Universitätsbibliothek Paderborn
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für
die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre,
International Business Studies, International Economics
and Management, Management Information ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16534
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 87/13 vom 28. Oktober 2013
Zweite Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge
Betriebswirtschaftslehre
International Business Studies
International Economics and Management
Management Information Systems
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftspädagogik
Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Oktober 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
Zweite Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge
Betriebswirtschaftslehre
International Business Studies
International Economics and Management
Management Information Systems
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftspädagogik
Wirtschaftspädagogik -Lehramt an Berufskollegs
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Oktober 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des §64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-
Westfalen (Hochschulgesetz -HG) vom 31.10.2006 (GV.NRW.2006 S. 474), zuletzt geändert durch Art. 6
des Anerkennungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013 (GV.NRW.2013 S. 272) sowie für den
Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik -Lehramt an Berufskollegs in Verbindung mit der
Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 18. Juni 2009 und dem Gesetz über die Ausbildung der
Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz-LABG) vom 12.Mai 2009, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13. November 2012 (GV.NRW.2012, S. 514), hat die Universität Paderborn die folgende
Satzung erlassen:
-3 -
Artikel I
Die Prüfungsordnungfür die MasterstudiengängeBetriebswirtschaftslehre,International Business Studies,
International Economics and Management, Management Information Systems, Wirtschaftsinformatik,
Wirtschaftspädagogikan der Universität Paderborn 27. September 2012 (AM.Uni.Pb.43/12), geändert
durch die Satzung vom 13. August 2013 (AM.Uni.Pb.77/13), wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 3werden die Zugangsvoraussetzungen für den MasterstudiengangInternational
Economics and Managementwie folgt geändert:
„Das Studium, das zum Einstieg in den MasterstudiengangInternational Economics and Management
berechtigt, muss entweder
a. mindestens mit der Note 2,3 gemäß §19 Absatz 4abgeschlossen worden sein, oder
b. die Bewerberin oder der Bewerber muss zu den ersten 35 vom Hundert aller Prüfungsabsolventen,die
die Prüfung abgeschlossen haben, gehören. Dabei sind entweder alle entsprechenden Prüfungen des
Abschlusssemesters sowie des vorhergehenden Semester oder alle entsprechenden Prüfungen der
beiden vorhergehenden Semester zugrunde zu legen, oder
c. die Bewerberin oder der Bewerber hat das Studium, das zum Einstieg berechtigt mindestens mit der
Note 3,0 jedoch schlechter als 2,3 gemäß §19 Absatz 4 abgeschlossen, und weist zusätzlich eine
Notenkompensationgemäß der Zugangsordnung(AM.Uni.Pb.85 /13) auf."
2. §5Absatz 3erhält folgende Fassung:
„1. Die 120 Leistungspunkte im StudiengangBetriebswirtschaftslehre setzen sich wie folgt zusammen:
•50 Leistungspunkte Betriebswirtschaftslehre
•20 Leistungspunkte Methoden
•20 Leistungspunkte Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsinformatik
•10 Leistungspunkte Wahlmodule 20 Leistungspunkte Masterarbeit
Die Masterarbeit ist ein Pflichtmodul.
2. Die 120 Leistungspunkte im Studiengang International Business Studies setzen sich wie folgt
zusammen:
•30 Leistungspunkte Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre
•30 Leistungspunkte Sprach- und Kultur- bzw. Landeskunde
•20 Leistungspunkte Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht oder Methoden
•20 Leistungspunkte Wahlmodule
•20 Leistungspunkte Masterarbeit
Dabei sind von den Studierendendie Module des Bereiches Sprach- und Kultur- bzw. Landeskunde
als Pflichtmodule zu absolvieren: M.IBS.4817 Englisch I(5 LP), M.IBS.4827 Francais I(5 LP) oder
M.IBS.4837 Espahol I (5 LP), M.IBS.4818 Englisch II (5 LP), M.IBS.4828 Francais II (5 LP) oder
M.IBS.4838 Espanol II (5 LP) und M.IBS.4151 International Comparative Management (10 LP). Die
Masterarbeit ist ebenfalls ein Pflichtmodul.
3. Die 120 Leistungspunkte im Studiengang International Economics and Management setzen sich
wie folgt zusammen:
•40 Leistungspunkte Volkswirtschaftslehre
•20 Leistungspunkte Betriebswirtschaftslehre
•20 Leistungspunkte Methoden
•20 Leistungspunkte Wahlmodule
•20 Leistungspunkte Masterarbeit
Dabei sind von den Studierendendie Module des Bereiches Methoden als Pflichtmodule zu
absolvieren:M.184.4441 Methods of Economic Analyses (10 LP), M.184.4479 Econometrics (10
LP). Die Masterarbeit ist ebenfalls ein Pflichtmodul.
4. Die 120 Leistungspunkteim Studiengang ManagementInformation Systems setzen sich wie folgt
zusammen:
•30 Leistungspunkte Wirtschaftswissenschaften
•30 Leistungspunkte Individual Study or Research
•20 Leistungspunkte Wirtschaftsinformatik
•10 Leistungspunkte Methoden
•30 Leistungspunkte Masterarbeit
Die Masterarbeit ist ein Pflichtmodul.
5. Die 120 Leistungspunkte im StudiengangWirtschaftsinformatik setzen sich wie folgt zusammen:
•40 LeistungspunkteInformatik
•30 Leistungspunkte Wirtschaftswissenschaften
•20 Leistungspunkte Wirtschaftsinformatik
•30 Leistungspunkte Masterarbeit
Dabei sind von den Studierenden die Module des Bereiches Wirtschaftsinformatik als Pflichtmodule
zu absolvieren:Kleines Informatikmodul I. II und III (jeweils 8 LP), großes Informatikmodul I(8 LP)
und II (4 LP) und ein Seminar in Informatik (4 LP). Die Masterarbeit ist ebenfalls ein Pflichtmodul.
-5-
6. Die 120 Leistungspunkte im StudiengangWirtschaftspädagogik setzen sich wie folgt zusammen:
•37 Leistungspunkte Wirtschaftspädagogik
•30 Leistungspunkte Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre
•25 Leistungspunkte Forschungssemester
•10 Leistungspunkte Wahlmodule
•18 Leistungspunkte Masterarbeit
Dabei sind von den Studierenden die Module des Bereichs Wirtschaftspädagogikals Pflichtmodule
zu absolvieren: M.184.4519 Berufspädagogische Gestaltung der Berufsbildung (5 LP), M.184.4524
Fachdidaktik (7 LP), M.184.4525 Begleitstudium (2 LP), M.184.4526 Entwicklung und Lernen I(6 LP)
und M.184.4527 Entwicklung und Lernen II (5 LP) und M.184.4594 Kolloquium (7 LP). Das Modul
M.184.4534 Forschungsstudium(25 LP) sowie die Masterarbeit sind ebenfalls Pflichtmodule.
7. Die 120 Leistungspunkteim Studiengang Wirtschaftspädagogik-Lehramt an Berufskollegs setzen
sich wie folgt zusammen:
• 27 Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der großen beruflichen
Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften,davon 7Leistungspunkte fachdidaktische Anteile
• 27 Leistungspunkte Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der kleinen beruflichen
Fachrichtung, davon 7Leistungspunkte fachdidaktische Anteile
•25 Leistungspunkte Praxissemester
•23 Leistungspunkte Bildungswissenschaften
•18 Leistungspunkte Masterarbeit
Es ist die große berufliche FachrichtungWirtschaftswissenschaftenund eine der folgenden kleinen
beruflichen Fachrichtungen zu wählen:
a) Wirtschaftsinformatik oder
b) Sektorales Management (mit den Profilen: Verwaltung und Rechtswesen; Medien;
Gesundheitsökonomie;Freizeitökonomie, Tourismus und Gastronomie) oder
c) Produktion, Logistik, Absatz (mit den Profilen: Produktionswirtschaft; Verkehr und Logistik;
Marketing/Handel) oder
d) Finanz- und Rechnungswesen (mit den Profilen: Steuerung und Dokumentation;
Finanzdienstleistungen;Steuern).
Dabei sind von den Studierenden folgende Pflichtmodule zu absolvieren: im Bereich
Bildungswissenschaftendie Module M.184.4519 BerufspädagogischeGestaltung der Berufsbildung
(5 LP), M.184.4526 Entwicklung und Lernen I(6 LP), M.184.4527 Entwicklung und Lernen II (5 LP)
-6-
und M. 184.4594 Kolloquium (7 LP); Im Bereich Große berufliche Fachrichtung das Modul
M. 184.4524 Fachdidaktik (7 LP); im Bereich Kleine berufliche Fachrichtung das Modul M.184.4525
Begleitstudium (2 LP); M.184.4535 Praxissemester (25 LP) und die Masterarbeit."
3. In § 7 Absatz 2wird Satz 6durch folgende Sätze ersetzt:
„Zusätzlich werden Studienpläne für jeden Studiengang auf Grundlage dieser Prüfungsordnungin der
der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht. Die Studienpläne beschreiben die Wahlmöglichkeiten von
Modulen und die Möglichkeiten der Zuordnungvon Modulen. Das Modulhandbuch, der Modulkatalog
und die Studienpläne werden auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
bereitgestellt."
4. In § 8 Absatz 1wird Satz 3ersetzt und ein neuer Satz 4eingefügt:
„Die Modulprüfung besteht in der Regel aus einer Modulabschlussprüfung.In Ausnahmefällenkann
die Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen bestehen."
5. In § 10 erhält Absatz 5folgende Fassung:
„Bei Modulen, die von anderen Fakultäten angeboten werden, kommen bei der Anmeldung zu
Prüfungen abweichende Regelungen der jeweiligen Fakultät zur Anwendung, die rechtzeitig vor
Beginn der Anmeidephaseauf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftenveröffentlicht
werden"
6. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In §13 Absatz 1a) wird nach Satz 3folgender Satz eingefügt:
b) „Prüfungen aus dem Bereich Informatik können zweimal wiederholt werden."
c) In Absatz 5wird Satz 2gestrichen.
7. § 18 Absatz 2wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 3wird ein neuer Satz 4eingefügt:
„Ist die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfungwegen Krankheit oder aus einem anderen
wichtigen Grund nicht möglich, so gilt die Nichtteilnahme als Rücktritt von dieser Prüfung."
b) Der bisherige Satz 4wird zu Satz 5und die Wörter „Modulabschlussprüfung- bzw.
Modulteilprüfung werden durch das Wort „Modulteilprüfung"ersetzt.
8. In § 19 Absatz 6. werden Satz 1und 2wie folgt geändert:
„Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Modulabschlussprüfung.Bei Modulteilprüfungen ergibt
sich die Modulnote aus dem gewichteten Mittel der Prüfungsergebnisse der einzelnen
Teilprüfungen."
Artikel II
Ubergangsbestimmungen
Die Regelungen dieser Änderungssatzung zu § 5 Absatz 3 Nr. 3 gelten für die Studierenden des
Masterstudiengangs „International Economics and Management", die ab dem Sommersemester 2014
erstmalig in diesen Studiengang an der Universität Paderborn eingeschrieben worden sind. Studierende
dieses Studiengangs, die bis zum Wintersemester 2013/2014 erstmalig eingeschrieben worden sind und
nach der Prüfungsordnungvom 27. September 2012 (AM.Uni.Pb. 43/12) studieren, können auf Antrag
beim Zentralen Prüfungssekretariatin die neue Studienstruktur nach dieser Änderungssatzungwechseln.
Artikel III
1. Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01. April 2014 in Kraft.
2. Diese Satzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschafts-wissenschaftenvom
16. Oktober 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom 23. Oktober 2013.
Paderborn, den 28. Oktober 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 • 33098 Paderborn