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amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 12.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an grundschulen
für das bildungswissenschaftliche studium
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen für das
bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.
Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
3. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende
Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen .............................................. 3
§ 35 Studienbeginn...................................................................................... 3
§ 36 Studienumfang..................................................................................... 3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen.................................................................... 3
§ 38 Module................................................................................................. 3
§ 39 Praxissemester .................................................................................... 4
§ 40 Profilbildung ......................................................................................... 4
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung .............................................................. 5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ................. 5
§ 43 Masterarbeit......................................................................................... 5
§ 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium.............. 6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................ 6
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und
zum Sommersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen der Bildungswissenschaften/ Grundschulpädagogik umfasst 17
Leistungspunkte (LP).
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Durch das bildungswissenschaftliche Masterstudium sollen die Studierenden ihre im
Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen und folgende
schulform- und unterrichtsbezogenen Kompetenzen neu erwerben:
Entwicklung von grundschuldidaktischen Kompetenzen bezüglich der
Planung, Analyse und Reflexion eigenen und fremden Unterrichts vor dem
Hintergrund aktueller grundschuldidaktischer Entwicklungen.
Reflexion der Bedeutung sowie praktische Erprobung pädagogischen
Handelns in der Institution Grundschule vor dem Hintergrund schul-
theoretischer, schulgeschichtlicher und auf die institutionelle Entwicklung
bezogener Kenntnisse.
Entwicklung und Anwendung forschungsmethodischer Designs für die
Schul- und Unterrichtsforschung.
Befähigung zur Analyse und Umsetzung bildungswissenschaftlicher
Forschungsergebnisse in Hinblick auf Reform- und Innovationsprozesse in
der Grundschule.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 17 LP ist modularisiert und umfasst zwei
Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
-4-
folgender Module:
Modul 1: Lernen in der Grundschule (insgesamt: 8 LP)
a) Seminar: Lernen in der Grundschule WP
(als Vorbereitung auf das Praxissemester)
b) Vertiefende Veranstaltung zum Lernen in der Grund- WP
schule (im Zusammenhang mit dem Praxissemester)
Modul 2: Pädagogik der Schulstufen (insgesamt: 9 LP)
a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung P
b) Vertiefung Pädagogik der Schulstufen WP
c) Forschungsseminar WP
(Projektseminar, Methodenwerkstatt etc.)
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Quali-
fikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
(5) Vertiefungsveranstaltungen aus den Modulen 1 und 2 sowie das Projektseminar
aus dem Modul 2 können – bei entsprechender Wahl – auch für das Profil
Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil
Gute Gesunde Schule angerechnet werden.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Bereich der Bildungswissenschaften umfasst gem. § 7 Abs. 3
und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule.
Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den semester-
weisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller
Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5.
-5-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen Studium sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im bildungswissenschaftlichen Studium werden in allen Modulen
Abschlussprüfungen absolviert, die in die Abschlussnote der Masterprüfung
eingehen und durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet
werden. Es sollen zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden.
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen.
(3) Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme sowie Prüfungsleistungen
können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen
erbracht werden:
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Kurzreferat
Sitzungsgestaltung
Seminarmoderation
schriftl. Tests oder Übungsaufgaben
Erkundungsaufgaben
Reflexionspapier
schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion
Nachweis der aktiven
und qualifizierten
Teilnahme
Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 S.)
Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 S.)
Klausur (90-120 Min.)
Mündliche Prüfung (20-30 Min.)
Projektdarstellung plus Kolloquium (ca. 15 Min.)
Prüfungsleistungen
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in den
Bildungswissenschaften verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht.Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes
Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen
Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
-6-
(2) Wird die Masterarbeit im Bereich der Bildungswissenschaften nach Abschluss
des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung
angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche
Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30
Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Alle Modulnoten der Bildungs-
wissenschaften gehen gewichtetet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote der
Bildungswissenschaften ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch
wenn sie im Bereich der Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die
Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2
Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Grundschulen für das bildungswissenschaftliche Studium
treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche Master-Studium
im Lehramt Grundschule
Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem.
1 1. Lernen in der Grundschule
2. Pädagogik der Schulstufen
1a) Seminar: Lernen in der
Grundschule (als
Vorbereitung auf das
Praxissemester)
2a) Vorlesung Schultheorie und
Schulentwicklung
5 LP
2 1. Lernen in der Grundschule 1b) Vertiefende Veranstaltung
zum Lernen in der
Grundschule (im
Zusammenhang des
Praxissemesters)
5 LP
3 2. Pädagogik der Schulstufen 2b) Vertiefung Pädagogik der
Schulstufen
4 LP
4 2. Pädagogik der Schulstufen
2c) Forschungsseminar 3 LP
17 LP
Modulbeschreibungen
Lernen in der Grundschule
Modulnummer
Modul 1 Workload
240 h Credits
8 Studiensemester
1.-2. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Seminar: Lernen in der Grundschule (als Vorbereitung auf das
Praxissemester)
b) Vertiefende Veranstaltung zum Lernen in der Grundschule (im
Zusammenhang des Praxissemesters)
Kontaktzeit
30h
30h
Selbststudium
60h
120h
2 Qualifikationsziele / Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Fähigkeit zur wissenschaftlich reflektierten Erläuterung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der
Grundschule unter Berücksichtigung vorausgehender und anschließender Bildungseinrichtungen
Vertieftes Verständnis von Forschungsmethoden und -befunden sowie von didaktischen Theorien und
Konzepten im Kontext elementarpädagogischer, grundschulpädagogischer und förderpädagogischer
Aufgabenfelder
Fähigkeit, kind- und sachgerechte Entscheidungen für die Auswahl und Gestaltung von Lernangeboten zu
treffen, Unterricht sowie außerunterrichtliche Bildungsangebote in der Grundschule wissenschaftsbasiert zu
planen, zu analysieren und kritisch-konstruktiv zu reflektieren
Fähigkeit zu einem förderlichen Umgang mit Heterogenität bei der Gestaltung individualisierter / integrativer /
inklusiver Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
Fähigkeit zur Formulierung grundschulrelevanter pädagogischer Fragestellungen und Beobachtungsfoki in
Bezug auf das Praxissemester
Erwerb eines differenzierten professionstheoretischen Verständnisses von der Bedeutung und den
Anforderungen des Berufs einer Grundschullehrerin / eines Grundschullehrers
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Fähigkeit zur kritischen Analyse bildungswissenschaftlicher Diskurse und zum Transfer in die pädagogische
Praxis
Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung eigener begründeter pädagogischer Positionen
Fähigkeit zur theoretischen, analytischen und anwendungsorientierten Vernetzung interdisziplinärer
Zugänge, hier der Kindheitsforschung und der Grundschulforschung
Fähigkeit zur Selbstreflexion im Kontext des eigenen Professionalisierungsprozesses
3 Inhalte
In Modul 1 sollen vertiefende Kenntnisse zu den zentralen Befunden der Kindheits- und Grundschulforschung sowie
deren Implikationen für die Gestaltung von Bildungsprozessen erworben werden. Das Modul fokussiert maßgebliche
Aufgaben- und Problemfelder der Grundschulpädagogik, unterstützt den Transfer dieser Kenntnisse auf die
Anforderungen des Praxissemesters sowie den Erwerb theoriebasierter Reflexionskompetenz.
Bildungskonzepte für den Elementar- und Grundschulbereich
Berufsrolle und Berufskompetenzen von Grundschullehrerinnen und -lehrern
Gestaltung von Lernumgebungen im Unterricht und im Kontext von Ganztagsbetreuung
Pädagogischer Umgang mit Heterogenität in der Grundschule als „Schule für alle Kinder“
Gewinnung einer Fragestellung bzw. einer Beobachtungsperspektive für das Praxissemester
4 Lehrformen
Die Veranstaltungen werden als Seminare, z.T. auch als Blockveranstaltungen angeboten, einschließlich
verschiedener Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Vorbereitungsseminar: 40 TN; Begleit- und Forschungsseminare: 40 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
-
8 Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. § 42
Besondere Bestimmungen.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen
der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw.
Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Petra Büker, Stellv. Prof. Dr. Frank Hellmich.
Pädagogik der Schulstufen
Modulnummer
Modul 2 Workload
270 h Credits
9 Studiensemester
1. + 3.-4. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
3 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung
b) Vertiefung Pädagogik der Schulstufen
c) Forschungsseminar
Kontaktzeit
30h
30h
30h
Selbststudium
30h
90h
60h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Grundkenntnisse historischer Schulforschung und reformpädagogischer Schulentwicklung
Grundkenntnisse über die Entwicklung der Grundschule als Schule für alle
Grundkenntnisse über Inhalte und Methoden international vergleichender Schulforschung sowie schulischer
Universalisierungsprozesse, besonders im Bereich der Grundbildung
Einsicht in die Zusammenhänge zwischen Schulkritik und Schulreform
Überblick über Akteure, Prozesse und Ziele der Bildungspolitik auf lokaler, regionaler und globaler Ebene
Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit den Forderungen nach pädagogischer und institutioneller Autonomie
und deren Konsequenzen
Kenntnis verschiedener Modelle und Konzepte der Schulentwicklung und ihrer theoretischen Prämissen
Fähigkeit zur Auseinandersetzung und zum kritischen Umgang mit Evaluationsverfahren und deren
Ergebnissen im Kontext empirischer Schulbegleitforschung
Fähigkeit, inhaltliche Schwerpunkte eines Themenbereichs der Grundschulforschung bzw.
Grundschulentwicklung selbstständig zu erschließen und strukturiert aufzubereiten sowie wesentliche
Forschungsergebnisse darzustellen (Forschungsseminar)
Fähigkeit, unterschiedliche forschungsmethodische Vorgehensweisen zu erläutern und gegeneinander
abzuwägen (Forschungsseminar)
Fähigkeit, ein begrenztes eigenes Vorhaben unter Zuhilfenahme empirischer bzw. hermeneutischer Methoden
zu entwickeln, durchzuführen und auszuwerten (Forschungsseminar)
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Grundkompetenzen in Bezug auf Planungs-, Steuerungs- und Evaluationsprozesse in der Schulentwicklung
Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Haltung und Kompetenz in institutionellen Entwicklungs-,
Kommunikations- und Konfliktbearbeitungsprozessen
Bereitschaft und Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Forschungserfahrungen (Forschungsseminar)
Fähigkeit zur Urteilsbildung über Maßstäbe pädagogischer Qualität in Auseinandersetzung mit den
Perspektiven pädagogischer Anthropologie
Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen
3 Inhalte
Ausgehend von der historisch und global zu betrachtenden Existenz der modernen Schule soll in Motive, Ziele,
Prozesse und Instrumente der Schulentwicklung eingeführt werden. Unter näherer Betrachtung der Anlässe und
Akteure schulischer Reformen und Qualitätsentwicklungsprozesse sollen Strategien und Steuerungsverfahren für eine
Schulentwicklung sowohl aus Sicht der Grundschule wie aus der Sicht der Bildungspolitik erarbeitet werden. Die
Bedeutung von Kommunikation, Kooperation und Beratung in Hinblick auf die verschiedenen Akteure wird konsequent
berücksichtigt. Durch die Einbeziehung aktueller Fallstudien und problembezogener Aufgabenstellungen wird eine
praxisbezogene Vertiefung ermöglicht.
Themen des Moduls:
Theorien und Motive der (Grund-)Schulentwicklung aus historisch-systematischer Perspektive
Prozesse der Schulentwicklung in international vergleichender Perspektive
Systematische Perspektiven des institutionalisierten Umgangs mit Heterogenität
Aktuelle Entwicklungen in Bildungspolitik und Bildungsplanung
Organisationsentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung als Säulen der Schulentwicklung
Pädagogische Schulentwicklung und Pädagogisches Qualitätsmanagement
Evaluationsformen und -verfahren: formativ und summativ, intern und extern
Gestaltung von Übergängen im Kontext anschlussfähiger Bildung
Konzeption von Forschungsdesigns (Forschungsseminar)
Erhebung und Auswertung von Daten-/Dokumentenmaterial (Forschungsseminar)
Qualitätsmaßstäbe empirischer und hermeneutischer Forschung (Forschungsseminar)
4 Lehrformen
Das Modul umfasst eine Vorlesung sowie Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Vorlesung: 400-600 TN, Seminare: 40 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
-
8 Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. §42
Besondere Bestimmungen.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der
aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer
gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Frank Hellmich, Stellv. Prof. Dr. Birgit Eickelmann