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Eva-Maria Seng
Vortrag auf dem XXX. Kunsthistorikertag in Marburg, Samstag 28.03.2009
Die Welterbeliste – zwischen Kanonbildung und Kanonverschiebung
Auch in diesem Frühjahr hat die Kanondiskussion nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. So
titelte das Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am 08.März 2009 „Gute
Bücher, die wir hassen. Zur Leipziger Buchmesse wird der Kanon entrümpelt: siebzehn
Revisionen, siebzehn Verrisse“. Unter diesen siebzehn, die aus dem Kanon zu entfernen
seien, befanden sich Klassiker wie Gotthold Ephraim Lessings Nathan der Weise, Thomas
Manns Wälsungenblut, Hermann Hesses Steppenwolf wie auch neuere Werke, nämlich
Wolfgang Borcherts Draußen vor der Tür, Gabriel Garcia Marquez’ Hundert Jahre
Einsamkeit, Aldous Huxley’ s Schöne neue Welt, Alexander Mitscherlichs Die Unwirtlichkeit
unserer Städte, Hans Jonas’ Das Prinzip Verantwortung, aber auch ganz aktuelle Titel wie
Tom Wolfes Fegefeuer der Eitelkeiten, Bernhard Schlinks Der Vorleser und Daniel
Kehlmannns Die Vermessung der Welt.
Vertreten sind also Namen, die zum klassischen Kanon zu zählen sind, als auch Namen und
Werke, die in den Schulbüchern der Nachkriegszeit vertreten waren, ebenso wie solche, die
die Bestsellerlisten der letzten dreißig Jahre beherrschten, Kultbuchstatus erreichten sowie
eine Kategorie Sachbücher, die für eine ganze Generation zum Maßstab geworden waren. Als
Träger dieses FAZ-Kanondiskurses kamen abgesehen von dem Literaturwissenschaftler und
Professor in Stanford, Hans Ulrich Gumbrecht, und dem Autor Maxim Biller ausschließlich
Redakteure und Mitarbeiter der FAZ, FAS oder in einem Fall der Süddeutschen Zeitung zu
Wort.
Die genannten Werke und Diskutanten verweisen schon auf die Hauptfragen jeglicher
Kanondiskussion: 1. Die Frage nach der Repräsentativität der Werke, 2. nach den Trägern des
Diskurses, 3. nach der gesellschaftlichen Akzeptanz und damit gegebenenfalls nach der
Rezeption und 4. nach dem Einfluss der Öffentlichkeit auf diese Prozesse. Ihnen möchte ich
im Folgenden am Gegenstand der Welterbeliste nachgehen. Am Ende werde ich 5. mit der
Frage nach einer möglichen Kanonbildung oder Kanonverschiebung in der Kunstgeschichte
die Überlegungen zusammenfassen.
Wenden wir uns aber zuvor von der Literaturkritik, die vor mehr als zehn Jahren diese
Kanondebatte angestoßen hat, unserem eigentlichen Gegenstand, der Kunstgeschichte zu,
stellen sich eine ganze Reihe Fragen: Wie steht es mit der Kanonbildung in der
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Kunstgeschichte? Verläuft sie unter ähnlichen Bedingungen und Mustern wie in der Literatur?
Was ist denn überhaupt kanonisch? Etwas, von dem viele oder gar alle denken, dass es
kulturell und existentiell relevant sei? Wer übt Einfluss auf einen solchen Kanon aus?
Verbirgt sich hinter dem Erstellen einer Welterbeliste für Kulturstätten faktisch eine latente
Kanondiskussion? Wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Kanondiskussion auf den
innerkunsthistorischen Kanondiskurs?
Der klassische Kanon der Kunstgeschichte ist in der Mitte des 18. Jahrhunderts ausformuliert
worden. Er bezog sich auf die vorbildliche Kunst der Antike und der Renaissance. Seitdem ist
er mehrfach durch Gegenkanonisierungsprozesse erweitert worden: insbesondere zu Beginn
des 20. Jahrhunderts durch die Anerkennung der antiklassischen Stile des Manierismus und
Barock und im weiteren Verlauf des Jahrhunderts durch die Aufnahme der verschiedenen
Äußerungen der Moderne. Seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde zunehmend
die Exklusion der Kunst von Frauen sowie die Nichtbeachtung nicht europäisch-
nordamerikanischer Kunst angesichts einer globalisierten multiethnischen Welt kritisiert.
Langsam wandern auch sie in den kunsthistorischen Kanon ein über eine Kunstgeschichte, die
sich als Bildwissenschaft versteht.
Die Welterbeliste
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), eine
Unterorganisation der Vereinten Nationen, zuständig für die Förderung von Erziehung,
Wissenschaft und Kultur, nahm 1946 ihre Arbeit auf.
Bereits 1948 wurde der Schutz des immobilen Kulturerbes in der UNESCO diskutiert mit
dem Ziel, einen Fonds einzurichten, der Mittel zum Schutz und zur Restaurierung weltweit
bedeutender Monumente bereitstellen sollte. Dazu kam es jedoch zunächst nicht. Eigentlicher
Auslöser der UNESCO-Welterbekonvention war dann ein Hilferuf aus Ägypten und dem
Sudan. Anlässlich des Baus des Assuan-Staudamms wandten sich 1959 die beiden Staaten an
die UNESCO, da die geplante Aufstauung des Nils die nubischen Tempel in Abu Simbel zu
überfluten drohte. 50 Länder beteiligten sich nach dem Aufruf des Generalsekretärs der
UNESCO an der Hilfsaktion und stellten 40 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Die Tempel
konnten daraufhin auf eine höher gelegenere Nilinsel transloziert werden.
Nach dieser neuen Erfahrung, dass Staaten bereit waren, Verantwortung für Kulturgüter
ausserhalb ihres eigenen nationalen Territoriums zu übernehmen, wurde eine Konvention zum
Schutz von Kultur- und Naturgütern mit übernationalem Rang erarbeitet, die 1972
beschlossen und 1976 (nachdem der 20. Staat die Konvention ratifiziert hatte) in Kraft trat.
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Die ersten 12 Stätten wurden 1978 auf die Liste gesetzt. Darunter befanden sich der Aachener
Dom, die Altstadt von Krakau, die Felsenkirchen von Lalibela in Äthiopien als
Kulturerbestätten und die Galapagos-Inseln in Ecuador, der Yellowstone-Nationalpark und
der Mesa-Verde Nationalpark in den USA als Naturerbestätten.
Heute haben wir es mit einem wahren „Kult“ des historischen Erbes zu tun, der sich an dem
Erfolg der UNESCO-Welterbekonvention festmachen lässt. Bis heute haben 186 Staaten das
Übereinkommen ratifiziert; die Bundesrepublik Deutschland 1976, die DDR 1988. Nach
verhaltenen Anfängen entwickelte sich die Welterbeliste seit den 1990er Jahren
explosionsartig: Im Jahr 2000 wurden 61 Welterbestätten neu gelistet. Zugleich wurden
Gegenmassnahmen gegen diese Flut mit ihrer Gefahr einer inflationären Entwertung
beschlossen. So sollten jährlich höchstens 30 Nominierungen zugelassen werden, bereits stark
repräsentierte Staaten wurden auf jährlich eine Nominierung beschränkt. Zudem wurde nun
eine ausgewogenere Beteiligung der bisher unterrepräsentierten Regionen der Welt
angestrebt.
Die Welterbeliste umfasst heute 878 Denkmäler insgesamt in 145 Ländern. 679 zählen zu den
Kulturdenkmälern, 174 zu den Naturdenkmälern und weitere 25 sowohl zu den Kultur- als
auch Naturdenkmälern. Die UNESCO-Welterbeliste zählt damit zu den erfolgreichsten
Konventionen der Völkergemeinschaft.
Unter einem Kultur- bzw. Naturerbe versteht man nach den beiden ersten Artikeln der
Konvention folgendes:
Artikel 1
Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als "Kulturerbe"
Denkmäler: Werke der Architektur, Großplastik und Monumentalmalerei, Objekte
oder Überreste archäologischer Art, Inschriften, Höhlen und Verbindungen
solcher Erscheinungsformen, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder
wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind;
Ensembles: Gruppen einzelner oder miteinander verbundener Gebäude, die
wegen ihrer Architektur, ihrer Geschlossenheit oder ihrer Stellung in der
Landschaft aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen
von außergewöhnlichem universellem Wert sind;
Stätten: Werke von Menschenhand oder gemeinsame Werke von Natur und
Mensch sowie Gebiete einschließlich archäologischer Stätten, die aus
geschichtlichen, ästhetischen, ethnologischen oder anthropologischen Gründen
von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
Begriffsbestimmung des Kulturerbes
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Artikel 2
Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als "Naturerbe"
Naturgebilde, die aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen oder
-gruppen bestehen, welche aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen
von außergewöhnlichem universellem Wert sind;
geologische und physiographische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte
Gebiete, die den Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten bilden, welche
aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von
außergewöhnlichem universellem Wert sind;
Naturstätten oder genau abgegrenzte Naturgebiete, die aus wissenschaftlichen
Gründen oder ihrer Erhaltung oder natürlichen Schönheit wegen von
außergewöhnlichem universellem Wert sind.
Begriffsbestimmung des Naturerbes
Zehn Kriterien für die Aufnahme auf die Liste wurden erstellt, von denen das Kultur- oder
Naturgut eines oder mehrere aufweisen sollte.
"Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert,
wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht.
Angemeldete Güter sollten daher:
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;
(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden
Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder
Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung
aufzeigen;
(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer
kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur
darstellen;
(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen
oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder
mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen;
(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform,
Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte
Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt,
insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom
untergang bedroht wird;
Kriterien für die Beurteilung des
außergewöhnlichen universellen Wertes
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten
Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen
oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung
verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel
nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte);
(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher
Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen;
(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen,
einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher
geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder
wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale;
(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer
und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-,
Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und
Tiergemeinschaften darstellen;
(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und
typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten erhalten,
welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von
außergewöhnlichem universellem Wert sind."
Kriterien für die Beurteilung des
außergewöhnlichen universellen Wertes
1. Die Repräsentativität der Welterbeliste
Die Welterbekonvention ging seit ihrer Verabschiedung grundsätzlich von einer
Gleichrangigkeit aller Kulturen der Welt aus. Vorraussetzung für eine Aufnahme sowohl im
Bereich des Natur- als auch Kulturerbes war „the outstanding universal value“, also der
„außergewöhnliche universelle Wert“ des Guts. Dies legt - und darüber bestand seit
Entstehung der Liste ein Grundkonsens - auch eine inhaltliche Ausgewogenheit der
Welterbeliste sowohl zwischen Natur- und Kulturerbe als auch regional der Kulturerbestätten
an sich nahe.
Schon nach den ersten Listungen 1980 wurde vom Welterbekomitee zunächst ein
Gleichgewicht zwischen Natur- und Kulturerbestätten angemahnt, 1987 und 1989 eine
globale Referenzliste von kulturellen Stätten, auch der Nichtvertragsstaaten, eingefordert.
Diese Forderung mündete 1994 in die Bildung einer Expertengruppe für die Erarbeitung einer
„globalen Strategie für eine ausbalancierte, repräsentative und glaubwürdige Welterbeliste“.
Im Bereich des Naturerbes war dies der Weltnaturschutzunion (IUCN = International Union
for Conservation of Nature and Natural Resources) schon 1982 gelungen mit einer Liste von
219 Stätten zur potentiellen Aufnahme in allen acht sogenannten biogeographischen Regionen
der Welt. Darüber hinaus wurden weitere 50 Stätten auch mit kultureller Bedeutung
aufgeführt. Diese Liste wurde lange Jahre als Referenzliste für die Aufnahme von neuen
Naturerbestätten in die Welterbeliste benutzt.
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Demgegenüber war die Erstellung einer vergleichbaren Liste im Bereich des Kulturerbes
weit weniger eindeutig möglich. Denn hierbei macht eine Reihe von „weichen“ Faktoren die
Bedeutung einer Kulturstätte aus. Die Expertenkommission des Internationalen Rats für
Denkmalpflege (ICOMOS) konnte zwar keine allgemeine Definition für eine repräsentative
Ausgewogenheit erarbeiten, fasste aber 1993 in einer Global Study die Defizite der
Weltkulturerbeliste zusammen: Europa war gegenüber dem Rest der Welt allein schon
quantitativ überrepräsentiert, historische Städte, christliche Monumente, insbesondere aus der
Gotik oder überhaupt dem Mittelalter waren gegenüber Objekten aus anderen Epochen zu
stark vertreten. Das galt auch für die elitäre Architektur. Überhaupt standen die Zeugnisse des
Christentums gegenüber denen anderer Religionen und Glaubensrichtungen zahlenmäßig weit
im Vordergrund. Kaum vertreten waren dagegen Denkmäler des 20. Jahrhunderts, Zeugnisse
noch lebender Kulturen, regionale Kulturtraditionen oder archäologische Stätten. Die bislang
in erster Linie historisch und ästhetisch orientierte Typologisierung zur Aufnahme in die
Welterbeliste würde laut ICOMOS der Vielfalt des Kulturerbes der Welt nicht gerecht.
Vielmehr müsse die Welterbeliste die kulturelle Vielfalt der Menschheit widerspiegeln.
Hintergrund dieser Diskussion ist der immer wieder vorgebrachte Eurozentrismus der
Welterbeliste. Dieser habe nicht zuletzt seine Ursachen in den Aufnahmekriterien, die den
abendländischen Vorstellungen von Kunst- und Denkmalpflege entspringen und
anthropologische Gesichtspunkte lange Zeit nicht beachteten. Vier Problemfelder taten sich
hier auf, nämlich 1. das schon erwähnte Aufnahmekriterium der Monumentalität und 2. das
Kriterium der Ästhetik, die in den ersten Jahren im Vordergrund standen, 3. die geografische
Verteilung der Welterbestätten und 4. Begriff und Konzept der Authentizität.
Die beiden ersten Probleme zeigen sich etwa darin ,dass das klassische architektonische Erbe,
Denkmalensembles, Stadtgebiete bevorzugt aufgenommen wurden vor Stätten, die
insbesondere immaterielle Werte aufwiesen wie Pilger- oder Handelsrouten. Auch die frühen
außereuropäischen Stätten wie das indische Taj Mahal, die Ruinen des Tempelkomplexes von
Angkor in Kambodscha oder die Borobudur-Tempel in Indonesien spiegeln diese
abendländische Sicht auf die Kultur.
Auch hinsichtlich der geografischen Verteilung der Welterbestätten, des dritten
Problemfeldes, zeigt sich ein deutlicher Eurozentrismus. Mehr als die Hälfte bzw. die Hälfte
der 878 Welterbestätten liegen in Europa und Nordamerika. (Grafiken)
Ein weiteres zentrales Element der Konvention war neben dem Begriff des outstanding
universal value die ursprünglich europäisch geprägte Auffassung von Begriff und Konzept
von 4. Authentizität einer Welterbestätte, ein Begriff, der näher erläutert werden muß:
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Die Welterbekonvention stützt sich allgemein in Hinblick der Authentizität auf internationale
Entschliessungen und Empfehlungen des Europarates, der UNESCO oder von ICOMOS, wie
das Gründungsdokument von ICOMOS, die Charta von Venedig über Konservierung und
Restaurierung von Denkmälern und Ensembles 1964 und zuletzt das Dokument von Nara zur
Authentizität im Sinne des Welterbe-Übereinkommens 1994.
In der Charta von Venedig 1964 wurden nicht nur Konservierung und Erhaltung des
Bauwerks oder Ensembles selbst, sondern es auch faktisch in den Kontext seiner Umgebung
gestellt. Das Denkmal sollte einer der Gesellschaft nützlichen Funktion zugeführt werden. In
diesem Sinne waren denn auch Eingriffe zugelassen aufgrund der Ansprüche, die aus
Nutzungsänderungen resultierten. Restaurierungen waren jedoch nur in Ausnahmefällen und
unter Wahrung und Respektierung des überlieferten Bestandes und aufgrund authentischer
Dokumente erlaubt. Massnahmen zur Wiederherstellung eines vorgeblichen Idealzustandes
wurden dagegen ausgeschlossen, notwendige ergänzende Teile sollten sich von der
Komposition abheben, harmonisch einfügen und eine heutige Gestalt tragen.
Restaurierungsziel war das überkommene Denkmal mit allen seinen Zeitschichten und keine
Rückführung in einen unter der Denkmalhaut liegenden Bestand. Formulierte die Charta von
Venedig hinsichtlich der Authentizität noch die Verpflichtung der Menschheit, Denkmäler
von universeller Geltung „im ganzen Reichtum ihrer Authentizität“ als gemeinsames Erbe
weiterzugeben, so spiegelt das Dokument von Nara 1994 nicht mehr die in Westeuropa
herausgebildete Vorstellung von Authentizität, sondern trägt globalen Entwicklungen jenseits
eurozentrischer Traditionen Rechnung.
Authentizität gilt nun nicht mehr an sich als Denkmalwert. Um Echtheit zu beurteilen, sollten
nun Informationsquellen herangezogen werden, die Auskunft über Glaubwürdigkeit und
Verlässlichkeit der ursprünglichen und später hinzugekommenen Merkmale des Kulturerbes
erwarten ließen. Unter diesen Informationsquellen verstand man Aussagen zu Form und
Gestalt, Material und Substanz, Funktion und Gebrauch, Bauweise, Herstellung und
Handwerkstechniken sowie Ort und Situation.
Sie bezeichneten also die stets neu zu bestimmenden Voraussetzungen, um Authentizität
feststellen zu können. Warum aber wurden derart komplexe Kategorien eingeführt, um über
Welterbe-Würdigkeit entscheiden zu können? Der Grund dafür liegt in den recht
unterschiedlichen Haltungen und Traditionen der Kulturen der Welt in Hinblick auf Echtheit
von Objekten.
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In Asien z. B. wird Authentizität vollkommen anders als in Europa definiert. So wird der ISE-
Schrein in Japan seit je alle zwanzig Jahre in genau gleicher Weise und Bauart in gleich
bleibender überlieferter Technik neu errichtet. Dabei wird auch der Standort verändert, da der
neue Tempel zunächst neben dem alten gebaut wird und erst nach Übertragung des Schreins
abgetragen werden kann. Die spirituellen Funktionen des Tempels bleiben so stets lebendig
erhalten, obwohl alle zwanzig Jahre unter materiellen Gesichtspunkten ein Neubau entsteht.
Seit 1994 setzte sich dann eine von der UNESCO eingesetzte Expertengruppe mit der
Ausarbeitung einer „Globalen Strategie für eine ausbalancierte, repräsentative und
glaubwürdige Welterbeliste“ auseinander. Thematische und vergleichende Studien über
Denkmäler der Erdgeschichte (also Fossilien-Fundstätten, fossil geprägte Landschaften,
geologisches Erbe), über Monumente der Technikgeschichte, (historische Kanäle, Brücken,
Eisenbahnen), Industrielandschaften, Vergleichsstudien über bestimmte Naturlandschaften
wurden erstellt und Kategorien zur Beschreibung von Kulturlandschaften wurden entwickelt.
Ebenso wurden regionale Konferenzen abgehalten um neue mögliche Welterbestätten in
Afrika, den arabischen Ländern, der Pazifik- und Andenregion, Zentral- und Südostasien und
der Karibik ausfindig zu machen. Es handelte sich um Regionen, die bislang auf der
Welterbeliste gar nicht oder kaum vertreten waren.
Insbesondere ermöglichte der 1992 neu hinzugekommene Begriff der Kulturlandschaften eine
Erweiterung des Kriteriums außergewöhnlicher universeller Wert auf Stätten, die ihre
Entstehung der Wechselwirkung zwischen Mensch und Natur verdanken.
Drei Ausprägungen der Genese werden dabei unterschieden, nämlich 1. von Menschen
bewusst gestaltete Landschaften wie Parks und Gärten, 2. Landschaften, die ihren
unverwechselbaren Charakter der Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur
verdanken, wobei lebende und fossile Kulturlandschaften unterschieden werden und 3.
Landschaften, deren Wert in religiösen, spirituellen, künstlerischen und geschichtlichen
Assoziationen mit Naturelementen liegt. Insbesondere die dritte Kategorie ermöglichte den
Schutz zahlreicher indigener Kulturen, deren Stätten aufgrund der bis dahin stark
eurozentrischen Ausrichtung der Aufnahmekriterien kaum auf der Liste zu finden waren.
Beispiele hierfür sind Uluru Kata Tjuta in Australien, Sukur in Nigeria und der Nationalpark
Tongariro in Neuseeland. Ebenso berücksichtigt wurden unter dem Begriff
Kulturlandschaften auch Orte kultureller Begegnung, die das Zusammenwirken
unterschiedlicher Kulturen oder Handelsbeziehungen (Kulturrouten) umfassen.
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Über die genannten empirischen Studien und die Konzeption der Kulturlandschaften hinaus
wurden als weiteres Regelungswerk für eine ausgewogenere regionale Verteilung der
Kulturerbestätten sogenannte Tentativlisten durch die Vertragsstaaten erstellt, also
Vorschlagslisten der Kulturerbestätten im Wartestand, die durch ICOMOS evaluiert werden.
Insgesamt lässt sich bei der großen Zahl der Aufnahmen in den vergangenen Jahren eine
Verschiebung von den „iconic sites“, den „best of the best“ anfänglich hin zu „the
representative of the best“ oder sogar „best of the representative“ feststellen; also vom
outstanding unversal value einer einzelnen Stätte hin zu einer Reihe von Stätten, die
denselben Typ Erbestätte repräsentieren, oder vom Elitären zum Alltäglichen, vom weit
zurück liegenden auch zu erst kürzlich Geschehenem, vom Materiellen zum Immateriellen.
Auch die bundesrepublikanische Liste beruhte ursprünglich auf den sogenannten iconic sites,
also den in Deutschland offensichtlich nicht diskussionsbedürftigen unumstrittenen Beispielen
wie im Falle der Dome in Aachen und Speyer, der Würzburger Residenz, der Wieskirche, der
Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, der römischen Baudenkmäler und des
Domes und der Liebfrauenkirche in Trier und der Hansestadt Lübeck.
Offensichtlich wurde zunächst allgemein eine zeitliche Streuung von der Antike bis zum
Barockzeitalter verfolgt. Gegenstände waren die oben aufgeführten christlichen Monumente
von der Romanik, über die Gotik hin zum Barock und die elitäre Architektur. Die Listungen
entsprachen damit dem damaligen kunsthistorischen Konsens über kanonische Relevanz. Seit
1990 ist zum einen eine Erweiterung hin zu Industriearchitektur und -denkmälern zu
verzeichnen (Völklinger Hütte, Zeche Zollverein) sowie zur Architektur des 19. und 20.
Jahrhunderts (Kölner Dom, klassisches Weimar, Wartburg, Bauhaus, Siedlungen der
Weimarer Republik in Berlin). Sie tragen damit auch der weiteren Entwicklung des
kunsthistorischen Kanons bzw. der Denkmalpflegelisten Rechnung. Zum Zweiten sind auch
Stätten nominiert worden, die der globalen Strategie der Welterbeliste geschuldet sind, indem
fossil geprägte Landschaften (Grube Messel) oder Kulturlandschaften (Luthergedenkstätten in
Eisleben und Wittenberg, das klassische Weimar, das obere Mittelrheintal oder das Dresdner
Elbetal) benannt wurden.
Die Problematisierung des Eurozentrismus und Reflexion der theoretisch-methodischen
Grundlagen zur Verleihung der Welterbe-Titel zeitigten praktische Folgen: zum einen
empirische Studien, zum anderen die Neu-Konzeptionierung des Begriffes der
Kulturlandschaften, zum vierten die Tentativlisten.
Zwischenfazit: Repräsentativität und Kanon? Der Kanon veränderte sich inhaltlich begrifflich
und quantitativ in Richtung auf eine wesentlich breitere Repräsentativität des Welterbes.
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Kurz, Globalisierung und Internationalisierung führten durch die Aufnahme der
Kulturlandschaften und die Weiterfassung des Begriffs der Authentizität zu moderneren,
offeneren Formulierungen der Aufnahmebedingungen.
2. Die Träger des Diskurses
Um es gleich vorweg zu sagen: es gibt keine Weltjury, die die Schätze der Menschheit
mustert und auf ihren Wert für die Weltgemeinschaft prüft. Auswahl und Vorschlagsrecht
liegen bei den Vertragstaaten.
Die sogenannten Vorschlagslisten (tentative lists), welche Denkmäler auf die Welterbeliste
gesetzt werden sollen, werden von den Vertragsstaaten für ihre Hoheitsgebiete selbst erstellt.
Im Falle der Bundesrepublik Deutschland, in der der Schutz und die Pflege von Denkmälern
in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, werden von den Bundesländern auch die
Stätten für die Aufnahme nominiert. Auf Bundesebene koordiniert die
Kultusministerkonferenz die Vorschläge aus den einzelnen Ländern und führt diese zu einer
einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste der Deutschen Welterbestätten im
Wartestand) zusammen. Diese Stätten können dann einen Antrag auf Aufnahme in die
Welterbeliste stellen, der über das Auswärtige Amt über die Ständige Vertretung
Deutschlands bei der UNESCO an das Welterbezentrum in Paris geleitet wird. Schliesslich
entscheidet das Welterbekomitee, ein Exekutivorgan, auf einer jährlichen Sitzung über die
Neuaufnahme von Stätten. Das Komitee setzt sich aus gewählten Vertretern der
Unterzeichnerstaaten zusammen. Beraten wird das Komitee von drei Fachgremien, dem
internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), dem internationalen Studienzentrum für
die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM) und der Weltnaturschutzunion
(IUCN).
Der Verfahrensgang verweist auf drei Diskursebenen bei der Identifizierung und Benennung
von Erbestätten:
1. Eine erste, übernationale Diskursebene jenseits eurozentrischer Maßstäbe, die an der
Herausbildung einer globalen identitätsstiftenden Kanonbildung mitwirkt. Beteiligt sind hier
Experten verschiedener Kulturkreise, insbesondere Vertreter von ICOMOS und ICCROM.
Neben Kunsthistorikern und Archäologen waren und sind auch Anthropologen wie Claude
Lévi-Strauss an den Kommissionen beteiligt.
2. Eine zweite, nationale Diskursebene, die insbesondere von Kunsthistorikern bzw. in
erster Linie von den Landesdenkmalämtern getragen wird. Sie haben in der Regel auch die
ersten Kandidaten für die Welterbeliste vorgeschlagen. [Ebenso ging die Eintragung der
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Altstadt von Bamberg auf das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zurück wie diejenige
der Klosterinsel Reichenau auf das Baden-Württembergische Amt.] Die Eintragungen in den
neuen Bundesländern erfolgten dann zumeist in einem stärkeren Zusammenspiel von
Denkmalpflege und Politik.
3. Eine dritte, regional-partikularistische Diskursebene zeigt sich insbesondere seit den
1990er Jahren im Bemühen um einen Proporz unter den einzelnen Bundesländern, der sich
auch an der Tentativliste ablesen lässt. Zunehmend ist in den vergangenen Jahren eine
Verlagerung der Initiativen auf die regionale örtliche politische Ebene festzustellen wie z.B.
im Falle des Klosters Corvey in Nordrhein-Westfalen oder des Schlosses Schwetzingen in
Baden-Württemberg. Insbesondere der nationale und regionale Diskurs werden dabei von
einer hohen Medienresonanz begleitet.
Zwischenfazit: Träger des Kanons? Der Kanondiskurs verlagert sich von einer Diskussion
unter Fachleuten in politische Gremien.
3. Gesellschaftliche Akzeptanz und Rezeption
Die Welterbeliste wird auf nationaler und regionaler Ebene weithin akzeptiert.
Akzeptanzprobleme zeigen sich jedoch in dem Augenblick, in dem Stätten auf die Rote Liste
gesetzt werden, also aus der Liste gestrichen werden sollen, so im Falle Kölns und der
Hochhausdiskussion oder der Diskussion um die Waldschlösschenbrücke in Dresden.
Andererseits wird auch eine Nichteintragung als Zurücksetzung empfunden. Wie sonst wäre
ein halbes Heft der „Denkmalpflege in Baden-Württemberg“ zur Ablehnung Heidelbergs
denkbar? Wohl vor dem Hintergrund der in der Region vertretenen Einschätzung, dass
Heidelberg in Bezug auf die materiellen, die immateriellen als auch der Kategorien der
Kulturlandschaften geeignet gewesen wäre.
Die Rezeption der Welterbestätten durch die Bevölkerung und durch Kulturtouristen ist
dagegen überwältigend. (Die folgenden Ergebnisse stützen sich auf eine Umfrage unter den
deutschen Welterbestätten hinsichtlich Aufnahme, Besucherstatistik und
Veranstaltungsprogramme im Februar dieses Jahres. Allerdings haben nicht alle
Welterbestätten geantwortet bzw. waren nicht in der Lage die Frage zu beantworten.)
So konnten die meisten Stätten ihre Besucherzahlen verdoppeln. Die größten Besucherströme
zogen jedoch die christlichen Denkmäler, die großen Kirchen und Dome auf sich. So werden
im Kölner Dom jährlich über 6 Mio. Touristen gezählt. Der Trierer Dom wird von ca. 1,3 Mio
und der Aachener Dom von ca. 1 Mio Besuchern aufgesucht ebenso wie die kleine
Wieskirche. Alle diese Stätten reagieren auf die Besuchermassen mit einem zunehmend
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besser qualifizierten Angebot von Führungen. Allerdings ist in sakralen Stätten der
kulturhistorisch interessierte Besucher von dem Andachtssuchenden kaum zu trennen. Aber
auch die Zeche Zollverein mit etwa 1 Mio Besuchern jährlich zählt zu dieser Spitzengruppe.
Aufschlussreich könnten hier vielleicht die Beobachtungen aus dem Bauhaus in Dessau sein,
dass sich das Besucherprofil in den letzten zehn Jahren deutlich von einem Fachpublikum
zugunsten eines allgemein kulturinteressierten Publikums gewandelt habe. „Durch die
Bewerbung als Welterbestätte in unterschiedlichen Medien kommen zunehmend Personen,
die eigentlich mit dem Bauhaus wenig Inhaltliches assoziieren. So bekommen wir
Gelegenheit (so die stellvertretende Direktorin), auch diese Gäste v.a. innerhalb von
Führungen mit der Bedeutung dieser Welterbestätte vertraut zu machen.“
Zwischenfazit: Rezeption und Kanon? Eine breitere Rezeption führt auch zu einer inhaltlichen
Erweiterung des Kanonbegriffs in Richtung einer bildungsmäßig-gesellschaftlichen Relevanz
der Welterbestätten.
4. Der Einfluss der Öffentlichkeit auf die Zusammenstellung der Welterbeliste
Öffentlichkeit und Politik versuchen zunehmend Einfluss auf die Zusammenstellung der
Welterbeliste zu nehmen. Sie beteiligen sich damit an der Kanondiskussion und werden zu
Elementen der Kanonbildung. Diese Entwicklung basiert insbesondere auf dem Initiativrecht
der Staaten bei der Nominierung bzw. bei der Tentativliste. So wurde z.B. das Kulturerbe
Bergwerk Rammelsberg zunächst auf Empfehlung des Direktors des Deutschen
Bergbaumuseums in Bochum durch das Niedersächsische Kultusministerium nominiert. Bei
der weiteren Ausarbeitung des Antrages, der Aufarbeitung des Materials zu Bergwerk und
Goslarer Altstadt waren Denkmalamt und die niedersächsische Kultusministerin maßgebliche
Akteure. Bei der ersten Nominierung aus Baden-Württemberg in Gestalt des Klosters
Maulbronn ging die Initiative gar ganz von der Politik aus. Ein Landtagsabgeordneter betrieb
die Nominierung, nachdem die neuen Bundesländer Welterbestätten als Kultur-, Tourismus- ,
Standort- und Prestigefaktoren für sich erkannt hatten. Allerdings wurde mit dem Kloster
Maulbronn eigentlich ein sog. iconic site eingetragen. Auch die Initiative zur Eintragung des
Kölner Domes ging von Mitgliedern des Rates der Stadt Köln aus – übrigens ohne Wissen des
Domkapitels.
Allerdings reagiert das Welterbekomitee mit zunehmenden Verschärfungen der Vorschriften,
Restriktionen bei der Auslegung und infolgedessen mit Zurückweisungen. Eine frühzeitige
Diskussion und ein allseitiges Bemühen um eine ausgewogene, repräsentative Liste mit
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möglichst breiter Akzeptanz auch der deutschen Welterbestätten jenseits von Kommerz- und
Proporzdenken täten hier not.
Zwischenfazit: Bei Kanonbildung stoßen politische und ökonomische Interessen mit
wissenschaftlich reflektierten Auffassungen von Kulturwissenschaftlern aufeinander.
5. Zusammenfassung: Kanonbildung und Kanonverschiebung in der deutschen
Kunstgeschichte durch die Welterbeliste
Kanondebatten sind Elitendiskussionen, die zwar nicht grundsätzlich die vorgegebene implizit
identitätsstiftende- und wertevermittelnde Funktion des Kanons in Frage stellen, den jeweils
geltenden Kanon jedoch als Ausdruck einer überlebten oder zumindest
überholungsbedürftigen Kultur wahrnehmen der andere Werte und Identitäten
entgegengesetzt werden müssen um einer Unterdrückung zu begegnen. Im Augenblick
scheinen wir wieder an einem solchen Generationen- oder Epochenumbruch einer
Kanonveränderung angelangt zu sein. Allerdings kann eine jegliche erneute Elitendiskussion
auf Dauer keinem Werk oder Gegenstand kanonischen Rang zuschreiben, ohne dass dieser
über ästhetische Potenz oder Kairos verfüge. Eine kontinuierliche Wirkung eines vorgeblich
kanonischen Werkes ist letztlich nicht kalkulierbar wie dies der Germanist Wolfgang Adam
ausführte. Und schließlich konstatierte er für unsere heutige Zeit, dass Kanonvorschläge
keinen normativen Anspruch erheben könnten, sondern neben Orientierungsfunktionen im
besten Falle zu eigenständigem kritischem Urteil und Wahrnehmen der Welt führen könnten.
Führen nun die Welterbeliste und ihre Erstellung zu einer Kanonbildung oder
Kanonverschiebung? Im begrifflichen Bereich lässt sich der Einfluss der internationalen
Konventionen am deutlichsten festmachen. So benutzen wir etwa seit fünfzehn bis zwanzig
Jahren zunehmend 1. den Begriff des kulturellen Erbes wo wir zuvor von Denkmal
gesprochen hätten. In Rheinland-Pfalz sind die Landesämter für Archäologie und
Denkmalpflege und die Landesmuseen gar unter einer Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinland-Pfalz zusammengefasst worden. Der Begriff umfasst dabei den gesamten Bereich
des Erbes und nicht nur einzelne Denkmalgattungen und ist überdies, wenn man ihn mit den
Adjektiven materiell und immateriell ergänzt, umfassend und ohne jeden pejorativen
Beigeschmack einer beabsichtigten Unterscheidung von Hoch- oder Alltagskultur
einzusetzen. Ein weiterer Begriff, der ebenfalls erstmals in den Ausführungsbestimmungen
über die Identifikation von Kulturlandschaften in der UNESCO-Welterbeliste auftaucht, ist
heute ebenfalls in aller Munde, nämlich 2. der aus der Ökologie-Bewegung stammende
Ausdruck nachhaltig. Kanonverschiebungen zeigen sich auch 3. in den
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Denkmalpflegebestimmungen unserer Länder durch a) die Aufnahme der Kategorie
Kulturlandschaft und b) die offeneren Vorstellungen hinsichtlich der unter Schutz gestellten
Altstädte als lebende Denkmale einerseits und die engeren Richtlinien hinsichtlich der
Pufferzonen und der Integrität einer Stadtlandschaft andererseits. (s. Hochhausstreit Köln und
Waldschlösschenbrücke Dresden). Diese Kanonverschiebungen äußern sich in einer
Verbreiterung der Repräsentativität, in einer Ausweitung des Trägerkreises des Diskurses und
einer höheren Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Ob allerdings diese Kanonverschiebungen
vom kurzfristige Konjunkturen abbildenden kollektiven Gedächtnis ins langfristige kulturelle
Gedächtnis übertragen werden, hängt davon ab, wer zukünftig „the keeper of the canon“ sein
wird, wie Ernst Gombrich dies 1979 für den Kunsthistoriker formulierte. Die Kunstgeschichte
ist in der Lage, dabei eine aktive Rolle zu übernehmen, wenn sie sich auch in die nationale,
internationale und globale Diskussion um Kunst und Kultur jenseits enger eurozentrischer
Begrenzung, jedoch im Bewusstsein um die eigene Genese und Position einlässt. Sich also
gegenüber gesellschaftlichen und politischen Strömungen offen zeigt bzw. sie in die eigene
theoretische und methodologische Reflexion aufnimmt.