Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung. Eine Analyse der Wirkungen
Abstract
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Full text
Röpke, Jochen Article Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung. Eine Analyse der Wirkungen Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Röpke, Jochen (1970) : Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung. Eine Analyse der Wirkungen, Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, ISSN 0036-6234, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 90, Iss. 2, pp. 171-192, https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291214 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung Eine Analyse der Wirkungen Von Jochen Röpke, Freiburg i. B. I. öffentliche Meinungsbildung als Prozeß kritisch-kontroverser Diskussion Die folgenden Bemerkungen versuchen die Frage zu beantworten, inwieweit ein an kommerziellen Interessen orientierter ökonomischer Wettbewerb im Pressewesen jenes offene Kommunikationssystem schaffen oder erhalten kann, das gemeinhin als für eine am Rechtsstaatsideal ausgerichtete Demokratie als konstituierend verstanden wird. Wir gehen davon aus, daß die Rolle des Bürgers in einem solchen Staat in mehr als in der Akklamation bereits getroffener Entscheidungen und in mehr als der Finanzierung der Staatsmaschinerie besteht (passive Öffentlichkeit: das Wählervolk wird befragt). Der Bürger ist vielmehr aktiv in den politischen Meinungsbildungsprozeß eingeschaltet (aktive Öffentlichkeit). Dies impliziert: (1) eine „objektive" Information der Bürger über das politische, soziale und wirtschaftliche Geschehen, (2) eine öffentlich geführte Diskussion über Tatsachen und Meinungen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Standpunkte (Prozeß der Bildung der öffentlichen Meinung) und (3) eine Rückkoppelung der Meinungen und Ideen der informierten Bürger an die politischen Entscheidungszentren. Unsere Bemerkungen konzentrieren sich im wesentlichen auf die zweite Bedingung. Wir haben es also mit einem dreistufigen Kommunikationssystem zu tun, dem eine Demokratievorstellung entspricht, nach der die Bürger nicht nur formal (über Wahlen), sondern funktional an der Gestaltung des öffentlichen Lebens teilnehmen — durch Vorschlag (Initiative), Beratung (Diskussion), Entscheidung und Ausführung. „Demokratie bedeutet diejenige Gesellschaftsform, an deren Gestaltung die größtmögliche Zahl ihrer Mitglieder durch Diskussion, Beschlußfassung und Ausführung des Beschlossenen teilnimmt1." 1 Richard F. Behrendt: Zwischen Anarchie und neuen Ordnungen. Freiburg 1967. S. 309. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
172 Jochen Röpke Objektive Information erfordert „Vielfalt" der Presse. Denn es gibt keine „reine" Information. Fakten werden nach persönlichen Bewertungsmaßstäben selektiert und zu Information verdichtet. Informationen haben einen „bias". Der in der offenen Gesellschaft durch die „rule of law" garantierte Wertpluralismus findet im Pressesektor publizistische Repräsentanz durch Vielheit und Diversifiziertheit der Informationsquellen. Ausgehend von der obigen Demokratieauffassung gilt die Presse als das Forum der aktiven Öffentlichkeit. Dies drückt sich in freier und kritischer Diskussion aus. „Man kann den Kern der demokratischen Tradition darin sehen, daß die öffentlichen Angelegenheiten durch kritische Diskussion aller Beteiligten weitergebracht werden2." Und zwar durch eine Kritik an konkreten politischen, sozialen, wirtschaftlichen Übelständen der Nation. Traditionale Herrschaftsstrukturen, Machtverhältnisse und Konfliktsituationen werden einer kritischen Prüfung unterzogen, politische Alternativen vorgeschlagen und diskutiert. Die Erfüllung der sogenannten „öffentlichen Aufgabe" der Presse erfordert somit aufklärende, kritisierende und kontrollierende Information. Je unterschiedlicher dabei die geäußerten Standpunkte, desto fruchtbarer die Diskussion3. Das Prinzip kritischer Diskussion ist in einer Welt, in der die Wahrheit nicht manifest ist, die einzig rationale Möglichkeit kommunikativer Teilnahme am demokratischen Prozeß. Audi hieraus folgt die Notwendigkeit der Verschiedenheit der publizierten Meinungen, denn nur durch sie wird „allen Seiten der Wahrheit eine Aussicht auf ehrliches Spiel gewährt", wie John Stuart Mi7/4 es formuliert. Nur vollkommene Freiheit des Widerspruchs und der Mißbilligung unserer Meinung kann uns der Wahrheit näher bringen: „Unsere verbürgtesten Meinungen verdanken ihre ganze Zuverlässigkeit der Voraussetzung, daß sie den Angriffen aller Welt jederzeit offenstanden5." Meinungen können also irrig sein und sind es in der Regel. Im Meinungsaustausch werden irrige Ansichten durch rationale Diskussion ausgeschaltet, qualitativ gefiltert. 2 Hans Albert: Tradition und Kritik. In: Gerhard Szczesny (Hrsg.): Club Voltaire. Jahrbuch für kritische Aufklärung II. Reinbek 1965. S. 164. 3 Eine ausführliche Darstellung dieser Interpretation des Inhalts freier Diskussion in einer liberalen Gesellschaft gibt Karl R. Popper (Public Opinion and Liberal Principles. In: Conjectures and Réfutations. London 1963. S. 347 ff.). Zu den Aufgaben der Massenmedien in einer Demokratie vgl. insbes. Horst Holzer: Massenkommunikation und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1969. S. 25 ff. 4 John Stuart Mill: Über die Freiheit. Frankfurt 1860. S. 66. Mill hat im übrigen eine noch heute überzeugende Darstellung dieser Zusammenhänge gegeben. 5 Mill: a.a.O., S. 29. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung 173 Diese freie, rationale Diskussion ist Ausfluß und Inhalt der allgemeinen Meinungsäußerungsfreiheit. „Die Pressefreiheit als die Freiheit, das Mittel der Druckerpresse oder analoge Vervielfältigungsmittel zu benützen und Druckerzeugnisse usw. zu verbreiten, greift in ihrer Wirkung über die allgemeine Meinungsäußerungsfreiheit insofern hinaus, als sie einen transindividuellen und öffentlichen Meinungsbildungsund Kommunikationsprozeß ermöglicht6." Die funktionale Bedeutung der Presse besteht darin, Forum dieses öffentlichen Meinungsmarktes zu sein, und die der Pressefreiheit, ein „government by discussion" zu ermöglichen, die „Freiheit des Widerspruchs" ( Mill ) zu garantieren7. Jenen Prozeß der Meinungsbildung und Kommunikation kann man als ein in öffentlicher Auseinandersetzung geführtes Entdeckungsverfahren verstehen. In ihm findet eine durch Versuch und Irrtum gelenkte Meinungsauslese statt. Entdeckungsverfahren soll heißen, daß das Ergebnis der öffentlichen Auseinandersetzung nicht vorherbestimmbar ist. Denn erst durch jenen Prozeß selbst, durch Vorbringen, Testen und Verwerfen von Meinungen, durch Ausschalten von Irrtümern, könnte sich eine „herrschende Meinung" herausbilden, und würden wir uns jenem unerreichbaren Ideal der Wahrheit nähern; unerreichbar, weil neue Ideen, Meinungen und Informationen ständig neue Maßstäbe des Bewertens traditionaler Meinungen mit sich bringen, Wahrheit durch Skepsis aufweichen8. Alles was wir sagen können wäre deshalb, daß durch jenen Prozeß kritischer, kontroverser und freier Diskussion „mehr" Meinungen, „mehr" Wissen und „mehr" Ideen und Argumente in die Bildung der öffentlichen Meinung eingehen, als dies bei anderen uns bekannten Verfahren der Fall wäre. Dieser Prozeß ist somit nicht durch die Ausrichtung der Meinungsströme an die gegebenen Meinungsund Bedürfnisstrukturen der Individuen einer Massengesellschaft gekennzeichnet. Die Selektionsmaßstäbe sind diejenigen der kritischen Vernunft, nicht die Befriedigungspotenz kommunikativer Bedürfnisse. Die Qualität der Argumente gilt als entscheidend. Durch geistigen Schlagabtausch, durch kritische Analyse von These und Antithese, durch einen Prozeß kontroverser Diskussion also, werden Argumente getestet, Irrtümer 6 Peter Schneider: Pressefreiheit und Staatssicherheit. Mainz 1968. S. 25 f. 7 Auch im dialektischen Lager scheint man diese Ansicht zu teilen. So schreibt Theodor W. Adorno (Eingriffe — Neun kritische Modelle. Frankfurt a. M. 1963. S. 167): „Die Idee der freien Meinungsäußerung, die von der Idee einer freien Gesellschaft gar nicht getrennt werden kann, wird notwendig zu dem Recht, die eigene Meinung vorzubringen, zu verfechten und womöglich durchzusetzen, auch wenn sie falsch, irr, verhängnisvoll ist." 8 Vgl. Adorno: a.a.O., S. 170: „Die angelsächsische Gestalt des Problems von Meinung ist die Aufweichung von Wahrheit durch Skepsis." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
174 Jochen Röpke ausgeschaltet. Dieser Prozeß ist daher kein stationärer Anpassungsvorgang, sondern ein Prozeß der Neuschöpfung. Es gibt soviele Vorstellungen über öffentliche Meinung wie Autoren, die sich zu diesem Begriff äußern. Unsere Verwendung des Begriffs entspricht derjenigen von Herbert Blumer und Karl R. Popper. Beide verstehen unter öffentlicher Meinung das Ergebnis jenes oben geschilderten Prozesses freier Diskussion. Blumer schreibt: „The formation of public opinion occurs through the give and take of discussion. Argument and counter-argument become the means by which it is shaped9." Da dieser Prozeß nicht auf ein vorherbestimmtes Ziel hinsteuert, können wir von öffentlicher Meinung als Ergebnis lediglich als einer Momentaufnahme jenes Prozesses kontroverser Diskussion sprechen. Und da jede einzelne Stimme, die sich in der Öffentlichkeit zu Wort meldet, an der öffentlichen Meinung partizipiert, könnte man mit Franz Schneider von der öffentlichen Meinung als der „Gesamtheit der spontan geäußerten Einzelmeinungen" sprechen10. Der Meinungsbildungsprozeß, dessen auf einen Zeitpunkt bezogenes Meinungsbild wir als öffentliche Meinung ansehen, ist ein offener und öffentlicher Meinungsaustausch. Er ist „öffentlich", d. h. allgemein zugänglich, da die Auseinandersetzung sich in Presseveröffentlichungen abspielt; und „offen", da die Zahl der Diskussionspartner prinzipiell offen, das heißt unbestimmt ist11. Aus diesen Bemerkungen scheint uns eine bedeutsame Feststellung zu folgen: Das Produkt dieser öffentlichen Auseinandersetzung ist nämlich nicht privater, sondern öffentlicher Natur oder „Gemeingutnatur". öffentliche Meinung als Kollektivgut darzustellen mag zwar zunächst als kaum mehr als ein Wortspiel erscheinen. Eine genauere Analyse der Zusammenhänge, die wir unten geben werden, wird jedoch zeigen, daß hierdurch einige grundlegende Probleme angesprochen werden, die die Rolle einer privatwirtschaftlich organisierten Presse in einer liberaldemokratischen Staatsform berühren. Zunächst nur einige Punkte: Der Meinungsbildungsprozeß oder sein Produkt als eine Momentaufnahme dieses Prozesses ist deswegen öffentlicher Natur, weil er, wenn er irgend jemand offensteht, er auch jedermann offenstehen muß (Chancengleichheit). Dies wird durch Meinungsäußerungsfreiheit und Pressefreiheit garantiert. „ Öffentlichkeit6 meint ... einen kommunikativen Bezirk, ein potentielles Gesprächsforum, das für die Diskussion bestimmter Themen bereit9 Herbert Blumer: The Mass, the Public, and Public Opinion. In: Bernard R. Berelson und Morris Janowitz (Hrsg.): Reader in Public Opinion and Communication. Eni. ed., Glencoe 1953. S. 48. 10 Franz Schneider: Politik und Kommunikation. Mainz 1967. S. 67. n Vgl. Peter Schneider: a.a.O., S. 80. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung 175 steht12." Einem potentiellen Teilnehmer der öffentlichen Diskussion kann die Teilnahme nicht verwehrt und das Gut praktisch nicht vorenthalten werden. Die Presse wäre also als ein Unternehmen zu charakterisieren, das neben Privatgütern (Nachrichten, Meinungen, Unterhaltung, Werbung) auch ein öffentliches Gut verkauft, jenes Gut nämlich, das in statischer Betrachtung als Ergebnis des sich in Pressefreiheit vollziehenden Meinungsbildungsprozesses anzusehen ist. Unsere zentrale Frage lautet daher, ob eine privatwirtschaftlich organisierte Presse dieser dualen Rolle gerecht werden kann: zum einen Erzeugnisse zu verkaufen, für die ein Markt im ökonomischen Sinn besteht, die über das „measuring rod of money" (Pigou) vergleichbar und den privaten Bedürfnissen der Konsumenten zugänglich gemacht werden können; zum anderen als aktuelles und potentielles Diskussionsforum zu dienen und nicht primär an Individualbedürfnissen orientierte Information zu liefern. Unsere Untersuchung wird sich im folgenden daher auf zwei Komplexe konzentrieren: 1. Die Analyse der Wirkungen in kommerzieller Konkurrenz zueinander stehender Presseunternehmen auf Umfang und Inhalt der verbreiteten Informationen und 2. die Analyse der Wirkungen des Versuches, in Presseorganen ein Forum kontroverser Diskussion zu institutionalisieren. II. Neuklassischer Wettbewerb Wir gehen von der Wettbewerbsvorstellung der klassischen Nationalökonomie aus, die vor allem durch ihre Neuinterpretation in den Schriften von Friedrich A. v. Hayek, Ernst Heuss und Erich Hoppmann einem bedeutsamen comeback entgegensieht. Nach klassischer und neuklassischer Ansicht wird Wettbewerb als jener Marktprozeß verstanden, in dem sich Wettbewerbsfreiheit manifestiert. Einmal ist dies die Freiheit zu Wettbewerb unter den Konkurrenten, von Hoppmann Parallelprozeß genannt: die Freiheit zur Initiative, zum Vorstoß, zur Imitation, die Freiheit zur Durchsetzung technischer, organisatorischer und ökonomischer Innovationen. Zum anderen ist es die Freiheit der Konsumenten, aus mehreren Alternativen auswählen zu können, Freiheit im Austauschprozeß. „Ein Wettbewerb Ii eher Marktprozeß liegt vor, wenn diese Freiheiten auf beiden Marktseiten gegeben sind13." Diese Freiheit, von Hayek als „Freisein von Zwang"14 definiert, liegt vor, 12 Franz Schneider: Pressefreiheit und politische Öffentlichkeit. Neuwied-Berlin 1966. S. 12. 13 Erich Hoppmann: Zum Problem einer wirtschaftspolitisch praktikablen Definition des Wettbewerbs. In: H. K. Schneider (Hrsg.): Grundlagen der Wettbewerbspolitik. Schriften des Vereins für Socialpolitik, NF Bd. 48. Berlin 1968. S. 15. 14 Friedrich A. v. Hayek: The Constitution of Liberty. London-Chicago 1960. S. 11 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
176 Jochen Röpke wenn der einzelne in seinem Verhalten lediglich an allgemeine oder abstrakte Regeln gebunden ist, die zwar ein bestimmtes Tun verbieten, aber nicht vorschreiben. Umgekehrt liegt eine Beschränkung des Wettbewerbs vor, wenn die Handlungsfreiheiten eingeschränkt sind, also in Abweichung von den durch die „rule of law" ausgesprochenen Verboten bestimmte Handlungen erzwungen werden. Gewöhnlich wird Wettbewerb als Koordinationsprozeß gedeutet (der Marktmechanismus als Allokationsmaschine), manchmal auch seine Funktion als System spontaner Feldkontrolle erkannt. Das hervorstechendste Merkmal des Wettbewerbs in neuklassischer Interpretation wird jedoch in seiner Eigenschaft als „Entdeckungsverfahren" gesehen. So bemerkt v. Hayek, „daß überall dort, wo wir uns des Wettbewerbs bedienen, dies nur damit gerechtfertigt werden kann, daß wir die wesentlichen Umstände nicht kennen, die das Handeln der im Wettbewerb Stehenden bestimmen"15. Der Wettbewerb als Informationsprozeß transmittiert die unter den Marktteilnehmern zerstreute Information, nützt also mehr Kenntnisse, als einem einzelnen jemals bekannt sein könnten. Als Suchprozeß entdeckt er Wissen, indem er Informationen über neue Produkte, Verfahren, über Reaktionen der Marktteilnehmer auf Änderungen irgendwelcher politischen, rechtlichen oder sozialkulturellen Umstände an die in den Marktprozeß integrierten Teilnehmer weiterleitet, bei diesen dann von neuem Anpassungen auslöst, die ihrerseits wiederum zu Reaktionen führen etc. Denn jeder an diesen Mechanismus gekoppelte Teilnehmer bewirkt unbeabsichtigt — indem er seine Entscheidungen und Handlungen, und damit das Wissen, das hinter ihnen steht, über diesen Austauschmechanismus einem anderen Teilnehmer mitteilt —, daß alle anderen Teilnehmer automatisch über sein Handeln informiert werden und somit Kenntnisse von ihnen unbekannten Vorgängen so in ihren Entscheidungen und Aktionen berücksichtigen, als ob sie von ihnen wüßten. Da das Handeln der Marktteilnehmer lediglich an abstrakte Regeln gebunden ist, ein bestimmtes Verhalten also nicht vorgeschrieben wird, muß Wettbewerb als ein nach vorne oder in die Zukunft offenes System verstanden werden, immer aufnahmefähig für innovatorisches Verhalten. Hieraus folgt, daß der Wettbewerbsprozeß nicht mit einer bestimmten Marktstruktur identifiziert werden kann. Die Marktstruktur ist nicht gegeben, sondern unterliegt ständigen Veränderungen und muß durch den Wettbewerb jeweils neu entdeckt werden. Bezogen auf den Pressemarkt hieße dies: Aus der Wettbewerbstheorie kann keine optimale Pressestruktur deduziert werden. 15 Friedrich A. v. Hayek: Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren. In: Friedrich A. v. Hayek: Freiburger Studien — Gesammelte Aufsätze. Tübingen 1969. S. 249. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung 177 Die vielbeschworene „Vielfalt der Meinungen", die durch eine Vielfalt von Meinungsträgern (unabhängigen Redaktionen) geprägt sein soll, bleibt somit wettbewerbspolitisch unbestimmt. Aufgabe der Wettbewerbspolitik wäre es, die Märkte offen zu halten und für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfreiheit zu sorgen. Als Sektionsmaßstab im Wettbewerbsprozeß gilt die ökonomische Qualität oder die Eigenschaft der Erzeugnisse, die Bedürfnisse der Nachfrager zu befriedigen. Die Kommerzialisierung der Information ist daher eine notwendige Bedingung für das ökonomische Überleben eines Presseunternehmers. Ein nach ökonomischen Gesichtspunkten selektierender Wettbewerb erfordert die systematische Erforschung und Anpassung an die Individualbedürfnisse der Konsumenten. III. Gesellschaftliche Wirkung der Massenmedien Der Wettbewerb im Pressesektor spielt sich nun nicht in einem sozialen Vakuum ab, sondern entsprechend der Eigenart der in ihm getauschten Produkte ist er in einen kommunikationssoziologischen Zusammenhang eingebettet. Dieser kommunikationssoziologische Wirkungszusammenhang gibt den Rahmen ab, in dem sich der ökonomische Wettbewerb im Pressesektor abspielen muß. ökonomische Faktoren können ihn nicht sprengen, sondern sich nur in ihm bewegen bzw. sich in seinen Nischen einrichten. Wir müssen also fragen, in welcher Weise ökonomische und kommunikative Faktoren im Wettbewerbsprozeß sich gegenseitig beeinflussen. Wie reagiert der einzelne auf Informationen und Meinungen, mit denen er konfrontiert wird? Kurz gesagt: Er selektiert. Selektionskriterien sind seine traditionalen, in der Gruppe entkulturierten Meinungen, Haltungen und Glaubensstandards. Die Kommunikationsforschung hat zu diesen Selektionsmechanismen eine Reihe von Thesen entwickelt, die als allgemein akzeptiert gelten können16. Nach diesen Vorstellungen bemüht sich der Mensch, Unstimmigkeiten zwischen seinem Wissen und Handeln zu vermeiden. Diesen Widerspruch zwischen Wissen und Handeln hat Leon Festinger „kognitive Dissonanz" genannt: „Immer dann, wenn ein Mensch über Informationen und Meinungen verfügt, die, für sich allein betrachtet, ihn nicht dazu veranlassen würden, eine bestimmte Handlung zu vollziehen (bei16 Vgl. etwa Joseph T. Klapper: The Effects of Mass Communication. New York 1960. — Bernard R. Berelson und Gary A. Steiner (Hrsg.): Human Behavior. New York-Burlingame 1964. S. 527 ff. — Friedhelm Neidhardt: Gesellschaftliche Wirkungen der Massenmedien. Hamburger Jahrbuch für Wirtschaftsund Gesellschaftspolitik, 9. Bd. (1964), S. 210—234. — Percy H. Tannenbaum und Bradley S. Greenberg: Mass Communication. Annual Review of Psychology, Vol. 19 (1968), S. 351—386. 12 Schindlers Jahrbudi 90,2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
178 Jochen Röpke spielsweise bestimmte Informationen zu lesen; J. R.), besteht eine Dissonanz zwischen diesen Meinungen oder Informationen und der tatsächlich ausgeführten Handlung17." Der Mensch versucht, diese Dissonanz aufzulösen oder zu mindern. Festinger formuliert dazu zwei Hypothesen: „1. The existence of dissonance, being psychologically uncomfortable, will motivate the person to try to reduce the dissonance and achieve consonance. 2. When dissonance is present, in addition to trying to reduce it, the person will actively avoid situations and information which would likely increase dissonance18." Im Bereich der Meinungsbildung durch Presseerzeugnisse spielt sich dieser Prozeß der Dissonanzauflösung und -meidung auf drei Stufen ab: 1. Präkommunikative Phase (selective exposure): Die Auswahl von Presseerzeugnissen wird unter dem Gesichtspunkt getroffen, nur solche Erzeugnisse zu lesen, von denen man erwarten kann, daß sie keine Dissonanz auslösen, die in Einklang mit bestehenden Haltungen und Interessen stehen. Bewußt oder unbewußt wird versucht, Kommunikationen mit oppositionellem Einschlag aus dem Weg zu gehen. 2. Kommunikationsphase (selective perception): Da die Selbstselektion des Kommunikationsmaterials in Einklang mit den Prädispositionen niemals perfekt gelingt, werden während der Kommunikation Versuche unternommen, jenen Mitteilungen auszuweichen, die in Widerspruch zu vorhandenen Einstellungen etc. stehen. Darüber hinaus wird das dargebotene Material nach Informationen abgesucht, die bestehende Überzeugungen absichern oder bestärken. Dissonantes wird umgedeutet oder mißverstanden. 3. Nachkommunikative Phase (selective retention): Nach der Kommunikation werden widersprüchliche Elemente umgedeutet oder rascher vergessen19. Diese Medianismen des selektiven Zuwendens, Wahrnehmens und Behaltens stellen die Wirkungsgrenze von Massenmedien dar. Sie wirken zudem, wie Klapper bemerkt, „extremly frequently and where they do, they function as a protective net in the service of existing predispositions"20. Hieraus können wir schließen — und wir bewegen uns dabei nach wie vor auf ziemlich gesichertem kommunikationswissenschaftlichem Gelände: 17 Leon Festinger: Die Lehre von der „kognitiven Dissonanz". In: Wilbur Schramm (Hrsg.): Grundfragen der Kommunikationsforschung. München 1964. S. 29. 18 Leon Festinger: A Theory of Cognitive Dissonance. Evanston/Ill. 1957. S. 3. 19 Zu einer ausführlicheren Darstellung vgl. Klapper: a.a.O., S. 15 ff. und Berelson, Steiner (Hrsg.): a.a.O., S. 528 ff. 20 Klapper: a.a.O., S. 25. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung 185 da es für alle Mitglieder der Gruppe vorteilhaft wäre, wenn das Gruppenziel erreicht würde. Rationale, im Eigeninteresse handelnde Individuen werden aber tatsächlich nicht so handeln, daß ihr gemeinsames oder Gruppeninteresse verwirklicht wird. Dies trifft selbst dann zu, wenn innerhalb einer Gruppe völlige Übereinstimmung über das gemeinsame Ziel und die Maßnahmen zu seiner Realisierung besteht. Dies folgt einfach daraus, daß in einer genügend großen Gruppe („latente Gruppe") kein Mitglied fühlbar betroffen wird, wenn irgendein Mitglied zur Bereitstellung des Gutes beiträgt oder nicht beiträgt. Da niemand in der Gruppe reagieren wird, wenn ein Mitglied keinen Beitrag leistet, hat es keine Veranlassung, ihn überhaupt zu leisten. Große oder latente Gruppen bieten also keinen Anreiz für ihre Mitglieder, so zu handeln, daß ein Kollektivgut erlangt wird. Das Mitglied einer solchen Gruppe würde eine Organisation nur unterstützen, 1. wenn es gezwungen würde, Beiträge an die Organisation zu leisten, oder 2. wenn es die Organisation unterstützen müßte, um andere, nicht-kollektive Vorteile zu erlangen. Neben Zwang kann „nur ein besonderer und ,selektiver6 Anreiz ... ein rational handelndes Mitglied einer latenten Gruppe dazu bewegen, gruppenorientiert zu handeln4639. Versuchen wir, diese Gedanken auf den Pressebereich zu übertragen. In den Presseorganen ist jener Prozeß kritisch-kontroverser, rationaler Diskussion — der offene Meinungsmarkt — institutionalisiert. Er ist durch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit und der Pressefreiheit geschützt. Dieses Grundrecht steht jedermann zu, niemand kann von seiner Inanspruchnahme ausgeschlossen werden. Die verfassungsrechtlich verankerte Pressefreiheit garantiert also die individuelle Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozeß, der, in einem Zeitpunkt betrachtet, als sein Erzeugnis gleichsam die öffentliche Meinung auswirft. Das aktuelle und potentielle Gesprächsforum für die Produktion des Gutes öffentliche Meinung bilden die Presseorgane. Die Kosten ihrer Alimentierung machen die Kosten des Gutes öffentliche Meinung aus. Wir können nun konkreter fragen: In welchem Ausmaß werden die Staatsbürger als Nutznießer der aktuellen und potentiellen Produktion des Gutes öffentliche Meinung zur Unterstützung der produzierenden Organe beitragen, wenn ihnen gleichzeitig verfassungsrechtlich garantiert ist, daß sie vom „Gebrauch" des Gutes nicht ausgeschlossen werden können? Oder um die Frage aus anderer Perspektive zu formulieren: Welchen Vorteil können am Gewinn orientierte Presseunternehmer aus einem Verhalten ziehen, ein Gesprächsforum für kontroverse Diskussion bereitzustellen, wenn sie den Nutzen, den diese Tätigkeit abwirft, individuell nicht zuredinen 3» Olson: a.a.O., S. 49. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
186 Jochen Röpke können, bei der Masse ihrer gegenwärtigen oder potentiellen Kunden der Verkauf des Produktes sogar „disutility" (Dissonanzen) auslöst? Kann man ein Kollektivgut privatwirtschaftlich produzieren, wie es bei privatwirtschaftlicher Organisation des Prozesses öffentlicher Meinungsbildung der Fall wäre? Um eine Analogie zu verwenden, die allerdings noch ausführlicher zu begründen wäre: Die privatwirtschaftliche Organisation öffentlicher Meinung würde dem Vorgehen eines Polizeikommissars entsprechen, nicht nur die Staatsbürger in seinem Ordnungsbereich um eine freiwillige Gabe für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu bitten, sondern sich außerdem noch darauf zu verlassen, daß seine Einsatzkommandos ihren Lebensunterhalt dadurch verdienen, daß sie die mit „disutility" bestraften Ruhestörer auch noch zur Zahlung der verursachten Einsatzkosten heranziehen. Um in der Analogie noch einen Schritt weiter zu gehen: Obwohl der Einsatz der Polizei gewöhnlich negative Folgen für den Gesetzesübertreter mit sich bringt, käme niemand auf die Idee, den Vorteil ihres Wirkens in diesen Folgen zu sehen. Audi wenn der öffentliche Meinungsbildungsprozeß bei der Mehrzahl seiner Teilnehmer lediglich Dissonanzen auszulösen vermöchte, könnte man dennoch nicht leugnen, daß er insgesamt gesehen — für die Gruppe der Staatsbürger — eine notwendige Funktion erfüllt. Durch eine Addition der individuellen Nutzensdiätzungen oder eine Aufsummierung der individuellen Kaufentscheidungen, wie sie der Marktmedianismus vornimmt, wird, so scheint zu folgen, die Produktion des Kollektivgutes nur in sub-optimalem Ausmaß möglich sein. „Das Ganze ist nicht (nur) ,mehr' als die Summe seiner Teile, sondern es hat andere Eigenschaften40." Wenn wir unterstellen, daß im öffentlichen Meinungsbildungsprozeß auf dem Wege eines Entdeckungsverfahrens Kollektivgüter bereitgestellt werden, so folgt hieraus: 1. Ein Kollektivgut, und somit auch jener es hervorbringende Prozeß, kann durch den sich an Individualbedürfnissen orientierenden Markt nicht in optimaler Weise zur Verfügung gestellt werden. Der Medianismus des Wettbewerbs ist daher nicht geeignet, jenen Prozeß zu steuern. 2. Diese Aussage gilt auch dann, wenn alle Mitglieder der relevanten Gruppe (alle Staatsbürger also in unserem Fall) über das Ziel (Herstellung einer öffentlichen Meinung oder Institutionalisierung eines „free market place of ideas") völlig übereinstimmen. Denn die Bedingung der Nicht-Ausschlußfähigkeit, die durch die Offenheit und 40 Kurt Lewin: Feldtheorie in den Sozialwissenschaften. Bern-Stuttgart 1963. S. 183 („nur"wurde von uns hinzugefügt). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung 187 Öffentlichkeit des Meinungsbildungsprozesses garantiert wird, impliziert, daß die aktive (Einsteigen in die Diskussion) und passive (Teilnahme an den positiven Wirkungen der Existenz des Kollektivgutes) Teilhabe am Prozeß allen Mitgliedern der Gruppe zugute kommt, wenn auch nur ein einziges Mitglied in seinen Genuß kommen soll. Und da wir es mit einer sehr großen Gruppe zu tun haben, wird niemand fühlbar betroffen sein, wenn ein Mitglied zur Bereitstellung des Gutes beiträgt oder nicht beiträgt. Da niemand in der Gruppe reagieren wird, wenn es keinen Beitrag leistet, hat es auch keine Veranlassung, ihn überhaupt zu leisten. „Folglich bieten große oder ,latente6 Gruppen keinen Anreiz, so zu handeln, daß ein Kollektivgut erlangt wird, denn gleichgültig, wie wertvoll das Kollektivgut für die Gruppe als ganzes sein mag, besteht für den Einzelnen doch kein Anlaß, Beiträge an eine Organisation zu bezahlen, die im Interesse der latenten Gruppe arbeitet — oder auf irgendeine andere Weise die Kosten des notwendigen gemeinsamen Handelns mitzutragen41." In die individuellen Entscheidungen der Konsumenten, sich durch Kauf eines Presseerzeugnisses an der Alimentierung des Meinungsbildungsprozesses zu beteiligen, gehen somit Kollektivgutkalküle nicht ein. Tatsächliche Käufer zahlen weniger, potentielle Käufer stellen überhaupt nichts zur Bereitstellung zur Verfügung. Folge: sub-optimale Versorgung42. Der Ausweg aus diesem Dilemma ist bekannt: Die Presseunternehmer müssen den Konsumenten selektive Anreize bieten, die nicht wie das Kollektivgut unterschiedslos auf die gesamte Gruppe der Staatsbürger wirken, sondern selektiv auf die einzelnen Personen oder Untergruppen (Schichten) der Gesamtgruppe. Die Strategien selektiven Ansprechens haben wir oben vorgestellt. Ergänzend wäre hinzuzufügen, daß besondere Anreize in Form von Werbeprämien, Buchgeschenken usw. als solche sogar explizit herausgestellt werden, es also nicht nur jener anscheinend manipulativen Techniken (interne Selektion, Homogenisierung, Entleerung usw.) bedarf, um Leser an das Erzeugnis zu binden. Die „Manipulation" der Pressekonsumenten durch Verleger und Journalisten, die von den Anhängern der Marcuse-Adorno-Habermas-Philosophie aus der Notwendigkeit abgeleitet wird, aus dem Anzeigengeschäft einen Gewinn zu zie41 Olson: a.a.O., S. 49. 42 Wir haben versucht, den Kollektivgutansatz nicht nur zur Erklärung bestimmter Phänomene in der Zeitungsund Zeitschriftenpresse, sondern auch bei Rundfunk und Fernsehen zu verwenden. Die unterschiedliche „Performance" des deutschen (durch Zwangsabgaben finanzierten) und USA-Fernsehens (finanziert durch Werbeeinnahmen) oder öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und sog. „freier" Sender (wie Radio-Luxemburg) läßt sich unserer Ansicht nach in hohem Maße durch das Vorherrschen von Marktbzw. Kollektivgutorientierung erklären. Vgl. Jochen Röpke: Zur politischen Ökonomie von Hörfunk und Fernsehen. Publizistik, 15. Jahrgang (1970). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
188 Jodien Röpke hen, ist ökonomisch nichts weiter als das Anbieten „selektiver Anreize". Es ist daher durchaus konsequent, wenn Verleger diesen Anwürfen energisch entgegentreten, denn sie können mit einigem Recht behaupten — wie wir zeigen konnten —, daß eine privatwirtschaftlich organisierte Presse ohne das Anbieten selektiver Anreize nicht überleben könnte43. Diese selektiven Anreize bilden in der Tat den hervorragenden Faktor, der den Tendenzen zur sub-optimalen Versorgung entgegenwirken könnte. Daß dies nicht in jenem Ausmaß geschieht, wie es für die Erfüllung der „öffentlichen Aufgabe" der Presse notwendig wäre, liegt vor allem daran, daß die zunehmende Intensität des Wettbewerbs und damit der Druck auf die Gewinnspannen nur solche Innovationen lohnend erscheinen läßt, die den Anteil der selektive-Anreize-auslösenden Kommunikationen in den Presseerzeugnissen zu steigern tendieren. Oder anders ausgedrückt: Steigende Intensität des Wettbewerbs erfordert, soll das Ausmaß der Versorgung mit Kollektivgütern unverändert bleiben, ein zunehmendes Angebot selektiver Anreize an die Mitglieder der Gruppe, wodurch der Meinungsbildungsanteil am Gesamtprodukt sinkt. Das ist lediglich eine andere Formulierung des Gedankens, daß Kollektivgüter nicht durch den Markt zur Verfügung gestellt werden können. Selektive Anreize sind Privatgutnatur, erlauben dem Unternehmer also, spezielle Entgelte von den Konsumenten einzuziehen. Presseunternehmer verkaufen somit zwei Güter: Kollektivgüter oder öffentliche Meinung und Privatgüter in der Form selektiver Anreize. Presseorgane sind ein Kuppelprodukt. Sie müssen es sein, um einen rational handelnden Menschen einer großen Gruppe dazu zu bewegen, einen Teil der Kosten für die Bereitstellung des Kollektivgutes zu tragen. Die Problematik einer privatwirtschaftlich organisierten Presse kann dann darin gesehen werden, daß ihre durch den Wettbewerbsprozeß gesteuerte Produktion den Anteil des Kollektivgutes am Gesamtprodukt zu senken tendiert. Die Institutionalisierung eines aktuellen und potentiellen Diskussionsforums wird zu einem „Nebenprodukt"44 einer primär auf die Befriedigung individueller Bedürfnisse orientierten, das heißt selektive Anreize produzierenden Organisation. Presseunternehmer, die es mit orientierender, kritisierender und aufklärender Information ernst nehmen, produzieren am Markt vorbei, werden aus dem Markt gedrängt. Die Unfähigkeit eines Unternehmers, 43 Es ist weiterhin nur naheliegend, wenn Presseunternehmer Pressefreiheit mit der Unternehmer-Autonomie privatwirtschaftlicher Betriebsführung identifizieren und die Pressefreiheit als Entscheidungsfreiheit des Eigentümers erscheint, anstelle von Kühlschränken eben Zeitungen zu produzieren. „ ... free newspapers will fail if they are not at least passably businesslike." (The Economist, 7.1. 1967, S. 17.) 44 Vgl. zu diesem Begriff und seiner Anwendung in der Kollektivgutdiskussion Olson (a.a.O., S. 130 ff.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung 189 mit seinem Organ einen Gewinn zu erzielen, impliziert daher nicht unbedingt ökonomische Ineffizienz. Er hat einfach keine Möglichkeit, die Konsumenten mit dem anteiligen Wert des von ihm mitproduzierten Kollektivgutes zu belasten. In diesem Tatbestand liegt die ökonomische Begründung für eine Subventionierung von Presseorganen45. Das Kollektivgut öffentliche Meinung, das durch die Presse bereitgestellt wird, kann man als einen Grenzfall von „external economies" betrachten, deren Produktion dem Unternehmer zwar Verdienstorden, aber keine Gewinne einbringen wird, da er keine Möglichkeiten hat, die Vorteile, die mit seiner Tätigkeit für die einzelnen Bürger der Staatsgemeinschaft verbunden sind, über den Markt vergütet zu erhalten. Überlebensmotivation und Wettbewerb werden ihn zwingen, den Inhalt seines Gewerbes in der Produktion von Konsumgütern zu sehen, Nachricht und Kommentar in marktgängiger Verpackung anzubieten, also durch positive selektive Anreize Konsumenten an sein Produkt zu binden. Die Strategie selektiver Anreize führt jedoch in Verbindung mit dem Wettbewerbsmedianismus zu Ergebnissen, die mit der Idee eines „free market place of ideas" nicht in Einklang zu bringen sind. Der Ausweg aus der „Schizoidität in der Rollenund Funktionsstruktur" der Presseorgane (Holzer) kann somit nicht in positiven, sondern nur in negativen selektiven Anreizen gesehen werden. Also in der Ausübung von Zwang, nicht durch die Presseunternehmer, sondern durch den Staat oder durch ihn autorisierte Körperschaften. Denn nur durch Zwang können die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft dazu angehalten werden, im Interesse der Gruppe zu handeln. Rationales Handeln der Einzelnen führt nicht dazu, ein Kollektivgut in einem durch das Gruppeninteresse bestimmten Ausmaß bereitzustellen. Pressepolitisch ist hieraus der Schluß zu ziehen, daß Maßnahmen, die auf eine Förderung des wirtschaftlichen Wettbewerbs zielen (Fusionskontrolle, Marktanteilsbegrenzung, Auflagenbegrenzung, Entflechtung usw.) nicht in der Lage sind, die Ursachen der Phänomene, die sie bekämpfen wollen, adäquat anzugehen46. 45 Mit dieser Begründung der Subventionierung ist über die Kriterien der Subventionsvergabe natürlich wenig gesagt. Es kann sich hier nur um Kriterien handeln, die auf das Ziel der Schaffung oder Erhaltung eines öffentlichen Diskussionsforums zugeschnitten sind. Man könnte z. B. an einen „Vielfaltsindex" denken, an dem die „Performance" von Presseorganen durch unabhängige Testkommissionen zu messen wäre. Weitere Kriterien wie Auflage, Verbreitungsgebiet können nur in Verbindung mit qualitativen Kriterien als Subventionsbasis sinnvoll sein, wenn man das angesprochene Ziel vor Augen hat. Wir können in diesem Zusammenhang keine detaillierten Vorschläge zur Lösung dieser Probleme geben. Uns ging es vor allem darum zu zeigen, in welcher Richtung Änderungen angestrebt werden sollten und welche Lösungskomplexe unzureichend sind. 46 Wir sind daher nicht in der Lage zu erkennen, wie eine an Wettbewerbskriterien orientierte Pressepolitik mit dem Ziel der Erhaltung oder Förderung der Pressefreiheit vereinbart werden könnte. Derartige Maßnahmen laufen günstigstenfalls OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
190 Jodien Röpke Fassen wir zusammen: Eine liberale Demokratie erfordert eine objektiv informierende, eine kritisch-aufklärende und eine kontrollierende Presse. In diesem Sinne gilt die Presse als das Forum eines durch kritische Vernunft gesteuerten Meinungmarktes, einer kritischen Öffentlichkeit. Der Prozeß der Meinungsbildung muß als ein Verfahren verstanden werden, das öffentliche Meinung produziert, oder besser: entdeckt. Das Produkt öffentliche Meinung hat die Eigenschaften eines Kollektivgutes, kann durch Marktprozesse also nicht in einem Ausmaß bereitgestellt werden, wie es den Interessen der Staatsbürger einer Demokratie entspräche. Presseunternehmen in einer marktwirtschaftlichen Ordnung sind jedoch darauf angewiesen, einen Gewinn zu erzielen. Je intensiver der Wettbewerb, desto schwieriger wird es, am Markt vorbei zu produzieren, also Güter zu verkaufen, für die die Unternehmen am Markt keine Einnahmen erzielen können, öffentliche Meinung ist zudem ein Gut, das der kontroversen, abweichenden und kritischen Elemente wegen, die in seine Bildung eingehen, bei der Masse der Konsumenten, die bei dem Prozeß der Meinungsbildung aktiv und passiv beteiligt sind, Dissonanzen auslöst oder „disutility" verursacht. Presseunternehmer müßten daher Unverkäufliches verkaufen. Eine privatwirtschaftlich organisierte Presse ist gezwungen, positive selektive Anreize (also Privatgüter) anzubieten, da in einer großen Gruppe niemand einen Anreiz hat, Beiträge an eine Organisation zu zahlen, die im Interesse der Gruppe arbeitet. Der ökonomische Wettbewerb zwingt die Unternehmer, im Interesse ihres Überlebens diesen Privatgutanteil im Kuppelprodukt Zeitung ständig zu erhöhen. Im Wettbewerbsprozeß im Pressesektor besteht somit eine Tendenz 1. zur Konzentration (Auflage-Anzeigen-Spirale gekoppelt mit technischem Fortschritt); auf eine Stabilisierung des Status quo hinaus. Vgl. zu solchen Vorschlägen den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutze freier Meinungsbildung" (Neuwied-Berlin 1970), ausgearbeitet von einem Professoren-,,Arbeitskreis für Pressefreiheit". In einer Vorbemerkung zum Gesetzentwurf schreiben die Professoren: „Grundsätzlich ist unter den gegenwärtigen Umständen zur Wahrung des freien publizistischen Wettbewerbs das kartellrechtliche Instrumentarium am geeignetsten." Dieser Ansicht scheint, wir können es nur noch einmal wiederholen, die Vorstellung vom Warencharakter von Information und Meinung zugrunde zu liegen. Nun wird zwar, wie wir sahen, der öffentliche Meinungsbildungsprozeß in der Tat durch einen Wettbewerbsmechanismus gelenkt; dessen Steuerungskriterien sind aber grundsätzlich nicht individual-ökonomischer Natur. Wird daher Meinung als „Ware" betrachtet, so kann man den Prozeß der Meinungsbildung nicht mehr als „öffentlich" bezeichnen, der Hinweis auf die „öffentliche Aufgabe" wird zum verfassungsrechtlichen Alibi für gewinnorientiertes Selbstinteresse. Oder wie Herbert Krüger (Allgemeine Staatslehre. 2. Aufl. Stuttgart 1966. S. 449) es formuliert: Eine „zunehmende Kommerzialisierung der Presse ... bedeutet, daß die Presse sich entöffentlicht und dadurch die Privatisierung ihrer Leser fördert." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
Wettbewerb, Pressefreiheit und Öffentliche Meinung 191 2. zur Neutralisierung und Homogenisierung bzw. schichtspezifischen Selektion des Inhaltes, je nach innovativer Strategie des Unternehmers (Produktion positiver selektiver Anreize; Anpassungsjournalismus) ; 3. zur sub-optimalen Versorgung mit dem Kollektivgut öffentliche Meinung. Diese drei Prozesse wirken interdependent und sich gegenseitig verstärkend im Sinne zunehmender Kumulation. Die im Wettbewerbsprozeß wirkenden ökonomischen Faktoren selektieren die öffentliche Meinung in Richtung auf zunehmenden Konformismus oder abnehmenden kritischen Gehalt, bewirken daher, audi wenn die Freiheit zum Widerspruch verfassungsmäßig garantiert ist, das Gegenteil dessen, was für den Fortbestand einer liberalen Demokratie notwendig wäre. Der ökonomische Wettbewerb selektiert in „falscher" Richtung. Die ökonomische Orientierung verdrängt den offenen und öffentlichen Meinungsmarkt in periphere Stellungen. Der Wirkungsmedianismus des Marktes überlagert die Selektionskriterien des Prozesses rationaler Diskussion durch solche privatwirtschaftlicher Effizienz. „The direct impact of the media on political decisions may easily become as thin as the impact of the House of Lords on popular opinion in Britain47." Summary Freedom of the Press and Competition: An Analysis of the Consequences of Producing a Collective Good in the Market The author analyses the consequences of the attempt to institutionalize a "free market place of ideas", when mass media (the newspaper industry) is conducted as a free-enterprise business. The democratic role of mass media is seen as a forum for free, critical and rational discussion, its product is public opinion. Freedom of the press (discussion and information) gives everybody the chance to participate in this discussion and at the same time guarantees that nobody can be excluded from active or passive participation in the process. Constitutional guarantees make public opinion a collective good. Hence no individual member has any rational motive to join the organization voluntarily and to contribute to the costs of operation and the supply of public opinion, unless he is compelled by sanctions or seperate and "selective" incentives. But selective incentives must be accepted by the members of the public. Mass communication theory shows how this can be done. The central hypotheses are: audience members tend to select contents they already agree with; people have a strong interest in maintaining their opinions, attitudes and beliefs with as little change as possible; individuals will actively avoid counter-attitudinal information 47 Riesman und Denney: a.a.O., S. 332. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38
192 Jochen Röpke since it will lead to dissonance. Hence mass media in a competitive environment cannot innovate with ideas containing critical, deviant or nonconformist elements, but only with non-dissonant communications of the selective-incentive-type. Competitive behavior will result in a strategy of information-management which tends to select information in line with the predispositions of the readers, eliminates dissonant and critical communications (the essence of free discussion) and instead offers escapist material, entertainment and the human touch. To maximize circulation means to homogenize and sterilize communication content. Competition reduces the amount of "public opinion" in the total production of the media. Public opinion becomes a "byproduct" with steadily diminishing importance. Thus economic competition is not able to organize the production of public opinion. An anti-trust policy which tries to restore competition in the mass-media industry would only aggravate the situation. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.2.171 | Generated on 2023-04-04 11:44:38