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Grundlinien der Wirtschaftsethik

Koslowski, Peter

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Koslowski, Peter Article Grundlinien der Wirtschaftsethik Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Koslowski, Peter (1989) : Grundlinien der Wirtschaftsethik, Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 109, Iss. 3, pp. 345-383, https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291708 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Sozialwissenschaften (ZWS) 109 (1989), S. 345 - 383 Duncker & Humblot, Berlin 41 Grundlinien der Wirtschaftsethik Von Peter Koslowski Die folgenden Grundzüge einer Ethik der Wirtschaft werden, ausgehend vom Problem der Nebenwirkungen (Externalitäten), in vier Abschnitten entwickelt. Der erste einleitende Abschnitt behandelt die Frage, warum Wirtschaftsethik gegenwärtig an Interesse gewinnt. Der zweite Abschnitt entwirft Grundzüge einer Sozialethik der Wirtschaft, ausgehend von der Frage, wie die Wirtschaftssubjekte im Markt dazu geführt werden können, die Nebenwirkungen ihres Handelns zu berücksichtigen und negative externe Effekte zu verringern. Der dritte Abschnitt untersucht, inwieweit Preisund Vertragsgestaltung ethisch relevant sind. Die Grundlinien einer Individualethik der Wirtschaft und die Frage der Unterscheidung und der Vereinigung von Ethik und Ökonomie werden im vierten Abschnitt dargestellt. Menschliches Handeln erzeugt Nebenwirkungen, die nicht vollständig voraussehbar und oft so nicht gewollt sind. Diese positiven oder negativen Nebenwirkungen, oder ökonomisch gesprochen externen Effekte, die das wirtschaftliche und jedes Handeln größerer Wirkungstiefe hervorruft, sind weder in der Ethik noch in der Ökonomie nebensächlich. Negative Nebenwirkungen können ungewollten Schaden anrichten und die eigentliche Handlungsabsicht vereiteln, positive Nebenwirkungen unvorhergesehenen Nutzen und Gewinn schaffen und dem bewußten Leben neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Über den „Nebeneingang" der externen Effekte läßt sich ein Ansatz der Wirtschaftsethik gewinnen, der unmittelbar in zentrale Fragen der Sozialund Individualethik der Wirtschaft führt. I. Warum entsteht heute das Bedürfnis nach Wirtschaftsethik? Das Interesse an Wirtschaftsethik und Unternehmensethik (business ethics) und die Zahl der Publikationen über Wirtschaftsethik sind in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Drei Gründe können für dieses neuerwachte Interesse an einer alten Disziplin, die bis zu Kant in der aristotelischen Tradition integraler Bestandteil der praktischen Philosophie war, genannt werden: ZWS 109 (1989) 3 22 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 346 Peter Koslowski 1. Wachsende Nebenwirkungen des Wirtschaftshandelns Nebenwirkungen sind die in Kauf genommenen Wirkungen neben der Hauptwirkung, die vom Handelnden vor der Handlung als Zweck ausgezeichnet worden ist. Sie stellen zwei Aufgaben: einerseits die Aufgabe der ethisch-ökonomischen Analyse ihrer Verursachung durch den Handelnden und ihrer Zurechnung zum Handelnden und andererseits die ethische und ökonomische Aufgabe der Voraussage und Bewertung von Nebenwirkungen durch den Entscheidenden1. Mit der Zunahme der Macht des Menschen über die Natur wachsen die möglichen Wirkungen und Nebenwirkungen des Handelns an. Ausdruck und Manifestation der Vermehrung von Nebenwirkungen sind das erwachte ökologische Bewußtsein und die Debatte über die Energienutzung. Die zunehmenden nichtintendierten Nebenwirkungen rufen das Bedürfnis nach einer ganzheitlichen Berücksichtigung von Handlungswirkungen, d. h. nach einer ganzheitlichen Ethik der Kultursachgebiete, die nicht nur im engeren Sinne ökonomische und naturwissenschaftliche Gesichtspunkte enthält, hervor. Nebenwirkungen sind nicht nur ein Problem der Wirtschaftsethik, sondern auch eine Ursache für sie. 2. Wiederentdeckung des Menschen in den Wissenschaften: anthropologischer Standpunkt Die zweite Ursache für das Bedürfnis nach Wirtschaftsethik ist das Phänomen der „Wiederentdeckung des Menschen" in den Wissenschaften. "Bringing mind back in"2 war eine Forderung der Organisationswissenschaft im letzten Jahrzehnt. Die postindustrielle Wirtschaft erfordert eine stärkere Beachtung des menschlichen Faktors. Die Rechtfertigungserwartung an Führungskräfte und Institutionen nimmt mit der Höherqualifikation der Arbeitenden und den höheren Leistungsanforderungen an die Arbeit im Zeitalter der Mikroelektronik zu. Der Übergang von der energiezur informationsverarbeitenden Maschine ersetzt Energie und Materie durch Wissen. Diese Entwicklung beschreibt den zunehmend geistigen Charakter der Arbeit. Die Frage nach der Angemessenheit des wissenschaftlichen Weltund Menschenbildes für das Selbstverständnis des Menschen wird so wieder aufgeworfen. Für die Ökonomie ist die Bewegung vom Paradigma der unbelebten Natur, dem Physikalismus, zu einer Wissenschaft, die das Subjekt der Wissenschaft - den Menschen - in der Wissenschaftspraxis selbst berücksichtigt, besonders zu beachten, weil sie praktische Wissen1 Vgl. Spaemann (1977) und Koslowski (1984a). Zur ökonomischen Literatur über externe Effekte vgl. Mishan (1971) und Koslowski (1983). 2 Pondy / Boje (1976). Vgl. auch Kirsch / Esser / Gabele (1979), 231 ff. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 347 schaft, Wissenschaft vom bewußten Handeln ist. Ökonomie ist als Lehre vom bewußten Handeln des geistigen Wesens Mensch eher Geistesals Naturwissenschaft. 3. Normative Durchdringung der Wirtschaft als Komplement ihrer Ausdifferenzierung Die Ausdifferenzierung des Systems Wirtschaft' aus dem Gesamtsystem der Gesellschaft führt dazu, daß die ökonomischen Funktionsbedingungen des Marktes, Konkurrenz und Marktpreisbildung, mit den soziologischen Erfordernissen der sozialen Kohäsion und Integration, d. h. der Gemeinsamkeit des symbolischen Weltbegreifens und der Verhaltenskonformität, in Konflikt geraten3. Ökonomisch gesehen können Marktund Preissystem ihre Steuerungsund Koordinationsfunktion um so besser erfüllen, je größer und unpersönlicher der Markt und die Konkurrenz zwischen Anbietern und Nachfragern und je anonymer und versachlichter daher die Sozialbeziehungen der Wirtschaftenden sind4. Je größer und anonymer der Markt ist, desto höher sind die ökonomische Rationalität und Arbeitsteilung, desto geringer ist aber auch die Gemeinsamkeit der Sinnerfahrung. Dieses Dilemma wird durch die Ausdifferenzierung der Gesamtgesellschaft und die Autonomisierung der Wirtschaft verursacht. Die Ausdifferenzierung und Autonomisierung von Subsystemen hat soziale Kosten und kann kein Gut an sich sein. Sie stößt an interne Grenzen dort, wo die Gemeinsamkeit der Sinnerwartungen der Menschen und die Funktionsbedingungen der Subsysteme zu weit auseinanderfallen und daher in den Rollenerwartungen der Individuen kein sie übergreifender gemeinsamer Sinn mehr erfahrbar ist. Annahme der Ethik ist es, daß alle Bereiche des Handelns mit Wertorientierungen durchdrungen sind, Anspruch der Ethik ist es, die Art und Weise zu sein, in der die Wertorientierungen auf ihre sittliche Richtigkeit befragt und gegebenenfalls berichtigt werden. Die gesellschaftliche Aufgabe der Ethik ist es, die gemeinsamen Werte und Normen zu formulieren, welche die Handlungsorientierung der Mitglieder einer Gesellschaft bilden sollen. Ethik zielt auf die Durchdringung der Gesellschaft und Wirtschaft mit den gemeinsamen Werten und Normen. Sie gleicht dadurch die Tendenz moderner Gesellschaften zur Ausdifferenzierung und Trennung der Lebensbereiche aus. Wirtschaftsethik ist der Versuch, gegen die Entwicklung der kulturellen Segmentierung eine neue Einheit zwischen Wirtschaft und Kultur, Arbeits weit und Lebenswelt zu schaffen5. 3 Vgl. Koslowski (1987 a), 4 Vgl. Buchanan (1965)! 5 Vgl. Koslowski (1988). ZWS 109 (1989) 3 22 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 348 Peter Koslowski II. Sozialethik der Wirtschaft 1. Sozialethik und praktische Philosophie Ethik ist die Lehre vom richtigen Leben, d. h. vom richtigen Handeln und vom richtigen Ethos und Habitus, den richtigen Gewohnheiten. In diesem Sinne bezieht sich Ethik zunächst auf die individualethische Dimension der Reflexion auf das richtige Leben des einzelnen. Da sich das richtige Leben des einzelnen aber nur in Gemeinschaft mit anderen entfalten kann, ist Ethik immer eingebettet in eine Theorie des Sozialen im Ganzen, in eine Theorie der Gesellschaft oder sozialen Totalität. Diese umfassende Theorie der Gesellschaft, der sozialen Welt, nennt Aristoteles praktische Philosophie. Die praktische Philosophie untersucht das Ganze der Dinge und Verhältnisse, die veränderlich und geschichtlich sind, die theoretische Philosophie die unveränderlichen Gesetze der Natur und des Erkennens. Die Individualethik ist bei Aristoteles, der sie zuerst als eigenständige wissenschaftliche Disziplin entwickelt hat, Teil der Trias der praktischen Philosophie, der Trias von Ökonomie, Ethik und Politik. Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Philosophie verwendet den Begriff Ethik jedoch auch synonym mit praktischer Philosophie als Oberbegriff für Ökonomie, Politik und Monastik, wobei letztere als Synonym für Individualethik steht6. Aus diesem erweiterten Ethikkonzept ist der Begriff Sozialethik, insbesondere in der evangelischen Sozialethik und der Katholischen Soziallehre, entstanden. Sozialethik sollte terminologisch streng auf das erweiterte Ethikkonzept beschränkt und nicht für individualistische Fragestellungen verwendet werden, obgleich Individualund Sozialethik sachlich nicht trennbar sind. Unter Sozialethik ist demnach eine umfassende, analysierende und wertende Theorie des Gesamt des Sozialen zu verstehen. Die Sozialethik ist ein Teil der praktischen Philosophie, die zugleich mit der Sozialethik auch die Individualethik umfaßt und in der die normativen und positiven Elemente der Theorie des Sozialen noch weniger stark differenziert sind als im modernen Konzept der Sozialethik. Das aristotelische Konzept der praktischen Philosophie beschränkt die Ökonomik auf die Lehre vom Wirtschaften des Hauses, auf die oikonomia, also Privatwirtschaft. Dem Staat werden von Aristoteles wenig wirtschaftliche Funktionen zugeschrieben und diese von ihm in den Politika abgehandelt. Das Konzept einer aristotelischen praktischen Philosophie, das in England bis Hobbes und in Deutschland bis zu Kant bestimmend war, ist daher um eine Politische Ökonomie zu ergänzen, die den Zusammenhang von Politik und Sozialoder Makroökonomie thematisiert. Die Politische Ökonomie erweitert die Politikwissenschaft zur „gesamten Staatswissen6 Vgl. Romberg (1972), 766ff. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 349 schaft"7. Gesamte Staatswissenschaft ist praktische Philosophie als Theorie der Gesellschaft und Wirtschaft unter Einschluß des Gesichtspunktes der staatlichen Steuerung bzw. Lenkung durch das politische Entscheidungszentrum. 2. Internalisierung von Nebenwirkungen und Einschluß von Betroffenen als Kriterien der Sozialethik Gesellschaften können Produktion und Distribution durch drei Entscheidungsund Koordinationssysteme, durch Markt, Abstimmung (Wahlprozesse) oder zentrale Lenkung steuern. Die Sozialethik hat zu untersuchen, welches dieser gesellschaftlichen Entscheidungsund Koordinationssysteme die Zwecke der Gesellschaft und der Individuen am besten, d. h. nach den Bedürfnissen der Mitglieder einer Gesellschaft und zugleich in effizienter, ressourcenschonender Weise zu verwirklichen vermag. Das Ideal einer freien Marktgesellschaft ist das der vertraglichen Einigung zwischen Individuen. Wenn zwei Parteien ein Geschäft abschließen, sind alle Nebenwirkungen eines Gutes, alle Nebenerträge und -Verluste den Vertragspartnern bekannt und in ihren Nutzenkalkül eingegangen. Es treten keine Nebenwirkungen auf Dritte auf: alle Wirkungen sind internalisiert und alle von dem Geschäft Betroffenen sind eingeschlossen bzw. im Falle des Markttausches Dritte nicht betroffen8. Wenn man diese Kriterien des wechselseitig vorteilhaften Tausches auf gesellschaftliche Entscheidungssysteme erweitert, werden die Internalisierung aller Handlungswirkungen und -nebenwirkungen und die Inklusion aller Betroffenen zu den Kriterien für gesellschaftliche Entscheidungssysteme9. Es sollen alle Wirkungen und Nebenwirkungen und alle von einer Entscheidung Betroffenen in den Koordinationsund Entscheidungsverfahren berücksichtigt sein. Das heißt, daß für das Entscheidungsund Koordinationsverfahren der demokratischen Abstimmung die Bedingung des gleichen Wahlrechts und für dasjenige des Marktes und Preissystems die Bedingung des unbeschränkten Marktzuganges erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen formulieren die Bedeutung von Freiheit und Gleichheit in Demokratie und Wirtschaft: niemand darf von den formalen Rechten der politischen Mitentscheidung und des Marktzugangs ausgeschlossen werden, und auf niemanden dürfen ohne rechtlichen Grund oder eigene Zustimmung negative (Neben-)Wirkungen überwälzt werden. 7 Vgl. Koslowski (1985 a). 8 Vgl. Buchanan (1954 a) und (1954b). 9 Koslowski (1983) und (1987 b). ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 350 Peter Koslowski 3. Private Vices - Public Benefits: das Gute als Nebenwirkung Die zentrale Aussage der Markttheorie ist, daß der Markt unter Bedingungen vollständiger Konkurrenz nicht nur den Einschluß, die Inklusion, von Betroffenen und die Internalisierung von negativen Nebenwirkungen sicherstellt, sondern auch Effizienz als positive Nebenwirkung (Externalität) in einem Prozeß produziert, der auf etwas ganz anderes als das Gemeinwohl aus ist. Die Wirtschaftssubjekte verfolgen im Markt ihr Eigeninteresse, sie suchen ihren Gewinn und werden durch die unsichtbare Hand des Wettbewerbs dazu geführt, effizient zu produzieren und zum Gleichgewichtspreis zu verkaufen10. Ein ethisch neutrales Motiv wie die Gewinnerzielungsabsicht führt durch die Marktkräfte zu einem sozialen Gut, nämlich Effizienz. Mandeville hat diese Fähigkeit des Marktes, Effizienz als Externalität, als Nebenwirkung, in einem Prozeß zu produzieren, der eigentlich auf etwas ganz anderes zielt, zu dem bekannten Paradox verschärft, daß private Laster öffentliche Vorteile sind: "private vices-public benefitsNicht nur eine ethisch neutrale Motivation wie das Gewinnstreben, sondern auch unmoralische Motive, Laster, werden durch die unsichtbare Hand des Marktes in eine positive Nebenwirkung, in ein Gut verwandelt. In Mandevilles Theorie wird die Ethik aus der Marktwirtschaft eliminiert. Sie hat keine Funktion mehr. Mandevilles Theorie ist konsequent: das direkte Intendieren des Guten ist ökonomisch nicht wünschenswert, weil das Verfolgen des Guten immer auch schlechte Nebenwirkungen hat. Andererseits hat das Verfolgen des Schlechten immer auch gute Nebenwirkungen. Es gibt daher keinen Grund, die gute Handlung vor der schlechten auszuzeichnen. Jede Handlung hat für irgend jemanden gute und für irgend jemand anderen schlechte Nebenwirkungen. Zum Beispiel setzte das große Feuer von London, so Mandeville, viele Feuerwehrmänner und beim Wiederaufbau viele Bauleute in Brot und Arbeit, während die Sparsamkeit im Konsum bei wohlhabenden Schichten die Arbeitslosigkeit der unteren Schichten förderte11. Mandevilles These ist, daß in der Marktgesellschaft kein konsistentes Ethos, keine widerspruchsfreie Ethik mehr möglich ist. Gutes bewirkt Schlechtes und Schlechtes Gutes. Dies ist die Gegenposition zu dem Satz des Thomas von Aquin bonum est diffusivum sui12, das Gute ist sich selbst verströmend und verbreitend. Das Gute bewirkt Gutes und ist dabei immer als Zweck und Handlungswirkung zu erstreben. Es kommt nicht, wie bei Mandeville, nur als ungewollte Nebenwirkung des Handelns zustande. 10 Vgl. Buchanan (1980). 11 Vgl. Mandeville (1705), Bd. 1, 367. 12 Vgl. Thomas von Aquin, Summa contra Gentiles III, 24: „Auf je höhere Weise etwas gut ist, desto mehr und weiter strahlt es seine Gutheit aus." ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 351 Der Einfluß von Mandevilles Paradox war und ist außerordentlich. Adam Smith las Mandevilles Bienenfabel zwischen dem Abfassen der Theorie der moralischen Gefühle und dem Wohlstand der Nationen und wurde nicht zuletzt durch diese Lektüre dazu gebracht, die Ökonomie als eigenständige Wissenschaft zu begründen. Für die „Cambridge Tradition" der Ethik und Ökonomie, bei George Edward Moore und John Maynard Keynes13, wurde Mandevilles Paradox zu einer entscheidenden Anregung. Die Frage, die Mandevilles Paradox der Wirtschaftsethik stellt, lautet: Wie können wir an der Forderung, gut zu handeln, festhalten, wenn wir gar nicht übersehen können, welche positiven oder negativen Nebenwirkungen unser Handeln in der Unendlichkeit der Interdependenz der Wirklichkeit verursachen wird? Wenn die Wahrheit die Übereinstimmung des Verstandes mit der Sache ist, wenn die Gerechtigkeit die Übereinstimmung des Willens und der Handlung mit dem Guten ist und wenn die oeconomia, das richtige Wirtschaften, die Angemessenheit der Handlung an die Umstände ist, wie können wir dann jemals sicher sein, richtig gehandelt zu haben? Die Grundnormen können im Netz der Kausalitäten nicht vollständig bis zur konkreten Handlung durchgegründet werden. Das Wahre ist nicht die einzelne Handlung, sondern das Ganze. Keine Anpassung einer Handlung an die Wirklichkeit kann in der unermeßlichen Ereignisfülle der Welt vollkommen sein. 4. Ökonomieversagen, oder WohlfahrtsVerlust als Nebenwirkung ausschließlicher Verfolgung des Eigeninteresses Das Modell der unsichtbaren Hand, des ethikfreien Marktes in der menschenfreundlicheren Fassung von Adam Smith und der zynischeren Form Mandevilles ist nur unter drei sehr restriktiven Bedingungen gültig. Die unsichtbare Hand führt bei vollständig egoistischen Motiven dann trotzdem zum Optimum, wenn die Zahl der Anbieter und Nachfrager sehr hoch ist, wenn alle Anpassungen ohne Kosten und Zeitverlust vorgenommen werden können und wenn die vertraglichen Vereinbarungen ohne Kosten, d.h. ohne Transaktionskosten eingehalten bzw. durchgesetzt werden können. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden egoistische Bestrebungen durch die unsichtbare Hand des Marktes in sozial vorteilhafte Marktergebnisse verwandelt. Nur unter diesen Bedingungen wird Ethik und ethisches Verhalten im Markt überflüssig, weil sich gesellschaftliche Koordination und das Gemeinwohl auch ohne die lästige Zumutung von Ethik herstellen. Die Bedingungen vollständiger Konkurrenz und kostenfreier Vertragsdurchsetzung sind jedoch Idealbedingungen, die in der Wirklichkeit der Marktwirtschaft nicht erfüllt sind. Der Markt ist nicht der ideale Mechanis13 Moore (1903), 150f. und Keynes (1921), 309ff. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 352 Peter Koslowski mus, den die neoklassische Theorie des Allgemeinen Gleichgewichts unterstellt, sondern er ist ein Interaktionszusammenhang handelnder und sich verständigender Individuen14. In diesem Austauschzusammenhang bleibt Ethik des Wirtschaftens nötig. Man kann sich der Pflicht der verantwortlichen Entscheidung durch Hinweis auf den Automatismus des Marktes nicht entledigen, auch wenn die Nebenwirkungen unseres Handelns in ihren letzten Verästelungen nicht vollständig aufzuhellen sind. Die wirtschaftliche Bedeutung der Ethik im Markt zeigt sich an der Wirkung, die das Vertrauen zueinander und die Zuverlässigkeit der Handelspartner für eine Senkung der Kosten von Vertragsabschlüssen besitzen und an dem Spielraum der freien Entscheidung, den der Wirtschaftende bei der Preisfestsetzung und bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus einem Kaufund Arbeitsvertrag - vor allem bei ungleichem Wissen zwischen Anbieter und Nachfrager und bei Einzigartigkeit der Anbieteroder Nachfragerposition - auch im Markt besitzt. Dieser Spielraum überschreitet das bloße Hinnehmen des Marktpreises, wie es in der Theorie der vollständigen Konkurrenz für das Verhalten eines bloßen Mengenanpassers unterstellt wird15. Zuverlässigkeit und Vertrauen der Handelspartner zueinander bewirken eine Senkung der Kosten des wirtschaftlichen Austausches. Unsicherheit und Unbestimmtheit in vertraglichen Einigungen können entweder durch Vertrauen akzeptiert oder durch rechtliche Kontrolle und Sanktionen zu hohen Kosten teilweise reduziert werden. Vertrauen senkt Transaktionskosten, weil sich die Vertragsparteien schneller einigen werden und weniger kontrollieren müssen16. Da ethische Haltungen Transaktionskosten senken, erhöhen sie die Leistungsfähigkeit des Marktes, reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Marktversagen und verringern den Anreiz, zu staatlicher Zwangskoordination überzugehen. Ethik ist ein Korrektiv gegen Ökonomiebzw. Marktversagen, weil sie die Kosten von Sanktion und Kontrolle senkt17. Da staatliche Kontrolle durch Rechtsorgane auch im staatlichen Sektor kostspielig ist, reduziert Ethik auch die Kosten von Staatshandeln und die Wahrscheinlichkeit von „Staatsversagen" im Staatssektor. Es gibt daher ein eindeutiges volkswirtschaftliches Argument für ethisches Verhalten. Aber das volkswirtschaftliche Argument ist nicht zwin14 Vgl. Koslowski (1988), 24 ff. 15 Neumann / Morgenstern (1944), 9 - 15, und Morgenstern (1972), 271, 283ff., zeigen, daß das Bild des Marktes als eines beweglichen Gleichgewichts von unbegrenzt anpassungsfähigen Individuen nur für die Markteröffnung und den Beginn der Markttransaktionen zutrifft. Wenn die Individuen erst einmal ihre Präferenzen festgelegt haben und ihre Austauschbeziehungen eingegangen sind, verwandelt sich der freie Markt in einen Markt „mit festen Bindungen" (und ethischen Handlungserwartungen). " Vgl. Albach (1980). 17 Zu Ethik als Korrektiv von Marktversagen vgl. Arrow (1971). ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 359 ist das Korrektiv und die Kompensation von Marktversagen, Religion das Korrektiv und die Kompensation von Ethikversagen. Die Gefahr ist freilich gegeben, daß sich Ethikversagen in Religionsversagen wiederholt, daß auch die Religion das Individuum nicht des Sinnes des ethischen Handelns zu versichern vermag, weil es keine letzte Zusicherung für die Wahrheit der Religion gibt. Religionsversagen ist nicht durch weitere Iteration kompensierbar. Die assurance, die Zusicherung, der religiös-transzendenten „Entlohnung" für die Vorleistung ethischen Verhaltens und die Vorleistung des Vertrauens darauf, daß Beachtung des allgemeinen Interesses und der ethischen Regel besser ist als die Verletzung der Ethik aufgrund des eigenen Mißtrauens, daß sich die anderen nicht ethisch verhalten werden, bleibt selbst Folge eines ontologischen Vertrauens. Das hier vorgetragene Modell der Trias von Ökonomie, Ethik und Religion stellt, wie die philosophische Ethik und praktische Metaphysik Kants, ein sehr rationales Argument für die Geltung einer monotheistischen Religion und Metaphysik dar. Die philosophische Ethik vermag die traditionelle Metaphysik mit ihren speziellen Metaphysiken der rationalen Theologie (Gottesbegriff) und rationalen Psychologie (Freiheit und Unsterblichkeit der Seele) rational zu begründen, aber sie kann nicht die Geltung und den Glauben an diese Metaphysiken herbeiführen oder argumentativ „erzwingen". Das gilt aber umgekehrt ebenso für die Ethik, die auch auf ihre freie Anerkennung durch den Menschen angewiesen bleibt. Der ethische Diskurs ist näher am ökonomischen Diskurs als der religiöse, er erfordert nur eine mittlere, keine große Transzendenz der erfahrbaren Wirklichkeit. Andererseits sind, ökonomisch gesprochen, die Erträge der Ethik geringer als die der Religion, so daß das Risiko der Ethik geringer ist als das der Religion, aber ebenso auch ihre Gewinne. Die Religion ist daher ökonomisch, von der Vorteilsüberlegung des einzelnen gesehen, der Ökonomie näher als die Ethik. Daß die Wirtschaftsethik - ebenso wie die allgemeine Ethik - auf die Metaphysik und Religion verweist und mit ihnen verbunden ist, zeigen nicht zuletzt die Wirtschaftsethiken der Weltreligionen und die außerordentliche Bedeutung der Weltreligionen für die Ausbildung wirtschaftlicher Ethosformen, von Wirtschaftsstil und -gesinnung23. 7. Eigeninteresse, Unternehmensethik und Mitarbeitermotivation Wenn man von der religiösen Lösung des Isolationsparadoxons und des Koordinationsproblems absieht, ist es die Ethik allein, die das Sensche Isolationsparadox in eine Situation von Zusicherung allgemeiner Regelbefol23 Vgl. Weber (1920), Bd. 1, 238: „Zu den Determinanten der Wirtschaftsethik gehört als eine - wohlgemerkt: nur eine - auch die religiöse Bestimmtheit der Lebensführung." Vgl. auch Pesch (1918), 84ff. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 360 Peter Koslowski gung für das Individuum verwandelt. Die Aufgabe der Ethik im Sinne einer individuell angenommenen Moral besteht darin, das Individuum durch die Allgemeingültigkeit eines ethischen Kodexes zu versichern, daß sich die anderen auch an die Regeln halten werden. Die Aufgabe der Wirtschaftsethik als spezieller Ethik liegt darin, dem einzelnen die Zusicherung zu geben, daß allgemeine Regelbefolgung auch für das Handeln in der Wirtschaft, im innerbetrieblichen Leben wie im Markttausch, gilt und damit seinen Willen und seine Anreize zu stärken, sich selbst an die gemeinwohlfördernden Regeln des Wirtschaftslebens zu halten. Durch die allgemeine und die Wirtschaftsethik wird der mittelmäßig moralische Mensch des Falles 2, der nur moralisch handelt, wenn es die anderen auch tun, versichert, daß die meisten anderen sich auch ethisch verhalten werden. Wirtschaftsunternehmen bemühen sich deshalb auch um die Ausbildung eines ethischen Kodexes der wechselseitigen Zusicherung von ethischem Verhalten. Die Firma IBM z.B. hat ein explizit formuliertes Wertsystem für ihre Mitarbeiter ausgebildet, das von allgemeinen Glaubensannahmen und Überzeugungen, sogenannten "basic beliefs", über Handlungsstrategien, "policies", zu empfohlenen Handlungsweisen und Geschäftspraktiken, "business practices", reicht24. Es ist bemerkenswert, daß der Aufbau des Wertsystems oder besser der praktischen Philosophie und Weltsicht dieses Unternehmens dem System der Transzendenzen von der Ökonomie zur Ethik, und von der Ethik zur Metaphysik insofern folgt, als die Regeln von der partikularen und operativen Ebene der Geschäftspraktiken über die allgemeinere Ebene der Strategien bis zu allgemeinen Überzeugungen über die Struktur der Gesamtwirklichkeit fortlaufend allgemeiner und verallgemeinert werden. Das Beispiel zeigt, daß auch die Unternehmensethik basic beliefs über die Gesamtwirklichkeit von Mensch und Welt voraussetzt, die den Menschen des Sinnes der Ethik „versichert". Der Entwurf einer Unternehmensethik muß jedoch beachten, daß die Ethik nicht bloß funktional eingeführt werden kann, um primär etwas anderes, nämlich Gewinnsteigerung, zu erreichen, und daß sie im Kern allgemein ist und nicht firmenspezifisch sein kann. Es kann natürlich firmenspezifische Ethosformen, Gewohnheiten, Bräuche etc. geben, aber die allgemeinen Regeln einer Unternehmensethik können nicht in dem Sinne firmenspezifisch sein, indem sie nur für eine Firma gelten, weil sie nur für diese Firma gut sind. Versuche, firmenspezifische und funktional allein dem wirtschaftlich-monetären Zweck einer Unternehmung nützliche Unternehmensethiken einzuführen, unterliegen denselben Einwänden wie funktionalistische Begründungen der Ethik überhaupt. Funktionale Begründungen haben die Schwäche, daß sie mit funktionalen Äquivalenten argumentieren und argu24 Vgl. Trux / Kirsch (1979), 233. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 361 mentieren müssen. Etwas ist gut für die Erfüllung einer Funktion, aber etwas anderes kann die Funktion ebenso erfüllen, so daß immer auch etwas anderes an die Stelle desjenigen treten kann, der oder das die Funktion erfüllt. Einer solchen Ethik fehlt die Überzeugungskraft. In der Ethik muß deshalb zugleich das Unbedingte und Selbstzweckliche der menschlichen Freiheit anerkannt sein. Die Ethik muß zur Darstellung bringen, daß, um mit Kant zu sprechen, der Mensch sich selbst und den anderen niemals nur als Mittel, sondern immer zugleich auch als Zweck an sich ansehen muß. Das heißt nicht, daß man andere Menschen und die Ethik niemals als Mittel für etwas ganz anderes ansehen darf. Ein solcher Hypermoralismus würde die Idee wirtschaftlicher Kooperation und Arbeitsteilung unmöglich machen. Kants Forderung lautet vielmehr: Man darf den Menschen und die Ethik niemals nur als Mittel verwenden. Auf die Wirtschaftsethik angewendet bedeutet dies, daß Unternehmensethik wirtschaftlichen Zwecken förderlich sein kann und soll, daß sie aber niemals allein aus diesen Zwecken begründet und niemals vollständig für Erwerbszwecke instrumentalisiert werden darf. Wirtschaftsethik ist wie jede Ethik Pflicht-, Tugendund Güterlehre25 und zielt als solche nicht nur auf ein „ethisches Minimum" der Sicherung von Effizienz und wirtschaftlichem Überleben, sondern auch auf das richtige und sinnvolle Wirtschaften, auf die Vervollkommnung des Wirtschaftslebens. III. Preisgestaltung und Vertragsgerechtigkeit als Problem der Wirtschaftsethik Die Differenz zwischen einem strategischen Leitbild des Überlebens und einem wirtschaftsethischen Leitbild der Vervollkommnung zeigt sich am Unterschied zwischen der Theorie der mechanischen Preisanpassung und der wirtschaftsethischen Theorie der Preisgestaltung, also bei der Auffassung, die über die Preisbildung im Wettbewerbsmarkt vertreten wird. Die Frage der Preisbildung leitet zugleich von der Sozialethik zur Individualethik der Wirtschaft über, da die Preisgestaltung sowohl gesamtwirtschaftlich durch die Marktbedingungen beeinflußt wie in der persönlichen Entscheidung vom wirtschaftenden Individuum getroffen wird. Die Preisgestaltung ist eine Variable im Gesamt der Vertragsgestaltung und Vertragsgerechtigkeit. 25 Schleiermacher (1803). ZWS 109 (1989) 3 23 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 362 Peter Koslowski 1. Spielräume der Preisund Vertragsgestaltung Der Produzent und Konsument sind auch im Wettbewerbsmarkt nicht bloße Mengenanpasser, sie können innerhalb bestimmter Grenzen den Preis gestalten. Die mikroökonomische Preistheorie ist der Meinung, daß die ethische Preislehre vom fairen oder gerechten Preis durch die positive Preisbestimmungslehre ersetzt worden ist. Nach letzterer ist der Preis das gleichsam durch ein mechanisches Kräftegleichgewicht bewirkte Resultat des Verhältnisses von Angebotsund Nachfragekräften. Dieser Gleichgewichtspreis ist für den Mengenanpasser gegeben und keine von ihm zu variierende Größe und daher ethisch nicht relevant26. Die meisten Preise sind aber nicht von dieser Art." Zum einen existiert häufig kein allgemeiner und fixer Marktpreis, sondern nur ein normaler Marktpreis, weil Güter von Ort und Zeit ihres Vorkommens, von ihrer Raum-Zeit-Stelle abhängig sind. Die spezifische Raum-Zeit-Stelle einer wirtschaftlichen Transaktion führt nach dem physikalischen Gesetz der Irreversibilität jedes Geschehens, wie es aus dem Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik folgt, zu einer „Individuation" eines Gutes und Preises. Jedes materielle, greifbare Gut und jedes Gut, das nicht entweder triviales Massengut oder stellvertretender Rechtstitel für ein anderes abwesendes Gut ist, wird in Raum und Zeit und durch seinen Ort im Strom der Wirklichkeit zu einem Individuum, zu einem unverwechselbaren, nicht vollständig austauschbaren Gut. Vermeintlich identische Güter sind an einem anderen Ort und zu einem anderen Zeitpunkt doch unterschiedliche Güter, so daß der Verkäufer oder Käufer sagen können: „Derselbe Preis wie der Marktpreis ist für dieses besondere Gut zu zahlen, aber nicht an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt." Die Einmaligkeit von Raumund Zeit-Stellen bewirkt, daß die Homogenität von Gütern, die die Vorbedingung eines einheitlichen Marktpreises im strengen Sinn ist, stets nur cum grano salis gegeben ist. Käufer und Verkäufer können immer auf die Inhomogenität des in Rede stehenden Gutes hinweisen, die durch sein einmaliges Vorkommen an dieser Raum-Zeit-Stelle verursacht ist, und sagen: „Wir sind bereit, denselben Preis wie andere für ein Gut aus der Klasse dieser Güter zu bezahlen, aber nicht für dieses besondere Individuum aus dieser Klasse an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt." Der individuelle Preis schwankt um einen Normalpreis in einer Bandbreite nach oben und unten, un3 diese Bandbreite ist wirtschaftsethisch relevant. In ihr kann Preisdiskriminierung zugunsten oder -ungunsten des Käufers oder Verkäufers betrieben werden oder gar geboten sein, in ihr kann aber auch Preisunterschiedslosigkeit ein ethisches Gebot der Fairneß sein. Die wirtschaftsethische Diskussion um den fairen oder gerechten Preis 26 Vgl. Koslowski (1988), 262 ff. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 363 ist primär eine Diskussion über die Ausgestaltung des Preises im individuellen Austausch, nicht über die Bildung des Marktpreises, der als Richtschnur des individuellen Preises gilt und die Präsumption der Gerechtigkeit für sich hat. Die von staatlichen Interventionen freie Bildung des Marktpreises als Normalpreis galt schon der spanischen Naturrechtslehre der frühen Neuzeit als ethisch und naturrechtlich gefordert und gerecht27. Nicht die Bildung des Marktpreises, sondern die Ausgestaltung des individuellen Preises, der um den Marktoder Normalpreis oszilliert, ist die wirtschaftsethische Aufgabe der Preisgestaltung zwischen Anbieter und Nachfrager. Der individuelle Preis eines Gutes bzw. der tatsächliche Preis eines räumlich und zeitlich individuierten Gutes ist nicht vollständig durch den Marktpreis determiniert, sondern entsteht aus Entscheidungen, die ethisch relevant sind. Ein weiteres Argument für die Möglichkeit einer Wirtschaftsethik in der Sphäre des Marktes nimmt seinen Ausgang von der Marktformenlehre. Die Bedingungen, die das Modell der vollständigen Konkurrenz und des allgemeinen Gleichgewichtes formuliert, daß nämlich auf allen Märkten der Preis den Anbietern vorgegeben ist, der Gewinn durch bloße Mengenanpassung an den Markt maximiert wird, aber zugleich tendenziell durch die Konkurrenz auf Null herabgedrückt, „wegkonkurrenziert" wird, stellen so hochspezifische Bedingungen dar, daß sie für real existierende Märkte den Ausnahmefall bilden und nicht als Argument gegen die Möglichkeit und Notwendigkeit von Wirtschaftsethik verwendet werden können. Der wirtschaftliche Wettbewerb als Marktprozeß geschieht nicht um normalen Gewinnes willen oder gar, um Gewinnlosigkeit durch Wettbewerb zu erreichen, sondern er wird um Extra-Gewinne oder Renten willen unternommen. Nur im statischen Idealmodell vollständiger Konkurrenz gibt es keine Renten, ja nicht einmal Gewinne mehr, weil die Gewinne durch den Konkurrenzdruck, der alle zwingt, am break-even-point zu produzieren, verschwinden. Wie Frank Knight sagt: "Under perfect competition there is no competition." Unter vollständigem Wettbewerb gibt es keinen Wettbewerb. Solange Wettbewerb besteht, ist es Wettbewerb um Extra-Renten. Jeder Anbieter versucht, sich selbst Produzentenrenten durch ein Quasi-Monopol oder unnachahmliche Wettbewerbsvorteile wie Standort, good-willoder Patentvorteile zu sichern. Jeder Nachfrager sucht sich in die Lage des Monopsons, in der er besondere Käufermacht hat, zu bringen, um sich Konsumentenrenten zu sichern. Das Phänomen Renten und Rent-seeking ist ethisch relevant, und da es auch im Wettbewerbsmarkt Renten gibt, ist auch der Wettbewerbsmarkt keine ethisch neutrale Zone. Die Aufteilung der Konsumentenund Produzentenrente ist eine offene Frage zwischen zwei Vertragsparteien und daher 27 Vgl. Höffner (1955) und Weber (1959). ZWS 109 (1989) 3 23* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 364 Peter Koslowski eine wirtschaftsethisch relevante Frage, in der Fairneßund Wohlwollensgesichtspunkte eine Rolle spielen müssen. Der als solcher unwiederholbare Tausch an einer irreversiblen Raum-Zeit-Stelle zwischen zwei durch ihre Individualität und in ihren Möglichkeiten, Produzentenund Konsumentenrente aus dem in Rede stehenden Gut zu ziehen, unverwechselbaren und einmaligen Parteien zeigt sich auch im Konkurrenzmarkt und bei Marktpreisbildung als das, was er ist: ein soziales und ökonomisches und nicht nur ein materielles Phänomen. Der friedliche und sozial eingebettete Tausch ist ein Akt der Solidarität, der gesellschaftlichen Zusammengehörigkeit. Zunächst kann der Tausch auch etwas Gegnerisches, ja Feindliches sein. Primitive Gesellschaften tauschen nur an ihren Rändern mit Stammesfremden. Tausch und Krieg haben für primitive Gesellschaften das Stammesfremde und daher Feindselige gemeinsam. Die Lehre vom gerechten Preis bzw. Tausch versucht die Feindseligkeit des Tausches in einem sozial gezähmten Verfahren zu domestizieren, die Gegnerschaft des Tausches zu hegen28, wie die Lehre vom gerechten Krieg eine Hegung des Krieges versucht, die Gewalt, Eskalation und Grausamkeit des Krieges einzudämmen. Eine besondere Form der „Hegung des Tausches" und Wettbewerbs zum reduzierten Preiswettbewerb geschieht zugunsten des Käufers in solchen Märkten, auf denen der Verkäufer Preissetzer und der Käufer Preisnehmer ist. Preisnehmer zu sein ist, wie Scitovsky zeigt29, nicht in allen Situationen nachteilig oder eine unfaire Behandlung. Vielmehr kann der Preisnehmer auf einen Teil des Preiswettbewerbs der Anbieter verzichten und die Preissetzung des Verkäufers akzeptieren, um sich dafür größere nicht-preisbezogene Vorteile, die durch Verzicht auf vollständige Preiskonkurrenz ermöglicht sind, wie stärkeres Sich-Bemühen, erhöhte Freundlichkeit usw. des Verkäufers einzuhandeln. Diese im Vergleich zum Konkurrenzmarkt größeren nichtpreislichen Vorteile kann der Verkäufer anbieten, weil ihm im Preiskartell anstelle des vollständigen Preiskampfes ein erhöhter Oligopolpreis sicher ist. Preissetzer können zwar Kartelloder Oligopol-Gewinne erzielen, aber dies muß dann noch nicht ethisch abgelehnt werden, wenn sie, was oft geschieht, Dienstleistungen als Kompensation für höhere Preise anbieten. Sie können größere Verfügbarkeit, räumliche Nähe, schnelle Erledigung u.ä. im Austausch für Preise, die über dem Gleichgewichtspreis liegen, anbieten, so z.B. der Einzelhandel mit seinen Quasi-Gebietsmonopolen in den meisten Städten. Es muß in jedem einzelnen Fall entschieden werden, 28 Nach Brentano (1902), 18 nahm die Emanzipation und Ausdifferenzierung der Wirtschaft aus den gesellschaftlichen Normen von der Entwicklung der Außenwirtschaft ihren Anfang. Vom Naturrecht des Außenhandels ausgehend, habe sich die Wirtschaft das ganze Leben unterworfen. 29 Scitovsky (1985). ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 365 ob der Tausch fair oder unfair oder, mit anderen Worten, Vertrag und Preis gerecht oder ungerecht sind30. 2. Bestimmungen eines gerechten Vertrages Fair ist ein Tauschvertrag dann, wenn er nach der Natur der Tauschsache und nach dem geltenden Marktpreis unter Berücksichtigung der positiven und negativen Nebenwirkungen des Handelsgeschäftes auf beide Seiten nach einem gerechten Interessenausgleich abgeschlossen wird - wobei zu den Nebenwirkungen auch die Produzentenbzw. Konsumentenrenten zu zählen sind - und wenn er für beide Seiten vorteilhaft ist. Es gibt nach diesem Kriterium für die Beurteilung von Verträgen nicht den einen gerechten Preis, der ein für allemal feststeht und als fester Bezugspunkt dienen könnte, es gibt aber auch nicht Preisbeliebigkeit, sondern Preise, die fairer und gerechter sind, und solche, die weniger fair sind. Das genannte Kriterium enthält vier Bestandteile: Natur der Tauschsache, wechselseitig vorteilhafter Tausch, Marktpreis, Interessenausgleich. (1) Natur der Tauschsache Daß der Preis und das Tauschgeschäft der Natur der Tauschsache entsprechen müssen, ist nicht trivial oder tautologisch. Dieses Teilkriterium des gerechten Vertrages erfordert vielmehr, daß es sich bei dem Tauschgut um ein echtes Gut handelt und nicht um ein „Scheingut", bei dem auf einer der beiden Seiten Illusionen über die Natur der Sache bestehen und aus diesen Illusionen von der anderen Seite einseitig Gewinn gezogen wird. Es muß sich bei dem Tausch um eine Einkommensübertragung gegen ein echtes Gut handeln. Im Falle eines Scheingutes liegt ein Einkommenstransfer zugunsten des Verkäufers vor, bei dem das Gut des Käufers nur durch Manipulation des Verkäufers, nicht aber durch eine angemessene wirtschaftliche Wertschöpfung zustande kam. Einkommenstransfers vom Käufer auf den Verkäufer für Scheingüter, ohne daß auf Seiten des Verkäufers eine Wertschöpfung stattgefunden hätte, stellen ungerechtfertigte Einkommen dar31. Es können folgende Ursachen von ungerechtfertigten Einkommenstransfers und damit ungerechten Verträgen unterschieden werden: a) Ein ungerechtfertigter Einkommenstransfer entsteht dadurch, daß der Stärkere, der Verkäufer, sich verpflichtet, seine bereits existierende 30 Scitovsky (1985), 526: "Price makers do, indeed, earn monopoly or oligopoly profits but they often provide services in exchange; and it remains to be decided in each particular case whether the exchange is fair or exploitative." 31 Vgl. Wolf (1908), 143 und vor allem Pesch (1918), 50ff. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 366 Peter Koslowski Machtstellung nicht auszunützen, also das Gut nur im Verzicht auf mögliches Unrechttun durch den Verkäufer besteht. Ein besonders drastisches Beispiel hierfür sind die „Schutzgebühren" der Mafia. b) Wirtschaftsethisch müssen auch Formen des Einkommens abgelehnt werden, die dadurch entstehen, daß eine Zwangslage des Käufers oder Verkäufers durch den Tauschpartner erst herbeigeführt und geschaffen wird. Ein Beispiel wäre die Herbeiführung und Ausnutzung von Zwangslagen durch ungerechtfertigte Streiks oder Aussperrung. c) Den dritten Typus eines Scheingutes und daraus fließenden ungerechtfertigten Einkommens bilden die Übervorteilung durch Vorschubleistung an die Selbsttäuschung und die Ausnutzung von Unerfahrenheit. d) Der vierte Typus von ungerechtfertigtem Einkommen entsteht aus der Vortäuschung eines falschen Tatbestandes (Fälschung). Dieser Typus ist wirtschaftsethisch vor allem dort von Belang, wo er durch das Recht nicht erreicht wird. Die genannten Formen des nicht-gerechtfertigten Einkommens werden zum Teil schon durch das Recht verboten und geahndet, und man könnte die Frage stellen, was die Wirtschaftsethik in dieser Frage über das Wirtschaftsrecht hinaus beizutragen vermag. Das Recht als Zwangsordnung arbeitet mit Normierung, Verbot und Sanktion. Wo das Recht zur Sollensund Wollensordnung wird - und kein Recht kann nur Zwangsordnung sein -, geht es in die Ethik über. Die Wirtschaftsethik bildet daher in den Fragen der Tauschgerechtigkeit die Sollensund Wollensordnung des Wirtschaftens, die sich an den freien Willen der Handelnden wendet, solche Handlungen zu unterlassen, die sich in der Zwischenzone zwischen dem vom Recht noch Erlaubten und dem Verbotenen bewegen. Diese Grenze ist nicht immer eindeutig zu ziehen. Beispielsweise ist im Fall c) des ungerechtfertigten Einkommens aus Selbsttäuschung des Käufers gar keine eindeutige rechtliche Normierung möglich. Die Verstärkung oder Ausnutzung einer Selbsttäuschung des Käufers durch den Verkäufer ist, weil sie ein Innenverhältnis des Käufers zu sich selbst betrifft, äußerlich weder nachzuweisen noch justitiabel zu machen. Die Wirtschaftsethik muß auch anerkennen, daß das Prinzip caveat emptor, der Käufer solle sich vorsehen, ebenfalls ein wichtiges ethisches Prinzip darstellt, das, da es die Anerkennung der Eigenverantwortlichkeit und Freiheit der Person enthält, nicht einfach durch wirtschaftsethische Forderungen an den Verkäufer außer Kraft gesetzt werden kann. Die Wirtschaftsethik muß hier einen Weg zwischen einem rücksichtslosen caveat emptor-Prinzip des Stärkeren und einem ebenfalls entfremdenden Prinzip der Konsumentenbetreuung durch das Recht oder die Ethik finden. Der Verkäufer kann nicht seines Bruders, des Käufers, Hüter sein. Dennoch bleibt ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 367 die Differenz zwischen Täuschen und Tauschen bestehen und ethisch relevant. (2) Wechselseitig vorteilhafter Tausch Grundprinzip des Tausches ist es, daß er für beide Seiten vorteilhaft ist. Das Vermögen keines der Vertragspartner, das vor dem Tausch realisiert war, darf durch den Tausch verringert werden. Diese Regel bezieht sich auf das realisierte Vermögen. Wenn durch den Tausch das latente Vermögen des Verkäufers in ein erheblich größeres realisiertes Vermögen überführt wird, die durch den Tausch herbeigeführte Wertsteigerung vom Käufer im Tausch jedoch nicht vollständig abgegolten wird, liegt kein ungerechtfertigter Vermögensgewinn des Käufers vor, weil eine relative Vermögenssteigerung des Verkäufers durch das im Tausch realisierte Einkommen eingetreten ist. Angenommen, ein Kunstfachmann entdeckt den „wahren" Wert eines kostbaren Gemäldes, das seine Besitzer für wertlos hielten. Wenn er es ihnen weit unter dem ihm bekannten Schätzpreis abkauft, findet kein Vermögensverlust des Verkäufers im strengen Sinne statt, da dieser von dem Wert des Gemäldes nichts wußte, sein Vermögen also nicht realisiert hatte und andererseits kein unmittelbarer Marktpreis existiert, an den angeschlossen werden könnte. Eine andere Frage ist, ob die Wirtschaftsethik etwas darüber sagen kann, ab wann die Differenz zwischen geschätztem „Marktpreis" und vereinbartem Preis in einem solchen Falle unethisch wird. Übertriebener Rigorismus ist hier nicht angebracht, weil die „Entdeckung" des Wertes des Gemäldes eine vermögenssteigernde Leistung ist. Die wirtschaftsethische Preislehre kann sich nicht auf den bloßen Konventionalpreis zurückziehen und jeden tatsächlich vereinbarten Preis auch als einen wirtschaftsethisch gerechtfertigten ansehen. Kein Vertragspartner will durch einen Tausch einen Vermögensverlust erleiden, also einen den Wert des ausgetauschten Gutes übersteigenden Preis bezahlen. Wenn ein vermögensmindernder Tausch „freiwillig" nur deshalb zustande kommt, um einen noch größeren Schaden, den der Vertragspartner zufügen könnte, abzuwenden, ist er kein Tausch, sondern Nötigung zu einem Vermögenstransfer vom Schwächeren auf den Stärkeren. (3) Marktpreis Das wichtigste Kriterium der Bestimmung eines fairen Preises ist der geltende Marktpreis einschließlich der Bandbreite seiner Schwankungen nach oben und unten, die seinen „Individuationen" in Raum, Zeit und Umständen entsprechen. Der Marktpreis ist der entscheidende Orientierungspunkt einer gerechten Preisgestaltung, weil in ihn bei angemessenen MarktbedinZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 368 Peter Koslowski gungen die Wertschätzungen und die Knappheitsrelationen zwischen allen Gütern auf dem Gütermarkt und die Knappheitsrelationen auf dem Faktormarkt zwischen allen Produktionsfaktoren, die zur Herstellung des in Rede stehenden Gutes nötig sind, eingegangen sind. (4) Berücksichtigung der positiven und negativen Nebenwirkungen und Renten des Tauschgeschäftes und fairer Interessenausgleich Die ökonomische Markttheorie nimmt an, daß die Vertragspartner alle positiven und negativen Nebenwirkungen, alle Renten, die sie selbst aus dem Vertragsgeschäft treffen können, berücksichtigt und internalisiert haben und diese Internalisierung mit ihrer Zustimmung zum Vertrag zum Ausdruck bringen. Eine weitergehende Berücksichtigung der Externalitäten des Vertrages auf den anderen Vertragspartner scheint in dieser Sicht der Dinge überflüssig, ja schädlich, weil das eine Individuum über die „externen" Effekte des Vertrages auf den anderen gar keine adäquaten Informationen habe und nicht in das Innere des Herzens des anderen hineinblicken könne und solle. Jeder habe im Vertragsgeschäft seine Sphäre und für seine Sphäre zu sorgen, die den anderen nichts angehe. Dieser Argumentation ist zunächst zuzustimmen. Es wird hier die Differenz zwischen dem ethischen Minimum des Rechts, d.h. der Nicht-Interferenz mit der Sphäre des anderen, und der ethischen Tugend der Gerechtigkeit sichtbar. Tausch und Markt sind auch ohne Beachtung der Nebenwirkungen auf den anderen als bloßes Sich-Abgleichen von Interessen funktionsfähig. Der Tausch kann jedoch über das SichAbgleichen hinaus auch zu einem Sich-Ausgleichen der Interessen im Tausch werden. Ein fairer Vertrag ist in dieser Sicht ein Vertrag, der über den Preis, der sich aus einem bloßen Sich-Ab gleichen von Interessen ergibt, hinausgeht und einen fairen Interessenausgleich der Nebenwirkungen und wechselseitigen Konsumentenbzw. Produzentenrenten anstrebt. Das Problem des fairen Interessenausgleichs in der Vertragsgestaltung ergibt sich nicht nur dort, wo nur ein Konventionalpreis möglich ist, da kein Marktpreis, keine Schätzung der Gesellschaft und kein Taxpreis existieren. Die ethische Aufgabe des Interessenausgleichs entsteht auch dann, wenn ein Marktpreis als Orientierungspreis vorliegt, obgleich sie sich im Falle eines gegebenen Marktpreises in einer weniger dringlichen Form stellt. Der Satz des Thomas Hobbes, daß jeder Vertrag, auf den sich zwei Kontrahenten einigen, auch ein gerechter Vertrag ist, trifft nicht zu. Je nach Situation und Umständen kann Preisdiskriminierung entweder zugunsten eines Notleidenden oder zuungunsten eines Wohlhabenden ethisch geboten sein, je nach Situation kann aber auch Preisunterschiedslosigkeit für jedermann ein ethisches Gebot der Fairneß sein. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 375 ist, wenn sie zu Konsumchancen breiterer Kreise führt, auch wenn ihre Produkte „nicht so gut" sind. Wenn das umfassend gute Massenprodukt aufgrund der Kostensituation, der Umstände und der Nebenwirkungen der Produktion auf andere wirtschaftliche Zwecke nicht möglich ist, erreicht die Massenproduktion von billigen und mäßig guten Produkten die den Umständen entsprechende und mögliche Bestheit. Sie ist dann auch ethisch gut, was weitere Verbesserungen nicht ausschließt. (4) Das Gute als Vereinigungsleistung und Vollkommenheit der Sache oder Handlung Das Beispiel der Massenproduktion zeigt, daß der ethische Standpunkt des Guten nicht ein Gesichtspunkt neben dem ökonomischen Gesichtspunkt des ökonomisch Guten, d.h. Nützlichen, und dem ästhetischen Gesichtspunkt des ästhetisch Guten, d.h. Schönen ist. Der ethische Standpunkt ist vielmehr der Standpunkt der Zusammenschau und Integration aller Aspekte des Guten, des Moralischen, Nützlichen und Schönen. Das Ethische ist in der individuellen Entscheidung nicht ein Aspekt neben anderen, sondern eine Weise, die Perspektiven und Argumente der Wissenschaften zur Kenntnis zu nehmen, sie zu ordnen und zu bewerten und sie für das Handeln wirksam werden zu lassen. Diese Definition der Ethik gilt für die Individualund Sozialethik. Auch die Frage nach der ethischen Rechtfertigbarkeit einer Wirtschaftsordnung, etwa des Kapitalismus, kann dann nicht lauten: „Ist der Kapitalismus moralisch?", sondern muß lauten: „Ist der Kapitalismus unter den Bedingungen der menschlichen Natur und der Knappheit der Ressourcen nach Integration der Analysen der Wissenschaften vom Menschen und von der Natur und unter Berücksichtigung der Beurteilungsgesichtspunkte von Ethik, Ökonomie und Ästhetik eine menschenwürdige und gute Wirtschaftsordnung?"42 Das Unbedingte, die Würde der Person und der Wert des Lebens sind die Güter, die in der Einheit von Ökonomie und Ethik als Güterabwägung nicht angemessen gefaßt werden können. Sie sind Bedingungen der Personalität des Menschen und daher Voraussetzungen jeder Bewertung überhaupt. Sie stehen außerhalb der Güterabwägung, weil sie Güter für ein bewußtes Ich sind und Güterbewertung durch Personen erst möglich machen. Ihre von Güterwerten unabhängige Anerkennung durch jeden Menschen ist daher Pflicht. Der Mensch ist, mit Kant43, dasjenige Seiende, das keinen Preis und keinen Wert, sondern Würde hat. Er ist die Bedingung von Wert und Preis schlechthin und kann daher nicht wie ein Warenwert als ein Bedingtes mit anderem Bedingten abgewogen werden. Der Mensch hat Würde, nicht einen 42 Vgl. Koslowski (1982 b). « Kant (1785), 433 f. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 376 Peter Koslowski Preis oder ein Äquivalent, das gegen andere Äquivalente abgewogen werden könnte. Die Bestimmung der auf die Ökonomie bezogenen Ethik und Ethischen Ökonomie als Theorie über die Verwirklichung des umfassend verstandenen Guten muß noch um den Begriff der Würde des Menschen erweitert und wie folgt definiert werden: Der ethische Standpunkt ist der Standpunkt und die Tugendhaltung, die die Bewertungsperspektiven in ein Ganzes integriert und eine umfassende Güterabwägung unter dem pflichtgemäßen constraint, unter der Nebenbedingung, vornimmt, daß die Würde des Menschen die Grenze der Abwägungen von Gütern darstellt. Eine menschliche Handlung ist nach dieser Bestimmung der Ethik gut, wenn sie in jeder Hinsicht, d.h. nach dem Zweck bzw. der Absicht des Handelnden, nach dem Ergebnis, den Mitteln, den Umständen und den Nebenwirkungen der Handlung, der Natur der Sache oder Handlung entspricht; sie ist schlecht, wenn sie in irgendeiner dieser Hinsichten einen Mangel aufweist. Die Einhaltung der negativen constraints ist sittliche Pflicht, die Haltung und das Motiv, die Vollkommenheit der Handlung zu realisieren, sittliche Tugend und der Inhalt des Handelns die Verwirklichung der Idee der Sache. Pseudo-Dionysius Areopagita hat dieses Prinzip im 5. Jahrhundert auf die kurze Formel gebracht: „bonum ex integra causa, malum ex quocumque defectu"44. Das Gute besteht in der Vollkommenheit der Sache, das Schlechte darin, daß sie in irgendeiner Hinsicht einen Mangel aufweist. Ethik ist die Thematisierung der Einheit der Lebenswelt in der Handlung gegenüber der Ausdifferenzierung von handlungsleitenden Zwecken und Handlungsbeurteilungen in ästhetische, ökonomische und moralische Werte und Prinzipien. Die Ethik muß das Gute in der Intention auf das Pflichtgemäße, in der sittlichen Gesinnung und mit dem Streben, die Idee der Sache zu verwirklichen, nach den drei wichtigsten Wertqualitäten zur Erscheinung und zur Erkennbarkeit bringen. Sie verwirklicht das Gute nach den Wertqualitäten des Nützlichen, utile, des Schönen, pulchrum, und des Moralischen oder Edlen, des honestum. Als Integrationswissenschaft und -Weisheit sperrt sich die Ethik gegen die Aufteilung der Einheit unseres Handelns in ökonomische, ethische und ästhetische Handlungsaspekte. Sie zielt vielmehr darauf, eine umfassende Handlungsorientierung für den Handelnden und Sich-Entscheidenden, eine Entscheidungshilfe für den Selbstentwurf und die Selbstverwirklichung des Menschen zu leisten. 44 Thomas, S. th. (1262 - 73) I - II, q. 18, a.4 ad. 3, mit Verweis auf Pseudo-Dionysius, De divinis nominibus (nach 485), c. 4. So auch Petrus Lombardus, Libri IV Sententiarum (1158), II, d. 36. Vgl. auch (Cursus) Tract. XI, Disp. IV, Dub. 1 (Comm. in S. Thomae s. th. I - II q. 18, a. 3.). Auch Leibniz bestimmt das Gute als die je mögliche Vollkommenheit einer Sache und Handlung. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 377 Auch die erfolgreiche Unternehmung muß die Integration von Nützlichkeit bzw. Effizienz und Ethik und Ästhetik leisten. Der Begriff der „Unternehmenskultur" (corporate culture, corporate identity) zeigt, daß das Bedürfnis nach einer Kultivierung des innerbetrieblichen Lebens über das rein Utilitaristische und Ökonomische der Gewinnerzielungsabsicht hinaus gespürt wird45. Ökonomie ist die Berechnung der Mittel, Umstände und Nebenwirkungen bei gegebenen Zwecken. Ökonomie nennt Marc Aurel in seinen Selbstbetrachtungen die Berechnung der Umstände46. Ethik ist die Reflexion über die Zwecke, die wir uns setzen sollen, und über die Abstimmung unserer Zwecke mit den Zwecken anderer Menschen und den Zwecken der Natur. Beide Reflexionsweisen können integriert werden in die umfassende Ethik der simultanen Betrachtung von Zwecken und Mitteln in ihrer Interdependenz. Zwecke und Mittel sind nicht voneinander unabhängig, sondern interdependent und können einander vertreten. Wegen der Interdependenz von Zwecken und Mitteln können Ethik und Ökonomie nicht getrennt werden. Was Zweck ist, kann Mittel werden und umgekehrt. Der eine sieht Gartenarbeit als Mittel und Arbeit, der andere als Zweck und Vergnügen an. „Der Weise sucht soweit als möglich die Mittel auch zugleich zu Zwecken zu machen", sagt Leibniz47. Wer die Mittel zu Zwecken macht, gewinnt eine Quasirente: er tut das, was er ohnehin tun muß, gern. Der Nutzen aus dem Gerne-Tun ist Zusatznutzen oder Rente, die über den Nutzen oder Ertrag aus dem ohnehin nötigen Einsatz der Arbeit als Mittel für einen anderen Zweck hinausgehen. Was ohnehin getan werden muß, wird zur beabsichtigten Nebenwirkung von etwas, das gern getan wird. Dies ist eine externalitätentheoretische Rekonstruktion von Prozessen der Kultivierung und Sublimation. Die Kultur macht sich, wie Hegel sagt, stärker in der Kultivierung von Mitteln als in der Kultivierung von Zwecken bemerklich. Kultivierte Zwecke haben wir im allgemeinen immer schon, nur die Mittel dazu wollen wir meist nicht, weil sie beschwerlich sind. Sublimationsphänomene wenden die Logik von Zwecken, Mitteln und beabsichtigten Nebenwirkungen auf den Bereich von Verboten und Geboten an. Sublimationen dirigieren die Mittel auf andere erlaubte Zwecke um, bei deren Verfolgung sich die Erfüllung der ursprünglichen Zwecke als Nebenwirkung der neuen Zwecke erledigen soll. 45 Vgl. Koslowski (1987 a), 98-118 und (1989). 46 Marc Aurel (172), Lib. IV, c. 51, 97. Oikonomla heißt bei Marc Aurel ebenso Nebenwirkung (ebd. IV, c. 19, 81) wie Berechnung der Nebenwirkung und Nebenabsicht (XI, c. 18, 267). 47 Leibniz (1710), § 208. ZWS 109 (1989) 3 24 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 378 Peter Koslowski V. Schluß Die Wirtschaftsethik zielt wie die allgemeine Ethik auf die Vollkommenheit der Handlung, respektive der wirtschaftlichen Handlung, in der alle Aspekte der Entscheidungssituation berücksichtigt sind. Die Wirtschaftsethik muß sich an der Natur der Sache der Wirtschaft orientieren. Der Inhalt der Wirtschaftsethik kann nicht allein in bloßer Regelbefolgung, formaler Übereinstimmung mit einem allgemeinen Gesetz oder in der Befolgung dessen bestehen, was Ergebnis des gegenwärtigen und daher immer auch kontingenten Konsensus einer Diskursgemeinschaft ist. Wegen des Entwurfcharakters des Handelns ist Wirtschaftsethik, wie alle Ethik, auf Zukunft aus und muß daher das Einmalige, Noch-nicht-Erprobte und Unwiederholbare zu erkennen und entscheiden suchen. Es gibt nur eine Ethik, die auf die Vollkommenheit der menschlichen Handlung zielt und die sich in alle Kulturgebiete vermittelt - auch in das Kultursachgebiet der Wirtschaft. Ihr Verpflichtungsgrund und ihre Entscheidungshilfen ergeben sich aus der Natur der Sache: obligatio oritur a natura rei48. Die Wirtschaft wird nicht nur von ökonomischen Gesetzen regiert, sondern durch Menschen bestimmt, in deren Wollen und Wählen immer ein ganzes Ensemble von wirtschaftlichen Erwartungen, gesellschaftlichen Normen, individuellen Einstellungen und ethischen Vorstellungen vom Guten wirksam ist. Deshalb muß im wirtschaftlichen Handeln und in der ökonomischen Theorie auch diese Gesamtheit ihre Berücksichtigung finden und die Reflexion auf den ethischen Charakter des Wirtschaftshandelns enthalten sein. Zusammenfassung Wirtschaftsethik oder Ethische Ökonomie bildet die Vereinigung von ethischen und ökonomischen Urteilen. Das Bedürfnis nach Wirtschaftsethik entsteht, weil wirtschaftliche Handlungen ethische Nebenwirkungen und ethische Forderungen ökonomische Externalitäten erzeugen. Da die Nebenwirkungen des Handelns in der wissenschaftlich-technischen Zivilisation und das Interesse an der ethischen und ökonomischen Verantwortbarkeit unseres Handelns gewachsen sind, nimmt auch das Bedürfnis nach Wirtschaftsethik zu. Das Problem der Nebenwirkungen des Wirtschaftshandelns zeigt, daß der Markt keine ethisch neutrale Zone ist, die einer Wirtschaftsethik nicht bedarf. Die unsichtbare Hand des Marktes ist zwar wirksam, aber nicht so wundersam, daß sie reinen Egoismus mittels Externalitäten in Gemeinwohl transformiert. Sie muß vielmehr durch Ethik unterstützt werden. Die sozioökonomische Betrachtung ist durch die sozialethische zu ergänzen. Die Gemeinsamkeit von individualethischer und mikroökonomischer Theorie besteht in der Aufgabe, eine umfassende Güterabwägung bei Entscheidungen zu leisten. 48 Molina (1593), tom. 1, disp. 4, n. 3. ZWS 109 (1989) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.109.3.345 | Generated on 2023-04-04 12:12:32 Grundlinien der Wirtschaftsethik 379 Summary Economic ethics or ethical economy forms a synthesis of ethical and economic judgments. The need for economic ethics arises since economic actions generate ethical side effects and ethical norms economic externalities. Since the side effects of actions in the scientific-technical civilization and the interest in their ethical and economic justifiability have increased the interest in economic ethics has grown too. The problem of side effects demonstrates that the market is no ethically neutral zone that has no need for ethics. The invisible hand is effective in the market but not so miraculously that it transforms pure egoism via externalities into the common good. The invisible hand must be supported by economic ethics. The socioeconomic approach must include the socioethical one. The synthesis of individual ethics and microeconomic theory consists in securing a comprehensive weighing up of goods (Güterabwägung) in decision-making. Literatur Albach, H. (1980), Vertrauen in der ökonomischen Theorie. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 136, 2 - 11. Aristoteles (1972), Die Nikomachische Ethik, O. Gigon, ed. München. Arrow, K. J. (1971), Political and Economic Evaluation of Social Effects and Externalities, in: M. D. Intriligator (ed.), Frontiers of Quantitative Economics. Amsterdam, 3 - 25. Brentano, L. (1902), Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte. München. Buchanan, J. M. (1954a), Social Choice, Democracy, and Free Markets. 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