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Terminų trumpumo principas: vertinimas ir taikymas terminų tvarkyboje

Ramunė Vaskelaitė

Abstract

The article examines one of the principles of terminology – the principle of terminological brevity, which is considered to be a principle of both term creation and term management. First, the evaluation of this principle in Lithuanian terminology is reviewed in order to identify its possible problematic aspects and the factors that may cause problems, and then the focus shifts to term length data, which shows how the principle of brevity manifests in different directions of terminology management.  

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Terminologija / Terminology 2025, Nr. 32, p. 1–39 Turinio nuoroda / Contents link ISSN 2669-2198 (elektroninis / online) DAS PRINZIP DER KÜRZE VON TERMINI: BEWERTUNG UND ANWENDUNG IN DER TERMINOLOGIEVERWALTUNG Das Prinzip der Termkürze: Bewertung und Anwendung im Terminologiemanagement RAMUNĖ VASKELAITĖ Institut für Litauische Sprache E-Mail: [email protected] ORCID-ID: https://orcid.org/0000-0001-6063-9699 Forschungsschwerpunkte: litauische Terminologie; Untersuchungen zu den Normen und zum Sprachgebrauch der litauischen Standardsprache. https://doi.org/10.35321/term32-08 ZUSAMMENFASSUNG Der Artikel untersucht eines der terminologischen Prinzipien – das Prinzip der Kürze von Termini, das sowohl als Prinzip der Terminusschöpfung als auch der Terminologieverwaltung gilt. Zunächst wird die Bewertung dieses Prinzips in der litauischen Terminologieforschung überblickt, um mögliche problematische Aspekte und Faktoren zu ermitteln, die zu Problemen führen können. Anschließend richtet sich der Fokus auf Daten zur Terminlänge, die zeigen, wie das Kürzeprinzip in verschiedenen Bereichen der Terminologieverwaltung zur Anwendung kommt. SCHLÜSSELWÖRTER: Terminus, terminologische Prinzipien, Kürzeprinzip, computergestützte Terminologieverwaltung, lexikografische Terminologieverwaltung, textbasierte Terminologieverwaltung. ZUSAMMENFASSUNG Der Artikel untersucht eines der Prinzipien der Terminologie – das Prinzip der terminologischen Kürze, das sowohl als Prinzip der Termbildung als auch der Terminologieverwaltung gilt. Zunächst wird die Bewertung dieses Prinzips in der litauischen Terminologie betrachtet, um mögliche problematische Aspekte und die Faktoren zu ermitteln, die Schwierigkeiten verursachen können. Anschließend richtet sich der Fokus auf Daten zur Termlänge, die zeigen, wie sich das Kürzeprinzip in verschiedenen Bereichen der Terminologieverwaltung manifestiert. SCHLÜSSELWÖRTER: Term, Terminologieprinzipien, Kürzeprinzip, computergestützte Terminologieverwaltung, lexikografische Terminologieverwaltung, textbezogene Terminologieverwaltung. Copyright © 2025 Ramunė Vaskelaitė. Herausgegeben vom Institut für Litauische Sprache. Dies ist ein Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Creative Commons Attribution Licence verbreitet wird. Diese gestattet die uneingeschränkte Nutzung, Verbreitung und Wiedergabe in jedem Medium, sofern die ursprüngliche Autorin und die Quelle genannt werden. // Herausgegeben vom Institut für Litauische Sprache. Dieser Artikel ist frei zugänglich und wird gemäß den Bedingungen der „Creative Commons“-Namensnennung-Lizenz verbreitet, die eine uneingeschränkte Nutzung, Verbreitung und Wiedergabe des Inhalts in jedem Medium gestattet, sofern Autor und Quelle angegeben werden. Eingegangen: / Eingegangen: 2025-09-26. Angenommen: / Angenommen: 2025-11-13. 1 EINLEITUNG Das Prinzip der Kürze von Termen wird als eines der Terminologieprinzipien formuliert, die sowohl bei der Bildung als auch bei der Verwaltung von Termen anzuwenden sind. Reale terminologische Daten zeigen jedoch, dass nicht immer und nicht alle Terminologieprinzipien befolgt werden; einige von ihnen sowie die traditionelle Terminologie selbst stehen daher schon seit geraumer Zeit in der Kritik (siehe z. B. Temmerman 1997; 1998; Myking 2001; Cabré 2003). Es werden neue Ansätze und damit auch neue Prinzipien formuliert (siehe z. B. Temmerman 2000). Einige der von der traditionellen Terminologie vorgesehenen Prinzipien werden auch von litauischen Terminologen infrage gestellt, etwa das Eindeutigkeitsprinzip der Termini, das zu Beginn der Terminologiewissenschaft als eines der grundlegenden Prinzipien formuliert wurde und dem zufolge jeder Term nur einen Begriff bezeichnen und jeder Begriff nur durch einen Term benannt werden sollte (z. B.: Keinys 2013; Mitkevičienė 2020). Das Prinzip der Kürze von Termen hat jedoch zumindest in der litauischen Terminologie keine größere Aufmerksamkeit erfahren. Dazu gibt es zwar gewisse Anmerkungen, doch wurde dieses Prinzip bislang nicht in einer eigenständigen Arbeit untersucht. Dieser Artikel konzentriert sich ausdrücklich auf das Prinzip der Kürze von Termen. Ziel ist es, zu untersuchen, ob dieses Prinzip als Grundsatz der Terminologieverwaltung problematisch ist. Dazu wird eine zweistufige Untersuchung durchgeführt. Zunächst soll anhand der in der litauischen Terminologie geäußerten Anmerkungen zu diesem Prinzip beziehungsweise zur Kürze von Termen geklärt werden, ob dessen theoretische Bewertung problematisch ist, und es sollen mögliche Faktoren für diese Problematik ermittelt werden. Nachdem die Faktoren erkennbar geworden sind, werden einige von ihnen anhand einer Analyse realer Daten zur Terminologieverwaltung überprüft. So wird aufgezeigt, ob sich die Anwendung des Kürzeprinzips in der Terminologieverwaltung unterscheidet. Da es sich hier nicht um eine wissenschaftliche Studie oder Monografie, sondern lediglich um einen wissenschaftlichen Artikel handelt, wird im theoretischen Teil der Arbeit nicht angestrebt, sämtliche in litauischen terminologischen Arbeiten enthaltenen Anmerkungen zur Kürze von Termen zusammenzutragen. Im Mittelpunkt stehen vor allem grundlegende Arbeiten zur litauischen Terminologie, in denen die betreffende Frage auf die eine oder andere Weise kommentiert wird. Die Aufmerksamkeit gilt Veröffentlichungen vom Ende des 20. und aus dem 21. Jahrhundert; einbezogen werden jedoch auch einige etwas früher erschienene Arbeiten, die Aufschluss über die Herausbildung des Verständnisses des Kürzeprinzips in der litauischen Terminologie geben können. Die Terminologie, die sowohl den Hauptgegenstand dieser Arbeit als auch das gesamte Bündel von Terminologieprinzipien bezeichnet, weist erhebliche Variationen auf; dadurch entsteht das Problem, wie der untersuchte Gegenstand zu benennen ist. In terminologischen Arbeiten werden die erörterten Prinzipien sowohl als Terminologieprinzipien (z. B.: ISO 704-87; Noreikaitė 1994; Klimavičius 2003: 12; TŽR 2007) als auch als Terminologieanforderungen (z. B.: Keinys 2005 [1987]: 459; Gaivenis 2014 [1994]: 206) bezeichnet; ferner finden sich die Bezeichnungen Anforderungen an Termini (z. B., Gaivenis 2014 [1994]: 206–213) und an Termini gestellte Anforderungen (z. B.: Keinys 2005 [1994]: 262). Entsprechend werden auch einzelne Prinzipien unterschiedlich benannt; das hier interessierende etwa als Kürzeprinzip (z. B., Gaivenis 2014 [1990]: 406) oder als Kürzeanforderung (z. B., Gaivenis 2014 [1997]: 195, 238). Das zentrale Substantiv reikalavimas („Anforderung“) scheint eher in Lehrwerken oder Arbeiten verwendet zu werden, die sich an Termbildner richten (z. B.: TV 2006: 2; Bielinskienė ir kt. 2014: 145; Mickienė, Briaukienė 2016: 47), während in Erörterungen theoretischer terminologischer Fragen offenbar häufiger der Ausdruck Prinzip verwendet wird. Das trifft jedoch nicht immer zu. So trägt beispielsweise ein 1979 veröffentlichter ausführlicher Artikel von Kazimieras Gaivenis den Titel „AllgemeineAnforderung 2 lietuvių terminijos kūrimo ir norminimo principai“ (Gaivenis 2014 [1979]: 107–117), o kitas į teorinius terminologijos principų svarstymus orientuotas jo straipsnis – „Kalbiniai ir loginiai terminų reikalavimai“ (Gaivenis 2014 [1994]: 206–213). Sinonimų neišvengiama net ir viename darbe. Vis dėlto, atsižvelgus į minėtą polinkį, kaip bendrąjį čia renkamasi vartoti terminų trumpumo principo terminą (taip pat ir sutrumpintą trumpumo principas), tik aptariant kitų autorių darbus bus pavartojamas ir jų vartotas terminas. Šalutinis termino dėmuo beveik neįvairuoja. Terminas ekonomijos principas ar ekonomiškumo principas, vartojamas kalbant apie lietuvių bendrinės kalbos norminimo principus, lietuvių terminologijos darbuose retas. Jį vartojo K. Gaivenis (2002: 96–97), lygindamas terminologijos principus su bendrinės kalbos norminimo principais. BEWERTUNG DES PRINZIPS Unterschiede in der theoretischen Bewertung Ob das Prinzip der terminologischen Kürze als terminologisches Prinzip gilt, lässt sich zunächst daran erkennen, ob es bei der Aufzählung oder Erörterung der Prinzipien genannt wird. Bei der Aufzählung von Prinzipien wird das Kürzeprinzip gewöhnlich erwähnt. So wird im Kleinen terminologischen Wörterbuch für Lernende, in dem der Terminus Anforderungen an Termini aufgenommen ist, bei dessen Erläuterung neben den Anforderungen der Gebrauchstauglichkeit, Systemhaftigkeit, stilistischen Neutralität, Korrektheit und Genauigkeit auch die Kürze genannt (Kvašytė 2005: 79). Das bedeutet, dass sie als Prinzip gleichen Ranges oder Niveaus wie die übrigen genannten Prinzipien betrachtet wird. Stasys Keinys zählt bei seiner Bewertung der bibliothekarischen und bibliografischen Terminologie ebenfalls zunächst die an Termini gestellten Anforderungen auf und nennt darunter auch die Kürze: „An Termini werden zahlreiche unterschiedliche Anforderungen gestellt – Eindeutigkeit, Genauigkeit, Systemhaftigkeit, Korrektheit, Objektivität (Emotionslosigkeit), Kürze, Transparenz (sprachliche Begründetheit der Bedeutung) usw.“ (Keinys 2005 [1996]: 246)1. In dem Lehr- und Methodenbuch Aspekte der litauischen Terminologie werden die an Termini gestellten Anforderungen gesondert erörtert; eine davon ist auch die Kürze (Mickienė, Briaukienė 2016: 49–50). Gleich zu Beginn des Buches wird bei der Erläuterung des Terminusbegriffs gesagt, dass „jeder Terminus korrekt, genau, systemhaft, kurz, stilistisch neutral und morphologisch praktikabel sein muss“ (Mickienė, Briaukienė 2016: 12). Aušra Rimkutė-Ganusauskienė (2023: 19–24) erörtert in ihrer wissenschaftlichen Studie zunächst die Kriterien2, anhand deren sie den terminologischen Wert von Bekleidungsbezeichnungen bestimmen wird, die in Quellen vom Beginn des 21. Jahrhunderts verwendet werden, das heißt die an Termini gestellten Anforderungen, darunter auch die Anforderung der Kürze. Dass das Kürzeprinzip als eines der terminologischen Prinzipien gilt, geht auch aus Bemerkungen hervor, die in verschiedenen terminologischen Arbeiten gemacht werden. So schrieb K. Gaivenis bereits 1969 in einem Artikel (2014 [1969]: 521), dass ein mehrgliedriger Terminus zwar morphologisch korrekt, logisch sinnvoll und wissenschaftlich motiviert sein könne, sich wegen seiner großen Länge aber nicht für den praktischen Gebrauch eigne. 1 Überall kürzt ausschließlich die Autorin des Artikels. 2 K. Gaivenis (2014 [1996]: 225), aptardamas terminologijos principus, kreipė dėmesį į tai, kad kriterijaus terminas vartotinas, kai kalbama apie ko nors vertinimą pagal principus; kriterijus – tai vertinimo pagrindas, arba matas. 3 Ausführlichkeit, z. B. Schnellhärter (= Schnellhärter). Auch Albina Auksoriūtė bezeichnete das Kürzeprinzip als wichtig, als sie Ungenauigkeiten im Gebrauch mehrgliedriger Termini erörterte: „Wichtig ist, dass ein Terminus nicht nur eindeutig, korrekt, genau und morphologisch praktikabel, sondern auch kurz ist. Besonders wichtig ist, dass mehrgliedrige Termini möglichst klar und kurz sind“ (Auksoriūtė 1996: 48). Beschreibende Wortverbindungen bezeichnete sie als eine der Ungenauigkeiten im Gebrauch mehrgliedriger Termini und erklärte, sie „sollten gekürzt und terminologisiert werden“ (Auksoriūtė 1996: 48). S. Keinys erwähnte bei der Bewertung der Bezeichnungen von Bibliotheksabteilungen ebenfalls, dass „es besser ist, wenn immer möglich, einfacher und kürzer zu benennen“ (Keinys 2005 [1993]: 363). Bei der Erörterung eines zweisprachigen Wörterbuchs russischer und estnischer Berufs- und Amtsbezeichnungen hob er als positives Merkmal hervor, dass die Bearbeiter der estnischen Termini bestrebt waren, die traditionelle sprachliche Neigung zu einfachen, nicht mit Wörtern überladenen Bezeichnungen zu bewahren, und fügte hinzu: „Kürze, Kompaktheit und Eindeutigkeit von Termini sind unbedingt anzustrebende Eigenschaften“ (Keinys 2005 [1981]: 342). Seiner Ansicht nach muss nicht jedes Mal, wenn sich die Technologie auch nur geringfügig ändert, zugleich die Berufsbezeichnung geändert werden; ein Bäcker kann beispielsweise weiterhin Bäcker heißen, auch wenn die heutige Technologie es erlauben würde, ihn Bediener einer halbautomatischen Brötchenproduktionslinie zu nennen und man ihn morgen vermutlich noch irgendwie anders nennen könnte (Keinys 2005 [1981]: 341–342). Bei der Bewertung des neu eingeführten Terminus Gruppenkurator erklärte S. Keinys (2005 [1974]: 443), dass dessen Verwendung anstelle des bis dahin weithin gebräuchlichen Terminus Gruppenleiter der Sprachökonomie schade – ein kürzeres Wort werde durch ein längeres ersetzt. Bei seiner Übersicht der Malereitermini erwähnte er, dass in der Terminologie empfohlen werde, lange Wörter zu vermeiden und, wo möglich, kürzere zu verwenden. Daher solle statt Mehrschichtmalerei mehrschichtige Malerei verwendet werden, zumal in diesem Fall das kürzere Wort auch korrekter ist (Keinys 2005 [1972]: 389). Wie sich also zeigt, wird der Begriff der Kürze sowohl mit der Zahl der Wörter, aus denen ein Terminus besteht, als auch mit der Wortlänge in Verbindung gebracht. Unter diesem zweiten Gesichtspunkt hielt S. Keinys die Ableitung mit Endungen für die Terminologie besonders zweckmäßig: Endungsableitungen sind Suffixableitungen insofern überlegen, als Endungen ein Wort niemals verlängern (Keinys 2005 [1995]: 19); seiner Ansicht nach eignen sich Endungsableitungen „für die Terminologie, kann man sagen, ideal“ (Keinys 2005 [1979]: 79). Zusammensetzungen wiederum helfen, mehrgliedrige Termini zu vermeiden, das heißt, sie ermöglichen die Bildung „relativ kurzer Artbezeichnungen, die eine Anhäufung von Attributen vermeiden helfen“ (Keinys 2005 [1983]: 130). Dass das Kürzeprinzip nicht allein mit der Anzahl der Wörter eines Terminus verknüpft wird, zeigen auch die gelegentlichen Versuche, den Begriff des Kürzeprinzips zu erläutern oder den Terminus zu definieren. So wird in einem terminologischen Wörterbuch, in dem Anforderungen an Termini als Merkmale erläutert werden, anhand deren ein Terminus gebildet, seine Eignung bewertet und seine Übereinstimmung mit festgelegten Normen geprüft wird (Kvašytė 2005: 79), der durch den Terminus Kürze bezeichnete Begriff als „das Bestreben, sämtliche für einen Begriff charakteristischen Merkmale mit einer kürzeren Terminusform auszudrücken“ erklärt (Kvašytė 2005: 84). K. Gaivenis (2002: 96) erklärte zur Beschreibung des Kürzeprinzips, „kürzeren sprachlichen Einheiten ist der Vorzug zu geben“. Allerdings sind Versuche, den Terminus Kürzeprinzip zu definieren oder den damit bezeichneten Begriff zu erklären, in der litauischen Terminologie selten. In der Regel wird dieser Begriff als selbstverständlich behandelt. Auch die Begriffe „kurzer Terminus“ und „langer Terminus“ werden nicht erklärt; eine klare Grenze zwischen kurzen und langen Termini wird somit nicht gezogen. 4 S. Keinys (2005 [1979]: 79), išsamiai aptardamas trumpumo požiūriu „idealiai tinkančią“ galūninę lietuviškų terminų darybą, minėjo terminologijos mokslo pradininką Dmitrijų Lotę, teigusį, kad termino trumpumo reikia siekti taip pat, kaip ir jo tikslumo, ir šį reikalavimą taikiusį ne tik patiems terminams, bet ir jų darybos afiksams, pvz., priesagoms. Rusų terminologų darbų cituojama ir kituose ankstesnio laikotarpio lietuvių terminologijos darbuose, kur pateikiama vienokių ar kitokių pastabų dėl terminų trumpumo principo. Iš to būtų galima spręsti, kad jie galėjo turėti įtakos formuojantis trumpumo principo ar jo svarbos vertinimui lietuvių terminologijoje. Juolab kad D. Lotė, kaip nurodoma K. Gaivenio (2002: 117), pirmasis suformulavo reikalavimus terminams, tarp jų įtraukdamas ir trumpumo reikalavimą. K. Gaivenis ir tiesiogiai įvardija, kad pokario metais lietuvių terminologija daug priklausė nuo rusų terminologijos, nes „[T]eorinės literatūros iš užsienio beveik negaudavome“ (Gaivenis 2002: 110). K. Gaivenis selbst scheint in der Frage der Kürze von Termini jedoch eine vorsichtigere Auffassung vertreten zu haben. In seiner 1979 veröffentlichten ausführlichen Arbeit Allgemeine Prinzipien der Bildung und Normierung der litauischen Terminologie, in der er erstmals versucht, „moderne Prinzipien der litauischen Terminologie“3 zu systematisieren oder zu formulieren, wird das Kürzeprinzip nicht als eigenständiges Prinzip herausgestellt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bereits Kazys Girnius, als er Anforderungen an die wissenschaftliche Terminologie zu formulieren versuchte, unter anderem gefordert hatte, „dass eine Benennung kurz sein sollte, denn lange mehrgliedrige Benennungen erschweren ihren Gebrauch erheblich“ (Gaivenis 2014 [1979]: 108). In diesem Artikel von K. Gaivenis werden insgesamt zehn eigenständige Prinzipien formuliert4, das Kürzeprinzip ist jedoch nicht darunter. Es wird lediglich nach der Formulierung des siebten Prinzips erwähnt, das auf die Korrektheit und Gebrauchstauglichkeit des Terminus ausgerichtet ist; dort heißt es ergänzend: „Im Allgemeinen werden an Termini noch folgende zusätzliche Anforderungen gestellt: a) Kürze, b) Wohlklang, c) Einzigartigkeit, d) Übersetzbarkeit in andere Sprachen usw.“ (Gaivenis 2014 [1979]: 115). Daraus wäre zu schließen, dass der Autor des Artikels das Kürzeprinzip lediglich als zusätzliches Prinzip betrachtet und nicht als eines vom gleichen Rang wie die übrigen formulierten Prinzipien. Auch in einem späteren Artikel von K. Gaivenis zu terminologischen Prinzipien, dem 1994 erschienenen „Sprachliche und logische Anforderungen an Termini“, wird ein eigenständiges Kürzeprinzip nicht erörtert, obwohl zu Beginn des Artikels erwähnt wird, dass „die wichtigsten und am häufigsten genannten sprachlichen Anforderungen an Termini folgende sind: Korrektheit, Genauigkeit, Systemhaftigkeit, Kürze, Gebrauchstauglichkeit, emotionale Neutralität usw.“ (Gaivenis 2014 [1994]: 206). Zwei Jahre später erschien allerdings eine Arbeit, die K. Gaivenis gemeinsam mit Angele Kaulakienė verfasst hatte. 3 Dass dies der erste Versuch war, „moderne Prinzipien der litauischen Terminologie“ zu formulieren, geht aus der Bemerkung des Autors hervor, dass „bis dahin noch niemand versucht hatte, weder die allgemeinen noch die besonderen Prinzipien der Bildung und Normierung litauischer Termini zu systematisieren“ (Gaivenis 2014 [1979]: 113). Frühere Versuche, Prinzipien zu formulieren, werden unter anderem in den Arbeiten von Jonas Klimavičius (2003), Stasys Keinys (2012 [1967]: 29–56) und Albina Auksoriūtė (2024: 35–42) behandelt. 4 Die Formulierungen zeigen, dass zumindest einige der erörterten terminologischen Prinzipien eher als Regeln formuliert sind, zum Beispiel: „3. Den Bedarf an einer terminologischen Benennung ermitteln und festlegen Fachleute des jeweiligen Gebiets. Sprachwissenschaftler beraten, wie der betreffende Begriff am besten zu benennen ist“ (Gaivenis 2014 [1979]: 114). 5 Der Artikel „Außersprachliche Prinzipien der Terminnormung“ 5 würde darauf hindeuten, dass das Kürzeprinzip unter dem Gesichtspunkt der terminologischen Normung offenbar als wichtig angesehen wird. Genauer gesagt wird die Kürze hier bei der Erörterung eines der als außersprachlich geltenden Prinzipien erwähnt – des statistischen Prinzips der Terminbewertung, das so beschrieben wird, dass die am weitesten verbreiteten Sprachfakten als normgerechter gelten (Gaivenis 2014 [1996]: 233). Mit der Feststellung, dass das statistische Kriterium auch zur Bewertung der Kürze von Termini beiträgt, wird in diesem Artikel das Zipfsche Gesetz angeführt, dem zufolge die Länge eines Wortes oder Terminus umgekehrt proportional zu seiner Gebrauchshäufigkeit ist; daraus wird folgender Schluss gezogen: „Die relative Länge der Termini weist demnach entweder auf ihre Neuheit oder auf eine unzureichende Normierung hin“ (Gaivenis 2014 [1996]: 233). Daraus würde folgen, dass relativ lange Termini als unzureichend normiert gelten, während normierte Termini kurz sein sollten. An anderer Stelle wird dieser Gedanke noch direkter formuliert: Je besser die Terminologie entwickelt und normiert ist, desto mehr kürzere Termini sollte es geben (Kaulakienė, Makariūnienė 2014 [1999]: 36). Der 1991 verfasste Artikel von K. Gaivenis „Ein paar terminologische Kleinigkeiten“ zeigt jedoch, dass der Autor die Kürze nicht als zwingende terminologische Anforderung betrachtete. Dies zeigt sein Widerspruch zur Auffassung der russischen Terminologin: „Die russische Terminologin I. Volkova betrachtet die Eindeutigkeit, Kürze und sprachliche Korrektheit von Termini als zwingende terminologische Anforderungen, alle übrigen Anforderungen (Systemhaftigkeit, Motiviertheit, praktische Handhabbarkeit usw.) hingegen als fakultativ. Unserer Ansicht nach ist das nicht ganz zutreffend. Die Forderung nach Kürze kann wohl kaum als zwingend gelten“ (Gaivenis 2014 [1991]: 195). Nachdem der Autor darauf hingewiesen hat, dass nicht alle in wissenschaftlichen Texten verwendeten langen Ausdrücke tatsächlich Termini sind und dass wissenschaftliche Termini andererseits im Text verkürzt werden können, zieht er schließlich einen recht kategorischen Schluss: „Jeder Terminus muss morphologisch und grammatisch korrekt sein, aber nicht jeder muss kurz sein. Es gibt bestimmte Terminologiefelder (Bezeichnungen von Varietäten in der botanischen Systematik, Bodenklassifikationstermini usw.), in denen ein- und zweigliedrige Termini überhaupt nicht möglich sind. Ein Terminus muss also so beschaffen sein, wie es das jeweilige Begriffssystem erfordert“ (Gaivenis 2014 [1991]: 196). Diesen Gedanken führt K. Gaivenis auch in seinem 2002 erschienenen Buch Lietuvių terminologija: teorijos ir tvarkybos metmenys aus. Bei der Erörterung terminologischer Prinzipien im Kontext der Prinzipien der Normierung der Gemeinsprache widerspricht der Autor darin ebenfalls der russischen Terminologin Irina Volkova und nennt als eines der Argumente das Fehlen normativer Längengrenzen für ein Wort oder eine Wortverbindung: „Die Forderung nach Kürze kann wohl kaum als zwingend gelten. Schließlich gibt es keine festgelegten normativen Längengrenzen für ein einzelnes Wort oder eine nominative Wortverbindung“ (Gaivenis 2002: 43). Wie sich aus der kurzen Erörterung des Kürzeprinzips in diesem Buch schließen lässt, scheint seine Anwendung auf generische Termini beschränkt werden zu sollen: „Beispielsweise eignen sich für die Benennung generischer Begriffe einwortige Termini besser als zusammengesetzte. Für die Benennung spezifischer Begriffe empfehlen die internationalen Terminologiekodizes einiger Fachgebiete ausschließlich zweigliedrige Benennungen. Auch Bezeichnungen von Varietäten in der botanischen Systematik können nicht kürzer als dreigliedrig sein 5 Hier werden außersprachliche Prinzipien der Terminnormung als „unmittelbar nicht mit dem Sprachsystem, sondern mit der Meinung der Gesellschaft, einzelner ihrer Gruppen oder Persönlichkeiten und deren Einstellung zur Terminologie sowie mit der Anwendung von Methoden anderer Wissenschaften zur Normierung von Termini zusammenhängend“ beschrieben (Gaivenis 2014 [1996]: 229–230). 6 terminai“ (Gaivenis 2002: 43). Išeitų, kad šis lietuvių terminologas trumpumo principo nelaikė pagrindiniu, universaliu, visai terminijai ar net kiekvienam terminui taikytinu terminologijos principu. Andererseits richtete er seine Aufmerksamkeit auf die in Texten erkennbare Tendenz, Termini zu verkürzen. So wurde eine solche Tendenz beispielsweise 1980 in einem Artikel über die Sprache wissenschaftlicher Artikel festgestellt: Dort hieß es, dass in der Wissenschaftssprache die Ökonomisierungstendenz besonders ausgeprägt sei und es deshalb viele spezifische elliptische Konstruktionen und spezielle Abkürzungen gebe und sich verschiedene Bildungen aus Termini und Symbolen herausbildeten (Gaivenis 2014 [1980]: 576). In einem 1990 verfassten Artikel von K. Gaivenis heißt es: „Im Text können und sollen Termini verkürzt werden. Sie können auf zwei Arten verkürzt werden: 1) indem lange zusammengesetzte (mehrgliedrige) Termini verkürzt und einige ihrer Bestandteile ausgelassen werden, und 2) indem Buchstaben- und Silbenabkürzungen gebildet werden“ (Gaivenis 2014 [1990]: 406). In der Arbeit von 2002 Lietuvių terminologija: teorijos ir tvarkybos metmenys schreibt dieser Autor ebenfalls, dass in einem Lehrbuch zur Kraftfahrzeugtechnik anstelle des zusammengesetzten Terminus vidaus degimo variklis der einwortige Terminus variklis verwendet werden kann, da die Verkürzung in vielerlei Hinsicht mit der Stilistik der Wissenschaftssprache zusammenhängt (Gaivenis 2002: 43). Schließlich fasst K. Gaivenis in dieser Arbeit jedoch wie folgt zusammen: „Im Allgemeinen sind die Kürze und die Verkürzung von Termini für den Gebrauch und nicht für die Fixierung relevanter“ (Gaivenis 2002: 44). Daraus würde folgen, dass sowohl die Kürze als auch die Verkürzung eher nur mit dem Gebrauch von Termini zusammenhängen, während das Kürzeprinzip bei der Fixierung von Termini, worunter nach einer anderen Erklärung von K. Gaivenis die Aufnahme von Termini in Terminologiewörterbücher, Normen, Terminologiedatenbanken oder andere terminologische Quellen zu verstehen ist6, nicht zwingend ist (vgl. die Aussage des Autors, dass ein Terminus so beschaffen sein muss, wie es das jeweilige Begriffssystem erfordert). Auch andere Arbeiten befassen sich mit der Tendenz, Termini in Texten zu verkürzen, aber auch zu verlängern, wobei die Begriffe Terminuskürze und Terminusverkürzung unterschieden werden (siehe Mitkevičienė 2015: 55–56). In einer ihrer jüngsten Arbeiten weist Asta Mitkevičienė (2024: 2) jedoch darauf hin, dass Termini nicht nur in Texten, sondern auch bei der terminologischen Arbeit verkürzt werden (bei ihrer Erstellung, Übersetzung, Normierung und Standardisierung) – auch hier wird nach kürzeren Ausdrucksformen für Begriffe gesucht. Daraus würde folgen, dass das Streben nach Kürze nicht nur für den Gebrauch von Termini, sondern auch für ihre terminologische Bearbeitung relevant ist. Aus dem bisher Erörterten wird also deutlich, dass die theoretische Bewertung des Kürzeprinzips von Termini in der litauischen Terminologieforschung weder völlig einheitlich noch unproblematisch ist. Einerseits gilt die Kürze als ein Prinzip gleichen Ranges wie die übrigen terminologischen Prinzipien oder wird sogar als besonders erstrebenswert hervorgehoben; andererseits wird sie zurückhaltender bewertet und lediglich als zusätzliches Prinzip bezeichnet. Einerseits scheint man sie nur für den Gebrauch von Termini als besonders relevant anzusehen, andererseits wird festgestellt, dass das Streben nach Kürze auch für die terminologische Bearbeitung relevant ist. Die Uneinheitlichkeit zeigt sich übrigens auch daran, welchen Platz dieses Prinzip in der Klassifikation terminologischer Prinzipien einnimmt. Bei der Einteilung dieser Prinzipien in sprachliche und logische wird das Kürzeprinzip den sprachlichen zugeordnet (Gaivenis 2014 [1994]: 206). Dass es sprachlicher Natur ist, würde auch darauf hindeuten, dass 6„Vor 15–20 Jahren interessierten sich die Forscher sprachlicher terminologischer Probleme hauptsächlich für die sogenannten Termini der Fixierungssphäre, d. h. für Termini aus Wörterbüchern, Normen, Terminologiedatenbanken und anderen terminologischen Quellen“ (Gaivenis 2014 [1986]: 154). Allerdings wird der Terminus fiksacijos in der litauischen Terminologieforschung nur selten verwendet; der von ihm bezeichnete Begriff oder sein Verhältnis zu dem durch den Terminus terminų tvarkybos bezeichneten Begriff wird nicht gesondert erläutert. 7 Bei der Erörterung dieses Prinzips werden Anmerkungen gemacht, etwa der bereits erwähnte Rückgriff auf das Zipfsche Gesetz, dem zufolge die in einer Sprache am häufigsten verwendeten Wörter oder Wortverbindungen kurz sind, oder der Hinweis auf in der Sprache auftretende Tendenzen zur Ökonomie. Das Prinzip der Sprachökonomie gehört auch zum Kriterien- und Prinzipienkatalog für die Normierung der litauischen Standardsprache (BKTP 1997); bei der Festlegung terminologischer Prinzipien wird darauf Bezug genommen. So weist K. Gaivenis (2002: 90) darauf hin, dass all diese Prinzipien mehr oder weniger auch für die Normierung der Terminologie geeignet seien, einige jedoch noch präzisiert, konkretisiert und an die Bedürfnisse der Terminologie angepasst werden müssten. In einer anderen Publikation, in der die Anforderungen an Termini ebenfalls in sprachliche und logische unterteilt werden, wird die Forderung nach Kürze allerdings nicht den sprachlichen, sondern den logischen Anforderungen zugeordnet (Kvašytė 2005: 79). Es finden sich aber auch Aussagen, die darauf hindeuten, dass hier kein großer Widerspruch bestehen dürfte – Kürze ist sowohl aus sprachlicher als auch aus logischer Sicht relevant: „Lange, übermäßig ausgedehnte Termini beeinträchtigen die Ökonomie des Sprechens (und Denkens) <...>“ (Mickienė, Briaukienė 2016: 49). Sowohl die in diesem Überblick erkennbaren unterschiedlichen Einschätzungen der Bedeutung des Kürzeprinzips als auch die Schwankungen in der Klassifizierung der Prinzipien lassen jedoch darauf schließen, dass dieses Prinzip nicht unproblematisch ist. Mögliche Faktoren für die Problematik Aus den Schwankungen bei der Zuordnung des Kürzeprinzips zu einer bestimmten Gruppe von Prinzipien ließe sich schließen, dass die unterschiedlichen Einschätzungen dieses Prinzips durch das Wesen der Terminologie selbst bedingt sein könnten, das heißt durch ihre Verbindung sowohl mit der Sprache als auch mit der Logik. Andere Anmerkungen, die bei der Erörterung des Kürzeprinzips oder anderer Fragen gemacht werden, lassen jedoch darauf schließen, dass die zurückhaltende Bewertung dieses Prinzips darauf zurückzuführen sein könnte, dass seine Anwendung bei der Bildung oder Bearbeitung von Termini zumindest in bestimmten Fällen schwierig ist. Štai K. Gaivenis (2022: 100–108), be bendrųjų terminų norminimo principų, mini ir specialiųjų taisyklių bei principų, kurie „reglamentuoja skirtingų terminijos sričių ar jos mikrosistemų tvarkybą“. O tokios specialios taisyklės, pvz., jo minimos chemijos nomenklatūrai taikomos IUPAC aprobuotos taisyklės, reglamentuoja ir pavadinimų sudarymą. 1994 m. skelbtame K. Gaivenio straipsnyje „Tarptautinių terminologijos principų taikymas mūsų terminijai“, kur iškeltos tarptautinės terminų tvarkybos sudaromos problemos, irgi kreiptas dėmesys į tai, kad kai kurių sričių ar mikrosistemų terminų tvarkybą reglamentuoja atitinkamą terminų sandarą numatančios tarptautinės terminų tvarkybos taisyklės. Pvz., ji numatoma tarptautiniuose botanikos, zoologijos nomenklatūros kodeksuose (Gaivenis 2014: [1994]: 214). Tame straipsnyje minima net tokių tarptautinės terminų tvarkybos rekomendacijų, kurios numato, kad naujai atsirandančioms sąvokoms būtų suteikti pavadinimai, kuriuos būtų galima perimti į kitas kalbas be pakeitimų arba mažai ką pakeitus (Gaivenis 2014 [1994]: 216). Be to, kaip atkreipiamas dėmesys, Tarptautinė standardizacijos organizacija (ISO) standardizuoja ne tik atskirų sričių terminus, bet ir terminologijos principus bei metodus. Išeitų, kad bent tam tikrų sričių terminijoje taikyti trumpumo principą gali būti keblu dėl atitinkamo terminų tvarkybos reglamentavimo. 8 Be to, tame K. Gaivenio (2014 [1994]: 215–216) straipsnyje pastebima, kad tarptautiniuose terminų kodeksuose dažnai būna nurodyta terminus nacionalinėmis kalbomis versti, o specialistai terminų vertimą dažnai supranta tiesiogiai, kaip gramatiškai adekvatų vertimą. Į specialistų polinkį terminus versti, o ne juos kurti, kreipiamas dėmesys ir kitur, net jei šis polinkis su tarptautinės terminų tvarkybos reikalavimais ir nesiejamas (pvz.: Gaivenis 2002: 85; Keinys 2004: 234–235; Zaikauskas 2014). O tai rodytų, kad trumpumo principo taikymo trikdis galėtų būti originalo kalbos terminų sandara. Antai S. Keinys, dar 2004 m. atkreipęs dėmesį į tai, kad per pastaruosius keliolika metų ne vienos srities tekstų daug daugiau verčiama nei kuriama („šiuo atžvilgiu, galima sakyti, beveik grįžta į XVI amžių, kai irgi vyravo tekstų vertimas, o ne kūryba“), kartu pastebi, kad vertimo praktikoje ryškėja tendencija savos kalbos terminus kuo labiau priartinti prie originalo kalbos terminų, bijant nuo jų nutolti (Keinys 2004: 234–235). Be verčiamų tekstų gausos, lietuvių terminologų jau seniai pastebimas ir mokslo ar technikos raidos skatinamas terminų daugėjimas (Gaivenis 2014 [1982]: 121). O dabar, vadinamosios globalizacijos sąlygomis, kaip rodytų kad ir standartizuojamos terminijos aptarimas (pvz.: Skujina ir kt. 2006; Bl̇iūdžuvienė, Černiauskaitė 2021), terminų gausa jų tvarkybos požiūriu tampa sunkiai suvaldoma. Tai irgi galėtų būti trumpumo principo taikymo trikdis. Judita Džežulskienė (2010: 7–8), irgi atkreipdama dėmesį į globalizacijos veiksnį, mini sąvokų sudėtingėjimą. Tiksliau, ji teigia, kad šiuolaikinėse terminų sistemose sudėtingesnėms sąvokoms reikšti nebepakanka vienažodžių terminologinių vienetų, prireikia pagrindinę sąvoką tikslinti, plėsti, detalizuoti dar keliais dėmenimis, todėl ir randasi daugiažodžiai terminai. Minėdama daugiažodžius terminus kaip būdingiausią šiuolaikinės mokslo leksikos bruožą, autorė teigia, kad jie „paprastai atsiranda jau susiformavus pagrindinėms terminų sistemoms, kai randasi naujų reiškinių, reikalaujančių esamų terminų modifikacijos. Tokių terminų reikšmės motyvuojamos baziniais terminais, o struktūros išplečiamos kitais dėmenimis. Daugiažodžiai terminai kartais gali būti laikomi kurio nors dvižodžio termino dėmens detalizacijos rezultatu“ (Džežulskienė 2010: 7). Aus weiteren Anmerkungen zu Fragen der Kürze von Termini oder des Kürzeprinzips lässt sich als mögliches Hindernis für die Anwendung dieses Prinzips dessen mögliche Überschneidung mit anderen terminologischen Prinzipien, etwa dem Prinzip der Sprachrichtigkeit, erkennen. So gilt zwar die Wortzusammensetzung wegen der Möglichkeit, einen kürzeren Terminus zu bilden, als praktisch für die Terminologie; einige ältere Artikel zeigen sie jedoch auch als häufige Quelle fehlerhafter Termini. In einem Artikel von 1981 wurde bei der Durchsicht von Lehrwörterbüchern der Terminologie beispielsweise festgestellt, dass sich in fast jedem litauischen Lehrwörterbuch der Terminologie fehlerhaft gebildete Termini und Varianten davon finden lassen (Gaivenis 2014 [1981]: 461). In einem Artikel von 1994 wird als einer der häufigsten Fälle fehlerhafter Terminusbildung die unzutreffende Wahl eines Wortbildungstyps oder einer Wortbildungskategorie genannt, die auf die Anwendung des Pseudoanalogieverfahrens zurückzuführen ist, z. B.: bebrimvietė, ugniaatsparumas (Gaivenis 2014 [1994]: 206–207). Der daraus entstehende Widerspruch zwischen den Prinzipien der Kürze und der Sprachrichtigkeit wird bisweilen auch ausdrücklich benannt: „Nicht immer ist ein Wort besser als eine Wortverbindung. So muss man widerwillig statt des Adjektivs gerakokybiškas die Wendung geros verwenden. 9 kokybės; statt des morphologisch fehlerhaften Terminus beatliekinė technologija – technologija be atliekų, „Technologie ohne Abfälle“; statt des Wortes bepilietis – asmuo be pilietybės, „Person ohne Staatsangehörigkeit“; und so weiter“ (Gaivenis 2014 [1988]: 705). In einem Artikel von 1990, in dem häufig aus internationalen Bestandteilen gebildete oder halb übersetzte Einwortneubildungen wie lazerostimuliacija erörtert und durch zweigliedrige Wendungen wie lazerinė stimuliacija ersetzt werden sollen, wird die Auffassung vertreten, dass in solchen Fällen dennoch das Prinzip der Sprachrichtigkeit Vorrang haben muss: „Denjenigen, die meinen, eine solche Normierung widerspreche dem Prinzip der Kürze von Termini, möchten wir sagen, dass das Prinzip der korrekten Terminusbildung wichtiger ist als das der Kürze“ (Gaivenis 2014 [1990]: 406). Einige Anmerkungen zu Termini oder Terminologie lassen darauf schließen, dass auch zwischen den Prinzipien der Kürze und der Systemhaftigkeit ein Widerspruch entstehen kann. So hieß es etwa in einem Artikel von 1995, dass Termini mit elektro- nicht immer durch entsprechende zweigliedrige Termini ersetzt werden sollten; werde jedoch ein zusammengesetzter Terminus wie elektros kibirkštis („elektrischer Funke“) verwendet, sei auch apdirbimas elektros kibirkštimi („Bearbeitung mit elektrischem Funken“) systematischer als der Terminus elektrokibirkštinis apdirbimas („elektrofunkenbearbeitung“) (Gaivenis 2014 [1995]: 638), der, wie man sieht, ein Glied kürzer wäre. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein kürzerer Terminus den Kriterien der Klarheit und sprachlichen Reinheit möglicherweise nicht genügt, z. B.: „Nicht jeder Einwortterminus ist besser als ein zusammengesetzter. Klarer und litauischer sind beispielsweise die Termini automobilių dalys (nicht autodalys), automobilių dažai (nicht autodažai), automobilių lenktynės (nicht autolenktynės) und so weiter“ (Gaivenis 2014 [1995]: 636–637). Mehrere Autoren erwähnen auch den möglichen Widerspruch zwischen den Prinzipien der Kürze und der Genauigkeit (z. B.: Mickienė, Briaukienė 2016: 49; Rimkutė-Ganusauskienė 2023: 22). Ein 2013 veröffentlichter Artikel von Alvydas Umbrasas, der dem zehnjährigen Bestehen der Terminologiedatenbank der Republik Litauen (im Folgenden: Terminologiedatenbank) gewidmet ist, zeigt, wie sich dieser Widerspruch bei der Terminologieverwaltung äußert, genauer gesagt bei der Bearbeitung der Terminologie von Rechtsakten in der Terminologiedatenbank. Dem Autor zufolge wird bei der Erörterung und Bearbeitung von Termini aus Rechtsakten in den Sitzungen der Terminologie-Unterkommission der Staatlichen Kommission für die litauische Sprache (im Folgenden: VLKK) versucht, die Termini so weit wie möglich mit den Definitionen in Einklang zu bringen. Damit ein Terminus der Definition entspricht, muss er häufig verlängert werden; so wurde beispielsweise gamintojas („Hersteller“) wegen unzureichender Genauigkeit durch civilinių pirotechnikos priemonių gamintoju („Hersteller ziviler pyrotechnischer Gegenstände“) ersetzt (Umbrasas 2013: 108–109). Es zeigt sich also, dass es schwierig ist, bei der angestrebten Genauigkeit eines Terminus zugleich auch seine Kürze zu erreichen. Tatsächlich erwähnt A. Umbrasas bei der Erörterung der in der Terminologiedatenbank bearbeiteten Termini aus Rechtsakten auch Termini aus mehr als einem Dutzend Wörtern und nennt als längsten einen achtzehn Wörter umfassenden Terminus: žemdirbių, miško savininkų, vietos veiklos grupių narių, kitų kaimo gyventojų ir jų konsultantų neformaliojo tęstinio profesinio mokymo programa („Programm der nicht formalen beruflichen Weiterbildung für Landwirte, Waldbesitzer, Mitglieder lokaler Aktionsgruppen, andere Einwohner des ländlichen Raums und ihre Berater“) (Umbrasas 2013: 113). Dem Autor zufolge wäre der zweigliedrige Terminus mokymo programa („Ausbildungsprogramm“) kein geeigneter Ersatz, da er der Definition zufolge zu weit gefasst wäre. In einem weiteren, 2023 veröffentlichten Artikel von A. Umbrasas (2023: 159), der anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens der Terminologiedatenbank erschien, werden auch einige kurze Termini aus der Datenbank gesondert erörtert. Daraus geht hervor, dass der Terminus programa („Programm“), der aus verschiedenen Rechtsakten, Normen und Wörterbüchern in die Terminologiedatenbank aufgenommen wurde, in nicht weniger als 20 Artikeln verzeichnet ist. Ein kurzer Terminus kann demnach mehrdeutig sein, während Eindeutigkeit bekanntlich ebenfalls als eines der terminologischen Prinzipien gilt. 10 Der Autor selbst benennt in beiden Artikeln als tiefer liegende Ursache des Widerspruchs zwischen dem Prinzip der Kürze und anderen terminologischen Prinzipien, der bei der terminologischen Bearbeitung von Rechtsvorschriften entsteht, die Besonderheit der Begriffe in Rechtsvorschriften, z. B.: „Das Entstehen langer – beschreibender – Termini ist durch die Besonderheit der Begriffe in Rechtsvorschriften bedingt. Gemäß den Definitionen sind kurze Termini kaum möglich“ (Umbrasas 2013: 114, siehe auch 2023: 165). Dass die Besonderheit von Rechtsbegriffen oder der Rechtssprache ein mögliches Hindernis für die universelle Anwendung des Kürzeprinzips darstellt, zeigt auch die Aussage in einem weiteren Artikel des Autors, wonach sich die Sprache der Rechtsvorschriften von der Wissenschaftssprache unterscheidet (Umbrasas 2022: 122). Tatsächlich weisen auch die von Terminologen anderer Länder entwickelten oder vertretenen theoretischen Konzepte, etwa Stanisław Gajdas Terminologietheorie, darauf hin, dass Terminologie oder Fachlexik in wissenschaftliche, administrative, volkstümliche, politische, umgangssprachliche usw. Bereiche unterteilt werden kann (siehe Gaivenis 2002: 133); demnach könnte es zwischen wissenschaftlicher und administrativer Terminologie durchaus Unterschiede geben. Darüber hinaus deutet auch eine statistische Untersuchung der Worthäufigkeiten, bei der anhand mehrerer litauischer Texte geprüft werden sollte, inwieweit Zipfs Gesetz auf kurze litauische Texte anwendbar ist, darauf hin, dass die Terminologie der Verwaltungssprache eigenständig sein und sich durch längere Termini auszeichnen kann. Wie hier festgestellt wurde, sind in einem Artikel über Informationstechnologien oder in der Erzählung von Jonas Biliūnas Joniukas die am häufigsten wiederkehrenden Wörter sehr kurz, während im Kapitel eines Strafgesetzbuchs die große Mehrheit der am häufigsten verwendeten Wörter länger als vier Zeichen ist (Bružaitė, Rekašius 2016: 64). Der 2022 veröffentlichte Artikel von A. Umbrasas „Zu den Anforderungen an Termini in Rechtsvorschriften und deren Definitionen“, in dem die terminologischen Anforderungen an Termini in Rechtsvorschriften erörtert werden, macht jedoch auch einen weiteren Faktor deutlich, der die Anwendung des Kürzeprinzips in der Terminologie beeinflussen kann. Darin wird erwähnt, dass „im Recht die formale Regelung des Ausdrucks sowie die Einhaltung von Vorgaben und Empfehlungen zum Ausdruck wichtig sind“ (Umbrasas 2022: 122); zugleich wird aber deutlich, dass gerade die Rechtsvorschriften die terminologischen Anforderungen an Rechtsvorschriften festlegen. Folglich können bei der Anwendung des Kürzeprinzips auf die Terminologie von Rechtsvorschriften nicht nur die Besonderheit der darin verwendeten Begriffe, sondern auch die Besonderheiten der terminologischen Bearbeitung dieser Terminologie Schwierigkeiten bereiten, d. h. der Umstand, dass die Bearbeitung der Terminologie von Rechtsvorschriften durch Rechtsvorschriften geregelt wird. Aus der Erörterung der Anforderungen geht zwar hervor, dass die an die Terminologie in Rechtsvorschriften gestellten Anforderungen offenbar mit den in terminologischen Arbeiten genannten allgemeinen terminologischen Prinzipien übereinstimmen; doch gerade das Prinzip der Kürze von Termini ist in den litauischen Empfehlungen zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich hervorgehoben, obwohl klar festgehalten wird, dass Termini präzise sein müssen (Umbrasas 2022: 124–125). In den allgemeinen Anforderungen an die Erstellung von Terminologiewörterbüchern (TŽR 2007) wird das Kürzeprinzip erwähnt: „Termini werden unter Beachtung der allgemeinen terminologischen Prinzipien und Normungskriterien gebildet und normiert: Korrektheit, Präzision, Systemhaftigkeit, Beständigkeit, einfache Wortbildung, Reinheit, K ü r z e, stilistische Neutralität usw.“ (TŽR 2007). Allerdings wurde bereits in einem 2013 verfassten Artikel von A. Umbrasas darauf hingewiesen, dass einige lange, in der Terminusbank aufgeführte Termini aus Rechtsvorschriften an der Grenze zur Definition liegen; im Artikel von 2023 wird dieser Gedanke weiter ausgeführt. Genauer gesagt wird anhand von Beispielen langer Termini erwogen, dass nicht alle in dieser computergestützten Quelle zur terminologischen Bearbeitung aufgeführten Termini aus Rechtsvorschriften als echte Termini gelten könnten und dass ihr Terminuscharakter nicht bei allen gleich ausgeprägt ist. 11 Der Terminuscharakter. So ist laut dem Autor der Terminuscharakter der gebilligten Wortverbindung Elemente der Infrastruktur für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen stärker ausgeprägt als der der Verbindung verbindliche Form eines Wertpapiers der Regierung, einer Steuermarke, einer Fahrkarte des Personenverkehrs, eines amtlichen Kennzeichens, eines Dokumentenformulars (Umbrasas 2023: 161); bei Termini mit einem Nebensatz, wie etwa Verluste aus der Erbringung von Diensten zur Zustellung periodischer Veröffentlichungen an Abonnenten in ländlichen Wohngebieten und Städten, die zu dünn und mitteldicht besiedelten Wohngebieten gehören, ist der Terminuscharakter hingegen äußerst gering – eine solche Ausdrucksweise ist für Definitionen typisch (Umbrasas 2023: 162). A. Umbrasas zeigt jedoch auch, dass man sich nicht scheut, solche Termini oder Konstruktionen in der Terminusbank aufzuführen – anders als in der traditionellen Terminografie werden sie Fachleuten bereitgestellt, wenn sich nicht sofort geeignetere Termini finden lassen, in der Hoffnung, dass solche im Laufe der Zeit entstehen könnten. Damit wird der Unterschied zwischen dieser Quelle zur terminologischen Bearbeitung und den traditionellen terminologischen Arbeiten – Terminologiewörterbüchern – deutlich. Daraus ließe sich schließen, dass die langen in der Terminusbank aufgeführten Termini zwar vom Autor mit der Besonderheit der Begriffe in Rechtsvorschriften erklärt werden, zumindest einige von ihnen jedoch auch auf Unterschiede zwischen computergestützter und terminografischer Terminologiearbeit oder auf Besonderheiten der Terminusbank als computergestützter Quelle zur terminologischen Bearbeitung zurückgeführt werden könnten. Zu dieser Annahme könnte auch der von A. Umbrasas vorgenommene Vergleich der Länge gebilligter Termini aus Rechtsvorschriften in der Terminusbank mit der Länge der in Terminologiewörterbüchern aufgeführten Termini Anlass geben. Der Autor entnahm die Daten zu den Terminologiewörterbüchern dem vom Institut für Mathematik und Informatik erstellten Terminologiekorpus der litauischen Sprache (im Folgenden: Terminologiekorpus), das 27 zwischen 1965 und 2003 veröffentlichte Wörterbücher umfasst7, und zeigte, dass die in Terminologiewörterbüchern aufgeführten Termini wesentlich kürzer sind (Umbrasas 2013: 117). Allerdings haben auch die Autoren der Monografie Automatische Erkennung und Definition litauischer Termini8 Berechnungen zur Länge bestimmter Termini vorgelegt; sie zeigen, dass die Länge der ausschließlich gebilligten Termini aus Rechtsvorschriften im Bildungs- und Wissenschaftsbereich von den von A. Umbrasas vorgelegten allgemeinen Daten zur Länge von Termini aus Rechtsvorschriften abweicht (Bielinskienė ir kt. 2015: 65). Demnach könnte der Fachbereich einen gewissen Einfluss auf die Anwendung des Kürzeprinzips haben. Die Autoren der Monografie selbst tendieren jedoch zu der allgemeinen Schlussfolgerung, dass sich die Struktur von Termini verschiedener Fachbereiche nicht wesentlich unterscheidet (Bielinskienė ir kt. 2015: 65). K. Gaivenis hat allerdings ebenfalls festgestellt: „Statistisch sollten nur Terminologiedaten desselben Fachbereichs miteinander verglichen werden, da sich die durchschnittliche Länge von Termini verschiedener Fachbereiche erheblich unterscheiden kann“ (Gaivenis 2002: 98). Wie dem auch sei, aus diesem Überblick geht hervor, dass sich das Kürzeprinzip in bestimmten Fällen oder auf bestimmte Terminologien nur schwer anwenden lässt. Zu den Faktoren, die seine Anwendung problematisch machen, könnten entsprechende Regelungen für die terminologische Bearbeitung, die Zunahme der Termini und die dadurch möglicherweise entstehenden Herausforderungen für die terminologische Bearbeitung, die Zunahme übersetzter Texte und der damit verbundene Einfluss der Terminologie anderer Sprachen, die zunehmende Komplexität von Begriffen, durch die kürzere bereits verwendete Termini erweitert werden müssen, sowie mögliche Widersprüche zwischen dem Kürzeprinzip und anderen 7 Kaip nurodyta A. Umbraso (2013: 97) ir matyti iš VLKK interneto svetainėje pateikto Terminyno aptarimo (https://vlkk.lt/naujienos/kitos-naujienos/atnaujinta-lietuviu-kalbos-terminyno-programa), šį terminų duomenų bazę, į kurią buvo dedami geriausi įvairių sričių terminų žodynai, nebepildoma. 8 Diese Berechnungen werden auch in einem 2012 in der Zeitschrift Terminologijos veröffentlichten Artikel vorgestellt (Rimkutė 2012). 12 terminologische Prinzipien, Besonderheiten von Begriffen oder Unterschiede des funktionalen Stils. Wenn solche Faktoren tatsächlich maßgeblich sind, könnten sie eine zurückhaltende Einstellung zur Bedeutung des Kürzeprinzips in der Terminologie oder in der Terminologiearbeit und damit auch die zuvor hervorgetretenen unterschiedlichen Auffassungen erklären. Andererseits können Unterschiede in der theoretischen Bewertung ebenfalls ein Faktor sein, der Schwierigkeiten oder Unterschiede bei der Anwendung des Prinzips verursacht. Ob die in dieser Übersicht hervorgehobenen Faktoren der Problematik tatsächlich Einfluss darauf haben, das Kürzeprinzip in der Terminologie oder in der Terminologiearbeit anzuwenden, müsste untersucht werden. Weiter entwickelt sind offenbar nur Untersuchungen, die den möglichen Einfluss anderer Sprachen auf die Länge litauischer Termini aufzeigen können, d. h. Vergleiche der Struktur litauischer Termini mit derjenigen von Termini anderer Sprachen (z. B.: Džežulskienė 2010; Litevkienė 2013; 2014; 2015; Smirnova, Rackevičienė 2016; Mockienė, Rackevičienė 2018; Zavistanavičienė 2019). Im vorliegenden Fall richtet sich der Blick auf die Anwendung des Kürzeprinzips in der Terminologiearbeit; mithilfe einer Quelle der Terminologiearbeit aus verschiedenen Bereichen soll im Folgenden versucht werden, einen Faktor zu überprüfen, der sich aus dieser Übersicht abzeichnet: den möglichen Einfluss der Richtung der Terminologiearbeit oder der Quelle der Terminologiearbeit. Dies wird anhand von Indikatoren für die Terminlänge beurteilt, wobei hier ausschließlich die Anzahl der Wörter berücksichtigt wird, aus denen ein Termin besteht. Zuvor werden selbstverständlich die für die behandelte Frage relevanten Untersuchungen erörtert. ANWENDUNG DES PRINZIPS IN DER TERMINOLOGIEARBEIT VERSCHIEDENER BEREICHE Untersuchungen zur Anwendung des Prinzips Ob das Kürzeprinzip in Quellen der Terminologiearbeit aus verschiedenen Bereichen gleichermaßen angewendet wird, ist in der litauischen Terminologie bislang nicht gesondert untersucht worden. Bestimmte Annahmen hierzu lassen sich jedoch aus zwei bereits erwähnten Arbeiten ableiten, die auch einige Vergleichsdaten enthalten: aus A. Umbras’ Artikel aus dem Jahr 2013 über die Terminologiearbeit in der Terminologiedatenbank und aus der Monografie Automatische Erkennung und Definition litauischer Termini. Darüber hinaus enthalten einige Veröffentlichungen, in denen Termini nach ihrer Struktur untersucht werden, Angaben zur Länge der Termini einer bestimmten untersuchten Quelle (z. B.: Andriuškaitė 2000; Keinys 2002; Zemlevičiūtė 2003; 2004; 2005; 2016; Šilobraitaitė 2008; 2009; 2011; Umbrasas 2010; Babickienė 2012). Ein Vergleich der in diesen Arbeiten präsentierten Daten könnte einen Ausgangspunkt für die Untersuchung der Anwendung des Kürzeprinzips in der heutigen Terminologiearbeit bilden. Veröffentlichungen, die bei der strukturellen Untersuchung von Termini auch Angaben zu ihrer Länge liefern, richten den Blick häufig auf Termini, die in Texten (Lehrbüchern, wissenschaftlichen Artikeln usw.) vorkommen oder verwendet werden. Konkrete Zahlen zur Terminlänge werden darin nicht immer genannt; außerdem ist nicht immer hinreichend klar, in welchem Maße sie die textbezogene Terminologiearbeit widerspiegeln, die als Systematisierung und Normung von Termini beim Verfassen, Übersetzen und Redigieren verschiedener Texte beschrieben wird (Gaivenis 2002: 84; Kvašytė 2005: 80), und in welchem Maße den Terminusgebrauch. Insgesamt lässt sich aus solchen Untersuchungen jedoch ableiten, dass in verschiedenen litauischen Texten am häufigsten zweigliedrige Termini vorkommen, weniger häufig eingliedrige und noch weniger häufig dreigliedrige; Termini aus mehr als drei Wörtern sind selten. Dass eine solche Reihenfolge von eingliedrigen bis dreigliedrigen Termini und die geringe Zahl längerer Termini eine gewisse Regelmäßigkeit der litauischen Terminologie darstellen, deutet auch eine Bemerkung in einem Artikel aus dem Jahr 2001 an. Dort stellt S. Keinys bei der Untersuchung der Termini aus dem Jahr 1901 13 in der unter dem Namen Petro Kriaušaitis erschienenen Grammatik der litauischen Sprache verwendeten sprachwissenschaftlichen Termini fest, dass etwa zwei Drittel davon zweigliedrig sind und fast jeder vierte Terminus eingliedrig ist; die übrigen Termini machen nicht einmal ein Zehntel aus. Unter ihnen sind dreigliedrige am häufigsten und viergliedrige deutlich seltener. Zugleich merkt er an, dass dieses Verhältnis von eingliedrigen und zusammengesetzten Termini „mit der allgemeinen Tendenz unserer Terminologie übereinstimmt“ (Keinys 2012 [2001]: 141). Tatsächlich weisen zahlreiche Untersuchungen genau diese Reihenfolge von eingliedrigen bis dreigliedrigen Termini und eine geringe Zahl längerer Termini auf, selbst wenn die Terminologie verschiedener Zeiträume untersucht wird. So wird bei der Untersuchung der in den zwischen 1918 und 1940 geltenden Gesetzbüchern verwendeten Rechtstermini angegeben, dass zweigliedrige Termini 53 Prozent des gesamten untersuchten Materials und dreigliedrige 16 Prozent ausmachen. Die Prozentangabe für eingliedrige Termini wird nicht genannt; ihre Beschreibung der dreigliedrigen Termini als „dritthäufigster Terminustyp“ lässt jedoch darauf schließen, dass die Gruppen hier nach ihrer Größe in folgender Reihenfolge stehen: zweigliedrige, eingliedrige, dreigliedrige Termini (Umbrasas 2010: 137, 187). Längere als dreigliedrige Termini, die hier als mehrgliedrig bezeichnet werden, machen nach Angabe der Autorin nur 4 Prozent des gesamten untersuchten Materials aus (Umbrasas 2010: 211). Eine entsprechende Reihenfolge zeigt sich auch bei den von Ramunė Andriuškaitė (2000) untersuchten sprachwissenschaftlichen Termini aus Jono Balčikonis’ Gesammelten Schriften: In zwei Bänden waren 65,11 Prozent der Termini zweigliedrig, 23 Prozent eingliedrig und 10,14 Prozent dreigliedrig. Dieselbe Reihenfolge findet sich bei den Wirtschaftstermini, die Zofija Babickienė in einem Artikel aus dem Jahr 2012 untersucht und einer Internetseite sowie zwei Wörterbüchern für Wirtschaftstermini entnommen hat. Von den insgesamt 765 ausgewählten Termini seien 53 Prozent aus zwei Wörtern zusammengesetzt, eingliedrige Termini machten 28 Prozent und alle übrigen 19 Prozent aus; unter den Letzteren werden jedoch dreigliedrige Termini gesondert ausgewiesen (110), sodass auch hier diese die drittgrößte Gruppe bilden. Damit werden zwar auch Arbeiten der terminografischen Terminologiearbeit erfasst, doch da die Termini aus den Wörterbüchern und von der Internetseite gemeinsam untersucht werden, ist unklar, ob es Unterschiede in der Anwendung des Kürzeprinzips zwischen Wirtschaftstermini gibt, die in Internettexten verwendet werden, und solchen, die in Wörterbüchern für Wirtschaftstermini verzeichnet sind. Zudem wird nach der Feststellung einer geringen Zahl viergliedriger Termini hinzugefügt, dass diese keine eigentlichen Termini seien, sondern als beschreibende Benennungen bezeichnet würden (Babickienė 2012: 60). Andernorts erklären Forschende, die in der Terminologie verschiedener Quellen nur wenige viergliedrige oder längere Termini bzw. Benennungen finden, dass „zumindest bei einem Teil von ihnen der Terminusstatus strittig sein kann“ (Umbrasas 2010: 211) oder dass es sich um beschreibende Wendungen handelt (Zemlevičiūtė 2016: 402). Natürlich fallen die konkreten Kennzahlen zur Größe der Gruppen, wie auch einige der hier genannten Zahlen zeigen, unterschiedlich aus (und werden unterschiedlich angegeben: an einer Stelle wird die Zahl der Termini genannt, an anderer die Gruppengröße in Prozent). Dies könnte auf gewisse Schwankungen bei der Anwendung des Kürzeprinzips hindeuten. Aus zwei erkennbaren Gemeinsamkeiten – der gleichen Reihenfolge der Gruppen eingliedriger bis dreigliedriger Termini nach Gruppengröße und der geringen Zahl von Termini mit mehr als drei Gliedern – ließe sich jedoch schließen, dass die Anwendung des Kürzeprinzips in verschiedenen Quellen Ähnlichkeiten aufweist. Wie sich zeigt, besteht eine Tendenz zu relativ kurzen Termini: Vorherrschend sind zweigliedrige und eingliedrige, dreigliedrige sind seltener, und noch längere Termini sind nicht verbreitet. Allerdings würden Untersuchungen zur Terminologie einiger Quellen aus früheren Zeiträumen auch eine stärkere Tendenz zur Kürze erkennen lassen, das heißt, sie finden einen recht hohen Anteil eingliedriger Termini. So wird in einer Untersuchung der 1886 in Tilsit erschienenen 14 In der Terminologie des Arithmetiklehrbuchs wird angegeben, dass die hier gefundenen Einworttermini 42,2% aller gefundenen Termini ausmachen, Zweiworttermini zusammen mit Dreiworttermini 57,8% (Šilobritaitė 2011: 156, 161). Bei der Untersuchung der Termini eines 1885 in Tilžė erschienenen Arithmetikaufgabenbuchs wird zudem ausdrücklich festgestellt, dass Einworttermini mit 64,5% den größten Teil aller Termini dieser Quelle ausmachen (Šilobritaitė 2009: 187). Offenbar kommt es auch deshalb zu Schwankungen bei der Bezeichnung von Dreiworttermini: Manchmal werden bereits sie als mehrgliedrige Termini bezeichnet (z. B. Gaivenis 2014 [1981]: 594; [1988]: 615), während andernorts nur Vierworttermini oder längere Termini als mehrgliedrig gelten (z. B. Keinys 2002; 39; Umbrasas 2010: 211). Solche Schwankungen gibt es jedoch auch bei der Untersuchung der Gegenwartsterminologie, d. h. auch ihre Dreiworttermini werden in manchen Arbeiten als mehrgliedrig bezeichnet (z. B. Džežulskienė 2010; Babickienė 2012: 60); dies würde darauf hindeuten, dass die unterschiedliche Bezeichnung von Dreiworttermini nicht mit der Entwicklung der Terminologie zusammenhängen muss. Wie dem auch sei: In dieser Arbeit werden keine Aspekte der Terminologieentwicklung untersucht. Daher werden, ohne Arbeiten zu den Termini früherer Zeiträume, die Daten zur Terminlänge liefern, ausführlicher zu erörtern und zu vergleichen, im Folgenden zwei zu Beginn dieses Unterkapitels erwähnte Arbeiten betrachtet, die Rückschlüsse auf die Anwendung des Kürzeprinzips in der gegenwärtigen Terminologiearbeit oder im Sprachgebrauch zulassen. In einer dieser Arbeiten, nämlich der Monografie Lietuvių kalbos terminų automatinis atpažinimas ir apibrėžimas, wird ebenfalls die Dominanz von Ein- bis Dreiworttermini und die geringe Zahl längerer Termini festgestellt. Die Arbeit möchte auf die deskriptive Terminologiearbeit aufmerksam machen, das heißt auf einen ihrer Zweige – die korpusbasierte Terminologiearbeit, bei der „die Aufmerksamkeit von der Normung des Terms auf den bereits verwendeten Term und seine Analyse im Korpus, d. h. im realen Sprachgebrauch, verlagert wird“ (Bielinskienė et al. 2015: 19). Zu diesem Zweck wird versucht, eine Methode zur automatischen Termextraktion aus einem Korpus anzuwenden: Die Bildungs- und Wissenschaftstermini für das Švietimo ir mokslo terminų žodynui und die Švietimo ir mokslo terminų ontologijai werden mithilfe einer entsprechenden Methode aus dem Korpus extrahiert. Nach der Extraktion der Termini werden auch Daten zu ihrer Länge vorgelegt und mit den Daten aus anderen Quellen verglichen. Wie sich zeigt, bestätigt auch die auf Korpusbasis extrahierte Terminologie die zuvor erkennbaren zwei allgemeinen Tendenzen: Den größten Anteil aller extrahierten Bildungs- und Wissenschaftstermini bilden Zweiworttermini (474), gefolgt von Einworttermini (155, etwa 20%); erst danach kommen Dreiworttermini (125, 16,03%). Auf Korpusbasis wurden deutlich weniger Vierworttermini aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich ermittelt, nämlich 22, und nur 4 Fünfworttermini (siehe Bielinskienė et al. 2015: 61–64). Allerdings könnte die Extraktionsmethode selbst die Ergebnisse beeinflusst haben: Nachdem mögliche Termini automatisch aus dem Korpus extrahiert worden waren, wurden sie unter Berücksichtigung allgemeiner Tendenzen der Terminstruktur weiterverarbeitet. Analysiert wurden also nur Termini einer entsprechenden grammatischen Struktur, Wortverbindungen mit höchstens sieben Wörtern usw.; anschließend wählte ein Experte die Bildungs- und Wissenschaftstermini aus (mehr dazu siehe Bielinskienė et al. 2015: 54–61). Wie dem auch sei, die so gewonnenen Daten zur Terminlänge werden in der Monografie mit den von A. Umbrasas vorgelegten Berechnungen verglichen; dabei wird festgestellt, dass die Ergebnisse den von ihm vorgelegten Daten aus Terminologiewörterbüchern ähneln (Bielinskienė et al. 2015: 65). Und tatsächlich zeigen die Ergebnisse der Berechnung der Länge der in Terminologiewörterbüchern verzeichneten Termini, die A. Umbrasas in seinem Artikel von 2013 auf der Grundlage von 27 Wörterbüchern vorlegte, dass den größten Anteil 15 aller Termini dieser Wörterbücher Zweiworttermini bilden, einen kleineren Anteil Einworttermini und einen noch kleineren Dreiworttermini; Vierworttermini und längere Termini sind in den Wörterbüchern selten (Umbrasas 2013: 117). Hier werden nun Arbeiten der terminografischen Terminologiearbeit bewertet, doch auch auf ihrer Grundlage werden zwei Regelmäßigkeiten festgestellt, die sich vor allem anhand der in Texten vorkommenden Terminologie abzeichnen. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass es zwischen terminografischer und textbasierter Terminologiearbeit (oder dem Sprachgebrauch) keine ausgeprägten Unterschiede bei der Anwendung des Kürzeprinzips gibt. In derselben Arbeit von A. Umbrasas werden jedoch, wie im ersten Teil dieses Artikels bereits erwähnt, auch Daten zur Länge der im Terminusbank bearbeiteten Termini aus Rechtsvorschriften vorgelegt. Die Terminologiearbeit im Terminusbank umfasst, wie der Autor des Artikels ebenfalls anmerkt, nicht nur Termini aus Rechtsvorschriften (Umbrasas 2013: 99–100); in seinem Artikel von 2013 behandelt er jedoch ausführlicher gerade die Terminologiearbeit an solchen Termini und legt dabei auch Berechnungen zu deren Länge vor, genauer gesagt Daten zur Länge der im Terminusbank verzeichneten Termini aus Rechtsvorschriften, die vom Unterausschuss für Terminologie geprüft und mit dem Status „gebilligter Terminus“ versehen worden waren. Im August 2013 gab es davon 9 056 (Umbrasas 2013: 113). Den angegebenen Zahlen und den Beispielen zufolge sind diese Termini deutlich länger; darauf lässt sich anhand mehrerer Kennzahlen schließen. Erstens machen, wie aus Tabelle 1 ersichtlich, Vierworttermini einen recht großen Teil dieser Termini aus, nämlich etwa 15%, während Fünfworttermini und längere Termini einen noch größeren Anteil bilden. Davon wurden sogar etwa 19% gefunden, obwohl, wie erwähnt, bereits Vierworttermini in anderen Quellen nur selten vorkommen. Beim Vergleich der gebilligten Termini aus Rechtsvorschriften mit den Termini in Terminologiewörterbüchern weist A. Umbrasas (2013: 117) darauf hin, dass Vierworttermini in Terminologiewörterbüchern nur etwa 3% und Fünfworttermini und längere Termini nur etwa 1% ausmachen. Tabelle 1. Vergleich der im Terminusbank und in Terminologiewörterbüchern verzeichneten Termini nach Länge, 2013 Terminquelle 1 Wort 2 Wörter 3 Wörter 4 Wörter 5 Wörter und mehr Terminusbank (gebilligte Termini aus Rechtsvorschriften) ~ 10% ~ 32% ~ 24% ~ 15% ~ 19% Terminologische Wörterbücher ~ 32% ~ 52% ~ 12% ~ 3% ~ 1% Šaltinis: A. Umbrasas (2013: 113, 117); sudaryta autorės. Zweitens ist auch die Reihenfolge der Verteilung der Gruppen ein-, zwei- und dreiwortiger Termini in diesem Fall eine andere als in anderen Arbeiten: Obwohl unter den im Terminologiebank verwalteten Termini von Rechtsakten zweiwortige Termini überwiegen, gibt es deutlich mehr dreiwortige als einwortige Termini, d. h. sie machen etwa 24% aus, während einwortige Termini etwa 10% ausmachen. Selbst vierwortige Termini überwiegen die einwortigen Termini (vgl. etwa 10% und etwa 15%); dasselbe gilt für fünfwortige und längere Termini (vgl. etwa 10% und etwa 19%). In den vom Autor verglichenen Quellen zur terminografischen Bearbeitung überwiegen dreiwortige Termini die einwortigen nicht; genauer gesagt machen dreiwortige Termini hier nur etwa 12% aus, einwortige hingegen sogar etwa 32%. Noch weniger überwiegen sie die vierwortigen Termini oder die Gruppe der fünfwortigen und längeren Termini (siehe Tabelle 1). 16 Drittens zeigen nicht nur Zahlen, sondern auch Beispiele, dass die Termini der Rechtsakte, die in der Terminologiedatenbank als bestätigt aufgeführt sind, außergewöhnlich lang sind. Als längsten nennt A. Umbrasas den in diesem Artikel bereits erwähnten achtzehn Wörter umfassenden Terminus Programm zur informellen beruflichen Weiterbildung von Landwirten, Waldbesitzern, Mitgliedern lokaler Aktionsgruppen, anderen Bewohnern des ländlichen Raums und ihren Beratern; erwähnt werden jedoch auch weitere Termini, die aus mehr als einem Dutzend Wörtern bestehen. Anders als in Arbeiten, die üblicherweise Daten zur Länge litauischer Termini angeben, werden bei der Bestimmung der Terminuslänge auch Funktionswörter mitgezählt; der längste Terminus würde daher um eines dieser Wörter kürzer und nur noch siebzehn Wörter umfassen, wenn man sie bei der Zählung außer Acht ließe. Über die von ihm untersuchten Termini der Terminologiedatenbank, die aus fünf oder mehr Wörtern bestehen, sagt der Autor selbst, dass gilt: Je mehr Wörter einen Terminus bilden, desto weniger solcher Termini gibt es unter den bestätigten Rechtsakttermini. Das zeigt auch seine Tabelle (die daraus hier ausgewählten Daten zu Termini mit fünf oder mehr Wörtern sind in Tabelle 2 zu sehen). In anderen Quellen werden Termini mit mehr als einem Dutzend Wörtern jedoch nicht verzeichnet; selbst Termini mit sechs Wörtern werden nur recht selten und vereinzelt erwähnt (z. B. Zemlevičiūtė 2004: 349). K. Gaivenis (2002: 17) hat darauf hingewiesen, dass die längsten Termini in Fachwörterbüchern und Normen sieben Wörter umfassen. An anderer Stelle, bei der Erörterung bestätigter Normtermini, nennt der Autor jedoch nur zwei darin vorkommende siebengliedrige Termini (Gaivenis 2014 [1995]: 221). Tabelle 2. In der Terminologiedatenbank aufgeführte Rechtsakttermini mit fünf oder mehr Wörtern, nach Wortanzahl, 2013 Anzahl der Wörter, aus denen der Terminus besteht | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 18 Anzahl der Termini | 719 | 385 | 265 | 142 | 86 | 53 | 35 | 12 | 6 | 6 | 3 | 2 | 1 Šaltinis: A. Umbrasas (2013: 113); sudaryta autorės. Sowohl die von A. Umbrasas vorgelegten Daten zu den in der Terminologiedatenbank verwalteten Rechtsakttermini und sein Vergleich mit den Längenangaben zu Termini aus 27 Fachwörterbüchern verschiedener Bereiche als auch der hier vorgenommene Vergleich verdeutlichen, dass sich die in der Terminologiedatenbank verwalteten Rechtsakttermini deutlich von der in anderen Quellen aufgeführten (oder verwendeten) Terminologie unterscheiden. Dies zeigt sich an mehreren Merkmalen: am Überwiegen dreigliedriger gegenüber eingliedrigen Termini, an der erheblich größeren Zahl von Termini mit mehr als drei Wörtern sowie an der außergewöhnlichen Länge der Termini. Nach diesen Merkmalen zu urteilen, wird das Kürzeprinzip hier deutlich anders angewandt als in Quellen der terminografischen oder textbasierten Terminologieverwaltung. Die längeren als in der traditionellen Terminografie üblichen Termini in der Terminologiedatenbank erklärt der Autor mit der Eigenart juristischer Begriffe. Im früheren Teil dieses Artikels wurde jedoch die Annahme aufgestellt, dass die unterschiedliche Anwendung des Kürzeprinzips auch auf Unterschiede zwischen der computergestützten Terminologieverwaltung und der terminografischen Terminologieverwaltung zurückzuführen sein könnte. Daher wird hier beschlossen, den Einfluss der jeweiligen Richtung der Terminologieverwaltung zu überprüfen; dafür werden Quellen ausgewählt, die mehreren unterschiedlichen Richtungen angehören, darunter eine 17 Terminologiedatenbank als Quelle der computergestützten Terminologieverwaltung. Genauer gesagt wird hier, in Fortführung des von A. Umbrasas begonnenen Vergleichs, aber unter Heranziehung weiterer Quellen, verglichen, ob das Kürzeprinzip in dieser Quelle der computergestützten Terminologieverwaltung tatsächlich anders angewandt wird als in anderen Quellen der Terminologieverwaltung. Dies wird anhand von Indikatoren der Terminuslänge beurteilt, wobei hier ausschließlich die Anzahl der Wörter berücksichtigt wird, aus denen ein Terminus besteht. Untersuchungsquellen und Besonderheiten der Datenauswahl Um zu vergleichen, ob bei der Anwendung des Kürzeprinzips tatsächlich Unterschiede zwischen Arbeiten der verschiedenen Richtungen der Terminologieverwaltung bestehen, werden hier Quellen aus insgesamt drei Richtungen herangezogen: der computergestützten, der terminografischen und der textbasierten Terminologieverwaltung. Arbeiten aus der vierten üblicherweise genannten Richtung der Terminologieverwaltung, der Normung (siehe: Gaivenis 2002: 63–87; Mickienė, Briaukienė 2016: 58–63), bleiben sowohl aufgrund des begrenzten Umfangs des Artikels als auch deshalb unberücksichtigt, weil sie Gegenstand einer gesonderten Untersuchung sein könnten. Die computergestützte Terminologieverwaltung wird in diesem Fall, wie bereits deutlich wurde, durch die Terminologiedatenbank repräsentiert, die terminografische durch zwei Wörterbücher der Wirtschaftsterminologie und die textbasierte durch zwei Hochschullehrbücher (im Folgenden: Lehrbücher). Die Zahl der verglichenen Quellen ist somit nicht groß; eine große Zahl wird hier jedoch auch nicht angestrebt. Vielmehr soll die Untersuchung auf Terminologiedaten aus einem einzigen Fachgebiet, der Wirtschaft, beschränkt werden, da bereits bei der theoretischen Erörterung des Kürzeprinzips deutlich wurde, dass die Terminologie verschiedener Fachgebiete unterschiedliche Terminuslängen aufweisen kann. Konkret zeigt die Tabelle in der Monografie Automatische Erkennung und Definition litauischer Termini, die nicht allgemeine Daten, sondern ausschließlich Angaben zur Länge bestätigter Rechtsakttermini aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich enthält (Bielinskienė et al. 2015: 64), dass diese nicht mit den von A. Umbrasas vorgelegten Gesamtdaten übereinstimmen. So überwiegen die dreigliedrigen bestätigten Rechtsakttermini aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich die eingliedrigen nicht (dreigliedrige: 23%, eingliedrige: 21,6%); auch viergliedrige Termini aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich sind selten (4,1%). Dies spricht dafür, Quellen heranzuziehen, in denen Termini desselben Fachgebiets verwaltet werden, und sich dabei auf die Terminologieverwaltung im Bereich Wirtschaft zu konzentrieren. Die beiden ausgewählten Fachwörterbücher sind das 2006 erschienene, von David Pearce herausgegebene Erklärende englisch-litauische Wirtschaftsfachwörterbuch (im Folgenden AEŽ), dessen Vorwort zufolge es 2 800 Wörterbucheinträge enthält, und das 2008 erschienene erklärende Wirtschaftsfachwörterbuch von Rūta Vainienė (im Folgenden ETŽ), auf dessen Umschlag angegeben ist, dass es etwa 1 400 Termini enthält. Auch das von D. Pearce herausgegebene Wörterbuch wird als erklärendes Wörterbuch bezeichnet, ist jedoch eine Übersetzung; angesichts der Ausführlichkeit der darin enthaltenen Definitionen könnte es sogar einem enzyklopädischen Wörterbuch gleichgestellt werden. Falls es im Text vom anderen erklärenden Wörterbuch unterschieden werden muss, wird es daher als übersetztes AEŽ bezeichnet. Als Wirtschaftslehrbücher werden Lehrbücher ausgewählt, die einen Makroökonomiekurs vermitteln: Makroökonomie der Technischen Universität Kaunas (KTU 2008) und Makroökonomie der Universität Vilnius (VU 2017). Aus der Terminologiedatenbank werden wie in A. Umbrasas’ Artikel von 2013 nur Rechtsakttermini entnommen; in diesem Fall werden jedoch ausschließlich diejenigen ausgewählt, die in der Terminologiedatenbank als Termini aus dem Wirtschaftsbereich ausgewiesen sind. Wie in A. Umbrasas’ Artikel werden nur bestätigte … berücksichtigt. 18 Termini mit Terminusstatus. Gewisse Tendenzen bei der Anwendung des Kürzeprinzips könnten natürlich auch durch einen Vergleich der gebilligten mit den nicht empfohlenen Termini sichtbar werden; abgesehen von der Terminologiedatenbank ist jedoch nur in einem der Terminologiewörterbücher ein Verweis auf ntk. bewertete Termini enthalten, während im anderen Wörterbuch und in beiden Lehrbüchern den definierten Termini ein solcher Status nicht zugewiesen wird. Daher ist ein Vergleich der Daten unter diesem Gesichtspunkt schwierig. Termini aus dem Wirtschaftsbereich in Rechtsakten, die den Status eines gebilligten Terminus haben, werden im Folgenden der Kürze halber auch als in der Terminologiedatenbank verwaltete Termini bezeichnet, obwohl die Terminologieverwaltung in der Terminologiedatenbank natürlich nicht nur Termini aus Rechtsakten umfasst. Die hier verglichenen Daten der Terminologiedatenbank sind mehr als ein Jahrzehnt jünger als die im Artikel von A. Umbrasas erörterten Daten – es handelt sich um die im September 2025 in dieser Quelle der Terminologieverwaltung gebilligten Termini aus dem Wirtschaftsbereich in Rechtsakten. Allerdings könnte es, obwohl die zum Vergleich ausgewählten Quellen unterschiedliche Richtungen der Terminologieverwaltung repräsentieren, so erscheinen, als würden sie durch die von der VLKK angewandte Terminbewertung vereinheitlicht. Tatsächlich werden sowohl die Termini in Terminologiewörterbüchern als auch jene in Lehrbüchern in Litauen von der VLKK erörtert und bewertet, das heißt, sie werden von dieser Institution normiert. Die Normierung der Wörterbuchtermini ist in den von der VLKK verabschiedeten Allgemeinen Anforderungen an die Erstellung von Terminologiewörterbüchern (TŽR 2007) und den Bewertungsregeln für Terminologiewörterbücher (TŽT 2004) vorgesehen; die Bewertung der Sprache von Lehrbüchern einschließlich der Termini wird in der durch einen protokollarischen Beschluss der VLKK bestätigten Beschreibung des Verfahrens zur Bewertung der Sprachrichtigkeit von Hochschullehrbüchern geregelt, der zufolge die VLKK Lehrbücher auch im Hinblick auf ihre Terminologie bewertet (AMVA 2015). Auch die litauische Terminologiedatenbank ist eine Quelle der Terminologieverwaltung normierenden Charakters: Die dort aufgeführten Termini werden von Terminologiekommissionen erarbeitet, die in staatlichen Institutionen eingerichtet sind; erörtert und bewertet werden sie jedoch von der Unterkommission für Terminologie der VLKK (siehe: Umbrasas 2013; 2023). Obwohl die Terminologieverwaltung also nicht nur die Normierung von Termini umfasst⁹, könnte es scheinen, als seien alle hier zum Vergleich ausgewählten Quellen hinsichtlich der Normierung gleichartig. Die genannten Anforderungen an die Erstellung von Terminologiewörterbüchern sind jedoch nur für von der VLKK in Auftrag gegebene Wörterbücher verbindlich; auch die Bewertung von Lehrbüchern liegt im Ermessen der Hochschulen. Die VLKK bewertet daher die terminologische Qualität der Termini nicht in allen Terminologiewörterbüchern oder Lehrbüchern. Gerade die ausgewählten Terminologiewörterbücher und Lehrbücher weisen keinen Nachweis auf, dass sie von dieser Institution bewertet worden wären, obwohl sie alle redaktionell bearbeitet und von Fachleuten begutachtet wurden. Folglich hat die VLKK von den ausgewählten Quellen nur die in der Terminologiedatenbank aufgeführten Termini bewertet (in diesem Fall solche mit dem Status eines gebilligten Terminus)¹⁰. Doch auch aus anderen Gründen ist die Terminologiedatenbank eine Quelle der Terminologieverwaltung, die sich von terminografischen oder textbasierten Quellen der Terminologieverwaltung unterscheidet. Wie darauf hingewiesen wird Im Terminologieglossar wird angegeben, dass Terminologieverwaltung die Systematisierung und Normierung von Termini unter Berücksichtigung der Anforderungen an Termini ist (Kvašytė 2005: 80).9 10 Die Termini aus einem der Quellenwerke – dem Lehrbuch der Universität Vilnius Makroekonomika – könnten als von der VLKK geprüft und bewertet gelten, wenn sie dem Terminologiebank entnommen würden, da die dort aufgenommenen Lehrbuchtermini, die von den Lehrbuchautoren ausgewählt und präzisiert wurden, von der VLKK und ihrem Unterausschuss für Terminologie erörtert werden (Umbrasas 2023: 150). Hier jedoch stammen die Termini aus dem Lehrbuch selbst. Die Termini aus den anderen hier ausgewählten Quellen sind in der Terminologiebank nicht enthalten. 19 A. Umbrasas (2013: 118), terminologinis darbas čia dirbamas pasitelkiant elektroninius ryšius, duomenys bet kada gali būti pildomi, atnaujinami, keičiami. O tekstinė terminų tvarkyba nuo kompiuterinės ar terminografinės tvarkybos lyg ir turėtų skirtis tekstinei ar kontekstinei terminų vartosenai būdingais atvejais, įskaitant ir terminų trumpinimą. Jų siekiant išvengti, t. y. šiuo atveju tiriant terminų trumpumą, o ne trumpinimą, iš vadovėlių atrenkami tik juose apibrėžiami ar aiškinami terminai. Vadovėlyje apibrėžiamas ar aiškinamas terminas dažnai tekste dar ir išskiriamas (kitu šriftu ar kt.), šalia jo pateikiamas angliškas atitikmuo, taigi šiuo požiūriu terminų pateikimas vadovėliuose yra panašus į jų pateikimą kitų krypčių terminų tvarkybos darbuose. Panašumą rodo ir tai, kad, apibrėžiant terminą, kaip ir Terminų banke ar terminų žodynuose, gali būti pateikiamas ir termino sinonimas. Šaltiniuose teikiami terminų sinonimai šiuo atveju nevertinami. Um die Daten vergleichen zu können, werden Termini, für die in den Terminologiewörterbüchern mehrere Bedeutungen angegeben sind, in einzelne Einträge aufgeteilt, da die Termini auch in der Terminologiebank auf diese Weise aufgeführt werden. Dadurch ergibt sich eine andere Anzahl an Termini als die in den Terminologiewörterbüchern selbst angegebene. Da es hier darum geht, terminologische Daten zu vergleichen, wird ein Teil der in den Terminologiewörterbüchern enthaltenen Daten ausgeschlossen. Zur Auswahl terminologischer Daten ist anzumerken, dass sich diese Aufgabe nicht leicht lösen lässt. Bei der Auswahl von Daten aus der Terminologiebank traten technische Schwierigkeiten auf. Die Datenauswahl wird dadurch erschwert, dass die Anzahl der hier angezeigten Suchergebnisse begrenzt ist. Gibt man also im Feld für die erweiterte Suche als Sachgebiet ekonomika und als Terminusstatus aprobuotas an (dieser Status ermöglicht es, Rechtsvorschriftentermini von den in dieser Datenbank enthaltenen Termini aus Wörterbüchern und Lehrbüchern abzugrenzen), wird lediglich die Gesamtzahl der Einträge mit genehmigten Termini aus Rechtsvorschriften des Sachgebiets Wirtschaft angezeigt, und es wird vorgeschlagen, die Suche einzugrenzen. Deshalb wurde nach den Termini selbst gesucht, indem im Feld šaltinio mutmaßliche Wörter aus den Titeln von Rechtsvorschriften eingetragen wurden: įsakymas, įstatymas, nutarimas, projektas. Auf diese Weise wurden der Terminologiebank 910 Einträge mit genehmigten Termini aus Rechtsvorschriften entnommen; dies entspricht annähernd der hier ausgewiesenen Gesamtzahl genehmigter Terminieinträge aus Rechtsvorschriften des Sachgebiets Wirtschaft – 93511. Die Auswahl terminologischer Daten aus Terminologiewörterbüchern wird dadurch erschwert, dass dort – anders als in der Terminologiebank – auch Nicht-Termini aufgeführt werden und die Frage, wie einige der dort verzeichneten Einheiten terminologisch zu bewerten sind, ziemlich unklar ist. Personennamen wie Friedmanas, Miltonas; Hume’as, Davidas; Keynesas, Johnas Maynardas ETŽ; Pareto, Wilfredo; Lerner, Abba P.; Edgeworth, Francis Ysidro AEŽ werden selbstverständlich nicht als Termini betrachtet und deshalb auch nicht in die Stichprobe der hier verglichenen Termini aufgenommen. Anders verhält es sich mit Termini, die aus Personennamen gebildet sind und als eponymische Termini bezeichnet werden, z. B.: Grešamo dėsnis, Fišerio reiškinys, Filipso kreivė ETŽ; Cramerio taisyklė, Eulerio teorema, Lorenzo kreivė ETŽ. Im AEŽ finden sich jedoch auch Dokumenttitel (z. B.: Bendroji muitų ir prekybos sutartis, Vienodų užimtumo galimybių įstatymas, Federalinės prekybos komisijos įstatymas), und einen besonders großen Anteil der AEŽ-Einträge bilden die Eigennamen von Institutionen (z. B.: Nacionalinis ekonominių ir socialinių tyrimų institutas, Islamiškasis 11 Der Unterschied ergibt sich daraus, dass auch die Terminologie der Wirtschaftsabteilung der Lietuvos bankas den Status eines gebilligten Terminus erhalten hat, jedoch nicht unbedingt in Rechtsakten verwendet werden kann und daher hier nicht berücksichtigt wird. 20 Entwicklungsbank, Industrie- und Handelsfinanzierungsgesellschaft, Internationale Vereinigung der Vermittler von Anleihegeschäften). Die Frage nach dem Verhältnis solcher Eigennamen zu den Termini ist nicht hinreichend geklärt. Litauische Terminologen weisen zwar auf die Tendenz hin, in Terminologiewörterbüchern auch Eigennamen aufzunehmen, neigen jedoch nicht dazu, sie als Termini zu betrachten (z. B. Gaivenis 2014 [1969]: 519); zugleich stellen sie fest, dass das Verhältnis zwischen Eigennamen und Termini bislang kaum untersucht worden ist (z. B. Gaivenis 2002: 128). In der litauischen Terminologie werden auch Adjektive, Partizipien und Adverbien nicht als Termini angesehen, da sie nach K. Gaivenis (2002: 31) eine der wichtigsten Funktionen des Terminus – die nominative oder benennende Funktion – nicht erfüllen. Daher werden auch sie hier nicht einbezogen, obwohl einzelne Adjektive, Partizipien oder ihre Verbindungen in Terminologiewörterbüchern aufgeführt sind, z. B.: antizyklisch, konkurrierend, schwach stationär, kapitalintensiv AEŽ; apodiktisch, endogen, rational ETŽ. Substantivierte Adjektive, Partizipien und ihre Verbindungen werden anders bewertet (z. B. Mitkevičienė 2022: 7), doch andernorts wird ihr Terminusstatus angezweifelt (Zemlevičiūtė 2020: 316). In diesem Fall werden substantivierte Adjektive und Partizipien in die Vergleichsmenge der Termini aufgenommen, z. B.: die Entlassenen, diskrete Variable, zweitbester AEŽ; der Versicherte ETŽ. In beide Terminologiewörterbücher wurden auch Latinismen und Gallizismen aufgenommen; im übersetzten AEŽ wurden sie jedoch übersetzt, z. B.: a priori lat. im Voraus, ceteris paribus lat. unter sonst gleichen Bedingungen, laissez faire frz. lasst handeln. Im ETŽ sind sie hingegen in dieser Form aufgeführt, z. B.: veto, a priori, ab invito, ex ante, force majeure, alter ego. Solche nicht ins Litauische integrierten Entlehnungen aus anderen Sprachen sowie nichtnominative Wörter und Konstruktionen, die von Fachleuten verwendet werden (z. B. Bezeichnungen von Sport- und Militärkommandos nach links ausrichten! zu zweit antreten!), sollten offenbar als Professionalismen gelten (Gaivenis 2014 [1985]: 141); zugleich wurde jedoch deutlich, dass der Begriff des Professionalismus selbst nicht einheitlich ist. Somit ist auch die Grenze zwischen Professionalismen und Termini nicht eindeutig. K. Gaivenis selbst (2002: 24; 2014 [1985]: 136–144) erörterte die enge und die weite Auffassung von Professionalismen und vertrat eher die Ansicht, dass Termini nur einen Teil der Professionalismen ausmachen, während der andere Teil keine Termini sind. Als letztere nannte er nicht ins Litauische integrierte Wörter und Wortverbindungen, die in der Sprache von Fachleuten bestimmter Bereiche verwendet werden, sowie nichtnominative Wörter oder Konstruktionen, die in der Fachsprache vorkommen (Gaivenis 2002: 24; 2014 [1985]: 140–141). Daher werden in diesem Fall die in den Terminologiewörterbüchern aufgeführten, nicht ins Litauische integrierten oder ins Litauische übersetzten Latinismen und Gallizismen nicht in die Vergleichsmenge terminologischer Daten aufgenommen. Mit der Ziehung dieser Grenze stellt sich jedoch zugleich die Frage nach dem Verhältnis von in Terminologiewörterbüchern vorkommenden berufssprachlichen Jargonismen, Lehnübersetzungen und Ähnlichem zur Terminologie. Diese theoretisch schwierigen Fragen zu klären und die terminologische Qualität der verglichenen Terminologie anhand von Längenmaßen zu bewerten, ist nicht das Ziel dieses Artikels; deshalb werden andere als die hier aufgeführten Einheiten, die in Terminologiewörterbüchern als einzelne Einträge vorkommen, in die Vergleichsdatenmenge aufgenommen, wobei auf einige gesondert eingegangen wird. Bei der Auswahl terminologischer Daten aus Lehrbüchern warf das hier Aufgeführte weniger Schwierigkeiten auf. Zwar kommen auch hier in Terminologiewörterbüchern aufgeführte Personennamen, Eigennamen von Institutionen oder anderen Objekten, Latinismen und Gallizismen vor, doch werden sie – abgesehen von einzelnen Fällen (z. B. Internationaler Währungsfonds oder Weltbank KTU 2008) – nicht terminologisiert. 21 Daten zur Länge von Termini Nachdem aus den ausgewählten Quellen auf die soeben beschriebene Weise terminologische Daten ausgewählt worden waren, wurden die Termini nach der Anzahl der sie bildenden Wörter gruppiert. Auf diese Weise ergaben sich Kennzahlen zur Länge der in Quellen unterschiedlicher Richtungen der Terminologieverwaltung aufgeführten Termini (siehe Tabelle 3). Bei der Bestimmung der Terminlänge musste entschieden werden, ob auch Funktionswörter einbezogen werden sollten (wie im Artikel von A. Umbras) oder nicht (wie es bei der Angabe von Daten zur Terminlänge in verschiedenen Publikationen üblich ist). Da hier die Ergebnisse mit den von A. Umbras vorgelegten Berechnungen verglichen werden sollen, wurde entschieden, in der Tabelle die Ergebnisse auszuweisen, bei deren Berechnung auch Funktionswörter berücksichtigt wurden; mögliche dadurch entstehende Unterschiede werden gesondert erwähnt. Tabelle 3. Termini nach der Anzahl ihrer Wörter in Arbeiten zu verschiedenen Richtungen der Terminologieverwaltung Richtung der Terminologieverwaltung | Quelle der Terminologieverwaltung | 1 Wort | 2 Wörter | 3 Wörter | 4 Wörter | 5 und mehr Wörter | Insgesamt COMPUTERGESTÜTZTE TERMINOLOGIEVERWALTUNG | Terminologiedatenbank der Republik Litauen (Terminologiedatenbank) | 105 | 330 | 216 | 119 | 140 | 910 TERMINOGRAPHISCHE VERWALTUNG | R. Vainienė. Wörterbuch der Wirtschaftsterminologie, 2008 (ETŽ) | 418 | 632 | 138 | 25 | 9 | 1 222 Erklärendes englisch-litauisches Wörterbuch der Wirtschaft, Hrsg. D. W. Pearce, 2006 (AEŽ) | 372 (361) | 1 518 (1 501) | 594 (603) | 178 (192) | 54 (59) | 2 716TEXTBASIERTE VERWALTUNG | Makroökonomie, 2008 (KTU 2008) | 68 | 211 | 116 | 50 | 9 | 454 Makroökonomie, 2017 (VU 2017) | 38 | 170 | 99 | 51 | 23 | 381 Aus Tabelle 3 ist zunächst eine Gemeinsamkeit ersichtlich, die alle hier ausgewählten Quellen zur Terminologieverwaltung verbindet: Es überwiegen zweigliedrige Termini. Die meisten Termini dieser Gruppe fanden sich sowohl in den beiden Wörterbüchern der Wirtschaftsterminologie als auch in den beiden Lehrbüchern und in der gebilligten Rechtsterminologie der Terminologiedatenbank, aus der in diesem Fall nur die Termini ausgewählt wurden, die in dieser Quelle der Wirtschaftsterminologie zugeordnet sind. Das Überwiegen zweigliedriger Termini bestätigt die in Publikationen mit Angaben zur Terminlänge und auch in den Berechnungen von A. Umbras hervorgehobene Tatsache, dass die meisten in der litauischen Sprache verwendeten oder aufgeführten Termini zweigliedrig sind; seine Berechnungen umfassen Daten aus 27 Terminologiewörterbüchern. Die hier gewählte Methode zur Berechnung der Terminlänge hat nahezu keinen Einfluss auf die Kennzahlen für zweigliedrige Termini. In die Berechnungen 22 Wenn Funktionswörter nicht mitgezählt werden, sollten auch solche in Wörterbüchern aufgeführten Termini als zweigliedrig gelten wie Sichteinlage, Markteintritt, gemeinnütziges Unternehmen, Kuponanleihe, Wert fürs Geld ETŽ, Sichteinlagen, täglich fällige Gelder, unbesicherte Schuld, markt ohne Vermittler, leistungsabhängige Vergütung, Arbeit nach Vorschrift, Nicht-Preiswettbewerb, nichttarifäre Handelshemmnisse, Forschung und Entwicklung, Fähigkeiten und Einkommen, Input und Output, Bräuche und Praktiken AEŽ, zwei im Terminų bankas aufgeführte Termini (Einrichtung bei einem Ministerium und Bußgeldbefreiung) sowie der im VU-Lehrbuch aufgeführte Terminus Lagerinvestitionen; damit würden die in Tabelle 3 angegebenen Werte für den Umfang der Gruppen zweigliedriger Termini noch etwas steigen. Allerdings wäre es natürlich völlig unzutreffend, allein aus dem Überwiegen zweigliedriger Termini zu schließen, dass das Prinzip der terminologischen Kürze in allen verglichenen Quellen der Terminologieverwaltung gleichermaßen angewandt wird. Auch andere Kennzahlen sind zu bewerten. In allen Quellen außer dem von R. Vainienė zusammengestellten ETŽ überwiegen dreigliedrige Termini die eingliedrigen deutlich. Im VU-Lehrbuch sind sie mehr als doppelt so häufig, vgl. 99 und 38. Wie beim Vergleich von Arbeiten mit Angaben zur Termini-Länge erörtert wurde, erwies sich das Übergewicht dreigliedriger gegenüber eingliedrigen Termini nur als Kennzahl, die für die im Terminų bankas verwaltete Terminologie von Rechtsakten charakteristisch ist. Im vorliegenden Fall ist dieses Übergewicht auch erkennbar, wenn aus dem Terminų bankas nur Termini aus dem Wirtschaftsbereich der Rechtsakte ausgewählt werden; zugleich zeigt sich jedoch, dass es auch in Quellen der Terminologieverwaltung anderer Richtungen ausgeprägt ist. In der ausgewählten Terminologie des Terminų bankas gibt es sogar etwas weniger dreigliedrige Termini, nämlich 23,74% aller hier aus dieser Quelle ausgewählten Termini; im KTU-Lehrbuch beträgt ihr Anteil 25,55%, im VU-Lehrbuch 25,98%. Somit bestätigt von den Arbeiten mit Angaben zur Termini-Länge die hier erkennbare Reihenfolge der Gruppen eingliedriger und dreigliedriger Termini nur das von R. Vainienė zusammengestellte erläuternde Wörterbuch ETŽ. Die gewählte Methode zur Berechnung der Termini-Länge hat auf solche Kennzahlen ebenfalls fast keinen Einfluss: Würden die erwähnten wenigen Termini bei der Ermittlung des Überwiegens zweigliedriger Termini den zweigliedrigen zugerechnet, verringerte sich die Zahl der dreigliedrigen Termini nur um wenige. Auch viergliedrige Termini überwiegen die eingliedrigen nicht nur in der hier untersuchten Terminologie des Terminų bankas (hier sind es 119, eingliedrige gibt es 105). Ihr Übergewicht gegenüber eingliedrigen Termini zeigt sich auch in der textbasierten Quelle der Terminologieverwaltung – dem VU-Lehrbuch Makroökonomie (vgl. 51 und 38), obwohl bei der Untersuchung von Termini nach ihrer Struktur, wie erörtert, gewöhnlich festgestellt wird, dass viergliedrige oder längere Termini selten sind. Die in diesem Lehrbuch aufgeführten viergliedrigen Termini machen 13,39% aller darin definierten Wirtschafts-Termini aus. Auch im anderen Lehrbuch gibt es im Vergleich zu den dort aufgeführten 68 eingliedrigen Termini recht viele viergliedrige Termini – 50. Sie machen 11,01% aller aus dieser Quelle ausgewählten Daten zur Wirtschaftsterminologie aus. Aufgrund der gewählten Methode zur Berechnung der Termini-Länge wird hier allerdings auch der im KTU-Lehrbuch aufgeführte Terminus Wertpapiergeschäfte sowie die im VU-Lehrbuch aufgeführten Termini Akzelerator- und Multiplikatormodell, Baumol-Tobin-Modell, Kosten des Bankbesuchs und weitere den viergliedrigen Termini zugerechnet. Werden Funktionswörter bei der Berechnung nicht berücksichtigt, würden diese Termini als dreigliedrig eingestuft und die in der Tabelle angegebene Zahl der viergliedrigen Termini würde um einige sinken. Andererseits würden die Kennzahlen für die Gruppen dreigliedriger Termini steigen. Wie dem auch sei, aus den Kennzahlen der vier- und dreigliedrigen Termini geht hervor, dass dreigliedrige Termini, die hier als 23 längere Termini bezeichnet werden, und viergliedrige Termini, die hier als lange Termini bezeichnet werden, nicht nur in der im Terminų bankas verwalteten Terminologie von Rechtsakten aus dem Wirtschaftsbereich häufig sind, sondern auch in textbasierten Quellen der Terminologieverwaltung. In der Monografie Automatische Erkennung und Definition litauischer Termini, in der die Termini korpusbasiert ausgewählt wurden, wird eine Zahl von 22 Termini aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft angegeben; das sind lediglich 2,82% aller ausgewählten Termini aus Bildung und Wissenschaft. Wie bereits erwähnt, könnte die Auswahl der Termini diese Zahl beeinflusst haben: Im Korpus wurden insgesamt 77 961 mögliche viergliedrige Termini gefunden; wenn nur Wortverbindungen, die mehr als siebenmal vorkamen, als Termini betrachtet wurden, sank ihre Zahl auf 760, und ein Experte wählte daraus 22 Termini aus Bildung und Wissenschaft aus (Bielinskienė et al. 2015: 63). Doch auch A. Umbrasas ermittelte auf der Grundlage von 27 Terminologiewörterbüchern, also Arbeiten der terminografischen Terminologieverwaltung, einen Anteil viergliedriger Termini von nur 3%. Die hier herangezogenen Quellen der terminografischen Terminologieverwaltung würden allerdings ebenfalls darauf hindeuten, dass darin weniger viergliedrige Termini aufgeführt werden. In einem der Terminologiewörterbücher – dem ETŽ – gibt es nur 25, was 2,05% der terminologischen Daten dieses Wörterbuchs ausmacht. Würden Termini wie steuerfreier Tag, freier Marktzugang, Preis-Gewinn-Verhältnis, kleine und mittlere Unternehmen als dreigliedrig gelten, würde die Zahl der im ETŽ aufgeführten viergliedrigen Termini um weitere neun sinken. Im übersetzten AEŽ gibt es weniger viergliedrige als eingliedrige Termini, S. 178 und 372. Dennoch ist ihr Anteil hier höher, als üblicherweise bei Angaben zur Termini-Länge genannt wird, nämlich 6,55% aller aus diesem Wörterbuch ausgewählten terminologischen Daten. Die darin aufgeführten dreigliedrigen Termini überwiegen, ebenso wie im Terminų bankas und in beiden Lehrbüchern, die eingliedrigen: Es gibt 594 dreigliedrige und 372 eingliedrige Termini. Aus der Tabelle geht hervor, dass in Klammern auch noch höhere Zahlen für die im übersetzten AEŽ aufgeführten drei- und viergliedrigen Termini angegeben sind. Dies hängt mit den Besonderheiten der Darstellung terminologischer Daten zusammen, nämlich damit, dass einige Termini in diesem Wörterbuch so aufgeführt sind, dass bestimmte Bestandteile in Klammern stehen, z. B.: Diversifizierung des (Anlage-)Portfolios, Market Maker am (Wertpapier-)Markt, Entscheidungsregel für die (Entscheidungs-)findung, Bestimmung des Gleichgewichtspreises (in Annäherung), Verhältnis von Bargeld (zu Einlagen). Bei der Erörterung der Praxis der Erstellung von Terminologiewörterbüchern wird darauf hingewiesen, dass in solchen Wörterbüchern häufig verschiedene Informationen in Klammern angegeben werden (Umbrasas 2008: 223). In diesem Fall lässt sich der Grund für eine solche Darstellung nicht leicht bestimmen. Wie ein Vergleich der im Wörterbuch aufgeführten englischen und litauischen Termini vermuten lässt, könnte in Klammern der Bestandteil angegeben sein, der im englischen Terminus fehlt, vgl.: factor reversals und Austauschbarkeit der (Produktions-)faktoren, portfolio balance approach und (Anlage-)Portfoliobalancemethode, market maker und (Wertpapier-)Marketmaker. Andererseits könnte damit beabsichtigt sein, die Prinzipien der Genauigkeit und Kürze miteinander in Einklang zu bringen – also sowohl die lange als auch die kurze Form des Terminus anzugeben. Fälle, in denen Bestandteile eines Terminus hinzugefügt oder weggelassen werden, werden üblicherweise in Texten erfasst und mit dem textuellen oder kontextuellen Gebrauch von Termini in Verbindung gebracht (z. B. Mitkevičienė 2015). Wie sich jedoch zeigt, wird in diesem Fall die lange und die kurze Form des Terminus in einer sogenannten Fixierungsquelle – einem Terminologiewörterbuch – angegeben. A. Mitkevičienė (2024) hat übrigens kürzlich ebenfalls festgestellt, dass unterschiedliche Fälle der Verkürzung von Termini auch in der Terminografie vorkommen; zugleich wurde darauf hingewiesen, dass sich nur schwer feststellen lässt, wann ein Terminus verkürzt und wann er verlängert wird, 24 schwierig. Die Autorin ordnete also, indem sie sechs Gruppen alternativer Termini mit unterschiedlicher Anzahl von Bestandteilen unterschied, Fälle wie die hier erwähnten als Weglassung vs. Hinzufügung eines Lexems ein (Mitkevičienė 2024: 5). Ohne die Fragen der theoretischen Bewertung solcher Fälle aus terminologischer Sicht und die Gründe für ihre Aufnahme in dieses Wörterbuch näher zu untersuchen, sei hier lediglich darauf hingewiesen, dass diese Darstellungsweise in diesem Fall Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Terminlänge mit sich bringt. So lässt sich der Termin artutinis (pusiausvyros kainų) nustatymas sowohl als zweigliedrig bewerten, wenn man ihn als Fall einer Terminverkürzung betrachtet, als auch als viergliedrig, wenn man ihn als Fall einer Terminerweiterung betrachtet. Deshalb werden in Tabelle 3 auch jeweils zwei Zahlen angegeben. Da die Termini des AEŽ mit in Klammern gesetzten Bestandteilen nur im Wörterbuch selbst aufgeführt werden, nicht aber im beigefügten „Register litauischer Termini“, zeigt die erste Zahl in der Tabelle das Ergebnis der Berechnung der Terminlänge ohne die in Klammern gesetzten Bestandteile, während die zweite angibt, wie viele Termini der jeweiligen Gruppe es wären, wenn auch diese Bestandteile mitgezählt würden. Wie zu sehen ist, würde die Zahl der ein- und zweigliedrigen Termini sinken, die der drei- und viergliedrigen hingegen steigen. Viergliedrige Termini würden in diesem Fall 7,07 Prozent ausmachen. Kehren wir zu den Kennzahlen zurück, anhand derer hier die Ähnlichkeiten und Unterschiede bei der Anwendung des Kürzeprinzips beurteilt werden, also zur Gruppe der fünfgliedrigen und längeren Termini: In den Quellen der terminografischen wie auch der textbasierten Terminologieverwaltung sind nur wenige Termini dieser Gruppe verzeichnet: Im ETŽ gibt es gerade einmal 9 (das wären nur 0,75 Prozent der in diesem erklärenden Wörterbuch enthaltenen Termini), im übersetzten AEŽ 54 (1,99 Prozent) und im KTU-Lehrbuch 11 (2,43 Prozent). Im übersetzten AEŽ sind zwar etwas mehr solcher Termini verzeichnet, doch enthält es auch wesentlich mehr terminologische Daten, nämlich insgesamt 2 716 Termini; fünfgliedrige und längere Termini machen daher nur 1,99 Prozent seines gesamten Terminologiebestands aus. In einem Lehrbuch sind es allerdings etwas mehr Termini dieser Gruppe – 23; dies entspricht 6,04 Prozent der darin definierten wirtschaftswissenschaftlichen Termini. Tabelle 3 zeigt jedoch, dass sich die hier verglichene Terminologie der Terminologiedatenbank bei der Kennzahl für fünfgliedrige und längere Termini am stärksten abhebt. Darin gibt es sogar mehr fünfgliedrige und längere Termini als viergliedrige (vgl. 140 und 119), und auch mehr als eingliedrige Termini (vgl. 140 und 105). Obwohl die Betrachtung der drei- und viergliedrigen Termini gezeigt hat, dass es auch in anderen Quellen recht viele längere und lange Termini gibt, zeigt die Kennzahl für die Gruppe der fünfgliedrigen und längeren Termini, dass die längsten Termini für die hier verglichene Terminologie der Terminologiedatenbank charakteristisch sind. Andererseits macht der Vergleich einzelner Kennzahlen deutlich, dass sie sich vor allem bei der Kennzahl für fünfgliedrige und längere Termini am stärksten unterscheidet. Ein Übergewicht der dreigliedrigen gegenüber den eingliedrigen Termini zeigt sich auch als Merkmal anderer Quellen der Terminologieverwaltung; die Quellen der textbasierten Verwaltung wirtschaftswissenschaftlicher Terminologie belegen zudem eine vergleichsweise starke Neigung zur Verwendung viergliedriger wirtschaftswissenschaftlicher Termini. Eine detailliertere Analyse der Gruppe der fünfgliedrigen und längeren Termini würde allerdings zeigen, dass von den 140 wirtschaftswissenschaftlichen Termini, die in der Terminologiedatenbank verzeichnet und hier der Gruppe der längsten Termini zugeordnet sind, die meisten tatsächlich aus genau fünf Wörtern bestehen – davon gibt es 59. Daneben sind jedoch auch 43 sechs- und 27 siebengliedrige Termini aufgeführt. Termini aus einem Dutzend oder mehr Wörtern, wie sie in A. Umbrasas’ Artikel aus dem Jahr 2013 erwähnt werden, finden sich unter den der Wirtschaft zugeordneten und in der Terminologiedatenbank als zugelassen gekennzeichneten Rechtstermini allerdings nur vereinzelt. 25 Der längste ist der dreizehngliedrige Terminus viešojo pirkimo–pardavimo sutarties arba preliminariosios viešojo pirkimo–pardavimo sutarties sudarymo atidėjimo terminas. In den anderen Quellen ist der längste Terminus neungliedrig, nämlich kvalifikuotoji įstatinio kapitalo dalis ir / arba balsavimo teisių dalis im ETŽ; insgesamt sind dort jedoch Termini mit mehr als fünf Gliedern selten. So sind etwa im übersetzten AEŽ, in dem 54 Termini der untersuchten Gruppe verzeichnet sind, ganze 47 fünfgliedrig, nur fünf sind sechsgliedrig, und der längste ist der achtgliedrige Terminus profsąjungų narių ir ne narių darbo užmokesčio skirtumai. Wie Tabelle 3 zeigt, machen zweigliedrige Termini mehr oder weniger die Hälfte der in den verschiedenen Quellen aufgeführten wirtschaftswissenschaftlichen Termini aus. Unter den hier verglichenen Termini der Terminologiedatenbank sind es deutlich weniger (330 von 910), unter den Termini des übersetzten AEŽ deutlich mehr. Auch der Anteil der eingliedrigen Termini ist nicht überall gleich: Im VU-Lehrbuch machen eingliedrige Termini unter den dort definierten oder erläuterten wirtschaftswissenschaftlichen Termini 9,97 Prozent aus, unter den hier ausgewählten Termini der Terminologiedatenbank 11,54 Prozent und im KTU-Lehrbuch 14,98 Prozent. Hinsichtlich des Anteils eingliedriger Termini unterscheidet sich jedoch das von R. Vainienė zusammengestellte erklärende Wörterbuch deutlich: Die darin aufgeführten eingliedrigen Termini machen sogar 34,21 Prozent des terminologischen Datenbestands dieses Wörterbuchs aus. Wie sich zeigt, ist dieses Wörterbuch nicht nur die einzige der untersuchten Quellen, in der die Gruppen der ein-, zwei- und dreigliedrigen Termini ihrer Größe nach in der gewöhnlich festgestellten Reihenfolge angeordnet sind, sondern auch eine Quelle, die sich durch eine große Zahl der kürzesten Termini auszeichnet. Darüber hinaus gibt es hier im Verhältnis zur Gesamtzahl der Termini nur sehr wenige vier- und fünfgliedrige Termini, was darauf hindeuten würde, dass das Kürzeprinzip in dieser Quelle der terminografischen Terminologieverwaltung tatsächlich angewendet wird. Wie die von A. Umbrasas vorgelegten Berechnungen der Länge von Termini in 27 Terminologiewörterbüchern verschiedener Fachgebiete zeigen, entsprechen die Daten zur Terminlänge in diesem Wörterbuch nahezu dem von ihm ermittelten Durchschnitt: In jenen Wörterbüchern machen eingliedrige Termini etwa 32 Prozent aus, im ETŽ 34,21 Prozent; zweigliedrige entsprechend 52 Prozent und 51,72 Prozent; dreigliedrige etwa 12 Prozent und 11,29 Prozent; viergliedrige etwa 3 Prozent und 2,05 Prozent; fünfgliedrige und längere etwa 1 Prozent und 0,74 Prozent. In einem anderen der hier verglichenen Terminologiewörterbücher, dem übersetzten AEŽ, machen die aufgeführten eingliedrigen Termini dagegen 13,70 Prozent aus, also erheblich weniger als im ETŽ und deutlich weniger als der Gesamtdurchschnitt; die dreigliedrigen Termini überwiegen die eingliedrigen deutlich und machen 21,87 Prozent aus. Wie bereits erwähnt, sind hier auch mehr viergliedrige Termini verzeichnet. Allerdings gibt es in diesem Wörterbuch mehr zweigliedrige Termini (1 518 von 2 716); sie machen 55,89 Prozent aus. A. Umbrasas (2013: 113), atkreipęs dėmesį į termino daugiažodžiai terminai svyravimus ir prie daugiažodžių terminų priskyręs taip pat ir trižodžius terminus, suskaičiavo, kad 2013 m. Terminų banke pateikti aprobuoti teisės aktų daugiažodžiai terminai sudarė 57 proc. Šiuo atveju vertinant tik ekonomikos terminams priskirtų teisės aktų terminų ilgį, ta persvara būtų kiek mažesnė – 52,20 proc. Kaip leido spręsti ir atskirų rodiklių vertinimas, pagal bendrą daugiažodžių terminų rodiklį nuo šio šaltinio pernelyg nenutoltų abu tekstinės terminų tvarkybos šaltiniai: VU vadovėlyje pateikti trižodžiai ir ilgesni ekonomikos terminai sudaro 45,41 proc., KTU vadovėlyje – 38,55 proc. Kiek labiau pagal teikiamų daugiažodžių terminų rodiklį skiriasi AEŽ – jame trižodžių ir ilgesnių terminų yra 30,41 proc. Tačiau 26 Im erläuternden ETŽ gibt es deutlich weniger solcher Termini – 14,08. Obwohl hier also nur ein Paar von Terminologiewörterbüchern verglichen wurde, zeigt sich auch anhand dieser beiden, dass das Prinzip der Kürze in terminografischen Quellen zur terminologischen Pflege selbst innerhalb eines einzigen Fachgebiets unterschiedlich angewandt werden kann, auch wenn beide Wörterbücher der Wirtschaftsterminologie ungefähr zur selben Zeit erschienen sind: das Übersetzungswörterbuch AĖŽ 2006, das von R. Vainienė zusammengestellte ETŽ 2008. Natürlich könnten die Unterschiede bei der Anwendung des Prinzips der Kürze im Übersetzungswörterbuch gerade durch dessen Übersetzungscharakter bedingt sein. Das Ziel, festzustellen, wodurch Ähnlichkeiten oder Unterschiede bei der Anwendung des Prinzips der Kürze bedingt sind, wird hier jedoch nicht verfolgt. Dies müsste gesondert untersucht werden (z. B. durch einen Vergleich der im AĖŽ angeführten englischen und litauischen Termini, eine Untersuchung der Empfehlungen für die terminologische Pflege in unterschiedlichen Bereichen oder eine ausführliche Analyse der Terminologie selbst). Nach der Untersuchung der theoretischen Bewertung des Prinzips der Kürze bestand das Ziel hier darin, anhand von Längenindikatoren der Termini zu prüfen, ob es bei der terminologischen Pflege in unterschiedlichen Bereichen gleichermaßen angewandt wird. Bei der Beschränkung auf Termini eines einzigen Fachgebiets und dem Vergleich verschiedener Längenindikatoren zeigte sich, dass es Unterschiede gibt, aber auch gewisse Gemeinsamkeiten. Anders als aus dem Vergleich anderer Arbeiten mit Daten zur Länge von Termini hätte geschlossen werden können, unterscheidet sich die im Terminologiebank bereitgestellte gebilligte Wirtschaftsterminologie am deutlichsten nur hinsichtlich des Anteils der längsten Termini – solcher mit fünf oder mehr Wörtern. Lange Termini (mit vier Wörtern) und noch längere (mit drei Wörtern) sind jedoch auch in textbasierten Quellen zur terminologischen Pflege der Wirtschaft zahlreich; Termini mit drei Wörtern überwiegen die Einworttermini sogar in einem der Terminologiewörterbücher. Aus dem Vergleich zweier Quellen lässt sich schließen, dass in Terminologiewörterbüchern im Allgemeinen kürzere Wirtschaftstermini angeführt werden. Doch auch der Vergleich dieser beiden Quellen zeigt, dass es bei der terminografischen Pflege der Terminologie Unterschiede in der Anwendung des Prinzips der Kürze geben kann. Da hier nicht das Ziel verfolgt wird, die Ursachen der festgestellten Unterschiede bei der Anwendung des Prinzips der Kürze zu ermitteln, wird auch die Terminologie selbst nicht ausführlicher untersucht. Dennoch sollten einige ihrer Merkmale beachtet werden, die im Hinblick auf das verfolgte Ziel relevant sind. Einige Merkmale der Terminologie Da sich gezeigt hat, dass sich die hier verglichene Terminologie der Terminologiebank von der in anderen Quellen zur terminologischen Pflege angeführten Terminologie vor allem hinsichtlich des Anteils der längsten Termini – solcher mit fünf oder mehr Wörtern – unterscheidet und Terminologen zumindest einen Teil der langen Termini als beschreibende Termini bewerten, wie bei der Erörterung von Arbeiten mit Daten zur Länge von Termini angemerkt wurde, ist es sinnvoll, gerade diese Gruppe von Termini näher zu untersuchen. Es gilt also zu prüfen, ob der Unterschied bei der Anwendung des Prinzips der terminologischen Kürze, der sich im Übergewicht der Termini mit fünf oder mehr Wörtern zeigt (nur die Termini mit zwei Wörtern sind zahlreicher), in dieser Quelle zur terminologischen Pflege gerade durch solche Termini bedingt ist. Zumal auch der 2023 veröffentlichte Artikel von A. Umbrasas gezeigt hat, dass man nicht davor zurückschreckt, sie in dieser computergestützten Quelle zur terminologischen Pflege anzuführen. Allerdings ist der Begriff des beschreibenden Terminus in der Terminologie ebenso wenig klar abgegrenzt wie die Begriffe des kurzen oder langen Terminus. So könnte die Erörterung der Wirtschaftstermini darauf hindeuten, dass man dazu neigt, alle Termini mit vier Wörtern als beschreibend einzustufen. Nach der Anführung von Beispielen wie Einkünfte aus Finanzinvestitionstätigkeit, Verteilung der Bevölkerung nach Einkommen, Abfindungen und Entschädigungen, Gesetz des abnehmenden Grenznutzens wird zusammenfassend festgestellt, dass 27 iš tikrųjų tai nėra tikrieji terminai – jie vadinami aprašomaisiais (Babickienė 2012: 60). Kitokią aprašomojo termino sampratą rodytų K. Gaivenio (2014 [1994]: 205) aptariamas terminų skirstymas: nurodęs, kad sudėtiniai terminai gali būti dvižodžiai, trižodžiai ir apskritai daugiažodžiai, pavyzdį neregistruotųjų vertybinių popierių rinka autorius pateikia kaip daugiažodžio termino pavyzdį, o kaip vadinamuosius aprašomuosius sudėtinius terminus mini kopūstai po dobilu, išėstų į vikių ir avižų mišinį žaliajam pašarui ir nacionalinių pajamų sukūrimo, paskirstymo, perskirstymo ir galutinio panaudojimo balansas. A. Umbrasas (2023: 162–163), aptardamas Terminų banke teikiamus terminus terminiskumo požiūriu ir kreipdamas dėmesį į terminiskumo sąvokos neaiškumus, svarsto, kad termino už išlap­tintos informacijos apsaugą atsakingas asmuo terminiskumas didesnis nei termino asmuo, atsakingas už radioaktyviųjų šaltinių fizinę saugą terminiskumas, nes jame nėra skyrybos ženklų, pažyminys teikiamas terminams įprastesnėje prepozicijoje. Mažo terminiskumo terminais autorius būtų linkęs laikyti žodžių junginius su šalutiniais sakiniais, pvz., užsieniečiai, kuriems suteikta papildoma apsauga ar laikinoji apsauga Lietuvos Respublikoje, ar konstrukcijas, į kurias įtraukta komentuojamojo pobūdžio informacija, pvz., leidimas vežti radioaktyviąsias atliekas, išskyrus radioaktyviąsias atliekas, susidariusias branduolinio kuro ciklo metu. Lygindamas terminus vyriausybės vertybinio popieriaus, banderolės, keleivinio transporto bilieto, oficialiojo žymėjimo ženklo, dokumento blanko privalomoji forma ir žmonių sveikatai ir (arba) aplinkai pavojingi geriamojo vandens tiekimo ir nuotekų tvarkymo infrastruktūros elementai, jis linksta manyti, kad pastarojo junginio terminiskumas didesnis bent jau todėl, kad juo apibūdinamas vienas objektas, nėra išvardijimo. Tačiau A. Mitkevičienė (2019) yra paabejojusi ir dėl terminų, kurių sujungiamuosius dėmenis sieja alternatyvūs jungtukai ir (ar) arba ir (arba), terminiskumo. Albinas Drukteinis (2011), nagrinėdamas dviejuose terminų žodynuose teikiamus jūreivystės sudėtinius terminus, regis, būtų linkęs kreipti dėmesį į dėmenų raiškos įvairovę. Pasak jo, „[S]udėtiniams terminams būdingi kilmininkai yra abstraktesni, o vadinamieji semantiniai linksniai (naudininkas, įnagininkas, vietininkas) santykį perteikia konkrečiau, santykio konkretumo ypač pasiekiama prielinksninėmis konstrukcijomis. Tokia terminų raiška rodo nepakankamai susiformavusią terminiją, artimą specialiosios kalbos vartosenos frazėms, bet nebendrinančią sąvokų santykio pagal termino reikalavimus ar polinkius“ (Drukteinis 2011: 252). Vis dėlto įvairesnės raiškos terminų nagrinėjant įvairių sričių terminiją fiksuojama jau ir tarp trižodžių terminų (pvz.: Akelaitis 2008; Džežulskienė 2010; Gaivenis 2014 [1975]), juolab tarp už juos ilgesnių terminų (pvz., Mockienė, Rackevičienė 2018). Mangels eindeutiger Kriterien zur Abgrenzung beschreibender oder wenig terminologischer Termini von eigentlichen Termini wird hier also den in der Terminologiebank angeführten fünf- und mehrgliedrigen Wirtschaftstermini Beachtung geschenkt, die für die anderen hier untersuchten Quellen zur terminologischen Pflege untypisch sind. Unter den in anderen Quellen angeführten Termini mit fünf oder mehr Wörtern (sowie auch in anderen Terminusgruppen) wurde nur ein Terminus gefunden, dessen Bestandteile durch alternative Konjunktionen und (oder), und (beziehungsweise) verbunden sind: Anteil des qualifizierten Stammkapitals und/oder Anteil der Stimmrechte ETŽ. Unter den langen 28 Im Terminologiebank-Termini finden sich in diesem Fall fünf, z. B.: Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und/oder der experimentellen Entwicklung, durch Pfand und/oder Hypothek gesicherte Forderungen eines Gläubigers, Lieferant von Lebensmitteln und/oder Getränken. Hier werden auch zehn Termini mit den Konjunktionen oder, beziehungsweise miteinander verbundener Bestandteile angegeben, darunter auch der längste Frist für den Aufschub des Abschlusses eines öffentlichen Kaufvertrags oder eines vorläufigen öffentlichen Kaufvertrags, ferner vgl.: Nichtkonformität einer Konformitätsbewertungsstelle oder ihrer Tätigkeit, eine vom Staat oder von der Gemeinde übertragene kommerzielle Funktion. In anderen Quellen der Terminologiearbeit wurden solche Termini weder unter den fünfgliedrigen und längeren Termini noch in anderen Terminusgruppen gefunden. Allerdings sind Termini, deren Bestandteile durch die koordinierende Konjunktion und, verbunden werden, nicht nur unter den fünfgliedrigen und längeren Wirtschaftstermini verbreitet, die in der Terminologiebank aufgeführt sind. In dieser Terminologiebank-Gruppe gibt es 26 davon, z. B.: Kandidat für die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, Institution, die die staatliche Technologie- und Innovationspolitik umsetzt, öffentliche Dienstleistung für kleine und mittlere Unternehmen. Im übersetzten AEŽ, das 54 fünfgliedrige oder längere Termini enthält, gibt es 24 davon, z. B.: Lohnunterschiede zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern, Doppelbesteuerung und ihre Beseitigung, Preis- und Edelmetallmünzenmechanismus. Unter den 51 Wirtschaftstermini dieser Gruppe, die im VU-Lehrbuch gefunden wurden, gibt es 11 solche Termini. In der Terminologie werden solche Termini schon seit Langem verzeichnet, z. B. in einem Artikel aus dem Jahr 1968 (Gaivenis 2014 [1968]: 44). Wie auch die angeführten Beispiele zeigen, werden die meisten von ihnen gebildet, indem zwei Wörter mit dieser Konjunktion verbunden werden; Fälle der sogenannten aufzählenden Verbindung sind äußerst selten. Dazu gehören der in der Terminologiebank angeführte Terminus Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren, sowie die in anderen Quellen angeführten Termini Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren ETŽ, Planungs-, Programmierungs- und Finanzierungssystem, Schema von Struktur, Verhalten und Leistungsfähigkeit, Zölle, Verbrauchsteuern und Schutzabgaben, Lewis-Fei-Ranis-Modell AEŽ. Die Ausdrucksvielfalt fünfgliedriger und längerer Wirtschaftstermini mit unterordnender Verbindung, die in der Terminologiebank aufgeführt sind, ist nicht groß, wenn man als Maßstab nicht die durch ein Adjektiv, ein adjektivisches Wort oder den Genitiv eines Substantivs, sondern durch andere Kasus oder Präpositionalphrasen ausgedrückten untergeordneten Termbestandteile heranzieht. Einige Termini werden gebildet, indem an einen übergeordneten oder untergeordneten Termbestandteil ein Dativ, Akkusativ oder Infinitiv angeschlossen wird, z. B.: Projekt zur Inanspruchnahme von Grundstücken für den öffentlichen Bedarf, Unterstützung bei der Überwindung finanzieller Schwierigkeiten einer juristischen Person, Auftraggeber, der dem System der zentralen Stellen der staatlichen Verwaltung angehört, Einzelhandelsunternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, einer Behörde der öffentlichen Verwaltung unterstellte Einrichtung, Inverkehrbringen eines Düngeprodukts auf dem Markt der Republik Litauen. Ein Terminus wird mit einem Adverb gebildet: vorübergehend nicht ausgeschlossene Exportkreditrisiken. Einige weitere Termini werden mit Präpositionalphrasen gebildet: Schuld aus einem von einer anderen Institution abgetretenen Anspruch, Entscheidung über das Kreditversicherungslimit des Käufers, Mitteilung über den Beginn der Umweltverträglichkeitsprüfung, längerer Kontakt mit der menschlichen Haut, staatliche Sondergarantie zugunsten einer Garantieeinrichtung. Unter den untergeordneten Bestandteilen anderer fünfgliedriger und längerer Termini mit unterordnender Verbindung überwiegt jedoch eindeutig der Genitiv (von Substantiven, Adjektiven oder adjektivischen Wörtern), z. B.: nachrangige Methode der Darlehenssicherung durch Rückzahlung, von einem Unternehmensrestrukturierungsplan betroffener Gläubiger, Tabakerzeugnisse 29 Großhandelslager. Bei manchen Termini sind die untergeordneten Bestandteile ausschließlich durch den Genitiv ausgedrückt, z. B.: Frist für den Aufschub des Abschlusses eines Konzessionsvertrags, Frist für den Aufschub der Rückzahlung einer Anleiheemission, Bewertung des Kontrollsystems für das Volumen eines Messgefäßes, Konformitätsbewertungsstelle für elektronische Identifizierung, Veranstalter einer elektronischen Auktion zur Vermietung von Immobilien, Ergänzung des Verzeichnisses der zu erneuernden staatlichen Immobilien, Empfänger einer von einer staatlich garantierten Garantieeinrichtung gewährten Garantie, Qualifikationsprüfung für Insolvenzverwalter von Unternehmen, Risiko der Verwaltungskosten eines Insolvenzverfahrens einer juristischen Person, Großhandelslager für Tabakerzeugnisse. Aus den anderen hier untersuchten Quellen, die etwas mehr fünfgliedrige und längere Termini enthalten, lässt sich eine ähnliche Tendenz erkennen. So sind im übersetzten AEŽ, das 54 fünfgliedrige oder längere Termini enthält, unter den 30 Termini, deren Bestandteile ausschließlich durch unterordnende Beziehungen verbunden sind, bei 12 Termini die untergeordneten Bestandteile ausschließlich durch den Genitiv ausgedrückt, z. B.: Produktionsfunktion konstanter Substitutionselastizität, Bildung des Bruttoinlandsanlagevermögens, Rendite des diskontierten Cashflows, Terms of Trade des reinen Naturaltauschs, Produktionsfunktion variabler Substitutionselastizität. Andere Ausdrucksweisen für untergeordnete Bestandteile sind seltener, z. B.: Handel mit Erzeugnissen aus Niedriglohnländern, Ersatz kurzfristiger Schulden durch langfristige Schulden, Methode der realen Kosten im internationalen Handel. Aus bereits angeführten Beispielen für lange Termini aus der Terminologiebank, wie etwa Inverkehrbringen eines Düngeprodukts auf dem Markt der Republik Litauen, geht hervor, dass in einige der langen Termini der Terminologiebank auch Eigennamen geografischer Objekte oder von Unternehmen aufgenommen werden, einschließlich bildhafter Namen; ferner vgl.: Generalplan des Hoheitsgebiets der Republik Litauen, Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Dokument zur Bestätigung der Europäischen Technischen Bewertung, an die Aktiengesellschaft Turto bankas übertragener Steuerrückstand, nicht zurückgezahlter Betrag eines von „Invega“ garantierten Darlehens. In der Terminologie anderer Quellen sind solche Fälle sogar unter kürzeren Termini selten: staatliche Produktionsorganisation in Osteuropa, gemischtes Unternehmen der osteuropäischen Länder, Dow Jones Index, Financial Times Aktienindizes für Versicherungsmathematik, Financial Times allgemeiner Industrieindex (wie bei der Erörterung der Datenauswahl erwähnt, wurden individuelle Eigennamen nicht in die Stichprobe der Vergleichsdaten aufgenommen). Somit sind solche Termini charakteristischer für die Gruppe der langen Wirtschaftstermini in der Terminologiebank. Außerdem zeigt das Beispiel an die Aktiengesellschaft Turto bankas übertragener Steuerrückstand, dass auch Gattungswörter in den Terminus aufgenommen werden; aus den nur wenigen entsprechenden Termini in anderen Quellen geht hingegen hervor, dass das Gattungswort ausgelassen wird. Termini mit Personen- oder Ortsnamen sind jedoch ein Merkmal, das anderen Quellen der Terminologiearbeit eigen ist. In beiden Lehrbüchern wird der Terminus Kobo-Douglas-Produktionsfunktion definiert. Im VU-Lehrbuch außerdem das Harrod-Domar-Modell des Wirtschaftswachstums. Im übersetzten AEŽ werden lange Termini definiert: Heckscher-Ohlin-Theorie des internationalen Handels, Modigliani-Miller-Theorie der Kapitalkosten, Cobb-Douglas-Produktionsfunktion, erweiterter Dickey-Fuller-Test. Zwar gibt es in den Gruppen der längsten Termini nur wenige solcher Termini, doch sind sie unter den kurzen Termini besonders zahlreich. So gibt es unter den zweigliedrigen Termini im AEŽ 98 davon, z. B.: Bayes-Verfahren, Cramersche Regel, Wagnersches Gesetz, Engelsches 30 das Gesetz, Okuns Gesetz, die Engel-Kurve, der Satz von Euler, der Juglar-Zyklus, die Kalman-Filterung, Keynes’ Plan, Rawls’ Gerechtigkeit, die Pigou-Steuer. Die meisten dieser Termini sind von Personennamen abgeleitet, es gibt aber auch toponymische, zum Beispiel: die Österreichische Schule, die Lausanner Schule, die Chicagoer Schule, die Brüsseler Konferenz. Im ETŽ gibt es 28 solcher zweigliedrigen Termini. Obwohl sie auch unter den längeren, dreigliedrigen Termini vergleichsweise häufig sind (AEŽ – 29, ETŽ – 28), würden die in Lehrbüchern angegebenen Definitionen zeigen, dass solche Termini eine Möglichkeit sein können, einen noch längeren, sogenannten beschreibenden wirtschaftswissenschaftlichen Terminus zu vermeiden, zum Beispiel: „Der Zusammenhang zwischen der Arbeitslosenquote und dem Rückstand des Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem potenziellen BIP wurde 1960 vom renommierten US-amerikanischen Makroökonomieforscher Arthur Okun mathematisch nachgewiesen <...>. Diese Theorie wurde positiv bewertet und ist in der Wirtschaftswissenschaft als Okuns Gesetz bekannt.“ Okuns Gesetz (Okun’s law) besagt, dass ein regelmäßiger negativer Zusammenhang zwischen dem prozentualen Verhältnis des tatsächlichen BIP (Y) zum potenziellen BIP (Yp) und der Differenz zwischen der tatsächlichen und der natürlichen Arbeitslosenquote besteht“ VU 2017. Im Vergleich dazu sind solche Termini in der Terminologie der Terminologiedatenbank, wie nicht nur die analysierte Gruppe langer Termini, sondern auch andere Terminusgruppen zeigen, völlig unüblich. Es wurde nur ein mit einem Personennamen gebildeter Terminus gefunden: Celsijaus temperatūra. Beim Vergleich der Gruppen fünfgliedriger und längerer Termini fallen auch mehrere in der Terminologiedatenbank aufgeführte wirtschaftswissenschaftliche Termini auf, in denen die enthaltene Eigenbezeichnung ein Akronym ist, zum Beispiel: der nicht von der geschlossenen Aktiengesellschaft ILTE garantierte Teil einer Anleiheemission, Haftungsgrenze der geschlossenen Aktiengesellschaft ILTE, Garantiezahlung der geschlossenen Aktiengesellschaft ILTE. In einem der Termini steht das Akronym in Klammern: durch die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) geschädigter Marktstandbetreiber. Einzelne Termini mit Bestandteilen, die durch Buchstaben-, Symbol- oder sogar grafische Abkürzungen wiedergegeben werden, finden sich auch in anderen Quellen. Bei manchen betrifft diese Ausdrucksform, wie sich aus den Termini Beitrag mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren, einschließlich Beitrag mit einer Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten, 100-%-Reservebankwesen VU 2017 schließen lässt, lediglich die Schreibweise des Terminus. Schwieriger zu beurteilen sind andere Termini, deren durch eine Buchstaben- oder Symbolabkürzung wiedergegebener Bestandteil keine sprachliche Entsprechung hat, zum Beispiel der korrigierte multiple Korrelationskoeffizient R2 (mehr dazu siehe Mitkevičienė 2024). Termini mit Abkürzungen werden jedoch im Unterschied zu den Abkürzungen selbst tendenziell als Termini betrachtet. So erwähnte K. Gaivenis (2014 [1968]: 35) bei der Erörterung grammatischer Konfigurationen von Termini aus zwei oder drei Bestandteilen auch Termini, deren untergeordnete Bestandteile durch Buchstaben- oder Zahlenbestandteile ausgedrückt werden (zum Beispiel: α-Teilchen, n–p-Übergang), fügte jedoch hinzu, dass sie vieles mit der Nomenklatur gemeinsam haben. Daher werden Termini mit solchen Bestandteilen auch bei der Angabe allgemeiner Daten zur Terminuslänge berücksichtigt, wobei ein durch eine Abkürzung oder Zahl ausgedrückter Terminusbestandteil einem einzelnen Wort gleichgesetzt wird. Schwieriger aus terminologischer Sicht zu beurteilen sind Abkürzungen, die einen ganzen Terminus ersetzen; solche Fälle kommen in den hier untersuchten Quellen vor, zum Beispiel: FT-SE 100, MV = PT, LIBOR AEŽ. Im erläuternden Wörterbuch von R. Vainienė, in dem lediglich neun fünfgliedrige und längere Termini erfasst sind, gibt es derartige 31 Termini sogar 17, zum Beispiel: EBIT, EBITDA, BALTIX, INCOTERMS, LIFO, VILSE, LITIN-10, P1, P2, P2, P3. Wie auch A. Mitkevičienė (2024) hervorhebt, ist ihre Bewertung schwierig und bislang unzureichend untersucht; daher wurden diese Fälle hier nicht in die Stichprobe der verglichenen Daten zur Terminuspflege aufgenommen. Dennoch ist offensichtlich, dass die sprachlichen Entsprechungen dieser Abkürzungen länger wären, wodurch auch die Anzahl der langen Termini im ETŽ etwas steigen würde, das eine Tendenz zur Verwendung besonders kurzer Termini erkennen ließ. SCHLUSSFOLGERUNGEN Das Prinzip der Kürze von Termini, das als eines der terminologischen Prinzipien formuliert wird und sowohl für die Bildung als auch für die Pflege von Termini gilt, wird in der litauischen Terminologie nicht eingehender erörtert. Eine Untersuchung seiner theoretischen Bewertung zeigte jedoch, dass diese nicht völlig einheitlich ist. Einerseits gilt die Kürze als Prinzip gleichen Ranges wie die übrigen terminologischen Prinzipien oder wird sogar als besonders wichtig hervorgehoben; andererseits wird sie lediglich als ergänzendes Prinzip betrachtet. Einerseits gilt sie nur für den Gebrauch von Termini als relevanter, andererseits wird darauf hingewiesen, dass das Streben nach Kürze auch für die Terminuspflege relevant ist. Bei der Systematisierung der in verschiedenen Arbeiten vorgebrachten Anmerkungen zum Prinzip der Kürze von Termini erwiesen sich folgende Faktoren als mögliche Ursachen für dessen Problematik: die entsprechende Regulierung der Terminuspflege, die Zunahme der Zahl von Termini und die dadurch möglicherweise entstehenden Herausforderungen für die Terminuspflege, die Zunahme übersetzter Texte und der damit verbundene Einfluss der Terminologie anderer Sprachen, die zunehmende Komplexität von Begriffen, die den Bedarf mit sich bringt, bereits verwendete kürzere Termini zu erweitern, mögliche Konflikte zwischen dem Kürzeprinzip und anderen terminologischen Prinzipien sowie Besonderheiten von Begriffen oder Unterschiede zwischen funktionalen Stilen. Bei dem Versuch zu prüfen, ob Faktoren wie Unterschiede in der Ausrichtung der Terminuspflege oder Besonderheiten einer bestimmten Quelle der Terminuspflege die Anwendung des Kürzeprinzips beeinflussen können, und dies anhand von Längenindikatoren für wirtschaftswissenschaftliche Termini in verschiedenen Quellen der Terminuspflege zu beurteilen, zeigte sich, dass dieses Prinzip insgesamt selbst bei der Terminuspflege innerhalb eines einzigen Fachgebiets unterschiedlich angewandt wird, zugleich aber auch einige Ähnlichkeiten bestehen. Zwar würde ein Vergleich von Arbeiten mit Daten zur Terminuslänge zeigen, dass gewöhnlich mehr eingliedrige als dreigliedrige Termini erfasst werden; die hier verglichenen Daten zur Pflege wirtschaftswissenschaftlicher Terminologie zeigen jedoch, dass mit Ausnahme eines Terminologiewörterbuchs deutlich mehr dreigliedrige als eingliedrige Termini aufgeführt sind. In Quellen, die die textbasierte Terminuspflege repräsentieren, ist auch der Anteil viergliedriger wirtschaftswissenschaftlicher Termini recht hoch; in einer davon überwiegen viergliedrige Termini sogar die eingliedrigen. Anders als aufgrund der Erörterung der Pflege von Rechtstermini in der Terminologiedatenbank und des Vergleichs mit anderen Arbeiten zu Daten der Terminuslänge vermutet werden konnte, werden also viele längere (dreigliedrige) und lange (viergliedrige) wirtschaftswissenschaftliche Termini nicht nur bei der Pflege der Rechtsterminologie in der Terminologiedatenbank aufgeführt, sondern auch in wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern für Hochschulen, die die textbasierte Terminuspflege repräsentieren. Dreigliedrige Termini überwiegen die eingliedrigen auch in einem der für die Untersuchung herangezogenen wirtschaftswissenschaftlichen Terminologiewörterbücher. Hinsichtlich des Anteils der längsten, fünfgliedrigen und längeren Termini sticht jedoch die in der Terminologiedatenbank gepflegte Rechtsterminologie des Wirtschaftsbereichs hervor; gerade dieser Indikator würde Unterschiede in der Anwendung des Kürzeprinzips aufzeigen. 32 Obwohl in diesem Fall nur wenige Quellen zur textuellen Terminuspflege – Lehrbücher für Hochschulen – verglichen wurden, deuten ihre Daten auf Ähnlichkeiten bei der Anwendung des Kürzeprinzips hin. In terminografischen Arbeiten zur Terminuspflege werden, wie sich aus dem Vergleich einiger Quellen dieser Ausrichtung schließen lässt, im Allgemeinen kürzere Wirtschaftstermini verwendet. Dennoch zeigt auch der Vergleich zweier Quellen aus demselben Zeitraum, dass es in der terminografischen Terminuspflege ebenfalls Unterschiede bei der Anwendung des Kürzeprinzips geben kann. ŠALTINIAI AEŽ 2006: Aiškinamasis ekonomikos anglų–lietuvių kalbų žodynas [Explanatory English–Lithuanian Dictionary of Economics], sud. David A. 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