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Frauenförderplan des Zentrums für Informations- und
Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16544
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 88 /13 vom 29. November 2013
Frauenförderplan
des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT)
der Universität Paderborn
Vom 29. November 2013
IJB^ UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
2
Frauenförderplan
des Zentrums für Informations- und Medientechnologien
der Universität Paderborn
vom 29. November 2013
Im Rahmen der Frauenförderung an der Universität Paderborn wird aufgrund des
Landesgleichstellungsgesetzes vom 09. November 1999 und des von der Universität am
12. Dezember 2012 beschlossenen Rahmenplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern der
Universität Paderborn nachstehender Frauenförderplan für das Zentrum für Informations- und
Medientechnologien nachfolgend IMT genannt, erlassen.
Dieser Frauenförderplan dient vorrangig der Realisierung folgender Ziele:
Erhöhung des Frauenanteilsin allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
Verbesserungder Berufschancen der Frauen in der Einrichtung
Verbesserungder Vereinbarkeit von Familie/persönlicher Lebenssituation und Beruf für
Frauen und Männer
Das IMT hat die primäre Aufgabe Dienstleistungen im Bereich informations- und Medientechnologien
für Forschung,Lehre und Verwaltung zu erbringen. Daher sind im IMT ausschließlich folgende
Statusgruppenvorhanden:
wissenschaftlicheMitarbeiterinnen/Mitarbeiter
nicht wissenschaftlicheMitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Auszubildende
studentische Hilfskräfte
Der Frauenförderplan wird daher nur auf diese Gruppen angewandtwerden.
Generell ist der Frauenanteil im IT-Bereich sehr gering. Dem IMT ist es durch gezielte Personalpolitik
gelungen in allen Bereichen den Frauenanteil auf über 25% zu stabilisieren, was deutschlandweit
einmalig ist.
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1. Frauenanteil des IMT - Zielvorstellungen und Maßnahmen
Unter Berücksichtigung des Anhangs" Statistiken und Daten" wird folgendes ausgeführt:
1.1 Studienanfänger/innen
entfällt
1.2 Studierende
entfällt
1.3 Abschlussprüfung
entfällt
1.4 Graduiertenstipendien
entfällt
1.5 Promotionen
entfällt
1.6 Habilitationen
entfällt
1.7 Professuren
entfällt
1.8 Hochschuldozenturen /Oberass. /O-Ing. /Wiss. Ass.
entfällt
1.9 wissenschaftlicheMitarbeiterinnen /Mitarbeiter
Die nächste zu besetzende Stelle wird im Jahr 2022 frei.
1.10 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter
Bis zum Jahr 2016 (einschließlich) wird 0,5 Stelle frei, die neu besetzt werden kann. Für diese Stelle
werden insbesondere Frauen mit entsprechender Qualifikation aufgefordert, sich zu bewerben und
bevorzugt eingestellt
1.11 Drittmittelbeschäftigte
Drittmittelstellen werden nach Vorgabe der Universität ausgeschrieben.
1.12 Lehrbeauftragte
Entfällt
1.13 Stud. und wiss. Hilfskräfte
SHK-Stellen werden öffentlich (im Internet und durch Aushang) bekannt gemacht. Zusätzlich
werden gezielt Frauen angesprochen und ermuntert sich zu bewerben.
1.14 Auszubildende
Seit September 2003 wird im IMT ausgebildet, bevorzugt werden bei gleicher Qualifikation weibliche
Auszubildende.
2. Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf
Die Präsenzzeiten sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell unter Beachtungder
Betreuungsaufgabenund dienstlicher Belange geregelt. Dabei werden bei der Terminplanung für
Sitzungen und ähnliche Veranstaltungendiese Zeiten berücksichtigt. Ebenso wird die Arbeit
außerhalb der Dienststelle (z.B. zu Hause) in begründeten Fällen, soweit dienstlicheBelange dem
nicht entgegenstehen, ermöglicht.
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3. Fort- und Weiterbildung
Das IMT fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten die Fortbildung von
Frauen und Männern in gleichem Maße. Allen Beschäftigten wird die
Teilnahme an Fort- und Weiterbiidungsmaßnahmenauch während der
Dienstzeit ermöglicht, sofern dienstliche Belange nicht
entgegenstehen. Beurlaubte Beschäftigte werden über Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmenregelmäßig informiert. Das IMT beteiligt
sich an Maßnahmender Förderung des Frauenanteilsin den
Naturwissenschaftendurch aktive Unterstützung z.B. von Girls Day,
Tag der Offenen Tür, Schulungsangebotefür Frauen, u.s.w.
4. Studium und Lehre
entfällt
5. Frauen- und Geschlechterforschung
entfällt
6. Stipendien und Forschungsförderung
entfällt
7. Verhinderung von sexueller Diskriminierung und Gewalt
Frauen diskriminierende Bemerkungen werden im IMT nicht geduldet.
Es wird im IMT eine weibliche Person benannt, an die sich Opfer
sexueller Gewalt und Diskriminierung wenden können. Diese Person
gibt Beschwerdenggfs. anonym an die Leiterin/den Leiter des IMT, die
Gleichstellungsbeauftragteund/oder die Präsidentin/denPräsidenten
weiter. Nähere Einzelheiten hierzu regelt die am 14.9.2005 vom Senat
verabschiedete Richtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der
Universität Paderborn."
8. Beteiligung von Frauen an der Selbstverwaltung des IMT
entfällt
9. Berichtspflicht
Die Leiterin/der Leiter und die Gleichstellungsbeauftragte des IMT erstellen einmal jährlich
einen Bericht über die Einhaltung des Frauenförderplans.
10. Geltungsdauer
Der Frauenförderplan gilt für die Dauer von drei Jahren.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Paderborn vom
18. September 2013.
gez. Beate Fischer
Gleichstellungsbeauftragtedes IMT
gez. Prof. Dr. Gudrun Oevel
Leiterin des IMT
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Anhang -Statistiken und Daten
zum Frauenförderplandes Zentrums für Informations- und Medientechnologien
1. Studienanfänger/innen
entfällt
2. Studierende
entfällt
3. Abschlussprüfungen
entfällt
4. Graduiertenstipendien
entfällt
5. Promotionen
entfällt
6. Habilitationen
entfällt
7. Professuren
entfällt
8. Hochschuldozenturen /Oberass. /O-Ing. /Wiss. Ass.
entfällt
9. wissenschaftl. Mitarbeiter/innen (Stand April 2013)
Stellen weiblich männlich insges. Frauenanteil in %
A15 AkarJ. Dir. 1 0 1 100%
A13Akad. Rat. 0 1 1 0%
TV-L E15. E14, E13 1,75 4,5 6,25 28%
Gesamt 2,75 5,5 8,25 33%
6
10. Nichtwissenschaftl.Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Stand April 2013 ]
Stellen
TV-L E12-E10
TV-L E9 - E8
TV-L E6
weiblich
1
3,5
0
männlich
5
5
1
insges
6
8,5
1
Frauenanteil in %
16%
4116
0
Gesamt 4.5 15,5 2c',.
11. Drittmittelbeschäftigte
TV-LE13,E10
weiblich
0,5
mannlich
2
Insges
25
Frauenanteil in %
20%
12. Lehrbeauftragte
Entfällt
13. Stud. und wiss. Hilfskräfte (Stand April 2013)
weiblich männlich insges. Frauenanteil in %
SHK 11 27 38 29%
14. Auszubildende(Stand April 2013)
weiblich männlich
1 4
Insges
5
Frauenanteil in %
20%
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn