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amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 18.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit dem unterrichtsfach deutsch
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs
mit dem Unterrichtsfach Deutsch an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................5
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................6
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Deutsch umfasst 27 Leistungspunkte (LP),
davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im
Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Beherrschung grundlegenden, strukturierten und ausbaufähigen Wissens in
der Sprach- und Literaturwissenschaft,
Vertrautheit mit grundlegenden Methoden, Theorien und Arbeitsweisen der
Sprach- und Literaturwissenschaft,
Kenntnis sowie kritische Reflexion fachwissenschaftlicher Sachverhalte und
Problembereiche, selbstständige Erarbeitung neuer, unvertrauter Aspekte der
Sprach- und Literaturwissenschaft,
aktive Anwendung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Methoden.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Deutsch sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Anschlussfähiges Orientierungswissen über Konzepte, Methoden und
Ergebnisse der Entwicklung von sprachlichen und literarischen Kompetenzen
von Lernenden in Gymnasium und Gesamtschule,
Analyse, Planung, Erprobung und Reflexion des Deutschunterrichts,
kritische Auseinandersetzung mit fachdidaktischen und unterrichtspraktischen
Entwicklungen,
selbständige Erschließung und Lösung neuer unterrichtlicher Problemstellung
im Deutschunterricht unter Anwendung der jeweils spezifischen Techniken
und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens,
-4-
Auswertung empirisch-didaktischer Forschungsergebnisse und exempla-
rische Anwendung auf konkrete Fallbeispiele und Unterrichtssituationen,
kritische Auseinandersetzung mit der Institution der Schule und dem
Lehrerberuf in größeren gesellschaftlichen und historischen Zusammen-
hängen.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Studien,
ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen, die aus einem
Veranstaltungskatalog gewählt werden können.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Vertiefungsmodul Fachdidaktik 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1. Sem. Seminar Literaturdidaktik
(ggf. praktikumsbegleitend)
Seminar Sprachdidaktik
(ggf. praktikumsbegleitend)
WP
WP
270
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Sprachgeschichte 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1. und 3. Sem. Vertiefungsseminar Sprachwandel
Vertiefungsseminar Sprachgeschichte WP
WP 270
Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Literatur und Kultur 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
3.-4. Sem. Vertiefungsseminar Kultur und Text
Vertiefungsseminar Gegenwartsliteratur /
zeitgenössisches Drama/Film
WP
WP 270
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Deutsch umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Das Nähere
wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
-5-
§ 40
Profilbildung
Das Fach Deutsch beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standort-
spezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Fach Deutsch wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen, wer die in
§ 17 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben erfüllt.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
Im Unterrichtsfach Deutsch werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunkte-
system gewichtet und bewertet: Die Module des Masterstudienganges werden jeweils
mit einer benoteten Modulabschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit
abgeschlossen, in der die Gegenstände des gesamten Moduls berührt werden. Die
Hausarbeit wird im Anschluss an die letzte Wahlpflichtveranstaltung des Moduls
betreut. In allen Veranstaltungen wird die aktive und qualifizierte Teilnahme durch
Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen Teilnahmenachweise
nachgewiesen.
Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Nachweisen der aktiven und qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird
vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt
gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Deutsch verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht.
Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw.
Problem aus dem Fach Deutsch mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Wird
in der Fachwissenschaft im Anschluss an das Masterstudium eine Promotion
angestrebt, sollte die Masterarbeit im Bereich der Fachwissenschaft verfasst
werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
-6-
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Deutsch nach Abschluss des Bewertungs-
verfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß
§ 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit
anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung
entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Deutsch gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungs-
punkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die
Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Deutsch
treten am 01.10.2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaft vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität vom 14. September 2011
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
1. Semester (12 LP)
Vertiefungsmodul Fachdidaktik: Seminar Literaturdidaktik
Vertiefungsmodul Fachdidaktik: Seminar Sprachdidaktik
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Vertiefungsseminar Sprachwandel
2. Semester (0 LP)
Praxissemester: Fachdidaktische Begleitveranstaltung im Umfang von 3 LP
aus dem LP-Kontingent für das Praxissemester
3. Semester (9 LP)
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Vertiefungsseminar Sprachgeschichte
Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Vertiefungsseminar Kultur und Text
4. Semester (6 LP)
Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Vertiefungsseminar
Gegenwartsliteratur / zeitgenössisches Drama/Film
insgesamt: 27 LP
Modulbeschreibungen
Vertiefungsmodul Fachdidaktik
Modulnummer
VM FD Workload
270 h Credits
9 Studiensemester
1. Sem. Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Seminar Literaturdidaktik (ggf. praktikumsvorbereitend)
b) Seminar Sprachdidaktik (ggf. praktikumsvorbereitend)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
210 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
- Fähigkeit zur Differenzierung, Reflexion und Bewertung von Theorien, Modellen und Methoden der
Fachdidaktik
- Fähigkeit zur Analyse und Interpretation von literarischen Texten unter didaktischen, methodischen und
curricularen Aspekten
- Fähigkeit zur Analyse und Bewertung von Literatur im Hinblick auf ihre didaktische Relevanz
- Fähigkeit zur Anwendung von Kenntnissen zur Medien- und Literatursozialisation (einschließlich
Lesemotivation und Lese(r)forschung)
- Fähigkeit zur Analyse und Interpretation von linguistischen Theorien und Modellen im Hinblick auf ihre
didaktische Relevanz
Spezifische Schlüsselkompetenzen
- Fähigkeit zur mündlichen Präsentation von Inhalten in Referatform, Fähigkeit zur wissenschaftlichen
Argumentation, Fähigkeit zum Moderieren von Seminarsitzungen, Fähigkeit zur Diskussionsleitung
- Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung von komplexen Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen
(Hausarbeiten und/oder Projektdokumentationen)
- Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien
3 Inhalte
Die Gegenstände der Sprach- und Literaturdidaktik werden vertiefend und mit Blick auf die aktuelle didaktische
Theoriebildung erarbeitet und mit Blick auf die Unterrichtspraxis kritisch reflektiert. Zentral ist dabei auch die
Hinführung zum Praxissemester, das vom Modul vorbereitet wird und das im Folgesemester aufgearbeitet wird.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
40 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird im Studiengang M. Ed. GyGe und M. Ed. BK verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine.
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung als benotete schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), in der die Gegenstände des
ganzen Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Doris Tophinke
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft: Sprachgeschichte
Modulnummer
VM SW Workload
270 h Credits
9 Studiensemester
1. und 3. Sem. Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Vertiefungsseminar aus dem Themengebiet Sprachwandel
b) Vertiefungsseminar aus dem Themengebiet
Sprachgeschichte
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
210 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
- Kennen theoretischer Modellierungen sprachlichen Wandels auf den Ebenen der Morphologie, Semantik,
Lexik und Syntax
- Fähigkeit zur sprachtheoretischen Verortung der Modellierungen
- Fähigkeit zum Erfassen und zur Analyse von Phänomenen sprachlichen Wandels
- Kennen der sozio-kulturellen Abhängigkeiten historischer und aktueller Sprachwandelphänomene
- Kennen der historischen Genese aktueller sprachlicher Strukturen und Konventionen
Spezifische Schlüsselkompetenzen
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit historischem Quellenmaterial
- Fähigkeit zur Analyse historischer Texte
- Fähigkeit zur gezielten Recherche in Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstitutionen (v.a. Deutsches
Wörterbuch, Goethe-Wörterbuch)
- Entwickelte wissenschaftliche Textkompetenz
3 Inhalte
Seminare aus dem Themengebiet Sprachwandel thematisieren Formen des sprachlichen Wandels auf
unterschiedlichen Ebenen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik) von den Anfängen der
Sprachgeschichte bis in die aktuelle Gegenwart. Seminare aus diesem Themengebiet stellen darüber hinaus
unterschiedliche Theorien zum Sprachwandel vor. Somit vertieft es im Basis- und Aufbaumodul erworbene
Kenntnisse zur Beschreibung sprachlicher Strukturen und Funktionen.
Seminare aus den Themengebiet Sprachgeschichte thematisieren Grundfragen der historischen Grammatik (etwa
zum Aufbau grammatischer Formen), der historischen Lexik (etwa aus dem Bereich der Kontaktlinguistik) oder
historischen Semantik (etwa zur Begriffsgeschichte). Seminare aus diesem Themenbereich können auch die
Textsortengeschichte – literarische oder Gebrauchstextsorten – behandeln.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird im Studiengang M. Ed. GyGe und M. Ed. BK verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung als benotete schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), in der die Gegenstände des
ganzen Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Britt-Marie Schuster
Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft: Literatur und Kultur
Modulnummer
VM LW Workload
270 h Credits
9 Studiensemester
3.-4. Sem. Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Vertiefungsseminar aus dem Themengebiet Kultur und Text
b) Vertiefungsseminar aus dem Themengebiet
Gegenwartsliteratur / zeitgenössisches Drama/Film
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
210 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
- reflektiertes Verständnis von Literatur aus ihrem spezifischen zeitgenössischen Kontext heraus
- Fähigkeit zur Analyse von Gegenwartsliteratur, Theater und Film auf der Grundlage historischer
Entwicklungen
- Fähigkeit zur kritischen Reflexion und Bewertung zeitgenössischer literarischer, dramatischer und/oder
filmischer Arbeiten
- Fähigkeit zur kritischen Analyse kultureller Ordnungs- und Sinngebungen und ihren medialen Formen
Spezifische Schlüsselkompetenzen
- Fähigkeit zur mündlichen Präsentation von Inhalten in Referatform, Argumentieren über gegebene Inhalte,
Moderieren von Seminarsitzungen, Diskussionsleitung
- Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung von komplexen Zusammenhängen in Form von Ausarbeitungen
(Hausarbeiten und/oder Projektdokumentationen)
- Kompetenz im Umgang mit medialen Präsentationsformen und Informationstechnologien
3 Inhalte
Im Zentrum der Seminare aus dem Themengebiet Kultur und Text steht die vertiefte Auseinandersetzung mit
Literatur als geschichtlich gewordene Größe im Zusammenhang ihrer politisch-sozialen, kulturellen und
geistesgeschichtlichen Gesamtentwicklung. Vor diesem Hintergrund gilt es, unter Betrachtung ihrer
zeitgenössischen Stile, Formen und Themen die Gesetze, Ursachen und Folgen des literarhistorischen Wandels
vom Mittelalter bis zur Gegenwart aufzuzeigen. Erst die hier zu erlangende Fähigkeit zum Verständnis der Dichtung
aus ihrer Epoche heraus ermöglicht den Studierenden die wissenschaftliche Beschäftigung mit Literatur und einen
kompetenten Umgang mit Phänomenen der Gegenwartskunst.
Seminare aus dem Themengebiet Gegenwartsliteratur/zeitgenössisches Drama/Film beschäftigen sich mit Literatur
im Spannungsfeld ihrer Inszenierungen in Theater und Film. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden,
die Wechselbeziehungen in den künstlerischen Ausdrucksformen zu erkennen und zu analysieren. Ihnen soll ein
Bewusstsein davon vermittelt werden, dass die kulturellen Produktionen nicht unverbunden nebeneinander
existieren, sondern dass sie in einen Kontext eingebunden sind, der sowohl ihre Aufnahme als auch die
wissenschaftliche Analyse strukturiert.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Seminar 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul wird im Studiengang M. Ed. GyGe und M. Ed. BK verwendet.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Modulabschlussprüfung als benotete schriftliche Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen), in der die Gegenstände des
ganzen Moduls zum Thema werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
durch Referate, Tests, Protokolle, Essays oder mündliche Leistungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Michael Hofmann