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Stromnetzausbau: Kapital mobilisieren, Netzentgelte reduzieren

Kölschbach Ortego, Axel,Gassen, Nicolas,Steitz, Janek

Abstract

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Full text

Kölschbach Ortego, Axel; Gassen, Nicolas; Steitz, Janek Research Report Stromnetzausbau: Kapital mobilisieren, Netzentgelte reduzieren Fachtexte: Policy Paper Provided in Cooperation with: Dezernat Zukunft - Institute for Macrofinance, Berlin Suggested Citation: Kölschbach Ortego, Axel; Gassen, Nicolas; Steitz, Janek (2025) : Stromnetzausbau: Kapital mobilisieren, Netzentgelte reduzieren, Fachtexte: Policy Paper, Dezernat Zukunft e.V., Berlin This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/319293 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Um das nötige Eigenkapital zu mobilisieren, schlagen wir eine Kombination aus verstärkter Einbindung privaten Kapitals und staatlichen Beteiligungen vor. Dadurch sichern wir den Ausbau der Netze langfristig ab. Gleichzeitig können die Netzentgelte durch das vorgeschlagene Finanzierungsmodell deutlich gesenkt werden. Im Stromnetzbereich sollte privates Kapital gezielt aktiviert werden. Dazu sollte die regulatorische Eigenkapitalverzinsung moderat erhöht werden. Vor allem für Verteilnetzbetreiber mit eingeschränktem Zugang zum Kapitalmarkt empfehlen wir ein staatlich koordiniertes Fondssystem, das den Zugang zu privatem Kapital erheblich erleichtert. Ergänzend zu dieser stärkeren Einbindung privater Investoren soll der Staat zusätzliches Eigenkapital durch Beteiligungen an Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern bereitstellen. Das Zinsdifferential zwischen der relativ hohen Rendite der Eigenkapitalbeteiligungen und den deutlich günstigeren staatlichen Finanzierungskonditionen ermöglicht es, dass der Staat mit den erzielten Dividenden die Netzentgelte direkt bezuschussen kann. So werden Verbraucher finanziell entlastet und gleichzeitig wird der Netzausbau beschleunigt. Executive Summary POLICY PAPER Axel Kölschbach Ortego ist Hauptautor des Papiers, verlässt das Dezernat Zukunft zum 1.6.2025 und steht für inhaltliche Diskussionen auf Nachfrage weiterhin zur Verfügung. Für konstruktive Gespräche möchten wir uns bedanken bei: Agora Think Tanks, Amprion, 50Hertz Transmission, NappConsult, Stiftung Klimaneutralität, TenneT TSO, FinanceConnect, Verband kommunaler Unternehmen, Stadtwerke Reutlingen, Palladio Capital. 1 2 von 19 POLICY PAPER Hintergrund: Kapitalengpässe beim Stromnetzausbau und steigende Netzentgelte .....................................................................................................3 600 Mrd. Euro für den Stromnetzausbau, doch die Finanzierung ist ungeklärt ................3 Die Netzentgelte werden steigen ............................................................................................3 Warum eine Mischfinanzierung aus privatem und öffentlichem Kapital sinnvoll ist ................................................................................................................5 Die Politik erkennt Handlungsbedarf .....................................................................................5 Warum braucht es privates und staatliches Kapital? ...........................................................5 Spannungsfeld: ausreichend Eigenkapital mobilisieren und Netzentgelte senken ..........6 Unser integrierter Finanzierungsansatz .................................................................................6 Übertragungsnetze: Attraktives Investitionsumfeld, ergänzt durch ausgeweitete staatliche Beteiligungen ...................................................................8 1. Regulatorische EK-Verzinsung erhöhen ..............................................................................8 2. Staatliches Eigenkapital mit Dividendenrecycling kombinieren .....................................9 3. Zusätzliche Maßnahmen, um Netzentgelte zu senken ...................................................11 Verteilnetze: Fondsystem zur Mobilisierung von privatem Kapital zusammen mit einem staatlichen Eigenkapitalinstrument .........................................12 1. Regulatorische EK-Verzinsung erhöhen ............................................................................12 2. Fondssystem aufsetzen, um den Zugang zu Kapital zu erleichtern ..............................12 3. Staatliches Eigenkapitalinstrument mit Dividendenrecycling kombinieren ...............14 Fazit ........................................................................................................................16 Literaturverzeichnis ............................................................................................17 3 von 19 POLICY PAPER Hintergrund: Kapitalengpässe beim Stromnetzausbau und steigende Netzentgelte 1. Im Rahmen der Energiewende kommt dem Ausbau der Stromübertragungsund Stromverteilnetze eine zentrale Bedeutung zu. Er ist notwendig, um eine flächendeckende Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Ein großzügiger europäischer Netzausbau kann zudem zu niedrigeren Stromsystemkosten führen (Hoffmann u. a. 2025). 600 Mrd. Euro für den Stromnetzausbau, doch die Finanzierung ist ungeklärt Wichtig ist es deshalb, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Netzbetreiber zu gewährleisten. Diese steht zurzeit infrage. Nach dem Netzentwicklungsplan (Bundesnetzagentur 2023) sollen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) bis 2045 Investitionen in Höhe von rund 600 Mrd. Euro tätigen. Dies entspricht mindestens einer Verdreifachung des jährlichen Investitionsniveaus der ÜNB und einer Verdopplung bei den VNB. Für diese Investitionen ist zusätzliches Eigenkapital in Höhe von jeweils rund 70 Mrd. Euro für ÜNB und VNB notwendig. Die Bilanzen der Netzbetreiber müssen gestärkt werden, auch um die Aufnahme des notwendigen Fremdkapitals stemmen zu können. Die bisherigen Eigentümer der Netzbetreiber sehen sich nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen zu finanzieren. Im Übertragungsnetzbereich probieren sie stattdessen ihre Anteile abzustoßen: Am akutesten ist dies bei TenneT, dem größten ÜNB, dessen deutscher Arm bis Ende des Jahres verkauft werden soll (TenneT 2025). Auch bei Amprion möchte die RWE ihre Minderheitsbeteiligung verkaufen (Krapp u. a. 2025). Auch im Verteilnetzbereich ist die Finanzierung des Ausbaus ungeklärt. Insbesondere kleinere VNB sind häufig in Teileigentümerschaft der Stadtwerke, die meist in kommunaler Hand sind. Die finanziellen Möglichkeiten dieser VNB hängen maßgeblich von der finanziellen Situation der Stadtwerke und der jeweiligen Kommunen ab. Zusätzlich müssen Stadtwerke und andere kommunale Energieversorgungsunternehmen (EVU) auch weitere kapitalintensive Aufgaben bewältigen, etwa den Ausbau der Fernwärme. Zudem werden in vielen Fällen die Einnahmen aus dem Gasgeschäft in den kommenden Jahren wegbrechen. Auf Kapitalerhöhungen durch die bisherigen Eigentümer kann nicht gesetzt werden (VKU 2024). Die Kommunen verfügen nicht über die notwendigen Mittel, ihre Haushaltslage ist zunehmend angespannt (Dr. Borghorst u. a. 2025). Auch private Netzeigentümer kündigen an, Investitionen in Verteilnetze zu reduzieren (Krapp u. a. 2025). Neues Eigenkapital muss deshalb bereitgestellt werden: Als Investoren kommen vor allem der Bund oder die Länder infrage, oder private Investoren müssten stärker mobilisiert werden. Die Netzentgelte werden steigen Die Kosten des Netzausbaus werden im Endeffekt von den Netznutzern getragen werden, nämlich in Form der Netzentgelte. Diese sind bereits in den letzten Jahren massiv gestiegen. So ist für die Verbrauchergruppe der Haushalte das durchschnittliche Netzentgelte von unter 8 ct/kWh in 2020 auf über 12 ct/kWh gestiegen (Luderer u. a. 2025). Da der Netzausbau gerade erst an Fahrt gewinnt, wird dieses hohe Niveau auch bleiben. Abbildung 1: Investitionsbedarfe Stromnetze; Quelle: Kölschbach Ortego & Steitz 2024 4 von 19 POLICY PAPER Besonders stark war der Anstieg der Übertragungsnetzentgelte, welche mittlerweile bei über 6 ct/kWh liegen und damit für Haushaltskunden ähnlich hoch sind wie die Verteilnetzentgelte. Der größte Kostenblock in den letzten Jahren war hier das Engpassmanagement, welcher in Teilen bereits aus dem Bundeshaushalt oder KTF übernommen worden ist. Mit einem Ausbau des Netzes, muss in Zukunft zwar weniger Engpassmanagement betrieben werden, wegen den Kapitalkosten steigen die gesamten Netzkosten allerdings trotzdem, siehe Abbildung 2. Wie sich dies genau auf die Übertragungsnetzentgelte auswirkt, hängt vom Stromverbrauch ab. Es ist zu erwarten, dass das höhere erreichte Plateau gehalten werden wird. Abbildung 2: Indikative Kosten Übertragungsnetz; Quelle: Kölschbach Ortego & Steitz 2024 5 von 19 POLICY PAPER Warum eine Mischfinanzierung aus privatem und öffentlichem Kapital sinnvoll ist Die neue Bundesregierung aus Union und SPD sieht den immensen Handlungsbedarf im Bereich der Netzfinanzierung. Es ist zu erwarten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktiv werden wird, die Finanzierung des Netzausbaus zu unterstützen. Die Politik erkennt Handlungsbedarf Die Behandlung im Koalitionsvertrag (CDU/CSU und SPD 2025) räumt dem Thema Energiewende und Netze eine große Bedeutung ein, bleibt aber bei der Frage nach den Kapitalengpässen vage. So findet sich zum Thema Finanzierung nur der folgende Abschnitt: „Zur Vergabe von Eigenund Fremdkapital bei Investitionen wollen wir im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur auflegen.“ (CDU/CSU und SPD 2025, Zeilen 1010ff.) Grundsätzlich hat die neue Bundesregierung einen Kurswechsel in der Fiskalpolitik möglich gemacht, unter anderem indem sie ein neues Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz eingerichtet sowie eine Reform der Schuldenbremse angekündigt hat. Ob staatliches Geld damit auch in Netzinvestitionen fließt, wird bewusst offen gelassen: „Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern.“ (CDU/CSU und SPD 2025, Zeile 1147) Es ist also beabsichtigt, das Kapitalproblem sowohl mit privaten als auch mit staatlichem Geld lösen zu können. Im Koalitionsvertrag ist noch nicht erkennbar, in welchem Zusammenhang dieses zu einander stehen sollen und wie die Finanzierung umgesetzt werden soll. Warum braucht es privates und staatliches Kapital? Der Staat sollte die Finanzierung der Engpässe in den Stromnetzen nicht allein stemmen. Bund und Länder könnten zwar das notwendige Eigenkapital für den Stromnetzausbau zur Verfügung stellen, doch vor dem Hintergrund steigender Ausgaben für Verteidigung, weiterer Infrastrukturen und hoher sonstiger Klimaausgaben ist die Staatsbilanz in den kommenden Jahren bereits stark strapaziert. Es sollte deshalb abgewogen werden, wo der Einsatz staatlicher Gelder besonders vorteilhaft ist. Der Einbezug privater Kapitalgeber lässt zudem im Falle von Stromnetzen auf moderate Effizienzvorteile hoffen. Deshalb sollte privates Kapital in die Finanzierung von Strominfrastruktur eingebunden werden. Privates Kapital steht zur Verfügung und ist an attraktiven Investitionsmöglichkeiten interessiert. Infrastrukturfonds in Europa halten etwa 3,2 Billionen Euro an Assets under Management (AuM). Dieses Volumen könnte durch eine Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion weiter wachsen. Neben institutionellen Anlegern sind Infrastrukturinvestments seit der ELTIF 2.0-Reform auch für private Anleger attraktiv. Vorteile der Assetklasse sind inflationsund rezessionsstabile Renditen sowie die geringe Korrelation zu Aktieninvestments. Vor allem im Verteilnetz wird eine übermäßige Privatisierung des Netzeigentums jedoch als problematisch angesehen. Im Sinne des Prinzips der staatlichen Daseinsvorsorge sollte das Netz zu einem Großteil in öffentlicher Hand sein; im Sinne der Subsidiarität auch in kommunaler Hand. Deshalb sollte parallel zur Einbindung privaten Kapitals ein staatliches Eigenkapitalinstrument eingerichtet werden. So können zudem Finanzierungskosten eingespart werden, da der deutsche Staat besonders günstige Finanzierungskosten hat. 2. 6 von 19 POLICY PAPER Spannungsfeld: ausreichend Eigenkapital mobilisieren und Netzentgelte senken Die Absenkung der Strompreise und insbesondere der Netzentgelte hat für die neue Regierung zurecht eine hohe Priorität. „Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir […] Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“ (CDU/CSU und SPD 2025, Zeilen 956ff.) Und an anderer Stelle wird es sehr konkret: „Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren.“ (CDU/CSU und SPD 2025, Zeilen 1501ff.) Das Ziel der Netzentgeltsenkungen steht allerdings in einem Spannungsverhältnis mit der oben beschriebenen Finanzierungsproblematik: Zum einen sollen Netzinvestitionen massiv gesteigert und neues Kapital herangezogen werden, zum anderen sollen die Netzentgelte gleichzeitig sinken – ein Widerspruch. Denn um Kapital in ausreichendem Maß am Markt zu mobilisieren, müssen die zu erwartenden Renditen international attraktiv sein. Wir zeigen, dass dazu die regulatorische Eigenkapitalverzinsung angehoben werden muss (Kölschbach Ortego & Steitz 2024, Folie 6). Das führt jedoch zu steigenden Kapitalkosten, die letztlich auf die Netzentgelte umgelegt werden. In der Tat: Die Finanzierungskosten werden durch die hohen Investitionssummen bis 2045 von 35 auf 80 Prozent der Netzentgelte steigen, vgl. (Kölschbach Ortego & Steitz 2024, Folie 5). Daraus ergibt sich ein Konflikt zum politisch ausgegebenen Ziel, Haushalte und Unternehmen bei den Netzentgelten zu entlasten. Unser integrierter Finanzierungsansatz Wir möchten die beiden politischen Ziele gemeinsam angehen, also die Finanzierungsproblematik der Netzbetreiber entschärfen sowie die Netzentgelte senken. Dafür schlagen wir im Wesentlichen eine staatlich-private Mischfinanzierung vor: Privates Kapital soll durch eine auf ein marktgerechtes Niveau angehobene Eigenkapitalverzinsung stärker mobilisiert werden. Flankierend soll das Risikoprofil von Stromnetzinvestitionen im Verteilnetzbereich geschärft werden. Weiterhin stellt der Staat zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung und nutzt Gewinne um Netzentgelte zu bezuschussen. Dies verringert die Finanzierungskosten, ermöglicht geringere Netzentgelte und verhindert übermäßige Privatisierung. Aus fiskalpolitischer Perspektive handelt es sich hierbei um einen staatlichen Bond-to-Equity-Swap (vgl. Box 1). Der Staat nimmt Schulden auf, mit welchen er Eigenkapitalspritzen für die Netzbetreiber finanziert. Gleichzeitig können durch die Netzrenditen die entstandenen Zinskosten bezahlt werden, sowie die Netzentgelte bezuschusst werden. Das Finanzierungsmodell ist den jeweiligen Besonderheiten der Netzbereiche angepasst und unterscheidet sich daher in der genauen Ausgestaltung. Die genaue Finanzierungsstruktur wird daher im Folgenden getrennt für den Übertragungsnetzbereich und den Verteilnetzbereich näher beschrieben. 7 von 19 POLICY PAPER Box 1: Der staatliche Bond-to-Equity-Swap: Theorie und Praxis Der Staat kann sich durch die Ausgabe von Staatsanleihen zu relativ günstigen Zinskonditionen Kapital besorgen. Dieses kann ohne weiteres als Eigenkapital investiert werden. Es handelt sich also um eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital, auf Englisch auch oft Bond-to-Equity-Swap genannt. Eine derartige Nutzung ist nicht ungewöhnlich. Zum Beispiel wird das Generationenkapital durch einen Bond-to-Equity-Swap finanziert. Von ökonomischer Bedeutung ist, dass die Finanzierungskosten für die Aufnahme von Staatsanleihen geringer sind als die erwartete Rendite auf das Eigenkapital. Dadurch kann es gesamtökonomisch günstiger sein, Investitionen über einen staatlichen Bond-to-EquitySwap zu finanzieren. Das Zinsdifferential kann gerade dann besonders hoch sein, wenn das zu stemmende Finanzierungsvolumen in bestimmten Assetklassen hoch ist, denn dann können Kapitalmärkte sehr inelastisch sein (Gabaix & Koijen 2020). Dies ist im Rahmen der Energiewende der Fall, besonders im Bereich der Stromnetze. Dem gegenüber zu stellen sind negative Externalitäten, welche durch staatliche Bond-to-Equity-Swaps entstehen, wie z.B. der Anstieg der Zinsen auf Staatsanleihen, unbalancierte Maturität auf der Staatsbilanz sowie ineffiziente Risikoallokationen (Jiang u. a. 2023). Eine weitere Diskussion würde den Rahmen dieses Papiers sprengen. Unsere Berechnungen zeigen jedoch, dass Vorteile durch die geringeren Finanzierungskosten im Falle von europäischen Stromnetzinvestitionen überwiegen.2 Ein staatlicher Bond-to-Equity-Swaps gilt im Rahmen der Schuldenbremse als finanzielle Transaktion. Das heißt, die aufgenommenen Schulden werden nicht auf die Begrenzung der Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse angerechnet. Was jedoch angerechnet wird, sind die Zinszahlungen. Sie könnten in unserem Finanzierungskonzept durch die Renditen der EK-Beteiligungen beglichen werden. Dies ist vor allem dann möglich, wenn die ausgezahlten Dividenden stabil sind, wie etwa bei Investitionen ins Stromnetz zu erwarten. 2Die externalisierten Kosten eines Bond-to-Equity-Switches überschlagen wir anhand typischer Werte für die Zinssemielastizität. Siehe z.B. die Diskussion in (Bayer u. a. 2023, Kapitel 6.4). 8 von 19 POLICY PAPER 3. Übertragungsnetze: Attraktives Investitionsumfeld, ergänzt durch ausgeweitete staatliche Beteiligungen Bei den Übertragungsnetzbetreibern fehlt Eigenkapital. Bis Ende der Zehnerjahre war das Übertragungsnetz noch klein und auch die Netzplanung unambitioniert. Entsprechend waren auch die Übertragungsnetzentgelte ein vernachlässigbarer Teil der Strombezugskosten. Dies hat sich nun sehr schnell geändert. Seit dem Netzentwicklungsplan 2023 orientiert sich der Netzausbau an den Klimaneutralitätszielen. Nun hat die Geschwindigkeit oberste Priorität: Die Eigenkapitalfrage und die Frage nach der Höhe der Übertragungsnetzentgelte sollten schnell gelöst werden. Wir schlagen dazu konkret drei Schritte vor: Erstens sollte die regulatorische Eigenkapitalverzinsung auf ein marktgerechtes Niveau erhöht werden. So würde privates Kapital für den Netzausbau mobilisiert. Zweitens sollte der Staat seine Beteiligungen an den ÜNB ausweiten, indem er frisches Eigenkapital zur Verfügung stellt. Die laufenden Verkaufsgespräche bei Amprion und TenneT Deutschland sollten als Chance zum Einstieg begriffen werden. Durch ein „Dividendenrecycling“ könnte der Staat die Netzentgelte senken. Drittens sollten flankierende Maßnahmen ergriffen werden, die die Netzentgelte senken. Kurzfristig könnten dies Zuschüsse sein, langfristig bräuchte es strukturelle Reformen. 1. Regulatorische EK-Verzinsung erhöhen Das Kapital für den Stromnetzausbau wird zum Großteil von Infrastrukturfonds und anderen institutionellen Investoren bereitgestellt werden. Damit es allerdings gezielt in deutsche Stromnetze fließt, braucht es höhere Renditen. Der entscheidende Hebel ist die regulatorische Eigenkapitalverzinsung, welche in die Berechnung der Netzentgelte eingeht. Der erste Schritt ist deshalb eine Anhebung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung, entsprechend der Renditeerwartung der Kapitalangebotsseite (StromNEV 2025 §7 (5)). Nach unserer Schätzung müsste die regulatorische Eigenkapitalverzinsung bei 8,7 Prozent vor Steuern liegen, um die Hälfte des benötigten Eigenkapitals von institutionellen Anlegern zu mobilisieren. Dieser Zins liegt deutlich über den aktuell von der Bundesnetzagentur festgelegten Sätzen von 5,0 Prozent (bzw. 6,7 Prozent im Kapitalkostenausgleich, beides vor Steuern), siehe (Bundesnetzagentur 2021; 2024). Der Unterschied für die verschiedenen Sätze ergibt sich daraus, dass die Methode in (Kölschbach Ortego & Steitz 2024) auch die Knappheit der Kapitalangebotsseite berücksichtigt: In Europa investierte Infrastrukturinvestoren haben zurzeit nur liquide Mittel in Höhe von etwa 800 Mrd. Euro -- Investitionen in hoher zweistelliger Milliardenhöhe in deutsche Übertragungsnetze wären für sie möglich, aber mit erheblichen Klumpenrisiken verbunden. Siehe Box 2 für eine weitere Methodendiskussion. Die Politik sollte sich für die Anhebung der EKVerzinsung bei der Bundesnetzagentur stark machen. Langfristig bedeuten höhere Renditen erstmal höhere Netzentgelte. Dies kann durch eine Erhöhung der staatlichen Beteiligungen und einen Dividendenrecyclingmechanismus mehr als kompensiert werden (siehe Schritt 2). Eine weitere Voraussetzung für Investoren ist, dass die Beteiligungsrisiken kalkulierbar sind. Allgemein ist das Asset „Übertragungsnetze“ dem Markt gut bekannt; zahlreiche ausländische Übertragungsnetze sind in privater Eigentümerschaft oder an Börsen gelistet. Deshalb sehen wir hier wenig Potential, die Finanzierungskosten allein durch Derisking zu senken (vgl. auch Box 3 im nächsten Kapitel). 15 von 19 POLICY PAPER Die Kriterien für die staatliche Kapitalvergabe sollten einfach sein. Zum Beispiel sollte es für Energiewendefonds (zweite Säule) niedrigschwellig möglich sein, eine Kapitalzusage anzumelden. Die VNB und private Kapitalgeber müssen sich bei ihrer Finanzplanung unmittelbar auf den staatlichen EK-Zuschuss verlassen können. Der Bund oder die Länder beschränken ihre EK-Beteiligung auf ein festes Vielfaches der privaten Beteiligung, z. B. 100 Prozent, womit staatliches und privates Eigenkapital auf Augenhöhe wären. Das öffentliche Eigenkapital sollte zunächst mit denselben Dividenden wie privates Eigenkapital vergütet werden. Es sollte dabei als passives Beteiligungskapital (z. B. stille Beteiligung) eingebracht werden, um die Entscheidungsverhältnisse nicht zu verzerren. Obwohl das Insolvenzrisiko bei Verteilnetzbetreibern gering ist, sollte von Anfang an geklärt werden, welche Kapitalgeber im Insolvenzfall zuerst bedient werden: Grundsätzlich wäre es denkbar, öffentliches und privates Eigenkapital gleich zu bedienen. Falls es jedoch der Wunsch ist, privates Kapital zusätzlich anzureizen, so könnte dies über die Nachrangigkeit des staatlichen Eigenkapitals realisiert werden. Für die Kapitalausstattung des Instruments sollten Bund oder Länder bzw. deren Förderbanken langlaufende Kredite aufnehmen, analog wie beim Konzept für die ÜNB. Das Gesamtvolumen des staatlichen Eigenkapitals (nur VNB) wird bis 2045 anwachsen und dann bei 30-60 Mrd. Euro liegen (bei 50 Prozent staatlicher EK-Bereitstellung). Wichtig für das Gelingen dieses Konzepts ist ein sinnvolles Dividendenrecycling. Die Dividenden werden nicht in den Haushalt zurückgeführt. Stattdessen werden sie verwendet, um für die aufgenommenen Kredite Zinskosten und Tilgungen zu zahlen. Je nach Maturitätsstruktur der Kredite müssten dafür bereits früher Dividenden ausgezahlt werden, als private Investoren es erwarten würden – diese bevorzugen in der Phase des Investitionsaufwuchses eine höhere Thesaurierungsrate, was die EK-Bedarfe weiter reduziert. Die Differenz aus Dividenden und Kreditkosten nutzen Bund bzw. Länder, um die Netzentgelte zu bezuschussen. Es besteht immer ein signifikantes Zinsdifferential zwischen der EK-Rendite und den staatlichen Finanzierungskosten. Durch dieses Dividendenrecycling kann der Bund seine günstigen Finanzierungsbedingungen fast vollständig weitergeben. Es besteht die Gefahr, dass einige VNB trotz Fondssystems und Eigenkapitalinstruments Probleme haben, das notwendige Eigenkapital zu mobilisieren. Diese Härtefälle erwarten wir vor allem in der Gruppe der EVU mit unter 30.000 Kunden. Für die Unternehmen könnte im Zweifel auf den Nachweis einer privaten Finanzierungsabsicht verzichtet werden. Aufgrund des geringen Finanzierungsvolumen dieser Akteure wäre dies verkraftbar, es würde jedoch zu erheblichem, zusätzlichen Administrationsaufwand auf der Seite von Bund bzw. Ländern führen. 16 von 19 POLICY PAPER Der Stromnetzausbau ist die zentrale Bedingung für die Energiewende. Die Politik, insbesondere die neue Bundesregierung, erkennt den Handlungsbedarf an. Wichtig ist jetzt, die entsprechenden Maßnahmen schnell und zielführend umzusetzen. Die Mobilisierung von zusätzlichem Eigenkapital ist der Anker jeder weiteren Finanzierung, entsprechende Instrumente dürfen nicht zu sparsam ausgestattet sein. Für die Übertragungsnetzbetreiber gilt es schnell zu handeln, denn für TenneT sollte bis Ende des Jahres eine Lösung gefunden werden. Zentral ist der laufende Reformprozesses der ÜNB-Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Private Großinvestoren müssen in die Lage versetzt werden, in die Stromnetze investieren zu können. Der entscheidende Hebel ist eine Erhöhung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung. Weiterhin gilt es, die Beteiligung des Bundes an den ÜNB zu stärken. Dies beinhaltet eine Ausweitung der bisherigen Anteile der KfW an zwei ÜNB, sowie Beteiligungen an den zum Verkauf stehenden Teilen der beiden anderen ÜNB. Darüber hinaus ist wichtig, dass die KfW die nötigen Eigenkapitalerhöhungen auch tatsächlich tätigt. Dazu muss sie mit zusätzlichem staatlichem Geld ausgestattet werden. Über einen Bond-to-Equity-Switch kann dies fiskalisch neutral geschehen. Durch eine Sammlung der Netzrenditen kann außerdem ein signifikanter Beitrag zur Deckelung der Übertragungsnetzentgelte geleistet werden. Weitere strukturelle kostensenkende Maßnahmen sowie Zuschüsse in der kurzen Frist zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte bleiben erforderlich. Im Verteilnetzbereich ist der Handlungsbedarf ebenfalls dringend. Bis spätestens 2027 sollten Instrumente stehen, welche die Finanzierungsfähigkeit der VNB sicherstellen. Auch hier ist wieder der regulatorische Rahmen wichtig, damit private Investoren prinzipiell befähigt werden, in den Netzausbau zu investieren. Dadurch und durch ein staatlich flankiertes Fondssystem können signifikante Mengen an privatem Eigenkapital für die Breite der VNB mobilisiert werden. Da dies allein nicht ausreichen wird, braucht es ergänzend ein staatliches Beteiligungsprogramm. Dieses kann sowohl über den Bund als auch über die Länder laufen. Dies könnte so ausgestaltet werden, dass bei Nachweis einer privaten Finanzierungsabsicht Bund oder Länder als stille Miteigentümer einsteigen. Dadurch wird die Due-Dilligence-Prüfung bei den privaten Akteuren belassen, es können Netzentgelte durch Dividendenrecycling analog dem ÜNB-Ansatz reduziert werden, und die Privatisierung von Stromnetzassets wird begrenzt. 5. Fazit 17 von 19 POLICY PAPER 50Hertz / Amprion / TenneT / Transnet BW (2025): "Stellungnahme der vier Übertragungsnetzbetreiber zu den BNetzA Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreibers", 50Hertz, https://www.50hertz.com/xspProxy/api/ staticfiles/50hertz-client/dokumente/ transparenz/positionspapiere/20250417_ ünb_stellungnahme_eckpunktepapier.pdf, [Zuletzt aufgerufen: 16.5.2025]. Bayer, C. / Born, B. / Luetticke, R. (2023): "The liquidity channel of fiscal policy", Journal of Monetary Economics, 134, S. 86–117, https://doi.org/10.1016/j. jmoneco.2022.11.009. 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Impressum Veröffentlicht durch: Dezernat Zukunft e.V., Chausseestraße 111, 10115 Berlin www.dezernatzukunft.org Vertretungsberechtigter Vorstand: Dr. Maximilian Krahé Vorstand: Dr. Maximilian Krahé, Janek Steitz, Dr. Maximilian Paleschke Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg Vereinsregisternummer 36980 B Inhaltlich Verantwortlicher nach §18 MstV: Dr. Maximilian Krahé Herausgeber: Dr. Maximilian Krahé, Berlin E-Mail: [email protected] Design: Burak Korkmaz Diese Arbeit von Dezernat Zukunft ist lizensiert unter der CC BY-NC 4.0 . Die Inhalte können mit klarer Kennzeichnung der Quelle und, sofern angegeben, unter Angabe des Autors bzw. der Autorin verwendet werden. Das Dezernat Zukunft ist eine überparteiliche Vereinigung, die Geld-, Finanzund Wirtschaftspolitik verständlich, kohärent und relevant erklären und neu denken will. Dabei leiten uns unsere Kernwerte: Demokratie, Menschenwürde und breit verteilter Wohlstand. www.dezernatzukunft.org @DezernatZ