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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 64.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit der beruflichen fachrichtung maschinenbautechnik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen
Fachrichtung Maschinenbautechnik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester ....................................................................................5
§ 40 Profilbildung ......................................................................................... 5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ................. 5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................ 7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Das Masterstudium der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik beginnt in
der Regel zum Wintersemester.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik umfasst 27
Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien der beruflichen Fachrichtung
Maschinenbautechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen
erwerben. Sie
haben ein solides und strukturiertes Fachwissen zu grundlegenden
Gebieten des Maschinenbaus erworben und können damit gezielt
Bildungsprozesse im Fach Maschinenbautechnik gestalten und neue
fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den
Unterricht einbringen.
können maschinenbauliche Inhalte in grundlegenden Zusammenhängen
und verschiedenen Anwendungsbezügen sowie gesellschaftliche
Auswirkungen erfassen, bewerten und erklären.
sind mit den Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des Maschinenbaus vertraut
und verfügen über eine ausreichende praktische Kompetenz für den Einsatz
schulrelevanter Hard- und Software.
(2) In den fachdidaktischen Studien der beruflichen Fachrichtung Maschinen-
bautechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben. Sie
haben ein anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen erworben und können
damit gezielt Vermittlungs- und Lernprozesse im Fach Maschinenbautechnik
gestalten und neue fachdidaktische Entwicklungen selbstständig in den
Unterricht und in die Schulentwicklung einbringen.
können fachdidaktische Konzepte und empirische Befunde der Lehr- und
Lernformen nutzen, um die Lernenden zu motivieren, ihre Lernprozesse zu
analysieren sowie individuelle Lernfortschritte zu fördern und zu bewerten.
-4-
können Unterrichtskonzepte und -medien auch für heterogene Lerngruppen
inhaltlich bewerten und fachlich gestalten, sowie neue Themen in den
Unterricht adressatengerecht einbringen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 4 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
1 Technische Mechanik 3 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1. Sem. a) Technische Mechanik 3
b) Tutorium zur Technischen Mechanik 3
P
P
150
30
2 Vertiefungsmodul Technikdidaktik 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1.-3. Sem. a) Wahlpflichtveranstaltung aus dem Katalog
(Vorbereitung des Praxissemesters)
b) Fachdidaktische Projekte zur Planung,
Erprobung und Analyse von langfristigem
projektorientierten Unterricht für die schulische
und betriebliche Ausbildung
WP
P
180
90
3 Thermodynamik 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
3. Sem. a) Thermodynamik 1 P 180
4 Werkstoffkunde 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
4. Sem. a) Werkstoffkunde 1 P 180
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Quali-
fikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-5-
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium in der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik umfasst
gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem
Berufskolleg. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik beteiligt sich am
Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen
Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der beruflichen
Fachrichtung Maschinenbautechnik können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen in der beruflichen Fachrichtung Maschinen-
bautechnik sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) In der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik werden folgende Prüfungs-
leistungen als Modulabschlussprüfungen, die in die Abschlussnote der Master-
prüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und
bewertet:
Modul Technische Mechanik 3: Eine Klausur oder eine mündliche Prüfung
als Modulabschlussprüfung
Vertiefungsmodul Technikdidaktik: Eine mündliche Prüfung oder eine
Hausarbeit als Modulabschlussprüfung
Modul Thermodynamik: Eine mündliche Prüfung oder eine Klausur als
Modulabschlussprüfung
Modul Werkstoffkunde: Eine mündliche Prüfung oder eine Klausur als
Modulabschlussprüfung
Mindestens eine Prüfungsleistung soll in mündlicher Form erbracht werden
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme ent-
sprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu ent-
nehmen.
-6-
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/-
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die Prüfungs-
leistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der
aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Maschinenbautechnik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15
LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der
Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld
Schule relevantes Thema bzw. Problem aus der beruflichen Fachrichtung
Maschinenbautechnik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie
soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit in der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik
nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender
Leistung angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine
mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert
ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die
berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik gebildet. Alle Modulnoten des Faches
gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein.
Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben
wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen
entsprechend.
-7-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung
Maschinenbautechnik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Maschinenbau vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs
mit der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik
Se. LP Modul Fach
Technische Mechanik 3
Technische Mechanik 3
Tutorium zur Technischen Mechanik 3
1 12
Technikdidaktik Wahlpflichtveranstaltung aus dem Katalog
2 0 Praxissemester
Technikdidaktik Fachdidaktische Projekte zur Planung,
Erprobung und Analyse von langfristigem
projektorientierten Unterricht für die schulische
und betriebliche Ausbildung
3 9
Thermodynamik Thermodynamik 1
4 6 Werkstoffkunde Werkstoffkunde 1
27
Modulbeschreibungen
Technische Mechanik 3
Modulnummer
1 Workload
180 h Credits
6 Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Wintersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Technische Mechanik 3
b) Tutorium zur Technischen Mechanik 3
Kontaktzeit
a) 75 h
b) 15 h
Selbststudium
a) 75 h
b) 15 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Kenntnis der Grundlagen der Kinematik
Kenntnis der Grundlagen der Kinetik
Kenntnis der Grundlagen mechanischer Schwingungen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit die Methoden der Kinematik auf technische Problemstellungen anzuwenden
Fähigkeit die Methoden der Kinetik auf technische Problemstellungen anzuwenden
Fähigkeit einfache mechanische Schwingungssysteme zu erkennen und zu analysieren
Vertiefte Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten
3 Inhalte
Kinematik und Kinetik von Massenpunkten
Kinematik und Kinetik starrer Körper
Räumliche Bewegungen starrer Körper
Grundlagen mechanischer Schwingungen
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Vorlesungen, Übungen und Tutorien sowie Selbststudium.
5 Gruppengröße
Vorlesung 100-150 TN, Übung 25-40 TN, Tutorium 15-25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird im Bachelorstudiengang Maschinenbau verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung als Klausur mit einer Dauer von 2,5 Stunden oder mündliche Prüfung mit einer Dauer von
30-45 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte:
Prof. Dr. Rolf Mahnken und Prof. Dr. Hans Albert Richard
Vertiefungsmodul Technikdidaktik
Modulnummer
2 Workload
270 h Credits
9
Studien-
semester
1., 3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Eine Wahlpflichtveranstaltung aus dem Katalog:
Planung, Durchführung und Reflexion von Lehr- und
Lernsituationen in Aus-, Fort- und Weiterbildung
IT-Lernlabor Simulation von Betriebsabläufen und
technischen Prozessen unter fachdidaktischer Perspektive
b) Pflichtveranstaltung des Moduls:
Fachdidaktische Projekte zur Planung, Erprobung und
Analyse von langfristigem projektorientierten Unterricht für
die schulische und betriebliche Ausbildung
Kontaktzeit
a) 60 h
b) 30 h
Selbststudium
a) 120 h
b) 60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Fähigkeit, technische Phänomene und Problemstellungen mit Modellen, Experimenten, Simulationen zu
veranschaulichen und mit Theorien zu verknüpfen
Vertiefte Kenntnisse über die experimentelle Darstellung von technischen Phänomenen und Problemen
Fähigkeit, fachdidaktische Konzepte der Unterrichtsplanung anzuwenden, Unterrichtsentwürfe anzufertigen sowie
Medien und unterrichtliche Organisationsformen des Fachunterrichts im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit zu
bewerten
Fähigkeit, Konzepte der Leistungsbewertung und der Evaluation von Fachunterricht anzuwenden sowie
mediengestützte Werkzeuge zur Evaluation von Lernprozessen einzusetzen
Fähigkeit, komplexe Unterrichtskonzepte wie Dekonstruktion, Projektunterricht, Blended Learning und E-Learning
im Fachunterricht umzusetzen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit, multimediale Lernumgebungen im Fachunterricht methodisch sinnvoll zu nutzen
Fähigkeit zum kooperativen Arbeiten und Lernen im Team in einer vernetzten Arbeits- und Lernumgebung
Fähigkeit, experimentelle Übungen und Prozessabläufe zu gestalten und vor größeren Lern- oder Arbeitsgruppen
zu präsentieren
3 Inhalte
Dieses Modul, in dem vertiefende fachdidaktische Kompetenzen erworben werden, baut auf der Grundlage auf, die
durch das Absolvieren des Grundmoduls Technikdidaktik gelegt wurde. Es bezieht sich auf den Unterricht der
schulischen und betrieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Maschinenbautechnik. Das
Vertiefungsmodul soll sich folgenden Themen widmen: Fachdidaktische Projekte zur Planung, Erprobung und
Analyse von langfristigem projektorientierten Unterricht für die schulische und betriebliche Ausbildung (Vertiefung
der wissenschaftlichen Grundlagen zur Projektarbeit, Bedeutung von Projektarbeit in schulischen und betrieblichen
Kontexten, Machbarkeit, Umweltverträglichkeit, Service- und Kundenorientierung, Lasten- und Pflichtenheft,
Evaluation und Bewertung von Fachunterricht/Unterrichtseinheiten); Planung, Durchführung und Reflexion von
Lehr- und Lernsituationen in Aus-, Fort- und Weiterbildung (u. a. fachdidaktische Konzepte zur Verknüpfung von
Theorien, Modellen, Experimenten, Simulationen); IT-Lernlabor Simulation von Betriebsabläufen und technischen
Prozessen unter fachdidaktischer Perspektive (u. a. Vertiefung und Anwendung von Methoden und Konzepten des
handlungsorientierten Unterrichts, Einsatz von grafischen Beschreibungsmitteln zur Visualisierung und Bewertung
von Verfahrensabläufen, Team-, Projekt- und Lernlaborarbeit).
Es dient auch der Hinführung zum Praxissemester und der nachfolgenden Aufbereitung.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst ein Projekt und Seminare sowie Formen des Selbststudiums
5 Gruppengröße
Es sind Einteilungen in Gruppen (ca. 10 Personen) vorgesehen.
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird im doppelt qualifizierenden Master-Studiengang Berufsbildung verwendet
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen als Referat oder Hausaufgabe.
Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung (Dauer: 30 bis 45 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen)
9 Voraussetzungen für die die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r:
Jun.-Prof. Dr. Katrin Temmen
Thermodynamik
Modulnummer
3 Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Wintersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Thermodynamik 1 Kontaktzeit
60 h Selbststudium
120 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Kenntnis der Grundlagen der Thermodynamik
Kenntnis der wesentlichen thermodynamischen Betrachtungsweisen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit die wesentlichen thermodynamischen Betrachtungsweisen auf technische Problemstellungen
anzuwenden
Fähigkeit die Methoden der Thermodynamik auf energietechnische Prozesse anzuwenden
Erweiterte Fähigkeiten zur Kommunikation wissenschaftlicher Informationen an Experten und Laien
3 Inhalte
Grundlagen der thermodynamischen Betrachtungsweise, Definition von Begriffen wie „System“ und „Prozess“
Der 1. Hauptsatz der Thermodynamik als Energieerhaltungssatz
Der 2. Hauptsatz der Thermodynamik und seine Bedeutung für Prozesse zur Energieumwandlung
Thermodynamische Stoffdaten als Grundlage der meisten energie- und verfahrenstechnischen Berechnungen
Rechts- und linksläufige Kreisprozesse als typisch energietechnische Anwendungen
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Vorlesungen und Übungen sowie Selbststudium.
5 Gruppengröße
Vorlesung 100-150 TN, Übung 25-40 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird in ähnlicher Form im Bachelorstudiengang Maschinenbau verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30-45 Minuten oder als Klausur mit einer Dauer
von 1,5 Stunden
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragter:
Prof. Dr. Jadran Vrabec
Werkstoffkunde
Modulnummer
4 Workload
180 h
Credits
6
Studien-
semester
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Sommersemester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Werkstoffkunde 1 Kontaktzeit
75 h Selbststudium
105 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Kenntnisse über Strukturwerkstoffe
Kenntnisse über den Zusammenhang zwischen atomarem Festkörperaufbau, Mikrostruktur und
Werkstoffkennwerten
Kenntnisse über die Verwendungsmöglichkeiten von Werkstoffen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit die Eigenschaften von Werkstoffen zu beurteilen
Fähigkeit Werkstoffe einsatzspezifisch entsprechend der technischen Problemstellung auszuwählen
Darbietungs- und Präsentationsfähigkeit
3 Inhalte
Experimentelle Methoden
Aufbau technischer Werkstoffe
Mechanisches Werkstoffverhalten
Legierungslehre, Wärmebehandlung
Korrosion und Korrosionsschutz
Beanspruchungsgerechte Werkstoffauswahl
Werkstoffhauptgruppen
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Vorlesungen, Übungen und werkstofftechnische Praktika sowie Selbststudium.
5 Gruppengröße
Vorlesung 100-150 TN, Übung 25-40 TN, Praktikum in Kleingruppen 10-15 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird in ähnlicher Form im Bachelorstudiengang Maschinenbau verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30-45 Minuten oder als Klausur mit einer Dauer
von 2,5 Stunden
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragter:
Prof. Dr. Hans-Jürgen Maier