scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

Die Verflechtung der Sozialleistungen. Ergebnisse einer Stichprobe

Mackenroth, Gerhard

Abstract

EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.

Full text

Mackenroth, Gerhard Book Die Verflechtung der Sozialleistungen. Ergebnisse einer Stichprobe Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 8 Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Mackenroth, Gerhard (1954) : Die Verflechtung der Sozialleistungen. Ergebnisse einer Stichprobe, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 8, ISBN 978-3-428-44133-4, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285507 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Schriften des Vereins für Sozialpolitik Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Neue Folge Band 8 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 SCHRIFTEN DES VEREINS FÜR SOZIALPOLITIK Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Neue Folge Band 8 Die Verflechtung der Sozialleistungen Ergebnisse einer Stichprobe Von Prof. Dr. Gerhard Mac k e n rot h und Mitarbeitern VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1954 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Die Ver fl e eh t u ng der Sozialleistungen Ergebnisse einer Stichprobe Von Prof. Dr. Ger h a r d Mac k e n rot h und Mitarbeitern VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1954 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Gedruckt mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft Alle Rechte vorbehalten Berliner Buchdruckerei "Union", Berlin SW 29 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Geleitwort des Vorsitzenden Auf der Be'l'liner Sondertagung uns~erer Gesells·chaft* hatte Herr Mac k e n rot h in seinem Referat über "Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan" die Frage der bestehenden Ver- und der notwendigen Entflechtung der Sozialleistungen zur wissens·chaftlichen Diskussion gestellt. Er hatte sich hierbei auf die noch unvollständigen und nur vorläufigen Ergebnisse einer E'rhebung des von ihm geleitet'en Kieler Soziologischen Seminars gestützt. Inzwischen ist diese Erhebung abgeschlossen und ausgewertet worden, und damit mag auch die Grundlage für die Beantwortung mancher Fragen und die Aufklärung einiger Zweifel geschaffen sein, dre auf der Berliner Tagun·g in der dem Vort~age von Herrn Mac k e n rot h folgenden DisklliSsion Ausdruck gefunden haben. Es erschien dem Vorstande daher wünschenswert, auch die endgültigen Ergebnisse der Kieler Stichprobe in die Schriften des Vereins für So~ialpolitik aufzunehmen, obwohl es sich hierbei nicht um eine vom Verein ·angeregte und durchgeführte Untersuchung handelt. In einem gl'ößeren Zus.ammenhange gesehen, handelt es sich bei dieser Veröffentlichung um den abschließenden Bericht über den ersten notwendigen Schritt, nämlich eine Teil-Bestandsaufnahme, die zugleich wichtige methodische Aufschlüsse gibt, auf dem Wege zu dem bedeutungsvoHen Ziel einer grundlegenden Neuordnung der Sozialleistungen aller Art, die ,gegenwärtig in Deutschland in einer durch die verschiedenartigsten Anlässe ibedingten Vielfalt neben einander herlaufen und die erforderliche Abstimmung auf einander, ihre Einordnung in einen, von den 'zu heilenden Nöten und ihren soziologischen Grundlagen her gesehen, sinnvollen Zusammenhang vermissen lassen. Wenn Herr Mac ke n rot h schon jetzt aus dem, was die Ergebnisse der Ki'eler Stichprobe zeigen, den Schluß zieht, daß "eine Reform an * Siehe den Bericht über diese Tagung in Band 4 (neue Folge) der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Berlin 1952. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 6 Geleitwort des Vorsitzenden Haupt und Gliedern" vonnöten sei, dann erforoert eine wirklich fundierte Beantwortung der Fra,ge, welche Gestalt diese Reform anzunehmen hat, um die gestellten Aufgaben besser zu lösen, als es bisher geschehen ist, ganz gewiß noch sehr gründliche ÜberLegungen, die ohne weitere w1ssenschaftlich'e V:orarbeiten auf nicht sehr sicherem Fundament ständen. Ein vom Senat der Deutschen Forschungsgemein.schaft auf Anregung des Unterz'eichnet-en eingesetzter Ausschuß, der durch einen Teil seiner Mitglieder mit unserer Gesellschaft in enger Verbindung steht, hat bereits eine Reihe von Untersuchungen in die Wege geleitlet, die ihm für die wissenschaftliche Fundi'erung der ziemHch allgemein als notwendig erkannten Reformen besonders vordringlich erscheinen. Es mag sein, daß die ein,e oder die andere von ihnen gleich der vorliegenden Ma c k e n rot h schen Arbeit in unsere Schriftenreihe Aufnahme findet. Marhurg/Lahn, im Dezember 1953 G. Alb re ch t OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Vorwort Die Arbeit, die im folgenden der Öffentlichkeit zur Kritik wie zur Verwertung übergeben wird, ist eine Gemeinschaftsarbeit, an der wissenschaftliche Mitarbeiter meines Soziologischen Seminars und Studenten der Universität Kiel mitgearbeitet haben. Fragestellung, Anlage und letzte Formulierung stammen von mir, die Materialarbeit lag in den Händen der Herren Dr. Gustav Hampel und Dr. Hans Ludwig Richter. Etwa 20 Kieler Studenten waren an der Materialsammlung beteiligt, von denen Herr Diplom-Volkswirt Hartmut Hensen (M. A.) und Herr cand. rer. pol. Jürgen Siebert, die auch bei der endgültigen Redaktion der Graphiken und Tabellen wesentlich mitgearbeitet haben, besonders genannt seien. Es versteht sich, daß die Anregungen hinüber und herüber gegangen sind und jeder zu seinem Teile zum Gelingen beigetragen hat. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bad Godesberg und der Landesregierung Schleswig-Holstein sei für ihre Finanzierungshilfe gedankt, ebenso gilt großer Dank den vielen Sozialleistungsträgern, Verwaltungsstellen und Ämtern, ohne deren bereitwillige Mitarbeit und Unterstützung die Durchführung der Untersuchung nicht möglich gewesen wäre. Anliegen der Arbeit ist ein mehrfaches: Erstens soll zur Lösung der angeschnittenen Probleme ein Beitrag geliefert werden. Zweitens sollen unsere Studenten schon möglichst früh an die Mitarbeit an wirklich ernsten Gegenwartsproblemen herangeführt werden; das erscheint mir die beste Art politischer Erziehung. Drittens soll der Praxis gegenüber an einem konkreten Beispiel die Leistungsfähigkeit. der Sozialwissenschaften und ihrer modernen Methoden (Befragung, Stichprobe) dargetan werden. In dieser Veröffentlichung möchte ich einen streng auf die ThemensteIlung beschränkten Forschungsbericht geben, der nur Ergebnisse mitteilt und in äußerster Kürze Immmentiert, dessen Lekitüre also auch an die Zeit eines vielbeschäftigten Mannes der Praxis und der Ver- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 14 1. Problemstellung, Arbeitsplan und Grundbegriffe übersicht 1 Schlüsselzahlen der Sozialleistungen l Pensionen 000 Ruhegehalt 001 Witwengeld 002 Waisengeld 01 n val i den - Ren t e n 030 Invaliden-Rente 031 Invaliden- Witwen-Rente 032 Invaliden- Waisen-Rente Angestell ten-Ren ten 040 Angestellten-Rente 041 Angestellten- Witwen-Rente 042 Angestellten- Waisen-Rente Knappschafts-Renten 050 Knappschafts-Rente 051 Knappschafts- Vollrente 052 Knappschafts- Witwen-Rente 053 Knappschafts- Witwen- Vollrente 054 Knappschafts- Waisen-Rente 055 Knappschaftssold Unfall-Renten 060 Unfall-Rente 061 Unfall- Witwen-Rente 062 Unfall- Waisen-Rente 063 Unfall- Verwandten-Rente Arbeitslosen- U n te r s t ü t zu n g (Alu) 070 Arbeitslosen-Unterstützung Zus atzversicherung 080 Zusatzversicherung der öffentlich Bediensteten 131er Bezüge 090 131er Ruhegehalt (Soldaten) 091 131er übergangsgehalt (Soldaten) 092 131er Hinterbliebenenbezüge (Soldaten) 093 131er Ruhegehalt (Wehrmachtsbeamte) 094 131er Ühergangsgehalt (Wehrmachtsbeamte) 095 131er Hinterbliebenenbezüge (Wehrmachtsbeamte) 096 131er Ruhegehalt (Zivilbeamte) 097 131er Ühergangsgehalt (Zivilbeamte) 098 131er Hinterbliebenenbezüge (Zivilbeamte) OdN-Renten 100 Opfer des Nationalsozialismus Beschädigten-Rente 101 Opfer des Nationalsozialismus Witwen-Rente 102 Opfer des Nationalsozialismus Waisen-Rente 103 Opfer des Nationalsozialismus Eltern-Rente BVG-Renten 111 Bundesversorgungsgesetz Beschädigten-Grundrente 112 Bundesversorgungsgesetz Beschädigten-Grundrente + Ausgleichsrente 113 Bundesversorgungsgesetz Witwen-Grundrente 114 Bundesversorgungsgesetz Witwen-Grundrente + Ausgleichsrente 115 Bundesversorgungsgesetz Halbwaisen-Rente 116 Bundesversorgungsgesetz Vollwaisen-Rente 117 Bundesversorgungsgesetz Elternpaarunterstützung 118 Bundesversorgungsgesetz Elternteil un terstü tzung 120 Kriegsgefangenen-Frauen- beihilfe 121 Kriegsgefangenen-Kinder- beihilfe 122 Kriegsgefangenen-Eltern- beihilfe 123 Kriegsgefangenen- Verwandtenbeihilfe Soforthilfe 130 Unterhaltshilfe aus der ,Soforthilfe (jetzt Lastenausgleich) 131 Ausbildungsbeihilfe 0 aus der Soforthilfe (jetzt Lastenausgleich) Heimkehrer- Unterstützungen 140 Heimkehrer-Arbeitslosen- U n terstü tzung 1 Eine Reihe von Fachausdrücken, die in den Sozialgesetzen benutzt werden, sind: für die Zwe".ke der statistischen Erhebung im Rahmen der "Stichprobe BU vereinfacht bzw. modifiziert worden. Kleine terminologlsche Abweichungen zwischen dem Text und den Sozialgesetzen beruhen auf dieser Vereinfachung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 1. Problemstellung und Arbeitsplan 15 141 Heimkehrer-Ausbildungs- beihilfe Arbeitslosen-Fürsorge- U n t e r s t ü tz u n g (Alfu) 150 Arbeitslosen-Fürsorge- Unterstützung Fürsorge 160 Offene Fürsorge 161 Kriegsbedingte Fürsorge 162 Geschlossene Fürsorge 163 Halboffene Fürsorge Arbeits- und Sonstige Einkommen 170 Arbeitseinkommen 171 Sonstige Einkommen (Unterstützung des geschiedenen Mannes, von Verwandten, vom Jugendamt, Mieteinnahmen, Kapitalzinsen u. ä.) Sonstige Sozialleistungen 180 Nicht erhobene Sozialleistungen unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es handelt sich um Zahlungen, die in der Wirtschaftsperiode, in der sie geleistet werden, über das Sozialbudget direkt oder indirekt aus den Arbeitseinkommen getragen werden müssen. Das glekhe volkswirtschaftliche Argument gilt freilich auch für solche abgeleitete Einkommen aus der privaten Sphäre, die nicht über die öffentliche Hand ausgeschüttet werden, also insbesondere die Rentenleistungen der privaten Versicherungen und die Altersversorgungsleistungen der Berufsstände und Betriebe. Daß diese in die Untersuchung nicht einbezogen werden konnten, ist in der Tat ein Mangel, und es ist dringend erwünscht, ergänzende Untersuchungen anzusetzen, um von der Bedeutung dieser abgeleiteten Einkommen und ihrer Kombinationen mit Einkommen aus dem Bereich der öffentlichen Hand ein Bild zu gewinnen. Daß sie hier ausges:chlossen werden mußten, hat seinen Grund lediglich darin, daß wir sie materialmäßig nicht erfassen konnten. Unter anderen Gesichtspunkten mag man den Begriff der Sozialleistungen anders definieren. Dagegen ist nichts einzuwenden. Etwa könnte man alle diejenigen Leistungen der öffentlichen Hand herausnehmen, die sie an ihre Arbeitnehmer als Arbeitgeber ausschüttet, so also insbesondere die Pensionen. Begriffe und Definitionen sind immer willkürlich, und man grenzt Begriffe so ab, wie man es mit Rücksicht auf das gestellte Problem für zweckmäßig hält. Die weitere Begriffsfassung erschließt eine ganze Reihe von Einsichten, die bei engerer Begriffsdefinition entgehen würden. Dazu kann jeder, der an einer engeren Begriffsfassung interessiert ist, das ganze Material sehr leicht auf eine engere Begriffsfassung umarbeiten. Niemals aber könnte man, wenn man der Materialarbeit einen engeren Begriff zugrunde gelegt hat, daraus den weiteren entwickeln. So komme uns also ni'emand ::nit dem formalistischen Einwand. wir hätten etwas in die Untersuchung einbezogen, was unter diesem oder jenem Gesichtspunkt nicht als Sozialleistung bezeichnet werden kann, und man gestatte uns hier und im folgenden den abgekürzten Ausdruck Sozialleistung (SL) für alle diese abgeleiteten Einkommen aus dem Bereiche der öffentlichen Hand. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 16 I. Problemstellung, Arbeitsplan und Grundbegriffe ... Übersicht 2 Zählblatt für die Erfassung von laufenden Sozialleistungen im Stadtkreis Kiel (Angaben möglichst in Druckschrift) A. Per so n a 1 i end e s So z i alle ist u n g sem p f ä n ger s (Partei): Familienname (bei Frauen auch Mädchenname) ............................................... . Vorname (Rufname) .. . ...... .............................. . Geburtsjahr .................... ....... ........ .. ............. ......... . Familienstand .............. ...... ... .. ............. ..... .... ........ . Anschrift Beruf ... ........................................................................... .. Berufliche und soziale Stellung .... .............................................................. .. Flüchtlingsausweis A ja - nein Zahl der Familienmitglieder (soweit bekannt) a) unterhaltsber. .. ............................................ .. b) sonstige .............................................................. .. davon werden unterhalten .............. .. B. Art und H ö h e d e [" S 0 z i a 11 eis tun gen: Zutreffende Rente bzw. Unterstützung etc., die für den Rentenberechtigten bzw. Hauptunterstützungsempfänger angewiesen wird, unterstreichen und monatlichen Auszahlungsbetrag eintragen. 00. Pe n s ion e n : Auszahlungsbetrag DM 000) Ruhegehalt .......................................... .. 001) Witwen- Witwer- rente ......................................................... . .. 002) Waisenrente .......................................... .. 03. I n val i den ver s ich e run g : 030) Invalidenrente ................................... . 031) Witwen':' Witwerrente ......... .. .. ........... .................... ............... . 032) Waisenrente ........................................... . 04. A n g e s tell t e n ver s ich e - rung: 040) Ruhegeld .................................................. .. 041) Witwen- Witwer- rente ................... . .......... ......... .. 042) Waisenrente .......................... .. 05. K n a p p s c h a f t s - versicherung: 050) Knappschaftsrente ........................... . 051) Knappschaftsvollrente .... ........... ..... ....................................... . 052) Witwenrente ... ................... ....... . 053) Witwenvollrente .............................. .. 054) Waiseneinzelrente .......................... .. 055) Knappschaftssold 06. U n fall ver s ich e run g : 060) Verletztenrente .................... . .. 061) Witwen- Witwer- rente .................... ..... ...................... . Auszahlungsbetrag DM 062) Waisenrente ................ ..... .................... . .. 063) Verwandtenrente ....... ...... ... .............. .. 07. Arbeitslosen- . versicherung: 070) Arbeitslosen-Unter- stützung .................. ................ ................ .. 071) Kurzarbeiterunterstützung ...................................... .. 08. Z usa t z ver s ich e run g d. ö f f t 1. B e die n s t e t e n : 09. Lei s tun gen ge m ä ß Art. 131 GG: 090) Ruhegehalt (S) .................................. .. 091) übergangs gehalt (S) ...................... .. 092) Hinterbliebene (S) . ......................... .. 093) Ruhegehalt (W) ............................. . 094) Übergangsgehalt (W) ................... . 095) Hinterbliebene (W) ...................... .. 096) Ruhegehalt (Z) ................................... . 097) übergangsgehalt (Z) .................. .. 098) Hinterbliebene (Z) .................. .. 10. 0 P f erd e s N a t ion a 1 - sozialismus: 100) Beschädigtenrente .......................... .. 101) Witwenrente ....................................... . 102) Waisenrente ............. .. ...... .......... . 103) Elternrente ............ .................. ............ .. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 1. Problemstellung und Arbeitsplan 17 Auszahlungsbetrag DM 11. Leistungen naeh dem B undesversor gungsgesetz: 111) Beschädigtengrundrente ........................................... . 112) Beschädigtengrund- und Ausgleichsrente ............................... . 113) Witwen- Witwer- grundrente .......................................... .. 114) Witwen- Witwergrund- und Ausgleichsrente .................. .. 115) Halbwaisenrente ............................... . 116) Vollwaisenrente ............................... . 117) Elternpaare .......................................... .. 118) Elternteile ............................................... . 12. U n t e r haI t sb e i h i 1 f e f. Angehörige von Kriegsgefangenen: 120) Frauenbeihilfe .................................. .. 121) Kinderbeihilfe .................................. .. 122) Elternbeihilfe ....................................... . 123) Verwandtenbeihilfe ....... . 13. S 0 f 0 r t hilf e : 130) Unterhaltshilfe ..................... .. 131) Ausbildungsbeihilfe ....................... . Auszahlungsbetrag DM 14. Lei s tun gen na e h dem Heimkehrergesetz : 140) Heimkehrerarbeitslosenunterstützung ....................................... . 141) Heimkehrerausbildungsbeihilfe ...................................................... .. 15. Ar bei t s los e n für s 0 r g e - un terstü tzung: 150) Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ...................................... .. 16. Ö f f e n t 1 i ehe Für s 0 r g e : 160) Fürsorgeunterstützung der offenen Fürsorge .......................... .. 161) Fürsorgeunterstützung der kriegsbedingten . Fürsorge ................................................... . 162) Dauernde Unterbringung in geschlossener Fürsorge .............. .. 17. Sonstige: 170) 171) 172) C. Be z ü g e: Monatlicher Anspruch (Bruttorente oder Bruttounterstützung einschließlich ruhender Renten und Anrechnungen des Sozialleistungsempfängers). ................................................... DM Monatlich ruhende Rente bzw. Anrechnung wegen Be21uges von anderen Sozialleistungen (Art der Sozialleistung) : Sonstiges Einkommen (Art des Einkommens) DM DM DM DM DM ................................................... DM Monatlicher Auszahlungbetrag (Nettorente ete.) DM Bemerkungen: Datum: .................................................... Zeichen des Ausfüllenden: 2 Mackenroth, Verflechtung der Sozialleistungen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 18 1. Problemstellung, Arbeitsplan und Grundbegriffe ... Ihnen stehen gegenüber die Arbeitseinkommen (AE) und die "Sonstigen Einkommen" (SE) der Empfänger. Dieser Begriff der SL soll nichts präjudizieren oder moralisch abwerten,er soll auch nicht besagen, daß der Rechtsgrund der Leistungen in jedem Falle der gleiche ist oder daß sie unter irgend einem Gesichtspunkt gleichgestellt oder gleichbehandelt werden sollen. Es handelt sich nur um eine möglichst umfassende Definition für die Tatbestandsaufnahme. Es sollten nun alle Empfänger von SL in diesem weitesten Sinne mit dem Anfangsbuchstaben B im Stadtkreis Kiel in einer Stichprobe erhoben werden. Zwei Wege boten sich dafür an, nämlich die Akt e nb e a r bei tun g bei den S L - T r ä ger n oder die B e fra gun g der SL...,Empfänger. Auch die Befragung hätte zur Ermittlung der Adressen zunächst einmal Akten der SL-Träger bearbeiten müssen, so daß also in jedem der beiden Fälle von der Aktenbearbeitung ausgegangen werden mußte. Wir entschieden uns also für die Aktenbearbeitung und ließen es offen, ob danach notwendige Befragungen noch angesetzt werden sollten. Es war eines der wesentl1chen Zi,ele der Arbeit, festzustellen, wie weit man methodisch mit der Aktenbearbeitung kommen kann und wo mit der Befragung angesetzt werden muß. Es wurden etwa 8000 Aktenfälle bei den 15 wichtigsten SL-Trägern, dazu bei einigen kleineren, aktenmäßig bearbeitet. Für jeden zu bearbeitenden Aktenfall sollte ein Zählblatt nach Muster (siehe übersicht 2) ausgefüllt werden. Diese Zählblätter sollten nachher nach Personen zusammengelegt werden. Da im ursprünglichen Forschungsplan vorgesehene Mittel gestrichen wurden, mußte der Umfang der Aktenbearbeitung noch wesentlich eingeschränkt werden, und es konnten nur die Kom bin a t ion s - fäll e zählblattmäßig erfaßt werden. Alle Fälle, die zwar bearbeitet wurden, wo aber die Aktenbearbeitung nicht eine zweite SL erkennen ließ, wurden als Nie h t kom bin a t ion s fäll e nur g e zäh 1 t , a b ern ich t kar t i er t. Diese notwendige Einschränkung des ursprünglichen Forschungsplanes erweist sich auf Schritt und Tritt als ein Mangel der Untersuchung. Auf die Ausfälle an Ergebnissen, die auf diese bedauerliche Einschränkung des ursprünglichen Forschungsplanes zurückzuführen sind, wird im weiteren laufend hingewiesen werden. Die Ergebnisse der Arbeit sind von dreierlei Art: 1. Es werden an einem empirischen Material Erfahrungen über die Lag e run g des Pro b 1 e m s in der Wirklichkeit gesammelt und die Kategorien erarbeitet, mit denen jede weitere Beschäftigung mit dem Gegenstand, sei sie empirisch oder theoretisch oder politisch, zu arbeiten haben wird. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 2. Das Begriffssystem 19 2. Es werden die Met h 0 den erarbeitet, mit denen an eine Erhebung auf breiterer Grundlage zweckmäßig herangegangen wird. 3. Durch die besondere Lagerung des Problems, wie sie sich nach den Ergebnissen der Untersuchung darstellt, werden sogar - was ursprünglich gar nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden konnte - zahlenmäßig zu verallgemeinernde Erg e b n iss e erbracht, wenn diese auch noch der Bestätigung durch Paralleluntersuchungen bedürfen. 2. Das Begriffssystem Das Begriffssystem, das im Laufe der Arbeit herausgebildet wurde, sei hier kurz vorangestellt. a) Akt e n fäll e - Lei s tun g s fäll e - I n d i v i d u a 1- Kombination - Haushalts-Kombination Die Bearbeitung ging von Aktenstücken aus, deren manche mehr als einen Leistungsfall enthielten. Die K 0 p f per so n ist diejenige, auf deren Namen Aktenstück und Zählblatt lauten, angeschlossene Fäll e sind diejenigen Leistungsfälle, die sich aus dem Aktenstück cJ.arüber hinaus noch erschließen lassen. Es handelt sich dabei meistens um Familienangehörige, die eine Leistung zu eigenem Recht erhalten, für die aber kein eigenes Aktenstück geführt wird. Es stimmt also die Zahl der bearbeiteten Aktenfälle nicht überein mit der Zahl der aus den Akten zu ermittelnden Leistungsfälle. Häufig sind aber auch Fa mi I i e n z u sc h I ä g e in der SL der "Kopfperson" so enthalten, daß sie nicht klar ausgeschieden werden können. In dieser Arbeit ist nun ein Familienzuschlag nicht als ein Leistungsfall behandelt worden, wohl aber eine zu eigenem Recht bezogene SL eines Familienangehörigen. Das mag nicht in allen Fällen befriedigen, denn dadurch werden Familienangehörige je nach der Rechtskonstruktion der Sozialleistung einmal als selbständige Leistungsfälle erfaßt und das andere Mal nicht. Die Berechnung von Durchschnittsbeträgen wird unklar, wenn man nicht angeben kann, für wieviele Köpfe denn das kumulierte Einkommen reichen soll. Für einen Ausbau der Untersuchung wäre zu fordern, daß Familienangehörige mit den auf sie entfallenden Beträgen möglichst immer gleich behandelt werden, unabhängig von der Frage der Rechtskonstruktion der Leistung, d. h.also, ob sie die Leistung zu eigenem Recht beziehen oder ob die auf sie entfallenden Leistungen als Familienzuschläge in der SL einer anderen Person enthalten sind. Die Behandlung der Familienangehörigen bei den einzelnen SL stellt die Übersicht 3 in Übersichtsform dar. Zu fast aUen SL, die keine Witwen-SL sind, werden Familienzuschläge gewährt, jede Witwenrente wird durch eine Waisenrente zu eigenem Recht ergänzt, die dann 2" OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 20 SL SL 000 030 040 050 051 060 070 090 tQ93 ,096 100 112 130 150 160 I. Problemstellung, Arbeitsplan und Grundbegriffe .. , Übersicht 3 stellung der Familienangehörigen nach Sozialleistungen mit Familienzuschlägen SL ohne Familienzuschläge FZ in DM/Monat I SL Zugehörige Waisen·SL zu eigenem Recht 20.- je Kind 001 002 20.- " 031 032 20.-· " 041 042 20.-- " 052 054 20- .. " 053 054 rd. 100/ 0 von 060 061 062 je Kind 063 0.30 bis 5.70 2 08 08 20.- je Kind 092} 092} 20.- " 095 Witwen 095 Waisen 20.- " 098 098 individuell 101 102 103 111 10.- bis 15.- je Ehefrau bzw. Kind 3 113 115} 4 114 116 117 118 27.50 je Kind 131 37.50 für Ehefrau bzw. Pflegeperson 120 121 122 141 o 30 bis 4.80 2 17.- bis 50.- 5 1 Bei 070 und 150 je W 0 c h e. 2 Je Familienangehörigen und je Woche, gestaffelt nach Arbeitsentgelt und Zahl der Familienangehörigen. 3 Je nach Minderung. der Erwerbsfähigkeit. 4 Beträge fest: Grundrente 10.-, Ausgleichsrente 21.- für Halbwaisen, für Vollwaisen Grund- und Ausgleichsrente zusammen 60.-. 5 Je Haushaltsangehörigen (Richtsätze). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 2. Das Begriffssystem 21 auch ihre eigenen Berechnungsgrundlagen hat. Nur im Falle des BVG lassen sich dafür feste Sätze angeben. Jede Witwe mit Kindern bildet also eine Halbfamilien-Haushalts-Kombination, während Vollfamilien durch die Familienzuschläge häufig nur als individuelle Leistungsfälle zählen. Im Falle der vorliegenden Untersuchung, bei der wir mit kleinem und übersehbarem Material arbeiteten, konnten wir, wo es notwendig war, besonders bei den Halbfamilien, nachträglich durch nochmalige überarbeitung des Materials die Fälle mit enthaltenen Familienzuschlägen herausziehen und gesondert ausweisen. Dadurch werden alle Mängel geheilt, und es werden sogar eine Reihe von Vorteilen gewonnen. Die Personen, die Bezieher von kombinierten SL sind, ergeben sich nach der Zusammenlegung der Zählblä~ter nach Personen. Jede solche Person bildet eine In d i v i d u a 1- Kom bin a t ion. Eine Haushalts-Kombination liegt vor, wenn innerhalb desselben Haushalts mehrere SL zu eigenem Recht, also unter Ausschluß der Familienzuschläge, bezogen werden. Jede Individual-Kombination ist insofern auch zugleich eine Haushalts-Kombination. Darüber hinaus entstehen re i n e Hau s haI t s - Kom bin a t ion e n in den Fällen, in denen innerhalb desselben Haushalts mehrere Personen, die individuell nicht kombinieren, SL beziehen. b) Kom bin a t ion s s t u f e n (K S) Kombinationsstufen bezeichnen die Zahl der jeweils in einer Person oder in einem Haushalt kombinierten SL, es gibt also Zweifach-Kombi- nationen, Dreifach-Kombinationen usw. Jede Zweifach-Kombination enthält also z w ei Leistungsfälle auf ein e Person usw. Das Material enthält Individual-Kombinationen bis zur Kombinationsstufe 4 und Haushaltskombinationen bis zur Kombinationsstufe 12. c) Kom bin a t ion s art e n (K A) Kombinationsarten ergeben sich innerhalb jeder Kombinationsstufe für je eine im Material auftretende Kombination von SL. Die KA werden durch die Schlüsselzahlen der übersicht 1 ausgedrückt. Jede KA tritt mit einer bestimmten H ä u f i g k e i t im Material auf. Z. B. Zweifach-KA: 032 + 115 246 mal 000 + 111 13 mal Dreifach-KA: 030 + 031 + 114 14 mal 030 + 031 + 163 4mal usw. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 11. Umfang und zahlenmä.6ige Bedeutung der Individual- Kombinationen Die zahlenmäßige Bedeutung der Kombinationen im Material ergibt sich zunächst aus Tabelle 1. In den weiteren Tabellen 2 und 3 wurden die Kombinationen weiterhin aufgelöst in Zweifach- und Dreifach-Kombinationen, und es wurde außerdem für jeden der beiden Fälle ein Reduktionsfaktor SL/SL und SL/SL,AE errechnet. Dieser Faktor antwortet auf die Frage: auf wieviele Personen verteilen sich je 100 SL-Eirrkommen (Tabelle 2) und auf wieviele Personen verteilen sich je 100 Einkommen (unter Einschluß der AE und SE), die an SL-Empfänger gehen (Tabelle 3). 1. Die methodischen Probleme Sämtliche drei Tabellen werfen zunächst eine Reihe von methodischen Problemen auf. a) Die nie h t e r r eie h bar e n Fäll e Eine ganze Reihe von Akten ist durch die Maschen der Bearbeitung geschlüpft. Von 8545 zu bearbeitenden Leistungs-Fällen bei sämtlichen SL- Trägern konnten nur 7980 wirklich erfaßt werden. Für den Rest von 565 Fällen (= 6,6 %) waren die Akten entweder in der Bearbeitung oder zum Zwecke der Prozeßführung bei Gerichten oder aus anderen Gründen außerhalb des Hauses. Die Mittel der Untersuchung reichten aber nicht aus, um diesen Fällen im einzelnen nachzugehen. Jede auf einen Stichtag festgelegte Bearbeitung wird mit einem solchen Ausfall rechnen müssen, wenn sie nicht mit einem erhöhten Kostenaufwand den fehlenden Einzelfällen nachgehen will. Der Ausfall wäre für die Beweiskraft der Untersuchung nur erheblich, wenn anzunehmen ist, daß diese unerreichbaren Fälle als strittige Fälle sich anders zusammensetzen als der Rest des Materials. Das ist nicht ausgeschlossen, konnte aber nicht nachgeprüft werden. Sonst bewirkte der Ausfall lediglich eine Verkleinerung des Materials. Nur für die Zwecke einer Rentenkartei ist jeder einzelne fehlende Fall gewichtig. Eine Rentenkartei ist hier nicht beabsichtigt. Wird sie in einer größeren Untersuchung angestrebt, s 0 muß u n b e d i n g t j e dem einz eIn e n Fall n ach ge g a n gen wer den. b) Die nur ein mal bel e g te n Fäll e Etwa ein Viertel aller Leistungsfälle ist im Material nur einmal belegt, d. h. aus einer Akte geht hervor, daß eine zweite oder dritte Leistung bezogen wird, das zweite und dritte Zählblatt, das danach anfallen müßte, fehlt jedoch im Material. Woran kann das liegen? OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 1. Die methodischen Probleme 23 Ein Teil der fehlenden Fälle mag in den nicht erreichbaren Fällen unter a) stecken. Der größere Teil der fehlenden Zählblätter dürfte fehlen, weil die Aktenführung bei den SL-Trägern sehr uneinheitlich ist und zweite SL gen au wie AE nur dann mit einiger Zuverlässigkeit in die Akten eingetragen sind, wenn daran eine Verwaltungs entscheidung geknüpft ist. Bei allen Leistungsfällen nach dem Versicherungsprinzip ist das aber nicht der Fall, und die zweite SL geht damit aus der Akte nicht hervor. Es kommt nun alles darauf an, daß wenigstens aus der zweiten Akte die Kombination mit der ersten Leistung ersehen werden kann. Wenn der zweite SL-Träger etwa eine Invalidenrente anrechnet, so wird er sie auch in den Akten vermerken, auch wenn sich in der Akte der LVA kein entsprechender Hinweis auf die zweite Rente findet, weil er dort verwaltungsmäßig unerheblich ist. Wären alle Fälle, auch die Nicht-Kombinationsfälle, kartiert worden, so hätten sich die nur einmal belegten Fälle wahrscheinlich beträchtlich reduzieren lassen. So wurden z. B. bei der Rentenstelle der Post rund 1500 LV A- Renten erfaßt, die fast alle aktenmäßig Nicht-Kombinationsfälle sind, weil die Rentenstelle an allen anderen Einkommen des Empfängers, die sie nich~ selbst auszahlt, verwaltungsmäßig uninteressiert ist und also auch nicht danach fragt und nichts in den Akten vermerkt!. In unserem Material würde eine Kombination dieser LV A-Renten mit einer zweiten SL, die die Post n ich t auszahlt, erst bei dieser zweiten SL auftauchen und dort auch nur mit Sicherheit, wenn dort nach der LVA-Rente gefragt und diese angerechnet wird. Wären nun die sämtlichen 1500 LVA-Renten der Rentenstelle auch kartiert worden, so würde man in jedem Falle bei der Zusammenlegung der Zählblätter nach Personen auf diese Kombination stoßen. Für diese Arbeit ergibt sich nur der Nachteil, daß man u. U. aus einer Akte beide SL erschließen muß. c) Die k r i m i n e 11 e n Ver s c h w e i gun gen Es erhebt sich nun die Frage, ob es vorkommen kann, daß ein Kombinationsfall aus k ein emder beiden Aktenstücke als solcher erkennbar wird. Wer eine anzurechnende zweite SL nicht angibt, wird in seinen Akten auch keine Angabe darüber haben. Von Amts wegen werden keine Ermittlungen darüber angestellt. Eine beschränkte Rentenkartei nach dem 1 Die Rentenstelle der Bundespost zahlt aus: 1. Invalidenversicherungsrenten, 2. Angestellten-Ruhegelder und Witwengelder, 3. Unfallversicherungsrenten, 4. Renten aus der Zusatzversicherung der öffentlichen Hand, 5. Knappschaftsversicherungsrenten. Für diese SL, soweit sie an über 65 Jahre alte Personen gehen, liegen Dauer-Zahlungsaufträge an die Post vor. Die Post übernimmt auch die Neuberechnung von Renten, sobald Renten- bzw. Zulage erhöhungen vorgenommen werden. Die regionale LVA scheidet also aus der technischen Handhabung der SL vollkommen aus, wenn die Zahlungsaufträge an die Post einmal erteilt sind. Die Akten für die Personen unter 65 werden bei der LV A weiter geführt und bearbeitet. Ferner zahlt die Rentenstelle sämtliche B V G - Lei s tun gen aus, jedoch erhält die Post von den Versorgungsämtern keine Daueraufträge, sondern sog. "laufende Veränderungslisten". M. a. W.: Das Versorgungsamt berechnet die BVG-Leistungen fortlaufend selbst, übernimmt auch die Festsetzung von Änderungsbeträgen und gibt der Post nur die Listen der auszuzahlenden Beträge. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 30 11. Umfang und zahlenmäßige Bedeutung ... Tochter war inzwischen außerhalb in einer Haushaltsstellung tätig) und erreichte nicht den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge, der 1948 für Mund ihre 4 Kinder 99,- DM (einheitlicher Richtsatz) zuzüglich Miete betrug. Aus diesem Grunde wurde zusätzlich Fürsorgeunterstützung gewährt. Nach einiger Zeit wurden die Invalidenrenten aufgebessert. Im Jahre 1948 belief sich die Witwenrente auf 40,- DM und die Waisenrente auf 30,- DM monatlich. Der Fürsorgerichtsatz wurde jetzt um einen kleinen Betrag überschritten und die Zahlungen der öffentlichen Fürsorge deshalb eingestellt. Auf diesem Stande blieben die Dinge stehen, bis der Fall 1952 zu unserer Kenntnis kam. Inzwischen waren auch zu den Fürsorgerichtsätzen Teuerungszulagen gewährt worden. Die Familie lag mit ihrem Einkommen aus der Invalidenrente nunmehr wieder unter dem zustehenden Richtsatz, und d;iS insbesondere deshalb, weil bei der Fürsorgeunterstützung der Mietbetrag dem Richtsatz hinzugefügt wird, während die Miete bei Renteneinkommen selbst getragen werden muß. Außerdem erfolgt die Anrechnung der Invalidenrente auf den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nur teilweise, d. h. es gibt hier bestimmte Freibeträge, die auch im Laufe der Zeit erhöht wurden. Nachdem das Fürsorgeamt darauf aufmerksam gemacht worden war, wurde das Familieneinkommen wieder bis zum geltenden Richtsatz zuzüglich Miete aufgefüllt. Die Familie hatte aber bereits einen nicht uner·- heblichen finanziellen Verlust erlitten, weil sie versäumt hatte, einen Antrag auf eine zusätzliche Zahlung der Fürsorge zu stellen. Ferner wurde festgestellt, daß M es ebenfalls versäumt hatte, einen Antrag auf Unterhaltshilfe aus Soforthilfe mitteln zu stellen. Dieser Antrag wäre höchstwahrscheinlich positiv entschieden worden, da die Voraussetzungen für eine Unterhaltshilfe gegeben waren. Die Witwe hätte ab April 1949 eine Zahlung von monatlich 70,- DM für sich und 20,- DM für jedes Kind erhalten. Die Invalidenrente betrug für die Witwe 40,- DM und für jedes Kind 30,- DM. Da inzwischen nur noch zwei Kinder im Haushalt der Mutter lebten, hätte die Unterhaltshilfe monatlich 10,- DM mehr ausgemacht, als die Familie an Invalidenrente erhielt. Eine zusätzliche Unterstützung von seiten der öffentlichen Fürsorge kam 1949 nicht in Frage, weil das Renteneinkommen damals gerade über dem geltenden Richtsatz lag. Am 1. 10. 1951 wurden die Unterhaltshilfen erhöht. Die Witwe als Haushaltungsvorstand erhielt jetzt monatlich 85,- DM und die Waisen je 27,50 DM. Damit erhöhte sich der Differenzbetrag von 10,- DM auf 30,- DM monatlich; 1952 wurden Anträge auf Zahlung einer Unterhaltshilfe aus der Soforthilfe aber nicht mehr angenommen. Im Sommer 1953 konnten wir den Fall erneut überprüfen. Es wurde festgestellt, daß M wieder keinen Antrag auf Zahlung einer Unterhaltshilfe - diesmal aus dem Lastenausgleich - gestellt hatte. Bei der Bewilligung einer Unterhaltshilfe aus Soforthilfemitteln genügte neben der Invalidität die Flüchtlingseigenschaft (Flüchtlingsausweis A). Für die Zahlung einer Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich ist neben der Invalidität der Verlust einer Existenz nachzuweisen. Endgültige Durchführungsbestimmungen darüber, was als Existenzverlust anzusehen ist, müssen noch erlassen werden. Es ist aber wahrscheinlich, daß der Verlust für M bejaht werden würde. Die Invalidenwitwenrente beträgt 1953 44,20 DM monatlich und die Invalidenwaisenrente 35,- DM. Das Renteneinkommen der Familie (2 Kinder) beläuft sich also auf 114,20 DM. Da mit diesem Betrag nicht der Richtsatz der öffentlichen Fürsorge erreicht wird (die Miete wird beim Richtsatz zusätzlich gewährt), zahlt die Fürsorge einen Zuschuß von 16,30 DM monatlich. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 2. Die sachlichen Ergebnisse -Der Reduktionsfaktor 31 Das Familieneinkommen erhöht sich hierdurch auf 130,50 DM monatlich. Die Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich würde der Witwe und ihren 2 Kindern eine Zuschuß von 65,80 DM monatlich gewähren, womit sich das Familieneinkommen auf 180,- DM monatlich erhöhen würde (114,20 Invalidenrente und 65,80 DM Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich). Der Familie gehen monatlich rund 50,- DM verloren. Dieses Beispiel wurde ausführlich gebracht, es zeigt zweierlei deutlich: Erstens, wie wenig die Leute um ihr Glück wissen. Diese ärmste Frau versäumt im Laufe der wenigen Jahre dreimal (!), ihre Ansprüche geltend zu machen, sie versäumt, die ihr nach der Erhöhung der Richtsätze wieder zustehende Fürsorgeunterstützung zu beantragen, sie unterläßt es, einen Antrag auf Unterhaltsihilfe aus der Soforthilfe zu stellen, und sie hat einen Antrag auf Kriegsschadenrente aus dem Lastenausgleich ebenfalls nicht rechtzeitig gestellt. Wie sollte die arme Frau auch alles das übersehen? Zum zweiten ergänzt dieses Beispiel in erwünschter Weise die Querschnittbetrachtung der Untersuchung durch eine Längsschnittbetrachtung. Im Ablauf weniger Jahre wandeln sich die Dinge sehr rasch, einmal durch neue Gesetzgebung, dann aber auch bei unveränderter Rahmengesetzgebung einfach durch die Änderung der Sätze und das verschiedene Tempo der einzelnen Bereiche bei der Anpassung an die Teuerung: einmal liegt der Fürsorgerichtsatz über der Rente der Frau, dann darunter, dann wieder darüber. Und die Sätze für die Kinder sind bei der Fürsorgeunterstützung andere als bei der Invalidenversicherung und bei dieser wiederum andere als bei der Soforthilfe. Während die Sätze für die Witwe nach der Unterhaltshilfe am günstigsten sind, sind sie es für die Kinder nach den Sätzen der Invalidenversicherung. Es kann kaum erwartet werden, daß die SL-Empfänger erkennen, was sie durch entsprechende Anträge erreichen können. Vielleicht haben sie ja Glück und es berät sie jemand dabei gut, vielleicht aber auch nicht, amtlich verpflichtet ist dazu niemand. Vielleicht versucht sie es j,a einmal mit einem "Eingesandt" im Kreisblatt. Man unterschätze auch nicht die Unorientiertheit der Amtspersonen selbst. Jeder kennt sein Ressort - und auch das nicht immer - und hat vom Sozialsystem als Ganzem, von seinen Möglichkeiten und Verzweigungen, wenn überhaupt, dann nur eine sehr vage Vorstellung. Mehr ist ihm bei der völlig fehlenden Transparenz dieses Systems auch nicht zuzumuten. Die arme Frau aber brauchte bei dieser Lage und dem raschen Wandel unserer Sozialgesetzgebung eine Art Sozial anwalt. Wieweit kann nun das am Kieler Material errechnete Ergebnis auf die Bundesrepublik verallgemeinert werden? Ich möchte sagen, daß das mit einiger Vorsicht durchaus möglich ist. Alle Argumente, daß Kiel ein besonderes Notstandsgebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 32 11. Umfang und zahlenmäßige Bedeutung ... großer Zahl von Flüchtlingen sei, sind nicht durchschlagend. Denn für die Problemstellung der Arbeit kommt es nicht an auf das Verhältnis von Rentenempfängern zur Gesamtbevölkerung, sondern auf die Gliederung der Rentenempfänger in sich. Ein Vergleich ergibt keine allzu gewichtigen Abweichungen. Das Kieler Material setzt sich ungefähr ebenso zusammen wie die Leistungsfälle im Bundesdurchschnitt. Eine besonders hohe Arbeitslosigkeit in Kiel, sei es überhaupt oder für den Zeitpunkt der Untersuchung (Frühjahr 1952), fällt deshalb wenig ins Gewicht, weil der allgemeine Kombinationsprozentsatz der Alu- und Alfu-Empfänger nur wenig über dem durchschnittlichen Kombinationsprozentsatz liegt, außerdem häufen sich hier gerade die sLi AE-Kombinationen. Es gibt aber nun zweif.elLos eine Reihe von Sozialleistungen, die in Kiel besonders zahlreich vertreten sind (Renten der Seekasse), andere, die überhaupt nicht oder schwach vertreten sind (Knappschaftsrenten u. ä.). Eine Paralleluntersuchung für ländliche Gebiete, süddeutsche Kleinstädte, westliches Industriegebiet und weitere Gebiete wäre dringend erwünscht und zur Verallgemeinerung der Ergebnisse sogar erforderlich. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Tabelle 4. I n d i v i d u a 1 - K 0.). Z......, elf 0 c h - Kom b l n 0. t ton 11 Kombtn o.tlOI1 rec.ht:llch ode,.. fak.ti.sch I.I. nrno 9l i.cn [diI Grundrente oder Gru.nd- ~ Au..s.qlei.c..hsrent:e 111 ßedürHL9kel~s -Komb.nc> Hon OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 o m bin a t.i 0 n e n SL/SL en cl. Vierfaeh - Kom blnaHonen bl. D r ei f o.ch - KombinoU.onen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 III. Streuung und Häufigkeit der Kombinationsarten In diesem Abschnitt gilt es, die Kombinationsarten, ihre Zahl, Streuung und Häufigkeit zu ermitteln. Die Frage ist also hier nicht mehr: wie oft werden SL überhaupt kombiniert; sondern: welche SL werden mit welchen kombiniert? Die Kombinationen SLiAE bleiben jetzt aus der Betrachtung heraus, da sie ja do:ch unvollständig sind. Es wurden 55 SL in die Untersuchung einbezogen, dazu die Sammelgruppe 180 "sonstige Sozialleistungen", ergibt zusammen 56 SL-Einkommens- arten. Die Zahl der mathematisch möglichen Zweifach-Kombinationen ist 5ii X 56 = 3136 oder ebenso viele Felder in einer Tabelle Ir. Ordnung, deren jedes Feld dann eine KA bezeichnet. Von diesen Feldern sind je zwei mit der gleichen KA besetzt, denn die Kombination von 031 + 114 ist für unsere Zwecke die gleiche wie die von 114 + 031. Es genügt also, die eine Hälfte der Tabelle zu zeichnen (Tabelle 4). Tun wir das unter Einbezug der Felder, auf denen jede Leistung mit sich selbst kombiniert, so erhalten wir dadurch 56/2 = 28 Felder über die Hälfte in der Zeichnung, also 1568 + 28 = 1596 Felder. Es sind nun alle Felder schwarz ausgefüllt, deren zugehörige SL rechtlich oder sachlich nicht kombinieren können, das sind zunächst die 56 Kombinationen jeder Leistung mit sich selbst und 382 weitere Kombinationen, die als rechtlich oder sachlich unmöglich im einzelnen festgestellt wurden. Es verbleiben also 1596 -438 = 1158 weiße Felder, von denen 170 mit Werten besetzt sind, d. h., daß die zugehörige KA im Material auftritt mit der in der Tabelle angegebenen Häufigkeit. Eine weitere KA, die 171. (150 + 160), mit einem Fall vertreten, erscheint auf einem Felde, wo eigentlich kein Wert erscheinen dürfte, weil die KA rechtlich unmöglich ist. Sie erscheint aber trotzdem. Ursprünglich hatten wir eine ganze Reihe weiterer solcher unmöglichen Fälle im Material. Eine Nachprüfung ergab aber in allen Fällen, daß ein Aktenfehler vorlag. Nur in diesem einen Falle bleibt der Wert, hier "ist, was nicht sein darf", was ja vOTkommen soll. Die 988 weiß verbleibenden leeren Felder ohne Zahleneintragung bezeichnen KA, die zwar rechtlich möglich sind, aber im Material nicht auftreten. Von ihnen treten einige sicher nur deshalb nicht auf, weil das Kieler Material nicht repräsentativ ist für den Bundesdurchschnitt (Knappschaftsrenten), die meisten aber deshalb nicht, weil sie extrem selten und unwahrscheinlich sind. In den Summenspalten der Tabelle 4a) steht die Zahl der Fälle, in den Feldern aber die Zahl der Personen. Beispielsweise ergibt sich die Zahl der Kombinationsfälle für SL 090 in der Summenspalte der Zweifach-Kombi- nationen mit 38, diese findet sich wieder in den Feldern der Tabelle 4a), wenn ich, von den Summenspaltenwert 38 für 090 ausgehend, zunächst 3 Mackenroth, Verflechtung der Sozialleistungen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 34 UI. Streuung und Häufigkeit der Kombinationsarten waagerecht herüber und dann auf den Wert 090 in der Kopfzeile zu senkrecht herauf addiere, also: 2 + 18 + 2 + 2 + 10 + 4 = 38. Jeder der Tabellenwerte wird also zweimal zu einem Summenspaltenwert addiert (einmal waagerecht und einmal senkrecht), wie ja auch die Zahl der zweifachkombinierenden Personen nur die Hälfte der Zweifach-Kombinationsfälle ist. Alle Zahlen entsprechen dann der Tabelle 1, nur die 200 Aktenfälle des Versorgungsamts mußten herausgelassen werden, weil dafür die zweite KA nicht bekannt ist. Von den Dreifach- und Vierfach-Kombinationen wurden nicht die mathematisch möglichen, sondern nur die im Material vorkommenden KA in den Tabellen b) und c) wiedergegeben. Der Schluß auf die möglichen KA ist hier nicht gegeben. Die weißen Felder bezeichnen auch nicht wie in Tabelle 4a) sämtlich mögliche KA. Das Gesamtbild dieser Darstellung ist das einer außerordentlich großen Streuung und verhältnismäßig weniger Häufungen. Die häufigste Kombination im gesamten Material ist die Zweifach-Kombination von Waisenrenten (IV) und Halbwaisenrenten (BVG). Sie tritt 246mal auf, d. h. bei 11,83 Ofo der erfaßten SL-Empfänger. Das entspricht einer doppelten Zahl von Leistungsfällen, das sind 492 oder 5,68 Ofo aller Leistungsfälle. Die nächsthäufige Kombinationsart fällt gleich in ihrer Häufigkeit sehr stark ab, nämlich auf nur etwas mehr als die Hälfte der häufigsten KA. Im Material treten 62 Kombinationsarten mit nur je einem Fall auf, das sind 0,05 Ofo der Personen oder 0,02 Ofo der SL. Die auftretenden KA nach ihren Häufigkeiten gruppiert und diese als v.H. der Leistungsfälle und Personen berechnet, gibt Tabelle 5 wieder. Die große Streuung der KA bei geringen Häufungen läß.t vermuten, daß eine gewisse Zahl der im Material nicht besetzten Felder, deren Besetzung aber rechtlich und sachlich möglich ist, in einem etwas größerem Material wahrscheinlich auch noch besetzt sein würde, daß sie also nur wegen des geringen Materialumfangs unbesetzt geblieben ist. Das können aber nur KA sein mit einer noch geringeren Häufigkeit als sie der letzten hier vertretenen KA zukommt, d. h. also weniger als 0,05 Ofo oder weniger als 50 in 100 000 der SL-Empfänger. Die Frage ist, ob wir uns an einer solchen KA im Einzelfall überhaupt noch interessieren. Wichtig am Bild ist hier doch nur das Auftreten einer größeren Zahl verschiedenartiger KA mit im einzelnen ganz geringen Häufigkeiten. Dieses Ergebnis ist ein qualitatives. Auch bei einer beliebigen Vergrößerung der Stichproben wird sich daran nichts Wesentliches mehr ändern. Die Häufigkeiten werden sich vielleicht etwas verschieben, vielleicht werden einige weitere Häufungen auftreten, und vielleicht werden wir noch einige Felder mit geringen Werten besetzt sehen, die in dieser Stichprobe unbesetzt sind. Aber was wird damit gewonnen? Zweck der ganzen Erhebung ist, der Sozialpolitik de lege ferenda OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 III. Streuung und Häufigkeit der Kombinationsarten 35 Tabelle 5 Häufigkeit der reinen SL-Kombinationen a) Zweifach-Kombinationen: 171 Kombinationsarten (KA) Häufigkeit der KA in v. H. der in v. H. der Zahl der KA Personen komb. Personen SL SL (0) (NI = 2079) (n X 2,3,4) (N2 = 8663) 2 3 4 5 246 11,83 492 5,68 1 136 6,54 272 3,14 1 85 4,09 170 1,96 1 76 3,66 152 1,75 1 64 3,56 148 1,71 1 55 2,65 110 1,27 2 49 2,36 98 1,13 1 37 1,78 74 0,85 2 36 1,73 72 0,83 2 33 1,59 66 0,76 1 32 1,54 64 0,74 2 31 1,49 62 0,73 1 30 1,44 60 0,69 1 28 1,35 56 0,65 1 26 1,25 52 0,60 1 22 1,06 44 0,51 1 19 0,91 38 0,44 1 18 0,87 36 0,42 2 17 0,82 34 0,39 1 14 0,67 28 0,32 3 13 0,63 26 0,30 6 12 0,58 24 0,28 1 11 0,53 22 0,25 1 10 0,48 20 0,23 3 9 0,43 18 0,21 1 8 0,38 16 0,18 3 7 0,34 14 0,16 4 6 0,29 12 0,14 5 5 0,24 10 0,12 5 4 0,19 8 0,09 14 3 0,14 6 0,07 12 2 0,10 4 0,05 27 1 0,05 2 0,02 62 171 b) Dreifach - Kombinationen: 83 KA 14 0,67 42 0,48 1 5 0,24 15 0,17 1 4 0,19 12 0,14 4 3 0,14 9 0,10 7 2 0,10 6 0,07 15 1 0,05 3 0,03 55 83 c) Vierfach-Kombinationen: 8 KA 5 0,24 20 0.23 1 2 0,10 8 0,09 1 1 0,05 4 0,05 6 8 3" OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Tabelle 9 Die 34 häufigsten Kombinationsarten nach Beträgen Lfd. Kennzeichnung Zahl Beträge in DM/Monat Nr. KA der B oder Fl der Empfängergruppen Personen Gesamtbeträge I 1. I 2. I Bezugsquelle Bezugsquelle 1 1 032-115 Halbwaisen 1 B/F 246 1 Brutto 14829 7436 1 7393 Netto 12903 7436 5467 2 I 030-130 Alte I Brutto 24 399 11 418 12981 I B 132 I Netto 14907 11418 3489 3 I 031-130 Witwen B 80 Brutto 11 313 4722 6451 Netto 6800 4722 2079 4 030-160 Alte B 61 Brutto 10 096 4942 5154 Netto 6281 4942 1339 5 042-115 Halbwaisen B/F 55 Brutto 3667 2049 1 618 Netto 2969 2049 920 6 041-114 Witwen B 48 Brutto 5809 2440 3369 Netto 5119 2440 2679 7 030-150 noch erwerbstätige Er- B 47 Brutto 9273 4778 4495 werbsbeschränkte Netto 6362 4778 1584 8 114-150 Witwen B 36 Brutto 4404 2713 1691 Netto 3451 2675 776 9 031-160 Witwen B 33 Brutto 3776 1793 1983 Netto 2551 1793 758 10 111-150 noch erwerbstätige B 31 Brutto 3804 754 3050 Kriegsbeschädigte Netto 3573 720 2853 I 11 030-031 Witwen FR I 28 Brutto 2988 I 1213 1775 I 1 Netto 2293 929 1364 12 031-114 Witwen 'B 1 27 Brutto 3409 1 1095 2314 Netto 3139 1095 2044 0 netto 52.- 113.- 85.- 103.- 54.- 107.- 135.- 96.- 77.- 115.- 82.- 116.- >I>- i':) ...... :<:1 :I: 0: ;- ~ ::s Po ~ >-j ~ ~ ::s (Jq Po ro '1 to ~ iil: 'l§ OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Lfd. Kennzeichnung Zahl Nr. KA der B oder Fl der Empfängergruppen Personen 13 I 030-060 erwerbs besch rä n k te I FR 25 Unfallbeschädigte 14 000-040 Pensionäre F 24 15 030-08 öffentliche Angestellte F 24 16 030-112 Alte B 24 17 060-150 erwerbstätige Unfall- B 18 beschädigte 18 041-130 Witwen B 17 19 092-115 Halbwaisen B/F 17 20 030-111 erwerbs besch ränk te F 16 Kriegsbeschädigte 21 030-114 Witwen B 14 22 030-163 Alte B 13 23 000-111 Pensionäre F 13 24 040-111 Alte F 12 25 114-160 I Witwen B I 12 Beträge in DM/Monat Gesamtbeträge I 1. I 2. I Bezugsquelle Bezugsquelle I Brutto 2691 1551 I 1 140 I Netto 2501 1434 1067 Brutto 8939 4701 4238 Netto 8939 4701 4238 Brutto 3697 2594 1 103 Netto 3697 2594 1 103 Brutto 4294 1514 2780 Netto 3870 1514 2356 Brutto 2622 813 1809 Netto 2607 813 1794 Brutto 2465 1042 1423 Netto 1445 1042 403 Brutto 1453 937 516 Netto 1 107 937 170 Brutto 1609 1344 265 Netto 1609 1344 265 Brutto 1843 825 1018 Netto 1703 825 878 Brutto 1675 867 808 Netto 1248 867 381 Brutto 3261 3025 236 Netto 3261 3025 236 Brutto 1696 1338 358 Netto 1696 1338 358 Brutto 1203 I 625 578 I Netto 936 600 336 (-) netto 100.- 372.- 154;- --_._._-- 161.- 144.- 85.- 65.- 100.- 122.- 96.- 251.- 141.- 78.- .... :c:: ll: 0: :r ~ ~ ::s Po m ..... ..., ~ ~ ~ ::s llQ Po ~ ..., t:t! ~ ..... ..., Sll: llQ ~ "'" c,..) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Q) 1lO :ctI .... ..... Q) I!l .... Q) "0 1lO ~ ;j ;j Q) .!3 tIl "0 ~ ;j Q) ..c: :0 ::t: :> ..... .'<t' '<t' Ud. Kennzeichnung Zahl Beträge in DM/Monat Nr. KA der B oder F 1 der Empfängergruppen Personen Gesamtbeträge I 1. I 2. I (3 Bezugsquelle Bezugsquelle netto 26 092-114 Witwen B 12 Brutto 2208 1392 816 131.- Netto 1572 866 706 27 I 070-111 noch erwerbstätige I F 11 Brutto 1 791 1575 216 Kriegs beschäd igte I Netto 1 791 1575 216 I 162.- 28 090-111 Alle NA 11 Brutto 3712 3447 265 318.- Netto 3622 3357 265 29 114-130 Witwen B 11 Brutto 1535 895 I 640 76.- Netto 831 618 213 30 112-150 noch erwerbstätige B 11 Brutto 2360 1274 1086 189.- Kriegsbeschädigte Netto 2075 1200 875 --- 31 031-08 Witwen F 11 Brutto 1 138 630 508 103.- Netto 1 138 630 508 32 000-030 Pensionäre F 10 Brutto 3544 2843 701 354.- Netto 3544 2843 701 1. 2. 3 . Bezugsquelle 33 030-031-114 Witwen B 11 Brutto 1775 701 244 830 130.- Netto 1429 701 244 484 I I 1. 2. 3. 4. Bezugsquelle 34 030-031-08-114 I Witwen B 4 Brutto 815 189 130 136 360 154.- Netto 615 189 130 136 160 1 B ~ Bedürftigkeits-Kombination F ~ reine Fix-Kombination B/F = sowohl als B- wie auch als F-Kombination möglich NA ~ Nichtbedürftigkeits-Kombination nit Anrechnung FR = Fix-Kombination mit Ruhensbestimmung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 IV. Höhe und Streuung der Beträge 45 Quellen für die betragsmäßig erfaßten SL angeben, sind ihres Umfangs wegen nur für 34 KA (Tabelle 9) gebracht 2, alles Wesentliche läßt sich daran ausführen und verdeutlichen. Es läge nun nahe, für alle nach Beträgen erfaBten KA Durchschnittsbeträge zu berechnen. Das ist jedoch aus verschiedenen Gründen nur beschränkt ergiebig: 1. Für alle Häufigkeiten unter 10 lohnt sich eine Berechnung von Durchs,chnittssätzen nicht, da solche Durchschnitte zu unbezeichnend wären. Die Tabelle 9 bringt daher Durchschnittssätze nur für die 33 KA mit Häufigkeiten über 10 im Material, dazu für die häufigste Vierfachkombination mit Häufigkeit 4. Es ist dabei zu beachten, daß die Häufigkeiten hier nur von den nach Beträgen erlaßten Fällen gerechnet werden konnten. 2. Wegen der teilweise enthaltenen Familienzuschläge ist nicht ersichtlich, auf wieviele Personen die errechneten Beträge verteilt werden. 3. Die Durchschnittssätze sind aber auch deshalb unbezeichnend, weil teilweise die Streuung der einzelnen Beträge innerhalb der KA ganz außerordentlich hoch ist, während sie in anderen Fällen sich deutlich um einen Mittelwert häufen (Tabelle 10). Es zeigt sich, daß auf diese Art und Weise an das soziologisch Wesentliche nicht heranzukommen ist. Solche Tabellen mögen dem in der Gesetzesmaterie bewanderten Fachmann etwas sagen, der die Konstruktion der einzelnen Sozialleistung (Anrechnung, Familienzuschläge) genau kennt, dem sozialpolitisch interessierten Laien sagen sie nichts, weil sie alles Wesentliche wieder in der Verworrenheit der gesetzlichen Bestimmungen verbergen. Ein Gesamtbild läßt sich nicht gewinnen. Wir haben daher versucht, das Problem von einer anderen Seite her anzugehen. Dazu folgende Überlegung zuvor: Es gibt eine Art Rangfolge der Sozialleistungen, gewissermaßen je nach der Unveränderlichkeit des Anspruchs gegenüber der besonderen sozialen Lage des Berechtigten. An er s t e r S tell e stehen alle die Leistungen, die grundsätzlich immer in voller Höhe gezahlt werden, hierzu gehör'en alle Ver sie h e - run g sIe ist u n gen, P e n s ion e n , 1 3 1 erB e z ü ge und von den Versorgungsleistungen die G run d re n t e n nach BVG und für Angehörige von Kriegsgefangenen (SL 120 bis 123) und die He i mk ehr e r - Alu. An z w e i t e r S tell e rangieren: Aus g 1 eie h sr e n t e n nach BVG und für Angehörige von Kriegsgefangenen, alle U n t e rh alt s - 2 Sie liegen aber vollständig vor und können Interessierten zugänglich gemacht werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Q) 'OC :<tI .... .... Q) I!l .... Q) '0 'OC Q ;:s ;:s Q) .... .... rn '0 Q ;:s Q) ..c: :0 ::r: :> ...... co <:t< Tabelle 10 Die Streuung der Netto-Beträge bei den 34 häufigsten Kombinationsarten 1 Lfd. 'I Nr. KA o:~r 1 s:::~ I ~ I ~ I ~ I ~d~~nl ;;1 ;n 1 e1 ; I~Fla;l~cl~ 1~;r;tl~lo I; j ~ ~;I; 1~~ti~·1 ;~o I ~ 15~ I ~n~ F 40 50 60 70! 80 90 100 1125 150 175 200 225 250 275 300 325! 350 375 400 425 450 1 475 500 550 mehr 3 031-130 B 80 80 4 030-160 ß 61 2 5 10 8 2 28 4 1 1 1 032-115 B/F 246 231156 15 52 2 030-130 B 132 57 70 4 1 I 1 _5_ 042-115 ~1-5_5- 4 ~~_3 ~_2 _____ ,_,_ '_'_'_,'_'_'_'_'_'_'_'_' __ 6 041-114 B 48 1 8 2 37 7 030-150 ß 47 1 2 15 28 1 8 114-150 ß 36 1 1 13 5 13 3 9 031-160 B 33 4 9 15 3 2 I I I I ~I '111-150 B 1_31 __ -- 21_~_11~~_5 ~I __ l 1 ____ 1 __ 1 __ 1 __ 1' __ 1'_ 11 030-031 FR 28 13 10 5 12 031-114 B 27 3 24 I I 13 03O---{)60 FR 25 5 2 2 6 4 4 1 1 ~t ggg=o~ __ ~_~L ______ 11 __ 4 ___ 9 _~l ~~~I--1-5-~I-l _1 _1 _1_ 2 1 16 030-112 B 24 1 I 1 4 7 2 4 1 1 1 1 1 17 060-150 B 18 1 2 2 10 3 18 041-130 B 17 17 19 092-115 B!F 17 9 4 2 2 ~~ ~~~=~~! -+----*- ---~-1 _1 ~1~I-l ,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-,-- 22 030-163 B 13 1 1 1 2 1 7 ~t m=m ~ t~ __ 3_1 _1 _1_ 5 _11 i _11~~1_3 ___ 11_1_1_2 ___ 211-1 ___ 1_1_1_:_ 1 _ 26 092-114 ß 12 110 2 I 27 070-111 F 11 1 1 5 1 3 28 090-111 NA 11 I 1 3 1 1 1 1 I I 1 I 1 2 29 114-130 ß 11 ' 1 2 -~ ~!~=1~~ ~- ~~ -----3- 211-! -~--1 ~ ___ 1 __ 11 _1 _,_,_,_, __ ,_,_,_ 32 000-030 F 10 3 31 2 33 030-031-114 B 11 I 9 2 2 34 030-031-08-114 ß 4 I 1 3 Zusammen: 11l45_L2LJ185 158-'-77154 1221 142 1273 I 82 I 3!J~6l14J 8110 I 2 I 7 I -9T61 1 1 1 1 21-=T3'T31 3 1 Reihenfolge und Häufigkeit der KA mit früheren Tabellen nicht vergleichbar, da hier nur betragsmäßig erfaßte Fälle. 2 Vgl. Anm. zu Tabelle 9. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 IV. Höhe und Streuung der Beträge 47 h i I f e n und E n t s c h ä d i gun g s ren t e n aus d 'e m Las te n - aus g lei c h und die Leistungen der Pol i t i s ehe n Wie der gut - mac h u n g. Bei diesen Leistungen werden bestimmte Einkommensrichtsätze (bei BVG, Unterhaltshilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, Lastenausgleich) oder eine Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Empfängers (Politische Wiedergutmachung) zur Grundlage für di,e Gewährung gemacht. Ist die wirtschaftliche Situation der Empfänger im Sinne der Bestimmung z. B. durch andere SL erster Rangstufe (also nicht Fürsorgeleistungen) sichergestellt, so werden die an zweiter Stelle genannten Leistungen gekürzt oder fallen fort. An d r i t t e r S tell e stehen die Für s 0 r gel eis tun gen (öffentliche Fürsorge, Arbeitslosenfürsorge). Sie werden gewährt, wenn alle sonstigen wirtschaftlichen Quellen erschöpft sind und nur bis zur Höhe bestimmter Richtsätze, die im allgemeinen unter denen der zweiten Rangstufe liegen. Die KA bilden nun je nach dem Zusammentreffen von SL aus den verschiedenen Rangstufen folgende Gruppen: 1. Be d ü rf t i g k e i t s - Kom bin a t ion e n (B-Kombinationen): das sind solche KA, bei denen mindestens eine der beiden kombinierten SL der Stufe (2) oder (3) angehört, so daß für das Eintreten des Leistungsfalles eine Ein kom m e n s 0 b erg ren z e gesetzt ist, entweder überhaupt oder in der Weise, daß die zweite Leistung nur bis zu der gesetzten Grenze auffüllt, die erste Leistung also ganz oder teilweise auf die zweite angerechnet wird. Welches diese Einkommensobergrenze ist, bestimmt sich aus den Sozialgesetzen, sie ist keinesfalls überall gleich, im Gegenteil, es gibt große Unterschiede. Wem der Ausdruck "B e d ü r f t i g k e i t s - Kombinationen" aus diesem Grunde schlecht gewählt erscheint, der lese die Abkürzung "B-Kombinationen" als "begrenzte Kombinationen". Denn alle B-Kombinationen haben eines gemeinsam: daß sie in der Höhe der erreichbaren Beträge gesetzlich an eine bestimmte Einkommensobergrenze gebunden sind, die doch ein Maß der in den Sozialgesetzen anerkannten Bedürftigkeit ist, obwohl das Gesetz von Bedürftigkeit im eng,eren Sinne nur bei der Fürsorge spricht. Die Bildung des Begriffes der B-Kombinationen hat lediglich den Zweck, eine Beziehung herzustellen zwischen den gesetzlichen Bestimmungen und der sozialen Wirklichkeit, es ist damit noch nichts gesagt über den Inhalt der gesetzlichen Regelung, also die Beziehung zu einer objektiven Bedürftigkeit. 2. Fix - Kom bin a t ion e n (F-Kombinationen) sind im Gegensatz zu den B-Kombinationen solche, wo beide SL vollkommen unabhängig voneinander gezahlt werden und eine Anrechnung nicht stattfindet, die Einzelbeträge also in diesem Sinne "fix" gegeben sind. Jedes Zusammentreffen von SL der Rangstufe (1) untereinander ist grund- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 48 IV. Höhe und Streuung der Beträge sätzlich eine Fix-Kombination, allerdings mit Maßgabe der beiden folgenden Sonderfälle (3. und 4.). Es wäre falsch, daraus zu schließen, daß alle Bezieher von Fix-Kombinationen etwa nicht bedürftig wären. Nur nehmen die Sozialgesetze auf diese Tatsache weiter keine Rück.., sicht. Das und nichts anderes liegt im BegrIff der Fix-Kombination In der Mitte zwischen B- und F-Kombinationen liegen die beiden Sonderfälle: 3. NA - Kom bin a t ion e n (Nicht-Bedürftigkeits-Kombinationen mit Anrechnung): eine SL der Rangstufe (1) kombiniert mit einem anderen Einkommen, SL, AE oder SE, wobei angerechnet wird. Wichtigster Fall: Anrechnung von AE auf Pensionen und 131er Bezüge. Sie können gewisse Untergrenzen nicht unterschreiten, sonst würde äußerstenfalls als weitere kombinierte SL die Fürsorge-Unterstützung hinzutreten - vorausgesetzt, daß diese Lage der Dinge den Beteiligten einsichtig ist. Aber die F-Kombinationen haben keine gesetzlich festgelegten Obergrenzen. Es ist deutlich, daß von einer Verschwendung öffentlicher Mittel durch SL-Kombinationen nur im Bereiche der F-Kombinationen die Rede sein könnte, daß aber durchaus nicht jede F-Kombination eine Verschwendung öffentlicher Mittel bedeutet. 4. FR-Kombinationen: Bei Zusammentreffen mehrerer Versicherungs leistungen in derselben Person entstehen u. U. Fix-Kom- binationen mit Ruhensbestimmungen. Die Ansprüche bleiben erhalten, eine der be1den Renten ruht aber, die Kürzungen sind eine interne Angelegenheit der Sozialversicherung. Grundsätzlich das gleiche gilt bei dem Zusammentreffen von mehreren Ruhegehältern aus der Beamtenversorgung. Für die praktische statistische Durcharbeitung des Materials konnten die feineren Unterscheidungen weggelassen werden. Es wurden zwei Gruppen gebildet, die Bedürftigkeits-Kombinationen im Sinne von (1), die übrigen drei wurden als Fix-Kombinationen im weiteren Sinne zusammengefaßt. Dann kann man eines mit Sicherheit sagen, <!laß die B-Kombinationen in den erreichbaren Beträgen nicht gewisse von den Sozialgesetzen anerkannte Einkommensobergrenzen überschreiten können, daß sie auch als SL-Kombinationen nach oben begrenzt sind durch die Anrechnungsbestimmungen. Die KA können wir immer danach gruppieren ohne Rücksicht darauf, ob sie nach Beträgen erlaßt sind oder nicht. In Tabelle 4 ",md alle Felder von B-Kombinationen grau eingedunkelt, während die F-Kom- binationen hell weiß geblieben sind. Eine Reihe von KA können wir danach allerdings nicht eindeutig zuordnen, nämlich alle die KA, in denen Waisen-Grundrente und Grund- und Ausgleichsrente nach BVG als eine Leistungsart zusammen erfaßt sind. Denn Grundrente wird in jedem Falle gezahlt, ist also eine Leistung der ersten Rangstufe,. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 IV. Höhe und Streuung der Beträge 49 während ein Fall, in dem Grundplus Ausgleichsrente gezahlt wird, . der zweiten Rangstufe zugehört. Wir hätten also schon bei der Erhebung danach trennen sollen, was aber nicht geschehen ist. So mußten diese Fälle nachträglich besonders ausgezählt werden, die zugehörigen Felder der Tabelle 4 sind halb weiß, halb grau gezeichnet, in den folgenden ZusammensteHungen der Tabelle 11 sind die zugehörigen KA besonders ausgewiesen und je nach Vorkommen den B-Kombinationen oder den F-Kombinationen oder auch beiden zugezählt. So kommt es, daß sich die Zahl der KA in dieser Tabelle erhöht. .. Das Ergebnis ist eindeutig: schon in den KA, noch mehr aber unter den Personen, überwiegen bei weitem die B-Kombinationen. Bei den Fällen, die sich ja nur aus einer Multiplikation der Personen mit den Kombinationsstufen ·errechnen würden, ergäbe sich der gleiche Satz wie bei den Personen. Zwei Drittel aller Kombinationsfälle sind Bedürftigkeitsfälle, genau 66,3 v. H. all e rEm p f ä n ger von SL-Kombinationen können auch in den Nettobeträgen der k 0 rp bin i er t e n Lei s tun ge n nur Sät z-e e r - reich'en, die durch die gesetzlichen Anrechnungsb es tim m u n gen na eh 0 ben beg ren z t si n d. Auch die hohen Kombinationsstufen sind in diesem Sinne begrenzt und führen ganz offenbar gerade nicht auf sehr hohe Nettobeträge. Unter den acht im Material vorkommenden Vierfach-Kombinationen ist nur eine Fix- Kombination, unter den 13 Personen ebenfalls nur eine fix-kombinie- rende. Den Finanzministern können wir danach keine übermäßigen Hoffnungen machen, daß sie durch eine Durchleuchtung der Mehrfachrenten besonderen Schlichen auf die Spur kommen werden, die es ihnen ermöglichen, große Beträge an SL zu sparen. Wenn sie schon nach besonders hohen kombinierten Nettobeträgen suchen wollen, so bleibt dafür j.a nur der Bereich der Fix-Kombinationen, der nur ein Drittel der Fälle und Personen umfaßt - womit aber bei weitem noch nicht gesagt ist, daß die Suche nach sozial ungerechtfertigt hohen kombinierten L'eistungen hier Erfolg hat, noch weniger, daß alle Fix- Fälle solche ohne das Merkmal der sozialen Bedürftigkeit wären, oder daß die Fälle, in denen Bedürftigkeitsgrenzen überschritten werden, nicht aus anderen Gründen zu rechtfertigen wären. Wir können jetzt dazu übe:r;gehen, die T.abellen 9 und 10, mit denen so wenig anzufangen war, neu zu interpretieren und in die sozi010gisch zusammengehörigen Gruppen aufzulösen. Zunächst ergibt sich aus beiden Tabellen jetzt eindeutig, daß alle die mit den Beträgen weit nach oben herausfallenden Fälle im Bereiche der Fix-Kombinationen liegen. Es verbleibt auch dann noch eine nicht unbeträchtliche Streuung im Bereich der B-Kombinationen, die sich aber z. T. daraus erklärt, daß Familienzuschläge ·enthalten sind. Wir müssen also, um nur Iden- 4 Mackenroth, Verflechtung der Sozialleistungen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 50 IV. Höhe und Streuung der Beträge Tabelle 11 Bedürftigkeits-Kombinationen und Fix-Kombinationen I I a) Zweifach-Kombinationen reine B-Kombinationen .......... B/F-Komb. als B-Komb~ vorkommend ..................... reine F-Kombinationen .......... B/F-Komb. als F-Komb. vorkommend .................... . b) Dreifach-Kombinationen reine B-Kombinationen ......... : B/F-Komb. als B-Komb. vorkommend .................... . reine F-Kombinationen ......... . B/F-Komb. als F-Komb. vor- I kommend .................... . c) Vierfach-Kombinationen reine B-Kombinationen ......... . B/F-Komb. als B-Komb. vorkommend .................... . reine F-Kombinationen ......... . a)-c) Summe reine B-Kombinationen ......... . B/F-Komb. als B-Komb. vorkommend .................... . reine F-Kombinationen ......... . B/F-Komb. als F-Komb. vorkommend ................... :. Zahl der KA 93 6 72 6 177 48 1 31 4 84 6 1 1 8 150 8 104 10 272 Zahl in v. H. der in v. H. Personen I) ) 55,9 922 66,3 223 469 44,1 33,7 } 111 100,0 1725 100,0 8 5 ,3 63, 1 } 45 } 41,7 I 36,9 7 I 100,0 I 141 I 100,0 11 1 1 13 I) ~.I 1021 I) 225 66,3 i} 41,9 118 } 515 33,7 I 100,0 1879 100,0 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 IV. Höhe und Streuung der Beträge 51 tisclJ.es zusammenzufassen, auch noch nach Familienstand gliedern und tun das in den folgenden Tabellen 12-17, allerdings nur für die für das Problem so bedeutende Gruppe der Witwen. Bei allen B-Kombinationen lassen sich Be d ü r f t i g k e i t s - in te r va 11 e angeben. Die untere Grenze liegt bei dem Satz, der mindestens erreicht werden muß, die obere Grenze bei dem Satz, der nicht überschritten werden kann, ohne. daß Kürzungen eintreten. Gelegentlich fallen die Ober- und Untergrenzen zusammen, so etwa bei allen KA mit Soforthilfe (SL 130). Der Satz ist DM 85,-, alle anderen SL werden voll angerechnet. Die Bedürftigkeitsintervalle sind bei allen folgenden Tabellen, die B-Kombinationen enthalten, durch graue Tönung gekennzeichnet. Bei KA mit Fürsorge gibt es solche strengen Grenzen nicht, da aber jeder Fall individuell geprüft wird, ist er als objektiver Bedürftigkeitsfall anzusprechen, alle Felder sind entsprechend gekennzeichnet. Wenn nun alles mit rechten Dingen zuginge, d. h. nach den gesetzlichen Bestimmungen, müßten alle B-Kombinationen innerhalb der B-Intervalle liegen. Das wird niclJ.t ganz deutlich wegen der Wahl der Gruppenintervalle für die Beträge, die natürlich nach dem Dezimalsystem gewählt und daher dem Material gegenüber willkürliclJ. sind (60 - unter 70; 70 - unter 80 usw.). Nun liegt gelegentlich eine Grenze des B-Intervalls knapp oberhalb der Gruppengrenze, z. B. bei der KA 031-118 in Tabelle 12 bei 70,- DM. Von der Gruppenhäufigkeit 4 liegen 3 Fälle mit 70,- DM genau an der unteren Gruppengrenze, sie sind aber in das Feld geschrieben worden, in das sie nach dem Dezimalsystem einfallen. In diesem Fall ist der Wert 3 mit einem Pfeil versehen, d. h. die 3 Fälle liegen noch innerhalb des B-Intervalls. Nur der eine übrige in die Gruppe einfallende Wert liegt oberhalb der B-Grenze. Alle übrigen Abweichungen von den B-Intervallen müssen irgendwie fehlerhaft sein, und zwar fallen sie teilweise naclJ. unten und teilweise naclJ. oben heraus. Woran kann das liegen? Folgende Deutungen si~d möglich: 1. Sie fallen doch in die Grenzen, die Akten weisen das auch richtig aus, aber sie sind von unseren Mitarbeitern falsch ausgewertet worden. Diese Möglichkeiten sind durch sorgfältige NaclJ.prüfung gerade der kritisclJ.en Fälle auf ein Mindestmaß reduziert. 2. Sie fallen doch in die Grenzen, die Akten weisen es aber nicht aus, weil sie schlecht geführt oder in ihren Angaben und Eintragungen veraltet sind. Mit dieser Möglichkeit muß gerechnet werden, hier zeigen siclJ. die Grenzen der Methode der Aktenbearbeitung. Wir könnten nun eindeutig alle herausfallenden Fälle als Aktenfehler kennzeichnen, wenn es nicht noch eine dritte Möglichkeit gäbe, nämliclJ.: 4· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 58 IV. Höhe und Streuung der Beträge 3. Sie fallen nicht in die Grenzen,. weil die Empfänger ihre Chancen nicht kennen, es unterlassen haben, Anträge zu stellen auf das, was ihnen zusteht usw. oder weil die Anträge von den Ämtern falsch bearbeitet sind und Beträge errechnet sind und auch gezahlt werden, die mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind. Auch damit muß gerechnet werden, wie schon gezeigt wurde. Wie si,ch die Abweichungen auf Punkt 2 und 3 aufteilen, läßt sich nicht angeben. Es ist zu vermuten, daß die Abweichungen nach unten vorwiegend Unterlassungssünden der Berechtigten sind, die Abweichungen nach oben aber mehr Aktenfehler, etw,a von der Art: eine erhöhte andere SL oder ein AE sind zwar angerechnet worden, eine Eintragung in die Akte ist aber bei der Änderung unterblieben. Oder z. B. B-Kombinationen 092-114 (Tabelle 14) fallen aus dem Bedürftigkeitsintervall heraus, weil ursprünglich 114 in voller Höhe gezahlt wurde, dann aber 092 erhöht und auf die AusgleiciJ.srente nur zum Teil angerechnet, die Rente aber nach wie vor als reine Grund- und Ausgleichsrente ausgewiesen wurde. Oder es wird auch trotz Erhöhung die Ausgleichsrente weiter gezahlt, was dann gegen die gesetzlichen Bestimmungen wäre (s. KA 061-113 in Tabelle 26). Die Tabelle 18 bringt die Waisenkombinationen. Hier haben wir wieder die B/F-Kombinationen, die sowohl als B-Kombinationen wie auch als F-Kombinationen vorkommen. Die Summenspalten sind entsprechend durch diagonale Halbschraffur gekennzeichnet wie in Tabelle 4. Aus der Streuung der Beträge kann man die Häufigkeiten aufteilen in B-Kombinationen und F-Kombinationen. So ist z. B. bei den 246 Halbwaisen in Tabelle 18, KA 032-115, damit zu rechnen, daß die 179 (156 + 23) innerhalb des B-Intervalls liegenden Grund- + Ausgleichsrente beziehen, während die nach oben herausfallenden nur Grundrente beziehen, denn sie überschreiten ja mit ihren Nettobezügen den Betrag, bis zu dem Ausgleichsrente gezahlt wird. Also kommt in diesen Fällen der höhere Ergänzungsbetrag aus der Invaliden-Waisen- Rente und 'es handelt sich um F-Kombinationen. Eindeutige Ergebnisse lassen sich aus den Tabellen 12 und 18 ablesen, bei denen keine Familienzuschläge das Bild verschleiern. Es ergibt sich: bei den B-Kombinationen wird die g roß e Vi e 1 z a h 1 der KA auf dem Umweg über die Anrechnungsbestimmungen betragsmäßig ungefähr wieder auf den seI ben Ne n n erg e b ra c h t. Es kommt bei den verschiedenen KA in den Nettobeträgen, die schließlich ausgezahlt werden, überall ungefähr dasselbe heraus, die kleinen Abweichungen sind völlig unbezeichnend und fallen schließlich gar nicht ins, Gewicht. Die ses an sich gar nicht unvernünftige Ergebnis wird aber nicht auf direktem Wege erreicht, indem man sozio- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 IV. Höhe und Streuung der Beträge 59 logisch gleich gelagerte Fälle auch gleich behandelt, sondern gewissermaßen hintenherum, indem man sie zunächst erst einmal aufspaltet in eine große Zahl von KA und diese nachher über die Anrechnungsbestimmungen doch wieder über einen Kam m sc her t. Da kann man nur fragen: wozu der Umweg, der die Dinge für die Empfänger kompliziert und verdunkelt und eine große Zahl von Amtsstellen in Bewegung setzt, um ein Ergebnis auf Umwegen zu erreichen, das sich auf geradem Wege ebenso erreichen ließe. Bei den Witwen mit Kindern sind in den ausgewiesenen Witwen- Kombinationen teilweise Familienzuschläge enthalten, in den anderen Fällen stehen den Waisen Renten zu eigenem Recht zu. Die Einzelheiten können der Tabelle 3 entnommen werden. Es liegt nun nahe, in den Fällen der Halbwaisenrenten zu eigenem Recht die entsprechenden Beträge aus der Tabelle 18 der Halbwaisen-Kombinationen zu den Witwen-Kombinationen hinzuzusetzen und diese damit zu Halbfamilien-Haushaltskombinationen zu ergänzen. Es könnten für jede Witwen-Kombination, wenn diese Witwe Kinder hat, die "zugehörigen" Halbwaisenrenten angegeben werden. Eine Witwe mit zwei Kindern, die selbst die KA 031-114 bezieht, müßte für ihre Kinder je eine zugehörige KA 032-115 erhalten. In der KA 070-114 dagegen ist bereits (für 070) ein Familienzuschlag enthalten, und es würden der Halbfamilie nur zwei weitere Halbwaisenrenten 115 zustehen. Man könnte so zu den Witwen-B-Kombinationen die zugehörigen Halbwaisen-B-Kombinationen bzw. selbständigen Einzelrenten hinzusetzen und so auch für die Halbfamilien-Haushalte B-Grenzen angeben. Das ließe sich auch graphisch veranschaulichen, und es würde sich auch dann wieder eine größere Nivellierung der den Halbfamilien-B-Kombi- nationen zustehenden Höchstbeträge ergeben. Insofern würde das Ergebnis wieder mit dem vorhergehenden für die Alleinstehenden und für die Waisen übereinstimmen. Eine Überprüfung des Materials ergibt jedoch, daß dieses Bild nicht mehr mit der sozialen Wirklichkeit übereinstimmt. Bei den Halbfamilien lösen sich die Bedürftigkeitsintervalle fast regelmäßig auf. Eine Witwe mit einer B-Kombination erhält für ihre Waisen in einer großen Zahl der Fälle höhere Bezüge als sich aus der Addition der "zugehörigen" Waisen-B-Kombinationen ergeben würde, es treten dann noch Ausbildungsbeihilfen, Lehrlingsvergütungen u. ä. nicht anrechenbare SL und SE hinzu, und der Rahmen einer B-Kombination wird im Haushalt oft genug gesprengt. Auf einer betragsmäßig etwas höheren Ebene ergibt sich aber doch wieder ungefähr das gleiche: auch die Nettobeträge der Haushaltskombinationen nivellieren sich, nur auf OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 60 IV. Höhe und Streuung der Beträge einem Niveau, das über den addierten B-Int'ervallen der Haushaltsmitglieder liegt. Das wird bei der Behandlung der Haushalts-Kombi- nationen ausgeführt werden. Bei den Witwen-Fix-Kombinationen (Tabelle 16 und 17) sind die Streuungen auch nach der Aufgliederung nach Familienstand sehr viel größer. Nun sind Streuungen nicht an und für sich vom Übel, sondern nur wenn sie soziologisch willkürlich und zufällig sind. Wenn sie aber den soziologisch wirklich wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung tragen, so sind sie nicht nur akzeptabel, sondern sogar erwünscht. Die ideale Sozialpolitik ist immer die, die erst einmal das Elend beseitigt oder besser noch verhindert, darüber hinaus aber jeden Fall so persönlich wie möglich behandelt. Wollte man fragen, ob das hier der Fall ist, so müßte man dem einzelnen Fall sehr viel gründlicher nachgehen als das in dieser S.tudie möglich ist. Auch würde es außerhalb des Themas fallen, auf das wir uns in dieser Arbeit ganz streng beschränken wollen. Wie dieses Ergebnis im vorliegenden Falle objektiv zu bewerten ist, ob also ein objektiver Bedürftigkeitsstandard erreicht wird, der akzeptabel ist, steht in dieser Arbeit nicht zur Erörterung. Es ist aber darauf aufmerksam zu machen, daß die KA mit Fürsorge auch nach der Aufgliederung nach Familienstand in der Regel betragsmäßig noch nach oben herausfallen. Diese Kombinationen sind alle von den Fürsorgebehörden einzeln geprüft und als objektive Bedürftigkeitsfälle ermittelt worden. Man kann also schließen, daß der in, den anderen KA erreichte Einkommensstandard sicher nicht über einem möglichen und sozial gerechtfertigten objektiven Bedürftigkeitsstandard liegt. Wenn also hier öffentliche Gelder verschwendet werden, so sicher nicht deshalb, weil zuviel an die Empfänger gezahlt wird, sondern höchstens. weil das ganze System so kompliziert aufgebaut und verwaltet ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 V. Die Haushalts-Kombinationen Mit den letzten Überlegungen haben wir schün übergeleitet zu der Frage der Rentenkumulatiünen nach Haushalten. Das Ursprungsmaterial wurde nicht nur nach Persünen, sündern auch nach Haushalten zusammengelegt, d. h. es wurden außer den aktenmäßig erkennbaren Individual-Kümbinatiünen auch die aktenmäßig erkennbaren Haushalts-Kümbinatiünen kartiert. In der Anweisung an die Bearbeiter wurde aufgegeben, alle erkennbar in den Haushalt fallenden SL gleichfalls ins Zählblatt einzutragen mit entsprechenden Zusätzen: z. B.: Alu des Stiefvaters usw. Es wurden für jeden sü gebildeten Haushalt die SL gezählt, die in den Haushalt gehen, zunächst .ohne Rücksicht auf die Zahl der Persünen, die sie beziehen. Haushalte, in denen Haushaltungsvürstand und Kinder je Renten zu eigenem Recht erhalten, werden danach als Haushalts-Kümbinatiünen erfaßt, solche Haushalte, in denen Familienzuschläge zu einer Hauptrente gewährt werden, dagegen nicht. Da wir außerdem nicht vün einer Zufallsauswahl vün Haushalten ausgehen, sündern vün den SL-Empfängern her die Haushalte auswählen, haben Haushalte, in denen mehrere Renten zu eigenem Recht bezügen werden, eine höhere Chance, in die Auswahl zu kümmen, und die Repräsentativität der Auswahl entfällt damit. Die aus dem vürliegenden Material sich ergebende Auswahl vün Haushalten enthält alsü eine auch für Rentenhaushalte nicht repräsentative, weil zu hühe Zahl vün Mehrpersünen-Haushalten, in denen mehrere Renten zu eigenem Recht bezogen werden. Das hätte sich nur ausschließen lassen, wenn all e SL-Empfänger, alsü auch die NK-Fälle, kartiert und nach Haushalten zusammengelegt würden wären. Dazu fehlten, wie schün mehrfach erwähnt, die Mittel. Wegen dieses Materialmangels lühnt es sich nicht, viel Geld und Arbeit in die Auswertung dieser nicht repräsentativen Auswahl hineinzustecken. Wir haben uns daher bei den Haushalts-Kümbinatiünen mit den allerrohesten Auswertungen begnügt, die nur einige ganz wenige gesicherte sachliche Ergebnisse bringen. Im übrigen liegen hier die Ergebnisse im Methüdischen, d. h. wir können jetzt sagen, wie man eine gute und auch zahlenmäßig brauchbare Untersuchung der Haushalts-Kümbinatiünen ansetzen Süll und verweisen dafür auf den fülgenden Abschnitt VI. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 62 v. Die Haushalts-Kombinationen Wenn man sich das gegenwärtig hält, ist die Tabelle 19 nicht viel mehr als ein Überblick über das Material und dient der Klarstellung der möglichen Zusammenhänge. Die 7980 bearbeiteten Aktenfälle ergeben 2427 Haushalte, in denen SL kombiniert werden. An Personen sind darin enthalten: 1. ein großerTeilder individuell kombinierenden Personen, die aber selbst wieder eine kleinere Zahl von Haushalten bilden, weil ja mehrere von ihnen demselben Haushalt angehören können, 2. eine Reihe von Personen, die SL beziehen, aber individuell nicht kombinieren, sondern nur im Haushalt, 3. weitere Haushaltszugehörige dieser so ausgewählten Haushalte, die keine SL beziehen. Tabelle 19 Kom bin a t ion e n n ach Hau s haI t s art e n (S L + A E) Haushalte Einzelhaushalte .................................................. 648 Nicht ersichtlich .................................................. 314 Familienhaushalte ............................................... 1 465 davon a) mit reinen Individualkombinationen .......... 576 b) mit Individual- und Familienkombinationen .. 606 c) mit reinen Familienkombinationen ............ 283 Kombinationshaushalte .......................................... 2 427 Bearbeitete Leistungsfälle (Akten) ................................ 7980 Die 2427 Haushalte bestehen nach Tabelle 19 aus 648 Einzelhaushalten, die also in jedem Falle eine individuell kombinierende Person umfassen, und 1465 Familienhaushalten, von denen wieder 576 nur deshalb Kombinations-Haushalte sind, weil sie jeweils eine individuell kombinierende haushaltszugehörige Person haben. Denn jede Individual-Kombination, die an eine einem Familienhaushalt zugehörige Person geht, ist immer zugleich eine Haushalts-Kombination. Die restlichen 889 Haushalte sind solche mit Haushalts-Kombinationen im eigentlichen Sinne, die das neue Moment hereinbringen: in denselben Haushalt gehen mehrere Renten, die, wie sich zeigt, zum überwiegenden Teile selbst wieder Individual-Kombinationen sind. Diese 889 eigentlichen Haushalts-Kombinationen sind in Tabelle 20 nach Kombinationsstufen gegliedert und bei jeder derselben ist die Zahl der im Material vorkommenden KA angegeben. Danach gehen 2816 SL-Leistungsfälle in 889 Haushalte mit 2858 Personen und bilden dabei 333 Haushalts-KA. Es ergibt sich, daß die Zahl der KS von 4 bei den Individual-Kombinationen auf 12 wächst. Diese Tabelle sagt jedoch nichts darüber, wieviel Personen denn die 12 SL beziehen, die in den Haushalt gehen. Tabelle 21 gilbt darüber Auskunft, wieviele Personen in einem Haushalt SL empfangen. Es zeigt sich, daß die Höchstzahl OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 V. Die Haushalts-Kombinationen 63 Tabelle 20 Fa mi 1 i en - Hau s h al ts k om bin a t ionen nach Kombinationsstufen (KS), -arten- (KA) und -häufigkeiten Zahl Leistungs- Haushalts· KS der Haushalte fälle zugehörige KA Personen Zweifach-Kombinationen ........... 64 357 714 Dreifach-Kombinationen ••••• 0 ••••• 107 242 726 Vierfach-Kombinationen ........... 81 165 660 Fünffach-Kombinationen 0 •••••• ••• • 50 79 395 Sechsfach - Kombina tionen .......... 13 24 144 Sieben fach-Kombinationen ......... 10 13 91 Achtfach-Kombinationen ••••• 0 •••• 3 3 24 Neunfach - Kombina tionen .......... 1 2 18 Zehnfach - Kombina tionen .......... 1 1 10 Elffach-Kombinationen ........... . 2 2 22 Zwölffach-Kombinationen .......... 1 1 12 Insgesamt: 1333 1 889 1 2816 2858 Tabelle 21 Haushalte nach Personenzahl und Einkommensbe z i ehe r n1 Zum Haus· Haushalte Einkommensbezieher 1 in halt ge- Kleinfamilie 1 IG;oIß:li~el 511 I Halbfamilie hörende in Personen Zahl v. H. 1 I 213 141 5 2 I 3 14 15 1 (1 648 26,7) ----------- - -- - 2 659 27,2 333 94 - - - ----- 18 214 --- 3 429 17,7 105 113 17 - - 9 32 10 --5 14 124 - - 4 211 8,7 56 61 19 5 -2 6 8 3 -4 6 3 38 - 5 95 3,9 27 18 11 6 4 3 2 5 -2 1 -1 2 13 6 29 1,2 2 11 4 1 - - - - 1 1 1 --1 - 7 29 1,2 8 7 4 4 -1 1 -2 - - -1 1 - 8 11 0,4 1 3 3 2 1 -- - 1 - - --- - 9 1 (0,04) -1 --- - - - - - - --- - 11 1 (0,04) ----- - - 1 -- - ---- 6 - - - - - 7 - - - - nicht ers., 1 Fälle. . .. 314 12,9 1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1- Insgesamt 124271100,0 1 Bezieher von SL, AE oder / und SE OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 64 V. Die Haushalts-Kombinationen der Personen, die in einem Haushalt SL beziehen, 6 ist. Die Abweichung der SL beziehenden haushaltszugehörigen Personen von der Kombinationsstufe des Haushalts erklärt sich wieder durch die Individual- Kombinationen, die sich im Haushalt natürlich wieder kumulieren können. In Tabelle 21 bedeutet: Kleinfamilie eine Familie, die nur aus einem Elternpaar und dessen Kindern besteht. Großfamilie eine Familie, die außer Eltern und Kindern noch entferntere Verwandte umfaßt. Halbfamilie eine Familie mit einem Elternteil und Kindern. Die Unterscheidung in Großfamilie und Kleinfamilie hat also nichts mit der Zahl der Familienangehörigen zu tun. Es kann Kleinfamilien mit sechs Personen und Großfamilien mit vier Personen geben. Die Unterscheidung war ursprünglich gemacht worden, um festzustellen, ob Rentenkumulationen dadurch zustande kommen, daß entferntere Verwandte in den Verband der Kleinfamilie aufgenommen werden. Die Unterscheidung hat sich später als unergiebig erwiesen und wurde wieder fallen gelassen. Sie findet sich nUr noch in dieser Tabelle 21. Die Verwandtschaft über den Rahmen der Kleinfamilie hinaus scheint danach keine große Bedeutung in den Rentenhaushalten zu haben, obwohl wegen der methodischen Mängel ein exakter Vergleich mit dem Durchschnitt aller Haushaltungen nicht möglich ist. Die Heraussonderung der Halbfamilien hat sich hingegen durchweg als ergiebig und fruchtbar erweisen. Tabelle 21 zeigt, daß in den Halbfamilien die Zahl der Einkommensbezieher fast immer gleich der der haushaltszugehörigen Personen ist. Die Streuung der KA ist bei den Haushalts-Kombinationen noch viel größer als bei den Individual-Kombinationen. Im Durchschnitt kommt jede KA nicht ganz dreimal vor, die größte überhaupt vorkommende Häufigkeit ist 73. In TabeUe 22 sind die häufigsten Haushalts-KA noch einmal zusammengestellt. Es stehen obenan die Kombinationen mit AE (170) und Alu (070) oder Alfu (150). Bei den reinen SL-Kombi- nationen fallen die Häufigkeiten gleich ganz stark ab. Irgendein System ist in die Haushalts-Kombinationen von den KA aus nicht mehr zu bringen, das fächert in eine fast unendliche Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten aus, von denen die im Material vertretenen nur als eine mehr oder weniger zufällige Aus.wahl anzusehen sind mit genau so wenig Ordnung und System wie in den Möglichkeiten selbst. Die darüber vorliegenden Tabellen zu bringen, hat keinen Sinn mehr. Hier kann man gar nicht sinnvoll nach Kombinationsstufen und Kombinationsarten gliedern, wie es bei den Individual-Kombinationen ergiebig und sinnvoll ist, sondern hier sollte man von ga n z b·e - stimmten Haushaltstypen ausgehen und sehen, welche SL und mit welcher Häufigkeit sie hereinfall e n. Die Typisierung der Haushalte, die uns sinnvoll erscheint, bringen wir im nächsten Abschnitt VI. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 v. Die Haushalts-Kombinationen 65 Tabelle 22 Die häufigsten Haushalts.!.Kombinationen Lfd. Kombinationsart Anzahl der Nr. Familien·Haushalte 1 150 + 170 73 2 070 + 170 70 3 032 + 114 + 115 33 4 041 + 042 ~ 114 + 115 29 5 150 + 171 24 6 030 + 150 22 7 131 + 170 21 8 032 (2x) + 114 + 115 (2X) 16 9 032 + 114 + 115 + 170 11 10 070 + 170 (2X) 11 11 150 + 170 (2X) 11 12 160 + 171 11 13 041 + 042 (2X) + 114 + 115 (2X) 10 14 114 + 115 + 150 10 15 041 + 042 9 16 150 (2X) 9 Aus dem Material, so wie es vorliegt, ließ sich aber eine für das Problem besonders wichtige Haushaltsgruppe heraussondern und bearbeiten, nämlich die der Halbfamilien-Haushalts-Kombinationen mit Witwen als Haushaltsvorständen. Es wurden zu den SL der individuell kombinierenden Witwen mit Kindern aus den Tabellen 13, 14, 15 und 17 die haushaltszugehörigen Waisenkinder herausgesucht und ihre SL zu denen der Witwe hinzugesetzt. Es konnten so für 140 Halbfamilien-Haushalte die monatlichen Nettobezüge ermittelt werden (Tabelle 23 bis 26). Da die Arbeitseinkommen in diesen Fällen meist aus Lehrlingsv-ergütungen u. ä. bestehen, konnten sie fast restlos ermittelt werden. Die Ergebnisse sind die folgenden: 1. In allen Fällen, in denen die Witwe kombiniert, kombinieren in der Regel auch die haushaltszugehörigen Waisenkinder. 2. Die Haushalts-Kombination liegt in einer großen Zahl der Fälle über der Kombinationsstufe, die sich nach den Tabellen 13, 14, 15 und 17 "theoretisch" ergeben würde, es kommen meist noch andere SL oder AE im Haushalt hinzu, die aus der Witwen-Kombination nicht als "zugehörig" erschlossen werden können. 3. Die monatlichen Nettobezüge der Haushalte liegen meistens höher als sie sich nach Tabelle 13, 14, 15 und 17 errechnen würden. 5 Mackenroth, Verflechtung der Sozialleistungen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 KA d_ MuHe .. "', '" 041 - "1" Olo -111+ 092. -111t "'I -130 03, 118 0", <50 0 .... <so "'"t...-150 111t--041 150 030 031-160 0:>:1 100 041 ..fbo 111t -1bo -11lt-of.t.1 160 Tabelle 23. HaI b f ami 1 i e n - Hau s haI t s - Kom bin a ti 0 n e n Monatliche Net'tobezüge in DM Witwen-B-Kombinationen ' Witwen mit 1 Kind! .:.~:I ~:I '::1 '0:1 ~:I s::I'~- '::I'~:I O~:J 100 - .~.- 1 ':'-1 ... - 1 <50,- 1 m,- 1 - - _-~-~- _ m-N-~- ~- __ - Eo:O~ 115,- 2.00,- f- "', 11> 115 '" W0:o32~~ lIl---- 0" 1'----- • Co,a ". ::==: r-- O'l2. '--- -. ,3. ~~ 032- _03-1 As.~on <SO 0" .. WZ-0327Z0''.M''ß1~.,W''A 32' W#,.(03 .W/~ - I-- 'I"'", 150 1" ~ f- 03& .03!!. Ho 032. tö/. r00/".@ß'11 ' ASo - N 031 "'0 - "'Y$$##A ~ Wl.tw ... ba~~'3. lB-K""'bi.no.tlonen 1 2.75. - 300.- f-.-1-1l, AbO _ 0" ~ (&IV ~t~:~~~~~;OJhG'''31 -tt>_ "I-tS ~32W~ ~ (ohnc~~:~~:;~~KAck .. Nu.l:1:Cr)= 1 Waisenkinder oder zuschlaiberechtlgte Angehörige. 0:. CI) :<: t1 (0' ::Il '" ~ tn J:r' ~ .... tn I :;.: o 3 er S' '" .... Ö· ::l Cl) ::l OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 ~ KA do. MulieJ" 00"_1"'" 030 Hit 031 -oi'ilt OlM -<{-fit 0' ". OQ2, 1-11t 031 150 alt .. - 150 ,,. "0 03, '114 'iSo 03< <60 O~ ... -ioD • -1 .... -1bO Tabelle 24, HaI b f ami 1 i e n - Hau s haI t s - Kom bin a ti 0 n e n Monatliche Net'tobezüge in DM Witwen-B-Kombinationen Witwen mit 2 Kindern! -~-:I ~~r~j 30 1 >0:1 50 :1' .. - :rl°·J '~. "I ':5" 1 ':0.- I '~5.- 1 2:.- 1 .~,.- 1 "~O·-I U>\tepo--------- "10.- 20;- 30,- 40,- 50;- 00.- -;0. So, <10,- 100':'" 125 ,- 1$0,- 115 ,- Soo,- US ,- 250,- 215'.- 0.' ~ '"~ - 00:' ... ... " .... 032 '" 0>1 «. 0" '" - f I I I • - ~O"1. r- OH '" -- «' .0 '" ~ - 0' 1<5 0"- 0" <0, 0" '" --- - - <'H - 03' Ho U5;- - 300.- ", "" <50 - 0"2. "'1Y/.4//#//~'iC:;WA 13< ". 150 I!III '" "='~I ~ 032 032 '0 -- --11" 150 __ - "5 -- ~h;a/11o'l!l 032 'i1o" 0.3'2 'l'#.hI - 03< 11 • 150 -<15 10 W"A 031 ,"0 . - 0," '"7~ ~ W'lw.nbez.ü.g. - '''" 1.0 , (B-Ko",bin",~~onenl <0. «5 ~ (z.., ~~!~~:~g~eh';"~J - - - f- 111t <00 '" ~(d'''. Be":;;,~b:':;'''''~Ae d~r M..,l!;u-) - ,,- -H:)' <00 lIIIi "5 1 Waisenkinder oder zuschlagberechtigte Angehörige, ~ t:1 (j)' ::r: ~ ~ '" ::T e:. .,... '" I ~ o g. S' ~ tt o l:l Cl> l:l (j) -l OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 74 VI. Zur Methode einer Mehrfachrentenstatistik noch dadurch erschwert wird, daß ein großer Teil der Kombinationsfälle nur ein mal bel e g t sein wird (im Kieler Material 1/ 4 aller Fälle, vgl. Seite 22). Selbst wenn man die Zahl solcher Fälle bei Kartierung auch der Nicht-Kombinationsfälle herab drücken kann, ganz ausschließen kann man sie nicht. In diesen Fällen muß die Kombination na'ch Bestehen und Betrag aus dem einen Zählblatt erschlossen werden, was immer sorgfältige Urteile über Zuverlässigkeit der Angaben erfordert. Ein bau von K 0 n t roll e nun d die M ö g - lichkeit der Rückfrage und Überprüfung ist dringen d geboten, um die daraus folgenden Verzerrungen nicht zu groß werden zu lassen. J e k 1 ein erd e rUm fan g der Er heb u n g ist und je mehr sie an einzelnen Orten konzentriert wird, um so besser können die Bearbeiter geschult und auf einheitliche Methoden festgelegt und überprüft werden. c) Für Haushalts-Kombinationen erbringt die Aktenbearbeitung keine zuverlässigen Ergebnisse, weil dazu die Akten der Sozialleistungsträger einfach nicht ausreichen. Die ideale Methode ist eine Kombination von Aktenbearbeitung und Befragung: Man geht aus von der Aktenbearbeitung für die In d i v i du a 1- K 0 m,b in a ti 0 ne n, was na c h den Kieler Erfahrungen brauchbare Ergebnisse erbringt, und ergänzt dieAktenangabenfür dieHaushalts-Kombinationen durch Befragung einer kleineren Zahl von Haushalten, wobei gleich auch noch die Aktenfehler für die Individual-Kombinationen übe r p r ü ft und kor r i g i e r t wer den k ö n ne n. 3. Umfang der Stichprobe Zur Festlegung der Größe der Stichprobe muß man erstens schon einiges darüber wissen, wie das Problem gelagert ist und was man mit der Erhebung will. Die Kieler Stichprobe hat gezeigt, daß die Z a h 1 der vorkommenden KA sehr groß ist und die H ä u f i g k ei t der einzelnen KA sehr gering, v.gl. Seite 35. Wenn man unter diesen Umständen die letzte überhaupt noch vorkommende KA auch bei geringster Häufigkeit noch mit einer Zahl von etwa 10 Fällen vertreten haben will, müßte man den Umfang der Stichprobe sehr groß wählen. Die Frage ist nur, ob das wirklich erforderlich ist. Die KA bezeichnen - das zeigt die Kieler Arbeit ganz deutlich - gar nicht ökonomisch oder soziologisch charakteristische oder typische Fälle, sondern ergeben sich fast nach den Regeln der Kombinatorik aus der Häufung mehr oder OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 3. Umfang der Stichprobe 75 weniger zufälliger Merkmale, an die die Legaldefinitionen der Sozialgesetze gerade anknüpfen. Wenn wir von jedem Fall, der mit 0,1 % der Empfänger vertreten ist, mit Sicherheit 5 Fälle im Stichprobenmaterial haben wollen, so genügt ein Material von etwas über 5000 Fällen. Setzen wir diese Bedingungen, um ganz sicher zu gehen, für jede der 8-10 auszuwählenden Regionen (siehe unter 4.), so macht das insgesamt -etwas über 50000 Fälle, in denen dann jede KA mit der Häufigkeit 0,1 % noch mit mindestens 50 Fällen vertreten ist, KA mit noch geringeren Häufigkeiten aber immerhin auch noch vorkommen können. Rechnet man ungünstigstenfalls mit einem Ausfall an nicht erreichbaren oder unbrauchbaren Fällen von 200/0, so sollte ein Um fan g von 6 0 0 0 0 Fäll e nun t e r a 11 e n Ums t ä n den hin r eie h e n. Das ist das alleräußerste, weniger tut es auch! Wenn man für einzelne SL mit einer noch geringeren Häufigkeit eine größere Zahl von Fällen wünscht (z. B. O. d. N.-Renten), sos 0 11 t e man lieber diese eine Leistungsart gesondert bear- bei t e n, s tat t die g a n z e S t ich pro b e z u i n fl a t ion i e ren. Was kann man denn durch eine Vergrößerung der Stichprobe erreichen? Man kann lediglich die Fälle mit geringerer Häufigkeit noch mit hereinbekommen und die Besetzung der Felder für die schon enthaltenen Fälle vergrößern, vgl. Seite 35. Äußerstenfalls kann man die Häufigkeiten noch etwas sta tistisch gesiche:rter ermitteln. Aber wozu das? Wollen wir unsere Freude daran haben, alle F.elder unserer Tabellen mit zwei- und dreistelligen Zahlen besetzt zu sehen, oder wollen wir Sozialpolitik treiben? Es ist bereits bekannt, daß die Streuung der KA sehr groß und die Häufigkeit der einzelnen KA sehr klein ist. Glaubt wirklich jemand ernstlich, daß eine Entscheidung bei der zukünftigen Reform unserer Sozialpolitik anders ausfallen wird, wenn wir durch eine Erhebung feststellen, daß die 171. KA nicht die Häufigkeit 0,05 °ll} hat (das ist 5 in 10 OOO!), sondern 0,06 % oder meinetwegen auch 0,10 °ll}. - Dabei weiß jeder einigermaßen geschulte Statistiker, daß solche Verdoppelung äußerst unwahrscheinlich ist. Auch Durchschnittsberechnungen - etwa der auf die einzelne KA entfallenden Bezüge - können uns nur für die gehäuft auftretenden KA wichtig sein, für die selteneren sind Dur.chschnittsbeträge genau so unbezeichnend und zufällig wie diese KA überhaupt, und dann sind sie auch nicht bezeichnender, wenn sie von 10 oder von 20 Fällen berechnet werden, wenn diese Fälle über eine große Breite streuen. Man soll sich wirklich mit einigem Mut dafür entscheiden, daß nur das Typische und die gehäuft auftretenden Fälle interessieren, nicht aber die ganze Verästelung. und Verworrenheit der derzeitigen Gesetzgebung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 76 VI. Zur Methode einer Mehrfachrentenstatistik Außerdem: was soll die Genauigkeit auf die Dezimale eines Prozents, wo sich durch laufende Änderung der gesetzlichen Bestimmung,en die Werte wenige Wochen nach dem Stichtag schon wieder geändert haben werden (vgl. besonders das Beispiel Seite 29 ff)? Dagegen kann man die viel ernsteren systematischen Fehler und Verzerrungen, die durch die Wahl des Materials (Aktenbearbeitung) oder schlechte Arbeit der Bearbeiter hereinkommen, durch keine Vergrößerung der Stichprobe herausbringen, im Gegenteil, diese Fehler wachsen mit der Größe der S ti c hp r 0 b e, weil die Zahl der Bearbeiter wächst und ihre Schulung und Überwachung grundsätzlich geringer ist. Wie vollzieht sich denn im u n g ü n s t i g s te n Falle eine Bearbeitung durch die Behörden? Ein Behördenleiter bekommt einen Auftrag, dessen Notwendigkeit er nicht einsieht. Er beauftragt einen Angestellten seiner Behörde, der sich die ausgeworfenen Überstundengelder gern verdient und recht und schlecht seine Zählblätter ausfüllt. Die Akten sind für die Zwecke dieser Untersuchung meist schlecht und unübersichtlich geführt, er peilt über den Daumen. - Bei geringer Zahl von Bearbeitern können diese Mängel zwar nicht ausgeschlossen, aber auf ein Minimum beschränkt werden. Aus allen diesen Gründen ist auch die Haltung falsch: Es kann ja nicht schaden! Jawohl, es kann schaden, die Stichprobe zu groß zu wählen, und es sollte Grundsatz sein: Li e be r die So r g fa 1 t der E rh e b u n g s t e i ger n auf K 0 s t end es U m fan g s! Wer glaubt denn ernstlich, daß schon 60000 Zählblätter aus schlecht geführten Akten von überarbeiteten Angestellten in Überstunden sorgfältig ausgefüllt werden, wenn nicht Kontrollen eingebaut sind?! Die Haushaltsbefragung sollte sich auf noch wesentlich weniger Fälle beschränken. Wenn wir etwa jeden 4. Haushalt herausgreifen, so gibt das äußerstenfalls 15 000 Haushalte, von denen wieder nur ein zunächst noch unbekannter Teil reine SL-Empfängerhaushalte (mit SL-Empfänger als Haushaltungsvorstand, siehe unter 5) sind, auf die es vor allem ankommt. Wenn wir davon nur 4-5000 in der Stichprobe haben, so dürften wir für alle praktischen Zwecke bedient sein. Eine sorgfältige Befragung von 15000 Haushalten ist schon eine schwer zu bewältigende Aufgabe, selbst wenn man sich auf nur wenige zu erfragende Angaben beschränkt. Die Haushaltsbefragung, wenn sie von etwa 15000 Haushaltungen über das ganze Bundesgebiet ausgeht, führt dann im Ergebnis wieder auf ganz andere Zahlen von SL-Empfängern, denn in den Haushalten leben ja teilweise mehrere SL-Empfänger, u. U. auch solche, die in der ursprünglichen Buchstabenauswahl garnicht enthalten waren, z. B. Waisenkinder mit anderen Namen, entfernte Verwandte usw. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 4. Mehrere regionale Stichproben oder Buchstabenauswahl auf. . . 77 Nur den statistischen Laien kann der Umfang einer Stichprobe beeindrucken, er glaubt, darum sei sie beweiskräftiger. Jeder Kenner weiß aber, daß ganz andere Dinge wichtig sind: das Durchdenken der Fragestellungen, die sinnvolle Begrenzung der Ziele auf das wirklich Wesentliche und vor allem die Sorgfalt der Durchführung. Jede Erhebung, die diese Grundsätze nicht beachtet, ist Verschwendung ·öffentlicher Gelder. Auf der anderen Seite ist eine sorgfältig durchgeführte Stichprobe kleineren Umfangs sicher auch nicht viel billiger als eine Stichprobe großen Umfangs, nur erbringt sie mehr und zuverlässigere Ergebnisse, wenn die Gelder auf Kontrollen, Rückfragen usw. angesetzt werden statt auf eine große Zahl von Fällen. Solche Kontrollen sind zeitraubend und teuer, aber unerläßlich. Es sollten für eine kleinere Stichprobe ni ch t un t er 4-5 DM je Akt en fall aus g e wo r f e n werden, wobei damit zu rechnen ist, daß die Masse der Fälle billiger erledigt werden kann, die kleinere Zahl zweifelhafter Fälle aber ein vielfaches kostet. Für die Haushaltsbefragung sollten gleichfalls m i n des t e n s 4-5 D M j eIn t e r v i e wangesetzt werden, wenn die Allgemeinkosten der Erhebung durch die Aktenbearbeitung mit gedeckt sind. 4. Mehrere regionale Stichproben oder Buchstabenauswahl auf Prozentbasis über das ganze Bundesgebiet? Alle Argumente, die für eine Kleinhaltung der Stichprobe sprechen, gelten auch für eine örtliche Konzentrierung der Arbeiten: 8-10 sorgfältig ausgewählte regionale Stichproben erm ö g I ich e n v i eis 0 r g f ä I t i ger e E r heb u n gen, Einbau von Kontrollen, Rückfragen usw. Eine prozentuale Stichprobe für das ganze Bundesgebiet würde bedeuten, daß jeder Arbeitsamtsleiter, jedes Fürsorgeamt eine gewisse Zahl von Bogen auszufüllen hat. Wer wollte das je kontrollieren und überprüfen? An einem Orte kann man jeweils mit geschultem Personal arbeiten, kaim die unerläßliche Mitarbeit der Behördenleiter durch persönliche Besuche erreichen, was man sonst der Aufklärung durch Rundschreiben überlassen müßte, kann die Arbeit laufend überwachen und die Zählblätter vor Absendung zur Aufbereitung am Orte überprüfen lassen. Allerdings bietet jede lokal begrenzte Erhebung eine Schwi'erigkeit: die rein geographische Abgrenzung der Arbeitsgebiete ist bei den einzelnen SL-Trägern ganz vers,chieden. Der Stadtkreis Kiel z. B. ist zwar das Arbeitsgebiet eines Fürsorgeamtes, aber schon das Arbeitsgebiet des Arbeitsamtes umfaßt einige Randgemeinden dazu, die L VA sitzt :in Lübeck mit Zuständigkeit für ganz Schleswig-Holstein, und 'einige Berufsgenossenschaften arbeiten für das gesamte Bundesgebiet. Die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 78 VI. Zur Methode einer Mehrfachrentenstatistik Schwierigkeit ist allerdings überwindbar, wie sich in Kiel gezeigt hat, jedoch konnten wegen Mangel an Mitteln nur sechs Berufsgenossenschaften einbezogen werden; wenn wir aber Reisegelder hätten auswerfen können, so wäre auch die Bearbeitung der anderen nicht grundsätzlich unmöglich gewesen. Bei einer das ganze Bundesgebiet umfassenden quotalen Erhebung fällt diese Schwierigkeit weg, denn es bleibt gleichgültig, wo man den einzelnen Fall erhebt. Diese Erleichterung ist jedoch nur scheinbar, denn sie taucht erneut auf bei der Zusammenlegung der Zählblätter nach Personen. Dieser Arbeitsgang ist an sich schon zeitraubend und schwierig, weil in kritischen Fällen jedesmal zu entscheiden ist, ob Herr Wilhelm Bergmann aus diesem Zählblatt identisch ist mit Herrn Wilhelm Bergmann aus jenem Zählblatt oder nicht. Es wird sich nun als u n m ö g- 1 ich erweisen, n ach W 0 h n 0 I' t e n zusammenzulegen, weil die Akten überhaupt schlecht geführt, nicht auf dem laufenden gehalten sind, und weil Wohnwechsel, Wiederverheiratung zwischen Bearbeitungstag und letzter Akteneintragung, zwischen Akteneintragungen verschiedener Behörden st1attgefunden haben. Das wird man bei zentraler Bearbeitung dadurch überwinden können, daß man n ach Ge bur t SOl' t e n s tat t n ach W 0 h n 0 r t e n .3ortiert. Dieses Merkmal in Verbindung mit Namen und Geburtstag wird zur Zusammenlegung im allgemeinen ausreichen. Aber nun taucht eine neue Schwierigkeit auf, wenn man die zu befragenden Haushalte nach dem Zufallsprinzip auswählen will. Da bei ist u n be d i n g t erforderlich, daß die SL-Empfänger zunächst nach Ha usha 1 ten zusa mmengelegt werden, s ons tb ek omm t man einen systematischen Fehler in die Untersuchung herein, der sie u. U. ganz unbrauchbar machen würde: größere Wahrscheinlichkeit für die Haushalte mit mehreren SL-Empfängern. Also muß man doch wieder auf die Wohn-· orte zurück und neuerlich nach Wohnorten legen, und ich wage zu behaupten, daß dieser Arbeitsvorgang zentral unausführbar ist, wenn man das ganze Material einmal nach Geburtsorten sortiert hat. Die Zusammenlegung nach Haushalten wird am Orte viel leichter möglich sein, wo man in Zweifelsfällen rückfragen oder sich durch Augenschein überzeugen kann; ein weiteres und s ehr ge w ich t i g es Argument, das für mehrere örtlich zentralisiert'e S ti c h pro ben spricht. Es macht weniger Schwierigkeiten, etwa bei einer in Hannover ansässigen Berufsgenossenschaft alle in Kiel ansässigen Rentenbezieher mit Buchstaben B zu ermitteln - und so eine örtlich begrenzte Stichprobe zu ergänzen -,als alle Zählblätter einer OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 5. Umfang der Aktenbearbeitung und Inhalt der Befragungen 79 bestimmten Buchstabenauswahl aller Empfänger bundeszentral nach Haushalten zusammenzulegen. Ein letztes Argument: eine örtlich konzentrierte Erhebung bietet auch die M ö g 1 ich k e i t, die Ren t e nIe ist u n gen der a m Ort e ans ä s s i gen B e tri e b e ein z u b e z i ehe n. Das wird zwar nie vollständig sein, da am Orte auch Rentenbezieher aus ortsfremden Betrieben leben, die aber wird man, wenn ihre Zahl von einigem Umfang ist, in die Haushaltsbefragung mit hereinbekommen. Analog den Berufsgenossenschaften könnten dazu auch die wkhtigsten Be ruf ss t ä n d e und P r i v a t ver s ich e run gen über ihre in den Ort fallenden Leistungen befragt werden, um das Bild abzurunden. 5. Umfang der Aktenbea'rbeitung und Inhalt der Befragungen Der Umfang der Aktenbearbeitungen und der Inhalt der Befragungen hängt ab davon, was' man sub specie des gestellten Problems wissen will und was man mit der jeweiligen Methode erreichen kann. Aus der Aktenbearbeitung sollte für die Individu,al- Kom bin a ti 0 n e n folgendes an Ergebnissen anfallen: 1. Umfang und zahlenmäßige Bedeutung der Kombin a t ion e n überhaupt, und zwar statistisch gemessen in a) einem all gemeinen Red u k t ion s fa k tor von Leistungsfällen auf Personen und b) einem ren t e n s p e z i fis c h e n Red u k t ion s f akt 0 r, der den Umfang und die zahlenmäßige Bedeutung der Kombinationen für die ein z eIn e n S L angibt. Beides ist leicht zu erreichen, wenn aus allen Aktenfällen die Zahl der Personen ermittelt wird, auf die die Rente abgestellt ist ohne Rücksicht darauf, ob für sie eigene Akten geführt werden, ob sie ihre Rente zu eigenem Recht erhalten oder in der Form von Familienzuschlägen zur Rente der "Kopfperson" ("ang'eschlossene Fälle"). Auch die aktenmäßig nicht als Kombinationen erkennbaren Fälle müssen kartiert und so bearbeitet werden. 2. Aus den einzelnen Akten und aus der Zusammenlegung sind dann alle vorkommenden Kom bin a ti 0 n e n n ach Z a h 1 und Kombin a t ion s art zu ermitteln, sowie die darauf entfallenden Brutto- und Nettobeträge, dies alles mit den üblichen Angaben zur Person des Empfängers, davon die wichtigsten: Geschlecht, Alter, Familienstand, evtl. auch früherer Familienstand (Wiederverheiratung), Stellung im Haushalt lind zum Haushaltsvorstand, Flüchtlingseigenschaft, Invaliditätsgrad, Verhältnis zum Berufsleben, evtl. noch weitere. Schwierigkeiten wird hier die be t rag sm ä ß i ge Erfassung der AE machen, darauf muß von vornherein bei der Aktenbearbeitung verzichtet wer- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 80 VI. Zur Methode einer Mehrfachrentenstatistik den, die Angaben sind in den Akten meistens entweder nicht enthalten, soweit enthalten, entweder veraltet oder jedenfalls auf ihre Zuverlässigkeit nicht nachprüfbar. Diese Angaben müssen bei der Aktenbearbeitung durch die Ang,abe "Stellung im Berufsleben" ersetzt oder auf die Befragung verschoben werden. Die wesentliche Schwierigkeit wird hier bei der Zusammenlegung auftreten. Was geschieht mit den "nur einmal belegten Fällen", bei denen nach einem Zählblatt eine Kombination vorhanden ist, aber das zweite Zählblatt bei der Zusammenlegung fehlt? Aus den schon angeführten Gründen ist mit einer nicht unerheblichen Zahl solcher Fälle auch dann zu rechnen, wenn - anders als in der Kieler Stichprobe - auch die Nicht-Kombinationsfälle kartiert werden. Hierzu sind Rückfragen und Kontrollen erforderlich, die Entscheidung kann nur von Fall zu Fall getroffen werden. Wesentlich schwieriger liegen die Dinge bei den Haushalts-B e fragun g·e n. Während bei den Individual-Kombinationen die Zahl der KA zwar groß, aber immerhin begrenzt ist (im Kieler Material insgesamt 262, und zwar 171 Zweifach-Kombinationen, 83 Dreifach-Kom- binationen und 8 Vierfach-Kombinationen, vgl. Tabelle 5), wächst die Zahl der KA bei den Haushalts-Kombinationen ins Ungemessene. Schon die Zahl der Kombinationsstufen wächst im Kieler Material von 4 auf 12, und zwar nur für reine Haushalts-Kombinationen, also ohne Individual-Kombinationen, die ja immer auch zugleich Haushalts- Kombinationen sind. Die Zahl der KA bei 889 Haushalten mit Haushalts-Kombinationen ist 333, die Häufungen sind noch geringer, die Streuung noch größer. Jedenfalls wäre es v ö 11 i gau s s ich t s los und unergiebig, hier nach KA gruppieren zu wollen, das gäbe selbst bei einer sehr großen Zahl von Befragungen nur ein riesiges Bukett von KA, völlig unübersichtlich und unbezeichnend für die wirtschaftlichen und sozialen Tatbestände, die sich dahinter verbergen. Dazu kommt: es ist weder möglich noch nötig für die Fragestellung, alle Haushalte in gleicher Weise und nach den gleichen Angaben zu befragen. Ein Rechtsanwalt, in dessen Haushalt eine Halbwaise mit einer BVG-Rente lebt, wird sich höfiichst verbitten, sein Einkommen anzugeben, er kann es wahrscheinlich auch gar nicht, weil er es selbst nur bei der Steuererklärung mit Sicherheit sagen kann, und welches Einkommen soll er angeben: nach Abzug der Betriebsausgaben oder Bruttobeträge? Es ist aber auch gar nicht nötig, ihn danach zu fragen. Es genügt für die Zwecke dieser Statistik vollkommen, zu wissen, daß diese Halbwaise in einem Haushalt lebt, dessen Einkommen im wesentlichen aus einem AE des Haushaltsvorstandes gedeckt ist, zu dem die Rente des Kindes nur ein Zus.chuß ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 5. Umfang der Aktenbearbeitung und Inhalt der Befragungen 81 Diese beiden Überlegungen legen es nahe, bei der Haushaltsbefragung von vornherein n ach Hau s haI t s typ e n zug r u p pie ren und schon die Befragung danach einzurichten. Die Hauptgruppen der Haushaltstypen sind diese: 1. R ein e S L - E m p f ä n ger - Hau s haI t e - in die kein volles AE geht - mit SL-Empfänger als Haushaltsvorstand. Eine gelegentliche entgeltliche Nebenbeschäftigung soll die Einreihung in diese Gruppe nicht ausschließen. 2. Ge m i sc h t e S LI A E - Hau s haI t e , in die ein volles AE (nicht aus Nebenbeschäftigung) eines Haushaltsmitgliedes geht, das nicht Haushaltsvorstand ist (Sohn, Tochter, Schwiegersohn usw.). 3. Hau s haI t e mit S LaI s Ne ben ein kom me n: der Haushaltsvorstand erhält ein volles AE. Eine im Vergleich dazu unbedeutende Rente (z. B. BVG-Grundrente) schließt die Einreihung in diese Gruppe nicht aus. Die für die Zwecke der Sozialpolitik' am wenigsten interessierende ist die dritte Gruppe. Hier kommt es vor allem auf die Art end e r S L an, die in diese Haushalte gehen, die also nur in der Form eines Einkommenszuschusses zu Haushaltseinkommen ausgeschüttet werden. Alles andere an diesen Haushalten interessiert eigentlich nicht weiter; äußerstenf.alls wäre noch wichtig zu wissen, ob und wieweit das Haushaltseinkommen normalerweise als gesichert gelten kann, dazu genügte etwa eine Angabe über den Beruf des Haushaltungsvorstandes und vielleicht noch die Frage: ob und wie lange er in den letzten fünf Jahren (seit der Währungsreform) arbeitslos gewesen ist. Die er s t e G r u pp e interessiert natürlich die Sozialpolitik vor allem. Hier muß durch sorgfältige Aktenvorarbeit, ebenso sorgfältige Befragung und nachträgliche kontrollierende Überprüfung der Akten j e d e Ein z e I h e i t übe r die k u m u I i er t e n S L, ihre Höhe, die Anrechnungen, die Brutto- und Nettobeträge ermittelt werden. Das ist aber, da man ja immer die Akte im Hintergrund hat und jede SL sowieso irgendwo aktenkundig ist, grundsätzlich auch möglich. Am schwierigsten liegen die Verhältnisse bei der z w e i t e n G ru p pe der gemischt-en Haushalte. Hier wird man für die SL auch alles Nötige ermitteln können, dagegen werden gerade hier der Angabe der Arbeitseinkommen die meisten psychologischen Widerstände entgegenstehen. Man sollte erwägen, ob man sich nicht auch hier mit Angaben über ausgeübten Beruf und Betrieb begnügen und die genaue Höhe der Ar bei t sei n kom m e n mit H i I f e von Dur c hsc h n i t t sI ö h ne n ergänzen kann, jedenfalls dann, wenn andere direkte Angaben nicht erhältlich sind. Bei allen Haushaltstypen sollte unterschieden werden zwischen Vollfamilien, Halbfamilien mit und ohne entfernte Ver- 6 Mackenroth, Verflechtung der Sozialleistungen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 82 VI. Zur Methode einer Mehrfachrentenstatistik wandte, und Ein z e 1 hau s h alt e n, evtl. ehe - und farn i 1 i e n - ähnlichen Verhältnissen, die natürHch niemals aktenkundig sind, aber von einem geschickten Befrager leicht erkannt werden (siehe die Sonderbearbeitung Halbfamilien im Kieler Material). Bei den HaUIShalten der Gruppen (1) und (2) sollte auf jeden Fall Kopfzahl nach Personen und Vollpersonen, Zahl, Art und Höhe (Nettobetrag) der in den Haushalt gehenden SL, Zahl und geschätzte Höhe der Arbeitseinkommen ermittelt werden. W i t wen und W ais e n sind in Jedem Haushalt besonders auszuweisen, denn die Kieler Erhebung zeigt, daß das Problem der SL-Kombinationen vor a ll·e m ein Problem der Witwen, der Waisen und der Halbfarn i 1 i e n ist. Durch eine strenge Begrenzung der Befragung auf das wirklich Wesentliche, das man unter allen Um'ständen für eine anst,eh'ende R.eform der Sozialpolitik wissen muß, unter Fortlassung alles dessen, was man vielleicht auch noch gern wissen möchte, aber doch nicht mit Zuverlässigkeit erfährt, wird der Wir ku n g s g rad der E r heb u n g we sen t li ehe rh ö h t. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42 Schriften des Vereins für Sozialpolitik I Neue Folge Untersuchungen zum deutschen Vertriebenen- und Flüchtlingsproblem Herausgegeben von Professor Dr. Bernhard Pfister Diese Untersuchungen erscheinen in 2 Abteilungen. Die 1. Abteilung enthält Arbeiten zu den Grundfragen des deutschen Vertriebenen- und Flüchtlingsproblems, die zweite Abteilung enthält die Einzeldarstellungen der Länder. Die zur 1. Abteilung gehörigen Arbeiten erscheinen als Band 6, die zur 2. Abteilung gehörigen als Band 7 der Schriftenreihe des Vereins für Sozialpolitik. Die einzelnen Arbeiten erscheinen nicht in systematischer sondern in zwangloser Reihenfolge, jeweils nach Fertigstellung der Manuskripte durch die Autoren. Sie werden mit einer römischen Ziffer gekennzeichnet und nach der Reihenfolge ihres Erscheinens den Bänden 6 und 7 der Schriftenreihe zugeordnet. Die Ergänzung des Veröffentlichungsplanes durch weitere Arbeiten bleibt vorbehalten. Erste Abteilung: Grundfragen Band 6/!: Die volkswirtschaftliche Eingliederung eines Bevölkerungszustromes. Wirtschaftstheoretische Einführung in das V G- triebenen- und Flüchtlingsproblem. Von Prof. Dr. Hel mut A r n d t, Marburg/Lahn. Die Heimatvertriebenen im Spiegel der Statistik. Von Dr. Ger h a r d R eie h li n g, Bad Homburg Die Vertriebenen und Flüchtlinge in der Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Von Dr. Christof Rotberg, Bonn. Mit einem Vorwort von Prof. U 1 r ich Sc heu n er, Bonn Die deutsche Vertriebenen- und Flüchtlingsfrage als Problem !les Völkerrechts. Von Prof. U 1 r ich S ehe une r, Bonn Finanzierungsprobleme im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Eingliederung der Heimatvertriebenen. Von Prof. Dr. G ü n t e r S eh m öl der s, Köln Fortsetzung 3. Umschlagseite OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-44133-4 | Generated on 2023-01-16 13:07:42