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amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 43.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach katholische religionslehre
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Hauptschulen, Realschulen und
Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre
an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................4
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre ist ein Beginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre umfasst
18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über grundlegendes Wissen
in der Katholischen Theologie und angrenzenden Wissenschaften sowie über
fachdidaktische Fähigkeiten zur Initiierung, Durchführung und Reflexion von Lern-
und Bildungsprozessen im Fach Katholische Religionslehre und haben somit die
Basis für eine in der weiteren Ausbildung sowie im Verlauf der beruflichen Tätigkeit
sich entfaltende theologisch-religionspädagogische Kompetenz erworben. Sie
verfügen über ein solides Wissen der theologischen Grundlagen und können
die Erkenntnisse der einzelnen theologischen Disziplinen miteinander
verbinden; sie haben einen vertieften Einblick in die biblische Literatur und
einen methodisch geübten sowie hermeneutisch reflektierten Zugang zu den
geschichtlichen Traditionen des christlichen Glaubens;
verfügen über theologische Urteilskraft und sind in der Lage, Wissens-
bestände aus den einzelnen theologischen Disziplinen schulform- und
altersspezifisch auf Themenfelder des Religionsunterrichts zu beziehen,
sind in der Lage, theologische Sachverhalte in Konfrontation und Dialog mit
anderen Weltanschauungen und Religionen zu erörtern;
sind in der Lage, mit Blick auf ihre künftige Tätigkeit den eigenen Glauben
rational zu verantworten und sich mit der Wirklichkeit von Mensch und Welt im
Horizont des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen und verfügen über
eine theologisch fundierte Urteilsfähigkeit auch im Blick auf das eigene
Lebens- und Berufskonzept,
verfügen über sozialisationstheoretische und entwicklungspsychologische
Kenntnisse, die es ermöglichen, die Bedürfnislagen von Schülerinnen und
Schülern differenziert einzuschätzen und Religionsunterricht so zu gestalten,
dass die Relevanz seiner Inhalte für heute erkennbar wird,
-4-
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen und sind in der
Lage, theologische Inhalte schulform- und altersspezifisch für den Unterricht
zu transformieren; sie verfügen über erste Erfahrungen theologischer
Vermittlungsarbeit, die den schulischen Erfordernissen Rechnung trägt und
aufbauendes Lernen ermöglicht
können Lernprozesse analysieren und gestalten unter Einbeziehung einer
reflektierten Verwendung von Medien.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst zwei Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul 1: Fachdidaktik
Fachdidaktik 9 LP
1. Sem. Fachdidaktische Analyse biblischer,
systematischer und kirchengeschichtlicher
Themen im RU
Fachdidaktik HRGe
WP
P
180h
90h
Modul 2: Fachwissenschaftliche
Schwerpunktsetzung
Alle Disziplinen 9 LP
3./4. Sem. Exegese AT oder NT*
Systematische Theologie*
Einführung in eine nichtchristliche Religion*
Schwerpunktsetzung
* von diesen drei Veranstaltungen sind zwei
auszuwählen
WP
WP
WP
90 h
90 h
90 h
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre umfasst gem. § 7
Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-,
Real- oder Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
-5-
§ 40
Profilbildung
Das Fach Katholische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu
den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Katholische Religionslehre sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre werden folgende
Prüfungsleistungen als Modulabschlussprüfungen erbracht. Sie gehen in die
Abschlussnote der Masterprüfung ein und werden durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Modul Modul Modulabschlussprüfung
Modul 1 Fachdidaktik Schriftliche Hausarbeit/
Klausur/ mdl. Prüfung*
Modul 2 Fachwissenschaftliche
Schwerpunktsetzung Klausur/ mdl. Prüfung*
*Die beiden gewählten Formen der Leistungserbringung sollen voneinander
abweichen.
(2) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme durch
einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium),
Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen.
Die Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn
der Veranstaltung bekannt.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
-6-
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Katholische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang,
der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in
der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach
Katholische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie
soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. Wird die
Masterarbeit in der Fachwissenschaft geschrieben, so muss sie im Anschluss
an eine Lehrveranstaltung in Modul 2 geschrieben werden.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Katholische Religionslehre nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Katholische Religionslehre gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet
nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die
Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die
Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-7-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Hauptschulen, Realschulen und
Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre treten am
01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Modul Veranstaltung Workload (h) LP/ Workload
gesamt
1. Sem.: M 1 Fachdidaktische Analyse 180
M 1 Fachdidaktik HRGe 90
9/270
2. Sem.: Praxissemester
3. Sem.: M 2 Exegese AT oder NT* 90
M 2 Systematische Theologie* 90
M 2 Einführung in eine
nichtchristliche Religion* 90
6/180
4. Sem.: M 2 Schwerpunktsetzung 90
3/90
*von den drei mit * gekennzeichneten Veranstaltungen sind zwei auszuwählen
Modulbeschreibungen
Modul 1: Fachdidaktik
Modulnummer
M 1
Workload
270 h
Credits
9
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Fachdidaktik Haupt-, Real-, Gesamtschule/ Vorbereitung
Praxissemester
b) Fachdidaktische Analyse biblischer, systematischer,
kirchengeschichtlicher und interreligiöser Themen im
Religionsunterricht
Kontaktzeit
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden
Solide und strukturierte Kenntnisse bezüglich fachdidaktischer Positionen und Modelle im Blick auf den
Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-10 und Fähigkeit zu deren Analyse sowie kritischer Beurteilung im
Blick auf ihre Praxisrelevanz
Kompetenz zur Analyse, Planung und Erprobung von Religionsunterricht in Haupt-, Real- und
Gesamtschule mit Blick auf wissenschaftliche Erkenntnisse, schulpädagogische Erfordernisse, kirchliche
Vorgaben und unter den Vorzeichen einer religiös pluralen und individualisierten Gegenwart auf der Basis
religionspädagogischer Konzepte
Fähigkeit zur altersgerechten Vermittlung der fachwissenschaftlich erworbenen Kenntnisse über andere
Religionen
Fähigkeit zur schulformspezifischen Auswahl und fachdidaktischen Bearbeitung theologischer Themen
und religiöser Dimensionen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Reflexionskompetenz im Blick auf Praxisprozesse
Religionspädagogische Medienkompetenz, insbesondere im Bereich ästhetischen Lernens
Religionspädagogische Methodenkompetenz im Blick auf Unterrichtspraxis
Kompetenzen im Bereich des interreligiösen Dialogs
3 Inhalte
Vorbereitung auf das Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule
fachdidaktische Auseinandersetzung mit biblischen, systematischen, kirchengeschichtlichen und
interreligiösen Themen des Religionsunterrichts
4 Lehrformen
Hauptseminar
5 Gruppengröße
Hauptseminar 30-40
6 Verwendung des Moduls
Nur für diesen Studiengang.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Schriftliche Hausarbeit (40.000 Zeichen), Klausur (120-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (45-60 Minuten) als
Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Jan Woppowa
Modul 2: Fachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung
Modulnummer
M 2
Workload
270 h
Credits
9
Studien-
semester
3./4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
1a,b und d jedes
Semester; 1c im WS
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Exegese AT oder NT*
b) Systematische Theologie*
c) Einführung in eine nichtchristliche Religion*
d) Schwerpunktsetzung
*von diesen drei Veranstaltungen sind zwei auszuwählen
Kontaktzeit
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Vertiefte Kenntnisse über Aufbau und Inhalt ausgewählter biblischer Schriften
Basisfähigkeiten zur Wahrnehmung und Beschreibung religionswissenschaftlicher Parallelen und
Differenzen
Vertieftes Systematisches Basiswissen
Kompetenz in religionsvergleichenden Studien
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zum Erkennen und Benennen gegenwartsrelevanter Impulse aus biblischer Tradition und zur
Analyse von Modellen zu deren alters- und situationsgerechter Vermittlung
Kritischer und reflektierter Umgang mit theologischen Traditionen
Eigenständiges Urteilsvermögen im Blick auf normative Fragestellungen
Umgang mit Heterogenität
Sich-Hineindenken in fremde Horizonte
3 Inhalte
Vertiefte exegetische Auseinandersetzung mit ausgewählten biblischen Schriften
(z.B. AT: Der Prophet Amos, NT: Lukasevangelium)
Erste Erschließung von religionswissenschaftlichen Fragestellungen und diesbezüglich relevanten
Überlieferungen
Vertiefende Bearbeitung von Themen der Systematischen Theologie (z.B. Sakramententheologie)
Einführung in eine nichtchristliche Religion
4 Lehrformen
Vorlesung, Hauptseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 80-100, Hauptseminar 30-40
6 Verwendung des Moduls
Studiengang M.Ed. Lehramt Kath. Religionslehre HRGe und G
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Klausur (120-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (45-60 Minuten) als Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Klaus von Stosch