scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 48.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit dem unterrichtsfach spanisch
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach
Spanisch an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................5
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
(1) Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Spanisch setzt über die in
§ 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus Kenntnisse in
Spanisch voraus. Spanisch ist eine der beiden in § 4 der Allgemeinen
Bestimmungen geforderten Fremdsprachen.
(2) Hinsichtlich des Niveaus der Kenntnisse in Spanisch wird verwiesen auf § 34 der
besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Spanisch.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Spanisch ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Spanisch umfasst 27 Leistungs-
punkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Für Studierende, die im Rahmen ihres dem Masterstudium vorausgehenden
Studiums noch keinen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer
erbracht haben, umfasst das Studium des Unterrichtsfaches Spanisch einen
Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechen-
den Land der Zielsprache. Wird neben Spanisch eine weitere Fremdsprache
studiert, so kann die Zielsprache für den Auslandsaufenthalt frei gewählt werden.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Spanisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie verfügen über ein sehr umfassendes, dem muttersprachlichen Niveau
angenähertes Sprachwissen und Sprachkönnen im Spanischen
(Leseverstehen anspruchsvoller nicht-fiktionaler und fiktionaler Texte aus
verschiedenen Sachbereichen; breiter, differenzierter Wortschatz;
grammatikalisch korrekte schriftliche Textproduktion in verschiedenen, auch
wissenschaftsnahen Textsorten; sehr gutes Hörverstehen; sicheres, flüssiges
und spontanes mündliches Formulieren in dem der Situation jeweils
adäquaten Register, möglichst ‚nativnahe’ Aussprache; theoretisch reflektierte
Durchdringung der Grammatik), sie sind in der Lage, ihre fremdsprachliche
und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen Niveau zu erhalten und
ständig zu aktualisieren.
Sie können fachliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse reflektiert in
der Fremdsprache darstellen.
Advertisement
-4-
Sie können auf vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in
den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und
Kulturwissenschaft zurückgreifen und grundlegende wie aktuelle
Fragestellungen und Methoden erkennen und weiterentwickeln.
Sie sind in der Lage, im Einzelfall thematische Verknüpfungen zwischen
fachwissenschaftlichen Inhalten und unterschiedlichen Berufsfeldern
herzustellen.
Sie verfügen über Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des jeweiligen Faches
sowie über einen Habitus des forschenden Lernens, womit ihnen gleicher-
maßen anwendungs- wie forschungsorientiertes Wissen zur Verfügung steht.
Auf dieser Grundlage können sie selbstgesteuerte und autonome eigen-
ständige Projekte durchführen.
Sie verfügen über die Fähigkeit, das Wissen des Unterrichtsfaches Spanisch
in einem breiten oder multidisziplinären Zusammenhang zu stellen und
kritisch zu reflektieren.
Sie können fachwissenschaftliche Inhalte funktional mit fachdidaktischen
Fragestellungen verbinden und für die Schulpraxis nutzbar machen.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Spanisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Sie können fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse
wissenschaftlich adäquat und reflektiert darstellen sowie die gesellschaftliche
Bedeutung des Fremdsprachenunterrichts in der Schule analytisch
beschreiben. Auf dieser Grundlage können sie die vorhandenen Berufs-
erfahrungen der Schülerinnen und Schüler integrieren.
Sie kennen die wichtigsten Ansätze der Sprach-, Literatur-, Kultur- und
Mediendidaktik und können sie im Unterricht nutzen.
Sie verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Reflexivität in
Hinblick auf fremdsprachliche Lehr- und Lernprozesse auch unter dem
Gesichtspunkt von Mehrsprachigkeit sowie in Hinblick auf die besonderen
Erfordernisse der Erwachsenenbildung.
Sie verfügen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von
kommunikativer, interkultureller und textbezogener fremdsprachlicher Kompe-
tenz, methodischer Kompetenz und Sprachlernkompetenz von Schülerinnen
und Schülern.
Sie verfügen aufgrund erster eigener Erfahrungen über die Grundlagen der
Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Spanischunterricht
auf der Stufe des Berufskollegs (Ziele, Inhalte, Sozialformen, Lehr- und
Lernmaterial)
Sie kennen die Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurteilung des
modernen Fremdsprachenunterrichts.
Sie sind sensibilisiert für mögliche sozial, kulturell oder individualpsycholo-
gisch bedingte Konfliktsituationen im Unterricht.
-5-
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien,
ist modularisiert und umfasst 3 Module: Mastermodul 1 Fachwissenschaft und
Fachdidaktik, Mastermodul 2 Sprachpraxis und Fachdidaktik, Mastermodul 3
Fachwissenschaft.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Studienstruktur Lehramt M.Ed BK Spanisch
Module Ver-
an-
stal-
tungs-
art
Work-
load
(h)
LP
bzw.
EC
TS
P /
WP Erbringungsform
der Prüfungs-
leistung
Zeit-
punkt
und
Dauer
(Sem.)
Mastermodul 1
Fachwissenschaft
und Fachdidaktik
1. MV Fachwissenschaft
1
2. MV Fachdidaktik 1
MV
MV
360
180
180
12
WP
WP
Hausarbeit
1. Sem.
(1)
Mastermodul 2
Sprachpraxis und
Fachdidaktik
1. MÜ Traducción
alemán-español 2
2. MÜ Expresión escrita
y oral 2
3. MV Fachdidaktik 2
MV
270
90
90
90
9
P
P
WP
Klausur
3./4. Sem.
(2)
Mastermodul 3
Fachwissenschaft
1. MV Fachwissenschaft
2
2. MV Forschungs-
kolloquium
MV
MV
180
90
90
6
WP
P
Präsentation des
Forschungsprojekte
s und mündl.
Prüfung
3./4. Sem.
(2)
Summe 810 27
Abkürzungen:
MV Masterveranstaltung
Masterübung
Sem. Semester
LP Leistungspunkte
WP Wahlpflichtveranstaltung
P Pflichtveranstaltung
PO Prüfungsordnung
Advertisement
Loading more pages...