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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs der
Universität Paderborn und der Hochschule
Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche
und ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15869
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 21/13 vom 22. April 2013
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang
Lehramt an Berufskoliegs
der Universität Paderborn und der
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
für das biidungswissenschaftliche und
berufspädagogische Studium
an der Universität Paderborn
Vom 22. April 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
-2-
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
der Universität Paderborn und der
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
für das bildungswissenschaftliche und
berufspädagogische Studium
an der Universität Paderborn
Vom 22. April 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.
NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des
Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV.
NRW. 2012 S. 672), haben die Universität Paderborn und die Hochschule
Ostwestfalen-Lippe die folgende Ordnung erlassen:
-3-
Inhaltsübersicht
I Allgemeines
§ 34 Zugangs-und Studienvoraussetzungen..............................................4
§ 35 Studienbeginn......................................................................................4
§ 36 Studienumfang.....................................................................................4
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................4
§ 38 Module.................................................................................................5
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§40 Profilbiidung.........................................................................................6
II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung..............................................................6
§42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium................
III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-4-
/ Allgemeines
§34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§35
Studienbeginn
Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und
zum Sommersemester möglich.
§36
Studienumfang
Das Studienvolumen des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen
Studiums umfasst 23 Leistungspunkte (LP).
§37
Erwerb von Kompetenzen
Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
■ reflektieren Normen und Werte, setzen Strategien zur Vermittlung dieser
Werte ein und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln der
Lernenden;
■ gestalten Lernsituationen auf Basis von Fach- und Lernfeldcurricula und
berücksichtigen auf Basis lerntheoretischer Erkenntnisse das Lernen von
Schülerinnen und Schülern;
■ reflektieren das Berufsbildungssystem und bewerten damit verbundene
Reformoptionen;
■ analysieren und reflektieren zielgruppenadäquat Entwicklung und Lernen;
■ reflektieren Praxiserfahrungen und strukturieren sie anhand theoretischer
Modellierungen;
■ sind sich internationaler Anforderungen an die Berufsbildung bewusst und
berücksichtigen diese in ihren Überlegungen und Entscheidungen zu
berufspolitischen Fragestellungen.
■ vergleichen theoriebasiert Ansätze zur Förderung beruflicher
Handlungskompetenz;
■ reflektieren forschendes Lernen als spezifische Form der Arbeit an
Berufskollegs;
• nutzen quantitative und qualitative Forschungsmethoden für ihre Arbeit an
Berufskollegs;
■ verfügen über Strategien der Unterstützung selbstgesteuerten und
selbstorganisierten Lernens.
§38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst drei
Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul 1:
Entwicklung und Lernen 11 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load (h)
1. Sem. a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen
b) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen
(als Vorbereitung auf das Praxissemester)
P
WP
90
90
2. Sem. c) Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im
Zusammenhang des Praxissemesters)
WP 150
Modul 2:
Gestaltung der Berufsbildung 5 LP
Zeitpunkt P/WP Work-
(Sem.) load (h)
3. Sem. Didaktik der beruflichen Bildung WP 150
Modul 3:
Berufspädagogisches Kolloquium 7 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load (h)
4. Sem. Berufspädagogisches Kolloquium für LA BK P210
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
(5) Die Vertiefungsveranstaltung aus dem Modul 1 kann - bei entsprechender
Wahl - auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit
Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet werden.
-6-
§39
Praxissemester
Das Masterstudium im Bereich des biidungswissenschaftlichen und berufs¬
pädagogischen Studiums umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Be¬
stimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Näheres wird in einer
gesonderten Ordnung geregelt.
§40
Profilbildung
Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den
semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die
Angebote aller Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5.
// Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen und berufs¬
pädagogischen Studium sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
§42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium werden
nachfolgend aufgeführte Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der
Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet
und bewertet. Es sollen mindestens zwei unterschiedliche Prüfungsformen
gewählt werden.
Prüfungsleistungen
Modul 1: Entwicklung und Lernen Modulabschlussprüfung
Modul 2: Gestaltung der Berufsbildung Modulabschlussprüfung
Modul 3: Berufspädagogisches Kolloquium Modulabschlussprüfung
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen.
(3) Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme sowie Prüfungsleistungen
können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen
erbracht werden:
-7-
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Kurzreferat
Sitzungsgestaltung
Seminarmoderation
schriftl. Tests oder Übungsaufgaben
Erkundungsaufgaben
Reflexionspapier
schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion
Nachweis der
aktiven und
qualifizierten
Teilnahme
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Referat (ca, 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 S.)
Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 S.)
Klausur (90-120 Min.)
Mündl. Prüfung (20-30 Min.)
Projektdarstellung plus Kolloquium (ca. 15 Min.)
Prüfungsleistungen
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§43
Masterarbeit
Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Bereich
der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik verfasst, so hat sie einen
Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat
in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld
Schule relevantes Thema bzw. Problem aus den Biidungswissenschaften oder der
Berufspädagogik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die
Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten
nicht überschreiten.
§44
Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach
Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausganommen
ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften
geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche
Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-8-
/// Schlussbestimmungen
§45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Master¬
studiengang Lehramt an Berufskollegs für das bildungswissenschaftliche und
berufspädagogische Studium treten am 01. September 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des des Fachbereichsrates des Fachbereichs
Life Science Technologies der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 20. Dezember
2011 und 20. November 2012 und des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 21. Dezember 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 22. Dezember 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 21. Dezember 2011 und nach
Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Hochschule Ostwestfalen-
Lippe vom 21. Dezember 2011 und vom 07. Januar 2013.
Paderborn, den 22. April 2013 Lemgo, den 22. April 2013
Der Präsident Der Präsident
der Universität Paderborn der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Professor Dr. Nikolaus Risch
-9-
Anhang
Studienverlaufsplan
für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium
im Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs
im Rahmen des gemeinsamen Studiengangs
der Universität Paderborn und der Hochschule OWL
mit den Fächern
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft und
Lebensmitteltechnologie
Semester Modul Veranstaltung
i ^i- .... .
LP pro
oJL
oem.
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1
2
1. Entwicklung und Lernen a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen
b) Vertiefung zu Entwicklung und
Lernen (als Vorbereitung auf das
Praxissemester)
6 LP
1. Entwicklung und Lernen c) Vertiefung zu Entwicklung und
Lernen (im Zusammenhang des
Praxissemesters)
5LP
32. Gestaltung der
Berufsbildung
Didaktik der beruflichen Bildung 5LP
43. Berufspädagogisches
Kolloquium
Berufspädagogisches Kolloquium 7LP
123
LP
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Modulbeschreibungen
Entwicklung und Lernen
Modulnummer Workload !Credits iStudiensemester
BK 1330 h 11 11.-2. Sem.
!
Häufigkeit des Angebots Dauer
Wintersemester/ 2Semester
Sommersemester
1Lehrveranstaltungen
a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen
b) Vertiefung: Entwicklung und Lernen
(als Vorbereitung auf das Praxissemester)
c) Vertiefende Veranstaltung zu Entwicklung und Lernen
(im Zusammenhangdes Praxissemesters)
Kontaktzeit
30h
30h
30 h
Selbststudium
60h
60h
120 h
2Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele:
>Kenntnisse zu kognitiven Grundlagendes Lehrens und Lernens
Kenntnisse zu motivationalen und emotionalen Voraussetzungen des Lehrens und Lernens
>Kenntnisse zu sozialen und unterrichtlichen Bedingungendes Lehrens und Lernens
>Kenntnisse zu psychologischenKonzeptenin Bezug auf die kognitive, motivatonale und sozial-emotionaie
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
>Kenntnisse zu entwicklungsrelevantenBedingungendes Erziehens und Unterrichtens
VKenntnisse über Zusammenhänge von lern- und entwicklungstheoretischenErkenntnissenmit schulischen
und erzieherischen Anwendungskontexten
>Kenntnisse und Fähigkeiten, die Nützlichkeit und AnwendbarkeitpsychologischenWissens für die
Bewältigung beruflicher Aufgaben und Herausforderungenvon Lehrerinnen/Lehrernbenennen und bewerten
zu können
>Orientierungswissenüber empirisch-methodischeGrundlagensowie aktuelle wissenschaftlicheZugänge zum
Lernen, Lehren und zu Entwicklungsprozessen
>Orientierungswissenüber Ansätze zur Weiterentwicklung wissenschaftlicherKenntnisse
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
>Befähigung zur differenzierten und kriteriengeleitetenAnalyse und Beurteilung psychologischerTheorien und
Paradigmen
>Befähigung zur systematischen Analyse populärwissenschaftlicheroder öffentlicher Diskurse zu Lehren und
Lernen sowie Entwicklung und Erziahen
>Fähigkeit zur differenzierten und kritischen Lektüre und Analyse fachwissenschaftlicherTexte verschiedener
Textarten
>Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung begründeter Forschungsfragenzu den Themenbereichen Lehren
und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen
>Fähigkeit zur theoretischen und analytischen Vernetzunginterdisziplinärer Zugänge zu den Themenbereichen
Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen
>Fähigkeit zur Reflexion naiver Konzepte zum Lernen und zur Entwicklung
>Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung komplexer pädagogisch- und entwicklungspsychologischerInhalte in
verschiedenen akademischen Kontexten
3Inhalte
Im Modul solien klassische und aktuelle psychologische Theorien und Erkenntnisse zu den Themenbereichen Lehren
und Lernen sowie Entwicklung und Erziehung behandelt und unter wissenschaftlichen sowie praxisbezogenen
Perspektiven diskutiert werden. In Zusammenhang damit sollen auch die empirisch-methodischen Grundlagen der
psychologischen Erkenntnisgewinnungvorgestellt und reflektiert werden. Die Auseinandersetzung mit den Potentialen
und Grenzen empirisch-wissenschaftlicherForschung nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Außerdem soll anhand
von Anwendungs- und Fallbeispielen der praxisbezogene Gehalt psychologischer Konzepte für die Gestaltung
schulischer Lehr-/Lernprozessesowie Entwicklungs- und Erziehungsprozesse erarbeitet und kritisch reflektiert werden.
Weitere zentrale Aufgaben sind die Erarbeitungund Reflexion naiver (eigener, öffentlicher), populärwissenschaftlicher
und wissenschaftlicher Konzepte, die Entwicklung der Fertigkeit, psychologische Texte. Inhalte und Methoden zu
verstehen sowie die Erarbeitung eines forschungswissenschaftlichenZugangs zu den Themen.
Themen des Moduls sind:
>Lernen und Lehren
>Entwicklung, Sozialisation und Erziehung
>Angrenzende Themen wie Motivation, Gedächtnis, soziale Interaktion
>genderbezogene Aspekte von Entwicklung, Sozialisation und Lernen
>SozialpsychologischeAspekte von Entwicklung, Lehren/Lernenund Unterricht
>Einsatz von Lehr-/Lernmedien im Unterricht
r Lehrerprofessionalität
-11-
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Vorlesungen,Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums
5Gruppengröße
Vorlesungen:150-400 Personen Seminare: 40 TN
6Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
7Teilnahmevoraussetzungen:
keine
8Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfungabgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistungvgl. § 42
Besondere Bestimmungen.
9Voraussetzungfür die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfungsowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen. Zu
Formen der aktiven und qualifizierten Teilnahmevgl. § 42 Besondere Bestimmungen.Näheres zu Form und Umfang
bzw. Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 ModulBeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Niclas Schaper / stellv. Prof. Dr. Ingrid Scharlau
Gestaltung der Berufsbildung
Modulnummer
BK 2
Workload
150 h
Credits
5
Studiensemester
3. Sem.
Häufigkeit des Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
1Semester
1Lehrveranstaltungen
Didaktik der beruflichen Bildung
Kontaktzeit Selbststudium
45h 105h
2 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele:
•Faktenwissen:factual knowledge
Die Studierenden kennen Ansätze und Prinzipien der Curriculumentwicklung sowie Theorien und Konzepte des
beruflichen Lernens. Sie kennen den aktuellen berufspädagogischen Forschungsstand und können Lehr-Lern-
Konzepte diesbezüglicheinschätzen.
•Methodenwissen:methodic competence
Die Studierenden analysieren curriculare Vorgeben bzw. können Methoden der Curriculumentwicklung
bewerten. Sie können empirische Untersuchungen zu beruflichen Lehr-Lernprozessein Bezug auf die
Fragestellungund die Methodik einschätzen und die Ergebnisse in den aktuellen Forschungstand einordnen..
•Transferkompetenz:transfer competence
Die Studierenden können theoriebezogen und ausgehend vom aktuellen ErkenntnisstandLehr-Lern-Prozesse
planen sowie Konzepte zur Überprüfung von deren Wirksamkeit entwickeln.
•Normativ-bewertendesWissen: normative competence
Die Studierenden können curriculare Vorgaben und didaktische Ansätze der beruflichen Bildung hinsichtlich
ihrer Zielsetzungenbewerten.
Die Studierenden finden eigenständige Positionen in den aktuellen Diskussionenim beruflichen
Bildungssystem.Sie können Mitwirkungsprozesseverantwortlich für die an der beruflichen Bildung Beteiligten
und sich selbst gestalten und bewerten. Ihr Vorgehen können sie stets argumentativbegründen, Vernetzungen
und Konsequenzen voraussehen und reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
>Systemisches Denken
>argumentatives Vorgehen
>reflexive Haltung gegenüber den eigenen Handlungen
>Koordinations- und Kooperationsfähigkeit
rSelbstgesteuertes Lerne n__
-12-
3Inhalte
Themen des Moduls sind:
>Makrodidkatik und Mikrodidaktik
>Curriculumtheorie und Curilculumentwicklung
^Implementation und Evaluation von Curricula
>Konzepte und Ansätze der oeruflichen Bildung
Komnptpn7nripntipn Inn
r\uiiij^ciciicuiiciiuciuily
Handlungsorientierung
Lernfeldorientierung
>Lehr- und Unterrichtsforschungzu beruflichen Lehr-Lernprozessen
Ansätze. Erkenntnisstandund Desiderata
4Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare. Übunaen. Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5Gruppengröße
Einführung und Seminare: 45 TN
SVerwendung des Moduls in anderen Studiengängen
7Teilnahmevoraussetzungen:
keine
8Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfungabgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. § 42
Besondere Bestimmungen.
9Voraussetzungfür die die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfungsowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen. Zu
Formen der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen.Näheres zu Form und Umfang
bzw. Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltungbekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Birgit Ziegler
-13-
BerufspädagogischesKolloquium
Modulnummer Workload Credits Studiensemester Häufigkeit des Angebots !Dauer
BK3 210 h 7 4. Sem. Wintersemester/ j 1 Semester
Sommersemester
1 Lehrveranstaltungen
Berufspädagogisches Kolloquium für LA BK
Kontaktzeit
30h
Selbststudium
180h
2Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele:
•Faktenwissen: factual knowledge
Die Studierenden bilanzieren ihr berufspädagogisches Wissen in Bezug auf eine konkrete Problemstellung.
•Methodenwissen:methodic competence
Die Studierenden erwerben Problemlösestrategienin Bezug auf eine konkrete berufspädagogische
Fragestellung.
•Transferkompetenz:transfer competence
Die Studierenden wenden berufspädagogisches Grundwissen und Problemlösestrategienzur Bearbeitungeiner
berufspädagogischen Fragestellungan
•Normativ-bewertendesWissen: normative competence
Die Studierenden übernehmen Verantwortung für den eigenen Lern- und Entwicklungsprozess.
Spezifische Schlüsselkompetenzen
>Präsentation eigener Ergebnisse (Projektarbeit)
>Herstellenund Darstellen komplexer Zusammenhänge
>Reflektieren eigener Lernwege und -prozesse
3Inhalte
Themen des Moduls sind:
>Überblick zu berufspädagogischen Kernbegrifflichkeiten
>Zentrale Berufspädagogische Fragestellungen und herausforderungen
>Strukturen von Lernprozessen
>Systemtisches berufspädagogisches Problemlösen
4Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare. Übungen. Tutorien und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5Gruppengröße
Einführung und Seminare: 45 TN
c
0Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
7Teilnahmevoraussetzungen:
keine
8Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfungabgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungslelstungvgl. § 42
Besondere Bestimmunaen.
9Voraussetzungfür die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfungsowie aktive und qualifizierte Teilnahmean den Veranstaltungen. Zu
Formen der aktiven und qualifizierten Teilnahmevgl. § 42 Besondere Bestimmungen.Näheres zu Form und Umfang
bzw. Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltungbekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof Dr. Birgit Ziegler
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 •33098 Paderborn