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Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den
Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Fakultät für
Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der
Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-16043
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 38/13 vom 31. Mai 2013
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Bachelor-Studiengang Elektrotechnik
der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
ISSS UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
2
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Bachelor-StudiengangElektrotechnik
der Fakultät für
Elektrotechnik, Informatikund Mathematik
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
Aufgrund des §2Absatz 4und des § 64 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord¬
rhein-Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S: 474) zuletzt geändert durch Arti¬
kel 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzesvom 18 De¬
zember 2012 (GV.NRW.S 672) hat die Universität Paderbornfolgende Satzung erlassen:
3
Artikel I
Die Prüfungsordnungfür den Bachelor-StudiengangElektrotechnik an der Universität Paderborn vom 30.
April 2012 (AM.Uni.Pb. 08/12) wird wie folgt geändert.
1) § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2letzter Satz wird die Zahl „32" durch die Zahl „33 ersetzt.
b) Absatz 7erhält folgende Fassung:
,lm Bachelor-Studiumist für das Studium generale ein Umfang von 9 Leistungspunkten . Das
Lehrangebot der Universität im Bereich des Studium generale ist im Vorlesungsverzeichnisge¬
sondert ausgewiesen. Zu den Lehrveranstaltungensiehe auch Anhang III. Werden gemäß Anhang
II Module mit biidungswissenschaftlichen/berufspädagogischenund fachdidaktischenInhalten stu¬
diert, entfällt das Studium generale."
2. ) In 3 15 Abs. 2Nr. 1wird die Zahl „75" durch die Zahl „52" ersetzt
3. ) § 16 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1wird die Zahl „113" durch die Zahl „112" ersetzt,
bb) In Nr. 2 wird die Zahl „39" durch die Zahl ,.40" ersetzt,
cc) In Nr. 4 wird die Zahl „8" durch die Zahl .9" ersetzt
b)Abs. 4wird wie folgt geändert:
aa) Im ersten Satz wird das Wort „dreizehn" durch das Wort „vierzehn" ersetzt
bb) Nr. 2erhält folgende Fassung:
„2. Höhere Mathematik II (8 Leistungspunkte)
2.1 Höhere Mathematik Cfür Elektrotechniker (8 Leistungspunkte)"
cc) Nr. 8 erhält folgende Fassung:
„8. Experimentalphysik (6 Leistungspunkte)
8.1 Experimentalphysik für Elektrotechniker (6 Leistungspunkte)"
dd) Nr. 11 erhält folgende Fassung:
11. Datenverarbeitung(8 Leistungspunkte)
11.1 Datenverarbeitung(6 Leistungspunkte)
11.2 Projekt angewandte Programmierung (2 Leistungspunkte)'
ee) Nach Nr. 13 wird als neue Nr. 14 eingefügt:
14. Stochastik (5 Leistungspunkte)
14.1 Stochastik für Ingenieure (5 Leistungspunkte)"
ff) die bisherige Nr. 14 wird zu Nr. 15
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4.) Anhang IStudienverlaufsplan erhält folgende Fassung;
Bachelor-Studium Elektrotechnik
1. Semester
30 LP
2. Semester
30 LP
3. Semester
30 LP
4. Semester
30 LP
5. Semester
30 LP
6. Semester
30 LP
Höhere Mathematik! "■.:;S r_ Höhere Math.II Stochastik
LJf-\V\r,rr\ A-itKr\
nonere maine-
matik Afür ET
8LP
Höhere Mathe¬
matik Bfür ET
8LP
t-Jf\Ko-cs-tiAnttia
i.nyiici c ividu iti
matik Cfür ET
8LP
Stochastik für
Ingenieure
5LP
Studium
generale
3LP
Experimentalphysik Techn.Mechanik
.Studium
generale
6LP
Theorieder Elektrotechnik
Experimental¬
physik für ET
6LP
Technische
Mechanik für
ET
6LP
Feld¬
theorie
6LP
Elektromagne¬
tische Wellen
6LP
GLder ETA GLder ET B Energietechnik Messtechnik Nachrichtentechnik Informationstechnik
Grundlagen der
Elektrotechnik A
8LP
Grundlagen der
Elektrotechnik B
8LP
Energie¬
technik
4LP
Mess¬
technik
5LP
Nachrichten¬
technik
5LP
Informations¬
technik WPV
6LP
Bauelemente Signal-und Schaltungstechnik Mikrosystemtechnik
Werkstoffe
4LP
Halbieiter-
bauelemente Signaltheorie
5LP
Schaltungs¬
technik
Mikrosystem-
technik WPV
4LP 5LP 6LP
Datenver- Technische Informatik Systemtheorie Regelungstechnik :,Automatisierungst.
Daten-
verarbeitung
6LP
GL der Techn.
Informatik
4LP
GL d. Rechner¬
architektur f. ET
4LP
Systemtheorie
5LP
Regelungs¬
technik A
5LP
Autom,-
technik WPV
6LP
arbeitung Latxrpraktikum IToder MToderAT
P. angewandte
Programmierung
2LP
Labor¬
praktikum A
2LP
Labor¬
praktikum C
2LP
WPV
6LP
Laborpraktikum Bachelor¬
arbeit
12 LP
Labor¬
praktikum B
2LP
Projekt-
Seminar
2LP
5.) Anhang II wird wie folgt geändert:
a) Die Auflistung der Module des 1. Studienabschnittswird wie folgt geändert:
aa) Modul Experimentalphysik erhält folgende Fassung:
Experimentalphysik
Pflicht:
Experimentalphysik für Elektrotechniker
5
Leistung: 1schriftliche Prüfung
Umfang: 6LP"
bb) Modul Datenverarbeitungerhält folgende Fassung:
Datenverarbeitung
Pflicht:
Datenverarbeitung
Projekt angewandte Programmierung
Leistung: 1schriftliche Prüfung über Datenverarbeitung;Voraussetzungfür die Teilnahme
an dieser Prüfung ist eine schriftliche Studienleistung über das Projekt AngewandtePro¬
grammierung
Umfang: 8LP"
cc) Modul Höhere Mathematik II erhält die Fassung
Höhere Mathematik II
Pflicht:
Höhere Mathematik Cfür Elektrotechniker
Leistung: 1schriftliche Prüfung
Umfang: 8LP"
dd) das Modul Stochastik wird angefügt:
Stochastik
Pflicht:
Stochastik für Ingenieure
Leistung: 1schriftliche Prüfung
Umfang: 5LP"
b) Dem Text im Anhang II, Module im zweiten Studienabschnittwird das Gliederungszeichena)
vorangestellt
..a) Im zweiten Studienabschnittsind ..."
und als Gliederung b) wird am Ende des Anhangs II hinzugefügt:
,b) Werden für einem anschließenden Master-Studiengangfür das Lehramt an Berufskollegs
mit der Großen beruflichen FachrichtungElektrotechnik und der Kleinen beruflichen Fachrich¬
tung Automatisierungstechnik oder Informationstechnik erziehungswissenschaftli-
che/berufspadagogische und fachdidaktischeVorleistungen als Einschreibungsvoraussetzung
verlangt, so sind anstelle von drei Wahlpflichtmodulen (3x6 LP) erziehungswissenschaftli¬
che/berufspädagogische Inhalte im Umfang von 18 LP und anstelle des Studium generale (9
6
LP) fachdidaktischeInhalte (6 LP) und ein Seminar mit informations- bzw. automatisierungs¬
technischen Inhalten (3 LP) zu studieren. Der beispielhatteStudienplan hat folgende Struktur:
5. Semester 6. Semester
Nachrichten¬
technik
5LP
Bachelor-
Arbeit
12 LP
Schaltungs¬
technik
5LP
WPV
IT/AT
6LP
Regelungs¬
technik
5LP
Seminar
IT/AT
3LP
Fachdidaktik
ET
6 L=
Berufs-
Pädagogik
3LP
Berufs-
Pädagogik
4LP
Kompetenz¬
entwicklung
6LP
Kompetenz¬
entwicklung
5LP
6.) Dem Text des Anhangs III wird das Gliederungszeichena) vorangestellt
,,a) Im Rahmen des Studium generale ..."
und als Gliederung b) wird hinzugefügt:
,,b) Im Rahmen der Variante Anhang II. Module im zweiten Studienabschnitt,b) entfällt das
Studium generale."
Artikel II
1. Diese Änderungssatzung findet auf alle Studierenden Anwendung,die erstmalig ab Wintersemester
2013/14 an der Universität Paderborn für den Bachelor-StudiengangElektrotechnik eingeschrieben sind.
2.Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 an der UniversitätPaderborn für den Bachelor-
Studiengang Elektrotechnik eingeschrieben worden sind, können ihre Bachelorprüfung einschließlich Wie¬
derholungsprüfungenletztmalig im Wintersemester2017/2018 nach der im Sommersemester 2013 für sie
geltenden Fassung der Prüfungsordnungablegen. Ab dem Sommersemester 2018 findet diese Ände¬
rungssatzungAnwendung.
3. Studierende, die vor dem Wintersemester 2011/12 an der UniversitätPaderborn für den Bachelor-
Studiengang Elektrotechnik eingeschrieben worden sind, können ihre Bachelorprüfung einschließlich Wie¬
derholungsprüfungenletztmalig im Sommersemester 2017 nach der im Sommersemester 2011 für sie
7
geltenden Fassung der Prüfungsordnungablegen. Ab dem Wintersemester2017/2018 findet diese Ände¬
rungssatzung Anwendung.
4. Engere Fristen aus älteren Übergangsregelungenbleiben unberührt.
5. Die Prüfungen einschließlich Wiederholungsprüfungenzu den Modulen ..Experimentalphysik" und „Da¬
tenverarbeitung" können letztmaligim Sommersemester 2015 nach der Prüfungsordnung für den Ba¬
chelor-StudiengangElektrotechnik der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der Uni¬
versität Paderborn vom 30. April 2012 (AM.UPb. Nr. 08/12) abgelegt werden. Die Prüfungen einschließlich
Wiederholungsprüfungenzu dem Modul „Höhere Mathematik II" können letztmalig im Sommersemester
2016 nach der Prüfungsordnungfür den Bachelor-StudiengangElektrotechnik der Fakultät für Elektro¬
technik, Informatik und Mathematik an der Universität Paderborn vom 30. April 2012 (AM.UPb. Nr. 08/12)
abgelegt werden.
6. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag den Wechsel in die Prüfungsordnung für den Bachelor-
Studiengang Elektrotechnik der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der Universität
Paderborn vom 30. April 2012 (AM.UPb. Nr. 08/12) in der Fassung dieser Änderungssatzung gestatten.
Die Anrechnungsvorschriftenfinden entsprechende Anwendung. Sofern eine Überführung mittels Anrech¬
nungsvorschriften möglich ist, wird der Wechsel gestattet. Der Wechsel ist unwiderruflich.
7. In begründeten Ausnahmefällenkann der Prüfungsausschuss auf Antrag besondere Übergangsrege¬
lungen schaffen.
Artikel III
Diese Änderungssatzungtritt am 01. Oktober 2013 in Kraft.
Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und
Mathematik vom 13. Mai 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom 22. Mai 2013.
Paderborn, den 31. Mai 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn