amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 36.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach praktische philosophie
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit
dem Unterrichtsfach Praktische Philosophie
an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschul-
en des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie ist ein Studienbeginn
zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie umfasst 18 Lei-
stungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Praktische
Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Aneignung von strukturiertem und vertieftem Fachwissen über die
grundlegenden Inhalte philosophischer Disziplinen und Epochen sowie die
Fähigkeit, erworbenes Fachwissen eigenständig auszubauen und sich in
neue Entwicklungen des Unterrichtsfaches selbstständig einzuarbeiten
(Verfügungswissen)
Zugang zu grundlegenden philosophischen Fragestellungen und der
Systematik des Faches mit seiner spezifischen Begriffs-, Modell- und
Theoriebildung (Orientierungswissen)
Zugang zu den spezifischen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der
Philosophie
Fähigkeit, eigenständig, konsistent und argumentativ schlüssig zu urteilen
Fähigkeit, philosophisches Wissen reflektiert einzusetzen
Fähigkeit zur Einbindung philosophischer Fragestellungen in die lebenswelt-
lichen Problemkontexte der Schülerinnen und Schüler
Fähigkeit zur exemplarischen Analyse von Themenstellungen und Begriffen
der Theoretischen und Praktischen Philosophie (z.B. Wahrheit und
Objektivität, Freiheit und Menschenrechte)
-4-
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Praktische Philosophie
sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische
Positionen und Ansätze
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer
didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in
Unterrichtsmodelle insbesondere für Haupt- und Realschulen
Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsycholo-
gischer und sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren
Fächern
Kenntnis der Grundlagen einer angemessenen fach- und anforderungs-
gerechten Leistungsbeurteilung
Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den
individuellen Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der
Ausgestaltung der unterrichtlichen Lernumgebung am Lernerfolg der
Schülerinnen und Schüler
Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität
Fähigkeit zur anschaulichen Vermittlung komplexer philosophischer Inhalte
und Problemstellungen
Fähigkeit zur exemplarischen Gestaltung eines zielgruppengerechten
Unterrichtes
Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung
und Moderation philosophischer Bildungsprozesse
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst zwei Module. Eines davon entfällt auf
Themen der Fachdidaktik, das zweite auf Themen der Theoretischen und
Praktischen Philosophie.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Zeitpunkt Bezeichnung der Teilmodule P/WP LP/
WL
Mastermodul 1: Fachdidaktik 9/270
1. Sem. 1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie
2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie
P
P
Mastermodul 2: Themen der Philosophie 9/270
3.-4. Sem. 1. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen Philosophie
2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie
WP
WP
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Modulhandbuch zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Praktische Philosophie umfasst gem. § 7 Abs.
3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real-
oder Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Praktische Philosophie beteiligt sich am Lehrveranstaltungs-
angebot zu dem standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profil „Umgang mit
Heterogenität“ gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge des
Unterrichtsfaches können der semesterweisen Übersicht entnommen werden, die
einen Überblick über die Angebote aller Fächer gibt.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Praktische Philosophie sind
dem Modulhandbuch zu entnehmen.
-6-
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Praktische Philosophie werden folgende Prüfungsleistungen,
die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet. Modulabschlussprüfungen
können durch Klausuren (ca. 240 Minuten Länge) oder mündliche Prüfungen
(ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden. Eine Modulabschlussprüfung muss
schriftlich, die andere mündlich abgelegt werden.
(2) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch
Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben,
Protokolle, Referat oder Portfolio.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Philosophie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Praktische
Philosophie mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die
Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Praktische Philosophie nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Praktische Philosophie gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-7-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Praktische Philosophie treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Exemplarischer Studienverlaufsplan:
„Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“
(M.Ed.)
Semes-
ter Modul_
Nr. Lehrveranstaltung LP
Workload
(h)
LP/
Workload
gesamt
1. Sem.: M 1 1. Vertiefung Fachdidaktik der
Praktischen Philosophie 90
M 1 2. Integrative Didaktik der Praktischen
Philosophie 180
9/270
2. Sem.: Praxissemester
3. Sem.: M 2 1. Veranstaltung zur Vertiefung der
Theoretischen Philosophie 180 6/180
4.Sem.: M 2 2. Veranstaltung zur Vertiefung der
Praktischen Philosophie 90 3/90
Summe 18/540
Modulbeschreibungen
Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“ (M.Ed.)
M1 Mastermodul „Fachdidaktik“
Modulnummer
Mastermodul 1 Workload
240 h Credits
9 Studiensemester
1. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie (P)
2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie (P)
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
180 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Ansätze,
Kenntnis der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis,
Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung und Moderation
philosophischer Bildungsprozesse,
Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und
sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren Fächern,
Fundierte Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den individuellen
Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der Ausgestaltung der unterrichtlichen
Lernumgebung am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Mündliche Präsentation,
Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen,
Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt,
Fähigkeit, Diskussionen zu leiten,
Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer
Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle,
Fähigkeit zur Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen der
Unterrichtspraxis,
Fähigkeit zu einem reflektierten Umgang mit Heterogenität.
3 Inhalte
In dem Mastermodul 1 Fachdidaktik sollen die Studierenden ihre im Bachelorstudium erworbenen
Grundlagenkenntnisse im Bereich Fachdidaktik ausbauen und vertiefen. Zentral ist dabei der Erwerb von
Kenntnissen zur selbstständigen Planung und Erarbeitung von Unterrichtskonzepten, die Fähigkeit zu einer
angemessenen Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern (Diagnose) sowie die Anwendung
lernpsychologischer Forschungen über den Prozess philosophischer Wissensaneignung. Dabei sollen die
Studierenden auch für sozialwissenschaftliche Aspekte ihres Unterrichtsfaches sensibilisiert und zu einem
angemessenen Umgang mit Heterogenität angeleitet werden. Dabei soll sozialwissenschaftliches, kulturreflexives
und religionskundliches Kontextwissen bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in ethisch und religiös bzw.
weltanschaulich heterogen geprägten Lerngruppen vermittelt und gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten und -
notwendigkeiten philosophischer Bildung reflektiert werden.
4 Lehrformen
Die Lehrveranstaltungen des Mastermoduls 1 werden in der Regel in Form von Seminaren durchgeführt. In den
Seminaren werden exemplarische Themen der Fachdidaktik der Praktischen Philosophie anhand von Texten und
anderen Medien erarbeitet und diskutiert. Ziel ist hier die Erarbeitung und Vertiefung fachdidaktischer Kenntnisse
und ihre Anwendung auf die Praxis des Schulunterrichts.
5 Gruppengröße
Ca. 30-40 Studierende (in Veranstaltung 2 zusammen mit dem Masterstudiengang „Philosophie/Praktische
Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“).
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltung 2 des Moduls findet auch Verwendung im Masterstudiengang „Philosophie/Praktische Philosophie für
das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine
Klausur von ca. 240 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreiche bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen
des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat
oder Portfolio
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Volker Peckhaus
M2 Mastermodul „Themen der Philosophie“
Modulnummer
Mastermodul 2 Workload
240 h Credits
9 Studiensemester
3.-4. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen Philosophie
(WP)
2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie (WP)
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
180 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Vertiefung spezifischer Themenfelder der Theoretischen und Praktischen Philosophie (z.B.
Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie bzw. Ethik, Metaethik, Sozialphilosophie und politische
Philosophie),
Erwerb von fundiertem und strukturiertem Wissen über komplexere Fragestellungen innerhalb der
theoretischen und praktischen Philosophie,
Verständnis von Sachzusammenhängen und Übergängen innerhalb der verschiedenen philosophischen
Unterdisziplinen,
Verständnis der Anwendung philosophischer Methoden.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kritische Analyse von Argumentationen,
Beurteilung von Handlungen,
Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung komplexerer Fragestellungen der Theoretischen und
Praktischen Philosophie,
Fähigkeit, Diskussionen zu leiten,
Fähigkeit zur selbstständigen und kritischen Anwendung philosophischer Methoden.
3 Inhalte
In dem Mastermodul 2 Themen der Philosophie sollen die Studierenden die im Bachelorstudiengang „Praktische
Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“ erworbenen Grundkenntnisse in
Fragestellungen der Theoretischen und Praktischen Philosophie erweitern und vertiefen. Dabei werden sowohl
Grundlagendebatten als auch Anwendungsfragen der jeweiligen Disziplinen thematisiert. Im Vordergrund steht der
Erwerb der Fähigkeit zur selbstständigen Erarbeitung und Wiedergabe komplexer philosophischer Sachverhalte
sowie der Erwerb der Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen den einzelnen philosophischen Unterdisziplinen zu
erkennen.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls
können in beliebiger Reihenfolge studiert werden.
5 Gruppengröße
Seminare: 30-50 TN.
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Beide Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung im Masterstudiengang „Philosophie/Praktische
Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine
Klausur von ca. 240 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung aktive und qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen des
Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat
oder Portfolio
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Volker Peckhaus