aviso (TŽŽ 2013 aviza), best (TŽŽ 2013 bestas), kadi (TŽŽ 2013 kadijus), kazus (TŽŽ 2013 kazusas) usw. Insgesamt ist es schwierig, die genaue Zahl der unflektierten und nicht adaptierten Termini in TŽŽ 1936 zu ermitteln, da hier anders als in TŽŽ 20138 sowohl adaptierte Termini als auch unflektierte Termini sowie verschiedene lateinische und anderssprachige Wörter und Wendungen alphabetisch gemeinsam als Stichwörter aufgeführt werden; diese fungierten im damaligen Litauischen als fremdsprachige Zitate9, z. B. Common-law (engl.), in England Gewohnheitsrecht mit Gesetzeskraft. Für Wörter aus dem Französischen, Englischen und einigen anderen Sprachen, deren Aussprache von der Schreibung abweicht, wird auch eine ungefähre litauische Aussprache angegeben, z. B. charter (engl., ausgesprochen čarter). Um die in TŽŽ 1936 aufgeführten unflektierten Rechtstermini von einwortigen fremdsprachigen Zitaten abzugrenzen und deren Anzahl zu ermitteln, ist eine separate umfassende Untersuchung erforderlich. Rechtschreibunterschiede. Die Schreibung eines Teils der beiden Wörterbüchern gemeinsamen Rechtstermini und ihrer Bestandteile hat sich im Laufe der Zeit verändert. Diese Veränderungen bzw. Unterschiede lassen sich vorläufig in mehrere Gruppen einteilen: 1) Unterschiede im Wortstamm, d. h. im Wortteil ohne Endung und Flexionssuffix; 2) Unterschiede in der Endung; 3) Unterschiede sowohl im Stamm als auch in der Endung. Zur ersten Gruppe zählen Veränderungen der phonetischen Form, die einen Stammlaut betreffen (er ist entweder anders, ausgelassen oder hinzugefügt), z. B.: TŽŽ 1936 neitralitetas, delikventas, obdukcija, ipoteka, prezumuoti, prezumpcija, observancija > TŽŽ 2013 neutralitetas, delinkventas, abdukcija, hipoteka, preziumuoti, prezumpcija, observacija, sowie solche, die mehrere Laute betreffen, z. B.: TŽŽ 1936 dezertuoti, nekrofija, oktroiruoti > TŽŽ 2013 dezertyruoti, nekrofilija, oktrojuoti. Zur zweiten Gruppe zählen lediglich Unterschiede in der Endung, z. B.: TŽŽ 1936 Eklogė, novelė > TŽŽ 2013 Ekloga, novela. Zur dritten Gruppe gehören Fälle, in denen beim Vergleich der in beiden Wörterbüchern verzeichneten Varianten desselben Terminus Unterschiede sowohl im Stamm als auch in der Endung erkennbar sind, z. B.: TŽŽ 1936 analisis, ekspert yza, ministeris > TŽŽ 2013 analizė, ekspertizė, ministras. Es ist anzunehmen, dass einige dieser Unterschiede in der phonetischen Form, die auch zu abweichenden Schreibweisen der Wörter führten, durch Besonderheiten der Entlehnungsanpassung entstanden sind. Eine davon ist, dass eine Entlehnung zu unterschiedlichen Zeiten ins Litauische übernommen wurde, wobei man sich an dem in verschiedenen Sprachen gebräuchlichen Terminus orientierte. So zeigt sich beispielsweise, dass einige in TŽŽ 1936 verzeichnete Rechtstermini nach der phonetischen Form des Lehnworts im Russischen angepasst wurden: neitralitetas – russisch нейтралитет, ipотeka – russisch ипотека, ekspertyza – russisch экспертиза. SCHLUSSFOLGERUNGEN Aus den Bedeutungsangaben zu Internationalismen, die in diesem Artikel vorläufig den Definitionen von Termini gleichgesetzt werden, wurde ermittelt, dass TŽŽ 1936 738 und TŽŽ 2013 748 enthält. 8 In TŽŽ 2013 sind solche in der Originalsprache verwendeten Wörter und Wendungen in dem am Ende des Wörterbuchs befindlichen Abschnitt „Wörter und Wendungen in anderen Sprachen“ aufgeführt. 9 Im „Vorwort“ zu TŽŽ 1936 heißt es, dass hier unter anderem „auch eine beträchtliche Zahl von Wendungen in verschiedenen Sprachen erklärt wird, die in der Presse häufiger vorkommen“ (Žiugžda 1936: 6). 14 Internationale Wörter bezeichnen Rechtsbegriffe oder werden im Rechtsbereich in einer spezifischen Bedeutung verwendet. Im DIW 1936 wurden 738 Rechtstermini und ihre Bestandteile gefunden; sie machen 3,35% aller Stichwörter dieses Wörterbuchs (22 000) aus, während die 748 im DIW 2013 ermittelten Rechtstermini und ihre Bestandteile etwa 2,67% aller Stichwörter dieses Wörterbuchs (28 000) ausmachen. Durch den Vergleich der Anzahl der Rechtstermini und ihrer Bestandteile mit der Gesamtzahl der Wörter im Wörterbuch wurde berechnet, dass der relative Anteil der Rechtstermini im DIW 2013 gegenüber dem DIW 1936 zurückging. Der Beitrag stellt die Hypothese auf, dass diese Situation durch das Fortbestehen einer bereits in der Sowjetzeit entstandenen Lage bedingt sein könnte: die Ideologisierung der Sozialwissenschaften und die geringe Aufmerksamkeit für ihre Terminologie. Von den 738 im DIW 1936 und den 748 im DIW 2013 gefundenen Rechtstermini und ihren Bestandteilen sind 562 Wörter beiden Wörterbüchern gemeinsam; es handelt sich um Termini oder deren Bestandteile, die denselben Begriff bezeichnen. Daher lässt sich schlussfolgern, dass über einen Zeitraum von fast acht Jahrzehnten ein stabiler Kern von etwa 77% der litauischen internationalen Rechtsterminologie erhalten geblieben ist. Beide Wörterbücher verzeichnen eine ähnliche Anzahl substantivischer und verbaler Rechtstermini sowie adjektivischer Bestandteile; nur das DIW 1936 führt jedoch auch 53 zusammengesetzte Rechtstermini als Stichwörter auf. Die meisten der in beiden Wörterbüchern verzeichneten internationalen Rechtstermini und ihrer Bestandteile sind auf dieselben drei Sprachen zurückzuführen: Latein (DIW 1936 – 64%, DIW 2013 – 60%), Französisch (DIW 1936 – 11,7%, DIW 2013 – 17,5%) und Griechisch (DIW 1936 – 7%, DIW 2013 – 6,4%). Bei 47 der 562 beiden Wörterbüchern gemeinsamen Termini und Bestandteile unterscheiden sich die Angaben zur Herkunft; dies entspricht etwa 8% der beiden Wörterbüchern gemeinsamen Rechtsterminologie. In beiden Wörterbüchern ist bei einem Teil der Rechtstermini und ihrer Bestandteile die Herkunftssprache überhaupt nicht angegeben: im DIW 1936 bei 10% (12 von 566 substantivischen und 9 von 69 verbalen Termini, 2 von 45 adjektivischen Bestandteilen sowie 52 von 53 zusammengesetzten Termini), im DIW 2013 bei 7% (36 von 92 verbalen Termini und 18 von 83 adjektivischen Bestandteilen). Der Beitrag stellt die Hypothese auf, dass die Herkunft bei einem Großteil der verbalen Termini und adjektivischen Bestandteile mit litauischen Suffixen nicht angegeben wird, weil die Wörterbuchredakteure sie nicht als Entlehnungen, sondern als Bildungen betrachteten. In anderen Fällen könnte die Herkunft versehentlich oder mangels Möglichkeit, sie zu bestimmen, unerwähnt geblieben sein. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Wörterbüchern bei der Angabe der Herkunftssprachen besteht darin, dass im DIW 1936 neben dem Stichwort in Klammern nur die Abkürzung der Herkunftssprache steht, während im DIW 2013 die Etymologie ausführlicher erläutert wird: Neben dem Stichwort werden in Klammern nicht nur die Sprachabkürzung, sondern auch das Etymon selbst und häufig dessen Übersetzung ins Litauische angegeben. Insgesamt sind die in beiden Wörterbüchern aufgeführten Herkunftsangaben zu Rechtstermini und die unterschiedlichen Herkunftsdeutungen bedeutsame und informative Daten nicht nur für Sprachwissenschaftler, sondern auch für die Erforschung der Geschichte konkreter Rechtsbegriffe. Bei der Untersuchung der in DIW 1936 und DIW 2013 gemeinsamen Rechtstermini und ihrer Bestandteile wurden Unterschiede zwischen den in den Wörterbüchern angegebenen Wortformen festgestellt. Im DIW 1936 waren mindestens fünf einwortige substantivische Rechtstermini als Stichwörter in der Pluralform verzeichnet, die im DIW 2013 bereits in der Singularform eingetragen sind. Im DIW 2013 wurden nur vier unveränderliche Rechtstermini gefunden; die genaue Zahl der unveränderlichen und nicht angepassten Termini im DIW 1936 lässt sich jedoch nur schwer ermitteln, da dort anders als im DIW 2013 als Stichwörter alphabetisch nebeneinander sowohl angepasste als auch unveränderliche Termini sowie verschiedene lateinische und andere 15 Sprachen entlehnte Wörter und Wendungen aufgeführt werden, die im damaligen Litauischen als fremdsprachige Zitate fungierten. Außerdem wurden zahlreiche Termini mit unterschiedlicher Schreibweise verzeichnet. Das DIW 1936 war ein qualitativ hochwertiges, wertvolles und nützliches Wörterbuch. In der ersten Unabhängigkeitsperiode konnte es, solange es kein veröffentlichtes litauisches Wörterbuch der Rechtstermini – geschweige denn ein Korpus oder eine Terminologiedatenbank – gab, neben litauischen Rechtsakten und rechtswissenschaftlichen Arbeiten einige Jahre lang (bis zur Besetzung des Landes) eine der wichtigsten Quellen der Rechtsterminologie sein. Der Einfluss und die Bedeutung des DIW 2013 für die Rechtssprache sind hingegen wesentlich geringer, da der relative Anteil der Rechtstermini, berechnet im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wörter im Wörterbuch, niedriger ist als im DIW 1936. Außerdem wurde die Rechtsterminologie in der zweiten Unabhängigkeitsperiode in vielen anderen öffentlich zugänglichen Fachquellen erfasst, veröffentlicht und systematisiert (in der Terminologiedatenbank der Republik Litauen, der IATE-Datenbank, zweisprachigen Wörterbüchern der Rechtsterminologie usw.). ŠALTINIAI TŽŽ 1936: Tarptautinių žodžių žodynas, K. Boruta, P. Čepėnas, A. Sirutytė-Čepėnienė, [Kaunas]: Sakalas. TŽŽ 2013: Tarptautinių žodžių žodynas, A. Kaulakienė, S. Keinys, B. Kurkulis, V. Račiūnaitė, V. Žalkauskas, Vilnius: Alma littera. LITERATŪRA Balčiūnienė Asta, Drukteinis Albinas, Kazlauskaitė Rūta, Vaskelienė Jolanta 2024: Praktinė bendrinės lietuvių kalbos gramatika [Practical Grammar of Common Lithuanian Language], Vilnius: Vilniaus universiteto leidykla. Bendorienė Aldona, Bogušienė Virginija, Dagytė Emilija, Daržinskaitė Toleina, Grigas Gintautas, Gudžinskas Zigmantas, Jukna Feliksas, Kinderys Algimantas, Kurkulis Bronislovas, Kvietkauskas Valdemaras, Morkūnas Vaidotas, Mudėnienė Regina, Skirmantas Petras 2004: Tarptautinių žodžių žodynas [Dictionary of International Words], Vilnius: Alma littera. 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