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Universitätsbibliothek Paderborn
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Musikwissenschaft der Fakultät für
Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16421
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 76/13 vom 13. August 2013
Erste Satzung
zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Musikwissenschaft
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 13. August 2013
ÜSS UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
2
Erste Satzung
zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
MasterstudiengangMusikwissenschaft
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 13. August 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4und §64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-
Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S.272), hat die Universität Paderborn die folgende
Satzung erlassen:
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3
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft an der Universität Paderborn vom
29. Mai 2012 (AM.Uni.PbNr. 21/12) wird wie folgt geändert:
Im Anhang Nr. 3erhalten die Modulbeschreibungen folgende Fassung:
Pflichtmodule
Vermittlung von Wissenschaft
Modul Workload
M1
Credits Studiensemester
1./2.
Häufigkeit des Angebots
Jährlich
Dauer
2Semester
Lehrveranstaltungen Kontaktzeit
a) Tutorium zur Vorl. , a) 3SWS =45 h
„Musikgeschichte I"
b) Tutonum zur Vorl. b) 3 SWS =45 h
„Musikgeschichte II"
Selbststudium
a) ca. 75 h
b) ca. 75 h
Gesamtstundenaufwand
a) 120 h
b) 120 h
Gruppengröße
Bis 20
Lernergebnisse/Kompetenzen
Qualifikationsziele
Die Studierenden
orientieren sich sicher mit Hilfe des erworbenen Überblickswissensin der europäischen Musikgeschichtevom
Mittelalter bis zur Gegenwart
sind fähig, Erkenntnisse über historische und empirische Bedingungen des Zusammenhangs von Musik,
Kultur und Gesellschaftauf andere musikgeschichtliche Phänomene kompetent zu übertragen
erkennen musikhistoriographischeAnsätze und können diese historisch einordnen und bewerten
verfügen über die Fähigkeit, musikgeschichtliche Zusammenhänge verständlich und kompetentzu erläutern
SpezifischeSchlüsselkompetenzen
Inhaltliche und sprachlicheVermittlungskompetenzen
Unterrichtsplanung
Erwerb von didaktischenund methodischen Planungs- und Handlungskompetenzen
Verständnis für die Historizität von Wissenschaft
Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf tradiertes Wissen
Entwicklung eigener Positionen im wissenschaftlichenDiskurs_
Inhalte
Die MA-Studierenden leiten die Tutorien zu den Vorlesungen „Musikgeschichte I und II". Dabei leiten sie
Studienanfängerdazu an. das in der Vorlesungvermittelte musikgeschichtliche Wissen zu vertiefen, zu sichern und zu
ergänzen. Die Tutoren werden von den Lehrenden, die die Vorlesung leiten, beraten, planen jedoch Inhalte und
Vermittlungsformenweitgehend selbstständig im Team mit anderen Tutoren. Pro Woche steht eine Stunde für
Vorbereitung und Nachbesprechungdes Tutonums mit den Betreuenden zur Verfügung__
Lehrformen
Tutorium
Teilnahmevoraussetzungen
keine
Prüfungsformen
In dem Modul ist keine Prü fung vorgesehen .
Voraussetzungenfür die Vergabe von Credits
Regelmäßiges Durchführen der Tutorien und Vorlage einer Teilnahmebestatig ung
Stellenwert der Note für die Endnote
Nicht endnotenrelevant
Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Modulbeauftragtebzw. Modulbeauftragterist die Leiterin/der Leiter des Studienganges. Das Modul kann grundsätzlich
von jedem hauptamtlich Lehrenden oder von hierfür bestellten Lehrbeauftragtendurchgeführt werden._
4
Aktuelle Forschung
Modul M2 Workload
390 h
Credits
13
Studiensemester
1.-4.
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Dauer
4Semester
Lehrveranstaltungen
Kolloquium:„Aktuelle musik¬
wissenschaftlicheForschung"
Kontaktzeit
4 x 1 SWS = 60 h
Selbststudium
a) ca. 45 h
b) ca. 45 h
c) ca. 75 h
d) ca. 165 h
Gesamtstundenaufwand
a) 60 h
b) 60 h
c) 90 h
d) 180 h_
Gruppen¬
größe
Bis 30
Lernergebnisse/Kompetenzen
Qualifikationsziele
Die Studierenden
sind in der Lage, sich mit methodologischenFragestellungen des Faches Musikwissenschaftauseinander¬
zusetzen
verfügen über die Fähigkeit, aktiv am Diskurs der Disziplin teilzunehmen
sind fähig, die eigene Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen zusammenfassend
vorzustellen, zu erläutern und zu verteidigen.
SpezifischeSchlüsselkompetenzen:
Anwendung fach- und berufsrelevanterArbeitstechniken
Kompetenz zur Beurteilung wissenschaftlicher Arbeitsweisen
Entwicklung eigener Ideen und Themen
Kommunikative Kompetenzen
»Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken_
Inhalte
Lektüre und Bewertungaktueller musik- bzw. kulturwissenschaftlicherLiteratur; Auseinandersetzung mit aktuellen
Forschungsthemen, die im Kolloquium vorgestellt werden, Vorstellung eigener Forschungsprojekte.Im 3. Semester
präsentieren die Studierenden eine erste Projektskizze für die MA-Arbeit. im 4. Semester stellen sie ihre MA-Arbeit
vor.
Lehrformen
Kolloquium
Teilnahmevoraussetzungen
Keine
Prüfungsformen
Das Modul wird abgeschlossen mit einer alle Teilbereiche umfassenden Modulprüfung in Form einer mündlichen
Prüfung von ca. 30 Minuten gem. §4 Abs. 6 b) zu 2bis 3Themen. Die Prüfung findet am Ende des 4. Semesters in
zeitlichem Zusammenhang mit der mündlichen Verteidigung der MA-Arbeit statt.._
Voraussetzungen für die Vergabe von Credits
Teilnahme an allen Lehrveranstaltungenund erfolgreicher Abschluss der Prüfung
Stellenwert der Note für die Endnote
13/82x0,5
Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter ist die Leiterin/der Leiter des Studienganges Das Modul kann
grundsätzlich von jedem hauptamtlich Lehrenden oder von hierfür bestellten Lehrbeauftragten durchgeführt werden.
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