Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen
der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Spanisch an der Universität ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16687
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 103/13 vom 11. Dezember 2013
Satzung
zur Änderung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Spanisch
an der Universität Paderborn
Vom 11. Dezember 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
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Satzung
zur Änderung der
Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Spanisch
an der Universität Paderborn
vom 11. Dezember 2013
Aufgrund des § 2 Absatz 4und des §64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz -HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006 S. 474) zuletzt
geändert durch Artikel 6des Anerkennungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013
(GV.NRW.2013 S. 272) hat die Universität Paderborn folgende Satzung erlassen:
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Artikel I
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den BachelorstudiengangLehramt an Haupt-,
Real- und Gesamtschulen mit dem UnterrichtsfachSpanisch an der Universität Paderborn vom 20.
September 2011 (AM.Uni.Pb 80/11) werden wie folgt geändert:
§34 erhält folgende Fassung:
(1) Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus hat zum Studium des
UnterrichtsfachesSpanisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Haupt-, Real-
und Gesamtschulen Zugang, wer über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des
gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die
Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf
denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch Abiturzeugnisseaus NRW, aus denen sich
ergibt, dass Spanisch als fortgeführte Fremdsprache mindestens am Ende der
Einführungsphaseoder als neu einsetzende Fremdsprache am Ende der Qualifikationsphase 2
der gymnasialen Oberstufe mit mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten
(Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen wurde. Ferner können die Spanischkenntnisse
durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial) nachgewiesen werden. Das vorgelegte Zertifikat darf
nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung
beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzungfür die Einschreibung.
(2) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktestverpflichtend. Der
Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus.
Diese Satzung tritt zum 01. April 2014 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mittellungen der Universität
Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigtaufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaftenvom
20. November 2013 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 28. November 2013
sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium vom 04. Dezember 2013.
Paderborn,den 11. Dezember 2013 Der Präsident
Artikel II
der Universität Paderborn
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 •33098 Paderborn