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Theorie und Wirklichkeit der Autorität

Hartmann, Heinz

Abstract

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Hartmann, Heinz Article Theorie und Wirklichkeit der Autorität Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Hartmann, Heinz (1964) : Theorie und Wirklichkeit der Autorität, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 84, Iss. 5, pp. 513-535, https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291059 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Theorie und Wirklichkeit der Autorität Von Heinz Hartmann, Dortmund Wo heute Verhältnisse der sozialen Überund Unterordnung zur Diskussion stehen, hört man mit großer Wahrscheinlichkeit auch Hinweise auf eine „neue Autorität"1. Damit sind die verschiedensten Erscheinungen gemeint: völlig neue Arten und Formen des sozialen Einflusses, Verschiebungen in der Akzentuierung schon bekannter Autoritätsverhältnisse oder auch nur die Ausübung immer schon praktizierter Autorität durch neue Inhaber. In jedem Fall aber soll mit diesen Hinweisen angedeutet werden, daß die gegenwärtigen Autoritätsbeziehungen von den vergangenen bemerkenswert verschieden seien und daß die neue Autorität mit einem eigenen Ausdruck zu bezeichnen sei; bei dieser Benennung behilft man sich noch mit einer einfachen Konstruktion, in der vorerst nur die innovative Qualität dieser Autorität plakatiert wird, ohne daß man sich auf eine inhaltliche Bestimmung schon festlegen würde. Solche Vermerke reizen verstärkt zu einer Überlegung, die schon aus theoretischen Gründen immer wieder angestellt werden muß: der Frage, inwieweit sich in der sozialen Wirklichkeit der Autoritätsbeziehungen in der Tat bedeutsame Änderungen vollziehen und inwieweit (im Falle eines positiven Befunds) unsere traditionellen Begriffe diese Wirklichkeit noch fassen können. Als Maßstab signifikanten Wandels mag dabei die Bedingung gelten, daß von neuen Erscheinungen niur dann gesprochen werden darf, wenn diese Phänomene sich nicht mehr unter bekannte Definitionen auf gleicher Abstraktionsstufe unterbringen lassenDie Wahl eines zugehörigen Beigriffs erfolgt dann nach Maßgabe der analytischen (Eigenschaft, die dem Beobachter an den konkreten Erscheinungen am wichtigsten scheint2. 1 Von vielen möglichen Beispielen mag hier besonders ein Sammelband über „Menschenführung, Personalauslese, Technik in Wirtschaft und Armee". Hrsg. Heinz Karst , Eberhard Beermann und Franz Grosse („Veröffentlichungen der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft". Band 4). Darmstadt (1954) herausgestellt werden. Das Stichwort fällt auf S. 142, aber fast die gesamte Diskussion ist relevant. Dieser Sammelband empfiehlt sich vor allem deswegen als Beispiel, weil er sowohl den wirtschaftlichen wie den militärischen Bereich anspricht und damit einen relativ größeren Sektor des sozialen Lebens erfaßt als andere Veröffentlichungen. 2 Daß dies nicht immer die aufdringlichste oder häufigste Eigenschaft sein muß, läßt sich am Beispiel des Schumpetersdien. Unternehmerbegriffs illustrieren. Die 33 Schmollers Jahrbuch 84,6 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 514 Heinz Hartmann Um die erwünschte Wendung ins Grundsätzliche beizubehalten, sollte man bei der Prüfung greifbarer Begriffe weniger von speziellen Äußerungen des Wandels in unserer Wirklichkeit ausgehen als von einer Bestandsaufnahme der gängigsten Definitionen mit ihren analytischen Möglichkeiten und Mängeln. Diese Empfehlung führt geradewegs in die Webersdie Herrschaftssoziologie, die in ihrer Breite und Differenzierung am ehesten der großen Vielfalt konkreter Autoritätsverhältnisse gewachsen zu sein scheint. Wenn irgendwo, so möchte man glauben, findet sich in der Begriffswelt Max Webers das notwendige begriffliche Instrumentarium. Und es fehlt in der Tat nicht an Stimmen, die gegenüber allen Entdeckungen „neuer Autorität" zu antworten wissen, daß deswegen durchaus keine neuen Kategorien erdacht werden müßten, sondern Weber auch diese angeblich neuen Erscheinungen im Ansatz identifiziert und erklärt habe. Demgegenüber soll hier gezeigt werden, daß die Webersdien Gedanken zur Autoritätsproblematik wesentliche Fragenkomplexe ausgespart lassen und daß nur neue Kategorien, wie sie sich eben erst ausbilden, der neuen Wirklichkeit begrifflich gerecht werden. In diesem Zusammenhang sei insbesondere verwiesen auf die Arbeiten einiger Vertreter der modernen amerikanischen Organisationsund Verwaltungswissenschaft (administrative science and Organization theory). Allerdings läßt sich diese Diskussion nicht führen ohne eine allgemeine Besinnung auf das Verhältnis von Wirklichkeit und Begriffsbildung — was schließlich auch zu kritischen Kommentaren gegenüber den Verfassern der neuen Kategorien führt. 1. Möglichkeiten und Grenzen der Weberschen Herrschaftssoziologie Das Terrain der Revision und des notwendigen Ausbaus der Webersehen Definitionen läßt sich am ehesten dadurch abstecken, daß seine bleibenden Leistungen ausdrücklich aufgeführt werden. Schon in dem Begriff der Herrschaft, definiert als Chance der Gehorsamsfindung0. hat Weber der sozialwissenschaftlichen Analyse ein Werkzeug in die konstitutive Tätigkeit des Unternehmers wird nach Schumpeter immer nur sehr befristet ausgeübt, und diese Tätigkeit ist nach seinem Dafürhalten sehr viel weniger augenfällig als andere Funktionen des Unternehmers. Siehe Joseph A. Schumpeter: The Theory of Economic Development, übers. Redvers Opie („Harvard Economic Studies." Band 46). Cambridge, Mass. 1934. S. 20. In dem deutschen Original ist allerdings nur davon die Rede, daß „. . . die wesentliche Funktion des Unternehmers immer zusammen mit anderen Tätigkeiten auftreten [muß], ohne daß doch irgendeine davon . . . notwendig wäre und schlechthin allgemein vorkäme". Siehe seine Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung. München 1926. S. 115. 3 Max Weber: Wirtsdiaft und Gesellschaft. 4. Auflage. Tübingen 1956. S. 122. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 515 Hand gegeben, das sehr vielseitig einsetzbar und bisher nicht einmal bis an die Grenzen seiner Nutzbarkeit beansprucht worden zu sein scheint4. Dieser Begriff ist etwa bezüglich der Motive der Folgsamkeit so weit gedacht, daß er ein schier unerschöpfliches Spektrum möglicher Motive umfaßt: „von dumpfer Gewöhnung angefangen bis zu rein zweckrationalen Erwägungen." Bis an die Synonymität heranreichend ist mit „Herrschaft" ein anderer Begriff verbunden, der sich ebenfalls als dienlich erwiesen hat: „Legitimität." Mit Legitimität ist bei Weber, streng genommen, nur eine Eigenschaft der Herrschaft gemeint; legitime Herrschaft ist, in den Augen der Beherrschten, eine berechtigte Herrschaft, eine gerechtfertigte Herrschaft. Diese Eigenschaft ist, wenn nicht für die Definition, so doch für die Darstellung der Herrschaft so wesentlich, daß man sie als konstitutiv bezeichnen darf. In richtiger Erkenntnis dieses Verhältnisses von Legitimität und Herrschaft benutzt die angelsächsische Soziologie dieses Attribut auch vielfach, um den Begriff der Herrschaft von dem allgemeineren Begriff der Macht zu unterscheiden; dort wird Herrschaft häufig als „legitime Macht" identifiziert5. In jedem Fall aber bleiben die inhaltliche Füllung und die Art der Veröffentlichung der Legitimität zunächst völlig offen: Gründe und Form des Legitimitätsanspruches einerseits und Art und Weise des Legitimitätseinverständnisses werden nicht prädeterminiert. Auch die Kategorie der Legitimität scheint also vielseitig einsetzbar. Diese Anerkennung der Kategorien von Herrschaft und Legitimität muß aber von einer Einschränkung begleitet werden, die schnell an die Grenzen der We&erschen Vorleistung führt. Diese Einschränkung ergibt sich im wesentlichen daraus, daß die genannten Begriffe bei Weber an zugehörige Aussagen gebunden sind, die den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien stark einengen. Herrschaft ist bei Weber. genauer betrachtet, eben doch auch etwas sehr Spezifisches, und Legitimität wird oft entsprechend speziell verstanden. Ein Beweis für diese Behauptung liegt in der längst in den soziologischen „Wissensstoff" übernommenen Feststellung Webers, daß es drei Typen legitimer Herrschaft gebe: legale, traditionale und charismatische Herrschaft. Natürlich erlaubt seine damit gegebene idealtypische Unterteilung alle möglichen Zwischentypen konkreter Art. Nicht minder offensichtlich aber sollte sein, daß damit die reinen oder 4 Siehe insbesondere den Diskussionsbeitrag von Karl *W. Deutsch anläßlich des 15. Deutschen Soziologentages in Heidelberg am 29. 4. 1964, in dem er eine „Übersetzung" des Webersdien Herrschaftsbegriffs in eine statistische Formel anregte, durch die mit unterschiedlichen Chancen ausgestattete Herrschaftsansprüche gleich gut unter einen Herrschaftsbegriff subsumiert werden könnten. 5 Hier begegnet uns der alte Gegensatz von auctoritas und potestas — mit der Variante, daß unter potestas Macht als Oberbegriff verstanden wird. 33* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 516 Heinz Hartmann hauptsächlichen Typen der Herrschaft axiomatisch auf drei beschränkt werden. Herrschaft ist in diesem Rahmen eben nicht die allgemeine Chance der Gehorsamsfindung, sondern ganz speziell gleichzusetzen mit der Möglichkeit, auf dem Wege über Tradition, Charisma oder Satzung Fügsamkeit zu finden. Zumindest der rationale Typus ist zwar in sich stark differenzierbar. So hat Bendix darauf hingewiesen, daß diese Version der Herrschaft einer Fülle von sozialen Situationen begrifflich gerecht werden könne6. Die Bindung des Herrschaftsbegriffs an spezifische Vorkommnisse ist also unterschiedlich exklusiv. Trotzdem ist nicht zu übersehen, daß dieser vermeintliche Grundbegriff durch die Webersdie Typologisierung inhaltlich in ganz bestimmter Weise verortet wird. Neben diese noch relativ allgemeine Festlegung treten detailliertere Bindungen. Das geschieht etwa durch die Zuordnung komplementärer Begriffe zu einem Hauptbegriff, wie in der Webersdien Aufzählung von „Grundkategorien der rationalen Herrschaft". Begriff »komplexe, durch die die Verwendung des Zentralbegriffs in ganz eigenartiger Weise fixiert werden kann, entwickeln sich aber auch aus der Verquickung von Begriffen und taxonomischen Listen zugehöriger Eigenschaften (wie in der Wefcerschen Charakteristik der Einzelbeamten), die quasi-definitorischen Anspruch besitzen. Schließlich wird die Verwendbarkeit der Grundbegriffe eingeschränkt durch den Einbezug der verschiedenen Begriffe in theoretisierende Sätze (etwa: „die Disziplin der Wahlbeamten-Hierarchie erreicht niemals auch nur annähernd die gleiche Strenge wie die in einer Hierarchie mit ernannten Beamten"), durch die das Verhältnis zwischen den hier definierten Variablen oder zwischen diesen und anderen näher determiniert wird7. An dieser Stelle kann man nun der Frage kaum noch ausweichen, ob man diese We&erschen Begriffe in ihrer speziellen Inhaltlichkeit oder ihrer möglichen allgemeinen Bedeutung verwenden will. Diese Frage wird sich weitgehend danach beantworten, inwieweit schon die spezifisch gefaßten Definitionen der Wirklichkeit gerecht werden können. Über einen weiteren Maßstab, der bei dieser Entscheidung angelegt werden könnte, gibt Weber selber einen passenden Hinweis, wenn er von seiner Konzeption der Herrschaft sagt: „Die Zweckmäßigkeit dieser [seiner] Einteilung kann nur der dadurch erzielte 6 Reinhard Bendix: Concepts and Generalizations in Comparative Sociological Studies. In: American Sociological Review. 1963. S. 537. 7 Von „theoretisierenden" Sätzen wird hier deswegen gesprochen, weil Weber (a) Feststellungen wie die zitierte offensichtlich nicht als Hypothese verstanden wissen will und sie in dieser Form wohl auch kaum als Hypothese gelten dürften, (b) vielmehr allem Anschein nach damit Verallgemeinerungen aufgestellt haben will — deren Verifikationsmodus allerdings undurchsichtig ist und die deshalb nicht als „Theorie" im strengen Sinn gelten dürfen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 517 Ertrag an Systematik erweisen." Das heißt, es wird weiterhin zu fragen sein, inwieweit ein gegebener Begriff zusätzliche Zusammenhänge sehen läßt, mehr Wirklichkeit erschließt als andere8. Fragen wie diese sind innerhalb des uns besonders interessierenden Bereiches der Weberschen Soziologie schon gestellt und versuchsweise beantwortet worden — wenn auch in ungleich speziellerem Bezug als hier vorgeschlagen. Die betreffende Auseinandersetzung konzentriert sich auf den Webersdien Begriff der Bürokratie, genauer: auf seine Anwendbarkeit in verschiedenen sozialen Lagen. So hat Berger beachtliche Zweifel gegen die Brauchbarkeit dieses Begriffs beim Studium von non-western-societies vorgetragen9, und andere Autoren haben auf Grund ihrer Studien in Entwicklungsländern bezüglich ihrer eigenen Forschungsbereiche ähnliche Bedenken vorgebracht10. William Delany hat diese Zweifel vertieft, indem er das We&ersche Konzept der Bürokratie nicht einmal in den westlichen Gesellschaften allgemein gelten lassen will, sondern allenfalls in den europäischen Ländern11. Als entscheidend für solche Widersprüche erweist sich bei näherem Hinsehen in jedem Fall, daß nach Meinung des betreffenden Opponenten die mit dem Bürokratiebegriff verbundenen Komplementärbegriffe und Theoreme in den genannten Forschungsfeidern „leer" bleiben, während sie andererseits wichtige Probleme übergehen. Die an sich hochinteressante Diskussion12 über die Brauchbarkeit des Bürokratiebegriffs soll jedoch nicht von der allgemeineren Frage ablenken, wie es um die Tauglichkeit des We&erschen Herrschaftsbegriffs bestellt sei. Diese Frage bleibt weiterhin akut — nicht weil sie 8 Die Bedeutung dieses Maßstabs zeigt sich an folgendem Fall besonders deutlich: Ein gegebener Begriff mag eine gegebene Erscheinung analytisch nicht mehr fassen. Ob diese Enge jedoch als Mangel verstanden werden darf, hängt u. a. davon ab, ob das Verständnis dieser Erscheinung für unser allgemeines "Wirklichkeitsverständnis bedeutsam ist. 9 Morroe Berger: Bureaucracy East and West. In: Administrative Science Quarterly. I (1957). S. 518—532; siehe auch seine Arbeit Bureaucracy and Society in Modern Egypt: A Study of the Higher Civil Service. Princeton, N. J. 1957. 10 Siehe beispielsweise Robert V. Presthus: The Social Bases of Bureaucratic Organization. In: Social Forces. (1959). S. 103—109, und "Weberian vs. "Welfare Bureaucracy in Traditional Society. In: Administrative Science Quarterly. 1961. S. 1—24. 11 William Delany: Patrimonial and Bureaucratic Administration. In: Administrative Science Quarterly. 1963. S. 458—501. 12 Die Auseinandersetzung um diese Streitfrage ist keineswegs abgeschlossen. Einerseits wird ausdrücklich die Gegenthese vertreten, daß der Bürokratie-Begriff doch allgemein anwendbar sei (siehe Ferrel Heady: Bureaucratic Theorv and Comparative Administration. In: Administrative Science Quarterly. 1959, S. 509 bis 525, während andere Behauptungen noch über die oben skizzierten Einwendungen hinauszielen: Unter Hinweisen auf sogenannte „Debürokratisierungs*4Erscheinungen in den entwickelten oder industriellen Gesellschaften bildet sich die These aus, daß der Webersdie Begriff auch in diesen Ländern an Gehalt und Nutzen verliere. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 518 Heinz Hartmann noch nie gestellt worden wäre, sondern weil sie anders beantwortet werden muß, als sie bisher beantwortet worden ist. Einer der ersten, der die Weber-Kritik in dieser Richtung weitergetrieben hat, war Talcott Parsons, der seine auszugsweise Übersetzung von Webers „Wirtschaft und Gesellschaft" mit überaus lesenswerten Kommentaren versehen hatte. Zu Webers drei Typen der Herrschaft bemerkte Parsons insbesondere, daß neben den genannten diodi wohl noch andere vorstellbar seien. Im einzelnen fand er, daß die professional superiority von Weber ungenügend berücksichtigt worden sei13. Mit professional superiority sollte eine Autorität bezeichnet sein, die wesentlich auf geachteter Sachverständigkeit beruht. Die betreffende Kritik erwies sich jedoch nicht nur als ein über ihre Maße hinaus fruchtbarer Hinweis auf die „SachverständigenAutorität", sondern sie enthielt eine weitere, später mehrfach aufgegriffene Anregung. Da Parsons nämlich sein Konzept der professional superiority am Beispiel der freien Berufe erarbeitet hatte, geriet er in die Nähe der später colleague authority genannten Autorität, die eng mit der demokratisch legitimierten Autorität verwandt ist. Nach Parsons bilden Mitglieder freier Berufe eine Company of equals, eine Gemeinschaft der Gleichen, in der „die unausbleibliche Unterschiedlichkeit der Leistung und Auszeichnung" unbeachtet bleibt14. Zunächst aber geht es Parsons um die Experten-Autorität, von der er glaubt, daß sie in Webers Typus der rationalen Herrschaft zwar enthalten, aber nicht genügend expliziert sei. Hauptbeweisstück des positiven Teils seiner Vermutung ist ihm die Webersdie Feststellung, daß Bürokratie Herrschaft kraft Wissen darstelle — von Parsons übersetzt mit: „Bureaucratic administration means . . . the exercise of control on the basis of knowle^ge15." Damit aber hat sich ein ganz entscheidnder Fehler in die angelsächsische Interpretation der We- ¿ersehen Werrschaftssoziologie eingeschlichen. Fehlerhaft war an dieser Übersetzung, daß Parsons dieses Wörtchien „kraft" hier nicht — wie von Weber gemeint — ins trumenteil auffaßt. „Bürokratie ist Herrschaft kraft Wissen" aber muß verstanden werden: „. .. ist Herrschaft durch Wissen, mit Hilfe von Wissen, by means of knowledge." In der Parsonssdien Übersetzung wird das Wissen aus dieser instrumenteilen Bedeutung hinauskatapultiert in eine ganz andere: Hier wird Wissen plötzlich zur Legitimation der Bürokratie. So darf denn nicht wiunidernehmen, daß Parsons keine anderen Stellen bei Weber 13 Max Weber: The Theory of Social and Economic Organization. Übers, und Hrsg. A. M. Henderson und Talcott Parsons. New York. 1947. S. 58—60. 14 Die innere Widersprüchlichkeit dieser beiden Autoritätsvorstellungen und die ihr entsprechenden realen Konfliktchancen zwischen „funktionaler" und „demokratischer" Autorität werden weder bei Parsons noch bei anderen Kommentatoren dieser Zusammenhänge diskutiert. 15 Weber: The Theory a.a.O., S. 339. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 519 findet, die die Interpretation stützen würden, und er dementsprechend bemängelt, Weber habe die professional authority nur „im Ansatz64 erfaßt. In der Folge ist die Parsonssdie Deutung dann in immer weiter vergröberter Form von anderen amerikanischen Sozialwissenschaftlern aufgegriffen worden: von Merton16, Gouldner17, Etzioni18, um nur einige der bedeutenderen soziologischen Autoren zu nennen19. 2. „Funktionale Autorität" Im Gegensatz zu dieser Interpretation der Webersdien Vorlage wird hier die Meinung vertreten, daß die Sachverständigen-Autorität sich nicht durch die Kategorie der Herrschaft und die damit zusammenhängenden Komplementärbegriffe fassen läßt. Nach Berücksichtigung aller scheinbar wesentlichen Anläufe, Implikationen und Mehrdeutigkeiten der Herrschaftssoziologie Max Webers ergibt sich als einzig vertretbares Fazit, daß dieser Typus der Autorität nicht in den drei Typen der Herrschaft unterzubringen ist20. Die Experten-Autorität wird bei Weber nicht nur nicht genannt; die Autorität des Experten ist vielmehr auch in wesentlichen Aspekten mit den hauptsächlichen Eigenschaften der bekannten drei Typen legitimer Herrschaft unvereinbar: mit der absoluten Selbständigkeit der Legitimitätsgründe, mit der kreditiven Form des Legitimitätseinverständnisses und mit der unbedingten Fügsamkeit der Beherrschten21. 16 Robert K. Merton: Bureaucratic Structure and Personality. In seinem Sammelband Social Theory and Social Structure. Glencoe, III., 1949. S. 151—152. Merton spricht dort allerdings, vorsichtiger als Parsons, nur von einem „assignment of roles . . . on the basis of technical qualifications". Trotzdem geht er damit über die Feststellungen von Weber hinaus. Der Fall Mertons unterscheidet sich weiterhin von den noch zu nennenden, als wegen der relativen Gleichzeitigkeit seiner und der Parsonssdien Veröffentlichung ein Rest des Zweifels bleibt ob Merton diese Wendung von seinem zeitweisen Lehrer Parsons übernommen haf„. 17 Alvin W. Gouldner: Patterns of Industrial Bureaucracy. Glencoe, III., 1954. S. 219—220 et passim; und Organizational Analysis. In: Sociology Today. Hrsg. R. K. Merton, L. Broom und L. S. Cottrell Jr. New York 1959. S. 402. 18 Amitai Etzioni: Authority Structure and Organizational Effectiveness. In: Administrative Science Quarterly. 1959. S. 62. 19 Auch die Webersdien Vorstellungen über Bürokratie sind in immer weiter vergröberter Form in den USA verbreitet worden. Für eine Dokumentation dieser Vereinfachung, siehe Richard A. Hall: Intraorganizational Structural Variation: Application of the Bureaucratic Model. In: Administrative Science Quarterly. 1962. S. 295—308. Für eine kritische Besprechung einiger Folgen, siehe Heinz Hartmann: Bürokratische und voluntaristische Dimensionen im organisierten Sozialgebilde. In: Jahrbuch für Sozialwissenschaft. 1964. S. 116—127. 20 Die Grundlagen dieses Ergebnisses sind vom Verfasser in aller Ausführlichkeit dargestellt. Vgl. Heinz Hartmann: Funktionale Autorität. Stuttgart 1964; siehe insbesondere das 3. Kapitel über „Funktionale Autorität und legale Herrschaft", das ganz der Auseinandersetzung mit Weber gewidmet ist. 21 Arnold Gehlen hatte 1952 schon gleich dezidiert befunden, daß Max Weber die „funktionelle Herrschaft" nicht in seiner Typologie berücksichtigt habe. AllerOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 520 Heinz Hartmann Außerhalb des Bannkreises der We&er-Exegese war diese Art Autorität schon erheblich früher als selbständige Erscheinung verstanden und mit eigenem Namen belegt worden. Während Parsons und andere noch dazu neigten, diese Autorität als eine Version der rationalen Herrschaft anzusehen^ hatte Lyndall Urwick schon von technical authority22 gesprochen, Herbert A. Simon von einer „Weisungsgewalt der Ideen23". Anfang und Mitte der fünfziger Jahre wird die Bezeichnung functional authority in der Organisationsliteratur geradezu zur Selbstverständlichkeit, wobei allerdings nicht übersehen werden darf, daß diesem Begriff und seinen Spielarten (functional power, functional overlay, staff authority) auch dort keine einheitliche und eindeutige Definition in unserem Sinne anhängt. In einer Auslegung handelt es sich dabei um eine Ermächtigung durch den Linienvorgesetzten an den Stab, in bestimmten Grenzen eigene Entscheidungen zu treffen; in anderer Deutung ist diese Autorität ein Produkt des überlegenen Wissens und Könnens einer Sondergruppe in der Organisation: der Stabsexperten24. Man trifft jedoch durchaus auch auf Vorstellungen, nach denen Autorität allgemein durch besonderen Sachverstand legitimiert werden kann25. In späteren Jahren verstehen sich dann auch einige Soziologen zu separater Benennung dieser Erscheinung, wobei sie sich teils an Vorschläge aus dem außersoziologischen Bereich halten, teils an frühe Anregungen aus dem eigenen Fach. So spricht Janowitz 1959 von einer technical authority, die er audi authority of skill and achievement oder achieved authority nennt28. Im gleichen Jahr stellt Etzioni der altbekannten bürokratischen Herrschaft oder administrative authority eine professional authority gegenüber27; bei der Besprechung dieser professional authority bezieht sich Etzioni audi auf Wilbert Moore. der schon 1946 einmal von einer functional authority, von funktionadings versteht Gehlen unter funktioneller Herrschaft eine „unpersönliche Herrschaft . . . aus dem Zwang der Sachen heraus", „Anweisungsbefugnis vom Sachzwang her." Gehlens Auffassung von „funktioneller Herrschaft" deckt sich also nicht mit unserer Vorstellung von „funktionaler Autorität", die durch persönliches Wissen und Können legitimiert ist. Siehe A. Gehlen, Probleme einer soziologischen Handlungslehre. In: Soziologie und Leben. Hrsg. Carl Brinkmann. Tübingen 1952. S. 38—39; Unterstreichung im Text. 22 Lyndall Urwick: The Elements of Administration. New York 1943. S. 42. 23 Herbert A. Simon: Administrative Behavior, in dtsch. Übersetzung: Das Verwaltungshandeln. Stuttgart 1955. S. 90. Das Original erschien 1945. 24 Siehe etwa William H. Newman: Administrative Action. Englewood Cliffs, N.J. 1951, insbes. S. 191—197, oder Harold Koontz und Cyril O'Donnell: Principles of Management. New York 1955. S. 57. 25 Siehe etwa John M. Pfiffner und Frank P. Sherwood: Administrative Organization. Englewood Cliffs, N. J. 1960. S. 21, 31 et passim. 26 Morris Janowitz: Sociology and the Military Establishment. New York 1959. S. 29—34. 27 Etzioni: a.a.O. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 527 Dieser personale Autoritätsbegriff, wie er u. a. von Simon49, Dennis50 oder Presthus51 vertreten wird, erhebt sich insofern zu einer gewissen analytischen Selbständigkeit, als die Legitimation dieser Art Autorität hier weder auf der Grundlage eines Glaubens (wie in allen Typen der Webersctien Herrschaft) noch auf der Basis von Wissen (wie iin Falle der funktionalen Autorität) zustande kommt. Gemeinsam dagegen wäre der personalen Autorität mit anderen Autoritätsvorstellungen, daß auch hier eine Gemeinsamkeit über Werte erstrebt wird. Damit wird die personale Autorität gegen eine Reduktion auf psychologische Kategorien gesichert, die ja hier naheliegt. Bei dem sozialpsychologischen Autoritätsbegriff, der meist unter der Bezeichnung authority of leadership oder auch nur leadership auftritt, ist diese Gefahr jedenfalls erheblich größer. Bei diesem Phänomen helfen die We&erschen Typen der Herrschaft offensichtlich ebenso wenig weiter wie bei der funktionalen Autorität. Dieser Mangel wird dadurch besonders prekär, daß nach Ansicht mehrerer Autoren gerade diese Art Autorität zunehmend Anhänger findet und im Verhältnis zu anders legitimierten Beeinflussungschancen an sozialem Gewicht gewonnen hat. Audi darin gleicht dieser Fall dem der funktionalen Autorität52. Anders als im funktionalen Fall darf diese Expansionsthese aber wohl nur mit Vorbehalt wiedergegeben werden. Denn es gibt einigen Grund für die Vermutung, daß den Anhängern dieser Autoritätsvorstellung daran gelegen ist, die personale Autorität expansiv erscheinen zu lassen. Anhänger erwirbt diese Autorität natürlich weniger unter dem eher pejorativen Kennwort der 49 Simon: Authority a.a.O., S. 104—106. 50 Warren G. Bennis: Leadership Theory and Administrative Behavior: The Problem of Authority. In: Administrative Science Quarterly. 1959. S. 289. 51 Robert V. Presthus: Authority in Organizations. In: Public Administration Review. 1960. S. 89—90. 52 Allerdings behauptet Friedrich Weltz für einen Teilbereich der von ihm untersuchten Betriebe, daß der Autoritätsanspruch der Vorgesetzten sich auf Kosten funktionaler Legitimationsversuche mehr und mehr auf personale Begründungen verlagere. Obwohl bei der Befragung 66 °/o aller angesprochenen Meister und Steiger angaben, Autorität lasse sich primär durch Fachkenntnisse gewinnen, waren die Produktionsmeister, deren Chance zur Demonstration fachlicher Überlegenheit sich verringerte, relativ häufig der Meinung, es komme vor allem „auf die Fähigkeit an, mit Menschen umzugehen". Siehe seinen Forschungsbericht: Vorgesetzte zwischen Management und Arbeitern. Düsseldorf 1959. S. 99, 104—105, und die zugehörige Buchveröffentlichung gleichen Titels, in der das Zahlenmaterial jedoch leider fehlt (Stuttgart 1964. S. 60 et passim). So entgeht dem Buchleser leider mancher interessante Diskussionsstoff. Die quantitativen Unterlagen zeigen beispielsweise, daß rund die Hälfte aller befragten Meister und Steiger annehmen, daß die Arbeiter vom Meister primär „gute Menschenbehandlung" erwarten, während nur 24°/o der Meister und 31 °/o der Steiger glauben, man erwarte von ihnen „Fachkönnen". Wie kommt es, daß man einerseits glaubt, Fachkönnen führe zu Autorität, während andererseits angenommen wird, die Arbeiter erwarteten vom Meister/Steiger primär etwas anderes als Fachkönnen? OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 528 Heinz Hartmann Manipulation als unter weniger verdächtiger Etikettierung. Anstelle von Manipulation wird beispielsweise auch von interpersonal skill oder maintenance of the work climate, von rapport oder the warm Personality of the boss gesprochen. Damit soll nicht auch gesagt sein, daß die Anhänger der Menschenführungs-Autorität die euphemistischen Bezeichnungen planmäßig vorschieben. Im Gegenteil ist es vielleicht gerade ihre Faszination mit den positiven Assoziationen, die sie die personale Autorität auf dem Vommarsch sehen lassen möchte. So Otto Neuloh , wenn er von einer Schwerpunktverlagerung in der betrieblichen Autoritätsstruktur: von der Amtsautorität weg zur personalen Autorität hin spricht. Obwohl seine eigenen Befragungsergebnisse zeigen, daß die „menschliche Autorität" der Vorgesetzten von den Untergebenen besonders scharf kritisiert wird, bleibt Neuloh bei seiner These und mahnt entsprechend: „Infolge dieses Wandels ist der Begriff Vorgesetzte ... nicht mehr betriebskonform und am besten durch den Begriff Führungskräfte zu ersetzen, bei denen die soziale Qualifikation maßgebend ist. . . . entsprechend wird die Bezeichnung Untergebener' .. . durch den Begriff ,Mitarbeiter' ersetzt53." An dieser Stelle soll das Hauptargument abgebrochen werden, obwohl doch noch sehr viel zu tun bliebe. Insbesondere müßten die Eigenarten und Überschneidungen der einzelnen Autoritätsvorstellungen noch präziser herausgearbeitet werden. Einige der zitierten Autoren zeichnen sich nicht eben durch exakte Begriffsbildung aus. So enthält die colleague authority von Marcson sowohl bürokratische wie demokratische, funktionale wie personale Aspekte. Aber zumindest die Stoßrichtung unserer Argumentation sollte klar und der eine oder andere Beleg überzeugend geraten sein. In toto scheint hinreichend geklärt, daß die Webersdie Herrschaftssoziologie in der Tat die funktionale und die personale Autorität nicht erklärt und daß damit wesentliche Segmente unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit aus seiner Theorie ausgeklammert geblieben sind. Dieser Umstand ist um so bemerkenswerter, als die funktionale und vielleicht auch die personale Legitimation für die heutigen Autoritätsverhältnisse eine große Rolle spielen. 63 Otto Neuloh: Der neue Betriebsstil. Tübingen 1960. S. 195, 201, 303. Die Neulohadien Angaben zeigen, daß keiner der Befragten bereit war, den Obermeistern, Werkchefs, dem techn. Direktor zu bescheinigen, daß sie „persönlich gut angesehen" seien. Erheblich weniger als 1 °/o von mehreren hundert angesprochenen Personen waren der Ansicht, daß Betriebsingenieure und Betriebschefs persönlich gut angesehen seien, und bloße 1,6 °/o aller Befragten entschieden sich für eine entsprechende Anerkennung der Betriebsassistenten, die damit zur beliebtesten Gruppe aufrücken! Immerhin 9,2 °/o aller Befragten betonen ausdrücklich, daß die Obermeister persönlich nicht gut angesehen sind. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 529 4. Bedingtheit und Allgemeinheit der Begriffsbildung Nun muß man allerdings insofern noch über dieses Ergebnis hinausgehen, als auch die Gründe für die mangelhafte Entsprechung von kategorialem Apparat usw. auf der einen Seite und zu bearbeitender Wirklichkeit auf der anderen ein Wort der Erkundigung wert scheinen. Ist es denn nicht verwunderlich, daß die Webersdie Herrschaftssoziologie so unvollkommen ist? Läßt sich hier vielleicht etwas lernen über die Risiken der Begriffsbildung oder umgekehrt über die Möglichkeit, Begriffskomplexe und Hypothesen von besonders starker Erklärungskraft aufzubauen? Um die Pointe vorwegzunehmen: Es scheint, als ob die zunächst verwunderliche Lücke in der Webersdien Soziologie ihre Erklärung findet in ihrer Bedingtheit durch die Wirklichkeit selber. Webers Kategorien, Typen, axiomatische Sätze sind gebunden -an seine Wirklichkeit, an seine zeitgeschichtlichen und historischen Beobachtungen. Weber war eben vor allem ein historisch und induktiv orientierter Soziologe (es ist nicht von ungefähr, daß er Idealtypen und nicht Theorien ausarbeitete). Diese Wirklichkeit aber bot ihm hinsichtlich der Autoritätsproblematik nicht die Vorlage, die uns durch unser Hier und Heute vorgegeben wird. Ganz sicher fehlte in ihr die Akzentuierung der Legitimation durch Sachverstand, die in der sich anbahnenden „wissenschaftlichen Zivilisation" zur Selbstverständlichkeit wird und traditionelle Legitimationsgründe ablöst. Natürlich war Webers geschultem Blick nicht entgangen, daß die Historie auch Beispiele funktional begründeter Einflußchancen kennt. So erklären sich sehr wahrscheinlich die gelegentlichen Anläufe, die Weber in Richtung auf eine eigene Typisierung der funktionalen Autorität unternimmt. Webers Situation in diesem Falle ist in gewisser Beziehung natürlich nur ein Exearapel der allgemeinen Verfassung der Soziologie. Je mehr Wirklichkeit uns zugänglich wird, um so deutlicher wird uns die raumizeitliche Relativität unseres bestehenden Begriffsund Theorienfundus. Unter dem bezeichnenden Titel „Ethno-centric Sociology" hat der vorjährige Präsident der amerikanischen Soziologen-Gesellschaft, Everett C. Hughes, die materiale und methodische Beschränkung der soziologischen Arbeit auf und durch „unsere Gesellschaft" kritisiert. Er würde es höchst bedauerlich finden, meinte Hughes, wenn die Soziologie weiterhin nur dort Wurzeln treiben werde „where everyone speaks English, and everyone — including the women — wears pants54". 54 Everett C. Hughes: Ethno-centric Sociology. In: Social Forces (1961—1962). S. 3. 34 Schmollers Jahrbuch 84,6 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 530 Heinz Hartmann Wie recht Hughes hat, wenn er den räumlichen Provinzialismus der Soziologie attackiert, zeigen zwei kleine Auszählungen von Robert M. Marsh. Danach befaßten sich 1960 fast 90 %> von den rund 1500 soziologischen Dissertationen in den USA mit den USA; und von dem kleinen Rest beschäftigten sich wiederum bemerkenswert viele mit Gesellschaften, die den USA weitgehend gleichen (wie Kanada oder die westeuropäischen Länder)55. In Ergänzung dieser Feststellung ist dann unter Bezug auf den Whiteheadsdien Ausspruch „Men can be provincial in time and as well as in space" von Arnold S. Nash bemerkt worden, daß die Soziologie auch in der zeitlichen Dimension provinziell angelegt sei56. Wie sehr sich die Soziologie in der Entwicklung ihres Denkens an der ihr jeweils hier und jetzt gegenüberstehenden Wirklichkeit orientiert, mag an einem speziellen Beispiel aus der Autoritätsthematik illustriert sein. Dieses Beispiel entstammt der Parsonssdien Einleitung zu seiner Übersetzung von Webers „Wirtschaft und Gesellschaft". „Beeindruckt durch die seinerzeitige Diskussion der allgemeinen Unsicherheit, die modische Beschäftigung mit den Human Relations in Industry und die eben beobachtete Anfälligkeit gegenüber einer nazistischen und faschistischen Propagierung einer Rückkehr zur Volksgemeinschaft, schloß sich Parsons [dort damals] Webers pessimistischer Meinung an, daß die Autoritätsverhältnisse in den westlichen Inidiustriegesellschaften sich höchstwahrscheinlich in Richtung auf traditional umd persönlich gehaltene Herrschaftstypen, auf charismatische Bewegungen und Diktaturen oder vielleicht eine Mischung von beiden zubewegen würden57." Diese Prognose, so können und müssen wir auf Grund einer anders verlaufenden Entwicklung heute sagen, hat sich als falsch erwiesen — vielleicht weniger, weil Parsons die Zeichen seiner Zeit falsch interpretiert und angewendet hätte als wegen eines grundsätzlichen Wandels der sozialen Wirklichkeit. Diese neue Wirklichkeit fordert uns ganz neue Kategorien und Theorien ab, und sie relativiert den auf uns überkommenen Bestand. Hinsichtlich des von Parsons seinerzeit (1947!) noch empfohlenen Charisma-Begriffes etwa könnte man heute sagen, daß er vergleichsweise entbehrlich wird. Während eine Soziologie vergangener Jahre ohne diesen Begriff oder eine Entsprechung auf die Formulierung wesentlicher Ergebnisse hätte verzichten müssen, leisten uns gegenwärtig andere Begriffe zur Autorität bessere Dienste. 55 Robert M. Marsh: Training for Comparative Research in Sociology. In: American Sociological Review. 1962. S. 147—149. 66 Arnold S. Nash: Is Sociology Provincial in Time as well as in Space? In: American Sociological Review. 1962. S. 591. 57 Delany, a.a.O.. S. 475. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 531 Damit hat sich unsere Problematik verschärft: Zunächst ging es nur darum, festzustellen, daß die We&ersche Herrschaftssoziologie lückenhaft ist, weil sie „nur" auf die Wirklichkeit ihrer Zeit antwortete und infolgedessen die neue Wirklichkeit schlechter erklärt als die Begriffe. Begriffskomplexe usw., die wir speziell auf die uns jetzt beschäftigenden Fragen hin entwickelt haben. Nun kommt folgendes hinzu: Wenn in der Tat eine solche Abhängigkeit der Begriffsund Theoriebildung besteht, dann könnte man weiter folgern, daß diese Begriffe und Theorien jeweils nur in der sozialen Wirklichkeit gültig sind, auf die sie so speziell zugeschnitten sind. Die Webersdie Herrschaftssoziologie wäre demnach nicht nur ohne Schlüssel zur funktionalen Autorität; man hätte vielmehr heute auch Zweifel an der generell aufschlüsselnden Kraft der schon vorhandenen Typen. Hinter diesem Problem steckt nach Ansicht einiger Soziologen und Wissenschaftstheoretiker ein allgemeineres Dilemma. So meint Topitsch, „daß wir es in den Sozialwissenschaften nicht mit einem festen Bestand von Theorien zu tun haben, die einen ein für allemal gegebenen Zustand beschreiben, sondern mit durch und durch dynamischen und labilen Verhältnissen: eine im Wandel befindliche Gruppe von Theorien .. . bezieht sich auf eine im Wandel befindliche Gesellschaft, und diese Theorien sind selbst ein Teil des durch sie dargestellten Geschehens.. .58". Topitsch hat hier vorwiegend die Soziologie im Auge, aber Ähnliches ist auch über andere Sozialwissenschaften gesagt worden. Albert, beispielsweise, verweist in einem unlängst erschienenen Beitrag nachdrücklich auf die raumzeitliche Relativität einiger ökonomischer Kategorien59. Zum Unterschied von Topitsch ist Albert allerdings der Meinung, daß die ökonomische Theorie weder im ganzen derart gebunden sein muß noch effektiv so gebunden ist. Damit stellt sich eine letzte Frage: die Frage, ob auch die Soziologie Kategorien und Theorien ausbilden kann, die sich über die Bindung an sozio-kultuorelle Milieus einer spezifischen Epoche erheben und als universelles Werkzeug für die Analyse sozialer Strukturen und Prozesse zur Verfügung stehen. Es versteht sich, daß diese Frage hier vor allem auf die Probleme von Autorität, Herrschaft, Einfluß, Kontrolle usw. zielt. Muß man sich zur resignierenden Anerkennung begrenzter und befristeter Anwendbarkeit verstehen, oder besteht eine berechtigte Hoffnung auf die Ausbildung sehr abstrakter Begriffe und Verallgemeinerungen, die unbedingt verwendbar wären? 58 Ernst Topitsch: Max Weber und die Soziologie heute. (Hektographiertes Manuskript) 1964. S. 11. 59 Hans Albert: Modell-Platonismus. In: Sozialwissenschaft und Gesellschaftsgestaltung; Festschrift für Gerhard Weisser. Hrsg. F. Karrenberg und H. Albert. Berlin 1963. S. 74r-76. 34* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 532 Heinz Hartmann Wissenschaftstheoretisch zumindest besteht offensichtlich kein Grund zum Rückzug auf einen allgemeinen Relativismus, wie Topitscli ihn propagiert. Hier ist die Position von Bendix eher überzeugend, der einerseits die raumzeitliche Bindung soziologischer Kategorien aufdeckt, die bisher als universelle Grundbegriffe angesehen wurden, andererseits die Möglichkeit universeller Begriffsbildung weiterhin zuläßt und eben diese Möglichkeit durch die Enthüllung der Relativismen zu fördern sucht60. Jedenfalls scheint diese Stellung haltbar, solange einige der heute von uns verwendeten Begriffe noch allseitig und allzeitlich einsetzbar sind. Als Beispiel bietet sich der Rollenbegriff, der zwar aus einer bestimmten gesellschaftlichen Lage zu seiner jetzigen Prominenz erhöht wurde, auf räumlich und zeitlich andere soziale Lagen aber nicht weniger anwendbar ist. Daß der Rollenbegriff und verwandte Kategorien „mit solchem Akzent und so großem theoretischen Aplomb von Amerikanern behandelt werden", schreibt Plessner, „hängt mit den eigenen gesellschaftlichen Erfahrungen zusammen, welche die Welt der USA ihren Angehörigen in sehr ausgesprochener Weise vermittelt". Das gilt insbesondere für den Rollenbegriff in seiner funktionellen Bedeutung, der an Menschen und ihr Verhalten nicht gebunden ist. „Aber", konzediert Plessner, „merkwürdigerweise versagt [diese funktionelle Analyse auch nicht gegenüber den] ... altertümlichen Typen von Gesellschaft, die den Funktionalismus der Arbeit nicht kennen61." Welcher Weg wäre denn nun gangbar oder zu beschreiten, um zu einem universellen Autoritätsbegriff zu kommen — oder wie immer dieser Begriff dann genannt würde. Natürlich ist uns jeder Begriffsrealismus versagt: Unsere Suche nach einer hochabstrakten Kategorie darf keine Suche sein nach dem einen Begriff, der dem Autoritätsphänomen wesensmäßig zugeordnet ist; und der immer wieder auflebenden Diskussion über die eigentliche Bedeutung oder, wie man gelegentlich auch sagt, über die „Achse" des Autoritätsbegriffs sollte man eher ausweichen als beitreten. Auch der implizite Begriffsrealismus, wie er sich etwa in die Dahrendorf sehe Rollen-Interpretation einschleicht, ist nur gefährlich. Selbst wenn mehrere Diskutanten auf einen Begriff hin konvergieren, sollte daraus darum nicht geschlossen werden, diese Übereinstimmung besage etwas über eine „Wesens"- beziehung zwischen Begriff und Erscheinung62. 60 Bendix, a.a.O. 61 Helmuth Plessner: Soziale Rolle und menschliche Natur. In: Erkenntnis und Verantwortung; Festschrift für Theodor Litt. Hrsg. J. Derbolas und F. Nicolin. Düsseldorf 1960. S. 106, 110. 62 Siehe dagegen die Folgerung Dahrendorfs, der solche Konvergenz beim Rollenbegriff als Indiz dafür nimmt, es „sei dieser Name daher in gewisser Weise mehr als Schall und Rauch". (Homo Sociologicus. 4. Aufl. Köln u. Opladen 1964. S. 17.) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 533 Welcher andere Weg aber empfiehlt sich? Dem Nominalisten bleibt keine andere Möglichkeit, als neue Begriffe durchzuprobieren und — getreu der eingangs zitierten Forderung Max Webers — ihre „Zweckmäßigkeit nach dem dadurch erzielten Ertrag" zu bemessen. Soweit sich übersehen läßt, bieten sich zur Zeit vor -allem zwei Begriffe als Versuchsobjekte an: der Begriff der Reziprozität und das Begriffspaar Abhängigkeit/Unabhängigkeit. Beide bieten anscheinend gute Voraussetzungen dafür, daß die Diskussion der Autorität sich aus ihrer Gebundenheit an spezifische Situationen löst unid zu universellen Kategorien und Verallgemeinerungen hinfindet. Wenn wir von der sozialpsychologischen Literatur absehen63, dann ist es vor allem Richard M. Emerson, der mit Hilfe des Abhängigkeitsbegriffs weiterzukommen versucht. Um diesen Zentralbegriff herum konstruiert er eine einfache Theorie des Machtverhältnisses, in der er Erklärungen für die unterschiedlichsten, bisher weitgehend separat angegangenen Macht-, Einfluß-, Herrschaftsprobleme usw. findet. Autorität oder legitime Macht beispielsweise wird dort gedeutet als ein Sonderfall des Koalitionsprozesses, durch den soziale Regeln und Verhaltensvorschriften ausgebildet werden. Im Zentrum seiner Analyse stehen verschieden angesetzte Versuche zwischen den Teilhabern an einem Machtverhältnis, zu einer balance, einer Balance, einem Ausgleich der Abhängigkeiten zu kommen64. Vor Emerson hatten Janowitz und Thompson schon mit dem Abhängigkeitsbegriff zu arbeiten versucht — wenn auch in erheblich weniger systematischer Form. In seiner Untersuchung über die sich wandelnde Struktur der Militärorganisation hatte Janowitz darauf hingewiesen, daß die wechselseitige Abhängigkeit der Spezialisten in einem militärischen Team wichtiger sei als der Zusammenhalt, der durch die Hierarchie der Instanzen bewirkt werde — und er behauptet dann weiter, daß diese Interdependenz jedem Mitglied des Teams eine gewisse Macht über andere gebe65. Thompson geht einen Schritt über Janowitz hinaus, indem er auch die macht-begründende Qualität des Abhängigkeitsverhältnisses herausstreicht, in das der Spezialist andere Mitglieder seiner Organisation, insbesondere den oder die Vorgesetzten versetzen kann. In dem Unabhängigkeits-/Abhängigkeitsbegriff sieht Thompson also eine Kategorie, die ihm nicht nur den vertrauten Fall der Vorgesetzten-Unabhängigkeit/Untergebenen-Ab63 Dort wird das Begriffspaar Abhängigkeit/Unabhängigkeit vor allem von J. Thibaut und H. H. Kelley in ihrem Werk über The Social Psychology of Groups, New York 1959, auf den uns interessierenden Fragenkomplex angewendet. 64 Richard M. Emerson: Power-Dependence Relations. In: American Sociological Review. 1962. S. 31—41. 65 Janowitz: Sociology a.a.O., S. 38. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 534 Heinz Hartmann hängigkeit analysieren hilft, sondern audi umgekehrte („aufwärts") und lateral (horizontal) verlaufende Abhängigkeitsverhältnisse. Thompson bezeichnet solche Interdependenzen audi als „Tauschverhältnisse": Jede Partei habe der anderen etwas zu bieten66. Auch andere sprechen in diesem Zusammenhang neuerdings häufig von Tausch oder Reziprozität67. So hat George Strauss nachgewiesen, daß das Beeinflussungsverhältnis in lateralen Sozialbeziehungen als Tauschbeziehung verstanden werden kann68, während Barney G. Glaser audi vertikal verlaufende Einflußlinien mit Hilfe des Reziprozitätsbegriffes zu erklären versucht hat69. Dieser Begriff zeichnet sich jedoch nicht nur dadurch aus, daß er auf die gleiche Vielfalt struktureller Zuordnung anwendbar scheint wie das Begriffspaar Abhängigkeit/Unabhängigkeit, sondern er leistet ein übriges: Er deckt auch Einflußverhältnisse, in denen alle oder einige Beteiligte ein verhältnismäßig großes Maß an Autonomie besitzen und keine dauerhafte (Tausch-) Beziehung, sondern nur ein (Tausch-) Akt gegeben sein mag. Wir haben es hier mit einem Sonderfall zu tun, den andere Begriffe schlechter fassen würden. Eben wegen dieser vergleichsweisen Überlegenheit aber darf man sich fragen, ob mit der Einführung des Reziprozitätsbegriffs in die Analyse von Macht, Herrschaft, oder wie immer man diese Phänomene schlußendlich benennen will, nicht ein Schritt in Richtung auf die Entwicklung universeller Kategorien getan ist. Nun, diese Frage kann hier nicht beantwortet werden. Obwohl anzuerkennen ist, daß die beiden letztgenannten Begriffe abstrakter gemeint sind als die in diesem Zusammenhang bisher gebrauchten Kategorien, und obwohl eine gewisse Affinität besteht zwischen Abstraktheit im Sinne allgemeineren Bezugs einerseits und Universalismus im Sinne raumzeitlicher Ungebundenheit, muß die Frage doch offen bleiben, ob diese sozusagen neuen Begriffe nicht in ihrer Abstraktheit trotzdem wieder nur speziellen sozio-kulturellen Situationen gegenüber gültig sind. 66 Thompson: Modern Organization a.a.O., S. 46—47. 67 Wie überhaupt der Reziprozitätsbegriff und seine Synonyme bargaining, exchange u. ä. in der Soziologie, vor allem der amerikanischen, in letzter Zeit eine überraschend große Anhängerschaft gefunden haben. Beispiele finden sidi in T. Parsons' und N. SmelserB Arbeit über Economy and Society (Glencoe, III., 1956) und ihrer Betonung der boundary exchanges; in William J. Goode s Beiträgen über A Theory of Role Strain. In: American Journal of Sociology. 1960. S. 483—496, und Norm Commitment and Conformity to Role-Status Obligations. In: American Journal of Sociology. 1960. S. 246—258. In George C. Hornaus letzten theoretischen Arbeiten (Human Behavior as Exchange. In: American Journal of Sociology. 1958. S. 597—606, und Social Behavior. New York 1961). 68 George Strauss: Tactics of Lateral Relationship: The Purchasing Agent. In: Administrative Science Quarterly. 1962. S. 161—186, insbes. S. 174—175. 69 Barney G. Glaser: The Scientist-Supervisor Relationship. In: Administrative Science Quarterly. 1963. S. 379—398. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29 Theorie und Wirklichkeit der Autorität 535 Es scheint zumindest eine nützliche These, daß die Betonung der „autonomen Situation", der Balance, der reziproken Verhältnisse in der Analyse von Macht, Herrschaft, Autorität durch die nordamerikanische Wirklichkeit provoziert und nur dort sinnvoll sein könnte. Diese Begriffe passen, in etwas weiterem Rahmen gesehen, außerordentlich gut auf eine pluralistische Wirtschaftsgesellschaft und fordern damit den Verdacht heraus, daß auch sie milieugebunden sein könnten. Wenn dem aber wirklich so wäre, dann hätten wir in diesen Begriffen eben keine universals, sondern nur abstraktere Relativismen, und dann ließe sich folgendes Gleichnis konstruieren: daß die neuen Kategorien so an die Wirklichkeit von heute gebunden wären wie die Webersdie Typologie der Herrschaft an ihre Wirklichkeit von damals. Ob dieser Vergleich berechtigt ist, oder ob wir in der Tat hier universelle Begriffe vor uns haben, ob wir uns mit ad hoc entwickelten Nothelfern, wie den Begriffen der funktionalen und personalen Autorität, bescheiden müssen, das kann nur die Forschung zeigen, die diese Begriffe und damit zusammenhängenden Verallgemeinerungen am konkreten Problem immer wieder auf ihre Möglichkeiten und Grenzen überprüft. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.5.513 | Generated on 2023-04-04 11:34:29