scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 57.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach physik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit
dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................4
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................5
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................6
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Physik ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Physik umfasst 18 Leistungspunkte (LP),
davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien
im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Physik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden verfügen über grundlegendes physikalisches
Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte und -medien für
die Haupt- und Realschule fachlich zu gestalten, inhaltlich zu bewerten,
neuere physikalische Forschung in Übersichtsdarstellungen zu verfolgen
und neue Themen in den Unterricht dieser Schulform einzubringen.
Die Studierenden sind vertraut mit den Arbeits- und Erkenntnismethoden
der Physik und verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im
Experimentieren und im Handhaben von (schultypischen) Geräten.
Die Studierenden kennen die Ideengeschichte ausgewählter physikalischer
Theorien und Begriffe sowie den Prozess der Gewinnung physikalischer
Erkenntnisse (Wissen über Physik) und können die gesellschaftliche
Bedeutung der Physik begründen.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Physik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen,
insbes. solide Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen, Methoden und
Medien des Physikunterrichts, der Ergebnisse physikbezogener Lehr-Lern-
Forschung, typischer Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den
Themengebieten des Physikunterrichts, sowie von Möglichkeiten,
Schülerinnen und Schüler für das Lernen von Physik zu motivieren.
Die Studierenden verfügen über erste reflektierte Erfahrungen im
theoriegeleiteten Planen und Gestalten strukturierter Lehrgänge
-4-
(Unterrichtseinheiten) auf der Basis des Modells der Didaktischen
Rekonstruktion sowie im Durchführen von Unterrichtsstunden und in der
Diagnose der Lernstandes. Darüber hinaus verfügen sie über Fähigkeiten
zur kriteriengeleiteten Analyse von Physikunterricht.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 2 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
1 Physik im Kontext – Master 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1./4. Sem. Es sind Veranstaltungen (Vorlesung und Übung)
zu folgenden Themen zu wählen:
Physik und Umwelt
Medizinische Physik und Technik
Moderne Materialien
Regel- und Prozesstechnik
Wissenschaft und Sprache
WP
270
2 Aufbaumodul Physikdidaktik 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1./3. Sem. Planung von Physikunterricht HRGe
Diagnose und Förderung im Physikunterricht
Forschungsmethoden der Physikdidaktik
P
P
P
90
90
90
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Physik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt.
-5-
§ 40
Profilbildung
Das Fach Physik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standort-
spezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Physik sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Physik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Physik im Kontext – Master (Modulabschlussprüfung als
Klausur im Umfang von 3 Zeitstunden oder als mündliche Prüfung im
Umfang von ca. 45 Minuten)
Aufbaumodul Physikdidaktik (mündliche Prüfung im Umfang
von ca. 30 Minuten als Modulabschlussprüfung)
(2) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme an
den Lehrveranstaltungen des Moduls entsprechend den Modulbeschreibungen
zu erbringen.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Physik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht.
Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw.
Problem aus dem Fach Physik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
-6-
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie
soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Physik nach Abschluss des Bewertungs-
verfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird
gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Ma-
sterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Physikgebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten
in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit,
auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24
Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Physik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Naturwissenschaften vom 15. Januar 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 19. Dezember 2013 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 22. Januar 2014.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Sem Fach Fachdidaktik LP
1. Physik im Kontext – Master (Teil I) 9
LP
Themenkatalog (Umfang 180 h)
Physik und Umwelt
Medizinische Physik und Technik
Moderne Materialien
Regel- und Prozesstechnik
Wissenschaft und Sprache
Aufbaumodul Physikdidaktik 9 LP
Planung von Physikunterricht HRGe
(90 h, 2 SWS)
9
2. Begl. Praxissemester: Videobasierte Analyse
von Physikunterricht (2 SWS) 3 LP
3. Diagnose und Förderung im Physikunterricht
(90 h, 2 SWS)
Forschungsmethoden der Physikdidaktik
(90 h, 2 SWS)
6
4. Physik im Kontext – Master (Teil II)
(Themenkatalog, s.o.) (Umfang 90 h) 3
9 LP 9 LP 18
Modulbeschreibungen
Physik im Kontext – Master
Modulnummer
1
Workload
270h
Credits
9
Studien-
semester
1.+ 4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Es sind Veranstaltungen aus folgendem Themenkatalog zu
wählen (Veranstaltungen zu einem Thema, die im Modul "Physik
im Kontext - Bachelor" gewählt wurden, können nicht mehr
gewählt werden.):
Physik und Umwelt
Medizinische Physik und Technik
Moderne Materialien
Regel- und Prozesstechnik
Wissenschaft und Sprache
Kontaktzeit
4 SWS / 60 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
120 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben
ein anschlussfähiges Orientierungswissen, das es ihnen ermöglicht, das Thema einzuordnen und auch
(nach Abschluss des Studiums) künftige Entwicklung auf diesem Gebiet zu verfolgen
Überblick und ein Verständnis der grundlegenden Konzepte, Verfahren und Modelle des behandelten
Themas
die Fähigkeit, diese Kenntnisse an Beispielen zu erläutern und auf ihrer Grundlage die behandelten
Sachverhalte zu erklären
Kenntnisse über die wissenschafts- und erkenntnistheoretische, kulturelle, wirtschaftliche oder
gesellschaftliche Bedeutung des behandelten Themas.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Können das erworbene
Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
Präsentationskompetenz durch Darstellen von Problemlösungen im Rahmen der Übung
Teamfähigkeit durch die Bearbeitung von Problemstellungen in Kleingruppen
3 Inhalte
Physik und Umwelt
Medizinische Physik und Technik
Moderne Materialien
Regel- und Prozesstechnik
Wissenschaft und Sprache
4 Lehrformen
Vorlesung und Übung, Seminar
5 Gruppengröße
Übung 10- 20 TN, Seminar: 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird auch im Lehramt Master BK Physik, Master GyGe Physik verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen; bei Übungen durch wöchentliche Bearbeitung von
Übungsaufgaben, bei Seminaren durch einen Vortrag im Seminar
Modulabschlussprüfung als Klausur im Umfang von 3 Zeitstunden oder als mündliche Prüfung im Umfang von ca.
45 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r:
P. Reinhold
Aufbaumodul Physikdidaktik
Modulnummer
2
Workload
270 h
Credits
9
Studien-
semester
1. +3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Wintersemester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Planung von Physikunterricht HR
b) Diagnose und Förderung im Physikunterricht
c) Forschungsmethoden der Physikdidaktik
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
einen Habitus „forschendes Lernen“
in ausgewählten Bereichen Kenntnisse über den Stand physikdidaktischer Forschung
die Fähigkeit, fachdidaktische Forschungsfragen zu identifizieren und zu entwickeln
Kenntnisse über fachdidaktische Forschungsmethoden und die Fähigkeit, fachdidaktische
Forschungsmethoden auf konkrete Beispiele anzuwenden
die Fähigkeit, den Stellenwert physikdidaktischer Forschung für die Schulpraxis einzuschätzen
die Fähigkeit, Mini-Forschungsprojekte zu planen, durchzuführen und auszuwerten
die Fähigkeit, auch künftig in der zweiten und dritten Phase der Ausbildung der Weiterentwicklung
fachdidaktischen Wissens zu folgen
die vertiefte Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für eine Lerngruppe im Physikunterricht auszuwählen, zu
elementarisieren, curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven und
kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu begründen
die Fähigkeit, Konzepte und Methoden zum Lehren und Lernen von Physik sowie zugehörige Ergebnisse
fachdidaktischer Forschung in der Planung konkreter Unterrichtsbeispiele anzuwenden
geeignete Medien auszuwählen und hinsichtlich ihrer spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im
Lehr-Lernprozess zu begründen
Kenntnisse über Verfahren zur Diagnose von Lernvoraussetzungen und -schwierigkeiten sowie zur
gezielten Förderung im kognitiven und affektiven Bereich
Kenntnisse zur schulischen Leistungskontrolle, zur Beurteilung von Unterrichtsqualität, zur Festlegung
und Überprüfung von Standards des Physikunterrichts.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen
Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperation
die Fähigkeit zur Präsentation
die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten,
3 Inhalte
a) Planung von Physikunterricht HRGe
Allgemeine Planungskriterien von Physikunterricht, Phasenmodelle des Physikunterrichts, fachtypische
Ablaufstrukturen und Handlungsmuster, Berücksichtigung von Bildungsstandards,
Kompetenzerwartungen, Merkmalen der Unterrichtsqualität sowie der affektiven und kognitiven
Lernvoraussetzungen
Exemplarische Durchführung didaktischer Rekonstruktion, Auswahl und Elementarisierung von Inhalten
für eine Lerngruppe im Physikunterricht, curriculare Anordnung, Einbettung von Experimenten
Adressatenspezifische Planung und Durchführung konkreter Unterrichtsbeispiele auf der Grundlage
fachdidaktischer Konzepte und Methoden zum Lehren und Lernen von Physik vor dem Hintergrund des
Schülervorverständnisses, Auswahl geeigneter Medien, Protokollierung des Planungsprozesses
Videobasierte Analyse und Reflexion fachbezogener Unterrichtssequenzen auf der Grundlage der
entwickelten Kriterien
Analyse von fachbezogenen Lehr- und Lernmaterialien unter fachlicher und lerntheoretischer Perspektive
Ergebnisse fachdidaktischer Forschung zur Unterrichtsplanung.
b) Diagnose und Förderung im Physikunterricht
Nationale und internationale Vergleichsstudien und ihre Konsequenzen, Ergebnisse und
Konsequenzen der Interessenforschung, der Unterrichtsqualitätsforschung, der
Schülervorstellungsforschung, Mädchen im Physikunterricht
Analyse textbasierter und videographierter Unterrichtsausschnitte
Verfahren zur Diagnose von Lernvoraussetzungen und -schwierigkeiten
Verfahren zur gezielten Förderung im kognitiven und affektiven Bereich
Umgang mit Fehlern und persistenten Schülerkonzeptionen
Verfahren der schulischen Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung
Umgang mit Heterogenität
Konstruktion und Bewertung von Physikaufgaben
Kenntnisse zur Beurteilung von Unterrichtsqualität, zur Festlegung und zur Überprüfung von Standards
des Physikunterrichts
c) Forschungsmethoden der Physikdidaktik
Einblick in Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsverständnis
Auseinandersetzung mit aktueller physikdidaktischer Forschung
Entwicklung von Forschungsfragen und Untersuchungsdesign
Qualitative und quantitative Auswertemethoden, Methoden der Interessenforschung, der
Unterrichtsqualitätsforschung, der Schülervorstellungsforschung, der Videoanalyse
Planung, Durchführung und Auswertung von Mini-Forschungsprojekten
Wissenschaftliches Schreiben
Hinführung auf eigene wissenschaftliche Arbeiten.
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
Seminar 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Veranstaltungen „Diagnose und Förderung im Physikunterricht“ und „Forschungsmethoden der Physikdidaktik“
werden auch im Lehramt Master BK Physik und Master GyGe Physik verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme durch Gestaltung von Seminarveranstaltungen, Präsentation von
Arbeitsergebnissen oder Ausarbeitung einer Forschungsskizze in den gewählten Veranstaltungen
Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung im Umfang von ca. 30 Minuten
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
P. Reinhold