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Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die
Bachelorstudiengänge International Business Studies,
Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften der
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16525
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 86/13 vom 28. Oktober 2013
Erste Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung
für die Bachelorstudiengänge
International Business Studies
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftswissenschaften
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Oktober 2013
ISS UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
-: -
Erste Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung für die
Bachelorstudiengänge
International Business Studies
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftswissenschaften
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
an der Universität Faderborn
Vom 28. Oktober 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4und des § 64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-
Westfalen (Hochschulgesetz -HG) vom 31.10.2006 (GV.NRW.2006 S. 474), zuletzt geändert durch Art. 6des
AnerkennungsgesetzesNordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013 (GV.NRW.2013 S. 272) hat die Universität
Paderborn die folgende Satzung erlassen:
-3-
Artikel I
Die Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge,International Business Studies, Wirtschaftsinformatik,
Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn vom 27. September 2012 (AM. Uni Pb. 42/12), wird
wie folgt geändert:
1. §6wird wie folgt geändert:
a) Absatz 4erhält folgende Fassung:
„Im Studiengang Wirtschaftsinformatik sind von den Studierendenfolgende Pflichtmodule in der Assess-
mentphase zu absolvieren: K.079.10100 Grundlagen der Programmierung I (8 LP), K.079.10700 Modellie¬
rung (10 LP), M.184.1332 Grundlagen der computergestützten Produktion und Logistik (5 LP),
M.184.1342 Grundlagen der Optimierungssysteme (5 LP), M.184.1031 Mentoring I(2 LP), K.079.10200
Grundlagen der Programmierung II (4 LP), M.184.1201 Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre B(10 LP),
M.184.1473 Grundzüge der angewandtenStatistik für Wirtschaftsinformatiker (5 LP), M.184.1312 Grund¬
lagen betrieblicher Informationssysteme (5 LP) und M. 184.1352 Grundlagen des Informationsmanage¬
ments (5 LP). In der Profilierungsphase sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren: K.079.10400 Soft¬
wareentwurf (4 LP), M.105.9611 Analysis für Informatiker (8 LP), M.184.1101 Grundzügeder Betriebs¬
wirtschaftslehre A(10 LP), K.079.00300 Softwarepraktikum (5 LP), K.079.10800 Datenstrukturen und Al¬
gorithmen (8 LP), K.079.11300 Grundlagen Mensch-Maschine-Wechselwirkung (4 LP), K.079.10600
Grundlagen von Datenbanken (4 LP), M.184.1401 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (10 LP), eine
Studienarbeit aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik oder Informatik (5 LP) und die Bachelorarbeit. Wei¬
terhin sind 10 Leistungspunkte sind als Wahlmodul der Wirtschaftswissenschaften, 20 Leistungspunkte im
Bereich der Wirtschaftsinformatik,10 Leistungspunkte aus dem Bereich Methoden der Wirtschaftsinforma¬
tik, das Modul M.079.0204 Informatik 1und 2 (8 LP) sowie 3 Leistungspunkte im Studium Generale zu
absolvieren.
Im Studiengang International Business Studies sind von den Studierenden folgende Pfiichtmodule in der
Assessmentphase zu absolvieren: M.184.1101 Grundzüge der BetriebswirtschaftslehreA (10 LP),
M.105.9110 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I(5 LP), M.184.1471 Grundzüge der Statistik l(5
LP), M.184.1201 Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre B(10 LP), M.184.1401 Grundzügeder Volks¬
wirtschaftslehre (10 LP), M.IBS.1813 English I & II (10 LP) sowie M.IBS.1823 Francais I & II (10 LP) oder
M.IBS.1833 Espahol I & II (10 LP). In der Profilierungsphasesind folgende Module zu absolvieren:
M.IBS.2813 English III (5 LP), M.IBS.2823 Francais III (5 LP) oder M.IBS.2833 Espanol III (5 LP),
-4-
M.IBS.2814 English IV (5 LP), M.IBS.2824 Frartpais IV (5 LP) oder M.IBS.2834 Espanol IV (5 LP),
M.IBS.2825 Francais V(5 LP) oder M.IBS.2835 Espanol V(5 LP), M.IBS.3153 International Business (10
LP), M.IBS.2815 English V(5 LP) und die Bachelorarbeit. Weiterhin sind 40 Leistungspunkte als BWL-
oder VWL-Module zu absolvieren, 20 Leistungspunkte im Bereich Methoden und 10 Leistungspunkte als
Wahlmodul zu erbringen.
Im Studiengang Wirtschaftswissenschaften sind von den Studierenden folgende Pflichtmodule in der As-
sessmentphase zu absolvieren: M.184.1101 Grundzüge der BetriebswirtschaftslehreA (10 LP),
M.105.9110 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I(5 LP), M.184.1471 Grundzüge der Statistik I(5
LP), M.184.1301 Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (10 LP), M.184.1201 Grundzüge der Betriebswirt¬
schaftslehreB(10 LP), M.184.1401 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (10 LP), M.105.9120 Mathema¬
tik für Wirtschaftswissenschaftler II (5 LP), M.184.1472 Grundzügeder Statistik il (5 LP). Als weiteres
Pflichtmodulist die Bachelorarbeit zu absolvieren. 40 Leistungspunkte aus 4der 5 Majors sind als Major-
Breite zu absolvieren, mit je 10 Leistungspunkten pro Major. 40 Leistungspunkte aus 1bis 4Majors sind
als Major-Tiefe zu absolvieren, mit je 5 bis 40 Leistungspunkten pro Major. 10 Leistungspunkte sind im
Bereich Methoden und 10 weitere Leistungspunkte in den Bereichen Methoden oder Wirtschaftsrecht zu
erbringen.
Studierende, die im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftswissenschaften die Voraussetzungenfür den
schulischen Vorbereitungsdienst erbringen wollen, müssen sich dazu nach gesondertenStudienvorgaben
richten (siehe Zugangsregelungder Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge der Fakultät für Wirt¬
schaftswissenschaftenin der jeweils geltenden Fassung)."
b) In Absatz 5wird Satz 6durch folgende Sätze ersetzt:
„Zusätzlich werden Studienpläne für jeden Studiengang auf Grundlage dieser Prüfungsordnung in der der
jeweils gültigen Fassung veröffentlicht.Die Studienpiäne beschreiben die Wahlmöglichkeiten von Modulen
und die Möglichkeitender Zuordnung von Modulen. Das Modulhandbuch, der Modulkatalog und die Stu¬
dienpläne werden auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bereitgestellt."
2. In § 7 Absatz 1wird Satz 3ersetzt und ein neuer Satz 4eingefügt:
„Die Modulprüfungbesteht in der Regel aus einer Modulabschlussprüfung. In Ausnahmefällen kann die Mo¬
dulprüfung aus mehreren Teilprüfungen bestehen."
-5-
3. § 9 Absatz 6erhält folgende Fassung:
„Bei Modulen, die von anderen Fakultäten angeboten werden, kommen bei der Anmeldung zu Prüfungen
abweichende Regelungen der jeweiligen Fakultät zur Anwendung, die rechtzeitig vor Beginn der Anmel¬
dephase auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften veröffentlichtwerden
4. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1werden die Wörter „wird eine Modulprüfungmit" durch die Wörter „wird ein Modul mit einer
Modulendnote" ersetzt.
b) In Absatz 1Abschnitt a.) wird Satz 4durch folgende Sätze ersetzt:
„In der Assessmentphase und in der Profilierungsphase besteht je zweimal die Möglichkeit, eine Mo¬
dulprüfung zweimal zu wiederholen. Prüfungen aus dem Bereich Informatik können zweimal wiederholt
werden; oder".
c) In Absatz 6wird Satz 2gestrichen.
5. § 17 Absatz 2wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 3wird ein neuer Satz 4eingefügt:
„Ist die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen
Grund nicht möglich, so gilt die Nichtteilnahme als Rücktritt von dieser Prüfung.
b) Der bisherige Satz 4wird zu Satz 5und die Wörter „Modulabschlussprüfung- bzw. Modulteilprüfung" wer¬
den durch das Wort „Modulteilprüfung" ersetzt.
6. In § 18 Abs. 6werden Satz 1und 2wie folgt geändert:
„Die Modulnoteergibt sich aus der Note der Modulabschlussprüfung. Bei Modulteilprüfungenergibt sich
die Modulnoteaus dem gewichteten Mittel der Prüfungsergebnisseder einzelnen Teilprüfungen,"
-6-
Artikel II
Übergangsbestimmungen
Studierende des Bachelorstudiengangs International Business Studies, die vor Inkrafttretendieser Änderungs¬
satzung die Module M.IBS.3151 Business in an International Context I(5 LP) und M.IBS.3152 Business in an
International Context II (5 LP) bereits begonnen und diese noch nicht abgeschlossenhaben, können diese in
der bisherigen Form bis Ende WS 2014/15 abschließen.
Artikel III
1. Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01. April 2014 in Kraft.
2. Diese Satzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftenvom
16. Oktober 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom 23. Oktober 2013.
Paderborn, den 28. Oktober 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn