amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 22.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit dem unterrichtsfach englisch
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach
Englisch an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit ........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Zum Masterstudium M. Ed. Lehramt an Berufskollegs im Fach Englisch kann
zugelassen werden, wer einen Bachelor-Studiengang mit dem Fach Englisch im
Lehramt Berufskolleg erfolgreich abgeschlossen hat.
-3-
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Englisch umfasst 27 Leistungs-
punkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Für Studierende, die im Rahmen ihres dem Masterstudium vorausgehenden
Studiums noch keinen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer
erbracht haben, umfasst das Studium des Unterrichtsfaches Englisch einen
Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem
entsprechenden Land der Zielsprache. Der Auslandsaufenthalt darf in maximal
drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der
Auslandsaufenthalt kann beispielsweise durch Auslandsstudium, Praktika,
Schulpraktika, Sprachaufenthalt, oder Arbeit für eine karitative Organisation
nachgewiesen werden.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) Nach Abschluss der fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches
Englisch sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erworben haben:
vertieftes Fachwissen (Verfügungswissen) in den Teilgebieten der Sprach-,
Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Erkenntnis- und Arbeitsmethoden des
Faches Englisch anzuwenden und auszubauen,
aufgrund ihres Überblickswissens (Orientierungswissen) die Vernetzung von
Wissensinhalten zu erkennen und weiterzuentwickeln,
reflektiertes Wissen über das Fach (Metawissen) einzusetzen und auf
wichtige ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte
zurückzugreifen,
die Reflexion der politischen, gesellschaftlichen und historischen Kontingenz
von Literatur und Kultur zu vertiefen,
die diachronische und synchronische Betrachtung der Fremdsprache zu
intensivieren,
grundlegende wie aktuelle Fragestellungen und Methoden zu erkennen und
weiterzuentwickeln,
eine Haltung forschenden Lernens einzunehmen,
durch ihren Einblick in andere Disziplinen weiteres Fachwissen zu
erschließen und damit fächerübergreifende Qualifikationen zu entwickeln.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Texte, insbesondere literarische, Sach- und Gebrauchstexte, sowie kulturelle
-4-
Phänomene aufgrund einer fachlichen Analyse zu didaktisieren,
schulformspezifischen fachlichen Unterricht adäquat planen und durchführen
zu können und durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von
Schülerinnen und Schülern zu unterstützen,
Schülerinnen und Schüler motivieren zu können und sie zu befähigen,
fachliche Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen,
die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten
Lernen und Arbeiten im Fach Englisch zu fördern,
fachliche Lernvoraussetzungen zu diagnostizieren und Lernprozesse von
Schülerinnen und Schülern sowie deren Leistungen auf der Grundlage
transparenter Beurteilungsmaßstäbe zu erfassen.
(3) In den sprachpraktischen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Kommunikationstechniken zur Entwicklung des mündlichen Diskurses zu
beherrschen,
stufengeeignete Lehrersprache zu verwenden,
Erklärungskompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln,
wissenschaftlich orientierte Sachtexte zu produzieren,
die fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen
Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien,
ist modularisiert und umfasst 4 Module, sowie zusätzlich eine fachdidaktische
Begleitveranstaltung zum Praxissemester.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Module LP
P/WP Empfohlenes
Semester
Master-Modul Fachdidaktik
Fachdidaktik – Unterrichtsplanung
Fachdidaktik –Diagnose und Förderung
9
P
P
1
3
Master-Modul
Fachwissenschaft Literatur- und
Kulturwissenschaft
Literary Studies
Cultural Studies
6
WP
WP
1
1
Master-Modul
Fachwissenschaft Linguistics
Linguistics
6
WP
4
Sprachpraxis GyGe/BK
CLC Advanced
Language Consolidation
6
WP
WP
1
3
Summe 27
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Englisch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Das Nähere
wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Englisch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Englisch sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Englisch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Master-Modul Fachdidaktik: Modulabschlussprüfung
Master-Modul Fachwissenschaft Literatur- und Kulturwissenschaft:
Modulabschlussprüfung
Master-Modul Fachwissenschaft Linguistics: Modulabschlussprüfung
Master-Modul Sprachpraxis: Modulabschlussprüfung
(2) Modulabschlussprüfungen werden analog zu §§ 18 und 19 Allgemeine
Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen
Hausarbeiten oder anderen Formen der Leistungserbringung erbracht.
(3) Darüber hinaus ist eine aktive und qualifizierte Teilnahme entsprechend den
Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen. Die Form der zu
erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung
bekannt.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Englisch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht.
Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Englisch mit
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang
von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Englisch nach Abschluss des Bewertungs-
verfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß
§ 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit
-7-
anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung
entfallen 3 LP.
(3) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Fach Englisch
angefertigt, so wird sie in der Regel in englischer Sprache abgefasst. In
begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die
Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter sind
bei der Entscheidung zu hören.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Englisch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Englisch treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 25. September 2013 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 19. September 2013 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2013.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Veranstaltung Work-
load
(h)
LP
gesamt
1. Semester Fachdidaktik – Unterrichtsplanung
Fachwissenschaft Literatur- und
Kulturwissenschaft
Literary Studies
Cultural Studies
CLC Advanced
90
90
90
90
12
2. Semester PRAXISSEMESTER
3. Semester Fachdidaktik – Diagnose und Förderung
Language Consolidation
180
90
9
4. Semester Fachwissenschaft Linguistics – Linguistics
180 6
Summe 27
Modulbeschreibungen
Master-Modul Fachdidaktik
Modulnummer Workload
270 Credits
9
Studiensemester
1. u. 3. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Fachdidaktik – Unterrichtsplanung
b) Fachdidaktik – Diagnose und Förderung
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur Reflexion und Überprüfung von Unterrichtskonzepten
sowie zur Weiterentwicklung von Unterrichtsansätzen und -methoden (auch fächerverbindender
Art). Dabei berücksichtigen sie aktuelle Erkenntnisse zu relevanten Unterrichtsprinzipien, Methoden,
Medien und Materialien.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur Planung, Analyse und Reflexion eigener
Unterrichtstätigkeit und von Lernprozessen und sind darüber hinaus in der Lage ihre eigenen
Selbstkonzept als Lehrperson bewusst zu reflektieren. zur Reflexion des eigenen fachlichen
Lernprozesses.
b) Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, fachdidaktische Theorien, Konzeptionen und
Forschungsarbeiten zu rezipieren, zu reflektieren und auf schulische und außerschulische
Praxisfelder zu beziehen, sowie Forschungsmethoden und -ergebnisse vor dem Hintergrund ihres
angestrebten Berufsfelds kritisch einzuschätzen.
Die Studierenden erwerben Kenntnisse zu Kompetenzmodellen und Standarddefinitionen sowie von
Studien und Methoden zur Erfassung und Beurteilung von Schülerleistungen (inkl. nationaler und
internationaler Vergleichsstudien).
Sie sind in der Lage, Modelle und Kriterien der Lernstandserhebung sowie der Erfassung von
Kompetenzen auf fachliches Lernen zu beziehen.
Die Studierenden können zwischen Test- und Lernaufgaben unterscheiden und erwerben
Fähigkeiten in der Entwicklung solcher Aufgaben.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und
inhaltlich überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer
Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle
Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft.
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
Wissenschaftliche Arbeiten planen, durchführen und auswerten
Kompetenzen im Unterricht diagnostizieren und entsprechende Fördermaßnahmen entwickeln
und umsetzen
3 Inhalte
Die Masterveranstaltungen Fachdidaktik dienen der Vertiefung der in den vorangegangen
Studienabschnitten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung, Organisation und
Evaluation von fachlichen Lernprozessen unter Einbeziehung fächerverbindender Perspektiven.
Das Modul führt in moderne Theorien und Methoden der Fremdsprachenvermittlung und des
Unterrichtens ein. Es bietet einen Einblick in Ziele, Inhalte, Methoden und weitere Planungsaspekte des
Englischunterrichts. Die Studierenden werden mit Verfahren zur Zielfindung, Auswahl und Aufbereitung
von Inhalten für den Englischunterricht vertraut gemacht und erlernen den kritisch-analytischen Umgang
mit der Theorie und Praxis unterschiedlicher Ansätze zur Vermittlung von Englisch als Fremdsprache.
Sie werden an die Planung, Durchführung und Evaluierung eigener Unterrichtsvorhaben herangeführt.
Die Studierenden erwerben weiterhin eine Beurteilungskompetenz für einen inhalts- und
methodenadäquaten Literatur- und Medieneinsatz im Englischunterricht.
Spezifische Inhalte sind außerdem: Kompetenzorientierung des Englischunterrichts, Entwicklung von
Fähigkeiten und Fertigkeiten, Modelle der kommunikativen Kompetenz, Aufgaben zur Kompetenz-
messung, Aufgaben zur individuellen Förderung, Spracherwerbsprozesse im Englischunterricht.
4 Lehrformen
Seminar und Vorlesung (ggf. mit Tutorium) sowie seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten,
Gruppenarbeiten
5 Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN; Vorlesung: bis 250 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. GyGe, M.Ed. HRGe, M.Ed. Grundschule
7 Teilnahmevoraussetzungen
Vor der Teilnahme an der Veranstaltung Diagnose und Förderung wird die Teilnahme an den
Veranstaltungen Unterrichtsplanung und am Praxissemester erwartet.
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme durch Entwicklung von Test- und Lernaufgaben oder Präsentation
oder Gestaltung von Inhalten des Seminars oder Referat oder schriftliche Ausarbeitung zur Diagnose
und Förderung von Kompetenzen im Englischunterricht (ca. 5.000 Wörter).
Prüfungsformen
Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulabschlussprüfung eine Klausur (90-120 Minuten)
geschrieben oder eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt oder eine mündliche Prüfung
(20-30 Minuten) abgehalten, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Manfred Pienemann
11 Sonstige Informationen
Unter den gewählten Veranstaltungsformen kann max. eine Vorlesung sein.
Master-Modul Fachwissenschaft Literatur- und Kulturwissenschaft
Modulnummer Workload
180 Credits
6
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Fachwissenschaft Literaturwissenschaft – Literary Studies
Fachwissenschaft Kulturwissenschaft – Cultural Studies
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Moduls folgende Kompetenzen erworben haben:
Sie verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen, um spezifische wissenschaftliche
Forschungsergebnisse beschreiben, einordnen und für die weitergehende Erzeugung von Wissen
einschätzen und anwenden zu können.
Sie besitzen die Kompetenz, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu erarbeiten und sich in
neue fachliche Kontexte einzuarbeiten.
sie haben die erweiterte Fähigkeit erworben, fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problembereiche,
sowie grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Literatur- oder Kulturwissenschaft im
Fach Englisch kritisch zu reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum
Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich
überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation;
Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft.
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Die Masterveranstaltung Literary Studies dient der wissenschaftlichen Erarbeitung zentraler Aspekte der
anglo-amerikanischen Literatur, kultureller Schwerpunkte der anglo-amerikanischen Welt, internationaler
Wissenschaftsstandards sowie der selbstständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen. Im
Vordergrund stehen dabei ausgewählte (originalsprachige) Werke britischer und/oder -amerikanischer
Autoren und/oder Autorinnen aus unterschiedlichen literarischen Epochen, die sowohl anhand
verschiedener literaturtheoretischer Fragestellungen als auch im Kontext ihrer ideen-, sozial- und
kulturgeschichtlichen Einordnung analysiert werden.
Die Masterveranstaltung Cultural Studies dient der wissenschaftlichen Erarbeitung kultureller
Schwerpunkte der anglo-amerikanischen Welt, internationaler Wissenschaftsstandards sowie der
selbstständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen, die anhand ausgewählter Themen
(aktuelle politische Probleme, herausragende historische Ereignisse und Epochen, Entwicklungen in
bildender Kunst, Architektur und Musik sowie gesellschaftspolitische Entwicklungen) veranschaulicht
werden. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei die anglo-amerikanischen Beziehungen sowie, wo
immer sich dies anbietet, der vergleichende Bezug zu Deutschland und Europa.
4 Lehrformen
Seminar; Vorlesung
5 Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN; Vorlesung: 50-100TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltungen dieses Moduls finden auch Verwendung in Modulen der Studiengänge Lehramt M.Ed. GyGe,
M.Ed. HRGe und M. Ed. Grundschule sowie im MA English and American Studies.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird je nach Veranstaltung nachgewiesen durch ein Referat ggf. mit schriftlicher
Ausarbeitung bzw. Thesenpapier) und/oder Protokoll und/oder Portfolio und/oder Quiz und/oder Critical Appreciation
Exercise.
Prüfungsformen
Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulabschlussprüfung eine Klausur (90-120 Minuten)
geschrieben oder eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt oder eine mündliche Prüfung (20-30
Minuten) abgehalten, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Christoph Ehland
11 Sonstige Informationen
Unter den gewählten Veranstaltungsformen kann max. eine Vorlesung sein.
Master-Modul Fachwissenschaft Linguistics
Modulnummer Workload
180 Credits
6
Studien-
semester
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
Fachwissenschaft Linguistics Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Moduls folgende Kompetenzen erworben haben:
Sie verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen, um spezifische wissenschaftliche
Forschungsergebnisse beschreiben, einordnen und für die weitergehende Erzeugung von Wissen
einschätzen und anwenden zu können.
Sie besitzen die Kompetenz, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu erarbeiten und sich in
neue fachliche Kontexte einzuarbeiten.
Sie haben die erweiterte Fähigkeit erworben, fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problembereiche
sowie grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprachwissenschaft im Fach Englisch
kritisch zu reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum
Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich
überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation;
Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft.
Medienkompetenz
Fachspezifische Kompetenzen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Master-Modul Fachwissenschaft Linguistics umfasst eine Masterveranstaltung zur englischen
Sprachwissenschaft.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, internationale Wissenschaftsstandards zu beschreiben,
einzuordnen und im Rahmen der Möglichkeiten für die Erzeugung von Wissen einzuschätzen und
anzuwenden, wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig zu erarbeiten und sich in neue Fragen
selbstständig einzuarbeiten, fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problembereiche kritisch zu
reflektieren, grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der englischsprachigen
Sprachwissenschaft kritisch zu reflektieren und gegebenenfalls erste eigene Forschungsprojekte zu
präsentieren.
Die Masterveranstaltung Linguistics dient der Vertiefung zentraler Aspekte sprachwissenschaftlicher
Forschung. Diese werden weitgehend selbstständig erarbeitet und in angemessener wissenschaftlicher
Form mündlich/schriftlich präsentiert. Schwerpunkte befinden sich auf den Gebieten der
Beschreibungsebenen der englischen Sprache aus synchroner wie diachroner Perspektive historischen
Sprachwissenschaft, grammatischen Variation und des Zweitspracherwerbs.
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltungen dieses Moduls finden auch Verwendung in Modulen der Studiengänge Lehramt M. Ed. HRGe,
M.Ed. GyGe und M. Ed. Lehramt Grundschule sowie im MA Linguistik
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird in Form einer Klausur (90-120 Minuten) abgehalten, in der die Gegenstände des
gesamten Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Ilka Mindt
Modul Sprachpraxis GyGe/BK
Modulnummer Workload
180 Credits
6
Studien-
semester
1. und 3.
Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
CLC Advanced
Language Consolidation
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Qualifikationsziele:
Gemäß der Niveaustufe C2 des Europäischen Referenzrahmens sollen die Studierenden sich sowohl in ihren
schriftlichen als auch ihren mündlichen Sprachkenntnissen des Englischen einer muttersprachlichen Kompetenz
annähern. Insbesondere sollen die Studierenden befähigt werden, jede
Art von geschriebenem, inhaltlich und sprachlich komplexem Text mühelos zu lesen und zu verstehen; in
Diskussionen und anderen Sprechsituationen Sachverhalte klar, flüssig und im Stil der jeweiligen Situation
angemessen darzustellen; anspruchsvolle, dem akademischen und anderen beruflichen
Kontexten entsprechenden Texte gut strukturiert und unter Berücksichtigung feiner Bedeutungsnuancen zu
verfassen.
Schlüsselqulifikationen
(1) CLC Advanced
Die Studierenden sollen in diesem Kurs folgende Schlüsselqualifikationen üben und beherrschen
lernen:
Vertrautheit mit formalen und inhaltlichen Organisationsprinzipien von wissenschaftlichen Textsorten
(inhaltliche Gliederung, formaler Aufbau und Darstellungskonventionen)
Erfassen und selbständiges Formulieren von kohärenten Argumentationslinien in wissenschaftlichen
Textsorten wie Dissertation, Zeitschriftenartikel, Abstract, Essay, usw.
Methodenkompetenz bei der Recherche wissenschaftlicher Themen und eigenständiges Verfassen von
sprachlich und inhaltlich anspruchsvollen Texten unter angemessener Einbeziehung relevanter
Fachliteratur
Vertiefung der lexikalischen, grammatischen, semantischen und phonologischen Kompetenzen
Beherrschung der syntaktischen Auswirkungen der Funktionalen Satzperspektive und anderer
Kohärenzphänomene auf Sinnkodierung und Textrezeption, sowie eigenständige Verwendung
komplexer Sprachmittel wie Kohärenz- und Kohäsionsmarkern
Verfassen schriftlicher Texte bei durchgehender Beherrschung der formalen und funktionalen
grammatischen Prinzipien der englischen Sprache
Beherrschen von Methoden für eine effektive schriftliche Sprachmittlung, insbesondere beim Übersetzen
unterschiedlicher Textsorten vom Deutschen ins Englische auf der Grundlage ganzer
Textzusammenhänge und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen sprachlichen
Kodierungsstrategien der Ausgangs- und Zielsprache bei syntaktischen Strukturen und
Informationsgliederung
(3) Language Consolidation
Die Studierenden sollen in diesem Kurs folgende Schlüsselqualifikationen üben und beherrschen lernen:
Gestaltung und Durchführung von Vorträgen unter Berücksichtigung rhetorischer Mittel und Strategien
Sehr gute mündliche Sprachfertigkeiten, sowie Beherrschen von Diskursstrategien und
Vermittlungskompetenzen in Diskussionen und anderen berufsrelevanten Sprechsituationen
Gute Kenntnisse umgangssprachlicher und idiomatischer Wendungen des Englischen Interkulturelle und
soziale Kompetenzen
3 Inhalte
Kompetente Sprachverwendung in den Bereichen Lese- und Hörverstehen
Kompetente Verwendung der gesprochenen englischen Sprache in Gesprächen, Vorträgen
und anderen Sprechsituationen
Kompetente Verwendung der geschriebenen englischen Sprache unter Berücksichtigung der
formalen und inhaltlichen Anforderungen der zu verfassenden Textsorte
Reflexion von Zusammenhängen zwischen den formalen und funktionalen sprachlichen
Strukturen des Englischen und der eigenen Textproduktion und Textrezeption
Interkulturelle und soziopragmatische Sprachkompetenz
4 Lehrformen
Übung
5 Gruppengröße
Übung: 30-40 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Lehramt M. Ed GyGe
7 Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird, dass die Studierenden entsprechend dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens in der
Lage sind, ein breites Spektrum anspruchsvoller Texte zu verstehen und beim eigenständigen Abfassen von Texten
verschiedene Mittel zur Textverknüpfung anzuwenden. Erwartet wird, dass sie sich spontan und fließend
ausdrücken und sich auch zu komplexen Sachverhalten klar und ausführlich äußern können.
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme je nach gewählter Veranstaltung durch:
akkumulative Übungsaufgaben, z.B. schriftliche Hausaufgaben und Übungen
Präsentation
Übersetzung von ganzen, zusammenhängenden Texten aus verschiedenen Textsorten
mid-term exam und/oder final exam und/oder quiz
Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Klausur (60-90 Minuten) oder schriftliche Hausarbeit (ca. 20.000 Zeichen) oder mündliche
Prüfung (10-20 Minuten).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Scot Bell