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www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München gefördert durch die Sinti* und Roma* in der bundesdeutschen Hochschullandschaft – Bestandsaufnahme über den Kampf gegen Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten Radoslav Ganev & Sven Rößler unter Mitwirkung von Franz-Elias Schneck & Inken Herrmann, unterstützt durch Joanna Reisner, Melody Steinbach & Chris Kaluczny mit einem Gastbeitrag von Karolin Bubke Vechta, 24. Dezember 2025
www.uni-vechta.de/antiziganismus This work is licensed under Creative Commons Attribution 4.0 International. To view a copy of this license, visit https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ in Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München gefördert durch die Zitationsvorschlag: Ganev, Radoslav & Rößler, Sven. Sinti* und Roma* in der bundesdeutschen Hochschullandschaft – Bestandsaufnahme über den Kampf gegen Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten. München/Vechta 2025. Vechtaer Open Access-Dokumente, VOADo: DOI: https://doi.org/10.23660/voado-622.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. Abstract Antiziganismus ist ein Phänomen, das sich auf verschiedenen Ebenen zeigt. Dies können Äußerungen und Handlungen, aber auch institutionelle Praktiken der Marginalisierung sein. 1 Ziel unseres Forschungsansatzes war es herauszufinden, inwiefern akademische Institutionen in der Bundesrepublik auf Antiziganismen angemessen reagieren, Strukturen schaffen, die studierende Sinti* und Roma* unterstützen – oder eben selbst ausgrenzend wirken. Hierzu wurde zunächst die Lage von Studierenden der Minderheitengruppen qualitativ erhoben und im spezifischen Handlungsfeld eingeordnet. Die Ergebnisse dienen einer Sensibilisierung und werden in konkrete Handlungsempfehlungen überführt. Auf dieser Grundlage sollen zur Unterstützung der Arbeit von Antidiskriminierungsstellen an Hochschulen und Universitäten sowohl Beispiele des »(un-)doing« in der akademischen Repräsentation des Gegenstandsbereiches wie einer »good practice« auf organisationaler Ebene identifiziert werden. 1 Vgl. Arbeits-Definition »antigypsyism/anti-Roma discrimination« der International Holocaust Remembrance Alliance.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ......................................................................................................................................................................................vii Einleitung .................................................................................................................................................................................................. 1 Ausgangssituation und Bedarfslage .............................................................................................................................................. 5 Forschungsethisches und methodisches Vorgehen ................................................................................................................ 9 Forschung ist nicht gleich Forschung und Daten sind nicht gleich Daten – Zum Umgang mit Literatur und Zahlen ................................................................................................................................................................................................ 9 Forschungsethik: Prinzipien und Vorgehen ......................................................................................................................... 14 Zusammensetzung des Forschungsteams ...................................................................................................................... 16 Gesprächspartner:innen: Zugang und Auswahl ............................................................................................................. 19 Forschungsdatenmanagement und Datenschutzkonzept ......................................................................................... 20 Deutungshoheit – Wider dem Verlust und jahrhundertealte Forschungstraditionen ........................................ 23 Methoden: Gruppendiskussion und online-basierte Umfrage ..................................................................................... 25 Gruppendiskussion ................................................................................................................................................................... 26 Online-basierte Umfrage ....................................................................................................................................................... 33 Ausgewählte Befunde der Gruppendiskussion ....................................................................................................................... 35 Der Hochschulzugang: Backgrounds, Barrieren, Outing und Empowerment .......................................................... 36 Leben in der Hochschullandschaft: Orientierung, Anpassung und Kampf gegen Diskriminierung ................ 43 Antiziganismus und Unterstützungsangebote: Wunsch nach Anerkennung, Öffnung und Sensibilität ...... 52 Zusammenfassung ........................................................................................................................................................................ 57 Antidiskriminierung und Diversity an Hochschulen und Universitäten ........................................................................ 59 Rechtliche Stellung der Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen und Universitäten ................................ 59 Ausgewählte Befunde der Onlineumfrage ........................................................................................................................... 61 A. Allgemeiner Zugang zur Hochschule/ Universität .............................................................................................. 63 B. Phänomenbereich Antiziganismus an der Hochschule/Universität ............................................................. 69 C. Institutionalisierte Melde- und Beratungsstrukturen ....................................................................................... 77 D. Maßnahmen und Instrumente ...................................................................................................................................... 89
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. E. Allgemeine Angaben zu der befragten Einrichtung ......................................................................................... 103 Reflexion der Ergebnisse ............................................................................................................................................................. 105 Gruppendiskussion: Selbstschutz und Empowerment ................................................................................................. 105 Ergebnisse der Onlineumfrage: Antiziganismus als blinder Fleck .......................................................................... 106 Gastbeitrag: Karolin Bubke. Antiziganismus im Bibliotheksbestand? Spurensuche und Handlungsempfehlungen ......................................................................................................................................................... 109 Hintergründe: Umgang mit extremistischer Literatur in Bibliotheken ................................................................. 110 Literatur der Neuen Rechten: Erwerbung und Bereitstellung .................................................................................. 110 Spurensuche: Antiziganismus im Bibliotheksbestand ................................................................................................. 112 Handlungsempfehlungen und Fazit ..................................................................................................................................... 118 Fazit und Ausblick: Bestandsaufnahme über den Kampf gegen Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten –Handlungsempfehlungen .......................................................................................................................... 121 Forschungspraktische Erkenntnisse – Handlungsempfehlungen............................................................................ 123 1. Ausreichende Ressourcen für die Forschung ..................................................................................................... 123 2. Forschungsethische Grundsätze bekannt(er) machen ................................................................................... 124 Lebensrealitäten studierender Sinti* und Roma* – Handlungsempfehlungen ................................................... 125 3. Schaffung sicherer Räume ( Safer Spaces ) für Angehörige von Minderheiten ..................................... 125 4. Regelmäßige, niederschwellige Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen ................................... 125 5. Etablierung von Schulungsangeboten für Lehrende und Mitarbeitende................................................. 125 6. Integration des Themas Antiziganismus & Diskriminierung in das »Studium generale« .................. 126 7. Öffentliches und institutionelles Engagement gegen Antiziganismus .................................................... 126 Institutionelles Agieren – Handlungsempfehlungen .................................................................................................... 127 8. Förderung der Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen von Sinti* und Roma* ............................. 127 9. Aufbau und Pflege eines aktuellen und diversitätsorientierten Literaturbestands .......................... 127 10. Personelle und finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstellen verbessern ...................... 127 Literatur .............................................................................................................................................................................................. 129 Anhang ................................................................................................................................................................................................. 133
vii In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. Vorbemerkung „Until recently, antigypsyism as a specific form of racism towards the Roma has not been a widely addressed topic within academia and knowledge production institutions.“ 2 Und dieser Befund gilt umso eher, wenn er auf das akademische Feld selbst angewendet wird: Untersuchungen zu Diskriminierungserfahrungen von Sinti* und Roma* »im Bildungsbereich« adressieren Hochschulen oder Universitäten als soziale Orte kaum bis gar nicht – vielleicht auch selbst als ein Effekt des Ressentiments. Aber „[h]ow does one begin to write about the Roma in higher education without degenerating into racially objectifying discourses, hyperbole and sensationalism about material, economic, social and affective disadvantage and deprivation? The endless repetitions and the relentless production and reproduction of marginality and fragility are predictable and tiresome“ 3 … – zum Beispiel, indem eben nicht nur ‚ about the Roma‘ 2 Torotcoi, Simona & Rostas, Iulius (2021): Creating Knowledge about the Roma in Higher Education, in: Morley, Louise/Mirga, Andrzej/ Redzepi, Nadir (Hg.): The Roma in European Higher Education. Recasting identities, reimagining futures. London, New York, Dublin, S. 110. 3 Morley, Louise (2021): Thinking Differently about the Roma in Higher Education. Beyond Sex, Slums and Special Schools, and Towards Epistemic Inclusion, in: dies./Mirga, Andrzej/ Redzepi, Nadir (Hg.): The Roma in European Higher Education. Recasting identities, reimagining futures. London, New York, Dublin, S. 17. geschrieben wird und auch nicht defizitorientiert, sondern die Erfahrungen, die studierende Angehörige der als Sinti* und Roma* 4 anerkannten nationalen Minderheiten in und mit der Hochschullandschaft machen als deren originäres Anliegen in den Blick genommen werden – das Anliegen von Hochschulen und Universitäten . In demokratischen Gemeinwesen fällt diesen nichts Geringeres als die Aufgabe der Aufklärung einer Gesellschaft über sich selbst zu. Sie haben dabei den nicht geringen Anteil gerade ihres eigenen, oft erbarmungslosen »Willens zum Wissen« 5 an der Gewaltgeschichte der Moderne zu reflektieren – vor allem in der Bundesrepublik und damit direkt in der (nicht nur) Rechts-Nachfolge der Zivilisationsbarbarei des nationalsozialistischen Genozids. Einer Barbarei also, die aus der Mitte jener Zivilisation er- 4 Prinzipiell gendern wir im Folgenden durch Doppelpunkt – bei der Eigenbezeichnung greifen wir jedoch nicht in die Begriffsgestalt ein, sondern stellen ein geschlechtliche Diversität anzeigendes Sternchen nach; vgl. etwa Barz, Hajdi (20202): Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Kriterien zur Reflexion und Vermeidung von Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze in didaktischem Material und der Unterrichtsplanung; dagegen: Verband Deutscher Sinti & Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz (o. J.): Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung. In Zitaten wird die dort geübte Praxis übernommen. 5 Foucault, Michel ([1976] 200314): Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit I. Frankfurt am Main.
viii In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. wuchs, in deren Kontinuitäten und Pfadabhängigkeiten wir heute noch stehen. Ein „shift in the knowledge production by using the slogan ‚nothing about us without us‘” ist in der sogenannten »Antiziganismusforschung« vor diesem Hintergrund zwingend geboten. 6 Und zwar trotz der die notwendigen Brüche in der bisher geübten Praxis abwehrenden Kritik, die diese provozieren – beziehungsweise vielmehr gerade darum: „Experiential knowledge based in the lived experiences of oppressed groups is not considered knowledge by the adepts of »scientism« as it is neither neutral nor objective. A Roma scholar sharing her or his direct experiences is often not considered a knower; rather s/he is labelled [sic] as being »emotional«, »biased« or an »activist« as opposed to a scholar/academic.“ 7 Es geht hierbei letztlich ganz handfest um elementare Fragen epistemischer Gerechtigkeit: „Als situierte Er- 6 Zur konzeptionellen und Begriffsproblematik sowie den „akademischen Tauschwert“ von »Antiziganismus«, siehe Randjelović, Isidora (2014): Ein Blick über die Ränder der Begriffsverhandlungen um »Antiziganismus«, in: Perspektiven und Analysen von Sinti und Roma in Deutschland (Dossier). heimatkunde. Migrationspolitisches Portal der Heinrich-Böll- Stiftung. Siehe dazu auch im Fazit: S. 106, vgl. zudem Allianz gegen Antiziganismus (2017): Antiziganismus. Grundlagenpapier. 7 Torotcoi, Simona & Rostas, Iulius (2021): Creating Knowledge about the Roma in Higher Education, in: Morley, Louise/Mirga, Andrzej/Redzepi, Nadir (Hg.): The Roma in European Higher Education. Recasting identities, reimagining futures. London, New York, Dublin, S. 111. zählungen sind diese Formen des Wissens für das Verständnis und die Analyse komplexer gesellschaftlicher Verhältnisse sowie für (bildungs-) politische Interventionen unentbehrlich.“ 8 »Interventionen« wiederum sind konstitutiver Teil in der genuinen akademischen Theoriebildung und so auch von Professionalität der Fachdidaktik Politischer Bildung: „Einen Konflikt politisch zu analysieren heißt, politische Fragen an ihn zu stellen. […] Es handelt sich hier um politische Fragen, nicht um wissenschaftliche , d. h. um solche, hinter denen nicht nur der Wunsch nach Erkenntnis steht, sondern auch ein »erkenntnisleitendes Interesse« (Habermas), also eine Art von Werturteil.“ 9 Wenn aber »Diskriminierung« eine Form ungerechtfertigter Herrschaft von Menschen über Menschen ist, die zu kritisieren in den vornehmsten Traditionslinien eines mitunter weiterhin noch in den Anfängen stehenden Projektes der Demokratisierung, überhaupt der Humanisierung gesellschaftlicher Verhältnisse und eines zivilen Umganges miteinander steht, funktioniert »Aktivist:in« nicht wirklich als Vorwurf, denn wird „die demokratische Inhaltlichkeit des histori- 8 Randjelović, Isidora (2024): Transgenerationale Erinnerung als rassismuskritische politische Bildung, in: Chehata, Yasmine et al. (Hg.): Handbuch kritische politische Bildung. Frankfurt am Main, S. 476–484, S. 483. 9 Giesecke, Hermann ([1965/1972] 197610): Didaktik der politischen Bildung. Neue Ausgabe. München, S. 160 f.
ix In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. schen Emanzipationsprozesses ernstgenommen, so ist politische Bildung nicht neutral, sondern selbst ein Stück eigentümlicher politischer Tätigkeit“ 10 . Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti* und Roma* ist insofern eine zivilgesellschaftliche Praxisform Politischer (Selbst-) Bildung und umgekehrt gelingt Politische Bildung in ihrem emphatischen Sinn eben nur, wenn sie als »Bürgerwissenschaft« 11 zur Bewegung der Bürger:innen in der res publica , der öffentlichen Sache ihrer gemeinsamen als eigenen Angelegenheiten, beiträgt. In unserem Vorhaben haben wir deshalb einen konsequenten Community Based Research Approach verfolgt, d. h. auch, im Zweifel stets den Interessen (und Bedürfnissen) der am Forschungsprozess Mitwirkenden aus den Minderheiten gegenüber methodischen Kalkülen maximal abgesicherter »Wissbarkeiten« den Vorzug geben und nach Möglichkeiten die Deutungshoheit über die Ergebnisse bei den Menschen belassen, denen unser »Erkenntnisinteresse« und unsere Solidarität gilt. Wir sind allen dankbar, die diesen bei aller unstrittiger Angemessen- und Gebotenheit den- 10 Ebd., S. 126 f. 11 Vgl. Breier, Karl-Heinz (1998): Politische Wissenschaft als Bürgerwissenschaft – Hannah Arendt über Bürgerfreiheit in der Republik, in: Berg-Schlosser, Dirk et al. (Hg.): Politikwissenschaftliche Spiegelungen. Ideendiskurs – institutionelle Fragen – politische Kultur und Sprache. Opladen, S. 161–173. noch vermutlich eher unkonventionellen und riskanten, für alle Beteiligten selten einfachen, jedoch in Übereinstimmung mit der Empfehlung, dass „Sinti und Roma als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beschäftigt und […] Studien gefördert werden [sollen], an denen qualifizierte Roma und Sinti in verantwortlichen Positionen beteiligt sind […] bis hin zu Vorhaben, bei denen der gemeinsame Prozess, der zur individuellen Selbstermächtigung führen kann, im Vordergrund steht“ 12 , gewählten Weg eines derartigen »Forschens auf Sicht« und mit vielen Unbekannten und Unwägbarkeiten gemeinsam mit uns gegangen sind. Sind unsere derart gewonnenen »Ergebnisse« (be-)streitbar? Sicherlich – nein: hoffentlich und sehr gerne! Denn sie konnten ohnehin nur ein Schlaglicht werfen und müssen ein Anfang sein. Dieser Anfang aber ist hiermit gemacht! München/Vechta im Dezember 2025 Radoslav Ganev & Sven Rößler 12 EVZ-Stiftung (20162) (Hg.): Gemeinsam für eine bessere Bildung, Empfehlungen zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe. Berlin, S. 29 f.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 6 chen, sind daher seltener die direkte, persönliche Anfeindung oder Ausgrenzung. Wenn Aussagen in Seminaren, hochschulpolitischen Gruppen oder sonstigen universitären Aktivitäten gefallen sind, wollte man lieber nicht weiter intervenieren, um sich nicht zu exponieren und die Gefahr eingehen, doch als Angehörige:r erkannt zu werden, oder aber es erschien situativ keine zielführende Auseinandersetzung möglich. Dies macht deutlich, dass geschützte Räume und Möglichkeiten zur An- und Aussprache nötig sind. Stärkere antiziganistische Ressentiments schildern Studierende, die offen mit ihrer Angehörigkeit umgehen und/oder etwa für Referate oder in Seminar-/Qualifikationsarbeiten zu solchen Themenfeldern arbeiten. Hier ist teilweise von direkten antiziganistischen Anfeindungen die Rede (»silencing«, »othering«, Aberkennung der eigenen Zugehörigkeit bis hin zur Verleugnung der NS-Verbrechen). Bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung sei auffällig, dass Dozierende mehr Wissen im Gegenstandsbereich bräuchten, sich aber auch weigerten, differenziertere Urteile anzueignen. Eine Studierende berichtete etwa in einem Gespräch davon, dass in der Bewertung ihrer Seminararbeit Täter-Opfer-Umkehr betrieben worden sei. Der Dozierende habe angemerkt, dass sie nicht von Ausgrenzung oder Rassismus ausgehen könne, da die beschriebenen Reaktionen ja aus dem Verhalten der Minderheitengruppe folgten. Auch ist in der Literatur von Diskreditierungen in akademischen Diskursen die Rede, wo auf sachliche Kritik mit affektuellem Ressentiment und Abwehrreflexen reagiert wird. 27 Der Bedarf, hier anzusetzen und weiter zu forschen, ergibt sich auch aus dem Hochschulalltag und der Hochschulorganisation. Von Interesse ist es, zu erheben, ob und in welcher Weise Hochschulen und Universitäten sich inhaltlich mit Sinti* und Roma* oder Rassismen 28 ihnen gegenüber auseinandersetzen. Aber auch, welche Strukturen zur Unterstützung bestehen. Ferner, ob das Thema in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung aufgegriffen wird, und wenn ja, wie und aus welcher Perspektive und in welchen Disziplinen? Darüber hinaus soll ein Blick darauf gelenkt werden, welche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen von Betroffene wahrgenommen und/oder von ihnen als ausreichend eingeordnet werden. Wie werden Beauftragte im Hochschulkontext, die für Betroffene sprechen bzw. sie begleiten sollen, zu Spezifika antiziganistischer Vorfällen geschult? Die wenigen aktuell zugänglichen Erfahrungsberichte von Betroffenen, aber auch schlaglichtartige oder anekdoti- 27 Vgl. Randjelović, Isidora et al. (2022): Unter Verdacht – Rassismuserfahrungen von Rom:nja und Sinti:zze in Deutschland. Wiesbaden, S. 127–131. 28 Warum wir hier von »Rassismus gegen Sinti* und Roma*« und auch im Folgenden lieber seltener von »Antiziganismus schreiben würden, vgl. Anm. 6.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 7 sche Einblicke in den akademischen Alltag zeigen, dass eine breite Erhebung und Auseinandersetzung mit persönlichen und institutionellen Faktoren genauso nötig sind, wie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für die weitere Entwicklung hilfreich.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 9 Forschungsethisches und methodisches Vorgehen „Forschungen zu Sinti und Roma haben in Deutschland eine mörderische Tradition“. 29 Ein Satz, der eine historische Tragweite, eine Mahnung und eine Verpflichtung für heutige Forschung mit sich bringt. Denn nicht nur die unwissenschaftliche Verbreitung von Klischees und Vorurteilen gegen Sinti* und Roma* hat im deutschsprachigen Raum eine Jahrhunderte alte Tradition, sondern auch das Zusammentragen von Daten führte zu Vertreibung und Tod. Im folgenden Abschnitt soll daher kurz auf den historischen Kontext der Forschungslinien eingegangen werden, um daraus ableitend die Bedeutung einer rassismussensiblen Forschungsethik und eines zeitgemäßen und nachteilsvermeidenden Forschungsdatenmanagements hervorzuheben. Forschung ist nicht gleich Forschung und Daten sind nicht gleich Daten – Zum Umgang mit Literatur und Zahlen Die Geschichte der Sinti* und Roma* ist eine Geschichte der Fremdzuschreibung und in den allermeisten Fällen eine, die die Perspektive der Betroffenen vernachlässigte. Das in diesem Projektbericht vorgestellte Vorhaben hat es sich zum Ziel gesetzt, ebendiese in mehreren 29 EVZ-Stiftung (20162) (Hg.): Gemeinsam für eine bessere Bildung, Empfehlungen zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe. Berlin, S. 25. Reflexionsschritten ausreichend einzubinden und sicherzustellen, dass keine Klischees oder Vorurteile reproduziert werden. Auf direkte historische Zitate, die solche zum Inhalt haben, wird an dieser Stelle also bewusst verzichtet, auch wenn die historische Bedeutung und Abgrenzung zu solchen Zitaten wichtig ist. Beginnend mit der ersten urkundlichen Erwähnung im 15. Jahrhundert verbreiteten sich neben positiven und neutralen Erwähnungen über Sinti* und Roma*, die meist wenig Beachtung fanden, auch pejorative und nahezu aus einer Fantasiewelt stammende Geschichten, die ohne dokumentarischen Wert waren. 30 Dreh- und Angelpunkt in der vermeintlich »wissenschaftlichen« Auseinandersetzung mit den Minderheitengruppen bildet die Dissertationsschrift Heinrich Moritz Grellmanns aus dem Jahre 1783. Seine Verschriftlichung über Die [ Zigeuner ][ 31 ] . Ein historischer Versuch über die Lebensart, Verfassung und Schicksale dieses Volkes in Europa, nebst ihrem Ursprunge (vgl. Abbildung 1, S. 10) wurde als eine der ersten 30 Bogdal, Klaus-Michael (2014): Europa erfindet die [Zigeuner] – Eine Geschichte von Faszination und Verachtung. Berlin, S. 24. 31 Wo die Verwendung der rassistischen Fremdbezeichnung im historischen Kontext unvermeidbar ist, wird im UKA-Bericht im Anschluss an Jaques Derrida zur Distanzierung die durchgestrichene Schreibweise verwendet (UKA- Bericht, S. 10), wir schließen uns dieser Praxis an.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 10 Abbildung 1: Famliy Tree of European Thinkiung about Gypsis, in: Willems, Wilm (1997): In search of the true Gypsy. From Enlightenment to Final Solution. London, S. 304. (Darstellung übertragen von Franz-Elias Schneck.)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 11 »wissenschaftlichen« Auseinandersetzungen mit den Minderheitengruppen im deutschsprachigen Raum bekannt und verbreitet. Nicht selten diente diese Schrift als Urquelle und manifestierte eine klischeebehaftete, pseudowissenschaftliche Auseinandersetzung, in der Menschen zu beforschten Subjekten deklassiert wurden. Im UKA-Bericht wird diese Entwicklung im Zitat des Autoren und Politikers Rajko Đurić anschaulich zusammengefasst: „[…] auf keinem einzigen wissenschaftlichen Gebiet hat der Rassismus sein erschreckendes Gesicht so offen gezeigt wie in der »[Zigan]ologie«. […] Bis auf wenige einzelne, […] haben alle anderen den »Gegenstand« ihrer Forschungen als »zoologische Spezies« oder »exotische Erscheinung« behandelt.“ 32 Besonders schwerwiegend ist vor allem die spezifische Verflechtung von Wissenschaft und Verfolgung in Deutschland und die daraus resultierende, industrielle Massenvernichtung absolut unschuldiger Menschen. Rassenforscher:innen wie Robert Ritter und seine Mitarbeiterin Eva Justin griffen ausgrenzende und diffamierende Verschriftlichungen nur zu gerne auf, um ihre »wissenschaftliche« Reputation zu erhöhen und legitimierten die ideologisch notwendige Andersartigkeit dieser Menschen mit 32 Đurić, Rajko, Rajko (1996): »Ziganologie« – Ein Beispiel für die Verhöhnung von Geist und Wahrheit, in: Hohmann, Joachim Stephan (Hg.): Handbuch zur Tsiganologie. Frankfurt am Main, S. 85, zit. nach: UKA-Bericht, S. 352. verächtlichenden Datensammlungen und Experimenten. Im Unterschied zu vielen anderen Forschungsfeldern verschwanden diese Veröffentlichungen nach 1945 nicht aus den Literaturbeständen, sondern fanden im Wissenschaftsbetrieb – hier vor allem in den Bereichen Medizin, Völkerkunde, Humangenetik und Sonderpädagogik – weiter Verwendung. 33 Die Unabhängige Kommission Antiziganismus kommt entsprechend nicht umhin, hier ein offensichtliches „[w]issenschaftspolitisches Versagen nach 1945“ festzustellen. 34 Bei der Auseinandersetzung mit Literatur und Forschung zu Sinti* und Roma* sollte deshalb immer eine kritische Reflexion die Ausgangsposition sein. Hierbei empfiehlt der UKA- Bericht besonders darauf zu achten, ob: bei der Wissensproduktion „unkritisch auf frühtsiganologische« und/oder rassistische Publikationen“ zurückgegriffen wurde, unter der Verwendung der rassistischen Fremdbezeichnung eine homogenisierende Darstellung der Communitys und ihrer Angehörigen erfolgt, eine „Ethnisierung und Kulturalisierung sozialer Problemlagen sowie Romantisierung prekärer Lebenssituationen“ stattfindet, 33 Vgl. UKA-Bericht: S. 354, siehe hierzu auch den Gastbeitrag von Karolin Bubke unten. 34 Vgl. UKA-Bericht: S. 358–364, Zitat: S. 358.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 12 die „Delegitimierung und Entrechtung/Kriminalisierung von Selbstorganisationen beziehungsweise einzelner Sprecher:innen“ der Sinti* und Roma* versucht wird, die „Relevanz von rassistischen Gesellschaftsverhältnissen beziehungsweise die Abwehr von rassismuskritischen Forschungsansätzen“ bis hin zu „Leugnung des Genozids“ negiert, oder eine „starre[], stark differente[] und der Dominanzgesellschaft unterlegene[] »Kultur«“ von Sinti* und Roma* behauptet wird, sowie „wissenschafts- und forschungsethische[] Prinzipien“ und der Datenschutz verletzt oder vernachlässigt wurden sowie die Beforschtenperspektiven marginalisiert. 35 Es geht, in anderen Worten, also immer auch darum, ob und inwiefern die Perspektive der Minderheiten ausreichend Eingang in sowohl die Konzeption, die Umsetzung und auch die Bewertung der Wissensproduktion finden konnte. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei der Verwendung und Bewertung quantitativ ausgelegter Studien ab. Eine besondere Hürde für die Verwertung solcher wissenschaftlichen Veröffentlichungen stellt der Anspruch an Repräsentativität dar. Diese ist im Themenfeld schwer sta- 35 Vgl. UKA-Bericht. S. 367 f., Zitate: ebd. tistisch greifbar, da keine genauen Angaben darüber existieren, wie viele Sinti* und Roma* in Deutschland oder in Europa leben. Schätzungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zufolge leben hierzulande etwa 70.000 Sinti* und Roma*, die den autochthonen Minderheitengruppen zuzurechnen sind. Auch auf der Homepage des Minderheitensekretariats findet sich diese Zahl. 36 Andere Quellen hingegen gehen von bis zu 150.000 deutschen Sinti* und Roma* aus. 37 Ähnliche zahlenmäßige Schwankungen finden sich auch in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Rumänien. Den Mikrozensusangaben von 2011 zufolge leben in diesem südosteuropäischen Staat knapp über 600.000 Roma*, wohingegen der Europäische Rat in einer Statistik von knapp 1,8 Millionen spricht und so die Grundgesamtheit verdreifacht. 38 Wirklich verlässliche Angaben über die Anzahl der Sinti* und Roma* in Europa und den einzelnen Mitgliedsstaaten existieren nicht. Ethnische Zugehörigkeiten werden zum einen in vielen Ländern Europas amtlich nicht erhoben und zum anderen ist die eindeutige Zugehörigkeit zu den Minderheitengruppen nicht trennscharf definierbar – und beides ist aus historischen 36 https://www.minderheitensekretariat.de/diedeutschen-sinti-und-roma/. 37 https://www.mdr.de/religion/wie-leben-sinti- roma-in-deutschland-europa-114.html. 38 https://minorityrights.org/communities/roma- 12/.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 13 wie weiterhin gegenwärtigen Gründen für „Europe‘s most hated“ 39 auch gar nicht wünschenswert beziehungsweise untersagt. Je nach Quelle schwanken also die geschätzten Zahlen sehr und bewegen sich zwischen zehn und zwölf Millionen Personen. 40 All dies sollte zur Folge haben, dass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sinti* und Roma* besonders behutsam erfolgt. Auf pauschalisierende Aussagen und allzu vehemente Versuche der Herstellung von »Repräsentativität« sollte deswegen verzichtet und vielmehr ein Forschungsdesign gewählt werden, das deutlich macht, dass Minderheitenforschung eben nicht ohne Weiteres mit Repräsentationsforschung gleichzusetzen ist und sich besondere Bedarfslagen nicht erst durch eine definierbare Häufigkeit ableiten lassen – was durchaus Teil des Dilemmas ist, wenn in der genuin modernen Steuerungslogik durch Quantifizierung – von ihrer gar nicht mehr so zukünftigen enormen Steigerung im Modus der Digitalität ganz abgesehen – politisch „[d]ie Bedeutung eines gesellschaftlichen Problems […] meist erst dann als groß genug bewertet [wird], um tätig zu werden, wenn »Daten geliefert« werden kön- 39 Stender, Wolfram (2016): Die Wandlungen des ‚Antiziganismus‘ nach 1945. Zur Einleitung, in: ders. (Hg.): Konstellationen des Antiziganismus. Theoretische Grundlagen, empirische Forschung und Vorschläge für die Praxis. Wiesbaden, S. 2. 40 Europäische Kommission (2020): Factsheet – Ein neuer strategischer Rahmen für die Roma in der EU. nen“. 41 Was aber wenn Betroffene sich nicht äußern (wollen/können) und das zu erforschende Problem statistisch nicht greifbar ist – zum Beispiel auch infolge der demografischen Langzeitfolgen eines Genozids? Die explizite Datenerhebung zu Antiziganismus wiederum ist in Deutschland erst seit der Gründung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) 2021 möglich. Das Spannungsverhältnis zwischen Zahlen, ihrer lebensweltlichen Bedeutung und dem tatsächlichen Erleben lässt sich anhand der Fragestellung des hier vorgelegten Forschungsvorhabens recht gut verdeutlichen. Sowohl im ersten als auch im zweiten Bericht der Meldestelle werden Diskriminierungen von Sinti* und Roma* im Bildungsbereich häufig genannt. Im ersten Jahr der Erhebung wurden 65 Fälle von Diskriminierung in Bildungsinstitutionen gemeldet, was etwa 10 % aller Meldungen entsprach. 42 2023 waren es bereits 212, was knapp 18 % aller gemeldeten Vorfälle ausmachte. 43 41 Supik, Linda (20232): Statistik und Diskriminierung, in: Scherr, Albert/Reinhardt, Anna Cornelia/El-Mafaalani, Aladin (Hg.): Handbuch Diskriminierung. Wiesbaden, S. 216. 42 Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) (2023): Antiziganistische Vorfälle in Deutschland. Erster Jahresbericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus. Berlin, S. 29. 43 Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) (2024): Antiziganistische Vorfälle 2023 in Deutschland. Zweiter Jahresbericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus. Berlin, S. 25.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 14 Sowohl 2022 als auch 2023 sind keine Vorkommnisse aus Universitäten und Hochschulen gemeldet worden. In unseren Vorgesprächen (siehe Ausgangssituation und Bedarfslage ), im Forschungsverlauf (siehe Ausgewählte Befunde der Gruppendiskussion ) und in der abschließenden Reflexion (siehe Reflexion der Ergebnisse ) in unterschiedlichen Zusammensetzungen von Studierenden wurde aber – und auch kaum überraschend – deutlich, dass jede teilnehmende Person Antiziganismus in verschiedenartiger Form im Hochschulumfeld erlebt hatte, teilweise mehrfach. Der sich daraus ableitende Anspruch unserer Arbeit ist also, einen explorativen Ansatz zu verfolgen und einen gesellschaftlich noch »blinden Fleck« näher zu durchleuchten. Ziel dieser Arbeit ist es nicht , anhand ausgewerteter quantitativer Daten eine Problemlage zu definieren und diese messbar zu machen, sondern diese grundlegend einmal (erstmals?) beschreib- und so überhaupt greifbar(er) werden zu lassen. Vor allem in Anbetracht dessen, dass die bundesdeutsche Politik aktiv gegen Diskriminierung im Bildungskontext vorgehen will, ist es wichtig sicherzustellen, dass diese in all ihren Facetten erkannt und bekämpft wird. Dazu sollen die zum Abschluss dieser Forschungsarbeit erstellten Handlungsempfehlungen dienen. Forschungsethik: Prinzipien und Vorgehen „Unter dem Stichwort »Forschungsethik« werden in den Sozialwissenschaften im Allgemeinen all jene ethischen Prinzipien und Regeln zusammengefasst, in denen mehr oder minder verbindlich und mehr oder minder konsensuell bestimmt wird, in welcher Weise die Beziehungen zwischen den Forschenden auf der einen Seite und den in sozialwissenschaftliche Untersuchungen einbezogenen Personen auf der anderen Seite zu gestalten sind.“ 44 Diese Forschungsdiskussion begann aus nachvollziehbaren Gründen in den USA bereits in den 1960er Jahren und in der Bundesrepublik erst, gleichsam im Zuge einer nachholenden Modernisierung, drei Jahrzehnte später – und mündete dann etwa im Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 1993. 45 In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Sinti* und Roma* waren und sind forschungsethische Prinzipien, die die Beforschten nicht deklassieren und benachteiligen, leider noch nicht gängige Praxis. „Die wissenschaftlichen Diskurse über Rom:nja und Sinti:zze sind bis heute gekennzeichnet durch das Fehlen von Rom:nja und Sinti:zze als Subjekte der Erzählung bzw. der Analyse. Sogar die Anti- 44 Hopf, Christel (2016): Forschungsethik und qualitative Forschung, in: dies.: Schriften zu Methodologie und Methoden qualitativer Sozialforschung. Wiesbaden, S. 195–205, hier: S. 195. 45 Vgl. ebd. S. 195 f.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 15 ziganismusforschung kommt zum größten Teil ohne Rom:nja und Sinti:zze aus […]“ 46 . Nur allzu häufig werden bestehende gesellschaftliche und forschungsspezifische Machtasymmetrien bewusst oder unbewusst vernachlässigt. Immer noch speist sich die Forschung zu Sinti* und Roma* aus einer Denkbewegung des »otherings« und wird damit der Komplexität und Heterogenität der sozialen Situationen der Minderheitengruppen in Deutschland und Europa nicht gerecht. Prof.in Elizabeta Jonuz und Dr.in Jane Weiß haben in ihrer Veröffentlichung über (Un-)Sichtbare Erfolge – Bildungswege von Romnja und Sintize in Deutschland 15 Studien zur Situation von (weiblichen) Sinti* und Roma*, die im Rahmen von Projekten der Europäischen Union über einen Zeitraum von elf Jahren erstellt wurden, gesichtet und ausgewertet. Dabei wurde für das »(europäische) Romnja/Sintize- Stereotyp« als Forschungsstand festgestellt, dass diese Studien zwar häufig qualitativ, nicht aber differenzierend im Hinblick auf Wohnorte und Länder waren und Effekte von struktureller Diskriminierung und Rassismus ausgeblendet blieben. Darüber hinaus wurden kontinuierlich Stereotypen reproduziert, wissenschaftliche Standards vernachlässigt und soziale Problemlagen traditionalisiert und kulturalisiert. Selbstproduziertes Wissen von Angehörigen der Minderheitengruppen wurde marginalisiert, 46 Randjelović, Isidora et al. (2022): Unter Verdacht – Rassismuserfahrungen von Rom:nja und Sinti:zze in Deutschland. Wiesbaden, S. 11. während Weiße Forschungsansätze mit rassifizierenden Stereotypen Eingang in Ordnungspolitiken fanden und in Alltagsrassismus mündeten. 47 Das Vorgehen unseres Vorhabens orientierte sich folglich an den forschungsethischen Empfehlungen der führenden Wissenschaftlerinnen Elizabeta Jonuz, Jane Weiß und Isidora Randjelović, die selbst aus den Communitys stammen und in den vergangenen Jahren die akademischen Standards in der Auseinandersetzung mit Sinti* und Roma* maßgeblich entwickelten und etablierten. In einem kollaborativen Interpretationsals zugleich immer auch Selbstbildungsprozess haben die Beteiligten des multidisziplinären Teams des hier vorgestellten Forschungsprozesses sich beständig in der gemeinsamen Entwicklung situativ sachgerechter wie zielführender Lösungsansätze sowie über die Erhebungs- und Auswertungsinstrumente beraten. Von größter Bedeutung dabei war die Ausgestaltung eines partizipativen Ansatzes, der sicherstellen sollte, dass nicht »über« Minderheitengruppen geforscht wird, sondern »mit« ihnen (siehe auch die Vorbemerkung ). Die gleichberechtigte Zusammensetzung des – einschlägig qualifizierten – Forschungsteams mit Roma*, Sinti* und Angehörigen der Mehrheits- 47 Vgl. Jonuz, Elizabeta & Weiß, Jane (2020): (Un-) Sichtbare Erfolge. Bildungswege von Romnja und Sintize in Deutschland. Wiesbaden, S. 35– 47.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 22 Die Datenerhebung erfolgte persönlich und communityintern in einem geschützten Raum. In der Anleitung und Moderation der Gruppendiskussion wurde bereits darauf geachtet, dass möglichst keine direkt identifizierenden Merkmale (wie beispielsweise Name, Adressdaten oder Personal-/Matrikelnummern) eingebracht wurden. Eine Transkription, in welcher alle Daten entfernt wurden, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, wurde zeitnah und nach den Grundsätzen der Datensparsamkeit nach Abschluss der Gruppendiskussion durch den ohnehin beteiligten Kollegen angefertigt; die zu diesem Zweck angefertigten und ohne weitere Kopien auf einem Dienstgerät mit geschützter Partition lokal abgelegten digitalen Aufzeichnungen im Anschluss sofort sicher vernichtet; jeglicher Personenbezug der Daten unwiederbringlich und auch für die am weiteren Forschungsprozess Beteiligten nicht mehr nachvollziehbar aufgelöst. In der Abschluss-Diskussion mit den Teilnehmer:innen über die Archivierung und Sekundärnutzung der erhobenen Daten und deren Transkription wurde aufgrund der Sensibilität der Daten eine allgemeine Verfügbarmachung ausgeschlossen. Sämtliche Daten, für die keine rechtliche Archivierungsgrundlage besteht, wurden noch vor Projektende gelöscht. Die anonymisierten Daten der Gruppendiskussion sollen für mindestens zehn Jahre beim Datenarchiv des Dokumentationszentrums des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma archiviert werden .
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 23 Deutungshoheit – Wider dem Verlust und jahrhundertealte Forschungstraditionen Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sinti* und Roma* war lange durch eine Dominanzgesellschaft geprägte Asymmetrie gekennzeichnet. Vielfach wurde über die Minderheitengruppen geschrieben, ohne diese ausreichend in die Forschungsvorhaben geschweige denn in die Interpretation der Ergebnisse und der sich daraus ergebenden, meist fatalen Folgen miteinzubeziehen. Wie bereits erwähnt, bedarf eine zeitgenössische und rassismussensible Forschung sehr viel Aufklärungsarbeit, Recherche und teilweise neue Denkmuster. Lange Zeit galt es als selbstverständlich, dass die Forschung von Betroffenen zum eigenen Themenfeld nicht ohne Voreingenommenheit möglich sei und dass die persönliche Verflechtung der Forschenden zum Gegenstandsbereich, der beforscht wird, zwangsläufig in eine Unwissenschaftlichkeit, wenn nicht gar Blindheit münden würde. 59 Jonuz und Weiß kritisieren hier, dass gehaltvolle Analysen das Ziel von Forschungsvorhaben sein sollten und nicht eine Diskussion über die Betroffenheit der forschenden Personen. Wichtige inhaltliche und analytische Aspekte der Einbindung von Minderheitenangehörigen in die Forschung über Sinti* und Roma* sollten nicht ausgeblendet 59 Vgl. Mecheril, Paul (1997): Rassismuserfahrungen von Anderen Deutschen – eine Einzelfallbetrachtung, in: ders. & Teos, Thomas (Hg.): Psychologie und Rassismus. Reinbek bei Hamburg, S. 175 ff.; siehe auch die Vorbemerkung oben. und auf eine unzulässige Art kritisiert werden. Sonst dürften »Deutsche« auch nicht mehr über »Deutsche« forschen. 60 Was Minderheitenforschung anbetrifft, ist die Eingebundenheit unausweichlich, wenn man eine authentische Repräsentation in der Forschungslandschaft gewährleisten und Verzerrungen in der Wahrnehmung und Interpretation vermeiden will. Es muss gewährleistet sein, dass Minderheitenangehörige ihre eigenen Geschichten, Erlebnisse und Erfahrungen darstellen und einordnen können. In der Vorbereitung zu dieser Forschungsarbeit wie später im erweiterten Rahmen hat das Forscher:innenteam intensiv über Machtbalance und Selbstbestimmung nachgedacht und sich dazu verpflichtet, dass Minderheitenangehörige nicht nur aufgrund der internen Zusammensetzung an allen Forschungsprozessen beteiligt sein sollten, sondern darüber hinaus Zwischenergebnisse und die resultierenden Handlungsempfehlungen einerseits mit den teilnehmenden Studierenden aber auch mit Forscher:innen aus den Communitys reflektiert werden, um ihre Fachexpertise einbringen können. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Vertrauen in zukünftige Forschungsideen zu steigern und gegebenenfalls angehende Akademiker:innen aus den Communitys selbst anregen, im Themengebiet zu forschen. 60 Vgl. Jonuz, Elizabeta & Weiß, Jane (2020): (Un-) Sichtbare Erfolge. Bildungswege von Romnja und Sintize in Deutschland. Wiesbaden, S. 71 f.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 24 Vor allem in diesem Wirkungskreis scheint es durchaus gewinnbringend zu sein, durch Forschungsansätze wie diese, die Identitätsbildung zu fördern. Eine Hoffnung ist, dass Minderheitenangehörige durch die Macht über ihre eigene Darstellung ihre Identität festigen und auf positive Weise weiterentwickeln. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit hat sich gezeigt, dass keine der teilnehmenden Personen an der Gruppendiskussion bereit war, mit Klarnamen oder konkretem Studiengang und Studienort exponiert zu werden, aber mehrere das Interesse bekundeten, die Forschung zum Themenfeld weiter zu beobachten oder – in Abhängigkeit zu den Möglichkeiten des Studienganges – eigene akademische Qualifikationsarbeit in dieser Perspektive verfassen zu wollen. In der weiterführenden Diskussion über das Forschungsdesign dieser Studie hat sich das Forscher:innenteam auf Grundlage bereits bestehender Veröffentlichungen im Themenbereich darauf geeinigt, das Vorgehen – im Sinne der theoretischen Zugänge anliegender Sektionen wie der feministischen Theorie, Critical Race Theory oder postkolonialer Untersuchungsformen – an der parteiischen, subjektorientierten, und partizipativen Forschung 61 zu orientieren. Diese Ausrichtung erschien notwendig, um einerseits das Vertrauen aller Be- 61 Vgl. Barz, Hajdi et al. (2020): Studie zum Empowerment für Sinti*ze und Rom*nja. Im Auftrag der Unabhängigen Kommission Antiziganismus. Mittweida, S. 44–46. teiligten zu gewinnen und andererseits ein Gegengewicht zur immer noch allgegenwärtigen unreflektierten Machtasymmetrie in der Forschungslandschaft zu schaffen. Vor allem im akademischen Umfeld wird sich der Auseinandersetzung mit Sinti* und Roma* kaum angenommen, da gut ausgebildete oder sich in der Ausbildung befindliche Studierende dem gängigen Mainstream-Bild der Minderheitengruppen widersprechen. Eine „vom majorisierten Wissen ausgeschlossene Wirklichkeit“ 62 lässt sich eben überhaupt nur erschließen, wenn die Betroffenen mitbestimmen und umsetzen. Die sich daraus ergebende Verflechtung von Forschenden und dem Erforschten wurde in jeder Phase des Prozesses diskutiert und reflektiert. Um die Deutungshoheit der Ergebnisse zu wahren und sich Jahrhunderte alten Forschungstraditionen zu widersetzen, wurde klar definiert, dass die von dieser Arbeit betroffenen Personen keine Versuchsobjekte darstellen, sondern Partner:innen sind. Dies ganz im Sinne auch der Gütekriterien Qualitativer Inhaltsanalysen, wonach „[d]ie Verfahrensweisen […] nicht als Techniken verstanden werden [sollen], die blind von einem Gegenstand auf den anderen übertragen werden können. Die Ad- 62 Jonuz, Elizabeta & Weiß, Jane (2020): (Un-) Sichtbare Erfolge. Bildungswege von Romnja und Sintize in Deutschland. Wiesbaden, S. 73.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 25 äquatheit muss jeweils am Material erwiesen werden.“ 63 63 Mayring, Philipp (201011): Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken. Weinheim, S. 50. Methoden: Gruppendiskussion und onlinebasierte Umfrage Ausgehend von den Erkenntniszielen dieser Forschungsarbeit, einerseits die Lebensrealität von Studierenden Sinti* und Roma* und andererseits die institutionellen Bemühungen und Aktivitäten von Hochschulen und Universitäten im Themenfeld Antiziganismus greifbarer zu machen, erschien uns ein Methodenmix probat. Im Sinne einer rassismussensiblen und Machtasymmetrien reflektierenden Minderheitenforschung stellte sich eine Gruppendiskussion für die Exploration eines sozialen Feldes, in welchem Sinti* und Roma* wenig wahrgenommen werden, unter den gegebenen Voraussetzungen und Ressourcen sowie in Anbetracht des Themenfeldes, der nötigen Sensibilität und theoretischer Besonderheiten wie die »Personen/Gruppen Diskriminierungsdiskrepanz« (siehe S. 27) als geeignetes Mittel dar. Der Kenntnisstand über antiziganistische Vorfälle, deren institutionelle Einordnung oder Bemühungen der Hochschullandschaft, über Sinti* und Roma* aufzuklären, lassen sich hingegen quantitativ durchaus greifbarer machen. In Deutschland existieren im Wintersemester 2023/2024 428 Hochschulen und Universitäten insgesamt. 64 64 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Hochschulen nach Hochschularten (Stand: 13. August 2025).
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 26 Im mehrstufigen Forschungsdesign dieser Arbeit ist die partizipative Gestaltung im Prozess selbst angelegt: Die in der initialen Gruppendiskussion sich konturierenden Lebensrealitäten von den Minderheiten angehörenden Studierenden sollten auch in die Konzeption des Fragebogens der Onlineerhebung von institutionellen Akteur:innen einfließen (können). Viele Institutionen des tertiären Bildungsbereichs haben in den vergangenen Jahren Strukturen etabliert, die sich mit Diskriminierungs- und/oder Ausgrenzungserfahrungen von Beschäftigten und/oder Studierenden, aber auch mit Aspekten der institutionellen Benachteiligung systematisch auseinandersetzen. Dabei handelt es sich oft um Gleichstellungs- oder Diskriminierungsbeauftragte, je nach Größe der Organisation auf (de-) zentraler Ebene angesiedelte Referate oder eigene Stabsstellen zu den Themenfeldern »Gender & Diversity«, aber auch um Koordinationsstellen für Chancengleichheit. Im Rahmen unseres Vorhabens wurde in einer aufgrund der Heterogenität dieser Strukturen sich als ziemlich aufwendig herausstellenden Recherche eine Liste von Kontaktadressen mutmaßlich für das Erkenntnisinteresse einschlägiger und relevanter Einrichtungen oder Ansprechpersonen durch händischen Aufruf der jeweiligen Internetpräsenz jeder einzelnen Hochschule und jeder einzelnen Universität erstellt. 65 Die Ergebnisse dieser online-basierten Umfrage wurden im Anschluss wiederum von den Studierenden in der abschließenden Gruppendiskussion eingeordnet und kommentiert, um einen Rückbezug auf das originäre Erkenntnisinteresse sicherzustellen. Gruppendiskussion In Deutschland studieren aktuell um 2,9 Millionen Menschen. 66 Wie viele davon Sinti* und Roma* sind, lässt sich nicht annähernd abschätzen. Wie bereits im Abschnitt Zum Umgang mit Literatur und Zahlen weiter oben erwähnt, existieren keine verlässlichen Zahlen darüber, wie viele Minderheitenangehörige es in der Bundesrepublik gibt, geschweige darüber, wie viele an Hochschulen oder Universitäten immatrikuliert sind. Der Anspruch unseres Vorhabens ist auch nicht, individuelle Diskriminierungserfahrungen zu quantifizieren, sondern ein bisher kaum wahrgenommenes Feld erstmalig zugänglich zu machen, Fallkonstellationen zu skizzieren und letztlich für solche zu sensibilisieren. 67 65 Detailliertere Angaben dazu im Abschnitt: Antidiskriminierung und Diversity an Hochschulen und Universitäten . 66 Statistisches Bundesamt (Destatis): Studierende nach Bundesländern (Stand: 13. August 2025). 67 Vgl. Lamnek, Siegfried & Krell, Claudia (20166): Qualitative Sozialforschung. Mit Online- Material. Weinheim, S. 388 f.; Kühn, Thomas &
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 27 Sinti* und Roma* gehören zu den meistgehassten und -verfolgten Minderheitengruppen. 68 Viele Menschen verschweigen daher in begründeter Diskriminierungserwartung die Zugehörigkeit im Alltag und versuchen, Anfeindungen und Benachteiligungen zu umgehen. In den Vorüberlegungen zu diesem Forschungsvorhaben konnte eine quantitative Befragung somit recht schnell ausgeschlossen werden; wäre sie online basiert oder persönlich ausgerichtet gewesen, hätte sie nahezu keine oder nur sehr wenige Teilnehmende bewegt, sich zum Themenfeld zu äußern. Einzelinterviews hätten wiederum den finanziellen Rahmen und auch die Dauer des Forschungsvorhabens überdehnt. Der explorative wie dynamische Charakter der Gruppendiskussion erschien aus erkenntnistheoretischen und forschungsethischen Gründen deswegen als der geeignetste Weg, neue Zugänge zu schaffen. Die erhoffte Interaktion unter den Teilnehmenden würde nicht nur dem partizipativen Charakter der Studie gerecht werden, sondern auch eine gegenseitige Anregung möglich machen, sodass am Ende ein breiteres Bild hervorgerufen werden kann, als es Einzelbefragungen vermögen – und somit ein Einblick über individuelles Erleben hinaus erlaubt wird. 69 Koschel, Kay-Volker (20182): Gruppendiskussionen. Ein Praxishandbuch. Wiesbaden, S. 19 f. 68 Vgl. Anm. 39. 69 Vgl. Vogl, Susanne (20223): Gruppendiskussion, in: Baur, Nina/Blasius, Jörg (Hg.): Handbuch Von Interesse ist unter diesem Aspekt auch die Perspektivenvielfalt auf Erlebtes, die sich in Diskussionen und der Auseinandersetzung mit anderen erst entwickelt 70 – sofern es gelingt, ein Vertrauensverhältnis zueinander und im Studienkontext zu begründen und so Offenheit im geschützten Rahmen als zwingende Voraussetzung. Im Hinblick auf die geplante Handreichung zur Unterstützung von Stellen, die Betroffenen zur Seite stehen wollen, sind diese unterschiedlichen Perspektiven der Studierenden unabdingbar. Ein weiterer bedeutungsvoller Aspekt für die Entscheidung zur qualitativen Methode der Gruppendiskussion war die Theorie der »Personen/Gruppen Diskriminierungs-Diskrepanz (PGDD)«. Diese beschreibt das Phänomen, dass Individuen die Summe ihrer erlebten Diskriminierungserfahrungen geringer einschätzen, als die, die ihre Gruppe erfährt. Dabei geht es nicht darum, dass das konkrete Individuum grundsätzlich weniger von Diskriminierung betroffen ist, sondern sich die Wahrnehmung von persönlichen und Gruppenerfahrungen unterscheidet. 71 Das Phänomen wurde von der US- Methoden der empirischen Sozialforschung. Wiesbaden, S. 913–919; Vgl. Lamnek, Siegfried & Krell, Claudia (20166): Qualitative Sozialforschung. Mit Online-Material. Weinheim, S. 395. 70 Lamnek, Siegfried (20052): Gruppendiskussion. Theorie und Praxis. Weinheim, S. 60. 71 El-Mafaalani, Aladin; Waleciak, Julian & Witzel, Gerrit (2023): Tatsächliche, messbare und subjektiv wahrgenommene Diskriminierung, in: Scherr, Albert/Reinhardt, Anna Cornelia/El-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 28 amerikanischen Sozialpsychologin Faye Crosby beobachtet und als The denial of personal discrimination beschrieben. Frauen und Männer eines Bostoner Vorortes wurden befragt und es zeigte sich, dass Frauen auf individueller Ebene ihre Diskriminierungserfahrungen anders einschätzten als auf der Gruppenebene. 72 Mithilfe der Gruppendiskussion soll also ein tieferer Einblick in die individuellen Erfahrungswerte offenbart werden, aber zeitgleich nicht nur von der betroffenen Person bewertet und eingeordnet werden, sondern von einer Gruppe aus einem ähnlichen Setting. „To better understand what it means to be a member of a stigmatized group it is essential to go beyond people’s personal experiences – which may be downplayed, underestimated, or even denied – and also examine their perceptions of the way their fellow group members are treated.” 73 Durch die im Forschungsdatenmanagement und Datenschutzkonzept dargestellte intensi- ve Aufklärung der potenziellen Teilnehmer:innen wurde versucht, einen Safer Space Mafaalani, Aladin (Hg.): Handbuch Diskriminierung. Wiesbaden, S. 195–213. 72 Vgl. Crosby, Faye (1984): The Denial of Personal Discrimination, in: American Behavioral Scientist 27 (3), S. 371–386, hier: S. 372. 73 Stevens, Gonneke W. J. M. & Thijs, Jochem (2018): Perceived group discrimination and psychological well‐being in ethnic minority adolescents, in: Journal of Applied Social Psychology 48 (10), S. 559–570, S. 559. als Empowerment-Raum 74 zu schaffen, um das Vertrauen, aber auch die Sicherheit, dass mit Minderheitenangehörigen geforscht wird und nicht über sie, zu erhöhen. Gerade im Rahmen einer Gruppendiskussion, wo es auch um Diskriminierungserfahrungen geht, spielt eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre eine besonders relevante Rolle. 75 „Ein allgemein anerkanntes Rezept für das Design und die Auswertung einer Gruppendiskussion gibt es nicht.“ 76 Einer der gängigsten Kritikpunkte ist zugleich eine der Stärken dieser qualitativen Methode, die sich im vorliegenden Fall als besonders ertragreich erwiesen hat. Eine offengehaltene Fragestellung, die den potenziellen Teilnehmer:innen nicht suggerierte, dass ihre Minderheitenangehörigkeit eine absolute Besonderheit darstellte, und ihre indi- 74 „Geschütze Empowerment-Räume im Kontext der Arbeit von, mit und für Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund sind Räume in denen Menschen mit Rassismuserfahrungen […] in sozialen Gruppen diese Erfahrungen kritisch reflektieren und Handlungsstrategien entwickeln können, ohne sich gegenüber Menschen ohne Rassismuserfahrungen »erklären« zu müssen, ihre Erfahrungen legitimieren zu müssen etc.“ Farrokhzad, Schahrzad (2019): Empowerment junger Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund im Spannungsfeld von Othering und Selbstbemächtigung. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. Düsseldorf, S. 23. 75 Vgl. Kühn, Thomas & Koschel, Kay-Volker (20182): Gruppendiskussionen. Ein Praxishandbuch. Wiesbaden, S. 24. 76 Ebd., S. 16.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 29 viduellen und häufig schmerzhaften Erfahrungen in den Vordergrund stellen wollte, um später Opfernarrative zu präsentieren, motivierte die Teilnehmenden, sich zu informieren und sich mit der Vorgehensweise des Forscher:innenteams auseinanderzusetzen. Daraus entwickelte sich ein Setting, das allen Beteiligten klar und nachvollziehbar erschien. Vorbereitungen der Gruppendiskussion: Teamrollen und Moderation Die Vorbereitungen zur Gruppendiskussion starteten unmittelbar nach Etablierung des Arbeitszusammenhanges. Hierzu fanden auch Gespräche mit potenziellen Teilnehmer:innen statt, um zu erörtern, unter welchen Umständen die Bereitschaft zur Teilnahme begünstigt werden könnte. Wichtig erschien sowohl intern als auch durch externe Feedbackschleifen, dass in der konkreten Auseinandersetzung mit den Lebensrealitäten der Teilnehmenden – sprich: in der Diskussionssituation selbst aber auch bei deren Auswertung – Mitglieder aus den Communitys federführend sein sollten. Entsprechend übernahm Radoslav Ganev, Rom und Politikwissenschaftler aus dem Team, die Moderation – dies auch in Anbetracht dessen, eine Akzeptanz durch die Teilnehmenden für die Gruppendiskussion zu schaffen und eine vertrauensvolle Atmosphäre sicherzustellen, ohne selbst einzugreifen und zu beeinflussen, aber im Sinne von Nähe und Distanz dennoch über genügend Sensibilität und Erfahrungswerte zum Forschungsgegenstand zu verfügen. Darüber hinaus wurden auch die anderen Prozessverantwortlichkeiten und mit diesen verbundene Aufgaben in regelmäßigen (digitalen) Teambesprechungen kommuniziert und strukturiert. Die Teammitglieder, die selbst zu den Minderheitengruppen gehören, übernahmen dabei neben wesentlichen Rechercheaufgaben und Textproduktion auch insbesondere solche Tätigkeiten, die im direkten Kontakt mit den Teilnehmer:innen und der Verarbeitung personenbezogener Daten standen. Von besonderer Bedeutung erwies sich hier abermals das Datenschutzkonzept , das eben nicht nur den Umgang mit den generierten Forschungsdaten der Gruppendiskussion festgelegt hat, sondern etwa auch die möglichst datensparsam und communityintern von Melody Steinbach organisierte Anreise und Übernachtung der Teilnehmenden zu einem geografisch möglichst zentral in der Bundesrepublik gelegenen Ort, um tendenziell keine strukturellen Ausschlüsse durch ungleichen Reiseaufwand hervorzurufen. Franz-Elias Schneck war mit der wissenschaftlichen Recherche zu sensiblen Themengebieten der Community betraut und erwies sich aufgrund seiner bereits vorhandenen Kenntnisse und seinem Studiengang als besonders geeignet für die Protokollierung der Gruppendiskussion sowie der Ergebnisinterpretation zum Projektabschluss. Dr. Sven Rößler übernahm die Projektkoordination und war universitätsintern Ansprechperson und zuständig für die vielfältigen adminis-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 30 trativen Anforderungen. Inken Herrmann konnte ihre Fachexpertise in quantitativen Methoden einbringen. Theoretisches Sampling: Gruppengröße und Zusammensetzung „Weder Homogenität noch Heterogenität eignen sich […] als ausschließliche Leitbilder bei der Festlegung von Kriterien für die Stichprobe. Stattdessen geht es bei jeder Studie um das richtige Spannungsverhältnis zwischen Homogenität und Heterogenität.“ 77 Entsprechend der unter Gesprächspartner:innen: Zugang und Auswahl bereits dargestellten Kriterien sollte möglichst eine paritätische Besetzung nach den üblichen sozialen Strukturkategorien bei möglichst starke Diversität etwa unter den Studiengängen erfolgen. In der finalen Gruppe waren sowohl Erstakademiker:innen wie auch Studierende aus Akademiker:innenhaushalten beteiligt, was vor allem im Hinblick auf Unterstützung beim Hochschulzugang besonders interessant diskutiert wurde. In der Literatur wird eine Gruppengröße von maximal zwölf Teilnehmer:innen verhandelt. Diese wird vereinzelt als zu hoch eingestuft und mit Bedenken bei der Redezeit argumentiert. 78 Da im vorliegenden Forschungsprojekt anderthalb Tage für die Diskussion eingeplant wurden, erschien die Gruppengröße deswegen nicht problematisch. Zudem bestand ein Ausweichplan und Räumlichkeiten wurden vorgehalten, um gegebenenfalls zwei kleinere Gruppen mit 77 Kühn, Thomas & Koschel, Kay-Volker (20182): Gruppendiskussionen. Ein Praxishandbuch. Wiesbaden, S. 70. 78 Ebd. S. 76 f.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 31 jeweils bis zu sechs Teilnehmer:innen parallel diskutieren lassen zu können. Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Gruppe hatte am Ende jedoch ein nur wenige Tage vorher angekündigter Bahnstreik, weswegen schließlich »nur« – beziehungsweise auch zum Teil dank kurzfristigen Wechsels des Verkehrsmittels und der spontanen Bildung von Fahrgemeinschaften immerhin: – zunächst acht, später neun Teilnehmer:innen dennoch anreisen konnten. Die diskutierende Gruppe hatte damit jedoch eine Unwucht in Bezug auf Geschlecht und setzte sich aus zunächst sechs männlichen und zwei weiblichen Teilnehmer:innen zusammen. Die Spannweite im Hinblick auf die weiteren Auswahlkriterien blieb glücklicherweise erhalten. Der Leitfaden Die Diskussion um die Leitung und Struktur einer Gruppendiskussion ist vielfältig und hat auch das Forschungsteam beschäftigt. Der Spagat zwischen einem „quantitativgeschlossenem Verständnis“ und einem „qualitativen Grundverständnis“ 79 glückte letztendlich mit der Festlegung dreier Themenblöcke, die ohne konkrete Fragestellungen, sondern mit Diskussionsanreizen zum intensiven Austausch anregen sollten. Der Leitfaden und die Themenfelder dienten dementsprechend lediglich als Orientierung und haben zu keinem Zeitpunkt 79 Lamnek, Siegfried (20052): Gruppendiskussion. Theorie und Praxis, Weinheim, S. 60. verhindert, dass eigene thematische Schwerpunkte gesetzt werden konnten. 80 Die Gliederung des Leitfadens beinhaltete einerseits organisatorische und andererseits inhaltliche Aspekte. Letztere ließen sich in drei große Themenkomplexe zusammenfassen: Persönliche Erfahrungen (direkte oder indirekte Betroffenheit): Zur Diskussion standen hier Aspekte des Hochschulzugangs und möglicher Barrieren, Verständnis von höherer Bildung im eigenen Umfeld und Erfahrungswerte im universitären Umfeld und deren Bewertung sowie eigene Diskriminierungserfahrungen. Bewertung der Positionierung der Hochschule oder Universität zum Themenfeld Antiziganismus (organisatorisch und wissenschaftlich): Hier sollte sich darüber ausgetauscht werden, wie das Thema an der eigenen Hochschule oder Universität wahrgenommen wird, ob Vorlesungen, Seminare oder sonstige Veranstaltungen stattfinden. Des Weiteren, ob die Universität oder Hochschule vielleicht sogar eine historische Verantwortung trägt und gegebenenfalls Aussagen zum Literaturbestand getätigt werden. Sensibilisierung der Hochschulen und Universitäten im Themenspektrum: Hierbei 80 Vgl. Kühn, Thomas & Koschel, Kay-Volker (20182): Gruppendiskussionen. Ein Praxishandbuch. Wiesbaden, S. 93.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 38 verstärkt. „Ihr seid alle so bildungsfern und ihr schafft es doch nicht an die Hochschule“. Und ich finde das immer schwierig, einerseits darauf hinzuweisen, ja, es gibt diese strukturellen Probleme und Benachteiligungen und wir müssen doppelt hart kämpfen. Und auf der anderen Seite, es gibt aber auch viele Leute, die an Hochschulen sind, die vielleicht nicht sichtbar sind, viele Leute, die diesen Weg geschafft haben und das muss man auch zeigen. Und das, was du gerade gesagt hast, finde ich auch. Okay, man ist vielleicht so der Einzige, der studiert. Oder wenn andere Roma oder Sinti studieren, sind das Leute, die man aus dem familiären Umfeld kennt. Aber das ist ja ganz und gar nicht ein besonderer Fall. Das sieht man ja immer wieder bei so Treffen, so wie jetzt. Wo man immer neue Leute kennenlernt. Oder auch auf internationalen Treffen, wo du Sinti, Roma aus ganz Europa kennenlernst, die in jedem Bereich aktiv sind, wo es sehr viele Akademiker gibt. Und dann gibt es da noch das Problem, dass es auch viele unserer Community gibt, die sich halt auch nicht zu erkennen geben als Sinti oder Roma. Von daher hat man immer dieses Gefühl, das du gerade beschrieben hast. Man ist vielleicht der einzige oder einer der wenigen, aber das würde ich gar nicht so als Fakt unterstreichen. Wir wissen im Endeffekt nicht, wie viele Sinti und Roma an Universitäten in Europa oder jetzt auch speziell in Deutschland studieren. Ein weiterer Aspekt im ersten Themenblock stellte der Zugang zur Hochschule oder Universität dar. Dabei sollten die Teilnehmer:innen über ihre Erfahrungen sprechen und diskutieren, welche Herausforderungen und welche Unterstützungsmomente sie auf ihrem Weg begleitet haben. Auch hier stellten sich recht schnell institutionelle Hürden als ein großes Problem heraus. Die frühe und selten leistungsgerechte Zuweisung in bestimmte Schul(form)en wurde bemängelt und damit verbunden die Schwierigkeiten, wenn die Eltern selbst keinen höheren formalen Bildungsgrad haben. Die mangelnde Unterstützung aus dem Elternhaus resultierte in Ungewissheit und frühes Erwachsenwerden mit großer Verantwortungsübernahme für den eigenen Bildungsweg. In Bayern ist es so, dass man nach der vierten Klasse auf die weiterführende Schule übertritt. Und mein Notenschnitt hat gerade noch gereicht, um aufs Gymnasium zu kommen. Aber meine Lehrerin damals hat mir trotzdem im privaten Gespräch dann gesagt: „Wenn du mein [ Kind ] wärst, würde ich dich lieber auf die Realschule schicken, weil das Gymnasium ist viel zu schwer für dich“. Ich habe es dann trotzdem gemacht und habe das Gymnasium durchgezogen und das Abitur auch gemacht, hatte aber da- bei von zu Hause eigentlich gar keine Unterstützung, weil keiner überhaupt ein Verständnis davon hatte, was es überhaupt heißt, auf dem Gymnasium zu sein. Was ein Abi einem überhaupt bringen könnte, weil alle eben maximal Quali auf der Hauptschule gemacht haben. Und so ging das dann an der Hochschule auch weiter, dass einfach keiner bis heute eine Ahnung hat, was ich da eigentlich genau mache und deshalb alle es auch ein bisschen suspekt finden. Es war nicht einfach und ich glaube, wir haben ein bisschen dieselbe Geschichte, [ X ]. Meine Eltern haben keine Ahnung, von dem, was ich mache und was ich überhaupt studiere und was für Ab-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 39 schlüsse ich habe. Und ich glaube, es war das Schlimmste, dass ich mich irgendwie auf diesen Werdegang und was immer ich auch gemacht habe, immer irgendwie alleine gefühlt habe. Ich war immer der einzige Rom, der in der Klasse ist, in der Abiturklasse, der einzige in der Erzieherausbildung. Irgendwie immer allein. Auch hier differenzierte sich das Bild der Wahrnehmung und Chancen aufgrund der sozioökonomischen Stellung der Eltern. Studierende aus einem Akademiker:innenhaushalt oder einem Haushalt, wo zumindest ein Elternteil eine Universität besuchte, haben ihren Werdegang als zielgerichteter beschrieben und darauf hingewiesen, wie wertvoll die Unterstützung und der Einsatz der eigenen Eltern waren. Dieser hat sich nicht nur durch verstärkte Kommunikation mit dem Lehrpersonal, sondern auch beim ehrenamtlichen Einsatz in Schulen gezeigt, aber auch bei der Organisation von Unterstützung beispielsweise in Form von Nachhilfe, wenn die eigenen Ressourcen ausgeschöpft waren. Ich hatte die Unterstützung von zu Hause im Gegensatz zu dir, [ X ]. Ich wurde da auch so explizit gefördert. Mein Vater hat immer Acht draufgelegt, dass wir in der Schule gut sind und dass wir dann auf gute weiterführende Schulen gehen und dass ich auch auf´s Gymnasium komme. Er hatte auch immer wieder mit der Klassenlehrerin gesprochen. Aber dann auf dem Gymnasium hat man dann gemerkt, dass man ab einer bestimmten Klasse, ab einem bestimmten Grad der Lehre, keine Unterstützung mehr von zu Hause erhalten kann. Weil die Eltern einerseits da nicht helfen konnten, weil sie das Wissen nicht haben und andererseits auch natürlich viel arbeiten waren. Dann haben meine Eltern dafür gesorgt, dass wir irgendwie Nachhilfeunterricht bekommen. Da kann man schon sagen, dass das irgendwie auch schon privilegiert war. Ich war halt aus einem Dorf und es war so, dass ich nicht nur der einzige Roma in der Klasse war, sondern der Einzige mit Migrationsbiografie in der Klasse war. Und das war schon immer eine Herausforderung. Jedoch habe ich aufgrund meiner Eltern, die beide Akademiker sind, einen anderen Support gehabt. Mein Vater hat sogar zwei Studienabschlüsse und aufgrund dessen hatten sie immer die Intuition, aus deren Kinder so viel wie möglich rauszuholen und aber auch weiterzugeben, was sie können und wissen. Das heißt meine Eltern waren, vor allem mein Vater war sehr engagiert. Der war stellvertretender Elternrat oder hatte eine Klassenpflegschaft usw. und so fort. Sprachliche Barrieren und der herausfordernde Umgang damit machten sich sowohl bei Studierenden mit Migrationsbiografie aber auch bei Angehörigen der Minderheit ohne einen solchen Hintergrund bemerkbar. Auch hier wurde der Punkt überwiegend von Erstakademiker:innen angeführt und als besonders schwierig empfunden, da den Betroffenen das Gefühl vermittelt wurde, nicht dazugehören zu können bzw. es sie an ihren Fähigkeiten zweifeln ließ. Ja, da angekommen, habe ich dann gemerkt, dass es auch einfach mit der Sprache schwierig ist. Also dieses bildungssprachliche Niveau. Ich habe keine Akademiker in der Familie und das
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 40 Deutsch ist jetzt nicht gerade bildungssprachlich. Und da schmeißen die alle mit Wörter um sich wie: Relevanz, Ambivalenz, Redundanz, keine Ahnung, so was alles. Da merkt man erst mal, das kennt man alles gar nicht. Da habe ich erst mal gemerkt, Sprache ist Macht. Während alle anderen denken, dass du blöd bist. Das war wirklich so. Ich kann daran anknüpfen. Ich erinnere mich auch daran, dass ich an die Hochschule kam und die Sprache eine große Barriere war. Und ich spreche kein Romanes. Bin muttersprachlich deutsch erzogen. Aber die Bildungssprache war mir auf jeden Fall fremd. Aber das fand ich auch spannend und mittlerweile spreche ich die Sprache und kann in Seminaren einfach mitreden. Aber es hat Jahre gedauert sich zuzutrauen, Anschluss zu finden. Direkte Anfeindungen und rassistische Erfahrungen haben ebenfalls den persönlichen Werdegang im schulischen aber auch im universitären Umfeld beeinflusst. Von besonderer Bedeutung schien hier die Rolle von Lehrenden zu sein, die aufgrund ihrer institutionellen Machtposition Einfluss auf die Eltern und den Betroffenen selbst nahmen. Deutlich wurde auch, dass diese Erfahrungen eher auf Studierende zutrafen, die aus sozioökonomisch schwächeren Haushalten stammten oder aufgrund phänotypischer Zuschreibungen als Sinti* oder Roma* gelesen wurden. Die Erfahrungen waren einerseits subtil und konnten nicht direkt beschrieben oder operationalisiert werden und andererseits direkt spürbar, sichtbar und hatten teilweise schwerwiegende Folgen, wie beispielsweise einen Schulwechsel, nach sich gezogen. Studierende, die Weiß gelesen wurden (»White passing«), nicht geoutet waren oder aus einem Akademiker:innenhaushalt stammten, berichteten weniger von direkten und persönlichen Anfeindungen. Hier wurde über Äußerungen berichtet, die als antiziganistisch eingeordnet wurden, aber nicht direkt adressiert waren. Die Bereitschaft, über diskriminierende Aussagen zu diskutieren, war durch Angst geprägt und wurde folglich eher gemieden. Also ich habe ja vorhin vom Übertritt von Grundschule aufs Gymnasium erzählt und die Lehrerin, die dafür verantwortlich war, mich einzuteilen, die wusste, dass ich Romni bin. Ich glaube, dass es damals meinen Eltern gar nicht so recht war. Und deshalb denke ich schon, dass es auch einen Einfluss darauf hatte, was sie dann zu mir gesagt hat, dass sie mich eben nicht aufs Gymnasium schicken will. An einem Abend bei einer Klassenfahrt haben wir was getrunken und gechillt. Und dann habe ich das meinen Schulfreunden irgendwann erzählt. Ich bin Rom. Und das war richtig krass. Am nächsten Tag war das alles anders. Ich wurde nicht mehr angesprochen, ob ich irgendwo mitkomme. Ich wurde nicht gefragt, ob ich mit einkaufen gehe. Im Zimmer haben alle ihre Sachen auf einmal eingeschlossen, was am ersten Tag gar nicht der Fall war. Ich habe mir so krass Gedanken gemacht. Und das hat sich dann auf meine ganze zehnte Klasse ausgewirkt. Ich war nicht mehr gut in der Schule. Ich konnte nicht mehr mitreden. Ich hatte den Mut nicht mehr, da zu sein. Das hat auf jeden Fall sehr viel ausgelöst. Und dann habe ich gesagt „Okay, ich
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 41 wechsel jetzt die Schule. Ich möchte Abitur machen, dann, weg von dieser Schule. Und ich will nichts mehr von denen wissen“. Also bei mir muss ich sagen, dass ich das die Zeit geheim gehalten habe. Was heißt geheim gehalten? Ich hatte nie den Drang dazu, was zu sagen. Ich bin davon überzeugt, dass wir einfach alle Menschen sind. Scheißegal woher. Also denke ich mir mindestens. Aber ich fand das krass, als ich in einer Vorlesung war und da saßen zwei rechts vor mir, zwei Jungs. Die haben dann über [ rassistische Fremdbezeichnung ] so geredet und haben dann gesagt: „Ja, die klauen nur“ und so was. Und ich saß daneben und wusste jetzt gar nicht, ob ich was sagen soll. Ich war mir unsicher, ob das so schlau ist, sich zu äußern. Ich bin ja neu an der Uni. Keine Ahnung, was für Auswirkungen das auf mich hat. Ich dachte in dem Moment, dass es für mich persönlich nur Nachteile bringt, wenn ich mich da einmische. Deswegen habe ich einfach nur meine Schnauze gehalten. Da wusste es dann erst mal keiner. Und ich habe es auch nicht zum Thema gemacht. Warum sollte ich? Grundschulzeit war hart genug. Diskriminierende Aussagen und Erlebnisse direkter und indirekter Natur wurden letztendlich von allen Teilnehmer:innen geschildert, unabhängig vom Geschlecht, Alter, Studiengang und Migrationsbiografie. Das Thema »Outing« und die Rolle für die eigene Identität wurde folglich ebenfalls diskutiert. Dabei zeigte sich, dass individuelle Erfahrungen und Selbstsicherheit eine größere Rolle bei der Bereitschaft, sich zur Minderheitenangehörigkeit zu bekennen, spielten als der sozioökonomische Hintergrund. Ein einflussreicher Faktor ist dennoch die Position der eigenen Eltern. Studierende, deren Eltern proaktiv oder offensiv mit ihrer Zugehörigkeit zu den Minderheitengruppen umgegangen sind, fühlten sich zuversichtlicher, darüber zu sprechen, als Studierende, deren Eltern die ethnische Zugehörigkeit verbargen. Bei mir war das zwiegespalten in der Familie. Meine Großeltern haben mir gesagt: „Sag das lieber nicht, du musst nichts sagen! Nicht, dass du Probleme bekommst mit den Schülern, mit den Lehrern“. Aber mein Vater ist ja selbst aktivistisch unterwegs und hat mich dazu ermutigt, dazu zu stehen. Von daher habe ich das in der Schule auch gesagt. An der Uni habe ich auch von einem Kosovo-Albaner eine Bemerkung gehört. Er meinte halt nur: „Seit wann studieren [ rassistische Fremdbezeichnung ]?“ oder so was und dann meinte er: „Du hast gar keine Goldkettchen und trägst keine Armani-Schuhe oder Ähnliches.“ Also genau diese Stereotype, denen ich nicht entsprochen habe. Aber es war jetzt nicht so böse mit ihm. Aber nichtsdestotrotz war das so ein Ereignis, was ich bis heute nicht vergessen konnte. Und das war am Anfang des Studiums. Ja, also wegen des Nachnamens wusste man in der Kleinstadt, aus der ich komme, welcher Familie ich so angehöre. Das ist so die eine Sache. Die andere Sache ist, ich werde einfach Weiß gelesen, werde nicht gefragt, wo kommst du her und so. Und kann mir deswegen oft einfach aussuchen: thematisiere ich das oder nicht? Und das vor allem an der Hochschule. Aber das ist halt mein Privileg in dieser Gesellschaft, dass ich mir das aussuchen kann.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 42 In diesem Zusammenhang wurde dann auch darüber diskutiert, inwiefern positive Bilder oder Vorbilder dazu beitragen könnten, das gesellschaftliche Bild nicht nur an Universitäten und Hochschulen, sondern gesamtgesellschaftlich zu verbessern. Dabei machte sich bemerkbar, dass einige Teilnehmer:innen positive Repräsentation als ein geeignetes Mittel ansahen, die weitverbreitete negative Wahrnehmung von Sinti* und Roma* zu verbessern. Die Motivation, selbst ein solches Bild zu erschaffen, war jedoch sehr unterschiedlich. Einige Studierende kommunizierten den Antrieb aus einer positiven Perspektive und andere aus einer defensiveren Haltung, wo es eher darum ging, negative Bilder zu vermeiden. Mir war von klein auf immer klar, dass es dieses Bild in der Gesellschaft gibt. Dass wir eben diese ganzen Sachen [ Studieren ] einfach nicht machen, weil wir eben »so« sind. Und das auch, wenn ich dann das Gegenteil mache, also auf die Schule gehe, Abi mache, auf die Uni, dass ich dadurch dieses Bild nicht ändern werde. Aber falls ich es dann doch nicht schaffe, dass es dann wieder heißen würde: „Ah, das war ja klar, weil die sind so und so“. Und das ist, so glaube ich, das Einzige, was mir irgendeine Form von Ehrgeiz geben konnte. Einfach, dass ich dann nicht zu hören bekommen wollte, dass es klar war, dass ich es nicht schaffe. Deswegen sage ich das auch [ , dass ich Rom bin ]. Damit diese gewissen Stereotype, die es über uns gibt, damit denen widersprochen wird. Wenn die mich dann als Beispiel sehen, ist es auch immer wichtig zu erwähnen, dass man da nicht als Einziger irgendwie anders ist. Sondern, dass der Großteil unserer Community ganz normale Menschen sind, die ihrem Job nachgehen oder studieren oder etwas anderes machen. Und nicht die Stereotype. Den Stereotypen entsprechend ist eher eine Minderheit in unserer Community. Ich finde es auch wichtig, ein positives Bild darzustellen. Es ist wichtig. Allerdings reicht nicht nur ein positives Bild. Damit die Realität eigentlich wahrgenommen wird und nicht nur die Zeitungsberichte, die häufig gegen unsere Personen gerichtet sind, da muss man schon mit mehr Kontakt und Dialog suchen, arbeiten, damit man wirklich auch Bewusstseinsveränderung bewirkt. Problematisch wurden in diesem Zusammenhang aber auch vermeintlich positive Bilder gesehen, die wiederum dazu beitragen, dass Klischees aufrechterhalten werden. Es ging vor allem um Vorurteile, die im Zusammenhang mit der angeblichen Lebensweise oder den ausgeübten Berufen von Sinti* und Roma* zusammenhingen. Dabei wurde recht einvernehmlich erörtert, dass positive und negative Wahrnehmungen der Minderheitengruppen nicht außerhalb eines historisch gewachsenen Verfolgungskontextes gesehen werden können. Sehr viele denken so: Wir sind gute Musiker oder wir sind die größten Musiker. Und auf dem Balkan singen alle und spielen so viele Instrumente. Das nervt total, weil ich kann kein Klavier anfassen, ich kann kein Instrument spielen. Mein Vater wollte unbedingt, dass ich ein großer Musiker werde. Ich habe ein Trauma davon. Ich will einfach nichts davon wissen. Ja, und alle denken aber, das sind große Musiker und ich weiß nicht, ob das so ist.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 43 Ja. Weil wenn jemand sagt: „Du kannst ja bestimmt gut singen oder fünf Instrumente spielen“ – das diskriminiert mich auch und würde mich verletzen. Ich finde es dann auch wieder wichtig zu betonen, dass unsere Vorfahren nicht so viele Möglichkeiten hatten, den Aufstieg zu erreichen. Außer natürlich durch Musik, Kunst oder Boxen zum Beispiel. Das waren halt früher die einzigen Gesichter, die bekannt geworden sind. Die waren eben nicht akademisch, sondern eher künstlerisch. Und das sind die positiven Bilder, die sie [ die Mehrheitsgesellschaft ] als erstes bekommen haben. Deswegen ist es nachvollziehbar, dass man damit konfrontiert wird. Die positiven Bilder, die positiven akademischen Bilder gibt es auch mittlerweile. Es kommen auch immer wieder mehr. Also ich finde, das ist nicht unbedingt per se schlecht, wenn ich damit konfrontiert werde. Leben in der Hochschullandschaft: Orientierung, Anpassung und Kampf gegen Diskriminierung Das Selbstbild und die Erfahrungswerte aus der Schule sowie die individuelle Familienkonstellation wurden im Hinblick auf die Entscheidung der Aufnahme eines Studiums reflektiert und diskutiert. Dabei wurde erneut deutlich, dass sozioökonomische Faktoren den wesentlichen Anteil der differenzierten Auseinandersetzung beeinflussten. Erstakademiker:innen und Studierende aus benachteiligten Haushalten berichteten von einer schwierigeren Anfangszeit als Teilnehmer:innen aus Akademiker:innenfamilien. Also ich hatte einfach das Gefühl, dass ich da überhaupt nicht hingehöre und dass ich einfach gar nicht so bin wie die anderen Leute. Ich hatte keine Ahnung, wie man miteinander umgeht. Ich wusste nicht, wie der allgemeine Ton in Vorlesungen ist. Ich wusste nicht, wonach man entscheidet, in welche Reihe man sich im Hörsaal hockt oder so. In diesen ersten Wochen und Monaten an der Uni. Das war so schlimm. So mega schlimm. Man hat keinen Plan, was man da eigentlich macht. Und jetzt finde ich langsam so einen Faden. Aber es war so schlimm, ich kannte das nicht. Ich wusste nicht, was ein Seminar ist und wo man sich hinsetzen kann. Und warum alle einfach aufstehen und gehen können. Und am Ende klopfen sie alle so auf den Tischen. Es war total fremd. Ich glaube, wenn meine Eltern studiert hätten oder die Erfahrung hätten, hätten sie helfen können. Und ich glaube, es wäre total anders.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 44 Sofern Eltern oder Geschwister im Haushalt waren, die bereits Erfahrungen in der Hochschullandschaft gesammelt hatten, konnte auf diese zurückgegriffen und davon profitiert werden. Also bei mir, mein großer Bruder studiert ja. Er ist mein großer Bruder und war schon an der Uni, als ich noch in der Schule war. Deswegen war das schon eine große Hilfe am Anfang. Vor allem selber Studienplan machen und so diese Online-Sachen, das waren Dinge, mit denen ich Probleme hatte. In der Diskussion wurde dann der Austausch von der Thematik der Minderheitenzugehörigkeit entkoppelt. Den Teilnehmer:innen war klar, dass diese Herausforderungen, vor denen sie stehen, zunächst nicht dadurch bedingt sind, dass sie Sinti* oder Roma* sind, sondern diese durch ihren sozioökonomischen Hintergrund und erfahrene Benachteiligungen begünstig werden. Ich würde wohl jetzt auch noch eine Frage stellen. Ist das wirklich ein Phänomen unserer Minderheit oder betrifft das auch jeden anderen? Der neu an der Universität ist und die Familie da keine Erfahrungen hat? Ich glaube das betrifft jeden, der keine akademische Eltern hat. Gleichzeitig aber lässt sich der sozioökonomische Hintergrund auch als spezifisch als Sinti* oder Roma* von gesellschaftlichen Verhältnissen (und ihrer Geschichte) Betroffen-Sein verstehen. Also klar kann man nicht wissen, wie die Abläufe in der Uni sind, wenn man aus einem Nicht-Akademikerhaushalt kommt. Das ist für alle Ethnien so. Aber ich würde da schon mitberücksichtigen, dass es ja einen Grund hat, warum wir am allermeisten aus Nicht-Akademiker- familien kommen. Und das sind dann eben wieder strukturelle Gründe oder eben Rassismus, den unsere Eltern erfahren haben. Also ich hätte jetzt gesagt, dass es bei deutschen Nicht- Akademikerhaushalten trotzdem wahrscheinlicher ist, dass die Kinder auf eine Uni gehen, als es jetzt bei uns der Fall ist. Deswegen ist es schon noch mal schwerer für uns. Ja, es war ähnlich wie bei dir, [ X1 ], einfach nicht wissen, wie man sich verhält, wie man spricht, was da so abläuft, wenn man vielleicht keine großen Brüder oder so hat oder keine Geschwister oder keine Leute, die man kennt, die schon an der Hochschule sind oder schon da waren und dann so ein bisschen an die Hand nehmen. Und ich denke, ja, das ist, wie du auch gesagt hast, [ X2 ], das ist irgendwie, wenn man aus nichtakademischen Familien kommt, ist das erst mal für alle gleich. Aber warum wir aus nichtakademischen Familien kommen, das ist, glaube ich, die entscheidende Frage. Nichtsdestotrotz spiegelten alle Teilnehmer:innen der Gruppendiskussion wieder, dass ihre Entscheidung für eine akademische Ausbildung die richtige war. Teilweise hatte die Minderheitenzugehörigkeit auch Auswirkungen auf die Wahl des Studiengangs. Sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder aus persönlichem Interesse an der akademischen Auseinander-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 45 setzung mit Diskriminierungsformen oder Sozialpolitik. Am Ende meines [ Bachelor -]Studiums hat sich mein Interesse in Richtung [ Studienfach auf Wunsch entfernt ] bewegt. Ich habe dadurch dann auch entdeckt, dass ich auch über meine eigene Herkunft und gesellschaftliche Probleme und alles Mögliche mich wissenschaftlich damit beschäftigen und auseinandersetzen kann. Ich habe gemerkt, dass ich in Fächern, die mich interessieren, automatisch besser bin. Und dann natürlich der Fakt, dass wir aktivistisch unterwegs waren, also mein Vater. Das hat sich dann auch in mein Wahlfach für die Uni niedergeschlagen. Zusammenhänge zu verstehen, wie das politische und gesellschaftliche System hier und in anderen Regionen der Welt funktioniert, das war in der Retroperspektive genau die richtige Wahl für mich. Der Hochschulzugang wurde als eine durchaus ernst zu nehmende Hürde diskutiert. Die teilnehmenden Erstakademiker:innen sahen die bürokratischen Hürden im Immatrikulationsprozess teilweise als eine Form der Abschreckung und kulturellen Auswahl an, wo hingegen Studierende, in deren Haushalt bereits Akademiker:innen waren, nahezu keinerlei Probleme empfunden haben. Also, ich hatte gar keine Ahnung, wie man sich überhaupt darüber informiert, wie man an die Uni kommt. Und habe dann einfach unglaublich viele Stunden damit verbracht, alle Online-Seiten, die ich finden konnte, 500 mal zu lesen, damit ich ja nichts übersehe, was ich machen muss. Also ich sage mal ehrlich, also, das Einschreiben selber war super einfach. Bei mir war es NC frei. Online einmal die ganzen Sachen fertig machen und das war‘s. Aber bei mir war es die Hölle. Es war richtig schlimm. Ich hatte die ganze Zeit Angst, dass ich nicht angenommen werde, weil ich einfach was falsch gemacht habe. Und das hat sich am Ende auch so herausgestellt, dass ich irgendwo nicht angenommen wurde, wo ich sehr gerne sein wollte. Die haben mich aber nicht angenommen, weil ich etwas falsch gemacht habe. Dabei hat mir keiner geholfen bei meinen Bewerbungen und ich war am Ende. Ein weiteres intensiv diskutiertes Thema kristallisierte sich im Bereich der Finanzierung des Studiums heraus. Dabei wurde deutlich, dass sowohl staatliche Fördermöglichkeiten wie das »BAföG« aber auch Stipendien durch andere Fördermittelgeber vor der Aufnahme des Studiums oder der Bewerbung für ein Stipendium abschreckend wirken können. Vereinzelte Erlebnisse haben stark ausgrenzenden Charakter aufgewiesen, der die Teilnehmenden massiv beeinträchtigte. Was dann das allerschwerste war bei der Uni, war der BAföG-Antrag für mich. Ich hatte keine Ahnung, wie man damit umgehen muss, dass da so ein Riesenberg an organisatorischem Bürokram auf einen zukommt. Und dann auch immer dieses Ding, dass überall auf den Zetteln steht: „Wenn Sie falsche Angaben machen, dann, keine Ahnung, kommst du nie wieder aus dem Knast“.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 46 Ich habe mal an so einem Stipendientag teilgenommen und wurde für eine Stiftung tatsächlich vorgeschlagen und habe mich beworben, weil ich natürlich auch Geld für das Studium brauchte. Als ich da war, habe ich mich so dumm gefühlt. Ich habe mit 25 angefangen zu studieren und alle, die da waren, waren so 17, 18 und waren gefühlt viel schlauer als ich. Ich kann mir so richtig blöd vor. Also ich war richtig schlecht und danach so gefühlt, dass ich fast gesagt hätte, ich gehe gar nicht mehr studieren. Also es war genau das Gegenteil. Es hat mich gar nicht gefördert oder gestärkt, sondern war eher so: „Boah, mir wird noch mal aufgezeigt, wie hoch die Grenzen sind und wie krass andere sind“. So habe ich mich gefühlt. Jetzt, im Nachhinein, würde ich nicht sagen, dass ich dumm war, oder, aber diese Sprache, das Allgemeinwissen, so viele Sachen haben mir gefehlt. Unbekannte Fördermöglichkeiten oder Anspruchsberechtigungen hatten bei einigen Teilnehmenden weiterreichende Konsequenzen und führten zu Verschuldungen. Diese konnten innerfamiliär aber auch bei staatlichen Stellen aufgrund von Studienabbrüchen und Rückzahlungen von Bezügen entstehen. Eine Teilnehmerin hatte sich für ein staatlich organisiertes Duales Studium entschieden, weil dies für sie die einzige bekannte Möglichkeit war, zu studieren und nicht selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Nach dem Abbruch musste sie allerdings bereits bezogene Gelder zurückzahlen. Dieses Studium und diese ganzen Umstände, die dort waren, haben mir nicht gutgetan und ich dachte, ich muss das jetzt weiter durchziehen, weil ich nicht etwas studieren kann, wo man währenddessen kein Geld kriegt. Das kann ich mir nicht leisten. Ich hatte da noch gar keine Ahnung, wie diese ganzen BAföG- Sachen überhaupt funktionieren und dass ich Anspruch darauf habe und dass ich mir dadurch das Studium finanzieren kann. Ich habe dann, weil es einfach gar nicht mehr für mich haltbar war, dieses behördliche Studium abgebrochen. Die Anwärterbezüge, die man bekommen hat, die muss man dann zurückzahlen zum größten Teil. Deswegen bin ich auch ziemlich hoch verschuldet. Ich werde es auch noch einige Jahre weiter abbezahlen. Der akademische Ablauf und damit verbundene administrative »Tricks« und »Kniffe« wie der Tausch des Studiengangs im höheren Semester, um andere Zugangsbarrieren wie beispielsweise den Numerus clausus zu umgehen, waren nur Teilnehmer:innen bekannt, die bereits auf familiäres Vorwissen zurückgreifen konnten. Die Rolle der Hochschulen und Universitäten als Bildungsinstitutionen der Aufklärung mit dem Ziel, Feindbilder abzubauen und wissenschaftliche Horizonte zu erweitern, wurde sehr ausführlich diskutiert. Verschiedene Aussagen deuteten darauf hin, dass Dozierende Bildungslücken im Themenfeld aufwiesen, andere Studierende oder an Seminaren Teilnehmende unzureichende Sensibilität an den Tag legten oder Diskriminierungserfahrungen verharmlost wurden. Unter den Studierenden, die geoutet waren, wurde auch eine Repräsentationsproblematik diskutiert, da sie von Dozierenden dann
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 47 als Expert:innen ihrer Communitys betrachtet und angesprochen wurden. In Unikontexten kommt jetzt das Thema »Sinti und Roma« oder »Antiziganismus« nicht so oft auf. Ich habe aber ein Seminar zu Rassismusforschung belegt und da wurde auch kurz das Thema »Antiziganismus« angesprochen. Und über die Weise, wie ich mich im Seminar beim Thema »Antiziganismus« auch beteiligt habe, hat er dann gemerkt, da ist mehr dahinter. So, und dann habe ich aber gemerkt, dass es im weiteren Verlauf des Seminars immer, wenn es so in die Richtung vom Thema ging, wurde ich angeschaut. Oder dann wurde so ein halbes Fragezeichen hinter jedem Satz gemacht. So in meine Richtung: „Kannst du das bestätigen?“ Wenn Leute an der Hochschule mal über Antiziganismus sprechen, was eine absolute Seltenheit ist, dann habe ich das Gefühl, das ist gar nicht richtig eingeordnet und gar nicht mit der wissenschaftlichen Tiefe, die es eigentlich bräuchte. In der wissenschaftlichen Lehre ist keiner aus der Community mit da- bei und das ist schon mal schwierig. Wir wissen, dass es dieses schwierige Verhältnis gibt, mit der Macht- und Forschungsdominanz. Es ist manchmal zu oberflächlich, zu glatt behandelt und mir fehlt das, dass man Betroffenenperspektiven auch mit einbezieht. Dass man auf die Sensibilität hinweist und dass man in die Tiefe geht. Anderen Studierenden wurde im Gegenteil ihr eigenes Fachwissen abgesprochen und sie wurden aufgefordert, bestimmte Begriffe (nicht) zu verwenden, sofern man sie nicht als Angehörige der Minderheitengruppen gelesen hat. Studierende stehen dann im Zwiespalt zwischen wissenschaftlichen Diskurs, ihrer persönlichen Betroffenheit und der Angst des unfreiwilligen Outings und vor unvorhersehbaren Konsequenzen. Auch die unreflektierte Verwendung von historisch konstruierten Begriffen wie der rassistischen Fremdbezeichnung, die dem Antiziganismus zugrunde liegt, wurden diskutiert. Auch von einem Seminar berichtet, in welchem diese verwendet und weder durch die Lehrperson noch von Kommiliton:innen hinterfragt oder als problematisch eingeordnet wurde, was dazu führte, dass die Betroffene sich nicht dazu äußern wollte. Wir haben uns in einem Seminar mit älteren Texten beschäftigt und in diesem Zug kam es zu antiziganistischen Stereotypen. Da haben zum einen sehr viele Leute auch das »Z-Wort« im Seminar gedroppt. Ich habe mich dann nicht getraut, das anzusprechen, ob das jetzt wirklich der richtige Platz ist, dass sie das sagen. Es ging ja eigentlich um eine Textbesprechung und das hätte zu einem ganz anderen Thema geführt. Ich habe mich aber schon sehr unwohl gefühlt und wusste dann nicht, so ähnlich wie die anderen, soll ich das jetzt machen? Soll ich was sagen? Diskutiert und bemängelt wurde in diesem Zusammenhang das Fehlen dezidierter Lehrveranstaltungen, um historische und rassismuskritische Bildungslücken zu schließen. Die wenigen Erfahrungsberichte über solche Seminare mündeten in der Frustration, dass diese Veranstaltungen eher auf persönlichem Interesse der Dozierenden (auch, wenn deren Einsatz positiv
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 54 Studiengänge aus dem sozialen Bereich verstärkt ihr Augenmerk auf Minderheitenrechte und -unterstützung lenken könnten. Auch der Wunsch nach mehr Flexibilität in der fachlichen Ausrichtung wurde geäußert, sodass auch themenfremde Studiengänge Räume eröffnen, sich mit dem Themengebiet auseinanderzusetzen. Das Konzept des »Studium generale« wurde dabei angeführt und als positiv bewertet. Zudem sei davon auszugehen, dass die Bereitschaft, sich mit Antiziganismus zu beschäftigen, steigen könnte, sofern dies mit dem Erwerb von Studienleistungen (ETCS) verknüpft würde. Zu deiner Frage, in welche Studienfächer oder welche Studiengänge man das etablieren sollte, bin ich der Meinung, dass es in alle gehört. Egal, was man studiert, weil es einfach für Menschen wichtig sein sollte, egal was für einen Beruf sie erlernen oder welcher Schicht sie angehören. Ich bin auf jeden Fall sehr dafür, dass das in der Uni Platz findet, vor allem aber in der Ausbildung von Lehrer:innen und auch Sozialarbeit, Soziologie und so weiter. Ich wollte auch nur noch mal sagen, dass es gut wäre, es bei der Lehrer:innenausbildung anzusiedeln. Auch so, weil zukünftige Lehrerinnen und Lehrer haben mit allen jungen Menschen in dieser Gesellschaft zu tun. Genau da kann man das eben ansiedeln [ Studium generale ]. Für diese 15, 20 ECTS kann man dann in andere Veranstaltungen gehen. Dann wäre das natürlich auch mit Maschinenbau oder mit Mathe oder Physik oder was auch immer vereinbar. Nochmals darauf angesprochen, wie eine unterstützende Einrichtung, sei es ein Gleichstellungsbüro, eine Antidiskriminierungsstelle oder ein Diversity-Referat ausgestaltet sein müsste, um als vertrauenswürdig und fachkundig wahrgenommen zu werden, hatten die Teilnehmer:innen der Gruppendiskussion genaue Vorstellungen. Dabei ging es zunächst um die Sichtbarkeit der Einrichtung und deren Kompetenzen. Dafür wurde es als grundlegend angesehen, dass diese sich aktiv gegen Rassismus und anderen Ausgrenzungsformen positioniert. Die Studierenden bezweifelten die Kernkompetenzen der Mitarbeiter:innen zum Themenfeld, wenn dieses beispielsweise nicht explizit auf der Homepage oder in Flyern erwähnt wurde. Also zuallererst müssten sie überhaupt dafür bekannt sein, dass sie sich mit Rassismus oder rassistischen Erfahrungen von Studierenden befassen. Das ist ja bei unserem Gleichstellungsreferat eigentlich nicht die Außenwirkung. Was ich sehe ist, dass sie sich nicht damit befassen und dann glaube ich auch nicht an deren Kompetenzen zum Thema. Auch der Wunsch nach einer communitybasierten oder zumindest -orientierten Beratung wurde geäußert. Berater:innen in solchen Einrichtungen mit Migrationsbiografie oder Erfahrungen aus den jeweiligen Communitys werden als vertrauenswürdiger eingestuft und könnten dazu beitragen, Zugangsbarrieren abzubauen. Wenn die eigene personelle Besetzung oder
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 55 Wissensressourcen nicht ausreichend sind, könnte in Kooperation mit lokalen Selbstorganisationen eine Lücke geschlossen werden. Eine Community basierte Beratung wäre da sicherlich sehr hilfreich. Glaube, das würde einen Safer Space schaffen und die ganzen Barrieren, die man dann sieht, verfallen, weil man dann ja auch weiß, dass die beratende Person auch einen Hintergrund hat und diese versteht auch wirklich, was ich dabei fühle. Man könnte Kooperationen mit Selbstorganisationen starten und sich die Expertise eben von außerhalb holen, wenn man sie selbst nicht hat. Ich trau mich doch nicht, zu einer Weißen Person zu gehen und zu sagen, dass ich ein Problem habe oder ich habe was erlebt. Ich würde mich mehr trauen, zu einer Person zu gehen aus den anderen Communitys. Einer BIPoC eben. Wir brauchen mehr Repräsentation auch in diesen Stellen. Dieser Punkt wurde aber durchaus kontrovers gesehen. Dabei wurde in der Gruppe gemeinsam erörtert, dass die Erwartung einer höheren Sensibilität für die Belange von Sinti* und Roma* aufgrund einer Migrationsbiografie nicht unbedingt gut begründbar wäre. Einerseits, weil Allys und Unterstützer:innen auch aus der Mehrheitsgesellschaft stammen, und andererseits, weil es in vielen anderen Ländern auch feindselige Einstellungen gegenüber den Minderheitenangehörigen gibt. Eine Migrationsbiografie könnte folglich nicht als Garant für eine höhere Sensibilität gewertet werden. Es gibt ja sehr viele Anfeindungen gegenüber Roma und Sinti aus anderen migrantischen Gruppen. Das ist einfach so. Da würde ich voll mitgehen, dass man von migrantischen Gruppen nicht erwarten kann, gleich Empathie zu bekommen, wenn man über Antiziganismus spricht. Antiziganismus ist eben überall und der migrantische Background schützt uns eben nicht oder schafft besondere Sicherheit. Auch über die Gestaltung eines Safer Spaces und die verwendeten Symbole wurde diskutiert. Die Atmosphäre einer solchen Anlaufstelle sollte dabei Offenheit und Geborgenheit vermitteln. Vorschläge hierfür mündeten in der breiteren öffentlichen Sichtbarmachung von Diversität durch religiöse Symbole, die vereinend wirken, oder die Verwendung von Flaggen wie beispielsweise die Regenbogenfahne. Der Raum sollte Geborgenheit schaffen und Schutz bieten, dass es halt so gemütlich ist und nicht so steril, wie in einem üblichen Büro. Von mir aus darunter noch einen Regenbogen, das wäre auf jeden Fall cool und ein starkes Zeichen, dass einfach alle willkommen und hier sicher sind. Die Anlaufstelle sollte im besten Fall einfach, flexibel und unbürokratisch zugänglich sein. Lange Wartezeiten, schriftliche oder unpersönliche Voranmeldungen wurden als eine Hürde wahrgenommen, wohl wissend, dass die personellen Ressourcen der zuständigen Büros durchaus überschaubar sind (siehe auch die
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 56 Allgemeinen Angaben zu den Einrichtungen in der Online-Umfrage). Zudem wurde der Kontakt zu Selbstorganisationen als positiv und notwendig gewertet, soweit das vorhandene Personal keine Bezüge zum Themenfeld hat. Es sollte symbolisieren, dass ich da einfach reingehen kann, ohne irgendwie Hürden überwinden zu müssen. Oder vielleicht am besten gleich auch die Info, dass man mit Selbstorganisationen zusammenarbeitet. Sodass ich weiß, wenn ich da reingehe, dann muss ich denen nicht erst Antiziganismus erklären, sondern die wissen das. Über die Rolle, Kompetenzen und Möglichkeiten solcher Einrichtungen wurde lange diskutiert. Unter dem Aspekt, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, wurde erörtert, dass proaktives Handeln in Bezug auf Veranstaltungen mit Sensibilisierungscharakter als wichtiger Bestandteil der Arbeit definiert werden sollte. Dabei wurde die bloße Unterstützung in Problemfällen als zu kurz greifend wahrgenommen. Eine solche Anlaufstelle müsste auch den Anspruch haben, das Universitätspersonal zu qualifizieren, um präventiv agieren zu können. Für mich wäre es wichtig, dass sie auch in der Außendarstellung nicht nur als eine Art Kummerkasten arbeitet, sondern, dass man sich auch als normaler Betrieb etabliert und einen Namen macht. Zum Beispiel mit Veranstaltungen zu bestimmten Themen wie Rassismussensibilität, Antiziganismus, Antisemitismus usw. Da müssen auf jeden Fall auch volle Stellen hin, keine halben Stellen. Ernsthafte und dauerhafte Begleitung ist nur dann möglich. Zeitliche Ressourcen von Mitarbeitern sollten also nicht vernachlässigt werden. Nahezu alle Teilnehmer:innen der Gruppendiskussion zeigten sich bereit, die Gestaltung solcher Räume zu begleiten, ihr Fachwissen und das vorhandene Netzwerk zum Themengebiet einzubringen, sofern dies im Rahmen des Studiums anerkannt oder angerechnet würde. Viel zu oft basiere das Engagement auf ehrenamtlicher Basis, was die Verantwortung letztlich auch an die Betroffenen delegiert. Ja, ich bin so was von bereit. Sehr gerne von mir aus. Ich fahr dahin, mache einen Workshop mit denen, mit dem Team dort. Wie auch immer. Auf jeden Fall. Ich wäre auch mega bereit dafür, aber wenn ich was davon habe, also im Uni Kontext. Wenn ich zum Beispiel auch Punkte sammeln kann fürs Studium. Das erlebe ich auch oft in unserem Verein so. Wir werden dann für etwas angefragt und dann erwartet man, dass man das auch kostenlos macht.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 57 Zusammenfassung Die breite Diskussion zu den Themenfeldern Hochschulzugang und Studienaufnahme , Lebensrealität an Hochschulen und Universitäten und aktuelle Herausforderungen machten deutlich, dass studierende Sinti* und Roma* mit vielfältigen Problemkonstellationen konfrontiert sind. Vor allem Erstakademiker:innen ohne Vorbilder innerhalb der Familie oder in deren Netzwerk hatten Schwierigkeiten, sich im universitären Umfeld zurechtzufinden. Die vielfach angeführte Ausgrenzung aufgrund der Gruppenzugehörigkeit oder aufgrund des sozioökonomischen Status, die bereits in der Schulzeit begann, führte zu Unsicherheit und mangelnder Unterstützung durch die Familie. Ein zentrales Thema war die Erfahrung, dass Sinti* und Roma* in akademischen Kreisen als »besonders« wahrgenommen werden. Dies verstärkte das Gefühl von Isolation und Andersartigkeit, das viele Studierende erlebten. Gleichzeitig berichteten einige, dass sie stolz darauf seien, diesen Weg eingeschlagen zu haben, auch wenn sie dabei mit strukturellen Hürden wie frühem Zuweisungsdruck in der Schule, mangelnder Unterstützung durch die Eltern und sprachlichen Barrieren zu kämpfen hatten. Besonders deutlich wurde, dass Rassismuserfahrungen und antiziganistische Vorurteile den akademischen Weg erschwerten. Lehrende und Kommiliton:innen trugen teils durch subtile, teils durch direkte Diskriminierung dazu bei, dass sich Studierende zurückzogen oder ihre Zugehörigkeit zu den Minderheitengruppen verschwiegen. Dies führte zu einer tiefen Verunsicherung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit dem Outing als Angehörige der Sinti* und Roma*-Community. Positiv hervorgehoben wurden die Bedeutung von Vorbildern und die Notwendigkeit, positive Bilder von Sinti* und Roma* in der Gesellschaft zu stärken. Dabei zeigte sich jedoch auch die Schwierigkeit, diesen Anspruch ohne weitere Stigmatisierung zu erfüllen. Einige Studierende sahen es als ihre Aufgabe, aktiv gegen bestehende Stereotype zu arbeiten, während andere betonten, dass sie diesen Druck als belastend empfanden. Die Diskussion zu Unterstützungsangeboten und Schutzräumen an Universitäten zeigte, dass die bestehenden Strukturen wie Gleichstellungsbüros und Diversity-Büros oft nicht als ausreichend (kompetent) wahrgenommen wurden. Viele der teilnehmenden Studierenden berichteten, dass diese Angebote für sie keine echte Hilfe darstellen, da sie wenig sichtbar sind und oft nicht über die notwendige Sensibilität für Antiziganismus verfügen. Der Wunsch nach einer proaktiveren, auf Minderheitenrechte fokussierten Hochschulpolitik wurde mehrfach geäußert, ebenso wie die Forderung nach mehr Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen der Community, um die nötige Expertise sicherzustellen. Insgesamt wurde deutlich, dass die strukturellen Hürden in der Hochschullandschaft für Sin-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 58 ti* und Roma* weiterhin groß sind. Trotz individueller Erfolgsgeschichten bleibt die Notwendigkeit, auch das Hochschulsystem inklusiver und sensibler für die Belange von Minderheiten zu gestalten, ein zentraler Punkt. Empowerment, Schutzräume und spezifische Unterstützung sind notwendig, um diese Barrieren zu überwinden und den Weg für eine diversere akademische Landschaft zu ebnen.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 59 Antidiskriminierung und Diversity an Hochschulen und Universitäten Rechtliche Stellung der Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen und Universitäten In ihren aktuellen Bausteine [n] für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen berichtet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes davon, dass „verhältnismäßig wenige Beratungsanfragen zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen“ bei ihr eingehen, „was vor allem damit zu tun hat, dass das Allgemeine Gleichbehandlungs[ge]setz (AGG) keinen Diskriminierungsschutz für Studierende an staatlichen Hochschulen bietet.“ 91 Dieser für eine Personengruppe von immerhin fast drei Millionen 92 zunächst eher kontraintuitive Befund gründet in dem Umstand des Bildungsföderalismus, sodass „Beschwerdestellen gemäß § 13 AGG […] in der Regel nur für Beschäftigte der Hochschule zuständig [sind]. Sie stehen Studierenden, die Diskriminierungserfahrungen an der Hochschule machen, daher nicht grundsätzlich offen. Dies ist darauf zurückzuführen, 91 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (20243): Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Berlin, S. 10. 92 Statistisches Bundesamt (Destatis): Studierende nach Bundesländern (Stand: 13. August 2025). dass das AGG als Bundesgesetz keine Wirkung im Bildungsbereich entfaltet. Das Gesetz greift im Bereich Bildung lediglich bei privatrechtlichen Verträgen.“ 93 Was schließlich auch den vergleichsweise hohen Rechercheaufwand (siehe Online-basierte Umfrage ) erklärt, denn „[j]ede Hochschule muss individuell entscheiden, an welchen Stellen sie bei der Antidiskriminierungsarbeit ansetzt und wie sie bereits an der Hochschule bestehende Maßnahmen, Angebote und Anlaufstellen integrieren kann. […] Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt allerdings weder genaue Hinweise zur Ausgestaltung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG noch regelt es das einzuführende Beschwerdeverfahren. Das heißt, Hochschulen können selbst entscheiden, wo sie die Beschwerdestelle ansiedeln, wie sie ausgestaltet ist und ob sie ein Beschwerdeverfahren entwickeln. […] So ist aktuell nicht genau bekannt, ob alle Hochschulen in Deutschland eine Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG eingerichtet haben.“ 94 Dabei liegt im – sich wesentlich in 2024 bestätigenden 95 – Bericht aus 2023 „[m]it rund sechs 93 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (20243): Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Berlin,, S. 8. 94 Ebd., S. 7, 8, 9. 95 Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2024a): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen. Fünfter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 60 Prozent aller Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle […] der Bildungsbereich an vierter Stelle aller berücksichtigten Lebensbereiche. […] Die 244 Beratungsanfragen mit AGG Merkmalsbezug, die den Bereich »Hochschule« betrafen, lassen sich hauptsächlich Konstellationen zuordnen, die den Hochschulzugang oder auch der unzureichenden Berücksichtigung der Lebenslage von bestimmten Gruppen von Studierenden betreffen“ [Hervorhebungen im Original] 96 und auch in unserer Erhebung (siehe Allgemeiner Zugang zur Hochschule/Universität ) adressiert werden. Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin. 96 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2023): Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen. Vierter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin, S. 191, 203.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 61 Ausgewählte Befunde der Onlineumfrage Basierend auf den geclusterten Befunden der Gruppendiskussion wurde im nächsten Schritt unseres Forschungsvorhabens eine Erhebung der von den Studierenden angesprochenen Themenfelder im Hochschulumfeld unter den institutionellen Akteur:innen der Antidiskriminierung konzipiert. Vom besonderen Interesse dabei war, ob bzw. wie Beratungsstellen an Hochschulen und Universitäten sich mit diesen Themenfeldern bereits auseinandergesetzt haben und insbesondere in Erfahrung zu bringen, welche Verfahren ( Institutionalisierte Melde- und Beratungsstrukturen ), Maßnahmen und Instrumente sie hierbei entwickelt haben, um in diesen auch Antiziganismus entgegenzuwirken – also eben etwa vor dem Hintergrund der erhobenen Erfahrungen der Studierenden, inwiefern gegenüber sowohl allgemeinen Zugangsbarrieren wie besonders für Minderheitenangehörige relevanten (vgl. die Ambivalenz des Status als Erst- Akademiker:in, S. 44) welche Sensibilität besteht und welcher Umgang angestrebt wird ( Allgemeiner Zugang zur Hochschule/Universität ). Der Aufbau der Fragen war entsprechend oft zweistufig, zunächst wurde allgemein nach Dimensionen von Diskriminierung gefragt, anschließend in der Engführung auf Antiziganismus. In Abhängigkeit zum jeweiligen Antwortverhalten schlossen sich gelegentlich weitere Freitexteingabe- oder Auswahloptionen an. Unterschieden wurde bei den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ferner zwischen »nicht bekannt« und »keine Angabe«, um zu verdeutlichen, wenn eine Aussage nicht getroffen werden konnte (»nicht bekannt«) oder nicht getroffen werden sollte (»keine Angabe«). Da die thematischen Befunde jedoch nicht im luftleeren Raum stehen, sondern immer auch einer Einordnung in zunächst nicht beeinflussbare auch materielle Handlungsspielräume bedürfen, wurden abschließend noch allgemeine Angaben zur Einrichtung erhoben.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 63 A. Allgemeiner Zugang zur Hochschule/ Universität Im ersten Abschnitt der Umfrage wurden die Themenfelder Hochschulzugang und Barrieren platziert. Die Aussagen der Diskussionsteilnehmer:innen offenbarten einen starken Bezug zum auch im Allgemeinen bekannten Problemfeld von Erstakademiker:innen. Von Interesse war hier also, ob diese Problematik den unterstützenden Einrichtungen bekannt ist und wie bisher darauf reagiert wurde. In der argumentativ herleitenden Ausgestaltung der Einstiegsfrage wird zudem der bereits angesprochene, mit der Erhebung selbst verbundene Anregungscharakter (vgl. S. 34) besonders deutlich: 1. Der Zugang zur Hochschule/Universität ist voraussetzungsreich. Zulassungsverfahren erfordern ein bestimmtes Vorwissen über den Verwaltungsvorgang selbst und können so trotz grundsätzlicher Eignung bei der Bewerbung/Einschreibung Hürden darstellen. Aus der Forschung ist etwa bekannt, dass Erstakademiker:innen Diskriminierungsrisiken beim Zugang zur Hochschule/Universität ausgesetzt sind. Ist Ihnen dieses Problem schon aus Ihrer Arbeit bekannt? Gegenüber 122 Aufrufen zeigen die 110 Antworten der Einstiegsfrage ( Abbildung 2 ) angesichts von am Ende 89 vollständig abgeschlossenen Rückläufen 97 eine relativ hohe Mitwirkungsbereitschaft der schließlich an der Umfrage Teilnehmenden. Während über 70 % von diesen Diskriminierungsrisiken auch aus der eigenen Arbeit bekannt sind, muss aufgrund der mehrdeutigen Formulierung für das Viertel, die entweder mit »Nein« oder »nicht bekannt« geantwortet haben, offenbleiben, weshalb; immerhin rund ein Drittel (34 %) der Teilnehmenden konnten sich dabei ausdrücklich auf eine Überprüfung an der eigenen Hochschule/Universität beziehen ( Abbildung 3 ): 2. Wurde oder wird überprüft, ob das Zulassungsverfahren Ihrer Hochschule/Universität Diskriminierungsrisiken aufweist? Für dasjenige Drittel (36,8 %), dem eine solche Überprüfung (noch) nicht bekannt war, ergab sich damit eventuell ein Anlass, diese Frage zu klären, beziehungsweise – auch wie den 24,5 %, denen bekannt war, dass ihre Hochschule/ Universität bisher noch keine Überprüfung vorgenommen hat – solche Perspektiven zu stärken. 97 Vgl. den Methodenabschnitt zur Onlinebasierten Umfrage . Abbildung 2: Der Zugang zur Hochschule/Universität ist voraussetzungsreich […] Ist Ihnen dieses Problem schon aus Ihrer Arbeit bekannt? (n = 110)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 70 Einführung in Rassismus- und Antizyganismustheorien [sic] und -ansätze Titel nicht mehr, aber Inhalt: »Prävention gegen Antiziganismus in Bildungskontexten«; auch mit Bezug zu Hochschul-Bildung mehrere in den Erziehungswissenschaften und im Fach Geschichte Wobei der Hinweis auf eine missverständliche oder mehrdeutige Formulierung eventuell auch noch einmal die »Ja«-Antworten eher infrage stellen lässt: es wurde bisher keine Veranstaltung speziell zur Geschichte des Antiziganismus angeboten (die vorangegangene Frage ist irreführend, ich habe sie so verstanden, ob bekannt ist DASS etwas angeboten wurde - daher hier die Antwort: mit ist bekannt, dass bisher nichts angeboten wurde). Die Ergebnisse der weiteren Nachfrage zu Häufigkeit und Turnus von Lehrveranstaltungen – (Wenn ja :) Wie oft fand die Lehrveranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus statt bzw. wird diese stattfinden? – haben auch insofern nur eine sehr geringe Aussagekraft ( Abbildung 8 ), geben allenfalls einen Fingerzeig auf tendenziell nur einmalige (3x) oder punktuelle (5x) Formate gegenüber regelmäßigen (3x). Auch eigene Veranstaltungsangebote von Einrichtungen der Antidiskriminierung – 2. Hat Ihre Einrichtung/Stelle selbst Veranstaltungen, Schulungen oder Workshops zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus angeboten oder sind solche Angebote in der Planung? – sind trotz immerhin zwölf »Ja«-Angaben ( Abbildung 9 ) eher eine Ausnahme als die Regel. Die fünf von diesen unter: (Wenn ja :) Wie lautet(e) der Titel Ihrer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus? Abbildung 8 Wie oft fand die Lehrveranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus statt bzw. wird diese stattfinden? (n = 20) Abbildung 9 Hat Ihre Einrichtung/Stelle selbst Veranstaltungen, Schulungen oder Workshops zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus angeboten oder sind solche Angebote in der Planung? (n= 92)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 71 aufgeführten Beispiele belegen aber erneut auch eine erstaunliche Bandbreite möglicher Formate: die Lehrveran[s]t[]altung: Antiziganismus: Bedeutung und Verbreitung Antiziganismus: Geschichte, Untersuchung und Ausmaß Lesung mit Gianni Jovanovic[] aus Ich ein Kind der kleinen Mehrheit[ 98 ]; Gadjé- Rassismus in Schleswig-Holstein Podcast-Folge: „Es gab keine Stunde Null“ | RASSISMUS GEGEN SINTI*ZZE UND ROM*NJA | Gespräch mit Dr. Frank Reuter der Forschungsstelle Antiziganismus Rassismuskritische Universität, verschiedene Veranstaltungen innerhalb eines Fokusjahres Bei den Zielgruppen – (Wenn ja :) Wer war/ist die Zielgruppe Ihrer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus? – wurden bei möglichen Mehrfachnennungen mit je neun »Beschäftigte« und »Lehrende« nur geringfügig häufiger adressiert als »Studierende« mit acht Nennungen, offene und über die Hochschule/Universität hinausreichende Angebote hingegen wurden fünf Mal angegeben. Die in Abbildung 8 bereits erkennbare Tendenz zu punktuellen Angeboten bestätigt sich – 98 Jovanovic, Gianni & Oyindamola, Alashe (2022): Ich, ein Kind der kleinen Mehrheit. Berlin. (Wenn ja :) Wie oft fand das Angebot einer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus statt bzw. soll es stattfinden? – auch bei jenen der befragten Einrichtungen ( Abbildung 10 ). In der Überwindung rein reaktiven Umgangs auf Sensibilitäten zum Beispiel in der Prävention, aber auch bei der Gestaltung von Materialien zum Beispiel zielten die nachfolgenden, wieder zunächst allgemein auf marginalisierte bzw. nicht-privilegierte Gruppen, anschließend spezifisch auf Antiziganismus und die Repräsentation von Sinti* und Roma* gerichteten (Nach-) Fragen, deren gewisse Redundanz in der Formulierung dem Umstand geschuldet ist, dass sie in der Erhebungssituation auf der Online- Plattform jeweils auf eigenen Seiten angezeigt wurden: Abbildung 10 Wie oft fand das Angebot einer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus statt bzw. soll es stattfinden? (n = 12)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 72 3. Spielt die Frage von gesellschaftlicher Repräsentation marginalisierter bzw. nichtprivilegierter Gruppen über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? (Wenn ja :) Inwiefern spielt die Frage von gesellschaftlicher Repräsentation marginalisierter bzw. nicht-privilegierter Gruppen über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? 4. Spielt Antiziganismus oder die gesellschaftliche Repräsentation von Sinti* und Roma* über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? (Wenn ja :) Inwiefern spielt Antiziganismus oder die gesellschaftliche Repräsentation von Sinti* und Roma* über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? Während in der allgemein auf die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt ausgerichteten Frage 3 mit einem »Ja«-Stimmenanteil von annähernd 80 % ( Abbildung 11 ) ein ganz klares und prinzipiell auch naheliegendes – die Frage ist zu offen gestellt, ich leite den Bereich Antidiskriminierung, die Frage spielt täglich und immer [e]i[n]e Rolle oder ich bin Rassismusbeauftragte, damit ist die Repräsentation marginalisierter Gruppen in der Gesellschaft und an der Hochschule ein Kernthema meiner Arbeit. – Bild sich ergibt, dass durch die nachfolgende Frage nach dem Inwiefern auf 63 (!) Freitextantworten bei einem n von 70 eindrucksvoll unterstrichen wird, die mitunter in Bezug auf einzelne Strukturkategorien wie race , class und gender oder in einer intersektionalen Perspektive auf eine ganze Palette von u. a. Lehrkooperationen im Studienangebot und hochschuldidaktische Qualifikationen, Forschungskooperationen und Abbildung 11 Spielt die Frage von gesellschaftlicher Repräsentation marginalisierter bzw. nichtprivilegierter Gruppen über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? (n = 93) Abbildung 12 Spielt Antiziganismus oder die gesellschaftliche Repräsentation von Sinti* und Roma* über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? (n = 92)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 73 die Entwicklung von Lehr- und (Weiter-) Bildungsmaterialien sowie Workshops und Veranstaltung zum Empowerment, die Gestaltung der Webseite bzw. Öffentlichkeitsarbeit und auch die Erarbeitung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Strategiepapieren, Personalentwicklung, die Mitwirkung in Gremien und die Bewertung von Ordnungen, die Vergabe und Vermittlung von Praktikumsstellen oder Kooperationen mit Kommunen und/oder zivilgesellschaftlichen (Selbst-) Organisationen, (Fach-) Verbänden … verweisen. Es darf vermutet werden, dass selbst eine Antwort mit »Nein« kaum sich aufs Thematische beziehen wird, sondern wohl eher auf die Einschränkung „ über die Beratung hinaus “. In Frage 4 auf »Antiziganismus« oder die Repräsentation von Sinti* und Roma* allerdings eng geführt, kehrt sich das prozentuale Verhältnis von »Ja«/»Nein« von 80/15 zu 25/60 beinahe um ( Abbildung 12 ). Und die hier bei einem »nicht bekannt« überschaubaren insgesamt 12 von maximal 22 durch die Filterführung möglichen Antworten auf das Inwiefern passen hier dagegen in weniger als eine Spalte: Kontakt zum Landesverband, Einbezug von Antiziganismus und der Bekämpfung von Antiziganismus in den Themenkomplex Rassismus an der Hochschule Veranstaltungen/Aktionen/Material zum Thema Antiziganismus insbesondere in Kooperation mit der Diversitätsbeauftragten [E]ine Ausstellung über die Biographien von Sinti und Roma in der Universitätsbibliothek. Sichtbarmachung des Themas – z. B. über Webseite: Die Sichtbarkeit macht die Kontaktaufnahme zu diesem Thema niedrigschwelliger. Eher persönlich wissenschaftlich, da keine feste Stelle an der Universität s. o. Forschung[s]-[,] Lehr- und Verwaltungsgegenstand Erfassung von Antiziganismus/Gadjé- Rassismus in Diversitätsmonitoring, Bildungsveranstaltungen punktuelle Veranstaltungen zur Thematik Denn am Ende läuft die je spezifische Betroffenheit Gefahr, hinter einem relativ abstrakten Bekenntnis gegen »Diskriminierung« ganz allgemein praktisch zu »verschwinden«. Insofern, dass ich Antiziganismus bei meiner Arbeit und Analysen ebenso miteinbeziehe und mitdenke, wie andere Formen des Rassismus. als interne horizontale Beratungsstelle beraten wir auch Hochschulleitung auf struktureller Ebene zu Antidiskriminierung (bspw. Erstellung von Verfahrens-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 74 wegen in Fällen von Diskriminierung, Antidiskriminierungssatzung). Explizite Schwerpunkte auf Rassismus gegen Sinti* und Roma* haben wir nicht. Maßnahmen der intersektionalen Gleichstellung auf allen Ebenen Umso wichtiger ist es daher, „im Zweifel [V]erweisberatungen anbieten zu können“: Ich arbeite aus eigener intersektionaler Perspektive heraus und arbeite mit verschiedensten Akteur*innen unterschiedlichster Diskriminierungsrichtungen zusammen. Um mich zu vernetzen, mich weiterzubilden und im Zweifel [V]erweisberatungen anbieten zu können. Von insbesondere für studierende Angehörige der Minderheiten kaum zu überschätzender Bedeutung sind die nicht selten unfreiwilligen und verletzenden Konfrontationen mit einem vermeintlichen Selbst, das in den Fremdbeschreibungen der – auch wissenschaftlicher – Literatur begegnet. Als ein wirksames Instrument der Antidiskriminierung wurde daher auch von den Teilnehmenden der Gruppendiskussion eine Auseinandersetzung mit den Literaturbeständen in den Bibliotheken 99 beurteilt (vgl. S. 50), zu welchen daher auch die institutionellen Akteur:innen im Rahmen der onlinebasierten Erhebung befragt werden sollten: 5. Ist die Frage des Literaturbestandes über Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität schon einmal zum Thema Ihrer Arbeit geworden? Nicht nur, dass gerade einmal in einem einstelligen Prozentbereich (6,6 %, Abbildung 13 ) der Literaturbestand zum Thema wurde, auch ist – (Wenn nein oder nicht bekannt :) Ist – auch unabhängig von Ihrer Arbeit – eine Auseinandersetzung mit dem Literaturbestand zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität geplant? – in einem ganz ähnlichen Umfang (4,9 %, Abbildung 14 ) bisher nur bekannt, dass eine entsprechende Auseinandersetzung beabsichtigt wäre. 99 Siehe hierzu auch Dr. Karolin Bubkes Gastbeitrag zu Antiziganismus im Bibliotheksbestand . Abbildung 13 Ist die Frage des Literaturbestandes über Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität schon einmal zum Thema Ihrer Arbeit geworden? (n = 91)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 75 Von den sechs Teilnehmer:innen der Befragung, die von einer aktiven Auseinandersetzung wussten ( Abbildung 13 ) – (Wenn ja :) Können Sie eine Einschätzung des vorhandenen Literaturbestands zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität geben? – trauten fünf sich ein Urteil über den Literaturbestand zu und vergaben – Wenn ja :) Bitte vergeben Sie eine Schulnote für den vorhandenen Literaturbestand zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität. – für die Bibliothek ihrer Hochschule/Universität mit einer (!) »guten« Ausnahme drei Mal ein »mangelhaft« sowie ein »ungenügend« ( Abbildung 15 ). Prädikat: durchgefallen. Abbildung 14 Ist – auch unabhängig von Ihrer Arbeit – eine Auseinandersetzung mit dem Literaturbestand zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität geplant? (n = 81) Abbildung 15 Bitte vergeben Sie eine Schulnote für den vorhandenen Literaturbestand zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität. (n = 5)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 77 C. Institutionalisierte Melde- und Beratungsstrukturen Institutionalisierte Melde- und Beratungsstrukturen sind entscheidend, um das Ausmaß und den Umgang mit Diskriminierung an Hochschulen und Universitäten systematisch zu erfassen und daher auch zentral für die Bekämpfung des Antiziganismus: 1. Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität eine vertrauliche Beratung bei Diskriminierung? Bemerkenswert ist hier weniger der »Ja«- Stimmenanteil ( Abbildung 16 ) von über 95 %, sondern, dass auch die Perspektiven dreier Teilnahmen von Hochschulen/Universitäten in die Erhebung eingegangen sind, an denen eine vertrauliche Beratung bisher nicht angeboten wird. Von den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zur vertiefenden Frage, (Wenn ja :) Wer bietet eine vertrauliche Beratung bei Diskriminierung an? wurden – bei möglichen Mehrfachnennungen – genannt ( Abbildung 17 ): 72x Gleichstellungsbeauftragte:r 40x Ansprechperson für Antidiskriminierung 35x Antidiskriminierungsberatung 18x Antidiskriminierungsbeauftragte:r 12x Ansprechperson für Rassismus Über das Freitextfeld wurden in insgesamt 41 Einträgen noch ergänzt beziehungsweise konkretisiert: AGG-Beauftragte:r/-Beschwerdestelle Anlaufstelle bei Diskriminierung Ansprechperson für den Umgang mit persönlichen und beruflichen Belastungssituationen Abbildung 16 Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität eine vertrauliche Beratung bei Diskriminierung?“ (n = 91) Abbildung 17 Wer bietet eine vertrauliche Beratung bei Diskriminierung an? (n = 85)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 78 Ansprechperson für Opfer sexualisierter Gewalt Arbeitsstelle Antiziganismusprävention Arbeitsstelle barrierefreies Studium AStA/-Referate Beauftragte:r für chronisch Erkrankte/Behinderte/Inklusion Beauftragte:r für Hinweisgeber Beratungs- und Informationszentrum für Eltern und Soziales Beschwerdestelle DIE Office Diversitybeauftragte:r/-Stelle Erst- und Verweisberatungsnetzwerk für Diskriminierungsfragen Frauenbeauftragte Gleichstellungsreferent:in Inklusionsbeauftragte:r Ombudspersonen Personalrat Psychologische Beratung des Studierendenwerkes Rassismusbeauftragte:r Referent:in für diversity policies Schwerbehindertenvertretung Servicestelle Diversity Studiengangsberatung Vertrauens-Dozent:innen Vertrauensrat Zentrale Studienberatung Die Vielfalt der genannten lokalen Beratungsangebote verweist zunächst auf die Vielfalt auch der Beratungsbedarfe und damit auch von Diskriminierungsrisiken – inwiefern sich diese Strukturen Betroffenen vor Ort situativ erschließen, ergibt sich hieraus jedoch nicht. Während – 2. Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität eine Richtlinie oder Satzung zur Prävention und Intervention (Beratung/Beschwerde) bei Diskriminierung? – es in knapp drei Vierteln der an der Erhebung teilnehmenden Einrichtungen Richtlinien oder Satzungen zum Umgang mit Diskriminierung gibt ( Abbildung 18 ), ist nur von etwas mehr als einem Zehntel dieser Vorgaben ( Abbildung 19 ) bekannt, dass – (Wenn ja :) Wird in dieser Richtlinie oder Satzung auch auf die Prävention bzw. den Umgang mit Antiziganismus eingegangen? – dort auch auf Antiziganismus eingegangen wird, was sich jedoch in drei Antworten auf Nachfrage – (Wenn ja :) Inwiefern wird in dieser Richtlinie oder Satzung auch auf die Prävention bzw. den Umgang mit Antiziganismus eingegangen? – erneut auf einen gleichsam »inklusiven« Rassismusbegriff zurückführen lässt, der Rassismus gegen Sinti* und Roma* bzw. Antiziganis-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 79 mus gewissermaßen »mitmeint«, aber eben nicht ausdrücklich ausweist. Dass zehn der befragten Einrichtungen »nicht bekannt« ist, ob es – 3. Gibt es an Ihrer Institution die Möglichkeit, diskriminierendes Verhalten zu sanktionieren? – an ihrer Hochschule/Universität Sanktionsmöglichkeiten gibt, und sieben es verneinen, irritiert weitaus mehr, als 68 »Ja«-Angaben überraschen. Auf die Frage: (Wenn ja :) Inwiefern kann diskriminierendes Verhalten sanktioniert werden? erfolgten über Freitextfeldeingaben 55 (!) zum Teil sehr ausführliche Antworten, die eine große Bandbreite an erprobten und möglichen Umgangsweisen zum Ausdruck bringen – und auch den hohen Gebrauchswert klarer – gesetzlicher wie interner – Regelungen 100 : Es gibt ein mehrstufiges Verfahren, differenziert nach Personengruppen. Bei Beschäftigten kann das bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Universitätsintern möglich sind ar beits-, dienst-, zivil- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Disziplinarverfahren/Disziplinarmaßnahmen; Abmahnung, Kündigung, Vertragsauflösung; Hausverbot, Exmatrikulation). Mit einem offiziellen Beschwerdeverfahren nach dem AGG (auch für Studierende) [Die Hochschulleitung] kann Beurlaubungen aussprechen, in schwerwiegenden Fällen wären auch Exmatrikulationen möglich – dies kam bisher nie vor und ist auch rechtlich problematisch. 100 So wird auch auf in Hochschulgesetzen detailliert geregelte Sanktionsmöglichkeiten hingewiesen, beispielsweise in § 51a »Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen« des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz) vom 16.09.2014. Abbildung 18 Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität eine Richtlinie oder Satzung zur Prävention und Intervention (Beratung/Beschwerde) bei Diskriminierung? (n = 89) Abbildung 19 Wird in dieser Richtlinie oder Satzung auch auf die Prävention bzw. den Umgang mit Antiziganismus eingegangen? (n = 64)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 86 toring mit Frageblock zu Diskriminierungserfahrungen und auch explizi[t] Antiziganismus; geplant ist eine regelmäßige Zusammenarbeit/ Austaus[ch]/ Bildungsangebote mit der [Sinti* und Roma* Selbstorganisation] Insgesamt bestätigt sich: Antiziganismus ist m. E. als Diskriminierungsform viel zu wenig bekannt. Dennoch lassen sich zumindest zu Diskriminierungserfahrungen im Allgemeinen – (Wenn ja :) Welche Erkenntnisse wurden aus den Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen gewonnen? – Erkenntnisse formulieren. Insgesamt 19 Einträge über das Freitextfeld wiesen darauf hin: Dass es Diskriminierung in verschd. Facetten bei uns gibt. Diese grundsätzliche Feststellung musste leider durch eine Abfrage getroffen werden. Die Hochschule ist kein geschützter Raum, sondern hier findet man genauso Sexismus und Rassismus und vieles mehr. Die Struktur mit den systemimmanenten Abhängigkeiten führt zu einer hohen Dunkelziffer von Übergriffen. Neben der Erkenntnis, dass Richtlinie und Anlaufstellen sind nicht bekannt. Betroffene kennen die Beschwerdewege nicht. Eine Antidiskriminierungsbe[ra]tungsstelle als zentrale Anlaufstelle wäre wünschenswert. hohe Hürden, Vorfälle zu melden Anlaufstellen weitgehend unbekannt Maßnahmen greifen teilweise nicht zeigt sich vor allem noch eine Vielzahl von Desiderata: Es braucht nach wie vor grundsätzliche Sensibilisierung zum Thema Antidiskriminierung Welche Studierendengruppen »gefährdet« sind. Warum sich [B]etroffene nicht melden. Welche Statusgruppen sind besonders betroffen; Welche Ansprechpersonen und Beratungsstellen sind bekannt; Wie sind die Meldequoten je nach Diskriminierungserfahrung; Welche Diskriminierungsmerkmale sind mehr oder weniger relevant; Welche Maßnahmen wünschen sich Betroffene usw. Festgestellt wurde jedoch: Diskriminierung ist kein marginalisiertes Problem. Mikroag[g]ressionen sind die häufigste Form von Diskriminierung. Weibliche Personen leiden doppelt. Männliche Personen sprechen Diskriminierungserfahrungen nicht bis kaum an. Es bleibt dennoch noch zu häufig beim allgemeinen Befund: es gibt einen nicht unwesentlichen Anteil von Studierenden an der Universität, die Diskriminierung erfahren
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 87 Immerhin 15 Einrichtungen berichteten schließlich noch – (Wenn ja :) Welche Maßnahmen wurden aus diesen Erkenntnissen zu Diskriminierungserfahrungen abgeleitet? – von heraus abgeleiteten Maßnahmen: 1. Intensivierung der Prävention in den Bereichen sexistischer und rassistischer Diskriminierung. 2. Ausbau der Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsangebote für Beschäftigte, Erarbeitung eines Fortbildungskonzepts (laufend) Transparentere Kommunikation über gültige Prozesse und die Entwicklung [d]es code of conduct, auf den sich niedrigschwellig bezogen werden kann, neben der AGG-Beschwerdestelle Diversity Audit, rassismuskritische Veranstaltungen und Informationsangebote Verschiedene Ansprechpersonen auf verschiedenen Ebenen wurden benannt. Die Möglichkeit, anonym Probleme zu melden. Einrichtung einer Antidiskriminierungsberatung Schaffung einer zentralen Anlaufstelle Transparente Verfahrenswege und Schulung für Anlaufstellen regelmäßiges Monitoring soll durchgeführt werden Veränderungen im Bezug auf AGG Meldung/Beauftragung breitere Aufstellung der Beschwerdestelle Einbinden [der Hochschulleitung] Feedbackschleifen Schulungen auf Leitungsebenen regelmäßige Informationen und Veranstaltungen, Anregung zu Diskussionen Integration der Thematik in Forschung und Ausbildung Verstärkte Präsenz der entsprechenden Ansprechpersonen Überarbeitung der GOs und Satzungen des AStA und StuPa. Erarbeitung eines Awarenesskonzepts durch den AStA. Forderung von Safe-Spaces und Vertrauenspersonen auf studentischen Veranstaltungen Mehr Sensibilisierungsmaßnahmen für Lehrende, S[t]udierende, Beschäftigte und Beratungsstellen. Verstärkter Fokus auf Bekanntmachung der Anlaufstellen. 1. Tag der Gleichstellung, Thema Rassismus
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 89 D. Maßnahmen und Instrumente Die nachfolgenden Fragestellungen zu Maßnahmen und Instrumente der jeweiligen Einrichtungen waren wichtig, um zentrale Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Hochschulen und Universitäten den Kampf gegen Diskriminierung und insbesondere Antiziganismus gestalten. Da negative Erfahrungen seitens der Studierenden aufgrund von machtasymmetrischen Beziehungen nur selten gemeldet werden (wie sich auch im vorherigen Teilbereich schließlich bestätigt hat), sind Bemühungen, den Zugang zu unterstützenden Maßnahmen barrierefrei zu gestalten, relevant für das Gelingen von Antidiskriminierungsarbeit im Allgemeinen und der Bekämpfung von Antiziganismus im Besonderen. 1. Es ist bekannt, dass Angehörige von Diskriminierung betroffener Gruppen Erlebnisse nicht immer melden oder Beratungsstellen aufsuchen. Welche Vorkehrungen und Maßnahmen gibt es an Ihrer Hochschule/Universität, um die Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit sicherzustellen? Insgesamt 55 Einrichtungen berichteten – in weiterhin beeindruckender, im Kontext unseres explorativen Ansatzes kaum im Einzelnen angemessen zu würdigender Ausführlich- und Ernsthaftigkeit – von ihren Bemühungen, die im Sinne einer Bestandsaufnahme und als eine Art »Ideenspeicher« mit hohem Anregungspotenzial im Folgenden nur in aggregiert kuratierten Original-Beiträgen dargestellt werden können, von denen der folgende bereits eine Vielzahl von relevanten Aspekten herausstellt: 1. Regelmäßiger Versand von Informationen zu den Beratungsangeboten an Beschäftigte und Studierende. 2. Beratung ist auf Deutsch und Englisch persönlich, telefonisch, per Mail oder Videokonferenz möglich, auch anonym. Kurzfristige Terminvereinbarung. 3. Zur persönlichen Beratung [kann] eine Person des Vertrauens mitgebracht werden. 4. Zusicherung vertraulicher Beratung bei internen Beratungsstellen, garantierte Anonymität gegenüber der Universität bei externen Beratungsstellen (Psychologische Beratung des Studierendenwerks, externe Konfliktberatung für Beschäftigte). 5. Die primären Beratungsstellen für Diskriminierung pflegen aktiv Kontakte zu vulnerablen und unterrepräsentierten Gruppen (Vertrauensaufbau).
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 90 Bemühungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der (Beratungs-) Angebote werden häufig genannt: Die Kontaktinformationen und die Richtlinie Antidiskriminierung sind auf der Website leicht zu finden und für jede Person zugänglich. Hinweise auf Homepage, Information dazu im Rahmen von Lehrveranstaltungen Transparenz und Kommunikation der Beschwerde- bzw. Beratungsmöglichkeiten Zugang auch per Mail, Hauspost, Vereinbarung von Terminen außerhalb der Hochschule Einheitliche Kontaktmöglichkeit, bessere Sichtbarkeit durch eigene Website Schaffung einer zentralen Anlaufstelle Sichtbarkeit der Beratenden bei studentischen Veranstaltungen Ansprache in Studierendenversammlung wir planen eine Informationskampagne Werbung für bestehende Instrumente Diversity Week Plakate und Flyer Niederschwellige Kommunikation der bestehenden Beratungsangebote, bspw. über Instagram. Online Infoveranstaltungen, bei denen eins sich anonym dazuschalten kann, Infoflyer und Plakate an öffentlichen Orten Transparenz bzgl. Anlaufstellen in Richtlinie Breit aufgestellte, niederschwellige Kontaktaufnahme zu Anlaufstellen; Aktive Be[]werbung von K[u]mmerkasten und Beschwerdeplattform Die Erweiterung von »Niedrigschwelligkeit« ist ein regelmäßig genanntes Anliegen: niederschwellige Beratungsangebote (Vertrauensstudierende) Einrichtung von Diversity-Lotsen (Studierende, die als niedrigschwellige Ansprech- und Weiterleitungspersonen agieren) z. B. Peer-Mentoring-Programm für verschiedene Zielgruppen, in denen die Studierenden sich untereinander austauschen, vernetzen und empowern können (plus Rahmenprogramm seitens der Hochschule) Mentor/innen in der Studierendenbegleitung Antidiskriminierungsberatung in einer Fakultät der Hochschule und nur auf eine Fakultät bezogen niedrigschwellige, dezentrale Anlaufstellen in Fakultäten und zentralen Einrichtungen unterschiedliche Ansprechpersonen aus verschiedensten Bereichen und Statusgruppen niedrigschwelliger Zugang zur Beratung (Anfangen per Email, Online-Beratungs- angebot) Wir achten darauf, dass alle Ansprechpersonen transparent erkennbar sind und das Team divers aufgestellt ist, z. B. auch in der Zugehörigkeit der Ansprechpersonen zu den unterschiedlichen Fakultäten. So haben die Studierenden die
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 91 Möglichkeit, sich entweder bewusst an eine Person wenden zu können, die im eigenen Studiengang und mit den erwähnten Personen agiert[,] oder bewusst eine Ansprechperson zu wählen, die keinen Bezug zum eigenen Studienverlauf hat. Stärkerer Einbezug und die Vernetzung von Akteur:innen und (Selbst-) Organisationen an der Hochschule/Universität und im kommunalen Umfeld wird angestrebt: Möglichkeit der Vernetzung Angehörigen bestimmter Minderheiten, sich zu vernetzen--einschließlich gezielter Ansprache, niederschwelliger Zugang zu finanziellen Mitteln für diese Gruppen als Anreize, sich überhaupt zu formieren (hier auch beratende Unterstützung von Studierenden für die Bewerbung/ Akquise von Mitgliedern in der Anfangsphase) Gespräche mit organisierten Gruppen an der Uni, Gespräche mit Beratungsstellen, Austauschrunden Bildung eines niedrigschwellig ansprechbaren Netzwerk aus Erst- und Verweisberater*innen, Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten mit regelmäßigen persönlichen Vorstellungen, Schulungen für alle Hochschulangehörigen Austausch mit anderen Akteuren der regionalen Antidiskriminierungsarbeit. Zusammenarbeit mit Communities vor Ort durch die Stabsstelle Aufgrund von Rassismuserfahrungen von Angehörigen der Hochschule in der Stadt werden derzeit Konzepte für safe spaces erarbeitet sowie Austausch und Vernetzungsveranstaltungen geplant. Beteiligung an stadtweitem Netzwerk zu Antidiskriminierung: Dort soll eine universitätsexterne AD-Beratung aufgebaut werden (= Anlaufstelle, wenn Vertrauen in die Universität nicht vorhanden). Zusammenarbeit im community Strukturen bzw. studentischer Selbstorganisation wir sind dabei[,] mehr mit dem AStA zusammenzuarbeiten […] sowie mit den Fachschaften, um bereits zu Beginn des Semesters auf unsere Angebote aufmerksam zu machen. Auch technische und verfahrensmäßige Dimensionen sind berührt: anonyme Hinweisgeberrichtlinie und -schutz Allgemeines Feedbackmanagement, in dem au[ch] Diskriminierungserfahrungen benannt werden können Hinweis auf die Möglichkeit eines anonymen Vorgehens auf Wunsch unterschiedliche Formen der Kontaktaufnahme Erreichbarkeit an allen Arbeitstagen mit zeitnaher Antwortgarantie Organisatorische und institutionelle Voraussetzungen werden thematisiert: Einrichtung einer Erstberatung mit (möglichst vielfältigen und geschulten) Vertrauenspersonen, Einrichtung einer Beschwerdestelle nach AGG. Möglichkeit, sich an die Gleichstellungskom-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 92 mis[si]on/Gleichstellungsbeauftragte zu wenden (auch anonym) (Andere) Formate werden ge- und versucht oder ausgebaut: Sensibilisierung, Trainings auch Online-Beratung möglich Empowerment-Workshops für BIPOC- Studierende einmal pro Semester Doch nicht nur Herausforderungen und von den diesen begegnenden Bemühungen wurde berichtet, einmal auch davon, wie diese zu einem – zumindest ersten – Erfolg führten: Es wurde jahrelang nichts gemeldet, da es keine Vertrauensperson gab. Dann haben Studierende zig Fälle rassistischer, sexistischer und queerfeindlicher Diskriminierung anonym gesammelt und Druck auf die Hochschulleitung aufgebaut. So wurde eine Stelle als Antidis[kriminierungs]beauftragte und vertrauliche Beraterin geschaffen mit wenigen Wochenstunden (unter 5 h). Mit hohen Schnittmengen, jedoch mit einem stärkeren Fokus von der Seite der Betroffenen her zielte auch die nächste Frage: 2. Werden Betroffene von Diskriminierung ermutigt, Vorfälle zu melden? Gerne hätten wir mehr zu den Hintergründen der drei Antworten mit »Nein« oder den fünf, denen dies »nicht bekannt« ist ( Abbildung 25 ) erfahren, aber aufgrund der Filterführung wurde nur bei den 77 »Ja«-Antworten genauer nachgefragt: (Wenn ja :) An welche Stellen werden Betroffene von Diskriminierung ermutigt, Vorfälle zu melden? Worauf 61 Einträge im Freitextfeld folgende, abermals zusammenfassend aggregiert dargestellte Hinweise zu – wie sich zeigt, war auch hier die Frage uneindeutig und nur bedingt ergiebig formuliert: – sowohl an welche Stelle wie an welchen Stellen geben. Als Stellen, an denen Betroffene ermutigt werden, werden im Wesentlichen die in Frage D 1 genannten Gelegenheiten – siehe vorherige Antworten – angeführt wie Erstsemesterveranstaltung, Semestereröffnung homepage, newsletter, ind. Ansprachen Flyer, Plakate und Aushänge, Homepage Infoveranstaltungen der zentr. GBA Im Rahmen von Aktionstagen Abbildung 25 Werden Betroffene von Diskriminierung ermutigt, Vorfälle zu melden? ( n = 87)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 93 Aber auch: In der Präambel unserer Antidiskriminierungsrichtlinie, in Informationsmaterialien und Schulungsangeboten. Im Beratungskontext bei der Vorstellung der vertraulichen Antidiskriminierungsberatungsstellen in O-Wochen in O-Phase oder bei großen zentralen Veranstaltungen werden Teilnehmende ermutigt, sich an Awarenessteams zu wenden Personalversammlung Polizei, Anti-Diskriminierungsstelle der Stadt, Kummerkasten der Hochschule Schulungen zum Jugendschutz und Prävention E-Mail Signatur Als Stellen, denen zu melden Betroffene ermutigt werden, wiederholen sich im Wesentlichen die in Frage C 1 bereits genannten, aber auch: es gibt eine studentische Arbeitsgruppe als Anlaufstelle, die in sozialen Netzwerken aktiv ist. Diese Gruppe ist mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten vernetzt. Evaluation Andere interne Anlaufstellen für Beratung weiter Verweis auf externe Beratungsmöglichkeiten In der Hinwendung zu den im Rahmen unseres Vorhabens besonders interessierenden Minderheitenangehörigen – 3. Existieren spezielle Programme oder Initiativen zur Sensibilisierung von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden im Hinblick auf Antiziganismus? – bestätigt auch hier sich die bisherige Leerstelle ( Abbildung 26 ): Es wird von drei Hochschulen/Universitäten berichtet, an denen solche Initiativen bekannt sind, zu denen aber in der filtergeführten Nachfrage (zumindest an dieser Stelle) – (Wenn ja :) Welche Programme oder Initiativen zur Sensibilisierung von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden im Hinblick auf Antiziganismus gibt es? – keine (gegebenenfalls weiteren/ergänzenden) Angaben gemacht werden. Abbildung 26 Existieren spezielle Programme oder Initiativen zur Sensibilisierung von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden im Hinblick auf Antiziganismus? (n = 87)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 94 Allerdings sind ( Abbildung 27 ) – 4. Plant Ihre Hochschule/Universität weitere Schritte, gegen Antiziganismus vorzugehen? – bei einer mit 50 signifikanten Anzahl an »nicht bekannten« Antworten an zehn Hochschulen/Universitäten Maßnahmen geplant. Von den insgesamt sieben filtergeführten Konkretisierungen – (Wenn ja :) Welche Schritte, gegen Antiziganismus vorzugehen, plant Ihre Hochschule/Universität? – bleiben zwar auch einige eher unspezifisch: niedrigschwellige[s] Trainingsangebot mit Schwerpunkt Anti-Bias für alle Hochschulangehörige Schulungen, Infomaterial, Überprüfung Bewerbungsprozess Andere hingegen beziehen sich dabei ausdrücklich auf das antiziganistische Ressentiment: Aufnahme des Themas in zukünftig thematisch anschlussfähige Veranstaltungen Nach Auswertung des Diversitätsmonitorings mit Fragen zu Diskriminierun[gs]erfahrung und An[]tiziganismus ggf. Anschlussbefragungen und Interviews zu Antiziganismus, Austausch mit der [Sinti* und Roma* Selbstorganisation], Infoveranstaltungen, AGG Schulungen, Lesungen, Austauschformate mit Studierenden Aktualisierung der Senatsrichtlin[i]e Partnerschaftliches Verhalten, Erweiterung der Informationsseiten zu Ras- si[s]mus um Antiziganismus. Bei Veranstaltungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, die eine diskrimi- [ni]erungskritische Ausrichtung haben, w[ir]d dieses Thema künftig expliziter angesprochen. Schließlich findet sich auch der freundliche Hinweis auf das Erreichen eines mit der Erhebung verfolgten Anliegens: Auf Grund dieser Umfrage ist der (neue) Antidiskriminierungsbeauftragte sehr motiviert, das Thema anzugehen. Abbildung 27 Plant Ihre Hochschule/Universität weitere Schritte, gegen Antiziganismus vorzugehen? ( n = 88)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 95 Dass die festzustellende Marginalität der Themenstellung des Antiziganismus und der Lebenswirklichkeit von studierenden Sinti* und Roma* auch in der Antidiskriminierungsarbeit nicht auf grundsätzlich mangelnde Bereitschaft oder Sensibilität der dort in der Regel und ganz bestimmt in unserer Erhebung engagiert Tätigen zurückzuführen ist, belegen – 5. Was würden Sie sich selbst von Ihrer Hochschule/Universität in Bezug auf die Bekämpfung von Antiziganismus wünschen? – die von 43 Einrichtungen zu den Rahmenbedingungen an ihren Hochschulen/Universitäten, formulierte Bedarfe: Bewußtseinsbildung; mehr Zivilcourage von Angehörigen, bei Diskriminierung einzuschreiten/ diese zu benennen; Möglichkeiten, diejenigen, die am wenigsten geneigt sind, an Schulungen teilzunehmen, zu schulen; mehr hochschulöffentliche Thematisierung, Schutzkonzepte gegen rechte Angriffe und Anfeindungen, Gruppenspezifische Repräsentation in Hochschulgremien, ein Diversitätsteam mit Angehörigen aller in Deutschland diskriminiert und verfolgten Communities, genuine Nachteilsausgleiche und nicht nur die [p]rüfungsrechtlichen Krümel, Vollstipendien speziell für Ashkali, Rom*nja und Sinti*zze, spezielle Forschungsförderung und Ausschreibungen zu Antiziganismus/ Gadjé-Rassismus und auch für Forschung zu gegenwärtiger gesellschaftlicher Situation und gesellschaftlicher Beiträge von Ashkali, Rom*nja und Sinti*zze Das Problem sollte zunächst als solches benannt und dann bekannt gemacht werden. Effektiver Schutz von Whistle- Blower*innen. Dazu braucht es vor allem: Antiziganismus als eine Form der Diskriminierung sichtbar machen Antiziganismus soll explizit als eine Form von Diskriminierung benannt werden schließlich aber auch: mehr finanzielle Mittel und ein Bekenntnis der Hochschulleitung Ressourcen, um die unterschiedlichsten Rassismen mit den unterschiedlichen Wirksamkeiten zu thematisieren und Lehrende/Beschäftigte zu professionalisieren sowie Studierende zu sensibilisieren. Beratungsstellen/AD-Beauftragte schaffen und: Eine Sensibilisierung sowie klare Zuweisung der Beratung sowie mehr an inhaltlicher Behandlung im wissenschaftlichen Bereich um [S]tudierende zu sensibilisieren. Wie auch generell zu anderen Formen von Rassismus: Intensivere Fortbildung und Sensi[bil]isierung des lehrenden und verwaltenden Personals zu Antiziganismus, auch der Studierenden, Einbindung des Themas ins Curriculum als Pflichtthema. Barriereabbau bei der Aufnahme von Studierenden aus der Sinti und Romac[o]mmunity. prominentere Antidiskriminierungsaktivitäten bezüglich Antiziganismus zusätzlich zu der Forderung nach Res-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 103 E. Allgemeine Angaben zu der befragten Einrichtung Zur besseren Einordnung der Handlungsspielräume wurden abschließend noch allgemeine Kennziffern zur Einrichtung erhoben: Von insgesamt 87 Antworten kamen, bei einmal »keine Angabe«, 38 von Universitäten 34 von Hochschulen für angewandte Wissenschaften acht von musisch-künstlerischen Hochschulen drei von Pädagogischen Hochschulen sowie von je einer Technischen Hochschule Hochschule für Öffentliche Verwaltung sowie einer Universität gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule. 101 Neben zwei in kirchlicher und neun privaten waren 75 der mitwirkenden Hochschulen/Universitäten in staatlicher Trägerschaft, was vor dem Hintergrund der rechtlichen Stellung der Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen und Universitäten ein durchaus interessanter Befund ist. 102 101 An welcher Hochschulform ist Ihre Einrichtung angesiedelt? 102 Wie ist Ihre Hochschule/Universität organisiert? Es haben sich Hochschulen/Universitäten aller Größenordnungen 103 beteiligt, darunter erfreulich viele kleine(re): 35 bis 5.000 Studierende 19 bis 10.000 Studierende 17 bis 20.000 Studierende zwölf bis 40.000 Studierende eine bis 70.000 Studierende eine bis 100.000 Studierende. Der Großteil des in den befragten Einrichtungen an der Erhebung mitwirkenden Personals stellen 30 hauptamtlich Beschäftigte und 22 nebenamtlich Beauftragte in Vollzeit, gefolgt von zwölf hauptamtlich Beschäftigten und elf nebenamtlich Beauftragten in Teilzeit. 104 Mehrheitlich handelt es sich dabei wohl auch um das insgesamt in den Einrichtungen tätige Personal, geben doch mit 37 über 40 % der Antwortenden an, dass ihre Einrichtung über weniger als ein Vollzeitstellenäquivalent (VZÄ) nur verfügt, weitere 13 über ein VZÄ, sechs über anderthalb und je drei über zwei beziehungsweise zweieinhalb. Zehn jedoch verfügen wiederum sogar über drei oder mehr VZÄ. 105 103 Wie viele Studierende sind an Ihrer Hochschule/Universität immatrikuliert? 104 Wie ist Ihre Einrichtung strukturell und personell aufgestellt? 105 Wie viele Personalstellenanteile stehen Ihrer Einrichtung insgesamt zur Verfügung?
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 104 Die Beschäftigungsverhältnisse 106 in den mitwirkenden Einrichtungen der Antidiskriminierung an Hochschulen und Universitäten sind zu einem überwiegenden Teil unbefristet (30x), oder wenigstens überwiegend unbefristet (27x). Demgegenüber stehen in unserer Erhebung elf überwiegend befristete und sieben befriste Vertragskonstellationen. Als Eigenbezeichnung 107 – vgl. ergänzend hierzu auch die auf S. 77 bereits aufgeführten Beratungsinstitutionen – fungieren (zum Teil mehrfach genannt und zur besseren Darstellung bei moderaten Abweichungen zusammengeführt): Abteilung/Ansprechperson/Arbeitsbereich/Büro für Chancengleichheit und Antidiskriminierung Ansprechperson für sexuelle Belästigung, Diskrimin[i]erung und Mobbing. Antidiskriminierungsbeauftragte:r/ -beratung/-stelle Beauftragte:r für Antidiskriminierung Beschwerdestelle gegen Diskriminierung DEI Office Diskriminierungs-/Diversitybeauftragte:r 106 Wie ist die Beschäftigungssituation an Ihrer Einrichtung? 107 Wie lautet die (Eigen-)Bezeichnung Ihrer Einrichtung (z. B. Diversity-Beauftragte, Antidiskriminierungsberatung, Ansprechperson für Antidiskriminierung, Gleichstellungsbüro, …)? (Zentrale) Gleichstellungsbeauftragte:r/-büro/-kommission Ombudsstelle Referat/Referent:in für Chancengerechtigkeit/Diversity/Gleichstellung und Diversity/Antidiskriminierung und Diversity Stabsstelle Diversität und Antidiskriminierung/Diversitätsmanagement/ Diversity Vertrauensperson für Erstberatung und Beschwerdestelle nach AGG Zentrale Studienberatung Mit 41 sind die meisten der befragten Einrichtungen seit über fünf Jahren bereits etabliert, 18 bestehen 108 seit drei bis fünf und zwölf seit einem bis drei Jahre, sechs Einrichtungen sind zum Zeitpunkt ihrer Mitwirkung noch weniger als ein Jahr jung gewesen – bei sechs ist schließlich der Tätigkeitsbeginn nicht (mehr?) bekannt. In Übereinstimmung zur Gründung der Einrichtung sowie der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse geben 25 der Befragten an, mehr als fünf Jahre bereits im Bereich der Antidiskriminierung tätig zu sein, weitere 20 sind es mindestens seit drei Jahren und 23 seit einem – 14 weniger als ein Jahr. 109 108 Seit wann existiert Ihre Einrichtung? 109 Wie lange sind Sie bereits beruflich im Bereich der Antidiskriminierung an Ihrer Hochschule/Universität tätig?
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 105 Reflexion der Ergebnisse Gemäß des forschungsethischen Ansatzes dieser Forschungsarbeit mit dem Anspruch, die Perspektiven, Bedürfnisse und das Wissen der studierenden Sinti* und Roma* unmittelbar in den Forschungsprozess einfließen zu lassen, wurden sowohl die Erkenntnisse aus der Gruppendiskussion als auch die Ergebnisse der online-basierten Umfrage abschließend mit den Community-Angehörigen diskutiert und beurteilt. Gruppendiskussion: Selbstschutz und Empowerment Die Reflexion der Gruppendiskussion von der Gestaltung bis zu den Erkenntnissen erfolgte unter verschiedenen Aspekten. Dabei wurde explizit über Datenschutz und über empfundene Sicherheit gesprochen. Trotz der Besprechung von community-basierten Studien, in denen Teilnehmende auch mit Klarnamen oder mit weiterreichenderen Informationen veröffentlicht wurden, entschied sich von den Mitwirkenden an unserer Forschungsarbeit niemand dazu, mehr als die weiter oben 110 bereits angegebenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Organisation des Forschungsprozesses wurde als durchweg positiv gewertet. Die Teilnehmer:innen empfanden die Einbindung in den Ablauf des Vorhabens als ausreichend und äu- 110 Siehe S. 36. ßerten lediglich den Wunsch, auch Perspektiven aus weiteren Ländern einfließen zu lassen. Die Atmosphäre und der Umgang des Forscherteams mit den Teilnehmer:innen aber auch deren Interaktion untereinander wurden als äußerst wertschätzend und diskussionsfördernd wahrgenommen und beschrieben. Vielfach lobten die Studierenden einen empowernden Umgang miteinander und die Kreation eines »Safer Spaces«, der dazu ermunterte, auch über Themenbereiche zu sprechen, die eigentlich »zu sensibel« waren und man sonst eher »nicht darüber sprechen« will. Die diversifizierte Auswahl der Diskussionsteilnehmenden wurde als bereichernd empfunden. Diese hätte deutlich gemacht, dass auch Sinti* und Roma* ein Teil bzw. ein Abbild der Gesellschaft sind und beispielsweise Erstakademiker:innen aus den Minderheiten vor ähnlichen Problemen stehen würden, wie solche, die nicht Minderheitenangehörige sind. Die Teilnehmenden haben sich darüber hinaus in ihrer Zusammensetzung als ausreichend repräsentiert empfunden. Lediglich auf die Problematik, dass umständehalber der Anteil von Teilnehmerinnen an dieser wie auch in der ersten Diskussion nicht der gleiche wie der von Teilnehmern war, wurde hingewiesen. Daher verständigte sich die Gruppe eigenständig, in der Reflexion nun eine formal nach Geschlecht gewichtete Redner:innen-Liste zu führen.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 106 Die Verwendung des Begriffs »Antiziganismus« 111 wurde lange und intensiv diskutiert und man entschied sich, weiter daran festzuhalten, wohl wissend, dass die enthaltene rassistische Fremdzuschreibung somit reproduziert wird. Dabei erörterten die Teilnehmer:innen den Standpunkt, dass die Alternative »Rassismus gegenüber Sinti* und Roma*« zu kurz greifen kann, aber auch, dass es inkonsistent ist, einerseits zutreffend vom durch die Mehrheitsgesellschaft konstruierten »Antiziganismus« auszugehen, um schließlich doch wieder nur über die empirischen Lebenswelten von Sinti* und Roma* als konkrete und real existierende Menschen zu sprechen. 112 Hier wurden weitere wissenschaftliche Auseinandersetzungen gefordert und gleichzeitig betont, dass es gut sei, wenn sich mit den Themenfeldern überhaupt rassismussensibel auseinandergesetzt wird. Die Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten sollte nicht als Hürde für Forschung angesehen werden. Ergebnisse der Onlineumfrage: Antiziganismus als blinder Fleck Die Studienteilnehmer:innen zeigten sich von den Ergebnissen der Onlineumfrage wenig überrascht. Die Tatsache, dass viele Einrichtungen nur wenig oder gar keinen Kontakt mit den Themenfeldern hatten, wurde von den meisten bereits erwartet. Deutlich wurde hier 111 Vgl. Anm. 6. 112 Siehe S. 6. der Appell, dass bloß mangelnde Sichtbarkeit von Antiziganismus keine verlässliche Aussage über das Vorhandensein dieser Ausgrenzungsform zulässt. Sich vernünftigerweise unterschiedslos gegen jede Ausgrenzung auszusprechen, muss dabei auch mitbedenken, dass die konkrete Betroffenheit von Ausgrenzung am Ende aber doch immer nur eine je spezifische ist (vgl. S 73). So sei beispielsweise ein latenter Antiziganismus allgegenwärtig, wenn niemand dazu beiträgt, dass antiziganistische Literatur aus den Bibliotheken verschwindet oder zumindest als solche gekennzeichnet ist. Die Erreichbarkeit und der Zugang zu den Beratungsstellen wurde kritisch gesehen. Die Teilnehmer:innen empfanden die Offenheit und Verfügbarkeit von Angeboten der Beratungsstellen als weniger selbstverständlich, als es die Einrichtungen selbst wahrnehmen. Hier wurde lange und ausführlich darüber diskutiert, dass eine angemessene Feedbackkultur notwendig ist, auch, um zugeneigte Einrichtungen, die von Ausgrenzung Betroffenen unterstützen wollen, weiter zu sensibilisieren. Die Präsenz des Themas in der alltäglichen Arbeit von Diversity-Büros oder Antidiskriminierungsbeauftragten wurde als unzureichend oder nur punktuell empfunden. Dabei wurde vielfach der Wunsch geäußert, dass unterstützende Einrichtungen an Hochschulen und Universitäten proaktiver arbeiten und diverse Themenfelder für die Studierenden aber auch die Mitarbeitenden zugänglich(er) machen
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 107 müssten. Die Diskussionsteilnehmer:innen sahen ihre persönlichen Erfahrungen insofern bestätigt, dass auf Antiziganismus zwar reagiert wird, wenn dieser akut und offensichtlich ist, sonst aber kaum eine wesentliche Rolle in der Sensibilisierungsarbeit annimmt. Die Beschwerdewege und Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, wurden ebenfalls kritisch hinterfragt und angemerkt, dass die Kontaktmöglichkeiten einerseits so barrierefrei wie möglich sein müssen und andererseits eine Reaktion sichergestellt sein muss. Vor allem im Bezug auf Antiziganismus wäre es fatal, wenn dieser gemeldet würde und keiner darauf reagiert. Besonders positiv wurde aufgenommen, dass Antidiskriminierungsstellen, sofern sie sich explizit mit Antiziganismus auseinandersetzen, verstärkt mit Selbstorganisationen zusammenarbeiten und einen Raum schaffen, wo Begegnungen auf Augenhöhe stattfinden. Eine wichtige Bedeutung nahm in diesem Zusammenhang der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus ein. Hier wurde vielfach der Wunsch geäußert, dass die Handlungsempfehlungen für den Bildungssektor 113 auch im Hochschulbetrieb Einklang finden. Die Studienteilnehmer:innen zeigten breites Verständnis für die persönliche Lage vieler Gleichstellungs-, Antidiskriminierungs- oder Diversity-Büros und betonten deren Engage- 113 Vgl. UKA-Bericht, S. 503 f. ment trotz offensichtlich mangelnder Ausstattung bzw. angesichts der Aufgabendichte. Dennoch wurde stark betont, dass vor allem im Hochschulkontext, wo angehende Lehrkräfte, Sozialpädagog- und -arbeiter:innen ausgebildet werden, die alle einen prägenden Einfluss auf kommende Generationen haben, mehr über verschiedene Ausgrenzungsformen hören und ein breiteres Verständnis dafür gewinnen müssen. Zumindest unter den an der Reflexion mitwirkenden Studierenden aus den Minderheiten war – trotz potenzieller Outing-Ängste – eine hohe Bereitschaft und Entschlossenheit feststellbar, sich an zukünftigen Begegnungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Umfeld der Hochschulen oder Universitäten zu beteiligen und dazu beizutragen, Klischees und Vorurteile abzubauen – eine wertvolle Ressource, die vielfach noch ungenutzt bleibt.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 109 Gastbeitrag: Karolin Bubke. Antiziganismus im Bibliotheksbestand? Spurensuche und Handlungsempfehlungen Wer nach antiziganistischen Äußerungen, individuellen Handlungen oder institutionellen Praktiken im akademischen Kontext fragt, sollte auch die Hochschulbibliothek mit einbeziehen. 114 Je nach Bibliothekstyp und Alter der Einrichtung können nicht unerhebliche Bestände vorhanden sein, die im jeweiligen Zeitgeist ihrer Epoche oder aktuell Antiziganismus befördern oder propagieren. Wie finden Bibliotheken einen Umgang mit problematischen Beständen? Wie lässt sich die Gratwanderung bewältigen zwischen Meinungs- und Informationsfreiheit auf der einen und demokratiegefährdenden Schriften auf der anderen Seite? Bibliotheksethische Entscheidungen und Maßnahmen zu rassistischer oder extremistischer Literatur werden immer wieder diskutiert, aktuell zum Beispiel bezogen auf Literatur aus kolonialen Kontexten oder vom rechten Rand 115 : Welche Titel befinden sich im Bestand der Bibliothek, wie sind sie inhaltlich erschlos- 114 Vgl. S. 106. 115 Vgl. hierzu z. B. Fichtner, Annette/Obst, Helmut & Meskó, Christian (Hg.) (2024): Praxishandbuch Medien an den Rändern. Umgang mit umstrittenen Werken in Bibliotheken. Berlin. sen? Wie ist die Zugänglichkeit problematischer Inhalte geregelt? Woran erkennt man diese überhaupt und welche Expertise braucht es dafür? Welche Erwerbungsentscheidungen werden getroffen? Eine Anfrage aus dem Senat der Universität Vechta nach dem Umgang mit der Literatur der Neuen Rechten beschäftigte im Jahr 2023 auch das Kollegium der Universitätsbibliothek. Angeregt wurde, den bestehenden Bibliotheksbestand genauer zu analysieren, die Zugänglichkeit kritischer Titel zu hinterfragen und wenn möglich auch die Hintergründe ihrer Anschaffung zu klären. In diesem Beitrag wird zunächst beleuchtet, wie und unter welchen ethischen Überlegungen mit rechter Literatur in Bibliotheken umgegangen wird. Vorgestellt werden dann die Ergebnisse der Analyse des Vechtaer Bibliotheksbestandes an Literatur am rechten Rand sowie ihre Konsequenzen. Im Folgenden wird analysiert, ob und wie sich auch antiziganistische Titel im Bestand finden lassen. Ausgehend von den Einsichten und Erfahrungen im Umgang mit rechtsextremen Titeln werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Roma* und Sinti* diskriminierender Literatur gegeben. 116 116 Für den Impuls danke ich Dr. Sven Rößler, Projektleitung des Antiziganismus-Projekts an der Universität Vechta.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 110 Hintergründe: Umgang mit extremistischer Literatur in Bibliotheken Maßgebliche Handlungsdirektive für Bibliotheken ist die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes. Dies gilt auch für den Umgang mit extremistischer Literatur. Hier gibt es zwei grundsätzliche Handlungsansätze: ein offensives und ein restriktives Vorgehen. 117 Beim offensiven Ansatz wird rechtsextreme Literatur erworben und frei zugänglich gemacht, solange keine rechtlichen Beschränkungen wie volksverhetzende Inhalte vorliegen. Dies unterstützt nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch den wissenschaftlichen Diskurs: Forschung zu extremistischen Ideologien wird ermöglicht ebenso wie deren Thematisierung und Sichtung in der Lehre. Wichtig ist dabei die Kontextualisierung der betreffenden Titel durch erläuternde Informationen, um Nutzende nicht unbemerkt extremistischen Inhalten auszusetzen. Dies bedeutet, dass ergänzende Informationen bereitgestellt werden, um problematische Titel nicht für sich stehen zu lassen (siehe dazu Was für Titel sind zu finden? ). Zum einen können sie auf verschiedene Weisen ergänzt werden um Erläuterungen zu fragwürdigen Inhalten – ein durchaus übliches Vorgehen, das nach einem aktuellen und für die Bibliothekswelt überraschenden Gerichtsurteil aller- 117 Vgl. hierzu genauer: Grantz, Kirstin (2025): Umgang mit rechten Werken – und die dort gegebenen weiterführenden Literaturhinweise. dings unzulässig ist (siehe unten, S. 112). Zum anderen kann ein besonderes Augenmerk gelegt werden auf die Ergänzung des Bestandes mit sachlicheren oder andere Perspektiven einnehmenden Büchern. Der restriktive Ansatz hingegen sieht vor, bestimmte Werke gar nicht erst zu erwerben, insbesondere solche von problematischen Verlagen oder Autor:innen. Vorhandene rechtsextreme Literatur wird in diesem Fall separiert und ist nur unter kontrollierten Bedingungen einsehbar. Diese Praxis schützt Nutzende zwar vor unreflektierter Konfrontation mit extremistischen Inhalten, schränkt jedoch die Informationsfreiheit und auch den wissenschaftlichen Diskurs ein. Literatur der Neuen Rechten: Erwerbung und Bereitstellung Ausgehend von der erwähnten Anfrage des Senats der Universität Vechta an die Universitätsbibliothek wurde der Bestand von Literatur am rechten Rand analysiert und der bisherige Umgang damit hinterfragt. Überprüft wurden Ankäufe aus sieben einschlägigen Verlagen 118 , aus denen seit 1988 insgesamt 52 Titel in Print erworben wurden. Die Bestellungen ließen sich den Fächern Germanistik , Geschichte und Soziologie zuordnen, was nicht überrascht, da in diesen Fächern im Kontext der beschriebenen Problematik gelehrt und geforscht wird. Soweit 118 Antaios, Kopp, Junge Freiheit Verlag, Druffel, Türmer, Vowinckel, Berg.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 111 möglich wurde auch die Nutzung analysiert, die im Großen und Ganzen unauffällig war. Stärker genutzte Titel waren zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert worden oder standen im besonderen Forschungsinteresse der Fächer. Online- Ressourcen der geprüften Verlage sind nicht lizenziert oder gekauft worden. Titel aus diesen, den Kolleginnen der Erwerbungsabteilung bekannten, Portfolios werden nicht aktiv erworben, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch aus den Fakultäten. Die Bestellung erfolgt erst nach Rückfrage bei den Bestellenden mit Hinweis auf den als problematisch erachteten Verlag oder Inhalt. Allerdings gibt es auch weithin anerkannte Wissenschaftsverlage, die rechtspopulistische Bücher im Verlagsprogramm haben. Nicht immer einfach ist zu entscheiden, welche Autor:innen und Verlage der Neuen Rechten Literatur zuzuordnen sind – oder breiter noch: Welche Bücher sind populistisch, welche rechtskonservativ, welche rechtsextrem? In der Bibliothek bereits vorhandene Titel der identifizierten Verlage wurden ins Magazin verlagert und werden nur auf Bestellung bereitgestellt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass minderjährige Jugendliche, die die Bibliothek unter anderem zur Literaturrecherche für Facharbeiten nutzen, zufällig im Regal auf diese Titel stoßen und diese unreflektiert verwenden. Allen Nutzenden steht es jedoch frei, diese Literatur zu bestellen. Lediglich bei Büchern aus der NS-Zeit wird die Nutzung weiter eingeschränkt und nur nach Bestätigung der privaten oder wissenschaftlichen Nutzung ausgegeben. 119 Die Aufstellung im Magazin und Bereitstellung nur nach Bestellung erfolgt entsprechend bei neu erworbenen Titeln. Eine Ausnahme war zur Zeit der Bestandsanalyse das Lexikon politischer Symbole 120 , auf das Studierende im Rahmen eines Seminars unmittelbaren Zugriff haben sollten. Wenn aber Bestellung und Ausleihe problematischer Titel so einfach sind, wie wirkt die Bibliothek dem entgegen, dass diese nicht fälschlicherweise als einzige geeignete Informationsquelle betrachtet werden? In wissenschaftlichen Bibliotheken werden extremistische Bestände in der Regel weit kontextualisiert. Dazu gehört auch in der UB Vechta, darauf zu achten, dass fortlaufend Literatur erworben wird, die sich kritisch mit der Neuen Rechten auseinandersetzt. Hinzu kommt eine weitere, nämlich engere Kontextualisierung durch Aufnahme von Verlinkungen zu kritischen Rezensionen in den 119 Vgl. hierzu auch die Einschätzungen Thomas Witzgalls, der zu dem Schluss kommt, dass Erwerbung und Bereitstellung bzw. Verbreitung entsprechender Titel nur in sehr seltenen Fällen untersagt seien, Witzgall, Thomas (2024): Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Medien „an den Rändern“, in: Fichtner, Annette /Obst, Helmut & Meskó, Christian (Hg.): Praxishandbuch Medien an den Rändern. Umgang mit umstrittenen Werken in Bibliotheken. Berlin, S. 76. 120 Weissmann, Karlheinz (2022): Lexikon der politischen Symbole. Berlin.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 118 ganismus«, »Jenische«, »Roma <Volk>«, »Sinti« und »[Zigeuner]« auf diese Klasse MS 3500 verwiesen. In der Musikwissenschaft gibt es in der RVK noch eine Klasse LV 54970 »[Zigeuner]« innerhalb der nicht-indogermanischen Völker. Weiter unten unter Lokale Sachgebiete wird auf zwei Systemstellen der Universitätsbibliothek Vechta verwiesen: »BLN« steht für Literaturwissenschaft – Stoffe und Motive und »MNK« für Geschichte – Völkerkunde – beschreibende Völkerkunde – [ Zigeuner ]. Hier wird ein Problem deutlich: Die zugrunde liegende Aufstellungssystematik der Gesamthochschulbibliotheken 145 wurde 1977 erstellt und bis 2004 aktualisiert. Seitdem gibt es keine gemeinsame Redaktion mehr, die Systemstellen und Begrifflichkeiten ergänzt oder aktualisiert. Erfahrungsgemäß erfolgen solche Anpassungen in Bibliotheken mit älteren Systematiken nur selten, weil oftmals damit der Aufwand einer Umsystematisierung des Bestandes verbunden ist. Vor dem Hintergrund der hier geschilderten Problematik ist dies aber eine wichtige Stellschraube, um diskriminierende Begriffe im Bibliotheksalltag zu vermeiden, insbesondere da in vielen Bibliotheken die Systemstellen auch im öffentlichen Raum zur Regalbeschriftung verwendet werden. Hier gilt es, Minderheitenangehörige im Alltag nicht plötzlich und gegen ihren Willen mit gegen ihre Gruppe 145 https://www.hbz-nrw.de/ghb-sys/. menschenfeindlichen Darstellungen zu konfrontieren. Die Universitätsbibliothek Vechta ist derzeit mit der Sichtung der Systematik beschäftigt und wird diese Stelle ändern. Handlungsempfehlungen und Fazit Für problematische Bibliotheksbestände sollte generell gelten, dass Handlungsweisen in der Erwerbung, Benutzung und Erschließung immer wieder hinterfragt werden. Kompetenzen im Umgang mit entsprechenden Verlagen sind in Erwerbungsabteilungen oft vorhanden. Fragwürdige Titel, die in der öffentlichen Diskussion sind, werden mit entsprechender Aufmerksamkeit erworben und bereitgestellt. Im Fall des Antiziganismus ist dies in der Praxis nicht so einfach, da es anders als bei der Neuen Rechten keine einschlägigen Verlage gibt. Ungewollte, marginalisierende Zuschreibungen können generell wie hier gezeigt in der verbalen oder klassifikatorischen Sacherschließung auftreten. Bei der redaktionellen Pflege entsprechender Systeme sollten möglicherweise kritische Inhalte aufmerksam gesucht und bereinigt werden. Dabei bietet es sich an, das Thema in der Universitätsöffentlichkeit gemeinsam zu diskutieren und bei Unsicherheiten auch zurückzugreifen auf das Gespräch mit fachlichen Expert:innen. Andersherum kommen Hinweise auf kritische und zu separierende Titel oder auf eine notwendige gemeinsame Betrachtung aus der jeweiligen Fachcommunity. Eine generelle breite Einsichtnahme in Fachdiskurse kann von Bibliotheken nicht geleistet werden.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 119 Bezogen auf die Sacherschließung gibt es aktuell diverse Diskussionen über Handlungsansätze und Lösungen in der Bibliothekswelt: Im Fachinformationsdienst Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa wird so zum Beispiel extremistische Literatur zusätzlich mit dem Formschlagwort »Quelle« erschlossen. 146 Es gibt auch bereits Projekte, in denen die schnelle und gezielte maschinelle Ermittlung desinformierender oder alternativ-»wissenschaftlicher« Publikationen erprobt wird. 147 Entsprechend kann KI trainiert werden zum Auffinden und Kennzeichnen zum Beispiel extremistischer Literatur. Handlungsempfehlungen zum kritischen Umgang mit Bibliotheksbeständen umfassen nach den gegebenen Beispielen unter anderem Folgendes: problematische Bibliotheksbestände zu identifizieren, diffamierende Literatur zu separieren, Literatur bewusst zu erwerben und aktiv zu kontextualisieren, die Sacherschließung zu betrachten und soweit möglich anzupassen, dabei auch die Regalbeschriftung zu prüfen und ggf. zu ändern, 146 Vgl. Franz, Simone & Voß, Franziska (2024): Erwerbung, Erschließung und Bereitstellung problematischer Inhalte: Zum Umgang mit Rassismus, Kolonialismus und Extremismus in den Fachinformationsdiensten. o-bib. Das offene Bibliotheksjournal (Bd. 11, Nr. 1), S. 3. 147 Ebd., S. 5 f. das Kollegium zu sensibilisieren und generell ins Gespräch zu kommen, die eigene Aufmerksamkeit zu schärfen. Es stellt sich die Frage, ob eine weite Kontextualisierung und eine besondere Aufmerksamkeit für kritische Bestände und ihre wichtigen Ergänzungen um Kontextliteratur ausreicht. Klar ist aber auch: Informations- und Meinungsfreiheit müssen als hohe Güter gewahrt bleiben. Die Anschaffung als problematisch erkannter Titel für den Bibliotheksbestand ist für Forschungs- und Lehrzwecke erforderlich, auch wenn dadurch entsprechende Autor:innen und Verlage unterstützt werden. Die hier skizzierten Ergebnisse zeigen, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit des Bibliothekspersonals und insbesondere auch ein erweiterter Austausch zwischen Betroffenen, Bibliotheken und Wissenschaft äußerst wichtig ist. Es ist wünschenswert und vorstellbar, dass das Engagement sensibilisierter Wissenschaftler:innen verbunden mit ihrer fachlichen Expertise zur Kennzeichnung von Titeln führt, eine Aufgabe, die nicht vom Bibliothekspersonal geleistet werden kann – aufgrund des Mehraufwandes, aber auch wegen mangelnder fachlicher Expertise. Wenn Vorurteile und Fremdzuschreibungen gegenüber Sinti* und Roma* auch im Jahr 2024 in Europa noch immer tief verwurzelt sind (hier bezogen auf mehrere Tausend ukrainische Ro-
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 120 ma-Geflüchtete) 148 , so muss dies für Bibliotheken Auftrag sein, sich jetzt und künftig kritisch auch mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Nehmen wir in der Bibliothekscommunity den Antiziganismus aktiv in die Diskussion über den Umgang mit problematischen Beständen auf! 148 Vgl. Universität Vechta (30.04.2024): Veranstaltung des Projekts Netword verweist auf Diskriminierung im Kontext von Fluchtmigration aus der Ukraine.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 121 Fazit und Ausblick: Bestandsaufnahme über den Kampf gegen Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten – Handlungsempfehlungen Basierend auf den Erkenntnissen im reflexiven Forschungsprozess und weiterer Austausche und Diskussionen mit Expert:innen zum Forschungsfeld lässt sich festhalten, dass der Kampf gegen Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten stark entwicklungsbedürftig ist und erst in den letzten Jahren überhaupt erste Aufmerksamkeit und Resonanz finden konnte. Die Ergebnisse unseres Beitrages und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen lassen sich – ergänzend zu den von Dr. Karolin Bubke in ihrem Gastbeitrag einer Spurensuche zu Antiziganismus im Bibliotheksbestand abgeleiteten – dabei in drei Kernbereiche zusammenfassen. Zum einen wären da Forschungspraktische Erkenntnisse für die zukünftige Ausgestaltung ähnlich gelagerter Vorhaben – hier gilt es, ein grundlegendes Neu-von-Einander-Lernen im Prozess zu ermöglichen. Soll rassismussensible und Asymmetrien ausgleichende Forschung unter gleichberechtigter Einbindung von Rassismus und Asymmetrien Betroffener gefördert werden, bedarf es entsprechend auch einer Berücksichtigung ihrer spezifischen und von den bisherigen Akteur:innen in je konkret zu bestimmender Weise unterschiedenen Ausgangslagen – so wirkt sich etwa auch hier und in Fortsetzung des bereits oben (siehe S. 36 ff.) in Bezug auf das Erst-Akademiker:in-Sein formulierte zugleich Allgemeine wie Besondere einer ohnehin konstitutiven sozialen Prekarität der Projektlogik im Spannungsverhältnis von Elias‘ »Etablierten und Aufsteigenden« vor dem Hintergrund desjenigen von Dominanzkultur und Minderheitenstatus noch einmal in kaum zu unterschätzender Weise aus. Darüber hinaus können – notwendig nicht repräsentative – Aussagen zu Lebensrealitäten studierender Sinti* und Roma* getroffen werden. Diese machen deutlich, welche Potenziale noch entfaltet werden müssen – aber damit auch gegeben sind! –, um zu einem inklusiveren Hochschulwesen, vor allem unter Einbezug besonderer Bedürfnisse marginalisierter Gruppen beizutragen. Die Befragung unterstützender Einrichtungen an Hochschulen und Universitäten in ihrer Diversität hat dazu beigetragen, erste Erkenntnisse im Sinne von Einblicken über den Umgang mit Antiziganismus zu generieren, und Möglichkeiten konturiert, wie zukünftige Aktivitäten im Kampf gegen diese über Jahrhunderte tradierte Ausgrenzungsform weiter verbessert und wirksamer gestaltet werden können.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 123 Forschungspraktische Erkenntnisse – Handlungsempfehlungen Die Genese der forschungspraktischen Erkenntnisse basiert auf den Ergebnissen der Gruppendiskussion und der online-basierten Umfrage sowie der Reflexion der Zusammenfassung durch die Studienteilnehmer:innen und den Erfahrungswerten des Forschungsteams. Diese betreffen methodische Vorgehensweisen, inhaltliche Fokussierungen und den Umgang mit den Minderheitenangehörigen (auch) als Minderheitenangehörigen. Dabei gilt es zunächst festzuhalten, dass im Themenals Forschungsfeld sowohl der qualitative als auch der quantitative Teil unseres Vorhabens kaum mehr als Fingerzeige geben konnte und so vor allem deutlich gemacht hat, dass mehr Wissen von Nöten ist. Es sollten die Förderung von Forschung zum Thema Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten erhöht und Forscher:innen dazu ermutigt werden, sich mit ihrer jeweiligen Expertise einzubringen; verlässliche Strukturen für eine sich vertiefende und weiter professionalisierende Auseinandersetzung sind zu schaffen. Die systematische Beforschung des Antiziganismus ist noch weit vom Niveau oder Umfang entfernt, die aus anderen Ausgrenzungsformen bekannt sind. Die gezielte Förderung von Forschungsprojekten und Kooperationen mit verschiedenen Fachbereichen würde zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und einer umfassenderen Analyse führen. 1. Ausreichende Ressourcen für die Forschung Antiziganismus ist eine tief verwurzelte Diskriminierungsform und in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen verankert. Um die Ursachen und Auswirkungen in angemessener Art und Weise zu erfassen, sind Studien und wiederholende Datenerhebungen notwendig. Dabei gilt es, die Communitys umfangreich einzubinden und das Forschungsdesign mit einem reflektiven Charakter zu versehen, um die Deutungshoheit der Ergebnisse weiterhin bei den Betroffenen selbst anzusiedeln. Dies erfordert nicht nur Zeit, um differenzierte und belastbare Ergebnisse zu erzielen, sondern auch eine langfristige und stabile Finanzierung. Dies bedeutet die Schaffung von festen Forschungsstellen, die Bezahlung von wissenschaftlichen Mitarbeitenden und den Einsatz externer Expert:innen unter ausreichender Repräsentation der Minderheitengruppen. Die Kosten solcher Repräsentation dürfen – ganz profan – dabei aber nicht noch den Minderheitsangehörigen selbst aufgebürdet werden, vielmehr ist ihr Aufwand angemessen zu entschädigen. Communitybasierte Forschung erfordert Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden angemessen beteiligt sind und ihre Expertise eingebracht wird. (An dieser Stelle gebührt allen ehrenamtlich Involvierten ein ganz besonderer Dank für ihren Einsatz und dem entscheidenden Beitrag zum Gelingen unseres Vorhabens!)
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 124 2. Forschungsethische Grundsätze bekannt(er) machen Der Überblick bisheriger Forschung zu den Minderheiten der Sinti* und Roma* macht deutlich, dass die Darstellung und Wahrnehmung dieser Gruppen maßgeblich durch eine Machtasymmetrie gekennzeichnet ist. Für die zukünftige Forschung an Hochschulen und Universitäten einer pluralen wie diversen, offenen Gesellschaft sollten forschungsethische Grundsätze im Hinblick auf die Minderheitenforschung ausreichend bekannt gemacht und beispielsweise als curricularer Bestandteil von professionsethischen Einführungen etwa in die empirische Sozialforschung oder Diagnostik, aber auch das wissenschaftliche Arbeiten reflektiert werden. In diesem Fall gilt es besonders hervorzuheben, dass auch in Seminar-, Bachelor-, aber vor allem in Masterarbeiten und bei Promotionen Forscher:innen die direkte Einbindung von Angehörigen der Sinti* und Roma* -Gemeinschaften nicht vernachlässigen dürfen. Diese sollten nicht nur bei der Datenerhebung mit einbezogen werden, sondern auch – wohlgemerkt unter angemessener Berücksichtigung von Handlungsempfehlung Nr. 1 – in der Entwicklung von Forschungsfragen und der Interpretation der Ergebnisse.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 125 Lebensrealitäten studierender Sinti* und Roma* – Handlungsempfehlungen Aus den Ergebnissen der Gruppendiskussion und Reflexion der Onlinebefragung mit den Studienteilnehmer:innen lassen sich mehrere konkrete Handlungsempfehlungen ableiten, um den Kampf gegen Antiziganismus an Hochschulen und Universitäten zu stärken. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, strukturelle und institutionelle Veränderungen herbeizuführen und die Sensibilisierung des Personals sowohl im wissenschaftlichen wie Verwaltungsbereich und von Kommiliton:innen zu steigern. 3. Schaffung sicherer Räume ( Safer Spaces ) für Angehörige von Minderheiten Die Einrichtung von Austausch- und Rückzugsorten bzw. -formaten, in denen Angehörige von Minderheitengruppen untereinander Erfahrungen teilen können, fördert nicht nur den Zusammenhalt unter den Studierenden, sondern auch deren Verständnis für verschiedene Ausgrenzungsformen und das Vertrauen in beratende Institutionen wie Diversity-Büros. Diese Räume sollten von ausreichend sensibilisiertem und geschultem, möglichst biografisch credibilem Personal betreut werden, um Barrieren abzubauen und im besten Fall zur Repräsentation beitragen. 4. Regelmäßige, niederschwellige Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen Der Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmer:innen der Gruppendiskussion bestätigte, dass Hochschulen und Universitäten keine diskriminierungsfreien Räume sind. Die diskriminierenden Erlebnisse der Studierenden sind vielfältig, direkter und indirekter Natur. Die Bereitschaft, diese Fälle zu melden oder gegenüber universitären Einrichtungen anzuzeigen, ist nur schwach ausgeprägt. Die regelmäßige und niederschwellige Erhebung von Diskriminierungserfahrungen könnte dazu beitragen, die empfundenen Hürden einer Meldung solcher Vorfälle zu erleichtern. Darüber hinaus würde dies ein klares Bild über das Ausmaß und die Art der Diskriminierung schaffen und helfen, zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln oder Fortschritte nachweislich abzubilden. 5. Etablierung von Schulungsangeboten für Lehrende und Mitarbeitende Lehrende wie Verwaltungsbeschäftigte sind an Hochschulen und Universitäten relevante Ansprechpersonen für Studierende und sollten entsprechend auf rassismuskritische Perspektiven auch im Hinblick auf Antiziganismus geschult werden. Sensibilisierungstrainings und Reflexionen auf Ressentimentkulturen können dazu beitragen, Klischees und Fremdbilder abzubauen und eine insgesamt diskriminierungsärmere Lehr- und Lernumgebung schaffen, von der letztlich alle profitieren.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 126 6. Integration des Themas Antiziganismus & Diskriminierung in das »Studium generale« Studierende Sinti* und Roma* schilderten vielfach den Wunsch nach mehr Einsatz von sogenannten »Allys«, gesamtgesellschaftlich aber vor allem auch im universitären Umfeld. In Seminaren, wenn Dozierende sich ausgrenzend äußern oder andere Kommiliton:innen Aussagen treffen, die mehr Sensibilität erfordern. Viel zu häufig fühlten sich die Betroffenen auf sich alleine gestellt und machten zugleich den Mitstudierenden keine Vorwürfe, denn deren Wissen über Sinti* und Roma* wäre ja nur begrenzt. Genau hier können Hochschulen und Universitäten ansetzen und mithilfe unterstützender Einrichtungen wie Antidiskriminierungsstellen dazu beitragen, dass Studierende einen umfassenderen Einblick in die Facetten von Rassismus und Ausgrenzung erhalten. Die Diskussion mit den Minderheitenangehörigen zeigte, dass der Wunsch nach studiengangsübergreifenden Formaten groß ist und für äußerst sinnvoll gehalten wird. Studierende könnten so unabhängig von ihrem Hauptfach übergreifende Kompetenzen im Umgang mit Diskriminierung und Diversität erwerben. 7. Öffentliches und institutionelles Engagement gegen Antiziganismus Hochschulen und Universitäten können durch öffentliche Sichtbarmachung des Themenfeldes Position beziehen und durch offizielle Stellungnahmen und Veranstaltungsformaten oder Kampagnen das institutionelle Engagement untermauern. Dies könnte nicht nur als Signal nach Außen gewertet werden, sondern auch nach innen und Mitarbeitende, Lehrende und Studierende gleichermaßen erreichen.
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 127 Institutionelles Agieren – Handlungsempfehlungen Die online-basierte Befragung der zuständigen Stellen und Büros für Antidiskriminierung, Gleichstellung oder Diversity haben einen weitreichenden Einblick in die wichtige Arbeit zur Bekämpfung von Ausgrenzung gewährt und eröffneten weitere potenzielle Handlungsalternativen zur nachhaltigen Unterstützung von marginalisierten Gruppen. 8. Förderung der Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen von Sinti* und Roma* Die authentische Expertise und in der Bürgerrechtsbewegung errungene Handlungsfähigkeit vieler Selbstorganisationen kann dazu beitragen, dass zusätzliche Perspektiven und Ressourcen in die Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen von Studierenden eingebracht werden. Die Hochschul- und Universitätslandschaft könnte durch solche regelmäßigen Kooperationen die Sichtbarkeit und das Bewusstsein für das Thema stärken. Darüber hinaus würde dies die Akzeptanz von unterstützenden Institutionen fördern und Studierende dazu anregen, sich ihnen anzuvertrauen und deren Angebote anzunehmen. 9. Aufbau und Pflege eines aktuellen und diversitätsorientierten Literaturbestands Der Zugang zu aktueller, reflektierter und rassismuskritischer Literatur über Sinti* und Roma* sollte ausgebaut werden. Um die Reproduktion vorurteilsbehafteten »Wissens« zu unterbinden und eine neue, sensiblere Auseinandersetzung zu ermöglichen, ist es unabdingbar, die Beschaffung zeitgemäßer Literatur sicherzustellen. Bibliotheken sollten aktiv nach neuen Veröffentlichungen suchen und ihre Bestände entsprechend aktualisieren. Zudem sollten Barrieren bei der Meldung von Literatur durch Studierende abgebaut werden. Rassismusbehaftete Quellen müssen klar benannt und dafür Sorge getragen werden, dass deren Nutzung entsprechend eingeordnet wird. 149 10. Personelle und finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstellen verbessern Die Befragung der Gleichstellungsbeauftragten, Diversity-Büros und Antidiskriminierungsstellen hat den großen persönlichen Einsatz engagierter und interessierter Menschen in der Hochschullandschaft gegen Ausgrenzung und Diskriminierung gezeigt. Dennoch wurde auch deutlich, dass angesichts der ohnehin bestehenden Aufgabendichte und –vielfalt eine bessere institutionelle Absicherung dieser Arbeit nötig ist, zu der neben den auch im UKA- Bericht geforderten Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 150 sicherlich auch dessen Ausweitung auf die tertiäre Bildung in öffentlicher Trägerschaft gehört. 151 149 Siehe hierzu auch die von Dr. Karolin Bubke im Fazit ihres Gastbeitrages zu Antiziganismus im Bibliotheksbestand abgeleiteten Handlungsempfehlungen . 150 Vgl. UKA-Bericht, S. 212/501, auch S. 268/506. 151 Vgl. Rechtliche Stellung der Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen und Universitäten .
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 134 Teil A: Allgemeiner Zugang zur Hochschule/Universität Frage 1: Der Zugang zur Hochschule/Universität ist voraussetzungsreich. Zulassungsverfahren erfordern ein bestimmtes Vorwissen über den Verwaltungsvorgang selbst und können so trotz grundsätzlicher Eignung bei der Bewerbung/Einschreibung Hürden darstellen. Aus der Forschung ist etwa bekannt, dass Erstakademiker:innen Diskriminierungsrisiken beim Zugang zur Hochschule/ Universität ausgesetzt sind. Ist Ihnen dieses Problem schon aus Ihrer Arbeit bekannt? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 2: Wurde oder wird überprüft, ob das Zulassungsverfahren Ihrer Hochschule/Universität Diskriminierungsrisiken aufweist? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wurden Faktoren im Zulassungsverfahren erkannt oder werden besprochen, die für benachteiligte Gruppen eine Hürde oder zusätzliche Belastung darstellen? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Faktoren im Zulassungsverfahren wurden erkannt oder werden besprochen, die für benachteiligte Gruppen eine Hürde oder zusätzliche Belastung darstellen? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn nein oder nicht bekannt: Ist eine Prüfung des Verfahrens im Hinblick auf Diskriminierungsrisiken aktuell geplant? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja, nein oder nicht bekannt: Sehen Sie Diskriminierungsrisiken beim Zugang zur Hochschule/Universität? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 3: Hat Ihre Hochschule/Universität (weitere) unterstützende Maßnahmen getroffen, die den Zugang von strukturell benachteiligten Gruppen fördern? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortvorgaben: Tage der offenen Tür für bestimmte Zielgruppen Mentoringprogramme Sensibilisierung und Schulung der am Zulassungsverfahren beteiligten Personen in Hinblick auf Hürden für oft von Diskriminierung betroffene Gruppen Implementierung diversifizierter Auswahlverfahren (Quotierung, Nachteilsausgleiche) transparente Kommunikation einer Förderung von Diversität im Zulassungsprozess Einrichtung von Feedbackmechanismen im Zulassungsprozess Sonstiges: offen nicht bekannt keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 135 Teil B: Antiziganismus an der Hochschule/Universität Frage 1: Die rassismuskritische Aufarbeitung der Geschichte der Sinti* und Roma* sowie die Auseinandersetzung mit dem Konstrukt des Antiziganismus haben sich in der Forschung nur langsam etabliert. Ist Ihnen aus Ihrer Arbeit im Bereich Antidiskriminierung, Diversity oder Gleichstellung bekannt, ob an Ihrer Hochschule/Universität schon Lehrveranstaltungen zu diesen Themengebieten angeboten wurden oder geplant sind? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Ist Ihnen der Titel der Lehrveranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus bekannt? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wie oft fand die Lehrveranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus statt bzw. wird diese stattfinden? ∫ regelmäßig ∫ punktuell ∫ einmalig ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 2: Hat Ihre Einrichtung/Stelle selbst Veranstaltungen, Schulungen oder Workshops zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus angeboten oder sind solche Angebote in der Planung? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wie lautet(e) der Titel Ihrer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wer war/ist die Zielgruppe Ihrer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortvorgaben: Studierende Beschäftigte Lehrende offenes Angebot (auch für nicht Universitätsangehörige) nicht bekannt keine Angabe Wenn ja: Wie oft fand das Angebot einer Veranstaltung zu Sinti* und Roma* und/oder Antiziganismus statt bzw. soll es stattfinden? ∫ regelmäßig ∫ punktuell ∫ einmalig ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 136 Frage 3: Spielt die Frage von gesellschaftlicher Repräsentation marginalisierter bzw. nichtprivilegierter Gruppen über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? (Zum Beispiel in der Prävention, aber auch bei der Gestaltung von Materialien.) ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Inwiefern spielt die Frage von kultureller Repräsentation marginalisierter bzw. nichtprivilegierter Gruppen über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? Eine Mehrfachnennung ist möglich. ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 4: Spielt Antiziganismus oder die kulturelle Repräsentation von Sinti* und Roma* über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Inwiefern spielt Antiziganismus oder die kulturelle Repräsentation von Sinti* und Roma* über die individuelle Fallberatung hinaus in Ihrer Arbeit eine Rolle? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 5: Ist die Frage des Literaturbestandes über Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität schon einmal zum Thema Ihrer Arbeit geworden? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn nein oder nicht bekannt: Ist – auch unabhängig von Ihrer Arbeit – eine Auseinandersetzung mit dem Literaturbestand zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/ Universität geplant? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Können Sie eine Einschätzung des vorhandenen Literaturbestands zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität geben? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Bitte vergeben Sie eine Schulnote für den vorhandenen Literaturbestand zu Sinti* und Roma* oder Antiziganismus in der Bibliothek Ihrer Hochschule/Universität. Bewerten Sie von 1 = sehr gut, d. h. aktuell, diskriminierungssensibel bis 6 = ungenügend, d. h. veraltet, diskriminierend. ∫ 1 ∫ 2 ∫ 3 ∫ 4 ∫ 5 ∫ 6 ∫ keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 137 Teil C: Meldung, Erhebung und Umgang mit Diskriminierung, insbesondere bei Antiziganismus Frage 1: Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität eine vertrauliche Beratung bei Diskriminierung? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wer bietet eine vertrauliche Beratung bei Diskriminierung an? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortvorgaben: Gleichstellungsbeauftragte:r Antidiskriminierungsberatung Ansprechperson für Antidiskriminierung Ansprechperson für Rassismus Antidiskriminierungsbeauftragte:r Sonstiges: offen nicht bekannt keine Angabe Frage 2: Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität eine Richtlinie oder Satzung zur Prävention und Intervention (Beratung/Beschwerde) bei Diskriminierung? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wird in dieser Richtlinie oder Satzung auch auf die Prävention bzw. den Umgang mit Antiziganismus eingegangen? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Inwiefern wird in dieser Richtlinie oder Satzung auch auf die Prävention bzw. den Umgang mit Antiziganismus eingegangen? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 3: Gibt es an Ihrer Institution die Möglichkeit, diskriminierendes Verhalten zu sanktionieren? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Inwiefern kann diskriminierendes Verhalten sanktioniert werden? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 138 Frage 4: Können Mitglieder und Angehörige Ihrer Hochschule/Universität (Studierende, Mitarbeitende, Lehrende) Diskriminierungserfahrungen melden? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Inwiefern können Diskriminierungserfahrungen an Ihrer Hochschule/Universität gemeldet werden? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortmöglichkeiten: Meldeplattform, über die Studierende anonym Diskriminierung melden können Antidiskriminierungsbeauftragte:r/Ansprechperson für Antidiskriminierung Beschwerdestelle (AGG Beschwerdestelle) Allgemeine/psychosoziale (Studien-)Beratung Verfasste Studierendenschaft/AStA Foren-/Plattformangebote für offenen Austausch aktive Zusammenarbeit mit Studierendenorganisationen aus den Communitys Feedbackmechanismen im Evaluationsprozess der Lehrveranstaltungen Sonstiges: offen nicht bekannt keine Angabe Wenn ja: Lassen sich aus diesen (Rück-)Meldungen allgemeine Aussagen über Diskriminierungserfahrungen ableiten? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 5: Sind Ihnen Fälle von Antiziganismus aus der Beratung bekannt? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Wie viele Fälle von Antiziganismus sind Ihnen aus der Beratung bekannt? ∫ 1 ∫ 2 ∫ 3 ∫ 4 ∫ 5 und mehr ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Von welchen Personen ging das antiziganistische Verhalten aus? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortmöglichkeiten: Lehrperson Studierende:r Mitarbeitende:r der Universität sonstige Person nicht bekannt keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 139 Wenn ja: Wie haben sich diese Fälle von Antiziganismus geäußert? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortmöglichkeiten: Vorurteile oder Stereotype soziale Ausgrenzung von Angehörigen der Minderheitengruppen unangemessene Behandlung oder Diskriminierung durch Lehrperson Hassrede Gewalt Sonstiges: offen nicht bekannt keine Angabe Wenn ja: Wie hat die Hochschule/Universität auf diese Vorfälle von Antiziganismus reagiert? Eine Mehrfachnennung ist möglich. Antwortmöglichkeiten: Bildung von spezialisierten Untersuchungsgremien oder -kommissionen Formulierung/Anpassung von Richtlinien Disziplinarmaßnahmen Sensibilisierungskampagnen und Schulungen Einbindung von Communityvertretungen in den Prozess der Lösungs- und Entscheidungsfindung Überprüfung und Überarbeitung von Lehrmaterialien Unterstützungsstrukturen für Betroffene, einschließlich psychologischer Betreuung und Beratung Evaluation der Antidiskriminierungsmaßnahmen Sonstiges: offen keine Reaktion nicht bekannt keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 140 Frage 6: Werden bzw. wurden an Ihrer Hochschule/Universität Audits/Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen durchgeführt? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Werden bzw. wurden auch Antiziganismuserfahrungen erhoben? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Erkenntnisse über Antiziganismus wurden daraus gewonnen/welche Maßnahmen abgeleitet? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Erkenntnisse wurden aus den Erhebungen zu Diskriminierungserfahrungen gewonnen? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden aus diesen Erkenntnissen zu Diskriminierungserfahrungen abgeleitet? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 141 Teil D: Schaffung sicherer Räume – safe(r) spaces – für betroffene Gruppen Frage 1: Es ist bekannt, dass Angehörige von Diskriminierung betroffener Gruppen Erlebnisse nicht immer melden oder Beratungsstellen aufsuchen. Welche Vorkehrungen und Maßnahmen gibt es an Ihrer Hochschule/Universität, um die Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit sicherzustellen? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 2: Werden Betroffene von Diskriminierung ermutigt, Vorfälle zu melden? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: An welche Stellen werden Betroffene von Diskriminierung ermutigt, Vorfälle zu melden? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 3: Existieren spezielle Programme oder Initiativen zur Sensibilisierung von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden im Hinblick auf Antiziganismus? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Programme oder Initiativen zur Sensibilisierung von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden im Hinblick auf Antiziganismus gibt es? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 4: Plant Ihre Hochschule/Universität weitere Schritte, gegen Antiziganismus vorzugehen? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Schritte, gegen Antiziganismus vorzugehen, plant Ihre Hochschule/Universität? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 5: Was würden Sie sich selbst von Ihrer Hochschule/Universität in Bezug auf die Bekämpfung von Antiziganismus wünschen? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 142 Frage 6: Gibt es an Ihrer Hochschule/Universität Forschungsprojekte oder Kooperationen, die sich speziell mit dem Thema Antiziganismus befassen? ∫ Ja ∫ Nein ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Wenn ja: Welche Forschungsprojekte oder Kooperationen, die sich speziell mit dem Thema Antiziganismus befassen, gibt es an Ihrer Hochschule/Universität? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Frage 7: Wie würden Sie Ihr eigenes Verständnis zum Themengebiet Antiziganismus mit einer Schulnote bewerten? ∫ 1 (sehr gut) ∫ 2 ∫ 3 ∫ 4 ∫ 5 ∫ 6 (ungenügend) ∫ keine Angabe Frage 8: Welche Schulnote würden Sie Ihrer Hochschule/Universität für das Engagement im Kampf gegen Antiziganismus geben? ∫ 1 (sehr gut) ∫ 2 ∫ 3 ∫ 4 ∫ 5 ∫ 6 (ungenügend) ∫ keine Angabe Frage 9: Welche institutionellen Ressourcen würden Sie sich für Ihre Arbeit im Bereich der Antidiskriminierung grundsätzlich wünschen? ∫ offen ∫ nicht bekannt ∫ keine Angabe Teil E: Allgemeine Angaben Frage 1: An welcher Hochschulform ist Ihre Einrichtung angesiedelt? Antwortmöglichkeiten: Universität Wissenschaftliche Hochschule Fachhochschule (allgemein)/Hochschule für angewandte Wissenschaften Berufsakademie/Duale Hochschule/Betriebliche Hochschule Pädagogische Hochschule Musisch-künstlerische Hochschule Theologische Hochschule Hochschule für Öffentliche Verwaltung Sonstiges: offen keine Angabe Frage 2: Wie ist Ihre Hochschule/Universität organisiert? ∫ staatlich ∫ privat ∫ kirchlich ∫ keine Angabe
www.uni-vechta.de/antiziganismus In Kooperation mit dem Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland e. V. und e. V., München. 143 Frage 3: Wie viele Studierende sind an Ihrer Hochschule/Universität immatrikuliert? Antwortmöglichkeiten: bis 5.000 bis 10.000 bis 20.000 bis 40.000 bis 70.000 bis 100.000 über 100.000 keine Angabe Frage 4: Wie ist Ihre Einrichtung strukturell und personell aufgestellt? Antwortmöglichkeiten: Hauptamtlich Mitarbeitende:r in Vollzeit (für die Einrichtung) in Vollzeit beschäftigte:r nebenamtlich Beauftragte:r Hauptamtlich Mitarbeitende:r in Teilzeit (für die Einrichtung) in Teilzeit beschäftigte:r nebenamtlich Beauftragte:r keine Angabe Frage 5: Wie viele Personalstellenanteile stehen insgesamt Ihrer Einrichtung zur Verfügung? Antwortmöglichkeiten: weniger als ein Vollzeitstellenäquivalent (VZÄ) 1 VZÄ 1,5 VZÄ 2 VZÄ 2,5 VZÄ 3 oder mehr VZÄ keine Angabe Frage 6: Wie ist die Beschäftigungssituation an Ihrer Einrichtung? Antwortmöglichkeiten: unbefristet überwiegend unbefristet überwiegend befristet befristet keine Angabe Frage 7: Wie lautet die (Eigen-)Bezeichnung Ihrer Einrichtung (z. B. Diversity-Beauftragte, Antidiskriminierungsberatung, Ansprechperson für Antidiskriminierung, Gleichstellungsbüro, …)? ∫ offen ∫ keine Angabe Frage 8: Seit wann existiert Ihre Einrichtung?