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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 40.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach evangelische religionslehre
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre
an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit ........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Die Aufnahme des Studiums des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre
setzt über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus
Kenntnisse in Griechisch (Graecum) und wahlweise in Latein (Latinum) oder
Hebräisch (Hebraicum) voraus.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre ist ein Beginn
zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre umfasst
27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische
Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
eigenständiges Urteil in Fragen Evangelischer Theologie erwerben und
Ansätze einer eigenständigen Theologie entwickeln
anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und
religiöse Fragen fachwissenschaftlich reflektieren
theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen
Einblicke in die Rezeptionsgeschichte biblischer Motive und Traditionen
gewinnen
theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen theolo-
gischen Fragestellungen verknüpfen
Fragestellungen Ökumenischer Theologie reflektieren
mit der historisch gewachsenen Vielfalt von theologischen Informations- und
Kommunikationsmedien umgehen können
exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in
Europa erwerben
interkulturellen und interreligiösen Dialog einüben
-4-
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische
Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
Gesichtspunkten entwerfen, durchführen und überprüfen (theologisch-
didaktische Erschließungskompetenz)
eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben
und Ansätze eines eigenen religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln
(Gestaltungskompetenz)
anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche,
religiöse und schulische Fragen der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren
(Wahrnehmungskompetenz)
Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens
begreifen und für die eigene Berufsbiographie fruchtbar werden lassen
können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz)
Grundkenntnisse und -vorgänge interkultureller und interreligiöser Bildung
und Erziehung kennen und vor dem Hintergrund einer reflektierten aszeti-
schen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und Diskurskompetenz)
mit den für die religiöse Praxis relevanten Informations- und Kommuni-
kationsmedien umgehen können (Medienkompetenz)
religiöse Diagnosekompetenz für Kinder und Jugendliche an Gymnasien
und Gesamtschulen entwickeln (Diagnosekompetenz)
das Fach Ev. Religionslehre im Kontext des Gymnasiums und der
Gesamtschule wahrnehmen, reflektieren und in kontinuierlicher Aufnahme
theologisch-religionspädagogischer Forschungsergebnisse weiter ent-
wickeln (Entwicklungskompetenz)
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden. Dabei beziehen sich die Module auf folgende Inhalte des Faches
Evangelische Theologie, das an der Universität Paderborn in folgender Weise
strukturiert ist:
A: Biblische Theologie
1. Altes Testament
2. Neues Testament
3. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik
4. Rezeptionsgeschichte der Bibel
5. Biblische Didaktik
-5-
B: Historische Theologie
1. Epochen, Längsschnitte
2. Theologiegeschichte
3. Kulturgeschichte des Christentums
4. Regionale Kirchengeschichte
5. Kirchengeschichtsdidaktik
C: Systematische Theologie und Ökumenische Theologie
1. Dogmatik
2. Ethik
3. Ökumene/ Konfessionskunde
4. Religion/ Religionen/Religiosität
5. Didaktik der Systematischen Theologie
D: Praktische Theologie
1. Grundfragen und -probleme der Religionspädagogik
2. Religionsunterricht
3. Spiritualität/ Ritual
4. Medien der Religionsdidaktik und -pädagogik
5. Pädagogische Handlungsfelder der Kirche
Die Teilgebiete A1-4, B1-4, C1-4 bilden die Fachwissenschaft
Die Teilgebiete A5, B5, C5, D1-5 bilden die Fachdidaktik.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Name des Moduls
Zeitpunkt
(Sem.) Veranstaltung P/WP LP/
Workloa
d (h)
M 02 Mastermodul „Fachdidaktik“
1.+3. Sem. 1. Religionsunterricht an Gymnasien und
Gesamtschulen D2
2. Schulische Religionspädagogik D1-4
3. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
P
WP
WP
9 LP/
270 h
M 03 Mastermodul „Biblische und Historische Theologie“
1. Sem. 1. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik A3
2. Biblische Theologie A1-5
3. Historische Theologie B1-5
WP
WP
WP
9 LP/
270 h
-6-
M 04 Mastermodul „Systematische Theologie“
3.-4. Sem. 1. Dogmatik / Ethik C1-2
2. Ökumene / Religionen C3-4
3. Theologiegeschichte / Kulturgeschichte des
Christentums B2-3
WP
WP
WP
9 LP/
270 h
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre umfasst gem. § 7
Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem
Gymnasium oder einer Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ord-
nung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Evangelische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot
zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge der des Faches Evangelische Religionslehre können
den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die
Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme
an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre werden folgende
Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen,
erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.) als Modulabschluss-
prüfung im Mastermodul Fachdidaktik (M 02)
-7-
Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.) als Modulabschluss-
prüfung im Mastermodul Biblische und Historische Theologie (M 03)
Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.) als Modulabschluss-
prüfung im Mastermodul Systematische Theologie (M 04)
Mindestens eine der Prüfungsleistungen soll mündlich, mindestens eine soll
schriftlich sein.
(2) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme durch
einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungs-
aufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die
Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der
Veranstaltung bekannt.
§ 43
Masterarbeit
Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der
18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Evangelische
Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die
Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von
etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Evangelische Religionslehre gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet
nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die
Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die
Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre treten am 01. Oktober 2014 in
Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Möglicher Studienverlaufsplan
Beginn im Wintersemester
1. Semester 12 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 02.1.
M 03.1.
M 03.2.
M 03.3.
Religionsunterricht an Gymnasien und Gesamt-
schulen D2 (Vorbereitung auf das Praxissemester)
Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik A3
Biblische Theologie A1-5
Historische Theologie B1-5
P
WP
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung M 03 Mündl. Prüf. (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
360 h
2. Semester Praxissemester
3. Semester 9 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 02.2.
M 02.3.
M 04.1.
Schulische Religionspädagogik D1-4
Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
Dogmatik / Ethik C1-2
WP
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung M 02 Mündl. Prüf. (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
270 h
4. Semester 6 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 04.2.
M 04.3.
Ökumene / Religionen C3-4
Theologiegeschichte / Kulturgeschichte des
Christentums B2-3
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung M 04 Mündl. Prüf. (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
180 h
Beginn im Sommersemester
1. Semester 12 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 02.1.
M 03.1.
M 03.2.
M 03.3.
Religionsunterricht an Gymnasien und Gesamt-
schulen D2 (Vorbereitung auf das Praxissemester)
Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik A3
Biblische Theologie A1-5
Historische Theologie B1-5
P
WP
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung M 03 Mündl. Prüf. (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
360 h
2. Semester Praxissemester
3. Semester 9 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 02.2.
M 02.3.
M 04.1.
Schulische Religionspädagogik D1-4
Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
Dogmatik / Ethik C1-2
WP
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung M 02 Mündl. Prüf. (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
270 h
4. Semester 6 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 04.2.
M 04.3.
Ökumene / Religionen C3-4
Theologiegeschichte / Kulturgeschichte des
Christentums B2-3
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung M 04 Mündl. Prüf. (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
180 h
Modulbeschreibungen
M 02 Mastermodul „Fachdidaktik“
Modulnummer
M02
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
1.+3. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Religionsunterricht an Gymnasien und Gesamtschulen D2
2. Schulische Religionspädagogik D1-4
3. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
Kontaktzeit
30 h
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
- Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Gesichtspunkten entwerfen,
durchführen und überprüfen (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz)
- eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben und Ansätze eines eigenen
religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln (Gestaltungskompetenz)
- religiöse Diagnosekompetenz für Kinder und Jugendliche an Gymnasien und Gesamtschulen entwickeln
(Diagnosekompetenz)
- das Fach Ev. Religionslehre im Kontext des Gymnasiums und der Gesamtschule wahrnehmen,
reflektieren und in kontinuierlicher Aufnahme theologisch-religionspädagogischer Forschungsergebnisse
weiter entwickeln (Entwicklungskompetenz)
- Grundkenntnisse und -vorgänge interkultureller und interreligiöser Bildung und Erziehung kennen und vor
dem Hintergrund einer reflektierten aszetischen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und
Diskurskompetenz)
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
- anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche, religiöse und schulische Fragen
der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren (Wahrnehmungskompetenz)
- Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens begreifen und für die eigene
Berufsbiographie fruchtbar werden lassen können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz)
- mit der für die religiöse Praxis relevanten Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können
(Medienkompetenz)
3 Inhalte
- religiöse Sozialisation und Entwicklung im Kinder- und Jugendalter
- religionspädagogische und –didaktische Medien
- Aspekte der Berufsrolle von Religionslehrerinnen und -lehrern
- Grundfragen ökumenischen, interkulturellen und interreligiösen Lernens
- (Pop-)Kultur und Religion
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 600 Teilnehmer/innen, Seminar 60 Teilnehmer/innen, Blockseminar 30 Teilnehmer/innen, Studienfahrt
30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 30 Teilnehmer/innen
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Master-Studiengang Ev. Theologie G, HRGe, BK (mit Ausnahme der Lehrveranstaltung Nr. 1)
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation
(Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio.
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.). Mindestens
eine der Modulabschlussprüfungen dieses Masterstudiengangs soll mündlich, mindestens eine soll schriftlich sein.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Harald Schroeter-Wittke
M 03 Mastermodul „Biblische und Historische Theologie“
Modulnummer
M03
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
1. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik A3
2. Biblische Theologie A1-5
3. Historische Theologie B1-5
Kontaktzeit
30 h
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
- Einblick in die Rezeptionsgeschichte biblischer Motive und Traditionen gewinnen
- theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen theologischen Fragestellungen
verknüpfen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
- anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und religiöse Fragen exegetisch
und historisch reflektieren (Methodenkompetenz)
- Griechischkenntnisse exegetisch anwenden (Methodenkompetenz)
- theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen (Selbstkompetenz)
- mit der historisch gewachsenen Vielfalt von Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können
(Medienkompetenz)
- exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in Europa erwerben
(Sozialkompetenz)
3 Inhalte
- Vertiefung der Griechischkenntnisse
- Phänomene und Praktiken christlichen Lebens
- Grundfragen biblischer Lebensweltdeutung
- Grundfragen christlich-jüdischer Geschichtsdeutung
- Grundfragen interkulturellen Lernens
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 600 Teilnehmer/innen, Seminar 60 Teilnehmer/innen, Blockseminar 30 Teilnehmer/innen, Studienfahrt
30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 30 Teilnehmer/innen
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Master-Studiengang Ev. Theologie G, HRGe, BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation
(Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio.
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.). Mindestens
eine der Modulabschlussprüfungen dieses Masterstudiengangs soll mündlich, mindestens eine soll schriftlich sein.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Martin Leutzsch
11 Sonstige Informationen
Eine der besuchten Veranstaltungen muss ausgewiesen sein "mit Griechischkenntnissen".
M 04 Mastermodul „Systematische Theologie“
Modulnummer
M03
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
3.+4. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Dogmatik / Ethik C1-2
2. Ökumene / Religionen C3-4
3. Theologiegeschichte / Kulturgeschichte des Christentums
B2-3
Kontaktzeit
30 h
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
- eigenständiges Urteilsvermögen in Fragen Evangelischer Theologie erwerben und Ansätze einer
eigenständigen Theologie profilieren
- theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen theologischen Fragestellungen
verknüpfen
- Fragestellungen Ökumenischer Theologie reflektieren
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
- anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und religiöse Fragen systematisch-
theologisch reflektieren (Methodenkompetenz)
- theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen (Selbstkompetenz)
- exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in Europa erwerben
(Sozialkompetenz)
3 Inhalte
- Phänomene, Praktiken und Probleme christlichen Lebens
- Grundfragen christlicher Verantwortung in Staat und Gesellschaft
- Grundfragen der Theologiegeschichte
- Grundfragen ökumenischen und interreligiösen Lernens
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 600 Teilnehmer/innen, Seminar 60 Teilnehmer/innen, Blockseminar 30 Teilnehmer/innen, Studienfahrt
30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 30 Teilnehmer/innen
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Master-Studiengang Ev. Theologie G, HRGe, BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation
(Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio.
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.). Mindestens
eine der Modulabschlussprüfungen dieses Masterstudiengangs soll mündlich, mindestens eine soll schriftlich sein.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Helga Kuhlmann