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Westafrika - 1994

Kohnert, Dirk

Abstract

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Kohnert, Dirk Book Part — Accepted Manuscript (Postprint) Westafrika - 1994 Suggested Citation: Kohnert, Dirk (1995) : Westafrika - 1994, In: Hofmeier, Rolf (Ed.): Afrika-Jahrbuch 1994: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Afrika südlich der Sahara, Leske + Budrich, Opladen, pp. 71-78 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/301828 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. 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Budrich, Opladen, 1995: 71 – 78 Westafrika - 1994 Politische Entwicklung Die zusammenbrechende staatliche Ordnung, Gesetzlosigkeit und Verelendung in westafrikanischen Ländern wie Liberia und Sierra Leone bildeten den Hintergrund eines Szenarios drohender Anarchie, das der Politologe Robert Kaplan in einem international vielbeachteten Artikel "The Coming Anarchy" in der Februar-Ausgabe 1994 der US-amerikanischen Zeitschrift The Atlantic Monthly als Menetekel an die Wand malte. Für Kaplan war Westafrika das Symbol einer neuen strategischen Bedrohung Amerikas und Europas durch einen kommenden, sich in vielen Ländern der Dritten Welt ausbreitenden Konflikt zwischen ungehemmtem Bevölkerungswachstum und den immer knapper werdenden natürlichen Ressourcen; dieser Konflikt resultiere in grenzüberschreitender Ausbreitung von Seuchen (AIDS), Gewalt, Kriminalität (Drogenu. Waffenschmuggel) und ungeahnten Fluchtbewegungen der betroffenen Bevölkerung. Diese Entwicklungstendenzen Westafrikas - so Kaplan - mögen der westlichen Welt zur Zeit noch marginal erscheinen, im kommenden Jahrhundert würden sie jedoch weltweit zur Geltung kommen und kulturelle, religiöse und rassistische Konflikte auslösen, die einen gravierenden destabilisierenden Einfluß selbst auf die USA haben würden. Kaplans stark von einer mechanistischen malthusianischen Doktrin beeinflußte geopolitische Einschätzung war in ihren Grundzügen nicht neu; bemerkenswert war eher sein Ansatz, gerade Westafrika als Negativ-Beispiel zu nehmen, wo sich angeblich - wie in einem Mikrokosmos - bereits das Schicksal des Restes der Dritten Welt abzeichnet. Sowohl seine Theorie als auch die daraus abgeleitete Forderung nach einer strategischen Umorientierung der USA und ihrer Verbündeten, die vom US State Department bis hin zu europäischen Militärkreisen - auf der Suche nach neuen Aufgabenfeldern - Anklang fand (Wahrung europäischer Sicherheitsinteressen durch "KonfliktManagement" in der Dritten Welt), blieben nicht ohne Widerspruch. Tatsächlich gibt es keinen nachweisbar unausweichlichen "natürlichen" Teufelskreis von schnellem Bevölkerungswachstum, Umweltzerstörung, Verelendung, Konflikt und Anarchie. Der Zusammenbruch des staatlichen Gewaltund Abgabenmonopols und die Verelendung der Masse der Bevölkerung, beispielsweise in Sierra Leone, Liberia oder Nigeria, beruht keineswegs auf dem Mangel an natürlichen Ressourcen pro Kopf der Bevölkerung. Hauptverantwortlich dafür ist vielmehr "schlechte Regierungsführung", d.h. Fehlplanung, Ausbeutung und Unterdrückung der Bevölkerung durch eine kleine Schicht korrupter machtlüsterner Autokraten, die in der Zeit des Kalten Krieges über Jahrzehnte hoffiert oder sogar in den Sattel gehoben wurden von den gleichen westlichen Geberstaaten, die sich jetzt bedroht fühlen. Auf einer internationalen Konferenz über "Korruption, Demokratie und Menschenrechte in Westafrika" im September in Cotonou, organisiert vom Africa Leadership Forum und Transparency International (mit finanzieller Unterstützung durch die EU), betonten Staatspräsident Soglo (Benin) und Nigerias ehemaliger Staatschef General Olusegun Obasanjo in ihren Eröffungsreden, daß die Afrikaner selbst zwar die Hauptverantwortung für die Bekämpfung von Korruption und Menschenrechtsverletzungen trügen, daß aber Bestechung immer zwei Seiten habe; zumindest in Bezug auf die grande corruption sitze auch jeweils ein Entscheidungsträger auf der Gegenseite, in Europa, Asien oder Nordamerika, der für Bestechung, Verschwendung von Ressourcen (z.B. Fehlplanung durch schlechte Berater und ungeeignete Entwicklungsprojekte) oder "Stellvertreter-Kriege", kurz die Hauptursachen politischer Instabilität, Wirtschaftskrise und Verelendung in Westafrika mitverantwortlich sei. Korruption sei im übrigen keineswegs angelegt in der traditionellen afrikanischen Kultur, wie manche glauben machen wollten. Weil Vetternund Pfründenwirtschaft die Regierenden 2 dazu verleiteten, ihre Macht unter Mißachtung der Menschenrechte immer weiter zu zentralisieren, hingen Bekämpfung von Korruption und der Einsatz für Demokratisierung sowie Dezentralisierung von Entscheidungsmacht unmittelbar zusammen. Dieser Demokratisierungsprozeß machte allerdings nicht die zu Beginn der demokratischen Erneuerung (ab 1990) erhofften Fortschritte. In Benin, das immer noch als Modell der Demokratisierung in Afrika gilt, wurde deutlich, daß die Opposition gegen die herrschende Regierung nicht notwendigerweise dem Wunsch nach mehr Demokratie entspricht. In Togo gelang es dem Autokraten Eyadéma durch eine Politik des Staatsterrors gegen Oppositionelle und Spaltung der Opposition, praktisch alle Errungenschaften der souveränen Nationalkonferenz von 1991 wieder rückgängig zu machen; ausländische Geber, wie Frankreich, die EU oder Deutschland, waren in diesem und anderen Fällen nur zu gerne bereit, die gerade gefaßten hehren Grundsätze der Demokratisierungshilfe und der politischen Konditionierung der Entwicklungszusammenarbeit (Discours de La Baule für die Frankophonie; für Deutschland s. z.B. Zehn Leitlinien der Botschafterkonferenz von Accra vom 20.5.93) aus opportunistischen Gründen zurückzustellen. Double-talk gab es nicht nur auf Seiten afrikanischer Führer, die sich mit Lippenbekenntnissen zur Demokratisierung (Côte d'Ivoire, Togo, Guinea, Mali, Niger) zusätzliche Zugeständnisse bei der Umschuldung und Entwicklungshilfe erkauften, sondern auch in den Reihen der Geber, z.B. der ehemaligen Kolonialmächte Frankreich und Großbritannien; letzteres verurteilte zwar wortreich die Militärdiktatur Abachas, lieferte aber weiterhin Waffen nach Nigeria, und Frankreich nahm am 17.9. sogar offiziell die 1993 ausgesetzte Militärhilfe für Togo wieder auf. Sicherlich hat es auf dem Gebiet der Demokratisierung unbestreitbare Fortschritte gegeben: innerhalb Westafrikas sind - abgesehen von Gambia, Liberia, Sierra Leone und Nigeria - zumindest formell alle Staaten zu Mehrheitsparteisystemen mit freien Wahlen übergegangen, die Regierungssysteme von Burkina Faso, der Côte d'Ivoire, Guinea und Togo kann man allerdings allenfalls als von oben "angeordnete" Demokratien bezeichnen; die freie Meinungsäußerung und oppositionelle Tätigkeit sind in der Praxis erheblich eingeschränkt. Auch die Menschenrechte werden selbst in manchen "demokratischen" Staaten (allen voran Togo) - ganz zu schweigen von Nigeria, Liberia, Gambia oder Sierra Leone - noch mit Füßen getreten. Auf der 15. Sitzung der Afrikanischen Menschenrechtskommission (African Commission on Human and Peoples_ Rights) in Banjul (Gambia; v. 18.-27.4.), zeigte sich wieder einmal die Ohnmacht dieser 1986 gegründeten Institution, deren Ineffizienz wegen mangelnder Unterstützung durch die Mitgliedsstaaten und fehlender Sanktionsmacht offenkundig ist. Die Konferenzteilnehmer forderten daher die Einrichtung eines afrikanischen Gerichtshofs zur Durchsetzung der Empfehlungen der Kommission bei Verletzungen der Menschenrechte; über die Modalitäten, wie personelle Zusammensetzung, Standort und Finanzierung, war man sich allerdings auch hier nicht einig, ein Grund, warum man die Entscheidung darüber erst einmal an eine Arbeitsgruppe auslagerte. Der Tuaregkonflikt in Mali und Niger dauerte an. Anders als bei anderen sogenannten "ethnischen Konflikten" in Afrika war dieser Konflikt wesentlich bestimmt durch die Migrationsproblematik und ein ausgeprägtes Nationalbewußtsein. Die Tuareg verstanden sich selbst nicht nur als Tuareg sondern auch als Malier oder Nigrer, die jeweils unabhängig voneinander operierten. In Mali realisierten sich die Hoffnungen auf eine Beilegung des Konfliktes im Rahmen des 1993 unterzeichneten "Nationalpaktes" nicht. Das lag u.a. daran, daß die verschiedenen TuaregGruppierungen unter sich zerstritten waren und sich gegenseitig bekämpften und außerdem die Zusammenstöße mit Regierungstruppen sowie mit den im Mai gegründeten privaten "Selbstschutzbewegungen" anderer Ethnien (Songhai) eskalierten. Die Tuareg-Rebellen bemängelten, daß nur ein Viertel ihrer integrationswilligen Kämpfer in die reguläre Armee aufgenommen wurden und die versprochen Entwicklungshilfeprojekte auf sich warten ließen. Die nomadische Bevölkerung fand weder bei den Rebellen noch bei der Armee Schutz, und die seßhafte schwarze Zivilbevölkerung verstand die Vereinbarungen des Nationalpaktes als ungerechtfertigte Bevorzugung der Nomaden, gegen die sie sich mit Gewalt zur Wehr setzte. In Niger begannen Anfang 1994 Verhandlungen zwischen den Tuareg-Rebellen und der Regierung, die im Oktober in der Unterzeichnung eines 3 vorläufigen Friedensabkommens in Ouagadougou mündeten. Ob diesem Abkommen ein ähnliches Schicksal bestimmt ist wie dem "Nationalpakt" der Tuareg in Mali bleibt abzuwarten (s. Länderartikel Mali und Niger). Bürgerkriege und ethnische Konflikte lösten nach Angaben des UNHCR eine Fluchtwelle ungeahnten Ausmaßes in Westafrika aus: die Anzahl der Flüchtlinge und Vertriebenen stieg innerhalb von fünf Jahren in den 16 westafrikanischen Staaten um das 70-fache von 20 000 (1989) auf 1,4 Mio (1994) an. Die Hälfte davon (700 000) waren Liberianer, von denen 400 000 in das benachbarte Guinea und 245 000 in die Côte d'Ivoire flüchteten. Der 1990 begonnene Bürgerkrieg in Sierra Leone veranlaßte bisher 200 000 Menschen zur Flucht; der staatlich sanktionierte Terror in Togo vertrieb ca. 300 000 Togoer ins benachbarte Benin und Ghana; die Rebellion der Tuareg in Mali und Niger löste eine Fluchtbewegung von ca. 100 000 Personen aus; blutige ethnische Konflikte in Nord-Ghana führten 1994 zur Vertreibung von ca. 130 000 Menschen; Senegal und Mali nahmen ca. 70 000 Mauretanier auf, die 1989/90 von deren Regierung verjagt worden waren etc. Zwar hatten benachbarte afrikanische Länder die Hauptlast der Versorgung der Flüchtlinge zu tragen, eine nicht unbeträchtliche Zahl floh aber auch nach Übersee, insbesondere in die USA und nach Europa. In Deutschland beantragten 1994 - trotz der rigiden Präventivmaßnahmen der ab 1993 gültigen neuen Asylgesetzgebung - offiziell knapp 10 000 Schwarzafrikaner Asyl auf Grund politischer Verfolgung in ihrem Heimatland. Flüchtlinge aus westafrikanischen Ländern, wie Togo (3.488), Liberia (904) und Nigeria (838) stellten den Löwenanteil. Viele Flüchtlinge wurden als "Wirtschaftsflüchtlinge" gleich wieder abgeschoben. Die ungewöhnlich starke Zunahme togoischer Flüchtlinge gegenüber dem Vorjahr, trotz der verschärften Einreisekontrollen im Rahmen des Schengener Abkommens, die sicherlich auch, aber nicht nur durch "Fluchthelfer" mit vorrangig ökonomischen Motiven verursacht worden war, veranlaßte Bundesinnenminister Kanther auf Empfehlung des Auswärtigen Amtes ,für Togo und vier benachbarte Staaten (Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Niger) ab 07.12. die Visumpflicht einzuführen; der Flüchtlingsstrom riß daraufhin ab; ohnehin wurden im Durchschnitt im Jahre 1994 nur 8% der togoischen Asylbewerber in Deutschland anerkannt. Im Falle Nigerias lag die Anerkennungsquote sogar unter 1%; hier waren die Auswirkungen der Asylgesetzgebung besonders drastisch spürbar: der Zustrom nigerianischer Asylbewerber sank von der Rekordhöhe von 10 500 im Jahre 1992 auf 1.983 (1993) und 838 (1994); gemäß der Einschätzung der deutschen Botschaft in Lagos handelte es sich bei über 80% der Asylbewerber "nur um Wirtschaftsflüchtlinge". Der zunehmende Rassismus gegenüber Afrikanern in verschiedenen europäischen Ländern, u.a. in Frankreich und Deutschland, begann auch in den afrikanischen Heimatländern offizielle Proteste zu wecken. So legte am 12.9. der nigerianische Botschafter in Bonn eine offizielle Protestnote vor, in der er Aufklärung über das "Verschwinden" von 23 Nigerianern, die seit 1989 von der deutschen Polizei inhaftiert wurden, verlangte. Das Auswärtige Amt und der Bundesinnenminister wiesen Anschuldigungen des Fehlverhaltens deutscher Behörden in scharfer Form zurück. Die nigerianische Regierung und Menschenrechtsgruppen im Inund Ausland zeigten sich allerdings wenig überzeugt von den eher dürftigen Erklärungen deutscher Behörden über die Todesursache der zumeist in Abschiebehaft verstorbenen Nigerianer. Der Fall eines nigerianischen Abschiebehäftlings, der bei seiner Abschiebung am 31.8. auf dem Frankfurter Flughafen wahrscheinlich an einer Überdosis eines gewaltsam injizierten Beruhigungsmittels starb, erregte international Aufsehen ebenso wie die im August bekannt gewordenen rassistischen Übergriffe von Polizeibeamten gegenüber Afrikanern in Hamburg und Berlin. Sozio-ökonomische Entwicklung Die Folgen der Abwertung des F CFA um 50% (beschlossen am 11.1.94, gültig ab 12.1.94) waren das alle anderen Probleme überschattende Thema im Bereich Wirtschaft und Gesellschaft Westafrikas. Alassane Ouattara, ehemaliger Ministerpräsident der Côte d'Ivoire und ab 1.7.94 stellvertretender Generaldirektor des IWF, gab ein Jahr nach der Abwertung eine erste vorsichtig positive Bilanz: Das Wirtschaftwachstum in den meisten der 14 betroffenen Mitgliedsstaaten der CFA-Zone hatte sich wieder erholt und verzeichnete positve Zuwachsraten (+2% im Durchschnitt). Die Gesamtimporte der Region sanken um voraussichtlich 10-15% und entlasteten damit die Zahlungsbilanz, zumal die 4 Importpreise sich trotz der abwertungsinduzierten Preissteigerungen wegen heruntergesetzter Zollund Abgabensätze sowie verstärkter Konkurrenz mit heimischen Produkten nicht verdoppelten. Die positiven Auswirkungen der Abwertung auf den innerafrikanischen Regionalhandel lösten praktisch über Nacht auch das Problem des Dumping von EU-Fleischexporten auf den Märkten Westafrikas: durch die Abwertung und die gleichzeitige Reduzierung der Exporterstattung der EU um 27,6% stieg beispielsweise in der Côte d'Ivoire der Import von Lebendvieh aus dem Sahel um 42%, der Import von EU-Gefrierfleisch sank um 34%, die Rinderpreise in Burkina stiegen um 50% und allein die registrierten Exporte an Schlachtrindern aus Burkina nahmen um 116% zu. Von den rund 50 000 t EU-Rindfleisch, die zwischen 1991 und 1993 mit verheerenden Effekten für die nomadischen Viehhalter in Mali oder Burkina nach Westafrika exportiert worden waren, stammten rund 55% aus Frankreich und den Niederlanden. Es blieb zu hoffen, daß die Abwertung auch die gleichermaßen negativen Effekte des Dumpings von EU-Gefrierfischimporten nach Westafrika lösen werde. Auch die Staatsausgaben für die Gehälter im Öffentlichen Dienst und die abwertungsbedingte Inflation konnten in Grenzen gehalten werden (Gehälter +10-15%; Preise um bis zu +40% in den meisten Mitgliedsländern); die gefürchteten "Brotaufstände" im Gefolge der Inflation blieben weitgehend aus. Fluchtkapital kehrte nach der Abwertung in unerwartet großem Ausmaß wieder zurück. Die beiden Zentralbanken der CFA-Zone verfügten Ende des Jahres über eine Liquiditätsschwemme von 900 Mrd. F CFA (ca. 3 Mrd. DM), die wegen der hohen Zinsen und der geringen zu erwartenden Rendite von Investitionen allerdings keine Kreditnehmer fanden. Zu den "Musterschülern" der Abwertung zählten die Côte d'Ivoire, Mali, Burkina Faso und Benin; auch Senegal konnte nach einigen Anlaufschwierigkeiten verlorengegangenes Terrain wiedergewinnen. Niger war, trotz der Streichung der Hälfte seiner Auslandsschulden, das einzige westafrikanische Land, das - ebenso wie die zentralafrikanischen Länder (außer Gabun) - überwiegend negative Effekte und große finanzielle Probleme zu verzeichnen hatte, obwohl die internationale Gebergemeinschaft erhebliche Hilfestellung zur Abfederung der negativen Abwertungsfolgen geleistet hatte. Allein die multilateralen Geber (IWF, Weltbank, EU, AFDB) verzehnfachten ihr Engagement für die Zone 1994 gegenüber dem Vorjahr auf mehr als FF 12 Mrd., und auch Frankreich trug mit zusätzlichen FF 4,5 Mrd. sowie einem Schuldenerlaß von FF 25 Mrd. zur Abfederung der Abwertung bei. Der IWF führte das schlechte Abschneiden der zentralafrikanischen Länder hauptsächlich auf mangelnde Reformbereitschaft im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme zurück; er ließ auch keinen Zweifel daran, daß der schwierigste Teil, die zweite Phase der abwertungsbedingten Strukturanpassung, erst noch zu bewältigen sei, und daß die internationale Gebergemeinschaft keine Geschenke zu vergeben habe. Der IWF wollte bereits versprochene Anpassungshilfen erst auszahlen, wenn die - besonders für die städtische Bevölkerung - schmerzhaften Strukturreformen auch tatsächlich in Angriff genommen worden wären. Insbesondere gelte es, die Zahl der Staatsbediensteten weiter abzubauen, staatliche Preiskontrollen und Protektionismus zu beseitigen. Für die unterschiedliche Bewältigung der Abwertungsfolgen in Westund Zentralafrika waren aber auch externe Faktoren verantwortlich. Regional gesehen hatten die Nachbarn Nigerias am meisten mit den Schwierigkeiten der Abwertung zu kämpfen, weil die schlechte Wirtschaftslage in diesem Land über die Grenzen hinweg noch zusätzliche Belastungen auf der Nachfrageseite hervorriefen, die die Inflation (z.B. in Benin) weiter anheizten. Die Sahelländer profitierten dagegen umgekehrt von außergewöhnlich guten Witterungsbedingungen und erwarteten eine Rekordernte von etwa 10 Mio. t Getreide, ein Produktionsergebnis, das um ca. 20% über dem Jahresdurchschnitt der letzten sieben Jahre lag. Dies hatte stabilisierenden Einfluß auf das Nahrungsmittelangebot und die Preise und konnte so die zurückgeschraubten Getreideimporte ausgleichen. Die Einschätzung der Abwertungsfolgen wich zudem - je nach Standpunkt und Interesse der Betroffenen - stark voneinander ab. Die WHO und UNESCO betonten anläßlich einer Bestandsaufnahme in Genf (21.-24.2.95) die negativen Auswirkungen der Abwertung auf die Armen sowie auf den Gesundheitsund Ausbildungssektor. Gemäß deren Analysen fiel der durchschnittliche Lebensstandard zumindest der Stadtbewohner der insgesamt ca. 80 Mio. Menschen zählenden CFAZone; selbst im "Modellfall" der Côte d'Ivoire mußte z.B. ein Viertel der Bevölkerung Abidjans die Zahl der täglichen Mahlzeiten reduzieren. Da ca. 90% der konventionellen Medikamente der CFA-Zone 5 importiert wurden und deren Preise sich praktisch über Nacht verdoppelten, waren nun - wie weitere Fallstudien aus Benin zeigten - die Armen effektiv vom Gesundheitsdienst des formellen Sektors ausgeschlossen. Die WHO bemängelte zusätzlich, daß die betroffene Bevölkerung in keiner Weise auf diese negativen Folgen der schon seit langem absehbaren Kursanpassung des F CFA vorbereitet worden war. Auch etwa 11 000 der insgesamt 45 000 in der CFA-Zone lebenden Franzosen sahen dort nach der Abwertung kein Auskommen mehrund verließen ihre jeweiligen Gastländer. Kritische afrikanische und französische Wissenschaftler und Politiker merkten außerdem an, daß die inflexible Durchführung der Abwertung (einheitliche feste Abwertungsrate) nicht den unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedsländern Rechnung getragen habe; man habe die Chancen einer afrikanischen Lösung vertan, weitere Folge-Abwertungen seien unausweichlich, wenn man keine flexiblen Wechselkurse einführen oder gar die CFA-Zone mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Währung aufgeben wolle. Gemäß einer im November vorgelegten Studie der OECD und des Club du Sahel über die Langzeit-Entwicklungsperspektiven Westafrikas hat die Region zwischen 1970 und 1992 von einem Netto-Kapitaltransfer (überwiegend offizielle Entwicklungshilfe (ODA)) in Höhe von $ 50 Mrd. (in konstanten Preisen, 1990) profitiert, was 3-4% des kumulierten BIP entspricht. Die Bandbreite der Netto-Transfers pro Kopf der Bevölkerung in der Region schwankte allerdings stark zwischen maximal $ 100 pro Jahr (1978) und einem negativen Saldo von $ -21 (1985). Insgesamt gesehen hat die internationale Gebergemeinschaft damit den armen Staaten Westafrikas in den letzten drei Jahrzehnten mehr Entwicklungshilfe angedeihen lassen als allen anderen Regionen der Dritten Welt. Obwohl Afrika südlich der Sahara in der Periode 1970-92 mit 3,9% bereits höhere Wachstumsraten der ODA zu verzeichnen hatte als der Durchschnitt der Dritten Welt, profitierte Westafrika signifikant stärker mit jährlichen Steigerungsraten von 11%; die Hälfte der Gelder floß an die Sahelländer, die am stärksten begünstigt wurden, und zwar in Reaktion auf die Folgen der Sahel-Dürre - besonders stark ab 1975: die Entwicklungshilfe pro Kopf der Bevölkerung betrug hier je nach Jahr (1970-92) $ 35 bis $ 55. Die Hilfe pro Kopf nahm in den Sahelländern auch schneller zu (um 200% zwischen 1970 und 1990, von $ 25 auf $ 69) als im Durchschnitt Westafrikas (50%). Die Entwicklungshilfe spielte daher eine immer entscheidendere Bedeutung für wirtschaftliche und politische Stabilität dieser Region, sie war aber auch die Quelle von Pfründen für die Entscheidungsträger, die über die Verteilung der Gelder wachten. Seit 1984 überstieg die ODA in den Sahelländern selbst die Exporterlöse; sie finanzierte 90% der Investitionshaushalte der Sahelstaaten und immerhin noch 60% der Investitionshaushalte der Côte d'Ivoire oder Kameruns. Nur Nigeria bildete eine Ausnahme; wegen seiner relativ vorteilhaften Ressourcenausstattung und der immensen Kapitalflucht zwischen 1970 und 1992 war hier die Hilfe pro Kopf eher unbedeutend und der Netto-Kapitaltransfer meistens negativ. Angesichts des starken Bevölkerungswachstums in dieser Region (2,8% - 3%), das die Bevölkerung Westafrikas innerhalb der nächsten Generation auf ca. 400 Mio. anwachsen lassen wird, angesichts weiter zunehmender Verschuldung sowie der sich abzeichnenden "Gebermüdigkeit", erscheint selbst diese beeindruckende Hilfeleistung der vergangenen Jahrzehnte nur als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Mehr als je zuvor stehen die Völker Westafrikas vor der Notwendigkeit, ihre Entwicklung in die eigenen Hände zu nehmen. Ein erster wesentlicher Schritt dazu ist die Demokratisierung bzw. Liberalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Ablösung der autokratischen, korrupten oder ineffizienten Entscheidungsträger auf allen Ebenen des Öffentlichen Dienstes, vom Staatschef bis zum Distriktchef, die einer unproduktiven Verwendung der Staatseinnahmen Vorschub leisten (z.B. in Nigeria, Liberia, Sierra Leone und Togo). Die Unterstützung der in vielen Ländern Westafrikas schon seit Jahrzehnten vorhandenen -aber bisher von inund ausländischen Machthabern unterdrückten - populistischen politischen Bewegungen "von unten" bei der Demokratisierung und Dezentralisierung von Entscheidungsmacht sollte zukünftig zu den vorrangigen Aufgaben der Entwicklungshilfe zählen. Regionalorganisationen Die zwischenstaatlichen Beziehungen innerhalb Westafrikas wurden weiterhin belastet durch die seit Jahren schwelenden Bürgerkriege in Liberia und Sierra Leone, durch separatistische Bewegungen in der Casamance (Senegal), durch die Konflikte im Siedlungsgebiet der Tuareg (Mali, Niger), Grenzkonflikte 6 zwischen Nigeria und Kamerun und die Auswirkungen dieser Konflikte auf die Nachbarstaaten (Grenzübergriffe, Flüchtlingsströme; s. dazu Länderartikel). Die ECOWAS versuchte im Rahmen ihrer von Nigeria dominierten Friedenstruppe ECOMOG weiterhin vergeblich, den Liberiakonflikt zu lösen. Das 17. Gipfeltreffen der ECOWAS in Abuja (Nigeria) Anfang August wurde überschattet von drei Problembereichen: erstens, den immer wieder enttäuschten Bemühungen der Staatschefs um die Lösung des Liberiakonfliktes; zweitens, dem offensichtlich abnehmenden Interesse der frankophonen Staaten, die mit der Gründung der UEMOA am 30.01. eine Konkurrenzorganisation zur ECOWAS geschaffen hatten, und schließlich den chronischen finanziellen Problemen der Organisation. Viele der frankophonen Staatschefs glänzten daher durch Abwesenheit oder entsandten nur Vertreter der "zweiten Garnitur", wie z.B. der togoische Staatschef Eyadéma, der seinen gerade von ihm - gegen den Willen der Opposition ernannten - Ministerpräsidenten Kodjo entsandte. Der Versuch des scheidenden Vorsitzenden der ECOWAS, Staatspräsident Soglo (Benin), die Mitglieder davon zu überzeugen, daß die UEMOA nicht als Konkurrenzorganisation sondern als Ergänzung der ECOWAS geplant worden sei, gelang nur unvollkommen. Mit der Wahl von Jerry Rawlings gelangte zum ersten Mal in der Geschichte der ECOWAS ein ghanaischer Staatschef an die Führungsspitze. Sein Finanzminister Kwesi Botchwey übernahm den Vorsitz des Ministerrates. Diese Wahl von zwei Ghanaern in die Führungsspitze sollte wohl auch ein Zeichen setzen in der Hoffnung, daß sich das "ghanaische Wirtschaftswunder" auf die ECOWAS übertrage. Das Gipfeltreffen wurde mit einer Auslieferungs-Konvention zur Regelung der Ausweisung bzw. Auslieferung von polizeilich gesuchten Staatsbürgern anderer ECOWAS-Staaten sowie der Unterzeichnung eines Protokolls zur Einrichtung eines ECOWAS-Parlaments abgeschlossen. Auf der 36. Sitzung des ECOWAS-Ministerrates in Lomé (15.-17.12.) stand die Lösung der drängenden finanziellen Probleme im Vordergrund; der Gesamthaushalt der Organisation in Höhe von $ 12 Mio. konnte nur unter der Vorgabe beschlossen werden, daß das hohe Defizit von $ 732 500, das vornehmlich wegen fehlender Beitragszahlungen säumiger Mitglieder entstanden war, ausnahmsweise aus dem Kapitalstock beglichen wurde. Im Zuge der Abwertung des F CFA beschlossen die sieben Staatschefs des frankophonen Westafrika (Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mali, Niger, Senegal, Togo) gleichzeitig die Gründung einer Wirtschaftsund Währungsunion (Union Economique et Monétaire Ouest Africaine, UEMOA), die offiziell am 30.1. in Ouagadougou, dem Sitz der Organisation, installiert wurde. Der UEMOA-Vertrag trat nach Ratifizierung durch die einzelnen Mitgliedsländer am 1.8. in Kraft. Ziel der UEMOA war, die Ressourcen des frankophonen Westafrika in einer schlagkräftigen Organisation zu bündeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Franc-Zone ausgerichtet ist und den gewachsenen speziellen Beziehungen zur ehemaligen Wirtschaftsund Währungszone der Kolonialmacht Frankreich (A.O.F.) Rechnung trug; sie stellte somit die Nachfolgeorganisation der CEAO (Communauté Economique de l'Afrique de l'Ouest; am 15.3. formell aufgelöst) und der UMOA (Union Monétaire Ouest Africaine) dar, die aufgelöst wurden, um ineffektive Parallelstrukturen zu vermeiden. Allerdings befürchteten die anglophonen Staaten Westafrikas - sicherlich nicht zu unrecht -, daß damit die Konkurrenz um vorhandene und zukünftige Mittel und Machtpostionen mit den übrigen ECOWAS-Staaten (z.B. in Bezug auf die von der ECOWAS geplante westafrikanische Währungsunion) bereits im Keime angelegt war. Die UEMOA diente den frankophonen Staaten gleichzeitig - zusammen mit der BCEAO (Banque Centrale des Etats d'Afrique de l'Ouest) und der BOAD (Banque Ouest-Africaine de Développement) als Koordinierungsund Finanzierungsinstanz für die laufenden Bemühungen einer stärkeren regionalen Kooperation und Strukturanpassung. Die enge Zusammenarbeit mit dem IWF, der Weltbank und Frankreich, die die UEMOA von Anbeginn an mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausstatteten, sollte deren Erfolg gewährleisten . Der Senegalese Ousmane Seck wurde von den Mitgliedsregierungen auf vier Jahre zum Präsidenten der UEMOA ernannt und vertrat gleichzeitig sein Land in der Kommission der UEMOA. Die Kommission, besetzt mit je einem Kommissar (ernannt für eine Amtszeit von sechs Jahren) der sieben Mitgliedsstaaten, stellte praktisch die Exekutive der Organisation dar. Daneben wurde die UEMOA noch mit einem Rechnungsund Gerichtshof als Judikative ausgestattet; der Gerichtshof unter der Leitung des Beniners Yves Yéhouessi sollte nicht nur in Streitfragen unter den Mitgliedsstaaten Schiedsgerichtsfunktion übernehmen, sondern räumte auch allen juristischen und natürlichen 7 Personen, die sich durch Aktivitäten der UEMOA beeinträchtigt fühlen, ein Klagerecht ein. Die BCEAO kündigte im September die Einführung neuer fälschungssicherer CFA-Geldscheine an. Am 31.10. traten in Kara (Togo, der Heimatstadt Eyadémas) zum ersten Mal seit elf Jahren die Staatsoberhäupter des Conseil de l'Entente (CE) wieder zusammen. Diese älteste Regional-Organisation Afrikas war 1959 auf Initiative des am 7.12.1993 verstorbenen ivorischen Staatspräsidenten HouphouetBoigny von Benin, Burkina, Côte d'Ivoire und Niger mit dem Ziel gegründet worden, die alten Kolonialstrukturen dieser benachbarten Staaten auch nach der Unabhängigkeit weiterzuentwickeln; 1966 trat auch Togo diesem Pakt bei. Wohl nicht zuletzt, weil auch hier Parallelstrukturen mit der 1959 bzw. 1973 gegründeten UMOA und CEAO entstanden waren, hatte der CE einen langen Dornröschenschlaf gehalten, aus dem er nun vor allem aus politischen Gründen wiedererweckt wurde. Insbesondere der togoische Staatschef Eyadéma wollte dadurch im Inund Ausland seinen zweifelhaften Ruf als Diktator und Unterdrücker der Menschenrechte in Togo wieder aufbessern; er wurde denn auch einstimmig zum Präsidenten des Rates gewählt. Die anwesenden Staatschefs überprüften insbesondere regionale Sicherheitsprobleme und das bestehende 1986 ausgearbeitete militärische Beistandsabkommen, das wegen der damaligen Opposition des burkinabischen Staatschefs Thomas Sankara bisher nicht in Kraft getreten war. Das 11. Gipfeltreffen der CILSS endete am 22.4. in Praia (Kap Verde) mit der Unterzeichnung eines Abkommens, das die Zielsetzung der Organisation um die Bereiche Regionale Integration, Umweltschutz und Nahrungsmittelsicherung ausweitete; außerdem beschloß man, das Personal in der Verwaltungszentrale in Ouagadougou von 106 auf 30 abzubauen. Für die Programme der CILSS erwartete man zukünftig Direktfinanzierung durch externe Entwicklungshilfe; die Mitgliedsländer sollten nur noch die Funktionskosten tragen. Dirk Kohnert Chronologie Westafrika 1994 03.01. Grenzkonflikt Nigeria-Kamerun 10.01. Finanzielle Sanierung der Air Afrique durch 11 Mitgliedsländer in Dakar 11.01. Unterzeichnung des UEMOA-Vertrages in Dakar 27.02. Politische Intervention Frankreichs in den Grenzkonflikt Nigeria-Kamerun 11.03. Treffen der Außenminister Nigerias und Kameruns in Yaounde 15.03. Auflösung der CEAO als Vorgängerorganisation der UEMOA 24.03. 8. Gipfeltreffen der CBLT 31.03. Amtseinsetzung des neuen Gouverneurs der BCEAO, Konan Banny 31.03. Beschwerde Kameruns beim Internationalen Gerichtshof im Grenzkonflikt mit Nigeria 22.04. 11. Gipfeltreffen der Mitgliedsländer der CILSS in Praia 03.-06.08. 17. Gipfel der ECOWAS in Abuja 01.08. UEMOA-Vertrag ratifiziert 24.08. Konferenz über Tuareg-Problem in Bamako 31.10. Treffen der Staatschefs des Conseil de l'Entente in Kara (Togo) 15.-17.12. Ministerrats-Sitzung der ECOWAS in Lomé Verzeichnis regionaler Organisationen: (1) Accord de Non-Agression et d'Assistance en Matière de Defense (ANAD), gegründet: 1979; 7 frankophone westafrikanische Mitgliedstaaten: Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, (Benin, Beobachterstatus); Vorsitzender: Abdou Diouf (Staatspräsident, Senegal) (2) Autorité du Basin du Niger (ABN); gegründet: 1964; Sitz: Niamey (Niger); 9 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea, Kamerun, Mali, Niger, Nigeria, Tschad - Exekutivsekretär: Othman Mustapha (Nigeria) 8 (3) Autorité de Développement Intégré de la Région du Liptako-Gourma; gegründet: 1972; Sitz: Ouagadougou (Burkina Faso); 3 Mitglieder: Burkina Faso, Mali, Niger - Generalsekretär: Isague Dembélé (Mali, ab 1996) (4) Banque Centrale des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO); gegründet: 1962; Sitz: Dakar (Senegal); 7 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mali, Niger, Senegal, Togo; - Gouverneur des Verwaltungsrates: Charles Konan Banny (Côte d'Ivoire; ab 1.1.94). (5) Banque Ouest Africaine de Développement (BOAD); gegründet 1973; Sitz: Lomé (Togo); 7 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mali (ab 1984), Niger, Senegal, Togo - Präsident: Yayi Boni ( Benin ) (6) Commission du Bassin du Lac Tchad (CBLT); gegründet: 1964; Sitz: N'djamena (Tschad); 5 Mitglieder: Kamerun, Niger, Nigeria, Tschad, ZAR (ab 24.3.94) - Exekutivsekretär: Abubakar B. Jauro (7) Comité Inter Etats de Lutte Contre la Sécheresse dans le Sahel (CILSS); gegründet: 1973; Sitz: Ouagadougou (Burkina Faso); 9 Mitglieder: Burkina Faso, Gambia, Guinea-Bissau, Kap Verde, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Tschad - Vorsitz: Kapverde (ab 21.4.94 auf 3 Jahre); Exekutivsekretärin: Mrs. Mariam Kaidama Cissé (Mali) (8) Conseil de l'Entente; gegründet: 1959; Sitz: Abidjan (Côte d'Ivoire); 5 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Niger, Togo - Präsident: Staatschef G. Eyadéma (seit 31.10.94 amtierender Präsident) Sekretär: Paul Kaya (9) Economic Community of West African States (ECOWAS) / Communauté Economique des Etats de l'Afrique de l'Ouest (CEDEAO); gegründet: 1975; Sitz: Abuja (Nigeria); 16 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kapverden, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo - Vorsitz: Ghana ( Staatspräsident J. Rawlings ); Exekutivsekretär: Edouard Benjamin (Guinea) (10) Mano River Union (MRU); gegründet: 1973; Sitz: Freetown (Sierra Leone); 3 Mitglieder: Guinea, Liberia, Sierra Leone - Generalsekretär: Dr. Kabineh Koromah ( Sierra Leone) (11) Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Gambie (OMVG); gegründet: 1978; Sitz: Dakar (Senegal); 4 Mitglieder: Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Senegal - Generalsekretär: M.N. Diallo (Guinea) (12) Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Sénégal (OMVS); gegründet: 1972; Sitz: Dakar (Senegal); 3 Mitglieder: Mali, Mauretanien, Senegal (Aufnahme von Guinea 1987 beschlossen, aber noch nicht vollzogen) - Präsident: Alpha Oumar Konare`( Mali ); Generalsekretär: Founéké Keita (Mali) (13) Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine (UEMOA / WAEMU); gegründet: 30.01.94; Sitz: Ouagadougou; 7 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mali, Niger, Senegal, Togo. - Präsident: Moussa Touré (Senegal, ab 1996); Kommissariat mit 7 Kommissaren (je einer aus den Mitgliedsländern); Gerichtshof der UEMOA unter der Präsidentschaft von Donation Yves Yéhouessi (Bénin). (14) West African Clearing House (WACH); gegründet: 1975; im Febr. 1993 ausgeweitet zur autonomen Organisation "West African Monetary Agency", Sitz: Freetown (Sierra Leone); 16 Mitgliedsländer: (wie ECOWAS) - Exekutivsekretär: Cheik S.B. Diao (Mauritanien) (15) West African Examinations Council (WEAC); gegründet: 1975; Sitz: Freetown (Sierra Leone); 5 Mitglieder: Gambia, Ghana, Liberia, Nigeria, Sierra Leone - Vorsitz: John Aby Kamara West African Monetary Agency (s. West African Clearing House) (16) West African Rice-growing Development Association (WARDA); gegründet: 1970; Sitz: Bouaké (Côte d'Ivoire); 17 Mitglieder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Liberia, Mali, Mauritanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tschad. Generalsekretär: Eugene Terry (Sierra Leone)