amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 13.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an haupt-, real- und gesamtschulen
für das bildungswissenschaftliche studium
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.
Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
3. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende
Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen .............................................. 3
§ 35 Studienbeginn...................................................................................... 3
§ 36 Studienumfang..................................................................................... 3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen.................................................................... 3
§ 38 Module................................................................................................. 3
§ 39 Praxissemester .................................................................................... 4
§ 40 Schwerpunktbereich SI (HRGe) und Profilbildung ............................... 4
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung .............................................................. 5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ................. 5
§ 43 Masterarbeit......................................................................................... 5
§ 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium.............. 6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................ 6
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
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Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und
zum Sommersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen der Bildungswissenschaften umfasst 23 Leistungspunkte (LP).
Hinzu kommen 18 LP, die der besonderen Schwerpunktsetzung der Haupt- bzw.
Realschule Rechnung tragen und gemeinsam mit den Fachdidaktiken ausgestaltet
werden.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Durch das bildungswissenschaftliche Masterstudium sollen die Studierenden ihre im
Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen und folgende
schulform- und unterrichtsbezogenen Kompetenzen neu erwerben:
Entwicklung von haupt-, real- und gesamtschuldidaktischen Kompetenzen
bezüglich der Planung, Analyse und Reflexion eigenen und fremden
Unterrichts vor dem Hintergrund aktueller didaktischer Entwicklungen.
Reflexion der Bedeutung sowie praktische Erprobung pädagogischen
Handelns in der Institution Haupt-, Real-, bzw. Gesamtschule vor dem
Hintergrund schultheoretischer, schulgeschichtlicher und auf die
institutionelle Entwicklung bezogener Kenntnisse.
Entwicklung und Anwendung forschungsmethodischer Designs für die
Schul- und Unterrichtsforschung.
Befähigung zur Analyse und Umsetzung bildungswissenschaftlicher
Forschungsergebnisse in Hinblick auf Reform- und Innovationsprozesse in
der Haupt-, Real- und Gesamtschule.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst zwei
Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
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(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul 1: Lernen in der Sekundarstufe I (insgesamt: 8 LP)
a) Veranstaltung zum Lernen in der Sekundarstufe I WP
(als Vorbereitung auf das Praxissemester)
b) Vertiefende Veranstaltung zum Lernen in der Sekun- WP
darstufe I (im Zusammenhang mit dem Praxissemester)
Modul 2: Pädagogik der Schulstufen (insgesamt: 15 LP)
a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung P
b) Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung WP
c) Ausgewählte Aspekte zur Schultheorie und Schul- WP
entwicklung
d) Forschungsseminar WP
(Projektseminar, Methodenwerkstatt etc.)
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
(5) Vertiefungsveranstaltungen aus den Modulen 1 und 2 sowie das Projektseminar
aus dem Modul 2 können – bei entsprechender Wahl – auch für das Profil
Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil
Gute Gesunde Schule angerechnet werden.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Bereich der Bildungswissenschaften umfasst gem. § 7 Abs. 3
und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Haupt-, Real- oder
Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Schwerpunktbereich SI (HRGe) und Profilbildung
(1) Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot im
Schwerpunktbereich SI (HRGe) gemäß § 12 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen,
der im Umfang von 6 LP zu studieren ist. Die Beiträge der
Bildungswissenschaften können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
(2) Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu
den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den
semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die
Angebote aller Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5.
-5-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen Studium sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im bildungswissenschaftlichen Studium werden in allen Modulen
Abschlussprüfungen absolviert, die in die Abschlussnote der Masterprüfung
eingehen und durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet
werden. Es sollen zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden.
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen.
(3) Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme sowie Prüfungsleistungen
können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen
erbracht werden:
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Kurzreferat
Sitzungsgestaltung
Seminarmoderation
schriftl. Tests oder Übungsaufgaben
Erkundungsaufgaben
Reflexionspapier
schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion
Nachweis der aktiven
und qualifizierten
Teilnahme
Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 S.)
Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 S.)
Klausur (90-120 Min.)
Mündliche Prüfung (20-30 Min.)
Projektdarstellung plus Kolloquium (ca. 15 Min.)
Prüfungsleistungen
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in den
Bildungswissenschaften verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht.Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes
Thema bzw. Problem aus der Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen
Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Bereich der Bildungswissenschaften nach Abschluss
des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung ange-
-6-
nommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche
Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30
Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Alle Modulnoten der Bildungs-
wissenschaften gehen gewichtetet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote der
Bildungswissenschaften ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch
wenn sie im Bereich der Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die
Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2
Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen für das
bildungswissenschaftliche Studium treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der
Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September
2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche Master-Studium
im Lehramt Hauptschule/Realschule/Gesamtschule
Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem.
1 1. Lernen in der Sekundarstufe I
2. Pädagogik der Schulstufen
1a) Seminar: Lernen in der
Sekundarstufe I
2a) Vorlesung Schultheorie und
Schulentwicklung
5 LP
2 1. Lernen in der Sekundarstufe I 1b) Seminar: Vertiefung zum Lernen
in der Sekundarstufe I
(im Zusammenhang des
Praxissemesters)
5 LP
3 2. Pädagogik der Schulstufen 2b) Seminar: Vertiefung Schultheorie
und Schulentwicklung
2c) Seminar: Ausgewählte Aspekte
zur Schultheorie und Schul-
entwicklung
7 LP
4 2. Pädagogik der Schulstufen
2d) Forschungsseminar 6 LP
∑ 23 LP
Modulbeschreibungen
Lernen in der Sekundarstufe I
Modulnummer
Modul 1 Workload
240h Credits
8 Studiensemester
1.-2. Semester Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Seminar: Lernen in der Sekundarstufe I
b) Seminar: Vertiefung zum Lernen in der Sekundarstufe I
(im Zusammenhang des Praxissemesters)
Kontaktzeit
30h
30h
Selbststudium
60h
120h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Kenntnisse und Fähigkeiten zur pädagogischen Diagnose im Übergang von der Grundschule in die
Sekundarstufe I
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausgestaltung kooperativer, motivationsfördernder Lernumgebungen vor
dem Hintergrund der Adoleszenz
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Förderung grundlegender Kompetenzen vor dem Hintergrund des
selbstständigen Lernens
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfassung von Kompetenzzuwachs und Leistungsbewertung in diesen
Lernumgebungen
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Diagnose und Förderung von Begabungen und individuellen Interessen vor
dem Hintergrund weiterführender Bildungsgänge
Kenntnisse und Fähigkeiten zur sachgemäßen Beratung im Zusammenhang mit der Orientierung in der
Berufs- und Arbeitswelt
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Fähigkeit zur pädagogischen Diagnose mit Blick auf Begabungen und Interessen vor dem Hintergrund des
weiteren Bildungsweges
Fähigkeit zur Ausgestaltung individualisierter und kooperativer Lernumgebungen unter Berücksichtigung der
Adoleszenz
Befähigung zur sachgerechten Beratung der Lernenden unter Berücksichtigung des weiteren Bildungsweges
3 Inhalte
Das Modul soll in Inhalte der Pädagogik der Sekundarstufe I einführen und diese im Kontext schulpraktischer
Auseinandersetzungen vertiefen, um eine berufsfeldspezifische Qualifizierung zu ermöglichen. Die ausgewählten
Inhalte orientieren sich daher an den Aufgaben und Zielen des Unterrichts in der Haupt-, Real- und Gesamtschule.
Dabei soll das Modul in Kombination mit dem Forschungsseminar dazu beitragen das Lernen in der Sekundarstufe I zu
ergründen, indem einerseits die Befähigung zur Praxisforschung und andererseits die Befähigung zu kritischen
Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Studien erworben wird. Nachfolgende Inhaltsbereiche werden erarbeitet:
Anknüpfung an Lernvoraussetzungen der Grundschule
Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Leistungsbewertung und Kompetenzzuwachs
Entwicklung von verantwortlichen Fähigkeiten in der Berufs- und Arbeitswelt
Entwicklung und Berücksichtigung individueller Befähigungen und Begabungen vor dem Hintergrund der
Adoleszenz
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Seminare: 40 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
-
8 Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. § 42
Besondere Bestimmungen.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen
der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw.
Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Barbara Rendtorff, Stellv. Prof. Dr. Thea Stroot
Pädagogik der Schulstufen
Modulnummer
Modul 2 Workload
450h Credits
15 Studiensemester
1. bis 3. und 4. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
3 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung
b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung
c) Seminar: Ausgewählte Aspekte zur Schultheorie und
Schulentwicklung
d) Forschungsseminar
Kontaktzeit
30h
30h
30h
60h
Selbststudium
30h
90h
60h
120h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Grundkenntnisse historischer Schulforschung und reformpädagogischer Schulentwicklung
Grundkenntnisse über Inhalte und Methoden international vergleichender Schulforschung sowie schulischer
Universalisierungsprozesse
Einsicht in und Verständnis von Zusammenhängen zwischen Schulkritik und Schulreform
Überblick über Akteure, Prozesse und Ziele der Bildungspolitik auf lokaler, regionaler und globaler Ebene
Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit den Forderungen nach pädagogischer und institutioneller Autonomie
und deren Konsequenzen
Kenntnis verschiedener Modelle und Konzepte der Schulentwicklung und ihrer theoretischen Prämissen
Fähigkeit zur Auseinandersetzung und zum kritischen Umgang mit Evaluationsverfahren und deren
Ergebnissen im Kontext empirischer Schulbegleitforschung
Fähigkeit, inhaltliche Schwerpunkte eines Themenbereichs von Sekundarschulforschung bzw.
Schulentwicklung selbstständig zu erschließen und strukturiert aufzubereiten sowie wesentliche
Forschungsergebnisse darzustellen (Forschungsseminar)
Fähigkeit, unterschiedliche forschungsmethodische Vorgehensweisen zu erläutern und gegeneinander
abzuwägen (Forschungsseminar)
Fähigkeit, ein begrenztes eigenes Vorhaben unter Zuhilfenahme empirischer bzw. hermeneutischer
Methoden zu entwickeln, durchzuführen und auszuwerten (Forschungsseminar)
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Grundkompetenzen in Bezug auf Planungs-, Steuerungs- und Evaluationsprozesse in der Schulentwicklung
Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Haltung und Kompetenz in institutionellen Entwicklungs-,
Kommunikations- und Konfliktbearbeitungsprozessen
Bereitschaft und Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Forschungserfahrungen
(Forschungsseminar)
Fähigkeit zur Urteilsbildung über Maßstäbe pädagogischer Qualität in Auseinandersetzung mit den
Perspektiven pädagogischer Anthropologie
Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen
3 Inhalte
Ausgehend von der historisch und global zu betrachtenden Existenz der modernen Schule soll in Motive, Ziele,
Prozesse und Instrumente der Schulentwicklung eingeführt werden. Unter näherer Betrachtung der Anlässe und
Akteure schulischer Reformen und Qualitätsentwicklungsprozesse sollen Strategien und Steuerungsverfahren für eine
Schulentwicklung sowohl aus Sicht der Einzelschule wie aus der Sicht der Bildungspolitik erarbeitet werden. Die
Bedeutung von Kommunikation, Kooperation und Beratung in Hinblick auf die verschiedenen Akteure wird konsequent
berücksichtigt. Durch die Einbeziehung aktueller Fallstudien und problembezogener Aufgabenstellungen wird eine
praxisbezogene Vertiefung ermöglicht.
Themen des Moduls:
Theorien und Motive der Schulentwicklung aus historisch-systematischer Perspektive
Prozesse der Sekundarschulentwicklung in international vergleichender Perspektive
Aktuelle Entwicklungen in Bildungspolitik und Bildungsplanung
Organisationsentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung als Säulen der Schulentwicklung
Pädagogische Schulentwicklung und Pädagogisches Qualitätsmanagement
Evaluationsformen und -verfahren: formativ und summativ, intern und extern
Konzeption von Forschungsdesigns (Forschungsseminar)
Erhebung und Auswertung von Daten/-Dokumentenmaterial (Forschungsseminar)
Qualitätsmaßstäbe empirischer und hermeneutischer Forschung (Forschungsseminar)
4 Lehrformen
Das Modul umfasst eine Vorlesung sowie Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Vorlesung: 400-600 TN, Seminare: 40 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
-
8 Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. § 42
Besondere Bestimmungen
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen
der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw.
Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Birgit Eickelmann, Stellv. Prof. Dr. Frank Hellmich