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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 71.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach mathematik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Mathematik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Studienbeginn ist in der Regel das Wintersemester.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Mathematik umfasst 27 Leistungspunkte
(LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische
Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Mathematik sollen
die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie
verfügen über anschlussfähiges mathematisches und mathematik-
didaktisches Wissen, das es ihnen ermöglicht, gezielte Vermittlungs-, Lern-
und Bildungsprozesse im Unterrichtsfach Mathematik zu gestalten und neue
fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den
Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen
besitzen ein anschlussfähiges Fachwissen (Verfügungswissen) zu grund-
legenden Gebieten der Mathematik und sind mit fundamentalen Erkenntnis-
und Arbeitsmethoden der Mathematik vertraut,
verfügen aufgrund ihres Überblickwissens (Orientierungswissen) über den
Zugang zu grundlegenden Fragestellungen der Mathematik,
setzen reflektiertes Wissen über die Mathematik (Metawissen) ein, um neue
fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den
Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen,
erschließen sich aufgrund ihres Einblicks in Modellieren und Anwendungen
weiteres Fachwissen und arbeiten fächerverbindend.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Mathematik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben: Sie
analysieren fachwissenschaftliche Inhalte auf ihre Bildungswirksamkeit hin
und unter didaktischen Aspekten, um gezielte Vermittlungs-, Lern- und
Bildungsprozesse im Unterrichtsfach Mathematik zu gestalten,
kennen und nutzen die Ergebnisse mathematikdidaktischer und lernpsycho-
logischer Forschung über das Mathematiklernen,
-4-
kennen und verwenden die Grundlagen fach- und anforderungsgerechter
Leistungsbeurteilung,
kennen und berücksichtigen Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die
den Lernerfolg fördern oder hemmen können, und entwerfen differenziert
Lernumgebungen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 5 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Mastermodul Ma1 Mathematik 1 LP: 7
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load
1. Sem. Vorlesung mit Übung WP 210 h
Mastermodul Ma4 Didaktik der Arithmetik und Algebra LP: 5
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load
1. Sem. Didaktik der Arithmetik und Algebra in der Sekundarstufe (V+Ü) P 150 h
Mastermodul Ma2 Mathematik 2 LP: 4
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load
3. Sem. Seminar WP 120 h
Mastermodul Ma5 Mathematikdidaktik LP: 4
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load
3. Sem. Seminar WP 120 h
Mastermodul Ma3 Mathematik 3 LP: 7
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load
4. Sem. Vorlesung mit Übung WP 210 h
Von den drei Wahlpflichtveranstaltungen in den Mastermodulen Mathematik 1,
2 und 3 muss mindestens je eine Veranstaltung aus den beiden folgenden
Bereichen stammen:
Theoretische Mathematik (z.B. Algebra, Geometrie, Analysis)
Angewandte Mathematik (z.B. Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik)
-5-
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein
Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Das Nähere wird in
einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Mathematik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Be-
stimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches können den semesterweisen Über-
sichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer
geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Unterrichtsfach Mathematik wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen
zugelassen, wer über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben
hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt: In allen Modulen sind bis zu drei
Studienleistungen pro Lehrveranstaltung zu erbringen. Studienleistungen werden in
der Regel in folgender Form erbracht: Vortrag, Präsenz-/Übungsaufgaben,
Kolloquium, Test, Projektbericht, Portfolio. Vom jeweiligen Lehrerenden bzw.
Lehrbeauftragten wird zu Semesterbeginn bekannt gegeben, welche Studien-
leistungen konkret zu erbringen sind.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
Im Unterrichtsfach Mathematik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das
Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Mastermodul Mathematik 1
Modulabschlussprüfung: Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung
(in der Regel ca. 30 min) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der
Lehrveranstaltung
-6-
Mastermodul Didaktik der Arithmetik und Algebra
Modulabschlussprüfung: Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung
(in der Regel ca. 30 min) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der
Lehrveranstaltung
Mastermodul Mathematik 2
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (soll in der Regel 20 Seiten nicht über-
schreiten)
Mastermodul Mathematikdidaktik
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (in der Regel ca. 30 Seiten lang)
Mastermodul Mathematik 3
Modulabschlussprüfung: Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung
(in der Regel ca. 30 min) nach Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der
Lehrveranstaltung
§ 43
Masterarbeit
Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Mathematik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht.
Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer
vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw.
Problem aus dem Unterrichtsfach Mathematik mit wissenschaftlichen Methoden
selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die
Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst
werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
Unterrichtsfach Mathematik gebildet. Alle Modulnoten des Unterrichtsfaches gehen
gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Unterrichtsfaches ein.
Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Unterrichtsfach
geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine
Bestimmungen entsprechend.
-7-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Mathematik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Elektro-
technik, Informatik und Mathematik vom 19. September 2011 im Benehmen mit dem
Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der
Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September
2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Sem Fach Work-
load Fachdidaktik Work-
load
Work-
load
gesamt
1 Wahlpflicht V+Ü) (Ma1) 210 Didaktik der Arithmetik und
Algebra in der Sek. (Ma4) 150 360
2 ((PRAXISSEMESTER)) (BEGLEITSEMINAR)*
3 Wahlpflicht Seminar (Ma2) 120 Seminar (Ma5) 120 240
4 Wahlpflicht (V+Ü) (Ma3) 210 210
810
Bereiche für die Wahlpflichtveranstaltungen im Master:
I. Theoretische Mathematik (Algebra, Geometrie, Analysis)
II. Angewandte Mathematik (Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik)
Aus jedem der beiden Bereiche muss mindestens eine Wahlpflichtvorlesung oder das Seminar
gewählt werden.
* wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
Modulbeschreibungen
Mastermodul Mathematik 1
Modulnummer
Ma1 Workload
210 h Credits
7 Studien-semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Eine Veranstaltung (V+Ü) aus dem Themenbereich Theoretische
Mathematik (Algebra, Geometrie, Analysis) oder Angewandte
Mathematik (Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik)
Kontaktzeit
5 SWS / 75 h Selbststudium
135 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden
strukturieren das mathematische Teilgebiet im Überblick durch Angabe treibender Fragestellungen
bewerten Begriffe und Aussagen als zentral für das mathematische Teilgebiet, beschreiben sie anschaulich
und exakt und geben Beispiele und Gegenbeispiele an
geben Problemlösungen unter Verwendung geeigneter Medien an
vernetzen das mathematische Wissen durch Querverbindungen zu anderen Gebieten.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
präsentieren und erklären mathematische Sachverhalte
denken konzeptionell, analytisch und logisch
denken und handeln eigenständig
3 Inhalte
Das Modul ergänzt und verbreitert die Kenntnisse in einem der Themenbereiche Theoretische Mathematik
(Algebra, Geometrie, Analysis) oder Angewandte Mathematik (Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik) und
dient der Vernetzung des bisher erworbenen Wissens.
4 Lehrformen
In der Regel Vorlesung mit Übung
5 Gruppengröße
Übung 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Bachelor BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min) nach
Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der Lehrveranstaltung
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage des Instituts für Mathematik bekanntgegeben.
Mastermodul Mathematik 2
Modulnummer
Ma2 Workload
120 h Credits
4
Studien-
semester
3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Ein Seminar aus dem Themenbereich Theoretische Mathematik
(Algebra, Geometrie, Analysis) oder Angewandte Mathematik
(Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
90 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden
strukturieren das mathematische Teilgebiet im Überblick durch Angabe treibender Fragestellungen
bewerten Begriffe und Aussagen als zentral für das mathematische Teilgebiet, beschreiben sie anschaulich
und exakt und geben Beispiele und Gegenbeispiele an
geben Problemlösungen unter Verwendung geeigneter Medien an
vernetzen das mathematische Wissen durch Querverbindungen zu anderen Gebieten
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
präsentieren und erklären mathematische Sachverhalte
denken konzeptionell, analytisch und logisch
denken und handeln eigenständig
3 Inhalte
Das Modul ergänzt und vertieft die Kenntnisse in einem der Themenbereiche Theoretische Mathematik (Algebra,
Geometrie, Analysis) oder Angewandte Mathematik (Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik) und dient der
Vernetzung des bisher erworbenen Wissens und der eigenen Akzentsetzung.
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
Seminar 15 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Bachelor BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (in der Regel 10-15 Seiten)
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage des Instituts für Mathematik bekanntgegeben.
Mastermodul Mathematik 3
Modulnummer
Ma3 Workload
210 h Credits
7
Studien-
semester
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Sommersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Eine Veranstaltung (V+Ü) aus dem Themenbereich Theoretische
Mathematik (Algebra, Geometrie, Analysis) oder Angewandte
Mathematik (Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik)
Kontaktzeit
5 SWS / 75 h Selbststudium
135 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden
strukturieren das mathematische Teilgebiet im Überblick durch Angabe treibender Fragestellungen
bewerten Begriffe und Aussagen als zentral für das mathematische Teilgebiet, beschreiben sie anschaulich
und exakt und geben Beispiele und Gegenbeispiele an
geben Problemlösungen unter Verwendung geeigneter Medien an
vernetzen das mathematische Wissen durch Querverbindungen zu anderen Gebieten
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
präsentieren und erklären mathematische Sachverhalte
denken konzeptionell, analytisch und logisch
denken und handeln eigenständig
3 Inhalte
Das Modul ergänzt und vertieft die Kenntnisse in einem der Themenbereiche Theoretische Mathematik (Algebra,
Geometrie, Analysis) oder Angewandte Mathematik (Diskrete Mathematik, Numerik, Stochastik) und dient der
Vernetzung des bisher erworbenen Wissens und der eigenen Akzentsetzung.
4 Lehrformen
In der Regel Vorlesung mit Übung
5 Gruppengröße
Übung 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Bachelor BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min) nach
Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der Lehrveranstaltung
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage des Instituts für Mathematik bekanntgegeben.
Mastermodul Didaktik der Arithmetik und Algebra
Modulnummer
Ma4 Workload
150 h Credits
5
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Didaktik der Arithmetik und Algebra in der Sekundarstufe (incl.
Planung und Analyse von Unterricht zur Vorbereitung des
Praxissemesters) (V+Ü)
Kontaktzeit
4 SWS / 60 h
Selbststudium
90 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachdidaktische Kompetenzen:
Die Studierenden
beschreiben zu den zentralen Themenfeldern des Arithmetikunterrichts in der Sekundarstufe
paradigmatische Beispiele, Grundvorstellungen und begriffliche Vernetzungen, u.a. durch fundamentale
Ideen, typische Präkonzepte und Verstehenshürden, Stufen der begrifflichen Strenge und Formalisierung
und deren altersgemäße Umsetzungen
kennen wesentliche Elemente von Lernumgebungen (Aufgaben als Ausgangspunkt für Lernprozesse, Lehr-
und Lernmaterialien, Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen des Computereinsatzes,
Unterrichtsmethoden) im Arithmetikunterricht der Sekundarstufe und nutzen diese zur zielgerichteten
Konstruktion von Lerngelegenheiten in heterogenen Gruppen
konstruieren diagnostische Aufgaben und Unterrichtsarrangements mit diagnostischem Potenzial,
analysieren und interpretieren Schülerleistungen und erstellen Förderpläne für einzelne Schüler oder
Lerngruppen,
bewerten Bildungsstandards, Lehrpläne und Unterrichtsmedien (z.B. Schulbücher, Software) und nutzen sie
reflektiert für die Unterrichtsgestaltung
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
analysieren Fachinhalte sowie pädagogische und didaktische Theorien und Ideologien kritisch
reflektieren eigene Lernerfahrungen
präsentieren und erklären mathematische und mathematikdidaktische Sachverhalte
denken konzeptionell, analytisch und logisch
denken und handeln eigenständig
3 Inhalte
Sind bereits innerhalb der fachlichen Kompetenzen beschrieben.
4 Lehrformen
In der Regel Vorlesung mit Übung
5 Gruppengröße
Übung: 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Bachelor BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Klausur (in der Regel 120 min) oder mündliche Prüfung (in der Regel ca. 30 min) nach
Bekanntgabe durch die Lehrkraft zu Beginn der Lehrveranstaltung
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage des Instituts für Mathematik bekanntgegeben.
Mastermodul Mathematikdidaktik
Modulnummer
Ma5 Workload
120 h Credits
4 Studien-
semester 3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Seminar aus Wahlpflichtbereich Mathematikdidaktik Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
90 h
2 Lernergebnisse/Kompetenzen
Fachdidaktische Kompetenzen:
Die Studierenden
reflektieren die Rolle und das Bild der Wissenschaft Mathematik in der Gesellschaft, beschreiben spezifische
Erkenntnisweisen des Faches Mathematik und grenzen sie gegen die anderer Fächer ab
stellen Verbindungen her zwischen Themenfeldern des Mathematikunterrichts und ihren mathematischen
Hintergründen und beschreiben Möglichkeiten fächerverbindenden Lernens im Verbund mit dem Fach
Mathematik
verfügen über theoretische Konzepte zu zentralen mathematischen Denkhandlungen (wie Begriffsbilden,
Modellieren, Problemlösen und Argumentieren) und für schulisches Mathematiklernen und -lehren
(genetisches Lernen, entdeckendes Lernen, dialogisches Lernen usw.)
kennen Grundlagen empirischer Kompetenzmessung (z.B. zentrale Lernstandserhebungen) und Verfahren
qualitativer und quantitativer empirischer Unterrichtsforschung im Fach Mathematik (z.B. Fallstudien,
Feldstudien), ordnen Ergebnisse ein und berücksichtigen sie bei der Gestaltung von Lernprozessen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden
analysieren Fachinhalte sowie pädagogische und didaktische Theorien und Ideologien kritisch
präsentieren und erklären mathematische und mathematikdidaktische Sachverhalte
denken konzeptionell, analytisch und logisch
denken und handeln eigenständig
3 Inhalte
Das Modul ergänzt und vertieft exemplarisch die Kenntnisse in einem Teilbereich der Mathematikdidaktik, dient
der Vernetzung des bisher erworbenen Wissens und der eigenen Akzentsetzung.
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
Seminar: 15 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Entfällt
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Hausarbeit (in der Regel ca. 30 Seiten lang)
9 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. für die Vergabe von Kreditpunkten
Studienleistungen nach Festlegung der Lehrkraft gemäß § 41.
Die Vergabe der Kreditpunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden und die Studienleistungen
erfolgreich absolviert sind.
10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende
Werden auf der Homepage des Instituts für Mathematik bekanntgegeben.