scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen

Klähn, Margitta

Abstract

EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.

Full text

Klahn, Margitta Research Report Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 31 Provided in Cooperation with: Federal Institute for Vocational Education and Training (BIBB), Bonn Suggested Citation: Klahn, Margitta (1998) : Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen, Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 31, ISBN 978-3-88555-638-1, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0035-0092-0 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/236003 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ Bundesinstitut für Berufsbildung Heft 31 Margitta Klähn unter Mitarbeit von Monika Mietzner WEITERBILDUNG VON LANGZEITARBEITSLOSEN WISSENSCHAFTLICHE DISKUSSIONSPAPIERE Heft 31 Margitta Klähn unter Mitarbeit von Monika Mietzner WEITERBILDUNG VON LANGZEITARBEITSLOSEN Die WISSENSCHAFTLICHEN DISKUSSIONSPAPIERE DES BIBB werden durch den Generalsekretär herausgegeben. Sie erscheinen als Namensbeiträge ihrer Verfasser und geben deren Meinung und nicht unbedingt die des Herausgebers wieder. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Veröffentlichung dient der Diskussion mit der Fachöffentlichkeit. Das vorliegende Papier beinhaltet den Abschlußbericht des Forschungsprojektes 4.5004 „Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen", das von 1995 bis 1997 am Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführt wurde. Vertriebsadresse: Bundesinstitut für Berufsbildung 10702 Berlin Copyright 1998 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin und Bonn Herstellung: Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin Umschlag: Hoch Drei, Adam/Blaumeister, Berlin Druck: Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin Printed in Germany ISBN 3-88555-638-3 Gedruckt auf Recyclingpapier, hergestellt aus 100 % Altpapier Diese Netzpublikation wurde bei Der Deutschen Bibliothek angemeldet und archiviert. URN: urn:nbn:de:0035-0092-0 Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative Commons Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 3.0 Deutschland). Das Werk wird durch das Urheberrecht und/oder einschlägige Gesetze geschützt. Jede Nutzung, die durch diese Lizenz oder Urheberrecht nicht ausdrücklich gestattet ist, ist untersagt. WWeitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Creative Commons-Infoseite http://www.bibb.de/cc-lizenz INHALTSVERZEICHNIS 1 Zum Forschungsprojekt „Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen" 1.1 Ausgangslage 1.2 Ziele 1.3 Methodische Hinweise Seite 2 Ergebnisse 2.1 Zur Zielgruppe und zu den Maßnahmen 2.2 Zur Finanzierung und Teilnahme an kombinierten Maßnahmen 8 2.3 Typen kombinierter Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahmen 11 Fazit 23 5 5 6 6 7 7 1 Zum Forschungsprojekt „Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen" 1.1 Ausgangslage Hintergrund des Projektes „Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen" bildete das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit, das unvermindert anhält: In Deutschland waren im November 1997 mehr als ein Drittel der Arbeitslosen im statistischen Sinne Langzeitarbeitslose, d.h. es waren über 1,5 Mill. Personen länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos gemeldet.1 Der Langzeitarbeitslosigkeit wird mit unterschiedlichen arbeitsmarktund bildungspolitischen Maßnahmen entgegengewirkt. Bei den geförderten Maßnahmen kann es sich erstens um traditionelle Weiterbildungsmaßnahmen handeln, wie etwa die berufliche Fortbildung oder Umschulung, zweitens um Maßnahmen, die öffentlich geförderte Beschäftigung zum Inhalt haben oder drittens um Maßnahmen, in denen Qualifzierung und Beschäftigung verknüpft sind. Während Ziele und Inhalte der beiden erstgenannten Maßnahmen relativ bekannt sind, ist bisher noch nicht genauer aufgearbeitet worden, was Qualifizierung in diesen kombinierten Qualifizierungsund Beschäftgungsmaßnahmen bedeutet. Wurden Untersuchungen einzelner Programme und Maßnahmen durchgeführt, die Beschäftigung und Qualifizierung miteinander verbinden, bezogen sie sich hauptsächlich auf wirtschaftsund beschäftigungspolitische Aspekte. Häufig standen Fragen nach der Integration in den Arbeitsmarkt nach Abschluß der Maßnahmen im Mittelpunkt. Eine Beschäftigung mit diesen Fragen ist auch vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Veränderung des AFG von Bedeutung, da im Sozialgesetzbuch III, das das AFG abgelöst hat und am 1.1.1998 in Kraft getreten ist, Qualifizierungsund Beschäftigungskonzepte an Bedeutung gewinnen, die auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit Nr.12 1997 1.2 Ziele In dem Forschungsprojekt „Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen" wurden Qualifizierungsanteile von kombinierten Beschäftigungsund Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose unter inhaltlichen, organisatorischen und methodisch-didaktischen Gesichtspunkten untersucht, um eine größere Transparenz in dem Bereich der Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen zu schaffen. Das Projekt sollte einen Beitrag leisten zur Konzeptentwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose auf der Ebene von Förderprogrammen und auf der Trägerebene. 1.3 Methodische Hinweise Für die Analyse der Qualifizierungsanteile in kombinierten Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahmen wurden in den drei ausgewählten Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern Fallstudien durchgeführt. Die Auswahl der Länder orientierte sich an der Höhe der Langzeitarbeitslosenquoten sowie daran, daß westund ostdeutsche Länder einbezogen wurden. Mit der Auswahl dieser Länder wurden sowohl ländliche als auch industriell strukturierte Regionen berücksichtigt. Zu Beginn des qualitativ angelegten Projektes wurde zunächst auf der Grundlage einschlägiger Literatur sowie in insgesamt 15 Expertengesprächen, die die Projektmitarbeiterinnen mit Vertretern/innen von Landesarbeitsämtern, Arbeitsämtern und Landesbehörden führten, geklärt, in welchen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose Beschäftigung und Qualifizierung miteinander verknüpft werden und wie diese Maßnahmen finanziert werden. Darüber hinaus dienten diese Gespräche der Auswahl von Maßnahmeträgem,für die geplanten Fallstudien. In diesem Zusammenhang fand auch ein Sachverständigengespräch mit Vertretern/innen aus Landesbehörden, Landesarbeitsämtern und wissenschaftlichen Institutionen statt. Die Auswahl der einzubeziehenden Träger und Maßnahmen wurde auch unterstützt durch eine Beratung des Unterausschusses 1. Insgesamt sollten Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus den vorhandenen unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten der EU, des Bundes, der einbezogenen Länder und Kommunen gefördert wurden. Für die Analyse der Maßnahmen wurden insgesamt 17 Fallstudien durchgeführt. Eine Fallstudie bezog sich jeweils auf eine Maßnahme bei einem Bildungsund/oder Beschäftigungsträger. In problemzentrierten Interviews wurden anhand eines vom Bundesinstitut entwickelten Frageleitfadens Maßnahmepersonal (Einrichtungsleitung, Ausbilder und Ausbilderinnen, Dozenten und Dozentinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen), betriebliches Personal und Teilnehmer und Teilnehmerinnen befragt. Gegenstand der Befragungen waren Entstehung, Ziele, Zielgruppe, Inhalte, Gestaltung, neuralgische Punkte und (soweit möglich) Erfolg der Maßnahmen. Der Frageleitfaden wurde vom Bundesinstitut in einem Pretest geprüft und anschließend überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Befragung befanden sich die einzelnen Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Maßnahmeablauf. Die Gespräche über eine Maßnahme zogen sich über zwei bis drei Tage hin. Insgesamt wurden einschließlich des Pretests 183 Interviews durchgeführt und ausgewertet, davon 49 von den Projektmitarbeiterinnen und 134 im Wege der Auftragsforschung. Ergebnisse 2.1 Zur Zielgruppe und zu den Maßnahmen Fast alle der in die Untersuchung einbezogenen Träger wenden sich an Schwerbis Schwerstvermittelbare, also an Personen, die zum Teil mehrere vermittlungshemmende Merkmale auf sich vereinigen und denen der Zugang zu regulären Beschäftigungsverhältnissen aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Voraussetzungen erschwert, wenn nicht unmöglich ist. Die Betroffenen sind teilweise über mehrere Jahre arbeitslos oder wegen der Kindererziehung vor langer Zeit aus dem Erwerbsleben ausgestiegen und/oder durch andere Tatbestände deutlich eingeschränkt (z.B. Sprachprobleme bei Spätaussiedlern). Bei fast allen sind Arbeitsund Lernentwöhnung, Minderwertigkeitsgefühle und psychische Instabilität, Dequalifizierung und Demotivierung zu beobachten. Bei der Beschäftigung in den einbezogenen Maßnahmen handelt es sich um Arbeitstätigkeiten in befristeten Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahmen des ersten oder zweiten Arbeitsmarktes oder aber um Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes mit dem Ziel der Orientierung und/oder der Übernahme. Es sind i.d.R. Anlerntätigkeiten, die nochmals nach einfachsten Tätigkeiten und anspruchsvolleren Aufgaben zu unterscheiden sind und die unterschiedliche Qualifikationsanforderungsniveaus aufweisen. Die Tätigkeiten entstammen mehrheitlich dem gewerblich-technischen Bereich, insbesondere dem Handwerk. Sie beziehen sich aber auch auf hauswirtschaftliche, kaufmännische und soziale Dienstleistungen. 8 Beschäftigung und Qualifizierung sind grundsätzlich in zweifacher Weise miteinander verbunden, zum einen durch fachliche Anleitung innerhalb der Beschäftigungsphasen und zum anderen durch fachpraktische und/oder fachtheoretische Unterweisung in den Qualifizierungseinheiten. Die einzelnen Maßnahmebestandteile werden jeweils vom Maßnahmeträger organisiert und durchgeführt, wobei auch andere Einrichtungen einbezogen werden können. Es wurden im wesentlichen drei unterschiedliche Varianten vorgefunden: • In den Händen des Maßnahmeträgers liegen sämtliche Maßnahmebestandteile. • Maßnahmeträger führen die theoretischen Qualifizierungseinheiten selbst durch, während die Beschäftigung in Fremdfirmen, zum Teil über Leiharbeitsverhältnisse, oder in Form betrieblicher Praktika erfolgt • Maßnahmeträger führen die Beschäftigungsteile durch und lassen die Qualifizierung von externen Bildungsträgern ausführen. Die gesonderten Qualifizierungsanteile werden entweder blockweise oder regelmäßig/unregelmäßig täglich, wöchentlich oder monatlich durchgeführt. Sie finden vor oder nach Beschäftigungsphasen und/oder beschäftigungsbegleitend statt. 2.2 Zur Finanzierung und Teilnahme an kombinierten Maßnahmen Die kombinierten Maßnahmen bestehen in unterschiedlicher Gewichtung aus Beschäftigungsund Qualifizierungselementen, in der Regel sind auch sozialpädagogische Elemente einbezogen. Die Finanzierung der einzelnen Elemente der kombinierten Maßnahmen basiert auf folgenden Grundlagen: • dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), • Förderprogramme der Europäischen Union, • Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die Förderung einzelner Maßnahmen erfolgt häufig in Form einer Mischfinanzierung, d.h. es werden gesetzliche Möglichkeiten (AFG/BSHG) mit Programmen auf Bundesund/oder EUEbene verknüpft. Die Rolle der einzelnen Bundesländer und Kommunen hinsichtlich der Fi- 15 Übereinstimmung von Qualifizierungspotential der Tätigkeiten und individuellen Qualifizierungsnotwendigkeiten Die Teilnehmerstruktur, gekennzeichnet durch mehrfach sozial benachteiligte Personen (s.o.), ist insbesondere in den neuen Bundesländern heterogen, d.h. in einer Maßnahme sind Teilnehmer mit z.T. unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Alters, der Bildungsund Berufsabschlüsse vertreten. Es kommt häufig zu Ungleichgewichten zwischen den individuellen Voraussetzungen und Tätigkeitsanforderungen in der Weise, daß Teilnehmer/innen, sowohl im Qualifizierungsals auch im Beschäftigungsteil unterfordert sind. Hierbei handelt es sich um Personen, die bereits über anerkannte Berufsabschlüsse verfügen oder um diejenigen, die eher Interesse an einer abschlußbezogenen Umschulung hätten. Ein Großteil der Teilnehmer/innen hat kein Interesse an einer fachlichen Qualifizierung. Ihren Bedürfnissen entspricht die im Vordergrund stehende Qualifizierung hinsichtlich des Erhalts der Arbeitsfähigkeit, eine Einschätzung, die vom Qualifizierungspersonal bestätigt wird. Einschätzung der Qualifizierung durch die Befragten Oft können Teilnehmer/innen den Sinn der Beschäftigung nicht erkennen, was u.a. damit zusammenhängt, daß die Dauer der Maßnahme und die Dauer der Beteiligung der Teilnehmer/innen an der Maßnahme auseinanderfallen (s.o.). Eingegrenzte Beschäftigungsziele, die individuelle Erfolgserlebnisse ermöglichen, sind häufig nicht vorhanden. Qualifizierung kann sich im Beschäftigungsteil sogar als Störfaktor erweisen, z.B., wenn in Maßnahmen Beschäftigungsziele im Vordergrund stehen und die Erledigung von Aufträgen dominiert. Hier stehen dann das Ziel des Beschäftigungsteils, wirtschaftlich effizient zu arbeiten, und das Qualifizierungsinteresse im Widerstreit. Ursache für diese sich widersprechenden Ansprüche liegen meistens in der Zusammensetzung der Gruppe der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die häufig über zu wenige Personen verfügt, die entsprechend den im Beschäftigungsteil gestellten Anforderungen mitarbeiten können. Das alles zusammengenommen erschwert nach Erfahrungen des Maßnahmepersonals die Motivation der Teilnehmer/innen für eine fachliche Qualifizierung erheblich. Generell ist aus Sicht des Maßnahmepersonals ein zehnbis zwanzigprozentiger Qualifizierungsanteil für eine fundierte fachliche Qualifizierung zu kurz. Befragte Einrichtungsleiter, 16 Anleiter, Lehrer und Fachexperten fänden es auch vorteilhafter, wenn das Arbeitsamt die Gruppenzusammensetzung für diese Maßnahmen homogener gestalten würde. Zum einen sollten Teilnehmer/innen, deren Neigung und Fähigkeit für eine Umschulung festgestellt werden sollte, zusammengefaßt werden. Hier könnte/sollte man den fachlichen Teil ausweiten. Zum anderen sollte für diejenigen, für die aus unterschiedlichen Gründen zunächst keine weitergehende fachliche Qualifizierung in Frage kommt, die Förderung der sozialen, personalen und methodischen Kompetenzen im Mittelpunkt des Qualifizierungsteils stehen. TYP B Qualifizierung und Beschäftigung im Verbund mit Betrieben Betriebsnähe der Qualifizierung Im Typ B werden Qualifizierung und Beschäftigung im Verbund mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes durchgeführt, wobei Verbund zweierlei bedeuten kann: • Teilnehmer sind im Beschäftigungsteil der Maßnahme in Betrieben eingesetzt. Bei diesem Einsatz kann es sich um betriebliche Praktika handeln, die der Orientierung dienen oder in denen die in der Qualifizierungsphase vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse vertieft werden sollen oder in denen die Teilnehmer/innen im Rahmen befristeter Verträge als (mehr oder weniger vollwertige) Arbeitskräfte mitarbeiten. Dieser Einsatz ist jedoch nicht mit dem Anspruch verbunden, daß die Teilnehmer/innen nach Auslaufen der Maßnahme auf diesen Arbeitsplatz auch übernommen werden. • Die Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahme der Teilnehmer/innen ist Bestandteil eines größeren zielgerichteten und zeitlich begrenzten Projektes mit einem konkret für die Region nachvollziehbaren Nutzen, wie z.B. dem Bau eines Hauses für sozial schwache Personen. An solchen Projekten sind neben Bildungsund/oder Beschäftigungsträgern immer auch Betriebe des ersten Arbeitsmarktes beteiligt, so daß die Teilnehmer/innen von Maßnahmen im Beschäftigungsteil mit Beschäftigten der Betriebe zusammenarbeiten. Zum Typ B werden fünf der dem Projekt zugrundegelegten Maßnahmen gerechnet. In drei Maßnahmen umfassen die Tätigkeiten Hilfstätigkeiten im kaufmännischen und gewerblichen Bereich unterhalb des Niveaus und in zwei Maßnahmen Tätigkeiten auf dem Niveau anerkannter Berufsabschlüsse (§25 BBIG/HWO). 17 Eine Maßnahme, eine Weiterbildungsmaßnahme mit Anteilen betrieblicher Praktika, wird aus EU-Mitteln kofinanziert, vier Maßnahmen werden mischfinanziert gefördert, wobei es sich um kombinierte Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahmen handelt. Qualifizierungsziele und Qualifizierungselemente Die Qualifizierung orientiert sich auch hier jeweils an Tätigkeiten im Beschäftigungsteil. Die Qualifizierungsziele sind im Typ B aber konkreter gefaßt als im Typ A. In vier von den fünf Maßnahmen werden entweder anerkannte Berufsabschlüsse (§25 BBIG/HWO), z.B. Maurer, Maler, Zimmermann oder von Kammern oder Berufsverbänden zertifizierte Abschlüsse angestrebt. Ermöglicht werden diese Ziele zum einen durch einen wesentlich höheren Qualifzierungsanteil als in Typ A. Im Typ B weisen alle Maßnahmen einen Anteil an Qualifizierung von mindestens 50% auf. Zum anderen bewirkt eine Konstruktion von Maßnahmeketten teilweise erheblich längere Maßnahmelaufzeiten. Bei der Qualifzierung im Beschäftigungsteil handelt es sich um eine fachliche Anleitung durch entsprechend qualifiziertes Personal in den Kooperationsbetrieben. Während dieser Zeit ist ebenfalls eine Begleitung und Unterstützung der Teilnehmer/innen durch das Personal der Bildungs-/Beschäftigungsträger gegeben. Einbezogen sind hierbei die entsprechenden fachlichen Anleiter der Träger und/oder die Sozialpädagogen, die auch für die Betriebe eine Anlauf stelle bieten. Die Betreuung bezieht sich auf Fragen der Abstimmung von Tätigkeiten in der Beschäftigungsund Inhalten der Qualifizierungsphase und auf Unterstützung in Konfliktfällen zwischen Teilnehmern/innen und Betrieben. Die gesonderte fachpraktische und fachtheoretische Qualifizierungsphase findet beim Bildungs-/Beschäftigungsträger statt. In den Maßnahmen, die anerkannte Abschlüsse anstreben, erfolgt die Qualifizierung anhand der entsprechenden Vorgaben, in den Maßnahmen, in denen keine gesetzlich oder von Verbänden geregelten Abschlüsse angestrebt werden, ergeben sich die Elemente der Qualifizierung aus den Tätigkeiten des Beschäftigungsteils der Maßnahme. Die fachlichen Inhalte werden dann von den Mitarbeitern/innen des Bildungsund Beschäftigungsträgers aus den Tätigkeiten im Beschäftigungsteil abgeleitet und bedarfsorientiert in Unterrichtseinheiten zusammengestellt. In allen fünf Maßnahmen kommt parallel zur fachlichen Qualifizierung der Vermittlung der sozialen, personalen und methodischen Kompetenzen eine zumindest gleichwertige Bedeutung zu. Hierzu gehören vor allem die Stabilisierung der Persönlichkeit, die Auseinanderset- 18 zung mit Arbeitshaltungen, mit Erfahrungen im Beschäftigungsteil, gezieltes Bewerbungstraining. Der fachpraktische Teil der Qualifizierung wird von fachlichen Anleitern/innen, d.h. ausgebildeten Facharbeitern/innen und der fachtheoretische Teil in den meisten Fällen von Lehrern/Dozenten durchgeführt. Die sozialpädagogische Betreuung wird von Sozial-/Diplompädagogen wahrgenommen, die teilweise auch in die Qualifizierung eingebunden sind, insbesondere, wenn es um die Vermittlung sozialer, personaler und methodischer Kompetenzen geht. Insgesamt sind in vielen Fällen die an der Qualifizierung beteiligten Anleiter, Lehrer/Dozenten und Sozialpädagogen in Teilarbeitsverhältnissen beschäftigt, was häufig Fluktuationen zur Folge hat, die den Qualifzierungsprozeß negativ beeinflussen können. Übereinstimmung von Qualifizierungspotential der Tätigkeiten und individuellen Qualifizierungsnotwendigkeiten Aufgrund der Tätigkeiten im Beschäftigungsteil werden im Typ B höhere Anforderungen an die Qualifizierung und somit auch an die Teilnehmer/innen gestellt. Auch wenn hier zu den Zielgruppen der einzelnen Maßnahmen wieder überwiegend mehrfach sozial Benachteiligte gezählt werden können, sind die Ansprüche an die Voraussetzungen der Teilnehmer/innen höher als im Typ A: Im Typ B sollten sie mindestens über einen Hauptschulabschluß verfügen, sie sollten die deutsche Sprache sowie die Kulturtechniken beherrschen und sie sollten keine gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Aikohoiprobleme, aufweisen. In den meisten Fällen konnten die Anforderungen beider Seiten in Übereinstimmung gebracht werden. Günstig wirkte sich hier eine enge Kooperation von Fördermittelgeber und Maßnahmeträger bei der Auswahl der Teiinehnehmer/innen aus. Einschätzung der Qualifizierung durch die Befragten Sowohl die Teilnehmer/innen wie auch das Maßnahmepersonal äußern sich hier wesentlich zufriedener über die Maßnahme insgesamt als auch über den Qualifizierungsteil im Typ A. Die Teilnehmer/innen sind im Typ B nach eigener wie auch nach Einschätzung des Maßnahmepersonals generell im Beschäftigungsteil sehr motiviert, was u.a. darauf zurückgeführt wird, daß die Teilnehmer/innen in einer Maßnahme tätig sind, in der der praktische Nutzen für sie konkret erfahrbar ist, d.h. zum Beispiel, sie bauen mit an einem Haus und das ist etwas Faßbares, Sinnvolles und Vorzeigbares. Das wirkt sich offensichtlich auch 19 positiv auf die Qualifizierung aus, die hier in den meisten Fällen auch zu Abschlüssen führt, die am ersten Arbeitsmarkt anerkannt sind. TYP C Qualifizierung und Beschäftigung als Vorbereitung für konkreteArbeitsplätze Betriebsnähe der Qualifizierung Auch im Typ C soll der Einsatz der Maßnahmeteilnehmer/innen im Beschäftigungsteil in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes erfolgen. Im Unterschied zum Typ B wird mit der Beschäftigung hier jedoch der Anspruch verbunden, daß die Teilnehmer/innen nach Auslaufen der Maßnahme auf diesen Arbeitsplätzen verbleiben. Die Arbeitsplätze lassen sich unterscheiden nach: a) Vorhandenen Arbeitsplätzen, d.h. die Teilnehmer/innen sind in Form betrieblicher Praktika oder im Rahmen befristeter Arbeitsverhältnisse, zum Teil in Leiharbeitsverhältnissen, in den Betrieben tätig. Bei den Tätigkeiten handelt es sich meistens um Hilfstätigkeiten. b) Potentiellen Arbeitplätzen, d.h. die Qualifizierung ist mit dem Anspruch belegt, dazu beizutragen, sich individuell einen Arbeitsplatz neu zu schaffen. Die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen soll im Rahmen von Ausgründungen, Existenzgründungen und Betriebserweiterungen erfolgen. Die Tätigkeiten stellen höhere Anforderungen, d.h. sie setzen mindestens den Abschluß eines anerkannten Berufes (§ 25BBIG/HWO) voraus bzw. zielen darauf, daß sich die Teilnehmer/innen im Anschluß an die Maßnahme selbständig machen. zu a) Hierzu werden jeweils vier Maßnahmen gerechnet. Die Finanzierung dieser Maßund nahmen erfolgt aus Mitteln des AFG, BSHG, Länderund/oder aus EUb) Programmen, es handelt sich um kombinierte Qualifzierungsund Beschäftigungsmaßnahmen. 20 Qualifizierungsziele und Qualifizierungselemente zu a) Das Qualifizierungsziel besteht im wesentlichen darin, die Teilnehmer/innen auf die Anforderungen der Arbeitsplätze vorzubereiten. Die Qualifizierung wird deshalb im Schwerpunkt auf die avisierten Arbeitsplätze ausgerichtet und orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen und Berufswünschen und betrieblichen Interessen. Überwiegend werden keine gesetzlich geregelten Abschlüsse angestrebt. Die Philosophie der Träger geht dahin, die Teilnehmer/innen zu befähigen, einen konkreten Arbeitsplatz auszufüllen. Auch wenn in diesen Fällen im Beschäftigungsteil häufig sehr einfache Tätigkeiten anfallen, weisen sie alle Maßnahmen mit 50% einen vergleichsweise hohen Qualifizierungsanteil auf. Im Beschäftigungsteil erfolgt die fachliche Qualifizierung durch das Ausüben der Tätigkeiten auf den avisierten späteren Arbeitsplätzen, wobei die Teilnehmer/innen durch das Personal der Betriebe eingeführt und angeleitet werden. Der Einsatz in den Betrieben wird durch die Bildungsund/oder Beschäftigungsträger in den gesonderten Qualifizierungsphasen gezielt vorbereitet. Für die fachliche Qualifizierung werden orientiert an der Beschäftigung Inhalte entsprechender Berufe, Berufsoder Tätigkeitsfelder festgelegt, deren Erreichen vom Träger überprüft und zertifiziert wird. Integriert in die Fachqualifizierung ist die Vermittlung sozialer, personaler und methodischer Kompetenzen sowie von Elementen, denen nach den Erfahrungen der Träger gleichrangige Bedeutung zukommen, z.B. Übungen zum Verhalten am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen weisen idealtypisch drei unterschiedliche Phasen auf: • Zu Beginn werden in einer Orientierungsphase bei einem Bildungsträger zunächst die Voraussetzungen der Teilnehmer/innen und des weiteren ihre beruflichen Bedürfnisse und Wünsche festgestellt. In dieser Phase werden bereits teilweise einbis vierwöchige betriebliche Praktika zur beruflichen Orientierung durchgeführt. Fast immer ist diese Phase auch bedeutsam für eine persönliche Stabilisierung. 21 In einer zweiten Phase werden unter wesentlicher Beteiligung des Bildungsträgers betriebliche Arbeitsplätze ermittelt, für die dann beim Träger gezielt praktisch und/oder theoretisch die Qualifizierung durchgeführt wird. In einer dritten Phase arbeiten dann die Teilnehmer/innen in den Betrieben, wobei der Bildungsträger weiterhin die Teilnehmer/innen betreut und gleichzeitig der Ansprechpartner für die Betriebe ist. zub) Hier fallen die Qualifizierungsziele unterschiedlich aus. Bei zwei Maßnahmen betragen sie ebenfalls 50%, hier werden im Rahmen der Maßnahme anerkannte Berufsabschlüsse angestrebt. Die anderen beiden Maßnahmen enthalten lediglich 10-20% Qualifizierung und die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluß ein Trägerzertifikat über deren Inhalte und Ausmaß. Übereinstimmung von Qualifizierungspotential der Tätigkeiten und individuellen Qualifizierungsnotwendigkeiten zu a) In den Maßnahmen dieses Typs entsprechen die Anforderungen der Maßnahme den Voraussetzungen der Teilnehmer/innen. Der Qualifizierungsanteil von 50% läßt offenbar genügend Raum für die Anpassung von individuellen Qualifikationen an betriebliche Anforderungen. Zu den Zielgruppen gehören hier Personen, die mit denen des Maßnahmetyps B vergleichbar sind, d.h. die Teilnehmer/innen beherrschen die deutsche Sprache und elementarste Kulturtechniken, verfügen aber über keine bzw. veraltete Berufsabschlüsse. Ihr Selbstbewußtsein ist aufgrund der Langzeitarbeitslosigkeit erheblich eingeschränkt. zub) Die Übereinstimmung fällt hier unterschiedlich aus: Bei den Maßnahmen mit fünzigprozentiger Qualifizierung stimmen Voraussetzungen der Teilnehmer/innen und Anforderungen der Maßnahmen weitgehend überein. 22 Bei den zwei Maßnahmen mit den Qualifizierungsanteilen von zehn bis zwanzig Prozent gelingt es offenbar nicht, Qualifkationsanforderungen und Qualifizierungsnotwendigkeiten abzustimmen. In beiden Maßnahmen wird das im Rahmen einer touristischen Erschließung der Region verfolgte Ziel von Existenzgründungen von langzeitarbeitslosen Frauen nicht erreicht. Das wird u.a. auch auf den geringen Qualifizierungsanteil zurückgeführt, der gemessen an den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer/innen zu gering ist, um die Frauen zu befähigen, die beabsichtigten Ziele umzusetzen. Einschätzung der Qualifizierung durch die Befragten Die Einschätzung des Nutzens der Qualifizierung scheint in Zusammenhang mit dem Umfang der Qualifizierung zu stehen. Sowohl vom Qualifizierungspersonal als auch von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird der Nutzen der Qualifizierung in diesem Maßnahmetyp gering eingeschätzt, wenn er nur Anteile von 10-20% enthält. Diese werden für nicht ausreichend gehalten, um die Teilnehmerinnen in den konkreten Fällen auf eine Selbständigkeit vorzubereiten. Die je zur Hälfte mit Qualifizierung und Beschäftigung kombinierten Maßnahmen des Types C werden von allen Beteiligten, d.h. dem Maßnahmepersonal, den Betrieben und den Teilnehmer/innen ausgesprochen positiv bewertet. Die Teilnehmer/innen sind durchgängig sowohl im Qualifizierungswie auch im Beschäftigungsteil sehr motiviert. Dieses steht offensichtlich in Zusammenhang mit der relativ konkreten Arbeitsmarktperspektive im Anschluß an die* Maßnahme sowie mit dem Einsatz auf betrieblichen Arbeitsplätzen, der den Teilnehmer/innen das Gefühl vermittelt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und hierbei gebraucht zu werden. Einen wesentlichen Vorteil des betrieblichen Einsatzes sehen beteiligte Ausbilder, Dozenten und Sozialpädagogen hier, neben der fachlichen Qualifizierung, im Erwerb sozialer Kompetenzen. Was Teilnehmer/innen an sozialem Verhalten im Umgang mit Kolleginnen in der Praxis lernten, das könne nicht in Projekten fern von regulären Beschäftigungsverhältnissen vermittelt werden, denn dort herrsche i.d.R. ein Schonraum, den es in der Praxis nicht mehr gäbe. In vielen Fällen entstand der Eindruck, daß durch die (vom Bildungsträger betreute) Beschäftigung auch die Einsicht und Motivation der Teilnehmer/innen für eine organisierte und systematisierte begleitende Qualifizierung sehr gefördert wird. Als Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz im betrieblichen Beschäftigungsteil wird jedoch einhellig vom befragten Maßnahmepersonal und von Teilnehmern/innen der gesonderte mit 50% relativ hohe Qualifizierungsteil gesehen. 23 3. Fazit Die Ergebnisse sprechen dafür, daß in kombinierten Qualifizierungsund Beschäftgungsmaßnahmen durch Weiterbildung die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wesentlich gefördert werden kann. Insbesondere Modelle, die Kooperationen von Betrieben sowie Bildungsund/oder Beschäftigungsträgern unter Einbeziehung einer gezielten Qualifizierung und Sozialbetreuung enthalten, scheinen nach den Befunden sehr erfolgreich. Eine Beteiligung der Betriebe wirkt sich offensichtlich sehr positiv auf die Motivation der Teilnehmer/innen aus, insbesondere wenn konkrete Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden. Den Unternehmen wiederum eröffnen diese kombinierten Maßnahmen die Möglichkeit, festzustellen, ob die Teilnehmer/innen über Voraussetzungen und Neigungen für die Arbeit im Betrieb verfügen. Unabdingbar ist jedoch, insbesondere bei mehrfach sozial benachteiligten Teilnehmern/innen, die Beteiligung von Bildungsund/oder Beschäftigungsträgem, die den Prozeß der Qualifizierung und Einmündung von Maßnahmeteilnehmem/innen in den Betrieb begleiten. Es kann die Effizienz der kombinierten Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahmen erheblich steigern, wenn (Maßnahme-)Träger parallel zur Qualifizierung und sozialpädagogischen Betreuung die Akquise von betrieblichen Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt für Teilnehmer/innen übernehmen bzw. gezielt unterstützen. Wenn es in Regionen, die z.B. von Betriebsschiießungen und Massenentlassungen geprägt sind, schwierig ist, Kooperationsbetriebe zu finden und Kooperationsbemühungen nicht zum Erfolg führen, scheint es durchaus auch sinnvoll, wenn Träger Qualifizierung und Beschäftigung durchführen. Diese Maßnahmen im zweiten Arbeitsmarkt können dazu beitragen, individuelle Qualifikationen für den ersten Arbeitsmarkt zu erhalten und auch zu erweitern. Hierfür sollten die Ziele der Qualifizierung jedoch genauer festgelegt werden, d.h. sie sollten sich an gesetzlich geregelten Abschlüssen oder zumindest an anerkannten Abschlüssen, z.B. von Berufsverbänden, orientieren. Unabdingbar sind nach den Ergebnissen des Projektes auch hier i.d.R. Qualifizierungsziele, die sich auf den Erhalt bzw. die Erweiterung der sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen richten, wie Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewußtseins, Bewerbungstrainings u.a. Insgesamt ist festzuhalten, daß Formen modularisierter Qualifizierungsangebote kaum angetroffen wurden, obwohl deren Sinnhaftigkeit vom befragten Trägerund Maßnahmeper- 24 sonal durchgängig gesehen wurde. Eine Entwicklung derartiger Angebote könnte erheblich zu einer ebenfalls als sinnvoll gesehenen und geforderten Differenzierung des Maßnahmeangebots für Langzeitarbeitslose beitragen. Erschwert wird die Qualifizierung auch in den Projekten in fast allen einbezogenen Maßnahmen durch den Umstand, daß das Personal in den Projekten meistens nur über befristete Arbeitsverträge verfügt. Daraus resultiert i.d.R. eine hohe Fluktuation, die eine optimale Qualifizierung der Teilnehmer/innen behindert. In einigen Einrichtungen befindet man sich nahezu ständig in einer Phase, in der neue Mitarbeiter/innen eingearbeitet werden müssen. Damit verbunden sind Reibungsverluste aus Informationsdefiziten, Kompetenzund Zuständigkeitsunklarheiten, die einer kontinuierlichen Projektarbeit im Wege stehen. Veröffentlichungen Margitta Klähn: Beschäftigung und Qualifizierung - Kooperationsformen in der Weiterbildung. In: Schlußlicht Österreich? Modulare Ausbildungssysteme im internationalen Vergleich. Nachbericht: Workshop 10, S.52-54. (Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Berufsförderungsinstitut Wien. Ohne Jahr) Margitta Klähn: Kombinierte Beschäftigungsund Qualifizieurngsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose - Anforderungen an das Weiterbildungspersonal (in Vorbereitung) Margitta Klähn: Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen. Ergebnisse des Forschungsprojektes FP 4.5004 (Buchveröffentlichung im BIBB in Vorbereitung) Friedberg Jakoby: Von der Teilnehmer/innenbetreuung zur Personalentwicklung - Der Funktionswandel der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen der Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen (in Vorbereitung) Anlage