scieee Science in your language
[en] (orig)
"Dann kommt das Krankenhaus eben zu Ihnen."
Klinisches Schnittstellenmanagement und subjektiver Bedarf von Eltern onkolo-
gisch erkrankter sterbender Kinder in der häuslichen Palliativversorgung
Ergebnisse einer Evaluationsstudie
vorgelegt von
Soziologin, Literaturwissenschaftlerin
und Anglistischer Philologin Magistra Artium (M. A.)
Christine Adis
aus Mainz
Von der Fakultät VIII – Wirtschaft und Management
– Institut für Gesundheitswissenschaften –
der Technischen Universität Berlin
zur Erlangung des akademischen Grades der Doktorin
der Gesundheitswissenschaften / Public Health
– Dr. P. H. –
genehmigte Dissertation
Promotionsausschuss:
Vorsitzender: Prof. Dr. Ralph Brennecke
Gutachterin: Prof. Dr. Ulrike Maschewsky-Schneider
Gutachter: PD Dr. Dr. Karl Seeger
Tag der wissenschaftlichen Aussprache: 19.01.2007
Berlin 2007
D 83
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die am Fachbereich Gesundheitswis-
senschaften der Technischen Universität Berlin eingereichte Dissertation mit
dem Titel „Dann kommt das Krankenhaus eben zu Ihnen. Klinisches Schnittstel-
lenmanagement und subjektiver Bedarf von Eltern onkologisch erkrankter ster-
bender Kinder in der häuslichen Palliativversorgung. Ergebnisse einer Evaluati-
onsstudie“ selbstständig ohne unzulässige Hilfe Dritter verfasst und die benutz-
ten Hilfsmittel sowie die Literatur vollständig aufgeführt habe. Alle wörtlich oder
sinngemäß den Schriften anderer entnommenen Stellen habe ich unter Angabe
der Quellen kenntlich gemacht.
Christine Adis Berlin, 22. 05. 2006
I
Danksagung
Mein herzlicher Dank gilt all jenen, die an dieser Arbeit beteiligt waren und mich
in vielfältiger Weise unterstützt haben.
Bei der Deutschen Kinderkrebsstiftung bedanke ich mich nachdrücklich für die
großzügige Erteilung eines Doktorandenstipendiums. Ihre finanzielle Zuwendung
ermöglichte diese Arbeit.
Frau Prof. Dr. phil. Ulrike Maschewsky-Schneider danke ich herzlich für die Be-
ratung und Betreuung im gesamten Verlauf der Dissertation. Auf ihr kritisches
Wohlwollen und ihre umfassende Unterstützung bei auftretenden Problemen
konnte ich mich jederzeit verlassen. Insbesondere danke ich ihr für die sorgfäl-
tige und nimmer müde Lektüre auch diverser Rohversionen. PD Dr. med. Dr. rer.
nat. Karl Seeger sei herzlich gedankt für seine umgehende Zusage zur Begut-
achtung der Promotionsschrift aus Sicht eines Mediziners. Prof Dr. med. Dr. h.c.
Günter Henze ermöglichte mir den Zugang zu dem Forschungsfeld. Dafür ge-
bührt ihm mein herzlicher Dank. Frau Dr. med. Ursula Schulte-Overberg hat per-
sönlich mehr zu der Arbeit beigetragen, als ich es hier in kargen Worten benen-
nen könnte. Sie ist für die Entstehung der Studie wesentlich verantwortlich. Ihr
optimistischer Zuspruch hat mich stets motiviert und erfreut.
Von den vielfältigen Diskussionen im Rahmen des DoktorandInnenkolloquiums
der Technischen Universität Berlin und des Methodenseminars der Alice-Salo-
mon-Fachhochschule Berlin hat die Arbeit sehr profitiert. Für die Betreuung be-
züglich der qualitativen Forschungsmethoden und für die persönliche Begleitung
danke ich insbesondere Frau Dr. phil. Bettina Völter, Frau Prof. Dr. phil. Ingrid
Miethe, Frau Sonja Kubisch, Frau Stefanie Sauer und Frau Nadja Lehmann.
Einen unschätzbaren Beitrag leisteten die Eltern, die an dieser Untersuchung
teilgenommen haben. Die Offenheit, mit der sie die Erfahrung des Erkrankens
und Sterbens ihres Kindes mitteilten, hat mich nachhaltig beeindruckt. Ihr Mut
trug mich über weite Strecken durch die Arbeit. Ihnen gebührt mein ganz beson-
derer Dank. Ohne sie wäre die vorliegende Studie und die wertvollen Erkennt-
nisse wesentlicher psychosozialer Unterstützungsaspekte in der häuslichen pä-
diatrisch-onkologischen Palliativversorgung schlicht nicht möglich gewesen, und:
„Es müssen ja noch weitere einen ähnlichen Weg gehen.“ (Smeding 2001a: 46).
Ebenso herzlich danke ich den befragten MitarbeiterInnen der untersuchten Kli-
nik und des häuslichen Kinderkrankenpflegedienstes für engagierte Gespräche,
wertvolle Ideen und insbesondere für Ihre offene Bereitschaft, sich einer Person
mitzuteilen, die ihre Arbeit unter Umständen kritisch betrachtet.
Die tröstliche Erkenntnis, dass alle im Verlauf des Dissertierens einen ähnlichen,
zuweilen steinigen Weg zurücklegen müssen, schulde ich meinen „mitbetroffe-
nen“ Kolleginnen der Supervisionsgruppe und meiner Supervisorin Frau Vera
Rabelt. Ihnen allen danke ich für ihre warmherzige Begleitung.
Zusammen mit Frau Dr. PH Petra Wihofszky überwandt ich die ersten Hürden
der Arbeit. Ich danke ihr dafür und für die kritische Durchsicht eines Kapitels.
II
Johanna Oelze nahm die Zufallsauswahl der für die Anonymisierung nötigen
Namen vor. Durch ihr einnehmendes Kindsein und ihre jungendliche Abenteuer-
lust half sie mir weiterhin, zeitweilig von meinem wissenschaftlichen Treiben Ab-
stand nehmen zu können. Dafür danke ich ihr, sowie ihrer Mutter Frau Sylvia
Oelze, von ganzem Herzen.
Frau Dr. PH Birgit Lampe sei für zahllose Telefonate und Regenerationsangebo-
te und nicht zuletzt für ihren fortwährenden fachlichen Beistand und die kritische
Durchsicht eines Kapitels herzlich gedankt.
Ein besonderer Dank geht an Frau Petra Kottsieper, dafür, dass sie sich neben
ihren dreifachen Mutterpflichten für die Lektüre des ersten Entwurfs und wieder-
holte Diskussionen über den Gegenstand der Arbeit Zeit nahm. Ihr Interesse an
der Fragestellung und ihre klugen, kritischen Hinweise aus ärztlicher Sicht waren
außerordentlich wertvoll, genau wie ihre Handlungsempfehlungen hinsichtlich
des Durchhaltevermögens und des Wahrens von Geduld.
Auch die kontinuierlichen, überaus aufmunternden Kommentare von Frau Ruth
Bader ließen manch eher düsteren Augenblick wieder freundlich erscheinen.
Weiterhin danke ich ihr für ihre präzise erfassenden Anmerkungen hinsichtlich
des Manuskripts, für sprachliche Korrekturen und das Erstellen des Layouts.
Ganz besonders danke ich meiner Kollegin und „Tandempartnerin“, der mir im
gesamten Prozess der Arbeit fachlich und insbesondere persönlich zur Seite
stehenden Frau Dr. PH Gudrun Thielking-Wagner. Die anregenden inhaltlichen
Diskussionen mit ihr, ihre vielen fachkompetenten, kritisch-konstruktiven und
lobenden Anmerkungen, die gemeinsam durchlebten Durststrecken und geteilten
Freuden des Abfassens einer Dissertation waren außerordentlich unterstützend,
die Zeit „widdermäßig“ schön. Viele ihrer Ideen sind in der einen oder anderen
Form in die Dissertation eingegangen.
Schließlich danke ich Frau Vanessa Kienast von ganzem Herzen dafür, dass sie
geduldig, stoisch, treu und brav schlicht an meiner Seite blieb. Ihre alltägliche
und in aller Ruhe vermittelte Zuversicht in mein Können, ihr Trost und ihr motivie-
render Zuspruch sind für die Entstehung der Arbeit wesentlich verantwortlich.
Knappe Worte der Anerkennung reichen nicht, um die Dankbarkeit auszudrü-
cken, die ich meinen Eltern gegenüber empfinde. Meiner Mutter danke ich, ne-
ben allem anderen, herzlich dafür, dass sie mich frühzeitig das Zutrauen lehrte,
selbständig Löcher in die Wand zu bohren. Meinem Vater danke ich herzlich für
sein aufmunterndes Vertrauen und die vermittelte Weisheit, dass Disziplin bei-
zeiten lohnt. Es ist deshalb weitaus mehr als eine akademische Form, dass ich
Ihnen diese Arbeit widme.
III
Inhaltsverzeichnis
Einleitung....................................................................................................................11
1 Theorie und Stand der Forschung .....................................................................14
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung..................................................14
1.1.1 Versorgungsforschung ..........................................................................14
1.1.1.1 Ziele und Aufgaben.................................................................15
1.1.1.2 Gegenstand.............................................................................15
1.1.2 Palliative Versorgung.............................................................................17
1.1.2.1 Definition.................................................................................18
1.1.2.2 Ziele und Aufgaben.................................................................19
1.1.3 Pädiatrische Palliativversorgung ...........................................................25
1.1.3.1 Definitionen.............................................................................26
1.1.3.2 ACT-Charta: Leitlinie für die Palliativversorgung von
Kindern und ihren Familien.....................................................27
1.1.4 Eltern als primäre VersorgerInnen.........................................................29
1.1.4.1 Die elterliche Versorgungsrolle als Belastung und
Ressource...............................................................................30
1.1.4.2 Die Frage der primären Versorgung als Konfliktpotenzial
zwischen Eltern und professionellen HelferInnen...................35
1.1.5 Das familiäre Zuhause als primärer Ort in der Palliativversorgung.......37
1.1.5.1 Relevante Kriterien für die Entscheidung zu einer
häuslichen Palliativversorgung................................................37
1.1.5.2 Vorzüge und belastende Aspekte der häuslichen
Palliativversorgung..................................................................38
1.1.6 Elemente einer bedarfs- und bedürfnisgerechten häuslichen
pädiatrischen Palliativversorgung..........................................................41
1.1.6.1 Kommunikation .......................................................................41
1.1.6.2 Koordination............................................................................47
1.1.6.3 Kooperation.............................................................................51
1.1.7 Internationale Modelle der häuslichen pädiatrisch-onkologischen
Palliativversorgung und Erfahrungen der Eltern....................................53
1.1.7.1 Überblick über internationale Versorgungsmodelle ................55
1.1.7.2 Zusammensetzung häuslich versorgender Palliativteams......56
1.1.7.3 Die Wahrnehmung der häuslichen pädiatrisch-onkologi-
schen Palliativversorgung durch betroffene Eltern und
deren Bedürfnisse...................................................................57
IV
1.2 Situation und Rahmenbedingungen der häuslichen pädiatrisch-
onkologischen Palliativversorgung in Deutschland............................................66
1.2.1 Sterbeorte .............................................................................................70
1.2.2 Personelle Organisation und Ausstattung.............................................71
1.2.3 Aufgabenverteilung...............................................................................72
1.2.4 Zeitpunkt der thematischen und personellen Einführung der
palliativen Versorgung...........................................................................72
1.2.5 Inhaltliches Angebot in der Nachsorge .................................................73
1.2.6 Finanzielle Ausstattung.........................................................................74
1.2.7 Schnittstellenmanagement onkologischer Kinderkliniken in der
häuslichen Palliativversorgung und Sterbebegleitung ..........................76
1.2.7.1 Sektorale sowie disziplinäre Gliederung des deutschen
Gesundheitssystems ..............................................................76
1.2.7.2 Aktuelle Lösungsansätze zur Überwindung der sektoralen
Schnittstelle in der häuslichen pädiatrisch-onkologischen
Palliativversorgung .................................................................78
1.2.7.3 Aktuelle Aktivitäten in der pädiatrisch(-onkologisch)en
Palliativversorgung .................................................................81
1.3 Zusammenfassung............................................................................................84
1.4 Fazit...................................................................................................................92
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden....................................................94
2.1 Fragestellung.....................................................................................................94
2.2 Studiendesign und Methoden............................................................................95
2.2.1 Auswahl des qualitativen Forschungsansatzes ....................................95
2.2.2 Studiendesign .......................................................................................96
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente.............97
2.3.1 Ethische Aspekte und Datenschutz ......................................................97
2.3.2 Rolle der Forscherin..............................................................................98
2.3.3 Felderkundung durch teilnehmende Beobachtung ...............................98
2.3.3.1 Datenerhebung.......................................................................99
2.3.3.2 Datenauswertung..................................................................100
2.3.4 Forschungstagebuch...........................................................................101
2.3.4.1 Datenerhebung.....................................................................101
2.3.4.2 Datenauswertung..................................................................101
2.3.5 Elternbefragung...................................................................................101
2.3.5.1 Datenerhebung: Problemzentriertes Leitfadeninterview.......101
V
2.3.5.2 Datenauswertung: Qualitative Inhaltsanalyse.......................111
2.3.6 MitarbeiterInnenbefragung ..................................................................119
2.3.6.1 Datenerhebung: ExpertInneninterviews................................119
2.3.6.2 Datenauswertung: Qualitative Inhaltsanalyse.......................123
3 Ergebnisse der Untersuchung..........................................................................128
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik –
Konzeption, Arbeitsweisen und Schnittstellenmanagement ............................128
3.1.1 Entstehungsgeschichte des Versorgungskonzepts.............................128
3.1.2 Das Versorgungskonzept....................................................................129
3.1.2.1 Klinische Versorgung............................................................129
3.1.2.2 Schnittstellenmanagement....................................................134
3.1.2.3 Häusliche Versorgung...........................................................138
3.1.2.4 Nachsorge.............................................................................146
3.1.3 Zusammenfassung..............................................................................148
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern:
Kommunikation, Koordination, Kooperation.....................................................151
3.2.1 Kommunikation....................................................................................152
3.2.1.1 Die Versorgungsrolle der ÄrztInnen......................................152
3.2.1.2 Die Versorgungsrolle des Externen Pflegedienstes (EPD)...191
3.2.1.3 Die Versorgungsrolle der PsychologInnen............................218
3.2.1.4 Die Versorgungsrolle der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin............................................242
3.2.1.5 Die Versorgungsrolle der Sozialarbeiterinnen.......................252
3.2.1.6 Die Versorgungsrolle der SeelsorgerInnen...........................262
3.2.1.7 Berufsgruppenunabhängige Wünsche,
Versorgungsdefizite und -erfordernisse................................264
3.2.2 Koordination ........................................................................................280
3.2.2.1 Interne Koordination: Versorgung im Rahmen des
„Hospital at Home“-Versorgungsmodells..............................281
3.2.2.2 Externe Koordination: Vermittlung von Hilfsangeboten
außerhalb des „Hospital at Home“-Versorgungsmodells......311
3.2.3 Kooperation.........................................................................................326
3.2.3.1 Interne Kooperation...............................................................327
3.2.3.2 Externe Kooperation .............................................................328
3.2.3.3 Zusammenfassung................................................................331
VI
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen.........................................333
3.3.1 Zwei Bestimmungsfaktoren.................................................................333
3.3.1.1 Finanzielle Ausstattung.........................................................334
3.3.1.2 Die Eltern als bestimmende AkteurInnen .............................335
3.3.2 Stärken des Konzepts.........................................................................338
3.3.2.1 Familienbezogen ..................................................................338
3.3.2.2 Versorgungsphasenbezogen................................................339
3.3.2.3 Strukturbezogen ...................................................................340
3.3.3 Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale.............................341
3.3.3.1 Familienbezogen ..................................................................341
3.3.3.2 Versorgungsphasenbezogen................................................342
3.3.3.3 Strukturbezogen ...................................................................344
3.3.4 Zusammenfassung..............................................................................351
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick........................................362
4.1 Grenzen und Möglichkeiten der Erhebung......................................................363
4.2 Konklusion der wesentlichen Ergebnisse........................................................366
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte...................................................................374
4.3.1 Fragmentierung der Versorgung.........................................................374
4.3.2 Die Bedeutung der einzelnen Berufsgruppen im Hinblick auf die
primäre Versorgungsrolle....................................................................378
4.3.3 Der Einfluss der gesundheitssystemischen Rahmenbedingungen.....389
4.4 Handlungsempfehlungen.................................................................................390
4.4.1 Klinisches Optimierungspotenzial.......................................................391
4.4.2 Regionales Optimierungspotenzial .....................................................392
4.4.3 Gesundheitssystemisches Optimierungspotenzial..............................393
4.5 Forschungslücken und Ausblick......................................................................393
4.5.1 Evaluierung häuslicher Versorgungsmodelle und deren Vergleich.....393
4.5.2 Längsschnitt Studiendesign................................................................394
4.5.3 Psychosoziale Situation der MitarbeiterInnen.....................................394
4.5.4 Dauer der Palliativversorgung als Einflussgröße................................395
4.5.5 Gender-Aspekte..................................................................................395
4.5.6 Kinder als Entscheider ihres Versorgungsweges................................396
4.5.7 Verlauf der Entscheidungen zwischen Eltern und Professionellen.....396
4.5.8 MigrantInnen.......................................................................................396
VII
5 Literaturverzeichnis..........................................................................................399
6 Abkürzungen....................................................................................................424
Anhang......................................................................................................................425
VIII
Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Modell der Dimensionen und der Beteiligten in der
palliativen Versorgung.........................................................................22
Abbildung 2: Das traditionelle und das aktuelle Modell der palliativen
Versorgung..........................................................................................24
Abbildung 3: Kategoriensystem und Auswertungsebenen der
Elternbefragung.................................................................................118
Abbildung 4: Kategoriensystem und Auswertungsebenen der
MitarbeiterInnenbefragung ................................................................125
IX
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1: Übersicht der verwendeten empirischen Studien und deren
Herkunftsländer................................................................................... 58
Tabelle 2: Sozialdaten der Familien und Rahmendaten zu den
Interviews.......................................................................................... 110
Tabelle 3: Übersicht über das Studiendesign.................................................... 126
Tabelle 4: Strukturelle und personelle Veränderungen in der
Versorgungsstruktur der Klinik.......................................................... 150
Tabelle 5: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende
Unterstützung durch ÄrztInnen im Versorgungsverlauf aus
Sicht der Eltern ................................................................................. 188
Tabelle 6: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende
Unterstützung durch den Externen Pflegedienst (EPD) im
Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern .......................................... 215
Tabelle 7: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende
Unterstützung durch PsychologInnen im
Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern .......................................... 240
Tabelle 8: Determinanten der Inanspruchnahme und Nicht-
Inanspruchnahme des Angebots der PsychologInnen in der
Phase des möglichen Beziehungsaufbaus aus Sicht der
Eltern................................................................................................. 241
Tabelle 9: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende
Unterstützung durch die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin im Versorgungsverlauf aus
Sicht der Eltern ................................................................................. 251
Tabelle 10: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende
Unterstützung durch Sozialarbeiterinnen im
Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern .......................................... 261
Tabelle 11: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende
Unterstützung durch SeelsorgerInnen im
Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern .......................................... 263
Tabelle 12: Berufsgruppenunabhängige Wünsche, Versorgungsdefizite
und -erfordernisse............................................................................. 280
Tabelle 13: Wesentliche Aufgaben des Schnittstellenmanagements
zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung
nach Berufsgruppen.......................................................................... 282
Tabelle 14: Wesentliche Aufgaben des Schnittstellenmanagements
zwischen häuslicher Palliativversorgung und der
Nachsorge der verwaisten Familie nach Berufsgruppen.................. 303
X
Tabelle 15: Interne Koordination: Das Schnittstellenmanagement
zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung aus
Sicht der Eltern nach Berufsgruppen differenziert.............................308
Tabelle 16: Interne Koordination: Das Schnittstellenmanagement
zwischen häuslicher Palliativversorgung und der
Nachsorge der verwaisten Familie aus Sicht der Eltern....................310
Tabelle 17: Externe Koordination: Unterstützende Aspekte des
Schnittstellenmanagements zwischen klinischer und
häuslicher Palliativversorgung und zwischen häuslicher
Palliativversorgung und der Nachsorge der verwaisten
Familie aus Sicht der Eltern...............................................................325
Tabelle 18: Externe Koordination: Schnittstellenprobleme zwischen
klinischer und häuslicher Palliativversorgung und zwischen
häuslicher Palliativversorgung und der Nachsorge der
verwaisten Familie aus Sicht der Eltern ............................................326
Tabelle 19: Interne und externe Kooperation in der häuslichen
Palliativversorgung und Nachsorge aus Sicht der Eltern ..................332
Tabelle 20: Die häusliche Palliativversorgung und Nachsorge im
Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts aus der Sicht
der MitarbeiterInnen ..........................................................................356
Tabelle 21: Die Finanzierung der häuslichen Palliativversorgung und
der Nachsorge im Rahmen des „Hospital at Home“-
Konzepts und die Eltern als AkteurInnen aus der Sicht der
MitarbeiterInnen.................................................................................361
Tabelle 22: Präsenz der unterschiedlichen Berufsgruppen in den
Versorgungsabschnitten....................................................................375
11
Einleitung
In der Bundesrepublik Deutschland wird jährlich bei rund 2000 Menschen unter 18
Jahren eine onkologische Erkrankung diagnostiziert (Kaatsch/Spix 2004). In den
letzten zwei Jahrzehnten haben sich die Heilungschancen von malignen Erkrankun-
gen im Kindes- und Jugendalter durch die enge Kooperation der unterschiedlichen
Behandlungszentren und die dadurch verbesserte Diagnostik und Therapie deutlich
erhöht: Mehr als drei Viertel der Kinder und Jugendlichen (76 %), die in den neunzi-
ger Jahren erkrankten, haben dies überlebt, während das für diejenigen, die in den
achtziger Jahren erkrankten, lediglich bei etwa zwei Dritteln (67 %) zutrifft (Kaatsch
et al. 2000, Kaatsch/Spix 2004). Im Zeitraum eines Jahres sterben nach wie vor
mehr als 350 Kinder und über 150 Jugendliche in diesem Land an einer onkologi-
schen Erkrankung (Kaatsch/Spix 2004). Jenseits des Neugeborenenalters ist Krebs
die häufigste Todesursache von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17
Jahren (Friedrichsdorf 2003).
Die lebensbedrohliche Erkrankung eines Kindes ist für die Familie enorm belastend.
Die Diagnose „Krebs“ stürzt alle Beteiligten – das betroffene Kind, seine Eltern, sei-
ne Geschwister, Großeltern und andere Angehörige – zunächst in eine Krise. Das
gesamte „System Familie“ gerät ins Wanken (vgl. Häberle et al. 1997, Bürgin 1985).
Unterschiedliche personale und soziale Ressourcen werden eingesetzt und Bewäl-
tigungsversuche unternommen, um diese Belastung zu meistern (vgl. Häberle et al.
1997, Jenkel 1998). Wenn langsam deutlich wird, dass Heilung für ein Kind nach
aller Erfahrung und medizinischer Fachkompetenz nicht möglich ist, haben die Be-
teiligten über die Diagnosekrise hinaus zumeist schon einen langen, anstrengenden
Weg hinter sich und außerordentliche Bewältigungsleistungen vollbracht. Bei man-
chen Kindern wird bereits mit der Diagnose der onkologischen Erkrankung zu-
sätzlich offenbar, dass diese nicht geheilt werden kann.
Auch in dieser überaus schwierigen Situation des voraussehbaren Sterbens des
erkrankten Kindes können die professionellen VersorgerInnen1 jedoch viel für des-
sen eigenes und das Wohlergehen und die Unterstützung seiner Familie tun.
Für die pädiatrisch-onkologische Abteilung des untersuchten Klinikums hat es o-
berste Priorität, dass die palliative Versorgung der Kinder und Jugendlichen und die
Unterstützung der gesamten Familie in dem geschützten Rahmen der häuslichen
Umgebung durch vertraute Professionelle stattfinden kann, wenn dies medizinisch
möglich ist. Dabei stellt sich die Aufgabe, den Übergang zwischen klinischer und
häuslicher Versorgung so zu gestalten, dass keine Versorgungslücken entstehen. In
Bezug auf die medizinische und pflegerische Behandlung, so lautete eine der Auto-
rin gegenüber geäußerte subjektive Einschätzung von KlinikmitarbeiterInnen, sei ein
adäquates Schnittstellenmanagement gewährleistet. Es gäbe jedoch deutliche Defi-
zite, was die psychosoziale Unterstützung in der häuslich-ambulanten Palliativver-
sorgung der PatientInnen und ihrer Familien beträfe. An diesem Punkt setzt die vor-
1 In der vorliegenden Arbeit wird das Geschlecht beim Erwähnen von Personengruppen kenntlich ge-
macht, wo das möglich ist. Sofern sowohl Frauen als auch Männer gemeint sind, wird das große „I“
verwendet.
Einleitung
12
liegende Studie an: KlinikmitarbeiterInnen gaben den Anstoß dazu, der Frage wis-
senschaftlich nachzugehen, wie sich Eltern onkologisch erkrankter Kinder in der
häuslichen Palliativversorgung von Seiten des Krankenhauses und eines ko-
operierenden häuslichen Kinderkrankenpflegedienstes psychosozial unterstützt fühl-
ten. Im Rahmen einer von der Deutschen Kinderkrebsstiftung in Auftrag gegebenen
und finanzierten Studie sollte dies exemplarisch evaluiert werden. Das Interesse
bestand darin, praxisnahe Erkenntnisse zu erlangen und mögliche Verbesse-
rungspotenziale in Bezug auf die psychosoziale Begleitung in der häuslichen pädiat-
risch-onkologischen Palliativversorgung aufzuzeigen.
Die Ergebnisse dieser Bemühungen werden in der vorliegenden Studie präsentiert.
Damit soll ein Beitrag zur bedürfnisorientierten kontinuierlichen psychosozialen Ver-
sorgung der Eltern lebenslimitierend onkologisch erkrankter Kinder geleistet werden
– und damit zur Unterstützung der primären VersorgerInnen der erkrankten Kinder.
Ferner soll damit ein erster Schritt in der Evaluierung bereits bestehender Modelle
der Überleitung von klinischer zu häuslicher Palliativversorgung in der Bundesrepu-
blik Deutschland getan werden.
Die Arbeit ist wie folgt gegliedert: Im ersten Teil (Kap. 1) werden die theoretischen
Grundlagen der Palliativversorgung erläutert und der internationale Stand der For-
schung in Bezug auf die häusliche Palliativversorgung dargelegt (Kap. 1.1). Die
Studie wird dazu einleitend in den Kontext der gesundheitswissenschaftlichen Ver-
sorgungsforschung gestellt (Kap. 1.1.1). Anschließend werden das aktuelle Ver-
ständnis von Palliativversorgung und deren wesentliche Ziele und Aufgaben be-
schrieben (Kap. 1.1.2). In einem nächsten Schritt werden die besonderen Erforder-
nisse und Probleme beleuchtet, die sich ergeben, wenn Kinder und ihre Familien die
Zielgruppe in der Palliativversorgung sind (Kap. 1.1.3). Die international anerkannte
Leitlinie für die Versorgung lebenslimitierend erkrankter Kinder – die ACT-Charta –
wird hier vorgestellt. Zwei darin aufgeführte Kriterien erweisen sich als grundlegend
im Hinblick auf die Versorgungsplanung und als Schlüsselprinzipien eines guten
Assessments. Diese bestehen darin, dass erstens Eltern als ExpertInnen und pri-
märe VersorgerInnen ihrer Kinder anzusehen sind und zweitens, dass die palliative
Versorgung, wann immer das möglich ist, zu Hause erfolgen sollte. Beide Gesichts-
punkte werden näher erläutert. Im nächsten Kapitel wird die Rolle der Eltern als pri-
märe VersorgerInnen vor dem Hintergrund der Belastung, als Ressource und im
Hinblick auf das Konfliktpotenzial, das sich daraus zwischen Eltern und professio-
nellen HelferInnen ergeben kann, untersucht (Kap. 1.1.4). Die Beschreibung der
Vor- und Nachteile einer häuslichen Versorgung werden in dem anschließenden
Kapitel anhand empirischer Erkenntnisse dargelegt (Kap. 1.1.5). Aus den vorliegen-
den wissenschaftlichen Studien und Leitlinien werden in den zwei darauffolgenden
Schritten Elemente einer bedarfs- und bedürfnisgerechten häuslichen pädiatrischen
Palliativversorgung herausgearbeitet (Kap. 1.1.6), internationale Modelle der Ver-
sorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien beschrieben und Erfah-
rungen der Eltern dargestellt (Kap. 1.1.7). Das zweite große Kapitel des Theorieteils
(Kap. 1.2) befasst sich speziell mit den Erkenntnissen über die Situation der häusli-
chen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung in Deutschland. Es zeigt sich
hier, dass die Betreuung im Rahmen eines „Hospital at Home“-Versorgungskon-
zepts zu einem nicht unerheblichen Teil ehrenamtlich geleistet wird.
Einleitung
13
Die theoretischen Überlegungen und empirischen Erkenntnisse des ersten Teils der
Arbeit bilden den Ausgangspunkt für die Frage, wie sich Eltern psychosozial unter-
stützt fühlten und wo sie sich innerhalb des praktizierten und exemplarisch unter-
suchten Versorgungskonzepts allein gelassen erlebten. Ergänzend wird die Frage
gestellt, wie die MitarbeiterInnen die palliative häusliche Versorgung – das Schnitt-
stellenmanagement, die häusliche Betreuung und die Nachsorge der verwaisten
Familien – einschätzten. Die Darlegung der differenzierten Fragen, das zu ihrer Be-
antwortung gewählte Studiendesign und die verwendeten Erhebungs- und Auswer-
tungsmethoden bilden den zweiten Teil der Arbeit (Kap. 2).
Der dritte Teil widmet sich der Darstellung der Ergebnisse (Kap. 3). Einleitend wird
hier das praktizierte Versorgungskonzept der Klinik, seine Entstehungsgeschichte
und Struktur vorgestellt (Kap. 3.1). Die Sicht der Eltern wird ausführlich anhand der
Kategorien der Kommunikation, Koordination und Kooperation nachgezeichnet
(Kap. 3.2). Das Ergebniskapitel wird durch die Sicht der MitarbeiterInnen auf ihre
Arbeit beschlossen (Kap. 3.3).
Den letzten Teil der Studie bildet die Diskussion (Kap. 4). Hier werden zunächst
Grenzen und Möglichkeiten der Erhebung abgewogen (Kap. 4.1). Die wesentlichen
Ergebnisse der Studie werden diskutiert, in einer Konklusion zusammengeführt
(Kap. 4.2) sowie ausgewählte Aspekte und ihre möglichen Hintergründe näher er-
örtert (Kap. 4.3). Unter der Überschrift „Handlungsempfehlungen“ werden Vor-
schläge zur Optimierung des bestehenden Konzepts und der Versorgungsstruktur
unterbreitet (Kap. 4.4). Ein Ausblick hinsichtlich vertiefender Forschungsthemen in
diesem Feld und praktischer gesundheitspolitischer Forderungen beschließen die
Arbeit (Kap. 4.5).
14
1 Theorie und Stand der Forschung
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
Anliegen dieses Kapitels ist es, die theoretischen Begriffe und Grundlagen der Palli-
ativversorgung zu klären. Es werden die besonderen Anforderungen und Probleme
im Versorgungsgeschehen betrachtet, die sich ergeben, wenn es sich bei der
Betreuung eines schwer kranken und sterbenden Menschen um ein Kind handelt.
Weiterhin wird der spezifische Versorgungsbedarf erörtert, der besteht, wenn die
palliative2 Betreuung des Kindes im familiären häuslichen Umfeld ermöglicht werden
soll. Es wird ein Überblick über die international vorhandenen Versorgungsmodelle
der pädiatrischen Palliativbetreuung gegeben und es werden die empirischen Er-
kenntnisse über Erfahrungen der Eltern in der Betreuung dargestellt. Schließlich
wird die Situation der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung in
Deutschland untersucht.
Die vorliegende Studie steht im wissenschaftlichen Kontext von Public Health und
hierbei speziell dem der Versorgungsforschung. Dieser Rahmen soll vorab erläutert
werden.
1.1.1 Versorgungsforschung
Einer der Schwerpunkte wissenschaftlicher Analysen im Bereich Public Health ist
die Gesundheitssystemforschung (vgl. Schwartz/Busse 2003). Im Rahmen dieses
Ansatzes wird das Gesundheitssystem analytisch in eine Makro-, Meso- und Mikro-
ebene untergliedert (vgl. Pfaff 2003b, Rosenbrock/Gerlinger 2004, Schwartz/Busse
2003). Unter Makroebene werden das gesamte nationalstaatliche Gesundheitssy-
stem und die Gesundheitspolitik verstanden. Zur Mesoebene werden die Subsys-
teme des nationalen Gesundheitssystems gezählt, etwa Krankenkassen, Kassen-
ärztliche Vereinigungen oder auch Selbsthilfeverbände. Die Mikroebene bilden die
Versorgungseinheiten, ihre AkteurInnen und Technologien, die sich direkt auf das
Individuum beziehen und auf Versorgungsleistungen, die konkreten Einfluss auf die
NutzerInnen bzw. PatientInnen haben und zusammen mit diesen gestaltet werden
(vgl. Pfaff 2003b). Hier findet die Analyse der Versorgung durch Krankenhäuser,
niedergelassene Praxen und andere Gesundheitseinrichtungen und -technologien
statt. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Mikroebene des Gesundheits-
systems wird als Versorgungsforschung definiert (vgl. Pfaff 2003b, Schwartz/Busse
2003). Auch die Analyse der Makro- und Mesoebene wird in der Versorgungsfor-
schung berücksichtigt, jedoch nur sofern sie Konsequenzen für und Einfluss auf die
Mikroebene, also das konkrete Versorgungsgeschehen, hat (vgl. Pfaff 2003b:14,
Schwartz/Busse 2003:523f). Die Versorgungsforschung bildet den wissenschaftli-
2 Das Wort „palliativ“ leitet sich aus dem lateinischen „pallium“ ab, was übersetzt „der Mantel“ bedeutet
(Bausewein et al. 2004:1) und als Symbol für eine auf den Erhalt oder die Verbesserung der Lebens-
qualität zielende Behandlung steht.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
15
chen Rahmen und die grundlegende Perspektive, aus der die pädiatrische Palliativ-
versorgung in dieser Studie betrachtet wird.
1.1.1.1 Ziele und Aufgaben
In Deutschland wird seit geraumer Zeit ein Mangel an Wissen und Daten über das
konkrete Versorgungsgeschehen, seine Wirksamkeit, Qualität und Finanzierbarkeit
angemahnt (vgl. z. B. Badura et al. 2001, Klitzsch 2003, Hansen 2003). Ohne um-
fassende Kenntnisse des Versorgungsgeschehens seien Veränderungen am vor-
handenen System, an seinen Strukturen, Prozessen und Technologien riskant und
würden einem „Blindflug“ (Klitzsch 2003:75) gleichen. Die Versorgungsforschung
hat sich zum Ziel gesetzt, entsprechendes Wissen staatlichen oder privaten Institu-
tionen und EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Praxis zur Verfügung zu stel-
len (vgl. Pfaff 2003a, Schwartz/Busse 2003). Aufgabe der Versorgungsforschung ist
es konkret:
Versorgungskonzepte begleitend zu erforschen und die dort ablaufenden
Ursache-Wirkungsketten, komplexen Wechselwirkungs- und Rückkopp-
lungsprozesse zwischen Personen und Institutionen innerhalb der spezifi-
schen Strukturen und Rahmenbedingungen zu beschreiben und zu erklären,
auf wissenschaftliche Erkenntnis fußende neue Versorgungskonzepte zu
entwickeln,
Möglichkeiten der Umsetzung dieser neuen Konzepte aufzuzeigen und
diese (wiederum) unter Alltagsbedingungen bezüglich ihrer Wirksamkeit,
Qualität und Finanzierbarkeit zu bewerten (vgl. Ohmann 2004, Pfaff 2003b).
Im Zusammenhang der Optimierung der Versorgung betonen die Gremienmitglieder
des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen in ihrem Gutachten 2000/2001
ausdrücklich, dass die Sicht Betroffener bei der Bewertung der Systemqualität
grundsätzlich mehr Gewicht erhalten sollte (SVR 2001: Ziff. 59, s. a. Ziff. 47). Der
Prozessbewertung aus der Perspektive der NutzerInnen soll vermehrt Aufmerksam-
keit geschenkt werden, deren subjektive Qualitäts- und Zufriedenheitskategorien
werden als wichtig berücksichtigt (vgl. Schwartz/Busse: 2003:535, s. a. SVR 2001).
Denn die PatientInnen – und je nach bestehender Beziehung auch ihre Angehöri-
gen3 – sind in der Regel und im Gegensatz zu den Professionellen des Gesund-
heitssystems die Einzigen, die den gesamten Versorgungsweg und entsprechend
auch die entstehenden Probleme, Brüche und Schnittstellen und ihre Folgen über-
blicken (Stötzner 2004).
1.1.1.2 Gegenstand
Gegenstand der Versorgungsforschung ist das System der Kranken- bzw. Gesund-
heitsversorgung (vgl. Pfaff 2003b).
3 Betroffene Angehörige können z. B. Eltern von PatientInnen im Kindesalter oder PartnerInnen von
PatientInnen sein.
1 Theorie und Stand der Forschung
16
Die gesundheitswissenschaftliche Betrachtung eines Versorgungszyklus beginnt mit
den Voraussetzungen, die dafür maßgeblich sind, dass ein Mensch in das Versor-
gungssystem eintritt. Bei der Analyse der Versorgung der PatientInnen wird begriff-
lich zwischen dem „Bedarf/Bedürfnis“ (need), der „Nachfrage“ (demand) und der
„Inanspruchnahme/Nutzung“ (utilization) von Leistungen des Gesundheitssystems
differenziert (vgl. SVR 2001:26).
Der Bedarf wird in vierfacher Hinsicht unterschieden: Es wird von „subjektivem“,
„objektivem“ „professionell definiertem“ und „latentem“ Bedarf gesprochen (vgl.
Schwartz/ Busse 2003, SVR 2001:26f:Abs. 19-23).
Subjektiver Bedarf liegt dann vor, wenn Individuen ihren eigenen physischen, psy-
chischen, sozialen oder geistigen Zustand als so beeinträchtigt einschätzen, dass
sie professionelle Hilfe oder Unterstützung wünschen und in Anspruch nehmen wol-
len. Die Begriffe „subjektiver Bedarf“ und „Bedürfnis“ werden in der Literatur vielfach
gleichbedeutend verwendet (vgl. Schwarz/Busse 2003, s. a. SVR 2001).
Von objektivem Bedarf wird demgegenüber dann gesprochen, wenn eine professio-
nelle Person zu der wissenschaftlich begründeten, sachlichen Einschätzung ge-
langt, dass bei einem Individuum ein Gesundheitsrisiko oder Krankheitssymptom
vorliegt und es versorgungsbedürftig ist (vgl. SVR 2001). In diese Feststellung eines
objektiven Behandlungsbedarfs fließen sowohl Persönlichkeitsmerkmale der Nutze-
rInnen selbst (Alter, Geschlecht, Bildung) als auch kulturelle und gesellschaftliche
Übereinkünfte, wissenschaftliche Fortschritte und soziale Bedingungen ein. An die-
ser Stelle differenzieren Schwartz und Busse (2003) deshalb noch einmal und spre-
chen von professionell definiertem“ Bedarf, um anzudeuten, dass in der Praxis
nicht unbedingt alle diese Aspekte Eingang in die Beurteilung durch Professionelle
finden. In der Gesundheitssystemforschung müsse beachtet werden, dass für die
Festsetzung eines vermeintlich objektiven Bedarfs durch die Professionellen – Ärz-
tInnen bzw. Angehörige anderer Heilberufe – bspw. auch berufliche oder finanzielle
Anreize ausschlaggebend sein können. Grundsätzlich kann der objektive und pro-
fessionell definierte Bedarf wesentlich vom subjektiven Bedarf der Betroffenen ab-
weichen (vgl. Schwartz/Busse 2003, SVR 2001).
Eine vierte Unterscheidung wird für den Fall des Fehlens eines subjektiven Bedarfs
bei gleichzeitigem Vorliegen eines objektiven (bzw. professionell definierten) Be-
darfs vorgenommen. Der Sachverständigenrat der Konzertierten Aktion im Gesund-
heitswesen4 spricht hier von latentem Bedarf“ (SVR 2001:27).
Fordern Versicherte oder VerbraucherInnen den Wunsch nach Versorgung bei ei-
ner/m Professionellen des Gesundheitswesens ein, so spricht man von einer Nach-
frage. Erbringt das Gesundheitssystem – infolge des Wunsches, Bedürfnisses bzw.
subjektiven Bedarfs einer Person nach professioneller Hilfe und der sich daraus
ergebenden Nachfrage – Leistungen, so liegt eine Inanspruchnahme vor. Ein vor-
handener subjektiver Bedarf muss nicht zwingend zu einer Inanspruchnahme führen
4 Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit ver-
bundenen Abschaffung der Konzertierten Aktion wurde der „Sachverständigenrat für die Konzertierte
Aktion im Gesundheitswesen“ umbenannt in „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen“.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
17
und kann bspw. bereits durch das Laiensystem gedeckt werden, sodass das profes-
sionelle Versorgungssystem gar nicht in Anspruch genommen wird (vgl. Pfaff
2003b). Die Inanspruchnahme von Leistungen macht Menschen zu NutzerInnen des
Gesundheitssystems bzw. zu PatientInnen und markiert den Eintritt in das System
der Versorgung (vgl. Pfaff 2003b).
Neben der Analyse vorhandener Versorgungsstrukturen (z. B. stationäre, ambu-
lante, rehabilitative Strukturen des Gesundheitssystems) ist die Untersuchung kon-
kreter Versorgungsprozesse (z. B. Leistungserstellungsprozesse und Behandlungs-
abläufe) und der dazu notwendigen Versorgungstechnologien (z. B. Medikamente,
aber auch Technologien zur Vermittlung von Informationen) Gegenstand der Ver-
sorgungsforschung. Es werden die konkreten Behandlungs-, Pflege-, Diagnose-
oder Beratungsleistungen (vgl. Pfaff 2003b:17) sowie – schließlich – „das gesund-
heitliche Resultat“ (Schwartz/Busse 2003:522) des Gesamtprozesses bzw. „der
durch die erbrachte Versorgungsleistung erzeugte Gewinn oder Verlust an Lebens-
jahren, Gesundheit, Wohlbefinden und/oder Lebensqualität“ (Pfaff 2003b:17) er-
forscht.
Die unterschiedlichen Forschungsfelder der Versorgungsforschung ergeben sich
aus den inhaltlichen Schwerpunkten und unterschiedlichen Fragen an den Ge-
genstand der Gesundheitsversorgung. Pfaff (2003b:17f) benennt sieben Teilgebiete
der Versorgungsforschung, nämlich die
Bedarfsforschung,
Inanspruchnahmeforschung,
Organisationsforschung,
das Health Technology Assessment,
die Versorgungsökonomie,
Qualitätsforschung und
Versorgungsepidemiologie.
Für die vorliegende Studie sind vier dieser Teilbereiche relevant: Den Determinan-
ten des Versorgungsbedarfs und der -bedürfnisse wird in der Bedarfsforschung
nachgegangen. Welche Einflussfaktoren bei den NutzerInnen für die Inanspruch-
nahme der Versorgungseinrichtungen bestimmend sind, welche Qualität ausschlag-
gebend ist und in welchem Umfang das Versorgungssystem in Anspruch genom-
men wird, das klärt die Inanspruchnahmeforschung. Mit der Organisation der Ver-
sorgungsstrukturen und -prozesse beschäftigt sich die Organisationsforschung. As-
pekte des qualitativen Outputs sind Gegenstand der Qualitätsforschung.
1.1.2 Palliative Versorgung
Im Folgenden wird zunächst das Konzept der palliativen Versorgung anhand der
entsprechenden aktuellen Definition der WHO vorgestellt.
1 Theorie und Stand der Forschung
18
1.1.2.1 Definition
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert palliative Versorgung wie folgt:
„Palliative care is an approach that improves the quality of life of patients and their
families facing the problem associated with life-threatening illness, through the pre-
vention and relief of suffering by means of early identification and impeccable as-
sessment and treatment of pain and other problems, physical, psychosocial and
spiritual.” (WHO Europe 2004:14).
In Unterpunkten werden weitere Aspekte und Elemente der palliativen Versorgung
genannt:
„Palliative care
provides relief from pain and other distressing symptoms,
affirms life and regards dying as a normal process,
intends neither to hasten or postpone death,
integrates the psychological and spiritual aspects of patient care,
offers a support system to help patients live as actively as possible until
death,
offers a support system to help the family cope during the patient’s illness
and in their own bereavement,
uses a team approach to address the needs of patients and their families, in-
cluding bereavement counselling, if necessary
enhances quality of life, and may positively influence the course of illness,
is applicable early in the course of illness with other therapies that are in-
tended to prolong life, such as chemotherapy or radiation therapy, and in-
cludes those investigations needed to better understand and manage dis-
tressing clinical implications,
should be offered as needs develop and before they become unmanageable,
must not be something that only specialised palliative care teams, palliative
care services or hospices offer, when other treatment has been withdrawn,
and
should be integrated part of care and take place in any setting.” (vgl. WHO
Europe 2004:14)
Die palliative Versorgung im Sinne der WHO wird von einigen AutorInnen nicht nur
als ein Konzept für die Praxis der Versorgung sterbender Menschen gesehen, son-
dern auch als eine philosophische Haltung dem Leben gegenüber (z. B. Da-
vies/Sumner 2004, Pleschberger 2001). Diese zeigt sich darin, dass der Tod eines
Menschen in der WHO-Definition als ein Teil seines Lebens und als zu ihm gehö-
rend begriffen wird. Das Sterben wird als ein natürlicher Prozess akzeptiert. Mit der
Betonung eines weitestmöglich aktiven Lebens wird darüber hinaus eine „ganzheitli-
che“ Sicht auf den Menschen in der palliativen Versorgung deutlich: Neben seiner
relativen Krankheit wird gerade auch seine relative Gesundheit – seine Ressourcen,
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
19
Entwicklungsmöglichkeiten, Talente, Begabungen, Eigenarten usw. –gesehen und
geachtet.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sind die folgenden Aspekte der palliativen Ver-
sorgung als zentral anzusehen:
das Ziel der verbesserten ganzheitlichen Lebensqualität für die PatientInnen
und ihre Angehörigen,
der multidisziplinäre Teamansatz und
die zeitliche Ausrichtung, d. h. das Einsetzen der palliativen Versorgung ab
Diagnose und das Einschließen der Nachsorge der verwaisten Familienmit-
glieder in den Versorgungsverlauf.
In der deutschen Literatur wird „Palliative Care“ nicht einheitlich aus dem Englischen
übertragen. Es existiert eine begriffliche Vielfalt, wobei die Übersetzungen „Pallia-
tivmedizin“ (z. B. Husebø/Klaschik 2003, Bausewein et al. 2004) „Palliative Versor-
gung“ (z. B. Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln – Universität Wit-
ten/Herdecke 2002) und „Palliative Betreuung“ (z. B. ebenfalls Bausewein et al.
2004) wie auch die Übernahme des englischen Ausdrucks „Palliative Care“ (z. B.
Pleschberger 2002, Smeding 2001a) am häufigsten vorkommen. Husebø und Kla-
schik (2003) vermuten, dass sich der Begriff „Palliativmedizin“ als äquivalente Über-
setzung von „Palliative Care“ auf längere Sicht in Deutschland durchsetzen wird. Die
Autoren argumentieren, dass mit der Übersetzung in „Palliativmedizin“ unter ande-
rem eine akademische und wissenschaftliche Anerkennung der neben den Medizi-
nerInnen beteiligten Fachdisziplinen – genannt wird die Pflege, die psychosoziale
Betreuung und die Seelsorge – verbunden sei. Diese sei nötig, da „nur die wissen-
schaftlich dokumentierten Erfahrungen eine breite Zustimmung bei Ärzten finden
werden“ (Husebø/Klaschik 2003:XI). Bei der vorgeschlagenen Übertragung von
„Palliative Care“ in „Palliativmedizin“ erscheint die Versorgung jedoch auf den physi-
schen, medizinischen Aspekt reduziert und damit letztlich auf die Berufsgruppe der
ÄrztInnen. Dies würde dem ganzheitlichen Konzept der palliativen Versorgung, wie
es im Weiteren erläutert wird, nicht gerecht werden.
In der vorliegenden Studie wird der Begriff der „palliativen Versorgung“ bzw. „Pallia-
tivversorgung“ favorisiert, da hier der ganzheitliche, unterstützende bzw. fürsorgliche
Charakter der Betreuung, wie sie im englischen Begriff „Care“ konnotiert wird, am
ehesten zum Ausdruck kommt. Die Begriffe „Palliativversorgung“ und „-betreuung“
werden dabei gleichbedeutend verwendet.
1.1.2.2 Ziele und Aufgaben
1.1.2.2.1 Ganzheitliche Lebensqualität für PatientInnen und Angehörige
Das Ziel der palliativen Versorgung besteht in der Verbesserung der Lebensqualität
von PatientInnen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen („life-threatening illness“)
und der Verbesserung der Lebensqualität ihrer Familien. Als lebensbedrohlich wer-
den Krankheiten definiert, für die u. U. kurative Therapien existieren, deren Erfolg
jedoch nicht gewiss ist (vgl. ACT/RCPCH 1997:7).
1 Theorie und Stand der Forschung
20
Eine an dem Ziel der Lebensqualität orientierte, qualitativ hochwertige Versorgung
wird als grundlegendes Menschenrecht deklariert (vgl. WHO Europe 2004:16). Die
WHO legt fest, dass wissenschaftliche Aktivitäten, die dem Erreichen dieses Ziels
dienen, und eine demgemäße praktische Ausbildung des Personals im Rahmen der
palliativen Versorgung als Priorität betrachtet werden sollten und die Finanzierung
derjenigen für potenziell kurative Interventionen entsprechen muss (vgl. WHO Eu-
rope 2004:28).
Das Konzept der Lebensqualität bezieht sich in der zitierten Definition einerseits klar
und eindeutig auf die Bedürfnisse des oder der PatientIn. Andererseits ist die Aus-
richtung ebenso zentral auf die Angehörigen gerichtet. Im Zusammenhang der vor-
liegenden Studie bedeutet das, dass die Versorgung der gesamten Familie5 in den
Blick genommen wird.
Entscheidend bei dem Konzept der Lebensqualität ist, dass hier neben der Fremd-
einschätzung – i. d. R. durch die Professionellen des Gesundheitswesens – die sub-
jektive Einschätzung der Betroffenen die zentrale Dimension der Bewertung des
individuellen Wohlbefindens ist (vgl. Küchler/Behrend 2001). Ein wichtiges Kriterium
der Lebensqualität ist die größtmögliche Selbstbestimmung der Betroffenen. Um
den PatientInnen und ihren Angehörigen diese zu ermöglichen, werden
die Fähigkeit, die betroffenen Menschen zu informieren und zu befähigen
(„to empower“), sodass sie ihre eigenen Entscheidungen fällen können,
wenn sie das wollen,
Empathie in der Versorgungsbeziehung und
Empfindsamkeit bezüglich persönlicher und kultureller Werte
von der WHO als entscheidend aufgeführt (vgl. WHO Europe 2004:16).
Im Hinblick auf die Lebensqualität wichtig ist weiterhin, dass mit der palliativen Ver-
sorgung der erkrankten Person die Form der Unterstützung angeboten wird, die sie
braucht, um so aktiv wie möglich leben zu können. Auch den angehörenden Fami-
lien soll ein Unterstützungssystem zur Verfügung gestellt werden, das dem Ziel der
individuellen Lebensqualität dient.
Die palliative Versorgung verfolgt eine ganzheitliche Ausrichtung. Priorität im Hin-
blick auf die Lebensqualität hat zunächst die Prävention bzw. das akute Lindern von
Leiden6. Das umfasst sowohl die physische, psychische, soziale und spirituelle Di-
mension des Leidens.
Als einfache Maßnahmen („simple measures“) der effektiven Prävention und des
Linderns von physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Leiden werden
5 Der Begriff „Familie“ schließt hierbei biologische Verwandte ein, kann sich aber auch auf Menschen
beziehen, die im Leben der PatientInnen eine signifikante Bedeutung haben, ihnen vertraut sind, die
sie lieben und zu denen sie kontinuierlichen Kontakt pflegen. Der palliativen Versorgung liegt das Ver-
ständnis zugrunde, wonach die PatientInnen selbst definieren, wer zu ihrer Familie gehört (vgl. Pan-
ke/Ferrell 2004).
6 Leiden wird als eine Erfahrung verstanden, die als quälend empfunden wird, Ablehnung hervorruft
und durch Faktoren ausgelöst wird, die die Lebensqualität stark mindern (vgl. Cherny 2004).
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
21
die fachkompetente Schmerztherapie und Symptomkontrolle,
eine einfühlende Kommunikation und
eine gut koordinierte Versorgung
genannt (vgl. WHO Europe 2004:18).
In der WHO-Definition wird ein frühzeitiges ganzheitliches Assessment7 des Leidens
gefordert. Diese Aufgabe bezieht sich sowohl auf die PatientInnen als auch auf ihre
Familien.8
1.1.2.2.2 Multiprofessioneller Teamansatz
Um sich dem Bedarf und den Bedürfnissen der PatientInnen und ihrer Familien
„ganzheitlich“, d. h. alle genannten Dimensionen umfassend, zuwenden zu können,
wird in der palliativen Versorgung ein multidisziplinärer9 Teamansatz zugrunde ge-
legt. Die PatientInnen und ihre Familien werden als gleichberechtigte Mitglieder des
Teams angesehen. Neben professionellen VersorgerInnen werden ehrenamtliche
HelferInnen (z. B. MitarbeiterInnen eines Hospizes) als dem Team zugehörig ver-
standen.
Das palliative „Kernteam“ besteht in der Regel aus den PatientInnen, den Angehöri-
gen, einer Pflegekraft, einer/m ÄrztIn, einer/m SozialarbeiterIn, einer/m SeelsorgerIn
und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen (Pleschberger 2001:31). Die Zusammenset-
zung des erweiterten Teams variiert nach individueller Situation, dem Bedarf und
den Bedürfnissen der PatientInnen und denen ihrer Familien.
Die Führung des Kernteams und die multidisziplinäre Zusammenarbeit ist nach der
WHO (1990) nicht an eine bestimmte Berufsgruppe gebunden, sondern richtet sich
nach dem Versorgungsbedarf der PatientInnen. Allerdings zeigt die Praxis, dass
den ÄrztInnen zumeist die Rolle der Teamleitung zukommt, wobei genügend Flexi-
bilität vorhanden sein sollte, um die Führung entsprechend den Bedürfnissen der
PatientInnen z. B. an Pflegekräfte abgeben zu können (vgl. Bausewein et al. 2004).
Die folgende Abbildung gibt zusammenfassend einen Überblick über die Dimensio-
7 Unter „Assessment“ wird die Einschätzung der Situation und Lage einer Person oder Familie verstan-
den. Zum Assessment gehören die Beschreibung, Analyse und Bewertung des Ist-Zustands. Hieraus
lässt sich schlussfolgern, „welcher Bedarf an Unterstützung oder Behandlung bei einer Person, in einer
Familie oder sonstigen Lebensgemeinschaften vorliegt. (...) Assessment heißt der Prozess der Ein-
schätzung und ihr Produkt, das in schriftlicher Form im weiteren Verfahren verwendet und zu den Ak-
ten genommen werden kann. (...) Welchen Umfang und welches Niveau das Assessment haben soll,
ist in ihm selber, in seinem Ablauf zu klären.“ (Wendt 2001:108).
8 Wobei das Assessment bzw. die Linderung der physischen Leiden der Angehörigen sicherlich nur in
Bezug auf die Betreuung der PatientInnen berücksichtigt wird (z. B. Schlafstörungen, Erschöpfungszu-
stände) und nicht umfassend in den Aufgabenbereich der die PatientInnen versorgenden Professio-
nellen fällt.
9 Der Begriff „interdisziplinär“ wird für unterschiedliche Teilgebiete einer Disziplin verwendet (bspw.
würde die interdisziplinäre Zusammenarbeit unter ÄrztInnen eine zwischen OnkologInnen, NeurologIn-
nen, ChirurgInnen usw. bedeuten). Multidisziplinär hingegen meint, wie oben dargestellt, die Zusam-
menarbeit zwischen Professionellen unterschiedlicher Fachgebiete (also z. B. PsychologInnen, ÄrztIn-
nen, SozialarbeiterInnen usw.) (Student vgl. 1999c: 24).
1 Theorie und Stand der Forschung
22
nen der auf ganzheitliche Lebensqualität zielenden palliativen Versorgung und die
an ihr Beteiligten.10
Abbildung 1: Modell der Dimensionen und der Beteiligten in der palliativen Versor-
gung (Quelle: Bausewein/Roller/Voltz 2004:13)
1.1.2.2.3 Zeitschiene der palliativen Versorgung
In der WHO-Definition wird auf die Wichtigkeit eines frühen Einsatzes der palliativen
Versorgung hingewiesen. Der Regelfall sei, dass Betroffene ab Diagnosestellung
einer lebensbedrohlichen Krankheit palliativer Versorgung bedürften (WHO Europe
2004). Es greift nach Erkenntnissen der WHO eindeutig zu kurz und entspräche
nicht dem Bedarf derjenigen, die davon profitieren könnten, palliative Versorgung
lediglich als adäquate Versorgungsform am Ende des Lebens zu verstehen und auf
die Sterbebegleitung zu beschränken (vgl. WHO Europe 2004, s. a. Finlay 2001).
Betroffenen sollte palliative Versorgung in diesem Verständnis frühzeitig und in Ver-
bindung mit anderen schmerz- und symptomlindernden, lebensverlängernd wirken-
den kurativen Therapien zur Verfügung stehen (vgl. WHO Europe 2004:14).
Mit der Forderung nach einem Einsetzen der palliativen Versorgung ab Diagnose-
stellung einer lebensbedrohlichen Krankheit wird das Problem der Abgrenzung zwi-
schen kurativer und palliativer Ausrichtung deutlich und bedarf einer näheren Be-
trachtung. Palliative Versorgung wird als die Betreuung von Menschen definiert, für
die realistisch keine Aussicht auf medizinische Heilung mehr besteht: Noch in der
WHO-Definition von 1990 wird die palliative Versorgung der kurativen komplementär
gegenübergestellt. Es heißt dort: „Palliative care is the active, total care of patients
whose disease is not responsive to curative treatment.“ (WHO 1990:11) Bezeich-
nenderweise findet in der dargelegten aktuellen WHO-Definition gar keine Gegen-
10 Entsprechend dem unterschiedlichen Bedarf und den variierenden Bedürfnissen können auch an-
dere, hier nicht genannte Berufsgruppen zum Team gehören.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
23
überstellung mehr zwischen kurativer und palliativer Versorgung statt (WHO Europe
2004). Heute wird betont, dass der Übergang von der einen zur anderen Versor-
gungsausrichtung bei der Betreuung von PatientInnen mit lebensbedrohlichen Er-
krankungen und ihren Angehörigen eher einer Entwicklung entspricht als einen defi-
nierbaren Zeitpunkt markiert. Eindeutigkeit im Hinblick auf den prospektiven Krank-
heitsverlauf ist auch für Professionelle häufig nur mit Vorbehalt möglich bzw. erst in
der retrospektiven Betrachtung. Die Phasen seien nicht so klar voneinander ab-
grenzbar, wie das zunächst erscheinen mag (vgl. Goldman 2003): In der kurativen
Behandlung werden bereits palliative Elemente integriert, selbst wenn die PatientIn-
nen schließlich geheilt werden; in der palliativen auch kurative, selbst wenn die Pa-
tientInnen schließlich versterben (vgl. Hasan 2005). Innerhalb eines Krankheitsver-
laufes kann der Schwerpunkt der Ausrichtung der Therapie darüber hinaus wech-
seln (vgl. Goldman 2003).
In der Versorgungspraxis hat sich das Verständnis einer mit Diagnose einer lebens-
bedrohlichen Erkrankung beginnenden Palliation noch nicht überall durchgesetzt.11
Es besteht ein Nebeneinander von „traditioneller“ und „aktueller“ Definition (für den
Bereich der pädiatrischen Onkologie s. Spencer/Battye 2001).12
In den aktuellen theoretischen Modellen spiegelt sich jedoch ein verändertes Ver-
ständnis von palliativer und kurativer Versorgung wider (Finlay 2001, Lynn/Adamson
2003, vgl. Abb. 2): Kurative und palliative Versorgung werden ab Diagnosestellung
als nebeneinander existierend dargestellt, lediglich der Schwerpunkt und Anteil an
kurativer bzw. palliativer Versorgung verschiebt sich. Solange sich dieses Verständ-
nis jedoch nicht allgemein durchgesetzt hat, wird die Verwendung des Begriffs der
palliativen Versorgung problematisch bleiben. Menschen und Angehörige mit Hoff-
nung auf Heilung könnten die Aussage, dass sie palliativ versorgt werden, als Prog-
nose des infausten13 Verlaufs ihrer Krankheit interpretieren.
Es wird daher postuliert, dass das Verständnis palliativer Versorgung gleichzeitig mit
dem der Heilung bei der Diagnose gegenüber Betroffenen kommuniziert werden
muss (vgl. Hilden et al. 2004)14.
Neben dem frühen Einsatz der palliativen Versorgung ist es ein weiterer ganz ent-
scheidender Aspekt in Bezug auf den zeitlichen Rahmen der oben aufgeführten
WHO-Definition, dass die Nachsorge der verwaisten Angehörigen als integraler Be-
standteil der palliativen Versorgung gesehen wird und in den neueren Modellen mitt-
11 In Deutschland ist das z. B. daran ablesbar, dass die Leistungsträger die Finanzierung einer palliati-
ven Versorgung erst in der letzten Lebensphase eines Menschen vorsehen.
12 Eindrückliche Fallbeispiele der Probleme, die sich aus unklaren Situationen gegenüber den Familien
und dem Umgang mit ihnen ergeben, stellen Davies und Steele (1996) in ihrer Untersuchung vor (s. a.
Browning 2003).
13 Aussichtslose Prognose einer Krankheit, ohne Aussicht auf Besserung (www.hessenweb-krea-
tion.de/medwort/1159.htm [Zugriff 08.06.2005])
14 Dies gilt nur so lange, bis die Elemente palliativer Versorgung als integraler Bestandteil Eingang in
das Gesundheitssystem und das gesellschaftliche Verständnis gefunden haben und in erster Linie mit
lebensqualitätssteigernder Symptombehandlung verbunden werden, die auch in der kurativen Therapie
unerlässlich sind, und nicht mit einer tödlich verlaufenden Krankheit gleichgesetzt werden.
1 Theorie und Stand der Forschung
24
lerweile auch repräsentiert ist (s. Abb. 2). Als Nachsorge wird im Zusammenhang
der vorliegenden Arbeit die Trauerbegleitung der verwaisten Familie definiert.15
Traditionelles Modell der palliativen Versorgung
Potenziell kurative Behandlung Palliativ-/Terminal-/
Finalversorgung
Diagnose
Tod
Aktuelles Modell der palliativen Versorgung (in Industrieländern)
Potenziell kurative Behandlung
Palliativ-/Terminal-/Finalverorgung
(physisch, emotional, sozial, spirituell)
Nachsorge
Diagnose
Tod
Abbildung 2: Das traditionelle und das aktuelle Modell der palliativen Versorgung
(Quelle: Lynn/Adamson 2003, zit. nach WHO Europe 2004:7, Finlay
2001:437)16
In ihrer Definition verzichtet die WHO darauf, die palliative Versorgung und den
Krankheitsverlauf bis zum Sterbeprozess und zum Tod der PatientInnen noch ein-
mal zeitlich zu unterteilen und in theoretische Begriffe zu differenzieren. Dies er-
scheint in der weiteren internationalen wissenschaftlichen Literatur jedoch wichtig. In
der angloamerikanischen Literatur wird diese Versorgungsphase etwa mit den Be-
griffen „End-of-Life Care“ oder „Terminal Care“ bezeichnet. Diese werden immer
öfter auch in Deutschland übernommen (Ewers/Schaeffer 2005). Die weitere begriff-
liche Differenzierung des Krankheitsverlaufs und Sterbeprozesses hat hierzulande
darüber hinaus z. T. gesetzgeberische Relevanz (z. B. im Hinblick auf die Finanzie-
15 Die Trauerbegleitung der professionellen VersorgerInnen bleibt in der Definition und dem Modell der
WHO unbeachtet. In der Literatur stellen sich jedoch die Belastung und Trauer der Professionellen
sowie die Notwendigkeit nachsorgender Zuwendung, um mit diesen Gemütszuständen konstruktiv
umgehen zu können, sowohl in persönlicher als auch in beruflicher Hinsicht als wesentlich heraus (z.
B. Rushton 2004, Spinetta et al. 2000, Smeding/Aulbert 1997, Vachon 2004, Vachon/Pakes 1984).
16 In dem Modell von Finlay (2001:437) setzt die Trennlinie zwischen Kuration und Palliation im Null-
punkt der Y-Achse an. Da die palliative Versorgung definitionsgemäß jedoch mit der Diagnose einsetzt,
scheint es sinnvoller, die Trennlinie etwas weiter oben anzusetzen, wie Lynn/Adamson (2003) das tun.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
25
rung der ambulanten Hospizleistungen in der häuslichen Versorgung (SGB V § 39
a). Schließlich stehen diese letzten Phasen der palliativen Versorgung im Mittel-
punkt der vorliegenden Untersuchung. Aus diesen Gründen orientiert sich diese
Arbeit an einer entsprechenden Definition aus dem deutschsprachigen Raum. Bau-
sewein et al. (2004:4) schlagen eine Festlegung vor, die den zeitlichen Ablauf des
physischen Geschehens abbildet und in vier Phasen unterteilt. Demnach besteht die
gesamte palliative Zeit aus einer „Palliativ-Therapie-Phase“, die von den AutorInnen
ab dem Moment, in dem die Krankheit als unheilbar und fortschreitend diagnostiziert
wird, so benannt wird. Neben der symptomorientierten Therapie erfolgt hier parallel
weiterhin eine krankheitsbezogene Therapie. Die „Palliativ-(Care-)Phase“ bezeich-
net die Spanne, in der eine ausschließlich auf die Symptome orientierte Behandlung
erfolgt. Mit „Terminalphase“ ist der Zeitraum umschrieben, in dem der Eintritt des
Todes innerhalb von Tagen wahrscheinlich erscheint. „Sterbephase“ bezeichnet die
letzten Stunden bzw. Minuten des Lebens der PatientInnen.
1.1.3 Pädiatrische Palliativversorgung
Die dargestellten Grundprinzipien der palliativen Versorgung, wie sie die aktuelle
WHO-Definition enthält, gelten unverändert auch in der Betreuung von lebenslimi-
tiert erkrankten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Gleichwohl weist de-
ren Betreuung Besonderheiten auf, sodass existierende Definitionen, Versorgungs-
modelle, Leitlinien usw. aus dem Erwachsenenbereich nicht unbesehen auf die Si-
tuation der Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen übertragen werden
können. Eine entsprechend nötige differenzierte Betrachtung der pädiatrischen Pal-
liativversorgung ist deshalb Thema der nächsten Kapitel. Als Kinder oder Jugendli-
che werden hier zusammenfassend Menschen bezeichnet, die unter achtzehn Jahre
alt sind. In Deutschland gilt juristisch ein Mensch bis zum Erreichen des vierzehnten
Lebensjahres als Kind, danach als Jugendliche/r (SGB VIII, KJHG, § 7). In den wei-
teren theoretischen Ausführungen wird nicht zwischen Kindern und Jugendlichen
differenziert. Das heißt, mit „Kind“ sind hier zunächst alle Menschen bis zu einem
Alter von einschließlich siebzehn Jahren bezeichnet.17 Im Rahmen der Studie wird
die spezielle Situation von Jugendlichen nicht erörtert.18
Eine zunächst als potenziell lebensbedrohlich bezeichnete Krankheit, wie z. B. die
Krebserkrankung eines Kindes, kann sich in ihrem Verlauf als heilbar oder lebensli-
mitierend herausstellen. Unter „lebenslimitierende“ Krankheiten werden Krankheiten
gefasst, bei denen die Hoffnung auf Heilung unbegründet erscheint und an denen
17 International hat sich die Haltung durchgesetzt, dass junge Erwachsene, deren Krankheit im Kindes-
alter diagnostiziert wurde, auf Wunsch auch dann in die pädiatrische Palliativversorgung eingeschlos-
sen werden, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr bereits erreicht oder überschritten haben (vgl. Zerni-
kow et al. 2003). Diese Option besteht, um Versorgungskontinuität zu wahren. So finden junge Er-
wachsene, die bereits in der pädiatrischen Abteilung teilweise über viele Jahre vom selben Personal
versorgt wurden, in dieser existenziellen Situation eine bekannte Umgebung und vertraute Menschen
vor.
18 Zur Palliativversorgung Jugendlicher vgl. die Veröffentlichung der Association for Children with Life-
Threatening or Terminal Conditions and their Families, des National Council for Hospices and Special-
ist Palliative Care Services und des Scottish Partnership Agency for Palliative and Cancer Care
(ACT/NCH/SPAPCC 2001).
1 Theorie und Stand der Forschung
26
die betroffenen Kinder voraussichtlich sterben werden, bevor sie das Erwachsenen-
alter erreicht haben (vgl. ACT/RCPCH 1997:7, vgl. Zernikow et al. 2003).
Die Situation von Kindern, die an einer lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden
Krankheit leiden, unterscheidet sich von derjenigen erwachsener Menschen in glei-
cher Lebenslage. Dies ist zunächst in Bezug auf die unterschiedlichen Verläufe und
nötigen Behandlungen der gleichen Erkrankung selbst (z. B. einer Krebserkrankung)
der Fall. Die Anzahl sterbender Kinder, die einer palliativen Versorgung bedürfen, ist
im Vergleich zu der von Erwachsenen relativ gering. PraktikerInnen sind entspre-
chend selten mit den jeweiligen Erkrankungen und deren Behandlung betraut und
konfrontiert (z. B. Friedman 2004, Friedrichsdorf/Zernikow 2002, Zernikow et al.
2003, Henkel et al. 2004). Das Sterben eines Kindes wird im Vergleich zu dem ei-
nes alten erkrankten Menschen als dem natürlichen „Lauf der Dinge“ widerspre-
chend angesehen. Die Umwelt reagiert betroffen auf ein lebenslimitierend erkrank-
tes Kind und seine Familie. Kinder haben aufgrund ihrer Lebenserfahrung einen
anderen Entwicklungsstand. Ihre Vorstellung von Krankheit und Tod unterscheidet
sich von der Erwachsener (Heddenig 2001, Plieth 2001), ihre physischen, emotio-
nalen und kognitiven Fähigkeiten verändern sich rasch. Das hat ebenfalls Konse-
quenzen für die professionelle Versorgung, was die je unterschiedlichen Bedürf-
nisse der Kinder und die sich daraus ergebenden Anforderungen betrifft (z. B. hin-
sichtlich Kommunikation, pädagogischer Begleitung, spiritueller Unterstützung). Kin-
der leben in der überwiegenden Mehrzahl mit ihren Eltern zusammen, u. U. mit Ge-
schwistern. Stärker als im Erwachsenenalter ist es wichtig, in der Palliativversor-
gung das Gesamtumfeld zu beachten (vgl. Friedrichsdorf 2003 et al.). Denn nicht
zuletzt unterscheidet sich die Versorgungssituation ganz wesentlich von der er-
wachsener PatientInnen dadurch, dass Eltern die juristische Verantwortung für ihre
Kinder tragen und Entscheidungen für sie treffen. Dieser Aspekt wird in Kapitel 1.1.4
weiter ausgeführt.
1.1.3.1 Definitionen
In der internationalen Literatur existieren derzeit im Wesentlichen zwei Definitionen,
die vor der bereits dargelegten WHO-Begrifflichkeit entstanden, jedoch speziell für
die palliative Versorgung von Kindern und ihren Familien erarbeitet wurden. Die
erste von der Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions
(ACT) und dem Royal College of Pediatrics and Child Health (RCPCH) erarbeitete
Definition hat alle Kinder, die an einer lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden
Krankheit leiden, im Blick (vgl. ACT/RCPCH 2003:6). Die zweite bezieht sich dezi-
diert auf die Versorgung von Kindern, die an Krebs erkrankt sind. Letztere ist für die
vorliegende Arbeit relevant und wird nachfolgend vorgestellt.
1993 trafen sich VertreterInnen unterschiedlicher Berufsgruppen unter dem Dach
der WHO zum ersten Mal, um Leitlinien für die Schmerzbehandlung und palliative
Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die an Krebs erkrankt sind, zu erarbei-
ten (McGrath 1996). Diese wurden fünf Jahre später veröffentlicht (WHO 1998) und
2002 ins Deutsche übertragen (Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln – Uni-
versität Witten/Herdecke 2002). Hierin heißt es:
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
27
„Vordringlich sind Schmerztherapie und die Behandlung sonstiger Symptome sowie
psychologischer, sozialer und spiritueller Probleme. Ziel palliativer Versorgung ist
die bestmögliche Lebensqualität für den Patienten und seine Familie. Viele Prinzi-
pien der palliativen Versorgung gelten schon zu Beginn der Erkrankung in Verbin-
dung mit antineoplastischen19 Therapien. Palliative Versorgung bedeutet aktive,
umfassende Betreuung von Körper, Bewusstsein und Geist des Kindes und Unter-
stützung seiner Familie. Sie beginnt bei der Diagnosestellung der Krebserkrankung
und wird – unabhängig davon, ob eine spezifische Krebstherapie erfolgt oder nicht –
fortgeführt. Das medizinische Fachpersonal muss die physischen, psychischen und
sozialen Belastungen eines Kindes erkennen und zu vermindern suchen. Effektive
palliative Versorgung funktioniert nur mit einem breiten multidisziplinären Ansatz,
der die Familie und alle sozialen Hilfsmöglichkeiten, z. B. im Wohnumfeld, ein-
schließt. Selbst wenn solche Hilfsmöglichkeiten nur beschränkt zur Verfügung ste-
hen, ist eine erfolgreiche palliative Versorgung möglich. Palliative Versorgung kann
in tertiären Betreuungseinrichtungen, in lokalen Gesundheitszentren und sogar in
Kinderheimen angeboten werden.“ (Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln –
Universität Witten/Herdecke 2002:7).20
1.1.3.2 ACT-Charta: Leitlinie für die Palliativversorgung von Kindern und
ihren Familien
1993 erarbeitete die großbritannische Dachorganisation ACT eine Charta, in der die
praktischen und ethischen Grundsätze der Palliativversorgung für Kinder und ihre
Familien festgeschrieben wurden. Diese sind an dem Bedarf und den Bedürfnissen
des an einer lebensbedrohlichen oder -limitierenden Krankheit leidenden Kindes
und seiner Familie orientiert. Heute dienen die Forderungen der Charta in Großbri-
tannien der Sicherung von Qualität in der pädiatrischen Palliativversorgung und
werden vom Department of Health als solche vorgegeben (ACT 2003). Die ACT-
Charta ist international als Leitlinie für die Versorgung lebenslimitierend erkrankter
Kinder und ihrer Familien anerkannt, die aufgestellten Prinzipien gelten als Bench-
mark21 (ACT 2003:7). In Deutschland wurden sie als richtungsweisend übernommen
19 „Umfassendere und korrektere Bezeichnung für den inzwischen weitgehend üblichen Begriff Zytos-
tatika; alle Substanzen, die gegen maligne Krankheiten wirksam sind, unabhängig vom Wirkungstyp.“
Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl., Urban & Fischer 2003, Abrufbar über: www.gesundheit.de/roche/
[Zugriff: 14.05.2005].
20 An dieser Stelle sei eine Anmerkung zu der Übertragung ins Deutsche erlaubt. Im Original heißt es:
„Health providers must evaluate and alleviate a child’s physical, psychological and social distress.“
(WHO 1998:8). „Health providers“ wird in der deutschen Veröffentlichung mit „medizinisches Fachper-
sonal“ übersetzt. Hiermit sind in der Regel ÄrztInnen, Pflegepersonal, KrankengymnastInnen usw.
gemeint. Für die fachkompetente Evaluation des psychologischen und sozialen Zustands des Kindes
und seiner Familie sind jedoch in erster Linie andere Berufsgruppen vonnöten, wie z. B. PsychologIn-
nen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen und SeelsorgerInnen, insbe-
sondere, wenn es um eine professionelle lindernde Versorgung der Leiden („alleviate“) in diesen Be-
reichen geht. Alternativ könnte „Health providers“ wörtlich übersetzt werden als „Gesundheitsanbiete-
rInnen“ oder weiter gefasst als „professionelle VersorgerInnen“.
21 „Benchmarking ist ein systematischer und kooperativer Prozess, bei dem bestimmte Untersuchungs-
gegenstände einer Organisation mit anderen Organisationsbereichen oder fremden Organisationen
verglichen werden. Durch diesen Vergleich sollen die Unterschiede zwischen den Vergleichspartnern
auf Basis quantitativer Messgrößen (benchmarks) offengelegt, die Ursachen für die identifizierten Un-
1 Theorie und Stand der Forschung
28
(Zernikow et al. 2003). Die Charta fasst die Kriterien einer guten pädiatrischen Palli-
ativversorgung zusammen und kann als Orientierungsrahmen für die vorliegende
Arbeit gelten:
1. Every child shall be treated with dignity and respect whatever their physical or
intellectual ability.
2. Parents shall be acknowledged as the primary carers and involved as partners
in all care and decisions involving their child.
3. Every child shall be given the opportunity to participate in decisions affecting his
or her care, according to age and understanding.
4. An honest and open approach shall be the basis of all communication.
5. Information shall be provided for the parent, the child, the siblings and other rela-
tives, appropriate to age and understanding.
6. The family home shall remain the centre of caring whenever possible. Care
away from home shall be provided in a child-centred environment by staff
trained in the care of children.
7. Every family shall have access to a 24-hour multi-disciplinary children’s palliative
care team for flexible support in the home, and be in the care of a local paedia-
trician.
8. Every child and family shall receive emotional, psychological and spiritual sup-
port to meet their needs. This shall begin at diagnosis and continue throughout
the child’s lifetime, death and in bereavement.
9. Every family shall be entitled to a named keyworker22 who will enable the family
to build up and maintain access to an appropriate network of support.
10. Every family shall be given the opportunity of a consultation with a paediatric
specialist who has particular knowledge of the child’s condition.
11. Every family shall have access to flexible short term breaks (respite care23) both
in their own home and away from home, with appropriate children’s nursing and
medical support.
12. Every child shall have access to education and other appropriate childhood ac-
tivities.
13. The needs of adolescents and young people shall be addressed and planned for
well in advance.
terschiede analysiert und die gewonnenen Erkenntnisse in Leistungsverbesserungen umgesetzt wer-
den.“ (Ulrich 1998:25).
22 Die Key-WorkerInnen dienen als feste AnsprechpartnerInnen und KoordinatorInnen der Versorgung
für die Familien. Ihre speziellen Aufgaben werden in Kapitel 1.1.6.2. 2 erläutert.
23 „Respite Care“ entspricht in unserem System der Kurzzeitpflege. Diese entlastende Aufgabe über-
nehmen für Familien mit Kindern, die an einer lebenslimitierenden oder -bedrohenden Krankheit leiden,
in Deutschland z. B. Kinderhospize. Ein „Short Break“ kann z. B. eine Sitzwache sein.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
29
14. Every family shall have timely access to practical support, including clinical
equipment, financial grants, suitable housing and domestic help. (ACT 2005:6f)
Die von Goldman (1998a) dargelegten Richtlinien differenzieren die Kriterien einer
guten Nachsorge der verwaisten Eltern und Geschwister und der gesamten Familie
noch einmal:
Unterstützung und ein entsprechendes Assessment des Bedarfs und der
Bedürfnisse im Prozess des Trauerns sind nötig. Die meisten Familien be-
dürfen in dieser Zeit keiner spezifischen Behandlung durch Fachpersonal,
sondern vielmehr der allgemeinen Unterstützung und Beruhigung. Diese
sollte bevorzugt durch Personen erfolgen, die das Kind und seine Familie
durch den gesamten Versorgungsverlauf begleitet haben.
Es sollten Informationen der verfügbaren Unterstützungsangebote weiterge-
leitet werden (z. B. Selbsthilfegruppen, Bekanntmachen mit anderen betrof-
fenen Eltern).
Wenn es erforderlich ist, sollte die Familie an eine professionelle Trauerbe-
gleitung weitergeleitet werden.
Die begleitenden professionellen VersorgerInnen sollten sich schließlich all-
mählich zurückziehen.
1.1.4 Eltern als primäre VersorgerInnen
Elston (ACT 2003:21) beschreibt zwei Punkte der ACT-Charta als grundlegend für
die Versorgungsplanung und als Schlüsselprinzipien eines guten Assessments in
der pädiatrischen Palliativversorgung, nämlich:
dass die Eltern als ExpertInnen und als die primären VersorgerInnen ihrer
Kinder gesehen werden und
dass die häusliche Umgebung der Familie das Zentrum der Versorgung sein
sollte, wann immer das möglich ist.
Diese beiden Aspekte sollen in diesem und im nächsten Kapitel (1.1.5) eingehender
betrachtet werden.
Eltern sind die primären VersorgerInnen ihrer Kinder (ACT 2005). Dieser Tatsache
muss in der Betreuung Rechnung getragen werden (s. a. Goldman 1998b).24 Der
24 Im Rahmen der Studie wird primär die Rolle der Eltern fokussiert. Im Zusammenhang der Eltern als
primäre VersorgerInnen sei jedoch angemerkt, dass die dem Alter und dem Verständnisvermögen des
Kindes entsprechende Partizipation an Entscheidungen und Belangen seiner Versorgung in der ACT-
Charta ebenfalls festgelegt ist (s. Punkte 1, 3 und 5). Empirische Erkenntnisse und entwickelte Leitli-
nien legen eindeutig nahe, bereits relativ junge Kinder diesbezüglich einzuschließen (Bluebond-
Langner 1978, Dlubis-Mertens 2003, Hinds et al. 2001, Humphrey et al. 1991, Masera et al. 1997,
1999, Niethammer 1993, 2003, Nitschke et al. 2000, Sourkes 1996, Spinetta et al. 2003, Wolfe et al.
2002). Dies betrifft, nach einem ersten Gespräch mit den Eltern, ausdrücklich auch die Befragung des
Kindes und die sensible verbale und nonverbale Kommunikation mit ihm über den potenziell tödlichen
Ausgang seiner Krankheit. Nitschke et al. (2000) empfiehlt das Einbeziehen von Kindern ab einem
Alter von vier Jahren.
1 Theorie und Stand der Forschung
30
Begriff „Eltern“ wird hier für alle primär für das Kind verantwortlichen Personen ge-
nutzt – gleich, ob es sich bei ihnen um ein verheiratetes oder nicht verheiratetes
Paar, alleinerziehende, biologische, soziale Eltern oder um Pflegeeltern handelt (vgl.
ACT/RCPCH 2003:5). Die Anwesenheit und Zuwendung seiner Eltern ist für ein
Kind – gerade auch im klinischen Umfeld bei nötigen Untersuchungen und u. U.
schmerzhaften Eingriffen – von entscheidender emotionaler Bedeutung (z. B.
Jung/Würdisch 2000, Labouvie 2001). Eltern sind in der Regel während des ge-
samten Krankheitsverlaufs – in der Klinik und zu Hause, ab Diagnosestellung und in
der palliativen Betreuung – für ihr Kind die zentralen Bezugspersonen (vgl. z. B.
Häberle 1995). Eltern tragen die letztendliche Verantwortung für ihr Kind – und das
nicht nur in emotionaler und sozialer, sondern auch in juristischer Hinsicht (BGB §
1626-1698b Elterliche Sorge: § 1629 Vertretung des Kindes).
1.1.4.1 Die elterliche Versorgungsrolle als Belastung und Ressource
In der palliativen Versorgung ihrer lebenslimitierend erkrankten Kinder haben Eltern
eine Doppelrolle inne: Sie geben Unterstützung und benötigen sie – ihre Mitarbeit in
der Versorgung des Kindes wird erwartet; andererseits stellen sie selbst eine Ziel-
gruppe für die Versorgung dar (vgl. Pleschberger 2001, James/Johnson 1997). Die
eigenständige elterliche Versorgung des Kindes und der Familie scheint für die El-
tern eine Quelle der Belastung und Ressource zugleich zu sein.
1.1.4.1.1 Belastungen in der elterlichen Versorgungsrolle
Die lebensverkürzende Krankheit eines Kindes betrifft das ganze Familiensystem
mit seinen Beziehungen, Verhaltensweisen, Geheimnissen und Mythen (vgl. Lat-
tanzi-Licht 1996). Eltern sind weitestgehend dafür verantwortlich, dieses etablierte
System aufrechtzuerhalten. Sie sind also nicht nur primäre VersorgerInnen für ihr
Kind, sondern zusätzlich auch für etwaige Geschwister, bedürftige Verwandte und
Bekannte. Darüber hinaus beruhigen sie u. U. das schockierte, verängstigte weitere
soziale Umfeld (Davies/Sumner 2004, James/Johnson 1997, Stevens 2004a)25.
Mit der lebensbedrohlichen Erkrankung des Kindes erfährt die ganze Familie einen
plötzlichen und nachhaltigen Verlust von Normalität. Bei den Eltern stellt sich das
Gefühl ein, in ihrer Schutz und Geborgenheit gewährenden Rolle versagt zu haben
(z. B. Davies et al. 2004, Goldman 1998a). Sie fühlen sich häufig schuldig und ma-
chen sich bewusst oder unbewusst dafür verantwortlich, dass sie ihr Kind nicht vor
der Krankheit schützen konnten. Sie empfinden Ohnmacht und erfahren, dass sie
ihrem Kind bei allem Engagement nur begrenzt helfen können (vgl. Mi-
kula/Wingenfeld 2002). Sie erleben in dieser Hinsicht einen Kontrollverlust. Viele
Eltern stellen an sich selbst den Anspruch, allein für ihr Kind sorgen zu können bzw.
zu müssen. Sie versuchen, ihre Angst und ihr Leiden dadurch zu lindern, dass sie
25 Wie sehr der Tod eines Kindes auch an einem gesellschaftlichen Tabu rührt, drückt sich deutlich
darin aus, dass kein kulturell etablierter Begriff für Menschen existiert, deren Kind oder Geschwister
gestorben ist. Ein/e „Witwe/r“ hat seine/ihren LebenspartnerIn, „Waisenkinder“ haben ihre Eltern durch
den Tod verloren. Auch in dieser Hinsicht – bei der Enttabuisierung durch Öffentlichkeit – ist die
Selbsthilfe außerordentlich wichtig: Aus dieser Bewegung stammt m. W. die Bezeichnung „verwaiste
Eltern“ bzw. „verwaiste Geschwister“.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
31
für ihr Kind alles tun und sein wollen (z. B. James/Johnson 1997, Davies/Sumner
2004, Sirkiä et al. 1997, Vickers/Carlise 2000). Häufig lehnen sie in der Folge Unter-
stützung von außen zunächst oder nachhaltig ab (Davies/Sumner 2004).
Das Bedürfnis und die Notwendigkeit eigener Erholung („respite“) wird von Eltern als
dem Wunsch nach der Übernahme der primären Versorgungsrolle in der häuslichen
Betreuung zuwiderlaufend beschrieben (James/Johnson 1997).
Mit der Diagnose einer lebensbedrohlichen oder -limitierenden Krankheit ihres Kin-
des beginnt eine Zeit der ständigen Konfrontation mit der eigenen Begrenztheit oder
gar Unzulänglichkeit als Eltern, der Auseinandersetzung mit dem Leid des Kindes
(vgl. Mikula/Wingenfeld 2002), der Endlichkeit seines Lebens, der Furcht vor seinem
Tod und der Panik davor, aber auch der Beschäftigung mit der Endlichkeit des eige-
nen und jeglichen Lebens (Wang/Barnard 2004)26.
Ein Prozess der sozialen Ausgrenzung kann in dieser Zeit die gesamte Familie
betreffen und Eltern gerade auch in der VersorgerInnenrolle gegenüber den Ge-
schwistern des erkrankten Kindes stark belasten: Gesellschaftliche bzw. soziale
Stigmatisierung betrifft insbesondere auch vorhandene Geschwister, die mit der
Erfahrung eines lebenslimitierend erkrankten, sterbenden Bruders oder einer
Schwester umgehen müssen, auch gegenüber gleichaltrigen FreundInnen und
SchulkameradInnen. Von ihnen wird schon früh Selbständigkeit erwartet. Ihre Sor-
gen, Probleme und Bedürfnisse kommen leicht zu kurz. Sie fühlen sich allein gelas-
sen und ungeliebt (vgl. Mikula/Wingenfeld 2002). Der Alltag richtet sich weitgehend
an den Bedürfnissen des kranken Kindes und den Erfordernissen seiner lebensbe-
drohlichen bzw. -limitierenden Krankheit aus. Das kann zu einer negativen Bezie-
hung des Geschwisters zum erkrankten Kind führen. Ihm gegenüber wird vielleicht
Eifersucht, Groll und Konkurrenz empfunden. In der Folge kann das Geschwister
wiederum unter Schuldgefühlen wegen seiner negativen und ablehnenden Haltung
leiden (vgl. Stevens 2004a, Mikula/Wingenfeld 2002, Wang/Barnard 2004).
Neben den emotionalen Belastungen der Eltern ist auch die zeitliche enorm: Es sind
Fahrten zur oder Aufenthalte in der Klinik nötig, Termine mit SozialarbeiterInnen,
Telefonate mit der Schule oder dem Kindergarten, mit DienstleisterInnen, die Hilfs-
mittel zur Verfügung stellen, und mit Krankenkassen. Eltern sind in der häuslichen
pflegerischen Versorgung permanent verfügbar (vgl. Mikula/Wingenfeld 2002, s.
Kap. 1.1.5). Sie erleben physische Überforderung in Form von Schlafentzug oder
Schlaflosigkeit und haben häufig ein hohes Angst- und Depressionsniveau
(Wang/Barnard 2004). Die ständige, insbesondere auch nächtliche Alarmbereit-
schaft und Anspannung ob des ungewissen und möglicherweise krisenhaften Ver-
laufs der lebenslimitierenden Krankheit des Kindes und die daraus resultierende
Erschöpfung der Eltern setzen die Belastungsfähigkeit der Familie wiederum herab
und beeinträchtigen sowohl die Beziehungen zwischen den Eltern als auch zu den
Kindern, Großeltern, FreundInnen und Bekannten (vgl. Mikula/Wingenfeld 2002,
Wang/Barnard 2004). Häufig leben die Großeltern der erkrankten Kinder noch und
26 Die Studie von Wang und Barnard (2004) bezieht sich nicht explizit auf die häusliche Versorgung
palliativ betreuter Kinder, sondern auf diejenigen, deren Leben im häuslichen Alltag von medizintechni-
schen Geräten abhängig ist.
1 Theorie und Stand der Forschung
32
sind aktiv in die Versorgung ihres Enkelkindes integriert (Davies/Sumner 2004). Ne-
ben einer wertvollen Ressource können sie jedoch auch eine zusätzliche Belastung
für die Eltern darstellen, z. B. indem sie das Versorgungsverhalten der Eltern kriti-
sieren, die Krankheit verharmlosen oder selbst Unterstützung erwarten (Stevens
2004a).
Die PartnerInnen gehen u. U. unterschiedlich mit der schweren Krankheit und der
Prognose des Sterbens ihres Kindes um und kommen in ihrer Sicht der Dinge nicht
mehr zusammen (vgl. Mikula/Wingenfeld 2002). Mutter und Vater sind von den Er-
eignissen um ihr Kind zunächst überwältigt, jeweils mit ihren eigenen Gefühlen von
Trauer, Wut, Schuld, Frustration und Kummer beschäftigt, und in ihrer Überforde-
rung verletzlich und anfällig für gegenseitige Anschuldigungen und Verbitterung. Der
Rückzug oder die Depression einer Person in dieser Beziehung kann von der ande-
ren als Abweisung empfunden werden (Stevens 2004a, Wang/Barnard 2004). Eltern
sind sich gegenseitig jedoch teilweise auch die größte Stütze (z. B. Davies et al.
1998).
Der Kontakt zur sozialen Umwelt ist durch die ständige psychische und physische
familiäre Verfügbarkeit der Eltern und durch ihre Erschöpfung bestimmt (vgl. Mi-
kula/Wingenfeld 2002, Wang/Barnard 2004). Die lebenslimitierende Krankheit eines
Kindes und sein Sterben sind gerade auch für Eltern aus dem sozialen Umfeld der
betroffenen Familie – unabhängig davon, ob ihr/e Kind/er gesund ist/sind – Angst
einflößende Ereignisse. Die Reaktion der sozialen Umwelt kann entsprechend im
Meiden der Familie bestehen und so zusätzlich belastend für diese sein (Stevens
2004a). Elterliche Flexibilität und immer neue Anpassungsleistungen an emotional
belastende Veränderungen wie z. B. die zunehmende Einschränkung der Wahr-
nehmungs- und Kommunikationsfähigkeit des Kindes sind nötig (vgl. Mi-
kula/Wingenfeld 2002). Die Situation ist geprägt durch potenzielle Konflikte, Ge-
sundheitsrisiken und Überforderung (vgl. Mikula/Wingenfeld 2002, Wang/Barnard
2004).
Bei alledem ist zu bedenken, dass nicht per se von einer „idealen Familie“ ausge-
gangen werden kann, die erst durch die plötzliche Erkrankung und das voraussicht-
liche Sterben ihres Kindes akut belastet bzw. überfordert ist. Psychosoziale Kon-
flikte, emotionale Leiden und andere Belastungen können bereits vor der Erkran-
kung des Kindes in der Familie existiert haben (Davies/Sumner 2004).
Die finanzielle Belastung durch die Einschränkung der Erwerbsarbeit, kosteninten-
sive Anschaffungen und die Inanspruchnahme von Entlastungsdiensten setzen die
Familie zusätzlich unter Druck und sind eine erhebliche Quelle von Stress. Auch
hier sind Folgeprobleme möglich, wie die Verschlechterung der ehelichen Bezie-
hung und der familiären allgemein (Wang/Barnard 2004). Insbesondere alleinerzie-
hende Eltern und Familien mit niedrigem Einkommen sind bezüglich finanzieller
Bürden sehr anfällig. In der Studie von Wang und Barnard (2004) hatten gerade
Single-Eltern ein fünffach erhöhtes Risiko, ihr Einkommen aufgrund der Krankheit
ihres Kindes und seiner häuslichen Versorgung zu verlieren.
Der Tod des eigenen Kindes schließlich wird als eines der erschütterndsten Ereig-
nisse beschrieben, das Eltern widerfahren kann, als „entsetzliche Lebenskatastro-
phe“, wonach „nichts mehr ist wie es war!“ (Franz-Flößer/Flößer 1993:394). Er ruft
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
33
stärkere Trauerreaktionen hervor als das Sterben eines/r (Ehe-) Partners/in oder
eines Elternteils (Miles 1984, Saunders 1979-80). Eltern, deren Kinder an einer
Krebserkrankung starben, durchlebten starke Gefühle überwältigender Traurigkeit,
Wut, Hilflosigkeit und Niedergeschlagenheit (James/Johnson 1997). Das eigene
Überleben kann für die Eltern mit heftigen Schuldgefühlen einhergehen (z.B. Leve-
town 2000b, Stevens 2004a, Vickers/Carlisle 2000).
All diese Belastungen, die eine lebenslimitierende Erkrankung und der Tod des ei-
genen Kindes mit sich bringen kann, treffen in der Regel auf ein „junges, oftmals
noch in Entstehung begriffenes und damit noch wenig gefestigtes soziales System“
(Mikula/Wingenfeld 2002:307). Es sind wenig oder keine gemeinsamen Erfahrungen
darüber vorhanden, welche familiären Ressourcen zur Bewältigung einer derart exi-
stenziellen, außergewöhnlichen und unerwarteten Situation genutzt werden können
(vgl. Mikula/Wingenfeld 2002:307, Smeding 2001a).
1.1.4.1.2 Die elterliche Versorgungsrolle als Ressource
Hinter den oben dargestellten Belastungen der Eltern treten salutogenetische27 As-
pekte der Versorgungsrolle in den Hintergrund. Ein Weg, das Gefühl der Kontrolle,
das nach der Diagnose und im Verlauf der Krankheit verloren gehen kann, zumin-
dest teilweise wiederzuerlangen, besteht für Eltern gerade darin, sich aktiv in die
Versorgung einzubringen, Entscheidungen zu treffen und auch die medizinische
Pflege ihres Kindes weitestgehend selbst zu übernehmen (z. B. Duffy et al. 1991,
Sirkiä et al. 1997, Chaffee 2001).
In der großbritannischen Untersuchung von Janet Vickers und Caroline Carlisle
(2000) z. B. stellten sich die Kategorien „Wahlmöglichkeiten und Kontrolle“ als die
entscheidenden im Sinne der Unterstützung für die Eltern heraus. Wie wichtig die
Überzeugung ist, für das eigene Kind verantwortlich da gewesen zu sein, wird ge-
rade auch in der Rückschau, in der Zeit nach seinem Tod, von den Eltern zum Aus-
druck gebracht (Sirkiä et al. 1997, Vickers/Carlisle 2000). Die Rolle als primäre Ver-
sorgerInnen stellt also eine wichtige Ressource für die Eltern dar.
Die enorme Kraft, die Eltern – aber auch andere Familienmitglieder, FreundInnen,
Bekannte und das weitere soziale Umfeld – ab Diagnosestellung in der häuslichen
Versorgung und nach dem Tod des Kindes freisetzen, hat ForscherInnen seit jeher
beeindruckt und ihnen Respekt abverlangt. Ebenso der Mut, mit dem Eltern das
Sterben ihres Kindes begleiten, die Selbstverständlichkeit, mit der sie ihre eigenen
Bedürfnisse hintanstellen, die Verantwortung und Verbindlichkeit, mit der sie die
häusliche Versorgung auch in schwierigen Situationen fortsetzen, und die soziale
Unterstützung, die sie geben, die ihnen aber auch zuteil wird (vgl. Collins et al.
1998). Martinson und Papadatou (1994) sehen darin gar eine Motivation für die
WissenschaftlerInnen in Amerika, die häusliche palliative Versorgung zu ergründen.
In einer japanischen Studie von Saiki-Craighill (2002) wird die Begleitung des eige-
27 „Im Gegensatz zur Pathogenese steht hier (bei der Salutogenese, Anm.) der Prozeß der Gesunder-
haltung im Vordergrund (...). Zentral ist es aus salutogenetischer Perspektive, Faktoren zu isolieren,
die es einer Person erlauben, trotz gesundheitlicher Belastungen gesund zu bleiben.“ (Haisch et al.
1999).
1 Theorie und Stand der Forschung
34
nen an Krebs sterbenden Kindes von den Müttern als ein mit unvergleichlich tiefem
Schmerz verbundenes Erlebnis beschrieben. Dieses verändere die Eltern (hier: Müt-
ter) jedoch auch in einer Weise, die sie im Nachhinein wertschätzten. Die Befragten
gaben an, durch das Bewältigen dieser Extremsituation emotional stabiler geworden
zu sein, von ihrem Kind gelernt zu haben und z. B. durch die nötigen Auseinander-
setzungen mit dem behandelnden Personal selbstbewusster geworden zu sein. Sie
berichten, dass sich ihre Wahrnehmung von Leben und Tod grundlegend geändert
habe und ihre Werte – z. B. hinsichtlich des Nutzens bzw. Verschwendens von Zeit,
bezüglich der Bedeutung von Gesundheit im Vergleich zu materiellen Gütern – ge-
wandelt hätten (s. a. Davies et al. 1998). Smeding (2001b) fordert vor diesem Hin-
tergrund, dass eine Begleitung der Familie weniger dem veralteten Paradigma des
„Beschützens“, sondern vielmehr dem des „Befähigens“ – des Empowerments –
folgen müsse.
Interessant im Zusammenhang der Eltern als „primären VersorgerInnen“ ist ein Er-
gebnis der qualitativen Studie von Davies et al. (2004), in der sich diesbezüglich
eine Geschlechterdifferenz andeuten könnte: Väter sehen sich eher als „primäre
Beschützer“. Sie äußern sich bezüglich der zentralen sozialen Prozesse, die sie ab
der Diagnose ihrer Kinder durchlaufen, am ehesten in den Kategorien eines aktiven
Kampfes28, der Stärke, Willenskraft und Arbeit erfordert. Die befragten Väter fühlten
sich in ihrer Rolle dazu verpflichtet, die Familie – das Kind bzw. die Kinder und die
Partnerin – zu schützen und die Verantwortung dafür als „leader“ der Familie
(2004:16) zu tragen – bzw. darin zu versagen. Die Befürchtung, dieser Rolle nicht
gerecht werden zu können, führte zu ambivalenten Gefühlen und löste teilweise
Fluchtgedanken aus. Ob die Rollen der „primären VersorgerInnen“ und der „primä-
ren BeschützerInnen“ gleich sind oder sich unterscheiden, ob sie von Müttern
und/oder Vätern eingenommen werden und welche Implikationen das für die Ver-
sorgung hat, muss weiterhin geklärt werden (s. Kap. 4.5). 29
Die primäre Versorgungsrolle scheint für die Eltern zusammenfassend eine Grat-
wanderung zu sein zwischen dem Wunsch, einerseits alles in ihrer Macht Stehende
für ihr Kind zu tun, und andererseits der Gefahr der Überforderung durch die hohe
Belastung zu entgehen.
28 Es ist bedauerlich, dass die Studie keinen Vergleich zwischen Vätern und Müttern und deren unter-
schiedlichen sozialen Prozessen in der palliativen Versorgung zulässt. Es könnte sein, dass Mütter die
Versorgung auch in den Kategorien eines Kampfes wahrnehmen bzw. der Unterschied innerhalb eines
Geschlechts denjenigen zwischen den Geschlechtern relativiert. Diese Diskussion führt an dieser Stel-
le jedoch zu weit (s. hierzu Adis 1994, s. Kap. 4.5).
29 An dieser Stelle ist wiederum differenzierend anzumerken, dass die Verantwortung für die Betreu-
ung in der Regel primär die Mütter übernehmen, während die Väter vornehmlich die Finanzierung der
Familie durch das Aufrechterhalten ihrer Erwerbsarbeit sichern und sich darüber hinaus an der Pflege
des Kindes beteiligen (z. B. Davies et al. 2004, 1998, Martinson 1978, Saiki-Craighill 2002). Entspre-
chend müssten auch unterschiedliche Unterstützungsangebote für Mütter und Väter zur Verfügung
stehen. Dieser Themenkomplex unterschiedlicher Rollen und Zuständigkeiten wird in der Literatur zur
häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung onkologischer Kinder weitgehend vernachlässigt.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
35
1.1.4.2 Die Frage der primären Versorgung als Konfliktpotenzial zwi-
schen Eltern und professionellen HelferInnen
Eltern sind in der pädiatrischen Palliativversorgung nicht selbst die PatientInnen,
sondern vertreten die Interessen ihres Kindes anwaltschaftlich gegenüber den Pro-
fessionellen bzw. treffen – in Abhängigkeit des Alters und des Verständnisses des
Kindes – Entscheidungen für ihr Kind. In der ACT-Charta wird festgelegt, dass El-
tern als primäre VersorgerInnen ihrer Kinder und insofern als PartnerInnen im Ver-
sorgungssystem und Teil des Behandlungsteams anzusehen sind. Diese Maßgabe
umzusetzen, birgt im Versorgungsalltag zwischen Professionellen und Eltern jedoch
potenziell Konflikte. Bis in die 80er Jahre hinein, so beschreibt z. B. Kuttner (2005),
wurden Eltern in der onkologischen pädiatrischen Versorgung grundsätzlich eher als
„Ärgernis“ („a nuisance“) wahrgenommen, bis deutlich wurde, wie wichtig sie in der
Versorgung ihrer Kinder sind.
In der palliativen Versorgung erwachsener Menschen werden die Bedürfnisse und
Wünsche der PatientInnen als ausschlaggebendes Kriterium angesehen. In der Pal-
liativversorgung sterbender Kinder ist das Ziel der bedarfs- und bedürfnisgerechten
und patientInnenorientierten Versorgung vergleichsweise weitaus komplexer (z. B.
Davies/Sumner 2004, Dominica 1997, Frager/Shapiro 1998, Hedenigg/Henze
2005). „Wer entscheidet, was im Sinne des Kindes das Beste ist?“ (Masera
2001:649), wenn das Kind selbst es, aufgrund seines Alters oder Entwicklungsstan-
des, nicht vermag? Das heißt im Endeffekt: Wer übernimmt die verantwortliche Rol-
le in der primären Versorgung? Das professionelle Team verfügt zwar klar über das
ExpertInnenwissen bezüglich Krankheit, Therapie, erwartbarer Folgen und der pädi-
atrisch-onkologischen Palliativversorgung. Das Kind und die Eltern sind jedoch ein-
deutige ExpertInnen bezüglich ihrer jeweiligen individuellen Bedürfnisse und der
lebensqualitätsrelevanten Aspekte (Masera et al. 1998, Davies et al. 2004) und
kennen diese auch untereinander in ihrem Familiensystem besser als das die Pro-
fessionellen mutmaßlich tun. Schließlich ist es die Lebensqualität, die im Mittelpunkt
der palliativen Versorgung steht und Ziel jeglichen Handelns ist.30
Der Wunsch, die Verantwortung für das Kind nicht aus der Hand zu geben, wird als
wesentlicher subjektiver Bedarf der Eltern im Verlauf der gesamten Betreuung of-
fenbar. Dieser ist unabhängig vom Ort der Versorgung (James/Johnson 1997). Die
diesbezügliche Anerkennung durch die professionellen HelferInnen zeigt sich für die
Eltern daran, dass diese ihre Einschätzungen, Bedenken, ihre Intuition und Vor-
schläge hinsichtlich der physischen Situation und Versorgung ihres Kindes wahr-
nehmen und umsetzen (James/Johnson 1997). In der Arbeit von Betty Davies et al.
(2004) wird jedoch eindrücklich deutlich, wie ambivalent und schwierig die Gratwan-
derung zwischen dem Anspruch, „primäre/r VersorgerIn“ zu sein, und der fehlenden
30 Die Bedürfnisse des Kindes und die der Eltern bzw. der Familie können sich jedoch auch unterschei-
den (z. B. Humphrey et al. 1991, Liben/Goldman 1998). Die Diskussion der Frage, welche positiven
und negativen Auswirkungen die Rolle der Eltern innerhalb des Familiensystems mit sich bringen kann
(z. B. Unterstützung, aber auch Überprotektion, Verhindern einer Ablösung, Ablehnung durch das Kind
oder das Geschwister), kann im Rahmen dieser Arbeit nicht erfolgen. Ein eindrückliches Bild des Fa-
miliensystems und seiner Rolle in der Versorgung aus der Perspektive des Kindes vermittelt die Feld-
forschung von Bluebond-Langner (1978).
1 Theorie und Stand der Forschung
36
medizinischen Fachkompetenz und Erfahrung in der Situation ist: In der Studie wi-
dersprach die an die befragten Väter herangetragene Erwartung, eine Entscheidung
bezüglich der Therapie zu treffen, teilweise deren Verständnis, dass die ÄrztInnen
und das andere Personal doch die „ExpertInnen in diesem Feld“ seien.
Aus der Perspektive der Eltern ist die „Doppelrolle“ als primäre VersorgerInnen an-
erkannt zu werden und gleichzeitig auf die professionelle Hilfe angewiesen zu sein,
belastend. Sie kämpften darum, so ein Ergebnis von James und Johnson (1997),
diese zwei Positionen in Einklang zu bringen.
Aus der besonderen Konstellation, dass Eltern primär für die Versorgung ihres Kin-
des verantwortlich sind und dadurch einen großen, wenn nicht entscheidenden Ein-
fluss auf diese haben, ergeben sich gerade in der Frage des Zurückstellens eines
weiteren kurativen Therapieversuchs zugunsten der Lebensqualität des Kindes häu-
fig problematische Situationen zwischen Team und Eltern, und damit auch für die
Kinder (z. B. Davies/Sumner 2004, Frager/Shapior 1998). Diesbezüglichen Dis-
kussionen wird in der einschlägigen Literatur viel Platz eingeräumt (z. B. Doyle et al.
2004a, Davies/Sumner 2004, Friedrichsdorf/Zernikow 2002, Hedenigg/Henze 2005).
Sister Frances Dominica (1997) plädiert dafür, die Entscheidung der Eltern in jedem
Fall zu favorisieren, letztlich auch dann, wenn das aus Sicht der Professionellen für
das Kind selbst nicht die beste Lösung zu sein scheint: „The parent’s wishes should
normally be granted, even if it could be argued that this causes the child unneces-
sary distress. The parents may survive for many years and they may have greater
peace of mind if they feel that they had some control, even at this stage of their
child’s life.” (Dominica 1997:4)
Auch die durch den Zuwachs an elterlicher Verantwortung und damit auch hinsicht-
lich der Macht veränderte Beziehung zwischen Professionellen und Eltern in der
häuslichen Palliativversorgung muss nicht folgerichtig eine Klärung der Frage nach
der primären Versorgungsverantwortung bedeuten und in ein partnerschaftlich ge-
prägtes Verhältnis münden. In der häuslichen Betreuung werden die Eltern in der
Versorgung ihrer lebenslimitierend erkrankten Kinder weiterhin zu erfahrenen Ex-
pertInnen und erfüllen teilweise komplexe medizinisch-pflegerische Aufgaben.
Gleichzeitig wird auch hier von ihnen erwartet, dass sie sich den Anordnungen der
Professionellen fügen, ihnen entsprechen und nachkommen (vgl. Wang/Barnard
2004) bzw. dass Professionelle gleichwohl fachspezifische Aussagen treffen (Da-
vies et al. 2004). Das Ausmaß der elterlichen Verantwortung im Vergleich zum Grad
der tatsächlichen Handlungsfreiheit kann im Verhältnis zwischen Eltern und Profes-
sionellen immer wieder zu Spannungen führen (Wang/Barnard 2004).
Hinsichtlich der Frage, wie ein Bündnis zwischen den Familien und den Professio-
nellen in der pädiatrischen Onkologie aussehen sollte, um produktiv zu sein, wurden
Leitlinien erarbeitet (für die Sociétè Internationale d’Oncologie Pédiatrique (SIOP):
Masera et al. 1998)31. Gegenseitiger Respekt und eine offene und sensible Kommu-
31 Zusätzlich zur ACT-Charta wird in der Leitlinie der SIOP deutlich, welchen Beitrag die Familie zu
einer gelungenen Beziehung mit den professionellen VersorgerInnen – im Sinne einer respektvollen
und offenen Kommunikation – leisten kann und leisten muss.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
37
nikation werden dabei als die Basis der Zusammenarbeit vorausgesetzt (Wang/Bar-
nard 2004, s. Kap. 1.1.6.1).
1.1.5 Das familiäre Zuhause als primärer Ort in der Palliativversor-
gung
Als primärer Ort der Versorgung in der pädiatrischen Palliativversorgung wird das
häusliche Umfeld angestrebt, was auch in der ACT-Charta festgelegt ist. Die WHO
(1998) fordert den weltweiten Ausbau palliativer häuslicher Pflegeprogramme für
onkologisch erkrankte Kinder.
Dieser Forderung zugrunde liegt eine intensive internationale wissenschaftliche For-
schung zur Frage, an welchem Ort – zu Hause oder in der Klinik – die palliative Ver-
sorgung von lebenslimitierend erkrankten Kindern und ihren Familien erfolgen soll.
Studien belegen, dass die Familien häufig eine häusliche Versorgung ihrer Kinder
der in einer Klinik vorziehen (Chambers/Oakhill 1995, Collins et al. 1998, Duffy et al.
1991, Hutter et al. 1991, Kohler/Radford 1985, Lauer et al. 1980, 1983, Martinson et
al. 1978, Papadatou 1996, Stevens 2004a, Sirkiä et al. 1997, s. a. theoretische Er-
läuterungen von Whittam 1993). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine
häusliche Palliativversorgung strukturiert angeboten wird (Hutter et al. 1991, Gold-
man et al. 1990, Goldman 2001). Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, entschei-
den sich Eltern teilweise dafür, ihre lebenslimitierend erkrankten, sterbenden Kinder
zu Hause zu versorgen (z. B. Davies et al. 1998).
Einige AutorInnen vertreten die Ansicht oder weisen empirisch nach, dass es die
Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen – klinisch, häus-
lich, hospizgestützt – selbst ist, die entscheidend ist für die empfundene Unterstüt-
zung auf Seiten der Familien (Cambers/Oakhill 1995, Farrell/Allen 1998, Goldman et
al. 1998, Spencer/Battye 2001, Stevens et al. 1996, Vickers/Carlisle 2000, Overton
2003). Das Etablieren adäquater Strukturen der häuslichen Versorgung sollte je-
denfalls umgekehrt nicht dazu führen, Druck auf die Eltern auszuüben, eine häusli-
che Versorgung leisten zu müssen (vgl. Goldman 2001). Entscheidend ist, dass die
Familie sich nicht allein gelassen fühlt, in welchem Umfeld auch immer die palliative
Versorgung stattfindet (Hurwitz et al. 2004).
1.1.5.1 Relevante Kriterien für die Entscheidung zu einer häuslichen Pal-
liativversorgung
Wie kommt die Entscheidung für eine Versorgung in der häuslichen Umgebung zu-
stande? In den zu dieser Frage vorhandenen Studien und Berichten über praktische
Erfahrungen deutet sich an, dass die erkrankten Kinder selbst ausschlaggebend für
die Entscheidung waren, zu Hause versorgt zu werden (z. B. Davies et al. 1998,
Goldman et al. 1990, Martinson 1978, Vickers/Carlisle 2000). Bereits in der Studie
von Martinson (1978), durchgeführt in einer Zeit, als die häusliche Versorgung on-
kologisch erkrankter Kinder in den USA noch kontrovers beurteilt wurde, wünschten
sich 31 von 32 Kindern der Studie eine häusliche Versorgung. Die in der Untersu-
chung von Vickers und Carlisle (2000) interviewten Eltern nahmen zumindest retro-
spektiv an, dass die Entscheidung für eine häusliche Versorgung dem Wunsch ihrer
Kinder entsprach. In der viel beachteten und in ihrer Form nach wie vor einzigarti-
1 Theorie und Stand der Forschung
38
gen qualitativen Studie von Myra Bluebond-Langner (1978) wird jedoch deutlich,
dass es dort auch Kinder gab, die sich ängstigten nach Hause zu gehen, weil sie
befürchteten, ihre Eltern könnten dort mit ihrer Pflege überfordert sein.
Als zweites Kriterium für die Entscheidung zu einer häuslichen Versorgung wird der
Wunsch der Eltern selbst genannt (z. B. Goldman et al. 1990). In der bereits er-
wähnten frühen Studie von Martinson (1978) lehnten nur zwei der 32 Mütter eine
häusliche Versorgung ab, aus Angst, ihr Kind hier nicht richtig versorgen zu können.
Der Wunsch der Kinder, zu Hause sein zu können, führte jedoch in beiden Fällen
schließlich dazu, dass auch diese Kinder weitgehend häuslich versorgt wurden.
Auch in der Studie von Davies et al. 1998 entschieden sich Mütter gegen eine häus-
liche Versorgung, wenn sie das Gefühl hatten, dass die Schmerzen des Kindes dort
nicht adäquat gelindert werden können. Neben dem Vorhandensein eines struktu-
rierten Versorgungsangebots spielt hier auch das Selbstvertrauen der Eltern (resp.
der Mütter), die Pflege übernehmen zu können, eine Rolle (s. a. Goldman et al.
1990).
Vickers und Carlisle (2000) fanden heraus, dass die Entscheidung, das Kind in sei-
ner letzten Lebensphase nach Hause zu nehmen, auch durch das elterliche Miterle-
ben des Todes anderer Kinder auf der onkologischen Station einer Klinik beeinflusst
war.
Als weiterer wichtiger Aspekt ergab sich in der Studie von Edwardson (1983) der
Wunsch der Geschwister, ihren Bruder oder ihre Schwester bei sich haben zu wol-
len.
Abu-Saad (2000) zitiert in seinem Überblick Studienergebnisse, die deutlich ma-
chen, dass auch kulturelle Faktoren die Entscheidung für oder gegen einen Ort ganz
erheblich beeinflussen können: In Japan wird bspw. eine palliative Versorgung der
Kinder in der Klinik vorgezogen, weil so der Geist des Todes vom eigenen Heim
ferngehalten würde.
Eher gesundheitssystemische Kriterien werden in der Arbeit von Goldman et al.
(1990) deutlich. Die Entscheidung für oder gegen eine häusliche Versorgung, so
wird festgestellt, ist grundsätzlich wesentlich vom gesundheitlichen Zustand des
Kindes selbst abhängig und davon, ob seine individuelle onkologische Erkrankung
zu Hause palliativ versorgt werden kann.
1.1.5.2 Vorzüge und belastende Aspekte der häuslichen Palliativversor-
gung
In der Literatur werden sowohl positive als auch negative Aspekte der häuslichen
Versorgung beschrieben.
1.1.5.2.1 Vorzüge einer häuslichen Palliativversorgung
Das Zuhause bedeutet für das Kind und die gesamte Familie im Gegensatz zu an-
deren Orten ein Höchstmaß an Normalität, familiärer Alltäglichkeit und ermöglicht
das Wahren der Intimsphäre (z. B. Collins et al. 1998, Davies/Sumner 2004, Vi-
ckers/Carlisle 2000). Mit der häuslichen Umgebung wird ein Gefühl der Geborgen-
heit und Sicherheit assoziiert (z. B. Collins et al. 1998, Chambers/Oakhill 1995, Da-
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
39
vies/Sumner 2004). Dies wirkt sich für das erkrankte Kind emotional unterstützend,
sozial anregend und beruhigend aus (Miano et al. 2002). Eine Trennung von Eltern,
Geschwistern, FreundInnen, Haustieren, eigenen Spielsachen usw., die damit ein-
hergehende soziale Isolation des Kindes und die emotionalen Folgen dessen, wer-
den in der häuslichen Palliativversorgung vermieden (Miano et al. 2002).
Zu Hause ist die Familie auch Störungen von außen, hektischer Betriebsamkeit und
dem Gefühl, einen als privat empfundenen emotionalen Prozess in der Öffentlichkeit
durchleben zu müssen, nicht im gleichen Maße ausgesetzt wie im Krankenhaus (z.
B. Vickers/Carlisle 2000, Wang/Barnard 2004). Gefühle können freier gezeigt und
ausgedrückt werden (z. B. Miano et al. 2002).
Den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Familienmitglieder kann in der häusli-
chen Versorgung besser entsprochen werden (Miano et al. 2002). Ganz entschei-
dend für die Familie ist, dass sie zu Hause größere Kontrolle über den Tagesablauf
und den Kontakt zum sozialen Umfeld haben (z. B. bereits Martinson 1978, Koh-
ler/Radford 1985). Das Einbeziehen und der Besuch anderer Familienmitglieder,
von FreundInnen und Bekannten ist hier besser möglich, als das in der Klinik der
Fall ist (z. B. Martinson 1978, Miano et al. 2002, Vickers/Carlisle 2000). Die elterli-
che Verantwortung dafür, das Familiensystem aufrechtzuerhalten, ist in der häusli-
chen Versorgung leichter einlösbar (z. B. Goldman et al. 1990, Kohler/Radford
1985, Vickers/Carlisle 2000).
Eltern fühlen sich in der häuslichen Umgebung am stärksten zu Selbstbestimmung
befähigt („empowered“, Collins et al. 1998:613). Mit der Rückkehr von der Klinik
nach Hause ist eine Verlagerung der Kontrolle bzw. der Macht von den Professio-
nellen auf die Eltern verbunden (Martinson 1978, Miano et al. 2002, Vickers/Carlisle
2000). Hier ist es möglich, eigene Entscheidungen hinsichtlich des Therapie- und
Pflegeablaufs zu treffen (z. B. zeitliche Abläufe zu bestimmen). Es werden fachliche
Verrichtungen von den Eltern getätigt, die sonst von den Professionellen vorge-
nommen werden (Vickers/Carlisle 2000). Nicht nur die Eltern, sondern auch die Ge-
schwister und das erkrankte Kind selbst haben zu Hause eine aktivere und selbst-
bestimmtere Rolle inne (Miano et al. 2002). Damit werden wesentliche Ziele der
palliativen Versorgung im Hinblick auf die Lebensqualität erfüllt.
In einer Langzeit-Follow-up-Studie verwaister Eltern von Lauer et al. (1989) wurde
die unterstützende Wirkung aufgezeigt, die eine häusliche Versorgung für die psy-
chosoziale Gesundheit der Familie hat. Gerade im Hinblick auf die Geschwister
wurde die häusliche Versorgung bereits früh als ein enormer Vorteil anerkannt und
nachgewiesen (Lauer et al. 1983, Martinson 1978, Mulhern et al. 1983). Eine häusli-
che Versorgung wirkte sich schließlich auch im Verlauf der Trauer der verwaisten
Geschwister und Eltern emotional positiv aus (s. a. Duffy et al. 1991, Goodenough
et al. 2004, Martinson 1978, Mulhern et al. 1983). Festgestellt wurden positive psy-
chosoziale Outcomes insbesondere hinsichtlich elterlicher Schuldgefühle, der Ehe
der Eltern, deren sozialer Reorientierung und grundsätzlich ihrer Sinngebung hin-
sichtlich des Lebens und des Todes (Lauer et al. 1989).
1 Theorie und Stand der Forschung
40
1.1.5.2.2 Belastende Aspekte einer häuslichen Palliativversorgung
Das Zuhause wird einerseits grundsätzlich mit Vertrautheit verbunden. Andererseits
verändert sich dieser vertraute Ort mit der Installation nötiger medizinisch-techni-
scher Gerätschaften, dem Umstellen und -arrangieren von Möbeln oder Einrichtun-
gen (z. B. für ein spezielles Bett, einen Rollstuhl, ein tragbares Sauerstoffgerät oder
anderes erforderliches klinisches Versorgungsmaterial). Diese Veränderungen kön-
nen – je nach Ausmaß – als Entfremdung des eigenen Heims wahrgenommen wer-
den und sich belastend auswirken (Wang/Barnard 2004). Die Privatsphäre im eige-
nen Heim kann weiterhin durch die Anwesenheit versorgender Professioneller verlo-
ren gehen (Wang/Barnard 2004).32
In der Studie von Doyle (2004) werden als belastende Aspekte in einem häuslichen
Setting die Angst der Angehörigen vor Ungewissheit deutlich – davor, die Situation
nicht bewältigen zu können, der oder dem PatientIn zu schaden, vor Schmerzen,
Krampfanfällen, Blutungen und Erstickungsanfällen der PatientInnen, davor, dass
der/die PatientIn im Haus stirbt, dass die Zeichen des Todes nicht verstanden wer-
den, und davor, eine falsche Medikation zu verabreichen. Eltern können sich – auch
mit entsprechender professioneller, gut strukturierter Unterstützung (Abu-Saad
2000) – emotional und physisch mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung des
Kindes, der Bedienung der nötigen technischen Gerätschaften überfordert und der
Verantwortung nicht gewachsen fühlen (z. B. Carlson et al. 1984, Postovsky/Ben
Arush 2004, Vickers/Carlisle 2000, Wang/Barnard 2004). In der Studie von Collins
et al. (1998) äußerten Eltern, dass sie diesbezüglich insbesondere die Nächte und
die Wochenenden als schwierige Zeit erlebten. Zusätzlich wurden dort Gefühle der
Einsamkeit und Isolation deutlicher wahrgenommen.
Neben diesen eher aufgabenbezogenen potenziellen Überforderungen wurde es
von den Eltern als erhebliche physische und emotionale Belastung wahrgenommen,
in der häuslichen Versorgung sieben Tage in der Woche 24 Stunden für ihr ster-
benskrankes Kind bereit und zuständig zu sein (Vickers/Carlisle 2000).
Als einen weiteren Aspekt, der in der häuslichen Versorgung eine Rolle spielt und in
der Nachsorge relevant ist, erwähnen Mikula und Wingenfeld (2002), dass Eltern
sich das Weiterleben in der Wohnung, in der ihr Kind gestorben ist, u. U. nicht vor-
stellen können.
Insgesamt ist zu den positiven Aspekten der häuslichen Versorgung umfangreiches
empirisches Material vorhanden, während die Nachteile vergleichsweise weniger
erforscht zu sein scheinen (vgl. Vickers/Carlisle 2000).
32 Dies muss jedoch nicht der Fall sein: Häuslich versorgende Pflegekräfte wurden nach dem einfüh-
renden Treffen von Vätern teilweise nicht mehr als Fremde, sondern als weitere Familienmitglieder
angesehen (Davies et al. 1998).
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
41
1.1.6 Elemente einer bedarfs- und bedürfnisgerechten häuslichen
pädiatrischen Palliativversorgung
Im Folgenden werden die Aufgaben, die das Gesundheitssystem hinsichtlich einer
bedarfs- und bedürfnisgerechten Palliativversorgung erfüllen muss, vertiefend be-
trachtet.
Die Herausforderung für die Professionellen und das Gesundheitssystem besteht in
der Integration der palliativen Versorgung in die häusliche Umgebung. Wenn ein
lebenslimitierend erkranktes Kind zu Hause betreut wird, müssen die Professionel-
len Vorkehrungen dafür treffen, dass der Übergang zwischen Klinik und Zuhause
geebnet ist und die Kontinuität bei gleichbleibender Versorgungsqualität weiterhin
sichergestellt ist. Dieses Bemühen wird als „Schnittstellenmanagement“33 bezeich-
net.34
Mehr noch als in der klinischen Versorgung, wo alle Professionellen vor Ort, die
nötigen Hilfsmittel an einem Platz und die Wege im Verhältnis kurz sind, kommt es
in der häuslichen Versorgung auf die Kommunikation, Koordination und Kooperation
zwischen allen in die Versorgung integrierten Parteien an (vgl. ACT/RCPCH
2003:6). Das gilt auch für die Zeit der Nachsorge der verwaisten Familie. Die drei
Komponenten Kommunikation, Koordination und Kooperation bilden die Elemente
zur Realisierung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Versorgung (vgl. Lademann
2000)35 und damit zur psychosozialen Unterstützung der Familie.
1.1.6.1 Kommunikation
Entscheidend für die Integration der Versorgung und eine effektive multidisziplinäre
Kooperation in der häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung ist zunächst, dass
klare und gute Kommunikationswege zwischen den in die Versorgung integrierten
Personen etabliert und Informationen geteilt werden.
1.1.6.1.1 Grundsätze
Das Einholen der Zustimmung der Familie bzw. eines Elternteils zur Weitergabe von
Informationen wird dabei vorausgesetzt. Vertraulichkeit und der Schutz der persönli-
chen Daten sind selbstverständlich. Klare Erläuterungen in der Muttersprache der
Eltern darüber, warum eine bestimmte Information gebraucht und welchem/r
DienstleisterIn diese zugänglich gemacht wird, sind erforderlich (s. a. ACH 2004).
Generell sollten der Familie – und alters- und verständnisabhängig auch dem Kind –
die erstellten Assessment-Berichte zugänglich gemacht werden. Ein Protokoll dieser
33 Ein anderer Begriff aus der Literatur ist der der „Entlassungsorganisation“.
34 Die verschiedenen Möglichkeiten, die Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher Versorgung
und zur Nachsorge in der pädiatrischen Palliativversorgung zu organisieren, werden vor dem Hinter-
grund unterschiedlicher Gesundheitssysteme und der problematischen Übertragbarkeit internationaler
Vorgehensweisen auf die deutsche Situation (vgl. Klein-Lange/Schwartz 2003:292) ausführlich Thema
von Kapitel (1.2.7) sein.
35 Die empirische Evidenz dieser Aussage stellt Lademann (2000) ausführlich dar und diskutiert sie (s.
a. Wendt 2001).
1 Theorie und Stand der Forschung
42
Vereinbarungen sollte erstellt werden und allen an der häuslichen Palliativversor-
gung Beteiligten zugänglich sein, sodass alle auf dem gleichen Stand sind.
Die Kommunikation der Professionellen untereinander und deren Austausch über
sektorale und berufliche Schnittstellen hinweg sowie mit ehrenamtlichen und infor-
mellen HelferInnen wird in der Literatur kaum im Zusammenhang der Kommunika-
tion thematisiert, sondern unter Koordinations- und Kooperationsaspekten behandelt
(s. Kap. 1.1.6.2 und 1.1.6.3). Dieses Vorgehen wird in der vorliegenden Arbeit über-
nommen. Wenn die interprofessionelle Kommunikation in Bezug auf die Familie
Gegenstand der Erörterungen ist, dann in erster Linie im Hinblick auf das Problem
des Weiterleitens sich widersprechender Informationen an die Eltern (bzw. Kinder)
aufgrund mangelhafter Verständigung der Professionellen untereinander (z. B. Pe-
rilongo et al. 2001) oder der Verzögerung der Informationsverarbeitung (Wolfe
2000a, 2002).
Die Kommunikation mit der Familie wird im Zusammenhang der palliativen Versor-
gung als herausragende Aufgabe im Hinblick auf die Unterstützung und enorme
Anforderung an die Professionellen deutlich (vgl. z. B. Friedrichsdorf/Zernikow
2004). Kommunikation wird als „Grundlage des Miteinander und Füreinander“ (Rol-
ler 2004:67) gesehen. In den Standardwerken der Palliativmedizin wird dem Thema
jeweils ein eigenes, in der Regel platzgreifendes Kapitel gewidmet (z. B. Hu-
sebø/Klaschik 2003, Bausewein et al. 2004, Doyle et al. 2004). “The Initiative for
Pediatric Palliative Care” (IPPC) (2003) erarbeitete für die Verbesserung der Kom-
munikation und Stärkung der Beziehungen in der pädiatrischen Palliativversorgung
zwischen Professionellen, Kindern und ihren Familien ein ganzes Ausbildungsmo-
dul. Häufig, so die Erfahrung der AutorInnen, unterschätzen PraktikerInnen die Be-
deutung adäquaten Kommunizierens gegenüber technischem Können teilweise ek-
latant (vgl. IPPC 2003).
In den Beiträgen zur Kommunikation steht allgemein die Erörterung der beziehungs-
relevanten Aspekte zu den PatientInnen und Angehörigen im Mittelpunkt (für den
pädiatrisch-onkologischen Bereich s. z. B. Hurwitz et al. 2004, IPPC 2003, Stevens
2004b, Wolfe 2002, Zernikow et al. 2003). Es werden ethische Fragen behandelt,
die Wahl des Settings, des Zeitpunkts und des teilnehmenden Personenkreises
beim Übermitteln der Diagnose, das Erzielen eines informierten Einverständnisses,
die Diskussion von Therapiealternativen und psychosozialen Belangen, die Ver-
mittlung des Übergangs zur palliativen Versorgung und deren Probleme, ebenso wie
allgemeine Vorgehens- und Verhaltensweisen und Reaktionen in emotional schwie-
rigen bzw. überfordernden Situationen.
Die Arbeitsgruppe, die sich innerhalb der „Sociétè Internationale d’Oncologie Pédi-
atrique“ (SIOP)36 mit den psychosozialen Aspekten der pädiatrisch onkologischen
Versorgung beschäftigt (Masera et al. 1997)37, hat für die Kommunikation zwischen
Professionellen, den erkrankten Kindern und ihren Familien Leitlinien formuliert.
Hierbei steht der Aufbau einer Beziehung durch Kommunikation im Mittelpunkt. Die
36 Englisch: „International Society of Pediatric Oncology“.
37 Die Arbeitsgruppe nennt sich „Working Committee on Psychosocial Issues in Pediatric Oncology“.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
43
Beziehung zwischen Professionellen, Kind und der Familie beginnt mit der Mittei-
lung der Krebsdiagnose. Diese Übermittlungssituation wird als Grundsteinlegung
und Basis für alle weiteren Gespräche und die Beziehung zwischen Familie und
Professionellen gesehen (s. a. Stevens 2004b). Die SIOP-Leitlinien der Diagnose-
übermittlung in der pädiatrischen Onkologie legen folgende Kriterien fest:
1. Für die Diagnoseübermittlung besteht ein etabliertes Vorgehen (z. B. bzgl. teil-
nehmender Personen, Vorstellungsprocedere, Anm.).
2. Die Diagnose wird der Familie unverzüglich mitgeteilt. Ein weiteres Gespräch
(Follow-up) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
3. Die Übermittlung findet in einem ungestörten Rahmen und einem angenehmen
Raum statt.
4. Die Übermittlung erfolgt mit beiden Eltern und – wenn das gewünscht wird – mit
anderen Angehörigen, FreundInnen.
5. Mit dem Kind wird (in Absprache mit den Eltern, Anm.) ein gesondertes Treffen
vereinbart.
6. Es werden Fragen von Seiten der Eltern und des Kindes erbeten.
7. Die Kommunikation wird sensibel gegenüber kulturellen Unterschieden geführt.
8. Vorhandene Informationen über die Diagnose und den Behandlungsplan werden
mit der Familie geteilt.
9. Informationen hinsichtlich des familiären Lebensstils und psychosozialer Fragen
sollten mit den Professionellen geteilt werden.
10. Die Familie wird darin bestärkt bzw. dazu ermuntert, miteinander zu sprechen.
(Masera et al. 1997, s. ergänzend Stevens 2004b)
Die Diagnoseübermittlung einer Krebserkrankung löst bei der gesamten Familie –
dem Kind, den Geschwistern, den Eltern, den Großeltern usw. – zunächst eine
massive Krise aus, auf die die einzelnen Betroffenen mit Schock, Verwirrung, Er-
starrung, Agieren, Rückzug, Wut, Trauer usw. reagieren können (vgl. Stevens
2004b). Stevens (2004b:807) bemerkt vor diesem Hintergrund: „Effective communi-
cation with parents under these circumstances is always difficult and may fail even
in skilled hands.“
1.1.6.1.2 Weitere Anforderungen an eine bedarfsgerechte Kommunikation
In ihrer Studie zur palliativen und terminalen Versorgung krebskranker Kinder kom-
men Perilongo et al. (2001)38 zu dem Ergebnis, dass Kommunikationsprobleme die
Ursache für viele von professioneller Seite wie von der der Eltern vorgetragene Kla-
gen sind. “The importance of frequent reciprocal communication between and
among all parties at all levels cannot be over-emphasized.” (Perilongo et al.
2001:60). Es fehlt gemäß der Untersuchung nicht an Leitlinien zur Kommunikation,
38 Die Studie untersucht die klinische Palliativversorgung. Da jedoch beziehungsrelevante und nicht in
erster Linie koordinationsbezogene Kommunikationsprobleme besprochen werden, sind die Ergeb-
nisse hier relevant.
1 Theorie und Stand der Forschung
44
sondern an deren praktischer Kenntnis und Umsetzung. In diesem Feld stellen die
AutorInnen einen erheblichen Fort- und Weiterbildungsbedarf fest. Professionelle
seien gerade auch in der palliativen Versorgung in der Gefahr, klinisches und „ethi-
sches Niemandsland“ zu betreten, in dem „Improvisation den kleinsten gemeinsa-
men Nenner des Handelns darstellt“ (vgl. 2001:59, s. a. Collins 2002, DeCinique
2004, Wolfe et al. 2000b). In der Arbeit von Perilongo et al. (2001) sind eindrückli-
che Beispiele der Not aufgeführt, in die Professionelle dadurch geraten können (z.
B. der Abbruch des Kontakts zu dem erkrankten Kind aus professioneller Hilflosig-
keit, mit ihm über seine lebenslimitierende Prognose sprechen zu können).
In seinem Überblick geht Browning (2003), einer der Entwickler des Qualitätsmana-
gement-Instruments der „Initiative for Pediatric Palliative Care“ (IPPC) und wissen-
schaftlicher Begleiter des „Program to Enhance Relational and Communication
Skills“ (PERCS), einen Schritt über das bereits Dargestellte hinaus. Er stellt fest,
dass adäquate Kommunikation allein nicht notwendigerweise zu einer als unterstüt-
zend empfundenen Beziehung zwischen den Professionellen und den Familien in
der pädiatrischen Palliativversorgung führt. Vielmehr müsse Kommunikation selbst
in eine fürsorgliche und mitfühlende Beziehung eingebettet sein. Eine so gestaltete
Beziehung erfordert Fähigkeiten, Wissen und eine Haltung, die nach Einschätzung
Brownings in vielen aktuellen Ansätzen und Leitlinien der Kommunikation in der
pädiatrischen Palliativversorgung nicht erschöpfend berücksichtigt wird. Das päda-
gogische Einüben bestimmter verhaltensbezogener kommunikativer Fähigkeiten
und ihr Einsatz – bspw. das Aufsuchen eines ruhigen Ortes, Zeit nehmen, Blick-
kontakt halten, sich während des Gesprächs hinsetzen statt stehen zu bleiben, em-
pathisch zu reagieren – reiche nicht aus.
Die Tatsache, dass die psychosoziale Unterstützung und Begleitung terminal an
Krebs erkrankter Kinder und ihrer Familien neben der Frage nach der Professiona-
lität ganz wesentlich eine nach der Humanität bzw. Menschlichkeit der mit der Ver-
sorgung Betrauten ist, ist von vielen AutorInnen betont (z. B. Masera et al. 1999,
Spinetta et al. 2003, Smeding 2001a) und empirisch belegt worden (z. B. Contro et
al. 2002, Davies et al. 1998, Davies/Connaughty 2002, James/Johnson 1997). Das
Wissen um Standards und Leitlinien und deren Befolgen hat nach Browning (2003)
teilweise wesentlich zu einer Verbesserung kommunikativer Kompetenzen beigetra-
gen. In den Darlegungen des Autors werden die zusätzlichen kommunikativen Fä-
higkeiten deutlich, die in einer Beziehung darüber hinaus nötig sind.
Unter ethischen Gesichtspunkten gehört die Bereitschaft dazu, dem Kind und seiner
Familie gegenüber aufmerksam präsent zu sein und eine Verbindlichkeit in der Ver-
sorgung zu sichern, die ein willkürliches und zufälliges Ein- und Aussteigen aus der
Beziehung ausschließt.
Weiterhin bestehe die Verpflichtung, innerhalb der kommunikativen Arbeit eine Be-
ziehung zu pflegen, die die Verletzlichkeit und das Leiden des Kindes, seiner Fami-
lie und das des/der Professionellen selbst einschließt.
Die Kommunikation finde in einem sozialen und kulturellen Kontext statt. Eine wei-
tere ethische Verpflichtung besteht dem Autor entsprechend in der pädiatrischen
Palliativversorgung darin, menschliche Erfahrungen so zu verstehen, wie sie gelebt,
gefühlt und von anderen verstanden werden, und nicht so, wie die eigene Kultur –
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
45
die der/des Professionellen – sie interpretiert. Es müsse quasi eine ethnographische
Perspektive eingenommen werden: Browning führt aus, dass die Professionellen
zunächst fest in der Welt und Kultur der Biomedizin verwurzelt seien.39 In der pallia-
tiven Versorgung sollten (alle) Professionelle(n) zusätzlich die Fähigkeit entwickeln,
die Kultur der jeweiligen Familie zu ergründen und zu verstehen. In dieser Hinsicht
müssten die Professionellen „bikulturell“ (2003:25) werden: Sie müssen dazu in der
Lage sein, zwischen ihrer Stellung als ExpertInnen und ihrer Stellung als Lernende
einer fremden Kultur – nämlich die der Familien – hin und her wechseln zu können.
Gerade in Bezug auf die Tatsache, dass Eltern in der palliativen Betreuung primäre
VersorgerInnen sind, ist dieser Aspekt zu betonen. Es könne sich in einer Situation
als kommunikativ problematisch herausstellen, so Browning, wenn die Professio-
nellen in ihrer „biomedizinischen ExpertInnenrolle“ verharren, während sie gerade
als „Lernende der Kultur der Familie“ gefragt sind.
Die Beziehung der Professionellen zu den Kindern und ihren Familien sollte durch
Gegenseitigkeit und Reziprozität gekennzeichnet sein. In diesem Zusammenhang
betont der Autor, dass bspw. auch die Übermittlung einer Diagnose nicht in Form
einer einseitigen Unterrichtung stattfinden sollte, im Verlaufe derer die Familien et-
was von den Professionellen erfahren („lernen“), sondern im Rahmen eines aufein-
ander bezogenen Gesprächs. In dieser Hinsicht sind die oben aufgeführten SIOP-
Leitlinien zu ergänzen.
Als persönliche Voraussetzung für eine einfühlende Kommunikation mit den er-
krankten Kindern und ihren Familien nennt Browning (2003) die Fähigkeit zur
Selbstwahrnehmung der Professionellen auf kognitiver, emotionaler, spiritueller und
physischer Ebene. Sie müssen dazu imstande sein, ihre eigene Art des Denkens,
Fühlens, Ängstlichseins, Hoffens, Lebens usw. zu reflektieren.
Der Autor verweist darauf, dass dieser Anspruch an Professionelle gerade auch in
Anbetracht ihrer Arbeitsbelastung und des Zeitmangels zunächst als zu hoch er-
scheinen mag (s. a. Wolfe 2002). Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Folgebelas-
tungen aufgrund unzureichend vorhandener Kommunikationsfähigkeiten ungleich
größer sein können.
Browning (2003) betont in diesem Zusammenhang weiterhin, dass das Erleben der
Professionellen für den Kommunikationsprozess ebenso wichtig sei wie das Erleben
des Kindes und der Familie, gerade in Bezug auf das parallele Leiden und das Be-
mühen, einen Sinn in allem zu sehen. Auch in dieser Hinsicht erscheinen die oben
aufgeführten SIOP-Leitlinien ergänzenswert.
Browning (2003) gibt schließlich zu bedenken, dass die moderne Vorstellung von
Expertentum und Objektivität das potenzielle Leiden gerade der PraktikerInnen un-
sichtbar machen würde, die sich auf das Leiden des Kindes und der Familie näher
einlassen. Darin sieht er wiederum den Ursprung für Burn-out und schließlich für die
nachlassende Fähigkeit, mitfühlend zu handeln. Abschließend versetzt der Autor:
„We need above all to be willing to show our humanness to children and families,
39 An dieser Stelle wird deutlich, dass nicht in erster Linie die psychosozialen, sondern die medizini-
schen Berufsgruppen im Fokus der Betrachtungen stehen.
1 Theorie und Stand der Forschung
46
just as they so readily show their humanness to us.” (2003: 28) Damit redet er nicht
dem Ausstieg aus der professionellen Rolle das Wort, sondern plädiert zusätzlich für
Menschlichkeit.
1.1.6.1.3 Rolle der an der Kommunikation Beteiligten
Roller (2004) stellt im aktuellen „Leitfaden Palliativmedizin“ (Bausewein et al. 2004)
dar, wer in der palliativen Versorgung an der Kommunikation beteiligt ist.40 Interes-
sant ist dabei ihre umfassende Darstellung der Rollen, die die verschiedenen Be-
rufsgruppen in der Kommunikation innehaben:
Der/die PatientIn möchte primär etwas über seine/ihre Situation direkt oder indirekt
erfahren. Abhängig vom Alter und dem Verständnis und vor dem Hintergrund der
dargelegten Rolle der Eltern ist das auch auf den Bereich der Kinder übertragbar.
Ziel der Professionellen im Kontakt mit den PatientInnen sollte es nach Roller (2004)
sein, dass diese gut informiert sind und immer wieder zur Kommunikation angeregt
werden.
Angehörige verstehen sich häufig als AnwältInnen der PatientInnen, auch wenn es
aus gegenseitiger Rücksichtnahme zu erheblichen Kommunikationsstörungen zwi-
schen den PatientInnen und den Angehörigen selbst kommen kann. Angehörige
sollen von Anfang an in die Versorgung integriert werden, ausreichend Gelegenheit
zum Gespräch haben und in der Versorgung und Pflege des/der PatientIn und der
Trauerzeit begleitet werden.
ÄrztInnen wird in der Darstellung von Roller (2004:69) einerseits der „größte Wis-
sensstand“ und andererseits der „engste Blickwinkel“ zugeschrieben. Zeitdruck,
Arbeitsüberlastung und mangelhafte Kenntnisse geeigneter Kommunikationstechni-
ken würden dazu führen, dass die Gespräche von Seiten der ÄrztInnen kurz gehal-
ten werden und auf medizinische Themen beschränkt bleiben. Psychosoziale und
spirituelle Fragen würden ausgeschlossen. Ziel müsse es sein, so Roller, die ärztli-
che Kommunikation im Rahmen von Weiterbildungen zu üben und in Balint-Grup-
pen zu überprüfen, den Stellenwert des ÄrztInnen-Gesprächs für PatientInnen bzw.
Angehörige deutlich zu machen und eine offene Kommunikation mit allen Teammit-
gliedern in einer Supervision zu fördern (s. a. Perilongo et al. 2001).
Eine herausragende Rolle in Bezug auf die Kommunikation in der Palliativversor-
gung wird – aufgrund ihres engen und i. d. R. intensiven Kontakts mit den PatientIn-
nen und ihren Familien – den Pflegekräften zugeschrieben (s. a. Lademann 2002,
Schaeffer/Ewers 2002). Sie hätten aufgrund dieses Kontakts die besten Vorausset-
zungen z. B. für ein offenes Gespräch. Auch in dieser Berufsgruppe wird ein Mangel
an adäquater kommunikativer Ausbildung konstatiert, Teambesprechungen seien
selten. Unangenehmen Themen wie dem Gespräch über die Diagnose oder Prog-
nose würde häufig aus Unsicherheit und mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Ärz-
tInnen aus dem Weg gegangen. Durch Schulung bzw. Supervision und kontinuierli-
ches Klären der Zuständigkeit müsse der herausragenden Rolle der Pflegekräfte im
Kommunikationsprozess Rechnung getragen werden.
40 Ihre Ausführungen beziehen sich primär auf die Versorgung Erwachsener.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
47
Nach den Ausführungen von Roller (2004) zu schließen, nehmen die sozialen
Dienste in der palliativen Versorgung eine randständige Rolle ein. Da sie für medizi-
nische Belange nicht zuständig sind, konzentrieren sie sich stark auf ihr Teilgebiet.
Nach Ansicht der Autorin könnten die Professionellen der sozialen Dienste weitaus
wichtigere Ansprechpersonen sein, da viele Anfragen der PatientInnen und Angehö-
rigen ein soziales Thema beinhalten (z. B. Entlassung nach Hause, unterschiedli-
ches Informationsniveau von PatientInnen und Angehörigen). Die Autorin führt an,
dass Kommunikation zwar Teil der Ausbildung bei SozialarbeiterInnen und -päda-
gogInnen sei, Sterben und Tod jedoch ein Tabu darstellen würden. Diese Zuord-
nung wirkt etwas vereinfacht bzw. trifft mutmaßlich auf alle Berufsgruppen zu, da es
sich um ein allgemein gesellschaftliches Tabu handelt. Als Ziel für die Kommunika-
tion der sozialen Dienste formuliert Roller (2004), dass eine stärkere Integration
dieser Professionen in die Palliativversorgung erfolgen sollte.
Die Berufsgruppe der PsychologInnen und ihre Rolle in der palliativen Versorgung
wird in dem Leitfaden innerhalb des Kommunikationskapitels bemerkenswerter-
weise nicht erwähnt.
Die Berufsgruppe der SeelsorgerInnen fühlt sich nach Roller (2004) in der palliativen
Situation primär zuständig für das Gespräch. Von Seiten der PatientInnen und An-
gehörigen werde mit diesen Professionellen jedoch etwas Bedrohliches assoziiert
vermutlich wird deren Erscheinen als Hinweis auf den nahenden Tod gedeutet. Ent-
scheidend sei, ob ein Vertrauensverhältnis zu den SeelsorgerInnen entsteht. Die
Integration in das Team gelinge häufig nur ungenügend, so Roller, und ein Informa-
tionsaustausch finde kaum statt. Ein großer Nachteil sei weiterhin, dass die Seel-
sorgerInnen nicht 24 Stunden zur Verfügung stehen können. Als Ziele formuliert die
Autorin einen früheren Erstkontakt, eine regelmäßige Seelsorgevisite und eine stär-
kere Anbindung an das Team mit Informationsaustausch und Teilnahme an der
Teamsupervision.
1.1.6.2 Koordination
Eine gelungene Koordination der Versorgung und der unterschiedlichen an ihr be-
teiligten Personen ist eine Voraussetzung für die Erreichung des Ziels, die aus dem
Assessment hervorgehende, auf das jeweilige Kind und seine Familie individuell
zugeschnittene, kontinuierliche, bestmögliche Unterstützung hinsichtlich der Le-
bensqualität in der häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung sicherzustellen (vgl.
ACT/RCPCH 2003, ACT 2003). Die Koordination wird jedoch auch als die schwers-
te Aufgabe in der pädiatrischen Palliativversorgung allgemein benannt: “Regardless
of the location of the care, one of the most significant problems in its delivery is poor
coordination.” (Friedman et al. 2004:432).
1.1.6.2.1 Allgemeine Anforderungen
Koordiniert werden müssen in der häuslichen Palliativversorgung fallweise nicht nur
die
klinischen MitarbeiterInnen der Sozial- und Gesundheitsberufe untereinan-
der,
1 Theorie und Stand der Forschung
48
sondern insbesondere auch
die Professionellen des klinischen mit denen des ambulanten Sektors,
das professionelle Helfersystem
o mit dem ehrenamtlichen,
o mit dem informellen und
o mit dem familiären System (vgl. ACT/RCPCH 2003, ACT 2003).
Im ACT/RCPCH-Wegweiser (2003) wird zwischen der übergeordneten und der für
die Familie individuell nötigen Koordination unterschieden.
Für das übergreifende Management und die Vernetzung wird ein/e KoordinatorIn
benötigt. Es muss eine Zusammenführung der unterschiedlichen an der häuslichen
Versorgung beteiligten LeistungserbringerInnen zu einem Team stattfinden. Ein dem
Standort angepasstes Modell für die Versorgung lebenslimitierend bzw. – im vorlie-
genden Fall – speziell onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien muss entwi-
ckelt werden. Denn nicht selten besteht das Problem, dass unterschiedliche Initiati-
ven unverbunden nebeneinanderher arbeiten, ohne ihr Angebot aufeinander abzu-
stimmen (vgl. ACT/RCPCH 2003). Das Sicherstellen einer vernetzten, kooperativen
Zusammenarbeit der verschiedenen AnbieterInnen ist ein wichtiges Ziel, das
der/dem KoordinatorIn obliegt.41
1.1.6.2.2 Rolle und Aufgabe eines/r Key-WorkerIn
Die individuelle Koordination wird von einer/m Key-WorkerIn (ACT/RCPCH 2003:21)
geleistet. Dieser professionellen Person, die sich für die bedarfs- und bedürfnisge-
rechte häusliche Versorgung lebenslimitierend erkrankter Kinder und ihrer Familien
einsetzt und der die Zusammenführung aller an der Versorgung Beteiligten vor Ort
obliegt, wird von den AutorInnen des Wegweisers eine Schlüsselposition einge-
räumt: „The needs of these families are likely to be many and complex. (...) The
parents often carry out much of the care themselves, but they need effective sup-
port, help with complex nursing care in the home and the opportunity for short term
breaks which include health provision. Above all they need a named keyworker to
ensure that the provision is planned, coordinated and appropriate.” (ebenda 2003:6;
Hervorhebung durch die Verf.). Bei alledem wird ein vorzugsweise überschaubares,
kleines, je nach den Bedürfnissen der Familie individuell zusammengestelltes pro-
fessionelles Team angestrebt (vgl. ACT/RCPCH 2003:20).
In der deutschen Literatur wird der/die „Key-WorkerIn“ auch mit dem Begriff
„Schlüsselperson“ (Wendt 2001: 141), „Case-Manager“ (s. Wendt 2001:141) oder
„Pate“ (Friedrichsdorf 2003) belegt, oder die Bezeichnung „Key-Worker“ wird über-
nommen (Friedrichsdorf et al. 2003: A5534). In der anglo-amerikanischen Literatur
taucht weiterhin der Begriff „Link-Worker“ auf (Mukherjee et al. 1999). Im Zusam-
menhang der vorliegenden Studie werden die Bezeichnungen „Key-WorkerIn“, „fes-
te/r AnsprechpartnerIn/-person“ und „Schlüsselperson“ synonym verwendet. Da der
41 Für eine ausführliche Beschreibung der übergeordneten Koordination s. ACT/RCPCH 2003.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
49
Begriff „Case-Manager“ weit über die Aufgabe der Koordination der Versorgung
hinausgehen kann – in der Literatur wird dieses Management-Konzept im Hinblick
auf sein system- und strukturveränderndes Potenzial bzw. seine ökonomische Aus-
richtung kontrovers diskutiert (z. B. Ewers/Schaeffer 2000, Löcherbach et al. 2002,
Wendt 2001, speziell für den pädiatrischen Bereich s. Porz et al. 2003a) –, wird die-
ser Begriff hier nicht verwendet.
Das Aufgabengebiet und die Rolle der Schlüsselperson sind vielfältig (vgl.
ACT/RCPCH-Wegweiser 2003). Sie befähigt die Familie dazu, ein für sie adäquates
Unterstützungsnetzwerk aufzubauen, den Zugang zu diesem herzustellen und im
Versorgungsverlauf aufrechtzuerhalten (s. ACT-Charta, Punkt 9). Der/die Key-Wor-
kerIn ist hierzu in die Versorgung des Kindes direkt integriert und erfüllt einen Teil
der dort anfallenden praktischen Aufgaben: Diese Person sorgt bspw. dafür, dass
alle nötigen Hilfsmittel und Medikamente vorhanden sind. Weiterhin wird ihr eine
Rolle in der emotionalen Unterstützung der Familie zugeschrieben. Sie befähigt die
Familie nicht nur dazu, ein eigenes Unterstützungsnetzwerk aufzubauen und zu
erhalten, sondern bildet im Weiteren das Zentrum dieses Netzwerks, indem sie sich
als Hauptbezugspunkt für alle Beteiligten bezüglich Informationen und Diskussionen
zur Verfügung stellt. Zusammenfassend sind fünf Aufgabenbereiche der „Key-Wor-
kerInnen“ zu benennen. Sie sorgen für:
die emotionale Unterstützung,
die Information und Beratung der Familie,
die Identifizierung des individuellen Bedarfs und der Bedürfnisse („needs“)
und die Ausrichtung der Versorgung an diesen.
Sie übernehmen eine anwaltschaftliche Rolle für das Kind und die Familie
und
koordinieren und integrieren die Versorgung (vgl. ACT 2003, Mukherjee et
al. 1999).
Dabei scheint die Übernahme praktischer Aufgaben in der häuslichen Palliativver-
sorgung für die Akzeptanz der Key-WorkerInnen durch die Familie und damit für die
Integration der Versorgung wesentlich zu sein. Denn eine gute Beziehung („working
relationship“) zum erkrankten Kind hat sich als wichtige Voraussetzung für die er-
folgreiche Tätigkeit der Key-WorkerInnen herausgestellt (vgl. ACT/RCPCH
2003:22). Mukherjee et al. (1999) fanden in ihrer Studie weitere Merkmale heraus,
die eine Familie als für eine/n Key-WorkerIn qualitätsentscheidend zugrunde legt.
Demnach mussten diese Personen
den Kontakt zur Familie aktiv herstellen,
eine unterstützende, offene Beziehung zu ihr unterhalten,
eine ganzheitliche, familienzentrierte Ausrichtung ihrer Tätigkeit zugrunde
legen,
die Versorgung über die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer bzw. In-
stitutionen hinaus integrieren und
1 Theorie und Stand der Forschung
50
die Stärken und individuellen Bewältigungsformen der Familien erkennen
und respektieren.
Die Familie muss das Gefühl haben, dass die Schlüsselperson in erster Linie mit ihr
zusammenarbeitet und ihre Interessen vertritt und nicht die Ziele der Institution, der
sie angehört.
Familien wünschen sich darüber hinaus Kontinuität. Es sollte klar sein, wer im Falle
von Urlaubs- und Krankheitszeiten die Rolle des/r Key-WorkerIn übernimmt. Wech-
sel der verantwortlichen Schlüsselperson – und insbesondere das Ende der Versor-
gung – müssen zusammen mit der Familie gut vorbereitet werden.
Für eine erfolgreiche Arbeit ist es notwendig, dass der/die Key-WorkerIn sowohl von
der Familie – dazu können im Weiteren auch informelle HelferInnen gezählt werden
– als auch von professioneller und ehrenamtlicher Seite als zentrale/r Ansprech-
partnerIn im Hinblick auf Versorgungsfragen anerkannt ist. Es muss insbesondere
gesichert sein, dass die/der Key-WorkerIn in das häuslich versorgende Palliativteam
integriert und nicht isoliert davon tätig ist. Die AutorInnen des ACT/RCPCH-Weg-
weisers (vgl. 2003:21) weisen darauf hin, dass diese umfangreiche Arbeit – die ne-
ben den praktischen Versorgungsanteilen im Wesentlichen im Knüpfen und Auf-
rechterhalten von Beziehungen besteht – einer Supervision bedarf.
Die Rolle des/der KeyworkerIn werde von einigen Familien selbst übernommen.
Diese Situation sollte jedoch ausdrücklich dem Wunsch der Familie entsprechen
und nicht primär auf einem Mangel an Unterstützung beruhen, in dessen Folge die
Eltern dazu gezwungen sind, die versorgungskoordinierenden und -integrierenden
Arbeiten selbst zu übernehmen (ACT 2003).
In Großbritannien existieren viele unterschiedliche Modelle, wo und wie Key-Worke-
rInnen in die Versorgung integriert sind, bis hin zu ehrenamtlichen Organisationen,
die Key-Work als Dienstleistung anbieten (ACT/RCPCH 2003).42
In den „Outreach-Modellen“ der pädiatrischen Onkologie in Großbritannien über-
nimmt ein spezielles Palliativteam die häusliche Versorgung oder eine (externe)
Kinderkrankenschwester führt diese mit Unterstützung eines/r klinischen ÄrztIn
durch.43 In diesen speziell auf die onkologische pädiatrische Palliativversorgung
42 Hier liegt wiederum ein Vergleich zur Diskussion des Case-Management-Konzepts nahe. In der
Literatur wird der Einfluss, den z. B. die Anbindung des/der Case-ManagerIn an eine bestimmte Insti-
tution hat, oder der Eigeninteressen, die diese/r u. U. neben der Unterstützung seiner/ihrer Klientel
verfolgt (z. B. das Sichern von Marktanteilen, das Ausschöpfen von Einsparpotenzialen), durchaus
kritisch betrachtet (z. B. Ewers/Schaeffer 2000, Löcherbach et al. 2002, Wendt 2001).
43 Die Pflege nimmt international eine Schlüsselposition in der häuslichen Versorgung ein. Ihr unterliegt
i. d. R. das gesamte Management dieser Versorgung, von der Aufnahme über die Koordination der
Versorgungsleistungen bis zur abschließenden Evaluation. International ist jedoch auch der Kompe-
tenzspielraum und Aufgabenbereich der Pflegekräfte weitaus größer als hierzulande, aufgrund von
Qualifikation und Akademisierung sowie der Anerkennung als eigenständige Profession. In Deutsch-
land ist die Pflege nach wie vor ein Ausbildungsberuf, ein medizinischer Assistenzberuf. Die pflegeri-
schen Tätigkeiten bedürfen rechtlich einer ärztlichen Anordnung. Darüber hinaus werden koordinie-
rende, beratende, pädagogische und psychosoziale Aufgaben von den Leistungsträgern nicht abge-
rechnet, sodass die Autonomie der Pflegekräfte im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland
bisher noch – sehr eingeschränkt ist (vgl. Lademann 2000:80).
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
51
bezogenen Modellen übernimmt die begleitende Pflegekraft häufig auch die Aufga-
ben des/der Key-WorkerIn (vgl. ACT/RCPCH 2003). Das hat den Vorteil, dass die
Maßgabe einer guten Arbeitsbeziehung zum Kind sich hier lebensweltlich zunächst
am schlüssigsten ergibt (vgl. Lademann 2000, Schaeffer/Ewers 2002). Es kann je-
doch auch sinnvoll sein, dass andere Berufsgruppen die Rolle des/der Key-Worke-
rIn übernehmen – wie bspw. Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, Sozi-
alarbeiterInnen oder ÄrztInnen.
In dem Outreach-Versorgungsmodell des Great Ormond Street Hospital in London –
das eine Vorbildfunktion in der Versorgung onkologisch erkrankter Kinder in der
häuslichen Umgebung innehat – ist die feste Ansprechperson oder Key-WorkerIn
jeweils ein/e Professionelle/r des häuslich behandelnden Palliativteams (vgl. Craig
2005). Diese kennt die Familien bereits vor der häuslichen Palliativsituation, darüber
hinaus sind ihr zumindest die unmittelbaren KollegInnen bekannt. Das ist bspw. bei
einer Rekrutierung ehrenamtlicher Key-WorkerInnen nicht selbstverständlich. Das
zusätzliche Einbeziehen einer Person als Key-WorkerIn von außerhalb (z. B. einer
ehrenamtlichen, privatwirtschaftlichen oder kassengebundenen Organisation) birgt
mutmaßlich das Risiko einer Fragmentierung der Versorgung, statt zu deren Integ-
ration beizutragen (s. z. B. Wendt 2001). Im Endeffekt entscheidet sich die Wahl der
Schlüsselperson wesentlich am Kontakt der Professionellen zur Familie und an der
Frage, welchen diese als psychosozial unterstützend empfindet (vgl. ACT/RCPCH
2003).
Die Implementierung eines KeyWorkerIn-Modells verläuft nach Mukherjee et al.
(1999) von Seiten der LeistungserbringerInnen dann erfolgreich, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Die MitarbeiterInnen der an der Versorgung beteiligten Organisationen, Pro-
jekte usw. müssen für gemeinsame Treffen freigestellt werden. Diese Zu-
sammenkünfte dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Gruppen-
bildung.
Es bedarf externer BegleiterInnen („external faciliators“), die die Idee der
vernetzten Arbeit unterstützen und den Gruppenprozess verfolgen.
Es muss ein detaillierter Plan des Vorgehens, sowohl auf individueller als
auch auf der Ebene der LeistungserbringerInnen, erarbeitet werden.
Die Geschäftsführung bzw. das Management aller an der Versorgung betei-
ligten Organisationen, Einrichtungen, Projekte usw. müssen für das Projekt,
Key-WorkerInnen zu implementieren, eintreten und es fördern.
Effektive Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Prozess der Entwick-
lung und während der Implementierung ist unabdingbar.
1.1.6.3 Kooperation
Mit Kooperation wird hier die Zusammenarbeit zwischen den Professionellen unter-
einander und allen an der pädiatrischen Palliativversorgung beteiligten Leistungsan-
bieterInnen – auch ehrenamtlichen – bezeichnet. Die Eltern sind hier als primäre
VersorgerInnen selbstverständlich eingeschlossen.
1 Theorie und Stand der Forschung
52
Multidisziplinäre Zusammenarbeit wurde bereits als ein Merkmal der palliativen Ver-
sorgung beschrieben: Der komplexe und individuell unterschiedliche Bedarf und die
Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien können nur durch das potenzielle Vor-
handensein einer breiten Palette an Professionellen und Ehrenamtlichen erfüllt wer-
den. Diese bringen eine Vielzahl unterschiedlicher Kompetenzen ein. Ganz grund-
sätzlich setzen die Kooperation und die Vernetzung der Angebote ein gemeinsames
Verständnis von pädiatrischer Palliativversorgung und eine gemeinsame Zielorien-
tierung voraus, wie sie bspw. in Großbritannien durch die ACT-Charta allgemein
verbindlich formuliert, mittlerweile international anerkannt ist und in Deutschland
derzeit übernommen wird (vgl. Zernikow et al. 2003).
Lickiss et al. (2004:43) gebrauchen im Zusammenhang der multi- bzw. interdis-
ziplinären Teamarbeit und der jeweils unterschiedlichen Zusammensetzung ihrer
AkteurInnen das Bild eines Kaleidoskops: Teams formen und verändern sich, je
nach dem Bedarf und den Bedürfnissen der individuellen Familie, wie die dort ent-
stehenden Muster. Das im englischsprachigen Raum benutzte Wortbild „to or-
chestrate a team“ veranschaulicht, dass sich die Anzahl, Fachdisziplinen und Per-
sonen der an der pädiatrischen Palliativversorgung Beteiligten je nach Familie un-
terscheiden und dass deren koordiniertes und planmäßiges Zusammenspiel den-
noch Voraussetzung für die Erbringung eines guten Ergebnisses ist.
Elston (ACT 2003) beschreibt es als eines der frustrierendsten Erlebnisse der Fami-
lien lebenslimitierend erkrankter Kinder und als wertvolle (Lebens-)Zeit beanspru-
chend, wenn diese auf mehrere Professionelle und DienstleisterInnen angewiesen
waren, die untereinander nicht zu kommunizieren schienen oder eher bemüht wa-
ren, sich gegenüber den anderen AnbieterInnen abzugrenzen als mit ihnen zusam-
menzuarbeiten. Grundsätze der Kooperation, die auch speziell im Hinblick auf das
Schnittstellenmanagement zwischen klinischem und ambulantem Sektor ausschlag-
gebend sind, beschreibt die Autorin in ihrem Wegweiser zur effektiven Versor-
gungsplanung (ACT 2003). Voraussetzungen für gelungene Kooperation sind:
eine klare Zuordnung der Führungsrolle und Verantwortlichkeiten (bezüglich
Assessment und Koordination der Versorgung),
eine frühzeitige, gemeinsame Planung (LeistungserbringerInnen, Familie
und Kind),
die Kooperation zwischen den Disziplinen und LeistungserbringerInnen über
die Sektorengrenzen hinweg,
klare Kommunikationswege,
das Teilen von und Teilhaben an Informationen,
das Erstellen eines gemeinsamen Protokolls mit der Familie unter Wahrung
der Vertraulichkeit sowie
ein Bewusstsein, Verständnis und Verstehen für die Rollen der anderen und
eine für die Familie und die unterschiedlichen Professionen untereinander
vollständig und einfach verständliche Terminologie und Sprache.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
53
Konkurrenz unter den LeistungserbringerInnen führe zu einer weiteren Fragmentie-
rung im Gesundheitssystem und Versorgungsverlauf, wo Kooperation zu mehr In-
tegration beitrage.
Bezüglich der Kooperation hat sich gezeigt, dass ein frühzeitiges Treffen – idealer-
weise mit allen an der häuslichen Palliativversorgung Beteiligten und der Familie –
sich sehr bewährt hat. Im Rahmen dieser Zusammenkunft wird auch besprochen,
wer die Führungsrolle in der Versorgung übernimmt (ACT 2003).
1.1.7 Internationale Modelle der häuslichen pädiatrisch-onkologi-
schen Palliativversorgung und Erfahrungen der Eltern
Das empirische Wissen über die nötigen fachlichen Kompetenzen und kommunika-
tiven Fähigkeiten, die in der pädiatrischen Palliativversorgung ausschlaggebend
dafür sind, dass sich die primären VersorgerInnen – also die Eltern – unterstützt
fühlen, ist sehr umfangreich (s. z. B. Stevens 2004b, Davies/Sumner 2004, Da-
vies/Orloff 2004). Es existiert eine Vielzahl an deskriptiven Berichten, Fallstudien
und Modellbeschreibungen erfahrener PraktikerInnen, Befragungen von Eltern,
Auswertungen von PatientInnendokumentationen und -akten. Dieses Wissen ist in
die Entwicklung von Versorgungsmodellen und Leitlinien eingegangen (z. B. allge-
meine Leitlinien unterschiedliche Familienmitglieder betreffend: s. Levetown 2000b,
Stevens 2004b; medizinische Leitlinien: s. WHO 1998, Goldman 1998b; psychoso-
ziale Leitlinien: s. SIOP44; AWMF 2005; spirituelle Leitlinien: s. Davies et al. 2002,
Levetown 2000b; unterschiedliche religiöse Ausrichtungen: s. Dominica 1998,
Green 1989-1992).
In der folgenden Beschreibung werden die praktischen Erfahrungen von Eltern in
der Betreuung speziell auf die Situation onkologisch erkrankter, sterbender Kinder in
der häuslichen Palliativversorgung fokussiert. Es wird internationales empirisches
Material zusammengetragen zu der Frage, wie die Eltern die Versorgung durch die
Professionellen wahrgenommen haben und was sie hier als unterstützend bzw. ver-
besserungswürdig empfunden haben. Auswahlkriterien für die Studien waren, dass
die Untersuchungen erstens Aussagen über die elterlichen Bedürfnisse in der häus-
lichen Palliativversorgung beinhalten sollten, zweitens eine direkte Befragung der
Eltern erfolgt und zentral sein sollte und es sich drittens um die Eltern onkologisch
erkrankter Kinder handeln sollte. Die Anzahl der diesen Kriterien entsprechenden
Studien ist international sehr überschaubar. Teilweise wurden deshalb auch Unter-
suchungen eingeschlossen, in denen einerseits Gesichtspunkte der häuslichen pä-
diatrischen Palliativversorgung deutlich werden und andererseits Eltern onkologisch
erkrankter Kinder in dem Sample vorzufinden sind, auch wenn beide Aspekte nicht
im Mittelpunkt standen.
Eine vergleichende Betrachtung der Studien ist kaum möglich. Die Gründe dafür
sind vielfältig: So wird den Untersuchungen nur selten die umfassende Definition der
pädiatrischen Palliativversorgung – ganzheitlich, lebensqualitätsbezogen, patientIn-
44Sämtliche Leitlinien der Sociétè Internationale d’Oncologie Pédiatrique (SIOP) abrufbar über:
www.icccpo.org/articles/psychosocial.html.
1 Theorie und Stand der Forschung
54
nen- und angehörigenzentriert, multiprofessionell, die Zeitspanne ab Diagnosestel-
lung bis zur Trauerbegleitung umfassend (s. Kap. 1.1.2) – zugrunde gelegt und ex-
pliziert. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass alle Wissenschaft-
lerInnen das gleiche Verständnis von pädiatrischer Palliativversorgung haben. Ins-
besondere dass eine palliative Versorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer
Familien mit der Diagnosestellung beginnt, kann nicht als allgemein anerkannt vor-
ausgesetzt werden (vgl. Spencer/Battye 2001).45
Problematisch ist weiterhin, dass in den Studien teilweise Begriffe verwendet, aber
nicht definiert bzw. theoretisch hergeleitet werden (z. B. „Lebensqualität“, „Bedarf“).
In vielen Studien ist nicht immer eindeutig, ob die Aussagen der Eltern sich explizit
und ausschließlich auf die häusliche Versorgung beziehen oder nicht vielmehr die
gesamte palliative Versorgung, also auch die klinische Zeit, beschreiben. Wo diese
Differenzierung möglich war, wird sie im Folgenden dargestellt.
Darüber hinaus wird unter der Bezeichnung „häusliche Versorgung“ eine Vielzahl
von Versorgungskonzepten subsummiert, die erstens untereinander nicht vergleich-
bar sind – gerade in Bezug auf die entstehenden Schnittstellen und die nötige Koor-
dination (z. B. ein gemeindebasiertes im Vergleich zu einem klinikgestützten Kon-
zept) – und zweitens nicht von einem nationalen Gesundheitssystem auf das andere
übertragbar sind (z. B. unterschiedliches Verständnis von Hospizarbeit; Trennung
stationär/ambulant). Das jeweils konkret praktizierte Modell der häuslichen pädiat-
risch-onkologischen Palliativversorgung – das Schnittstellenmanagement, die Ver-
antwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Professionellen, die Integration von
Niedergelassenen, Ehrenamtlichen, der Selbsthilfe, anderer Angebote vor Ort und
des informellen Netzes der Familie – wird in den Studien unterschiedlich ausführlich,
in der Regel jedoch sehr knapp oder auch gar nicht beschrieben. Das ist gerade in
Bezug auf elterliche Beurteilungen der Koordination der Versorgung und deren Be-
wertung kommunikativer Aspekte problematisch bzw. wäre nötig, um die unter-
schiedlichen Aussagen näher analysieren zu können. Ein Vergleich zwischen den
Versorgungsformen oder Rückschlüsse auf deren Stärken und Schwächen bezüg-
lich der psychosozialen Unterstützung der Eltern sind deshalb nicht möglich.
Darüber hinaus ist das jeweilige Design der Studien unterschiedlich angelegt, und
die verwendeten Methoden und Instrumente sind vielfältig und heterogen. Auch das
macht einen Vergleich problematisch. Festzustellen bleibt in diesem Zusammen-
hang, dass häufig qualitative Methoden zum Einsatz kommen und die Studien retro-
spektiv angelegt sind.
Dies vorausgeschickt sollen die Ergebnisse zur pädiatrisch-onkologischen häusli-
chen Palliativversorgung aus Sicht der Eltern präsentiert werden. Nachfolgend wird
jedoch zunächst ein grober Überblick über international vorhandene Versorgungs-
modelle gegeben, um später die deutsche Situation (s. Kap. 1.2) in einem größeren
Zusammenhang sehen zu können.
45 Einen umfassenden Forschungsüberblick über die Bedürfnisse und den Bedarf von Eltern krebs-
kranker Kinder ab Diagnosestellung, dessen Schwerpunkt jedoch nicht auf der Analyse der palliativen
Versorgung liegt, bieten Kerr et al. 2004 in Form einer Meta-Analyse.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
55
1.1.7.1 Überblick über internationale Versorgungsmodelle
Abu-Saad (2000) fasst in seinem Überblicksartikel die international vorhandenen
Modelle der pädiatrischen Palliativ- bzw. Hospizversorgung zusammen. Er nimmt
dabei folgende Kategorisierung vor:
Stationär („in-patient“) werden Kinder international in einem Kinderkranken-
haus, einem pädiatrischen Zentrum, einem Allgemeinkrankenhaus, einer
designierten Palliativstation oder einem Hospiz palliativ betreut.46
Eine häusliche palliative Versorgung kann sowohl
o krankenhaus- oder
o gemeindegestützt erfolgen oder
o aus einer Kombination von beidem bestehen.
Die Betreuung in einem gemeindegestützten häuslichen Palliativversorgungsmodell
(„the community model“) erfolgt mit starker Einbindung der primären Gesundheits-
versorgerInnen und der jeweiligen Angebote vor Ort. Eine klinikgestützte Versor-
gung („hospital outreach model“, „hospital at home“47) weist demgegenüber eine
starke Verbindung zu den Angeboten des Krankenhauses auf (vgl. While/Dyson
2000).
In Großbritannien, Kanada und Australien wird die häusliche onkologisch-pädiatri-
sche Palliativversorgung eher in die Gemeinde verlagert. In den USA herrscht der
Trend vor, dass die häusliche Palliativversorgung klinikgestützt erfolgt (vgl. Spen-
cer/Battye 2001).
Für Europa liegen Anhaltspunkte für den Status quo der pädiatrisch-onkologischen
Palliativversorgung vor, die Rückschlüsse auf die Entwicklung häuslicher Konzepte
nahe legen, jedoch nicht zwischen einer gemeindegestützten bzw. klinikgestützten
häuslichen Versorgung differenzieren. Dangel (2002) befragte in seiner Studie Ein-
richtungen in 24 europäischen Ländern. Er nimmt eine Kategorisierung nach dem
Ort vor, an dem die Kinder in der letzten Lebensphase und zum Zeitpunkt ihres To-
des versorgt wurden. Der Autor unterscheidet danach, ob die Versorgung
eher im Krankenhaus erfolgt,
eher häuslich oder
46 Interessant an dieser Aufzählung ist, dass der Autor Kinderhospize eindeutig der stationären Versor-
gung zuzählt. In Polen z. B. versorgen diese jedoch ausschließlich häuslich (Friedrichsdorf 2002). An
diesem Beispiel zeigt sich u. a. die Begrenztheit globaler, nicht auf das jeweilige Gesundheitssystem
bezogener Aussagen.
47 „Eine international allgemein gültige und anerkannte Definition von hospital at home als Terminus
technicus gibt es nicht. In den anglo-amerikanischen Ländern hat sich dieser Begriff zur Bezeichnung
von bestimmten Modellen innerhalb ambulanter pflegerisch-medizinischer Versorgungsformen etab-
liert. Diesen Modellen gemeinsam ist die Bereitstellung pflegerischer, medizinischer und anderer not-
wendiger Leistungen bei den PatientInnen zuhause, die traditionellerweise im Krankenhaus erbracht
werden und in erster Linie dazu dienen, einen Krankenhausaufenthalt zu ersetzen (als Alternative),
vorzubeugen (als Prävention) oder zu verkürzen (‚early discharge’).“ (Lademann 2000:16).
1 Theorie und Stand der Forschung
56
sowohl im Krankenhaus als auch häuslich ausgerichtet ist.
Eher im Krankenhaus versterben onkologisch erkrankte Kinder demnach in Belgien,
Tschechien, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Israel, den Niederlanden, Po-
len, der Slowakei und Slowenien. Mehrheitlich häuslich erfolgt die Versorgung der
Kinder und ihrer Familien in Albanien, Bulgarien, Frankreich, Rumänien und Groß-
britannien. Sowohl im Krankenhaus als auch häuslich betreut werden sie in Weiß-
russland, Estland, Deutschland, Island, Moldawien und in der Schweiz.
Gleich ist allen internationalen häuslichen Palliativversorgungsmodellen, dass das
Krankenhaus jederzeit zu einer Wiederaufnahme der erkrankten Kinder bereitsteht.
Sein Personal bleibt für die Familie auch häuslich zugänglich, wenn auch häufig – je
nach den Vorgaben des Versorgungskonzepts und strukturellen Gegebenheiten (z.
B. Entfernung vom Krankenhaus) – nur telefonisch (Chambers et al. 1989, Collins et
al. 1998, James/Johnson 1997, Kohler/Radford 1985, Martinson 1978, Vi-
ckers/Carlisle 2000).
1.1.7.2 Zusammensetzung häuslich versorgender Palliativteams
Die Zusammensetzung der Berufsgruppen – insbesondere in der Zeit der Nach-
sorge der verwaisten Familien – variiert in der Darstellung der internationalen Kon-
zepte. Gemeinsam sind allen häuslichen Ansätzen in der pädiatrisch-onkologischen
Palliativversorgung das Vorhandensein einer Pflegekraft und eines/r ÄrztIn, beide –
vorzugs- bzw. idealerweise – mit Fachkompetenz in der palliativen Versorgung und
onkologischer Expertise. Diese sind je nach Modell konsiliarisch und in Zusammen-
arbeit mit den Professionellen vor Ort im Sinne eines klinikgestützten „outreach-
teams“48 tätig, koordinieren die Versorgung oder übernehmen sie selbständig. In der
Literatur werden unterschiedliche Erweiterungen dieses „Kernteams“ in der häusli-
chen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung genannt. SozialarbeiterInnen
werden international häufig als zum Kernteam gehörend betrachtet (Überblick Ko-
pecky et al. 1997; s. a. Beardsmore/Fitzmaurice 2002, Belasco et al. 2000). Bei Be-
lasco et al. (2000) zählen neben den PalliativärztInnen und -pflegekräften sowie den
SozialarbeiterInnen auch TrauerbegleiterInnen bzw. NachsorgekoordinatorInnen
und – explizit – die Eltern selbst dazu. Den unterschiedlichen Berufsgruppen und
den Eltern werden Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche zugeordnet (für
eine ausführliche Darstellung s. Belasco et al. 2000: 41).
Darüber hinaus gibt es ganz unterschiedliche Initiativen, die der Familie in der letz-
ten Lebenszeit des Kindes zur Verfügung stehen und auch die Begleitung der ver-
waisten Angehörigen übernehmen (Abu-Saad 2000). Die Nachsorge erscheint per-
sonell international wenig bzw. weniger einheitlich strukturiert als die palliative häus-
liche Versorgung bis zum Tod des Kindes. Die US-amerikanische Studie von Hilden
et al. (2004) kommt zu dem Schluss, dass onkologische (Outreach-)Teams vieler-
orts eine exzellente häusliche Palliativversorgung und Sterbebegleitung leisten. Al-
48 In der Literatur werden für „outreach team“ auch die Begriffe „symptom care team“ (Goldman et al.
1990), „home terminal care team“ (Chambers et al. 1989), „palliative care and oncology team“ bzw.
„treatment team“ (Himelstein et al. 2001) oder „supportive care service“ (Belasco et al. 2000) verwen-
det.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
57
lerdings sei wenig oder keine Unterstützung von dieser Seite in der Trauerbeglei-
tung der verwaisten Familien etabliert. Auch Hurwitz et al. (2004) machen in diesem
Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Eltern, wenn ihr Kind stirbt, u. U. abrupt
das unterstützende Team verlieren, mit dem sie – je nach Krankheitsverlauf des
Kindes und je nachdem, ob die Versorgung unter der Maßgabe der Kontinuität er-
folgte – über Jahre hinweg emotional eng verbunden waren. Bisher gäbe es kein
System, das die Nachsorge diesbezüglich optimiert und einen angemesseneren
Abschied erlaube, der zusätzlich auch finanziert würde (für einen Überblick über die
australische und neuseeländische Situation s. DeCinque et al. 2004).
1.1.7.3 Die Wahrnehmung der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Pal-
liativversorgung durch betroffene Eltern und deren Bedürfnisse
Die Untersuchungen von Ida Martinson et al. (1978, 1977) weisen als erste wissen-
schaftlich nach, dass Eltern eine häusliche Versorgung vorziehen und wünschen. Es
folgen die ebenfalls US-amerikanischen Arbeiten von Mary E. Lauer et al. (1983,
1989) und Raymond Mulhern et al. (1983); aus Kanada stammt die von Ciarán Duffy
et al. (1990). Diese Studien waren, was den Ausbau der häuslichen Versorgung und
deren Untersuchung betrifft, sehr einflussreich und sind es – ausgehend von der
Häufigkeit, mit der sie heute noch zitiert werden – nach wie vor. Sie zeigen mit qua-
litativen und quantitativen Methodenansätzen und in einer bisher nach wie vor ein-
zigartigen Längsschnittstudie von Lauer et al. (1989) die positiven Effekte, die eine
häusliche Versorgung im Vergleich zu einer klinischen auf die langfristige Bewälti-
gung und das psychosoziale Befinden der verwaisten Familien hat.
In der weiteren Erforschung der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativver-
sorgung wird darüber hinaus vermehrt der Frage nachgegangen, was Eltern hier
positiv bzw. negativ wahrgenommen haben und was für sie wichtig ist. Diese inter-
nationalen Studienergebnisse waren Grundlage der ACT-Charta (s. Kap. 1.1.3.2).
Diese erscheint 1993 in ihrer ersten Fassung. Hier wird die häusliche Versorgung
bereits als Ort der Wahl in der pädiatrischen Palliativversorgung festgeschrieben (s.
Kap. 1.1.3.2).49 In den nachfolgenden Jahren bestätigen weitere Erkenntnisse die
Leitlinie und tragen zu ihrer kontinuierlichen Ausdifferenzierung bei.
Die Ergebnisse, die sich auf die elterliche Bewertung der häuslichen pädiatrischen
Palliativversorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien beziehen, wer-
den im Folgenden vorgestellt. Die Kategorien der Kommunikation, Koordination und
Kooperation werden dabei als strukturierend zugrunde gelegt.
Dem vorangestellt wird eine kurze Übersicht der verwendeten Studien und der Län-
der, aus denen sie stammen.
49 Punkt 6 der aktuellen Fassung, ACT 2005.
1 Theorie und Stand der Forschung
58
Tabelle 1: Übersicht der verwendeten empirischen Studien und deren Herkunfts-
länder
Studie/AutorInnen Land
Collins et al. (1998) Australien
Contro et al. (2002) USA
Davies et al. (1998) USA, Kanada, Norwegen, Griechenland, Hongkong
Davies/Connaughty (2002) USA
Davies et al. (2004) USA
Duffy et al. (1990) Kanada
James/Johnson (1997) Kanada
Kohler/Radford (1985) Großbritannien
Lauer et al. (1983, 1989) USA
Martinson et al. (1978) USA
Mulhern et al. (1983) USA
Sirkiä et al. (1997) Finnland
Vickers/Carlisle (2000) Großbritannien
Wolfe et al. (2000a) USA
Wolfe et al. (2000b) USA
1.1.7.3.1 Kommunikation
Betty Davies und Sharon Connaughty (2002) stellen in der Befragung US-amerika-
nischer Eltern fest, dass sich deren Aussagen und Beschreibungen hinsichtlich der
wahrgenommenen Unterstützung regelmäßig auf die kommunikativen Fähigkeiten
bzw. auf das kommunikative Unvermögen der professionellen HelferInnen beziehen.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Davies et al. (2004).
Fürsorglichkeit („caring“) und Verbundenheit der professionellen VersorgerInnen
zeigen sich für Eltern darin, dass Professionelle respektvoll, sensibel, mitfühlend
und empathisch mit ihnen kommunizieren (James/Johnson 1997). Väter etwa emp-
fanden das engagierte, warmherzige und fürsorgliche Auftreten der häuslich versor-
genden Pflegekräfte als unterstützend und tröstend (Davies et al. 2004).
In der US-amerikanischen Untersuchung von Nancy Contro et al. (2002) wurde von
den Eltern verwirrende, inadäquate oder wenig fürsorgliche Kommunikation im Hin-
blick auf die Interaktion mit dem behandelnden Team als Problem dargestellt. Dies
bezog sich sowohl auf die Behandlung als auch speziell auf das Vermitteln von
Prognosen.
1.1.7.3.1.1 Aufklärung (Diagnosegespräch)
In der US-amerikanischen Studie von Joanne Wolfe et al. (2000a) gab mehr als ein
Drittel der Eltern an, dass das Gespräch über die Schwerpunktverschiebung hin zu
einer palliativen Versorgung in einer angemessenen Art und Weise stattfand. Um-
gekehrt erlebten jedoch fast zwei Drittel der befragten Eltern, dass dieses Gespräch
in einer nicht adäquaten Form ablief.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
59
Die Überbringung der Nachricht, dass ihr Kind keine realistische Chance auf Hei-
lung hat, wurde auch in der Studie von Sirkiä et al. (1997) von den Eltern als unan-
gebracht erlebt. Hier wurden insbesondere die Rahmenbedingungen der Übermitt-
lungssituation kritisiert. Die Eltern wünschten sich rückblickend, dass diese Gesprä-
che klar, aber ruhiger und in einer friedvolleren Situation als das jeweils der Fall war,
hätte vonstatten gehen sollen.
In vielen der hier besprochenen Studien wollten oder konnten sich Eltern zu dem
Zeitpunkt, als die ÄrztInnen das ihnen gegenüber ansprachen, nicht auf eine pallia-
tive Versorgung ihres Kindes einlassen. Sie plädierten für einen weiteren kurativen
Therapieversuch (Davies et al. 2004, James/Johnson 1997, Sirkiä et al. 1997). In
der Studie von Vickers/Carlisle (2000) wurden diesbezüglich keine Probleme zwi-
schen Professionellen und Familien festgestellt. Entscheidend für die Eltern in die-
sem Prozess war jedoch die Rückversicherung von professioneller Seite, dass alle
verfügbaren kurativen Möglichkeiten ausgeschöpft worden waren.
Die in der Studie von Davies et al. (2004) befragten Väter unternahmen alles in ihrer
Macht Stehende, um weitere Behandlungsmöglichkeiten für ihr an Krebs erkranktes
Kind zu finden. Dies sahen sie als Weg, die „Hoffnung auf Heilung“ aufrecht zu er-
halten, auch wenn das aus Sicht der Professionellen als hilfloser Versuch erschien.
Sie fühlten sich als Väter in ihrer Rolle als Beschützer dazu verpflichtet, den „Kampf
nicht aufzugeben“. Väter profitierten hier von Diskussions- und Unterstützungstref-
fen, in denen die Prognose ihres Kindes besprochen wurde.
1.1.7.3.1.2 Qualität und Quantität von Informationen
In der Studie von James und Johnson (1997) gaben manche Eltern einerseits an,
dass sie es vorzogen, nicht detailliert über den Zustand ihres Kindes aufgeklärt zu
werden. Zu umfangreiche Informationen kollidierten mit ihren Bemühungen, größt-
mögliche Normalität aufrechtzuerhalten. In derselben Befragung wurde andererseits
gleichzeitig deutlich, dass sich Fürsorglichkeit und Verbundenheit der professionel-
len VersorgerInnen für Eltern u. a. in einer verlässlichen Informationsvermittlung
ausdrückten. Die Möglichkeit, ihrer Rolle als primäre VersorgerInnen gerecht zu
werden und optimal für ihr krankes, sterbendes Kind sorgen zu können, empfanden
Eltern als wesentlich abhängig von der Quantität und Qualität der Informationen, die
sie über die physische Versorgung ihres Kindes erhielten (James/Johnson 1997,
Davies et al. 2004). Informationen mussten in einfacher und verständlicher Sprache
übermittelt werden, damit Eltern sich befähigt fühlten (z. B. hinsichtlich Therapieent-
scheidungen).
In die Informationsvermittlung müssen alle primären VersorgerInnen eingeschlossen
werden, d. h., sie muss unmittelbar erfolgen. Das wird in der Studie von Davies et
al. (2004) deutlich. Hier hatten Väter – aufgrund der klassischen Rollenverteilung in
der Versorgung – häufig das Gefühl, lediglich Informationen aus zweiter Hand durch
ihre Partnerinnen zu erhalten. In dieser Studie wurde ebenfalls deutlich, dass nicht
nur zu wenige, sondern auch zu viele Informationen ein Problem darstellen konnten.
In den Untersuchungen werden Belange deutlich, über die Eltern den Wunsch nach
mehr Informationen äußern: Sie forderten eine gründlichere Unterweisung durch die
ÄrztInnen und Pflegekräfte in der medikamentösen Versorgung ihrer Kinder und in
1 Theorie und Stand der Forschung
60
pädiatrischen Tätigkeiten allgemein (Collins et al. 1998) bzw. zeigten sich zufrieden,
wenn diese erfolgte (Davies et al. 2004). Viele Familien fühlten sich zu wenig kon-
kret auf den Tod ihres Kindes vorbereitet. Neben der Studie von James und John-
son (1997) wird auch in der von Collins et al. (1998) und Sirkiä et al. (1997) offen-
bar, dass detailliertere Informationen über körperliche Veränderungen des Kindes,
die Aufschluss über seinen nahenden Tod geben, und Wissensvermittlung hinsicht-
lich des Prozesses des Sterbens selbst vermisst wurden. In der Untersuchung von
Davies und Connaughty (2002) hatte lediglich eine kleine Minderheit der Eltern (14
Prozent) diesbezüglich das Gefühl, über adäquate Informationen zu verfügen. Dies
schloss auch das Besprechen der Möglichkeiten und Erfordernisse nach dem Tod
des Kindes ein (z. B. Umgang mit dem Leichnam, Beerdigungsplanung) (Da-
vies/Connaughty 2002, Sirkiä et al. 1997).
Die von Kohler und Radford (1985) befragten Eltern in Großbritannien kritisierten
ihre ansonsten unterstützenden ÄrztInnen dafür, dass sie ihnen hinsichtlich des
Zeitpunkt des Todes und der Dauer, für die sie ihr verstorbenes Kind bei sich be-
halten durften, nicht mehr Orientierung gegeben hätten.
Darüber hinaus vermissten die Eltern ein offenes Gespräch darüber, wie sie mit
ihrem Kind über seine Krankheit und seine Vorstellungen von seinem bevorstehen-
den Sterben reden können und wie mit den Geschwistern damit umgegangen wer-
den kann (Kohler/Radford 1985).
Eltern erbaten in der Situation des nahenden Sterbens ihres Kindes bei den Profes-
sionellen nicht die entsprechenden Informationen und Erklärungen, weil sie in der
überwiegenden Mehrzahl keine Erfahrung mit dem Tod, insbesondere mit dem des
eigenen Kindes, hatten. Das Wissen darüber, welche Fragen sie hätten stellen kön-
nen oder müssen, erlangten sie erst im Rückblick (Davies/Connaughty 2002, Ja-
mes/Johnson 1997). Eltern wünschten sich, dass die Professionellen regelmäßig
den Bedarf an Informationen bei ihnen abfragen und wichtige Themen (wie z. B. den
bevorstehenden Tod des Kindes, die Nachsorge der verwaisten Familie) von sich
aus ansprechen (Davies/Connaughty 2002).
In der Befragung von Davies und Connaughty (2002) schließlich wird eindeutig,
dass Eltern von den Professionellen auch in der Zeit nach dem Tod ihres Kindes die
Vermittlung von Informationen erwarten (z. B. Broschüren, Empfehlungen, hilfreiche
Bücher oder die Vermittlung zu einer Gesprächsgruppe). In der Studie unterbreite-
ten sie den Vorschlag, dass ein oder zwei Teammitglieder jeweils für eine Familie
als zuständig ernannt werden und die Familie ab Diagnosestellung über den ganzen
Versorgungsverlauf hinweg begleiten sollten. Davon versprachen die Eltern sich
sowohl personelle Kontinuität als auch beständigen Zugang zu Informationen.
1.1.7.3.1.3 Qualität der Beziehung zu den Professionellen
Eine technisch-aufgabenorientiert ablaufende Versorgung und das Missachten von
Gefühlen wurden von Eltern kritisch wahrgenommen. Eltern wollten mehr als „Un-
terstützung“ („support“), nämlich eine nähere, persönliche Verbindung zu den Pro-
fessionellen, mit denen sie ihr Kind versorgten. Sie wünschten sich eine vertraute
Person, die eng in das Geschehen eingebunden ist („intimately involved“, James
und Johnson 1997:94) (Davies/Connaughty 2002, James und Johnson 1997). Das
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
61
Bedürfnis nach Verbundenheit mit dem versorgenden Team bestand bei den Eltern
auch nach dem Tod des Kindes fort. Eltern begrüßten eine erneute Kontaktauf-
nahme durch diese Menschen (z. B. Einladungen in die Klinik, Besuche, Telefonan-
rufe, Postkarten, Briefe) (Collins et al. 1998, Contro et al. 2002, Davies/Connaughty
2002, Davies et al. 1998, James/Johnson 1997, Kohler/Radford 1985).
In der aufgrund ihrer länderübergreifenden Ausrichtung einmaligen Studie von Da-
vies et al. (1998)50 wird ein Ergebnis präsentiert, das diese persönliche Verbindung
und seine beeindruckende Konsequenz deutlich macht: Häufig zunächst unbedeu-
tend wirkende persönliche Gesten der Professionellen trugen wesentlich zur größe-
ren Zufriedenheit der Mütter mit der Versorgung insgesamt bei und erschienen für
ihr Gefühl, unterstützt worden zu sein, als entscheidend. Schlichte Präsenz, per-
sönliche Kontaktaufnahme, Blickkontakt oder ein Lachen wurden hier als Beispiele
genannt. Diese Ergebnisse werden in der Arbeit von Davies und Connaughty (2002)
erhärtet. Im gesamten Versorgungsverlauf sahen Eltern wiederum „kleine Gesten
menschlicher Zuwendung“ („small acts of human kindness“, Davies/Connaughty
2002:5), persönlichen Interesses und Humors von Seiten der MitarbeiterInnen als
sehr unterstützend an. Sie zogen eine Interaktion „von Mensch zu Mensch“ der „von
Professionelle/r zu PatientIn“ oder „von Professionelle/r zu Eltern“ vor.
Contro et al. (2002) kommen zu den gleichen Ergebnissen. Hier wurde die Fach-
kompetenz und die Verbindung zu den Professionellen in Beziehung gesetzt. Wäh-
rend technische Fähigkeiten in der Versorgung als wichtig betrachtet wurden, stellte
sich auch bei den hier befragten Eltern eine positive Beziehung zu den primär ver-
sorgenden Professionellen als ausschlaggebend für das Gefühl heraus, unterstützt
worden zu sein. Die Beziehungsaspekte mit dem Personal erwiesen sich als ge-
nauso wichtig im Hinblick auf eine zusammenfassende Bewertung der Versorgung
durch die Familie wie die fachliche Kompetenz der MitarbeiterInnen.
Befragte Väter (Davies et al. 2004) etwa fühlten sich aufgrund ihrer wahrgenomme-
nen Rolle als „Beschützer der Familie“ unterstützt, wenn ÄrztInnen und Pflegekräfte
sich eingehend nach dem Wohlergehen aller Familienmitglieder erkundigten.51
Ein weiteres Ergebnis der Studie von James/Johnson 1997 bezieht sich auf die ge-
samte Versorgung und ist im Hinblick auf die erfahrene emotionale Unterstützung
bzw. die Qualität der Beziehung wichtig: Die Familie will einerseits als besonders
wahrgenommen werden und andererseits ihre Normalität wahren können. Das Kind
sollte in seiner Situation einerseits eine „Sonderbehandlung“ erfahren (z. B. Vermei-
den von Wartezeiten bei nötigen Klinikbesuchen). Auch die Situation der Eltern und
Geschwister sollte als Ausnahmesituation wahrgenommen werden (z. B. die des
Geschwisters in Bezug auf Schulfehltag, die der Eltern hinsichtlich Entlastungsmög-
50 Hier wurden Mütter aus fünf Ländern – Kanada, Norwegen, Griechenland, Hongkong und den Verei-
nigten Staaten – zur Versorgung ihrer Kinder, die sechs Monate zuvor an Krebs gestorben waren,
befragt.
51 Die AutorInnen schlagen bezüglich der Unterstützung ein geschlechtersensitives Vorgehen vor:
Professionelle sollten regelmäßig ihr Verhalten daraufhin reflektieren, ob es für die Väter eher hindern-
den oder heilenden Charakter habe. In dieser Hinsicht ist die von Browning (2003) beschriebene „eth-
nographische Perspektive“ auf die Welt von Vätern bzw. Müttern anzuwenden.
1 Theorie und Stand der Forschung
62
lichkeiten am Arbeitsplatz). Andererseits wünschen Eltern größtmögliche Normalität
bezüglich des Lebens des Kindes und des Familienlebens allgemein (James/John-
son 1997).
Mitgefühl auf Seiten der Professionellen wurde teilweise vermisst und ein Fixiertsein
auf die kurative Versorgung bemängelt (Davies/Connaughty 2002).
Schließlich soll ein übergreifender Aspekt hinsichtlich der Beziehung zu den Profes-
sionellen aufgeführt werden: Bemerkenswert erscheint es Sirkiä et al. (1997), dass
sich die Beschwerden, die die Eltern bezüglich fehlender Unterstützung bzw. be-
lastender Erlebnisse in der palliativen Versorgung vorbrachten, mit den Jahren, die
seit dem Geschehen vergangen waren, nicht abschwächten. Das Alter der Kinder
hatte auf diesen Umstand keinen Einfluss. Die Länge der palliativen und terminalen
Phase hingegen schien hier ein Faktor zu sein: Je länger diese andauerte, umso
häufiger wurden Beschwerden von Seiten der Eltern geäußert.52 Eines der beein-
druckendsten explizit aufgeführten Ergebnisse der Studie von Contro et al. (2002)
besteht darin, dass ein einziges negatives Erlebnis der Eltern in der Versorgung bei
ihnen nachhaltiges und andauerndes emotionales Leiden auslösen konnte. Sie er-
innerten sich an Zwischenfälle, die sich auch auf das Übermitteln schlechter Nach-
richten bezogen, bei denen sie den Eindruck hatten, fallen gelassen oder bevor-
mundet zu werden. Sie fühlten sich übergangen und ignoriert, was ihre Einschät-
zung der Versorgung ihres Kindes betraf, und kritisierten die mangelhafte Kommu-
nikation wichtiger Informationen. Ein solches Erlebnis verfolgte sie lange und ver-
komplizierte ihren Trauerprozess – selbst Jahre, nachdem diese Ereignisse statt-
gefunden hatten.
In den Studien werden die positiven Erfahrungen in der Beziehung zu den professi-
onellen HelferInnen häufig nicht differenziert aufgeführt und die Frage, ob nicht auch
die Dankbarkeit lang anhaltend und fast unvergesslich ist, bleibt weitgehend offen.
1.1.7.3.2 Koordination
Der grundsätzliche Wunsch nach einer besseren Koordinierung der Versorgung wird
in mehreren Studien direkt von den befragten Eltern angesprochen (Collins et al.
1998, Contro et al. 2002, Wolfe et al. 2000a).
Beide Kategorien – die der Kommunikation und der Koordination – bedingen sich
gegenseitig eindeutig, sodass eine Abgrenzung nur analytisch möglich ist: Als
Grund für den Abbruch der Kommunikation bzw. der Beziehungen zu den Professi-
onellen in der häuslichen Umgebung etwa können Koordinationsprobleme vermutet
werden.
Die Ergebnisse von Joanne Wolfe et al. (2000a) zeigen einen anderen konkreten
Zusammenhang zwischen der Kommunikation und der Koordination auf. In der Un-
tersuchung dieser wissenschaftlichen Gruppe wird klar, dass ein spätes Erkennen
und Eingeständnis des Vorliegens einer palliativen Situation auf Seiten der ÄrztIn-
52 Dieser Aspekt ist jedoch auch krankheitsabhängig: Kinder mit einer Leukämie etwa versterben i. d.
R. früher als Kinder mit einem Hirntumor. Es könnte also auch vermutet werden, dass die Versorgung
eines Kindes, das an einem Hirntumor erkrankt ist, besonders belastend ist.
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
63
nen und der Familien zu einer deutlich negativeren Einschätzung der Qualität der
häuslichen Versorgung bei den Eltern führte. Die befragten Eltern verstanden
durchschnittlich erst drei Monate nach den OnkologInnen zum ersten Mal, dass ihr
Kind keine realistische Chance auf eine medizinische Heilung hat. Ein frühes elterli-
ches Verstehen hingegen erleichterte die Planung der häuslichen Palliativversor-
gung und deren Koordination wesentlich (z. B. konnte die Unterstützung durch Hos-
pizdienste früher angefragt werden). Interessant in diesem Zusammenhang ist das
Ergebnis der AutorInnen, dass es zu einer größeren Konkordanz zwischen ÄrztIn-
nen und Eltern hinsichtlich des Verstehens der infausten Prognose kam, wenn psy-
chosoziale MitarbeiterInnen in die Versorgung allgemein und die Vermittlung der
Diagnose speziell eingeschlossen waren.
Die von Davies et al. (1998) befragten Mütter lehnten – obwohl sie sich häuslich
nicht ausreichend unterstützt fühlten – die Integration weiterer Personen in die Ver-
sorgung mehrheitlich ab. Die Kommentare der Interviewten legen nahe, dass Ver-
änderungswünsche in der Versorgung sich eher auf die Qualität der Versorgung
bzw. deren Koordinierung als auf die Quantität der Involvierten bezogen.
1.1.7.3.2.1 Versorgung an der Schnittstelle53
Im emotionalen Erleben der Mütter – bezüglich der Diagnose, der terminalen Phase
und der Trauerphase – konnten in der Studie von Davies et al. (1998) erstaunli-
cherweise keine kulturellen Unterschiede festgestellt werden. Ausnahmslos alle
Mütter in der Studie – also offensichtlich unabhängig von den jeweils vorherrschen-
den gemeindegestützten Versorgungskonzepten – fühlten sich von den klinischen
MitarbeiterInnen am Übergang in die häusliche Versorgung allein gelassen und
empfanden diesen Wechsel als Abbruch der Kommunikation und Beziehung und als
Schnitt in der Versorgung. Mütter wünschten sich, dass die klinischen ÄrztInnen und
Pflegekräfte ihr Kind nach der Entlassung in die palliative Versorgung zu Hause
besucht hätten. Sie signalisierten, dass Telefongespräche mit den klinischen Pro-
fessionellen hilfreich waren, einen persönlichen Besuch jedoch nicht ersetzen konn-
ten (Davies et al. 1998).
Auch auf die Frage, was in der Zeit nach dem Tod des Kindes geholfen habe, nann-
ten Mütter die Unterstützung von FreundInnen, die nähere Beziehung zu ihrem Kind
vor seinem Tod, die Beziehung zu ihren PartnerInnen und eine wachsende Spiritua-
lität. Manche Mütter fanden keine Antwort auf diese Frage. Keine der Mütter er-
wähnte diesbezüglich die Unterstützung durch Professionelle (Davies et al. 1998).
In der Untersuchung von James und Johnson (1997) berichteten Eltern davon, sich
in der palliativen Phase der Erkrankung ihres Kindes von Professionellen gemieden,
allein gelassen und isoliert gefühlt zu haben. Diese Aussage war unabhängig davon,
ob die Versorgung zu Hause oder in der Klinik erfolgte. Die Gefühle, gemieden zu
werden und isoliert zu sein, wurden in der häuslichen Versorgung mit der physi-
schen und emotionalen Distanz zu den vertrauten, in der Zeit davor kontinuierlich in
53 In diesem Abschnitt zeigt sich die wenig differenzierte Darstellung der zugrunde liegenden Versor-
gungskonzepte in den Studien deutlich als Mangel. Die Ergebnisse sind deshalb nur bedingt übertrag-
bar.
1 Theorie und Stand der Forschung
64
der Versorgung präsenten Professionellen in Zusammenhang gebracht. Dabei hatte
die physische Trennung einen größeren Einfluss auf das Gefühl, verlassen worden
zu sein, als die geographische Distanz: Selbst Familien, die nicht weit entfernt vom
Versorgungszentrum wohnten, vermissten den Kontakt zu den vertrauten Professi-
onellen.
Ein Mangel an Kommunikation, der Auswirkungen auf das Schnittstellenmanage-
ment und die Koordination der Versorgung haben könnte, wurde auch in der Studie
von Kohler/Radford 1997 deutlich. Die befragten Eltern gaben teilweise an, nicht
gewusst zu haben, ob sie die zuständigen ÄrztInnen im Falle des Todes ihres Kin-
des auch in der Nacht anrufen konnten (Kohler/Radford 1997).
In anderen Studien werden diese Probleme am Übergang in die häusliche Umge-
bung nicht beschrieben: Fast alle Familien in der Untersuchung von Sirkiä et al.
(1997) waren mit der Versorgung dort zufrieden und hatten rückblickend keine Be-
anstandungen vorzubringen. Nur zwei von insgesamt 60 Familien fühlten sich in der
häuslichen Umgebung von dem Personal vergessen und allein gelassen. Diese hät-
ten gerne mehr Aufmerksamkeit und Interesse für ihre Probleme erfahren. Konkret
wünschten Eltern sich häufigere Telefongespräche, mehr Hausbesuche und eine
Kontaktaufnahme in der Nachsorge (Collins et al. 1998, Connaughty 2002, Contro
et al. 2002, Davies et al. 1998, James/Johnson 1997, Kohler/Radford 1985).
1.1.7.3.2.2 Beteiligte Berufsgruppen und ihre unterstützende Funktion
Die Studie von Davies et al. (1998) zeichnet sich auch insofern besonders aus, als
sie Aufschluss darüber gibt, welche Berufsgruppen im Einzelnen von Eltern als un-
terstützend in der (klinischen und) häuslichen Palliativversorgung wahrgenommen
wurden. In allen fünf Ländern bestanden die palliativen Versorgungsteams typi-
scherweise aus einer/m ÄrztIn, einer Pflegekraft und einer/m SozialarbeiterIn. Psy-
chologInnen waren in Kanada, Griechenland und den Vereinigten Staaten integriert.
Aus den Aussagen der AutorInnen kann geschlossen werden, dass die häusliche
Versorgung jeweils gemeindegestützt – durch Professionelle vor Ort – erfolgte. Die
Professionellen des Krankenhauses blieben jedoch telefonisch beratend im Hinter-
grund präsent. Die Befragten sollten einschätzen, wie stark die einzelnen Berufs-
gruppen in die häusliche Palliativversorgung integriert waren. Pflegekräfte wurden
als die am stärksten eingebundene Berufsgruppe genannt, gefolgt von den ÄrztIn-
nen. Auf die Frage nach der Zufriedenheit mit der Versorgung vor Ort bekamen die
ÄrztInnen und Pflegekräfte positive Werte, wenngleich nur wenige Spitzenwerte
erreichten. Die besten Bewertungen bekamen die Pflegekräfte in der Klinik und die
klinischen ÄrztInnen („resident physicians“54). Die Erreichbarkeit eines/r Seelsorge-
54 An dieser Stelle soll exemplarisch gezeigt werden, warum die Übertragung internationaler Studien
auf die Situation in Deutschland zumindest vorsichtig geschehen sollte. Die Übersetzung von „resident
physician“ ins Deutsche ist aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme im jeweiligen Gesund-
heitswesen problematisch und kann inhaltlich verzerrend wirken. Die Bezeichnung wird auch im anglo-
amerikanischen Sprachraum selbst nicht einheitlich verwendet. In Amerika wird damit ausgedrückt,
dass ein/e ÄrztIn über längere Zeit am selben Krankenhaus arbeitet, wo er oder sie bereits die Ausbil-
dung absolviert hat. In Kanada ist das ähnlich. In England wird mit diesem Begriff eher ein Aus-
bildungsgrad bezeichnet: „A British hospital doctor who has finished his/her training but is of a lower
rank than a consultant“ (s. Longman Dictionary of Contemporary English 1995). In Großbritannien und
1.1 Die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
65
rIn war in allen Ländern außer in Hongkong üblich. In drei (von 17) Fällen wurden
die SozialarbeiterInnen als die Professionellen wahrgenommen, die am stärksten –
mehr als ÄrztInnen und Pflegekräfte – in die Versorgung involviert waren. Die Mütter
sahen die primäre Aufgabe der SozialarbeiterInnen in der Hilfe bei finanziellen An-
gelegenheiten. Bemerkenswert erscheint, dass die anderen Berufsgruppen – Seel-
sorgerInnen, PsychologInnen und EinzelfallhelferInnen („child life worker“) – in ihrer
Präsenz von den Müttern als unerheblich eingeschätzt wurden. Begründet wurde
das damit, dass diese nicht erreichbar waren, ihre Erreichbarkeit den Müttern nicht
bekannt war oder sie eine Betreuung durch diese nicht wünschten.
Die Versorgung durch die SozialarbeiterInnen und PsychologInnen wurde hinsicht-
lich der Zufriedenheit neutral bewertet. Die Gründe hierfür werden nicht ausdifferen-
ziert (Davies et al. 1998). Nur wenige Mütter machten Aussagen zur Zufriedenheit
mit dem/der SeelsorgerIn. Die meisten gaben an, zu wenig Kontakt zu diesen ge-
habt zu haben, um sie bewerten zu können. Gleichwohl wurde in der Studie ein Be-
darf an spiritueller Unterstützung in den letzten Monaten des Lebens des Kindes
deutlich. Dieser wurde jedoch in der Gemeinde vor Ort oder von anderer Seite, zu-
mindest aber außerhalb des Gesundheitssystems, gedeckt (Davies et al. 1998).
1.1.7.3.2.3 Erreichbarkeit
Eltern wünschten sich in der letzten Lebensphase ihres Kindes eine rund um die
Uhr bestehende Ansprechbarkeit, Verfügbarkeit oder – wenn nötig – auch Präsenz
einer/s ÄrztIn oder Pflegekraft (Collins et al. 1998, Davies et al. 2004, Koh-
ler/Radford 1985). Allerdings wird in mehreren Studien deutlich, dass die häusliche
pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung trotz Zugang zu ihr als unzureichend
empfunden wurde. Kinder litten in ihrer letzten Lebenszeit an Schmerzen und ande-
ren Symptomen (Collins et al. 1998, Contro et al. 2002, Sirkiä et al. 1997, Wolfe et
al. 2000a). Folge war eine starke Belastung der gesamten Familie.
1.1.7.3.2.4 Versorgung mit Hilfsmitteln
Viele Eltern in der Studie von Kohler und Radford (1985) erwähnten Schwierigkei-
ten, die für eine Versorgung in der häuslichen Umgebung nötigen Hilfsmittel (Roll-
stuhl, Krankenbett, Bettpfanne, Badewannenlifter, medizinische Geräte) zu be-
schaffen, obwohl diese weder sehr ausgefallen noch außerordentlich teuer waren.55
Verspätete Beantragung und verzögerte Lieferung führten zu Frustration und bitte-
ren Reaktionen auf Seiten der Eltern. Alle von Collins et al. (1998) befragten Eltern
bezeichneten die Bereitstellung von häuslichen Hilfsmitteln demgegenüber als prob-
lemlos und angemessen. Hier wurde jedoch eine längere Vorbereitungszeit für nöti-
in Neuseeland steht die Bezeichnung, nach einem anderen Nachschlagewerk zu urteilen, für das Alter
und den Wohnort der Professionellen: „A junior doctor who lives in the hospital where s/he works.“
(Collins Concise Dictionary Plus“ 1989). Die Festlegung wird noch einmal dadurch erschwert, dass die
besprochene Studie länderübergreifend erfolgte. Die aus dem Ergebnis abgeleiteten Hypothesen, dass
„resident physicians“ die besten Einschätzungen der Mütter bekommen, können sich je nach Definition
deutlich unterscheiden: Entscheidend könnte sowohl sein, dass ÄrztInnen jung sind, als auch, dass sie
über längere Zeit am gleichen Krankenhaus sind oder dass sie in der Hierarchie des Krankenhauses
weiter unten stehen.
55 Die Struktur der Bereitstellung von Hilfsmitteln ist abhängig vom jeweiligen Gesundheitssystem und
bei der Übertragung der Ergebnisse zu beachten.
1 Theorie und Stand der Forschung
66
ge Veränderungen in der häuslichen Versorgung (z. B. das Anbringen von Rampen
für Rollstühle) als die Versorgung optimierend deutlich.
1.1.7.3.2.5 Fehlende Angebote
In der Studie von Collins et al. (1998) gaben die Eltern an, dass sie gerne die Mög-
lichkeit gehabt hätten, mit einer Person zu sprechen, die bereits eine ähnliche Erfah-
rung wie sie gemacht hatte. In der US-amerikanischen Untersuchung von Contro et
al. (2002) wurde die häusliche Palliativversorgung als nicht ausreichend auf die fa-
miliären Bedürfnisse zugeschnitten erlebt: Weitgehend übersehen wurden die Be-
dürfnisse der Geschwister in der häuslichen Versorgung und die Spanisch spre-
chender Familien(-mitglieder). Andere befragte Eltern gaben an, mehr Unterstüt-
zung in der Führung des Haushalts benötigt zu haben (Collins et al. 1998).
1.1.7.3.3 Kooperation
In den vorliegenden Studien befinden sich keine elterlichen Aussagen hinsichtlich
der Kooperation zwischen den LeistungserbringerInnen untereinander. Die Aussage
von Elston (ACT 2003), wonach Eltern es als eines der frustrierendsten Erlebnisse
empfanden, wenn LeistungserbringerInnen nicht aufeinander abgestimmt handelten,
kann an dieser Stelle also im Hinblick auf die spezielle Situation der häuslichen pä-
diatrisch-onkologischen Palliativversorgung nicht ausdifferenziert werden.
1.2 Situation und Rahmenbedingungen der häuslichen
pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung in
Deutschland
Eine häusliche Palliativversorgung onkologisch erkrankter Kinder war in Deutsch-
land bis Ende der 70er Jahre strukturell nicht vorgesehen und wurde nicht durch-
geführt. Praktische Schritte in diese Richtung wurden erst Anfang der 80er Jahre
unternommen: 1983 gründete sich in Berlin der erste ambulant tätige Kinderkran-
kenpflegedienst, mit dessen Hilfe es möglich war, onkologisch lebenslimitierend
erkrankten Kindern und ihren Familien eine palliative Versorgung in der vertrauten
häuslichen Umgebung zu ermöglichen (Institut für Kinderschmerztherapie und Pädi-
atrische Palliativmedizin 2005). Heute liegen demgegenüber bereits nach Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität differenzierte Kriterien für die Arbeit ambulant tätiger
Hospiz- und Palliativ-Pflegedienste vor (Hospiz- und Palliativführer 2004) und die
ACT-Charta gilt auch in Deutschland als Leitlinie in der pädiatrischen Palliativver-
sorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien (Zernikow et al. 2003, s.
Kap. 1.1.3.2).
Bis in die frühen 80er Jahre hinein war in Deutschland das Verständnis vorherr-
schend, dass ein schwer erkranktes Kind seine Situation nicht erfassen kann, sie
nicht versteht und nicht darüber nachdenkt. Entsprechend erschien es eher kontra-
produktiv, mit ihm über seine Krankheit oder gar darüber, dass es nach menschli-
chem Ermessen bald sterben wird, zu kommunizieren und seine Befürchtungen,
Wünsche und Anliegen zu erfragen (vgl. Niethammer 1993). Bis Ende der 70er Jah-
re wurden Eltern in der Klinik – wo sich die gesamte Versorgung vollzog – ver-
gleichsweise nur sehr eingeschränkt zu ihren kranken Kindern gelassen, weil ange-
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
67
nommen wurde, dass die jeweils nötigen Abschiede von den Eltern für die Kinder
zusätzlich belastend seien. Den Eltern wurde oftmals gesagt, dass ihr Kind gerade
schlafe, wenn diese sich nicht von einem außerplanmäßigen Besuch abbringen las-
sen wollten.56 Dem Kind wurde wiederum versichert, dass die Eltern nur kurz weg-
gingen, wenn es sich nach einem Besuch schwer von ihnen trennen konnte. Tat-
sächlich kamen die Eltern erst zur nächsten Besuchszeit – die einmal wöchentlich
stattfand – wieder (vgl. Niethammer 1993).
Von einer patientInnen- und familienorientierten Versorgung, in der die Eltern inner-
halb des Behandlungsteams als primäre VersorgerInnen angesehen werden,
scheint das – bei besten Absichten – aus heutiger Sicht weit entfernt. Ebenso da-
von, dass die Lebensqualität des Kindes und die seiner Angehörigen ab Diagnose-
stellung einer lebensbedrohlichen Krankheit im Mittelpunkt des Interesses stehen
sollten.
Psychosoziale MitarbeiterInnen – PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und Päda-
gogInnen – waren bis in die Mitte der 80er Jahre nicht selbstverständlicher Teil des
pädiatrisch-onkologischen Behandlungsteams. SeelsorgerInnen nehmen hier inso-
fern eine Sonderstellung ein, als sie von kirchlicher Seite finanziert werden und an
diese Institution gebunden sind. Zwar wurde die fachspezifische psychosoziale Ver-
sorgungspraxis in der pädiatrischen Onkologie bereits ab Mitte der 70er Jahre durch
Arbeitsgruppen an vier Universitätskliniken – Hamburg, Heidelberg, Freiburg und
Bonn – wesentlich vorangetrieben (s. Ebeling/Wallis 1981, Eckert 1988, Knispel
1988, Häberle et al. 1988, Häberle 1992, Härter 1988, Petermann et al. 1987, Ried-
esser 1983), und es wurde ein entscheidender Schritt zur Akzeptanz der psychoso-
zialen Tätigkeit mit der Gründung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in der
Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie (PSAPOH) 1984 und deren Integration in
die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) getan. Bis
1986 gab es jedoch nach Umfrage der GPOH nur drei Zentren in Deutschland, die
entsprechende Planstellen für psychosoziale MitarbeiterInnen vorhielten. An weite-
ren acht Zentren wurden die Fachkräfte über Drittmittel finanziert. Die Vergütung
wurde in erster Linie von Elterninitiativen getragen (vgl. Siegrist et al. 1993).
Erst 1987 sorgte eine bundesweite Modellförderung des Bundesministeriums für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) und des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung (BMA) dafür, dass an insgesamt 32 pädiatrisch-onko-
logischen Zentren psychosoziale MitarbeiterInnen finanziert werden konnten. Die
Übernahmeverhandlungen der psychosozialen Stellen gestalteten sich nach Ende
der Laufzeit des Bundesprojekts schwierig. Weiterhin verliefen die Integration der
psychosozialen Arbeit in die medizinischen Versorgungsstrukturen und die Einigung
auf ein bio-psycho-soziales Arbeitskonzept als Grundlage für die multidisziplinäre
Teamarbeit zunächst problematisch (für eine Zusammenfassung und Bewertung der
Ergebnisse der Evaluation des Modellprogramms s. Koch et al. 1989, für einen all-
gemeinen Überblick s. Siegrist et al. 1993). 1990 schließlich wird die psychosoziale
Versorgung in die Regelfinanzierung der pädiatrischen Onkologie übernommen (vgl.
56 Diese Information stammt aus einem Gespräch mit einer Kinderkrankenschwester der untersuchten
Klinik (FT 123).
1 Theorie und Stand der Forschung
68
Lilienthal et al. 2005). Wie sich in einer zehn Jahre später durchgeführten Studie zur
Strukturqualität der psychosozialen Versorgung in der pädiatrischen Onkologie zeig-
te, stieg die Zahl der Klinik- und Drittmittelstellen für psychosoziale MitarbeiterInnen
im Laufe der Jahre nach Abschluss des Modellprojekts an und die formale Zusam-
menarbeit von psychosozialen Diensten und medizinischem Personal kann in der
überwiegenden Zahl der dort untersuchten Kliniken als gewährleistet gelten (Grieß-
meier et al. 2003). Gleichwohl konnte der in der Evaluationsstudie geforderte Per-
sonalschlüssel von 1:15 bzw. 1:18 bei weitem nicht erreicht werden (Grießmeier et
a. 2003).
Darüber hinaus äußern VertreterInnen, die sich seit langem für die psychosoziale
Arbeit in der pädiatrischen Onkologie engagieren, zunehmend Bedenken dahinge-
hend, dass sich der im Vergleich zu den 80er Jahren relativ hohe Standard der psy-
chosozialen Versorgung u. U. nicht halten lasse (z. B. Grießmeier et al. 2005, Hä-
berle 2001, Rau 2001). Die Einführung des neuen Entgeltsystems für die Kranken-
versorgung, die DRGs (Diagnosis Relates Groups), könnte zu einer erneuten Aus-
lagerung der psychosozialen Versorgung aus der pädiatrischen Onkologie führen
(vgl. Grießmeier et al. 2005)57. Es wird befürchtet, dass sich die Privatisierung der
Mittelbereitstellung und die allgemeinen Einsparungszwänge zunächst primär im
psychosozialen Bereich niederschlagen. Wenn Planstellen für SozialarbeiterInnen in
solche für dokumentarische AssistentInnen umgewandelt werden, um das ebenfalls
verstärkt unter Druck stehende ärztliche Personal zu entlasten, oder vorgesehen
wird, dass die betreffenden MitarbeiterInnen dem Gesamtpool einer Klinik zuge-
rechnet werden, statt ausschließlich für die pädiatrisch onkologische Abteilung zu-
ständig zu sein,58 dann scheinen das keine grundlosen Befürchtungen zu sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein multiprofessionelles Vorgehen – über
das der medizinischen und pflegerischen Berufsgruppen hinaus – in der Palliativ-
versorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien bis in die 80er Jahre
hinein bundesweit in der Regel nicht möglich war, da es bis auf wenige Ausnahmen
an psychosozialem Personal mangelte. Heute gehe es eher darum, das einmal Er-
reichte zu bewahren (Rau 2001).
Im Verlauf der 90er Jahre wurden die Arbeits- und Versorgungsbereiche in der pä-
diatrischen Hämatologie und Onkologie in Deutschland immer weiter differenziert.
Es wurden – z. T. aus wirtschaftlichen Erwägungen, aber auch aufgrund veränderter
Behandlungsmaßstäbe (hinsichtlich Hygiene, Ausstattung usw.) – vermehrt Tages-
kliniken und Ambulanzen eingerichtet (vgl. Labouvie 2001). Dies hat auch heute in
zweierlei Hinsicht Konsequenzen für die Versorgung der Kinder und die Unterstüt-
zung der Familien: Erstens erfolgt deren Betreuung immer seltener stationär, bzw.
wenn klinisch, dann vorzugsweise halbstationär oder poliklinisch (vgl. Rau 2001).
Was einerseits für die ganze Familie einen Zuwachs an Normalität bedeutet, ver-
langt andererseits von allen Professionellen, aber insbesondere auch von den psy-
57 Zernikow weist in seiner Stellungnahme für die Enquete-Kommission (2004) auf das grundsätzliche
Problem hin, dass die gesamte pädiatrische Palliativversorgung durch die DRGs nicht abgebildet wer-
den kann.
58 So geschehen an der in der Studie untersuchten Klinik (FT 147).
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
69
chosozialen MitarbeiterInnen, einen außerordentlichen Einsatz, um die Kinder und
ihre Familien überhaupt noch kennen lernen und eine Beziehung zu ihnen aufbauen
zu können. Auf diese sind jedoch gerade die psychosozialen MitarbeiterInnen in
ihrer Arbeit besonders angewiesen. Zweitens müssen die Schnittstellen bzw. Über-
gänge zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen so gestaltet werden, dass
Kontinuität gewahrt bleibt. Hierzu ist auf Seiten der Professionellen ein enormer
Koordinationsaufwand nötig, mit dem viele Kliniken überlastet sind. Sie fordern
diesbezüglich eine Person, die die nötige Koordination übernimmt (vgl. Häberle
2001, Labouvie 2001, Rau 2001). Aber auch die Familie muss die Übergänge be-
wältigen. Im Hinblick auf die Kommunikation und Koordination der Versorgung wer-
den also an beide Seiten hohe Anforderungen gestellt.
Inzwischen liegen in Deutschland einige Evaluationsstudien vor, die sich mit der
Struktur der pädiatrischen Palliativversorgung befassen. Das Projekt „PATE“ (Pallia-
tivmedizin und -therapie sowie ihre Evaluation in der pädiatrischen Hämatolo-
gie/Onkologie) bzw. die Forschungsgruppe um Boris Zernikow hat als erste Initiative
eine bundesweite Evaluation des Ist-Zustands der onkologisch-pädiatrischen häusli-
chen Palliativversorgung durchgeführt und strukturelle und inhaltliche Aspekte be-
leuchtet (Friedrichsdorf et al. 2005).59 Zur Ermittlung des Ist-Zustands der häusli-
chen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung führte PATE einerseits eine
Vollerhebung der 73 in Deutschland vorhandenen onkologischen Kliniken bzw. Ab-
teilungen durch, von denen 71 tatsächlich teilnahmen, andererseits eine Befragung
aller 136 deutschen ambulanten Kinderkrankenpflegedienste. Darunter hatten 34
Erfahrung in der häuslichen Palliativversorgung.
Weiterhin existieren in Deutschland andere Projekte, die sich mit den Strukturen der
pädiatrischen Palliativversorgung und deren Verbesserung beschäftigen. Hervorzu-
heben ist hier die Arbeit der Augsburger Nachsorgeeinrichtung „Der bunte Kreis“
und ihre umfangreiche Begleitforschung zur Wirksamkeit des Case-Managements in
der Kinder- und Jugendmedizin (s. Porz et al. 2003a, Porz/Erhardt 1999). Außerdem
sind an dieser Stelle – wenn auch nicht in erster Linie auf wissenschaftlicher Basis
tätig – die Elterninitiativen und ihre vielfältigen Aktivitäten hinsichtlich der Optimie-
rung einer familienorientierten Versorgung zu nennen.60 Die folgende Darstellung
konzentriert sich weitgehend auf die Arbeit von PATE , weil ihre wissenschaftliche
Forschung sich explizit auf die häusliche Palliativversorgung onkologisch erkrankter
Kinder bezieht und damit unmittelbar der Fragestellung der vorliegenden Arbeit
dient. Ihre Evaluation erfolgte darüber hinaus bundesweit. Weiterhin haben die Mit-
arbeiterInnen von PATE mit ihren Aktivitäten wesentlich zur Vernetzung von Einzel-
projekten in Deutschland beigetragen (zu nennen sind hier als Beispiele das „Las
Carreras Projekt“ der Unikliniken Bonn oder das „Brückeprojekt“ in Dresden). PATE
steht darüber hinaus in regem internationalem Austausch. Ihre Anbindung an Län-
der, die in der Entwicklung der häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung
59 An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für das Überlassen unveröffentlichten Materials bei PATE
bzw. deren VertreterInnen bedanken.
60 Für einen bundesweiten Überblick s. http://www.hospizlink.de/kinder.htm.
1 Theorie und Stand der Forschung
70
Deutschland weit voraus sind (z. B. Großbritannien, Australien), ist in diesem Rah-
men beachtlich.
1.2.1 Sterbeorte
Ein erstes wesentliches Ergebnis der Vollerhebung 73 deutscher onkologischer Kli-
niken bzw. Abteilungen von Friedrichsdorf et al. (2005) ist, dass in Deutschland die
Mehrzahl der Kinder (mehr als 60 Prozent), die lebenslimitierend an Krebs erkrankt
sind, schließlich im Krankenhaus stirbt. Dies entspricht internationalen Vergleichs-
zahlen, wenn kein umfassendes, strukturiertes häusliches Versorgungsangebot vor-
handen ist (Zernikow 2003, s. Goldman 2001, Liben/Goldman 1998).61
In den Einrichtungen, die eine häusliche Versorgung etabliert haben bzw. zumindest
fallweise durchführen, stellt die häusliche Versorgung öfter eine Alternative dar
(Friedrichsdorf et al. 2005). In den Jahren 2000-02 wurden von 34 Kinderkranken-
pflegediensten 267 Kinder palliativ betreut. In der häuslichen Umgebung starben 68
Prozent der Kinder, die von den externen Kinderkrankenschwestern versorgt wur-
den; in der Klinik 30 Prozent (Friedrichsdorf et al. 2003). Die überwiegende Zahl der
Kinder, die von einem häuslichen Kinderkrankenpflegedienst versorgt wird, verbringt
also ihre letzte Lebenszeit zu Hause bei ihrer Familie. Diese Ergebnisse bestärken
die These von Zernikow (2003), dass auch in Deutschland bei strukturiert vorhan-
denem Angebot eine häusliche Versorgung gewünscht und einem Klinikaufenthalt
vorgezogen wird.
Friedrichsdorf et al. (2005) merken dazu an, dass onkologisch erkrankte Kinder teil-
weise einen hohen medizinischen Versorgungsbedarf haben. Um ihnen diesbezüg-
lich ein Verbleiben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen, müssten mehr Kli-
niken Hausbesuche, insbesondere durch fachkompetente ÄrztInnen und Kinder-
krankenschwestern, anbieten können. Die AutorInnen vermuten, dass bei einer ent-
sprechenden Struktur die Anzahl der Kinder, die ihre letzte Lebenszeit zu Hause
verbringen und dort auch sterben, weiter ansteigen würde.
Aufgrund des sehr eng geknüpften Netzes an kinderonkologischen Stationen in
Deutschland spielen örtliche Krankenhäuser in der pädiatrisch-onkologischen Palli-
ativersorgung so gut wie keine Rolle (Zernikow 2003).
Im Jahre 2000 starb kein onkologisch erkranktes Kind in einem stationären Hospiz
(Friedrichsdorf et al. 2005).62
61 In England bspw. verstarben in den Jahren 1978-81 durchschnittlich etwa 19 Prozent der onkolo-
gisch erkrankten Kinder zu Hause und 81 Prozent in dem Krankenhaus, an dem die Studie durchge-
führt wurde, und in örtlichen Kliniken. Nach Einführung eines häuslich betreuenden „Symptom Care
Teams“ (Goldman et al. 1990) drehte sich das Verhältnis nahezu um: 1987-88 verstarben 71 Prozent
der Kinder zu Hause, 28 Prozent in Kliniken und 1 Prozent in einem Hospiz (Goldman 2001). Heute,
mit dem weiteren Ausbau der häuslichen Versorgung und einer entsprechenden personellen Aufsto-
ckung, haben in Großbritannien nahezu jedes Kind und seine Familie Zugang zu einer häuslichen
Palliativversorgung. Im Großraum London verbringen fast alle Kinder mit Krebs die Lebensendphase
mit ihrer Familie zu Hause, und mehr als drei Viertel dieser Kinder sterben auch dort (vgl. Friedrichs-
dorf 2003, s. Goldman 2001, Liben/Goldman 1998).
62 Ein Grund dafür ist im spezifischen Verlauf vieler onkologischer Erkrankungen im Kindesalter zu
sehen. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass das Zellwachstum auch in der palliativen Versorgung
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
71
1.2.2 Personelle Organisation und Ausstattung
Nur wenige der bundesweit befragten onkologischen Abteilungen haben eine sys-
tematische häusliche Palliativversorgung etabliert (Friedrichsdorf et al. 2005): Etwa
70 Prozent, d. h. 50 der 71 befragten pädiatrisch-onkologischen Abteilungen, verfü-
gen über eine fallweise bzw. von ihnen koordinierte häusliche Versorgungsstruktur.
Die Mehrzahl der in diesem Rahmen betreuten Kinder wurde dort „oft“ oder „sehr
oft“ von Pflegekräften und ÄrztInnen versorgt. Die psychosozialen Berufsgruppen
und SeelsorgerInnen sind in der häuslichen Palliativversorgung nur vergleichsweise
selten anzutreffen: SozialarbeiterInnen werden von 14 Abteilungen als integriert
genannt, PsychologInnen von zehn, SeelsorgerInnen von sieben, Kunst- und Mu-
siktherapeutInnen von zwei Einrichtungen.
Ein strukturiertes häusliches Angebot mit kontinuierlichen Hausbesuchen durch Ärz-
tInnen und Kinderkrankenschwestern stellen bundesweit etwas mehr als ein Drittel,
nämlich 28 Einrichtungen, zur Verfügung.
Ein fest etabliertes (eigenes oder fremdes) häusliches Palliativteam übernimmt die
Versorgung in neun der 71 onkologischen Abteilungen. In den meisten dieser Klini-
ken (8) wurden hierfür zusätzliche Kinderkrankenschwestern eingestellt, bzw. Ärz-
tInnen (4), psychosoziale MitarbeiterInnen (2), SeelsorgerInnen (1) oder auch Phy-
siotherapeutInnen (2).
Lediglich in drei der onkologischen Abteilungen unternehmen klinische ÄrztInnen
selbst auch Hausbesuche bei dem Kind und der Familie in der palliativen bzw. ter-
minalen Phase der Erkrankung. Dieses Versorgungsangebot ist also eindeutig die
Ausnahme.
Die Anzahl der versorgten onkologisch erkrankten Kinder erweist sich als für die
häusliche Versorgung einflussreich: Kliniken, die wenige Kinder mit einer onkologi-
schen Erkrankung versorgen und kaum Erfahrung in diesem Feld haben, sind ver-
gleichsweise seltener zu einer häuslichen Versorgung imstande bzw. haben selte-
ner ein entsprechendes Vorgehen etabliert als größere onkologische Abteilungen,
die mehr Kinder versorgen.
Eine häusliche Versorgung durch die Professionellen der onkologischen Abteilung
selbst erfolgt nach Erkenntnissen von Friedrichsdorf et al. (2005) mehrheitlich bis zu
einer Entfernung von 50 Kilometern zur Klinik. Einige MitarbeiterInnen nehmen aber
auch einen Weg von 95 Kilometern auf sich, und einige wenige berichteten, in Ein-
zelfällen bereits 200 Kilometer zurückgelegt zu haben.
lange kontrollierbar sein kann und es den betroffenen Kindern verhältnismäßig lang relativ gut gehen
kann und bei ihnen, im Vergleich zu Kindern mit anderen lebenslimitierenden Krankheiten, kein we-
sentlicher Pflegebedarf besteht. Der Allgemeinzustand von onkologisch erkrankten Kindern ver-
schlechtert sich dann im Verhältnis sehr rapide, die terminale Phase von Kindern mit maligner Erkran-
kung ist im Vergleich zu anderen lebenslimitierend erkrankten Kindern in der Regel sehr kurz (Modelle
unterschiedlicher Krankheitsverläufe s. Glare/Christakis 2004, WHO Europe 2004).
1 Theorie und Stand der Forschung
72
1.2.3 Aufgabenverteilung
Der Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der jeweiligen Berufsgruppen geht
aus der PATE-Studie nur teilweise hervor. Die Hauptaufgabe der häuslich palliativ
versorgenden Kinderkrankenschwestern besteht darin, Familienmitglieder in die
Pflege ihrer Kinder einzuführen. Darüber hinaus tragen sie wesentlich zur psycho-
sozialen Unterstützung der Familie bei und koordinieren die Betreuung. In der Be-
fragung von Friedrichsdorf et al. (2005) wird deutlich, dass diese drei Aufgaben –
Anleitung, psychosoziale Versorgung und Koordination – anteilmäßig deutlich vor
den rein pflegerischen rangieren. Auch die Ergebnisse der PatientInnen- und El-
ternbefragung zum „Las Carreras“-Projekt der Universitätsklinik Bonn legen dieses
Ergebnis nahe (Hasan/Gerschlauer 2003).
Die häuslich versorgenden ÄrztInnen geben ebenfalls an, dass sie neben dem Ver-
schreiben von Medikamenten „oft“ bzw. „sehr oft“ für die psychosoziale Versorgung
der Familie zuständig sind. Auch sie übernehmen koordinierende Aufgaben, wenn-
gleich das bei ihnen weitaus seltener der Fall ist als bei den Kinderkrankenschwes-
tern, und typisch ärztliche Tätigkeiten (z. B. körperliche Untersuchung, Verabreichen
von Injektionen) häufiger bzw. genauso oft genannt werden.
Die Aufgaben der PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, SeelsorgerInnen und Kunst-
und MusiktherapeutInnen werden in der Untersuchung nicht differenziert. Auf der
Sachstandskonferenz (2001) in Recklinghausen wurde deutlich, dass in den Kon-
zepten einiger Kliniken psychosoziale MitarbeiterInnen die koordinierende Überlei-
tung in die häusliche Umgebung hauptverantwortlich übernehmen.
1.2.4 Zeitpunkt der thematischen und personellen Einführung der pal-
liativen Versorgung
Die Mehrheit der befragten professionellen VersorgerInnen gab in der Studie von
Friedrichsdorf et al. (2005) an, dass ein Gespräch über die palliative Situation und
den voraussichtlichen Tod des Kindes mit der Familie zum richtigen Zeitpunkt er-
folgte. Die ÄrztInnen waren davon stärker überzeugt als die versorgenden Kinder-
krankenschwestern. Umgekehrt sieht es bei der Beurteilung aus, ob ein Gespräch
über die palliative Versorgung zu spät erfolgte. Die Kinderkrankenschwestern äu-
ßerten sich hierzu kritischer. Eine Befragung verwaister Eltern soll darüber Auf-
schluss geben, wie sie den Prozess aus ihrer Perspektive retrospektiv beurteilen;
die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen derzeit jedoch noch nicht veröffentlicht
vor.
In der Mehrzahl fand der Kontakt zwischen den palliativ versorgenden Professio-
nellen und dem Kind und seiner Familie bereits zum Zeitpunkt der Diagnose statt
(89 Prozent). In den anderen Fällen erfolgte er bei der eindeutigen Schwerpunktver-
schiebung zur palliativen Versorgung (44 Prozent), zur Zeit eines Rückfalls (33 Pro-
zent) oder erst am Übergang in die häusliche Versorgung (33 Prozent).63 Ver-
gleichszahlen aus dem britischen Great Ormond Street’s Children Hospital verdeut-
63 Bei der Beantwortung der Frage war eine Mehrfachnennung möglich.
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
73
lichen, dass die Familie das häuslich palliativ versorgende und die Trauer beglei-
tende Team hier bereits ab Diagnosestellung kannte (Goldman 2003).64
1.2.5 Inhaltliches Angebot in der Nachsorge
Fast drei Viertel der onkologischen Abteilungen bieten eine Nachsorge der verwais-
ten Eltern an. Ein entsprechend strukturiertes Angebot für Geschwister hält lediglich
die Hälfte der Kliniken vor. Die AutorInnen folgern, dass insbesondere die Situation
der verwaisten Geschwister im deutschen Gesundheitssystem nicht ausreichend
beachtet wird.
In den Referaten der Sachstandskonferenz (2001) wurde deutlich, dass die Teil-
nahme von MitarbeiterInnen der Klinik an der Beerdigung und ein Nachgespräch mit
den verwaisten Eltern bzw. der Familie nach sechs bis acht Wochen in den meisten
Versorgungskonzepten vorgesehen sind. Einen Gedenkgottesdienst bieten einige
Kliniken an. Die Trauerbegleitung wird darüber hinaus im Rahmen von Trauergrup-
pen, Selbsthilfegruppen und Unterstützungsgruppen oder individuellen Treffen mit
geschultem Personal ermöglicht (Friedrichsdorf et al. 2005).
An der Abteilung Hämatologie/Onkologie der Universitätsklinik für Kinderheilkunde
und Jugendmedizin Tübingen werden in der Nachsorge und Trauerbegleitung der
verwaisten Familien neben Nachgespräch und dem Besuch der Beerdigung des
Kindes von dem kooperierenden Elternverein und dem psychosozialen Behand-
lungsteam insbesondere Gesprächsgruppen für verwaiste Eltern angeboten (Mund-
le 2002). Diese geschlossenen Gruppensitzungen werden monatlich abgehalten
und sind auf eineinhalb Jahre begrenzt. Als auffällig beschreibt Mundle, dass sich
die vormals ausschließlich aus Müttern bestehenden Gruppen in den letzten zehn
Jahren zu gemischten Gruppen von Vätern und Müttern gewandelt haben. Darüber
hinaus werden freizeitpädagogische Wochenendseminare für verwaiste Geschwis-
ter zwischen acht bis 18 Jahren angeboten. Diese finden einmal jährlich statt.
Ein Gedenkgottesdienst wird gemeinsam mit den MitarbeiterInnen der Kinderklinik
Tübingen, der Klinikseelsorge und dem Förderverein für Krebskranke Kinder e.V. in
einer großen Kirche durchgeführt. Dieses Angebot ist insbesondere für diejenigen
Familien gedacht, denen eine Gesprächsgruppe zu intensiv ist.
Schließlich gehört in Tübingen auch eine Abschiedsfeier für die MitarbeiterInnen der
Kinderklinik selbst zum Nachsorgeprogramm.
Bürgin (1985) forderte bereits in den 80er Jahren in diesem Zusammenhang, dass
an jedem pädiatrisch-onkologischen Zentrum aus „psychohygienischen“ Gründen
ein „postmortales Familienbetreuungskonzept“ vorliegen sollte. Entsprechende
64 Goldman (2003) betont, dass das Team deshalb „Symptom Care Team“ und nicht „Palliative Care
Team“ heißt, mit dem Hinweis darauf, dass bei der Diagnose einer onkologischen Erkrankung deren
Verlauf nur äußerst selten tatsächlich feststeht. Hier wird deutlich, wie schwierig die Verwendung des
Begriffs der palliativen Versorgung nach wie vor ist und wie sich dieses in der konkreten Versorgung
niederschlägt.
1 Theorie und Stand der Forschung
74
Hilfsangebote müssten frühzeitig, d. h. schon während der Krankheit, einsetzen und
nach dem Tod des Kindes langfristig weitergeführt werden können.65
1.2.6 Finanzielle Ausstattung
Lademann (2000) merkt in ihrem Literaturüberblick zum häuslichen Versorgungs-
konzept „Hospital at Home“ an, dass es sich bei der Diskussion ökonomischer Ge-
sichtspunkte nicht primär um eine wissenschaftliche, sondern um eine Wertefrage
handelt. Gerade – aber natürlich nicht ausschließlich – im Bereich der pädiatrischen
Palliativversorgung wird das offenbar. Entsprechend müssen zuallererst ein gesell-
schaftliches Einvernehmen und ein politischer Wille deutlich sein, ob eine häusliche
Palliativversorgung zugunsten der Lebensqualität der PatientInnen und ihrer Ange-
hörigen ggf. auch teuer sein dürfe.
Grundsätzlich werden in der pädiatrischen Onkologie 95 Prozent der vorhandenen
Geldmittel für die Kuration und lediglich fünf Prozent für die Palliation ausgegeben
(Zernikow 2003). An diesen Zahlen wird nicht zuletzt das Ausmaß der kurativen
Ausrichtung der pädiatrischen Onkologie deutlich.
Als das entscheidende Hindernis, eine häusliche Palliativversorgung anbieten zu
können, werden in der Studie von Friedrichsdorf et al. (2005) finanzielle Aspekte
und dem folgend ein Mangel an personeller Ausstattung deutlich. Häusliche Pallia-
tivversorgung wird in Deutschland von Professionellen überwiegend ehrenamtlich
ohne jegliche Bezahlung erbracht (38 Prozent) oder als Überstunden abgerechnet
(26 Prozent). Krankenkassen übernehmen in 22 Prozent der Fälle die Kosten. Eine
weitere Möglichkeit der Finanzierung ist die über Spendengelder (14 Prozent)
(Friedrichsdorf et al. 2005).
Die neun Abteilungen, die über eine benannte Person bzw. ein Team verfügen, das
explizit für die häusliche Palliativversorgung zuständig ist, ermöglichen dieses An-
gebot in erster Linie über Spendengelder (56 Prozent) und Überstunden (44 Pro-
zent). Ehrenamtliches Engagement bzw. nicht vergütete Arbeitsstunden und eine
Finanzierung durch die Krankenkassen werden anteilig gleich häufig genannt (je 22
Prozent).
Die Mehrzahl der in der häuslichen Palliativversorgung Tätigen benutzt für nötige
Fahrten zum Kind und seiner Familie das eigene Privatauto. In fast der Hälfte der
genannten Fälle besteht kein rechtlicher Schutz im Sinne einer Berufs- oder ande-
ren Haftpflichtversicherung für die erforderlichen Verrichtungen, nötigen medizini-
schen Gerätschaften und Fahrten, oder sie sind nicht klar geregelt. Zernikow (2003)
verweist darauf, dass der Druck auf die Professionellen, auch ohne diese Absiche-
65 In Großbritannien bzw. speziell im Great Ormond Street’s Hospital nimmt das „Symptom Care
Team“ kurz nach dem Tod des Kindes wiederum Kontakt zur verwaisten Familie auf. Die MitarbeiterIn-
nen haben keine spezielle Ausbildung als TrauerbegleiterInnen und BeraterInnen. Ihre Hauptaufgabe
besteht darin, die Verbindung zu den Familien aufrechtzuerhalten und nicht plötzlich abbrechen zu
lassen, sondern sich ganz allmählich zurückzuziehen. Dieses Vorgehen hat sich als unterstützend für
die Familien herausgestellt. Auch Familien, die darüber hinaus fachspezifische Unterstützung benöti-
gen, soll diese zukommen. Diesen Bedarf abzuschätzen, ist eine wesentliche Aufgabe des „Symptom
Care Teams“ bzw. der Key-WorkerInnen nach dem Tod des Kindes (Goldman 2003).
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
75
rung zu handeln, hoch ist in Anbetracht der Auswirkungen, die eine Weigerung für
das Kind und seine Familie hätte. Die Frage nach juristischen Konsequenzen (bspw.
im Falle eines Rechtsstreits mit den Eltern oder kritischen Nachfragen der Klinik-
verwaltung, Anm.) verbiete sich in der akuten Situation moralisch und menschlich.
Diese Frage müsse jedoch grundsätzlich gestellt und beantwortet werden.
Trauergruppen und -seminare in der Nachsorge sind finanziell nicht abgesichert
(Friedrichsdorf et al. 2005). Die Trauerbegleitung der verwaisten Familien hat sich
jedoch als ein wichtiger Faktor der Gesundheitsförderung erwiesen (Jazbin-
sek/Woskanjan 1999, Student 2001).
Unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Ausstattung kann auch der Mangel an
Fort- und Weiterbildung sowie Supervision der Mitarbeiterinnen angeführt werden:
Nach den Zahlen von Friedrichsdorf et al. (2005) erhalten drei Viertel der in der pä-
diatrischen Palliativversorgung tätigen Professionellen keinerlei Anleitung oder Su-
pervision. Der Bedarf an Weiterbildung wird insgesamt als hoch bewertet.
Zur Beantwortung der Frage, wie die personelle Ausstattung in Deutschland ausse-
hen müsste, um eine fachkompetente, umfassende medizinisch-pflegerische und
psychosoziale Versorgung in der häuslichen Umgebung bedarfsgerecht leisten zu
können, orientiert sich PATE an den vorliegenden Zahlen aus Polen (Warschau), wo
Kinder und ihre Familien häuslich palliativ versorgt werden (s. Kap. 1.1.7.1). In dem
von ihnen angestellten einfachen Rechenexempel wird die häusliche Palliativver-
sorgung aller Kinder mit lebenslimitierenden Krankheiten in den Blick genommen,
nicht ausschließlich die onkologisch erkrankter Kinder. Wenn die Zahlen aus War-
schau mit seinen 3,5 Millionen EinwohnerInnen auf die 82 Millionen EinwohnerInnen
Deutschlands umgerechnet würden und das bereits vorhandene Angebot hierzu-
lande beachtet wird, dann wären mindestens weitere 72 PädiaterInnen, 192 ambu-
lante Kinderkrankenschwestern und 48 KinderpsychologInnen nötig, die ausschließ-
lich mit der Palliativversorgung von Kindern und ihren Familien beschäftigt wären
(Enquete-Kommission 2004).66
Darüber hinaus fordert Zernikow in einer Anhörung der Enquete-Kommission, dass
die häusliche pädiatrische Palliativversorgung nicht vom jeweiligen aktuellen Spen-
denfluss abhängig sein dürfe, wie das momentan der Fall ist: Geldgeber der häusli-
chen pädiatrischen Palliativversorgung sind in vielen Fällen wiederum El-
tern(vereine) (Enquete-Kommission 2004). Es müsse eine klare Finanzierung der
häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung gesetzlich festgelegt werden. Im Ein-
zelnen müsse
ein fester Stundensatz für die Palliativpflege von Kindern eingerichtet wer-
den (mindestens 45 EUR/Stunde),
die Fahrtzeit als Pflegezeit berechnet werden
und zusätzlich das übliche Kilometergeld vergütet werden (derzeit 0,23
EUR/km).
66 Der Bedarf an stationären Kinderhospizen wird mit den aktuell sieben in Deutschland vorhandenen
als gedeckt angesehen (vgl. Lehmann-Geck 2004, Barth 2005).
1 Theorie und Stand der Forschung
76
Die Pflege dürfe dabei nicht zeitlich begrenzt sein, da Kinder anders als Er-
wachsene oft monatelange Palliativphasen aufweisen (Prüfung durch den
Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) alle 4 Wochen).
Um die aktuellen Finanzierungsbarrieren in der ambulanten pädiatrischen Palliativ-
versorgung zu überbrücken, schlägt Zernikow die Erteilung einer Institutsbemächti-
gung vor, in deren Rahmen bestimmte Ziffern nur von KinderpalliativmedizinerInnen
erbracht werden können. Denkbar wären auch Spezialvereinbarungen von Kliniken
und KinderpalliativmedizinerInnen mit den Krankenkassen. Weiterhin könnte die
Gründung von Kinderpalliativstationen in Ballungsräumen, in denen Palliativmedizi-
nerInnen tätig sind, die aber auch ambulant arbeiten, erwogen werden (Enquete-
Kommission 2004). Alle diese Vorschläge können unter der Überschrift der „Flexibi-
lisierung der Vertragsgestaltung“ (Fälker 2003:42) zusammengefasst werden.67 Für
die häusliche Finanzierung der psychosozialen MitarbeiterInnen, insbesondere von
PsychologInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, werden ent-
sprechende Vorschläge der Finanzierung nicht unterbreitet.
Die Frage, ob die häusliche Palliativversorgung von Kindern nicht grundsätzlich kos-
tengünstiger ist als die klinische und entsprechend eine Umverteilung der Mittel
günstig wäre, wird auch in Deutschland gestellt, teilweise seit der Einführung des
Abrechnungssystems nach Diagnose Related Groups (DRGs) als obsolet betrach-
tet, führt aber hier in jedem Fall aufgrund ihrer hohen Komplexität zu weit. 68
1.2.7 Schnittstellenmanagement onkologischer Kinderkliniken in der
häuslichen Palliativversorgung und Sterbebegleitung
Bei der Entlassung der Kinder und ihrer Familien in die häusliche Umgebung in der
palliativen Situation besteht die Hauptaufgabe darin, die Kontinuität der physischen,
psychischen, sozialen und spirituellen Versorgung zu gewährleisten. Wie dieser
Übergang gestaltet wird bzw. werden kann, hängt international u. a. maßgeblich von
den vorgegebenen Strukturen des jeweiligen Gesundheitssystems ab. Deshalb ist
hier zunächst eine Betrachtung der deutschen Situation allgemein nötig, bevor das
Schnittstellenmanagement speziell in der onkologischen pädiatrischen häuslichen
Palliativversorgung dargestellt werden kann.
1.2.7.1 Sektorale sowie disziplinäre Gliederung des deutschen Gesund-
heitssystems
Im deutschen Gesundheitssystem besteht eine strikte Einteilung der Versorgung in
einen stationären und einen ambulanten Sektor. Diese Trennung, die es bspw. klini-
schen MitarbeiterInnen ohne Sondervereinbarung unmöglich macht, PatientInnen
ambulant zu versorgen, wird als Ursache vieler Mängel in der Gesundheitsversor-
67 Fälker (2003:42ff) schlägt dieses Vorgehen als grundsätzlichen Lösungsweg zur Überwindung von
Schnittstellen zwischen Versorgungssektoren und Professionen im Rahmen der Integrierten Versor-
gung vor.
68 Für die deutsche Diskussion s. z. B. Labouvie et al. 2003, Pfaff AB et al. 2003, für die internationale
s. z. B. Belasco et al. 2000, Martinson et al. 1977, Miano et al. 2002, Moldow 1982, Wang/Barnard
2004.
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
77
gung diskutiert, Konzepte zu ihrer Überwindung werden als wichtige aktuelle Auf-
gabe im deutschen Gesundheitswesen angesehen (vgl. z. B. Rosenbrock/Gerlinger
2004, SVR 2001). Am Übergang nach Hause entsteht in Deutschland – nicht nur in
der pädiatrischen Palliativversorgung – eine Schnittstelle zwischen diesen Einhei-
ten.69 Durch sie wird eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung deutlich er-
schwert: Unzureichende Informationsübermittlung, mangel- oder fehlerhafte Ab-
sprache über Behandlungsschritte und fehlender Austausch von Fachwissen wer-
den als Konsequenzen beschrieben. Diese Versorgungsdefizite können sich letztlich
wiederum deutlich auf die Lebensqualität der PatientInnen bzw. ihrer Angehörigen
auswirken (vgl. Rosenbrock/Gerlinger 2004: 227).
Der Leitsatz „ambulant vor stationär“ wird seit den 70er Jahren proklamiert, spä-
testens aber mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 sind auch Ansätze der
Umsetzung spürbar (s. hierzu Schaeffer 2002). Die Finanzierung der häuslichen
Versorgung schwer kranker und intensivpflegebedürftiger PatientInnen ist bis heute
jedoch weder eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung noch durch
die Pflegeversicherung hinreichend abgedeckt. Viele Leistungen müssen mit den
Krankenkassen fallspezifisch ausgehandelt werden. Andere werden kaum oder gar
nicht finanziert (z. B. Versorgungskoordination, systematische Schulung und Bera-
tung der Angehörigen). Als Fazit bleibt, dass „ambulant vor stationär“ eine Idee ist,
die auf die häusliche Versorgung schwer kranker und intensivpflegebedürftiger Pati-
entInnen bezogen in ihrer Durchführbarkeit erhebliche Probleme bereitet, weil sie
praktisch nicht finanziert wird (vgl. Lademann 2000, für die spezielle Situation pallia-
tiv betreuter PatientInnen s. Ewers/Schaeffer 1999, Student 1991). Hier bildet die
häusliche Palliativversorgung onkologisch erkrankter Kinder, wie in der Studie von
Friedrichsdorf et al. (2005) bereits deutlich wurde, keine Ausnahme.
Neben der historisch gewachsenen und einzigartigen sektoralen Aufgliederung des
deutschen Gesundheitssystems wird eine zweite Schnittstelle sowohl zwischen den
medizinischen Berufsgruppen untereinander als auch zwischen Gesundheits- und
Sozialfachdisziplinen und anderen am Heilungsprozess Beteiligten ausgemacht (vgl.
SVR 2001). Verantwortlich hierfür sind u. a. eine nicht nur in der modernen Medizin
zunehmende rasante Spezialisierung (vgl. Rosenbrock/Gerlinger 2004), unter-
schiedliche berufliche Qualifikationen, verschiedene professionelle Leitbilder und die
traditionellen hierarchischen Strukturen zwischen den unterschiedlichen Gesund-
heitsberufen in Deutschland allgemein (vgl. Garms-Homolová/Schaeffer 1998). Die
Konsequenz daraus für einen das Gesundheitswesen in Anspruch nehmenden
Menschen ist, dass er entsprechend der jeweiligen Fachdisziplin häufig nur teilweise
wahrgenommen wird. Der ganzheitliche Blick auf den individuellen Menschen geht
so verloren, das Bewusstsein für die gegenseitige Bedingtheit von Physis, Psyche,
Sozialem und Geist bei der Entstehung und Bewältigung von Krankheit und im Ster-
ben ist nicht mehr vorhanden (vgl. Rosenbrock/Gerlinger 2004).
69 Das Problem der Entlassung aus dem Krankenhaus in die häusliche Umgebung besteht allerdings
auch in anderen Gesundheitssystemen. In England etwa ist die Organisation der Entlassung als „Di-
scharge Education“ im Curriculum für Gesundheitsberufe enthalten. Aktuell wird überlegt, ob sich der
Inhalt auf die deutschen Verhältnisse übertragen lässt und Nutzen bringen könnte (vgl. Wingenfeld
2005).
1 Theorie und Stand der Forschung
78
Die Folge der horizontalen sektoralen und der vertikalen disziplinären Schnittstellen
für die gesundheitliche Versorgung sind zusammengefasst eine unzureichende sys-
tematische, integrierte, multiprofessionelle und patientInnenzentrierte Versorgung
bzw. ein fragmentiertes Gesundheitswesen (vgl. SVR 2001).
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2001)
merkt in diesem Zusammenhang kritisch an, dass die „Strukturen und Grenzen in-
nerhalb des Systems sich (jedoch, Anm.) an den Patienten, ihren Bedarfen und Be-
dürfnissen orientieren (müssen) und nicht umgekehrt“, d. h. die PatientInnen und
ihre Angehörigen nicht gezwungen sein dürfen, sich den Grenzen und Strukturen
des Systems zu beugen (SVR 2001:Ziff 11, s. a. Badura et al. 2004:S7).
Bemühungen, die fragmentierte Versorgung zu integrieren, müssen jeweils regional,
„in Kleinarbeit“ vor Ort erfolgen. Denn das Ziel der Integration „setzt eine differen-
zierte Kenntnis der lokalen Bedürfnisse und Möglichkeiten voraus und erfordert de-
zentrale Steuerungsmöglichkeiten. Alle drei Voraussetzungen: Kenntnisse der Ver-
sorgungsbedürfnisse, der Qualität der Anbieter vor Ort und dezentrale Steuerungs-
organe sind gegenwärtig nur ausnahmsweise gegeben.“ (Badura et al. 2001:303)
1.2.7.2 Aktuelle Lösungsansätze zur Überwindung der sektoralen Schnitt-
stelle in der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversor-
gung
Die aktuellen Lösungsansätze und Umgangsweisen mit dem Problem der sektora-
len Schnittstelle in der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung in
Deutschland werden aufgrund der begrenzten Datenlage nur ansatzweise deutlich.
In der Studie von Friedrichsdorf et al. (2005) wird sichtbar, dass die meisten Abtei-
lungen vor Ort am Übergang in die häusliche Palliativversorgung niedergelassene
KinderärztInnen (61 von 71), HausärztInnen (43), einen häuslichen Pflegedienst
(37) und PhysiotherapeutInnen (14) integrieren.
Die medizinische Grundversorgung wird häufig durch die niedergelassenen ÄrztIn-
nen erbracht. Eine Beratung bzw. zusätzliche Betreuung erfolgt durch klinische Kin-
derpalliativmedizinerInnen. Die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen der Kin-
der- bzw. HausärztInnen sind im Rahmen der Niederlassung geregelt; die der am-
bulant versorgenden klinischen PalliativmedizinerInnen hingegen nicht (s. Enquete-
Kommission 2004).
Für Deutschland liegen außer den Daten von Friedrichsdorf et al. (2005) bisher kei-
ne umfassenden empirischen Erhebungen des praktizierten Schnittstellenma-
nagements bzw. der konkret auftretenden Versorgungslücke am Übergang zwi-
schen klinischer und häuslicher Palliativversorgung und ihrer Folgen für den Bereich
der Kinderonkologie vor. Allerdings gibt es eine Studie, die die Situation chronisch
kranker Kinder und ihrer Familien in der poliklinischen Versorgung zum Inhalt hat.
Diese verdeutlicht gravierende Versorgungslücken an diesem Übergang. Es wurden
273 Familien mit Kindern mit chronischer Erkrankung und Behinderung befragt, die
in einer poliklinischen Sprechstunde vorstellig wurden. Festgestellt wurden Defizite
in der psychosozialen Beratung und Unterstützung, gefolgt von fehlender Koordina-
tion der Versorgung (Thyen 2001).
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
79
Die sich aus dem Übergang zwischen klinischer und häuslicher Versorgung erge-
benden Probleme werden in der pädiatrischen Onkologie nicht erst in der palliativen
Versorgung akut (vgl. Labouvie et al. 2003). Mit der Verschlechterung des gesund-
heitlichen Zustands des Kindes spitzen sich diese jedoch zu (z. B. wird eine 24-
Stunden-Zugänglichkeit zu medizinischer und pflegerischer Fachexpertise nötig).
Im Verlauf der Sachstandskonferenz (2001) in Recklinghausen stellten mehr als 20
Kinderkliniken in Kurzreferaten zum Problem der häuslichen Betreuung die Struktur
ihrer ambulanten Palliativversorgung bzw. Sterbebegleitung vor. Da die ReferentIn-
nen sich nicht speziell auf das Thema der Schnittstelle bezogen, erbrachten die Bei-
träge diesbezüglich unterschiedlich umfangreiche Informationen. Es soll hier gleich-
wohl versucht werden, die in der deutschen Kinderonkologie praktizierten Lö-
sungsansätze für das Schnittstellenproblem zwischen klinischer und häuslicher Ver-
sorgung in Modellen zu skizzieren.70 Dabei beziehe ich mich auf Notizen, die mir
von PATE zur Verfügung gestellt wurden, und auf eigene Mitschriften.
1.2.7.2.1 Monoprofessionelle Überleitung
Ein Modell des Schnittstellenmanagements besteht in der monoprofessionellen Ü-
berleitung vom klinischen zum ambulanten Sektor. Das heißt, alle Professionen ü-
bergeben ihren „Versorgungsanteil“ an KollegInnen im ambulanten Bereich. Die
ÄrztInnen übertragen ihren Anteil an die niedergelassenen Kinder- bzw. HausärztIn-
nen und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Die Pflege wird an ambulante Pfle-
gedienste, die mehr oder weniger eng an die Klinik angebunden sind, oder an Sozi-
alstationen abgegeben. PsychologInnen verweisen an ambulante KollegInnen. Eine
monoprofessionelle Überleitung der klinischen SozialarbeiterInnen wurde in den
Referaten nicht deutlich.
Ein Problem bei diesem Modell besteht in der teilweise fehlenden Fachexpertise
und Erfahrung der Professionellen vor Ort, was die ganzheitliche palliative Versor-
gung von onkologisch erkrankten Kindern und die Unterstützung der Familie betrifft.
Zum Beispiel wurde berichtet, dass Pflegekräfte von Familien abgelehnt werden,
weil sie nicht vertraut sind oder weil die betroffenen Eltern (und Kinder) teilweise
über mehr Versorgungskompetenz verfügen als die Pflegedienste vor Ort. Diese
sind mit einem sterbenden Kind und seiner Familie unerfahren und u. U. überfordert
(s. a. Spencer/Battye 2001). Eine Lösung kann hier im Konzept der Überleitungs-
bzw. Brückenpflege gesehen werden.
1.2.7.2.2 Überleitungs- und Brückenpflege
In der Überleitungs- bzw. Brückenpflege begleiten Pflegekräfte der Klinik die Familie
nach Hause, oder diese Aufgabe übernehmen externe Pflegedienste, die eng mit
der Klinik zusammenarbeiten, in deren Versorgungsstruktur eingebunden sowie mit
den Familien vertraut sind.
70 Hier werden nur die Ergebnisse der Sachstandskonferenz dargestellt. Zu den theoretischen Model-
len der „Überleitungs- und Brückenpflege“, des „Hospital at Home“ und des „Case-Managements“
existiert jeweils umfangreiche Literatur. Diese ist jedoch nicht explizit auf den Bereich der häuslichen
pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung und sein Schnittstellenmanagement bezogen und wird
hier nicht näher erörtert.
1 Theorie und Stand der Forschung
80
Auf der Sachstandskonferenz (2001) benannten die erfahrenen Kinderkranken-
schwestern die Ansprechbarkeit von ÄrztInnen in diesem Zusammenhang als Prob-
lem. Darüber hinaus wurde in mehreren Referaten deutlich, dass die häuslich ver-
sorgenden Kinderkrankenschwestern einen Großteil der Versorgungskoordination
übernehmen, ohne dafür entsprechend entlohnt oder aufgewertet zu werden. Es
wurde im Detail keine Abgrenzung gegenüber einem Case-Management wahr-
genommen. Pflegekräfte agieren als „Key-Workerinnen“ (s. Kap. 1.1.6.2. 2), ohne
dass dies in der Finanzierung entsprechend abbildbar wäre. In einigen Kliniken wird
die Koordination der häuslichen Palliativversorgung auch von psychosozialen Mitar-
beiterInnen geleistet. Hier könnte also auch von „psychosozialen Brückenkräften“
gesprochen werden.
1.2.7.2.3 „Hospital at Home“71
Ein „Hospital at Home“- Schnittstellenmanagement stellt das „Gegenmodell“ zu ei-
ner monoprofessionellen Überleitung dar: Die klinischen MitarbeiterInnen bzw. diese
und ein eng kooperierender, routinemäßig in die Versorgungsstruktur integrierter
Pflegedienst, der den Familien vertraut ist, übernehmen die häusliche Versorgung
des Kindes. Ein Vorteil dieses Modells ist, dass die Kontinuität der Personen ge-
wahrt bleibt, sodass Kind und Familie mit den Professionellen bereits ab Diagnose-
stellung bekannt sind. Weiterhin sind die KlinikerInnen in der Regel in der pädiatri-
schen palliativen Versorgung erfahren und fachkompetenter als ihre niedergelasse-
nen KollegInnen.
In den Daten von Friedrichsdorf et al. (2005) wurde deutlich, dass Kliniken in
Deutschland ärztlicherseits nur in der Ausnahme über ein entsprechendes „Hospital
at Home“-Konzept verfügen. Außerdem lässt sich dieses Vorgehen mutmaßlich nur
in einem engen Einzugsgebiet der Klinik realisieren.
In einem Referat der Sachstandskonferenz (2001) wurde deutlich, dass dieses Ver-
sorgungskonzept vermutlich zwar das mit dem höchsten Integrationsgrad darstellen
könnte, aber insofern problematisch ist, als es – abgesehen von Modellprojekten –
die höchste professionelle Ehrenamtlichkeit erfordert und das höchste versiche-
rungstechnische Risiko birgt.72
1.2.7.2.4 Case-Management
Das Modell des Case-Managements, seine theoretische Diskussion, praktischen Im-
plikationen, Probleme und Chancen können im Rahmen dieser Arbeit nicht erschö-
pfend dargestellt werden (s. hierzu z. B. Ewers/Schaeffer 2000, Löcherbach et al.
71 Das im Folgenden beschriebene Modell des Schnittstellenmanagements wurde den Ausführungen
von Lademann folgend „Hospital at Home“-Konzept genannt (Lademann 2000, s. Fußnote 47).
72 Die Möglichkeit der Kliniken im Rahmen der Integrierten Versorgung (§ 116, §§ 140 a bis d SGB V)
Verträge zur häuslichen Versorgung mit den Kassen abzuschließen, scheitert an der geringen Fallzahl
onkologisch erkrankter Kinder in der Palliativversorgung, so die Erfahrung an der in der vorliegenden
Arbeit untersuchten Klinik. Neue Möglichkeiten bieten sich dadurch, dass seit dem 01.07.2005 auch
palliativ zu betreuende Kinder in die sozialmedizinische Nachsorge (§ 43 Abs. 2 SGB V) aufgenommen
werden können. Hier gilt allerdings, dass diese das Alter von 12 Jahren noch nicht vollendet haben
dürfen. Praxiserfahrungen liegen an der untersuchten Klinik diesbezüglich noch nicht vor.
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
81
2002, Wendt 2001, für den pädiatrischen Bereich: Erhardt 2001, Porz et al. 2003a,
2003b, Porz/Erhardt 1999). Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist hier bun-
desweit die Arbeit des „Bunten Kreises“ in Augsburg praktisch und forschungsbe-
zogen federführend.
Das Konzept soll hier lediglich unter dem Ziel des konkreten Schnittstellenmanage-
ments kurz betrachtet werden (vgl. Porz/Erhardt 1999).
Bereits in der Klinik nimmt ein/e so genannte/r „Case-ManagerIn“ Kontakt mit der
Familie bzw. den Eltern auf. Diese Person organisiert und vernetzt alle für den Fall
(case) notwendigen HelferInnen und bespricht mit den behandelnden KlinikerInnen,
welche Voraussetzungen für eine frühestmögliche Entlassung erfüllt sein müssen.
Case-Management funktioniert – anders als das herkömmliche Schnittstellenma-
nagement – professionsübergreifend: Nicht die ÄrztInnen sichern die medizinische
Überleitung, die Kinderkrankenschwestern die pflegerische, die SozialarbeiterInnen
die sozialrechtlichen und finanziellen, die PsychologInnen die psychologische; viel-
mehr wird die Überleitung und häusliche Versorgung von einer Person koordiniert.
Diese dient den Eltern als AnsprechpartnerIn und bildet eine Brücke zwischen Hel-
fersystem und Familie. Mit Case-Management im Sinne des Augsburger Modells
soll nicht eine zusätzliche Leistung etabliert werden – und damit womöglich zur wei-
teren Fragmentierung des Versorgungssystems beigetragen werden –, sondern
bestehende Leistungsangebote zum Wohle der PatientInnen und ihrer Familien
vermittelt und vernetzt werden (vgl. Porz/Erhardt 2003, Porz et al. 2003a).
Die Case-ManagerInnen werden entsprechend der zu erwartenden Anforderungen
ausgewählt. Wird in erster Linie eine umfassende medizinisch-pflegerische Betreu-
ung als nötig erachtet, wird bspw. eine Kinderkrankenschwester als Case-Manage-
rin eingesetzt. Werden der Bedarfe und die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Fami-
lie schwerpunktmäßig im psychosozialen oder sozial-rechtlichen Bereich erwartet,
so übernehmen SozialarbeiterInnen bzw. -pädagogInnen oder PsychologInnen die-
se Rolle. Dabei ist zu sagen, dass die „Nachsorgeschwestern“ (Porz/Erhardt
2003:21), wie sie im Augsburger Modell genannt werden, selbst keine Pflege über-
nehmen, sondern nur beratend, anleitend, vermittelnd und koordinierend tätig sind
und die Pflegeaufgaben an Kinderkrankenpflegedienste vor Ort oder an eine Sozial-
station abgeben.
Problematisch an dem Modell ist die theoretische Abgrenzung zu den anderen be-
reits beschriebenen Modellen des Schnittstellenmanagements. Wenn die struktur-
verändernde Qualität der Case-Management-Philosophie beachtet würde, wäre
diese deutlich. In der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung kann
die Gefahr bestehen, dass alle koordinierend tätigen Personen als Case-Manage-
rInnen bezeichnet werden, de facto jedoch lediglich ein etabliertes Modell (insbe-
sondere das der Brücken- und Überleitungspflege) einen neuen Namen erhält.
1.2.7.3 Aktuelle Aktivitäten in der pädiatrisch(-onkologisch)en Palliativver-
sorgung
Die Arbeit von PATE zeigt, dass die häusliche pädiatrische Palliativversorgung on-
kologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien in Deutschland
1 Theorie und Stand der Forschung
82
rechtlich und finanziell nicht in das Gesundheitssystem eingebunden ist73,
nicht ausreichend verzahnt ist (klinisch – häuslich),
häusliche Projekte in der Versorgungslandschaft der pädiatrischen Palliativ-
betreuung unterrepräsentiert sind,
existierende Initiativen nicht ausreichend vernetzt sind,
Standards für Pflege und Symptomkontrolle fehlen (keine Therapierichtli-
nien),
keine Qualitätskontrolle vorhanden ist und
es an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten mangelt.
(Friedrichsdorf 2000a, 2002b, Friedrichsdorf et al. 2003, Sachstandskonferenz
2001, Zernikow 2003).74
Auf der Sachstandskonferenz (2001) wurde jedoch auch deutlich, wie viel Engage-
ment die beteiligten Professionellen in die häusliche pädiatrische Palliativversorgung
einbringen und dass sie diese Arbeit persönlich als sehr wertvoll empfinden (s. z. B.
Fickartz et al. 1991).
Die gesetzliche Verankerung der professionellen Arbeit in der häuslichen pädiatri-
schen Palliativversorgung ist derzeit ein Hauptanliegen der in diesem Bereich En-
gagierten (vgl. Enquete-Kommission 2004). Ziel ist die „Schaffung eines bundes-
weiten Angebots einer häuslichen medizinisch-pflegerischen und psychosozialen
palliativen Versorgung (...). Diese Versorgung muss 24 Stunden am Tag, 365 Tage
im Jahr zur Verfügung stehen.“ (Friedrichsdorf 2003: A534).
Darüber hinaus wurden folgende Schritte in der häuslichen pädiatrischen Palliativ-
versorgung in Deutschland eingeleitet bzw. gegangen:
Auf der Sachstandskonferenz (2001) in Recklinghausen wurde beschlossen,
dass PATE eine Vernetzung aller in der pädiatrischen Palliativversorgung
engagierten Fachkräfte einleiten sollte (vergleichbar mit ACT in Großbritan-
nien). Es wurde ein Verein gegründet, „eigenes leben – Hilfen für Kinder mit
Schmerzen oder lebensverkürzenden Erkrankungen e.V.“. Dieser besteht
aus KinderärztInnen, Kinderkrankenschwestern, PsychologInnen, Sozialar-
beiterInnen, Eltern und Ehrenamtlichen. Hier wird mit unterschiedlichen
Fachgesellschaften (GPOH, PSAPOH) und Stiftungen, die sich im kinderon-
kologischen Bereich engagieren, zusammengearbeitet. Der Verein bietet
73 S. a. Student 1999a. Himelstein et al. (2004) führen an, dass die fehlende finanzielle Stabilität in al-
len häuslichen Versorgungsmodellen weltweit die Umsetzung wesentlich und negativ beeinflusst.
74 Collins (2002) und Hilden et al. (2001) kommen für die australische bzw. amerikanische pädiatrisch-
onkologische Palliativversorgung zu ähnlichen Ergebnissen. Dementsprechend sind Defizite zu sehen:
(a) in der formalen Ausbildung der Professionellen in der pädiatrisch-onkologischen Palliativversor-
gung, die die umfangreiche WHO-Definition zugrunde legt. Professionelle sind erstaunlich oft auf ein
„Trial and Error“-Lernen angewiesen (Collins 2002). (b) Es fehlt an professionellen Rollenvorbildern.
Diese werden gewünscht (Hilden et al. 2001). (c) Es fehlt konkret an flächendeckenden Diensten, die
den Zugang zu Schmerz- und Symptomkontrolle vor Ort sicherstellen können.
1.2 Situation und Rahmenbedingungen ...
83
darüber hinaus Weiterbildung in der Kinder-Palliativmedizin, unterstützt und
berät ÄrztInnen und Pflegedienste bundesweit bei der Versorgung sterben-
der Kinder und tritt für die Einrichtung und Förderung von Kinderschmerz-
ambulanzen ein.
In Datteln entsteht darüber hinaus ein Kinderpalliativzentrum, mit enger An-
bindung an die Vestischen Kliniken. Es soll als bundesweites Zentrum für
Fragen der pädiatrischen Palliativmedizin und -versorgung dienen, das
fachkompetente Hilfe bereitstellt bzw. vor Ort vermittelt.
Weiterhin wurde ein Dokumentationsinstrument „Kerndokumentation in der
Pädiatrischen Palliativmedizin“ entwickelt (Kern-PäP), das derzeit erprobt
wird (vgl. Menke et al. 2005). Dies ist ein Assessmentinstrument, das aus
der Erwachsenen-Versorgung stammt und auf die Situation von Kindern und
ihren Familien übertragen wurde. Hier werden die häufigsten belastenden
Symptome in der Lebensendphase regelmäßig abgefragt und die medika-
mentöse und nicht-medikamentöse Therapie dokumentiert. Es soll im Weite-
ren als zentrales Instrument der Qualitätskontrolle dienen, und das sowohl
institutionell als auch überinstitutionell, im Sinne eines Benchmarking: Die
standardisierte Dokumentation wird zentral ausgewertet und den einzelnen
Einrichtungen zurückgemeldet. Dies wird als erster Schritt hin zu einer kli-
nikübergreifenden Qualitätskontrolle in der pädiatrischen Palliativmedizin
gesehen (vgl. Zernikow et al. 2003). Ziel ist es letztlich, eine Qualitätssiche-
rung zu ermöglichen, den Therapieerfolg zu evaluieren, die Versorgungs-
grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durch Verwen-
dung eines einheitlichen Dokumentationssystems aufzulösen, die Kommu-
nikation zwischen Familie, Kind und Behandlungsteam zu erleichtern und
die Koordination der an der palliativen Versorgung Beteiligten zu ermögli-
chen (vgl. Menke et al. 2005).
Das Curriculum für die „Zusatzausbildung Palliativversorgung von Kindern
und Jugendlichen für Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, Kinder-
ärztInnen und psychosoziale MitarbeiterInnen“, kurz „Curriculum Pädiatri-
sche Palliativversorgung“, schließlich wurde im Februar 2005 vorgestellt
(vgl. Henkel 2005).75 Damit liegt ein erstes, 200 Stunden umfassendes, mul-
tiprofessionell, interdisziplinär und handlungsorientiert ausgerichtetes Curri-
culum in diesem Versorgungssegment vor, das sich u. a. an die Arbeit von
ChIPPS (Children's International Project on Palliative/Hospice Services) und
seinem „Compendium of Pediatric Palliative Care“ (ChIPPS 2001, Levetown
2000a) anlehnt.
Darüber hinaus muss das Institut für Kinderschmerztherapie und Pädiatri-
sche Palliativmedizin (IKP) erwähnt werden. Von dieser Institution ausge-
richtet, findet alle zwei Jahre die Fortbildungsveranstaltung „Dattelner Kin-
derschmerztage“ statt, die mittlerweile eine klare internationale Ausrichtung
75 Abrufbar über: http://www.kinderklinik-datteln.de/Vest_Klinik_Curriculum.pdf [Zugriff: 17.03.2005].
1 Theorie und Stand der Forschung
84
hat. Aus einer Initiative, die in der onkologischen Pädiatrie ihren Ausgangs-
punkt hatte, ist inzwischen eine geworden, die sich der Versorgung aller le-
benslimitierend erkrankten Kinder und ihrer Familien verschrieben hat.
1.3 Zusammenfassung
Palliative Versorgung ist nicht nur ein Konzept für die Praxis der Versorgung ster-
bender Menschen, sondern eine philosophische Haltung dem Leben gegenüber.
Der Tod eines Menschen wird als Teil seines Lebens und zu ihm gehörend aner-
kannt. Versorgungsstrukturell zentral im Konzept der Palliativversorgung sind zu-
sammengefasst die Aspekte
der ganzheitlichen Lebensqualität für PatientInnen- und ihre Angehörigen,
der multidisziplinären Teamarbeit und
die zeitliche Ausrichtung, d. h. das Einsetzen der palliativen Versorgung ab
Diagnose und das Einschließen der Trauerbegleitung der verwaisten Fami-
lienmitglieder in den Versorgungsverlauf.
Eine an diesen Zielen orientierte qualitativ hochwertige Versorgung wird von der
WHO als grundlegendes Menschenrecht deklariert. Wissenschaftliche Aktivitäten,
die dem Erreichen des Ziels der verbesserten Lebensqualität dienen, und eine
demgemäße praktische Ausbildung des Personals werden als Priorität erklärt, deren
Finanzierung derjenigen für potenziell kurative Interventionen entsprechen muss.
Die Situation von Kindern, die an einer lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden
Krankheit leiden und sterben, unterscheidet sich von der erwachsener Menschen in
gleicher Lebenslage nicht nur in Bezug auf die unterschiedlichen Verläufe und nö-
tige Behandlung der Erkrankung selbst (z. B. einer Krebserkrankung). Kinder unter-
scheiden sich von Erwachsenen auch bezüglich ihres Entwicklungsstandes, der
fortlaufenden Veränderung ihrer physischen, emotionalen und kognitiven Fähigkei-
ten und hinsichtlich ihrer Vorstellung von Krankheit und Tod. Der Tod eines Kindes
wird als „dem Lauf der Dinge“ widersprechend erlebt. Aufgrund des seltenen Auf-
tretens einer lebenslimitierenden onkologischen Erkrankung im Kindesalter haben
Professionelle oft wenig Erfahrung in der Behandlung des Kindes und im Umgang
mit ihm und seiner Familie. Die Versorgungssituation in der pädiatrischen Palliativ-
versorgung unterscheidet sich schließlich dadurch ganz wesentlich von der im Er-
wachsenenbereich, dass Eltern die juristische Verantwortung für ihre Kinder tragen
und Entscheidungen für sie treffen.
Als Leitlinie der pädiatrischen Palliativversorgung ist die ACT-Charta international
weithin angesehen.
Zwei Punkte werden als grundlegend für die Versorgungsplanung und als Schlüs-
selprinzipien eines guten Assessments in der pädiatrischen Palliativversorgung an-
gesehen, nämlich:
dass die Eltern als ExpertInnen und als die primären VersorgerInnen ihrer
Kinder gesehen werden und
1.3 Zusammenfassung
85
dass die häusliche Umgebung der Familie das Zentrum der Versorgung sein
sollte, wann immer das möglich ist.
Eltern haben in der palliativen Versorgung ihrer lebenslimitierend erkrankten Kinder
eine Doppelrolle inne: Sie geben Unterstützung und benötigen sie – ihre Mitarbeit in
der Versorgung des Kindes wird erwartet, andererseits stellen sie selbst eine Ziel-
gruppe für die Versorgung dar. Eltern nehmen die Rolle der primären VersorgerIn-
nen ein und möchten als solche anerkannt werden. Gleichzeitig sind sie auf profes-
sionelle Hilfe und Fachkompetenz angewiesen bzw. fordern diese ein. Diese Dop-
pelrolle und die Anstrengungen, beide Positionen zu vereinen, werden als belastend
empfunden. Wie wichtig die Überzeugung ist, für das eigene Kind verantwortlich da
gewesen zu sein, wird insbesondere in der Zeit nach seinem Tod und in der Bewäl-
tigung des Geschehens deutlich. Die Rolle des/der primären VersorgerIn ist Belas-
tung und Ressource zugleich.
In der Palliativversorgung sterbender Kinder ist das Ziel der bedarfs- und bedürfnis-
gerechten und patientInnenorientierten Versorgung vergleichsweise komplex. Denn
die Entscheidung der Frage „Was ist im Sinne des Kindes das Beste?“ wird alters-
und entwicklungsabhängig nicht von den PatientInnen selbst beantwortet. Das
Ausmaß der elterlichen Verantwortung im Vergleich zum Grad der tatsächlichen
Handlungsfreiheit kann in der Beziehung zwischen Eltern und Professionellen im-
mer wieder ein Problem sein und zu Spannungen führen.
Familien ziehen häufig eine häusliche Versorgung ihrer Kinder der in einer Klinik
vor. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häusliche Palliativversorgung
strukturiert angeboten wird. Untersuchungen zeigen positive Effekte, die eine häus-
liche Versorgung im Vergleich zu einer klinischen auf die langfristige Bewältigung
und das psychosoziale Befinden der verwaisten Familien hat. Die häusliche Umge-
bung ermöglicht dem erkrankten Kind selbst, Geschwistern und Eltern mehr Norma-
lität, familiäre Alltäglichkeit, das Wahren der Intimsphäre und privaten Atmosphäre
und weniger Störungen von außen. Familienmitglieder können ihre Gefühle freier
zeigen und ausdrücken, ihren individuellen Bedürfnissen besser nachgehen; es ist
mehr Kontrolle über den Tagesablauf und den Kontakt zum sozialen Umfeld mög-
lich. Die elterliche Verantwortung dafür, das Familiensystem aufrechtzuerhalten, ist
in der häuslichen Versorgung leichter einlösbar. Die Familienmitglieder haben eine
aktivere, selbstbestimmtere Rolle.
Andererseits können sich Eltern emotional und körperlich mit den Aufgaben der
häuslichen Versorgung überfordert fühlen. Sie haben Angst vor Ungewissheit, Lei-
den, Verlust und Versagen. Sie fürchten, der Verantwortung nicht gewachsen zu
sein, erschöpft zu sein, ihrem Kind zu schaden. Der vertraute Ort des eigenen
Heims, seine Gegenstände, Geräusche und Gerüche, verändern sich durch die In-
stallation nötiger medizinisch-technischer Gerätschaften. Durch anwesende häuslich
versorgende Professionelle kann es zu einem Verlust an Privat- und Intimsphäre
kommen.
Die Herausforderung der häuslichen Palliativversorgung an die Professionellen und
das Gesundheitssystem besteht in der Integration der Versorgung. Mehr noch als in
der klinischen Versorgung, wo alle Professionellen vor Ort, die nötigen Hilfsmittel an
einem Platz und die Wege im Verhältnis kurz sind, kommt es in der häuslichen
1 Theorie und Stand der Forschung
86
Betreuung auf die Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen den in
die Versorgung Integrierten untereinander und zwischen ihnen und der Familie an.
Den Ausgangspunkt für einen vorzugsweise offenen, sensiblen und respektvollen
Kommunikationsfluss, der in der gesamten Versorgung bis in die Trauerbegleitung
praktiziert und aufrechterhalten wird, stellt in der pädiatrischen Palliativversorgung
die Diagnoseübermittlung dar. Sie ist der Anfang des Beziehungsprozesses bzw. -
aufbaus.
Adäquate Kommunikation allein führt nicht notwendigerweise zu einer als unterstüt-
zend empfundenen Beziehung zwischen den Professionellen und den Familien.
Vielmehr muss die Kommunikation selbst in eine fürsorgliche und mitfühlende Be-
ziehung eingebettet sein.
Als Voraussetzung für eine einfühlende Kommunikation mit den erkrankten Kindern
und ihren Familien wird die Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung der Professionellen,
sowohl auf kognitiver, emotionaler, spiritueller als auch auf physischer Ebene ge-
nannt. Sie müssen dazu imstande sein, ihre eigene Art des Denkens, Fühlens,
Ängstlichseins, Hoffens, Lebens usw. zu reflektieren.
Die psychosoziale Unterstützung und Begleitung terminal an Krebs erkrankter Kin-
der und ihrer Familien beinhaltet neben der Frage nach der Professionalität ganz
wesentlich die nach der Humanität bzw. Menschlichkeit der mit der Versorgung
Betrauten.
Koordiniert werden müssen in der häuslichen Palliativversorgung nicht nur die
klinischen MitarbeiterInnen der Sozial- und Gesundheitsberufe untereinan-
der,
sondern insbesondere
die Professionellen des klinischen mit denen des ambulanten Sektors,
das professionelle Helfersystem
o mit dem ehrenamtlichen,
o mit dem informellen und
o mit dem familiären System.
Die übergeordnete Koordination wird in großbritannischen Modellen von einem/r
KoordinatorIn übernommen, die für die jeweilige Familie individuelle von einer/m
Key-WorkerIn geleistet. Key-WorkerInnen haben jedoch weit mehr Aufgaben als die
Koordination und Integration der familiären Versorgung vor Ort. Sie sorgen darüber
hinaus für:
die emotionale Unterstützung,
die Information und Beratung der Familie,
die Identifizierung deren individueller Bedarfe und Bedürfnisse und die Aus-
richtung der Versorgung an diesen und
übernehmen eine anwaltschaftliche Rolle für das Kind und die Familie.
1.3 Zusammenfassung
87
Die Kooperation in der häuslichen Palliativversorgung bezieht sich auf die der Pro-
fessionellen untereinander und alle an der pädiatrischen Palliativversorgung beteilig-
ten LeistungsanbieterInnen. Hier sind die Eltern selbstverständlich eingeschlossen.
Voraussetzungen für eine gelungene Kooperation sind:
eine klare Zuordnung der Führungsrolle und Verantwortlichkeiten,
eine frühzeitige, gemeinsame Planung (LeistungserbringerInnen, Familie
und Kind),
die Kooperation zwischen den Disziplinen und LeistungserbringerInnen über
die Sektorengrenzen hinweg,
klare Kommunikationswege,
das Teilen von und Teilhaben an Informationen,
das Erstellen eines gemeinsamen Protokolls mit Zustimmung der Familie
und unter Wahrung der Vertraulichkeit und
ein Bewusstsein, Verständnis und Verstehen für die Rollen der anderen
(Professionellen) und deren Terminologie.
Die internationalen Versorgungsmodelle der pädiatrischen Palliativversorgung wer-
den wie folgt kategorisiert:
Stationär („in-patient“) werden Kinder in einem Kinderkrankenhaus, einem
pädiatrischen Zentrum, einem Allgemeinkrankenhaus, einer designierten
Palliativstation oder einem Hospiz palliativ betreut.
Eine häusliche Versorgung kann sowohl
o krankenhaus- oder
o gemeindegestützt erfolgen oder
o aus einer Kombination von beidem bestehen.
Gemeinsam ist allen häuslichen Ansätzen das Vorhandensein einer Pflegekraft und
das eines/r ÄrztIn, beide mit Fachkompetenz in der palliativen Versorgung und on-
kologischer Expertise. SozialarbeiterInnen werden international häufig als zum
Kernteam gehörend betrachtet. Daneben können auch TrauerbegleiterInnen bzw.
NachsorgekoordinatorInnen und die Eltern selbst dazu zählen.
Gleich ist weiterhin allen internationalen Ansätzen, dass das Krankenhaus jederzeit
zu einer Wiederaufnahme der PatientInnen bereitsteht und das Personal, wenn
auch häufig nur telefonisch, für die Familie in der häuslichen Situation zugänglich
ist.
Internationale Studien im Feld der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativ-
versorgung verdeutlichen die Wahrnehmung der Eltern und deren Bedürfnisse.
Aussagen und Beschreibungen von Eltern hinsichtlich der wahrgenommenen Unter-
stützung beziehen sich regelmäßig auf die kommunikativen Fähigkeiten bzw. auf
das kommunikative Unvermögen der professionellen HelferInnen.
1 Theorie und Stand der Forschung
88
Fürsorglichkeit und Verbundenheit der professionellen VersorgerInnen zeigen sich
für Eltern darin, dass Professionelle respektvoll, sensibel, mitfühlend und empa-
thisch mit ihnen kommunizieren und in Beziehung stehen. Verwirrende, inadäquate
oder wenig fürsorgliche Kommunikation hingegen wird in der Versorgung generell
und der Übermittlung von Diagnosen speziell als Problem dargestellt.
Das Gespräch über die eindeutige Schwerpunktverschiebung hin zu einer palliativen
Versorgung wird häufig als in einer nicht angebrachten Art und Weise stattfindend
beschrieben, die Rahmenbedingungen als unangemessen kritisiert. Eltern wün-
schen sich, dass eine Übermittlung klar, aber in Ruhe und in einer friedvollen Situa-
tion geschieht. Diesbezüglich wird Mitgefühl auf Seiten der Professionellen teilweise
vermisst und ein Fixiertsein auf die kurative Versorgung bemängelt.
Vielfach wird deutlich, dass Eltern sich zu dem Zeitpunkt, als ÄrztInnen das ihnen
gegenüber ansprachen, nicht auf eine palliative Versorgung ihres Kindes einlassen
können oder wollen. Sie plädieren häufig für einen weiteren kurativen Therapiever-
such. Vereinzelt wird in der Literatur diesbezüglich keine Diskrepanz zwischen Pro-
fessionellen und Familien festgestellt. Entscheidend für die Eltern in diesem Prozess
ist jedoch in jedem Fall die Rückversicherung von professioneller Seite, dass alle
verfügbaren kurativen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Darüber hinaus werden
Diskussions- und Unterstützungstreffen, in denen die Prognose des Kindes bespro-
chen wird, als hilfreich erwähnt.
Manche Eltern ziehen es vor, nicht detailliert über den Zustand ihres Kindes aufge-
klärt zu werden. Zu umfangreiche Informationen kollidieren mit ihren Bemühungen,
größtmögliche Normalität aufrechtzuerhalten. Andererseits drückt sich Fürsorglich-
keit und Verbundenheit der professionellen VersorgerInnen mit den Eltern für diese
insbesondere in einer verlässlichen Informationsvermittlung aus. Die Möglichkeit,
ihrer Rolle als primäre VersorgerInnen gerecht zu werden und optimal für ihr kran-
kes, sterbendes Kind sorgen zu können, empfinden Eltern als abhängig von der
Quantität und Qualität der Informationen. Diese müssen in einfacher und verständli-
cher Sprache übermittelt werden, damit Eltern sich zu selbstbestimmtem Handeln
befähigt fühlen.
In die Informationsvermittlung müssen alle primären VersorgerInnen eingeschlossen
werden, d. h., sie muss unmittelbar, nicht aus zweiter Hand, erfolgen. Nicht nur ein
Mangel an Informationen, sondern auch zu viele Informationen können ein Problem
darstellen.
In den vorliegenden internationalen Studien werden die Belange deutlich, über die
Eltern mehr Informationen wünschen: Sie fordern eine gründlichere Unterweisung in
der medikamentösen Versorgung ihrer Kinder und in pädiatrischen Tätigkeiten all-
gemein. Viele Familien fühlen sich zu wenig konkret auf den Tod ihres Kindes vor-
bereitet. Sie vermissen detailliertere Informationen über körperliche Veränderungen
des Kindes, die Aufschluss über den Zeitpunkt oder das Nahen seines Todes ge-
ben, über den Prozess des Sterbens selbst und die organisatorischen Erfordernisse
nach dem Tod des Kindes. Sie wünschen ein offenes Gespräch darüber, wie sie mit
ihrem Kind über seine Krankheit und Vorstellungen von seinem bevorstehenden
Sterben reden können und wie sie diesbezüglich mit den Geschwistern umgehen
können.
1.3 Zusammenfassung
89
Eltern erbitten in der Situation des nahenden Sterbens ihres Kindes bei den Profes-
sionellen nicht die entsprechenden Informationen und Erklärungen, weil sie in der
überwiegenden Mehrzahl keine Erfahrung mit dem Tod, insbesondere mit dem des
eigenen Kindes, haben. Das Wissen darüber, welche Fragen sie hätten stellen kön-
nen oder müssen, erlangen sie erst im Rückblick. Eltern wünschen sich, dass die
Professionellen regelmäßig den Bedarf an Informationen bei ihnen abfragen und
wichtige Themen von sich aus ansprechen. Sie erwarten, dass ihnen auch nach
dem Tod ihres Kindes Informationen vermittelt werden. Es wird vorgeschlagen, dass
ein oder zwei Teammitglieder jeweils für eine Familie als zuständig ernannt werden
und die Familie ab Diagnosestellung über den ganzen Versorgungsverlauf hinweg
begleiten sollten.
Eine technisch-aufgabenorientiert ablaufende Versorgung und das Missachten von
Gefühlen werden von Eltern kritisch wahrgenommen. Sie wollen mehr als „Unter-
stützung“, nämlich eine nähere, persönliche Verbindung zu den Professionellen, mit
denen sie ihr Kind versorgen. Sie wünschen sich eine vertraute Person, die eng in
das Geschehen eingebunden ist. Häufig zunächst unbedeutend wirkende persönli-
che Gesten der Professionellen – schlichte Präsenz, persönliches Interesse,
menschliche Kontaktaufnahme und Humor – tragen wesentlich zur größeren Zufrie-
denheit der Eltern mit der Versorgung insgesamt bei und erscheinen als für ihr Ge-
fühl, unterstützt worden zu sein, entscheidend. Eine Interaktion „von Mensch zu
Mensch“ wird derjenigen „von Professionellem/r zu PatientIn“ oder „von Professio-
nellem/r zu Eltern“ vorgezogen. Das Bedürfnis nach Verbundenheit mit dem versor-
genden Team besteht bei den Eltern auch nach dem Tod des Kindes fort. Eltern
begrüßen eine erneute Kontaktaufnahme durch diese Menschen.
Während Fachkompetenz und technische Fähigkeiten in der Versorgung als wichtig
betrachtet werden, stellt sich eine positive Beziehung zu den primär versorgenden
Professionellen als ausschlaggebend für das Gefühl heraus, unterstützt worden zu
sein.
Als eindeutiger Wunsch wird klar, dass die Familie und das lebensbedrohlich er-
krankte Kind im Versorgungsverlauf einerseits als besonders wahrgenommen wer-
den wollen und dabei andererseits ihre Normalität wahren wollen.
Schließlich wird offenbar, wie sensibel die Eltern hinsichtlich der Beziehung zu den
Professionellen in der palliativen Situation ihres Kindes sind: Beschwerden, die die
Eltern bezüglich fehlender Unterstützung bzw. belastender Erlebnisse in der palliati-
ven Versorgung vorbringen, schwächen sich mit den Jahren nicht ab. Ein einziges
negatives Erlebnis der Eltern in der Versorgung kann bei ihnen nachhaltiges und
andauerndes emotionales Leiden auslösen. Die Dauer der palliativen und termina-
len Phase scheint diesbezüglich ein mitentscheidender Faktor zu sein.
In den Studien werden die positiven Erfahrungen häufig nicht differenziert aufgeführt
und die Frage, ob nicht auch die Dankbarkeit lang anhaltend und fast unvergesslich
ist, bleibt weitgehend offen.
Als Grund für den Abbruch der Kommunikation bzw. der Beziehungen zu den Pro-
fessionellen in der häuslichen Umgebung können Koordinationsprobleme vermutet
1 Theorie und Stand der Forschung
90
werden. Beide Kategorien – die der Kommunikation und der Koordination – bedin-
gen sich gegenseitig eindeutig, sodass eine Abgrenzung nur analytisch möglich ist.
Der grundsätzliche Wunsch nach einer besseren Koordinierung der Versorgung wird
in mehreren Studien direkt von den befragten Eltern angesprochen. Veränderungs-
wünsche in der Versorgung beziehen sich eher auf die Qualität der Versorgung bzw.
deren Koordinierung als auf die Quantität der in sie Involvierten.
Ein spätes Erkennen und Eingeständnis des Vorliegens einer palliativen Situation
auf Seiten der ÄrztInnen und der Familien führt zu einer deutlich negativeren Ein-
schätzung der Qualität der häuslichen Versorgung bei den Eltern. Ein frühes elterli-
ches Verstehen hingegen erleichtert die Planung der häuslichen Palliativversorgung
und deren Koordination wesentlich. Zu einer größeren Konkordanz zwischen ÄrztIn-
nen und Eltern hinsichtlich des Verstehens der infausten Prognose trägt es bei,
wenn psychosoziale MitarbeiterInnen in die Versorgung allgemein und in die Ver-
mittlung der Diagnose speziell eingeschlossen sind.
Schnittstellenprobleme am Übergang in die häusliche Versorgung werden län-
derübergreifend, offensichtlich unabhängig von den jeweils vorherrschenden Ver-
sorgungskonzepten deutlich. Eltern fühlen sich von den klinischen MitarbeiterInnen
zu Hause allein gelassen, gemieden und isoliert und empfinden diesen Wechsel als
Abbruch der Kommunikation und Beziehung. Dabei hat die physische Trennung
einen größeren Einfluss auf das Gefühl, verlassen worden zu sein, als die geogra-
phische Distanz. Eltern wünschen sich, dass die klinischen ÄrztInnen und Pflege-
kräfte ihr Kind nach der Entlassung in die palliative Versorgung zu Hause besuchen
sollten und signalisieren, dass Telefongespräche mit den klinischen Professionellen
hilfreich sind, einen persönlichen Besuch jedoch nicht ersetzen können.
Befragte Eltern geben teilweise an, nicht gewusst zu haben, ob sie die zuständigen
ÄrztInnen im Falle des Todes ihres Kindes auch in der Nacht anrufen können.
Ein Mangel an Kommunikation hat hier Auswirkungen auf das Schnittstellenmana-
gement und die Koordination der Versorgung. In anderen Studien wird Zufriedenheit
mit der Versorgung am Übergang in die häusliche Umgebung beschrieben.
In einer länderübergreifenden Studie werden Pflegekräfte, gefolgt von den ÄrztIn-
nen, als die am stärksten in die häusliche Palliativversorgung eingebundene Berufs-
gruppe genannt. Vereinzelt werden hier auch SozialarbeiterInnen als die am stärks-
ten involvierten Professionellen angegeben. Das potenzielle Vorhandensein eines/r
SeelsorgerIn ist in den meisten Ländern üblich. SeelsorgerInnen, PsychologInnen
und EinzelfallhelferInnen werden hinsichtlich der psychosozialen Unterstützung als
unerheblich eingeschätzt. Begründet wird das damit, dass diese nicht erreichbar
sind, ihre Erreichbarkeit den Befragten nicht bekannt ist oder sie eine Betreuung
durch diese nicht wünschen. Die Versorgung durch die SozialarbeiterInnen und
PsychologInnen wird hinsichtlich der Zufriedenheit neutral bewertet. Aussagen zur
Zufriedenheit mit dem/der SeelsorgerIn werden aufgrund der wenigen Kontakte nur
vereinzelt getroffen.
Eltern wünschen sich in der letzten Lebensphase ihres Kindes eine rund um die Uhr
bestehende Ansprechbarkeit, Verfügbarkeit oder – wenn nötig – auch Präsenz ei-
ner/s ÄrztIn oder Pflegekraft.
1.3 Zusammenfassung
91
Es werden Schwierigkeiten erwähnt, die für eine Versorgung in der häuslichen Um-
gebung nötigen Hilfsmittel zu beschaffen. Verspätete Beantragung und verzögerte
Lieferung führen zu Frustration und bitteren Reaktionen auf Seiten der Eltern. In
anderen Studien wird dies als problemlos und angemessen erfolgend dargestellt.
Eine längere Vorbereitungszeit für nötige Veränderungen in der häuslichen Versor-
gung wird als die Versorgung optimierend deutlich.
Einzelne Versorgungsangebote werden als im System gänzlich fehlend oder nicht
erfolgend dargestellt.
In den vorliegenden Studien befinden sich keine elterlichen Aussagen hinsichtlich
der Kooperation zwischen den LeistungserbringerInnen untereinander. Die Aus-
sage, wonach Eltern es als eines der frustrierendsten Erlebnisse empfinden, wenn
LeistungserbringerInnen nicht aufeinander abgestimmt handeln, kann an dieser
Stelle – im Hinblick auf die spezielle Situation der häuslichen pädiatrisch-onkologi-
schen Palliativversorgung – nicht ausdifferenziert werden.
In Deutschland ist die häusliche pädiatrische Palliativversorgung onkologisch er-
krankter Kinder und ihrer Familien dadurch gekennzeichnet, dass
sie rechtlich und finanziell nicht in das Gesundheitssystem eingebunden ist,
sie nicht ausreichend verzahnt ist (klinisch – häuslich),
häusliche Projekte in der Versorgungslandschaft unterrepräsentiert sind,
existierende Initiativen nicht ausreichend vernetzt sind,
Standards für Pflege und Symptomkontrolle fehlen (keine Therapierichtli-
nien),
keine Qualitätskontrolle vorhanden ist und
es an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten mangelt.
In der deutschen Kinderonkologie werden als Lösungsansätze für das Schnittstel-
lenproblem zwischen klinischer und häuslicher Versorgung unterschiedliche Wege
gewählt, die als
monoprofessionelle Überleitung,
Überleitungs- und Brückenpflege,
„Hospital at Home“-Konzept und
Case-Management bezeichnet werden können.
Obwohl viele deutsche pädiatrisch-onkologische Abteilungen individuelle Modelle für
die Versorgung sterbender Kinder entwickelt haben, scheint für die meisten Patien-
tInnen in der Palliativphase die häusliche Versorgung nicht befriedigend gelöst zu
sein.
1 Theorie und Stand der Forschung
92
1.4 Fazit
In Deutschland wird ein Mangel an Wissen und Daten über das konkrete Versor-
gungsgeschehen angemahnt. Neben dem dringend nötigen Bereitstellen von grund-
legendem Wissen über das komplexe System der Versorgung wird der an-
wendungsorientierte Charakter und enge Praxisbezug der Versorgungsforschung
betont. Die Gremienmitglieder des Sachverständigenrates fordern in diesem Zu-
sammenhang in ihrem Gutachten 2000/2001, dass Betroffene, zu denen auch die
Angehörigen der PatientInnen selbst gehören, bei der Bewertung der Systemqualität
grundsätzlich mehr Gewicht erhalten sollten. Im Rahmen der Qualitätsforschung
wird der Prozessbewertung aus der Perspektive der NutzerInnen vermehrt Auf-
merksamkeit geschenkt, und deren (subjektive) Qualitäts- und Zufriedenheitskate-
gorien werden als wichtig berücksichtigt. Die PatientInnen – und je nach bestehen-
der Beziehung auch ihre Angehörigen - sind in der Regel im Gegensatz zu den Pro-
fessionellen die Einzigen, die den gesamten Versorgungsweg und entsprechend
auch die entstehenden Brüche und Schnittstellen und ihre Folgen überblicken.
In der häuslichen Palliativversorgung ihrer onkologisch erkrankten Kinder befinden
sich Eltern – als primäre VersorgerInnen und BeschützerInnen – in einem Span-
nungsfeld zwischen Macht und Ohnmacht. Sie haben einerseits die Verantwortung
für ihr Kind und wollen diese behalten, andererseits sind sie auf die Unterstützung
und Hilfe der professionellen MitarbeiterInnen angewiesen. Hier setzt die vorlie-
gende Studie an: Darüber, wie Eltern krebskranker, sterbender Kinder in Deutsch-
land den Übergang in die häusliche Umgebung und die dort erfolgte Palliativversor-
gung innerhalb eines „Hospital at Home“-Versorgungskonzepts im Hinblick auf die
psychosoziale Unterstützung erlebt haben, ist bisher kaum etwas bekannt, entspre-
chende Daten fehlen. Worauf legen die Eltern vor dem Hintergrund des beschriebe-
nen Spannungsfeldes Wert? Wie sieht das Zusammenspiel zwischen ihnen und den
Professionellen aus? Was ist ihnen wichtig? Das sind in Bezug auf die deutsche
Situation offene Fragen.
Auf Seiten der Klinik entsteht – zumindest in Deutschland – ein anderes Span-
nungsfeld: Die häusliche Palliativversorgung wird in zu einem nicht unerheblichen
Teil – insbesondere im Rahmen eines „Hospital at Home“-Konzepts – als professio-
nelles Ehrenamt erbracht. Die moralische Verpflichtung zu einer bedarfs- und be-
dürfnisgerechten häuslichen Versorgung ist groß, die finanziellen, organisatorischen
und inhaltlichen Rahmenbedingungen sind jedoch ungeklärt. Mit der vorliegenden
Arbeit wird ein Grundstein dafür gelegt, Vor- und Nachteile, Stärken und Schwächen
eines „Hospital at Home“-Ansatzes gegenüber anderen Versorgungskonzepten in
der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung zu evaluieren.
Inhalt dieser Arbeit ist einerseits die Frage, wie in den Spannungsfeldern elterlicher
und professioneller Verantwortung psychosoziale Unterstützung in der häuslichen
Palliativversorgung im Hinblick auf die Kommunikation, Koordination und Koopera-
tion von den Eltern empfunden wurde. Dabei werden wichtige Fragen der Bedarfs-,
Inanspruchnahme-, der Qualitäts- und organisationsbezogenen Versorgungsfor-
schung erörtert. Anderseits wird evaluiert, welche finanziellen, organisatorischen
und strukturellen Rahmenbedingungen die MitarbeiterInnen für den Verlauf der
häuslichen Palliativversorgung und die Beziehung zu den Eltern als einflussreich
1.4 Fazit
93
bewerten, und wo sie vor diesem Hintergrund am Übergang in die häusliche Pallia-
tivversorgung, in der häuslichen Versorgung selbst und in der Nachsorge Probleme
in der Versorgung sehen.
94
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
Die Fragen, die sich aus der Aufarbeitung des Forschungsstands ergaben, wurden
zunächst konkretisiert und eingegrenzt. Es wurde ein umfassendes Studiendesign
entworfen. Dieses bestand aus unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Me-
thoden und Instrumenten. Nach der Beschreibung der Fragestellung wird nachste-
hend das gesamte Design der Untersuchung und die Durchführung der einzelnen
Erhebungs- und Auswertungsschritte erläutert.
2.1 Fragestellung
Die wissenschaftliche Zielsetzung des Forschungsvorhabens bestand darin, die
Versorgungssituation der Eltern onkologisch erkrankter Kinder in der palliativen Si-
tuation zu evaluieren. Die psychosoziale Unterstützung in der häuslichen Versor-
gung und das innerhalb eines „Hospital at Home“-Konzepts praktizierte Schnittstel-
lenmanagement standen dabei im Mittelpunkt der Betrachtungen. Es sollten diesbe-
züglich Schwachstellen des praktizierten Versorgungskonzepts aufgedeckt und die
ihnen zugrunde liegenden Ursachen herausgearbeitet werden. Darüber hinaus soll-
ten Stärken der Betreuung dokumentiert werden.
Folgende übergeordnete Fragen waren leitend:
Welches psychosoziale Unterstützungsangebot wurde den Eltern aus ihrer
Sicht
o am Übergang von der klinischen zur häuslichen Palliativversorgung,
o in der letzten Lebensphase ihres Kindes in der häuslichen Umgebung
selbst
o und in der Nachsorge
zur Verfügung gestellt?
Wodurch und durch wen fühlten sich Eltern in der palliativen Versorgung
von Seiten der Klinik und des Externen Pflegedienstes (EPD) psychosozial
unterstützt?
Wodurch und durch wen fühlten sich Eltern in dieser Zeit von Seiten der Kli-
nik und des Externen Pflegedienstes nicht ausreichend psychosozial unter-
stützt oder belastet?
Es wurden folgende Unterfragen formuliert:
Wann und wie konstituierten sich unterstützende Beziehungen, wodurch
wurden sie verhindert und an welcher Stelle brachen sie ggf. ab?
Für welche Problemfelder standen die einzelnen Berufsgruppen in den un-
terschiedlichen Versorgungsabschnitten als Ansprechperson zur Verfü-
gung?
In welcher Hinsicht wirkte sich die Kommunikation unterstützend bzw. belas-
tend aus?
2.1 Fragestellung
95
Welche Form/Qualität der Kommunikation wirkte sich unterstützend bzw.
belastend aus?
In welchen Versorgungsabschnitten entstanden Schnittstellen und wie wur-
den sie innerhalb des „Hospital at Home“-Konzepts überbrückt?
Wie empfanden Eltern die Koordination der psychosozialen Versorgung mit
anderen LeistungsanbieterInnen des Gesundheits- und Sozialwesens und
mit dem ehrenamtlichen Sektor?
Wie empfanden Eltern die Kooperation der psychosozialen Versorgung mit
anderen LeistungsanbieterInnen des Gesundheits- und Sozialwesens und
mit dem ehrenamtlichen Sektor?
Was wünschen sich Eltern in der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Pal-
liativversorgung im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung?
Es wurde ergänzend nach der Einschätzung der an der palliativen häuslichen Ver-
sorgung beteiligten Professionellen gefragt. Hier war die Frage zentral:
Wie verläuft die palliative Versorgung, das Schnittstellenmanagement, die
häusliche Versorgung und die Nachsorge der verwaisten Familien aus Sicht
der MitarbeiterInnen?
Es ergaben sich die Unterfragen:
Worin bestehen die Stärken des praktizierten Konzepts der häuslichen Palli-
ativversorgung?
Worin bestehen Defizite in dem praktizierten Konzept?
Worin bestehen Potenziale zur Verbesserung?
Was wünschen sich die MitarbeiterInnen in Bezug auf die häusliche Pallia-
tivversorgung?
Wie wird die häusliche Palliativversorgung im Rahmen eines „Hospital at
Home“-Konzepts finanziert?
In welcher Hinsicht agieren die Eltern als bestimmende AkteurInnen des An-
gebots an psychosozialer Unterstützung?
Aus den erarbeiteten Erkenntnissen werden anschließend Handlungsempfehlungen
für die häusliche Palliativversorgung und die Nachsorge der verwaisten Familien ab-
geleitet und so zur Optimierung des vorhandenen Versorgungsmodells beigetragen.
2.2 Studiendesign und Methoden
2.2.1 Auswahl des qualitativen Forschungsansatzes
Ein qualitatives methodisches Vorgehen bietet sich an,
wenn ein vergleichsweise wenig erforschtes Untersuchungsfeld erkundet
werden soll,
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
96
um Deutungsmuster und Bewertungen der unterschiedlichen Beteiligten re-
konstruieren zu können,
um eine Verschränkung der Sicht- und Handlungsweise unterschiedlicher
AkteurInnen zu erforschen und
Verläufe nachvollziehen zu können (vgl. Flick 2002).
In Deutschland existiert bisher keine wissenschaftliche Forschung, die sich mit dem
psychosozialen Versorgungsverlauf und den Schnittstellen innerhalb eines „Hospital
at Home“-Konzepts in der pädiatrisch-onkologischen häuslichen Palliativversorgung
beschäftigt und dabei die Betroffenen (Eltern) in den Mittelpunkt der empirischen
Arbeit stellt. Die vorliegende Studie hat also explorativen Charakter. Dementspre-
chend war eine Offenheit gegenüber dem Forschungsfeld nötig, die ein standardi-
siertes Vorgehen nicht ermöglicht und als nicht angebracht erscheinen ließ.
Schwerpunkt des Erkenntnisinteresses war es darüber hinaus explizit, die subjekti-
ven Wahrnehmungsmuster, Handlungsabsichten und Sinnzusammenhänge der
befragten Eltern hinsichtlich des praktizierten Versorgungskonzepts zu verstehen
und durch die Sicht der klinischen ExpertInnen zu ergänzen.
Ein qualitatives Vorgehen war über die genannten Punkte hinaus auch inhaltlich
angebracht: Die sensible Thematik des Sterbens von Kindern und der Befragung
ihrer Eltern zu diesem Geschehen legte eine offene Gesprächsführung in Form ei-
nes Interviews nahe (s. Kap. 2.3.3.1). In vielen Fällen war das Interview für Eltern
der erste Anlass, über den Tod ihres Kindes und speziell dessen Versorgung durch
die KlinikerInnen und den Externen Pflegedienst zu sprechen. Eine quantitative Be-
fragung mithilfe eines Fragebogens erschien entsprechend unangebracht. Im Fol-
genden wird das gesamte Studiendesign vorgestellt.
2.2.2 Studiendesign
Die Evaluation der erfahrenen bzw. bereitgestellten psychosozialen Unterstützung
und ihres Managements erfolgte anhand unterschiedlicher Methoden:
Erstens wurde durch eine Phase der teilnehmenden Beobachtung am An-
fang des Projektes der Versorgungsweg der PatientInnen und ihrer Familien
in der onkologischen Pädiatrie des Klinikums nachvollzogen, wobei die Ar-
beitsorganisation und -abläufe der klinischen MitarbeiterInnen in den Blick
genommen wurden. Im Rahmen dessen wurden auch vorhandene Doku-
mente gesichtet, die die Arbeitsweise der klinischen MitarbeiterInnen be-
schreiben.
Zweitens diente eine qualitative Befragung der Eltern des verstorbenen Kin-
des mit problemzentrierten halbstrukturierten Leitfadeninterviews dazu, Auf-
schluss zu geben über die erfahrene bzw. vermisste psychosoziale Unter-
stützung und über Belastungen am Übergang in die häusliche Umgebung, in
der häuslichen Umgebung selbst und in der Zeit der Nachsorge der ver-
waisten Familie.
Drittens wurden ergänzend ExpertInneninterviews mit dem häuslich versor-
genden Klinikteam und dem Externen Pflegedienst durchgeführt.
2.2 Studiendesign und Methoden
97
Das Führen eines Forschungstagebuches (FT) unterstützte die Reflexion
der Ergebnisse in den unterschiedlichen Phasen der Evaluation und wurde
als vierter Punkt in den Methodenkanon aufgenommen.
In der Evaluierung der psychosozialen Unterstützung und ihres Managements er-
folgte so eine Triangulation76 der Methoden. Darüber hinaus wurde eine Triangula-
tion der Perspektiven vorgenommen: Die Struktur des zur Verfügung gestellten Ver-
sorgungsangebots wurde einmal aus der Perspektive der Inanspruchnahme und
einmal aus der Perspektive der Bereitstellung betrachtet. Es ergaben sich zwei Be-
fragungsgruppen:
Betroffenendefiniert: Einerseits wurde die psychosoziale Unterstützung am
Übergang, in der palliativen häuslichen Betreuungsphase selbst, in der Zeit
der Sterbebegleitung und in der Nachsorge retrospektiv aus Sicht der ver-
waisten Eltern erhoben.
ExpertInnendefiniert: Andererseits wurde von dem multiprofessionellen
Team der Klinik und dem kooperierenden Externen Pflegedienst eine Ein-
schätzung der psychosozialen Versorgung der Familien gegeben. Denn pro-
fessionelle HelferInnen betrachten das Geschehen aus einer anderen Per-
spektive als Familien. Es wurde vermutet, dass sie die Problematik der
häuslichen psychosozialen Palliativversorgung und ihrer Schnittstellen u. a.
aus der Sicht der strukturellen Vorgaben der Klinik und unter Berücksichti-
gung der eigenen erarbeiteten Arbeitskonzepte beurteilen. Aus diesem
Blickwinkel wurden, neben den Hinweisen der Eltern, weitere praxisbezo-
gene Anhaltspunkte zur Verbesserung des Angebots deutlich.
Die Fragestellung und das dazu angewandte Studiendesign werden in einer Tabelle
am Ende des Kapitels noch einmal zusammenfassend dargestellt (s. Tabelle 3).
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersu-
chungsinstrumente
2.3.1 Ethische Aspekte und Datenschutz
Die Bewilligung des wissenschaftlichen Forschungsvorhabens durch die Prüfinstan-
zen der Klinik hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte stand am
Anfang des Projekts. Neben dem Inhalt der Fragestellung und dem entsprechenden
Design der Studie wurden die Zweckbindung der Daten, die Beachtung der Tren-
nungs-, Aufbewahrungs- und Löschungsgebote, die vorgesehenen Anonymisie-
rungs- und Pseudonymisierungsverfahren und insbesondere die den Studienteil-
nehmerInnen vorgelegte informierende Aufklärung und vorbereitete Einwilligungser-
klärung durch die Ethikkommission und den behördlichen Datenschutzbeauftragten
der Klinik überprüft und bewilligt.
76 Unter Triangulation wird „die Kombination verschiedener Methoden, verschiedener Forscher, Unter-
suchungsgruppen, lokaler und zeitlicher Settings sowie unterschiedlicher theoretischer Perspektiven in
der Auseinandersetzung mit einem Phänomen“ verstanden (Flick 1996:249).
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
98
2.3.2 Rolle der Forscherin
Die Planung und Durchführung der Studie, die Auswertung der Daten und deren
Interpretation wurden von der Forscherin in Gänze selbst vorgenommen. Aufgrund
des finanziell begrenzten Studienrahmens konnte ein Aufteilen der unterschiedli-
chen Arbeitsschritte (z. B. in Datenerhebung und -auswertung) auf mehrere Person
nicht realisiert werden. Darin liegt einerseits insofern ein Problem, als das Vorliegen
eines so genannten „Versuchsleiterbias“ (Bortz/Döring 1995:82)77 nicht vollständig
ausgeschlossen werden konnte. In der qualitativen Sozialforschung wird jedoch
gerade das persönliche Einlassen der Forscherin oder des Forschers auf den Ge-
genstand als wichtige Voraussetzung dafür gesehen, die individuellen Erlebens- und
Wahrnehmungsweisen von sozialer Realität erfassen zu können (vgl. Witzel
2000:1). Die eigene menschliche Beteiligung der Forscherin, die eigenen emotio-
nalen Reaktionen auf das zutage geförderte Material wurden entsprechend wie-
derum als Daten genutzt und im Forschungstagebuch dokumentiert. Da ein Erfas-
sen individueller Eigenarten des Forschers oder der Forscherin durch sich selbst
grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. Bortz/Döring 1995:83), muss die eigene Beteili-
gung und individuelle Reaktion belegbar sein bzw. offen gelegt werden. Um im Pro-
zess des subjektiven Einlassens auf den Forschungsgegenstand der Gefahr zu ent-
gehen, vielmehr die eigene Realität der Wissenschaftlerin als die der TeilnehmerIn-
nen zu erfassen, wurde der Selbstreflexion und der methodischen Diskussion mit
forschenden KollegInnen viel Zeit eingeräumt. Dies wird bei der folgenden Darstel-
lung der einzelnen Untersuchungsinstrumente sowie des Vorgehens der Datener-
hebung und -auswertung an geeigneter Stelle jeweils beschrieben und deutlich wer-
den.
Die nachstehende Beschreibung der Arbeitsschritte vollzieht den chronologischen
Ablauf der Studie nach und ist dementsprechend strukturiert.
2.3.3 Felderkundung durch teilnehmende Beobachtung
Als Einstieg in das Forschungsvorhaben wurde eine Felderkundung der Klinik ge-
wählt, die im Zeitraum von Anfang Januar bis Mitte Februar 2001 durchgeführt und
als separater Teil des Forschungstagebuchs dokumentiert wurde (im Ergebnisteil
erscheinen die Ergebnisse mit dem Kürzel „FT“ für Forschungstagebuch). Ziel der
Felderkundung war es, den klinischen Versorgungsweg der Kinder und ihrer Ange-
hörigen von der stationären über die tages- und poliklinische Betreuung nachzuvoll-
ziehen und Hintergrunds- und Kontextwissen in struktureller und personeller Hin-
sicht zu erlangen. Neben der theoretischen Vorbereitung wurde so ein praktischer
Einblick in das Feld der klinischen pädiatrischen Onkologie möglich. Es wurde die
soziale Umgebung erkundet, in der das erkrankte Kind mit seinen Eltern bzw. Be-
gleitpersonen teilweise ein erhebliches Maß an Zeit verbringt und die Familie auf
den Übergang in die häusliche Umgebung und die Struktur der palliativen Versor-
gung vorbereitet wird.
77 In der quantitativen Forschung wird von einem „Versuchsleiterbias“ gesprochen, wenn das Verhalten
der forschenden Person das der untersuchten Person beeinflusst.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
99
Als Vorgehen für die Felderkundung wurde die Rolle einer offenen Beobachterin
gewählt (Flick 2002:200ff)78: Der Forschungsauftrag, Potenziale zur Optimierung der
psychosozialen Versorgung an der Schnittstelle zur häuslichen Begleitung zu eruie-
ren, war den MitarbeiterInnen der Klinik bekannt und wurde den Eltern im persönli-
chen Kontakt jeweils offen gelegt. Da es sich bei dem untersuchten Krankenhaus
um eine universitäre Einrichtung handelt, kann man insofern von einer teilnehmen-
den Beobachtung79 sprechen, als die Forscherin zum wissenschaftlich tätigen Per-
sonal gezählt wurde.
Der Zugang zum Feld wurde durch die studienbegleitende Ärztin ermöglicht und
gestaltete sich ohne Probleme: Zu einem frühen Zeitpunkt, im Rahmen einer regel-
mäßig stattfindenden Klinikbesprechung, stellte sich die Forscherin dem dort tätigen
Personal persönlich vor und beschrieb ihr wissenschaftliches Vorhaben und das
entsprechende Studiendesign (FT, 1-3). In erwähnter Sitzung waren VertreterInnen
der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Professionen aus allen Teilbe-
reichen der Versorgung – also dem stationären, teilstationären und ambulanten Be-
reich – anwesend, sodass ein guter Bekanntheitsgrad erreicht wurde. Als den Zu-
gang zum Personal weiterhin erleichternd stellte sich die Bekanntschaft mit einer
klinischen Psychologin heraus.
2.3.3.1 Datenerhebung
An den Möglichkeiten und Erfordernissen der Klinik orientiert sowie datenschutz-
rechtliche und ethische Aspekte insbesondere im Hinblick auf die PatientInnen und
ihre Angehörigen beachtend, wurde die tägliche klinische Arbeit der MitarbeiterIn-
nen beobachtet, hauptsächlich in Form von Hospitationen der unterschiedlichen
Professionen (medizinisch, pflegerisch, psychologisch, sozialarbeiterisch, erziehe-
risch) und Teilbereiche (stationär, tagesklinisch, poliklinisch). Wenn es in diesem
Rahmen zu PatientInnen- bzw. Elternkontakten kam, wurde die Rolle der Forscherin
und ihr Anliegen offen gelegt, erläutert und um die Erlaubnis der Präsenz gebeten.
Diese wurde ausnahmslos erteilt. In Situationen, wo ihre Anwesenheit nicht ange-
bracht erschien und darüber hinaus die Ergebnisse im Hinblick auf die Versor-
gungsstruktur nicht relevant waren (z. B. bei therapeutischen Gesprächen, medizini-
schen Eingriffen), zog sich die Forscherin zurück. Neben der Hospitation bei den
einzelnen klinischen Berufsgruppen, in deren Rahmen auch informelle Gespräche
geführt und Nachfragen gestellt wurden, die ein Verständnis der Abläufe ermög-
lichten, wurden Aktenvisiten (FT, 57) und Übergaben (FT, 62), an denen mehrere
Berufsgruppen beteiligt waren, beobachtet. Die Forscherin nahm an zwei Treffen
einer Selbsthilfegruppe im Rahmen eines Elterncafés auf der Station teil (FT, 30;
FT, 53). Die Hospitation wurde auf den außerklinisch tätigen, jedoch in der häusli-
78 Die offene Beobachtung zeichnet sich – im Gegensatz zur verdeckten Beobachtung – dadurch aus,
dass den Beobachteten mitgeteilt wird, dass eine Beobachtung stattfindet und zu welchem Zweck
diese dient (vgl. Flick 2002).
79 Die teilnehmende Beobachtung zeichnet sich – im Gegensatz zur nicht-teilnehmenden Beobachtung
– dadurch aus, dass die beobachtende Person zu einem Teil des beobachteten Feldes wird bzw. als
solche von den Beobachteten angesehen wird (vgl. Flick 2002). Das heißt konkret, dass die Eltern die
Forscherin als Teil der Institution, als zum wissenschaftlichen Personal gehörend, wahrnahmen.
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
100
chen Versorgung eng mit der Klinik kooperierenden Externen Pflegedienst ausge-
weitet: Es fand ein vorbereitendes Gespräch über die Struktur und Aufgabenfelder
des Kinderkrankenpflegedienstes statt. Im weiteren Verlauf wurde eine Kinderkran-
kenschwester von der Forscherin durch ihren Arbeitstag begleitet (FT, 31).
Für die Datenerfassung wurde eine offene, wenig systematisierte Herangehens-
weise (Flick 1996:153, 2002:207f) gewählt, ohne ein standardisiertes Beobach-
tungsschema zu verwenden. Fokus der Beobachtung war einerseits die Struktur der
Versorgung selbst, also die konkrete Arbeits- und Ablauforganisation im Kranken-
haus. Hier wurde insbesondere die Schnittstelle zwischen stationärer und tageskli-
nischer Versorgung in den Blick genommen. Andererseits erfolgte eine Konzentra-
tion auf Aspekte der psychosozialen Unterstützung der PatientInnen und ihrer An-
gehörigen in diesen Arbeitsabläufen. Die Beobachtungen wurden jeweils direkt nach
der erfolgten Felderkundung – d. h. retrospektiv, aber zeitnah – schriftlich in Form
eines Gedächtnisprotokolls fixiert.
Im Verlauf der gesamten Untersuchung wurde den MitarbeiterInnen im Rahmen der
klinischen Fortbildung von ersten Ergebnissen und Hypothesen der Studie berichtet.
Darüber hinaus wurden sie über den aktuellen Stand der nationalen und internatio-
nalen häuslichen Palliativversorgung in der pädiatrischen Onkologie in Form von
Vorträgen der Forscherin unterrichtet. Die sich anschließenden Diskussionen mit
den einzelnen ExpertInnen und deren Anmerkungen wurden wiederum als Daten
der Felderkundung behandelt und als Kontextwissen genutzt. Gespräche mit der
studienbegleitenden Ärztin, die anfangs in einem zweiwöchigen Abstand, in der
Auswertungsphase je nach aktuellem Stand und Fortgang der Arbeit stattfanden,
dienten als Diskussionsmöglichkeit und wurden darüber hinaus im Sinne der kom-
munikativen Validierung (Mayring 1999:121, Flick 2002:325)80 verwendet. Damit ist
bereits ein Stichwort der Datenauswertung aufgegriffen.
2.3.3.2 Datenauswertung
Innerhalb des Methodenkanons stellte die Beobachtung des Feldes ausschließlich
ein ergänzendes Instrument dar. Die erhaltenen Daten wurden nicht strukturiert
ausgewertet. Vielmehr fanden sie ihren Niederschlag in der Leitfadenentwicklung
der Elternbefragung, flossen in die Entwicklung des Fragebogens für die ExpertIn-
neninterviews ein und reicherten als Kontext- und Hintergrundwissen die Beschrei-
bung der Versorgungsstruktur an. Die Durchführung der teilnehmenden Beobach-
tung diente zusätzlich der Rekrutierung von Personen, die sich zu einer Vorabbefra-
gung zur Verfügung stellten (s. Abschnitt Pretest in diesem Kapitel). Die teilneh-
mende Beobachtung erwies sich darüber hinaus als für das Vertrauen der Befragten
in den später stattfindenden Gesprächen wichtig: Die Nähe zum Gegenstand, also
die Kenntnis der Abläufe im Krankenhaus und seiner personellen Ausstattung, und
die gewonnene Innenperspektive wiesen die Forscherin den befragten Eltern und
80 Unter kommunikativer Validierung wird das Erreichen eines Konsenses zwischen ForscherInnen und
Befragten verstanden. Hierbei werden die Ergebnisse den Beforschten noch einmal vorgelegt und
besprochen.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
101
MitarbeiterInnen gegenüber als mit der Thematik an sich und speziell den Abläufen
der Klinik vertraut und fachkompetent aus.
2.3.4 Forschungstagebuch
In einem Forschungstagebuch wurden, neben den Handlungen und Beobachtungen
im Feld selbst, Eindrücke, eigene Gedanken, Gefühle und äußere Einflüsse doku-
mentiert (vgl. Flick 2002:19). Daneben wurde jedoch auch der Forschungsprozess
selbst im Forschungstagebuch reflektiert. Der Prozess der Datenerhebung und -
auswertung, die damit verbundenen Probleme (z. B. in Bezug auf das Feld, Inter-
viewpartnerInnen, die Anwendung der Methoden) und die gewählten Lösungen (z.
B. die sukzessive Entstehung des endgültigen Kategoriensystems) wurden schrift-
lich fixiert.
2.3.4.1 Datenerhebung
Das Forschungstagebuch wurde im gesamten Verlauf der Studie regelmäßig ge-
führt: Zu Anfang der Studie – als das Forschungstagebuch schwerpunktmäßig der
Reflexion der eigenen Ideen, Gedanken und Befindlichkeit diente – geschah dies
nahezu täglich. Im weiteren Verlauf der Untersuchung – als methodische Überle-
gungen der Datenerhebung und -auswertung im Mittelpunkt standen – wurden Ein-
träge jeweils dann angelegt, wenn methodische Probleme auftraten, Lösungen ge-
funden bzw. Entscheidungen getroffen wurden.
2.3.4.2 Datenauswertung
Die Auswertung der im Forschungstagebuch festgehaltenen Daten bzw. die Ergeb-
nisse der Selbstreflexion flossen als Kontextwissen in die Interpretation der Ergeb-
nisse ein oder wurden zur Exemplifizierung der Aussagen der Eltern und Mitarbeite-
rInnen genutzt. Sie finden sich insbesondere in der schriftlichen Fixierung des Ver-
sorgungskonzepts wieder (s. Kap. 3.1).
Die Daten, die die Dokumentation des Forschungsprozesses umfassen, finden in
dem aktuellen Kapitel ihren Niederschlag. Sie machen die getroffenen Entscheidun-
gen retrospektiv intersubjektiv nachvollziehbar und explizierbar (vgl. Flick 1996:191).
2.3.5 Elternbefragung
Anschließend an die Felderkundung durch teilnehmende Beobachtung wurde die
Befragung der verwaisten Eltern vorbereitet und durchgeführt.
2.3.5.1 Datenerhebung: Problemzentriertes Leitfadeninterview
In der Studie kam die von Witzel (2000) beschriebene Befragungstechnik des halb-
strukturierten, problemzentrierten Leitfadeninterviews zur Anwendung. Dieses zielt
„auf eine möglichst unvoreingenommene Erfassung individueller Handlungen sowie
subjektiver Wahrnehmungen und Verarbeitungsweisen gesellschaftlicher Realität.“
(Witzel 2000:1). Das Verfahren basiert auf drei Grundprinzipien:
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
102
Es ist problemzentriert. Der Forscher oder die Forscherin arbeitet an einer gesell-
schaftlich relevanten Problemstellung, mit deren objektiven Rahmenbedingungen er
oder sie sich vor der Befragung der StudienteilnehmerInnen vertraut gemacht hat
(Mayring 1999: 50; Witzel 2000: 4). In der vorliegenden Studie betraf das relevante
Problem die psychosoziale Unterstützung in der pädiatrisch-onkologischen Palliativ-
versorgung am Übergang von klinischer zu häuslicher Betreuung, in der häuslichen
Umgebung selbst und in der Nachsorge der verwaisten Familien im Rahmen eines
„Hospital at Home“-Konzepts. Das Geschehen und Handeln der klinischen Mitar-
beiterInnen und der externen Kinderkrankenschwestern sollte aus der subjektiven
Sicht der Eltern erfasst werden und im Mittelpunkt der Arbeit stehen.
Ein weiteres Prinzip der vorgestellten Interviewtechnik ist das der Gegenstandsori-
entierung: Die verwendeten Methoden sind flexibel an den zu untersuchenden Ge-
genstand angepasst, das verwendete Instrumentarium wird passgenau entwickelt
und kann nicht aus anderen Studien übernommen werden (vgl. Mayring 1999:50).
Im konkreten Fall der vorliegenden Untersuchung hieß dies, dass zunächst die vor-
handene Literatur gesichtet wurde sowie eine Feldstudie und zwei Vorabinterviews
durchgeführt wurden, um einen ersten Überblick über die Problemlage an der
Schnittstelle und in der häuslichen Versorgung in psychosozialer Hinsicht zu erhal-
ten. Es wurde ein entsprechend am Gegenstand orientierter Leitfaden entwickelt
und nach den Vorabinterviews überarbeitet. Auch die Gesprächstechnik im Inter-
view selbst wurde flexibel gestaltet und befragtenzentriert angepasst. Sie kam so
ebenfalls dem Postulat der Gegenstandsorientierung nach: Je nach Gegenüber
kann die Befragung eher die Form einer Narration annehmen oder stärker durch
Nachfragen gemäß des Leitfadens charakterisiert sein (vgl. Witzel 2000:5).
Schließlich führt Witzel das Prinzip der Prozessorientierung ein. Dieses gelte sowohl
für den gesamten Forschungsverlauf als auch konkret in der Gestaltung des Inter-
views (vgl. Witzel 2000:6). Bezogen auf den Gesamtprozess zeigt sich ein prozess-
orientiertes Vorgehen an dem ständigen Wechsel zwischen bereits bestehendem
und zu ermittelndem Wissen: Einerseits wird das theoretische Vorwissen der For-
scherin oder des Forschers über den Untersuchungsgegenstand deduktiv81 – quasi
als Begrenzungsrahmen möglicher Themenfelder – genutzt (z. B. zur Entwicklung
des Leitfadens). Es dient dazu, im Dialog mit dem an der Untersuchung teilnehmen-
den Gegenüber sein oder ihr Handeln und Empfinden und seine oder ihre Verar-
beitungsweise zu erfassen. Andererseits wird die Offenheit des Forschers bzw. der
Forscherin gegenüber dem zu untersuchenden Gegenstand durch ein mehr indukti-
ves82 Herangehen erreicht. Die interviewte Person wird durch entsprechende Fra-
gen zu Narrationen angeregt, deren Schwerpunkt sie im Rahmen der problembezo-
81 Deduktiv: Bezeichnet allgemein „das Herleiten des Besonderen aus dem Allgemeinen“ (Duden
2000). In dem hier dargestellten Zusammenhang bedeutet dies, dass bereits vorhandenes theoreti-
sches Wissen anhand von Fragen in einem Interview überprüft wurde.
82 Induktiv: bezeichnet allgemein „das Herleiten allgemeiner Regeln aus dem Einzelfall“ (Duden 2000).
In dem hier dargestellten Zusammenhang bedeutet dies, dass bezüglich des theoretischen Wissens
der umgekehrte Weg wie bei der Deduktion beschritten wurde: Aus dem Wissen des Interviews wur-
den Hypothesen oder theoretische Sätze abgeleitet, die im Weiteren wiederum deduktiv überprüft
werden mussten.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
103
genen Erzählung selbst setzt und bestimmt. Das Vorgehen hat also sowohl induk-
tive als auch deduktive Anteile (vgl. Witzel 2000: 3). Es kommen entsprechend (eher
deduktive) verständnisgenerierende als auch (eher induktive) erzählungsgenerie-
rende Strategien zum Einsatz. In Sondierungsfragen (z. B. durch Zurückspiegelung,
Verständnisfragen und Konfrontationen) werden Aussagen der Befragten von der
interviewenden Person aufgegriffen und vertiefend erläutert, so dass die subjektive
Sicht der StudienteilnehmerInnen deutlich hervortritt (vgl. Witzel 2000:11). Ad-hoc-
Fragen83 (vgl. Mayring 1999:52) werden gestellt, wenn ein auftauchender Aspekt
von der Interviewerin oder dem Interviewer als bedeutend vermutet wird oder wer-
den nötig, wenn Themenfelder von der befragten Person nicht angesprochen oder
ausgeklammert werden und nachgeholt werden müssen, um die spätere Vergleich-
barkeit der Interviews untereinander im Prozess der Auswertung zu gewährleisten
(vgl. Witzel 2000:16).
Voraussetzung für den Gesamtprozess des Interviews ist es, dass der Befragte oder
die Befragte
der interviewenden Person vertrauen kann,
sich in seiner oder ihrer Problemsicht ernst genommen weiß,
tatsächliches Interesse an der Fragestellung erkennen kann und
dass das Interview in dieser Hinsicht nicht einseitig, im Sinne eines Ausfra-
gens, benutzt wird (vgl. Mayring 1999:51, Witzel 2000:16).
Die Instrumente des problemzentrierten Interviews bestehen nach Witzel (2000)
erstens aus einem Kurzfragebogen, in dem Sozialdaten der Befragten ermittelt wer-
den (s. Anhang 6). Dieser kann, wenn die Fragestellung dies erlaubt und nahe legt,
auch als Gesprächseinstieg genutzt werden. Dies schien jedoch in der vorliegenden
Studie nicht angemessen und wurde an das Ende des Interviews gesetzt (s. Ab-
schnitt: Durchführung Interview). Das Interview wird zweitens auf einen Tonträger
aufgezeichnet. Dies hat einerseits den Zweck, das Gespräch nachweislich exakt
wiedergeben zu können (im Gegensatz zu der retrospektiven Aufarbeitung von No-
tizen oder einem Gedächtnisprotokoll). Andererseits kann sich die Forscherin oder
der Forscher so während des Interviews ganz auf ihr oder sein Gegenüber und den
Fortgang der Erzählungen und auf Fragen konzentrieren. Als drittes Instrument
kommt ein Interviewleitfaden zum Einsatz (s. Anhang 5). In diesem sind die For-
schungsthemen schriftlich vorformuliert aufgeführt. Er dient als Absicherung dafür,
dass während des Interviews keine Fragen vergessen werden und die Gespräche
später, in der Phase der Auswertung, untereinander vergleichbar sind. Die Reihen-
folge der Fragen kann dabei variiert werden. Die Verwendung eines Leitfadens beim
problemzentrierten Interview weist es als halbstrukturiertes Vorgehen aus. Ergän-
zend zu den Tonbandaufnahmen werden viertens Postskripte angelegt (s. Anhang
7), um nonverbale oder situative Auffälligkeiten des Gesprächs zu notieren, Aus-
wertungsideen zu sammeln oder die eigenen Reaktionen auf das Interview zu re-
flektieren (Witzel 2000:10). Hier wurden auch wichtige Aussagen der Befragten, die
83 Unter einer Ad-hoc-Frage wird das spontane Nachfragen nach einem im Interviewverlauf auftreten-
den Aspekt verstanden, der im Leitfaden nicht verzeichnet ist (Mayring 1999:52).
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
104
diese nach Abschalten des Tonbandgeräts (z. B. im Rahmen der Verabschiedung)
„off-record“ tätigten, aufgenommen.
Nach dem Erläutern der Untersuchungsfrage, der datenschutzrechtlichen Aufklä-
rung der TeilnehmerInnen und deren schriftlicher Einwilligungserklärung erfolgte der
Einstieg in das eigentliche Interview. Dieses begann mit einer erzählgenerierenden
Frage (s. Abschnitt Eingangsfrage).
2.3.5.1.1 Leitfadenentwicklung
Aus den praktischen Erkenntnissen der teilnehmenden Beobachtung und dem theo-
retischen Wissen aus der Literatur wurde ein Leitfaden erarbeitet, der alle bis dahin
als wesentlich erachteten Themenfelder der Fragestellung der Studie enthielt (s.
Anhang 5).
2.3.5.1.2 Pretest
Es wurden zwei Vorabinterviews (FT, 46; FT, 49) geführt. Diese dienten der Über-
prüfung des Leitfadens, seiner Handhabbarkeit, Überarbeitung und der Schulung
der Interviewerin.84 Bei den Interviewten handelte es sich um zwei Mütter, deren
Kinder mittlerweile geheilt waren und in der Nachsorge betreut wurden. Auch wenn
die Befragten keine Erfahrung in der häuslichen Palliativversorgung hatten, er-
brachten die Gespräche einerseits weitere wertvolle Informationen über die klinische
Versorgungsstruktur und das Schnittstellenmanagement am Übergang in die häusli-
che (hier: kurative) Versorgung. Andererseits war es durch diese Gespräche mög-
lich, erste Einblicke in das Geschehen aus Betroffenenperspektive zu erhalten und
mit dieser menschlich konfrontiert zu sein. Mit diesem Vorwissen und der Erfahrung
versehen, erfolgten die Gespräche mit den verwaisten Eltern.
2.3.5.1.3 Eingangsfrage
Die Eingangsfrage lautete: „In der Befragung geht es darum, dass die Klinik eine
Rückmeldung darüber haben möchte, wie sie sich in der Palliativsituation und in der
letzten Lebensphase Ihres Kindes zu Hause von der Klinik und dem Externen Pfle-
gedienst psychosozial unterstützt gefühlt haben, wo Sie sich gut versorgt gefühlt
haben bzw. wo Sie sich in dieser Zeit allein gelassen fühlten. Auch wenn es in der
Studie um die Frage der Unterstützung in der palliativen häuslichen Versorgung
geht, möchte ich Sie bitten, den gesamten Versorgungsweg ab der Diagnosestel-
lung zu schildern. Können Sie mir erzählen, wie das alles anfing damals, also von
den ersten Anzeichen der Krankheit Ihres Kindes?“
Die Befragten wurden in der Eingangsfrage also dazu aufgefordert, den gesamten
Versorgungsverlauf ab Diagnosestellung zu rekapitulieren und zu erzählen.85 Auf
84 Bereits im Rahmen der Felderkundung fand ein Interview mit einer Mutter statt, deren Kind sich
aktuell in stationärer Behandlung befand. Dieses wurde im Forschungstagebuch verzeichnet (FT, 33).
Es diente jedoch der Entwicklung des Leitfadens, nicht seiner Überprüfung, und wird deshalb nicht als
Vorabinterview im Sinne eines Pretests aufgeführt.
85 Die Eingangsfrage orientierte sich somit an der Begriffsdefinition der WHO (2004, s. Kap. 1.1.2.2. 3),
wonach die palliative Versorgung ab Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit einsetzt. Darüber
hinaus basierte sie auf der durch das theoretische Vorwissen gebildeten Hypothese, dass eine unter-
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
105
diese Weise konnte der Frage der Schnittstelle – wann und wie sich unterstützende
Beziehungen konstituieren, wodurch sie verhindert werden und an welcher Stelle sie
ggf. abbrechen – aus Betroffenensicht nachgegangen werden.
2.3.5.1.4 Überarbeitung des Leitfadens
Nach den ersten zwei Interviews wurde der Leitfaden noch einmal modifiziert (s.
Anhang 5): Ein sich als irritierend herausstellender Themenkomplex wurde aus dem
Leitfaden entfernt und im Weiteren nicht erörtert – es sei denn, er wurde von den
Eltern selbst im Zusammenhang der psychosozialen Versorgung als relevant ange-
sprochen. Dies betraf Fragen dazu, wie sich das Kind selbst in der letzten Lebens-
phase zu Hause versorgt fühlte. Diese erwiesen sich in der Interviewsituation inso-
fern als irritierend, als die Eltern das Gefühl hatten, hier lediglich stellvertretend – im
Sinne ihres Kindes – antworten zu können. Die Antworten hatten entsprechend ei-
nen stark hypothetischen Charakter und beinhalten eher die elterliche Versorgungs-
kompetenz, denn die klinischen Versorgungsstrukturen.
Die Eingangsfrage erwies sich als sinnvoll und zu einer Erzählung anregend. Die
Interviews hatten schließlich einen stark narrativen Charakter, in deren Verlauf die
Themenfelder des Leitfadens ganz natürlich zur Sprache kamen. Lediglich in einem
Interview (V) wurden die erzählgenerierenden Fragen des Leitfadens häufig genutzt.
In den anderen Interviews überwogen verständnisgenerierende Nachfragen durch
die Interviewerin.
Ein Themenschwerpunkt, der in dem angelegten Leitfaden nicht enthalten war, er-
wies sich in den Gesprächen als ein wesentlicher und in der Einschätzung der psy-
chosozialen Versorgung bedeutsamer Aspekt. Es handelte sich hierbei um die
Nachsorge der verwaisten Eltern und Geschwister bzw. deren Trauerbegleitung: Es
wurde eine weitere Schnittstelle zwischen der häuslichen Versorgung durch die kli-
nischen MitarbeiterInnen und den Externen Pflegedienst und der Zeit nach dem Tod
des Kindes deutlich. Aufgrund der offenen Struktur der Befragung und dadurch,
dass die Eltern innerhalb der Erzählung ihre eigenen Relevanzen setzen konnten,
wurde dieses Themenfeld erfasst und schließlich in der Auswertung beachtet. Auch
in dieser Hinsicht erwies sich das gewählte qualitative methodische Vorgehen in der
Befragung als sehr fruchtbar.
2.3.5.1.5 Ein- und Ausschlusskriterien der StudienteilnehmerInnen
Die Ein- und Ausschlusskriterien der StudienteilnehmerInnen wurden durch theore-
tische Vorüberlegungen bestimmt. Diese sahen wie folgt aus:
1. Geographisch: Das Angebot der häuslichen Palliativversorgung der Klinik in
Form eines „Hospital at Home“-Konzepts beschränkt sich bisher auf das Ein-
zugsgebiet der Stadtgrenze, in dem sich das Krankenhaus befindet. Die teil-
nehmenden Familien sollten entsprechend in dieser Stadt wohnhaft sein. Ein
stützende Beziehung insbesondere zu den klinischen MitarbeiterInnen und zu kooperierenden Pflege-
diensten, aber auch zu andere professionellen Personen vor Ort frühzeitig gebahnt werden muss,
wenn sie sich in der häuslichen Palliativversorgung und Sterbebegleitung als psychosozial unterstüt-
zend erweisen soll.
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
106
Vergleich der Aussagen zur häuslichen Versorgung war nur innerhalb dieser
Gruppe sinnvoll: Die Schnittstellenproblematik bei einer notwendigen Überlei-
tung an andere Professionelle vor Ort in weiter entfernte Regionen beinhaltet
andere Komplikationen. Durch die genannte Festlegung wurde die Heterogenität
der Problemlagen eingeschränkt. Damit wurden Familien, die aus dem weiteren
Einzugsgebiet des Krankenhauses kamen, ausgeschlossen.
2. Altersgebunden: Die von der Klinik betreuten Kinder sollten zum Zeitpunkt ihres
Todes nicht älter als 13 Jahre sein. Damit wurden jugendliche PatientInnen aus-
geschlossen. Im Verlauf der Vorabrecherchen wurde deutlich, dass die häusli-
che Versorgung Jugendlicher andere Probleme, mit denen die Familien in deren
letzter Lebensphase konfrontiert sind, mit sich bringt als dies bei Kindern der
Fall ist.86 Mit dieser Festlegung sollte wiederum die Vielfalt der möglichen For-
schungsgegenstände eingegrenzt werden. Das Ausschlussalter auf einschließ-
lich 13 Jahre einzuschränken, war im Hinblick auf den jeweiligen Entwicklungs-
stand der Kinder – gerade in Anbetracht einer schweren und schließlich tödlich
verlaufenden Krankheit – sicher in einzelnen Fällen problematisch. Die Orientie-
rung erfolgte anhand von Angaben aus der Literatur und gesetzlicher Vereinba-
rungen (s. Kap. 1.1.3).
3. Umgebungsgebunden: Um Daten über die häusliche Palliativversorgung im
Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts erlangen zu können, wurden nur die
Kinder berücksichtigt, die ihre letzte Lebenszeit mit ihrer Familie in ihrer häusli-
chen Umgebung verbrachten.
4. Zeitpunktgebunden: Seit dem Tod des Kindes sollte zum Zeitpunkt der Befra-
gung der Eltern mindestens ein Jahr vergangen sein. Da die Studie am Ende
des Jahres 2000 begann, sollte der Todestag der Kinder nicht nach Ende des
Jahres 1999 liegen. Mit diesem Ausschlusskriterium sollte erreicht werden, dass
die Eltern das Geschehen bereits in ihr Leben integrieren konnten bzw. vermie-
den werden, dass sie durch die Befragung emotional überfordert würden. Auch
ein Jahr nach einem solchen Erlebnis kann eine Befragung natürlich noch zu
früh sein bzw. es hätte umgekehrt auch möglich sein können, dass eine frühere
Befragung in den Augen der Eltern als Aufmerksamkeit der Klink betrachtet
worden wäre und so keine Belastung, sondern viel eher eine Entlastung darge-
stellt hätte. Insofern könnte diese Festlegung diskutiert werden.87
5. Klinikstrukturgebunden: Eltern, deren Kinder vor 1996 verstorben waren, wurden
ausgeschlossen, da in diesem Jahr eine Zusammenlegung mehrerer Kliniken zu
einer gemeinsamen erfolgte und sowohl die Zusammenführung der Daten mit
86 Dies bezieht sich z. B. auf den Konflikt, während der pubertären Ablösungsphase plötzlich und wider
Willen wieder auf die Hilfe und Unterstützung der Eltern angewiesen zu sein.
87 In diesem Zusammenhang sei die Arbeit von Kristjanson und Coyle (2004) erwähnt. Die Autorinnen
zeigen dort auf, dass sich Befragte durch eine qualitative Befragung zu der palliativen Versorgung ihrer
Kinder weniger belastet fühlen, sondern diese eher als ihren persönlichen Beitrag für die ganze soziale
Gemeinschaft verstehen und z. B. ein retrospektiv geführtes Interview als Gelegenheit wahrnehmen,
eigene Erfahrungen mitzuteilen und zu reflektieren. In der vorliegenden Studie wurde dies bestätigt.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
107
Schwierigkeiten verbunden war und erst nach einiger Zeit erfolgte, als auch ein
Erfassen der gleichen Versorgungsstruktur gewährleistet werden sollte.
6. Sprachgebunden: Eltern sollten die deutsche Sprache so weit verstehen und
sprechen können, dass das Hinzuziehen einer dolmetschenden Person nicht
notwendig war.
Nach diesen Ein- und Ausschlusskriterien wurden von der Klinik 25 Adressen für
das Projekt ermittelt.
2.3.5.1.5.1 Ausschluss
In einer Befragung (VI) zeigte sich, dass das erkrankte Kind schließlich, nach einer
längeren Zeit der häuslichen Palliativversorgung und in Folge eines akut nötigen
medizinischen Eingriffs, in der Klinik verstarb. Das Interview wurde nicht dokumen-
tiert.
2.3.5.1.6 Besondere Fälle
In einem Fall wurde entschieden, eine Befragte nicht auszuschließen, obwohl sie
von den Einschlusskriterien abwich bzw. als besonderer Fall erschien. Generell
wurden verwaiste Eltern nach ihren Erfahrungen und Erlebnissen befragt. Bei der
Teilnehmerin aus Interview IV handelte es sich jedoch um eine professionelle
Betreuerin, die für die Versorgung des Kindes in einer stationären Einrichtung ver-
antwortlich war, und es zusammen mit einer Kollegin auch in der Zeit der palliativen
häuslichen Versorgung bis zu seinem Tod begleitete. In der Ergebnisdarstellung
wird deutlich werden, dass die Befragte sich in der Beurteilung der Situation und der
Setzung von Relevanzen von einer elterlichen Sicht teilweise unterschied. Auch
wenn es sich hier um einen besonderen Fall handelt, so doch um einen, der in der
Praxis relevant ist. Vor diesem Hintergrund wurde dieser in der Auswertung berück-
sichtigt.
Eine weitere Besonderheit betrifft das Interview mit der Codenummer VII. Die hier
befragte Mutter hat sich nach dem Tod ihres Kindes ehrenamtlich stark im Bereich
der pädiatrischen Palliativversorgung engagiert. Das Interview wechselte zeitweise
zwischen einem ExpertInnen- und einem Betroffeneninterview. Das Interview bietet
einen wertvollen Einblick in die Sicht einer Betroffenen, die einen weiten Blick über
die Versorgungslandschaft der pädiatrischen Palliativversorgung hat. Auch in die-
sem Fall handelt es sich – hinsichtlich des ehrenamtlichen Engagements von ver-
waisten Eltern und ihrem ExpertInnentum bezüglich der Versorgungslandschaft –
um einen in der Praxis relevanten Fall.
Weiterhin soll hier erwähnt werden, dass zwei Befragte (I, VII) über die Zeit der Ver-
sorgung ihrer Kinder hinaus und nach deren Tod weiterhin in privatem Kontakt stan-
den. Das erwies sich insbesondere im Hinblick auf ihre Aussagen zur Versorgung
durch die SozialarbeiterInnen als u. U. verzerrender Aspekt: Die Befragten äußerten
sich teilweise fast identisch. Es könnte sein, dass diese nahezu exakte Übereinkunft
sich erst im Laufe des privaten Kontakts entwickelte.
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
108
2.3.5.1.7 Beschreibung der Untersuchungsgruppe
Die ermittelten TeilnehmerInnen der Studie wurden angeschrieben. In neun von 25
Fällen kamen die Briefe mit dem Hinweis „Unbekannt verzogen“ zurück und der
aktuelle Wohnort der Adressierten konnte auch im Weiteren nicht ermittelt werden.
Von den 16 Familien, die schließlich mit dem Anschreiben erreicht werden konnten,
lehnten drei eine Teilnahme ab. In zwei Fällen wurde das damit begründet, dass
eine Befragung zu viel Schmerz und Trauer mit sich bringen würde. In einem ande-
ren Fall wollte die Person ihre Absage nicht weiter begründen.88 Eine weitere Fami-
lie war grundsätzlich an der Studie interessiert, im Erhebungszeitraum jedoch über-
lastet. Sie konnte aufgrund des vorgesehenen zeitlichen Rahmens der Datenerhe-
bung nicht mehr eingeschlossen werden. Es waren also zwölf Familien zu einem
Gespräch bereit. Unter Berücksichtigung des ausgeschlossenen Falls bildeten elf
dokumentierte Interviews schließlich die Grundlage der Elternbefragung. Werden
die 16 ermittelten Familien als Grundgesamtheit betrachtet, so war mit zwölf Zusa-
gen der überwiegende Teil der Eltern bereit, ein entsprechendes Interview zu füh-
ren. Diese hohe Bereitschaft zur Teilnahme legt bereits die Vermutung nahe, dass
auf Seiten der Eltern ein erheblicher Gesprächs- und Mitteilungsbedarf, auch Jahre
nach dem Tod des Kindes, bestand.89
In dem Anschreiben (s. Anhang 1) wurden – außer in den Fällen, in denen die In-
formation seitens der Klinik erfolgte, dass es sich um alleinerziehende Mütter han-
delte – beide Elternteile angesprochen. In den nachfolgenden Telefonaten zur Teil-
nahme und Terminabsprache wurde der Wunsch geäußert, dass beide Eltern an der
Befragung teilnähmen.90 Falls sich dies aus terminlichen oder sonstigen Gründen
als schwierig herausstellte, sollte möglichst die Person befragt werden, die den
Hauptteil der Pflege geleistet hatte. In den zwölf durchgeführten Interviews ent-
schieden sich vier Väter zu einer Teilnahme (s.u. Tabelle 2). Das Fernbleiben der
anderen Väter wurde überwiegend mit Terminschwierigkeiten begründet. Eine Be-
88 Unter diesen drei Familien waren zwei mit einem Migrationshintergrund. Ob deren Ablehnung direkt
mit der Bewertung der erfahrenen Versorgung zu tun hat, und diese wiederum mit ihrer ethnischen
Zugehörigkeit in Zusammenhang gebracht wird, ob der Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen generell
gemieden wird oder kulturelle Normen eine Rolle spielten, bleibt offen. Die Problematik der Rekrutie-
rung von MigrantInnen für wissenschaftliche Studien ist allgemein bekannt, die Beschränkung der
qualitativen Bewertung ausschließlich durch die deutsche Population andererseits jedoch problema-
tisch (Borde et al. 2001). Es ist ein besonderer Aufwand und eine spezielle Logistik nötig, um diesen
Personenkreis erreichen zu können. Im Rahmen der Studie war dies nicht möglich.
89 Diese Hypothese wird sowohl durch den stark narrativen Verlauf der Interviews erhärtet (s. o. Ab-
schnitt Eingangsfrage), als auch konkret dadurch, dass einige Eltern ihren Mitteilungsbedarf im Inter-
view direkt benannten und positiv darauf reagierten, von Seiten der Klinik noch einmal nach ihren Er-
fahrungen gefragt zu werden. Das Interesse der Befragten spiegelt sich später auch in der Ergebnis-
darstellung wider. Dieses kann natürlich weiterhin auch damit zusammenhängen, dass in dem An-
schreiben (s. Anhang 1) betont wurde, dass die Eltern mit ihrer Teilnahme einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung der Versorgung leisten würden und so ihre Erfahrungen einen besonderen Wert bekä-
men, ihr Erleben und das der gesamten Familie, das verstorbene Kind eingeschlossen, in dieser Hin-
sicht einen Sinn erfüllten.
90 In einem Fall stellte sich die Information, dass die Mutter alleinerziehend war, als nicht zutreffend
heraus. Dieses Missverständnis und der Wunsch nach einer Teilnahme des Partners am Interview
konnte jedoch in dem Vorabtelefonat geklärt werden.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
109
fragte (IV) hatte sich mittlerweile von dem Vater des Kindes getrennt. Eine andere
(XI) äußerte bestehende Beziehungsschwierigkeiten zu ihrem Partner als Grund für
seine Weigerung, über die Geschehnisse um den Tod ihres Kindes zu sprechen.
Bei einer anderen Befragten handelte es sich um die professionelle Betreuerin des
betroffenen Kindes, sodass eine Befragung ihres Partners nicht sinnvoll erschien. In
den Gesprächen, an denen Väter teilnahmen, beschränkte sich deren Präsenz in
einem Fall im Wesentlichen auf die Begrüßung der Forscherin (dann kümmerte sich
der Befragte um sein akut krankes Kind) und die aktive Teilnahme im letzten Ab-
schnitt des Interviews. In einem anderen Fall kam der Vater erst gegen Ende des
Gesprächs dazu. In zwei Gesprächen waren die Väter durchgehend anwesend. Aus
der Beschreibung dieses Szenarios lässt sich die Hypothese ableiten, dass Mütter
in erster Linie mit der Pflege des Kindes betraut gewesen waren. Sie waren darüber
hinaus eher zu einem Gespräch über ihr persönliches Erleben dieser Zeit bereit.
Aus anderen Studien sind Rekrutierungsprobleme von Vätern zum Themenkreis der
psychosozialen Versorgung ebenfalls bekannt (z. B. Pfaff AB et al. 2003).
Die elf in die Studie eingeschlossenen Elternpaare bzw. Mütter gaben folgende So-
zialdaten an: Acht TeilnehmerInnen waren verheiratet, zwei geschieden, eine Per-
son ledig. Das Alter der Befragten variierte von 30 bis 49 Jahren zum Zeitpunkt der
Studie. Eine Teilnehmerin hatte einen Hauptschulabschluss, vier einen Realschul-
abschluss und zehn die Hochschulreife. Eine katholische konfessionelle Zugehörig-
keit gaben fünf der Befragten an, eine protestantische sieben; als konfessionell nicht
gebunden charakterisierten sich drei Personen. Eine befragte Mutter war Migrantin
aus dem osteuropäischen Kulturkreis. Weitere Daten können aus der folgenden
Tabelle entnommen werden (Alter des erkrankten Kindes zum Zeitpunkt seines To-
des; Jahre, die zwischen seinem Tod und dem Interview lagen und Anzahl der Ge-
schwister).
Tabelle 2: Sozialdaten der Familien und Rahmendaten zu den Interviews
Pseudonym
Familienname
Interview-Code
Pseudonym des
Kindes
Alter des Kindes
Vergangene Jahre
seit dem Tod des
Kindes
Anzahl Geschwister
zu Lebzeiten des
Kindes
Pseudonym
genannter Ge-
schwister
Elterliche Versorge-
rInnen
des Kindes
MigrantInnen
Dauer des
Interviews (in Std.)
Interviewte
Personen
Alter der Befragten
Schulabschluss
Familienstand
Religions-
zugehörigkeit
Anders I Stefan 6 4 1 Nathalie Mutter + Vater nein 2,5 Mutter;
Vater teilweise 36 (w)
39 (m) Beide
mittlere Reife verheiratet kath. (w)
ev. (m)
Bittner II Ellen 2 5 keine Peter91 Mutter + Vater nein 2 Mutter 37 mittlere Reife verheiratet keine
Chrost III Heiner 11 4 1 Paul92 Mutter + teilweise
Vater + Partner93 nein 2 Mutter 38 Abitur geschieden/
ledig (Paar) kath.
Durwald IV Verena 11 4 keine --- Professionnelle
Betreuerin
+ Kollegin
nein 1,5 Mutter 49 mittlere Reife verheiratet kath.
Ernert V Birgül 2 5 1 Ahmed Mutter94 nein (w)
ja (m)
1,75 Mutter 30 Hauptschul-
abschluss
ledig ev.
Hortig VI Die Familie wurde bei der Ergebnisdarstellung nicht berücksichtigt (s. Abschnit2.3.3.1 „Ausschluss“)
Franzek VII Jörg 1 3 3 Leoni
Mutter + Vater nein 3,5 Mutter 45 Abitur verheiratet keine
Grüning VIII Silke 11 3 1 Andreas Mutter + Vater nein 1,5 Mutter;
Vater teilweise 44 (w)
44 (m) beide Abitur verheiratet ev. (w)
ev. (m)
Ingelhart IX Michael 3 5 keine Jakob1 Mutter + Vater nein 1,5 Mutter 37 Abitur verheiratet ev.
Janzen X Nils 4 2 1 Jule Mutter + Vater nein 2 Mutter + Vater 35 (w)
37 (m) beide Abitur verheiratet ev. (w)
ev. (m)
Kulpa XI Saskia 7 1 keine --- Mutter3 ja 1,5 Mutter 30 Abitur verheiratet kath.
Lemp XII Finn 3 3 2 Ida Mutter + Vater nein 4 Mutter + Vater 43 (w)
49 (m) beide Abitur geschieden/
ledig (Paar) kath. (w)
keine (m)
91 Das im Interview erwähnte Geschwister wird nach dem Tod des Kindes geboren.
92 Das Geschwister wird im Versorgungsverlauf des erkrankten Kindes geboren.
93 Nach Darstellung der Befragten übernimmt sie die Versorgung weitgehend allein.
94 Die Eltern trennen sich im Verlauf der Versorgung.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
111
2.3.5.1.8 Durchführung der Interviews
Die Befragung der Eltern wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 durchgeführt.
Die Familien wurden zunächst in einem Anschreiben (s. Anhang 1) mit beigefügtem
Informationsblatt (s. Anhang 3) über Sinn und Zweck der Studie aufgeklärt. Die ge-
plante Durchführung wurde erläutert und um eine Teilnahme gebeten. Die posta-
lisch erreichten Familien wurden möglichst ca. ein bis zwei Wochen nach Erhalt des
Anschreibens telefonisch kontaktiert. In diesem Gespräch wurde die Entscheidung
für oder gegen die Teilnahme erfragt. Bei Zusage wurde ein Termin für ein Treffen
mit den Eltern an einem Ort ihrer Wahl vereinbart. Außer in einem Fall (IV), in dem
die Forscherin die Interviewteilnehmerin an einem öffentlichen Ort traf, fanden alle
Gespräche bei den Befragten zu Hause statt.
Zu Anfang des Treffens stellte sich die Forscherin zunächst persönlich vor, erläu-
terte kurz ihren professionellen Hintergrund und ihre Stellung als von der Klinik un-
abhängig, obgleich von dieser beauftragt. Den UntersuchungsteilnehmerInnen wur-
den zwei von der Wissenschaftlerin unterschriebene Einwilligungserklärungen zur
Teilnahme an der Studie (s. Anhang 4) und zur Datenverarbeitung (s. Anhang 5)
vorgelegt und von ihnen unterschrieben. Ein Exemplar wurde von den Befragten
einbehalten, eines von der Studienleiterin. Der Bitte, eine Tonbandaufnahme anfer-
tigen zu dürfen, kamen alle TeilnehmerInnen nach. Zu Beginn einer jeden Befra-
gung wiederholte die Forscherin in ihrer Rolle als Interviewerin für die Befragten den
Hintergrund und das Ziel des Forschungsvorhabens. Die Rahmenbedingungen des
Interviews wurden geklärt (z. B. Aufforderung, bei Unklarheiten nachzufragen, Pau-
sen einzufordern), die Eingangsfrage gestellt und das Interview durchgeführt.
Die Länge der zwölf Gespräche variierte von einer Dreiviertelstunde bis zu knapp
vier Stunden (s.o. Tabelle 2). Anders ausgedrückt bedeutet dies einen Umfang der
angefertigten Transkripte von 34 - 87 DIN-A4-Seiten pro Interview. Abschließend
wurde der Kurzfragebogen (s. Anhang 7) ausgefüllt und die Frage gestellt, ob die
TeilnehmerInnen bereit wären, im Nachhinein aufkommende Fragen zu beantwor-
ten. Nach der Verabschiedung wurde ein strukturiertes Postskript angelegt (s. An-
hang 7). Die Interviews wurden nach eingangs festgelegten Regeln transkribiert (s.
Anhang 8).
2.3.5.2 Datenauswertung: Qualitative Inhaltsanalyse
Als Instrument der Auswertung – sowohl der Eltern- als auch der später dargelegten
MitarbeiterInnenbefragung – wurde die Technik der qualitativen Inhaltsanalyse an-
gewandt. Diese wird, den Ausführungen Mayrings (1997) folgend, zunächst kurz
erläutert, um anschließend die konkrete gegenstandsbezogene Umsetzung in der
vorliegenden Studie zu beschreiben.
Die qualitative Inhaltsanalyse ist ein Verfahren, bei dem Material, das im Verlauf
eines Kommunikationsprozesses (z. B. in einem problemzentrierten Interview) ent-
standen ist und aufgearbeitet wurde (z. B. durch Transkription), analysiert und inter-
pretiert wird. Entscheidend für die Materialanalyse im Sinne der Wissenschaftlichkeit
ist ein regel- und theoriegeleitetes, schrittweises Vorgehen. Der Forschungsprozess
soll auf diese Weise einerseits transparent und nachvollziehbar sein (schrittweise,
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
112
regelgeleitet) und andererseits an bereits bekanntes Wissen über den jeweiligen
Gegenstand anknüpfen (theoriegeleitet). Dabei betont Mayring (1997:43): „Die In-
haltsanalyse ist kein Standardinstrument, das immer gleich aussieht; sie muß an
den konkreten Gegenstand, das Material angepasst sein und auf die spezifische
Fragestellung hin konstruiert werden.“ Damit postuliert Mayring in seiner Auswer-
tungsmethode die gleichen Grundgedanken wie Witzel (2000) in Bezug auf seine
Technik des problemzentrierten Interviews, nämlich das der Gegenstandsbezogen-
heit. Mayring unterscheidet drei Techniken der qualitative Inhaltsanalyse, die sich je
nach dem verfolgten Ziel der Auswertung unterscheiden (1997:58). Ziel der Analyse
kann es sein, das Textmaterial
1. zusammenzufassen,
2. zu explizieren oder
3. zu strukturieren.
Zusammenfassende Inhaltsanalyse
In der zusammenfassenden Inhaltsanalyse wird versucht, das erhobene Material
entsprechend der Fragestellung zu reduzieren und zu abstrahieren, sodass die Da-
tenmenge und die darin enthaltenen Informationen einerseits überschaubar und
deutlich hervortreten und das Ausgangsmaterial andererseits trotzdem in seiner
Fülle repräsentiert ist.
Explizierende Inhaltsanalyse
Bei der explizierenden Inhaltsanalyse wird an einzelne für die Interpretation wich-
tige, jedoch unklare Textpassagen bzw. Kodiereinheiten zusätzliches Material he-
rangetragen, um diese erklären und eindeutig verstehen zu können. Mayring unter-
scheidet hierbei eine enge von einer weiten Kontextanalyse: Bei der weiten Kon-
textanalyse werden auch Daten, die nicht im Kommunikationsprozess selbst ent-
standen sind, berücksichtigt (z. B. Einträge in Lexika); in der engen werden zusätzli-
che Informationen ausschließlich aus dem Text selbst herangezogen.
Strukturierende Inhaltsanalyse
Die dritte Interpretationstechnik ist die strukturierende Inhaltsanalyse. Auch diese
gliedert Mayring (1997) nochmals nach unterschiedlicher Herangehensweise und
verfolgter Absicht der Interpretation: Ziel kann es sein, das Material erstens formal,
zweitens inhaltlich, drittens typisierend oder viertens skalierend zu ordnen. Das ge-
wonnene Datenmaterial wird einerseits nach aus der Fragestellung abgeleiteten und
theoretisch begründeten deduktiven Kategorien strukturiert. Andererseits werden
aber auch induktiv aus dem Material hergeleitete Kategorien neu gebildet (vgl. Flick
2002:266). In beiden Fällen wird definiert, welche Textteile unter welche Kategorie
fallen und wie diese sich von den anderen abgrenzt. Es entsteht ein vollständiges
System horizontaler Kategorien, die weiterhin in Unterkategorien und Ausprägungen
ausdifferenziert werden und so auch vertikal eine Ordnung ergeben. Das Material
liegt anschließend strukturiert vor.
Das Kategoriensystem ist das zentrale Instrument der qualitativen Inhaltsanalyse
und entscheidend im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergeb-
nisse. Dass sowohl eine deduktive als auch eine induktive Entstehung von Katego-
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
113
rien als sinnvoll und fruchtbar angesehen wird, entspricht wiederum einem Postulat
des problemzentrierten Interviews, nämlich der Möglichkeit der Vergleichbarkeit
durch Festlegung des Materials einerseits und Offenheit ihm gegenüber anderer-
seits.
2.3.5.2.1 Durchführung Datenaufbereitung und -auswertung
Bei der Auswertung der Elternbefragung wurden insbesondere die Instrumente der
zusammenfassenden und die der inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse verwen-
det. Die gewählten dem Gegenstand der Studie angepassten Arbeitsschritte werden
im Folgenden dargestellt:
In einem ersten Materialdurchgang wurden die transkribierten Interviews zunächst
komplett gelesen, um mit dem Material weiter vertraut zu werden. Ortsnamen und
Institutionsbezeichnungen wurden bei diesem Durchgang anonymisiert und allen
genannten Personen, einschließlich den Befragten selbst, ein Pseudonym zugeord-
net. Erste Ideen zu Auswertungsdimensionen wurden anhand von Memos (Strauss
1998) gesammelt und im Forschungstagebuch verzeichnet.95 In einem zweiten
Durchgang durch das Material wurden relevante Textstellen aus dem Gesamtinter-
view extrahiert. Zu diesem Zweck wurde eingangs eine Kodiereinheit (Mayring
1997:53) festgelegt und definiert: Als Kodiereinheit galt jede vollständige Aussage
der Eltern über Erlebnisse in der Zeit der palliativen Versorgung, die sich auf ihr
Gefühl auswirkte, unterstützt, allein gelassen bzw. zusätzlich belastet worden zu
sein. Damit ist gleichzeitig die erste Auswertungsdimension benannt, in Form zweier
theoretisch hergeleiteter, deduktiver Kategorien.
Hilfsangebot / psychosoziale Unterstützung,
fehlendes Hilfsangebot / Belastung.
Die extrahierten Textstellen wurden in eine Tabelle eingetragen, die Fundstellen
durch den jeweilig zugeordneten Interview-Code und die betreffende/n Zeilennum-
mer/n kenntlich gemacht. Textstellen, die sich auf ein unterstützendes Verhalten
bezogen, wurden in einer Spalte mit einem „+“ versehen, fehlende Unterstützung
und Belastungen mit einem „-“. Textstellen, in denen die Eltern Aussagen über die
Versorgung machten, ohne diese eindeutig zu bewerten, wurden mit einer „0“ ver-
sehen und im späteren Verlauf der Auswertung als explizierende Passagen im Sin-
ne einer engen Kontextanalyse verwendet (vgl. Mayring 1997:59). Im dritten Schritt
der Auswertung wurden die extrahierten Textstellen paraphrasiert, das heißt auf
ihren Inhalt reduziert: Ausschmückende Worte, Wiederholungen usw. wurden ge-
strichen. Es erfolgte viertens eine erste Generalisierung der Paraphrasen, die sich
zunächst auf einem recht niedrigen Abstraktionsniveau befand. Dies war inhaltlich
begründet: Bezogen auf individuelle Details sollten die Einzelfälle in der späteren
Darstellung nachvollziehbar bleiben und deutlich herausgearbeitet werden, um die
Heterogenität der Lebenslagen und die Konsequenzen, die diese für eine zu etablie-
rende Versorgungsstruktur bzw. das Erarbeiten von Handlungsempfehlungen hat,
95 Dieses Verfahren wird klassischerweise dem der Grounded Theory von Glaser und Strauss (1995)
zugeordnet. Es wurde hier lediglich flankierend angewandt.
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
114
zu verdeutlichen. Es wurde so methodisch ein Kompromiss zwischen nötiger Verall-
gemeinerung auf der einen Seite und nötiger Differenzierung auf der anderen Seite
gefunden. Nachdem drei Interviews auf die bisher beschriebene Weise chro-
nologisch durchgearbeitet waren, wurde die zweite Auswertungsdimension, diffe-
renzierter als durch das theoretische Vorwissen bereits bekannt und im Frageleitfa-
den vorgegeben, herausgearbeitet: Die Versorgung verlief in den Erzählungen der
Eltern in mehreren zeitlichen Abschnitten, die voneinander unterschieden werden
konnten: Die Befragten unterschieden zwischen der Zeit der klinischen und der
häuslichen Versorgung sowie der Nachsorge nach dem Tod ihres Kindes. Der Fra-
gestellung folgend wurde hier zunächst eine weiter differenzierende vierte Kategorie
an das erhobene Datenmaterial angelegt, nämlich die der Schnittstelle. De facto
hätte die gesamte häusliche Versorgung durch die KlinikerInnen und die externen
Kinderkrankenschwestern als Schnittstellenmanagement bezeichnet werden kön-
nen. Es erschien jedoch an dieser Stelle des Forschungsprozesses wichtig, zwi-
schen dem „Wie“ des Managements und dem „Was“ der psychosozialen Unterstüt-
zung in der häuslichen Versorgung zu unterscheiden. Unter Schnittstellenmanage-
ment wurden entsprechend die konkreten Mittel, mit denen die Brücke zwischen
Klinik und häuslicher Umgebung gebaut wird, zusammengefasst (Unterkategorien
sind bspw. telefonische Erreichbarkeit, Hausbesuche). Unter der Kategorie der „Kli-
nischen Versorgung“ wurden Textstellen zusammengefasst, die Aufschluss über
den Beziehungsaufbau zu den professionellen HelferInnen zulassen. In der Katego-
rie „Häusliche Versorgung“ wurden Unterkategorien gebildet, die unterstützende,
belastende und fehlende Aspekte der konkreten Arbeit der klinischen MitarbeiterIn-
nen und des EPD vor Ort beinhalten. Die Kategorie der „Nachsorge“ bezog sich
entsprechend auf die Zeit der Trauerbegleitung der verwaisten Familie nach dem
Tod des Kindes. Die zweite Auswertungsdimension umfasste zunächst die vier fol-
genden Kategorien:
Klinische Versorgung,
Schnittstelle96,
Häusliche Versorgung und
Nachsorge.
Zu Beginn der Studie wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Eltern die Fra-
ge nach der erfahrenen bzw. vermissten psychosozialen Unterstützung in der Zeit
der palliativen Versorgung ihres Kindes eher auf die Berufsgruppen der Psy-
chologInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen
und SeelsorgerInnen beziehen und von diesen berichten würden. In den Narratio-
nen der Eltern zeigte sich, dass alle klinischen Berufsgruppen im Sinne der psycho-
sozialen Unterstützung, der fehlenden Unterstützung bzw. Belastung im Versor-
gungsverlauf eine Rolle spielten und zusätzlich der Externe Pflegedienst in seiner
96 In einem späteren – dem zehnten – Auswertungsschritt wurde die Kategorie des Schnittstellen-
managements der Dimension der Koordination zugeordnet, die der einzelnen Stationen der Dimension
der Kommunikation, um die Unterscheidung zwischen dem „Wie“ des Managements und dem „Was“
der Unterstützungsleistungen unterscheiden zu können und deutlich zu machen (s. u. Abbildung 3).
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
115
Bedeutung für die psychosoziale Unterstützung vorab von der Forscherin nicht
wahrgenommen worden war. In der berufsgruppenüberschreitenden Bedeutung der
psychosozialen Unterstützung ist bereits ein erstes wichtiges Ergebnis der Studie zu
sehen. Damit bestätigte sich gleichfalls die Wahl eines ergebnisoffenen qualitativen
Vorgehens als fruchtbar. Entsprechend dieser Erkenntnis wurde eine dritte Aus-
wertungsdimension eingeführt, nämlich die der Kategorisierung nach unterschiedli-
chen Berufsgruppen. Diese umfasste die Unterscheidung nach
ÄrztInnen,
Kinderkrankenschwestern des Externen Pflegedienstes,
PsychologInnen,
einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin,
Sozialarbeiterinnen und
SeelsorgerInnen.
Daneben berichteten Eltern jedoch andererseits von klinischen Versorgungsange-
boten, -defiziten und -erfordernissen und ihren diesbezüglichen Wünschen, die sich
nicht konkret auf eine Berufsgruppe bezogen, sondern auf Inhalte und Strukturen,
die die Eltern als im Versorgungsverlauf psychosozial bedeutsam benannten. Diese
wurden zusätzlich unter der Kategorie
berufsgruppenunabhängige Wünsche, Versorgungsdefizite und -erforder-
nisse
subsummiert.
Die bis dahin gebildeten Kategorien wurden durchnummeriert97. In einem fünften
Arbeitsschritt wurden die Generalisierungen der einzelnen Interviews mit den jewei-
ligen Nummern der Kategorien versehen und entsprechend zugeordnet. Bis zu die-
sem Arbeitsschritt lagen die Textextrakte noch in der chronologischen Abfolge der
ursprünglichen Interviews vor. Nun wurden jedoch im sechsten Durchgang die Da-
ten nach den oben aufgeführten Kategorien sortiert. Innerhalb der einzelnen Inter-
views wurde schließlich siebtens eine Reduktion inhaltsgleicher Aussagen vorge-
nommen und Paraphrasen gestrichen, die sich im Prozess der Kategorienbildung
als nicht inhaltstragend herausgestellt hatten. Nun lag das gesamte Datenmaterial
zusammengefasst und strukturiert nach den drei bisher beschriebenen Auswer-
tungsdimensionen und ihren unterschiedlichen Kategorien vor. Innerhalb dieser Ka-
tegorien wurden nun in einem achten zeitintensiven Durchgang einzeln durch Bün-
delung und Integration der dort befindlichen Paraphrasen bzw. Generalisierungen
induktiv neue Unterkategorien und Ausprägungen gebildet. In einem neunten Aus-
wertungsschritt wurden das Kategoriensystem und die erfolgten -definitionen der
strukturierenden Inhaltsanalyse folgend überprüft und modifiziert. Es entstand eine
97 Was hier so schematisch dargestellt werden kann, ist Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung
mit den einzelnen Kategorien. Das Durchnummerieren der Kategorien beispielsweise wurde entspre-
chend ihrer Modifizierung in mehreren Durchgängen der Zusammenfassung und Differenzierung je-
weils verändert.
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
116
vierte Auswertungsdimension. Die im Laufe der Analyse herausgebildeten Katego-
rien wurden in drei zentrale Dimensionen gruppiert, nämlich die
der Kommunikation,
der Koordination und
der Kooperation.
Diese Dimensionen verknüpften die Einzelresultate, die mithilfe der leitfadenge-
stützten Elternbefragung erhoben wurden. Dieses Vorgehen stellte einen weiteren
Schritt im Forschungsprozess dar, in dem ein höheres Abstraktionsniveau der Er-
kenntnisse erreicht wurde: Von der Ebene der einzelnen Elternaussagen hinsichtlich
unterstützender Aspekte bzw. fehlender Unterstützung und Belastung war mithilfe
der Kategorien eine deutliche Orientierung auf versorgungsforschungsrelevante
Verbesserungspotenziale möglich.
Modifizierend wurde die Kategorie des Schnittstellenmanagements als fünfte Aus-
wertungsdimension nun als Unterkategorie der Koordination umsortiert und schließ-
lich als sechste Auswertungsdimension eine Differenzierung in „interne und externe
Koordination“ vorgenommen. Dabei wurde unter der Unterkategorie der internen
Koordination das Schnittstellenmanagement innerhalb des „Hospital at Home“-Kon-
zepts gefasst. Unter der Unterkategorie der externen Koordination wurden koordi-
nierende Tätigkeiten der Professionellen zu anderen LeistungserbringerInnen aus
Sicht der Eltern subsumiert. In gleicher Weise wurde die Kooperation nach der
Wahrnehmung der internen und der externen Zusammenarbeit analysiert. In einem
abschließenden zehnten Materialdurchgang wurde eine Rücküberprüfung des Ka-
tegoriensystems am Ausgangsmaterial durchgeführt, wie sie die zusammenfas-
sende Inhaltsanalyse vorsieht.
Der Ablaufplan der Auswertung und die einzelnen Arbeitsschritte werden im Fol-
genden noch einmal zusammenfassend dargestellt:
1. Komplette Lektüre des Interviews und Anonymisierung aller erwähnten Perso-
nen
2. Extraktion relevanter Textstellen (nach definierter Kodiereinheit)
3. Paraphrasierung der extrahierten Textstellen
4. Bildung von Generalisierungen aus den Paraphrasen
5. Zuordnung der Generalisierungen zu Kategorien
6. Sortierung der extrahierten Textstellen bzw. deren Generalisierungen nach den
Kategorien
7. Reduktion des einzelnen Interviews (= inhaltsgleiche Aussagen innerhalb eines
Interviews und nicht inhaltstragende Paraphrasen werden gestrichen)
8. Bündelung und Integration der nach den Auswertungsdimensionen und ihrer
Kategorien zugeordneten Paraphrasen (= Bilden von Unterkategorien und Aus-
prägungen; induktives Verfahren)
9. Überprüfen und Modifizieren des Kategoriensystems und der -definitionen (ge-
mäß strukturierender Inhaltsanalyse)
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
117
10. Rücküberprüfung des Kategoriensystems am Ausgangsmaterial (gemäß zusam-
menfassender Inhaltsanalyse).
Wie deutlich geworden ist, wurden zum einen deduktive Kategoriendefinitionen vor-
genommen, die – wenn auch modifiziert – weitestgehend durch theoretische Vor-
überlegungen bestimmt waren (z. B. die Kategorie der „psychosozialen Unterstüt-
zung“, der „Kommunikation“). Zum anderen stellten sich Kategorien induktiv als be-
deutsam heraus (z. B. die Kategorie der „Nachsorge“ oder die Unterkategorie98 der
„Ablehnung“ bei den „berufsgruppenbezogenen Versorgungsaufgaben“).
Im Folgenden werden die modifizierten Auswertungsdimensionen und -kategorien,
wie sie sich aus dem Datenmaterial abschließend ergaben, in einem Kategorien-
system aufgeführt. Während oben die einzelnen Materialdurchgänge und die
schrittweise Kategorienentwicklung chronologisch dargestellt wurden, um den Pro-
zess nachvollziehbar und transparent zu machen, werden in der nachfolgenden
Graphik die verschiedenen Dimensionen der Auswertung gemäß des Endergebnis-
ses der Analyse aufgeführt. Das bedeutet z. B., dass die Kategorien der Kommuni-
kation, Koordination und Kooperation in der Darstellung als zweite Analysedimen-
sion erscheinen, während eine entsprechende Strukturierung des Materials, die im
Forschungsprozess tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, als vierte
Auswertungsdimension erscheint.
Der gesamte Prozess der inhaltlichen Strukturierung und Zusammenfassung des
Materials, der Überprüfung und Überarbeitung der Kategorien wurde von einer auf
qualitative Methoden spezialisierten Auswertungsgruppe in einem vierteljährlichen
Abstand begleitet und in ein- bis zweimaligen Treffen pro Monat mit einer ebenfalls
inhaltsanalytisch arbeitenden Kollegin diskutiert. Dies betrifft auch die Auswertung
der im Weiteren dargestellten ExpertInnenbefragung. Trotz der Tatsache also, dass
die Durchführung der Studie durch eine Person erfolgte, wurden die Analyse und die
Interpretationen an wesentlichen Stellen überprüft und auf diese Weise der so ge-
nannten Intercoderreliabilität (Mayring 1997:110)99 entsprochen.
98 In der Darstellung der Ergebnisse (s. Kap. 3.2) sind diese Unterkategorien und Ausprägungen durch
die Rangfolge der Überschriften kenntlich gemacht worden.
99 Mit Intercoderreliabilität wird ein Vorgang benannt, bei dem mehrere Personen unabhängig vonei-
nander eine Analyse des Materials durchführen und deren Ergebnisse vergleichen.
Kategorien
Dimensionen der Auswertung
Hilfsangebot / fehlendes
psychosoziale Hilfsangebot /
1. Dimension Unterstützung psychosoz. Belastung
2. Dimension Kommunikation Koordination Kooperation
3. Dimension berufsspezifische und berufsgruppenübergreifende Versorgung
4. Dimension klinische häusliche Nachsorge intern extern intern extern
Versorgung Versorgung innerhalb HaH1 außerhalb HaH1 innerhalb HaH1 außerhalb HaH1
5. Dimension berufsgruppenbezogene- und Schnittstelle Schnittstelle
berufsgruppenunabhängige Versorgungsaufgaben klinisch – häuslich häuslich - Nachsorge
6. Dimension Schnittstellen-
management
1 „Hospital at Home“-Versorgungskonzept
Abbildung 3: Kategoriensystem und Auswertungsebenen der Elternbefragung
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
119
2.3.6 MitarbeiterInnenbefragung
Nachdem die Elternbefragung vollständig durchgeführt und nahezu ausgewertet
vorlag, wurde von Ende des Jahres 2003 bis Anfang des Jahres 2004 eine Befra-
gung der für die Studie relevanten MitarbeiterInnen der Klinik und des kooperiern-
den Externen Pflegedienstes realisiert. Deren Sicht auf die konzeptionellen Gege-
benheiten der häuslichen Palliativversorgung und das Beleuchten institutioneller
Hintergründe standen hier im Zentrum des Interesses.
2.3.6.1 Datenerhebung: ExpertInneninterviews
Als Vorgehen der Datenerhebung wurde das ExpertInneninterview gewählt, wie es
Meuser und Nagel (1991) beschreiben. Diese Technik soll im Folgenden kurz er-
läutert werden.
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal des ExpertInneninterviews zu anderen
Interviewformen ist es, dass nicht die ganze Person mit ihrem Erleben, persönlichen
Empfinden und Handeln im Mittelpunkt des Interesses steht, sondern die Person in
ihrer Eigenschaft als Experte oder Expertin in einem bestimmten Handlungsfeld (vgl.
Meuser/Nagel 1991:109). Gegenstand der Analyse der ExpertInneninterviews ist es
nicht, den subjektiv empfundenen Sinn oder kollektiven Lebenszusammenhang des
Individuums zu ergründen, sondern organisatorische und institutionelle Zusammen-
hänge zu beleuchten, innerhalb derer die befragte Person agiert. Die Aussagen,
Einschätzungen und Erläuterungen des Befragten oder der Befragten werden nicht
als je individueller Einzelfall angesehen, sondern er oder sie spricht als Repräsen-
tantIn einer bestimmten Gruppe. In der vorliegenden Studie fungierten die Befragten
als RepräsentantInnen der unterschiedlichen Berufsgruppen, die potenziell in die
häusliche Palliativversorgung integriert sind oder konzeptionell vorgesehen sind,
Entscheidungen zu treffen und in diesem Feld zu handeln. Sie verfügen über detail-
liertes Wissen bezüglich der internen Struktur, Ereignisse in der Organisation (vgl.
Meuser/Nagel 1991:442ff) oder auch über verwaltungstechnische oder gesund-
heitssystemische Hintergründe. Das Spektrum der potenziell relevanten Themenfel-
der in einer ExpterInnenbefragung ist entsprechend der Intention der Begrenzung
auf die professionelle Rolle vergleichsweise eingeschränkter als bei anderen Inter-
viewformen.
Meuser und Nagel unterscheiden weiterhin ExpertInnenbefragungen, bei denen die
StudienteilnehmerInnen selbst die Zielgruppe darstellen, von solchen, wo sie als
„komplementäre Handlungseinheit“ (1991:445) auftreten und als solche von Inte-
resse sind. Im Fall der vorliegenden Studie unterscheidet sich das Wissen der Mit-
arbeiterInnen der Klinik und des Externen Pflegedienstes im Hinblick auf die Ge-
schehnisse an der Schnittstelle und die häusliche Palliativversorgung von dem Wis-
sen der betroffenen Familien. Beide Perspektiven ergänzen sich jedoch und erge-
ben erst in ihrem Komplement ein deutliches Bild des Gesamtgeschehens.
Und schließlich unterscheiden Meuser und Nagel in „Betriebswissen“ und „Kontext-
wissen“, über das die ExpertInnen verfügen und das in einer Studie offen gelegt
werden soll. Diese Unterscheidung bezieht sich im Wesentlichen auf die vorrangige
bzw. nachgeordnete Stellung der ExpertInnenbefragung im Studiendesign. Im hier
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
120
vorgestellten Forschungsprojekt steht die Elternbefragung im Mittelpunkt und ist im
Studiendesign zentral. In der MitarbeiterInnenbefragung sollten strukturelle und
konzeptionelle Rahmenbedingungen der häuslichen Palliativversorgung geklärt
werden, die den Eltern u. U. zunächst verschlossen bleiben, und in Bezug auf die
Struktur der Versorgung nicht geklärte Fragen beantwortet werden. Die ExpertIn-
nenbefragung fungiert insofern als Kontextwissen.
2.3.6.1.1 Leitfadenentwicklung
Dem Leitfaden kommt in der ExpertInnenbefragung, noch stärker als das bei der
Befragung z. B. von Betroffenen der Fall ist, eine Steuerfunktion im Hinblick auf den
Ausschluss unergiebiger Themen zu (vgl. Meuser/Nagel 1991:109). Aufgrund der
zeitlich knappen Ressourcen der klinischen MitarbeiterInnen und der externen Kin-
derkrankenschwestern wurde der entwickelte Leitfaden (s. Anhang 13+14) jeweils
stark vorstrukturiert und entsprach nahezu einem halbstandardisierten Instrument
(Flick 2002:127): Er beinhaltete sowohl offene als auch geschlossene Fragetypen.
Aus der Theorie und den im Forschungsverlauf gewonnenen Erkenntnissen wurden
vorgegebene Antwortoptionen zum Ankreuzen entwickelt. Die Möglichkeit der Stu-
dienteilnehmerInnen, im Rahmen der Befragung eigene Relevanzen zu setzen, war
insofern deutlich eingeschränkt. Narrationen wurden durch die Wahl dieses Vorge-
hens wunschgemäß weitgehend unterbunden. Abweichend von der oben darge-
stellten Form des problemzentrierten Interviews wurde den Befragten keine Ein-
gangsfrage gestellt, die zu einer Erzählung auffordernden Charakter hatte. Vielmehr
wurden zunächst einige relevante Sozialdaten abgefragt und die Angabe der zeitli-
chen Zugehörigkeit zur Klinik erbeten. Darüber hinaus wurden die Fragen, im Ge-
gensatz zum problemzentrierten Interview, der Reihe nach „abgearbeitet“. Um die
Möglichkeit zur Setzung eigener Relevanzen nicht gänzlich zu unterbinden, wurde
das Interview jedoch persönlich geführt, statt den TeilnehmerInnen einen Fragebo-
gen auszuhändigen und um das Ausfüllen und Ankreuzen der geschlossenen und
das schriftliche Niederlegen der offenen Fragen zu bitten. Insofern kann man das
Vorgehen als eine Mischform zwischen halbstrukturiertem und halbstandardisiertem
Verfahren bezeichnen.
Neben der bereits erwähnten Abweichung in der Leitfadenentwicklung als vorstruk-
turiertem Instrument wurde auch in anderer Hinsicht im Vorgehen eine an den Ge-
genstand angepasste Veränderung vorgenommen: Es wurden, abhängig von der
Berufsgruppenzugehörigkeit, geringfügige Abweichungen in der Reihenfolge der
gestellten Fragen zugelassen. Dies erschien sinnvoll, um die Fragen nach der ver-
muteten Priorität und dem entsprechenden Spezialwissen der jeweiligen Berufs-
gruppe zu ordnen. Teilweise wurden zusätzliche Fragen gestellt (z. B. an die Psy-
chologInnen im Hinblick darauf, ob eine häusliche Versorgung in dem praktizierten
Konzept durch sie vorgesehen ist). Diese Unterschiede blieben jedoch minimal und
eine Vergleichbarkeit der Interviews somit erhalten. In einem Interview, nämlich dem
des ärztlichen Klinikdirektors, unterschied sich der Inhalt der Fragen von denen der
übrigen Befragten jedoch erheblich. Dies ist seiner Position und den Aufgaben, die
er in der Institution bekleidet, geschuldet. Die Unterschiede zwischen den Inhalten
der MitarbeiterInneninterviews und denen der Befragung des klinischen Direktors
werden in der folgenden Zusammenfassung deutlich.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
121
Die klinischen MitarbeiterInnen wurden
zur Bedarfserhebung,
zur Entlassungsorganisation,
zum konkreten Inhalt ihres Angebots in der Palliativversorgung,
zur interdisziplinären Zusammenarbeit,
zur Vernetzung zu ambulanten AnbieterInnen,
zu ihrem Angebot in der Nachsorge verwaister Eltern und Geschwister,
zur Fortbildung und zum Fortbildungsbedarf,
zur Finanzierung der häuslichen Versorgung und
schließlich zu Einschätzungen und Bewertungen der Versorgung
befragt.
Der Klinikdirektor traf Aussagen
zu Aspekten der Personalentscheidung,
zu Arbeitsprofilen bzw. Stellenbeschreibungen
zur Fortbildung und zum Fortbildungsbedarf
zur Finanzierung der Palliativversorgung, Sterbebegleitung und zur Nach-
sorge der verwaisten Familien und
zu Einschätzungen und Bewertungen der Versorgung.
2.3.6.1.2 Pretest
Die ersten zwei Interviews mit den MitarbeiterInnen wurden im Sinne eines Pretests
behandelt. Der Leitfaden wurde anschließend überarbeitet. Insbesondere die sehr
differenziert geforderten Angaben zur Anzahl der versorgten PatientInnen, die in der
Stadt wohnhaft und bis einschließlich 13 Jahre alt waren, stellte sich als zu schwie-
rig für eine spontane Antwort heraus. Es wurde schließlich auf die klinikinterne Do-
kumentation zurückgegriffen, um diesbezüglich objektive Daten zu erhalten. Eben-
falls uneindeutig und für die Auswertung nicht geeignet fielen die Antworten auf die
Fragen nach dem Fortbildungsbedarf aus, insbesondere im Hinblick auf die anderen
Berufsgruppen. Dieser Fragenkomplex wurde in der Auswertung daher nicht be-
rücksichtigt.
2.3.6.1.3 Ein- und Ausschlusskriterien der StudienteilnehmerInnen
Zu Beginn der Befragung wurden Ein- und Ausschlusskriterien der Studienteilneh-
merInnen definiert. Es sollten RepräsentantInnen aller Berufsgruppen, die in die
häusliche Palliativversorgung integriert sind (bzw. bis zu diesem Zeitpunkt als integ-
riert angenommen wurden), in der Untersuchungsgruppe vertreten sein. Eine Aus-
nahme von dieser Regel bildeten aufgrund ihrer angenommenen marginalen Be-
deutung – zumindest in dieser Phase der Versorgung – und der Tatsache folgend,
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
122
dass sie in den Elterninterviews nicht erwähnt wurden, die pädagogischen Mitar-
beiterInnen.100
Weiterhin sollten möglichst ExpertInnen interviewt werden, die zu der Zeit, als die
erkrankten Kinder der befragten Eltern versorgt wurden, in der Klinik angestellt wa-
ren. Wegen der vergleichsweise kurzen, in der Regel befristeten Vertragsdauer der
PsychologInnen wurden dementsprechend die früher tätigen Professionellen ausfin-
dig gemacht und aufgesucht. Ähnlich verhielt es sich mit der Berufsgruppe der
SeelsorgerInnen. Deren Stellen sind spendenabhängig, nicht in der Regelversor-
gung vorgesehen und konnten so bisher nicht kontinuierlich finanziert werden. Die
aktuell beschäftigte Seelsorgerin ist erst seit kürzerer Zeit an der Klinik tätig. Auch
hier wurde eine frühere Angestellte dieser Berufsgruppe ausfindig gemacht und in
die Studie eingeschlossen.
2.3.6.1.4 Beschreibung der Untersuchungsgruppe
Um die Schnittstellenproblematik und die häusliche psychosoziale Versorgung aus
MitarbeiterInnensicht angemessen erfassen zu können, war es notwendig, insge-
samt neun Interviews zu führen: Es wurden zwei Psychologinnen, die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin, zwei Sozialarbeiterinnen, eine Kinderkranken-
schwester des Externen Pflegedienstes, ein Arzt, der Klinikdirektor und eine Seel-
sorgerin befragt. Eine Ärztin wurde gesondert zur Entstehung des Versorgungsmo-
dells befragt.
2.3.6.1.5 Durchführung der Interviews
Die Durchführung der MitarbeiterInnenbefragung folgte im Wesentlichen dem be-
reits beschriebenen Procedere der Elternbefragung: Mit den jeweiligen Teilnehme-
rInnen wurde ein Termin vereinbart. Sie wurden über den Inhalt und die Zielsetzung
der Studie und über den rechtlichen Datenschutz aufgeklärt (s. Anhang 10-12).
Auch in dieser Untersuchungsgruppe stimmten alle Befragten einer Tonbandauf-
nahme des Gesprächs zu. Abweichungen von dem beschriebenen Vorgehen der
Elternbefragung ergaben sich in der konkreten Durchführung des Interviews selbst:
Den StudienteilnehmerInnen wurde der Leitfaden ausgehändigt. Die jeweiligen Fra-
gen wurden den TeilnehmerInnen vorgelesen, ihre Antworten auf die geschlossenen
Fragen von der Interviewerin an entsprechender Stelle in den Bogen eingetragen
(Kreuze, Zahlen). Die Antworten auf die offenen Fragen und auf Ad-hoc-Fragen
wurden von der Forscherin stichwortartig notiert, im Übrigen jedoch auf Tonband
fixiert. Im Anschluss an das Interview wurde auch diesen TeilnehmerInnen die Fra-
ge gestellt, ob sie bereit wären, nachträglich aufkommende Fragen zu beantworten.
Nach der Durchführung der Interviews wurde analog zu der Elternbefragung ein
Postskript angefertigt (s. Anhang 7). Die Dauer der ExpertInneninterviews schwank-
te von einer guten halben bis zu knapp zwei Stunden und entspricht einem Umfang
von 15 - 36 DIN-A4-Seiten Transkript. Alle Interviews fanden in der Klinik bzw. am
aktuellen Arbeitsort der Befragten statt, mit Ausnahme einer Befragten. Diese war
100 Dieses Vorgehen muss retrospektiv kritisch hinterfragt werden: Auch die Sozialarbeiterinnen wären
in einzelnen Interviews von den Eltern nicht erwähnt worden, wenn nicht eine direkte Nachfrage der
Forscherin nach deren Bedeutung erfolgt wäre.
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
123
zu einem Telefoninterview bereit, das von der Klinik aus geführt und auf Tonband
aufgezeichnet wurde.
Für die Transkription der ExpertInneninterviews wurde im Vergleich zur Elternbefra-
gung ein weniger aufwendiges Notationssystem in Form einer schlichten Übertra-
gung in Text gewählt (Transkriptionsregularien: s. Anhang 10). Abweichend von der
Vorgehensweise von Meuser und Nagel (1991) und aufgrund der bereits durch die
Interviewführung bedingten starken Vorstrukturierung wurde nicht ausschnittsweise,
sondern das gesamte Interviewmaterial transkribiert.
2.3.6.2 Datenauswertung: Qualitative Inhaltsanalyse
Die Auswertung der ExpertInneninterviews folgte der oben dargestellten Technik der
qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (1997), wobei abweichend und aufgrund
der halbstandardisierten Struktur der Befragung ein stärker deduktives, weniger
komplexes Vorgehen bei der Kategorienbildung gewählt wurde.
Als Datenaufbereitung wurden zunächst die bereits vorstrukturierten Antwortoptio-
nen in eine Tabelle eingetragen, in deren Spalten die neun ExpertInnen aufgeführt
und in deren Zeilen deren Antworten verzeichnet wurden. Die Antwortoptionen wur-
den im weiteren Verlauf im Sinne einer Generalisierung behandelt. Der Text der
offenen Fragen wurde entsprechend dem Vorgehen der Elternbefragung aufbereitet
(s. o., Extrahieren relevanter Textstellen, Zuordnen eines Codes, Nummerieren,
Paraphrasieren und schließlich Generalisieren). Die bereits bestehende Tabelle
wurde um die so entstehenden Generalisierungen ergänzt.
An das so aufbereitete Datenmaterial wurden nun die eingangs bereits erwähnten
sieben Fragen herangetragen (s. Kap. 2.1 Fragestellung). Diesen entsprechend
wurden sieben Kategorien gebildet:
1. (Beschreibung des) Versorgungskonzept(s)
2. Stärken des Konzepts
3. Versorgungslücken
4. Verbesserungspotenziale
5. Verbesserungswünsche
6. Finanzierung und
7. Eltern als AkteurInnen
Die Aussagen der klinischen MitarbeiterInnen und des Externen Pflegedienstes zu
Versorgungslücken, -potenzialen und -wünschen wurden schließlich zu einer Kate-
gorie zusammengefasst. Die Daten zur Darstellung des Versorgungskonzepts wur-
den in die Unterkategorien „Klinische Versorgung“, „Schnittstellenmanagement“,
„Häusliche Versorgung“ und „Nachsorge“ unterteilt. Die Daten zu den „Versor-
gungslücken und -potentialen“ wurden noch einmal nach „familien-“, „versorgungs-
phasen-“ und „strukturbezogenen“ kategorisiert (s. Abbildung 4: Kategoriensystem
und Auswertungsebenen der MitarbeiterInnenbefragung).
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
124
In einem abschließenden Auswertungsschritt wurde das Gesamtmaterial nach den
vorgegebenen Kategorien gesichtet und entsprechend den bereits oben dargestell-
ten Arbeitsdurchgängen ausgewertet.
Kategorien
Dimensionen der Auswertung
1. Dimension Finanzierung Eltern als Versorgungs- Stärken des Versorgungs- Versorgungs- Versorgungs-
AkteurInnen konzept Konzepts lücken potentiale wünsche
2. Dimension Versorgungslücken
und -potentiale
3. Dimension Klinische Schnittstellen- Häusliche Nachsorge familien- versorgungs- struktur-
Versorgung management Versorgung bezogen phasenbezogen bezogen
Abbildung 4: Kategoriensystem und Auswertungsebenen der MitarbeiterInnenbefragung
2 Fragestellung, Studiendesign und Methoden
126
In der folgenden Tabelle wird das gesamte Studiendesign noch einmal zusammen-
fassend dargestellt. Es werden die unterschiedlichen Instrumente aufgeführt und der
jeweiligen Fragestellung bzw. dem Zweck zugeordnet, dem die Methode diente.
Tabelle 3: Übersicht über das Studiendesign
Instrument/Methode Fragestellung/Zweck
Qualitative Befragung verwais-
ter Eltern
Datenerhebung:
- retrospektive Befra-
gung, halbstrukturierte
Leitfadeninterviews,
- problemzentriert mit ho-
hem narrativem Anteil
Datenauswertung:
- qualitative Inhaltsana-
lyse (Mayring)
Psychosoziale häusliche Palliativversorgung -Versorgungs-
verlauf (selbstdefiniert)
- Welches psychosoziale Unterstützungsangebot wurde den
Eltern am Übergang von der klinischen zur häuslichen Pal-
liativversorgung, in der häuslichen Umgebung selbst und
in der Nachsorge aus ihrer Sicht zur Verfügung gestellt?
- Wodurch und durch wen fühlten sich die Eltern psychoso-
zial unterstützt?
- Wodurch und durch wen fühlten sich die Eltern nicht aus-
reichend psychosozial unterstützt oder belastet?
- Wann und wie konstituierten sich unterstützende Bezie-
hungen, wodurch wurden sie verhindert und an welcher
Stelle brachen sie ab?
- Für welche Problemfelder standen die einzelnen Berufs-
gruppen in den unterschiedlichen Versorgungsabschnitten
als Ansprechperson zur Verfügung?
- In welcher Hinsicht wirkte sich die Kommunikation unter-
stützend bzw. belastend aus?
- Welche Form/Qualität der Kommunikation wirkt sich unter-
stützend bzw. belastend aus?
- In welchen Versorgungsabschnitten entstehen Schnittstel-
len und wie werden sie innerhalb eines „Hospital at Ho-
me“-Konzepts überbrückt?
- Wie empfinden Eltern die Koordination der psychosozialen
Versorgung mit anderen LeistungsanbieterInnen des Ge-
sundheits- und Sozialwesens und mit dem ehrenamtlichen
Sektor?
- Wie empfinden Eltern die Kooperation der psychosozialen
Versorgung mit anderen LeistungsanbieterInnen des Ge-
sundheits- und Sozialwesens und mit dem ehrenamtlichen
Sektor?
- Was wünschen sich Eltern in der häuslichen pädiatrisch-
onkologischen Palliativversorgung im Hinblick auf die psy-
chosoziale Unterstützung?
Halbstandardisierte/ halbstruk-
turierte Befragung klinischer
MitarbeiterInnen + EPD
Datenerhebung:
- ExpertInneninterviews
(Meuser/Nagel),
- halbstandardisierter
Fragebogen mit niedri-
gem narrativem Anteil
Datenauswertung:
- qualitative Inhaltsana-
lyse (Mayring)
Psychosoziale häusliche Palliativversorgung - Versorgungs-
konzept (expertInnendefiniert)
- Wie verläuft die häusliche Palliativversorgung aus Sicht
der MitarbeiterInnen?
- Worin bestehen die Stärken des praktizierten Konzepts
der häuslichen Palliativversorgung?
- Worin bestehen Defizite in dem praktizierten Konzept?
- Worin bestehen Potenziale zur Verbesserung?
- Was wünschen sich die MitarbeiterInnen in Bezug auf die
häusliche Palliativversorgung?
- Wie wird die häusliche Palliativversorgung im Rahmen ei-
nes „Hospital at Home“-Konzepts finanziert?
- In welcher Hinsicht agieren die Eltern als bestimmende
AkteurInnen des Angebots an psychosozialer Unterstüt-
zung?
2.3 Durchführung der Studie und verwendete Untersuchungsinstrumente
127
Instrument/Methode Fragestellung/Zweck
Felderkundung
Datenerhebung:
- Teilnehmende Beo-
bachtung (Hospitatio-
nen),
- Herangehensweise: of-
fen, wenig systemati-
siert,
- Anfertigen von Ge-
dächtnisprotokollen
Datenauswertung:
- nicht strukturiert
- Struktur, Konzeption der Versorgung (interne Arbeits- und
Ablauforganisation) = Kontext-/ Hintergrundwissen in per-
soneller und struktureller Hinsicht
- Erkundung der „sozialen Umgebung Krankenhaus“
- Entwicklung und Überprüfung des Leitfadens für die El-
ternbefragung
- Entwicklung des Fragebogens für die ExpertInnenbefra-
gung
- Rekrutierung von Personen für eine Vorabbefragung
- persönliche Vorbereitung der Forscherin auf Elternbefra-
gung (menschliche Erfahrung, Vertrauensbildung)
- fachliche Vorbereitung auf ExpertInnenbefragung (Kompe-
tenz)
Forschungstagebuch
Datenerhebung:
- regelmäßige Eintragun-
gen
Datenauswertung:
- nicht strukturiert
- Reflexion der eigenen Gedanken, Gefühle, äußerer Ein-
flüsse
- Reflexion des Forschungsprozesses und der getroffenen
Entscheidungen (Datenerhebung und -auswertung; inter-
subjektive Nachvollziehbarkeit, Explikation)
- Darstellung der verwendeten Methoden
128
3 Ergebnisse der Untersuchung
Die reichhaltigen Ergebnisse der Studie werden nachstehend aufgeführt. Zunächst
wird das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik aus der
Sicht der MitarbeiterInnen beschrieben. Das „Hospital at Home“-Konzept der Klinik
in der palliativen Phase der Betreuung und in der Nachsorge lag bisher nicht schrift-
lich fixiert vor, sodass hier eine Grundlage geschaffen wurde. Die dargestellten Er-
gebnisse repräsentieren die ausgewertete erste Kategorie der MitarbeiterInnenbe-
fragung, die „Versorgungskonzept“ genannt wurde (s. Kap. 2.3.4.2). Anschließend
werden, wiederum entlang der aus dem Datenmaterial entwickelten Kategorien, die
Ergebnisse der Elternbefragung aufgeführt. Hier wird die Sicht der NutzerInnen auf
die Versorgung durch das Gesundheitssystem offenbar. Darauf folgend wird die
Einschätzung und Bewertung des „Hospital at Home“-Konzepts aus ExpertInnen-
sicht beschrieben: Die in die häusliche Palliativversorgung integrierten Professio-
nellen geben einen Einblick in ihre Sicht der Dinge.
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungs-
konzept der Klinik – Konzeption, Arbeitsweisen und
Schnittstellenmanagement
3.1.1 Entstehungsgeschichte des Versorgungskonzepts
Bei dem untersuchten Krankenhaus handelt es sich um eine großstädtische univer-
sitäre Klinik der Maximalversorgung mit derzeit mehr als 100 Neuaufnahmen onko-
logisch erkrankter Kinder und Jugendlicher im Jahr. Darüber hinaus werden im glei-
chen Zeitraum durchschnittlich 20 PatientInnen mit einem Rezidiv101 aufgenommen.
Die Versorgungsbereiche bestanden seit Mitte der 90er Jahre zunächst aus einer
Station mit 16 Betten und einer Poliklinik. Beide Einheiten, die stationäre und die
ambulante, waren problemlos wechselseitig erreichbar in einem Gebäude auf einem
Stockwerk untergebracht. Ende der 90er Jahre wurde in einem gesonderten Ge-
bäudekomplex auf dem weit reichenden Klinikgelände eine Tagesklinik eröffnet,
sodass zusätzlich zu dem bereits bestehenden stationären und ambulanten Ange-
bot eine teilstationäre Versorgung der Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden
konnte. Die Poliklinik wurde ebenfalls in den neuen Räumlichkeiten untergebracht.
Trotz gestiegener Heilungschancen sterben nach Schätzungen von MitarbeiterInnen
im Jahr neun bis zwölf Kinder im Alter bis zu vierzehn Jahren, die PatientInnen des
Krankenhauses waren und aus dem Stadtgebiet der Klinik stammen, an den Folgen
ihrer Krebserkrankung. Gleichzeitig befinden sich jeweils mehrere Kinder des glei-
chen Alters in der palliativen Versorgung, sodass ungefähr 15 Kinder pro Jahr durch
das Klinikteam und den Externen Pflegedienst häuslich versorgt werden (MV, 35-
51).
101 Das Wiederauftreten der Erkrankung nach einer Remission (Bode 2001:118). Remission bezeich-
net das Verschwinden der Symptome der Krebserkrankung (Bode 2001:118). Sie kann diagnostisch
nicht mehr nachgewiesen werden.
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
129
Das „Hospital at Home“-Konzept entstand an dem untersuchten Krankenhaus be-
reits Anfang der 80er Jahre. Der bundesrepublikanische Regelfall bestand zu dieser
Zeit darin, dass onkologisch unheilbar erkrankte Kinder ihre letzte Lebenszeit in der
Klinik verbrachten und dort auch verstarben. Die MitarbeiterInnen erlebten den Um-
stand, dass Kinder diese Zeit nicht in dem vertrauten und geschützten Rahmen der
häuslichen Umgebung mit ihrer Familie verbringen konnten, für alle Beteiligten –
und insbesondere für die betroffenen Kinder und ihre Familien selbst – als emotional
belastend. Dies war das Motiv dafür, die bestehenden Strukturen in Frage zu stellen
und zu verändern (MX, 11-16).
Zunächst wurde daraufhin der Externe Pflegedienst gegründet, ein ambulant arbei-
tender Kinderkrankenpflegedienst. Deren Mitarbeiterinnen übernehmen seitdem
zusammen mit den vertrauten klinischen ÄrztInnen in einem Einzugsgebiet bis zu
den Stadtgrenzen die häusliche Versorgung des Kindes und unterstützen und be-
gleiten die Familie fachkompetent auch in der palliativen Phase der Erkrankung und
in der letzten Lebenszeit des Kindes (MX, 13-15).
Psychosoziale MitarbeiterInnen waren zum damaligen Zeitpunkt in der gesamten
Bundesrepublik nicht in die Regelversorgung der onkologischen Kinderkliniken in-
tegriert (s. Kap. 1.2). Entsprechend spielten sie in der Anfangs- und Entstehungszeit
des Konzepts an der untersuchten Klinik keine bzw. als externe MitarbeiterInnen
eine randständige Rolle in der häuslichen Palliativversorgung und Sterbebegleitung
(MX, 18-22). Dies änderte sich grundlegend erst 1987 im Rahmen des bereits er-
wähnten bundesweiten Modellförderungsprojekts des Bundesministeriums für Ju-
gend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) und des Bundesministeriums für
Arbeit und Sozialordnung (BMA) (s. Kap. 1.2).
3.1.2 Das Versorgungskonzept
Im Folgenden wird das häusliche Konzept der Klinik in der palliativen Versorgung
vorgestellt. Vor dem Hintergrund, dass die palliative Versorgung bei lebensbedrohli-
chen Krankheiten ab Diagnosestellung beginnt und unterstützende Beziehungen zu
den häuslich versorgenden klinischen MitarbeiterInnen bereits in der stationären
Versorgungsphase gebahnt sein müssen, wird bei der Beschreibung die klinische
Versorgung als Phase des Beziehungsaufbaus beachtet und dokumentiert.
3.1.2.1 Klinische Versorgung
Wenn bei einem Kind eine Krebserkrankung diagnostiziert wird, besteht ein Stan-
dard des untersuchten Krankenhauses darin, es selbst und bei Bedarf ein es be-
gleitendes Familienmitglied – in der Regel ist das die Mutter – mindestens vierzehn
Tage stationär aufzunehmen. Diese Maßnahme dient nicht nur der weiteren dia-
gnostischen Abklärung und Einleitung der jeweiligen Therapie. Ganz wesentlich für
dieses Vorgehen sind auch für die psychosoziale Unterstützung relevante Überle-
gungen: In den vierzehn Tagen stationären Aufenthalts soll es der Familie ermög-
licht werden, den ersten Diagnoseschock in einem sicheren Umfeld zu verarbeiten
und die gegebenen eigenen Ressourcen so weit zu aktivieren, dass eine Bewälti-
3 Ergebnisse der Untersuchung
130
gung der Situation möglich ist. Darüber hinaus dient die stationäre Zeit dazu, mit
dem dortigen Personal vertraut zu werden, das im gesamten weiteren Versorgungs-
verlauf potenziell unterstützend wirken kann.
Dem Konzept der Klinik entsprechend ist ein Psychologe bzw. eine Psychologin
oder die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bereits bei dem ärztlichen Di-
agnosegespräch anwesend und wird der Familie vorgestellt. Die Rahmenbedingun-
gen für dieses erste gemeinsame Gespräch zwischen Professionellen und Familie
sind jedoch unterschiedlich und z. B. abhängig davon, ob das Kind als Notfall oder
vorbereitet aufgenommen wird. Idealerweise kündigt der/die verantwortliche ÄrztIn
dem/r PsychologIn bzw. der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin den Ter-
min für das Diagnosegespräch mit den Eltern an und bittet sie dazu (FT, 51).
Die PsychologInnen haben im Rahmen des Diagnosegesprächs selbst zunächst
keine spezifische Funktion. Vielmehr soll den Eltern signalisiert werden, dass ihnen
im Weiteren neben der medizinischen und pflegerischen auch eine psychologische
Fachkraft zur Verfügung steht, deren Kompetenz bereits im Anschluss an das Diag-
nosegespräch genutzt werden kann.
Im Verlauf des zweiwöchigen stationären Aufenthalts wird mit den Eltern ein geson-
dertes so genanntes „psychosoziales Aufnahmegespräch“ mit einem/r PsychologIn
und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin vereinbart. In diesem stellen
sich, falls noch nicht auf anderem Wege oder informell erfolgt, zusätzlich die Sozial-
arbeiterinnen102 der Klinik vor. Die Aufteilung der Arbeitsbereiche der zwei Sozialar-
beiterinnen fand im untersuchungsrelevanten Zeitraum entsprechend der unter-
schiedlichen Teilbereiche der Versorgung statt: Eine Sozialarbeiterin war für die
stationäre Begleitung der Familie zuständig. Am Übergang in die teilstationäre bzw.
ambulante Versorgung, gleich ob diese kurativ oder palliativ angelegt war, über-
nahm die zweite Kollegin die Begleitung. Die sozialarbeiterische Versorgung erfolgt
mittlerweile familienzentriert, d. h., eine Sozialarbeiterin begleitet eine Familie über
den gesamten Versorgungszeitraum hinweg (s. Tabelle 4 am Ende des Kapitels).
Den inhaltlichen Schwerpunkt des psychosozialen Aufnahmegesprächs bilden die
Veränderungen im Alltag, die die Erkrankung des Kindes für alle Beteiligten mit sich
bringt. Die zur Verfügung stehenden personalen und sozialen Ressourcen der Fa-
milie und nötige Unterstützung von außen werden ermittelt. Es wird abgeklärt, ob
aus dem Diagnosegespräch Fragen bei den Eltern zurückgeblieben sind und ggf.
ein klärender Kontakt zu den ÄrztInnen hergestellt. Sozialrechtliche und finanzielle
Fragen werden erörtert und ggf. nötige Anträge vorbereitet und aufgesetzt. Bei Be-
darf wird im Rahmen dieses psychosozialen Aufnahmegesprächs Informationsmate-
rial in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt (z. B. über das Krankheits-
bild des Kindes, altersgerechte Aufklärungsliteratur für das Kind selbst und seine
Geschwister, sozialrechtliche Informationen). In diesem Gespräch, das eine Stunde
102 Im Rahmen der Arbeit wird ausschließlich die Berufsbezeichnung Sozialarbeiterinnen verwendet,
obwohl unter den Mitarbeiterinnen auch Sozialpädagoginnen vertreten sind. Diese werden in der Be-
zeichnung Sozialarbeiterinnen mit eingeschlossen.
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
131
und länger in Anspruch nehmen kann, wird das allgemeine klinische psychosoziale
Angebot (z. B. Elterncafé) und das spezifische der psychosozialen MitarbeiterInnen
vorgestellt. Die Aufgabenbereiche hinsichtlich der elterlichen Unterstützung werden
zwischen PsychologInnen und SozialarbeiterInnen wie folgt in einem klinikinternen
Papier umschrieben. Die Aufgaben der PsychologInnen umfassen, abhängig von
den Ergebnissen der Psychodiagnostik, die Interventionen:
Aufdeckung von Fehlinformationen und Vermittlung korrekter Informationen,
Bearbeitung von Alltagsbelastungen,
Sensibilisierung für Stressoren und Beratung zur Stressbewältigung,
Klärung innerer und äußerer Konflikte,
Krisenintervention,
Erziehungsberatung,
Partnerschaftsberatung,
stützende therapeutische Gespräche
und Bearbeitung antizipatorischer Trauer und Trauerbewältigung.
Die SozialarbeiterInnen erörtern mit den Eltern die folgenden Themen:
Welche Fragen sind nach dem Diagnosegespräch noch offen geblieben?
Wer spricht mit dem Kind?
Wie werden die Geschwister während der Behandlungszeit versorgt?
Wer begleitet das Kind vorwiegend auf der Station?
Welche Unterstützung benötigen berufstätige Eltern?
Wie kann das erkrankte Kind zu seinen Freunden Kontakt halten?
Welche Fragen gibt es zu Kindergarten- und Schulbesuch?
Welche Angebote gibt es für Kinder und Eltern auf der Station?
Es werden Beratungsgespräche in Bezug auf sozialrechtliche Ansprüche angebo-
ten. Die folgenden Aspekte werden hier erörtert:
Beantragung von Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Fahrtkostener-
stattung, Perücke, Hausunterricht,
Beratung und Betreuung der Familien auf der Station, in der Tagesklinik und
Poliklinik,
Durchsetzung von Ansprüchen,
Beantragen von Beihilfeanträgen,
Initiierung von Einzelfallhilfe,
Beantragen von Rehabilitationsmaßnahmen,
3 Ergebnisse der Untersuchung
132
Besprechen von Schulproblemen,
Organisation von Unterstützungsmaßnahmen für Geschwister und
Unterstützung bei einseitiger Belastung der Eltern.
Zum psychosozialen Team zählen neben den bereits erwähnten Berufsgruppen
auch die klinisch tätigen LehrerInnen und ErzieherInnen. In dem untersuchungsrele-
vanten Zeitraum wurde vermittelt, dass die PsychologInnen potenziell für die Eltern
zuständig sind (MVII, 473-474), die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für
die Betreuung des Kindes. Diese Rollenaufteilung ist im aktuellen Versorgungskon-
zept aufgeweicht, die Arbeitsweise einer mehr systemischen gewichen, sodass die
Psychologin bzw. die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin möglichst die
Begleitung jeweils einer Familie übernimmt.
Im weiteren Verlauf des stationären Aufenthalts wird das psychologische Angebot
und das der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin häufiger wiederholt. Dies
hat sich insofern als nötig und sinnvoll herausgestellt, als Eltern sich erfahrungsge-
mäß in der überfordernden Situation der Diagnosemitteilung und auch später im
psychosozialen Aufnahmegespräch nicht an alle Informationen erinnern, die ihnen
dort präsentiert wurden. Darüber hinaus wird ein vormals abgelehntes Angebot zu
einem späteren Zeitpunkt u. U. angenommen (MVII, 612-615). Neben Einzel- und
Gruppenterminen führen die klinischen PsychologInnen und die Kinder- und Ju-
gendlichenpsychotherapeutin „Tür-und-Angel-Gespräche“ mit den Eltern. Diese Ge-
spräche mit eher unbürokratischem bzw. informellem Charakter werden von den
Professionellen bei einzelnen Familien als äußerst wichtig im Sinne der Vertrauens-
bildung erlebt, gerade auch gegenüber Eltern, die ein konkretes Angebot initial oder
grundsätzlich nicht wahrnehmen wollen (FT, 51).
Die SeelsorgerInnen103 betreuten die Kinder und ihre Familien nach eigenen Anga-
ben ausschließlich während des klinischen Aufenthalts. In die häusliche Begleitung
waren und sind sie nicht integriert (MIX, 257-262). Die SeelsorgerInnen werden
nicht als dem psychosozialen Team zugehörig betrachtet (MI, 830). Gleichwohl
nimmt die Seelsorgerin an Besprechungen der psychosozialen MitarbeiterInnen
regelmäßig teil, jedoch nicht vollständig: Sie ist darüber unterrichtet, welche Fami-
lien sich aktuell auf der Station oder in tages- bzw. poliklinischer Behandlung befin-
den. An den eingehenden Unterredungen über die Einschätzung der Familiensitua-
tion ist sie nicht beteiligt (MIX, 455-463). Der Aufgabenbereich der SeelsorgerInnen
wird in dem klinikinternen Papier nicht beschrieben. Dieser ist nicht eindeutig von
dem der PsychologInnen und SozialarbeiterInnen abgrenzbar (MIX, 152-170).
In der stationären Zeit wird darauf geachtet, dass einem Patienten bzw. einer Pati-
entin wenn möglich jeweils ein Arzt bzw. eine Ärztin zugeteilt ist. Auch in der Pflege
103 SeelsorgerInnen stehen und standen nicht kontinuierlich in der Klink zur Verfügung (MV, 525-526).
Die Stellen der SeelsorgerInnen sind spendenfinanziert. Die evangelischen und katholischen Landes-
kirchen besetzten die Stellen je nach Spendenaufkommen und Zweckgebundenheit. In Zeiten geringer
finanzieller Mittel wurden die Stellen gekürzt bzw. fielen ganz weg. Eine muslimische, jüdische oder
überkonfessionelle Ansprechperson ist in der Klinik nicht im Stellenplan vorgesehen.
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
133
wird versucht, personelle Wechsel weitestgehend zu vermeiden. Nach dem 14-tägi-
gen stationären Aufenthalt werden die erkrankten Kinder tagesklinisch weiterver-
sorgt. Der Familie wird ein Plan überreicht, der die Termine in der Klinik und die dort
durchgeführten Therapien differenziert aufzeigt. Die Kinder werden im Weiteren nur
dann stationär aufgenommen, wenn es therapeutisch unumgänglich ist (FT, 8).
Zu diesem Zeitpunkt – vor der Entlassung am Übergang von der stationären in die
teilstationäre Versorgung – stellt sich der Externe Pflegedienst bei den Familien auf
der Station vor. Im Bedarfsfall besuchen die externen Kinderkrankenschwestern die
Kinder und ihre Familien bereits parallel zur tagesklinischen Versorgung zu Hause
und schulen die Eltern in pflegerischen Verrichtungen (z. B. Katheterspülung). Die
vertrauten stationär tätigen PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin und die SeelsorgerInnen stehen als professionell
begleitende Personen für das Kind bzw. seine Familie ebenfalls und weiterhin in der
Tagesklinik zur Verfügung.
Die Kinder werden zwei bis drei Mal pro Woche zur teilstationären Behandlung (zu
Therapie, Blutabnahme und -untersuchung usw.) einbestellt und nach Abschluss
der Therapie – je nach Krankheitsbild und individuellem Verlauf, im Durchschnitt
jedoch nach ein bis zwei Jahren – in die Poliklinik weitergeleitet und dort in der
Nachsorge104 begleitet (MX, 43-65; FT, 6).
Im Weiteren wird ausschließlich der Verlauf der Versorgung eines Kindes und seiner
Familie beschrieben, das absehbar an den Folgen seiner Krankheit sterben wird.105
Wenn sich abzeichnet, dass einem Kind keine medizinische Heilung mehr in Aus-
sicht gestellt werden kann bzw. die eingeschlagene Therapie lebensverlängernd
wirkt, jedoch nicht kurativ, verschiebt sich die Prioritätensetzung der Versorgung
durch die Klinik von der medizinischen Heilung hin zu einer noch stärkeren Konzent-
ration auf die Lebensqualität des Kindes und seiner Angehörigen. Ziel ist es, der
gesamten Familie so viel Zeit wie möglich außerhalb des Krankenhauses in einer
relativen Normalität zu ermöglichen (FT, 8). Außerdem soll allen Beteiligten weiter-
hin unterstützende Sicherheit zuteil werden. Dies wird zunächst erreicht, indem die
Kinder in der palliativen Zeit regelmäßig, in einem wöchentlichen Turnus, poliklinisch
einbestellt werden. Seit Bestehen der Tagesklinik werden die Kinder auch dort palli-
ativmedizinisch betreut (z. B. zum Verabreichen nötiger Transfusionen oder für eine
palliative chemotherapeutische Behandlung). Die Dauer dieser palliativen Versor-
gungsphase kann erheblich schwanken und je nach spezifischem Krankheitsbild
104 Hier wird der Begriff der Nachsorge im üblichen Sinne verwendet: die Nachsorge der in Remission
befindlichen bzw. geheilten Kinder. Im Folgenden wird der Begriff der Nachsorge jeweils auf die ver-
waisten Eltern, Geschwister und Angehörigen des verstorbenen Kindes bezogen. Nachsorge bedeutet
hier Trauerbegleitung der verwaisten Familien.
105 An dieser Stelle soll daran erinnert werden, dass die Beschreibung sich auf das Versorgungskon-
zept für Kinder und ihre Familien bezieht, die in der betreffenden Stadt selbst wohnhaft sind. Die ge-
sonderte Problematik und das Vorgehen bei Familien, die im weiteren Einzugsbereich der Klinik wohn-
haft sind bzw. ausschließlich aufgrund der Therapie in der Stadt oder in Deutschland verweilen, wird
hier entsprechend der Fragestellung nicht beschrieben.
3 Ergebnisse der Untersuchung
134
und allgemeinem Gesundheitszustand des Kindes einige Wochen bis mehrere Jah-
re betragen. Solange sich das Kind in dieser Zeit in einem guten Allgemeinzustand
befindet und vereinbarte klinische Termine – stationäre, teilstationäre oder ambulan-
te – bewältigen kann, werden diese Besuche von Seiten der Klinik als positive Bes-
tätigung seiner Selbständigkeit und einer relativen Normalität gesehen (FT, 116).
Wenn sich der Gesundheitszustand des Kindes verschlechtert oder der Besuch der
Tages- bzw. Poliklinik aus anderen Gründen nur mit einer deutlichen Einschränkung
der Lebensqualität möglich ist, verbleiben die Kinder in der häuslichen Umgebung.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Betreuungsperson – das sind in der Regel die
Eltern – in der Lage ist, verantwortlich 24 Stunden für das Kind zu sorgen. Eine
„Rund-um-die-Uhr-Präsenz“ der klinischen MitarbeiterInnen ist nicht möglich (MVI,
147-150). Wer die Entscheidung darüber trifft, ob eine Familie die häusliche Versor-
gung übernehmen kann, erscheint nicht eindeutig. Zwar sollen dort neben den me-
dizinischen und pflegerischen auch psychosoziale Aspekte einfließen. In der Praxis
entscheidet dies jedoch überwiegend das ärztliche Personal (MX, 84-92).
3.1.2.2 Schnittstellenmanagement
Im Folgenden wird das Schnittstellenmanagement der unterschiedlichen Berufs-
gruppen dargestellt. Hierunter werden jeweils die Daten erfasst, die konkrete Tätig-
keiten der Organisation der Überleitung betreffen. Aus der Perspektive der Klinik
kann die gesamte häusliche Versorgung als Schnittstellenmanagement zwischen
Klinik und häuslicher Umgebung bezeichnet werden.
3.1.2.2.1 ÄrztInnen
Als eine Hauptaufgabe in der Entlassungsorganisation gab der befragte Arzt an, der
Familie das Gefühl zu vermitteln, „nicht vor die Tür geschubst, sondern weiter be-
treut zu sein“ (MVI, 480). Der zuständige Arzt bzw. die zuständige Ärztin führt hierzu
mit den Eltern106 ein Entlassungsgespräch. In diesem wird der weitere Versorgungs-
verlauf durch die Berufsgruppen detailliert erklärt, um der Familie in der Situation
Sicherheit zu vermitteln. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, Fragen der Eltern
(oder des Kindes), z. B. nach dem mutmaßlichen Krankheitsverlauf, zu klären. Mög-
liche Komplikationen werden besprochen. Maßnahmen, die in einem solchen Fall
ergriffen werden können, werden von dem Arzt oder der Ärztin in dem Entlassungs-
gespräch erläutert. Es wird erklärt, welche Unterstützung dem Kind und seiner Fa-
milie in einer entsprechenden Situation zur Verfügung stehen wird (MVI, 242-245).
Wie groß in diesem Entlassungsgespräch einerseits das Bedürfnis der Eltern ist,
etwas über die weitere Entwicklung der Krankheit, den voraussichtlichen Verlauf des
Sterbeprozesses und den voraussichtlichen Zeitpunkt des Todes ihres Kindes zu
erfahren, und wie beschränkt andererseits die Möglichkeiten der Voraussage sind,
wurde in den Aussagen des hierzu befragten Arztes deutlich (MVI, 359-362; MVI,
364-365; MVI, 368-373). Sein Umgang mit diesem Dilemma bestehe darin, den El-
106 Wenn erwünscht wird dieses Gespräch auch zusammen mit dem Kind geführt und – alters- und
verständnisabhängig – inhaltlich entsprechend angepasst.
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
135
tern deutlich zu sagen, dass eine exakte Voraussage nicht möglich sei. Das Ver-
mitteln eines groben Zeitraumes („ist es jetzt nah dran oder ist noch ein bisschen
Zeit“, MVI, 362) im Gegensatz zu einem vorhersehbaren Zeitpunkt hält er hingegen
für möglich und wichtig für die Familie (MVI, 362-363). Eltern hätten, nach seiner
Erfahrung, schließlich in der häuslichen Situation selbst eine gute eigene Wahrneh-
mung der Prozesse, die das Kind durchläuft (MVI, 365-367). Nach zurückliegenden
Erlebnissen des Arztes mit Eltern kann es zu erheblichen Problemen in der Bezie-
hung zu ihnen führen, wenn dieses Entlassungsgespräch – und Gespräche allge-
mein, die die palliative Situation betreffen – nicht in einem ruhigen Rahmen und ins-
besondere mit ausreichend vorhandener Zeit durchgeführt werden (MVI, 815-816).
In der Befragung der anderen Berufsgruppen wird deutlich, dass die Verfügbarkeit
der ÄrztInnen, auch emotional für die Eltern ansprechbar zu sein, als wesentlich von
seiner oder ihrer individuellen Persönlichkeit abhängig erlebt wird (MVII, 239-241).
Neben dem Entlassungsgespräch mit den Eltern oder der Familie besteht die zweite
ärztliche Hauptaufgabe in der Übergangsorganisation darin, die in die häusliche
Palliativversorgung integrierten Berufsgruppen zu informieren. Die Vermittlung ge-
schehe hier nicht institutionalisiert, gleichwohl jedoch zuverlässig. Ein gesonderter
Besprechungstermin sei aus Kapazitätsgründen nicht vorgesehen, sondern erfolge
„auf dem kleinen Dienstweg“ (MVI, 490)107, denn die häusliche Versorgung müsse
zusätzlich zu dem kurativen Krankenhausbetrieb erfolgen (MVI, 490-494). Als betei-
ligte Berufsgruppen, die in der Situation verständigt werden müssen, nannte der
Arzt in erster Linie die externen Kinderkrankenschwestern (FR, 20).108 Daneben
hätten die Sozialarbeiterinnen eine wichtige Funktion am Übergang in die häusliche
Versorgung. Die PsychologInnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peutin spielen nach seiner Wahrnehmung und Erfahrung keine bzw. nur gelegent-
lich eine Rolle in der Phase der häuslichen Palliativversorgung und Sterbebeglei-
tung (MVI, 53-56; s.a. MVI, 494-499; MVI, 517-519; MVI, 490-494).
3.1.2.2.2 Externer Pflegedienst (EPD)
Die Leiterin des Externen Pflegedienstes stellt sich der Familie nach der Benach-
richtigung durch den Arzt bzw. die Ärztin möglichst frühzeitig bereits auf der Station
in der Tages- oder Poliklinik persönlich vor. Unter idealen Umständen ist der Ex-
terne Pflegedienst der Familie bereits durch die frühere kurative häusliche Betreu-
ung bekannt (s. letzten Abschnitt: Kap. 3.1.2.1) oder, falls dies nicht gegeben ist,
aus einer Phase, in der ein häuslicher Versorgungsbedarf noch nicht konkret be-
stand (MV 679-687). Den Eltern wird die Arbeitsweise des EPD vorgestellt. Die ak-
tuelle Situation der Familie und die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen (in
Bezug auf die Geschwisterversorgung, mögliche Urlaubsregelungen, Entlastungs-
107 Mit „kleiner Dienstweg“ ist das persönliche Ansprechen der an der häuslichen Palliativversorgung
Beteiligten gemeint: „...die Gespräche, die man führen muss, die laufen persönlich zwischen den zwei
oder drei Beteiligten“ (VI, 493-494).
108 Eine Beschreibung der Inhalte dezidiert medizinisch-pflegerischer Aufgaben (z. B. Beschaffung
medizinischer Geräte) erfolgt im Rahmen dieser Arbeit nicht.
3 Ergebnisse der Untersuchung
136
möglichkeiten usw.) werden besprochen (MV; 487-496). Ein weiterer Standard be-
stehe darin, dass „...mit jeder Familie (...) ein Gespräch über ihr psychisches Befin-
den geführt (wird)...“ (MV, 477-478). Nach diesen Gesprächen werde ggf. der erste
häusliche Termin vereinbart bzw. der Familie die Telefonnummer des EPD über-
reicht. Die Eltern setzen sich dann mit den Kinderkrankenschwestern in Verbindung,
wenn die Entlassung konkret ansteht. Im weiteren Verlauf werden zwei Kinderkran-
kenschwestern benannt, die die häusliche Betreuung und Begleitung des Kindes
verantwortlich übernehmen (MV, 709-711).
Der EPD nimmt wiederum Kontakt mit den psychologischen und sozialarbeiteri-
schen MitarbeiterInnen auf, um den psychosozialen Bedarf der gesamten Familie
und die Inanspruchnahme eingehend zu erörtern (z. B. Einschätzung der familiären
Ressourcen; Wurde eine Einzelfallhilfe beantragt?; Besteht eine Beziehung zur
Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder wird diese abge-
lehnt?). Die häuslich versorgenden Kinderkrankenschwestern selbst führen keine
standardisierte Erhebung des psychologischen und sozialen Bedarfs durch (MV,
207-212; MV, 426-429; MV, 406-408).
Die Besprechungen des EPD mit den psychosozialen MitarbeiterInnen finden im
Rahmen einer Teamsitzung statt. Früher – zu der Zeit, über die Eltern später be-
richten – trafen sich die beteiligten Berufsgruppen in einem festgelegten 14-tägigen
Rhythmus. Heutzutage wird lediglich akut fallbezogen ein Termin vereinbart. Diese
Veränderung der Besprechungsmodalitäten hat mit zur Verfügung stehenden Kapa-
zitäten auf der einen Seite und Effizienz auf der anderen Seite zu tun: Seit Bestehen
der Tagesklinik werden Aufgaben, die früher bereits die externen Kinderkranken-
schwestern in der häuslichen Umgebung übernahmen, bei einem Besuch der Kinder
und ihrer Familie in der Klinik erfüllt. Die häuslichen Einsätze haben sich entspre-
chend reduziert und damit die nötigen Besprechungen (MI, 398-405).
3.1.2.2.3 Psychosoziales Team
Die Information darüber, dass das Kind aufgrund seines Allgemeinzustandes nicht
mehr in die Klinik kommen kann, erreicht die psychosozialen MitarbeiterInnen auf
mehreren Wegen: Zum einen in der wöchentlich stattfindenden Chefvisite (MI, 416-
418) – an dieser nimmt eine Vertreterin des psychosozialen Teams regelmäßig teil
und leitet die dort erhaltenen Informationen über anstehende Entlassungen an ihre
KollegInnen weiter (MI, 398-405; 416-418) –, zum anderen auf dem „kleinen
Dienstweg“ (MVI, 490; MVI, 490-494) durch den für die jeweilige Familie zuständi-
gen Arzt bzw. die zuständige Ärztin, oder schließlich durch den EPD in den oben
beschriebenen 14-tägigen Besprechungen bzw. heutzutage in den fallbezogenen
Zusammenkünften.
Neben der Anwesenheit während des ärztlichen Diagnosegesprächs in der klini-
schen Zeit und der Durchführung des psychosozialen Aufnahmegesprächs bildet
das Entlassungsgespräch mit der Familie am Übergang in die häusliche Palliativ-
versorgung einen dritten Standard in der Betreuung der Familien durch die Psycho-
loginnen, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und die Sozialarbeiterin-
nen (MVII, 435-437; MVIII, 329-331).
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
137
Ein Entlassungsgespräch durch die PsychologInnen oder die Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin wird jedoch nicht mit allen, sondern nur mit denjenigen Fa-
milien durchgeführt, zu denen sich in der stationären, tages- oder poliklinischen
Versorgung eine Beziehung entwickelt hat. Der Entscheidung der Familien folgend,
die einen Kontakt zu diesen Berufsgruppen als unerwünscht ablehnten, wird ein
psychologisches Entlassungsgespräch nicht verpflichtend auferlegt. Eine Psycholo-
gin und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beschrieben die Praxis des
Entlassungsgesprächs entsprechend als sehr unterschiedlich verlaufend (MVII, 45-
48; MI, 110-112). Wenn ein Entlassungsgespräch mit den klinischen psychosozialen
MitarbeiterInnen aufgrund ungünstiger Umstände (z. B. fehlende Benachrichtigung,
Terminüberschneidungen) nicht stattfinden kann, von Seiten der Professionellen
jedoch weiterer Informationsbedarf besteht, wird dieser entweder telefonisch direkt
mit den Eltern zu Hause nacherhoben (FR, 5; MI 456-463, MII, MIII) oder durch eine
Rückmeldung der externen Kinderkrankenschwester (FR, 5; MI, MIII, MVII) bzw.
durch die häuslich versorgenden ÄrztInnen (FR, 5; MI, MIII, MVII) gedeckt. Im Rah-
men eines Telefonats werde im Bedarfsfall das weitere Vorgehen in der psychoso-
zialen Begleitung mit der Familie besprochen.
Wie bereits bei der ärztlichen und pflegerischen Berufsgruppe dargestellt, dient das
psychosoziale Entlassungsgespräch in erster Linie der Verständigung über die wei-
tere Begleitung und der Vereinbarung dessen, wie Kontakt zu der Familie bzw., um-
gekehrt, zu den Professionellen gehalten werden wird. Aktuell und mit Blick auf die
jüngste Vergangenheit ist es auch immer häufiger ein Thema des Entlassungsge-
sprächs mit den Eltern, dass eine persönliche Begleitung vor Ort durch die Psycho-
logInnen bzw. durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in der häusli-
chen Versorgung aufgrund der personellen Ausstattung nicht geleistet werden kann
(MI, 412-414).
Als Hauptaufgaben in der Entlassungssituation wurde von den psychosozialen Ex-
pertInnen zwar die Ermittlung des Betreuungsbedarfs der Familie in der häuslichen
Umgebung, unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds der Familie, der Existenz
eines unterstützenden Freundeskreises und ihrer finanziellen Situation, angegeben
(FR, 20). Es wurde jedoch betont, dass der Bedarf durch entsprechende Diagnostik
im Versorgungsverlauf kontinuierlich erhoben wird: Jede Familie bzw. deren aktuelle
Situation werde in der klinischen Betreuungsphase in den regelmäßig stattfindenden
Teambesprechungen über Jahre einmal wöchentlich durchgesprochen. Durch das
gewählte Procedere fiele auch auf, wenn über eine Familie keine oder nicht ausrei-
chende Erkenntnisse vorhanden wären. Die nötigen Daten würden dann nacherho-
ben. Der Übergang nach Hause in der palliativen Phase der Begleitung stelle in dem
Verlauf entsprechend keinen Einschnitt dar (MVIII, 561-576; MVIII, 312-315). Die
Aufgabe der PsychologInnen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und
der Sozialarbeiterinnen am Übergang in die häusliche Versorgung bestehe mehr in
einem Zusammentragen und Konzentrieren der Informationen und Überlegungen zu
einer optimalen interdisziplinären Zusammenarbeit (MI, 410-412). Lediglich der
Betreuungsbedarf der Geschwister, bemerkte die Kinder- und Jugendlichenpsy-
3 Ergebnisse der Untersuchung
138
chotherapeutin, werde u. U. erst in der Zeit der häuslichen palliativen Versorgung
erhoben und eindeutig (MI, 432-434).
Die Vermittlung des vorhandenen Wissens an die MitarbeiterInnen des Externen
Pflegedienstes und ggf. an den zuständigen Arzt bzw. die zuständige Ärztin und
andere in die Versorgung Integrierte, wurde als weitere wesentliche Tätigkeit ge-
nannt (FR 20).
Die Hauptaufgaben der Sozialarbeiterinnen in der Entlassungsorganisation in die
häusliche Palliativversorgung bestehen darin, Hilfsmittel zu organisieren und weiter-
hin für die finanzielle Absicherung der Familie in der Situation zu sorgen (FR, 20;
MIII, 266-269). Darüber hinaus stellen sie den Kontakt zu ambulanten Professionel-
len (z. B. Einzelfallhilfe) und ggf. zur Selbsthilfe her. Auch hier machten die Befrag-
ten darauf aufmerksam, dass der Übergang in die häusliche Versorgung für sie im
Sinne der Bedarfsermittlung keinen Einschnitt in der Versorgung darstelle und kein
spezielles Vorgehen erfordere. Die Familien sind den klinischen Sozialarbeiterinnen
in der Regel lange bekannt, der Bedarf wird kontinuierlich erhoben (MII, 71-73).
Die Sozialarbeiterinnen halten – je nachdem, welche Beziehung zu den Familien
entstanden ist – den Kontakt zu ihnen direkt aufrecht oder indirekt über die enge
Zusammenarbeit mit den klinischen bzw. externen Professionellen, die in die häusli-
che Versorgung integriert sind (FR, 36). Eine stärkere Integration in das häuslich
betreuende „Team“109 und eine entsprechende Struktur von Besprechungen und
Kontakten schätzte eine befragte Sozialarbeiterin aus Kapazitätsgründen als nicht
zu leisten ein, darüber hinaus jedoch auch als ineffizientes Vorgehen. Wenn eine
gute Überleitung der Familie in die häusliche Versorgung ihrerseits erfolgt sei, gebe
sie diese Aufgabe ab, um sich ihrer klinischen Arbeit zuwenden zu können, bis ein
erneutes Tätigwerden nötig sei, das durch Rückmeldung der in die häusliche Ver-
sorgung Integrierten oder durch die Eltern selbst vermittelt werde (MIII, 483-487).
3.1.2.3 Häusliche Versorgung
3.1.2.3.1 ÄrztInnen
Eine Ärztin bzw. ein Arzt übernimmt im Weiteren die medizinische häusliche Pallia-
tivversorgung. Es wird als wichtig erachtet, dass eine feste ärztliche Ansprechper-
son kontinuierlich für die häusliche Begleitung der Familie verantwortlich ist. Von
diesem Standard wird lediglich in Ausnahmesituationen (z. B. Krankheit, Urlaub)
abgewichen (MVI, 309-311). Eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen ÄrztInnen
erfolgt i. d. R. im Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts nicht. Dies hat u. a. den
Grund, die Eltern nicht durch womöglich unterschiedliche Einschätzungen mehrerer
MedizinerInnen zu verunsichern (MVI, 300-307).
109 An späterer Stelle wird deutlich werden, dass MitarbeiterInnen unterschiedlicher Professionen in
der Zusammenarbeit nicht als interdisziplinär arbeitendes Palliativteam wahrgenommen werden (s.
Kap. 3.3.3.3). Deshalb wird an dieser Stelle Team in Anführungszeichen gesetzt.
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
139
In der palliativen häuslichen Versorgung, wenn das Kind aufgrund seines Zustandes
nicht mehr in die Tagesklinik kommen kann, sind die verantwortlichen ÄrztInnen für
die Eltern telefonisch erreichbar. Der befragte Arzt gab an, abhängig von seinem
aktuellen Informationsstand, eigeninitiativ in unregelmäßigen Abständen fernmünd-
lich mit der Familie Kontakt aufzunehmen, um sich nach ihrem Ergehen zu erkundi-
gen. Dabei betonte er, dass er u. U. auf einen standardisierten täglichen Anruf ver-
zichte, um die Privatsphäre der Familie nicht zu stören. Ausschlaggebend sei für
ihn, dass er gleichwohl jederzeit über die häusliche Situation der Familie informiert
sei. Einen entsprechenden Bericht erhalte er ggf. auch auf indirektem Weg, über die
häuslich tätigen externen Kinderkrankenschwestern. Sie berichteten – in der termi-
nalen bzw. finalen Versorgungsphase auch täglich – dem/r verantwortlichen ÄrztIn
von ihren häuslichen Besuchen bei der Familie. Grundsätzlich lege er jedoch Wert
darauf, einen eigenen persönlichen Eindruck von der häuslichen Lage zu gewinnen
(MVI, 256-268). Bei akuten Problemen des Kindes rufen die Eltern den Arzt oder die
Ärztin auch von sich aus an (MVI, 256).
In der finalen Phase des Lebens, wenn der Zustand des Kindes sich dahin entwi-
ckelt hat, dass sein Sterben absehbar ist und sich die akuten Probleme oder die
Befürchtungen der Familie möglicherweise häufen, sind die verantwortlichen ÄrztIn-
nen 24 Stunden, rund um die Uhr, telefonisch für das Kind und die Familie erreich-
bar. Sie geben zu diesem Zweck neben der Telefonnummer der Klinik den Eltern
auch ihre private Telefonnummer bekannt (MVI, 274-275; MX, 98-103).
Abgesehen von der Verbindung über das Telefon, führen die ÄrztInnen Hausbesu-
che durch. Deren Häufigkeit variiere je nach gesundheitlichem Zustand des Kindes
und dem individuellen Bedarf bzw. den vorhandenen Ressourcen der Familie (MVI,
64-72). Die ärztlichen Hausbesuche werden insbesondere dann nötig, wenn es gilt,
eine – in aller Regel durch den Zustand des Kindes bedingte – emotional ange-
spannte Situation für die Eltern zu entschärfen und sie durch die Unterstützung der
fachkompetenten ärztlichen Person für die Eltern wieder selbständig beherrschbar
zu machen (MVI, 147-152).
Grundsätzlich sind ÄrztInnen für die häusliche medizinische Versorgung des Kindes
zuständig. In den vorgegebenen Antwortkategorien auf die Frage nach dem ärztli-
chen Angebot in der häuslichen Palliativversorgung (FR, 29) nannte der hierzu be-
fragte Arzt neben der 24-Stunden-Erreichbarkeit jedoch auch Beratungsgespräche
und Krisenintervention jeweils telefonisch und vor Ort sowie die Sterbebegleitung
des Kindes.
Auf die Frage nach der Leitmaxime seines ärztlichen Vorgehens erklärte er, dass in
der häuslichen Versorgung darauf geachtet werde, die medizintechnische Ausstat-
tung auf das Notwendigste zu reduzieren (MVI, 119-124). Mittelpunkt der Versor-
gung durch die ärztlichen MitarbeiterInnen sei das Kind bzw. die gesamte Familie
(FR, 14).
In den Aussagen des Arztes wird offenbar, dass die medizinischen Verrichtungen
aus seiner Sicht in erster Linie dazu dienen, den Zugang zu den Familien zu ermög-
lichen. Der Besuch des Arztes bzw. der Ärztin werde mit der medizinischen Betreu-
3 Ergebnisse der Untersuchung
140
ung des Kindes begründet. Die eigentliche Aufgabe des Arztes oder der Ärztin be-
stehe jedoch darin, den Eltern bei der Bewältigung der Situation an sich behilflich zu
sein und psychosoziale Unterstützung zu bieten. Aus dieser Perspektive trete die
medizinische Betreuung in den Hintergrund (MVI, 420-434).
Nach Erfahrung des Arztes sei es in der häuslichen Palliativversorgung nicht mög-
lich, seine berufliche Zuständigkeit auf die medizinischen Verrichtungen zu be-
schränken und psychosoziale Aspekte außen vor zu lassen. Das sei schon allein
aus dem Grund nicht praktikabel, als die VertreterInnen der anderen Berufsgruppen
in einer akuten Situation in der Regel nicht anwesend seien (MVI, 425-426). Das
Vorhandensein von Zeit spiele in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, z. B.
wenn der Arzt im Kontakt mit den Eltern Probleme gezielt anspricht. Zeit sei hier
definitiv erforderlich, um sich in die Situation einfühlen zu können, empathisch prä-
sent zu sein und die Eltern nicht unter Druck zu setzen (MVI, 136-140).
Nicht nur die berufliche, auch die persönliche Abgrenzung ist aus seiner Sicht ein
wesentliches Thema in der häuslichen Palliativversorgung von krebskranken Kin-
dern und ihren Familien. Dabei sieht er sowohl in einer fehlenden, als auch in einer
absoluten Abgrenzung der Familie gegenüber ein Problem (MVI, 1064-1067).
ÄrztInnen leiten den subjektiv wahrgenommenen häuslichen psychosozialen Bedarf
an die zuständigen KollegInnen in der Klinik weiter. Der hierzu befragte Arzt verwies
in diesem Zusammenhang auf die Dienste der Sozialarbeiterinnen und erachtete
diese als sehr wichtig (MVI, 659-662). Diese setzten sich mit den Eltern zur weiteren
Abklärung des Bedarfs in Verbindung.
Wenn sich in der häuslichen Situation zeigt, dass die Unterstützung durch eine Psy-
chologin oder die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nötig erscheint, oder
wenn die Familien aufgrund des Versorgungsverlaufs keinen Kontakt zu diesen Be-
rufsgruppen haben, diesen jedoch wünschen, so melden die ÄrztInnen diesen Be-
darf idealerweise an die klinischen psychologischen KollegInnen (FR, 21; 22; 23).
3.1.2.3.2 Externer Pflegedienst (EPD)
Ein bis zwei externe Kinderkrankenschwestern übernehmen im Weiteren die pflege-
rische häusliche Palliativversorgung. Die Pflegekräfte sind gleichfalls telefonisch für
die Eltern erreichbar und rufen von sich aus bei den Eltern an, wenn ihnen das als
wichtig erscheint. Darüber hinaus können sie – wenn das über die erfolgte Beglei-
tung hinaus nötig ist – über die anderen in die Versorgung integrierten Berufsgrup-
pen – hier werden die ÄrztInnen genannt – kontaktiert werden. In der letzten Le-
bensphase des Kindes sind die externen Kinderkrankenschwestern rund um die Uhr
für die Familie erreichbar und verfügbar (FR 23).
In der palliativen Versorgung übernehmen sie Hausbesuche, die sich, wie bei den
ÄrztInnen, im Wesentlichen nach dem Gesundheitszustand des Kindes und dem
Unterstützungsbedarf der Familie richten und entsprechend in Regelmäßigkeit und
Anzahl variieren (MV, 64-68). Auch die Dauer des Aufenthalts in der häuslichen
Umgebung ist unterschiedlich und abhängig von dem Zustand des Kindes und dem
Unterstützungsbedarf der Familie (FR 12). In der palliativen Versorgung gab die
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
141
befragte externe Kinderkrankenschwester eine Zeitspanne zwischen einer bis zu
zwei Stunden an. In der finalen Begleitung könne die Präsenz zu Hause zwei Stun-
den auch weit überschreiten und bis zu sechs bis acht Stunden betragen (MV, 80-
82). In der Aussage der Befragten wird bereits deutlich, dass das häusliche Angebot
des Externen Pflegedienstes, wie bei den ÄrztInnen, bei Bedarf auch die häusliche
Sterbebegleitung umfasst.
Neben der Grund-, Behandlungs- bzw. Palliativpflege des Kindes und der Einwei-
sung und Unterstützung der Eltern in eben diese Verrichtungen bieten die externen
Pflegekräfte Krisenintervention in Bezug auf die gesundheitliche Situation des Kin-
des telefonisch und vor Ort an. Ebenso sind sie für Beratungsgespräche telefonisch
erreichbar bzw. stehen persönlich zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln die ex-
ternen Kinderkrankenschwestern den Eltern weitere Hilfen. Hierbei arbeiten sie eng
mit den klinischen Sozialarbeiterinnen zusammen (FR, 29).
Das Kind und die gesamte Familie stehe im Mittelpunkt der Versorgung durch die
Kinderkrankenschwestern (FR, 14). Neben der maßgeblichen Maxime, in erster
Linie Hilfe zur Selbsthilfe für die Eltern zu leisten, betonte die befragte Expertin als
herausragendes Ziel in der häuslichen Versorgung des Kindes die möglichst lang
andauernde Aufrechterhaltung eines relativen „Normalzustandes“ (MV, 151-154).
Die verantwortliche externe Kinderkrankenschwester meldet häuslich aufkommende
soziale Probleme – als Beispiel werden Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber ge-
nannt – an die klinischen Sozialarbeiterinnen zurück oder bespricht familiäre häusli-
che Probleme mit den PsychologInnen bzw. der Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeutin (MV, 330-332).
Für die PsychologInnen stellen die externen Kinderkrankenschwestern u. U. eine
Zugangsmöglichkeit zu der Familie dar, indem diese explizit auf das häusliche An-
gebot von jenen hinweisen (MVII, 363-366).
Die befragte Kinderkrankenschwester bemerkte, dass die Informationsvermittlung
zwischen häuslicher Versorgung und den klinischen Professionellen – das können
die ÄrztInnen oder VertreterInnen des psychosozialen Teams sein – nicht struktu-
riert erfolge. Gleichwohl sei die Kommunikation zwischen KlinikerInnen und exter-
nen Pflegekräften in akuten häuslichen Situationen – hier in erster Linie in der letz-
ten Lebensphase des Kindes – gesichert und verlaufe vollständig problemlos (MV,
512-514). In der tagesklinischen bzw. poliklinischen palliativen Phase der Begleitung
der Familien sah sie hingegen Kommunikationslücken (s. Kap. 3.3.3.2).
Wie der Arzt, so bejahte auch die befragte externe Pflegekraft die Frage (FR, 30),
ob sie der Familie über ihre fachliche Zuständigkeit hinaus Unterstützung leiste,
eindeutig. Als Beispiel nannte sie, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe mit den Eltern
zusammen eine Struktur für einen Tagesablauf zu entwerfen (MV, 356-357). Als
weiteren Punkt führte sie an, dass externe Pflegekräfte auf Wunsch auch die inner-
familiäre Kommunikation unterstützten bzw. diejenige zum näheren sozialen Umfeld
(z. B. aufklärende Gespräche mit anderen Familienmitgliedern, Freunden) (MV, 357-
360).
3 Ergebnisse der Untersuchung
142
Weniger in den Aussagen der Befragten selbst als vielmehr in den Aussagen der
anderen Berufsgruppen wird deutlich, dass die externen Kinderkrankenschwestern
weit über ihre pflegerische Aufgabe hinaus tätig werden. Die Übernahme der häusli-
chen Versorgung durch sie wurde von dem befragten Arzt als für die Vermittlung
von Sicherheit für die Familie entscheidend herausgestellt. Auch hier gelangt der
Arzt offensichtlich – wie bei seiner medizinischen Tätigkeit – zu der Einschätzung,
dass die pflegerische Versorgung primär einen offensichtlichen Grund für die Eltern
darstelle, den externen Kinderkrankenschwestern Einlass in ihre Privatsphäre zu
gewähren, während ihre Hauptaufgabe in der psychosozialen Begleitung der Fami-
lie und der gemeinsamen Bewältigung an sich bestehe (MVI, 99-108). Die häusli-
chen Palliativbetreuungen, die in der Vergangenheit ohne die Unterstützung des
EPD stattfanden, hatte er als äußerst problematisch in Erinnerung (MVI, 240-242).
Auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin konstatierte, dass die Tätig-
keiten des EPD weit über die pflegerische Aufgabe hinaus gingen und insbesondere
psychosoziale Aspekte, als auch, je nach der Individualität der Pflegekraft, spirituelle
umfassten (MI, 284-289). Eine Psychologin beschrieb, dass die externen Kinder-
krankenschwestern in der Situation so kompetent im Umgang mit der häuslichen
Situation agieren würden, dass sich ihre eigene Aufgabe ggf. auf deren Unterstüt-
zung beschränke und sie nicht selbst in der Familie vorstellig werden müsse (MVIII,
316-321).
3.1.2.3.3 Psychosoziales Team
Das Kind (MI, MIII) und die gesamte Familie (MI, MII, MIII, MVII, MVIII) stehen im
Mittelpunkt der Palliativversorgung durch die psychosozialen MitarbeiterInnen (FR,
14). Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beschrieb zwar die Begleitung
des Kindes als den Mittelpunkt ihrer häuslichen Arbeit, merkte jedoch an, dass auch
die Eltern davon emotional profitierten oder z. B. die anschließende Möglichkeit zum
Gespräch nutzten (MI, 252-258, FR. 14). Umgekehrt sei es ein wesentliches Ziel der
psychologischen Begleitung der Eltern, diese zur Unterstützung des Kindes zu be-
fähigen und so Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten (MVIII, 425-429, FR, 14). Das Angebot
an die Eltern wurde auch als für die Kinder entlastend beschrieben (MVIII, 229-233).
Die SozialarbeiterInnen benannten ebenfalls „Hilfe zur Selbsthilfe“ als eine Leitma-
xime ihres Handelns (MIII, 154-156; FR, 14).
Alle MitarbeiterInnen des psychosozialen Teams – die PsychologInnen, die Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin und die Sozialarbeiterinnen – sind in der häus-
lichen Palliativversorgung telefonisch für die Familie erreichbar. Eigeninitiativ neh-
men Eltern telefonischen Kontakt jedoch nur zu denjenigen psychosozialen Mitar-
beiterInnen auf, zu denen sich in der klinischen Zeit eine Beziehung entwickelt hat
bzw. die über die personalen Ressourcen verfügen, eigenständig Kontakt zu den
Professionellen herzustellen (MI, 488).
Eltern werden von den PsychologInnen darüber hinaus begleitend klinische Ge-
sprächstermine angeboten (MVII, 360-362). Bei einer entsprechenden Rückmel-
dung durch die in die häusliche Versorgung integrierten ÄrztInnen und externen
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
143
Kinderkrankenschwestern rufen die psychosozialen MitarbeiterInnen bei der Familie
zu Hause an (FR, 23; MVIII, 381-384; MI, 379-382).
Eine 24-Stunden-Erreichbarkeit bzw. Verfügbarkeit der psychosozialen Mitarbeite-
rInnen wird nach Erfahrung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin seitens
der Eltern in der Regel nicht erwartet. In einzelnen Ausnahmefällen können entspre-
chende Vereinbarungen jedoch getroffen werden (MI, 293-296; MI, 302-305).
Hausbesuche der Psychologinnen sind generell möglich. Sie erfolgen jedoch aus-
schließlich auf den Wunsch der Familie hin: Während die häusliche Palliativversor-
gung durch die klinischen ÄrztInnen und die externen Kinderkrankenpflegekräfte
standardisiert erfolge, müsse ein häusliches Angebot der PsychologInnen angefor-
dert werden (MVII, 437-440; s. a. MVII, 62-63).
Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist es neben der telefonischen
Erreichbarkeit selbstverständlich, dass die in der Arbeit mit dem Kind entstandene
Beziehung im Rahmen von Hausbesuchen in der palliativen Versorgung aufrechter-
halten wird und ihre Begleitung nicht aufgrund der veränderten Situation unterbleibt.
Grundlage für die weitere Versorgung sei in erster Linie die entstandene Beziehung
und nicht ausschließlich der psychische Zustand des Kindes (MI, 81-83; MI, 258-
262).
Die Sozialarbeiterinnen führen in der Regel keine Hausbesuche durch. Davon wird
in besonderen Bedarfsfällen abgewichen (FR, 11; MII, 144-146). Eine entspre-
chende Einschätzung wird von den bereits häuslich integrierten Professionellen vor-
genommen (MIII, 133-137). Ein Hausbesuch sei jedoch u. a. abhängig von dem
akuten klinischen Arbeitsaufwand (FR, 11; MII, 144-146). Gewöhnlich wird der häus-
liche Betreuungsbedarf telefonisch oder im persönlichen Kontakt ermittelt. Ein Tref-
fen hierzu findet jedoch i. d. R. in der Klinik statt. Die Eltern begeben sich zu nötigen
Gesprächen oder Erledigungen dort hin (MII, 79-81).
Die Dauer eines häuslichen Besuchs in der palliativen Situation wird von allen psy-
chosozialen MitarbeiterInnen durchschnittlich mit einer bis unter zwei Stunden be-
ziffert. Ausschlaggebend für seine Länge sei der Zweck und Inhalt des Kontakts
(MIII, 147). Der Hausbesuch der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ver-
längert sich, wenn neben einem einfachen unterstützenden Kontakt zu dem Kind ein
therapeutisches Angebot gewählt wird, ein Elterngespräch durchgeführt werden
muss oder eines mit einer anwesenden externen Kinderkrankenschwester (MI, 239-
243). Eine Sozialarbeiterin rechtfertigte die verhältnismäßig lange Dauer ihres
Hausbesuchs mit der Feststellung, dass dieser eigentlich nur in dringenden Aus-
nahmefällen erfolge und nötig sei, wenn sie aufgrund ungünstiger Rahmenbedin-
gungen nicht bereits klinisch über den häuslichen Bedarf der Familie im Bilde sei. In
diesem Fall sei der Gesprächsbedarf der Familie entsprechend höher (MII, 152-
154). Eine psychologische Mitarbeiterin merkte an, dass ihr häuslicher Aufenthalt
mehr als zwei Stunden betragen könne, wenn dieser in die letzte Lebensphase des
Kindes falle (FR, 12; MVIII).
Die PsychologInnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin stehen
potenziell in der häuslichen Palliativversorgung für Krisen- und Beratungsgespräche
3 Ergebnisse der Untersuchung
144
und eine supportive Gesprächstherapie zur Verfügung (FR, 29). Eine Psychologin
beschrieb ihr Angebot als offenes, das prinzipiell keine Möglichkeit der Unterstüt-
zung ausschließe. Das konkrete Vorgehen selbst werde an den Bedarf der Familie
und die Situation angepasst (MVIII, 903-913). Die Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin betonte über die bereits benannten Punkte hinaus ihr spezifisches
Angebot der Kunst-, Körper- und Musiktherapie in der häuslichen Palliativversor-
gung (FR, 29; MI).
Die Sozialarbeiterinnen führen Krisen-, Beratungs- und supportive Gespräche in der
Regel ausschließlich telefonisch durch, vermitteln sozialrechtliche Informationen und
weitere Hilfen (z. B. Sitzwachen einer Sozialstation) auch nach dem Übergang in die
häusliche Versorgung dorthin. Sie sind den Eltern darüber hinaus bei Auseinander-
setzungen mit den Krankenkassen behilflich (FR, 29).
Mit Ausnahme einer Psychologin gaben alle psychosozialen MitarbeiterInnen an,
über ihre fachliche Zuständigkeit hinaus in der häuslichen Palliativversorgung tätig
zu sein. Die eine Kollegin, die das nicht von sich behauptete, hat das Selbstver-
ständnis, für alle Aspekte der Versorgung potenziell zuständig zu sein (MVIII, 916-
917). Sie definierte ihren Aufgabenbereich so, dass ihre fachliche Zuständigkeit a
priori kaum Grenzen aufweise.
Die Psychologinnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin überneh-
men in der konkreten Situation vor Ort und im Falle von Engpässen (z. B. Urlaub,
klinisches Arbeitsaufkommen) sozialarbeiterische Aufgaben (z. B. einen nötigen
Anruf beim Sozialamt) (MI; FR, 31; MVII, 863-868). Vereinzelt könnten sozialarbeite-
rische Tätigkeiten für die PsychologInnen auch einen Weg des Zugangs und der
lebensweltlichen Anbindung in der häuslichen Palliativversorgung bedeuten (MVII,
1240-1245).
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin führte an, dass sie und ihre psy-
chologischen KollegInnen neben den externen Kinderkrankenschwestern u. U. auch
spirituell unterstützend wirken (MI, 290).
Grundsätzlich, so das Statement einer Psychologin, gehe die gesamte häusliche
Situation insofern über ihre fachliche Zuständigkeit hinaus, als für die Begleitung
eines sterbenden Kindes und seiner Familie neben der rein professionellen Arbeit
ein persönliches und menschliches Einlassen nötig sei (MVII, 868-873).
Was die Psychologinnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im
Hinblick auf die sozialarbeiterischen Zuständigkeiten berichteten, gilt annähernd
umgekehrt für die Sozialarbeiterinnen in psychologischer Hinsicht: Eine Trennung
der berufsgruppenspezifischen Aufgaben sei nicht immer möglich. Auch wenn sie
nicht für sich in Anspruch nähmen, therapeutisch tätig zu sein, hätten Beratungsge-
spräche u. U. einen entsprechenden Charakter und eine vergleichbare Intensität
(MII, 338-344; MIII, 395-405).
Wenn die PsychologInnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nicht
in die häusliche Versorgung eingebunden sind, sehen die ExpertInnen ihre Haupt-
aufgaben darin, die häuslich tätigen Berufsgruppen (externe Kinderkrankenschwes-
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
145
tern, ÄrztInnen, aber auch LehrerInnen) zu supervidieren, zu entlasten und zu un-
terstützen (MVIII, 300-310).
Ausschlaggebend in der häuslichen Palliativversorgung seien gewachsene Bezie-
hungen zu den begleitenden Professionellen. Diese Personen zu supervidieren und
ihnen beratend zur Seite zu stehen, biete sich in vielen Fällen eher an, als zusätz-
lich zu diesen als fremde psychologische Professionelle selbst in die Familie zu ge-
hen (MVIII, 523-525; MVIII, 384-387).
3.1.2.3.4 SeelsorgerInnen
Die Seelsorgerin gab an, dass sie nicht in die häusliche Palliativversorgung integ-
riert sei (FR, 18).
3.1.2.3.5 Zusammenarbeit mit ambulanten Professionellen110
Auf die Frage, ob es von der Klinik aus Strukturen der Zusammenarbeit mit ambu-
lanten AnbieterInnen im psychosozialen Bereich in der Palliativversorgung und
Sterbebegleitung gäbe, fällt die Antwort heterogen aus (FR, 37).
Der befragte Arzt führte an, dass die Zusammenarbeit mit ambulanten PsychologIn-
nen kein gebahnter Weg sei. Eine entsprechende Unterstützung sei u. U. in Einzel-
fällen nötig. Er selbst habe es jedoch noch nicht erlebt, dass eine Familie in dieser
Situation ein entsprechendes Angebot in Anspruch nehmen wollte (MVI, 544-547).
Drei psychosoziale KollegInnen (MI, MII, MIII) führten das Angebot zweier Wohl-
fahrtsverbände an. Von einer Unterstützung durch diese lasse sich jedoch eher in
der Nachsorge der verwaisten Familien sprechen (MI, 674-677). Eine Sozialarbeite-
rin benannte das Weitervermitteln an Selbsthilfegruppen (FR, 37; MIII); die zweite
antwortete, dass es neben der Vermittlung zu Beratungsstellen keine strukturierte
Zusammenarbeit gäbe (MII, 432).
Eine Psychologin berichtete von dem Versuch, ambulante PsychotherapeutInnen für
die häusliche Versorgung und Nachsorge und zur Zusammenarbeit in einem Ver-
sorgungsnetz zu gewinnen. Dies wurde insbesondere nötig, nachdem die Zahl der
neu aufgenommenen PatientInnen rasch angestiegen und die klinische Arbeit kaum
mehr zu bewältigen sei (MVII, 1059-1063). Dieser Versuch stellte sich jedoch als
äußerst schwierig heraus. Die diesbezüglichen Probleme werden weiter unten – im
Rahmen der dargestellten Verbesserungspotenziale – beschrieben (s. Kap. 3.3.3.3).
110 Der Externe Pflegedienst hat unter den ambulanten AnbieterInnen eine Sonderstellung: Innerhalb
dieser Studie wird er jeweils als Teil des klinischen Versorgungskonzepts angesehen und unter diesem
Gesichtspunkt beschrieben, auch wenn er ein ambulanter Anbieter ist. Mit ambulanten Professionellen
sind jedoch immer andere Träger, die nicht Teil des „Hospital at Home“-Versorgungsmodells sind,
gemeint, also nicht der EPD.
3 Ergebnisse der Untersuchung
146
3.1.2.4 Nachsorge
3.1.2.4.1 Klinik allgemein
Im Laufe der Studie wurde als Angebot in der Nachsorge die Ausrichtung eines jähr-
lichen Gedenkgottesdienstes etabliert (FR, 43). Für die in der vorliegenden Un-
tersuchung befragten Eltern war dieses Angebot noch nicht verfügbar. Erste Erfah-
rungen zeigen, dass sich im Rahmen dieser Gedenkfeierlichkeiten intensive Nach-
gespräche der Eltern mit den Professionellen ergeben (MI, 734-738) und Fragen
und Missverständnisse geklärt oder in einem Extratermin noch einmal besprochen
werden können (MIV, 451-463). Der Gedenktag wird in der Nachsorge als einziges
Angebot im Sinne eines Standards durchgeführt.
In einzelnen Ausnahmefällen würden in der Nachsorge Zusammentreffen mit den in
die häusliche Versorgung integrierten Professionellen vereinbart (FR, 43; MVIII).
Die Nachfrage, ob es Strukturen der Zusammenarbeit mit ambulanten AnbieterIn-
nen im psychosozialen Bereich in der Nachsorge für verwaiste Familien gäbe, wur-
de mehrheitlich verneint. Die Kooperation mit diesen sei individuell geregelt.
Im Folgenden werden Daten zur Nachsorge nach den einzelnen Berufsgruppen
beschrieben. Vorangestellt sei Folgendes: Der Arzt machte im Zusammenhang mit
der Frage nach Versorgungsstandards in der Nachsorge der verwaisten Familien
zunächst darauf aufmerksam, dass er es für unangebracht halte, in diesem Zusam-
menhang von „Standards“ zu sprechen (MVI, 597-599). Auch eine Sozialarbeiterin
störte der Begriff. Sie erläuterte, dass in ihrem Verständnis ein „Standard“ ein Vor-
gehen bezeichne, das sie gewissermaßen ohne Ansehen der Person durchführe.
Dazu gehöre für sie z. B. das psychosoziale Aufnahmegespräch, das sie mit jeder
Familie durchführe. Die Nachsorge hingegen habe eine andere Qualität und sei wie-
derum eine sensible Phase im gegenseitigen Kontakt: Mittlerweile sei die Familie
vertraut, die Beziehung zueinander sei einzuschätzen. Wenn sich zu der Familie
keine Beziehung entwickelt habe oder diese abgelehnt wurde, empfände sie es eher
als unangebracht, die Familie einem Standard entsprechend nach dem Tod des
Kindes zu kontaktieren (und z. B. zur Beerdigung zu erscheinen) (MII, 465-488).
3.1.2.4.2 ÄrztInnen
Der Arzt bietet den Eltern bei seinem letzten Besuch in der Familie ein telefonisches
Nachgespräch an. Das Angebot werde jedoch nur in seltenen Einzelfällen in An-
spruch genommen (MVI, 567-568). Er gehe davon aus, dass die Eltern die Wege
kennen, auf denen sie ihn erreichen könnten, und für ein Nachgespräch selbst initi-
ativ werden würden. In aller Regel würden sie dies nicht. Der Arzt fand es fraglich,
ob ein Anruf auf seine Initiative hin eine Unterstützung für die Familie darstellen
würde (MVI, 568-574). Einen persönlichen Termin für ein Nachgespräch biete er
nicht an (MVI, 566-567). Eine strukturierte klinische Versorgung nach dem Tod des
Kindes finde seiner Einschätzung nach von Seiten der Klinik – bis auf den erwähn-
ten Gedenktag – nicht statt (VI, 564-565).
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
147
3.1.2.4.3 Externer Pflegedienst (EPD)
Der Externe Pflegedienst gibt den Eltern Hilfestellung bei der Organisation der Be-
erdigung (MV, 360-361). Eine Teilnahme an der Beisetzung des Kindes wird, je
nach entstandener Beziehung, jedes Mal erwogen (MV, 589-591). Darüber hinaus
sind zwei bis drei unterstützende Nachgespräche in der Familie vorgesehen, im
Rahmen derer auch Informationen über unterstützende Angebote vermittelt werden
können (MV, 361-363). Eine langfristige Trauerbegleitung kann von den externen
Pflegekräften nicht geleistet werden, auch wenn das Bedürfnis danach von Seiten
mancher Eltern eindeutig sei. Dieses wird – quasi bis zur Grenze der persönlichen
Belastbarkeit der Kinderkrankenschwestern – informell erfüllt (MV, 370-384).
3.1.2.4.4 Psychosoziales Team
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und eine Sozialarbeiterin erklärten,
dass sie das Vorgehen in der Nachsorge (z. B. in Bezug auf telefonische Erreich-
barkeit, Hausbesuche, Kliniktermine) mit jeder Familie individuell treffen (FR, 43; MI;
MIII; 574-576). In diesem Zusammenhang wurde von einer psychosozialen Mitar-
beiterin auf die Wichtigkeit hingewiesen, den jeweiligen subjektiven Bedarf der Fa-
milie zu achten (die z. B. keinen weiteren Kontakt wünscht) und nicht den eigenen in
den Vordergrund zu stellen (der vielleicht in einem Anruf bestehen würde) (MII, 465-
480).
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin gab an, in der Nachsorge im Be-
darfsfall Geschwister und Eltern an ambulante niedergelassene KollegInnen weiter-
zuleiten. Darüber hinaus vermittele sie Angebote der Selbsthilfe, insbesondere
Trauergruppen. Eine Psychologin erwähnte ebenfalls die Weitervermittlung an am-
bulante KollegInnen und an Beratungsstellen (FR, 41; MVII). Die zweite befragte
Psychologin berichtete, dass sie standardmäßig den Familien, zu denen sie eine
gute Beziehung hatte (MVIII, 1134-1138), telefonische Erreichbarkeit und ein Nach-
gespräch als Angebot unterbreite bzw. nach dem Verstreichen längerer Zeit nach
dem Tod des Kindes eigeninitiativ telefonisch Kontakt aufnähme (MVIII, 1129-1133).
Die Phase der Nachsorge beschrieb sie als u. U. sehr lang andauernd, die Intensität
dieser Kontakte als sehr hoch und deren Notwendigkeit dringend gegeben, weil
nach einem gewissen Zeitraum nach dem Tod des Kindes kein strukturiertes Ange-
bot mehr für die verwaisten Familien vorhanden sei (MVIII, 638-639).
Im Zusammenhang mit der Frage nach Hausbesuchen erwähnte eine Sozialarbeite-
rin, dass sie in Einzelfällen zur Beileidsbekundung einen Hausbesuch unternähme
und den Eltern das Angebot eines Nachgesprächs unterbreite (MIII, 142-144). Dies
beschrieb sie jedoch eher im Sinne persönlichen, ehrenamtlichen Engagements
denn als berufliche Funktion. In Einzelfällen würden die Sozialarbeiterinnen in der
Nachsorge auch im Zusammenhang der Beantragung einer Rehabilitationsmaß-
nahme für verwaiste Familien von den Eltern kontaktiert und in Anspruch genom-
men (MIII, 521-523).
Wenn einzelne Professionelle des psychosozialen Teams in die Versorgung der
Familie stark integriert waren, werde die Teilnahme an der Beerdigung des Kindes
3 Ergebnisse der Untersuchung
148
jedes Mal erwogen (MII, 480-482). Von einer Kollegin wurde die Teilnahme an der
Bestattung von derjenigen Mitarbeiterin, die der Familie in der Versorgung am
nächsten stand, als Standard beschrieben (MIII, 537-550).
3.1.3 Zusammenfassung
Die Palliativversorgung, in der die „Klinik nach Hause kommt“, das „Hospital at Ho-
me“-Konzept, wurde von engagierten MitarbeiterInnen der Klinik ins Leben gerufen.
Anlass war die Tatsache, dass bis zu diesem Zeitpunkt fast alle Kinder auf der Sta-
tion in der Klinik verstarben. Die Möglichkeit sollte geschaffen werden, sich für eine
häusliche Palliativversorgung zu entscheiden. Es konstituierte sich der Externe
Pflegedienst, der in den Grenzen der Stadt die häusliche Pflege der Kinder über-
nahm. Die klinischen ÄrztInnen begleiteten die Kinder medizinisch. Psychosoziale
MitarbeiterInnen waren zu diesem Zeitpunkt bundesweit grundsätzlich nicht in die
Versorgung onkologisch erkrankter Kinder eingeschlossen, auch nicht an der unter-
suchten Klinik.
Der Versorgungspfad der Kinder ist wie folgt vorgesehen: Vierzehn Tage lang
verbleiben sie auf der Station, bevor sie in die halbstationäre Betreuung übergeleitet
werden. Dieser stationäre Aufenthalt soll der ganzen Familie u. a. dazu dienen, den
ersten Diagnoseschock zu überwinden und eigene Ressourcen zur Bewältigung der
Gesamtsituation zu aktivieren. Nach einer je nach Krankheit und Verlauf unter-
schiedlichen Zeitspanne von ein bis zwei Jahren werden die Kinder in die poliklini-
sche Nachsorge weitergeleitet.
Wenn sich zeigt, dass einem Kind keine Aussicht auf medizinische Heilung gegeben
werden kann, wechselt die Priorität der Behandlung vom Ziel der Heilung zum Erhalt
der größtmöglichen Lebensqualität. Wenn es dem Kind relativ gut geht, wird es poli-
klinisch in einem wöchentlichen Rhythmus einbestellt bzw., wenn medizinisch nötig,
in der Tagesklinik palliativ behandelt.
Wenn sich sein Zustand verschlechtert oder andere lebensqualitätsrelevanten
Gründe für einen Verbleib in der häuslichen Umgebung sprechen, führt der verant-
wortliche Arzt bzw. die verantwortliche Ärztin ein Entlassungsgespräch mit der Fa-
milie, in dem der weitere Verlauf der Versorgung besprochen wird. Die Ärztin bzw.
der Arzt verständigt die Kinderkrankenschwestern des Externen Pflegedienstes über
die neu eingetretene Situation. Auch dieser erörtert mit der Familie das weitere Vor-
gehen in der häuslichen Umgebung und vereinbart einen ersten Termin. Die Sozial-
arbeiterinnen organisieren die Bereitstellung der nötigen häuslichen Hilfsmittel und
vermitteln die Unterstützung ambulanter Professioneller. Häuslich versorgen sie nur
in absoluten Ausnahmefällen. Der subjektive Bedarf der Familie wird i. d. R. telefo-
nisch oder im Rahmen eines persönlichen Termins mit den Eltern in der Klinik ge-
klärt. Der Informationsfluss erfolgt weiterhin über die ÄrztInnen oder die externen
Pflegekräfte.
Die PsychologInnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin führen
ebenfalls ein Entlassungsgespräch. Dieses findet jedoch nur mit den Familien statt,
die klinisch eine Beziehung zu den Professionellen entwickelt haben. Mit diesen
3.1 Das häusliche pädiatrisch-onkologische Versorgungskonzept der Klinik ...
149
werden individuell Verabredungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens in der häus-
lichen Begleitung getroffen. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin führt
den Kontakt unabhängig vom Ort und psychischen Zustand des Kindes fort. Am
Übergang in die häusliche Versorgung ist ein umfangreiches Ermitteln des psycho-
sozialen Betreuungsbedarfs der Familie nicht nötig. Dieser ist den MitarbeiterInnen
in der Regel über Jahre bekannt. Neben der vereinzelt stattfindenden direkten Be-
gleitung der Familien besteht die Hauptaufgabe der PsychologInnen und der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin darin, die in die häusliche Versorgung integ-
rierten Professionellen über die psychosoziale Situation der Familie zu informieren
und ihre KollegInnen durch Supervision professionell zu unterstützen und zu ent-
lasten.
In der häuslichen Palliativversorgung sind die ÄrztInnen und die externen Pflege-
kräfte telefonisch erreichbar und rufen die Eltern an. Es werden Hausbesuche
durchgeführt, die je nach Bedarf des Kindes und der Familie mehr oder weniger
regelmäßig strukturiert stattfinden. Die Privatsphäre der Familie soll hier möglichst
wenig gestört und gleichzeitig die nötige Unterstützung zur Verfügung gestellt wer-
den. In der letzten Lebensphase des Kindes besteht eine 24-Stunden-Erreichbarkeit
und -Verfügbarkeit der externen Kinderkrankenschwestern und der jeweiligen Ärz-
tInnen.
Der EPD unterstützt die Eltern bei der Planung der Beerdigungsfeierlichkeiten und
führt nach dem Tod des Kindes zwei bis drei Nachgespräche mit der Familie. Eine
langfristige Trauerbegleitung kann nicht geleistet werden.
Eine Begleitung der Familie durch die klinischen MitarbeiterInnen wird individuell
bedürfnisorientiert vereinbart (z. B. Telefonate, klinische Termine, Hausbesuche).
Von Seiten der Klinik wurde vor kurzem ein Gedenktag für die verstorbenen Kinder
und Jugendlichen eingeführt. Diese Feier bietet u. a. eine Gelegenheit für die Eltern,
noch einmal in Kontakt mit den klinischen Professionellen und den externen Kinder-
krankenschwestern zu treten.
In der nachstehenden Tabelle werden strukturelle und personelle Veränderungen in
der Versorgungsstruktur der Klinik zusammengefasst.
3 Ergebnisse der Untersuchung
150
Tabelle 4: Strukturelle und personelle Veränderungen in der Versorgungsstruktur
der Klinik
Inhalt der Verän-
derung früher
(relevant für befragte
Eltern)
heute
(irrelevant für befragte
Eltern)
versorgungsrelevanter
Hintergrund
Tagesklinik
- bis Ende der 90er
Jahre nicht vor-
handen
- seit Ende der 90er
Jahre vorhanden (für
3 Familien relevant)
- Erweiterung des An-
gebots
- Kapazitätsgewinn
- bringt räumliche Tren-
nung zwischen statio-
närem Ver-
sorgungsteilbereich
einerseits und teil-
stationärem und
ambulantem ande-
rerseits mit sich
Abgrenzung Psy-
chologinnen – Kin-
der- und Jugendli-
chenpsycho-thera-
peutin
- Psychologinnen
sind für Eltern zu-
ständig, Kinder-
und Jugendli-
chenpsychothe-
rapeutin für Kinder
und Jugendliche
- eine Professionelle ist
für eine Familie zu-
ständig
- ermöglicht familien-
zentrierte, systemische
Versorgung
Aufteilung der Ar-
beit unter den zwei
Sozialarbeiterinnen
- Begleitung ent-
sprechend der Teil-
bereiche der Ver-
sorgung: eine So-
zialarbeiterin ver-
sorgt stationär, die
andere tages- bzw.
poliklinisch
- eine Sozialarbeiterin
übernimmt die ge-
samte Begleitung ei-
ner Familie
- ermöglicht familien-
zentrierte Versorgung
- Vermeidung von
Schnittstellen
Teambesprechung
EPD – Psy-
chosoziale Mitarbei-
terInnen
- 14-tägiger Turnus - fallbezogen - nach Eröffnung der
Tagesklinik werden
Kinder so oft ein-
bestellt, dass die
häusliche Versorgung
durch den EPD nicht
in gleichem Umfang
erforderlich und we-
niger Bespre-
chungsbedarf vor-
handen ist
Gedenkgottesdienst - nicht etabliert - einmal jährlich statt-
findend - standardisiertes Nach-
sorgeangebot
Zusätzliche Stelle
einer Psychologin
in der Poliklinik
- nicht vorhanden - vorhanden, schwer-
punktmäßig für Kin-
der und Jugendliche,
die an bestimmten
hämatologischen Er-
krankungen leiden
- Kapazitätsgewinn
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
151
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus
Sicht der Eltern: Kommunikation, Koordination, Ko-
operation
Im folgenden Kapitel wird die psychosoziale Unterstützung durch Professionelle im
palliativen Versorgungsverlauf im Rahmen eines „Hospital at Home“-Versorgungs-
konzepts (vgl. Lademann 2000) aus Sicht der Eltern dargestellt.
Die Beschreibung erfolgt entlang der festgelegten Kategorien (s. Kap. 2.3.3.2): Die
erfahrene Kommunikation, Koordination und Kooperation wird nach den Berufs-
gruppen bzw. berufsgruppenübergreifenden Aspekten und den einzelnen Versor-
gungsphasen nach erfolgter bzw. fehlender Unterstützung sowie belastenden As-
pekten differenziert.
Das Material gibt so konzentriert Aufschluss
über die Beziehungsentwicklung zwischen den professionellen HelferInnen
und den Eltern in der klinischen Versorgung,
die wahrgenommene psychosoziale Unterstützung am Übergang in die
häusliche Palliativversorgung,
die wahrgenommene psychosoziale Unterstützung in der häuslichen Umge-
bung selbst,
die wahrgenommene psychosoziale Unterstützung am Übergang in die
Nachsorge und
in der Nachsorge der verwaisten Familie selbst.
Dabei werden Daten, die Erkenntnisse brachten über die familiäre und ehrenamtli-
che Unterstützung und diejenige durch niedergelassene Professionelle und Laien-
systeme, nur dann aufgeführt, wenn die Eltern diesbezüglich einen Zusammenhang
zum praktizierten Versorgungsmodell herstellten.111
Die Ergebnisse zur Kommunikation bilden eindeutig und mit Abstand den Schwer-
punkt des Interviewmaterials. Die komplexen Wechselwirkungs- und Rückkopp-
lungsprozesse und Interaktionen zwischen Professionellen und Eltern stehen im
Mittelpunkt der elterlichen Darstellungen. Unterstützung vermittelt sich den Eltern
direkt in Gesprächen mit und in der Beziehung zu den versorgenden Professionel-
len. Neben diesen beziehungsrelevanten Aspekten erlaubt das Material aber auch
strukturrelevante Aussagen zum Unterstützungsgeschehen, d. h. zur Koordination
und Kooperation der Versorgung. Hier sind wiederum Ergebnisse zu koordinieren-
den Aspekten im Vergleich zu Beschreibungen, die sich auf Gesichtspunkte der
Kooperation zwischen den LeistungsanbieterInnen beziehen, eindeutig stärker ver-
treten.
111 Eine Auswertung der psychosozialen Unterstützung durch Familienangehörige, andere Betroffene,
Medien und durch niedergelassene Professionelle, Selbsthilfe und ehrenamtliche HelferInnen wurde im
Rahmen des Forschungsprojekts ebenfalls vorgenommen. Eine Veröffentlichung muss jedoch an an-
derer Stelle als in der vorliegenden Arbeit erfolgen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
152
3.2.1 Kommunikation
Browning (2003) beschreibt, dass ein adäquater Kommunikationsprozess zwischen
Familie und VersorgerInnen allein von den Betroffenen nicht notwendigerweise als
unterstützend empfunden werden müsse (s. Kap. 1.1.6.1. 2). Vielmehr sei es we-
sentlich, dass die Kommunikation zwischen den Professionellen und den Familien in
der pädiatrischen Palliativversorgung selbst in eine fürsorgliche und mitfühlende
Beziehung eingebettet sei. Entsprechend wurden in der Auswertung der Kommuni-
kation neben der Wirkung verbaler Mitteilungen und Informationen auch Aussagen
der Befragten zu beziehungsrelevanten nonverbalen Interaktionen und Gesten be-
achtet und solche, die die Beziehung zu den Professionellen für die Eltern als unter-
stützend, neutral bzw. belastend charakterisieren. Der Begriff der Kommunikation
wurde also weit gefasst.
Jede Berufsgruppe des multiprofessionellen Teams spielte in der Unterstützung der
Familie und im jeweiligen Versorgungsabschnitt eine spezifische Rolle. Aus diesem
Grund wird die nachfolgende Ergebnisdarstellung berufsgruppenbezogen vorge-
nommen. Die von den Eltern genannten Aspekte der psychosozialen Unterstützung,
die keiner bestimmten Berufsgruppe zuzuschreiben sind, werden abschließend in
einem gesonderten Kapitel (s. Kap. 3.2.1.7) dargestellt.
3.2.1.1 Die Versorgungsrolle der ÄrztInnen
Die Beziehung zu den ÄrztInnen ist für die Eltern im klinischen Versorgungsverlauf
von zentraler Bedeutung: Über das gesamte Datenmaterial hin betrachtet, nimmt die
Beschreibung positiver und negativer Erfahrungen mit ÄrztInnen – auf der Station, in
der Tagesklinik sowie in der Poliklinik – in fast allen Interviews vergleichsweise viel
Raum ein. Eine elterliche Darstellung (X) bildet hier eine Ausnahme: Familie Janzen
verbrachte mit ihrem Sohn Nils lediglich die kurze Zeit der Diagnosestellung in der
Klinik und wurde dort versorgt. Nils lebte danach nur noch vier Wochen. Diese Zeit
verbrachte er mit seiner Familie zu Hause. Darüber hinaus sind ÄrztInnen beim Ü-
bergang nach Hause und in der häuslichen Palliativversorgung wichtige An-
sprechpartnerInnen und im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung einfluss-
reich.112
3.2.1.1.1 Klinische Versorgung
Die Übermittlungssituation der Prognose, dass die Krebserkrankung des Kindes
nach menschlichem Ermessen nicht heilbar ist, wird in den Darstellungen der Eltern
als so zentral im Hinblick auf die wahrgenommene Unterstützung deutlich, dass die
Versorgungsrolle der ÄrztInnen in der klinischen Zeit in zwei Abschnitten beschrie-
ben wird: ÄrztInnen werden von den Eltern
112 In den Elterninterviews wird rückblickend der Übergang von der kurativen zu einer palliativen Ver-
sorgung jeweils recht eindeutig als „Zeitpunkt“ dargestellt, nicht, wie in dem theoretischen Modell der
Palliativversorgung beschrieben, als „Entwicklung“ (s. Kap. 1.1.2.2. 3). In der Darstellung der Daten
wird dementsprechend so verfahren: Im Folgenden geht es nicht um die ÄrztInnen und ihre psychoso-
zial unterstützende Relevanz in der gesamten Versorgung, sondern ausschließlich um deren Rolle in
der Zeit der Mitteilung der inkurablen Prognose und in der anschließenden Versorgung.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
153
als zentral beim Übermitteln der inkurablen Situation beschrieben,
sind jedoch auch wichtige AnsprechpartnerInnen für andere Problemfelder
in der klinischen Palliativversorgung.
3.2.1.1.1.1 Übermitteln der infausten Prognose113
In der Analyse des Interviewmaterials wurden wichtige Ergebnisse hinsichtlich der
psychosozialen Unterstützung bzw. Belastung bei der Übermittlung der infausten
Diagnose durch die ÄrztInnen aus Sicht der Eltern erzielt. Diese Aspekte umfassen
das Kommunikations-Setting
den Kommunikationsstil
den Umgang mit dem elterlichen Informationsbedarf
den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Therapieaus-
richtung und
die Kommunikation mit dem erkrankten Kind.
Kommunikations-Setting
Das Setting, das für die Übermittlungssituation gewählt wurde, stellte sich im Hin-
blick auf die psychosoziale Unterstützung als von Belang heraus. In den Gesprä-
chen, wo die Übermittlung, dass eine medizinische Heilung als nicht realistisch ein-
geschätzt wird, in Ruhe und in einem abgeschlossenen Raum stattfand, wurde die-
ser nicht näher beschrieben oder als für die emotionale Befindlichkeit ausschlagge-
bend gewertet (z. B. V, X).
Dagegen wurde der gewählte Raum dann von Eltern als bedeutsam beschrieben,
wenn er als für die Überbringung der Diagnose unangemessen empfunden wurde
und einen belastenden Faktor für sie darstellte. Die gewählte Örtlichkeit wurde hier-
bei danach beurteilt, ob sie der Tragweite der Mitteilung atmosphärisch entsprach
oder nicht. In drei Interviews (IV, VIII, XII) kam deutlich zum Ausdruck, dass Eltern
das Gefühl hatten, von den ÄrztInnen keinen Raum zugestanden bekommen zu
haben, um mit ihnen über die Aussichtslosigkeit der Heilung und das Sterben ihres
Kindes reden zu können. Dies wurde, wie die Erfahrung von Frau Durwald zeigte,
als emotional belastend empfunden: Auf die Frage der Interviewerin, wo die Über-
mittlung der inkurablen Situation stattgefunden habe, antwortete die Betreuerin von
Verena: „Auf’m Flur, zwischen Tür und Angel. (...) So (eben nebenbei), ne? ... Also
113 Bei der folgenden Darstellung wird nicht explizit unterschieden zwischen Eltern, denen im Erst-
diagnosegespräch auch gleichzeitig die Prognose überbracht werden musste, dass ihr Kind sterben
werde (Familie Grüning VIII, Janzen X, Lemp XII) und denen, bei deren Kind zunächst Aussichten auf
Heilung bestand, die sich erst im Verlauf als nicht mehr realistisch herausstellte bzw. bei deren Kind
nach einiger Zeit der Remission ein Rezidiv festgestellt wurde.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass bei Ersteren die Darstellungen der Diagnoseübermittlung am
Übergang zur palliativen Versorgung weitaus dramatischer und teilweise traumatisch wirkten. Denn
von einem Moment auf den anderen war das eigene Kind nicht „nur“ plötzlich schwer krank, sondern
sterbenskrank (XII, 209-213). Der Übergang von der kurativen zur palliativen Versorgung fiel dagegen
in den Erzählungen der Familien, bei deren Kind zunächst Aussicht auf Heilung bestand, vergleichs-
weise nicht als völlig überraschendes, plötzliches und so drastisch einschneidendes Erlebnis auf.
3 Ergebnisse der Untersuchung
154
das war schon irgendwo, wo ich dachte, ... Ruff! ...“ (IV, 412-420). Eine nachfolgend
hinzukommende Ärztin sei über das Vorgehen ihres Kollegen entsetzt gewesen und
habe Frau Durwald die gesundheitliche Situation des Kindes eingehender erklärt.
Dies habe die Auswirkungen der initialen Situation jedoch nicht mildern können (IV,
427-430): Die Befragte hatte die Übermittlungssituation als emotional äußerst be-
lastend in Erinnerung, auch wenn sie „lediglich“ die Betreuerin Verenas war. Sie
deutete an, dass sie ein solches Erlebnis als noch weitaus folgenschwerer für Eltern
einschätzen würde: „... Ich denke, wenn ich als Mutter da stehe und ich erfahr auf’m
Flur, ... dass mein Kind also so circa, wenn sie Glück hat, noch drei Monate-...lebt...“
(IV, 427-430).
Als geradewegs traumatisierend beschrieb Herr Grüning die gemeinsam mit seiner
Partnerin durchlebte Erfahrung der Diagnoseübermittlung. Auch die Darstellung
dieser Eltern verdeutlichte eindrücklich, dass die Örtlichkeit, in der das Gespräch
stattfand, eine wichtige Rolle spielte: „Und .(1). dann hat man uns \((betont:))
nachts\ in irgend so einer \((betont:)) Abstellkammer\ .(1). gesagt: ‚Ihre-’, also noch
nicht mal einen Platz angeboten, gar nichts. ‚Ihre Tochter ... wird \((betont:)) ster-
ben.\ Und .(1). ((schnauft)) ja, wir können auch nichts machen.’ Also ... ich muss
sagen, dieser \((betont:)) Schock,\ ... der ist ... heute noch ... in mir...“ (VIII, 39-44).
Dem Vater war der unangemessene Gesprächsort nach Jahren noch klar in Erinne-
rung. Er beschrieb, wie nachhaltig belastend dieser für seine emotionale Situation
war: „... die Räumlichkeit (...) also (...) des- des Drum- des <Umfeldes.> Das macht
w- das- ... das \((betont:)) registriert\ man ja auch ganz gewaltig, ne? Gar nicht mal-
die \((betont:)) Aussage\ ist schon fürchterlich, also die ist der \((betont:)) Kern, (...)
und wenn dann noch dieses Umfeld- das ist bei mir zumindestens so (...) stark haf-
ten geblieben, ... neben der- der Aussage.“ (VIII, 687-666). Die Aussage von Herrn
Grüning, seiner Partnerin und ihm sei im Rahmen des Gesprächs „noch nicht mal
ein Platz angeboten“ worden, zeigte wie bei Frau Durwald deutlich, dass von ärztli-
cher Seite den betroffenen Eltern – im allgemeinen wie im konkreten Sinne – kein
Raum zur Verfügung gestellt wurde, um die Diagnose der Tragweite entsprechend,
die sie für die Eltern hatte, zu überbringen. Herr Grüning beklagte das als man-
gelnde Empathie auf Seiten der Professionellen: „... wie die Diagnose mitgeteilt
worden ist. (...). Also ... so unsensibel, find ich, \((betont:)) kann\ man überhaupt
nicht sein.“ (VIII, 567-568).
Neben dem Raum spielte Zeit bzw. der Zeitpunkt der Überbringung im Zusammen-
hang des infausten Diagnosegesprächs eine Rolle. Für Eltern war die unmittelbare
Mitteilung der Diagnose wichtig. Das Warten auf das Gespräch wurde als belastend
erlebt. Insofern bewertete es Frau Lemp positiv, dass der zuständige Arzt ihr und
ihrem Partner die infauste Diagnose unmittelbar nach der Operation von Finn über-
bracht hätte. Als Herr Lemp sich in der Interviewsituation diesbezüglich nicht ein-
deutig äußerte, gab Frau Lemp ihrer Ablehnung, weiter zu warten, Ausdruck:
„Hätt’st du noch vier Stunden warten wollen? Du hast schon sieben, acht Stunden ...
gewartet (...) Nee, nee. Das hätt’ ich nicht ausgehalten.“ (XII, 312-318).
Die Unterredung mit Familie Janzen über die Krankheit ihres Sohnes und die erfah-
rungsgemäße Aussichtslosigkeit einer kurativen Therapie wurde mehrfach verscho-
ben. Im Empfinden der Mutter waren diese Stunden des Wartens außerordentlich
lang andauernd und emotional schwer zu ertragen: „Und dann haben wir
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
155
\((nachdrücklich:)) stundenlang darauf gewartet, dass dieses Gespräch stattfindet.\
Die haben das dann immer wieder verschoben. Es sollte eigentlich erst um- .(1). ich
weiß nicht mehr genau, um halb eins stattfinden und dann ... hat es um \((betont:))
zwei\ stattgefunden \((nachdrücklich:)) und diese Stunden, die waren einfach irre
lang.“ (X, 188-193).
Dass sich das Warten belastend auswirkte, berichteten die Befragten nicht nur in
Bezug auf das ärztliche Gespräch, in dem die Schwerpunktverlagerung der Betreu-
ung hin zu einer palliativen Therapie nahe gelegt bzw. die infauste Prognose mit-
geteilt wurde. Es bezog sich auf alle kritischen, unklaren Situationen im Versor-
gungsverlauf, in denen die Eltern auf ein klärendes Gespräch mit den ÄrztInnen
warten mussten und Ängste und Befürchtungen in ihnen aufstiegen (z. B. I, 457-
458). In der palliativen Situation wurde das Warten in Bezug gesetzt zu der kostba-
ren verbleibenden Lebenszeit für das Kind und seine Familie, die diese nicht in der
Klinik verbringen mochten (z. B. VII, 1019-1021).
Kommunikationsstil
Die Art und Weise der ärztlichen Kommunikation der Übermittlung der infausten
Diagnose stellte sich in den Erzählungen der Eltern als bedeutsam heraus. Diese
erfolgte einerseits direkt und andererseits in indirekter Form.
Ein direkter Kommunikationsstil wurde sowohl als unterstützender als auch als be-
lastender Faktor dargestellt. Die folgenden Erfahrungen verdeutlichen zunächst un-
terstützende Aspekte einer direkten Diagnosemitteilung: Im Fall von Frau Ernert
sagte der begleitende Arzt direkt und offen, dass das Wachstum des Tumors, an
dem ihre Tochter litt, nicht aufzuhalten wäre und Birgül an ihrer Erkrankung sterben
würde. Die Mutter wertete die Tatsache, dass der Kliniker dieser Situation nicht
durch einen indirekten Kommunikationsstil auswich, rückblickend als ein Zeichen
seiner steten Aufrichtigkeit: „Also der hat nie irgendwie rum- ja, rumgeredet, sondern
der hat immer Tatsachen ins Gesicht gesagt und ... sich auch nicht- nie versucht,
irgendwie rauszureden. ... Also der war eigentlich immer ... ehrlich.“ (V, 526-528).
Auch Frau Ingelhart beschrieb, dass sie den direkten Kommunikationsstil der Ärztin
sehr schätzte und diesen durchgehend unterstützend fand, auch im Hinblick auf die
Vermittlung der infausten Diagnose. Dies trug zur Vertrauensbildung bei: „... die
[Ärztin hat, Anm.] nicht groß irgendwas verschnörkelt- (...) Ich konnte wirklich nur
Menschen gebrauchen um mich herum, die sagten ... so und so und so. .(2). Weil ...
sonst konnt ich damit nicht umgehen, ne?“ (IX, 472-478). „<Mit der [Ärztin, Anm.]
kam ich irgendwie> am besten klar. Die war irgendwie- .(2). ja, wenn man ihr eine
Frage gestellt hat, hat man eine vernünftige \((betont:)) Antwort\ bekommen, die
man auch verstanden hat, ja? Und nicht so, so: ‚Hmhm, hmhm.’, ja? So dieses
Rumdrucksen oder hin- um, um den heißen Brei herum oder so. Nee, nee. Die war
... sehr patent und .(2). also der- ich hab, ich hab \((betont:)) ihr vertraut,\ also. .(2).“
(IX, 854-858).
Von den Eltern Janzen wurde die direkte Ansprache der Diagnose ebenfalls positiv
bewertet. Die Eltern hatten bereits vor dem offiziellen Gesprächstermin mit den Ärz-
tInnen informell erfahren, dass Nils an den Folgen seines Tumors sterben würde:
Hier liegt der außergewöhnliche Umstand vor, dass die aufnehmende Ärztin zufällig
eine private frühere Bekannte von Frau Janzen war. Die Mutter war froh über den
3 Ergebnisse der Untersuchung
156
„unprofessionellen“ (X, 179), jedoch durch Vertrautheit geprägten Ablauf der Diag-
nosemitteilung. Sie erfuhr es als unterstützend, die schockierende Prognose über
die fehlenden Aussichten auf medizinische Heilung von Nils’ Erkrankung von ihr
direkt und offen mitgeteilt zu bekommen:, „Also ... Nils- Nils wird doch wahrschein-
lich operiert werden?’ Und da meint sie ‚Nee, da kann man nicht operieren.’ .(1).
Und .(2). dann meinte ich: ‚Na ja, und kann man da sonst irgendwas machen?’ und
sie meinte: ‚Nee, da kann man nichts machen. .(1).’ Da hat sie sich natürlich sehr
\((betont:)) unprofessionell\ verhalten, weil (...)\((betont:)) so\ ... wird das natürlich
Eltern nicht vermittelt, dass ihr Kind sterben wird. Auf der andern Seite fand
\((betont:)) ich\ das natürlich sehr gut, weil ich kannte sie von der Schule und ... ich
mag sie gerne und für mich war das- .(2). war das \((betont:)) wunderbar,\ dass
\((betont:)) sie\ mir das gesagt hat (...) Aber war natürlich erst mal\ ... klarer
Schock...“ (X, 176-187).
Im Gespräch mit Herrn und Frau Lemp wurde deutlich, dass die Art der Überbrin-
gung von beiden Elternteilen gleich erlebt wurde: Ohne Umschweife und direkt habe
ihnen der Arzt gesagt, dass Finn an seiner Krebserkrankung sterben würde: „Also
die Diagnose dann (...) haben wir damals außerordentlich \((betont:)) brutal\ emp-
funden.“ (XII, 206-209). Frau Lemp begründete die „Brutalität“ der Aussage mit dem
Schock, von einem Moment auf den anderen zu erfahren, dass ihr Sohn an Krebs
erkrankt sei, daran sterben würde und keine Hoffnung auf Heilung bestünde: „Weil
das war ja wirklich so die Minute, wo wir dann erst mal wussten, es ist \((betont:))
Krebs,\ ja? (Ich) war ja immer noch der Meinung, Raumforderung \((leise aufla-
chend:)) könn-\ könnte auch irgendwas Gutartiges sein, nicht? ((holt tief Luft)) .(1).
(Nee), dann sagte er, das wär ... völlig zwecklos, er würd da dran bald sterben. (...)
Ist so seine Art, klar und direkt. Hat mich- ... hat mich damals \(( betont:)) fürchter-
lich-\ ja? Ich bin irgendwie heulend auf’s Bett gesunken. (...). Weil damit so richtig so
\((betont:)) Schnitt,\ ja? Irgendwie alle Hoffnung weg war oder, ja, keine Möglichkeit
mehr bestand, sich irgendwas vorzumachen.“ (XII, 209-213). Die Mutter kam
schließlich jedoch zu der Bewertung, dass diese direkte Diagnosemitteilung im Um-
gang mit der Situation insofern hilfreich gewesen sei, als die Eltern so die Möglich-
keit hatten, sich auf die Situation einzustellen und der Tatsache des bevorstehenden
Todes ihres Kindes nicht ausweichen konnten: „Im Nachhinein ... bin ich- ... denk
ich, das war gar nicht so schlecht, ja? Als sich immer- weil, weil ich- ... weil man
wirklich auf den Boden der Realität ... sofort gekommen ist, ja? Und auch die Sache
dann ... wahrscheinlich ganz anders anpacken konnte, ja?“ (XII, 219-222).
Eine direkte Mitteilung der vorliegenden Fakten wurde jedoch nicht von allen Be-
troffenen als der Situation dienlich, adäquat und unterstützend empfunden. In ande-
ren Gesprächen wurde deutlich, dass das direkte Ansprechen der Aussichtslosigkeit
medizinischer Heilung weniger als aufrichtig und vertrauensbildend, sondern viel-
mehr unter dem Aspekt des fehlenden Einfühlungsvermögens gesehen wurde. So
fiel die Bewertung des direkten Kommunikationsstils bei Herrn und Frau Lemp un-
terschiedlich aus. Beide hatten die Übermittlungssituation zwar als ähnlich drastisch
in Erinnerung. Während Frau Lemp jedoch schließlich positiv vermerkte, dass sie
sich so auf das Bevorstehende besser einstellen konnte, zweifelte Herr Lemp im
Nachhinein daran, dass die direkte Mitteilung ohne Umschweife und die Art und
Weise der Formulierung des Arztes angebracht waren: „Bin mir heute noch un-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
157
schlüssig, ob das \((betont:)) gut\ war. ... Im Prinzip bin ich der Auffassung, man
hätte das etwas (...) charmanter formulieren sollen.“ (XII, 304-307). Frau Lemp be-
tonte primär das unterstützende Moment der unmittelbaren Mitteilung als hilfreich für
ihre Anpassung an die Situation (s. o.). Herr Lemp hingegen beschrieb das Auftre-
ten des Arztes als entscheidend dafür, dass er die Überbringung als rücksichtslos,
sich durch fehlende Empathie auszeichnend empfunden hatte. In seiner Beschrei-
bung kam die Diskrepanz zwischen dem normalen Arbeitsalltag des Arztes und der
lebensverändernden Wirklichkeit, die die Mitteilung für die Familie hat, als belastend
zum Ausdruck. Der Arzt sei unmittelbar vor und nach der Übermittlung des sicheren
Sterbens von Finn weiter seinen jeweiligen Alltagsgeschäften nachgegangen: „...
und dann läuft der auf der Intensivstation rum und telefoniert mit seinem Handy,
schwebt rein, haut einem was vor den Kopf und geht.“ (XII, 303-304).
Ob ein direkter Kommunikationsstil im Zusammenhang mit der Mitteilung, dass die
Krebserkrankung des eigenen Kindes einen tödlichen Verlauf nehmen werde, als
hilfreich oder belastend wahrgenommen wurde, machten mehrere Befragte wesent-
lich davon abhängig, ob sich der Arzt bzw. die Ärztin der Tragweite, die diese Mit-
teilung für die Familie hatte, entsprechend bzw. empathisch verhielt oder diese Art
der Nähe zu den Eltern augenscheinlich mied.
Frau Ernert drückte ihre Anerkennung für die Bereitschaft des Arztes aus, ihre auf-
steigenden Gefühle auszuhalten und bei ihr zu bleiben, nachdem er ihr die Aus-
sichtslosigkeit, Birgül heilen zu können, direkt und offen mitgeteilt hatte: „Und ...
denn hatte er mir halt verkündet, dass ... man da überhaupt nichts mehr machen
kann und dass er einfach der Meinung ist, dass man sie jetzt einfach nur noch in
Ruhe lässt. (...) \((leise schnaufend:)) Ja und das war dann erst mal\ ... ein Schlag.
... \((leise:)) Das weiß ich noch.\ .(1). Und- ... aber was ich ganz toll fand von Doktor
Seibholt, er ist nicht einfach rausgegangen oder so, er hat mir nicht das jetzt erklärt
und ist weg, sondern er ist wirklich die ganze Zeit dageblieben- ich hab da rumge-
heult wie ein Schlosshund (...).“ (V, 569-578).
Frau Durwald beschrieb die Haltung des Arztes, der ihr die Prognose des Sterbens
ihres Pflegekindes mitteilte, als lakonisch und unbeteiligt: Der Arzt mied, nach den
Beschreibungen der Befragten zu urteilen, nicht nur die Konfrontation mit den Ge-
fühlen von Frau Durwald. Es schien, als hätte er jegliche Emotionen vermieden,
indem er die Aussichtslosigkeit einer Heilung von Verenas Krebserkrankung als
sachliche Information direkt vermittelte. „Ja, und dann kam dann eben der, ... dieser
Stationsarzt ... und hat dann nur gesagt, also die Blutwerte sind gekippt und
\((abfälliges Geräusch:)) pff\ Ende. (...) Das war so eine ganz sachliche Information,
... Verena ... Schluss, aus, vorbei.“ (IV, 401-404).
Als eine Ausnahmeerscheinung in der von den Eltern als rücksichtslos und bezüg-
lich des Settings unangemessen empfundenen Diagnoseeröffnungssituation er-
wähnte Herr Grüning einen Assistenzarzt. Dieser sei anwesend gewesen, als die
Eltern die Mitteilung bekamen, dass das Wachstum von Silkes Tumor weiter voran-
geschritten sei und sie sterben würde. Herr Grüning empfand diesen Arzt als mit-
fühlend und hatte ihn als positiven Gegenpart zu seinem als sachlich und gleichgül-
tig wahrgenommenen Kollegen in Erinnerung. Als positiv wurde empfunden, dass
sich der Arzt in der Mitteilungssituation persönlich betroffen zeigte und sich um ei-
3 Ergebnisse der Untersuchung
158
nen weiteren Kontakt mit den Eltern bemühte: „Der ... Assistenzarzt, der (...) mit
dabei war, ... den ... werd ich auch nicht vergessen, der hat fast \((betont:)) geweint.\
Also ... er \((betont:)) hat\ geweint ... dabei. Und ... kam dann und hat auch versucht,
so immer noch mal Kontakt zu halten, was bei dem [anderen Arzt, Anm.] eigentlich
nicht da war. ... (...) Das war ein Fall von all- von vielen.“ (VIII, 637-642).
Die Übertragung der eigenen Gefühle von Trauer der Professionellen auf die Eltern
wurde im Zusammenhang der Diagnosemitteilung ebenfalls als fehlende Empathie
deutlich. So äußerte z. B. Frau Ingelhart ihr Befremden und entrüstetes Unbehagen
gegenüber einer Ärztin, die anfing zu weinen, als sie mit der Mutter über die Tatsa-
che sprach, dass ihr Sohn Michael an den Folgen seiner Krebserkrankung sterben
würde. Die Mutter hatte das Gefühl, sie hätte die Ärztin trösten müssen und emp-
fand dieses Verhalten der Klinikerin als unangemessen und belastend (Postskript
IX).
Im weiteren Datenmaterial wurden zudem unterstützende als auch belastende Fak-
toren eines indirekten Kommunikationsstils deutlich. In einem Fall wurde das sym-
bolhafte Übermitteln des tödlichen Verlaufs der Krankheit des Kindes als hilfreich
bewertet. Frau Franzek berichtete, dass die Ärztin den gesundheitlichen Zustand
ihres Sohnes und die psychische Situation der Mutter in Bildern beschrieben habe.
Den unterstützenden Faktor an einer solchen Form der Mitteilung sah die Befragte
in der Möglichkeit, die Realität des voraussichtlichen Todes ihres Sohnes emotional
nur so nah an sich herankommen zu lassen, wie sie es selbst in diesem Moment
bewältigen konnte: „... sie [die Ärztin, Anm.] sagte nur einmal: ’Sie stehen mit dem
Rücken an der Wand. Und Jörg wird das Rennen nicht mehr gewinnen.’ Und das ist
auch richtig, denk’ ich mir, so, weil diese symbolhafte Form einfach einem so ein
bisschen die Möglichkeit - man kann sich soweit drauf einlassen, wie es geht.“ (VII,
891-894).
Von mehreren Befragten (I, IV, IX) wurde das mutmaßliche Verschweigen des in-
fausten Verlaufs bzw. das indirekte Ansprechen als äußerst negativ empfunden.
Frau Durwald vermutete die Tatsache, dass bei Verena der Broviac-Katheter114 ope-
rativ entfernt wurde, als Zeichen dafür, dass die ÄrztInnen zu diesem Zeitpunkt den
tödlichen Verlauf der Krankheit bereits voraussahen, ohne es der Betreuerin mitzu-
teilen: „Na ja, und dann diesen Broviac-Katheter reparieren. ‚Na, den brauch’ sie eh
bald nicht mehr.’, haben sie den gleich rausgenommen. Zack, bum. (...) Na, dann
haben wir auch gefragt: ‚Braucht sie den jetzt nicht mehr?’ ‚Nee.’ ... Wo wir dann
hinterher überlegt haben, die, (...)\((senkt die Stimme:)) die wussten unter Garantie
schon im Vorfeld, dass das mit Verena nix mehr wird. (...).Das war alles so
((schnalzt mit der Zunge)), 1, 2, 3, Abschussrampe, ne? ... Also ich möcht’s nicht
noch mal erleben.“ (IV, 980-998).
Frau Anders fühlte sich von dem Arzt, der ihren Sohn und die Familie lange Zeit
begleitet hatte, in der Übermittlungssituation allein gelassen. Er hätte der Mutter die
Diagnose, dass Stefan ein Rezidiv hatte und an den Folgen seiner Krebserkrankung
114 Broviac-Katheter werden angelegt, wenn langfristig ein zentralvenöser Zugang benötigt wird.
Sie stellen einen sicheren und einfachen intravenösen Zugangsmodus dar. Abrufbar über:
www.thieme.de/abstracts/zgn/abstracts2000/abstracts2000/p70.html [Zugriff: 20.02.2004]).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
159
sterben würde, verschwiegen, ihr eine harmlose Diagnose für Stefans Symptome
nahe gelegt und wäre gegangen. Der Mutter blieb dieses Erlebnis nachhaltig nega-
tiv in Erinnerung: „... der Seibholt (...), der uns eben von Anfang an begleitet hatte,
der war richtig feige in dem Augenblick (...) der hat mir also zehn Minuten bevor ich
(...) das Ergebnis wusste, noch gesagt: ‚Na ja, vielleicht ist es ja doch nur ein Infekt.’
und ist dann gegangen und ... bis dann also zehn Minuten später der Doktor Ewers
kam und uns sagte, dass es also nicht an dem ist und da wussten es aber schon
alle Schwestern und Ärzte. Insofern werde ich diese Situation, das hab ich, also
solche Sachen vergisst man nicht.“ (I, 451-466).
Ein zögerliches, selektives Übermitteln der Prognose, dass die Erkrankung des Kin-
des nicht geheilt werden kann, wurde als belastend beschrieben. Herr und Frau
Janzen, die über den infausten Verlauf der Krankheit ihres Sohnes bereits informell
von einer bekannten Klinikerin in Kenntnis gesetzt wurden, schilderten die Situation,
in der sie auf das Gespräch mit den übermittelnden ÄrztInnen warteten. Als diese
schließlich erschienen seien, hätten sie den Eltern unterschiedliche Dinge über die
Erkrankung ihres Sohnes mitgeteilt. Frau Janzen war das als zögerlich empfundene
Verhalten der ÄrztInnen – das ausführliche Mitteilen von Fakten, ohne die Aus-
sichtslosigkeit auf medizinische Heilung und das Sterben ihres Sohnes direkt zu
benennen – negativ in Erinnerung geblieben. Es trug für sie wesentlich zur Anspan-
nung in der Situation bei: „... und im Grunde war uns ja klar, was die uns sagen woll-
ten.\ ... Und die haben dann aber .(1). 20 Minuten ziemlich rumgedruckst, also ha-
ben uns irgendwie so erzählt, na ja, und dieser Tumor ist hier und da und pipapo,
((schnauft)) und irgendwann, nach 20 Minuten hab ich echt, gedacht jetzt,
\((eindringlich:)) das kann ich nicht mehr hören, ich will jetzt-\ also die sollen mir jetzt
sagen- .(2). (...) \((lebhaft, schnell:)) Und irgendwann nach 20 Minuten hab ich auch
gesagt (...): ‚So jetzt hören wir mal auf, hier zu quatschen.\ Also es sieht doch so
aus, ... mein Sohn hat einen ... Tumor ist nicht operabel ... und er wird daran
\((betont:)) sterben.’\ .(1). Und dann meinten die Ärzte ganz klar: \((leise:)) ‚Ja, ge-
nauso ist es.’\ .(1).“ (X, 213-231).
Umgang mit elterlichem Informationsbedarf
Positiv im Rahmen der Diagnoseüberbringung war für Eltern das ärztliche Angebot,
für Nachfragen auch wiederholt zur Verfügung zu stehen. Dies zeigte z. B. die Er-
fahrung von Frau Ernert: Der aufklärende Arzt setzte der Mutter seine Einschätzung,
dass der infauste Krankheitsverlauf ihrer Tochter nicht aufzuhalten sei, auseinander
und bot der Mutter in dem Gespräch gleichzeitig an, mehrfach nachzufragen, wenn
sie etwas nicht verstanden habe. Er reagierte damit in der Wahrnehmung der Mutter
eingehend auf ihren verwirrten Zustand während des Gesprächs: „Und ... denn ...
hatte er auch noch zu mir gesagt, ... dass ... ich ihm ... von ihm aus also zehnmal
die gleiche Frage stellen ... kann, dass ihn das also- dass es überhaupt nicht
schlimm ist. Dass er mir auch diese Frage zehnmal beantwortet. (...) er hat halt,
glaub ich, gemerkt, dass ich ein bisschen durcheinander war und nicht wusste, was
ich machen sollte.“ (V, 84-89).
In mehreren Gesprächen (I, III, XI, XII) kam klar zum Ausdruck, dass das fehlende
Wissen der Eltern darüber, wann ihr Kind sterben werde, das Sicheinlassen auf die-
se Ungewissheit psychisch äußerst belastend war. Frau Kulpa beschrieb: „Diese
3 Ergebnisse der Untersuchung
160
Phase, ... das war schwierig. Man wusste nicht, wie lange das dauert, dass sie
stirbt, nicht?“ (XI, 306-307) „... so, die letzte Phase, ist klar, ist schlimm, .(1). extrem
schlimm. Man wartet auf den (...) \((leise, heiser:)) na, auf den Tod. (...)\((leise aufla-
chend:)) ... und ... es ist schlimm, ne?“ (XI, 509-511). Dabei bestand bei einigen
Eltern das Bedürfnis nach einer gewissen Kontrolle, Überschaubarkeit und Planbar-
keit der Situation. So wurde in der Darstellung von Frau Lemp die bedrückende und
bedrohliche Situation deutlich, die durch den nicht voraussagbaren Zeitpunkt und
die ungewissen Begleitumstände des Todes entstand: „... und dann fängt dieses\ ...
\((betont:)) Warten\ auf dem Pulverfass an, ja?“ (XII, 248-249). „<Weil man> ja auch
immer die Frage hatte: Wie lange dauert das noch? Wie wird es sein, wenn es noch
schlimmer wird? Ja? Wie wird er sterben? Ja?“ (XII, 1018-1019). Dass die Unge-
wissheit bezüglich des Zeitpunkts und der Zeitdauer nicht nur psychisch äußerst
belastend ist, sondern schließlich auch ganz praktische soziale Entscheidungen
nach sich zieht, kam in der Aussage von Frau Chrost zum Ausdruck. Als alleinerzie-
hende Mutter fragte sie sich, ab wann sie ihre Berufstätigkeit gänzlich aufgeben
müsse, um für ihren sterbenden Sohn und seinen nachgeborenen Bruder zu Hause
sorgen zu können: „... ab welchem Punkt bleibt man zu Hause, lässt sich krank-
schreiben oder wie läuft das, ja?“ (III, 661-662).
Entsprechend dieser Belastung bestand bei den Eltern im weiteren Verlauf großer
Informationsbedarf in Bezug auf die verbleibende Lebenszeit ihres Kindes. Einige
KlinikerInnen gaben diesbezüglich eine Einschätzung (I, III), andere gaben keine
(V). Dabei erwies sich sowohl das Geben einer nicht zutreffenden Einschätzung, als
auch das Verweigern einer Einschätzung als belastend. Das eindeutige Vermitteln
dessen, dass kein exakter Zeitpunkt und auch nur ein sehr vager Zeitraum genannt
werden kann, schien hingegen nachvollziehbar und akzeptiert zu werden.
Frau Ernert habe der Arzt zu verstehen gegeben, dass er den Zeitpunkt des Todes
ihrer Tochter nicht voraussagen könne. Die Mutter schien das als Tatsache zu billi-
gen und bewertete die Aussage des Arztes nicht im Hinblick auf die erfahrene bzw.
vermisste Unterstützung: „… hat jetzt / keine Zeit genannt, weil // er hat gesagt, man
kann einfach ... keine Zeit nennen. Also es war ein schnell wachsender Tumor und
er würde jetzt so sagen, sechs Wochen, acht Wochen, kann aber auch drei Monate,
vier Monate sein. Also, ... hat er hat gesagt, da ... setzt er lieber nichts fest.“ (V, 653-
656).
Frau Chrost berichtete von ihren Ängsten im Zusammenhang mit dem Tod ihres
Sohnes Heiner. In ihrer besonderen Lebenslage wünschte sich die Mutter – sie war
zu diesem Zeitpunkt schwanger und alleinerziehend – eine verlässliche Voraus-
sage, um das bevorstehende Geschehen planen und die für sie nötigen Hilfen orga-
nisieren zu können. In dieser Situation wurde durch eine Psychologin, die sie als
sehr unterstützend beschrieb, geraten, die behandelnde Ärztin konkret nach einer
Einschätzung des zeitlichen Rahmens des infausten Krankheitsverlaufs von Heiner
zu fragen: „Gehen Sie ... mal zu der Ärztin und fragen Sie sie, ... ob die Ihnen sagen
können, wie lange das noch dauert mit Heiner...“ (III, 1457-1458). Im weiteren Ver-
lauf des Gesprächs mit Frau Chrost wurde nicht eindeutig klar, ob sie schließlich
eine konkrete Auskunft von der behandelnden Ärztin erhielt. Da sie den Hinweis der
Psychologin jedoch im Zusammenhang mit unterstützendem Verhalten anführte (III,
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
161
1475-1479), kann vermutet werden, dass Frau Chrost den Prozess aufgrund der
Aussage der Ärztin zumindest besser planen konnte.
Die konkrete Mitteilung eines prognostizierten Todeszeitpunkts lässt jedoch nur eine
vermeintliche Planung der Zukunft zu und kann insofern für die Eltern einen erhebli-
chen Belastungsfaktor darstellen. Dies verdeutlichte die Erfahrung von Frau Anders.
Sie beschrieb, dass sie und ihr Partner von dem behandelnden Arzt einen eindeuti-
gen Zeitraum von zwei Wochen, die Stefan noch zu leben hätte, genannt bekamen.
Herr Anders nahm sich daraufhin Urlaub, die Eltern stellten sich emotional auf den
nahenden Tod von Stefan ein. Ihr Sohn lebte jedoch wesentlich länger als prognos-
tiziert. Die emotionalen Ressourcen der Eltern wären nach den genannten zwei Wo-
chen jedoch nahezu erschöpft gewesen. Frau Anders äußerte aufgrund ihrer eige-
nen negativen Erfahrungen in diesem Zusammenhang den dringenden Appell an
die ÄrztInnen, keine Angabe über den Zeitpunkt des Todes des Kindes zu machen:
„... und was ganz wichtig ist (...) und was unbedingt mal zur Sprache kommen muss
... in diesem Gespräch mit dem Arzt, denke ich mal (...) ist ganz selbstverständlich,
dass die Patienten oder die Angehörigen so ’ne Frage stellen wie: ‚Wie lange (...)
lebt das Kind noch?’ (...) ich find’ es im Nachhinein ungeheuer verwerflich, dass ein
Arzt da drauf antwortet, mit einer Angabe. (...) Wir hatten immer diese zwei Wochen
im Kopf. Und (...) man hat eben das Gefühl, in diese zwei Wochen muss man alles
packen, was man noch so packen möchte, und man muss diese zwei Wochen, e-
ben ungeheuer intensiv und, also...es stellte sich eben heraus ... Stefan dachte gar
nicht daran ... nach zwei Wochen zu sterben, und nach zwei Wochen waren wir a-
ber beide völlig am Ende.“ (I, 507-530).
Umgang mit Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Therapieausrichtung
In Entscheidungssituationen nutzten Eltern ÄrztInnen als die Professionellen, die
über Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Krankheit und die medizini-
sche Versorgung ihres Kindes verfügten.
Eltern empfanden es als unterstützend, wenn ihre Einschätzung bzw. Wünsche hin-
sichtlich der Therapieausrichtung wahrgenommen und respektiert wurden. Im Fall
von Familie Bittner teilten zwei MedizinerInnen der gleichen Abteilung die Ansicht,
dass eine Therapie, die als Ziel weiterhin eine mögliche Kuration verfolgt, die Le-
bensqualität von Ellen wahrscheinlich gemindert hätte. In einer äußerst kontrovers
geführten Besprechung unterbreitete ein Arzt schließlich den Vorschlag eines zu-
sätzlichen Diagnoseschritts, der in der Folge zur Entscheidung der Eltern für einen
weiteren Therapieversuch führte und zumindest von einem Arzt auch mitgetragen
werden konnte. Damit kam der Kliniker in der Wahrnehmung der Eltern deren sub-
jektivem Bedarf entgegen und berücksichtigte diesen. Dies erwies sich hinsichtlich
einer als unterstützend erlebten Versorgung als wichtig: „... ’Na wissen Sie, Herr
Seibholt, Sie müssen uns verstehen, wir müssen hier eine Entscheidung treffen,
eine ziemlich schwerwiegende Entscheidung! (...)’ Und da hat er dann gesagt: ‚Na
wissen Sie was? Wir machen es einfach so, ich biete Ihnen an, wir machen noch
mal ein Kontroll-CT. Und danach, nach den Aufnahmen können wir entscheiden.’
Da sage ich: ‚Sehen Sie, (...) das ist doch ein Wort.’ Weil damit kann ich umgehen.“
(II, 285-294). In ihrer Beschreibung dessen, welche Eigenschaften von ÄrztInnen es
seien, die sie als psychosozial unterstützend erlebt habe, brachte die Befragte das
3 Ergebnisse der Untersuchung
162
Eingehen auf die Bedürfnisse der Eltern und die Bestätigung in ihrer primären Ver-
sorgerInnenrolle auch im Falle von beschriebenen Meinungsverschiedenheiten ex-
plizit zum Ausdruck: „Dass sie einem das Gefühl geben, dass man das richtige tut.
Ja? Also, dass man für sein Kind wirklich entscheiden kann und soll und dass sie
einen auch verstehen. Das denke ich ist viel mit bei.“ (II, 1080-1082).
Beim Vorliegen von Meinungsverschiedenheiten wurde es umgekehrt als belastend
deutlich, wenn KlinikerInnen ihre fachliche Einschätzung den Eltern weniger im Sin-
ne der Orientierung gaben, sondern Druck zu einer bestimmten Entscheidung auf
sie ausübten. Fehlendes Eingehen auf die Wahrnehmung der Eltern und mangelnde
Akzeptanz ihrer Einschätzung erschienen belastend. Im Beispiel von Frau Franzek
wurde deutlich, dass ein solcher moralischer Druck eine Rolle spielen konnte, wenn
ihre Entscheidung hinsichtlich eines weiteren Therapieversuchs bzw. einer Schwer-
punktverlagerung hin zu einer palliativen Versorgung nicht im Sinne der ÄrztInnen
ausfiel. Auch dieser Fall zeigte, dass die Einbeziehung der Eltern in den Prozess
der Therapieentscheidung wichtig war: „Also was ja zum Beispiel ein unheimlicher
Druck für die Eltern ist (...) War es richtig, die Chemotherapie aufzuhören? Hätte
das Kind länger gelebt, hätte das Kind überlebt? Und die letztendliche Entscheidung
treffen müssen immer die Eltern. Und wenn dann noch (...) im Klinikum, immer im
Namen des Kindes Eltern unter Druck gesetzt werden, sobald man nicht spurt: ‚Sie
wollen doch bitte sehr das Beste für Ihr Kind?!’, und dann der Mutter die Verantwor-
tung aufdrücken (...) auf der einen Seite baut dieses ganze System auf die Kompe-
tenz der Eltern, auf die Pflegekompetenz, sonst würde der ganze Betrieb zusam-
menbrechen, in Teilen auf die psychische Kompetenz, aber in dem Moment, wo
man dann wieder den Ablauf nicht gefährden soll, soll man diese Kompetenz abge-
ben. Und das geht nicht. Entweder oder. Und in diesem Widerspruch bewegen die
sich alle. Und das finde ich schlimm.“ (VII, 241-256).
Darüber hinaus konnte die mangelnde Akzeptanz divergierender elterlicher Meinun-
gen bei diesen auch zu der Befürchtung führen, abgelehnt bzw. mit adäquaten The-
rapieangeboten unterversorgt zu werden: Frau Bittner stellte dar, dass die abwei-
chende Entscheidung der Eltern zu einer weiteren Operation ihres Kindes von ei-
nem Arzt nicht akzeptiert worden sei und sie sich für ihre Wahl von ärztlicher Seite
„verurteilt“ fühlte: „... egal wie sehr er uns auch schon nach Hause gewünscht hat,
weil wir ihm auf die Nerven gehen. Wir sind Eltern, die ihr Kind verlieren! Punktum.
Ende...(…) Und ich war stocksauer auf ihn gewesen und ich bin’s heute
noch..(1)..Er mag sonst sehr nett gewesen sein, aber tss ((lacht auf)) das war für
mich wirklich richtig schlimm. Ja? (…) Vielleicht hat er uns als Eltern empfunden, die
ihr Kind bis zum Schluss gequält haben, kann auch sein, aber es war unser Kind
und es war unsere Entscheidung, und da hat keiner drüber zu urteilen.“ (II, 464-
472). Schließlich hatte die Mutter den Eindruck, dass in der Folge der nicht akzep-
tierten elterlichen Entscheidung die Kommunikation respektive die Beziehung zu
ihnen von den Professionellen in der Mehrzahl abgebrochen wurde bzw. sich nega-
tiv veränderte: „... und von dem Tag an war die Station ganz anders. Wir waren aus-
sortiert! Und das hat man gemerkt und das ist auch das, was ich nicht schön fand.“
(II, 194-196).
Von den Eltern wurden nicht nur Situationen beschrieben, in denen sie andere Ent-
scheidungen favorisierten als ÄrztInnen und dieses zum Konflikt führte. In vier Inter-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
163
views (II, III, V, XII) wurde erklärt, dass die Meinung der ÄrztInnen untereinander
darüber auseinander gingen, ob eine eindeutige Schwerpunktverschiebung hin zu
einer palliativen Behandlung angezeigt sei.
Im Fall von Frau Ernert wurden die unterschiedlichen Einschätzungen der Professi-
onellen von der Mutter als äußerst belastend empfunden und kritisiert. Da es sich in
ihrem Fall um die Folgen eines innerklinischen Schnittstellenproblems handelt, wird
dieses jedoch in Kapitel 3.2.3 beschrieben.
Dass divergierende Meinungen der ÄrztInnen untereinander darüber, welche The-
rapieausrichtung favorisiert werden solle, auch positive Effekte haben konnte, wurde
in der Befragung von Herrn und Frau Lemp offenbar. Die Eltern waren sich uneins
darüber, ob sie sich für einen weiteren Kurationsversuch bei ihrem Sohn entschei-
den sollten – mit allen Nebenwirkungen, die das für Finn bedeutet hätte – oder ob
sie sich auf eine lindernde Symptombehandlung festlegen sollten. Herr Lemp plä-
dierte dafür, alle verfügbaren kurativen Mittel zu nutzen. Frau Lemp tendierte eher
zu einer palliativen Versorgung. In zwei Ärzten der Abteilung hatten sie für ihre je-
weiligen Standpunkte einen Fürsprecher bzw. Spiegel. Herr Lemp berichtete: „...
das [war] die Frage, die relativ ... hart diskutiert worden ist zwischen Mierendeter,
Seibholt, dir und mir, was man jetzt macht, nicht? Herr Seibholt war der Auffassung,
also irgendwie sei vielleicht ein humanes Sterben besser als alles andere. Und da
warst du mit Seibholt auf einer Linie. Und .(1). Mierendeter und ich waren ... eher
der Auffassung, wir ziehen das jetzt durch. .(1). Wir ... ergreifen jede Möglichkeit, die
... nur in irgendeiner Form eine Chance .(1). auf Besserung hat.“ (XII, 703-709). Im
Ergebnis wertete es Frau Lemp positiv, dass die beiden behandelnden Ärzte unter-
schiedliche Standpunkte über den einzuschlagenden Weg vertreten hätten. Die di-
vergierenden Meinungen wurden nicht als Zwiespalt, sondern als sich ergänzend
und insofern als Vorteil erlebt, als durch die gemeinsame Diskussion eine gute Lö-
sung gefunden werden konnte: „Der eine, der Fortschritt bewegen will, indem er
immer mehr ausprobiert und das Machbare macht. Und der andere, der sagt, ... der
eher bremst und sagt: ‚Denk mal auch an den Menschen, der das dann alles ...
durchleiden muss.’ (...) - insofern sind da Seibholt und Mierendeter sind ein
\((auflachend:)) wunderbares\ Gespann, weil sie sich möglicherweise gegenseitig,
.(1). ja, einen Mittelweg dann finden, ja? Gegenseitig stark ergänzen in diesem Kon-
flikt.“ (XII, 1481-1492).
Kommunikation mit dem erkrankten Kind
Nur in einem Interview (VIII) wurde ein direktes Gespräch der ÄrztInnen mit dem
erkrankten Kind über den weiteren Versorgungsverlauf nach der infausten Prognose
erwähnt. Dieses wurde als unterstützender Aspekt im Zusammenhang der infausten
Diagnosemitteilung in dem Gespräch mit den Eltern Grüning zur Sprache gebracht.
Als sich abzeichnete, dass Silke aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands
zur palliativen Behandlung nicht mehr in die Klinik kommen konnte, habe der Arzt
zunächst eingehend und ernsthaft auf die Fragen des Kindes geantwortet. Schließ-
lich habe er ihr den weiteren häuslichen Versorgungsweg erklärt: „Also .(1). und
\((betont:)) da\ sind sie auch wirklich richtig toll mit ihr umgegangen. Das ist schon-
also man hat sie richtig ernst genommen und ... wenn sie behandelt worden- .(1).
werden wollte weiter und ... da hat sie Herrn Mierendeter ganz viel gefragt und der
3 Ergebnisse der Untersuchung
164
hat ihr auch richtig gut da eine Antwort gegeben.“ (VIII, 175-179). „Und da hat er ihr
gesagt: ‚Silke, du kannst nicht mehr in die Klinik kommen. Wir- ich schick dir jeman-
den, ... der kommt zu dir nach Hause.’“ (VIII, 306-308).
Der Wunsch danach, dass Professionelle das erkrankte Kind ernst nehmen und
aufrichtig mit ihm kommunizieren, wurde nicht ausschließlich im Zusammenhang
des Diagnosegesprächs oder in der palliativen Erkrankungsphase offensichtlich,
sondern erschien im gesamten klinischen Versorgungsverlauf als subjektiver Bedarf
der Eltern. Es wurde von den Befragten negativ bewertet, wenn dies nicht geschah.
Das Elternpaar Lemp etwa kritisierte das Fehlen von Aufrichtigkeit in der Kommuni-
kation mit ihrem Sohn Finn im Zusammenhang mit bevorstehenden schmerzhaften
Eingriffen. Erkennbar wurde, dass für das Kind mit unaufrichtiger Kommunikation
ein Vertrauensverlust in die klinischen ÄrztInnen einherging: „(Vater:) Ja, das ist
eben ein absoluter Irrtum, ... dass man meint, ... man könne Kindern da was vorma-
chen. ... \((betont:)) Kann\ man nicht.(...) ‚Tut gar nicht weh.’ (Mutter:) ‚Ist gleich vor-
bei, nur ein kleiner Pieks.’ War Standardspruch. (Vater:) ‚Ich will nur mal gucken.’
Das konnte kein Schwein mehr hören. Ärzte gucken mit den Fingern, ja? (Mutter:)
Ja. ... Haben wir immer gesagt. ‚Wir gucken hier doch auch nur.’ ‚Gucken? Haben
Sie die Augen in den Fingern?’ .(2.) ‚Ich will, ich will doch nur mal, nur mal gucken.’
Schon ging’s los. ((lacht leise auf)) (Vater:) Dem Satz \((auflachend:)) ‚Ich will nur
mal gucken’ hat er [der Sohn, Anm.] nie mehr getraut.“ (XII, 2243-2280).
3.2.1.1.1.2 Weitere angesprochene Problemfelder
ÄrztInnen wurden im gesamten Versorgungsverlauf von den Eltern als wichtige An-
sprechpartnerInnen gesehen. Hinsichtlich der wahrgenommenen Unterstützung
kristallisierten sich die folgenden Problem- und Themenfelder als psychosozial be-
deutsam heraus:
Orientierung und Handlungsempfehlung hinsichtlich Versorgungsfragen und
Versorgungsweg
Orientierung und Handlungsempfehlung hinsichtlich der Kommunikation mit
dem Kind
Persönliche Gespräche über die Situation der Eltern.
Versorgungsfragen
Für Eltern war es wichtig und unterstützend, dass ihnen die ÄrztInnen als adäquate
Ansprechpersonen für allgemeine medizinische Fragen wie Diagnose, Prognose
und das weitere therapeutische Vorgehen zur Verfügung standen: „... die medizini-
schen Sachen sind so besprochen worden, auch meine Fragen \((betont:)) (aus)
medizinischer\ Sicht sind alle beantwortet worden. Da war ich ganz froh.“ (VIII, 133-
136).
Wurde das Gespräch über medizinische Inhalte als nicht ausreichend informativ
gesehen, so wurde dies negativ bewertet und als fehlende Unterstützung wahrge-
nommen. Das kommt in dem Gespräch mit Frau Durwald zum Ausdruck. Anderen
betroffenen Eltern würde sie vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen mit der Klinik
raten, sich medizinisch selbständig zu informieren: „Ja, einfach so diese Informatio-
nen waren halt spärlich, ne? ... Und wenn man da also nicht bestimmte Informatio-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
165
nen sich besorgt hätte, wäre es Verena noch beschissener gegangen. Und so konn-
te man sagen: ‚Es gibt doch das und das und das.’ ... Also / ... das wär so das:
kämpfen und informieren.“ (IV, 1260-1263).
Das Gespräch mit ÄrztInnen und die erhaltenen Informationen waren für die Eltern
zur Orientierung und als Handlungsempfehlungen in Versorgungsfragen und für ihre
Entscheidungen auf dem Versorgungsweg wesentlich.
Der Arzt, der Familie Lemp schließlich auch in der häuslichen Umgebung betreute
und Finn medizinisch versorgte, wurde in einer Aufzählung hilfreicher Aspekte von
der Mutter als unterstützender Ratgeber auf dem palliativen Versorgungsweg be-
schrieben, ohne dass von ihr weiter differenziert wurde, in welchen Fragen er als
solcher zur Verfügung stand: „Der [Arzt, Anm.], ... immer einen Rat und, und ... wo
man auch (nach) sich klar richten konnte und der auch gut war.“ (XII, 669-670).
Ein konkretes Beispiel für Fragen, in denen Eltern ÄrztInnen als Orientierungsin-
stanz in der Versorgung nutzten, wird in dem Interview mit Frau Chrost gegeben.
Sie war sich unsicher, ob sie mit ihrem Sohn die bereits genehmigte Rehabilitati-
onsmaßnahme in Anspruch nehmen sollte, nachdem klar war, dass er sterben wür-
de. Die Ärztin empfahl ihr, die Reise auch angesichts der begrenzten Lebensdauer
von Heiner anzutreten. Die Entscheidung der Mutter, die sich auf den Rat der Ärztin
gründete, bewertete sie rückblickend positiv: „Weil ich dann gesagt hab: ‚Soll ich
denn jetzt trotzdem noch in Kur fahren. Also ich meine, auch wenn das Kind jetzt
stirbt oder // auf jeden Fall jetzt nicht mehr überlebt?’ ‚Ja, fahren Sie.’ ((holt tief Luft))
Und das war auch sehr \((betont:)) gut.“ (III, 1406-1409).
In den Zusammenhang der unterstützenden Beratung hinsichtlich des Versor-
gungsweges gehörte auch die Bestätigung durch die ÄrztInnen in der palliativen
Situation, dass die Eltern alle und die qualitativ besten kurativen medizinischen
Möglichkeiten für ihr Kind ausgeschöpft hätten. Frau Grüning suchte das Gespräch
mit einem Arzt, um ihre Verunsicherung durch die soziale Umwelt zu bewältigen:
„...alle möglichen Leute, die ... haben [gesagt, Anm.]: ‚Ja, fahrt doch nach Amerika.’,
‚Fahrt doch da, da gibt’s einen Wunderheiler.’ \((nachdrücklich, erregt:)) Da muss
man sich auch noch ... rechtfertigen, warum man nicht in dieses Krankenhaus geht,\
warum nicht so ein Operateur. ... Das sind auch die Fragen, die ich dann mit dem
Arzt geklärt habe: ‚Ich habe gehört, es operiert- ... was sagen Sie dazu?’“ (VIII, 827-
832).
Ferner sind ÄrztInnen auch InformandInnen im Hinblick auf den zu erwartenden
konkreten Ablauf des Sterbeprozesses des Kindes: „Und denn hat er- ... hat er uns
dann noch halt erklärt, wie- ... wie der Tod ablaufen wird. (...)... also dass der Tumor
das \((betont:)) abdrückt\ und dadurch die Atmung ... halt ... stillgelegt wird, ne? A-
ber langsam, also nicht so ... einfach aufhören zu atmen, sondern passiert alles
langsam. ... Das kann über Nacht passieren, ... so, dass man’s gar nicht mitkriegt, ...
es kann aber sich auch- ... am Tage passieren, aber es kann sich Stunden hinzie-
hen, ne? ... So.“ (V, 656-667).
Elterliche Kommunikation mit dem erkrankten Kind
ÄrztInnen standen auch als AnsprechpartnerInnen zu Themen der innerfamiliären
Kommunikation unterstützend zur Seite: Sie erörterten mit den Eltern die Frage, was
3 Ergebnisse der Untersuchung
166
diese ihrem Kind über seinen Zustand, über seine Krankheit und sein Sterben, mit-
teilen sollten. Im Fall von Frau Chrost wurde gegenüber der Ärztin ihre Besorgnis
darüber angesprochen, dass Heiner nicht mit ihr über seinen gesundheitlichen Zu-
stand und den bevorstehenden Abschied reden mochte. Die Ärztin habe ihr darauf-
hin geraten, die Entscheidung des Sohnes zu akzeptieren und ihm kein Gespräch
darüber aufzuzwingen: „Da hab ich mit ihr drüber geredet, mit Marquardt, ne? Und
hab Sie gefragt, was Sie ... mir empfiehlt. ... Und sie hat dann die Position von Hei-
ner, (sie hat) ja dann gesagt, nein, also aus ihrer Erfahrung sollte man das respek-
tieren, <wenn ein> (...) Kind das nicht will, ne? Und das hab ich dann halt \((betont:))
angenommen\ darau- hab ich mich darauf verlassen, dass das \((betont:)) stimmt,\
was sie sagt.“ (III, 1366-1373). „(…) solche Sachen konnte ich sie dann \((betont:))
schon\ fragen, ne? ‚Wie sieht das aus? Kann ich mit Heiner jetzt darüber reden oder
nicht?’, ne? .(1).“ (III, 1377-1379).
Auch Frau Janzen wandte sich an den behandelnden Arzt mit der Frage, wie viel sie
ihrem Sohn über die tödliche Prognose seines Krankheitsverlaufs mitteilen sollte.
Sie bekam eine eindeutige Handlungsempfehlung, die sie auch befolgte: „Das hat-
ten wir auch noch in dem Gespräch mit dem Borcherding, hatte ich- hatte ich ge-
fragt: ‚Was soll ich denn Nils \((betont:)) sagen,\ wenn er mich fragt?’ ... Und dann
meinte er zu mir, .(2). und das hab ich ihm auch geglaubt und nach wie vor glaub
ich ihm das, dass ... man den Kindern ruhig die- also auf jeden Fall die \((betont:))
Wahrheit\ sagen muss, weil ... es gibt einen Zeitpunkt, wo sie es sowieso wissen. ...
Und wenn man sie dann angelogen hat und ihnen gesagt hat: \((senkt die Stimme:))
‚Ist alles okay,\ du wirst wieder gesund.’, dann fühlen sie sich so richtig \((betont:))
verarscht\ und allein gelassen...“ (X, 741-748).
Persönliche Gespräche über die Situation der Eltern
In der Aussage zweier Mütter wurde deutlich, dass Eltern mit einem Arzt auch Ge-
spräche über ihre persönliche Situation führten. Auf die Frage, ob es eine/n unter-
stützende/n AnsprechpartnerIn in der klinischen Palliativversorgung gegeben habe,
nannte Frau Bittner einen Arzt auf der Station, den sie als unterstützend empfunden
hatte. Mit ihm hätte sie persönliche Fragen erörtert, die über das Vermitteln medizi-
nischer Informationen und Empfehlungen hinsichtlich des Versorgungsweges hin-
aus gingen: „... mit dem Schelling. Richtig so tiefschürfende psychologische Ge-
spräche: Was wird sein und was tut man und ... Doch das war – das war toll.“ (II,
1515-1516). Derselbe Arzt wurde auch von Frau Anders im Zusammenhang der
Mitteilung der infausten Prognose als unterstützend beschrieben. Er hätte sie direkt
nach ihrem Befinden befragt: „Und damals war’s noch Schelling, der, der eben mal,
mal kam (...) und auch mal fragte, der einzige Arzt, der auch mal fragte, wie geht es
denn /((betont:)) Ihnen/ eigentlich.“ (I, 409-413). In Bezug auf das direkte Gespräch
über psychosoziale bzw. emotionale Belange der Eltern wurde dieser Arzt allerdings
als Ausnahme von der Regel betrachtet. So wurde in den Ausführungen von Frau
Franzek deutlich, dass sie sich einen intensiveren, persönlicheren Kontakt zu der
behandelnden Ärztin gewünscht, jedoch vermisst habe. Ein solcher sei aufgrund der
klinischen Rahmenbedingungen behindert bzw. nicht möglich gewesen. Das System
des Krankenhauses richtete sich – auch in der palliativen Situation – nach den Ge-
sichtspunkten der Wirksamkeit und Rangfolge. Ein persönlicherer Kontakt zu Ärz-
tInnen war grundsätzlich in der Wahrnehmung der Mutter dem nicht entsprechend:
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
167
„Und sie hat dann ab und an noch mal gesagt: ‚Mein Gott, Sie sehen aber nicht gut
aus.’ Oder: ‚Na, jetzt sieht das Kind aber besser aus.’ Aber, wie gesagt, ich hätte zu
ihr gerne mehr Kontakt gehabt, aber also was ich relativ schnell begriffen hab, was
ich schlimm fand, speziell in der Klinik, das ist ein System, das gehorcht nur zwei
Gesetzen: Hierarchie und Effizienz. Und was diesen Gesetzen nicht gehorcht, fällt
raus.“ (VII, 139-144; s. a. III, 797-799).
3.2.1.1.1.3 Beziehungsaspekte
Neben den Inhalten der Gespräche wurde die Qualität der Beziehung zwischen Ärz-
tInnen und Eltern als ausschlaggebend für die wahrgenommene Unterstützung klar
von den Befragten hervorgehoben. Sie sprachen in den Interviews die folgenden
Aspekte als wichtige an:
„Gesten menschlicher Zuwendung,“
Empathie,
persönliches Interesse,
Engagement und Menschlichkeit und
die Kontinuität der Beziehung.
Gleichzeitig berichteten die befragten Eltern davon, dass der Kommunikation und
Beziehung mit den ÄrztInnen im klinischen Umfeld eindeutige Grenzen gesetzt sei-
en und würden.
Grenzen der Kommunikation und ihre Ursachen
werden ebenfalls als Gesichtspunkt der Beziehungsqualität in diesem Abschnitt
thematisiert. Denn auch aus der Analyse der Grenzen der Kommunikation ließen
sich wichtige Erfordernisse für eine bedürfnisgerechte Versorgung ablesen.
Gesten menschlicher Zuwendung
In den Interviews wurden von mehr als der Hälfte der befragten Eltern (I, II, III, V,
VIII, IX, X) Situationen geschildert, in denen ÄrztInnen sich – trotz Zeitdruck und
Arbeitsbelastung – den Eltern persönlich zuwendeten. Diese Situationen wurden
von den Befragten klar positiv hervorgehoben, aber eindeutig als Ausnahme von der
Regel gewertet und können, in Anlehnung an Davies/Connaughty (2002), als „kleine
Gesten menschlicher Zuwendung“115 beschrieben werden. Hier agierten ÄrztInnen
als AnsprechpartnerInnen nicht im Sinne informierender und Orientierung vermit-
telnder Fachleute, sondern in einer Interaktion von „Mensch zu Mensch“. Diesen
Sachverhalt verdeutlicht die folgende Erfahrung: Der schlechte gesundheitliche Zu-
stand Heiners machte einen erneuten Aufenthalt in der Klinik zur Abklärung des
weiteren Vorgehens unumgänglich. Frau Chrost ertrug es kaum, sich und Heiner
wieder im Krankenhaus zu sehen. In dieser Situation ging ein Arzt auf sie zu: „...
((betont:)) jede Stunde,\ die ich da in diesem scheiß Krankenhaus war, [hat] mich
total angekotzt, ja? Und dann weiß ich noch, dass ich da (...) auf dem Balkon drau-
ßen stand und so runtergeguckt hab und gedacht hab: ‚Boah, ich hasse das alles
115 Davies/Connaughty (2002:5) „small acts of human kindness“, s. Kap. 1.1.7.3. 1.3.
3 Ergebnisse der Untersuchung
168
hier und dieser scheiß Knast und dieses scheiß Krankenhaus und keiner kümmert
sich.’ Und dass ich so voller Hass war und voller Wut (...) ((holt tief Luft)) Und ... die-
die Ärzte dann nur so innerlich beschimpft habe, alle \((auflachend:)) inkompetent
und\ ... alles Idioten und so. Und- .(1). aber im Grunde war ich total deprimiert. Was
da drunter war, war eigentlich totaler Frust, ne? ... \((nachdrücklich:)) Und da kam
der Seibholt plötzlich.\ Hat sich da neben mich auf den Balkon gestellt und ha-
\((leise:)) weiß ich nicht,\ hat wahrscheinlich nur zwei, drei ... Takte mit mir dann
gesprochen. Aber das fand ich dann so phänomenal, dass da mal jemand von sich
aus, aus eigenem Antrieb mal sich mit mir unterhalten hat. Und danach ging’s mir
dann auch \((betont:)) gut.\ Ich weiß gar nicht, was er jetz- war ja nicht doll was dran
zu ändern [an der Situation, Anm.], ((holt tief Luft)) aber einfach, dass mal jemand
gekommen und dann mal ... was geredet hat mit mir, so außer der Rolle. Und der
das irgendwie gemerkt hat: ‚Die steht da draußen und irgendwie geht’s der nicht so
gut.’, ne? ... Das fand ich schon ..(2). außergewöhnlich. Also daran kann ich mich
erinnern. Das war das einzige Erlebnis in den vier Jahren, wo ich sagen würde, da
hat sich mal ein Arzt irgendwie außergewöhnlich verhalten.“ (III, 987-1010). In der
Aussage wird deutlich, dass der Inhalt des Gesprächs zwischen Mutter und Arzt
sich nicht explizit um psychosoziale Themen drehte. Das war für die Mutter jedoch
unerheblich. Die Tatsache, dass ein Mitglied des klinischen Teams – und noch dazu
ein Arzt – ihren emotionalen Zustand registrierte, sich Zeit nahm und von sich aus
persönlich auf sie zuging und auf ihr emotionales Befinden reagierte, stand für sie
als einmalige, außergewöhnliche Situation im gesamten Versorgungsverlauf.
Ein ähnlich außergewöhnlich positives Erlebnis schilderte Frau Grüning. Ihre
schwärmerische Beschreibung des Verhaltens einer Ärztin machte den außerge-
wöhnlichen und unkonventionellen Umgang der Klinikerin mit Zeit in der Situation
deutlich. Hier verhielt sich aus der Perspektive der Mutter eine Ärztin der Situation –
Silke wird sterben – entsprechend und gebührend. Dabei bezog sich das Eingehen
der Ärztin nicht direkt auf die Situation der Mutter, sondern auf die des Kindes: „Ja.
Die Ärztin, ja. Und- ... also da- ab und zu gibt’s so \((betont:)) Highlights\ an Ärzten,
ne? (...) also es \((nachdrücklich:)) gibt ... richtig ... ein paar tolle Ärzte ... zum Glück
noch.\ .(1). Gibt’s ja vielleicht auch ein paar \((auflachend:)) mehr, aber (wir haben
bloß ein paar-) (...).(1). die Ärztin, die hat sich dann auch ... mit Silke bei der letzten
Bestrahlung ... hingesetzt ... und hat gesagt: ‚Ich geh jetzt mit dir in die Cafeteria.’
Und die andern Leute, ... Ärzte ... kamen an, (Assistent): ‚Sie, wir brauchen Sie
dringend.’ ‚Wissen Sie, Sie brauchen mich überhaupt nicht dringend. Das mag ja
alles schön und gut sein, Sie sehen hier, \((nachdrücklich:)) hier ist das jetzt wichti-
ger ... und ... ich komme dann, wenn ich Zeit habe.’“ (VIII, 1031-1040).
Schließlich berichtete Frau Anders von zwei Ärzten, die die Mutter extra aufgesucht
hätten, nachdem sie über Dritte erfahren hatten, dass bei ihrem Sohn Stefan ein
Rezidiv aufgetreten sei, er nicht geheilt werden könne und sterben würde. Die Ärzte
hätten dies getan, obwohl sie schon nicht mehr auf der betreffenden Station tätig
gewesen seien. Diese Geste der Ärzte, die wiederum wesentlich darin bestand, von
sich aus auf die Eltern zuzugehen und sich Zeit für einen persönlichen Kontakt zu
nehmen, wertete Frau Anders als nachhaltig positiv: „... und da waren dann zum
Beispiel der Schelling und der Seidel, die gar nicht auf dieser Station gearbeitet ha-
ben (...) die dann gesagt haben, wir wollen jetzt nicht feige sein und wir wollen uns
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
169
verabschieden ... und so was vergisst man eben im positiven Sinne nie.“ (I, 462-
471).
Insgesamt wurden solche Gesten menschlicher Zuwendung – Situationen also, in
denen ÄrztInnen den emotionalen Zustand der Eltern registrierten, sich Zeit nah-
men, von sich aus persönlich auf sie zugingen und sich damit im Rahmen des klini-
schen Systems unkonventionell verhielten – von den Eltern im Zusammenhang der
wahrgenommenen Unterstützung angeführt (z. B. VIII, 1031-1040).
Empathie, persönliches Interesse, Engagement und Menschlichkeit
Empathie, persönliches Interesse und Menschlichkeit von Seiten der ÄrztInnen, ins-
besondere auch gegenüber den erkrankten Kindern, spielten, wie bereits im Zu-
sammenhang des infausten Diagnosegesprächs deutlich wurde, eine entschei-
dende, für die Eltern unterstützende Rolle. Fehlendes Mitgefühl und Einfühlungs-
vermögen wurden hingegen in bestimmten Situationen als zusätzlich belastend
wahrgenommen (s. Kap. 3.2.1.1. 1).
Auf die Nachfrage, was denn gute ÄrztInnen ausmache, sagte Frau Bittner, dass es
die Art des Umgangs sei: Gute ÄrztInnen müssten neben Fachkompetenz und Pro-
fessionalität auch Empathie und persönliches Engagement in die Beziehung zu ih-
ren PatientInnen bzw. deren Eltern einbringen. So vermittele sich, dass sie sich tat-
sächlich um die Familie kümmerten: „Die Art, wie sie mit einem umgehen. (...) ich
denke, er [Dr. Mierendeter, Anm.] macht das schon sehr aus dem abgehobenen,
also aus einer anderen Sicht. Während der Seibholt, da hatten wir immer als Eltern,
\((betont)) alle \ auf Station, dass er mit jedem Kind vollkommen mitgeht. (...) Ja.
Total! So ein Gefühl hatte man irgendwie, dass der wirklich sich um jedes Kind ..
also jede Falte ein Kind, so. Ne, ne? So ein Gefühl hatte man, ja? So dass er wirk-
lich so mit Herz dabei ist und wirklich sich kümmert und macht und, ja?“ (II, 1080-
1097).
Im Beispiel von Frau Durwald wurde die menschliche Beteiligung bzw. deren Man-
gel, die Begrenzung auf die „Sachebene“ (IV, 283), als für die erfahrene Unterstüt-
zung durch die ÄrztInnen entscheidend betont. In diesem Fall fehlte der Betreuerin
in der Beziehung zu einem Arzt zunächst ein emotionaler Kontakt. Als eine einfühl-
sam agierende Ärztin die Versorgung von Verena schließlich übernahm, spürte Frau
Durwald deren emotionale Beteiligung und fühlte sich besser betreut. Sie betonte,
dass dieser Aspekt auch für die erkrankte Verena, die eine geistige Behinderung
hatte, ganz entscheidend zur Verbesserung der Versorgungssituation beigetragen
hätte: „Die [Ärztin, Anm.] war also wirklich also erst mal jetzt von ihrer Art und die
hat auch gemerkt, dass uns irgendwas fehlt (...) Also ... ja, da war einfach so ein
bisschen, ja, auch noch so ein paar Emotionen dabei. Bei den andern (...) das war
alles so eine Sachebene, die sind nie so ein bisschen mal auf so eine Beziehungs-
ebene runtergekommen, ne? Das ist aber das, was geistig Behinderte brauchen,
ne? Da kann man nicht sagen: ‚Du, pass mal auf, jetzt gibt’s hier so was.’, ne? ...
\((nachdrücklich:)) Das läuft nicht.\ Und das konnten die [anderen ÄrztInnen, Anm.]
einfach nicht, ne? Also das war also ... (nicht) günstig. .(1).“ (IV, 276-287).
ÄrztInnen, die allgemein mit Menschen, aber insbesondere mit den erkrankten Kin-
dern, nicht einfühlend umgehen können und sich aus Sicht der Eltern als sozial we-
3 Ergebnisse der Untersuchung
170
nig kompetent erwiesen, wurden kritisch betrachtet, während jene, die als mensch-
lich empfunden wurden, geschätzt wurden. Frau Kulpa berichtet: „... er [der Arzt,
Anm.] war nicht, also muss ich sagen, besonders für die Kinder (...) (er ist) nicht also
so Kontakt mit Menschen nicht besonders. Herr Seibholt und ... Herr Doktor- Doktor-
Professor Mierendeter super. Also er- \((leise lachend, nachdrücklich:)) ich finde ihn
wirklich super, also als Mensch. (...) Er kann ... also mit Menschen umgehen. Das ist
wichtig.“ (XI, 403-409).
Kontinuität der Beziehung
Als eine weitere Voraussetzung für eine unterstützend wirkende Kommunikation
wurde die Kontinuität der Beziehung, des Kontakts mit den ÄrztInnen ermittelt. Wie
wichtig das Aufrechterhalten der Kontinuität der Beziehung nach der Bekanntgabe
der inkurablen Prognose ist, wurde dabei in erster Linie an den Beispielen offen-
sichtlich, wo diese nicht gewährleistet war: Der Beziehungsabbruch wurde in drei
Interviews (I, 451-466; II, 194-196; VII, 1934-1939) als Folge des Vorliegens einer
inkurablen Situation vermutet und als äußerst belastend beschrieben. Außer Frau
Anders (I) berichteten auch Frau Bittner (II) und Frau Franzek (VII) von ihrem Ge-
fühl, die ÄrztInnen hätten sich nach dem Bekanntwerden der infausten Prognose
von ihnen gänzlich abgewendet und eine weitere Kommunikation verweigert. Frau
Franzek mutmaßte, dass es insbesondere einige Ärzte als persönliches Scheitern
empfänden, wenn sie ein Kind nicht heilen könnten. In der Konsequenz hätten sie
die Eltern gemieden, um sich nicht mit diesem Gefühl konfrontieren zu müssen: „In
dem Moment, wo das klar war, dass unsere Kinder nicht überleben, sind wir von
bestimmten \((Betonung letzte Silbe:)) Ärzten,\ die vorher immer auf uns zugekom-
men sind: \((hebt die Stimme, schrill:)) ‚Ah ja, wir kennen uns ja.’,\ nicht mehr ge-
grüßt worden. Als wenn die das als eine Form von persönlichem Scheitern empfun-
den haben, dass sie das Kind nicht heilen können. Wie schlimm das für uns grade
als Mütter war, grade in dem Moment, das ist denen wohl gar nicht klar.“ (VII, 1934-
1939).
Wie positiv es aufgenommen wurde, wenn den Eltern signalisiert wurde, dass sie
auch unter diesen emotional erschwerten Bedingungen von den ÄrztInnen begleitet
werden, zeigte das Beispiel von Frau Ernert, die es wertschätzend anerkannte, dass
der Arzt sie nach der Prognosemitteilung nicht allein gelassen habe, auch als sie
ihren Gefühlen freien Lauf ließ und „geweint (habe, Anm.) wie ein Schlosshund“ (V,
578).
Grenzen der Kommunikation und ihre Ursachen
In der Befragung der Eltern zeigte sich, dass diese die Kommunikation mit den Ärz-
tInnen als nur begrenzt möglich ansahen. Für diese inhaltlichen Grenzen der Kom-
munikation mit den MedizinerInnen in der klinischen Situation führten Eltern unter-
schiedliche Gründe an. Es konnten anhand der Aussagen weitere Voraussetzungen
für eine als unterstützend wahrgenommene Kommunikation abgeleitet werden.
Auch wenn die Beschränkung der Kommunikation mit den ÄrztInnen auf bestimmte
Themenfelder von den Befragten nicht durchgängig in den Zusammenhang der psy-
chosozialen Unterstützung gestellt wurde, schien die Tatsache der vorhandenen
Grenzen an sich für die Gesamtschau des Kommunikationsprozesses zwischen
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
171
Eltern und dem klinischen Team und die Versorgungsstruktur aufschlussreich und
wichtig. Auch die Aspekte, bei denen Eltern nicht unbedingt einen direkten Bezug
zur psychosozialen Unterstützung herstellten, werden deshalb im Folgenden be-
schrieben.
Die Möglichkeit, dass ÄrztInnen weitergehende Inhalte mit den Eltern besprechen,
erschien nicht als ein Teil des Versorgungskonzepts, sondern abhängig von dem/r
individuellen ÄrztIn, also personenabhängig. In den Aussagen von Frau Bittner und
Frau Anders (II, 1515-1516; I, 409-413) stellten diese das Erörtern persönlicher
Themen mit einem bestimmten Arzt vielmehr als Ausnahme dar.
Zudem hatten die befragten Eltern selbst bezüglich des Erörterns von Fragen mit
den ÄrztInnen unterschiedliche Bedürfnisse. Während Frau Chrost und Frau Jan-
zen, wie dargestellt, die Kommunikation mit ihrem Kind über das Sterben und sei-
nen Tod ÄrztInnen gegenüber ansprachen, war dies bei Frau Grüning nicht der Fall.
Sie konnte und wollte mit dem vertrauten Arzt über alle medizinischen Sachverhalte
sprechen. Darüber hinaus gehende Problemfelder hatte sie ÄrztInnen gegenüber
nicht angesprochen und sich nicht ausreichend unterstützt gefühlt: „Aber sie [Silke,
Anm.] hat natürlich auch nach \((betont:)) medizinischen,\ ‚Werd ich wieder ge-
sund?’, und so was gefragt. Die Sachen: ‚Mama, was ist, wenn- ... wenn man stirbt?
Und wie ist das?’ Und solche Sachen, da ... war ich doch alleine.“ (VIII, 179-182).
Als ein Grund dafür, dass manche ÄrztInnen mit manchen Eltern eingehendere Ge-
spräche führen konnten, wurde ferner persönliche Sympathie angeführt. Frau Bittner
konnte mit einem Arzt intensive Gespräche führen (II, 1515-1516). Mit einem ande-
ren Arzt hingegen war dies für sie nicht möglich. Sie begründete diese Unterschiede
mit vorhandener bzw. fehlender Sympathie. Sie deutete an, dass Sympathie wichtig
bei der Entstehung einer Beziehung zu dem versorgenden Personal wäre, betonte
jedoch den subjektiven Charakter der Zuneigung: „... das [ob man intensive Gesprä-
che führen kann oder nicht, Anm.] kommt wie gesagt auch immer so ein bisschen
darauf an, ob man miteinander kann. Andere würden vielleicht wieder sagen, der
Herr Polkert ist ganz super und die nächsten erzählen dann der ist supertoll und so
... Ich denke, es ist sehr unterschiedlich.“ (II, 1518-1521).
Die Gründe, die Eltern dafür anführten, dass ÄrztInnen in der klinischen palliativen
Situation grundsätzlich als nur begrenzt für die psychosoziale Unterstützung zu-
ständig und in der Lage erachtet wurden, waren vielfältig:
ÄrztInnen habe es in Bezug auf psychosoziale Fragen an der nötigen Fachkompe-
tenz bzw. Qualifikation gemangelt. In ihrer medizinischen Ausbildung würden ent-
sprechende Inhalte fehlen, argumentierte Frau Chrost. In ihrer Darstellung zeigte
sich, dass einige Eltern klar zwischen einem „persönlichen unterstützenden Ge-
spräch“ und einer „fachkompetenten psychologischen Beratung“ unterschieden,
während andere diese Unterscheidung im Hinblick auf die psychosoziale Unterstüt-
zung nicht trafen. Frau Chrost erklärte, dass ÄrztInnen freundlich im Umgang, aber
nicht dazu befähigt gewesen seien, psychosoziale Probleme zu erörtern: „Nee, von
den Ärzten, .(2). ja, die waren alle nett. ... Das kann ich nicht sagen, dass die unnett
waren, ja? Nur die sind natürlich auch nicht ausgebildet dafür.“ (III, 901-903).
3 Ergebnisse der Untersuchung
172
Auch Frau Janzen betonte, dass sympathisches Auftreten nicht gleichzusetzen sei
mit psychologischer Fachkompetenz. Ihre Erwartungen, die die psychosoziale Ex-
pertise von männlichen Ärzten allgemein betrafen, waren eher niedrig: „... dafür,
dass sie Männer sind und dass sie halt auch Psychologie im Medizinstudium wahr-
scheinlich nicht ... haben, waren sie eigentlich ... sehr nett.“ (X, 242-244).
Als weiterer Grund für die Konzentration der Gespräche mit den ÄrztInnen auf pri-
mär medizinische und versorgungsrelevante Inhalte wurde angeführt, dass die psy-
chosoziale Versorgung nicht in den Aufgabenbereich der ÄrztInnen falle. Frau
Chrost äußerte ihren damaligen Wunsch nach fürsorglicher Unterstützung (III, 1023-
1024). Sie machte jedoch gleichzeitig deutlich, dass sie dieses nicht von den ÄrztIn-
nen erwartete. Diese seien mit anderen Obliegenheiten betraut gewesen: „Und ...
das kann man von den Leuten nicht erwarten, weil die haben andere Aufgaben.“ (III,
1025-1026). Auch Frau Grüning sah den Tätigkeitsbereich von ÄrztInnen auf die
Beantwortung medizinischer Orientierungs- und Informationsfragen beschränkt: „...
also ich hab ihn [den Arzt, Anm.] auch gefragt: ... ‚Würden Sie jetzt-?’ Aber es sind
alles \((betont:)) medizinische\ Sachen. ‚Würden Sie jetzt noch mal bestrahlen, also
wenn’s jetzt ihr Kind wäre?’ Und ... \((lebhaft:)) solche Sachen. (...).. Aber diese an-
dern Sachen [Reden über eigene Sorgen, Ängste, Anm.],\ ... das ist- .(1). es fällt
einfach flach. Und ich denke, das ist auch nicht unbedingt der Aufgabenbereich ...
dieser ... Ärzte.“ (VIII, 375-381).
Als weitere Gründe für das Vermeiden von Gesprächsinhalten, die das elterliche
Befinden und deren persönlichen Umgang mit der Situation betrafen, wurden Zeit-
mangel und Arbeitsüberlastung genannt. In der Wahrnehmung der Eltern waren die
zeitlichen Rahmenbedingungen und die offensichtlich hohe Arbeitsbelastung der
ÄrztInnen auf der Station, in der Tages- bzw. Poliklinik nicht dazu geeignet, ein län-
geres Gespräch mit ihnen zu führen, das über das Erörtern medizinischer Fragen
hinaus gegangen wäre. Frau Grüning beschrieb: „Und ... darüber [über die medizini-
sche Versorgung, Anm.] war das Gespräch dann ... \((betont:)) schon\ länger als die
medizinische Untersuchung. Aber dann noch irgendwelche Fragen (...) ... das war
also- ... ist einfach auch zeitlich nicht drin. .(1).“ (VIII, 833-835). Im Erleben von Frau
Grüning wären ÄrztInnen mit der psychosozialen Unterstützung der Eltern neben
ihren sonstigen Aufgaben eindeutig überlastet gewesen. Es müssten andere Lösung
gefunden werden: „Die [ÄrztInnen, Anm.] sind einfach- ... haben viel zu viel um die
Ohren. Da müsste irgendwie ... was anderes ... sein.“ (VIII, 381-382).
Auch im Fall von Frau Franzek waren die Kontakte und Gespräche mit der Ärztin in
der Zeit der poliklinischen Palliativversorgung klar auf medizinische Belange be-
schränkt. Der Unmut der befragten Mutter über fehlende Unterstützung bezog sich
jedoch eher auf andere Berufsgruppen denn auf die ÄrztInnen, da ihr bei ihren Auf-
enthalten in der Tages- bzw. Poliklinik die begrenzten zeitlichen Ressourcen der
KlinikerInnen deutlich sichtbar geworden seien: „Und ich hab einen Teil nie so einen
Hass auf die Ärzte gehabt [hier: wie auf die Sozialarbeiterin, Anm.] (...) speziell die
Ärztin, mit der bin ich gut klar gekommen. Und ich hab auch einfach gesehen, die
Frau hat keine Kapazitäten mehr. Also im Gegenteil, ich hab mich manchmal ge-
fragt, wie funktioniert die überhaupt noch. Also mir war zum Beispiel in den Gesprä-
chen klar, mit der kannst du jetzt nicht (...) reden. Das geht nicht. (...) Es ging wirk-
lich ganz, ganz knapp ums Gesundheitliche.“ (VII, 121-135). In ihrer Beschreibung
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
173
vermittelt sich die Atmosphäre, die zu der Annahme der Eltern führte, dass auch in
der klinischen palliativen Situation kein Raum für weitergehende Gespräche mit den
ÄrztInnen bliebe: „Frau Marquardt [die Ärztin, Anm.], ja, ich hab die manchmal er-
lebt, wie gesagt, \((nachdrücklich:)) dieses Wartezimmer brach auseinander.\ Das
erste Kind kriegte einen Infusionsschock, der Arzneimittelvertreter stand dahinter,
das Pflegepersonal schrie irgendwie wegen was anderem Hilfe. Es war klar, es sa-
ßen so viele Leute da, dass vor ein, zwei Uhr sowieso alle nur im Schnelldurchgang
durch- da nicht wirklich- wie hätte ich die Frau da nun aufhalten sollen, und sagen,
und fragen sollen-.“ (VII, 711-717). Gründe für den Zeitdruck sah die Befragte u. a.
in dem System des Krankenhauses selbst liegend (VII, 139-144).
Der Zeitdruck der ÄrztInnen führte nicht nur dazu, dass die Eltern von sich aus kein
weitergehendes Gespräch suchten. Er wirkte sich zusätzlich belastend aus: Eltern
hatten offensichtlich in der klinischen (palliativen) Situation teilweise das Gefühl, den
MedizinerInnen – und nicht nur ihnen – zur Last zu fallen. Frau Anders benötigte für
die Krankenkasse eine Bestätigung des Arztes. Sie hatte das Gefühl, dem Arzt und
anderen klinischen MitarbeiterInnen mit ihrer Anfrage kostbare Zeit abzuringen: „...
und das is’ auch wieder so ’ne Bittstellertätigkeit, ja, also, da hab ich da angerufen
die sagt. ‚Oh der Herr Doktor Seibholt der hat ja so viel zu tun.’, so und dann kam
das nicht und dann musst ich da wieder anrufen und: ‚Herr Doktor würden Sie denn
bitte das schreiben?’ ‚Jaja wir machen das.’ (...) Frau Groß [die Sozialarbeiterin,
Anm.] is dann zu Herrn Seibholt und Herr Seibholt hat sich dann hingesetzt und .(2).
(man) musste immer so das Gefühl haben dieser Mensch nimmt sich jetzt für mich
so viel Zeit und nur für mein Kind schreibt der jetzt so ’n Bericht, dass dieses Kind
pflegebedürftig war (...) man hatte so das Gefühl man fällt allen zur Last und und
muss jetzt so: ‚Bitte.’ und ‚Machen Sie doch.’“ (I, 1753-1763).
Der häufige Personalwechsel unter ÄrztInnen wurde als weiterer Grund dafür ge-
nannt, dass eingehendere Gespräche als nicht möglich angesehen wurden. In der
Kliniksituation wurde dies von vielen Eltern als eindeutig negativer Einfluss auf die
psychosoziale Unterstützung beschrieben. In der Konsequenz seien aufgebaute
Beziehungen – Sympathie und Vertrauen – abgebrochen. Die Kommunikation sei
begrenzt gewesen. Frau Ingelhart berichtete von ihren Erfahrungen: „Und in der
Klinik, (na ja), .(2). das ist ja auch so, dann, dann gab’s eben mal eine nette Kinder-
ärztin, dann wechselte die wieder. Die \((betont:)) rotierten\ ja auch immer irgend-
wie, also ... die haben ja nicht das Jahr \((betont:)) überdauert.“ (IX, 798-800). Die
Eltern Grüning problematisieren diesbezüglich die Anonymität in der Klinik. Herr
Grüning beschrieb in diesem Zusammenhang: „Also man merkte, das ist sehr ano-
nym.\ <Man hat auch (...) den \((auflachend:)) Eindruck gehabt (...) wenn ich mir
einen weißen Kittel hätte angezogen, dann wären- können Sie da problemlos ir-
gendwo als Arzt \((betont:)) durchgehen,\ (wissen Sie?) ... Also das- das ist schon
<denn eigenartig da.“ (VIII, 1109-1118).
Schließlich stellten Eltern die Vermutung auf, dass ein wesentlicher Grund für die
Begrenzung der Kommunikation und Beziehung zu den ÄrztInnen auf medizinische
und versorgungsrelevante Sachverhalte darin gelegen habe, dass ÄrztInnen so e-
motionale Distanz aufrechterhalten konnten und dies als Strategie nutzten, um mit
ihren alltäglichen klinischen Erfahrungen und den damit verbundenen emotionalen
Belastungen umgehen zu können (II, 1087-1089; IV, 282; VIII, 643). Es wäre so
3 Ergebnisse der Untersuchung
174
eine deutliche Diskrepanz zwischen der klinischen Alltagssituation der Professio-
nellen und dem elterlichen Erleben eines Ausnahmezustandes entstanden. Die
Aussage von Frau Franzek legt nahe, dass sie weniger Distanz in der Beziehung zu
den ÄrztInnen als unterstützend empfunden hätte: „Man geht immerhin zwei, drei
Jahre, man hat ja eine ganz enge, fast so eine libidinöse Beziehung zu denen [den
ÄrztInnen, Anm.], man legt das Wichtigste, was man in dem Moment hat, das Leben
des Kindes \((nachdrücklich:)) in ihre Hand.\ Das ist so eine ganz komische Mi-
schung aus Nähe und Distanz, und die regeln die Ärzte, die meisten, durch eindeu-
tige Distanz. Und, ja, das hab ich als, damals auch- ja, das hat mich gestört. Das
hätte mir viel, viel geholfen.“ (VII, 1994-2000). Dass Eltern die emotionale Distanzie-
rung der KlinikerInnen als nicht adäquat bzw. belastend erfuhren, zeigte sich bereits
in dem Unterkapitel zum Kommunikationsstil im Rahmen der Diagnosemitteilung z.
B. in den Schilderungen von Herrn Lemp. Weiterhin belegen dies die Aussagen von
Frau Bittner, die KlinikerInnen hätten sich mit der Prognose des tödlichen Ausgangs
der Krankheit ihrer Tochter von der Familie abgewendet (vgl. Kap. 3.2.1.1. 1.1).
3.2.1.1.2 Häusliche Versorgung
In der häuslichen Versorgung der Familie sind die ÄrztInnen zunächst für die pallia-
tivmedizinische Betreuung des Kindes zuständig. Dabei beeinflusste eine gelungene
bzw. missglückte palliativmedizinische Schmerz- und Symptombehandlung des
kranken und sterbenden Kindes die psychosoziale Situation der gesamten Familie
in der häuslichen Umgebung ganz wesentlich (III, 1063-1064; III, 1075-1076; IV,
491-499; XII, 1019-1024; XII, 1051-1062). Da der Fokus dieser Arbeit auf der psy-
chosozialen Unterstützung liegt, wird auf diese Tatsache hier nur an einer Stelle
näher eingegangen und im Übrigen eine entsprechend fachkompetente Schmerz-
und Symptombehandlung als nötig und gegeben vorausgesetzt. Nachfolgend wer-
den die Aspekte aufgezeigt, die in der Befragung der Eltern als psychosozial rele-
vant erkannt wurden. Für die Kommunikation im Versorgungsabschnitt der häusli-
chen Versorgung erbrachte das Interviewmaterial
als wesentlichen Faktor die Notwendigkeit der Transparenz des therapeuti-
schen Vorgehens,
einen Überblick über angesprochene Problemfelder und
über wesentliche Voraussetzungen und Eigenschaften einer unterstützend
wirkenden Kommunikation.
3.2.1.1.2.1 Transparenz des Vorgehens
ÄrztInnen wiesen Eltern in der häuslichen Umgebung in die nötigen medikamentö-
sen und medizintechnischen Verrichtungen ein (IV, 507-508).
Dabei waren das verständliche Kommunizieren und die Transparenz des gewählten
therapeutischen Vorgehens in der häuslichen medizinischen Palliativversorgung
wichtig und im Hinblick der psychosozialen Unterstützung bzw. Belastung relevant:
Eltern mussten die Wirkungsweise und die sich daraus ergebenden Konsequenzen
der gewählten Medikation für die Situation des Kindes verstehen und unterstützen
können. Hierzu wird das Beispiel der Familie Chrost angeführt: Bei Heiner stellten
sich starke Schmerzen ein. Die Ärztin verschrieb dem Kind Morphium in Tabletten-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
175
form, statt wie bisher in niedriger dosierten Tropfen (III, 1115-1117). Frau Chrost
war die Entscheidung für diesen Weg nicht einsichtig. Sie zweifelte daran, dass die
ÄrztInnen gegen Ende der Betreuung offen mit ihr waren, misstraute ihrem Vorge-
hen und stellte schließlich die Hypothese auf, dass die ÄrztInnen womöglich nicht
mehr ausreichendes Engagement für Heiner gehabt hätten, die Therapie beenden
wollten und aus diesem Grund die hochdosierten Medikamente gewählt haben
könnten: „... ich ... hatte immer so ein Misstrauen, ich wusste nicht inwieweit die
Ärzte \((betont:)) offen\ zu mir sind. ... Ich konnte nicht genügend einschätzen, in-
wieweit die mir offen ... die Karten auf den Tisch legen. ... Da hatt’ ich so mein Miss-
trauen. .(2).“ (III, 1044-1047). „Ich weiß nicht, da bin ich aber unsicher, ob die das
[die Tablettengabe, Anm.]\((betont:)) extra\ gemacht haben, ob die das sozusagen
\((betont:)) inszeniert\ haben. Weil- ob die- weil die einfach nicht mehr \((betont:))
wollten,\ immer- immer nach- weil sie gedacht haben, ist jetzt genug oder- ((holt tief
Luft)) weiß ich nicht. .(1). Ich hab das nicht durchschaut mit den Tabletten, dass die
so \((betont:)) stark\ waren. Die haben’s- die waren sicher schuld [daran, dass das
Kind ins Koma fällt und bis zu seinem Tod nicht mehr daraus erwacht].“ (III, 1251-
1256).
3.2.1.1.2.2 Angesprochene Problemfelder
ÄrztInnen werden von Befragten teilweise als die einzigen potenziell vorhandenen
klinischen AnsprechpartnerInnen in der häuslichen Umgebung beschrieben. Frau
Ingelhart bezeichnete die betreuende Ärztin als die „patenteste Ansprechpartnerin“
(IX, 472), die zusammen mit den Kinderkrankenschwestern des Externen Pflege-
dienstes die Stütze der häuslichen Versorgung für sie gewesen sei: „Also ich würde
mal sagen, so ein, ein Pfeiler war auf alle Fälle die Oberärztin.“ (IX, 800-801). „Na
ja. .(2). Und ansonsten, (hier) ... so Ansprechpartner ... hatte ich dann eigentlich
keine weiter. .(6).“ (IX, 870-871).
Frau Chrost, die eine fachkompetente psychosoziale Unterstützung im gesamten
Versorgungsverlauf vermisste, hob die Präsenz der ÄrztInnen und der externen
Kinderkrankenschwester in der häuslichen Versorgung insbesondere in Abgrenzung
zu den klinischen psychosozialen MitarbeiterInnen hervor: „Nee. .(1). Das war so-
wieso, sobald ich zu Hause war, war ich halt denen aus dem Sinn sozusagen, ne?
.(2). Also der Einzige, der sich wirklich \((betont:)) gekümmert\ hat positiv, das war
diese Schwester Birte. .(1). Und, wie gesagt, Marquardt [die Ärztin, Anm.], die war
immer nett.“ (III, 1040-1043).
Die medizinischen Verrichtungen wirken in den Beschreibungen der Befragten häu-
figer als Anknüpfungspunkt und Zugangsargument für die eigentlich entscheidende
Funktion der häuslich versorgenden KlinikerInnen, nämlich die der Unterstützung
der Eltern bzw. der gesamten Familie in der Situation. Eine Mutter, Frau Lemp, ver-
lieh dem ganz direkt Ausdruck. Nicht die medizinisch-pflegerischen Verrichtungen
an sich seien für sie wesentlich gewesen, sondern die Stimmung, die sich durch die
Besuche des Arztes und der externen Kinderkrankenschwester (s. Kap. 3.2.1.2. 1)
vermittelt habe: „Also so pflegerisch war das, ... war das ja alles nicht besonders
schwer. Das Entscheidende war so das Atmosphärische, nicht? Dass sie dann ...
beide [die externe Kinderkrankenschwester und der Arzt, Anm.] stark dazu beige-
3 Ergebnisse der Untersuchung
176
tragen haben, dass die- ... dass man- ... dass die, dass die Stimmung oben blieb.“
(XII, 1063-1065).
Zweifel, Unsicherheit, Überforderung
Als Inhalt der Kommunikation und Anlass für Anrufe und Hausbesuche der Medizi-
nerInnen wurden eigene Zweifel, Unsicherheit und Überforderung hinsichtlich des
gesundheitlichen Zustands des Kindes und der medikamentösen Versorgung in der
Befragung der Eltern deutlich. Frau Ernert wurde vom Arzt gesagt, dass sie bei
Ängsten und Unsicherheiten jederzeit den Kontakt zu ihm suchen solle und er als
Ansprechpartner zur Verfügung stehe: „... das haben sie mir noch gesagt, wenn ich
irgendwie ... eine ... Angst haben sollte, dass irgendwas nicht in Ordnung ist, dann
kann ich jederzeit anrufen, und Doktor Seibholt hat auch angeboten, vorbeizukom-
men.“ (V, 256-259). Als Frau Ingelhart die ursprünglich verordneten Medikamente
als für ihren Sohn letal vermutete, rief sie die Ärztin an, die bei ihrem anschließen-
den Hausbesuch das Nötige veranlasste: „Klar, im Zweifel hab ich sie dann immer
angerufen. .(1). Zum Beispiel irgendwann hab ich gesagt, wenn ich jetzt alles geben
\((auflachend:)) sollte, dann ist er sofort tot.(...) Und dann, dann ... ist ja klar, das
kann sie ja natürlich nicht aus der Ferne diagnostizieren. Da muss sie ja vorbei-
kommen, dann gucken... (IX, 497-506). Auch das Beispiel von Frau Chrost zeigt,
dass für solche Fälle konkrete Regelungen getroffen wurden. Als hilfreich und wich-
tig zeigte sich, z. B. beim Auftreten bestimmter Symptome beim Kind wie unge-
wöhnliche Atemgeräusche oder Anzeichen von Schmerzen, die Möglichkeit einer
telefonischen Kontaktaufnahme zu den ÄrztInnen: „Und dann hatte ich so ein biss-
chen Sorge, dass er ... das Morphium ja nicht nehmen konnte, die Tropfen, und hat-
te angerufen. Und da ist Marquardt dann abends gekommen.“ (III, 1156-1158). In
einer anderen Situation traten bei Heiner Atemgeräusche auf, die Frau Chrost ver-
unsicherten und sie ängstigten. Die Ärztin rief von sich aus in Abständen bei der
Mutter an, um sich nach Heiners Zustand zu erkundigen und gab der Mutter in die-
ser Situation telefonisch Anweisungen hinsichtlich der Medikation: „Und Heiner hat
so komisch geatmet, ne? (...) Und (ich hab) immer schon auch Angst gehabt, wenn
ich da ins Zimmer reingehe, dass der dann tot ist und so. ((holt tief Luft)) (...) Und
dann rief Marquardt \((langsam:)) noch mal an ... und fragte,\ wie es denn jetzt ist.
Und dann hab ich ihr das gesagt. Dann hat sie gesagt, ich soll das Morphium run-
terstellen, ne? Weil man dann ... ja auch langsamer \((betont:)) atmet,\ durch dieses
Morphium, ne? ... Und das hab ich dann runtergestellt.“ (III, 1165-1172).
In einer weiteren Familie wurde die vertraute Ärztin zu der Familie gerufen und be-
gleitete zusammen mit den Eltern den Sterbeprozess des Kindes. Als Nils aufhörte
zu atmen, nahm der Vater an, dass sein Sohn gestorben sei. Das Kind fing jedoch
wieder an zu atmen. Auf dieses Erlebnis hin war der Vater so verunsichert, dass er
die Ärztin anrief, die schließlich zusammen mit einer Kinderkrankenschwester des
Externen Pflegedienstes erschien. Beide Expertinnen wirkten in der Situation unter-
stützend und beruhigend: „... nachts um \((betont:)) Zwölf\ oder so ging dann- also
da dachten wir dann das erste Mal, er wäre dann ... gestorben. (...) hat er aufgehört
zu \((betont:)) atmen\ und .(1). wurde dann ganz blau und dann bin ich dann ... hier
hinten ... hier in den Wintergarten gegangen und hab gesagt: ‚Ja, Nils ist jetzt tot.’
(...) Und dann- ... er war aber- \((lebhaft:)) also er war so gesund, hatte ein starkes
Herz, dass er dann wieder anfing ... zu atmen,\ so nach einer gewissen Zeit und
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
177
dann- .(1). haben wir die Ärztin gerufen,(...) ist dann gekommen mit einer- ... mit
einer \((betont:)) andern\ ... Schwester von dem- .(1). also dem mobilen Pflege-
dienst.“ (X, 390-399).
3.2.1.1.2.3 Beziehungsaspekte
In den Interviews wurden weitere Eigenschaften offenbar, die zu einer unterstützend
wirkenden Kommunikation und fürsorglich empfundenen Beziehung in der häusli-
chen Palliativversorgung beitragen. Diese umfassen:
Fachkompetenz und Professionalität,
Kontinuität und Vertrautheit,
Verlässlichkeit und persönliches Engagement,
Zurückhaltung, Ruhe und Gelassenheit.
Fachkompetenz und Professionalität
Als entscheidend dafür, sich psychosozial unterstützt gefühlt zu haben, führten die
Eltern Fachkompetenz und Professionalität an. In der belastenden Situation der
lebensbedrohlichen Erkrankung des eigenen Kindes und in der Phase der häusli-
chen Palliativversorgung seien Menschen wichtig gewesen, die die elterliche Unsi-
cherheit durch Fachkompetenz beruhigten. In diesem Zusammenhang hob Frau
Ingelhart die Fachkompetenz der häuslich versorgenden Ärztin und der externen
Kinderkrankenschwester hervor: „... ich hatte irgendwie das Gefühl, die [die Kinder-
krankenschwester des EPD und die betreuende Ärztin, Anm.] wissen ganz genau,
was sie tun. Es gibt ja auch Leute, bei denen man so manchmal das Gefühl hat, die
wissen \((betont:)) nicht,\ was sie tun sollen. (...) Man braucht wirklich kompetente
Hilfe.\ ... Weil man ja selber irgendwie- man ist ja unsicher, ne?“ (IX, 1106-1108).
In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass das Kontrollieren des Schmerzes
und anderer Symptome des kranken und sterbenden Kindes für die psychosoziale
Situation der gesamten Familie in der häuslichen Umgebung ganz wesentlich war.
Dies belegen die Aussagen von Frau Chrost. Ihr Sohn Heiner habe in seinen letzten
Lebenstagen starke Schmerzen gehabt. Neben dem Kind selbst waren auch alle
Familienangehörigen durch diese Situation stark belastet: „Das hat hier alle fe- fix
und fertig [gemacht, Anm.]. [Heiner hat, Anm.] nachts \((nachdrücklich:)) geheult,
geschrien und ‚Mein Bein.’, und-\ ((holt tief Luft)) Und sie [die Ärztin, Anm.]: ‚Nein.’
Sie kriegt das- sie haben da Erfahrung, sie können das, sie kriegen das hin, ne?
Und was ist letztendlich passiert? Ist immer nur die Morphindosis ist immer nachher
nur noch höher gesetzt worden.“ (III, 1063-1067). „Also das war wirklich eine tieri-
sche Belastung hier für uns alles ... mit diesen Schmerzen. \((nachdrücklich:)) Das
fand ich ganz furchtbar.“ (III, 1075-1076). Die Mutter erklärte in diesem Zusammen-
hang, dass ÄrztInnen aus ihrer Sicht in der letzten Lebensphase des Kindes ledig-
lich für die fachkompetente Schmerzbehandlung zuständig gewesen seien und ver-
mutete, dass diese besser durchgeführt hätte werden können: „Und .(2). das fand
ich das Schlechteste an der medizinischen Betreuung am Schluss (...) inkompetent
(...) in der Sterbebegleitungsphase mit einer Schmerzbegleitung, (...) das hätte man
anders machen können. \((nachdrücklich:)) Unter Garantie.\ ... Da wäre uns viel
3 Ergebnisse der Untersuchung
178
erspart geblieben. Und ansonsten braucht ich die [ÄrztInnen, Anm.] auch nicht, ne?“
(III, 1093-1098).
Kontinuität und Vertrautheit
Zum Zweiten wurden Kontinuität und Vertrautheit bzw. der Umstand, dass immer
derselbe vertraute Arzt bzw. dieselbe vertraute Ärztin in der häuslichen Umgebung
für die Versorgung des Kindes zuständig war, als positiv erwähnt – gerade auch in
Abgrenzung zu der anonymen Atmosphäre der Klinik. Frau Kulpa beschrieb, dass in
der häuslichen Umgebung zu ÄrztInnen ein persönlicher Kontakt möglich gewesen
sei. Der Arzt oder die Ärztin sei in der häuslichen Umgebung deutlicher als individu-
eller Mensch hervorgetreten und nicht auf die professionelle Rolle beschränkt
geblieben: „Und die Ärzte. Und man hatte so diese persönliche Kontakt,
\((nachdrücklich:)) näher, zu Hause. Die kommen nach Hause\ ... und dann man-
sieht (...) die Menschen (...). In Klinikum (...) sie arbeiten und die kennen die Pati-
enten nicht so. Die- dann diese ständige Arzt, also der Wechsel, ... Ärztewechsel.
Das ist auch nicht besonders, für die Kinder, nee, ... nee, nee.“ (XI, 380-385). Auch
Frau Grüning setzte die klinische Situation mit der zu Hause in Relation. Der häus-
lich versorgende Arzt sei ihr vertraut gewesen. Sie habe das Gefühl gehabt, er be-
treute das Kind bzw. die Familie und habe sie wahrgenommen. In der Klinik war für
sie demgegenüber häufig ein Gefühl des Verlorenseins vorherrschend: „Also jetzt
zum Schluss [in der häuslichen Versorgung, Anm.]... vielleicht, ... wo Professor Mie-
rendeter jetzt da war (...). Aber ... in der Anfangsphase hatte ich das Gefühl, also
wenn man jetzt ... da nicht mehr \((betont.)) erscheint,\ ich glaube, das merken die
nicht. ... So irgendwie. Also in dieser Poliklinik, ne? .(1). Also man fühlt sich total ...
\((betont:)) verloren\ einfach. .(2).“ (VIII, 1276-1280). Herr Grüning hob die positive
Wirkung dreier vertrauter ÄrztInnen hervor, die sich gerade auch in der letzten Le-
bensphase und in der häuslichen Versorgung sehr um seine Tochter Silke küm-
merten: „Wichtig ist, dass man da auch ... nicht möglichst ständig wechselnde Ärzte
oder Bezugspersonen hat (..)<Na ja,> in der Hinsicht war schon (gut), also Profes-
sor Mierendeter [der häuslich betreuende Arzt, Anm.], wie gesagt, war bis zum letz-
ten-(...) <Doktor Schnabel> oder auch Frau- Frau Wilhelm (...) die haben sich ...
wirklich wunderbar- und das war auch für \((betont.)) Silke\ wichtig, ne? Also das
war schon, denk ich mal, ... ein gutes Verhältnis. Also nicht irgendwie, dass sie [Sil-
ke, Anm.] Angst vor irgendjemand gehabt hat oder so, sondern die hat ein fan-
tastisches Verhältnis eigentlich aufgebaut gehabt. Und ... \((nachdrücklich:)) das war
auch ungeheuer wichtig.“ (VIII, 990-1007).
Die Vertrautheit mit den häuslich behandelnden ÄrztInnen wurde nicht nur in Ab-
grenzung zu den häufigen Personalwechseln in der Klinik positiv hervorgehoben,
sondern auch gegenüber gänzlich fremdem Personal. Frau Bittner etwa erklärte,
dass sie einerseits Probleme gehabt habe, das Angebot des Externen Pflegediens-
tes anzunehmen, da sie die Kinderkrankenschwester nicht kannte (s. Kapitel
3.2.1.2. 1). Andererseits habe sie die Begleitung durch den häuslich versorgenden
vertrauten Arzt „sehr genossen“ (II, 622-623).
Auffällig in diesem Zusammenhang war auch, dass im Gegensatz zu der klinischen
Zeit das Erfordernis bzw. das Fehlen eines empathischen ärztlichen Gegenübers in
der häuslichen Versorgung nicht thematisiert wurde.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
179
Verlässlichkeit und persönliches Engagement
Weiterhin wurde die Verlässlichkeit, mit der die ÄrztInnen auch in der Nacht und am
Wochenende erreichbar gewesen seien und Hausbesuche durchgeführt hätten, von
den Eltern positiv herausgestellt und nachdrücklich erwähnt. Frau Janzen etwa
merkte an: „Also ich wusste, die [Ärztin und die Kinderkrankenschwester des Exter-
nen Pflegedienstes, Anm.] sind da und sie \((nachdrücklich:)) waren eben auch da,\
dann zum Schluss.“ (X, 437-438).
Dass ÄrztInnen auch privat erreichbar waren und von sich aus anriefen, um nach
dem Zustand des Kindes zu fragen und die Kontinuität der Versorgung so aufrecht
erhielten, wurde von Eltern als besonderes persönliches Engagement angesichts
der bekannten hohen allgemeinen Arbeitsbelastung von ÄrztInnen in der Klinik be-
wertet. Frau Lemp: „Und Herr Seibholt kam auch nahezu täglich, ja. .(1). Und ... also
ich muss sagen, es war, .(2). war absolut optimal. Es gibt \((betont:)) nichts,\ was ich
zu bemängeln hätte. (...) Herr Seibholt hat in seinem ganzen Stress
(...)\((nachdrücklich:)) war immer erreichbar,\ hat von sich aus angerufen, wir ihn zu
Hause, wo auch immer...“ (XII, 662-668). Frau Bittner beschrieb: „... und da haben
wir ihn nachts noch mal angerufen, das fand ich wirklich auch ganz toll, dass er also
gesagt hat, also, wir können jeder Zeit (anrufen).. Und dann kam er da halt nachts
wirklich um drei da zu uns angedüst nach A-Dorf, ja? Mitten in der Nacht, ja?“ (II,
738-744).
Akzeptanz, Zurückhaltung, Ruhe und Gelassenheit
Schließlich wurden ärztliche Eigenschaften wie Zurückhaltung, Ruhe und Gelassen-
heit als positiv erfahren. Zum Beispiel hoben die Eltern Lemp (XII) die zurückhal-
tende Art der Professionellen – des Arztes und der externen Kinderkranken-
schwester – in der häuslichen Umgebung als Form der Empathie und Unterstützung
hervor. Ihre Anwesenheit sei zu einem großen Teil verantwortlich für die Aufrechter-
haltung der Stimmung in der Familie gewesen (s. o. XII, 1063-1065). Ein Grund da-
für sei auch, dass die Professionellen den – nach eigenem Bekunden – eher unkon-
ventionellen Umgang der Eltern mit der Situation und in der häuslichen Umgebung
akzeptiert hätten: „Ja, ... also sowohl die Schwester als auch Herr Seibholt waren
Leute, die .(1). sich selbst so ganz zurücknahmen und das alles so tolerieren konn-
ten. Ich glaub, wir waren sicher, .(1). das war sicher ein bisschen ungewöhnlich, wie
wir da in unserem Schlafzimmer gelebt haben, ne? ... Mit dem ganzen Grappa und
den vielen- [Leuten, Anm.]“ (XII, 1095-1099).
Von Frau Janzen wurde die persönliche Zurückhaltung der Ärztin als sehr ange-
nehm erfahren: Sie versorgte das Kind medizinisch und trat ansonsten in den Hin-
tergrund. Die Mutter beschrieb dabei die Ruhe und Gelassenheit der Ärztin als wohl-
tuend: „...\((nachdrücklich:)) also die war einfach ganz ruhig und gelassen und\ .(1).
hat sich sehr im Hintergrund gehalten, ne? Also sie hat dann schon ab und zu mal
geguckt, so, .(1). wie das- also er hat dann Morphium bekommen in der Nacht, ...
wie er so eingestellt war. ... Hat sich ab und zu so um ihn gekümmert halt als Ärztin,
aber ... hat uns \((betont:)) eigentlich\ ... in Ruhe gelassen. .(2). Und ... das war ...
ganz toll.“ (X, 411-416). Für die Mutter trug die Anwesenheit und die Art des Um-
gangs der Klinikerin und der externen Kinderkrankenschwester mit dem Sterben
ihres Sohnes dazu bei, dass ihr die Umstände seines Todes in positiver Erinnerung
3 Ergebnisse der Untersuchung
180
blieben: „... sie waren in aller Ruhe da (...)\((nachdrücklich:)) die waren ganz gelas-
sen und ganz ruhig.\ Also es war- .(4). \((lebhaft:)) ich sag immer so,\ .(1). so die
Umstände von Nils’ Tod waren .(2). so im Grunde ... \((betont:)) perfekt.\ Also wenn
man so was so bezeichnen kann.“ (X, 438-444).
Bemerkenswert in der Auswertung des Materials zur häuslichen Versorgung durch
die ÄrztInnen war, dass außer im Zusammenhang einer mangelhaften Schmerzbe-
handlung und fehlender Transparenz des medizinischen Vorgehens, in keinem In-
terview belastende Aspekte hinsichtlich der Kommunikation mit den ÄrztInnen an-
gesprochen wurden, wie dies in der klinischen Versorgungsphase zum Ausdruck
kam (z. B. Zeitmangel, Distanzierung, fehlende Empathie, Druck auf Eltern aus-
üben). Die häusliche Versorgung durch die ÄrztInnen wirkte diesbezüglich sehr un-
terstützend.
3.2.1.1.3 Nachsorge
Im Versorgungsabschnitt der Nachsorge war der abschließende Hausbesuch eine
wichtige Aufgabe von Ärztinnen (IV, 771-772; VIII 1145-1147). Hierbei waren prag-
matische Hilfen relevant, wie das Ausfüllen der Sterbeurkunde (II, 740-743), oder es
wurden u. U. letzte medizinische Eingriffe vorgenommen (z. B. Entfernen des Bro-
viac-Katheters beim Kind (V, 727-730).
3.2.1.1.3.1 AnsprechpartnerInnen
Der abschließende Hausbesuch wurde von den Eltern teilweise für ein persönliches
Gespräch mit den ÄrztInnen genutzt. Als ihre Tochter gestorben war, riefen z. B. die
Eltern Bittner noch in der gleichen Nacht den Arzt an, der sich unverzüglich auf den
Weg zu den Eltern machte. Er nahm sich Zeit für die Familie und unterhielt sich mit
ihr. Das Gespräch hatte eher informellen Charakter und bezog sich thematisch nicht
auf die aktuelle Situation des Versterbens des Kindes. Als für die Unterstützung
entscheidend galt den Eltern offensichtlich die Präsenz des Klinikers: Und der kam
dann wirklich nachts um drei zu uns und hat sich zu uns hingesetzt, hat sich mit uns
unterhalten (...) Wir haben uns unterhalten über Kino. Das wir, über Kino, wir, über
Essen gehen, ganz blöde, banale Sachen, die absolut nichts mit dem zu tun hatten,
was gerade passiert ist ... Wir saßen mit unserem toten Kind im Arm und haben mit
dem Doktor darüber geredet: Na ja, wir müssten mal wieder essen gehen, so, och
na ja ... also ... Aber ich glaube, das war auch so eine Art Schutzvorrichtung...“ (II,
752-756).
3.2.1.1.3.2 Angesprochene Problemfelder
Als Problemfelder, die mit den ÄrztInnen nach dem Tod des Kindes in der Phase
der Nachsorge angesprochen bzw. als Teil der Kommunikation gewünscht wurden,
stellten sich in der Studie
die Klärung medizinischer Fragen und
die Klärung zwischenmenschlicher Konflikte
heraus.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
181
Klärung medizinischer Fragen
In vielen Gesprächen (II, III, IV, V, VII, IX) merkten Eltern an, dass nach dem Tod
ihres Kindes Fragen bei ihnen auftauchten, etwa nach der Richtigkeit der einge-
schlagenen Therapie, verabreichten Medikamente oder nach der letztendlichen Ur-
sache des Todes ihres Kindes. Deren Beantwortung erschien jedoch in den Schilde-
rungen der Eltern nicht als in die Struktur der Versorgung integriertes Vorgehen. Die
Eltern ergriffen selbst die Initiative, wenn sie Fragen hatten, die sie mit den ÄrztIn-
nen klären wollten. Dieser Umstand wurde als Versorgungsmangel offensichtlich
und als solcher teilweise von den Befragten beklagt. Eltern hatten auch im Nachhi-
nein häufig noch mit Schuldgefühlen zu kämpfen. Dies veranschaulicht das Beispiel
von Frau Ingelhart. Die Mutter war durch die in einer Fernsehsendung vermittelten
Informationen rückblickend emotional stark bewegt. Sie zog in Betracht, dass sie
durch die eigenständig vorgenommene Medikation mit Schmerzmitteln schließlich
für den Tod ihres Sohnes verantwortlich gewesen sein könnte. Sie kontaktierte dar-
aufhin die externe Kinderkrankenschwester, die wiederum die Ärztin verständigte.
Die Klinikerin übernahm daraufhin die wichtige Funktion, die verwaiste Mutter zu
beruhigen und von ihren unangemessenen Schuldgefühlen zu entlasten: „Frau Mar-
quardt hat mich auch noch mal angerufen. Weil ... ich sollte mich jetzt wirklich nicht
mit Vorwürfen noch (...) traktieren, dass das jetzt der Grund war, weshalb mein
Sohn jetzt nach einem halben Jahr Finalphase gestorben ist. Also ... dass es eben
wirklich eben der Krebs war und nicht, nicht die Mittel, die ihm geholfen haben, viel-
leicht noch länger zu leben. Aber das war noch mal so ein Punkt, wo ich dann noch
mal so ins Grübeln kam...“ (IX, 1120-1128).
Auch im Fall von Frau Ernert bestand nach dem Tod des Kindes weiterer subjektiver
Bedarf an ärztlichen Informationen, wobei auch hier der Kontakt durch die Betrof-
fene selbst hergestellt werden musste. Nachdem der Arzt den Broviac-Katheter bei
der verstorbenen Birgül entfernt hatte, konstatierte Frau Ernert zunächst ein Ende
der Versorgung (V, 730). Später nahm sie noch einmal eigeninitiativ Kontakt mit
dem zuständigen Arzt auf, um Untersuchungsunterlagen ihres Kindes anzufordern
und Sachverhalte im Zusammenhang einer erfolgten Operation zu klären, die ihr
unklar geblieben waren (V, 384-386).
Frau Franzek hatte ebenso über einen langen Zeitraum hin offene Fragen bezüglich
des Verlaufs der Krankheit und des Todes ihres Sohnes. Diese belasteten sie sehr.
Ein Gespräch erfolgt schließlich auf ihre Initiative hin. Ihr Bedarf danach, über medi-
zinische Sachverhalte zu reden, hätte zu einem früheren Zeitpunkt gedeckt werden
müssen: „Ich hätte gerne ein paar Gespräche gehabt. Also ich hab dann selber
nach dem Tod meines Kindes gesagt, ich möchte eine Obduktion haben, um offene
Fragen zu klären. Hab dann noch mal zwei längere Gespräche mit der Ärztin ge-
habt. Die hätte ich gerne vorher vielleicht gehabt.“ (VII, 234-237).
3 Ergebnisse der Untersuchung
182
Klärung zwischenmenschlicher Konflikte
Neben der Klärung medizinischer Sachverhalte wurde der Wunsch nach einem
Nachgespräch zur gemeinsamen Auseinandersetzung über Konflikte mit den be-
handelnden ÄrztInnen von zwei Befragten (II, VII) klar artikuliert.116
Frau Franzek war eine Situation im klinischen Versorgungsverlauf deutlich in Erin-
nerung. Bei ihrem Sohn bemerkte sie ungewöhnliches Atmen und wandte sich mit
ihrer Beobachtung an einen Arzt. Dieser stellte ihre Kompetenz, untypische physi-
sche Vorgänge bei ihrem Sohn einschätzen zu können, in Frage und ging nicht auf
die Wahrnehmung der Mutter ein. Frau Franzek machte deutlich, wie belastend die-
se Situation für sie gewesen sei. Sie vermisste Möglichkeiten des Austauschs mit
dem Team, um derlei Konflikte – schon während der klinischen Behandlung, aber
gerade auch nach dem Tod des Kindes – klären zu können. Sie sah es als Aufgabe
der Klinik an, zur Lösung dieser Konflikte und so zum Abbau der psychosozialen
Belastung der Eltern beizutragen: „Also auch mit bösen- also ich vergess nie auch
auf der Onkologie mal ein Arzt, wo ich gesagt: ‚Ich glaub, Jörg atmet schwer.’ ‚Ja,
können \((betont:)) Sie\ das überhaupt beurteilen.’ Bong! Also mit so Bemerkungen
muss man leben können. Das fand ich schlimm. Und das gibt eben kaum eine Mög-
lichkeit, sich darüber auszutauschen, ne? Also diese ganzen Fragen, ja, die kann
man im Freundeskreis verhandeln, die kann man in Initiativen verhandeln. Das wäre
eigentlich eine Aufgabe [der Klinik, Anm.] (...).“ (VII, 275-281).
Frau Bittner artikulierte ebenfalls Bedarf an einer Klärung ihres Konflikts mit einem
Arzt. Sie äußerte den Wunsch bzw. das Vorhaben, mit diesem noch einmal Kontakt
aufzunehmen, um ihm eine konflikthafte Situation aus ihrer Sicht zu schildern. Auch
in diesem Fall zeigte sich, dass Eltern von Ereignissen, die sie in der klinischen Ver-
sorgung erlebt hatten, noch lange nach dem Tod des Kindes belastet waren: „Den
könnte ich heute noch, dem würde ich am liebsten gerne noch mal einen Brief
schreiben.“ (II, 246-247).
Offenheit für Kritik wurde von Seiten der Eltern positiv bewertet. Es wurde aner-
kannt, wenn ÄrztInnen auch rückblickend z. B. die Grenzen ihres Wissens benann-
ten und diese offen zugeben konnten: „(...) also die Oberärztin auch- ich denk mir,
das ist eine Schulmedizinerin, die aber selber- irgendwann sagte sie nach der Ob-
duktion selber den Satz, denk ich mir, der für eine Schulmedizinerin viel ist: ‚Das
Geheimnis, warum er so lange überlebt hat und warum wir es nicht eine Weile ge-
sehen haben, wird er mit ins Grab nehmen.’“ (VII, 430-433). Die Ärztin hätte der
Mutter gegenüber eingestanden, dass sie nicht ausreichend für sie präsent gewe-
sen sei und hätte sich mit deren Enttäuschung konfrontiert: „Also die Oberärztin hat
selber mal irgendwann gesagt: ‚Ich weiß, dass ich für Sie wirklich nicht genug da
war.’“ (VII, 206-207).
116 Auch gegenüber dem klinischen Pflegepersonal bestand weiterhin das Bedürfnis, zwischen-
menschliche Konflikte, die im Versorgungsverlauf entstanden waren, nach dem Tod des Kindes zu
klären. Frau Durwald berichtete davon: „Also ich hab so ein halbes Jahr, so hinterher, also wirklich, ich
bin nachts wirklich wach geworden [aufgrund belastender Bemerkungen durch das Pflegepersonal,
Anm.], wo mir dann also so Sätze ... so richtig so ... durch den <Kopf> (...) geschossen waren. (...) Ja,
und von daher, also hinterher noch mal, ... ja, so eine Möglichkeit, darüber zu reden, ne? ... Ende ein-
fach, also ... das war’s dann eben.“ (IV, 746-755).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
183
Manche Eltern machten jedoch die Erfahrung, dass es an der Bereitschaft der Ärz-
tInnen mangelte, Beanstandungen anzunehmen. Frau Durwald fühlte sich insge-
samt nicht ausreichend von der Klinik versorgt und brachte dies im Interview auch
deutlich zum Ausdruck. Ihre Kollegin, mit der sie zusammen für die Betreuung des
kranken Kindes zuständig war, verweigerte die Teilnahme an der vorliegenden Stu-
die, weil sie „mit dem Krankenhaus nichts mehr zu tun haben will“ (Postskript IV).
Beide Betreuerinnen überlegten nach dem Tod des Kindes, ob sie der Klinik über
ihre negativen Erfahrungen kritisch berichten sollten, mit dem Ziel, eine Verände-
rung der Zustände zu erlangen. Sie nahmen jedoch Abstand von dieser Idee, weil
sie vermuteten, dass ihre Kritik nicht gehört worden wäre: „So mit dem Kranken-
haus, kann man sagen, man kann nur hoffen, dass es andern besser ergeht. ... Nur
wir wollten, hinterher haben wir uns ja auch überlegt, ob wir das noch mal so zu-
sammen(tragen), aber- ...Ja, so einfach, oder dem Seibholt [den Arzt, Anm.] noch
mal schreiben, was wir so negativ ////. ... Ja, ... \((betont:)) wozu?\ ... Weil ich denke,
ich glaub nicht, dass er das da seinem Ärzteteam da jetzt vorgelesen hätte oder so,
ne?“ (IV, 1190-1199).
3.2.1.1.3.3 Beziehungsaspekte
Gesten persönlicher Anteilnahme
In den elterlichen Erzählungen schwang Freude, Rührung oder Stolz über Gesten
persönlicher Anteilnahme der Professionellen am Leben und Sterben des Kindes
mit, wie sie z. B. in dem Besuch der Beerdigung oder auch in Briefen und Telefo-
naten zum Ausdruck kam.117 Diese Zeichen wurden von Eltern als besondere Unter-
stützung erfahren. In mehreren Interviews wurde eine Teilnahme der ÄrztInnen an
der Beerdigung des Kindes explizit erwähnt: „Waren übrigens auch ganz viele vom
Krankenhaus, \((betont:)) Massen\ von Schwestern und Ärzten.“ (XII, 2849-2850).
Zwei Familien erhielten von dem Arzt bzw. der Ärztin einen Brief bzw. eine Karte (III,
VII). Die Ärztin, die Silke lange betreut und intensiven Kontakt zu dem Kind gehabt
hatte, schrieb der verwaisten Familie Grüning nach dem Tod von Silke einen langen
Brief, in dem sie etwas über ihre persönliche Beziehung zu dem Kind und ihre Ein-
drücke mitteilte. Diese Geste persönlicher Anteilnahme wurde von der Mutter ein-
deutig als erfreulich und unterstützend dargestellt: „Die hat uns (nämlich) auch einen
ganz tollen Brief anschließend ... geschrieben und- (Interviewerin:) Nach dem Tod
von Silke? (Mutter:) Ja. ... Ja. \((lebhaft, nachdrücklich:)) Also das fand ich auch
ganz toll.\ .(1). Also dass jemand- ... also das nicht .(1). ‚Herzlich-‚ ((lacht auf)) oder
.(1). ‚Herzliches Beileid’, sondern wirklich anderthalb Seiten .(1). über Silke ge-
schrieben hat, ja? .(1). Ja, da sind so ein \((betont:)) paar\ Sachen, wo man ... dann
im Nachhinein sagt: ... \((nachdrücklich:)) ‚Das war ... schön.’\ .(2). \((leise:)) Also
schön, bei der Schrecklichkeit, aber das war ... hilfreich.\“ (VIII, 1043-1053). Auch im
Fall von Frau Chrost engagierte sich ein Arzt einer anderen Klinik und brachte seine
persönliche Anteilnahme zum Ausdruck. Die Mutter hob dies als positives Beispiel
117 Hier muss einschränkend angemerkt werden, dass z. B. die Familien, die eine Teilnahme an der
Studie aus Enttäuschung über die Art der Versorgung durch die klinischen Professionellen und den
EPD verweigerten, hier zu einer anderen Einschätzung kommen könnten: Es könnte sein, dass diese
auf einen Besuch der MitarbeiterInnen eher hätten verzichten wollen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
184
hervor: „Und ... wenn wir dann da hingekommen sind, hat er sich dann Zeit genom-
men und war also (super) persönlich nett. Hatte selber auch Kinder. Ich fand immer,
das hat man gemerkt. ((holt tief Luft)) Und ... hat mir auch dann, ... am Schluss, ...
als Heiner gestorben ist, auch eine Karte geschrieben.“ (III, 113-116).
Von Frau Anders wurde es sehr geschätzt, dass ein Arzt einer anderen Abteilung
einige Zeit nach dem Tod ihres Sohnes von sich aus bei den Eltern zu Hause anrief,
um sich nach ihrem Wohlergehen zu erkundigen. Er ermunterte die Eltern dazu,
sich jederzeit bei ihm zu melden, wenn sie das Bedürfnis danach hätten. Dabei wur-
de die Eigeninitiative dieses Arztes, auch in Abgrenzung zu einem anderen, positiv
vermerkt: „Aber –ja- nee, aber danach, ich kann mich noch an eine Situation erin-
nern, das war dann nachdem der Stefan gestorben war, da rief dann der Doktor
Ewers an. Das hätte also der Seibholt oder so auch nie gemacht, nee, aber, und hat
dann also nur gesagt, also jetzt so sinngemäß, dass er uns auch wünscht, oder,
dass dieses tiefe Loch ja erst auch erst später kommt, also, wenn auch diese gan-
zen, ich sag’ jetzt mal Trauerfeierlichkeiten und sonst was alles vorbei ist, und, weil
er fragt halt, na ja, jetzt sind auch so viel, so Familie und so weiter, da, ja, und, und
dass aber dann auch irgendwann ein Loch kommt, wenn dann die Familie nicht
mehr so nah ist und wenn Freunde dann sich irgendwie verabschieden (...), dass wir
uns dann auch nicht scheuen sollen ihn anzurufen. Fand ich nun schon mal wie-
derum ja sehr, sehr gut.“ (I, 894-909).
Die Teilnahme bzw. Nichtanwesenheit an der Beerdigung sowie die persönliche
Anteilnahme in einem Brief oder Telefonat wurde teilweise als Gradmesser der Be-
ziehung zwischen den KlinikerInnen und der Familie gewertet. Das Nichterscheinen
der ÄrztInnen (bzw. klinischer MitarbeiterInnen allgemein) auf der Beerdigung bzw.
das gänzliche Fehlen von Zeichen persönlicher Anteilnahme konnte für Irritationen
auf Seiten der Befragten sorgen. Zwei Eltern berichteten, dass keine ÄrztInnen auf
der Beerdigung ihres Kindes erschienen seien (III 1262; VII, 1962-1988). Dieser
Umstand verunsicherte Frau Franzek. Sie interpretierte die geringe Bereitschaft zur
Anteilnahme des Personals schließlich als Zeichen mangelnder Wertschätzung ih-
rem Kind und ihrer Familie gegenüber und hatte eindeutig das Bedürfnis nach
Kommunikation und Austausch. Schließlich vermutete sie, die fehlende Anteilnahme
sei eine emotionale Bewältigungsstrategie der KlinikerInnen: „Er [der Arzt einer an-
deren Abteilung, Anm.] war der Einzige, der uns ein Beileidsschreiben geschickt hat.
Und da waren viele Ärzte. Wir hatten auch allen eine Anzeige geschickt. (...) Auf der
Beerdigung war keiner. Eine hat auf den Anrufbeantworter gesprochen. (...) Ich hab
auch einmal, ich hab noch ein Jahr später mal an alle, die Jörg gekannt haben, ein
Schreiben geschickt: ‚Schreiben Sie mir doch ein paar Zeilen, was Jörg für Sie war.’
(...) - aber von der Klinik, da kam gar nichts. Und dann hab ich allerdings auch über-
legt, (...) Brauchen sie diese Spaltung, um funktionieren zu können? Darüber würde
ich zum Beispiel gerne mal mit ihr [der Ärztin, Anm.] reden. Weil in dieser empfindli-
chen Situation denkt man natürlich auch, liegt das jetzt an mir und meinem Kind,
dass wir denen gar nichts wert waren (...)?“ (VII, 1962-1988).
Das Bedürfnis nach einem Austausch und einer Beziehung mit den versorgenden
Berufsgruppen kann auch noch lange nach dem Tod des Kindes anhalten, wie das
Interview mit Familie Lemp (XII) zeigte. Hier luden die Eltern eigeninitiativ und in-
formell zu besonderen Jahrestagen ihres Sohnes die beteiligten Professionellen zu
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
185
einem Abendessen ein (XII, 1930-1934). An diesem nahmen neben der Kinderkran-
kenschwester und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin auch der ver-
traute Arzt teil, der Finn und seine Familie häuslich versorgt hatte. Diese Abendes-
sen hatten informellen, jedoch nicht privaten Charakter: Frau Lemp deutete an, dass
die Familie diese Einladungen zukünftig einschränken würde, um den Arzt durch
diese Verpflichtung nicht zu belasten: „Da haben wir auch immer die Schwester ein-
geladen und (...) auch Gabi [die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.]
hatten wir verschiedentlich eingeladen und Seibholt war auch mehrfach zum Essen
abends. Das haben wir, ... das haben wir so .(1). gemacht. Wir hatten natürlich ir-
gendwann den Eindruck, wenn der das mit jedem Patienten macht, kommt der aus
dem Essen gar nicht mehr raus. Also es ist dann irgendwann, ist es wahrscheinlich
für den als Patientengeschichte abgeschlossen; das lassen wir jetzt mal in Zukunft
sein. Aber- ... also mit dem hatten wir dann noch eine ganze Zeit so Kontakt.“ (XII,
1919-1929).
3.2.1.1.4 Zusammenfassung
ÄrztInnen führten mit den Eltern die Gespräche über eine Schwerpunktverlagerung
hin zu einer palliativen Versorgung. Im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung
bzw. Belastung wurde das Setting – der Raum, in dem diese Gespräche stattfanden
und die Zeit des Wartens auf dieses Treffen – als nachhaltig ausschlaggebend im
Sinne der psychosozialen Unterstützung bzw. Belastung beschrieben. Ein direkter,
offener und verständlicher Kommunikationsstil wurde als unterstützend bzw. in der
Situation bevorzugt deutlich. Das direkte Mitteilen der Tatsache, dass das eigene
Kind sterben wird, konnte jedoch bei fehlender Empathie auch als rücksichtslos
empfunden werden. Ein zögerliches, selektives Mitteilen und insbesondere der Ver-
dacht des Verschweigens der Prognose, dass das Kind sterben wird, wurde nach-
haltig negativ bewertet. Eine symbolhafte Überbringung konnte insofern als hilfreich
angesehen werden, als die Eltern so selbst entscheiden konnten, wie nahe sie diese
Nachricht emotional an sich herankommen lassen. Das ärztliche Angebot an die
Eltern, wiederholt Verständnisfragen stellen zu können, wurde positiv hervorgeho-
ben. Für die Beziehung zwischen ÄrztInnen und Eltern in der Überbringung der
Prognose, dass das erkrankte Kind sterben wird, erschien die Kommunikationsbe-
reitschaft und menschliche Beteiligung der MedizinerInnen nach der Mitteilung ent-
scheidend. Wenn ÄrztInnen sich mit der Situation der Eltern und deren aufkommen-
den Gefühlen konfrontierten, wurde dies positiv vermerkt. Es entstand teilweise der
Eindruck, dass ÄrztInnen nach Bekanntwerden der infausten Prognose in der Be-
ziehung zu den Eltern verunsichert sind, diese meiden und sogar abbrechen. Dies
wurde als verletzend bzw. belastend beschrieben.
Die Diskrepanz zwischen routiniertem ärztlichem Klinikalltag und der Ausnahmesi-
tuation der Familie wurde deutlich empfunden und als fehlende Empathie bewertet.
Fehlende Empathie wurde auch konstatiert, wenn Eltern den Eindruck hatten, mit
der Übertragung von Gefühlen der Trauer der Professionellen konfrontiert und „ü-
berschwemmt“ zu werden.
Bezüglich des Übergangs zur palliativen Versorgung erwiesen sich divergierende
Meinungen zwischen Eltern und ÄrztInnen hinsichtlich des weiteren therapeutischen
Vorgehens als problematisch. Hier entstand auf Seiten der Eltern teilweise der Ein-
3 Ergebnisse der Untersuchung
186
druck, dass ÄrztInnen eher moralischen Druck auf ihre Entscheidungen ausübten
bzw. eine von ihrer eigenen abweichende Entscheidung nicht akzeptierten und El-
tern für diese verurteilten, statt ihrem Bedürfnis nach Orientierung zu entsprechen.
Auch hier wurde teilweise der Eindruck geäußert, dass die ÄrztInnen sich aufgrund
der Meinungsverschiedenheiten von den Eltern abwandten und die Beziehung ab-
brachen. Unterschiedliche Meinungen der KlinikerInnen untereinander darüber, ob
ein weiterer Therapieversuch sinnvoll bzw. für das Kind eher belastend sei, wurden
einerseits als deutlich belastend wahrgenommen. Die Uneinigkeit der MedizinerIn-
nen konnte jedoch andererseits auch als stellvertretend für die unterschiedlichen
Meinungen über ein Fortführen bzw. Einstellen der kurativen Therapieversuche der
Eltern untereinander stehen und insofern als positiv empfunden werden, als beide
jeweils das Gefühl hatten, eine/n anwaltschaftlich agierende/n FürsprecherIn für ihre
Sicht der Dinge zu haben und in dieser schwerwiegenden Entscheidung nicht allein
gelassen zu sein. Ein inhaltlicher Aspekt, der im Prozess des infausten Diagnose-
gesprächs als relevant im Hinblick auf die erfahrene bzw. vermisste Unterstützung
hervortrat, war das Ablehnen von Zeitangaben bzw. der Wunsch der Eltern nach
einer konkreten Einschätzung von Seiten der ÄrztInnen, wie lange das Kind noch
leben wird. Das ungefähre Einschätzen des zeitlichen Verlaufs wurde als unterstüt-
zend deutlich, eine nicht zutreffende Aussage als zusätzliche Belastung erkennbar.
In der klinischen Palliativversorgung wurden ÄrztInnen als wichtige Ansprechpartne-
rInnen der Eltern deutlich. Die Kommunikation zwischen Eltern und dieser Berufs-
gruppe war weitestgehend auf medizinische Inhalte und Informationen hinsichtlich
des Versorgungsverlaufs konzentriert. Eine nach Einschätzung der Befragten nicht
ausreichend erfolgte Vermittlung von medizinischen Informationen wurde als feh-
lende Unterstützung benannt. Die ärztlichen Informationen dienten den Eltern als
Orientierung und Entscheidungshilfen für ihre Handlungen. Gespräche, die darüber
hinaus gingen (z. B. über die eigenen Probleme im Umgang mit der palliativen Situ-
ation des Kindes, psychische oder spirituelle Themen) waren die Ausnahme. Als
Erklärung gaben die Eltern an, dass ÄrztInnen im klinischen Alltag die Zeit fehlte,
Gespräche mit psychosozialen Inhalten zu führen, dieses auch nicht in ihren Aufga-
benbereich falle und sie hierfür darüber hinaus nicht adäquat ausgebildet seien.
Eltern fühlten sich teilweise den Professionellen gegenüber in die Rolle belastender
„BittstellerInnen“ versetzt, wenn sie deren Zeit in Anspruch nahmen. Daneben wirkte
es sich auch negativ auf die Möglichkeit persönlicherer Gespräche aus, wenn klini-
sche ÄrztInnen im Verlauf der Versorgung häufig wechselten. Es war von der Per-
son des einzelnen Arztes bzw. der einzelnen Ärztin abhängig, ob er oder sie sich
auf weitergehende Gespräche einließ. Darüber hinaus spielte gegenseitige Sympa-
thie eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wenn ÄrztInnen sich den Eltern und ins-
besondere auch den erkrankten Kindern trotz Zeitmangels und Arbeitsüberlastung
persönlich zuwandten, so wurde dies eindeutig als Ausnahme von der Regel und als
„Geste menschlicher Zuwendung“ beschrieben und sehr positiv vermerkt. Ärztliche
Empathie war in allen Phasen des Versorgungsverlaufs – auch in der klinischen
von den Eltern erwünscht und wurde positiv im Sinne der Unterstützung vermerkt,
während fehlendes Mitgefühl und Einfühlungsvermögen als zusätzlich belastend
wahrgenommen wurden.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
187
In der häuslichen Umgebung traten ÄrztInnen deutlicher als Individuen hervor. Sie
wurden von den Eltern teilweise als entscheidende Ansprechpersonen geschildert.
Als Anlässe für Anrufe und Hausbesuche der MedizinerInnen und Inhalt der Ge-
spräche wurden eigene Zweifel, Unsicherheit und Überforderung hinsichtlich des
gesundheitlichen Zustands des Kindes und der medikamentösen Versorgung ge-
nannt.
Kontinuität und der Umstand, dass immer derselbe vertraute Arzt bzw. dieselbe ver-
traute Ärztin in der häuslichen Umgebung für die Versorgung des Kindes zuständig
ist, wurde als positiv – gerade auch in Abgrenzung zu der anonymen Atmosphäre
der Klinik mit ständigem Personalwechsel – erwähnt. Die medizinische Versorgung
des Kindes wurde teilweise als Argument für den Besuch der ÄrztInnen benannt,
während die eigentliche Funktion die psychosoziale Unterstützung durch diese Be-
rufsgruppe in der häuslichen Palliativversorgung war. Die Verlässlichkeit, mit der die
ÄrztInnen auch in der Nacht und am Wochenende erreichbar waren und Hausbesu-
che durchführten, wurde von den Eltern als persönlich engagiert herausgestellt und
nachdrücklich positiv erwähnt. Persönliche Zurückhaltung von ÄrztInnen, ihre Ruhe,
Gelassenheit und ihre Akzeptanz des Umgangs der Eltern mit der Situation in der
häuslichen Umgebung wurden als empathisches Verhalten und Sicherheit vermit-
telnd deutlich.
Der abschließende ärztliche Hausbesuch wurde teilweise als Gelegenheit zu einem
Gespräch genutzt. Der Kontakt zwischen ÄrztInnen und Familien in der Zeit nach
dem Tod des Kindes – in der Nachsorge der verwaisten Familie – wurde als infor-
mell, wenn auch nicht privat stattfindend beschrieben. Erfolgte bzw. unterlassene
Telefonate, Briefe und die Teilnahme an der Beerdigung des Kindes wurden als
Gesten bzw. fehlende Gesten der persönlichen Anteilnahme der Professionellen am
Leben und Sterben des Kindes und teilweise als Gradmesser für die persönliche
Beziehung der ÄrztInnen zum Kind bzw. der Familie gewertet. Für die Kontaktauf-
nahme zu den Ärztinnen bei subjektivem Bedarf fehlten Strukturen bzw. Regelun-
gen, sodass eine solche eigeninitiativ stattfinden musste, um mit ihnen im Nachhi-
nein aufkommende medizinische Fragen zu klären, sich Bestätigung zu holen oder
Beruhigung zu verschaffen. In einigen Interviews wurde der Wunsch nach einem
Nachgespräch geäußert sowie eine gemeinsame Auseinandersetzung über zurück-
liegende Konflikte mit den behandelnden ÄrztInnen klar artikuliert bzw. vermisst.
Offenheit für Kritik und das Eingestehen der eigenen Grenzen von Seiten der Ärz-
tInnen wurden von den Eltern positiv bewertet.
Tabelle 5: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende Unterstützung durch ÄrztInnen im Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Kommunikations-Setting
- abgeschlossener Raum
- Ruhe (Zeit)
- kein adäquater Raum (Flur, „Abstellkammer“)
- keine Zeit
- Warten auf Diagnosegespräch
Kommunikationsstil
- verständlich
- direktes Mitteilen der infausten Prognose (als Zeichen der Offen-
heit, des Vertrauens)
- direktes Mitteilen hilfreich für (individuelle) Anpassung an Situation
- Kommunizieren, dass Tragweite der Mitteilung bewusst ist (emo-
tionaler Kontakt zu Eltern)
- empathisches Verhalten
- symbolhaftes Vermitteln (ermöglicht individuelle Anpassung an die
Situation und individuelle Bewältigung)
- direktes Mitteilen der infausten Prognose (als Zeichen fehlender
Empathie, Rücksichtslosigkeit)
- Kommunizieren, dass Mitteilung der inkurablen Situation Teil der
Alltagsroutine ist (Meiden von emotionalem Kontakt zu Eltern)
- Übertragen der eigenen Gefühle der Trauer auf Eltern
- Verschweigen der inkurablen Prognose
- zögerliches, selektives Mitteilen
Umgang mit elterlichem Informationsbedarf
- (wiederholt) für Nachfragen zur Verfügung stehen
- Kommunizieren, dass kein exakter Zeitpunkt und auch nur ein va-
ger Zeitraum bezüglich des Sterbens des Kindes genannt werden
kann
- Nennen eines (nicht zutreffenden) Zeitpunkts oder exakten Zeit-
raums bezüglich des Sterbens des Kindes
Umgang mit Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Therapieausrichtung
- elterliche Einschätzungen, Wünsche, Bedürfnisse hinsichtlich der
Therapieausrichtung werden wahrgenommen und respektiert
- divergierende Meinungen der ÄrztInnen untereinander hinsichtlich
der Therapieausrichtung (bedingt, dass je ein/e FürsprecherIn für
die Mutter und den Vater im Fall divergierender Meinungen zwi-
schen den Eltern vorhanden ist)
- fehlendes Eingehen auf die Wahrnehmung der Eltern, fehlende
Akzeptanz ihrer Einschätzung, Wünsche, Bedürfnisse
- Ausüben (moralischen) Drucks, Verurteilen der Eltern für ihre Ent-
scheidungen
- Kontaktabbruch in Folge der Meinungsverschiedenheiten hinsicht-
lich der Therapieausrichtung
- divergierende Meinungen der ÄrztInnen untereinander hinsichtlich
der Therapieausrichtung (bedingt elterliche Verunsicherung, Miss-
trauen)
Kommunikation mit dem erkrankten Kind
Diagnoseübermittlung
- Gespräch mit dem Kind über Versorgungsfragen und den Versor-
gungsweg - keine Aussage
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Angesprochene Problemfelder
Versorgungsfragen
- Vermitteln von Orientierung und Handlungsempfehlungen hinsicht-
lich Versorgungsfragen und Versorgungsweg (z. B. Entscheidung
für oder gegen Rehabilitationsmaßnahme; Bestätigung, alle medi-
zinischen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben; Fragen zu Ster-
beprozess)
- fehlende Informationen über medizinische Inhalte und Versor-
gungsverlauf
Elterliche Kommunikation mit dem erkrankten Kind
- Vermitteln von Orientierung hinsichtlich der Kommunikation mit
dem eigenen Kind über sein Sterben - keine Aussage
Persönliche Gespräche über die Situation der Eltern
- Erörtern persönlicher Fragen, die über das Vermitteln medizini-
scher Informationen und Empfehlungen hinsichtlich des Versor-
gungsweges hinaus gehen
- Bedürfnis nach mehr Kontakt zu dem/der behandelnden ÄrztIn
Beziehungsaspekte
Klinische Betreuung
- Kontinuität der Beziehung nach Bekanntwerden der inkurablen
Prognose
- Gesten menschlicher Zuwendung
- Interaktion von „Mensch zu Mensch“
- emotionalen Zustand der Eltern wahrnehmen und darauf reagieren
- persönliches Zugehen auf Eltern (sich Zeit nehmen)
- neben Fachkompetenz und Professionalität vorhandene Empathie
und persönliches Engagement (für das Kind)
- persönliche Sympathie
- Fachkompetenz bzw. Qualifikation (Gesprächsführung)
- Kontaktabbruch von ÄrztInnen zu Eltern in Folge der inkurablen
Prognose
- fehlendes Einfühlungsvermögen
- fehlende soziale Kompetenz im Umgang (mit Kind)
- Zeitmangel (bedingt Gefühl des „Bittstellens“)
- Anonymität, häufiger Personalwechsel (verhindert Kontinuität und
Vertrautheit)
- emotionale Distanzierung der KlinikerInnen
Transparenz des Vorgehens
- keine Aussage - fehlendes Kommunizieren und mangelnde Transparenz des ge-
wählten therapeutischen Vorgehens in der häuslichen medizini-
schen Palliativversorgung (bedingt Misstrauen)
AnsprechpartnerInnen
Häusliche Versorgung
- Präsenz als AnsprechpartnerInnen (medizinische Behandlung als
Zugang)
- keine Aussage
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Angesprochene Problemfelder
- Ansprechbarkeit bei Zweifeln, Unsicherheit, Überforderung (tele-
fonische Erreichbarkeit, Hausbesuche, Präsenz bei Sterbepro-
zess) vermittelt Sicherheit und Empathie
- keine Aussage
Beziehungsaspekte
- Fachkompetenz und Professionalität (Beruhigung)
- Kontinuität der versorgenden Person, Vertrautheit, persönlicher
Kontakt (insbesondere zum Kind)
- Verlässlichkeit und persönliches Engagement (ausgedrückt durch
eigenständiges Anrufen, Vergabe der privaten Telefonnummer;
flexible bedarfsorientierte Arbeitszeiten)
- Akzeptanz, Zurückhaltung, Ruhe und Gelassenheit
- ineffektive palliativmedizinische Schmerz- und Symptombehand-
lung
AnsprechpartnerInnen
- Präsenz (nach Tod des Kindes) - keine Aussage
Angesprochene Problemfelder
- Klärung medizinischer Fragen
- Offenheit für Kritik (Eingestehen von Grenzen)
- fehlendes Angebot eines Nachgesprächs über medizinische Fra-
gen
- fehlendes Angebot eines Nachgesprächs zur Klärung zwischen-
menschlicher Konflikte
- fehlende Offenheit für Kritik (fehlendes Eingestehen von Grenzen)
Beziehungsaspekte
Nachsorge
- Gesten persönlicher Anteilnahme (Besuch der Beerdigung, per-
sönliche Briefe, Telefonate, Besuche der Familie (eher informeller
Charakter))
- fehlende Gesten persönlicher Anteilnahme (Besuch der Beerdi-
gung, persönliche Briefe, Telefonate)
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
191
3.2.1.2 Die Versorgungsrolle des Externen Pflegedienstes (EPD)
Neben den ÄrztInnen spielte der Externe Pflegedienst (EPD) in dem vorgestellten
Versorgungsmodell am Übergang von der klinischen zur häuslichen Palliativversor-
gung und in der Betreuung zu Hause in der letzten Lebenszeit des Kindes eine her-
ausragende Rolle. Das wurde in den Beschreibungen der Eltern über das gesamte
Datenmaterial hin deutlich. Die Kinderkrankenschwestern waren in Bezug auf die
Ergebnisse zur psychosozialen Unterstützung und die Entlastung der Eltern die in
den Interviews am eindrücklichsten vertretene Berufsgruppe.118
In den Aussagen der Eltern wurde die Versorgung durch den Externen Pflegedienst
mehrheitlich (I, III, V, VIII, IX, XI, XII) als eine wertvolle psychosoziale Unterstützung
gewertet. Die Eltern fühlten sich häuslich nachdrücklich gut betreut. In zwei Inter-
views (VII, X) wurde die Arbeit der externen Kinderkrankenschwestern sehr ge-
schätzt. Sie hatten jedoch vergleichsweise nicht so eine zentrale, emotional bedeut-
same Rolle in der häuslichen Palliativversorgung, wie das in den anderen Elternge-
sprächen zum Ausdruck kam. Die Kinderkrankenschwestern traten nur in verhält-
nismäßig neutralen Erzählsequenzen in Erscheinung. In einem der zwei betreffen-
den Interviews (VII) erzählte die Mutter, dass sie die psychosoziale und teilweise
auch die medizinische und pflegerische Betreuung an eine ambulante Einrichtung
delegierte. Die Kinderkrankenschwestern des EPD waren dieser Mutter in positiver
Erinnerung, übernahmen jedoch nicht den Hauptteil der Unterstützung zu Hause.
In zwei Fällen wirkte die Versorgung durch die externen Kinderkrankenschwestern
nicht unterstützend (II, IV). In einem davon wurde die Unterstützung durch den EPD
gänzlich abgelehnt (II): Die Mutter hatte eigene Kompetenzen, was die pflegerische
Seite der Versorgung ihres Kindes betraf. Entscheidend sei jedoch gewesen, dass
die externen Kinderkrankenschwestern zu spät in die Versorgung integriert worden
seien, sodass ihr Angebot von den Eltern nicht mehr angenommen werden konnte.
In dem zweiten Fall (IV) erschien den Eltern die Versorgung durch den EPD weniger
durch Empathie und Erfahrung geprägt, als vielmehr durch Arbeitsroutine.
118 Die Rolle der tages- bzw. poliklinisch tätigen Pflegekräfte und ihre Bedeutung in der Palliativversor-
gung werden in dieser Arbeit nicht erörtert, da die Betreuung durch sie dem Konzept entsprechend mit
dem Übergang des Kindes und seiner Familie in die häusliche Palliativversorgung endet. Die Ermitt-
lung dessen, wie sich die Eltern in der palliativen klinischen Zeit unterstützt fühlten bzw. wo sie sich
allein gelassen fühlten, muss in Bezug auf die Pflege in einer weiteren Studie geklärt werden. Die Aus-
sagen der Eltern deuten darauf hin, dass die klinischen Kinderkrankenschwestern in der palliativen
Versorgung bezüglich der erfahrenen Unterstützung von ihnen als bedeutend erachtet werden. Sie
wurden als empathische Begleiterinnen hervorgehoben (z. B. V), als wichtige AnsprechpartnerInnen
für emotionale Belange genannt (z. B. I) oder wirkten z. B. im Hinblick auf die Wartezeit in der Tages-
bzw. Poliklinik unterstützend, indem sie Eltern und ihre Kinder früher entlassen hätten, die Familie
telefonisch über die Ergebnisse der Untersuchungen unterrichtet hätten und ihr so frei verfügbare Zeit
mit ihrem Kind ermöglicht hätten (z. B. I, XII). Es wurden auch Konflikte erwähnt, z. B. bezüglich der
verfrühten Mitteilung der infausten Prognose und einer von den Eltern als Einmischung erlebten Vor-
gehensweise bei der Entscheidung über ein Weiterführen oder ein Zurücknehmen der kurativen The-
rapie (II).
3 Ergebnisse der Untersuchung
192
3.2.1.2.1 Häusliche Versorgung
In der häuslichen Umgebung der Familien waren die Kinderkrankenschwestern des
EPD grundsätzlich für die medizinisch-pflegerische Betreuung des Kindes zustän-
dig.119 In den Gesprächen mit Eltern wurden konkret Tätigkeiten der Grundpflege
erwähnt, wie das Waschen, Baden, Cremen oder Lagern des Kindes (z. B. XII, 974-
975). Die externen Kinderkrankenschwestern unterstützten die Einnahme von Medi-
kamenten und leiteten die Eltern im Umgang damit an (z. B. III, 1120-1123; VII, 176-
193; IV, 804-812). Darüber hinaus wurde das Verabreichen nötiger Infusionen er-
wähnt (z. B. XII, 974-975). Die externen Kinderkrankenschwestern führten in die
Nutzung medizintechnischer Geräte ein oder bedienten diese selbst (z. B. IX, 164-
168; IV, 804-812; XII, 1042-1051). In vier Familien (V, X, IX, XII) wurden die exter-
nen Pflegekräfte als beim Tod des Kindes anwesend beschrieben, in einer (X) als
zusammen mit der versorgenden Ärztin präsent. Wie bei der Darstellung der ärztli-
chen Versorgung aus Sicht der Eltern wird an dieser Stelle nicht weiter auf die palli-
ativpflegerische Betreuung an sich eingegangen bzw. entsprechende Fachkompe-
tenz als nötig und gegeben vorausgesetzt.
3.2.1.2.1.1 Ansprechpartnerinnen und Bezugspersonen
In den Erzählsequenzen, die die Versorgung durch die externen Kinderkranken-
schwestern zum Thema hatten, wurde deutlich, dass der EPD innerhalb des vorge-
stellten „Hospital at Home“-Versorgungskonzepts (s. Kap. 3.1.2) von Seiten der Pro-
fessionellen für viele der befragten Eltern eine der wichtigsten Quellen emotionaler
Unterstützung in der häuslichen palliativen Zeit und der letzten Lebensphase ihres
Kindes darstellte. So erklärte z. B. Frau Kulpa, dass die häusliche Versorgung durch
den EPD sich nicht auf pflegerische Verrichtungen und das Verabreichen von Medi-
kamenten beschränkt habe, sondern vielmehr emotional ausgesprochen wichtig für
sie gewesen sei. „Wenn also nur zu Medikament- wenn sie zu Arbeit kommt, da das
ist- das (bringt’s), da ist auch Gefühl in mir, das steht einfach. Das ist wichtig, diesen
Kontakten. (...) Das ist sehr behilflich wirklich, psychisch.“ (XI, 500-502). Dass die
Arbeit der Kinderkrankenschwestern über das Erfüllen pflegerischer Erfordernisse
beim Kind hinaus ging und emotional wichtig war, hob Frau Kulpa durch einen Ver-
gleich zu der Situation in der Klinik hervor. Die Beziehung zu den Kinder-
krankenschwestern dort hätte sich für sie auf die pflegerischen Verrichtungen be-
schränkt: „Das hab ich also- im Klinikum hat man ... mit Krankenschwester
\((betont:)) weniger\ Kontakte. Die machen ihre Arbeit und ist fertig. ...“ (XI, 460-
462). Demgegenüber sei die Beziehung zu der häuslich versorgenden externen
119 Vor dem Hintergrund der Kommunikation soll hier auf eine Diskrepanz zwischen dem dargestellten
Versorgungsmodell und den Darstellungen der Eltern aufmerksam gemacht werden. Mit Ausnahme
einer kurzen Bemerkung einer Befragten, in der diese von mehreren externen Pflegekräften sprach (V,
557-560), erschien es in den Erzählungen der Eltern so, als habe jeweils eine Kinderkrankenschwester
die Versorgung einer Familie übernommen. Dem Versorgungskonzept entsprechend werden jedoch
einer Familie jeweils zwei Pflegekräfte zugeteilt. Nach Einschätzung der Leiterin des Externen Pflege-
dienstes könne das damit zusammenhängen, dass sich ihrer Erfahrung nach eine Familie von diesen
beiden Kinderkrankenschwestern eine als Ansprechpartnerin für persönlichere Belange aussuche. So
könne es erscheinen, als habe eine externe Kinderkrankenschwester die gesamte häusliche Versor-
gung alleine bestritten (FT 124).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
193
Kinderkrankenschwester für sie sehr viel emotionaler und vertrauter gewesen: „...
die Kontakte waren, also ich sagen, wie in eine Familie.“ (XI, 470-471).
Gerade auch in der letzten Lebensphase ihres Kindes war die externe Pflegekraft
eine wichtige Unterstützung. Frau Kulpa etwa richtete Fragen an die Kinderkranken-
schwester und fühlte sich durch die Gespräche mit ihr entlastet. Sie beschrieb die
letzte Lebensphase ihres Kindes und das „Warten auf den Tod“ ihrer Tochter als
äußerst belastend (XI, 509-511). Die Kinderkrankenschwester hätte die Mutter dazu
befähigt, trotz der hohen emotionalen Belastung in dieser Zeit handlungsfähig zu
bleiben: „Und \((betont:)) trotzdem\ ich konnte normal auch funktionieren. ... So, war
/// sowieso schlimm, ((holt tief Luft)) musste man weinen, schon schwer, ... Stein in
Magen, aber trotzdem, muss ich sagen, war ... diese Betreuung, externe Pflege zu
Hause, da war okay. Super.“ (XI, 511-514).
In der Wahrnehmung von Frau Ernert übernahm der EPD die psychosoziale Ver-
sorgung der Eltern in der häuslichen Umgebung sogar gänzlich. Die von positiven
Gefühlen und Sympathie geprägte Beziehung zu den Kinderkrankenschwestern des
EPD und die Anerkennung ihrer Arbeit wurde in den Ausführungen der Mutter deut-
lich: „... und die war echt eine ganz liebe. Und ei- eigentlich sind sie alle, die ich so-
weit kennen gelernt habe vom Externen Pflegedienst, ganz liebe Menschen. Also
ganz toll. Die haben auch die ... psychische Betreuung sozusagen gemacht, ... für
die Eltern. Ja. Also ganz super, wirklich.“ (V, 557-560). Frau Chrost empfand die
Betreuung durch den EPD gleichfalls als unterstützend und sehr hilfreich. In der
Wahrnehmung der Mutter war die Kinderkrankenschwester des EPD neben der Ärz-
tin (s. Kap. 3.2.1.1) die einzige Person im palliativen Versorgungsverlauf, die sich zu
Hause um sie und ihren Sohn Heiner auch emotional kümmerte: „Also der Einzige,
der sich wirklich \((betont:)) gekümmert\ hat positiv, das war diese Schwester Birte.“
(III, 1041-1042). Auch Familie Ingelhart stellt die externe Kinderkrankenschwester
neben der Ärztin als den „Pfeiler“ (IX, 802) der Versorgung in der Palliativ- und Fi-
nalphase des Kindes dar. In der Erinnerung von Frau Ingelhart sind es eindeutig die
Gespräche mit dem EPD, die entscheidend dafür waren, dass sie und ihr Partner
sich in der letzten Lebensphase ihres Kindes zu Hause gut versorgt und unterstützt
fühlten. Für die befragte Mutter waren die anderen Hilfeleistungen in der häuslichen
Umgebung retrospektiv nicht mehr deutlich, während sie die Versorgung durch den
EPD weiterhin klar vor Augen hatte: „Also es war, in erster Linie waren es die Ge-
spräche [mit der Kinderkrankenschwester, Anm.]. ... Klar, ich weiß auch, da war
auch- ... klar waren auch Ärzte aus der Poliklinik dann noch da, aber viele Dinge
sind ein bisschen jetzt so wie im Film so ein bisschen verschwommen.“ (IX, 467-
470).
Der Stellenwert des EPD in Bezug auf die empfundene Unterstützung kommt in den
Interviews auch dadurch zum Ausdruck, dass die Eltern darüber spekulierten, wie
die palliative Versorgung zu Hause ohne die Anwesenheit durch die externen Kin-
derkrankenschwestern verlaufen wäre. Frau Anders sagte, dass sie mit der Betreu-
ung durch die Kinderkrankenschwester „absolutes Glück hatten“ (I, 742) und setzte
hinzu: „Und (...) wenn es den Externen Pflegedienst einmal nicht mehr gibt, dann ist
das richtig, richtig schlimm.“ (I, 755-756). Als Resümee ihrer Überlegungen stellte
auch Frau Kulpa fest, dass die Versorgung ihres Kindes ohne die emotionale Unter-
stützung der Kinderkrankenschwestern für sie schwer gewesen wäre: „Wenn das
3 Ergebnisse der Untersuchung
194
nicht \((betont:)) wäre,\ also wenn ich diese Hilfe nicht bekommen hätte, ... das, ja,
das könnte sein, dass es schwierig wird.“ (XI, 597-599). Frau Ernert betonte eben-
falls die Bedeutung des EPD in der palliativen und finalen Betreuung zu Hause, in-
dem sie sich die Situation ohne dessen Unterstützung vorstellte: Frau Ernert wäre
mit der Versorgung ihrer Tochter zu Hause nach eigener Einschätzung psychisch
haltlos überfordert gewesen: „Und wenn ich damals die Schwester Barbara nicht
gehabt hätte, dann ... weiß ich nicht, ob ich- ob das denn alles so ... abgelaufen wä-
re, ... wie es abgelaufen ist.“ (V, 560-561). „[ich] wär wahrscheinlich, ... weiß ich
nicht, ausgerastet, ausgeflippt, ... hätte nicht gewusst, was ich mache. Also ...
\((leise:)) von daher, muss ich sagen, war das sehr gut, dass sie da war. ... Wirk-
lich.“ (V, 758-760). Die Bewältigung der palliativen Zeit und der letzten Lebensphase
des Kindes ohne die Unterstützung der Kinderkrankenschwester des Externen Pfle-
gedienstes wäre für Familie Lemp nach eigenem Ermessen sehr schwierig, wenn
nicht sogar unmöglich gewesen. Der Vater von Finn brachte es auf den Punkt: „Und
ich denke mir, wenn man das selber gemacht hätte, dann wäre man zusammen-
gebrochen, ja?“ (XII, 994-995).
In zwei Interviews (II, IV) wurde dieser emotionale Zugang zu der externen Kinder-
krankenschwester allerdings als nicht existent beschrieben bzw. als problematisch
angedeutet. Frau Bittner lehnte regelmäßige Besuche der externen Kinderkranken-
schwester aus Gründen der mangelnden Vertrautheit ab. Sie hätte in der klinischen
Zeit keinen Kontakt zu den Kinderkrankenschwestern gehabt und deren Angebot in
der häuslichen Situation aufgrund dessen nicht mehr annehmen können (s. Kap.
3.2.2.1. 1.3). „Und so ist es eben auch bei dieser Hauspflege. Wenn vielleicht schon
diese Hauspflege auf Station vorher gewesen wäre. Ja, so ein paar Mal wenigstens,
dass man da so ein Verhältnis zueinander gehabt hätte und die dann später die
richtige Hauskrankenpflege übernommen hätte. Das denke ich wäre einfach sinn-
voller ... So kommt ein Fremder ins Haus.“ (II, 935-939). In der Darstellung von Frau
Durwald wurde deutlich, dass die Betreuerin die Begleitung durch den Externen
Pflegedienst nicht primär als unterstützend, sondern unter dem Aspekt der man-
gelnden Empathie bzw. Arbeitsroutine erlebte: „Das Erste, was wir vom Pflegedienst
gekriegt haben, war der Totenschein, dass der schon mal da ist, ne? Klasse.“ (IV,
485-486).
Die befragten Eltern stellten weiterhin Vergleiche zwischen der Bedeutsamkeit der
pflegerischen und der emotionalen Begleitung durch die externen Kinderkranken-
schwestern an. Wie bei den ÄrztInnen die medizinischen Verrichtungen, so diente
bei den externen Kinderkrankenschwestern die pflegerische Arbeit als initiales Ar-
gument dafür, dass die Professionellen in die Versorgung integriert wurden und Zu-
gang zu der Familie hatten. In zwei Interviews (XI, XII) wurde – ähnlich wie bei der
Versorgung durch die ÄrztInnen – betont, dass schließlich jedoch nicht die pflegeri-
schen Aktivitäten des EPD, also dessen eigentliches Tätigkeitsfeld, entscheidend
gewesen seien. Die empfundene psychosoziale Unterstützung habe eindeutig im
Vordergrund gestanden: Frau Kulpa beschrieb sich – bedingt durch die frühe Anlei-
tung des EPD – als mit den pflegerischen Aufgaben so gut vertraut, dass sie die
Betreuung ihrer Tochter selbst hätte übernehmen können und in dieser Hinsicht
eigentlich nicht mehr auf die externen Kinderkrankenschwestern angewiesen gewe-
sen wäre. Der EPD fungierte für die Mutter jedoch als vertrauter Ansprechpartner
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
195
und Familienersatz und war als solcher äußerst wichtig. Die psychosoziale Unter-
stützung durch die externen Kinderkrankenschwestern wurde schließlich höher ein-
geschätzt als die nötigen pflegerischen Dienste. Frau Kulpa berichtete: „... da ging’s
nicht um die Medikamente, ich konnte auch nur alleine das machen, \((nach-
drücklich:)) einfach zum Gespräch.\ ... Da war- \((nachdrücklich:)) die Kontakte wa-
ren, also ich sagen, wie in eine Familie. Und so muss das sein.\ Ich kann mich an-
ders nicht vorstellen. \((nachdrücklich:)) Das ist super.\ .(1). Das ist super. ... Ja. .(1).
Und das hilft wirklich.“ (XI, 469-473). Frau Lemp traf eine gleichbedeutende Aussa-
ge, indem sie die Anwesenheit sowohl des Arztes als auch der externen Kin-
derkrankenschwester in der häuslichen Versorgung nicht in erster Linie als für die
jeweils fachspezifischen Verrichtungen wichtig erachtete, sondern als zur Aufrecht-
erhaltung der Stimmung wesentlich beitragend beschrieb (XII, 1063-1064; s. Kap.
3.2.1.1.2.3).
3.2.1.2.1.2 Einführung in die selbständige Pflege des Kindes
Die externen Kinderkrankenschwestern wirkten ferner am Alltag der Familie in der
letzten Lebensphase des erkrankten Kindes insoweit mit, dass sie die Kinder pflege-
risch versorgten, dabei die Eltern in diese Arbeit involvierten und sie in der selb-
ständigen Pflege ihrer Kinder unterstützten: „... man fühlte sich gut, ... gut aber un-
aufdringlich angeleitet, ja?“ (XII, 975-976).
Dabei war es ein psychosozial bedeutsamer Effekt der Besuche durch die externe
Kinderkrankenschwester und die pflegerische Versorgung des Kindes, dass sich
den Eltern so das Gefühl vermittelte, sie und die in die Versorgung integrierten Per-
sonen haben für das erkrankte Kind noch viel tun können, auch wenn für es keine
medizinische Heilung mehr in Aussicht stand. Die Orientierung richtete sich auf das
Leben und die Lebensqualität des Kindes. Das wurde durch die pflegerischen Hand-
lungen kommuniziert und nicht explizit verbalisiert und wirkte sich entlastend auf die
Eltern aus. Sie wurden „empowered“ (s. Kap. 1.1.2.2. 1). Das Beispiel von Herrn
Lemp zeigt, dass die Möglichkeit, pflegerische „Hilfsdienste“ für seinen Sohn über-
nehmen zu können, für ihn wichtig war und seine Stimmung positiv beeinflusste:
„Aber das hätte man so, .(1). wenn sie [die externe Kinderkrankenschwester, Anm.]
nicht dabei gewesen wäre, weiß ich nicht, wie das gewesen wäre, dann hätte man
wahrscheinlich mittlerweile das arme Tier gekriegt [sei sich hilflos vorgekommen,
Anm.], ne? ... So, ... so war das einfach so, man hat da einen \((betont:)) Hilfsdienst\
gemacht.“ (XII, 983-986). Frau Lemp bestätigte die Wahrnehmung ihres Partners.
„Ja, man wäre irgendwie auch so in die \((betont:)) Trauer\ versunken. (...) es lag so
immer der Akzent, es wird dann wieder was gemacht, wenn sie [die externe Kinder-
krankenschwester Anm.] kommt, ja?“ (XII, 997-1002). Die praktischen pflegerischen
Verrichtungen trugen in dieser Familie zu einer emotionalen Atmosphäre bei, die
trotz der Tatsache, dass Finn sterben würde, von Hoffnung geprägt war: „Und der
Einstieg in den Tag oder in die Nacht war, ... war irgendwie dann so, ... ja, positiv.“
(XII, 1005-1006; 1065; s. Kap. 3.2.1.2).
Die Familien hatten durch die eigenständige Pflege das Gefühl, selbst eine gewisse
Kontrolle über die Geschehnisse zu haben. Frau Ingelhart beschrieb sich als eine
Frau, die es insbesondere in ihrem Arbeitsleben, aber auch privat gewöhnt war,
Lösungen für Probleme zu finden. Als ihr Kind an Krebs erkrankte und sich im weite-
3 Ergebnisse der Untersuchung
196
ren Verlauf herausstellte, dass medizinisch keine Heilung in Aussicht steht, empfand
sie ihre Machtlosigkeit als besonders gravierend und belastend: „Also das
Schlimmste war eben damals diese \((betont:)) Ohnmacht,\ dass man gegen diese
... Krankheit nichts tun kann.“ (IX, 779-780). Zur Bewältigung der Situation war es
für sie wichtig, Situationen zu nutzen, in denen sie Einfluss nehmen und eine ge-
wisse Kontrolle und Unabhängigkeit erreichen konnte. Eine Möglichkeit hierfür war
die selbständige Reinigung des Broviac-Katheters, in die sie der EPD einführte: „Al-
so man versucht alle anderen Sachen eben zu steuern. ... Zum Beispiel hat er einen
Broviac-Katheter gehabt. Den hab ich \((betont:)) unheimlich schnell\ gelernt selber
zu reinigen. ... Damit wir auch unabhängig waren.“ (IX, 164-168).
Die Anleitung des EPD zur eigenständigen Durchführung pflegerischer Verrichtun-
gen ermöglichte es den Eltern, den Aktionsradius der Familie zu erweitern, einen
den Umständen entsprechend weitestgehend normalen Alltag zu leben und die
verbleibende Lebenszeit des Kindes miteinander zu nutzen. Die Eltern hatten das
Gefühl, für und mit ihrem Kind noch viel tun zu können, auch angesichts seines na-
henden Todes. Die Unterstützung des EPD zur selbständigen Pflege habe nach
Frau Ingelhart den Eltern „viel freie Zeit“ (IX, 457-458) geschenkt, die sie zusammen
mit ihrem Kind für gemeinsame Unternehmungen nutzen konnten: „Aber ...
\((nachdrücklich:)) da [in Michaels letzter Lebensphase, Anm.] wollten wir dem wirk-
lich nur noch alles geben, was,\ ... was Spaß macht (...) wir haben noch Kurzreisen
gemacht und ... wir sind noch ... viel spazieren gegangen ...“ (IX; 424-428). Die ex-
terne Kinderkrankenschwester schaffte in der Wahrnehmung der Eltern für diese
Aktivitäten die entsprechenden Voraussetzungen. Familie Lemp bekamen durch die
häuslich versorgende Pflegekraft gezeigt, wie das transportable System für die Mor-
phium-Infusion angewendet wird. Sie habe der Familie dadurch ermöglicht, mit ih-
rem Kind z. B. spazieren gehen zu können. Frau Lemp beschrieb das als eindeutig
unterstützend: „Sie hat auch (...), ... (die) ganzen Ideen, transportabel, (...) mit der
Butterdose, (...), da kann ich dann mit dem- dieses Morphium, (...) genannt Butter-
dose, weil die so aussieht, dieses Dosiergerät (...). Was man sich eben umhängen
kann und ... dann das Kind, ... dann durch die Stadt latschen kann oder spazieren
gehen kann, nicht so an (...) zu Hause gefesselt ist, ne? Das war auch irgendwie
wohltuend.“ (XII, 1042-1051).
Darüber hinaus unterbreiteten die externen Kinderkrankenschwestern im Rahmen
der pflegerischen Versorgung weitere Vorschläge und Anregungen zu möglichen
Aktivitäten mit dem unheilbar kranken Kind. Frau Lemp führte als einfaches Beispiel
hierfür das Vorlesen an: „[Die externe Kinderkrankenschwester, Anm. ] Hat auch
Anregungen gegeben, was man noch machen kann oder was man ... tut, spazieren
gehen und hier und da, und .(1). so vorles- ich hab dann da gesessen und hab ihm
... vorgelesen, irgendwelche Bücher...“ (XII, 1006-1009).
Die eigenständige medizinisch-pflegerische Versorgung des Kindes empfanden
Eltern manchmal aber auch als überfordernd und belastend und nicht immer als die
Lebensqualität des Kindes und der Familie steigernd, Kontrolle ermöglichend oder
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
197
den Aktionsradius der Familie erweiternd (vgl. hierzu auch Kap. 3.2.1.1. 2).120 Das
Übernehmen von Tätigkeiten, die eigentlich den ExpertInnen zugeordnet wurden,
konnte sich überfordernd auswirken. Die selbständig vorgenommene Medikation
des eigenen Kindes mit Morphium konnte auch weniger unter dem Gesichtspunkt
des Empowerments als vielmehr unter dem der Belastung wahrgenommen werden.
Dies zeigt das Beispiel von Frau Franzek: Als Jörg nach der Einschätzung der ex-
ternen Kinderkrankenschwester nur noch ein paar Tage zu leben hatte, hätten diese
der Mutter Morphiumzäpfchen hinterlassen, um mögliche auftretende Schmerzen
des Kindes lindern zu können. Sie hätten jedoch auch den Hinweis gegeben, dass
sich die letzte Lebensphase und der Sterbeprozess durch die Medikation verkürzen
könne. Die Mutter empfand es vor diesem Hintergrund als belastend, diejenige zu
sein, die ihrem Kind das Morphium verabreichte: „Also das war schon ein bisschen
doof. Also die [externen Kinderkrankenschwestern, Anm.] haben uns wirklich eine
Rolle Morphiumzäpfchen gegeben, haben gesagt: ‚Wenn es zu Ende geht, die ge-
ben, dann ist es sofort zu Ende.’ Weil sie dachten, Jörg hat fünf Tage, hat fast drei
Monate noch gelebt- (...) Na ja, ‚Wenn's zu Ende geht und das Kind Morphium
braucht, dann geben Sie es. Dann ist es dann auch ganz schnell zu Ende.’ Das fand
ich so ein bisschen belastend, so, dass ich diejenige (...) sein soll. ((schnauft laut))
Ja.“ (VII, 176-193). Ein weiteres Beispiel findet sich im Fall von Frau Chrost. Diese
äußerte die Befürchtung, durch die Medikamentengabe verursacht zu haben, dass
ihr Kind in ein Koma fiel und bis zu seinem Tod nicht wieder aufwachte. Dieses
Schuldgefühl stellte im Nachhinein eine Belastung für sie dar: „... (ich) fühl (...) mich
dann auch irgendwie letztendlich so ein Stück weit schuldig da, weil ich ihm die ge-
geben hab dann letztendlich. Also es hieß dann, diese Tabletten- ich hab ihm dann
dienstags abends diese Tabletten die gegeben. ... Das war der letzte Tag, wo er
noch gele- wo er noch geredet hat.“ (III, 1120-1123).
Zudem konnte die eigenständige Bedienung der medizinisch-pflegerischen Geräte
für Betroffene eine Belastung darstellen. Die Betreuerin Frau Durwald fühlte sich
neben der Medikamentengabe hierdurch teilweise überfordert und von der Ärztin
und auch den externen Kinderkrankenschwestern allein gelassen. „Also man hat
einfach vorausgesetzt, ... \((leise:)) das werden die schon irgendwie in den Griff
kriegen. (...) Und dann ... kamen halt also wirklich tausend Pannen irgendwo.“ (IV,
480-483). Als der Sondomat Alarm schlug und drei Lampen auf einmal aufleuchte-
ten, fühlte sich Frau Durwald eindeutig überfordert und rief den EPD an. In ihrer
Unsicherheit empfand sie die selbständige Betreuung des Kindes in der häuslichen
Umgebung häufig als eine Aufgabe am Rande der Legalität: „Also ich hab das dann
einfach alles abgestellt und gesagt: ‚Also ich kann das nicht. Ich mach das nicht.’
Weil das ist ja auch, wir \((betont:)) dürfen\ so was ja gar nicht. ... Ich sag: ‚Ich stell
das jetzt alles ab und Sie müssen kommen und damit Ende der Vorstellung.’, ne?
Weil ... also da jetzt irgendwas ausstellen und da läuft jetzt irgendwas rein, ne? Also
bis jemand stirbt, ist es immer noch irgendwo A) unterlassene Hilfeleistung oder, ja,
120 Dies kann auch im Sinne eines Schnittstellenproblems dargestellt werden (s. Kap. 3.2.2.1.1 und
3.2.2.1.2): Der Umstand, dass die häuslich versorgenden Professionellen nicht vor Ort waren und die
Zeit, die verging, bis eine Person da war, die in einer kritischen Situation helfen konnte, erzeugte die
Belastung und erscheint so als Schnittstellenproblem.
3 Ergebnisse der Untersuchung
198
falsche Medikamentengaben, und dafür bin ich gar nicht qualifiziert gewesen. Und
... wir waren ganz oft irgendwo an der Grenze mit diesen ganzen Geschichten. Na
ja, und dann ist sie [die externe Pflegekraft, Anm.] eben gekommen und dann
\((abfälliges Geräusch:)) pfft\ ... ja, und dann war’s das eben.“ (IV, 804-812).
3.2.1.2.1.3 Angesprochene Problemfelder
Die Kinderkrankenschwestern wurden in sieben Interviews (I, III, V, VIII, IX, XI, XII)
als die entscheidenden Ansprechpartnerinnen für Fragen, die sich in der häuslichen
Palliativversorgung des Kindes für die Eltern ergaben, beschrieben. Deren Präsenz
wurde deutlich positiv bewertet, z. B. von Frau Lemp: „... wir hatten eine feste
Schwester, das war auch ganz wunderbar, ... eine feste Ansprechpartnerin.“ (XII,
656).
Auch in der letzten Lebensphase des Kindes waren die Pflegekräfte als Ansprech-
partnerinnen und Begleiterinnen bei Bedarf vor Ort präsent (V, X, IX, XII). Als Heiner
in den Prozess des Sterbens eintrat, fuhr die Kinderkrankenschwester zu Frau
Chrost, setzte sich mit der Mutter zusammen an Heiners Bett und redete mit ihr:
„Und ... haben wir dann so geredet und so.“ (III, 1194-1197).
Mit den externen Kinderkrankenschwestern wurden die folgenden Problemfelder im
Zusammenhang der psychosozialen Unterstützung deutlich:
Reflexion der Beziehung zu den klinischen Professionellen
Reflexion der eigenen Entscheidungen
Versorgungs- und Alltagsfragen
elterliche Kommunikation mit dem erkrankten Kind
Ansprechpartnerinnen für das erkrankte Kind
Kommunikation mit den Geschwistern
Reflexion der Beziehung zu den klinischen Professionellen
In den Gesprächen mit den Kinderkrankenschwestern wurde die elterliche Bezie-
hung zu klinischen Professionellen und das eigene Verhalten ihnen gegenüber re-
flektiert. Mit den Kinderkrankenschwestern war es aufgrund ihrer Kenntnisse der
Klinik und ihrer MitarbeiterInnen möglich, problematische Beziehungen zum Perso-
nal im Krankenhaus rückblickend zu erörtern. Frau Franzek bewertete die Möglich-
keit, sich mit der externen Kinderkrankenschwester diesbezüglich austauschen zu
können, als positive Erfahrung: „Ich hab oft mit den Schwestern vom Externen Pfle-
gedienst drüber [über Probleme mit dem klinischen Personal, Anm.] geredet. Die
fand ich auch in der Hinsicht wirklich sehr, sehr toll. Weil manchmal ist man schon
auch verunsichert: Also hab ich denn wirklich ein falsches Wort jetzt gewäh(l)t? O-
der umgekehrt: Wäre es für mein Kind besser gewesen, wenn ich das und das nicht
gesagt hätte?“ (VII, 295-299).
Reflexion der eigenen Entscheidungen
Die Eltern äußerten den Kinderkrankenschwestern gegenüber ihre Sorge und Unsi-
cherheit, nicht die richtigen Entscheidungen hinsichtlich der Therapie für ihr Kind
getroffen zu haben oder in ihrem Verhalten ihm gegenüber etwas falsch gemacht zu
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
199
haben. Die Pflegekräfte standen auch hier als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung
und reflektierten mit ihnen gemeinsam die Situation. Die Erleichterung und Beruhi-
gung, die eine Bestätigung, alles für ihr Kind getan zu haben, für die Eltern bedeu-
tete, kam in den Gesprächen deutlich zum Ausdruck. Frau Grüning sagt bspw.:
„Und mit der [externen Schwester, Anm.] konnte ich zum ersten \((betont:)) Mal,\ ...
ja, auch reden. .(2). Also \((betont:)) da,\ ... da war ich ganz froh, dass ich die gehabt
habe. Weil da ... konnte ich (noch), ja, auch noch mal vielleicht eine Bestätigung
haben, ... dass ich das \((betont:)) richtig\ gemacht habe oder solche Sachen, ne?“
(VIII, 308-312). Auch bei Frau Ernert hatte die Kinderkrankenschwester die Richtig-
keit des gewählten therapeutischen Vorgehens bestätigt. Aus der Sicht der externen
Pflegekraft habe die Klinik bzw. der zuständige Arzt mit der Schwerpunktverschie-
bung hin zu einer palliativen Versorgung eine richtige Entscheidung zum Wohle des
Kindes getroffen. Die Erleichterung der Mutter darüber, in der externen Kinderkran-
kenschwester diesbezüglich eine vertraute Ansprechpartnerin gehabt zu haben,
kam klar zum Ausdruck: „Also- ... und da hatten wir ja, Gott sei Dank, noch die ...
Schwester Barbara, (...) die mir [das] denn auch erst mal erklärt hat, .(1). also wirk-
lich erklärt hat, dass man ... einfach in dem Fall nichts mehr machen kann,
\((nachdrücklich:)) dass wir sie einfach nur noch in Ruhe lassen sollen.“ (V, 642-
645).
In keinem Interview mit den Eltern wurde erwähnt, dass die häuslich versorgenden
externen Kinderkrankenschwestern die Entscheidungen oder das Vorgehen der
Eltern bezüglich der Schwerpunktverlagerung auf ein palliatives Vorgehen kritisier-
ten oder in Zweifel gezogen hätten oder dass es darüber, wie gegenüber den Ärz-
tInnen, zu einem Konflikt gekommen sei.121 Im Verlauf der lediglich zwei Besuche
der externen Kinderkrankenschwester bei Familie Bittner – die Mutter hatte die Ver-
sorgung durch den EPD abgelehnt – habe die Pflegekraft die Mutter dahingehend
bestärkt, dass die Eltern eine sehr sensible Wahrnehmung für ihr eigenes Kind hät-
ten und darauf vertrauen könnten. Dies betraf in dem Gespräch den Zeitpunkt des
Sterbens. Die Mutter wurde so in ihrer Rolle als primäre Versorgerin bestätigt: „Und
... dann hat sie halt, ja, sich mit uns hingesetzt, ein bisschen mit uns gequatscht,
eine Stunde vielleicht, hat auch gemeint: Na ja, meistens wüssten Eltern das, wann
es soweit ist.“ (II, 1677-1679).
Versorgungs- und Alltagsfragen
Eltern nutzten die Beziehung zu den Kinderkrankenschwestern, ihr Auftreten122 und
die Gespräche mit ihnen als Orientierung für ihr eigenes Vorgehen und ihre Ent-
scheidungen. Sie erhielten wertvolle Handlungsempfehlungen in der letzten Le-
bensphase und für die Zeit des Sterbens ihres Kindes. Zum Beispiel fühlte sich Frau
121 Eine derartige Situation wurde z. B. von Frau Bittner auch in Bezug auf eine Kinderkrankenschwes-
ter in der Tages- oder Poliklinik beschrieben, die der Mutter unterstellt habe, sie könne ihr Kind nicht
loslassen und würde nicht in seinem Sinne handeln (II, 471-477). Die Mutter fühlte sich dadurch ver-
urteilt: „Und sie hat auch nicht zu versuchen, auf eine gewisse Art und Weise Eltern in so eine Art
Schuldecke zu drängen. Ja?“ (II, 475-477).
122 Die weiter oben beschriebene befähigende Einführung und Anleitung in die Pflege kann z. B. im
Sinne der Orientierung verstanden werden, nämlich als Orientierung auf das Leben des Kindes, und
als Rollenvorbild für die Eltern dienen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
200
Ernert durch den EPD dazu ermutigt, die verbleibende Lebenszeit mit ihrer Tochter
für sich und ihr Kind zu nutzen. Die Pflegekraft habe der Mutter verdeutlicht, dass
nicht alle Eltern die Möglichkeit hätten, mit ihrem Kind noch zu kommunizieren und
sie diese Chance nutzen solle. Darüber hinaus wurde die Mutter von der Pflegekraft
konkret dazu angeregt, sich mit dem bevorstehenden Tod ihres Kindes auseinander
zu setzen. Rückblickend betrachtete Frau Ernert die Anregungen der Kinderkran-
kenschwester als Grund dafür, dass sie sich gut auf den Tod ihrer Tochter vorbe-
reitet fühlte, was sie in die Lage versetzte, die Umstände und ihr Verhalten bedürf-
nisgerecht einzurichten: „... das weiß ich noch wie heute, also wirklich. ((holt tief
Luft)) Und- ... und das war auch sehr gut, dass sie mir diese Tipps gegeben hat.“ (V,
687-688). „(…) Und ich konnte mich wirklich die drei Monate darauf vorbereiten und
ich hab’s \((nachdrücklich:)) echt geschafft.“ (V, 756-757). Die Hinweise der Kinder-
krankenschwester wurden von der Mutter als Orientierungshilfen für ihr Verhalten
bewertet. „Und ... also hat sie mir- ... mir gesagt, wie ich das am besten mache, da-
mit es für mein ... Kind ... einfach ist zu gehen. ... Und ... ja, .(2). ja, und so halt .(1).
so die anderen Sachen wie jetzt -.(1). ja- .(2). na, weil ich hatte mei- ... ich wu- ich
wusste immer nicht, wie ich mich verhalten sollte, wenn es wirklich soweit ist, wenn
der Tag kommt, wo sie stirbt.“ (V, 749-753). Bezüglich des Todes ihrer Tochter Bir-
gül entwickelte Frau Ernert durch die Gespräche mit der Kinderkrankenschwester
zusammenfassend eine Vorstellung davon, „was ... alles auf mich zukommt.“ (V,
685).
Auch Frau Ingelhart berichtete, von der Kinderkrankenschwester des EPD in Ge-
sprächen auf den Tod ihres Kindes vorbereitet worden zu sein, sodass sie im Nach-
hinein das Gefühl hatte, im Prozess des Sterbens ihres Kindes das Richtige getan
zu haben. Durch die Erklärungen der Kinderkrankenschwester sei es der Mutter
möglich gewesen, sich nicht gegen den Tod des Kindes aufzulehnen und ihr
Schicksal zu akzeptieren. Die Mutter bewertete diese Vorbereitung durch den EPD
sehr positiv: „Und ... diese Schwester Birte, die hatte mir halt eben aufgrund ihrer
langjährigen Erfahrung eben auch vorher zum Beispiel ein paar Sachen [anonym,
Anm.] erzählt (...) von Eltern, die ihr Kind dann schüttelten und gesagt (haben:)
\((flehentlich:)) ‚Komm zurück, komm zurück.’\ Und ((holt tief Luft)) und ... diese Sa-
chen haben mir noch mehr ... Anlass gegeben irgendwie , genau diesen Moment
eben \((betont:)) nicht\ so- ... also \((nachdrücklich:)) mich vorher schon so lange
damit zu befassen,\ dass ich in diesem Moment dann eben \((betont:)) weiß,\ dass
es jetzt so ist und dann nicht eben ... versuche dagegen noch anzukämpfen. ... Das
hat man ja vorher schon \((leise auflachend:)) monatelang getan /,\ ne? Und das
fand ich sehr gut.“ (IX, 458-467).
Neben den ÄrztInnen standen die Kinderkrankenschwestern als Ansprechpartnerin-
nen und fachkompetente Unterstützung für Fragen bezüglich auftretender Schmer-
zen und Symptome zum Vorgang des Sterbens zur Verfügung. Die Kinderkranken-
schwestern des EPD wurden in den Berichten als erfahrene Frauen beschrieben,
die in dieser Situation der Familie zur Seite standen. Zum Beispiel bekam der Sohn
der Familie Anders in den letzten Lebenstagen schwer Luft und begann sehr schnell
zu atmen. Frau Anders wusste diese körperlichen Symptome nicht zu deuten und
habe sich mit ihrer Frage – die implizit die nach dem Zeitpunkt des Todes ihres
Sohnes war – an die Kinderkrankenschwester des EPD gewendet. Diese verdeut-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
201
lichte der Mutter, dass keine Aussage hinsichtlich der verbleibenden Zeit möglich
sei. Im Gegensatz zu der beschriebenen „Falschaussage“ eines des Arztes, der
einen nicht zutreffenden Zeitpunkt des Todes von Stefan voraussagte (s. Kap.
3.2.1.1. 1.1), erschien dieses Verhalten unterstützend: „... und ich hab dann gesagt
wie lange kann denn ein Mensch, ein Körper so was aushalten, so, so dieses
schnelle Atmen und so und da hat die dann auch gesagt: ‚Wissen sie, medizinisch
könnt’ ich ihnen jetzt was sagen, aber bei Stefan mit seinem Willen würde ich mich
hüten irgendeine Prognose abzugeben.’“ (I, 573-576). Ein weiteres Beispiel ist die
Erfahrung der Eltern Lemp. Ihr Sohn war unruhig in der Nacht und schrie. Die Eltern
waren sich über die Gründe dafür unsicher und machten sich Sorgen darüber, dass
ihr Sohn Schmerzen haben könnte. Sie wendeten sich in dieser Situation an die
Kinderkrankenschwester. Auch hier wirkte die Pflegekraft durch ihre Anwesenheit
und in der Rolle als kompetente Ansprechpartnerin beruhigend und psychosozial
unterstützend: „<Weil man> ja auch immer die Frage hatte: Wie lange dauert das
noch? Wie wird es sein, wenn es noch schlimmer wird? Ja? Wie wird er sterben?
Ja? ... Also das, ... da wusste sie immer ganz genau, ja?“ (XII, 1018-1020).
Elterliche Kommunikation mit dem erkrankten Kind
In Bezug auf die Kommunikation der Eltern mit dem erkrankten Kind hatte der EPD
eine wichtige unterstützende Funktion. Die Kinderkrankenschwestern gaben den
Eltern Orientierung im Umgang mit Kommunikationsbarrieren gegenüber ihren Kin-
dern im Hinblick auf das Krankheitsgeschehen und das Sterben und reagierten auf
ihre Unsicherheit und Fragen.
Insgesamt in drei Interviews (I, 546-550; III, 711-720; VIII, 320-325) kamen Mütter
direkt darauf zu sprechen, dass sie eine große Unsicherheit gegenüber ihrem Kind
verspürt und Sorge gehabt hätten, es mit seinen Ängsten und Befürchtungen allein
zu lassen, weil kein Gespräch mit ihm über seinen Zustand möglich gewesen sei.
Als Beispiel soll hier die Erfahrung von Frau Chrost angeführt werden. Die Mutter
traute sich erst, als ihr Sohn in ein Koma gefallen war, ihren Gefühlen nachzugeben
und mit ihm über seine Krankheit und seinen Tod zu sprechen, nachdem Heiner das
ihr gegenüber die ganze Zeit abgelehnt hatte. In dem Bericht der Befragten war die
Belastung und Trauer über diese Sprachlosigkeit zwischen ihr und ihrem Kind deut-
lich spürbar: „Also er hat- wir haben das nie thematisiert, \((betont:)) nie.\ Kein einzi-
ges Mal darüber geredet, dass er gestorben ist. \((nachdrücklich:)) Obwohl ich das
unbedingt wollte.“ (III, 701-703) „<Nee, nee, er wollte nicht.> ... Ich hab immer ge-
sagt- ... ich konnte ja jetzt nicht schlecht sagen: ‚Komm lass uns über dein Sterben
reden.’ Ich hab dann immer gesagt: ‚Sollen wir mal über deine Krankheit reden?’ ...
Und er hat immer gesagt: ‚Nein’ .(2). Und ich wollte immer. (...) ((nachdrücklich:)) Ich
fand das schrecklich, nicht darüber zu reden.\ Und mich vor allen Dingen eben nicht
so offiziell verabschieden zu können, obwohl man das natürlich irgendwie sowieso
wahrscheinlich nicht kann. ... Ich mein, ich hab da ... ständig \((betont:)) geheult\ und
... immer bei ihm am Bett gesessen und ihm ... tausend andere Sachen also ver-
sucht ... verklausuliert irgendwie zu sagen, dass ich ihn liebe und dass ich ihn nie
vergessen werde und ((holt tief Luft)) irgendwie- ((schnauft)) .(2). ja.“ (III, 711-720).
In den Familien Anders und Grüning wurde die externe Kinderkrankenschwester in
dieser Situation zu einer wichtigen und zur Entspannung beitragenden Ansprech-
3 Ergebnisse der Untersuchung
202
partnerin. Frau Anders war durch die Lektüre einschlägiger Literatur verunsichert
worden. Dort wurde die Kommunikation mit sterbenden Kindern über deren nahen-
den Tod als verhältnismäßig unkompliziert dargestellt. Mit ihrem Sohn konnte Frau
Anders jedoch nicht kommunizieren. Er verweigerte sich, was die Mutter deutlich
belastete: „... ich habe viel gelesen, Kübler-Ross gelesen und alles war immer so
ganz einfach und alle Kinder malen irgendwie was eindeutiges und alle Kinder
\((ironischer Unterton)) sterben völlig...völlig entspannt\, sag ich jetzt mal, ich über-
treibe das jetzt mal, oder (...) sprechen über ihren Tod und so und das hatte mich
damals belastet, dass (...) der Stefan (..) entschied, darüber überhaupt nicht zu
sprechen.“ (I, 546-550). In ihrer Not wandte sich Frau Anders an die Kinderkranken-
schwester des Externen Pflegedienstes und bat sie um ihre Einschätzung. Die Pfle-
gekraft vermittelte der Mutter Verständnis dafür, dass der Sohn in seinem Alter – er
war acht Jahre – keine „begreifbaren Ängste“ (I, 554) habe und gab ihr durch den
konkreten Ratschlag Unterstützung, die Entscheidung des Sohnes, nicht über sei-
nen Zustand mit der Mutter sprechen zu wollen, zu akzeptieren:123 „Und von diesem
Augenblick [nach dem Gespräch mit der externen Kinderkrankenschwester, Anm.]
haben wir so entspannter gelebt.“(I, 556-557). Im dritten Beispiel – Familie Grüning
– waren die Eltern von Silke unsicher in der Kommunikation mit ihrer Tochter in Be-
zug auf das Thema Tod. Sie waren mit den Fragen des Kindes und dessen Anforde-
rungen insofern überfordert, als sie nicht wussten, wann ihre Antworten zu einer
zusätzlichen Belastung für ihr Kind würden und erfuhren es als praktische Unter-
stützung, als die Kinderkrankenschwester mit Silke direkt ein Gespräch darüber
führte (VIII, 320-344; s. nächsten Abschnitt).
Kommunikation mit dem erkrankten Kind
In den Gesprächen mit der Kinderkrankenschwester wurden Fragen im Hinblick auf
den nahenden Tod besprochen. In einem Fall wurden diese auch mit dem Kind
selbst erläutert. Als die Kinderkrankenschwester des Externen Pflegedienstes acht
Tage vor dem Tod von Silke kam, hatte das Kind eine kompetente Ansprechpartne-
rin in ihr und besprach mit ihr Fragen in Bezug auf seinen Tod. Für die Mutter war
dies sehr bedeutsam: „... sie [Silke, Anm.] hat ja so viele Fragen gestellt, ja? (...)
‚Wie stirbt man?’ Und ich- ... \((brüchig, zitternd:)) dann hat sie mir gesagt, wie sie
begraben werden wird- will. Und solche Sachen.\ ((schnieft)) Na ja, und (...) ich soll-
te \((betont:)) aufschreiben,\ was- ... \((leise schluchzend:)) was sie ins Grab neh-
men will und- .(1)... und- .(1). also war schon wichtig, dass man dann ... je- jemand
<(das mit-)>\ (...) mit Silke sich hingesetzt hat, \((leise schluchzend:)) ne?\ (...)
((dünn, brüchig:)) Also das war die Frau Bäumler [die externe Kinderkranken-
schwester, Anm.], die hier war und die hat das wirklich-\ja, besprochen mit ihr.“ (VIII,
320-344). Herr und Frau Grüning waren eindeutig erleichtert darüber, dass ihre
Tochter diese Themen mit der Pflegekraft besprechen konnte. Sie beobachteten
zudem eine positive Wirkung dieses Austausches und Kontakts zu der Kinderkran-
123 Nach den angeführten Leitlinien (s. Kap. 1.1.3.1) entspräche diese Aussage der Kinderkranken-
schwester nicht dem aktuellen Stand der Forschung. Achtjährige haben demnach durchaus Ängste,
was ihre Situation betrifft. Die Akzeptanz des kindlichen Wunsches, nicht über seine Situation reden zu
wollen, erscheint hier jedoch ausschlaggebend zu sein.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
203
kenschwester bei ihrer Tochter selbst: „... also da war ich wirklich froh und Silke war
ganz glücklich über ... die.“ (VIII, 351).
Kommunikation mit Geschwistern
Schließlich wurde von den Eltern die Einbeziehung von Geschwistern in die Versor-
gung zu Hause und in die Nachsorge der verwaisten Familie als bedeutsam erach-
tet. Das wurde in der Erzählung von Frau Lemp deutlich. Ida, die Schwester des
erkrankten Finn, sei von der externen Pflegekraft mit viel Aufmerksamkeit bedacht
worden: „Also die Schwester hat sehr stark auch, ... Ida, um noch mal auf die Ein-
beziehung des Geschwisterkindes zu kommen, die hat \((betont:)) sehr\ stark Ida
einbezogen. ... Die hat ihr \((nachdrücklich:)) regelmäßig zum Geburtstag gratuliert
und Geschenke gebracht, ist zu ihren Geburtstagsfesten gekommen.\ ... Auch als
er, als er tot war, aber auch <als er noch>(...) lebte. (...) Ja. Immer. Immer mit ihr
gesprochen, \((betont:)) ihr\ was mitgebracht, ... sie völlig da ... mit einbezogen.
.(4).“ (XII, 1940-1954).
3.2.1.2.1.4 Anwaltschaftliche Rolle
Die externen Kinderkrankenschwestern wirkten unterstützend, indem sie gegenüber
Leistungsträgern, die in die häusliche Palliativversorgung involviert waren, in einer
anwaltschaftlichen Rolle im Sinne der Eltern agierten und Betroffene bei der Artiku-
lation von Versorgungsansprüchen unterstützten. Wie viele andere Familien (I, II, V,
VIII, XII), so berichtete auch Frau Ingelhart (IX) von Schwierigkeiten mit der finan-
ziellen Zuwendung durch die Pflegeversicherung. Diese lehnte zunächst eine Fi-
nanzierung der Pflege des Sohnes ab. Als Argument hierfür diente, dass ein Kind im
Alter von zwei Jahren naturgemäß einen erhöhten Pflegebedarf habe, dieser also
unabhängig von der onkologischen Erkrankung bei jedem Kind dieses Alters be-
stehe. In der Wahrnehmung der Eltern wirkte diese Begründung angesichts des
gesundheitlichen Zustands ihres Sohnes zynisch und zusätzlich belastend. Als die
zuständige Bearbeiterin der Pflegekasse – eine Ärztin des Medizinischen Dienstes
der Krankenkassen (MDK) – in der letzten Lebensphase des Kindes zu Familie In-
gelhart nach Hause kam, um Michaels Pflegebedarf zu ermitteln, sei die externe
Kinderkrankenschwester anwesend gewesen und habe die Mutter in der Auseinan-
dersetzung mit der Ärztin des MDK entscheidend unterstützt: „Und erst als dann
wirklich- also als er wirklich im .... Finalstadium war und wirklich nur noch lag und
nur noch, .(1). weiß ich nicht, was da rauskam, ob sich die Leber schon zersetzte,
dann kam die da noch mal an, die Frau, und die hat sich dann da- da hat die
Schwester Birte gesagt: ‚Also wenn Sie jetzt ... \((nachdrücklich:)) einfach nur mal
hingucken möchten\ und dann fragen Sie uns doch noch mal, was Sie fragen woll-
ten.’ Und, und da ist die dann gegangen.“ (IX, 684-690). Das Geld für die Pflege-
stufe wurde im Anschluss an diesen Besuch genehmigt.
3.2.1.2.1.5 Sterbebegleitung
Schließlich war das Angebot der Begleitung in der letzten Lebensphase des Kindes
ein wichtiges Angebot der externen Kinderkrankenschwestern. Dabei wurde deut-
lich, dass die Pflegekräfte des EPD in dieser Situation bei weitem mehr leisteten als
ausschließlich pflegerische Verrichtungen auszuführen bzw. ihre medizinisch-pfle-
3 Ergebnisse der Untersuchung
204
gerische Fachkompetenz und Erfahrung zur Verfügung zu stellen. Das wird auch in
den nachfolgenden Abschnitten weiter deutlich werden.
Als Heiner im Sterben lag und seine Mutter mit ihm alleine war, kam die externe
Kinderkrankenschwester zu ihnen und blieb dort, bis schließlich der Lebensgefährte
von Frau Chrost eintraf. Die Pflegekraft bot an, weiterhin zu bleiben. Frau Chrost
schätzte dieses Angebot der Präsenz offensichtlich als außergewöhnlich engagiert,
auch wenn sie ein weiteres Verbleiben schließlich dankend ablehnte: „[Die Kinder-
krankenschwester fragte telefonisch:, Anm.] ‚Ist jemand da?’ Sag ich: ‚Nee. Ich bin
alleine.’ Und dann sagte sie, sie kommt noch mal rum. ... Und dann
(...)\((nachdrücklich:)) ist die noch mal gekommen ... und hat sich mit mir da ans Bett
gesetzt,\ ne? (...) Und dann kam um halb elf Klaus. .(1). Und ... dann ist die ... ge-
gang- sie hat dann allerdings sogar noch angeboten, \((nachdrücklich:)) ob sie da
sitzen bleiben (s-)-[oll, Anm.]).“ (III, 1194-1200). Als unterstützendes Angebot wur-
den die flexiblen, konkret patientInnenorientierten Arbeitszeiten des EPD wahrge-
nommen. Das Beispiel von Frau Ernert zeigt, dass die externe Kinderkranken-
schwester um fünf Uhr morgens kam, nachdem die Mutter sie, durch die Symptome
ihrer Tochter alarmiert, angerufen hatte (V, 697-698). Die Pflegekraft organisierte
ihren weiteren Arbeitstag flexibel so um, dass sie die Mutter und ihr Kind begleiten
konnte und bei ihnen blieb, bis Birgül starb. „Die [externe Kinderkrankenschwester,
Anm.] ist nur einmal kurz weg, zu einem anderen Kind, und hat denn aber im Büro
angerufen und hat Bescheid gesagt und ... die war dann wirklich die ganze Zeit da.
... Und dann, ... dann ist sie ja verstorben. .(2).“ (V, 719-721).
3.2.1.2.1.6 Beziehungsaspekte
In den Interviews werden die folgenden Beziehungsaspekte einer unterstützend
wirkenden Kommunikation mit den externen Kinderkrankenschwestern benannt:
Fachkompetenz, Professionalität und Erfahrung
Vertrautheit
spirituelle Dimension
individuelle, bedürfnisorientierte Versorgung
Verlässlichkeit
Engagement und Empathie
Akzeptanz, Zurückhaltung, Ruhe und Gelassenheit
Sympathie
Persönlichkeit
Fachkompetenz, Professionalität und Erfahrung
Fachkompetenz, Professionalität und insbesondere umfangreiche Erfahrung wurden
in besonderem Maße als ausschlaggebende Punkte für die wahrgenommene Unter-
stützung in der Versorgung durch den Externen Pflegedienst genannt: In den pflege-
rischen und medizinischen Verrichtungen wurde für Frau Lemp die Sicherheit und
Professionalität der externen Kinderkrankenschwestern sichtbar: „Und .(3). ja, mit
Waschen und Cremen und Drehen und .(1). Infusion und allem, das war alles (eh)
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
205
absolut ... professionell, jeder Griff sitzt...“ (XII, 974-975). Die Kinderkranken-
schwestern des EPD seien „Profis“ (XII, 1126) und „gut organisiert“ (XII, 1126), die
behandelnde Pflegekraft vor Ort sei „... einfach \((sehr eindringlich, betont:)) eine
unglaublich erfahrene (...) Frau“ (XII, 950-952) gewesen. Auch der Vater von Finn
schätzte besonders die Professionalität der Kinderkrankenschwestern „(Interviewe-
rin:) Sie haben gesagt, also eben ganz wichtig war die Schwester Birte, die dann
gekommen ist. (...) was war da wichtig dran oder was hat Ihnen da geholfen (...)?
(Vater:) Na, die hat eben professionell die Pflege gemacht.“ (XII, 944). Darüber hin-
aus vermittelten die Professionalität und die Erfahrung des EPD in der Versorgung
des Kindes Sicherheit: „Und der Pflegedienst an sich ist natürlich dann etwas, was
einem \((betont:)) Sicherheit\ gibt, ne? ... Weil ... da passiert ja alle fünf Minuten ir-
gendwas und, ((holt tief Luft)) ja, das gibt einem einfach dann ein Gefühl der Beru-
higung, wenn die kommt. Weil ... die machen das ja täglich.“ (XII, 961-964). Die Er-
fahrung der Kinderkrankenschwestern wurde besonders in Bezug auf die Unge-
wissheit und dadurch bedingte Unsicherheit bezüglich des Eintretens des Todes
ihres Kindes von den Eltern als unterstützend artikuliert. Frau Ingelhart berichtete:
„Sie wusste ganz genau, .(1). weil sie ja diese Erfahrung hatte. Ich meine, ich hab
nicht gewusst, ... wann es richtig zu Ende geht. Also ich hab ... zwar gemerkt, er,
.(1). er, er wird irgendwie immer müder und immer schlaffer und nimmt gar nichts
mehr zu sich, aber .(2). ich, ich hab da keine \((betont:)) Erfahrung.\ Dauert das jetzt
einen Tag oder eine Woche oder einen Monat oder- ... aber sie hat ganz genau ge-
wusst, wann sie ihn mir in den Arm legt.“ (IX, 1085-1090). Die Kinderkranken-
schwester des EPD habe es durch ihre Vertrautheit mit dem Geschehen und auf-
grund ihrer „langjährigen Erfahrung“ (IX, 459) ermöglicht, dass sich der Wunsch der
Mutter erfüllte, ihr Kind auf dem Arm zu halten, während es starb. Frau Ingelhart
betonte, dass die Fachkompetenz von Menschen in der palliativen und finalen Situ-
ation eine wichtige Voraussetzung dafür sei, dass deren Begleitung als unterstüt-
zend wahrgenommen würde (IX, 1106-1108, s. Kap. 3.2.1.1. 3). Die externe Kinder-
krankenschwester und die Ärztin vermittelten der Befragten, dass sie aufgrund ihrer
Erfahrung und Kompetenz die Verantwortung in der Situation übernehmen konnten
– „‚Wir machen das schon. Das geht schon. Keine Angst.’“(IX, 1108-1109) – und
trugen so zur Beruhigung der Mutter und einem Gefühl der Sicherheit bei.
Für die Eltern war die Erfahrung der externen Kinderkrankenschwestern, die in der
konkreten Tätigkeit zutage trat, auch ein entscheidender Grund dafür, dass sie die-
se als unterstützende Ansprechpartnerinnen wählten. Frau Kulpa: „Man redet, man
fragt. Weil die die Erfahrungen haben.“ (XI, 503). Frau Ernert konnte sich in einem
Gespräch mit der externen Kinderkrankenschwester versichern, dass sie mit der
Entscheidung zu einer palliativen Versorgung die richtige Wahl zum Wohle ihrer
Tochter getroffen hatte. Das Vertrauen in die Richtigkeit der Aussage begründete
Frau Ernert mit der Fachkompetenz und der Erfahrung, die die Kinderkranken-
schwester des Externen Pflegedienstes in ihrer Arbeit mit schwer kranken und ster-
benden Kindern habe: „... Also weil ... sie ... die Erfahrung gemacht hat, dass es das
Beste für das Kind ist, weil die haben ja nun wirklich Erfahrung damit.“ (V, 645-647).
Negativ wahrgenommen wurde allerdings, wenn die umfangreiche Erfahrung der
externen Kinderkrankenschwester als Arbeitsroutine und ohne Einfühlungsvermö-
gen wahrgenommen wurde. Davon berichtete Frau Durwald: „Das Erste, was wir
3 Ergebnisse der Untersuchung
206
vom Pflegedienst gekriegt haben, war der Totenschein, dass der schon mal da ist,
ne? Klasse.“ (IV, 485-486). Das Arbeiten nach einer Routine konstatierte die Be-
fragte vom ersten Kontakt mit der externen Kinderkrankenschwester bis in die
Nachsorge hinein. Die folgenden Daten wurden aus inhaltlichen Gründen hier auf-
genommen, auch wenn diese die Betreuung in der Nachsorge charakterisieren:
Kurz nach dem Tod des Kindes sei die zuständige Kinderkrankenschwester anwe-
send gewesen und habe die Betreuerin zur Eile in den anstehenden Verrichtungen
angetrieben: „Ja, und die Pflegerin hat uns dann auch noch erzählt, wir sollen mal
ein bisschen, weil irgendwann die Leichenstarre anfängt, dass wir das also noch ...
zügig schaffen mal alles, ne?“ (IV, 679-681). Frau Durwald fühlte sich dadurch unter
Druck gesetzt. Sie habe zu wenig Zeit gehabt, den Tod des Kindes, das Gesche-
hen, das gerade erst zurücklag, zu realisieren und für sich zu verarbeiten. Sie führte
das unangemessene Verhalten der externen Kinderkrankenschwester darauf zu-
rück, dass es für sie „Normalität“ (IV, 684) im Sinne von alltäglicher Routine gewe-
sen sei, ein Kind sterben zu sehen, während sie selbst zum ersten Mal Zeugin eines
Sterbevorgangs war: „Also das sind so Sachen, die haben sich bei mir festgesetzt,
ne? Dass ich da jemand irgendwie hatte, ... die dann hinterher auch rausging und
für die ist das ja auch ein Teil Normalität, mag ja sein. Und ich hab dann mit meiner
Kollegin eben noch bei Verena im Zimmer gesessen und, ... ja, einfach noch mal so
Luft holen, so mit Verena.“ (IV, 682-685). Dabei schwang bei Frau Durwald auch
Verärgerung und Zynismus mit, als sie den letzten Kontakt mit dem EPD beschrieb.
Aus ihrer Perspektive habe es der externen Kinderkrankenschwester in der Situa-
tion an Einfühlungsvermögen und Empathie gefehlt. Sie habe die erforderlichen
Tätigkeiten routiniert, professionell und ohne emotionale Beteiligung absolviert. „Al-
so es war alles so, .(1). ja, war eben nix mehr, ne? Verena weg, ... es wurde alles
abgeholt und danach- ... ja, man hat uns dann auch eben gesagt, also als Verena
gestorben ist, dass wir sie nun waschen müssen, weil sie ja nun zu Hause gestor-
ben ist und so, ne? Weil sie zu Hause gestorben ist, sollten wir sie noch waschen
und anziehen und, ... ja, und der Pflegedienst hat dabei schon mal so seine ganzen
... Automaten wieder eingepackt, ne? Also es war so eine ... \((nachdrücklich:)) total
sachliche Geschichte,\ ne? Also .(1).“ (IV, 595-605).124
Vertrautheit
Neben Fachkompetenz und Erfahrung konnte auch Vertrautheit eine Rolle bei einer
als unterstützend wirkenden Beziehung spielen. Das wurde in dem Interview mit
Frau Kulpa von der Mutter direkt ausgedrückt. Den Kontakt zu der externen Kinder-
krankenschwester bezeichnete sie schließlich sogar als familiär: „Da war-
\((nachdrücklich:)) die Kontakte waren, also ich sagen, wie in eine Familie. Und so
muss das sein.“ (XI, 470-471). Dieses drückte sich für sie auch in dem Verhalten der
Mitarbeiterin aus, zu ihren Besuchen Lebensmittel für die Mutter und das Kind mit-
zubringen: „Die [externen Kinderkrankenschwestern, Anm.] haben manchmal was
(vorbereitet und was mit gebracht,) ... \((auflachend:)) war immer so,\ <ja.“ (XI, 504-
505). Dass Vertrautheit bedeutsam war, ließ sich auch aus den Aussagen von Frau
124 Wesentlich für die Art des Umgangs und der Beziehung könnte sich hier ausgewirkt haben, dass
Frau Durwald von der externen Kinderkrankenschwester eher als „professionelle Kollegin“ denn als
betroffene Person wahrgenommen wurde.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
207
Bittner ableiten, die das Angebot des EPD nicht annehmen wollte, und das damit
begründete, dass ihr die Kinderkrankenschwestern gänzlich fremd gewesen seien
(II, 935-939).
Spirituelle Dimension
Darüber hinaus war bei der Bewältigung der Erkrankungssituation auch deutlich
eine spirituelle Dimension erkennbar. Eine solche wird in der Darstellung der Situa-
tion des Sterbeprozesses des Kindes bei Frau Ingelhart explizit angesprochen. Sie
machte die Erfahrung, dass die externe Kinderkrankenschwester genau zu dem
Zeitpunkt, als ihr Sohn im Sterben lag, zur Familie kam und der Mutter ihr Kind in
exakt dem Moment in den Arm legte, als es tatsächlich starb. Sie bewertete dies als
ein Mysterium: „... und das da ist für mich irgendwie ein Wunder. Also ... dass sie
auch grade- ich mein, sie war grad mal eine halbe Stunde \((betont:)) da.\ ... Sie
wusste auch ganz genau, sie war den Abend vorher da ... und sie ist morgens ge-
kommen. ... Und, und \((nachdrücklich:)) sie war genau da als er gestorben ist.\ Und
das fand ich irgendwie ... ein Wunder. .(3). \((murmelnd:)) (na ja, manche Leute)
sind so (halbe) Engel.“ (IX, 1090-1095). Eine ähnlich „magische“ Erklärungsebene
wählte Frau Lemp für die Schilderung der Begebenheiten um den Tod ihres Sohnes.
Finn habe sich den Moment ausgesucht, in dem die externe Kinderkranken-
schwester zugegen gewesen sei: „Und ... zum Sterben hat er sich auch ... exakt die
Zeit ausgesucht, die halbe Stunde, wo die Schwester Birte morgens da war, wir zu-
sammen ihn fertig gemacht haben, ja?“ (XII, 2341-2343). Die Kinderkranken-
schwester wurde daraufhin quasi als spirituelle Person beschrieben. Demnach habe
die Pflegekraft etwas „Nonnenhaftes“ (XII, 935) gehabt: „Im positiven Sinn. ... Wenn
die kommt, dann ist ... einem warm ums Herz gewesen immer, nicht?“ (XII, 953-
954).
Individuelle, bedürfnisorientierte Versorgung
Das Berücksichtigen der individuellen Bedürfnisse der Familien ist für eine als un-
terstützend bewertete Versorgung ein ausschlaggebender Aspekt. Das wird in ei-
nem Interview direkt thematisiert und in einem weiteren indirekt deutlich. Nach Ein-
schätzung von Frau Franzek gäbe es keine „Patentrezepte“ (VII, 1231) bezüglich
der psychosozialen Unterstützung in der häuslichen Palliativversorgung krebskran-
ker Kinder und ihrer Familien. Die Pflegekräfte hätten ein Bewusstsein für die unter-
schiedlichen Bedürfnisse der Familien gehabt: „Ich denke mir, das ist es halt auch,
was wichtig für eine Betreuung ist: Es wird keine Patentrezepte geben. Also das hat
ja auch der Pflegedienst immer gesagt. Da find ich den relativ gut, weil der das,
glaub ich, sehr gut erkennt.“ (VII, 1230-1233). In diesen Zusammenhang gehörte
auch eine betroffenenorientierte zeitliche Berücksichtigung der Bedürfnisse. Dies
bedeutete, dass der EPD auch nur dann kam, wenn die Situation dies erforderte.
Durch diese bedarfsgerechte Anwesenheit des EPD fühlten sich Eltern in ihrer ver-
hältnismäßigen Normalität belassen. Die Mutter von Nils bewertete dieses individu-
elle Vorgehen positiv: „Und dass- ... dass diese Schwester da nicht so oft kam in der
ersten Zeit, das lag auch daran, dass es ihm noch \((betont:)) gut\ ging. ... Und dass
sie auch immer gesagt haben: ‚Okay. Ihr habt eine Handy-Nummer von uns, ihr
könnt uns Tag und Nacht erreichen. Und ... solange ... das bei euch irgendwie noch
\((betont:)) funktioniert,\ solange brauchen wir hier nicht so oft herkommen und euch
3 Ergebnisse der Untersuchung
208
irgendwie .(1). \((betont:)) stören\ oder-‚ ... und ich hab das auch nicht als unange-
nehm empfunden, ich fand das \((betont:)) gut.“ (X, 430-437).
Verlässlichkeit
Ferner wurde Verlässlichkeit als eine weitere wichtige Komponente im Zusammen-
hang der psychosozialen Unterstützung in der häuslichen Versorgung deutlich. Die-
se betraf die Erreichbarkeit und Vor-Ort-Versorgung durch die Kinderkranken-
schwester und wurde hoch geschätzt (X, 437-438). Frau Lemp z. B. berichtete: „...
wir hatten eine feste Schwester, das war auch ganz wunderbar, ... eine feste An-
sprechpartnerin, und die kam (...) einmal am Tag oder zweimal am Tag.“ (XII, 655-
657).
Engagement und Empathie
Schließlich spielten persönliches Engagement und Empathie der Kinderkranken-
schwestern eine wichtige Rolle. In vielen Interviews betonten die Eltern das Enga-
gement der Kinderkrankenschwestern des EPD und ihre persönliche Anteilnahme
als für die wahrgenommene psychosoziale Unterstützung wichtig. In der Beschrei-
bung von Frau Lemp wurde die enorme Einsatzbereitschaft der externen Pflegekraft
deutlich und der „Geist“, in dem sie ihre Arbeit verrichtete. Die Kinderkranken-
schwestern unterschieden nach Wahrnehmung der Eltern Lemp nicht zwischen „Ar-
beitszeit und Feierabend“ (XII, 957). Sie hätten nach Aussagen von Herrn Lemp „nie
den Eindruck erweckt, als machten sie einen Job.“ (XII, 1131). Im Gegenteil ver-
richteten sie ihre Arbeit in der Wahrnehmung der Eltern Lemp mit hohem persönli-
chem Engagement und menschlicher Beteiligung bzw. persönlicher Anteilnahme:
„Das sind wirklich Leute mit Herzblut (...) muss man sagen.“ (XII, 1133-1134). Auch
Frau Anders unterstrich das Engagement der Kinderkrankenschwestern. In ihrer
Wahrnehmung leisteten die Mitarbeiterinnen „zum Teil unmenschliches (...) zu allen
Tages- und Nachtzeiten“ (I, 761). Damit kamen sie offensichtlich dem Verhalten der
Eltern in dieser Situation sehr nahe. Die Arbeit, die diese Frauen leisteten, sei von
hohem Idealismus getragen und mit Geld nicht zu entlohnen, sie seien nach Frau
Anders Meinung „einfach unbezahlbar“ (I, 762) gewesen.
Die externen Kinderkrankenschwestern wurden – außer in dem Fall von Frau Dur-
wald (IV) und dort, wo keine Versorgung durch sie erfolgte (II) – als empathische
Begleiterinnen wahrgenommen (z. B. XII, 1126).
Akzeptanz, Zurückhaltung, Ruhe und Gelassenheit
Auch die externen Kinderkrankenschwestern hatten als Expertinnen der Versorgung
des Kindes – wie die ÄrztInnen – Zutritt zu den privaten Räumen der Familien. Die
Pflegekräfte wurden mit den MedizinerInnen als in ihrer Arbeit gegenüber den Eltern
eine akzeptierende Haltung einnehmend und sich bezüglich des elterlichen Um-
gangs mit der Situation persönlich zurücknehmend beschrieben (XII, 1097-1099). In
den täglichen Besuchen sei es für die Kinderkrankenschwester auch kein Problem
gewesen, den Tagesablauf der Eltern als den ihnen entsprechenden zu akzeptieren.
„Also .(1). sie ist auch ganz häufig gekommen, da lagen wir noch im Bett, ja? Da ...
sind wir irgendwie ... hoch gestolpert oder jemand anders hat aufgemacht. Da ist die
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
209
gekommen, da lagst du noch im Bett oder ich noch im Bett und das, das war alles ...
völlig problemlos, ja?“ (XII, 1002-1005).125 Ebenfalls in dem Gespräch mit Herrn und
Frau Janzen wurde bereits deutlich, dass diese Anpassung, dieses „sich sehr im
Hintergrund [halten]“ (X, 412) der externen Kinderkrankenschwester und der Ärztin
von den Eltern geschätzt wurde, ihre Präsenz in Ruhe und Gelassenheit: „... sie
waren in aller Ruhe da (...)\((nachdrücklich:)) die waren ganz gelassen und ganz
ruhig.\ Also es war- \((lebhaft:)) ich sag immer so,\ so die Umstände von Nils’ Tod
waren so im Grunde ... \((betont:)) perfekt.\ Also wenn man so was so bezeichnen
kann. ...“ (X, 441-444).
Sympathie
Als weitere wichtige Voraussetzung für eine hilfreiche Betreuung wurde – wie bei
den ÄrztInnen – persönliche Sympathie genannt. Frau Kulpa sagte: „Ja, also das-
diese externe [Kinderkrankenschwester, Anm.] fand ich // also super... ich sage, ...
man muss bisschen Sympathie (haben) (...) wenn (...) diese Krankenschwester als
Person, wenn die // ist okay, dann ist okay.“ (XI, 498-500). Auch Frau Lemp berich-
tete, schnell eine persönliche Beziehung mit der Kinderkrankenschwester aufgebaut
haben zu können, die auf gegenseitiger Sympathie beruht habe. „... ja, es war eine
ganz \((betont:)) persönliche [Beziehung, Anm.];\ aber ich glaube, wir haben auch
einen sehr guten Draht miteinander ... ganz schnell gehabt.“ (XII, 957-959).
Persönlichkeit
Schließlich wurde die Persönlichkeit der Kinderkrankenschwester als ausschlagge-
bend für die erfahrene Unterstützung in der Versorgung dargestellt. Frau Lemp sag-
te, sie „hatten mit der ... Schwester Birte einen ... ganz besonderen Menschen“ (XII,
663-664). Neben der Professionalität und Erfahrung, mit der die Kinderkran-
kenschwestern ihre Arbeit durchführten, war es für Frau Lemp in erster Linie die
Persönlichkeit der Pflegekraft, die für sie wichtig war. Sie beschrieb die Kinderkran-
kenschwester als „... \((sehr eindringlich, betont:)) eine (...) sagen wir mal, tief ...
ausgeglichene, in sich ruhende Frau, die eine irre Ausstrahlung hat.“ (XII, 951-952).
In dieser Aussage wird deutlich, wie stark emotional unterstützend und geprägt das
Verhältnis der Mutter zu der Kinderkrankenschwester war. Frau Ingelhart beschrieb
die Kinderkrankenschwester des EPD als „ganz sanfte Persönlichkeit“ (IX, 1097).
3.2.1.2.2 Nachsorge
In Bezug auf psychosozial bedeutsame Unterstützungsaspekte in der Nachsorge
der verwaisten Familien wurden die Kinderkrankenschwestern des EPD in mehrfa-
cher Hinsicht erwähnt.
3.2.1.2.2.1 Übernahme notwendiger organisatorischer Schritte
Die externen Kinderkrankenschwestern wirkten unterstützend, indem sie nach dem
Tod des Kindes nötige organisatorische Schritte einleiteten. Bei Familie Grüning
kam die externe Kinderkrankenschwester kurz, nachdem das Kind gestorben war,
125 Die Eltern Lemp erwähnten diese „diskrete Vorgehensweise“ der externen Kinderkrankenschwester
bereits in Bezug auf die Einführung und Anleitung in die Pflege ihres Sohnes und charakterisierten sie
als zurückhaltend bzw. „unaufdringlich“ anleitend (s. o.; XII, 975-976).
3 Ergebnisse der Untersuchung
210
zu ihrem verabredeten Besuch. Frau Grüning berichtete, sehr erleichtert gewesen
zu sein, als die externe Mitarbeiterin den Anruf bei dem zuständigen klinischen Arzt
übernommen habe, um ihn vom Tod ihrer Tochter zu benachrichtigen. Sie habe
auch andere organisatorische Aufgaben erledigt, die von der Befragten nicht näher
benannt wurden. Die Mitarbeiterin des EPD unterstützte Frau Grüning, indem sie
Verantwortung in einer Situation übernahm, in der die Mutter sich hilflos fühlte. „...
sie ist gekommen als Silke- kurz ... nachdem Silke gestorben ist. Also ich hab Silke
gefunden im Bett, die lag ja neben mir, aber ich hab das erst gemerkt, als ich wieder
rein ging ins Zimmer ((holt tief Luft, schnieft)) und da hat’s schon an der Tür geklin-
gelt. Also ich war so \((erregt, laut:)) heilfroh, dass sie grade da ist und alles ... so
machen konnte. Weil ich völlig hilflos, ich wusste gar nicht, was ich machen sollte.
Und dass sie das alles- ihn angerufen und Professor Mierendeter angerufen hat.
Also alles so gemanagt hat, wir machen dies und dies.\ Also sonst wüsste ich nicht,
wie ich das- ... also da bin ich sehr froh...“ (VIII, 1154-1162).
3.2.1.2.2.2 Angesprochene Problemfelder
Nach dem Tod des Kindes standen die externen Kinderkrankenschwestern weiter-
hin als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung bzw. dieses wurde als Wunsch deut-
lich.
Klärung medizinischer Fragen
Wie bereits in der Beschreibung der Kommunikation mit den ÄrztInnen deutlich wur-
de (Kap. 3.2.1.1), berichteten Eltern, dass sie eine gewisse Zeit lang nach dem Tod
des Kindes das gesamte Geschehen wiederholt rekapitulierten und für sie die Klä-
rung medizinischer Fragen nötig war. Die Entscheidungen in Bezug auf die Therapie
wurden noch einmal reflektiert, das eigene Verhalten und das der klinischen Mitar-
beiterInnen kritisch geprüft sowie andere Bezugsgruppen und die soziale Umwelt
einer differenzierteren Betrachtung unterzogen. Gerade in Bezug auf medizinische
Entscheidungen und den Vorgang des Sterbens blieben viele Fragen ungeklärt, für
die kompetente AnsprechpartnerInnen benötigt würden, die mit dem Kind und sei-
nem Krankheitsverlauf vertraut waren. Hier griffen die Eltern auch auf die externen
Kinderkrankenschwestern zurück, um ihre Bedenken mit ihnen zu erörtern. Zum
Beispiel äußerte Frau Ernert ihre Zweifel kurz nach dem Tod ihres Kindes und stell-
te sich die Frage, „... ob das jetzt so richtig war, wie es gelaufen ist (...) Weil- weil
man- ... weil ((schnauft:)) ... so einige Sachen ein bisschen ... merkwürdig waren.“
(V, 722-724). Sie konfrontierte die Kinderkrankenschwester in dieser Situation mit
ihren Bedenken. Diese hätte sie beruhigt, indem sie eine eigene Einschätzung des
Ablaufs geäußert und diesen als gelungen eingeschätzt habe: „... aber ... für
Schwester Barbara war es halt okay. Also ... ist genau so abgelaufen, ... wie es sein
sollte.“ (V, 724-725). Auch Frau Chrost stellte sich nach dem Tod ihres Sohnes be-
lastende Fragen in Bezug auf seine letztendliche Todesursache. Die Fragen um
eine fehlerhafte Morphiumgabe und ein mögliches Verdursten ihres Sohnes waren
umso quälender für sie, als die Mutter die Medikation selbst vorgenommen hatte
bzw. sich für das Unterlassen der Flüssigkeitszufuhr verantwortlich fühlte. Das klini-
sche Personal sei zu dieser Zeit als Ansprechpartner für ihre Fragen nicht mehr
präsent gewesen. Die externe Kinderkrankenschwester hingegen habe die Mutter
über den Tod des Kindes hinaus begleitet und zur Klärung ihrer Fragen zur Verfü-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
211
gung gestanden: „Aber ob diese Tabletten da Schuld haben, ob diese Morphiumin-
fusion ihn da noch mal weggehauen hat oder ob er verdurstet ist letztendlich,
\((leise:)) weiß ich nicht, ja?\ .(3). Ja, und ich hab dann da auch keinen mehr gese-
hen von denen, ne? (...) außer dann ... die Krankenschwester (...).(1). \((leise:)) Die
hat sich da sehr gekümmert.\ .(2).“ (III, 1259-1264).
Ähnliches erlebte auch Frau Ingelhart. Nachdem sie einen Beitrag im Fernsehen
gesehen hatte, war die Mutter verunsichert und stark belastet durch den Gedanken,
sie könnte durch die Gabe von Medikamenten zu dem Tod ihres Kindes beigetragen
haben. In ihrer Not rief sie die externe Kinderkrankenschwester an, die sie beruhigt
habe: „Die konnte mir dann auch sagen, da hab ich dann- irgendwann hatte ich
plötzlich noch mal so einen (...), ich sag mal, so einen Flash, dass ich mir eingebil-
det habe, ich hätte jetzt mein eigenes Kind mit zu viel Paracetamol vielleicht über-
dosiert oder so. Weil ich ihn- ich hab ihm, glaub ich, alle zwei Stunden was gege-
ben, zum Schluss (...). Und dann war irgend so eine Meldung im Fernsehen, dass
da eben ein Kind gestorben ist, weil es eben, weiß ich nicht, ... weil die Leber sich
zersetzt hat und zu viel Paracetamol. Und, ... und dann hab ich glattweg die, die
Schwester Birte noch mal angerufen, hab sie gefragt, ob ich jetzt vielleicht ... noch
dazu \((betont:)) beigetragen hätte\ oder- \((stöhnend:)) ooh,\ und dann hat sie mich
erst mal beruhigt und meinte: ‚Nein.’“ (IX; 1109-1119). Die externe Pflegekraft ver-
ständigte anschließend ferner die Ärztin, die die Mutter zusätzlich beruhigte (s. Kap.
3.2.1.1. 3.1).
Mit Frau Grüning führte eine externe Kinderkrankenschwester ein Nachgespräch,
das für sie große Erleichterung bedeutete. Die Pflegekraft habe ihr bestätigt, dass
die Entscheidung des Arztes in Bezug auf die Diagnose und das Einstellen der The-
rapie ihrer Einschätzung nach richtig gewesen sei, und milderte so die Verunsiche-
rung der Mutter. Das Gespräch fand dabei auf Initiative der Mutter, nicht im Rahmen
eines Nachsorge-Besuchs des EPD statt: „Silke hat ja ganz viele- sie wollte, dass
krebskranke Kinder ihre ... \((betont:)) Spielsachen,\ einige kriegen. Und da hab ich
dann Frau Bäumler noch mal angerufen. Die kam zwei Monate nach Silkes Tod
dann noch mal. Und da hatten wir uns dann noch mal unterhalten. Da konnte ich
dann auch eben noch mal, ... was ich meinte, irgendwie noch mal fragen: War das
richtig? ‚Ja’, sagte sie, ‚der Arzt war richtig \((weinend?:)) und-’ also einfach so eine
bestimmte Bestätigung.\ ... \((leise.)) Ja. ... Da hat sie sich noch mal die Zeit ge-
nommen, ... ist gekommen..(1). Deswegen, so eine Nachsorge ist bestimmt ... nicht
schlecht.“ (VIII, 1193-1200).
3.2.1.2.2.3 Beziehungsaspekte
Wie bei den ÄrztInnen, erweisen sich Gesten persönlicher Anteilnahme als ein wich-
tiger unterstützender Beziehungsaspekt in der Darstellung mehrerer Befragter.
Gesten persönlicher Anteilnahme
Die Teilnahme der externen Kinderkrankenschwestern an den Beerdigungsfeierlich-
keiten, die in vier Erzählungen erwähnt wurde (III, IV, VI, XII), wurde als Geste per-
sönlicher Anteilnahme gewertet (vgl. auch Kap. 3.2.1.1. 3). So berichtete Frau
Chrost, dass keine der MitarbeiterInnen des klinischen Personals bei der Beerdi-
gung von Heiner zugegen gewesen sei. Die Anwesenheit der externen Kinderkran-
3 Ergebnisse der Untersuchung
212
kenschwester und der anschließende Kontakt zu ihr wurde – gerade auch im Ver-
gleich zu den klinischen MitarbeiterInnen – positiv hervorgehoben und als hilfreich
und unterstützend wahrgenommen: „Also da war ich froh, dass ich die hatte we-
nigstens, ne? .(1).“ (III, 1263-1264).
In einigen Interviews wurde von Telefonaten oder Treffen zwischen Müttern und
externen Kinderkrankenschwestern berichtet, die eher als informell gewertet wur-
den. Frau Kulpa berichtete von einem solchen Treffen: „Die Krankenschwestern
kamen auch. ... Ja.“ (XI, 956-957). Frau Ingelhart erklärte, dass sich die externe
Kinderkrankenschwester nach dem Tod ihres Kindes „auch noch (..) öfter gemeldet
hat.“ (IX; 199). Im Fall von Frau Chrost war die externe Kinderkrankenschwester die
einzige Person, die von dem Behandlungsteam aus der Zeit der Krankheit und des
Sterbens ihres Kindes als Bezug übrig geblieben war. Nach dem Tod von Heiner
wurde dieser Kontakt, wenn auch eher zufällig, weitergeführt und als informelle Be-
kanntschaft gewertet: „Mit der s- bin ich eigentlich immer noch so ein bisschen, also
befreundet ist zu viel gesagt, aber \((betont:)) bekannt.\ Das Witzige ist (...) sie ...
wohnt ja auch hier in der Gegend (...) und die hab ich dann in der Kirche öfter mal
getroffen. Und die treff ich halt jetzt noch ab und zu mal in der Kirche. Und dadurch
... haben wir noch so ein bisschen Kontakt, ne?“ (III, 652-657). Zu den im Kapitel
3.2.1.1. 3 beschriebenen Abendessen, die Familie Lemp jeweils bei sich zu Hause
an Jahrestagen ihres Sohnes ausrichtete, war neben den ÄrztInnen auch die ex-
terne Kinderkrankenschwester eingeladen: „Da haben wir auch immer die Schwes-
ter eingeladen.“ (XII, 1919-1920). Diese Treffen gingen auf die Eigeninitiative der
Eltern zurück (XII, 1929-1934).
3.2.1.2.2.4 Kommunikation mit den Geschwistern
Zu den ebenfalls als eher persönlich motiviert beschriebenen Aktivitäten der Kinder-
krankenschwestern gehörte das Aufrechterhalten der Beziehung zu den verwaisten
Geschwistern. Eine Befragte beschrieb, dass die externe Kinderkrankenschwester
nach dem Tod des erkrankten Kindes den Kontakt zu seinem Geschwister fortge-
setzt habe. In einer anderen Familie unternahm eine externe Pflegekraft einen Be-
such, um ein neugeborenes Geschwister kennen zu lernen:
Bei Familie Lemp bezog die externe Kinderkrankenschwester die Tochter Ida schon
während der häuslichen Versorgung ihres erkrankten Bruders Finn mit ein. Aber
auch nachdem Finn gestorben war, kam die externe Pflegekraft zu seiner verwais-
ten Schwester zu Geburtstagsfesten und brachte z. B. ein Geschenk mit. Da in den
Augen der Eltern nach dem Tod des Kindes kein „Betreuungsprogramm“ (XII, 1911)
vorhanden war, verstanden sie auch diese Kontakte eher als persönlich motiviert
und informell (XII, 1940-1954). Die Eltern Ingelhart bekamen nach dem Tod ihres
Sohnes Michael noch einmal Nachwuchs. Die externe Kinderkrankenschwester be-
grüßte das Kind bei ihren sporadischen Nachbesuchen der Familie. Wie sehr die
Mutter den Eindruck hatte, dass die Besuche der externen Kinderkrankenschwester
informellen, persönlichen Charakter hatten, kommt dadurch zum Ausdruck, dass in
den Augen der Befragten die Treffen auch für die Kinderkrankenschwester als indi-
viduelle Verarbeitung des Geschehens dienten: „Also die kam auch manchmal spä-
ter noch mal vorbei. Da war er [der Sohn, Anm.] dann ... schon geboren und so. Hat
sich \((betont:)) ihn\ mal angeguckt und alles. Sie wollte für sich auch die Geschichte
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
213
dann, glaub ich, auch noch so abschließen, dass sie sagt, okay, so, ... nicht immer
nur die, ((lacht leise auf)) die ... Verluste ... erleben, ne?“ (IX, 508-512).
3.2.1.2.3 Zusammenfassung
Innerhalb des vorgestellten „Hospital at Home“-Versorgungskonzepts stellten der
Kontakt und die Beziehung zu den externen Kinderkrankenschwestern in der häusli-
chen palliativen Zeit und der letzten Lebensphase ihres Kindes für viele der befrag-
ten Eltern die größte psychosoziale Unterstützung dar. Die Betreuung beschränkte
sich nicht auf pflegerische Verrichtungen und das Verabreichen von Medikamenten,
sondern war psychosozial ausgesprochen wichtig für die Eltern. Geschwister wur-
den vereinzelt als in die Versorgung integriert beschrieben.
Die Kinderkrankenschwestern wurden in der häuslichen Umgebung häufig als die
entscheidenden professionellen Ansprechpartnerinnen für Fragen, die sich die El-
tern in der letzten Lebensphase des Kindes stellten, charakterisiert. In den Gesprä-
chen mit den Kinderkrankenschwestern wurden die Beziehung zu klinischen Profes-
sionellen und das eigene Verhalten ihnen gegenüber reflektiert. Eltern äußerten den
Kinderkrankenschwestern gegenüber darüber hinaus ihre Sorge und Unsicherheit,
nicht die richtigen Entscheidungen für ihr Kind getroffen oder in ihrem Verhalten ihm
gegenüber etwas falsch gemacht zu haben. In keinem Interview mit den Eltern wur-
de erwähnt, dass die häuslich versorgenden externen Kinderkrankenschwestern
das Vorgehen der Eltern bezüglich der Schwerpunktverlagerung auf ein palliatives
Vorgehen kritisierten, in Zweifel zogen oder dass es darüber zu einem Konflikt kam.
Eltern erfuhren die Gespräche mit den externen Kinderkrankenschwestern als Ori-
entierung für ihr Handeln in der letzten Lebensphase und für die Zeit des Sterbens
ihres Kindes. Ein psychosozial bedeutsamer Effekt der Besuche durch die externe
Kinderkrankenschwester und die pflegerische Versorgung des Kindes war, dass
sich den Eltern so das Gefühl vermittelte, sie könnten für das erkrankte Kind noch
viel tun, auch wenn keine medizinische Heilung mehr in Aussicht steht. Die Orientie-
rung war auf das Leben und die Lebensqualität des Kindes gerichtet. Die externen
Kinderkrankenschwestern wirkten im Sinne des „Empowerments“. Sie unterbreiteten
Vorschläge und Anregungen zu möglichen Aktivitäten mit dem unheilbar kranken
Kind. Die Familien hatten weiterhin durch die Anleitung in die eigenständige Pflege
das Gefühl, selbst eine gewisse Kontrolle über die Geschehnisse zu haben. Der
Aktionsradius der Familie erweiterte sich somit und es war möglich, einen den Um-
ständen entsprechend weitestgehend normalen Alltag zu leben und die verblei-
bende Lebenszeit des Kindes miteinander zu nutzen. Die Arbeit des EPD befähigte
dazu. Die Verantwortung für die medizinisch-pflegerische Versorgung des Kindes
selbst zu tragen, wurde teilweise jedoch auch als überfordernd und belastend deut-
lich.
Die Kinderkrankenschwestern standen auch als Ansprechpartnerinnen und fach-
kompetente Unterstützung für Fragen der Schmerz- und Symptombehandlung zur
Verfügung. Sie wurden weiterhin als offenes Gegenüber in der letzten Lebens- und
Versorgungsphase des Kindes beschrieben. In einem Fall wurde die Professionelle
auch von dem Kind als Gesprächspartnerin gewählt. Mit der Familie wurden Gedan-
ken über das Sterben und den bevorstehenden Tod des Kindes ausgetauscht. Die
3 Ergebnisse der Untersuchung
214
Eltern fühlten sich von den Pflegekräften auf die Geschehnisse vorbereitet. Sie er-
örterten mit den externen Kinderkrankenschwestern Kommunikationsbarrieren zu
ihrem erkrankten Kind. In der letzten Lebensphase des Kindes waren die Pflege-
kräfte als AnsprechpartnerInnen und BegleiterInnen zusammenfassend sehr prä-
sent.
Fachkompetenz, Professionalität und insbesondere umfangreiche Erfahrung wurden
als ausschlaggebende Punkte für die wahrgenommene Unterstützung in der Ver-
sorgung durch den Externen Pflegedienst genannt. Es wurde jedoch eindeutig ne-
gativ beurteilt, wenn die umfangreiche Erfahrung der externen Kinderkranken-
schwester als Arbeitsroutine und mithin als fehlendes Einfühlungsvermögen vermit-
telt wurde. In manchen Aussagen erschien es so, als hätten die Kinderkranken-
schwestern in der Wahrnehmung der Eltern über ihre Fachkompetenz und ihr um-
fangreich vorhandenes Erfahrungswissen hinaus Zugang zu etwas, dass man als
intuitives oder spirituelles Wissen bezeichnen könnte. Verlässlichkeit war eine wei-
tere wichtige Komponente im Zusammenhang der psychosozialen Unterstützung in
der häuslichen Versorgung und wurde, ebenso wie bei den ÄrztInnen, hoch ge-
schätzt. Eltern hoben, ebenfalls wie bei den ÄrztInnen, das Engagement und die
menschliche Beteiligung und Anteilnahme des EPD positiv hervor. Die externen
Kinderkrankenschwestern wurden – außer in einem Fall – als empathische Begleite-
rinnen wahrgenommen. Sie nahmen den Eltern gegenüber eine akzeptierende Hal-
tung bezüglich deren Umgang mit der Situation ein und wurden als sich persönlich
zurücknehmend beschrieben. Als wichtige Voraussetzungen für eine hilfreiche
Betreuung wurde auch bei dieser Berufsgruppe wieder persönliche Sympathie an-
geführt. Der Kontakt mit der externen Kinderkrankenschwester wurde vereinzelt als
familiär bezeichnet und wirkte persönlich.
Aus den Elterndarstellungen konnte nicht eindeutig geschlossen werden, dass der
EPD in der Nachsorge bzw. in der Trauerbegleitung ein strukturiertes Angebot un-
terbreitete, so wie dies im Versorgungskonzept vorgesehen war und am Übergang
in die häusliche Versorgung praktiziert wurde. Die Kontakte zu den klinisch tätigen
Kinderkrankenschwestern wurden nach dem Tod des Kindes eher als informell und
persönlich motiviert beschrieben.
Die externen Pflegekräfte wirkten unterstützend, indem sie nach dem Tod des Kin-
des nötige organisatorische Schritte einleiteten. Eltern griffen bei Fragen, die bei
ihnen nach dem Tod des Kindes in Bezug auf seine medizinische Versorgung auf-
traten, auf die externen Kinderkrankenschwestern zurück, um ihre Bedenken mit
ihnen zu erörtern.
Die Teilnahme der externen Pflegekräfte an den Beerdigungsfeierlichkeiten für die
Kinder wurden von den Eltern positiv vermerkt.
In einigen Interviews wurde von Telefonaten oder Treffen zwischen Müttern und
Kinderkrankenschwestern berichtet, die eher informellen Charakter hatten. Zu die-
sen eher persönlich motivierten Aktivitäten der Kinderkrankenschwestern gehörte
auch das Aufrechterhalten der Beziehung zu verwaisten Geschwistern.
Tabelle 6: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende Unterstützung durch den Externen Pflegedienst (EPD) im Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Klinische Versorgung - keine Aussage - fehlende Kontaktaufnahme
Häusliche Versorgung Ansprechpartnerinnen und Bezugspersonen
- Kinderkrankenschwester als Quelle emotionaler Unterstützung
- Möglichkeit, Fragen zu stellen, entlastende Gespräche (s. u.)
- Zugang zur externen Kinderkrankenschwester nicht gegeben (Ab-
lehnung aufgrund mangelnder Vertrautheit)
- Beziehung problematisch (mangelnde Empathie, Arbeitsroutine)
Einführung in die selbständige Pflege des Kindes
- durch eigenständige Pflege Orientierung auf Handlungsfähigkeit
der Eltern, Befähigung („Empowerment“)
- Gefühl, gewisse Kontrolle über Geschehnisse zu haben (z. B.
selbständige Reinigung des Broviac-Katheters)
- Erweiterung des alltäglichen Aktionsradius der Familie
- freie Zeit (mit erkranktem Kind) ermöglichend
- Vorschläge und Anregungen zu möglichen Aktivitäten mit erkrank-
tem Kind unterbreitend
- Überforderung (durch eigenverantwortliche Pflege, Medikation,
Bedienung der medizinisch-pflegerischen Geräte)
Angesprochene Problemfelder:
Reflexion der Beziehung zu den klinischen Professionellen
- Erörtern problematischer Beziehungen zum klinischen Personal
(Vertrautheit des EPD mit klinischen MitarbeiterInnen) - keine Aussage
Reflexion der eigenen Entscheidungen der Eltern
- Äußern von Sorgen, Unsicherheit hinsichtlich eigenem elterlichem
Verhalten gegenüber Kind
- Äußern von eigenen elterlichen Sorgen, Unsicherheiten, hinsicht-
lich Therapieentscheidungen und Behandlungsziel
- Bestätigung, richtig gehandelt zu haben bzgl. Therapie-
entscheidungen
- Bestätigung der Rolle als primäre VersorgerInnen (Eltern als „Wis-
sende“)
- keine Aussage
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Häusliche Versorgung Versorgungs- und Alltagsfragen
- Orientierung für eigenes Vorgehen und Entscheidungen (bzgl.
verbleibender Lebenszeit des Kindes, Vorbereitung auf das Ster-
ben des Kindes)
- für Nachfragen zur Verfügung stehen (bezüglich auftretender
Schmerzen und Symptome, Prozess des Sterbens)
- keine Aussage
Elterliche Kommunikation mit dem erkrankten Kind
- Orientierung im Umgang mit Kommunikationsbarrieren gegenüber
erkranktem Kind (hinsichtlich Krankheit und Sterben)
- keine Aussage
Kommunikation mit dem erkrankten Kind
- Besprechen von Fragen des Kindes (bezüglich des eigenen To-
des, Beerdigung, Grabgaben) - keine Aussage
Kommunikation mit Geschwistern
- Aufmerksamkeit gegenüber Geschwistern, Beziehung zu Ge-
schwistern - keine Aussage
Anwaltschaftliche Rolle
- Agieren als FürsprecherInnen der Eltern
- Unterstützen der Betroffenen bei Artikulation von Versorgungsan-
sprüchen
- keine Aussage
Sterbebegleitung
- Präsenz
- flexible, konkret patientInnenorientierte Arbeitszeiten
- keine Aussage
Beziehungsaspekte
- Fachkompetenz und Professionalität
- umfangreiche Erfahrung (Sicherheit, Beruhigung, Verantwortung
übernehmend)
- Vertrautheit
- Versorgung eines sterbenden Kind als Teil einer Alltagsroutine
(fehlendes Einfühlungsvermögen)
- Fremdheit
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Häusliche Versorgung - spirituelle Dimension
- individuelle, bedürfnisorientierte Versorgung, bedarfsgerechte An-
wesenheit
- Verlässlichkeit (Erreichbarkeit, Vor-Ort-Versorgung)
- Engagement
- Empathie
- Akzeptanz, Zurückhaltung, Ruhe und Gelassenheit
- Sympathie
- Persönlichkeit
Übernahme notwendiger organisatorischer Schritte
- Einleiten und Übernehmen nötiger organisatorischer Schritte (z. B.
Verständigung der ÄrztInnen über Tod des Kindes) - keine Aussage
Angesprochene Problemfelder
- Klärung medizinischer Fragen - keine Aussage
Beziehungsaspekt
- Gesten persönlicher Anteilnahme (Besuch der Beerdigung, Haus-
besuche, Telefonate, Besuche der Familie (eher informeller Cha-
rakter))
- Begleitung bei der Versorgung des verstorbenen Kindes als Teil
einer Alltagsroutine (fehlendes Einfühlungsvermögen)
Kommunikation mit den Geschwistern
Nachsorge
- Aufrechterhalten der Beziehung zu den verwaisten Geschwistern
(informell) - keine Aussage
3 Ergebnisse der Untersuchung
218
3.2.1.3 Die Versorgungsrolle der PsychologInnen
Ein Kontakt mit der Psychologin bzw. dem Psychologen im Krankenhaus wurde in
neun Elterngesprächen beschrieben (I, II, III, V, VII, IX, X, XI, XII). In einem Fall (IV)
fand kein Zusammentreffen mit der Psychologin statt, in einem weiteren ein kurzes,
das sich auf die Klärung sozialrechtlicher Fragen beschränkte (VIII). In einer der
Familien entwickelte sich eine tragfähige Beziehung zwischen einer Psychologin
und einer Mutter. Diese wurde auch am Übergang und in der häuslichen Palliativ-
versorgung von der klinischen Psychologin kontinuierlich aufrechterhalten. Die psy-
chologische Begleitung wurde hier – neben der Betreuung durch die Kinderkranken-
schwester des EPD – als zentral in der Unterstützung wahrgenommen und positiv
bewertet. In den anderen zehn Elterngesprächen wurde davon berichtet, dass sich
keine Beziehung zu den PsychologInnen entwickelte, die in der Begleitung am Ü-
bergang und zu Hause selbst Bestand gehabt hätte.126
3.2.1.3.1 Klinische Versorgung
Der Schwerpunkt des Kapitels zur klinischen Versorgung – der Zeit des möglichen
Beziehungsaufbaus – wurde gemäß der Erkenntnis, dass für viele Eltern eine Be-
gleitung durch die PsychologInnen nicht erfolgte bzw. von ihnen abgelehnt wurde,
erweitert: Neben der Frage, in welcher Hinsicht Eltern die klinischen PsychologIn-
nen als psychosozial relevant beschreiben, wurde nach den subjektiven Beweg-
gründen dafür gesucht, warum die Familien das Angebot der PsychologInnen be-
reits in der Klinik nicht in Anspruch nahmen.
3.2.1.3.1.1 Angesprochene Problemfelder
Die klinischen PsychologInnen boten Gespräche mit den Eltern an. Dabei wurden in
den Aussagen der Befragten die Inhalte der Gespräche nur selten deutlich oder
differenziert dargestellt und auch nur teilweise eindeutig im Sinne der Unterstützung
eingeschätzt. Zum Beispiel berichtete Frau Anders, dass sie die Treffen mit der
Psychologin zwar in Anspruch nahm, wenn sich die Möglichkeit dazu ergab. Welche
Belange oder Probleme mit der Mitarbeiterin besprochen wurden, blieb aber unklar:
„... also damals war noch die Frau Schuchard (...) die Psychologin auf der Station,
die hat uns eigentlich so, die, die ganze Zeit ... oder war, nicht begleitet, aber sie
war eben immer die ganze Zeit noch im Dienst (...) und insofern..(1).. war ((betont))
das, sag ich mal, die Psychologin, wenn es dann mal irgendwann ’ne Gelegenheit
gab ... so zum Sprechen, war das die Person.“ (I, 50-56).
Darüber hinaus erlaubte das Interviewmaterial jedoch auch Aussagen zu konkreten
Anlässen der Kommunikation mit den PsychologInnen, die nachfolgend konkretisiert
werden.
Die Analyse des Interviewmaterials erbrachte die folgenden Problemfelder und An-
lässe zur Kommunikation mit den PsychologInnen:
126 In einem der zehn Elterngespräche (I) wurde eine Informationsanfrage an die klinische Psychologin
in der Nachsorge erwähnt. Hier lag jedoch keine kontinuierliche Beziehung vor. Die vorgenommene
Weitervermittlung an niedergelassene Professionelle wurde entsprechend dem Schnittstellenmanage-
ment und der Koordinierung der Versorgung zugeordnet (s. Kap. 3.2.2.1 .2).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
219
Begleitung bei der Diagnosemitteilung
Klärung von Paarkonflikten
Gespräche mit Geschwistern
Gespräche über Sterben und Tod
Abwechslung und informelles Angebot und
Gruppengespräche
Begleitung bei der Diagnosemitteilung
Dem Versorgungskonzept der Klinik entsprechend (s. Kap. 3.1) begleiteten die Psy-
chologInnen die Eltern bei der Diagnoseübermittlung durch die ÄrztInnen. Frau An-
ders beschrieb, dass bei dem Gespräch, in dem den Eltern die Diagnose einer
Krebserkrankung ihres Sohnes überbracht wurde, sowohl die Psychologin als auch
die Sozialarbeiterin anwesend waren. Sie deutete an, dass die Präsenz der Profes-
sionellen im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung für sie in dieser Situation
jedoch nicht relevant gewesen sei. Der Schock durch die Übermittlung der Krebsdi-
agnose überlagerte in der Erfahrung der Mutter alles andere: „... also, ich weiß Herr
Doktor Seibholt war da und ich glaub’ die Frau Schuchard und ich glaube auch die
Frau Groß, die Sozialarbeiterin (...) und na ja, das is’ einfach, wenn, wenn alles so
auf einen einstürzt und: ‚Komm, kommen S’e mal mit wir machen jetzt mal /((lacht:))
so’n Gespräch so ungefähr/, so ja (...) ja, da passiert so viel, aber die [Psychologin
und Sozialarbeiterin, Anm.] waren dabei. Ich weiß auch gar nich’, (...) ich kann von
mir gar nicht sagen ob das hilfreich war oder nich’, weil das ist einfach so .(1). das
war einfach alles wie ein Keulenschlag.“ (I, 62-74).
Im Fall von Frau Janzen war feststellbar, dass die Begleitung durch den/die Psy-
chologIn beim Diagnosegespräch sogar als zusätzliche Belastung empfunden wer-
den konnte (X, 198-205; s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.1).
In den anderen Interviews wurde über die Präsenz der PsychologInnen bei der Di-
agnoseübermittlung keine Aussage gemacht.
Klärung von Paarkonflikten
Als ein weiteres Problemfeld und Anlass für die Intervention von PsychologInnen
wurde die Klärung von Paarkonflikten zwischen den Eltern berichtet. Frau Chrost
(III) suchte den Psychologen auf, um die Schwierigkeiten mit ihrem ehemaligen Le-
bensgefährten und Vater des Kindes in Bezug auf die gemeinsame Pflege des Soh-
nes zu besprechen. Die Mutter fühlte sich hinsichtlich der Versorgung von ihrem Ex-
Partner allein gelassen. Zur Klärung des Problems wurde der Kontakt mit dem Psy-
chologen als hilfreich wahrgenommen: „Mit dem Vater war- hatten wir eine ... Hilfe
[in dem Psychologen, Anm.]. Es gab nämlich am Anfang einen Psychologen noch,
der hieß Michael. (...) Der ist dann weggegangen, ... später. ((holt tief Luft)).“ (III,
816-824).
Kommunikation mit den Geschwistern
PsychologInnen hätten Gespräche mit den Geschwistern der erkrankten Kinder ge-
führt. Frau Anders berichtete von diesbezüglichen Erlebnissen, allerdings nicht aus
3 Ergebnisse der Untersuchung
220
Erfahrung, sondern lediglich aus eigener Anschauung. „... ich weiß von Fällen, wo
Frau Schuchard sich auch mal mit einem Geschwisterkind unterhalten hat ...“ (I,
362-363). Die Mutter betonte jedoch gleichzeitig, dass die Geschwister – und hier
insbesondere die älteren Geschwister – im Versorgungsverlauf wenig beachtet wor-
den seien (I, 372; s. u. Kap. 3.2.1.7. 2). Themenfelder, die mit den Geschwistern
konkret erörtert wurden, sind aus dem Datenmaterial nicht ersichtlich. Es fanden
sich in der Auswertung keine weiteren Textstellen, aus denen die Versorgung der
Geschwister durch die klinischen PsychologInnen hätte deutlich werden können.
Kommunikation über Sterben und Tod
Die Thematisierung des Sterbens war ein weiterer Anlass, der zum Kontakt zwi-
schen PsychologInnen und Betroffenen führte. In den Gesprächen mit Frau Ingel-
hart und Frau Ernert berichteten diese, dass die klinische Psychologin das Ge-
spräch über den möglichen Tod des Kindes mit den Müttern gesucht habe (V, 295-
299; IX, 397-402). Diese Beispiele zeigten dabei, dass der Zeitpunkt der Themati-
sierung des Sterbens einfühlsam und am subjektiven Bedarf der jeweiligen Familie
orientiert sein muss. In den beiden genannten Interviews war dies nicht der Fall, da
das Gespräch im Empfinden der Mütter nicht angebracht war und verfrüht stattfand
(s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.1).
Abwechslung und informelles Angebot
Das Angebot der PsychologInnen wurde von den Eltern auch niedrigschwellig als
Abwechslung zum Klinikalltag und als informelle Gesprächsmöglichkeit genutzt. Im
Bericht von Frau Lemp (XII) wurde deutlich, dass sie die Psychologin in erster Linie
für sich als Abwechslung im Tagesablauf und im Alltag des Krankenhauses nutzte.
Es schien der Befragten hier nur mittelbar um die fachspezifische psychologische
Unterstützung gegangen zu sein. Der subjektive Gesprächsbedarf bestand bei die-
sen Treffen eher in einem unverbindlichen, informellen Austausch, denn an einem
konflikt- oder problemzentrierten Hilfsangebot: „Ja, ich hab das [Gesprächsangebot
der Psychologin, Anm.] gelegentlich genutzt, aber- .(3). ((lacht leise auf)) als Pro-
grammpunkt.“ (XII, 1303). Herr Lemp ergänzte: „Ja, als Abwechslung.“ (XII, 1305).
Ähnliches zeigte sich am Beispiel von Frau Bittner (II). Diese stand einem näheren
Kontakt zu den PsychologInnen kritisch gegenüber, war jedoch für einen gelegentli-
chen informellen Kontakt offen: „Sie hatte mich auch mal gefragt, ob ich mal zu ihr
kommen möchte, sprechen möchte oder mein Mann. Haben wir gesagt: ‚Och nö,
((verneinend:)) mhm.’ Ob sie uns denn mal besuchen kann. Habe ich gesagt:
‚Ja.(2), habe ich gemeint, so als Kaffeeklatsch können sie gerne mal reinkommen.’,
ne? ((lacht)) ... Aber so direkt da mich jetzt hinsetzen, weiß ich nicht, da habe ich so
ein bisschen ein Handicap.“ (II, 959-963).
Gruppengespräche
Ein weiteres Angebot der PsychologInnen waren Gruppenangebote für betroffene
Eltern. Solche Gruppen wurden u. a. dazu genutzt, Missstände in der Klinik und
Konflikte anzusprechen und stellten eine Entlastung für die Eltern dar. Frau Ingel-
hart berichtet beispielhaft von Themen, die dort angesprochen wurden. „... ach,
dann mit der Küche, da haben wir ja auch oft- wir haben da ganze \((betont:)) El-
ternbriefe\ geschrieben. Dann war das Essen ... zu \((betont:)) blähend\, zu
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
221
\((betont:)) scharf\ und und und. Grade bei onkologisch betreuten Kindern, ja? Das
war natürlich alles so ... sehr im \((betont:)) Argen.\ Also da gab’s ja auch, fällt mir
jetzt so ein, da gab’s dann immer so Elternabende und dann haben wir da unsern
ganzen Frust loslassen können.“ (IX, 623-628).
Frau Chrost lehnte dieses Angebot schließlich mit dem Hinweis ab, dass diese Tref-
fen in ihrer Wahrnehmung auf eine informelle Zusammenkunft beschränkt gewesen
seien: „Da war ich dann auch ein paar Mal. Aber das war dann irgendwie- vielmehr
als so ein nettes Kaffeetrinken war das irgendwie nicht.“ (III, 915-916).
Aus diesen Darstellungen wird ersichtlich, dass ebenso wie individuelle Gespräche,
auch psychologische Gruppenangebote auf die subjektiven Bedürfnisse der Betrof-
fenen ausgerichtet sein sollten. Andernfalls werden sie von den Betroffenen nicht
als Unterstützung, sondern z. B. als „ein nettes Kaffetrinken“ (III, 916) wahrgenom-
men und darauf reduziert.
3.2.1.3.1.2 Beziehungsaspekte
In der vorliegenden Untersuchungsgruppe von Eltern und PsychologInnen wurden
zunächst die folgenden Beziehungsaspekte ermittelt, die als für die unterstützende
Wirkung und die Inanspruchnahme des Angebots entscheidend erwähnt wurden:
Sympathie
Empathie und
der Zeitpunkt des Zugangs und Wiederholen des Angebots
Sympathie
Für das Entstehen einer Beziehung zu der klinischen Psychologin war Sympathie
ein entscheidender Faktor. Frau Kulpa beschrieb diesen Aspekt als wichtig. Sie ent-
schied sich für eine der beiden auf der Station zu der Zeit tätigen Psychologinnen,
indem sie diejenige wählte, die ihr sympathischer erschien: „Wie sie das gemacht
hat, dann gibt’s- also man hat, wie sagen, auch die Sympathie oder Antipathie ge-
genüber Mensch, ist klar. Das kann ich auch ... sagen: ‚Also dieser g- dieser
Mensch gefällt mir nicht.’ Und weiß ich, dass eine Barriere sich bildet (...). Aber in
diese Situation man sucht die Menschen sich auch aus, ne? Aber Frau Schuchardt,
weiß nicht, also dieses Gefühl hab ich auch so weit, aber Frau Fellner so von Äu-
ßere und Benehmen, was sie sagt, das ist schon besser so für mich persönlich und
das hat mir auch geholfen.“ (XI, 223-230).
Empathie
Ferner spielte das Einfühlungsvermögen der PsychologInnen eine wichtige Rolle, d.
h. in dem befragten Sample eher dessen Fehlen: War das Verhalten der Psycholo-
gInnen gegenüber den Eltern von fehlender Empathie geprägt, so wurde dies nega-
tiv bewertet und es entstand keine Beziehung. Für Frau Janzen z. B. stellte sich die
Psychologin bereits in der Situation der Übermittlung der Nachricht, dass ihr Kind
sterben würde, als „erstaunlich unsensibel“ (X, 280) heraus und sie lehnte sie im
Weiteren ab (s. u. Kap 3.2.1.3. 1.3.1). Ein Psychologe wurde von Frau Chrost als
auf ihren Sohn einfühlsam eingehend beschrieben: „Weil der hat (...) verstanden,
auf Heiner zuzugehen...“ (III, 824). In Bezug auf ihr eigene Unterstützung erwähnte
3 Ergebnisse der Untersuchung
222
sie zwar Gespräche mit dem Psychologen über Paarkonflikte. Diese beschrieb sie
jedoch nicht in Kategorien von Empathie.
Zeitpunkt des Zugangs und Wiederholen des Angebots
Der Zeitpunkt des Zugangs der Psychologin auf die Eltern wurde als wichtig deut-
lich. Zwei Eltern (V, XI) beschrieben, dass sie eine Unterstützung durch die Psy-
chologInnen am Anfang der Therapie ablehnten: Als sich die Psychologin bei Frau
Ernert nach der Diagnose ihrer Tochter vorstellte, lehnte diese einen Kontakt zu ihr
zunächst ab: „<Am> Anfang, nee. (...) Da hab ich völlig abgeblockt. Also das war
jetzt- die haben sich zwar vorgestellt, aber ... am Anfang hab ich da völlig abge-
blockt, also da wollte ich eigentlich mit den Leuten nix <zu tun haben.>“ (V, 271-
277). Zu einem späteren Zeitpunkt nahm die Mutter dann das wiederholte Angebot
zu einem Gespräch an. Dieses Treffen verlief jedoch so negativ, dass sie die Psy-
chologin nicht noch einmal aufsuchte (s. u. 3.2.1.3. 1.3.2).
Auch Frau Kulpa lehnte das Initial-Angebot der Psychologin ab. Sie begründete dies
zunächst mit ihren Sprachproblemen.127 Daneben war jedoch auch die Tatsache
ausschlaggebend, dass Frau Kulpa anfangs das Bedürfnis hatte, mit der neuen Si-
tuation selbständig zurechtzukommen: „<Ja, die ganze-> von Anfang, ja. Erst mal
war schwierig, wie ich (also-) da war die- ... die \((betont:)) Sprache\ erst mal. Und ...
nicht nur- und erst mal ich wollte ganz alleine, das war \((betont:)) ganze neue\ Situ-
ation.“ (XI, 180-182). Im weiteren Versorgungsverlauf nahm die Mutter das psycho-
logische Angebot jedoch an und zeigte sich retrospektiv dankbar für die hier erfah-
rene Unterstützung. Das mehrmalige Zugehen nach einer initialen Ablehnung des
Angebots wurde hier als Voraussetzung für eine Beziehungsaufnahme offenbar.
3.2.1.3.1.3 Determinanten für die Nicht-Inanspruchnahme
In zehn Elterngesprächen wurde zum einen deutlich, dass das Angebot der klini-
schen PsychologInnen – auf der Station oder in der Tagesklinik – für die Betroffenen
nicht erreichbar war oder zum anderen die Inanspruchnahme nicht erfolgte, weil ein
Kontakt mit dem/der PsychologIn grundsätzlich oder nach einigen Kontakten abge-
lehnt wurde.128 In der Folge fand auch keine Versorgung in der palliativen Situation
zu Hause statt. Nachfolgend werden die beziehungsrelevanten Aspekte aufgezeigt,
die zu einer Ablehnung des Angebots der PsychologInnen führten. Aus diesen
konnten umgekehrt wiederum Voraussetzungen einer unterstützend wirkenden
Kommunikation abgeleitet werden.
Insgesamt in sieben Interviews wurden entweder Ablehnung gegenüber einer konti-
nuierlichen Begleitung durch PsychologInnen zum Ausdruck gebracht oder der Ab-
bruch der Beziehung zu den klinischen PsychologInnen beschrieben (III, V, VI, VII,
IX, X, XII (Vater)). Hierfür wurden unterschiedliche Gründe angeführt, die überwie-
gend eine negative Wertung beinhalteten. Nur in einem Fall (XII, Mutter) wurde le-
127 Frau Kulpa kam ausschließlich für die medizinische Behandlung ihrer Tochter zusammen mit ihrem
Partner nach Deutschland und sprach zunächst kein Wort Deutsch.
128 Die Zugangsschwierigkeiten werden in Kapitel 3.2.2 unter der Kategorie der Koordination themati-
siert.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
223
diglich das Ende der Beziehung zu der klinischen Psychologin konstatiert, ohne
dass eine Bewertung erfolgte.
3.2.1.3.1.3.1 Individuelle Determinanten für die Nicht-Inanspruchnahme
Als individuelle Determinanten der Nicht-Inanspruchnahme wurden die nachstehen-
den Aspekte erwähnt:
Vorurteile gegenüber dem Berufsstand,
die elterliche Persönlichkeit,
die Kommunikation der Inhalte der psychologischen Arbeit,
die Überforderung der Professionellen
der Erfahrungshintergrund und die Lebenserfahrung der PsychologInnen,
deren soziale Kompetenz,
persönliche Merkmale sowie
deren Fachkompetenz und Qualifikation.
3.2.1.3.1.3.1.1 Vorurteile
Bei Eltern, die eine Betreuung durch eine Psychologin nicht in Anspruch nahmen,
wurden Vorurteile bzw. eine persönliche Ablehnung des Berufsstandes und psy-
chologischer Hilfen allgemein als Grund angeführt. So erklärte Frau Janzen z. B.: „...
ich hab ja sowieso Probleme mit .(1). Psychologen.“ (X, 1243-1244). Durch ihre per-
sönliche Erfahrung mit der klinischen Psychologin129, die sie beim Diagnosege-
spräch in der Klinik kennen lernte, fand sie ihre eigenen Vorurteile und die in der
Gesellschaft verbreitet vorhandenen bestätigt. Für die Befragte war ein Hilfsangebot
von einer nach ihrer Wahrnehmung selbst psychisch beeinträchtigten Person nicht
akzeptabel. Ihrer Einschätzung nach konnte die spezielle Psychologin den Bedürf-
nissen der Eltern nicht gerecht werden. Sie verdeutlicht sogar eher, dass eine Ver-
sorgung durch die Psychologin sie belastet habe: „... ich hab sowieso, glaub ich, ein
Problem mit Psychologen, aber .(1). die entsprach wirklich auch dem Bild, was man
so von Psychologen hat, dass die sowieso alle ein bisschen durchgeknallt sind, ja?
Und- ... nee, die- also die fand ich \((nachdrücklich:)) ganz furchtbar.\ Und ... so je-
manden auf Eltern loszulassen, .(2). ist schon- ... ist schon ein Hammer.“ (X, 288-
291).
3.2.1.3.1.3.1.2 Elterliche Persönlichkeit
Das Beispiel der Familie Lemp verweist darauf, dass die Inanspruchnahme eines
psychologischen Angebots als nicht der eigenen Persönlichkeit gemäß empfunden
werden konnte. Eine Inanspruchnahme wurde hier nicht gewünscht oder als unter-
129 An dieser Stelle lässt sich nicht eindeutig zuordnen, ob es sich um die Psychologin oder um die
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin handelte, als die Mutter „die Psychologin“ erwähnte. Die
Mutter sprach von „der Psychologin“, berichtete jedoch, dass diese den Eltern ein Mal- und Spielange-
bot (X, 281) unterbreitet habe, was eher auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin schließen
lässt.
3 Ergebnisse der Untersuchung
224
stützend in Betracht gezogen. Auf die Frage hin, was ihn in der Zeit der Krankheit
seines Sohnes und nach dessen Tod unterstützt habe, antwortete Herr Lemp:
„<Mich hat> \((betont:)) nichts\ unterstützt.“ (XII, 1584). Als seine Partnerin daraufhin
ergänzte, er habe sich auch nicht um Unterstützung von PsychologInnen bemüht,
entgegnete er: „<Nee.> ... Da bin ich eben ein anderer Typ.“ (XII, 1598). Hier lag
offensichtlich kein subjektiver Bedarf an Unterstützung durch die PsychologInnen
vor.
3.2.1.3.1.3.1.3 Kommunikation der Inhalte der psychologischen Arbeit
In einer elterlichen Beschreibung wurde deutlich, dass die Kommunikation der po-
tenziell unterstützenden Wirkung des psychologischen Angebots in der palliativen
Situation nicht gelang und entscheidend für die Ablehnung des Angebots war. Die
Analyse des folgenden Beispiels verdeutlicht, dass hinsichtlich der inhaltlichen Aus-
richtung der psychologischen Arbeit Unkenntnis und Missverständnisse existierten.
Daraus kann im Weiteren ein entsprechender Informationsbedarf abgeleitet werden.
Nachdem die ÄrztInnen den Eltern die Diagnose und den unvermeidlichen Tod des
Kindes mitgeteilt hatten, bot die Psychologin ihnen an, mit Nils zur Spiel- und Mal-
therapie ins Krankenhaus zu kommen. Frau Janzen verstand in dieser Situation das
Angebot der Psychologin nicht: Angesichts der Tatsache, dass ihr Kind Krebs hatte
– einen Tumor, der nicht therapierbar war und an dem ihr Sohn sterben würde –,
erschien ihr das Angebot der Psychologin als zynisch oder zumindest unange-
bracht: „Und \((leise lachend:)) denn hat sich die Psychologin noch mal eingemischt
(...)\ \((nachdrücklich, amüsiert:)) Also die Frau, die hab ich echt gefressen.\ Also die
ist- ich weiß nicht, ob die da noch arbeitet, aber die war wirklich ... also \((sehr be-
tont:)) erstaunlich unsensibel.\ ... Hat uns dann noch irgendwas über ... \((ironisch,
zweifelnd:)) Malkurse und Spieltherapie\ für ihre krebskranken ... Patienten da in
der- ((holt tief Luft)) auf der Station erzählt. (...)\ Also das war- .(3). \((auflachend:))
also die\ war so <daneben>.“ (X, 276-284). Hier verfehlte die Vermittlung des Ange-
bots durch die Psychologin ihr Ziel, unterstützend zu wirken. Der Mutter war der
Sinn einer weiteren Betreuung ihres medizinisch unheilbar kranken Kindes durch die
Psychologin nicht einsichtig.
Im ähnlichen Fall von Familie Lemp (XII) wurde klar, dass Frau Lemp sich zwar zu-
nächst irritiert darüber zeigte, als die betreuende Ärztin ihrem Sohn eine kranken-
gymnastische Versorgung empfahl, nachdem die kurative Therapie eingestellt wur-
de (s. Kap. 3.2.1.1). Rückblickend jedoch hatten ihr Sohn und sie selbst von dieser
Betreuung sehr profitiert: „... bevor er dann ... einschlief, ... (bis) vier Wochen (...)
bevor er starb, sind wir, ... sind wir dreimal die Woche, konnten wir zur Kran-
kengymnastik (hier). Haben wir eine \((nachdrücklich:)) ganz tolle Frau\ in G-Dorf
gehabt, ... die so, ja, ... mit dem Ziel, ihn etwas in Bewegung zu kriegen, ein biss-
chen Abwechslung zu machen, (...) ein bisschen Spielanregung in der Stunde, ein-
fach, ja, Abwechslung und noch motorisch ihn ein bisschen ... zu fordern, und ...
ganz Hervorragendes geleistet hat, ja? Also das hat auch ... die Poliklinik möglich
gemacht. Ich glaub, das war Catrin. [eine Ärztin, Anm.]. Da hab ich noch gesagt:
‚Wofür brauchen wir den \((senkt die Stimme:)) Krankengymnastik?\ (Man kann)
doch nichts mehr heilen?’,\ ja? Und dann hat sie [die Ärztin, Anm.] gesagt: ... ‚Um
ihm die Zeit-’, also um sozusagen ihn noch mal ... bewegungsmäßig zu aktivieren.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
225
(Vater:) Das war auch <gut.> (Mutter:) <Und> das war wirklich gut.“ (XII, 880-894).
Die Perspektive, durch ein Angebot zur Aktivierung des Kindes den Akzent auf sein
Leben und seine Lebensqualität zu setzen und nicht auf den nahenden Tod, war
offensichtlich und nachvollziehbar ein sensibles Thema und musste entsprechend
kommuniziert werden. Im Fall von Familie Lemp glückte dies offensichtlich. Im Bei-
spiel von Familie Janzen und der Psychologin gelang dies nicht.
Die Bedürfnisorientierung eines psychologischen Betreuungsangebots muss indivi-
duell sein. Dabei ist auch die Sozialstruktur der Familie mit zu berücksichtigen. Das
zeigt sich am Beispiel von Herrn Lemp. In der Befragung des Vaters wurde deutlich,
dass er das Angebot der PsychologInnen als nicht an seine individuelle und soziale
Situation angepasst ansah. Der Befragte schätzte den Unterstützungsbedarf ande-
rer – aus sozial schwachen Schichten kommenden – Eltern höher als seinen eige-
nen ein. Er vermutete, dass er nicht von dem Angebot der Psychologin hätte profi-
tieren können, da dieses auf die Problemlage anderer Menschen spezialisiert gewe-
sen sei, die nicht seiner entsprochen hätten:130 „Da lief zwar eine Psychologin rum,
ja? ... Aber, ((lacht kurz auf)) (...) das ist eben unterschiedlich. So eine Krebsstation
ist halt auch ein Spiegelbild der Gesellschaft. Das sind nicht 100 Prozent Akademi-
ker. ... Und die ist halt eingestellt ... auf irgendwelche Leute primär aus A-dorf [ärme-
rer Bezirk der Stadt, Anm.] oder aus Polen oder aus sonst irgendwas, die sie da
betreut. ... Also ich hatte- die hat auch immer wieder angeboten, ... Gespräche zu
führen. ... Hab ich einfach keinen Bock drauf gehabt, weil mir nicht klar war, was ich
eigentlich mit der besprechen sollte.“ (XII, 1293-1301). „... man hatte halt andere
Probleme als die andern ...“ (XII, 1315). Dieser Fall zeigt wiederum, dass die Kom-
munikation des psychologischen Angebots offensichtlich nicht gelang.
3.2.1.3.1.3.1.4 Überforderung der Professionellen
Weiterhin wurden PsychologInnen abgelehnt, die als psychisch mit der Begleitung
eines todkranken Kindes und dessen Eltern überfordert erlebt wurden. Ein Angebot
durch diese wurde nicht in Anspruch genommen. Frau Chrost sah die klinischen
PsychologInnen als selbst mit dem Geschehen auf der Station sowohl emotional als
auch fachlich überlastet an, als „... völlig ... überfordert.\ (...).“ (III, 925-926). „Ich
hatte immer das Gefühl, die (...) können selber nicht damit umgehen, mit so einer
Situation, ja? .(9).“ (III, 1329-1330). Frau Chrost erwartete von den PsychologInnen
entsprechend keine Hilfe, da sie sich nicht vorstellen konnte, wie diese hätte unter-
stützend wirken können: „... ich hatte nicht das Gefühl, dass die mich in irgendeiner
Weise auffangen, unterstützen oder sonst was kann.“ (III, 904-910). Ähnliches wur-
de bereits am Beispiel von Frau Ingelhart aufgezeigt, als sie zum Ausdruck brachte,
dass sie nur Menschen als unterstützend erlebte, die über entsprechende Fach-
kompetenz verfügten und sich nicht durch Hilflosigkeit ausgezeichneten (IX, 785-
798; s. Kap 3.2.1.1. 1.3 und 3.2.1.2. 1.2).
130 Die Einschätzung von Herrn Lemp ist insofern überraschend, als sie allgemein umgekehrt gilt: Die
Inanspruchnahme psychologischer Hilfe wird eher mit der Zugehörigkeit zu den „höheren“ sozialen
Schichten assoziiert. Was den höheren Bedarf an Unterstützung betrifft, mag seine Einschätzung zu-
treffen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
226
3.2.1.3.1.3.1.5 Erfahrungshintergrund und Lebenserfahrung
Ein weiterer Aspekt, der von einer Befragten als für die Beziehungsaufnahme bzw.
-barriere als wichtig erwähnt wurde, war die Existenz eines ähnlichen Erfahrungs-
hintergrunds – ausgedrückt im gleichen Familienstand – und vorhandene Lebens-
erfahrung – manifestiert durch das Alter der Professionellen. Diese Aspekte wurden
ebenfalls als entscheidend dafür angesehen, eine Unterstützung durch die Psycho-
login annehmen zu können bzw. vielmehr diese abzulehnen. Dies zeigt das Beispiel
von Frau Ingelhart (Postskript IX): Die PsychologInnen seien verhältnismäßig jung
gewesen. Weiterhin merkte die Befragte an, dass unter den Psychologinnen keine
gewesen sei, die selbst ein Kind gehabt hätte, geschweige denn eine, die selbst die
Erfahrung gemacht habe, dass ihr Kind sterben wird oder in der Angst um dieses
Geschehen gelebt hätte. Frau Ingelhart deutete an, dass Lebenserfahrung und ein
ähnlicher Erfahrungshintergrund für sie mit entscheidend dafür gewesen wäre, eine
Unterstützung durch die Psychologin annehmen zu können.131
3.2.1.3.1.3.1.6 Soziale Kompetenz
In einem Fall (X) wurde das Auftreten der Psychologin beim ersten Kontakt zu den
Eltern so negativ empfunden, als unangebracht und soziale Kompetenz vermissen
lassend, dass die Psychologin fortan entschieden abgelehnt wurde. Frau Janzen
war auch rückblickend emotional noch so über das aus ihrer Sicht unangemessene
Sozialverhalten der Psychologin erschüttert, dass sie betonte, wie wichtig es ihr sei,
diese Gefühle in der Befragung zum Ausdruck zu bringen: „Also das ist so das Ein-
zige, was ich auch wirklich- ... wo ich mir vorgenommen hab, \((nachdrücklich, ent-
schlossen:)) das sag ich heut in diesem Interview, dass ich diese Frau ganz, ganz
furchtbar fand.“ (X, 295-297). Bei Nils stand die Diagnose und der tödliche Verlauf
seiner Krankheit nach medizinischem Ermessen fest. Die Eltern Janzen lernten die
Psychologin kennen, als ihnen die Diagnose und Prognose ihres Kindes durch die
ÄrztInnen mitgeteilt werden sollte und sie in einem Gesprächsraum auf die Medizi-
nerInnen warteten. Die Psychologin trat, nach der Beschreibung der Mutter zu ur-
teilen, in dieser sensiblen Situation sehr bestimmend auf, ohne zunächst persönli-
chen Kontakt zu den Eltern aufzunehmen und ihre Bedürfnisse zu erfragen. Frau
Janzen wertete das Verhalten der Professionellen als ausgesprochen unhöflich:
„Und da saßen wir da auf dem Sofa und plötzlich kommt irgendeine Frau rein ... und
meinte so:\ \((schnippisch, schnell:)) ‚Nee, also der Raum hier ist ja viel zu klein,
lassen Sie uns mal darüber gehen.’\ ... \((nachdrücklich:)) Ohne sich vorzustellen, ...
ohne überhaupt uns zu fragen, ob sie dabei sein darf oder nicht.\ Und .(1). ich bin
immer ziemlich direkt und ich fand das sehr unverschämt und meinte dann zu ihr:
131 Diese Aspekte – das Alter der Betreuungsperson sowie die Existenz eigener Kinder – wurden im
Zusammenhang der Versorgung durch die externen Kinderkrankenschwestern interessanterweise
nicht erwähnt und schienen dort zunächst keine Rolle gespielt zu haben. In Bezug auf die ÄrztInnen
deutete eine Aussage von Frau Chrost darauf hin, dass einer der Ärzte Kinder gehabt habe und sie
dies für seinen empathischen Umgang mit der Situation als ursächlich erachtet habe (III, 113-116, s.
Kap. 3.2.1.1 3.1).
Das Geschlecht des psychologischen Personals als wichtige Kategorie im Sinne eines ähnlichen Er-
fahrungshintergrunds, die das Annehmen bzw. Ablehnen des Angebots bedingt, wurde von den Eltern
nicht erwähnt; auch nicht von Frau Chrost, die anfangs von einem Psychologen betreut wurde.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
227
‚Wer sind Sie denn und nehmen Sie an diesem Gespräch auch teil?’ \((schnell, hebt
die Stimme, schrill:)) Sie meinte: ‚Ach, jaja, ich bin hier die Psychologin.’\ Und ...
stellte sich dann irgendwie vor.“ (X, 198-205).
3.2.1.3.1.3.1.7 Persönliche Merkmale der PsychologInnen
Persönliche Merkmale und Charakteristika wurden als Argument dafür genannt,
dass das psychologische Angebot als nicht hilfreich abgelehnt wurde. Die Befragten
sprachen hier jedoch nicht primär von fehlender Sympathie – ein Kriterium, dass
sowohl bei den ÄrztInnen als auch bei den externen Kinderkrankenschwestern als
wichtig für die Beziehung genannt wurde. Als persönliches Attribut wurde – im Hin-
blick auf die psychologische Tätigkeit – eher die fehlende Fachkompetenz erwähnt.
Frau Chrost z. B. wünschte sich eine unterstützende Begleitung durch eine/n Psy-
chologIn und hoffte auf „...Fürsorge oder Umsorgen oder Nähren oder irgendwie so
was Positives bekommen, ja. ... Das hätte ich mir einfach mehr gewünscht.“ (III,
1023-1024). Aus in der Persönlichkeit der Psychologinnen liegenden Gründen sei
jedoch keine Beziehung zu ihnen in der klinischen Zeit entstanden. Folglich fand
auch keine Begleitung in der häuslichen Umgebung statt. In der Wahrnehmung von
Frau Chrost war die Psychologin unnahbar. Dies wurde als für den Kontakt hinder-
lich beschrieben. Die Befragte empfand die Psychologin als persönlich nicht für die
Stelle geeignet. Sie erschien ihr in der Verrichtung ihrer Arbeit zu distanziert: „Da
gab es noch eine (...) Psychologin. (...) \((hebt die Stimme, nachdrücklich:)) Die fand
ich völlig unnahbar.“ (III, 904-906).
3.2.1.3.1.3.1.8 Psychologische Fachkompetenz und Qualifikation
Die Daten aus dem Interviewmaterial verdeutlichen, dass als Voraussetzung für die
bedürfnisgerechte Versorgung der Familien der fachlichen Kompetenz – wie bei den
ÄrztInnen und den externen Kinderkrankenschwestern – eine wichtige Bedeutung
beigemessen wurde. Frau Chrost stellte in ihrer Aussage fest, dass sie entspre-
chende Fachkompetenz der PsychologInnen als Ausnahmefall – in der Betreuung
durch einen Psychologen – wahrnahm: „... das muss i- wollt ich jetzt, das [der Psy-
chologe, Anm.] war die einzige rühmliche Ausnahme. (...) Und \((betont:)) der\ war
der Einzige, wo ich sagen würde, der war irgendwie ein bisschen befähigt dazu“. (III,
816-824).
Im selben Interview wurde davon berichtet, dass der klinische Psychologe einen
Kontakt zu dem erkrankten Kind selbst aufbaute, was die Mutter als unterstützend
erlebte. Frau Chrost kam diesbezüglich zu einer positiven Einschätzung seiner Ar-
beit. Es wäre ihm als einzigem klinischen Mitarbeiter des psychosozialen Teams
gelungen, Kontakt zu dem nach außen hin sehr „ruhig und souverän“ (III, 825) wir-
kenden Heiner herzustellen. Der Psychologe habe einen adäquaten Zugang zu dem
Kind gewählt. Die Befragte verband dies offensichtlich mit vorhandener Fachkom-
petenz: „Weil der hat (...) verstanden, auf Heiner zuzugehen...“ (III, 824).
Insgesamt wurde Fachkompetenz als wichtiges Kriterium im Zusammenhang der
Annahme bzw. Ablehnung der PsychologInnen angeführt. Dabei waren in den Be-
richten der Eltern die Grenzen dessen, was unter Fachkompetenz verstanden und
was als persönliche Ablehnung eines/r speziellen PsychologIn beschrieben wurde,
fließend. Alle Aussagen, die sich auf die Ablehnung der PsychologInnen bezogen,
3 Ergebnisse der Untersuchung
228
verwiesen darauf, dass die PsychologInnen in der Wahrnehmung der Eltern nicht
über ausreichende Fachkompetenz verfügten. Dieses wurde in dem oben genann-
ten Fall (III) auch ganz direkt geäußert. Frau Chrost sagte: „Also ich fand die Psy-
chologen, die es da gab, fand ich \((betont:)) inkompetent.“ (III, 903-904).
Dass die PsychologInnen in der Untersuchungsgruppe teilweise als nicht fachkom-
petent und entsprechend auf der Station fehlbesetzt wahrgenommen wurden, kam
auch in den Kommentaren zum Ausdruck, die zwei Eltern zu der Einstellungspraxis
der entsprechenden MitarbeiterInnen abgaben: Es wurde darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Leitungsebene die psychische Seite des Krankheitsgeschehens
stärker beachten solle und bei der Auswahl geeigneter MitarbeiterInnen große Sorg-
falt auf die Qualifikationen psychologischen Fachpersonals legen solle: „Und viel-
leicht ... resultiert daraus [aus dem mangelnden Interesse an der psychischen Seite
des Krankheitsgeschehens, Anm.] dann auch so eine mangelnde- ein mangelndes
Händchen, da die richtigen Leute für einzustellen, ne? Also ich fand die Leute
\((betont:)) nicht\ gut, die da waren. .(2). Obwohl eben eigentlich zwei Stellen da
waren und- aber was da an Personal war, war, fand ich- und das ... gehört auch zu
einer Leitung, dass man sich für den Bereich adäquat engagiert.“ (III, 1528-1532).
„Aber eben, wie gesagt, von den .(1). Studierten da, ... Psychologen, fand ich, ...
war- ... hatte Mierendeter keinen guten Griff da gehabt für die Leute, gibt sicher
bessere.“ (III, 1778-1780). Auch die Ausführungen von Frau Janzen verweisen auf
die Notwendigkeit angemessener beruflicher Qualifikationen der PsychologInnen
und auf deren Berücksichtigung bei der Personalauswahl. Sie sah diesen Aspekt in
der Einstellungspraxis eindeutig vernachlässigt (X, 291-292).
3.2.1.3.1.3.2 Strukturelle Determinanten für die Nicht-Inanspruchnahme
Neben den im vorherigen Abschnitt beschriebenen individuellen Aspekten wurden
andere Ursachen, die in der Struktur der Versorgung lagen, als Grund für oder ge-
gen die Inanspruchnahme psychologischer Angebote deutlich. Im Einzelnen betraf
dies die Gesichtspunkte
Neutralität der PsychologInnen,
Freiwilligkeit des Zugangs und
das verfrühte Ansprechen des Sterbens des Kindes.
3.2.1.3.1.3.2.1 Neutralität
PsychologInnen wurden als Teil des Stationsteams, als KollegInnen der ÄrztInnen,
des Pflegepersonals, der Sozialarbeiterinnen und sonstiger MitarbeiterInnen von
den Eltern wahrgenommen. Eltern befürchteten, dass es ihnen dadurch an Neutra-
lität mangele, d. h., sie wurden als im Endeffekt mit dem Klinikteam solidarisch ein-
geschätzt. Eine eindeutige Parteinahme der PsychologInnen für die Perspektive der
Eltern wäre damit ausgeschlossen gewesen. Dies zeigen die Aussagen zweier Be-
fragter (II, VI): Frau Bittner bewertete es zwar positiv, dass eine Psychologin auf der
Station – für die anderen Eltern – präsent und erreichbar war und hatte sie als „sehr
nett“ (II, 958) in Erinnerung. Für sich selbst lehnte sie eine direkte Betreuung jedoch
klar und eindeutig ab. Sie habe erwartet, dass eine Angehörige des Klinikteams in
erster Linie diesem und nicht den Eltern gegenüber solidarisch ist. Für den Fall,
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
229
dass persönliche Konflikte in der klinischen Zeit die Beziehung zu dem Personal
betroffen hätten, wäre dies entscheidend gewesen. Die Mutter lehnte es ab, der
Professionellen einen persönlichen Einblick in ihre Situation zu gewähren: „Ja gut
und klar, die haben natürlich auch psychologische Betreuung auf Station angeboten,
sicher. Habe ich nicht in Anspruch genommen. Würde ich auch nie machen, weil
das zu eng ist. Fand ich. (...) Es hat zu viel mit, zu viel mit Station zu tun.“ (II, 943-
950). „... ich war da> gehemmt. Ich gebe zu, ich war da gehemmt. Ich hätte mich da
niemals gehen lassen können, weil ich immer im Hintergrund gehabt hätte: Na ja,
die gehören aber auch zur Station, ne. Weil ich kenne es ja bei uns. Ich weiß, wie es
bei uns ist. Wenn bei uns Klienten bei der Psychologin waren, die hat uns auch ge-
sagt: ‚So und so.’, ne? Und da haben wir auch gesagt: ‚Na guck an?!’ Ja? Das war
jetzt zwar nichts dolles, aber manchmal so Hinweise oder so gegeben. Und das hat
manchmal schon gereicht. Weiß ich nicht. Und deshalb war ich da so ein bisschen
((misstrauisch-zweifelnd)) hmmm?!“ (II, 995-1002).
Zudem befürchteten Eltern einen negativen Einfluss auf die Gesamtversorgung ih-
res Kindes dadurch, dass die in das Team integrierten PsychologInnen in der ge-
meinsamen Teamsupervision über die betreuten Familien berichten und ggf. nega-
tive Beurteilungen über die Eltern und ihre Einschätzungen des Personals abgeben
könnten. Dies behinderte die Inanspruchnahme des psychologischen Unterstüt-
zungsangebots: „Wenn ich da zum Beispiel viele Sachen hatte, die mich belastet
haben (...) wenn ich die erzählt hätte, hätte ich so ein bisschen ..(1).. Furcht gehabt,
dass das in der Supervision wieder mit eingeflossen wäre, dass also die Kollegen,
also die Schwestern darüber informiert worden wären, mit wem ich vielleicht
Schwierigkeiten habe.“ (II, 970-974). „...also da war ich mir nicht sicher gewesen, ob
das dann nicht doch irgendwie Einfluss hat [auf die Versorgung der Tochter,
Anm.]...und das wollte ich eben (...) nicht.“ (II, 981-984). Den subjektiven Bedarf an
einer neutralen Stellung der Psychologin äußerte Frau Bittner explizit. „Ich hätte es,
also ich hätte lieber eine Psychologin gehabt, die nicht damit verbandelt ist, sondern
die einfach nur mich als Patient sieht und nicht die ganze Situation als umfassendes
Bild hat.“ (II, 953-955). Später, in einer Rehabilitationsmaßnahme, konsultierte diese
Mutter schließlich eine Psychologin, um ihre Probleme im Zusammenhang mit der
Krankheit und dem Tod ihrer Tochter aufzuarbeiten. Dieser Kontakt stellte sich als
unterstützend heraus. Hier war eine Inanspruchnahme für die Befragte möglich, weil
diese Psychologin „Aber eben neutral!“ (II, 965) gewesen sei, wie Frau Bittner be-
tonte.
Die PsychologInnen waren aus Perspektive der Eltern weiterhin dafür zuständig,
einzuschätzen, ob Eltern mit der Pflege ihres Kindes zu Hause überfordert sind. In
dieser Entscheidung wurden sie wiederum mehr als dem System des Krankenhau-
ses zugehörig wahrgenommen, als den Interessen der Eltern folgend oder diese
Interessen gar gegenüber der Klinik anwaltschaftlich durchsetzend. Für Frau Fran-
zek war es außerordentlich wichtig, so viel Zeit wie möglich mit ihrem Sohn zu Hau-
se in der vertrauten Umgebung verbringen zu können, zumal sie als alleinerzie-
hende Mutter weiterhin für zwei größere Geschwister Sorge trug und stationäre Auf-
enthalte in dieser Hinsicht zu schwer zu bewältigenden Versorgungsengpässen
führten. Klinische MitarbeiterInnen selbst hätten der Mutter mitgeteilt, dass die Ent-
lassungsorganisation, je nachdem, welchen Eindruck das Klinikteam – inklusive der
3 Ergebnisse der Untersuchung
230
Psychologin – von den Eltern habe, unterschiedlich gehandhabt werde: „... das ha-
ben sie mir auch am Anfang mal gesagt: ‚Wir gucken uns die Eltern an, wen wir am
Wochenende nach Hause lassen können und wen wir mit der Pflege beauftragen
können.’“ (VII, 678-680). Frau Franzek beschrieb den Zwiespalt, in den sie geraten
wäre, wenn sie der Psychologin und dem übrigen Klinikteam Einblicke in ihre per-
sönliche Situation gewährt hätte: Einerseits hätte sie Unterstützung und eine Per-
son, der sie ihre Ängste offen hätte mitteilen können, gebraucht. Andererseits wäre
das Offenbaren und Zugeben von Ängsten im System des Krankenhauses in ihrer
Wahrnehmung mit der Einschränkung der häuslichen Versorgung einhergegangen.
Eine stark und kompetent wirkende Mutter genoss nach ihrer Einschätzung mehr
Eigenständigkeit in der Klinik und erhielt mehr Informationen, zugleich war so die
Gefahr der persönlichen Überforderung eindeutig höher: „Und den Konflikt hab ich
noch nicht auflösen können. Ich hatte wirklich Angst, hab gedacht, also wenn du
jetzt sagst, das packst du nicht, die buchten dich sofort wieder ein [=Verlängerung
des stationären Aufenthalts, Anm.] oder die sagen dir bestimmte Sachen nicht mehr.
(...) Das hab ich dann da drauf hin nicht mehr gesagt. Also in der Klinik war für mich
völlig klar, da musst du die Taffe, // Ellenbogen- [sein, Anm.].“ (VII, 686-697).132 Wie
bei Frau Bittner, wurde die klinische psychologische Versorgung schließlich abge-
lehnt und nach außen in den ambulanten Bereich verlagert.
3.2.1.3.1.3.2.2 Freiwilligkeit des Zugangs
In drei Fällen (V, IX, X) führte eine negative Erfahrung mit der Psychologin in der
Situation des ersten näheren Kontakts dazu, dass die Eltern die Beziehung zu der
Professionellen in der Folge abbrachen und eine weitere Unterstützung durch sie
mit Nachdruck ablehnten. Die Auslöser hierfür werden im Folgenden aufgeführt.
Es wurde negativ vermerkt, wenn Eltern das Gefühl hatten, sie bzw. ihre PartnerIn-
nen seien zu einem Gespräch mit den PsychologInnen gedrängt und diesbezüglich
unter Druck gesetzt worden. Für Frau Ernert verlief bereits der erste Kontakt mit der
Psychologin so negativ – die Mutter kam zu dem Schluss, „die war unmöglich, die
Frau“ (V, 284-285) –, dass sie diese im Weiteren ablehnte. Als ersten Grund dafür
erklärte sie, dass die Psychologin den Vater von Birgül – den damaligen Lebens-
partner von Frau Ernert – massiv unter Druck gesetzt habe, ein Gespräch mit ihr
über die Situation seiner Tochter zu führen: „\((lebhaft:)) Na, weil sie halt gleich so
auf mich zu und-\ ... erst mal wollte sie meinen- ... meinen damaligen Freund dazu
zwingen, bei diesen Gespräch dabei zu sein, und er wollte nun mal nix damit zu tun
haben. Und sie ... wollte ihn jetzt aber klar machen, dass er ist nun mal der Vater
und er \((betont:)) muss\ ... dabei sein, ja? Und das war schon mal unmöglich (...)
das war schon mal ein- fand ich eigentlich unverschämt.“ (V, 289-294).
Frau Anders beschrieb zwar das direkte, eigeninitiative Zugehen der PsychologIn-
nen nicht als entscheidend dafür, dass sie deren Angebot in der Folge ablehnte. Es
wurde jedoch deutlich, dass auch sie den Zugang der psychologischen Mitarbeiterin
132 An dieser Stelle wird deutlich, dass sich diese Befürchtung auf das gesamte Klinikteam bezog,
nicht ausschließlich auf die Psychologin. Da die Mutter dieses Problem jedoch im Zusammenhang der
Versorgung durch die Psychologin erwähnte, wurde es in diesem Kapitel thematisiert.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
231
als tendenziell grenzüberschreitend empfand. In der Wahrnehmung von Frau An-
ders signalisierten die Psychologinnen in der Klinik den Eltern gegenüber eindeutige
Gesprächsbereitschaft. Das darüber hinaus praktizierte direkte Zugehen wirkte für
die Befragte jedoch grenzüberschreitend. Frau Anders gab der Psychologin zu ver-
stehen, dass sie dies unangenehm fand. Sie verdeutlichte ihr, dass sie den Kontakt
zu ihr selbständig suchen würde und nicht auf ihre Initiative angewiesen sei: „Also,
ich weiß zum Beispiel, dass die Psychologin damals schon das Gespräch gesucht
hat. Also, ist tatsächlich über die Station ... auch gegangen und hat gefragt, ob man
sich unterhalten möchte oder so, und es war schon damals so, dass ich es, wie soll
ich sagen, ein bisschen aufdringlich fast empfunden habe, was ich jetzt aber auch
nur so sagen kann in der Situation, wie es mir damals so ging. Dass ich, ich würd’
schon alleine kommen oder so.“ (I, 339-344).
In den Beschreibungen der Eltern kam teilweise eine gewisse Ambivalenz gegen-
über dem von den PsychologInnen selbst initiierten Zugang auf die Mütter und Väter
zum Ausdruck. Frau Anders etwa registrierte das Vorhandensein eines psychologi-
schen Unterstützungsangebots. Sie beschrieb einerseits, ähnlich wie Frau Chrost,
dass das fehlende Zugehen der PsychologInnen eine Unterversorgung bedinge und
kritisierte, dass die Eltern initiativ werden mussten, um Unterstützung zu erhalten (I,
1232-1235). Andererseits wurden das Zugehen der Psychologin als „aufdringlich“ (I,
342) empfunden. Frau Anders betonte, dass sie ein Zugehen der Psychologin auf
die Familien grundsätzlich schätze, auch wenn ihr persönlich mehr Distanz ange-
nehmer gewesen wäre und sie das psychologische Gesprächsangebot für sich nicht
annahm. Sie räumte ein, dass es für die Psychologin unter diesen Umständen
schwer abzuschätzen sei, an welche Familie sie ein eher zugehendes Angebot ma-
chen solle und welche Familie selbst die Initiative ergreife: „Aber ich weiß eben es
gibt genügend Leute, die nicht von alleine kommen, insofern ist des natürlich auch
’ne ganz, ganz schwierige Sache auch für die Psychologin, ja? Also: Was macht Sie
nu’?, ja?“ (I, 345-348). Ähnlich wie in der Aussage von Frau Anders erklärte auch
Frau Ingelhart nachträglich – off-record (Postskript IX) –, dass es wichtig und gleich-
zeitig schwierig für die PsychologInnen gewesen sei, den richtigen Zeitpunkt für ein
Zugehen und das Unterbreiten eines Hilfeangebots abzuschätzen. Auch sei es –
umgekehrt – eine Gratwanderung mit dem Annehmen von Hilfe: Manchmal wäre
eine Psychologin notwendig gewesen, wenn keine präsent war. Dann wiederum sei
sie ungefragt gekommen und man hätte ihre Hilfe nicht annehmen oder nutzen kön-
nen.
Die Bedeutung der Freiwilligkeit war schließlich auch besonders in dem Fall evident,
wenn die klinischen PsychologInnen dazu eingesetzt wurden, Compliance133-Prob-
leme zu lösen. Wie das folgende Ergebnis zeigt, war die Einbeziehung zur Lösung
von Konflikten innerhalb der Versorgung nur auf Basis absoluter Freiwilligkeit und
adäquater Information der Betroffenen bedürfnisgerecht. Andernfalls trat der ge-
genteilige Effekt ein, nämlich die Ablehnung des psychologischen Angebots: Zwi-
schen einem Arzt und Frau Franzek kam es zum Konflikt, weil die Mutter sich aus
133 Unter Compliance wird hier „die passive Befolgung von Arztanweisungen durch den Patienten“
verstanden (Haisch et al. 1999, Abrufbar über http://www.ph-portal.info/ [Zugriff: 29.06.2005]).
3 Ergebnisse der Untersuchung
232
nachvollziehbaren Gründen weigerte, ihr Kind der Obhut der klinischen Mitarbeite-
rInnen zu überlassen. Das Einbeziehen eines Psychologen in diese Auseinander-
setzung wurde ihr nicht ausreichend erläutert und wirkte sich schließlich mitnichten
unterstützend aus. Viel eher fühlte Frau Franzek sich als psychisch auffällig stigma-
tisiert: „Dann hab ich gesagt: ‚Ich lass mein Kind nicht alleine.’ Dann hieß es [vom
Arzt, Anm.]: ‚Das geht nicht. Sie können nicht mit zur Hohenfriedberg-Klinik. Der [Ihr
Sohn, Anm.] kann nicht zurück auf die Station und auf der Kinderstation haben wir
keine Betten.’ Dann hab ich Aufstand gemacht. Da kommt mit einem Mal jemand
und säuselt an meinem Bett: ‚Guten Tag. Frau Franzek, ich hab gehört, Sie haben
Probleme.’ Da war das der Psychologe. Da hatte ich das erste Mal den Stempel
‚Macke’.“ (VII, 340-345).
3.2.1.3.1.3.2.3 Verfrühtes Ansprechen des Sterbens
Bei zwei Familien (V, IX) führte das aus ihrer Perspektive verfrühte Ansprechen des
Todes des Kindes zu einem Abbruch der Beziehung. Die u. U. positive Motivation,
den Eltern in ihrer Situation Orientierung zu ermöglichen, sie zu einer Vorbereitung
zu befähigen und gemeinsam Handlungsoptionen zu überlegen, verfehlte hier ein-
deutig ihr Ziel. Die Intervention der Psychologin wirkte weniger unterstützend als
vielmehr zusätzlich belastend. Es wurde als rücksichtslos wahrgenommen, ein An-
gebot zu unterbreiten, das die Bedürfnisse der Eltern nicht erfragte und deren mo-
mentane Problemlage ignorierte und sie zusätzlich, im Hinblick auf das Vorenthalten
von Informationen, verunsicherte.
Im Fall von Frau Ernert konfrontierte die Psychologin die Mutter mit dem möglichen
Tod ihres Kindes, nachdem sie gerade erst die Diagnose der Krankheit ihrer Tochter
erfahren hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die Befragte nicht dazu bereit, sich mit dem
Thema Tod auseinander zu setzen. Sie war zunächst mit dem Verarbeiten der Tat-
sache beschäftigt, dass Birgül an Krebs erkrankt war. Frau Ernert hoffte zu diesem
Zeitpunkt auf die Heilung ihrer Tochter. Das Ansprechen des Todes wurde in dieser
Situation als unangemessen und nicht betroffenenorientiert deutlich: „Ja, und denn,\
wie sie denn gleich so zu mir gesagt hat, ja, \((schnauft:)) pff\ ... Krebs, da muss
man mit dem Schlimmsten rechnen, da muss man sich auch mit dem Tod ausein-
ander setzen. Also das fand ich ganz schlimm. So geht man nicht auf jemanden zu,
der grade erfahren hat, dass seine Tochter Krebs hat, ja? Also ... da bin ich dann
aber auch nie wieder hingegangen zu ihr. .(2). Ja.“ (V, 295-299).
Frau Ingelhart stand einer psychologischen Unterstützung grundsätzlich zunächst
positiv gegenüber. Als die Psychologin auf der Station auf sie zukam und fragte, ob
sie ein Gespräch wünsche, reagierte die Mutter aufgeschlossen: „Sie [die Psycholo-
gin, Anm.] meinte, .(3). ob ich interessiert wäre an einer .(1). Beratung. Und da hab
ich gesagt: ‚Grundsätzlich ja, na klar.’ Braucht man ja auch \((betont:)) während\ der
Therapie.“ (IX, 403-404). Wie sich in der Folge jedoch herausstellte, war die Psy-
chologin für Frau Ingelhart in der Betreuung „die falsche Frau zur falschen Zeit“ (IX,
412). Ähnlich wie in dem zuvor geschilderten Beispiel, war die Mutter zuversichtlich
bzw. schöpfte neue Hoffnung, dass ihr Kind geheilt werden könne, als die Psycho-
login sie auf den möglichen Tod ihres Kindes ansprach. Für die Mutter war dieses
Verhalten nicht nachvollziehbar: „Und diese Frau hat ausgerechnet den Punkt in
der-\ ... in der Phase abgewartet, ... bei dem ich eigentlich gedacht hab, ...
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
233
\((nachdrücklich:)) wir schaffen es.\ ... Also wir, wir kriegen das noch hin. Wir, wir
besiegen den Krebs, ne? ... Und in \((betont:)) dieser\ Phase dieser Therapie ...
zieht die mich zur Seite und ... meint nun, mir erzählen zu wollen, wie man loslässt,
... ja? Wie man mit dem Tod umgeht. Und das hab ich \((betont:)) auch\ nicht ver-
standen.“ (IX, 397-402). „...und dann wollte sie mir die ganze Zeit was erzählen über
... \((betont:)) Loslassen\ und, und über Sterben und dass man sich eben manch-
also ... dass es eben so ist und dass man sich \((betont:)) fügen\ sollte und- .(3). und
das war in einer Phase, wo wir wirklich noch vor der zweiten OP standen, wo wir
wirklich gedacht haben, ... wenn das Mittel richtig schön \((nachdrücklich:)) greift
und dann auch der Rest wegkommt, dann ... <haben wir’s.\ Ja.“ (IX, 657-662).
Als Grund für das Verhalten der Psychologin vermutete Frau Ingelhart zunächst,
dass diese mehr über die Prognose ihres Sohnes wusste als sie selbst und ihr Part-
ner. Das verfrühte Intervenieren der Psychologin trug bei Frau Ingelhart zum Miss-
trauen gegenüber der Klinik bei und dem Verdacht, nicht ausreichend informiert zu
werden: „Aber, ... aber der Tenor war bei ihr eigentlich nur ... \((lebhaft:)) als wenn
sie eben schon wusste, was alle wussten, nur wir vielleicht in dem Moment noch
nicht,\ \((nachdrücklich:)) dass er irgendwann sterben wird.\ \((eindringlich:)) Aber in
dem Moment haben wir noch gekämpft. Und wenn man noch voll Power kämpft,
dann kann man nicht so kommen,\ dann kann man mir nicht erzählen, wir müssen
loslassen hmhmhm. Dann hätten wir uns nämlich wirklich die ganze (Studie) sparen
können, ja?“ (IX, 405-410). Schließlich glaubte Frau Ingelhart jedoch, dass die Psy-
chologin schlicht nicht ausreichend informiert gewesen sei und sich nicht ausrei-
chend darum bemüht habe: „... sie war offensichtlich ... \((nachdrücklich:)) null in-
formiert (...) über Stand der Dinge und hat’s auch gar nicht erst \((betont:)) erfragt.“
(IX, 416-417). Die Psychologin sprach die Eltern, in der Wahrnehmung von Frau
Ingelhart, also trotz mangelnden Informationsstands auf den Tod ihres Kindes an
und obwohl in den Augen der Eltern die Notwendigkeit für eine solche Beratung
nicht erkennbar war und sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu einem solchen Gespräch
bereit waren. Im Weiteren lehnte Frau Ingelhart eine Betreuung durch die Psycholo-
gin ab: „... und nachher (...), da wollte ich so was nicht mehr haben. Das- da war ich
bedient.“ (IX, 421-422). Die vorbereitenden Gespräche mit der externen Kinderkran-
kenschwester über den Tod des Kindes in der häuslichen Palliativversorgung hatte
Frau Ingelhart hingegen als Unterstützung erlebt und beschrieben (s. Kap. 3.2.1.2.
1.2).
3.2.1.3.2 Häusliche Versorgung
Die Daten über die erfahrene Unterstützung in der häuslichen Versorgung durch die
klinischen PsychologInnen in der palliativen und finalen Phase der Krankheit des
Kindes stammen ausschließlich aus dem Interview mit Frau Kulpa (XI). So differen-
ziert, wie es bei der Berufsgruppe der ÄrztInnen und der externen Kinderkranken-
schwestern möglich war, kann das häusliche psychologische Angebot aus Sicht der
Eltern also nicht beschrieben werden.
Frau Kulpa wertete die häusliche Versorgung auch durch die Psychologin als opti-
mal: „Also Betreuung, (sag ich), hier zu Hause, war ((holt tief Luft)) kann ich nicht
was besser vorstellen. Nee, \((nachdrücklich:)) wirklich nicht. (...) Alles war super.“
(XI, 1016-1018). Die Mutter benannte jedoch nicht differenzierter, was sie an der
3 Ergebnisse der Untersuchung
234
Begleitung durch die Psychologin unterstützte, außer der Kontakt zu ihr und die Ge-
spräche mit ihr.
In zwei Interviews (I, III) kritisierten Eltern die fehlende Erhebung und Analyse des
Unterstützungsbedarfs in der häuslichen Umgebung explizit in Bezug auf die Be-
rufsgruppe der PsychologInnen (s. u. „Subjektiver Gesprächsbedarf“). Auch in dem
Wunsch nach einer Kontaktaufnahme der PsychologInnen zu der Familie zu Hause
zum Zwecke der Erhebung des Unterstützungsbedarfs kam jedoch eine gewisse
Ambivalenz der Mutter zum Ausdruck. Frau Anders äußerte den Wunsch, dass die
PsychologInnen sich nach dem Wohlbefinden der Familie und womöglich auftreten-
den Problemen in dieser Versorgungsphase – u. U. auch nur telefonisch – erkundi-
gen hätten sollen (s. nächsten Abschnitt). Einerseits kritisierte Frau Anders, dass
kein diesbezüglicher Kontakt von der Klinik hergestellt wurde, andererseits verwies
sie wiederum darauf, dass sie ein unaufgefordertes Zugehen möglicherweise auch
zu Hause als nahezu grenzüberschreitend empfunden hätte: „... vielleicht hätt’ ich
das auch als zu aufdringlich oder so empfunden...“ (I, 1130-1131).
Wiederum konnten in der Befragungsgruppe der Studie primär aus den Aussagen
zur fehlenden Unterstützung in der häuslichen Palliativversorgung die Bedürfnisse
der Befragten differenzierter ermittelt werden.
3.2.1.3.2.1 Subjektiver Gesprächsbedarf
Es wurden wichtige Ergebnisse im Hinblick auf den subjektiven Gesprächsbedarf
und die gewünschten Themenfelder in der häuslichen Palliativversorgung deutlich.
Diese betrafen
das Nachfragen nach der innerfamiliären Situation und
den Wunsch nach Ansprechbarkeit in psychisch instabilen Situationen.
Nachfragen nach der innerfamiliären Situation
Als Themen, die in der Zeit der häuslichen Versorgung relevant waren, sprach Frau
Anders als Beispiele die Bewältigung der Situation mit dem erkrankten Kind und den
Geschwistern und die Kommunikationsfähigkeit der Eltern untereinander an: „Was
weiß ich: ‚Wie klappt das mit ihren Kindern oder mit den Geschwistern.’ oder: ‚Findet
denn ein Gespräch zwischen den Ehepartnern statt?’ oder ich weiß nicht.“ (I, 1128-
1130). Es wurde ein Nachfragen nach der innerfamiliären Situation gewünscht. Aus
der Perspektive von Frau Chrost zeigte das Krankenhaus nach dem stationären
Aufenthalt – in der häuslichen Umgebung der Palliativphase und letzten Lebenszeit
des Kindes – kein Interesse für das emotionale Wohlergehen und die individuelle
Lebenslage der Mutter. Ihre Konflikte mit dem Vater des Kindes, ihre Probleme mit
ihrem aktuellen Lebensgefährten und ihre erneute Schwangerschaft fanden keine
Berücksichtigung durch die klinischen MitarbeiterInnen, ebenso wenig ihre individu-
elle soziale Situation, ihre Arbeitsfähigkeit und ihr Status als Alleinerziehende: „Mit
der Arbeit und mit (...) Alleinsein und mit der Schwangerschaft und so, ja?’“ (III,
1026-1032). „... da [bei den Konflikten mit dem Vater des Kindes, Anm.] ging’s nicht
um meine Beziehung zu Michael (...), sondern dass er sich um das \((betont:)) Kind\
nicht mehr kümmert. Das war eigentlich das Thema, ne? ((holt tief Luft)) Also der
Vater. ... Und mit Klaus [Lebensgefährte von Frau Chrost, Anm.], diese ganze Prob-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
235
lematik, .(1). dass das alles so schwierig geworden war (...) hat da [in der Klinik,
Anm.] eben auch keinen interessiert.“ (III, 1451-1455).
Frau Chrost hatte Unterstützung von psychologischer Seite in der ambulanten Be-
gleitung und häuslichen Umgebung eindeutig vermisst und gewünscht. Gerade vor
dem Hintergrund ihrer Stellung als alleinerziehende Mutter wäre ein entsprechendes
Angebot von ihr sehr begrüßt worden: „Und psychologisch, ... fand ich, war weit und
breit \((hebt die Stimme, eindringlich:)) kein Mensch da, keiner.\ ((holt tief Luft)) (...)
Und ... da hätte ich schon gerne mir mal jemand gewünscht, der mir da hilft. Zumal
ich eben ... nicht in einer festen ... Lebensbeziehung war. ((holt tief Luft))“ (III, 795-
804).
Wunsch nach Ansprechbarkeit in psychisch instabilen Situationen
Die Psychologin stand Frau Kulpa in der häuslichen Versorgung in psychisch insta-
bilen Zeiten als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Kurz vor dem Tod ihrer Tochter –
und auch lange Zeit danach noch – befand sich die Mutter in einem ungewöhnlichen
psychischen Zustand. Ihr erschien es, als habe sie den Kontakt zum Boden verlo-
ren. Den Grund dafür vermutete sie in ihrer psychischen und physischen Erschöp-
fung. Diese Situation und Stimmung habe sie so verunsichert, dass sie die Psy-
chologin telefonisch kontaktierte. Das Gespräch mit der Professionellen über ihren
Zustand habe sich hilfreich für sie ausgewirkt: „Ja.\ Ich hab auch solche Phase, ich
weiß nicht, ob ich so erschöpft war, das hab ich auch Psychologin erzählt, dass ich
irgendwo wie ein- auf eine Wolke irgendwo \((betont:)) schwebte.\ Das war schwie-
rig, wenn ich Auto ... gefahren bin. (...) Und das [Gespräch mit der Psychologin,
Anm.] hat mir geholfen. Da war drei Tage vor- ... vor ihr Tod ... dieses Zustand. ...
Ich war- ich war nicht (ausgeglichen), das ist klar. ... Da ... psychisch und körperlich
auch erschöpft. (...). Und aber [die Gespräche mit der Psychologin, Anm.] ha(ben)
sehr viel geholfen, ich denke.“ (XI, 672-680).
3.2.1.3.3 Nachsorge
Klinische PsychologInnen standen nach dem Tod des Kindes in zwei Fällen als An-
sprechpartnerInnen zur Verfügung (I, XII). Als unterstützungsrelevant konnten hier
die Aspekte
der Versicherung der persönlichen elterlichen Ressourcen und Kompeten-
zen und
des Bereitstellens von Informationen
erfasst werden.
Versicherung der persönlichen Ressourcen und Kompetenzen
Dabei konnte neben den begleitenden Gesprächen allgemein die Versicherung der
persönlichen Ressourcen und Kompetenzen hilfreich für Eltern sein. In einem Ge-
spräch habe die Psychologin Frau Kulpa deren persönliche Stärke und erstaunlich
hohe Bewältigungskompetenzen vor Augen geführt.134 Die klinische Mitarbeiterin
134 Es wird im Transkript nicht deutlich, ob dieses Gespräch vor Ort, d. h. bei der Mutter zu Hause, im
Rahmen eines nachsorgenden Besuchs stattfand oder telefonisch geführt wurde.
3 Ergebnisse der Untersuchung
236
habe der Mutter verdeutlicht, dass sie keinen Bedarf an psychologischer Unterstüt-
zung bei Frau Kulpa erkennen könne: „... ((holt tief Luft)) \((schnaufend:)) Ja.\ Und
dann Psychologin, aber die hat gesagt, einfach dass- einfach sie- also wie ich das
geschafft habe, also hat also gewundert, dass ich so stark war und einfach ... war
gar nichts bei mir. Also war nichts zu machen, ne? Ich sag: ‚Ich (freu) mich auch’,
ne?’ Also die Gespräche haben \((betont:)) sehr\ viel geholfen. (...)
\((nachdrücklich:)) da /// hat mir viel geholfen.“ (XI, 217-223). Auch in einem späte-
ren Interviewabschnitt, in dem die Mutter ein Telefonat mit der Psychologin be-
schreibt, wirkte sich die Darstellung der eigenen Kompetenzen auf die Mutter er-
kennbar positiv aus. Die kontinuierliche Unterstützung der Psychologin während der
gesamten Zeit sei für ihre gute Bewältigung der ganzen Situation verantwortlich ge-
wesen: „Aber sie sagte: \((eindringlich:)) ‚Ich- ich brauche jetzt bei Ihnen gar nichts
viel zu machen. ... Sie sind so- ... ich kann nur also- wir können-\ ich komme gerne
einfach zu sprechen, \((nachdrücklich:)) aber ... ich bin so sicher, dass wirklich bei
(Sie nichts) zu machen ist.’\ Ich sage: ‚Weil Sie so gut mir vielleicht geholfen haben.’
...“ (XI, 961-965).
Bereitstellen von Informationen
In einem Fall wurde deutlich, dass die Psychologin als Informationsquelle für ein
ambulantes psychologisches Angebot kontaktiert und in Anspruch genommen wur-
de. Frau Anders rief die Psychologin einige Zeit nach dem Tod ihres Sohnes an. Die
Qualität der Informationen bewertete die Mutter jedoch als mangelhaft und nicht
bedarfsgerecht (I, 1207-1215, s. Kap. 3.2.2.2. 2).
3.2.1.3.4 Zusammenfassung
PsychologInnen begleiteten die Eltern bei der Diagnoseübermittlung durch die Ärz-
tInnen. Die Präsenz der Professionellen wurde von den Befragten dieser Studie als
in dieser Situation jedoch als nicht relevant oder zusätzlich belastend empfunden. In
der Mehrzahl der Interviews wurde über die Präsenz der PsychologInnen bei der
Diagnoseübermittlung keine Aussage im Hinblick auf erfahrene Unterstützung ge-
macht.
Die Analyse des Interviewmaterials erbrachte die folgenden wichtigen Erkenntnisse
zu den Anlässen der Kommunikation von Betroffenen mit den PsychologInnen: Die
Klärung von Paarkonflikten zwischen den Eltern wurde als Inhalt des Gesprächs mit
den psychologischen MitarbeiterInnen berichtet. Weiterhin führten die PsychologIn-
nen Gespräche mit den Geschwistern der erkrankten Kinder. Themenfelder, die hier
erörtert wurden, sind aus dem Datenmaterial nicht ersichtlich. Das Ansprechen des
Sterbens war ein weiterer Gesprächsinhalt. Das klinische Angebot der PsychologIn-
nen wurde von den Eltern auch niedrigschwellig – als Abwechslung zum Klinikalltag
und als informelles Gespräch – genutzt. Das subjektive Bedürfnis bestand hier eher
an einem unverbindlichen, informellen Austausch, denn an einem konflikt- oder
problemzentrierten Hilfsangebot. PsychologInnen boten Gruppentreffen für betrof-
fene Eltern an. Diese wurden u. a. dazu genutzt, Missstände in der Klinik und Kon-
flikte anzusprechen und stellten eine Entlastung für die Eltern dar. Im Zusammen-
hang dieses Angebots wurde deutlich, dass ebenso wie individuelle Gespräche
auch psychologische Gruppenangebote auf die subjektiven Bedürfnisse der Betrof-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
237
fenen ausgerichtet sein sollten. Andernfalls werden sie von den Betroffenen nicht
als Unterstützung, sondern als informelle Zusammenkunft wahrgenommen und dar-
auf reduziert.
In der vorliegenden Untersuchungsgruppe von Eltern wurden Sympathie und Em-
pathie als wichtige Beziehungsaspekte und als Determinanten für die Inanspruch-
nahme des psychologischen Angebots beschrieben.
In vielen Interviews wurde entweder Ablehnung gegenüber einer kontinuierlichen
Begleitung durch klinische PsychologInnen zum Ausdruck gebracht oder der Ab-
bruch der Beziehung zu ihnen beschrieben. Für diese Nicht-Inanspruchnahme wur-
den unterschiedliche Gründe angeführt. Es lagen Vorurteile bzw. eine persönliche
Ablehnung des Berufsstandes und psychologischer Hilfen allgemein vor. Die Inan-
spruchnahme eines psychologischen Angebots wurde als der eigenen Persönlich-
keit nicht gemäß empfunden, nicht gewünscht oder nicht als unterstützend in Be-
tracht gezogen. Vereinzelt wurde deutlich, dass die Kommunikation der potenziell
unterstützenden Wirkung des psychologischen Angebots in der palliativen Situation
nicht gelang und entscheidend für die Ablehnung des Angebots war. Hier konnte
festgestellt werden, dass das inhaltliche Angebot der psychologischen Arbeit nicht
ausreichend kommuniziert wurde. Die Wahrnehmung, dass die PsychologInnen mit
der Begleitung eines todkranken Kindes und dessen Eltern psychisch überfordert
war, führte zu Ablehnung. Weitere Aspekte, die als für die Beziehung wichtig er-
wähnt wurden, waren ein ähnlicher Erfahrungshintergrund und vorhandene Lebens-
erfahrung. Fehlende soziale Kompetenz sowie persönliche Merkmale und Charakte-
ristika wurden als Argument dafür genannt, dass das psychologische Angebot als
nicht hilfreich abgelehnt wurde.
Die Daten aus dem Interviewmaterial verdeutlichen, dass als Voraussetzung für die
bedürfnisgerechte Versorgung der Familien der fachlichen Kompetenz eine wichtige
Bedeutung beigemessen wurde. Das Vorhandensein einer entsprechenden Qualifi-
kation wurde vereinzelt als Ausnahmefall wahrgenommen. Dabei wurden in den
Berichten der Eltern die Grenzen dessen, was als Fachkompetenz definiert wird und
was als persönliche Ablehnung eines/r speziellen PsychologIn beschrieben wird, als
fließend deutlich. Dass die PsychologInnen in der Untersuchungsgruppe teilweise
als nicht fachkompetent und demzufolge auf der Station fehlbesetzt wahrgenommen
wurden, kam auch in den Kommentaren zum Ausdruck, die Eltern zu der Einstel-
lungspraxis der entsprechenden MitarbeiterInnen abgaben. Die Aussagen verwei-
sen darauf, dass die Leitungsebene die psychische Seite des Krankheitsgesche-
hens stärker beachten und bei der Auswahl geeigneter KandidatInnen große Sorg-
falt auf die Qualifikationen psychologischen Fachpersonals legen sollte.
Neben den eher beziehungsrelevanten Aspekten sprachen Gesichtspunkte für eine
Ablehnung, die eher in der Struktur der Versorgung begründet waren. PsychologIn-
nen wurden als Teil des Stationsteams, als KollegInnen der ÄrztInnen, des Pflege-
personals, der Sozialarbeiterinnen und sonstiger MitarbeiterInnen von den Eltern
wahrgenommen. Sie wurden als im Endeffekt mit dem Klinikteam solidarisch einge-
schätzt. Eine eindeutige Parteinahme der PsychologInnen für die Perspektive der
Eltern wurde damit ausgeschlossen. Für den Fall, dass persönliche Konflikte in der
klinischen Zeit die Beziehung zu dem Personal betroffen hätten, wäre dies ent-
3 Ergebnisse der Untersuchung
238
scheidend gewesen. Zudem befürchteten Eltern einen negativen Einfluss auf die
Gesamtversorgung ihres Kindes dadurch, dass die in das Team integrierten Psy-
chologInnen in der gemeinsamen Teamsupervision über die betreuten Familien be-
richten und ggf. negative Beurteilungen über die Eltern und ihre Einschätzungen des
Personals abgeben könnten. PsychologInnen waren weiterhin aus Perspektive der
Befragten dafür zuständig, einzuschätzen, ob Eltern mit der Pflege ihres Kindes zu
Hause überfordert waren. In dieser Entscheidung wurden die Professionellen wie-
derum mehr als dem System des Krankenhauses zugehörig wahrgenommen, als
den Interessen der Mütter und Väter folgend oder diese Interessen gar gegenüber
der Klinik durchsetzend. Eltern beschrieben ihren Zwiespalt bezüglich des Offenle-
gens des Bedürfnisses nach psychosozialer Unterstützung allgemein und im Hin-
blick auf die Inanspruchnahme des psychologischen Angebots im Besonderen. Ei-
nerseits wurde die Unterstützung einer Person gebraucht, der die eigenen Ängste
offen hätten mitgeteilt werden können, andererseits wäre das Offenbaren und
Zugeben von Ängsten im System des Krankenhauses in der Wahrnehmung von
Eltern mit der Einschränkung der häuslichen Versorgung einher gegangen. Stark
auftretende und kompetent wirkende Eltern genossen nach Einschätzung von Be-
fragten mehr Eigenständigkeit in der Klinik und erhielten darüber hinaus mehr In-
formationen, zugleich war so die Gefahr der persönlichen Überforderung eindeutig
höher.
Es wurde negativ vermerkt, wenn Eltern das Gefühl hatten, sie bzw. ihre PartnerIn-
nen seien zu einem Gespräch mit den PsychologInnen gedrängt und diesbezüglich
unter Druck gesetzt worden. Das Zugehen der psychologischen Mitarbeiterin wurde
als grenzüberschreitend empfunden. In den Beschreibungen der Eltern kam teil-
weise jedoch auch eine gewisse Ambivalenz gegenüber dem von den PsychologIn-
nen selbst initiierten Zugang auf die Mütter und Väter zum Ausdruck. Es wurde be-
schrieben, dass es für die PsychologInnen u. U. schwer abzuschätzen gewesen sei,
an welche Familie sie ein eher zugehendes Angebot machen sollten und welche
Familie selbst die Initiative ergreifen würde. Die Bedeutung der Freiwilligkeit war
schließlich auch besonders in dem Fall evident, wenn die klinischen PsychologInnen
dazu eingesetzt wurden, Compliance-Probleme zu lösen. Das Einbeziehen der Psy-
chologInnen zur Lösung von Konflikten innerhalb der Versorgung wurde bei fehlen-
der Freiwilligkeit und mangelnder Information der Betroffenen als psychische Stig-
matisierung empfunden und in der Folge abgelehnt.
Ein verfrühtes Ansprechen des Todes des Kindes führte zu einem Abbruch der Be-
ziehung. In diesem Zusammenhang wurde es als rücksichtslos wahrgenommen, ein
Angebot zu unterbreiten, das die Bedürfnisse der Eltern nicht erfragte und deren
momentane Problemlage ignorierte. Das diesbezüglich verfrühte Intervenieren von
PsychologInnen trug zum Misstrauen gegenüber der Klinik bei.
Mehrere Eltern beschrieben, dass der Zeitpunkt des Zugangs auch insofern wichtig
war, als sie am Anfang der Versorgung das Angebot der PsychologInnen ablehnten.
Das wiederholte Angebot zu einem Gespräch wurde teilweise zu einem späteren
Zeitpunkt angenommen.
Eltern kritisierten die fehlende Analyse und Erhebung des Unterstützungsbedarfs in
der häuslichen Umgebung explizit in Bezug auf die Berufsgruppe der PsychologIn-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
239
nen. Es wurde ein Nachfragen nach der innerfamiliären und individuellen sozialen
Situation gewünscht. Auch in dem Bedürfnis nach einer Kontaktaufnahme der Psy-
chologInnen zu Hause zum Zwecke der Erhebung des Unterstützungsbedarfs kam
jedoch eine gewisse Ambivalenz bei den Eltern zum Ausdruck.
Klinische PsychologInnen standen nach dem Tod des Kindes in Einzelfällen als An-
sprechpartnerInnen und Informationsquelle zur Verfügung. Dabei konnte neben den
begleitenden Gesprächen allgemein die Versicherung der persönlichen Ressourcen
und Kompetenzen hilfreich für Eltern sein.
Tabelle 7: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende Unterstützung durch PsychologInnen im Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Klinische Versorgung - Klärung von Paarkonflikten1
- Abwechslung und informelles Angebot
- (Ambivalenz im Hinblick auf direktes Zugehen der PsychologInnen
auf Eltern)
- Begleitung bei der Diagnosemitteilung (sozial unangemessenes
Verhalten)
- verfrühtes Ansprechen von Sterben und Tod des Kindes
- (Ambivalenz im Hinblick auf direktes Zugehen der PsychologInnen
auf Eltern)
Häusliche Versorgung - Präsenz als AnsprechpartnerIn (Ansprechbarkeit in psychisch in-
stabilen Situationen) - fehlende Erhebung und Analyse des Unterstützungsbedarfs in der
häuslichen Umgebung (bzgl. psychischer, sozialer, innerfamiliärer
Situation)
Nachsorge - Präsenz als AnsprechpartnerIn (Versicherung der persönlichen
Ressourcen und Kompetenzen, Informationsquelle) - fehlende Erhebung und Analyse des Unterstützungsbedarfs in der
häuslichen Umgebung
Neben der „Klärung von Paarkonflikten“ wurden die Aspekte „Begleitung der Eltern bei der Diagnosemitteilung“ und „Gespräche mit Geschwistern“ als angesprochene Problemfelder ebenfalls von
den Eltern erwähnt, im Hinblick auf die wahrgenommene psychosoziale Unterstützung jedoch nicht eindeutig bewertet.
Tabelle 8: Determinanten der Inanspruchnahme und Nicht-Inanspruchnahme des Angebots der PsychologInnen in der Phase des möglichen Beziehungsauf-
baus aus Sicht der Eltern
Determinanten der Inanspruchnahme
- Sympathie
- Empathie
- Fachkompetenz (ausgedrückt in erfolgreichem Zugang auf Kind)
- Zeitpunkt des Zugangs auf Eltern und Wiederholen des Angebots (nach initialer Ablehnung des Angebots erneutes Zugehen auf Be-
troffene)
Determinanten der Nicht-Inanspruchnahme (Ablehnung)
Individuelle Determinanten
- fehlende Sympathie
- fehlende Empathie
- persönliche elterliche Vorurteile
- elterliche Persönlichkeit (Angebot wird individuell als nicht unterstützend empfunden, kein subjektiver Bedarf)
- fehlende Kenntnis und Missverständnisse hinsichtlich der Inhalte des psychologischen Angebots
- wahrgenommene emotionale und fachliche Überforderung der PsychologInnen
- fehlender Erfahrungshintergrund (Familienstand), fehlende Lebenserfahrung der PsychologInnen
- fehlende Sozialkompetenz der PsychologInnen (kein persönliches Vorstellen, bestimmendes Auftreten gegenüber Eltern, fehlendes
Erfragen von deren Bedürfnissen)
- persönliche Merkmale der PsychologInnen (z. B. unnahbare Person)
- fehlende psychologische Fachkompetenz und Qualifikation (resultierend aus fehlendem Engagement der Leitungsebene für psycho-
logisches Geschehen allgemein: mangelhafte Einstellungspraxis adäquaten fachkompetenten Personals)
Strukturelle Determinanten
Klinische Versorgungsphase
(Beziehungsaufbau)
- fehlende Neutralität und Unabhängigkeit der PsychologInnen innerhalb des klinischen Teams und Systems
- Solidarität primär gegenüber Klinikteam, nicht gegenüber Eltern
- befürchtete Weitergabe von Informationen innerhalb der Teamsupervision im Fall von Konflikten zwischen Eltern und einzelnen klini-
schen MitarbeiterInnen
- befürchtetes Verweigern der Entlassung in die häusliche Umgebung durch offenes Mitteilen persönlicher Situation (PsychologInnen
verantwortlich für Einschätzung der Belastbarkeit der Eltern in der häuslichen Versorgung ihrer Kinder)
- fehlende Freiwilligkeit des Zugangs (Ausüben von Druck, Drängen zu Gespräch; direktes Zugehen wird als grenzüberschreitend er-
lebt)
- Zeitpunkt des Zugangs (initiale Ablehnung des Angebots)
- verfrühtes Ansprechen des Sterbens (Angebot, das die Bedürfnisse der Eltern nicht erfragt, deren momentane Problemlage ignoriert
und sie hinsichtlich der Informationsvermittlung u. U. verunsichert, wird als rücksichtslos empfunden)
3 Ergebnisse der Untersuchung
242
3.2.1.4 Die Versorgungsrolle der Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeutin
In vier (II, III, XI, XII) der elf ausgewerteten Gespräche fand das Angebot der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin Erwähnung.135 In einem Fall (II) stellte diese
klinische Mitarbeiterin eine wesentliche Unterstützungsperson in der kurativen klini-
schen Versorgung des Kindes und seiner Mutter dar. In einem weiteren (III) war der
Mutter das Angebot der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bekannt. Sie
schätzte ihre Arbeit. Ihr Sohn konnte jedoch nicht davon profitieren. In zwei Familien
(XI, XII) begleitete die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin das Kind und
seine Familie auch in der palliativen Versorgungsphase zu Hause. In einer dieser
Familien (XI) übernahm die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zusammen
mit der Großmutter des Kindes die Sterbebegleitung. In den anderen neun Familien
(I, II, III, IV, V, VII, VIII, IX, X) erfolgte in der häuslichen Umgebung keine Begleitung
durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. sie wurde nicht im Hin-
blick auf erfahrene bzw. vermisste Unterstützung erwähnt.
Die Kommunikation mit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin fand in der
Regel im Rahmen der von ihr angebotenen mal- und musiktherapeutischen Aktivi-
täten statt. Die Tätigkeit der Therapeutin erstreckte sich dabei nicht nur auf die
Schaffung von Ausdrucks- und Bewältigungsmöglichkeiten für das Kind, sondern sie
erfüllte darüber hinaus auch eine wichtige Funktion als Ansprechpartnerin für Eltern.
In einem Interview wurde das von einer Mutter explizit angesprochen. Vor und nach
dem Termin von Ellen in der Musikgruppe nutzte Frau Bittner häufig die Gelegen-
heit, sich kurz mit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin über ihre Tochter
auszutauschen. Die Inhalte der Gespräche wurden dabei nicht differenziert: „Wir
haben uns aber immer mal wieder so unterhalten so und so, uns über Ellen.“ (II,
1015-1016).
3.2.1.4.1 Klinische Versorgung
3.2.1.4.1.1 Mal- und Musiktherapeutisches Angebot
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin stellte in der klinischen Situation
ein mal- und musiktherapeutisches Angebot für die Kinder zur Verfügung. Frau
Lemp erwähnte dieses ebenso wie Frau Chrost in ihrer Beschreibung des psycho-
sozialen Versorgungsverlaufs (XII, 563; III, 935-936).136 Die Arbeit der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin in der Klinik wurde von den Befragten, die diese
erwähnten, positiv bewertet: „Das war so richtig toll“ (II, 1034), „die war wirklich ein
\((betont:)) Highlight\ dort“ (XII, 562-563), „... ich fand auch, dass sie tolle \((betont:))
Sachen\ gemacht hat ...“ (III, 1785-1786).
135 In einem Fall konnte nicht ermittelt werden, ob die Befragte eine Aussage über eine Psychologin
oder die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin machte: Die Professionelle unterbreitete Frau
Janzen das Angebot von Kunst- und Musiktherapie. Dieses wurde von der Mutter angesichts des na-
henden Todes ihres Sohnes nachhaltig abgelehnt, die Professionelle als in der Diagnoseübermittlung
sozial unangemessen agierend beschrieben (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.1). Mit diesem uneindeutigen Fall
wären es fünf Familien, die die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erwähnten.
136 Verschiedentlich wird die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin auch ausschließlich als Mu-
siktherapeutin bezeichnet (II, 523-524; XI, 246).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
243
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin richtete ihr Angebot dabei an den
individuellen Bedürfnissen der Betroffenen aus. Frau Bittner beschrieb, wie die Kin-
der- und Jugendlichenpsychotherapeutin sie nach den musikalischen Vorlieben ih-
res Kindes fragte und die Mutter in den Ablauf der Stunde integrierte. Ihre Freude
über das Vorgehen der klinischen Mitarbeiterin und ihr persönliches Profitieren von
dem Angebot brachte Frau Bittner deutlich zum Ausdruck: „Dann haben wir zusam-
men gesungen. Dann hat sie [die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin,
Anm.] gefragt: ‚Na, welche Lieder mag sie [Ellen, Anm.] denn?’ Dann habe ich so
gesagt: ‚Na ja, ich habe mir mal immer so was ausgedacht, habe Dornröschen ein
bisschen verlängert.’ ((lacht)) Und das fand sie [die Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin, Anm.] halt so klasse. Und auch so ein paar Texte. Ich kann zwar
überhaupt nicht singen, aber dichten kann ich halt ganz gut. Da haben wir da meine
ausgedachten Lieder da gesungen. Das war so richtig toll.“ (II, 1027-1034).
Das Angebot der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde zudem als zur
Entspannung beitragend beschrieben. Frau Lemp erwähnte die ruhige, angenehme
Atmosphäre des Therapieraums und verdeutlichte, dass ihr die Anwesenheit dort
sehr gut getan habe: „... die [Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, Anm.]
wirklich ein \((betont:)) Highlight\ dort im ... Tagesablauf (...) [mit dieser, Anm.]. au-
ßerordentlichen, ... \((betont:)) besonderen Ruhe,\ die, ... die dieser Raum auch ver-
strömt, den sie da oben ... sich ausgestaltet hat? Also für mich war das immer ...
Entspannung total, ja.“ (XII, 562-566).
3.2.1.4.1.2 Beziehungsaspekte
Wie bei den anderen Berufsgruppen geben die Aussagen der Befragten Anhalts-
punkte dafür, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche persönlichen
Eigenschaften ausschlaggebend dafür sind, dass die Beziehung zu der Professio-
nellen und die Kommunikation zwischen Eltern und der klinischen Mitarbeiterin als
unterstützend wahrgenommen werden.
Im Hinblick auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurden folgende
Gesichtspunkte aus dem Datenmaterial als wichtig extrahiert:
Persönlichkeit der Professionellen,
Kommunikationsstil,
Kommunikation mit dem Kind,
Empathie,
Sympathie,
Engagement und
eine spirituelle Dimension
Persönlichkeit
Die Persönlichkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erweist sich als
wichtiger Aspekt im Hinblick auf die erfahrene psychosoziale Unterstützung. Auf die
Nachfrage der Interviewerin hin, warum sich die Begleitung durch die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin so positiv für sie ausgewirkt habe, führte Frau Bitt-
3 Ergebnisse der Untersuchung
244
ner u. a. deren Persönlichkeit an, ohne dies genauer spezifizieren zu können: „... sie
ist da so ... ich weiß nicht, ich kann es nicht erklären, sie war einfach ein ganz toller
Mensch. Ja? Also ich fand sie wirklich klasse.“ (II, 1034-1036). Frau Kulpa charakte-
risierte die Therapeutin als außergewöhnlichen und liebevollen Menschen: „... da
war so interessant, ist ein interessanter Mensch und sehr \((betont:)) lieber\ Mensch.
... Also sie ist wirklich, ... ist eigenartig. \((lachend:)) Ein Unikat (für) mich.“ (XI, 1034-
1036).
Kommunikationsstil
Ebenso spielte der Kommunikationsstil bei der Kinder- und Jugendlichenpsychothe-
rapeutin eine wichtige Rolle. In der Wahrnehmung von Frau Bittner teilte die Profes-
sionelle ihre Gefühle authentisch und direkt mit. Dies wurde als unterstützend wahr-
genommen: „Sie war so ... so direkt und so ehrlich, irgendwie so, damit konnte ich
umgehen. Nicht dieses ((singend)) hmhmhm. Sie war einfach so klar, ne?“ (II, 1020-
1021).
Kommunikation mit erkranktem Kind
Im Zusammenhang der psychosozialen Unterstützung wurde die Beziehung und die
Art des Umgangs der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zu den ihr anver-
trauten Kindern von zwei Eltern (II, XI) hervorgehoben. Frau Bittner berichtete: „Die
war richtig toll. Auch von ihrer ganzen Art her, wie sie mit den Kindern umgegangen
ist.“ (II, 538-539). Auf die Nachfrage der Interviewerin hin, was an dem Angebot der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sich so positiv und unterstützend aus-
gewirkt habe, führte Frau Bittner direkt die Beziehung zu ihrem Kind als ausschlag-
gebend an: „Sie [die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] hatte ir-
gendwie einen Bezug zu Ellen, ich kann es nicht erklären, es war irgendwie ein Be-
zug da. So.“ (II, 1017-1018). Auch in der Darstellung von Frau Kulpa stand die gute
Beziehung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zu der Tochter im Vor-
dergrund. Saskia sei ein sehr aufgewecktes und lebhaftes Kind gewesen. In den
Bemerkungen der Mutter klang an, dass nicht jede/r mit dem Temperament ihrer
Tochter zurechtgekommen wäre. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
habe diesbezüglich keine Schwierigkeiten mit der Tochter gehabt: „Und ((holt tief
Luft)) mein K- unser Kind war also ... sehr lebhaft. (...). Voll Energie \((leise la-
chend:)) hat sich immer so verha- (lten), (...) so toll, und die konnte das in Griff- in
den Griff bekommen, die ... Musiktherapeutin.“ (XI, 242-246). Die Mutter beobach-
tete, dass nicht nur ihre Tochter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
sehr zugetan gewesen war, sondern auch die anderen Kinder große Sympathien für
sie hatten: „Ich hab das beobachtet immer bei andere Kinder, \((betont:)) allen,\ alle
lieben sie. Alle.“ (XI, 241).
Der Fall von Frau Chrost und ihrem Sohn Heiner stellte diesbezüglich einen Kon-
trast dar: Es entstand keine Beziehung zwischen der Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin und dem Jungen. Hierfür wurden von der Mutter einerseits Zugäng-
lichkeitsprobleme verantwortlich gemacht (z. B. III, 932; s. Kap. 3.2.2.1. 1.5), ande-
rerseits jedoch auch der Umstand, dass das Angebot der Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin sich auf die Betreuung der Kinder beschränkt habe, das
Kind die Anwesenheit der Mutter jedoch wünschte (s. u. „Gemeinsames Angebot für
Eltern und Kind“).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
245
Empathie
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde im Kontakt mit dem Kind und
den Eltern von zwei Müttern als empathisch beschrieben (II, XI). Sowohl die Betrof-
fenheit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin über die therapiebedingten
Einschränkungen bei Ellen als auch ihre Freude über die Fortschritte des Kindes
wurden für Frau Bittner deutlich spürbar. Die Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peutin sei im Verlauf der Entwicklung des Kindes mit ihm und seiner Mutter mitge-
gangen: „Und als Ellen dann [die therapiebedingten Einschränkungen, Anm.] hatte,
hat sie mir eben halt gesagt: ‚Ja, Mensch...’ und ‚Ich habe das gehört.’ und sie fand
das so furchtbar.“ (II, 1018-1020). „Sie kam dann rein ins Zimmer mit Musik und
((begeistert)): ‚Ach guck mal, jetzt hat sie reagiert!’ und ‚Ach wie toll!’“ (II, 1021-
1023). Auch Frau Kulpa beschrieb die Zugewandtheit der Professionellen als positiv
und würdigte dabei ihre mitfühlende, herzliche Arbeitsweise: „Die hat auch- die hat
also wirklich mit Herz das g- ... sie macht das mit Herz.\ .(1). Ja.“ (XI, 1021-1022).
Sympathie
Der Aspekt der Sympathie wurde ebenfalls in der Beziehung zu der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin thematisiert. So äußerte Frau Bittner als zusätzliche
Bestätigung dessen, dass sie die Klinikerin als sehr unterstützend wahrgenommen
habe, ihre Sympathie für sie: „... die mochte ich richtig gern.“ (II, 538). Auch Frau
Chrost betonte, dass ihr die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin persönlich
sehr angenehm war: „Also ... ich fand sie so \((betont:)) nett\ und sympathisch.“ (II,
1785). Die Mutter schätzte ihr Angebot. Sympathie war in diesem Fall – Heiner und
seine Mutter konnten von dem Angebot nicht profitieren (s. u.) – jedoch nicht gleich-
bedeutend mit oder Ausdruck von psychosozialer Unterstützung.
Engagement
Das besondere Engagement der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde
von zwei Eltern (II, XII) betont. Frau Bittner hob nicht nur positiv hervor, dass die
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ausreichend Termine vergeben habe,
sondern dass sie mit diesen auch nicht überfordert gewesen sei. Die Tatsache, dass
es der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin „auch nie zu viel war“ (II, 1025)
und sie „immer noch einen Termin gefunden hat“ (II, 1038), wurde als besonderes
persönliches Engagement angesehen und als unterstützend erinnert. Frau Lemp
brachte ihre Wertschätzung direkt zum Ausdruck. Dass die Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin sich auch um das Kind gekümmert habe, als dieses auf ei-
ner anderen Station weilte, und ihre Besuche zu Hause, seien ihrem besonderen
Engagement zuzuschreiben gewesen (s. Kap. 3.2.2.1. 1.5): „Das war ... auch
\((betont:)) da\ wieder eben ... ein besonderer persönlicher Einsatz, muss man,
muss man wirklich sagen. Gabi ist da auch hervorzuheben.“ (XII, 560-562).
In der Wahrnehmung von Frau Chrost hingegen wurde deutlich, dass sie das Enga-
gement in Bezug auf das Zugehen der Professionellen auf ihren Sohn als mangel-
haft empfand. Die Mutter hätte sich ein häufigeres Zugehen auf ihren Sohn ge-
wünscht: „Und jetzt war Heiner aber nicht jemand, der da \((betont:)) hingegangen\
ist. Der brauchte unheimlich lange und ... der hätte Einladung und persönliche
\((betont:)) Ansprache\ gebraucht, um das zu machen.“ (III, 930-933).
3 Ergebnisse der Untersuchung
246
Spirituelle Dimension
Ähnlich wie in einigen Beschreibungen der externen Kinderkrankenschwestern, wird
auch in der Darstellung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Zusam-
menhang der Unterstützung eine spirituelle Ebene in der Aussage einer Mutter (XI)
angesprochen. Frau Kulpa beschrieb es als „wundervoll“ (XI, 240), „erhaben“ (XI,
240), wie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ihre Arbeit verrichtet ha-
be, das wäre „wie in andere Welt“ (XI, 240) gewesen.
3.2.1.4.1.3 Strukturelle Voraussetzungen
Als strukturelle Voraussetzungen für die Unterstützung durch die Kinder- und Ju-
gendlichenpsychotherapeutin wurden die folgenden Aspekte deutlich:
das Vorhandensein eines gemeinsamen Therapieangebots für Eltern und
Kind und
die anwaltschaftliche Rolle der Professionellen
Die Treffen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit den Kindern erfolg-
ten sowohl in Gruppen als auch in Einzelstunden. Dabei nahmen Eltern das kreative
Angebot der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zum Teil gemeinsam mit
ihrem Kind wahr. Zwar beschrieben sie sich in diesem Zusammenhang in erster
Linie im Sinne einer Begleitperson. Es wird in ihren Berichten jedoch deutlich, dass
sie die Zeit dort genossen und für sich selbst positiv im Sinne der Unterstützung
nutzten.
Gemeinsames Therapieangebot für Eltern und Kind
In dem Interview mit Frau Bittner wurde offenbar, dass die Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin ihre Arbeit nicht auf die Zielgruppe der Kinder beschränkte,
sondern die Eltern aktiv integrierte (s. o.; II, 1027-1034). In den Aussagen der be-
fragten Mutter kamen ihre Freude darüber und die so erfahrene Unterstützung zum
Ausdruck. Frau Chrost hingegen konstatierte und bedauerte das Fehlen eines An-
gebots, an dem Kinder und Eltern gemeinsam hätten teilnehmen können: „[Sie hätte
sich gewünscht, Anm.] So gemeinsame Angebote an Eltern und Kinder gerichtet.
((holt tief Luft)) Das hat zum Beispiel Gabi [die Kinder- und Jugendlichenpsychothe-
rapeutin, Anm.] ja auch nicht gemacht. Die hat ja nur für die Kinder das gemacht-.“
(III, 1703-1705). Ein solches gemeinsames Angebot könnte einer Unterversorgung
entgegenwirken, wie das Beispiel von Frau Chrost und ihrem Sohn Heiner zeigt.
Dieser nämlich habe das Angebot der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
verweigert, weil er sich nicht von seiner Mutter trennen wollte.137 Frau Chrost mach-
te diese Versorgungsstruktur schließlich mit verantwortlich dafür, dass ihr Sohn von
dem therapeutischen Mal- und Musikangebot nicht profitieren konnte: „... sie [die
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] wollte eigentlich gerne
137 Es wurde nicht deutlich, warum die Anwesenheit der Mutter im Fall von Frau Bittner toleriert wurde,
während sie im Fall von Frau Chrost und Heiner nicht erwünscht war. Dies könnte einerseits mit dem
Alter des Kindes zusammenhängen, aber auch in der individuellen Bedarfsanalyse der Professionellen
bedingt sein. Die zugrunde liegende Argumentation müsste in jedem Fall kommuniziert werden.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
247
\((betont:)) ohne\ Eltern. Und Heiner wollte nicht gerne ohne mich. ... Der wollte ger-
ne, dass ich dabei bin, ne?“ (III, 1711-1713).
Anwaltschaftliche Rolle
Im Kap. 3.2.1.3. 1.3.2 wurde im Zusammenhang der Versorgung durch die Psycho-
logInnen dargestellt, dass strukturelle Rahmenbedingungen – insbesondere die Zu-
gehörigkeit zum klinischen Team – zur Ablehnung des Gesprächsangebots führen
konnten. Das folgende Beispiel der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
zeigt, dass die Loslösung einer Mitarbeiterin des klinischen Teams von der struktu-
rellen Eingebundenheit sehr wohl möglich war und sich für die Betroffenen in Bezug
auf den Einsatz für deren individuelle Versorgungsbelange unterstützend auswirken
konnte.
Die Möglichkeiten, selbst für ihre Versorgungswünsche einzutreten, waren bei Eltern
unterschiedlich ausgeprägt. Einige Eltern benötigten hierbei Unterstützung. Die Kin-
der- und Jugendlichenpsychotherapeutin stellte sich dieser Aufgabe, indem sie e-
ventuelle gegenteilige Auffassungen der Eltern in Bezug auf die Therapie gegen-
über dem Behandlungsteam thematisierte und sich mit den Eltern solidarisch und
parteiisch zeigte. Dies verdeutlicht die Darstellung von Frau Bittner: Als Ellen unter
erheblichen therapiebedingten Einschränkungen litt und Frau Bittner das Gefühl
hatte, die ÄrztInnen hätten das Kind auch aus diesem Grunde „aufgegeben“ und
eine palliative Therapieausrichtung vorgeschlagen, nahm die Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin in ihrem Empfinden eine anwaltschaftliche Rolle für sie ein.
Auf der Station wurden die Fortschritte des Kindes nach Einschätzung von Frau
Bittner ignoriert. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin hingegen habe die
Erfolge der therapeutischen Aktivitäten der Mutter registriert. Frau Bittner vermerkte
das sehr positiv: „... und dann hat mich noch gestört, dass wir ja diese ganzen The-
rapien mit ihren Behinderung gemacht haben und dass auf Station die Fortschritte
einfach nicht richtig gesehen worden sind. Die mir aber zig-tausend andere [bestä-
tigt haben, Anm.] ... die Gabi, die Musiktherapeutin, die war super. Die war richtig
super! Wenn Sie die mal sehen, dann grüßen Sie die mal ganz, ganz herzlich von
mir (...) Das ist wirklich, also die war ganz, ganz toll. Ja? Und die hat nämlich auch
Ellen lachen sehen bei ihr in der Musiktherapie.“ (II, 521-530). Es wurde als unter-
stützend erfahren, dass die Entwicklungsschritte von Ellen durch die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin konkret gegenüber dem klinischen Team themati-
siert wurden. Die Professionelle habe das Kind und seine Fortschritte „verteidigt“ (II,
534) und so ihre Solidarität gegenüber der Familie gezeigt: „... Und ... die war toll
und sie hat mir also auch bestätigt, dass es eben auch in den Supervisionen so ist,
dass sie mit ... wenn sie Ellen so verteidigt hat mit den Fortschritten, sich manchmal
auch so ein bisschen ... sie hat dann immer meine Aussagen bestätigen können,
aber die anderen haben das eben nicht so sehen wollen, nicht sehen können, wie
auch immer (...). Nee, und die war richtig klasse (...) Die war richtig toll.“ (II, 533-
538).
Schließlich habe die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zusammen mit
Frau Bittner auf eine Besserung des Zustandes von Ellen gehofft und die Zuversicht
nicht aufgegeben. Damit habe sie der Mutter u. a. in dem Entscheidungskonflikt zur
weiteren Ausrichtung der Therapie unterstützend beigestanden: Die Eltern von Ellen
3 Ergebnisse der Untersuchung
248
hatten sich zu einer Fortführung der Therapie entschlossen und standen damit zu-
mindest mit einem Arzt in deutlichem Widerspruch (s. Kap. 3.2.1.1): „Die [Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] war einfach so ... sie hat es einfach
auch sehen wollen, dass da was passiert. Sie wollte uns einfach eine Chance ge-
ben. Und das ist das, was sie so ausgestrahlt hat. (...) sie wirkte auch nie irgendwie
so, als ob sie Ellen aufgeben möchte.“ (II, 1023-1026).
3.2.1.4.2 Häusliche Versorgung
Zwei Familien (XI, XII) wurden von der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
zu Hause begleitet.
Ebenso wie in der Klinik sah das Versorgungsangebot der Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin im häuslichen Bereich eine mal- und musiktherapeutische
Begleitung vor. Die Therapeutin trug so dazu bei, dass die Eltern sich von der Ge-
samtversorgung auch im häuslichen Umfeld nicht ausgeschlossen fühlten. Davon
berichteten zwei Mütter (XI, XII). Frau Lemp konstatierte: „Sie hat uns auch in der
nachher häuslichen Zeit ... \((betont:)) regelmäßig\ besucht und auch (Gitar-
ren)musik gemacht und so. Was ich auch .(2). ganz hervorragend fand, ja? Dass
man zu Hause nicht so ... \((betont:)) abgeschnitten\ war. ...“ (XII, 577-580). Frau
Kulpa berichtete über die häusliche Palliativversorgung der Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin: „Aber die [das Kind, Anm,.] wollte \((nachdrücklich:)) nur
unsere Stimme hören.\ Das muss nicht extra, viel(leicht) ein Lied oder etwas erzählt,
meistens gesungen, Gitarre gespielt, etwas was erzählt, was sie gemacht, was die
Kinder in Krankenhaus machen ((holt tief Luft)) und das reichte.“ (XI, 372-375).
Präsenz und Begleitung
In der häuslichen Palliativversorgung und letzten Lebensphase des Kindes schienen
weiterhin die einfache Präsenz und Begleitung der Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin wesentlich. Niederschwellige Versorgungsangebote der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin, wie gemeinsame Spaziergänge, in deren Verlauf
Gespräche möglich waren, konnten eine wertvolle psychosoziale Unterstützung
sowohl für die Eltern als auch für das betroffene Kind sein. Dies zeigt das folgende
Fallbeispiel der Familie Kulpa: „... wir sind spazieren gegangen, ... wo ihr [der Toch-
ter, Anm.] wirklich schlecht ging. ... Sie konnte noch also in solche so ... Reha, von
Reha solche Buggy, wie- wie für Schwerbehinderte, meistens am Abend (...). Da
sind wir ((lacht leise auf)) ... um zwanzig bis zwölf Uhr [20.00 bis 24.00 Uhr, Anm.]
oder noch länger, war sehr warm, hier irgendwo spazieren gegangen, Frau Jänel
[die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.]. (...) Sie [das Kind, Anm.] ist
eingeschlafen oder so, ja, oder zugehört. Und da war schöne Gespräch. Also mir
hat auch sie geholfen.“ (XI, 1022-1033).
Auch als Saskia schließlich nicht mehr bei Bewusstsein war, kam die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin, und begleitete sie. Obwohl in den Erzählungen das
Kind eindeutig im Zentrum des Interesses stand, wurde deutlich, dass Frau Kulpa
selbst sich sehr durch die Anwesenheit der Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peutin unterstützt fühlte. Ferner zeigte sich in der Beschreibung der befragten Mut-
ter, dass der Inhalt der Gespräche mit dem Kind aus ihrer Sicht sekundär und dage-
gen weitaus mehr die vertraute Präsenz und Anteilnahme auch für das Kind wichtig
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
249
waren: „Aber die [das Kind, Anm.] wollte \((nachdrücklich:)) nur unsere Stimme hö-
ren.\ Das muss nicht extra, viel(leicht) ein Lied oder etwas erzählt, meistens gesun-
gen, Gitarre gespielt, etwas was erzählt, was sie gemacht, was die Kinder in Kran-
kenhaus machen ((holt tief Luft)) und das reichte.“ (XI, 372-375). „Oder einfach wir
haben uns unterhalten.“ (XI, 375).
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernahm schließlich auch die Rol-
le einer Sterbebegleiterin. Durch ihre Präsenz unterstützte sie sowohl das Kind in
seinem Sterbeprozess als auch die Familie, wie ebenfalls der Fall der Familie Kulpa
zeigt: Die Therapeutin habe dem Kind Lieder vorgesungen. Während Frau Kulpa
sich hinlegte, um zu schlafen, seine die Großmutter und die Kinder- und Ju-
gendlichenpsychotherapeutin in der Nacht bei dem Kind geblieben, als es starb:
„Dann sowieso sie [das Kind, Anm.] war im Schlaf. ((holt tief Luft)) Aber sie merkte.
Also die [Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] kam trotzdem. ... Ich
dachte, dass sie [Saskia, Anm.] das noch wünschte- ... wünscht. Und hat gesun-
gen.“ (XI, 744-755).
3.2.1.4.3 Nachsorge
In drei Familien (VI, XI, XII) wurde die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
im Kontext der Nachsorge in unterschiedlichen Zusammenhängen als unterstützend
erwähnt.
Dabei wurden die Mitgestaltung des Abschieds von dem verstorbenen Kind und die
Unterstützung der Angehörigen in dieser Situation als eine wichtige Hilfe wahrge-
nommen. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterstützte Familie Kul-
pa durch das Einbeziehen von Ritualen: „Und diese Zeit sie [das Kind, Anm.] ist
einfach eingeschlafen. Und sie war / ruhig und ausgeglichen diese so zwölf Stunden
vor. Und als sie starb, das Gesicht \((eindringlich, beinahe schwärmerisch:)) und so
befreit.\ Das konnte man- ja, so befreit. (...) Da kam die [Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeutin, Anm.] raus, schöne Kerzen, wir haben auch gesungen, war Fei-
er. Ich hab die weiße Sachen angezogen. Und da wie \((betont:)) Feier.“ (XI, 752-
758).
Weiterhin war die telefonische Erreichbarkeit der Therapeutin nach dem Tod des
Kindes für die Eltern bedeutsam. So erfolgten bei der Familie Lemp (XII) verschie-
dene Telefonkontakte in dieser Zeit: „Gabi hat auch gelegentlich dann- ... die hatte
eigentlich immer noch mal angerufen, nicht?“ (XII, 1034-1035).
Neben den telefonischen Kontakten besuchte die Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin in der Zeit der Nachsorge einzelne verwaiste Familien: Familie Lemp
erwähnte ein elterlich initiiertes Abendessen, bei dem neben dem Arzt und der ex-
ternen Kinderkrankenschwester auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-
tin zugegen war: „Da haben wir auch immer die Schwester eingeladen und (...) auch
Gabi [die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] hatten wir verschie-
dentlich eingeladen.“ (XII, 1919-1924).
3.2.1.4.4 Zusammenfassung
Die Arbeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in der Klinik wurde von
den Befragten, die diese erwähnten, positiv bewertet. Eltern wurden teilweise in die
3 Ergebnisse der Untersuchung
250
Arbeit der Professionellen integriert. Sie nutzten die Zeit für sich selbst. Das Ange-
bot der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde als Entspannung wahr-
genommen, als Freude an der kreativen Beteiligung im Rahmen der Treffen. Ein
gemeinschaftliches Angebot für Eltern und Kinder fehlte. Das wurde einerseits kri-
tisch angemerkt. Andererseits wurde eine Teilnahme der Eltern an den Zusammen-
künften erwähnt. Die Zeit vor und nach den Treffen mit der Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin wurde von den Eltern teilweise als Gelegenheit für ein Ge-
spräch mit ihr über das Kind genutzt.
Die Persönlichkeit der Psychotherapeutin war ein Einflussfaktor auf die erfahrene
Unterstützung. Ein direkter und authentischer Kommunikationsstil wurde von den
Befragten geschätzt und galt als unterstützungsrelevant. Weitere wichtige Faktoren
waren Empathie und Sympathie. Außerdem wurde das persönliche Engagement der
Therapeutin als ausschlaggebend hervorgehoben. Sie wurde teilweise als eine spi-
rituelle Ausrichtung habend beschrieben. Solidarität mit den Eltern und deren Unter-
stützung bei versorgungsentscheidenden Fragen wurde weiterhin als unterstützen-
des Moment deutlich.
Auch in der häuslichen Palliativversorgung und letzten Lebensphase des Kindes
bedeutete die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für die Familien, zu de-
nen eine tragfähige Beziehung entstand, eine wichtige Unterstützung. Als hilfreich
wurden das Fortsetzen der kunst- und musiktherapeutischen Arbeit, gemeinsame
Spaziergänge mit dem Kind, Unterhaltungen und allgemein die Präsenz und Be-
gleitung der Professionellen auch für die Eltern selbst empfunden. Gespräche, die
die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit den Eltern führte, waren weni-
ger eine Beratung oder ein therapeutisches Gespräch, sondern vielmehr Ausdruck
der Anteilnahme an der Familie und ihrer Situation. Die Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeutin begleitete in einem beschriebenen Fall das Kind in seinem Ster-
beprozess. Durch ihre Präsenz unterstützte sie wiederum sowohl das Kind als auch
die Familie.
In der Nachsorge gestaltete die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin den
Abschied von dem Kind bzw. unterstützte die Angehörigen in dieser Situation. Sie
kontaktierte die Eltern nach dem Tod ihres Kindes telefonisch in unregelmäßigen
Abständen oder besuchte sie auch zu Hause. Dies wurde von den Eltern als Gesten
der Anteilnahme positiv bewertet.
Tabelle 9: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende Unterstützung durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Versorgungsverlauf aus
Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Mal- und musiktherapeutisches Angebot
- Ausrichtung an individuellen Bedürfnissen des Kindes
- Entspannung (Eltern)
- fehlendes mehrfaches Zugehen auf ein Kind, das für einen Bezie-
hungsaufbau lange Zeit braucht
Beziehungsaspekte
- Persönlichkeit (außergewöhnlicher und liebevoller Mensch)
- Kommunikationsstil (direkt, authentisch, bezogen)
- Kommunikation mit erkranktem Kind (Beziehung und Umgang mit
Kind positiv)
- Empathie
- Sympathie
- Engagement
- fehlendes mehrfaches Zugehen und zu wenig Einladung des Kin-
des
Strukturelle Voraussetzungen
Klinische Versorgung
- gemeinsames Therapieangebot für Eltern und Kinder (Integration
einzelner Eltern)
- Anwaltschaftliche Rolle einnehmend (solidarisch mit Eltern gegen-
über Klinikteam)
- fehlendes gemeinsames Therapieangebot für Eltern und Kinder
(fehlende Integration einzelner Eltern)
Häusliche Versorgung - fortgesetztes mal- und musiktherapeutisches Angebot
- Präsenz und Begleitung durch vertraute Professionelle
(niedrigschwellige Angebote, z. B. Spaziergänge)
- keine Aussage
Nachsorge - Mitgestaltung des Abschieds vom Kind (Einbeziehen von Ritualen)
- erneute Kontaktaufnahme (telefonisch)
- Besuche der Familie (eher informeller Charakter)
- keine Aussage
3 Ergebnisse der Untersuchung
252
3.2.1.5 Die Versorgungsrolle der Sozialarbeiterinnen
Zur psychosozialen Unterstützung durch die Sozialarbeiterinnen und deren Versor-
gungsrolle im klinischen und häuslichen Bereich erlaubt das Datenmaterial keine
differenzierteren Betrachtungen.
In sechs der ausgewerteten Interviews wurde die Versorgung durch die Sozialar-
beiterinnen angesprochen (I, II, III, V, VII, VIII). In zwei Gesprächen wurden existie-
rende (V) bzw. fehlende (II) Versorgungsleistungen der Sozialarbeiterinnen be-
schrieben, ohne dass damit eine Wertung verbunden wurde. In vier Interviews (I, III,
VII, VIII) fanden sich sowohl Beschreibungen des Angebots der Sozialarbeiterinnen
als auch Wertungen, die auf eine aus Elternsicht nicht zufriedenstellende Versor-
gung schließen lassen.
3.2.1.5.1 Klinische Versorgung
3.2.1.5.1.1 Angesprochene Problemfelder
Die Kommunikation mit Sozialarbeiterinnen fand in der Regel im Rahmen ihres
klassischen Aufgabenbereichs statt, d. h. bei der praktischen Beratung sozialrechtli-
cher Fragestellungen. In einem Interview (V) wurde jedoch auch von einer Beglei-
tung außerhalb dieses Rahmens berichtet.
Sozialrechtliche Belange
Im Kontext der stationären, teilstationären und ambulanten klinischen Situation wur-
den die Sozialarbeiterinnen als den Eltern in sozialrechtlichen Belangen bei der for-
malen Beantragung von unterstützenden Maßnahmen – wie Pflegeversicherung,
Schwerbehindertenausweis, Fahrtkostenzuschüsse – behilflich erwähnt (I, 649-669).
Darüber hinaus seien sie im Zusammenhang der Beschaffung finanzieller Mittel für
die Eltern eine Hilfe gewesen. Frau Chrost berichtete: „Die Sozialarbeiterin hat mir
mal so ein paar Sachen geholfen, Frau Groß, die hat mir mal geholfen bei der- ...
bei \((betont:)) Geldern\ oder so, ja?“ (III, 788-790). Frau Chrost erwähnte zudem
eine Unterstützung bei dem Beantragen einer Rehabilitationsmaßnahme (III, 1403).
Das Ausbleiben weitergehender Unterstützung im Zusammenhang der beantragten
sozialrechtlichen Leistungen im Versorgungsverlauf und das gänzliche Fehlen dies-
bezüglicher Informationen wurden negativ kommentiert. Die Aussage von Frau An-
ders legt nahe, dass sich die Unterstützung der Sozialarbeiterinnen aus Sicht der
Mutter nicht auf die Beantragung von Leistungen hätte beschränken dürfen, sondern
das tatsächliche Durchsetzen von Ansprüchen und die Klärung nachfolgender Kom-
plikationen hätte beinhalten müssen: „Also es ist definitiv so, dass (...) uns Unter-
stützung gegeben (wurde) bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises
(...) also das heißt, es wurde ein Formular ausgefüllt für’s Versorgungsamt (...) die
restliche Arbeit hat das Versorgungsamt gemacht, da hat die Sozialarbeiterin nichts
mehr mit zu tun. (...) Dann wurde für die Pflegeversicherung ein Vertrag mit ausge-
füllt, den Streit mit der Pflegeversicherung haben die Patienten selber, also da ha-
ben die Sozialarbeiter dann auch nichts mehr mit am Hut, das heißt, die beschrän-
ken sich auch auf das Ausfüllen des Formulars.“ (I, 649-661). Auch das Beispiel von
Frau Bittner zeigt, dass die Familien im weiteren Versorgungsverlauf intensivere
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
253
sozialarbeiterische Versorgung benötigten: Die befragte Mutter schilderte, dass sie
nach dem Aushändigen nötiger Antragsformulare keine weitere Unterstützung durch
die Sozialarbeiterin erhalten habe und sich nachfolgend selbständig um das Bean-
tragen von Geldern hätte kümmern müssen: „... die Sozialarbeiterin hat mir zwar die
ganzen Anträge gegeben und gesagt: ‚So, da können Sie, aber ich sage Ihnen
gleich, brauchen Sie nicht.’ Da habe ich gesagt: ‚Was heißt, brauche ich nicht?’ ‚Ja
Sie kriegen sowieso kein Pflegegeld, Ellen ist zu klein.’ Da habe ich gesagt: ‚Das ist
mir scheißegal, ich beantrage das.’ Und ich habe es durch gekriegt. Ich habe dann
zwar Widerspruch einlegen müssen, aber ich habe es durch gekriegt.“ (II, 912-917).
Die Mutter hätte sich diesbezüglich mehr Unterstützung gewünscht: „Ja, und dann
gibt’s noch so andere Sachen, weiß ich nicht, wo man auch so wenig Hilfe be-
kommt, so mit diesem ganzen Pflegegeld, mit den ganzen Beantragungen...“ (II,
894-896). Der Fall von Frau Franzek zeigt ebenfalls, dass Betroffene von Sozialar-
beiterInnen eine psychosoziale Unterstützung erwarteten, die über die Erledigung
von Formalitäten hinaus ging. Die Mutter merkte in diesem Zusammenhang an,
dass die Tätigkeit der Sozialarbeiterinnen sich auf das Erledigen von Formalangele-
genheiten beschränkt habe. Die Qualität dieser Arbeit bewertete sie als mangelhaft:
„... sie machen außer Formalkrempel nichts und den machen sie auch noch
schlecht.“ (VII, 2160-2162).
In mehreren Gesprächen kam zum Ausdruck, dass die Eltern sich aufgrund dieses
Versorgungsmangels in der Folge selbständig und aktiv über Unterstützungsange-
bote und einzuschlagende Versorgungswege informierten (s. Kap. 3.2.2.2. 3). Die
Soziarbeiterin wurde schließlich nicht mehr als eine erste Anlaufstelle für Informati-
onen und zuständig für die Vermittlung verfügbarer und nötiger Unterstützungsleis-
tungen wahrgenommen und in Anspruch genommen, sondern lediglich als eine für
die Abwicklung in einem formalen Vorgang unumgehbare klinische Mitarbeiterin: „...
zu der bin ich wirklich nur noch hingegangen und hab gesagt: ‚Ich brauche jetzt für
die Einzelfallhilfe und für die Therapie den und den Satz von Ihnen.’“ (VII, 118-120).
Ähnliches berichtete auch Frau Chrost. Sie fühlte sich durch das mangelnde Ange-
bot genötigt, erforderliche Informationen eigenständig zu beschaffen, um dann, mit
diesem Wissen ausgestattet, die Hilfe der Sozialarbeiterinnen in Anspruch zu neh-
men: „Vielleicht [hatte ich die Information, Anm.] auch von andern Leuten, die be-
troffen waren, die das gemacht haben, ja? (...) und ((holt tief Luft)) hm, ((schnauft))
eben und mit dieser Kur auch. Und dass ich dann ... an die herangetreten bin sozu-
sagen, dass die mir dann da helfen, die Sozialarbeiterin, ne? Das haben sie dann
auch \((betont:)) gemacht.“ (III, 1400-1405).
Schließlich zeigt sich auch im Fall von Frau Chrost , dass eine nicht adäquate sozi-
alarbeiterische Unterstützung bei der Beschaffung und Verlängerung nötiger medi-
zinisch-pflegerischer Hilfsmittel einen zusätzlichen Belastungsfaktor für die Familie
darstellte und die Betroffenen zu unangemessener Eigeninitiative veranlasste: „...
womit ich ganz große Probleme hatte, war mit dem \((betont:)) Rollstuhl.\ Da hat mir
ja auch irgendwie \((nachdrücklich:)) kein Mensch geholfen, (...) musste mich stän-
dig darum kümmern, immer wieder das verlängern und den sozusagen mieten von
der Krankenkasse. ((holt tief Luft)) Da hätte ich mir mehr, bei diesen Sachen, Unter-
stützung ge(wünscht).“ (III, 790-795).
3 Ergebnisse der Untersuchung
254
Das Beispiel der Familie Grüning zeigt, dass eine nicht ausreichende Information
der Familien über die Tätigkeit und Hilfsangebote des Kliniksozialdienstes dazu
führte, dass sie die mögliche Unterstützung durch die Sozialarbeiterinnen nicht
wahrnahmen. Frau Grüning ging z. B. davon aus, dass sie sich um die Beantragung
einer Einzelfallhilfe selbständig kümmern müsste. Die Eltern verzichteten schließlich
aufgrund der mutmaßlich zeitaufwändigen Ämtergänge und in Anbetracht der
verbleibenden Lebenszeit ihrer Tochter auf die entsprechenden Leistungen: „Dann
haben wir uns überlegt, ja gibt’s denn nicht so was wie Einzelfallhelfer. Aber da hät-
te man, weiß ich, wieder alle tausend Gänge da machen müssen.“ (VIII, 700-702).
Begleitung in belastenden Situationen
In einem Interview (V) wurde deutlich, dass die Sozialarbeiterinnen, über die Bean-
tragung finanzieller und unterstützender Maßnahmen hinaus, auch als emotionale
Unterstützung in der Klinik und am Übergang zur häuslichen Versorgung für die
Eltern als Ansprechpartnerinnen präsent waren. Am Beispiel von Frau Ernert zeigt
sich, dass Sozialarbeiterinnen anboten, Eltern zu belastenden, schwierigen Gesprä-
chen zu begleiten. Die Mutter von Frau Ernert, die ansonsten stark in die Pflege
ihres Enkelkindes mit eingebunden und gewöhnlich in belastenden Situationen un-
terstützend präsent war, konnte an dem Tag, als der Mutter die infauste Prognose
übermittelt wurde, nicht zugegen sein. An ihrer Stelle begleitete die Sozialarbeiterin
Frau Ernert: „Also ... (...) weiß ich noch, da bin ich wieder zur Sozialarbeiterin hoch
mit meiner Tochter zusammen (...); meine Mutter war nicht dabei, bei dem Ge-
spräch. Und denn hatten wir uns noch mal die Bilder angeguckt und dann hat der ...
Doktor Seibholt mir verkündet, dass ... man- ... dass ... da keine Hoffnung mehr be-
steht...“ (V, 562-566).
Versorgungsfragen
In einem Fall gab die Sozialarbeiterin Orientierung in der Situation der Schwer-
punktverlagerung zu einer palliativen Versorgung und stand der Mutter als An-
sprechpartnerin zur Verfügung, um mit ihr die infauste Diagnose ihres Kindes zu
reflektieren. Nachdem der Arzt mit Blick auf das Wohlbefinden des Kindes für das
Einstellen einer primär kurativen Therapie plädiert habe und nach eingehender Er-
klärung und Diskussion das Zimmer verlassen hatte, konfrontierte Frau Ernert die
anwesende Sozialarbeiterin mit der Frage, was diese an ihrer Stelle tun würde. Die
Sozialarbeiterin habe die Entscheidung des Arztes für eine palliative Versorgung als
der Lebensqualität des Kindes dienend eingeschätzt. Die klinische Mitarbeiterin ü-
bernahm hier die Aufgabe, die Mutter in dem Entscheidungsprozess zu unterstützen
und diesen zu reflektieren: „Also. ... Und ... na ja, dann ... ist er [der Arzt, Anm.] erst
mal raus und da hab ich mich mit der Sozialarbeiterin noch mal darüber unterhalten
und ... hab sie gefragt, was sie in meiner Situation tun würde. Und .(1). da hat sie
dann auch gesagt, also ... sie sagt jetzt einfach mal, sie weiß nicht, ob sie es tun
würde oder getan hätte, aber sie sagt jetzt einfach mal, sie hätte ihr Kind in Ruhe
gelassen.“ (V, 590-594).
3.2.1.5.1.2 Beziehungsaspekte
Die einzige im Zusammenhang sozialrechtlicher Belange vorgenommene ausdrück-
lich positive Wertung bezieht sich auf eine Angehörige dieser Berufsgruppe einer
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
255
anderen Klinik im Ausland. Hier konnte der Aspekt der Sympathie als relevant her-
ausgearbeitet werden. Darüber hinaus konnten wiederum weitere wichtige Hinweise
für die Determinanten einer unterstützend wirkenden Kommunikation aus den wahr-
genommenen Defiziten in der Versorgung extrahiert werden. Als unterstützungsre-
levant wurden folgende Faktoren in den Interviews genannt:
Sympathie
Engagement
Empathie und
Offenheit für Kritik
Sympathie
Der Faktor Sympathie wurde – wie bei den bereits vorgestellten Berufsgruppen
auch – als unterstützend in der spezifischen Lebenssituation der Eltern beschrieben
und positiv bewertet: „Und .(2). die [Sozialarbeiterin, Anm.] kam ja dann auch ... an
dem Abend als- .(1). nachdem die bei Nils das CT gemacht hatten, ... haben die
gleich angerufen. Die kamen dann auch innerhalb von einer Viertelstunde zu uns
rüber und die war- ... die war total \((betont:)) nett.\ .(3). Und hat sich so um prakti-
sche Sachen dann mit uns so- ... ob ich noch Auto fahren könnte und ((holt tief
Luft)) wie wir das jetzt so und so regeln und- ... \((murmelnd:)) war ganz gut.\ .(3).“
(X, 1660-1665).
Engagement
Mangelndes Engagement wurde den klinischen Sozialarbeiterinnen in vier Fällen
angelastet. Davon wurde dies in zwei Fällen direkt zum Ausdruck gebracht (I, VII), in
zwei weiteren machten die Darstellungen es implizit deutlich (II, VIII).
In den Ausführungen von Frau Anders wird offensichtlich, dass die befragte Mutter
nicht – wie die Sozialarbeiterin dies angedeutet habe – Personalmangel und un-
überwindbaren Zeitdruck für das Fehlen ausreichender Unterstützung mit Informati-
onen und dem Durchsetzen des Anspruchs auf psychosoziale Hilfen im weiteren
Versorgungsverlauf verantwortlich machte, als vielmehr mangelndes Engagement
annahm: „Ja also uns hat, haben die Sozialarbeiter (...)/((betont:)) vorgejault/ was
sie, oder vorgejammert, was sie eben ganz doll viel zu tun haben und sie, es wären
zu wenig und Krankenstand und (...) Einzelfallhelfer zu organisieren, zu vermitteln
ist ein bisschen Arbeit, weil es is’ nich’ so, dass man da zum Bezirksamt gehen
kann und sagen kann: ‚Familie Anders braucht jetzt ’n Einzelfallhelfer. Nun schickt
mal einen da hin!’ Dann sagt das Bezirksamt: ‚Ja, warum braucht denn Familie An-
ders ’n Einzelfallhelfer?’ (...) Das ist Arbeit! Ja, und das, diese Arbeit, nehmen sie
[die Sozialarbeiterinnen, Anm.] nicht auf sich, weil sie ja /((betont, gezogen:)) so/ viel
andere Sachen zu tun haben.“ (I, 1560-1583). Die Mutter wies darüber hinaus deut-
lich darauf hin, dass das Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten durch die So-
zialarbeiterin in ihren Augen kein besonderes Engagement bedeute, sondern ihre
obligatorische Aufgabe sei: „Da [zur Information der Eltern, Anm.] sind sie auch ver-
pflichtet zu. (...) Das ist kein ‚Good Will’, die sind verpflichtet, das ist ihre verdammte
Arbeit.“ (I, 699-701). Frau Anders betonte in diesem Zusammenhang, dass die klini-
schen Sozialarbeiterinnen Zeit gehabt hätten, die sie nicht effektiv nutzten: „... und
3 Ergebnisse der Untersuchung
256
ich sag’ jetzt mal, gerade Frau Zellweg ist dafür bekannt, dass alles ewig dauert.“ (I,
703). Das abschließende Urteil über die psychosoziale Unterstützung und das En-
gagement der Sozialarbeiterinnen fiel bei Frau Anders harsch aus: „... also in meiner
Erinnerung hat man die [Sozialarbeiterinnen, Anm.] (...) in der Pfeife rauchen kön-
nen.“ (I, 350-351).
Frau Franzek vermutete, dass die Sozialarbeiterinnen – wie die Klinik allgemein –
„willfährige KlientInnen“ mehr schätzten: „Also selbst eben halt die Sozialarbeiter
sind froh, wenn, ja, wenn jemand keinen Ärger macht. \((lachend:)) So wenn einer
nicht stört.“ (VII, 551-553). „Störende“ Familien hätten einen höheren Arbeitsauf-
wand bedeutet. Auch diese Befragte vermutete, wie Frau Anders, die eigentliche
Ursache für eine mangelhafte Versorgung – sie bezog sich hier auf eine nicht aus-
reichende Bedarfserhebung der Sozialarbeiterinnen – darin, dass nach einer diffe-
renzierten Analyse u. U. mehr Arbeitseinsatz nötig gewesen wäre. Das negative
Urteil von Frau Franzek zeigt, dass die Mutter der Sozialarbeiterin mangelndes En-
gagement unterstellte und ihr ein anderes Betätigungsfeld nahe legen würde: „...
wenn sie keinen Bock drauf hat, dann, Gott, dann soll sie was anderes machen.“
(VII, 2126-2133). Die Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten fehlte aus
ihrer Sicht bereits ab dem stationären Aufenthalt. Dabei sei in ihren Augen gerade in
der klinischen Zeit, wo die Familie und die MitarbeiterInnen vor Ort waren und kurze
Informationswege möglich seien, eine gute Möglichkeit gegeben, die nötigen Hilfen
professionell zu koordinieren und eine Beziehung zu den Familien herzustellen. Das
Beispiel zeigt, dass ein solcher Mangel nicht ausschließlich personenabhängig,
sondern auch systemisch begründet wurde: „Diese Sozialarbeiter, das fand ich
schlimm, also wie da Sozialarbeit gemacht wird. Aber da wird, glaub ich auch, Kli-
niksozialarbeit wird wahrscheinlich auch seit Jahrzehnten so gemacht.“ (VII, 159-
162). „Da könnte man wirklich so viel mehr machen. Auch schon auf der Station.
Das ist ja im Prinzip, da hat man ja noch mal die ganzen Leute an der Angel sozu-
sagen.“ (VII, 2180-2182).
Die Mutter sah das mit der Stelle einer Sozialarbeiterin verbundene Unterstützungs-
potenzial an der Klinik nicht ausgeschöpft. In ihrer Einschätzung hätte sich die Qua-
lität der sozialarbeiterischen Versorgung deutlich verbessert, wenn dort Personen
mit Engagement, Kreativität und Empathie tätig gewesen wären: „... wenn man da
wirklich eine Sozialarbeiterin hätte mit ein bisschen mehr Einfühlungsvermögen und
Pepp (...) ja, da könnte man wirklich was bewegen.“ (VII, 2182-2185).
In zwei weiteren Fällen (II, VIII) wurde die Unterstützung der Sozialarbeiterin nicht
direkt als wenig engagiert benannt. In der Darstellung wird dieser Hintergrund je-
doch deutlich. Wie weiter oben bereits erwähnt, habe Frau Bittner die für die Be-
antragung von Pflegegeld nötigen Unterlagen von der Sozialarbeiterin mit dem Hin-
weis überreicht bekommen, dass ein Ausfüllen überflüssig sei: Die finanziellen Mittel
würden ihr ohnehin nicht zugesprochen. Die Mutter engagierte sich selbst so lange,
bis ihr Anspruch darauf schließlich anerkannt wurde (II, 912-917; s. o.). Frau Grü-
ning hatte selbst nicht die Energie, sich um eine Einzelfallhilfe zu bemühen. Die Zeit,
so wird in ihren Ausführungen deutlich, die die Eltern Grüning mit der Beantragung
von womöglich verfügbaren Hilfen zugebracht hätten, wäre ihnen an Lebenszeit mit
ihrem Kind verloren gegangen. Frau Grüning beklagte, dass sie in Bezug auf die
Inanspruchnahme psychosozialer Unterstützung weitgehend auf sich allein gestellt
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
257
gewesen sei: „Aber alles hat man selber-\(...) Alles hat man selber machen müs-
sen.“ (VIII, 711-715).
Empathie
Die Berufsgruppe der Sozialarbeiterinnen wurde von der Untersuchungsgruppe –
mit Ausnahme von Frau Ernert – eher im Zusammenhang instrumenteller Unterstüt-
zung beschrieben und danach bewertet (z. B. Formulare bearbeiten, Gelder bean-
tragen). Nach Ansicht von Frau Franzek hätte „... ein bisschen mehr Einfühlungs-
vermögen“ (VII, 2183-2184) von Seiten der Sozialarbeiterinnen entscheidend zur
Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen können. Im Vergleich zu anderen
Berufsgruppen wurde das Vorhandensein bzw. Fehlen von Empathie allerdings bis
auf diese eine Aussage nicht erwähnt. In den Erlebnissen von Frau Ernert, die von
der Sozialarbeiterin zu dem abschließenden Diagnosegespräch begleitet wurde,
klang zwar eine emotionale Beziehung an. Und auch in der Beschreibung von Frau
Janzen wurde die emotionale Unterstützung durch die sich unverzüglich um die Be-
lange der Familie kümmernden Sozialarbeiterin in einem anderen Krankenhaus
deutlich. Abgesehen von diesen – auch hier nicht explizit benannten Aussagen –
beschränkten sich die Beschreibungen weitgehend auf die Qualität der Unterstüt-
zung bei der Beantragung sozialrechtlich verankerter Hilfen.
Offenheit für Kritik
Auch bei den Sozialarbeiterinnen – wie teilweise bei den ÄrztInnen – wurde Offen-
heit für Kritik an der Betreuung gewünscht, jedoch vermisst. Frau Franzek merkte
an, dass eine Auseinandersetzung über die Qualität der sozialarbeiterischen Ver-
sorgung mit den betreffenden Mitarbeiterinnen nicht möglich gewesen sei: „... also
selbst mit diesen Sozialarbeitern in der Klinik kann man ja nicht anständig reden, die
fühlen sich ja sofort, obwohl berechtigterweise, auf den Schlips getreten.“ (VII, 1165-
1167).
3.2.1.5.1.3 Strukturelle Voraussetzungen
Als strukturelle Voraussetzungen erwiesen sich
der Zeitpunkt der Informationsvermittlung und
eine adäquate Bedarfsermittlung
als unterstützungsrelevant.
Zeitpunkt der Informationsvermittlung
Von den Sozialarbeiterinnen wurde neben der Aufklärung über mögliche sozial-
rechtlich zustehende Versorgungsleistungen eine frühzeitige Information hierüber
erwartet. Dies wurde an den retrospektiv negativen Reaktionen auf ein Ausbleiben
oder eine aus Sicht der Eltern zu spät erfolgte Information in mehreren Gesprächen
erkennbar. Die Eltern Anders berichteten über ihre diesbezüglichen Erfahrungen mit
Verärgerung: „... also anderthalb Jahre nach Beginn der Therapie, haben wir
/((betont:)) mitbekommen/, auch nicht durch einen Sozialarbeiter oder so was, dass
es Einzelfallhelfer gibt und dass uns so was zusteht. Und ..(1).. das ist im Nachhi-
nein ein absolute, ein absoluter Hohn und eine absolute Frechheit, dass den Pati-
enten nicht von vorne rein gesagt wird, was ihnen an Hilfe zusteht.“ (I, 613-621).
3 Ergebnisse der Untersuchung
258
Frau Franzek verallgemeinerte, dass viele Familien die Erfahrung gemacht hätten,
nicht ausreichend und zu spät sozialrechtlich informiert worden zu sein: „Wir wissen
von vielen Familien, die erfahren nach zwei Jahren, dass sie das Recht hatten, ei-
nen Einzelfallhelfer zu haben, ne?“ (VII, 2163-2165). Frau Chrost reflektierte im
Nachhinein, dass sie und ihr Sohn von einer Rehabilitationsmaßnahme stärker hät-
ten profitieren können, wenn sie früher erfahren hätte, dass ein Anspruch darauf
bestand. Sie traten die Maßnahme erst an, als für Heiner medizinisch keine realisti-
sche Aussicht auf eine Heilung seiner Krankheit bestand: „Also ganz am- im letzten
Jahr (...) da war ich dann mit ihm in Kur. ... \((sehr nachdrücklich:)) Hätte zum Bei-
spiel auch viel früher kommen können. Wieso bin ich dann mit dem erst in Kur ge-
fahren? Das hätte im ersten Jahr sein müssen. (...) Ich wusste gar nicht, dass es
das \((betont:)) gibt\ ... mit der Kur, ja? ... Diese Möglichkeit, ne?“ (III, 1382-1387).
Bedarfserhebung
In zwei Gesprächen (I, VII) wurde die fehlende, verspätete oder nicht ausreichende
Vermittlung von Informationen über Versorgungs- und Unterstützungsleistungen als
Konsequenz einer mangelnden Bedarfserhebung und -analyse interpretiert. Den
Eltern Anders sei von den Sozialarbeiterinnen erklärt worden, dass Kriterien der
vorhandenen familiären Unterstützung der sozialarbeiterischen Bedarfseinschät-
zung zugrunde liegen würden: Der Familie sei eine Einzelfallhilfe vorenthalten wor-
den, weil sie als gut organisierte familiäre Gemeinschaft erschienen sei. Frau An-
ders wehrte sich vehement gegen das Vorgehen der Sozialarbeiterinnen, die für die
Familie nötige Unterstützung anhand der vorhandenen helfenden Angehörigen be-
urteilen zu wollen. Ihrer Einschätzung nach hätten die MitarbeiterInnen keinen hin-
reichenden Einblick in die tatsächliche Struktur der Familie und die emotionalen
Kosten, die u. U. mit der Unterstützung helfender Angehöriger verbunden seien,
gehabt. In der Erfahrung der Mutter konnte es sein, dass die Betreuung durch Fami-
lienangehörige eher be-, denn entlastend wirkte (I, 642-646). Die Instrumente der
Sozialarbeiterin reichten in der Beurteilung von Frau Anders nicht aus, diesen kriti-
schen Aspekt und den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung zu erheben: „... Frau
Zellweg und Frau Groß haben wortwörtlich gesagt, wenn ihnen eine Familie gut
organisiert vorkommt, dann /((betont:)) entscheiden sie/, wem sie das anbieten. Und
das ist die, das ist, (...) eine Anmaßung schlechthin (...) Das bedeutet also, wenn
diese Familie Oma, Opa oder was von der Betreuung gut organisiert ist, dann brau-
chen wir denen die Möglichkeit einer Einzelfallhilfe nicht anzubieten, was ich eine
bodenlose Frechheit finde (...), weil keiner des Personals sich anmaßen kann zu
beurteilen, ob die Familie gut organisiert ist, geschweige denn um welchen Preis sie
gut organisiert ist.“ (I, 626-640). „... und dass dann also so ’ne Sozialarbeiterin, die
die Familie weiß ich nich’, alle zwei Wochen einmal sieht oder, so was sagt, das ist
‚’ne absolute Frechheit.“ (I, 644-646).
Eine fast identische Aussage traf Frau Franzek.138 Auch sie habe von Seiten der
Sozialarbeiterinnen nichts über die mögliche Unterstützung durch eine Einzelfallhilfe
138 An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass Frau Anders (I) und Frau Franzek (VII) weiterhin – nach
dem Ende der Versorgung und zur Zeit des Forschungsprojekts – Kontakt zueinander hatten (s. Kap.
2.3.3.1. 5). Es scheint, als seien die Befragten gerade in ihrer Einschätzung der Leistungen der Sozial-
arbeiterinnen zu einem eindeutigen gemeinsamen Standpunkt gelangt. Dies deutete sich bereits in
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
259
für Familien mit schwer kranken Kindern erfahren. Sie habe sich diese Hilfe schließ-
lich selbständig organisiert. Auch in ihrem Fall habe die Sozialarbeiterin ihre Vorge-
hensweise, Informationen über die Existenz von EinzelfallhelferInnen nicht standar-
disiert weiterzugeben, in einem Gespräch damit gerechtfertigt, dass das Vorhan-
densein helfender Angehöriger das Vermitteln dieser Hilfe überflüssig machen wür-
de. Nicht die Quantität, sondern die Qualität der Beziehung unter den Familien-
angehörigen führte die Mutter selbst als für die Unterstützung entscheidendes Krite-
rium an. Die Bedarfserhebung der Sozialarbeiterin erschien ihr insofern zu wenig
differenziert: „... und da sagte doch wirklich diese Frau: ‚Ob jemand Hilfe braucht
oder nicht, das entscheide ich. Und wenn da eine Oma ist oder so, dann ist das
doch nicht nötig.’“ (VII, 549-551) „Und es ist, verdammt noch mal, nicht Aufgabe
dieser Person [der Sozialarbeiterin, Anm.], zu entscheiden - weiß die, ob die
Schwiegermutter am Bett nicht mehr Belastung ist oder nicht? Also diesen Satz:
‚Wenn da eine Oma ist, dann denk ich mir, brauch ich der Familie das nicht sagen.’,
den fand ich unmöglich.“ (VII, 2163-2168). Die Sozialarbeiterinnen erschienen hier
zusammengefasst eher als „GatekeeperInnen“ im Versorgungssystem, die einen
Zugang zu Leistungen verhinderten.
3.2.1.5.2 Häusliche Versorgung
Der Inhalt des häuslichen Angebots der Sozialarbeiterinnen in der palliativen und
finalen Phase der Krankheit des Kindes konnte nicht differenziert aus Sicht der El-
tern beschrieben werden, da in den Interviews die Daten dazu fehlen. Ein etwaiges
häusliches Angebot durch die klinischen Sozialarbeiterinnen wurde in einem Fall
(VII) direkt abgelehnt. Frau Franzek war mit der Versorgung durch die Sozialarbeite-
rin in der Klinik nicht zufrieden (s. o.) und verbot sich schließlich auch eine Betreu-
ung in der häuslichen Umgebung. Sie hätte „... diese schreckliche Sozialarbeiterin
(nicht) noch mal hier sehen wollen.“ (VII, 213).
3.2.1.5.3 Nachsorge
In der nachsorgenden psychosozialen Unterstützung der verwaisten Familien wur-
den die SozialarbeiterInnen nicht erwähnt.
3.2.1.5.4 Zusammenfassung
Die Sozialarbeiterinnen unterstützten die Eltern bei der formalen Beantragung sozi-
alrechtlich verankerter Leistungen (Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Fahrt-
kostenzuschüsse, Rehabilitationsmaßnahme). Das Ausbleiben weitergehender pro-
fessioneller Anstrengungen in diesem Bereich im Versorgungsverlauf oder das
gänzliche Fehlen diesbezüglicher Informationen wurden in Bezug auf die psychoso-
ziale Unterstützung negativ wahrgenommen. Eine Sozialarbeiterin wurde in ihrer
Funktion als auf eine für die Abwicklung in einem bürokratischen Vorgang notwen-
dige klinische Mitarbeiterin reduziert wahrgenommen. Von den Sozialarbeiterinnen
wurde neben der Aufklärung über mögliche sozialrechtlich zustehende Versor-
gungsleistungen eine frühzeitige Information darüber erwartet.
vorangegangenen Aussagen an, wird im Zusammenhang der Bedarfserhebung jedoch besonders
deutlich.
3 Ergebnisse der Untersuchung
260
Sozialarbeiterinnen erfüllten teilweise die Funktion einer Ansprechperson in der Kli-
nik, am Übergang zur häuslichen Versorgung für die Eltern. Sie begleiteten diese in
Einzelfällen zu belastenden, schwierigen Gesprächen, gaben Orientierung in der
Situation der Schwerpunktverlagerung zu einer palliativen Versorgung und standen
als Ansprechpartnerinnen bereit, um die infauste Diagnose des Kindes mit den El-
tern zu reflektieren.
Die fehlende, verspätete oder nicht ausreichende Vermittlung von Informationen
über Versorgungs- und Unterstützungsleistungen wurde vereinzelt als Konsequenz
einer mangelnden Bedarfserhebung und -analyse gesehen: Helfende Familienan-
gehörige dürften nicht per se als Unterstützung angesehen werden. Die Sozialar-
beiterinnen erschienen in diesem Zusammenhang als „Gatekeeperinnen“ im Ver-
sorgungssystem. Eine zeitnahe Versorgung mit praktischen Hilfen und Sympathie
gegenüber der Professionellen wurde als unterstützend in der Situation beschrieben
und positiv bewertet. Mangelndes Engagement und fehlendes Einfühlungsvermögen
hingehen wurde negativ vermerkt. Höheres Engagement wurde als die Versor-
gungsqualität steigernd deutlich. Es entstand der Eindruck, dass die Sozialarbeite-
rinnen – wie die Klinik allgemein – willfährige KlientInnen mehr schätzten. „Stö-
rende“ Familien würden einen höheren Arbeitsaufwand bedeuten und wären hinder-
lich.
Auch bei den Sozialarbeiterinnen wird Offenheit für Kritik an der Betreuung ge-
wünscht, jedoch vermisst.
In einem Einzelfall wird das Angebot durch die klinischen Sozialarbeiterinnen im
häuslichen Bereich a priori abgelehnt.
Die verwaisten Familien erwähnten keine Unterstützung durch klinische Sozialar-
beiterinnen als nachsorgendes Angebot.
Tabelle 10: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende Unterstützung durch Sozialarbeiterinnen im Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Angesprochene Problemfelder und strukturelle Voraussetzungen
- formale Beantragung von unterstützenden Maßnahmen (z. B. Bean-
tragen finanzieller Unterstützung im Rahmen der Pflegeversiche-
rung, Schwerbehindertenausweis, Fahrtkostenzuschüsse einer Re-
habilitationsmaßnahme)
- Begleitung in belastenden Situationen
- Unterstützung und gemeinsame Reflexion der palliativen Thera-
pieausrichtung
- fehlende Unterstützung über die Beantragung der Hilfen
hinaus (Hilfe bei der tatsächlichen Durchsetzung von An-
sprüchen)
- fehlende Unterstützung bei der Beschaffung und Verlänge-
rung nötiger medizinisch-pflegerischer Hilfsmittel
- fehlende, verspätete oder nicht ausreichende Vermittlung
von Informationen über Versorgungs- und Unterstützungs-
leistungen
- fehlende professionelle Koordinierung nötiger Hilfen (per-
sonen-, und systembedingt)
- mangelnde Bedarfserhebung und -analyse
Beziehungsaspekte
Klinische Versorgung
- Sympathie - mangelndes Engagement
- fehlende Empathie
- fehlende Offenheit für Kritik
Häusliche Versorgung - keine Aussage - Ablehnung des Angebots
Nachsorge - keine Aussage - keine Aussage
3 Ergebnisse der Untersuchung
262
3.2.1.6 Die Versorgungsrolle der SeelsorgerInnen
Der Inhalt des klinischen und häuslichen Angebots der SeelsorgerInnen in der palli-
ativen und finalen Phase der Krankheit des Kindes kann nur vergleichsweise grob
beschrieben werden, da aus den Interviews mit den Eltern nur vereinzelte Informati-
onen hierzu vorliegen. In drei Darstellungen (V, VIII, X) wurde die klinische Seel-
sorge als tatsächliche oder potenziell vorhandene psychosoziale Unterstützung auf
dem Versorgungsweg erwähnt.
3.2.1.6.1 Klinische Versorgung
Kein/e Befragte/r berichtete davon in der klinischen Zeit eine persönliche Beziehung
zu seelsorgerischen MitarbeiterInnen aufgebaut zu haben. Nur in einem Interview
(VIII) klang an, dass die Existenz eines seelsorgerischen Angebots bekannt war,
dieses jedoch schlecht zugänglich gewesen sei (s. Kap. 3.2.2.1 1.7).
3.2.1.6.2 Häusliche Versorgung
Im häuslichen Bereich spielte die psychosoziale Unterstützung, die einige Eltern von
kirchlicher Seite erfuhren, eine wichtige Rolle: Pfarrerinnen und Pfarrer vor Ort wur-
den in den Interviews der Befragten als unterstützend und hilfreich beschrieben.139
Dagegen wurden seelsorgerische klinische MitarbeiterInnen in der palliativ-häusli-
chen Versorgungsphase – mit einer Ausnahme – nicht als BegleiterInnen erwähnt.
In einer Familie (V) trat eine Seelsorgerin, wenn auch nicht kontinuierlich in die psy-
chosoziale Versorgung integriert, so doch als punktuell unterstützend in ihrer Be-
rufsrolle in Erscheinung: Frau Ernert erklärte, dass es ihr ein Bedürfnis war, ihre
Tochter Birgül taufen zu lassen, bevor sie starb. Die Klinikpfarrerin entsprach die-
sem Wunsch der Mutter und nahm die Segnung zu Hause im Kreise der Familie und
von FreundInnen vor: „... ich hab ja meine Tochter in der Zeit, wo sie im Sterben lag,
auch noch mal taufen lassen, ne? Also ... und da kam auch eine Pfarrerin vom
Krankenhaus...“ (V, 845-847).
Eine Befragte – Frau Franzek – lehnte eine häusliche Begleitung durch eine seel-
sorgerische Person offen ab. Da sie kein Kirchenmitglied mehr gewesen sei, habe
sie keine diesbezügliche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen: „... noch hätte
ich irgendwie, da ich auch in keiner Kirche bin, irgendwie, weiß nicht was, von der
[kirchlichen Einrichtung, Anm.] jemanden geschickt haben wollen.“ (VII, 214-215).
3.2.1.6.3 Nachsorge
Die verwaisten Familien erwähnten keine Unterstützung durch klinische Seelsorge-
rInnen als nachsorgendes Angebot. Lediglich in einem Fall wurde von einem Kon-
takt zu der Krankenhausseelsorgerin nach dem Tod des Kindes berichtet. Dieser
fand jedoch nicht im Rahmen der elterlichen Versorgung statt und wurde auch nicht
139 Die diesbezüglichen Auswertungen sollen an anderer Stelle, nicht im Rahmen der vorliegenden
Arbeit, veröffentlicht werden. Ergänzend erwähnt sei an dieser Stelle jedoch vorab, dass eine (nicht
konfessionell gebundene) spirituelle Begleitung deutlich als psychosozial unterstützend artikuliert wur-
de.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
263
als psychosozial unterstützend bzw. relevant beschrieben. Die Mutter kontaktierte
die Mitarbeiterin, um ihr die Gründung einer Selbsthilfegruppe mitzuteilen. Aus der
Beschreibung von Frau Janzen wurde deutlich, dass eine Begleitung durch die
SeelsorgerInnen nach dem Tod des Kindes entsprechend der Versorgungsstruktur
des „Hospital at Home“-Konzepts (s. Kap.3.1) aus Kapazitätsgründen nicht vorge-
sehen war: „Also ich hab auch mit einer- ... der Seelsorgerin gesprochen vom Klini-
kum, ... die meinte, das kann sie natürlich auch nicht leisten, ne? ... (...) Die hab ich
(...) angerufen (...). Nur um ihr zu sagen, dass es uns[ere Gruppe, Anm.] jetzt gibt
(...) und [sie, Anm.] meinte halt, dass sie natürlich auch oft ... Eltern begleitet, deren
Kinder sterben, aber dass sie die na- ... \((lebhaft, eindringlich:)) natürlich schon,
wenn die dann weggehen, dann muss sie die auch abgeben. Sie kann die ja nicht
irgendwie monatelang weiter betreuen.\ Das ist \((betont:)) klar.\ ...“ (X, 562-575).
3.2.1.6.4 Zusammenfassung
In der klinischen Zeit wurde von den befragten Eltern keine Beziehung zu seelsorge-
rischen MitarbeiterInnen aufgebaut. In der palliativ-häuslichen Versorgungsphase
spielten die konfessionell gebundenen Professionellen teilweise, z. B. im Rahmen
einer familiären Tauffeier, eine Rolle. Als Argument für die Ablehnung der Seelsor-
gerInnen wurde die fehlende eigene Zugehörigkeit zu einer Konfession angemerkt.
Die verwaisten Familien erwähnten keine Unterstützung durch klinische Seelsorge-
rInnen als nachsorgendes Angebot.
Tabelle 11: Unterstützung, belastende Aspekte und fehlende Unterstützung durch
SeelsorgerInnen im Versorgungsverlauf aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
Versorgungsphasen Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte /
Fehlende Angebote
Klinische Versorgung
- keine Aussage - Angebot bekannt,
jedoch nicht zu-
gänglich (Hemm-
schwelle zu hoch)
Häusliche Versorgung - Durchführen einer
häuslichen Taufe - keine Aussage
- (+ Ablehnung des/r
klinischen Seelsor-
gerIn)
Nachsorge - keine Aussage - keine Aussage
3 Ergebnisse der Untersuchung
264
3.2.1.7 Berufsgruppenunabhängige Wünsche, Versorgungsdefizite und
-erfordernisse
In diesem Kapitel werden Ergebnisse präsentiert, in denen Unterstützungsleistun-
gen angesprochen werden, die von den befragten Eltern nicht oder nicht eindeutig
auf eine Berufsgruppe bezogen wurden. Diese Daten liefern weitere wichtige Er-
kenntnisse hinsichtlich der Versorgungserfordernisse aus Sicht der Betroffenen und
deren Erwartungen und vervollständigt die bisherige Beschreibung. Zu der Katego-
rie „Berufsübergreifende Wünsche, Versorgungsdefizite und -erfordernisse“ liegen
aus den Interviews der Eltern, die den Übergang von der klinischen zur häuslichen
Versorgung, die häusliche Versorgung selbst und die nachsorgende Trauerbeglei-
tung als ihren Bedürfnissen und Erwartungen entsprechend erfolgend empfunden
haben, nur begrenzt Daten vor. Im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung gut
versorgt fühlten sich insbesondere die Familien Kulpa und Lemp (XI und XII) und,
mit kleineren Einschränkungen, auch die Familien Ernert und Ingelhart (V, IX). In-
sofern konzentrieren sich die folgenden Darstellungen weitgehend auf das Material
aus den Befragungen der Familien Anders (I), Bittner (II), Chrost (III), Durwald (IV),
Franzek (VII) und Grüning (VIII).
Bis auf das Einfordern eines Nachgesprächs erwiesen sich die hier genannten As-
pekte der psychosozialen Unterstützung jeweils auf den gesamten Versorgungs-
verlauf hin bezogen relevant. Insofern wurde keine differenzierte Unterteilung nach
klinischer, häuslicher und der Versorgung in der Nachsorge vorgenommen.
Die von den Eltern benannten berufsgruppenunabhängige Wünsche, Versorgungs-
defizite und –erfordernisse betreffen die folgenden Aspekte:
das psychosoziale Betreuungsbedürfnis
die Angehörigenorientierung
die Bedürfnisorientierte Versorgung des Kindes
die Verfügbarkeit und Qualität einer persönlichen Ansprechperson
die persönlichkeitsbezogene und strukturelle Voraussetzungen einer Beglei-
tung sowie
das Nachgespräch als Form der Nachsorge
3.2.1.7.1 Psychosoziale Betreuungsbedürfnisse
Zwei der interviewten Eltern (III, IV) machten darauf aufmerksam, dass das ihnen
zur Verfügung gestellte Versorgungsangebot stark auf die medizinische Behandlung
konzentriert war und psychosoziale Betreuungsbedürfnisse vernachlässigt wurden:
„... die sind alle \((betont:)) sehr\ medizinisch orientiert, find ich. Also
\((nachdrücklich:)) weder psychisch-\ ...“ (III, 1512-1513). „Oder- ... und wenn man
eben, ... ja, also auf so psychologische Sachen- da hatte ich also schon das Gefühl,
das wird so .(1). zweit oder drittrangig ... behandelt.“ (III, 1526-1527). Die Befragten
kritisierten die erfahrene Versorgung als generell auf schulmedizinische Aspekte
beschränkt. So vermisste Frau Chrost z. B. sowohl eine Diätberatung als auch Of-
fenheit der Abteilung für so genannte „alternative“ Heilmethoden (III, 1523-1526).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
265
Der Fall von Frau Durwald zeigt, dass bei einer Konzentration auf die medizinische
Versorgung Familien den Eindruck gewinnen konnten, die Aufgabe der psychosozi-
alen Begleitung läge bei ihnen selbst, „... so nach dem Motto: Wir bieten die Chemo
... und ihr den Rest. Ne?.“ (IV, 1240-1241).
Aus der weiteren Analyse des Interviewmaterials ließen sich anhand des darge-
stellten Versorgungsmangels eine Reihe wichtiger Details hinsichtlich struktureller
Verbesserungspotenziale der psychosozialen Unterstützung aus Sicht der Betroffe-
nen extrahieren.
3.2.1.7.2 Angehörigenorientierung: Direktes Einbeziehen der Familie in das
Versorgungsgeschehen
Von Eltern wäre eine auf PatientInnen und Angehörige gleichzeitig orientierte psy-
chosoziale Versorgung bevorzugt worden, wie sie in den theoretischen Ausführun-
gen zu den Zielen der palliativen Unterstützung zum Ausdruck kommt (s. Kap.
1.1.2.2. 1).
Eltern als primäre VersorgerInnen
Es wurde als Versorgungslücke wahrgenommen, wenn klinische MitarbeiterInnen
Eltern tendenziell aus dem Geschehen ausschlossen. Eltern hätten sich im gesam-
ten Versorgungsverlauf gewünscht, als primäre VersorgerInnen angesprochen und
unterstützt zu werden. Frau Bittner forderte explizit, dass die Gefühle und der Zu-
stand von Angehörigen genauso berücksichtigt werden sollten, wie die Belange der
PatientInnen. Sie und ihr Partner hätten sich ab dem Zeitpunkt, da sich für die betei-
ligten klinischen MitarbeiterInnen abzeichnete, dass für Ellen keine medizinische
Heilung mehr in Aussicht gestellt werden könne, weitestgehend ausgeschlossen
und psychosozial nicht mehr ausreichend unterstützt gefühlt. Die folgende Darstel-
lung der Mutter verdeutlicht diesen Aspekt: „Die Angehörigen sind in diesem Mo-
ment genauso in diesen Patientenkreis mit einzuschließen wie der Patient an sich
selber auch. (...) So sehe ich das, ja. Und das hat mir gefehlt. Also aber erst nach
[der therapiebedingten Komplikation und nachfolgenden Behinderung Ellens, Anm.].
Vorher war alles okay, vorher war alles super und ... aber (...), wo absehbar war,
dass das eben nicht so ausgeht, wie man sich das so gewünscht oder gehofft hat
und wo wir vielleicht auch anstrengender geworden sind in der Betreuung klar. Da
denke ich schon, dass da Unterschiede zu merken waren.“ (II, 499-506).
Geschwister
In den Zusammenhang einer zusätzlichen Orientierung auf die Angehörigen in der
palliativen Situation gehört auch die psychosoziale Unterstützung der Geschwister
im Versorgungsverlauf. In den befragten Familien mit Geschwistern (I, V, VII, VIII, X,
XII)140 wurden diese ab Diagnosestellung ambulant zu Hause vom Vater (VII, XII)141
140 Frau Chrost wurde in der Zeit der Erkrankung ihres Sohnes schwanger und brachte das Kind zu
einer Zeit zur Welt, in der die palliative Versorgung Heiners weitgehend häuslich und durch sie selbst
erfolgte. Frau Bittner (II) und Frau Ingelhart (IX) gebaren erst nach dem Tod des erkrankten Kindes ein
Geschwister.
141 Nur bei Familie Lemp und Franzek wurde explizit deutlich, dass in der klinischen Zeit der Vater die
Versorgung des Geschwisters übernommen hatte bzw. teilweise übernahm.
3 Ergebnisse der Untersuchung
266
oder von Großeltern oder FreundInnen mitversorgt (I, V, VIII, X, auch XII) und fan-
den in der Lebensendphase des erkrankten Kindes bei Verwandten oder im Freun-
deskreis Unterkunft (I, XII). Dabei deuteten die Eltern in mehreren Gesprächen (I, II,
VII, VIII, IX, X, XII) erhebliche Probleme in der adäquaten Betreuung der Ge-
schwister im Verlauf der Versorgung des erkrankten Kindes an.142
Von Seiten der Klinik wurden die Geschwister als vereinzelt von den Berufsgruppen
der PsychologInnen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und – im
häuslichen Umfeld – der externen Kinderkrankenschwestern in die Kommunikation
eingeschlossen beschrieben (s. Kap. 3.2.1.3. 1, Kap. 3.2.1.4. 1,Kap. 3.2.1.2 1.3 und
3.2.1.2.2 .2). Grundsätzlich seien sie jedoch von Seiten der Klinik weitgehend aus
dem Geschehen ausgeschlossen gewesen. Dieser Versorgungsmangel stellte bei
stationären Aufenthalten für Eltern generell ein schwieriges Problem dar. Frau Fran-
zek betonte dieses Defizit explizit im Zusammenhang ihrer Situation als alleinerzie-
hende Mutter: „Die wenigen Tage auf Station waren halt immer eine Katastrophe mit
den Geschwisterkindern.“ (VII, 395-396). Strukturen für die Versorgung von Ge-
schwistern wurden in einem anderen Interview als fehlend angesprochen. Ein ent-
sprechendes Angebot müsse, nach den Vorstellungen von Frau Anders, jedoch
nicht auf der Station selbst angesiedelt sein (I, 376-377). Die Mutter konstatierte ein
mangelndes Bewusstsein für die Probleme der Geschwister. Junge Kinder hätten in
der Regel keinen Zugang zur Station gehabt und wären so bereits in diesem frühen
Stadium weitgehend von der Versorgung und dem Geschehen ausgeschlossen
worden. Sie bewertete jedoch gerade auch die psychosoziale Unterstützung älterer
Geschwister als unzureichend: „... klar gab es Fälle, wo Geschwister auf der Station
waren, gibt es, aber generell dürfen sie es eben nicht (...). Gerade ältere [Ge-
schwister-, Anm.] Kinder sind psychosozial überhaupt also völlig unterversorgt.“ (I,
369-374).
Auch Familie Lemp berichtete davon, dass Ida, die Schwester von Finn, aufgrund
ihres Alters und der Infektionsgefahr kein Zugang zu der Station gewährt worden sei
(XII, 1785-1787). Die Eltern Lemp merkten jedoch an, dass es von dem jeweiligen
Personal der Station abhängig gewesen sei, wie streng diese Regelung eingehalten
wurde und wie sehr sich die Familie daran gehalten hätte: „(Mutter:) Das hat aber
auch Zeiten gegeben, da ist sie mit diesen Dreirädern auf der Station rumgesaust
und so. Je nachdem, ...(Vater:) Wer <Dienst-> (Mutter:) <wer> Dienst hatte. ... Wer,
je nachdem, wer Dienst hatte. Wenn eine Schwester da war, von der man sagen
konnte, sie wird es nicht tolerieren, (Vater:) War man vorsichtig. (Mutter:) haben wir
das ... ernst genommen und waren vorsichtig. ... Wenn der und der Dienst hatte,
haben wir diese Regel ... missachtet.“ (XII, 1793-1805).
142 Die in den Elterngesprächen berichteten Probleme der Geschwister selbst – z. B. Isolation unter
Gleichaltrigen, in ihrer sozialen Umgebung allgemein, innerhalb der Familie, fehlende Aufmerksamkeit
der Eltern, wechselnde Betreuungspersonen, Ängste vor einer Erkrankung und dem eigenen Tod –
seien hier, da für den Forschungsgegenstand nicht von zentraler Bedeutung, nur am Rande angeführt.
Es sei an dieser Stelle auch nur als Hinweis aus dem hier nicht dargestellten Datenmaterial erwähnt,
dass Geschwister auch als eine Ressource für das erkrankte Kind und die Eltern dargestellt wurden
und insoweit einen psychosozial positiven Einfluss auf die Situation haben können.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
267
3.2.1.7.3 Bedürfnisorientierte Versorgung des Kindes
Die Einbeziehung des erkrankten Kindes selbst ist für die Beurteilung seiner spezifi-
schen Versorgungserfordernisse von entscheidender Bedeutung. Die Interviews
erbrachten hierzu die folgenden Ergebnisse:
Entscheidungsbeteiligung
In einem Gespräch (IV) wurde die fehlende Partizipation erkrankter Kinder an den
Entscheidungen bezüglich ihres weiteren Versorgungsweges in der palliativen Situ-
ation deutlich. Frau Durwald, die Betreuerin von Verena, berichtete, dass es an ei-
ner Erhebung der Wünsche der erkrankten Kinder selbst fehle und forderte nach-
drücklich deren Beteiligung in dieser Versorgungsphase ein: „Und das, find ich, ist
also irgendwie so schlimm, (also das ist so-) ... man redet nie mit den Kindern (...)
Also immer nur ... die Erwachsenen (...) die Eltern,\ ... die Ärzte, die Kranken-
schwester, die Therapeuten, ne? ... Also alle ... sind um das Wohl des Kindes be-
dacht. Aber keiner fragt eigentlich das Kind, was es mal will, ne? (...) Warum können
die nicht einfach mal sagen: ‚Also\ ... wie stellst du dir das jetzt vor?’ ... Also dann,
denk ich, wär vielleicht auch so eine Arbeit leichter, wenn jetzt auch so Patienten
sagen würden: ‚Die nehmen mich jetzt ernst’, ne? (...) Wär doch klasse oder?“ (IV,
1449-1493).
Umgang mit Behinderung
Der Umgang mit Kindern, die eine Behinderung hatten, wurde von zwei Eltern (II,
IV) als Kommunikationsbarriere und als kritikwürdig dargestellt. Es wurden diesbe-
züglich Berührungsängste des klinischen Personals festgestellt oder vermutet und
dementsprechende Situationen als psychosozial belastend beschrieben. Frau Dur-
wald schätzte den behandelnden klinischen Arzt als freundliche Person ein, merkte
jedoch seine Unsicherheit im Umgang mit Verena hinsichtlich ihrer geistigen Behin-
derung an: „... er war eigentlich oder ist immer noch ein ganz lieber, netter, aber
Behinderung, ... das war nicht sein Spezialgebiet, ne?“ (IV, 206-208). Bereits im
Verlaufe der klinischen Versorgung hatte Frau Durwald den Eindruck, dass das kli-
nische Personal Verena gegenüber Berührungsängste gehabt habe. Die erfahrene
Betreuerin habe ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, dem Team im Kranken-
haus diesbezüglich Hinweise zu geben. Diese hätten jedoch die Zusammenarbeit
verweigert: „... das [der Grund für die fehlende Ansprache des Kindes, Anm.] waren
sicherlich auch Berührungsängste, geistig behindert. ...“ (IV, 107-108) „... wir haben
immer angeboten: \((leise:)) ‚Wenn ihr Hilfe braucht, sagt uns Bescheid.’ Und das
haben die nicht auf die Reihe gekriegt.“ (IV, 134-136). Frau Durwald erwartete, dass
Verena „zumindest so versorgt wird wie alle andern Kinder“ (IV, 121). Die Betreuerin
sah ihr Pflegekind isoliert, was sie emotional sehr belastete: „Es kam dann eben zur
Kluft. ... alle Kinder saßen im Bastelzimmer (...) Verena saß alleine auf dem Flur. ...
Und das war natürlich für uns, obwohl wir nicht die Mütter waren (...) Das hat weh
getan, das hat richtig weh getan ...“ (IV, 122-132).
Ein weiteres Beispiel für einen nicht adäquaten Umgang mit Behinderung wurde von
Frau Bittner berichtet. Ihre Tochter Ellen trug von einer Therapiekomplikation deutli-
che, körperliche Einschränkungen. Als die Frage anstand, die kurative Therapie
zugunsten einer palliativen zu vernachlässigen, hatte die Mutter den Eindruck, dass
3 Ergebnisse der Untersuchung
268
Ellens Behinderung eine unangemessen wichtige Rolle in diesem Entscheidungs-
prozess gespielt habe. Frau Bittner hatte das Gefühl, dass insbesondere ein Arzt
und eine Kinderkrankenschwester das Leben eines behinderten Kindes als weniger
lebenswert erachteten und den Eltern, die einen weiteren Therapieversuch unter-
nehmen wollten, diesbezüglich Unverständnis entgegenbrachten: „Sicherlich ist es
einfach zu sagen: Behindertes Kind, hat Krebs, was soll’s noch, wäre besser wenn
... Kann jeder andere sagen, aber doch nicht die Eltern. Das kann man auch nicht
erwarten und dieses Gefühl hatte ich, dieses Gefühl wurde mir irgendwo entgegen-
gebracht.“ (II, 217-221).
3.2.1.7.4 Verfügbarkeit und Qualität einer persönlichen Ansprechperson
Orientierung im gesamten Verlauf der Palliativversorgung wurde für die Eltern durch
eine Reihe von Faktoren erschwert oder behindert. Die Datenanalyse erbrachte
diesbezüglich den subjektiven Bedarf nach der Verfügbarkeit einer begleitenden
Ansprechperson. Es konnten weiterhin aufschlussreiche differenzierte Aspekte der
Qualität und Struktur dieser Form von Unterstützung aufgezeigt werden.
3.2.1.7.4.1 Verfügbarkeit
Eindeutig war der Wunsch in mehren Elterngesprächen – ab Diagnosestellung und
bis in die Nachsorge hinein – nach einer potenziell verfügbaren Ansprechperson,
nach einer „direkte(n) Bezugsperson“ (VIII, 523) für die Familie.143 Diese Bezugsper-
son sollte nicht nur die Bedürfnisse der Eltern, sondern die der gesamten Familie im
Blick haben. Frau Grüning hätte sich eine begleitende Person gewünscht, die ge-
rade auch für die Belange des Kindes hätte zur Verfügung stehen sollen. Ihre Toch-
ter hätte ihr viele Fragen im Zusammenhang mit ihrem bevorstehenden Tod gestellt.
Die Mutter wäre in dieser Hinsicht häufig emotional überfordert gewesen. Eine pro-
fessionell begleitende Person hätte in dieser Situation hilfreich sein können. Vor-
aussetzung hierfür wäre Vertrautheit mit dem Kind gewesen, „... wenn das Kind
Fragen hat, dass einfach jemand da war- wäre,\ der dann auch das Kind ... kennen
würde.“ (VIII, 519-522).144 Auch Frau Durwald konstatierte das Fehlen einer entspre-
chenden Bezugsperson, die die Eltern diesbezüglich bereits in der Klinik unterstützt
hätten: „Da [in der Tagesklinik, Anm.] war ja jetzt niemand, ... der da so versucht
hat, auch mal so mit den Eltern ins Gespräch zu kommen.“ (IV, 256-257). Nach der
Übermittlung des diagnostizierten tödlichen Verlaufs von Verenas Krankheit hätte
niemand des tagesklinischen Personals danach gefragt, wie Frau Durwald auf diese
Nachricht reagiert habe und ob sie weitere Unterstützung gebraucht hätte: „Da hat
auch nie einer nachgefragt, so: ‚Wie haben die das aufgenommen?’ oder- .(1).
\((leise:)) Schon heavy, ja?\ .(2).“ (IV, 1115-1116).
143 In vielen Familien (I, III, V, VIII, IX, XI, XII) übernahmen u. a. die Kinderkrankenschwestern des
Externen Pflegedienstes diese Aufgaben in der häuslichen Palliativversorgung (s. Kap. 3.2.1.2. 1).
144 Wie prekär die Kommunikation mit dem Kind über seine Krankheit und sein Sterben für die Eltern
sein konnte, wurde bereits deutlich (z. B. I, 557-564; III, 712-715, s. Kap. 3.2.1.1. 1.2, Kap. 3.2.1.2.
1.3).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
269
Präsenz ab Diagnosestellung
Die Daten ergaben, dass die beständige Präsenz einer Ansprech- bzw. Begleitper-
son kontinuierlich ab Diagnosestellung entscheidend ist. In der Aussage von Frau
Anders bestätigen sich die theoretischen Grundlagen der Palliativversorgung als
richtig, wonach diese – auf jeden Fall bezogen auf die psychosoziale Unterstützung
– mit der Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung beginnen (s. Kap. 1.1.2.2.
3): Die befragte Mutter wünschte sich eine Ansprechperson ab dem Zeitpunkt der
Diagnosestellung. Äußerst belastend empfand sie in der klinischen Therapie jeweils
das Warten auf eindeutige Befunde und die Unsicherheit darüber, was das Ergebnis
für den weiteren Krankheitsverlauf und das Leben ihres Sohnes bedeute. In diesen
Situationen hätte sie sich retrospektiv psychosoziale Unterstützung gewünscht (I,
313-322). Sie machte deutlich, dass ein möglicher Tod des eigenen Kindes bereits
in solch unklaren Situationen antizipiert werde und Angst mache. In der Wahrneh-
mung der Mutter sei es deshalb zu spät, dass eine entsprechende Begleitung erst
im Rahmen einer Palliativversorgung stattfand, als dem Kind medizinisch tatsächlich
keine Aussicht mehr auf Heilung eingeräumt wurde. Mit der Angst um das Leben
des Kindes seien die Eltern bereits viel früher konfrontiert gewesen. Entsprechend
hätte – das vertrat Frau Anders in ihrer Forderung ganz deutlich – eine Unterstüt-
zung frühzeitig einsetzen müssen: „Denn das Kind fällt nicht erst in den Brunnen
wenn man weiß ... jetzt ist es so weit [bezogen auf das Sterben des Kindes, Anm.],
sondern (...) diese tausend Tode ist man vorher gestorben in Zeiten im Kranken-
haus und die grauen Haare sind da gewachsen und nicht, nicht erst in dem Moment,
wo es dann, also, zu spät ist, sag ich mal.“ (I, 324-330).
Für die Eltern Grüning fiel die Mitteilung, dass ihre Tochter an Krebs erkrankt war,
mit der Prognose zusammen, dass Silke an ihrer Krankheit sterben würde. Die El-
tern äußerten den Wunsch nach einer verfügbaren Ansprechperson direkt nach die-
ser ärztlichen Mitteilung. Für Frau Grüning war das gerade in solch drastischen Fäl-
len wie dem ihren angezeigt, wo die Erstdiagnose mit der infausten Prognose ver-
knüpft war: „... also gewünscht hätte ich mir, dass da gleich ... dann jemand da wä-
re, ... ja, mit dem man reden kann.\ .(2). Zwar, ... ja, in dem Gespräch, wo diese
Diagnose mitgeteilt wird. ... In dieser Art auch, ... ja, ohne große Hoffnung, sondern
nur mit ... Zeit- ... Zeitenverlängerung, ja? Lebensverlängerung.“ (VIII, 568-573). Die
Mutter wies darauf hin, dass die Eltern auf diese Ansprechperson im weiteren palli-
ativen Versorgungsverlauf und in der Nachsorge entsprechend hätten zurückgreifen
können, wenn diese schon frühzeitig eingeführt worden wäre: „Wenn man jemand
dann gehabt hätte ((lacht auf)) schon während der Zeit, hätte man auch solche Sa-
chen später dann mal .(1). ja, einfach mal gefragt oder so (und so).“ (VIII, 1191-
1192).
Zeitliche Verfügbarkeit
Eine professionelle Ansprech- bzw. Begleitperson hätte zusätzlich über ausreichend
Zeit verfügen und gerade in der letzten Lebensphase des Kindes flexibel, einsatzbe-
reit sein sollen. Diese strukturellen Erfordernisse nannten Frau Franzek (VII, 1296)
und Frau Grüning: „[Die Ansprechperson sollte, Anm.] … \((betont:)) Zeit\ haben ...
und dann auch mal ((holt tief Luft)) ja, ... flexibel sein.“ (VIII, 1350-1351). Die 24-
Stunden-Erreichbarkeit stellte sich hierbei als eine wichtige Versorgungsbedingung
3 Ergebnisse der Untersuchung
270
heraus. Diese wurde für die letzte Lebensphase und Sterbezeit des Kindes als un-
erlässlich eingefordert. Frau Franzek: „... ein Betreuer zum Beispiel wirklich in der -
fürchterliches Wort - finalen Phase, der muss einfach rund um die Uhr zur Verfü-
gung stehen.“ (VII, 1102-1104). Frau Grüning hätte von einer begleitenden Person
gewünscht, dass diese zumindest telefonisch erreichbar und ansprechbar gewesen
wäre. Dabei kam auch von ihr der Wunsch nach einer 24-Stunden-Erreichbarkeit in
Zeiten hoher Belastung trotz relativierender Worte deutlich zum Ausdruck: „Dass
man, .(1). ja, jemanden \((betont:)) hätte,\ jederzeit, den man- also nicht jetzt rund
um die Uhr, aber ... den man ansprechen kann, wenn’s einem ganz schlecht geht.
Wenn man ... Fragen hat, wenn das Kind Fragen hat, wenn man ... denkt, man wird
nicht damit fertig, dass einfach ein Ansprechpartner- eine Telefonnummer oder so
was (...) Und wenn das eben nur ein Telefongespräch ist.“ (VIII, 517-522).
3.2.1.7.4.2 Persönlichkeitsbezogene und strukturelle Voraussetzungen
einer Begleitung
Neben Aussagen zu der Präsenz einer Ansprechperson ab Diagnosestellung und
der zeitlichen Verfügbarkeit wurden Qualitäten, die eine entsprechende Unterstüt-
zung ausmachen würden, und versorgungsstrukturelle Voraussetzungen von Eltern
der Befragung benannt.
Geschlechtssensible Versorgung
In einem Interview (VII) wurde ein Strukturmerkmal beleuchtet, das in dieser Form in
keinem anderen Gespräch auftauchte bzw. lediglich angedeutet wurde. Nach Ein-
schätzung von Frau Franzek wäre es – gerade auch für Väter – bereichernd gewe-
sen, wenn nicht nur Frauen in der häuslichen Palliativversorgung, Sterbebegleitung
und Nachsorge die psychosoziale Versorgung und Unterstützung übernommen hät-
ten, sondern auch Männer.145 „Ja, also das ist sicherlich, wie gesagt, noch mal auf
Betreuung zurück, es wäre sicherlich gut, wenn auch nicht nur Frauen in der
Betreuung drin sind (...) - es ist sehr wichtig, die Rolle der Väter einfach mal zu se-
hen und zu stärken.“ (VII, 1923-1928).
Psychosoziale Kompetenzen und Qualifikation
Das Interviewmaterial erbrachte deutliche Hinweise auf das Erfordernis einer pro-
fessionellen Begleitperson mit einer spezifischen psychosozialen Qualifikation für
die palliative pädiatrisch-onkologische Versorgung. Frau Chrost beschrieb, dass sie
sich durch ihr familiäres und soziales Umfeld sehr getragen fühle. Sie vermisste
jedoch eindeutig davon unabhängige fachkundige psychosoziale Unterstützung:
„Also Gott sei Dank hatte ich mein ... soziales Umfeld (...). Aber ich hätte mir eigent-
lich, sagen wir mal, professionelle Hilfe gewünscht.“ (III, 807-810). Auch Frau Fran-
zek wies auf die Notwendigkeit professioneller Hilfe hin und beschrieb die Merkmale
einer solchen differenzierter. Professionelle psychosoziale Unterstützung in der pal-
liativen häuslichen Versorgung müsse sich durch familienbezogene Fachkompe-
tenz, eine qualifizierte Anleitung, Fort- und Weiterbildung der beteiligten Mitarbeite-
145 Darauf, dass das Geschlecht der versorgenden Person gerade auch im Hinblick auf das erkrankte
Kind ein wichtiges Thema sein könnte, soll an dieser Stelle lediglich hingewiesen werden. Dieser As-
pekt wird in der Diskussion noch einmal aufgenommen (s. Kap. 4.5)
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
271
rInnen auszeichnen: „Also wie gesagt, eine professionelle (…) Betreuergruppe unter
professioneller Leitung und Supervision, spezialisiert auf Familien mit Kindern.“ (VII,
1295-1297).
Die Präsenz von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der häuslichen Begleitung der
Familie in der letzten Lebensphase des Kindes und in der Sterbebegleitung wurde
als nicht ausreichend beurteilt, um eine adäquate Bedarfsanalyse erstellen zu kön-
nen, individuelle Erfordernisse zu erkennen und auf kulturelle und soziale Eigen-
heiten bedürfnisorientiert reagieren zu können. Hier seien professionelle Personen
im Gegensatz zu ehrenamtlichen unentbehrlich: „... ich denke mir, das kann einfach
echt nur ein Profi erkennen, welchen kulturellen, welchen sozialen Hintergrund hat
diese Familie, diese Mutter. Welche Art braucht die jetzt? Wie kann ich das jetzt
ansprechen? Welchen Weg- ich denke mir, also da kann ich so viel Porzellan kaputt
schlagen so. (...) Also von daher reagier ich relativ allergisch immer auf dieses (...)
Ehrenamt.“ (VII, 930-935). Eine professionelle Begleitperson sollte nach Meinung
der Mutter dazu imstande sein, den subjektiven Bedarf der Familie „a) (...) zu erken-
nen und b) auch entsprechend zu reagieren“ (VII, 875) und „sehr an den Bedürfnis-
sen der Familie orientiert“ (VII, 1296) zu agieren. Ihre Verwunderung darüber, dass
in der Betreuung sterbender Kinder und ihrer Familien vom Landesjugendamt eine
ehrenamtliche Versorgung als hinreichend angenommen wurde, verdeutlicht sie
anhand eines Vergleichs: „... im Bereich der Familienfürsorge oder so würde kein
Mensch auf die Idee kommen, bei weniger drastischen Fällen, Ehrenamtler einzu-
setzen.“ (VII, 1102-1106). Die Befragte war offensichtlich verärgert darüber, dass
offizielle Entscheidungsträger die Wichtigkeit psychosozialer Professionalität in der
Palliativversorgung und Sterbebegleitung von Kindern und ihren Familien nicht an-
erkennen: „Und wir waren beim Jugendamt ja wegen der Betreuer und da sagt mir
doch glatt dieses Landesjugendamt: ‚Ach, wissen Sie was, für sterbende Kinder
reicht das Ehrenamt.’ Und so wird's auch gesehen. Und das find ich irgendwie sehr
böse. Ich weiß auch nicht, warum man meint, dass nun grad in dem Moment das
Ehrenamt sich austoben muss.“ (VII, 928-940).
Kenntnisse von nonverbalen Verfahren und Kommunikationstechniken
Die palliative Zeit und insbesondere die letzte Lebensphase des Kindes, sei für alle
Beteiligten von Sprachlosigkeit geprägt gewesen, merkte eine befragte Mutter an.
Insofern wurde es als außerordentlich wichtig erachtet, dass die zuständigen pro-
fessionellen Begleitpersonen über Kenntnisse von nonverbalen Verfahren und
Kommunikationstechniken verfügen: „Das ist eine sehr sprachlose Zeit, je kritischer
es wird. Man ist selbst, denk ich mir, wenn man- also ich bin ja wirklich eigentlich mit
dem Medium Sprache gut vertraut, aber man zieht sich auf sehr symbolhafte (und
nicht) verbale Kommunikationsformen zurück.“ (VII, 871-874). Eine qualitativ hoch-
wertige Begleitung müsse nach Einschätzung von Frau Franzek das Bewusstsein
möglicher Sprachlosigkeit der Eltern mit einbeziehen: „Und das ist- ich sag ja, die
normale Alltagssprache funktioniert auch für die Betreuer, denk ich mir, in diesen
Situationen nicht mehr, aber trotzdem, es braucht ja nicht so eine Sprachlosigkeit
dahingehend zu herrschen, dass gar nichts mehr gesagt wird...“ (VII, 1393-1396).
„Und das wäre also eine gute Betreuung- man kann sich also nicht dauernd hinset-
zen und nur reden, das geht doch überhaupt gar nicht.“ (VII, 1451-1453).
3 Ergebnisse der Untersuchung
272
Zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren wurde das Verwenden kreativer
Ausdrucksmittel und der Einsatz von Ritualen als sinnvoll genannt. Eine entspre-
chende kreative Ausbildung der professionellen Begleitperson wurde von Frau
Franzek als wichtiges Instrumentarium erachtet, um unterstützend tätig werden zu
können: „Also eigentlich, muss ich mal sagen, ich finde so eine kreative Ausbildung
für die Betreuer auch unheimlich wichtig, ja? Also um eben halt, sei es Literatur, sei
es kreative Techniken, Puppenspiel, ja, zu wissen, was gibt es für kleine Rituale,
die- wir zünden jeden Tag zu einem bestimmten Punkt uns gemütlich ein Licht an
und lesen eine Geschichte, das sind ein ganz, ganz kleine Sachen.“ (VII, 1437-
1442). Gerade Väter seien für Rituale als Unterstützungsmöglichkeit empfänglich:
„... viele Menschen praktizieren sie [Rituale, Anm.] ja täglich. Also auch da sind ja
auch Väter sehr ansprechbar.“ (VII, 1442-1443).146
Kenntnis spezifischer Literatur
Eine professionelle Begleitperson sollte darüber hinaus einen Überblick über die
Literatur haben, die diese nach den individuellen Bedürfnissen der Familien und der
einzelnen Familienmitglieder in der Zeit der Erkrankung und des Sterbens des Kin-
des ausrichten können muss, um ihnen adäquate Unterstützung bieten zu können:
„Und es gibt Literatur, also nicht nur für Leute, die studiert haben, es gibt (...), das
wäre zum Beispiel für eine Betreuung wichtig, es gibt auf sehr viel verschiedenen
Ebenen von sachlicher bis symbolhafter bis Märchenliteratur, auch auf verschiede-
nen Leseniveaus (...) - eine gute Begleitung sollte sich, was so was angeht, wirklich
auch auskennen.“ (VII, 1374-1380). Professionalität sei u. a. an dem bedürfnisorien-
tierten Einsatz von Literatur ablesbar und Voraussetzung dafür: „... da zeigt sich
dann auch wieder, wie wichtig eine professionelle Betreuung ist, dass (sie) zum Bei-
spiel so was einsetzen können. Zu wissen, ich nehme jetzt für die Geschwisterkin-
der der Familie (...) dieses Buch mit und lese es ihnen einfach vor, ohne Kommen-
tar, ich lese ihnen einfach dieses Buch vor. Und das ist dann in dem Moment das
Richtige.“ (VII, 1396-1403).
Emotionale Belastbarkeit
Die Ansprech- bzw. Bezugsperson sollte sich durch emotionale Belastbarkeit aus-
zeichnen. Nach Überzeugung von Frau Franzek gehöre zur Professionalität einer
begleitenden Person, dass diese die Grenzen der eigenen emotionalen Belastbar-
keit genau kenne; „Also zum Beispiel Grenzen, die eigenen Grenzen auch erken-
nen, das ist auch eine Frage von Professionalität. Also was nützt es mir, wenn ich
jetzt mit all meinem Wissen in eine Familie gehe und mit denen zusammen da heu-
le.“ (VII, 1140-1143). Gerade in der Situation der letzten Lebensphase des Kindes
stellte sie diese Erwartung an die Begleitperson: „Und der darf dann nicht selber
schlapp machen oder so.“ (VII, 1104-1105). Frau Grüning führte emotionale Belast-
barkeit ebenfalls als wichtiges Attribut an: „… es muss einfach jemand da sein, der
146 Bei der Ansprechbarkeit der Väter auf Rituale bezog sich Frau Franzek insbesondere auf deren
Erfahrungen im Sport: „Also auch da sind ja auch Väter sehr ansprechbar. Also mein Mann eben halt,
ansonsten nur Fußballspieler, erinnerte sich sofort an den einen, der vor jedem Freistoß die Anzahl
seiner Kinder immer so über die Augenbraue strich.“ (VII, 1443-1445).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
273
das \((nachdrücklich:)) aushält, der einfach da ist,\ ja? Und ... ja, dazu muss man
dann aber auch die Kraft (…) haben.“ (VIII, 1348-1350).
Berufsgruppenzugehörigkeit
In den Erzählungen zweier Eltern (VII, VIII) wurde angedeutet, dass es aus ihrer
Perspektive sekundär sei, welcher Berufsgruppe die professionelle Begleitperson
angehöre. Es hätte sich hierbei etwa nicht zwingend um PsychologInnen bzw. Ärz-
tInnen handeln müssen, merkte Frau Grüning an: „... ob das nun unbedingt jetzt
Psychologen sein müssen, weiß ich nicht, das kann ja auch irgendwie was anderes
sein, jemand anderes sein.“ (VIII, 1223-1225). „... muss nicht unbedingt, denk ich, ...
ein Mediziner und Psychologe oder so was sein...“ (VIII, 1348). Frau Franzek ver-
deutlichte, dass im Rahmen der psychosozialen Unterstützung nicht ausschließlich
eine professionelle psychotherapeutische Behandlung in Betracht gezogen werden
solle und sie selbst nicht primär PsychologInnen im Hinblick einer psychosozialen
Unterstützung in der Verantwortung sehe. Eine erste entscheidende Entlastung
könne es ihrer Ansicht nach bedeuten, wenn für Eltern die Möglichkeit bestünde,
sich kommunikativ über belastende Dinge mitteilen zu können: „Und also grade in
der Zeit hat man ja nun wirklich nicht auch Zeit, dann noch für alle Familienmitglie-
der und sich selber Psychotherapien oder so was (...) \((lachend:)) zu organisieren.
\Und es würde ja vielleicht schon mal helfen, wenn man Dinge aussprechen könn-
te.“ (VII; 633-639).
Vertrautheit
Eine begleitende Person sollte vertraut und ab Diagnosestellung bis in die Nach-
sorge der verwaisten Familie kontinuierlich in die Versorgung eingebunden sein.
Herr Grüning betonte dies: „(Ist doch) vielleicht möglich, eine- ... eine Vor- und
Nachsorge, (also) eine Begleitung, also dass vielleicht die Personen\ (...)<identisch
sind vielleicht, ... ne? ... Ja.“ (VIII, 1207-1213). In eine solche Richtung wies auch
die Erfahrung von Frau Bittner. Sie lehnte die Versorgung durch fremde Professio-
nelle aufgrund fehlender Vertrautheit und Kontinuität ab (s. Kap. 3.2.2.1. 1.3). Die
Unterstützung des vertrauten Arztes in der häuslichen Palliativ- und Finalversorgung
entlastete sie (s. Kap. 3.2.2.1. 1.2). Nach dem Tod des Kindes hatte sie jedoch eine
unterstützende Person entbehrt. Auch hier wies sie darauf hin, dass für sie eine
Voraussetzung darin bestünde, dass diese Bezugsperson vertraut sei: „Ja, und wie
gesagt, dann nachher mit den ganzen Bestattungssachen, dass ist, finde ich auch
sollte schon jemand zur Seite stehen. Aber eben jemand auch, den Sie länger ken-
nen! Nicht jemand, der da fremd reinkommt, weil das ist dann wieder eine dumme
Situation, das ist wieder was Fremdes, wieder was Neues und ich glaube, da ist
man gar nicht fähig zu in dem Moment, so..(1)...“ (II, 931-935).
Anwaltschaftliche Rolle
Die Eltern äußerten wiederholt ihren Wunsch nach einer/m solidarischen Fürspre-
cherIn, einer anwaltschaftlich agierenden Person, der oder die in konfliktreichen
Situationen den Eltern als Unterstützung zur Seite stehen solle, um deren Interes-
sen gegenüber Dritten vertreten zu können bzw. zu vermitteln (vgl. Kap. 3.2.1.2.1.5,
Kap. 3.2.1.4. 1.2). Dabei wurde der Wunsch nach einem/r fach-, und schnittstellen-
übergreifend tätigen FürsprecherIn deutlich: In den Interviews mit den Eltern wurden
3 Ergebnisse der Untersuchung
274
zum Teil für sie äußerst belastende Auseinandersetzungen mit der Pflegeversiche-
rung in der palliativen häuslichen Versorgung und in der letzten Lebensphase des
Kindes beschrieben, in denen sie sich allein gelassen fühlten. Herr und Frau Anders
äußerten hier konkret den Wunsch nach einer begleitenden Person, die der Familie
den Streit um den zeitgerechten Erhalt von Pflegegeld hätte abnehmen können:
„(Vater:) Stichwort Pflegeversicherung. Das ist ein absoluter Hohn (...) das ist eine
reine Verarschung, sage ich mal. (Mutter:) Und das eben alles in einer Situation, wo
man ja sowieso schon viel mehr /, im Kopf hat. Also wenn da mal jemand kommen
würde und sagen würde: ‚Ja, ihr habt so viel mit euch zu tun und mit der Pflege eu-
res Kindes, dann können wir euch das ja abnehmen.’, sage ich mal, oder von alleine
eben. (Vater:) Viele haben ja auch die Kraft einfach nicht [dazu, Anm.].“ (I, 1602-
1614).
Frau Bittner berichtete in diesem Zusammenhang von einer Situation aus der Nach-
sorge. Im Verlauf der Beerdigungsfeier ihres Kindes sollte in der Kapelle das Lieb-
lingslied der Tochter gespielt werden. In der Mitte des Vorspiels wurde das Band
jedoch versehentlich angehalten und die Musik brach ab. Für die Mutter war das
eine von mehreren Situationen, in der sie gerne auf eine vermittelnde Begleitperson
hätte zurückgreifen wollen, die für sie die anstehende Auseinandersetzung geführt
hätte: „Und das sind solche Sachen, wo ich denke, das wäre schon toll, wenn da
jemand wäre, der einen dann an der Hand nimmt und da mit hingeht und vielleicht
auch einlenkt, wenn man merkt, dass die Eltern sich nicht wohl fühlen.“ (II, 807-
809).
In einem anderen Zusammenhang verdeutlichte Frau Franzek ein weiteres Aufga-
benfeld einer anwaltschaftlich agierenden Person. Von Eltern schwer kranker Kinder
oder verwaisten Eltern würde erwartet, dass sie ihre soziale Umwelt nicht oder nicht
zu lange mit ihren Ängsten bzw. ihrem Schmerz um ihr Kind konfrontierten. Eltern
müssten nach Meinung von Frau Franzek darin unterstützt werden, ihren Schmerz
nicht diesem gesellschaftlichen Druck preiszugeben: „Und genau so [wie ein Spiel-
verderber des modernen Lebensgefühls, Anm.] wird man dann auch behandelt. Und
auch da denk ich mir, da müsste man eigentlich gestärkt werden.“ (VII, 537-538).
Aktiver, empathischer Zugang auf Betroffene
Familien wünschten sich empathische, zugehende Unterstützung. Frau Anders äu-
ßerte mit Nachdruck, dass viele Eltern in der belastenden Situation der schweren
Erkrankung ihres Kindes weniger imstande dazu seien, von sich aus aktiv nach Hilfe
zu fragen: „Also es is’ eine regelrechte, ich sage immer: so ’ne Komm-Gesellschaft:
‚Komm zu mir, wenn Du Hilfe brauchst.’ und nicht ‚Ich biete Dir die Hilfe an.’, son-
dern ‚Wenn Du Hilfe brauchst, musst Du zu mir kommen.’ So läuft das hier ab. Und
das können einfach viele nicht.“ (I, 1232-1235). Diese Einschätzung teilte auch Frau
Franzek. Sie wünschte sich, dass begleitende Professionelle den subjektiven Bedarf
der Familie erfassen und auf sie zugehen: „Man geht wirklich- wie hat das mal einer
gesagt? Da von der Komm-Struktur aus. Und das ist ein falscher Gedanke. Die Leu-
te können in der Situation nicht mehr sagen: ‚Ich brauche jetzt das und das.’, son-
dern umgekehrt, die Betreuer (...) müssen (...) erkennen, die Leute brauchen das
jetzt.“ (VII. 842-846). In einer anderen diesbezüglichen Aussage von Frau Franzek
wurde deutlich, dass das Angeben von Sprechzeiten und Telefonnummern aus ihrer
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
275
Sicht für ein zugehendes Angebot nicht ausreichend erachtet wurde. Das sensible,
persönliche Ansprechen der Familie von Seiten der professionellen BegleiterInnen
wurde als ausschlaggebend deutlich: „Und wie gesagt, also auch Betreuer, die zwar
sensibel und auf die Bedürfnisse zugeschnitten, aber auf die Menschen dann in
dem entscheidenden Moment zugehen können. Also: ‚Kommen Sie bitte in die Klinik
zu meiner Sprechstunde um zehn Uhr morgens’, das kann man vergessen. Also da
kommt kein Mensch.“ (VII, 1309-1316).
Eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme seitens der Professionellen kann u. U. je-
doch auch als aufdringlich empfunden und als zu invasiv abgelehnt werden. In dem
Interview mit Frau Anders wurde eine gewisse Ambivalenz deutlich, die bereits in
Bezug auf die Berufsgruppe der PsychologInnen beschrieben wurde (s. Kap.
3.2.1.3. 1.3.2): Einerseits wurde Zugehen von Frau Anders eingefordert, anderer-
seits wurde dieses auch von ihr abgelehnt: „Und es gibt bestimmt auch viele Leute,
die so froh sind, wenn sie jemand dazu an die Hand nimmt und also ich bin eher
nicht so der Fall.“ (I, 887-888). Das Beispiel zeigt eindrücklich, dass Empathie für
einen betroffenenorientierten Zugang eine notwendige Voraussetzung darstellt. Die
Begleitperson sollte „sensibel“ (VII, 1296) sein, forderte Frau Franzek. Indem die
Befragte gleich danach anmerkt, dass die Ansprechperson trotz Sensibilität fähig
sein solle, eigeninitiativ auf Menschen zuzugehen (s. o.; VII, 1309-1311), verdeut-
licht sie, dass Sensibilität bzw. Empathie nicht gleichzusetzen ist mit Zurückhaltung.
Sympathie
Eltern wünschten sich, die begleitende Ansprechperson ihrer Sympathie entspre-
chend wählen zu können. Dass diesem Wunsch aus strukturellen Gründen in der
Praxis wohl kaum in jedem Fall entsprochen werden kann, verweist umso mehr auf
den Aspekt erforderlicher Empathie. Gerade in der verletzlichen Zeit der schweren
Krankheit und des Sterbens des eigenen Kindes, so zeigen die Ausführungen von
Frau Grüning, spielte Sympathie der Eltern für die begleitende professionelle Person
– wie dies bereits in der Betrachtung der einzelnen Berufsgruppen deutlich wurde –
eine nicht zu unterschätzende Rolle in Bezug auf die psychosoziale Unterstützung:
„Na ja, solche Sachen, das sind eben ganz sensible Sachen. Man ist ...
\((nachdrücklich:)) sehr leicht verletzlich, man- ... ja, man reagiert einfach auch ü-
bersensibel (...)- dass die andern gar nichts dafür \((betont:)) können.\ Aber ... man-
... manchmal ist es nicht das richtige Gespür oder die beiden ... passen nicht so
zusammen. Von daher ist es dann schön, wenn es da irgendwie ... noch eine ande-
re Möglichkeit gibt, ne? .(2). Man ist da schon ... sehr, ... ja, \((leise:)) leicht verletz-
lich, find ich.\ .(1).“ (VIII, 1579-1585).
Es wurden im Datenmaterial jedoch auch Anregungen zum Nachdenken über die
Möglichkeiten, mehrere bzw. in jedem Fall eine weitere vertraute Begleitperson zu
benennen, gegeben. Eine solche würde eine Konstanz für den Fall sicherstellen,
dass die erste Bezugsperson ausfalle (z. B. in Urlaubszeiten, bei Krankheit oder im
Schichtdienst). Frau Grüning erklärte, dass eine Person mit der kontinuierlichen
Begleitung der Familie ab der Diagnosestellung bis über den Tod des Kindes hinaus
3 Ergebnisse der Untersuchung
276
in der Nachsorge per se überfordert sei:147 „Und dann soll man noch die Leute- ...
nachträglich auch noch da sein. Das geht überhaupt gar nicht. ... da ist eine ... völlig
überfordert,\ meiner Meinung nach. Entweder man verteilt das auf ein paar Schul-
tern irgendwie (...) ... Aber ... eine [Person, Anm.] ... für \((betont:)) solche\ ... Sa-
chen ... mit Sicherheit nicht.“ (VIII, 1221-1227). Frau Franzek stellte das Vorhanden-
sein einer zweiten Begleitperson darüber hinaus wiederum in engen Zusammen-
hang mit dem Grad an Professionalität in der Versorgung: „Entlohnte Profis, die ent-
sprechend einzusetzen sind, mit Ersatzmann, die dann auch bitte sehr da sind,
wenn man sie braucht.“ (VII, 1298-1299).
3.2.1.7.5 Nachgespräch als Form der Nachsorge
Ganz deutlich trat in der Befragung mehrerer Eltern (I, II, IV, V, VIII) der Wunsch
nach einem Gespräch mit dem in die Versorgung integrierten klinischen Personal
einige Zeit nach dem Tod des Kindes zutage.148 Die diesbezüglichen Ergebnisse
zeigen, dass ein entsprechendes Treffen aus Sicht der Eltern in vielfältiger Hinsicht
hilfreich sein könnte.
Klärung von medizinischen und versorgungsbezogenen Fragen
In den Aussagen, die den Wunsch nach einem Nachgespräch thematisierten, kam
das Bedürfnis nach Klärung zum Ausdruck. Dies betraf die Klärung von Fragen, die
sich im Nachhinein in Bezug auf die medizinische Versorgung, die Richtigkeit von
Therapieentscheidungen oder auch die Feststellung der letztendlichen Todesursa-
che des Kindes stellten (s. Kap. 3.2.1.1. 4 und 3.2.1.2. 2). Über viele Vorgehenswei-
sen und vergangene Ereignisse herrschte bei den Eltern im Rückblick Ungewissheit
und es ergaben sich Fragen.
So gab Frau Grüning an, dass der behandelnde Arzt im gesamten Versorgungsver-
lauf – und in der häuslichen Palliativversorgung schließlich die externe Kinderkran-
kenschwester – ihre Fragen beantwortet hätten (s. Kap. 3.2.1.1. 4 und 3.2.1.2. 2).
Gleichwohl hätte sie sich gewünscht, dass die Klinik nach dem Tod ihrer Tochter
noch einmal auf sie zugekommen wäre, um rückblickende Fragen zur Versorgung
zu besprechen und solche, die im Verlauf der Versorgung zunächst vernachlässigt
wurden. Als Beispiele nannte sie hier Unsicherheit über Therapieentscheidungen,
den Umgang mit den Krankheits- und Todesvorstellungen des verwaisten Ge-
schwisters und die diesbezüglichen eigenen Ängste. Eine nachsorgende Begleitung
stellte sie als entsprechend wichtig und hilfreich heraus: „Also ich hätte das auch
ganz schön gefunden, wenn man noch mal ... von der Klinik ... gefragt ... worden
147 Im Zusammenhang des Widerspruchs, der sich gerade in den Ausführungen von Frau Grüning
zeigt – nämlich des Wunsches nach einer kontinuierlichen Bezugsperson einerseits und der nach-
drücklich geäußerten Feststellung, dass eine einzelne Person mit der psychosozialen Begleitung des
Kindes und der Familie allein überfordert sei andererseits – sei auf die später erfolgende Diskussion
verwiesen, und hier speziell auf die Schwierigkeit existierenden Leitlinien bezüglich der pädiatrischen
Palliativversorgung konzeptionell und in konkretes Versorgungshandeln umzusetzen (s. Kap. 4.4).
148 Die Resonanz auf die Studie generell und die von einzelnen Eltern geäußerte Dankbarkeit, im
Rahmen der Untersuchung die Möglichkeit zu haben, rückblickend noch einmal ihre Einschätzungen
und Gefühle bezüglich der erfahrenen Versorgung ausdrücken zu können, bestätigt die Nützlichkeit
eines Nachgesprächs zusätzlich.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
277
wäre, nach einer gewissen Zeit ‚(...) wie geht’s? Oder ... haben Sie noch Fragen?’
Also ich hab dann schon Fragen- ... im Nachhinein kommt das ja dann alles. War
die Behandlung, war das so richtig? (...)\((lebhaft, hektisch:)) Hat man wirklich alles
gemacht? Und wenn man nur die Bestätigung haben will, dass einer sagt:\
\((nachdrücklich:)) ‚Ja.’\ .(2). Also- ... oder, ja, Ängste, was ist- was man alles nicht
gefragt hat, während der Zeit: Was ist mit dem Geschwisterkind? Ist das- ... kann
das auch da so erkranken? Also solche Sachen, die man erst ... \((betont:)) später\
hat. ... Also das ... wäre auch schön gewesen, wenn man da noch mal .(1). die El-
tern dann mal einladen würde. .(1). Also ich hätt’s ... gut gefunden. Ich find’s auch
wichtig, auch danach.“ (VIII, 762-778).
Bei Frau Ernert fanden sich ebenfalls Hinweise auf einen intensiven Informations-
bedarf auch noch in der Zeit der Nachsorge. Ihre Tochter Birgül war nach einer OP-
Komplikation und in der letzten Phase ihrer Krankheit in ein Koma gefallen, aus dem
sie bis zu ihrem Tod nicht mehr erwachte. In den Beschreibungen der Mutter wurde
deutlich, wie belastend es für sie nach wie vor war, dass die Hintergründe für dieses
Geschehen nicht offen gelegt werden konnten. Ihr fehlten Erklärungen: „... da sind
(...) Komplikationen (...) wir wissen heute noch nicht, ... was für Komplikationen. ...
Also ... irgendwie Blutungen sind aufgetreten; so, mehr wissen wir aber nicht, ne?
Mehr hat sich irgendwie nicht- hat sich keiner mehr dazu geäußert. ... Wir haben die
Papiere mal angefordert, die haben wir bis heute noch nicht. ... Und ... da muss ich
auch sagen, das ... sollte sich vielleicht ein bisschen ändern.“ (V, 380-386).
Klärung zwischenmenschlicher Konflikte und Möglichkeit zum Ausdruck von
Dankbarkeit
Ein anderer wesentlicher und offensichtlich emotional entscheidender Punkt des
Nachgesprächs bestand in der Klärung von zurückliegenden Konflikten mit dem
klinischen Team. Ein nachfolgendes Gespräch hätte auch dazu dienen können,
Dankbarkeit für das persönliche Engagement, den Einsatz und Anerkennung für die
Arbeit des versorgenden Teams auszudrücken. Im Fall von Frau Anders zeigten
sich die Folgen, die ungeklärte Konflikte mit dem klinischen Team für sie nach wie
vor hatten. Durch energieraubende innerliche Gespräche fühlte sie sich belastet.
„Ich habe in Gedanken schon so viele Gespräche durchgespielt, ja ((lacht)). Das ist
nicht gut. Man powert sich völlig aus.“ (I, 563-564). Negative Gefühle bezogen sich
auch darauf, dass die Wahrnehmung der Eltern nicht ernst genommen oder als un-
wichtig erachtet wurde (z. B. II, 155-163; VII, 275-281) oder sie sich für getroffene
Entscheidungen, z. B. in Bezug auf die Fortsetzung der Therapie, rechtfertigen mus-
sten (z. B. II, 459-477). Frau Bittner äußerte in diesem Zusammenhang, dass sie
den Kontakt mit einem Arzt am liebsten noch einmal herstellen würde, um ihn mit
ihrer Wut zu konfrontieren: „... dann hatte ich noch eine tierische Auseinander-
setzung mit einem Arzt (...). Dem könnte ich heute noch, dem würde ich am liebsten
gerne noch mal einen Brief schreiben...“ (II, 240-247).
Umgekehrt gab es jedoch auch Situationen, bezüglich derer die Eltern retrospektiv
Gefühle von Anerkennung und Dankbarkeit artikulierten. Auch hiervon konnten Frau
Anders und Frau Bittner berichten. Von der Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peutin fühlte sich Frau Bittner außergewöhnlich unterstützt (s. Kap. 3.2.1.4 1.2). In
der Geste, der Therapeutin durch die Interviewerin Grüße ausrichten zu lassen,
3 Ergebnisse der Untersuchung
278
wurde die Dankbarkeit und Anerkennung der Mutter deutlich: „... die Musiktherapeu-
tin, die war super. Die war richtig super! Wenn Sie die mal sehen, dann grüßen sie
die mal ganz, ganz herzlich von mir.“ (II, 456-460). Frau Anders beschrieb ihre Ge-
fühle gegenüber den zwei Ärzten, die eigens auf die Station eilten, als sie davon
erfuhren, dass Stefan keine Aussicht mehr auf medizinische Heilung gehabt habe
(s. Kap. 3.2.1.1. 1.1): „...und so was vergisst man eben im positiven Sinne nie.“ (I,
471).
Abschlussgespräch als Abschied und Überleitung
Eltern wünschten sich ein Nachgespräch als Möglichkeit, den Abschied von der Kli-
nik, dem Personal und den Erlebnissen dort zu markieren. Die Betreuerin von Ve-
rena, Frau Durwald, brachte dies deutlich zum Ausdruck: „Aber ((holt tief Luft)) ich
hätte mir so, ... so hinterher auch gewünscht, dass man irgendwie noch mal so hätte
drüber reden können, ... irgendwie so ein Abschluss. ... Aber Verena war tot, ... die
Tabletten wurden abgeholt (...) Ja und das war’s.“ (IV, 583-588).
Im Rahmen eines Abschluss- oder Nachgesprächs könnten den Eltern zudem In-
formationen gegeben werden, die eine Überleitung zu ambulanten AnbieterInnen in
der Nachsorge der verwaisten Familie ermöglichen (s. Kap. 3.2.2.2 2). Frau Grüning
hatte bereits eine Trauergruppe für sich als Unterstützung gefunden. Die Vermitt-
lung solcher Hilfen sollte jedoch nach Möglichkeit Inhalt von Nachgesprächen sein:
„Also ich hätte das auch ganz schön gefunden, wenn man noch mal ... von der Kli-
nik ... gefragt ... worden wäre, nach einer gewissen Zeit, ... <ja.> (...) Ja. Oder dann
auch, ... ja, ... ich hatte dann schon die Trauergruppe und hab ... mich dann orien-
tiert. Aber ... dass gesagt würde: ‚Ja, das und das ist da und da. Oder wie geht’s?
Oder ... haben Sie noch Fragen?’“ (VIII, 763-769).
3.2.1.7.6 Zusammenfassung
Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung konzentrierte sich auf schulmedizi-
nische Aspekte. Die psychosoziale Versorgung wurde nicht als gleichwertige Ver-
sorgungsform angeboten.
Eltern forderten das Einbeziehen der Angehörigen in die psychosoziale Versorgung.
Sie wünschten sich, im gesamten Versorgungsverlauf als primäre VersorgerInnen
angesprochen und unterstützt zu werden. Ebenso sind adäquate Versorgungs-
strukturen für Geschwister im gesamten Versorgungsverlauf notwendig. Solche fehl-
ten mit Beginn der stationären Versorgung bis in die Zeit der Nachsorge und insbe-
sondere an der Schnittstelle zwischen Klinik und Zuhause. Geschwister waren von
Seiten der Klinik weitgehend aus dem Geschehen ausgeschlossen.
Eine stärkere Orientierung auf die erkrankten Kinder selbst und dabei insbesondere
deren Partizipation an Versorgungsentscheidungen wurden als erforderlich deutlich.
Berührungsängste des Personals im Umgang mit Kindern, die eine Behinderung
haben, konnten eine Kommunikationsbarriere darstellen. Eltern forderten, dass Kin-
der mit einer Behinderung gleichberechtigt behandelt werden.
Für den gesamten Versorgungsverlauf ist eine potenziell verfügbare Ansprech- bzw.
direkte Bezugsperson für die Familie notwendig. Diese Bezugsperson sollte die Be-
dürfnisse der gesamten Familie im Blick haben und für die Fragen und Belange des
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
279
erkrankten Kindes zur Verfügung stehen. Sie sollte über ausreichend Zeit verfügen
und gerade in der letzten Lebensphase des Kindes flexibel und einsatzbereit sein. In
der letzten Lebensphase und Sterbezeit des Kindes wird eine 24-Stunden-Erreich-
barkeit der Begleitperson gefordert. Die Person sollte unabhängig bzw. zusätzlich
zum familiären Unterstützungsnetzwerk ab Diagnose in der häuslichen Situation
erreichbar sein. Hinsichtlich ihrer professionellen psychosozialen Unterstützungs-
aufgabe in der palliativen häuslichen Versorgung sollte sie sich durch familienbezo-
gene Fachkompetenz, eine qualifizierte Anleitung und Fort- und Weiterbildung aus-
zeichnen. Eltern kritisierten, dass offizielle Entscheidungsträger die Wichtigkeit psy-
chosozialer Professionalität in der Palliativversorgung und Sterbebegleitung von
Kindern und ihren Familien häufig nicht anerkennen.
Der psychosoziale Begleitperson muss über fachliche Qualifikationen zu nonverba-
len Kommunikationstechniken verfügen, um der „Sprachlosigkeit“ der Betroffenen
insbesondere in der letzten Lebenszeit des Kindes bedürfnisgerecht begegnen zu
können. Ferner wurden Erfahrungen und Kenntnisse über das Verwenden kreativer
Ausdrucksmittel und der Einsatz von Ritualen als sinnvoll erachtet. Eine professio-
nelle Begleitperson sollte sich im Hinblick auf die einschlägige Literatur hin kontinu-
ierlich qualifizieren, um diesbezügliche Möglichkeiten adäquater Unterstützung bie-
ten zu können. Die professionelle Ansprech- bzw. Bezugsperson sollte sich zudem
durch emotionale Stabilität auszeichnen und dadurch, dass sie die Grenzen der
eigenen emotionalen Belastbarkeit kennt. Sie sollte vertraut und kontinuierlich in die
Versorgung eingebunden sein. Eine konkrete Berufszugehörigkeit der Ansprech-
und Bezugsperson wurde nicht präferiert. Hinsichtlich einer geschlechtsspezifischen
Versorgung würde ggf. die Einbindung von Männern die Versorgungsmöglichkeiten
für Väter fördern. Der/die professionelle BegleiterIn wurde zudem in der Funktion als
VermittlerIn und anwaltschaftliche/r FürsprecherIn bei fach- und schnittstellenüber-
greifenden Versorgungskonflikten gewünscht.
Eine psychosoziale Versorgung ist aktiv, d. h. in persönlicher Ansprache, an die
Betoffenen heranzutragen. Das Veröffentlichen von Sprechzeiten und Telefonnum-
mern wurde dabei als nicht ausreichend erachtet. Eine Kontaktaufnahme und das
Zugehen seitens der Professionellen ist an den subjektiven Bedarfen auszurichten.
Empathie wurde erneut als wichtiges Merkmal für eine als psychosozial unterstüt-
zend empfundene Beziehung deutlich. Die Möglichkeit zwischen mehreren Begleit-
personen nach Sympathie wählen zu können, wurde als Wunsch geäußert. Die Ver-
fügbarkeit mehrerer vertrauter Begleitpersonen würde eine Konstanz für den Fall
sicherstellen, dass die erste Bezugsperson ausfällt und die Professionalität in der
Versorgung fördern.
Auch in der Zeit nach dem Tod des Kindes hatten die Eltern weiterhin Bedarf an der
Klärung von Versorgungsfragen, z. B. in Bezug auf die Richtigkeit von Therapieent-
scheidungen, die Feststellung der letztendlichen Todesursache des Kindes oder die
Klärung von zurückliegenden Konflikten mit dem betreuenden Team. Darüber hin-
aus wünschten sich die Eltern ein Abschluss- bzw. Nachgespräch als Möglichkeit,
den Abschied von der Klinik, dem Personal und den Erlebnissen dort zu markieren.
Ein solches kann zudem ein wichtiges Strukturelement für die Überleitung zu am-
bulanten AnbieterInnen in der Nachsorge der verwaisten Familie darstellen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
280
Tabelle 12: Berufsgruppenunabhängige Wünsche, Versorgungsdefizite und -
erfordernisse
Berufsgruppenunabhängige Wünsche, Versorgungsdefizite und -erfordernisse
- psychosoziale Betreuungsbedürfnisse wurden generell als von der Klinik nachrangig behan-
delt empfunden ( Wunsch nach stärkerer Beachtung des psychischen Geschehens)
- Wunsch nach stärkerer Angehörigenorientierung (direktes Einbeziehen in das Versorgungs-
geschehen)
- Akzeptanz der Eltern als primäre VersorgerInnen
- Geschwister sind strukturell weitgehend aus der Versorgung ausgeschlossen ( Wunsch
nach stärkerer Integration der Geschwister)
- fehlende Partizipation des erkrankten Kindes an den Entscheidungen bezüglich seines Ver-
sorgungsweges
- Berührungsängste des klinischen Teams gegenüber Kindern mit Behinderung
- subjektiver Bedarf nach der Verfügbarkeit einer begleitenden Ansprechperson
ab Diagnosestellung bis in die Nachsorge der verwaisten Familie verfügbar
Bedürfnisse der gesamten Familie im Blick habend
insbesondere die Belange des Kindes im Blick habend (Voraussetzung: Vertrautheit mit
Kind)
über ausreichend Zeit verfügend, flexibel
24-Stunden einsetzbar in letzter Lebensphase des Kindes
Integration von Männern in die häuslichen psychosozialen Palliativversorgung
professionelle psychosoziale Qualifikation für die palliative pädiatrisch-onkologische Pal-
liativversorgung Voraussetzung
familienbezogene Fachkompetenz,
qualifizierte Anleitung, Fort- und Weiterbildung der beteiligten MitarbeiterInnen
Kenntnisse von nonverbalen Verfahren und Kommunikationstechniken
kreative Ausbildung (Einsatz kreativer Ausdrucksmittel, Einsatz von Ritualen)
Kenntnisse spezifischer Literatur und bedürfnisgerechter Einsatz (z. B. von Märchen,
Sachbüchern)
emotional belastbar (eigener Belastungsgrenzen bewusst)
Berufsgruppenzugehörigkeit sekundär
Vertrautheit
solidarisch, anwaltschaftlich agierend (fach- und schnittstellenübergreifend)
Empathie + aktives Zugehen (empathisches auf die Familie Ein- und Zugehen)
Sympathie
vertraute Vertretung der Ansprechperson (im Fall von Krankheit, Urlaub, Schichtdienst)
- subjektiver Bedarf nach einem Nachgespräch (als Form der Nachsorge)
Klärung von medizinischen und versorgungsbezogenen Fragen
Klärung zwischenmenschlicher Konflikte und Möglichkeit zum Ausdruck von Dankbarkeit
Nachgespräch als Markierung des Abschieds und Überleitung zu ambulanten Angeboten
(Abschlussgespräch)
3.2.2 Koordination
In diesem Kapitel werden sowohl die Schnittstelle zwischen klinischer und häusli-
cher Palliativversorgung als auch die zwischen der häuslichen Betreuung und der
Zeit der Nachsorge aus elterlicher Sicht differenziert betrachtet. Dabei ergeben sich
an einigen Stellen inhaltliche Verbindungen zu dem Thema der Kommunikation,
denn eine gelungene Koordination vermittelt sich den Eltern dadurch, dass Kommu-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
281
nikation und Beziehung zwischen Professionellen und Familie aufrechterhalten blei-
ben, indessen mangelnde Koordination zunächst als eine Kommunikationsbarriere
und als Beziehungsabbruch spürbar wird. Während die Betrachtung der Kommuni-
kation schwerpunktmäßig die Fragen beleuchtete, welche Inhalte von den Eltern in
der Beziehung zu den Professionellen als unterstützungsrelevant angesehen wer-
den und welche Beziehungsaspekte entscheidend sind (vgl. Kap. 3.2.1), werden in
diesem Kapitel die Techniken, wie die Beziehung gehalten wird bzw. wie Beziehun-
gen zu anderen LeistungsanbieterInnen geknüpft werden, in den Mittelpunkt ge-
stellt.
3.2.2.1 Interne Koordination: Versorgung im Rahmen des „Hospital at
Home“-Versorgungsmodells
Unter dem Begriff der „internen Koordination“ werden in dieser Arbeit die Koordinie-
rungsleistungen verstanden, die die Professionellen der Klinik gemeinsam mit dem
Externen Pflegedienst im Rahmen ihres „Hospital at Home“-Konzepts erbringen.
Das Management der Übergänge und entstehende Probleme an den Schnittstellen,
wie sie innerhalb des praktizierten Versorgungsmodells auftraten, werden hier aus
Sicht der Eltern beschrieben. In diesem Zusammenhang wird auch der Zugang zu
Angeboten in der Klinik thematisiert, wenn dieser sich im Hinblick auf das Anknüp-
fen und Unterhalten unterstützender Beziehungen als relevant für den Übergang in
die häusliche Versorgung erwies.
3.2.2.1.1 Die Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher Palliativver-
sorgung
Im Folgenden wird zunächst die Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher
Palliativversorgung fokussiert. In der Befragung der MitarbeiterInnen wurde deutlich,
wie dieser Übergang in dem Konzept gestaltet wird und welche Leistungen von wem
erbracht werden (s. Kap. 3.1.2.2). Die wesentlichen Aufgaben werden in der nach-
stehenden Übersicht noch einmal dargestellt.
Tabelle 13: Wesentliche Aufgaben des Schnittstellenmanagements zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung nach Berufsgruppen
Berufsgruppe Schnittstellenmanagement (klinisch – häuslich)
ÄrztInnen - Entlassungsgespräch mit der Familie in ruhigem Rahmen, in dem der weitere Versorgungsverlauf und Fragen der Familie dazu besprochen werden
- Informieren und Integrieren der an der häuslichen Palliativversorgung beteiligten Berufsgruppen
- Telefonische Erreichbarkeit (24-Stunden in der finalen Versorgungsphase)
- Hausbesuche (24-Stunden in der finalen Versorgungsphase)
Externer Pflegedienst - Vorstellen des Unterstützungsangebots durch den EPD und seiner Arbeitsweise (falls noch nicht in einem früheren Versorgungsabschnitt erfolgt)
- Besprechen aktuell vorhandener sozialer und psychischer familiärer Ressourcen
- Vereinbaren eines ersten Termins, Übergabe der Telefonnummer
- Benennen zweier Kinderkrankenschwestern, die die Betreuung des Kindes verantwortlich übernehmen
- Kontakt aufnehmen zu den psychosozialen MitarbeiterInnen, um den Bedarf der Familie zu erörtern
- Telefonische Erreichbarkeit (24-Stunden in der finalen Versorgungsphase)
- Hausbesuche (24-Stunden in der finalen Versorgungsphase)
Psychosoziales Team PsychologInnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Sozialarbeiterinnen:
- Entlassungsgespräch mit der Familie (durch die Sozialarbeiterinnen obligatorisch, durch PsychologInnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
in der Regel nur mit den Familien, zu denen eine Beziehung im klinischen Versorgungsverlauf aufgebaut wurde)
- Termine für Eltern in der Klinik
- Telefonische Erreichbarkeit (durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach individuellen Absprachen 24 Stunden)
- Hausbesuche (Sozialarbeiterinnen: in Abhängigkeit zu Arbeitsaufkommen in der Klinik)
PsychologInnen – Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin:
- Vermitteln einer Einschätzung der Familiensituation an die in die häusliche Versorgung integrierten Berufsgruppen (z. B. ÄrztInnen, Externer Pflegedienst)
- Unterstützung und Supervision der in die häusliche Versorgung integrierten Berufsgruppen
Sozialarbeiterinnen:
- Organisieren von Hilfsmitteln
- Absichern der finanziellen Situation der Familie
- Vermitteln zu ambulanten Angeboten (z. B. Einzelfallhilfe, Selbsthilfe)
SeelsorgerInnen - keine Versorgung in der häuslichen Versorgung (vorgesehen)
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
283
3.2.2.1.1.1 Allgemeines Schnittstellenmanagement
Der Übergang von der klinischen zur häuslichen Versorgung wurde von den Fami-
lien unterschiedlich bewertet. Dabei trafen die Befragten zunächst Aussagen über
das allgemeine Angebot an der Schnittstelle.
Gelungener Übergang in den häuslichen Bereich
Ein Beispiel für einen gelungenen Übergang war der von Frau Ernert und ihrer
Tochter Birgül. Als der Arzt der Mutter verdeutlichte, dass die palliative Versorgung
ihrer Tochter auch zu Hause fortgeführt werden konnte, entschloss sich die Mutter
zu diesem Schritt. Um Frau Ernert den Übergang zu erleichtern, sei ihr vorgeschla-
gen worden, ein Wochenende lang zu beobachten, wie sie mit dieser Situation, ihrer
Angst und Unsicherheit zurechtkommen würde. In der Beschreibung der Mutter
wurde deutlich, dass im gesamten Versorgungsverlauf für sie keine Lücke entstand:
In der halbstationären bzw. ambulanten Betreuung fühlte sie sich durch die regel-
mäßigen Termine sicher, in der häuslichen sei alle zwei Tage eine Kinderkranken-
schwester des Externen Pflegedienstes zu ihr und ihrer Tochter gekommen. Diese
stellte in der palliativen Phase und in der Zeit des Sterbens ihrer Tochter die we-
sentliche psychosoziale Unterstützung für sie dar (s. Kap. 3.2.1.2.1.1). „Und dann ...
kam dann irgendwann der Tag, wo der Doktor Seibholt sagte, dass es eigentlich ...
Quatsch ist, wenn ... meine Tochter hier ist. Weil ... im ... Moment ... kann man halt
nix für sie tun, ne? Also ... kriegt eh keine Chemo-Therapie und so. Und dann hab
ich gesagt: ‚Na, denn will ich natürlich gerne mit meiner Tochter nach Hause. Das ist
ja wohl klar, also.’ ... Und dann ... haben wir dann erst mal ein Wochenende pro-
biert, ... ob das auch klappt so, weil ich ja natürlich auch Angst hatte, ne? Dass sie
... auf einmal aufhört zu atmen oder so. Und (...) das hatte aber gut geklappt, und
denn hat man mir auch gesagt, dass ... halt alle ... zwei Tage eine ... Pflegekraft
kommt, also von einem Externen Pflegedienst, ... eine Kinderkrankenschwester,
und- ... aber am Anfang war das so, da musste man noch in die Klinik, weiß ich
noch, zur Blutabnahme, ne? Alle zwei Tage für die Untersuchung. Und danach hatte
ich die (denn) vom Externen Pflegedienst bekommen.“ (V, 493-504).
Auch in der Wahrnehmung von Frau Lemp erfolgte der Übergang zwischen klini-
scher und häuslicher Palliativversorgung nahtlos und strukturiert: „wieder so ein
Programm.“ (XII, 639). Als Familie Lemp mit Finn nach Hause entlassen wurde,
hätte die externe Pflegekraft die Versorgung dort direkt übernommen. „Und ... dann
sind wir sofort dem Pflegedienst überantwortet worden, der auch sofort auftauchte,
ne?“ (XII, 646-647). Der Versorgungsweg zwischen Klinik und häuslicher Umgebung
wurde durch die Einrichtung des EPD als gut geebnet beschrieben. Frau Lemp hob
dies insbesondere im Vergleich zu negativen Erfahrungen bei vorhandenen innerkli-
nischen Schnittstellen hervor. Sie erzählte von den belastenden Konsequenzen feh-
lender Übergangsorganisation zwischen unterschiedlichen Fachabteilungen in der
Klinik: „...Abstimmungsschwierigkeiten, grade so ... durch diese Schnittstelle (...)
zwischen Neurochirurgie und Chemo-Therapie gibt’s ja schon Schnittstellen und
.(1). dann muss man ja immer doch drum bemüht sein, dass das irgendwie klappt,
nicht? (…) Das sind ja auch ... hohe Reibungsverluste…“ (XII, 1118-1122). Am Ü-
bergang in die häusliche Versorgung entstanden solche Probleme nicht: „was wir
aber [zu Hause, Anm.] nicht gespürt haben.“ (XII, 1122-1123). Frau Lemp betonte,
3 Ergebnisse der Untersuchung
284
dass sie sich in der gesamten häuslichen Palliativversorgung ausnahmslos gut un-
terstützt und versorgt fühlte: „Und ... also ich muss sagen, es war, .(2). war absolut
optimal. Es gibt \((betont:)) nichts,\ was ich zu bemängeln hätte.“ (XII, 662-663). Von
in dieser Form engmaschiger Betreuung und geglückten Übergängen ohne Versor-
gungslücke sprach schließlich auch Frau Kulpa (XI). „...die Betreuung auch zu Hau-
se war super, muss ich sagen. Also war super. \((nachdrücklich:)) Das ohne Aber,
also kann ich nicht sagen, kann ich nicht darüber klagen, war wirklich super.“ (XI,
351-353).
Fehlende Unterstützung beim Übergang in den häuslichen Bereich
In mehreren Gesprächen (I, III, IV, VII, VIII) berichteten Eltern andererseits, dass ein
Schnitt bezüglich der erfahrenen psychosozialen Unterstützung, die u. U. im Kran-
kenhaus bereits als mangelhaft wahrgenommen wurde, am Übergang in die häusli-
che Umgebung in der palliativen Zeit empfunden wurde. So beklagte Frau Anders:
„Also es war nie eine Situation, wo mal jemand anrief und gefragt hat: ‚Kommen Sie
klar?’ (I, 1128). Auch Frau Chrost bewertete die Versorgung am Übergang zwischen
klinischer und palliativer Versorgung zu Hause negativ und war deutlich verbittert
über die Erfahrung, ab der ambulanten poliklinischen Zeit und in der häuslichen Pal-
liativversorgung völlig auf sich alleine gestellt gewesen zu sein. „Nee. .(1). Das war
sowieso, sobald ich zu Hause war, war ich halt denen aus dem Sinn sozusagen,
ne? .(2).“ (III, 1040-1041) „...nur wenn man auf der Station ist, kriegt man eine
Betreuung. Wenn man nur in der Poliklinik ist oder hier am Schluss eben die drei
Monate zu Hause, ... \((senkt die Stimme:)) kommt kein Arsch,\ \((nachdrücklich:))
keiner interessiert sich dafür.“ (III, 1492-1495). Rückblickend vermutete sie, dass die
klinischen MitarbeiterInnen es für sich selbst als wesentlich zur Erleichterung beitra-
gend empfanden, wenn Eltern sich in der ambulanten und häuslichen palliativen Zeit
in psychosozialer Hinsicht selbst versorgten. „...ich hatte eher das Gefühl, die sind
froh um jeden, der sich selber- .(2) (...) Der sich um sich selber kümmert, um den sie
sich nicht noch kümmern müssen, ja?. (III, 967-974). „...das war eher so sachlich, so
ganz \((betont:)) nüchtern,\ ne? Und dann: ... \((betont:)) ‚Tschüss.\ ... Und jetzt se-
hen Sie mal zu, wie Sie damit dann klarkommen.’, ne? .(5).“ (III, 1359-1361). In ihrer
Wahrnehmung entstand am Übergang zwischen klinischer und palliativer häuslicher
Versorgung eine Lücke, auch wenn die Kinderkrankenschwester des Externen Pfle-
gedienstes die Familie betreute und eine wesentliche Unterstützung für sie darstellte
(s. Kap. 3.2.1.2.1.1; s. a. IV, 479-482). Frau Franzek führte ebenfalls ihre negativen
Erfahrungen an. Der Kontakt zu der Klinik sei genau in dem Moment abgebrochen –
nämlich zum Zeitpunkt des Einstellens der Therapie und dem Übergang nach Hau-
se –, als sie am meisten auf psychosoziale Unterstützung angewiesen gewesen
wäre. „Es stört schon, dass dann genau der Bruch dann kommt, wenn man im Prin-
zip diese Zugewandtheit am meisten braucht.“ (VII, 2028-2029). Frau Grüning
schließlich erfuhr, dass es in der gesamten ambulanten und häuslichen Versorgung
an psychosozialer Unterstützung für die Eltern mangelte. „Aber .(2). \((nachdrück-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
285
lich:)) bloß da fehlt eben was.\ ... Da fehlt \((betont:)) was,\ um Eltern ... eine Unter-
stützung zu geben.“ (VIII, 415-417).149
Bedürfnisorientiertes Angebot des Verbleibs in der Klinik oder Rückkehr dort
hin
Die Eltern berichteten, dass ein Verbleib in der bzw. eine Rückkehr in die Klink je-
derzeit möglich war. Die Eltern hatten die Sicherheit, mit ihrem Kind in die Klinik
zurückkehren zu können, wenn sie sich in der häuslichen Situation überfordert oder
ängstlich fühlten oder andere Gründe für eine Rückkehr sprachen. In diesem Zu-
sammenhang wurde Frau Ernert an der Schnittstelle zwischen klinischer und häusli-
cher Palliativversorgung und nach der Mitteilung, dass ihr Kind sterben wird, zu-
nächst angeboten, „ein Wochenende [zu Hause zu, Anm.] probieren , ... ob das
auch klappt so, weil ich ja natürlich auch Angst hatte, ne?“ (V, 497-499), mit der
Option, in die Klinik zurückzukehren, um sich mit der für sie und ihr Kind neuen Si-
tuation vertraut zu machen und den Übergang nach Hause zu erleichtern.
Umgekehrt wurde auch kein Druck dahingehend ausgeübt, mit dem Kind in die Kli-
nik zurückzukehren oder zu verweilen, wenn dieser Wunsch nicht bestand. Diese
Erfahrung machte Frau Anders: „...da ist auch nie jemand auf uns zugekommen und
hat gesagt: ‚Das ist aber einfacher, wenn sie da ins Krankenhaus kommen.’“ (I, 725-
729). Auch der Fall der Familie Janzen zeigte, dass die diesbezüglichen Wünsche
der Familien akzeptiert wurden. Der Familie, die von der infausten Prognose des
Krankheitsverlaufs ihres Sohnes völlig überrascht wurde, war vorgeschlagen wor-
den, zunächst mit ihrem Kind in der Klinik zu verweilen, bis die Eltern sich von dem
Diagnoseschock erholt hätten. Diese entschieden sich jedoch gegen einen weiteren
Aufenthalt im Krankenhaus. „Na ja und dann- .(4). ja und dann, das- dann hatten sie
uns noch angeboten (...) in der Klinik zu bleiben, damit's- also um uns jetzt nicht so
mit diesem \((sehr betont:)) Schock\ einfach so zu entlassen. (...) Und ... da haben
wir auch gleich gesagt, auf gar keinen Fall, \((leise:)) machen wir nicht. Also wir wol-
len nach Hause.“ (X, 271-276). In der Beschreibung der Mutter wurde deutlich, wie
erleichtert sie war, dass die Ärztin den Wunsch der Eltern nach einer über-
gangslosen, sofortigen häuslichen Palliativversorgung akzeptierte und den weiteren
Ablauf entsprechend dem Wunsch der Eltern gestaltete: „...den Spruch fand ich
auch ganz \((betont:)) angenehm,\ ‚Okay. ... Sie müssen nicht im Krankenhaus blei-
ben. Dann kommt das Krankenhaus eben zu ihnen.’ .(1). Und .(1). und so
\((betont:)) war\ das auch.“ (X, 421-423).
3.2.2.1.1.2 Ärztliches Schnittstellenmanagement
Das ärztliche Schnittstellenmanagement umfasste ein Entlassungsgespräch, die
telefonische Erreichbarkeit und Hausbesuche. Hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit
dieser Angebote für die Eltern erbrachte die Analyse des Interviewmaterials sowohl
positive als auch problematische Gesichtspunkte.
149 Familie Grüning wurde ausschließlich ambulant und häuslich versorgt. Insofern beschrieb die Mut-
ter keine Schnittstelle, sondern allgemein ein Defizit in der Versorgung.
3 Ergebnisse der Untersuchung
286
Ärztliches Entlassungsgespräch
Das ärztliche Entlassungsgespräch wurde als ein Teil des Schnittstellenmanage-
ments deutlich: Am Übergang von der klinischen zur häuslichen Palliativversorgung
erklärten ÄrztInnen den Eltern und teilweise auch den Kindern (VIII, s. Kap. 3.2.1.1.
1.2), wie die weitere Betreuung in der häuslichen Umgebung organisiert sein würde.
U. U. wurden hier bereits auf mögliche auftretende Symptome, Komplikationen, den
Sterbeprozess selbst eingegangen und ein zeitlicher Rahmen angedeutet (s. Kap.
3.2.1.1. 2).
In der Mehrzahl der Interviews (I, II, III, IV; V, VII, VIII, IX, X, XI, XII) wurde ein Ent-
lassungsgespräch mit den ÄrztInnen nicht erwähnt, weder im Sinne einer Unterstüt-
zung noch einer fehlenden Unterstützung.
Frau Ernert beschrieb das Vorgehen am Übergang von der klinischen zur häusli-
chen Palliativversorgung, ohne dieses zu werten. Die folgenden Schritte in der
häuslichen Umgebung schienen ihr jedoch deutlich vermittelt worden zu sein: „...und
denn ein paar Tage später hatten wir noch ein Gespräch bei dem Doktor Seibholt. ...
(…) Und da hatte er dann halt gesagt, ... wie das jetzt abläuft.“ (V, 648-652).
Wie wichtig das ärztliche Entlassungsgespräch für ein Gelingen des Übergangs in
den häuslichen Bereich ist, macht das Fallbeispiel deutlich, in dem ein Fehlen eines
Entlassungsgesprächs berichtet wurde. Eine dadurch nicht erfolgte Vorbereitung auf
die häusliche Situation und fehlende Aufklärung über den weiteren Ablauf der Ver-
sorgung wurden als fehlende Unterstützung wahrgenommen. Für die Betreuerin
Frau Durwald geschah die Entlassung Verenas mit der Perspektive, dass dem Kind
keine Heilung mehr in Aussicht gestellt werden kann, unvorbereitet.150 Sie war be-
fremdet über die fehlende Aufklärung durch die ÄrztInnen am Übergang in die häus-
liche Versorgung: „...dann der Tag X. ... Wir wollten sie dann eigentlich nur abholen
... und dann durften wir sie auf einmal zu Hause behalten. ... Aber wir haben weder
eine Aufklärung gekriegt, worauf wir achten müssen oder was. Wir haben unsere
Chemo-Therapie-Tabletten gekriegt, dann hat man uns noch erzählt, also möglichst
nicht mit der Hand anfassen, sondern mit Pinzettchen, dann dieses Zeug für die
Gusche.“ (IV, 169-173). Frau Durwald war verunsichert, was sie im Falle des Todes
von Verena zu tun hätte und fühlte sich von den KlinikerInnen am Übergang in die
häusliche Versorgung allein gelassen. Das bewertete sie negativ. „Was mach ich
jetzt eigentlich, wenn Verena stirbt? (...) Ich wusste eben dieser Totenschein, (...)
und ich wusste auch, dass das Beerdigungsinstitut erst eben dann benachrichtigt
werden kann oder die erst eben Verena abholen, wenn sie diesen unterschriebenen
Totenschein haben. (...)\((eindringlich:)) Aber das war alles, was ich wusste, da
wurde ja nicht drüber geredet.\ Also weder von der Klinik- also ... ja, das war eben
so, so nach dem Motto: ... Kümmert euch, ne? ... \((nachdrücklich:)) Da war nix. (...)
dass ich auch dachte, \((leise:)) Scheiße.“ (IV, 634-643).
150 Der Fall stellt in der Hinsicht eine Ausnahme dar, als die Kommunikation zwischen den Medizine-
rInnen und Frau Durwald durch die ärztliche Schweigepflicht eingeschränkt war. Nicht die Betreuerin
von Verena, sondern offensichtlich deren Eltern wurden zunächst über den gesundheitlichen Zustand
des Kindes unterrichtet und darüber, dass Verena in ihrer letzten Lebensphase und zum Sterben zu
Hause versorgt werden sollte (IV, 84-97).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
287
Erreichbarkeit
Die Schnittstelle zwischen Klinik und häuslicher Umgebung wurde im Wesentlichen
durch die telefonische Verbindung zwischen ÄrztInnen und Familie überbrückt. Die
fernmündliche Erreichbarkeit der KlinikerInnen wurde ausnahmslos in allen Inter-
views als gesichert beschrieben. Die Familien erläuterten, dass die Zuständigen für
sie sowohl jeweils erreichbar als auch ansprechbar waren. Frau Lemp fasste ihre
diesbezüglichen Erfahrungen in der häuslichen Versorgung zusammen: „...wenn wir
angerufen haben, [war der Arzt, Anm.] immer sprechbar“ (XII, 668-669). Familie
Janzen, die den gesamten Krankheitsverlauf bis zu Nils’ Tod zu Hause verbrachte,
fühlte sich bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit der Ärztin ebenfalls gut betreut
„Und sie war auch immer ansprechbar (...) also die haben sich wirklich um uns ge-
kümmert,\ ne?“ (X, 423- 430). Gleiches kommt in der Aussage von Frau Ernert und
Frau Grüning zum Ausdruck. Neben der Dienstnummer wurde auch die Privatnum-
mer der ÄrztInnen bekannt gegeben und genutzt. „Ich hab aber auch die Privat-
nummer von Doktor Seibholt bekommen, dass wir auch wirklich jederzeit anrufen
konnten, ne? Also- .(1). doch, die Betreuung selbst war schon okay. ...“ (V, 910-
911). Frau Grüning sagte: „Also (...) ich hab auch oft da, (...) telefoniert (...) also
wenn irgendwas war.“ (VIII, 371-373).
In einigen Gesprächen wurde darüber hinaus erwähnt, dass ÄrztInnen selbstinitiativ
bei der Familie anriefen, um sich nach dem Zustand des Kindes zu erkundigen. Bei-
spielsweise beschrieb Frau Lemp: „...[der Arzt, Anm.] hat von sich aus angerufen,
wir ihn zu Hause...“ (XII, 667-668), oder Frau Chrost berichtete: „Und dann rief Mar-
quardt \((langsam:)) noch mal an ... und fragte,\ wie es denn jetzt ist.“ (III, 1169-
1170).
In einem Fall wurde hingegen deutlich, dass das Telefon als ungeeignetes Medium
der Informationsübermittlung wahrgenommen werden kann. Es wurde von einer
Befragten als für die Vermittlung bestimmter Informationen nicht adäquat erlebt:
Frau Franzek musste selbst entscheidende Dinge, wie das erste Einstellen der
chemotherapeutischen Behandlung und den Obduktionsbericht, mit der Ärztin am
Telefon besprechen. Sie kam jedoch zu der Einschätzung, dass weniger die Ärztin
selbst als vielmehr die strukturellen Gegebenheiten – die zeitlichen Rahmenbedin-
gungen des Klinikums – für dieses Vorgehen verantwortlich gewesen wären. Sie
stellte dieses Mittel des Schnittstellenmanagements als u. U. nicht angemessen dar.
„Also ich fand, also sie [die Ärztin, Anm.] macht zum Beispiel ganz viel per Telefon.
\((auflachend:)) Ich habe, dass die,\ ja, also wirklich, dass die Chemotherapie das
erste Mal ausgesetzt wird, den Obduktionsbericht, ich hab alles mit ihr per Telefon
gemacht. Ist ja eigentlich auch nicht grade irgendwie so das Medium. Andererseits,
ja, hab ich mich auch gefragt, wann soll die Frau bitte sehr das anders machen?
Wie soll sie es schaffen? Gott, da war wirklich die Sache, dass da hätte eine ganz
andere Organisation reingemusst, das konnte ich der Frau nicht ankreiden.“ (VII,
721-727).
Hausbesuche
Neben der telefonischen Verbindung hielten ÄrztInnen den Kontakt zu allen er-
krankten Kindern und zu ihren Familien durch Hausbesuche aufrecht. Auch diesbe-
züglich wurde in keinem Interview ein Zugänglichkeitsproblem erwähnt. Stellvertre-
3 Ergebnisse der Untersuchung
288
tend für alle Befragten sei hier eine Aussage von Frau Ernert zitiert: „Und denn wa-
ren wir zu Hause, und Doktor Seibholt hat denn- ... kam denn mal vorbei und hat
nach ihr geguckt, das weiß ich noch. Zwar nicht jeden Tag, aber ... muss man ja
\((leise auflachend:)) auch nicht.“ (V, 530-533).
Frau Lemp betonte in diesem Zusammenhang, dass ihr und ihrem Partner das An-
gebot, im Bedarfsfall jederzeit Hausbesuche durch die ÄrztInnen und Kinderkran-
kenschwestern in Anspruch nehmen zu können, bewusst war, die Eltern jedoch
darauf achteten, auf dieses Angebot nur zurückzukommen, wenn es ihnen tatsäch-
lich angemessen erschien: „wobei wir es nicht übertrieben haben.“ (XII, 668-669).
Ein strukturelles Problem hinsichtlich der Erreichbarkeit zeigte sich bei inadäquater
Vertretungsregelung im Urlaubsfall der ÄrztInnen. Bezüglich der empfundenen Un-
terstützung und Lücken in der häuslichen Palliativversorgung durch KlinikerInnen
konnte es eine sehr belastende Erfahrung sein, wenn der Urlaub der vertrauten Ärz-
tInnen in die kritische Zeit der letzten Lebensphase des Kindes fiel. Für Familie
Franzek sei auf diese Weise die einzige – auch emotional wichtige – Verbindung zu
der Klinik verloren gegangen, als die Ärztin ihren Jahresurlaub in dieser Situation
angetreten habe: „Ja, also wie klar war, dass Jörg sterben wird, war dann noch,
dass die einzige Bezugsperson, (dass unsere) Ärztin in Urlaub ging. (...) Ja. Und wir
hatten ja eigentlich so in dem Sinne keine direkten Bezugspunkte.“ (VII, 164-169).
Abschließend zeigt die folgende in einem Interview (IV) berichtete Erfahrung, dass
die telefonische Erreichbarkeit und die Hausbesuche der Professionellen als Mittel
des Schnittstellenmanagements und für eine bedürfnisgerechte häusliche Palliativ-
versorgung nicht immer und für alle Betroffenen ausreichend waren: Frau Durwald
fühlte sich trotz der telefonischen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Ärztin und der
externen Krankenschwester in der letzten Lebensphase des Kindes und der jeder-
zeitigen Option auf einen Hausbesuch in dieser Versorgungsphase häuslich nicht
adäquat unterstützt. In einer für Verena kritischen Situation war sie mit den medi-
zintechnischen Geräten und ihrer Verantwortung für deren Bedienung nach eigener
Einschätzung überfordert. Dies stellte für sie einen belastenden Faktor und ein
Problem in der häuslichen Versorgung dar: „Und wenn es nicht geht, sollte ich über
Handy anrufen. Na, klasse. Da stehst du da alleine mit drei solchen Sondendingern,
... ja, und dann rufst du da erst mal über Handy an. Verena, die wurde dann also
schon (...) ((macht Röchelgeräusch)), die stand ja kerzengrade im Bett. Dann muss-
test du gucken, dass die dir den Zugang nicht rausreist, und gleichzeitig tele-
fonieren. (...) Also das waren dann so Situationen, wo ich dann schon so im Nachhi-
nein überlegt hab...“ (IV, 794-800).
3.2.2.1.1.3 Pflegerisches Schnittstellenmanagement
In der klinischen Palliativversorgung wurden die Kinderkrankenschwestern des Ex-
ternen Pflegedienstes in den Elterngesprächen nicht erwähnt. Das entspricht zu-
nächst weitgehend der Systematik der Versorgungsstruktur, die keine aktive Beteili-
gung der externen Kinderkrankenschwestern in der klinischen Zeit vorsah. Es wurde
jedoch auch in keinem Elterninterview berichtet, dass die Kinderkrankenschwester
des Externen Pflegedienstes bereits aus einem früheren Versorgungsabschnitt, z.
B. einer häuslichen Versorgung in der kurativen Zeit, bekannt war. Das sah jedoch
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
289
das Versorgungskonzept vor (s. Kap. 3.1.2.2) und könnte im Hinblick auf entste-
hende Schnittstellen bzw. Schnittstellenprobleme relevant sein.151
Zur Deskription des Schnittstellenmanagements durch den Externen Pflegedienst
erlaubt die Materialanalyse Aussagen zu einem initialen Hausbesuch, zur Erreich-
barkeit, zur Zugänglichkeit sowie zu den pflegerischen Hausbesuchen.
Initialer Hausbesuch
In einem einzelnen Elterninterview (V) trat die Struktur des Schnittstellenmanage-
ments des EPD klar zutage, ohne diese jedoch im Hinblick auf die erfolgte Unter-
stützung zu werten: Es wurde ein initialer Hausbesuch durch die Leiterin des Exter-
nen Pflegedienstes beschrieben. Frau Ernert erläuterte, dass im Rahmen dieses
Treffens die für die Familie zuständige Kinderkrankenschwester benannt worden
wäre: „Und ... die kam dann, die Chefin, und ... hatte mir erklärt, was Externer Pfle-
gedienst ist und ... was die machen und so. Und, ... ja, und hat mir dann auch gleich
eine Schwester zugeteilt.“ (V, 510-512).
In den anderen Befragungen wurde das konkrete Vorgehen der externen Kinder-
krankenschwestern am Übergang in die häusliche Palliativversorgung nicht erwähnt.
Erreichbarkeit
Die zuständigen Kinderkrankenschwestern des Externen Pflegedienstes waren
wie die ÄrztInnen – für die Familie in der finalen Situation des Lebens ihres Kindes
telefonisch rund um die Uhr erreichbar. In keinem Interview wurde diesbezüglich ein
Defizit beschrieben. Frau Janzen zitierte die Kinderkrankenschwester: „...ihr könnt
uns Tag und Nacht erreichen.“ (X, 433-434). Darüber hinaus riefen die Pflegekräfte
in Einzelfällen und bei zunehmend kritischem Zustand des Kindes eigeninitiativ bei
den Eltern an, um sich nach seinem Befinden und dem der Familie zu erkundigen.
Dies wurde in dem Fall der Familie Chrost berichtet: An dem Abend, als es Heiner
zusehends schlechter ging und er anfing, schwer zu atmen, war Frau Chrost alleine
mit ihm zu Hause. Vertraute Unterstützungspersonen aus ihrem sozialen Umfeld
waren nicht zugegen. In dieser Situation hätte die externe Kinderkrankenschwester
bei der Mutter angerufen und hätte anschließend einen Hausbesuch abgestattet,
nachdem sie von dem Alleinsein der Mutter erfahren habe. Die Mutter bewertete
das rückblickend positiv: „und das fand ich zum Beispiel auch \((betont:)) super toll.
(...) Und dann ist die, die wohnt hier auch in der Nähe, \((nachdrücklich:)) ist die
noch mal gekommen“ (III, 1195-1196).
Hausbesuche
Die externen Kinderkrankenschwestern übernahmen – wie die ÄrztInnen – struktu-
riert bzw. nach dem individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie Hausbesu-
che (X, 430-437). Diesbezüglich wurden in zwei Interviews (II, 629-632 + 935-939;
VIII, 309-310) Schnittstellenprobleme deutlich, die jedoch Folge einer verspäteten
Integration und nicht der Organisation der Hausbesuche durch den EPD selbst wa-
151 Hier könnte es sich jedoch auch um ein methodisches Problem handeln: Die Bedeutung der exter-
nen Kinderkrankenschwestern wurde von den Eltern erst in der palliativen Versorgung als im Zusam-
menhang der Fragestellung relevant erachtet und entsprechend berichtet.
3 Ergebnisse der Untersuchung
290
ren (s. u. Zugang). In allen anderen Interviews wurden die Hausbesuche durch die
externen Kinderkrankenschwestern als ohne Probleme koordiniert beschrieben.
Frau Ernert und Frau Lemp berichteten von regelmäßigen Hausbesuchen des EPD:
„Und ... denn kam ja auch immer, alle zwei Tage, die Schwester Barbara vom Ex-
ternen Pflegedienst“ (V, 556-557). Frau Lemp: „...die kam (...) einmal am Tag oder
zweimal am Tag“ (XII, 655-657). Die häufigen Besuche und fortwährende Verfüg-
barkeit des EPD bei der Mutter und ihrem Kind beschrieb Frau Chrost als hilfreich
und unterstützend in der Zeit zu Hause: „Die war viel hier und die konnte man an-
rufen ... und die kam dann eben zum Beispiel, das- als es ihm dann ganz schlecht
ging“ (III, 1100-1102).
Manche Eltern erklärten in den Interviews, dass sie eine gewisse Hemmschwelle
überwinden mussten, wenn sie das Angebot, die Kinderkrankenschwestern auch
privat zu kontaktieren, zu unüblichen Zeiten und auch am Wochenende in Anspruch
nehmen wollten. Die externen Pflegekräfte hätten das Angebot der Erreichbarkeit
häufiger bekräftigt, um es den Eltern zu erleichtern, diese Hürde zu überwinden. In
einem Interview wurde deutlich, dass diese Bekräftigung unterstützend wirkte: Als
die Tochter von Frau Ernert sehr unruhig wurde und die Mutter Angst bekam, rief sie
schließlich die externe Kinderkrankenschwester an: „Und ... sie war auch, Gott sei
Dank, nicht sauer. ((schnauft oder lacht leise)) Weil ich hab- sie hat immer gesagt,
ich kann sie jederzeit anrufen; und die Situation hab ich einfach mal ausgenutzt, weil
ich wirklich Panik bekommen habe, \((nachdrücklich:)) richtig Panik.“ (V, 693-698).
Wie auch im Zusammenhang mit der ärztlichen Versorgung berichtet, betonte Frau
Lemp, dass sie und ihr Partner das Angebot von Hausbesuchen nicht über Gebühr
und nur im Bedarfsfall in Anspruch nahmen (XII, 668-669).
Das bereits bei der ärztlichen Versorgung berichtete Schnittstellenproblem, dass die
vorhandenen Angebote, wie die Sicherstellung der kontinuierlichen Erreichbarkeit
und strukturierte Hausbesuche, nicht für alle Betroffenen bedarfsgerecht waren,
wurde auch bei der pflegerischen Versorgung deutlich. Frau Durwald fühlte sich mit
der Verantwortung für die medizinisch-pflegerische Versorgung überfordert und al-
lein gelassen, trotz telefonischer Erreichbarkeit des EPD und einem schnellstmögli-
chen Hausbesuch (s. o. IV, 794-800).
Zugang
Zu Schnittstellenproblemen am Übergang bzw. zur Ablehnung der externen Kinder-
krankenschwestern in der häuslichen Umgebung konnte es kommen, wenn diese zu
spät in die Versorgung integriert wurden und nicht bereits in der klinischen Zeit vor-
stellig geworden waren. Sie waren den Eltern dann entsprechend fremd. In der Be-
fragung wurde diese Situation von einer Mutter (II) beschrieben. Frau Bittner lehnte
die Betreuung durch den Externen Pflegedienst aufgrund fehlender Vertrautheit ab.
Sie fand die Betreuung – sie erinnerte zwei Besuche der Kinderkrankenschwester –
„auch gar nicht notwendig“ (II, 621), es war ihr „alles zu viel“ (II, 622).152 Als aus-
schlaggebendes Motiv für ihre Ablehnung der Begleitung durch die externe Kinder-
152 Wichtig zu erwähnen ist, dass Frau Bittner selbst im Gesundheitswesen tätig ist und sich mit der
selbständigen Pflege ihrer Tochter offensichtlich nicht überfordert fühlte. Hierin bestand sicherlich ein
Grund dafür, dass das Angebot des EPD für sie entbehrlich war.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
291
krankenschwester führte sie an, dass diese ihr und der ganzen Familie nicht vertraut
war. Es war ihr insbesondere in dieser hochbelasteten Zeit, in der für ihr Kind keine
Aussicht mehr auf medizinische Heilung bestand, nicht möglich, eine fremde Person
in der häuslichen Betreuung zu akzeptieren. „Das war das Problem. Ich kannte sie
gar nicht und dann kommt sie da, in einer Phase, wo man sowieso schon so fertig
ist, dann ist da eine neue Person, ja, das war mir eigentlich irgendwie nicht(s).“ (II,
624-626). In diesem Zusammenhang erklärte Frau Bittner, was aus ihrer Perspek-
tive die Voraussetzung für die Annahme des Angebots durch den EPD gewesen
wäre: Die betreuende Kinderkrankenschwester hätte mit der ab Diagnose der
Krebserkrankung durchlaufenen Entwicklung und dem Prozess des Kindes und dem
seiner Eltern vertraut gewesen sein müssen. Die Mutter hätte zu der häuslich
betreuenden externen Pflegekraft gern früher, bereits auf der Station, eine Bezie-
hung aufgebaut und sie dann vermutlich auch in der häuslichen Umgebung als psy-
chosozial unterstützend erleben können. „Hätte ich sie davor gekannt (...), wenn da
ein anderes Verhältnis gewesen wäre, wenn sie den Weg mitgegangen wäre, dann
hätte ich damit \ ((betont)) gut \ gekonnt, dann hätte es mir auch geholfen. Aber so
war das für mich nur fremd und neu und zu viel.“ (II, 629-632). „Wenn vielleicht
schon diese Hauspflege auf Station vorher gewesen wäre. Ja, so ein paar Mal we-
nigstens, dass man da so ein Verhältnis zueinander gehabt hätte und die dann spä-
ter die richtige Hauskrankenpflege übernommen hätte. Das denke ich wäre einfach
sinnvoller...So kommt ein Fremder ins Haus.“ (II, 935-939).
In den Aussagen von Familie Grüning zeigte sich der Übergang in die häusliche
Palliativversorgung ebenfalls als nicht nahtlos erfolgt. Auch hier wurde der Externe
Pflegedienst zu spät in die Versorgung integriert. Für Silke und ihre Familie fiel die
Erstdiagnose der Krebserkrankung mit einer infausten Prognose des Verlaufs zu-
sammen. Bei ihr entfiel der vorgesehene 14-tägige stationäre Aufenthalt und die
palliative Betreuung fand ausschließlich tagesklinisch bzw. poliklinisch statt. Eine
häusliche Versorgung wurde nicht erwogen, da es dem Kind den Umständen ent-
sprechend gut ging. Somit erfolgte auch keine Integration des EPD. Erst nach zwei
Jahren kam eine externe Kinderkrankenschwester nach Hause, acht Tage bevor
das Mädchen starb. Der Externe Pflegedienst konnte die Aufgabe der psychosozia-
len Unterstützung der Familie nicht bzw. erst sehr spät übernehmen. Die Eltern
lehnten die externe Kinderkrankenschwester nicht ab, weil sie ihr fremd war, wie
das bei Frau Bittner der Fall gewesen war. Vielmehr wurde deutlich, dass die Fami-
lie schon von den wenigen Besuchen der externen Kinderkrankenschwester sehr
profitierte und sich eine frühzeitigere Unterstützung durch sie positiv ausgewirkt hät-
te: „Also \((betont:)) da,\ ... da war ich ganz froh, dass ich die [externe Kinder-
krankenschwester, Anm.] gehabt habe. (...) Ja. Aber es waren eben nur acht Tage.“
(VIII, 309-310).
3.2.2.1.1.4 Psychologisches Schnittstellenmanagement
Von einem kontinuierlichen Kontakt zu der klinischen Psychologin über die klinische
Zeit hinaus auch in der häuslichen Umgebung und in der Nachsorge wurde lediglich
in einem Interview berichtet (XI) (vgl. Kap. 3.2.1.3). Aus diesem Interview konnten
Erkenntnisse zur konkret praktizierten Struktur der Entlassungsorganisation durch
die PsychologInnen ermittelt werden. Dort, wo ein Schnittstellenmanagement der
PsychologInnen aus Sicht der Eltern stattfand, umfasste es die telefonische Er-
3 Ergebnisse der Untersuchung
292
reichbarkeit, das Angebot von Hausbesuchen und die Vergabe von Terminen in der
Klinik. Zusammen mit den Daten aus den anderen zehn Interviews konnten darüber
hinaus relevante Schnittstellenprobleme herausgearbeitet und differenzierter be-
trachtet werden. Diese betreffen die Erreichbarkeit und den Zugang zur psychologi-
schen Versorgung bzw. den Abbruch der Versorgung.
Erreichbarkeit
In keinem Interview wurde ein Entlassungsgespräch mit den PsychologInnen be-
schrieben, wie das in der Versorgungsstruktur vorgesehen war. Es wurde jedoch
auch nicht als fehlend problematisiert.
Das Angebot der PsychologInnen, fernmündliche Gespräche zu führen, wurde in
einem Einzelfall angenommen. Frau Kulpa berichtete von einer Vielzahl von Telefo-
naten, die sie mit der klinischen Psychologin in der palliativen Phase der Erkrankung
ihrer Tochter und nach ihrem Tod führte. „...wir haben viel telefoniert auf jeden Fall.
... Viel.“ (XI, 961) (s. Kap. 3.2.2.1.2). Die telefonische Erreichbarkeit der Psychologin
war also hier gegeben, wobei nicht deutlich wurde, ob es sich hierbei um das Ange-
bot einer „Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit“ handelte. In den anderen Interviews
wurde ein telefonischer Kontakt zu PsychologInnen nicht thematisiert.
Zugang
Die Daten der Elternbefragung dokumentieren mehrfach das Fehlen eines Zugangs
zu den PsychologInnen bereits in der klinischen Versorgung – der Zeit, in der eine
Beziehung zwischen Professionellen und Eltern aufgebaut werden könnte. In der
Folge fand auch keine häusliche Versorgung statt. Als Ursache für den fehlenden
Zugang wurden folgende Aspekte von den Eltern angeführt:
In einem Fall (IV) war die Psychologin nicht vorstellig geworden. Gründe dafür wur-
den in der Erzählung von Frau Durwald nicht deutlich. Der Betreuerin von Verena
war bekannt, dass eine Psychologin auf der Station tätig war. Ein Kontakt zu dieser
wäre jedoch nicht zustande gekommen. „(Interviewerin:) Sie haben vorhin gesagt,
Sie wussten auch, dass es da Psychologinnen gibt. Sind die denn mal- haben Sie
von denen <was-?> (Frau Durwald:) <Nee.> ... Die haben wir nie kennen gelernt.“
(IV, 1076-1079).
Des Weiteren wurde fehlendes aktives Zugehen auf die Eltern in einem Interview
(III) erwähnt und rückblickend als Grund dafür angeführt, dass keine tragfähige, ver-
trauensvolle Beziehung zu der Berufsgruppe entstehen konnte: Frau Chrost
wünschte ausdrücklich eine psychologische Unterstützung. Eine entsprechende
Versorgung im ambulanten Bereich arrangierte sie aufgrund des fehlenden klini-
schen Angebots schließlich selbständig: „Also grade so psychologische Betreuung
.(1). hätte ich, glaub ich, gut brauchen können. (...) Also in der Zeit hatte ich mir
dann selber so was organisiert zum Beispiel, ne? Aber das kam nicht von denen
[dem klinischen Personal, Anm.] irgendwie, ne? .(2).“ (III, 961-969). In der Wahr-
nehmung von Frau Chrost bemühte sich die klinische Psychologin nicht ausrei-
chend, einen Kontakt zu der Mutter und ihrem Sohn Heiner herzustellen: „Die hat
auch mich \((betont:)) nie\ angesprochen.“ (III, 906) „...also so ... in dem Sinne, dass
die auf jemand zugegangen sind, ... \((betont:)) war\ da nicht.“ (III, 917-918). „Und
ich kann mich nicht- die [Psychologinnen, Anm.] haben also weder ... sich um
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
293
\((betont:)) mich,\ noch um Heiner in irgendeiner Form gekümmert ((holt tief Luft)).“
(III, 926-927). Frau Chrost fühlte sich durch den mangelnden Zugang der Psycholo-
gin verunsichert: „Ich weiß auch nicht, ob die sich für mich nicht zuständig erklärte.“
(III, 906-907). Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme wurde das Erfordernis
eines evtl. mehrmaligen Zugehens der PsychologInnen auf die Familie, mit Zeit und
Geduld, deutlich: Die Mutter erwähnte in diesem Zusammenhang einen klinischen
Psychologen positiv, der anfangs auf der Station war. Dieser wäre selbständig und
wiederholt auf Heiner zugegangen und hätte dem Kind Zeit gelassen, Vertrauen zu
fassen: „Und dieser Michael [der Psychologe, Anm.], der war im \((betont:)) Ansatz\
so, dass Heiner da ... ein Stück weit Vertrauen auch gefasst hatte. ... Das brauch ja
auch seine Zeit, also da muss man einfach öfter mal \((betont:)) kommen,\ ne?“ (III,
830-833).
Der Fall von Frau Chrost zeigte, dass es zu einer Unterversorgung kommen kann,
wenn das psychologische Versorgungsangebot nicht adäquat unterbreitet wird. Der
Bedarf der Befragten wurde aufgrund des souveränen Auftretens der Mutter und
ihres Sohnes von Seiten der Professionellen fehleingeschätzt, vermutete die Mutter:
„Jetzt bin ich allerdings ... ein Typ, der .(1). nicht sehr hilfsbedürftig wirkt, ne? Son-
dern ((holt tief Luft)) ich wirke so, dass ich alles alleine regel, ... so in meinem Le-
ben, ne? Und ... das ist allerdings nicht immer der \((auflachend:)) Fall.“ (III, 799-
802). „Heiner war auch so, der war- wirkte auch immer \((nachdrücklich:)) sehr ruhig
und souverän und ... hat alles im Griff,\ ja?“ (III, 824-826). Darüber hinaus mutmaßte
sie, dass es andere Betroffene gegeben hätte, die tatsächlich einen höheren Bedarf
an Unterstützung als sie und ihr Sohn gehabt hätten, und dass dies der Grund für
das fehlende Angebot war: „Wobei ich denke, vielleicht- .(1). es gab bestimmt auch
Leute, denen es schlechter ging als uns.“ (III, 827-828). Ihr selbst wäre es augen-
scheinlich unangenehm gewesen, ihr Bedürfnis aktiv gegenüber den PsychologIn-
nen zu artikulieren: „Und ich bin da nicht der Typ, der sich da aufdrängt. Und Heiner
auch nicht irgendwie, ne? .(1).“ (III, 975-976). Nachdem der vertraute klinische Psy-
chologe die Klinik verließ, war die psychologische Versorgung nach den Darstellun-
gen von Frau Chrost bereits vor der häuslichen Versorgung schwierig und wenig
unterstützend.
Ein von dem üblichen Pfad abweichender Versorgungsweg konnte dazu führen,
dass bereits klinisch kein Kontakt zu der Psychologin hergestellt wurde bzw. keiner,
auf den die Eltern im weiteren Verlauf und in der häuslichen Versorgung aufbauen
konnten. Bei Familie Grüning waren es eindeutig diese strukturellen Gründe, die
dazu führten, dass sie durch das psychologische Versorgungsnetz fiel: Da Silkes
Krankheit zunächst in einer anderen Klinik diagnostiziert wurde, kam es zu keinem
Erstkontakt der Familie Grüning mit den klinischen PsychologInnen beim Diagnose-
gespräch. Des Weiteren wurde zum Wohle von Silke auf einen längeren stationären
Aufenthalt verzichtet, als sich in den laufenden Untersuchungen im Krankenhaus
herausstellte, dass keine kurativen Möglichkeiten für Silke bestanden. Der Weg, in
der stationären Zeit eine Beziehung herzustellen, entfiel so ebenfalls. Auch während
zweier eintägiger stationärer Aufenthalte fand keine Kontaktaufnahme zu der Psy-
chologin statt. Die Mutter fühlte sich von den klinischen MitarbeiterInnen dieser Be-
rufsgruppe allein gelassen: „...und wir waren deswegen eigentlich, bis auf diese
\((nachdrücklich:)) zwei Mal nicht auf der Station.\ Wurden also \((betont:)) nur\ in
3 Ergebnisse der Untersuchung
294
dieser Tagesklinik betreut. Und deswegen, fand ich, gab’s eine psychosoziale
Betreuung \((sehr betont:)) Null,\ <ja?> (...) \((betont:)) Gar\ nichts, weil ... also ... ich
fühlte mich da \((nachdrücklich:)) so allein.“ (VIII, 97-104). In der Tages- und in der
Poliklinik war nach ihrem Wissen zum Zeitpunkt der Versorgung von Silke keine
Psychologin vor Ort tätig (VIII, 105).153 Innerhalb der tagesklinischen Behandlung
erfolgte eine kurze Zusammenkunft der Mutter mit der Psychologin und der Sozial-
arbeiterin auf der Station. In dem Gespräch wurden jedoch ausschließlich schriftli-
che Angelegenheiten erledigt und sozialrechtliche Dinge besprochen (VIII, 161-164,
s. Kap. 3.2.1.3.). Vor dem Hintergrund dieses Versorgungsweges entwickelte sich
keine tragfähige Beziehung und es erfolgte keine ambulante oder häusliche Versor-
gung.
Es sei von den zeitlichen und örtlichen Rahmenbedingungen her für Eltern ausge-
sprochen schwierig gewesen, in der tages- und poliklinischen Versorgung Termine
mit den klinischen PsychologInnen der Station zu verabreden und zu nutzen. Dies
war insbesondere der Fall, wenn sich stationär keine tragfähige Beziehung zu den
klinischen PsychologInnen entwickelt hatte. Frau Grüning wurde in dem beschrie-
benen einzigen Gespräch mit der Psychologin das Angebot unterbreitet, sich im
Bedarfsfall beim nächsten tages- bzw. poliklinischen Aufenthalt bei der Professio-
nellen auf der Station zu melden. Der nächste Kliniktermin stand jedoch erst nach
vier Wochen an. Für die Mutter war ein Gesprächsangebot, auf das sie derart lange
hätte warten müssen, nicht sinnvoll und nutzbar: „Von daher wusste ich, ... dass es
da auf der Station jemand gibt, aber ... also es nützt mir nichts, wenn irgendwie ich
... vier, fünf Wochen auf einen Termin warten muss oder so. Also- .(1). nee.“ (VIII,
166-168). Darüber hinaus seien die örtlichen Gegebenheiten ungünstig für sie ge-
wesen und hätten eine Unterstützung durch die Psychologin verhindert. Frau Grü-
ning hätte die erhebliche Entfernung zwischen der Poliklinik und der Station (s. Kap.
3.3.3.3) zurücklegen und ihre Tochter Silke für längere Zeit alleine lassen müssen,
um die Psychologin auf der Station aufzusuchen: „Und ich hätte dann auch irgend-
wie nicht ... gewusst, wenn ich in die Poliklinik- (...) also damals musste man nach
oben zur Blutabnahme und dann unten, und meine Tochter da irgendwie alleine
lassen, wie ich dann irgendwie die Psychologin- wo ich keinen Termin ha- also ...
weiß ich nicht, ... fand ich nicht so, dass das- .(2). das da wirklich was gebracht hät-
te.“ (VIII, 504-509).
Die Zusammenkünfte zeitlich zu organisieren und zu koordinieren, stellte für Frau
Kulpa hingegen kein Problem dar. In der Zeit der palliativen ambulanten Versorgung
bekam sie Termine bei der Psychologin in der Klinik und nahm diese dort problem-
los wahr: „(Termine) zu bekommen, da war kein, also kein Thema.“ (XI, 379).
Eltern gaben weiterhin Zeitdruck seitens der PsychologInnen als Begründung dafür
an, dass kein unterstützender Kontakt zu dieser Berufsgruppe in der Klinik entste-
hen konnte. Frau Grüning hatte das Gefühl, die Psychologin hätte über die schriftli-
chen Erledigungen und die Klärung sozialrechtlicher Angelegenheiten hinaus keine
Zeit für sie und ihre emotionalen Belange gehabt: „...(ich hatte) das Gefühl, dass sie
153 Zu der betreffenden Zeit war tatsächlich in der Poliklinik keine Psychologin eingestellt.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
295
[die Psychologin, Anm.] ... \((nachdrücklich:)) total wenig Zeit ... hat,\ ja?“ (VIII, 164-
165).
Darüber hinaus wurde teilweise ein Personalmangel konstatiert. Drei Befragte (I, IV,
VIII) kommentierten direkt oder indirekt, dass sie eine bzw. zwei PsychologInnen als
AnsprechpartnerInnen für die Größe der untersuchten Klinik für nicht ausreichend
hielten. Auch wenn Frau Anders das vorhandene Angebot der Psychologin für sich
nur sporadisch in der klinischen Zeit nutzte, empfand sie eine einzige psychologi-
sche Ansprechpartnerin als nicht ausreichend für die anfallende Arbeit dort: „...also
insgesamt denke ich mal, ist ein Ansprechpartner für so eine Station zu, zu wenig.“
(I, 355-356). Als sie sich vergegenwärtigte, dass sie sich auch für die Geschwister
ein Angebot der PsychologInnen ab der stationären Phase gewünscht hätte, be-
stärkte dies ihre Auffassung noch einmal nachdrücklich: „...es ist für eine Frau völlig
unmöglich, das alles aufzufangen, völlig unmöglich...“ (I, 364). Frau Durwald lernte
die Psychologin der Klinik nicht kennen und folgerte, dass es ein Defizit an psycho-
logischen MitarbeiterInnen gäbe. Ihrer Meinung nach müssten die Prioritäten in Be-
zug auf die Verteilung finanzieller Mittel entsprechend anders gesetzt werden:
„...dann sollen sie von mir aus auf einen Prachtbau verzichten, ... wenn sie dafür
vielleicht noch eine Psychologin für bezahlen könnten.“ (IV, 1210-1211). Herr und
Frau Grüning entwarfen Vorschläge dafür, wie eine psychologische Begleitung aus-
sehen könnte und stellten in diesem Zusammenhang ebenfalls einen Personalman-
gel an entsprechend begleitenden MitarbeiterInnen fest: „Dass da also viel zu wenig
Personal in der Richtung war.“ (VIII, 165-166).
Frau Kulpa, die mit der Betreuung durch die klinische Psychologin im gesamten
Versorgungsverlauf zufrieden war, erwähnte, dass sie keinen Personalmangel
wahrgenommen hatte. „Zwei Psychologen ist, denk ich, schon genug.“ (XI, 1013-
1014). Auch an einer Aussage von Frau Chrost wurde deutlich, dass sie grundsätz-
lich zwei entlohnte Arbeitskräfte für ausreichend ansah. Diese hätten jedoch über
entsprechende Fachkompetenz verfügen müssen: „(...) dafür, dass es da zwei Leute
\((betont:)) gab\ eigentlich und bezahlte Stellen und so, fand ich das ein bisschen ...
schade, ne?“ (III, 1324-1325).
Abbruch der Versorgung
In der Beschreibung von Frau Chrost wurde der Abbruch der Beziehung zu den
PsychologInnen am Übergang bzw. das Fehlen eines psychologischen Angebots in
der häuslichen Palliativversorgung eindeutig als Schnittstellenproblem benannt. Die
Befragte beklagte das abrupte Abbrechen der Beziehungen zu den klinischen psy-
chologischen als auch den sozialarbeiterischen MitarbeiterInnen nach der stationä-
ren Versorgung. Eine mögliche Erklärung für die fehlende häusliche Versorgung
vermutete sie zunächst darin, dass ein ambulantes bzw. häusliches Angebot in dem
Versorgungskonzept nicht vorgesehen war. Sie fragte sich, ob Kinder mehrheitlich
in der Klinik stürben und entsprechend kein Bedarf für eine häusliche Betreuung
durch die PsychologInnen und SozialarbeiterInnen vorhanden gewesen sei: „...also
wie gesagt, sobald man aus der Station raus war, ist man im Grunde aus dem ge-
samten ... Sozialarbeiter- und Psychologenversorgungssystem, was sowieso schon
schlecht war, (...) ((betont:)) völlig\ rausgefallen. \((nachdrücklich:)) Da hat sich kein
Mensch mehr für interessiert,\ ne? ... Weil das für die Poliklinik eben scheinbar ir-
3 Ergebnisse der Untersuchung
296
gendwie nicht vorgesehen ist. Oder ich weiß nicht, wie die- ((holt tief Luft)) ob die
meisten Kinder dann doch in der Klinik sterben oder was, weiß ich nicht. Also ... für
uns war das- ... sind wir auf jeden Fall .(1). da ... rausgeflogen, ne? ... Das fand ich
\((betont:)) sehr\ schlecht.“ (III, 1612-1620).154
Im Falle von Frau Chrost entstand jedoch nicht erst in der häuslichen Zeit eine Ver-
sorgungslücke. Die Beziehung zu dem vertrauten Psychologen brach bereits in der
klinischen Betreuung des Kindes und seiner Familie durch den Stellenwechsel des
klinischen Mitarbeiters ab (III, 822).
Vertretungsregelungen
Im Fall von Familie Kulpa wurde ein weiteres Schnittstellenproblem sichtbar. Durch
die persönliche Bindung an eine vertraute Psychologin war ein Wechsel zu einer
anderen klinischen Kollegin – z. B. im Fall von Krankheit oder als Urlaubsvertretung
– kaum möglich.155. Die Mutter erwähnte dieses Problem in der ansonsten lückenlos
erfolgten psychologischen Versorgung in der Klinik und zu Hause. Ihr wurde ange-
boten, in der Zeit, als ihre vertraute Psychologin im Urlaub war, zu der zuständigen
Kollegin zu gehen. Für Frau Kulpa war der Wechsel zu einer fremden Psychologin,
die ihre persönliche Geschichte und die ihres Kindes nicht kannte, problematisch.
Sie fühlte sich fremd, es fehlte ihr an Vertrautheit und es hätte sie viel Energie ge-
kostet, sich noch einmal auf eine fremde Person einzulassen: „Wenn sie nicht da
war, Urlaub oder, da konnte ich auch zu Kollegin- ... ja, aber das (...). .(1). Das ist
.(1). so kompliziert, ist kompliziert. Also wenn es um Psyche- und das ist kompliziert.
Weil da muss man ja von Anfang wieder, man muss erzählen mehr. Und dann das
kostet wieder Kräfte und es arbeitet und man hat dann keine Lust. ... Bisschen sie
orientierte sich in die- meine Gesch(ichte)- aber es ist nicht so, wenn man diese
persönliche Kontakt aufnimmt, man weiß, .(1). was da drin steckt. Man braucht nicht
so viel fragen (...)\((leise lachend:)) man kann sich in die (Leute) versetzen\ ... und
es ist einfach einfacher für die Psychologin auch. Und dann, es geht auch um Ver-
trauen. ... Also sie [die Kollegin der vertrauten Psychologin, Anm.] war auch nicht so
schlimm. Aber .(1). na ja, ich hab’s (...) angefangen mit Frau Fellner [der vertrauten
Psychologin, Anm] (...) und wollte, dass sie bei mir bleibt.“ (XI, 1003-1013). Auch im
Fall von Frau Chrost lag es nahe, dass ihr – nach dem Weggang des vertrauten
Psychologen und der Ablehnung der nachfolgenden Psychologinnen als inkompe-
tent – für das Anknüpfen eines zweiten Kontaktes in der Klinik die Energie fehlte (III,
822).
Klinisches Gesprächsangebot
Von Seiten der PsychologInnen bestand abweichend von dem Schnittstellenmana-
gement der ÄrztInnen und des EPD das Angebot und die Möglichkeit, in der ambu-
lanten und häuslichen Palliativversorgungsphase weiterhin Termine mit den Psy-
chologInnen in der Klinik wahrzunehmen. Davon berichteten mehrere Befragte (II,
154 In dem Zeitraum der Versorgung Heiners und seiner Familie war ebenfalls kein/e PsychologIn
vorgesehen, der/die explizit für die Poliklinik zuständig gewesen wäre.
155 Das Wechseln von einem/r bereits vertrauten PsychologIn zu einem/r anderen ist mutmaßlich für
die gesamte Betreuung durch die PsychologInnen – von der klinischen Zeit über die häusliche Versor-
gung bis zur Trauerbegleitung – problematisch.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
297
VIII, XI). Frau Bittner sagte: „Hmhm, na ja, sicherlich, da wurde uns angeboten, da
zur Psychologin zu gehen.“ (II, 1266). Die Aussagen der Befragten legen dar, wel-
che Gründe für ihre Ablehnung klinischer Termine bei der Psychologin in der am-
bulanten und häuslich-palliativen Situation sprachen. Diese können auch als Erklä-
rung für die Ablehnung psychosozial unterstützender klinischer Angebote in der am-
bulanten und häuslichen Palliativversorgung allgemein (z. B. auch durch die Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin oder die Sozialarbeiterinnen) angesehen wer-
den. Frau Bittner berichtete, dass sie sich vor der Konfrontation mit den Kindern, die
im Gegensatz zu ihrem Kind noch Aussicht auf Heilung hatten, emotional schützte,
indem sie die Klinik mied. Umgekehrt versuchte sie so auch, den Eltern auf der Sta-
tion, die auf die Heilung ihres Kindes hofften, die Auseinandersetzung mit einem
Schicksal wie dem ihren – also dem möglichen Tod ihres Kindes – zu ersparen und
sich ihnen nicht auszusetzen. Sie lehnte das psychologische Angebot in der Klinik
entsprechend ab: „Hmhm, na ja, sicherlich, da wurde uns angeboten, da zur Psy-
chologin zu gehen, aber wie gesagt, da habe ich halt diesen Hemmschuh, ne?, ge-
habt. Sicherlich können kommen, können auch auf die Station kommen. Bloß dann
hätte man da gesessen, hätte die anderen Kinder gesehen, die da Therapien krie-
gen, man selber sitzt da und weiß, das ist nicht mehr so. Die anderen Eltern haben
dann auch einen Hemmschuh \((betont)) einem\ gegenüber, weil man ist das Bild
dafür, was einem passieren kann, wo sie vielleicht selber irgendwann mal stehen.
Das wollen die in dem Moment natürlich nicht, weil die ihre Kraft für das aufwenden
müssen, was im Moment noch vor ihnen liegt und nicht für das, was irgendwann
vielleicht mal sein wird.“ (II, 1266-1274).
Hausbesuche
Die PsychologInnen boten einer Befragten (XI) in der häuslichen Palliativversorgung
Hausbesuche an. Als Frau Kulpa Termine in der Klinik nicht mehr wahrnehmen
konnte, kam die Psychologin zu Frau Kulpa nach Hause: „...ich komme gerne ein-
fach zu sprechen...“ (XI, 963). Die vertraute Psychologin übernahm die häusliche
Begleitung der Mutter. Sie war für Frau Kulpa gut erreichbar. Die Befragte bewertete
die kontinuierliche Betreuung durch die Psychologin, die den Übergang nach Hause
mit einschloss, positiv: „Die Betreuung war gut. (...) Kam. Das war gut.“ (XI, 379-
380).
3.2.2.1.1.5 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutisches Schnittstel-
lenmanagement
Die Versorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde einer-
seits als sich durch hohe Kontinuität auszeichnend deutlich. Andererseits wurde in
der klinischen Beziehungsaufbauphase auch von Zugangsschwierigkeiten berichtet.
Die Übergangsorganisation an der Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher
Palliativversorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wird im
Folgenden ebenfalls beschrieben.
Die Beziehung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde von drei Be-
fragten (II, XI, XII) als von hoher Kontinuität geprägt beschrieben. Bei innerklini-
schen Schnittstellen besuchte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin die
Kinder, wenn es ihr möglich war, auch wenn diese auf anderen Stationen betreut
wurden. Sie erhielt die Beziehung zum Kind – und so mittelbar auch zu den Eltern –
3 Ergebnisse der Untersuchung
298
konstant aufrecht. Frau Lemp drückte ihre Dankbarkeit darüber aus: „Und ... dan-
kenswerterweise hatten wir ja dann eben in dieser letzten Zeit, (...) in der letzten Zeit
im Krankenhaus hatten wir dann immer noch Besuch von ... Gabi. ... Die hat mich,
\((betont:)) wann\ sie konnte, hat sie uns besucht und mit Finn gespielt. (...) Zur [an-
deren Station der Klinik, Anm.], ja. So. ... Nachsorgend(er) Fürsorge.“ (XII, 552-560).
Im Fall der Familie Kulpa wird der Stellenwert einer kontinuierlichen Beziehung über
den gesamten Versorgungsverlauf gesehen, in Bezug auf die psychosoziale Unter-
stützung durch die externe Kinderkrankenschwester und die Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin, ebenfalls direkt angesprochen: „Also mir hat auch sie [die
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] geholfen. (...) ich \((betont:))
brauchte\ die Menschen, ... die mich schon wirklich lange- ... die ich schon lange so
Kontakte mit den Menschen habe.“ (XI, 1037-1039).
In den Schilderungen von Frau Bittner wurde in diesem Zusammenhang offenbar,
dass Kontinuität für sie nicht mit der Häufigkeit von Besuchen oder Gesprächen
gleichzusetzen war: Da die Tochter nicht gerne alleine, ohne die Begleitung ihrer
Mutter, zu den angebotenen Stunden ging, diese jedoch nicht immer Zeit dazu hat-
te, nahm sie das Angebot nicht häufig, aber „immer so zwischendurch mal“ (II,
1013) wahr. In den Beschreibungen von Frau Bittner kam jedoch klar zum Aus-
druck, dass die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin eine ihr vertraute Per-
son war, von deren Angebot sie und ihre Tochter profitierten (s. Kap. 3.2.1.4. 1.1).
Das Schnittstellenmanagement der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung wurde von den Eltern als
analog zu dem der PsychologInnen erfolgend dargestellt.
Erreichbarkeit
In keinem Interview wurde explizit ein Entlassungsgespräch mit der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin beschrieben, wie das in der Versorgungsstruktur
vorgesehen war. Es wurde jedoch auch nicht als fehlend problematisiert.
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wurde in der häuslichen Palliativ-
versorgung von einer Mutter direkt als telefonisch erreichbar und Hausbesuche ü-
bernehmend beschrieben. Frau Kulpa und ihre Tochter Saskia unterhielten eine
intensive Beziehung zu der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Diese
suchte sie auch zu Hause auf. Das Schnittstellenmanagement, die telefonische Ver-
fügbarkeit und Vor-Ort-Präsenz der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in
der häuslichen Palliativversorgung wurden in den Aussagen dieser Mutter als we-
sentliche Unterstützungsfaktoren deutlich: „...die Betreuung auch zu Hause war su-
per, muss ich sagen. Also war super. \((nachdrücklich:)) Das ohne Aber, also kann
ich nicht sagen, kann ich nicht darüber klagen, war wirklich super.\ (Interviewerin:)
Was, was war denn gut? Oder was war denn <super da dran?> (Mutter:) <Dass,
dass die,> muss ich sagen, die war immer, ich hab angerufen und sie- ... sie war zur
Verfügung. (...) Die ... Frau Jänel [die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin,
Anm.].“ (XI, 350-362).
Zugang
Als problematisch in der klinischen Situation – und damit u. U. grundsätzlich für den
Aufbau einer Beziehung – wurde die Überschneidung des Angebots der Kinder- und
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
299
Jugendlichenpsychotherapeutin mit anderen medizinisch erforderlichen Terminen
beschrieben. Frau Lemp deutete diese Parallelität als tendenziell zugangshinderlich
an, auch wenn diese im Ergebnis jeweils überwunden werden konnte: „Es ist natür-
lich- war immer schwierig, weil (sie) da irgendwie ständig // oder sonst irgendwas
anstand, aber ich hab das ... wann auch immer benutzt mit Finn. Insbesondere zur
Musik, weil mit malen war nicht so seins. Wenn sie Musik anbot, dann waren wir
immer da, ja.“ (XII, 574-577). Frau Bittner betonte die Möglichkeit als außergewöhn-
lich, trotz betriebsamen Klinkalltags jeweils einen Termin mit der Kinder- und Ju-
gendlichentherapeutin vereinbart haben zu können – und das sowohl in der klini-
schen Zeit als auch in der ambulant-kurativen Situation – „[sie hat, Anm.] immer
noch einen Termin gefunden“ (II, 1038).
In einer Familie (III) wurde das Angebot der Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peutin wahrgenommen und als hilfreiche Unterstützung eingeschätzt; der Zugang zu
diesem Angebot blieb der Mutter und ihrem Kind jedoch verwehrt. Eine Beziehung
wurde dadurch behindert, dass das Kind das Angebot der Professionellen auch
nach mehrmaligem Angebot durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
alleine nicht freiwillig wahrnahm. Für die Mutter waren die Beweggründe dafür nicht
eingängig, dass die Professionelle nach einer Eingewöhnungsphase für einen
Rückzug der Eltern plädierte. Die Vermittlung dieser Gründe schlug offensichtlich
fehl. Frau Chrost war deutlich enttäuscht darüber, dass sie bzw. ihr Sohn Heiner
nicht von dem Angebot der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin profitieren
konnte. Sie kritisierte den Ansatz der klinischen Mitarbeiterin, nur Kinder, die das
Angebot auch selbst aktiv einforderten, zu betreuen: „Ich fand den Ansatz von Gabi,
zu sagen: ‚Ich betreue nur die Kinder, die auf mich zukommen.’, fand ich \((betont:))
völlig\ falsch.“ (III, 1316-1318). Heiner wäre ein zurückhaltender Junge gewesen,
der aus der Perspektive von Frau Chrost ein häufiges, direktes Zugehen der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin gebraucht hätte, um Vertrauen fassen zu kön-
nen. Die Befragte machte die gleichen Zugangsschwierigkeiten für eine fehlende
Versorgung durch die PsychologInnen verantwortlich. Das mal- und musiktherapeu-
tische Angebot hätte sie eindeutig als wertvolle Unterstützung für ihren Sohn einge-
schätzt: „Und jetzt war Heiner aber nicht jemand, der da \((betont:)) hingegangen\
ist. .(1). Der brauchte unheimlich lange und ... der hätte Einladung und persönliche
\((betont:)) Ansprache\ gebraucht, um das zu machen. Und ich hätte das für ihn su-
per gut gefunden. Weil der Junge sehr introvertiert war, also \((nachdrücklich:)) su-
per angepasst, total lieb,\ total angepasst und eben so sehr introvertiert und alles
mit sich \((betont:)) selber\ immer so ausgemacht hat, hätte ich das für ihn super gut
gefunden, wenn er getrommelt hätte oder irgendwie gemalt...“ (III, 930-936). Die
Mutter ging auch nach wiederholter Initiative der Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeutin davon aus, dass ihr Sohn mit mehr Einsatz zu einer Teilnahme an dem
Angebot zu bewegen gewesen wäre: „Ich hatte die Gabi (...) ein paar Mal auch an-
gesprochen. Und sie hat dann gesagt- ... \((senkt die Stimme:)) sie ist dann auch
mal hin und hat gefragt:\ ‚Willst du da nicht mitmachen?’ Aber da hat er immer ge-
sagt: ‚Nein.’ Er hat sich also da verweigert.“ (III, 942-945). Ähnlich wie bereits im
Zusammenhang mit PsychologInnen argumentierte Frau Chrost auch hier, dass
nicht allein die Häufigkeit des Zugangs entscheidend gewesen sei, sondern dass
das Angebot für ihren Sohn nicht bedürfnisgerecht gewesen sei und er mehr An-
3 Ergebnisse der Untersuchung
300
sprache benötigt hätte: „Und wie gesagt, der ist so \((eindringlich:)) (immer) so brav
und lieb und der muss doch mal irgendwie sein-\ wo ist denn sein \((nachdrücklich:))
Frust und seine Trauer und diese ganze Scheiße, die da irgendwie in ihm drin sein
muss, muss er doch irgendwo mal rauslassen, ne? (...) Diese Möglichkeit hätte es
gegeben, wenn Gabi [die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] ir-
gendwie mal anders auf ihn zugegangen wäre, so war die nicht einladend genug.
Der hat das dann nicht angenommen, ne? ... Und- .(1). obwohl er hätte das be-
stimmt gemacht. Ich hatte den Eindruck, er hätte Interesse gehabt, aber er brauchte
einfach da mehr Ansprache, ne?“ (III, 1515-1522). Für die Befragte war es keine
ausreichende Erklärung, den Jungen nicht in die Versorgung zu integrieren, weil er
dies für sich ablehnte. Sie schätzte die Person und die inhaltliche Arbeit der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin, bewertete ihr Arbeitskonzept jedoch im Hin-
blick auf den Zugang als fragwürdig: „Und Gabi eben mit dem Konzept, ... glaub ich,
... das lag zum Teil, mein ich- ich mein, ich hätte da ein oder zweimal- wäre ich da
mitgegangen. ... Aber ich hatte immer das Gefühl, sie will eigentlich immer- ... sie
hatte immer so ein spezielles \((betont:)) Konzept\ irgendwie. Oder sie war irgend-
wie sehr \((betont:)) eigenwillig,\ ... so, ... so mit ihren ganz konkreten Vorstellungen.
.(2). Also ... ich fand sie so \((betont:)) nett\ und sympathisch und ich fand auch,
dass sie tolle \((betont:)) Sachen\ gemacht hat, aber ... leider für uns- ... wir kamen
da nicht \((betont:)) ran,\ ja? An die Sachen, ne? Wir sind- hatten irgendwie keine
Möglichkeit. ((holt tief Luft, schnauft laut)) Ja. .(9).“ (III, 1780-1788).
Hausbesuche
Zwei Familien (XI, XII) berichteten darüber hinaus, dass die Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeutin sie auch zu Hause aufgesucht habe. In den Erzählungen
von Frau und Herrn Lemp, die bereits das innerklinische Schnittstellenmanagement
durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin als hilfreich betonten, wurde
deutlich, dass die häuslichen Termine eine klare Struktur hatten und ebenfalls konti-
nuierlich erfolgten. Die Eltern werteten dieses Angebot als beachtlich und als gelun-
genes Schnittstellenmanagement, das sich unterstützend für sie auswirkte: „Sie [die
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Anm.] hat uns auch in der nachher
häuslichen Zeit ... \((betont:)) regelmäßig\ besucht und auch (Gitarren)musik ge-
macht und so. Was ich auch .(2). ganz hervorragend fand, ja? Dass man zu Hause
nicht so ... \((betont:)) abgeschnitten\ war. ...“ (XII, 577-580).
Mit Frau Kulpa und ihrer Tochter Saskia unternahm die Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeutin in der häuslichen Palliativversorgung Spaziergänge, begleitete
das Kind in seinem Sterbeprozess und telefonierte in der Nachsorge mit der Mutter
(s. Kap. 3.2.1.4.2 und 3.2.1.4.3).
In den Erzählungen der Eltern wurden über die klinischen Zugangsschwierigkeiten
hinaus keine Schnittstellenprobleme zwischen der klinischen und häuslichen Pallia-
tivversorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin benannt. Bis
auf zwei Familien (XI, XII) entwickelte sich jedoch auch keine tragfähige Beziehung
zu anderen Familien in der klinischen Zeit, die dann in der häuslichen Umgebung
fortgeführt worden wäre.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
301
3.2.2.1.1.6 Sozialarbeiterisches Schnittstellenmanagement
Die Sozialarbeiterinnen erfüllten qua Aufgabenstellung dadurch eine wichtige Funk-
tion für das Schnittstellenmanagement, dass sie die nötigen finanziellen und sozial-
rechtlich zustehenden Hilfen zu beantragen hatten, derer die Familien in der statio-
nären, teilstationären, ambulanten und häuslichen Situation bedurften.
Ein über die klinische Tätigkeit hinaus reichendes, gesondertes Vorgehen in der
häuslichen Palliativversorgung wurde auf der Grundlage der geführten Elterninter-
views nicht erkennbar. Eine Befragte benannte direkt, dass die Versorgung durch
die Sozialarbeiterinnen nach ihrer Wahrnehmung nach der stationären Betreuung
endete. Frau Chrost beschrieb dies für die gesamte psychosoziale Versorgung:
„...also wie gesagt, sobald man aus der Station raus war, ist man im Grunde aus
dem gesamten ... Sozialarbeiter- und Psychologenversorgungssystem, was sowieso
schon schlecht war, (...) ((betont:)) völlig\ rausgefallen. \((nachdrücklich:)) Da hat
sich kein Mensch mehr für interessiert,\ ne?“ (III, 1612-1616; s. o.).
Als problematisch in der ambulanten und häuslichen Versorgung wurde ebenfalls
von einer Befragten die Erreichbarkeit der Sozialarbeiterin in der Klinik bewertet.
Frau Franzek’s Kritik war diesbezüglich eindeutig: „Die Sozialarbeiterin der Tages-
klinik, also wirklich eine Perle ihrer Zunft, von der [hörte und sah, Anm.] man vor-
zugsweise den Anrufbeantworter oder das Schild: ‚Bin nicht da.’“ (VII, 116-118).
3.2.2.1.1.7 Seelsorgerisches Schnittstellenmanagement
Ein strukturiertes seelsorgerisches Schnittstellenmanagement am Übergang in den
häuslichen Bereich konnte auf der Grundlage der geführten Elterninterviews nicht
erkannt werden. Lediglich in einem Elterninterview (V, 845-847) wurde ein Hausbe-
such durch eine klinische Seelsorgerin aus Anlass der Taufe des Kindes beschrie-
ben (s. Kap. 3.2.1.6.2).
In einem Interview (VIII) wurde von einer Zugangsbarriere berichtet, die das Her-
stellen eines Kontakts und im Weiteren den Aufbau einer psychosozial unterstüt-
zenden Beziehung zu den SeelsorgerInnen in der Klinik verhinderte. In der Folge
war diese auch in der häuslichen Palliativversorgung nicht vorhanden. In der Dar-
stellung von Frau Grüning wurde deutlich, dass das Angebot der Krankenhausseel-
sorge niedrigschwelliger hätte gestaltet sein müssen. Die Mutter berichtete, dass sie
in einer für sie kritischen Situation in der Klinik dringend eine/n AnsprechpartnerIn
benötigt hätte. Auf ihrer Suche nach psychischer Unterstützung zog sie schließlich
das Aufsuchen der klinischen Seelsorge in Betracht. Die Hemmschwelle erwies sich
für sie jedoch als zu hoch, hier selbstinitiativ einen persönlichen Kontakt herzustel-
len und nach Unterstützung zu fragen. Aus der Beschreibung von Frau Grüning ging
hervor, dass ihr ein telefonisches Vorabgespräch u. U. genutzt hätte, diese Hemm-
schwelle zu überwinden: „Aber- aber da lief ich auch wie \((betont:)) blöd\ durch die-
ses \((betont:)) Krankenhaus\ und dachte: Wo könntest du jetzt hingehen? Mit wem
könntest du jetzt sprechen? (...) Und (...) da- da war- ist ja irgendwie so \((betont:))
Seelsorge\ und dachte: Gehste jetzt da rein? ... Wo diese Kirche ist. ... Ach, dacht
ich, nee, jetzt gehste da (...) ich> war wirklich nah dran, die Seelsorge- dachte aber:
Wer weiß wer das ist und, ach nee, du kannst doch jetzt nicht da jetzt rein (...). Und-
und Telefonnummer stand auch nicht draußen.“ (VIII, 972-985).
3 Ergebnisse der Untersuchung
302
3.2.2.1.2 Das Schnittstellenmanagement zwischen häuslicher Palliativver-
sorgung und Nachsorge
Eine weitere Schnittstelle wurde von Eltern vereinzelt im Versorgungsverlauf ange-
merkt, nachdem das Kind gestorben war. In keinem der Interviews wurde die Nach-
sorge der verwaisten Familie im Hinblick auf Telefonate, Hausbesuche und andere
Terminvereinbarungen so strukturiert beschrieben, wie dies am Übergang von der
klinischen zur häuslichen Palliativversorgung, in Bezug auf die ÄrztInnen und die
externen Kinderkrankenschwestern durchgängig und im Hinblick auf die Psycholo-
gInnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Einzelfall, geschah.
Die inhaltsanalytisch zusammengefassten Aussagen der Eltern zur Versorgung in
der Zeit nach dem Tod des Kindes und der nachsorgenden Trauerbegleitung im
Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts werden im Folgenden berufsgruppen-
übergreifend dargestellt. Eine nach Berufsgruppen differenzierte Darstellung ist auf-
grund der Überschaubarkeit der Daten nicht angemessen.
Bewertung des Übergangs in die Nachsorge
Auch das Management an der zweiten Schnittstelle, derjenigen zur Nachsorge,
wurde von den Eltern offenbar unterschiedlich bewertet. Dabei zeigte sich jedoch,
dass ein gelungener Übergang an dieser Stelle von keiner befragten Person explizit
verbalisiert wurde. Es schien, als wurde von einigen Befragten eine weitere Unter-
stützung durch die Klinik und den Externen Pflegedienst nach dem Versterben des
Kindes nicht erwartet. Ein Beispiel hierfür ist Familie Lemp (XI). In den Ausführun-
gen des befragten Vaters wurde deutlich, dass die Klinik aus seiner Sicht nach dem
Tod des Kindes keine weitere Versorgung anbot: (Interviewerin:) „Wie war denn das
dann als Ihr Sohn gestorben ist? (...) Kam da noch mal jemand oder hat noch mal
jemand nachgefragt oder war da noch ein Kontakt zu der Klinik da? (Vater:) Nein,
da gibt’s kein Betreuungsprogramm.“ (XII, 1906-1911). Gleichwohl zeigten die Aus-
sagen der Eltern weiter oben (s. Kap. 3.2.2.1. 1.1), wie gut sie sich durch die Klinik
im gesamten Verlauf unterstützt fühlten: Sie verbalisierten das Ende des „Betreu-
ungsprogramms“ nicht im Sinne von vermisster oder fehlender Unterstützung.
Eine nicht gelungene Organisation des Übergangs in die Nachsorge der verwaisten
Familie hingegen wurde vereinzelt explizit zum Ausdruck gebracht. Hier wurden
erfolgte weitere Kontakte mit klinischen MitarbeiterInnen (z. B. auf der Beerdigung
des Kindes) eher informell als Gesten menschlicher Anteilnahme wahrgenommen.
Eine strukturiertes Schnittstellenmanagement wurde jedoch als fehlend markiert.
Frau Janzen beispielsweise benannte die Schnittstelle, die nach dem Tod ihres
Sohnes in der Nachsorge der verwaisten Familie entstand, explizit. Sie fühlte sich
allein gelassen und vermutete wie Herr Lemp, dass in dem „Hospital at Home“-Ver-
sorgungsmodell eine Unterstützung in der Nachsorge nicht vorgesehen ist und die-
ses dort endet: Also was ich so ein bisschen vermisse, und da ... müsste man viel-
leicht noch mal was .(1). also in die Wege leiten oder so. Also es gab halt- also wir
wurden zwar in der Zeit, in der Nils krank war und bis er gestorben ist, gut
\((betont:)) betreut.\ Aber hinterher doch ziemlich allein gelassen, ne? Also so, also
es gibt halt wenig Angebote von dieser Klinik.“ (X, 520-524). „... also irgendwie hab
ich so das Gefühl, ... das hört bei denen da auf, ne? Also so .(2). die kümmern sich
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
303
und machen und tun, aber so wie das Kind beerdigt ist, .(1). ist auch \((betont:))
Schluss.“ (X, 559-561).
In der Befragung der MitarbeiterInnen (s. Kap. 3.1.2.2) wurde beschrieben, wie der
Übergang in die Nachsorge der verwaisten Familie in dem Konzept vorgesehen ist
und welche Leistungen von wem erbracht werden. Die wesentlichen Aufgaben wer-
den in der nachstehenden Übersicht noch einmal dargestellt.
Tabelle 14: Wesentliche Aufgaben des Schnittstellenmanagements zwischen häus-
licher Palliativversorgung und der Nachsorge der verwaisten Familie
nach Berufsgruppen
Berufsgruppe Schnittstellenmanagement (häuslich – Nachsorge)
ÄrztInnen - Angebot eines telefonischen Nachgesprächs
Externer Pflege-
dienst - Hilfestellung bei der Organisation der Beerdigung
- Teilnahme an der Beerdigung des Kindes (individuell, je nach entstande-
ner Beziehung)
- 2-3 Nachgespräche mit der Familie, in denen Informationen über unter-
stützende Angebote vermittelt werden
Psychosoziales
Team - Teilnahme an der Beerdigung des Kindes (individuell, je nach entstande-
ner Beziehung)
- Weiterleiten von Geschwistern und Eltern (an ambulante niedergelassene
KollegInnen, Selbsthilfe, Trauergruppen)
- Angebot telefonischer Erreichbarkeit (individuell)
- Angebot eines Nachgesprächs (individuell)
- Eigeninitiativer Anruf der Professionellen nach einiger Zeit (individuell)
- Hausbesuch im Einzelfall (individuell)
- Beantragen einer Rehabilitationsmaßnahme für verwaiste Familie
SeelsorgerInnen - keine Nachsorge erwähnt
Ein vergleichbar strukturiert vorhandenes und koordiniertes Schnittstellenmanage-
ment, wie es beim Übergang von der klinischen zur häuslichen Palliativversorgung
deutlich wurde, konnte an der Schnittstelle zwischen häuslicher Palliativversorgung
und Nachsorge aus den Daten der Elternbefragung nicht entnommen werden.
Erreichbarkeit und Zugang
Von der Klinik wurde angeboten, dass die Eltern sich auch nach dem Tod des Kin-
des jederzeit mit Fragen und Informationsbedarf telefonisch als auch in Form eines
persönlichen Termins an das klinische Personal wenden konnten. In mehreren In-
terviews wurde deutlich, dass dieses telefonische Angebot im Falle von Unsicher-
heiten, Informationsdefizit, aber auch zur Beziehungsklärung genutzt wurde (I, V,
VII, IX, XI, XII). Der telefonische Kontakt setzte in der Regel die Initiative der Eltern
voraus. In einem Einzelfall berichtete eine Befragte, dass ein Arzt einer anderen
Fachabteilung selbstinitiativ die Eltern anrief (I; 894-909, s. Kap. 3.2.1.1. 3.2). Frau
Kulpa berichtete davon, dass sie mit der klinischen Psychologin auch nach dem Tod
ihres Kindes Telefonate führte (XI, 961, s. Kap. 3.2.1.3.3). Frau Ingelhart rief die
externe Pflegekraft an, weil sie rückblickend Bedenken hatte, ihrem Sohn durch die
3 Ergebnisse der Untersuchung
304
Paracetamol-Medikation geschadet zu haben (IX, 1109-1119, s. Kap. 3.2.1.2. 2.2).
Diese hätte sich jedoch auch eigeninitiativ „öfter gemeldet“ (IX; 199).
Ferner boten PsychologInnen an, auch in der Nachsorge für die Eltern in der Klinik
zur Verfügung zu stehen. Das wurde in dem Interview mit Frau Bittner deutlich (II,
1275-1282). Dieses Angebot war aber für die Mutter aufgrund von Zugangsbarrieren
nicht annehmbar. In den anderen Interviews wurde dieses Angebot nicht erwähnt.
Eltern schien es teilweise schwer zu fallen, selbstinitiativ nach dem Tod des Kindes
Kontakt mit dem klinischen Personal aufzunehmen. Frau Bittner z. B. stellte die
Ernsthaftigkeit des telefonischen Angebots von Seiten der Klinik in der Nachsorge in
Frage. Für sie war die Hemmschwelle zu hoch, selbstinitiativ nach dem Tod ihrer
Tochter Kontakt zu dem Krankenhaus aufzunehmen. Darüber hinaus wäre ein Be-
such in der Klinik, die Konfrontation mit den Räumlichkeiten und den Menschen dort
für sie emotional belastend gewesen. Das erschwerte eine direkte Kontaktaufnahme
für sie persönlich: „....angeboten wurde das schon, dass man da anrufen kann. Aber
ich denke, dass ist eine andere Situation, wenn das Kind tot ist und man da auf
einmal als Eltern aufkreuzt, weil die Station ist mit den Neuankömmlingen, mit den
neuerkrankten Kindern ja vollauf beschäftigt. Die Tagesklinik hat mit den normalen
tageskranken Kindern zu tun und.. ich weiß nicht.“ (II, 1229-1233) „ ... ob man da so
einfach hätte anrufen können, ob da wirklich jemand richtig Zeit gehabt hätte oder
ob man sich dann nicht selber ein bisschen komisch vorgekommen wäre da wieder
hin zu gehen, also, der Ort ist dann ja auch nicht mehr sehr neutral. Also das darf
man ja auch immer nicht vergessen.“ (II, 1248-1256). Frau Bittner erwähnte, dass
Besuche in der Klinik genau die gleichen Schwierigkeiten aufgeworfen hätten, wie
sie diese bereits für die häusliche Palliativversorgung beschrieben hatte: Die eigene
Konfrontation mit Kindern, die weiterhin Aussicht auf Heilung hatten, während das
eigene Kind bereits verstorben war und die „Zumutung“ der eigenen Person ande-
ren Eltern gegenüber führte dazu, dass die befragte Mutter dieses Angebot auch als
Nachsorgeangebot ablehnte. Darüber hinaus wurde hier angedeutet, dass ein Kon-
takt zu der Klinik von Seiten der Mutter nicht gewünscht wurde, weil diese für eine
Lebensphase stand, die für verwaiste Eltern bereits der Vergangenheit angehörte:
„Und das gleiche ist ja auch, wenn das Kind tot ist. (...)...dann hat man auch nicht
mehr so Kontakt, weil man versucht, sein eigenes Leben irgendwie wieder zusam-
men zu puzzlen und dann hört man noch: ‚Ja, Therapie.’ Und: ‚Der hat es geschafft!’
Und: ‚Dem geht es gut ho-ho.’, ja? Und man selber steht da und hat halt nichts
mehr. Und die anderen Eltern wissen das auch und dann sehen sie einen: ‚O Gott.’,
und: ‚Das Kind ist ja tot, das kann uns auch passieren.’“ (II, 1275-1282).
In mehreren Gesprächen wurde deutlich, dass die Eltern nach dem Tod ihres Kin-
des informellen Kontakt zu einzelnen klinischen MitarbeiterInnen unterhielten (I, III,
V, VI, XI, XII). Dabei handelte es sich sowohl um zufällige Treffen, als auch um – in
der Regel von Eltern initiierte – geplante Kontakte. Frau Anders z. B. traf eine Kin-
derkrankenschwester beim Einkaufen (I, 946-952). Die Mutter von Frau Ernert (V)
unterhielt weiterhin Kontakt zu einer klinischen Sozialarbeiterin (FT, 84). Frau
Chrost traf die externe Kinderkrankenschwester in der Kirche (III, 652-657). Frau
Kulpa telefonierte nach wie vor häufiger mit der Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeutin und äußerte gegenüber der Interviewerin den Wunsch, sich bei Gele-
genheit bei den externen Pflegekräften zu melden (Postskript, XI). Bei Familie Lemp
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
305
(XII) hatten sich die Kontakte zu dem klinischen Team, durch die Eigeninitiative der
Eltern bedingt, gehalten. Teilweise hätten sich diese Beziehungen, die sich in der
Zeit und im Zusammenhang der Krankheit des Kindes konstituiert hatten, auch in-
tensiviert und unabhängig davon weiter existiert. Teilweise seien sogar Freund-
schaften entstanden. Frau Lemp berichtete: „...es haben sich andere Kontakte [als
zu gleichfalls betroffenen Eltern, Anm.] gehalten. Also wie die Freundschaft zu Cat-
rin [eine Ärztin, Anm.] und ... zum Krankenhaus, auch ein Pfleger, den wir jetzt auch
kennen gelernt haben, so aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich, da hab ich
immer noch, ... haben wir immer noch ... sehr gute bis gute Kontakte, ne?“ (XII,
1384-1388). Wie die Teilnahme an der Beerdigung des Kindes, die in vier Elternin-
terviews erwähnt wurde (III, IV, VI, XII), schienen diese Kontakte jedoch weniger als
„strukturiertes Angebot in der Nachsorge“, sondern vielmehr als „Gesten persönli-
cher Anteilnahme“ von den Befragten gewertet zu werden (s. Kap. 3.2.1.1. 1.3, Kap.
3.2.1.2. 2.3).
Hausbesuche
In drei Interviews (VIII, IX, XII) berichteten befragte Eltern von nachsorgenden
Hausbesuchen durch die externe Kinderkrankenschwester. Nach Erfahrung von
Frau Ingelhart endete die Betreuung von Seiten der Klinik nach dem Tod ihres Soh-
nes. Die Familie erhielt indes auch nach dem Tod von Michael Besuche von der
externen Kinderkrankenschwester: „Also die [externe Kinderkrankenschwester,
Anm.] kam auch manchmal später noch mal vorbei. (...) Und- aber so von der Klinik
her, .(1). ich weiß nicht, da war doch eigentlich keine Betreuung jetzt nach dem Tod
eigentlich \((betont:)) gar\ nichts. ... Ich weiß nicht- .(4).“ (IX, 508-514). Auch Frau
Grüning berichtete von einem nachsorgenden Hausbesuch der Kinderkranken-
schwester: „Die kam zwei Monate nach Silkes Tod dann noch mal. Und da hatten
wir uns dann noch mal unterhalten.“ (VIII, 1195-1196). Dieser erfolgte jedoch auf
Initiative der Befragten hin. Im Rahmen dessen fragte die Mutter die externe Kinder-
krankenschwester nach ihrer Einschätzung des Versorgungsverlaufs (VIII, 1193-
1200, s. Kap. 3.2.1.2. 2.2.1). Zu Familie Lemp kam die externe Pflegekraft und kon-
taktierte hier insbesondere auch das Geschwisterkind (XII, 1940-1954) (s. Kap.
3.2.1.2. 1.3). Aus den Aussagen der Befragten wurde nicht deutlich, ob dieser Be-
such als Bestandteil einer Versorgungsstruktur gesehen wurde.
Ende bzw. Abbruch der Versorgung
Einige Eltern erfuhren die Versorgung durch die Klinik nach dem Tod des Kindes als
beendet (III, IV, IX, XII). Die diesbezüglichen Bewertungen der Befragten unter-
schieden sich: Eltern nahmen dies einerseits als selbstverständlich und schlüssig
hin. Frau Ingelhart (IX, 508-514; s. o.) wie Herr Lemp (XII, 1911; s. o.) formulierten
den Rückzug der Professionellen nach dem Tod des Kindes als Feststellung. Ande-
rerseits empfanden und bewerteten Eltern die fehlende Betreuung nach dem Tod
des Kindes als Versorgungslücke und Abbruch der Versorgung. Als Beispiel sei,
neben der eingangs dargestellten Bewertung von Frau Janzen, die Aussage von
Frau Durwald aufgeführt. Sie fühlte sich bereits von den in die häusliche Versorgung
integrierten MitarbeiterInnen – den externen Kinderkrankenschwestern und einer
Ärztin – in der häuslichen Palliativversorgung verhältnismäßig alleine gelassen.
Nach dem Tod von Verena sprach die Betreuerin wiederum von einem Schnitt in der
3 Ergebnisse der Untersuchung
306
Versorgung: „...das war dann das /\ ... <cut>.“ (IV, 589-590). Abgesehen von einem
abschließenden Besuch der Ärztin, dessen Zweck im Interview unbekannt blieb,
erkundigte sich niemand nach dem weiteren Ergehen der Betreuerin Frau Durwald.
Es bestand kein direkter Kontakt mehr zur Klinik, nachdem Verena gestorben war:
„...Aber ansonsten war da nichts.“ (IV, 771). „Also da kam keiner, der jetzt gefragt
hat: ‚Wie geht’s euch jetzt?’ oder ‚Braucht Ihr irgendwas noch?’ (IV, 776-777).
3.2.2.1.3 Zusammenfassung
In der palliativen Versorgung entstanden Schnittstellen in Bezug auf die psychoso-
ziale Unterstützung zwischen der klinischen und der ambulanten palliativen Versor-
gung zu Hause und in der Nachsorge der verwaisten Familie, nachdem das Kind
gestorben war.
Eltern hatten im Rahmen der häuslichen Versorgung die Möglichkeit und Sicherheit,
jederzeit mit ihrem Kind in die Klinik zurückkehren zu können. Dabei wurde umge-
kehrt auf die Eltern kein Druck ausgeübt, eine Behandlung in der Klinik vornehmen
zu lassen, wenn Familien dies nicht wollten.
Das ärztliche Schnittstellenmanagement innerhalb des „Hospital at Home“-versor-
gungsmodells umfasste ein Entlassungsgespräch, telefonische Erreichbarkeit und
Hausbesuche. Die fernmündliche Erreichbarkeit der KlinikerInnen war jederzeit ge-
sichert. Hausbesuche waren möglich. Ein Schnittstellenproblem bestand im Fall der
nicht erfolgten Vorbereitung auf die häusliche Situation und fehlenden Aufklärung
über den weiteren Ablauf der Versorgung. Eine telefonische Koordinierung war nicht
immer ausreichend. Die für eine bedarfsgerechte psychosoziale Unterstützung er-
forderlichen personellen Vertretungsregelungen wurden hinsichtlich der ärztlichen
Versorgung als unzureichend dargestellt.
Das pflegerische Schnittstellenmanagement innerhalb des „Hospital at Home“-Kon-
zepts umfasste einen initialen Hausbesuch durch die Leiterin des Externen Pflege-
dienstes, telefonische Erreichbarkeit und Hausbesuche. Die telefonische Verfügbar-
keit des EPD und das Angebot von Hausbesuchen waren bedürfnisgerecht. Die
Inanspruchnahme der Möglichkeit, die Kinderkrankenschwestern auch privat zu
unüblichen Zeiten und auch am Wochenende zu kontaktieren, bedeutete für die
Eltern teilweise eine Überwindung von Hemmschwellen. Diesbezüglich hilfreich war
eine wiederholte Unterbreitung des Angebots durch den EPD. Zu Schnittstellen-
problemen am Übergang bzw. zur Ablehnung der externen Kinderkrankenschwes-
tern in der häuslichen Umgebung konnte es kommen, wenn diese zu spät in die
Versorgung integriert und nicht bereits in der klinischen Zeit vorstellig wurden. Die
Akzeptanz einer fremden Person in der häuslichen Betreuung in dieser hochbelas-
teten Zeit, in der für das Kind keine Aussicht mehr auf medizinische Heilung be-
stand, war problematisch. Eine verspätete Integration der externen Kinderkranken-
schwester führte dazu, dass sie die Rolle als psychosoziale Unterstützung für die
Familie nicht bzw. erst sehr spät übernehmen konnte.
Das psychologische Schnittstellenmanagement umfasste die telefonische Erreich-
barkeit, das Angebot von Hausbesuchen und die Vergabe von Terminen in der Kli-
nik. Das in der Versorgungsstruktur vorgesehene Entlassungsgespräch mit den
PsychologInnen wurde in der Befragung nicht erwähnt, jedoch auch nicht als ver-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
307
misst deutlich. Die Versorgung durch die PsychologInnen endete aus Sicht mehre-
rer Eltern nach der stationären Betreuung. Das Angebot der klinischen Psychologin
wurde von den Betroffen bereits in der Klinik häufig nicht erreicht. Ein wichtiger
Grund lag in einem fehlenden aktiven, mehrmaligen Zugehen der Professionellen
auf die Familie. Ein weiterer Grund für eine fehlende Inanspruchnahme psychologi-
scher Unterstützung war ein von dem üblichen Pfad abweichender Versorgungs-
weg, d. h., wenn keine stationäre Aufnahme des Kindes und seiner Familie erfolgte
oder die Versorgung weitestgehend tages- und poliklinisch stattfand. In der Folge
wurde kein Kontakt zu der Psychologin aufgebaut. Von den zeitlichen und örtlichen
Rahmenbedingungen war es für Eltern schwierig, in der tages- und poliklinischen
Versorgung Termine mit den klinischen PsychologInnen auf der Station zu verabre-
den und zu nutzen, da die zurückzulegenden Wege zu weit waren. Ferner behin-
derten Zeitdruck und Personalmangel die Inanspruchnahme. Die Vertretung einer
den Eltern vertrauten PsychologIn war problematisch und wurde als Schnittstellen-
problem deutlich, da die Betroffenen einen diesbezüglichen Wechsel nicht immer
akzeptierten. Eltern hatten Probleme, klinische Termine in der palliativen häuslichen
Versorgung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie wären so mit der Situation konfrontiert
gewesen, dass für andere Kinder nach wie vor Hoffnung auf Heilung besteht, wäh-
rend das beim eigenen Kind nicht mehr der Fall war. Eltern empfanden es zudem
als Zumutung, wenn sie andere Mütter und Väter mit der Möglichkeit des Fehlschla-
gens der Therapie und des Sterbens ihres Kindes konfrontierten. Das psychologi-
sche klinische Angebot konnte aus diesem Grund in der palliativen Versorgung ab-
gelehnt werden.
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin war in Einzelfällen in der häusli-
chen Palliativversorgung telefonisch erreichbar und stand für Hausbesuche zur Ver-
fügung. Bereits die klinische Versorgung erfolgte kontinuierlich und stations-
übergreifend. Als problematisch zeigte sich in der stationären Situation jedoch die
Überschneidung des Angebots der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit
anderen medizinisch erforderlichen Terminen. Die Inanspruchnahme wurde teil-
weise dadurch als nicht bedarfsgerecht erfolgend wahrgenommen, dass das Ange-
bot nicht mehrfach unterbreitet wurde. Dies war durch das zugrunde liegende Ar-
beitskonzept bedingt, welches die freiwillige Inanspruchnahme des Angebots durch
das Kind vorsah. Es wurden keine Schnittstellenprobleme explizit zwischen der kli-
nischen und häuslichen Palliativversorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin benannt. Die Versorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeutin wurde in zwei Familien nach der stationären Betreuung in der häus-
lichen Umgebung fortgeführt.
Sozialarbeiterinnen hatten die Aufgabe, über sozialrechtlich zustehende Hilfen auf-
zuklären und Eltern bei der Beantragung entsprechend zu unterstützen. Die Er-
reichbarkeit der Sozialarbeiterin in der Tagesklinik war zum Teil problematisch. Die
Versorgung durch die Sozialarbeiterinnen endete nach der stationären Betreuung.
Ein strukturiertes seelsorgerisches Schnittstellenmanagement bestand nicht. Zu-
gangsbarrieren zu den SeelsorgerInnen in der Klinik wurden als ein Grund dafür
ermittelt, dass sich auch in der häuslichen Palliativversorgung keine Beziehung ent-
wickelte. Das Angebot der Krankenhausseelsorge hätte niedrigschwellig organisiert
sein müssen.
Tabelle 15: Interne Koordination: Das Schnittstellenmanagement zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung aus Sicht der Eltern nach Berufsgrup-
pen differenziert
Unterstützungsrelevanz
praktiziertes
Schnittstellenmanagement156
Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Allgemeines Schnittstellenmanagement - nahtloser, strukturiert erfolgender Übergang in die häusliche Umge-
bung
- Verbleib bzw. Rückkehr in die Klink jederzeit möglich
- elterlicher Wunsch nach häuslicher Versorgung wird unterstützt
(kein Druck dahingehend, mit dem Kind in die Klinik zurückzukehren
oder dort zu verweilen)
- ab der ambulanten poliklinischen Zeit, in der häusli-
chen Palliativversorgung betroffene Eltern auf sich al-
leine gestellt (bezüglich fachspezifischer psychosozia-
ler Unterstützung)
Ärztliches Schnittstellenmanagement - (keine wertenden Aussagen zu erfolgtem Entlassungsgespräch)
- telefonische Erreichbarkeit jederzeit gesichert
- eigeninitiative Anrufe der ÄrztInnen
- Hausbesuche jederzeit gesichert
- fehlendes Entlassungsgespräch (keine Vorbereitung
möglich)
- Telefon als Medium zur Aufrechterhaltung des Kon-
takts teilweise nicht bedürfnisgerecht
- Vertretungsregelung im Urlaubsfall vertrauter ÄrztInnen
nicht bedürfnisgerecht
- telefonische Erreichbarkeit und Hausbesuche als Mittel
des Schnittstellenmanagements nicht für alle Betroffe-
nen ausreichend
Pflegerisches Schnittstellenmanagement - (keine wertenden Aussagen zu initialem Hausbesuch)
- telefonische Erreichbarkeit jederzeit gesichert, eigeninitiative Anrufe
der Pflegekräfte
- häufigeres Bekräftigen des Angebots der Erreichbarkeit (erleichtert
Überwinden von Hemmschwellen)
- Hausbesuche jederzeit gesichert
- telefonische Erreichbarkeit und Hausbesuche als Mittel
des Schnittstellenmanagements nicht für alle Betroffe-
nen ausreichend
- Ablehnung des EPD aufgrund mangelnder Vertrautheit
(Wunsch nach Erstkontakt in der stationären Situation)
- verspätete Integration in die Versorgung (Wunsch nach
frühzeitiger Integration)
Psychologisches Schnittstellenmanagement
- mehrmaliges, aktives Zugehen der PsychologInnen auf Familie in
klinischer Zeit des Beziehungsaufbaus
- keine Aussage (hinsichtlich des Entlassungsgesprächs)
- telefonische Erreichbarkeit jederzeit gesichert
- fehlende Beziehung zu PsychologInnen aufgrund von
Zugangsschwierigkeiten in der klinischen Zeit
- fehlendes Vorstellen
- fehlender aktiver, mehrmaliger Zugang der Psycho-
logInnen
156 Innerhalb des „Hospital at Home“-Konzepts nach Berufsgruppen differenziert.
Unterstützungsrelevanz
praktiziertes
Schnittstellenmanagement156
Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Psychologisches Schnittstellenmanagement
- Angebot von klinischen Gesprächsterminen in der ambulanten Ver-
sorgung (Wahrnehmen problemlos möglich)
- Kontinuität der Beziehung (Aufrechterhalten durch unterstützende
Gespräche in der häuslichen Umgebung)
- Zeitdruck
- Personalmangel (Überforderung des/r tätigen Psycho-
logIn)
- vom üblichen Pfad abweichender Versorgungsweg
- zeitliche und örtliche Rahmenbedingungen verhindern
Kontinuität und Wahrnehmen eines klinischen Termins
(Entfernung zwischen Tagesklinik und Station zu weit)
- aufgrund persönlicher Bindung an vertraute/n Psycho-
logIn Wechsel zu anderen klinischen KollegInnen emo-
tional kaum möglich (z. B. im Fall von Krankheit, Ur-
laub)
- Ablehnung des Angebots klinischer Termine (aufgrund
der Konfrontation mit Kindern und Eltern, die weiterhin
auf Heilung hoffen können)
- Abbruch der Versorgung (= ab der ambulanten poli-
klinischen Zeit, in der häuslichen Palliativversorgung
betroffene Eltern psychosozial auf sich alleine gestellt)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuti-
sches Schnittstellenmanagement - Versorgung durch hohe Kontinuität geprägt
- Überwinden auch innerklinischer Schnittstellen
- Fortsetzen der Beziehung in häuslicher Versorgung
- keine Aussage (hinsichtlich des Entlassungsgesprächs)
- telefonische Verfügbarkeit
- kontinuierliches Aufrechterhalten der Beziehung durch Haus-
besuche
- tendenzielle Zugangsschwierigkeiten in der klinischen
Zeit: Überschneidungen mit medizinischen Terminen
- Zugangsschwierigkeiten aufgrund des Arbeitskonzepts
der Professionellen (Freiwilligkeit des Angebots als
Voraussetzung)
- Abbruch der Versorgung (= ab der ambulanten poli-
klinischen Zeit, in der häuslichen Palliativversorgung
betroffene Eltern psychosozial auf sich alleine gestellt)
Sozialarbeiterisches Schnittstellenmanagement - keine Aussage - fehlende Erreichbarkeit in der teilstationären und am-
bulanten Versorgung
- Abbruch der Versorgung (= ab der ambulanten poli-
klinischen Zeit, in der häuslichen Palliativversorgung
betroffene Eltern psychosozial auf sich alleine gestellt)
Seelsorgerisches Schnittstellenmanagement - einmaliger Hausbesuch (aus Anlass einer Taufe) - Zugangsbarriere (hohe Hemmschwelle, SeelsorgerIn-
nen in der Klinik eigeninitiativ aufzusuchen)
Tabelle 16: Interne Koordination: Das Schnittstellenmanagement zwischen häuslicher Palliativversorgung und der Nachsorge der verwaisten Familie aus Sicht
der Eltern
Unterstützungsrelevanz
praktiziertes
Schnittstellenmanagement157
Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
Praktiziertes
Schnittstellenmanagement
- Angebot und Zusicherung der telefonischen Erreichbarkeit (Kontakt-
aufnahme erfolgt daraufhin i. d. R. auf Initiative der Eltern)
- Hausbesuche der externen Kinderkrankenschwester
- Versorgungskonzept schließt Nachsorge der verwais-
ten Eltern nicht ein
- eigeninitiative Kontaktaufnahme zu Professionellen
nach Tod des Kindes schwierig (Hemmschwelle)
157 Innerhalb des „Hospital at Home“-Konzepts nach Berufsgruppen differenziert.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
311
3.2.2.2 Externe Koordination: Vermittlung von Hilfsangeboten außerhalb
des „Hospital at Home“-Versorgungsmodells
Unter dem Begriff der „externen Koordination“ werden hier die Versorgungsleistun-
gen verstanden, die die Organisation der Betreuung zum Inhalt haben, die über das
von der Klinik und dem EPD praktizierte Versorgungsmodell hinaus gehen. Das
Interviewmaterial wurde dahingehend durchgearbeitet und analysiert, wie und durch
wen externe Versorgungsangebote (z. B. von Niedergelassenen des Gesundheits-
und Sozialsektors und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen sowie Selbsthilfeangebote)
in das beschriebene Versorgungsmodell integriert wurden. Die übergeordnete Koor-
dination der Versorgung in der pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung in ei-
nem „Hospital at Home“-Versorgungsmodell wird hier also thematisiert.
Da das vorliegende Datenmaterial auch zu diesem Thema überschaubar blieb, er-
folgt die Darstellung wiederum nach dem Schnittstellenmanagement zwischen klini-
scher und häuslicher Palliativversorgung und dem zwischen häuslicher Palliativver-
sorgung und Nachsorge differenziert, nicht jedoch nach den unterschiedlichen Be-
rufsgruppen unterschieden.
3.2.2.2.1 Die Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher Palliativver-
sorgung
An der Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung erfolgte
eine externe Koordination nicht zentral, sondern von einzelnen Professionellen und
Berufsgruppen. Zwei Bereiche des Schnittstellenmanagements konnten herausge-
arbeitet werden:
Vermittlung weiterführender Versorgungsangebote
ÄrztInnen gaben in der häuslichen Palliativversorgung Hinweise auf unterstützende
Angebote von niedergelassenen Professionellen im ergotherapeutischen Bereich:
Eine Ärztin empfahl einer befragten Familie eine niedergelassene Physiotherapeutin
und reichte ihr die entsprechende Adresse weiter. Die Eltern Lemp reagierten zu-
nächst etwas befremdet auf den Vorschlag der Klinikerin, eine Physiotherapeutin mit
Finn aufzusuchen, nachdem klar war, dass er sterben würde (XII, 880-894, s. Kap.
3.2.1.3. 1.3.1). In der Therapie und im Kontakt mit der Therapeutin wurde jedoch
deutlich, dass die Besuche dort entscheidend zur Lebensqualität des Kindes beitru-
gen. Rückblickend empfanden die Eltern den Hinweis der Ärztin auf das Angebot
der Niedergelassenen als unterstützend: „...und [die Physiotherapeutin hat, Anm.]...
ganz Hervorragendes geleistet (..), ja? Also das hat auch ... die Poliklinik möglich
gemacht. Ich glaub, das war Catrin [eine Ärztin, Anm.].“ (XII, 886-887).
Neben den ÄrztInnen waren auch SozialarbeiterInnen bei der Vermittlung weiterfüh-
render Versorgungsangebote unterstützend. Sie übernahmen im Hinblick auf die
finanzielle Situation und bezüglich der Beschaffung von Hilfsmitteln in der häusli-
chen Versorgung einen Teil der externen Koordination (s. Kap. 3.2.2.1. 1.6). Verein-
zelt (II) wurden sie im Zusammenhang beratender Tätigkeit beim Vermitteln von
Adressen im ambulanten Bereich genannt. Frau Bittner benötigte eine Krankschrei-
bung, um die Pflege ihres Kindes in der palliativen Versorgungsphase zu Hause
übernehmen zu können. Die Sozialarbeiterin vermittelte sie an eine niedergelassene
3 Ergebnisse der Untersuchung
312
Neurologin. Dass die Ärztin mittlerweile jedoch ausschließlich PrivatpatientInnen
betreute, erfuhr die Mutter erst vor Ort. Frau Bittner stellte in diesem Zusammen-
hang die Organisation der für die Eltern wichtigen Vernetzung zum ambulanten Be-
reich als organisatorisches Problem und mangelhaft dar: „Dann war auch mit diesen
Krankschreibungen in der Zeit, wo man als Eltern krankgeschrieben sein muss, um
sein Kind zu begleiten. Da hatten sie [die Sozialarbeiterin, Anm.] eine ganze Zeit
eine Neurologin gehabt...(...) aber die hat dann von heute auf morgen mit einem Mal
nur noch Privatpatienten genommen. Da stand ich dann da vor verschlossener Tür.
Keiner hat es gewusst oder hat mir Bescheid gesagt. Ich stand dann da ohne
Krankschreibung (...). Das sind auch so Sachen, die man ja auch irgendwie geord-
net bekommen muss. (...) Und das war auch ein bisschen alles unorganisiert, fand
ich.“ (II, 894-911).
Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen
Die externen Kinderkrankenschwestern informierten Eltern vereinzelt über sozial-
rechtliche Belange in der häuslichen Palliativversorgung. Das wird in der Darstellung
einer Mutter deutlich. Die Pflegekraft unterstützte sie im Hinblick auf finanzielle Mög-
lichkeiten und Rechte bezüglich der Pflegeversicherung. Familie Janzen verblieb
lediglich in der Zeit der Diagnose im Krankenhaus. Die palliative Versorgung fand
ausschließlich ambulant bzw. häuslich statt. Die externe Kinderkrankenschwester
machte die Eltern darauf aufmerksam, dass sie Pflegegeld für die Betreuung ihres
Kindes beantragen könnten. Sie übernahm also einen Teil der sozialarbeiterischen
Beratung, die sonst in der Klinik stattfand: „Das war, als- ... als Nils ... krank war, da
hat mir auch die vom Externen Pflegedienst hat mir gesagt, wir können \((betont:))
Krankengeld\ beantragen. Wusste ich gar nicht. Und dann meinte sie: ‚Ja ja, ruf mal
da an.’“ (X, 1588-1590).
3.2.2.2.2 Das Schnittstellenmanagement zwischen häuslicher Palliativver-
sorgung und Nachsorge
Bezüglich des Übergangs zwischen häuslicher Versorgung und Nachsorge er-
brachte die Datenanalyse die folgenden Aufgaben und Hilfsangebote als Ergebnis:
Bereitstellung von Informationen
Als ein für Eltern wichtiges niedrigschwelliges Angebot an Informationen und eine
Unterstützung in der elterlichen Koordination der Versorgung an der Schnittstelle
zwischen häuslicher Versorgung und Nachsorge, das nicht personen- bzw. berufs-
gruppengebunden war, wurden in einem Elterninterview (VIII) die Stellwände in der
Tagesklinik deutlich, an denen Nachrichten etwa über Aktivitäten, Selbsthilfegrup-
pen oder Vereine angebracht waren. Frau Grüning, deren Tochter und Familie aus-
schließlich teilstationär bzw. ambulant versorgt wurden, nutzte die Stellwände der
Tagesklinik als Informationsquelle. Sie fand dort die Adresse eines Elternvereins,
den sie schließlich kontaktierte und dessen Angebot sie wahrnahm, nachdem ihre
Tochter Silke gestorben war. Frau Grüning registrierte die Information über diese
Trauergruppe also bereits, als ihre Tochter noch lebte, ihr jedoch keine Hoffnung
mehr auf medizinische Heilung blieb. Sie konnte die Information nutzen, obwohl sie
in dieser Zeit offensichtlich deutliche Abwehr gegenüber dem Gedanken an den Tod
ihrer Tochter und entsprechender Vorbereitungen empfand: „(Interviewerin:) Wie
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
313
sind Sie denn dann auf die Trauergruppe gekommen oder wer hat Ihnen das ge-
sagt, dass es da was gibt? (Mutter:) Da hab ich mich eigentlich schon- ... ich wollte
es eigentlich nicht. ((lacht leise auf)) Wo ich das dann- ich hab immer so geguckt,
die Stellwände im Krankenhaus, und ... \((lebhaft:)) ich wollte es aber eigentlich ir-
gendwie auch nicht sehen [weil Silke noch lebte, Anm.], aber irgendwie wollt ich’s
dann doch, ja?“ (VIII, 436-443).
Über die Nutzung von solchen nicht personengebundenen Informationsquellen hin-
aus waren auch die externen Kinderkrankenschwestern in ihrer Rolle der Koordina-
tion bzw. Informationsvermittlung zu weiteren AnsprechpartnerInnen, Personen oder
Gruppen in der Zeit der Nachsorge wichtig. Dies beschrieb Frau Grüning: „Ja, und
eigentlich an Silkes- .(1). wo Silke gestorben ist, war Frau Bäumler auch hier. (...)
Und ... da hab ich sie dann noch mal gefragt, (...) welche Trauergruppe. Es gibt ja
.(...) Welche sie so ... empfehlen würde oder wo- was ich da wo machen könnte?“
(VIII, 444-453).
Vermittlung ambulanter, psychotherapeutischer Weiterbetreuung
Die Psychologin wurde in einem Fall als Ansprechpartnerin wahrgenommen, als es
um Hilfe bei der Suche nach ambulanten, psychotherapeutischen Betreuungsmög-
lichkeiten ging (I, 50-56). So nahm Frau Anders nach dem Tod ihres Sohnes telefo-
nisch Kontakt mit der klinischen Psychologin auf, um diese um eine entsprechende
Empfehlung zu bitten: „Mit Frau Schuchard habe ich später mal telefoniert (...) ob
sie mir jemanden empfehlen könnte, der so, für mich so...Psychotherapie.“ (I, 861-
864).
Ebenso wurde die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin als fachkompetente
Informationsquelle für das Vermitteln ambulanter psychotherapeutischer Angebote
genutzt. Die Tochter der Eltern Lemp entwickelte nach dem Tod ihres Bruders auf-
fällige Symptome. Sie litt unter Schlafstörungen und Angstzuständen. Ida äußerte
ihrer Mutter gegenüber direkt den Wunsch nach psychotherapeutischer Unterstüt-
zung. Frau Lemp kontaktierte daraufhin die Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peutin und fragte nach geeigneten Adressen. Hierbei erwies sich die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin als sehr engagiert und bemüht um ein bedürfnisori-
entiertes Angebot: „Dann hab ich ... überlegt, wo kriegt man da jetzt einen her, und
hin und her. ... Und dann hab ich Gabi angesprochen .(1). (gesagt: ‚Hast du nicht
eine Idee?’) Und so weiter. Bin ich so die alten Pfade zurückgegangen. ... Und die
hat sich unheimlich eingesetzt und war auch irgendwie grade dabei, eine Liste zu
erstellen, ... Psychotherapeuten, die sich da auskennen und Erfahrung haben und
so weiter. ... Und hat mir zwei, drei Namen genannt. Hat sich wirklich Mühe gege-
ben, örtlich und was würde passen, hin und her. Jedenfalls sind wir, haben einen
\((nachdrücklich:)) echten Glücksgriff getan,\ ja? ... Mit dem [Psychologen, Anm.],
den sie auch favorisiert hat und, und den hab ich / angerufen und ...
\((nachdrücklich:)) absoluter Glücksgriff.“ (XII, 3113-3121).
Über die beschriebenen Ergebnisse zum erfolgten Schnittstellenmanagement hin-
aus wurden Probleme am Übergang deutlich, die dann entstanden, wenn eine adä-
quate Unterstützung bei der Vermittlung von weiterführenden externen Hilfen fehlte.
Diese werden in Vervollständigung der Erkenntnisse nachfolgend in kompakter
Form dargestellt.
3 Ergebnisse der Untersuchung
314
Fehlende Information und mangelnde Überleitung an externe Leistungsanbie-
terInnen
Von vielen Eltern (I, II, VII, VIII, X) wurde das Fehlen von Informationen und einer
Überleitung zu anderen AnbieterInnen artikuliert. Die Befragten erwarteten nicht,
dass die Klinik alle Leistungen der psychosozialen Unterstützung selbst erbringen
müsse. Der Wunsch nach einer Koordination des Vorgehens und nach einem Eb-
nen des Versorgungsweges in der häuslichen psychosozialen (Palliativ-) Versor-
gung wurde jedoch deutlich: „...es muss ja nicht einer vom Krankenhaus dann ma-
chen [hier: eine psychotherapeutische Begleitung, Anm.]. Das ... gibt ja genug ...
Niedergelassene, aber wo man mal sagt: ‚Da und da. Die wären geeignet, die kön-
nen das in Ihrem Wohngebiet (...) also einfach solche- solche Sachen.“ (VIII, 1318-
1321). Im Fall von Familie Grüning wurde eine nicht bedürfnisgerechte psychosozi-
ale Versorgung und Information im gesamten Versorgungsverlauf sichtbar. Bei der
Suche nach geeigneten ambulanten professionellen Hilfen konstatierten die Eltern
mangelnde Unterstützung von Seiten der Klinik: „(Mutter:) Das zeigt einfach, dass
man <Leute> (...) braucht [zur eigenen psychosozialen Unterstützung, Anm.]. (Va-
ter:) Ja. (Mutter:)\((weinend:)) Und wenn man sie nicht selber findet, dann muss
jemand da sein, der <einem-\ >Der ... das organisiert. Das muss man ja für das
Krankenhaus jetzt einfach ... sagen.“ (VIII, 1512-1525). Frau Grüning wünschte sich
von der Klinik ganz konkret fachkompetente Information über häusliche Unterstüt-
zungsangebote und das Vermitteln von AnsprechpartnerInnen für sich und im Hin-
blick auf das Geschwister: „...also \((betont:)) da\ hätt ich mir gewünscht, dass das
von Anfang ‚(...) ‚...für Sie haben wir ... jetzt die und die Möglichkeiten, wo wir ...
Ihnen das irgendwie erleichtern können, mit ... Psychologe, da gibt’s die Geschwis-
ter, da gibt’s das, das, das. Und mit Schule können Sie den ansprechen mal. Part-
ner. Hier haben Sie irgendwelche Adressen, hier haben Sie irgendwas. ... Hier ha-
ben Sie \((laut weinend:)) sonst ((unv. 1-2 Wörter)) eine Liste von Psychologen,
melden Sie sich da irgendwo an, wenn Sie wollen.’\ ... Also ... so was.” (VIII, 673-
681).
Frau Anders Kritik bezog sich in diesem Zusammenhang dezidiert auf die fehlende
Unterstützung bei ihrer Suche nach einem ambulanten psychotherapeutischen An-
gebot. Von Seiten der Klinik sei diesbezüglich der Übergang in die häusliche Ver-
sorgung nicht ausreichend organisiert gewesen: „Also da denke (ich), es is’ schon
so ’ne, ’ne Lücke, die geschlossen werden (muss), weil es is’ ja auch is’ ja auch
kein, ich sag’ jetzt mal, nahtloser Übergang zwischen psychosozialer Betreuung in
der Klinik und dann wenn man sich, sag ich mal, Hilfe von außerhalb suchen möch-
te.“ (I, 1133-1136). Auch in der Nachsorge benannte sie es als elementare Aufgabe
der Klinik, Informationen bezüglich psychosozial unterstützender Angebote weiter-
zugeben. Sie erfuhr die Klinik in dieser Hinsicht nicht als hilfreich: „...[es] wär (...) ja
vielleicht schön, wenn in der Klinik Adressen von solchen Menschen sind (...) geben
würde wo man sagt ‚Wissen Sie, wenn Sie weiterführende...Behandlung oder Hilfe
benötigen....es gibt hier die und die und die (...) die haben mit verwaisten Eltern
schon gearbeitet..(1).Wir wissen von andern Eltern, die sind gut’, oder wie auch im-
mer. Das wäre was. Also da passiert von der Klink viel zu wenig.“ (I, 1181-1191).
„Aber auch, auch, da wäre dann ja auch wichtig dass die Klinik wenn sie die Familie
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
315
verabschiedet solche Adressen weitergibt (...) aber das passiert ja auch nich’.“ (I,
1230-1232).
Hätte sich die Klinik bereits ab einem frühen Zeitpunkt in der Versorgung als zu-
ständige Instanz in der Versorgungslandschaft und zentrale Anlaufstelle für entspre-
chende Informationen verstanden und den Eltern gegenüber präsentiert - nicht nur
in medizinisch- pflegerischer Hinsicht, sondern auch, was unterstützende psychoso-
ziale Angebote betrifft –, dann hätten Eltern eher auf die Erfahrung und das Wissen
des Krankenhauses zurückgreifen können, selbst in so sensiblen Momenten wie
kurz nach dem Tod des Kindes. Das legten die Ausführungen einer Befragten nahe.
Frau Anders führte als Beispiel das Auswählen eines Beerdigungsinstitutes an, dass
sich als auf die Situation und die Bedürfnisse der verwaisten Familien sensibel ein-
gehend erwiesen habe: „(...) ich meine (...), wenn man jetzt einen Patienten entlässt
und sagt: ‚Also für ihr Kind gibt’s keine Hoffnung mehr.’, dem nicht die Adresse vom
Beerdigungsinstitut mitgeben. (...) Aber erstens erfahren die im Krankenhaus das
eigentlich in der Regel ziemlich schnell, wenn das Kind dann gestorben is’, und
dann kann man aber zumindest (...) fragen: ‚Können wir ihnen irgendwie weiterhel-
fen mit Adressen?’ (...) Also dass es zumindest eine Stelle gibt, wo dann die Eltern,
wenn sie denn auch immer sie soweit sind, wissen: ‚Daher kann ich’s bekommen.’“
(I, 1338-1372). Ähnliche Erfahrungen beschrieben Frau Bittner und Frau Franzek (II,
VII). Sie vermissten das Weiterleiten von Informationen bezüglich geeigneter Beer-
digungsinstitute und weitergehender wichtiger Informationen im Zusammenhang der
Bestattung ihres Kindes. Frau Franzek beschrieb, dass die erfolgte Information des
Krankenhauses weniger bedürfnisorientiert denn standardisiert erfolgte: „...das [die
Adresse des weiter oben erwähnten Beerdigungsinstituts, Anm.] hatte die Klinik zum
Beispiel auch nicht, die hat uns erst mal das nächste normale A-dorfer Institut ange-
rufen.“ (VII, 1421-1423). Andere wichtige hilfreiche Informationen im Zusammen-
hang mit der Beerdigung des Kindes – hier konkret die Wahl des Grabes – wurden
als fehlend beschrieben: „...nach 25 Jahren oder nach 20 Jahren jetzt werden ja
diese Kindergräber auch platt gemacht. Und nach 20 Jahren ist man 50 und man
hat keine Anlaufstelle mehr. (...) Das ist zum Beispiel auch ein Punkt, was Eltern
nicht bedenken. Sondern dass es in dem Moment wirklich sinnvoller ist, wenn man
ein Familiengrab kauft, ja? ..(1)..Kann ja auch ein Einzelgrab sein. Muss ja nicht ein
Doppelgrab oder ein dreifaches sein, ne?“ (II, 883-892). Ihr selbst waren diese In-
formationen vorab bekannt. Andere Eltern, die diesbezüglich über keine ausrei-
chenden Informationen verfügten, ließen ihr Kind in einem Kindergrab beerdigen
und bereuten ihre Entscheidung anschließend. Frau Bittner konstatierte hier ein
Versorgungsdefizit: „...sie [eine andere Mutter, Anm.] bereut das tierisch, dass sie
ein normales Grab genommen hat auf dem Kinderfriedhof. (...) (...) Ja, und dann
gibt’s noch so andere Sachen, weiß ich nicht, wo man auch so wenig Hilfe be-
kommt...“ (II, 881-895).
In der Wahrnehmung von Frau Janzen endete die Versorgung durch die Klinik mit
dem Tod ihres Kindes. Sie fühlte sich am Übergang in die Nachsorge alleine gelas-
sen (X, 520-524, X, 559-561, s. Kap. 3.2.2.1. 2). Wie Frau Grüning erwartete sie
jedoch ausdrücklich nicht, dass die Klinik auch die Nachsorge der verwaisten Fami-
lie selbst übernehmen hätte müssen: „...((lebhaft:)) Ich mein, klar,\ ... kann man
auch nicht erwarten, ne?“ (X, 561-562). Die Forderung nach einem koordinierteren
3 Ergebnisse der Untersuchung
316
Vorgehen in der Betreuung erhoben jedoch auch diese befragten Eltern: In dem
Interview mit Herrn Janzen wurden die psychosozialen Belastungen sichtbar, die
durch mangelnde Informationen seitens der Klinik entstanden. Der Vater berichtete
von seinen Erfahrungen in der Zeit nach dem Tod seines Sohnes und beanstandete
das Fehlen einer Datensammlung, die die regionale Versorgungslandschaft doku-
mentierte. Es hätte an Informationen über Kontakt- und Anlaufstellen im ambulanten
psychosozialen Bereich, gerade auch in der Begleitung der verwaisten Familien,
oder an der Veröffentlichung und dem Zugang zu entsprechendem Wissen gefehlt.
In seiner Wahrnehmung entwickelte die Klinik diesbezüglich in der psychosozialen
Nachsorge zu wenig Aktivitäten: „Aber was (...) einfach fehlt, ist dann die professio-
nelle Seite, also das ... Zur-Verfügung-Stellen von Infrastruktur oder- .(1). ach, so
banale Sachen wie ... eine .(2). elektronische Auflistung (...). Ist uns jedenfalls nicht
über’n Weg gelaufen, dass da \((betont:)) irgendjemand\ sagt: ‚Ich hab hier eine
perfekte Sammlung von allen möglichen ... Kontaktadressen oder ... Anlaufstellen.’
(...)“ (X, 593-603). „...also allgemein (...) was ich denke, was fehlt, ist, dass man ...
bestimmte .(1). Dinge, die es ja bestimmt gibt (...), die mit der Klinik zusammenar-
beiten (...), dass man da bestimmte Sachen einfach auch veröffentlicht (...). Und
.(2). vielleicht ... ist das jetzt auch nur aus meinem Blickwinkel (...). Aber ich hatte
immer den Eindruck, da- da- da wird wenig \((betont:)) gemacht.“ (X, 655-661).
Die Qualität der Informationen war ein wichtiges Kriterium. Wenn die Informationen
in der Wahrnehmung der Eltern nicht auf ihren subjektiven Bedarf bzw. den der Fa-
milie abgestimmt waren, wurden sie als unzureichend angesehen. Frau Franzek be-
mängelte diesbezüglich, dass ihr ein beliebiges Beerdigungsinstitut vermittelt wurde,
während sie Bedarf an einem Angebot gehabt hätte, das sich auf die Bedürfnisse
von verwaisten Familien orientierte (VII, 1421-1423; s. o.). Frau Anders berichtete
diesbezüglich, dass sie nach dem Tod ihres Sohnes Kontakt mit der Psychologin
aufnahm, um eine Information zu einer niedergelassenen Psychologin zu erhalten (I,
861-864). Die Qualität der Informationen wurde jedoch als nicht ausreichend unter-
stützend erlebt. Frau Anders wertete diese eher als private Hinweise, denn als pro-
fessionelles Überleitungs- und Schnittstellenmanagement. Sie wünschte sich mehr
und qualitativ bessere Auskünfte über das Angebot niedergelassener Psycholo-
gInnen und Einrichtungen und generell eine bessere Koordination zwischen klini-
schem und ambulantem Bereich: „Ich hab’ dann mit der Frau Schuchard telefoniert,
ob sie denn jemanden kennen würde. Ja das war dann aber...na ja sie kennt da ’ne
Bekannte von einer (...) ehemaligen Kollegin und,...ja, die könnte man ja mal anru-
fen so, also /((betont)) so/. Ich sag’, gut wäre: ‚Wir haben hier...wollen Sie ’n Mann
woll’n Sie ’ne Frau?, damm, damm, damm, die gibt’s hier, die arbeiten, wie gesagt,
mit verwaisten Eltern.’ Klar, kann man dazu sagen: ‚Die haben lange Wartezeit.’
oder ‚Nehmen Sie doch mit denen Kontakt auf.’ oder wie auch immer.“ (I, 1207-
1215).
Frau Grüning äußerte Bedarf an einer Person, mit der sie über ihre persönliche Si-
tuation hätte sprechen können. In der Klinik erhielt sie158 daraufhin Adressen von
158 Eine Aussage dazu, welche/r klinische/r MitarbeiterIn ihr diese Information gab, erlaubte das Mate-
rial nicht.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
317
neurologischen ÄrztInnen. Von diesen konnte sie jedoch nicht profitieren: „Das hatte
ich aber auch in [der Klinik, Anm.] gefragt, aber da hat man mir zwar irgendwelche
Adressen gegeben, aber das waren .(1). von irgendwelchen ... neurologischen Ärz-
ten. Ja, die hat mich krankgeschrieben, hat mir da irgend so einen Unsinn erzähl-
also es war- ... war nicht so was, was ich mir ... \((leise:)) gewünscht habe.“ (VIII,
1321-1325).
Begleitende Beratung – z. B. im Hinblick auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme
anderer Hilfsangebote – wurde im Zusammenhang der Qualität von Informationen
ebenfalls als wichtig deutlich. Eltern waren bspw. verunsichert, zu welchem Zeit-
punkt und in welcher Situation es angezeigt war, psychologische Beratung in An-
spruch zu nehmen. Im Fall von Frau Grüning wurde diese Unsicherheit auf eine
entsprechende Intervention für das erkrankte Kind und sein Geschwister und die
Frage bezogen, wann eine psychologische Begleitung unterstützend wirkt und wann
u. U. zusätzlich belastend bzw. pathologisierend. Die Befragte hätte sich hier Unter-
stützung gewünscht: „...wann nimmt man da auch ... psychologische Betreuung in
Anspruch? Wann ist es richtig? ... Wann ... \((laut, nachdrücklich:)) fördert man erst
solche Sachen? Ja? Was ja irgendwie auch eine normale Reaktion ist, aber- ... das
sind alles solche Sachen, da- ... wo man gar nicht weiß, was macht man richtig.
.(4).Ja. Wenn man jemand dann gehabt hätte.“ (VIII, 1187-1191).
Weiterhin soll im Zusammenhang der Qualität der Informationen ein Ergebnis auf-
geführt werden, das sich in Bezug auf die Vermittlung zu externen Leistungsanbiete-
rInnen an der Schnittstellen zwischen klinischer und häuslicher palliativer Versor-
gung als wichtig erwies. Institutions- und Berufsbezeichnungen, aus denen der defi-
nitive Tod des Kindes abgeleitet werden könnte, waren in der palliativen Versorgung
für die befragten Eltern schwer oder gar nicht akzeptabel und wirkten abschreckend
auf sie. Das wurde in den Ausführungen von Frau Durwald deutlich, die die Leistun-
gen eines Hospizes teilweise als sinnvoll anerkannte, einschränkend jedoch be-
merkte: „Aber dann dürfte es nicht Hospiz heißen. ... Weil also allein dieser Name
hat was mit Tod zu tun. ... \((senkt die Stimme:)) Und das würde mich als Mutter
oder auch als Betreuerin\ ... \((nachdrücklich:)) total abschrecken.“ (IV, 1417-1419).
In einem anderen Zusammenhang, aber inhaltlich gleichbedeutend, äußerte sich
Frau Franzek. Sie wies darauf hin, dass sie die Unterstützung der ihr zugeteilten
Sterbebegleiterin nicht hätte annehmen können, wenn diese sich explizit als solche
bezeichnet hätte: „Also die Hirsch-Gesellschaft, die hat nicht gesagt: ‚Wir schicken
Ihnen jetzt eine Sterbebegleiterin.’ Das hätte ich auch nicht ausgehalten. Die haben
gesagt: ‚Wir schicken eine Ärztin. Die schicken wir nur bestimmten-’ (...) ‚Wir schi-
cken eine Ärztin, einfach um ein bisschen Jörg noch weiter zu betreuen.’“ (VII, 876-
884). Den Grund für die Ablehnung von Institutions- bzw. Berufsbezeichnungen, die
den Tod im Namen tragen, sah sie in einer Art Bewusstseinsspaltung gegenüber
der Wahrnehmung des bevorstehenden Sterbens ihres Kindes: Die befragte Mutter
hatte bis zuletzt Hoffnung auf eine mögliche Heilung ihres Sohnes, bei gleichzeiti-
gem Bewusstsein für seinen Zustand und seines bevorstehenden Todes. Die Über-
zeugung der Heilung und die Gewissheit des Todes existierten für sie gleichzeitig
und parallel nebeneinander: „...wie gesagt, ich hab so in dieser Schizophrenie ge-
lebt, wie Jörg starb, ich wusste völlig genau, wie ich ihn beerdigen wollte, vom be-
3 Ergebnisse der Untersuchung
318
malten Sarg bis zu der Musik, und gleichzeitig hab ich bis zur letzten Sekunde ge-
dacht, der überlebt. Also es war beides da.“ (VII, 864-868).
3.2.2.2.3 Die Rolle der Eltern bei der Koordination der psychosozialen Ver-
sorgung
Eltern fühlten sich in der Mehrzahl (I, II, III, IV, VII, VIII, IX, X, XII) selbst als Koordi-
natorInnen der Versorgung bzw. beschrieben sich als solche. Das wurde sowohl als
selbstverständlich dargestellt als auch als notgedrungen erfolgend beschrieben. So
resümierte Frau Chrost: „Also ich hab immer den Eindruck, so im Nachhinein, also
dass ich mir sehr viel \((betont:)) selber\ irgendwie erarbeitet habe.“ (III, 1400-1401).
Frau Franzek sagte: „... wir haben praktisch uns selber (...) psychosozial (...) infor-
miert, uns alles soweit rangeholt ...“ (VII, 73-74). Frau Grüning betonte: „((holt tief
Luft)) \((laut, nachdrücklich:)) Also ich hab schon ... gesucht.“ (VIII, 985). Ohne Ei-
geninitiative hätte sich Frau Durwald nach eigenem Bekunden nicht ausreichend
informiert gefühlt: „Also wenn wir uns nicht so außerhalb informiert hätten, von un-
sern Bekannten und Freunden, ... hätten wir vieles nicht gewusst. ... Und dadurch,
dass wir uns informiert haben, auch bei dritten Stellen, konnten wir auch anders
auftreten ...“ (IV, 1253-1256). Die Eltern Lemp, die die psychosoziale Unterstützung
durch die Klinik insgesamt und auch in der Phase der häuslichen Palliativversor-
gung zusätzlich durch den Externen Pflegedienst als ausnahmslos gut und lücken-
los erfolgend wertschätzten, gingen selbstverständlich davon aus, dass sie als El-
tern ihren Beitrag zu einer bedürfnisorientiert erfolgenden Versorgung leisten müss-
ten: „(Vater:) Ja, man muss sich halt diese Individualität- .(1). (Mutter:) Die muss
man sich auch selbst organisieren.“ (XII, 2895-2897).
Ausschlaggebend für eine gut koordinierte, familienorientierte Versorgung war nach
der Wahrnehmung der Befragten das Vorhandensein und der Einsatz eigener Res-
sourcen. Als solche wurden Techniken der Informationssuche und persönliche
Kommunikationskompetenz deutlich. Nach Einschätzung mehrerer Eltern wären
diese Ressourcen jedoch nicht bei allen Familien vorhanden gewesen. In den Aus-
sagen der Befragten, dass Eltern die Koordination der Versorgung selbst hätten
übernehmen müssen, unabhängig davon, ob sie dazu imstande waren, kam ein
Defizit zum Vorschein. Auf dieses wiesen die Erklärungen von Frau Grüning hin:
„Aber ... \((nachdrücklich:)) das musste man sich alles selber suchen, alles selber
drum kümmern,\ ... ja. Und ich denke, ... das kann nicht jeder.“ (VIII, 681-683). Frau
Bittner kam zu demselben Schluss: „Ich denke, da wäre vielen Eltern vielmehr mit
geholfen [mit dem Aufzeigen konkreter Hilfsangebote, Anm.], weil nicht jeder ist so
wie ich, der sich alles raussucht. Die können das nicht. (...) Da muss man ihnen
auch den Weg zeigen.“ (II, 1796-1799). Frau Anders stellte diesbezüglich fest, dass
nicht alle Eltern von sich aus z. B. auf die KlinikerInnen aktiv zugehen und Kontakt
herstellen könnten, um entsprechende Unterstützung anzufragen bzw. sich Informa-
tionen darüber zu beschaffen: „Und des können einfach viele nicht.“ (I, 1233). Auch
im Fall von Herrn Anders wurde dieses deutlich. Der befragte Vater berichtete un-
umwunden, dass er bei der Suche nach und dem Erhalten von psychosozialer Un-
terstützung ohne seine Partnerin hilflos gewesen wäre: „Viele haben ja auch die
Kraft einfach nicht. Da gehört ja so viel Engagement und, und...also ich hätte das
nicht gemacht .(1). Ich hätte das versucht irgendwie so hinzukriegen...wenn meine
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
319
Frau nicht so engagiert wäre, denn, wir hätten nicht mal die Pflegeversicherung hät-
ten wir, hätte für, für unseren Sohn bezahlt der im Sterben lag.“ (I, 1614-1617).
3.2.2.2.4 Der Zufall als Versorgungskoordinator
Die psychosoziale Unterstützung durch ambulante Anbieter am Übergang in die
häusliche Palliativversorgung und in der Nachsorge der verwaisten Familien wurde
in den Aussagen der Eltern, die eine entsprechende Begleitung vermissten, eher als
Ergebnis glücklicher Zufälle erlebt, denn als von der Klinik vorgebahnter Versor-
gungsweg, der darüber hinaus individuell an den subjektiven Bedarf der jeweiligen
Familie angepasst gewesen wäre. Frau Franzek fasste zusammen: „Wenn man
Glück hat, kriegt man über Freunde und Ähnliche eine Adresse, einen guten Be-
treuer. Und wenn man Pech hat, kriegt man keinen.“ (VII, 1081-1083).
Die psychosozialen Versorgungswege in der häuslichen Betreuung und in der
Nachsorge erschienen als verhältnismäßig unstrukturiert verlaufend. Frau Franzek
etwa gelangte lediglich durch einen Zufall an die Information über ein Gesundheits-
zentrum, das sie retrospektiv in psychosozialer und medizinischer Hinsicht als die
wertvollste Unterstützung von professioneller Seite im gesamten Versorgungsver-
lauf empfand. Ohne diese „zufällige Unterstützung“ wäre die Familie nach eigener
Einschätzung eindeutig unterversorgt gewesen: „Also man muss wirklich sagen, von
Anfang bis Ende, wir wären völlig baden gegangen, sowohl was die medizinische
Versorgung als auch die psychosoziale Versorgung angegangen wäre, wenn wir
nicht durch Zufall durch die Erkrankung einer Freundin meiner Tochter von der
Hirsch-Gesellschaft gewusst hätten.“ (VII, 57-61).
Ebenfalls durch den Hinweis und die Vermittlung aus dem Bekanntenkreis fand Frau
Grüning zufällig einen Ort, wo sie ihre Gefühle im Zusammenhang mit der tödlich
verlaufenden Krankheit ihrer Tochter ausdrücken und sich emotional Entlastung
verschaffen konnte: „...Und dann ... hat ich .(1). gehört von einer Freundin, die hatte
(...) Eheprobleme gehabt (...) Und die ging da [in einem Frauenhaus, Anm.] zur Be-
ratung und hat sie der ... Frau da das erzählt (in dieser) Beratungsstelle. Und sie hat
gesagt, okay, ich könnte da \((betont:)) hinkommen.\ ... Und, ja, da bin ich es ... we-
nigstens \((betont:)) losgeworden.“ (VIII, 192-198). Die Klinik bot ihr und ihrem Part-
ner in Bezug auf die ambulante bzw. häusliche psychosoziale Versorgung keine
Orientierung oder konkrete Unterstützung an. Die Eltern mussten sich selbständig
um ein entsprechendes Angebot bemühen (VIII, 681-682, s. u.).
Herr Janzen berichtete Vergleichbares über die Zeit nach dem Tod seines Sohnes
und die Erfahrungen anderer Eltern in der Nachsorge verwaister Familien. Er hatte
rückblickend den Eindruck, dass von klinischer Seite kein adäquates Interesse an
der Vermittlung hilfreicher Angebote in dieser Versorgungsphase bestand. Die Folge
fehlender Struktur sei gewesen, dass jede Familie sich selbständig Unterstützung
hätte suchen müssen. Bereits vorhandene Pfade in der Versorgungslandschaft sei-
en von Seiten der Klinik nicht aufgezeigt worden: „...und (...), also jedes Elternpaar,
dem das widerfährt, muss wieder von \((betont:)) vorne\ anfangen, muss \((betont:))
wieder\ rumtelefonieren, muss \((betont:)) wieder\ Leute fragen (...) und wenn sie
denn Glück haben, also in Anführungszeichen, dann landen sie vielleicht bei jeman-
den, der grad zur gleichen Zeit ein Kind verloren hat. (...) Ich hatte nicht den Ein-
3 Ergebnisse der Untersuchung
320
druck, dass es (...) ein ... Bedürfnis (...) von offizieller Seite aus ... war, ... da was zur
Verfügung zu stellen, ja? .(3).“ (X, 661-668).
3.2.2.2.5 Systembedingte Versorgungsdefizite und -erfordernisse
Im Folgenden werden Versorgungsdefizite und -erfordernisse aufgeführt, die die
Eltern in Bezug auf die gesundheitssystemische Versorgungslandschaft im Ein-
zugsgebiet der Klinik artikulierten. Hier wurde weniger die Klinik für eine fehlende
externe Koordination verantwortlich gemacht als vielmehr die Tatsache, dass ein
entsprechendes Angebot vor Ort nicht ausreichend vorhanden war, zu dem die Klink
hätte vermitteln können.
EinzelfallhelferInnen
Es fehlte an medizinisch-pflegerisch ausgebildeten, fachkompetenten Einzelfallhel-
ferInnen in der Versorgungsstruktur, insbesondere in der häuslichen Palliativversor-
gung. Das wurde von Frau Anders (I) angemerkt. Diese sah den Externen Pflege-
dienst – schon aufgrund der Finanzierung seiner Leistungen – als primär auf die
pflegerische Versorgung des Kindes festgelegt an. In der Darstellung der Mutter
wurde deutlich, dass sie selbst in der häuslichen Umgebung eine Versorgungslücke
nach den Besuchen des Externen Pflegedienstes wahrgenommen hatte, und mehr
Unterstützung im Alltag vermisste und für nötig erachtet hätte. Hier sei die Familie
im Bezug auf praktische und psychosoziale Unterstützung auf sich gestellt und al-
lein gewesen. Frau Anders setzte sich für medizinisch und pflegerisch ausgebildete
EinzelfallhelferInnen ein, die jedoch in erster Linie für die psychosoziale Unterstüt-
zung der Familie zuständig wären und z. B. Gespräche mit den Eltern führen und
über die Dinge reden sollten, wofür den Kinderkrankenschwestern des Externen
Pflegedienstes die nötige Zeit fehlte: „Ja und das ist zum Beispiel auch so dass,
dass weiß ich auch von der Frau Böhm [eine externe Kinderkrankenschwester,
Anm.], dass ... die [externen Kinderkrankenschwestern, Anm.] natürlich schon auch
gerne mal noch ’n Stündchen bleiben würden, gerade um noch mal ein Gespräch zu
führen, aber sie sind, die können nur ihre medizinischen Handlungen da vollbringen
(...) Einzelfallhelfer (...) die als Bindeglied (...) oder als weiterführendes Glied vom
Externen Pflegedienst, die dann eben dafür da sind, in der Familie zu bleiben und
eben mal ein Gespräch mit den Eltern zu führen wofür der Externe Pflegedienst
definitiv keine Zeit hat...“ (I, 770-780). Konzeptionell hätten diese EinzelfallhelferIn-
nen in der Vorstellung von Frau Anders analog zu denen für sozial schwache Fami-
lien etabliert werden können: „...also wenn man heutzutage so freie Träger sich an-
guckt, die beschäftigen Einzelfallhelfer für Familien, Immigranten, Scheidungskinder
also sozial schwache Familien und so weiter .. und das eben nur für Kranke und
Schwerkranke und mit der Vorstellung, dass es eben auch welche gibt, die durch-
aus auch...zum Teil sag ich jetzt mal medizinische Versorgung leisten können also
sei es jetzt mal was weiß ich Absaugen eines Kindes oder so was, so was gibt es
durchaus auch.“ (I, 795-802).
Tages-, Kurzzeitpflege
Eine Interviewpartnerin (IV) machte auf ein fehlendes tages- und kurzzeitpflegeri-
sches Angebot aufmerksam: Nach Beobachtung von Frau Durwald fehlte es an ent-
sprechenden Unterstützungsmöglichkeiten für stark belastete Eltern und ihre er-
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
321
krankten Kinder in der palliativen Versorgung.159 Ein hilfreiches tages- bzw. kurzzeit-
pflegerisches Angebot hätte ihrer Vorstellung nach für die Eltern finanziert werden
und so strukturiert sein müssen, dass sie ihr Kind medizinisch in guten Händen ge-
wusst hätte und darauf hätte vertrauen können, dass es sich in der Umgebung wohl
fühle: „Tagespflege oder Kurzzeitpflege, dass die Eltern sagen: ‚Wir brauchen mal
drei Tage ... und ... wir wissen, hier ist alles da und ich hab mit meinem Kind ge-
sprochen ... und können wir den vielleicht oder die oder mein Kind, was auch immer,
hier für drei Tage-?’ Wie so ein Kinderhotel, nur eben mit ärztlicher oder eben spezi-
fischer Betreuung. Das find ich okay.“ (IV, 1413-1417). „Ich denke, die müssen auch
mal so einen Abstand kriegen. Und das können die doch gar nicht mehr alleine fi-
nanzieren.“ (IV, 1234-1236).
Selbsthilfeangebote
In zwei Gesprächen wurde die Stärkung der Selbsthilfe bzw. das Fehlen geeigneter
Selbsthilfeangebote thematisiert (VII, X):
Als ihr Sohn starb, nahmen die Eltern Janzen zunächst an, dass sie sich unter vie-
len Selbsthilfeangeboten für verwaiste Eltern in der Stadt nur ein für sie passendes
aussuchen müssten. Sie stellten jedoch fest, dass es außer einer Beratungsstelle,
deren Dienstleistung privat bezahlt werden musste, qualitativ nicht einschätzbar und
ihnen zu teuer war, kein weiteres Angebot in der Nachsorge für verwaiste Eltern
existierte: „(Vater:) Und hier, ... also in unserer Situation, wir, .(1). wie gesagt, in (...)
[dieser Stadt, anonymisiert, Anm.] haben (wir) fast nichts gefunden. (Mutter:) Ich
dachte auch, ich kann mir jetzt irgendwie eine aussuchen, eine Selbsthilfegruppe,
ja? Ich kann wählen zwischen mindestens \((betont:)) fünf Stück,\ aber .(1). also
außer [einem freien Träger, anonymisiert, Anm.], ... der sehr teuer ist, wenn man da
ein Seminar machen möchte, dann muss man erst mal ziemlich- also .(1). \((laut:))
200 Euro einfach einzahlen,\ ohne zu wissen, worauf man sich da einlässt-.“ (X,
1208-1219) (s. a. X, 546-549; X, 581-590). In der Stadt hätte es trotz enormen Be-
darfs kein Selbsthilfeangebot für verwaiste Eltern gegeben: „Wir haben uns ja hin-
terher dann- .(1). hab ich ja rumtelefoniert wie eine \((betont:)) Blöde,\ weil ich eine
Selbsthilfegruppe suchte und irgendwas \((betont:)) brauchte\ und- ... \((nach-
drücklich:)) es gab halt [hier, Anm.] nichts.“ (X, 526-528). „Und ... \((schnaufend:)) da
ist noch wahnsinnig viel\ ... Bedarf da (...), ja? Also ich mein, soviel Kinder wie hier
sterben und ... das ist dann einfach auch zu \((betont:)) wenig,\ dieses Einmal im
Monat, was (...) [die Selbsthilfeinitiative, Anm.] da anbieten...“ (X, 546-550).
Herr Janzen führte das holländische System der Unterstützung von verwaisten El-
tern als Vorbild für die bundesrepublikanische Entwicklung an (X, 1122-1150). Dort
übernähmen im Rahmen der Selbsthilfe in erster Linie erfahrene verwaiste Angehö-
rige die Trauerbegleitung für die Familien, deren Kind erst kürzlich verstorben ist (X,
1120-1121). Herr Janzen schätzte gerade, dass die nachsorgende Trauerarbeit hier
nicht von professionellen Personen geleistet wird, sondern von „Ehrenamtlern“:
„...sie haben so gut wie keine \((betont:)) Profis.\ ... Also sie haben jetzt nicht ir-
gendwelche \((betont:)) nicht-\betroffenen Kinderpsychologen oder wie, sondern ...
159 Hier ist sicherlich nicht von der letzten Lebensphase des Kindes die Rede, sondern es wird sich auf
eine längere Palliativzeit bezogen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
322
es sind in der Regel <... Eltern,> (...) vielleicht sind es auch Geschwister, .(1). viel-
leicht sind es auch Großeltern oder- oder Onkel, Tante, keine Ahnung, die dann halt
in dem Bereich tätig sind.“ (X, 1114-1121).
Auch Frau Franzek forderte die Stärkung der Selbsthilfe und sah deren vernetzte
Zusammenarbeit mit der Klinik und anderen AnbieterInnen in einem schlüssigen
Gesamtkonzept als bedeutend an. Die Auseinandersetzung über eine komplexere
Kooperation war ihrer Einschätzung nach bisher jedoch in einem ganz frühen Ent-
wicklungsstadium: „Also ich denke eben, dieses so Selbsthilfe stärken und Mut stär-
ken. Das wäre eben wichtig. Und da denk ich mir, da ist in [der Stadt, Anm.] eine
Diskussion und eben halt eine Zusammenarbeit und ein Konzept also wirklich ganz
am Anfang.“ (VII, 1113-1115) (s. Kap. 3.2.3.2).
Finanzierung der psychosozialen Unterstützung in der häuslichen Palliativ-
versorgung
Von Eltern (IV, VII, VIII) wurde die fehlende Finanzierung der praktischen begleiten-
den Arbeit und psychosozialer Belange allgemein kritisiert. Der Fokus läge zu ein-
deutig auf der Finanzierung medizinischer Forschung und Technologie im kurativen
Bereich. Es wurde eine Verschiebung der Prioritätensetzung hin auf die Bedürfnisse
der erkrankten Kinder selbst und ihrer Familien eingefordert. So merkte Frau Fran-
zek an, dass Gelder für die Unterstützung der ambulanten und häuslichen Versor-
gung der Kinder und ihrer Familien vorhanden gewesen seien, die jedoch nicht für
die psychosoziale Versorgung eingesetzt worden wären: „Also es gibt (...) Gelder,
eben halt zur ambulanten Betreuung schwerkranker Kinder. (...). Ja, aber nicht, um
zum Beispiel die psychosoziale ambulante Betreuung im Rahmen der Tagesklinik,
sondern um die [medizinische, Anm.] Forschung zu finanzieren.“ (VII, 1040-1045).
Frau Franzek schätzte das Ziel der gänzlichen Beseitigung von Krankheiten als illu-
sorisch ein und folgerte daraus, dass finanzielle Ressourcen insofern besser einge-
setzt worden wären, wenn sie nicht ausschließlich zur Eliminierung von Krankheiten,
sondern zum Umgang mit diesen verwendet worden wären. „Also grade deswegen,
weil da im Moment so eine, ja, so eine Aufbruchstimmung ist, die von den Medizi-
nern ja auch so gerne aufgegriffen wird: Vielleicht können wir es mal schaffen,
Krankheiten ganz zu besiegen. Halte ich, also von meiner Sicht der Dinge her, für
überhaupt nicht machbar. Es wird immer Krankheiten geben, und sie haben auch
eine wichtige Rolle in unserem Leben. Wird jetzt wirklich soviel Geld- also die letzte
ernst zu nehmende Untersuchung im Rahmen psychosozialer Betreuung \((nach-
drücklich:)) ist aus den Siebzigerjahren und alle Gelder und alles Interesse geht
wieder nur in die Forschung.\ Also man war da schon mal viel, viel weiter, über die-
se Zusammenhänge nachzudenken und neue Ansätze, auch den Blickwinkel der
Eltern, mit einzubeziehen.“ (VII, 1046-1055). Zudem machte sie die Erfahrung – und
war erbost darüber –, dass die praktizierte Verteilung finanzieller Ressourcen zeigte,
dass z. B. der mobiliaren Ausstattung der Klinik eine höhere Priorität eingeräumt
wurde als dem Bereitstellen emotionaler Unterstützung: „...die Jalousien in der Poli-
klinik werden, weil sie irgendwie drei Zentimeter zur kurz waren, ausgewechselt.
Wenn man dann sieht, dass für so was Gelder und Initiativen da sind, dann kann
man schon die Wut kriegen. Das muss man wirklich mal sagen.“ (VII, 311-314).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
323
Herr Grüning vermutete, dass man mit einer Stärkung der monetären Ressourcen
für die begleitende psychosoziale Unterstützung der Eltern, der palliativ betreuten
Kinder und ihrer Geschwister im Endeffekt finanzielle Mittel einsparen könnte:
„...überhaupt mit Kostengesichtspunkten (...)\((leise auflachend:)) da könnte man,\ ...
(so) makaber das klingen mag, viel Geld sparen, indem man Angebote schafft so für
Eltern oder Kinder in dem Fall, in dieser Situation da zu unterstützen.“ (VIII, 719-
722).
Die Prioritäten bei der Verteilung der finanziellen Mittel hätte auch Frau Durwald
anders setzen wollen. Der Bedarf der erkrankten Kinder müsste ihrer Einschätzung
nach mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Deren menschliche Begleitung in der
palliativen tagesklinischen Versorgung sei wichtiger als aufwendige Medizintechno-
logie. Eine entsprechende Begleitung hatte sie – wie im Verlauf des Interviews deut-
lich wurde – eindeutig vermisst: „Also ich denke, für die Kinder ist nicht so, ...der
Glasbau und, weiß ich was, irgendwelche ... sichtbaren oder auch teilweise unsicht-
baren technischen Geräte wichtig, ... sondern für die ist einfach so diese ganze
menschliche Versorgung- ... ich denke, das ist das, was die Kinder brauchen und
nicht irgendwelchen \((betont:)) Hightech\-Scheiß, ja?“ (IV, 1212-1216).
3.2.2.2.6 Zusammenfassung
An der Schnittstelle zwischen häuslicher Palliativversorgung und Nachsorge erfolgte
kein vergleichbar strukturiertes Schnittstellenmanagement, wie es beim Übergang
von der klinischen zur häuslichen Palliativversorgung praktiziert wurde. Eltern konn-
ten sich auch nach dem Tod des Kindes jederzeit mit Fragen und ihrem Infor-
mationsbedarf telefonisch oder persönlich an das klinische Personal wenden. Die
Kontaktaufnahme setzte in der Regel die Eigeninitiative der Eltern voraus. Psycho-
logInnen und die externen Kinderkrankenschwestern boten vereinzelt nachsorgende
Hausbesuche an. Nach dem Tod des Kindes bestanden teilweise informelle Kon-
takte zu einzelnen klinischen MitarbeiterInnen. Eine Zugangsbarriere zum klinischen
Personal bedeutete für Eltern der bei diesem wahrgenommene Zeitdruck und –
mangel und deren Auslastung mit der Versorgung der aktuell aufgenommenen er-
krankten Kinder und deren Familien. Es wurde als emotional belastend erfahren, die
Räumlichkeiten der Klinik nach dem Tod des Kindes noch einmal aufzusuchen. Die
Versorgung durch die Klinik endete aus Sicht der Eltern nach dem Tod des Kindes.
Teilweise empfanden Eltern das als Abbruch der Versorgung.
Am Übergang von der häuslichen Palliativversorgung zur Nachsorge vermittelte der
EPD den Eltern teilweise direkt und persönlich weiterführende Versorgungsange-
bote. Außerdem konnten sich Eltern auf Basis von niedrigschwelligen Informations-
möglichkeiten, wie Stellwänden in der Klinik, über Unterstützungsangebote wie Ad-
ressen von Selbsthilfegruppen, Trauergruppen oder Vereinen, informieren. Psycho-
logInnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin vermittelten in Ein-
zelfällen Adressen ambulanter, psychotherapeutisch tätiger KollegInnen.
Ab Diagnosestellung kontinuierlich bis in die Zeit nach dem Tod des Kindes in der
Nachsorge wurde die Klinik als Anlaufstelle für Informationen über den ambulanten
Versorgungsbereich, zur Weitergabe von Adressen von Fachpersonal und anderen
Versorgungseinrichtungen oder Selbsthilfeangeboten, und als Orientierung bei de-
3 Ergebnisse der Untersuchung
324
ren Auswahl gewünscht. Von vielen Eltern wurde das Fehlen entsprechender Akti-
vitäten bemängelt. Es bestand der Wunsch nach einer Koordination des Vorgehens
und nach einem Ebnen des Versorgungsweges. Erwartet wurde das Bereitstellen
einer Datensammlung, die die regionale Versorgungslandschaft dokumentiert, und
eine begleitende Beratung bei der Auswahl der Angebote.
Die Qualität der Informationen war ein entscheidendes Kriterium hinsichtlich der
Unterstützung durch Informationen. Weitergereichte Informationen mussten dabei
auf den konkreten subjektiven Bedarf und Wunsch der Eltern und der Familie zuge-
schnitten sein. Begleitende Beratung – z. B. im Hinblick auf den Zeitpunkt der Inan-
spruchnahme psychologischer Hilfsangebote – war wichtig.
Institutions- und Berufsbezeichnungen, die mit Tod in Verbindung gebracht werden
konnten, waren in der palliativen Versorgung für die befragten Eltern schwer oder
gar nicht akzeptabel und wirkten abschreckend auf sie.
Die psychosoziale Unterstützung durch ambulanten Anbieter am Übergang in die
häusliche Palliativversorgung und in der Nachsorge der verwaisten Familien wurde
eher als Ergebnis glücklicher Zufälle erlebt, denn als von der Klinik vorgebahnten
Versorgungsweg, der individuell an die subjektiven Bedarfe der jeweiligen Familie
angepasst wäre. Durch diese Versorgungslücke sahen sich Eltern häufig selbst zur
Koordination der Versorgung gezwungen. Ausschlaggebend für eine gut koordi-
nierte, familienorientierte Versorgung war der Einsatz eigener Ressourcen der Be-
troffenen, wie Techniken der Informationssuche und persönliche Kommunikations-
kompetenz. Diese waren nicht bei allen Eltern gegeben.
Versorgungsdefizite und -erfordernisse bestanden in Bezug auf die gesundheits-
systemische Versorgungslandschaft im Einzugsgebiet der Klinik. Es fehlte an medi-
zinisch-pflegerisch ausgebildeten, fachkompetenten EinzelfallhelferInnen, an adä-
quaten tages- und kurzzeitpflegerischen Angeboten sowie Selbsthilfeangeboten.
Schließlich wurde grundsätzlich die Finanzierung der praktischen psychosozial be-
gleitenden Arbeit in der Palliativversorgung der Kinder und Familien als nicht ausrei-
chend bemängelt. Kritisiert wurde, dass der Fokus der Geldvergabe weniger auf die
psychosoziale Begleitung als vielmehr auf die medizinische Forschung und Tech-
nologie im kurativen Bereich gelegt wurde.
Tabelle 17: Externe Koordination: Unterstützende Aspekte des Schnittstellenmanagements zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung und zwischen
häuslicher Palliativversorgung und der Nachsorge der verwaisten Familie aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
praktiziertes
Schnittstellenmanagement160
Unterstützende Aspekte
klinisch – häuslich - ÄrztInnen geben Hinweise auf unterstützendes Angebot niedergelassener ErgotherapeutInnen
- Sozialarbeiterinnen übernehmen Teil der externen Koordination (hinsichtlich finanzieller Situation, Beschaffung von Hilfs-
mitteln, Krankschreibung)
- externe Kinderkrankenschwestern informieren über sozialrechtliche Belange in der häuslichen Palliativversorgung
- Vorhandensein und Einsatz eigener elterlicher Ressourcen (z. B. Techniken der Informationssuche, persönliche Kommu-
nikationskompetenz)
häuslich – Nachsorge - Stellwände in der Tagesklinik als niedrigschwellige Möglichkeit der Information über ambulante psychosoziale Angebote
in der Trauerbegleitung
- externe Kinderkrankenschwestern übernehmen Teil der externen Koordination bzw. Informationsvermittlung (z. B. emp-
fehlen Trauergruppen)
- PsychologInnen als Unterstützung bei der Suche nach ambulanten, psychotherapeutischen Betreuungsmöglichkeiten und
bei Weitervermittlung von Angeboten in der Nachsorge
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin als Unterstützung bei der Suche nach ambulanten psychotherapeutischen
Betreuungsmöglichkeiten und bei Weitervermittlung von Angeboten in der Nachsorge
160 Innerhalb des „Hospital at Home“-Konzepts nach Berufsgruppen differenziert.
3 Ergebnisse der Untersuchung
326
Tabelle 18: Externe Koordination: Schnittstellenprobleme zwischen klinischer und
häuslicher Palliativversorgung und zwischen häuslicher Palliativver-
sorgung und der Nachsorge der verwaisten Familie aus Sicht der El-
tern
Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
(Schnittstelle zu LeistungsanbieterInnen außerhalb des „Hospital at Home“-Konzepts:
klinisch – häuslich und häuslich – Nachsorge)
- gut koordinierte, familienorientierte Versorgung setzt Vorhandensein und Einsatz eigener
Ressourcen voraus, die nicht alle Eltern besitzen (z. B. Techniken der Informationssuche,
persönliche Kommunikationskompetenz)
- Vernetzung und Weitervermittlung der Eltern an ambulante psychosoziale Angebote proble-
matisch, mangelhaft erfolgend (zufällig, unstrukturiert)
- Wunsch nach Koordination des Vorgehens und Ebnen des Versorgungsweges in der häusli-
chen psychosozialen Palliativbetreuung und Nachsorge
- fehlende Informationen über externe psychosoziale LeistungsanbieterInnen (z. B. in Bezug
auf elterliche Psychotherapie, Unterstützungsangebote für (verwaiste) Geschwister, sensibel
agierende BestattungsunternehmerInnen)
- fehlende Datensammlung, die einen Überblick über die regionale Versorgungslandschaft er-
möglicht (z. B. Kontakt- und Anlaufstellen für Begleitung der verwaisten Familien)
- Wunsch nach bedürfnisorientierten, nicht standardisierten Informationen
- mangelhafte Qualität der vermittelten Informationen (eher im Sinne privater Hinweise, denn
professionellen Überleitungs- und Schnittstellenmanagements)
- fehlende Beratung im Hinblick auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme psychologischer Hilfs-
angebote für Geschwister (Beratungsbedürfnis hinsichtlich Pathologisierung vs. fehlende Un-
terstützung)
- Institutions- und Berufsbezeichnungen, aus denen der definitive Tod des Kindes abgeleitet
werden könnte, für Betroffene in der palliativen Versorgungsphase nicht akzeptabel, abschre-
ckend
Systembedingte Versorgungsdefizite und -erfordernisse
- fehlendes Angebot an medizinisch-pflegerisch ausgebildeten, fachkompetenten Einzel-
fallhelferInnen
- fehlendes Angebot an Tages- und Kurzzeitpflege in der Palliativversorgung
- fehlendes Selbsthilfeangebot für verwaiste Eltern (Familien)
- fehlende Finanzierung der praktischen begleitenden psychosozialen Arbeit (im Vergleich zu
medizinischer Forschung im kurativen Bereich)
3.2.3 Kooperation
In dem Datenmaterial fanden sich vergleichsweise wenige konkrete Aussagen über
die erfahrene psychosoziale Unterstützung bzw. Belastung im Hinblick auf die Ko-
operation der Professionellen untereinander. Gleichwohl waren die wenigen Aussa-
gen zur Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen innerhalb des „Hospital at
Home“-Versorgungsmeodells sehr aufschlussreich, ebenso wie diejenigen zur Ko-
operation mit externen LeistungsanbieterInnen.161
161 Aus der Befragung der MitarbeiterInnen (s. Kap. 3.1 und 3.3) ging hervor, dass in dem Versor-
gungskonzept über die Zusammenarbeit mit dem Externen Pflegedienst hinaus keine weiteren stan-
dardisierten Kooperationsbeziehung zu anderen LeistungsanbieterInnen bestehen. Der Kontakt zu
anderen Angeboten werde je nach dem individuellen Bedarf der Familie geknüpft. Eine tabellarische
Übersicht über vorhandene Kooperationsbeziehungen ist an dieser Stelle deshalb nicht möglich.
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
327
3.2.3.1 Interne Kooperation
In den Darstellungen aus Sicht der Eltern sind konkrete Aussagen zur internen Ko-
operation zwischen den klinischen Professionellen und den externen Pflegekräften
gemacht worden (III, IV, XII). Es hat sich gezeigt, dass diese Zusammenarbeit als
wichtig im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung empfunden wurde In der
Wahrnehmung von Frau Lemp haben die Kinderkrankenschwestern des externen
Pflegedienstes und die klinischen MitarbeiterInnen an der Schnittstelle zur häusli-
chen Palliativversorgung „...Hand in Hand“ (XII, 1116) gearbeitet. Der Umstand,
dass die externen Kinderkrankenschwestern als mit den Professionellen in der Klinik
und den Gegebenheiten dort vertraut wahrgenommen wurden, wirkte sich unterstüt-
zend aus: Frau Lemp bewertete es positiv, dass die Eltern in der palliativen häusli-
chen Situation und der letzten Lebensphase ihres Kindes nicht an eine fremde In-
stitution verwiesen worden sind. Die Vertrautheit mit den externen Kinderkranken-
schwestern ist also primär nicht dadurch entstanden, dass die Eltern sie bereits über
einen langen Zeitraum gekannt haben, sondern durch deren enge Kooperation mit
der Klinik. Es ist sichtbar geworden, wie wichtig eine vertraute Kooperationsbezie-
hung der Klinik zu anderen LeistungsanbieterInnen ist: „Und der, ... der Pflegedienst
ist eine, ... auch durch die Verzahnung mit der Klinik, den \((betont:)) engen\ Kon-
takt, sie kennen jeden Arzt, sie kennen alle Verhältnisse, diese ... gegenseitige Ver-
zahnung ist etwas, .(1). \((betont:)) außerordentlich\ Hilfreiches, ja? Man wird nicht
von der Klinik an was völlig, an eine völlig fremde, außenstehende Einrichtung ü-
bergeben, ((holt tief Luft)) sondern das sind Leute, die sich alle untereinander ken-
nen (XII, 1111-1117) “...mit dem Pflegedienst, das ist ... eine grandiose Einrichtung,
muss ich wirklich sagen.“ (XII, 1123-1124).
Andere Eltern stellten diesen Zusammenhang nicht her: Sie beurteilten die Arbeit
der externen Kinderkrankenschwestern als positiv, fühlten sich jedoch von der Klinik
allein gelassen. Die kooperative Versorgungsstruktur trat für die Befragten u. U.
nicht klar zutage. Das Versorgungskonzept sieht vor, dass die externen Pflegekräfte
auch die psychosoziale Situation der Familie im Blick haben und ggf. eine Rückmel-
dung an die klinischen PsychologInnen und TherapeutInnen geben sollten, wenn sie
die Situation zu Hause als kritisch einschätzen (s. Kap. 3.1.2.3). Ein Beispiel dafür,
dass diese kooperative Struktur für die Eltern nicht transparent war, stellen die Aus-
führungen von Frau Chrost dar. Sie fühlte sich in der häuslichen Umgebung sehr
durch die Anwesenheit der externen Kinderkrankenschwester unterstützt. Diese
bedeutete für die Mutter und ihren Sohn in diesem Versorgungsabschnitt den einzi-
gen emotionalen Rückhalt von Seiten der professionellen HelferInnen (V, 681-683).
Frau Chrost betonte jedoch erstens, dass die Aufgabe der Kinderkrankenschwester
in der Pflege des Kindes bestanden habe, nicht in der psychosozialen Unterstützung
der Eltern. Der Externe Pflegedienst wurde von der Mutter zweitens nicht als Teil
des „Hospital at Home“-Versorgungsmodells angesehen. Die erfahrene psychosozi-
ale Unterstützung durch die externe Kinderkrankenschwester wurde als zufällig
günstige Bestimmung gewertet. Von Seiten des Krankenhauses fühlte sich Frau
Chrost in psychosozialer Hinsicht weitestgehend auf sich selbst gestellt. „Mensch,
dass hier- ... man- wenn man- nur wenn man auf der Station ist,\ kriegt man eine
Betreuung. Wenn man nur in der Poliklinik ist oder hier am Schluss eben die drei
Monate zu Hause, ... \((senkt die Stimme:)) kommt kein Arsch,\ \((nachdrücklich:))
3 Ergebnisse der Untersuchung
328
keiner interessiert sich dafür. ... Das find ich total schlecht.\ .(1). Ich mein, wie ge-
sagt, ich hatte die Krankenschwester, ja? Aber das ist ja eine \((betont:)) Glückssa-
che,\ dass ich die hatte und dass die so nett war und dass wir uns g- ... gut verstan-
den haben, ne? Das ist nicht deren Aufgabe eigentlich, ne? .(1). Die kümmert sich
um das Pflegerische und nicht um mein \((betont:)) Seelenheil\ irgendwie, ne?“ (III,
1491-1499).“
3.2.3.2 Externe Kooperation
Eine fehlende externe Kooperation bzw. Konkurrenz zwischen klinischen ÄrztInnen
unterschiedlicher Fachabteilungen und zwischen klinischen ÄrztInnen und nieder-
gelassenen Professionellen wurde in der häuslichen Palliativversorgung als belas-
tendes Erlebnis beschrieben. Dies bedingte teilweise eine schwierige Versorgungs-
lage in einer ohnehin angespannten Situation.
Im Fall von Frau Ernert waren ÄrztInnen zweier Fachabteilungen unterschiedlicher
Ansicht hinsichtlich des Ziels der Behandlung von Birgül. Die beiden Professionellen
haben jedoch nicht direkt miteinander kommuniziert, sondern über einen dritten in
die Versorgung integrierten Kinderarzt. Frau Ernert bewertete dies negativ. In den
Aussagen der Mutter wurde deutlich, dass es sich in dieser Situation jedoch weniger
um ein Kommunikationsproblem, sondern um ein Kooperationsproblem angesichts
unterschiedlicher fachlicher Einschätzungen der Situation des Kindes handelte.
„Professor Friese hat zu dem Kinderarzt gesprochen, der Kinderarzt hat denn in der
Klinik angerufen und hat mit Doktor Seibholt gesprochen. Doktor Seibholt hat nie mit
dem Professor Friese zusammen gesprochen. ... Also ... total doof. (...) Professor
Friese (hatte eigentlich) gesagt, der möchte nicht mehr operieren. (...) Und irgend-
wie ... wollte sich Doktor Seibholt nicht damit zufrieden geben (...) ... und so ist es
halt doch zum Termin gekommen, zum OP-Termin. ... So. Also .(1). Professor Frie-
se hat uns damals gesagt, er wurde sozusagen \((betont:)) überrumpelt,\ ... ne? Und
jedenfalls ... wurde sie dann operiert. ... Und ... ja, sie ist dann halt- ... sie ist dann
halt ... ins Koma gefallen.“ (V, 343-379).
In einer zweiten Erzählung wurde ein Kooperationsproblem zwischen einer Klinike-
rin und einer niedergelassenen Ärztin als belastend in der häuslichen Palliativver-
sorgung thematisiert: Als die klinische Medizinerin, die von Frau Franzek sehr ge-
schätzt wurde, in Urlaub gefahren sei, habe die Familie auf eine bereits in die Ver-
sorgung integrierte niedergelassene Ärztin und Sterbebegleiterin zurückgegriffen.
Diese versorgte das Kind drei Monate lang auch medizinisch. Als es Jörg zuse-
hends schlecht ging und er Schmerzmittel benötigte, habe die niedergelassene Ärz-
tin in der Klinik angerufen, um eine Unterstützung bei der Verabreichung von Opia-
ten zu erbitten. In dieser Situation, so die Beschreibungen der Mutter, hätten die
KlinikärztInnen ihren „Führungsanspruch“ (VII, 904) geltend gemacht und darauf
bestanden, die häusliche Palliativversorgung nunmehr wieder selbständig zu über-
nehmen. Es entstand eine konflikthafte Situation, in der die Mutter einerseits auf die
Kooperation der Klinikärztin hinsichtlich der medikamentösen Symptom- und
Schmerzbehandlung angewiesen gewesen wäre, andererseits die Vertrautheit zu
der sie bis dahin begleitenden niedergelassenen Ärztin nicht missen wollte. „Und, ja,
ganz zum Schluss, wie Jörg dann auch Morphium vom Tropf brauchte, da hat dann
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
329
die Sterbebegleiterin die Klinik angerufen. Dann sind die gekommen. Und dann hieß
es mit einem Mal: ‚Aber jetzt machen wir es wieder alleine.’ Das fand ich etwas un-
passend. Nachdem man uns hier wirklich drei Monate hat sitzen lassen, dann an
dem Punkt wieder so diesen- das fand ich dann wieder sehr typisch für diese Hal-
tung der Klinikärzte.“ (VII, 198-203).
Die befragten Eltern der Untersuchungsgruppe beschrieben darüber hinaus kaum
(kooperative) Beziehungen der KlinikerInnen mit anderen ambulanten Professionel-
len in der häuslichen Palliativversorgung. Ein ärztlicher Verweis auf nicht-klinischen
niedergelassenen Professionellen (z. B. PhysiotherapeutInnen, XII, 886-887) er-
schien in der Befragung als Ausnahme und wurde nicht explizit im Sinne einer Ko-
operation dargestellt.
Teilweise wurden fehlende Kooperation mit externen LeistungsanbieterInnen im
Sinne der fehlenden Unterstützung beschrieben. Frau Anders’ Kritik wies in diese
Richtung. Die Befragte beschrieb das Vermitteln an andere Angebote außerhalb des
„Hospital at Home“-Konzepts an der Schnittstelle zur häuslichen Versorgung als
nicht existent. Die Befragte reagierte auf die fehlende übergeordnete Kooperation
mit Unverständnis: „...und das versteh’ ich einfach nich’...also warum, dieses Zu-
sammenarbeit [zwischen der Klinik und ambulanten AnbieterInnen, Anm.] und die-
ses Übergreifende das, das findet überhaupt nicht statt.“ (I, 1202-1203).
Auch Frau Franzek forderte die Stärkung der Selbsthilfe und sah deren vernetzte
Zusammenarbeit mit der Klinik und anderen AnbieterInnen in einem schlüssigen
Gesamtkonzept als bedeutend an (VII, 1113-1115) (s. Kap. 3.2.2.2. 5).
Als Grund dafür, dass die Klinik weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten nach
der klinischen Zeit und in der palliativen Versorgung des Kindes nicht strukturiert
angeboten oder vermittelt habe, legte die Aussage einer Probandin (VII) Konkurrenz
zwischen dem Krankenhaus und anderen LeistungsanbieterInnen nahe. Adressen
von LeistungsanbieterInnen wurden ihrer Vermutung nach nicht nur nicht weiterge-
leitet, sondern den Eltern absichtsvoll vorenthalten. So nahm Frau Franzek an, dass
dem klinischen Personal die Arbeit der ärztlichen Sterbebegleiterin, die für ihre psy-
chosoziale Unterstützung in der häuslichen Umgebung so entscheidend wichtig war,
durchaus bekannt gewesen sei. Offiziell jedoch sei ihr Angebot von Seiten der Klinik
nicht erwähnt und die Information den Eltern gegenüber vorenthalten worden.162.
„Sie wird als Geheimadresse auf der Onkologie gehandelt. (...) Die Onkologie tat so,
als wenn man sie nicht kennt. Ich bin mir sehr sicher, die kennen die sehr wohl. Sie
wird von sehr vielen Eltern gerufen.“ (VII, 948-952).
Konkurrenz, fehlende Kooperations- und Vernetzungsstrukturen waren im Hinblick
auf das gesamte Versorgungssystem festzustellen und wirkten sich destruktiv aus.
Rivalität und Interessenskämpfe sah Frau Franzek, die sich nach dem Tod ihres
Kindes im Feld der pädiatrischen Palliativversorgung ehrenamtlich engagierte, nicht
nur zwischen der Klinik und einzelnen ambulanten AnbieterInnen als einen wichti-
gen Aspekt. Sie beklagte die fehlende Kooperationsbereitschaft in der häuslichen
162 Wer den Hinweis auf das Angebot der Sterbebegleiterin dennoch weitergab, wurde in der Textpas-
sage nicht deutlich.
3 Ergebnisse der Untersuchung
330
Palliativversorgung, die herrschenden „Grabenkämpfe“ (VII, 1162) und die Konkur-
renz der AnbieterInnen von Unterstützung, auch zwischen ambulanten Leistung-
sanbieterInnen, untereinander. Das gesamte Feld wäre von „Profilsucht“ (VII, 1016)
und persönlichen „Empfindlichkeiten“ (VII, 1164) geprägt gewesen. Es schien ihr,
als hätten eher ökonomische und Eigeninteressen der einzelnen AnbieterInnen im
Mittelpunkt gestanden und nur mittelbar das erkrankte Kind und die betroffene Fa-
milie selbst. Eine Kooperation der Beteiligten habe gefehlt: „in Sachen sterbende
Kinder kocht ja zur Zeit jeder sein Süppchen. (...) - wie sagte Frau Siegel [die ärztli-
che Sterbebegleiterin, Anm.] mal zu [einem Vertreter einer Wohltätigkeitsorganisa-
tion, anonymisiert, Anm.]? ‚Geht’s eigentlich um sterbende Kinder oder um Ihre
sterbende Organisation?’ (...) Und das war sehr treffend.“ (VII, 961-968). In der
Konsequenz der fehlenden Zusammenarbeit hatten die betroffenen Familien offen-
sichtlich die diesbezüglichen Folgen zu tragen.
Durch die unstrukturierte Finanzierung nicht vernetzter Angebote im ambulanten
Bereich wurden nach Einschätzung von Frau Franzek monetäre Ressourcen ver-
schwendet. Die Versorgung schätzte die Befragte als ineffizient ein, den Nutzen für
die Familien als nicht erkennbar. Frau Franzek plädierte für eine gemeinsame An-
strengung aller beteiligten AnbieterInnen, die Familien und deren psychosoziale
Unterstützung in den Mittelpunkt des Interesses zu stellen. Die Klinik schloss sie
hierbei in ihre Kritik bzw. Verbesserungsüberlegungen mit ein. „Auch, wo werden die
Gelder vergeben? [Eine Wohltätigkeitsorganisation, Anm.] bildet ein paar Ehre-
namtler aus und hier wird was gemacht, da was. Anstatt einfach mal sich mit allen
Kräften und allen Finanzen zusammenzusetzen und ein Konzept zu entwickeln, was
wirklich den Familien nützt. (...). Also mittlerweile krieg ich richtig: Grrrr! krieg ich.
Das Wort Sterbebegleitung für Kinder und Hospiz, dabei krieg ich richtig Aggressio-
nen, \((lachend:)) (auch wenn's) ganz eigenartig ist.“ (VII, 959-975) „Also ich weiß
jetzt (...) die Initiative //, es gibt jetzt für die Wachkomas eine Initiative, es gibt (...)
eine Initiative [anonymisiert, Anm.], die will natürlich mit den [anderen, anonymisiert,
Anm.] nichts zu tun haben. Jetzt will die Tagesklinik was für sich machen. Dann gibt
es [eine Stiftung, anonymisiert, Anm.], dann gibt es die Klinik. Das regt mich so auf:
Ich frage mich, um wen geht es? Geht es wirklich um die Betroffenen? Wenn man
mal wirklich diese ganzen Kräfte bündeln würde, dann würde vielleicht endlich mal
ein Konzept rauskommen, dass in dieser Stadt wirklich Eltern in dieser Situation
nicht alleine dastehen würden.“ (VII, 1060-1077). Die Befragte führte weiter aus,
dass ein bereits von einer Elterninitiative selbst erarbeitetes Konzept zur häuslichen
psychosozialen Versorgung der Familien aufgrund fehlender Kooperationsbereit-
schaft – offenbar auch aufgrund persönlicher Rivalitäten – unberücksichtigt geblie-
ben sei. „...also [es wurde, Anm.] ein relativ ausführliches Konzept erarbeitet, was
genau so eine Betreuung ausmachen muss und wie die Betreuer ausgebildet sein
müssen und was sie machen müssen. Ja, das wird's jahrelang wahrscheinlich nicht
geben. Aber deswegen auch, weil sich die Leute nicht zusammentun, weil jeder
seine Profilsucht- (...) Herr Sowieso mit seiner persönlichen Problematik, Herr Pro-
fessor Sowieso mit seiner persönlichen Meinung...“ (VII, 1031-1040).
3.2 Die pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung aus Sicht der Eltern ...
331
3.2.3.3 Zusammenfassung
Die Professionellen in der Klinik und der Externe Pflegedienst arbeiteten im Rahmen
des „Hospital at Home“-Versorgungsmodells konstruktiv zusammen. Dieses wirkte
sich psychosozial unterstützend aus: Eltern konnten so sicher sein, in der palliativen
häuslichen Situation und der letzten Lebensphase ihres Kindes nicht an eine fremde
Institution verwiesen zu werden. Eine Kooperationsbeziehung der Klinik zu anderen
LeistungsanbieterInnen war wichtig im Hinblick auf das Vertrauen der Eltern.
Eine fehlende externe Kooperation bzw. Konkurrenz zwischen klinischen ÄrztInnen
unterschiedlicher Fachabteilungen und zwischen klinischen ÄrztInnen und nieder-
gelassenen Professionellen war in der häuslichen Palliativversorgung belastend und
verstärkte die Anspannungen in der ohnehin problematischen Versorgungssituation.
Konkurrenz zwischen dem Krankenhaus und anderen LeistungsanbieterInnen war
ein Grund dafür, dass die Klinik weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten nach
der klinischen Zeit und in der palliativen Versorgung des Kindes nicht strukturiert
anbot oder vermittelte. Dies konnte eine Unterversorgung der Eltern mit Hilfsange-
boten bedingen. Solche Konkurrenz, fehlende Kooperations- und Vernetzungs-
strukturen bestanden im Hinblick auf das gesamte Versorgungssystem. Ökonomi-
scher und persönlicher Eigennutz der einzelnen AnbieterInnen waren für die Koope-
ration hinderlich und für das Erfordernis, die Familien und deren psychosoziale Un-
terstützung in den Mittelpunkt des Interesses zu stellen.
Tabelle 19: Interne und externe Kooperation in der häuslichen Palliativversorgung und Nachsorge aus Sicht der Eltern
Unterstützungsrelevanz
praktizierte Kooperation Unterstützende Aspekte Belastende Aspekte / Fehlende Angebote
interne Kooperation
(innerhalb des „Hospital at Home“-
Konzepts)
- Zusammenarbeit zwischen klinischen Professionellen und externem Pflege-
dienst (EPD) positiv (ermöglicht lückenlosen Übergang)
- Vertrautheit zwischen EPD und klinischem Personal positiv (keine Weiterlei-
tung an fremde Institution; vertraute Kooperationsbeziehung)
- Kooperative Struktur zwischen EPD und Klinik nicht
transparent (Unklarheit über „Hospital at Home“-Ver-
sorgungsstruktur)
externe Kooperation
(mit anderen LeistungsanbieterInnen
außerhalb des „Hospital at Home“-
Konzepts)
- keine Aussage - fehlende Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
(fehlende übergeordnete Kooperation, fehlendes Ge-
samtkonzept der Zusammenarbeit)
- Konkurrenz (Rivalität und Interessenskämpfe, Profil-
sucht, persönliche Empfindlichkeiten, ökonomische und
Eigeninteressen der einzelnen AnbieterInnen)
- Konkurrenz zwischen klinischen ÄrztInnen unter-
schiedlicher Fachabteilungen
- Konkurrenz zwischen klinischen ÄrztInnen und nieder-
gelassenen Professionellen
- Konkurrenz zwischen ambulanten LeistungsanbieterIn-
nen untereinander
- Vorenthalten von Adressen von (konkurrierenden)
LeistungsanbieterInnen
- unstrukturierte Finanzierung nicht vernetzter Angebote
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
333
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
Die Perspektive der MitarbeiterInnen auf ihr Konzept der pädiatrisch-onkologischen
häuslichen Palliativversorgung wurde anhand der bereits beschriebenen Kategorien
(s. Kap. 2.3.4.2, s. Abb. 4) ausgewertet. Diese umfassten
1. Stärken des Konzepts,
2. Versorgungslücken,
3. Verbesserungspotenziale,
4. Verbesserungswünsche,
5. die Finanzierung der häuslichen Palliativversorgung und
6. den Aspekt der Eltern als AkteurInnen in der Palliativversorgung.163
In der Darstellung soll zunächst mit den letzten beiden ausgewerteten Kategorien
begonnen werden. Denn diese fokussieren nicht die Bewertung des „Hospital at
Home“-Konzepts selbst durch die MitarbeiterInnen, sondern Faktoren, die für die
praktische Umsetzung des Konzepts als einflussreich angenommen werden kön-
nen. Darüber hinaus schließen die Ergebnisse zu diesen Kategorien unmittelbar an
die Elternbefragung an und bilden so einen Übergang zu der Einschätzung der Mit-
arbeiterInnen.
Es wird zunächst die finanzielle Ausstattung des Projekts bezogen auf die einzelnen
Berufsgruppen dargestellt, dann wird der Gesichtspunkt der Eltern als AkteurInnen
in der Versorgung vertiefend betrachtet und schließlich die Bewertung der Versor-
gung durch die MitarbeiterInnen beschrieben.
3.3.1 Zwei Bestimmungsfaktoren
In der Darstellung des Stands der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativ-
versorgung in Deutschland wurde die finanzielle Ausstattung als bundesweites
strukturelles Problem in der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversor-
gung benannt (s. Kap. 1.2.6). Die Frage, wie es darum an dem untersuchten Klini-
kum steht, sollte anhand der Aussagen der MitarbeiterInnen beantwortet werden.
Weiterhin zeigten die theoretischen Betrachtungen, dass Eltern in der palliativen
Versorgung nicht nur passive NutzerInnen, sondern auch aktiv Handelnde sind (s.
Kap. 1.1.4). Sie sind ganz wesentlich auch AkteurInnen. Insbesondere die häusliche
Palliativversorgung durch die psychosozialen MitarbeiterInnen wurde in der Befra-
gung der Eltern teilweise als diskontinuierlich erfolgend dargestellt bzw. abgelehnt.
Unter der Kategorie „Eltern als AkteurInnen“ wurde nach möglichen Erklärungen für
die Ablehnung psychosozialer MitarbeiterInnen bzw. den Abbruch der Beziehungen
bereits in der klinischen Zeit aus Sicht der Professionellen geforscht.
163 Die Auswertung der ersten von insgesamt sieben Kategorien „Beschreibung des Versorgungskon-
zepts“ wurde bereits in Kapitel 3.1 dargestellt, deshalb tauchen hier nur sechs Kategorien auf.
3 Ergebnisse der Untersuchung
334
3.3.1.1 Finanzielle Ausstattung
In der MitarbeiterInnenbefragung zeigte sich, dass die Finanzierung der häuslichen
Palliativversorgung im Rahmen eines „Hospital at Home“-Versorgungsmodells – der
bundesweiten Situation entsprechend – auch in der untersuchten Klinik nicht gesi-
chert war.
Die einzigen Professionellen, die explizit für die häusliche Versorgung entlohnt wer-
den, sind die externen Kinderkrankenschwestern. Auch diese arbeiten jedoch nicht
kostendeckend. Ihre Bezahlung ist abhängig von Spenden. Über diese Zuwendun-
gen hinaus finanziert sich der EPD durch die Abrechnung der erbrachten Leistungen
mit den Krankenkassen und über Landesmittel. In Zeiten knapper öffentlicher und
privater Kassen ist die finanzielle Situation des Externen Pflegedienstes unsicher
(MIV, 240-244; MIV, 522-523). Mittlerweile hat sich darüber hinaus eine Praxis beim
Land durchgesetzt, wonach dieses seine Mittel bei höher zugebilligten Zuwendun-
gen der Kassen entsprechend reduziert. In der letzten Phase der Studie hatte sich
die finanzielle Lage des Externen Pflegedienstes auf diese Weise so zugespitzt,
dass seine geschäftsführende Leiterin ihren Dienst quittierten wollte und die weitere
Zukunft des Vereins – und damit die häusliche Palliativversorgung onkologisch er-
krankter Kinder auch im unmittelbaren Einzugsgebiet der Klinik – fraglich war (FT,
153). Die finanzielle Misere rühre letztlich ursächlich von der fehlenden gesetzlichen
Verankerung der häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung her (FT, 153) (s. a.
Kap. 1.2.6 + 1.3).
Klinische ÄrztInnen benötigen für die häusliche Palliativversorgung eine Ermächti-
gung. Diese wurde in der Vergangenheit personengebunden von der Kassenärztli-
chen Vereinigung (KV) erteilt. Für die Abrechnung von Leistungen in der häuslichen
Palliativversorgung von Kindern ist jedoch eine Budgetierung vorgesehen. Die kli-
nisch-onkologischen ÄrztInnen würden, da sie weit mehr Palliativbegleitungen über-
nehmen als der Durchschnitt ihrer niedergelassenen KollegInnen, schnell in die Si-
tuation geraten, für Regressansprüche der KV privat aufkommen zu müssen (MX,
119-124). Abgesehen von dieser Einschränkung, stehe der zeitliche Aufwand, der in
der häuslichen Palliativversorgung und Sterbebegleitung von den ÄrztInnen neben
ihrer sonstigen klinischen Arbeit geleistet wird, in keinem Verhältnis zu der vorgese-
henen finanziellen Entlohnung (MIV, 222-228). Die ÄrztInnen arbeiten auch in der
untersuchten Klinik in der häuslichen Palliativversorgung onkologisch erkrankter,
sterbender Kinder und ihrer Familien zu einem großen Teil ehrenamtlich (MX, 133-
137; MIV, 222-228).
Für die psychosozialen MitarbeiterInnen ist gar kein Modell der Finanzierung vorge-
sehen: Sie haben keinen offiziellen Auftrag, die häusliche Versorgung des Kindes zu
übernehmen, es sei denn auf ehrenamtlicher Basis. Eine Abrechnung der erbrach-
ten Leistungen über die Krankenkassen ist nicht möglich. Ein gewisser Ausgleich
des Arbeitsaufwandes ist – wie übrigens auch bei den ärztlichen KollegInnen – le-
diglich über eine informelle Überstundenregelung möglich (MIV; FR, 10). Die pro-
fessionelle häusliche Versorgung in der Palliativsituation von Kindern durch psy-
chologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische und sozialarbeiterische
MitarbeiterInnen wird an dem untersuchten Krankenhaus ausschließlich unbezahlt
geleistet (MI, 985-990; MI, 1019-1021; MIV, 182-188).
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
335
Dass die häusliche pädiatrische Palliativversorgung an dem Klinikum keine regelfi-
nanzierte Leistung ist, wurde auch bei der Frage nach der zur Verfügung stehenden
Arbeitszeit offenbar (FR, 10; 10a).
Der Arzt, die Psychologinnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
antworteten, dass ihnen für die häusliche Palliativversorgung offiziell keine Arbeits-
zeit zur Verfügung stehe (MI, 145-149; FR, 10a; MX; MVII, 86-89; MVIII, 147-148).
Es würden jeweils selbst geregelte Zusatzzeiten für diese Arbeit aufgewendet (FR,
10a; MX).
Die Sozialarbeiterinnen gaben an, dass nach einer klinikinternen Regelung und in
der Praxis zehn Prozent ihrer Arbeitszeit für die Versorgung in der häuslichen Um-
gebung vorgesehen sei, sie jedoch – je nachdem, wie viele Kinder akut in der häus-
lichen Palliativversorgung seien – zehn bis unter 25 Prozent dafür benötigten.164 Die
Frage danach, wie viel Arbeitszeit in der häuslichen Palliativversorgung tatsächlich
anfallen würde und vorgesehen sein müsste, konnte von den anderen befragten
klinischen MitarbeiterInnen nicht eindeutig beantwortet werden. Vor dem Hinter-
grund der nicht absehbaren Zusammensetzung problematischer und weniger prob-
lematischer Familien und der notwendigen häuslichen Begleitung mehrerer Familien
gleichzeitig sei ein Abschätzen der Arbeitszeit, die für eine adäquate Versorgung
eingeplant werden müsste, ad hoc schwierig und benötige eingehendere Überle-
gungen (FR, 7; FR, 10a; MX).
Die häusliche Palliativversorgung wird zusätzlich und in Abhängigkeit zum Ar-
beitsaufkommen in der Klinik geleistet.
3.3.1.2 Die Eltern als bestimmende AkteurInnen
Eltern haben in vielerlei Hinsicht bestimmenden Einfluss auf den Ablauf gerade der
professionellen psychologischen Versorgung. Den MitarbeiterInnen wurde – vor
dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Elternbefragung – die Frage gestellt, ob es
„Standardprobleme“ in der Annahme ihres Angebots und bezüglich der Vorbereitung
der häuslichen Palliativversorgung gäbe. Die Aspekte, die die MitarbeiterInnen dar-
aufhin nannten, wurden unter den nachstehend beschriebenen Unterkategorien
zusammengefasst. Diese umfassen die Aspekte
fehlende Akzeptanz der palliativen Situation
Ablehnung der PsychologInnen
das Vorhandensein elterlicher Prioritäten hinsichtlich der Wichtigkeit der Be-
rufsgruppen in der häuslichen Palliativversorgung
Fehlende Akzeptanz der palliativen Situation
Eine psychosoziale Mitarbeiterin erklärte, dass die organisatorische Vorbereitung
der häuslichen Palliativversorgung schwierig und eine Unterstützung in mancherlei
Hinsicht nicht möglich sei, wenn Eltern die Situation ihres Kindes selbst nicht als
eine palliative einschätzten und nach wie vor eher auf eine kurative Vorgehensweise
164 Bei den Zahlen handelt es sich um spontane Schätzungen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
336
hin orientiert seien. In dieser Situation sei ein Austausch über die Erfordernisse in
der häuslichen Umgebung nicht möglich und eine Planung könne nicht erfolgen (MI-
II, 222-223). Hier sei es entscheidend für sie, aufmerksam zu sein und den Moment
der elterlichen Akzeptanz zu realisieren, um ihr Angebot unterbreiten zu können
(MIII, 218-220). Das gleiche Problem schätzte eine weitere psychosoziale Mit-
arbeiterin als folgenschwer am Übergang in die palliative häusliche Versorgung ein.
Für Eltern bedeute die Entlassung nach Hause – trotz emotionaler Vorbereitung –
häufig schließlich einen Schock. Es sei nötig, den Familien ausreichend Zeit zu las-
sen, um diese neue Situation zu bewältigen und erst dann das weitere Vorgehen zu
besprechen. Der Übergang in die häusliche Umgebung erfolge dann jedoch häufig
recht überstürzt (MVIII, 798-804).
Ablehnung der PsychologInnen
Psychologische Unterstützung wird von Eltern teilweise abgelehnt. Aus ihrer Erfah-
rung machten die befragten Psychologinnen dafür mehrere Gründe geltend.
Ein Grund für die Ablehnung der PsychologInnen bestehe darin, dass diese u. U.
nicht als für die Eltern unterstützend – im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe – von ande-
ren KollegInnen eingeführt würden, sondern als für deren Compliance verantwort-
lich. Die Intervention der Psychologin werde teilweise drohend angekündigt: Wenn
eine Situation von den Eltern nicht entsprechend klinisch erwünschter Vorgaben
bewältigt werden könne, müsse das Einschreiten einer Psychologin erwogen wer-
den. In der Folge müsse sich die herbeigerufene klinische Psychologin zunächst
verstärkt um das Vertrauen der Eltern bemühen bzw. würde abgelehnt (MVIII, 947-
954).
In Unkenntnis ihrer professionellen Rolle und des ressourcenorientierten Ansatzes
der Arbeit würde PsychologInnen von Seiten der Eltern häufig Misstrauen entge-
gengebracht. Eltern würden sich aus Sicht der Befragten durch den Auftritt der Psy-
chologin stigmatisiert fühlen. Das Unterbreiten des psychologischen Angebots und
das Zugehen der MitarbeiterInnen würde von Eltern häufig als Zeichen gewertet,
dass ihr Verhalten als pathologisch angesehen werde und sie nicht imstande seien,
verantwortlich für ihr Kind zu sorgen (MVII, 690-692). Gegen diesen Außenblick
würden sich die Eltern verständlicherweise entschieden wehren. Die eigene kriti-
sche psychische Situation erscheine ihnen durchaus gesund, die Kapazität, für ihr
Kind zu sorgen, gegeben und eine Intervention der Psychologin entsprechend un-
angemessen (MVIII, 806-810; MVIII, 814-817).
Widerstände und Ängste der Eltern, sich mit der Krankheit ihrer Kinder auseinander
zu setzen und sich u. U. mit ihren Verlustängsten zu konfrontieren, führte eine Psy-
chologin als weiteren ihr verständlichen und nachvollziehbaren Grund für die Ableh-
nung ihres Angebots an (MVII, 693-698).
Das Angebot von Unterstützung für das erkrankte Kind selbst durch psychologische
und therapeutische MitarbeiterInnen würde demgegenüber eher akzeptiert und von
mehreren Eltern als Entlastung empfunden: Das Kind brauche psychosoziale Unter-
stützung in seiner Situation. Da die Aufteilung der Arbeit zwischen PsychologInnen
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – in dem Zeitraum, der für die El-
ternbefragung relevant war – darin bestand, dass Letztere für die Kinder und Erstere
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
337
für die Eltern zuständig waren, sei der Psychologin jedoch der Weg zu dem Famili-
ensystem über das Kind nicht möglich gewesen (MVII, 1195-1198).
In der häuslichen Umgebung fehle den PsychologInnen über das Klären von Prob-
lemen und das Reden über Gefühle hinaus zunächst die lebensweltliche Anbindung
für einen Hausbesuch: Durch die fehlende Alltagspräsenz der PsychologInnen er-
gebe sich nicht spontan und natürlich die Möglichkeit zu z. B. unterstützenden Ge-
sprächen. Diese seien in der häuslichen Versorgung nur im Rahmen eines fest ver-
einbarten Termins möglich. Oft sei bei dem konkreten Kontakt das Bedürfnis nach
einem u. U. problemzentrierten Gespräch akut nicht (mehr) vorhanden. Einen ande-
ren Grund, die Psychologin zu einem Hausbesuch zu bemühen und in Anspruch zu
nehmen, gäbe es jedoch in der Wahrnehmung der Eltern zunächst nicht (MVII,
1163-1168).
Eine der befragten psychologischen Expertinnen deutete an, dass die Ablehnung
von Eltern für sie insbesondere vor dem Hintergrund schwer auszuhalten sei, als
VersorgerInnen, die nicht über eine entsprechende professionelle Ausbildung verfü-
gen und weniger geschult sind, in der Situation die Belastung der Eltern tragen
müssten. Dies seien im System der Klinik in erster Linie die ärztlichen KollegInnen
und in der häuslichen Versorgung zusätzlich die Kinderkrankenschwestern des
EPD. In dieser Situation häufig selbst nicht handeln zu können – außer die häuslich
versorgenden Berufsgruppen zu unterstützen und zu supervidieren – empfand die
Befragte als bedauerlich (MVII, 114-122).
Eine rechtzeitige Integration der externen Pflegekräfte und der psychosozialen Mit-
arbeiterInnen in die Versorgung ab Diagnosestellung erweist sich für den Externen
Pflegedienst und die psychosozialen MitarbeiterInnen als ganz wesentlich im Hin-
blick auf die hilfreiche Unterstützung (s. u. Kap. 3.3.3). Gerade die psychosozialen
MitarbeiterInnen hätten Schwierigkeiten, eine Vertrauensbeziehung zu den Kindern
und ihren Eltern aufzubauen bzw. würden eher von diesen als fremd abgelehnt,
wenn sie zu spät in die Versorgung integriert werden. Das initiale Diagnosegespräch
sei diesbezüglich eine „wichtige Eintrittskarte“ (MVII, 224) und habe „eine ganz
wichtige Funktion“ (MVII, 227) bezüglich des Beziehungsaufbaus zur Familie.
Priorität der Berufsgruppen hinsichtlich der Wichtigkeit in der häuslichen Pal-
liativversorgung
In der Elternbefragung wurde deutlich, dass die Sozialarbeiterinnen kaum in den
Erzählungen erwähnt und wenn, dann eher als zu wenig verfügbar kritisiert wurden.
MitarbeiterInnen nannten hierfür Ansätze für eine Erklärung. Eine Sozialarbeiterin
verdeutlichte, dass sie in der häuslichen Zeit bzw. explizit in der finalen Phase165 der
Erkrankung des Kindes eine weniger entscheidende Rolle spielten als in der statio-
nären bzw. tagesklinischen und am Übergang in die häusliche Versorgung selbst
(MIII, 519-520). Fragen der Haushaltsführung und finanzielle Aspekte würden in der
Zeit der häuslichen Palliativversorgung für die Eltern eindeutig in den Hintergrund
treten und hätten keine Priorität (MIII, 372; MIII, 368-370; MIII, 609-610). Diese Ein-
schätzung teilte auch eine befragte Psychologin (MVIII, 860-863).
165 s. Kap. 1.1.2.1, Bausewein et al. 2004:4
3 Ergebnisse der Untersuchung
338
3.3.2 Stärken des Konzepts
Die ExpertInnen wurden in offenen Fragen danach befragt, was ihrer Ansicht nach
in der Entlassungsorganisation, der Palliativbetreuung und Sterbebegleitung sowie
in der Nachsorge der verwaisten Familien „besonders gut läuft“ (FR, 26; 46). Die
Ergebnisse hierzu werden im Folgenden dargestellt.
3.3.2.1 Familienbezogen
Bezogen auf die Familie wurden folgende Gesichtspunkte als Stärken angegeben:
Möglichkeit der häuslichen Versorgung
Qualität der Beziehung zu den Eltern
Bereitschaft der MitarbeiterInnen, sich persönlich einzulassen
Familienorientierung
Vermitteln von Sicherheit und Vertrauen
Möglichkeit der häuslichen Versorgung
Der Klinik und dem Externen Pflegedienst ist es ein Anliegen, dass die von ihnen
betreuten Kinder ihre letzte Lebenszeit in der häuslichen Umgebung und im ver-
trauten Rahmen ihrer Familie verbringen können, wenn dies von ihnen gewünscht
wird und medizinisch möglich ist. Dass es zum Selbstverständnis der klinischen
MitarbeiterInnen und des Externen Pflegedienstes gehört, sich für dieses Ziel einzu-
setzen und es zu verwirklichen, wurde positiv herausgestellt (MIV, 565-582).
Qualität der Beziehung zu den Eltern
Die Qualität der Beziehung zwischen den Professionellen und der Familie wurde im
Rückblick als entscheidend betont. Dass es dem Team in der überwiegenden Zahl
der Fälle gelänge, eine vertraute Beziehung herzustellen und zu halten, wurde von
dem befragten Arzt positiv hervorgehoben (MVI, 446-448; MVI, 795-798). Als be-
achtlich wurde herausgestellt, dass in der häuslichen Versorgung auch schwierige
Situationen schließlich im Einklang mit den Eltern und ohne dass es zu einem Ab-
bruch der Beziehung komme, gemeistert werden könnten. Dies sei nach Einschät-
zung zweier KlinikerInnen besonders auch dem persönlichen Bemühen der Mitar-
beiterInnen um einen guten Kontakt und der „gewachsene(n) Beziehung“ (MIV, 446)
zu den Eltern geschuldet (MIV, 451-463; MVI, 798-800).
Bereitschaft der MitarbeiterInnen, sich persönlich einzulassen
Als weiteren grundsätzlichen Punkt führte eine Sozialarbeiterin die Bereitschaft der
MitarbeiterInnen an, sich der Situation der (häuslichen) Palliativversorgung eines
sterbenden Kindes und der Unterstützung der Angehörigen auch emotional immer
wieder zu stellen (MIII, 661-663).
Familienorientierung
Die Orientierung an den Bedürfnissen der Familie werde durch die Flexibilität des
Versorgungskonzepts möglich. Auf sich verändernde Situationen bedürfnisgerecht
reagieren zu können, wurde positiv herausgestellt. Flexibilität wurde von den Be-
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
339
fragten insbesondere im Vergleich zu einer zu starken Standardisierung und Struk-
turierung gerade in der Zeit der häuslichen Palliativversorgung und der Nachsorge
als wichtig erachtet (FR, 3, 43; MII 467-484; MIV, 406-425; MVI, 505-507). Eine
psychosoziale Mitarbeiterin verdeutlichte dies an einem konkreten Beispiel. In dem
Konzept der Klinik sei nicht festgelegt, welche professionelle Person in erster Linie
als AnsprechpartnerIn diene und die psychosoziale Unterstützung der Eltern ab Di-
agnosestellung und insbesondere auch in der häuslichen Versorgung übernähme.
Die Eltern hätten so die Freiheit, die Person ihrer Wahl nach ihren eigenen Kriterien
selbst zu bestimmen. Es herrsche eine hohe Bereitschaft, die jeweilige elterliche
Sympathie, Neigung, bevorzugte Berufsgruppen oder andere zugrunde gelegte Kri-
terien (z. B. Fachkompetenz, Erfahrung) wahrzunehmen und ihre diesbezügliche
Entscheidung für eine Person zu akzeptieren und zu unterstützen (MII, 582-590).
Nur in Ausnahmefällen könne dieser Wahl nicht entsprochen werden (z. B. Urlaubs-
zeiten, Krankheit) (MII, 573-575; MII, 566-568).
Vermitteln von Sicherheit und Vertrauen
Eine Stärke wurde weiterhin darin gesehen, dass den Familien Sicherheit vermittelt
werden könne: Ein ärztlicher Befragter stellte es als positiv heraus, dass die Klinik
auch in der häuslichen Zeit für die Familie als Anlaufstelle diene und eine Rückkehr
dorthin jederzeit möglich sei. Das vermittele den Kindern und ihren Eltern Sicherheit
(MIV, 383-385).
Die ÄrztInnen und insbesondere auch der Externe Pflegedienst der Familie würden
in der Finalversorgung des Kindes eine 24-Stunden-Erreichbarkeit garantieren und
ihnen zur Verfügung stehen. Das wurde als beachtliche Leistung angesehen (MIV,
385-388; MVII, 1313-1318). Die Kontinuität fachkompetenter Versorgung in medizi-
nischer, pflegerischer und psychosozialer Hinsicht durch vertraute Professionelle sei
wichtig und gesichert, hob ein ärztlicher Experte positiv hervor (MIV, 444-446).
Neben der professionellen Unterstützung einzelner Familien durch die psychologi-
schen MitarbeiterInnen trage insbesondere deren mittelbare Tätigkeit – in Form von
Supervision und Entlastung der häuslich begleitenden ärztlichen und pflegerischen
KollegInnen – wesentlich zum Wohlergehen und dem Gefühl der Sicherheit in der
Familie bei (MVIII, 1375-1383).
3.3.2.2 Versorgungsphasenbezogen
Die finale Versorgungsphase
Auf die Frage, was im Rahmen des praktizierten Versorgungsmodells „besonders
gut laufe“, führte die Befragte des Externen Pflegedienstes die häusliche Palliativ-
versorgung in der finalen Phase und Sterbebegleitung des Kindes und die Unter-
stützung, die der Familie in dieser letzten Zeit zuteil wird, auf (FR, 46; MV, 818-820).
Die verlässliche, einfühlsame und kompetente Betreuung durch den Externen Pfle-
gedienst und durch die ÄrztInnen sowie in Einzelfällen durch psychosoziale Mitar-
beiterInnen wurde von der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin genannt (MI,
884-885). Die positiven Aussagen bezüglich der Gewährleistung von Sicherheit (s.
vorangegangener Abschnitt; MIV, 385-388; MVII, 1313-1318) bezogen sich – zu-
mindest was die 24-Stunden-Erreichbarkeit betrifft – ebenfalls auf diese Versor-
3 Ergebnisse der Untersuchung
340
gungsphase, denn diese ist nur in der finalen Versorgung des Kindes und der Fami-
lie gegeben.
3.3.2.3 Strukturbezogen
Bezogen auf die Struktur der Versorgung wurde
deren Flexibilität und
die multi- und interdisziplinäre Teamarbeit
als Stärke erwähnt.
Flexibilität der Strukturen
Neben dem positiven Aspekt der Familienorientierung (s. Abschnitt 3.3.2.1) sei ein
flexibles Vorgehen teilweise auch weitaus effizienter als ein standardisiertes (MIII,
MVI; FR, 33): Informationen zwischen den Professionellen würden z. B. über den
„kleinen Dienstweg“ weitergeleitet. Würde die häusliche Palliativversorgung zu ei-
nem eigenständigen Versorgungsteilbereich erklärt, mit einem entsprechenden „or-
ganisatorischen Überbau“ (MVI, 503) (z. B. separate Teambesprechungen), so kön-
ne dies zu einem vergleichsweise hohen Zeitaufwand bei wenig Effizienz führen,
merkten eine Sozialarbeiterin und der Arzt an (MIII 485-491; MVI, 502-505).
Multi- und interdisziplinäre Teamarbeit
Die Zusammenarbeit mit dem Externen Pflegedienst in der häuslichen Palliativver-
sorgung wurde von allen befragten Berufsgruppen durchweg und deutlich positiv
bewertet (FR, 26; FR, 34). Da die externen Pflegekräfte neben den ÄrztInnen ge-
rade in psychosozialer Hinsicht in der palliativen Situation einen absoluten Mittel-
punkt der Versorgung darstellen, wurden deren Tätigkeit grundsätzlich und die gute
Zusammenarbeit mit ihnen als ausschlaggebend für das Konzept hervorgehoben
(MVIII, 1371-1375). Die Arbeit der externen Kinderkrankenschwestern trage we-
sentlich zur Entlastung der anderen Berufsgruppen in der häuslichen Palliativver-
sorgung bei (MVIII, 1036-1038; MII, 575-577).
Die Befragte des Externen Pflegedienstes selbst unterschied in ihrer Bewertung der
multidisziplinären Zusammenarbeit zwischen der Palliativ-Therapie-Phase 166 und
der finalen häuslichen Versorgung des Kindes und seiner Familie. In der letzten Le-
bensphase des Kindes verlaufe gerade die Zusammenarbeit mit den ÄrztInnen
problemlos und durchweg gut (MV, 279-280). Auch eine Psychologin bewertete die
Kooperation mit den ÄrztInnen als gut.
Der befragte Arzt beurteilte die Kooperation mit den externen Kinderkranken-
schwestern und den Sozialarbeiterinnen in der häuslichen Palliativversorgung und
Sterbebegleitung als gut.
166 s. Kap. 1.1.2.1, Bausewein et al. 2004:4
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
341
Innerhalb des psychosozialen Teams bewerteten die einzelnen Berufsgruppen der
PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychothe-
rapeutin die Kooperation untereinander positiv.167
Aus der Perspektive einer Befragten konnten die psychosozialen MitarbeiterInnen
untereinander als „Team“ mit entsprechenden Strukturen bezeichnet werden (z. B.
bezüglich strukturierter Besprechungen; kontroverser, aber produktiver Auseinan-
dersetzung über Inhalte). Darüber hinaus vermittelten ihr auch die externen Kinder-
krankenschwestern den Eindruck, als Team zu arbeiten (MVIII, 1064-1069).
3.3.3 Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale
Aussagen zu Versorgungslücken und Verbesserungspotenzialen aus Sicht der Mit-
arbeiterInnen werden im Folgenden zusammen dargestellt.
3.3.3.1 Familienbezogen
In Bezug auf die Familie wurden
Familien mit wenigen eigenen Ressourcen,
die Versorgung der Geschwister und
die Versorgung anderer Angehöriger
als kritisch angemerkt.
Familien mit wenigen eigenen Ressourcen
Nach Beobachtung einer Professionellen konnten Familien, die von ihr als psycho-
sozial weniger bedürftig eingeschätzt wurden, weil sie über ausreichende eigene
und soziale Ressourcen verfügten, Unterstützung besser einfordern und diese –
gewissermaßen zusätzlich – auch bekommen. Gerade bei Familien hingegen, die
von den Professionellen als bedürftig eingeschätzt wurden, sei dies nicht der Fall
gewesen. Weil diese sich weniger für die eigene Unterstützung einsetzten, wurde
ihnen diese auch nicht im gleichen Umfang zuteil. Das wurde in Bezug auf das Ver-
sorgungssystem kritisch angemerkt (MVII, 485-488; MVII, 501-506).
Versorgung der Geschwister
Die Erhebung des Bedarfs der Geschwister und ihre Versorgung allgemein, wurde
als defizitär konstatiert. Eine Probandin erklärte, dass die Bedarfsermittlung der Ge-
schwister klinisch auch deshalb seit längerem weniger eingehend durchgeführt wür-
de, weil bereits vor der Erhebung feststehe, dass zur gerechten Deckung des ermit-
telten Bedarfs die erforderlichen personellen Ressourcen in der Klinik nicht zur Ver-
fügung stünden (MI, 125-128; MVI, 448-450; MVII, 514-522; MVII, 538-541). Die
Geschwister würden, wenn dies angezeigt ist, an niedergelassene Professionelle
delegiert (MI; Fr, 41; MVI, 1036-1046). Neben diesem Angebot bestehe jedoch kein
präventiv wirksames Vorgehen ab Diagnosestellung für die Geschwister von Seiten
167 Die SeelsorgerInnen werden auch in diesen Betrachtungen offenbar nicht als Teil des psychosozia-
len Teams gesehen.
3 Ergebnisse der Untersuchung
342
der Klinik. In der häuslichen Palliativversorgung durch den EPD werde der Bedarf
und die für Geschwister zur Verfügung stehenden Ressourcen in einem Gespräch
ermittelt (MV; 487-496) oder, wenn diese in die Versorgung integriert sei, durch eine
Psychologin oder die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nacherhoben (MI,
432-434).
Versorgung anderer Angehöriger
Noch weniger als die Geschwister träten andere Angehörige im Zusammenhang der
psychosozialen Unterstützung aus Sicht der MitarbeiterInnen in das Blickfeld. Der
befragte Arzt nannte die Großeltern als u. U. stark in die Versorgung integrierte und
belastete Familienmitglieder. Gleichwohl würden sie so gut wie keine ihrem Bedarf
entsprechende Aufmerksamkeit und kein Angebot von Seiten der Klinik erhalten
(MVI, 450-457).
3.3.3.2 Versorgungsphasenbezogen
In Bezug auf die Versorgungsphasen wurde aus Sicht der MitarbeiterInnen
das innerklinische Schnittstellenmanagement und die Entlassungsorganisa-
tion,
die Palliativ-Therapie-Phase und
die langfristige Nachsorge
als verbesserungsbedürftig angeführt.
Innerklinisches Schnittstellenmanagement und Entlassungsorganisation
Es wurde von manchen Befragten als große Ausnahme, von anderen eher als all-
tägliches Vorkommen eingeschätzt, dass Familien, die ausschließlich halbstationär
bzw. poliklinisch begleitet wurden, keine Kenntnis des psychologischen und psy-
chotherapeutischen Angebots erlangten. Der Beziehungsaufbau zu diesen Familien
sei schwierig, bedingt durch die vergleichsweise kurzen klinischen Aufenthalte und
angesichts der extrem angespannten psychischen Verfassung, in der sich die Eltern
dann in der Regel befänden (MIII, 330-337; MIII, 340-342; MIII, 342-343). Ein Be-
ziehungsaufbau über fernmündliche Gespräche zu Hause gestalte sich sowohl für
die Professionellen als auch für die Eltern „unbefriedigend“ (MIII, 343-344). Für eine
befragte Sozialarbeiterin war dies eine Situation, in der die zeitlichen und personel-
len Möglichkeiten eigener Hausbesuche wichtig wären und notwendig, um den psy-
chosozialen Bedarf der Familie zu klären (MIII, 344-346). Im Vergleich zu diesen
Familien seien die Beziehungen zu den stationär aufgenommenen Kindern und ih-
ren Eltern sehr viel intensiver (MVII, 558-560). Die ÄrztInnen wurden in Bezug auf
diese Familien als „Schaltstelle der Information“ (MIII, 296) in die Pflicht genommen
(MI, 480-484; MVIII, 351-354; MVIII, 355-360). Ihre diesbezügliche Aufmerksamkeit
sei wichtig und die Kriterien, nach denen sie die psychologischen MitarbeiterInnen
an eine Familie weitervermitteln würden. Diese Kriterien sind aus Sicht der psycho-
sozialen Professionellen nicht immer ausreichend: Nach der Einschätzung einer
Psychologin hätten bspw. Betroffene, die weinen, eine höhere Chance, über die
ärztlichen MitarbeiterInnen von dem psychosozialen Angebot zu erfahren als Men-
schen, die das nicht tun (MVIII, 360-362; MVIII, 365-367).
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
343
Von einer Befragten wird „dieser immer schlechte Übergang“ (MVIII, 769) der Ent-
lassung in die häusliche Versorgung als Standardproblem benannt. Sie führt diesen
auf eine unklare Rollenverteilung im Team zurück (MVIII, 769-770).
Die Entlassung der Familie fände häufig – aufgrund fehlender Information – unvor-
bereitet und unter hohem Zeitdruck statt.168 Ein angemessenes Verabschieden der
Familie in einem ruhigen Entlassungsgespräch, wie es standardmäßig durch die
psychosozialen MitarbeiterInnen vorgesehen ist, in dessen Rahmen Verabredungen
mit der Familie getroffen werden könnten (z. B. über telefonische Kontakte, Haus-
besuche oder Kliniktermine), das psychologische Angebot noch einmal klar darge-
stellt werde und die Eltern das Gefühl hätten, sie könnten sich bei Bedarf jederzeit
melden, sei häufig nicht möglich (MVIII, 770-776; MVIII, 782-796).
Die Palliativ-Therapie-Phase
Während die Befragte des Externen Pflegedienstes die psychosoziale Unterstüt-
zung in der finalen häuslichen Palliativversorgung positiv bewertete, sah sie diesbe-
züglich eine Unterversorgung in der Palliativ-Therapie-Phase. Die Begleitung in der
letzten Lebenszeit des Kindes – in der terminalen Phase169 und Sterbebegleitung –
sei ausgezeichnet. In der teilweise Jahre umfassenden Zeit der Palliativ-Therapie-
Phase würde den Familien zu wenig Aufmerksamkeit zuteil (MV, 830-834). Aus dem
Vorabwissen der Elternbefragung und den Daten der teilnehmenden Beobachtung
kann die Bewertung der Befragten ergänzt werden: In der terminalen bzw. finalen
häuslichen Versorgung waren die jeweils verantwortlichen ÄrztInnen und externen
Kinderkrankenschwestern für die Familie rund um die Uhr erreichbar, riefen selb-
ständig an und unternahmen Hausbesuche. In der Palliativ-Therapie-Phase und der
Palliative (Care-) Phase 170 der palliativen Versorgung, die heutzutage in großen
Teilen von der Tages- und Poliklinik geleistet wird, hatten Familien u. U. lediglich im
Rahmen eines medizinischen Termins Kontakt zu dem ärztlichen und pflegerischen
Personal. Die Termine können aufgrund zeitlicher und personeller Kapazitäten als i.
d. R. ausschließlich medizinisch bestimmt und zeitlich eng gefasst vermutet werden
(s. Kap. 3.3.1.2).
Familien, zu denen sich, aus welchen Gründen auch immer, kein tragfähiger Kon-
takt zu den psychosozialen MitarbeiterInnen ergab, die womöglich sozial wenig ein-
gebunden seien und keine personalen Ressourcen hätten, um selbständig ihr eige-
nes Unterstützungsnetzwerk aufzubauen, seien in dieser Phase weitgehend auf sich
gestellt. Selbst diese Familien seien zwar in der letzten Lebensphase ihres Kindes
durch ÄrztInnen und den EPD in einem täglichen Rhythmus versorgt und psychoso-
zial unterstützt. In der palliativen Therapiezeit der Erkrankung könnten jedoch Defi-
zite in der Unterstützung entstehen und – je nach Situation – über Jahre bestehen,
die in der letzten Lebensphase des Kindes unwahrscheinlich seien (MV, 830-834;
FT, 32).
168 Die Tatsache, dass hierfür auch die fehlende Akzeptanz der palliativen Situation durch die Eltern
ein Grund sein kann, wurde weiter vorne deutlich (s. Kap. 3.3.1.2).
169 s. Kap. 1.1.2.1 Bausewein et al. 2004:4
170 s. Kap. 1.1.2.1, Bausewein et al. 2004:4
3 Ergebnisse der Untersuchung
344
Die langfristige Nachsorge
Neben der Palliativ-Therapie-Phase wird die langfristige Nachsorge als problemati-
scher Versorgungsabschnitt wahrgenommen. Nach Einschätzung mehrerer Exper-
tInnen bleibe es in dem Konzept „Das Krankenhaus kommt nach Hause“ – mit Aus-
nahme des neu etablierten Gedenkgottesdienstes – unklar, wie die langfristige psy-
chosoziale Unterstützung der verwaisten Familie organisiert sei und verlaufe. Frag-
lich sei, wie eine strukturierte Überleitung zu anderen Angeboten stattfinde. Eine
langfristigere Perspektive sei in der Nachsorge deswegen wichtig, weil viele Eltern
erst lange Zeit nach dem Tod ihres Kindes dazu bereit wären, Hilfe anzunehmen
(MV, 835-846).
Wie aus der Befragung der MitarbeiterInnen hervorging, bieten die Pflegekräfte des
EPD als einzige Berufsgruppe den Eltern explizit standardmäßig Nachgespräche
an. Langfristige Trauerbegleitung würden jedoch auch sie nicht leisten (MV, 371-
372; MVII, 1322-1323, s. Kap. 3.1.2.4). Die Nachsorge wird als verbesserungswür-
dig eingeschätzt (MIV, 499-506) und müsse mehr „ritualisiert“171 werden (MVII,
1353-1355). Ein entsprechendes bzw. erweitertes Angebot müsse so strukturiert
sein, dass es stattfinde, egal ob die Eltern es in Anspruch nehmen oder nicht und
wie aktiv sie sich schließlich daran beteiligen (MVII, 1356-1357).
3.3.3.3 Strukturbezogen
Die folgenden Gesichtspunkte wurden als strukturelle Versorgungslücken bzw. Ver-
besserungspotenziale in der Befragung der Mitarbeiter aufgeführt:
die frühzeitige, strukturierte Integration des EPD und der psychosozialen
MitarbeiterInnen,
die Familienorientierung
das professionelle Dilemma zwischen fehlender Kontinuität und begrenzter
persönlicher Arbeitskraft,
die Kooperation mit ambulanten AnbieterInnen,
unklare Strukturen,
Kommunikationsbarrieren und Informationsdefizite,
die multi- und interdisziplinäre Teamarbeit sowie
die Finanzierung der häuslichen Versorgung
Frühzeitige, strukturierte Integration des EPD und der psychosozialen Mitar-
beiterInnen
Eine rechtzeitige Integration der externen Pflegekräfte und der psychosozialen Mit-
arbeiterInnen in die Versorgung ab Diagnosestellung erwies sich aus Sicht der Be-
fragten als ganz wesentlich und sei wichtig für den Aufbau einer Vertrauensbezie-
171 Ein Ritual bezeichnet eine Zeremonie, die zu einem bestimmten Anlass immer wieder vollführt und
so ein Brauchtum wird. Dieser Begriff scheint in dem Zusammenhang eine Alternative zu dem des
„Versorgungsstandards“ darstellen zu können.
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
345
hung zu den Kindern und ihren Eltern, die später auch in der häuslichen Palliativ-
versorgung tragen könne (MV, 163-166; MV, 181-191; s. o. Kap. 3.3.1.2, Ablehnung
der Psychologin).
Die externe Kinderkrankenschwester verzeichnete bei den klinischen und insbeson-
dere tagesklinischen KollegInnen ein schwindendes Bewusstsein dafür, dass die
Pflegekräfte gerade im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung häuslich wich-
tig für die Familie wären (MV, 665-670). Dies zeige sich insbesondere in der ärztli-
chen Verschreibungspraxis. Voraussetzung für den häuslichen Einsatz der Kinder-
krankenschwestern sei die ärztliche Bestätigung eines vorhandenen Bedarfs an
häuslicher Pflege. Die Verschreibung werde teilweise mit dem Argument abgelehnt,
dass ausschließlich pflegerische Handlungen von der Krankenkasse finanziert wür-
den. Die u. U. wichtigere psychosoziale Unterstützung der Familie durch den Exter-
nen Pflegedienst werde hier nicht mehr ausreichend bedacht. Erst die pflegerische
Arbeit ermögliche jedoch einen Zugang zur Familie (MV, 670-678; FT, 153), sodass
die Verschreibungspraxis hier enorme Wichtigkeit habe.
Die Voraussetzung einer frühzeitigen Integration gelte auch in besonderer Weise für
die psychosozialen MitarbeiterInnen. Während sich durch die nötige Unterstützung
der Eltern bei den Pflegeverrichtungen und abhängig von der Dauer der häuslichen
Versorgung zwischen begleitender Kinderkrankenschwester, ÄrztInnen und Eltern
ein Kontakt auch in der häuslichen Umgebung noch einstellen könne und sich teil-
weise eine Beziehung zwischen Professionellen und Familie entwickele, hätten ge-
rade die psychologischen und psychotherapeutischen MitarbeiterInnen diese Legi-
timation nicht (s. Kap. 3.3.1.2), es sei denn in einer außergewöhnlichen Krisensitua-
tion. Bei ihnen komme es alleine auf die Vertrautheit und die gewachsene Bezie-
hung in der klinischen Zeit an. Die rechtzeitige Information darüber, dass mit einer
Familie ein Diagnosegespräch über die Krebserkrankung ihres Kindes durchgeführt
werden müsse, markiere den Anfangspunkt der strukturellen Integration dieser Be-
rufsgruppe. Als Standardproblem wurde genannt, dass die Nachricht über das initi-
ale Diagnosegespräch von Seiten der ÄrztInnen zu spät oder gar nicht erfolge
(MVII, 698-703).172 Die Unterstützung von Seiten der MedizinerInnen im Prozess der
Integration sei unabdingbar. Im klinischen Alltag erweise es sich jedoch als Grund-
satz, dass bei Terminüberschneidungen nicht abgewogen würde, sondern in jedem
Fall die zeitlichen Festsetzungen aus medizinischen Anlässen Vorrang haben vor
den psychologischen (MVII, 316-318).
Ein weiterer struktureller Aspekt, der sich für die Integration der Psychologinnen und
der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach deren Aussagen als wesent-
lich erwies, ist der 14-tägige stationäre Aufenthalt des Kindes und seiner begleiten-
den Familienmitglieder. Dem Wunsch der Familie entsprechend oder organisatori-
schen Notwendigkeiten folgend (z. B. Bettenknappheit, notwendige Verlegung auf
eine andere Station), werden Kinder häufiger früher in die tagesklinische Versor-
gung entlassen. Aus Sicht der psychologischen Berufsgruppe ziehe das nach sich,
dass erstens ihr Angebot nicht deutlich würde und zweitens keine ausreichend trag-
172 Dies kann, wie bereits deutlich wurde, auch mit den Rahmenbedingungen der Einlieferung des
Kindes zusammenhängen (s. Kap. 3.1.2.1).
3 Ergebnisse der Untersuchung
346
fähige Bindung entstehen könne. Und eine weitere Folge sei, dass sich Eltern im
weiteren Versorgungsverlauf nicht trauten, die PsychologInnen eigeninitiativ von zu
Hause aus oder in der Tages- oder Poliklinik nach psychologischer Beratung, Un-
terstützung und Informationen zu fragen, wenn sie diese benötigten (MVII, 703-714;
MVII 719-723; MVII 732-740).
Die Einbindung der psychologischen MitarbeiterInnen durch die ärztlichen KollegIn-
nen in die Versorgung wurde von einer Befragten als gegeben, jedoch nicht struktu-
riert verlaufend beschrieben. Vielmehr folge die Integration der PsychologInnen dem
ärztlich wahrgenommenen Bedarf. Wie dies bereits für die Familien, die ausschließ-
lich tagesklinisch vorstellig werden, speziell erwähnt wurde, wurde diese ärztliche
Bedarfswahrnehmung als nach recht eingeschränkten Kriterien geschehend einge-
schätzt (MVIII, 54-56).
Familienorientierung
Die Versorgung verlaufe nicht patientInnen- bzw. familienorientiert, sondern folge
eher den Vorgaben des klinischen Systems. Dies wurde insbesondere im Hinblick
auf die kontinuierliche Versorgung durch vertraute Professionelle deutlich geäußert.
Mit jedem neuen Versorgungsabschnitt – stationär, teilstationär, poliklinisch – wech-
sele das ärztliche und pflegerische Team. Die psychosozialen MitarbeiterInnen hät-
ten sich diesbezüglich – seitdem jeweils eine Professionelle für je eine Familie zu-
ständig sei – auf eine mehr familienorientierte Arbeitsweise festgelegt. Sie hätten
jedoch eine große räumliche Distanz zwischen Station und Tagesklinik zu überwin-
den, sodass es auch hier zu Schwierigkeiten am Übergang zwischen stationärem,
teilstationärem bzw. ambulantem173 Bereich kommen könne (MVII, 349-356; MIX,
675-689; MIX, 654-656).
Weiter oben wurde das flexible Vorgehen in der Versorgung als positiv im Sinne der
Familienorientierung hervorgehoben. Dieses wirke sich jedoch auch nachteilig auf
manche Familien aus. Das machte eine befragte Sozialarbeiterin wiederum am Bei-
spiel der freien Wahl einer Bezugsperson deutlich. Insbesondere auf Eltern, die we-
nig eigeninitiativ seien, wirke es verunsichernd, dass keine Bezugsperson festgelegt
sei. Diese Eltern suchten sich u. U. nicht selbständig eine Ansprechperson. Ihnen
gehe in dem wenig strukturierten Vorgehen die Orientierung verloren. Die Flexibilität
der Versorgungsstruktur wirke sich so eher negativ aus (MII, 594-597).
Professionelles Dilemma: Fehlende Kontinuität – persönliche Arbeitskraft
Der Arzt beschrieb das strukturelle Dilemma der klinischen MitarbeiterInnen zwi-
schen dem Anspruch, Kontinuität in der häuslichen Umgebung durch vertraute Pro-
fessionelle gewährleisten zu wollen, und der Tatsache, dass z. B. seine Arbeitszeit
und -kraft beschränkt seien. De facto sei er mit seiner alltäglichen Arbeit in der Klinik
vollkommen ausgelastet. Die zusätzliche häusliche Arbeit in der terminalen palliati-
ven Erkrankungsphase des Kindes möchte er gleichwohl nicht an KollegInnen dele-
gieren, da es diesen an Vertrautheit mit der Familie, die er teilweise über Jahre be-
treut habe, mangele (MVI, 853-859).
173 Im ambulanten Bereich, in der Poliklinik, ist eine andere psychologische KollegIn für die Versor-
gung zuständig (s. Tabelle 4, Kap. 3.1).
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
347
Kooperation mit ambulanten AnbieterInnen
Eine Zusammenarbeit mit und Weitervermittlung an ambulante AnbieterInnen werde
individuell geregelt. In der Befragung wurden problematische und kritische Anmer-
kungen zu der Kooperation mit niedergelassenen psychosozialen Professionellen
offenbar (FR, 37; FR, 40).
Ambulante PsychotherapeutInnen für die häusliche Versorgung und Nachsorge und
zur Zusammenarbeit in einem Versorgungsnetz zu gewinnen, würde verstärkt erwo-
gen, insbesondere nachdem die Zahl der neu aufgenommenen PatientInnen rasch
angestiegen und schon die klinische Arbeit für die psychosozialen MitarbeiterInnen
kaum mehr zu bewältigen sei (MVII, 1059-1063). Die Weitervermittlung stelle sich
jedoch als äußerst schwierig heraus: Bekannte niedergelassene PsychologInnen
und PsychotherapeutInnen zu finden, die Erfahrung in diesem Bereich vorzuweisen
haben bzw. bereit seien, sich mit dem Thema der schweren Krankheit und des To-
des eines Kindes auseinander zu setzen und mit der betroffenen Familie zu arbei-
ten, sei schwierig (MVII, 1065-1069). Die Finanzierung einer ambulanten Therapie
sei zusätzlich problematisch. Abgesehen davon, dass in der palliativen Situation die
Aufnahme eines Kontakts zu einer fremden Person per se für die Betroffenen heikel
sei, bedürfe es einer eindeutigen Entscheidung von Seiten der Familie, um entspre-
chende monetäre Mittel für eine Therapie bereitgestellt zu bekommen. An dieser
Entschlossenheit fehle es jedoch vielen Familien (MVII, 1081-1089). Hinzu komme,
dass die zur Kooperation bereiten niedergelassenen KollegInnen, die möglichst
wohnortnah arbeiten sollten, oft kurzfristig keine Plätze verfügbar hätten (MVII,
1089-1090). Die befragte Psychologin fasste zusammen, dass in der ambulanten
Therapie eine labile persönliche Entscheidung auf ein schwieriges System träfe
(MVII, 1093-1095).
Im Zusammenhang der Kooperationsbeziehungen wurde weiterhin ein Eltern-
Selbsthilfeverein von zwei Befragten (MVII, MVIII) erwähnt. Unterschiedliche Kon-
zepte und Perspektiven (professionelle Sicht vs. Betroffenensicht) und nicht ausrei-
chend abgegrenzte Tätigkeitsbereiche hätten dazu geführt, dass sich die Zusam-
menarbeit als schwierig erwiesen und sich Konkurrenz und wenig gegenseitige Ak-
zeptanz entwickelt habe (MVII, 975-983; MVIII, 1044-1045).
Unklare Strukturen
Unklare Strukturen wurden als ein Grund für psychosoziale Über-, Unter-, bzw.
Fehlversorgung der Familien in der häuslichen Palliativversorgung gesehen. Als
Beispiel nannte eine befragte Psychologin sowohl Situationen, in denen zu viele
MitarbeiterInnen in die häusliche Palliativversorgung integriert gewesen seien und
das für die Familie nicht hilfreich war, als auch den umgekehrten Fall, in dem Fami-
lien, die aufgrund ihres Unvermögens, Unterstützung einzufordern, leer ausgegan-
gen seien (MVIII, 936-947). Unklare Strukturen können hier wiederum als Gegen-
part zu den positiven Aspekten eines flexiblen Systems gesehen werden (s. o., Kap.
3.3.2.3).
Eine stärkere Klarheit und eindeutigeres Strukturieren der Inhalte des gemeinsamen
multidisziplinären Vorgehens und der Zuständigkeiten wurden als sinnvoll erachtet,
um ein individuelles Nebeneinander in der häuslichen Palliativversorgung zu ver-
3 Ergebnisse der Untersuchung
348
meiden. Dieses sei u. a. der Grund für Kommunikationsbarrieren und Informations-
defizite (s. u.) und würde im Weiteren u. U. zu unangenehmen Situationen mit den
Familien führen (MII, 607-615; MVIII, 433-435).
Als Instrument der Optimierung schlug die befragte externe Kinderkrankenschwes-
ter eine jährlich stattfindende fallbezogene Besprechung vor, in der anhand des Ge-
samtüberblicks ausgewertet werden könne, was in der Zusammenarbeit und in der
Betreuung der Familie gut gelaufen sei und wo es zu Schwierigkeiten gekommen
sei bzw. was verbessert werden könne (MV, 917-923; MV 927-929; MV 930-934).
Sie würde es weiterhin als nutzbringend betrachten, das Konzept der häuslichen
Palliativversorgung und Sterbebegleitung in der Form, in der es bisher gemeinsam
mit den klinischen MitarbeiterInnen praktiziert werde, schriftlich zu fixieren, um an-
schließend gemeinsam inter- bzw. multidisziplinär nach Verbesserungspotenzialen
zu forschen (MV, 412-416).
Im Erarbeiten von Stellenbeschreibungen und Arbeitsprofilen für die einzelnen Be-
rufsgruppen in der palliativen Versorgung wurde vom Klinikdirektor Potenzial für
eine bessere Versorgung gesehen (MIV, 149-155). Hier sollten die Arbeitsbereiche
genau benannt und abgegrenzt werden und die Qualifikationen der MitarbeiterInnen
auch vor dem Hintergrund der palliativen Versorgung erwogen werden.
Kommunikationsbarrieren und Informationsdefizite
Auf die Frage, in welchen Bereichen Verbesserungs- und Handlungsbedarf bestehe,
wurde die Kommunikation untereinander als ein herausragender Punkt angegeben
(FR, 27). In der speziellen Situation der Entlassung der Familie in die häusliche Pal-
liativversorgung wurde eine frühzeitige Information aller Professionellen durch die
veranlassenden ärztlichen KollegInnen als entscheidend im Hinblick auf einen lü-
ckenlosen Übergang betont und bereits deutlich (MV, 166-168; MV, 256-257; MIII,
240-242).
Informationen gehen aus Sicht mehrerer psychosozialer MitarbeiterInnen und des
EPD verloren, sobald sie den Transfer nicht von sich aus initiierten. Die befragte
externe Pflegekraft verwies auf die positiven Konsequenzen, die ein auf Gegensei-
tigkeit basierender Informationsaustausch haben könne – gerade in der Palliativen-
Therapie-Phase, in der die Kinder regelmäßig in die Poli- bzw. Tagesklinik kommen
(MV, 560-562). In der finalen Versorgung, der Begleitung der letzten Lebensphase
des Kindes zu Hause, funktioniere die Informationsvermittlung, insbesondere auch
mit den häuslich integrierten ÄrztInnen, sehr gut.
Eine der zwei befragten Sozialarbeiterinnen beschrieb es als mühsames Unterfan-
gen, Informationen von den häuslich versorgenden klinischen ÄrztInnen über die
Familien zu bekommen. Gleichwohl lehnte sie etwa eine weitere Teambesprechung
– ebenso wie der Arzt – aus Kapazitäts- und Effektivitätsgründen ab: Die häuslich
Versorgenden müssten in der Klinik auf sie zukommen, wenn sich ein entsprechen-
der Bedarf bei der Familie abzeichne (MIII, 487-491).
Die Seelsorgerin fühlte sich allgemein nicht in das Team integriert (FR, 35) – weder
in der stationären Phase noch in der Entlassungsorganisation, an der sie nicht be-
teiligt sei – und forderte das grundsätzlich ein. Eine Verbesserung des Informations-
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
349
flusses mit den psychologischen MitarbeiterInnen, der von ihr lediglich mit ausrei-
chend bewertet wurde (FR, 34), sei dafür Voraussetzung (MIX, 508-513).
Die Entstehung der Tagesklinik hat nach Einschätzung mehrerer Befragter nicht
unwesentlich zu den Problemen bezüglich des Kommunikationsflusses beigetragen
(MV, 291-300; MVIII, 250-261; MIX, 127-131). Auf die Frage (ZF, 8) an die Psycho-
loginnen, ob aufgebaute Beziehungen zu der Familie bereits vor der Entlassung in
die häusliche Umgebung in der palliativen Zeit abbrachen und welche Gründe dafür
ggf. verantwortlich waren, wurden neben der Verlegung der Kinder auf andere Stati-
onen und in eine andere Klinik insbesondere die Schnittstelle zwischen Station und
Tagesklinik und die große räumliche Distanz zwischen diesen Versorgungsberei-
chen angeführt. Die frühere Nähe der Versorgungsbereiche sei ungleich günstiger
gewesen (MVIII, 250-261). Die gleichen Erfahrungen schilderte die befragte externe
Kinderkrankenschwester (MV, 291-300). Die Entstehung der Tagesklinik habe in
Bezug auf die Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen den Berufsgrup-
pen nach Einschätzung der Befragten negative Folgen. Aufgrund der baulichen
Vorgaben sei nach Ansicht einer Psychologin und der Seelsorgerin das Entstehen
von Beziehungen und das Wahren von Kontinuität zu den Familien gravierend be-
einträchtigt (MIX, 127-131; MIX, 646-652; MVII, 337-339; MVII, 334-337).
Der ärztliche Befragte sah das Problem entstehender Lücken durch einen unterbro-
chenen Informationsfluss eindeutig nicht als motivations- sondern zeitbedingt an
(MIV, 397-401). Die Expertin des EPD machte für die mangelhafte Kommunikation
und fehlende Informationsvermittlung recht umfassend ebenfalls ein alle Berufs-
gruppen betreffendes Zeit-, Kapazitäts- und Personalproblem verantwortlich (MV,
307-308). Eine Kollegin des psychosozialen Teams sah in der drastisch gestiege-
nen Zahl der Neuaufnahmen von PatientInnen, neben der Schnittstelle zwischen
Tagesklinik und Station, den entscheidenden Grund für die Verschlechterung der
Kommunikation untereinander (MI, 927-928). Umgekehrt führte eine psychologische
Befragte an, dass durch die fehlende Struktur einer festgelegten Teambesprechung
mit den ÄrztInnen ihr Kapazitätsproblem verstärkt würde: Sie müsse viel Zeit darauf
verwenden, die ärztlichen KollegInnen abzufangen, um ein Gespräch mit ihnen füh-
ren zu können (MVIII, 986-993).
Das Einbeziehen zu vieler Personen in die häusliche Versorgung würde zusätzlich
zu unübersichtlichen Kommunikationswegen führen und die Informationsvermittlung
erschweren (MVI, 813-815).
Aus Sicht der externen Kinderkrankenschwester müssten Standards der Informati-
onsvermittlung, wie sie vor Entstehung der Tagesklinik bestanden, dringend bezo-
gen auf die aktuelle Situation neu erarbeitet bzw. wieder aufgenommen werden
(MV, 283-287). Regelmäßige, verbindliche Besprechungen müssten durchgeführt
werden, um alle Familien zu erfassen, die in absehbarer Zeit entlassen werden, und
um eine rechtzeitig organisierte Überleitung garantieren zu können (MV; 660-665;
MV, 913-917).
Multi- und interdisziplinäre Teamarbeit
Weiter vorne (s. Kap. 3.3.2.3) wurde beschrieben, zwischen welchen Berufsgruppen
die inter- bzw. multidisziplinäre Teamarbeit als gut befunden wurde. Hier nun wird
3 Ergebnisse der Untersuchung
350
aufgezeigt, wo das nach Einschätzung der Befragten nicht oder nur ausreichend der
Fall ist (FR, 34).
Die Kooperation zwischen ÄrztInnen und den anderen Berufsgruppen wurde, abge-
sehen von der Befragten des Externen Pflegedienstes – und auch von ihr nur in
Bezug auf die finale Versorgung – und einer Psychologin, von allen Befragten in
Bezug auf die häusliche Palliativversorgung mit befriedigend bis ausreichend beno-
tet.174 Eine weniger günstige Zusammenarbeit bestand nur noch zwischen der Kli-
nikseelsorge und den PsychologInnen bzw. einer Sozialarbeiterin. Nach Angaben
der zweiten Sozialarbeiterin gäbe es keinerlei Zusammenarbeit mit der Seelsorge-
rin, sodass sie sich außer Stande sah, Angaben über diesbezügliche Kooperations-
beziehungen zu machen. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bewer-
tete die Zusammenarbeit mit der seelsorgerlichen Mitarbeiterin als gut, setzte je-
doch hinzu, dass diese sehr von der individuellen Kollegin abhängig sei.
Ein kooperierendes Team wird – außer in interdisziplinärer Hinsicht – bei den psy-
chosozialen MitarbeiterInnen untereinander und zwischen den einzelnen Kinder-
krankenschwestern des Externen Pflegedienstes als fehlend konstatiert. Die multi-
disziplinäre Zusammenarbeit wird teilweise als zufällig, keiner Struktur folgend,
empfunden (MVIII, 433-435; MVIII, 1061-1065), ein „individuelles Nebeneinander“
(MII, 612). Multidisziplinäre Teamarbeit im Gegensatz zu „EinzelkämpferInnentum“
wurde als Verbesserungspotenzial von einer psychosozialen Mitarbeiterin genannt
und eingefordert (MVIII, 431-434; MVIII, 452-453).
Als zur Optimierung des Versorgungsmodells beitragend, wurde von einer Expertin
hervorgebracht, dass das Bewusstsein für die unterschiedlichen Werte im Team
gestärkt werden müsse. Ein Wahrnehmen der unterschiedlichen Dimensionen des
Heilungs- und Behandlungsprozesses und ein Akzeptieren dieser würden sich ihrer
Meinung nach auf die Versorgung der Familie positiv auswirken (MVII, 1023-1026).
Dabei gehe es nicht darum, dass alle Professionellen die gleichen Werte teilten und
verträten. Reibung sei ein integraler Teil der Arbeit an der Klinik und in der Fachab-
teilung. Es müsse jedoch eine respektvolle Auseinandersetzung über unterschiedli-
che Arbeitskonzepte stattfinden (MVII, 1003-1010). Sie selbst bemühe sich etwa um
die Vermittlung ihrer Grundsätze an ärztliche KollegInnen. Der Stellenwert der psy-
chologischen Arbeit, so die Erfahrung einer Professionellen, werde vergleichsweise
als gering erachtet und deshalb nicht strukturell verankert. Eine Kooperation erfolge,
was das ärztliche Personal beträfe, individuell und abhängig von der Person des
Arztes bzw. der Ärztin. Folge davon sei, dass bereits erarbeitete und als sinnvoll
erachtete Standards sich nicht tatsächlich etablieren würden (MVII, 380-386). Durch
den ständigen Personalwechsel erweise sich das individuelle Darlegen und Erklären
des eigenen Arbeitskonzepts und seiner Grundsätze als Sisyphusarbeit. Ein integ-
riertes multidisziplinäres Team könne auf diese Weise nicht entstehen (MVII, 1032-
1046). Unterschiedliche Arbeitskonzepte und Vorgehensweisen, fehlende Überein-
174 Der befragte Arzt selbst bewertete demgegenüber die Kooperation mit den externen Kinderkran-
kenschwestern und den Sozialarbeiterinnen in der häuslichen Palliativversorgung und Sterbebeglei-
tung als gut (s. Kap. 3.3.2.2).
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
351
künfte und fehlende diesbezügliche Transparenz würden teilweise zu Spannungen
in der multi- bzw. interdisziplinären Zusammenarbeit führen (MVIII, 936-947). Ge-
genseitige Wertschätzung der Arbeit der Beteiligten wurde gewünscht und als Ver-
besserungspotenzial gesehen (MV, 916-917; MVII, 1023).
Supervision als Instrument, um z. B. wechselseitige Anerkennung zu fördern, aber
auch Reibungspunkte positiv zu nutzen und die Selbstreflexion zu fördern, wurde
gewünscht (MVII, 1027-1028; MVIII, 1390-1397).
Finanzierung der häuslichen Versorgung
Schließlich wurde ein Punkt im Rahmen der Verbesserungspotenziale angespro-
chen, der außerhalb der Strukturen der Klinik liegt.
Die Arbeit des Externen Pflegedienstes müsse finanziell und personell auf sicherem
Boden stehen. Darin bestünde eine grundsätzliche und wesentliche Verbesserung
der häuslichen Palliativversorgung (MIV, 474-476).
Eine häusliche Begleitung durch PsychologInnen und SozialarbeiterInnen müsse im
Bedarfsfall offiziell ermöglicht werden, forderten der ärztliche Klinikdirektor als auch
die befragte externe Kinderkrankenschwester. Die Psychologinnen der Station, der
Tages- und Poliklinik seien mit der klinischen Arbeit rundweg ausgelastet, sodass
neue Stellen für eine entsprechende Versorgungsstruktur geschaffen werden müss-
ten (MIV, 487-491; MV, 281-283). Für die Arbeit der externen Pflegekräfte würde es
gerade bei schwierigen Familien eine wesentliche Erleichterung darstellen, wenn
eine psychologische Begleitung in der häuslichen Situation bei bestehendem Bedarf
erfolgen könne (MV, 770-772; MV 739-743; MV, 754-763).
Die Überstunden der ÄrztInnen, die neben ihrer klinischen Tätigkeit die häusliche
Versorgung ehrenamtlich übernehmen, müssten zukünftig entlohnt werden (MIV,
490-492).
Voraussetzung für die Finanzierung der medizinisch-pflegerischen und der psycho-
sozialen Betreuung sei die rechtliche Verankerung der häuslichen pädiatrischen
Palliativversorgung. Diese wurde nachdrücklich gefordert (FT, 153).
3.3.4 Zusammenfassung
Die Finanzierung der häuslichen Palliativversorgung ist an dem untersuchten Klini-
kum nicht gesichert. Die einzigen Professionellen, die explizit für die häusliche Ver-
sorgung entlohnt werden, sind die Kinderkrankenschwestern des Externen Pflege-
dienstes. Auch diese arbeiten nicht kostendeckend. Für psychosoziale Mitarbeite-
rInnen ist gar kein Modell der Finanzierung vorgesehen. Eine persönliche Ermächti-
gung der ÄrztInnen durch die Kassenärztliche Vereinigung zur häuslichen Palliativ-
versorgung ist nicht kostendeckend und birgt daneben die Gefahr, persönlichen
Regress leisten zu müssen. Die häusliche Palliativversorgung durch die klinischen
MitarbeiterInnen wird insgesamt zusätzlich zu dem Arbeitsaufkommen in der Klinik
und ehrenamtlich geleistet.
Ein „Standardproblem“ in der Annahme des psychosozialen Angebots besteht darin,
dass Eltern die Situation ihres Kindes nicht als palliativ realisieren und die klinischen
MitarbeiterInnen infolgedessen keine Vorbereitungen für die häusliche Situation
3 Ergebnisse der Untersuchung
352
treffen können. Ein weiteres ist die prinzipielle Ablehnung der PsychologInnen durch
einige Eltern. Mehrere Gründe werden hierfür als Erklärung angegeben: eine un-
günstige Einführung durch klinische KollegInnen, ein falsches Verständnis der Rolle
der PsychologInnen und Widerstände sowie Ängste der Eltern. In der häuslichen
Umgebung fehlt den PsychologInnen – wenn in der klinischen Zeit keine Beziehung
aufgebaut werden konnte – die lebensweltliche Anbindung ihrer Arbeit. Sozialarbei-
terische Tätigkeiten werden hier als Zugangsmöglichkeit erwähnt, sowie die Ver-
mittlung durch die externen Pflegekräfte.
Fragen der Haushaltsführung und finanzielle Aspekte, Aufgaben, für die die Sozial-
arbeiterinnen sich zuständig zeichnen, treten in der Zeit der häuslichen finalen Palli-
ativversorgung eher in den Hintergrund.
Positiv herausgestellt wird, dass trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen eine
häusliche Versorgung durch vertraute klinische MitarbeiterInnen und den Externen
Pflegedienst geleistet wird. Eine Stärke wird darin gesehen, dass es dem Team bei
der überwiegenden Mehrzahl der Familien gelingt, eine gute Beziehung zu ihnen
herzustellen und zu halten. Gewachsene Beziehungen zu den Eltern sind u. a. auch
auf das persönliche Bemühen der MitarbeiterInnen um diesen Kontakt zurückzufüh-
ren. Die klinischen MitarbeiterInnen und die externen Kinderkrankenschwestern
stellen sich der Situation der häuslichen Palliativversorgung eines sterbenden Kin-
des und der Unterstützung der Angehörigen immer wieder persönlich und emotio-
nal. Auch das wird als positiv betont.
Das flexible Versorgungskonzept wird insbesondere im Vergleich zu einer zu star-
ken Standardisierung und Strukturierung in der sensiblen Phase der palliativen Ver-
sorgung als günstiger herausgestellt.
Ein individuelles Eingehen auf die jeweilige Familie und auf sich verändernde Situa-
tionen bedürfnisgerecht reagieren zu können, ist so möglich, wird als Vorteil gese-
hen und unter dem Gesichtspunkt der Familienorientierung eingeordnet. Eltern kön-
nen etwa aus dem Team eine eigene Ansprechperson selbst bestimmen. Es
herrscht eine hohe Bereitschaft, Sympathie, Neigung zu Berufsgruppen oder andere
von der Familie zugrunde gelegte Kriterien wahrzunehmen und diesen zu entspre-
chen. Ein flexibles Versorgungskonzept ist darüber hinaus teilweise auch weitaus
effizienter.
Den Familien kann in der häuslichen Palliativversorgung große Sicherheit vermittelt
werden: Die Klinik bleibt als Basis präsent, eine Rückkehr ist für das Kind und seine
Familie jederzeit möglich. Die Tatsache, dass ÄrztInnen und insbesondere auch der
Externe Pflegedienst der Familie in der Finalversorgung des Kindes eine 24-Stun-
den-Erreichbarkeit garantieren und vor Ort zur Verfügung stehen, wird als Stärke
des Konzepts gesehen. Neben der professionellen Unterstützung einzelner Familien
durch die psychologischen MitarbeiterInnen, trägt insbesondere deren mittelbare
Tätigkeit – in Form von Supervision und Entlastung der häuslich begleitenden ärztli-
chen und pflegerischen KollegInnen – wesentlich zum Wohlergehen und dem Ge-
fühl der Sicherheit in der Familie bei.
Die Zusammenarbeit mit dem Externen Pflegedienst in der häuslichen Palliativver-
sorgung wird von allen befragten Berufsgruppen durchweg und deutlich positiv be-
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
353
wertet. In der letzten Lebensphase des Kindes verläuft gerade die Zusammenarbeit
mit den ÄrztInnen aus Sicht des EPD und einer Psychologin problemlos und gut.
Innerhalb des psychosozialen Teams bewerten die einzelnen Berufsgruppen der
PsychologInnen, SozialarbeiterInnnen und die Kinder- und Jugendlichenpsychothe-
rapeutin die Kooperation untereinander positiv.
Eine Beobachtung ist, dass Familien, die von den Professionellen als bedürftig ein-
geschätzt werden, sich aber wenig für ihre Belange einsetzen, der Unterstützung
weniger teilhaftig werden.
Familien, die ausschließlich halbstationär bzw. poliklinisch begleitet werden, erlan-
gen u. U. keine Kenntnis des psychologischen und psychotherapeutischen Ange-
bots: Diese Versorgungslücke wird von den Befragten jedoch heterogen einge-
schätzt und teils als große Ausnahme, teils eher als alltägliches Vorkommen be-
schrieben. Die zeitlichen und personellen Möglichkeiten eigener Hausbesuche der
Sozialarbeiterinnen wären gerade hier nötig, wenn der psychosoziale Bedarf der
Familie nicht in der Klinik geklärt werden konnte. ÄrztInnen werden in Bezug auf die
Familien, die ausschließlich halbstationär bzw. poliklinisch begleitet werden, als
„Schaltstelle der Information“ in die Pflicht genommen.
Die Erhebung des Bedarfs der Geschwister und ihre Versorgung allgemein werden
als defizitär konstatiert. Zur bedarfsgerechten Versorgung der Geschwister stehen
jedoch die erforderlichen personellen Ressourcen in der Klinik nicht zur Verfügung.
Noch weniger als die Geschwister finden aus Sicht eines Mitarbeiters stark in die
Versorgung integrierte und belastete Angehörige (z. B. Großeltern) bezüglich der
psychosozialen Unterstützung Beachtung.
Die Entlassungsorganisation am Übergang in die häusliche Versorgung wird teil-
weise als Standardproblem in der Versorgung benannt. Die Rollenverteilung im
Team wird als unklar deutlich. Die Entlassung der Familie erfolgt häufig – aufgrund
fehlender Information – unvorbereitet und unter hohem Zeitdruck.
Während die finale häusliche Palliativversorgung positiv bewertet wird, wird eine
Lücke in der Palliativ-Therapie-Phase – und zwar explizit bezogen auf die psycho-
soziale Unterstützung der Familie – konstatiert. Diese Versorgungsphase umfasst
teilweise Jahre, in denen den Familien zu wenig Aufmerksamkeit zuteil wird, beur-
teilt eine Befragte.
Neben der Palliativ-Therapie-Phase wird die langfristige Nachsorge als problemati-
scher Versorgungsabschnitt wahrgenommen. Nach Einschätzung mehrerer Exper-
tInnen bleibt es in dem Konzept „Die Klinik kommt nach Hause“ – mit Ausnahme
des neu etablierten Gedenkgottesdienstes – unklar, wie die langfristige psychosozi-
ale Nachsorge für die verwaiste Familie organisiert ist und verläuft.
Eine rechtzeitige und strukturierte Integration der externen Pflegekräfte und der
psychosozialen MitarbeiterInnen in die Versorgung ab Diagnosestellung erweist sich
als wesentlich und wichtig für den Aufbau einer Vertrauensbeziehung zu den Kin-
dern und ihren Eltern. Auch hier stellt sich wiederum die Unterstützung von Seiten
der MedizinerInnen im Prozess der Integration als unabdingbar heraus. Das Ein-
halten des 14-tägigen Klinikaufenthalts stellt hier eine Basis dar. Dem Wunsch der
3 Ergebnisse der Untersuchung
354
Familie entsprechend, werden Kinder häufig früher in die tagesklinische Versorgung
entlassen. Das hat zur Folge, dass erstens das Angebot der psychosozialen Mitar-
beiterInnen nicht deutlich wird und zweitens keine ausreichend tragfähige Bindung
zu diesen Berufsgruppen entstehen kann: Eltern trauen sich in diesem Fall auch im
weiteren Versorgungsverlauf nicht, die PsychologInnen eigeninitiativ von zu Hause
aus oder in der Tages- oder Poliklinik nach Unterstützung und Informationen zu fra-
gen.
Die Versorgung verläuft teilweise nicht patientInnen- bzw. familienorientiert, sondern
folgt den Vorgaben des klinischen Systems, insofern als mit jedem neuen Versor-
gungsabschnitt – stationär, teilstationär, poliklinisch – das ärztliche und pflegerische
Team wechselt.
Ein strukturelles Dilemma der klinischen MitarbeiterInnen in der häuslichen Palliativ-
versorgung besteht zwischen dem Anspruch, Kontinuität in der häuslichen Umge-
bung durch vertraute Professionelle gewährleisten zu wollen und der Begrenztheit
der eigenen Arbeitszeit und -kraft.
Das flexible Versorgungskonzept wirkt sich nach Einschätzung von MitarbeiterInnen
nachteilig auf manche Familien aus: Einigen Eltern geht in dem wenig strukturierten
Vorgehen die Orientierung verloren.
Probleme in den Kooperationsbeziehungen zu ambulanten AnbieterInnen können
durch unterschiedliche Konzepte und Perspektiven (professionelle Sicht vs. Betrof-
fenensicht) und nicht ausreichend abgegrenzte Tätigkeitsbereiche bedingt sein.
Die Weitervermittlung zu niedergelassenen PsychologInnen und Psychotherapeu-
tInnen stellt sich teilweise als äußerst schwierig dar: Professionelle zu finden, die
Erfahrung in diesem Bereich vorzuweisen haben bzw. bereit sind, sich mit dem
Thema der schweren Krankheit und des Todes eines Kindes auseinander zu setzen
und mit der betroffenen Familie zu arbeiten, sind selten. Die Finanzierung einer am-
bulanten Therapie wird zusätzlich als problematisch deutlich. Der Entschluss zu
dieser Art der Unterstützung muss von Seiten der Familie eindeutig und sicher sein.
In der Regel ist dies jedoch nicht der Fall. In Bezug auf die ambulante Psychothera-
pie trifft nach Einschätzung einer Befragten eine labile persönliche Entscheidung auf
ein schwieriges System.
Unklare Strukturen werden weiterhin als ein Grund für Über-, Unter-, bzw. Fehlver-
sorgung der Familien in der häuslichen Versorgung gesehen.
Als Instrument der Optimierung wird eine jährlich stattfindende fallbezogene Be-
sprechung vorgeschlagen, in der ausgewertet wird, was in der palliativen häuslichen
Versorgung und in der Zusammenarbeit gut gelaufen ist und wo es zu Schwierig-
keiten kam bzw. was verbessert werden kann. Das bestehende Konzept der häusli-
chen Palliativversorgung sollte schriftlich fixiert werden, um anschließend gemein-
sam inter- bzw. multidisziplinär nach weiteren Verbesserungspotenzialen zu for-
schen. Stellenbeschreibungen und Arbeitsprofile für die einzelnen Berufsgruppen in
der palliativen Versorgung differenziert zu erarbeiten, wird als Möglichkeit der Opti-
mierung gesehen.
Verbesserungs- und Handlungsbedarf besteht nach Einschätzung einiger Mitarbei-
terInnen in dem Bereich der Kommunikation untereinander. Gerade auch in der Ent-
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
355
lassungssituation in die häusliche palliative Versorgung wird das als herausragender
Punkt angesehen. Die Verbesserung des Informationsflusses wird als wichtig be-
nannt.
Die Entstehung der Tagesklinik hat nach Einschätzung mehrerer Befragter nicht
unwesentlich dazu beigetragen, dass Informationen verloren gehen. Das Entstehen
psychosozial unterstützender Beziehungen und das Wahren von Kontinuität zu den
Familien ist dadurch gravierend beeinträchtigt und schwieriger geworden.
Als Ursache des unterbrochenen Informationsflusses wird weiterhin ein alle Berufs-
gruppen betreffendes Zeit-, Kapazitäts- und Personalproblem angeführt. Das Fehlen
strukturiert stattfindender Teambesprechungen wird jedoch auch als dieses Kapa-
zitätsproblem verstärkend angeführt: Es muss häufig viel Zeit darauf verwendet
werden, Informationen von ärztlichen KollegInnen zu erhalten.
In der häuslichen Situation wird das Einbeziehen zu vieler Personen als ungünstig
im Sinne der Kommunikation benannt. Die Kommunikations- und Informationswege
werden so eher unübersichtlich.
Standards der Informationsvermittlung, wie sie vor Entstehung der Tagesklinik be-
standen, müssten dringend neu erarbeitet werden. Regelmäßige, verbindliche Be-
sprechungen müssten durchgeführt werden, um alle Familien zu erfassen, die in
absehbarer Zeit entlassen werden, und eine gute Überleitung organisieren zu kön-
nen.
Die multidisziplinäre Zusammenarbeit wird teilweise als zufällig, keiner Struktur fol-
gend, empfunden, ein „individuelles Nebeneinander“ (MII, 612). Multidisziplinäre
Teamarbeit im Gegensatz zu EinzelkämpferInnentum wird als Verbesserungspoten-
zial genannt und eingefordert. Hier wird insbesondere die Kooperation zwischen
ÄrztInnen und den anderen Berufsgruppen – abgesehen von der finalen häuslichen
Palliativversorgung – als verbesserungswürdig eingeschätzt. Die Zusammenarbeit
mit der Seelsorgerin wird personenabhängig überwiegend als nicht ausreichend
bzw. nicht vorhanden angegeben.
Das Bewusstsein für die unterschiedlichen Werte im Team muss gestärkt werden.
Reibung wird als ein integraler Bestandteil der Arbeit in der Klinik und in der Fach-
abteilung angegeben und akzeptiert. Es wird eine respektvolle Auseinandersetzung
über unterschiedliche Arbeitskonzepte eingefordert. Unterschiedliche Arbeitskon-
zepte und Vorgehensweisen, fehlende Übereinkünfte und fehlende diesbezügliche
Transparenz führen zu Spannungen in der multi- bzw. interdisziplinären Zusam-
menarbeit. Gegenseitige Wertschätzung der Arbeit der Beteiligten wird als Verbes-
serungspotenzial gesehen. Supervision als Instrument, um z. B. wechselseitige An-
erkennung zu fördern, aber auch Reibungspunkte positiv zu nutzen und die Selbst-
reflexion zu unterstützen, wird gewünscht.
Schließlich wird ein Punkt im Rahmen der Verbesserungspotenziale angesprochen,
der außerhalb der Strukturen der Klinik liegt: Die häusliche pädiatrische Palliativver-
sorgung muss finanziert werden. Voraussetzung dafür ist ihre rechtliche Veranke-
rung. Diese wird nachdrücklich eingefordert.
Tabelle 20: Die häusliche Palliativversorgung und Nachsorge im Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts aus der Sicht der MitarbeiterInnen
Einschätzung der Versorgung
Bezugspunkte
Stärken des Konzepts Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale
familienbezogen - Selbstverständnis der klinischen MitarbeiterInnen und des Exter-
nen Pflegedienstes, sich für die häusliche Versorgung des Kindes
einzusetzen
- Qualität der Beziehung
- überwiegendes Gelingen einer vertrauten tragfähigen Beziehung
zu Familie
- überwiegendes Gelingen, auch schwierige Situationen im Ein-
klang mit den Eltern ohne Abbruch der Beziehung zu bewältigen
- persönliches Bemühen (Engagement) der MitarbeiterInnen
- Bereitschaft, sich auf Situation eines sterbenden Kindes und Un-
terstützung der Angehörigen emotional immer wieder einzulassen
- Familienorientierung: Orientierung an den Bedürfnissen der Fami-
lie durch Flexibilität des Versorgungskonzepts (im Vergleich zu
starker Standardisierung und Strukturierung in der sensiblen Zeit
der häuslichen Palliativversorgung und Nachsorge von Vorteil)
- individuelle Wahl einer Ansprechperson möglich, hohe Bereit-
schaft, elterlicher Sympathie, Neigung, bevorzugter Berufsgruppe
oder anderen Kriterien für Wahl (z. B. Fachkompetenz, Erfahrung)
zu folgen
- Vermitteln von Sicherheit und Vertrauen in der häuslichen
Palliativversorgung
- Rückkehr in Klinik jederzeit möglich
- med.-pfleg. 24-Stunden-Erreichbarkeit in der finalen Versorgung
garantiert
- fachkompetente medizinische, pflegerische und psychosoziale
Versorgung durch vertraute Professionelle gesichert
- mittelbare Tätigkeit der PsychologInnen (Supervision und Entlas-
tung der häuslich begleitenden KollegInnen) trägt wesentlich zum
Gefühl der Sicherheit in der Familie bei
- Erhalt von psychosozialer Unterstützung setzt Vorhandensein und
Einsatz familiärer Ressourcen voraus; Familien mit personalen
und sozialen Ressourcen fordern Unterstützung mehr ein; das
Fehlen familiärer Ressourcen bedingt Unterversorgung der Fami-
lie (latenter Bedarf)
- ausschließlich halbstationär bzw. poliklinisch begleitete Familien
erlangen häufig keine Kenntnis des psychologischen und -thera-
peutischen Angebots; Beziehungsaufbau schwierig (latenter Be-
darf) (ÄrztInnen als Schaltstellen der Information)
- Kriterien für psychosozialen Interventionsbedarf bei ÄrztInnen
verbesserungsbedürftig
- psychosoziale Bedarfserhebung der Geschwister defizitär (Grund:
fehlende personelle Ressourcen zur Deckung des Bedarfs)
- fehlende adäquate Bedarfserhebung und Unterstützung anderer
Angehöriger (z. B. Großeltern)
Einschätzung der Versorgung
Bezugspunkte
Stärken des Konzepts Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale
versorgungsphasen-
bezogen
- häusliche Palliativversorgung in der finalen Phase, Sterbebeglei-
tung des Kindes und Unterstützung der Familie: kompetent, ver-
lässlich und einfühlsam erfolgend, Sicherheit vermittelnd
- Übergang in die häusliche Umgebung erfolgt häufig unvorbereitet,
überstürzt, unter hohem Zeitdruck (häufig kein angemessenes
Verabschieden in ruhigem Entlassungsgespräch, in dem häusli-
ches Angebot erklärt werden kann)
- Schnittstellenmanagement mangelhaft (unklare Rollenverteilung
im Team)
- Unterversorgung in der Palliativ-Therapie-Phase, insbesondere
bei langer Palliativphase und gerade bei Familien mit wenig eige-
nen personalen und sozialen Ressourcen
- Trauerbegleitung und langfristige Nachsorge als problematischer
Versorgungsabschnitt
175Angebot müsste unabhängig davon stattfinden, ob Eltern daran
teilzunehmen (mehr „ritualisieren“)
strukturbezogen
- flexible Palliativversorgung effizienter als ein standardisiertes Vor-
gehen mit eigenem organisatorischem Überbau und als eigener
Versorgungsteilbereich
- positive Kooperationsbeziehungen
- von allen bewertet: mit EPD (trägt wesentlich zur Entlastung der
anderen Berufsgruppen in der häuslichen Palliativversorgung bei)
- von EPD bewertet: mit ÄrztInnen in der finalen Versorgung
- von einer Psychologin bewertet: mit ÄrztInnen
- von Arzt bewertet: mit EPD und Sozialarbeiterinnen
- von psychosozialen MitarbeiterInnen bewertet (ausschließlich
SeelsorgerInnen): positive Kooperationsbeziehungen untereinan-
der
- im Fall der elterlichen Ablehnung der PsychologInnen müssen
Teammitglieder die familiäre psychosoziale Belastung in der Pal-
liativversorgung tragen, die nicht über eine entsprechende pro-
fessionelle Ausbildung verfügen (i. d. R. ÄrztInnen, EPD)
- frühe Integration des EPD wichtig (für Aufbau tragfähiger Vertrau-
ensbeziehung zu Familie)
- frühe Integration der PsychologInnen wichtig (für Aufbau tragfähi-
ger Vertrauensbeziehung zu Familie); initiales Diagnosegespräch
als „wichtige Eintrittskarte“ häufig entscheidend, denn psychologi-
sche MitarbeiterInnen haben in häuslicher Palliativversorgung
keine “Legitimation“ für Besuch, außer in Krisensituation; keine
lebensweltliche Anbindung (latenter Bedarf)
- fehlende ärztliche Information über anstehende Diagnosegesprä-
che (verhindert Integration der PsychologInnen)
- zeitliche Festsetzungen aus medizinischen Anlässen haben
grundsätzlich Vorrang vor den psychologischen
- 14-tägiger stationärer Aufenthalt wird nicht eingehalten (schwierig
im Hinblick auf Beziehungsaufbau mit psychosozialen Mitarbeite-
175 Mit dem Symbol des Pfeils eingeführte Einträge markieren Verbesserungsvorschläge, die die Befragten unterbreiteten.
Einschätzung der Versorgung
Bezugspunkte
Stärken des Konzepts Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale
strukturbezogen
rInnen und der Erhebung des familiären Bedarfs)
- Einbindung der psychologischen MitarbeiterInnen durch ärztliche
KollegInnen gegeben, jedoch nicht strukturiert verlaufend (Integ-
ration der PsychologInnen abhängig von ärztlich wahrgenomme-
nem Bedarf; Kriterien hierfür nicht bedarfsgerecht)
- Familienorientierung: Versorgung verläuft nicht patientInnen- bzw.
familienorientiert, sondern folgt eher den Vorgaben des klinischen
Systems (z. B. im Hinblick auf Kontinuität vertrauter Professionel-
ler in stationärer, tagesklinischer und poliklinischer Versorgung)
- flexible Versorgungsstruktur wirkt auf wenig eigeninitiative Eltern
verunsichernd, fehlende Orientierung (z. B. bezüglich freier Wahl
bzw. fehlender Zuordnung einer Bezugsperson)
- Dilemma der klinischen MitarbeiterInnen: zwischen Anspruch,
Kontinuität in der häuslichen Umgebung zu gewährleisten (ver-
traute Professionelle) und eigener beschränkter Arbeitszeit und -
kraft
- Kooperation mit ambulanten LeistungserbringerInnen
- Weitervermittlung von Familien an ambulante PsychotherapeutIn-
nen äußerst schwierig (fehlende Erfahrung und Fachkompetenz
mit lebensbedrohlicher Erkrankung eines Kindes und Unterstüt-
zung der Familie gekoppelt mit Ambivalenz der Eltern)
- Kontaktaufnahme zu fremden Niedergelassenen in palliativer Si-
tuation für Eltern emotional schwierig/nicht möglich,
- schwierige Finanzierung (labile persönliche Entscheidung trifft auf
ein schwieriges System)
- Wohnortnähe nicht gegeben
- keine verfügbaren Plätze vorhanden
- unterschiedliche Arbeitskonzepte und Perspektiven (z. B. hin-
sichtlich Selbsthilfe: professionelle Sicht vs. Betroffenensicht)
- nicht ausreichend abgegrenzte Tätigkeitsbereiche
- Konkurrenz, wenig gegenseitige Akzeptanz
- unklare Strukturen der Versorgung als Grund für psychosoziale
Über-, Unter-, bzw. Fehlversorgung der Familien in der häusli-
chen Palliativversorgung
Einschätzung der Versorgung
Bezugspunkte
Stärken des Konzepts Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale
strukturbezogen
- teaminterne Kommunikationsbarrieren und Informationsdefizite
jährlich stattfindende fall- und strukturbezogene „Besprechung
häusliche Palliativversorgung“
Konzept der häuslichen Palliativversorgung und Sterbebegleitung
schriftlich fixieren und auf dieser Basis Versuch einer kontinuierli-
chen inter- bzw. multidisziplinären Optimierung
Erarbeiten von Stellenbeschreibungen und Arbeitsprofilen (Ab-
grenzen von Arbeitsbereichen und Benennen von Qualifikationen
der MitarbeiterInnen)
- Kommunikation (am Übergang in die häusliche Versorgung) klar
verbesserungsbedürftig
- fehlende frühzeitige Information über Entlassung in häusliches
Umfeld aller Professionellen durch die veranlassenden ärztlichen
KollegInnen
- häufig Informationsverlust, sobald Transfer nicht von nicht-ärztli-
chen MitarbeiterInnen selbst initiiert wird
- mühsames, zeitaufwendiges Unterfangen, Informationen von
häuslich versorgenden klinischen ÄrztInnen über Familien zu er-
halten
- fehlende Struktur einer festgelegten Teambesprechung mit den
ÄrztInnen verstärkt Kapazitätsproblem bei psychosozialen Be-
rufsgruppen - weitere Teambesprechungen werden von psycho-
sozialen MitarbeiterInnen aus Kapazitäts- und Effektivitätsgrün-
den abgelehnt
- fehlende Integration der SeelsorgerInnen in psychosoziales Team
- Gründe für abbrechende Kommunikation, Unterbrechung des In-
formationsflusses untereinander: fehlende Kontinuität bei Verle-
gung des Kindes auf andere Station, in andere Klinik und Schnitt-
stelle zwischen Station und Tagesklinik (große räumliche Distanz
zwischen Versorgungsbereichen)
- entstehende Lücken in Informationsfluss (ärztlicherseits nicht mo-
tivations-, sondern zeitbedingt; alle Berufsgruppen betreffendes
Zeit-, Kapazitäts- und Personalproblem (drastisch gestiegene
Zahl der Neuaufnahmen und entsprechend gestiegene Anforde-
rungen)
Einschätzung der Versorgung
Bezugspunkte
Stärken des Konzepts Versorgungslücken und Verbesserungspotenziale
strukturbezogen
- Einbeziehen zu vieler Personen in die häusliche Palliativversor-
gung trägt zu unübersichtlichen Kommunikationswegen bei, er-
schwert Informationsvermittlung
Standards der Informationsvermittlung, bezogen auf die aktuelle
Situation und gestiegenen Versorgungsbedarf, müssen dringend
neu erarbeitet bzw. wieder aufgenommen werden (regelmäßige,
verbindliche Besprechungen, um alle Familien zu erfassen und
einen Übergang rechtzeitig zu organisieren)
- Kooperationsdefizite
- Kooperation zwischen ÄrztInnen und den anderen Berufsgruppen
(bis auf benannte Ausnahmen in finaler Versorgung) von allen
Befragten in Bezug auf die häusliche Palliativversorgung mit be-
friedigend bis ausreichend benotet
- keine bzw. mangelhaft bewertete Kooperation zwischen psycho-
sozialen MitarbeiterInnen und SeelsorgerInnen bzw. stark perso-
nenabhängig
- keine multidisziplinär kooperierende Teamarbeit vorhanden (Ko-
operation zufällig, keiner Struktur folgend, „EinzelkämpferInnen-
tum“ vorherrschend)
Bewusstsein für unterschiedliche Werte im Team stärken (Akzep-
tanz für unterschiedliche Dimensionen des Heilungs- und Be-
handlungsprozesses, respektvolle Auseinandersetzung über un-
terschiedliche Arbeitskonzepte, Vermittlung verschiedener Ar-
beitskonzepte untereinander)
- Stellenwert der psychologischen Arbeit vergleichsweise gering
geachtet, nicht strukturell verankert, erfolgt ärztlicherseits indivi-
duell und personenabhängig, erarbeitete und als sinnvoll erach-
tete Standards der Kooperation nicht tatsächlich etablierbar auf-
grund Personenabhängigkeit bzw. ärztlichen Personalwechsels
- Spannungen in der multi- bzw. interdisziplinären Zusammenarbeit
durch unterschiedliche Arbeitskonzepte, fehlende Übereinkünfte,
fehlende strukturelle Transparenz
gegenseitige Wertschätzung der jeweiligen Arbeit der Beteiligten
Supervision als Mittel, um gegenseitige Anerkennung zu fördern,
Reibungspunkte positiv zu nutzen, Selbstreflexion zu ermöglichen
3.3 Die Versorgung aus der Sicht der MitarbeiterInnen
361
Tabelle 21: Die Finanzierung der häuslichen Palliativversorgung und der Nach-
sorge im Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts und die Eltern als
AkteurInnen aus der Sicht der MitarbeiterInnen
Finanzierung - fehlende Finanzierung
häusliche pädiatrisch-onkologische Palliativversorgung finanziell
und versicherungstechnisch sichern
Eltern als AkteurInnen - Einführung der PsychologInnen durch KollegInnen problematisch
(Compliance)
- elterliches Misstrauen gegenüber PsychologInnen (Pathologisie-
rung, Auftritt der PsychologInnen wird als Zeichen für Abspre-
chen der elterlichen Rolle als primäre VersorgerInnen interpre-
tiert)
- elterliche Ängste und Widerstände
- psychologische Unterstützung des Kindes wird gegenüber eige-
ner elterlicher Unterstützung eher akzeptiert
- PsychologInnen können aufgrund des zugrunde liegenden Ar-
beitskonzepts keinen Kontakt zur Familie über das Kind herstel-
len
- fehlende lebensweltliche Anbindung der PsychologInnen in der
häuslichen Palliativversorgung
362
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Aus-
blick
Die Studie erbrachte wichtige Ergebnisse im Hinblick auf die psychosoziale Unter-
stützung in der pädiatrisch-onkologischen häuslichen Palliativversorgung in
Deutschland. Im Zentrum standen dabei die Erfahrungen verwaister Eltern, deren
Kinder ihre letzte Lebenszeit zu Hause im familiären Umfeld verbringen konnten,
bevor sie dort an den Folgen ihrer onkologischen Erkrankung verstarben. Die Unter-
suchung stellt somit grundlegendes Wissen hinsichtlich des konkreten Versorgungs-
geschehens aus NutzerInnensicht zur Verfügung und erfüllt damit eine zentrale ak-
tuelle Forderung an die gesundheitswissenschaftliche Versorgungsforschung (SVR
2001, Pfaff 2003b, Badura et al. 2001, Klitzsch 2003, Hansen 2003, Schwartz/Busse
2003, Stötzner 2004, s. Kap. 1.1.1.1, Kap. 1.2.7.1).
Die Sicht der Betroffenen und NutzerInnen des Gesundheitssystems wurde ergänzt
durch die Perspektive der in diesem Feld tätigen Professionellen. Es konnten so
weitere deskriptive Erkenntnisse hinsichtlich einer „Hospital at Home“- Versorgungs-
struktur dargeboten werden.
Zusammenfassend wurde mit der vorliegenden Studie ein Beitrag zur Bedarfs-, In-
anspruchnahme-, der Qualitäts- und organisationsbezogenen Versorgungsfor-
schung im Feld der pädiatrisch-onkologischen häuslichen Palliativversorgung ge-
leistet (s. Kap. 1.1.1.2). Die Ergebnisse ermöglichen diesbezüglich einen differen-
zierten Einblick. Es können im Weiteren konkrete Ansatzpunkte für eine bedürfnis-
orientierte, integrierte pädiatrisch-onkologische häusliche Palliativversorgung prä-
sentiert werden, die exemplarisch für die bundesdeutsche Situation sind. Darüber
hinaus können Hinweise für die weitere wissenschaftliche Forschung gegeben wer-
den.
Eine Reihe übergeordneter Prinzipien, die in der internationalen und nationalen For-
schung empirisch als für die Unterstützung in der palliativen Versorgung ausschlag-
gebend nachgewiesen wurden und teilweise bereits in die Theoriebildung eingeflos-
sen sind, bestätigen sich in der vorliegenden Studie: Die WHO postuliert eine fach-
kompetente Schmerz- und Symptomkontrolle, eine einfühlende Kommunikation und
eine gut koordinierte Versorgung als zentrale Maßnahmen der Prävention und des
Linderns von Leiden und erklärt die Bedeutung eines frühzeitigen Assessments die-
ser Aspekte als zentral (WHO Europe 2004, s. Kap. 1.1.2.2. 1). Als Ziel der palliati-
ven Versorgung wurde der Erhalt oder die Wiedergewinnung von Lebensqualität
definiert. Eine wesentliche Dimension der Lebensqualität besteht wiederum in der
Selbstbestimmung. Um diese zu ermöglichen, ist es aus Sicht der WHO entschei-
dend, die Betroffenen ausreichend zu informieren und zu befähigen. Weitere Grund-
voraussetzungen sind es, Empathie in die Versorgungsbeziehung einzubringen und
Empfindsamkeit bezüglich der persönlichen und kulturellen Werte walten zu lassen
(WHO Europe 2004, s. Kap. 1.1.2.2. 1). Diese Aspekte konnten in der Studie als
entscheidend nachgewiesen werden.
In der ACT-Charta, die mittlerweile international als Leitlinie im Feld der pädiatri-
schen Palliativversorgung anerkannt ist, wurden die wesentlichen Prinzipien aufge-
4.1 Grenzen und Möglichkeiten der Erhebung
363
führt, die der Versorgung lebenslimitierend erkrankter Kinder und ihrer Familien
zugrunde liegen sollten (ACT 2005, s. Kap. 1.1.3.2). Auch diese werden in der Un-
tersuchung im Hinblick auf die Kommunikation, Koordination und Kooperation in der
pädiatrischen Palliativversorgung in ihrer Bedeutung bestätigt.
Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen eindrücklich, dass das Wissen um
die zentralen Aspekte der pädiatrischen Palliativversorgung und die entsprechenden
Leitlinien im konkreten Versorgungsfall nicht ausreichen. In der Praxis ergibt sich
das Problem und die Notwendigkeit, theoretische Maßgaben im Bezug auf die
Kommunikation, Koordination und Kooperation in Versorgungsrealität umzusetzen,
d. h. bereits erarbeitete Leitlinien zu implementieren und in konkrete, strukturierte
Handlungsabläufe zu übersetzen (vgl. Kopp 2005). Bezüglich der Übermittlung der
infausten Prognose (s. SIOP-Leitlinien, Kap. 1.1.6.1. 1), der kontinuierlichen be-
darfsorientierten emotionalen, psychologischen und spirituellen Unterstützung (s.
ACT-Charta, Punkt 8, Kap. 1.1.3.2) und des Benennens einer festen Ansprechper-
son („Key-Worker“), die der Familie ggf. im Aufbau und Aufrechterhalten eines un-
terstützenden Netzwerks hilfreich zur Seite steht (s. ACT-Charta, Punkt 9, Kap.
1.1.3.2), erschien dies in der Befragung der Eltern, aber auch der MitarbeiterInnen
teilweise als problematisch.
Die Erkenntnisse über die Koordination der Versorgung und die vorhandenen bzw.
fehlenden Kooperationsbeziehungen bestätigen die Aussage von Badura et al.
(2001:303), dass „Versorgungsintegration (...) eine nur regional zu bewältigende
Problemstellung (ist)“ und „eine differenzierte Kenntnis der lokalen Bedürfnisse und
Möglichkeiten voraus(setzt)“. Dies bedeutet, dass vorhandene Leitlinien nicht nur
angewendet und in Handlungspraxis übersetzt werden müssen, sondern jeweils vor
dem Hintergrund der spezifischen regionalen Versorgungslandschaft (z. B. der vor-
handenen Angebote und ihrer Vernetzung) und des spezifischen praktizierten Ver-
sorgungskonzepts der Klinik (z. B. „Hospital at Home“, monoprofessionelle Überlei-
tung) gesehen werden müssen. Diesbezüglich sind zukünftig weitere Anstrengun-
gen nötig (s. u., Kap. 4.5).
Im Folgenden werden zunächst Grenzen und Möglichkeiten der Erhebung benannt.
Anschließend werden wesentliche empirische Erkenntnisse zusammengefasst,
ausgewählte Aspekte diskutiert und Hinweise für eine Optimierung der pädiatrisch-
onkologischen häuslichen Palliativversorgung gegeben. In einem abschließenden
Schritt werden Forschungslücken benannt und somit ein Ausblick auf die weitere
wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Gegenstand geboten.
4.1 Grenzen und Möglichkeiten der Erhebung
Im Verlauf des Forschungsprozesses wurden Grenzen und Möglichkeiten der Studie
offenbar.
Diese wurden zunächst im Hinblick auf das retrospektiv angelegte Design der Stu-
die deutlich. Zum Zeitpunkt der Befragung der Eltern lag der Tod ihres Kindes zwi-
schen einem und fünf Jahren zurück (s. Kap. 2.3.3, Tabelle 2). Die seitdem vergan-
gene Zeit könnte dazu geführt haben, dass die Intensität der elterlichen Gefühle sich
mittlerweile verändert hatte. Dies könnte einerseits die Möglichkeit einer ruhigeren
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
364
Betrachtung des Versorgungsverlaufs eröffnet haben, indem bereits eine Reflexion
der vergangenen Geschehnisse stattgefunden hatte. So war ein eindeutigeres Er-
kennen der eigenen Bedürfnisse in der Palliativversorgung möglich. Es wurde da-
durch weiterhin offensichtlich, dass die emotionale Betroffenheit bzw. die ausge-
drückte Dankbarkeit auch Jahre nach der erfahrenen Versorgung bei den Eltern
noch sehr präsent waren (vgl. Sirkiä et al. 1997). Andererseits könnte es sein, dass
der subjektive Versorgungsbedarf, die Angebote an Unterstützung, die Abläufe des
Schnittstellenmanagements, die häusliche Palliativversorgung und die Zeit der
Nachsorge weniger klar erinnert wurden.
Vor und innerhalb des Untersuchungszeitraums fanden Veränderungen in der
Betreuungsstruktur statt, die Einfluss auf das Versorgungsangebot im Hinblick auf
die psychosoziale Unterstützung gehabt haben könnten. Diese Umstellungen wur-
den aufgeführt und in ihrer vermuteten Konsequenz beschrieben (s. Kap. 3.1.2, Ta-
belle 4). Es könnte einerseits argumentiert werden, dass dadurch die Aussagekraft
der Ergebnisse im Hinblick auf die aktuelle Versorgung beschränkt ist. Die Erkennt-
nisse der Studie leisten jedoch auch gerade hier einen wichtigen Beitrag. Denn auf
diese Weise war es möglich, die vorgenommenen Neuerungen vor dem Hintergrund
der empirischen Ergebnisse zu bewerten. So scheint die strukturelle Veränderung,
das Aufgabengebiet der PsychologInnen nicht auf die Unterstützung der Eltern hin
zu konzentrieren, sondern auf die gesamte Familie zu orientieren, in Anbetracht der
Ergebnisse sinnvoll: Auf diese Weise hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, über
das Kind den Zugang zu der Familie herstellen zu können. Wie wichtig das sein
kann, wird weiter unten diskutiert werden (s. u., Kap. 4.3.2).
Die Aussagen der Studie und die Erhebung der Daten beziehen sich auf eine bun-
desdeutsche Klinik mit einem spezifischen Versorgungskonzept und konzentrierten
sich auf diese. Auch dadurch kann die Aussagekraft einerseits als eingeschränkt
betrachtet werden. Andererseits war durch die exemplarische Untersuchung einer
Klinik ein entsprechend umfangreicher und detailreicher Einblick möglich.
Eine Grenze könnte inhaltlich darin gesehen werden, dass der Begriff der „psycho-
sozialen Unterstützung“ bzw. „psychosozialen Versorgung“ grundsätzlich und auch
in der Eingangsfrage der Elternbefragung nicht weiter spezifiziert wurde. Es könnte
argumentiert werden, dass je nach persönlicher Perspektive der Befragten unter-
schiedliche Inhalte unter dem Begriff der psychosozialen Versorgung subsumiert
wurden. Dies war in dieser Studie auch tatsächlich der Fall: Während alle Eltern in
ihren Darstellungen über ihre Gefühle, unterstützt bzw. allein gelassen worden zu
sein, sprachen, fokussierten einige Eltern darüber hinaus explizit den Tätigkeitsbe-
reich der psychosozialen MitarbeiterInnen der Klinik und die von ihnen geleistete
Versorgung. Es könnte angemerkt werden, dass das heterogene Verständnis der
Begrifflichkeit eine gewisse Beliebigkeit und fehlende Vergleichbarkeit der Aussagen
bedinge. In der Studie wurde jedoch gerade dieses qualitative, offene Vorgehen (s.
Kap. 2.3.3), dem subjektiven Verständnis der Betroffenen zu folgen, als fruchtbar
deutlich: Die WHO-Forderung eines multidisziplinären Vorgehens und dessen große
Bedeutung in der palliativen Versorgung (s. Kap. 1.1.2.2. 2) wurde auf diese Weise
ebenso bestätigt wie diejenige, dass eine ganzheitliche palliative Versorgung nicht
nur von spezialisierten „palliative care teams“ erbracht werden, sondern einen integ-
4.1 Grenzen und Möglichkeiten der Erhebung
365
ralen Bestandteil der Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Krankhei-
ten und ihren Angehörigen darstellen sollte (WHO Europe 2004, s. Kap. 1.1.2.1). In
der Befragung der Eltern zeigte sich durch diese ergebnisoffene Herangehens-
weise, dass in der Wahrnehmung der NutzerInnen grundsätzlich alle Berufsgruppen
an der psychosozialen Unterstützung und Versorgung der Familie beteiligt waren
und diese nicht an den Grenzen der unterschiedlichen Fachdisziplinen endete.
Durch eine nahe liegende und vorab festgelegte Definition des Begriffes der psy-
chosozialen Unterstützung, z. B. auf die fachkompetente Versorgung durch Psy-
chologInnen und SozialarbeiterInnen, wäre dieses wichtige Ergebnis nicht erzielt
worden.
Weiterhin konzentrierte sich die Erhebung auf die Aussagen der Eltern, ohne deren
Subjektivität weiter zu hinterfragen. Es wurde bewusst darauf verzichtet, die Be-
schreibungen der befragten Eltern daraufhin zu analysieren, ob in ihnen nicht viel
eher die spezifischen Bewältigungsstrategien der individuellen Mütter und Väter
selbst zum Ausdruck kommen (z. B. Abwehr, Agieren, Rationalisierung, Projektion)
und ihre Aussagen nicht auch als Teil dessen zu interpretieren sind. Weiterhin wur-
den Zusammenhänge zwischen den Erwartungen der Eltern an die psychosoziale
Unterstützung innerhalb des Versorgungsverlaufs einerseits und der subjektiv wahr-
genommenen tatsächlich erfolgten Versorgung andererseits deutlich, jedoch nicht
eingehend analysiert. In der gesundheitswissenschaftlichen Versorgungsforschung
hat sich gezeigt, dass Zufriedenheit der NutzerInnen mit der Versorgung sich dann
einstellt, wenn beide Aspekte – also der der Erwartung und der der tatsächlich er-
folgten Versorgung – als kongruent wahrgenommen werden (vgl. Bitzer 2003:456).
Diese bestehende bzw. fehlende Kongruenz resultiert in einer positiveren bzw. ne-
gativeren Beurteilung der Versorgung. In der vorliegenden Studie ließen sich tat-
sächlich unterschiedliche Erwartungshaltungen der Eltern beobachten. Da das Ziel
der Elternbefragung jedoch nicht darin bestand, deren Bewältigungsstrategien zu
erforschen, sondern die psychosozialen Versorgungsaspekte an der Schnittstelle
zur häuslichen Versorgung innerhalb des Betreuungskonzepts aus deren subjektiver
Sicht zu betrachten und primär deren Argumente und zugrunde liegende Wahrneh-
mungsmuster zu validieren und zu verstehen, wurden diese Aspekte analytisch
nicht vertieft.
Forschungstechnisch verdeutlicht die vorliegende Untersuchung, wie wichtig eine
berufsgruppenübergreifende Perspektive auf die psychosoziale Unterstützung und
die Differenzierung nach unterschiedlichen Versorgungsphasen innerhalb eines
Versorgungskonzepts ist. Hinsichtlich der psychosozialen Unterstützung sollte zu-
künftig in Studien zur pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung entsprechend
die Rolle aller Professionellen und deren Bedeutung in den jeweils unterschiedli-
chen Versorgungsabschnitten Beachtung finden. Die Untersuchung von Davies et
al. (1998) kommt diesem Anspruch bereits recht nahe. Zusammengefasst zeigt die
vorliegende Studie, dass das in den theoretischen Ausführungen vorgestellte Modell
der multidisziplinären Zusammenarbeit in der palliativen Versorgung (s. Kap.
1.1.2.2. 2) und das des zeitlichen Verlaufs (s. Kap. 1.1.2.2. 3) forschungspraktisch in
Kombination gesehen werden müssen. In dieser Erkenntnis erweist sich die Wahl
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
366
des qualitativen Vorgehens und der Ansatz der ergebnisoffenen Herangehensweise
an eine Fragestellung wiederum als außerordentlich fruchtbar.
4.2 Konklusion der wesentlichen Ergebnisse
Die Initiative zu dem praktizierten „Hospital at Home“-Konzept der Klinik und sein
Bestehen ist weitgehend dem Engagement der klinischen MitarbeiterInnen geschul-
det. Wie sich in der ExpertInnenbefragung zeigte, erlebten diese den Umstand, dass
unheilbar erkrankte Kinder ihre letzten Lebenszeit nicht in dem vertrauten und ge-
schützten Rahmen der häuslichen Umgebung mit ihrer Familie verbringen konnten,
für alle Beteiligten als emotional belastend. Dies war das Motiv dafür, die bis in die
80er Jahre bestehende Versorgungsstruktur in Frage zu stellen und die Vorausset-
zungen für eine häusliche Begleitung des Kindes und seiner Familie zu schaffen.
Der Externe Pflegedienst wurde gegründet. Zusammen mit den klinischen Mitarbei-
terInnen konnte so eine häusliche Versorgung sichergestellt werden. Die Garantie
einer 24-Stunden-Bereitschaft durch vertraute ärztliche, pflegerische und – in Ein-
zelfällen – eine zeitintensive häusliche Begleitung durch psychologische Fachkräfte,
alle mit ausgewiesener Kompetenz in der palliativen Versorgung, konnte ermöglicht
werden (s. Kap. 3.1.1).
Der Anstoß zu der vorliegenden Studie kam gleichfalls aus dem Umfeld der klini-
schen MitarbeiterInnen. Diese hatten den Eindruck, dass sich Eltern am Übergang
und in der häuslichen Versorgung selbst psychosozial nicht ausreichend unterstützt
fühlten und diesbezügliche Überlegungen zu einer Verbesserung der Versorgung
dringend nötig wären. Dies spricht für das große Interesse und die Anteilnahme der
Professionellen an dem Wohlergehen der Familien.
Wie in der Studie von Friedrichsdorf et al. (2005) deutlich wurde, stellt die Versor-
gung durch ein eigenes Palliativteam – und insbesondere die im Sinne eines „Hos-
pital at Home“-Modells durch der Familie bekannte, konsiliarisch tätige klinische
Professionelle – im bundesdeutschen Vergleich eine Ausnahme dar (s. Kap. 1.2.2).
Die Beantwortung der Frage, wie Eltern sich vergleichsweise am Übergang und in
der häuslichen Versorgung im Rahmen eines anderen Versorgungskonzepts und
Schnittstellenmanagements (s. Kap. 1.2.7.2) betreut fühlten, steht noch aus (s. Kap.
4.5). Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass eine derartige klinikgestützte Versor-
gung die größte Möglichkeit bietet, Kontinuität in der Beziehung zwischen Familie
und Professionellen zu wahren und eine fachkompetente ganzheitliche Schmerz-
und Symptombehandlung zu gewährleisten. Ansatzpunkte für einen diesbezügli-
chen Vergleich bietet die Studie von Davies et al. 1998 (s. Kap. 1.1.7.3. 2.1). Dabei
sei jedoch darauf verwiesen, dass die Ergebnisse der vorliegenden Studie und der-
jenigen der US-amerikanischen Autorinnen streng genommen nicht verglichen wer-
den können, da die Versorgungskonzepte wiederum vor dem Hintergrund unter-
schiedlicher Gesundheitssysteme gesehen werden müssen. Bei Davies et al. (1998)
zeigte sich, dass die Schnittstelle zwischen klinischer und häuslicher pädiatrisch-
onkologischer Palliativversorgung in dem gemeindegestützten Vorgehen von den
befragten Müttern als Schnittstelle empfunden wurde, die nicht ausreichend organi-
siert war. Alle Studienteilnehmerinnen fühlten sich dort in der häuslichen Versor-
4.2 Konklusion der wesentlichen Ergebnisse
367
gung allein gelassen. In der Befragung der Mütter wurde das Bedürfnis nach dem
Fortbestehen eines persönlichen Kontakts zu dem vertrauten klinischen Personal
deutlich. In der Nachsorge wurden Professionelle nicht als unterstützend angege-
ben. In der vorliegenden Studie wurde ein weitaus heterogeneres Bild offenbar. Als
grobe Typenbildung kann gesagt werden, dass es sowohl Eltern gab, die sich im
Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts und auch in der Nachsorge psychosozial
ausnahmslos gut unterstützt fühlten und ihre Dankbarkeit zum Ausdruck brachten,
als auch solche, die in einzelnen Bereichen wesentliche Kritikpunkte hatten, jedoch
alles in allem zufrieden erschienen, als auch Eltern, die sich allein gelassen fühlten
und ihre eindeutige Unzufriedenheit, Enttäuschung und Wut äußerten.176
In der vorliegenden Studie zeigte sich neben eindeutigen Kritikpunkten hinsichtlich
wenig empathischen Verhaltens, des Abbrechens von Kommunikation und auswei-
chendem Verhalten der Professionellen, auf die weiter unten eingegangen wird,
eine große Bereitschaft der MitarbeiterInnen, sich dem Schicksal und dem Leiden
der gesamten Familie zuzuwenden und sich damit zu konfrontieren. Diese wurde
bspw. darin deutlich, dass ÄrztInnen sich nach der Mitteilung der infausten Prog-
nose auf die aufkommenden Gefühle der Eltern einließen (z. B. Kap. 3.2.1.1. 1.1).
Von den Professionellen der Klinik und des Externen Pflegedienstes wurden teil-
weise direkte Gespräche mit dem Kind über seine Situation geführt (Kap. 3.2.1.1.
1.1, Kap. 3.2.1.2. 1.3). Angesichts der Tragweite, die das Leben mit der Aussicht zu
sterben für das Kind, seine Eltern, Geschwister und weitere Angehörige hatte, und
des Wissens um die damit verbundene ungeheuere emotionale Belastung, die diese
für die vertraut gewordenen Menschen hatte, ist diese offene Zuwendung beeindru-
ckend. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin hielt den Kontakt zu den
Kindern und ihren Eltern, zu denen eine Beziehung entstanden war, auch über in-
nerklinische Schnittstellen, in der häuslichen Versorgung und teilweise in der Nach-
sorge aufrecht (s. Kap. 3.2.1.4. 1.2, Kap. 3.2.1.4. 3). Sie und die PsychologInnen
unterstützten einzelne Familien im gesamten Versorgungsverlauf und begleiteten
das Sterben des Kindes (s. Kap. 3.2.1.3. 2, Kap. 3.2.1.4. 2). Die Bereitschaft, die
Betroffenen in dieser schweren Zeit zu unterstützen, kam auch bei den Sozialarbei-
terinnen zum Ausdruck, indem sie Eltern über ihre Zuständigkeit für sozialrechtliche
Belange hinaus zu belastenden Gesprächen begleiteten (s. Kap. 3.2.1.5. 1.1). Die
Kinderkrankenschwestern des Externen Pflegedienstes schließlich schienen häufig
ganz entscheidend dazu beizutragen, dass Eltern sich als primäre VersorgerInnen
unterstützt und sicher fühlten und zu der häuslichen Betreuung ihres Kindes befä-
higt (s. Kap. 3.2.1.2. 1.6). Sie waren im Alltag der letzten Lebenszeit des Kindes als
Ansprechpartnerinnen präsent (s. Kap. 3.2.1.2. 1.3) und begleiteten fallweise das
Sterben des Kindes (s. Kap. 3.2.1.2. 1.5).
In der Befragung der Eltern, aber auch in der der MitarbeiterInnen, wurde insgesamt
offensichtlich, wie überaus sensibel die Kommunikationssituation während der Ver-
sorgung eines lebensbedrohlich onkologisch erkrankten Kindes zwischen Professi-
onellen und Eltern ist (vgl. Zernikow et al. 2003). Dass die Herausforderungen die-
176 Diesbezügliche Vergleiche zu der Studie von Sirkiä et al. (1997) können nicht sinnvoll angestellt
werden, da hier das zugrundeliegende Versorgungskonzept nicht expliziert wird.
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
368
ser schwierigen Beziehung mit all ihren Implikationen immer wieder angenommen
werden, Ablehnung durch die Eltern riskiert wird (z. B. der PsychologInnen s. Kap.
3.2.1.3. 1.3, Kap. 3.2.1.2, aber auch der SozialarbeiterInnen s. Kap. 3.2.1.5. 2) und
Frustration ausgehalten wird (z. B. der ÄrztInnen, die aufgrund ihrer medizinischen
Erfahrung nicht einer Meinung sind mit den Eltern, s. Kap. 3.2.1.1. 1.1), und diese
Schwierigkeiten offensichtlich häufig bewältigt werden (s. Kap. 3.3.2.1), muss zu-
nächst positiv vermerkt werden. Vor dem Hintergrund, dass bei aller Professionalität
auch die VersorgerInnen durch die Situation emotional stark beansprucht sind, Be-
lastungen in ihrem eigenen Leben ausgesetzt sind, zuweilen gestresst, überlastet
und dünnhäutig sind und deren Tagesverfassung wie bei jedem Menschen schwan-
kend ist, erscheint diese „Gefühlsarbeit“ (Strauss et al. 1980:629) bei aller konkreten
Kritik als außerordentliche Leistung.
Als allgemeines Fazit aus der Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass
der Kommunikation – neben der fachkompetenten medizinisch-pflegerischen Ver-
sorgung des Kindes – die zentrale Bedeutung im Versorgungsverlauf zukam. Dies
betraf nicht nur die Kommunikation zwischen Eltern und Professionellen. Kommuni-
kation wurde von den Müttern und Vätern im Sinne der mangelnden Kooperation
bzw. der Konkurrenz beschrieben, wenn Professionelle untereinander nicht adäquat
kommunizierten oder die Kommunikation untereinander verweigerten (s. Kap.
3.2.3).
Das Vermitteln von Informationen an Mütter und Väter, orientierende Hinweise, die
sie zur Wahrnehmung ihrer Rolle als primäre VersorgerInnen befähigten, und eine
empathische Beziehung zu den Professionellen zeigten sich als ausschlaggebend
im Hinblick auf die erfahrene psychosoziale Unterstützung (s. Kap. 3.2.1).
Das hohe Informationsbedürfnis bezüglich des Verlaufs der Krankheit des Kindes
und hinsichtlich seines Sterbens, das als Ergebnis verschiedener internationaler
empirischer Untersuchungen aufgezeigt werden konnte (Collins et al. 1998, Davies
et al. 2004, Davies/Connaughty 2002, James/Johnson 1997, Kohler/Radford 1985,
Sirkiä et al. 1997, s. Kap. 1.1.7.3. 1.2), fand in der vorliegenden Analyse seine Bes-
tätigung. Zusammenfassend wurden die Quantität und Qualität von Informationen
als für die Unterstützung zentral und entscheidend von Eltern herausgestellt. Dies
zeigte sich insbesondere in Bezug auf das Diagnosegespräch der inkurablen Situa-
tion (s. Kap. 3.2.1.1. 1.1) und der Fragen bezüglich des Krankheits- und Versor-
gungsverlaufs des Kindes (s. Kap. 3.2.1.1. 1.2, Kap. 3.2.1.2. 1.3). Aber auch, was
die Überleitung zu LeistungsanbieterInnen außerhalb des „Hospital at Home“-
Konzepts betraf, zeigte sich die entscheidende Bedeutung bedürfnisgerechter In-
formationen (s. Kap. 3.2.1.3. 2, Kap. 3.2.2.2. 2). Die Kommunikation zwischen ver-
sorgenden Professionellen und Eltern wurde im Sinne eines Schnittstellenproblems
benannt, wenn die Beziehung zwischen ihnen abbrach (s. Kap. 3.2.2.1. 3) und El-
tern in der Folge das Gefühl hatten, zu wenig Informationen am Übergang und in
der häuslichen Palliativsituation (s. z. B. Kap. 3.2.2.1. 1.2) und in der Nachsorge (s.
z. B. Kap. 3.2.2.2. 2.2) zu erhalten. Hier bestätigt sich u. a. die Wichtigkeit einer kon-
tinuierlich begleitenden Person, die als Key-WorkerIn verantwortlich die Unterstüt-
zung des Aufbaus und des Erhalts eines familiären Unterstützungsnetzwerks über-
nimmt (s. ACT-Charta, Punkt 9, Kap. 1.1.3.2). Weiterhin wurde deutlich, dass der
4.2 Konklusion der wesentlichen Ergebnisse
369
Zeitpunkt der Informationsvermittlung ganz wesentlich ist im Hinblick auf die Beurtei-
lung der Qualität der Information (wenn diese z. B. zu spät vermittelt wurde, s. z. B.
Kap. 3.2.1.5. 1.3) als auch im Hinblick auf die emotionale Belastung (z. B. in dem
verfrühten Ansprechen des Todes des Kindes, s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.2).
Wie in der Studie von Contro et al. (2002) oder den Darlegungen Brownings (2003)
offensichtlich wurde, stellte innerhalb des Kommunikationsprozesses neben dem
Vermitteln bedürfnisorientierter Informationen die Qualität der Beziehung zu den
Professionellen eine entscheidende Größe dar. Diese Ergebnisse können ebenfalls
bestätigt werden: International scheint sich der subjektive Bedarf von Eltern hin-
sichtlich der Kommunikation sehr zu ähneln (vgl. die länderübergreifende Studie von
Davies et al. 1998).
Den befragten Eltern der vorliegenden Studie blieben negative Erlebnisse in der
Beziehung zu den Professionellen auch Jahre nach dem Geschehen noch klar und
schmerzhaft in Erinnerung (s. Kap. 3.2.1.7. 5). Auch diesbezüglich decken sich die
vorliegenden Ergebnisse hinsichtlich der Kommunikation mit denen internationaler
Studien (vgl. Contro et al. 2002, Sirkiä et al. 1997). Ergänzend dazu wurde in der
hier vorliegenden Untersuchung klar ersichtlich, dass dies auch im Hinblick auf po-
sitive Erlebnisse von erfahrener Unterstützung, Empathie und persönlicher Zuge-
wandtheit zutraf: Dankbarkeit gegenüber den Professionellen für ihr Engagement
blieb ebenso nachhaltig in Erinnerung (s. z. B. Kap. 3.2.1.1. 3, Kap. 3.2.1.7. 5).
Die von Browning (2003) genannten kommunikativen Maßgaben erwiesen sich auch
in der vorliegenden Arbeit als entscheidend, d. h., empathische, aufmerksame Prä-
senz erschien genauso erforderlich wie eine Verbindlichkeit in der Versorgung, die
ein willkürliches Ein- und Aussteigen aus der Beziehung zwischen Professionellen
und Betroffenen in der palliativen Versorgung ausschließt. Dies wurde in positiver
Hinsicht insbesondere über die Freude an „Gesten menschlicher Zuwendung“ der
Professionellen ausgedrückt (s. Kap. 3.2.1.1. 1.3), als auch über das Einnehmen
einer anwaltschaftlichen Rolle (s. Kap. 3.2.1.4. 1.3). In negativer Hinsicht zeigte sich
dies z. B. in der wahrgenommenen plötzlichen Abkehr der Professionellen von den
Eltern bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Therapieausrichtung (s. Kap.
3.2.1.1. 1.1), den empfundenen Beziehungsabbruch nach der Bekanntgabe der in-
kurablen Situation (s. 3.2.1.1. 1.1) bzw. am Übergang in die häusliche Palliativver-
sorgung (s. Kap. 3.2.2.1. 1.1) oder auch im Fall von unzureichenden Absprachen in
Urlaubszeiten (s. Kap. 3.2.2.1. 1.2, Kap. 3.2.2.1. 1.4). Browning postuliert weiterhin,
dass die Beziehung zwischen Eltern und Professionellen die Verletzlichkeit und das
Leiden des Kindes und der Familie einschließen und auf Gegenseitigkeit beruhen
(ausführlich s. Kap. 1.1.1.6. 2). Dies kam insbesondere in dem von den Eltern aus-
gedrückten Wunsch nach einem empathischen Zugang der Professionellen auf die
Familie zum Ausdruck (s. zusammenfassend Kap. 3.2.1.7. 4.2) und dessen heraus-
ragender Bedeutung.
In den analysierten Elternaussagen der vorliegenden Studie erschien Erfahrung,
Fachkompetenz und Professionalität der versorgenden Menschen als wichtiges Kri-
terium für eine als unterstützend empfundene Beziehung (s. z. B. Kap. 3.2.1.1. 2.3,
Kap. 3.2.1.2. 3.6, Kap. 3.2.1.3. 2.3.1). Ebenso wurden Beziehungsaspekte wie En-
gagement und Empathie als bedeutend dargelegt (s. Kapitel Beziehungsaspekte z.
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
370
B. Kap. 3.2.1.1. 1.3, Kap. 3.2.1.1. 2.3, Kap. 3.2.1.2. 1.6, Kap. 3.2.1.2. 2.3, Kap.
3.2.1.3. 1.2, Kap. 3.2.1.4. 1.2, Kap. 3.2.1.5. 1.2, Kap. 3.2.1.7. 4). Dazu, in welcher
Abhängigkeit „Qualität der Beziehung“ und „Fachkompetenz“ stehen, können auf
der Grundlage des Datenmaterials weitere Hinweise gegeben werden: In den Inter-
views wurde z. B. deutlich, dass kompetente ÄrztInnen solche sind, die sich im Um-
gang mit den erkrankten Kindern als einfühlsam erwiesen (Kap. 3.2.1.1. 1.1). Be-
fragte Mütter stellten die mangelhafte Beziehung zu den PsychologInnen in enge
Verbindung zu deren Fachkompetenz (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.1). Die Bewertung der
Fachkompetenz der Professionellen schien zusammengefasst nicht isoliert von der
Qualität der Beziehung zu diesen zu erfolgen. Beide Aspekte bildeten eine Einheit.
ÄrztInnen, die „lieb und nett“ waren, aber „nicht wissen, was sie tun sollen“ (s. Kap.
3.2.1.1. 2.3 Beispiel Frau Ingelhart), waren diesbezüglich zu keiner adäquaten psy-
chosozialen Unterstützung imstande. Umgekehrt wurden u. U. fachkompetente Pro-
fessionelle, zu denen Eltern bzw. ihre Kinder nicht „in Verbindung standen“, mit de-
nen sie nichts „teilten“ und „gemein hatten“177, als nicht unterstützend wahrge-
nommen und mit dem Argument der fehlenden Fachkompetenz abgelehnt (s. Kap.
3.2.1.3. 1.3.1 Beispiel Frau Chrost). Professionalität in Verbindung mit Humanität
kann als zentraler Aspekt in der Kommunikation zwischen Familie und Professio-
nellen in der häuslichen pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung angesehen
werden. Auch hier decken sich die vorgelegten Ergebnisse mit denen bekannter
Studien (vgl. Browning 2003, Contro et al. 2002, Davies et al. 1998, Da-
vies/Connaughty 2002, James/Johnson 1997, Masera et al. 1999, Spinetta 2003,
Smeding 2001a, s. Kap. 1.1.6.1. 2).
Die Frage, wo die Grenze zwischen „menschlicher Beteiligung“ und „professioneller
Rolle“ im Zusammenhang der Begleitung eines lebenslimitierend erkrankten und
sterbenden Kindes und seiner Familie verläuft, und ob diese überhaupt zu ziehen
ist, wurde im Rahmen der MitarbeiterInnenbefragung erwähnt (s. Kap. 3.3.2.1). Die-
ser Aspekt sollte jedoch in weiteren Studien genauer betrachtet werden (s. Kap.
4.5).
Wie bei den Eltern, so wurden auch in der MitarbeiterInnenbefragung die Kommuni-
kationsaspekte als entscheidend deutlich (s. Kap. 3.3). Diese wurden nicht nur im
Hinblick auf die Qualität der Beziehung zu den Eltern thematisiert (s. Kap. 3.3.2.1),
sondern auch bezüglich der Informationsvermittlung und des gegenseitigen Ver-
ständnisses der Professionellen untereinander (s. Kap. 3.3.3.3). Kommunikation
erschien auf der strukturellen Ebene als zentrale Grundlage für eine adäquate Ko-
ordination und Kooperation in der Versorgung.
Auf die Frage, welches zusammengefasst der wichtigste Aspekte in der psychoso-
zialen Unterstützung der Eltern lebenslimitierend onkologisch erkrankter Kinder
beim Schnittstellenmanagement, in der häuslichen Versorgung und in der Nach-
sorge sei, lautet die Antwort: die Kommunikation. In leichter Abwandlung der
Schreibweise und in Missachtung der lateinischen Grammatik kann hier von „Com-
177 „Communicare“ wird übersetzt mit „in Verbindung stehen, teilen, etwas gemeinsam haben oder
sein.“ (Bucka-Lassen 2005:2).
4.2 Konklusion der wesentlichen Ergebnisse
371
muni Care“ gesprochen werden. Das Vorhandensein und Ausbilden kommunikativer
Kompetenzen auf Seiten der in die palliative Versorgung integrierten MitarbeiterIn-
nen kann also nicht genug betont werden, wie dies bereits in der Studie von Peri-
longo et al. (2001, s. Kap. 1.1.6.1. 2) gefordert wurde und in der Etablierung eines
entsprechend umfangreichen Fort- und Weiterbildungsprogramms der „Initiative for
Pediatric Palliative Care“ (IPPC 2003)178 seinen Niederschlag fand (s. Kap. 1.1.6.1.
1). Auf der strukturellen Ebene beinhaltet dies intern die rechtzeitige Integration der
an der (Palliativ-)Versorgung potenziell beteiligten Berufsgruppen (s. nächster Ab-
schnitt), das Etablieren guter Kommunikationswege innerhalb des gesamten Teams
und die Vernetzung nach außen.
Die interne Koordination innerhalb des „Hospital at Home“-Versorgungskonzepts
wurde im Hinblick auf die Überwindung der medizinisch-pflegerischen Schnittstelle
zwischen klinischer und häuslicher Palliativversorgung und der Wahrnehmung von
Unterstützung von den Eltern grundsätzlich als zuverlässig und zufriedenstellend
erfolgend beschrieben (s. Kap. 3.2.2.1. 3). Vereinzelt fühlten sich Eltern trotz der 24
Stunden Rufbereitschaft der ÄrztInnen und des Externen Pflegedienstes mit der
Pflege ihres Kindes in kritischen Situationen überfordert (s. Kap. 3.2.2.1. 1.2). Ein
spätes Hinzuziehen des Externen Pflegedienstes wurde kritisch angemerkt. Als
problematisch erwies es sich weiterhin, wenn zu den klinischen PsychologInnen in
der Zeit des stationären Aufenthalts keine Beziehung aufgebaut werden konnte, das
Bedürfnis nach einer entsprechenden Versorgung durch diese Berufsgruppe jedoch
vorhanden war. Hier wurde eine Versorgungslücke insbesondere im teilstationären,
klinisch ambulanten und häuslichen Bereich deutlich und eine klare Unterversor-
gung wahrgenommen (s. Kap. 3.2.2.1. 1.4). Der Zugang zu den Sozialarbeiterinnen
erschien als verbesserungswürdig. Ihr Angebot wurde von Eltern teilweise als nicht
ausreichend bewertet (s. Kap. 3.2.2.1. 1.1.6, Kap. 3.2.1.5). Es wurde nicht eindeu-
tig, ob oder wer ein Assessment der vorhandenen psychosozialen Bedürfnisse vor-
nimmt, wenn keine Beziehung zu diesen Professionellen entstanden war. In der
häuslichen Versorgung schien das Assessment der Bedürfnisse und die entspre-
chende Koordination der Versorgung teilweise von den externen Kinderkranken-
schwestern übernommen zu werden (s. Kap. 3.2.1.2. 1.4). Eine klare Zuweisung der
Verantwortlichkeit zwischen externen Pflegekräften und klinischen SozialarbeiterIn-
nen in der häuslichen Versorgung war aus der Elternbefragung nicht eindeutig er-
sichtlich.
In Einzelfällen erschien die Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfalle
schwierig und zeigte sich als unzureichende interne Koordination (s. Kap. 3.2.2.1
1.2, Kap. 3.2.2.1. 1.4).
Die Koordination der Versorgung nach dem Tod des Kindes – das Schnittstellenma-
nagement zur Nachsorge der verwaisten Familie innerhalb des „Hospital at Home“-
Konzepts – wurde aus Perspektive der NutzerInnen als wenig strukturiert erfolgend
und diesbezüglich verbesserungsbedürftig erkennbar (s. Kap. 3.2.2.1. 2).
178 „Program to Enhance Relational and Communication Skills“ (PERCS) (vgl. Browning 2003)
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
372
Die Versorgungskoordination im Falle von Kindern mit Krankheitsverläufen, die
durch eine lange klinisch-ambulante Palliativphase gekennzeichnet waren, muss im
Hinblick auf die erfahrene psychosoziale Unterstützung aus der Perspektive der
Eltern als optimierungsbedürftig betrachtet werden (s. Kap. 3.3.3.2). Gleiches gilt für
Versorgungswege, in denen der stationäre Aufenthalt gänzlich entfiel und damit
zunächst die Gelegenheit, eine tragfähige Beziehung zu den psychosozialen Mitar-
beiterInnen aufzubauen (s. Kap. 3.2.2.1. 1.4, Kap. 3.2.2.1. 1.6).
Weiterhin wurde in der Elternbefragung eindeutiger Optimierungsbedarf im Hinblick
auf die externe Koordination, d. h. die Weitervermittlung zu Versorgungsangeboten
in der Region, offensichtlich. Auch in dieser Hinsicht stimmen die Ergebnisse der
vorliegenden Studie mit internationalen überein (vgl. Collins et al. 1998, Contro et al.
2002, Wolfe et al. 2000a, s. Kap. 1.1.7.3. 2). Das Bahnen der Versorgungswege und
eine bedürfnisgerechte psychosoziale Unterstützung erschienen teilweise als dem
Zusammentreffen glücklicher Zufälle überlassen (s. Kap. 3.2.2.2. 4) oder abhängig
von den jeweils vorhandenen elterlichen Ressourcen (s. Kap. 3.2.2.2. 3). Hier ist ein
eindeutiges Defizit in der Versorgung zu verzeichnen. Im Zusammenhang der Koor-
dination und in Anbetracht einer bedürfnisgerechten Versorgung soll hier weiterhin
auf das Ergebnis verwiesen werden, dass Eltern die häusliche Ruhe in der Palliativ-
versorgung positiv hervorhoben (s. z. B. Kap. 3.2.1.1. 2.3, Kap. 3.2.1.2. 1.6). Als
Konsequenz daraus ergibt sich wiederum die Forderung nach der Integration eines
„Key-WorkerIn“-Modells in die vorhandene Struktur – einer Ansprechperson, die ab
der Diagnosestellung kontinuierlich zur Verfügung steht und den Versorgungspfad
der Familie ebnet und ggf. mitgestaltet und – im Falle von Krankheit oder Urlaubs-
zeiten – eine adäquate Vertretungsregelung gemeinsam mit den Eltern bespricht (s.
Kap. 4.4).
Die gute Kooperation zwischen klinischen Professionellen und dem Externen Pfle-
gedienst trat sowohl in der Befragung der Eltern (s. Kap. 3.2.3.1) als auch der Mitar-
beiterInnen (s. Kap. 3.3.2.3) als zentrales Moment im Hinblick auf die erfahrene
psychosoziale Unterstützung am Übergang in die häusliche Palliativversorgung her-
vor und wurde positiv vermerkt. Dieses Ergebnis soll hier, vor dem Hintergrund der
desolaten finanziellen Situation des pädiatrischen häuslichen Pflegedienstes einer-
seits und seiner insgesamt zentralen Rolle in der pädiatrisch-onkologischen häusli-
chen Palliativversorgung anderseits, betont werden. Die Erkenntnis, dass die struk-
turiert erfolgende, vertraute Zusammenarbeit zwischen Klinik und EPD sich unter-
stützend auf die Eltern auswirkte, kann – um eine verallgemeinernde Perspektive
einzunehmen – als Beleg dafür gesehen werden, dass gewachsene Kooperations-
beziehungen grundsätzlich die Versorgung positiv beeinflussen. Dies spricht wie-
derum dafür, verstärkte Anstrengungen hin zu einer regionalen Vernetzung der
LeistungsanbieterInnen zu unternehmen und entstehende Kooperationsbeziehun-
gen kontinuierlich zu pflegen.
Fehlende Kooperationsbeziehungen zu externen LeistungsanbieterInnen außerhalb
des „Hospital at Home“-Konzepts und bestehende Konkurrenz untereinander (s.
Kap. 3.2.3.1, Kap. 3.2.3.2) wurden als zusätzliche psychosoziale Belastung in der
häuslichen Palliativversorgung erkennbar. Dies korrespondiert mit den Ergebnissen
4.2 Konklusion der wesentlichen Ergebnisse
373
von Elston (ACT 2003, s. Kap. 1.1.7.3. 3). Auch dies spricht für verstärkte Bemü-
hungen hin zu einer Vernetzung der Angebote.
Als Konklusion aus der Befragung der MitarbeiterInnen kann bezogen auf die Unter-
stützung der Eltern festgehalten werden, dass auch die Professionellen die Bezie-
hung zu diesen und das Bemühen um eine Orientierung an deren Bedürfnissen als
zentral ansahen (s. Kap. 3.3). Dies drückte sich nicht zuletzt darin aus, dass die
Flexibilität des Versorgungskonzepts als Stärke benannt wurde, wenn dadurch die
individuelle Wahl einer Ansprechperson für die Familie möglich wurde (s. Kap.
3.3.2.3). Das Vermitteln von Sicherheit und Vertrauen in der sensiblen Phase der
häuslichen Palliativversorgung erwies sich aus Sicht der Professionellen als wichtig
(s. Kap. 3.3.2.1). Hierzu trug aus ihrer Perspektive die mittelbare Tätigkeit der Psy-
chologInnen wesentlich bei, auch wenn diese von den Eltern abgelehnt worden oder
aus anderen Gründen nicht direkt in die häusliche Palliativversorgung integriert wa-
ren (s. Kap. 3.3.2.1). Den Eltern selbst blieb die Funktion der PsychologInnen, die in
die Versorgung der Familie integrierten Professionellen zu supervidieren und zu
unterstützen, offensichtlich verborgen.
Wie die Eltern, so beurteilten auch Professionelle die medizinische und pflegerische
häusliche Palliativversorgung im Rahmen des „Hospital at Home“-Konzepts in der
letzten Lebensphase des Kindes grundsätzlich als weitgehend kompetent, verläss-
lich, einfühlsam und Sicherheit vermittelnd (s. Kap. 3.3.2.2). Von einigen Professio-
nellen wurde die Entlassung der Familien jedoch als zu wenig vorbereitet kritisiert,
das Schnittstellenmanagement entsprechend als mangelhaft bewertet (s. Kap.
3.3.3.3). Hier zeigten sich Anknüpfungspunkte zu den Ergebnissen von Wolfe et al.
(2000a): Eine späte Mitteilung der Schwerpunktverlagerung hin zu einer palliativen
Versorgung führte hier dazu, dass die Planung der häuslichen Betreuung nur man-
gelhaft erfolgen konnte und von den Eltern hinsichtlich der Qualität ebenso negativ
eingeschätzt wurde.
Wie bei den Eltern, so wurde auch in der Befragung der MitarbeiterInnen eine psy-
chosoziale Unterversorgung im Falle einer lang andauernden Palliativ-Therapie-
Phase und in der langfristigen Nachsorge der verwaisten Familie beanstandet und
als verbesserungsbedürftig deutlich. Dies galt auch für die Versorgung von Familien,
die von der Klinik ausschließlich halbstationär und ambulant versorgt wurden (s.
Kap. 3.3.3.2).
Stärker als in der Elternbefragung trat in den Interviews der MitarbeiterInnen der
Aspekt zutage, dass Familien mit sozialen und personalen Ressourcen tendenziell
als besser versorgt eingeschätzt wurden. Sie konnten psychosoziale Unterstützung
besser einfordern als Familien, die diese Ressourcen nicht besaßen. Diese hätten
entsprechend vermutlich einen höheren Versorgungsbedarf gehabt (s. Kap. 3.3.3.1).
Dieses Ergebnis ist ein Hinweis auf den in den Gesundheitswissenschaften unter
dem Stichwort der Ungleichheit der Gesundheitschancen (vgl. SVR 2001, Ro-
senbrock et al. 2004) diskutierten Aspekt. Demnach ist die Inanspruchnahme des
Gesundheitssystems von sozial Benachteiligten als mangelhaft zu konstatieren und
der Zugang zu diesem schwieriger als für NutzerInnen, die über entsprechende per-
sonale und soziale Ressourcen verfügen.
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
374
Ganz eindeutig zeigte sich in der Zusammenschau der Ergebnisse aus der Befra-
gung der MitarbeiterInnen, dass in einer stärkeren Strukturierung der Versorgung
allgemein – vom Festlegen von Zeitpunkten der Integration einzelner Berufsgrup-
pen, über die Festlegung von Verantwortlichkeiten in der Koordination der Versor-
gung und von Informationswegen, bis hin zur strukturierten multidisziplinären Team-
arbeit und Kooperation – Optimierungspotenzial gesehen wurde (s. Kap. 3.3.4, Ta-
belle 20).
Bemerkenswert erscheint zusammenfassend, dass Eltern und MitarbeiterInnen zu
einer sehr ähnlichen Einschätzung hinsichtlich kritischer Versorgungsphasen ka-
men. Dieses Ergebnis bestätigt bereits bekannte Erkenntnisse internationaler For-
schung hinsichtlich der Qualitätseinschätzung aus der Perspektive der Familien und
des Personals im Bereich der pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung (Contro
et al. 2004, Spencer/Battye 2001).
Drei übergeordnete Ergebnisse der Untersuchung sollen nun eingehender diskutiert
werden:
Die Kommunikation innerhalb des „Hospital at Home“-Konzepts erscheint
fragmentiert.
Die Berufsgruppen werden von den Eltern in ihrer Relevanz bezüglich der
psychosozialen Unterstützung unterschiedlich beschrieben bzw. werden ab-
gelehnt.
Vorhandene Versorgungsdefizite sind teilweise auf die gesundheitssystemi-
schen Rahmenbedingungen zurückzuführen.
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
4.3.1 Fragmentierung der Versorgung
In der Untersuchung wurde ein Versorgungsdefizit im Hinblick auf eine kontinuierli-
che psychosoziale Unterstützung offenbar. Dies wurde sowohl im Hinblick auf feh-
lende Informationen als auch bezüglich der Kontinuität von Beziehungen deutlich (s.
o., Kap. 4.2.1). Die Kommunikation im Laufe der Versorgung erschien fragmentiert.
Die These von der Fragmentierung der Versorgung soll im Folgenden zunächst
durch ein Resümee der entsprechenden Ergebnisse verdeutlicht werden, um an-
schließend Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Aufgrund des weitgehenden Fehlens internationaler Studien im Hinblick auf die Be-
trachtung des gesamten multidisziplinären Geschehens, der unterschiedlichen, un-
tereinander nicht vergleichbaren Gesundheits- und Versorgungssysteme und der
individuellen Konzepte der pädiatrisch-onkologischen Palliativversorgung in der
häuslichen Versorgung ist hier eine Diskussion der Ergebnisse, d. h. deren Abgleich
am Forschungsstand, nicht möglich. Einzig die vorgestellte Studie von Davies et al.
(1998), die die Zufriedenheit der Eltern mit der Versorgung in der häuslichen Umge-
bung erhob, differenzierte nach den unterschiedlichen Berufsgruppen (s. Kap.
1.1.7.3). Da die Versorgung dort jedoch gemeindegestützt erfolgte, während sie in
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
375
dem untersuchten Krankenhaus klinikgestützt praktiziert wird, können auch diese
Ergebnisse nicht als Vergleich herangezogen werden. Daher müssen die nachfol-
genden Ergebnisse weitgehend ohne Bezug auf Literatur diskutiert werden.
In dem „Hospital at Home“-Versorgungskonzept wurden die einzelnen Berufsgrup-
pen von den Eltern über den gesamten Versorgungsverlauf hinweg, d. h. in den
klinischen und häuslichen Abschnitten und in der Nachsorge, als unterschiedlich
stark präsent beschrieben. Dies tritt im Überblick über die Ergebnisse deutlich zu-
tage (s. nachfolgende Tabelle 22, s. Kap. 3.2.1).
Tabelle 22: Präsenz der unterschiedlichen Berufsgruppen in den Versorgungsab-
schnitten
Klinische
Versorgung
Schnittstelle Häusliche
Versorgung
Schnittstelle Nachsorge
ÄrztInnen
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Externer
Pflegedienst
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Psycholo-
gInnen
Ki-Ju.psycho-
therapeutin
Sozial-
arbeiterinnen X X X X
Seel-
sorgerinnen X X X X
klinische
Pflegekräfte
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Versorgung/Unterstützung = ; keine Versorgung = ; Versorgung von Fall zu Fall = ; keine Informationen aus
der Elternbefragung = X
In der Studie wurde darüber hinaus offensichtlich, dass mit ÄrztInnen, PsychologIn-
nen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und dem Externen Pflege-
dienst in den Kontakten je andere Problemfelder besprochen wurden und die Qua-
lität der Beziehung unterschiedlich wahrgenommen wurde (s. Kap. 3.2.1.1. 1.2, Kap.
3.2.1.2. 1.3, Kap. 3.2.1.3. 1.1, Kap. 3.2.1.4). SozialarbeiterInnen und SeelsorgerIn-
nen schienen in den Darstellungen der Eltern in der klinischen Versorgung eine un-
tergeordnete und in der häuslichen Betreuung nahezu keine Rolle zu spielen bzw.
wurden nicht explizit im Zusammenhang der erfahrenen Unterstützung erwähnt (s.
Kap. 3.2.1.5, Kap. 3.2.1.6).
Die Kommunikation mit den ÄrztInnen und die Beziehung zu ihnen nahm in den
meisten Interviews vergleichsweise viel Raum ein. Positive und negative Erlebnisse
mit dieser Berufsgruppe erschienen für die Eltern – gerade in der klinischen Zeit der
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
376
Versorgung – zentral im Hinblick auf die erlebte Unterstützung (s. Kap. 3.2.1.1).
Wenn in der klinischen Zeit keine Beziehung zu PsychologInnen oder der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin entstand und in der häuslichen Umgebung auf-
recht erhalten wurde, waren ÄrztInnen die einzige Berufsgruppe, die das Kind und
seine Familie ab Diagnose bis hin zum Tod des Kindes und u. U. darüber hinaus
kontinuierlich betreute (s. o. Tabelle 22). Trotz herrschender Anonymität in der Klinik
und wechselndem Personal waren die ÄrztInnen, die das Kind schließlich häuslich
versorgten, den Eltern wenigstens persönlich bekannt, wenn auch u. U. nicht ver-
traut. In der häuslichen Versorgung wurden die ÄrztInnen – fernab des Klinikbetrie-
bes – deutlicher in ihrer Individualität sichtbar (s. Kap. 3.2.1.1. 2.3). Wie sich jedoch
zeigte, waren die Problemfelder, über die mit den ÄrztInnen gesprochen wurde,
recht klar auf Fragen des Versorgungsweges und -verlaufs des Kindes hin begrenzt
(s. Kap. 3.2.1.1. 1.3). ÄrztInnen wurden nicht als AnsprechpartnerInnen für persönli-
che Belange, die über diese Thematik hinausgingen, von den Eltern gewählt bzw.
standen nicht zur Verfügung. Dafür wurden vielfältige strukturelle und persönliche
und für Eltern einsehbare Gründe verantwortlich gemacht. Ausnahmen, die offen-
sichtlich abhängig von der jeweiligen Person des Arztes/der Ärztin waren, bestätig-
ten dabei die Regel (s. Kap. 3.2.1.1. 1.2).
Auffällig im Zusammenhang der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin war,
dass die Beziehung zu ihr von den Eltern im Vergleich zu den übrigen psychosozi-
alen Berufsgruppen mehrheitlich erwähnt wurde und positiv erschien (s. Kap.
3.2.1.4). Das Ansprechen eigener Problemfelder wurde von den Eltern jedoch auch
hier nicht benannt. Wenn ab der klinischen Zeit eine Beziehung zu der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin entstand, dann schien diese im Vergleich zu den
ÄrztInnen durch höhere Kontinuität über innerklinische Schnittstellen hinweg be-
stimmt zu sein und teilweise, aus Sicht der Eltern eher informell, in der Nachsorge
fortzubestehen (s. Kap. 3.2.2.1. 1.5). Nicht jedes Kind wollte jedoch das Angebot
der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Anspruch nehmen. In der Folge
entstand keine Beziehung, die in der häuslichen Versorgung aufrecht erhalten wur-
de. Es ist auch anzunehmen, dass nach der Bedarfseinschätzung der Professi-
onellen nicht jedes Kind einer entsprechenden Versorgung bedurfte.
Die Sozialarbeiterinnen wurden von den Eltern, außer bei der Begleitung zu schwie-
rigen Gesprächen (s. Kap. 3.2.1.5. 1.1), kaum als unterstützende Bezugspersonen
beschrieben. In der häuslichen Versorgung wurden sie nicht explizit erwähnt (s.
Kap. 3.2.1.5. 2).
Ebenso wurde die Rolle der SeelsorgerInnen in Bezug auf die psychosoziale Unter-
stützung aufgrund fehlender Erwähnung der Eltern nicht differenziert deutlich (s.
Kap. 3.2.1.6) und nicht im Zusammenhang des Besprechens der persönlichen Situ-
ation benannt.
Die Kinderkrankenschwestern des Externen Pflegedienstes erschienen als bedeu-
tende psychosozial unterstützende Bezugspersonen in der häuslichen Palliativver-
sorgung und als mit den ÄrztInnen zusammen in diesem Betreuungsabschnitt das
Zentrum der Versorgung darstellend oder sogar als die entscheidend wichtigen Pro-
fessionellen (s. Kap. 3.2.1.2). In den Darstellungen der Eltern wurden auch ihnen
gegenüber nicht unbedingt persönlichen Belange angesprochen, sondern das
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
377
Wohlergehen des Kindes und seine Situation stand im Vordergrund. Im Vergleich zu
der Berufsgruppe der ÄrztInnen schien das Verhältnis zu den externen Kinderkran-
kenschwestern gleichwohl teilweise durch einen größeren persönlicheren Bezug
bestimmt zu sein. Die Kommunikationsanlässe und angesprochenen Problemfelder
umfassten befähigende Hinweise, die den gesamten Alltag und das Leben einer
Familie mit einem schwer kranken, sterbenden Kind umfassten (s. Kap. 3.2.1.2.
1.3). In den nach den unterschiedlichen Versorgungsabschnitten ausgewerteten
Aussagen der Eltern traten die externen Pflegekräfte jedoch erst in der häuslichen
Versorgung und damit dem letzten Lebensabschnitt des Kindes in Erscheinung. Das
heißt, diese wichtige Ressource an psychosozialer Unterstützung war Familien, de-
ren Kind eine lange Phase der palliativen Versorgung bei gutem Allgemeinzustand
durchlebte, nicht zugänglich. In der Befragung der MitarbeiterInnen wurde dies ex-
plizit als Problem dargestellt und eine lang anhaltende Palliativ-Therapie-Phase als
kritischer Versorgungsabschnitt im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung
deutlich (Kap. 3.3.3.2).
PsychologInnen waren schließlich die einzigen Professionellen, denen gegenüber
Eltern bereits in der klinischen Versorgungsphase auch persönliche Problemfelder
ansprachen, wie z. B. Paarprobleme (s. Kap. 3.2.1.3. 1.1). Diese Berufsgruppe wur-
de jedoch auch eindeutig und nachhaltig abgelehnt bzw. nicht in Anspruch ge-
nommen (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3), sodass sie in der häuslichen Versorgungsphase in
dem befragten Sample nur vereinzelt als begleitende Unterstützung beschrieben
wurde.179
Aus alledem kann geschlussfolgert werden, dass Eltern mit dem Bedürfnis nach
psychosozialer Unterstützung, die über die Informationsvermittlung hinsichtlich der
Versorgung des Kindes und über den Verlauf der Betreuung hinausging, keine bzw.
keine kontinuierliche Unterstützung von Seiten der Klinik erfuhren. Diese kam ihnen
erst zu, als die externen Kinderkrankenschwestern in die Versorgung eingeschlos-
sen wurden, was u. U. zu einem sehr späten Zeitpunkt (s. Kap. 3.2.2.1. 1.3) – oder
aufgrund von Fremdheit auch gar nicht (s. Kap 3.2.2.1. 1.3) – geschah. Dabei ist in
diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die externen Pfle-
gekräfte zwar als psychosoziale Unterstützung wahrgenommen wurden, aber weder
fachkompetente psychologische Begleitung anboten und leisten konnten, noch den
entsprechenden Bedarf der Eltern erhoben, wie in der MitarbeiterInnenbefragung
deutlich wurde (s. Kap. 3.1.2.2).
Ganz offensichtlich wurde in der Befragung der Eltern der Wunsch nach einer konti-
nuierlich begleitenden, vertrauten Ansprechperson geäußert, die den Eltern ab Di-
agnosestellung zur Seite steht (s. Kap. 3.2.1.7. 4). Die von den Eltern hervorge-
brachten Ansprüche an diese Person (s. Kap. 3.2.1.7. 4.2) entsprechen weitgehend
denen an eine/n Key-WorkerIn (s. Kap. 1.1.6.2. 2). Ihr Fehlen wurde als Versor-
gungsdefizit benannt. Eltern, die sich nicht aktiv selbst um eine vertraute Ansprech-
person kümmerten und dies als Aufgabe der Klinik ansahen, nahmen die Kommuni-
179 Gründe für die Ablehnung und die fehlende Inanspruchnahme werden im folgenden Abschnitt ein-
gehender diskutiert (s. Kap. 4.3.2).
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
378
kation bezüglich der Personen und der angesprochenen Problemfelder in den ver-
schiedenen Versorgungsphasen als fragmentiert wahr.
Aus diesem Überblick kann zusammenfassend weiterhin geschlussfolgert werden,
dass insbesondere eine lang andauernde klinische Palliativphase – in der die Fami-
lien ausschließlich tagesklinisch bzw. poliklinisch versorgt werden, die Termine eher
ärztlich bestimmt sind, die (stationären) PsychologInnen, so sie integriert sind, auf-
grund der Schnittstelle zwischen dem stationären und teilstationären bzw. klinisch-
ambulanten Teilbereich schlecht erreichbar sind und der Externe Pflegedienst noch
nicht vor Ort ist – als problematischer Versorgungsabschnitt im Hinblick auf die el-
terliche psychosoziale Unterstützung beachtet werden muss.
Es kann schließlich festgestellt werden, dass Versorgungsverläufe, in denen der
vorgesehene stationäre Aufenthalt völlig entfällt, keine Beziehung zu den Psycholo-
gInnen entsteht und die externe Kinderkrankenschwester aufgrund des den Um-
ständen entsprechend guten gesundheitlichen Zustands des Kindes erst sehr spät
in die Versorgung integriert wird, besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der psy-
chosozial unterstützenden Begleitung erfordern.
Ein frühzeitiges, kontinuierliches, die Nachsorge einschließendes, ganzheitliches
Assessment der individuellen Bedürfnisse mit geeigneten Instrumenten, wie es in
der Definition der WHO Europe als Standard der Palliativversorgung beschrieben
wird (s. Kap. 1.1.2.1, WHO Europe 2001:14) erscheint dringend nötig. Für die Nach-
sorge der meisten Familien ist keine spezifische Behandlung durch Fachpersonal,
sondern vielmehr die allgemeine Unterstützung und Beruhigung nötig, konstatiert
Goldman (1998a, s. Kap. 1.1.3.2). Diese sollte bevorzugt durch Personen erfolgen,
die das Kind und seine Familie durch den gesamten Versorgungsverlauf begleitet
haben. Eine/n entsprechende/n AnsprechpartnerIn für jede Familie zu benennen,
wenn diese das nicht aus eigenem Antrieb unternimmt, scheint geboten.
4.3.2 Die Bedeutung der einzelnen Berufsgruppen im Hinblick auf die
primäre Versorgungsrolle
Aus der Diskussion des Ergebnisses, dass die einzelnen Berufsgruppen im Versor-
gungsverlauf für die Eltern eine unterschiedliche Bedeutung hinsichtlich der psycho-
sozialen Unterstützung hatten, ergeben sich weitere Hinweise auf eine Verbesse-
rung der Versorgung. Außerdem lässt dieses Verfahren ergänzende Erkenntnisse
zu den Aussagen der Eltern bezüglich der Qualität der Versorgung und der Gründe
für die Inanspruchnahme bzw. die Ablehnung bestimmter Unterstützungsangebote
zu.
Insbesondere im Hinblick auf die psychosoziale Unterstützung durch die Psycholo-
gInnen, Sozialarbeiterinnen und SeelsorgerInnen zeigte sich das ergebnisoffene
qualitative Vorgehen als ergiebig und sinnvoll (s. o., Kap. 4.1): Die Annahme, dass
gerade die psychosozialen Berufsgruppen und die Seelsorge eine wesentliche Rolle
in der psychosozialen Unterstützung der Eltern allgemein und weiterhin in der häus-
lichen Palliativversorgungsphase im Speziellen spielten bzw. ein elterlicher Wunsch
danach bestand, wurde nur eingeschränkt bestätigt. Dieses Ergebnis erschien über-
raschend. Im Folgenden werden Überlegungen zu Hintergründen angestellt. Dabei
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
379
steht hier die Vermutung im Vordergrund, dass die elterliche Rolle als primäre Ver-
sorgerInnen hier bedeutend sein könnte.
ÄrztInnen waren in den Darstellungen der Eltern im Versorgungsverlauf und in wei-
ten Teilen auch im Hinblick auf ihre Rolle als AnsprechpartnerInnen zentral. Es lässt
sich vermuten, dass die Eltern auf die MedizinerInnen ab der Mitteilung der Diag-
nose im gesamten Versorgungsverlauf die größten Hoffnungen und Erwartungen
setzten in Bezug auf die Heilung ihres Kindes bzw. hinsichtlich der Symptom- und
Schmerzbehandlung. Das Kind stand im Zentrum der ärztlichen Bemühungen. An-
gesichts einer lebensbedrohlichen Krankheit des eigenen Kindes, die schließlich
tödlich verläuft, erscheint die Tatsache, dass ÄrztInnen für Eltern eine solche Wich-
tigkeit hatten, unmittelbar einleuchtend. Darüber hinaus waren es ÄrztInnen, die den
Eltern die Diagnose überbrachten, dass ihr Kind an Krebs erkrankt ist und auch die
Prognose, dass ihr Kind nach allen bisherigen Erfahrungen an dieser Krankheit
sterben wird (s. Kap. 3.2.1.1. 1.1). Das Ergebnis, dass KlinikerInnen in den Inter-
views zur psychosozialen Unterstützung mehrheitlich so stark präsent waren, hängt
sicherlich auch damit zusammen, dass sie die ÜberbringerInnen schlechter Nach-
richten waren, die Auseinandersetzungen mit Eltern über das weitere Vorgehen
führten bzw. diesen auswichen (s. Kap. 3.2.1.1. 1.1), und damit jeweils in den Mo-
menten präsent waren, in denen die Eltern emotional am stärksten belastet waren
und in denen ihr Leben sich von einem Moment auf den anderen drastisch und
schmerzhaft veränderte. Die zentrale Rolle der ÄrztInnen im Hinblick auf die Kom-
munikation ergibt sich also nicht allein aus der Tatsache, dass sie traditionell in dem
„biomedizinischen Betrieb“ des Krankenhauses die Profession repräsentieren, die
die meiste Aufmerksamkeit genießt, oder daraus, dass sie als für die psychosoziale
Unterstützung zuständig angesehen wurden, sondern daraus, dass das Wohlerge-
hen der Kinder für die Eltern der entscheidende Punkt im Versorgungsverlauf war
und die ÄrztInnen hierfür primär als zuständig und zentral betrachtet wurden.
Wie wichtig es für Eltern ist, als primäre VersorgerInnen ihrer Kinder zu agieren und
respektiert zu werden – unabhängig vom Ort der Versorgung – wurde im For-
schungsüberblick klar herausgearbeitet (Davies et al. 2004, James/Johnson 1997,
Vickers/Carlisle 2000, Kap. 1.1.4.1. 2). Die Forderung nach der Anerkennung dieser
elterlichen Rolle wurde als zweiter Punkt in die ACT-Charta aufgenommen (Kap.
1.1.4.1. 2). Die Relevanz dessen bestätigte sich in den Ergebnissen der vorliegen-
den Studie. Der Wunsch, die Verantwortung für ihr erkranktes Kind nicht aus der
Hand zu geben und dazu befähigt zu werden, wurde als wesentlicher subjektiver
Bedarf im Verlauf der gesamten Versorgung in den Darstellungen der Eltern offen-
bar (s. z. B. Kap. 3.2.1.3. 1.3.2, Kap. 3.2.1.1. 1.1, Kap. 3.2.1.1. 1.2).
ÄrztInnen erbrachten eine Leistung – nämlich die medizinische Versorgung des
Kindes –, die die Eltern als primäre VersorgerInnen aufgrund ihrer vorhandenen
Kompetenzen nicht selbst leisten konnten. Insofern gefährdeten ÄrztInnen die Rolle
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
380
der Eltern als primäre VersorgerInnen grundsätzlich zunächst nicht.180 In der Studie
zeigte sich zwar auch, dass Eltern das Verhalten derjenigen ÄrztInnen eindeutig
belastend empfanden, die ihnen – z. B. im Hinblick auf das Einschätzen des Ge-
sundheitszustandes des Kindes oder auf die Fortsetzung einer kurativ orientierten
Therapie (s. Kap. 3.2.1.1. 1.1) – die Rolle als primäre VersorgerInnen nicht zuge-
stehen wollten oder andeuteten, dass die Eltern diese nicht adäquat ausfüllen könn-
ten. Grundsätzlich schien ihre Bedeutung als begleitende medizinische Fach-
expertInnen dadurch jedoch nicht in Frage gestellt zu werden. Es wurde in keinem
Fall davon berichtet, dass die Versorgung durch eine/n ÄrztIn in der Folge eines
Konfliktes direkt abgelehnt wurde.181 In der häuslichen Umgebung erschien die Be-
ziehung zu den ÄrztInnen vertrauter (s. Kap. 3.2.1.1. 2.3).
In eine ähnliche Richtung bzgl. der Hintergründe für die erlebte Unterstützung wei-
sen die Erkenntnisse, die die Versorgung durch die Kinderkrankenschwestern des
Externen Pflegedienstes betreffen. Auch das Ergebnis, dass diese Professionellen
in der Wahrnehmung der Eltern eine so wichtige Rolle in der psychosozialen Unter-
stützung spielten (s. Kap. 3.2.1.2), ist vor dem Hintergrund der Tatsache zu diskutie-
ren, dass diese Berufsgruppe sich primär um das Wohlergehen des Kindes küm-
merte und eine Leistung anbot, die von den Eltern nicht selbständig erbracht werden
konnte. Neben der Pflege des Kindes an sich betraf dies auch die Einschätzung des
Zustandes des Kindes und Möglichkeiten und Hinweise zum Umgang mit ihm. Das
Kind stand im Zentrum des Interesses der externen Kinderkrankenschwestern. Die
lebensweltliche Anbindung dieser Berufsgruppe scheint damit gegeben gewesen
und von den Eltern nicht angefochten worden zu sein.182 Die Rolle als primäre Ver-
sorgerInnen wurde also auch von den externen Pflegekräften nicht in Frage gestellt.
Vielmehr zeigte sich, dass die Kinderkrankenschwestern diejenigen zu sein schie-
nen, die die befragten Eltern am eindeutigsten in ihrer Rolle als primäre Versorge-
rInnen bestätigten und sie darüber hinaus dazu befähigten, diese kompetent und in
immer größerem Maße selbst einzunehmen (z. B. durch Einweisung in die Spülung
des Katheters, Empfehlungen für den Umgang mit dem Kind im Alltag, s. Kap.
3.2.1.2. 1). Es kann angenommen werden, dass sich im Verlauf der gemeinsamen
Versorgung des Kindes und während der Einführung der Eltern in die fachkompe-
tente Pflege eine vertraute Beziehung entwickelte und sich die Gelegenheit zu per-
sönlichen Gesprächen, z. B. über die familiäre Situation, Ängste und Unsicherheiten
der Eltern, auf natürliche Weise ergab, auch wenn das in den dargelegten Inter-
views nur mittelbar deutlich wurde.183 Der Externe Pflegedienst wurde darüber hin-
180 Hier muss angemerkt werden, dass die Diskussion um eine Schwerpunktverlagerung hin zu einer
palliativen Ausrichtung der Versorgung davon nicht berührt wird.
181 Über den Moment, wann aus ärztlichen FachexpertInnen Personen werden, die die primäre Kom-
petenz der Eltern in Frage stellen, kann auf der Grundlage des vorliegenden Datenmaterials nicht
weiter sinnvoll spekuliert werden. Die Frage erscheint jedoch wichtig.
182 Eine Ausnahme bildete hier eine Mutter, die über eigene Erfahrungen im Bereich der Pflege ver-
fügte und eine Versorgung durch die externe Pflegekraft aufgrund von fehlender Vertrautheit ablehnte.
183 Hier bestätigt sich die Forderung, dass ein/e Key-WorkerIn eine gute Beziehung zu dem Kind ha-
ben sollte, um die Familie bedürfnisorientiert unterstützen zu können (s. Kap. 3.2.1.2. 2.1.3).
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
381
aus erst in einer Versorgungsphase in die palliative Versorgung eingeschlossen, in
der eventuelle Konflikte um die Frage einer eher kurativ bzw. palliativ orientierten
medizinischen Ausrichtung der Betreuung als bereits abgeschlossen angenommen
werden können. In mögliche diesbezügliche Auseinandersetzungen war der EPD,
im Gegensatz zu der Berufsgruppe der ÄrztInnen, nicht eingeschlossen. Die Eltern
hatten die Möglichkeit, mit den Professionellen des Pflegedienstes ein „unabhängi-
ges Gespräch“ über diese Entscheidung zu führen: Als günstig im Hinblick auf die
offene und unterstützend wirkende Kommunikation zeigte sich hierbei die Tatsache,
dass die externen Kinderkrankenschwestern mit dem System der Klinik und dem
dort tätigen Personal zwar vertraut waren, aber hierarchisch, im Hinblick auf Wei-
sungsbefugnisse usw., unabhängig von dieser Institution agierten. So war es etwa
möglich, Konflikte mit dem klinischen Personal und das eigene Verhalten mit den
Kinderkrankenschwestern zu reflektieren, ohne Sanktionen für das Kind befürchten
zu müssen (s. Kap. 3.2.1.2. 1.3). Aus gerade diesem Grund – der Angst davor, dass
Informationen hinsichtlich bestehender Konflikte zu speziellen MitarbeiterInnen auf-
grund der hierarchischen Eingebundenheit und fehlender Neutralität weitergeleitet
werden könnten und dies Auswirkungen auf die Versorgung des Kindes haben
könnte – wurde ein Kontakt zu den PsychologInnen abgelehnt (s. Kap. 3.2.1.3.
1.3.2). Wie wichtig der Aspekt der hierarchischen Unabhängigkeit für die psychoso-
ziale Unterstützung ist, zeigt eine aktuelle Studie über die psychoonkologische A-
kutversorgung im Erwachsenenbereich (Thielking-Wagner 2006). Schließlich waren
die Professionellen des EPD ausschließlich häuslich tätig. Auch darin kann ein Ein-
flussfaktor hinsichtlich der Beurteilung der psychosozialen Unterstützung gesehen
werden: Die Kinderkrankenschwestern agierten auf einem Terrain, in dem die Eltern
im Vergleich zur Klinik eindeutigere Souveränität besaßen (vgl. Wang/ Barnard
2004, s. Kap. 1.1.5.2. 1). Die Frage, wer die Rolle der primären Versorgung inne
hat, kann hier als weniger brisant angenommen werden, als das in der Klinik der
Fall war.
In der Beziehung zu der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin stand das
Wohlergehen des Kindes ebenfalls im Zentrum der professionellen Tätigkeit. Die
Integration auch dieser Mitarbeiterin erschien somit lebensweltlich angebunden: Die
betroffenen Eltern erfuhren, wie bei den ÄrztInnen und den externen Kinderkran-
kenschwestern, offensichtlich mittelbar – nämlich über die Unterstützung ihrer Kin-
der – eigene Entlastung und Unterstützung. Eine gute Beziehung der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin zu dem Kind wurde von den Eltern positiv bewertet
und wirkte sich günstig auf das Entstehen einer Beziehung zwischen der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutin und den Eltern aus (s. Kap. 3.2.1.4. 1.2). In den
Aussagen der Befragten dieser Studie fanden sich auch bezüglich der Versorgungs-
rolle dieser Professionellen keine Hinweise darauf, dass die Eltern sich als primäre
VersorgerInnen in Frage gestellt fühlten. Das hätte hier eher vermutet werden kön-
nen, da die Verantwortung für das psychische Wohl eines Kindes gemeinhin als die
Aufgabe von Eltern angesehen wird und eine entsprechende „Fachkompetenz“ bei
Müttern und Vätern – anders als bei den Aufgaben, die die ÄrztInnen und die exter-
nen Kinderkrankenschwestern erfüllen – als natürlich vorhanden vorausgesetzt wird.
Es kann gemutmaßt werden, dass die Eltern es in ihrer Rolle als primäre Versorge-
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
382
rInnen auch hier als ihre Aufgabe ansahen, ihrem Kind die bestmögliche fachkom-
petente Unterstützung zukommen zu lassen.
Auffällig im Vergleich zu den bisher beschriebenen Berufsgruppen ist, dass die Psy-
chologInnen, wie auch die SozialarbeiterInnen und SeelsorgerInnen, die Berufs-
gruppe repräsentierten, deren Arbeitsschwerpunkt in der psychosozialen Unterstüt-
zung der Eltern bestand.
Dass die klinischen SeelsorgerInnen in der Befragung der Eltern kaum im Zusam-
menhang der Unterstützung erwähnt wurden, kann unter Zuhilfenahme der Daten
aus der MitarbeiterInnenbefragung eindeutig auf die nicht bzw. nicht ausreichend
vorhandene Integration in das Versorgungskonzept zurückgeführt werden (s. Kap.
3.1.2.3, Kap. 3.3.3.3). Die Integration war offensichtlich abhängig von der jeweils
dort tätigen Person. Darüber hinaus erfolgte die Besetzung der Stelle unregelmäßig,
da sie von dem jeweiligen Spendenaufkommen der Kirche abhängig war. Die Er-
gebnisse zu der Begleitung durch die SeelsorgerInnen wird hier entsprechend nicht
im Zusammenhang der primären Versorgungsrolle diskutiert. Es sei hier jedoch
nachdrücklich darauf hingewiesen, dass stärkere Bemühungen zu einer Integration
der SeelsorgerInnen in die Versorgungsstruktur erwogen werden sollten, um Eltern
die Inanspruchnahme zu ermöglichen und den Weg zu diesem Angebot zu öffnen
(s. u., Kap. 4.5).
Die Studie erbrachte einerseits das Ergebnis, dass das Angebot der PsychologIn-
nen von den befragten Eltern als nicht relevant oder gar belastend empfunden und
teilweise eindeutig abgelehnt wurde (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3). Andererseits wurde in der
Studie von Elternseite eine adäquate Begleitung durch PsychologInnen und auch
SozialarbeiterInnen ab der teilstationären Versorgungsphase auch als fehlend arti-
kuliert (s. Kap. 3.2.2.1. 1.4). Wenn zwischen PsychologInnen und Eltern eine tragfä-
hige Beziehung entstanden war, dann wurden diese auch in der häuslichen Pallia-
tivversorgung als unterstützend und hilfreich wahrgenommen und sogar in der
Nachsorge als relevant beschrieben (s. Kap. 3.2.1.3. 2).
Neben den von den Eltern konkret genannten strukturellen und persönlichen Grün-
den für die Ablehnung einer Inanspruchnahme des psychologischen Angebots (s.
Kap. 3.2.1.3. 1.3) kann der Erhalt der Rolle als primäre/r VersorgerIn als Ursache für
die Nicht-Inanspruchnahme vermutet werden: Die elterliche Beschäftigung mit der
eigenen Situation in der akuten Zeit der lebensbedrohlichen Erkrankung ihres Kin-
des wurde als kontraproduktiv beurteilt und eine kontinuierliche psychologische Be-
gleitung entsprechend nicht gewünscht. Dies erscheint vor dem Hintergrund ein-
leuchtend, dass das Angebot der psychologischen Berufsgruppe von den Eltern als
primär auf das Erkennen von Problemen der Betroffenen und die Auseinanderset-
zung mit den eigenen psychischen Defiziten konzentriert angenommen wurde. Das
Erschließen individueller Ressourcen und das Bewusstmachen persönlicher elterli-
cher Kompetenzen wurden nur vereinzelt als Inhalte der psychologischen Arbeit und
in Bezug auf die Nachsorge thematisiert (s. Kap. 3.2.1.3. 3). Dies hätte zu einer
Stärkung und als Zeichen der Anerkennung der primären VersorgerInnenrolle der
Eltern beitragen können.
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
383
Der Grund für die starke psychische und emotionale Belastung der Eltern lag, in
Anbetracht der Diagnose einer bedrohlichen und schließlich lebenslimitierenden
Erkrankung ihres Kindes, jedoch auf der Hand. In der Klinik mussten Eltern nach
ihren Darstellungen „die Taffen“ sein (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.2), sich gegenüber klini-
schem Personal behaupten und ihre Belange teilweise unter Aufbieten persönlicher
Vehemenz durchsetzen. Es erscheint nachvollziehbar, dass Mütter und Väter in
dieser Situation die Konfrontation mit ihrem eigenen Schmerz und Leid im Gespräch
mit PsychologInnen eher als Ressourcen fordernd denn fördernd ansahen. Es kann
vermutet werden, dass Eltern befürchteten, unter diesen Umständen durch die Be-
schäftigung mit der eigenen leidvollen Situation und der eigenen Überforderung, ihre
Rolle als primäre VersorgerInnen nicht mehr erfüllen zu können. Es ist anzuneh-
men, dass sie es vor dem Hintergrund der lebensbedrohlichen Erkrankung ihres
Kindes als selbstverständlich betrachteten, emotional äußerst belastet zu sein und
diesbezüglich streckenweise über ihre Grenzen zu gehen, dies jedoch billigend und
als selbstverständlich in Kauf nahmen. Eine entsprechende „Bestätigung“ von pro-
fessioneller Seite wurde vermutlich als überflüssig abgelehnt. Die Befürchtung, dass
in der Betrachtung der PsychologInnen die nachvollziehbare starke Belastung der
Eltern als Anzeichen einer pathologischen Entwicklung hätte gedeutet werden kön-
nen, könnte ein weiteres Argument dafür gewesen sein, dass ein Beziehungsaufbau
nicht erwogen wurde.
Die Möglichkeit, PsychologInnen aktiv ablehnen zu können, kann angesichts der
wichtigen elterlichen Rolle als primäre VersorgerInnen selbst als unterstützend in-
terpretiert werden: Es kann vermutet werden, dass die Ablehnung der PsychologIn-
nen im Sinne von Abgrenzung und Unterscheidung genutzt wurde. Auf die Versor-
gung der ÄrztInnen waren die Eltern elementar angewiesen. Gleiches gilt für die
Betreuung durch die Kinderkrankenschwestern. Die Ablehnung der PsychologInnen
in der klinischen Zeit kann als Versicherung und Ausdruck der eigenen Souveränität
als primäre VersorgerInnen und unabhängigem Menschen genutzt worden sein. In
einem System und zu einer Zeit, in der die eigene Autonomie ständig der Ohnmacht
gegenüber den Umständen – der Krankheit des Kindes und der Unterwerfung unter
die „totale Institution“ (Goffman 1991) des Krankenhauses – geopfert werden muss-
te, könnte die Möglichkeit der Ablehnung so gesehen eine wichtige Funktion erfüllt
haben. Die klinische Phase der Versorgung, in der ein Beziehungsaufbau zu Psy-
chologInnen stattfinden sollte, und in der die Eltern in vielerlei Hinsicht ihre familiäre
Privatheit preisgeben und Einblick in ihr Leben geben mussten, könnte unter diesen
Umständen als wenig geeignet für den Aufbau eines kontinuierlichen Kom-
munikationsflusses zwischen Eltern und PsychologInnen angesehen werden. Eine
andere lebensweltliche Anbindung als die Auseinandersetzung über den eigenen
emotionalen Zustand – z. B. Unterstützung in der Erledigung praktischer Angele-
genheiten – scheint nötig. Diesbezüglich kann geschlussfolgert werden, dass die
vorgenommene Veränderung in der Versorgungsstruktur – nämlich die, dass ein/e
PsychologIn für die gesamte Familie zuständig ist und nicht primär für die Eltern (s.
Kap. 3.1.3, Tabelle 4) – positive Effekte im Hinblick auf die Inanspruchnahme des
Angebots haben könnte. So kann etwa der Kontakt zu dem Kind einen Zugang zur
Familie insgesamt und den Eltern ermöglichen. Weiterhin sollte im gesamten Team
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
384
den Eltern gegenüber eindeutig sein, dass die PsychologInnen im Sinne der res-
sourcenorientierten Unterstützung der primären VersorgerInnenrolle arbeiten.
Ein anderes Argument für die Nicht-Inanspruchnahme psychologischer Unterstüt-
zung der Eltern besagte, dass die Professionellen wesentlich daran beteiligt waren
zu entscheiden, welche Eltern zu der häuslichen Pflege imstande seien und welche
nicht. Es wurde befürchtet, dass ein Äußern eigener Ängste und Befürchtungen, z.
B. mit der Pflege des Kindes überfordert zu sein, dazu führen könne, dass das Kind
palliativ stationär versorgt würde und die Eltern nicht mehr hinreichend mit Informa-
tionen versehen würden (s. Kap. 3.2.1.3. 3.2). Hier wird wiederum die Tatsache an-
gesprochen, dass die PsychologInnen von Eltern nicht als von der Klinik unabhän-
gig wahrgenommen wurden, wie das z. B. bei den externen Kinderkrankenschwes-
tern der Fall war (vgl. Thielking-Wagner 2006). Auch so hätte der Kontakt zu den
PsychologInnen mittelbar die Gefahr bedeutet, in der Rolle der primären Versorge-
rIn wesentlich eingeschränkt zu werden, nämlich hier in selbständigen Entscheidun-
gen bezüglich des Versorgungsweges erheblich behindert zu werden.
Neben den „klassischen“ Vorurteilen gegenüber PsychologInnen, die die Eltern her-
vorbrachten, wurde in beiden Befragungen deutlich, dass die Einführung der psy-
chologischen Fachkräfte durch klinische KollegInnen diese Vorurteile u. U. bekräfti-
gen (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.2, Kap. 3.3.3.3). In der Elternbefragung fanden sich Hin-
weise darauf, dass KlinikerInnen die PsychologInnen hinzuzogen, wenn die Betrof-
fenen sich – aus ihrer Perspektive berechtigterweise und als primäre VersorgerIn-
nen ihrer Kinder handelnd – gegen Maßgaben der Klinik auflehnten und ÄrztInnen
als mit den elterlichen Gefühlen überfordert erschienen (s. Kap. 3.2.1.3. 1.3.2).184
Eltern hatten durch das Hinzuziehen der PsychologInnen das Gefühl, ihre berech-
tigten Wünsche würden als psychopathologisch stigmatisiert, wenn deren Erfüllung
klinische Abläufe störte (s. Kap. 3.2.1.2. 1.3.2). Dass PsychologInnen in diesem
Sinne teilweise primär als „WächterInnen der Compliance“ erschienen (s. Kap.
3.2.1.3. 1.3.2), könnte dahingehend interpretiert werden, dass die Aufgaben der
PsychologInnen auch klinikintern nicht in erster Linie unter dem Aspekt der Res-
source, sondern dem der Krisenintervention – als Krisenintervention für KollegInnen
– verstanden wurden.
In der Klinik müsste Raum dafür geschaffen werden, Eltern Ängste und Befürchtun-
gen zuzugestehen185, ohne dass sie dadurch Gefahr laufen, von wichtigen Infor-
mationen abgeschnitten oder in ihren Entscheidungsmöglichkeiten begrenzt zu wer-
den und somit ihre Rolle als primäre VersorgerInnen nicht mehr adäquat erfüllen zu
können.
Die nahezu Nichtexistenz der Sozialarbeiterinnen in mehreren Elterninterviews war
– angesichts des thematischen Schwerpunkts der Studie – weiterhin bemerkens-
wert. Dieses Ergebnis ließ sich aus der vorab durchgeführten Feldforschung nicht
vermuten und schien den Beobachtungen dort hinsichtlich des hohen Arbeitsauf-
184 Dieses Ergebnis ließe sich auch dahingehend interpretieren, dass KlinikerInnen die „Gefühlsarbeit“
(Strauss et al. 1980:629) an ihre psychologischen KollegInnen delegierten.
185 Eine gute Grundlage hierfür wäre, wenn dies auch unter den MitarbeiterInnen möglich wäre.
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
385
kommens zu widersprechen. In Anbetracht der Zusammensetzung der Untersu-
chungsgruppe ist auffällig, dass sich insbesondere zwei Befragte, die untereinander
bekannt waren, in vielerlei Hinsicht kritisch über die Arbeit der Sozialarbeiterinnen
äußerten (s. Besondere Fälle, Kap. 2.3.3.1. 4). Gleichwohl ist es beachtlich, dass
die Sozialarbeiterinnen auch in den anderen Interviews nicht als wesentlich in der
psychosozialen Unterstützung bzw. gar nicht erwähnt wurden (s. Kap. 3.2.1.5).
In der Darlegung des Forschungsstandes (s. Kap. 1.1.7.2) wurde deutlich, dass So-
zialarbeiterInnen in der häuslichen palliativen Versorgung in internationalen Betreu-
ungsmodellen selbstverständlicher Teil des Kernteams sind (vgl. Beardsmore/ Fitz-
maurice 2002, Belasco et al. 2000, Kopecky et al. 1997). In der Studie von Davies et
al. 1998 zeigte sich, dass diese Berufsgruppe in der Wahrnehmung der Eltern als
sehr präsent – mehr als ÄrztInnen und Pflegekräfte – in der häuslichen Palliativver-
sorgung wahrgenommen wurde. Gleichwohl wurden die SozialarbeiterInnen hin-
sichtlich der Zufriedenheit von den Eltern in der Studie neutral bewertet.186
Wenn Eltern die Sozialarbeiterinnen im Zusammenhang der psychosozialen häusli-
chen Palliativversorgung nicht erwähnten, könnte das darauf zurückzuführen sein,
dass die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die Unterstützung bei finanziellen Angele-
genheiten, die Überleitung zu anderen Hilfsangeboten zum Zeitpunkt des Über-
gangs in die häusliche Palliativversorgung bereits abgeschlossen und das Nötige
veranlasst worden war. Dass die Sozialarbeiterinnen die Grundlagen für die häusli-
che Versorgung schafften und diese in Rücksprache mit dem/r ÄrztIn oder der ex-
ternen Kinderkrankenschwester aufrecht erhielten, kann weiterhin als für die Eltern
selbstverständlich bzw. nicht ersichtlich vermutet werden. Die Berufsgruppe wurde
in der Folge nur erwähnt, wenn Defizite auftraten. Das Tätigkeitsfeld der Sozialar-
beiterinnen wurde von den Eltern ferner offensichtlich als emotional nicht so ent-
scheidend wahrgenommen. Die Professionellen wurden eher als instrumentelle Un-
terstützung leistend wahrgenommen (s. Kap. 3.2.1.5. 1.2). Im Vergleich zu dem Ge-
sundheitszustand des Kindes spielten sozialrechtliche Belange scheinbar eine so
nebensächliche Rolle für die Eltern in der häuslichen Palliativversorgung, dass sie
diese retrospektiv kaum erwähnten. Darüber hinaus waren sie in persona in der
häuslichen Umgebung nicht präsent und entsprechend war keine persönliche Be-
ziehung möglich.
Wiederum kann jedoch auch hier die Tatsache, dass die Eltern im Fokus der Ver-
sorgung der Sozialarbeiterinnen standen bzw. auch Angelegenheiten, die das Kind
betrafen, mit den Müttern und Vätern geklärt wurden, als Hintergrund für die Inter-
pretation der Ergebnisse dienen: Dass die Unterstützung der Sozialarbeiterinnen
hinsichtlich hauswirtschaftlicher Leistungen und finanzieller Schwierigkeiten nicht
erwähnt wurde, könnte auch damit zusammenhängen, dass es als unangenehm
empfunden wurde, über Unterstützungsleistungen im Haushalt und finanzielle
Schwierigkeiten Auskunft zu geben. Dies könnte als Versagen in der traditionellen
Rolle als primäre VersorgerInnen interpretiert werden.
186 Hier sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Versorgung in der Studie von Davies et al. 1998
gemeindegestützt erfolgte, nicht im Rahmen eines „Hospital at Home“-Konzepts. Bei der Übertragung
dieser Ergebnisse ist entsprechend Vorsicht geboten.
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
386
Es wurde jedoch auch fehlende Unterstützung seitens der Sozialarbeiterinnen von
den Eltern eindeutig angemerkt (s. Kap. 3.2.1.5. 1.1). Auch im Hinblick darauf kann
zunächst die Rolle der Eltern als primäre VersorgerInnen wichtig sein. In vielen Ge-
sprächen kam zum Ausdruck, dass Eltern sich selbständig und aktiv über mögliche
psychosoziale Unterstützungsangebote und einzuschlagende Versorgungswege
informierten (Kap. 3.2.2.2. 3). Das Erfordernis einer eigenständigen Suche nach
entsprechenden Angeboten wurde zwar einerseits eindeutig als Versorgungslücke
deutlich (s. Kap. 3.2.1.7, Kap. 3.2.2.1. 1). Das kann aber andererseits auch wie-
derum als wichtig für den Erhalt der Rolle als primäre VersorgerInnen interpretiert
werden: Das eigenständige Suchen und Finden von bedürfnisgerechten Versor-
gungsangeboten konnte als individuelle Ressource bewertet werden. Dieses kann
als Versicherung der eigene Stärke und Kompetenz und als weiterer Weg, die ei-
gene Ohnmacht gegenüber der Krankheit des Kindes und gegenüber dem System
des Krankenhauses zu bekämpfen, gesehen werden, auch wenn entsprechende
Versorgungsdefizite rückblickend als Mangel den klinischen MitarbeiterInnen ange-
lastet wurden.
Ein weiterer Grund für die negativen Bewertungen der Sozialarbeiterinnen kann
zudem darin liegen, dass keine feste Ansprechperson in der Versorgungsstruktur
vorgesehen ist und die Koordination in der häuslichen Palliativversorgung und der
Nachsorge der verwaisten Familie nicht eindeutig geregelt ist. Für dieses Versor-
gungsdefizit wurden u. U. die Sozialarbeiterinnen als zuständig angesehen und ent-
sprechend diesbezüglich als wenig unterstützend wahrgenommen.
Aufgrund der Brisanz des Ergebnisses, dass die PsychologInnen und Sozialarbeite-
rinnen nicht als zentral in der Unterstützung erschienen, sollen hier einige weitere
Hintergründe neben dem Zusammenhang zur primären VersorgerInnenrolle ange-
deutet werden. Die Tatsache, dass die klinischen psychosozialen MitarbeiterInnen
aufgrund der gesundheitssystemischen Rahmenbedingungen zur häuslichen Pallia-
tivversorgung grundsätzlich nicht berechtigt sind und diese Leistung vollständig eh-
renamtlich erbringen, wird dabei zunächst außen vor gelassen (s. u., Kap. 4.3.3).
Ein Grund für die Nicht-Inanspruchnahme der PsychologInnen und das weitestge-
hende Fehlen einer Erwähnung der Sozialarbeiterinnen kann darin gesehen wer-
den, dass Eltern, die eine entsprechende Unterstützung durch diese Berufsgruppen
vermissten, ihren diesbezüglichen subjektiven Bedarf erst in der Rückschau deutlich
artikulierten. Für diese Annahme spräche auch ein Ergebnis aus der Befragung der
MitarbeiterInnen: PsychologInnen stellten teilweise einen latenten Bedarf an Unter-
stützung bei den Betroffenen fest, dem sie jedoch in der akuten Situation nicht
nachkommen konnten, weil dieses von den Eltern nicht gewünscht wurde (s. Kap.
3.3.1.2). Es kann vermutet werden, dass den befragten Eltern das ganze Ausmaß
ihres emotionalen und psychischen Leidens erst nach dem Tod ihres Kindes be-
wusst wurde und sie in der Folge die psychosozialen MitarbeiterInnen als die Be-
rufsgruppe ansahen, deren Aufgabe darin bestanden hätte, dieses Leiden zu lin-
dern, sie dieses jedoch nicht vermochten. In diesem Zusammenhang wären Längs-
schnittstudien u. U. ein Weg, sich den Hintergründen für diesen Sachverhalt wis-
senschaftlich zu nähern (s. Kap. 4.5).
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
387
Eine Ursache für die Ablehnung psychologischer Betreuung kann darüber hinaus
darin liegen, dass das Personal für die Aufgabe tatsächlich fachlich nicht ausrei-
chend ausgebildet, erfahren und persönlich ungeeignet war. PsychologInnen wur-
den von den Eltern teilweise als mit der Begleitung von Eltern eines schwerkranken
und sterbenden Kindes menschlich überfordert wahrgenommen (s. Kap. 3.2.1.3.
1.3.1). Diesbezüglich sei hier erwähnt, dass die Stellen der PsychologInnen an der
Klinik im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit vergeben werden. Sie sind also
grundsätzlich befristet und werden i. d. R. mit jüngeren Fachkräften besetzt, wie in
der Befragung der MitarbeiterInnen deutlich wurde (MVIII, 35-38). Die Einstellung
erfahrener Fachkräfte mit psychoonkologischer Expertise im pädiatrischen Bereich
erscheint diesbezüglich erwägenswert.
Die Ablehnung der PsychologInnen kann auch als Folge der elterlichen Reproduk-
tion klinikinterner Wertmaßstäbe vermutet werden. Dies wäre in Anbetracht zurück-
liegender Erfahrungen und empirischer Befunde nicht überraschend. Die Integration
der psychosozialen Arbeit in die medizinischen Versorgungsstrukturen und die Eini-
gung auf ein bio-psycho-soziales Arbeitskonzept als Grundlage für die multidiszipli-
näre Teamarbeit wurden bereits in der Evaluation der bundesweiten Modellförde-
rung psychosozialer MitarbeiterInnen in pädiatrisch-onkologischen Zentren als prob-
lematisch angedeutet (Koch et al. 1989, Siegrist et al. 1993, Niethammer 1993).
Eine befragte Mutter der vorliegenden Studie äußerte etwa ihre Wahrnehmung,
dass „psychologische Sachen“ im gesamten Krankheits- und Versorgungsgesche-
hen als „zweit- oder drittrangig“ angesehen wurden (s. Kap. 3.2.1.7. 1). In der Über-
nahme dieser Prioritätensetzung kann eine weitere Ursache für die Ablehnung des
Angebots liegen. Die Einigung auf ein Konzept der multidisziplinären Teamarbeit
und ggf. deren Stärkung im Rahmen einer Supervision erscheint als Konsequenz
aus diesen Ergebnissen sinnvoll (s. Kap. 4.3).
In der Befragung der MitarbeiterInnen zeigte sich, dass im Versorgungskonzept eine
wichtige Aufgabe der PsychologInnen in der Unterstützung der in die (häusliche
Palliativ-)Versorgung integrierten KollegInnen bestand (s. Kap. 3.3.2.3). Diese mit-
telbare Unterstützung war für die Eltern vermutlich nicht transparent. Eine positive
Wertung dieser Tätigkeit konnte entsprechend nicht erfolgen.
Schließlich kann interpretiert werden, dass für die Inanspruchnahme der Psycholo-
gInnen auf Seiten der Eltern kein Bedarf bestand. Dagegen sprechen jedoch bereits
die Ergebnisse der Evaluation des bundesweiten Modellprojekts (Siegrist et al.
1993). Hier wurde ein Personalschlüssel von 1:15 (Stelle für psychosoziale Mitar-
beiterInnen : Neuaufnahmen pro Jahr) für die Deckung des psychosozialen Versor-
gungsbedarfs in Kliniken als nötig evaluiert. International besteht darüber hinaus seit
langem Konsens über die Notwendigkeit einer psychosozialen Betreuung der Kinder
und ihrer Familien (Siegrist et al. 1993). Speziell für die häusliche Palliativversor-
gung liegen – außer der geschätzten erforderlichen Personalausstattung von Zerni-
kow (Enquete-Kommission 2004) – keine eindeutigen Bedarfszahlen und finanziel-
len Schätzungen hinsichtlich der Ausstattung mit psychologischem Personal in der
Palliativversorgung vor. Gegen die Vermutung, dass ein fehlender Bedarf Grund für
die Nicht-Inanspruchnahme war, sprechen weiterhin die konkret von den Eltern an-
geführten Gründe ihrer Ablehnung. Gleichwohl erscheint eine Untersuchung, die
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
388
den psychosozialen Versorgungsbedarf der Eltern quantitativ und repräsentativ er-
hebt, geboten (s. Kap. 4.5).
Die Qualität der Informationen von Seiten der Sozialarbeiterinnen wurde als wichti-
ges Kriterium deutlich und teilweise als fehlend beschrieben (s. Kap. 3.2.2.2. 2).
Eltern äußerten sich kritisch darüber, dass sie dadurch wichtige Unterstützungs-
leistungen nicht erhielten (s. Kap. 3.2.1.5. 1.1). Es kann vermutet werden, dass der
subjektive Bedarf der Eltern an Unterstützung u. U. nicht mit dem professionell defi-
nierten Bedarf, den die Sozialarbeiterinnen unter Berücksichtigung der sozialge-
setzgeberischen Rahmenbedingungen feststellen, übereinstimmte. Sozialarbeiterin-
nen müssen diesbezüglich tatsächlich als „Gatekeeperinnen“ des Systems agieren,
wie sie teilweise von den Eltern beschrieben wurden (s. Kap. 3.2.1.5. 1.3). Inwiefern
diese Grenzen der Möglichkeiten der Sozialarbeiterinnen den Eltern gegenüber
kommuniziert wurden, ist in der Studie nicht eindeutig erkennbar.
Weiterhin kann die Vermutung aufgestellt werden, dass Eltern die regionale Verfüg-
barkeit möglicher Hilfsangebote überschätzten. Um diese Vermutung zu verifizieren,
müssten die vor Ort tatsächlich vorhandenen Angebote erhoben werden (z. B. das
vorhandene Kontingent an Einzel- und FamilienhelferInnen und deren zeitliche Ka-
pazitäten und spezielle Eignung für die Begleitung einer Familie mit einem lebensli-
mitierend erkrankten Kind). In der Befragung der MitarbeiterInnen zeigte sich etwa,
dass es u. U. große Probleme bereitete, ambulant tätige PsychologInnen in Wohn-
ortnähe der Familie zu finden, die in dem erwünschten Zeitrahmen einen Platz zur
Verfügung stellen konnten (s. Kap. 3.3.1.2).
Ob diese gesundheitssystemischen Hintergründe den Eltern verständlich kommuni-
ziert wurden, bleibt in der vorliegenden Arbeit offen. Ebenso blieb es uneindeutig, ob
im System des Krankenhauses die Sozialarbeiterinnen für die Koordination des
psychosozialen Versorgungsweges insgesamt und auch in der häuslichen Umge-
bung verantwortlich waren. Denn abschließend könnte vermutet werden, dass die
Eltern dies annahmen und die diesbezüglichen eindeutigen Versorgungslücken pri-
mär dieser Berufsgruppe anlasteten.
Auch im Zusammenhang der SozialarbeiterInnen ist wiederum die These ange-
bracht, dass die Wertschätzung ihrer Arbeit innerhalb der Klinik nicht eindeutig zu
ihren Gunsten ausfällt: Eltern erkannten dieser Berufsgruppe gegenüber das Argu-
ment der Arbeitsüberlastung als nicht zutreffend an (s. Kap. 3.2.1.1. 1.3). Zeitman-
gel und Personalknappheit wurde bei der Berufsgruppe der ÄrztInnen hingegen als
legitimer Grund dafür angesehen, dass z. B. die Gespräche mit den KlinikerInnen
beschränkt blieben. In Anbetracht der Tatsache, dass die Sozialarbeiterinnen bei
einer durchschnittlichen Anzahl von 100 neu aufgenommenen PatientInnen und
zusätzlichen 20 Kindern mit einem Rezidiv (s. Kap. 3.1.1) bei durchschnittlich 220
Arbeitstagen im Jahr jeden zweiten Tag eine neue Familie betreuen, in der sich fi-
nanzielle Fragen stellen, die elterliche Unterkunft zu regeln ist, Hilfsmittel zu besor-
gen sind, Rehabilitationsmaßnahmen zu klären sind, Angebote anderer Leistungs-
erbringerInnen zu vermitteln sind usw., erscheint das Argument der Arbeitsüberlas-
tung eindeutig näher liegend.
4.3 Diskussion ausgewählter Aspekte
389
Dass Sozialarbeiterinnen und PsychologInnen in der Wahrnehmung der Eltern und
ihren Darstellungen so wenig in die Versorgung integriert waren, wirft die grundsätz-
liche Frage auf, wer zum Versorgungsteam gezählt wurde. Es scheint, als seien die
psychosozialen MitarbeiterInnen nicht in das klinische Team von ÄrztInnen und
Pflegekräften integriert und als könne der Anspruch, als multidisziplinäres (Palliativ-)
Team zu agieren, nicht eingelöst werden.
Schließlich waren PsychologInnen und die Sozialarbeiterinnen einerseits eindeutig
für die psychosoziale Unterstützung der Eltern zuständig. Andererseits hatte es ge-
rade diese Berufsgruppe – neben der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin –
strukturell am schwersten, eine häusliche Weiterversorgung zu leisten: Sie waren
offensichtlich ideell, aber weder finanziell noch versicherungstechnisch im Konzept
der onkologisch-pädiatrischen häuslichen Palliativversorgung vorgesehen. An dieser
Stelle erscheinen die gesundheitssystemischen Rahmenbedingungen die Versor-
gung der individuellen Familie entscheidend zu beeinflussen.
4.3.3 Der Einfluss der gesundheitssystemischen Rahmen-
bedingungen
Die Versorgung in einem „Hospital at Home“-Konzept ist aufgrund der rechtlichen
Maßgaben des Gesundheitssystems weitgehend abhängig von dem persönlichen
Engagement der klinischen MitarbeiterInnen und wird von diesen größtenteils im
Rahmen des „professionellen Ehrenamts“ erbracht: Hausbesuche, Telefonate mit
der Familie und mit anderen in die Versorgung integrierten niedergelassenen Pro-
fessionellen und die 24-Stunden-Bereitschaft der klinischen MitarbeiterInnen (s.
Kap. 3.2.2) werden nicht vergütet und zusätzlich zu der alltäglichen Arbeit im Kran-
kenhaus geleistet. An dieser Stelle seien insbesondere auch Telefonate nach dem
Tod des Kindes erwähnt, die Teilnahme an seiner Beerdigung und informelle Besu-
che bei der Familie (z. B. Kap. 3.2.1.1. 3.2, Kap. 3.2.1.2. 2.3). Dass all diese An-
strengungen von den MitarbeiterInnen der untersuchten Klinik gleichwohl unter-
nommen werden, erscheint als außergewöhnliches Engagement in der Beziehung
zwischen Professionellen und PatientInnen bzw. deren Angehörigen.
Einerseits wurde anhand der Ergebnisse eindeutig, dass in der untersuchten Klinik
Verbesserungsmöglichkeiten existieren, die vor Ort genutzt und umgesetzt werden
müssen (klinikinternes und regionales Optimierungspotenzial, s. Beachtung der re-
gionalen Spezifika, Badura et al. 2001). Andererseits ist aufgrund der Ergebnisse
zur Finanzierung und rechtlichen Verankerung der häuslichen pädiatrischen Pallia-
tivversorgung im Rahmen eines „Hospital at Home“-Konzepts die Feststellung an-
gebracht, dass es ganz wesentlich auf die fehlenden strukturellen Rahmenbedin-
gungen des Gesundheitssystems zurückzuführen ist, dass eine kontinuierliche Ver-
sorgung durch dem Kind und der Familie vertraute klinische Professionelle am Ü-
bergang in die häusliche Umgebung schwierig bzw. nur durch ehrenamtliches En-
gagement der klinischen MitarbeiterInnen möglich ist (gesundheitssystemisches
Optimierungspotenzial, s. Kap. 1.2.2, 1.2.6, 1.2.7.1 und 1.2.7.2). Eine klinikgestützte
häusliche Palliativversorgung durch PsychologInnen, die Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeutin und die SozialarbeiterInnen erfolgt ausschließlich auf ehrenamtli-
cher Basis. Damit ist die Versorgung durch diese Berufsgruppen personengebunden
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
390
und erscheint erheblich von Aspekten wie deren privater Lebensumstände und per-
sönlichem Engagement abhängig, als dass sie strukturiert erfolgen würde. Dies gilt
– ungeachtet des Vorhandenseins einer persönlichen Ermächtigung, mit der eine
adäquate Vergütung gleichwohl nicht möglich ist und die derzeit noch die Gefahr
von individuell zu begleichender Regressansprüche von Seiten der KV mit sich
bringt – auch für die Versorgung durch die klinischen ÄrztInnen. Die Professionellen
bewegen sich, abgesehen von der Abwägung zwischen ihren privaten Lebensum-
ständen und ihrer moralischen Verpflichtung zu Gewährleistung von Kontinuität in
der häuslichen Palliativversorgung, rechtlich in einer Grauzone. Die Einzigen, die im
Rahmen des vorgestellten Versorgungskonzepts zur häuslichen fachkompetenten
Versorgung berechtigt sind, sind die Kinderkrankenschwestern des Externen Pfle-
gedienstes. Das Ergebnis, dass gerade diese Berufsgruppe bei den Eltern so eine
prominente Rolle in Bezug auf die psychosoziale Unterstützung zu Hause spielte, ist
vor diesem Hintergrund so erstaunlich nicht, auch wenn sich die Erfahrung der Kin-
derkrankenschwestern und die Sicherheit, die sich dadurch den Familien vermittelt,
aus Sicht der Eltern als zentral erwies.
Die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen ist, dass die häusliche Palliativversor-
gung durch klinische MitarbeiterInnen rechtlich verankert und finanziert werden
muss. Die Darstellung klinischer MitarbeiterInnen, dass bspw. niedergelassene Ärz-
tInnen aufgrund fehlender Erfahrung in der Behandlung lebenslimitierend onkolo-
gisch erkrankter Kinder und der Unterstützung ihrer Familien überfordert sind, müss-
te ebenso empirisch untersucht werden wie die Feststellung, dass diese eine häus-
liche Versorgung auch aufgrund monetärer Erwägungen ablehnen. Diese Fra-
gestellung wäre auch im Hinblick auf die Überleitung zu niedergelassenen Kinder-
psychologInnen sinnvoll (s. Kap. 3.3.1.2). Die wissenschaftliche Bestätigung dieser
regionalen Alltagsbeobachtung könnte als Argument gegenüber dem Gesetzgeber
angeführt werden, diese rechtliche Lücke zu schließen.187
4.4 Handlungsempfehlungen
Die im Folgenden aufgeführten Handlungsempfehlungen werden als wesentliche
Schritte hin zu einer Verbesserung der psychosozialen Unterstützung der Eltern
krebskranker Kinder gesehen.188
Die unterbreiteten Vorschläge wurden danach strukturiert, ob sie sich auf klinische,
regionale oder gesundheitssystemische Veränderungen beziehen.
187 Die Diskussion der gesundheitssystemischen Rahmenbedingungen für die häusliche Palliativ-
versorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien verdeutlicht, wie ausschlaggebend das
Zusammenwirken zwischen Makro- und Mikroebene für das konkrete Versorgungsgeschehen ist. Dies
ist ein eindrückliches Beispiel dafür, dass die Makroebene in der Versorgungsforschung beachtet wer-
den muss (s. Kap. 1.1.1).
188 Im Einzelnen sind aus den erstellten Tabellen im empirischen Teil der Arbeit vielfältige weitere
Hinweise ableitbar.
4.4 Handlungsempfehlungen
391
4.4.1 Klinisches Optimierungspotenzial
Umfassende Schulungen und Fortbildungen für das Personal im Bereich der
Kommunikation müssen integraler Bestandteil in der pädiatrischen Palliativ-
versorgung onkologisch erkrankter Kinder und ihrer Familien sein, um den
Anforderungen an die Kommunikations- und Interaktionskompetenz gerecht
werden zu können. Als Orientierung sei hier auf das umfassende Curriculum
der „Initiative for Pediatric Palliative Care“ (IPPC 2003) verwiesen.
Weiterhin muss kontinuierliche fachspezifische Fort- und Weiterbildung für
alle Professionellen in Palliative Care integraler Bestandteil sein (mit jeweili-
gem Schwerpunkt auf Schmerz- und Symptombehandlung, Psychoonkolo
gie und Case-Management). In diesem Zusammenhang sei auf den inter-
disziplinären Basiskurs „Curriculum Pädiatrische Palliativversorgung“, der
vom Institut für Kinderschmerztherapie und pädiatrische Palliativmedizin
(IKP) in Datteln entwickelt wurde, verwiesen (Institut für Kinderschmerzthe-
rapie und Pädiatrische Palliativmedizin 2005).
Die existierenden Leitlinien bezüglich der pädiatrischen Palliativversorgung
sollten stärkere Beachtung finden und in konkretes Versorgungshandeln
umgesetzt werden. Ein entsprechendes Konzept für die Praxis sollte in der
jeweiligen Klinik vor Ort erarbeitet werden.
Die personellen Verantwortlichkeiten für die Koordination der häuslichen
Versorgung und für die Nachsorge müssen festgelegt und sowohl für die be-
teiligten HelferInnen als auch für die Familie eindeutig und transparent sein.
Einer Familie muss eine eindeutig zuständige, kontinuierlich begleitende
Ansprechperson zur Verfügung stehen. Die SozialarbeiterInnen sollten in
der Koordination der häuslichen Versorgung (im Sinne des Case-Ma-
nagements) neben den externen Kinderkrankenschwestern (in der Rolle der
Key-Workerinnen) eine tragende Rolle einnehmen.
Es sollten Standards der Informationsvermittlung zwischen häuslich versor-
genden Professionellen und den klinischen MitarbeiterInnen sowie zwischen
den häuslich versorgenden Professionellen untereinander erarbeitet wer-
den.
Der subjektive psychosoziale Betreuungsbedarf muss umfassend und konti-
nuierlich ab Diagnosestellung (stationär, teilstationär und ambulant) in der
Versorgungsphase der häuslichen Palliativbetreuung und in der Zeit der
Nachsorge erhoben werden.
Die Etablierung eines klinischen Nachgesprächs mit den verwaisten Eltern
bzw. der verwaisten Familie wird empfohlen und sollte in Abstimmung mit
den Eltern sechs bis acht Wochen nach dem Tod des Kindes erfolgen. Es
sollte die professionellen VersorgerInnen des multiprofessionellen Teams
einschließen, die wesentlich in der Betreuung der Familie waren. Das Nach-
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
392
gespräch sollte als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung anerkannt
und genutzt werden.
Die Integration der PsychologInnen in den Versorgungsprozess muss früh-
zeitig und ggf. über die Vermittlung der ÄrztInnen stattfinden. Ihr Angebot
muss über die Schnittstellen der einzelnen Versorgungsteilbereiche (statio-
när, teilstationär und klinisch-ambulant) hinweg potenziell verfügbar sein.
Entsprechende Wege der Informationsvermittlung an die Eltern, ggf. über
andere in die Versorgung integrierte Berufsgruppen, sind zu etablieren.
Im Rahmen einer kollegialen Fortbildung sollten die Kriterien für Interven-
tionsanlässe der PsychologInnen im multiprofessionellen Team differenziert
veranschaulicht und schriftlich fixiert werden.
Eine Anbindung der PsychologInnen an den EPD sollte im Hinblick auf die
hierarchische Unabhängigkeit dieser Berufsgruppe erwogen werden.
Die Integration des externen, häuslich versorgenden Pflegedienstes in den
Versorgungsprozess muss frühzeitig gewährleistet werden.
Die Integration und engere Kooperation mit den klinischen SeelsorgerInnen
sollte sorgfältig in Betracht gezogen werden.
Zur fortlaufenden Optimierung von Versorgungsabläufen, als Forum des
Austauschs, der kollegialen Fortbildung und als Ort der multidisziplinären
Teambildung wird die Etablierung eines Qualitätszirkels zur palliativen Ver-
sorgung empfohlen. An diesem sollten VertreterInnen aller Berufsgruppen
und aller Versorgungsteilbereiche beteiligt sein. Die multidisziplinäre Team-
bildung sollte durch eine begleitende Supervision unterstützt werden.
Schließlich sollte von Seiten der Klinik für stark in die (häusliche) Palliativ-
versorgung integrierte Professionelle die strukturierte Möglichkeit der Rege-
neration geschaffen werden. Hierzu sollte eine fest in das Konzept integrier-
te Auszeit dienen. Weiterhin sollten die MitarbeiterInnen die Möglichkeit ha-
ben, eine Supervision in Anspruch zu nehmen.
4.4.2 Regionales Optimierungspotenzial
Für die Familien sollte eine übersichtliche Datensammlung der regional vor-
handenen Versorgungsangebote erstellt und kontinuierlich aktualisiert wer-
den („Wegweiser pädiatrische Palliativversorgung“).
Systembedingte regionale Versorgungsdefizite und -erfordernisse (z. B. das
Fehlen von fachkompetenten EinzelfallhelferInnen, Tages- und Kurzzeitpfle-
geangeboten, Selbsthilfeangeboten für verwaiste Familien) sollten im Ver-
lauf der Datensammlung evaluiert und die Etablierung entsprechender An-
gebote eingefordert werden.
Die regionale Vernetzung der an der pädiatrischen häuslichen Palliativ-
versorgung beteiligten LeistungsanbieterInnen sollte gefördert werden.
4.4 Handlungsempfehlungen
393
Diesbezügliche Anstrengungen sollten darauf abzielen, langfristige, ver-
traute Kooperationsbeziehungen zu etablieren. In diesem Zusammenhang
wird die Gründung eines regionalen Arbeitskreises vorgeschlagen, unter or-
ganisatorischer Verantwortlichkeit eines/r übergeordnete/n KoordinatorIn.
4.4.3 Gesundheitssystemisches Optimierungspotenzial
Die klinikgestützte pädiatrisch-onkologische häusliche Palliativversorgung
durch vertraute, fachkompetente Professionelle muss rechtlich möglich, die
gesamte Versorgung finanziell gesichert sein. Konkret sollte eine Instituts-
ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erteilt werden,
der Abschluss eines Antrags mit den Krankenkassen zur Integrierten Ver-
sorgung oder ein Abschluss im Rahmen der sozialmedizinischen Nachsorge
möglich sein. Die sozialmedizinische Nachsorge (SGB V, § 43, Abs. 2)
muss dringend auf Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr bereits
überschritten haben, ausgeweitet werden.
Bezüglich der rechtlichen und finanziellen Verankerung der pädiatrischen
Palliativversorgung erscheint angesichts der insgesamt niedrigen Fallzahlen
ein bundesweiter Zusammenschluss der in diesem Bereich tätigen Akteu-
rInnen über die Grenzen der Fachdisziplinen hinweg geboten und ein ge-
meinsames gesundheitspolitisches Vorgehen angeraten.
4.5 Forschungslücken und Ausblick
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit und des Studiums der
internationalen und der deutschen Literatur können weitere Forschungsfelder im
Bereich der pädiatrisch-onkologischen häuslichen Palliativversorgung benannt wer-
den.
4.5.1 Evaluierung häuslicher Versorgungsmodelle und deren Ver-
gleich
Die internationale empirische Evidenz, die sich explizit Fragen der Versorgungsfor-
schung in der häuslichen Palliativbetreuung onkologisch erkrankter Kinder widmet,
ist bisher grundsätzlich als gering zu bezeichnen. Es fehlt an Untersuchungen, die
die verschiedenen häuslichen Versorgungsmodelle – z. B. klinikgestützte vs. ge-
meindegestützte Modelle (s. Kap. 1.1.7.1) –, ihre Stärken und Schwächen hinsicht-
lich der wahrgenommenen psychosozialen Unterstützung aus NutzerInnensicht eva-
luieren, um strukturelle Entwicklungen in diesem Bereich voranzutreiben und An-
haltspunkte für eine „Best Practice“ im Hinblick auf das Schnittstellenmanagement
von der klinischen zur häuslichen Versorgung und bezüglich der Nachsorge der
verwaisten Familie zu erlangen. Ansätze einer theoretischen Systematisierung un-
terschiedlicher Formen des Schnittstellenmanagements wurden in dieser Arbeit ver-
sucht (s. Kap. 1.2.7). In Deutschland ist mit der Kerndokumentation „Pädiatrische
Palliativmedizin“ (Kern-PäP) ein erstes Instrument der Qualitätssicherung in der
häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung eingeführt worden. In einem Bench-
mark-Verfahren sollen so bundesweit Daten zur häuslichen Palliativversorgung er-
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
394
hoben werden. Diesbezügliche Erkenntnisse beachten jedoch bisher die strukturel-
len Vorgaben der jeweiligen Klinik, ihres Schnittstellenmanagements und dessen
Konsequenzen für die wahrgenommene psychosoziale Unterstützung in der häusli-
chen Versorgung zu wenig. Es lassen sich z. B. keine Aussagen darüber treffen,
welche Vor- und Nachteile eine „monoprofessionelle Überleitung“ im Vergleich zu
einem „Brückenpflegemodell“ bzw. einem „Case-Management“-Konzept oder dem in
der untersuchten Klinik praktizierten „Hospital at Home“-Konzept haben. Neben der
weiteren Erforschung der häuslichen pädiatrischen Palliativversorgung sollte der
Evaluierung und dem Vergleich unterschiedlicher Modelle des Schnittstellenmana-
gements verstärkt Platz eingeräumt werden.
4.5.2 Längsschnitt Studiendesign
Der Sachverständigenrat forderte in seinem Gutachten 2000/2001, dass verstärkte
Bemühungen dahingehend unternommen werden sollten, die Bedürfnisse und Er-
fahrungen der NutzerInnen im Gesundheitssystem und deren Bewertung der Sys-
temqualität auch in der empirischen Forschung zu berücksichtigen und in den Mit-
telpunkt der Betrachtungen zu stellen. Dies muss weiterhin auch für den Bereich der
pädiatrisch-onkologischen häuslichen Palliativversorgung postuliert werden. Retro-
spektiv angelegte Studiendesigns haben dabei den Nachteil, dass hier das Erinne-
rungsvermögen der Befragten in Frage gestellt werden kann (vgl. Sirkiä et al. 1997).
Bei der Durchführung prospektiver Studien hingegen kann die fehlende Möglichkeit
zur Reflektion der Geschehnisse als kritisch angeführt werden. Längsschnittstudien,
wie sie von Lauer et al. (1989) in den USA zum Zwecke des Vergleichs einer pädiat-
risch-onkologischen häuslichen zu einer klinischen Palliativversorgung durchgeführt
wurden, erscheinen wünschenswert. Hier wäre ein vertiefender Einblick in die Be-
dürfnisse und Bedarfe in den unterschiedlichen Versorgungsphasen möglich und es
könnte ein diesbezüglicher Verlauf aufgezeigt werden. Die Erhebung könnte kon-
krete psychosoziale Outcome-Indikatoren, die in Zusammenhang mit der erfahrenen
psychosozialen Unterstützung stehen, beinhalten.
4.5.3 Psychosoziale Situation der MitarbeiterInnen
Im vorliegenden Studiendesign wurden die Eltern als Betroffene und die Mitarbeite-
rInnen als ExpertInnen befragt (s. Kap. 2.3.3, Kap. 2.3.4, vgl. Contro et al. 2004,
Spencer/Battye 2001). Eine Studie, in der die psychosoziale Situation von Mitarbei-
terInnen in der (häuslichen) Palliativversorgung im Mittelpunkt steht und die Frage
danach, wodurch und durch wen sich diese psychosozial unterstützt fühlten, in wel-
cher Hinsicht sie Unterstützung vermissten und wodurch und durch wen sie sich
zusätzlich belastet fühlten, wird als sinnvoll erachtet. In Anbetracht der vielen poten-
ziell belastenden Aspekte in der Versorgung lebenslimitierend erkrankter Kinder und
ihrer Familien und der interaktions- und kommunikationsintensiven Arbeit der Pro-
fessionellen hat deren eigenes Wohlbefinden sicherlich neben anderen Faktoren
wesentlichen Einfluss auf das Versorgungsgeschehen.
Die Frage, wo die Grenze zwischen „menschlicher Beteiligung“ und „professioneller
Rolle“ im Zusammenhang der Begleitung eines lebenslimitierend erkrankten und
sterbenden Kindes und seiner Familie verläuft, und ob diese überhaupt zu ziehen
4.5 Forschungslücken und Ausblick
395
ist, wurde innerhalb der Beziehung zwischen Professionellen und Eltern als wichtig
erkannt (s. z. B. Kap. 3.3.2), musste jedoch offen bleiben. Über diesen Aspekt könn-
te weiterhin innerhalb einer Befragung, die die MitarbeiterInnen als Betroffene sieht,
weiterer Aufschluss gegeben werden.
4.5.4 Dauer der Palliativversorgung als Einflussgröße
Auf die Frage, welchen Einfluss die Dauer der Palliativversorgung im Rahmen eines
„Hospital at Home“-Konzepts auf die Einschätzung der erfahrenen Unterstützung
hat, konnten in dieser Studie erste Hinweise gegeben werden (s. Kap. 3.3.3.1). Eine
Vertiefung dieser Fragestellung ist jedoch wünschenswert. Entsprechende Studien
sollten sich mit der Hypothese beschäftigen, dass die häusliche Versorgung in der
finalen und terminalen Versorgung durch die strukturierten Hausbesuche des Exter-
nen Pflegedienstes und der ÄrztInnen als bedürfnisorientiert erfolgend wahrgenom-
men werden, während die Palliative-Care-Phase, in der die Kinder und ihre Familien
tagesklinisch bzw. poliklinisch versorgt werden, als ein Versorgungsabschnitt emp-
funden wird, in dem sich Eltern allein gelassen fühlen.
4.5.5 Gender-Aspekte
Im Hinblick darauf, dass das Inanspruchnahmeverhalten von gesundheitlicher Ver-
sorgung und der Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen wesentlich auch
von geschlechtsspezifischen Aspekten beeinflusst ist (vgl. Maschewsky-Schneider
1997), stellt das Differenzieren der Perspektive von Müttern und Vätern auf die psy-
chosoziale Unterstützung eine weitere wichtige Aufgabe für die zukünftige For-
schung im Bereich der pädiatrischen Palliativversorgung dar. In der vorliegenden
Studie wurde etwa das weitgehende Fehlen männlicher Unterstützer in der häusli-
chen Palliativversorgung als Defizit benannt (s. Kap. 3.2.1.7. 4). Ein erster Schritt
hinsichtlich des Gender-Aspekts wurde in der qualitativen Untersuchung von Davies
et al. (2004) getan. Hier wurden Väter zu ihren Erfahrungen und Erlebnissen in der
palliativen häuslichen Versorgung ihrer lebenslimitierend erkrankten Kinder befragt.
Dies ist bisher die einzige Untersuchung in diesem speziellen Feld, die explizit die
Perspektive der Väter lebenslimitierend erkrankter Kinder zum Forschungsgegens-
tand hat. In einer weiteren Studie wird die Trauerverarbeitung von Eltern verstorbe-
ner Kinder, die an Krebs erkrankt waren, in Abhängigkeit zum Geschlecht und dem
Ort der Versorgung – zu Hause vs. Klinik – fokussiert (Goodenough et al. 2004).
Empirische Erkenntnisse und nach Geschlechtern differenzierte Auswertungen hin-
sichtlich personaler und sozialer Ressourcen, unterschiedlicher Bewältigungsstrate-
gien und sozialer Netzwerke liegen darüber hinaus nicht vor. Entsprechend gibt es
auch wenig wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse darüber, ob Männer und
Frauen ggf. von unterschiedlichen Formen der psychosozialen Unterstützung profi-
tieren bzw. diese ablehnen.
Eine interessante und bisher vernachlässigte Fragestellung in dieser Hinsicht ist
weiterhin diejenige nach dem Einfluss des Geschlechts der Professionellen auf das
Versorgungsgeschehen zwischen ihnen, den erkrankten Kindern und ihren Familien
und der wahrgenommenen psychosozialen Unterstützung.
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
396
4.5.6 Kinder als Entscheider ihres Versorgungsweges
Die ACT-Charta ist international als Leitlinie für die Versorgung lebenslimitierend
erkrankter Kinder und ihrer Familien anerkannt und wurde in Deutschland als rich-
tungsweisend übernommen (Zernikow et al. 2003, s. Kap. 1.1.3.2). Dort wird, ab-
hängig vom Alter und Verständnis des Kindes, seine Partizipation an Entscheidun-
gen, die seine Versorgung betreffen, gefordert. Die internationale Forschung beginnt
derzeit, sich verstärkt mit der Einbeziehung von Kindern in versorgungsrelevante
Entscheidungsprozesse zu beschäftigen (vgl. Hedenigg/Henze 2005). Im Rahmen
der vorliegenden Studie zeigten Ergebnisse, dass die Integration des Kindes in Fra-
gen seiner Versorgung als Aspekt der Unterstützung von Eltern wahrgenommen (s.
z. B. Kap. 3.2.1.1. 1.1, Kap. 3.2.1.4. 1.2), jedoch auch als zu wenig erfolgend kriti-
siert wurde (s. Kap. 3.2.1.1. 1.1). Der Frage, welche Rolle Kinder in der gesamten
Versorgung, aber insbesondere bei der Entscheidung am Übergang zu einer pallia-
tiven Versorgung spielen, welchen Einfluss sie auf den eingeschlagenen Versor-
gungsweg an der Schnittstelle zur häuslichen Situation haben und ob ihre Wünsche
oder eher die ihrer Eltern, des Personals oder anderer Erwachsener ausschlagge-
bend sind, sollte dringend empirisch nachgegangen werden.
4.5.7 Verlauf der Entscheidungen zwischen Eltern und Professionel-
len
Der Übergang von einer kurativen Therapieausrichtung zu einer palliativen erschien
in der Studie als äußerst sensible Situation im gesamten Versorgungsverlauf (s.
Kap. 3.2.1.1. 1.1.1). Beim Vorliegen von Meinungsverschiedenheiten wurde es als
belastend deutlich, wenn KlinikerInnen ihre fachliche Einschätzung den Eltern weni-
ger im Sinne einer Orientierung gaben, sondern diese als Druck zu einer bestimm-
ten Entscheidung empfunden wurde. Fehlendes Eingehen auf die Wahrnehmung
der Eltern und Akzeptanz gegenüber ihrer Einschätzung wurde eindeutig als belas-
tend beschrieben. Eltern befürchteten und beschrieben teilweise, dass ihnen die
Verantwortung für ihr Kind abgenommen und ihr Entscheidungsspielraum als pri-
märe VersorgerInnen eingegrenzt wurde, wenn dadurch die Abläufe im Kranken-
haus als gefährdet erschienen. Spätestens beim Verlassen der Klinik jedoch müs-
sen Eltern die Verantwortung für ihr Kind wieder übernehmen. Die Frage, wann El-
tern in der Institution der Klinik Entscheidungen fällen „dürfen“, an welcher Stelle sie
Verantwortung übernehmen „sollen“ und welche Voraussetzungen gegeben sein
müssen, damit sie sich adäquat zu Entscheidungen befähigt fühlen – all dies sind
wichtige, weitgehend offene Fragen. Diese sollten in der empirischen Untersuchung
von Entscheidungswegen in der pädiatrisch-onkologischen (Palliativ-)Versorgung
beantwortet werden.
4.5.8 MigrantInnen
In der gesundheitswissenschaftlichen Forschung hat sich gezeigt, dass sich die Er-
fahrungen und Wahrnehmungen der Versorgungssituation deutschsprachiger Nut-
zerInnen des Gesundheitssystems von denen von PatientInnen mit einem Migrati-
onshintergrund wesentlich unterscheiden (vgl. z. B. Borde 2002, Sastimdur 1995). In
4.5 Forschungslücken und Ausblick
397
der vorliegenden Studie erschien die spezielle Situation von MigrantInnen lediglich
am Rande, in Form vorhandener Sprachprobleme (s. Kap. 3.2.1.3. 1.2). Ein ver-
nachlässigtes wichtiges Thema ist eindeutig das der Wahrnehmung der Versor-
gungssituation von Kindern und ihren Familien mit Migrationshintergrund in der pä-
diatrisch-onkologischen Palliativversorgung. Die Bedürfnisse dieser NutzerInnen
des Gesundheitssystems hinsichtlich psychosozialer Unterstützung, die für sie ent-
scheidenden Voraussetzungen für die Inanspruchnahme entsprechender Angebote,
ihre Einschätzung der Versorgungsstrukturen und die dieser Beurteilung zugrunde
liegenden Kriterien müssen vor dem Hintergrund ihres Status als MigrantInnen ein-
gehender betrachtet werden, als dies bisher geschieht.
Als Schlussbemerkung soll ein kurzes Statement zur aktuellen Situation stehen: Das
Bemühen um eine Palliativversorgung, die die Lebensqualität der betroffenen Men-
schen – der schwer Erkrankten wie deren Angehörigen – in den Mittelpunkt stellt,
und die Stärkung der ambulanten häuslichen Versorgung sind in der Bundesrepublik
Deutschland in den letzten Jahren deutlich spürbar. Der Ausbau entsprechender
Versorgungsstrukturen und die nötige Qualifizierung des Personals soll finanziell
verstärkt unterstützt werden und steht gesundheitspolitisch auf der Tagesordnung
(vgl. z. B. DGP/BAG Hospiz 2006).
In der Versorgungsforschung wird „Palliative Care“ gar als Ausgangspunkt für einen
Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen diskutiert. Die Frage wird gestellt, in-
wiefern sich die Ziele der Palliativversorgung von denjenigen einer hochwertigen
ganzheitlichen Versorgung chronisch kranker Menschen unterscheiden (vgl. WHO
Europe 2004:14, Pleschberger 2001).
Die aktuellen Diskussionen und Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sind
dabei wesentlich durch die demographische Entwicklung, die Zunahme des Anteils
älterer Menschen, motiviert. Die Frage, wie diese in Zukunft im Bedarfsfall in ihrer
letzten Lebenszeit würdig versorgt und begleitet werden können, stellt sich in Anbet-
racht der nötigen Einsparungen im Gesundheitswesen entsprechend dringend.
Als „Krisen- und Ausnahmeklientel“ in der Palliativversorgung erkannten Ewers und
Schaeffer PatientInnen mit einer infausten Prognose, die altersmäßig abweichen
(Ewers/Schaeffer 1999:3). Wie in der vorliegenden Studie nachgezeichnet wurde,
sind finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems und in
der Folge regionale Kapazitäts- und Kompetenzprobleme wesentlich dafür verant-
wortlich, dass eine kontinuierliche, ganzheitliche häusliche pädiatrisch-onkologische
Palliativversorgung, die dem medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spi-
rituellen Bedarf Rechnung trägt, bisher nur teilweise und unter hohem persönlichem
und ehrenamtlichem Einsatz der Professionellen möglich. Ein Argument, dass hier-
bei immer wieder zum Tragen kommt und die Finanzierung von Versorgungsstruktu-
ren auf Seiten der Leistungsträger hemmt, sind die vergleichsweise „geringen Fall-
zahlen“ – hier in Anführungsstriche gesetzt, um darauf aufmerksam zu machen,
dass im Zusammenhang des Sterbens jeder „Einzelfall“ eine persönliche Ge-
schichte impliziert. Eine grundlegende Herausforderung in der gesundheitspoliti-
schen und gesellschaftlichen Diskussion der häuslichen Palliativversorgung wird es
sein, den Bedürfnissen von jüngeren PatientInnen und ihren Angehörigen – und hier
4 Diskussion, Handlungsempfehlungen und Ausblick
398
insbesondere auch den lebenslimitierend erkrankten Kindern und Jugendlichen und
ihren Familien – Gehör zu verschaffen.
399
5 Literaturverzeichnis
Abu-Saad HH (2000) Palliative Care: An International View. In: Patient Education
and Counselling, 41: 15-22.
ACH (Association of Children’s Hospices) (2004) A Guide for Professionals. Bristol:
ACH. Abrufbar über:
http://www.childhospice.org.uk/PDF/ACH_Professionals_Brochure.pdf
[Zugriff: 27.12.2004].
ACT (Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions) (2005)
Information Pack for Families. Orchard House, Orchard Lane, Bristol BS1
5DT: ACT.
ACT (Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions) (1993,
revised 1998) The ACT Charter. The ACT Charter for Children with Life-
Threatening or Terminal Conditions and their Families. Revised. Orchard
House, Orchard Lane, Bristol BS1 5DT, 3rd Edition, ISBN 1-898447-00-4:
ACT.
ACT (Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions) (2003)
Assessment of Children with Life-Limiting Conditions and their Families. A
Guide to Effective Care Planning. Researched and written by Stella Elston
on behalf of ACT. Orchard House, Orchard Lane, Bristol BS1 5DT: ACT.
ACT/NCH/SPAPCC (Association for Children with Life-Threatening or Terminal
Conditions and their Families and National Council for Hospices and Spe-
cialist Palliative Care Services and Scottish Partnership Agency for Palliative
and Cancer Care) (2001) Palliative Care for Young Children Aged 13-24
Years. Report of a Joint Working Party of the Association for Children with
Life-Threatening or Terminal Conditions (ACT) and National Council for
Hospices and Specialist Palliative Care Services and Scottish Partnership
Agency for Palliative and Cancer Care (SPAPCC). Orchard House, Orchard
Lane, Bristol BS1 5DT: ACT.
ACT/RCPCH (Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions
and their Families and the Royal College of Pediatrics and Child Health
(1997) A Guide to the Development of Children’s Palliative Care Service.
Report of a Joint Working Party of the Association for Children with Life-
Threatening or Terminal Conditions and their Families and the Royal Col-
lege of Pediatrics and Child Health. Orchard House, Orchard Lane, Bristol
BS1 5DT: ACT.
ACT/RCPCH (Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions
and their Families and the Royal College of Pediatrics and Child Health
(2003) A Guide to the Development of Children’s Palliative Care Service.
Report of a Joint Working Party of the Association for Children with Life-
Threatening or Terminal Conditions and their Families and the Royal Col-
lege of Pediatrics and Child Health. Orchard House, Orchard Lane, Bristol
BS1 5DT: ACT.
5 Literatur
400
Adis C (1994) Geschlechtsspezifische Aspekte der Streßtheorie am Beispiel von
Ärztinnen. Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des Grades einer
Magistra Artium. Berlin: Technische Universität Berlin.
AWMF (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesell-
schaften) Leitlinien für die Diagnostik und Therapie in der Pädiatrischen On-
kologie und Hämatologie: Psychosoziale Versorgung in der Kinder- und Ju-
gendonkologie. Redaktion: Schröder HM, Lilienthal S, Schreiber-Gollwitzer
BM, Grießmeier B. Abrufbar über:
http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/11/025-002.htm. [Zugriff: 08.08.2005].
Badura B, Hurelmann K, Schaeffer D (2004) Bürgerorientierung durch Gesund-
heitsförderung und Qualitätsentwicklung. In: Badura B, Hurrelmann K, Ise-
ringhausen O, Schaeffer D (Hrsg.) Versorgung chronisch Kranker: Patien-
tenorientierung, Qualitätsentwicklung und Gesundheitsförderung. 3. Deut-
scher Kongress für Versorgungsforschung 18. bis 19. Juni 2004, Universität
Bielefeld, Journal of Public Health/Zeitschrift für Gesundheitswissenschaf-
ten, Abstract-Band. Heidelberg: Springer-Verlag: 7.
Badura B, Schaeffer D, von Troschke J (2001) Versorgungsforschung in Deutsch-
land. Fragestellungen und Förderbedarf. In: Zeitschrift für Gesundheitswis-
senschaften, 9 (4): 294-311.
Barth R (2005) Das stationäre Kinderhospiz! Ein Fels in der Brandung? Vortrag auf
den 3. Dattelner Kinderschmerztagen. Kongress für Kinderschmerztherapie
und Pädiatrische Palliativversorgung am 17.-19.02.2005 in Recklinghausen
(unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Bausewein C, Roller S, Voltz R (2004) Tipps für die tägliche Arbeit. In: Bausewein
C, Roller S, Voltz R (Hrsg.) Leitfaden Palliativmedizin. 2. Aufl., München,
Jena: Urban & Fischer: 1-65.
Beardsmore S, Fitzmaurice N (2002) Palliative Care in Pediatric Oncology. In: Euro-
pean Journal of Cancer, 38: 1900-1907.
Belasco JB, Danz P, Drill A, Schmid W, Burkey E (2000) Supportive Care. Palliative
Care in Children, Adolescents, and Young Adults – Model of Care, Interven-
tions, and Cost of Care: A Retrospective Review. In: Journal of Palliative
Care, 16 (4): 39-46.
Bitzer EM (2003) Die Perspektive der Patienten – Lebensqualität und Patientenzu-
friedenheit. In: Schwartz FW, Busse R, Leidl R, Raspe H, Siegrist J, Walter
U (Hrsg.) Das Public Health Buch. Gesundheit und Gesundheitswesen. 2.
Aufl., München, Jena: Urban & Fischer: 453 460.
Bluebond-Langner M (1978) The Private Worlds of Dying Children. Princeton, New
Jersey: Princeton University Press.
Borde T (2002) Patientinnenorientierung im Kontext der soziokulturellen Vielfalt im
Krankenhaus. Vergleich der Erfahrungen und Wahrnehmungen deutscher
und türkischsprachiger Patientinnen sowie des Klinikpersonals zur Versor-
gungssituation in der Gynäkologie. Dissertation an der Technischen Univer-
5 Literatur
401
sität Berlin, Fakultät VIII – Wirtschaft und Management, 2002, abrufbar über:
http://edocs.tu-berlin.de/diss/2002/borde_theda.htm
Borde T, David M, Kentenich H (2001) Auch Migrantinnen sind erreichbar und ge-
sprächsbereit. Überwindbare Zugangsbarrieren bei Patientenbefragungen.
In: Satzinger W, Trojan A, Kellermann-Mühlhoff (Hrsg.) Patientenbefragung
in Krankenhäusern. Konzepte, Methoden, Erfahrungen. Sankt Augustin: As-
gard Verlag: 229-242.
Bortz J, Döring N (1995) Forschungsmethoden und Evaluation für Sozialwissen-
schaftler. Berlin, Heidelberg, New York: Springer-Verlag.
Browning D (2003) To Show Our Humaness – Relational and Communicative Com-
petence in Pediatric Palliative Care. In: Bioethics Forum, 18 (3/4): 23-28.
Bucka-Lassen (2005) Das schwere Gespräch. Einschneidende Diagnosen mensch-
lich vermitteln. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag.
Bürgin D (1985) Die Auswirkungen von Krankheit und Tod des tumorkranken Kindes
auf Eltern und Geschwister. In: Bräutigam W, Meerwein F (Hrsg.) Das the-
rapeutische Gespräch mit Krebskranken. Fortschritte der Psych-Onkologie.
Bern, Stuttgart, Toronto: Verlag Hans Huber: 91-106.
Carlson P, Simacek M, Henry WF, Martinson IM (1984) Helping Parents Cope: A
Model Home-Care Program for the Dying Child. In: Wass H, Corr CA (Hrsg.)
Childhood and Death. New York, Washington, Philadelphia, London: Hemi-
sphere Publishing Corporation: 113-127.
Chaffee S (2001) Pediatric Palliative Care. In: Primary Care, 28 (2): 365-390.
Chambers EJ, Oakhill A (1995) Models of Care for Children Dying of Malignant Dis-
ease. In: Palliative Medicine, 9 (3): 181-185.
Chambers EJ, Oakhill A, Cornish JM, Curnick S (1989) Terminal Care at Home for
Children with Cancer. In: British Medical Journal, 298: 937-940.
Cherny NI (2004) The Problem of Suffering. In: Doyle D, Hanks G, Cherny NI, Sir
Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative Medicine. Oxford, New York,
Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town, Chennai, Dar es Salaam,
Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata, Kuala Lumpur, Madrid, Mel-
bourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo,
Toronto: Oxford University Press: 7-14.
ChIPPS (Children’s International Project on Palliative/Hospice Services) (2001) A
Call for Change: Recommendations to Improve the Care of Children Living
with Life-Threatening Conditions. A White Paper Produced by the Adminis-
trative/Policy Workgroup of the National Hospice and Palliative Care Or-
ganization, Alexandria. Abrufbar über
www.nhpco.org/files/public/ChIPPSCallforChange.pdf [Zugriff: 10.12.2004].
Collins Concise Dictionary Plus (1989) London, Glasgow: Collins Brothers.
Collins JJ (2002) Palliative Care and the Child with Cancer. In: Hematol Oncol Clin
N Am, 16: 657-670.
5 Literatur
402
Collins JJ, Stevens MM, Cousens P (1998) Home Care for the Dying Child. A Pa-
rent’s Perception. In: Australian Family Physician, 27 (7): 610-614.
Contro N, Larson J, Scofield S, Sourkes B, Cohen HJ (2004) Hospital Staff and
Family Perspective Regarding Quality of Pediatric Palliative Care. In: Pediat-
rics, 114: 1248-1252.
Contro N, Larson J, Scofield S, Sourkes B, Cohen HJ (2002) Family Perspective on
the Quality of Pediatric Palliative Care. In: Archives of Pediatrics & Adoles-
cent Medicine, 156 (January): 14-19.
Craig F (2005) Organization of a Palliative Care Team in a Children’s Hospital.
Workshop der 3. Dattelner Kinderschmerztage. Kongress für Kinder-
schmerztherapie und Pädiatrische Palliativversorgung am 17.-19.02.2005 in
Recklinghausen (unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Dangel T (2002) The Status of Pediatric Palliative Care in Europe. In: Journal of
Pain and Symptom Management, 24 (2): 160-165.
Davies B, Gudmundsdottir M, Worden B, Orloff S, Sumner L, Brenner P (2004) Liv-
ing in the Dragon’s Shadow: Father’s Experience of a Child’s Life-Limiting
Illness. In: Death Studies: 111-135.
Davies B, Orloff S (2004) Bereavement Issues and Staff Support. In: Doyle D,
Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative
Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town,
Chennai, Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata,
Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São
Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 831-839.
Davies B, Sumner L (2004) Special Consideration for Children in Palliative Care. In:
Doyle D, Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Pal-
liative Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape
Town, Chennai, Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kol-
kata, Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São
Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 822-831.
Davies B, Brenner P, Orloff S, Sumner L, Worden W (2002) Addressing Spirituality
in Pediatric Hospice and Palliative Care. In: Journal of Palliative Care, 18
(1): 59-67.
Davies B, Connaughty S (2002) Pediatric End-of-Life Care: Lessons Learned from
Parents. In: Journal of Nursing Administration, 32 (1): 5-6.
Davies B, Devenau E, deVeber B, Howl D, Martinson I, Papadatou D, Pask E, Ste-
vens M (1998) Experiences of Mothers in Five Countries Whose Child Died
of Cancer. In: Cancer Nursing, 21 (5): 301-311.
Davies B, Steele R (1996) Challenges in Identifying Children for Palliative Care. In:
Journal of Palliative Care, 12 (3): 5-8.
DeCinque N, Monterosso L, Dadd G, Sidhi R, Lucas R (2004) Bereavement Support
for Families Following the Death of a Child from Cancer: Practise Charac-
5 Literatur
403
teristics of Australian and New Zealand Paediatric Oncology Units. In: Jour-
nal of Paediatric and Child Health, 40: 131-135.
DGP (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin), BAG Hospiz (Bundesarbeitsge-
meinschaft Hospiz) (2006) Ambulante Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland muss verbessert werden. Gemeinsame Stellungnahme der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Bundesarbeits-
gemeinschaft Hospiz (BAG Hospiz). Abrufbar über:
http://www.dgpalliativmedizin.de [Zugriff: 28.02.2006].
Dlubis-Mertens K (2003) Pädiatrische Onkologie: „Wie ist sterben?“ In: Deutsches
Ärzteblatt, 100 (3): A80 – A81.
Dominica F (1997) Just My Reflections. Helping Parents to Do Things Their Way
When Their Child Dies. London: Darton, Longman and Todd.
Dominica F (1998) The Development of Pediatric Palliative Care: The Development
in the United Kingdom. In: Doyle D, Hanks GWC, MacDonald N? (Hrsg.)
(1998) Oxford Textbook of Palliative Medicine. Oxford, New York, Tokyo:
Oxford University Press: 1098-1100.
Doyle D (2004) Palliative Medicine in the Home: An Overview. In: Doyle D, Hanks
G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative Medicine.
Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town, Chennai,
Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata, Kuala Lum-
pur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shang-
hai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 1097-1114.
Doyle L, Goldman A, Larcher V, Chantler C (2004a) Palliative Medicine and Chil-
dren: Ethical and Legal Issues. In: Doyle D, Hanks G, Cherny NI, Sir Cal-
man K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative Medicine. Oxford, New York,
Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town, Chennai, Dar es Salaam,
Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata, Kuala Lumpur, Madrid, Mel-
bourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo,
Toronto: Oxford University Press: 70-76.
Doyle D, Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) (2004b) Oxford Textbook of
Palliative Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires,
Cape Town, Chennai, Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi,
Kolkata, Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi,
São Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press.
Dudenredaktion (2000) Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 22., völlig neu bear-
beitete und erweiterte Aufl., Bd. 1. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Du-
denverlag.
Duffy CM, Pollock P, Levy M, Budd E, Caulfield L, Koren G (1990) Home-based
Palliative Care for Children: Part 2: The Benefits of an Established Program.
In: Journal of Palliative Care, 6 (2): 8-14.
Duffy CM, Pollock P, Levy M, Budd E, Caulfield L, Spielberg SP, Koren G (1991)
Home-Based Palliative Care for Children: A Feasibility Study. In: Papadatou
5 Literatur
404
D, Papadatos C (Hrsg.) Children and Death. New York, Washington, Phila-
delphia, London: Hemisphere Publishing Corporation: 209-216.
Ebeling A, Wallis H (1981) Die Situation leukämiekranker Kinder und ihrer Familien.
Erste Ergebnisse einer Querschnittsuntersuchung im Rahmen eines Modell-
versuchs zur psychosozialen Betreuung onkologisch kranker Kinder. In:
Monatsschrift Kinderheilkunde, 129: 34-37.
Eckert MK, Siegrist B, Koch U (1990) Aspekte der Krankheitsbewältigung und Kon-
zepte psychosozialer Betreuung bei Krebserkrankungen im Kindes- und Ju-
gendalter. In: Seiffge-Krenke I (Hrsg.) Krankheitsverarbeitung bei Kindern
und Jugendlichen. Berlin, Heidelberg, New York, London, Paris, Tokyo,
Hong Kong, Barcelona: Springer-Verlag: 283-299.
Edwardson S (1983) The Choice Between Hospital and Home Care for Terminally Ill
Children. In: Nursing Research, 32 (1): 29-34.
Enquete-Kommission (2004) Schriftliche Stellungnahme von Dr. Boris Zernikow,
Universität Witten/Herdecke zur öffentlichen Anhörung „Palliativmedizin und
Hospizarbeit“ der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Me-
dizin“ am 20.09.2004. Kom.-Drs. 15/191. Abrufbar über:
http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/ethik_med/anhoerungen
1/04_09_20_paliativmedizin/sellg_zernikow.pdf [Zugriff: 19.01.2005]
Erhardt H (2001) Das Augsburger Nachsorgemodell „Der Bunte Kreis“ In: beta In-
stitut (Hrsg.) Neue Wege in der Nachsorge und Palliativversorgung. Kon-
gressbericht zur sozialpädiatrischen Fachtagung, 2. Augsburger Nachsor-
gesymposium 29./30. Juni 2001. Augsburg: betaInstitutsverlag: 104-115.
Ewers M, Schaeffer D (2005) Versorgung am Ende des Lebens – Einführung. In:
Ewers M, Schaeffer D (Hrsg.) Am Ende des Lebens. Versorgung und Pflege
von Menschen in der letzten Lebensphase. Bern, Göttingen, Toronto, Seat-
tle: Verlag Hans Huber: 7-17.
Ewers M, Schaeffer D (Hrsg.) (2000) Case Management in Theorie und Praxis.
Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber.
Ewers M, Schaeffer D (1999) „Juwelen der Pflege“ – Ergebnisse einer Evaluations-
studie zur ambulanten Pflege schwerkranker und sterbender Menschen. In:
Die Hospiz-Zeitschrift – Fachforum für Hospizarbeit. Bundesarbeitsgemein-
schaft HOSPIZ zur Förderung von ambulanten, teilstationären und stationä-
ren Hospizen und Palliativmedizin e.V. (Hrsg.), 2 (12/99): 3-5. Betreuung
von Sterbenden.
Fälker M (2003) Anforderungen an die Versorgungsforschung aus Sicht des Bun-
desministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. In: Pfaff H, Schrap-
pe M, Lauterbach KW, Engelmann U, Halber M (Hrsg.) Gesundheits-
versorgung und Disease Management. Grundlagen und Anwendungen der
Versorgungsforschung. Reihe: Handbuch Gesundheitswissenschaften.
Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 41-46.
Farrell M, Allen S (1998) Hospice at Home: Our First Year. In: Paediatric Nursing,
10 (7): 18-20.
5 Literatur
405
Fickartz S, Ludwig R, Häberle H (1991) Im Einsatz zu Hause. Ambulante Betreuung
durch eine ambulante Betreuungsschwester einer Kinderkrebsstation. In:
Deutsche Krankenpflege-Zeitschrift, 8: 573-575.
Finlay I (2001) UK Strategies for Palliative Care. In: Journal of the Royal Society of
Medicine, 94: 437 441.
Flick U (2002) Qualitative Sozialforschung. Eine Einführung. Rowohlts Enzyklopä-
die, 6. Aufl., vollständig überarbeitet und erweitert., Reinbek bei Hamburg:
Rowohlt Taschenbuchverlag.
Flick U (1996) Qualitative Forschung. Theorie, Methoden, Anwendung in Psycholo-
gie und Sozialwissenschaften. Rowohlts Enzyklopädie. 2. Aufl., Reinbek bei
Hamburg: Rowohlt Taschenbuchverlag.
Fox R (2001) From Rectangles to Triangles. In: Journal of the Royal Society of
Medicine, 94 (9): 427.
Frager G (1996) Pediatric Palliative Care: Building the Model, Bridging the Gaps. In:
Journal of Palliative Care, 12 (3): 9-12.
Frager G, Shapiro B (1998) Pediatric Palliative Care and Pain Management. In: Hol-
land JC (Hrsg.) Psycho-Oncology. New York, Oxford: Oxford University
Press: 907-922.
Franz-Flößer H, Flößer R (1993) Verwaiste Eltern in Deutschland – Leben nach
dem Tod eines Kindes. In: Schwarz R, Zettl S (Hrsg.) Praxis der psychoso-
zialen Onkologie. Versorgungsangebote für Klinik, Praxis und häusliche
Pflege. Psychosoziale Onkologie, Bd. 2. Heidelberg: Verlag für Medizin
(vfm): 391-398.
Friedman DL, Hilden JM, Powaski K (2004) Issues and Challenges in Palliative Care
for Children with Cancer. In: Current Oncology Reports, 6: 431-437.
Friedrichsdorf S (2003) Pädiatrische Palliativmedizin in Deutschland zu Beginn des
21. Jahrhunderts: Internationaler Vergleich und Perspektive für die Zukunft.
Vortrag auf dem 2. Dattelner Kinderschmerztage-Kongress für Kinder-
schmerztherapie und pädiatrische Palliativmedizin. am 30.01.-01.02.2003 in
Recklinghausen (unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Friedrichsdorf S (2002a) Menschenwürdig leben. Bis zum letzten Tag. In Heilberufe,
1: 36-37.
Friedrichsdorf S (2002b) Pädiatrische Palliativmedizin – Leben bis zum letzten Tag.
In: Schmerztherapeutisches Kolloquium – Deutsche Schmerzgesellschaft
e.V., 18 (1): 9-10.
Friedrichsdorf S, Menke A, Brun S, Wamsler C, Zernikow B (2005) Status Quo of
Palliative Care in Pediatric Oncology – A Nationwide survey in Germany. In:
Journal of Pain and Symptom Management, 29 (2): 156-164.
Friedrichsdorf S, Zernikow B (2004) Pädiatrische Palliativmedizin. In: Hospiz- und
Palliativführer 2004: Stationäre und ambulante Palliativ- und Hospizeinrich-
tungen in Deutschland. AutorInnen: Sabatowski R, Radbruch L, Müller M,
5 Literatur
406
Nauck F, Zernikow B. ISBN 3-87360-541-4: Verlag MediMedia, Medizini-
sche Medien Informations GmbH: 40-45.
Friedrichsdorf S, Menke A, Brun S, Henkel W, Wamsler C, Zernikow B (2003) Pädi-
atrische Palliativmedizin: Hilfsangebote für Kinder und Eltern. Das Projekt
PATE bemüht sich um eine bessere Versorgung von krebskranken Kindern
in der Palliativsituation. In: Deutsches Ärzteblatt, 100 (9): A 532-534.
Friedrichsdorf S, Brun S, Zernikow B (2002a) Beispiele einer umfassenden pädiatri-
schen palliativen Versorgung. In: Zeitschrift für Palliativmedizin, 3: 60-64.
Friedrichsdorf S, Wamsler C, Zernikow B (2002b) Palliativmedizin im Kindesalter.
Bericht vom „2nd European Course on Palliative Care for Children“ in War-
schau, Polen. In: Monatsschrift Kinderheilkunde, 150: 866-869.
Friedrichsdorf S, Zernikow B (2002) Pädiatrische Palliativmedizin. In: Hospiz- und
Palliativführer 2003: Stationäre und ambulante Palliativ- und Hospizeinrich-
tungen in Deutschland. AutorInnen: Sabatowski R, Radbruch L, Müller M,
Nauck F, Zernikow B. ISBN 3-87360-541-4: Verlag MediMedia, Medizini-
sche Medien Informations GmbH: 38-43.
Führer M, Duroux A, Borasio G (2005) HOMe – Hospiz ohne Mauern. In: Monats-
schrift Kinderheilkunde, 6: 557-562.
Garms-Homolová V, Schaeffer D (Hrsg.) (1998) Medizin und Pflege. Kooperation in
der ambulanten Versorgung. Wiesbaden: Ullstein Medical.
Glare P, Christakis N (2004) Predicting Survival in Patients with Advanced Disease.
In: Doyle D, Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of
Palliative Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires,
Cape Town, Chennai, Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi,
Kolkata, Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi,
São Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 29-
42.
Glaser BG, Strauss AL (1995) Betreuung von Sterbenden. Eine Orientierung für
Ärzte, Pflegepersonal, Seelsorger und Angehörige. 2. Aufl., Göttingen, Zü-
rich: Vandenhoeck & Ruprecht.
Goffman E (1991) Asylums: Essays on the Social Situation of Mental Patients and
Other Inmates. Penguin Social Sciences. London: Penguin Books Ltd.
Goldman A (2003) The Symptom Care Team at Great Ormond Street: Paediatric
Palliative Care – When Do You Start? Vortrag auf dem 2. Dattelner Kinder-
schmerztage-Kongress für Kinderschmerztherapie und pädiatrische Pallia-
tivmedizin am 30.01.-01.02.2003 in Recklinghausen (unveröffentlicht, per-
sönliche Mitschrift).
Goldman A (2001) Problematik verschiedener schwerster Erkrankungen und der
Palliativpflege im Kindesalter. In: beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der
Nachsorge und Palliativversorgung. Kongressbericht zur sozialpädiatrischen
Fachtagung, 2. Augsburger Nachsorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augs-
burg: betaInstitutsverlag: 32-41.
5 Literatur
407
Goldman A (1998a) ABC of Palliative Care: Special problems of children. In: British
Medical Journal, 316: 49-52.
Goldman A (1998b) Life Threatening Illnesses and Symptom Control in Children. In:
Doyle D, Hanks GWC, MacDonald N (Hrsg.) (1998) Oxford Textbook of Pal-
liative Medicine. Oxford, New York, Tokyo: Oxford University Press: 1033-
1043.
Goldman A (1996) Home Care of the Dying Child. In: Journal of Palliative Care, 12
(3): 16-19.
Goldman A (1995) Palliative Care for Children. In: Palliative Medicine, 9: 179-180.
Goldman A, Bearsmore J, Hunt J (1990) Palliative Care for Children with Cancer –
Home, Hospital, or Hospice? In: Archives of Disease in Childhood, 65: 641-
643.
Goodenough B, Drew D, Higgins S, Trethewie S (2004) Bereavement Outcomes for
Parents Who Lose a Child to Cancer: Are Place of Death and Sex of Parent
Associated with Differences in Psychological Functioning? Psycho-Oncol-
ogy, 13 (11): 779-791.
Green J (1989-1992) Death with Dignity. In: Nursing Times, 1-7; 85 (9): 40-1.
Grießmeier B, Lilienthal S, Schreiber-Gollwitzer B, Schröder H (2005) Leitfaden zur
Dokumentation und Kodierung psychosozialer Interventionen in der pädiatri-
schen Onkologie. Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft in der Pädiatrischen
Onkologie und Hämatologie (PSAPOH). AG in der Gesellschaft für pädiatri-
sche Onkologie und Hämatologie (GPOH): Arbeitsgruppe Leitlinien der
PSAPOH. Abrufbar über http://www.kinderkrebsinfo.de/e2260/e5888/e5902/
e5910/e8015/LeitfadenDokumentationu.KodierungPSAPOH2005_ger.pdf
[Zugriff: 26.04.2005].
Grießmeier B, Venker-Treu S, Kusch M (2003) Zur Strukturqualität der psychosozia-
len Versorgung in der pädiatrischen Onkologie – Ergebnisse einer bundes-
weiten Umfrage der PSAPO 1999/2000. In: PSAPOH-Journal, 5 (1): 40-66.
Grossmann R, Scala K (2003) Setting-Ansatz in der Gesundheitsförderung. In: Bun-
deszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.) Leitbegriffe der Gesund-
heitsförderung. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden in Ge-
sundheitsförderung. 4. erweiterte und überarbeitete Auflage, Schwabenheim
an der Selz: Fachverlag Peter Sabo: 205-206.
Häberle H (2001) Blick zurück nach vorn. Erfahrungen und Perspektiven psychoso-
zialer Versorgung in der pädiatrischen Onkologie. In: WIR, 1: 22-27. Abruf-
bar über www.krebsgesellschaft.de/download/02-2002_aktuell.pdf [Zugriff:
16.03.2005].
Häberle H (1992) Stationäre und ambulante psychosoziale Versorgung krebskran-
ker Kinder und Jugendlicher – Familien in Krisensituationen. Kassel: GHS -
Univ., Diss.
5 Literatur
408
Häberle H, Niethammer D (Hrsg.) (1995) Leben will ich jeden Tag. Leben mit krebs-
kranken Kindern und Jugendlichen – Erfahrungen und Hilfen. Freiburg, Ba-
sel, Wien: Herder.
Häberle H, Schwarz R, Mathes L (1997) Familienorientierte Betreuung bei krebs-
kranken Kindern und Jugendlichen. In: Praxis der Kinderpsychologie und
Kinderpsychiatrie, 46 (6): 405-419.
Häberle H, Schwarz R, Brandeis W (1988) Allgemeine Ziel- und Bewertungsdimen-
sionen psychosozialer Versorgung der onkologischen Kinderstation. In: Der
Kinderarzt, 19: 462-467.
Härter M (1988) Allgemeine Ziel- und Bewertungsdimensionen psychosozialer Ver-
sorgung in der pädiatrischen Onkologie aus der Sicht von Expertinnen und
Experten. Psychologische Diplomarbeit, Universität Freiburg.
Haimi M, Peretz Nahum M, Ben Arush MW (2004) Delay in Diagnosis of Children
with Cancer: A Retrospective Study of 315 Children. Journal of Pediatrics
Hematology/Oncolology, 21 (1): 37-48.
Haisch J, Weitkunat R, Wildner M (Hrsg.) (1999) Wörterbuch Public Health. Bern:
Verlag Hans Huber. Abrufbar über http://www.ph-portal.info/ [Zugriff:
24.02.2005].
Hansen L (2003) Aufgaben der Versorgungsforschung aus der Sicht der Kassen-
ärztlichen Vereinigung. In: Pfaff H, Schrappe M, Lauterbach KW, Engel-
mann U, Halber M (Hrsg.) Gesundheitsversorgung und Disease Manage-
ment. Grundlagen und Anwendungen der Versorgungsforschung. Reihe:
Handbuch Gesundheitswissenschaften. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle:
Verlag Hans Huber: 53-57.
Hasan C (2005) Ärztliche Kinderpalliativmedizin – Was ist das? Vortrag auf den 3.
Dattelner Kinderschmerztagen. Kongress für Kinderschmerztherapie und
Pädiatrische Palliativversorgung am 17.-19.02.2005 in Recklinghausen (un-
veröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Hasan C (2001) Grenzen vermeiden – Übergänge gestalten: Konzeption und Erfah-
rungen der ambulanten Versorgung in der pädiatrischen Onkologie In: beta
Institut (Hrsg.) Neue Wege in der Nachsorge und Palliativversorgung. Kon-
gressbericht zur sozialpädiatrischen Fachtagung, 2. Augsburger Nachsor-
gesymposium 29./30. Juni 2001. Augsburg: betaInstitutsverlag: 154-159.
Hasan C, Gerschlauer A (2003) Häusliche medizinisch-pflegerische Versorgung
Das „Las Carreras“-Projekt. In: Porz F, Podeswik A, Erhardt H (Hrsg.)
(2003) Case-Management in der Kinder- und Jugendmedizin. Neue Wege in
der Nachsorge. Stuttgart, New York: Georg Thieme Verlag: 35-42.
Hedenigg S (2001) Symposiumsbeitrag zum Thema „Vom Umgang mit dem Tod –
Todesvorstellungen lebensbedrohlich erkrankter Kinder“ bei der Gesell-
schaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie am 23./24.11.2001 in
Berlin (unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
5 Literatur
409
Hedenigg S, Henze G (2005) Behandlungsbegrenzung bei lebensbedrohlich er-
krankten Kindern: ein Tabu?. In: Kuhlmey A, Rosemeier HP, Rauchfuß M
(Hrsg.) Tabus in Medizin und Pflege. Ahnis A, Kummer K (Redaktion),
Frankfurt a. M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien: Peter
Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften: 267-290.
Henkel W (2005) Der Weg zur fundierten Ausbildung ist weit, die ersten Schritte
gegangen: Das Curriculum „Pädiatrische Palliativversorgung“. Vortrag auf
den 3. Dattelner Kinderschmerztagen. Kongress für Kinderschmerztherapie
und Pädiatrische Palliativversorgung am 17.-19.02.2005 in Recklinghausen
(unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Henkel W, Menke A, Brun S (2004) Besonderheiten der Palliativbetreuung von Kin-
dern und Jugendlichen. In: Hospiz- und Palliativführer 2004: Stationäre und
ambulante Palliativ- und Hospizeinrichtungen in Deutschland. AutorInnen:
Sabatowski R, Radbruch L, Müller M, Nauck F, Zernikow B. ISBN 3-87360-
541-4: Verlag MediMedia, Medizinische Medien Informations GmbH: 46-49.
Hilden JM, Friebert S, Himelstein BP, Freyer DR, Wheeler J (2004) Children and
Adolescents with Cancer. In: Carter BS, Levetown M (Hrsg.) Palliative Care
for Infants, Children, and Adolescents. A Practical Handbook. Baltimore,
London: The John Hopkins University Press: 348-373.
Hilden JM, Emanuel EJ, Fairclough DL, Link MP, Foley KM, Clarridge BC, Schnip-
per LE, Mayer RJ (2001) Attitudes and Practices Among Pediatric Oncolo-
gists Regarding End-of-Life Care: Results of the 1998 American Society of
Clinical Oncology Survey. Journal of Clinical Oncology, 19 (1) (January):
205-212.
Himelstein BP, Orloff SF, Evans D, Wheeler J (2004) Palliative Care in the Home,
School, and Community. In: Carter BS, Levetown M (Hrsg.) Palliative Care
for Infants, Children, and Adolescents. A Practical Handbook. Baltimore,
London: The John Hopkins University Press: 292-307.
Himelstein BP, Jackson NL, Pegram L (2001) The Art of Oncology: When the Tumor
Is Not the Target. The Power of Silence. In: Journal of Clinical Oncology, 19
(19) (October): 3996.
Hinds PS, Oakes L, Furman W, Quargnenti A, Olson MS, Foppiano P, Srivastava
DK (2001) End-of-Life Decision Making by Adolescents, Parents, and
Healthcare Providers in Pediatric Oncology. In: Cancer Nursing, 24 (2): 122-
136.
Hospiz- und Palliativführer 2004 (2004): Stationäre und ambulante Palliativ- und
Hospizeinrichtungen in Deutschland. AutorInnen: Sabatowski R, Radbruch
L, Müller M, Nauck F, Zernikow B. ISBN 3-87360-541-4: Verlag MediMedia,
Medizinische Medien Informations GmbH.
Humphrey GB, Kamps WA, Hoekstra-Weebers JEHM et al. (1991) Coping with
Terminal Care in Pediatric Cancer. In: Papadatou D, Papadatos C (Hrsg.)
Children and Death. New York, Washington, Philadelphia, London: Hemi-
sphere Publishing Corporation: 217-223.
5 Literatur
410
Hurwitz CA, Duncan J, Wolfe J (2004) Caring for the Child With Cancer at the Close
of Life. In: Journal of the American Medical Association, 292 (17): 2141-
2149.
Husebø S, Klaschik E (2003) Palliativmedizin. Praktische Einführung in Schmerzthe-
rapie, Symptomkontrolle, Ethik und Kommunikation. 3., aktualisierte Aufl.,
Berlin, Heidelberg, New York, Hongkong, London, Mailand, Paris, Tokio:
Springer-Verlag.
Hutter JJ, Farrell FZ, Meltzer PS (1991) Care of the Child Dying from Cancer: Home
vs. Hospital. In: Papadatou D, Papadatos C (Hrsg.) Children and Death.
New York, Washington, Philadelphia, London: Hemisphere Publishing Cor-
poration: 197-208.
Institut für Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativmedizin an der Vesti-
schen Kinder- und Jugendklinik Datteln (IKP), Universität Witten/Herdecke
(Hrsg.) (2005): Curriculum: Zusatz-Weiterbildung Palliativversorgung von
Kindern und Jugendlichen für Gesundheits- und Kinderkrankenpfle-
ger/innen, Kinderärztinnen und -ärzte und psychosoziale Mitarbeiter/innen.
ALPHA – Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen zur Pflege Sterben-
der, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung – Landesteil Westfalen. Ab-
rufbar über: http://www.kinderklinik-datteln.de/Vest_Klinik_Curriculum.pdf
[Zugriff: 17.03.2005]
IPPC (The Initiative for Pediatric Palliative Care) – Education Development Center
(2003) IPPC Curriculum. Developed by: Browning D, Meyer EC. Modul 5:
Improving Communication and Strengthening Relationships. Newton: Edu-
cation Development Center. Abrufbar über: www.ippcweb.org.
Irving H, Liebke L, Lookwood L, Noyes M, Pfingst D., Rogers T (1999) A Practical
Guide to Paediatric Oncology Palliative Care. Brisbane: Royal Children’s
Hospital.
James L, Johnson B (1997) The Needs of Parents of Pediatric Oncology Patients
During the Palliative Care Phase. In: Journal of Pediatric Oncology Nursing,
14 (2) (April): 83-95.
Jazbinsek D, Woskanjan S (1999) Vom Forschungsprojekt zum Versorgungsmodell:
Public-Health-Praxis im Bereich der Palliativmedizin. In: Public-Health-For-
schungsverbünde in der Deutschen Gesellschaft für Public Health e.V.
(Hrsg.) Public-Health-Forschung in Deutschland. Stand und Perspektive der
Public-Health-Forschung. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans
Huber: 281-284.
Jenkel S (1998) Krebs im Kindesalter – Zum Bewältigungsprozess bei Eltern krebs-
kranker Kinder. Diplomarbeit, Freie Universität Berlin, Fachbereich Erzie-
hungswissenschaften, Psychologie und Sportwissenschaften, Berlin.
Jung B, Würdisch S (2001) Die Rolle der Kinderkrankenpflege in der Schmerzthera-
pie. Zernikow B (2001) Schmerztherapie in der Kinderhämatologie. In: Zer-
nikow B (Hrsg.) Schmerztherapie bei Kindern. Berlin, Heidelberg, New York,
5 Literatur
411
Barcelona, Hongkong, London, Mailand, Paris, Singapur, Tokio: Springer-
Verlag: 114-125.
Kaatsch P, Spix C (2004) Deutsches Kinderkrebsregister – Jahresbericht 2004
(1980-2003). Universität Mainz: Deutsches Kinderkrebsregister. Abrufbar
über: http://www.kinderkrebsregister.de [Zugriff: 20.02.2006].
Kaatsch M, Spix C, Michaelis J (2000) 20 Jahre Deutsches Kinderkrebsregister.
Jahresbericht 1999. Universitätsklinikum Mainz: Institut für Statistik und Do-
kumentation, Mainz.
Kaatsch M, Spix C, Michaelis J (2002) Deutsches Kinderkrebsregister – Jahresbe-
richt 2002. Universität Mainz: Institut für Medizinische Biometrie, Epidemio-
logie und Informatik. Abrufbar über: http://www.kinderkrebsregister.de
[Zugriff: 12.05.2004].
Kerr LMJ, Harrison MB, Medves J, Tranmer J (2004) Supportive Care Needs of
Parents of Children With Cancer: Transition From Diagnosis to Treatment.
In: Oncology Nursing Forum, 31 (6): E116-126. Abrufbar über:
http://www.ons.org/publications/journals/ONF/Volume31/Issue6/3106116.as
p [Zugriff: 20.12.2004].
Klaschik E (2001) Aufgaben des Gesundheitssystems für die Palliativversorgung
von Kindern. In: beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der Nachsorge und Pal-
liativversorgung. Kongressbericht zur sozialpädiatrischen Fachtagung, 2.
Augsburger Nachsorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augsburg: betaInsti-
tutsverlag: 12-18.
Klein-Lange M, Schwartz FW (2003) Stationäre Krankenversorgung. In: Schwartz
FW, Badura B, Busse R, Leidl R, Raspe H, Siegrist J, Walter U (Hrsg.) Das
Public-Health Buch. Gesundheitswissenschaft und Gesundheitswesen. 2.
Aufl., München, Jena: Urban & Fischer: 284-293.
Klitzsch W (2003) Bedingungen für einen Wandel im deutschen Gesundheitswesen.
In: Pfaff H, Schrappe M, Lauterbach KW, Engelmann U, Halber M (Hrsg.)
Gesundheitsversorgung und Disease Management. Grundlagen und An-
wendungen der Versorgungsforschung. Reihe: Handbuch Gesundheitswis-
senschaften. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 73-77.
Knispel JD (1988) Leitfaden für eine klinikgebundene systematische psychosoziale
Versorgung krebskranker Kinder und ihrer Familien. Hamburg: Univ., Diss.
Koch U, Siegrist B, Weddell-Niemann B (1989) Zusammenfassung und Bewertung
der Ergebnisse der Evaluation des Modellprogramms „Psychosoziale
Betreuung krebskranker Kinder und Jugendlicher“. Bonn: Bundesministe-
rium für Arbeit und Sozialordnung.
Kohler JA, Radford M (1985) Terminal Care for Children Dying of Cancer: Quantity
and Quality of Life. In: British Medical Journal, 291: 115-116.
Kopecky EA, Jacobson S, Joshi P et al. (1997) Review of a Home-Based Palliative
Care Program for Children with Malignant and Non-Malignant Diseases. In:
Journal of Palliative Care 13 (4): 28-33.
5 Literatur
412
Kopp I (2005) Wege zur Qualitätsentwicklung: Implementierung von Leitlinien. In:
Badura B, Iseringhaus O (Hrsg.) Wege aus der Krise der Versorgungsorga-
nisation. Beiträge aus der Versorgungsforschung. 1. Aufl., Bern: Verlag
Hans Huber: 255-265.
Kristjanson LJ, Coyle N (2004) Qualitative Research. In: Doyle D, Hanks G, Cherny
NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative Medicine. Oxford,
New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town, Chennai, Dar es
Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata, Kuala Lumpur, Ma-
drid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shanghai,
Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 138-154.
Kuttner L (2005) How to Talk to the Dying Child and the Family. Vortrag auf den 3.
Dattelner Kinderschmerztagen. Kongress für Kinderschmerztherapie und
Pädiatrische Palliativversorgung am 17.-19.02.2005 in Recklinghausen (un-
veröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Labouvie H (2005) Psychosoziale Betreuung krebskranker Kinder und ihrer Fami-
lien. Evaluation und Optimierung eines Versorgungskonzepts. In: WIR, 3:
20-24.
Labouvie H (2001) Grenzen vermeiden – Übergänge gestalten: Konzeption und
Erfahrungen der ambulanten Versorgung in der pädiatrischen Onkologie In:
beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der Nachsorge und Palliativversorgung.
Kongressbericht zur sozialpädiatrischen Fachtagung, 2. Augsburger Nach-
sorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augsburg: betaInstitutsverlag: 160-169.
Labouvie H, Bode U, Hasan C, Gerschlauer A (2003) Case-Management in der pä-
diatrischen Onkologie/Hämatologie. In: Porz F, Podeswik A, Erhardt H
(Hrsg.) (2003) Case-Management in der Kinder- und Jugendmedizin. Neue
Wege in der Nachsorge. Stuttgart, New York: Georg Thieme Verlag: 35-42.
Labouvie H, Kusch M, Hasan C, Bode U (2001) Screening für die ambulante psy-
chosoziale Nachsorge in der Pädiatrischen Onkologie (ScANPO). Bonn: un-
veröffentl. Manuskript.
Lademann J (2002) Hospital at Home – Konzepte und Entwicklungslinien. In:
Schaeffer D, Ewers M (Hrsg.) Ambulant vor stationär. Perspektiven für eine
integrierte ambulante Pflege Schwerkranker. 1. Aufl., Bern, Göttingen, To-
ronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 286-302.
Lademann J (2000) Hospital at Home: Häusliche Versorgungskonzepte für schwer
kranke und intensiv-pflegebedürftige PatientInnen. Veröffentlichungsreihe
des Insituts für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld (IPW), P
00-110, ISSN 1435-408X. Insitut für Pflegewissenschaften an der Universi-
tät Bielefeld: Bielefeld.
Latanzi-Licht M (1996) Helping Families with Adolescents Cope with Loss. In: Corr
CA, Balk DE (Hrsg) Handbook of Adolescent Death and Bereavement. New
York: Springer Publishing Company: 219-234.
5 Literatur
413
Lauer ME, Mulhern RK, Schell MJ, Camitta BM (1989) Long-Term Follow-Up of Pa-
rental Adjustment Following a Child’s Death at Home or Hospital. In: Cancer
63: 988-994.
Lauer ME, Mulhern RK, Hoffmann G, Camitta BM (1986) Utilization of Home Care in
Pediatric Oncology: A National Survey. Cancer Nursing, 9: 102-107.
Lauer ME, Mulhern RK, Wallskog JM, Camitta BM (1983) A Comparison Study of
Parental Adaptation Following a Child’s Death at Home or in the Hospital. In:
Pediatrics, 71 (1): 107-112.
Lehmann-Geck M (2004) Kinderhospize in Deutschland? In: Die Chance, Jahresheft
2004, Olpe: Deutscher Kinderhospizverein: 6.
Levetown M (Hrsg.) (2000a) The Children's International Project on Pallia-
tive/Hospice Services (ChIPPS) Compendium of Pediatric Palliative Care.
Alexandria: National Hospice and Palliative Care Organization (NHPCO).
Levetown M (2000b) The Children’s International Project on Palliative/Hospice Ser-
vice (ChIPPS): An Interview with Marcia Levetown, by AL Romer, Innova-
tions in End-of-Life Care, 2 (2). Abrufbar über:
http://www2.edc.org/lastacts/archives/archivesMarch00/intlpersp.asp
[Zugriff. 02.03.2005].
Liben S, Goldman A (1998) Home Care for Children with Life-Threatening Illness. In:
Journal of Palliative Care 14 (3): 33-38.
Lickiss JN, Turner KS, Pollock ML (2004) The Interdisciplinary Team. In: Doyle D,
Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative
Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town,
Chennai, Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata,
Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São
Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 42-46.
Lilienthal S, Grießmeier B, Labouvie H, Schreiber-Gollwitzer B, Schröder H (2005)
Psychosoziale Versorgung in der pädiatrischen Onkologie – eine multizent-
rische Untersuchung. Abstract zur XXIX. Jahrestagung der Deutschen Ge-
sellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psycho-
therapie vom 16.-19.03.2005 in Heidelberg. Abrufbar über www.ctw-cong-
ress.de/skripts [Zugriff 16.04.2005].
Löcherbach P, Klug W, Remmel-Faßbender R, Wendt WR (2002) Case Manage-
ment. Fall- und Systemsteuerung in Theorie und Praxis. Neuwied: Luchter-
hand Verlag.
Longman Dictionary of Contemporary English (1995) München: Langenscheidt-
Longman.
Lynn J, Adamson DM (2003) Living Well at the End of Life: Adapting Health Care to
Serious Chronic Illness in Old Age. Arlington, VA: Rand Health.
Martinson I (1996) An International Perspective on Palliative Care. In: Journal of
Palliative Care, 12 (3): 13-15.
5 Literatur
414
Martinson IM, Papadatou D (1994) Care of the Dying Child and the Bereavement.
In: Bearison DJ, Mulhern RK (Hrsg.) Pediatric Psychooncology. Psychologi-
cal Perspectives on Children with Cancer. New York, Oxford: Oxford Uni-
versity Press: 193-214.
Martinson IM, Armstrong GC, Geis DP (1978) Home Care of Children Dying of Can-
cer. In: Pediatrics, 62: 106-113.
Martinson IM, Geis DP, Anglim M, Petersch E, Nesbit M, Kersey J (1977) Home
Care for the Child. American Journal of Nursing, 11: 1815-1817.
Maschewsky-Schneider U (1997) Frauen sind anders krank. Zur gesundheitlichen
Lage der Frauen in Deutschland. Weinheim, München: Juventa Verlag.
Masera G (2001) Committee Report: Who Can Decide What Is in a Child’s Best
Interest? A Problem-Solving Approach. In: Medical and Pediatric Oncology,
36: 649-651.
Masera G, Chesler MA, Jankovic M, Ablin AR, Ben Arush MW, Breatnach F,
McDowell HP, Eden T, Epelman C, Bellani FF, Green DM, Kosimidis HV,
Nesbit ME, Wandzura C, Wilbur JR, Spinetta JJ (1997) SIOP Working
Committee on Psychosocial Issues in Pediatric Oncology: Guidelines for
Communication of the Diagnosis. In: Medical and Pediatric Oncology, 28:
382-385.
Masera G, Spinetta JJ, Jankovic M, Ablin AR, Buchwall I, Van Dongen-Melman J,
eden T, Epelman C, Green DM, Kosmidis HV, Yoheved S, Martins AG, Mor
W, Oppenheim D, Petrilli AS, Schuler D, Topf R, Wilbur JR, Chesler MA
(1998) Guidelines for a Therapeutic Alliance Between Families and Staff: A
Report of the SIOP Working Committee on Psychosocial Issues in Pediatric
Oncology. In: Medical and Pediatric Oncology, 30: 183-186.
Masera G, Spinetta JJ, Jankovic M, Ablin AR, D’Angio GJ, Van Dongen-Melman,
Eden T, Martins AG, Mulhern RK, Oppenheim D, Topf R, Chesler MA (1999)
Guidelines for Assistance to Terminally Ill Children With Cancer: A Report of
the SIOP Working Committee on Psychosocial Issues in Pediatric Oncology.
In: Medical and Pediatric Oncology, 32: 44-48.
Mayring P (1997) Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. 6., durch-
gelesene Aufl., Weinheim: Deutscher Studien Verlag.
Mayring P (1999) Einführung in die qualitative Sozialforschung. 4. Aufl., Weinheim:
Beltz Psychologie Verlags Union.
McGrath PJ, Finley GA (1996) Attitudes and Beliefs About Medication and Pain
Management in Children. In: Journal of Palliative Care, 12 (3): 46-50.
Menke A, van Üüm D, Wamsler C (2005) Überlegte Dokumentation statt Datenmüll
und Schreibkrampf. Die Kerndokumentation Pädiatrische Palliativversor-
gung (Kern-Päp). Vortrag auf den 3. Dattelner Kinderschmerztagen. Kon-
gress für Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativversorgung am
17.-19.02.2005 in Recklinghausen (unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
5 Literatur
415
Meuser M, Nagel U (1991) ExpertInneninterviews – vielfach erprobt, wenig bedacht.
In: Garz D, Kraimer K (Hrsg.) Qualitativ-empirische Sozialforschung. Kon-
zepte, Analysen, Methoden. Opladen: 441-471.
Miano M, Manfredini L, Garaventa A, Fieramosca S, Tanasisi R, Leimer M, Trucco
D, Rossi R, Haupt R, Dini G (2002) Feasibility of a Home Care Program in
Pediatric Hematology and Oncology Department. Results of the First Year of
Activity at a Single Institution. In: Haematologica, 87 (6): 637-642.
Mikula M, Wingenfeld K (2002) Anforderungen an die Häusliche Palliativversorgung
von Kindern. In: Schaeffer D, Ewers M (Hrsg.) Ambulant vor stationär. Per-
spektiven für eine integrierte ambulante Pflege Schwerkranker. 1. Aufl.,
Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 303-319.
Miles MS (1984) Helping Adults Mourn the Death of a Child. In: Wass H, Corr CA
(Hrsg.) Childhood and Death. New York, Washington, Philadelphia, London:
Hemisphere Publishing Corporation: 219-241.
Moldow DAG, Henry W, Martinson IM (1982) The Cost of Home Care for Dying
Children. In: Medical Care, 11: 1154-1160.
Mukherjee S, Beresford B, Sloper P (1999) Unlocking Key Working. An Analysis and
Evaluation of Key Worker Services for Families With Disabled Children. Jo-
seph Rowntree Trust and Community Care, Bristol: The Policy Press. Ab-
rufbar über: http://www.jrf.org.uk/knowledge/findings/socialcare/d39.asp
[Zugriff: 02.02.2005]
Mulhern RK (2000) Psychosocial Support for the Child with Cancer. In: Steen RG,
Mirro J (2000) Childhood Cancer. A Handbook from St. Jude Children’s Re-
search Hospital with Contributions from St. Jude Clinicians and Scientists.
Cambridge, Massachusetts: Perseus Publishing: 271-281.
Mulhern RK, Lauer ME, Hoffmann RG (1983) Death of a Child at Home or in the
Hospital: Subsequent Psychological Adjustment of the Family. In: Pediatrics,
71 (5): 743-747.
Mundle DR (2002) Vom Umgang mit Sterben, Tod und Trauer, In: Klinische Pädiat-
rie, 214: 252-254.
Niethammer D (2003) Sterbehilfe und Sterbebegleitung in der Pädiatrischen Onko-
logie. In: Klinische Pädiatrie, 215: 166-170.
Niethammer D (1993) Möglichkeiten und Grenzen der psychosozialen Versorgung
in der pädiatrischen Onkologie. In: Schwarz R, Zettl S (Hrsg.) Praxis der
psychosozialen Onkologie. Versorgungsangebote für Klinik, Praxis und
häusliche Pflege. Psychosoziale Onkologie, Bd. 2, Heidelberg: Verlag für
Medizin (vfm): 49-62.
Nitschke R (2000) Letter to the Editor: Regarding Guidelines for Assistance to Ter-
minally Ill Children With Cancer: Report of the SIOP Working Committee on
Psychological Issues in Pediatric Oncology. In: Medical and Pediatric On-
cology, 34: 271-271.
5 Literatur
416
Nitschke R, Meyer WH, Sexauer CL, Parkhurst JB, Foster P, Huszti H (2000) Care
of Terminally III Children With Cancer. In: Medical and Pediatric Oncology,
34: 268-270.
Ohmann C (2004) Mindestmengen und Qualität aus Sicht der Versorgungsfor-
schung. In: Badura B, Hurrelmann K, Iseringhausen O, Schaeffer D (Hrsg.)
Versorgung chronisch Kranker: Patientenorientierung, Qualitätsentwicklung
und Gesundheitsförderung. 3. Deutscher Kongress für Versorgungsfor-
schung 18.-19. Juni 2004, Universität Bielefeld, Journal of Public
Health/Zeitschrift für Gesundheitswissenschaften, Abstract-Band. Heidel-
berg: Springer-Verlag: 73.
Orloff SF, Quance K, Perzyk S, Flowers J, Veale E (2004) Psychosocial and Spiri-
tual Needs of the Child and Family. In: Carter BS, Levetown M (Hrsg.) Pal-
liative Care for Infants, Children, and Adolescents. A Practical Handbook.
Baltimore, London: The John Hopkins University Press: 141-162.
Overton J (2003) How Could We Have Moved Further and Faster – 20 Years of
Learning in British Paediatric Palliative Care Management. Vortrag auf dem
2. Dattelner Kinderschmerztage-Kongress für Kinderschmerztherapie und
pädiatrische Palliativmedizin am 30.01.-01.02.2003 in Recklinghausen (un-
veröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Panke JT, Ferrel BR (2004) Emotional Problems in the Family. In: Doyle D, Hanks
G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative Medicine.
Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town, Chennai,
Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata, Kuala Lum-
pur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shang-
hai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 985-992.
Papadatou D, Yeantopoulos J, Kosmidis HV (1996) Death of a Child at Home or in
Hospital: Experiences of Greek Mothers. In: Death Studies, 20: 215-235.
Perilongo G, Rigon L, Sainati L, Cesaro S, Carli M, Zanesco L (2001) Topical Topic:
Palliative and Terminal Care for Dying Children; Proposal for Better Care. In:
Medical and Pediatric Oncology, 37: 59-61.
Petermann F, Noeker M, Bode U (1987) Psychologie chronischer Krankheiten im
Kindes- und Jugendalter. München, Weinheim: Psychologie Verlags Union.
Pfaff AB, Wiedemann T, Mamberer F (2003) Sozialwissenschaftliche und gesund-
heitsökonomische Evaluation der Nachsorgeleistungen des „Vereins zur
Familiennachsorge Bunter Kreis e.V.“ Kurzfassung des Endberichts. Augs-
burg: Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Augsburg.
Pfaff H (2003a) Versorgungsforschung. In: Public Health Forum, 11 (40): 13-14.
Pfaff H (2003b) Versorgungsforschung – Begriffsbestimmung, Gegenstand und Auf-
gaben. In: Pfaff H, Schrappe M, Lauterbach KW, Engelmann U, Halber M
(Hrsg.) Gesundheitsversorgung und Disease Management. Grundlagen und
Anwendungen der Versorgungsforschung. Reihe: Handbuch Gesundheits-
wissenschaften. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 13-
23.
5 Literatur
417
Pfaff H (2003c) Was kann die Versorgungsforschung zur integrierten Versorgung
onkologischer Patienten beitragen? In: Forum DKG Sonderheft, 2: 12-16.
Pleschberger S (2002) Palliative Care – ein Paradigmenwechsel. In : Österreichi-
sche Pflegezeitschrift, 12: 16-19.
Pleschberger S (2001) Palliative Care: Ein Versorgungskonzept für sterbende Men-
schen. Veröffentlichungsreihe des Instituts für Pflegewissenschaft an der
Universität Bielefeld (IPW), Bielefeld.
Plieth M (2001) Kind und Tod: zum Umgang mit kindlichen Schreckensvorstellungen
und Hoffnungsbildern. Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag.
Porz F, Erhardt H (2003) Struktur und Arbeitsbereiche des Augsburger Modells zur
Familiennachsorge „Bunter Kreis“. In: Neue Wege in der Nachsorge. Case-
Management in der Sozialpädiatrie. Porz F, Erhardt H, beta Institut für sozi-
almedizinische Forschung und Entwicklung gGmbH (Hrsg.) Case-Manage-
ment in der Kinder- und Jugendmedizin. Neue Wege in der Nachsorge.
Stuttgart, New York: Thieme Verlag: 15-26.
Porz F, Erhardt H (1999) Neue Wege in der Nachsorge. Case-Management in der
Sozialpädiatrie. Das Augsburger Nachsorgemodell erläutert am Pilotprojekt
„Der Bunte Kreis“ im Einzugsbereich der Kinderklinik Augsburg. Redaktion:
Nagl A, Fachliche Beratung: Bernsau U, Augsburg: betapharm Arzneimittel
GmbH (Hrsg.).
Porz F, Erhardt H, beta Institut für sozialmedizinische Forschung und Entwicklung
gGmbH (2003a) (Hrsg.) Case-Management in der Kinder- und Jugendmedi-
zin. Neue Wege in der Nachsorge. Stuttgart, New York: Thieme Verlag.
Porz F, Podeswik A, Erhardt H (Hrsg.) (2003b) Organisationsformen und Finanzie-
rungsmöglichkeiten einer Nachsorgeeinrichtung nach dem Case-Manage-
ment-Konzept. In: Porz F, Erhardt H, beta Institut für sozialmedizinische
Forschung und Entwicklung gGmbH (Hrsg.) Case-Management in der Kin-
der- und Jugendmedizin. Neue Wege in der Nachsorge. Stuttgart, New
York: Georg Thieme Verlag: 47-52.
Porz F, Podeswik A, Erhardt H (2003c) Case-Management in der Sozialpädiatrie –
Das Augsburger Modell. In: Löcherbach P, Klug W, Remmel-Faßbender R,
Wendt WR (Hrsg.) Case-Management – Fall- und Systemsteuerung in The-
orie und Praxis. 2. Aufl., Neuwied: Luchterhand.
Postovsky S, Ben Arush MW (2004) Care of a Child Dying of Cancer: The Role of
the Palliative Care Team in Pediatric Oncology. In: Pediatric Hematology
and Oncology, 21: 67-76.
Rau J (2001) Neuere Konzepte in der psychosozialen Onkologie. Vortrag im Rah-
men des Seminars für Mitarbeiter in der Pädiatrischen Onkologie (Grund-
kurs) der Psychosozialen Nachsorgeeinrichtung und des Heidelberger Se-
minars für Psychosoziale Onkologie in Zusammenarbeit mit der Universi-
tätskinderklinik Heidelberg am 05-08.03.2001 in Heidelberg (unveröffent-
licht, persönliche Mitschrift).
5 Literatur
418
Riedesser P (1983) Psychosoziale Versorgung tumorkranker Kinder und ihrer Fami-
lien. In: Medizinische Klinische Praxis, 78 (17): 49-51.
Roller S (2004) Kommunikation. In: Bausewein C, Roller S, Voltz R (2004) (Hrsg.)
Leitfaden Palliativmedizin. 2. Aufl., München, Jena: Urban & Fischer: 67-
111.
Rosenbrock R, Gerlinger T (2004) Gesundheitspolitik. Eine systematische Einfüh-
rung. 1. Aufl., Programmbereich Gesundheit. Bern, Göttingen, Toronto, Se-
attle: Verlag Hans Huber.
Rosenbrock R, Bellwinkel M, Schröer A (Hrsg.) (2004) Primärprävention im Kontext
sozialer Ungleichheit. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag.
Rushton CH (2004) The Other Side of Caring: Caregiver Suffering. In: Carter BS,
Levetown M (Hrsg.) Palliative Care for Infants, Children, and Adolescents. A
Practical Handbook. Baltimore, London: The John Hopkins University Press:
220-243.
Sachstandskonferenz (2001) Sachstandskonferenz „Pädiatrische Palliativmedizin“
am 08.12.2001 in Recklinghausen, ausgerichtet von PATE (Palliativmedizin
und -therapie sowie ihre Evaluation in der pädiatrischen Hämatolo-
gie/Onkologie), Vestische Kinderklinik Datteln, Universität Witten/Herdecke
(PATE-Protokoll, unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Sahler OJZ, Frager G, Levetown M, Cohn FG, Lipson MA (2000) Medical Education
About End-of-Life Care in the Pediatric Setting: Principles, Challenges, and
Opportunities. In: Pediatrics, 105 (3): 575-584.
Saiki-Craighill S (2002) The Personal Development of Mothers of Terminal Cancer
Patients: How Japanese Women Change Through the Experience of Caring
For and Losing Their Children to Cancer. In: Qualitative Health Research,
12 (6): 769-779.
Sastimdur G (1995) Die Situation ausländischer bzw. türkischer Patienten und ihrer
Familien. In: Häberle H, Niethammer D (Hrsg.) Leben will ich jeden Tag. Le-
ben mit krebskranken Kindern und Jugendlichen – Erfahrungen und Hilfen.
Freiburg, Basel, Wien: Herder: 212-216.
Saunders CM (1979-80) A Comparison of Adult Bereavement in Death of a Spouse,
Child, and Parents. In: Omega, 10: 302-322.
Schaeffer D, Ewers M (Hrsg.) (2002) Alltägliche Herausforderungen bei der häusli-
chen Pflege Schwerkranker. In: Schaeffer D, Ewers M (Hrsg.) Ambulant vor
stationär. Perspektiven für eine integrierte ambulante Pflege Schwerkranker.
1. Aufl., Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 179-198.
Schwartz FW, Busse R (2003) Denken in Zusammenhängen: Gesundheitssystem-
forschung. In: Schwartz FW, Busse R, Leidl R, Raspe H, Siegrist J, Walter U
(Hrsg.) Das Public-Health Buch. Gesundheitswissenschaft und Gesund-
heitswesen. 2. Aufl., München, Jena: Urban & Fischer: 518-545.
Schwartz FW, Siegrist J, von Troschke J, Schlaud M (2003) Wer ist gesund? Wer ist
krank? Wie gesund bzw. krank sind Bevölkerungen? In: Schwartz FW, Bus-
5 Literatur
419
se R, Leidl R, Raspe H, Siegrist J, Walter U (Hrsg.) Das Public-Health Buch.
Gesundheitswissenschaft und Gesundheitswesen. 2. Aufl., München, Jena:
Urban & Fischer: 23-47.
Sepúlveda C, Marlin A, Yoshidla T, Ulrich A (2002) Palliative Care: The World
Health Organization’s Global Perspective. In: Journal of Pain and Symptom
Management, 24 (2): 91-96.
Siegrist B, Koch U, Härter M, Eckert M, Wallis H (1993) Zum Stand und zur Kon-
zeption psychosozialer Versorgung in der Pädiatrischen Onkologie. In:
Schwarz R, Zettl S (Hrsg.): Praxis der psychosozialen Onkologie. Versor-
gungsangebote für Klinik, Praxis und häusliche Pflege. Psychosoziale On-
kologie, Bd. 2, Heidelberg: Verlag für Medizin (vfm): 399-411.
Sirkiä K, Ahlgren B, Hovi L et al. (2000a) Weekend Courses for Families Who Have
Lost a Child With Cancer. In: Medical and Pediatric Oncology 34: 325-355.
Sirkiä K, Saarinen UM, Hovi L (2000b) Coping of Parents and Siblings with the
Death of a Child with Cancer: Death After Terminal Care Compared with
Death During Active Anticancer Therapy. In: Acta Paediatrica, 89: 717-721.
Sirkiä K, Saarinen UM, Ahlgren B, Hovi L (1997) Terminal Care for Children with
Cancer at Home. In: Acta Paediatrica, 86: 1125-1130.
Smeding R (2001a) Einführung und Moderation: Palliativ- und Hospizbegleitung bei
Kindern. In: beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der Nachsorge und Palliativ-
versorgung. Kongressbericht zur sozialpädiatrischen Fachtagung, 2. Augs-
burger Nachsorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augsburg: betaInstituts-
verlag: 10-11.
Smeding R (2001b) Sterben, Tod und Trauer – neue Forschungsergebnisse. Fragen
an und für die Professionalität. In: beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der
Nachsorge und Palliativversorgung. Kongressbericht zur sozialpädiatrischen
Fachtagung, 2. Augsburger Nachsorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augs-
burg: betaInstitutsverlag: 42-59 + unveröffentlichte, persönliche Mitschrift.
Smeding R, Aulbert E (1997) Trauer und Trauerbegleitung in der Palliativmedizin.
In: Aulbert E, Zech D (Hrsg.) Lehrbuch der Palliativmedizin. Stuttgart, New
York: Schattauer: 866-878.
Sourkes BM (1996) The Broken Heart: Anticipatory Grief in the Child Facing Death.
In: Journal of Palliative Care, 12 (3): 56-59.
Spencer L, Battye L (2001) Palliative Care in the Community for Children with Can-
cer in South East England. In: European Journal of Oncology Nursing, 5 (3):
190-197.
Spinetta JJ, Masera G, Jankovic M, Oppenheim D, Martins AG, Ben Arush MW, van
Dongen-Melman J, Epelman C, Medin G, Pekkanen K, Eden T (2003) Valid
Informed Consent and Participative Decision-Making in Children With Can-
cer and Their Parents: A Report of the SIOP Working Committee on Psy-
chosocial Issues in Pediatric Oncology. In: Medical and Pediatric Oncology,
40: 244-246.
5 Literatur
420
Spinetta JJ, Jankovic M, Ben Arush MW, Breatnach F, McDowell HP, Eden T,
epelman C, Fossati Bellani F, Green DM, Kosmidis HV, Nesbit ME, Wand-
zura C, Wilbur JR, Spinetta JJ (2000) Guidelines for the Recognition, Pre-
vention and Remediation of Burnout in Health Care Professionals in the
Care of Children With Cancer: Report of the SIOP Working Committee on
Psychosocial Issues in Pediatric Oncology. In: Medical and Pediatric Oncol-
ogy, 35: 122-125.
Stark W (2002) Empowerment. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(Hrsg.) Leitbegriffe der Gesundheitsförderung. Glossar zu Konzepten, Stra-
tegien und Methoden in Gesundheitsförderung. 4. erweiterte und überar-
beitete Auflage, Schwabenheim an der Selz: Fachverlag Peter Sabo: 28-31.
Stevens MM (2004a) Psychological Adaptation of the Dying Child. In: Doyle D,
Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative
Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town,
Chennai, Dar es Salaam, Dehli, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata,
Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São
Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 798-806.
Stevens MM (2004b) Care of the Dying Child and Adolescent: Family Adjustment
and Support. In: Doyle D, Hanks G, Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford
Textbook of Palliative Medicine. Oxford, New York, Auckland, Bankok, Bue-
nos Aires, Cape Town, Chennai, Dar es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istan-
bul, Karachi, Kolkata, Kuala Lumpur, Madrid, Melbourne, Mexiko City,
Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shanghai, Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford Uni-
versity Press: 806-822.
Stevens MM, Jones P, O’Riordan E (1996) Family Responses When a Child With
Cancer Is in Palliative Care. In: Journal of Palliative Care, 12 (3): 51-55.
Stötzner K (2004) Was erwarten Patienten/innen von der integrierten Versorgung?
Vortrag auf der Tagung „Integrierte Versorgung“ im Evangelischen Geriat-
riezentrum Berlin am 16.09.2004. Abrufbar über
http://www.egzb.de/aktuelles/html [Zugriff: 14.12.2004].
Strauss AL (1998) Grundlagen qualitativer Sozialforschung: Datenanalyse und The-
oriebildung in der empirischen und soziologischen Forschung. 2. Aufl., Mün-
chen: Fink UTB für Wissenschaft/Uni-Taschenbücher.
Strauss A, Fagerhaugh S, Suczek B, Wiener C (1980) Gefühlsarbeit. In: Kölner
Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 32: 629-651.
Student JC (2001) Sterbebegleitung – was ist aus dem Erwachsenenbereich auf
Kinder übertragbar? In: beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der Nachsorge
und Palliativversorgung. Kongressbericht zur sozialpädiatrischen Fachta-
gung, 2. Augsburger Nachsorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augsburg:
betaInstitutsverlag: 20-31.
Student U, Student JC (1999) Die Angehörigen. In: Student JC (Hrsg.) Das Hospiz-
Buch. 4. Aufl., Freiburg im Breisgau: Lambertus: 170-187.
5 Literatur
421
Student JC (1999a) Die Hospizbetreuung von Kindern. In: Student JC (Hrsg.) Das
Hospiz-Buch. 4. Aufl., Freiburg im Breisgau: Lambertus: 93-96.
Student JC (1999b) Was ist ein Hospiz? In: Student JC (Hrsg.) (1999) Das Hospiz-
Buch. 4. Aufl., Freiburg im Breisgau: Lambertus: 21-34.
Student JC (1991) Ambulante Sterbebegleitung. In: Schwarz R, Zettl S (Hrsg.)
(1991) Psychosoziale Krebsnachsorge in Deutschland. Eine Standortbe-
stimmung. Heidelberg: Verlag für Medizin Dr. Ewald Fischer: 365-372.
SVR (Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen)
(2001): Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Band III: Über-, Unter-
und Fehlversorgung. Bonn/Berlin. Abrufbar über http://www.svr-
gesundheit.de/.
Thielking-Wagner G (2006) Psychoonkologie und Versorgungsqualität im Akutkran-
kenhaus – Ergebnisse einer Evaluationsstudie im Land Brandenburg. Berlin:
Univ. Diss.
Thyen U (2001) Lücken in der Gesundheitsversorgung von chronisch kranken Kin-
dern und ihren Familien. In: beta Institut (Hrsg.) Neue Wege in der Nach-
sorge und Palliativversorgung. Kongressbericht zur sozialpädiatrischen
Fachtagung, 2. Augsburger Nachsorgesymposium 29./30. Juni 2001. Augs-
burg: betaInstitutsverlag: 76-85.
Tophoven C (2003) Wandel der ambulanten Versorgung. In: Pfaff H, Schrappe M,
Lauterbach KW, Engelmann U, Halber M (Hrsg.) Gesundheitsversorgung
und Disease Management. Grundlagen und Anwendungen der Versor-
gungsforschung. Reihe: Handbuch Gesundheitswissenschaften. Bern, Göt-
tingen, Toronto, Seattle: Verlag Hans Huber: 87-94.
Ulrich P (1998) Organisationales Lernen durch Benchmarking. Wiesbaden: Gabler.
Vachon MLS (2004) The Stress of Professional Caregivers. In: Doyle D, Hanks G,
Cherny NI, Sir Calman K (Hrsg.) Oxford Textbook of Palliative Medicine. Ox-
ford, New York, Auckland, Bankok, Buenos Aires, Cape Town, Chennai, Dar
es Salaam, Delhi, Hong Kong, Istanbul, Karachi, Kolkata, Kuala Lumpur,
Madrid, Melbourne, Mexiko City, Mumbai, Nairobi, São Paulo, Shanghai,
Taipei, Tokyo, Toronto: Oxford University Press: 992-1004.
Vachon MLS, Pakes E (1984) Staff Stress in the Care of the Critically Ill and Dying
Child. In: Wass H, Corr CA (Hrsg.) Childhood and Death. New York, Wash-
ington, Philadelphia, London: Hemisphere Publishing Corporation: 151-182.
Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln – Universität Witten/Herdecke (Hrsg.)
(2002) Schmerztherapie und palliative Versorgung krebskranker Kinder.
Autorisierte Übersetzung von: World Health Organization (WHO) (1998)
Cancer Pain Relief and Palliative Care in Children. Geneva, Switzerland.
Übersetzung und Fußnoten: Zernikow B, Friedrichsdorf S, Wamsler C, Mi-
chel E.
5 Literatur
422
Vickers JL, Carlisle C (2000) Choices and Control: Parental Experiences in Pediatric
Terminal Home Care. In: Journal of Pediatric Oncology Nursing, 17 (1): 12-
21.
Wang KWK, Barnard A (2004) Technology-Dependent Children and Their Families:
A Review. In: Journal of Advanced Nursing, 45 (1): 36-46.
Wendt WR (2001) Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Eine Ein-
führung. Freiburg im Breisgau: Lambertus.
While AE, Dyson L (2000) Characteristics of Pediatric Home Care Provision: The
Two Dominant Models in England. In: Child, Care, Health and Development,
26 (4): 263-275.
Whittam EH (1993) Terminal Care of the Dying Child. In: Cancer (Supplement), 71
(10): 3450-3462.
WHO (World Health Organization) (2000) The World Health Report 2000: Health
Systems: Improving Performance. Genf: WHO. Abrufbar über:
http://www.who.int/whr/2000/en/print.html [Zugriff: 01.12.2004].
WHO (World Health Organization) (1998) Cancer Pain Relief and Palliative Care in
Children. Genf: WHO. Abrufbar über:
http://whqlibdoc.who.int.publications/9241545127.pdf [Zugriff: 12.01.2005].
WHO (World Health Organization) (1990) Cancer Pain Relief and Palliative Care.
Report of a WHO Expert Committee. WHO Technical Report Series, No.
804. Genf: WHO.
WHO (World Health Organization) (1986) Ottawa Charta for Health Promotion.
Genf: WHO.
WHO Europe (World Health Organization - Europe) (2004) Palliative Care – The
Solid Facts. Edited by Elizabeth Davies and Irene J Higginson, ISBN
9289010916: Abrufbar über: http://www.euro.who.int/document/E82931.pdf
[Zugriff: 21.10.2004].
Wingenfeld, K. (2005): Die Entlassung aus dem Krankenhaus. Institutionelle Über-
gänge und gesundheitlich bedingte Transitionen. Bern: Verlag Hans Huber.
Williams HA (1992) Comparing the Perception of Support by Parents of Children
with Cancer and by Health Professionals. In: Journal of Pediatric Oncology
Nursing, 9 (4): 180-186.
Witzel A (2000) Das problemzentrierte Interview. [26 Absätze]. In: Forum Qualitative
Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research [Online Journal], 1 (1):
Abrufbar über: http://qualitative-research.net/fqs [Zugriff: 25.01.2001].
Wolfe J (2000) Suffering in Children at the End of Life: Recognizing an Ethical Duty
to Palliate. In: The Journal of Clinical Ethics, 11 (2): 157-163.
Wolfe J, Friebert S, Hilden J (2002) Caring for Children with Advanced Cancer. Inte-
grating Palliative Care. In: Pediatric Clinics of North America, 49: 1043-
1062.
5 Literatur
423
Wolfe J, Klar N, Grier HG, Duncan J, Salern-Schatz S, Emanuel EJ, Weeks JC
(2000a) Understanding of Prognosis Among Parents of Children Who Died
of Cancer. In: Journal of the American Medical Association, 284 (19) (No-
vember): 2469-2475.
Wolfe J, Grier HG, Klar N, Levin S, Ellenbogen J, Salern-Schatz S, Emanuel EJ,
Weeks JC (2000b) Symptom and Suffering at the End of Life in Children
with Cancer. In: The New England Journal of Medicine, 342 (5): 326-333.
Zernikow B (2003) Der PATE für sterbende Kinder – eine landesweite Bewegung.
Vortrag auf dem 2. Dattelner Kinderschmerztage-Kongress für Kinder-
schmerztherapie und pädiatrische Palliativmedizin am 30.01.-01.02.2003 in
Recklinghausen (unveröffentlicht, persönliche Mitschrift).
Zernikow B, Friedrichsdorf S, Henkel W (2003) Palliativmedizin im Kindesalter. In:
Husebø S, Klaschik E (Hrsg.) Palliativmedizin. Praktische Einführung in
Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Ethik und Kommunikation. 3., aktuali-
sierte Aufl., Berlin, Heidelberg, New York, Hongkong, London, Mailand, Pa-
ris, Tokio: Springer-Verlag: 397-467.
424
Abkürzungen
ACT Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions
AWMF Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachge-
sellschaften
ChIPPS The Children's International Project on Palliative/Hospice Services
DRGs Diagnose Related Groups
EPD Externer Pflegedienst
IKP Institut für Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativmedizin
an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln
RCPCH Royal College of Pediatrics and Child Health
IPPC The Initiative for Pediatric Palliative Care
MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen
PERCS Program to Enhance Relational and Communication Skills
SIOP Sociétè Internationale d’Oncologie Pédiatrique (englisch: International
Society of Pediatric Oncology)
SVR Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswe-
sen
425
Anhang
Anhang
426
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Anschreiben Eltern ..................................................................................427
Anhang 2: Aufklärung der StudienteilnehmerInnen (Eltern)......................................428
Anhang 3: Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Studie...............................430
Anhang 4: Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung ........................................431
Anhang 5: Leitfaden Elternbefragung .......................................................................432
Anhang 6: Kurzfragebogen Sozialdaten ...................................................................434
Anhang 7: Postskriptum............................................................................................435
Anhang 8: Transkriptionsregeln Elternbefragung......................................................436
Anhang 9: Transkriptionsregeln ExpertInnenbefragung............................................437
Anhang 10: Vorabinformation MitarbeiterInnen ........................................................438
Anhang 11: Vorabinformation Klinikdirektor..............................................................439
Anhang 12: Aufklärung der StudienteilnehmerInnen (MitarbeiterInnen)...................440
Anhang 13: Leitfaden Befragung der MitarbeiterInnen.............................................442
Anhang 14: Leitfaden Befragung Klinikdirektor.........................................................462
Anhang
427
Anhang 1: Anschreiben Eltern
Kopfbogen der Klinik mit näherer Angabe zur Abteilung, welcher der/die
Studienarzt/Studienärztin angehört [anonymisiert]
An
Herrn und Frau
Straße
11111 Stadt Stadt, den
Sehr geehrte Frau XXXX, sehr geehrter Herr XXXX,
am Zentrum für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie [Klinik anonymisiert, Anm.]
planen wir eine Studie, die unser Angebot an psychosozialer Unterstützung für un-
heilbar krebskranke Kinder und ihre Familien untersuchen soll. Hierfür bitten wir Sie
recht herzlich um Ihre Unterstützung.
Wir möchten gerne erfahren, ob die Betreuung, die wir Ihnen und Ihrem kranken
Kind in der letzten Lebensphase Ihres Kindes angeboten haben, für Sie und Ihr Kind
ausreichend war. In diesem Zusammenhang möchten wir einen Überblick darüber
bekommen, wie Sie die Begleitung und Ansprechbarkeit des Klinikteams während
dieser Zeit erlebt haben; ob Sie sich – auf der Station oder zu Hause – ausreichend
von uns versorgt fühlten bzw. in welchen Momenten Sie sich eher allein gelassen
fühlten. Ihre persönlichen Erfahrungen werden dazu dienen, unser derzeitiges Kon-
zept der häuslichen Lebens- und Sterbebegleitung zu überarbeiten und eine Ver-
besserung unserer psychosozialen Versorgung zu fördern.
Um einen Einblick in die Probleme zu bekommen, führt unsere Mitarbeiterin, Frau
Christine Adis, eine Befragung durch. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf
dem beigefügten Blatt. Frau Adis wird sich in den nächsten Tagen telefonisch mit
Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Für Rückfragen steht Ihnen un-
sere Mitarbeiterin selbstverständlich gerne unter der Telefonnummer (XXX) XXX XX
XX zur Verfügung.
Wir verbleiben mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung und freundlichen Grüßen
(Prof. Dr. XY, Klinikdirektor) (Dr. XY, Studienärztin) (Christine Adis)
Anhang
428
Anhang 2: Aufklärung der StudienteilnehmerInnen (Eltern)
Kopfbogen der Klinik mit näherer Angabe zur Abteilung, welcher der/die Stu-
dienarzt/Studienärztin angehört [anonymisiert]
Studientitel: „Schnittstellenmanagement zwischen onkologischer Kinder-Ta-
gesklinik und häuslicher Sterbebegleitung: Zur psychosozialen Versorgung
krebskranker Kinder und ihrer Familien.“
Ort, Datum
Aufklärung der StudienteilnehmerInnen
1 Einleitung
Die Studie wurde von Dr. med. [anonymisiert, Anm.] initiiert und wird von Frau
Christine Adis durchgeführt. Auftraggeber ist die Deutsche Kinderkrebsstiftung, die
die Untersuchung im Rahmen eines Promotionsstipendiums finanziert. Die Promo-
tion ist am Fachbereich Gesundheitswissenschaften/Public Health der Technischen
Universität Berlin angegliedert.
2 Zweck der Studie
Die am Zentrum für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie [Klinik anonymisiert,
Anm.] geplante Studie soll unser Angebot an psychosozialer Unterstützung für un-
heilbar krebskranke Kinder und ihre Familien untersuchen. Unser derzeitiges Kon-
zept der häuslichen Lebens- und Sterbebegleitung soll daraufhin überarbeitet wer-
den, um so eine Verbesserung unserer psychosozialen Versorgung zu fördern. Ihre
Erfahrungen werden im Rahmen eines Interviews erfragt.
3 Ablauf der Untersuchung
Das Interview wird insgesamt etwa 1-2 Stunden dauern. Mir kommt es dabei in ers-
ter Linie auf Ihre ganz persönlichen Erfahrungen, Erkenntnisse und Ansichten an.
Ich werde Ihnen keinen genau festgelegten Katalog von Fragen vorlegen, sondern
möchte Sie bitten, zu verschiedenen Themen möglichst ausführlich zu erzählen,
was Sie persönlich erlebt und erfahren haben. Damit während des Gesprächs keine
wichtigen Informationen verloren gehen, werde ich Ihren Bericht auf Tonband auf-
nehmen. Selbstverständlich werden alle Ihre Angaben anonymisiert, streng vertrau-
lich behandelt und nach den Regeln des Datenschutzes aufbewahrt.
4 Mögliche Risiken
Ein Risiko könnte in einem Ausbrechen nicht bewusster, unverarbeiteter Emotionen
bestehen und zu einer psychischen Krisensituation führen. Für diesen Fall steht die
Anhang
429
Psychologin der pädiatrischen Onkologie zur Verfügung. Da die Teilnahme freiwillig
erfolgt, ist mit dieser Situation jedoch nicht zu rechnen.
5 Informationen zum Datenschutz
Ihre im Rahmen dieser klinischen Studie erhobenen personenbezogenen Daten
sowie die Ergebnisse der Studie werden im Falle Ihrer Teilnahme zu diesem Zweck
wie folgt verarbeitet:
Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geschlecht, Alter, Beruf, Schulab-
schluss, Familienstand, Geschwisterkinder und Religionszugehörigkeit) werden
durch die Sie aufklärende Frau Adis erhoben und von ihr der Einwilligungserklärung
beigefügt. Die Einwilligungserklärung mit den unverschlüsselten Daten und die Ton-
träger verbleiben bis zum Ende der Studie (etwa 3 Jahre) im Klinikarchiv. Danach
werden sie vernichtet bzw. gelöscht.
Die auf Tonband aufgenommenen Gesprächsprotokolle werden transkribiert. Für
jede/n GesprächspartnerIn und die in den Gesprächen erwähnten Personen wird ein
Kennwort (Pseudonym) gebildet. Die im Rahmen der Studie aufgezeichneten Daten
(die Gesprächsprotokolle) werden in dieser pseudonymisierten Form in für die Fra-
gestellung relevanten Auszügen (Zitate) an den Auftraggeber/Sponsor Deutsche
Kinderkrebsstiftung in Form einer Promotionsschrift, weitergegeben. Die Ergebnisse
der Studie werden anonym veröffentlicht.
Sie können jederzeit einer Weiterverarbeitung Ihrer Daten (also der angefertigten
Gesprächsprotokolle) widersprechen.
Nach Beendigung der Studie werden Sie nochmals kontaktiert. Es wird Ihnen ein
Treffen vorgeschlagen, bei dem Ihnen bei Interesse die Ergebnisse der Studie mit-
geteilt werden.
6 Fragerecht/Mitteilungspflicht
Sie haben jederzeitiges Fragerecht gegenüber dem/der Studienarzt/Studienärztin
über alle Angelegenheiten, welche die Studie betreffen, insbesondere auch über
Risiken usw.
Fragen sind zu richten an:
Christine Adis, Adresse, Telefonnummer
Dr. med. [anonymisiert, Anm.], Adresse, Telefonnummer
7 Freiwilligkeit der Teilnahme
Sie haben das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen und Widerspruch gegen die
Weiterverarbeitung der Daten einzufordern.
Anhang
430
Anhang 3: Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Stu-
die
Titel der Studie:
„Schnittstellenmanagement zwischen onkologischer Kinder-Tagesklinik und häusli-
cher Sterbebegleitung: Zur psychosozialen Versorgung krebskranker Kinder und
ihrer Familien.“
Hiermit erkläre ich,
(Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum des/der Befragten)
dass ich durch Frau Christine Adis,
mündlich und schriftlich über das Wesen, die Bedeutung, Tragweite und Risiken der
wissenschaftlichen Untersuchung im Rahmen der Studie „Schnittstellenmanage-
ment zwischen onkologischer Kinder-Tagesklinik und häuslicher Sterbebegleitung:
Zur psychosozialen Versorgung krebskranker Kinder und ihrer Familien.“, die von
der wissenschaftlichen Einrichtung [Klinik anonymisiert, Anm.] durchgeführt wird,
informiert wurde und ausreichend Gelegenheit hatte, meine Fragen hierzu in einem
Gespräch mit ihr zu klären.
Ich habe insbesondere die mir vorgelegte Aufklärung der StudienteilnehmerInnen
vom XX.XX.2001 verstanden und eine Ausfertigung derselben und dieser Einwilli-
gungserklärung erhalten.
Ich willige in die Aufnahme des Gesprächs auf Tonband ein und in die Lagerung des
pseudonymisierten Tonbandes für den Zeitraum von 3 Jahren.
Ich bin bereit, an der wissenschaftlichen Untersuchung im Rahmen der o. g. Studie
teilzunehmen.
Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen
und ohne nachteilige Folgen für mich zurückziehen und einer Weiterverarbeitung
meiner Daten jederzeit widersprechen kann.
Anhang
431
Anhang 4: Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Ich bin damit einverstanden, dass die wissenschaftliche Einrichtung [Klinik anonymi-
siert, Anm.] personenbezogene Daten und Gesprächsprotokolle im Rahmen und
zum Zweck des o. g. Forschungsvorhabens verarbeitet.
Ich willige darin ein, dass meine im Rahmen der o. g. Studie erhobenen Daten auf-
gezeichnet und pseudonymisiert an den Sponsor Deutsche Kinderkrebsstiftung in
Form einer Promotionsschrift weitergeleitet und anonym veröffentlicht werden.
Stadt, den 00.00.0000 Unterschrift des/der Versuchsteilnehmer/in
Hiermit erkläre ich, den/die o. g. Versuchsteilnehmer/in am (Datum) über Wesen,
Bedeutung, Tragweite und Risiken der o. g. Studie mündlich und schriftlich aufge-
klärt und ihm/ihr eine Ausfertigung der Information sowie dieser Einwilligungserklä-
rung übergeben zu haben.
Stadt, den 00.00.0000 Unterschrift der aufklärenden Person
Für die Richtigkeit
Stadt, den 00.00.0000 Unterschrift des/der Projektleiters/in
Anhang
432
Anhang 5: Leitfaden Elternbefragung
Eingangsfrage:
„In der Befragung geht es darum, dass die Klinik eine Rückmeldung darüber haben
möchte, wie Sie sich in der Palliativsituation und in der letzten Lebensphase Ihres
Kindes zu Hause von der Klinik und dem Externen Pflegedienst psychosozial unter-
stützt gefühlt haben, wo Sie sich gut versorgt gefühlt haben bzw. wo Sie sich in die-
ser Zeit allein gelassen fühlten. Auch wenn es in der Studie um die Frage der Unter-
stützung in der palliativen häuslichen Versorgung geht, möchte ich Sie bitten, den
gesamten Versorgungsweg ab der Diagnosestellung zu schildern. Können Sie mir
erzählen, wie das alles anfing, damals, also von den ersten Anzeichen der Krankheit
Ihres Kindes?“
Zeit der Diagnosestellung
Welche Veränderung zog die Diagnose und Therapie nach sich? (für Sie, Ihr
Kind, für die Geschwister, die Familie, psychisch und sozial)
Klinische Versorgung
Wie haben Sie die Zeit in der Klinik empfunden?
Hatten Sie eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in in der Klinik? (jeman-
den, der/dem Sie vertraut haben, der für Sie da war, dem Sie auch darüber
Fragen stellen konnten, was Sie persönlich bewegt?)
Hat Ihnen jemand Orientierungshilfen gegeben, Sicherheit vermittelt oder
fühlten Sie sich allein gelassen von der Klinik?
Wie haben Sie das Team im Krankenhaus erlebt? Wer war hilfreich? Was
war hilfreich?
Wen oder was haben Sie als verunsichernd empfunden?
Tagesklinische Versorgung
Können Sie sich noch an die Situation erinnern, als Sie mit Ihrem Kind aus der Klinik
nach Hause gingen und in die Tagesklinik überwiesen wurden? Wie fühlten Sie sich
versorgt?
Wurden Sie auf diese Situation (von der Klinik) vorbereitet?
Hatten Sie hier eine/n AnprechpartnerIn?
Hat Ihnen jemand Orientierungshilfen gegeben, Sicherheit vermittelt oder
fühlten Sie sich allein gelassen von der Klinik?
Wen oder was haben Sie als verunsichernd empfunden?
Wie haben Sie sich zu Hause zurechtgefunden?
Anhang
433
Was hat sich für Sie alles in Ihrem Leben verändert? Und wie sind Sie damit
in diesem Moment zurechtgekommen?
Wechsel
Wie haben Sie die Wechsel zwischen Station, Tagesklinik, zu Hause in Erinnerung?
Hatten Sie da das Gefühl, die Klinik ist für Ihre Probleme und Schwierigkeiten offen?
Hat Ihnen jemand Orientierungshilfen gegeben, Sicherheit vermittelt oder
fühlten Sie sich allein gelassen von der Klinik?
Hatten Sie hier eine/n AnprechpartnerIn?
Sterbebegleitung
Können Sie die Situation beschreiben, als klar wurde, dass medizinisch alle Mittel
ausgeschöpft sind?
Welche Veränderungen zog diese Nachricht nach sich? (für Sie, für das Kind, die
Geschwister des Kindes)
Eltern
Wie haben Sie die Zeit des Sterbens Ihres Kindes erlebt?
Konnten Sie in dieser Situation so mit Ihrem Kind zusammen sein, für es da
sein, wie Sie es sich wünschten?
Wollten Sie mit Ihrem Kind über seine Situation sprechen/sich austauschen?
Hätten Sie in dieser Situation mehr Unterstützung (von Seiten der Klinik) ge-
braucht?
Kind
Hatte Ihr Kind seine eigenen AnsprechpartnerInnen (in der Klinik)?
Geschwister
Wer kümmerte sich im Versorgungsverlauf um die Geschwister?
Gab es von Seiten der Klinik ein Angebot?
Hätten Sie in dieser Situation mehr Unterstützung (von Seiten der Klinik) ge-
braucht?
allgemeine Fragen:
Worauf konnten Sie zurückgreifen? (Familie, FreundInnen, Glauben, Hob-
bies, andere Tätigkeiten)
Haben Sie in dieser schweren Zeit neue Ressourcen erschlossen?
Was würden Sie anderen Eltern in einer ähnlichen Situation raten, mit auf
den Weg geben?
Anhang
434
Anhang 6: Kurzfragebogen Sozialdaten
1. Person 2. Person
Name
Anschrift
_______________Stadt
_______________ Stadt
Telefon
Geschlecht
Alter (Geburtsdatum)
Beruf
Schulabschluss/
Studienabschluss/
Berufsausbildung
Familienstand
Kinder (Geschwister)
Religions-zugehörigkeit
Anhang
435
Anhang 7: Postskriptum
1 Rahmendaten
Interview-Code:
Datum/Uhrzeit:
Ort des Interviews:
Dauer:
2 Einschätzung des Interviews
Rahmenbedingungen:
Störungen/Unterbrechungen:
Reaktion der/s Befragten:
Nonverbale Elemente:
Gesprächsklima:
Charakterisierung des I.:
Ergänzungsbefragung:
Interviewleistungen:
Selbstreflexion:
3 Situationseinschätzung (Ahnungen, Zweifel, Vermutungen)
4 Nachsätze (off-record)
5 Notizen während des Interviews (Praxis)
6 Adressen, Kontakte
Anhang
436
Anhang 8: Transkriptionsregeln Elternbefragung
Orthographie bereinigt; Dialekt, wenn von Bedeutung
Interpunktion konventionell
Pausen ...
ab einer Sekunde: .(1). (Sekunden angeben)
Unverständliches /// (Anzahl entsprechend Silben)
unsichere Transkription (abc)
Wortabbrüche -
Satzabbrüche -
Verschleifungen = wenn von Bedeutung
Dehnung Vokale
Dehnung Konsonanten
aaa wenn von Bedeutung
bbb wenn von Bedeutung
gleichzeitiges Sprechen <abc>
Partitur keine
paralinguistische Äußerungen ((Kommentar))
Kommentare \((Kommentar)) abc\
laut mit Kommentar
leise mit Kommentar
betont mit Kommentar
gesprächsunterstützende Äuße-
rungen keine
Wörtliche Rede ‚abc’
Abkürzungen konventionell (z. B.: AOK, DDR)
Zahlen Ziffern ab dreizehn
Anhang
437
Anhang 9: Transkriptionsregeln ExpertInnenbefragung
Orthographie bereinigt
Interpunktion konventionell
Pausen keine
Unverständliches /// (Anzahl entsprechend Silben)
unsichere Transkription (abc)
Wortabbrüche keine
Satzabbrüche keine
Verschleifungen keine
Dehnung Vokale
Dehnung Konsonanten
keine
gleichzeitiges Sprechen keine
Partitur keine
paralinguistische Äußerungen keine
Kommentare keine
gesprächsunterstützende Äuße-
rungen keine
Wörtliche Rede ‚abc’
Abkürzungen Konventionell (z. B.: AOK, DDR)
Zahlen Ziffern ab dreizehn
Anhang
438
Anhang 10: Vorabinformation MitarbeiterInnen
Schnittstellenmanagement zwischen onkologischer Kinderklinik und häuslicher Pal-
liativversorgung und Sterbebegleitung: Zur psychosozialen Versorgung der Familien
krebskranker Kinder
Die zentrale Aufgabe der Arbeit besteht darin, die vom Klinikum [anonymisiert,
Anm.] bereitgestellte ambulante psychosoziale Versorgung der Familie in der letzten
Lebensphase des an Krebs erkrankten Kindes zu evaluieren. Ziel der Klinik ist es,
PatientInnen ein Sterben in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen
und ihnen und ihren Angehörigen die jeweils nötige psychosoziale Betreuung zur
Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Untersuchung soll zunächst der Ist-Zustand
der Versorgung ermittelt werden: Welche Versorgungsstruktur durchlaufen die Pati-
entInnen und ihre Familien? Zu welchen Problemen kommt es an der Schnittstelle
zwischen tagesklinischer und ambulanter psychosozialer Versorgung? Welches
Angebot steht von Klinikseite bereit? Welcher Bedarf besteht auf Seiten der Fami-
lien? Und: Deckt das Angebot den Bedarf? Aus den Ergebnissen der Untersuchun-
gen sollen konkrete Schlüsse für die Praxis gezogen werden. Das Ziel ist die Ent-
wicklung eines anwendbaren Modells für die psychosoziale Versorgung krebskran-
ker Kinder und ihrer Familien in der finalen Phase der Erkrankung, das die häusliche
Sterbebegleitung und die Nachsorge der Hinterbliebenen einschließt. Das Projekt
wird von der Deutschen Kinderkrebsstiftung finanziert, im Rahmen einer Disserta-
tion an der TU Berlin.
Der Bedarf wird mithilfe qualitativer Interviewmethoden erfasst werden. Die Aussa-
gen der retrospektiv befragten verwaisten Eltern stehen hier im Mittelpunkt des For-
schungsinteresses. Ergänzend soll die Erfahrung des multiprofessionellen Teams
im Krankenhaus mithilfe halbstandardisierter Interviews genutzt werden.
Die folgende Befragung ist Teil der MitarbeiterInnen-Erhebung. Ich werde Ihnen
Fragen stellen:
zur Bedarfserhebung,
zur Entlassungsorganisation – also dem Schnittstellenmanagement zwi-
schen klinischer und häuslicher Versorgung – ,
zum konkreten Inhalt Ihres Angebots in der Palliativversorgung,
zur interdisziplinären Zusammenarbeit in der Palliativversorgung,
zur Vernetzung zu ambulanten Anbietern,
zu Ihrem Angebot in der Nachsorge verwaister Eltern und Geschwister,
zur Fortbildung und
schließlich zur Finanzierung der häuslichen Versorgung.
Anhang
439
Anhang 11: Vorabinformation Klinikdirektor
Schnittstellenmanagement zwischen onkologischer Kinder-Tagesklinik und häusli-
cher Sterbebegleitung: Zur psychosozialen Versorgung der Familien krebskranker
Kinder.
Die zentrale Aufgabe der Arbeit besteht darin, die vom Klinikum [anonymisiert,
Anm.] bereitgestellte ambulante psychosoziale Versorgung der Familie in der letzten
Lebensphase des an Krebs erkrankten Kindes zu evaluieren. Ziel der Klinik ist es,
PatientInnen ein Sterben in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen
und ihnen und ihren Angehörigen die jeweils nötige psychosoziale Betreuung zur
Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Untersuchung soll zunächst der Ist-Zustand
der Versorgung ermittelt werden: Welche Versorgungsstruktur durchlaufen die Pati-
entInnen und ihre Familien? Zu welchen Problemen kommt es an der Schnittstelle
zwischen tagesklinischer und ambulanter psychosozialer Versorgung? Welches
Angebot steht von Klinikseite bereit? Welcher Bedarf besteht auf Seiten der Fami-
lien? Und: Deckt das Angebot den Bedarf? Aus den Ergebnissen der Untersuchung
sollen konkrete Schlüsse für die Praxis gezogen werden. Das Ziel ist die Entwick-
lung eines anwendbaren Modells für die psychosoziale Versorgung krebskranker
Kinder und ihrer Familien in der finalen Phase der Erkrankung, das die häusliche
Sterbebegleitung und die Nachsorge der Hinterbliebenen einschließt. Das Projekt
wird von der Deutschen Kinderkrebsstiftung finanziert, im Rahmen einer Disserta-
tion an der TU Berlin.
Der Bedarf wird mithilfe qualitativer Interviewmethoden erfasst werden. Die Aussa-
gen der retrospektiv befragten verwaisten Eltern stehen hier im Mittelpunkt des For-
schungsinteresses. In einem zweiten Schritt soll ergänzend die Erfahrung des multi-
professionellen Teams im Krankenhaus mithilfe halbstandardisierter Interviews ge-
nutzt werden.
Die folgende Befragung gehört zum zweiten Teil der Erhebung. Ich werde Ihnen
Fragen stellen:
zu Aspekten der Personalentscheidung,
zu Arbeitsprofilen bzw. Stellenbeschreibungen,
zur Fortbildung und zum Fortbildungsbedarf,
zur Finanzierung der Palliativversorgung,
zur Nachsorge der verwaisten Familien und
zu Einschätzungen und Bewertungen der Versorgung.
Anhang
440
Anhang 12: Aufklärung der StudienteilnehmerInnen (Mitarbei-
terInnen)
der Untersuchung „Schnittstellenmanagement zwischen onkologischer Kinderklinik
und häuslicher Palliativversorgung und Sterbebegleitung: Zur psychosozialen Ver-
sorgung der Familien krebskranker Kinder.“
1 Einleitung
Die Studie wurde von Dr. Studienärztin [anonymisiert, Anm.] initiiert und wird von
Frau Christine Adis durchgeführt. Auftraggeber ist die Deutsche Kinderkrebsstiftung,
die die Untersuchung im Rahmen eines Promotionsstipendiums finanziert. Die Pro-
motion ist am Fachbereich Gesundheitswissenschaften/Public Health der Techni-
schen Universität Berlin angegliedert.
2 Zweck der Studie
Die am Zentrum für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie der Klinik [anonymi-
siert, Anm.] durchgeführte Studie soll das Angebot an psychosozialer Unterstützung
für Familien krebskranker Kinder untersuchen. Das derzeitige Konzept der häusli-
chen Lebens- und Sterbebegleitung soll ggf. daraufhin überarbeitet werden, um so
eine Verbesserung der psychosozialen Versorgung zu fördern.
3 Ablauf der Untersuchung
Das Interview wird insgesamt etwa 1 Stunde dauern. Ihnen wird ein Fragebogen
ausgehändigt, der sowohl geschlossene als auch offene Fragen beinhaltet. Die
Antworten auf die geschlossenen Fragen werden im Fragebogen von Frau Adis
vermerkt, die offenen Fragen im Gespräch beantwortet. Damit während des Ge-
sprächs keine wichtigen Informationen verloren gehen, wird Frau Adis Ihren Bericht
auf Tonband aufnehmen. Selbstverständlich werden alle Ihre Angaben anonymi-
siert, streng vertraulich behandelt und nach den Regeln des Datenschutzes aufbe-
wahrt (s. u.).
4 Mögliche Risiken
keine
5 Informationen zum Datenschutz
Ihre im Rahmen dieser klinischen Studie erhobenen personenbezogenen Daten
sowie die Ergebnisse der Studie werden im Falle Ihrer Teilnahme zu diesem Zweck
wie folgt verarbeitet:
Anhang
441
Die unverschlüsselten Daten und die Tonträger verbleiben bis zum Ende der Studie
(etwa 2 Jahre) im Klinikarchiv. Danach werden sie vernichtet bzw. gelöscht.
Die auf Tonband aufgenommenen Gesprächsprotokolle werden transkribiert. Für
jede/n GesprächspartnerIn und die in den Gesprächen erwähnten Personen wird ein
Kennwort (Pseudonym) gebildet. Die im Rahmen der Studie aufgezeichneten Daten
(die Gesprächsprotokolle) werden in dieser pseudonymisierten Form in für die Fra-
gestellung relevanten Auszügen (Zitate) an den Auftraggeber/Sponsor Deutsche
Kinderkrebsstiftung in Form einer Promotionsschrift weitergegeben. Die Ergebnisse
der Studie werden anonym veröffentlicht.
Sie können jederzeit einer Weiterverarbeitung Ihrer Daten (also der angefertigten
Gesprächsprotokolle) widersprechen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine vollständige Anonymisierung Ihrer Per-
son insofern nicht möglich ist, als es für andere MitarbeiterInnen des Klinikums mög-
lich sein könnte, Sie anhand Ihrer Aussagen zu identifizieren.
6 Fragerecht/Mitteilungspflicht
Sie haben jederzeitiges Fragerecht gegenüber dem/der Studienarzt/Studienärztin
über alle Angelegenheiten, welche die Studie betreffen, insbesondere auch über
Risiken usw.
Fragen sind zu richten an:
Christine Adis, Adresse, Telefonnummer
Dr. Studienärztin [anonymisiert, Anm.], Adresse, Telefonnummer
7 Freiwilligkeit der Teilnahme
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Widerspruch gegen die
Weiterverarbeitung der Daten einzulegen.
Anhang
442
Anhang 13: Leitfaden Befragung der MitarbeiterInnen
Berufsgruppe + Interview-Code (MI-MX); Datum 00.00.0000, Uhrzeit, Ort des Interviews
Alter:
ٱ unter 30
ٱ zwischen 30 und 40
ٱ zwischen 40 und 50
ٱ zwischen 50 und 60
ٱ über 60
ٱ keine Angabe
Geschlecht:
Beruf:
Insgesamt arbeite(te) ich seit ___________ Jahren mit onkologisch erkrankten Kin-
dern und deren Familien.
Im XY-Klinikum bin ich seit (war ich von) _____ (bis ____) tätig (Datum bzw. Jahre).
Ich bin wie folgt beschäftigt:
ٱ volle Stelle
ٱ dreiviertel Stelle
ٱ halbe Stelle
ٱ Sonstiges, nämlich_________________
Die Stelle ist (war):
ٱ befristet
ٱ nicht befristet
ٱ Sonstiges, nämlich_________________
ٱ ggf. Grund für Befristung____________
Mein Arbeitsplatz befindet (befand) sich
ٱ auf der Station
ٱ in der Tagesklinik
ٱ in der Poliklinik
ٱ Sonstiges, nämlich_________________
Anhang
443
a) Bedarfserhebung
1) Wie viele [Nennung der Stadt, anonymisiert]189 Kinder (bis einschließlich 13
Jahre) und ihre Familien versorgen Sie jährlich in der palliativen Betreuung
und Sterbebegleitung? (Anzahl bitte nennen)
ٱ 15 und mehr
ٱ 10 bis unter 15
ٱ 5 bis unter 10
ٱ unter 5
ٱ keine
ٱ Das erinnere ich nicht mehr.
ٱ gar keine
2) Wie viele der von Ihnen betreuten [Nennung der Stadt, anonymisiert] El-
tern/Familien mit einem krebskranken Kind bedürfen Ihrer Einschätzung
nach einer psychosozialen Betreuung in der häuslichen Umgebung in der
palliativen Betreuung und Sterbebegleitung?
ٱ 100 %
ٱ 75 bis unter 100 %
ٱ 50 bis unter 75 %
ٱ 25 bis unter 50 %
ٱ 10 bis unter 25 %
ٱ unter 10 %
3) Gibt es bei Ihnen psychosoziale Versorgungsstandards in der palliativen Be-
treuung und Sterbebegleitung der Familien zu Hause?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 4)
4) Wie sehen diese Versorgungsstandards aus?
ٱ Jede [Nennung der Stadt, anonymisiert] Familie wird mindestens
einmal zu Hause besucht.
ٱ Jede [Nennung der Stadt, anonymisiert] Familie wird mindestens
einmal telefonisch zu Hause kontaktiert.
ٱ Jede [Nennung der Stadt, anonymisiert] Familie wird an ambulante
Anbieter vermittelt.
ٱ Sonstiges, nämlich (bitte nennen) ____________________________
189 Da die praktizierte häusliche Palliativversorgungsmodell auf das Einzugsgebiet der Stadt begrenzt
ist, wurde hier die Stadt genannt. Beispiel: „Wie viele Mainzer Familien versorgen Sie?“
Anhang
444
5) Wie wird in Ihrer Einrichtung der psychosoziale Betreuungsbedarf in der pal-
liativen Betreuung und Sterbebegleitung zu Hause ermittelt? (Mehrfachnen-
nungen möglich)
ٱ standardisiertes Erhebungsinstrument – welches? (bitte nennen)
_______________________________________________________
ٱ persönlicher Besuch in der Familie zu Hause
ٱ telefonische Nachfrage bei allen Eltern zu Hause
ٱ Rückmeldung der häuslich versorgenden ÄrztInnen
ٱ Rückmeldung des EPD
ٱ Sonstiges, nämlich
1.) _____________________________________________________
2.) _____________________________________________________
3.) _____________________________________________________
ٱ trifft nicht zu
ٱ gar nicht
6) Nach welchen Kriterien werden die Familien mit psychosozialem Betreu-
ungsbedarf von Ihnen ermittelt? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ psychische Verfassung der Eltern
ٱ psychische Verfassung des Kindes
ٱ psychische Verfassung des/der Geschwister
ٱ psychische Verfassung der ganzen Familie
ٱ soziales Umfeld der Familie
ٱ unterstützende Familienangehörige
ٱ unterstützender Freundeskreis
ٱ Sonstiges, nämlich __________________________________
ٱ finanzielle Situation der Familie
ٱ Herkunft der Familie
ٱ Krankheitsbild des Kindes
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ Wir haben keine Kriterien.
7) Welche Familien haben keinen psychosozialen Betreuungsbedarf?
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Anhang
445
8) Schätzen Sie, dass mit den bei Ihnen praktizierten Methoden zur Ermittlung
des psychosozialen Betreuungsbedarfs alle bedürftigen Familienmitglieder
ermittelt werden?
ٱ ja (
weiter mit Frage 10)
ٱ nein
9) Welche Methoden müssten Ihrer Meinung nach zur Ermittlung des psycho-
sozialen Betreuungsbedarfs zusätzlich herangezogen werden?
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
10) Wie viel Ihrer Arbeitszeit ist für die ambulante Palliativversorgung, die Ster-
bebegleitung und die Nachsorge der verwaisten Familien in der häuslichen
Umgebung vorgesehen? (Schätzung)
ٱ 100 %
ٱ 75 bis unter 100 %
ٱ 50 bis unter 75 %
ٱ 25 bis unter 50 %
ٱ 10 bis unter 25 %
ٱ unter 10 %
ٱ keine Zeit
10a) Wie viel Ihrer Arbeitszeit benötigen Sie für die ambulante Palliativversor-
gung, die Sterbebegleitung und die Nachsorge der verwaisten Familien in
der häuslichen Umgebung? (Schätzung)
ٱ 100 %
ٱ 75 bis unter 100 %
ٱ 50 bis unter 75 %
ٱ 25 bis unter 50 %
ٱ 10 bis unter 25 %
ٱ unter 10 %
ٱ keine Zeit
11) Wie häufig gehen Sie zu dem Kind und der Familie nach Hause?
ٱ einmal wöchentlich
ٱ mehrmals wöchentlich
ٱ täglich
ٱ mehrmals täglich
ٱ unterschiedlich, je nach Bedarf der Familie
Anhang
446
ٱ unterschiedlich, je nach stationärem Arbeitsaufwand
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ gar nicht (
weiter mit Frage 14)
12) Wie lange bleiben Sie im Durchschnitt dort?
ٱ unter 30 min
ٱ 30 min bis unter 1 Stunde
ٱ 1 Stunde bis unter 2 Stunden
ٱ mehr als 2 Stunden
13) Wovon ist die Länge Ihres Besuchs abhängig?
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
14) Nach welchen Leitmaximen arbeiten Sie? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“
ٱ „Das Kind steht im Mittelpunkt der Versorgung.“
ٱ „Die Familie steht im Mittelpunkt der Versorgung.“
ٱ „Hilfe zur Selbsthilfe“
ٱ „Die Eltern kommen auf uns zu.“
ٱ „Die Kinder kommen auf uns zu.“
ٱ Sonstiges, nämlich (bitte nennen) ____________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
15) Wen oder was, glauben Sie, brauchen die Eltern in der Palliativzeit und in
der Sterbebegleitung am meisten? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ 24-Stunden-Erreichbarkeit
ٱ Präsenz
ٱ eine familiäre Bezugsperson (z. B. Großeltern)
ٱ eine außerfamiliäre Bezugsperson (FreundInnen, Bekannte der Fami-
lie)
ٱ eine unabhängige professionelle vertraute Bezugsperson (z. B. Psy-
chologIn, SozialarbeiterIn, EinzelfallhelferIn, SeelsorgerIn)
ٱ pflegerische Fachkompetenz
ٱ medizinische Fachkompetenz
ٱ praktische Hilfen (z. B. im Haushalt, bei der Geschwisterbetreuung)
ٱ spirituelle Begleitung
ٱ unterstützende Gespräche
Anhang
447
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ Das weiß ich nicht.
15a) Wen oder was, glauben Sie, brauchen die Kinder in der Palliativzeit und in
der Sterbebegleitung am meisten? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ 24-Stunden erreichbare Palliativversorgung
ٱ ihre Eltern
ٱ eine familiäre Bezugsperson (z. B. Großeltern, Geschwister)
ٱ eine außerfamiliäre Bezugsperson (FreundInnen, Bekannte der Fami-
lie)
ٱ eine unabhängige professionelle vertraute Bezugsperson (z. B. Psy-
chologIn, SozialarbeiterIn, EinzelfallhelferIn, SeelsorgerIn)
ٱ unterstützende Gespräche
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ Das weiß ich nicht.
15b) Wen oder was, glauben Sie, brauchen die Geschwister in der Palliativzeit
und in der Sterbebegleitung am meisten? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ ihre Eltern
ٱ eine familiäre Bezugsperson (z. B. Großeltern, Geschwister)
ٱ eine außerfamiliäre Bezugsperson (FreundInnen, Bekannte der Fami-
lie)
ٱ eine unabhängige professionelle vertraute Bezugsperson (z. B. Ein-
zelfallhelferIn, PsychologIn, SozialarbeiterIn, SeelsorgerIn)
ٱ unterstützende Gespräche
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ Das weiß ich nicht.
16) Gibt es nach Ihrer Einschätzung Standardprobleme bei der Annahme Ihres
Angebots durch die Eltern/die Familien?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 18)
17) Welche Standardprobleme sind das? (bitte nennen)
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Anhang
448
b) Schnittstellenmanagement/Entlassungsorganisation (Klinik – zu Hause)
– Verzahnung zwischen stationärem und ambulantem häuslichen Be-
reich
18) Ist Ihre Berufsgruppe in das Konzept „Die Klinik kommt nach Hause“ struk-
turell integriert?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 20)
19) Wie ist Ihre Berufsgruppe strukturell integriert?
ٱ eigene Visiten bei der Familie bei Entlassung in der Klinik
ٱ eigene Visiten bei der Familie zu Hause
ٱ Teambesprechungen mit EPD
ٱ Teambesprechungen mit ÄrztInnen
ٱ häusliche Visiten zusammen mit EPD
ٱ häusliche Visiten zusammen mit ÄrztInnen
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ gar nicht
20) Welche Hauptaufgaben haben Sie bei der Entlassungsorganisation der
[Nennung der Stadt, anonymisiert] Familien? (Mehrfachnennungen möglich)
(MV: Welche Hauptaufgaben haben Sie, neben der Organisation der für die
Pflege zu Hause nötigen Hilfsmittel, bei der Entlassungsorganisation der
[Nennung der Stadt, anonymisiert] Familien? (Mehrfachnennungen möglich)
MVI: Welche Hauptaufgaben haben Sie, neben der Organisation der medi-
zinischen Versorgung zu Hause, bei der Entlassungsorganisation der [Nen-
nung der Stadt, anonymisiert] Familien?
ٱ Ermittlung des psychosozialen Betreuungsbedarfs des Kindes
ٱ Ermittlung des psychosozialen Betreuungsbedarfs der Eltern
ٱ Ermittlung des psychosozialen Betreuungsbedarfs der Geschwister
ٱ Kontakt herstellen zu ambulanten Professionellen
ٱ Kontakt herstellen zu Selbsthilfe
ٱ Case-Management
ٱ Sonstiges _______________________________________________
ٱ gar keine
21) Auf welchem Weg erfahren die Eltern in der Klinik vom psychosozialen häus-
lichen Angebot in der Palliativphase und Sterbebegleitung? (Mehrfach-
nennungen möglich)
ٱ Elternbrief
Anhang
449
ٱ Empfehlung anderer betroffener Eltern
ٱ im psychosozialen Entlassungsgespräch
ٱ im ärztlichen Entlassungsgespräch
ٱ durch Hinweise des EPD
ٱ bei einem telefonischen Anruf zu Hause durch mich
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ gar nicht
ٱ Es gibt kein häusliches Angebot.
22) Wie erfahren Eltern vom psychosozialen/von Ihrem häuslichen Angebot, die
ausschließlich tagesklinisch/poliklinisch (nicht stationär) betreut werden?
(aufgrund infauster Prognose bereits bei Diagnosestellung) (Mehrfachnen-
nungen möglich)
ٱ Elternbrief
ٱ im Gespräch mit ärztlichen MitarbeiterInnen
ٱ im Gespräch mit psychologischen MitarbeiterInnen
ٱ im Gespräch mit sozialarbeiterischen MitarbeiterInnen
ٱ im Gespräch mit dem EPD
ٱ durch einen telefonischen Anruf zu Hause durch mich
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ gar nicht
ٱ Es gibt kein häusliches Angebot.
23) Wie können die Eltern mit Ihnen von zu Hause aus Kontakt aufnehmen in
der Palliativphase und der Sterbebegleitung? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ telefonisch, die Eltern rufen an
ٱ telefonisch, ich rufe die Eltern an
ٱ über die anderen in die Versorgung integrierten Professionellen,
nämlich ________________________________________________
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ gar nicht
24) Sind Sie nach Ihrer Erfahrung für die Eltern gut erreichbar?
ٱ ja (
weiter mit Frage 26)
ٱ nein
25) Warum sind Sie nicht gut erreichbar? (Gründe bitte nennen)
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Anhang
450
26) Was läuft Ihrer Ansicht nach gut in der Entlassungsorganisation der [Nennung
der Stadt, anonymisiert] Eltern nach Hause in der Palliativbetreuung und Ster-
bebegleitung?
ٱ die interdisziplinäre Zusammenarbeit
ٱ die Kontaktaufnahme zu der jeweiligen Familie zu Hause
ٱ die Zusammenarbeit mit ambulanten Anbietern
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
27) In welchen Bereichen sehen Sie Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der
Entlassungsorganisation der [Nennung der Stadt, anonymisiert] Eltern nach
Hause in der Palliativbetreuung und Sterbebegleitung?
ٱ in der interdisziplinären Zusammenarbeit
ٱ in dem Kommunikationsfluss
ٱ in der Kontaktaufnahme zu der Familie
ٱ in der Zusammenarbeit mit ambulanten Anbietern
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
c) Inhalt des Angebots in der häuslichen Umgebung
(keine Betreuung in der häuslichen Umgebung
weiter mit Frage 33)
28) Mit welchen Fragen/Problemen werden Sie von den [Nennung der Stadt,
anonymisiert] Eltern in der häuslichen Situation konfrontiert? (Mehrfachnen-
nungen möglich)
ٱ Probleme mit (Klinik-) Personal
ٱ Probleme der Eltern in der Kommunikation mit dem Kind
ٱ Fragen zum Zeitpunkt und Ablauf des Sterbeprozesses des Kindes
ٱ Paar-/Beziehungsprobleme
ٱ Probleme mit dem Geschwisterkind
ٱ finanzielle Probleme
ٱ Probleme mit der Führung des Haushalts
ٱ Probleme mit der sozialen Umwelt (Familie, Freunde, Umwelt)
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
29) Was bieten Sie in der häuslichen Umgebung an? (Mehrfachnennungen mög-
lich)
ٱ 24-Stunden-Erreichbarkeit
ٱ Sterbebegleitung
ٱ Krisenintervention vor Ort
ٱ Krisenintervention telefonisch
ٱ Supportive Gesprächstherapie
ٱ Entspannungstechniken
Anhang
451
ٱ Beratungsgespräche telefonisch
ٱ Beratungsgespräche vor Ort
ٱ sozialrechtliche Informationen
ٱ Vermittlung weiterer Hilfen
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ gar nichts
30) Unterstützen Sie die Familie über Ihre fachliche Zuständigkeit hinaus?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 32)
31) In welcher Hinsicht unterstützen Sie die Familie über Ihre fachliche Zustän-
digkeit hinaus? (bitte nennen)
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
32) Wo sehen Sie Grenzen der Machbarkeit allgemein?
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
d) Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Sterbebegleitung
33) Wie ist die Aufrechterhaltung des Informationsflusses unter den verschiede-
nen Berufsgruppen organisiert?
ٱ Teambesprechung im gesamten Palliativteam
wie oft? ٱ wöchentlich
ٱ täglich
ٱ Sonstiges, nämlich __________________________
ٱ gar nicht
ٱ erinnere ich nicht
ٱ Teambesprechungen mit ÄrztInnen
wie oft? ٱ wöchentlich
ٱ täglich
Anhang
452
ٱ Sonstiges, nämlich __________________________
ٱ gar nicht
ٱ erinnere ich nicht
ٱ Teambesprechung mit EPD
wie oft? ٱ wöchentlich
ٱ täglich
ٱ Sonstiges, nämlich __________________________
ٱ gar nicht
ٱ erinnere ich nicht
ٱ Teambesprechung mit/im psychosozialem/n Team
wie oft? ٱ wöchentlich
ٱ täglich
ٱ Sonstiges, nämlich __________________________
ٱ gar nicht
ٱ erinnere ich nicht
ٱ Teambesprechungen mit SeelsorgerInnen
wie oft? ٱ wöchentlich
ٱ täglich
ٱ Sonstiges, nämlich __________________________
ٱ gar nicht
ٱ erinnere ich nicht
ٱ sonstige Wege der Rückmeldung, nämlich _____________________
ٱ gar keine Rückmeldung unter den verschiedenen Berufsgruppen
34) Wie gut kooperieren Sie mit den unterschiedlichen Berufsgruppen und ambu-
lanten Anbietern in der Palliativphase und Sterbebegleitung? („Schulnoten“
vergeben 1-6)
1 2 3 4 5 6 keine
Koopera-
tion
ÄrztInnen
EPD
PsychologInnen
Ki-Ju-
Anhang
453
Psychotherapeutin
SozialarbeiterInnen
KlinikseelsorgerInnen
ambulante Professio-
nelle
Selbsthilfe
andere, nämlich
35) Wie fühlen Sie sich als Teammitglied integriert?
ٱ voll integriert (
weiter mit Frage 37)
ٱ teilweise integriert
ٱ eher wenig integriert
ٱ bin außen vor
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
36) Was müsste verändert werden, damit Sie sich als voll integriertes Teammit-
glied fühlen? (bitte nennen)
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Ich möchte nicht in das Team integriert werden.
e) Vernetzung mit ambulanten AnbieterInnen
37) Gibt es von Ihrer Klinik aus Strukturen der Zusammenarbeit mit ambulanten
Anbietern im psychosozialen Bereich in der Palliativversorgung und Sterbe-
begleitung der [Nennung der Stadt, anonymisiert] Familien?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 39)
38) Wie sieht die Zusammenarbeit mit den psychosozialen ambulanten Anbie-
tern aus?
ٱ Weitervermittlung an professionelle Niedergelassene
ٱ Weitervermittlung an Beratungsstellen
ٱ Weitervermittlung an Selbsthilfe
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
_______________________________________________________
Anhang
454
_______________________________________________________
f) Nachsorge der verwaisten Familien
39) Wie viele verwaiste [Nennung der Stadt, anonymisiert] Familien mit Kindern
bis einschließlich 13 Jahren versorgen Sie jährlich in der Nachsorge? (An-
zahl bitte nennen)
ٱ 15 und mehr
ٱ 10 bis unter 15
ٱ 5 bis unter 10
ٱ unter 5
ٱ keine
ٱ Das erinnere ich nicht mehr.
40) Gibt es von Ihrer Klinik aus Strukturen der Zusammenarbeit mit ambulanten
Anbietern im psychosozialen Bereich in der Nachsorge für verwaiste Fami-
lien?
ٱ nein (
weiter mit Frage 42)
ٱ ja
41) Wie sieht die Zusammenarbeit mit ambulanten Anbietern in der Nachsorge
für verwaiste Familien aus?
ٱ Weitervermittlung an professionelle Niedergelassene
ٱ Weitervermittlung an Beratungsstellen
ٱ Weitervermittlung an Selbsthilfe
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
42) Gibt es Versorgungsstandards in der Nachsorge für die [Nennung der Stadt,
anonymisiert] Familien?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 44)
43) Welche Standards sind das? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ Teilnahme an der Beerdigung des Kindes
ٱ Angebot, telefonisch erreichbar zu sein
ٱ telefonisches Nachgespräch nach festgelegter Zeit
Anhang
455
ٱ Zusammentreffen des gesamten Behandlungsteams mit Eltern nach
Tod des Kindes
ٱ Informationsveranstaltung über ambulante Hilfsangebote, Selbsthilfe
ٱ Gruppenangebot für verwaiste Eltern
ٱ Gruppenangebot für verwaiste Geschwister
ٱ professionelle Trauerbegleitung
ٱ angeleitete Trauerrituale (z. B. Trauergottesdienst, Trauerfeier)
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
g) allgemeine Einschätzung/Bewertung/Beurteilung
44) Wie werden Ihrer Meinung nach die folgenden Teilbereiche der Versorgung
in der häuslichen Umgebung durch die Eltern bewertet? = Blick der Eltern
auf das Team (in Schulnoten bzw. keine Angabe = k. A.)
ٱ Versorgung durch die ÄrztInnen Note. ____
Begründung: ____________________________________________
ٱ Versorgung durch die externen Kinderkrankenschwestern Note _____
Begründung: ____________________________________________
ٱ Versorgung durch die PsychologInnen Note _____
Begründung: ____________________________________________
ٱ Versorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Note _____
Begründung: ____________________________________________
ٱ Versorgung durch die Sozialarbeiterinnen Note _____
Begründung: ____________________________________________
ٱ Versorgung durch die SeelsorgerInnen Note _____
Begründung: ____________________________________________
ٱ Sonstiges
Begründung: ____________________________________________
Anhang
456
45) Welche Faktoren sind Ihrer Meinung nach tatsächlich entscheidend für die
Qualitätsbeurteilung der Eltern? = Blick des Teams auf die Eltern (Mehrfach-
nennungen möglich)
ٱ eigene Einstellung der Eltern zu Krankheit, Sterben und Tod
ٱ religiöse Einstellung der Eltern
ٱ Wohlergehen des Kindes
ٱ Wohlergehen des Geschwisters/der Geschwister
ٱ Partizipation der Eltern an Entscheidungsprozessen
ٱ Verhalten von Angehörigen
ٱ Verhalten von FreundInnen
ٱ Vertrauen der Eltern in die fachliche Kompetenz des betreuenden
Teams
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit ÄrztInnen
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit EPD
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit SozialarbeiterInnen
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit PsychologInnen
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit Krankenhausseelsorge
ٱ erkennbare Struktur der Versorgung
ٱ interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team
ٱ persönliche Sympathie zwischen Eltern und Team
ٱ eigene Tagesstimmung der MitarbeiterInnen
ٱ eigene Lebenszufriedenheit der MitarbeiterInnen
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ٱ weiß ich nicht
46) Was läuft Ihrer Einschätzung nach besonders gut in der Palliativbetreuung,
der Sterbebegleitung und in der Nachsorge?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
47) In welchen Bereichen sehen Sie Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der
Palliativbetreuung, der Sterbebegleitung und Nachsorge?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
Anhang
457
h) Fortbildung
48) In welchen Bereichen sehen Sie Fortbildungsbedarf bei sich und Ihren Kolle-
gInnen, die in der Palliativbetreuung und Sterbebegleitung tätig sind? (Mehr-
fachnennungen möglich)
ÄrztInnen EPD Psycholog-
Innen
Sozialarbeiter-
innen
in Palliativmedizin
in palliativer Pflege
in ambulantem Case-Management
in klinischem Case-Management
Schwerpunkt Nachsorge
in Konfliktmanagement
in Kommunikation und Gesprächs-
führung
in Gesprächsführung am Telefon
in Empowerment
in Selbsterfahrung (Auseinander-
setzung mit Tod, Sterben, Krank-
heit und eigenen Ängsten)
in Trauerbegleitung: Sterben, Tod,
Trauer
in Psychoonkologie
in Geschwisterbegleitung
Burnout-Prävention
kein Fortbildungsbedarf
Sonstiges (bitte ergänzen):
i) Finanzierung
49) Wie wird die medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung in
der häuslichen Umgebung finanziert?
ٱ über meine Stelle an der Klinik
ٱ Die Versorgung in der häuslichen Umgebung wurde ehrenamtlich ge-
leistet.
ٱ spezielle Abrechnungsmodi, nämlich__________________________
ٱ gar nicht
50) Haben Sie wichtige Ergänzungen zu der Befragung? (offene Frage)
Anhang
458
Zusatzfragen
Ärztin (MX)
ZF 1) Wie hat sich das Modell „Die Klinik kommt nach Hause?“ entwickelt? (Be-
schreibung, Probleme darstellen)
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
ZF 2) Wonach richtet sich die unterschiedliche Länge des ersten Aufenthalts des
Kindes (und seiner Eltern) in der Klinik? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ Gesundheitszustand des Kindes
ٱ Krankheitsbild des Kindes (= unterschiedliche Therapiepläne)
ٱ Beurteilung der ÄrztInnen
ٱ Beurteilung der psychosozialen MitarbeiterInnen
ٱ Entscheidung der Eltern
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ZF 3) Werden die Kinder in der Palliativphase regelmäßig einbestellt?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage ZF 7)
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ZF 4) Wenn ja, wie oft?
ٱ wöchentlich
ٱ alle 14 Tage
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ZF 5) Wovon ist das abhängig? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ ja
ٱ Gesundheitszustand des Kindes
ٱ Krankheitsbild des Kindes (= unterschiedliche Therapiepläne)
ٱ Beurteilung der ÄrztInnen
ٱ Beurteilung der psychosozialen MitarbeiterInnen
ٱ Entscheidung der Eltern
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
Anhang
459
ZF 6) Wohin werden die Kinder einbestellt?
ٱ Poliklinik
ٱ Tagesklinik
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ZF 7) Ab wann wird eine häusliche 24-Stunden-Erreichbarkeit ärztlicherseits ange-
boten?
ٱ Ab dem Zeitpunkt, wo Kind nicht mehr selbständig kommen kann.
ٱ Ab dem Zeitpunkt, wo sich der Gesundheitszustand so dramatisch
ändert, dass sein Sterben absehbar ist.
ZF 8) Warum sind die Psychologinnen-Stellen befristet (Begründung)?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
ZF 9) Was beinhaltet eine so genannte „ärztliche Ermächtigung“ (finanziell, versi-
cherungstechnisch)?
EPD (MV)
ZF 1) Wird auch der psychosoziale Betreuungsbedarf der Familie in der palliativen
Betreuung und Sterbebegleitung zu Hause von Ihnen ermittelt?
PsychologInnen und Seelsorgerin (MVII, MVIII, MIX)
ZF 1) Gehen Sie zu dem Kind und der Familie nach Hause?
ٱ ja, generell (
weiter mit Frage ZF 5)
ٱ ja, in Einzelfällen (
weiter mit Frage ZF 5)
ٱ nein
ٱ Sonstiges nämlich________________________________________
ZF 2) Können Sie mir die Gründe dafür nennen, dass Sie keine Hausbesuche
durchführten? (Mehrfachnennungen möglich)
ٱ versicherungstechnische Probleme
ٱ das wurde nicht finanziert
ٱ zeitliche Gründe
Anhang
460
ٱ eine häusliche Versorgung durch mich war offiziell nicht vorgesehen
ٱ Sonstiges, nämlich________________________________________
ZF 3) Sehen Sie ein Problem darin, dass Sie keine Hausbesuche machen können?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage ZF 6)
ZF 4) Wie sind Sie mit dem Problem umgegangen?
ٱ Ich habe telefonisch Kontakt mit der Familie gehalten.
ٱ Ich unterbreitete den Eltern das Angebot, bei Bedarf in die Klinik zu
kommen.
ٱ Ich unterbreitete den Geschwistern das Angebot bei Bedarf in die Kli-
nik zu kommen.
ٱ Ich habe die Begleitung an ambulante AnbieterInnen abgegeben,
nämlich an______________________________________________
ٱ Sonstiges, nämlich _______________________________________
ZF 5) Was bedeutete es für Ihre klinische Arbeit, wenn Sie Hausbesuche durch-
führten?
ٱ Ich konnte meine klinische Arbeit nur mit großem Aufwand bewälti-
gen.
ٱ Ich konnte meine klinische Arbeit nicht bewältigen.
ٱ Ich war angestrengter in meiner klinischen Arbeit
ٱ Sonstiges, nämlich________________________________________
ٱ Die Hausbesuche hatten keinen Einfluss auf meine klinische Tätig-
keit.
ٱ Ich habe keine Hausbesuche durchgeführt.
ZF 6) Wurde es von Ihnen erwartet, dass Sie Hausbesuche durchführen?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage ZF 8)
ZF 7) Wer erwartete es von Ihnen, dass Sie Hausbesuche machen? (Mehrfachnen-
nungen möglich)
ٱ die Eltern
ٱ die Kinder
ٱ die Geschwisterkinder
ٱ die Klinikleitung
ٱ meine psychosozialen KollegInnen
ٱ meine ärztlichen KollegInnen
Anhang
461
ٱ meine pflegerischen KollegInnen
ٱ offiziell niemand aus der Klinik
ٱ niemand
ZF 8) Haben Sie es erlebt, dass die zu der Familie aufgebaute Beziehung bereits
vor der Entlassung nach Hause abbrach?
ٱ ja
ٱ nein
ZF 9) Welche Gründe waren Ihrer Erfahrung nach dafür verantwortlich? (Mehrfach-
nennungen möglich)
ٱ innerklinische Schnittstellen (das Kind wurde auf eine andere Station
verlegt)
ٱ zwischenklinische Schnittstellen (das Kind wurde in eine andere Kli-
nik verlegt)
ٱ Die Eltern lehnten eine weitere Begleitung ab.
ٱ persönliche Missverständnisse zwischen mir und der Familie
ٱ Sonstiges, nämlich________________________________________
Anhang
462
Anhang 14: Leitfaden Befragung Klinikdirektor
Alter:
ٱ zwischen 30 und 40
ٱ zwischen 40 und 50
ٱ zwischen 50 und 60
ٱ über 60
ٱ keine Angabe
Geschlecht:
Beruf:
Ich arbeite mit onkologisch erkrankten Kindern und deren Familien seit _____Jahren
Im Klinikum bin ich tätig seit dem Jahre (Datum)_____________________________
Ich bin wie folgt beschäftigt:
ٱ volle Stelle
ٱ dreiviertel Stelle
ٱ halbe Stelle
ٱ Sonstiges, nämlich_________________
Die Stelle ist:
ٱ befristet
ٱ nicht befristet
ٱ Sonstiges, nämlich_________________
Mein Arbeitsplatz befindet sich:
ٱ auf der Station
ٱ in der Tagesklinik
ٱ in der Poliklinik
ٱ Sonstiges, nämlich_________________
Anhang
463
Personal
1) Welche „Soft Skills“ sollten die ärztlichen, pflegerischen und psychosozialen
MitarbeiterInnen, die in der Sterbebegleitung eingesetzt werden, mitbringen?
(Mehrfachnennungen möglich, bitte ankreuzen)
ÄrztInnen (EPD) Psycho-
logInnen Ki-Ju- Psy-
cho-
therapeutin
Sozialar-
beiterinnen
Beratungskompetenz
Konfliktmanagement
Gesprächsführung
Kontaktfreudigkeit
Einfühlungsvermögen
Reflektierte Persönlich-
keit
Lebenserfahrung
Teamfähigkeit
Fähigkeit zur
interdisziplinären
Zusammenarbeit
Sonstiges (bitte ergän-
zen):
Arbeitsprofile/Stellenbeschreibungen
2) Gibt es ein festgelegtes Konzept für die Besetzung der psychologischen
Stellen (z. B. Arbeitsprofil in der Stellenausschreibung)?
ٱ ja
ٱ nein, die jeweilige Person bringt ihre eigene fachliche Ausbildung und
persönlichen Vorstellungen ein (
weiter mit Frage 4)
Anhang
464
3) Wie ist das Arbeitsprofil der PsychologInnen in der Stellenbeschreibung zu-
geschnitten?
Das Arbeitsprofil beinhaltet Folgendes (Mehrfachnennungen möglich, bitte Zutreffendes an-
kreuzen und Anteil der Arbeitszeit in Prozent angeben):
Ankreuzen Aufgabe: Arbeitsprofil der PsychologInnen
Anteil der Arbeitszeit in
Prozent
therapeutische Arbeit auf der Station %
therapeutische Arbeit in der ambulanten Situati-
on (inklusive Palliativversorgung, Sterbebeglei-
tung und Nachsorge)
%
Forschung %
Supervision des Teams %
psychologische Fortbildung im Team %
interdisziplinäre Zusammenarbeit %
innerklinische Zusammenarbeit %
Verzahnung von stationärem und ambulantem
Bereich %
eigene Fortbildung %
Sonstiges (bitte ergänzen) %
%
%
%
%
%
4) Gibt es ein festgelegtes Konzept für die Besetzung der kinder- und jugendli-
chenpsychotherapeutischen Stelle (z. B. Arbeitsprofil in der Stellenausschrei-
bung)?
ٱ ja
ٱ nein, die jeweilige Person bringt ihre eigene fachliche Ausbildung und
persönlichen Vorstellungen ein (
weiter mit Frage 6)
5) Wie ist das Arbeitsprofil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in
der Stellenbeschreibung zugeschnitten?
Das Arbeitsprofil beinhaltet Folgendes (Mehrfachnennungen möglich, bitte Zutreffendes an-
kreuzen und Anteil der Arbeitszeit in Prozent angeben):
Ankreuzen Aufgabe: Arbeitsprofil der Kinder- und Ju-
gendlichenpsychotherapeutin
Anteil der Arbeitszeit in
Prozent
therapeutische Arbeit auf der Station %
Anhang
465
therapeutische Arbeit in der ambulanten Situati-
on (inklusive Palliativversorgung, Sterbebeglei-
tung und Nachsorge)
%
Forschung %
Supervision des Teams %
psychologische Fortbildung im Team %
interdisziplinäre Zusammenarbeit %
innerklinische Zusammenarbeit %
Verzahnung von stationärem und ambulantem
Bereich %
eigene Fortbildung %
Sonstiges (bitte ergänzen) %
%
%
%
%
%
6) Gibt es ein Konzept für die Besetzung der Sozialarbeiterinnen-Stellen (z. B.
Arbeitsprofil in der Stellenausschreibung)?
ٱ ja
ٱ nein, die jeweilige Person bringt ihre eigene fachliche Ausbildung und
persönlichen Vorstellungen ein (
weiter mit Frage 8)
7) Wie ist das Arbeitsprofil der Sozialarbeiterinnen in der Stellenbeschreibung
zugeschnitten?
Das Arbeitsprofil beinhaltet Folgendes (Mehrfachnennungen möglich, bitte Zutreffendes an-
kreuzen und Anteil der Arbeitszeit in Prozent angeben):
Ankreuzen
Aufgabe: Arbeitsprofil der PsychologInnen
Anteil der Arbeitszeit in
Prozent
sozialarbeiterische Tätigkeit auf der Station %
sozialarbeiterische Tätigkeit in der ambulanten
Situation (inklusive Palliativversorgung Sterbe-
begleitung und Nachsorge)
%
Forschung %
Supervision des Teams %
Anhang
466
interdisziplinäre Zusammenarbeit %
innerklinische Zusammenarbeit %
Verzahnung von stationärem und ambulantem
Bereich
%
eigene Fortbildung %
Sonstiges (bitte ergänzen) %
%
%
%
%
%
8) Gibt es ein Konzept für die Besetzung der palliativ und in der Sterbebeglei-
tung tätigen ÄrztInnen (z. B. Arbeitsprofil in der Stellenausschreibung)?
ٱ ja
ٱ nein, die jeweilige Person bringt ihre eigene fachliche Ausbildung und
persönlichen Vorstellungen ein (
weiter mit Frage 10)
9) Wie ist das Arbeitsprofil der palliativ und in der Sterbebegleitung tätigen Ärz-
tInnen in der Stellenbeschreibung zugeschnitten?
Das Arbeitsprofil beinhaltet Folgendes (Mehrfachnennungen möglich, bitte Zutreffendes ankreuzen
und Anteil der Arbeitszeit in Prozent angeben):
Ankreuzen
Aufgabe: Arbeitsprofil der PsychologInnen
Anteil der Arbeitszeit in
Prozent
medizinische Arbeit in der Klinik %
medizinische Arbeit in der Palliativversorgung
und Sterbebegleitung (und Nachsorge)
%
Forschung %
Supervision im Team %
Anhang
467
interdisziplinäre Zusammenarbeit %
innerklinische Zusammenarbeit %
Verzahnung von stationärem und ambulantem
Bereich
%
Weiterbildung %
Sonstiges (bitte ergänzen) %
%
%
%
%
%
10) Gibt es Formen des Ausgleichs für die besonderen Belastungen der Mitar-
beiterInnen, die intensiv in die Sterbebegleitung eines Kindes integriert sind?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 12)
11) Welche Formen des Ausgleichs gibt es?
ٱ Den MitarbeiterInnen werden zusätzliche freie Tage gewährt. (Wie vie-
le? Anzahl bitte nennen: ____)
ٱ Supervision
ٱ Sonstige Formen des Ausgleichs, nämlich (bitte nennen)
1.) _____________________________________________________
2.) _____________________________________________________
3.) _____________________________________________________
(
weiter mit Frage 13)
12) Welche Gründe sind verantwortlich dafür, dass kein Ausgleich gewährt wer-
den kann?
ٱ alltägliches Arbeitspensum kann nicht erfüllt werden
ٱ Sonstiges, nämlich (bitte nennen)
1.) _____________________________________________________
Anhang
468
2.) _____________________________________________________
3.) _____________________________________________________
Fortbildung
13) Gibt es einen festgelegten Fortbildungskatalog für die MitarbeiterInnen in der
Palliativbetreuung und Sterbebegleitung?
ٱ ja
ٱ nein (
weiter mit Frage 18)
14) Der Fortbildungskatalog für PsychologInnen in der Palliativbetreuung und
Sterbebegleitung umfasst folgende Themen (bitte ankreuzen):
ٱ ambulantes Case-Management
ٱ klinisches Case-Management, Schwerpunkt Nachsorge
ٱ Beratungskompetenz
ٱ Konfliktmanagement
ٱ Kommunikation und Gesprächsführung
ٱ Gesprächsführung am Telefon
ٱ Empowerment
ٱ Selbsterfahrung (Auseinandersetzung mit Tod, Sterben, Krankheit und
eigenen Ängsten)
ٱ Trauerbegleitung
ٱ Psychoonkologie
ٱ Geschwisterbegleitung
ٱ Burnout-Prävention
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
15) Der Fortbildungskatalog für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
in der Palliativbetreuung und Sterbebegleitung umfasst folgende Themen
(bitte ankreuzen):
ٱ ambulantes Case-Management
ٱ klinisches Case-Management, Schwerpunkt Nachsorge
ٱ Beratungskompetenz
ٱ Konfliktmanagement
ٱ Kommunikation und Gesprächsführung
ٱ Gesprächsführung am Telefon
ٱ Empowerment
ٱ Selbsterfahrung (Auseinandersetzung mit Tod, Sterben, Krankheit und
eigenen Ängsten)
Anhang
469
ٱ Trauerbegleitung
ٱ Psychoonkologie
ٱ Geschwisterbegleitung
ٱ Burnout-Prävention
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
16) Der Fortbildungskatalog für Sozialarbeiterinnen in der Palliativbetreuung und
Sterbebegleitung umfasst folgende Themen (bitte ankreuzen):
ٱ ambulantes Case-Management
ٱ klinisches Case-Management, Schwerpunkt Nachsorge
ٱ Beratungskompetenz
ٱ Konfliktmanagement
ٱ Kommunikation und Gesprächsführung
ٱ Gesprächsführung am Telefon
ٱ Empowerment
ٱ Selbsterfahrung (Auseinandersetzung mit Tod, Sterben, Krankheit und
eigenen Ängsten)
ٱ Trauerbegleitung
ٱ Psychoonkologie
ٱ Geschwisterbegleitung
ٱ Burnout-Prävention
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
17) Der Fortbildungskatalog für ÄrztInnen in der Palliativbetreuung und Sterbe-
begleitung umfasst folgende Themen (bitte ankreuzen):
ٱ ambulantes Case-Management
ٱ klinisches Case-Management, Schwerpunkt Nachsorge
ٱ Beratungskompetenz
ٱ Konfliktmanagement
ٱ Kommunikation und Gesprächsführung
ٱ Gesprächsführung am Telefon
ٱ Empowerment
ٱ Selbsterfahrung (Auseinandersetzung mit Tod, Sterben, Krankheit und
eigenen Ängsten)
ٱ Trauerbegleitung
ٱ Psychoonkologie
ٱ Geschwisterbegleitung
ٱ Burnout-Prävention
ٱ _____________________________________________
Anhang
470
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
ٱ _____________________________________________
18) In welchen Bereichen sehen Sie Fortbildungsbedarf bei Ihren MitarbeiterIn-
nen, die in der Palliativbetreuung und Sterbebegleitung tätig sind?
Psycholo-
gInnen Kinder- und
Jugendli-
chenpsy-
cho-
therapeutin
Sozial-
arbeiter-
innen
ÄrztInnen (EPD)
in Palliativmedizin
in palliativer Pflege
in ambulantem Case-
Management
in klinischem Case-
Management, Schwerpunkt
Nachsorge
in Konfliktmanagement
in Kommunikation und Ge-
sprächsführung
in Gesprächsführung am Tele-
fon
in Empowerment
in Selbsterfahrung (Auseinan-
dersetzung mit Tod, Sterben,
Krankheit und eigenen Ängsten)
in Trauerbegleitung
in Psychoonkologie
in Geschwisterbegleitung
Burnout-Prävention
Sonstiges (bitte ergänzen)
Anhang
471
Finanzierung
19) Wie wird die psychosoziale Versorgung in der häuslichen Umgebung finan-
ziert?
ٱ über die klinischen Stellen
ٱ Die psychosoziale Versorgung in der häuslichen Umgebung wird eh-
renamtlich geleistet.
ٱ spezielle Abrechnungsmodi, nämlich__________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
ٱ gar nicht
Allgemeine Einschätzung/Bewertung/Beurteilung
20) Wie werden Ihrer Meinung nach die folgenden Teilbereiche der Versorgung
in der häuslichen Umgebung durch die Eltern aus A-Stadt [anonymisiert,
Anm.] bewertet? = Blick der Eltern auf das Team (in Schulnoten)
ٱ Versorgung durch die ÄrztInnen Note. ____
Begründung: ____________________________________________
_______________________________________________________
ٱ Versorgung durch die externen Schwestern Note _____
Begründung: ____________________________________________
_______________________________________________________
ٱ Versorgung durch die PsychologInnen Note _____
Begründung: ____________________________________________
_______________________________________________________
ٱ Versorgung durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Note: _____
Begründung: ____________________________________________
_______________________________________________________
ٱ Versorgung durch die Sozialarbeiterinnen Note _____
Begründung: ____________________________________________
_______________________________________________________
ٱ Versorgung durch die SeelsorgerInnen Note _____
Begründung: ____________________________________________
Anhang
472
_______________________________________________________
ٱ Sonstiges
Begründung: ____________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
21) Welche Faktoren sind Ihrer Meinung nach tatsächlich entscheidend für die
Qualitätsbeurteilung der Eltern? = Blick des Teams auf die Eltern (Mehrfach-
nennungen möglich)
ٱ eigene Einstellung der Eltern zu Krankheit, Sterben und Tod
ٱ religiöse Einstellung der Eltern
ٱ Wohlergehen des Kindes
ٱ Wohlergehen des Geschwisters/der Geschwister
ٱ Partizipation der Eltern an Entscheidungsprozessen
ٱ Verhalten von Angehörigen
ٱ Verhalten von FreundInnen
ٱ Vertrauen der Eltern in die fachliche Kompetenz des betreuenden
Teams
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit ÄrztInnen
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit EPD
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit Sozialarbeiterinnen
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit PsychologInnen
ٱ Zuwendung und persönliches Gespräch mit Krankenhausseelsorge
ٱ erkennbare Struktur der Versorgung
ٱ interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team
ٱ persönliche Sympathie zwischen Eltern und Team
ٱ eigene Tagesstimmung der MitarbeiterInnen
ٱ eigene Lebenszufriedenheit der MitarbeiterInnen
ٱ sonstige, nämlich _________________________________________
22) Was läuft Ihrer Ansicht nach gut in der Entlassungsorganisation der Familien
aus A-Stadt [anonymisiert, Anm.] nach Hause in der Palliativbetreuung und
Sterbebegleitung?
ٱ die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team
ٱ der Kommunikationsfluss
ٱ die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Familien
ٱ Sonstiges, nämlich ________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Anhang
473
23) In welchen Bereichen sehen Sie Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der
Entlassungsorganisation der Familien aus A-Stadt [anonymisiert, Anm.] nach
Hause in der Palliativbetreuung und Sterbebegleitung?
ٱ in der interdisziplinären Zusammenarbeit im Team
ٱ im Kommunikationsfluss
ٱ in der Kontaktaufnahme zu der Familie
ٱ Sonstiges, nämlich ________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
24) Was läuft Ihrer Einschätzung nach besonders gut in der Palliativbetreuung
und Sterbebegleitung?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
25) In welchen Bereichen sehen Sie Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der
Palliativbetreuung und Sterbebegleitung?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
Anhang
474
26) Was läuft Ihrer Einschätzung nach besonders gut in der Nachsorge der ver-
waisten Eltern?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
27) In welchen Bereichen sehen Sie Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der
Nachsorge der verwaisten Eltern?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
28) Haben Sie wichtige Ergänzungen zu der Befragung?
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________