Aktuelle Probleme der Wirtschaftsethik
Abstract
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Full text
Homann, Karl (Ed.) Book Aktuelle Probleme der Wirtschaftsethik Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 211 Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Homann, Karl (Ed.) (1992) : Aktuelle Probleme der Wirtschaftsethik, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 211, ISBN 978-3-428-47290-1, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285649 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
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Schriften des Vereins für Socialpolitik Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Neue Folge Band 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
SCHRIFTEN DES VEREINS FÜR SOCIALPOLITIK Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Neue Folge Band 211 Aktuelle Probleme der Wirtschaftsethik Duncker & Humblot · Berlin OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Aktuelle Probleme der Wirtschaftsethik Von F. Böckle, G. Enderle, G. Gäfgen, W. Gaertner, B. Gerhard, H. Hesse, K. Homann, H. G. Nutzinger, H. Sautter, H. Steinmann, P. Ulrich Herausgegeben von Karl Homann Duncker & Humblot · Berlin OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Die Deutsche BibliothekCIP-Einheitsaufnahme Aktuelle Probleme der Wirtschaftsethik I von F. Böckle ... Hrsg. von Karl Homann. -Berlin : Duncker und Humblot, 1992 (Schriften des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften ; N. F., Bd. 211) ISBN 3-428-07290-l NE: Böckle, Franz; Homann, Kar! [Hrsg.]; Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften: Schriften des Vereins ... Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, für sämtliche Beiträge vorbehalten © 1992 Duncker & Humblot GmbH, Berlin 41 Satz: Klaus-Dieter Voigt, Berlin 61 Druck: Berliner Buchdruckerei Union GmbH, Berlin 61 Printed in Germany ISSN 0505-2777 ISBN 3-428-07290-l OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Inhaltsverzeichnis Einleitung: Ethik und Ökonomik Von Kar/ Homann, Ingotstadt...... . ....................... . ............. .. . . . . . . . 7 Gerechtigkeit in katholisch-theologischer Sicht Von Franz Böckle t, Bonn...... . ......... .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft Von Helmut Hesse, Hannover......................... . ...................... . .... 29 Der Begriff Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht Von Hans G. Nutzinger, Kassel.......................... . ........................ 43 Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht Von Hermann Sautter, Frankfurt/Main.... .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 69 Verhandlungsmodelle der kooperativen Spieltheorie und Verteilungsgerechtigkeit Von Wulf Gaertner, Osnabrück .. . .. . ... ... .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Wirtschaftlichkeit und medizinische Berufsethik Von Gerard Gäfgen, Konstanz.... .................. . .. . ................... . .. .. .. 121 Zur Grundlegung einer Unternehmensethik: das Unternehmen als moralischer Akteur Von Georges Enderle, St. Gallen . ........................ . ........... .. .... . ..... 143 Effizienz und Ethik in der Unternehmensführung Von Horst Steinmann und Birgit Gerhard, Nümberg. . .. . ................. . .. ... 159 Perspektiven eines integrativen Ansatzes der Wirtschaftsethik am Beispiel sich verändernder betriebswirtschaftlicher Rationalisierungsmuster Von Peter Ulrich, St. Gallen...... . .................. . .. . .. . ................. . .... 183 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
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Einleitung: Ethik und Ökonomik Von Kar/ Homann, Ingolstadt Wirtschaftsethik hat immer noch Konjunktur, obwohl sich die Stimmen mehren, die vor einer Überschätzung warnen. Ob die Wirtschaftsethik die in sie gesetzten Erwartungen angesichts der Krisen unserer modernen Welt erfüllen kann, hängt weitgehend davon ab, ob es ihr gelingt, sich von leerem Moralisieren und Appellieren fernzuhalten und statt dessen in ihren Argumentationen dem in den Einzelwissenschaftenhier besonders: der Ökonomik -gewonnenen Niveau Rechnung zu tragen. Der vorliegende Band erhebt den Anspruch, dazu einen Beitrag zu leisten. Er enthält Referate, die in dem 1989 konstituierten ständigen Ausschuß "Wirtschaftswissenschaft und Ethik" des Vereins für Socialpolitik auf insgesamt drei Arbeitstagungen vorgetragen wurden. Dem Ausschuß war 1986 - 1987 eine Temporäre Arbeitsgruppe gleichen Namens vorausgegangen!, davor gab es 1985 eine entsprechende Tagung in St. Gallenz. Auf den ersten Blick werden die Beiträge auf den Leser den Eindruck einer großen Vielfältigkeit der Themen und vielleicht auch den Eindruck einer gewissen Heterogenität machen. Dies liegt wesentlich daran, daß Wirtschaftsethik, das ist im Ausschuß allgemeiner Konsens, nicht als mehr oder weniger klar umgrenzte Teildisziplin der Ökonomik verstanden werden darf , sondern als integraler Gesichtspunkt aller Teildisziplinen von Ökonomik zu begreifen ist. Die Wirtschaftsethik knüpft damit bewußt an die klassische Tradition seit dem griechischen Philosophen Aristoteles an, in der die Ökonomik Teil der praktischen Philosophie war. Dieser systematische Zusammenhang ist noch gegenwärtig, als sich im 18. Jahrhundert die Ökonomik aus der Philosophie emanzipierte. Adam Smith war Professor für Logik und Moralphilosophie, und aus moralphilosophischen Erwägungen sah er in der Ökonomik als Einzelwissenschaft das angemessene Paradigma der Ethik unter den Bedingungen der Moderne. Auf diesem Hintergrund kann man die Aufgabe der modernen Wirtschaftsethik wie folgt umreißen: Wirtschaftsethik befaßt sich mit der Frage, welche t Vgl. Helmut Hesse (Hrsg.): Wirtschaftswissenschaft und Ethik. Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F . Bd. 171, Berlin 1988. 2 Vgl. Georges Enderle (Hrsg.): Ethik und Wirtschaftswissenschaft. Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F. Bd. 147, Berlin 1985. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
14 Franz Böckle t genügend Hilfe bietet, um Staat, Gesellschaft und Welt der Idee des sittlich Guten zu unterwerfen. Sie sucht im Ethos der Menschenrechte eine Leitidee der Gerechtigkeit. I. Die theologische Linie Im Zuge der Erneuerung der Moraltheologie suchte man nach dem Zweiten Weltkrieg nach einer im Glauben fundierten un .d durchgängig vom Glauben geprägten Handlungstheorie. Voraussetzung dafür war eine konsequente Orientierung an den biblischen Quellen, insbesondere an der sittlichen Botschaft des Neuen Testamentes. Damit wurde gewissermaßen von selbst der biblische Begriff der Gerechtigkeit zu einem Schlüsselbegriff der theologischen Ethik. Natürlich geschah dies nicht schlagartig und auch nicht einheitlich und gleichzeitig, aber insgesamt ist der Einfluß auf die Systematik nicht zu übersehen, und zwar in dreifacher Hinsicht. 1. Die Gottesgerechtigkeit (ötx.moauv'l') Elwü) und das dem Menschen in Jesus Christus geschenkte Heil-Sein im Glauben werden in ihrer Bedeutung für das sittlich handelnde Subjekt reflektiert. Der Einfluß der neu erwachten Bibeltheologie und des ökumenischen Dialogs führte zu Beginn der 50er Jahre zu einem großen Aufbruch. Man denke stellvertretend an Rudolf Schnackenburgs ,Die sittliche Botschaft des Neuen Testamentes', die 1954 in erster Auflage erschienen ist. Zur gleichen Zeit weckte auch die öffentliche Disputation zwischen Karl Barth und Hans Urs von Balthasar über Rechtfertigung und Gerechtigkeit das Interesse weiter Kreise. Sie war durch Balthasars geniale Interpretation der ,Kirchlichen Dogmatik' Barths (1951] bestens vorbereitet. Zu erinnern ist auch an Gottlieb Söhngen, an seine Vorlesungen und seine Schrift ,Gesetz und Evangelium' (München 1957) sowie an Hans Küngs Dissertation ,Rechtfertigung' [1957) und die vielsagende Besprechung dieses Werkes durch Peter Brunner, Heidelberg. Selbstverständlich sei auch Karl Rahner in diesem Kreis nicht vergessen. Es ist nicht möglich, hier auf Einzelheiten einzugehen. Entscheidend für diesen Bericht über Gerechtigkeit in der katholischen Theologie ist allein die Auswirkung auf die katholisch-theologische Ethik, soweit sie bis heute wirksam geblieben ist. Der Einfluß entfaltete sich schrittweise. In einem ersten Schritt ging es im Anschluß an die Diskussion über Gesetz und Evangelium schlicht um die Klärung der kontroverstheologischen Frage, ob denn wirklich nach katholischer Auffassung der Mensch durch Erfüllung göttlicher Gebote vor Gott Gerechtigkeit erlangen könne. Die Antwort auf diese Frage -wiewohl durch eine zum Teil erschreckende Praxis verbautwar tatsächlich nicht schwer. Das Evangelium, selbst wenn es analog als Gesetz bezeichnet wird, steht in scharfem Gegensatz zu jedem Versuch, irgendein Gesetz als Mittel zur Rechtfertigung vor Gott zu benützen. Rechtfertigung im OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Gerechtigkeit in katholisch-theologischer Sicht 15 objektiven Sinn als gnädiger Richterspruch Gottes in Jesus Christus ist allein Gottes Werk. Bei dem "Mitwirken" im subjektiven Heilsgeschehen handelt es sich nicht um ein Mitwerken, sondern um das "Mitmachen des von Gott allein ins Werk Gesetzten".2 Das führt in einem weiteren Reflexionsschritt zu einem bestimmenden Merkmal christlicher Ethik. Hans Urs von Balthasar schrieb schon 1948, es sei die "alles beherrschende, alles untermauernde Voraussetzung der evangelischen, der paulinischen und johanneischen Ethik, daß die nicht erst zu erstrebende, sondern in Gott je schon verwirklichte Einheit von Sein und Sollen, an der wir aber durch die Gnade Anteil erhalten haben, in uns sich unweigerlich verwirklichen muß. Dieses Müssen ist, gerade weil es in einer göttlichen Notwendigkeit fundiert ist, die absoluteste Anforderung des ganzen Menschen, der ganzen Anstrengung, des ganzen Einsatzes, der ganzen Person" .3 Die ständige Erinnerung der urkirchlichen Paränese an das, was Gott durch Jesus Christus am Menschen getan und immerfort tut, weist entsprechend hin auf den tragenden Grund und das Leitmotiv des sittlichen Lebens der Christen. Es wird eine grundlegende Entscheidung (Metanoia, Umkehr) gefordert, die als "fundamentum et radix" (DS 1532) die ganze sittliche Existenz bestimmt. Es handelt sich um ein Leben aus der Entscheidung für Gott. Diese Grundentscheidung für Gott im Geiste Christi, die glaubend, hoffend und liebend gelebt werden will, bildet den Kern des christlichen Ethos. Insofern sie in einem reflektierten Bezug auf die Botschaft und das Wirken Christi gründet, kann man darin eine exklusiv christliche Haltung sehen. Die so "in Christus" gewonnene neue Existenz gibt dem ganzen Leben eine unterscheidende Richtung. "Christliches Leben kann, im Sinne der Gnade, des Glaubens und der Liebe nur ein Leben aus der Fülle und darum ein Leben der Dankbarkeit sein. "4 Die völlige Rückbindung christlicher Ethik an den Glauben führte schließlich in einem dritten Reflexionsschritt notwendigerweise zur Frage, ob christliche Ethik damit nicht zu einer Handlungstheorie für den exklusiven Kreis der explizit Glaubenden werde. Die Gottesgerechtigkeit wäre ein Exklusivangebot an die Auserwählten des Glaubens. Dies scheint dem universalen Heilswillen Gottes nicht zu entsprechen. In der katholischen Theologie wurde daher in letzter Zeit die Gottesund Heilsfrage im Horizont der Freiheitslehre neu bedacht. Der zentrale Begriff der sittlichen Autonomie darf nicht als "selbsterwirktes Sollen", als eine bloße "Selbstbindung des Willens" gedeutet werden. Sie gründet vielmehr im transzendentalen Bezug auf absolute Freiheit, letztlich in der -allein im Glauben erkannten -freilassenden Freiheit 2 H. Küng, Rechtfertigung. Die Lehre K. Barths und eine katholische Besinnung, Einsiedeln 1957, S. 257. 3 H. U. von Balthasar, Merkmale des Christlic hen, in: Verbum caro, Einsiedeln 1960, s. 178f. 4 Ebd. S. 179. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
16 Franz Böckle t Gottes. Die unbedingte sittliche Beanspruchung der Freiheit ist auch nicht hinreichend bestimmt durch den "Anspruch, den die Wirklichkeit an die menschliche Person stellt". Die Bindung an "objektive Sittlichkeit" kann keine Unbedingtheit vermitteins "Das neue Freisein besteht darin, daß der Mensch gut handelt, jedoch auf unerhörte Weise: er handelt gut nicht nur wegen des hohen Wertes und gewiß nicht lediglich deswegen, weil es geboten ist, sondern weil das Gut-Handeln für ihn zum Ausdruck eines unbedingten Entschlusses wird". 6 Es ist dies der Grundakt der Selbstbestimmung im Vollzug transzendent~ler Freiheit, deren adäquates und erfüllendes Ziel nur unbedingte Freiheit sein kann. Theologisch gesehen berühren wir damit das Gnadengesetz des Neuen Bundes, die im Heiligen Geist geschenkte Dynamik der Liebe, in analoger Einheit mit der in der Schöpfung dem Menschen geschenkten und beanspruchten Freiheit. Dieser letzte Ursprung ist dem einzelnen möglicherweise ,nur' anonym gegenwärtig als ,Pflicht' oder als ,Spruch des Gewissens'. Der Bezug auf Gott macht das aussprechbar, woraus endliche Subjektivität je ist, ohne es weder als Grund eigenen Seins einfach zu überholen noch als fremde Instanz von sich fernhalten zu können. Unter diesem Anspruch erweist sich das Gewissen als der ,anthropologische Ort' des Glaubens. Darum kann auch das Subjekt im Gefordertsein des Gewissens gerade dort, wo es sich als seiner Nichtidentität angeklagt bemerkt, die Erfahrung machen, daß es dennoch in seiner Identität ,gehalten' wird. Wir werden bei der Suche nach einem universalen Grund der Menschenwürde auf diesen Ansatz nochmals zurückkommen. 2. Die ,größere Gerechtigkeit' (:n:EQLOOTJ ~hxawauvrJ) wird zum neuen Kriterium gerechten Handelns. Der handlungstheoretische Blick auf die den Handelnden prägende und bewegende Gerechtigkeit Gottes (sol iustitiae) enthebt uns nicht der normtheoretischen Frage, was wir tun sollen. Die Antwort heißt: "Wenn euere Gerechtigkeit nicht größer sein wird als die der Schriftgelehrten und Pharisäer . .. "(Matth. 5,20). Was diese größere Gerechtigkeit besagt, kann nur im Zusammenhang mit dem Anbruch und der Verkündigung von Gottes Herrschaft und Reich durch Jesus verstanden werden. Schnackenburg sagt dazu: Die von Jesus geforderte größere Gerechtigkeit sei "letztlich überhaupt kein ethischer Entwurf, sondern eine religiöse Forderung: sich Gott, dem allzeit größeren, zu unterwerfen und auszuliefern, im Gehorsam gegen seinen Ruf, im Willen zur Lauterkeit des Herzens und zum Radikalismus der Tat . . . im Vertrauen auf seine Gnade" .7 Mit der Gegenwart von Gottes Herrschaft und s Vgl. die kritische Auseinandersetzung mit der Naturrechtsethik Messners durch G. Höver, Erfahrung und Vernunft. Untersuchungen zum Problem sittlich relevanter Einsichten unter besonderer Berücksichtigung der Naturrechtsethik von Johannes Messner, Düsseldorf 1981. 6 H. Krings, Der Preis der Freiheit, in: A. Paus (Hrsg.), WerteRechteNormen, Kevelaer/Graz 1979, S. 11 - 27 , 12f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Gerechtigkeit in katholisch-theologischer Sicht 17 Reich muß der Kampf gegen das Böse radikaler geführt werden. Es genügt nicht, die zwischenmenschlichen Aggressionen durch eine Begrenzung des Vergeltungsprinzips auf das Gleichmaß ,Aug' um Auge' zu bekämpfen. Der Streit und alle seine Folgen sind letztlich nur zu überwinden, wenn man bereit ist, gegebenenfalls sogar die andere Wange hinzuhalten. Gleiches gilt von den Zerwürfnissen der Ehe. Nicht eine Anpassung der Scheidungspraxis, nicht ein quantitatives Mehr oder Weniger an Scheidungsmöglichkeiten bringt den Angefochtenen wirkliche Hilfe, sondern allein ein Gesinnungswandel, eine qualitative Veränderung im Denken und Wollen der Menschen selbst. Jesus verurteilt damit nicht grundsätzlich eine rechtliche Konfliktregelung oder gar das Bemühen um eine Rechtsreform. Aber das ist nicht die Dimension, die er in seiner Botschaft von der Basileia primär anspricht. Er stößt an die Wurzel des Übels vor, das letztlich doch im Denken und Wollen der Menschen seinen Ursprung hat. Er ruft zu einer kritischen Prüfung der in Frage stehenden Werte. Diese den Kern oder die Wurzel (radix) der sittlichen Verantwortung anpeilenden Rufe (Radikalforderungen) Jesu sind als solche nicht in die kategoriale Form zwischenmenschlicher Gesetze übertragbar. Sie sind fordernde Verheißung und verheißende Forderung, die zeigen, daß vom Glauben her eine Zumutung als Ermutigung und nicht einfach als Belastung erfahren werden darf. Es handelt sich um gezielte Aufforderungen, um Antithesen zum Gesetz, die aus dieser Antithetik heraus erst noch der Konkretion in sittlicher Abwägung bedürfen. Dazu signalisieren und akzentuieren sie Werte, die von denjenigen, die sich für Gottes Herrschaft und Reich entschieden haben, besondere Beachtung verlangen. Ein spezifisch christliches Ethos muß in seinem Normsystem solche antithetische Strukturen zum Ausdruck bringen. (Es gibt keine christliche Ethik ohne Erörterung des usus legis.) Es kann so seinen weiterführenden Charakter deutlich machen. Ein linearer Fortschritt der Sittlichkeit ist nur möglich durch eine zuerst nicht genau zu begründende Radikalität. Hier wird ein Element sichtbar, durch das der Glaubendeohne den Boden der Realität zu verlassen -in einem nicht weiter rational zu zerlegenden Mut über sich selbst hinaus schreitet. Jenes Element aber, welches die eschatologische Botschaft Jesu unüberhörbar durchdringt, ist "Gottes radikales Nein gegen alle Formen des Bösen, alle Formen der Armut und des Hungers, die zum Weinen bringen" .8 3. Die biblische Botschaft von der Gerechtigkeit erfährt aus der Erfahrung gesellschaftlicher Wirklichkeit (Theologie der Befreiung) ihre hermeneutische Interpretation ,von unten'. In Lateinamerika ist bekanntlich eine innerkirchliche Bewegung entstanden, die sich "verhältnismäßig unabhängig von der traditionellen katholischen 7 R. Schnackenbur g, Die Vollkommenheit des Christen nach Matthäus, in: ders., Christliche Existenz nach dem Neuen Te stament I, S. 131 -155, 149. s E. Schillebeec kx , Jesus. Di e Geschichte von einem Lebenden, Freiburg i. Br. 1975, s. 158. 2 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
18 Franz Böckle t Soziallehre um eine hermeneutische Interpretation der biblischen Botschaft von der Gerechtigkeit gewissermaßen von unten her ... bemüht. Sie will kritische, im Horizont des christlichen Glaubens durchgeführte Reflexion auf die Praxis sein und geht in drei Schritten voran: Analyse der Wirklichkeittheologische Reflexion -Perspektiven für die pastorale Arbeit. "9 Ausgangspunkt ist die Erfahrung der Unterdrückung eines großen Teils der Bevölkerung. "Die Entdeckung der ausgebeuteten Klassen des Volkes mit ihren Kulturen des Schweigens führt zur Suche nach einer gerechteren und brüderlieberen Gesellschaft" . 10 Diese Erfahrung führt zu einem neuen Verstehen der Geschichte de s Gottesvolkes. Die Befreiung aus der Knechtschaft Ägyptens wird zum großen Zeichen des Heilshandeins Gottes in der Geschichte. Als Negativfolie erscheint dabei allerdings auch die reale Geschichte als Unheilsgeschichte, als eine Geschichte des Verfehleus der Befreiung. "Die Theologie der Befreiung kann daher nicht ohne eine Theologie der Sünde gedacht werd~n, die die Freiheitsgeschichte des Menschen mit konkreter Negativität belastet. Die Sünde entsteht dabei aus dem Herrschaftshandeln des Menschen, aus der autarken Selbstsetzung seiner Freiheit als Unterdrückung der anderen, die nicht durch eine individuelle Umkehr seines Lebens rückgängig gemacht werden kann. Einer Theologie des kollektiven Befreiungsprozesses (einer ,Theologie des Volkes') entspricht so ein praktisches Ethos der Befreiung, ein Ethos des Gottesvolkes. Unter der Perspektive der Befreiung tritt daher die Dringlichkeit des praktischen Ethos an die Stelle der Dringlichkeit der Begründung sittlicher Urteile aus der Vernunft des Menschen" . 11 Das praktische Ethos verdankt sich demnach der im Glauben anerkannten Befreiungspraxis Gottes. Sie verlangt einen kommunikativen Reflexionsprozeß. Eine solche Reflexion aus der Praxis macht allgemeine Problemlösungen für eine noch nicht praktisch erarbeitete Zukunft allerdings schwer. "Es geht einerseits um konkrete Utopien, andererseits um die allernächsten Schritte. Ein Ethos der Veränderung ist von daher besser zu begründen, als es möglich ist, die Praxis nach im vornhinein abgeklärten ethischen Urteilen zu gestalten. Der theologisch-ethische Ansatz ist eher diagnostisch als integrierend. "12 Dementsprechend schwierig ist eine inhaltliche Füllung des Gerechtigkeitsbegriffs. Er ist definiert und legitimiert durch den Kampf gegen strukturelles Unrecht. Theologie der Befreiung will als Form der politischen Theologie die Glaubensbotschaft im Medium der Politik zur Sprache bringen. Der unmittelbare Praxisbezug und der gestalterische Wille prägen das Geschäft. Zum Verstehen 9 W. Kerber, Christlicher Glaube und soziale Gerechtigkeit, in: Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft, Teilband 17 , S. 60-75,67. 10 Ebd. u D. Mieth , Autonomie oder Befreiung -zwei Paradigmen christlicher Ethik?, in: Concilium 20 (1984) S. 160 -166, 162. 12 Ebd. S. 163. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Gerechtigkeit in katholisch-theologischer Sicht 19 sittlicher Wahrheit sind die Bedingungen der Möglichkeit ihrer Verwirklichung in der Praxis zu erproben. Politische Theologie ist keine Partei, aber sie verlangt eine ausdrückliche Parteinahme für all diejenigen, für die das Evangelium Partei ergreift. Theologische Ethik versteht sich demgegenüber als Theorie menschlicher Lebensführung unter dem Anspruch des Glaubens. Der Glaube soll im Medium der Ethik zum Ausdruck gebracht werden. Dies verlangt die Rückbindung der Ethik an grundlegende Einsichten der biblischen und systematischen Theologie. Wie bereits dargelegt, ist die christliche Existenz geprägt durch einen gläubigen Entscheid für Gottes Herrschaft und Reich. Sollen aber Wahrheit und Anspruch der Freiheitsbotschaft umfassend zur Geltung gebracht werden, so müssen sie in die jeweilige Lebenswelt hinein als menschlich sinnvoll und sittlich verantwortbar vermittelt werden. Dies geschieht im Medium der Ethik. "Erst in der kritischen Bezugnahme auf die praktische Vernunft und deren normative Reflexion in Gestalt von philosophischer Ethik löst theologische Ethik den Wahrheitsanspruch der ihr aufgegebenen Botschaft ein" .13 Damit sind wir unmittelbar auf die zweite Linie in unserer Reflexion über Gerechtigkeit heute verwiesen. II. Die sozialethische Linie Gerechtigkeit als Kardinaltugend besteht in dem festen Willen, jedem das Seine zukommen zu lassen. Jedem zu geben, was sein ist, kann man demnach formal als Grundakt der Gerechtigkeit bezeichnen. Was aber besagt "jedem das Seine"? Und: Wieso kommt jemandem etwas unabdingbar als das Seinige zu? Gerechtigkeit setzt offenbar die Frage nach dem Recht und der Rechtsbegründung voraus. In den unterschiedlichen Antworten auf diese Fragen liegt der Unterschied in der Auffassung über die materiale Gerechtigkeit begründet. Wie sieht die katholische Theologie und Sozialethik heute dieses Problem? Die Antwort darauf soll in zwei Schritten gesucht werden: Es ist erstens hinzuweisen auf die kritische Distanz zu traditionellen und modernen Leitbildern, und zweitens soll der Ansatz im Menschenrechtsethos aufgezeigt werden. 1. Kritische Distanz Kritische Distanz ist zunächst deutlich spürbar in bezug auf die eigene Tradition. Die traditionelle Moraltheologie sah über lange Zeit die Begründung materialer Gerechtigkeit in einer durch die menschliche Natur in all ihren Bezügen bestimmte Schöpfungsordnung. Eine konkrete Verwirklichung dieser Ordnung sah man in den Gesetzen des Staates gegeben. Bei Thomas 13 L. Honne felder, Die ethische Rationalität der Neuzeit, in: A. Hertz , W. Korff, T. Rendtorff, H. Ringeling (Hrsg.): Handbuch der christlichen Ethik, Bd. I, Fr eiburg 1978, s. 19 -45, 22. 2* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
20 Franz Böckle t von Aquin kommt daher der iustitia legalis, der allgemeinen Gerechtigkeit, zur inhaltlich materialen Bestimmung der Gerechtigkeit eine fundamentale Bedeutung zu. Orientiert am ,bonum commune' gilt sie als Grundnorm gemeinschaftsfähigen und gemeinschaftswürdigen Verhaltens. Als Grundhaltung [Tugend] prägt sie den Handelnden selbst und formt ihn in seiner Bereitschaft zum Gehorsam gegenüber den Gesetzen, zur Erfüllung seiner Steuerund Abgabenpflicht und in der Mitverantwortung in öffentlichen Ämtern. Die Ordnungsvorstellung war -wie zeitgeschichtlich gar nicht anders zu erwarten -von der mittelalterlich-ständischen Gesellschaft geprägt und durch den Hinweis auf das ,corpus christianum' auch theologisch untermauert. Gerechtigkeit war von da her vornehmlich Besitzstandsgerechtigkeit; das suum, das jedem Zukommende, war bestimmt durch die Standeszugehörigkeit [durch den standesgemäßen Lebensunterhalt]. "Die katholische Soziallehre hat eine an diesen Parametern sich messende Definition lange als Basis ihrer Überlegungen akzeptiert. Für sie war der Staat (mit seiner Autorität) in einem als normativ konzipierten Naturzustand (Solidarität) das analogaturn primarium der Gerechtigkeit. Auch wenn sie wußte, daß er als Träger der Zwangsgewalt Folge der Sünde und so auch gegenüber untergeordneten Formen der Autorität vorläufig (Subsidiarität) sei, gewährleistete er, so sagte sie, durch das Gemeinwohl (formale Kompetenz) eine Ordnung materialer Gerechtigkeit (inhaltliche Kompetenz). "1 4 Im Strukturendreieck der Gerechtigkeitsordnung bildete die iustitia legalis die Basislinie. Die Verteilungsund Tauschgerechtigkeit waren im wesentlichen durch sie bestimmt. Das dauerte solange, bis der Staat und die Gesellschaft entsprechend neu aufbrechender Staatsund Gesellschaftstheorien "das sittliche Gute als Vorgegebenheit und Orientierungsrahmen für die Gerechtigkeit nicht mehr zur Verfügung stellen. "15 Nun verlegt man das Bemühen auf eine Prozedur, durch die man eine Gerechtigkeitsordnung im Konsens zu konstruieren hofft. Dieser Wandel von einer durch gegebene Ordnung bestimmten Gerechtigkeit zu einer Ordnungsbestimmung im Geist der Gerechtigkeit vollzieht sich auch in der katholischen Soziallehre. 1840 erscheint bei Taparelli der Begriff ,soziale Gerechtigkeit'. Mit ihm wird das klassische, an der vorgegebenen Ordnung orientierte Dreieck der Gerechtigkeit in Frage gestellt. Man sucht nach einem Begriff, der Gerechtigkeit vornehmlich als kritischen Maßstab gesellschaftlicher Zustände begreift. Der Streit um eine genauere Bestimmung begleitet in Zukunft die Soziallehre der Kirche. Offiziell in die katholische Soziallehre eingeführt wurde der Begriff ,soziale Gerechtigkeit' erst durch Pius XI. Oswald von Nell-Breuning bemerkt dazu: " ... ohne sich auf den theoretischen Streit einzulassen, wie die soziale Gerechtigkeit in die überkommene Tugendlehre eingeordnet werden könne, beläßt Pius XI. es bei dem vorwissenschaftliehen Verständnis und begnügt sich, den engen Zusammen14 Vgl. Ph. Schmitz, S. 565f. ts Ebd. 567. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Gerechtigkeit in katholisch-theologischer Sicht 21 bang von sozialer Gerechtigkeit und Gemeinwohl zu verdeutlichen. ,Sozial gerecht' ist, was das Gemeinwohl erfordert oder mindestens ihm nicht zuwider ist ... so sind soziale Gerechtigkeit und Gemeinwohl geradezu zwei Namen für ein und dieselbe Sache. "16 Damit aber fragt man sich erneut, wo denn nun der Unterschied zu der klassischen Gerechtigkeit zu suchen sei. Philipp Schmitz bemerkt dazu: "Der Unterschied liegt offenbar darin, daß hier das Gemeinwohl nicht als inhaltlicher, sondern als funktionaler Begriff verstanden wird und folglich als kritischer Maßstab an jede soziale Ordnung angelegt werden kann. Für einen praktisch und pragmatisch denkenden Mann wie den Nestor der katholischen Soziallehre reicht ein solcher Begriff durchaus, um eine normative Vorstellung für soziale Ordnungen und Prozesse zu finden. Die Frage aber bleibt, wie mit dieser normativen Vorstellung der Bereich des Sozialen der Idee des Guten (Humanum) unterworfen werden kann. "1 7 Die Päpste nach Pius XI. haben den Begriff der sozialen Gerechtigkeit in ihrer Sozialverkündigung aufgegriffen und ihn als Verteilungsnorm im Klassenkonflikt der Tarifgegner und im weltwirtschaftliehen Nord-Süd-Konflikt, aber auch als Strukturnorm verwendet. Der Wandel des Bewußtseins zeigt sich dabei in der Beobachtung, "daß es sich bei der modernen Gerechtigkeitsproblematik nicht um eine vorübergehende Störung einer vorgegebenen und gottgewollten Naturordnung in Staat und Gesellschaft handelt, sondern um eine gemeinsam zu lösende Gestaltungsaufgabe der Menschheit. "18 ,Quadragesimo anno' spricht noch von der gesellschaftlichen Ordnung "ihrer Wiederherstellung und ihrer Vollendung nach dem Heilsplan der Frohbotschaft". ,Mater et magistra' [1961] will "die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens und seine Gestaltung im Lichte der christlichen Lehre behandeln". In der Entwicklungsenzyklika ,Populorum progressio' [1967] überträgt Paul VI. die naturrechtliche Argumentation von ,Rerum novarum' zur Lohnfrage auf die weltwirtschaftliche Ebene des Konfliktes zwischen Industrieund Entwicklungsländern. Bilaterale oder multilaterale Abkommen werden nicht abgelehnt, aber sie müssen innerhalb eines Programms weltweiter Zusammenarbeit, einer Solidarität der Völker zustandekommen, das den Entwicklungsländern eine ,gewisse Gleichheit der Chancen' sichert. Die heutige sozialethische Diskussion hat diesen Gedanken mit dem Prinzip des gemeinsamen Erbes der Menschheit aufgegriffen. 19 Mit ihm verbinden sich drei Hauptanliegen: a) die Idee der eigentümerartigen Stellung der gesamten Menschheit (gebietsrechtliches Element), 16 0. von Nell-Breuning, Gerechtigkeit und Freiheit, Grundzüge katholischer Soziallehre, Wien/München/Zürich 1980, S. 340341, 342. 11 Ph. Schmitz, S. 569. 18 W. Kerber, S. 65. 19 Vgl. G. Höver, Solidarität und Entwicklung. Zur Bedeutung der Menschenrechte im Hinblick auf das ,Gemeinsame Erbe der Menschheit', in: G. Hunold/W. Korff (Hrsg.), Die Welt für morgen, München 1986, S. 142 -154. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
22 Franz Böckle t b) die Idee der Teilhabe an diesem Erbe auch für unterentwickelte Staaten und Völker sowie c) die Idee der treuhänderischen, gemeinsamen Verwaltung des Menschheitseigentums ( nutzungsrechtlicher Aspekt). Allgemein gesagt spricht das Prinzip des gemeinsamen Erbes einen Gemeinnützigkeitsvorbehalt aus und verbietet daher für den entsprechenden Bereichwie z. B. den Tiefseebodendie Aneignung oder das Geltendmachen von Souveränitätsansprüchen. Ebenso klar dürfte auf der anderen Seite sein, daß sich aus dem Prinzip als solchem nicht logisch zwingend ein bestimmter Wirtschaftstyp planoder marktwirtschaftlicher Art hinsichtlich des Dominiums ergibt. Näher zu klären aber sind Gehalt und Begründung der Solidaritätspflichten resp. der Teilhabeforderungen. Wir berühren damit den Bereich der Menschenrechte [3. Generation]. Seit 1963 [,Pacem in terris'] begegnen wir in den Stellungnahmen der Päpste einer immer stärker werdenden Argumentation mit den Menschenrechten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert sind. Johannes Paul II. führt in seinen vielen Ansprachen vor allem in den Entwicklungsländern diese Linie weiter und spricht fast nur noch von den Menschenrechten, kaum noch vom Naturrecht. 2. Das Ethos der Menschenrechte Je mehr die katholische Kirche und ihre Soziallehre auf das Ethos der Menschenrechte zurückgreifen, umso dringlicher stellt sich die Frage, von welchem Verstehenshorizont her sie diesen Einsatz leisten. Eine solche Reflexion kann umso eher gelingen, je klarer sich bestimmen läßt, was Menschenrechte von ihrem Ursprungsort im Denken der Neuzeit her darstellen. a) Es geht im Prinzip um die Frage, ob und wie es möglich sei, für die notwendigen Regeln unseres Zusammenlebens den erforderlichen Wertkonsens zu finden. Ein solcher Wertkonsens wird heute vielfach für nicht [mehr] möglich gehalten. Dies mag im Hinblick auf konkrete Normen [Normenkonsens] richtig sein; das besagt aber noch lange nicht, daß damit auch eine weitgehende Übereinstimmung in einer objektivierten Güterund Werteordnung unmöglich sei. Ein Wertkonsens schließt weder eine historische Entwicklung noch eine unterschiedliche Regelung im Bereich konkreter Normen aus. Der theologischen Ethik ist dieser Prozeß aus der Analyse der Entwicklung und Begründung ethischer Normen beim Volk der Bibel gut bekannt. Die praktische Erfahrung hat bereits die nomadisierenden Hirten gelehrt, daß man sich für ein friedliches Zusammenleben nicht auf das Recht des Stärkeren, das Faustrecht, verlassen kann. Es erwies sich als schlicht notwendig (die Not wendend), das Gemeinschaftsleben zu regeln. So schuf oder übernahm man Regeln im Umgang mit Hab und Gut, zum Schutz des Lebens oder für das OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Gerechtigkeit in katholisch-theologischer Sicht 23 Verhalten in Ehe und Familie usw. Solche Regeln verlangten bei der Veränderung der Lebensumstände eine entsprechende Anpassung. Und wohl erst im Laufe solcher Änderungsund Anpassungsprozesse reflektierte man auf die Kerngehalte. Als Frucht solchen Überdenkens bilden sich die Grund-Sätze heraus, wie sie uns in den Gebotsreihen (Dekalogen) überliefert sind. Das im Jahweglauben erstarkende Volk hat das überkommene Sippenethos der legitimierenden Autorität Gottes unterstellt. Der ethische Dekalog gewann so für das Volk Israel den Charakter eines ethischen Credos. Er findet in den Grundrechtskatalogen moderner Verfassungen durchaus seine analoge Entsprechung. So bekennt sich das deutsche Volk im Grundgesetz (Art. 1.2) "zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Es ist dies nicht nur Ausdruck bitterer Erfahrung, es ist das Bekenntnis zu einem Wertsystem, das seinen Mittelpunkt in der innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet. Als verfassungsrechtliche Grundentscheidung hat es für alle Bereiche des Rechts seine Bedeutung. Gerade wegen dieser fundamentalen Bedeutung darf die gemeinsame Wertordnung nicht mumifiziert werden. Sie bedarf stets neu der Begründung in bleibender Erfahrungzo und Auseinandersetzung. In der ethischen Konzeption des Aristoteles bildet die Erfahrung nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die bleibende Voraussetzung, aus der sich die ethische Reflexion immer wieder speist. Sie ist Ausgangspunkt allen praktischen Philosophierens und besagt das im Hineinwachsen in die Gesellschaft internalisierte Kennen von Sitten und Gewohnheiten der Polis. Ziel der erfahrungsbegründeten ethischen Reflexion ist wiederum die Lebenspraxis, deren immanente Vernünftigkeit sie zu erheben und kritisch zu fördern sucht. Werteinsichten können zwar unmittelbar intuitiv einleuchten, zuerst aber entstehen sie innerhalb eines in sich gestuften Erfahrungsprozesses, der in seiner geschichtlichen Konkretheit und sozialen Bedingtheit zu jeweils unterschiedlichen Einsichten führen kann. Die Entwicklung und Begründung der Menschenrechte als Grundrechte bildet dafür ein gutes Beispiel. Als Freiheitsrechte sind sie herausgewachsen aus elementaren Erfahrungen von Unfreiheit. In ihnen artikuliert sich die Not der Freiheit, wenn diese sich in fundamentalen Verhältnissen der Lebenserhaltung und Lebensentfaltung als bedroht erfährt. Menschenrechte können daher zo Durch den Gebrauch der exakten Wissenschaften ist der ursprünglich umfassende Sinn von ,empeiria' resp. ,experientia' einseitig auf die Methoden empirischer Kontrolle und ihrer Kenntnis festgelegt worden. In der Ursprungsbedeutung weisen das griechische wie das lateinische Wort sowohl auf den Erfahrungsvorgang wie auch auf die Erfahrenheit als Ergebnis vieler Erfahrungsvorgänge hin. Eine Phänomenologie der Erfahrung zeigt deren vielschichtige Dimension: Neben die gemessene Erfahrung auf der kognitiv-theoretischen Ebene [Empirie im engeren Sinn] tritt die erlebte Erfahrung auf der pragmatischen Ebene und schließlich die gestaltete und gedeutete Erfahrung auf der Ebene des Sinnverstehens. Vgl. D. Mieth, Der Wissenscharakter der Theologie, in: Zeitschr.Phil.-Theol. 23 (1976) S. 13 -41. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
30 Helmut Hesse sein sollte, die sich fernab der Welt mit interessanten theoretischen Aspekten beschäftigen. Vielmehr sollte er in einer Zeit, da "moralische Erneuerung" gesucht wird und das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik auf dem Prüfstand steht, seine wissenschaftliche Stellungnahme nicht verweigern. Daß dies im Zusammenhang mit der Diskussion einer Kirchendenkschrift geschieht, mag manchen stören. Aber warum nicht? Der Beitrag von Harald Scherf3 zu der ersten Veröffentlichung dieses Ausschusses (seinerzeit noch temporäre Arbeitsgruppe) galt einer EKD-Denkschrift und hat große Resonanz gefunden. Die Hoffnung, mit meinem Referat eine Stellungnahme dieses Ausschusses zu ermöglichen, verbietet eine pure Nacherzählung dessen, was in einem ersten Entwurf dieser EKD-Denkschrift inzwischen vorliegt. Vielmehr erscheint es erforderlich, zentrale ethische Positionen und Aussagen herauszuarbeiten und für die Diskussion aufzubereiten. Die isolierte Herausstellung einzelner Aspekte sowie ihre Unterordnung unter Kategorien der wissenschaftlichen Disziplin "Ethik" bringen allerdings einen Nachteil mit sich: das wohlgeordnete Gesamtgefüge der Denkschrift wird nicht recht erkennbar, und dem Anliegen ihrer Verfasser wird man nicht völlig gerecht. Doch diesen Nachteil kann schnell ausräumen, wer die Denkschrift dann im ganzen liest. Auf fünf verschiedene zentrale Aussagen soll im folgenden eingegangen werden. II. Das Gute ist relativ Die erste ist eine Einräumung, die von einer Glaubensgemeinschaft nicht ohne weiteres erwartet werden kann, daß nämlich das Gute -soweit die Ordnung des Miteinanderlebens der Menschen auf dem Gebiet des Wirtschattens gemeint ist -relativ ist. Danach gibt es nicht das eine, stets unveränderte System institutioneller Regelungen und Normen für das wirtschaftliche Handeln, das unter dem Ziel, ein gutes Leben herbeizuführen und zu gewährleisten, als optimal zu gelten habe. Vielmehr sei die Wirtschaftsordnung jeweils den sich wandelnden Bedingungen des wirtschaftlichen Umfeldes anzupassen. Es heißt in dem ersten Entwurf für die Denkschrift: "Grundlegend ist die Überzeugung, daß die Soziale Marktwirtschaft kein stationäres Gebilde und nicht Ausdruck eines abstrakten, unabänderlichen Gesetzes ist, dem widerspruchslos Folge geleistet werden müßte. Sie wird vielmehr als ein dynamischer Prozeß begriffen, in dem Kontinuität und Widerspruch, richtungsweisende Grundentscheidungen und komplexe, divergierende Entwicklungen jeweils ihr Gewicht 3 Harald Scherf, Wirtschaftsethik evangelisch? Zur Studie der Kammer der Evangelischen Kirche in Deut schland für soziale Ordnung "Solidargemeinschaft von Arbeitenden und Arbeitslos en ". Sozialethische Probleme der Arbeitslosigkeit. In: H. Hesse (Hrsg. ), Wirtschaftswissenschaft und Ethik. Schriften des Vereins für Socialpolitik, NF, Band 171, Berlin 1988, S. 367371. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft 31 haben. Wirtschaftliches Leben ist ... ständigen Strukturwandlungen unterworfen .... Diese ... verlangen fortwährend sowohl auf seiten der einzelnen Menschen in ihrem wirtschaftlichen Verhalten als auch aufseitender Gesellschaft insgesamt eine Reaktion in Anpassung, Innovation und kritischer Korrektur. Ordnungspolitische Überlegungen, die auf diese Weise den dynamischen Prozeß "Soziale Marktwirtschaft" voranbringen, sind Anliegen und Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen ... " (TZ 21) Und an anderer Stelle: "Unter den Bedingungen der endlichen Welt und ihrer Widersprüche kann es auch im wirtschaftlichen Bereich keine Patentlösung geben" (TZ 170). Man darf diese Relativität freilich nicht falsch verstehen. Der Richtungsanzeiger für den dynamischen Prozeß, der die Wirtschaftsordnung ständig verwandelt und verwandeln soll, ist -aus Sicht der Kirche -unveränderlich derselbe. Es giltwie immer die weltlichen Bedingungen auch sind, auf die Menschen bei ihren wirtschaftlichen Bemühungen stoßen -die materielle Basis für alle einzelnen so zu sichern, daß sie ein gutes und gerechtes Leben führen können. Und unwandelbar ist auch das Verlangen, daß jeder einzelne seinen wirtschaftlichen Vorteil nicht zu Lasten seines Nächsten sucht. 111. "Ist der marktwirtschaftliche Weg gut?" (TZ 170) In der Denkschrift wird von dem dynamischen Prozeß, den auch die deutsche Wirtschaftsordnung durchläuft, eine Momentaufnahme gemacht und bewertet. Es wird gefragt: "Ist der marktwirtschaftliche Weg gut? Können Christen ihn bejahen und mit ihm in Frieden leben?" (TZ 170) Die Antwort lautet: "Unter den heute bekannten und verfügbaren Ansätzen oder Modellen verdient der marktwirtschaftliche Weg eindeutig den Vorzug. Er erlaubt ein sachgerechtes und zugleich menschengerechtes wirtschaftliches Handeln" (TZ 170). Diese Antwort ist bemerkenswert, weil sie neben dem Menschengerechten das Sachgemäße zum Kriterium des ethischen Urteils erhebt. Hier zeigt sich der Einfluß von Artbur Rieb, nach dem zur "Spezifität" der Sozialethik gehört, "daß sie das Sachgemäße an das Menschengerechte bindet". 4 Das Sachgemäße wird darin gesehen, daß jüngst "das Scheitern einer auf zentrale Planung und Lenkung abgestellten Wirtschaftsordnung und die größere Effizienz des marktwirtschaftliehen Weges offen zutage traten" (TZ 10). Die "größere Effizienz" begründet somit zu einem wesentlichen Teil das sozialethische Urteil über die Marktwirtschaft der Gegenwart. Das Ergebnis 4 Arthur Rich, Wirtschaftsethik. Grundlagen in theologischer Perspektive. GütersIober Verlagshaus Gerd Mohn, 1984, S. 73. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
32 Helmut Hesse des Wirtschaftens geht damit in die Urteilstindung ein, nicht dagegen die Art und Weise, wie die Wirtschaft zu ihm gekommen ist. Die "Spielregeln" der Wirtschaft sind hier, da es um das Sachgemäße geht, unter ethischen Gesichtspunkten zweitrangig, um nicht zu sagen moralfrei.s Gleichwohl geht die Denkschrift auf zentrale konstitutive Elemente des eigentlichen Marktmechanismus ein und erklärt im wesentlichen mit ihnen die "größere Effizienz". So verweist sie erstens darauf, daß "das Preissystem ... zu verstehen [ist] als ein Informationssystem, an dem sich die am Markt Tätigen ständig orientieren. Keine zentrale Planbehörde kann auf ähnlich vollständige Informationen über Marktänderungen verfügen" (TZ 30). Zweitens stellt sie den Wettbewerb dar als "ein Suchund Entdeckungsverfahren, das vom Gewinnmotiv gesteuert wird" (TZ 31). Der ständige Fluß von Produktund Verfahrensinnovationen sei ein wesentlicher Beleg für die Überlegenheit der Marktwirtschaft. Drittens wird daran erinnert, daß jede störungsfreie Volkswirtschaft an eine wichtige Voraussetzung gebunden ist, nämlich die "Übereinstimmung von Verantwortlichkeit, Interesse, Betroffensein und Entscheidungskompetenz. Wenn in einem dezentralen Entscheidungssystem die Investitionsund Produktionsentscheidungen bei den Unternehmen liegen, geschieht dies, weil ihnen wegen ihrer Fachkenntnis und ihrer Marktnähe die größte Kompetenz zugesprochen wird. Sie sollten dann aber auch für ihre Entscheidungen die Verantwortung zu tragen haben, bei Mißerfolg sollte der Verlust sie selbst treffen. Dadurch haben sie ein Interesse an erfolgversprechenden Entscheidungen" (TZ 32). Diese und weitere konstitutive Elemente des eigentlichen Marktmechanismus müssen in diesem Kreis nicht näher erläutert werden; sie sind allgemein bekannt. Wichtig ist nur die Anmerkung, daß sie selbst außerhalb der ethischen Beurteilung bleiben. Mit ihnen wird lediglich die "größere Effizienz" der Marktwirtschaft begründet, und es ist allein diese, welche als Ausweis des Sachgemäßen dient. Das Sachgemäße reicht zum Urteil jedoch nicht aus; hinzu kommen muß das Menschengerechte. Hier lautet das Urteilich wiederhole es-, daß der marktwirtschaftliche Weg "zugleich menschengerechtes wirtschaftliches Handeln ermögliche" (und deshalb ihm der Vorzug gebühre/TZ 170). Das mag den überraschen, der anderes in Erinnerung hat. Gerade von Kirchenleuten ist oft genug gegen die Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik eingewendet worden, ihre tragenden Säulen seien Eigennutz und Wettbewerb; sie stehe damit im direkten Widerspruch zu den moralischen Normen des Altruismus und der Solidarität und lasse sich deshalb moralisch kaum verantworten. Daß 5 Diese Aussage darf nicht mißverstanden werden. Ob das Urteil auch dann gilt, wenn das Menschengerechte zum Kriterium wird, bleibt an dieser Stelle noch offen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft 33 dieser Einschätzung nicht gefolgt wird, liegtmutmaßlichan der Erörterung wichtiger Aspekte dessen, was als menschengerecht gelten könnte . Vier dieser Aspekte seien hier exemplarisch zitiert. Davon ist der erste "das Prinzip der Konsumentensouveränität. Der Konsument soll der Entscheidungsberechtigte sein, der Souverän über die knappen Ressourcen" (TZ 27). Damit die Norm "Konsumentensouveränität" verwirklicht werden kann, bedarf es eines umfassenden Abstimmungsverfahrens. Als ein solches Abstimmungsverfahren erweist sich der Markt" (TZ 28). Da bei der Produktion und dem dafür notwendigen Ressourceneinsatz auch der Stimmabgabe der Minderheit Rechnung getragen werde, komme man "-anders als häufig in der Politikohne Zwang aus; Interessengegensätze werden in der Regel geräuschlos ausgeglichen" (TZ 28). Hieran schließt der zweite Aspekt unmittelbar an: "Das Entscheidungsverfahren der Marktwirtschaft nutzt als Instrument den Vertrag, setzt also ein Sich-Einigen mit anderen voraus; es beruht auf dem Prinzip des Konsenses und ist insofern von seiner Idee als Friedensordnung angelegt" (TZ 28). Es wird von der Denkschrift (erster Entwurf) nicht geleugnet, daß sich diese normativen Vorstellungen in der Realität nicht immer realisieren lassen. Ein ernsthaftes Problem stelle in diesem Zusammenhang die Existenz von Wirt· schaftsmacht dar, "die es einzelnen Unternehmen ermögliche, ihre Preise unangemessen über die Stückkosten hinaus anzuheben" (TZ 29). Wirtschaftsmacht bedürfe der Kontrolle, denn sie bringe die Versuchung zu eigennützigem, gemeinwohlschädlichem Handeln mit sich. Hier wird der dritte Aspekt bedeutsam: "In der Marktwirtschaft dient der Wettbewerb als wirksames Entmachtungsinstrument ... Funktionierender Wettbewerb ist somit ein zentrales Moment jeder Marktwirtschaft, und dies auch unter ethischen Gesichtspunkten ... . Von diesem sozialethischen Standpunkt ist wirtschaftlicher Konkurrenzkampf kein sozialdarwinistischer Dschungel, in dem sich der Brutalste durchsetzt, sondern ein System von ,checks and balances' zwischen den Individuen, ein System sozialer Kontrolle, in dem Konflikt und Kooperation, Sympathie und Rivalität, Selbsterhaltungsstreben und Mitgefühl mit dem anderen vereinbar sind" (TZ 29). Macht und Machtmißbrauch haben zu der Frage nach dem Menschengerechten noch einen weiteren Bezug. Er wird deutlich, wenn die Rolle des privaten Eigentums an den Produktionsmitteln erörtert wird. Hier liegt der vierte Aspekt: "Privateigentum ist ... der Versuch einer Gewaltenteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Wie die politische Macht zwischen Legislative, Exekutive und Judikative geteilt ist, um dem Bürger Freiräume für eigenverantwortliches Leben zu schaffen und ihn vor ungebührlichem Zugriff des Staates zu schützen, soll privates Eigentum 3 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
34 Helmut Hesse die Entstehung von Machtfülle auf der Seite des Staates verhindern. Wo der Staat nicht nur die gesetzliche Rahmenordnung für die Wirtschaft schafft, sondern auch noch die Betriebe im Eigentum hat, ist gegen seinen Machtanspruch nicht anzukommen" (TZ 33). Hiermit soll die Erläuterung der zweiten zentralen Aussage, daßwenn nur die Momentaufnahme beurteilt wird- "der marktwirtschaftliche Weg gut" sei, abgebrochen werden. Daraus darf nicht geschlossen werden, daß die Marktwirtschaft schlechthin gut ist. Man darf sich mit der Momentaufnahme nicht begnügen, muß vielmehr den ganzen Prozeß und dabei besonders seinen Fortgang in der Zukunft sehen. Deshalb ist vor einer endgültigen Beantwortung der Frage, ob der marktwirtschaftliche Weg gut sei, zu prüfen: "Ist er auch auf längere Sicht überlebensfähig?" (TZ 170). IV. Nicht der Marktmechanismus als solcher ist ethisch zu verantworten, vielmehr die der Marktwirtschaft gegebene Rahmenordnung Ehe die Antwort zitiert wird, die in der Denkschrift auf diese Frage gegeben wird, ist eine Vorbemerkung zu machen. Die Verfasser begreifen die Wirtschaftsordnung mit dem Namen "Soziale Marktwirtschaft" als ein System von Ordnungselementen, bei denen vier Ebenen unterschieden werden: "- die essentiell marktwirtschaftliehen Komponenten, auf die im Kapitel 111 eingegangen worden ist, -die staatliche Rahmenordnung, an der sich die Marktteilnehmer auszurichten haben, ... -staatliches Handeln, wo und wenn der Marktmechanismus versagt, -die Verknüpfung des Sozialen mit dem Wirtschaftlichen" (TZ 25). Soziale Marktwirtschaft ist das Zusammenspiel aller vier Ebenen; hinzu kommen bestimmte gesellschaftliche Voraussetzungen des wirtschaftlichen Handelns. Wenn die das Sachgemäße sichernden, weil Effizienz gewährleistenden, essentiell marktwirtschaftliehen Komponenten (erste Ebene) unter ethischen Gesichtspunkten zweitrangig, um nicht zu sagen moralfrei sind, spielen sie für die Diskussion über die Frage, wie die deutsche Wirtschaftsordnung auf längere Sicht überlebensfähig bleiben kann, nur eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebender ist die zweite Ebene, also die staatliche Rahmenordnung, an der sich die Marktteilnehmer auszurichten haben, die ihnen Richtung weist und Grenzen zieht. Es ist diese Rahmenordnung, die den sich wandelnden Zeiten anzupassen ist und dabei der ständigen ethischen Überprüfung bedarf. Hier (und nicht bei den essentiell marktwirtschaftliehen Komponenten) entscheidet sich die moralische Akzeptanz und damit die Überlebensfähigkeit der Wirtschaftsordnung in Deutschland zu einem ganz erheblichen Teil. Damit OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft 35 treten sozialethische Überlegungen in den Vordergrund, personalethische treten zurück. Diese Grundauffassung verdient gründliche Diskussion. Deshalb sollen exemplarisch kurz wichtige Ziele beschrieben werden, die bei der Aufstellung einer staatlichen Rahmenordnung zu verfolgen sind. Erstens: Erwartungssicherheit "Jede Wirtschaft verlangt Entscheidungsgrundlagen, die im Maß des Möglichen stabil und sicher sind .... Ohne .. . Verläßlichkeit der wechselseitigen Verhaltenserwartungen könnte die Wirtschaft nicht gut funktionieren .... Notwendig sind ein im Rahmen des gesetzlich und sittlich Erlaubten freies Vertragsrecht und staatliche Maßnahmen, die die Vertragserfüllung gewährleisten" (TZ 35). Zweitens: Anreize "Der Erfolg einer Volkswirtschaft hängt wesentlich von der Arbeitswilligkeit der Menschen, der Sparneigung der Haushalte und der Investitionsund Innovationsbereitschaft der Unternehmen ab. Dabei handelt es sich nicht um naturgegebene Größen, vielmehr um beeinflußbare Verhaltensweisen. Menschen reagieren auf materielle und immaterielle Anreize. Deshalb ist es von nicht zu unterschätzender Bedeutung, daß der Staat ein jeweils den herrschenden Lebensbedingungen angepaßtes Anreizsystem schafft. Darin spielt das Steuersystem eine große Rolle; ... " (TZ 36). Drittens: Fairness "Der Wettbewerb auf den Märkten muß den Vorstellungen von Fairness entsprechen; entsprechende Spielregeln sind festzulegen" (TZ 37) ... Viertens: "Mündige Bürger" Dem Prinzip der Konsumentensouveränität ist praktische Geltung zu verschaffen. Es ist sicherzustellen, daß der Konsument, der Souverän der Faktorallokation sein soll, seine Entscheidungen auch entsprechend treffen kann. "Es bleibt deshalb eine Daueraufgabe, die Werbewirtschaft an Regeln zu binden, die sich letztlich am Prinzip der Konsumentensouveränität orientieren". "Den Konsumenten müssen nach Möglichkeit diejenigen Grundkenntnisse vermittelt werden, die sie für verantwortbare Entscheidungen benötigen. Das erfordert allgemeine Bildungsmaßnahmen und spezielle Sachaufklärung . . .. "(TZ 38). Fünftens: Schutz vor Gefahren "Häufig lassen sich Gefahren, die mit technologieintensiven oder innovativen Produkten verbunden sind, von den in Herstellung, Verteilung oder Verbrauch beteiligten Menschen nicht oder nicht voll erkennen. Auch können diese nicht immer schädlichen Auswirkungen ausweichen, die von der Herstellung einzelner Güter ausgehen können. So hat der Staat für einen Schutz vor Gefahren Sorge zu tragen ... " (TZ 39) Mit der kurzen Beschreibung dieser fünf Regelungsbereiche dürfte die dritte zentrale Aussage der Denkschrift, wonach die moralische Akzeptanz und mit ihr die "Überlebensfähigkeit" der Marktwirtschaft weitgehend von der Zustimmung der Bürger zur staatlichen Rahmenordnung abhängt, hinrei3* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
36 Helmut Hesse chend für eine Diskussion aufbereitet worden sein. So wende ich mich der vierten zentralen Aussage zu, die darauf Bezug nimmt, daß die Marktwirtschaft der Bundesrepublik eine Soziale Marktwirtschaft ist. V. Kann die Balance zwischen Marktwirtschaft und Sozialpolitik gehalten werden? Im Entwurf für die Denkschrift wird die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland als ein Verbundsystem von Marktwirtschaft und Sozialpolitik beschrieben. "Dabei wurde die Sozialordnung nicht als ein der moralischen Beruhigung dienendes Anhängsel oder gar als ,Reparaturwerkstatt' der Wirtschaft begriffen, sondern als ein wichtiges konstitutives Element der gesamten integrierten Ordnung" (TZ 48). Die Verknüpfung von Marktwirtschaft und Sozialordnung wird aus zwei Gründen für unverzichtbar gehalten. Erstens wird festgehalten, daß "funktionierender Wettbewerb auf offenen Märkten, eingefügt in eine allgemein akzeptierte Rahmenordnung, .. . nicht von sich aus für eine ideale Wirtschaftsordnung [sorgt]. ,Stimmzettel' zur Teilnahme am Abstimmungsverfahren ,Markt' erlangt in der Regel nur derjenige, der einen eigenen Beitrag zum Sozialprodukt leistet. Wer arbeitslos, krank oder alt ist, geht leer aus. Das widerspricht allen Vorstellungen einer gerechten Gesellschaft" (TZ 48). Zweitens wird gesehen, daß die Bürger der Marktwirtschaft ihre Zustimmung verweigern würden, wenn nicht ein Transfersystem die Menschen davor schützt, unter ein gesellschaftliches Existenzminimum zu fallen. Deshalb wird "die Schaffung eines sozialen Rechts ... geradezu als Voraussetzung für das Funktionieren der ganzen Ordnung und damit auch eines Teils davon, nämlich der Marktwirtschaft, bezeichnet. Dies weist in die Richtung einer notwendigen Balance zwischen den verschiedenen, auf unterschiedliche Kompetenzen verteilten Au fgaben eines Gemeinwesens" (TZ 48}. Unter ethischen Gesichtspunkten ist die Diagnose wichtig, daß "die notwendige Balance zwischen Marktwirtschaft und Sozialpolitik ... von beiden Seiten gefährdet werden (kann]: von denen, die im Namen einer effizienten Wirtschaft und angesichts zunehmender Auslandskonkurrenz die ,Soziallasten' zu vermindern suchen, und von denen, die im Namen der Ger echtigkeit mehr Sozialleistungen vom Staat fordern und die notwendige Mittelaufbringung der Wirtschaft zumuten" (TZ 51). Wer in Erinnerung hat, daß oft genug Vertreter von Glaubensgemeinschaften allein auf seiten derer standen, die mehr Sozialleistungen vom Staat fordern, wird angesichts dieser Diagnose aufmerken. Jedenfalls könnte die Frage, wann denn diese Balance gewahrt wird, auch zum Forschungsgegenstand der Wirtschaftsethik werden. Im Entwurf der Denkschrift wird die Störung der oft nur mühsam aufrechtzuerhaltenden Balance als OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft 37 "gemeinwohlschädlich" (TZ 51) bezeichnet. Diese Forschungsaufgabe ist deshalb schwer, weil "häufig nicht mehr recht erkennbar ist, wie die einzelnen Haushalte per saldo vom Umverteilungssystem betroffen sind. Die meisten Bürger sind nicht nur zu Umverteilungsgebern . .. , sondern auch ... zu Umverteilungsnehmern geworden. Der Nettoeffekt ist vielfach gar nicht mehr abschätzbar" (TZ 51). Das bedeutet praktisch, daß das Umverteilungssystem seine Klarheit verloren hat und insofern mit einer positiven Beurteilung der Wirtschaftsethik schwerlich rechnen darf. VI. "Herausforderungen an die Zukunftsfähigkeit wirtschaftlichen Handelns" (Überschrift von Teil I des Entwurfs) Das Urteil über die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, das mit "gut" gegeben wurde, gilt nur für die Momentaufnahme, nicht für den dynamischen Prozeß "Soziale Marktwirtschaft" schlechthin. Ob die Überlebensfähigkeit gesichert werden könne, hänge insbesondere davon ab, wieweit durch Fortentwicklung der Wirtschaftsordnung, und hierbei insbesondere der staatlichen Rahmenordnung, es gelinge, den großen Herausforderungen der Zeit zu begegnen. Diese werden darin gesehen, daß die Ökonomie gehalten werden müsse -im Einverständnis mit der Schöpfung, -im Einverständnis mit sozialer Gerechtigkeit weltweit, -im Einverständnis mit sozialer Gerechtigkeit im eigenen Land und -im Einverständnis mit der demokratischen Ordnung. Diese Herausforderungen werden im Teil I des Entwurfs skizziert; im Teil IV wird dargetan, wie ihnen begegnet werden sollte. (Die Teile II und 111 dienen der Unterrichtung der Leser, damit diese in den wichtigen Teil IV mit genügenden Vorkenntnissen gehen. Teil II beschreibt die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik, Teil III geht auf die betreffenden "biblischen Motive und Richtungsimpulse" ein.). Der Entwurf für diese beiden Teile deutet die Endfassung noch nicht genügend an, die Diskussion darüber ist nicht abgeschlossen. So sollen hier nur wenige Hinweise erfolgen. Gleichwohl könnten sie eine Diskussion darüber auslösen, ob die vier Herausforderungen auch unter wissenschaftlichen, ethischen Gesichtspunkten als solche zu gelten haben und ob die Vorschläge, wie ihnen zu begegnen sei, ohne weiteres übernommen werden können. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
38 Helmut Hesse 1. Ökonomie und Ökologie Die erste Herausforderung wird mit zwei Hinweisen umschrieben, erstens mit "Anzeichen für eine tiefgreifende Bedrohung der Erde als Lebensraum" (TZ 28), worunter die Gefährdung der Ozonschicht, der Treibhaus-Effekt in der Erdatmosphäre und die Ausrottung eines immer größeren Teils der die Erde bewohnenden Arten als "prominente Beispiele" gelten und zweitens mit dem wachsenden "Zweifel, ob die Menschheit fähig sein wird, mit den von ihr entwickelten politischen und technischen Instrumenten verantwortlich und lebenserhaltend umzugehen" (TZ 8). Wie den "Anforderungen an ein wirtschaftliches Handeln . . . , das im Einverständnis mit der Schöpfung, also ökologisch verträglich geschieht" (TZ 179), begegnet werden sollte, wird beispielhaft anhand der Energieund Abfallproblematik vorgetragen. Dabei wird -wie auch bei den anderen Herausforderungen -unterschieden zwischen - der individuellen Ebene, d. h. "der moralischen und politischen Verantwortung, die jeder verantwortungsbewußte Bürger und Christ in wirtschaftlichen Fragen empfinden muß ... " (TZ 177), - der strukturellen Ebene, d. h. "dem institutionellen Ordnungsrahmen, in dem sich ein koordiniertes wirtschaftliches Handeln vollziehen kann", und - der kulturellen Ebene, d. h. "der bestimmten Weltsicht und dem geistig-moralischen Gesamtklima, aus denen die jeweils leitenden Gesichtspunkte für Bewahrung und Veränderung der gegebenen Lebensverhältnisse ihre langfristig prägenden Motive erhalten". Auf der "individuellen Ebene " fordert die Denkschrift ihre Leser auf, den Energieverbrauch, insbesondere den Kraftstoffverbrauch, deutlich einzuschränken (auch durch Wahl eines anderen Verkehrsmittels) und zur Reduktion des Verpackungsmülls in jeder erdenklichen Weise ("z. B. durch verpakkungsbewußten Einkauf") bewußt beizutragen. Auf der "strukturellen Ebene" wird eine ganze Reihe von staatlichen Maßnahmen gefordert, zum Beispiel -eine Erhöhung der Mineralölsteuer, -steuerliche Anreize für den Einsatz schadstoffund verbrauchsarmer Motoren, -eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, -die Reduzierung des Ausbaus des Straßennetzes, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft 39 -die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme der Verpackung, -ein Gebot, die Formen der Entsorgung nachzuweisen, und -die Verteuerung der Entsorgung durch Verbrennen und Deponieren, damit alle Möglichkeiten des Recycling genutzt werden. Auf der kulturellen Ebene geht es (für mich in noch nicht recht verständlicher Weise) um "die Aufgabe der Entwicklung einer neuen Kultur der Mobilität" (TZ 180) und um "die Einsicht, wie umweltschädlich der Verpackungskult als ein Bestandteil bedenkenloser Wohlstandsmehrung ist. Eine neue Verpackungskultur ist zu fördern ... " (TZ 181). 2. Ökonomie im Einverständnis mit sozialer Gerechtigkeit weltweit Die zweite Herausforderung wird darin gesehen, daß der Einkommensabstand des Nordens vom Süden immer größer geworden ist. Rund 1100 Millionen Menschen leben unterhalb der mit 370 US-Dollar Jahreseinkommen schon sehr tief gezogenen "Armutsgrenze" (im Jahre 1985, TZ 76). "Diese erschreckende Armut ist ein die Völkergemeinschaft beschämendes Zeichen" (TZ 77). "Die Verknüpfung des Wirtschaftlichen mit dem Sozialen, die nach allgemeinem Verständnis in Deutschland unverzichtbar ist, zeigt sich hinsichtlich des Engagements Deutschlands außerhalb seiner Grenzen nicht" (TZ 78). Die Bundesrepublik gewährt öffentliche Entwicklungshilfe nur in Höhe von rund 0,4 Prozent ihres Bruttosozialprodukts. Was hier auf den drei Ebenen geschehen sollte, ist noch nicht ausgearbeitet worden. Bisher ist lediglich angedeutet worden, daß einzugehen sein wird -auf die Verpflichtung, zwischen prosperierenden Regionen und strukturschwachen Gebieten nach und nach für einen Ausgleich der Lebensverhältnisse nun auch europaweit zu sorgen, -die Einfuhr zu liberalisieren und dadurch den Entwicklungsländern bessere Verdienstmöglichkeiten zu verschaffen, -die Rolle von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank neu zu überdenken. 3. Ökonomie im Einverständnis mit sozialer Gerechtigkeit im eigenen Land Die dritte Herausforderung wird insbesondere deshalb gesehen, weil die Einkommensund die Vermögensverteilung wieder ungleicher geworden seien und weil offensichtlich eine hohe, weitgehend strukturell bedingte SokOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
46 Hans G. Nutzinger einzelne tatsächlich durch individuellen Verzicht zunächst wenig ausrichten. In erster Linie ist hier die Etablierung umweltverträglicher Strukturen -etwa ökologisch ausgerichteter Preismechanismen -angezeigt. Gleichwohl verschwindet das individualethische Problem keinesfalls: Zum einen gibt es durchaus diskretionäre Handlungsspielräume bei den verschiedenen Akteuren -sie sind nicht alle Gefangene eines blinden Marktmechanismus, der ihr Tun eindeutig und vollständig diktiert -, und zum anderen ist auch die Beispielfunktion individuellen Verhaltens nicht von vornherein aus der Betrachtung auszuschließen.s Betrachtet man nun die Wirtschaftsethik als Spezialfall der Sozialethik, so muß man mit Rieb (1984, S. 87) feststellen, daß es sich dabei nicht um einen gesonderten Verantwortungsaspekt handelt, sondern daß sie sich aufgrund der fundamentalen Bedeutung und der Komplexität der wirtschaftlichen Wechselbeziehungen als ein sowohl zentrales als auch besonders schwieriges Teilgebiet der Sozialethik erweist: "Wirtschaftsethik ist ... der Sache nach nichts anderes als die Anwendung der sozialethischen Fragestellungen, Gesichtspunkte und Prinzipien auf die wirtschaftlichen Grundprobleme" (S. 67). Ich möchte nun im folgenden das Problem der ethischen Verantwortung in der Wirtschaft anband einer kommentierenden Darstellung fundamentaler wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte erläutern, wobei insbesondere die beiden folgenden Fragen im Vordergrund stehen sollen: -das Problem der individuellen Handlungsentlastung und der Zurechnung von Verantwortung über den Marktpreis (Abschnitt 2) sowie -die ethischen Argumente für eine Entscheidung zugunsten der Marktwirtschaft in einer Welt, die einerseits von einer zunehmenden Reichweite menschlicher Handlungen, andererseits aber von Risiko und prinzipieller Unsicherheit charakterisiert ist (Abschnitt 3).6 Der Versuch einer kurzen sozialethischen Bewertung der Ergebnisse soll diesen Beitrag abschließen. so weit ausgedehnt werden müßte, daß er sowohl Koordinationsformen als auch wirtschaftspolitische Normsetzungen und schließlich auch noch Institutionen im üblichen Sinne (wie etwa Unternehmen) umfassen würde. Hinzu kommt, daß hinter all diesen Institutionen doch wieder agierende und interagierende Individuen identifiziert werden können und auch identifiziert werden müssen. s Ein katholischer "Dritte-Welt-Kalender" brachte diese Problematik e negativo illustrativ mit folgender Anekdote auf den Begriff: "Frage an Radio Vatikan: ,Was kann schon der einzelne gegen das Elend in der Dritten Welt tun?' Antwort: ,Nichts, wenn jeder so fragt"'. 6 Auf diesen beiden Merkmalen beruht auch zentral Hans Jonas' umfassendes "Prinzip Verantwortung" (1979). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 47 II. Zum VerantwortungsbegritT in der ökonomischen Theorie 1. Zur Paretooptimalität eines allgemeinen Konkurrenzgleichgewichts Betrachtet man das formale Gerüst der neoklassischen Ökonomik, so wird man zunächst vergeblich ein Konzept von Verantwortung in der Modeliierung der ökonomischen Beziehungen suchen. Allerdings wird die folgende Betrachtung deutlich machen, daß zumindest implizit ein Verantwortungsbegriff in der Gleichgewichtsökonomik enthalten ist, und zwar derart, daß über ein ideales Gleichgewichtspreissystem allen Akteuren die positiven und negativen Konsequenzen ihrer wirtschaftlichen Entscheidungen voll zugerechnet werden. Dieser Tatbestand wird zunächst durch Adam Smith' (1776) Idee der "unsichtbaren Hand" eher verdeckt als enthüllt. Diese bereits in der antiken Stoa entwickelte Vorstellung wird bei Smith als Gleichgewichtsmechanismus verwendet, der den -von ihm wie von späteren Ökonornen -als selbstverständlich vorausgesetzten Eigennutz der Individuen zum allgemeinen Besten, zum Gemeinwohl, lenkt und zusammenführt. Dieser Gedanke der "unsichtbaren Hand" war bei Srnith noch deistisch begründet; in der modernen neoklassischen Ökonomik hat er inzwischen eine Präzisierung und Formalisierung gefunden, deren deutlichster Ausdruck der "Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik" (vgl. etwa Sohmen, 1976, Kap.4) ist. Dieser Satz postuliert unter bestimmten -wie nachfolgend gezeigt wird, sehr restriktiven -Bedingungen eine Äquivalenz zwischen einem allgemeinen Konkurrenzgleichgewicht und einem Zustand gesellschaftlicher Wohlfahrt, der als Pareto-Optimum bezeichnet wird. Die Pareto-Optirnalität eines gesellschaftlichen Zustandes wird durch die Forderung ausgedrückt, daß es nicht mehr möglich ist, ein Mitglied der Gesellschaft besserzustellen, ohne nicht mindestens ein anderes schlechterzustellen; es gibt also im allgemeinen unendlich viele gesellschaftliche Zustände, die diesem Pareto-Kriterium genügen. Damit man nicht dem Fehler verfällt, aus diesem Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik unmittelbar praktische Schlußfolgerungen über die Vorzüglichkeit einer real existierenden Marktwirtschaft zu ziehen, muß man sich die sehr einschränkenden Voraussetzungen dieses Satzes kurz vergegenwärtigen: -Reale Marktsituationen entsprechen keineswegs den Bedingungen eines allgemeinen Konkurrenzgleichgewichts; dieses ist charakterisiert durch simultane Erfüllung der Pläne aller Anbieterund Nachfrager, wobei für die ersteren Gewinnmaximierung, für die letzteren (ordinale) Nutzenmaximierung unterstellt wird. Alle Marktteilnehmer passen sich parametrisch an die von einem externen Koordinator, dem "Walrasianischen Auktionator", vorgegebenen (Gleichgewichts-)Preise an, und darüber hinaus herrscht freier Marktzu-und -austritt, so daß langfristig keine "Renten" entstehen können. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
48 Hans G. Nutzinger - Der Nachweis, daß jedes allgemeine Konkurrenzgleichgewicht auch ein Pareto-Optimum darstellt, erfordert speziell folgende einschränkende Voraussetzungen: 1. Es gibt nur Güter des Endverbrauchs (Konsumgüter); damit wird der Löwenanteil der Produktion in entwickelten Volkswirtschaften, nämlich die Herstellung von Zwischenprodukten, ausgeschlossen. 2. Es wird eine rein statische Betrachtungsweise gewählt, und zwar in dem Sinne, daß entweder der Zeithorizont einer einzigen Periode unterstellt wird oder aber -was letztendlich auf dasselbe hinausläuft -daß sämtliche Märkte aller künftigen Perioden in die Gegenwart hineingenommen, sozusagen "hineinteleskopiert" werden. Damit wird ein wichtiges, wenn nicht das zentrale Problem menschlicher Verantwortlichkeit -nämlich der heutigen wirtschaftlichen Akteure gegenüber zukünftigen Generationen, die sich nicht schon heute an Märkten artikulieren können - quasi hinausdefiniert. 3. Alle ökonomischen Effekte werden vollständig im Preissystem erfaßt, d. h. es gibt keine externen Effekte in Konsum und Produktion. Diese besonders heroische Annahme schließt einen Großteil der ökologischen Problematik aus. 4. Die Volkswirtschaft produziert ausschließlich "private Güter", d. h. der Konsum einer Einheit eines jeden Gutes durch ein Individuum schließt jedes andere um genau dieselbe Gütermenge von der Nutzung aus. Dagegen sind viele "Umweltgüter", wie etwa saubere Luft, sauberes Wasser usw., gerade nicht durch diese Rivalitätseigenschaft gekennzeichnet; oftmals handelt es sich bei ihnen um "öffentliche Güter" oder "Kollektivgüter", die eine größere Anzahl von Individuen ohne individuelle Nutzeneinbuße gemeinsam in Anspruch nehmen kann. Analog kann auch der Zustand der Umweltbelastung als ein gemeinsam von vielen heute lebenden Menschen hergestelltes "Kollektivübel" betrachtet werden, bei dem die Zurechnung der verursachten Schäden nicht (vollständig) über das Preissystem gelingt. - Für die Umkehrung des Hauptsatzes der Wohlfahrtsökonomik, wonach jedes Pareto-Optimum auch durch ein Konkurrenzgleichgewicht realisiert werden kann, müssen zusätzliche Annahmen über die zugrunde liegenden Produktionsfunktionen getroffen werden, die vor allem die Existenz "natürlicher Monopole" ausschließen .? 7 Gemeint ist damit das Vorliegen produktionstechnischer Bedingungen, die bereits einem einzelnenAnbiete reine optimale Güterversorgung erlauben; hierauf ist im Rahmen unserer Diskussion um Verantwortung in der Marktökonomie im folgenden nicht mehr gesondert einzugehen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 49 Diese Auflistung macht unmittelbar verständlich, daß es eine Überschätzung dieses Wohlfahrtstheorems wäre, wenn man die restriktiven Voraussetzungen dieses Hauptsatzes übersehen würde und unmittelbare Schlußfolgerungen über die Vorzüglichkeit einer real existierenden Marktwirtschaft ziehen wollte. Zu diesem Fehler tendieren mitunter professionelle Ökonomen, wenn sie mindestens implizit die reale Welt durch die Brille des allgemeinen Konkurrenzgleichgewichts betrachten und sich in ihren Politikempfehlungen so verhalten, als ob die ökonomische Realität vollkommen den Modellvoraussetzungen entspräche. Ein analoger Fehler in entgegengesetzter Richtung wird vor allem von Nichtökonomen, häufig auch von Sozialethikern begangen: Solche Kritiker bestreiten unter Hinweis auf die Differenz von Theorie und Realität von vornherein die Fruchtbarkeit der wohlfahrtsökonomischen Betrachtungsweise insgesamt. Ihr Problem besteht vor allem darin, daß ihnen für konkrete wirtschaftspolitische Empfehlungen die theoretische Grundlage fehlt. Wie aber soll ohne eine derartige Grundlage verantwortlicher wirtschaftspolitischer Rat möglich sein? Eine sinnvolle Verwendung dieses Theorems besteht demgegenüber gerade darin, daß man den Unterschied zwischen Modell und Wirklichkeit zum Ausgangspunkt dafür nimmt, in verantwortlicher Weise die Notwendigkeit und die Art kollektiven, insbesondere staatlichen wirtschaftspolitischen Handeins zu begründen. Dies gilt vor allem für die Notwendigkeit, real existierende Defizite des Preissystems im Hinblick auf individuelle und kollektive Verantwortlichkeit auszugleichen. Bevor wir darauf näher eingehen können, müssen kurz die Funktionen eines idealen Preissystems geklärt werden. Im Rahmen des allgemeinen Konkurrenzgleichgewichts und der Wohlfahrtsökonomik hat das Preissystem vor allem die folgenden drei Funktionen: (1) Sämtliche relevanten Informationen werden idealiter ausschließlich über die (Gleichgewichts-)Preise übermittelt: " ... the individual knows everything that he needs to know once he knows prices" (Frank Hahn , 1982, s. 2). (2) Die (Gleichgewichts-)Preise geben sämtliche individuellen wie auch gesellschaftlichen Bewertungen wieder; sie sind für alle Individuen und für die gesamte Gesellschaft gleich. (3) Die (Gleichgewichts-)Preise stellen Opportunitätsoder Alternativkosten in dem Sinne dar, daß sie jede Aktivität in Einheiten der nächst besten Alternative bewerten, die dann nicht realisiert werden kann. Zumindest für die Gesellschaft insgesamt gibt es also ein kontinuierliches Spektrum alternativer Handlungsmöglichkeiten; Null-Eins-Entscheidungen oder gar irreversible Prozesse sind ausgeschlossen. Alle Entscheidungen sind daher 4 Schriften d. Vereins f. Socia1po1itik 2 11 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
50 Hans G. Nutzinger als Abwägung zwischen und Substitution von hinreichend vielen (idealiter sogar beliebig vielen) Alternativen zu betrachten. Es ist klar, daß zentrale Dimensionen von Verantwortung in diesem reduzierten Modellrahmen keinen Platz finden. Die Annahme beliebiger oder auch nur hinreichend großer Substituierbarkeit ist in vielen Bereichen nicht erfüllt, in manchen sogar grundsätzlich nicht erfüllbar: Wenn es etwa um Verantwortung für Gesundheit und Leben anderer Menschen geht, ist der Gesichtspunkt einer monetären Abwägung sicherlich unzureichend -eben deswegen, weil das Leben verschiedener Menschen weder gegeneinander abgewogen noch wechselseitig durch einander substituiert werden kann. Darüber hinaus sind auch nicht alle Aktivitäten einem marktförmigen Kalkül unterworfen, sei es, weil sich dafür keine Märkte bilden oder weil aus übergeordneten Gesichtspunkten (etwa der Menschenwürde oder der gesundheitlichen Vorsorge) keine Märkte zugelassen werden. Das Problem der Verantwortlichkeit wird also im neoklassischen Modellrahmen nicht ausreichend erlaßt. Es erscheint sowohl im Hinblick auf den Verantwortungsbegriff als auch auf die Art der Beziehungen zwischen den Menschen entscheidend reduziert, und zwar vor allem in zweierlei Hinsicht: (1) Verantwortung besteht einzig darin, daß eine Zurechnung sämtlicher Handlungsfolgen über die Preise des allgemeinen Konkurrenzgleichgewichts erfolgt. Aber selbst in diesem reduzierten Rahmen sind noch die oben erwähnten Einschränkungen des Hauptsatzes der Wohlfahrtsökonomik zu beachten. (2) Verantwortung kann nicht als Element personaler Beziehungen auftreten, da es zwischen den beteiligten Individuen nur Austauschbeziehungen gibt. Jeder ist (nur) für sich selbst verantwortlich: "Chacun pour soi, Dieu pour tous". Die Beziehungen zwischen den Menschen werden also ausschließlich über den Austausch von Gütern und Faktoren hergestellt; kommunikative Prozesse zwischen den Menschen werden nicht betrachtet. Selbst in diesem reduzierten Rahmen wäre der ökonomische Verantwortungsbegriff (die Zurechnung der Handlungsfolgen über Preise) noch unvollständig, wenn man nicht zusätzlich die Existenz eines vollständigen Güterkosmos in dem Sinne postulierte, daß für jede gegebene Ausgangsverteilung von Eigentumsrechten sämtliche Eigentumsrechte spezifiziert und handelbar sind. Der Ausschluß personaler Beziehungen führt, wie bereits angedeutet, unter anderem dazu, daß existentielle Fragenwie die Verantwortung für Gesundheit und Leben anderer Menschen -nicht adäquat thematisiert werden können. Dies gilt generell für das Problem der (straf-)rechtlichen Verantwortlichkeit: Es kann in dieser reduzierten Per spektive eigentlich gar nicht existieren. Versteht man den ökonomischen Modellrahmen als zureichende Beschreibung von Welt, wie dies sogar einige extreme Neoklassiker tun , so kann im OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 51 Grunde jedermann das, was er will, auch erwerben (also etwa auch Handlungsrechte für Straftaten), solange er nur den (Gleichgewichts-)Preis entrichtet. In dieser Perspektive wäre also das Strafgesetzbuch nichts anderes als ein "Kursbuch des Verbrechens": Sämtliche Straftaten würden zu Eigentumsdelikten, und zwar in dem Sinne, daß irgendjemand nicht bereit oder in der Lage ist, den geforderten Preis für eine Handlung, also auch für ein Verbrechen, zu entrichten. Verantwortlichkeit würde sich in diesem Rahmen auf folgendes reduzieren: Jedes Mitglied der (Markt-)Gesellschaft wäre genau dafür verantwortlich, daß es auch in der Lage ist, den Gleichgewichtspreis für seine Handlungen zu entrichtenund im reinen ökonomischen Modellfür nichts sonst.S Wenn etwa ein Autofahrer eine Kreuzung bei Rot passiert, kauft er einen zeitlichen Vorteil gegen Zahlung eines Bußgeldes. Dieses "Rotlichtfahren" wird nur dann und dadurch zum eigentlich kriminellen Delikt, wenn der Autofahrer das fällige Bußgeld nicht bezahlen kann oder will; dafür, nicht etwa für das "verbotene" Passieren der Kreuzung, müßte er in enger ökonomischer Perspektive notfalls strafrechtlich belangt werden. 2. Preismechanismus und Verantwortung Faßt man die vorangehenden. Überlegungen im reinen Marktmodell unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung zusammen, so kann man mit Holger Bonus (NZZ vom 15.8.1989, S.29) Preise als "geronnene Verantwortung" betrachten. Dies gilt im folgenden Sinne: Angesichts konkurrierender Wünsche und Ansprüche an knappe Güter und Dienstleistungen erfolgt die Zuteilung über den Preis als Rationierungsinstrument. Die Fähigkeit und Bereitschaft, den geforderten Preis zu entrichten, entscheiden über die Zuteilung der knappen Güter. So wird darüber entschieden, wessen Wünsche befriedigt werden, und wer welche Verzichte leisten muß. ",Kosten' bestehen letztlich in nichts anderem als in gerade solchen Verzichten, denn wer ein knappes Gut für sich beansprucht, entzieht es damit einem Dritten, der es auch gern gehabt hätte und nun zurückstehen muß . Für den Verzicht des Dritten ist der Käufer wirtschaftlich , verantwortlich', denn wenn er nicht selbst auf dem Gut bestanden hätte, wäre der Dritte zum Zuge gekommen" (Bonus, ebd .). Abgesehen von den restriktiven Voraussetzungen des reinen Marktmodells -wir werden uns im folgenden vor allem mit der bereits erwähnten Kollektivgutproblematik zu befassen haben -stellt sich natürlich unmittelbar das Problem, daß der von Bonus angesprochene "Dritte" ja dem Käufer selbst gar nicht bekannt ist. Wie kann man hier von einer wirtschaftlichen Verantwortung sprechen, wenn dieser Dritte, dem der Verzicht zugemutet wird, völlig anonym ist? Offenkundig ist, daß der so gefaßte Begriff der ökonomischen B Vgl. Becker, 1968; dazu kritisch Eger I Weise 1990, bes. S. 91ff. 4* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
52 Hans G. Nutzinger Verantwortung von personalen Elementen frei und in diesem Sinne reduziert ist. Dahinter steckt natürlich der oben schon erwähnte Umstand, daß im reinen Marktmodell Beziehungen zwischen den Individuen ausschließlich als Austauschbeziehungen gesehen werden. Dieses Moment der Apersonalität wird auch von Bonus (ebd.) erkannt und mit folgender Überlegung gerechtfertigt: "Der Käufer genügt seiner Verantwortung, indem er den Preis des Gutes erlegt und damit selbst verzichtet -nämlich auf das, wofür das Geld sonst gut gewesen wäre. Diesen Preis jedoch hätte der leer ausgegangene Dritte auch noch knapp gezahlt; nur überbieten mochte er ihn nicht mehr (sonst hätte er und nicht der Käufer das Gut bekommen). Der Preis zeigt also nicht nur, was das Gut dem Käufer subjektiv wert ist, sondern zugleich auch, in welcher Höhe der unbekannte Dritte zum Verzicht genötigt wurde. Deshalb verzichtet der Käufer, der den Marktpreis bezahlt, im gleichen Maße wie der leer ausgehende Dritte: Er wird mit dem Verzicht des Dritten konfrontiert und muß sein eigenes Bedürfnis -das außer ihm selbst niemand ermessen kann -gegen jenes des Dritten abwägen. Niemand kann ihm diese Aufgabe abnehmen, schon gar nicht eine Behörde ... Wer den Marktpreis bezahlt und somit in den Verzicht eintritt, den er einem anderen aufbürdet, der handelt selbstverantwortlich; und mündig kann nur einer sein, der für sein Verhalten auch einsteht. Preise sind geronnene Verantwortung. Sie ermöglichen, wenn sie gezahlt werden, selbstverantwortliches Handeln und damit eine menschenwürdige Ordnung der Wirtschaft. .. ". Verantwortung erscheint also alsnicht auf konkrete Personen bezogeneAbgeltung von Handlungsfolgen (hier: des Kaufes) durch Entrichtung des Marktpreises, der über Zuteilung oder Nicht-Zuteilung von Gütern und Dienstleistungen entscheidet. Diese Betrachtung ist allerdings nicht nur stilisiert im Hinblick auf die Rationierungsfunktion des Marktpreises, die, wie wir oben gesehen haben, sensu stricto nur von einem idealisierten Konkurrenzgleichgewicht optimal wahrgenommen werden kann; noch wichtiger ist hierbei, daß hinter dem von Bonus angesprochenen "eigenen Bedürfnis" nicht nur subjektive Neigungen und Abneigungen der Individuen stehen, sondern ihre -infolge ungleicher Ausstattung mit Vermögen und Einkommen durchaus unterschiedlicheFähigkeit, ihre subjektiven Wünsche in kaufkräftige Nachfrage umzusetzen. Im reinen Marktmodell kämen auch noch nachrangige Wünsche eines (reichen) Individuums zum Zuge, wenn dies nur mit sehr viel Kaufkraft ausgestattet ist und sich sozusagen "alles leisten" kann, während umgekehrt auch dringende Wünsche eines (armen) wirtschaftlichen Akteurs, dem eine entsprechende Ausstattung mit Zahlungsmitteln oder geldwerten Ressourcen fehlt, unberücksichtigt bleiben würden. Es stellt sich also bereits im reinen Marktmodell die ethische Frage nach der Angemessenheil der Verteilung von Vermögen und Einkommen, denn nur unter der Voraussetzung, daß wir eine historisch vorgefundene Einkommensund Vermögensverteilung als ethisch akzeptabel betrachten, können wir die empirisch feststellbaren Zahlungsbereitschaften der Individuen als ethisch akzeptablen Gradmesser der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 53 Zuteilung von knappen Gütern und Dienstleistungen betrachten -eben deswegen, weil hinter ihnen nicht nur subjektive Bedürfnisse, sondern auch objektive Vermögensund Einkommensbeschränkungen stehen. Eine weitere ethische Dimension ergibt sich natürlich noch aus der Verletzung der im obigen Abschnitt angeführten Bedingungen des Hauptsatzes der Wohlfahrtsökonomik, die über die Frage der Verteilungsgerechtigkeit hinaus noch zusätzliche Probleme sowohl der praktischen Wirtschaftspolitik als auch einer angemessenen ethischen Beurteilung aufwerfen. Wir wollen diese Aussage beispielhaft nur für einige in der Realität nicht erfüllte Voraussetzungen dieses Hauptsatzes verdeutlichen (obwohl auch ein vollständiger Nachweis möglich wäre): -Die Tatsache, daß viele Aktivitäten der ökonomischen Akteure zu nicht im Preissystem adäquat erfaßten Drittwirkungen führen, ist identisch mit der Existenz nicht internalisierter externer Effekte in Konsum und Produktion. Es läßt sich zeigen, daß die Existenz solcher Effekte auch bei Erfüllung aller übrigen Bedingungen (einschließlich der Existenz eines allgemeinen Konkurrenzgleichgewichts) zu einer fehlerhaften Zuweisung der Ressourcen in alternative Verwendungszwecke und damit auch zu einer fehlerhaften Zuteilung von Gütern führt. -Viele staatliche Leistungen sind gerade keine "privaten Güter ": Rechtssicherheit, Schutz der öffentlichen Ordnung, Erhaltung der natürlichen Umwelt und vieles andere mehr sind vielmehr "kollektive Güt er", die von den Mitgliedern einer Gesellschaft gemeinsam genutzt werden können. Diese Eigenschaft in Verbindung mit der Tatsache, daß es oftmals schwierig, wenn nicht ganz unmöglich ist, Individuen vom "Konsum" solcher Güter auszuschließen, wenn sie den Preis nicht entrichten (Nichtanwendbarkeit des Ausschließungsprinzips), führt aber gerade dazu, daß rein marktmäßig zu wenig oder gar nichts von solchen Gütern angeboten würde. Gerade deswegen entstehen gesellschaftliche Institutionen wie der Staat und vom Marktpreis abweichende Finanzierungssysteme wie Steuern und Abgaben. -Besondere Probleme wirft die statische Betrachtungsweise auf: Am Markt können sich nur die heute lebenden Menschen nach Maßgabe ihrer aus Bedürfnissen und Fähigkeiten zusammengesetzten Zahlungsbereitschaften artikulieren. Es kann zwar sein, daß die heute lebenden Marktteilnehmer bei ihren Kaufentscheidungen vielleicht auch noch die (vermuteten) Interessen ihrer Kinder und vielleicht sogar Kindeskinder berücksichtigen, die Interessen zukünftiger Generationen allgemein werden sie auch beim besten Willen nicht ermessen können. Damit wird, wie bereits oben erwähnt, das zentrale Problem menschlicher Verantwortlichkeitnämlich der heute lebenden Menschen gegenüber zukünft igen Generationen (Hirnbacher 1988) -eben gerade ausgeschlossen. Be sonders hier entste ht ein "ethischer Handlungsbedarf". 9 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
54 Hans G. Nutzinger 3. Grenzen des Marktmechanismus und das "Verantwortungsdilemma" Es ist klar: Die Menschen würden selbst im ökonomischen Sinne ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht werden, wenn sie sich auf das reine Marktmodell zurückziehen würden, eben weil seine Voraussetzungen in der Realität keineswegs vollständig erfüllt und auch nicht vollständig erfüllbar sind. Deswegen entstehen ja auch kollektive Institutionen. Nun weist allerdings Bonus prinzipiell richtig darauf hin, daß mit der Einrichtung kollektiver Finanzierungssysteme zur Lösung "sozialer" Verantwortungsprobleme neue Probleme individueller Verantwortung entstehen können. Er wählt als illustratives Beispiel das Institut einer Haftpflichtversicherung (etwa für Kraftfahrer), aber die daraus abgeleiteten Aussagen lassen sich mutatis mutandis auch auf die Sozialversicherung, Sozialleistungssysteme und letztlich insgesamt auf die Einnahmenwie auch die Ausgabenseite öffentlicher Haushalte anwenden. Ausgangspunkt einer solchen Haftpflichtversicherung ist wieder das Problem der Verantwortlichkeit: Wer (z. B. als Kraftfahrer) am Straßenverkehr teilnimmt, kann durch sein Verhaltenetwa bei Verkehrsunfällenursächlich Folgen hervorrufen, für deren monetäre Kompensation er verantwortlich ist, die jedoch seine persönliche Zahlungsfähigkeit übersteigen. Das einzelne Individuum kann also im allgemeinen die im Einzelfall möglichen hohen Risiken seiner Handlungen und Handlungsfolgen nicht allein tragen. So entsteht ein Verantwortungsdilemma, das zunächst einmal durch eine (Haftpflicht-) Versicherung gelöst erscheint, denn diese " ... ersetzt das konkrete Risiko des Einzelfalles mit seinen unabsehbaren Weiterungen durch das handliche statistische Gegenstück des möglichen Schadens, durch seinen Erwartungswert" (Bonus, ebd.); die möglichen und für den einzelnen nicht tragbaren Millionenschäden weniger Einzelfälle werden für ihn im Rahmen einer Versicherung tragbar, da im Durchschnitt aller Einzelfälle der Erwartungswert eines Schadens (und demzufolge auch die Höhe der zu zahlenden Prämien) relativ niedrig und vor allem kalkulierbar sein wird: "Wenn man also alle individuel9 Das hier angesprochene Problem der intergenerationellen Allokation wird dadurch erschwert, daß es auch bei erschöpfbaren Ressourcen keinen einfachen "trade-off" zwischen heutiger und künftiger Güterversorgung gibt, da durch Effizienzsteigerung, Innovation und Substitution auch Optionen für künftige Generationen er schlossen oder verbessert werden können. Wie jeder einzelne die Möglichkeiten weiteren Fortschritts (der ja auch seinerseits mit neuen Problemen verbunden sein kann) einschätzt, das bestimmt weitgehend seine jeweilige Problemsicht; und eben diese Ein schätzung wird sich zwischen verschiedenen Individuen gerade deswegen erheblich unterscheiden, weil sie von individuellen Werturteilen über Art , Geschwindigkeit und Ausmaß dieses Fortschritts abhängt. Sowenig es also eine direkte Beziehung zwischen heutiger und künftiger Güterversorgung im Maßstab 1 : 1 gibt, sowenig gibt es andererseits Grund für einen globalen Optimismus, dem zufolge der technische Fortschritt in Zukunft immer so wirken wird, daß entstandene Probleme -etwa bei der (Über-)Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen -immer rechtzeitig durch jenen Fortschritt gelöst werden, der bis dahin durch den jeweiligen Problemdruck induzie rt worden ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 55 lenKostenzusammennimmt und auf die Beteiligtend. h. alle Fahrzeughalter -umlegt, so wird das Kollektiv aller Versicherten zum Ersatz sämtlicher Schäden, auch der sehr großen, durchaus in der Lage sein. Auf den einzelnen entfallen dann nicht mehr die unberechenbaren Kosten eines konkreten Schadens, sondern die durchschnittlichen Schadenskosten, die er mühelos tragen kann" (Bonus, ebd.)- eben durch die Zahlung einer an den erwarteten durchschnittlichen Schadenskosten orientierten Versicherungsprämie. Eine derartige Lösung ist natürlich auch unter distributiven Gesichtspunkten angezeigt, da wir anderenfalls die Benutzung von Kraftfahrzeugen auf jene extrem kleine Minderheit beschränken müßten, deren Vermögensund Einkommenslage auch zur Abdeckung eines denkbar größten Schadens ausreichen würde; eine derartige extreme Rationierung wäre nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität, sondern auch aus der ethischen Perspektive der Gerechtigkeit höchst problematisch. Man "löst" also diesen Konflikt über kollektive Finanzierungssysteme, im angegebenen Falle über eine (Haftpflicht-)Versicherung. Allerdings führt diese Lösung des Verantwortungsdilemmas schon aus ökonomischer Sicht zu einem neuen Verantwortungsproblem: Das ökonomische Verursacherprinzip -die Zurechnung aller Handlungsfolgen auf den individuellen Verursacher über den Preis -wird wegen der Höhe möglicher Kompensationsforderungen offensichtlich durchbrachen; jetzt haftet nicht mehr der einzelne Versicherte für den von ihm persönlich angerichteten Schaden, sondern die Versichertengemeinschaft, die jedoch auf das individuelle Fahrverhalten nur geringen Einfluß hat (z. B. über Differenzierung nach Risikoklassen oder u. V. über die Kündigung von besonders schadensträchtigen Versicherungsverträgen). Der Kraftfahrer haftet also kaum mehr für die Folgen seines eigenen Verhaltens, das er selbst kontrolliert, sondern für Handlungen des Kollektivs, die er selber wiederum so gut wie gar nicht kontrollieren kann: "Von einer eigentlichen Haftung kann also nicht mehr die Rede sein: Der Versicherungsschutz schirmt den Verursacher von den Kosten ab, die er selbst zu verantworten hat, und verführt ihn so zur Verantwortungslosigkeit . .. Wer gegen die Folgen eigenen Fehlverhaltens versichert ist, der wird leicht sorglos und verursacht deshalb mehr Schäden, als wenn er nicht versichert wäre ... Am Ende aber muß das Kollektiv, und damit auch er selbst, für die volkswirtschaftlich aufgeblähte Schadenssumme geradestehen" (Bonus, ebd.). Die wesentlichen Charakteristika dieses Beispiels gelten nach Bonus auch für Sozialpolitik allgemein: "Jede Sozialpolitik ist mit dem Geburtsfehler dieses Verantwortungsdilemmas behaftet. Denn ,sozial' heißt immer, daß ,die Gesellschaft' - also ein Kollektivdem einzelnen unter die Arme greifen soll. Indem sie das a ber tut, schirmt sie ihn ab von Kosten, die ihm selbst zuzurechnen sind, und ersetzt sie durch einen statistischen Durchschnittswert -sei es in Form von Sozialversicherungsbeiträgen oder von Steuern- , durch seinen Anteil also an den Kosten, die dem Kollektiv insgesamt entstanOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
62 Hans G. Nutzinger -Ein weiteres Vorzüglichkeitskriterium für eine Wettbewerbsordnung ergibt sich unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle wirtschaftlicher und politischer Macht: Der Markt kann -ähnlich wie das politische System -auch als ein Versuch gesehen werden, Machtzusammenballung durch Aufsplitterung von Entscheidungsgewalt zu verhindern; an die Stelle einer hierarchischen Subordination tritt dann die Notwendigkeit einer Kooperation zwischen prinzipiell gleichberechtigten Partnern am Markt, die grundsätzlich nur dann Verträge abschließen werden, wenn dies auch ihren eigenen Interessen dient. Zur Aufsplitterung von wirtschaftlicher Macht kommt in dieser Perspektive noch die Freiwilligkeit des Austauschs hinzu, aus der dann noch e negativo auf die Vorteilhaftigkeil von Tauschbeziehungen geschlossen wird. Dieser Sichtweise liegt das folgende Denkmuster zugrunde: Die Menschen wären nicht bereit, freiwillig Verträge einzugehen, wenn sie sich daraus nicht auch eine Verbesserung ihrer eigenen Lebenslage erwarten würden. Was den Gedanken der Machtkontrolle durch Dezentralisierung von Macht betrifft, so ist insbesondere die von Joseph Schumpeter (1942) entwickelte instrumentelle Sicht der Demokratie als "politische Konkurrenz" einschlägig.18 Selbstverständlich kann man diese Analogie auch in umgekehrter Richtung deuten, und zwar derart, daß der Marktprozeß als eine Art von "monetärer Demokratie" mit Geld bzw. Einkommen als "Stimmzetteln" erscheint; allerdings wird bei dieser Art von "Geldscheindemokratie" zugleich auch eine zunächst ungelöste ethische Dimension im Hinblick auf die Verteilung von Einkommen zwischen den Menschen deutlich.l9 - Der Gedanke von Unsicherheit und Risiko ist für Bereiche wie Kernenergie, globale Umweltgefährdung oder weltweite Rüstung von ganz entscheidender Bedeutung. Auch in dieser Hinsicht läßt sich ein Vorzüglichkeitskriterium für die Dezentralität marktmäßiger Prozesse entwickeln: In der Sicht von Ökonomen wie Frank Knight (Risk, Uncertainty and Profit, 1921, Kap. 8) spielt Wettbewerb eine zentrale Rolle als "method for meeting uncertainty", also als eine Methode, mit dem grundlegenden Problem ökonomischer Entscheidungen, der "true uncertainty"- einer nicht durch objektive oder subjektive Wahrscheinlichkeitsverteilungen wieder berechenbar gemachten Unsicherheit -, umgehen zu können. Die Dezentralität des Marktes bedeutet nämlich, daß "nicht alle Eier in denselben Korb gelegt werden". Über den Markt findet also eine Aufsplitterung unvermeidlicher 18 Zu neueren Weiterentwicklungen des Schumpeterschen Ansatzes siehe Mueller (1979). 19 Wir treffen hier auf ein analoges ethisches Problem der Akzeptanz von Einkommensund Vermögensverteilungen, wie wir es oben in Abschnitt 2.2 bei der Interpretation der individuellen Zahlungsbereitschaft als Gradmesser für die Dringlichkeit individueller Bedürfnisse diskutiert hatten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 63 Risiken auf möglichst viele kleine, dezentrale "Versuche" statt, und damit kann im Ergebnis eine Art von Risikominimierung erzielt werden.20 Diese Aufzählung von Vorzüglichkeitskriterien für eine primär marktwirtschaftliche Entscheidungskoordination ist keinesfalls erschöpfend. Sie zeigt auch zugleich die Grenzen eines marktmäßigen Ansatzes: Wenn die Natur der angesprochenen Probleme -etwa die befürchtete weltweite Klimakatastrophe -keine Aufsplitterung des Problembereichs in viele kleine Einheiten erlaubt, so sind ergänzende Maßnahmen auf kollektiver, etwa staatlicher oder gar internationaler, Ebene erforderlich. In jeder dieser Begründungen taucht der Gedanke der Dezentralität in jeweils unterschiedlicher Beleuchtung und auf unterschiedlichem Niveau auf.21 Deswegen braucht man die verschiedenen Vorzüglichkeitskriterien auch nicht gegeneinander auszuspielen; letztlich geht es um verschiedene Facetten dieser grundlegenden Dezentralität von Marktsystemen und die Notwendigkeit staatlicher Rahmensetzling sowie erforderlichenfalls auch staatlicher Intervention. IV. Abschließende Überlegungen Betrachten wir nochmals rückblickend das Ausgangsmodell der neoklassischen Ökonomik, den vollständigen Güterkosmos in einer Welt rational handelnder, nutzenund gewinnmaximierender Akteure im Zustand völliger Gewißheit, so erscheint diese Modeliierung gerade als diametrales "Kontrastprogramm" zum christlichen Verständnis des Menschen.22 Verantwortung 20 Die Geschichte der bundesdeutschen Kernenergiepolitik befindet sich in offenkundigem Kontrast zu der hier aus Unsicherheitsgründen angesprochenen Dezentralität. Hier haben machtpolitische Interessen wie auch produktionstechnische Bedingungen (natürliches Monopol) zu einer verhängnisvollen ökonomisch-politischen Konzentration geführt, deren Problematik immer offenkundiger wird; zumindest e negativo läßt sich hieraus ein Plausibilitätsargument zugunsten dezentraler Marktsteuerung ableiten. Soweit technische Gesichtspunkte, wie das "natürliche Monopol", gegen einen reinen Wettbewerbsmechanismus sprechen, wäre hier zumindest eine effektive und verantwortungsvolle staatliche Mißbrauchsaufsicht gefordert. 21 Auf naheliegende Bezüge zum Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. 22 Zur Charakterisierung des christlichen Menschenbildes möchte ich hier ein längeres Zitat von Eberhard Stock (in: Nutzinger et al., 1991, S. 153f.) anführen: "Der Christ nimmt sich als einen Menschen wahr, der den Anspruch Gottes auf ein Leben gemäß seiner Bestimmung hört. Ebenso erfährt er jedoch, daß er immer wieder aufs neue daran scheitert, eben dieser Bestimmung, wie sie ihm als göttliche Forderung im Gewissen und in der Person des Nächsten entgegentritt, zu entsprechen. Je entschiedener er versucht, gemäß der Forderung Gottes zu leben, desto deutlicher wird für ihn die Einsicht, daß er prinzipiell unfähig ist, aus eigener Kraft dieses bestimmungsgemäße Leben zu verwirklichen. Er erkennt diese prinzipielle Unmöglichkeit der Selbsterlösung in dem Augenblick, in dem sich ihm in Jesus Christus das Evangelium von der gnädigen Zuwendung Gottes erschließt. An der Erfahrung dieses Geschehens, in dem der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
64 Hans G. Nutzinger fand sich hier zunächst nur als monetäre Abgeltung von Handlungsfolgen über den Preis. Wir haben aber bereits darauf hingewiesen, daß es gerade die Differenz zwischen Modellannahme und wirtschaftlicher Realität ist, die verantwortliches individuelles und kollektives (z. B. staatliches) Handeln notwendig macht. Insofern gewinnen vor allem zwei Grundaussagen der christlichen Anthropologie gerade auch für die Rekonstruktion des Verantwortungsbegriffs in ökonomischer Perspektive Bedeutung: die Rede von der Endlichkeit und Fehlerhaftigkeit des Menschen. Dieser Endlichkeit und Fehlerhaftigkeit des Menschen wird indirekt auch in der ökonomischen Theorie dadurch Rechnung getragen, daß sie von einer Koordination individueller Entscheidungen in einem System dezentraler Märkte ausgeht; der auf diesen Märkten stattfindende Wettbewerb ist ja gerade als Such-, Lernund Entdeckungsverfahren gekennzeichnet worden, bei dem durch die Dezentralisierung ökonomischer Entscheidungen die gefährliche Akkumulation von Risiken und Fehlern auf hohem Niveau weitgehend vermieden werden soll. Gerade weil Märkte als fehlerfreundliche Systeme charakterisiert werden können -viele dezentrale Akteure unternehmen viele Versuche, und dabei begehen sie notwendigerweise auch zahlreiche kleine Irrtümer -, geht auch die ökonomische Theorie letztlich nicht vom allwissenden, stets rational handelnden Menschen aus: Über den Preismechanismus sollen Irrtümer als Fehler erkannt werden, und es entstehen für die am Marktprozeß Beteiligten immer wieder Anreize, ihr Verhalten im Sinne einer Verbesserung des Ergebnisses zu verändern. Die von der ökonomischen Theorie präferierte Dezentralität vieler ökonomischer Entscheidungen trägt also gerade dem christlichen Gedanken der Begrenztheit, Fehlerhaftigkeit und Endlichkeit menschlichen Wissens weitaus besser Rechnung als Systeme zentraler Planung, in denen auf hohem Niveau Fehler und Risiken akkumuliert werden. Mensch sich als ein schlechthin passiver vorfindet, entdeckt er die durchgängige passive Konstituiertheit der menschlichen Existenz. Er kann deshalb auch diese Einsicht selbst nur als passiv konstituiert, d. h. als Wirkung des Heiligen Geistes und als Geschenk Gottes, thematisieren. In seiner Selbstthematisierung als Geschöpf verallgemeinert der Christ diese Erfahrung passiver Konstituiertheit. Er erfährt sich als Geschöpf, das bestimmt ist zum Ebenbild Gottes und doch im Kraf tf eld der Sünde lebt, und so diese Bestimmung immer neu verfehlt. Allein unter der Zuwendung Gottes gelingt fragmentarisch bestimmungsgemäßes Leben. Ebenso entdeckt er den anderen Menschen als ein zur Ebenbildlichkeit bestimmtes Wesen. Er erfährt sich aber auch als ein gegenüber anderen Geschöpfen ausgezeichnetes Geschöpf, insofern er sich als Subjekt endlicher Freiheit vorfindet. Diese Freiheit ist ihm Zeichen seiner Bestimmung, die Endlichkeit zeigt ihm, daß er Geschöpf unter Geschöpfen ist. Beides, Endlichkeit und Freiheit, konstituiert die Relation der Verantwortung vor Gott für die Schöpfung, wobei freilich auch diese Verantwortung unter der Möglichkeit steht, die eigene Bestimmung zu verfehlen. Diese Verantwortung vor Gott erweist sich als der transzendentale Grund jeglicher Verantwortung, sei es gegenüber dem Mitmenschen, sei es gegenüber der außermenschlichen Krea tur ." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 65 Aufgrund der Fehlerhaftigkeit und Endlichkeit des Menschen in einer unsicheren Welt ist es unvermeidlich, daß notwendig immer wieder fehlerhafte Entscheidungen getroffen werden. Auch das Unterlassen erforderlicher Entscheidungen muß dazu gerechnet werden. Diesem strukturellen Problem sucht die ökonomische Theorie dadurch zu begegnen, daß sie Überlegungen zugunsten einer möglichst weitgehenden Dezentralität ökonomischer Entscheidungen entwickelt. Über wechselseitig vorteilhafte Tauschkontrakte versucht sie überdies, den menschlichen Egoismus in gesellschaftlich nützliche Bahnen zu lenken. Man muß also das Modell des eigennützig handelnden "homo oeconomicus" nicht als eine säkulare Heiligsprechung menschlichen Eigennutzes durch die ökonomische Theorie betrachten, also eben nicht als eine Art ökonomisches Menschenbild.23 Sinnvoller ist vielmehr eine Betrachtungsweise, die dies als "worst case"-Szenario ansieht, und gerade auch für diesen "schlechtesten Fall" nach sozialen Regelungsmechanismen, wie etwa den Markttausch, sucht. Die Unterschiede zwischen der theologischen und der ökonomischen Betrachtungsweise sind daher wesentlich größer in ihrem Ausgangspunkt als in ihrem Ergebnis: Der christlichen Sicht des Menschen wird durchaus in den sozialen Institutionen und Regelungen Rechnung getragen, welche die ökonomische Theorie entwickelt, die zunächst von ganz anderen Modellannahmenspeziell über den Menschen -ausgeht. Eine wesentliche Differenz bleibt allerdings im Hinblick auf die Wahrnehmung der Welt bestehen: Aus christlicher Sicht ist sie Schöpfung Gottes,24 aus ökonomischer Perspektive ist sie die äußere Begrenzung für das wirtschaftliche Handeln der Menschen. Allerdings haben gerade bedeutende Nationalökonomen, wie etwa John Stuart Mill (1848), auf die Notwendigkeit einer ethischen Selbstbegrenzung der Menschen hingewiesen: Mill äußerte in dem berühmt gewordenen Kapitel VI seiner "Principles" (1848) über den stationären Zustand die Hoffnung, daß die Menschheit in der Lage sein werde, sich im Hinblick auf die Endlichkeit der Erde selbst aus innerer Einsicht und ethischer Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen für eine Beschränkung ihres 23 Zu einer ausgezeichneten Darstellung des christlichen Menschenbildes in seiner Bedeutung für die ökonomische Theoriebildung siehe Sautter (1988}. 24 Vgl. dazu Stock (in Nut zinger et al. 1991 , S. 154): "So wie der Mensch sich selbst als Geschöpf erkennt, so wird auch die den Menschen umgebende Welt als Gottes Schöpfung entdeckt, die durch das kontinuierliche Hand eln Gottes im Sein gehalten wird. Weil diese Welt Gottes Schöpfung ist, muß ihr der ihr gegenüberstehende Mensch einen unvergleichlichen Wert zusprechen. Insofern sie Gottes Schöpfung ist, wird ihre Endlichkeit und Nicht-Göttlichkeit thematisiert. Die Rede von der Schöpfung schließt so eine totale Verfügbarmachung und Funktionalisierung der Welt aus, weil sie Gottes Schöpfung ist, sie schließt aber ebenso eine völlige Tabuisierung und Vergöttlichung aus, weil sie Gottes Schöpfung ist. Der Mensch, der sich in endlicher Freiheit zu der ihn umgebenden Schöpfung verhält, ist deshalb gleichermaßen zur Achtung wie zum Gebrauch der Schöpfung aufgerufen." 5 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 2 11 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
66 Hans G. Nutzinger Wachstums zu entscheiden, bevor sie äußere Notwendigkeiten dazu zwingen würden. Eine derartige Entscheidung ist allerdings bislang nicht in Sicht; sie kann auch nicht aus der ökonomischen Theorie oder gar dem ökonomischen Prozeß selbst gewonnen werden, sondern nur aus einer ethischen Reflexion der dem wirtschaftlichen Handeln zugrunde liegenden Voraussetzungen. Literatur Becker, Gary (1968): Crime and Punishment: An Economic Approach, in: Journal of Political Economy, Bd. 76, S. 169217. Birnbacher, Dieter (1988): Verantwortung für zukünftige Generationen, Stuttgart. Bonus, Holger (1989): Die Verführung zur Verantwortungslosigkeit. Vom Verursacherprinzip in der Sozialpolitik, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 15. 8. 89, S. 29. Buchanan, James M. I Tu/lock, Gordon (1962): The Calculus of Consent. Logical Foundations of Constitutional Democracy, Ann Arbor. Eger, Thomas I Weise, Peter (1990): Normen als gesellschaftliche Ordner, in: Ökonomie und Gesellschaft. Jahrbuch 8: Individuelles Verhalten und kollektive Phänomene, Frankfurt/M.- New York, S. 65111. Eucken, Walter (1952): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 5. unv. Aufl. (1975), Tübingen. Hahn, Frank (1982): Reflexions on theInvisible Hand, in: Lloyds Bank Review (April 1982), s. 1 - 21. Hayek, F. A. von (1969): Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, in: ders.: Freiburger Studien. Gesammelte Aufsätze, Tübingen, S. 249265. Huber, Wolfgang (1990): Konflikt und Konsens. Studien zur Ethik der Verantwortung, München. Jonas, Hans (1979): Das Prinzip Verantwortung, Frankfurt/M. Knight, Frank (1921): Risk, Uncertainty and Profit, Neudruck Chicago -London (1971). Mill, John Stuart (1848): Principles of Political Economy. Neudruck Harmondsworth 1970. Dt. Ausgabe: Grundsätze der Politischen Ökonomie (Waentig-Ausgabe), 2 Bde., Leipzig 19061913. Mueller, Dennis C. (1979): Public Choice. Cambridge u.a. Nutzinger, Hans G. I Seifert, Eberhard I Stock, Eberhard (1991): Die Wahrnehmung von Verantwortung in der Energiepolitik und der Einsatz der Kernenergie, in: Theologische Aspekte der Wirtschaftsethik, Bd. VII, Loccum, S. 98186. Rich, Artbur (1984): Wirtschaftsethik. Grundlagen in theologischer Perspektive, Gütersloh. Sautter, Hermann (1988): Die Funktion des christlichen Menschenbildes für die ökonomische Theoriebildung, in: Theologische Aspekte der Wirtschaftsethik V, Loccum, s. 2646. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verantwortung aus ökonomischer und sozialethischer Sicht 67 Schüz, Mathias, Hg. (1990): Risiko und Wagnis. Die Herausforderung der industriellen Welt, 2 Bde., Pfullingen. Schumpeter, Joseph (1942): Capitalism, Socialism and Democracy, London. Smith, Adam (1776): The Wealth of Nations, 2 Bde., Neudruck LondonNew York 1964. Sohmen, Egon (1976): Allokationstheorie und Wirtschaftspolitik, Tübingen. Steinvorth, Ulrich (1990): Klassische und moderne Ethik. Grundlinien einer materialen Moraltheologie, Reinbek bei Hamburg. Weber, Max (1968): Der Beruf zur Politik, in: ders.: Soziologieweltgeschichtliche AnalysenPolitik, Stuttgart, S. 167185. 5* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
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Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht Von Hermann Sautter, Frankfurt/Main* I. Einführung Das internationale Schuldenproblem ist wie kaum ein anderes ökonomisches Problem dazu geeignet, moralische Wertungen herauszufordern. Einen "ethischen Ansatz zur Überwindung der internationalen Schuldenkrise" fordert beispielsweise die päpstliche Kommission "Justitia et Pax" .1 Von einer "ethischen Verpflichtung ... , zu einer zukunftsfähigen Lösung der Verschuldung beizutragen", ist auch in einer protestantischen Stellungnahme die Rede.z Katholische Bischöfe aus Lateinamerika, der von der Schuldenkrise am stärksten betroffenen Region, werfen den Bankmanagern der "kapitalistischen Länder des Zentrums" eine "völlige Verantwortungslosigkeit"3 vor und sehen in der Auslandsverschuldung ein perfektes Beispiel für die "Logik und die ,Moral' des kapitalistischen Systems" .4 Nach Ansicht eines deutschen Theologen fordert das Schuldenproblem zur Überwindung des ganzen internationalen Wirtschaftssystems heraus, "weil in ihm ... keine ethischen ... Gesichtspunkte greifen".s Die einhellige Forderung in derartigen Stellungnahmen ist die nach einem vollständigen oder teilweisen Schuldenerlaß.6 Anklagen und Forderungen dieser Art lassen oft wenig Verständnis für die Funktion der modernen Kreditwirtschaft erkennen. Insofern sind sie auch * Der Verfasser verdankt den Mitgliedern des Arbeitskreises "Theologische Aspekte der Wirtschaftsethik" an der Evangelischen Akademie Loccum, insbesondere seinem Koordinator Eilert Herms, zahlreiche Anregungen zur Bearbeitung dieses Themas. Die hier zur Diskussion gestellten Überlegungen führen die Arbeiten weiter, die der Verfasser dies em Arbeitskreis vorgelegt hat (vgl. Sautter, Hermann, 1989, 1991 b). I Päpstliche Kommission Justitia et Pax (1987). Die Deutsche Bischofskonferenz spricht von einer "ethischen Herausforderung", die die internationale Schuldenkrise darstelle (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg. ), 1988). z Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) (Hrsg. ), 1988, S. 1. 3 Arns, Paulo Evaristo, Kardinal (1989), S. 27. 4 Ebenda , S. 31. s Duchrow, Ulrich (1988), S. 30. 6 Eine Zusammenstellung von mehr als 250 kirchlichen Stellungnahmen zur Schuldenproblematik enthält: Pro Mundi Vita-Studien (1988). Die in dieser Veröffentlichung ausgewerteten Stellungnahmen laufen letztlich auf die Forderung nach einer "Neuen Weltwirtschaftsordnung" hinaus. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
70 Hermann Sautter wenig hilfreich, wenn es um eine wirtschaftsethische Beurteilung des Schuldenproblems geht. Eine Urteilsfindung dieser Art soll im vorliegenden Beitrag versucht werden. Dabei werden zunächst (II) die wichtigsten Dimensionen des Schuldenproblems in Erinnerung gerufen. Im Abschnitt 111 soll ein wirtschaftsethischer Ansatz zur Beurteilung des Problems entwickelt werden, wobeider Natur der Sache gemäßsozialethische Erwägungen im Vordergrund stehen. Ausgehend von diesem Ansatz werden im Teil IV die Entstehungsursachen der Schuldenkrise und im Abschnitt V mögliche Auswege aus der Krise diskutiert. Teil VI faßt die Ergebnisse zusammen. II. Die Dimension des Problems Für die beteiligten Geschäftsbanken7 stellt sich das internationale Schuldenproblem als das der Nichtbedienung von Auslandsforderungen dar. Nach der ersten Erdölpreissteigerung Mitte der 70er Jahre war es zu einer starken Ausweitung des Kreditgeschäfts mit Entwicklungsländern, insbesondere mit Schwellenländern gekommen. Die Möglichkeit dazu bot die hohe Liquidität des westlichen Bankensystems, die aus der Anlage der "Petro-Dollar" entstanden war, und der vergleichsweise geringe Kreditbedarf der OECD-Länder, die unter einer erdölpreisbedingten Rezession litten. Auf der Schuldnerseite lagen dagegen vergleichsweise günstige Wachstumschancen vor. Insbesondere rohstoffreiche Länders schienen unter den Vorzeichen des damaligen Preisbooms auf den Rohstoffmärkten rentable und sichere Anlagemöglichkeiten zu bieten. Infolge dieser für eine Kreditexpansion günstigen Voraussetzungen kam es zwischen 1975 und 1980 zu einer Erhöhung der gesamten (langfristigen) Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer von 162 Mrd. US-$ auf 580 Mrd. US-$.9 Der größte Teil davon entfiel auf lateinamerikanische Länder. Da diese Kredite in der Regel zu variablen Zinsen aufgenommen worden waren, gerieten die Schuldnerländer Anfang der 80er Jahre in erhebliche Schwierigkeiten, als sich das internationale Zinsniveau drastisch erhöhte. Während beispielsweise lateinamerikanische und karibische Staaten bei einer Neukreditaufnahme im Jahre 1975 mit Realzinsen von -2% rechnen konnten 7 Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die Problematik der Auslandsverschuldung von Entwicklungs-, insbesondere Schwellenländern bei privaten Geschäftsbanken in der westlichen Welt. Das Problem der Verschuldung gegenüber öffentlichen Gläubigem wird hier nicht behandelt. s Altvater, Elmar (1987) zeigt am Beispiel Amazoniens, wie eine rohstoffreiche Region durch Aufnahme von Auslandskrediten "erschlossen" wurde. 9 World Bank (1988). Zur Entstehung und Entwicklung des Schuldenproblems vergleiche u.a .: Gutowski, Armin (Ed .) (1986a); Emminger, Otmar (1986); Giersch, Herbert (Ed .) (1986); Borchert, Manfred; Schinke, Rolf (Eds.), (1990); Lewerenz, Jürgen (1988); Smith, Gordon; Cuddington, John T. (Eds.) (1985); Husain, Ishrat; Diwan, Ishac (Eds.), (1989); Frenkel, Jacob A. et al. (Eds.), (1989). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 71 -für die Aufnahme ausländischer Mittel also eine Prämie erhielten -mußten sie im Jahre 1983 dafür einen Preis in Höhe von +6% der Kreditsumme zahlen.1o Diesem "Zinsschock", der insbesondere durch die Geldund Fiskalpolitik der USA ausgelöst worden war,u waren viele Schuldnerländer nicht gewachsen. Mexiko war das erste Land, das seine Schuldendienstzahlungen einstellen mußte (August 1982). Zahlreiche weitere Länder folgten. Doch der damals von manchen befürchtete Zusammenbruch des westlichen Bankensystems trat dank eines geglückten Krisenmanagements nicht ein. Durch Umschuldungsaktionen, die Bereitstellung von "fresh money", freiwillige Schuldenumtauschaktionen und zahlreiche weitere finanztechnische Innovationen gewannen die Gläubigerbanken Zeit, um Wertberichtigungen vorzunehmen und Rücklagen zu bilden.J2 Inzwischen stellt das Schuldenproblem für sie keine unmittelbare Bedrohung mehr dar -trotz geringer Schuldendienstzahlungen, die im Falle einiger Schuldnerländer nur noch einen symbolischen Wert besitzen. Das ökonomische Problem der Schuldnerländer ist damit noch keineswegs gelöst. Es scheint vielmehr von Jahr zu Jahr schwerwiegender zu werden. Viele dieser Länder verloren durch die Schuldenkrise ihre Kreditfähigkeit und konnten deshalb zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs kaum mehr auf ausländische Quellen zurückgreifen. Dies betraf auch Länder, die sich mit einigem Erfolg um die Aufrechterhaltung ihrer Schuldendienstzahlungen bemüht hatten. Der Netto-Kapitaltransferaus internationalen Bankkrediten hat sich für lateinamerikanische und karibische Länder zwischen 1982 und 1985 von etwa 40 Mrd. US-$ auf 5 Mrd. US-$ verringert.J3 Für die hoch verschuldeten Entwicklungsländer insgesamt haben sich durch die rückläufige Neukreditaufnahme die Netto-Kapitalströme umgekehrt; der Netto-Kapitaltransfer aus diesen Ländern betrug im Jahre 1983 etwa 32 Mrd . US-$.14 Daraus ergab sich ein erheblicher Anpassungszwang. 15 Er führte zu Abwertungen, drastischen Importeinschränkungen, einer Umlenkung der Ressourcen in die Exportgüterproduktion, Kürzungen bei den Staatsausgaben, Steuererhöhungen und ähnlichen Maßnahmen. Sie waren für einen großen Teil der im monetaTisierten Sektor tätigen Bevölkerung mit Einkommensund 10 World Bank (verschiedene Jahre); IMF (1989). Zur Bestimmung des Realzinses wurden der von lateinamerikanischen sowie karibischen Ländern bezahlte Zinssatz auf die in den entsprechenden Jahren ausgenommenen Kredite sowie der US -amerikanische BIP-Deflator verwendet. II Vgl. Sinn, Hans-Werner (1989). 12 Zu den von den Geschäftsbanken entwickelten finanztechnischen Innovationen vgl. u. a.: Bergsten, C. Fred ( et al.) (1985). 13 OECD (1987), S. 35 . 14 World Bank (1990); IMF (1989). 15 Die Anpa ssungszwänge der Schuldnerländer stellen dar: Körner, Heiko (1984); Siebert, Horst (1989); aus der Sicht der lateinamerikanischen Länder vgl. dazu: Ma s sad, Carlos (1990). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
78 Hermann Sautter kriteriums als auch hinsichtlich der Förderung moralisch vorzugswürdiger Ergebnisse einen Vorteil gegenüber anderen Interaktionsordnungen. Die Frage, inwieweit die wirtschaftlichen Handlungsregeln tatsächlich den moralischen Mindestkonsens einer Gesellschaft widerspiegeln, ist schwer zu beantworten. Doch es genügt bereits, wenn geprüft wird, ob die oben genannten formalen Voraussetzungen für das Zustandekommen einer solchen Kongruenz vorliegen: eine ausgewogene Interaktion aller relevanten gesellschaftlichen Funktionsbereiche bei der Formulierung wirtschaftlicher Handlungsregeln. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist also beispielsweise der regelbildende Interaktionsprozeß durch die Dominanz eines gesellschaftlichen Punktionsbereichs gekennzeichnet, ist die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit und/oder die Partizipationsmöglichkeit an diesem Prozeß eingeschränkt, dann besteht Grund zu der Vermutung, daß die zustandekommenden Regeln nicht den moralischen Grundkonsens einer Gesellschaft widerspiegeln und daß nicht damit zu rechnen ist, daß ein Handeln innerhalb dieser Interaktionsregeln jedem Akteur seine Selbstentfaltung ermöglicht. Im zweiten Fall sind innerhalb jeder Gesellschaft die Voraussetzungen dafür gegeben, daß moralisch legitimierte Handlungsregeln zustandekommen, doch die zugrunde liegenden Werte unterscheiden sich. Auch dieser Fall ist vergleichsweise unproblematisch. Ein Akteur im Land A schließt beispielsweise einen Vertrag mit einem Akteur in einem Land B. Keiner der beiden handelt im Widerspruch zum Regelsystem seiner Gesellschaft, und keiner der beiden muß sich ein moralisch illegitimes Verhalten vorwerfen, auch wenn der Akteur im Land A durch sein regelkonformes Verhalten anderen Maßstäben folgt als der Akteur im Land B. Problematisch sind dagegen die Fälle 3 und 4. In mindestens einem der beteiligten Länder sind die Voraussetzungen dafür, daß die wirtschaftlichen Handlungsregeln den ethischen Minimalkonsens der Gesellschaft widerspiegeln, nicht gegeben. Selbst wennwie vorausgesetztalle beteiligten Individuen im Rahmen ihres eigenen Rechtssystems handeln, führen sie ein im ethischen Sinne unerwünschtes Ergebnis herbei. Wenn dies der Fall ist, ist die Frage unerheblich, ob die moralischen Werte in den beteiligten Gesellschaften übereinstimmen oder nicht. Relevant ist insbesondere der dritte Fall. Er beschreibt die Situation, inder-noch unabhängig von der Art der Interaktion zwischen den beteiligten Gesellschaften -nicht davon ausgegangen werden kann, daß legales wirtschaftliches Handeln unter Einbeziehung der Fernwirkungen in anderen Gesellschaften zu moralisch legitimen Ergebnissen führt. Die zweite der oben gestellten Fragen lautet: Wie sind die Beziehungen zwischen den beteiligten Gesellschaften, insbesondere zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern aus diesen Gesellschaften gestaltet? Die einzelwirtschaftlichen Akteure können auf Wettbewerbsmärkten interagieren. Di es bietet für alle Beteiligten den Vorteil der Realisierung selbstgewählter und selbstOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 79 verantworteter Zwecke, und diese Lösung besitzt gegenüber den unter anderen Ordnungsformen vorgenommenen Transaktionen einen EffizienzvorteiL Allerdings kommen diese Vorteile nur zur Geltung, wenn auch für die internationalen Transaktionen gilt, daß Betroffenheit, Verantwortung und Entscheidungsbefugnis zusammenfallen, so daß keine der beteiligten Parteien ihren Willen einer anderen Partei aufzwingen kann oder deren Situation verschlechtern kann, ohne dafür eine Entschädigungsverpflichtung übernehmen zu müssen. Jeder Akteur muß also in seiner Entscheidung, eine wirtschaftliche Transaktion vorzunehmen oder sie zu unterlassen, im rechtlichen Sinne frei sein, und keiner der Akteure darf in der Lage sein, die Situation eines anderen ohne Übernahme einer Entschädigungsverpflichtung zu verschlechtern. Dies gilt grundsätzlich für alle Akteure, auch für politische. Man kann dieses Problem auch als das der internationalen "spillover"-Effekte bezeichnen: Kein politischer Akteur soll in der Lage sein dürfen, durch sein Handeln Effekte dieser Art in anderen Gesellschaften hervorzurufen, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können (eine "beggar my neigbour-policy" soll also beispielsweise ausgeschlossen werden können).26 Bei der Durchführung internationaler Transaktionen sind internationale Handlungsregeln zu beachten. Im Unterschied zur nationalen Ebene können sie aber nicht von einer zentralen politischen Instanz sanktioniert werden. Es gibt keinen Weltstaat, der für die Einhaltung des internationalen Wirtschaftsrechts sorgen könnte. Derartige Regeln sind nur insofern verbindlich, als siede iure oder de facto von den beteiligten Gesellschaften anerkannt werden. Die Zuverlässigkeit internationaler Handlungsregeln hängt also davon ab, daß sich alle beteiligten Gesellschaften zur Einhaltung dieser Regeln verpflichten und davon nur im Rahmen vorher vereinbarter Konsultationsmechanismen (die eine entsprechende Entschädigungsmöglichkeit vorsehen können) abgehen. Der Vorrangigkeil der nationalen Gesellschaften mit ihren jeweiligen Regelsystemen entspricht auch die Vorrangigkeit ihrer moralischen Grundnormen gegenüber einem Weltethos. Es mag zwar möglich sein, von einem internationalen Minimalkonsens ethischer Werte zu sprechen,27 aber er ist notwendigerweise weniger verbindlich und weniger weitreichend als der Konsens innerhalb einzelner Gesellschaften. Die vorrangige Bedeutung nationaler RegelsystemeZB und nationaler ethischer Grundnormen läßt die Frage entstehen, ob und wie diese Regelsysteme und Werte unter dem Einfluß zwischengesellschaftlicher Beziehungen verändert werden können. Insbesondere geht es hier um die Frage nach dem möglichen 26 Siehe dazu: Wagner, Helmut (1991), S. 103. 27 In den letzten Jahrzehnten zeichnet sich eine solche Konsensbildung ab. Tomuschat spricht deshalb von einer" ,moralization' of internationallaw", siehe: Tomuschat, Christian (1986), S. 134. zs "The main actor is still the sovereign nation-state", ebenda. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
80 Hermann Sautter Einfluß dieser Beziehungen auf den Prozeß der innergesellschaftlichen Regelbildung. Es wurde davon gesprochen, daß nicht mit funktionalen wirtschaftlichen Handlungsregeln gerechnet werden kann, wenn einer der gesellschaftlichen Funktionsbereiche die übrigen dominiert und/ oder wenn eine ausgewogene Kommunikation dieser Bereiche durch Beschränkungen der Meinungsfreiheit erschwert wird. Eine offene Gesellschaft, die rechtlich geordnete Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion bietet, wurde als Voraussetzung für das Zustandekommen von Regeln genannt, die den moralischen Grundkonsens einer Gesellschaft zum Ausdruck bringen. Diese Voraussetzung kann jetzt ergänzt werden, wobei insbesondere die Beziehungen zwischen Ländern mit unterschiedlichem ökonomischen und institutionellem Entwicklungsstand von Interesse sind. Internationale Beziehungen sind funktional im ethischen Sinne, wenn sie die Bildung funktionaler innergesellschaftlicher Regelsysteme fördern.29 Dies ist immer dann zu erwarten, wenn sie nicht auf partielle Interaktionsformen beschränkt bleiben, sondern Interaktionen aller gesellschaftlicher Funktionsbereiche einschließen, des politischen, wissenschaftlichen, ökonomischen und kulturellen (zu dem die Weltanschauungsgemeinschaften gehören). Der wissenschaftliche Austausch, der Politikdialog und die Pflege interkultureller Beziehungen bieten dann die Chance einer Entwicklung aller gesellschaftlichen Bereiche und damit einer Stärkung ihrer Kompetenz im kommunikativen Regelbildungsprozeß. Wenn sich dagegen die internationalen Beziehungen auf einzelne gesellschaftliche Funktionsbereiche beschränken, entsteht die Tendenz zur Bildung dysfunktionaler Regelsysteme.30 Eine internationale Unternehmenskooperation kann beispielsweise die Leistungsfähigkeit des ökonomischen Subsystems einer Gesellschaft erhöhen. Ohne gleichzeitige Stärkung der politischen, ethischen und erfahrungswissenschaftliehen Kompetenz einer Gesellschaft durch einen entsprechenden internationalen Austausch besteht aber die Gefahr, daß sich die nationalen Handlungsregeln nicht weiterentwickeln, so daß der ökonomische Wandel nicht in Übereinstimmung mit den moralischen Standards steht. Die Überlegungen dieses Abschnitts zusammenfassend können jetzt die Bedingungen dafür formuliert werden, daß privatwirtschaftliche Transaktionen zwischen Akteuren aus verschiedenen Gesellschaften in dem Sinne ethisch vorzugswürdig sind, daß sie zu einem in Übereinstimmung mit dem 29 "Wenn für jede einzelne politische Einheit gilt, daß ihre Funktionalität sich nach den ,Bildungs'chancen bemißt, die ihr Gesamtzustand allen ihren Einzelgliedern gewährt, dann gilt folgerichtig für die internationale Ordnung (als die politischen Einheiten umfassende Interaktionsordnung): Ihre Funktionalität liegt darin, daß sie diese Funktionstüchtigkeit aller ihrer Glieder stärkt" (Herms, Eilert (1989b), S. 121f., hervorgehoben im Original). Anstelle von "Bildungschancen" wurde im vorliegenden Beitrag von "Selbstentfaltungs-Chancen" gesprochen. Jo Herms, Eilert (1989b), S. 122. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 81 moralischen Mindestkonsens der beteiligten Gesellschaften stehenden Ergebnis führen. 1. Jeder Akteur handelt in Übereinstimmung mit dem System wirtschaftlicher Handlungsregeln seiner Gesellschaft. Das wirtschaftliche Handeln ist also legal. 2. Die wirtschaftlichen Regelsysteme innerhalb der am internationalen Austausch beteiligten Gesellschaften kommen interaktiv unter Beteiligung aller relevanten Gesellschaftsbereiche zustande, so daß für alle Beteiligten die Chance der Selbstentfaltung innerhalb eines moralischen Mindestkonsens besteht. Eine marktwirtschaftliche Regelung der Interaktion ist am ehesten geeignet, diese Chancen zu bieten, und sie ermöglicht zugleich auch am ehesten effiziente Lösungen. Insofern ist sie unter Effizienzgesichtspunkten wie auch unter ethischen Gesichtspunkten anderen Regelsystemen überlegen. Dabei muß u. a. gelten: 2. 1. Die den Wettbewerb ordnenden Regeln sorgen für eine Übereinstimmung von Betroffenheit, Verantwortung und Entscheidungskompetenz im wirtschaftlichen Prozeß. Insbesondere verhindern sie, daß einzelne wirtschaftliche Akteure externe Effekte hervorrufen können, für die sie keine Haftung zu übernehmen haben bzw. keine Entschädigung fordern können. 2.2. Das Preissystem wird nicht durch politische Interventionen daran gehindert, im Rahmen seiner Möglichkeiten die für eine effiziente Ressourcenallokation relevanten Informationen zu übermitteln. 3. Die internationalen wirtschaftlichen Transaktionen erfolgen auf marktwirtschaftlicher Grundlage, die am ehesten sicherstellt, daß jede daran beteiligte Gesellschaft und jedes daran beteiligte Individuum die Chance der Selbstentfaltung erhält. 3.1. Durch internationale Absprachen bzw. durch eine Selbstverpflichtung der einzelnen Akteure ist dafür gesorgt, daß kein Wirtschaftsteilnehmer den Akt euren anderer Gesellschaften seinen Willen aufzwingen bzw. ihre Lage durch die Auslösung externer ("spillover")Effekte verschlechtern kann, ohne daß den betroffenen Akteuren dafür ein Entschädigungsanspruch zusteht. 3.2. Jede Gesellschaft trägt durch Einhaltung fr ei vereinbarter internationaler Handlungsregeln zu deren Stabilität bei. 4. Die Interaktion zwischen einzelnen Gesellschaften erstreckt sich grundsätzlich auf alle gesellschaftlichen Funktionsbereiche, so daß in allen beteiligten Gesellschaften die Chance besteht, die Kompetenz zur Bildung funktionaler Handlungsregeln zu stärken. Die im folgenden Abschnitt zu diskutierende These lautet, daß wichtige Bedingungen dieser Art im internationalen Kreditgeschäft zwischen Industrieund Entwicklungsländern nicht erfüllt waren und daß deshalb die einzelwirt6 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
82 Hermann Sautter schaftliehe Kreditgewährung nicht zu wirtschaftsethisch vorzugswürdigen Ergebnissen geführt hat. IV. Die Entstehung des internationalen Schuldenproblems aus wirtschaftsethischer Sicht Illegales Verhalten war nicht das typische Problem beim Zustandekommen der internationalen Schuldenproblematik. Es kann zwar im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, aber es ist davon auszugehen, daß die Beteiligten im Normalfall im Rahmen der für sie geltenden Ordnungsregeln gehandelt haben, d. h. die erste der oben genannten Bedingungen ist erfüllt. Es führt auch nicht weiter, den einzelwirtschaftlichen Akteuren, die sich regelkonform verhalten haben, eine subjektive Unmoral vorzuwerfen.31 Implizit würde man ihnen damit zumuten, aus moralischen Gründen den systematischen Konflikt mit dem geltenden Regelsystem zu suchen. Dies wäre eine Überforderung, und sie ergäbe keinen moralischen Sinn. Steht moralisch gebotenes Verhalten im systematischen Widerspruch zu den geltenden Handlungsregeln, dann sind diese Regeln zu ändern, damit der einzelne von Konflikten, die er auf Dauer nicht durchstehen kann, entlastet wird. Die entscheidende Frage gilt also dem Inhalt der Rege/systeme, unter denen internationale Kreditgeschäfte vorgenommen werden. Dabei spielen zunächst die Regelsysteme in den Gläubigerländern und in den Schuldnerländern sowie die Bedingungen ihrer Entstehung eine Rolle (Bedingung 2); darauf geht der Abschnitt IV.l. ein. In einem zweiten Schritt ist dann nach der Ordnung der zwischenstaatlichen Beziehungen zu fragen (Bedingungen 3 und 4); dies ist Inhalt des Abschnitts IV.2. 1. Das System der Handlungsregeln in den Gläubigerund Schuldnerländern a) Rechtsstaatlich geordnete Marktwirtschaft mit Allokationsverzerrungen in den Gläubigerländern Die Gläubigerländer im internationalen Kreditgeschäft sind nahezu ausnahmslos rechtsstaatlich geordnete Gesellschaften, in denen ein verfassungsmäßiger Schutz individueller Grundrechte besteht und in denen ein mehr oder weniger intensiver Kommunikationsprozeß bei der Bildung und Weiterentwicklung wirtschaftlicher Handlungsrechte stattfindet. Es liegen also vergleichsweise günstige Bedingungen dafür vor, daß sich ein gesellschaftlicher 31 Es ist nicht klar, ob Kardinal Ams seinen Vorwurf in diesem Sinne verstanden hat; vgl. Anmerkung 3. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 83 Minimalkonsens in ethischen Fragen herausbildet und in die Formulierung der Handlungsregeln Eingang findet. Unter diesen Voraussetzungen einer offenen, verfassungsrechtlich geordneten Gesellschaft haben sich die Gläubigerländer eine marktwirtschaftliche Ordnung gegeben. Sie haben also für ein System wirtschaftlicher Handlungsregeln optiert, das Effizienzvorteile bietet und das es den einzelwirtschaftlichen Akteuren grundsätzlich erlaubt, im Rahmen des gesellschaftlichen Minimalkonsens über ethische Werte ihren eigenen Vorstellungen von einem "höchsten Gut" zu folgen.32 Damit die Kreditgeschäfte diese Vorteile zur Geltung bringen können, müssen sie so geregelt sein, daß die für eine effiziente Mittelverwendung relevanten Informationen vom Preissystem übermittelt werden. Dies bedeutet, daß beispielsweise unterschiedliche Risiken und Renditen in der Zinsstruktur zum Ausdruck kommen müssen und daß die Transparenz des Kreditmarktes bei der Signalisierung dieser Daten nicht durch politische Eingriffe oder privatwirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden darf. Diese Bedingung war in der zweiten Hälfte der 70er Jahre, als es zu einer starken Kreditausweitung in die Schwellenländer kam, häufig nicht erfüllt. Die Regierungen der Gläubigerländer ließen es damals nicht an Ermutigungen fehlen, die private Kreditgewährung an Schwellenländer auszudehnen, um auf diese Weise die Exporttätigkeit zu stimulieren. Davon versprach man sich einen Beitrag zur Bekämpfung der Rezession, die durch die erste Erdölpreissteigerungausgelöst worden war.33 Die Geschäftsbanken konnten die gegebenen Hinweise der Regierungen sowie der Notenbanken dahingehend interpretieren, daß im Falle etwaiger Schuldendienstprobleme ein öffentliches Interesse daran bestehe, die betroffenen Banken zu unterstützen. Dies hat sich auf das Risikokalkül der Banken ausgewirkt. Sie meinten damit rechnen zu können, die privatwirtschaftliche Haftung für die Vergabe von Krediten zumindest teilweise auf die Öffentlichkeit abwälzen zu können. Im gleichen Sinne wirkten sich die bestehenden Einlageversicherungs-Systeme der Banken sowie 32 Allerdings läßt sich fragen, ob nicht in den westlichen Industriegesellschaften die von der Bevölkerungsmehrheit geteilte Vorstellung von einem "höchsten Gut " so eingeschränkt ist, daß daraus Verzerrungen des Regelbildungsprozesses folgen, mit der Konseqenz, daß die gebildeten Handlungsregeln eine volle Selbstentfaltung der Menschen im Blick auf die Letztbestimmung ihres Daseins e her erschweren als erleichtern. Eine derartige Reduzierung "des Guten" auf die Verfügbarkeil von "Gütern" hat dann auch Konsequenzen für die internationale Interaktion. Insbesondere wird daraus eine Tendenz zur Monopolisierung der ökonomischen Rationalität in den internationalen Beziehungen entstehen, und dies kann die Herausbildung funktionaler Regelsysteme in Entwicklungsländern erschweren (vgl. dazu IV.2.b.). 33 Eine entsprechende Ermutigung zum "Recycling" der Petro-Dollars sprach beispielsweise die Konferenz der Zehner-Gruppe im Januar 1974 in Rom aus. Vgl.: Emminger, Otm ar (1986), S. 88. Siehe dazu auch: Nunnenkamp, Peter; Jun ge, Georg (1985), s. 68f. 6* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
84 Hermann Sautter die unklar definierte "lender of last resort"-Funktion der Zentralbanken aus.34 Eine der Bedingungen für sachgemäße Entscheidungen wurde verletzt: die Sicherung der Kongruenz von Betroffenheit, Verantwortung und Entscheidungskompetenz. Das Ergebnis war eine starke Ausweitung des Kreditvolumens bei einer in vielen Fällen unzureichenden Risikoprüfung. 35 Dazu hat ein weiterer Umstand beigetragen. Bei der Beschaffung von Informationen über die Kreditwürdigkeit ausländischer Schuldner besitzen Großbanken Wettbewerbsvorteile gegenüber kleineren Kreditinstituten. Diese sahen sich vor die Alternative gestellt, entweder auf die Beteiligung an einem internationalen Kreditgeschäft von vornherein zu verzichten, oder sich dem Verhalten größerer Banken anzuschließen. Großbanken wiederum besaßen ein Interesse daran, nur diejenigen Informationen ihrer Risikoanalyse weiterzugeben, die für eine Kreditvergabe sprachen. Auf diese Weise wurde die Aufbringung größerer Kreditsummen erleichtert und das Risiko auf eine größere Zahl von Instituten verteilt. Dies war gängige Praxis in den 70er Jahren. Im Rahmen von Kreditsyndikaten, die unter Führung einer "managing bank" standen, übernahmen kleinere Kreditinstitute die Risikoanalyse der Syndikats-Führer.36 Unteilbarkeifen in der Informationsbeschaffung und eine daraus resultierende asymmetrische Informationsverteilung sorgten also für eine Schwächung marktmäßiger Kontrollen bei der Kreditvergabe. Die internen Anreizsysteme in den Geschäftsbanken scheinen ebenfalls zu einer starken Ausweitung des Kreditgeschäfts beigetragen zu haben. Angehörige des mittleren Managements konnten sich zeitweise bei der Einwerbung eines hohen Kreditvolumens gute Karrierechancen ausrechnen. Das Risiko eines möglichen Scheiterns dieser Engagements schien man dann auf "unkontrollierbare und unvorhersehbare äußere Umstände" zurückführen zu können.J7 Informationsasymmetrien und dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrungen, eine durch staatliches Handeln bedingte Risikoverfälschung sowie ein in dieselbe Richtung wirkendes unternehmensinternes Anreizsystem führten also zu einer starken Kreditausweitung für risikoreiche Projekte in Schwellenländern. Das Zinssatzänderungs-Risiko wurde dabei durch die gängige Praxis der "rollover"-Kredite vollständig den Schuldnern übertragen. Dieselben Marktverzerrungen waren später eine der Ursachen für den Rückgang der Neukreditvergabe an die Schuldnerländer. Entgegen ihrer früheren Praxis meinten Regierungen und Notenbanken der Gläubigerländer ab Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre, eher zur Vorsicht bei der Kredit34 Nunnenkamp, Peter; Junge, Georg (1985), S. 80. 35 Zum "loan pushing" der Geschäftsbanken siehe: Darity, William, jr.; Horn, Bobbie, L. (1988). 36 Nunnenkamp, Peter; Junge, Georg (1985), S. 72ff. 37 Ebenda, S. 67f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 85 vergabe an Schwellenländer mahnen zu müssen. Die Geschäftsbanken sahen darin eine Abkehr von früher gegebenen informellen Deckungszusagen, und sie reagierten darauf mit einer Einschränkung ihrer Kreditvergabe. Dieser Wandel in der Kreditpolitik privater Geschäftsbanken trug zu der im Abschnitt li erwähnten Umkehrung der Kapitalströme zwischen Gläubigerund Schuldnerländern bei. Die durch staatliche Aktionen bedingten Marktverzerrungen haben also zu einer typischen "feast and famine"-Situation geführt:38 Auf eine ausgeprägte Expansion der Neukreditvergabe erfolgte eine ebenso drastische Einschränkung. Während den Schuldnerländern in der ersten Phase das Geld geradezu aufgedrängt wurde,39 (was eine ineffiziente Verwendung dieser Mittel erleichtert hat), wurden sie in der zweiten Phase, als sie ohnehin mit erheblichen Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu tun hatten, von der ausländischen Kreditfinanzierung weitgehend ausgeschlossen (was ihre wirtschaftlichen und sozialen Anpassungslasten erheblich verschärft hat). b) Patrimonialer Staat mit schwerwiegenden Marktverzerrungen in den Schuldnerländern Im Unterschied zu den Gläubigerländern ist das politische System vieler Schuldnerländer durch die Schwäche rechtsstaatlicher Prinzipien gekennzeichnet. Dies gilt unabhängig davon, ob eine formale Demokratie oder ein diktatorisches Regime besteht. Das herrschende System kann als patrimonialistisch bezeichnet werden, einen auf Max Weber zurückgehenden Begriff.40 Er meint einen Staat mit ausgeprägten Klientel-Beziehungen zwischen der Führung und den sie tragenden Gruppen sowie einer fehlenden Regelbildung in der staatlichen Machtausübung, wozu vor allem eine unzureichende Gewaltenteilung beiträgt. Beispiele für Regime dieser Art bieten zahlreiche Länder Lateinamerikas, Asiens und Afrikas. 41 So kann etwa im Blick auf die politische Kultur Lateinamerikas davon gesprochen werden, daß es "an einer praktizierten pluralistisch-rechtsstaatliehen Demokratie weitgehend mangelt, obwohl die dazugehörigen Institutionen seit langer Zeit da sind".42 Das politische System wird von einem in der Tradition verwurzelten Patron-Klient-Verhältnis bestimmt, das im Parteienverständnis ebenso seinen Niederschlag findet wie in der 38 Swoboda, Alexander, K. (1985), S. 152. 39 Der frühere Präsident der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sprach davon, die Banken hätten damals "eindeutig ihre Sorgfaltspflicht als Geldgeber verJetzt, indem sie nicht geprüft hätten, wohin das Geld geflossen ist" (Leutwiler, F. (1988), s. 231186). 40 Weber, Max (1964), S. 742ff. 41 Vgl. dazu: Waller, Peter P. (1991); Shams, Rasul (1991). 42 Mansilla, H. C. F. (1989), S. 394. Zum Zusammenhang von Patrimonialismus und Bürokratismus siehe: Mansilla, H. C. F. (1990). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
86 Hermann Sautter Besetzung öffentlicher Ämter. Nicht produktive Leistungen in einer vom Staat separierten Marktökonomie gelten als der erfolgversprechendste Weg zur Verbesserung der eigenen materiellen Lage, sondern die Aneignung staatlicher Macht, die den Zugang zu zahlreichen Privilegien verschafft.43 Die Rechtsprechung ist notorisch ineffektiv. Bürgerliche Grundrechte stehen daher oft nur auf dem Papier -sofern sie nicht von einer Militärdiktatur auch formell außerkraftgesetzt worden sind, und die privaten Eigentumsund Verfügungsrechte sind durch den fehlenden Rechtsschutz verdünnt. Insbesondere Kleingewerbetreibende und Kleinbauern sind vom formalen Rechtssystem weitgehend ausgeschlossen und können kaum mit einem Schutz ihrer wirtschaftlichen Handlungsrechte rechnen. Die durch Bestechung von Katasterämtern, Erpressung oder offene Gewalt ausgelöste Landflucht vieler Kleinbauern in Brasilien und Paraguay bietet dafür ebenso ein Beispiel wie die Diskrhninierung informeller Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe in Peru.44 Die Besitzlosen haben in diesem System kaum eine Möglichkeit, ihre Interessen bei der Formulierung wirtschaftlicher Handlungsregeln geltend zu machen. "In der Politik spielen die Armen eine geringe Rolle, und sie sind im Endeffekt häufig der politischen Rechte beraubt", heißt es im Weltentwicklungsbericht 1990,45 der zwar nicht nur die Lage in den Schuldnerländern beschreibt, aber mit dieser Aussage auch ein typisches Problem dieser Länder anspricht. Ihr geringer Ausbildungsstand macht die Armen häufig abhängig von Meinungsführern, seien es die "caudillos" einer Partei, eines Wohngebiets oder einer "hacienda". Typisch für die Schuldnerländer ist demnach das Fehlen elementarer Voraussetzungen dafür, daß sich unter Beteiligung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen in einem interaktiven Prozeß wirtschaftliche Handlungsregeln herausbilden konnen, die den moralischen Grundkonsens der gesamten Gesellschaft widerspiegeln und die jedem Beteiligten die Chance der Selbstentfaltung bieten. Von den im Abschnitt III angesprochenen Fällen sind also die Fälle 3 und 4 relevant (vgl. die Abbildung im Abschnitt III). Die unter diesen Voraussetzungen zustandekommende Wirtschaftsordnung mag formell als "Marktwirtschaft" bezeichnet werden. Faktisch stellt sie eine Ansammlung interventionistischer Maßnahmen dar, die kaum einer durchsehaubaren Regel folgen. Die Güterund Faktormärkte verlieren durch die Vielzahl staatlicher Preisregulierungen und Mengenrationierungen ihre Fähigkeit, den einzelwirtschaftlichen Akteuren die für eine effiziente Ressourcenal43 Insofern handelt es sich um eine typische "rent-seeking-society". Zur politischen Ökonomie der Rentensuche vgl. u. a: Krueger, Anne 0. (1974). Zur Schwäche des lateinamerikanischen Staates siehe: Fishlow, Albert (1990). Waldmann, Peter (1986) zeigt am Beispiel Argentiniens, wie die Rentensuche in einem patrimonialen System zur "Entwicklungsfalle" wird. 44 Siehe: De Soto, Hernando (1986 bzw. 1989). 45 Weltbank (1990), S. 45. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 87 lokation erforderlichen Informationen zu übermitteln. Die Folge sind schwerwiegende Allokationsverzerrungen: die Wahl kapitalintensiver Produktionstechniken trotz relativer Kapitalknappheit, die Vernachlässigung der Agrarproduktion trotz eines hohen Nahrungsmittelbedarfs, die Wahl importintensiver Produktionsverfahren trotz gegebener Devisenknappheit usw. Staatliche Interventionen, mit denen aktuellen Notlagen begegnet werden soll, lassen an anderer Stelle neue Probleme entstehen, weil es an einer geeigneten administrativen Methode fehlt, bei wirtschaftspolitischen Eingriffen die gesamtwirtschaftlichen Interdependenzen zu berücksichtigen.46 Es ist kaum zu erwarten, daß unter diesen Voraussetzungen ein gewinnorientiertes einzelwirtschaftliches Handeln zu einer effizienten Ressourcenallokation und zur Verwirklichung eines Ergebnisses führt, das ethischen Vorzüglichkeitskriterien genügt. Im Blick auf internationale Kreditgeschäfte sind einige spezielle Ordnungsdefizite zu erwähnen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein großer Teil der im Ausland aufgenommenen Kredite für öffentliche Unternehmen, öffentliche Haushalte und parastaatliche Organisationen in den Schuldnerländern bestimmt waren. Im patrimonialen Staat unterliegt auch diese Kreditaufnahme dem Interessenkalkül der jeweils herrschenden Machtgruppe ("Staatsklasse"). Sie kann damit rechnen, durch den Zugriff auf internationale Ressourcen die Verteilungsspielräume zugunsten der eigenen Klientel zu erweitern und damit die eigene Machtbasis zu stärken. Die jeweils an der Macht befindliche Interessengruppe zieht also einen unmittelbaren Nutzen aus der Kreditaufnahme. Das wirtschaftliche Risiko eines etwaigen Scheiterns der mit den Auslandskrediten finanzierten Projekte trägt dagegen die Allgemeinheit. Das politische Risiko der "Staatsklasse", für das Scheitern der Kreditaufnahme verantwortlich gemacht zu werden und die Macht zu verlieren, ist in Anbetracht der beschränkten Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems gering. Es handelt sich demnach um eine extreme Form der Trennung von Betroffenheit, Verantwortung und Entscheidungskompetenz bei der Kreditaufnahme, die zwangsweise die Neigung zur Auslandsfinanzierung erhöht und das dabei durchzuführende Risikokalkül verfälscht. Dies dürfte -neben anderen Faktorenauch zur Erklärung der Tatsache beitragen, daß sich die Schuldnerländer in den "70er Jahren bereit gefunden haben, bei der Aufnahme von Auslandskrediten das volle Zinssatzänderungs-Risiko zu übernehmen, was sich nach 1982 bei drastisch steigenden Realzinsen als verhängnisvoll erwiesen hat. 46 Einen Überblick über die von vielen Entwicklungsländern verfolgte interventionistische Politik geben die verschiedenen Weltentwicklungsberichte der Weltbank. Vgl.: Weltbank (1982) zur Agrarpolitik, Weltbank (1983) zur Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Unternehmen, Weltbank (1987) zur Industrialisierungsund Außenhandelspolitik, Weltbank (1988) zur öffentlichen Finanzwirtschaft, Weltbank (1989) zum Finanzsektor. Zur Frage, inwieweit es sich beim Mißlingen von Entwicklungsprozessen um "Marktversagen" oder um "Staatsversagen" handelt, siehe: Krueger, Anne 0. (1990), Datta-Chaudhuri, Mrinal (1990), Bardhan, Pranab (1990). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
94 Hermann Sautter meinheit abwälzen zu können.57 Dasselbe muß im Blick auf das Regierungsverhalten gelten. Eine Politik des "moral suasion", die offene oder versteckte Hinweise auf eine mögliche Deckungszusage für privatwirtschaftliche Risiken enthält, ist zu vermeiden. Mit den im Abschnitt III formulierten Bedingungen zum Ausdruck gebracht, bedeutet dies, daß Regierungen und Zentralbanken alles unterlassen müssen, was eine Trennung von Betroffenheit, Verantwortung und Entscheidungskompetenz im Kreditgeschäft zur Folge haben kann. Es ist freilich sehr schwer, diesem Grundsatz entsprechend zu handeln, nachdem die Schuldenkrise eingetreten ist. Ein Ausweg aus der Krise erscheint ohne staatliches Handeln kaum mehr möglich.58 Dies zeigen die zahlreichen politischen Initiativen, die seit 1982 unternommen worden sind, angefangen von Umschuldungsaktionen bis zurBaker-und Brady-Initiative.59 Sie haben die Politisierung des Kreditgeschäfts inzwischen noch verstärkt. 60 Einerseits ist also politisches Handeln bei der Abwicklung der "Altlasten" früherer Kreditbeziehungen unvermeidbar; die Regierungen können sich nicht einfach aus ihrer früher eingegangenen Verantwortung zurückziehen. Andererseits müssen die politischen Instanzen versuchen, durch eine Entpolitisierung der Kreditmärkte deren Funktionsbedingungen zu verbessern. Eine einfache Lösung dieses Dilemmas gibt es nicht. Im wesentlichen wird es darauf ankommen, daß die politischen Instanzen zu erkennen geben, daß es sich bei ihren Aktionen zur Abwicklung der "Altlasten" der Schuldenkrise nicht um ein Dauerengagement handelt. Weitere Maßnahmen, die die Effizienz der Kreditmärkte stärken, bestehen in einer Verbesserung der Informationen von Bankeinlegern und -aktionären, damit diese ihre Kontrolle über die Politik des Bank-Managements besser wahrnehmen können und eine leichtfertige Kreditvergabe sanktionieren können.61 Dies läßt sich durch eine Verschärfung von Publizitätspflichten erreichen. Im gleichen Sinne wirkt eine Reform des Versicherungsschutzes für Bankeinlagen, die beispielsweise in einer Prämiendifferenzierung und in der Festlegung von Deckungs-Obergrenzen bestehen kann.62 Schließlich ist an eine Verbesserung des Informationsbeschaffungssystems von Geschäftsban57 Nunnenkamp, Peter; Junge, Georg (1985), S. 156ff. 58 Vgl. dazu: Gersovitz, Mark (1985). 59 Diese von den USA gestarteten politischen Initiativen beschreibt Kraemer, Moritz (1991). Die Möglichkeiten und Grenzen freiwilliger, marktgerechter Lösungsansätze beschreiben Williamson, John (1988); Krugman, Paul R. (1989). 60 Bundesbank-Präsident Pöhl spricht von einer inzwischen eingetretenen "Politisierung des Geschäftsvorgangs Kreditvergabe"; siehe: Handelsblatt 28./29. 9. 1990, abgedruckt in: Deutsche Bundesbank, Auszüge aus Presseartikeln, 1. 10. 1990, S. 12. 61 Auf institutionelle Änderungen zur Effizienzsteigerung der Kreditmärkte geht Franke, Günter (1989) ein. Dabei zeigt sich, daß mit den vorgeschlagenen Änderungen möglicherweise künftige Schuldenkrisen vermieden werden können, aber eine Bereinigung der bereits eingetretenen Schulden kaum zu erreichen ist. 62 Nunnenkamp, Peter; Junge, Georg (1985), S. 154 . OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 95 ken63 und an eine Änderung des innerbetrieblichen Anreizsystems zu denken, die eine Einwerbung riskanter Kredite stärker als bisher zu einem KarriereRisiko macht. Alle genannten Maßnahmen haben zum Zweck, die Eigenverantwortung der Gläubigerseite für eine sorgfältige Risiko-Prüfung bei der Kreditvergabe zu stärken. b) Überwindung des Patrimonialismus und wirtschaftspolitische Reformen in den Schuldnerländern Noch wesentlich wichtiger sind Änderungen im politischen und wirtschaftlichen System der Schuldnerländer. Im Abschnitt IV wurde gezeigt, daß ausgeprägte Klientel-Beziehungen zwischen Staatsführung und einzelnen Interessengruppen, das Fehlen einer verläßlichen Rechtsordnung und die unzureichenden Partizipationsmöglichkeiten großer Bevölkerungsteile am Prozeß der politischen Willensbildung einige der wichtigsten Ursachen dafür sind, daß es in den Schuldnerländern nicht zur Bildung von Handlungsregeln kommen konnte, die den moralischen Grundkonsens der gesamten Gesellschaft widerspiegeln, daß also einzelwirtschaftliche Kreditbeziehungen nicht unter Bedingungen stattfinden konnten, die ein ethisch vorzugswürdiges Ergebnis herbeizuführen vermögen. Eine Überwindung der patrimonialen Regime ist deshalb eine Grundvoraussetzung für das Zustandekommen moralisch legitimer Regelsysteme. Es wäre verfehlt, in dieser Feststellung ein "euro-zentristisches Vorurteil" sehen zu wollen. Daß ein auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat und eine offene Gesellschaft vergleichsweise günstige Voraussetzungen für die Partizipation aller gesellschaftlichen Gruppen am Prozeß der Regelbildung bieten, ist eine Erfahrungstatsache. Sie als eine für anders verfaßte Gesellschaften irrelevante Besonderheit des Westens auszugeben, bedeutet, daß diesen Gesellschaften die Chance zu Lernprozessen genommen wird. Da sselbe wäre der Fall, wollte man eine rechtsstaatlich geordnete Marktwirtschaft lediglich als eine partikulare Lösung westlicher Industrieländer für das Steuerungsproblem einer großen Gesellschaftsökonomie betrachten. Alternative Ordnungsmodelle haben sich als weniger leistungsfähig erwiesen, und dies gilt sowohl im Hinblick auf das Effizienzkriterium als auch im Hinblick auf ethische Vorzüglichkeitskriterien. Die Schuldnerländer sind also gut beraten, wenn sie ordnungspolitische Reformen in Gang setzen, die am marktwirtschaftliehen Prinzip ausgerichtet sind. Solche Reformen benötigen allerdings Zeit, und ihre Durchführung ist u. U. sehr mühsam. 64 Das gilt in noch stärkerem Maße für eine Änderung des patri63 Diesem Zw eck diente beispielsweise die Gründung des "Institute of International Finance". 64 Zu den wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten dieses Reformprozesses vgl.: Nissen, Hans-Peter (1991}; von Rabenau, Kurt (1991); Gans, Oskar (1991); Shams, Rasul (1991); Ritte r, Ulrich Peter (1991). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
96 Hermann Sautter monialen Systems und des damit verbundenen sozio-kulturellen Beziehungsgefüges.6s Ohne inneren und äußeren Druck sind die nötigen Änderungen im politischen und wirtschaftlichen System kaum zu erwarten. Insofern besitzt der Problemdruck der Schuldenkrise auch positive Aspekte. Er hat die Defizite im ökonomischen Informations-, Anreizund Entscheidungssystem der Schuldnerländer deutlich zutagetreten lassen und zugleich die Unfähigkeit patrimonialer Regime enthüllt, mit den gegebenen Problemen fertigzuwerden. Unter dem Druck des Schuldenproblems hat eine Reihe von Schuldnerländern inzwischen mit tiefgreifenden Reformmaßnahmen begonnen: Die Regulierung der Güterund Faktormärkte wurde teilweise beseitigt, das Wechselkurssystem liberalisiert, staatliche Verarbeitungsund Vermarktungsmonopole wurden aufgelöst, die inflationstreibenden Deckungszusagen für die Verluste staatlicher und parastaatlicher Unternehmen widerrufen usw. Gleichzeitig wurde versucht, das überkommene politische System zu reformieren: durch die Zulassung neuer Parteien, die Durchführung demokratischer Wahlen, die Ausarbeitung einerneuen Verfassung usw. Inwieweit es sich dabei um mehr handelt als um die Schaffung neuer Entfaltungsmöglichkeiten für den alten Klientelismus, bleibt abzuwarten. An der Ingangsetzung und Durchführung von Reformen dieser Art sind die Gläubigerländer sowie multilaterale Organisationeninsbesondere die Weltbank und der Internationale Währungsfonds -maßgeblich beteiligt. Der von ihnen ausgehende Druck hat den Inhalt und den zeitlichen Rhythmus der Reformpolitik in hohem Maße bestimmt.66 Insbesondere die Bretton-WoodsInstitutionen haben es hingenommen, daß ihnen dafür auch ein großer Teil der Verantwortung für die mit den Reformen untrennbar verbundenen sozialen Lasten zugeschoben wurde. 67 Der von den Gläubigerländern und den multilateralen Organisationen ausgehende Druck wurde ergänzt durch finanzielle und organisatorische Hilfen (Strukturanpassungsprogramme, Strukturanpassungsdarlehen). In einigen Fällen wurden auch Anreize in Form eines partiellen Forderungsverzichts geboten. In der ökonomischen Diskussion ist ein solcher Schuldenerlaß außerordentlich umstritten. 68 Der gängige Einwand lautet, daß damit schwerwiegende 65 Siehe: Weis s, Dieter (1991). 66 Siehe dazu zum Beispiel: Waller, Peter P. (1991). 67 Ein Beispiel für die entsprechenden Anklagen bot das "Ökumen ische He aring zum internationalen Finanzsystem" vom 21. -24. 8. 1988 in Berlin; vgl. Duchrow, Ulrich et al. (Hrsg.), (1989). Zur Kritik am Internationalen Währungsfonds siehe auch: Körner, Peter et al. (1984). 68 Zu der kontroversen Diskussion über dieses Thema vgl. zum Beispiel: Siebert, Horst (1990); Nunnenkamp, Peter (1989); Hellwig, Martin (1989); Oppenländer, Kar! Heinrich (1989); Niehans, Jürg (1986); Helle r, Robert (1987); Corden, Max (1989); Helpman, Elhanan (1989). Zum alternativ en Vorschlag einer Vergleichslösung zwischen Schuldnerund Gläubigerländern siehe: Kampffmeyer, Thomas (1987). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 97 "moral hazard"-Probleme hervorgerufen werden. Das von einem Forderungsverzicht profitierende Land sähe sich für seine ineffiziente Mittelverwendung belohnt und damit der Notwendigkeit enthoben, sein ökonomisches System zu reformieren. Insbesondere werde ein Schuldnerland durch einen in Aussicht gestellten Forderungsverzicht versucht sein, die eigene Lage als aussichtslos erscheinen zu lassen, wozu es durch Unterlassung von Reformmaßnahmen genügend Möglichkeiten besitze ("Souveränitätsrisiko"). Diejenigen Schuldnerländer, diesich mit einigem Erfolg um die regelmäßige Bedienung ihrer Auslandsschulden bemüht haben, würden durch einen Schuldenerlaß gegenüber säumigen Schuldnern für ihre gute Schuldnermoral bestraft und sähen sich des Anreizes beraubt, auch künftig um eine gute "performance" bemüht zu sein. Die beteiligten Geschäftsbanken sähen sich bei fiskalpolitischen Anreizen zur Beteiligung an einem Forderungsverzicht in ihrer Erwartung bestätigt, einen Teil ihres Risikos auf die Allgemeinheit abwälzen zu können, und dies verhindere eine sorgfältige Risikoprüfung bei künftigen Kreditgeschäften. Darüber hinaus wird auf das Freifahrerverhalten einzelner Banken hingewiesen, das ein Zustandekommen von Forderungsverzichten erschwere: Für eine einzelne Bank ist es von Vorteil, keinen Verzicht auszusprechen, solange sie damit rechnen kann, daß durch den Schuldenerlaß anderer Banken der Marktwert der eigenen Forderungen steigt. In der Tat ist ein Schuldenerlaß problematisch. Dabei dürfte die Überwindung des Freifahrerverhaltens der Geschäftsbanken noch die geringste Schwierigkeit bereiten. Auch die negativen Anreizwirkungen für Geschäftsbanken lassen sich in Grenzen halten, und das "moral hazard"-Problem bei vertragstreuen Schuldnern scheint ohnehin mehr ein spieltheoretisches Konstrukt als eine Realität zu sein: Kein Land wird sich freiwillig in eine ähnlich desolate Lage bringen wollen, wie sie in den Problem-Schuldnerländern vorliegt, nur um in den Genuß eines Schuldenerlasses zu kommen.69 Das Kernproblem stellt die Reaktion derjenigen Länder dar, die selbst von einem Schuldenerlaß profitieren bzw. denen er in Aussicht gestellt wird. Führt er zu einer zunehmenden Investitionstätigkeit, wie es die These vom "Schuldenüberhang" behauptet,70 und löst er darüber hinaus Reformprozesse aus, die langfristig die gesamtwirtschaftliche Effizienz verbessern? Oder bestätigt er ein Land in seiner bisherigen Reformverweigerung?71 In der üblichen Terminologie der Verschuldungs-Diskussion ausgedrückt ist dies zugleich die Frage nach der Unterscheidung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeil eines Schuldners. Nur im ersten Fall wird in der Diskussion der 69 Dieses Argument findet sich beispielsweise bei Fischer, Stanley (1987). 70 Krugman, Paul R. (1988); Sachs, Jeffrey (1989); Corden, Max (1988). Zur Diskussion dieser These vgl.: Nunnenkamp, Peter (1989). n Die entscheidende Aufgabe sieht Anne 0. Krueger deshalb darin, "to distinguish between cases in which ,debt overhang' phenomenon arises from cases where policy reforms have simply been inadequate to the task", Krueger, Anne 0. (1987), S. 164. 7 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
98 Hermann Sautter "Schuldenüberhang"-These mit einer positiven Anreizwirkung von Forderungsverzichten gerechnet. Es spricht manches dafür, daß dieser Fall bei der Brady-Initiative für Mexiko gegeben war. 72 Auch in anderen Ländern, in denen von einer wirtschaftspolitischen, insbesondere fiskalpolitischen Handlungsfähigkeit der Regierung gesprochen werden kann, können positive Anreizwirkungen eines Forderungsverzichts erwartet werden, so daß möglichst rasch entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Wie sich gezeigt hat, spielt dabei der politische Wille der führenden Gläubigerländer eine entscheidende Rolle. Es ist zweifelhaft, ob es demgegenüber viel Sinn macht, von zahlungsunwilligen Schuldnern zu sprechen, bei denen interne Reformprozesse eher durch eine Aufrechterhaltung des durch die Auslandsverschuldung bestehenden Drucks in Gang gebracht werden können als durch eine Verringerung dieses Drucks durch einen Schuldenerlaß. Neben den Ländern vom Typ Mexikos stellen den realistischen Fall diejenigen Schuldnerländer dar, bei denen die Handlungsfähigkeit der Regierung so gering ist, daß auch im Falle von Forderungsverzichten nicht mit Reformen zu rechnen ist.73 Ein typisches Beispiel für diese Situation bietet Argentinien. In diesen Fällen muß von einer tiefgreifenden wirtschaftspolitischen Paralyse gesprochen werden, die weder Reformen aus eigener Kraft noch positive Reaktionen auf den externen Anreiz eines Forderungsverzichts erwarten läßt. In Ländern vom Typ Argentiniens würde allerdings ein Forderungsverzicht auch keinen Schaden in Form von verhinderten Reformprozessen anrichten können. Überblickt man die Diskussion zum Zusammenhang zwischen Schuldenerlaß und Reformprozessen in dem von einem Schuldenerlaß begünstigten Land, so läßt sich also sagen, daß ein solcher Schritt schlimmstenfalls wirkungslos bleibt, im günstigsten Fall aber den Reformprozeß erleichtert. Der in der theoretischen Diskussion so beliebte Fall reformfähiger, aber reformunwilliger Länder, deren Unwilligkeit durch einen Forderungsverzicht noch belohnt würde, findet kaum eine Entsprechung in der gegenwärtigen Realität.74 Wenn 72 Reisen, H . (1990), S. 9. 73 Ebenda , S. 10. 74 Ein möglicher Nutzen der wirtschaftsethischen Betrachtungsweise des Schuldenproblems besteht darin, die Fixierung auf theoretische Konstrukte dieser Art zu überwinden und den Blick auf die Realität freizubekommen. Es ist bemerkenswert, wie von einer ökonomischen Per spektive aus gesehen die Schuldnerländer vorwiegend Akteure in einem internationalen Verhandlungspoker darstellen, denen durch unerbittliche Härte der Gläubiger die Neigung zu einer mutwilligen Verweigerung von Schuldendienstzahlungen ausgetrieben werden muß und die nur dadurch zu Reformen gezwungen werden können. Die meisten Beiträge in Bombach, Gottfried et al. (1989) stellen ein Beispiel für diese Betrachtungsweise dar (vgl. dazu die Besprechung des Verfassers: Sautter, Hermann , 1991d). Die komplexen politischen, ökonomischen und kulturellen Zusammenhänge in den Schuldnerländern kommen auf diese Weise überhaupt nicht in den Blick, mit der Konsequenz, daß auch die vorgeschlagenen Lösungen letztlich sachfre md sind, denn was der Sache gemäß ist, läßt sich nur erkennen, wenn man den SachOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 99 aber die Alternative diejenige zwischen wirkungslosen und erfolgreichen Forderungsverzichten ist und wenn ex ante schwer zu beurteilen ist, inwieweit ein Land zu tiefgreifenden Verbesserungen seiner politischen und wirtschaftlichen Ordnung tatsächlich in der Lage ist, sprechen keine sehr schwerwiegenden Gründe für die grundsätzliche Verweigerung eines Verzichts. Immerhin bietet er den davon begünstigten Ländern eine Chance, Reformen unter günstigeren Bedingungen durchzuführen. Diese Diskussion zusammenfassend läßt sich also sagen: Die Gläubigerstaaten und die mit der Schuldenproblematik befaßten multilateralen Organisationen sollten die Möglichkeiten offensiv nutzen, politische und ökonomische Reformprozesse in den Schuldnerländern durch den Anreiz eines partiellen, konditionierten Forderungsverzichts zu unterstützen.75 2. Funktionsverbesserungen in den internationalen Beziehungen a) Regelungen für "spillover" -Effekte und Sicherung des freien Marktzugangs in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen Die politischen Akteure wirtschaftlich führender Länder können durch ihr Handeln "spillover"-Effekte in anderen Ländern hervorrufen. Es gibt keine formellen oder informellen Regelungen, die es den Geschädigten erlauben würden, dafür einen Ausgleich zu fordern oder zumindest beim Vollzug eines derartigen Handeins gehört zu werden. Insofern besitzt die Regelung internationaler Wirtschaftsbeziehungen ein Ordnungsdefizit. Es hat, wie im Abschnitt IV gezeigt wurde, wesentlich zur Auslösung der internationalen Schuldenkrise beigetragen. Eine Lösung des Problems durch die Vereinbarung von KompensationsAutomatismen ist schwer vorstellbar. Die dafür erforderliche Bestimmung von Ursache-Wirkungs-Ketten sowie die wohlfahrtsökonomische Bewertung der ausgelösten Effekte stellen schwer zu lösende Aufgaben dar . Möglich erscheint allenfalls eine Evaluierung der makroökonomischen Politik einzelner Staaten durch internationale Organisationen mit dem Ziel, dadurch die Sensibilität nationalstaatlicher Akteure für die internationale Rückwirkung ihres Handeins zu erhöhen, sowie eine internationale Kooperation durch Information und Diskussion.16 Grundsätzlich sind derartige Möglichkeiten bereits im hereich "Wirtschaft" in seiner gesellschaftlichen Int erdependenz erkennt. Dies war beispielsweise für Walter Eucken, der von der "Interdependenz der Ordnungen" sprach, durchaus geläufig. 75 Nunnenkamp, Peter; Stüven, V. (1990) schlagen vor, das dabei bestehende Souveränitäts-Risiko durch eine nachträgliche Vorteilsgewährung, d. h. also eine ex postKonditionalität, auszuschließen. 76 Bei dieser Form der internationalen Kooperation treten die Nachteile, die bei einer Harmonisierung der Prozeß-Politik zu befürchten sind, nicht auf (vgl.: Neumann, M. J. M. 1990). Eine regelgebundene internationale Politik-Kooperation dürfte kaum durchführbar sein (siehe: Wagner, Helmut, 1991). 7* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
100 Hermann Sautter Rahmen des G3oder G7-Kiubs, der OECD oder der Weltwirtschaftsgipfel gegeben, wobei allerdings die Mitwirkungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer beschränkt sind. Falls ihre Interessen überhaupt auf der Tagesordnung der genannten Institutionen stehen, wird in der Regel ohne ihre unmittelbare Beteiligung darüber verhandelt. Ein Mindesterfordernis einer internationalen Regelung zur Verhinderung negativer "spillover"-Effekte nationalstaatlicher Politik besteht also in der Einbeziehung der Entwicklungsund Schwellenländer in die entsprechenden Diskussionsund Informationsprozesse. Sehr viel wird damit allerdings kaum gewonnen sein, sofern die führenden Industrieländer nicht von sich aus bereit sind, bei der Formulierung ihrer Politik mehr Rücksicht auf die Interessen der Entwicklungsund Schwellenländer zu nehmen. Darauf kommt es auch bei der Lösung des zweiten im Abschnitt IV.2.a) erwähnten Problems an, der Regelung eines freien Marktzugangs auf internationaler Ebene. Manches deutet darauf hin, daß es auf multilateraler Ebene nur noch schwer möglich ist, Liberalisierungserfolge zu erzielen und verbindliche Vereinbarungen zur Offenhaltung der Märkte zu treffen. Die Zukunft scheint eher bilateralen und regionalen Liberalisierungssystemen zu gehören.77 Es ist fraglich, ob dies für die Entwicklungsund Schwellenländer ein Vorteil wäre. In ihrem Interesse liegt es eher, wenn die multilaterale Institution des GATT gestärkt wird. 7 8 Die führenden Industrieländer können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie eine GATT-konforme Handelspolitik betreiben. 79 b) Die Intensivierung des Politik-Dialogs und des Kulturaustausches Eine partielle und auf den ökonomischen Bereich konzentrierte Interaktion von Gesellschaften hat die Verbesserung der innergesellschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung funktionsgerechter Handlungsregeln in den Schuldnerländern erschwert. Darauf wurde im Abschnitt IV .2.b) hingewiesen. Eine Überwindung dieses mit der Schuldenkrise deutlich zutage getretenen Defizits erfordert eine Ausweitung der internationalen Interaktion auf den politischen und kulturellen Bereich, damit die Lernchancen aller beteiligten Länder zur Bildung von funktionalen Handlungsregeln verbessert werden können. Dies kann nur gelingen, wenn die Interaktion frei von Zwang erfolgt und wenn alle Beteiligten bereit sind, eigene Lernprozesse zuzulassen, wobei ein temporärer Verzicht auf einen Austausch durchaus im Interesse solcher Prozesse liegen kann. 77 Siehe dazu: Hoffmann, Lutz (1990). 78 Aus der Perspektive lateinamerikanischer Schuldnerländer betont dies Va/des, Alberto (1990). 79 Vgl. dazu: Senti, Richard (1990). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Das internationale Schuldenproblem aus wirtschaftsethischer Sicht 10 I Eine Möglichkeit, zur Funktionsverbesserung des politischen Systems in den beteiligten Ländern beizutragen, ist der Politik-Dialog. Die Europäischen Gemeinschaften haben im Rahmen der jüngsten Verlängerung des LomeAbkommens dieses Instrument gestärkt. Auf der Ebene des Lome-Ministerrats wurde der politische Meinungsaustausch zwischen den EG-Staaten und den AKP-Staaten institutionalisiert. Auf bilateraler Regierungsund Expertenebene findet er seine Fortführung, und dabei werden Menschenrechtsfragen und Fragen der Weiterentwicklung der politischen Kultur ebenso in den Katalog der zu behandelnden Themen einbezogen wie wirtschaftspolitische Probleme. Ein ähnliches Instrument fehlt bisher auf multilateraler Ebene. Es zu schaffen, stellt eine wichtige internationale Ordnungsaufgabe dar. Der internationale Kulturaustausch ist im Vergleich zum internationalen Wirtschaftsverkehr unterentwickelt. Selbst in Relation zur "wirtschaftlichen Zusammenarbeit" spielt die "kulturelle Zusammenarbeit" kaum eine Rolle. Sie zu stärken, ist eine der wichtigsten Aufgaben in den internationalen Beziehungen. Möglichkeiten dazu bieten Austauschprogramme für Wissenschaftler, Künstler, Vertreter religiöser Gemeinschaften, Volkskunstgruppen usw., die finanzielle Unterstützung der Industrieländer zur Erschließung und Pflege des nationalen Kulturgutes von Entwicklungsländern, Förderprogramme für die Entwicklung einer eigenständigen Literatur in den Partnerländern usw. Finanzielle Mittel, mit denen die kulturelle Entwicklung eines Landes gefördert wird, sind langfristig möglicherweise besser angelegt als Mittel zur Durchführung von Investitionsprojekten, die zum Fremdkörper in der sie umgebenden Kultur werden und die dadurch ökonomisch scheitern. VI. Zusammenfassung Für ein ethisch vorzugswürdiges Ergebnis internationaler Kreditbeziehungen sind vorwiegend die Regelsyste me verantwortlich, unter denen sich diese Beziehungen abspielen. Werden die Handlungsregeln interaktiv unter Partizipation aller gesellschaftlicher Funktionsbereiche in den beteiligten Ländern gebildet, so bestehen günstige Aussichten dafür, daß sie den moralischen Mindestkonsens einer Gesellschaft widerspiegeln. Dies gilt auch für die Handlungsregeln einer Marktwirtschaft, die sich im gesellschaftlichen Interaktionsprozeß herausbilden. Einzelwirtschaftliches Handeln unter einem so gebildeten Regelsystem kann davon ausgehen, daß es in Übereinstimmung mit dem moralischen Grundkonsens einer Gesellschaft steht. Darüber hinaus bietet ein derartiges System den Vorteil, die für die Erreichung eines Handlungszweckes bestmögliche Maßnahme zu prämieren (Effizienz), sowie den Vorteil, daß die einzelwirtschaftlichen Akteure im Rahmen des moralischen Grundkonsens einer Gesellschaft frei sind, ihre selbst verantworteten Zwecke zu verfolgen, d. h. sich selbst zu entfalten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
102 Hermann Sautter Im internationalen Wirtschaftsverkehr spielt die Frage eine Rolle, ob innerhalb der beteiligten Gesellschaften die Bedingungen für die Herausbildung derartiger Handlungsregeln vorliegen und ob die Beziehungen zwischen den Gesellschaften so geordnet sind, daß sie jedem Beteiligten eine freie Selbstentfaltung ermöglichen, die Schädigung anderer durch die Auslösung negativer externer Effekte ("spillover"-Effekte) verhindern, und die Voraussetzungen für die Entstehung funktionsgerechter Regelsysteme in den beteiligten Gesellschaften verbessern. Bedingungen dieser Art waren bei den internationalen Kreditbeziehungen zwischen Geschäftsbanken aus westlichen Industrieländern und den vorwiegend staatlichen bzw. halbstaatlichen Kreditnehmern in Entwicklungsund Schwellenländern vielfach nicht gegeben. Erstens wurde das marktwirtschaftliehe System in Schuldnerwie Gläubigerländern durch politische Interventionen daran gehindert, die für eine effiziente Mittelverwendung erforderlichen Preissignale zu übermitteln. Eine Fehllenkung von Krediten war die Folge. Zweitens waren innerhalb der Schuldnerländer die Voraussetzungen für das Zustandekommen von Regelsystemen, die den moralischen Grundkonsens einer Gesellschaft hätten wiedergeben können, vielfach nicht gegeben. Dies wirkte sich dahingehend aus, daß die Selbstentfaltungsmöglichkeiten eines großen Teils der Bevölkerung in diesen Ländern durch die Kreditaufnahme nicht verbessert, sondern eher verschlechtert wurden. Drittens waren auch auf internationaler Ebene wichtige Bedingungen für das Zustandekommen eines ethisch vorzugswürdigen Ergebnisses nicht erfüllt. Die freie Entfaltungsmöglichkeit der Beteiligten wurde durch die Versperrung von Marktzugängen erschwert; die von "spillover"-Effekten Betroffenen hatten keine Möglichkeit, ihre Interessen gegenüber den Verursachern geltend zu machen; die weitgehende Beschränkung des internationalen Austausches auf den ökonomischen Bereich behinderte die Herausbildung funktionsgerechter Regelsysteme in den Schuldnerländern. Defizitäre Handlungsregeln ließen also ein wirfschaftsethisch fragwürdiges Ergebnis entstehen. Die internationale Schuldenkrise ist demnach nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein wirtschaftsethisches Problem. Daranschließt sich die Frage nach einem Ausweg aus dieser Krise an. Oberflächlich gesehen geht es lediglich um neue Finanzierungstechniken und um Anreize zur gesamtwirtschaftlichen Effizienzverbesserung. Doch wenn es dabei bleibt, ist die nächste Krise vorprogrammiert. Notwendig sind auch Änderungen der institutionellen Voraussetzungen in den beteiligten Ländern sowie auf internationaler Ebene. Sie müssen nicht zu einer "Neuen Weltwirtschaftsordnung" führen, sondern lediglich die Ordnungslücken in der bestehenden Ordnung schließen, wenn es möglich sein soll, durch die Teilnahme an internationalen Kredit-Transaktionen eher als bisher zu einem wirtschaftsethisch akzeptablen Ergebnis beizutragen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
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110 Wulf Gaertner wollen, mit einem klaren "Ja ". Gauthier ist fest davon überzeugt, daß der kooperativen Spieltheorie im Falle von Marktversagen eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung distributiver Grundfragen zukommt. Wir sollten uns aber beeilen hinzuzufügen, daß er bei dieser Aussage primär seine eigene Aushandlungstheorie im Sinn hatte, die wiederum maßgeblich auf dem kooperativen Ansatz von Kalai und Smorodinsky (1975) beruht. Da die letztgenannte Theorie ebenso wie Gauthiers Variante wichtige Grundeigenschaften -wie z. B. die ausschließliche Betrachtung von Nutzenvektoren und die Abhängigkeit der Verhandlungslösung vom Status quo -mit dem kooperativen Modell von Nash (1950) gemein hat, wollen wir unsere Betrachtungen mit Nashs kooperativer Theorie beginnen. II. Die Aushandlungstheorie von Nash Nash formulierte seinen Verhandlungsansatz für eine Gesellschaft, die aus nur zwei Personen besteht, eine Verallgemeinerung seines Vorgehens auf n Personen bereitet aber keine großen Schwierigkeiten. Nash hatte als ökonomische Situationen das bilaterale Monopol sowie die bereits in der Einleitung genannten Lohnverhandlungen und bilateralen Handelsabkommen vor Augen. Nash unterstellte, daß die beteiligten Personen rational handeln, daß sie ihre eigenen Präferenzen sowie die der jeweils anderen Person genau kennen und daß alle ein gleiches Verhandlungsgeschick aufweisen. Um Nashs Modell präziser beschreiben zu können, müssen wir zunächst eine für unsere Zwecke geeignete Notation sowie einige Definitionen einführen. N = {1, 2, ... , n} sei die Menge der betrachteten Personen oder Spieler, X sei die Menge der sozialen Alternativen (z. B. repräsentiere X unterschiedliche Gütermengen für die beteiligten Personen oder unterschiedliche Anteile an der Menge eines Gutes, wenn sich das Aushandlungsproblem mit der Aufteilung eines gegebenen "Kuchens" befaßt). X definiere den Raum der gemischten Alternativen oder Lotterien. Für Elemente x1, x2, • •• , Xm EX und Wahrscheinlichkeiten P1> p2, ••• , Pm• wobei p; 2: 0, i E { 1, . .. , m}, m und 2: p; = 1, sei z = (p 1 x1o P2Xz, ... , PmXm) die Lotterie, die die Alter- ; - 1 native x; E X mit der Wahrscheinlichkeit p; auswählt, i E { 1, ... , m}. Jede Person jE N besitze eine von Neumann-Morgenstern Nutzenfunktion u1 auf X. Weiterhin existiere eine Alternative x0 E X, die als Status quo bezeichnet wird und dann realisiert wird, wenn das Aushandlungsverfahren zu keiner Einigung führt. Charakteristisch für die kooperativen Ansätze von Nash, Kalai und Smorodinsky, Gauthier u. a. ist nun der Übergang von der ökonomischen Umgebung (X, x0) in den Raum der Nutzenmöglichkeiten S, der mit Hilfe der Nutzenfunktionen der n Personen durchgeführt wird. S sei hierbei als Teilraum des OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verhandlungsmodelle der kooperativen Spieltheorie 111 n-dimensionalen euklidischen Raumes IFl.n eine kompakte und konvexe Menge erreichbarer Nutzenvektoren und d E S, d = (dt. d2, ••• , dn), sei der Status qua Punkt im Nutzenraum. Wir wollen das Paar (S, d) als Verhandlungssituation für n Personen bezeichnen, falls es mindestens eins E S mit der Eigenschaft d < s gibt. Bn bezeichne die Menge aller Verhandlungssituationen für n Personen. Eine Aushandlungslösung ist nun eine Funktion f: Bn ~ IFl.n , die für jede Situation (S, d) E Bn einen Punktf(S, d) ES festlegt. Eine Lösung ist also dadurch charakterisiert, daß sie für jede Situation (S, d) einen erreichbaren Nutzenvektor bestimmt. Nash forderte, daß die Abbildung[ die folgenden vier Eigenschaften erfüllt. Axiom 1. Die Verhandlungslösung ist invariant gegenüber positiven affinen Transformationen der individuellen Nutzenfunktionen. D.h., für (S, d) E Bn und reelle Zahlen a1, ••• , an> 0 und b1, •• • , bn sei die Situation ( T, e) definiert durch T = {y E IFl.n J yj = ajxj + bj,j E {1, ... , n}, für (xh ... , Xn) ES} sowie ej = ajdj + bj,j E {1, ... , n}. Dann gilt für allej:fJ(T,e) = aj[j(S, d) + bj. Axiom 2. Eine Verhandlungslösung ist stets schwach Pareto-effizient in bezug auf Punkte in S. D. h., falls y > f( S, d), dann folgt: y fJ S. Axiom 3. Ist (S, d) eine symmetrische Verhandlungssituation, dann gilt: [!(S, d) = fz(S, d) = ... = fn(S , d). Eine Verhandlungssituation (S , d) heißt symmetrisch, falls d1 = d2 = .. . = dn und falls für jedes x E S auch jede Permutation von x in S liegt. Axiom 4. Für zwei beliebige Verhandlungssituationen (S, d) und (T, d) mit Sc T gilt: fallsf(T, d) ES, folgtf(S, d) = f(T, d). Das letzte Axiom ist in der spieltheoretischen Literatur als "Bedingung der Unabhängigkeit irrelevanter Alternativen" bezeichnet worden und hat , da diese Namensgebung exakt mit der Bezeichnung eines Axioms von Arrow (1951, 1963) übereinstimmt, welches konstitutiv für dessen bekanntes Unmöglichkeitstheorem ist, zu erheblicher Verwirrung geführt. Axiom 4 läßt sich treffender als eine Konsistenzbedingung bei Mengenkontraktion bezeichnen (siehe hierzu auch Binmore (1987)). Nash hat nun den folgenden Satz bewiesen. Theorem (Nash, 1950). Es existiert genau eine Verhandlungslösung auf Bn, die die Axiome 14 erfüllt. Dies ist die Funktion F(S, d) = x mit der Eigenn n schaft, daß x > d und TI (xj -dj) > TI (yj -dj) für alle y E S mit y > d j = I j =I undy =l=x. Nashs Verhandlungslösung wählt denjenigen NutzenvektorinS aus, bei dem das Produkt der Nutzenzuwächse gegenüber dem Status qua (d~. d2, ••• , dn) maximal ist. Dieser Nutzenvektor ist entsprechend der Aussage des obigen Satzes eindeutig. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
112 Wulf Gaertner Nashs Verhandlungslösung erfüllt ebenso wie die entsprechenden Lösungen von Kalai und Smorodinsky sowie von Gauthier die folgende Eigenschaft, die als welfaristisches Axiom der Aushandlungstheorie bezeichnet worden ist (siehe z.B. Roemer (1986)). Es seien (X, x0) und (X', xb) zwei ökonomische Umgehungen und S(X) und S(X') die entsprechenden Nutzenmöglichkeitsmengen mit den Status quo Punkten im Nutzenraum d(x 0) und d(x 0). Gilt S(X) = S(X') sowie d(xo) = d(x 0), folgt: f(S(X), d(x 0 )) = f(S(X'), d(xb)), wobei f( ·)jeweils eine der genannten Verhandlungslösungen repräsentiert. M. a. W., haben zwei ökonomische Probleme im Nutzenraum exakt dieselbe Darstellung, müssen die Verhandlungslösungen für diese beiden Probleme innerhalb eines jeden der genannten Ansätze übereinstimmen. 111. Die Nichtbetrachtung ökonomischer Umgehungen Das der Nash'schen Verhandlungstheorie zugrundeliegende Axiomensystem ist in unterschiedlicher Weise kritisiert und modifiziert worden. Einige der im folgenden kurz aufgezählten Einwände treffen nicht nur den NashAnsatz, sondern ebenfalls die Theorien von Kalai und Smorodinsky, Gauthier u. a. (siehe hierzu auch Gaertner und Klemisch-Ahlert (1988)). Axiom 1 schließt den interpersonellen Nutzenvergleich aus, da die beteiligten Personen ihren Nutzenindex unabhängig voneinander beliebig positiv affin transformieren können. Axiom 4 kann Veränderungen in den Nutzenmöglichkeiten einer Person im Verhältnis zum Nutzenpotential einer anderen Person nicht adäquat widerspiegeln (siehe hierzu Luce und Raiffa (1957) und vor allem Kalai und Smorodinsky (1975) sowie Gauthier (1978, 1985)). Nashs Aushandlungslösung hängt ganz entscheidend von der Lage des Status quo Punktes ab. Kann sein Ansatz daher den Anspruch erheben (was Nash selbst nie getan hat), das Problem der Verteilungsgerechtigkeit angemessen zu behandeln (siehe hierzu Sen (1970), Rawls (1971) und, einen gegensätzlichen Standpunkt vertretend, Gauthier (1978))? Wir möchten in diesem Abschnitt die oben genannten Kritikpunkte nicht weiter verfolgen, sondern zu dem Aspekt des Welfarismus zurückkehren, der am Ende des vorhergehenden Abschnitts angesprochen worden ist. Wir wollen die welfaristischen Implikationen des dort wiedergegebenen Axioms an Hand einer empirischen Untersuchung, die von Yaari und Bar-Hillel (1984) durchgeführt worden ist, verdeutlichen. Unser gewähltes Beispielläßt sich in drei Varianten unterteilen. In allen drei Varianten geht es um die Aufteilung von 12 Grapefruits und 12 Avocados auf zwei Personen J und S. Nach der Aufteilung soll es den beiden Individuen nicht möglich sein, aufgrund eines bilateralen Tausches eine andere als die beschlossene Aufteilung zu verwirklichen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verhandlungsmodelle der kooperativen Spieltheorie 113 Variante 1 (Bedürftigkeit). J und S benötigen beide Vitamin F. Das Stoffwechselverhalten von J sei derart, daß sein Körper jeder Grapefruit 100 mg Vitamin F entziehen kann, während sein Körper keinerlei Vitamin F durch den Konsum von Avocados zugeführt bekommt. Das Stoffwechselverhalten von S sei derart, daß sein Körper pro Grapefruit 50 mg Vitamin F und pro Avocado ebenfalls 50 mg Vitamin F erhalten kann. Diese Angaben lassen sich in der folgenden Weise verkürzt darstellen, wobei x Mengeneinheiten an Grapefruits und y Mengeneinheiten an Avocados repräsentiere: u1 (x,y) = lOOx; u5 (x,y) = 50x + 50y. Variante 2 (Geschmack). J mag nur Grapefruits und erziele 100 "utils" pro Grapefruit; pro Avocado würde er null "utils" erhalten. S mag Grapefruits und Avocados gleichermaßen; er erreiche 50 "utils" pro Grapefruit und 50 "utils" pro Avocado. Auch diesen Tatbestand wollen wir wieder in verkürzter Form aufschreiben: u,(x,y) = 100x; U5 (x,y) = 50x + 50y. Variante 3 (Bedürftigkeit). Jede Grapefruit enthalte 100 mg Vitamin F, aber kein Vitamin G. Jede Avocado enthalte 100 mg Vitamin G, aber kein Vitamin F. J benötige Vitamin F und aufgrund des gegebenen Stoffwechselverhaltens sei für jedes mg VitaminFein halbes mg Vitamin G erforderlich. S benötige kein Vitamin F, aber sein Körper brauche Vitamin G. Auch hier wollen wir den geschilderten Tatbestand in Kurzform aufnotieren: u1(x, y) = min (lOOx, 200y); u5(x, y) = lOOy. Wir sollten zunächst festhalten, daß die "Nutzenfunktionen" der beiden Personen J und S in den beiden Varianten 1 und 2 "äußerlich" übereinstimmen, "inhaltlich" jedoch einen gänzlich verschiedenen Tatbestand wiedergeben (Bedürftigkeit versus Geschmack). In den Varianten 1 und 3 geht es jeweils um den Aspekt der Bedürftigkeit. Wichtig für unsere Argumentation ist nun, daß die Nutzenmöglichkeitsmengen für alle drei Situationen identisch sind. Die nachfolgende Zeichnung gibt diese Nutzenmöglichkeitsmenge an; gleichzeitig sind in diese Figur bereits diejenigen Alternativen eingetragen, die Yaari und Bar-Hillel Studenten der Hebräischen Universität in Jerusalem zur Auswahlentscheidung vorgelegt haben. Die einzelnen Aufteilungsvorschläge lassen sich spielbzw. wohlfahrtstheoretisch begründen, doch möchten wir zugunsten der Kürze der Darstellung hierauf verzichten. 8 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
114 Wulf Gaertner 600 • a 600 1200 Fig. 1 In Tabelle 1 sind die fünf den Studenten vorgelegten Alternativen mit den entsprechenden güterund nutzenmäßigen Aufteilungen auf die Personen J und S für die Varianten 1 und 2 aufgelistet. Tabelle 2 enthält entsprechende Angaben für die dritte Variante. Tabelle 1 Alternative Nutzenmengen Gütermengen J s J s a 600 600 66 66 b 600 900 6 - 0 612 c 800 800 8 - 0 412 d 900 750 90 312 e 1200 600 120 012 Tabelle 2 Alternative Nut zenmengen Gütermengen J s J s a 600 600 66 66 b 600 900 6-3 6-9 c 800 800 8-4 4-8 d 900 750 9 - 4,5 3-7,5 e 1200 600 1 26 0-6 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verhandlungsmodelle der kooperativen Spieltheorie 115 Falls bei der Entscheidung über die richtige oder gerechte Güteraufteilung zwischen den Personen J und S allein die Kenntnis über die zugrundeliegende Nutzenmöglichkeitsmenge von Bedeutung istund die Verhandlungstheorien von Nash, Kalai I Smorodinsky und Gauthier betrachten, wie wir wissen, allein das Tupel (S, d), sollten die Antworten der Studenten in bezug auf die drei Varianten nicht allzu sehr untereinander divergieren. Die Befragungsergebnisse von Yaari und Bar-Hillel, die wir in Tabelle 3 wiedergeben, sehen aber ganz anders aus. Tabelle 3 Alternative Variante 1 Variante 2 Variante 3 %•> %•> %•> a 8 9 2 b 0 4 23 c 82 28 37 d 8 24 e 2 35 38 Anzahl der Befragten 163 122 110 a) Prozentanteile, bezogen auf die jeweilige Anzahl der Befragten. Offenbar ist es bei der Frage nach der richtigen oder gerechten Aufteilung der vorhandenen Gütermengen von großer Bedeutung zu wissen, um welche Art von Gütern es sich jeweils handelt (lebenswichtige Güter oder nur das Leben angenehmer gestaltende Güter) bzw. welche Art von Nutzen gemessen wird und zur Evaluierung ansteht. Verteilungsmechanismen, die allein im Nutzenraum operieren, können solche "Hintergrundinformationen" nicht angemessen widerspiegeln. Der Leser mache sich noch einmal klar , daß die Nutzenfunktionen der beiden Personen J und S in den Varianten 1 und 2 zwar eine identische Struktur aufweisen, aber einen sehr verschiedenen Tatbestand beschreiben, während sie in den Varianten 1 und 3 bei gleichem Hintergrund eine recht unterschiedliche Form haben, all dies jedoch bei der Betrachtung der Nutzenmöglichkeitsmenge nicht länger sichtbar ist. IV. Nashs Axiomensystem auf ökonomischen Umgehungen Was geschieht, wenn Nashs Axiome 1-4 nicht in bezugauf Verhandlungssituationen (S, d), sondern bezüglich ökonomischer Umgehungen (X,x 0) definiert werden? Dieser Frage ist Roemer (1990) kürzlich nachgegangen. Statt der Nutzenmöglichkeitsmenge S wird jetzt der Raum der gewünschten Alternativen X betrachtet, der aufgrund der Bildung von Lotterien eine konvexe s• OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
116 Wulf Gaertner Struktur hat. Weiterhin werden nun die individuellen von Neumann-Morgenstern Nutzenfunktionen auf X explizite berücksichtigt. Wir möchten uns aus Platzgründen wiederum kurzfassen und darauf verzichten, die Axiome 1 - 4 aus Abschnitt 2 für ökonomische Umgehungen im einzelnen neu zu definieren, zumal die Übertragung auf ökonomische Umgehungen "geradlinig" vor sich geht. Wir wollen Roemers Satz für nur zwei Personen formulieren und verabreden, das Quadrupel (ui, ui, X;, xb) = w; als zugrundeliegendes Verhandlungsproblem w; zu bezeichnen. Die Kardinalität von X sei fest und i; E g; stelle ein beliebiges Pareto-effizientes Lotterienpaar für die beiden Personen mit den Nutzenfunktionen ui, u~ dar. Theorem (Roemer, 1990). Für festes X sei w\ . .. , wk eine endliche Anzahl von Verhandlungsproblemen, wobei diese Probleme nur durch die beiden folgenden Anforderungen beschränkt sind: keine zwei Probleme w; und wj weisen dasselbe Paar von den Neumann-Morgenstern-Präferenzen auf, und bei keinem Problem haben die beiden Personen identische von Neumann-Morgenstern-Präferenzen. Man wähle nun für jedes w; = (ui, u~, X;, xb) ein beliebiges Pareto-effizientes Lotterienpaar ii E xi. Dann existiert eine Verhandlungslösung f mit der Eigenschaft f( w;) = i ;, die die für ökonomische Umgehungen entsprechend umformulierten Nash'schen Axiome 1-4 erfüllt. Roemers Satz zeigt auch noch die Stetigkeit der Verhandlungslösung f auf der Menge der Verhandlungsprobleme. Wichtig für unsere Argumentation ist die Aussage des Satzes, daß die Nash'schen Axiome das Verhalten der Verhandlungslösung f auf ökonomischen Umgehungen kaum beschränken (während Nash im Raum der Nutzenmöglichkeiten, wie wir wissen, die Eindeutigkeit der Lösung nachweisen konnte). Für jedes der endlich vielen Aushandlungsprobleme w1, •. . , wk suche man sich ein beliebiges Pareto-effizientes Paar von Lotterien, und es existiert eine Verhandlungslösung f, die für jedes der Probleme gerade das beliebig festgelegte Lotterienpaar auswählt. V. Andere Verhandlungslösungen im Nutzenraum Einige Autoren haben, wie bereits erwähnt, erh ebliche Einwände gegen Nashs Axiom der Unabhängigkeit irreleva nter Alternativen geäußert. Kalai und Smorodinsky (1975) ersetzten Axiom 4 von Nash mit dem Argument, daß dieses Veränderungen in den erreichbaren Nutzenmöglichkeiten zweier Verhandlungspartner nicht adäquat berücksichtige, durch ein Monotonieaxiom. Die beiden Autoren betrachten den Status quo d, die Menge S + c S von durchführbaren Nutzenvektoren, die in bezug auf (S, d) "individuell" sind (d. h., s+ = {x E S I x > d}) und den sog. "idealen Punkt" i(S), der im Falle von zwei Personen (das Modell war von den Autoren zunächst nur für den Fall OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verhandlungsmodelle der kooperativen Spieltheorie 117 von zwei Spielern formuliert worden) in der folgenden Weise definiert ist: x(S) = (x~> x2 ), wobei x; = sup {s; I (sJ. s2) es+}, i e {1, 2}. Für jede Person i gibt x; das maximal erreichbare Nutzenniveau an. Damit können wir das folgende Axiom der eingeschränkten Monotonie definieren. Axiom 5. Es seien (T, d) und (S, d) zwei Verhandlungssituationen aus Bn mit S c T und x ( T, d) = x (S, d). Dann gilt: f( T, d) 2:. f(S, d). Die nachfolgende Zeichnung macht deutlich, daß die Nash-Lösung Axiom 5 verletzen kann. Die Punkte 1 und 2 in Figur 2 geben die Lösungen f(S, 0) bzw. f(T, 0) im Sinne des Nash-Systems an. -- s I ""' Fig. 2 Wir können nun den folgenden Satz angeben. Theorem (Kalai/Smorodinsky (1975)). Für n = 2 existiert genau eine Verhandlungslösung, die die Axiome 13 (von Nash) und Axiom 5 erfüllt. Diese Lösung wählt x = (xlt x2) als den maximalen Punkt in Saus mit der Eigenschaft, daß Xzdz .iz -dz Die Lösung läßt sich sehr schön interpretieren. Für jede Person i ist i;- d; der maximal mögliche Nutzengewinn, den sie, vom Status quo-Punkt betrachtet, erzielen kann. Der gemeinsame Punkt (xh x2) ist jedoch i. allg. nicht erreichbar. Er liegt außerhalb von S +. Das Verhältnis x; -d;lx; - d; ist nun ein Gradmesser des Erfolgs, den Person i bei dem Versuch, X; zu realisieren, verbuchen kann. Die Kalai/ Smorodinsky-Lösung wählt einen eindeutigen Punkt x aus, bei dem das obige Verhältnis für beide Personen übereinstimmt. Für den Fall von mehr als zwei Personen sind die Axiome 1 - 3 sowie 5 nicht miteinander vereinbar. Roth (1979) hat gezeigt, daß die Kalai/SmorodinskyLösung dann Probleme mit der Erfüllung der Bedingung der Pareta-Effizienz OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
118 Wu1f Gaertner bekommen kann. Durch gewisse zusätzliche Annahmen läßt sich aber die Verallgemeinerung der Lösung auf n Personen erreichen (siehe Imai (1983) und Kalai (1985)). Die Kalai/ Smorodinsky-Lösung hängt nicht nur von der Lage des Status quo-Punktes, sondern auch von der des idealen Punktes ab. Man muß sich fragen, ob die letztere Eigenschaft gerechtfertigt werden kann, wo doch der ideale Punkt i. allg. keine erreichbare Nutzenrealisation darstellt. Diese Frage ist von den Autoren nicht behandelt worden. Gauthier, dessen Lösung für n == 2 mit der Kalai/ Smorodinsky-Lösung übereinstimmt, verteidigt die Orientierung am Punkt x ( S). Gauthier arbeitet in seinem Ansatz -ähnlich wie Zeuthen (1930)- mit dem Begriff der wechselseitigen Konzession, die von den einzelnen Individuen zu machen ist, wenn sie den aus der Kooperation erwachsenden Nutzenzuwachs verteilen und nicht im Status quo verharren wollen. Gauthier (1986, S. 143) stellt Bedingungen des rationalen Verhandeins auf und formuliert den "rationalen Anspruch": "Each person must claim the cooperative surplus that affords him maximum utility, except that no person may claim a co-operative surplus if he would not be a participant in the interaction required to provide it." Man würde sich für die Rechtfertigung des rationalen Anspruchs wesentlich mehr an Begründung wünschen, als aus diesem Zitat oder anderen Passagen bei Gauthier hervorgeht. Kann der Anspruch aus bestimmten historisch oder vielleicht moralisch begründeten Rechten hergeleitet werden oder resultiert er aus einem Verlangen nach (Iebens-)wichtigen Gütern? Es wird auch hier deutlich, daß die Reduktion der Betrachtung auf Nutzenvektoren eine Schwächung ihrer Aussagekraft zur Folge hat. Für einen kurzen Augenblick möchten wir daran erinnern, wie wichtig in Rawls (1971) Theorie dessen Konzept sog. "primärer Güter" ist, während für Sen (1985) bei der Beurteilung sozialer Zustände die "grundlegenden Fähigkeiten" der Mitglieder der Gesellschaft im Vordergrund stehen. Chun und Thomson (1989) haben eine axiomatische Verhandlungstheorie vorgeschlagen, bei der der ideale Punkt durch individuelle Ansprüche ersetzt wird. Diese Ansprüche können aus Erwartungen herrühren, die in der Vergangenheit gebildet worden sind, sie können auch auf Zusagen beruhen, die in früheren Verhandlungen gemacht worden sind. Diese Variante erscheint uns wesentlich überzeugender als Gauthiers Position, daß aus der Perspektive des maximal erreichbaren Nutzens heraus Konzessionen auszuhandeln seien. Leider vollzieht sich auch bei Chun und Thomson der Verhandlungsprozeß ausschließlich im Raum der Nutzenmöglichkeiten. Kommen wir auf die zu Beginn unserer Arbeit gestellte Frage zurück. Die empirischen Ergebnisse von Yaari und Bar-Hillel haben gezeigt, daß bei der Beurteilung von als gerecht anzusehenden Verteilungen verschiedenartige Informationen von großer Bedeutung sein können (siehe hierzu auch BefraOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Verhandlungsmodelle der kooperativen Spieltheorie 119 gungen in Gaertner (1989)). Die Spezifizierung des Status quo-Punktes in der axiomatischen Verhandlungstheorie enthält ohne Zweifel wichtige Daten, die den welfaristischen Rahmen zu erweitern vermögen. Doch sie reichen nicht aus. Letztendlich reduzieren sich beispielsweise Ansprüche aus Eigentumsrechten und individuellen Freiheitsrechten auf einen Vektor reeller Zahlen im Nutzenraum. Die Verteilungsmechanismen, die auf der Menge der Nutzenmöglichkeiten wirksam werden, können nicht unterscheiden, ob es sich im zugrundeliegenden Problem um die Verteilung lebenswichtiger Ressourcen oder um die Aufteilung von Gütern handelt, die ein angenehmes Leben noch angenehmer gestalten werden. Literatur Arrow, K. J. (1951, 1963): Social Choice and Individual Values. Wiley, New York. Binmore, K. (1987): Nash Bargaining Theory I. In The Economics of Bargaining (herausgegeben von K. Binmore und P. Dasgupta), Basil Blackwell, Oxford. Braithwaite, R. (1955): Theory of Games as a Tool for the Moral Philösopher. C. U.P., Cambridge. Chun, Y. und W. Thomson (1989): Bargaining Problems with Clims. Working Paper No. 189, University of Rochester, Dept. of Economics. Gaertner, W. (1989): Distributive Judgments. Manuskript, Universität Osnabrück, FB Wirtschaftswisssenschaften. Gaertner, W. und M. Klemisch-Ahlert (1988): Models of Bargaining and Distributive Justice. Manuskript, Universität Osnabrück, FB Wirtschaftswissenschaften. Gauthier, D. (1978): Social Choice and Distributive Justice. Philosophia 7, S. 239-253. (1985): Bargaining and Justice. In Ethics and Economi cs (herausgegeben von E. Franke! Paul, J. Paul und F. D. Miller jr.), Blackwell, Oxford. (1986): Morals by Agreement. Clarendon Press, Oxford. Imai, H. (1983): Individual Monotonicity and Lexicographic Maximin Solution. Econometrica 51, S. 389401. Johansen, L. (1979): The Bargaining Society and the Inefficiency of Bargaining. Kyklos 32, s. 497 - 522 . Kalai, E. (1985): Solutions to the Bargaining Problem. In Social Goods and Social Organization, Essays in Memory of Elisha Pazner (herausgegeben von L. Hurwicz, D. Schmeidler und H. Sonnenschein), C. U.P. , Cambridge. Kalai, E. und M. Smorodinsky (1975): Other Solutions to Nash's Bargaining Problem. Econometrica 43, S. 513 -518. Luce, R. D. und H. Raiffa (1957): Gamesand Decisions. Wiley, New York. Nash, J. F. (1950): The Bargaining Problem. Econometrica 18, S. 155162. Rawls, J. (1971): A Theory of Justice. Harvard University Press, Cambridge, Ma. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
126 Gerard Gäfgen zur Hilfe bei Notfällen, in vormoderner Zeit auch die zur unentgeltlichen Behandlung der Armen. Die anderen Informationsdefizite des Konsumenten sind praktisch kaum zu verringern, allenfalls können hohe Suchkosten aufgewandt werden, um sich nach einem besonders reputierten Spezialisten "umzuhören". Die Suchkosten aber hemmen wiederum den Wechsel von einem Arzt zum andern; sie machen z. B. die einzelwirtschaftliche Nachfragekurve, der sich ein Arzt gegenübersieht, preisunelastisch, und dies wegen der Höhe der Opportunitätskosten besonders für die wohlhabenderen Patienten. Gehen wir zunächst von einem Markt für ärztliche Dienstleistungen mit selbstzahlenden Patienten aus und ziehen wir keine allzu scharfe Trennung zwischen den staatlichen Regulierungen der Berufsordnung einschließlich der dafür geschaffenen berufsständischen Organe und deren Abstützung und Ergänzung durch die Berufsethik, so können wir als umfassendstes ethisches Gebot von dem Grundsatz ausgehen, daß das Wohl des Patienten als oberstes Gesetz zu fungieren hat (salus aegroti suprema Iex). Mit dem Wohl des Patienten ist hier im wesentlichen sein gesundheitliches Wohlergehen gemeint. Für das Leistungsverhalten des Arztes ergibt sich daraus eine Gestaltung der Behandlung nach dem jeweils modernen Stande der medizinischen Technik (Behandlung de lege artis). Dem Patienten soll also die technisch bestmögliche Behandlung zuteil werden, über welche die Profession verfügt. Nicht gemeint ist also eine Medizintechnik, die gerade im Moment durch einige forschende Kliniker entwickelt worden ist, aber noch keine breitere Anwendung gefunden hat. Die Übergangsprobleme in einer Zeit, in der eine neue Technik erst für wenige und jedenfalls noch nicht für alle Patienten zur Verfügung steht, soll hier außer Betracht bleiben. (Sie führt zum ethischen Sonderfall tragisch knapper Ressourcen, der Entscheidungen über die Selektion zu begünstigender Patienten impliziert).S Es soll also nur einer Restriktion aus technischem Wissen Rechnung getragen werden und möglichst keiner Restriktion aus der Knappheit von Ressourcen (Budget-Restriktion) oder von spezifischen Ausstattungen (Kapazitätsrestriktion). Sind Begrenzungen dieser Art vorhanden, so hat die Profession die Pflicht, auf deren schnellstmögliche Beseitigung zu dringen, also auf eine Ausstattung aller medizinischen Betriebe nach dem jeweils neuesten Stand der Medizintechnik. Technisch maximale "Qualität", gemessen am Behandlungsergebnis, der benutzten Ausstattung und am augewandten Heilverfahren -übrigens zugleich drei charakteristische Erfassungsebenen medizinischer Qualitätskontrolle -gilt hier als ethisch gefordert. Das impliziert zugleich, daß Gesundheit als das höchste Gut des Menschen zu gelten hat, für welches kein Opfer zu schade ist. Die Befreiung s Das Selektionsproblem bei tragischen Knappheiten ist ein Grenzfall der hier behandelten ärztlichen Ethik. Er wird näher behandelt in meinem Beitrag: Die ethische Problematik von Allokationsentscheidungen -am Beispiel des Ressourceneinsatzes im Gesundheitswesen, in: G. Enderle (Hrsg.), Ethik und Wirtschaftswissenschaft. Schriften des Vereins für Socialpolitik N. F. 147, Berlin 1985, S. 249274. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftlichkeit und medizinische Berufsethik 127 von allen Beschränkungen außer der Wissensrestriktion bedeutet zugleich die extremste Auslegung von Therapiefreiheit, setzt aber andererseits voraus, daß auch die Pflicht zur ständigen Weiterbildung wahrgenommen wird, um auf dem jeweiligen Stande der medizinischen Wissenschaft zu bleiben. Nun ist die Anwendung eines Heilverfahrens, ja sogar von diagnostischen Verfahren, auch für den Fachmann mit Unsicherheiten verbunden: Ausmaß und Art des Erfolges sind unsicher, und es besteht das Risiko gefährlicher Nebenwirkungen. Allenfalls ist statistische Information über die Wahrscheinlichkeit von Mißerfolgen und/oder Nebenwirkungen vorhanden. Daher bedarf die Maxime von der Maximierung der Behandlungsqualität einer einschränkenden Regel. Traditionell heißt diese: Vor allem richte mit der Behandlung keinen Schaden an (primum nil nocere). Wörtlich genommen würde dadurch jede Behandlung ausgeschlossen, die irgendwelche Risiken birgt, was aber nahezu auf alle modernen Behandlungen zutrifft. Daher darf diesem Gebiet nur tendenzielle Geltung zukommen im Sinne einer Beachtung der Priorität für die Sicherheit des Patienten. Auch damit wird aber zu wenig beachtet, daß selbst hohen eingegangenen Risiken auch ein hoher Nutzen für einen durch Krankheit schwerstbedrohten Patienten gegenüberstehen kann. Daher ist die moderne Version dieses Prinzips die Abwägung von "Risiko und Nutzen" einer Therapie. Dennoch wiegt die Verantwortung des Arztes für negative Behandlungsfolgen schwer und könnte leicht die Einführung noch wenig erprobter, aber vielleicht lebensrettender Neuerungen verhindern. Dieser Vorwurf wird z. B. gegen allzu langwierige Verfahren bei der Zulassung neuer Medikamente erhoben. Neben dem Leistungsverhalten unterliegt auch das Marktverhalten des Arztes ethischen Geboten. Es darf zunächst einmal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht stören. Dem soll vor allem ein Verhalten dienen, das den Eindruck der Uneigennützigkeit verfestigt, also die erwerbswirtschaftlichen Zwecke, für welche die Arztpraxis errichtet wurde, als untergeordnet erscheinen läßt.9 Wie für andere Berufe, wird hier ein Verbot der Werbung für sinnvoll gehalten, damit die Arztpraxis als "ständisch gebundener" gemeinnütziger Betrieb erscheint. Damit wird die Konkurrenz zwischen Ärzten abgemildert, die ja ein Ausfluß pekuniärer Ziele ist; im Gegenteil: Kollegialität gilt als hoher moralischer Wert, Kollegenschelte z. B. als ein schlimmer Verstoß gegen den beruflichen Anstand. Besonders betont wird die Zusammenarbeit, das Mitheranziehen des Kollegen bei einer Behandlung (bis hin zur Konsiliarverpflichtung der Krankenhausärzte). Die Zusammenarbeit mit dem spezialisierten Kollegen oder die Überweisung des Patienten zu ihm bedeutet zwar zugleich die Zuwendung eines pekuniären Vorteils. Es wird 9 Der Schluß von Patientenignoranz auf die Notwendigkeit eines Vertrauensverhältnisses und von diesem auf das Herausstellen einer Nicht-Profit-Orientierung findet sich bei K. J. Arrow, a.a.O., S. 949f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
128 Gerard Gäfgen aber durch das Verbot der Honorarbeteiligung ausdrücklich dokumentiert, daß es auch hier nur um das Wohl des Patienten geht. Es bleiben aber dennoch -selbst im System der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung - genügend Parameter des Wettbewerbs, wie das Nachgeben gegenüber den besonderen Wünschen des Patienten, übrig, und die Ärzte sind sich bei steigender Ärztedichte auch des Wettbewerbsdrucks bewußt.!O Die Bedeutung vertrauenerweckenden Verhaltens kommt auch in der Verbreitung gemeinwirtschaftlicher Betriebsformen im Gesundheitswesen zum Ausdruck; mit diesen soll nach außen demonstriert werden, daß man aus Krankheit keinen Gewinn ziehen will. Der Arzt muß trotz entgeltlicher Tätigkeit diesen Eindruck nicht nur durch die Vermeidung von Werbung und eine positive Haltung gegenüber Kollegen ebenfalls anstreben, sondern auch bei der Preisstellung, die ja am ehesten den Verdacht der Gewinnorientierung wecken kann. Staatliche Regulierung könnte diese Aufgabe vollkommen zu übernehmen suchen, aber wirkungsvoller ist eine "uneigennützige" Preisstellung durch den Arzt selbst. Die staatliche Regulierung gibt daher nur Grundsätze der Preisbildung vor, wie den amerikanischen Grundsatz, daß Arztgebühren "usual and reasonable" sein sollen, oder sie erläßt amtliche Gebührenordnungen, welche Rahmenpreise für einzelne Arztleistungen vorschreiben.u Der Arzt benutzt diese Vorgaben, um unter Sicherung eines standesgemäßen Einkommens Arm wie Reich die gleiche Behandlung bei gleichem Bedarf zukommen zu lassen, indem er die Preise nach Zahlungsfähigkeit des Patienten differenziert. So die offizielle Doktrin, die aus Zeiten stammt, in denen keine Zwangsversicherung bestand und Vorstellungen von gerechten Preisen mit solchen ständischer Rangordnungen verbunden wurden. Wo nahezu die gesamte Bevölkerung gegen Krankheitskosten durch staatliche Zwangsversicherung und zu einem nur kleinen Teil durch private Versicherung abgesichert ist, wird die Norm, den Armen zu dienen und dabei von den Reichen zu leben, funktionell obsolet. Es macht moralisch keinen Sinn mehr, einem Beruf Einfluß auf die Redistribution der Realeinkommen einzuräumen, die ohnehin eine Aufgabe staatlicher Verteilungspolitik geworden ist. Dieses Privileg hält nur die staatlichen oder parafiskalischen Sozialausgaben niedriger; es legt zugleich nicht-altruistische Erklärungen ärztlicher Preisbildung nahe, z. B. eine Erklärung aus bloßem Erwerbsstreben durch Ausnutzung der höheren Zahlungsbereitschaft wohlhabenderer Patienten, die hohe Suchkosten zu vermeiden trachten.12 10 Mit steigendem Wettbewerbsdruck durch zunehmende Ärztedichte verändert sich daher auch die Einstellung zur Kollegialität, wie festgestellt wird in der empirischen Untersuchung von H. H. Anderson und 1.-M. Graf v. d. Schulenburg, Konkurrenz und Kollegialität: Ärzte im Wettbewerb, Berlin 1990. 11 Die deutsche Gebührenordnung für Ärzte setzt z. B. Gebühren für Einzelleistungen fest, von denen dem Patienten aber jeweils ein begrenztes Vielfaches berechnet werden kann. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftlichkeit und medizinische Berufsethik 129 Vielfach sind inzwischen auch schon die Möglichkeiten ärztlicher Preisdifferenzierung eingeschränkt und ist damit ihrem moralischen Funktionsverlust Rechnung getragen worden. Damit wird auch die Versuchung für den Arzt geringer, Patienten mit höherer Zahlungsfähigkeit eine bessere oder doch angenehmere Behandlung angedeihen zu lassen. Das ethische Gebot der Gleichbehandlung wird leichter implementierbar, weil es motivationell nicht mehr so stark durch pekuniäre Gesichtspunkte konterkariert wird. Es ist jedoch zusätzlich zu bedenken, daß der Preis einer Behandlung sichbei Preisstellung nach Einzelleistungen -auch nach Art und Menge der erbrachten Leistungen richtet. Nach der ärztlichen Ethik dürfen letztere ausschließlich nach den Besonderheiten des Falles spezifiziert werden und nicht danach, wie hoch das resultierende Gesamthonorar ausfällt: Überflüssige Leistungen sind angesichts der Interpretationsspielräume zwar schwer definierbar, aber als solche moralisch aus zwei Gründen zu verurteilen: weil sie dem Patienten unnötige Risiken aufbürden und damit iatrogene Schäden setzen, und weil sie zur Bereicherung auf Kosten des Patienten (oder der Versichertengemeinschaft) führen. Hier zeigt sich wiederum das Problem der praktischen Umsetzung ethischer Gebote: Bestimmte Honorierungsformen setzen materielle Anreize, gegen ethische Gebote zu verstoßen. Zur Implementierung moralischer Normen dient nicht nur die Gestaltung von Anreizen, sondern auch der ganze Prozeß der beruflichen Ausbildung und Erziehung. Für viele Berufe ist es charakteristisch, daß die Vermittlung beruflicher Fertigkeiten mit der Indoktrination einer bestimmten Mentalität verknüpft ist. Zu dieser gehört auch die selbstverständliche Befolgung berufsethischer Normen, ja auch die Übernahme einer sie stützenden Ideologie. Wird die Zulassung zur Berufsausübung vom Durchlaufen eines solchen Qualifizierungsund Sozialisationsprozesses abhängig gemacht, so wird die Befolgung des moralischen Kodex der Profession im ganzen Tätigkeitsbereich gefördert. Hinzu kommt die Sanktionierung durch ablehnendes Verhalten der Kollegen, welche Abweichlern zuteil wird. Leider wohnt solchen Mechanismen eine gewisse Zweideutigkeit inne: Einerseits werden Verstöße gegen die Berufsehre als der Gesamtheit der von der Profession gepflegten Werte geahndet; andererseits trifft dies aber auch zu, wenn ein Neuerer gegen die kollektiven pekuniären Interessen eines Berufszweiges handelt, zumal die letzteren oft als Moral verkleidet auftreten. Nicht alles, was sich als Berufsethos ausgibt, verdient diese Bezeichnung, auch wenn dafür moralische Begründungen vorgeschoben werden. Wir fordern normativ von einem Berufsstand, daß er sich als Träger einer kollektiven Moral verstehe, er ist aber eben immer auch ein Interessen verband. 12 Die Erklärung der Honorardifferenzierung aus der durch Suchhemmnisse entstehenden monopolartigen Stellung des Arztes stammt von R. T. Masson und T. Wu, Price Discrimination for Physicians' Services, Journal of Human Resources, 9 (1974), S. 63 - 79. 9 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
130 Gerard Gäfgen Die hippokratische Ethik bezieht sich im wesentlichen auf das Handeln des einzelnen Arztes gegenüber dem einzelnen Patienten. Die Mitwirkung an kollektiven Programmen, welche der allgemeinen Gesundheitsförderung dienen (z.B. Präventionsprogramme, Aufklärungsprogramme) sind erst durch neuere Entwicklungen in den Gesichtskreis der ärztlichen Ethik gerückt. Auf hierdurch bewirkte Veränderungen des ärztlichen Pflichtenkatalogs in Richtung Pflichten gegenüber ganzen Gemeinschaften oder gar der Gesellschaft sei nur kurz hingewiesen. Analog ist hinzuweisen auf die Mitwirkung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen auf übergeordnetem Niveau, welche Mittelzuweisungen für verschiedene gesundheitliche Maßnahmen oder gar neue Regeln für das Verhalten des einzelnen Arztes zum Gegenstand haben und damit schon in den Bereich der sozialethischen Gesellschaftsgestaltung hineinreichen. Mit Ausnahme möglicher direkter Pflichten des Arztes gegenüber der Allgemeinheit bei der Behandlung einzelner Patienten soll dieser Problembereich hier nicht behandelt werden. 111. Wirtschaftlichkeit als Kostenbegrenzung Verlangt man Wirtschaftlichkeit bei der Behandlung des einzelnen Patienten, so denkt der Ökonom dabei an ein Handeln nach dem ökonomischen Prinzip, laut welchem gegebener Erfolg mit geringstmöglichem Aufwand bzw. mit gegebenen Mitteln größtmöglicher Erfolg zu bewerkstelligen sei. Das fordert homogene Maßeinheiten jeweils für die Ergebnisund für die Mittelebene. Die Mitteleinsätze müssen also mit relativen oder Geldpreisen bewertet werden; sie erfolgen bei der Produktion gesundheitlicher Verbesserungen durch ärztliche Maßnahmen auf mehreren Stufen: Einsatz ärztlicher Leistungen am Patienten, Herstellung dieser Leistungen mit Hilfe ärztlicher und sonstiger Arbeit sowie sachlichen Hilfsmitteln in der ärztlichen Praxis, Produktionsfaktoren, die ihrerseits zum Teil wiederum erst produziert worden sind.13 Nehmen wir diese Vorleistungspreise und Löhne als gegeben an, so müssen wir eine entsprechende Annahme für die Preise der verschiedenartigen ärztlichen Leistungen machen: Sie seien durch eine Gebührenordnung fixiert, die auf Untersuchungen der Kosten ihrer Erstellung in repräsentativen Arztpraxen beruht. Die Ergebnisseite des Leistungsprozesses auf der obersten Stufe ist eigentlich nur vieldimensional beschreibbar, wobei jeder Zustand auch nur mit gewissen Wahrscheinlichkeiten erreicht wird (Erfolgsunsicherheit und Nebenwirkungsrisiken). Auch hier eine Vereinfachung: Das Ergebnis sei durch einen zusammenfassenden "Index der Verbesserung des Gesundheits13 Die Stufenfolge von Leistungen, die ihrerseits wieder alsinputbenutzt werden, ist für die Gesamtheit der gesundheitlich relevanten Aktivitäten noch komplizierter. Siehe dazu etwa G. Gäfgen, Leistungsmessung im Gesundheitswesen, Hamburger Jahrbuch für Wirtschaftsund Gesellschaftspolitik, 25 (1980), S. 177196. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftlichkeit und medizinische Berufsethik 131 grades" darzustellen14 -und übrigens zur Gänze den ärztlichen Maßnahmen zuzurechnen. Die denkbar einfachste Form des Wirtschaftlichkeitsgebots verlangt nun nur, daß ein Krankheitsfall möglichst billig zu therapieren sei. Die Erfüllung des Gebots kann dann nur festgestellt werden durch Vergleich der Kosten mit denen eines als "wirtschaftlich" geltenden Idealfalles, z. B. eines Falles, in dem die Kosten um 15% unter denen eines gleichartigen Falles aus einem Bezugsjahr liegen. Auf Möglichkeiten der Operationalisierung solcher Vergleiche sei nur kurz hingewiesen: Geprüft werden die durchschnittlichen Fallkosten einer Praxis, bereinigt um die nach Art und Schwere der Erkrankungen unterschiedlichen Fallmischungen der verschiedenen Praxen. Der Unterschied zu den durchschnittlichen Fallkosten der zugrunde liegenden Gesamtheit oder zu den niedrigsten vorkommenden bereinigten Fallkosten bildet dann einen Index der "Kostspieligkeit" .1s Von der Ergebnisseite ist dabei nicht die Rede; es muß wohl implizit unterstellt sein, daß der Arzt irgendwie einen erträglichen Behandlungserfolg zustande bringt oder über Rationalisierungsreserven verfügt, die er bisher nicht ausnutzte. Eine wertende Beurteilung dieser und anderer Formen des Wirtschaftlichkeitsgebotsmuß das Wohl des Patienten, des Arztes, der Versichertengemeinschaft und letztlich möglichst Aspekte eines gedachten Gemeinwohls im Auge haben. Wegen der Ignoranzprobleme ist ein fiktiver voll informierter Patient zu unterstellen, der ein Handeln des Arztes als perfekter Treuhänder verlangt. Ein solcher Patient hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch wirtschaftliche Interessen, wobei er in die Kosten auch diejenigen seiner eigenen Mitwirkung am Heilungsprozeß einbezieht. Ist der Patient Selbstzahler, so berücksichtigt ein oktroyiertes Kostenbegrenzungsgebot (z. B. mit Hilfe von Richtgrößen) eine für ihn richtige Abwägung zwischen dem Nutzen und den Kosten der Behandlung in keiner Weise, da weder seine Ergebnisbeurteilung noch seine Opportunitätskosten in Anschlag kommen. Ist der Patient voll versichert, so würde er bei den Kosten nur die ihm selbst erwachsenden veranschlagen, also ein sichereres und besseres Ergebnis -soweit ein solches möglich ist -und angenehmere Begleitumstände als der Selbstzahler anstreben; das Kostendämpfungsgebot trifft ihn also stärker. Das ist dann gerechtfertigt, wenn der Patient bestrebt ist, den Versichertenstatus stets so weit wie möglich auszunutzen (moral hazard-Effekt). Der Arzt, der zur Reduktion oder zur veränderten Zusammensetzung von Leistungsmengen gezwungen wird, kann den für angemessen gehaltenen 1 • Gesundheitsindizes solcher Art sind für mancherlei Zwecke entwickelt worden. Als Beispiel sei verwiesen aufS . Fanshel und J. W. Bush, A Health Status Index and Its Application to Health Services Outcomes, Operation Research, 18 (1970), S. 1021ff. 15 Das Verfahren der fallmischungsbereinigten Kostenvergleiche wurde für Krankenhäuser entwickelt von M. S. Feldstein, Economic Analysis for Health Service Efficiency, Econometric Studies of the British National Health Service, Amsterdam 1967. 9* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
132 Gerard Gäfgen Behandlungserfolg unter dem Zwang der Kostenbegrenzung nicht erreichen, es sei denn, er hatte vorher die Ignoranz des selbstzahlenden Patienten ausgenutzt bzw. partizipierte an den moral hazard-Vorteilen des versicherten Patienten. Hatte er hingegen vorher das Wirtschaftlichkeitsinteresse von Patient oder Versicherung schon berücksichtigt und damit ein in gewissem Sinne ethisch vertretbares Einkommensniveau erreicht, so wird er nun überdies in berechtigten wirtschaftlichen Interessen geschädigt. Nur Rationalisierungsreserven auf der Stufe der Erstellung der Einzelleistungen selbst könnten in diesem Falle Einkommensverluste mehr oder minder ausgleichen. Die Versichertengemeinschaft profitiert von der Senkung der durchschnittlichen Fallkosten, falls die Kosten nicht in andere Bereiche des Gesundheitswesens hinein verschoben wurden, z. B. durch vermehrte Einweisungen schwieriger Fälle in Krankenhäuser. Die ermöglichte Beitragssenkung bzw. vermiedene Erhöhung kommt wiederum den versicherten Patienten zugute, ja es mag sogar zu einer Besserstellung des repräsentativen Versicherten kommen, wenn nur moral hazard-Effekte ausgeschaltet wurden. Es wäre aber ein merkwürdiger Zufall, wenn dies exakt auf alle Fälle zuträfe, wenn nämlich in einem Regime ohne Kostenbegrenzung alle Ärzte bei allen Fällen Wirtschaftlichkeit nicht als zusätzliches ethisches Gebot auffassen würden. In der Regel wird man nicht wissen können, ob ein bestimmtes Ausmaß an Kostendämpfung eine Annäherung an ein für den repräsentativen Versicherten optimales Beitragsniveau darstellt, bei welchem dem Beitragszahler die letzte Beitragseinheit, die er zahlen muß, der dadurch ermöglichten marginalen Gesundheitsverbesserung entspricht. Betrachtet man die Gesundheitsleistungen als meritorische Güter, die im Krankheitsfall jedem Bürger zur Verfügung stehen sollen, so erfordert dies ein gesellschaftliches Urteil über das Ausmaß, in dem das Ziel der Gesundheitsverbesserung für verschiedene Erkrankungen und Altersklassen verfolgt werden soll. Dabei ist die gesellschaftliche Bedeutung von Gesundheit gegen diejenige anderer gesellschaftlicher Werte abzuwägen, indem aus dem gegebenen Sozialproduktspotential und den möglichen Techniken des Ressourceneinsatzes das marginale Opfer an einem Ziel ermittelt wird, das zur besseren Erreichung eines anderen erforderlich ist. Es gibt dann eine optimale Begrenzung für den Einsatz von Ressourcen für Gesundheitszwecke, falls keine Ressourcen verschwendet werden.l6 Wie beim einzelnen Patienten wird dieses Optimum aber verfehlt, wenn man nur bestimmte Eindämmungen der Kostenseite als Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip ansieht -es sei denn, man sei darüber informiert, daß ein bestimmtes Ausmaß an Verschwen16 Die logischen Bedingungen für eine solche gedachte Optimierung des Anteils der Gesundheitsaufwendungen habe ich dargelegt in meinem Aufsatz: Die optimale Gesundheitsquote. Ein Problem der Verwendungsstruktur des Sozialprodukts, Jahrbuch für Sozialwissenschaft, 35 (1984), S. 282297. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftlichkeit und medizinische Berufsethik 133 dung herrscht, das erreichte Gesundheitsniveau aber schon mit dem optimalen übereinstimmt. Darin zeigt sich, daß bloße Kostendämpfung keine sozialethische Grundlage hat. Wie soll ihre Befolgung dann ein berufsethisches Gebot für den einzelnen Arzt darstellen können? Das wird wohl nur dann der Fall sein, wenn es anders keinen rasch genug wirkenden Ausweg aus der Gefährdung anderer wichtiger gesellschaftlicher Ziele gibt. Positiv-rechtlich muß sich der Arzt gesetzlichen Kostenrichtlinien unterwerfen, da er ja entsprechenden Sanktionen unterliegt. Vielleicht aber fühlt er sich dabei nicht nur schlecht behandelt, sondern sogar zu einem Handeln gegen sein Gewissen gezwungen. Sittliches Handeln verlangt dann möglicherweise sogar die unentgeltliche Erbringung zusätzlicher für erforderlich gehaltener Leistungen. IV. Wirtschaftlichkeit als Kosteneffektivität Ersetzt man die rohe Approximation an Wirtschaftlichkeit mit Hilfe eines von außen gesetzten Niedrigkostenideals durch eine echte Anwendung des ökonomischen Prinzips, so gelangt man zum Gebot größtmöglicher Kosteneffektivität: Ein wie auch immer bestimmtes anzustrebendes Behandlungsergebnis soll mit den geringstmöglichen Kosten erreicht werden. Es ist dasjenige Behandlungsverfahren zu wählen, das die Minimalkostenkombination aus den verschiedenen Einzelleistungen ergibt, und diese sind ihrerseits mit der kostengünstigsten Kombination von Arbeit und Hilfsmitteln zu erbringen. Das entspricht in etwa dem betriebswirtschaftliehen Begriff von Wirtschaftlichkeit als Verhältnis von Kosten K und Leistung L. Der Kehrwert dieses Verhältnisses LI K, also Leistung pro aufgewandter Kosteneinheit, ist die Effektivität des Kosteneinsatzes. Die graduelle Annäherung an das Handeln nach dem wirtschaftlichen Prinzip kann formuliert werden als das Verhältnis der erreichten Kosteneffektivität LI K zur maximal erreichbaren, also bei gegebenem L = L*: L*IK verglichen mit L*IMin(K), bei gegebenem K = K*: Max(L)IK*. Die ärztliche Praxis soll effizient produzieren, auch wenn sie dadurch nicht den Maximalgewinn erreicht, der ja auch von den Erlösen abhängt, die für den Patienten oder sonstigen Kostenträger die vergüteten Kosten der Einzelleistungen darstellen: Bezeichnen wir die Einzelleistungen mit E1. die dafür in Weiterführung unserer bisherigen Annahme aus Normkostenerhebungen festgesetzten Preise mit Pi, so ergeben sich als Behandlungskosten, also Kosten der Produktion auf der "letzten Stufe" K = 2: Eipi, die zu minimieren sind. Im Gewinninteresse der Praxis sind dann noch für jedes Ei wiederum dessen Kosten Ki möglichst niedrig zu halten. Fassen wir Patient und Praxis als produzierende Einheit auf, so sind auch die dem Patienten sonst noch erwachsenden Wegeund Zeitkosten einzubeziehen. Dann arbeitet diese produzierende Einheit betrieblich effizient: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
134 Gerard Gäfgen Sie benutzt die günstigste Inputkombination auf beiden Stufen -unter der Unterstellung, daß die Normalkostenpreise p; auf die Dauer den günstigsten Erstellungskosten unter Einschluß des Lohnes für den ärztlichen Arbeitsaufwand nahekommen. Sie holt zudem aus den Mitteleinsätzen das technisch erreichbare höchste Ergebnis heraus. Diese technische oder X-Effizienz ist allerdings insofern eine fragwürdige Komponente von Wirtschaftlichkeit, als ihre Erreichung Mühe und Zeit kostet, eiri X-ineffizientes Verhalten also dem Leistungserbringer und Betriebsleiter zwar einen geringeren Gewinn, dafür einen Zuwachs an anderen Nutzendimensionen erbringen würde, die neben dem pekuniären Einkommen durchaus ebenfalls zu den Zielen des Arztes und des Praxispersonals gehören können. Für den Arzt bedeutet die Forderung nach Kosteneffektivität, wenn sie nur auf pekuniär meßbare Kosten bezogen wird, also eventuell einen gewissen Verzicht auf die erwähnten Nebenziele. Sie beläßt ihm Therapiefreiheit, da ja das erstrebte Ergebnis L * durchaus dem berufsethischen Gebot des höchsten gesundheitlichen Wohls des Patienten entsprechen kann. Er darf nur dabei keine unnötig teuren Einzelleistungskombinationen verwenden und somit zugleich seine Einkommensinteressen mit berücksichtigen. Das angestrebte Leistungsniveau ist aber nicht identisch mit demjenigen, das der wohlinformierte Patient -als Selbstzahler -festlegen würde, selbst wenn bei der Kosteneffektivitätsbemessung seine Opportunitätskosten vom Arzt mit einbezogen werden. Die dem Patienten erwachsenden Kosten werden nämlich nicht abgewogen gegen die erzielte gesundheitliche Besserung; der Arzt ist perfekter Agent des Patienten nur in dessen Rolle als Kranker und nicht als gesamthaftes Entscheidungssubjekt, das neben guter Gesundheit auch andere Ziele anstrebt, deren Erreichung durch die Höhe der Behandlungskosten erschwert wird. Er zieht vielleicht eine wesentlich billigere, wenn auch mit einem kleinen Nebenwirkungsrisiko verbundene Behandlung vor. Darf also eine Berufsethik statt nur die fachliche Inkompetenz des Auftraggebers auszugleichen so weit gehen, daß sie ihn auch in der Setzung seiner Lebensziele bevormundet? Das hieße, von einer materialen Irrationalität des Bürgers auszugehen, um eine meritorische Güterzuweisung zu rechtfertigen. Im Gegensatz dazu ist intensive Aufklärung, auch über die wichtige Rolle von Gesundheit für die gesamte Lebensgestaltung, durchaus nicht als eine unerwünschte Bevormundung anzusehen.17 Für den versicherten Patienten als Individuum stellt sich diese Frage nur hinsichtlich seiner Zeitund Wegekosten. Im übrigen würde er bei vollem Wissen für das medizinisch bestmögliche Ergebnis votieren, auch wenn es 17 Die hier angesprochenen Fragen einer Begründung der Meritorik sind Standardstoff der Finanzwissenschaft, auf die hier verwiesen sei. Ethisch negativ anzumerken ist der damit verbundene Paternalismus. Vgl. etwa: G. Dworkin, Patemalism, The Monist, 56 (1972), S. 6484. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Wirtschaftlichkeit und medizinische Berufsethik 135 nicht kosteneffektiv erbracht wird. Hier ergibt sich wiederum die kollektive Rationalitätenfalle: Tritt jeder einzelne für das medizinische Optimum ein, so kann sich für die Gesamtheit der Versicherten eine Beitragshöhe ergeben, die keiner oder doch nur sehr wenige bereit wären, für ein solches Niveau an Gesundheitsversorgung zu zahlen. Hier enthüllt sich als Fiktion die Behauptung, Versicherung sichere die jeweils indizierte Behandlung, und dies sei die bestmögliche - nur daß Kostenverschwendung sowie Müßiggang und Leerlauf (X-Ineffizienz) in den Gesundheitsbetrieben nicht mitentlohnt werden können. Die Versichertengemeinschaft wird sich also nicht damit begnügen können, die ärztliche Ethik durch ein zusätzliche Mühe verursachendes Gebot kosteneffektiven Disponierens ergänzt zu sehen. Gesamtgesellschaftlich stellt die Realisierung der Minimalkostenkombination bei jeder medizinischen Behandlung die Erfüllung einer der Bedingungen eines Pareta-Optimums dar. Die Erfüllung einer von vielen Optimalbedingungen ist jedoch nur sinnvoll, wenn man alle anderen ebenfalls erfüllt. Wenn die Erfüllung bei der einen oder anderen nicht möglich ist, müssen in der Regel auch alle anderen umformuliert werden.1s Bei Analysen der Kosteneffektivität soll die fehlende Erfüllung annähernd simuliert werden durch Einsetzen von Schattenpreisen bei der Bewertung der Kostengüter, durch die echte Knappheiten wiedergegeben und monopolistische Preisverzerrungen korrigiert werden sollen. Wie weit damit ein Pareta-Optimum angenähert wird, bleibe hier offen; auf jeden Fall können solche Kalküle nicht im Einzelfall durchgeführt werden, sondern nur für standardisierte Behandlungsmethoden,19 also nicht auf der Handlungsebene des einzelnen Arztes. Daraus wird klar, wie schwierig auch die Implementierung eines Gebots der Kosteneffektivität wäre. Sie bestünde in der Empfehlung bestimmter für kosteneffektiv gehaltener Verfahren für die Behandlung bestimmter Gruppen von Krankheitsfällen. Deren Befolgung wäre auch überprüfbar, geriete aber in Kollision mit der Orientierung des Arztes an den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls, auf welche die ärztliche Ethik so stark abstellt. Selbst wenn nun auf diese Weise ein Pareta-Optimum erreicht würde, bezöge es sich aber nur auf die Produktion von Gesundheitsleistungen, nicht jedoch auf eine optimale Kombination aus Gesundheitsgütern und anderen Gütern. Sogar diese letztere ist sozialethisch völlig unzureichend, da das Paretaprinzip der Befürwortung jeder Besserstellung von Personen, so lange sie nicht auf Kosten anderer Personen geht, allenfalls ein notwendiges, aber kein hinreichendes 18 Das hier angesprochene Problem zweitbester Lösungen für Optima ist hinlänglich bekannt. 19 Die Verfahren der Kosten-Effektivitätsanalysezum Zwecke der Maßnahmenbewertung werden im Gesundheitsbereich vielfach angewandt, eben auch gerade bei Entscheidungen über empfehlenswerte Behandlungsverfahren. Vgl. etwa M. S. Thompson und E. E. Fortess, Cost-Effectiveness-Analysis in Health Program Evaluation, Evaluation Review, 4 (1980), S. 549ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
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Zur Grundlegung einer Untemehmensethik: das Unternehmen als moralischer Akteur Von Georges Enderle, St. Gallen Im Unterschied zur allgemeinen wirtschaftsethischen Debatte nimmt die unternehmensethische Diskussion im deutschsprachigen Raum einen noch sehr bescheidenen Platz ein. Daran ändert auch der ansehnliche Sammelband "Unternehmensethik" von Horst Steinmann und Albert Löhr (1991) nichts, der den gegenwärtigen Stand der Diskussion recht gut wiedergibt, zahlreiche wichtige Perspektiven eröffnet, aber auch deutlich macht, was alles noch nicht in den Blick genommen, geschweige denn behandelt und aufgearbeitet wird. Dieses enorme Defizit steht meines Erachtens in scharfem Kontrast zur wachsenden Relevanz, die die Unternehmensethik für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung im ausgehenden 20. Jahrhundert gewinnt. Im folgenden werde ich mich auf die Frage beschränken, ob und inwiefern das Unternehmen als moralischer Akteur zu verstehen ist und welche Konsequenzen sich daraus für eine Unternehmensethik ergeben. Dabei wird in extrem vereinfachender Weise nur von dem Unternehmen die Rede sein, also unter Absehung der außerordentlichen Unterschiede der Unternehmen hinsichtlich ihrer Vielfalt, Größe und Strukturierung.t Ich werde auch zahlreiche Aspekte außer acht lassen, die ich andernorts diskutiert habe (vgl. Enderle 1987, 1989, 1990). Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, daß es sich im folgenden um meta-ethische Überlegungen handelt, die von grundlegender Bedeutung für eine Unternehmensethik sind, aber noch keine normativ-ethischen Aussagen beinhalten. Denn die Frage nach dem Status des moralischen Akteurs ist von der Frage nach dem moralisch guten oder schlechten Agieren· dieses Akteurs zu unterscheiden. Die Statusfrage kann aber nur befriedigend beantwortet werden, wenn die Natur des Agierens und des Akteurs (man könnte sagen die "Handlungsstruktur") in den Blick genommen und die Frage der moralischen Werte und Normen, nach denen sich das Agieren orientiert beziehungsweise orientieren soll, (vorläufig) aus dem Blickfeld ausgeschlossen wird. 1 Die ethische Relevanz dieser Problematik war Hauptthema der Third European Conference on Business Ethics "Business Ethics and Company Size", die vom European Business Ethics Network (EBEN) zusammen mit der Universitii. Commerciale Luigi Bocconi vom 3. bis 5. Oktober 1990 in Mailand durchgeführt wurde. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
144 Georges Enderle Meine Erörterungen gliedern sich in fünf Schritte. Einleitend werden einige Gründe für die Frage nach dem Unternehmen als moralischem Akteur erläutert. Als zweites wird die Grundthese in kurzen Zügen dargelegt. Dagegen werden -als dritteseinige gewichtige Einwände aus ökonomischer und ethischer Sicht eingebracht. In einem vierten Schritt wird versucht, auf diesem Hintergrund die Grundthese zu begründen. Und zum Schluß folgen einige weiterführende Bemerkungen. I. Einführung in die Fragestellung In dem schon erwähnten Sammelband "Unternehmensethik" von Steinmann und Löhr wird ein ganzes Kapitel den Fundierungsproblemen einer Unternehmensethik gewidmet. Doch in keinem der vier Beiträge, die philosophische (Paul Lorenzen), theologische (Eilert Herms), rechtsphilosophische (Rolf Gröschner) und ökonomisch-neoklassische (Rudolf Kötter) Aspekte behandeln, kommt die Frage nach dem Unternehmen als moralischem Akteur zur Sprache. Während sie bei Lorenzen und Gröschner nur unerwähnt bleibt, aber meines Erachtens von deren Ansatz her nicht auszuschließen ist (aus rechtsphilosophischer Sicht ließen sich erhellende Vergleiche mit dem Unternehmen als Rechtssubjekt ziehen), scheinen mir Herms und Kötter schon die Sinnhaftigkeit dieser Fragestellung von vornherein auszuschließen. Für Herms ist der Handlungsbegriff ausschließlich an Individuen gebunden und kann nichtauch nicht in einem analogen Sinnauf Organisationen wie Unternehmen u. a. übertragen werden. Und gemäß Kötter ist das Unternehmen, gut neoklassisch, als Produktionsfunktion zu versteheneine Konzeption, die aus wirtschaftstheoretischer Sicht scharfe Kritik erfahren hat (vgl. u. a. Williamson 1985 und Ricketts 1987) und das Unternehmen nicht als "Akteur" in den Blick nehmen kann. Kötter schreibt: "Sowohl im wirtschaftlichen wie auch wirtschaftswissenschaftlichen Alltag steht man doch vor folgendem Problem: Empirisch zugänglich ist zum einen immer nur das Handeln einzelner Individuen, zum andern sind es Stücke aus dem institutionellen Rahmen, in dem sich dieses Handeln vollzieht." (Kötter 1989, 132). Mir scheint, daß dieses suggestive, auf Plausibilität hinzielen wollende "Doch" nicht zu überzeugen vermag, wenn man die neueren Forschungsergebnisse der Organisationsentwicklung und Organisationstheorie auch nur einigermaßen zu berücksichtigen versucht. Bei Steinmanns Definition von Unternehmensethik2 fällt auf, daß das Unternehmen als Akteur zwar nicht direkt thematisiert, aber indirekt seman2 "Unternehmensethik umfasst alle durch dialogische Verständigung mit den Betroffenen begründeten bzw. begründbaren materialen und prozessualen Normen, die von einer Unternehmung zum Zwecke der Selbstbindung verbindlich in Kraft gesetzt werden, um die konfliktrelevanten Auswirkungen des Gewinnprinzips bei der Steuerung der konkreten Unternehmensaktivitäten zu begrenzen ( Steinmannet al. 1991, 10)." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Untemehmensethik: das Unternehmen als moralischer Akteur 145 tisch angesprochen wird, wenn es heißt: " ... Normen, die von einer Unternehmung zum Zwecke der Selbstbindung verbindlich in Kraft gesetzt werden ... " Bekanntlich kritisiert Peter Ulrich Steinmanns Ansatz und plädiert für eine Unternehmensethik, die als ein "vernunftethisches Bemühen um die kritische Rekonstruktion und Reflexion der gesamten normativen Bedingungen der Möglichkeit vernünftigen Wirtschattens von und in Unternehmen" zu verstehen sei (Ulrich 1991, 204). Dieses Konzept scheint mir wesentlich ein wirtschaftsphilosophisches Konzept zu sein, weil nach den Möglichkeitsbedingungen des Wirtschattens gefragt wird. Es schließt deshalbwenn auch nicht ausgesprochendie Frage nach dem Unternehmen als moralischem Akteur zwar ein, der Vollzug des Agierens des Unternehmens als solchen (also nicht nur die das Agieren ermöglichenden Bedingungen und nicht nur das Agieren des Managements) kann aber auf diese "transzendentalphilosophische" Weise unternehmensethisch nicht in den Blick genommen werden. Dem im Titel seines Aufsatzes postulierten Gegensatz der Unternehmensethik als "Füh~ rungsinstrument oder Grundlagenreflexion" möchte ich entgegenhalten, daß es sehr wohl ein Drittes gibt, nämlich Unternehmensethik als die ethische Problematik der Gesamtheit der Aktivitäten des Unternehmens. Dieser Thematik räumt Artbur Rieb im zweiten Band seiner Wirtschaftsethik (1990), obschon dort hauptsächlich die Fragen der Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen behandelt werden, durchaus Platz ein, so im Abschnitt über multinationale Unternehmen und im Kapitel "Weltwirtschaftlieber Ausblick". Es ist aber zu bedauern, daß in seiner systematischen Diskussion der Wirtschaftssubjekte die Unternehmen fehlen. Den Produzenten, Konsumenten und dem Staat werden ausführliche Erläuterungen gewidmet, während dem Unternehmen nicht einmal ein systematischer Ort zugewiesen wird, von dem aus eine Unternehmensethik entwickelt werden könntegegebenenfalls in einem weiteren Band zur Wirtschaftsethik (vgl. Enderies Besprechung von Richs zweitem Band, Enderle 1990a). Nur am Rande sei schließlich vermerkt, daß die Frage nach dem moralischen Status des Unternehmens in der nordamerikanischen "Business Ethics"- Literatur schon anfangs der 80er Jahre heftig diskutiert wurde (vgl. De George 1982/1990, Donaldson 1982, Donaldson!Werhane 1983, Hanson 1983, Velasquez 1983, Goodpaster 1985, McCoy 1985, Werhone 1985 u.a.; einen guten Überblick geben May 1988 und Maring 1989). Der Vorwurf der Oberflächlichkeit, den manche Europäer den Amerikanern machen, müßte deshalb in Kenntnis des Diskussionsstandes wohl etwas differenziert werden. Obschon also in der deutschsprachigen Literatur die Frage nach dem Unternehmen als moralischem Akteur bisher kaum behandelt wurde, ist sie doch für die Unternehmensethik von grundlegender Bedeutung. Wenn dem Unternehmen der moralische Status abgesprochen wird, ist Unternehmensethik im Sinn einer Ethik des Unternehmens -nicht nur einer Ethik im Unternehmen oder 10 Schriften d. Vereins f. Socialpo1itik 211 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
146 Georges Enderle einer Ethik der Unternehmensleitung -schlechthin nicht möglich. Jegliche Form der Eigenständigkeit des Unternehmens wird bestritten, und die Rede von der sozialen Verantwortung des Unternehmens ist bestensfalls metaphorisches Gerede. Indem jedoch der moralische Status des Unternehmensoder allgemeiner formuliert, der Organisationen -aberkannt wird, wird die Problematik der Wirtschaftsethik auf den Gegensatz von Individuum und Gesellschaft (Gesamtsystem) verkürzt. Dies mag zwar einigermaßen aufgrund der Geschichte der Ethik, die immer auch die jeweiligen geschichtlichen Gesellschaftsstrukturen widerspiegelt, verständlich sein. Während sich traditionsgemäß die Tugendlehren mit dem Sollen des Einzelnen und die Lehren vom Gemeinwohl mit dem der Gesamtgesellschaft befaßten und eine unübersehbare Fülle von Schriften hervorbrachten, wurde die Problematik der Ethik von Organisationen kaum in den Blick genommen, geschweige denn eingehend behandelt -ohne Zweifel aus vielfältigen Gründen, nicht zuletzt deshalb, weil in früheren Zeiten die Gesellschaften unvergleichlich weniger von Großorganisationen geprägt waren als heute. Für die gegenwärtige und zukünftige Problemanalyse scheint mir aber die Reduktion auf den Gegensatz Individuum -Gesellschaft (oder technischer ausgedrückt, auf den Gegensatz Mikround Makroebene unter Vernachlässigung der Mesoebene des Agierens) eine zu einfache, unrealistische und verzerrende Darstellung der Problemtelder zu sein. II. Darlegung der These Wie ist nun das Unternehmen als moralischer Akteur 3 auf der Mesoebene zu qualifizieren? Gibt es im Grunde genommen nur einzelne, zu einem Aggregat zusammengeschlossene Individuen? Oder kann man von einer Gruppe von Personen, die kollektiv handelt, oder gar von einem einzelnen, überindividuellen Subjekt sprechen? Thesenartig möchte ich folgendes postulieren: Einerseits vermag eine bloße Addition oder Aggregation von Einzeltätigkeiten der Individuen dem komplexen und ganzheitlichen Charakter eines Unternehmens nicht gerecht zu werden. Anderseits ist auch die Hypostasierung oder Personifizierung des Unternehmens abzulehnen, weil es keine moralische Person mit Selbstbewußtsein und Willen ist. Daraus folgt, daß in einem analogen, aber nur in einem analogen Sinn, der Gleiches und Ungleiches verbindet, vom Un ternehmen als moralischem Akteur (auf der Mesoebene) gesprochen werden kann. Für das Verständnis des "Handelns" des Unternehmens bedeutet dies, daßneben dem "Handlungsträger"- auch die drei andern, das menschliche Handeln konstitutierenden Elemente der Intention, des Tuns und der 3 Ich ziehe den Begriff "Akt e ur " (Handlungsträger) dem Begriff "Handlungssubjekt" vor, weil mir ersterer weniger zu präjudizieren scheint. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Untemehmensethik: das Unternehmen als moralischer Akteur 147 Wirkung (vgl. Enderle 1989, 179183) auf analoge, aber nur auf analoge Weise auf das Unternehmen angewandt werden können. Aufgrund dieser Überlegungen läßt sich der moralische Status des Unternehmens beziehungsweise die Möglichkeit von Unternehmensethik präzisieren. Das Unternehmen wird als moralischer Akteur und juristische Person begriffen, weil es nicht nur eine rechtliche Einheit, sondern eine produktive und soziale Ganzheit bildet. Als zielorientiertes und zugleich sich selbst organisierendes Gebilde, in dem die Individuen zwar handeln, dessen eigenes "Handeln" aber nicht mit dem Handeln der Individuen voll identisch ist, weist es eine spezifische Eigenständigkeit seines "Handelns" auf und kann darum zu Recht als moralischer Akteur bezeichnet werden. Ausserdem wird postuliert, daß sich die moralische Verantwortung des Unternehmens als solchen nach der Größe seines Handlungsspielraums bemißt. 111. Einwände Gegen dieses Verständnis des Unternehmens als moralischen Akteurs werden zahlreiche Einwände aus unterschiedlichen theoretischen Sichtweisen geltend gemacht. Sie können hier im Rahmen dieses Beitrags nicht vollständig aufgeführt und eingehend erläutert werden. Vielmehr muß ich mich mit einer gewissen Typologisierung einiger wirtschaftstheoretischer und ethischer Einwände begnügen. 1. Bestreitung des Ganzheitcharakters des Unternehmens Das Unternehmen als moralischen Akteur zu verstehen ist nicht möglich, wenn in der einen oder andern Weise die Einheit des Unternehmens als ökonomischer Organisation und dessen Abgrenzbarkeit gegenüber "außen" (was auch immer genauer darunter zu verstehen ist) bestritten wird. Diese Infragestellung kann, grundsätzlich betrachtet, von (mindestens) zwei Seiten her erfolgen. Zum einen wird argumentiert, daß in der heutigen, extrem arbeitsteiligen Wirtschaft eine Vielzahl von Güter-, Arbeits-, Kapitalund anderen Märkten die einzelnen Unternehmen dermaßen überflutet und durchdringt, so daß deren ökonomische Einheit allmählich zersetzt und schließlich aufgelöst wird. Aus dieser Sicht sind Unternehmen keine einheitlichen Akteure, sondern sich stets wandelnde Bündel von unterschiedlichen, zum Teil sogar gegenläufigen Reaktionsmustern, die im wesentlichen von den einzelnen Märkten und nicht von den Unternehmen bestimmt werden. Wenn überhaupt noch von der Einheit und dem Agieren des Unternehmens gesprochen werde, sei dies gänzlich inhaltsleer. (In diese Richtung, wenn auch nicht so extrem, geht der Beitrag von Wilhelm Bierfelder 1990.) 10* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
148 Georges Enderle Eine zweite Infragestellung erfolgt nicht von seiten der Märkte, sondern von seiten der Individuen. Das Unternehmen wird mit dem Unternehmer oder der Unternehmensleitung gleichgesetzt und dessen Einheit als ökonomische Organisation im Grunde genommen auf eine Person beziehungsweise Persongruppe zurückgeführt, was in kleinen und mittleren Unternehmen durchaus eine gewisse Berechtigung haben kann. (Gleichwohl sind auch hier aus analytischen Gründen die Gesichtspunkte des Unternehmers und des Unternehmens gedanklich zu unterscheiden.) Dementsprechend wird die Unternehmensethik -wie beispielsweise bei Alfred Klose (1988) -auf eine Unternehmerethik reduziert. Das Charakteristische an dieser Sichtweise ist nicht, daß die Relevanz der moralischen Verantwortung der Führungskräfte hervorgehoben (zur Führungsethik vgl. u. a. Enderle 1987a), sondern daß das Unternehmen als solches nicht auch als moralischer Akteur begriffen wird. 2. Infragestellung der Zielorientierung des Unternehmens In den beiden folgenden Einwänden wird nicht die Einheit des Unternehmens bestritten, sondern dessen Zielorientierung, sei es, daß ihr eine gewisse Eigenständigkeit oder die Möglichkeit ihrer bewußten Steuerung abgesprochen wird. In neueren französischen Beiträgen zur Unternehmensethik (vgl. Projet 1990) wird hervorgehoben, daß die Unternehmenskultur in Frankreich sehr stark durch ein hierarchisches, von Ingenieuren dominiertes Modell geprägt ist. Von diesem instrumentell-technischen Verständnis her ist denn auch verständlich, weshalb verschiedene französische Autoren davor warnen, dem Unternehmen eine gewisse eigenständige Zielorientierung zuzusprechen. "II parait sage ... de s'en tenir a une conception ,instrumentale' de l'entreprise, en soulignant qu'elle n'est pas de l'ordre des fins maisdes moyens: eile est un moyen particulier, par lequel des acteurs diverssalaries, actionnaires, fournisseurs, clients, collectivites locales, etc. -cherchent a realiser leur propres objectifs dans un compromis permanent entre des interets divers." ( Projet 1990, 5; Hervorhebung durch G. E.) · Während hier das Unternehmen als ein steuerbares, mehr oder weniger "williges Instrument" in den Händen verschiedener Interessengruppen (Individuen und Kollektiven) verstanden wird, tendieren die Vertreter der These der Selbstorganisation dahin, das Agieren des Unternehmens als einen Komplex von im wesentlichen nicht steuerbaren, einzig auf Selbstorganisation beruhenden Prozeßabläufen zu begreifen. Denn die Ordnungen unter Lebens-, nicht Laborbedingungen seien inkommensurabel, und die Ausformung von Ordnungen könnten nur rückwärts, im nachhinein erschlossen, nicht aber zum vornherein gesteuert werden (vgl. Stegmaier 1990; zur Problematik auch Ulrich/Probst 1984 u.a.m.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Untemehmensethik: das Unternehmen als moralischer Akteur 149 Schließlich ist noch ein Ansatz zu nennen, der dem schon erwähnten, "französischen" nahe kommt, aber noch entschiedener die Organisation auf Vereinbarungen zwischen Individuen zurückführt und als "A Social-Contract Theory of Organizations" (Keeley 1988) bezeichnet wird. Wie jede Organisation wird das Unternehmen als eine Menge von vertragsähnlichen Vereinbarungen über soziale Verhaltensregeln verstanden, die die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder spezifizieren. Einerseits mögen diese Vereinbarungen in bezug auf die den Einzelnen zustehenden Rechte und Pflichten sehr unausgewogen, völlig unfreiwillig und instabil sein. Anderseits drücken sie eine faktische Form der Einwilligung aus. Dieses vertragstheoretische Unternehmenskonzept, das an sich nicht normativer Natur ist, aber normativ gefüllt werden kann, unterscheidet sich grundlegend von den Konzepten zielorientierter Organisationen mit zielkonformer Rollenausstattung. Gemäß Keeley gilt: "The general structure of an organization can be outlined entirely in terms of who has what rights to which things." (Keeley 1988, 16) In dieser Sichtweise werden Einheit und Zielorientierung einer Organisation, das heißt in unserem Zusammenhang des Unternehmens, vollständig aufgelöst, so daß die Frage nach dem Unternehmen als moralischem Akteur streng genommen gar nicht mehr gestellt werden kann. (Eine Zielorientierung spricht Keeley offenbar nur den organischennicht auch den menschlichenSystemen zu.) IV. Begründung der These Nachdem ich einige wichtige Aspekte der Problematik des Unternehmens als moralischen Akteurs diskutiert habe, versuche ich nun, die These von vier verschiedenen Ansätzen her zu begründen; dabei handelt es sich freilich nur um eine Begründungsskizze. 1. Aus soziologischer Sicht Zunächst seien aus soziologischer Sicht folgende sechs Beobachtungen (vgl. Geser 1989) aufgeführt, die meines Erachtens für unsere These sprechen: ( a) Unternehmen haben aufgrund ihrer inneren Strukturen und Technologien einerseits und ihrer äußeren Umweltsituationen und Ressourcenabhängigkeiten anderseits eigene Bedürfnisse, Interessen und Ziele, die nicht mit denjenigen von Individuen (Führungspersonen, Eigentümern, Eliten, Mitgliederbasis u. a.) koinzidieren müssen, obschon sie koinzidieren können und dies des öfteren auch tun. (b) Mitglieder aller Hierarchiestufen, die zu Recht "im Auftrag des Unternehmens" handeln, sind durch ihre Handlungen (zum Beispiel Vertragsunterschriften) imstande, die Gesamtorganisation zu binden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
150 Georges Enderle (c) Aus dem arbeitsteiligen Zusammenwirken der Mitglieder emergieren komplexe Makrohandlungen (zum Beispiel Güterproduktionen, Projektausführungen, Vollzugsprogramme), die nur dem Unternehmen als ganzem zugerechnet werden können. (d) Als "juristische Person" ist das Unternehmen Träger selbständiger, rechtlicher Handlungsrechte und Handlungspflichten und verfügt über eine von ihren Mitgliedern (und deren privaten Verhältnissen) unabhängige Existenz. (e) Von der Öffentlichkeit werden Unternehmen als selbständige Akteure aufgefaßt, die ähnlich wie Individuen über bestimmte Personeneigenschaften ("Glaubwürdigkeit", "Zuverlässigkeit" u. a.) verfügen. Sie werden als Adressaten von normativen Zumutungen verstanden, die für die von ihnen verursachten Ereignisse (Bhopal, Schweizerhalle, Tschernobyl u. a.) nicht nur im kausalen, sondern auch im ethischen Sinn Verantwortung trageneine Verantwortung, die wahrgenommen oder nicht wahrgenommen werden kann. (Ob ethische Verantwortung zu Recht oder zu Unrecht zugeschrieben wird, kann soziologisch nicht entschieden werden.) (f) Immer häufiger kommt es in interaktiven Situationen (zum Beispiel beim Abschließen von Verträgen, bei Gerichtsprozessen oder bei öffentlichen Diskursen) vor, daß sich Individuen und Organisationen als Partner gegenübertreten, wobei eine kategoriale Ungleichheit zwischen individuellen und überindividuellen Akteuren festzustellen ist. 2. Aus organisationstheoretischer Sicht Wesentliche Beiträge, das Unternehmen als moralischen Akteur besser zu verstehen, stammen von der Organisationstheorie, wie sie von Lex Donaldson (1985) u. a. vertreten wird. Als Unterscheidungsmerkmal für Org~nisations phänomene nennt er "a set of roles oriented towards securing a goal . .. (An organization) is any social system which comprises the coordinated action of two or more people towards attaining an objective." ( Donaldson 1985, 7). Die Organisationstheorie, die grundsätzlich offen ist für verschiedene Disziplinen (wie Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Statistik usw.), befaßt sich dementsprechend mit formellen und informellen Strukturen und Prozessen von Organisationen und ihrem Verhältnis zu Zielen. Gegenüber dem Vorwurf der "Verdinglichung" von Organisationen macht Donaldson geltend, daß sich ihre Existenzweise wesentlich von der von Menschen unterscheidet; sie besteht nicht in einem Ersatz der Aktivitäten der Individuen, sondern darin, daß diese Individuen in der einen oder andern Form koordiniert miteinander handeln (im gegenseitigen Einverständnis, aus OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01
Unternehmensethik: das Unternehmen als moralischer Akteur 151 Zwang, Gewohnheit etc.). Diese Koordinationsweise ist zwar ursprünglich von Menschen geschaffen, hat aber einen überindividuellen Charakter und betrifft als geschaffene die Organisationsmitglieder gewissermaßen von außen. Auch was den Charakter der Organisationsziele betrifft, scheinen manche Unklarheiten und Verwirrungen vorzuherrschen. Selbstverständlich können Ziele bewußt immer nur von Menschen definiert werden, und Organisationsziele sind von Menschen definiert. Was aber die Ziele zu Organisationszielen macht, ist der Prozeß ihrer Ermächtigung und Institutionalisierung. ("What makes the goals organizational is the process of their authorization and institutionalization." Donaldson 1985, 22) Dieser Prozeß gewährleistet, daß die Ziele, sind sie einmal verstanden und akzeptiert und vielleicht unterstützt durch detaillierte Pläne, den Tod der meisten ihrer Architekten überleben können. "The process of authorization involves the organization giving its legitimacy to the objectives ... This makes the objectives the property of a supraindividual ,entity'. The institutionalization process, similarly, makes the objectives the property of the supra-individual collectivity." (Donaldson 1985 , 22) Die Identifizierung der tatsächlichen Ziele einer Organisation mag oft sehr schwierig sein; sie ist jedoch nicht beliebig, sondern impliziert, daß von den Zielen der Individuen abstrahiert wird. Gewisse Ziele mögen nur schwach autorisiert sein. (Das heißt, es bestehen Inkonsistenzen zwischen den Aussagen der Autoritäten; die Zielbefolgung wird nur zögernd durchgesetzt; mächtige Gruppen verhindern die volle Verwirklichung des Organisationsziels etc.) Oder die Institutionalisierung ist bei weitem nicht vollständig. (Substantielle Abweichungen vom Unternehmensziel werden in gewissen Unterabteilungen toleriert; die Ziele des Topmanagements werden von den Mitarbeitern nur teilweise verstanden; knappe Ressourcen werden gegen, nicht für die Zielerreichung eingesetzt.) Mit andern Worten, Organisationen variieren, empirisch betrachtet, in ihrem Ausmaß der Ermächtigung und Institutionalisierung ihrer Ziele. Diese Phänomene können aber nur verstanden werden, wenn Begriffe wie organisationsmäßige Ermächtigung und In stitutionalisierung, obschon sie das Handeln von Individuen implizieren, Eigenschaften einer überindividuellen Kollektivität ausdrücken; die Einheit der Analyse ist die Organisation, nicht das Individuum. Wenn man sich in der Analyse auf die Organisationsziele konzentriert, werden die unterschiedlichen Präferenzen der verschiedenen Anspruchsgruppen eines Unternehmens und die Prozesse, in denen sie akzeptiert oder zurückgestellt werden, ausgeblendet. Das heißt selbstverständlich nicht, daß deren Pluralität, Widersprüche und gegenseitige Abstimmungen nicht auch untersucht werden können und sollen. Wenn man jedoch die Effektivität einer Organisation beurteilen will, kann man dies nur von deren Zielen her tun (die selbstverständlich auch Ziele der verschiedenen Anspruchsgruppen einschließen können). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-47290-1 | Generated on 2023-01-16 12:43:01