Battermann, Henning W.; Steinmann, Horst-Henning; Theuvsen, Ludwig
Article
Einzelbetrieblicher Umgang mit Dokumentationspflichten
im Pflanzenschutz: Eine empirische Erhebung
Agrarwirtschaft: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Marktforschung und Agrarpolitik
Provided in Cooperation with:
Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues e.V. (GEWISOLA)
Suggested Citation: Battermann, Henning W.; Steinmann, Horst-Henning; Theuvsen, Ludwig (2008) :
Einzelbetrieblicher Umgang mit Dokumentationspflichten im Pflanzenschutz: Eine empirische
Erhebung, Agrarwirtschaft: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Marktforschung und Agrarpolitik, ISSN
0002-1121, Deutscher Fachverlag, Frankfurt a. M., Vol. 57, Iss. 6, pp. 287-298,
https://doi.org/10.52825/gjae.v57i6.1716
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https://hdl.handle.net/10419/304738
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Agrarwirtschaft 57 (2008), Heft 6
287
Einzelbetrieblicher Umgang mit Dokumentationspflichten
im Pflanzenschutz: Eine empirische Erhebung
On-farm plant protection documentation:
an empirical analysis
Henning W. Battermann, Horst-Henning Steinmann und Ludwig Theuvsen
Georg-August-Universität Göttingen
Zusammenfassung
Die Anforderungen an die Dokumentation der Produktionsprozesse,
speziell im Bereich des Pflanzenschutzes, haben sich in der Land-
wirtschaft in den letzten Jahren aufgrund rechtlicher Vorgaben und
vertraglicher Bindungen, aber auch gesellschaftlicher Forderungen
deutlich erhöht. Im Rahmen der hier dargestellten Studie wurden
daher 581 niedersächsische Landwirte nach ihrem Umgang mit
Dokumentationspflichten im Pflanzenschutz befragt. Fast alle
Landwirte zeichnen ihre Pflanzenproduktion einschließlich der
Pflanzenschutzmaßnahmen auf. Unterschiede ergaben sich hin-
sichtlich der technischen Umsetzung und der getätigten Investitio-
nen. Mit Hilfe einer Faktoren- und einer Clusteranalyse konnten vier
Gruppen von Landwirten mit unterschiedlichen Motivationen und
Einstellungen zu den bestehenden Dokumentationspflichten identi-
fiziert werden.
Schlagwörter
Pflanzenschutz; gute fachliche Praxis; Niedersachsen
Abstract
Due to new legislation, contractual commitments and societal de-
mands, the need to document production processes has been
growing continuously for farmers. This is particularly so with regard
to plant protection. In this study, we surveyed how 581 farmers from
Lower Saxony meet the documentation requirements. Almost all
farmers surveyed document their plant production including plant
protection measures. The most striking differences can be observed
with regard to documentation technologies and investments made.
Factor and cluster analyses allowed the identification four groups of
farmers with different motivations and attitudes towards existing
documentation requirements.
Key words
plant protection; good farming practice; Lower Saxony
1. Problemstellung und Zielsetzung
Die Produktionstechnik in der Landwirtschaft wird in zu-
nehmendem Maße durch gesetzliche Restriktionen mitbe-
stimmt. Dies trifft auch auf die Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln zu. Gleichzeitig sind die Anforderungen an
die Dokumentation der Produktionsprozesse gestiegen. Auf
EU-Ebene ist die Richtlinie 91/414 EWG zentral für das
Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz-
mitteln. Letztere hat nach den Regeln der guten Pflanzen-
schutzpraxis und entsprechend etwaiger Anwendungsbe-
stimmungen zu erfolgen. Flankierend treten die Verordnun-
gen (EG) 178/2002, 852/2004 und 183/2005 hinzu. Seit der
Verabschiedung der Cross-Compliance-Regelungen (Ver-
ordnung 1782/2003) sind die Landwirte bei Verletzung
entsprechender Pflichten von einer Kürzung der Direktzah-
lungen bedroht.
Im Zuge der derzeit laufenden Überarbeitung des europäi-
schen Pflanzenschutzrechtes (Nachfolge der 91/414 EWG)
wird die Dokumentationspflicht künftig hochrangig veran-
kert sein. Der Verordnungsentwurf sieht u.a. eine Auf-
zeichnungspflicht über die Pflanzenschutzanwendungen vor
(record keeping). Sollte die Rechtsetzung in Form einer
Verordnung erfolgen, wäre sie und mit ihr die Dokumenta-
tionspflichten unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirksam.
Auf nationaler Ebene wurden gesetzliche Regelungen zur
Aufzeichnung von Pflanzenschutzanwendungen erstmals
durch das Naturschutzgesetz von 2002 getroffen. Hier wird
in § 5 als ein Element der guten fachlichen Praxis eine
schlagspezifische Dokumentation von Düngungs- und Pflan-
zenschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Fachrechts aufge-
führt. Da das Pflanzenschutzgesetz von 1998 noch keine
entsprechenden Vorgaben vorsah, wurde 2005 die schlag-
spezifische Dokumentation in die Grundsätze der guten fach-
lichen Praxis bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-
teln aufgenommen (BMVEL, 2005). Rechtliche Verpflich-
tungen zum Führen von Aufzeichnungen können sich auch
im Geltungsbereich regionaler Schutzverordnungen erge-
ben. In Niedersachsen z.B. wird mittlerweile bei der Neu-
ausweisung von Wasserschutzgebieten in den entsprechen-
den Verordnungen die Verpflichtung zur schlagspezifischen
Dokumentation in den jeweiligen Gebieten niedergelegt
(STEINMANN, BATTERMANN und THEUVSEN, 2008).
Weiterhin gibt es einen erheblichen gesellschaftlichen Druck,
verantwortungsbewusst mit Pflanzenschutzmitteln umzuge-
hen. So verlangen beispielsweise zahlreiche Nicht-Regie-
rungsorganisationen (NGO) eine stärkere Reduzierung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und eine weitere Ein-
schränkung des Wirkstoffspektrums. Insbesondere wird von
ihnen gefordert, die von den Landwirten dokumentierten
Daten zentral zu erfassen und der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen (PAN GERMANY, 2004).
Schließlich unterwerfen sich viele Landwirte auch vertrag-
lich begründeten Verpflichtungen zur Aufzeichnung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Sie ergeben sich u.a.
aus der Zertifizierung der Pflanzenproduktion, z.B. nach
GlobalGAP- (vormals: EurepGAP-) oder QS Pflanze-
Standard, sowie aus der Teilnahme an Agrarumwelt- oder
Wasserschutzprogrammen (STEINMANN, BATTERMANN und
THEUVSEN, 2008). „Quasi freiwillig“ (MEUWISSEN et al.,
2003: 172) sind Dokumentationspflichten auf der Grund-
lage von Branchenvereinbarungen, z.B. der Zuckerwirtschaft,
sowie aufgrund der Forderungen wichtiger Abnehmer, etwa
des Getreidehandels. Eine allgemein verbindliche Ver-
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288
pflichtung zum Führen von Aufzeichnungen wird erst mit
dem Inkrafttreten der derzeit im Gesetzgebungsverfahren
befindlichen Änderung des Pflanzenschutzgesetzes wirk-
sam werden (O.V., 2007).
Vor dem geschilderten Hintergrund stellt sich die Frage,
wie Landwirte mit den wachsenden Verpflichtungen zur
Dokumentation des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
umgehen, wie groß der Aufwand zur Erfüllung dieser
Pflichten ist und wie die Einstellungen der Landwirte zu
diesen Pflichten sind. Zur Beantwortung dieser Fragen
erfolgte eine empirische Untersuchung bei 581 Landwirten.
2. Stand der Forschung
Eine großzahlige empirische Erhebung zu den Einstellungen
von Landwirten zu und ihrem Umgang mit Dokumentations-
pflichten im Pflanzenschutz ist bislang noch nicht durchge-
führt worden, doch finden sich Studien zu Sachverhalten,
die Bezüge zu den hier untersuchten Fragen aufweisen.
Empirische Untersuchungen liegen zu den Einstellungen
von Landwirten zu Verpflichtungen vor, die sich z.B. aus
Zertifizierungssystemen (JAHN, PEUPERT und SPILLER, 2003)
oder längerfristigen vertraglichen Bindungen an Abnehmer
(ROE, SPORLEDER und BELLEVILLE, 2004; FURESI, MARTINO
und PULINA, 2006; SCHULZE, SPILLER und THEUVSEN,
2007) ergeben. Die Studien konstatieren Akzeptanzlücken
im Hinblick auf die Implementierung von Zertifizierungs-
systemen (JAHN und SPILLER, 2007a), während sich die
Einstellungen und Präferenzen von Landwirten bezüglich
vertraglicher Bindungen an Abnehmer in entwickelten und
weniger entwickelten Ländern erheblich voneinander zu
unterscheiden scheinen (PRASAD und MOHANTY, 2007).
Eine weitere Gruppe von Studien thematisiert den Einsatz
moderner Informationstechnologien im Pflanzenbau. Preci-
sion Farming bezeichnet in diesem Zusammenhang ein
Konzept einer teilflächenspezifischen Bewirtschaftung, das
u.a. auch die umfassende Dokumentation von Pflanzen-
schutz, Düngung, Saat und Bodenbearbeitung einschließt
mit dem Ziel, gegenüber den Endverbrauchern eine „glä-
serne Produktion“ zu gewährleisten (GANDORFER, MEYER-
AURICH und HEIßENHUBER, 2004). Darin wird ein wesentli-
cher Beitrag zu mehr Sicherheit, Nachhaltigkeit, Rückver-
folgbarkeit und Transparenz in der Pflanzenproduktion
sowie eine Quelle von Wettbewerbsvorteilen für die euro-
päische Landwirtschaft gesehen (AUERNHAMMER, 2002;
PICKEL, HOFMANN und KLEE, 2005; LAUDIEN und DOLU-
SCHITZ, 2005; SCHULZ, 2006).
Einen besonderen Aspekt greifen BERNHARDT und KAISER
(2007) mit der – allerdings nur fallstudienartigen – Unter-
suchung von Arbeitszeitaufwand und Kosten der Dokumen-
tation im Ackerbau auf. Analysiert wurden die Eingabe der
betrieblichen Grunddaten sowie der Prozessdaten der Win-
terweizenproduktion. Insgesamt wurde ein Wert von 29
Minuten für die Dokumentationsmaßnahmen des analysier-
ten Winterweizenschlages ermittelt; dies waren 9 % der
insgesamt anfallenden Arbeitszeit im Umfang von 306
Minuten. Auf die Dokumentation der verschiedenen Pflan-
zenschutzmaßnahmen entfielen 9,9 Minuten, wobei die
Daten zeitnah mit Hilfe eines PDAs erfasst und dann in die
Schlagkartei übertragen wurden. Von den gesamten Ar-
beitserledigungskosten in Höhe von rund 507 €/ha machten
die Dokumentationsmaßnahmen ca. 3 % (16,46 €) aus. Der
Aufwand für die Dokumentation entfiel im untersuchten
Beispielfall zu 41 % (6,72 €) auf Lohnkosten und zu 59 %
(9,74 €) auf Hard- und Softwarekosten.
Zahlreich sind die Studien zur IT-Nutzung im Management
landwirtschaftlicher Betriebe (ROSSKOPF und WAGNER,
2004). Neben dem Nutzungsverhalten (VENNEMANN und
THEUVSEN, 2004) und der Akzeptanz neuer Informations-
technologien in der Landwirtschaft (AMPONSAH, 1995;
GLOY und AKRIDGE, 2000; ROSSKOPF und WAGNER, 2002;
ROSSKOPF und WAGNER, 2003) stehen insbesondere die
Determinanten des IT-Nutzungsverhaltens im Vordergrund
der Betrachtungen (SMITH et al., 2004; DOYE et al., 2000;
BOSCO SABUHORO und WUNSCH, 2003). Die Studien zei-
gen, dass der Einsatz moderner Informationstechnologien,
wie sie auch zur Erfüllung von Dokumentationspflichten im
Pflanzenbau eingesetzt werden können, von zahlreichen
Einflussgrößen abhängt, die u.a. Kosten- und Nutzenaspekte,
Alter, Betriebsgröße, den Umfang außerlandwirtschaftlicher
Einkommen, Betriebsleitercharakteristika sowie soziale Ein-
flüsse auf die Landwirte umfassen.
Vor dem Hintergrund der sich verändernden Anforderun-
gen an die Dokumentation betrieblicher Maßnahmen wie
auch des gegenwärtigen Stands der Forschung kann die
vorliegende Studie als Beitrag zu einer Gesetzesfolgenab-
schätzung betrachtet werden, zeigt sie doch, welche Konse-
quenzen bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen für be-
triebliches Handeln haben. Darüber hinaus bereitet die
Studie den Boden für weiterführende Arbeiten beispiels-
weise zur Technologieakzeptanz durch landwirtschaftliche
Unternehmer. Schließlich sind auch praktische Schlussfol-
gerungen zu erwarten, etwa im Hinblick auf die Gestaltung
von Dokumentationstechniken oder die Ausgestaltung von
Beratungsangeboten.
3. Methodik der Befragung
Zwischen dem 1. Juli und 31. August 2006 wurden 1 617
südniedersächsische Landwirte schriftlich zu ihrem Um-
gang mit und ihren Einstellungen zu den Dokumentations-
pflichten im Pflanzenschutz befragt. 581 Landwirte betei-
ligten sich mit auswertbaren Fragebögen an der Erhebung;
dies entspricht einer Rücklaufquote von 35,92 %. Die Fra-
gebögen wurden an die Adressaten eines regionalen Bera-
tungsrundschreibens verschickt. Der Datenrücklauf erfolgte
anonymisiert.
Der Fragebogen bestand aus fünf Fragenkomplexen. Erho-
ben wurden betriebs- und personenbezogene Daten, der
Informationsstand der Landwirte über die Dokumentations-
pflichten im Pflanzenschutz, die technische Umsetzung der
Dokumentation, Anlass, Gegenstand und Aufwand der
Aufzeichnungen sowie die Einstellung der Befragten zur
Dokumentation. Die Abfrage von Einstellungen erfolgte
mit Hilfe von Statements, zu denen die Landwirte auf fünf-
stufigen Likert-Skalen ihre Zustimmung bzw. Ablehnung
äußern konnten. Die durch die Befragung gewonnenen
Daten wurden mit SPSS 12.0 ausgewertet.
4. Ergebnisse
4.1 Merkmale der befragten Betriebe
Die Stichprobe zeichnete sich durch überdurchschnittlich
große Betriebe, ein hohes Ausbildungsniveau der befragten
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Betriebsleiter sowie einen hohen Anteil an Haupterwerbs-
und Ackerbaubetrieben aus (Tabelle 1). Die durchschnittli-
che Betriebsgröße der befragten Betriebe lag mit knapp 162
ha LF deutlich über dem Bundesdurchschnitt (47,9 ha;
BMELV, 2007). Die Nebenerwerbslandwirte sind in dieser
Stichprobe mit 20,4 % erheblich unterrepräsentiert; im
Bundesdurchschnitt werden 58 % aller landwirtschaftlichen
Betriebe über 2 ha LF im Nebenerwerb geführt. Es kann
daher davon ausgegangen werden, dass die Stichprobe
einen hohen Anteil von Zukunftsbetrieben enthält.
4.2 Kenntnisse und Techniken der Dokumentation
81 % der befragten Landwirte fühlen sich über ihre Doku-
mentationspflichten im Pflanzenschutz gut oder sogar sehr
gut informiert. Lediglich 18 % schätzten ihren Informations-
stand als mittelmäßig ein; 1 % meinte, nur wenig oder gar
nicht über notwendige Aufzeichnungen informiert zu sein.
In diesem Zusammenhang gab die überwiegende Mehrheit
(96 %) an, sich aktiv über die bestehenden Dokumenta-
tionspflichten zu informieren. Hierbei spielen Fachzeit-
schriften, die von 94,5 % der Befragten genutzt werden,
und die Offizialberatung der Landwirtschaftskammer und
Pflanzenschutzämter (86,1 %) für fast alle Landwirte die
wichtigste Rolle. Bemerkenswert ist, dass der Bauernver-
band, der bei der Implementierung der Getreidedokumenta-
tion Niedersachsen eine Vorreiterrolle gespielt hat und
selbst Beratungsangebote im Bereich der Dokumentation
der Pflanzenproduktion anbietet, bei der Information über
Dokumentationspflichten nur von 24,3 % der Befragten
genannt wird und somit eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Firmenberatung (23,8 %), die private Beratung (34,6 %)
sowie andere Landwirte (29,1 %) sind z.T. sogar noch be-
deutendere Informationsquellen.
Aus Abbildung 1 wird ersichtlich, dass die PC-Schlag-
kartei, in die die Daten per Hand eingegeben werden, die
zzt. führende Dokumentationstechnik ist, die von 46 % aller
Befragten genutzt wird. Dies bestätigt die Ergebnisse einer
Studie der Universität Halle, in der festgestellt wurde, dass
49 % der Landwirte einen PC nutzen, um ihre Schlagkarteien
zu führen (ROSSKOPF und WAGNER, 2006). Einige Land-
wirte gaben in diesem Zusammenhang auch an, mit Hilfe
von Standardsoftware wie der Tabellenkalkulation Micro-
soft Excel selbst Schlagkarteien programmiert zu haben, so
dass hierfür keine zusätzlichen Kosten entstanden.
Handschriftliche Schlagkarteien und Betriebshefte verwen-
den zusammen 45 % der an der Befragung teilnehmenden
Landwirte. 6,4 % der Befragten erfassen ihre Daten per
PDA/Palm, 1,2 % nutzen teilautomatisierte Verfahren und
0,5 % setzen bereits vollautomatisierte Verfahren ein.
Die durchschnittliche Größe der Betriebe, die die einfachste
Form der Dokumentation in Form des Betriebstagebuchs
nutzen, liegt mit 89 ha Gesamtbetriebsfläche deutlich un-
terhalb des Stichprobendurchschnitts. Das zweite hand-
schriftliche Verfahren, die einfache Schlagkartei, wird von
Betrieben verwendet, die mit einer mittleren Größe von
103 ha Gesamtbetriebsfläche nur unwesentlich größer sind.
Anwender der am häufigsten genutzten Technik, der PC-
Schlagkartei, weisen eine durchschnittliche Betriebsgröße
von 207 ha auf, die über dem Durchschnitt der Betriebe in
der Stichprobe liegt. Allerdings ist diese Gruppe auch durch
die größte Spannweite charakterisiert. Sie umfasst sowohl
den kleinsten Betrieb der Stichprobe mit 12 ha Fläche als
auch den größten Betrieb mit 2 466 ha. 37 Landwirte ver-
wenden einen Handheld-Computer, um die Daten direkt
während der Arbeit zu erfassen. Auch sie bewirtschaften
mit im Mittel 221 ha größere Betriebe als der Stichproben-
durchschnitt. Technisch anspruchsvollere und kosteninten-
sive Dokumentationstechniken wie die teil- bzw. vollauto-
matisierte Erfassung werden nur von wenigen größeren
Betrieben genutzt. Die durchschnittlichen Betriebsgrößen
lagen hier bei 242 bzw. 416 ha Gesamtbetriebsfläche. Eine
Varianzanalyse zeigte, dass sich die die unterschiedliche
Aufzeichnungstechniken einsetzenden Gruppen von Betrie-
ben hinsichtlich ihrer mittleren Betriebsgrößen höchst sig-
nifikant voneinander unterscheiden (p <= 0,001).
4.3 Gegenstand der Dokumentation im
Pflanzenschutz
98 % der Befragten gaben an, ihre Produktionsabläufe in
der Pflanzenproduktion zu dokumentieren. Dabei werden
die Aussaat (93,8 %), die Düngung (96,2 %) und der Pflan-
zenschutz (96,4 %) von fast allen Landwirten aufgezeich-
net, während die Bodenbearbeitung und die Ernte lediglich
67,8 % bzw. 75,9 % der Landwirte dokumentieren.
Abbildung 1. Dokumentation der Pflanzenschutz-
maßnahmen (n = 581)
Handschriftliche
Schlagkartei
39,1%
PC-Schlagkartei
vollauto
0,5%
k.A.
0,5%
PC-Schlagkartei
/Palm
6,4%
PC-Schlagkartei/
Teilauto
1,2% Betriebsheft
5,9%
PC-Schlagkartei
/Hand
46,5%
Quelle: eigene Darstellung
Tabelle 1. Struktur der Stichprobe: Betriebskenn-
zahlen (n = 581; Werte gerundet)
Durchschnittsalter der
Befragten 47 Jahre
Erwerbstyp 79 % Haupterwerb, 20,4 %
Nebenerwerb, 0,6 % keine Angabe
Durchschnittlich be-
wirtschaftete Fläche 162 ha
Ausbildung der
Befragten
26 % Studium, 22 % Meister,
17 % EFA, 13 % ZFA,
13 % Lehre, 9 % keine landwirt-
schaftliche Ausbildung
Rechtsform
82 % Einzelunternehmen,
16 % GbR, 2 % sonstige Rechts-
formen
Betriebsform 77 % Ackerbau, 4 % Futterbau,
7 % Veredlung, 12 % Verbund
Quelle: eigene Darstellung
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290
Im Falle der Durchführung von
Pflanzenschutzmaßnahmen wer-
den das Datum der Anwendung,
die Bezeichnung des Anwen-
dungsortes, die Kultur bzw. das
Pflanzenerzeugnis, die Bezeich-
nung des Pflanzenschutzmittels
sowie die Aufwandmenge von
jeweils mehr als 90 % der Be-
triebe festgehalten (Abbildung 2).
Neben dem Namen des Anwen-
ders und dem Schadorganismus
sind dies fünf der sieben Punkte,
die als Mindeststandard der Do-
kumentation von Pflanzenschutz-
maßnahmen im Sinne der „Guten
fachlichen Praxis“ (GfP) erwar-
tet werden (BMVEL, 2005). Dass
nur 36,8 % der Befragten den
Namen des Anwenders festhal-
ten, ist vermutlich darauf zu-
rückzuführen, dass die Befragten
den Pflanzenschutz allein durchführen und somit in ihren
Augen keine Notwendigkeit dafür besteht, den Anwender
zu notieren.
Die laut GfP geforderte Aufzeichnung des Schadorganis-
mus wird nur von 23,4 % der Befragten geleistet. Sie ist
laut Aussage einiger Befragter mit besonderem Aufwand
verbunden, da hierfür eine genaue Bonitur der Schläge
notwendig ist. Weitere Gründe könnten die scheinbare
Offensichtlichkeit – ein Herbizid z.B. wird nun einmal nur
gegen Unkräuter eingesetzt – und fehlender Platz sein. Der
letzte Punkt kommt besonders bei der Benutzung einfacher
Schlagkarteivordrucke zum Tragen, bei denen tatsächlich
häufig kaum Platz für zusätzliche Informationen bleibt, da
überwiegend Mengen- und Datumsinformationen abgefragt
werden (STEINMANN, BATTERMANN und THEUVSEN, 2008).
Weiterhin wird in der GfP empfohlen, den Behandlungsin-
dex zu ermitteln, um sich bei der Anwendung von Pflan-
zenschutzmitteln am notwendigen Maß zu orientieren. Der
Behandlungsindex ist das Verhältnis der tatsächlichen Auf-
wandmenge zur zugelassenen Aufwandmenge und der
tatsächlich behandelten Fläche im Verhältnis zur Gesamt-
fläche. Dass 8,8 % der Befragten erklärten, diese erst seit
kurzem diskutierte Auswertung durchzuführen, überrascht,
da die Berechnung des Behandlungsindexes einen gewissen
Aufwand und ein zusätzliches Datenmanagement erfordert.
Einige Landwirte äußerten denn auch, dass dieser Punkt der
Dokumentation besondere Probleme verursache bzw. mit
hohem Aufwand verbunden sei.
Die Sonderbehandlungen auf Grund von Abstandsauflagen
zu Gewässern und Saumbiotopen werden von 54,2 % der
Befragten aufgezeichnet. Dabei handelt es sich um den
Punkt, der am häufigsten von den Landwirten als besonders
problematisch und aufwändig empfunden wird.
Das Entwicklungsstadium der Kulturpflanze gemäß Eucarpia
Code (EC; DIEPENBROCK et al., 1999), die Ausbringungs-
technik und die Witterung, die von der BBA im Rahmen
der GfP als wichtig betrachtet werden, um den Erfolg einer
Pflanzenschutzmaßnahme zu beurteilen, aber zur Erfüllung
der GfP nicht verpflichtend sind, werden nur von einer
Minderheit dokumentiert. Teilweise wird hier – wie auch
schon bei einigen anderen Punkten – auf den damit verbun-
denen (Zeit-)Aufwand verwiesen.
4.4 Dokumentationsaufwand
Abbildung 3 zeigt, dass 36 % der Befragten in den letzten
zwei Jahren in ihre Dokumentationstechnik investiert ha-
ben. Die Investitionssumme betrug im Durchschnitt 1 053 €
bzw. 4,77 €/ha LF, wobei die absoluten Werte von 0 € für
selbst programmierte Microsoft Excel-Anwendungen bis zu
7 000 € für vollautomatisierte Verfahren reichen. Da einfa-
che, aber durchaus brauchbare Softwarelösungen bereits ab
ca. 100 € zu erwerben sind, überrascht es nicht, dass 46 %
der Landwirte nicht mehr als 500 € und lediglich 2 % mehr
als 3 000 € investiert haben. Die Investitionshöhe korreliert
schwach positiv mit der bewirtschafteten Gesamtfläche; der
Korrelationskoeffizient beträgt 0,359 und ist auf dem Ni-
veau von 0,01 zweiseitig signifikant. Zudem liegt die
durchschnittliche Größe der Betriebe, die in die Dokumen-
tationstechnik investiert haben, oberhalb des Durchschnitts
der Gesamtstichprobe.
Gefragt, ob die derzeitige Art der Dokumentation ihrer
Meinung nach in der Zukunft ausreichend sei, antworteten
Abbildung 2. Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen
(n = 581; Mehrfachnennungen möglich; * = zur Einhaltung der
GfP verpflichtend)
36,8%
98,3%
23,9%
97,2%
54,2%
93,8%
52,8%
38,2%
93,8% 91,9%
8,8%
29,9%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Name*
Datum*
Anwendungsort*
Kultur*
Schadorganismus*
PSM*
Sonderbehandlung
Aufwandmenge*
Behandlungindex
EC Stadium
Ausbringungstechnik
Witterung
Angabe in Prozent
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 3. Investitionen in die Dokumentations-
technik (n = 575)
k.A.
1%
beides
11%
Software
19%
Hardware
6%
Nein
63%
Quelle: eigene Darstellung
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30 % der Befragten ablehnend. 27 % planen, in den nächs-
ten zwei Jahren ihre Dokumentationstechnik zu verändern.
Da 36 % der Betriebe bereits in den letzten zwei Jahren
entsprechend investiert haben, bedeutet dies, dass innerhalb
von nur vier Jahren immerhin 63 % der Stichprobe ihre
Dokumentationstechnik modifizieren. Dies spiegelt den
aktiven Umgang der befragten Landwirte mit den Doku-
mentationspflichten im Pflanzenschutz wider.
Im Mittel benötigen die Betriebe 37,5 Stunden pro Jahr
bzw. 15,26 Minuten/ha LF und Jahr, um ihre Dokumenta-
tion durchzuführen (n = 369). Dieser Wert ist niedriger als
der in der Fallstudie von BERNHARDT und KAISER (2007)
angegebene Wert, die allerdings auch die Eingabe der be-
trieblichen Grunddaten berücksichtigt hatten. Der Zeitbe-
darf für die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen
korreliert schwach positiv (0,311) mit der bewirtschafteten
Gesamtfläche und ist auf dem Niveau von 0,01 zweiseitig
signifikant; erwartungsgemäß haben somit größere Betriebe
absolut einen höheren zeitlichen Aufwand für die Doku-
mentation.
Der laufende finanzielle Aufwand je Betrieb lag nach An-
gaben der Befragten im Mittel bei knapp 582 € pro Jahr bei
einer Spannweite von 0 bis 10 000 €/Jahr. Im Mittel ergibt
sich daraus ein Aufwand von 3,58 €/ha LF und Jahr (n = 389).
Auch der finanzielle Aufwand korreliert schwach positiv
mit der bewirtschafteten Gesamtfläche. Der Korrelations-
koeffizient beträgt 0,352 und ist auf dem Niveau von 0,01
zweiseitig signifikant. Dies bedeutet, dass größere Betriebe
einen signifikant höheren absoluten Betrag für die Doku-
mentation ihrer Pflanzenschutzmaßnahmen aufwenden. Die
schwache Korrelation deutet aber auch auf eine Kosten-
degression mit zunehmender Betriebsgröße hin.
Betriebe, die an Programmen teilnehmen, die einen höheren
Dokumentationsaufwand erfordern, haben mit 635 € pro
Jahr einen etwas höheren laufenden finanziellen Aufwand.
Da diese Betriebe mit 169 ha LF allerdings auch gering-
fügig größer sind als der Durchschnitt der Stichprobe
(162 ha), liegt der finanzielle Aufwand pro ha LF und Jahr
mit 3,75 € nur ganz leicht über dem Niveau der Gesamt-
stichprobe.
An QS Pflanze beteiligen sich nur 12 der befragten Land-
wirte, deren Betriebsgrößen geringfügig unter dem Durch-
schnitt der Stichprobe liegen. Ihre zeitlichen und finanziel-
len Aufwendungen schätzen sie mit 113 Stunden bzw. 940 €
pro Jahr besonders hoch ein. Aufgrund der geringen Größe
dieser Teilmenge ist diese Beobachtung aber nur bedingt
aussagekräftig.
31 Betriebe sind nach GlobalGAP zertifiziert. Ihren finan-
ziellen und zeitlichen Aufwand beziffern sie auf 66 Stunden
bzw. 1 139 € pro Jahr. Mit diesen beiden Werten liegen sie
ebenfalls über dem Durchschnitt der Stichprobe.
4.5 Einstellung und Motivation zu
Dokumentationspflichten
Mit insgesamt 15 Statements wurden die Einstellungen der
Landwirte zu den Dokumentationspflichten im Pflanzen-
schutz abgefragt. Um diejenigen Variablen zu bündeln, die
untereinander stark korrelieren und somit über inhaltliche
Gemeinsamkeiten verfügen, wurde eine Faktorenanalyse
(Hauptkomponentenverfahren mit Varimax-Rotation) durch-
geführt. Statistische Kriterien wie Kaiser-Kriterium, nach
dem nur Faktoren extrahiert werden, die Eigenwerte größer
als eins haben, sowie Plausibilitätsüberlegungen legten eine
Vier-Faktor-Lösung nahe, die 57,68 % der Varianz erklärt
(Tabelle 2):
• Einzelbetriebliche Gründe: Die betrieblichen Vorteile
der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen sind
im ersten Faktor zusammengefasst. Während Variablen,
wie das Erkennen der Notwendigkeit von Pflanzenschutz-
maßnahmen am eigenen Standort, die effizientere Gestal-
tung von Betriebsabläufen und das Erkennen von
Schwachstellen in der Produktionstechnik im Rahmen des
Betriebsvergleiches positiv auf den Faktor laden, trägt der
Item „Es erhöht sich lediglich der Zeitaufwand“ eine ne-
gative Ladung.
• Rechtliche Gesichtspunkte: Dieser Faktor bündelt die
Variablen, die die Einstellung der Landwirte zu den recht-
lichen Restriktionen ihrer Arbeit sowie dem damit verbun-
denen Aufwands- und Sanktionspotential wiedergeben.
• Überbetriebliche Gründe: Im dritten Faktor werden die
Aspekte gesammelt, die unter überbetrieblichen Gesichts-
punkten der Rechtfertigung von Dokumentationspflichten
dienen und mögliche Vermarktungsvorteile bzw. die Image-
verbesserung der Landwirtschaft mit Hilfe einer größeren
Transparenz der Produktion betreffen.
• Einstellung zu administrativen Arbeiten: Im vierten
Faktor finden sich zwei Variablen wieder, die die generelle
Einstellung der Landwirte zu Arbeiten am Schreibtisch
und damit zur Verwaltung und Organisation ihres Betrie-
bes darstellen.
Die Faktorladungen, speziell deren Vorzeichen, deuten auf
ein konsistentes Antwortverhalten hin. Während z.B. der
Item „Für mich ist die Zeit am Schreibtisch genauso sinn-
voll wie die tägliche Arbeit im Betrieb“ positiv geladen ist,
hat die Aussage, dass man am Schreibtisch weniger effektiv
sei als bei der täglichen Arbeit im Betrieb, ein negatives
Vorzeichen.
Die Güte der Daten für die Faktorenanalyse wurde mit dem
Kaiser-Meyer-Olkin-Koeffizienten (measure of sampling
adequacy, MSA) und dem Bartlett-Test auf Sphärizität
geprüft. Der Kaiser-Meyer-Olkin-Koeffizient zeigt an, ob
substanzielle Korrelationen vorliegen, die die Durchfüh-
rung einer Faktoranalyse rechtfertigen. Der Wert liegt bei
0,837 und ist als gut zu kennzeichnen (BACKHAUS et al.,
2006). Der Bartlett-Test prüft die Nullhypothese, dass alle
Korrelationen gleich Null sind. Die Prüfgröße ist Chi-
Quadrat-verteilt und beträgt 2026,507 bei 136 Freiheits-
graden; die Korrelationen weichen signifikant von null ab
(sig. = ,000). Die Ergebnisse beider Tests zeigen somit, dass
die in die Faktorenanalyse einbezogenen Variablen gut ge-
eignet sind.
Um hinsichtlich ihrer Einstellungen und Motivation im
Umgang mit Dokumentationspflichten homogene Gruppen
von Landwirten zu unterscheiden, wurde eine hierarchische
Clusteranalyse durchgeführt. Als clusterbildende Variablen
dienten dabei die in der Faktorenanalyse identifizierten vier
Faktoren. Probanden, die eine der 15 Fragen nicht beant-
wortet hatten, wurden nicht in die Analyse einbezogen.
Ferner wurden die in der Faktorenanalyse identifizierten
Faktoren mit Hilfe des Single-Linkage-Algorithmus auf
Ausreißer getestet. Es konnten drei Fälle als Ausreißer
erkannt und eliminiert werden. So verblieben 482 Fälle zur
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292
weiteren Analyse. Als endgültiger Fusionierungsalgorith-
mus wurde das Ward-Verfahren gewählt, das besonders
homogene Cluster erzeugt (BACKHAUS et al., 2006).
Statistische Kriterien (Dendrogramm, Elbow-Kriterium)
sowie zusätzlich angestellte Plausibilitätsüberlegungen legten
eine Vier-Clusterlösung nahe. Eine ergänzend durchgeführte
Diskriminanzanalyse der gebildeten Cluster ergab, dass
83,2 % der ursprünglich gruppierten Fälle korrekt klassifi-
ziert wurden.
Im Folgenden wurde mit Hilfe eines Mittelwertvergleiches
untersucht, inwieweit sich die Gruppen voneinander in den
clusterbeschreibenden Variablen unterscheiden. Aufgrund
der teilweisen Verletzung der Normalverteilungsannahme
wurde der Kruskal-Wallis-Test durchgeführt, um das Signi-
fikanzniveau der Gruppenmittelwerte zu testen. Die Ergeb-
nisse dieser Tests sind aus Tabelle 3 zu entnehmen. Eine
detaillierte Beschreibung der einzelnen Cluster erfolgt im
Anschluss.
Im Einzelnen können die identifizierten Cluster wie folgt
näher beschrieben werden:
Cluster 1: „Ablehner auf betrieblicher Ebene“ (n = 110)
22,8 % der Landwirte werden im ersten Cluster gebündelt.
Charakteristisch für diese Gruppe ist, dass kaum betrieb-
liche Vorteile von Aufzeichnungen gesehen werden. Dies
haben diese Landwirte mit den in dieser Hinsicht ähnlich
antwortenden Landwirten des vierten Clusters gemeinsam.
Von diesen unterscheiden sie sich allerdings dadurch, dass
sie die Konsequenzen, die sich aus Dokumentationspflich-
ten im Pflanzenschutz auf überbetrieblicher Ebene ergeben,
positiver werten. Kennzeichnend ist ferner, dass in dieser
Gruppe Statements, die in kritischer Weise auf die Höhe
der Produktionsauflagen und den mit der Dokumentation
von Maßnahmen des Pflanzenschutzes verbundenen Auf-
wand Bezug nehmen, starke Zustimmung erfahren. Auch
die Angst vor drohenden Sanktionen ist vergleichsweise
stark ausgeprägt.
Cluster 2: „Befürworter auf betrieblicher Ebene“ (n = 178)
36,9 % der Stichprobe finden sich im zweiten Cluster wie-
der. Die Landwirte in dieser Gruppe erkennen die betriebli-
Tabelle 2. Rotierte Komponentenmatrix1 (n = 482; Faktorladungen unter 0,4 werden zur besseren Übersicht-
lichkeit unterdrückt)
Faktoren
Dokumentation …
1
Einzel-
betriebliche
Gründe
2
Rechtliche
Gesichtspunkte
3
Überbetrieb-
liche
Gründe
4
Einstellung zu
administrativen
Arbeiten
… ermöglicht es, Betriebsabläufe effizienter zu
gestalten.
0,815
… erlaubt es, die Notwendigkeit von PSM zu über-
prüfen und Einsparpotentiale zu erkennen.
0,810
… ermöglicht es , Schwachstellen zu erkennen und
die Produktionstechnik zu optimieren.
0,809
… erhöht nur den Zeitaufwand. -0,680
… führt zu weiterem bürokratischem Aufwand ohne
finanziellen Ausgleich.
0,715
…ist der erste Schritt zur vollständig
gläsernen Produktion.
0,690
… kann zu Sanktionen führen. 0,574
Mehr Dokumentation ist aufgrund hoher Auflagen
in Deutschland unnötig.
0,567
Der Aufwand für Dokumentation ist zu hoch. 0,516
Eine transparente Dokumentation schafft Vertrauen
und dient der selbstbewussten Darstellung landwirt-
schaftlicher Betriebe im Sinne der gläsernen Pro-
duktion.
0,766
Die Verknüpfung von Direktzahlungen mit Min-
deststandards ist gerechtfertigt.
0,702
… ermöglicht es, unsere höheren Umwelt- und
Sozialstandards zu Wettbewerbsvorteilen zu ma-
chen.
0,501
Über neue Gesetze und Verordnungen bin ich stets
gut informiert.
0,476
Für mich ist die Zeit am Schreibtisch genauso sinn-
voll wie die tägliche Arbeit im Betrieb.
0,755
Ich bin bei der täglichen Arbeit im Betrieb effekti-
ver als am Schreibtisch.
-0,695
1 Extraktionsmethode: Hauptkomponentenanalyse. Rotationsmethode: Varimax mit Kaiser-Normalisierung. Die Rotation ist in sechs
Iterationen konvergiert.
Quelle: eigene Berechnungen
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Agrarwirtschaft 57 (2008), Heft 6
293
chen Vorteile von Dokumentationen an und halten den
dafür betriebenen Aufwand für vertretbar. Im Gegensatz
zum dritten Cluster, das Aufzeichnungen gegenüber eben-
falls positiv eingestellt ist, stimmen die Landwirte den State-
ments, die sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie den aus Dokumentationspflichten resultierenden Auf-
wand und die drohenden Sanktionen beziehen, eher zu.
Cluster 3: „Generelle Befürworter von Dokumentations-
pflichten“ (n = 129)
129 Landwirte, also 26,8 % der Befragten, sind dem dritten
Cluster zuzuordnen. Sie sehen die Vorteile einer Dokumen-
tation sowohl in Bezug auf den betrieblichen Bereich als
auch den internationalen Wettbewerb und die selbstbewusste
Darstellung der Landwirtschaft nach außen. Bei dem State-
ment, dass Dokumentationspflichten Wettbewerbsvorteile
im internationalen Vergleich sichern, sind sie die einzige
Gruppe, die positive Werte erreicht. Dem Statement, dass
durch Dokumentationspflichten das Verbrauchervertrauen
erhöht wird, stimmen sie ebenfalls zu. Weiterhin haben sie
weniger Angst vor Sanktionen im Rahmen von Kontrollen
und halten das Knüpfen von Direktzahlungen an die Einhal-
tung betrieblicher Mindeststandards, wie dies Cross
Compliance tut, für durchaus gerechtfertigt.
Cluster 4: „Massive Ablehner“ (n = 59)
12,2 % der Befragten lassen sich dem kleinsten Cluster der
massiven Ablehner zuordnen. Durch Dokumentations-
pflichten erhöht sich ihrer Meinung nach lediglich der Zeit-
aufwand und es entsteht kein zusätzlicher Nutzen für den
Tabelle 3. Analyse der Cluster anhand der clusterbeschreibenden Variablen
Clusterbeschreibende
Variablen
Cluster 1
n=110
Cluster 2
n=178
Cluster 3
n=129
Cluster 4
n=59
Faktor 1: Einzelbetriebliche Gründe
Erhöhter Zeitaufwand ohne
betriebl. Nutzen***
0,83
(0,907)
-0,75
(0,973)
-0,95
(0,721)
0,92
(0,970)
Notwendigkeit von PSM am
Standort erkennen***
0,27
(0,928)
1,19
(0,526)
1,13
(0,678)
-0,27
(1,064)
Betriebsabläufe effizienter
gestalten***
-0,17
(0,822)
0,91
(0,640)
0,71
(0,868)
-0,71
(0,789)
Betriebsvergleich, Schwach-
stellen erkennen***
0,22
(0,871)
1,12
(0,598)
0,91
(0,723)
-0,53
(0,817)
Faktor 2: Rechtliche Gesichtspunkte
Bürokratischer Mehraufwand
ohne finanziellen Ausgleich***
1,58
(0,565)
0,97
(0,908)
0,07
(0,877)
1,63
(0,522)
Dokumentationspflicht als
erster Schritt zur gläsernen
Produktion***
1,22
(0,682)
1,19
(0,599)
0,30
(0,835)
0,86
(1,074)
In Deutschland mehr Auflagen
als in anderen Ländern***
1,34
(0,770)
1,17
(0,827)
0,45
(0,992)
1,59
(0,529)
Sanktionen im Rahmen von
Kontrollen***
0,61
(1,093)
0,34
(1,124)
-0,56
(0,926)
0,83
(1,003)
Aufwand für Dokumentation ist
unverhältnismäßig hoch***
0,76
(0,856)
0,32
(0,923)
-0,13
(0,794)
0,93
(0,763)
Faktor 3: Überbetriebliche Gründe
Verbrauchervertrauen durch
Dokumentation erhöht*
0,81
(0,670)
0,47
(0,940)
0,84
(0,701)
-0,66
(0,958)
Verknüpfung von Ausgleichs-
zahlungen mit Mindeststan-
dards ist gerechtfertigt***
0,40
(0,988)
-0,04
(1,114)
0,37
(0,928)
-0,83
(1,020)
Wettbewerbsvorteile durch
Dokumentation im internationa-
len Vergleich***
-0,36
(1,047)
-0,30
(1,078)
0,16
(0,914)
-1,20
(0,761)
Information über Gesetze und
Verordnungen**
1,13
(0,431)
0,95
(0,479)
0,79
(0,582)
0,39
(0,788)
Faktor 4: Einstellung zu administrativen Arbeiten
Arbeit am Schreibtisch genauso
sinnvoll wie draußen***
0,48
(1,047)
0,84
(0,958)
0,52
0,936
-0,32
(0,937)
Ich bin draußen effektiver als
am Schreibtisch***
0,63
(0,985)
0,17
(0,947)
0,47
(0,820)
0,71
(0,911)
a: Für die Cluster sind zuerst die Mittelwerte angegeben; die Standardabweichungen folgen in Klammern unter jedem Mittelwert.
b: ***; **, *: Der Zellenmittelwert unterscheidet sich signifikant vom Mittelwert der Gesamtstichprobe auf dem .001-, 01-, .05-Niveau
Quelle: eigene Berechnungen
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294
Betrieb. Aussagen, die sich auf die Opti-
mierung der Betriebsabläufe in der Pflan-
zenproduktion durch Dokumentations-
pflichten beziehen, werden abgelehnt.
Ebenso hat diese Gruppe die meiste Angst
vor Sanktionen und bemängelt, dass für
den mit Aufzeichnungen verbundenen
bürokratischen Mehraufwand kein finan-
zieller Ausgleich geschaffen wird. Die
Aussagen des dritten Faktors, die die mög-
lichen Vorteile von Dokumentationspflich-
ten auf überbetrieblicher Ebene hervorhe-
ben, werden von den diesen Landwirten
ebenso abgelehnt wie das Statement, dass
durch Aufzeichnungen Wettbewerbsvortei-
le im internationalen Vergleich entstehen
könnten. Die Angehörigen dieser Gruppe
sind davon überzeugt, dass Landwirte in
Deutschland bereits mehr Auflagen zu erfüllen haben als
Berufskollegen in anderen Staaten.
Neben den zur Clusteranalyse herangezogenen Faktoren
können weitere Variablen zur Beschreibung der identifi-
zierten Gruppen herangezogen werden.
Bei Betrachtung der sozioökonomischen Variablen fällt auf,
dass die Cluster 2 und 3, die Dokumentationen tendenziell
positiver gegenüberstehen, mit durchschnittlich 156 ha
bzw. 146 ha Gesamtbetriebsfläche vergleichsweise kleinere
Betriebe bewirtschaften. Ferner sind im Cluster 2 die Neben-
erwerbslandwirte mit 30,2 % überdurchschnittlich stark
vertreten. Cluster 1 und 4, die keine betrieblichen Vorteile
von Aufzeichnungen zu erkennen vermögen oder Doku-
mentationspflichten rundweg ablehnen, weisen mit im Mit-
tel 189 ha bzw. 170 ha überdurchschnittlich große Betriebe
auf. Diese Ergebnisse überraschen, da die Cluster mit der
höchsten Zustimmung zu Dokumentationspflichten gerin-
gere Größenvorteile realisieren und zudem – sofern es sich
um Nebenerwerbslandwirte handelt – aufgrund ihrer haupt-
beruflichen Tätigkeit z.T. strengen zeitlichen Restriktionen
unterliegen.
Cluster 1, das die Ablehner auf betrieblicher Ebene um-
fasst, weist den höchsten Anteil der Betriebsleiter auf, die
ein Studium abgeschlossen haben. Der Anteil an Meistern
und staatlich geprüften Agrarbetriebswirten entspricht dem
Durchschnitt der Gesamtstichprobe. Somit
sind die drei „höherwertigen“ Bildungsab-
schlüsse, die auch zur Ausbildung von
Lehrlingen berechtigen, in diesem Cluster
am stärksten vertreten. Die massiven Ab-
lehner von Dokumentationspflichten, die
im vierten Cluster gebündelt sind, haben
dagegen seltener studiert (Abbildung 4).
Allerdings erwiesen sich diese Unterschie-
de bei Durchführung eines Mittelwert-
vergleichs (ANOVA) als nicht signifikant
(p = 0,123).
Die Unterschiede zwischen den Clustern
hinsichtlich des Informationsstands über
die Dokumentationspflichten sind höchst
signifikant (p<=0,001). Interessant ist, dass
die ablehnenden Cluster 1 und 4 schlechter
als der Durchschnitt der Stichprobe über
ihre diesbezüglichen Pflichten informiert
sind. Während in den Clustern 2 und 3 immerhin 83,6 %
bzw. 83,8 % der Befragten angeben, gut oder sehr gut ihre Do-
kumentationspflichten zu kennen, betragen die Vergleichs-
werte für die Cluster 1 und 4 nur 77,3 % und 61,1 %. Auf
die Frage, ob sich die Landwirte aktiv über ihre Dokumen-
tationspflichten informieren, ergibt sich ein ähnliches Bild.
Das vierte Cluster liegt hier mit 86,4 % deutlich unter dem
Durchschnitt von 98 %. Auch in diesem Merkmal unter-
scheiden sich die Cluster höchst signifikant (p<=0,001).
Abbildung 5 verdeutlicht, dass Cluster 2 die regeste Investi-
tionstätigkeit im Bereich der Dokumentationstechnik auf-
weist; immerhin 43,2 % geben an, in den vergangenen
beiden Jahren investiert zu haben. Dies ist insofern interes-
sant, als sich dieses Cluster durch die höchsten Zustim-
mungswerte im Bereich der betrieblichen Motivation aus-
zeichnet. Ebenso entspricht es den Erwartungen, dass die
massiven Ablehnen im vierten Cluster in den letzten zwei
Jahren nur vergleichsweise selten investiert haben und auch
die geringste Bereitschaft erkennen lassen, in Zukunft in die
Dokumentationstechnik zu investieren (Abbildung 6). Das
dritte Cluster erreicht bei der vergangenen Investitionstä-
tigkeit nur durchschnittliche Werte, wird aber nach eigenem
Bekunden sein Investitionsdefizit in den nächsten zwei
Jahren beheben. Die dargestellten Unterschiede zwischen
den Clustern sind signifikant (p=0,041).
Abbildung 5. Investitionen in Dokumentationstechnik in den letzten
zwei Jahren (n = 482)
63,1
70,7
67,4
56,8
62,0
6,3
10,3
7,0
5,1
5,6
19,1
8,6
19,4
23,9
19,4
11,5
10,3
6,2
14,2
13,0
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Alle Cluster
Cluster 4
Cluster 3
Cluster 2
Cluster 1
Nein Hardware Software Beides
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 4. Höchster Bildungsabschluss der Befragten (n = 482)
12,8
11,9
10,2
12,9
10,9
16,6
18,6
17,2
15,7
13,6
13,3
16,9
6,3
16,9
13,6
21,6
22,0
22,7
21,9
20,0
26,3
22,0
28,1
27,0
30,9
9,3
8,5
15,6
5,6
10,9
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Alle Cluster
Cluster 4
Cluster 3
Cluster 2
Cluster 1
Landwirtschaftliche Ausbildung Staatlich geprüfter Wirtschafter Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt
Meister Studium Keine landw. Ausbildung
Quelle: eigene Darstellung
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Agrarwirtschaft 57 (2008), Heft 6
295
Die Investitionsbereitschaft erweist sich als in hohem Maße
abhängig von den Einstellungen der Befragten (p = 0,025).
Betriebsleiter, die die produktionstechnischen und organisa-
torischen Vorteile einer professionellen Dokumentation
erkannt haben, sind bereit, hierfür finanzielle Ressourcen
aufzuwenden. Die Ablehner von Dokumen-
tationspflichten zeichnen sich demgegen-
über durch eine geringere Investitionsbe-
reitschaft aus. Dieser enge Zusammenhang
zwischen wahrgenommenem Nutzen und
Handlungsabsicht steht im Einklang mit
den Vorhersagen des Technology Accep-
tance Model (TAM) (DAVIS, 1989; VENKA-
TESH und DAVIS, 2000) und konnte im
Agribusiness auch in anderen Zusammen-
hängen, etwa mit Bezug auf Investitionen
in Rückverfolgbarkeitssysteme, beobachtet
werden (THEUVSEN und HOLLMANN-
HESPOS, 2005 und 2007).
Betrachtet man die technische Umsetzung
der Dokumentation, so fällt auf, dass
Cluster 2 die geringsten Anteile an hand-
schriftlichen und zugleich den höchsten An-
teil an anspruchsvolleren Dokumentations-
techniken aufweist (Abbildung 7). Dies
deckt sich mit der grundsätzlich positiven
Einstellung der Mitglieder dieser Gruppe
zu Dokumentationspflichten. Umgekehrt
halten die massiven Ablehner (Cluster 4)
stärker an handschriftlichen Verfahren fest;
technisch höherwertige Verfahren der Do-
kumentation werden von den beiden ableh-
nenden Clustern 1 und 4 nur in unterdurch-
schnittlichem Maße eingesetzt. Der hohe
Anteil an handschriftlichen Verfahren im
vierten Cluster war zu erwarten, da es auch
die geringste Investitionsneigung zeigt.
Wiederum erweisen sich im Sinne des
TAM die individuelle Motivation zur Do-
kumentation und der wahrgenommene
Nutzen der Aufzeichnungen als entschei-
dend für die implementierte technische
Lösung. Diese Unterschiede zwischen den
Clustern sind signifikant (p = 0,04).
Die absoluten finanziellen und zeitlichen
Aufwendungen sind – z.T. auch bedingt
durch die Größe der Betriebe – beim
Cluster 4 am höchsten. Bei den Kosten der
Dokumentation je ha LF und Jahr weisen
die ersten beiden Cluster mit 3,18 €/ha
bzw. 3,42 €/ha durchschnittliche Werte auf,
während das dritte Cluster mit 2,55 €/ha
die niedrigsten und das vierte Cluster mit
5,36 €/ha die mit Abstand höchsten Kosten
angibt. Auffällig ist, dass gerade die Be-
fürworter von Dokumentationspflichten die
geringsten Kosten je ha erreichen. Hier
könnten psychologische Verzerrungen eine
Rolle spielen, die beispielsweise bei den
massiven Ablehnern zu einer Überschät-
zung der eigenen Aufwendungen führen
(RIESENHUBER 2006). Signifikant sind die mit Blick auf
den betrieblichen Aufwand festgestellten Unterschiede
jedoch nicht.
Abbildung 8 fasst die wichtigsten Ergebnisse der ergänzen-
den Kennzeichnung der vier Cluster nochmals zusammen.
Abbildung 6. Investitionsbereitschaft (n = 482)
26,8
17,2
35,4
27,7
21,1
73,2
82,8
64,6
72,3
78,2
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Alle Cluster
Cluster 4
Cluster 3
Cluster 2
Cluster 1
Ja Nein
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 8. Zusammenfassende Kennzeichnung der Cluster (n = 482)
Ablehner auf betrieblicher
Ebene 22,8 %
- große Betriebe
- höchstes Ausbildungsniveau
- geringer Kenntnisstand
- kaum Einsatz anspruchs-
voller Technik
- durchschnittlicher laufender
Aufwand je ha
Befürworter auf betriebl.
Ebene 36,9 %
- kleinere Betriebe
- höchster Kenntnisstand
- höchste Investitionsneigung
- anspruchsvollste Technik
- durchschnittlicher laufender
Aufwand je ha
Generelle Befürworter
26,8 %
- kleinere Betriebe
- höchster Kenntnisstand
- Bereitschaft zu Investitionen
- durschnittliche Technikausstattung
- geringster laufender Aufwand je ha
Massive Ablehner 12,2 %
- große Betriebe
- niedrigstes Ausbildungsniveau
- geringer Kenntnisstand
- geringe Investitionsbereitschaft
- wenig anspruchsvolle Technik
- höchster laufender Aufwand
je ha
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 7. Dokumentationstechnik (n = 482)
5,9
13,6
5,4
6,8
4,6
39,1
39,0
39,5
33,9
40,9
46,8
42,4
49,6
44,6
50,5
6,4
5,1
3,9
11,3
2,8
1,7
1,6
3,4
0,9
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Alle Cluster
Cluster 4
Cluster 3
Cluster 2
Cluster 1
Betriebsheft Handschriftliche Schlagkartei PC-Schlagkartei/Hand
PC-Schlagkartei/PALM PC-Schlagkartei/auto
Quelle: eigene Darstellung
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Agrarwirtschaft 57 (2008), Heft 6
296
5. Schlussfolgerungen
Insgesamt ist deutlich geworden, dass die Mehrheit der
befragten Landwirte Dokumentationspflichten generell
nicht ablehnend gegenübersteht und – auch in Form von
Investitionen – bereit ist, sich aktiv mit der Thematik ausei-
nanderzusetzen. Für Hard- und Software-Anbieter in die-
sem Bereich bedeutet dies, dass sie prinzipiell mit weiterem
Umsatzwachstum rechnen können. Begünstigend wirkt in
dieser Hinsicht der Strukturwandel in der Landwirtschaft,
da größere Betriebe eher technisch anspruchvollere und
damit aufwändigere Techniken zur Dokumentation ihrer
Pflanzenproduktion nutzen.
Durch die empirische Erhebung konnten auch Punkte auf-
gezeigt werden, die den Landwirten Probleme bereiten bzw.
aus ihrer Sicht mit erhöhtem Aufwand verbunden sind. So
könnte ein Mangel an Platz z.B. in Schlagkarteivordrucken
einer der Gründe dafür sein, dass wichtige Informationen,
insbesondere Angaben zum Schadorganismus, nicht aufge-
zeichnet werden. Hier sollten die zur Verfügung stehenden
Dokumentationstechniken entsprechend weiterentwickelt
werden.
Zugleich gibt die Studie Anregungen, welche Punkte bei
der Beratung der Betriebe intensiver kommuniziert werden
müssten, um durchgängig eine Einhaltung der GfP zu ge-
währleisten. Die unterschiedlichen Motivationen der Be-
fragten zeigen, dass differenzierte Beratungsangebote sinn-
voll erscheinen, die auf die individuellen Einstellungen der
Betriebsleiter Rücksicht nehmen. Die unterschiedlichen
Beweggründe sind auch für die Hersteller von Dokumenta-
tionstechniken und Dienstleister von Interesse. Gerade die
ablehnenden Gruppen haben eine geringe Investitionsbe-
reitschaft, so dass es von besonderer Dringlichkeit ist, Leis-
tungsangebote zu entwickeln, die auch Ablehner überzeu-
gen.
Schließlich bieten die Ergebnisse auch Teilen der Landwir-
ten Ansatzpunkte für eine kritische Überprüfung ihres Han-
delns. Ähnlich wie bei anderen betrieblichen Problemstel-
lungen, etwa der Teilnahme an Zertifizierungssystemen
(GAWRON und THEUVSEN, 2007), stellt sich die Frage,
warum ein Teil der Befragten keinen Wert in Informationen
zu sehen vermag, die für andere Betriebsleiter hilfreich zu
sein scheinen. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass
die als zentral für den Erfolg landwirtschaftlicher Betriebe
erkannten Managementfähigkeiten (INDERHEES, 2007) nicht
auf allen Betrieben in gleicher Qualität vorhanden sind und
insoweit ein Entwicklungsbedarf besteht.
Unter theoretischen Gesichtspunkten wäre es interessant,
die Bestimmungsgrößen der Einstellungen und Motivation
zu Aufzeichnungen im Bereich des Pflanzenschutzes ge-
nauer zu analysieren. Einen Ansatzpunkt dazu bietet – wie
an anderer Stelle bereits deutlich wurde – das Technology
Acceptance Model (TAM). Das TAM basiert auf der Theory
of Planned Behavior, die ihrerseits auf der Theory of Reasoned
Action fußt (AJZEN und FISHBEIN, 1980; AJZEN, 1991). Es
wurde ursprünglich entwickelt, um den (Nicht-)Gebrauch
bestimmter Informationstechnologien zu erklären, u.a. Gra-
phik- und E-Mail-Programme (DAVIS, 1989), E-Learning-
Konzepte (LEE et al., 2003) oder Telearbeit (PÉREZ et al.,
2004). Neue Anwendungen zeigen allerdings, dass das
TAM keineswegs nur Anwendungen fortschrittlicher In-
formationstechnologien, sondern u.a. auch die generelle Be-
reitschaft zu Investitionen in Rückverfolgbarkeitssysteme
für Agrarprodukte und Lebensmittel (THEUVSEN und HOLL-
MANN-HESPOS, 2007; HOLLMANN-HESPOS und THEUVSEN,
2007) sowie die Akzeptanz von Qualitätssicherungssyste-
men (JAHN und SPILLER, 2007b) zu erklären vermag. Tech-
nologie kann im TAM somit inzwischen in einem allgemei-
nen Sinne als Synonym für „jegliche geplant ausgeführte
Bearbeitung von Vorgefundenem“ (KRAUSE, 2004: 143)
verstanden werden. Demnach ist der Gebrauch von Stift
und Papier ebenso eine Technologie zur Dokumentation
von Pflanzenschutzanwendungen wie der Einsatz teil- oder
vollautomatisierter Verfahren.
Das TAM unterstellt, dass die Entscheidung darüber, eine
Technologie zu nutzen oder nicht zu nutzen, von der ent-
sprechenden Absicht der Entscheidungsträger abhängt. Die
Absicht zum Gebrauch einer Technologie wird ihrerseits
bestimmt durch den wahrgenommenen Nutzen und die
wahrgenommene Einfachheit der Benutzung der Technologie
(DAVIS, 1989). In die Nutzenüberlegungen gehen soziale
Einflüsse, z.B. Imageeffekte, sowie instrumentelle Überle-
gungen, etwa zur Bedeutung der Technologie für die eigene
Arbeit oder zu ihrer Leistungsfähigkeit, ein (VENKATESH
und DAVIS, 2000). Alter, Erfahrung, Geschlecht und die
Freiwilligkeit der Nutzung der Technologie können als
moderierende Variablen wirken (VENKATESH et al., 2003).
Das TAM bietet damit – ggf. ergänzt um Überlegungen zur
Diffusion von Innovationen (ROGERS, 1995) – eine tragfä-
hige konzeptionelle Grundlage für ein genaueres Verständ-
nis der Determinanten der (Nicht-)Nutzung bestimmter
Dokumentationstechniken durch Landwirte.
Für die Zukunft muss von tendenziell weiter steigenden
Anforderungen an die Dokumentation von Maßnahmen im
Bereich des Pflanzenschutzes ausgegangen werden. Die
Untersuchung zeigt, dass Landwirte dieser Entwicklung
nicht generell ablehnend gegenüberstehen, sondern sich,
ganz im Gegenteil, in bedeutendem Umfang schon aktiv
darauf eingestellt haben. Entscheidend für die Akzeptanz
gesetzgeberischer Maßnahmen durch Landwirte ist in vie-
len Fällen, dass auch ein Nutzen für den Betrieb bzw. die
Position der Landwirtschaft im Markt erkennbar wird. Im
Hinblick auf die Pflanzenschutzdokumentation dürfte dieser
Fall gegeben sein.
Literatur
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Danksagung
Unser besonderer Dank gilt Herrn Dr. Manfred Bartels,
Leiter der Bezirkstelle Northeim der Landwirtschaftskam-
mer Niedersachsen, für die weitreichende Unterstützung
dieser Untersuchung sowie seine wertvollen Anregungen.
Dank gebührt ferner Herrn M. Sc. Jan Bahlmann, Universi-
tät Göttingen, sowie zwei anonymen Gutachtern für ihre
hilfreichen Hinweise.
Kontaktautor:
PROF. DR. LUDWIG THEUVSEN
Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung
Georg-August-Universität Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen
Tel.: 05 51-39 48 51, Fax: 05 51-39 46 21
E-Mail: [email protected]