scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 20.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach englisch
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Zum Masterstudium M. Ed. Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschule im Fach
Englisch kann zugelassen werden, wer einen Bachelor-Studiengang im Lehramt mit
dem Fach Englisch erfolgreich abgeschlossen hat.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Englisch umfasst 18 Leistungs-
punkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Für Studierende, die im Rahmen ihres dem Masterstudium vorausgehenden
Studiums noch keinen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer
erbracht haben, sieht das Studium des Unterrichtsfaches Englisch einen
Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem
entsprechenden Land der Zielsprache vor. Der Auslandsaufenthalt darf in
maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der
Auslandsaufenthalt kann beispielsweise durch Auslandsstudium, Praktika,
Schulpraktika, Sprachaufenthalt, oder Arbeit für eine karitative Organisation
nachgewiesen werden.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
vertieftes Fachwissen (Verfügungswissen) in den Teilgebieten der Sprach-,
Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Erkenntnis- und Arbeitsmethoden
des Faches Englisch anzuwenden und auszubauen,
aufgrund ihres Überblickswissens (Orientierungswissen) über den Zugang
zu aktuellen grundlegenden Fragestellungen ihres Faches zu verfügen,
durch ihren Einblick in andere Disziplinen weiteres Fachwissen zu er-
schließen und damit fächerübergreifende Qualifikationen zu entwickeln.
Advertisement
-4-
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Texte, insbesondere literarische, Sach- und Gebrauchstexte, sowie
kulturelle Phänomene aufgrund einer fachlichen Analyse zu didaktisieren,
schulformspezifischen fachlichen Unterricht adäquat planen und
durchführen zu können und durch die Gestaltung von Lernsituationen das
Lernen von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen,
Schülerinnen und Schüler motivieren zu können und sie zu befähigen,
fachliche Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen,
die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten
Lernen und Arbeiten im Fach Englisch zu fördern,
fachliche Lernvoraussetzungen zu diagnostizieren und Lernprozesse von
Schülerinnen und Schülern sowie deren Leistungen auf der Grundlage
transparenter Beurteilungsmaßstäbe zu erfassen.
(3) In den sprachpraktischen Studien des Unterrichtsfaches Englisch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Kommunikationstechniken zur Entwicklung des mündlichen Diskurses zu
beherrschen,
stufengeeignete Lehrersprache zu verwenden,
Erklärungskompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln,
wissenschaftlich orientierte Sachtexte zu produzieren,
die fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz auf dem erworbenen
Niveau zu erhalten und ständig zu aktualisieren.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien,
ist modularisiert und umfasst 3 Module sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische
Studien
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Module LP
P/WP Empfohlenes
Semester
Master-Modul Fachdidaktik
Fachdidaktik –Unterrichtsplanung
Fachdidaktik – Diagnose und Förderung
9
P
P
1
3
Master-Modul Fachwissenschaft
Fachwissenschaft – Linguistics
Fachwissenschaft – Literary Studies ODER
Fachwissenschaft - Cultural Studies
6
WP
WP
4
1
Master-Modul Sprachpraxis G/HRGe
CLC Advanced
3
WP
1
Summe 18
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Englisch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Das Nähere wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Englisch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standort-
spezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Advertisement
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Englisch sind den Modul-
handbuch im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Englisch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Master-Modul Fachdidaktik: Modulabschlussprüfung
Master-Modul Fachwissenschaft: Modulabschlussprüfung
Master-Modul Sprachpraxis: Modulabschlussprüfung
(2) Modulabschlussprüfungen werden analog zu §§ 18 und 19 Allgemeine
Bestimmungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, schriftlichen
Hausarbeiten oder anderen Formen der Leistungserbringung erbracht.
(3) Darüber hinaus ist eine aktive und qualifizierte Teilnahme entsprechend den
Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringen. Die Form der zu
erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung
bekannt.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Englisch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht.
Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Unterrichtsfach Englisch mit
wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang
von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Englisch nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so
wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der
Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
(3) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen im Unterrichtsfach
Englisch angefertigt, so wird sie in der Regel in englischer Sprache abgefasst. In
-7-
begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die
Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter sind
bei der Entscheidung zu hören.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Englisch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Englisch treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 25. September 2013 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 19. September 2013 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 02. Oktober 2013.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Advertisement
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Veranstaltung Work-
load
(h)
LP
gesamt
1. Semester Fachdidaktik – Unterrichtsplanung
Fachwissenschaft – Literary Studies ODER
Fachwissenschaft – Cultural Studies
CLC Advanced
90
90
90
9
2. Semester PRAXISSEMESTER
3. Semester Fachdidaktik – Diagnose und Förderung 180 6
4. Semester Fachwissenschaft – Linguistics 90 3
Summe 18
Modulbeschreibungen
Master-Modul Fachdidaktik
Modulnummer Workload
270 Credits
9
Studien-
semester
1. u. 3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Fachdidaktik Unterrichtsplanung
b) Fachdidaktik – Diagnose und Förderung
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur Reflexion und Überprüfung von Unterrichtskonzepten
sowie zur Weiterentwicklung von Unterrichtsansätzen und -methoden (auch fächerverbindender Art).
Dabei berücksichtigen sie aktuelle Erkenntnisse zu relevanten Unterrichtsprinzipien, Methoden,
Medien und Materialien.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur Planung, Analyse und Reflexion eigener
Unterrichtstätigkeit und von Lernprozessen und sind darüberhinaus in der Lage, ihre eigenen
Selbstkonzepte als Lehrperson bewusst zu reflektieren. zur Reflexion des eigenen fachlichen
Lernprozesses.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, fachdidaktische Theorien, Konzeptionen und
Forschungsarbeiten zu rezipieren, zu reflektieren und auf schulische und außerschulische
Praxisfelder zu beziehen, sowie Forschungsmethoden und -ergebnisse vor dem Hintergrund ihres
angestrebten Berufsfelds kritisch einzuschätzen.
Die Studierenden erwerben Kenntnisse zu Kompetenzmodellen und Standarddefinitionen sowie von
Studien und Methoden zur Erfassung und Beurteilung von Schülerleistungen (inkl. nationaler und
internationaler Vergleichsstudien).
Sie sind in der Lage, Modelle und Kriterien der Lernstandserhebung sowie der Erfassung von
Kompetenzen auf fachliches Lernen zu beziehen.
Die Studierenden können zwischen Test- und Lernaufgaben unterscheiden und erwerben Fähigkeiten
in der Entwicklung solcher Aufgaben.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und
inhaltlich überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer
Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompe-
tenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
Wissenschaftliche Arbeiten planen, durchführen und auswerten
Kompetenzen im Unterricht diagnostizieren und entsprechende Fördermaßnahmen entwickeln und
umsetzen
3 Inhalte
Die Masterveranstaltungen Fachdidaktik dienen der Vertiefung der in den vorangegangen
Studienabschnitten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung, Organisation und
Evaluation von fachlichen Lernprozessen unter Einbeziehung fächerverbindender Perspektiven.
Das Modul führt in moderne Theorien und Methoden der Fremdsprachenvermittlung und des
Unterrichtens ein. Es bietet einen Einblick in Ziele, Inhalte, Methoden und weitere Planungsaspekte des
Englischunterrichts. Die Studierenden werden mit Verfahren zur Zielfindung, Auswahl und Aufbereitung
von Inhalten für den Englischunterricht vertraut gemacht und erlernen den kritisch-analytischen Umgang
Advertisement
mit der Theorie und Praxis unterschiedlicher Ansätze zur Vermittlung von Englisch als Fremdsprache. Sie
werden an die Planung, Durchführung und Evaluierung eigener Unterrichtsvorhaben herangeführt. Die
Studierenden erwerben weiterhin eine Beurteilungskompetenz für einen inhalts- und methodenadäquaten
Literatur- und Medieneinsatz im Englischunterricht.
Spezifische Inhalte sind außerdem: Kompetenzorientierung des Englischunterrichts, Entwicklung von
Fähigkeiten und Fertigkeiten, Modelle der kommunikativen Kompetenz, Aufgaben zur Kompetenz-
messung, Aufgaben zur individuellen Förderung, Spracherwerbsprozesse im Englischunterricht.
4 Lehrformen
Seminar und Vorlesung (ggf. mit Tutorium) sowie seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten,
Gruppenarbeiten
5 Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN; Vorlesung: bis 250 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
M.Ed. Gy/Ge M.Ed. BK, M.Ed. Grundschule
7 Teilnahmevoraussetzungen
Vor der Teilnahme an der Veranstaltung Diagnose und Förderung wird die Teilnahme an den Veran-
staltungen Unterrichtsplanung und am Praxissemester erwartet.
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme durch Entwicklung von Test- und Lernaufgaben oder Präsentation oder
Gestaltung von Inhalten des Seminars oder Referat oder schriftliche Ausarbeitung zur Diagnose und
Förderung von Kompetenzen im Englischunterricht (ca. 5.000 Wörter).
Prüfungsformen
Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulabschlussprüfung eine Klausur (90-120 Minuten)
geschrieben oder eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) erstellt oder eine mündliche Prüfung
(20-30 Minuten) abgehalten, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Manfred Pienemann
Master-Modul Fachwissenschaft
Modulnummer Workload
180 Credits
6
Studien-
semester
1. und 4.
Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Fachwissenschaft – Linguistics
b) Fachwissenschaft – Literary Studies ODER
Fachwissenschaft Cultural Studies
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Moduls folgende Kompetenzen erworben haben:
Sie verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen, um spezifische wissenschaftliche
Forschungsergebnisse beschreiben, einordnen und für die weitergehende Erzeugung von Wissen
einschätzen und anwenden zu können.
Sie besitzen die Kompetenz, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu erarbeiten und sich
in neue fachliche Kontexte einzuarbeiten.
Sie haben die erweiterte Fähigkeit erworben, fachwissenschaftliche Sachverhalte und Problem-
bereiche sowie grundlegende Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der Sprachwissenschaft und
Literatur- oder Kulturwissenschaft im Fach Englisch kritisch zu reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum
Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und
inhaltlich überzeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argu-
mentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbereit-
schaft.
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Die Masterveranstaltung Linguistics dient der Erarbeitung zentraler Aspekte sprachwissen-
schaftlicher Forschung, unter Berücksichtigung internationaler Wissenschaftsstandards und deren
konkreten Anwendung. Beschreibungsebenen der englischen Sprache, z.B. in ihrer sozialen,
regionalen, funktionalen und diachronen Differenzierung bzw. hinsichtlich ihrer psycholinguisti-
schen, kognitiven, sprachvergleichenden oder typologischen Aspekte bilden einen besonderen
Schwerpunkt.
Die Masterveranstaltung Literary Studies dient der wissenschaftlichen Erarbeitung zentraler
Aspekte der anglo-amerikanischen Literatur, kultureller Schwerpunkte der anglo-amerikanischen
Welt, internationaler Wissenschaftsstandards sowie der selbstständigen Erarbeitung
wissenschaftlicher Fragestellungen. Im Vordergrund stehen dabei ausgewählte (originalsprachige)
Werke britischer und/oder -amerikanischer Autoren und/oder Autorinnen aus unterschiedlichen
literarischen Epochen, die sowohl anhand verschiedener literaturtheoretischer Fragestellungen als
auch im Kontext ihrer ideen-, sozial- und kulturgeschichtlichen Einordnung analysiert werden.
Die Masterveranstaltung Cultural Studies dient der wissenschaftlichen Erarbeitung kultureller
Schwerpunkte der anglo-amerikanischen Welt, internationaler Wissenschaftsstandards sowie der
selbstständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen, die anhand ausgewählter Themen
(aktuelle politische Probleme, herausragende historische Ereignisse und Epochen, Entwicklungen
in bildender Kunst, Architektur und Musik sowie gesellschaftspolitische Entwicklungen)
veranschaulicht werden. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei die anglo-amerikanischen
Beziehungen sowie, wo immer sich dies anbietet, der vergleichende Bezug zu Deutschland und
Related document tools
Prepare academic work with more confidence
Plag helps identify passages that may need closer source checking. Identific can help confirm that document-related processes are easier to manage. Together, they help make academic review more transparent.
Europa.
4 Lehrformen
Seminar; Vorlesung
5 Gruppengröße
Seminar: 30-60 TN; Vorlesung 50-100TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltungen dieses Moduls finden auch Verwendung in Modulen der Studiengänge Lehramt M. Ed.
GyGe, M.Ed. BK und M. Ed. Lehramt Grundschule sowie im MA English and American Studies und im
MA Linguistik.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme wird je nach Veranstaltung nachgewiesen durch ein Referat ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitung bzw. Thesenpapier) und/oder Protokoll und/oder Portfolio und/oder Quiz
und/oder Critical Appreciation Exercise.
Prüfungsformen
Im Anschluss an die letzte Veranstaltung wird als Modulabschlussprüfung eine Klausur (90-120 Minuten)
geschrieben, in der die Gegenstände des gesamten Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Ilka Mindt
11 Sonstige Informationen
Unter den gewählten Veranstaltungsformen kann max. eine Vorlesung sein.
Master-Modul Sprachpraxis G/HRGe
Modulnummer Workload
90 Credits
3
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
CLC Advanced Kontaktzeit
2 SWS / 30 h Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Qualifikationsziele:
Gemäß der Niveaustufe C2 des Europäischen Referenzrahmens sollen die Studierenden sich sowohl in
ihren schriftlichen als auch ihren mündlichen Sprachkenntnissen des Englischen einer
muttersprachlichen Kompetenz annähern. Insbesondere sollen die Studierenden befähigt werden, jede
Art von geschriebenem, inhaltlich und sprachlich komplexem Text mühelos zu lesen und zu verstehen; in
Diskussionen und anderen Sprechsituationen Sachverhalte klar, flüssig und im Stil der jeweiligen
Situation angemessen darzustellen; anspruchsvolle, dem akademischen und anderen beruflichen
Kontexten entsprechenden Texte gut strukturiert und unter Berücksichtigung feiner Bedeutungsnuancen
zu verfassen.
Schlüsselqualifikationen:
CLC Advanced
Die Studierenden sollen in diesem Kurs folgende Schlüsselqualifikationen üben und beherrschen lernen:
Vertrautheit mit Präsentations- und Kommunikationstechniken unter Berücksichtigung und Einsatz
der neuen Medien
Gestaltung und Durchführung von Fachvorträgen unter Berücksichtigung rhetorischer Mittel und
Strategien
Sehr gute mündliche Sprachfertigkeiten, sowie Beherrschen von Diskursstrategien und
Vermittlungskompetenzen in Diskussionen und anderen berufsrelevanten Sprechsituationen
Gute Kenntnisse umgangssprachlicher und idiomatischer Wendungen des Englischen
Interkulturelle und soziale Kompetenzen
Vertiefung der lexikalischen, grammatischen, semantischen und phonologischen Kompetenzen
Beherrschung der syntaktischen Auswirkungen der Funktionalen Satzperspektive und anderer
Kohärenzphänomene auf Sinnkodierung und Textrezeption, sowie eigenständige Verwendung
komplexer Sprachmittel wie Kohärenz- und Kohäsionsmarkern
Verfassen schriftlicher Texte bei durchgehender Beherrschung der formalen und funktionalen
grammatischen Prinzipien der englischen Sprache
Beherrschen von Methoden für eine effektive schriftliche Sprachmittlung, insbesondere beim
Übersetzen unterschiedlicher Textsorten vom Deutschen ins Englische auf der Grundlage ganzer
Textzusammenhänge und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen sprachlichen
Kodierungsstrategien der Ausgangs- und Zielsprache bei syntaktischen Strukturen und
Informationsgliederung
3 Inhalte
Kompetente Sprachverwendung in den Bereichen Lese- und Hörverstehen
Kompetente Verwendung der gesprochenen englischen Sprache in Gesprächen, Vorträgen
und anderen Sprechsituationen
Kompetente Verwendung der geschriebenen englischen Sprache unter Berücksichtigung der
formalen und inhaltlichen Anforderungen der zu verfassenden Textsorte
Reflexion von Zusammenhängen zwischen den formalen und funktionalen sprachlichen
Strukturen des Englischen und der eigenen Textproduktion und Textrezeption
Interkulturelle und soziopragmatische Sprachkompetenz
4 Lehrformen
Übung
5 Gruppengröße
Übung: 30-40 TN
Advertisement
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Lehramt M. Ed. Grundschule, M.Ed. BK, M.Ed Gy/Ge
7 Teilnahmevoraussetzungen
Es wird erwartet, dass die Studierenden entsprechend dem Niveau C1 des Europäischen
Referenzrahmens in der Lage sind, ein breites Spektrum anspruchsvoller Texte zu verstehen und beim
eigenständigen Abfassen von Texten verschiedene Mittel zur Textverknüpfung anzuwenden. Erwartet
wird, dass sie sich spontan und fließend ausdrücken und sich auch zu komplexen Sachverhalten klar und
ausführlich äußern können.
8 Teilnahmeaktivitäten
Aktive und qualifizierte Teilnahme je nach gewählter Veranstaltung durch:
akkumulative Übungsaufgaben, z.B. schriftliche Hausaufgaben und Übungen
Präsentation
Übersetzung von ganzen, zusammenhängenden Texten aus verschiedenen Textsorten
mid-term exam und/oder final exam und/oder quiz
Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung: Klausur (60-90 Minuten) oder schriftliche Hausarbeit (ca. 20.000 Zeichen) oder
mündliche Prüfung (10-20 Minuten).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreicher Abschluss der Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen des Moduls
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Scot Bell