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Satzung zur Änderung der Satzung des Instituts für
Germanistik und Vergleichende Literaturwissenschaft der
Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität
Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15704
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 05/13 vom 28. Februar 2013
Satzung
zur Änderung der Satzung des Instituts
für Germanistik und Vergleichende Literaturwissenschaft
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Februar 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
-2-
Satzung
zur Änderung der Satzung des Instituts
für Germanistik und Vergleichende Literaturw issenschaft
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Februar 2013
Aufgrund des §2Abs. 4und des §29 Abs. 1des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz -HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. 2006 S.
474), zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des
Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. 2012 S. 672), hat die
Universität Paderborn folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die am 16. Oktober 2003 ausgefertigte und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität
Paderborn Nr. 20/03 am 16. Oktober 2003 veröffentlichte Satzung des Instituts für
Germanistik und Vergleichende Literaturwissenschaft der Fakultät für Kulturwissenschaften
wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2erhält folgende Fassung:
(2) Der Institutskonferenz gehören als wähl- und stimmberechtigte Mitglieder an
(Für das Stimmrecht der weiteren Mitarbeiter in Angelegenheiten der Lehre,
Forschung und Kunst mit Ausnahme der Berufung von Professorinnen und
Professoren bleibt § 11 Abs. 3HG unberührt):
1. Die Mitglieder des Instituts nach § 2 Abs. 1Nr. 1und 2, soweit sie Vertreterinnen
oder Vertreter der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und der
akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind.
2. zwei studentische Vertreterinnen oder Vertreter, die in einem der Studiengänge der
Fächer gem. § 1, Abs. 1 eingeschrieben sind; die Benennung obliegt den
Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden im Fakultätsrat und erfolgt in einer
Sitzung des Fakultätsrates; die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig:
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3. eine weitere Mitarbeiterin oder ein weiterer Mitarbeiter nach § 2 Abs. 1Nr. 2. Dieses
Mitglied wird aus der Mitte der Mitglieder der weiteren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Instituts für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahlen werden
von dem Sprecher/der Sprecherin nach Absatz 3vorbereitet und geleitet. Hierfür wird
eine Mitgliederversammlung der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einberufen. Die Einladung muss den Mitgliedern mindestens vierzehn Tage vor dem
Versammlungstag zugehen. Die Einladung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie
sechzehn Tage vor dem Versammlungstag abgesandt worden ist. Außerdem ist der
Versammlungstag im Institut vierzehn Tage vor dem Termin zu veröffentlichen.
Hat innerhalb der Mitglieder der Institutskonferenz die Gruppe der
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer keine Mehrheit, so sind deren Stimmen
mit einem Faktor in der Weise zu vervielfachen, dass diese Gruppe über eine Stimme
mehr als die Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Gruppen verfügt.
Die nicht hauptamtlichen Privatdozenten und Privatdozentinnen gehören der
Institutskonferenz mit beratender Stimme an."
b) In Absatz 3wird „§ 2Nr. 1" durch „§ 2Abs. 1Nr. 2" ersetzt.
Artikel II
Diese Satzungsänderung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Änderungen gelten
erstmalig für die auf die Veröffentlichung folgende Amtsperiode.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 26. September 2012.
Paderborn, den 28. Februar 2013 Der Präsident
der Universität Paderborn
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn