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Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der fachspezifischen
Bestimmungen des Fachs Englischsprachige Literatur und
Kultur zur Prüfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15949
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.)
Nr. 29/13 vom 28. Mai 2013
Satzung zur Änderung
der fachspezifischen Bestimmungen
des Fachs Englischsprachige Literatur und Kultur
zur Prüfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Mai 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
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Satzung zur Änderung
der fachspezifischen Bestimmungen
des Fachs Englischsprachige Literatur und Kultur
zur Prüfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Mai 2013
Aufgrund des §2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW.
2006 S. 474). zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. 2012 S. 672). hat die
Universität Paderborn folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Englischsprachige Literatur und Kultur zur
Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachclor-Studiengang der Fakultät für
Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 17. Oktober 2011 (AM.Uni.Pb Nr.
113/11) werden wie folgt geändert:
1. Punkt 2 „Zugangsvoraussetzungen" erhält folgende Fassung:
Zum Studium des Fachs Englischsprachige Literatur und Kultur im Rahmen des
Bachelorstudiengangs hat Zugang, wer über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des
Europäischen Referenzrahmens verfügt. Die Englischkenntnisse können insbesondere
nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B2 ausgewiesen ist oder
durch Abiturzeugnisse aus NRW. aus denen sich ergibt, dass Englisch als fortgeführte
Fremdsprache mindestens am Ende der Qualifikalionsphase 1der gymnasialen Oberstufe mit
mindestens 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen wurde. Ferner können
die Englischkenntnisse z.B. durch den TOEFL (internet-based. 87 Punkte) oder Cambridge
ESOL (FCE) nachgewiesen werden. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung
für die Einschreibung.
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1. In der Tabelle Studienstruktur wird beim ..Aufbaumodul Literaturwissenschaff das auf
Punkt 4der Fachspezifischen Bestimmungen verweisende Sternchen angefügt.
2. Die Modulbeschreibung des Moduls Kulturwissenschaft., wird wie folgt geändert:
Punkt 1erhält folgende Fassung:
1Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium
a) Seminar Vorlesung: Veranstaltung aus der 30 h330 h
Kulturwissenschaft
b) Seminar/Vorlesung:Veranstaltung aus der 30 h
Ku Iturwissenschaft
e) Seminar/Vorlesung:Veranstaltung aus der 30 h
Kulturwissenschaft
d) SeminarA'orlesung:Veranstaltungaus der 30 h
Kultur« issenschaft
Punkt 3erhält folgende Fassung:
3 Inhalte
Das Modul Kulturwissenschaft besteht aus vier Veranstaltungen die die Geschichte, die
geographischen Begebenheiten, die politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse
englischsprachigerLänder sowie damit verbundene Identitätskonstruktionenund ihre medialen
Repräsentationenbehandeln. Ls soll innerhalb von drei Semestern zwischen dem dritten und
__ fünften Semester abgeschlossen«erden.___
Artikel II
Artikel 1Nr. 1tritt zum 01. Juni 2013 in Kraft. Artikel INr. 2und 3treten zum 01. Oktober
201? in Kraft.
Artikel III
Diese Satzttng wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 20. März 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das
Präsidium vom 24. April 2013.
Paderborn, den 28: Mai 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn