[Rezension] Von Schorlemer, Sabine (2022): UNESCO-Weltkulturerbe und postkoloniale Diskurse. Eine völkerrechtliche Betrachtung
Abstract
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Fechner, Frank Book Review — Published Version [Rezension] Von Schorlemer, Sabine (2022): UNESCOWeltkulturerbe und postkoloniale Diskurse. Eine völkerrechtliche Betrachtung Politische Vierteljahresschrift Provided in Cooperation with: Springer Nature Suggested Citation: Fechner, Frank (2023) : [Rezension] Von Schorlemer, Sabine (2022): UNESCOWeltkulturerbe und postkoloniale Diskurse. Eine völkerrechtliche Betrachtung, Politische Vierteljahresschrift, ISSN 1862-2860, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, Vol. 64, Iss. 4, pp. 897-899, https://doi.org/10.1007/s11615-023-00493-z This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/309519 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
REZENSION https://doi.org/10.1007/s11615-023-00493-z Politische Vierteljahresschrift (2023) 64:897–899 Von Schorlemer, Sabine (2022): UNESCO-Weltkulturerbe und postkoloniale Diskurse. Eine völkerrechtliche Betrachtung Baden Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. 698 Seiten. 149,00 C Frank Fechner Angenommen: 22. August 2023 / Online publiziert: 11. September 2023 © The Author(s) 2023 Kulturgüter sind seit Jahrhunderten den verschiedensten Gefahren ausgesetzt. Die UNESCO hat es sich in der Welterbekonvention von 1972 zur Aufgabe gemacht, Kulturgüter von hervorragender Bedeutung im Interesse der Menschheit und für künftige Generationen zu bewahren. Kulturgüter sind einmalig, ihre Zerstörung bedeutet einen unwiederbringlichen Verlust. Dieser Ansatz der UNESCO wird in neuerer Zeit durch Argumente in einem sog. postkolonialen Diskurs infrage gestellt, die das System der UNESCO von der Basis her angreifen. Im Kern ist es das Argument, die UNESCO sei westlich dominiert und würde ihre Auffassungen den Gemeinschaften vor Ort aufzwingen und damit koloniale Abhängigkeiten fortsetzen. Sabine von Schorlemer hat zur Frage der Behandlung von Welterbe durch die UNESCO ein umfassendes Buch vorgelegt. Die Verfasserin ist für die Behandlung dieses Thema prädestiniert. Sie ist Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen in Dresden und ist zudem im Fachausschuss Kultur der Deutschen UNESCO-Kommission tätig. Die an ihrem Lehrstuhl entstandene Studie wird im Nachwort als kritische Reflexion der Arbeiten bezeichnet, die seit August 2018 in dem zu diesem Zeitpunkt neu gegründeten International Law Association (ILA) Committee on Participation in Global Heritage Governance geleistet wurden. Letztlich soll das Buch dazu beitragen, dass die Welterbekonvention ein halbes Jahrhundert nach ihrer Verabschiedung weiter an Strahlkraft gewinnt. Damit es auch in der internationalen Debatte gesehen wird, wäre eine Übersetzung ins Englische wünschenswert. Sicherlich gibt es nichts auch nur annähernd Vergleichbares zu dieser Thematik. In erster Linie stellt das Buch eine profunde Bestandsaufnahme der Kritik dar, die in den letzten Jahren an den Abläufen in der UNESCO vorgebracht worden ist. Frank Fechner TU Ilmenau, Ilmenau, Deutschland E-Mail: [email protected] K
898 F. Fechner Das Buch umfasst etwa 700 Seiten. Davon nimmt allein das eng gedruckte Literaturverzeichnis 90 Seiten ein. Der Text wird durch 2359 Fußnoten ergänzt, die nicht nur Literaturnachweise enthalten, sondern darüber hinausgehend ausführliche Erläuterungen. Auffallend sind die zahlreichen wörtlichen Zitate. Diese machen die wiedergegebenen Auffassungen authentisch, allerdings geht diese eher unübliche Methode zulasten der Klarheit. Möglicherweise resultiert dieser Eindruck auch aus den vielen ähnlichen Stellungnahmen, die, wenn sie auch in unterschiedlichen Kontexten aufgeführt werden, doch redundant wirken. Diesen kritischen Stimmen werden keine anderslautenden Auffassungen gegenübergestellt. Gibt es diese nicht? Gegenargumente werden angedeutet, aber kaum weiter ausgeführt. Entschuldigend wird darauf hingewiesen, die UNESCO sei eine lernfähige Institution und würde die Interessen von Communities mittlerweile schon viel besser berücksichtigen. An einigen Stellen ist eine klare Ablehnung der Kritik besonders zu vermissen. Das gilt beispielsweise hinsichtlich der Forderung, den Einfluss der Wissenschaft bei der Benennung von Kulturgut zurückzudrängen. Das gilt auch für den Wunsch, Restaurierungen durch vor Ort lebende Laien ohne wissenschaftliche Anleitung durchführen zu lassen. Aber auch die Behauptung, eine Substanzveränderung würde die Authentizität eines Ortes nicht berühren („Living Heritage“, S. 292), müsste in dieser Einseitigkeit durch Gegenbeispiele entkräftet werden. Argumente und Beispiele hätten sich aus einem Vergleich mit dem Tierund Artenschutz ableiten lassen, der hier gegenüber den Kulturgütern eine Vorreiterrolle einnimmt. Daher und angesichts der wichtigen Thematik wünscht man sich in künftigen Publikationen Ergänzungen zu weiteren Aspekten des kolonialen Diskurses. Vollkommen ausgespart wird die heftig diskutierte Frage der Rückführung beweglicher Kulturgüter, die in kolonialen Kontexten aus ihren Herkunftsorten verbracht wurden. Nur im Hinblick auf diese Beschränkung lässt sich die Aussage verstehen, die harsche Kritik der postkolonialen Diskurse würde abflauen. Bezüglich der Rückführung von Kulturgütern ist die Diskussion jedenfalls in vollem Gange und wird mit Vehemenz geführt. Genauerer Abgrenzung bedürfte etwa auch der Schutz materieller Kulturgüter – sind das wirklich nur Steine? – vom immateriellen Kulturerbe wie Handwerkstechniken, Gebräuchen etc. Letztere sind zweifellos auch schutzwürdig, allerdings erfordern sie ein ganz anderes rechtliches Instrumentarium. Wünschenswert wäre zudem eine stärkere Differenzierung der verschiedenen Konstellationen. Wer hat wem wann Unrecht getan und welche Auswirkungen hat das auf die Frage der Erhaltung von Kulturgut heute? Zu differenzieren wäre zwischen den unterschiedlichen Bezügen von Menschen, die im Gebiet von Welterbestätten wohnen. Waren sie schon immer dort? Gibt es religiöse Bezüge zu dem Kulturgut vor Ort oder können die rituellen Handlungen auch an anderer Stelle ausgeübt werden oder ist dieser Aspekt gar nicht von Relevanz? Worin soll die Beteiligung der Anwohner bestehen: Ist eine wie auch immer geartete kulturelle Teilhabe gefordert oder geht es um die Aufteilung der mithilfe des Kulturguts erwirtschafteten Gewinne? Sollen alle Mitglieder der örtlichen Gemeinschaft Anteil haben oder geht es nur um bestimmte Teile der Community (wie die ethnologische Literatur zeigt, gibt es auch in anderen Gesellschaften dominante alte Männer)? Welche Wertigkeiten sind den unterschiedlichen Interessen zuzuordnen, um Abwägungsvorgänge auf rationaler Basis entscheiden zu können? Welche Besonderheiten K
Von Schorlemer, Sabine (2022): U NESCO -Weltkulturerbe und postkoloniale Diskurse. Eine... 899 bestehen für archäologische Stätten? Der Unwiederbringlichkeit des Fundkontexts wird bedauerlicherweise kaum Rechnung getragen. Ohne solche Differenzierungen ist die Berufung auf die Ungerechtigkeit des Kolonialismus nicht mehr als ein Totschlagargument, mit dem sich alles rechtfertigen lässt, bis hin – wie auch im Buch geschildert wird – zur Waffengewalt. Ist es denn nicht vielmehr die ureigenste Aufgabe des Völkerrechts, Gewaltanwendung zu verhindern? Wenn es darum geht, die Menschen vor Ort in den Prozess der Erhaltung von Kulturerbe einzubeziehen, so ist das eine Selbstverständlichkeit. Ohne Zweifel sind Ausgleichsleistungen erforderlich, wenn sich durch den Schutz eines Kulturguts Beeinträchtigungen für diejenigen ergeben, die dort wohnen, oder wenn sie gar umgesiedelt werden müssen. Dieses Gebot hat allerdings nichts mit dem Ausgleich von kolonialem Unrecht zu tun. – Oder sollten diese Rechte etwa nur denjenigen Communitys eingeräumt werden, die koloniales Unrecht erlitten haben? Sollte indes intendiert sein, durch den Kolonialismus erlittenes Unrecht durch die Preisgabe von Kulturgut ausgleichen zu wollen, so stellt eine solch kurzsichtige Aufgabe von Common Heritage of Mankind ein Vergehen an künftigen Generationen dar. Zu Recht wird im Buch die Entwicklung der Vergabepraxis des Kulturerbetitels kritisch beurteilt. Diese wird als inflationär bezeichnet und das Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Staaten hervorgehoben. Offensichtlich ist der Welterbetitel, statt eine Bürde für die betreffenden Staaten zu sein, ein begehrtes Label, das vor allem dazu dient, den Tourismus zu fördern. Dieser Tendenz müsste die UNESCO gegensteuern, wenn es ihr wirklich um den Erhalt des Kulturerbes geht. Die Handhabe der UNESCO, den Kulturerbetitel wieder zu entziehen, wird nur am Rande erwähnt, das Beispiel des Dresdner Elbtals taucht überhaupt nur in einer Fußnote auf. Wenn Nominierungen nur mit großem finanziellen Aufwand zu erreichen sind, so gefährdet die Vergabepraxis nicht nur das Ansehen der UNESCO, sondern vor allem die Kulturgüter selbst, die oftmals dem Massentourismus geopfert werden und für deren Erhaltung kein Geld zur Verfügung steht. Doch auch die Vergabe nach ländermäßigem Proporz wäre nichts anderes als Kulturnationalismus. Die vorliegende Studie macht deutlich, dass die UNESCO aus verschiedenen Gründen – vor allem wegen der lautstark vorgetragenen Interessen unterschiedlichster Akteure – in Gefahr ist, die große Idee, bedeutende Kulturgüter für künftige Generationen zu erhalten, aus den Augen zu verlieren. Funding Open Access funding enabled and organized by Projekt DEAL. Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://creativecommons.org/ licenses/by/4.0/deed.de. K