Den Gegner besser kennen als dieser sich selbst
Abstract
Book review of "Staat oder Revolution. Kritik des Staates anhand der RechtslehreCarl Schmitts" (2015) by Jörg Finkenberger.
Full text
Archiv für kritische Gesellschaftstheorie, November 2025 Jérôme Seeburger Den Gegner besser kennen als dieser sich selbst Besprechung von: Jörg Finkenberger (2015), Staat oder Revolution. Kritik des Staates anhand der Rechtslehre Carl Schmitts, ça ira, Freiburg, Paperback, 246 Seiten, 26 Euro. Die Anfang der 1980er Jahre in Freiburg gegründete Initiative Sozialistisches Forum (ISF) und der dazugehörige ça-ira-Verlag sind die ältesten, weiterhin aktiven Institutionen der antideutschen Strömung. Die ISF steht in der Tradition des anti-etatistischen Kommunismus, was sich unter anderem in der Herausgabe rätekommunistischer Schriften und der Werke Johannes Agnolis im Verlagsprogramm niedergeschlagen hat. Jörg Finkenberger setzt diese Tradition fort und knüpft mit seiner Arbeit an die von Joachim Bruhn (vgl. 1989), einem der Gründungsmitglieder der ISF, formulierte Kritik des anarchistischen und marxistischen Staatsbegriffs an: „Wenn nun aber für den Marxismus etwas geradezu konstitutiv ist, dann der völlige Ausfall der Staatskritik; und wenn für die anderen Strömungen des revolutionären Kommunismus [sic], oder Anarchismus, dann das völlige Fehlen eines Begriffs von Gesellschaft.“ (10) Finkenberger sieht nicht zuletzt in diesem Mangel die Niederlagen der revolutionären Bewegungen begründet, unter denen er die sowjetische Despotie hervorhebt (vgl. 9), und hält die Kritik dieses Mangels für unabdingbar, da dieser einen „Schatten“ „auf die ganze Lehre selbst“ (10) werfe. Den Impuls für die Untersuchung soll die Forderung Bruhns gegeben haben, dass „[…] eine Kritik des Staates […] an, das heißt gegen Carl Schmitt und Adolf Hitler entwickelt werden [müsse], wie seinerzeit die Kritik der politischen Ökonomie entwickelt worden ist an Smith und Ricardo: das heißt, an ihren klarsten und expliziertesten [sic] Exponenten.“ (10f.) Zwar würde ich diesem Plädoyer für die immanente Kritik der bürgerlichen Staatstheorie zustimmen, jedoch halte ich es für falsch, Schmitt und Hitler als Exponenten von gleichwertigem Rang zu behandeln und diese wiederum als Pendants zu Smith und Ricardo darzustellen. Schließlich hat Marx zwischen diesen von ihm als Wissenschaftlern geschätzten bürgerlichen Ökonomen, die die Widersprüche der bürgerlichen Gesellschaft erkennen und benennen, aber nicht begreifen konnten, und den Vulgärkökonomen unterschieden, die die Widersprüche geleugnet oder gerechtfertigt haben und deren Schriften deshalb wissenschaftlich wertlos waren. Vor diesem Hintergrund wäre zunächst zu beweisen, dass Schmitt tatsächlich von seinem konterrevolutionären Standpunkt aus etwas am bürgerlichen Staat erkannt hat, was sich die revolutionäre Kritik des Staates aneignen müsste. Finkenberger geht auf dieses Problem nicht explizit ein, aber er stellt sein Unternehmen immerhin unter den Vorbehalt, dass „überhaupt erst die Probe darauf zu machen [wäre], ob Schmitts Lehre als objektives Denken des Staates begriffen werden kann.“ (14) Als einen der besten Gründe, sich mit Schmitt auseinanderzusetzen, gibt Finkenberger an, dass sich dieser Konterrevolutionär „viel gründlicher mit den Grundlagen des Denkens der Revolution befasst [habe], als es die Revolutionäre jemals getan haben“ (11). Dies wird vom Autor an der Stelle nicht weiter ausgeführt, aber im weiteren
Archiv für kritische Gesellschaftstheorie, November 2025 Verlauf wird ersichtlich, dass damit Schmitts Auseinandersetzung mit der bolschewistischen Kritik an Karl Kautsky (vgl. 47) und dessen Vertrautheit mit der junghegelschen Schule (vgl. 174) gemeint sind. Finkenberger setzt auch insofern die Tradition der ISF fort, als er sich deren erkenntniskritische Thesen zu eigen macht, die im Widerspruch zu den Hauptströmungen der marxistischen Tradition stehen. Von der Erkenntniskritik der Kritischen Theorie, insbesondere den Arbeiten Sohn-Rethels zum Verhältnis von Warenform und Denkform (vgl. 2018), inspiriert, wendet sich die ISF nicht allein gegen die von ihr für falsch befundene Theorien, sondern gegen die Denkform Theorie und das theoretische Bedürfnis überhaupt (vgl. ISF 2000, vgl. Bruhn 1997). Sie kritisiert Theorie als den intellektuellen Versuch, die kapitalistische Herrschaft zu verstehen, worin sie bereits einen Beitrag zur ideologischen Rechtfertigung der Unvernunft dieser Herrschaft ausmacht. 1 Auf dieser erkenntniskritischen Grundlage richtet sich Bruhn gegen sämtliche marxistischen Versuche, den Staat theoretisch abzuleiten: „Wer den Staat ableitet, der hat ihn als einen theoretisierbaren – und d.h., an sich selbst vernünftigen – Gegenstand schon legitimiert.“ (1989, 11. These). Vor diesem Hintergrund ist Finkenbergers These zu verstehen, „dass der Staat als gesellschaftliches Verhältnis auf das Kapitalverhältnis nicht reduziert werden kann, sondern mit ihm gleichursprünglich ist“ (118). An einer anderen Stelle wird deutlich, wie die behauptete Gleichursprünglichkeit mit der skizzierten Erkenntniskritik in Verbindung steht: „[D]as Recht, der Staat setzen das Recht und den Staat voraus; und es ist unaufhebbar unerklärlich, wie sie in die Welt kamen. Leider leben wir dennoch in solchen Verhältnissen. Es wird aber dafür, wie man sie betrachtet, hoffentlich nicht ohne Folge sein, dass die geläufige Erklärung falsch ist; und es im Gegenteil nicht nur gar keine gibt, sondern jeder Ansatz dazu dem sicheren und völligen Wahnsinn verfallen muss.“ (89) Deshalb propagiert Bruhn in einer Art Zuspitzung der 11. Feuerbachthese (vgl. MEW 3, 7), dass die Herrschaft nicht theoretisch erklärt, sondern nur abgeschafft werden kann: „Die Wahrheit über den Staat als eines falschen Verhältnisses ist die Abschaffung des Staates ebenso, wie die theoretische Wahrheit über das Kapital nur die praktische Aufhebung des Kapitals sein kann.“ (1989, 22. These, Herv. i. O.). Staat oder Revolution ist die erste Monographie Finkenbergers, der seit 2012 das Zine und Weblog Das Große Thier herausgibt. Seine Artikelserie zur Kritik der staatsnahen Pseudolinken (vgl. 2022) erhielt einige Aufmerksamkeit als 2022 eine Vortagsveranstaltung des Autors in Leipzig von identitätspolitischen Aktivisten angegriffen wurde, die sich durch Finkenbergers Verteidigung Marie-Luise Vollbrechts provoziert fühlten. Im Großen Thier wird zwar auch der Freiburger Materialismus der ISF propagiert (vgl. Finkenberger 2021), aber andere Arbeiten, wie z. B. Streikrecht und Organisation (2020), eine Handreichung über das kollektive Arbeitsrecht für die gewerkschaftliche Basisarbeit, zeugen von einem undogmatischen Verhältnis zur antideutschen Tradition. Staat oder Revolution ist keine akademische Abhandlung, in der der Gang der Argumentation wie am Schnürchen verläuft, sondern ein sprunghafter Essay. Mag das Inhaltsverzeichnis noch den Eindruck erwecken, dass in den einzelnen Kapiteln chronologisch Die 1 S. kritisch hierzu z. B. Gehrig 2003.
Archiv für kritische Gesellschaftstheorie, November 2025 Diktatur, Politische Theologie und der Begriff des Politischen dargestellt und diskutiert würden, ist die Kenntnis dieser Schriften vorausgesetzt, da sie nicht systematisch dargestellt werden, sondern einzelne Zitate und Begriffe als Ausgangspunkte für die Reflexionen des Autors dienen. Das Buch ist nicht nur konventionell in Kapitel, sondern diese sind wiederum in durchnummerierte Paragraphen untergliedert. Mein erster Eindruck von Finkenbergers Essay gleicht seinem Urteil über Schmitts Diktatur: „Und es wird wohl nicht nur mir so gehen, dass die erste Lektüre der Diktatur ein eigenartiges Gefühl erzeugt hat: eine Art Ungenügen, als ob das Buch keinen, ich kann es nur englisch sagen, point hat. Man weiß nicht recht, was man nun gelernt haben soll. Es bleibt eigentümlich nebelhaft. Es scheint weder Thema noch These zu haben […]. “ (120, Fn. 1, Hvh. i. O.) In dieser Rezension will ich versuchen, die Thesen und den Point von Staat oder Revolution zu bestimmen. Mir geht es nicht darum, zu beurteilen, wie zutreffend Finkenbergers Darstellung und Kritik des Werks Schmitts und seiner anderen Referenzen ist. Sondern mich interessiert, was sich genau von einer Kritik Schmitts für die Kritik des Staates lernen lässt, inwieweit diese einen Beitrag zur kommunistischen Selbstkritik leisten kann. Im ersten Kapitel wird zunächst die Bedeutung der Begriffe Souverän und Ausnahmezustand in der Staatsrechtslehre bis 1920 umrissen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Untersuchung der Widersprüche der Bestimmungen der Volksund Fürstensouveränität bei Georg Jellinek und auf der Diskussion der Souveränitätsbestimmungen Hans Kelsens. In diesem Zusammenhang stellt der Autor das Rätsel heraus, das nicht nur Kelsen, sondern auch Schmitt zu lösen versucht haben, und um das seine eigene Untersuchung kreist: „Wie und warum aber der Staat nicht ganz in der Rechtsordnung aufgeht, oder richtiger ausgedrückt: warum die Rechtsordnung als eine von ihr verschiedene Person, als Staat aufgefasst wird, das ist zunächst völlig rätselhaft. Und dieses Rätsel durchzieht die ganze juristische Lehre vom Staat.“ (30) Auch wenn Finkenberger die oft gerühmte Klarheit Schmitts in Zweifel zieht (vgl. 11), erkennt er zumindest die Originalität der Schmitt’schen Vorschläge zur Lösung des Rätsels in dessen Schriften ab 1920 an: „Schmitts Einfall, den Staat vom Souverän aus und den Souverän vom Ausnahmezustand aus zu bestimmen, ist völlig neu.“ (15) Finkenberger betont, dass diese Gedanken für Schmitt selber völlig neu gewesen seien, sich keine dahingehenden Hinweise oder Andeutungen in seinem Werk vor 1920 finden ließen und möchte mit seiner Untersuchung zur Erklärung dieses Sachverhalts beitragen (vgl. ebd.). In seiner zwei Kapitel umfassenden Untersuchung der Diktatur (1921) vertritt der Autor die These, dass Schmitt von der Erfahrung der russischen Revolution und des Bürgerkriegs in Deutschland zu diesen neuen Gedanken gedrängt wurde: „Im Angesicht der Auflösung der Souveränität wendet sich Schmitt dem Souverän zu.“ (50) Schmitt versuche in dieser Abhandlung die souveräne Diktatur zu legitimieren, welche in Berufung auf eine herbeizuführende Verfassung die bestehende negiert (vgl. 47). Er lege Wert darauf, dass die souveräne Diktatur nicht bloß willkürliche Macht sei, sondern ihre Legitimität aus der Volksgewalt ableite (vgl. 93f.). Finkenberger behauptet, dass in der Bestimmung des Souveräns als
Archiv für kritische Gesellschaftstheorie, November 2025 Beauftragten des Volkes das „wahre Zentrum“ (109) der Diktaturschrift liege. Im Kommentar zu dieser Identifizierung von Subjekt und Substanz der Souveränität klingen wieder die oben umrissenen Positionen der ISF an: „[Z]um Staat muss, damit man sich erklären kann, dass er besteht, ein Subjekt und eine Substanz gedacht werden; und, wenn diese Prämisse gegeben ist, muss beides als dasselbe gedacht werden. Die logische Unmöglichkeit eines solchen Unternehmens und die barbarische Grausamkeit, die sich in seinem Verlauf zeigt, gehören zusammen.“ (108f.) Die Untersuchung der Politischen Theologie Schmitts von 1922 erstreckt sich ebenfalls über zwei Kapitel. Das vierte Kapitel kreist um den Begriff des Ausnahmezustands, das fünfte um die merkwürdige Bezugnahme Schmitts auf die Theologie. Finkenberger formuliert die These, dass Schmitt, was dieser durch Verdunklungsund Ablenkungsmanöver bislang erfolgreich verborgen habe, in dieser Schrift den Ausnahmezustand von seinen verfassungsmäßigen Beschränkungen der staatsrechtlichen Tradition befreie und den „allgemeinen Ausnahmezustand“ (144) legitimiere. In diesem wird die souveräne Diktatur, die das Chaos niederhält und die Ordnung herstellt, zu einer permanenten Einrichtung. Auch dies interpretiert der Autor als eine Reaktion Schmitts auf die Erfahrung der revolutionären Bedrohung der bestehenden Ordnung: „In Wahrheit, und das ist der Sinn des ganzen, ist der Staat hier, am Ende aller Dinge, nicht mehr das, was er für Hegel noch gewesen ist, nämlich das wahre Allgemeine; sondern auf den Straßen Berlins, Münchens, Dortmunds und Halles ist er schon nichts als eine Bürgerkriegspartei. Souverän ist der, der die letzten Fetzen des Staatsgewands findet und den Willen und die Macht hat, sie zu tragen. Souverän ist, wer die Ordnung herstellt. Souverän ist der Sieger im Bürgerkrieg, das heißt der, der der Revolution entgegentritt.“ (151) Diese Interpretation ist so nachvollziehbar wie naheliegend. Aber man fragt sich spätestens an diesem Punkt, worin nun genau die von Finkenberger für die Kritik des Staates in Aussicht gestellten Erkenntnisse bestehen sollen, die durch seine Kritik Schmitts gewonnen würden. Abgesehen von vereinzelten Seitenhieben gegen die marxistische Staatstheorie findet sich in den ersten vier Kapiteln keine Auseinandersetzung mit den in der Einleitung behaupteten Problemen der Kritik des Staates. In dieser Hinsicht halte ich das fünfte Kapitel für das interessanteste, in dem der Autor die These Schmitts, dass „[a]lle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre [...] säkularisierte theologische Begriffe“ (1979, 49) seien, zum Ausgangspunkt für seine Reflexionen zur Religionskritik der Junghegelianer – Bruno Bauer, Feuerbach und Marx – nimmt. Dies begründet er zum einen mit Schmitts Vertrautheit mit der junghegelschen Philosophie (vgl. 174), zum anderen damit, dass Schmitts Politische Theologie implizit auf das Scheitern dieser Religionskritik verweist, in jener das vermeintlich durch diese Kritik erledigte und verdrängte wiederkehrt. Der Autor hält Marx’ Feststellung von 1844, dass die Kritik der Religion für Deutschland abgeschlossen sei (vgl. MEW 1, 378), für verfehlt und kritisiert die junghegelsche Religionskritik dafür, dass bei ihr, insbesondere bei Feuerbach (vgl. 160f.), letztlich der Staat an die Stelle Gottes getreten sei, und sie wegen ihres christlichen Erbes (vgl. 203) notwendig im
Archiv für kritische Gesellschaftstheorie, November 2025 Antisemitismus gemündet habe (vgl. 201ff.). Finkenberger spitzt es selber nirgendwo zu, aber der Point dieser Reflexionen liegt wohl darin, dass er Schmitts Politische Theologie als in der Tradition dieser Religionskritik stehend und Schmitt als legitimen Erben der Junghegelianer sieht. Als ein Resultat der Untersuchung Finkenbergers, das zur kommunistischen Selbstkritik beitragen könnte, würde ich ansehen, dass diesem im Marxismus aufgehobenen Erbe zu misstrauen ist und die Frage gestellt werden muss, inwieweit einerseits der Etatismus der kommunistischen Parteien wie andererseits die Unzulänglichkeiten der Versuche der marxistischen Staatskritik mit der Staatsvergottung der junghegelschen Religionskritik zusammenhängen. Man könnte sagen, dass Finkenbergers Kritik darauf zielt, den Marxismus damit zu konfrontieren, dass Schmitt nicht das ganz Andere, der eindeutige Feind der eigenen Strebungen ist, sondern ein unheimlicher Verwandter. Der Autor legt Nachdruck darauf, dass es nicht Marx, sondern Stirner (vgl. 183-188) gewesen ist, der als einziger die Ersetzung der alten himmlischen Götter durch säkulare, wie eben den Staat, kritisiert und sich gegen alle junghegelschen Versuche, eine gesellschaftliche Synthesis herbeizuphilosophieren, gewendet hat, indem er auf der Inkommensurabilität der leibhaftigen Individuen im Verhältnis zu beiderlei Arten von Göttern beharrte (vgl. 184f.). Mit seiner Reflexion zur junghegelschen Religionskritik beansprucht Finkenberger außerdem ausdrücklich Gross’ Studie Carl Schmitt und die Juden (2000) zu ergänzen. Und zwar insofern, als er den Antisemitismus Schmitts, den er für den „Angelpunkt“ (197) dessen Werks hält, „auf seinen [philosophischen] Ursprung hin durchsichtig“ (ebd.) machen möchte, was er sogar als den „einzige[n] Zweck“ (ebd.) seiner Untersuchung benennt. 2 Wie nun die Einheit der Dinge hergestellt wird, deren Inkommensurabilität Finkenberger mit Verweis auf Stirner betont hat, nämlich des Subjekts des Staates, dem Souverän, mit dem Volk als der Substanz des Staates, das versucht der Autor im letzten Kapitel zu zeigen, welches den Begriff des Politischen von 1927 zum Gegenstand hat. Er sieht den Begriff des Politischen bei Schmitt durch die Freund-FeindUnterscheidung bestimmt. Die Bestimmung eines Feindes, von dem eine existentielle Bedrohung des eigenen Lebens ausgehe, halte Schmitt für notwendig, um die Untertanen eines Staates dazu zu bringen, für diesen zu töten und zu sterben (vgl. 213). Finkenberger sieht in dieser politischen Feindbestimmung das einheitsstiftende Moment von Staat, Recht und Volk: „Stattdessen haben wir nunmehr einen ganz anderen Begriff der Souveränität gesehen, nämlich als ein eigenartiges, verbindendes Zwischending zwischen dem Staat und damit dem Recht auf der einen und einer vorstaatlich-gesellschaftlichen Mehrzahl von Menschen als seiner Substanz auf der anderen Seite. Dieses Zwischending, und nicht das Recht, soll den Staat bestimmen. Schmitt nennt es ‚das Politische‘.“ (233) Der Autor kündigt wie bereits erwähnt in der Einleitung zu Staat oder Revolution an, dass er zuallererst untersuchen wolle, ob Schmitts Lehre überhaupt als objektives Denken des Staats angesehen werden könne und entsprechend kritisiert werden müsse (vgl. 14). Zum Ende kommt er zu einem positiven Urteil, das er aber nur beiläufig in einer 2 S. zu Schmitts Antisemitismus auch George 2017.
Archiv für kritische Gesellschaftstheorie, November 2025 Fußnote festhält und nicht weiter ausführt (vgl. 235, Fn. 3). Ich vermute, dass Finkenberger nicht zuletzt wegen der Einführung der politischen Feindbestimmung als einheitsstiftendes und für die Souveränität wesentliches Moment Schmitts Lehre als objektives Denken des Staates verstanden wissen will. Und zwar in dem Sinne, dass, wie der Autor betont, der Erste Weltkrieg (vgl. 212) und der Nationalsozialismus die Objektivität unter Beweis gestellt hätten: „Der Nationalsozialismus schaffte offenbar, was die konkurrierenden Faschismen nicht konnten: das Volk zu einem ‚Volk‘ zu machen, dem Unbegriff eine Substantialität anzulügen, und der bloßen Substanz eine Einheit; und alles das auf das glaubhafte Versprechen hin, dass in ungeheuren Größenordnungen getötet und gestorben werden wird.“ (231) Nach der zweiten Lektüre von Staat oder Revolution sind mir die Thesen und der Point klarer geworden und ich hoffe, dass es mir gelungen ist, diese zu vermitteln. Insgesamt ist die Lektüre leider mühsam, da der Text den Eindruck erweckt, als wäre er noch gar nicht mit Blick auf ein Publikum zu einer Darstellung geformt worden. Er mäandert über weite Strecken, vieles wird angerissen, angedeutet, Zitate oft nicht interpretiert, sondern nur aneinandergereiht, die Points nicht pointiert. Es wäre besser gewesen, den Essay auf eine These zu konzentrieren, vorzugsweise die des fünften Kapitels zur unheimlichen Verwandtschaft Schmitts mit den Junghegelianern. Grundsätzlicher ist an der Arbeit enttäuschend, dass Finkenberger mehrmals dem Marxismus den „völlige[n] Ausfall der Staatskritik“ (10) attestiert, aber seine Erkenntnisse nicht mit der für mangelhaft befundenen Kritik konfrontiert. Von seinen Thesen ausgehend wäre beispielsweise der Nachweis wünschenswert, dass diese tatsächlich im Banne des Junghegelianismus steht oder das Problem der Nichtidentität von Souverän, Staat, Recht, Volk nicht sieht oder nicht die gewalttätig hergestellte Identität in der politischen Feindbestimmung begreift. Vom Standpunkt der ISF würde ein solcher Nachweis wahrscheinlich als dem theoretischen Bedürfnis gehorchende Fleißarbeit attackiert werden, da Bruhn (vgl. 1989) bereits das abschließende Urteil über die Unbrauchbarkeit sowohl der anarchistischen wie marxistischen Staatskritik gefällt hätte. Auf die Spitze getrieben könnte man dann aber auch Bruhns Thesen gegen Bruhn selber wenden und sagen, dass auch die von ihm geforderte immanente Kritik Schmitts bis auf weiteres als Fleißarbeit betrachtet werden muss, da noch nicht absehbar ist, welchen Beitrag Finkenbergers Studie zur Abschaffung des Staates leisten wird. Literatur Bruhn, Joachim (1997): „Warenform, Denkform, Revolution. Über Notwendigkeiten der Ideologiekritik, zugleich eine Antwort auf Karl Heinz Roth“, in: Blätter des iz3w, 1997/Juli (k. Jg.), 40-43, https://www.caira.net/verein/positionen-und-texte/bruhn-warenform-denkform/ (letzter Zugriff: 10.11.2025). Bruhn, Joachim (1989): „Abschaffung des Staates. Thesen zum Verhältnis von anarchistischer und marxistischer Staatskritik“, in: Archiv für die Geschichte des Widerstandes und der Arbeit, 1989/10 (k. Jg.), 125-
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