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Universitätsbibliothek Paderborn
Zweite Ordnung zur Änderung der Wahlordnung zur
Durchführung der Wahl der Mitglieder des Konvents, des
Senats, der Fachbereichsräte, des Rektors und der
Prorektoren, der Dekane und Prodekane und der ...
Universität Paderborn
Paderborn, 1993
urn:nbn:de:hbz:466:1-26064
Amtliche Mitteilungen
Hrsg: Rektorat der Universität-Gesamthochschule- Paderborn
Zweite Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung
zur Durchführung der Wahl der Mitglieder des Konvents, des
Senats, der Fachbereichsräte, des Rektors und der
Prorektoren, der Dekane und Prodekane und der
Abteilungssprecher der Universität -Gesamthochschule -
Paderborn
Vom 26. August 1993
7. September 1993 Jahrgang 1993
Nr.: 8
Zweite Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung
zur Durchführung der Wahl der Mitglieder des Konvents, des Se¬
nats, der Fachbereichsräte, des Rektors und der Prorektoren, der
Dekane und Prodekane und der Abteilungssprecher der Universität -
Gesamthochschule - Paderborn
vom 26. AUG. 1993
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die wissenschaftli¬
chen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) vom
20. November 1979 (GV. NW. S.926), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 3. April 1992 (GV. NW. S.124), und des § 41 Abs. 4 Satz 1 der
Grundordnung der Universität - Gesamthochschule - Paderborn vom
26. Mai 1983 (GABI.NW. S.293), zuletzt geändert durch Satzung vom
28. Juli 1992 (GABL.NW.II S.270) hat die Universität - Gesamt¬
hochschule - Paderborn die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Wahlordnung zur Durchführung der Wahl der Mitglieder des Kon¬
vents, des Senats, der Fachbereichsräte, des Rektors und der Pro¬
rektoren, der Dekane und Prodekane und der Abteilungssprecher der
Universität - Gesamthochschule - Paderborn vom 12. April 1989,
veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 6/1989 vom
8. Mai 1989 der Universität - Gesamthochschule - Paderborn, geän¬
dert durch Ordnung vom 19. Februar 1992, veröffentlicht in den
Amtlichen Mitteilungen Nr. 2/1992 vom 21. Februar 1992 der Uni¬
versität - Gesamthochschule - Paderborn, wird wie folgt geän¬
dert:
1. Die bisherigen SS 30 und 31 werden SS 31 und 32.
2. Als neuer S 30 wird eingefügt:
- 2 -
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- 2 -
§ 30
Legislaturperioden der weiteren Gremien. Amtszeit der Wahlmitqlieder
(1) Die Legislaturperioden der
- Kommission für Lehre, Studium und Studienreform,
- Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs,
- Kommission für Planung und Finanzen,
- Unterkommission für Lehramtsstudiengänge,
- Unterkommission für Bau- und Raumangelegenheiten,
- Gleichstellungskommission des Senats,
- Frauenbeauftragten und der Stellvertreterinnen der Frauen¬
beauftragten des Senats,
- Kommissionen der zentralen Betriebseinheiten
laufen zeitgleich zu den Legislaturperioden des Senats vom
01.10. bis 30.09. des übernächsten Jahres (2 Jahre).
(2) Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr;
die Amtszeit der übrigen Wahlmitglieder beträgt zwei Jahre.".
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1993 in Kraft. Sie
wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität - Gesamthoch¬
schule - Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universi¬
tät - Gesamthochschule - Paderborn vom 21. April 1993.
Paderborn, den 2.6 .o£. «3$
Artikel II
Der Rektor
Universitätsprofessor Dr. H. A. Richard
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