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Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts der
Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16642

Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 99/13 vom 29. November 2013
Frauenförderplan
des Heinz Nixdorf Instituts
der Universität Paderborn
Vom 29. November 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft

:
Frauenförderplan
des Heinz Nixdorf Instituts
der Universität Paderborn
Vom 29. November 2013
1. Präambel
Der Frauenförderplan des Heinz Nixdorf Instituts bezieht sich nur auf solche Stellen im Institut, die nicht in den
Stellenplänen der Fakultäten erscheinen. Es handelt sich um insgesamt 5 Stellen, aufgeteilt in 4 Stellen in
Verwaltung und Technik, 1Stelle im wiss. Bereich, sowie Auszubildende und studentischen und wissenschaft¬
liche Hilfskräfte (SHK/WHK).
Im Rahmen der Frauenförderungan der Universität Paderborn wird auf Grund des Landesgleichstellungsge¬
setzes vom 09. November 1999 und des vom Senat am 12. Dezember 2012 beschlossenen Rahmenplanszur
Gleichstellung von Frauen und Männern nachstehender Frauenförderplan für das Heinz Nixdorf Institut, nach¬
folgend HNI genannt, von dessen Vorstand erlassen.
2. Frauenanteil bei den Beschäftigten des HNI
Im HNI existieren folgende Statusgruppen: Angestelltein Technik und Verwaltung, WissenschaftlicheAnge¬
stellte, Stipendiaten, Auszubildende sowie studentische und wissenschaftlicheHilfskraftstellen (SHK/WHK).
Als Maßnahmenzur Förderung der Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsen¬
tiert sind, sind die Maßnahmendes Rahmenplanszur Gleichstellung von Frauen und Männern der Universität
Paderborn mit denen des Frauenförderplansdes HNI zu verknüpfen.
Gegenwärtig sind zur Verbesserung der Berufschancenund der Arbeitssituation der bereits im HNI beschäftig¬
ten Frauen Organisationsformen,die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten,vorhanden. Dar¬
über ist das HNI bestrebt, die Beschäftigungszeitennach den Bedürfnissen aller Beschäftigtenzu gestalten,
soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Durch öffentliche Ausschreibung und Werbemaßnahmen wird weiterhin versucht, den Frauenanteil in allen
Statusgruppenzu erhöhen.
2.1 Beschäftigte in Technik und Verwaltung
In diesem Bereich sind 1Verwaltungsangestellte (weiblich) und 2Laboringenieure (männlich) im HNI beschäf¬
tigt 1Stelle ist unbesetzt.
Im Falle einer Neubesetzung werden Frauen gezielt angesprochen, sich auf diese Stelle zu bewerben (z.B.
durch Veröffentlichung auf Internetseiten im Rahmen des Frauennetzwerkes).

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2.2 Wissenschaftliche Beschäftigte
In diesem Bereich steht 1Stelle zur Verfügung. Diese Ist jeweils zu 50% aufgeteilt in die Stelle der Leitung des
Rechnerbetriebes (männlich) und die Stelle der Leitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (weiblich).
Im Falle einer Neubesetzung/Einstellungwerden Frauen gezielt angesprochen, sich auf diese Stelle zu be¬
werben (z.B. durch Veröffentlichung auf Internetseiten im Rahmen des Frauennetzwerkes).
2.3 Stipendiaten
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Stipendien ausgeschrieben oder besetzt.
Im Rahmen neuer Ausschreibungenbemüht sich das HNI den Frauenanteilzu erhöhen, indem weibliche Be¬
werber gezielt angesprochen werden.
2.4 Auszubildende
Im HNI wird die Ausbildung zum Fachinformatiker/in Systemintegrationangeboten. Zurzeit ist 1Auszubilden¬
der im HNI-Rechnerbetrieb tätig. Bei zukünftigenEinstellungenwird das HNI weiterhin versuchen, gezielt
Frauen für diese Statusgruppe anzusprechen.
2.5 SHK/WHK
In diesem Bereich sind zurzeit 7SHKs, davon 4weiblich, im HNI angesiedelt. Außerdemist eine WHK-Stelle
besetzt, dessen Inhaberin sich derzeit in Elternzeit befindet.
Offene Stellen in diesem Bereich werden vom HNI öffentlich (z.B. im Internet, über Mail-Verteiler oder an
schwarzen Brettern innerhalb der Universität) bekannt gemacht. Bei gleicher Qualifikation werden Steilen für
Hilfskräfte bevorzugt an Frauen vergeben.
3. Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf
Die Präsenzzeiten im HNI werden für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen individuell unter Beachtung der
Betreuungsaufgabenund dienstlicher Belange geregelt. Dabei wird die Terminplanung für Sitzungen und ähn¬
liche Veranstaltungen diese Zeiten berücksichtigen. Ebenso wird die Arbeit außerhalb der Dienststelle(z.B. zu
Hause) in begründeten Fällen (z.B. bei Erkrankung von Kindern oder Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger),
soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen, ermöglicht.
4. Fort- und Weiterbildung
Das HNI wird im Rahmen seiner Möglichkeiten die Fortbildung von Frauen und Männern im gleichen Maße
fördern. Allen Beschäftigten wird die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmenauch während der
Dienstzeit ermöglicht, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Beurlaubte Beschäftigtewerden über
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmenregelmäßig zu informiert.
5. Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Selbstverwaltung des HNI
Bei allen gleichstellungsrelevantenEntscheidungenwird die Gleichstellungsbeauftragtebeteiligt und ihre Stel¬
lungnahmeprotokolliert. Die Gleichstellungsbeauftragtehat das Recht, alle relevanten Unterlageneinzusehen
und zu gleichstellungsrelevantenProblemen Stellung zu nehmen.

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6 Sexuelle Diskriminierung
Das HNI duldet keinerlei Form von sexueller Diskriminierung, sexueller Belästigung und sexueller Gewalt. Es
verpflichtet sich, im Rahmen seiner Zuständigkeit jedem Hinweis nachzugehen, konkrete Maßnahmengegen
Belästigung/Gewalt zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass Verantwortliche bei Verstößen zur Rechen¬
schaft gezogen werden. Zur Beratung und Abstimmung des Vorgehens in solchen Fällen wird die Gleichstel¬
lungsbeauftragteder Einrichtung und des Senats der Universität eingeschaltet. Das HNI stellt sicher, dass aus
den eingeleiteten Maßnahmen keine persönlichen und beruflichen Nachteile für die Beschwerdeführenden
entstehen.
7. Geltungsdauer
Der Frauenförderplandes HNI gilt für die Dauer von drei Jahren nach Inkrafttreten.
8. Verabschiedung
Verabschiedetvom Vorstand des Heinz Nixdorf Instituts in der Sitzung vom 6. Mai 2013.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Paderborn vom 18. September 2013.
Der Vorstandsvorsitzendedes Heinz Nixdorf Instituts
gez. Prof. Dr.-Ing. habil. A. Trächtler
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