
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 41.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit dem unterrichtsfach evangelische religionslehre
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach
Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit ........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen

Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre ist ein Beginn
zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre umfasst
27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische
Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
eigenständiges Urteil in Fragen Evangelischer Theologie erwerben und
Ansätze einer eigenständigen Theologie entwickeln
anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und
religiöse Fragen fachwissenschaftlich reflektieren
theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen
Einblicke in die Rezeptionsgeschichte biblischer Motive und Traditionen
gewinnen
theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen theologi-
schen Fragestellungen verknüpfen
Fragestellungen Ökumenischer Theologie reflektieren
mit der historisch gewachsenen Vielfalt von theologischen Informations- und
Kommunikationsmedien umgehen können
exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in
Europa erwerben
interkulturellen und interreligiösen Dialog einüben
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische Religions-
lehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
Gesichtspunkten entwerfen, durchführen und überprüfen (theologisch-
didaktische Erschließungskompetenz)

eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben
und Ansätze eines eigenen religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln
(Gestaltungskompetenz)
anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche,
religiöse und schulische Fragen der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren
(Wahrnehmungskompetenz)
Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens
begreifen und für die eigene Berufsbiographie fruchtbar werden lassen
können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz)
Grundkenntnisse und -vorgänge interkultureller und interreligiöser Bildung
und Erziehung kennen und vor dem Hintergrund einer reflektierten aszeti-
schen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz)
mit den für die religiöse Praxis relevanten Informations- und Kommuni-
kationsmedien umgehen können (Medienkompetenz)
religiöse Diagnosekompetenz für Jugendliche und Erwachsene an
Berufskollegs entwickeln (Diagnosekompetenz)
das Fach Ev. Religionslehre im Kontext des Berufskollegs wahrnehmen,
reflektieren und in kontinuierlicher Aufnahme theologisch-religions-
pädagogischer Forschungsergebnisse weiter entwickeln (Entwicklungs-
kompetenz)
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden. Dabei beziehen sich die Module auf folgende Inhalte des Faches
Evangelische Theologie, das an der Universität Paderborn in folgender Weise
strukturiert ist:
A: Biblische Theologie
1. Altes Testament
2. Neues Testament
3. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik
4. Rezeptionsgeschichte der Bibel
5. Biblische Didaktik
B: Historische Theologie
1. Epochen, Längsschnitte
2. Theologiegeschichte
3. Kulturgeschichte des Christentums
4. Regionale Kirchengeschichte
5. Kirchengeschichtsdidaktik

C: Systematische Theologie und Ökumenische Theologie
1. Dogmatik
2. Ethik
3. Ökumene/ Konfessionskunde
4. Religion/ Religionen/Religiosität
5. Didaktik der Systematischen Theologie
D: Praktische Theologie
1. Grundfragen und -probleme der Religionspädagogik
2. Religionsunterricht
3. Spiritualität/ Ritual
4. Medien der Religionsdidaktik und -pädagogik
5. Pädagogische Handlungsfelder der Kirche
Die Teilgebiete A1-4, B1-4, C1-4 bilden die Fachwissenschaft
Die Teilgebiete A5, B5, C5, D1-5 bilden die Fachdidaktik.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Zeitpunkt
(Sem.) Veranstaltung P/WP LP/
Workload (h)
M 02 Mastermodul „Fachdidaktik“
1.+3. Sem. 1. Religionsunterricht an Berufskollegs D2
2. Schulische Religionspädagogik D1-4
3. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
P
WP
WP
9 LP/ 270 h
Zeitpunkt
(Sem.) Veranstaltung P/WP
LP/
Workload (h)
M 03 Mastermodul „Biblische und Historische Theologie“
1. Sem. 1. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik A3
2. Biblische Theologie A1-5
3. Historische Theologie B1-5
WP
WP
WP
9 LP/ 270 h
Zeitpunkt
(Sem.) Veranstaltung P/WP LP/
Workload (h)
M 04 Mastermodul „Systematische Theologie“
3.-4. Sem. 1. Dogmatik / Ethik C1-2
2. Ökumene / Religionen C3-4
3. Theologiegeschichte / Kulturgeschichte des
Christentums B2-3
WP
WP
WP
9 LP/ 270 h
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
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