scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 49.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an grundschulen
mit dem lernbereich sprachliche grundbildung
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich
Sprachliche Grundbildung an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
-3-
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung ist ein Beginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung umfasst
18 Leistungspunkte (LP), davon mindestens 9 LP fachdidaktische Studien
sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der
Studierenden im Lernbereich Sprachliche Grundbildung erfolgen. Wenn die
Vertiefung im Lernbereich Sprachliche Grundbildung durchgeführt wird, so
erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Lernbereiches Sprachliche Grund-
bildung sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die
mündliche und schriftliche Wiedergabe auch komplexer fachwissen-
schaftlicher Probleme und Sachverhalte in einsichtiger und verständlicher
Weise;
Fähigkeit zur Beschreibung, Einschätzung und Anwendung nationaler und
internationaler Wissenschaftsstandards;
Fähigkeit zur selbstständigen Einarbeitung in wissenschaftliche Fragestel-
lungen und neue Fachgebiete;
kritische Reflexion wissenschaftlicher Fragestellungen und Fähigkeit zur
Überprüfung ihrer didaktischen und unterrichtlichen Relevanz;
In der konkreten Umsetzung dieser Kompetenzen sind die Studierenden dazu
befähigt;
Texte in Bezug auf ihre Produktions- und Rezeptionsbedingungen sowie
hinsichtlich ihrer Funktion zu analysieren und kritisch zu reflektieren;
grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprach- und
Literaturwissenschaft zu reflektieren und in ausgewählten Bereichen
anzuwenden;
fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problembereiche zu erweitern und
vertiefend zu analysieren sowie kritisch zu reflektieren;
die Analyse von Sprache und Literatur des Deutschen, ausgehend von
grundlegenden Kenntnissen in ausgewählten Bereichen der Sprach- und
Literaturwissenschaft, selbstständig durchzuführen und zu vermitteln.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Lernbereiches Sprachliche Grundbildung
sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
-4-
kritische Kenntnis sprach- und literaturzentrierter Unterrichtsmodelle und -
entwürfe bzw. Fähigkeit zur deren selbstständiger Entwicklung und
exemplarischen Erprobung in der Praxis;
kritische Reflexion fachwissenschaftlicher Fragestellungen und Fähigkeit zur
Überprüfung derselben auf ihre didaktische und unterrichtliche Relevanz.
In der konkreten Umsetzung dieser Kompetenzen sind die Studierenden dazu
befähigt
Deutschunterricht zu analysieren, zu planen, zu erproben und zu reflek-
tieren;
komplexe kognitive und emotionale Bezugssysteme in sprachlichen und
literarischen Unterrichtsgegenständen des Faches Deutsch zu erfassen, in
ihrem bildenden Gehalt zu erkennen und didaktisch-methodische
Konsequenzen für den Unterricht abzuleiten;
empirisch-didaktische Forschungsergebnisse (z.B. zur Förderdiagnostik, zur
Lese- und Medienkompetenz, zum Umgang mit Heterogenität) kritisch
auszuwerten und auf konkrete Fallbeispiele anzuwenden und zu überprüfen;
sprach- und (fach-)unterrichtspraktische Entwicklungen kritisch zu rezi-
pieren und darzustellen;
sich im Hinblick auf die Unterrichtsaufgaben des Deutschunterrichts selb-
stständig in neue Problemstellungen einzuarbeiten und unter Anwendung
der jeweils spezifischen Techniken und Methoden wissenschaftlichen
Arbeitens zu lösen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon mindestens 9 LP
fachdidaktische Studien, ist modularisiert und umfasst zwei Aufbaumodule.
Sofern der Vertiefungsbereich im Lernbereich Sprachliche Grundbildung
absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP.
(2) Die Module bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen, die aus einem Veranstal-
tungskatalog gewählt werden können.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Module Workload LP P/WP Zeitpunkt
u. Dauer
(Sem.)
Aufbaumodul 1:
Fachdidaktisches Modul als Vorbereitung auf das
Praxissemester
180 h
6
Aufbauveranstaltung Spezifische Aspekte und
Fragestellungen des Deutschunterrichts in der
Grundschule 90 h WP
Aufbauveranstaltung Mündliche und schriftliche
Kompetenzen sowie die Lesekompetenz
diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten 90 h WP
1.
(1)
Praxissemester
2.
Aufbaumodul 2:
Sprache und Literatur analysieren sowie
Sprachprozesse und literarische
Rezeptionsprozesse fördern
3 Veranstaltungen nach Wahl, wobei die Bereiche
Sprache und Literatur abzudecken sind:
360 h 12 3. - 4.
(2)
Aufbauveranstaltung Sprache zum Kompetenzbereich
Sprachanalyse
oder
Aufbauveranstaltung Sprache zum Kompetenzbereich
Sprachreflexion
120/240 h WP
Aufbauveranstaltung Literatur zum Kompetenzbereich
Umgang mit Texten und Medien
oder
Aufbauveranstaltung Literatur zu Autoren/Werken,
Geschichte und Gattungen der Kinder- und
Jugendliteratur als Teil des gegenwärtigen
Literatursystems
120/240 h
WP
Studierende, die den Lernbereich Sprachliche Grundbildung vertieft studieren,
absolvieren zusätzlich folgendes Modul:
Master-Vertiefungsmodul:
Literaturgeschichte 180 6 1
Vertiefungsveranstaltung zum Themengebiet
Literaturgeschichte 180 6 WP
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-6-
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Lernbereich Sprachliche Grundbildung umfasst gem. § 7 Abs.
3 und §11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Das
Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Der Lernbereich Sprachliche Grundbildung beteiligt sich am
Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen
Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Lernbereichs
Sprachliche Grundbildung können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Lernbereich Sprachliche Grundbildung wird für die Teilnahme an Prüfungs-
leistungen zugelassen, wer die in § 17 Allgemeine Bestimmungen genannten
Vorgaben erfüllt.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Lernbereich Sprachliche Grundbildung werden folgende Prüfungsleistungen,
die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das
Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Aufbaumodul 1: Fachdidaktisches Modul als Vorbereitung auf das Praxis-
semester wird mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer
mündlichen Prüfung (ca. 45 Minuten) beendet, in der die Themen des
gesamten Moduls geprüft werden. In allen Veranstaltungen wird die aktive
Teilnahme durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche
Leistungen nachgewiesen.
Aufbaumodul 2: Sprache und Literatur analysieren sowie Sprachprozesse und
literarische Rezeptionsprozesse fördern wird mit einer benoteten
Modulabschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000
Zeichen) beendet, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt
werden. Die Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstal-
-7-
tung des Moduls betreut. In allen Veranstaltungen wird die aktive Teilnahme
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen
nachgewiesen.
Für Studierende, die den Lernbereich Sprachliche Grundbildung vertieft studieren:
Vertiefungsmodul: Literaturgeschichte wird mit einer benoteten Modulab-
schlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen)
beendet.
(2) Darüber hinaus wird in allen Veranstaltungen der Aufbaumodule die aktive und
qualifizierte Teilnahme durch Referat, Test, Essay, Protokolle oder eine
mündliche Leistung nachgewiesen.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Nachweisen der aktiven und qualifizierten Teilnahme enthalten
sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semester-
beginn bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Lernbereich Sprachliche Grundbildung verfasst, so hat sie einen Umfang, der
15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der
Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule
relevantes Thema bzw. Problem aus dem Lernbereich Sprachliche Grund-
bildung mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die
Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Lernbereich Sprachliche Grundbildung nach Ab-
schluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung
angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche
Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30
Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für den
Lernbereich Sprachliche Grundbildung gebildet. Alle Modulnoten des Lernbereiches
Sprachliche Grundbildung gehen gewichtetet nach Leistungspunkten in die Gesamt-
note des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie
im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2
Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Grundschulen mit dem Lernbereich Sprachliche Grundbildung
treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur-
wissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Modul Veranstaltung LP
AM 1 Spezifische Aspekte und Fragestellungen des
Deutschunterrichts in der Grundschule
AM 1 Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie
die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern,
beurteilen und beraten
1. Sem.:
M-VM Nur für Studierende, die den Lernbereich vertieft studieren:
Literaturgeschichte
6
(6)
2. Sem.: Praxissemester
3./4.
Sem.: AM 2 Aufbauveranstaltung Sprache zum
Kompetenzbereich Sprachanalyse
oder
Aufbauveranstaltung Sprache zum
Kompetenzbereich Sprachreflexion
3./4.
Sem.: AM 2 Aufbauveranstaltung Literatur zum
Kompetenzbereich Umgang mit Texten und
Medien
oder
Aufbauveranstaltung Literatur zu Autoren/Werke,
Geschichte und Gattungen der Kinder- und
Jugendliteratur als Teil des gegenwärtigen
Literatursystems
12
insgesamt 3
Veranstaltungen in
zwei Semestern
Modulbeschreibungen
AM1: Fachdidaktisches Modul als Vorbereitung auf das Praxissemester
Modulnummer
AM1
Workload
180h
Credits
6 LP
Studiensemester
1. Semester
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
1. Aufbauveranstaltung Spezifische Aspekte und Fragestellungen des
Deutschunterrichts in der Grundschule
2. Aufbauveranstaltung Mündliche und schriftliche Kompetenzen sowie
die Lesekompetenz diagnostizieren, fördern, beurteilen und beraten
Kontaktzeit
30h
30h
Selbststudium
60h
60h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen, die durch Schwerpunktsetzung (WP) erworben werden
können:
Fachliche Kompetenzen
erweiterte Kenntnisse spezifischer Prinzipien und Methoden des Deutschunterrichts in der Grundschule und
Fähigkeit zur Entwicklung eines Anforderungsprofil für die eigene Tätigkeit;
Erläutern- und Reflektierenkönnen von Standards und Kompetenzen für den Deutschunterrichts in der
Grundschule;
Formulierenkönnen grundschulrelevanter Fragestellungen der Sprach- und Literaturdidaktik in Bezug auf das
Praxissemester sowie Entwicklung von Beobachtungsaufgaben und Fähigkeit zur Diskussion von
Lösungsansätzen;
Fähigkeit zur Planung und Reflexion von Deutschunterricht;
Fähigkeit zum kritischen Vergleich von Lernprozessdiagnostik und individuelle Fördermaßnahmen in
heterogenen Lerngruppen und zur Befähigung zur Diskussion und Überprüfung im Hinblick auf ihre
didaktische Bedeutsamkeit;
Diagnosefähigkeit in Bezug auf besondere Lernprofile im Rahmen des (Schrift-)Spracherwerbs und Fähigkeit
zur kritischen Diskussion und Evaluation von Fördermaßnahmen (z.B. Teilleistungsstörungen,
Hochbegabung);
Fähigkeit zur Definition von Fragen des Übergangs (Kindergarten – Grundschule / Grundschule –
weiterführende Schule) in Bezug auf mündliche und schriftliche Kompetenzen, Befähigung zur Feststellung
von Leistungen sowie zur bedarfsorientierten und verantwortlichen Beratung.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
mündliche Präsentation von Inhalten in Referatform, Argumentieren über gegebene Inhalte, Moderieren von
Seminarsitzungen, Diskussionsleitung
schriftliche Darstellung von komplexen Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen (Hausarbeiten
und/oder Projektdokumentationen)
Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien
3 Inhalte
Prinzipien und Methoden des Deutschunterrichts in der Grundschule;
Anforderungsprofil an einen Grundschullehrer/ eine Grundschullehrerin für das Fach Deutsch;
Standards und Kompetenzen für das Fach Deutsch in der Grundschule;
spezifische grundschulrelevante Inhalte des Deutschunterrichts aus sprachdidaktischer und
literaturdidaktischer Perspektive;
Diagnose, Förderung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Kompetenzen sowie der Lesekompetenz
der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule;
Diagnose, Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Leistungsprofilen im
Fach Deutsch (Teilleistungsschwächen, Hochbegabung);
Modelle zur Planung und Vorbereitung des Deutschunterrichts;
Übergangsproblematik Kindergarten – Grundschule / Grundschule – weiterführende Schule in Bezug auf
mündliche und schriftliche Kompetenzen.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
25-45 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
-
7 Teilnahmevoraussetzungen:
Keine
8 Prüfungsformen
Benotete Modulabschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung (ca. 45 Minuten) im Anschluss an die letzte
Veranstaltung des Moduls über die Inhalte des Moduls.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreiche bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an allen Veranstaltungen
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
N.N.
AM 2: Sprache und Literatur analysieren sowie Sprachprozesse und literarische Rezeptionsprozesse fördern
Modulnummer
AM2
Workload
360h
Credits
12 LP
Studiensemester
3.-4. Semester
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Sem.
1 Lehrveranstaltungen
Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik:
Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Sprachanalyse
oder
Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Sprachreflexion.
Literaturwissenschaft/Literaturdidaktik:
Aufbauveranstaltung zum Kompetenzbereich Umgang mit Texten und
Medien
oder
Aufbauveranstaltung Autoren, Werke und Gattungen der Kinder- und
Jugendliteratur als Teil des gegenwärtigen Literatursystems
Kontaktzeit
3 mal 30 h
(dabei Veranstaltungen
aus dem Bereich
Sprache und Literatur)
Selbststudium
3 mal 90 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen, die durch Schwerpunktsetzung (WP) erworben werden
können:
Fachliche Kompetenzen
Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik:
vertiefte Kenntnisse in der Sprachanalyse (Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Text;
Sprachgeschichte) sowie Einblicke in den Aufbau und die Regelhaftigkeit des deutschen Sprachsystems und
über das Verhältnis zwischen Sprachsystem und Sprachfunktion;
vertiefte Erkenntnisse aus der linguistischen Gesprächsanalyse;
Kompetenzen in der Analyse sprachlicher Heterogenität (Varietätenlinguistik, kontrastive Linguistik);
Kompetenzen in der Erklärung und Reflexion von Phänomenen des Spracherwerbs, des Sprachgebrauchs,
der Sprachfunktion;
Erkenntnisse hinsichtlich (sprach)systematischer und sprachhistorischer Prozesse und ihrer
Zusammenhänge;
Fähigkeit zur Inbezugsetzung der sprachwissenschaftlichen Kenntnisse mit didaktischen Fragestellungen
sowie Befähigung zur kritischen Diskussion der Forschungsergebnisse des (Schrift-)Spracherwerbs und
diesbezügliche Unterrichtsmethoden.
Reflexion der didaktischen Relevanz von Kommunikationstheorien und Fähigkeit zur kritischen Anwendung
im Hinblick auf Gesprächssituationen;
Reflexion von Theorien des Sprachnormerwerbs im Hinblick auf den Rechtschreibunterricht;
Befähigung zur Diskussion der didaktischen Relevanz von Grammatiktheorien und Vermittlungsmöglichkeiten
im integrativen Deutschunterricht;
Befähigung zur Diskussion und Auswertung von Resultaten der empirisch-didaktischen Unterrichtsforschung.
Literaturwissenschaft/Literaturdidaktik:
vertiefte und differenzierte Kenntnisse von Gattungen, Autoren/Werken und Geschichte der Kinder- und
Jugendliteratur sowie medialer Erscheinungsformen;
vertiefte Kenntnisse in Theorie und Praxis (empirische Studien) der literarischen Sozialisation von Kindern
und Jugendlichen;
Befähigung zur differenzierten und problemorientierten Diskussion von Begriffen (Text-Autor-Fiktionalität-
Kultur) und Modellen der Literaturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und
Jugendliteratur;
Kenntnis und Analyse von Interkulturalität im Spiegel der Kinder- und Jugendliteratur;
historisch fundierte Reflexionsfähigkeit in Bezug auf intermediale und intertextuelle Prozesse;
Analyse-, Interpretations- und wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit in Bezug auf Kinder- und Jugendliteratur;
Kenntnis und Befähigung zur reflektierten Diskussion von literaturdidaktischen Grundbegriffe ,
Forschungsansätzen und Ergebnissen sowie Fähigkeit zur historischen Einordnung, Diskussion und
Anwendung von Vermittlungsaspekten:
Kenntnis und Reflexion von Theorien der Lesedidaktik und deren historischer Wurzeln im Hinblick auf ihre
didaktische Bedeutsamkeit und Fähigkeit zur Diskussion schulischer Unterrichtskonzepte;
Befähigung zur Förderung von Lesekompetenz und Lesemotivation mit Hilfe theoretisch und empirisch
entwickelter Strategien der Leseforschung;
Reflexion fachwissenschaftlicher und didaktischer Relevanz literarischer Gattungen, Epochen, einzelner
Werke sowie literarischer Medien und Fähigkeit zur Nutzung als Grundlage für die Diskussion, Analyse und
Produktion ausgewählter Unterrichtskonzepte;
Fähigkeit zur Beurteilung der Lese- und Textverstehensleistung von Grundschülerinnen und Grundschülern.
Fachspezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit historischem Quellenmaterial auseinandersetzen und deren
Einordnung
geschärfte Textanalysekompetenz durch Untersuchung von Texten
wissenschaftliche Darstellungs- und Textkompetenz und Befähigung zur mündlichen Präsentation von
Inhalten in Referatform, Argumentieren über gegebene Inhalte, Moderieren von Seminarsitzungen,
Diskussionsleitung
Befähigung zur schriftlichen Darstellung von komplexen Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen
(Hausarbeiten und/oder Projektdokumentationen)
Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien
3 Inhalte
Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik:
Sprachanalyse im Hinblick auf Phonologie, Graphematik, Morphologie, Syntax, Text sowie Sprachgeschichte;
Aufbau und Funktion des deutschen Sprachsystems;
Varietätenlinguistik, kontrastive Linguistik
historische Entwicklung der (Schrift-)Sprache
Kommunikationstheorien und ihre Relevanz für den Deutschunterricht
Förderung der sprachlichen und schriftsprachlichen Kompetenzen;
Beurteilung mündlicher und schriftlicher Leistungen.
Literaturwissenschaft/Literaturdidaktik:
Gattungen, Autoren/Werke der Kinder- und Jugendliteratur sowie deren wissenschaftliche Analyse und
Interpretation;
Begriffe und Modelle der Literaturwissenschaft;
Geschichte der literarischen Sozialisation von Kindern und Jugendlichen;
Theorie und Didaktik der Kinder- und Jugendmedien;
Förderung der Lesekompetenz und Lesemotivation auf der Grundlage der Lesesozialisation- und
Leseforschung;
Methoden des Literaturunterrichts.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
50-150 TN (Vorlesung), 25-45 (Seminar)
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
-
7 Teilnahmevoraussetzungen:
Keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung in Form einer benoteten schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), in der die Gegenstände
des gesamten Moduls berührt werden. Diese Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Veranstaltung des Moduls
geschrieben.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreiche bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an allen Veranstaltungen
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
N.N.
Studierende, die den Lernbereich Sprachliche Grundbildung vertieft studieren,
absolvieren zusätzlich folgendes Modul:
Master-Vertiefungsmodul Literaturgeschichte
M-VM Workload
180 h Credits
6
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Vertiefungsveranstaltung Literaturgeschichte Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Kennen literaturtheoretischer und literaturgeschichtlicher Problemstellungen und Forschungsperspektiven
Beherrschen der Textinterpretation aus literaturgeschichtlicher Perspektive
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Beherrschung grundlegender Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeiten
Fähigkeit zur Wiedergabe komplexer wissenschaftlicher Problemstellungen
Fähigkeit zur Präsentation von Fragestellungen und Arbeitsergebnissen in Hausarbeiten
3 Inhalte
Die Veranstaltung vermittelt komplexere Inhalte der Neueren und Älteren deutschen Literaturwissenschaft zur
Literaturgeschichte sowie zu den Methoden der Literaturwissenschaft. Ausgewählt werden kann eine
Vertiefungsveranstaltung aus dem Wahlangebot an Veranstaltungen zu Aspekten der Literaturgeschichte der
Vormoderne, der Neuzeit /Aufklärung, der Französischen Revolution/ „Epochenschwelle um 1800“, der Moderne
und der Gegenwart.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst ein Seminar und Formen des Selbststudiums. Das Seminar kann durch eine Vorlesung ersetzt
werden.
5 Gruppengröße
Seminar 40 TN; Vorlesung 150 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
-.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung in Form einer benoteten schriftlichen Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), in der die
Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
N.N.