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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 33.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach musik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Musik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Musik ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Musik umfasst 18 Leistungspunkte (LP),
davon 10 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien
im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachpraktisch-künstlerischen Studien des Unterrichtsfaches Musik
sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Fähigkeit, die erworbene künstlerisch-musikalische Ausdrucks- und
Darstellungskompetenz für schulische Vermittlungsprozesse nutzbar zu
machen;
Fähigkeit, eigengestalterisch Musik zu improvisieren, zu komponieren oder
arrangieren und solche Produktionsprozesse künstlerisch zu initiieren;
Fähigkeit, Musik mit heterogen strukturierten schulischen Lerngruppen
produktiv zu gestalten.
(2) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben
Kenntnis wesentlicher Forschungsansätze/-ergebnisse der
Unterrichtsforschung als Basis einer kompetenzorientierten Planung und
Realisation von Musikunterricht in der Haupt-, Real- und Gesamtschule;
Fähigkeit, Theoriekonzepte schulischer Musikvermittlung kritisch zu
reflektieren und auf jeweilige unterrichtsrelevante Fragestellungen
anzuwenden;
Kenntnis theoretischer Positionen zum interdisziplinären (Musik-) Lernen
und entsprechender Unterrichtsmodelle;
Kenntnisse und praxisorientierte Fähigkeiten bzgl. ausgewählter
musikalischer Teil- bzw. Fremdkulturen und deren Vermittelbarkeit im
Unterricht der Haupt-, Real- und Gesamtschule;
-4-
Kenntnis und kritisches Verständnis der Ziele, Inhalte und Methoden
musikalischer Begabungsforschung und -förderung.
(3) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Kenntnisse und Fähigkeiten, musikbezogene Lerninhalte exemplarisch
auszuwählen und sachadäquat zum Gegenstand unterrichtlicher
Vermittlungsprozesse zu machen;
Fähigkeit, auf der Basis fundiert unterrichtsmethodischer und
musikdidaktischer Reflexionen eigene Unterrichtsversuche differenziert zu
konzipieren, durchzuführen und auszuwerten;
Kenntnis und kritische Beurteilungskompetenz schulartenspezifischer
Arbeits- bzw. Hilfsmittel, digitaler Medien und Methoden für den
Musikunterricht;
Didaktisches Reflexionsvermögen und erstes Methodenrepertoire als
Grundlage für eigene musikbezogene Vermittlungsprozesse;
Fähigkeit, musikunterrichtliche Lernschwierigkeiten zu diagnostizieren und
mögliche Gegenmaßnahmen zu konzipieren.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 10 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
M1: Schulbezogene Instrumental- und Ensemblepraxis / Praxis schulischer
Musikvermittlung 1 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
1. Sem. P
P
a) Klassenmusizieren in der Haupt-, Real- und
Gesamtschule
b) Liedbegleitung/Improvisation 2
c) Schulbezogenes Musikrepertoire P
60
60
60
M2: Theorie schulischer Musikvermittlung 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
1.+3. Sem. a) Didaktische Konzeptionen/Unterrichtsforschung
b) Interdisziplinäres Lernen/Interkulturalität 1
P 90
WP
90
M3: Praxis schulischer Musikvermittlung 2 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load h)
3.+4. Sem. Handlungsfelder und Methoden des Musikunterrichts
in der Haupt-, Real- und Gesamtschule
P
180
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Modulhandbuch zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifika-
tionsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Musik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Musik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Musik können den semester-
weisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller
Fächer geben.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Unterrichtsfach Musik wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen,
wer die in § 4 und §17 Allgemeine Bestimmungen genannten Voraussetzungen
erfüllt.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Musik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungs-
punktesystem gewichtet und bewertet:
Modul Modulbezeichnung Prüfungsleistung /
Prüfungsform
Modul 1 Schulbezogene Instrumental- und
Ensemblepraxis / Praxis
schulischer Musikvermittlung 1
a) Klassenmusizieren in der
Haupt-, Real- und Gesamtschule
(60 h)
b) Liedbegleitung/Improvisation
(60 h)
c) Schulbezogenes
Musikrepertoire (60 h)
Modulabschlussprüfung als
praktische Prüfung (20-30 Min.)
Modul 2 Theorie schulischer
Musikvermittlung
a) Didaktische
Konzeptionen/Unterrichtsforschu
ng (90 h)
b) Interdisziplinäres
Lernen/Interkulturalität 1 (90 h)
Modulabschlussprüfung entweder
als Klausur (45 Min.), schriftliche
Hausarbeit (10-15 Seiten) oder
mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
Modul 3 Praxis schulischer
Musikvermittlung 2 Modulabschlussprüfung entweder
als Klausur (45 Min.), schriftliche
Hausarbeit (10-15 Seiten) oder
mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
Handlungsfelder des MU in der
Haupt-, Real- und Gesamtschule
(180 h)
(2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen
wie in der oben angegebenen Form erbracht. Mindestens eine der Prüfungen
aus dem fachwissenschaftlichen bzw. fachdidaktischen Bereich soll als
mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausarbeit absolviert werden. Die
wechselseitige Bezugnahme zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und
-7-
künstlerischer bzw. schulbezogener Praxis, die bereits in der Modulstruktur
implementiert ist, soll nach Möglichkeit auch bei der inhaltlichen Gestaltung und
Durchführung von Modulprüfungen berücksichtigt werden.
(1) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme durch
Kurzreferate, Tests, Protokolle, Projektarbeit, Portfolio, Erstellung eines
Tonsatzes/Arrangements etc. zu erbringen. Die jeweilige Erbringungsform wird
zu Beginn der Veranstaltung durch die Lehrenden festgelegt.
(2) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen hat einen
Umfang von 18 LP oder – im Falle einer mündlichen Verteidigung – von 15 LP.
Sie kann nach Wahl der bzw. des Studierenden im Unterrichtsfach Musik
verfasst werden und hat dann einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll
zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer
vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema
bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Musik mit wissenschaftlichen Methoden
selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die
Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik
verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht
überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Musik nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
Unterrichtsfach Musik gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung
eingeht. Alle Modulnoten des Unterrichtsfaches gehen gewichtetet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. Die separat
auszuweisende Note für die fachpraktische Prüfung entspricht der Prüfungsnote der
Veranstaltung b) aus Modul 1 (Liedbegleitung/Improvisation).
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Musik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan Master Unterrichtsfach Musik Haupt-, Real- und Gesamtschule
Studiensemester alle 1 2 3 4
SWS LP /
WL SWS WL SWS WL SWS WL
Module
M1 Schulbezogene Instrumental- und
Ensemblepraxis / Praxis schulischer
Musikvermittlung 1
5 6 /
180 5 180 Praxis-
semester
M2 Theorie schulischer Musikvermittlung
4 6 /
180
2 90 2 90
M3 Praxis schulischer Musikvermittlung 2
4 6 /
180
2 90 2 90
Summe
13 18 /
540 7 270
4 90 180 2
WL = Workload
Modulbeschreibungen
M1: Schulbezogene Instrumental- und Ensemblepraxis / Praxis schulischer Musikvermittlung 1
Modulnummer 1 Workload
180 h Credits
6
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
a) Klassenmusizieren in der Haupt-, Real- und Gesamtschule
(60 h)
b) Liedbegleitung/Improvisation 2 (60 h)
c) Schulbezogenes Musikrepertoire (60 h)
Kontaktzeit
5 SWS / 150 h Selbststudium
30 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Klassenmusizieren
Planen und Vorbereiten gemeinschaftlichen Musizierens im schulischen Kontext;
Auswählen geeigneter Literatur für spezifische Anforderungen;
Bearbeiten von Vorlagen und Anpassen von vorgegebenem Material an spezifische Erfordernisse;
Anleiten eines Ensembles im schulischen Kontext.
Kenntnis von Konzepten und Materialien zum Musikunterricht in Bläser- oder Streicherklassen.
b) Liedbegleitung/Improvisation 2
Fertigkeit, Lieder unterschiedlicher stilistischer und kultureller Provenienz praxisgerecht zu begleiten bzw.
zu instrumentieren;
Kenntnis alters- und schulartenspezifischer Lieder/Liedgattungen und deren musikpraktische
Gestaltungsmöglichkeiten;
Fähigkeit, auf der Grundlage harmonischer, rhythmischer und/oder melodischen Vorgaben stilistisch
angemessen zu improvisieren und eigengestalterische musikalische Ausdrucksformen zu initiieren.
c) Schulbezogenes Musikrepertoire
Fähigkeit, historische und aktuelle Musik(en) unter unterrichts- und schulstufenrelevanten
Gesichtspunkten auszuwählen, didaktisch zu analysieren und zu bewerten;
Kenntnis differenzierter Einsatzmöglichkeiten von ausgewählten Musikgenres, -gattungen und -werken für
den Unterricht.
Kenntnis und kritische Einschätzung relevanter Unterrichtsmaterialien und digitaler Einsatz- bzw.
Darbietungsmöglichkeiten.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Ästhetische Urteilskompetenz
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Individuelle Artikulationsfähigkeit
3 Inhalte
a) Klassenmusizieren
Bewerten und Auswählen von Instrumentalsätzen hinsichtlich der Qualität und Eignung im schulischen
Kontext;
Anfertigen schulstufenspezifischer Arrangements und Spielhilfen für heterogen strukturierte Instrumental-
/Vokalensembles;
Grundlegende Spieltechniken auf unterschiedlichen schulrelevanten Instrumenten;
Didaktisch-methodisch begründete Anleitung heterogener Instrumental- und Vokalgruppierungen in
unterschiedlichen musikalischen Stilrichtungen
b) Liedbegleitung/Improvisation 2
Erarbeitung eines stilistisch differenzierten, praxisorientierten Repertoires an Begleitmustern und -
techniken für den schulischen Musikunterricht;
Erweiterung des alters- und schulartenspezifischen Liedrepertoires;
Festigung und Erweiterung der im Bachelor-Modul 4 (Teilbereich c) erworbenen Kenntnisse und
praktischen Kompetenzen im Bereich der Improvisation.
c) Schulbezogenes Musikrepertoire
Didaktische Analyse von Musikstücken unterschiedlicher Stilistik, Epochenzugehörigkeit und
ethnologischer Herkunft;
Aufbau eines didaktisch begründeten Musikrepertoires für unterschiedliche Themenfelder des
Musikunterrichts;
Kennenlernen und qualitative Beurteilung von traditionellen und digitalen Unterrichtsmedien.
Entwicklung werk- oder genrebezogener Unterrichtsversuche.
4 Lehrformen
Einzel,- Gruppenunterricht, Seminar
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung als praktische Prüfung zu b) in Form einer Spielpraktischen Demonstration von
instrumentalen Begleitmustern/-techniken anhand alters- und schulartenspezifischer Lieder bzw. Musikstücke;
Prüfungsdauer: 20-30 Min.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Eckhard Wiemann/Ulrich Lettermann
M2: Theorie schulischer Musikvermittlung
Modulnummer 2 Workload
180 h Credits
6
Studien-
semester
3./4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
a) Didaktische Konzeptionen / Unterrichtsforschung (90 h)
b) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 1 (90 h)
Kontaktzeit
4 SWS / 120 h Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Didaktische Konzeptionen / Unterrichtsforschung
Kenntnis zentraler Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse der musikbezogenen Unterrichtsforschung
im Kontext kultureller, medialer und technischer Veränderungen im Musikleben;
Kenntnis fachgeschichtlich wichtiger musikdidaktischer Konzeptionen als Grundlage eines
praxisorientierten musikdidaktischen und –methodischen Reflexionsvermögens;
Anwendung musikdidaktischer Grundsatzfragen auf eigene Unterrichtsversuche.
b) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 1
Einsicht in funktionale, (schul-)organisatorische und lernpsychologische Aspekte des interdisziplinären
Lernens;
Grundlegendes Verständnis für die Konzeption, Realisierung und pädagogische Bewertung
fächerübergreifende Lernprojekte;
Kenntnis der Perspektiven, Chancen und Problemstellungen interkultureller (Musik-)Pädagogik;
Verständnis ausgewählter teil- bzw. fremdkultureller Systeme.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Individuelle Artikulationsfähigkeit
Umgang mit Heterogenität (in musikkulturellen Bezügen)
3 Inhalte
a) Didaktische Konzeptionen / Unterrichtsforschung
Systematische Erschließung und interdisziplinäre Vernetzung wichtiger musikdidaktischer Konzeptionen
und Forschungsansätze;
Analyse musikbezogener Lern- und Aneignungsprozesse; Diagnose von Lernschwierigkeiten und
Konzipierung bzw. Umsetzung entsprechender Fördermaßnahmen;
Kritische Auseinandersetzung mit Methoden und Ergebnissen der Unterrichtsforschung.
b) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 1
Funktionen, Ziele und Organisationsformen interdisziplinären Lernens und Lehrens;
Themenbezogene Konkretisierungen und Seminarprojekte mit Fachdisziplinen innerhalb des Instituts
(Kunst, Textil);
Fächerübergreifender Musikunterricht: Modelle für die Unterrichtspraxis;
Interkulturelle (Musik-)Pädagogik: Aufgaben, Ziele, Inhalte;
Kennenlernen ausgewählter musikalischer Teil- und Fremdkulturen
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung entweder als Klausur (45 Min.), als schriftliche Hausarbeit
(10-15 Seiten) oder als mündliche Prüfung (20 Min.).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Thomas Krettenauer M.A.
M3: Praxis schulischer Musikvermittlung 2
Modulnummer 3 Workload
180 h Credits
6
Studien-
semester
3./4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
3.+4. Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
Lernfelder und Methoden des Musikunterrichts in der Haupt-,
Real- und Gesamtschule
(180 h)
Kontaktzeit
4 SWS / 120 h Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Lernfelder und Methoden des Musikunterrichts
Kenntnis der gängigen musikunterrichtlichen Lernfelder bzw. Umgangsweisen mit Musik und deren
Kategorisierungen;
Vertrautheit und praktische Erfahrung mit den Möglichkeiten, Lerngegenstände des MU in verschiedenen
Lern- und Handlungsfeldern miteinander zu vernetzen;
Reflexions- und Beurteilungsfähigkeit musikunterrichtlicher Arbeitsmittel und Methoden;
Praxisbasierte Kenntnis unterschiedlicher Unterrichtsformen.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Ästhetische Urteilskompetenz
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Interaktive Anwendung von Mitteln und Medien
3 Inhalte
Lernfelder und Methoden des Musikunterrichts
Lernbereiche/Handlungsfelder des Musikunterrichts: Fachgeschichtliche Dimension und Systematik;
Musikunterrichtliche Lernbereiche im Spiegel neuerer Lehrpläne, Schulbücher und Unterrichtswerke;
Zuordnungsmöglichkeiten von Unterrichtsgegenständen zu unterschiedlichen Lernbereichen bzw.
musikbezogenen Umgangsweisen;
Methoden des Musikunterrichts im fachgeschichtlichen Diskurs;
Arbeits- und Hilfsmittel im Musikunterricht;
Unterrichtliche Aktions-, Kommunikations- und Sozialformen; Methoden musikbezogener Lern- und
Aneignungsprozesse.
4 Lehrformen
Seminar, Themenprojekt
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung als Klausur (45 Min.), als schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) oder als mündliche Prüfung
ca. 20 Min.).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Thomas Krettenauer M.A.