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Frauenförderplan der Zentralen Studienberatung (ZSB)
der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16553
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 89 /13 vom 29 November 2013
Frauenförderplan
der Zentralen Studienberatung (ZSB)
der Universität Paderborn
Vom 29. November 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
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Frauenförderplan
der Zentralen Studienberatung
der Universität Paderborn
vom 29. November 2013
Im Rahmen der Frauenförderung an der Universität Paderborn wird aufgrund des Landesgleichstellungsgesetzes
vom 09. November1999 und des von der Universität am 12. Dezember 2012 beschlossenen Rahmenplans zur
Gleichstellung von Frauen und Männern der Universität Paderborn nachstehender Frauenförderplanfür die Zent¬
rale Studienberatung,nachfolgend ZSB genannt, erlassen.
Frauenförderplan der Zentralen Studienberatung (2013-2016)
Die Zentrale Studienberatung(ZSB) unterstützt den Rahmenplanzur Gleichstellung von Frauen und Männern an
der Universität Paderborn. Der Frauenförderplan der ZSB dient vorrangig der Realisierung folgender Ziele:
Erhöhung des Frauenanteilsin den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiertsind,
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
1. Frauenanteil und Zielvorgaben
In der ZSB sind folgende Statusgruppen vertreten: wissenschaftliche,nicht-wissenschaftliche sowie studentische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über alle Statusgruppen und Arbeitsbereichehinweg ist mit knapp 60% ein
hoher Frauenanteilerreicht. Im Bereich der wissenschaftlichenMitarbeitenden liegt der Anteil bei 66%, bei den
nicht-wissenschaftlichenMitarbeitenden bei 100% und bei den studentischen Mitarbeitenden bei 40%. Die Stel¬
len sind wie folgt verteilt:
Tabellarische Übersicht über die (Plan)Stellen in der ZSB
Stellen für Beratung weiblich männlich Frauenanteil
A13 akad. Rätin/Rat 11 50%
davon Teilzeit
TVL13Wiss. Angestellte/r 1100%
davon Teilzeit 1100%
TVL13Wiss. Angestellte/r Pro¬
jektbezogene Stellen (Drittmittel)
2166,6 %
davon Teilzeit 1150%
Stellen für Sachbearbeitung weiblich männlich Frauenanteil
TVL 9Sachbearbeiter/in 1100%
davon Teilzeit (50%) 1100%
Studentische Hilfskräfte weiblich männlich Frauenanteil
%SHK (9,5 h/Woche) 2340%
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Zielvorgaben:
Es ist weiterhin auf eine Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken. Dabei soll der Frauenanteil - so¬
fern er unterrepräsentiertist -weiter gefördert werden. Handlungsbedarfzur Erhöhung des Frauenanteils be¬
steht in den kommendenJahren zunächst nur im Bereich der studentischen Hilfskräfte, wo Frauen im Vergleich
zum Männeranteil derzeit unterrepräsentiertsind. Bei Neueinstellungenvon SHK ist daher eine Erhöhung des
Frauenanteilsanzustreben.
2. Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf
Die Präsenzzeiten sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell unter Beachtungdienstlicher Belange
geregelt. Dabei werden Zeiten der Abwesenheit bei der Terminplanung für Sitzungenund ähnliche Veranstaltun¬
gen berücksichtigt.Ebenso wird im Rahmen der hochschulinternenVorgaben die Arbeit von zu Hause aus in
begründeten Fällen und soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen ermöglicht.
3. Fort- und Weiterbildung
Allen Beschäftigten wird die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmenwährend der Dienstzeit ermög¬
licht, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
4. Studium und Lehre
Im Rahmen ihres Auftrages unterstütztdie ZSB Studieninteressierte, Studierende, andere Beteiligte im Berufs-
wahlprozess sowie die Öffentlichkeit dabei, sich mit Studienmöglichkeiten und Anforderungen der Studiengänge
an der Universität Paderborn vertraut zu machen. Dabei beteiligt sie sich auch an Aktionen und Maßnahmen, um
einer Unterrepräsentationvon Frauen bzw. Männer vorzubeugen. Zudem informiert die ZSB im Rahmen der
Studienberatungüber Möglichkeiten der Beurlaubung sowie der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft bzw.
Pflege von Angehörigen.Darüber hinaus werden speziell im Rahmen der psychosozialen Beratung Frauen in
ihrer spezifischen Lebenslage gestärkt und ermutigt.
5. Frauen- und Geschlechterforschung
entfällt
6. Stipendien und Forschungsförderung
Die ZSB informiert Ratsuchende über Möglichkeiten der Forschungsförderungund Stipendien. Auf Programme
für Studentinnenwird gezielt hingewiesen.
7. Verhinderung von sexueller Diskriminierung und Gewalt
Die ZSB verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß der Senatsrichtlinie „PartnerschaftlichesVerhal¬
ten an der Universität Paderborn" jedem Hinweis nachzugehen und konkrete Maßnahmen gegen Belästigung,
Diskriminierung und Gewalt zu ergreifen. Beschäftigte und Studierende (im Bedarfsfall) werden über den sachge¬
rechten Umgang mit entsprechenden Vorfällen informiert.
8. Beteiligung von Frauen an der Selbstverwaltung
entfällt
9. Berichtspflicht
Die ZSB erstellt nach Geltungsablauf des Frauenförderplan einen Bericht über die Maßnahmen und erreichten
Ziele.
10. Geltungsdauer
Der Frauenförderplan gilt für die Dauer von drei Jahren.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Paderborn vom 16. Oktober 2013.
gez. Dr. Yvonne Koch,
Leiterin der ZSB
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn