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amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 26.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach geschichte
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Geschichte an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................5
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................6
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
Abkürzungsverzeichnis
AG Alte Geschichte
D Didaktik
E Exkursion
ES Einführungsseminar
FN Frühe Neuzeit
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GS Grundseminar
HA Hausarbeit
HS Hauptseminar
K Kolloquium
LA Lehramt
MG Mittelalterliche Geschichte
NG Neueste Geschichte
P Pflichtveranstaltung
PO Prüfungsordnung
PS Proseminar
R Referat
SWS Semesterwochenstunden
TN Teilnahme
V Veranstaltung
VL Vorlesung
WP Wahlpflichtveranstaltung
-4-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren für das Studium des Unterrichtsfachs Geschichte.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Geschichte ist ein Studienbeginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich. Empfohlen wird ein Beginn zum
Wintersemester. § 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Faches Geschichte umfasst 18 Leistungspunkte (LP),
davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien
im Rahmen des Praxissemesters.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Die Studentinnen und Studenten erwerben fachwissenschaftliches und
fachdidaktisches Wissen, methodische Fertigkeiten und die Fähigkeit, Gegenwarts-
phänomene als historisch gewordene zu analysieren und zu vermitteln. Ein
besonderer Akzent liegt auf der Konkretisierung historischer Inhalte, wie es der
Tätigkeit zukünftiger Haupt-, Real- und Gesamtschullehrer entspricht.
(1) Die Absolventinnen und Absolventen:
verfügen über strukturiertes historisches Grundwissen aus ausgewählten
historischen Epochen, das Aspekte der Weltgeschichte und der
europäischen Geschichte ebenso einschließt wie Aspekte der Regional- und
Landesgeschichte,
beherrschen wesentliche Methoden und Arbeitstechniken des Fachs,
sind in der Lage, das im Studium erworbene Grundwissen stetig zu
erweitern,
beherrschen den Zugang zu historischen Quellen und zu Ergebnissen
historischer und fachdidaktischer Forschung,
können die historisch-kulturelle Prägung der Gegenwart erkennen und als
Beitrag zur politischen Bildung und zur politischen Partizipationsfähigkeit in
der demokratischen Gesellschaft vermitteln.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Faches Geschichte erwerben die
Studierenden:
fachdidaktisches Wissen, das sie befähigt, adressatengerechte Lehr- und
Lernarrangements in der Haupt-, Real- oder Gesamtschule zu konzipieren
und die Schüler und Schülerinnen für historische Fragestellungen zu
interessieren,
-5-
grundlegende Fähigkeiten der wissenschaftsbezogenen fachdidaktischen
Analyse, Planung, Evaluierung und Reflexion schulischer
Vermittlungsprozesse im Unterrichtsfach Geschichte,
die Befähigung, das individuelle Leistungsprofil der Schülerinnen und
Schüler zu erkennen und entsprechende Förderkonzepte zu entwickeln,
die vertiefte Fähigkeit, relevante fachliche Forschungsergebnisse und
Forschungsdiskurse für historisches Lernen fruchtbar zu machen und
Ergebnisse fachdidaktischer Forschung sowie curriculare Ansätze und
Unterrichtsmedien fachgerecht zu beurteilen und für den Unterricht in
Haupt-, Real- und Gesamtschulen zu operationalisieren.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 2 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Name des Moduls
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP LP
(nach
ECTS)
Mastermodul 1: Geschichtsdidaktik und Geschichtstheorie 9
1. Sem. Hauptseminar Geschichtsdenken und
Geschichtsbewusstsein
Übung zur Praktikumsvorbereitung
WP
P
Mastermodul 2: Historische Epochen 9
3.-4. Sem. Masterveranstaltung AG/MG oder FN/NG I
(Vorlesung)
Masterveranstaltung AG/MG oder FN/NG II
(Hauptseminar)
WP
WP
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Anhang zu entnehmen.
Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw.
Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und
Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-6-
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Geschichte umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Geschichte beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
über die Angebote aller Fächer entnommen werden.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme
an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Geschichte sind den Modulbeschreibungen
zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Fach Geschichte werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungs-
punktesystem gewichtet und bewertet:
Mastermodul 1: Schriftliche Modulabschlussprüfung
Mastermodul 2:Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung (ca. 30 min.)
(2) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme ent-
sprechend den Modulbeschreibungen zu erbringen.
§ 43
Masterarbeit
Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Geschichte verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht.
Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer
vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Geschichte mit wissenschaftlichen
Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik
verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
-7-
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Geschichte gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Geschichte treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur-
wissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Modul Typ LP Sem.
Mastermodul 1: Geschichtsdidaktik und
Geschichtstheorie 9
I. Geschichtsdenken und Geschichtsbewusstsein HS (MA) 1. Sem.
II. Praktikumsvorbereitung Ü 1. Sem.
Mastermodul 2: Historische Epochen 9
I. Masterveranstaltung AG/MG o. FN/NG I
(Vorlesung) VL 4. Sem.
II. Masterveranstaltung AG/MG o. FN/NG
II(Hauptseminar) HS (MA) 3. Sem.
Insgesamt 18
Modulbeschreibungen
Mastermodul Geschichtsdidaktik und Geschichtstheorie
Modulnummer
A1 Workload
270 h Credits
9 LP
Studien-
semester
1. Semester
Häufigkeit des
Angebots
jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
I. Hauptseminar Geschichtsdenken und
Geschichtsbewusstsein
II. Übung Praktikumsvorbereitung
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
150 h
60 h
2 Lernergebnisse / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden lernen,
- ein fachdidaktisches Problem kenntnisreich und terminologisch angemessen zu analysieren,
- Hilfsmittel und Theorien der fachdidaktischen Forschung zu verwenden,
- sich die einschlägigen Forschungskontroversen zu einem Problem zu erarbeiten und darin
durch methodisch kontrolliertes Vorgehen einen gut begründeten eigenen Standpunkt zu
gewinnen,
- diesen Standpunkt oder eine ergebnisoffene Frage für die Unterrichtspraxis in Haupt-, Real- und
Gesamtschulen zu operationalisieren
- die schulischen Rahmenbedingungen, Besonderheiten der Lerngruppe in Haupt-, Real- oder der
Gesamtschule und deren Vorkenntnisse zu analysieren,
- den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren und Formen
individueller Förderung und binnendifferenzierten Unterrichts zu entwickeln,
- sinnvolle Lernziele zu formulieren und dafür Unterrichtseinheiten zu planen,
- die Ergebnisse methodisch und terminologisch angemessen zu dokumentieren und Konse-
quenzen für die weitere Arbeit daraus zu ziehen.
Schlüsselkompetenzen:
- Didaktische Reduktion von komplexen Sachverhalten, Umwandlung in Unterrichtskonzepte
- Interagieren in heterogenen Gruppen
- Autonome Handlungsfähigkeit
3 Inhalte
Das Mastermodul 1 dient der vertiefenden, forschungsorientierten Beschäftigung mit der Fachdidaktik
und bereitet das Praxissemester vor. Es vermittelt die Modelle, Begriffe und Vorgehensweisen, die
erforderlich sind für eine methodisch kontrollierte Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsdurchführung,
Selbstwahrnehmung und Reflexion.
4 Lehrformen
Hauptseminar, Übung
5 Gruppengröße
In der Regel bis zu 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Seminar) ), bis maximal 30 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer bei der Übung
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Studiengang Master-Lehramt GyGe
Studiengang Master Kulturerbe
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Schriftliche Modulabschlussprüfung im Anschluss an das Hauptseminar, die Reflexionen zu
didaktischen Modellen einfließen lässt, die in der Übung behandelt wurden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Lehrveranstaltungen durch vorbereitende Lektüre, Beteiligung an Diskussionen,
Übungsaufgaben, Referate, Ausarbeitungen von Mitschriften o.ä.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Klenke
Mastermodul Historische Epochen
Modulnummer
A2 Workload
270 h Credits
9 LP
Studien-
semester
3.-4. Semester
Häufigkeit des
Angebots
jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
I. Masterveranstaltung AG/MG oder FN/NG I
(Vorlesung)
II. Masterveranstaltung AG/MG oder FN/NG II
(Hauptseminar)
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden lernen,
- zentrale Strukturen und Kernprobleme zweier Epochen kenntnisreich und terminologisch
angemessen zu analysieren,
- einen Zusammenhang herzustellen zwischen epochenspezifischen Strukturen und Vorgängen
einerseits, epochenspezifischen Quellen andererseits,
- Hilfsmittel und Theorien der epochenbezogenen Forschung zu verwenden,
- sich die wichtigen und aktuellen Forschungskontroversen zu einer Epoche zu erarbeiten und
darin durch methodisch kontrolliertes Vorgehen einen gut begründeten eigenen Standpunkt zu
gewinnen,
- welche Bedeutung die verschiedenen Epochen für den Gesamtzusammenhang der Geschichte
und für die Gegenwart haben, d.h. worauf es bei der Thematisierung einer Epoche im
Geschichtsunterricht ankommt.
Schlüsselkompetenzen:
- Reduktion vielschichtiger Sachverhalte auf die konstitutiven Elemente
- Autonome Handlungsfähigkeit
- Entwicklung methodisch und theoriegeleiteter Modelle
3 Inhalte
Das Mastermodul 2 behandelt die Unterschiede zwischen den Geschichtsepochen. Es thematisiert die
Strukturbedingungen und Kernprobleme, aus denen die Verschiedenartigkeit der Epochen resultiert, übt
das epochenspezifische Arbeiten und macht bewusst, worin die besondere Bedeutung jeder Epoche
besteht.
4 Lehrformen
Hauptseminar, Vorlesung
5 Gruppengröße
In der Regel bis 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Seminar)
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Studiengang Master-Lehramt GyGe
Studiengang Master Kulturerbe
Master Geschichte (geplant)
7 Teilnahmevoraussetzungen
---
8 Prüfungsformen
Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung (ca. 30 min.), in der Schwerpunkte aus den
Themenbereichen der Vorlesung und des Hauptseminars jeweils im Umfang von ca. 15 Minuten geprüft
werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Lehrveranstaltungen durch vorbereitende Lektüre, Beteiligung an Diskussionen, Übungsaufgaben,
Referate, Ausarbeitungen von Mitschriften o.ä.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Kamp
11 Sonstige Informationen
Die beiden Veranstaltungen A2-I und A2-II müssen sich auf verschiedene Epochen beziehen.