amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 29.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach kunst
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Kunst ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Kunst umfasst 18 Leistungspunkte (LP),
davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien
im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über fachspezifische Kompe-
tenzen im künstlerisch-ästhetischen Feld (Kunstpraxis), im theoretisch-
wissenschaftlichen Feld (Kunstgeschichte und Kunsttheorie) und im pädagogisch-
didaktischen Feld (Kunstpädagogik und Kunstdidaktik). Die kunstdidaktische Orien-
tierung zielt vor allem ab auf die Befähigung der Kinder und Jugendlichen, sich ei-
nerseits als Teil einer historisch gewachsenen Kultur zu begreifen, in der die Kunst
ein wesentliches Ausdrucks- und Reflexionsmedium ist, und sich andererseits vielfäl-
tige Experimentierfelder zugunsten von Phantasie und Imaginationen zu erschließen,
in denen sie sich auf der Basis eines künstlerischen oder kunstnahen Denkens und
Handelns einem eigenständigen ästhetischen Ausdruck annähern.
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden
verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und Handeln aus der
eigenen Praxis und über ein Repertoire an technisch-medialen Möglichkei-
ten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach inhaltlichen Maßgaben
zugreifen können.
sind in der Lage, ihre eigene ästhetische Praxis aus der Kenntnis künstleri-
scher Erkenntnis und Ausdrucksmodi zu verorten.
verfügen über grundlegende fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten,
sie kennen historisch gesicherte Kunstströmungen wie auch gegenwärtige
künstlerische Positionen, die in besonderer Weise unsere heutigen Bedin-
gungen reflektieren.
leisten eine exemplarische, an historischen Umbrüchen und Zäsuren orien-
tierte Auseinandersetzung mit Kunst und den von ihr aufgeworfenen kultu-
rellen Fragestellungen auf der Grundlage umfassender Kenntnisse und Ein-
sichten.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studie-
renden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompe-
tenzorientierten Planung und Anwendung kunstpädagogischer und kunstdi-
daktischer Ansätze sowie in der Umsetzung von fachlichen Inhalten und Er-
kenntnissen im Praxisfeld Schule, auch im Hinblick auf altersgemäße Anfor-
derungen und mit Bezug auf den jeweiligen soziokulturellen Kontext sowie
auf das gesellschaftliche Bildungsinteresse.
Die Studierenden kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beur-
teilung im Fach (Diagnosekompetenz).
Die Studierenden können schulformspezifisch auf die Haupt-, Real, Ge-
samtschulen bezogen fachlichen Unterricht adäquat planen und durchführen
und durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen
und Schülern unterstützen. (Förderkompetenz)
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Stu-
dien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Mastermodul I: Kunstdidaktik 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1./3. Sem. 1. Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtma-
terialien. Konzepte der Kunstvermittlung
WP
WP
90
180
Mastermodul II: Kunstwissenschaft 3 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
4. Sem. 1. Kunstgeschichte
WP 90
Mastermodul III: Künstlerische Praxis 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1.Sem. 1. Künstlerisches Projekt
2. Künstlerisches Projekt im Kontext kunsthistori-
scher oder kunstwissenschaftlicher Fragestel-
lungen
WP
WP
90
90
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulhandbeschreibungen
im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere
die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Kunst umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 All-
gemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder Gesamt-
schule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Kunst beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifi-
schen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die
Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen werden,
die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teil-
nahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Kunst sind den Modulhandbe-
schreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Kunst werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Ab-
schlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Modul Leistungserbringung
Modul 1 Schriftliche Hausarbeit/ mdl. Prüfung/ Portfolio als Modulab-
schlussprüfung
Modul 2 Schriftliche Hausarbeit/ Klausur/ mdl. Prüfung als Modulab-
schlussprüfung
Modul 3 Fachpraktische Prüfung als Modulabschlussprüfung
(2) Modulprüfungen können durch Klausuren (90-120 Minuten), Hausarbeiten (ca.
10-20 Seiten), Portfolios (15-20 Seiten), mündliche Prüfungen (30-45 Minuten),
fachpraktische Prüfungen oder eine Präsentation künstlerisch-praktischer Arbei-
ten in einem Prüfungsgespräch im Umfang von ca. 10 bis 15 Minuten erbracht
werden. Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftli-
chen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine als schriftli-
che Hausarbeit absolviert werden.
(3) Der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen
erfolgt durch einen oder mehreren Tests, Protokoll, Seminarpapier, Referat, Ar-
beitsbuch oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische
Arbeit.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dau-
er/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehren-
den bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Un-
terrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie
soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb ei-
ner vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes The-
ma bzw. Problem aus dem Fach Kunst mit wissenschaftlichen und künstleri-
schen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft
(Kunstwissenschaft oder Kunstpraxis) oder der Fachdidaktik verfasst werden.
Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die
Masterarbeit auch einen kunstpraktischen Schwerpunkt haben, sofern nicht die
Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text,
der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und in einen kunstwissen-
schaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext stellt, soll einen Umfang von 20-30
Seiten haben.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Kunst nach Abschluss des Bewertungsverfah-
rens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23
Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anbe-
raumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3
LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Kunst gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung eingeht. Alle Mo-
dulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des
Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach
geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Be-
stimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach
Kunst treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffent-
licht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwis-
senschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrer-
bildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Modul Workload (h) LP
1.Semester 9 LP
M I
1. Seminar zur Vorbereitung des
Praxissemesters 90
M III
1. Künstlerisches Projekt 90
M III
2. Künstlerisches Projekt im
Kontext kunsthistorischer oder
kunstwissenschaftlicher Fra-
gestellungen
90
2.Semester
Praxissemester
3.Semester 6 LP
M I
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne
und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermitt-
lung
180
4.Semester 3 LP
M II
1. Kunstgeschichte 90
Summe 18 LP
Modulbeschreibungen
Mastermodul 1: Kunstdidaktik
Modulnummer
M I
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
1. und 3. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermittlung
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Modul vermittelt einen weiterführenden Einblick in schulformspezifische und praxisrelevante Theorien, Konzep-
te und Methoden der Kunst- und Kulturvermittlung.
Die Studierenden sollen die curricularen Vorgaben in die Praxis umsetzen und relevante Konzepte und Unter-
richtsmethoden reflektieren können.
Die Studierenden sind in der Lage, das ästhetische Verhalten von Kindern und Jugendlichen einzuordnen und
im Sinne einer Diagnose kritisch zu hinterfragen (Diagnosekompetenz). Darauf aufbauend sind sie in der Lage,
gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten (Förderkompetenz).
Die Studierenden sind in der Lage, historische und aktuelle kunstdidaktische Konzepte und Diskurse wissen-
schaftlich zu erarbeiten und ihre Umsetzbarkeit in schulischen Kontexten einzuschätzen.
Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Forschungen unter didaktischen Fragestellungen zu
vernetzen, um sie in ihrem unterrichtspraktischen Handeln sinnvoll einzuordnen, durchzuführen und zu reflek-
tieren sowie neue Unterrichtsinhalte und Fragestellungen, z.B. bezogen auf aktuelle Themen der Medientech-
nologie I Medienästhetik für das Fach Kunst, zu entwickeln.
Die Studierenden sind in der Lage, die ästhetischen Erfahrungsfelder von Kindern und Jugendlichen auf ihre
unterrichtspraktische Relevanz hin zu erforschen und neue Unterrichtsbeispiele zu entwickeln, bzw. an der
Curriculumsarbeit mitzuwirken.
Die Studierenden sind in der Lage, Wahrnehmungen und Gestaltungen von Kindern und Jugendlichen zu
fördern, in Fallstudien unter unterrichtsrelevanten Fragestellungen zu beobachten, um die Kinder und Jugend-
lichen in ihrem ästhetischen Verhalten zu stärken und zu fördern.
Die Studierenden sind in der Lage, Theorien über die bildnerische Entwicklung und die künstlerischen und
gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen, Handlungs- und Denkweisen von Kindern und Jugendli-
chen darzustellen und theoretisch zu reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfä-
higkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungs-
wirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle
Fähigkeit zur Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen der Unterrichts-
praxis
3 Inhalte
Die Studierenden werden auf das Praxissemester vorbereitet, indem sie sich mit für die Schulpraxis relevanten
wissenschaftlichen Fragestellungen und den schulformspezifischen curricularen Bereichen auseinandersetzen.
Neben weiterführenden kunstpädagogischen Themenfeldern werden unterschiedliche Unterrichtsmethoden und
didaktische Fragestellungen auch im Kontext der Interkulturalität diskutiert. Aktuelle kunstpädagogische Diskurse
und Praktiken sowie verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung werden erarbeitet.
4 Lehrformen
Seminar, Vorlesung, Projekt
5 Gruppengröße
Seminar: 30-40 TN; Projekt: 25 TN; Vorlesung 70-100TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul findet auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt G, GyGe und BK.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine mündliche Prüfung (ca. 45 Min.), eine Hausarbeit (15-20 Seiten) oder
ein Portfolio (15-20 Seiten) erbracht.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Jutta Ströter-Bender
Mastermodul 2: Kunstwissenschaft
Modulnummer
M II
Workload
90 h
Credits
3 LP
Studien-
semester
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Kunstgeschichte Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Mastermodul 2 „Kunstwissenschaft“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in die Kunst- und
Bildwissenschaft. Die Vermittlung von kunsthistorischem Wissen, wissenschaftlichen Techniken und Methoden
sowie theoretischen Ansätze steht dabei im Vordergrund.
Die Studierenden verfügen über vertiefte fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten, sie kennen historisch
gesicherte Kunstströmungen wie auch gegenwärtige künstlerische Positionen.
Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Methoden, Arbeitsweisen und Theorien der Kunstwissen-
schaft und relevanter Bezugswissenschaften anzuwenden und
leisten eine exemplarische, an historischen Umbrüchen und Zäsuren orientierte Auseinandersetzung mit Kunst
und den von ihr aufgeworfenen kulturellen Fragestellungen auf der Grundlage umfassender Kenntnisse und
Einsichten.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfä-
higkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte
Fähigkeit zur Reflexion fachwissenschaftlicher Theorien und Diskurse
3 Inhalte
Das Mastermodul 2 „Kunstwissenschaft“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in Kunstgeschichte,
wodurch die Studierenden Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit künstlerischen, medialen und alltagsäs-
thetischen Bildern und Objekten durch die historische und vergleichende Perspektivierung differenzieren lernen.
4 Lehrformen
Seminararbeit, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übun-
gen und experimentelles Arbeiten, ästhetische Projekte.
5 Gruppengröße
Seminar: 30-40 TN; Projekt: 25 TN; Vorlesung 70-100 TN; Exkursion 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Nein
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.), Hausarbeit (10-15 Seiten) oder Klau-
sur (60-90 Min.) erbracht.
9 Voraussetzungen für. die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sabiene Autsch
Mastermodul 3: Künstlerische Praxis
Modulnummer
M III Workload
180 h Credits
6 LP Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Künstlerisches Projekt
2. Künstlerisches Projekt im Kontext kunsthistorischer oder
kunstwissenschaftlicher Fragestellungen
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Vertiefungsmodul 3 „Künstlerische Praxis“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in kunstprakti-
sche Tätigkeiten in unterschiedlichen Verfahren und Medien. Neben der künstlerisch-gestalterischen Arbeit steht
die vertiefte Reflexion und Verortung des eigenen Tuns.
Die Studierenden sind in der Lage, eigenständig künstlerische Projekte und Strategien zu entwickeln und ihre
eigene ästhetische Praxis aus der Kenntnis künstlerischer Erkenntnis und Ausdrucksmodi zu verorten.
Die Studierenden legen ein besonderes Augenmerk auf das Verständnis optischer Medien, die nicht äußerlich
zur Kunst hinzutreten oder sie ersetzen, sondern die mit ihren je eigenen sprachlichen Möglichkeiten (künstle-
rische) Darstellung erst bedingen und rahmen.
Die Studierenden verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und Handeln aus der eigenen Praxis
und über ein Repertoire an technisch-medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach
inhaltlichen Maßgaben zugreifen können.
Die Studierenden sind in der Lage, sich in kritische Distanz zur eigenen künstlerisch-gestalterischen Praxis zu
setzen, indem sie auch kunstwissenschaftliche und kunsthistorische Kontexte herstellen.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfä-
higkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Methodenkompetenz in spezifisch künstlerisch-gestalterischen Verfahren
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Modul ermöglicht den Studierenden vertiefte Einblicke in kunstpraktische Themen und Fragestellungen zu
erlangen und eigenständig künstlerische Strategien zu entwickeln, die mit unterschiedlichen künstlerischen Mitteln
umgesetzt werden.
4 Lehrformen
Seminararbeit, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übun-
gen und experimentelles Arbeiten, ästhetische Projekte.
5 Gruppengröße
Kunstpraktisches Seminar: maximal 25 TN; Atelierarbeit: 25 TN; Projekte: 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Einzelne Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehr-
amt G, GyGe und BK.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine künstlerisch-praktische Prüfung (10-15 Min.) erbracht, in der die im
Modul entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten (künstlerisch-gestalterischer Schwerpunkt frei wählbar)
präsentiert und erläutert werden. (Fachpraktische Prüfung)
9 Voraussetzungen die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sara Hornäk