Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen
der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach
Spanisch an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16704
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 105/13 vom 11. Dezember2013
Satzung
zur Änderung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bacheiorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
mit dem Unterrichtsfach Spanisch
an der Universität Paderborn
Vom 11. Dezember 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
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Satzung
zur Änderung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
mit dem Unterrichtsfach Spanisch
an der Universität Paderborn
vom 11 Dezember 2013
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen(Hochschulgesetz - HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006 S. 474) zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Anerkennungsgesetzes Nordrhein-Westfalenvom 28. Mai 2013
(GV.NRW.2013 S. 272) hat die Universität Paderborn folgende Satzung erlassen:
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Artikel I
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an
Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Spanisch an der Universität Paderborn vom 20. September 2011
(AM.Uni.Pb81/11) werden wie folgt geändert:
§34 erhält folgende Fassung:
(1) Über die in § 4Allgemeine Bestimmungengenannten Vorgaben hinaus hat zum Studium des
UnterrichtsfachesSpanisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Berufskollegs
Zugang, wer über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Spanischkenntnisse können insbesondere
nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse,auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder
durch Abiturzeugnisse aus NRW, aus denen sich ergibt, dass Spanisch ais fortgeführte
Fremdsprache mindestens am Ende der Einführungsphase oder als neu einsetzende
Fremdsprache am Ende der Qualifikationsphase 2der gymnasialen Oberstufe mit mindestens
ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen
wurde. Ferner können die Spanischkenntnisse durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial)
nachgewiesen werden. Das vorgelegteZertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet
ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der
Sprachkenntnisse ist Voraussetzungfür die Einschreibung.
(2) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der
Test dient der Selbstüberprüfungdes Sprachniveaus.
Diese Satzung tritt zum 01. April 2014 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität
Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaftenvom
20. November 2013 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 28. November 2013
sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium vom 04. Dezember 2013.
Paderborn, den 11. Dezember 2013 Der Präsident
Artikel II
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 • 33098 Paderborn