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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 38.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an grundschulen
mit dem unterrichtsfach evangelische religionslehre
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach
Evangelische Religionslehre an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit ........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre ist ein Beginn
zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre
umfasst 18 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie
zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der
Studierenden im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre erfolgen. Wenn
es im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre durchgeführt wird, so erhöht
sich das Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische
Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
eigenständiges Urteil in Fragen Evangelischer Theologie erwerben und
Ansätze einer eigenständigen Theologie entwickeln
anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und
religiöse Fragen fachwissenschaftlich reflektieren
theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen
Einblicke in die Rezeptionsgeschichte biblischer Motive und Traditionen
gewinnen
theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen
theologischen Fragestellungen verknüpfen
Fragestellungen Ökumenischer Theologie reflektieren
mit der historisch gewachsenen Vielfalt von theologischen Informations- und
Kommunikationsmedien umgehen können
exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in
Europa erwerben
interkulturellen und interreligiösen Dialog einüben
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-4-
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Evangelische
Religionslehre sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
Gesichtspunkten entwerfen, durchführen und überprüfen (theologisch-
didaktische Erschließungskompetenz)
eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben
und Ansätze eines eigenen religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln
(Gestaltungskompetenz)
anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche,
religiöse und schulische Fragen der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren
(Wahrnehmungskompetenz)
Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens
begreifen und für die eigene Berufsbiographie fruchtbar werden lassen
können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz)
Grundkenntnisse und -vorgänge interkultureller und interreligiöser Bildung
und Erziehung kennen und vor dem Hintergrund einer reflektierten
aszetischen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und
Diskurskompetenz)
mit der für die religiöse Praxis relevanten Informations- und
Kommunikationsmedien umgehen können (Medienkompetenz)
religiöse Diagnosekompetenz für Grundschulkinder entwickeln
(Diagnosekompetenz)
das Fach Ev. Religionslehre im Kontext der Grundschule wahrnehmen,
reflektieren und in kontinuierlicher Aufnahme theologisch-
religionspädagogischer Forschungsergebnisse weiter entwickeln
(Entwicklungskompetenz)
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 2 Module. Sofern der Vertiefungsbereich
im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre absolviert wird, erhöht sich das
Studienvolumen um 6 LP auf insgesamt 24 LP.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden. Dabei beziehen sich die Module auf folgende Inhalte des Faches Evan-
gelische Theologie, das an der Universität Paderborn in folgender Weise
strukturiert ist:
A: Biblische Theologie
1. Altes Testament
2. Neues Testament
3. Gesamtbiblische Theologie und Hermeneutik
4. Rezeptionsgeschichte der Bibel
5. Biblische Didaktik
-5-
B: Historische Theologie
1. Epochen, Längsschnitte
2. Theologiegeschichte
3. Kulturgeschichte des Christentums
4. Regionale Kirchengeschichte
5. Kirchengeschichtsdidaktik
C: Systematische Theologie und Ökumenische Theologie
1. Dogmatik
2. Ethik
3. Ökumene/ Konfessionskunde
4. Religion/ Religionen/Religiosität
5. Didaktik der Systematischen Theologie
D: Praktische Theologie
1. Grundfragen und -probleme der evangelischen Religionspädagogik
2. Religionsunterricht
3. Spiritualität/ Ritual
4. Medien der evangelischen Religionsdidaktik und -pädagogik
5. Pädagogische Handlungsfelder der Kirche
Die Teilgebiete A1-4, B1-4, C1-4 bilden die Fachwissenschaft
Die Teilgebiete A5, B5, C5, D1-5 bilden die Fachdidaktik.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Name des Moduls
Zeitpunkt
(Sem.) Veranstaltung P/WP LP/ Workload
(h)
M 01 Mastermodul „Fachwissenschaft“
3.+4. Sem. 1. Fachwissenschaft Biblische Theologie A1-4
2. Fachwissenschaft Historische Theologie B1-4
3. Fachwissenschaft Syst. Theologie C1-4
WP
WP
WP
9 LP/
270 h
M 02 Mastermodul „Fachdidaktik“
1.+3. Sem. 1. Religionsunterricht in der Grundschule D2
2. Schulische Religionspädagogik D1-4
3. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
P
WP
WP
9 LP/
270 h
M 05 Mastermodul „Vertiefung Evangelische Theologie“ (nur für Studierende wählbar,
die Ev. Religionslehre vertieft studieren, s. § 36.2.)
1. Sem. 1. Fachwissenschaft Ev. Theologie A1-4/B1-4/C1-4
2. Didaktik der Ev. Religionslehre A5/B5/C5/D1-5
WP
WP
6 LP/
180 h
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
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-6-
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre umfasst gem. § 7
Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer
Grundschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveran-
staltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß
§ 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Evangelische
Religionslehre können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die
einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme
an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre werden folgende Prüfungslei-
stungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch
das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.) als Modulabschluss-
prüfung im Mastermodul Fachwissenschaft (M 01)
Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.) als Modulabschluss-
prüfung im Mastermodul Fachdidaktik (M 02)
Eine der beiden Prüfungsleistungen soll mündlich, die andere soll schriftlich
sein.
(2) Wenn der Vertiefungsbereich Im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre
durchgeführt wird, so werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungs-
punktesystem gewichtet und bewertet:
Mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) als Modulabschlussprüfung im
Mastermodul Vertiefung Evangelische Theologie (M 05)
-7-
(3) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme durch
einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungs-
aufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die
Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der
Veranstaltung bekannt.
§ 43
Masterarbeit
Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang, der
18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach
Evangelische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll
einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre gebildet. Alle Modulnoten des
Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre gehen gewichtetet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
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Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach
Evangelische Religionslehre treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Möglicher Studienverlaufsplan
Beginn im Wintersemester
1. Semester 6(+6)1 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 02.1.
M 02.2.
(M 05.1)
(M 05.2)
Religionsunterricht in der Grundschule D2
(Vorbereitung auf das Praxissemester)
Schulische Religionspädagogik D1-4
(Fachwissenschaft Ev. Theologie A1-4/B1-4/C1-4)
(Didaktik der Ev. Religionslehre A5/B5/C5/D1-5)
P
WP
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung
M 05 Mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
Workload
180 (+180) h
2. Semester Praxissemester
3. Semester 6 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 01.1.
M 02.3.
Fachwissenschaft Biblische Theologie A1-4
Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung
M 02 Mündl. Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
180 h
4. Semester 6 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 01.2.
M 01.3.
Fachwissenschaft Historische Theologie B1-4
Fachwissenschaft Systematische Theologie C1-4
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung
M 01 Mündl. Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
180 h

1 In der Grundschule ist einer der drei Lernbereiche oder das Unterrichtsfach zu vertiefen. Dort
erhöht sich der LP-Umfang um die eingeklammerte Zahl.
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Beginn im Sommersemester
1. Semester 6(+6)2 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 02.1.
M 02.2.
(M 05.1)
(M 05.2)
Religionsunterricht in der Grundschule D2
(Vorbereitung auf das Praxissemester)
Schulische Religionspädagogik D1-4
(Fachwissenschaft Ev. Theologie A1-4/B1-4/C1-4)
(Didaktik der Ev. Religionslehre A5/B5/C5/D1-5)
P
WP
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung
M 05 Mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
Workload
180 (+180) h
2. Semester Praxissemester
3. Semester 6 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 01.3.
M 02.3.
Fachwissenschaft Systematische Theologie C1-4
Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
WP
WP
Workload
180 h
Modulabschluss-
prüfung
M 02 Mündl. Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
4. Semester 6 LP
(nach ECTS)
Modulnummer Lehrveranstaltung P/WP
M 01.1.
M 01.2.
Fachwissenschaft Biblische Theologie A1-4
Fachwissenschaft Historische Theologie B1-4
WP
WP
Modulabschluss-
prüfung
M 01 Mündl. Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur
(3 Std.)
Workload
180 h

2 In der Grundschule ist einer der drei Lernbereiche oder das Unterrichtsfach zu vertiefen. Dort
erhöht sich der LP-Umfang um die eingeklammerte Zahl.
Modulbeschreibungen
M 01 Mastermodul „Fachwissenschaft“
Modulnummer
M01
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
3.-4. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Fachwissenschaft Biblische Theologie A1-4
2. Fachwissenschaft Historische Theologie B1-4
3. Fachwissenschaft Systematische Theologie C1-4
Kontaktzeit
30 h
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
- eigenständiges Urteilsvermögen in Fragen Evangelischer Theologie erwerben und Ansätze einer
eigenständigen Theologie profilieren
- Einblick in die Rezeptionsgeschichte biblischer Motive und Traditionen gewinnen
- theologische Fragestellungen früherer Epochen mit gegenwärtigen theologischen Fragestellungen
verknüpfen
- Fragestellungen Ökumenischer Theologie reflektieren
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
- anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche und religiöse Fragen
fachwissenschaftlich reflektieren (Methodenkompetenz)
- theologische Aspekte der Gender-Thematik wahrnehmen (Selbstkompetenz)
- mit der historisch gewachsenen Vielfalt von Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können
(Medienkompetenz)
- exemplarische Kenntnisse über Religion, Religionen und Religiosität in Europa erwerben
(Sozialkompetenz)
3 Inhalte
- Phänomene und Praktiken christlichen Lebens
- Grundfragen christlicher Verantwortung in Staat und Gesellschaft
- Grundfragen der Theologiegeschichte
- Grundfragen ökumenischen, interkulturellen und interreligiösen Lernens
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 600 Teilnehmer/innen, Seminar 60 Teilnehmer/innen, Blockseminar 30 Teilnehmer/innen, Studienfahrt
30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 30 Teilnehmer/innen
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Master-Studiengang Ev. Theologie HRGe, GyGe, BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation
(Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio.
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.). Eine der
beiden Modulabschlussprüfungsleistungen dieses Masterstudiengangs soll mündlich, die andere soll schriftlich sein.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Helga Kuhlmann
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Support cleaner academic submissions
Plag is useful when academic text needs an additional similarity check. Identific is useful for workflows where documents need stronger assurance. They can support a more careful review process.
M 02 Mastermodul „Fachdidaktik“
Modulnummer
M02
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
1.+ 3.Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Religionsunterricht in der Grundschule D2
2. Schulische Religionspädagogik D1-4
3. Schulische Fachdidaktik A5 / B5 / C5 / D1-4
Kontaktzeit
30 h
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
- Unterrichtsprojekte unter fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Gesichtspunkten entwerfen,
durchführen und überprüfen (theologisch-didaktische Erschließungskompetenz)
- eigenständiges Urteil in Fragen der Didaktik Ev. Religionslehre erwerben und Ansätze eines eigenen
religionsdidaktischen Unterrichtsstils entwickeln (Gestaltungskompetenz)
- religiöse Diagnosekompetenz für Grundschulkinder entwickeln (Diagnosekompetenz)
- das Fach Ev. Religionslehre im Kontext der Grundschule wahrnehmen, reflektieren und in kontinuierlicher
Aufnahme theologisch-religionspädagogischer Forschungsergebnisse weiter entwickeln
(Entwicklungskompetenz)
- Grundkenntnisse und -vorgänge interkultureller und interreligiöser Bildung und Erziehung kennen und vor
dem Hintergrund einer reflektierten aszetischen Didaktik argumentativ vertreten (Dialog- und
Diskurskompetenz)
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
- anthropologische, gesellschaftliche, kulturelle, theologische, kirchliche, religiöse und schulische Fragen
der Gegenwart fachdidaktisch reflektieren (Wahrnehmungskompetenz)
- Selbsterfahrung als Voraussetzung gelingenden Lehrens und Lernens begreifen und für die eigene
Berufsbiographie fruchtbar werden lassen können (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz)
- mit der für die religiöse Praxis relevanten Informations- und Kommunikationsmedien umgehen können
(Medienkompetenz)
3 Inhalte
- religiöse Sozialisation und Entwicklung vor und im Grundschulalter
- religionspädagogische und –didaktische Medien
- Aspekte der Berufsrolle von Religionslehrerinnen und -lehrern
- Grundfragen ökumenischen, interkulturellen und interreligiösen Lernens
- (Pop-)Kultur und Religion
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 600 Teilnehmer/innen, Seminar 60 Teilnehmer/innen, Blockseminar 30 Teilnehmer/innen, Studienfahrt
30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 30 Teilnehmer/innen
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Master-Studiengang Ev. Theologie HRGe, GyGe, BK (mit Ausnahme der Lehrveranstaltung Nr. 1)
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation
(Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio.
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 30 Min.) oder Klausur (3 Std.). Eine der
beiden Modulabschlussprüfungsleistungen dieses Masterstudiengangs soll mündlich, die andere soll schriftlich sein.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Harald Schroeter-Wittke
M 05 Mastermodul „Vertiefung Evangelische Theologie“
(nur für Studierende wählbar, die Ev. Religionslehre vertieft studieren)
Modulnummer
M05
Workload
180 h
Credits
6 LP
Studiensemester
1.Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Fachwissenschaft Evangelische Theologie A1-4 / B1-4 / C1-
4
2. Didaktik der Evangelischen Religionslehre A5 / B5 / C5 / D1-
5
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Den Zusammenhang von fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Fragestellungen an selbst gewählten
Themen bzw. Fragestellungen der Theologie vertiefen
3 Inhalte
Enzyklopädisches Arbeiten unter Berücksichtigung fachdidaktischer Fragestellungen
4 Lehrformen
Vorlesung, Seminar, Blockseminar, Studienfahrt, Oberseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 600 Teilnehmer/innen, Seminar 60 Teilnehmer/innen, Blockseminar 30 Teilnehmer/innen, Studienfahrt
30 Teilnehmer/innen, Oberseminar 30 Teilnehmer/innen
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Master-Studiengang Ev. Theologie HRGe, GyGe, BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42 durch einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation
(Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio.
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 20 Min.)
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Martin Leutzsch
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