scieee Science in your language
[en] (orig)
Die sozialen und ökonomischen Bedingungen der
jüdischen Emigration aus Berlin/Brandenburg 1933
vorgelegt von
Armin Bergmann
Von der Fakultät I - Geisteswissenschaften
der Technischen Universität Berlin
zur Erlangung des akademischen Grades
Dr. phil.
genehmigte Dissertation
Berichter: Prof. Dr. Wolfgang Benz
Berichter: Prof. Dr. Werner Bergmann
Tag der mündlichen Prüfung: 5. September 2008
Berlin 2009
D 83
1
Gliederung
I. Einleitung
1. Einführung 4
2. Aufgabenstellung 17
3. Emigration, Flucht oder Vertreibung –
Zur Semantik des Begriffes Emigration 26
II. Überlieferte Zahlen und politische Rahmenbedingungen
1. Demografische Angaben zur jüdischen
Bevölkerung Berlins 1933 43
2. Die Emigration von 1933 im Kontext
antisemitischer Verordnungen und Gesetze 47
3. Zahlen zur jüdischen Emigration aus Deutschland 56
4. Zahlen zu den jüdischen Emigranten aus Berlin 64
5. Die Exilländer und ihre Einreisebestimmungen
1933 67
III. Die Ausfuhr von Devisen
1. Der rechtliche Rahmen 78
2. Das Haavara-Abkommen 82
2
3. Die „Auswandererberatungsstellen“ 88
4. Die Personenakten der „Devisenstellen“ 94
5. Der Bestand der „Devisenstelle des
Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg 100
6. Die Identifizierung der jüdischen Emigranten und
die Bestimmung der Untersuchungseinheiten 103
IV. Die Auswertung der erhobenen Devisenakten
1. Die Emigrationsländer 108
1.1. Anträge und Ausreise 110
1.2. Überlieferte Immigrationszahlen zu Palästina 120
1.3. Überlieferte Immigrationszahlen zu den USA 123
1.4. Die Emigrationsziele der Antragsteller und
Antragstellerinnen 129
1.5. Die Emigrationsländer im Kontext tradierter
Angaben 134
2. Geschlechtsspezifische Auswertung 139
2.1. Frauen und Männer in den Untersuchungseinheiten 141
2.2. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den
Emigrationszielen 143
3. Die Altersstruktur in den Untersuchungseinheiten 149
3
4. Die Berufe in den Untersuchungseinheiten 156
4.1. Statistische Angaben zu den Berufen der
jüdischen Bevölkerung Berlins 1933 157
4.2. Die berufliche Ausbildung der Antragsteller und
Antragstellerinnen 161
4.3. Berufliche Qualifikation und Existenzplanung 168
5. Staatsangehörigkeit Die demografischen Zahlen
für Berlin 1933 174
5.1. Die „ausländischen“ und staatenlosen
Juden in den Untersuchungseinheiten 176
6. Die räumliche Verteilung der jüdischen
Bevölkerung innerhalb Berlins 1933 185
6.1. Die Wohnsituation der Antragsteller und
Antragstellerinnen 188
7. Die Finanzierung der Emigration 191
8. Antragsstellung Die Entscheidung zur
Emigration 198
V. Resümee 204
VI. Literatur 216
4
I. Einleitung
1. Einführung
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.
Januar 1933 setzte die erste große Emigrationswelle aus
dem Deutschen Reich ein. Zu den ersten Emigranten zählten
neben den unmittelbar bedrohten politischen Gegnern und
kritischen Intellektuellen auch Bürger jüdischen Glaubens
oder jüdischer Herkunft, die nicht politisch engagiert waren.
Die jüdische Emigration im ersten Jahr der nationalsozialis-
tischen Diktatur wird auf insgesamt rund 37.000 Personen
geschätzt.1
Es waren Kommunisten, Sozialisten und andere Regimekri-
tiker, die nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten
in den SA-Gefängnissen und in den neu geschaffenen Kon-
zentrationslagern verschwanden. Gleichwohl standen mit
Beginn der nationalsozialistischen Diktatur auch jüdische
Bürger im Fadenkreuz tätlicher Nachstellungen und willkür-
licher Verhaftungen. Opfer dieser meist von lokalen NS-
Funktionären organisierten Verschleppungen, Misshandlun-
gen und auch Mordanschlägen waren insbesondere Juden in
exponierten Positionen, die von örtlichen Nationalsozialis-
1 Die im folgenden Text aufgeführten Zahlen zur jüdischen Emigration
aus Deutschland sind aus: Rosenstock, Werner, Exodus 1933-1939. A
Survey of Jewish Emigration from Germany, in: Year Book Leo Baeck
Institute 1 (1956), S. 373-390, S. 376; Strauss, Herbert A., Jewish
Emigration from Germany. Nazi Policies and Jewish Responses (I), in:
Year Book LBI 25 (1980), S. 313-358, S. 326.
5
ten schon lange angefeindet worden waren. Von Übergriffen
und Verhaftungen waren aber auch die sogenannten Ostju-
den betroffen. An Kleidung und Haartracht schnell auszu-
machen, waren sie den fanatischen SA-Schergen hilflos
ausgeliefert.
Die jüdische Emigration aus Deutschland verlief bis zum
Emigrationsverbot im Oktober 1941 in unterschiedlich star-
ken Phasen. So verringerte sich die Zahl der jüdischen
Emigranten in den Jahren nach 1933 erst auf 23.000 und
dann auf 21.000 Personen. Nachdem 1936 ein Anstieg auf
rund 25.000 jüdische Emigranten zu verzeichnen war, er-
folgte im folgenden Jahr abermals ein Rückgang auf 23.000
Personen. 1938 waren jedoch 33.000 bis 40.000 und im fol-
genden Jahr 75.000 bis 80.000 Juden auf der Flucht. Für die
restlichen eineinhalb Jahre bis zum Emigrationsverbot wur-
den weitere 23.000 jüdische Emigranten veranschlagt. Ins-
gesamt emigrierten in diesen neun Jahren 257.000 bis
273.000 Personen jüdischen Glaubens oder jüdischer Her-
kunft aus Deutschland.
Diese Emigrationswellen folgten dem ruckartig verlaufen-
den Prozess der Entrechtung und Verfolgung der jüdischen
Bevölkerung. Die Aberkennung der Bürger- und Freiheits-
rechte in den sogenannten rnberger Gesetzen 1935 sowie
die Gewaltexzesse und Verhaftungen des Novemberpog-
roms von 1938 waren die Kulminationspunkte dieser Zer-
störungspolitik in Etappen.
6
Die erste zentral geleitete antijüdische Aktion im Dritten
Reich erfolgte schon kurz nach der nationalsozialistischen
Machtübernahme. Der Boykott von Geschäften jüdischer
Eigentümer vom 1. April 1933 offenbarte die Entschlossen-
heit der neuen Machthaber, ihr rassistisches Weltbild in die
Tat umzusetzen. Nur wenige Tage später wurde mit dem
„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentumsdie
rechtliche Deklassierung der deutschen Juden eingeleitet. In
seinem Fahrwasser folgte in kurzen Abständen eine Reihe
von weiteren beruflichen und korporativen Ausschlussmaß-
nahmen. Viele jüdische Familien wurden durch Boykotte
und Berufsverbote schon in den ersten Monaten der natio-
nalsozialistischen Diktatur ihrer existenziellen Grundlagen
beraubt.2
Während jüdische Bürger systematisch aus verschiedenen,
vor allem akademischen Berufen verdrängt und aus Verei-
nen ausgestoßen wurden, erließen Gemeinde und Städte Be-
nutzungs- und Betretungsverbote r Freibäder, Parkanlagen
und andere öffentliche Einrichtungen.
Das Gros der deutschen Juden war auf diese einsetzende
Ausschluss- und Verfolgungspolitik nicht vorbereitet. Ent-
2 Avraham Barkai schätzte, dass durch das „Berufsbeamtengesetz“
und die folgenden beruflichen Ausschlussmaßnahmen in den ersten
Monaten des Jahres 1933 12.000 bis 13.000 jüdische Erwerbstätige
oder ca. 5% der in der Volks- und Berufszählung vom 16. Juni 1933
erfassten 24.0487 jüdischen Erwerbspersonen betroffen waren. Bar-
kai, Avraham, Vom Boykott zur Entjudung“. Der wirtschaftliche
Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933-1943, Frankfurt a.M.
1988, S. 41.
7
sprechend hatten die anfänglichen, durchaus unterschiedli-
chen Reaktionen innerhalb der dischen Bevölkerung einen
gemeinsamen Grundton: Es herrschte Verunsicherung. Aus
Tagebucheintragungen und Erinnerungen von Betroffenen
wissen wir, dass die ersten Zeichen der beginnenden
Ausgrenzungs- und Entrechtungspolitik von vielen zunächst
mit Unglauben quittiert wurden. Ein anfängliches Zweifeln,
dass angesichts der weiteren Entwicklung schnell in Be-
sorgnis und Angst überging.
Die Mehrheit der deutschen Juden, insbesondere das bürger-
lich-liberale sowie das nationalkonservative Milieu, verhielt
sich, in der Hoffnung auf ein baldiges Ende des Spuks, de-
monstrativ zurückhaltend und abwartend.3 Die Zionisten
sahen sich in ihrer politischen Auffassung, dass die Assimi-
lation ein Fehler sei und die Juden nur in einem eigenen
Staat in Palästina eine Zukunft hätten, bestärkt. Von den
wenigen deutschnationalen Juden kamen Loyalitätsbekun-
dungen. Ein kleiner Teil der dischen Bevölkerung, und
das waren nicht nur Zionisten, reagierte auf die judenfeind-
liche Politik der neuen Machthaber jedoch mit ihrer Emigra-
tion.
Diese anfängliche Zurückhaltung eines Großteils der jüdi-
schen Bevölkerung basierte auf dem festen Glauben an die
unerschütterliche Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Das
3 Siehe dazu Benz, Wolfgang, Prolog. Der 30. Januar 1933, in: derselbe
(Hg.), Die Juden in Deutschland 1933-1945, München 1988, S. 22 f.;
Friedländer, Saul, Das Dritte Reich und die Juden, München 1998, S.
27 f.
8
Vertrauen in die ethischen und rechtsstaatlichen Prinzipien
einer zivilisierten Nation wurde mit dem 30. Januar nicht
aufgegeben. Dieser Glaube an die verfassungsrechtlichen
und sittlichen Normen ging mit der Zuversicht einher, dass
es mit dem nationalsozialistischen Terror bald vorbei re.
1933 hofften viele deutsche Juden, das Nazi-Regime werde
sich nicht lange halten oder es würde wenigstens zu einer
ßigung der antijüdischen Politik kommen. Eine Eskalati-
on der Ereignisse schien nicht vorstellbar.4 Exemplarisch r
diese Hoffnung stand die Losung des Präsidiums des
„Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
vom 30. Januar: ruhig abwarten“.5 Noch Anfang 1934 hiel-
ten einige Präsidiumsmitglieder an der Vorstellung fest,
dass ein würdiges jüdisches Leben in Deutschland aufrecht
zu erhalten sei.6
Der Dirigent Bruno Walter schrieb in seinen Erinnerungen,
vor dem Hintergrund, dass die Direktion des Leipziger Ge-
wandhauses seinen freiwilligen Rücktritt im März 1933
noch ablehnte:
“(...) damals konnte man noch solche Träume träumen, denn
der Nazismus ging in der ersten Zeit nach der Machtergrei-
fung zunächst behutsam vor, wohl um das ältere Bürgertum
nicht zu erschrecken. Auch gab es weite Kreise im deut-
schen Volk, die die grausamen Handlungen und frevelhaften
4 Schafft-Kulas, Renate, Emigrationsverhalten. Eine Untersuchung der
deutschsprachigen Emigration zwischen 1933 und 1945 unter Ver-
wendung autobiographischen Materials, Mainz 1984. S. 5.
5 C.V.-Zeitung, 2.2.1933 (Ludwig Holländer, Die neue Regierung).
9
Äußerungen der Partei, ja selbst den Antisemitismus, für
vorübergehende Kinderkrankheiten einer im Wesentlichen
gesunden Bewegung hielten und glaubten, man werde bald
zum Anstand und zur Normalität zurückkehren.7
Salomon Adler-Rudel, ein führender Funktionär in der jüdi-
schen Wohlfahrtspflege, formulierte es so:
„Als am 30. Januar 1933 Adolf Hitler die Macht ergriff,
glaubte die Mehrheit der 500.000 Juden in Deutschland
nicht daran, dass der Regierungswechsel in einem demokra-
tischen Land sie zur Auswanderung oder gar zur Flucht ver-
anlassen müsse.“8
Verständlicherweise wog man zwischen einer ungewissen
Zukunft in der Emigration und einem zwar rechtlich und
wirtschaftlich eingeschränkten, aber scheinbar noch funkti-
onierenden Leben in Deutschland ab. Und solange die
Hoffnung auf eine „Normalisierung“ der Situation in
Deutschland bestand, wollten sich die wenigsten auf die Ri-
siken und Entbehrungen einer Emigration, namentlich auf
den möglichen Verlust der materiellen Sicherheit und des
familiären Rückhalts, einlassen. Der ehemalige Generalsek-
retär des „Hilfsverein der deutschen JudenMark Wischnit-
zer konstatierte: „Bis gegen Mitte des Jahres 1935 hielten
weite Kreise der deutschen Juden die Hoffnung aufrecht,
6 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 74.
7 Walter, Bruno, Thema und Variationen. Erinnerungen und Gedan-
ken, Stockholm 1947, S. 387.
8 Adler-Rudel, Salomon, Jüdische Selbsthilfe unter dem Naziregime
1933-1939. Im Spiegel der Berichte der Reichsvereinigung der Juden in
Deutschland, Tübingen 1974, S. 72.
10
daß die Nazi-Regierung ihnen erlauben würde, innerhalb
eines begrenzten wirtschaftlichen Bereiches tätig zu sein.9
Eine Einschätzung, die weniger überrascht, wenn man sich
vor Augen hält, dass trotz der ökonomischen und rechtli-
chen Einschränkungen das bürgerliche Leben vieler jüdi-
scher Familien im Jahre 1933 noch intakt war.
Die Zeitzeugin Inge Deutschkron schrieb in ihren Erinne-
rungen:
„Für diejenigen, die schon damals Deutschland verließen,
weil ihnen die neuen Gesetze keinerlei Existenzmöglichkei-
ten boten, hatten die meisten Juden in Berlin nur ein mitlei-
diges Lächeln übrig. Wie konnte man sich nur so von der
Panik erfassen lassen! Auch meinen Eltern erschien der Ge-
danke an eine Auswanderung absurd. ‚Ich bin schließlich
preußischer Beamter, der nicht einfach alles in Stich lassen
kann’.“10
Verwoben mit dem Glauben an die Kraft der tradierten poli-
tischen Werte war die emotionale Verbundenheit mit
Deutschland. Auf die Frage, warum viele Juden ihre Ausrei-
se hinauszögerten oder zunächst ausschlugen, verwies der
Historiker und ehemalige Emigrant Peter Gay auf die banale
Tatsache, dass Deutschlands Juden in Deutschland zu Hause
9 Wischnitzer, Mark, Die jüdische Wanderung unter der Naziherr-
schaft 1933-1939, in: Ganther, Heinz (Hg.), Die Juden in Deutschland.
Ein Almanach, Hamburg 1959, S. 95-136, S. 104.
10 Deutschkron, Inge, Ich trug den gelben Stern, Köln 1983, S. 17.
11
waren.11 Auch wenn diese Aussage vereinnahmend und all-
zu plakativ erscheint, ist dennoch nur vor dem Hintergrund
dieser selbstverständlichen Heimatverbundenheit vieler
deutscher Juden das Thema Emigration zu behandeln und
auch zu verstehen. Die gewachsene emotionale Verbunden-
heit funktionierte, wenigstens in den ersten Jahren nach
1933, wie ein Gegengewicht zu all den zu erleidenden Schi-
kanen und Diskriminierungen. Heinemann Stern, Mitglied
im Hauptvorstand des „Centralvereins deutscher Staatsbür-
ger jüdischen Glaubens“, schrieb in seiner Autobiografie:
„Von dem Augenblick an, da die Möglichkeit oder gar
Notwendigkeit der Auswanderung in den Bereich unserer
Erwägung trat, verursachte mir darum schon das bloße Wort
seelischen Schmerz, und wäre es nicht soweit gekommen,
daß unser Bleiben in Deutschland mit Gefahr für Leib und
Leben verbunden war, hätte mich wohl nichts zum Sprung
ins Dunkle zwingen können.12
Die Emigrantin Ilse Stanley beschrieb mit eindringlichen
Worten, was der Verlust der Heimat für sie bedeutete:
„Es war nicht die größte Tragödie, meine Karriere und mei-
nen Besitz zu verlieren; ich hatte nie zu sehr an materiellen
Besitztümer gehangen. Ich mußte größere Verluste ertragen.
Ich war unendlich tief in deutscher Erde, Sprache, Kunst
und deutschem Denken verwurzelt, ich war so deutsch wie
11 Gay, Peter, In Deutschland zu Hause ... Die Juden der Weimarer
Zeit, in: Paucker, Arnold (Hg.), Die Juden im Nationalsozialistischen
Deutschland 1933-1943, Tübingen 1986, S. 31-43, S. 33.
12
eine Eiche. Und man konnte doch einer deutschen Eiche
nicht einfach sagen: ‚Von heute an bist du nicht mehr eine
deutsche Eiche! Zieh deine Wurzeln aus dieser Erde und
geh fort!’“13
Dass die Heimatverbundenheit auch als ein Grundrecht
wahrgenommen wurde, ist einem Artikel des Stuttgarter
Rabbiners Dr. Paul Rieger in der „C.V.-Zeitung“ vom Janu-
ar 1931 zu entnehmen:
„Wenn die Grundrechte der deutschen Juden aufgezählt
werden, so steht das Heimatrecht, das Anrecht am deutschen
Namen und am deutschen Vaterlande, für sie an erster Stel-
le. Dabei erscheint es als selbstverständlich, daß die Voraus-
setzung für ihr Heimatrecht ihr Heimaterlebnis ist.14
Insbesondere in konservativen und deutschnationalen jüdi-
schen Kreisen wurde die emotionale Verbundenheit mit der
„Heimat“ besonders stark hervorgehoben. Mit nationalisti-
schem Impetus wurde auf die Verwurzelung der deutschen
Judenheit im Deutschtum verwiesen. Organisiert im
„Reichsbund der jüdischen Frontsoldaten“ sowie im „Ver-
band nationaldeutscher Juden“ brachten die konservativen
Juden den stärksten Widerstand gegen eine Emigration vor.
Die Gründe r ein Bleiben in Deutschland nach dem
Machtantritt der NSDAP sind mit den Begriffen Heimat-
und Familienverbundenheit sowie mit Hoffnung und Abwä-
12 Stern, Heinemann, Warum hassen sie uns eigentlich? Jüdisches Le-
ben zwischen den Kriegen, Düsseldorf 1970, S. 309.
13 Stanley, Ilse, Die Unvergessenen, Wien, München, Basel 1964, S.
83.
13
gung zu benennen. Gegen die Emigration wurden aber auch
pragmatische Einwände vorgebracht, wie fehlende Fremd-
sprachenkenntnisse oder fehlende Berufsqualifikationen.
Viele deutsche Juden waren auf ein Leben in einem anderen
Land und außerhalb ihres beruflichen Umfeldes schlichtweg
nicht vorbereitet. Dies betraf vor allem ältere Personen, die
in dem Erlernen einer neuen Sprache und in einer erforder-
lichen beruflichen Umschulung unüberwindbare Hindernis-
se sahen.15
Dazu der Emigrant Paul Mühsam, der Deutschland im Sep-
tember 1933 verließ:
„Bald erschien mir eine Auswanderung als selbstverständ-
lich und als einzig mögliche Lösung, bald wieder fragte ich
mich, ob ich denn wahnsinnig sei, daß ich daran denke, das
Heimatland und alle gewohnten Verhältnisse zu verlassen
und in vorgerücktem Alter noch einer ungewissen Zukunft
entgegenzugehen.16
Die Furcht vor dem völligen Verlust wirtschaftlicher und
sozialer Sicherheit in der Emigration überwog allzu oft das
Gefühl der rechtlichen und ökonomischen Unsicherheit be-
züglich der eigenen Zukunft in Deutschland. Der Historiker
William Sheridan Allen zitiert in seiner Studie über die Zeit
der NS-Machtübernahme in einer Kleinstadt einen ortsan-
ssigen Bankier: Wohin soll ich gehen? Hier bin ich der
14 C.V.-Zeitung, 27.2.1931.
15 Siehe Adler, Hans Günther, Der verwaltete Mensch. Studien zur
Deportation der Juden in Deutschland, Tübingen 1974, S. 3.
14
Bankier Braun. Überall sonst wäre ich der Jude Braun.“17
Herr Braun, der zu den Honoratioren einer kleinstädtischen
Gemeinschaft hlte, ignorierte ostentativ die antijüdische
Politik der neuen Machthaber und die zunehmenden An-
feindungen durch seine Umwelt. Für ihn, Nationalist und
Monarchist, war die Maxime ‚Durchhalten und Hoffen’.
Eine Haltung, die gerade für die etablierte ältere Generation
symptomatisch war.
Der Mehrheit der deutschen Juden erschien 1933 eine Emig-
ration, trotz der Anfeindungen, der Entrechtungen, der
Übergriffe sowie der Ungewissheit über die weitere Ent-
wicklung, nicht erforderlich. Der Historiker Saul Friedlän-
der führte diesen „scheinbaren Mangel an Eifer, ein Land zu
verlassen, in dem Absonderung, Demütigung und ein gan-
zes Arsenal von Verfolgungsmaßnahmen von Tag zu Tag
schlimmer wurden“, zu allererst auf die „Unfähigkeit des
größten Teils der jüdischen hrung und hauptsächlich der
gewöhnlichen deutschen Juden“ zurück, einen im wesent-
lichen unvorhersehbaren Gang der Ereignisse zu begrei-
fen“.18
Der Historiker Peter Pulzer konstatierte in seiner Analyse
der antisemitischen NS-Politik zu Beginn der nationalsozia-
16 Mühsam, Paul, Ich bin ein Mensch gewesen. Lebenserinnerungen,
hrsg. v. Kretzschmar, Ernst, Gerlingen 1989, S. 240.
17 Allen, William Sheridan, „Das haben wir nicht gewollt!“ Die natio-
nalsozialistische Machtergreifung in einer Kleinstadt 1930-1935, Gü-
tersloh 1966, S. 221.
18 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 75.
15
listischen Herrschaft, dass ihre Auswirkungen auf die jüdi-
sche Gemeinschaft unterschiedlich wahrgenommen wurden:
„Für diejenigen Juden, die am meisten durch den Abbruch
des Assimilierungsprozesses zu verlieren hatten, war die
Umstellung am schwierigsten. Sie brauchten am längsten,
um herauszufinden, ob das Dritte Reich nur einen vorüber-
gehenden Rückschlag ihrer Bestrebungen oder eine endgül-
tige Umkehrung liberaler Entwicklung bedeutete.19
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass die jüdischen Emig-
ranten des Jahres 1933 die deutschen Juden waren, die die
politische Entwicklung ‚begriffen oder die ‚schneller he-
rausfanden’, dass sie im nationalsozialistischen Deutschland
keine Zukunft hatten?
Die Historikerin Monika Richarz verwies darauf, dass im
Jahre 1933 vor allem politisch engagierte Juden, Zionisten,
„ausländische“ Juden, die in ihre Heimatländer zurückkehr-
ten, sowie Akademiker, die ihre Stellung verloren hatten,
die frühen jüdischen Emigranten stellten.20 Hier stellt sich
die Frage: Sind alle frühen jüdischen Emigranten diesen Ka-
tegorien zuzuordnen?
Der Schriftsteller Lion Feuchtwanger schrieb 1933:
„‚Wir deutschen Emigranten.Unzählige Male höre ich die-
se Wortverbindung und immer wieder rührt es mich seltsam
19 Pulzer, Peter, Der Anfang vom Ende, in: Paucker, Arnold (Hg.), Die
Juden im Nationalsozialistischen Deutschland (1933-1943). The Jews
in Nazi Germany 1933-1943, Tübingen 1986. S. 3-15, S. 12.
20 Richarz, Monika (Hg.), Jüdisches Leben in Deutschland. Selbstzeug-
nisse zur Sozialgeschichte 1918-1945, Bd. 3, Stuttgart 1982, S. 53.
16
an, dieses ‚Wir’. Wo eigentlich ist ein Verbindendes zwi-
schen den deutschen Emigranten? Sie sind ihrer politischen,
sozialen, wirtschaftlichen Situation nach so zerklüftet wie
nur irgend möglich. Hundert Unterschiede zwischen den
einzelnen sind auf den ersten Blick erkennbar, Verbinden-
des ist schwer zu entdecken. Und trotzdem ist die Wortfolge
‚Wir Emigranten’ berechtigt, und das Bewusstsein des ‚Wir’
ist hier tausendfach wirklicher als in jenen, von denen etwa
Sprecher des Dritten Reiches erklären: ‚Wir Nationalsozia-
listen’.21
Zur ersten jüdischen Emigrationswelle aus dem nationalso-
zialistischen Deutschland sind noch viele Fragen unbeant-
wortet. Einige können beantwortet werden, wenn wir mehr
Kenntnisse über die sozialen und ökonomischen Bedingun-
gen der frühen jüdischen Emigranten haben.
21 Zitiert nach Olden, Ika, Olden, Rudolf, In tiefem Dunkel liegt
Deutschland. Von Hitler vertrieben – ein Jahr deutsche Emigration,
Berlin 1994, S. 23.
17
2. Aufgabenstellung
Im Zentrum dieser Untersuchung stehen die nicht prominen-
ten, die sogenannten einfachen Bürger dischen Glaubens
oder mit jüdischen Vorfahren, die aus Deutschland 1933
emigrierten. Wer waren diese Frauen und Männer, die zu
den ersten jüdischen Emigranten aus dem nationalsozialisti-
schen Deutschland zählten?
Methodischer Grundgedanke dieser Untersuchung ist es, aus
einer Vielzahl von Personenangaben zu frühen jüdischen
Emigranten ein Sozialprofil zu erstellen. Dementsprechend
ist der Fokus auf kollektivbiografische Informationen ausge-
richtet und wird keine individuellen Emigrationsschicksale
berücksichtigen.22 Das heißt, es gilt nicht Prototypen des
frühen jüdischen Emigranten herauszustellen, sondern eine
Vielzahl an individuellen, sozialen und ökonomischen
Merkmalen, wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Ausbil-
dung, Beruf, sozialer Stand und Finanzierung der Emigrati-
on, von Emigranten zu erheben, auszuwerten und diese in
ihrer Bedeutung r die Emigration zu untersuchen. Dahin-
ter steht die Frage, was verband und unterschied die Frauen
und nner der ersten jüdischen Emigrationswelle. Was
waren gemeinsame und unterschiedliche Merkmale? Sind
über diese soziologische Zuordnungen möglich?
22 Ruloff, Dieter, Historische Sozialforschung, Stuttgart 1989, S. 97 f.;
Scheuch, Erwin K., Die wechselnde Datenbasis der Soziologie, in:
Müller, Paul J. (Hg.), Die Analyse der prozeß-produzierten Daten,
Stuttgart 1977, S. 5-41, S. 25.
18
In dieser Untersuchung wird herauszuarbeiten sein, inwie-
weit zu ermittelnde soziale und ökonomische Konvergenzen
und Divergenzen als homogene und heterogene Sozialkom-
ponenten zu deuten sind. Dieser methodische Ansatz impli-
ziert die systematische Erhebung und Auswertung von mas-
senhaft gleichförmigen Quellen. Als solche sind grundsätz-
lich Personenakten von Ämtern zu klassifizieren. Diese do-
kumentieren in der Regel nicht nur Verwaltungsabläufe,
sondern beinhalten Angaben zu den Personen des sogenann-
ten Verwaltungshandelns.23 Die quantitative und auch quali-
tative Auswertung von Personendaten bietet daher ein prak-
tikables Erhebungsverfahren, um eine Vielzahl von Infor-
mationen zu ausgesuchten Merkmalen zu erhalten. Vor al-
lem impliziert sie die Möglichkeit, biografische Angaben
auch von Menschen zu erheben, die keine Selbstzeugnisse
hinterlassen haben oder die nicht im Fokus der Aufmerk-
samkeit stehen.24
Diese inhaltlichen als auch formalen Ansprüche werden von
den Personenakten der sogenannten Devisenstelle des Lan-
23 Stahlschmidt, Rainer, Massenhaft gleichförmige Quellen, in: Rusi-
neck, Bernd-A., Ackermann, Voker, Engelbrecht, Jörg (Hg.), Einfüh-
rung in die Interpretation historischer Quellen. Schwerpunkt: Neuzeit,
Paderborn 1992, S. 215-231, S. 215 f. Stahlschmidt: „Massenhaft
gleichförmige Quellen spiegeln die soziale Wirklichkeit wider, indem
sie für ein oder mehrere Individuen im Verband vieler Aktenvorgänge
oder Datensätze Merkmale und Beziehungen zur Umwelt entweder als
Momentaufnahme, als eine Art chronologisches Veränderungsproto-
koll oder als Lebensgeschichte festhalten.“ S. 222.
24 Jarausch, Konrad H., Möglichkeiten und Probleme der Quantifizie-
rung in der Geschichtswissenschaft, in: derselbe (Hg.), Quantifizie-
rung in der Geschichtswissenschaft, Düsseldorf 1976, S. 11-30, S. 25.
19
desfinanzamtes Berlin erfüllt. Die überlieferten Akten dieser
Dienststelle finden sich im Bestand des Oberfinanzpräsi-
denten Berlin-Brandenburg“. Jede Akte beinhaltet eine An-
zahl von verschiedenen relevanten Informationen zu Perso-
nen, die einen Antrag auf Devisenausführung stellten. Für
diese Untersuchung wurden aus diesem Bestand 763 Anträ-
ge von jüdischen Emigranten und Emigrantinnen aus dem
Jahr 1933 erhoben und ausgewertet.
Obwohl der Name des Bestandes die Landesfinanzämter
von Berlin und Brandenburg aufführt, fanden sich für das
Emigrationsjahr 1933 nur Devisenakten des Landesfinanz-
amtes Berlin. Deswegen muss sich diese Untersuchung auf
jüdische Emigranten aus Berlin beschränken.
Es wird zu klären sein, welche Funktion dieser bürokrati-
schen Verwaltung zukam, warum und wie Personen in die-
sem Verwaltungsablauf aktenkundig wurden und ob die
Angaben als verlässlich zu bewerten sind. Auch die Frage,
inwieweit diese Quelle als repräsentativ zu bewerten ist,
wird zu beantworten sein.25
Die Bedeutungen der verschiedenen individuellen Merk-
malsausprägungen für die Emigration können jedoch nur im
Kontext von Vergleichszahlen bewertet werden. Das heißt,
die Untersuchungsergebnisse zu den einzelnen Merkmalen
werden in den Zusammenhang überlieferter, teils demogra-
fischer Angaben gesetzt und dadurch interpretiert.
25 Stahlschmidt, Massenhaft gleichförmige Quellen, S. 225 f.
20
Der Leser wird mit einer Fülle von absoluten und relativen
Zahlen konfrontiert werden. Nur über diese detaillierten
Angaben werden jedoch die einzelnen Ergebnisse der Aus-
wertungen in ihrer Berechnung transparent und für eine
mögliche Falsifizierung zugänglich.
Im Text werden Antragsteller und Antragstellerinnen ge-
trennt genannt. Diese Sprachregelung soll auf die unter-
schiedlichen Bedingungen von Emigranten und Emigrantin-
nen aufmerksam machen. Differenzen waren nicht nur im
Ablauf und im Verwaltungsprozess einer bevorstehenden
Emigration, sondern auch in ökonomischen und sozialen
Voraussetzungen gegeben.
Im Hintergrund dieser Arbeit steht die Frage, warum diese
Personen 1933 emigrierten, während sich das Gros der deut-
schen Juden gegen eine Emigration entschied. Die Untersu-
chung wird zeigen, inwiefern die Antragsteller und Antrag-
stellerinnen auf selbst erfahrene berufliche Diskriminierung
reagierten. Sie wird zeigen, inwieweit sich bestimmte indi-
viduelle, familiäre, soziale und ökonomische Bedingungen
fördernd für eine frühe Emigration auswirkten. Den pekuni-
ären Verhältnissen der Ausreisenden kommt dabei eine be-
sondere Aufmerksamkeit zu. Es gilt die These zu prüfen, ob
letztlich die Liquidität der Ausreisewilligen maßgeblich ent-
scheidend für die Emigration war.26
26 Adam, Uwe Dietrich, Judenpolitik im Dritten Reich, Düsseldorf
1972, S. 204.
21
Lag der Schwerpunkt der Emigrationsforschung in den ers-
ten Nachkriegsjahrzehnten ausschließlich auf dem politi-
schen und literarischen Exil, rückte seit den achtziger Jahren
des 20. Jahrhunderts allmählich die Emigration der ‚kleinen
Leute’ in die wissenschaftliche Aufmerksamkeit.27 Dass
dieser viel zitierte Paradigmenwechsel mittlerweile vollzo-
gen ist, wird durch die Anzahl an wissenschaftlichen Publi-
kationen über die jüdischen Emigranten in den einzelnen
Exilländern belegt.28 Dennoch sind bestimmte sozialge-
schichtliche Aspekte der jüdischen Massenemigration im-
mer noch vernachssigt oder unerforscht.29 So liegen noch
keine überregionalen Erhebungen zu den jüdischen Emig-
ranten in den einzelnen Emigrationswellen vor. Diese wis-
senschaftlichen Defizite verweisen auf das Fehlen einer
Überblicksdarstellung zum Thema jüdische Emigration aus
Deutschland. Angesichts dieser Forschungslage ist diese
Untersuchung struktureller Merkmale innerhalb der frühen
jüdischen Emigration ein Baustein in der noch lückenhaften
27 Ladwig, Perdita, Schreiber, Lydia, Exilforschung 1945 bis 1995:
Bilanz und Perspektiven. Bericht über die Jahrestagung der Gesell-
schaft für Exilforschung, 23. bis 25. März 1995, in: Internationale
Wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der Arbeiterbewe-
gung, Bd. 31, Februar 1995, S. 229-233, S.229 f.
28 Loewy, Ernst, Zum Paradigmenwechsel in der Exilliteraturfor-
schung, in: Krohn, Claus-Dieter u.a. (Hg.), Exil und Remigration.
Exilforschung. Ein Internationales Jahrbuch 9 (1991), S. 208-217, S.
212 f.
29 Strauss, Herbert A., Jewish Immigrants of the Nazi Period in the
USA, München u.a. 1992, S. 317 [Kampe, Norbert (Hg.), Jewish E-
migration from Germany 1933-1942. A Documentary History, Bd. 4];
Benz, Wolfgang (Hg.), Das Exil der kleinen Leute, München 1991, S.
9.
22
empirischen Grundlagenforschung zur dischen Massen-
emigration. Aufgabenstellung und Methodik weisen diese
Arbeit als eine sozialgeschichtliche Untersuchung aus.
Die Arbeit gliedert sich in nf Abschnitte. Die drei Kapitel
der Einleitung (Teil I) führen in das Thema dieser Untersu-
chung ein. Dabei beschränkt sich die Einleitung nicht auf
die historischen Koordinaten, die zum Verständnis des
Themas relevant sind, sondern versucht darüber hinaus die
Konfliktsituation der Entscheidung r oder gegen die
Emigration mittels Aussagen von Zeitzeugen zu umreisen.
Der begrifflichen Problematik gilt besondere Aufmerksam-
keit. Gerade für die historische Verortung der ersten jüdi-
schen Emigrationswelle aus Deutschland 1933 ist eine klare
Abgrenzung der Termini eine Voraussetzung.
Teil II umfasst fünf, thematisch sehr unterschiedliche Kapi-
tel, in denen demografische, politische und rechtliche Rah-
menbedingungen der Emigration von 1933 kurz erläutert
werden. Zum Verständnis dieser Untersuchung ist sowohl
ein Blick auf die demografischen Koordinaten zur jüdischen
Bevölkerung Berlins als auch auf die einsetzende national-
sozialistischen Verfolgungspolitik von 1933 erforderlich.
Die jüdische Emigration ist letztlich nicht ohne die Einrei-
sebedingungen der Immigrationsländer zu verstehen. Im
Rahmen der Aufgabenstellung kann das Thema jedoch nur
am Rande gestreift werden. Dennoch werden einige Bei-
spiele zeigen, inwieweit sich diese restriktiven Einreisevor-
23
gaben nachhaltig auf die ‚Wahl’ des Emigrationslandes
schon im Jahre 1933 ausgewirkt haben.
Verschiedene Aspekte der Devisenausführung werden in
Teil III untersucht. Hier gilt es zunächst, den rechtlichen
Rahmen der Devisenausführung zu erklären. Im Kontext
dieser rechtlichen Bedingungen wird auch auf den Haavara-
Transfer als einen wichtigen Pfeiler der Palästinaemigration
kurz einzugehen sein. Nach dem Kapitel über die Aufgaben
der sogenannten Auswandererberatungsstellen wird die
Quellenbasis dieser Untersuchung, die Akten der Devisen-
stellevorgestellt. Dabei wird der Aufbau der für die An-
tragsteller und Antragstellerinnen angelegten Verwaltungs-
akten, die sogenannten Devisenakten, sowie der Ablauf die-
ser devisenrechtlichen Verwaltung erläutert und die Fragen
nach ihrer Funktion und Bedeutung für die Antragsteller
und Antragstellerinnen beantwortet. Im Hinblick auf die
Aufgabenstellung war es erforderlich, die in den Devisenak-
ten aufgeführten Antragsteller und Antragstellerinnen als
rassistisch Verfolgte zu identifizieren. Im letzten Kapitel
wird die methodische Vorgehensweise hinsichtlich des
Nachweises erläutert.
Teil IV beinhaltet die Auswertungen der Untersuchungsein-
heiten. In acht Kapiteln werden die individuellen, sozialen
und ökonomischen Merkmalsausprägungen der Antragstel-
ler und Antragstellerinnen herausgearbeitet, in mögliche
Bezüge zueinander gesetzt und ausgewertet. Um eine Zu-
ordnung und Einschätzung dieser Ergebnisse zu ermögli-
24
chen, werden auch in diesem Abschnitt zu den jeweiligen
Merkmalen die statistischen und demografischen Ver-
gleichsangaben referiert.
Im ersten Kapitel wird die Verteilung der verschiedenen
Emigrationsländer in den Untersuchungseinheiten unter-
sucht. Eine problematische Frage ist, inwieweit die Anträge
tatsächlichen Emigrationen entsprachen. In einem Unterka-
pitel wird daher auf Ablehnungen oder Zurücknahmen von
Anträgen einzugehen sein.
Die Statistiken zur deutsch-jüdischen Einwanderung in die
USA und in Palästina liefern die wenigen vorhandenen Ver-
gleichszahlen für 1933. Anhand dieser werden die spezifi-
schen Probleme von überlieferten Zahlen in zwei Unterkapi-
teln verdeutlicht.
Das zweite Kapitel wird sich der zentralen Frage annehmen,
inwieweit sich geschlechtsspezifische Bedingungen auf die
Emigration ausgewirkt haben. In den Kapiteln 3 bis 6 wer-
den die Altersstruktur, die berufliche Situation, die Staats-
angehörigkeit sowie die Wohnsituation der Antragsteller
und Antragstellerinnen untersucht.
Die Finanzierung der Emigration ist Thema des siebten Ka-
pitels. Inwieweit die aufgenommenen Merkmalsaus-
prägungen Angaben über den Entscheidungsprozess zur
Emigration beinhalten, wird in Kapitel 8 erörtert.
In welchem Umfang die systematische Auswertung der in-
dividuellen, sozialen und ökonomischen Merkmalsaus-
prägungen der Antragsteller und Antragstellerinnen zu ei-
25
nem Sozialprofil hrt, wird abschließend in Teil V resü-
miert.
26
3. Emigration, Flucht oder Auswanderung zur Semantik
des Begriffes Emigration
Die Verwendung der Begriffe Emigration und Emigrant in
diesem Text folgt der Lesart, nach der mit Emigranten all
jene Menschen gemeint sind, die wegen politisch, religiös,
ethnisch, sozial und/oder ökonomisch motivierter Verfol-
gung das Geburtsland oder ihren Lebensraum verlassen.30
Dem lateinischen „emigrare“ (Hinauswandern) und e-
migrans“ (Auswanderer) entlehnt, fand der Terminus Emig-
ration im Zusammenhang mit der Austreibung protestanti-
scher Bauern aus der Steiermark und aus Kärnten im 18.
Jahrhundert Verbreitung in deutschsprachigen Texten.31 In
diesem situativ-sprachlichen Kontext veränderte sich der
Begriff um die Bedeutung der politischen Nachstellung und
der erzwungenen Umsiedlung.32 Folgt man jedoch der lexi-
kalischen Definition, so bedeutet Emigration, wie auch das
englische „emigration“, sowohl die erzwungene als auch die
30 Siehe dazu Krohn, Claus-Dieter, Mühlen, Patrick von zur, Paul,
Gerhard, Winkler, Lutz (Hg.), Handbuch der deutschsprachigen Emig-
ration 1933-1945, Darmstadt 1998, Vorwort S. XII: „In der Regel
wird mit Emigration die (erzwungene) Auswanderung bezeichnet,
wobei der damit in aller Regel verbundene Bruch mit dem Herkunfts-
land eine spätere Rückkehr ausschloß; diese Situation charakterisiert
zweifellos den größten Teil der jüdischen Emigration.“
31 Vgl. Kluge, Friedrich (Hg.), Etymologisches Wörterbuch der deut-
schen Sprache, 22. Auflage, Berlin, New York 1989, S. 176; Etymo-
logisches Wörterbuch des Deutschen, 2. Auflage, Berlin 1993, S. 280.
32 Vgl. Gruyter, Walter de (Hg.), Deutsches Fremdwörterbuch, Bd. 5,
Berlin 2004, S. 113–115: „In der Bedeutung ‚Auswanderer’, Person,
die ihr Heimatland (aus religiösen, rassischen, politischen Gründen)
(für immer oder vorübergehend) verlässt, Flüchtling, Vertriebener.“
27
freiwillige Abwanderung.33 Der Terminus wäre danach als
Synonym sowohl r die Flucht als auch r die freigestellte
Auswanderung zu verwenden.34
Dabei ist der Aspekt der Nachstellung als Motor der er-
zwungenen Abwanderung nach lexikalischer Definition all-
gemein gefasst. Dennoch ist diese definitorische Minimal-
anforderung letztlich das entscheidende Kriterium in der
Abgrenzung zur Auswanderung, für die in den Nachschla-
gewerken primär ökonomische und/oder private Gründe als
Erklärung angeführt werden. Da aber beide Grundtypen der
Abwanderung, die freiwillige wie die erzwungene, vom Ü-
berbegriff Emigration abgedeckt wird, ergibt sich in seinem
Gebrauch das Problem der Indifferenz.35 Hinsichtlich dieser
33 Vgl. Brockhaus Enzyklopädie, 20. Auflage, 1996, Bd. 2, S. 419. Der
Artikel subsumiert unter dem Begriff Emigration sowohl ein freiwilli-
ges als auch eine erzwungenes „Verlassen des Heimatlandes“ aus po-
litischen oder weltanschaulichen Gründen: „Rechtlich betrachtet ist
die Emigration ein Fall der Auswanderung.“; The New Encyclopaedia
Britannica, 15. Auflage, 1974, Bd. 4, S. 475 sowie Bd. 6, S. 136 f.:
„Human migration: Migration fall into several broad categories. First:
internal migration and international migration may be distinguished.
Within any country there are movements of individuals and families
from one area to another area. Or country to country. Second: migrati-
on may be voluntary or forced.“
34 Vgl. Winzer, Fritz, Emigranten. Geschichte der Emigration in Euro-
pa, Frankfurt a.M., Berlin 1986, S. 10: „Heute spricht man zumeist
von Emigration, wenn es darum geht, das freiwillige oder erzwungene
Verlassen der Heimat kurz beim Namen zu nennen.“ „Emigration.
Dieser Begriff für das freiwillige oder erzwungene Verlassen der
Heimat aus religiösen, politischen und rassischen Gründen über-
schneidet sich im deutschen Sprachgebrauch mit dem der Flucht, des
Exils und der Auswanderung.“ S. 99.
35 Siehe dazu Zürn, Gaby, Forcierte Auswanderung und Enteignung
1933 bis 1941: Beispiele Hamburger Juden, in: Herzig, Arno (Hg.),
Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990, Hamburg 1991, S. 487-498, S.
487: „Der wertneutrale Begriff ‚Emigrationvermag weder die indivi-
28
Bedeutungsunschärfe ist eine prinzipielle textimmanente
Differenzierung des Begriffes Emigration unumgänglich.36
Dass die jüdischen Emigranten aus Nazi-Deutschland als
solche auch zu bezeichnen sind, wird in der jüngeren E-
migrations- und Exilforschung nicht angezweifelt.37 Dabei
stieß die Bezeichnung der jüdischen Flüchtlinge als Emig-
ranten zur Zeit des Exils keineswegs auf ungeteilte Zustim-
mung. Auf den Umstand, dass viele „ideologische Emigran-
ten“, gerade zu Beginn der Emigration 1933, die Bezeich-
nung Emigrant als einen „Ehrenbegriff“ nur r aktive Hit-
lergegner akzeptierten, verwies die Historikerin Julia Franke
duellen Motive einer Auswanderung noch die vom Staat diktierten
Rahmenbedingungen dieser Flucht angemessen zu umreißen.“ Um
dieses Problem zu umgehen, greift Zürn jedoch auf den noch
schwammigeren Begriff Auswanderung zurück: Die Auswanderung
stellt im Regelfall die einzige Alternative zur Verdrängung, Entrech-
tung und schließlich dem Massenmord dar.“
36 Siehe Krohn u. a., Handbuch der deutschsprachigen Emigration,
Vorwort S. XII. Die Autoren verweisen explizit auf diese Problema-
tik: „Die Abgrenzung von Emigrant, Flüchtling und Exilant, von E-
migration, Flucht, Exodus und Exil ist nur in vorläufiger und unge-
nauer Form möglich und bedarf im Einzelfall konkreter Bestimmun-
gen.“
37 Diese sprachliche Regelung steht im Kontext des Umbruchs inner-
halb der Exilforschung Anfang der 80er Jahre, der eine Verschiebung
des Fokus vom politischen Exil zugunsten der allgemeinen und spe-
ziell jüdischen Fluchtbewegung zur Folge hatte. Dazu Loewy, Para-
digmenwechsel, S. 112. Loewy hob die Bedeutung des Biographi-
schen Handbuches der deutschsprachigen Emigration nach 1933 her-
vor, das diesen Umbruch in der Forschungsausrichtung markiert. Sie-
he auch Ladwig, Schreiber, Exilforschung, S. 229 f.; siehe Pross, Hel-
ge, Die deutsche akademische Emigration nach den Vereinigten Staa-
ten 1933–1941, Berlin 1955, S. 18 f. Für Pross stand außer Zweifel,
dass all die, die in Folgen von direkter oder indirekter politischer, so-
zialer, religiöser oder ökonomischer Ächtung ihr Herkunftsland ver-
lassen, als Emigranten zu bezeichnen sind.
29
in ihrer Untersuchung jüdischer Emigranten in Frankreich.38
Zeugnisse dieser meist politisch motivierten Distanzierung
zu den dischen Emigranten finden sich beispielsweise in
den Beiträgen der Zeitschrift „Die neue Weltbühne“, die
nach 1933 zum Sprachrohr der politischen Emigration a-
vancierte. So konstatierte der politische Emigrant Gregor
Melcher:
„Sie nennen sich Emigranten. Aber die wenigsten unter ih-
nen sind es. Die meisten bleiben und niemand weiß, wie
lange Flüchtlinge. Der Unterschied ist klar. Es gibt rassi-
sche und politische Flüchtlinge. Über die rassischen ist nicht
viel zu sagen. (...) Diese Flüchtlinge erfahren das alte
Schicksal des Judentums. (...) Sie sind keine Emigranten.“39
Auch Willi Schlamm, 1933 verantwortlicher Redakteur der
„Neuen Weltbühne“ und politischer Emigrant der ersten
Stunde, äußerte sich abweisend über die dischen Emigran-
ten:
„Nicht jeder, der Deutschland verließ, ist ein Freiheitskämp-
fer. Und kein Wort gegen jene, die es auch gar nicht sein
wollen; sie suchen Brot, helfen wir ihnen dabei! Aber sie
sind nicht die Emigration. (...) In die großen Städte Europas
kamen tausende Flüchtlinge, die den Pogromen entronnen
sind und jetzt noch dem Hunger entrinnen müssen. Ihnen
38 Franke, Julia, Paris – eine neue Heimat? Jüdische Emigranten aus
Deutschland 1933–1939, Berlin 2000, S. 35 f.
39 Melcher, Gregor, „Emigranten“, in: Die neue Weltbühne, Nr. 18, 4.
Mai 1933, S. 554-556, S. 554.
30
soll mit aller Kraft geholfen werden. (....) Es sind Flüchtlin-
ge, aber keine Emigranten.40
Dass das Abwerten der jüdischen Flüchtlinge unter den poli-
tischen Emigranten verbreitet war, schilderte die jüdische
und politische Emigrantin Hilde Walter in einem Interview,
das kurz nach Kriegsende aufgenommen wurde:
„In Paris und Prag entstand in den Kreisen der politischen
Flüchtlinge der Begriff Wirtschaftsemigranten’ als Be-
zeichnung für alle unpolitischen Juden, die nicht zu den po-
litisch aktiven Gegnern der Nazis gehört hatten.“41
Die Abgrenzung zu den dischen Schicksalsgenossen
konnte aber auch unter Anerkennung ihres Emigrantenstatus
erfolgen. Dazu der politische Emigrant Werner Türk:
„Die deutsche Emigration (...) ist eine äußerst buntschecki-
ge, vielschichtige Schicksalsgemeinschaft. Ein Teil der Ver-
triebenen und Ausgewanderten ist jüdisch und betrachtet die
vom Fascismus (!) aufgegeben Probleme ausschließlich un-
ter jüdischem Gesichtswinkel. Einen anderen Teil der Emig-
ration bildet die sozialistisch bestimmten proletarischen und
intellektuellen Elemente, und jener Teil ist gewiß zerklüftet
genug. Erwähnt seien auch jene Emigranten, die keinen An-
spruch auf die Zugehörigkeit zur Emigration machen, die
das Verbanntenlos als soziale Degradierung empfinden, ei-
40 Schlamm, Willi, Flüchtlinge und Emigranten, in: Die neue Welt-
bühne, Nr. 31, 3. August 1933, S. 945–948, S. 946 u. S. 948.
41 Zentrum für Antisemitismusforschung, Archiv, Bestand Wiener
Library P II f, Nr. 1188. Hilde Walter betonte, dass die Überheblich-
keit gegenüber den „Wirtschaftsemigranten“ keine antisemitischen
Untertöne beinhalteten.
31
gentlich nur ihren Wohnsitz gewechselt haben und statt in
Berlin, Breslau und Frankfurt jetzt in Prag, Paris oder Ams-
terdam ausschließlich mit der Sicherung und Pflege ihrer
privaten Existenz beschäftigt sind.“42
Die dogmatische Trennung in „Flüchtlinge oder gar „Wirt-
schaftsflüchtlinge“ auf der einen und den wahren“ Emig-
ranten auf der anderen Seite wurde jedoch nicht von allen
politischen Emigranten geteilt.43 Der Pazifist Hellmuth von
Gerlach stellte die jüdischen Flüchtlinge den politischen
Flüchtlingen gleich und zweifelte nicht an ihrem Emigran-
tenstatus: „Dem politischen Glaubensbekenntnis nach zer-
fallen die Flüchtlinge in fünf Kategorien: Sozialdemokraten,
Kommunisten, Linkskatholiken, Pazifisten und unpolitische
Juden.“44 Auch der Pazifist und Menschenrechtler Kurt Hil-
ler unterstrich in einem Artikel für „Die neue Weltbühne“,
dass sowohl politische als auch jüdische Flüchtlinge glei-
chermaßen als deutsche Emigranten zu verstehen seien:
„Gewiss könnte man versucht sein, die politische Emigrati-
on von der unpolitischen zu sondern, von denen, die allein
wegen ihrer Rasse sich retten, und die intellektuelle, von
42 Türk, Werner, Der Sinn dieser Emigration, in: Die neue Weltbühne,
Nr. 19, 10. Mai 1933, S. 588–591, S. 589.
43 Siehe auch Grosmann, Kurt R., Emigration. Geschichte der Hitler-
Flüchtlinge 1933-1945, Frankfurt a.M. 1969, S. 31. Grosmann konsta-
tierte, dass im Vergleich zu den politischen Emigranten die „jüdischen
‚Wirtschaftsemigranten’ auch von der einheimischen Bevölkerung oft
als unerfreuliche Beigabe der veränderten politischen Verhältnisse in
Deutschland angesehen wurden.“
44 Gerlach, Hellmuth v., Deutsche in Paris, in: Die neue Weltbühne,
Nr. 22, 1. Juni 1933, S. 669-675, S. 670. Gerlach benutzte den Begriff
Emigrant als Synonym für Flüchtling.
32
jener kommerziellen, mit der zu sympathisieren dem Sozia-
listen schwerfällt.“45
Hiller, der für eine geschlossene, legitimierte Vertretung
aller Emigranten plädierte, wandte sich explizit gegen jegli-
che Form von „Exklusivismen“ bestimmter Emigranten-
gruppen.46
Einer der ersten Chronisten der Emigration, der Literat Wolf
Frank, verwies in seinem „Führer durch die deutsche Emig-
ration“ aus dem Jahre 1935 auf die Abgrenzungen unter den
verschiedenen Emigrantengruppen: „Emigrant und Emig-
rant, das war von Anfang an durchaus nicht das selbe.“47
Wie Hiller rechnete auch Franck alle Flüchtlinge zur deut-
schen Emigration: Dieses ganze undurchdringliche Ge-
misch bildete den Stamm der deutschen Emigration.“48
Eine Definition, die auch vom Generalsekretär der „Deut-
schen Liga r Menschenrechte“ Kurt Richard Grossmann
vertreten wurde. Grossmann verwies in seinen Artikeln r
„Die neue Weltbühne“ immer wieder darauf hin, dass so-
wohl jüdische als auch politische Flüchtlinge als in ihrem
Schicksal gleichwertige Emigranten zu verstehen seien.49
45 Hiller, Kurt, Emigranten, vereinigt euch! in: Die neue Weltbühne,
Nr. 22, 30. Mai 1933, S. 682-687, S. 687.
46 Ebenda.
47 Franck, Wolf, Führer durch die deutsche Emigration, Paris 1935, S.
17.
48 Franck, Führer durch die deutsche Emigration, S. 17. Franck zählte
explizit auch die jüdischen Flüchtlinge dazu.
49 Grossmann, Kurt R., Dreißig Emigranten helfen sich selbst, in: Die
neue Weltbühne, Nr. 51, 21. Dezember 1933, S. 1596-1598; Derselbe,
Emigranten in Westeuropa, in: Die neue Weltbühne, Nr. 6, 8. Februar
33
Diese Position wurde von Grossmann und seinem Ko-Autor
Arieh Tartakower auch in ihrer Darstellung The Jewish
Refugee von 1944 rezipiert. Die Autoren unterschieden
zwar „emigrants“ von refugees“, „emigration is essentially
a voluntary movement“, und verwarfen damit den Oberbeg-
riff „emigrants“ zugunsten des spezifischeren Begriffes,
subsumierten aber unter refugees sowohl politische als
auch jüdische Flüchtlinge.50
Eine der frühesten Definitionen des Emigrationsbegriffes im
wissenschaftlichen Diskurs nach 1945 lieferte die Soziolo-
gin Helge Pross in ihrer 1955 erschienenen Untersuchung
der akademischen Emigration in die USA:
„Als Emigration bezeichnen wir die unfreiwillige Auswan-
derung von Einzelnen oder von Gruppen in ein fremdes
Land. Sie ist die Folge direkter oder indirekter politi-
scher, sozialer, religiöser oder ökonomischer Ächtung, die
dem Geächteten nur die Alternative läßt, entweder zu emig-
rieren oder mit der Verkümmerung bzw. dem Ende seiner
bisherigen Existenz zu rechnen. Der Geächtete gerät ohne
persönliches Verschulden in eine Zwangslage, die durch
eine entscheidende Veränderung in den politischen Bedin-
gungen des Staates heraufbeschworen ist. Die Obrigkeit
zwingt also (direkt oder indirekt) zur Emigration. Sie will
bestimmte politische, religiöse, ethnische oder soziale Dis-
1934, S. 181-182; Derselbe, Hilfe für die Emigranten, in: Die neue
Weltbühne, Nr. 14, 5. April 1934, S. 433-435.
50 Grossmann, Kurt R., Tartakower, Arieh, The Jewish Refugee, New
York 1944, S. 2 f.
34
senter loswerden. Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen
bedeutet automatisch, daß der Einzelne in Acht gerät, ohne
subjektiv schuldig oder namentlich genannt zu sein.51
Pross’ Charakterisierung könnte durchaus als vorbildlich
betrachtet werden, wenn die Autorin in ihrer Aufzählung
der verschiedenen Formen von Ächtung auch die rassistisch
motivierte Diskriminierung und Verfolgung explizit mit
einbezogen hätte.52 So verwies Grossmann in seiner Darstel-
lung „Geschichte der Hitler-Flüchtlinge“ von 1969, die erste
Gesamtdarstellung der Emigration nach 1945, ausdrücklich
auf das rassistische Moment als Ächtungsmotiv:
„1. Flüchtlinge werden innerhalb ihrer angestammten staat-
lichen Gemeinschaft aus politischen, religiösen oder, wie in
Hitler-Deutschland, auch aus rassischen Gründen verfolgt.
2. Die Betroffenen haben sich dieser Verfolgung durch
Flucht in eine andere, ihnen fremde staatliche Gemeinschaft
entzogen, wo sie manchmal nur vorübergehend, in ihren
Rechten gemindert, aufgenommen werden, da sie im Ge-
gensatz zu allen anderen ausländischen Staatsbürgern kei-
nen (diplomatischen) Schutz ihrer angestammten Staatsge-
meinschaft genießen.53
Wie schon in seinen früheren Artikeln ließ er keinen Zwei-
fel daran, dass sowohl die politisch Handelnden wie auch
51 Pross, Die deutsche akademische Emigration, S. 18.
52 Rainer Eckert bezieht sich in seiner Darstellung der Emigrations-
publizistik explizit auf Pross’ Definition. Eckert, Rainer, Emigrations-
publizistik und Judenverfolgung, Frankfurt a.M. 2000, S. 14.
53 Grossmann Kurt R., Emigration. Geschichte der Hitler Flüchtlinge
1933-1945, Frankfurt a.M. 1969, S. 28.
35
die unpolitischen Juden, die Deutschland nach 1933 verlie-
ßen, als Flüchtlinge zu begreifen sind.54 Den Begriff Emig-
ration benutzte Grossmann dabei als Synonym für Flucht.
Mit dieser inhaltlichen Gleichstellung beider Begriffe beleg-
te Grosmann den Terminus Emigration unmissverständlich
mit dem Aspekt der Verfolgung und unterschied ihn so vom
Begriff Auswanderung. Zudem verwies er auf ein wesentli-
ches Element der konventionellen Auswanderung: die orga-
nisatorisch halbwegs effiziente Vorbereitungszeit. Diese
stand den emigrierenden Juden in der Regel nur unter Auf-
lagen oder, insbesondere in den späteren Emigrationsjahren,
gar nicht zur Verfügung. Das heißt, neben dem Kriterium
der politisch oder rassistisch motivierten Verfolgung weist
auch die Vorbereitungszeit darauf hin, ob es sich um eine
Auswanderung oder eine Flucht handelt. Dieser zentrale
Aspekt wurde unter anderem von Günther Ginzel in seiner
Kategorisierung von Flucht und Auswanderung aufgenom-
men.55
54 Ebenda, S. 28 und S. 49 f.
55 Siehe Ginzel, Günther B., Jüdischer Alltag in Deutschland 1933-
1945, Düsseldorf 1984, S. 220. Ginzel unterschied drei Kategorien: 1.
„Flüchtlinge, das sind Auswanderer, die ohne jede Vorbereitung und
Beratung, oft kaum im Besitz eines Reisepasses, aus Gründen ihrer
persönlichen Sicherheit sich gezwungen glaubten, Deutschland von
einem Tag auf den anderen zu verlassen.“ 2. „Organisierte Auswande-
rung, das sind jene Auswanderer, die ihre Auswanderung planmäßig
vorbereitet haben, die notwendigen Informationen über die Auswan-
derer-Organisationen einholten und mit Hilfe dieser Organisationen
direkt an das Reiseziel gelangten.“ 3. „Freie Auswanderung, das sind
jene Auswanderer, die im Besitz genügender Geldmittel und freund-
schaftlicher Beziehungen nach den Einwanderungsländern, ihre Aus-
wanderung selbständig vorbereiteten und ohne Inanspruchnahme der
36
Grossmann nannte als ein weiteres unterscheidendes Merk-
mal für die Zuordnung die Verbundenheit zum Herkunfts-
land:
„Der Flüchtling, das zeigte sich bald, ist im Gegensatz zum
Auswanderer damit belastet, daß er zwar unter Druck dro-
hender Verfolgung seine Heimat verlassen muß, aber aus
psychologischen, politischen oder sentimentalen Gründen
mit ihr verbunden bleibt.56
Grossmann übertrug diese „Heimatverbundenheit“, die er
ursprünglich bei den politischen Flüchtlingen ausmachte
„Der politische Flüchtling trägt sein Deutschland mit über
die Grenzen“57 , auf die jüdischen Flüchtlinge. Aus einer
Reihe von biografischen Angaben discher Emigranten
wissen wir um die emotionale Verbundenheit mit Deutsch-
land, die in unterschiedlichen Nuancen von vielen Flücht-
lingen geteilt wurde. Inwieweit jedoch dieser Aspekt für die
Kategorisierung von Flucht und Auswanderung hilfreich ist,
bleibt fraglich.
Grossmanns These der intendierten temporären oder defini-
tiven Trennung vom Herkunftsland als wesentliches Diffe-
renzierungsmerkmal von Emigration und Auswanderung
wurde von der Historikerin Evelyn Lacina in den frühen
achtziger Jahren aufgenommen, jedoch in ihrer Bedeutung
Hilfsorganisationen in die von ihnen gewählten Einwanderungsländer
gelangten.“ Für eine Kategorisierung scheint mir eine binäre Zuord-
nung in unorganisierte Flucht und organisierte Auswanderung jedoch
sinnvoller.
56 Grossmann, Emigration, S. 28.
57 Ebenda.
37
für die Kategorisierung der jüdischen Emigration umgedeu-
tet.58 Nach Lacinas Darstellung war die geplante Kurzfris-
tigkeit der Trennung ein konstitutives Merkmal der Emigra-
tion, während die Endgültigkeit der Handlung die Auswan-
derung definierte.59 Der Aspekt der Diskriminierung und
Verfolgung, als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwi-
schen konventioneller Auswanderung und politisch erzwun-
gener Emigration, trat dabei llig in den Hintergrund. Die-
ser betraf insbesondere die Emigration nach den November-
pogromen 1938, wo es r viele Emigranten um das nackte
Überleben ging. Nach der Zuordnung von Lacina wären je-
doch gerade diese Fliehenden als Auswanderer zu deklarie-
ren.
Die Verwendung der Begriffe Emigration oder Auswande-
rung kann prinzipiell nur an der objektiven, politischen Si-
tuation, die zum Verlassen des Herkunftslandes führte, aus-
gerichtet werden. Die individuelle Planung bezüglich der
Trennungsdauer ist eine Rückkehr möglich oder ausge-
schlossen ist bei der jüdischen Emigration aus dem natio-
58 Lacina, Evelyn, Emigration 1933–1945, Stuttgart 1982, S. 27 f.;
Nach Lacina läßt sich die Grundeinstellung bezüglich einer zeitlich
begrenzten Emigration „für die große Mehrzahl der frühen Emigran-
ten empirisch nachweisen“. Zwar räumte die Autorin die problemati-
sche Anwendung dieser Kategorisierung bei der frühen zionistisch
intendierten Emigration ein und sprach in diesem Kontext von flie-
ßenden Grenzen „Zweifellos waren sie Auswanderer nach Palästina,
gleichzeitig aber auch Emigranten vor den Nationalsozialisten.“ , zog
daraus aber keinerlei prinzipielle Bedenken gegen ihre begriffliche
Zuordnung. S. 27 f.
59 Dazu Krohn u.a., Handbuch der deutschsprachigen Emigration, S.
XII. Die Autoren vertraten bezüglich der Bedeutung des Bruchs mit
dem Herkunftsland eine entgegengesetzte Interpretation.
38
nalsozialistischen Machtbereich als ausschlaggebendes Kri-
terium r eine Kategorisierung oder Benennung wenig
tauglich.
Die Historiker Werner Röder und Herbert A. Strauss beton-
ten in der Einleitung ihrer Publikation „Biographisches
Handbuch der deutschsprachigen Emigration“, dass auf-
grund von Veränderlichkeiten von gesellschaftlichem Be-
wusstsein und politischen Zielvorstellungen sowie einer
Vielzahl unterschiedlicher individueller Motivationsmög-
lichkeiten“ eine pauschale und für die Gesamtperiode gülti-
ge Kategorisierung auf dieser Grundlage auszuschließen sei:
„Emigranten, die als aktive Gegenspieler des Nationalsozia-
lismus vor politischen Nachstellungen geflohen waren, ha-
ben sich früher oder später als Einwanderer gefühlt, und ihre
volle Integration in die Gesellschaft des Aufnahmelandes
erstrebt. Andererseits haben zahlreiche ‚rassisch’ Verfolgte
über lange Zeit hinweg den Entschluß zur dauerhaften Nie-
derlassung zugunsten einer möglichen Heimkehr hintange-
stellt.60
Eine unmissverständliche Position bezüglich der Zuordnung
der jüdischen Flüchtlinge bezog die politische Emigrantin
Susanne Miller:
60 Vgl. Röder, Werner, Strauss, Herbert A., Biographisches Handbuch
der deutschsprachigen Emigration, Bd. I, München, New York 1980,
S. XIV. Auch Grossmann gab zu bedenken, dass sich die Unterschie-
de zwischen dem Flüchtling und dem Auswanderer im Falle der „Hit-
ler-Flüchtlinge resp. Emigranten später oft verwischten“. Grossmann,
Emigration, S. 28.
39
„Die Emigration war im weitesten Sinne eine Vertreibung
von Menschen, die aus politischen Gründen ein Asyl such-
ten. Auch die Juden haben Deutschland wegen der politi-
schen Verhältnisse verlassen, und diejenigen, welche aus
den unterschiedlichsten Gründen blieben von wenigen
Ausnahmen, die dem Holocaust durch Flucht in Untergrund
und Illegalität entkamen, abgesehen , wurden von den Na-
zis verfolgt und schließlich auf die grauenhafteste Weise
ermordet, nur weil sie Juden waren.“
Wie für Gerlach stand auch r Miller außer Frage: „(...) im
weiteren Sinne waren sie politische Flüchtlinge, nicht Aus-
wanderer aus freiem Entschluß.“61
Der Zurechnung der jüdischen zu den politischen Flüchtlin-
gen wurde von einigen bundesdeutschen Autoren vehement
widersprochen.62 So reklamierte der Literaturwissenschaftler
Hans-Albert Walter in seiner Untersuchung der deutschen
Exilliteratur, dass mit dem Begriff „deutsche Emigration“
eine Geschlossenheit und Einheitlichkeit suggeriert wird,
„die weder im Wollen noch im Tun, weder in sozialer noch
in politischer oder kultureller Hinsicht bestand hat“.63 Aus
der Erkenntnis, dass Selbstverständnis und Fluchtmotive,
61 Miller, Susanne, Der Widerstand sozialistischer Exilgruppen gegen
den Nationalsozialismus, Berlin 1984, S. 5.
62 Die politisch intendierte Exilforschung in der DDR ist eine eigene
Problematik, die an dieser Stelle nur angedeutet werden kann. Siehe
dazu Braese, Stephan, Fünfzig Jahre „danach“. Zum Antifaschismus-
Paradigma in der deutschen Exilforschung, in: Krohn, Claus-Dieter
u.a. (Hg.), Rückblick und Perspektiven. Exilforschung. Ein internatio-
nales Jahrbuch 14 (1996), S. 133-149, S. 135 f.
40
Flucht- und Exilverhalten“ nicht auf einen Nenner zu brin-
gen sind, resultierten Walters Begrifflichkeiten der „jüdi-
schen Massenemigration“ und der „politisch Exilierten“.64
Walters Etikettierung ist jedoch nicht hilfreich, sind doch
Emigration und Exil zunächst als zwei unterschiedliche
Tatbestände zu verstehen, mlich die Handlung Emigration
und der Zustand Exil.65 Ein veritables Problem ergibt sich
jedoch aus Walters Rezeption nationalsozialistischer Kate-
gorisierung: „Schon das faschistische Deutschland hat zwi-
schen sogenannten ‚rassischen’ und politischen Flüchtlingen
unterschieden.66 Der Literaturwissenschaftler Ehrhard Bahr
nannte Walters Darlegung schlichtweg eine „historiographi-
sche Fehlentscheidung“ und verurteilte scharf die Übernah-
me nationalsozialistischer Kategorien.67 Walters Ausfüh-
rungen stehen im Widerspruch zu den Untersuchungen von
Pross, Krohn, Miller und anderen, die bei all den offensicht-
lichen Besonderheiten und Unterschieden auch immer auf
das verbindende Moment von politischer und jüdischer E-
63 Walter, Hans-Albert, Deutsche Exilliteratur 1933-1950, Stuttgart
1978, S. 197.
64 Ebenda , S. 197 f.
65 Dazu Pross, Die deutsche akademische Emigration, S. 18; siehe
auch Eckert, Emigrationspublizistik und Judenverfolgung, S. 13 f.;
Röder, Strauss, Biographisches Handbuch, S. XIV. Da diese Untersu-
chung nicht das Exil zum Thema hat, werde ich auf diesen Terminus
nicht weiter eingehen.
66 Walter, Deutsche Exilliteratur, S. 197.
67 Bahr, Ehrhard, Deutsch-Jüdische Exilliteratur und Literaturge-
schichtsschreibung, in: Shedletzky, Itta, Horch, Hans Otto (Hg.),
Deutsch-jüdische Exil- und Emigrationsliteratur im 20. Jahrhundert,
Tübingen 1993, S. 29-42, S. 35.
41
migration verwiesen haben, nämlich das Schicksal der Ver-
folgung und das der Flucht.68
Inwieweit die bundesdeutsche Exilforschung und speziell
die Exilliteraturforschung die jüdische Emigration margina-
lisierte oder diskreditierte, kann im Rahmen dieser Untersu-
chung nicht erörtert werden.69 Es ist jedoch zu konstatieren,
dass eine strenge Separierung von politischem Exil und jü-
discher Emigration mit nachhaltiger Präferenz zugunsten
des politischen Exils bis in die achtziger Jahre hinein erfolg-
te.
Der teils instrumentalisierte, teils unpräzise Umgang mit
den Begrifflichkeiten Emigration, Flucht und Auswande-
rung, sowohl im populärpublizistischen als auch im wissen-
schaftlichen Kontext, kann nur zu dem Postulat hren: Ist
ein Oberbegriff erforderlich, der die gesamte jüdische
Flucht zwischen 1933 und 1942 umfasst, dass heißt auch
eine Phase, in der eine eingeschränkte Vorbereitung zur
Ausreise möglich war, so evoziert der Terminus Emigration
anders als der Begriff Auswanderung die geringsten Miss-
verständnisse. Ein Oberbegriff bestimmt das Ziel der Be-
weisführung und impliziert per se die Aufforderung zur Dif-
ferenzierung. Der Terminus Emigration ist daher, wie schon
68 Vgl. Pross, Die deutsche akademische Emigration; Krohn u.a.,
Handbuch der deutschsprachigen Emigration; Miller, Exilgruppen.
69 Dazu Braese, Fünfzig Jahre „danach“, S.133 f. Braese konstatierte
ein Antifaschismus-Paradigma in der Exilforschung sowohl in der
Bundesrepublik als auch in staatlicher Regie in der DDR, das sich
nachhaltig auf das politische Selbstverständnis der Exilforschung aus-
gewirkt habe.
42
anfangs hervorgehoben, im Kontext zu erläutern, um so jeg-
liche Verunsicherung bezüglich der Begrifflichkeit zu ver-
meiden. Dabei ist die politisch, ökonomisch und/oder rassis-
tisch motivierte Ächtung und Verfolgung das konstitutive
Moment, das die Benutzung des Begriffes Emigration recht-
fertigt und die Begrifflichkeit Auswanderung ausschließt.70
70 Spezifizierende Adjektive können die Bezeichnung Auswanderung
jedoch präzisieren und so einer möglichen positiven Konnotation ent-
ziehen. Vgl. Krohn u.a., Handbuch der deutschsprachigen Emigration,
S. XII; Hermann Graml benutzte den Begriff Auswanderung mit den
Beifügungen legal und illegal und positioniert die Aussage zusätzlich
durch die Verwendung des Begriffes Flucht. Graml, Hermann, Die
Auswanderung der Juden aus Deutschland zwischen 1933 u. 1939, in:
Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, München 1958, S. 79-85;
Gaby Zürn griff auf die Konstruktion „forcierte Auswanderung“ zu-
rück. Zürn, Forcierte Auswanderung, S. 487.
43
II. Überlieferte Zahlen und politische Rahmenbedingungen
1. Demografische Angaben zur jüdischen Bevölkerung Ber-
lins 1933
Für eine quantitative und strukturelle Zuordnung der Grup-
pe jüdischer Emigranten aus Berlin ist zunächst ein Blick
auf die demografischen Angaben zur jüdischen Bevölkerung
Berlins zur Zeit der ersten jüdischen Massenemigration er-
forderlich.
Nach der Volkszählung vom 16. Juni 1933 lebten in Berlin
160.564 Juden, was einem Anteil von rund 3,8% der
4.024.165 hlenden Berliner Bevölkerung entsprach.71
Damit stellte die jüdische Bevölkerung nach den Protestan-
ten und den Katholiken die drittgrößte Glaubensgemein-
schaft Berlins, wenn man von der Gruppe der sogenannten
Gemeinschaftslosen absieht. 603.150 Berliner rger, das
waren ca. 14,2%, erklärten sich auf die Frage nach der reli-
giösen Zugehörigkeit als Personen ohne religiöses Bekennt-
nis. Damit lag die Gruppe der Gemeinschaftslosen im
Sommer 1933 zahlenmäßig zwischen den Protestanten und
den Katholiken auf Platz zwei der Skala der Berliner Glau-
bensgemeinschaften.72 Bei der Volkszählung vom Juni 1925
71 Die folgenden Zahlen aus: Statistisches Jahrbuch für die Stadt Ber-
lin X (1934), S. 9–11.
72 SJSB X (1934), S. 11.
44
hatten sich nur 172.672 Berliner, rund 4,3% der Stadtbel-
kerung, als Personen ohne religiöse Zugehörigkeit erkrt.73
Die Frage nach der Gruppe der Gemeinschaftslosen ist inso-
fern von Bedeutung, da unter ihnen ein Anzahl von Bürgern
war, die nach der rassistischen Zuordnung der Nationalsozi-
alisten als Juden galten und als solche unter die Verfolgung
fielen. Das bedeutet, dass auch aus der Gruppe der Gemein-
schaftslosen Personen wegen der antisemitischen Diskrimi-
nierung und Nachstellung emigrierten.
Die hohe Zahl an Gemeinschaftslosen 1933, im Vergleich
zu 1925, legt nahe, dass eine Anzahl von jüdischen Bürgern
angesichts der Ausschließungs- und Verfolgungsszenarien
Auskünfte über ihre jüdische Religionszugehörigkeit be-
wusst zurückhielten. Zu der Gruppe der Bekenntnislosen
zählten zudem Personen, die aus der dischen Gemein-
schaft ausgetreten waren, ohne sich einer anderen religiösen
Gruppierung anzuschließen.74
Die Zahl der Juden, die sich der Zählung nach Glaubensbe-
kenntnissen verweigerte, ist jedoch nicht verifizierbar. Das
heißt, die jüdische Bevölkerung Berlins zählte im Sommer
1933 höchstwahrscheinlich mehr Personen, als die Zahl der
73 SJSB II (1926), S. 7.
74 Alexander, Gabriel, Die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung in
Berlin zwischen 1871 und 1945, in: Volkov, Shulamit, Stern, Frank
(Hg.), Tel Aviver Jahrbuch für Deutsche Geschichte 20 (1991), S.
287-314, S. 307; Honigmann, Peter, Die Austritte aus der jüdischen
Gemeinde Berlin 1873–1941. Statistische Auswertung und Histori-
sche Interpretation, Frankfurt a.M. u.a. 1988, S. 47 f.
45
Volkszählung dokumentiert. Die Größe dieses „mehr“ bleibt
jedoch spekulativ.
Schon die Angaben der Volkszählung von 1925 wurden von
jüdischer Seite angezweifelt. Einige Personen der Berliner
jüdischen Gemeinde waren davon überzeugt, dass die Zahl
der in Berlin lebenden Juden bei mehr als 200.000 Personen
anzusetzen wäre.75 Als Erklärung für diese Differenz zwi-
schen den amtlichen Daten und der in der jüdischen Bevöl-
kerung kursierenden Schätzung wurde die nicht vorhandene
Auskunftsbereitschaft einiger Berliner Juden sowie die in
Berlin nicht polizeilich gemeldeten Juden angeführt.76
Die Zahlen der beiden Volkszählungen, die als einzige sta-
tistische Quellen relativ genaue Auskunft geben, zeigen den
Rückgang der jüdischen Belkerung um 7% innerhalb von
acht Jahren an. Der Ablauf dieser Abnahme bleibt jedoch
unklar. Ein sprunghafter Rückgang in den ersten sechs Mo-
naten zwischen Januar und Juni 1933 ist genau so plausibel
wie ein allmählicher Prozess der Verringerung durch Gebur-
tenrückgang und Binnenabwanderung innerhalb dieser acht
Jahre.
Der zeitgenössische Historiker Hubert Pollack vertrat die
Meinung, dass sich die Zahl der Berliner Juden zwischen
1925 und 1930, trotz bestimmter demografischer Umstände,
wie Geburtenrückgang und Binnenwanderung, nicht verän-
75 Birnbaum, Max P., Zur Bevölkerungsbewegung der Berliner Jüdi-
schen Gemeinde, in: Gemeindeblatt der Jüdischen Gemeinde zu Ber-
lin, Nr. 20, 1930, S. 414.
76 Alexander, Die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung, S. 293 f.
46
dert habe.77 Eine Position, die sich auch in jüngeren Unter-
suchungen findet. Der Sozialwissenschaftler Usiel Oskar
Schmelz sah den Rückgang der jüdischen Bevölkerung vor
allem der „negativen Wanderungsbilanz“ in der kurzen Zeit
zwischen der nationalsozialistischen Machtübernahme und
der Volkshlung 1933 geschuldet.78
Nach Ansicht des Historikers Gabriel Alexander nahm die
jüdische Bevölkerung Berlins seit 1925, dem Jahr ihres
höchsten Standes, bis Anfang 1933 jedoch beständig ab.79
Für eine exakte Berechnung der jüdischen Population Ber-
lins zu Beginn des Jahres 1933 ergibt sich eine nur unge-
naue Datenbasis. Relativ sicher ist letztlich nur die Erkennt-
nis, dass die demografische Größe der dischen Bevölke-
rung Berlins zu Beginn des Jahres 1933 zwischen den Koef-
fizienten der Volkszählungen von Juni 1925 und Juni 1933
lag.
77 Pollack, Hubert, Zum Bevölkerungsproblem der Berliner Juden, in:
Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik, Mai 1931, S. 183-185.
78 Schmelz, Usiel O., Die demographische Entwicklung der Juden in
Deutschland von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1933, in: Bulletin
LBI 83 (1989), S. 15-62, S. 22.
79 Alexander, Die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung, S. 293 f.
47
2. Die Emigration von 1933 im Kontext antisemitischer
Verordnungen und Gesetze
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann
die Verfolgung und Inhaftierung politischer Gegner, na-
mentlich Kommunisten und Sozialisten. Aber auch Bürger
jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft zählten zu den
ersten Opfern des sich konsolidierenden NS-
Machtapparates. Schon in den ersten Monaten wurden zahl-
reiche Überfälle von SA-Horden oder Parteigängern auf jü-
dische Bürger verübt.80 Vor allem die durch ihr äußeres Er-
scheinungsbild leicht erkennbaren sogenannten Ostjuden
gerieten zunehmen ins Fadenkreuz von SA-Schlägern.81
Darüber hinaus waren sie die ersten Opfer von fremdenpoli-
zeilichen Maßnahmen, die auf eine drastische Beschneidung
des Aufenthaltsrechts hinaus lief.82 Ergänzend wurden die in
80 Siehe dazu Comité des Délegations Juives (Hg.), Die Lage der Juden
in Deutschland 1933. Das Schwarzbuch Tatsachen und Dokumente,
Paris 1934, Neuauflage Frankfurt a.M, Berlin, Wien 1983;
Bracher, Karl Dietrich, Schulz, Gerhard, Sauer, Wolfgang, Die natio-
nalsozialistische Machtergreifung, Köln u. Opladen 1960, Bd. 2, S. 80
f.; Gruner, Wolf, Judenverfolgung in Berlin 1933-1945. Eine Chrono-
logie der Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt, Berlin 1996, S.
17 f.; Burkert, Hans-Norbert, Matußek, Klaus, Wippermann, Wolfgang,
„Machtergreifung“ Berlin 1933. Stätten der Geschichte Berlins, Bd. 2,
Berlin 1982, S. 113 f; Friedländer, Das Dritte Reich, S. 30 f.
81 Berding, Helmut, Moderner Antisemitismus in Deutschland, Frank-
furt a.M. 1988, S. 228; Gruner, Judenverfolgung in Berlin, S. 17 f.
Gruner dokumentierte eine Anzahl von Razzien im sogenannten Ber-
liner Scheunenviertel mit willkürlichen Verhaftungen von „Ostjuden“.
82 Maurer, Trude, Ausländische Juden in Deutschland, 1933-1939, in:
Paucker, Arnold (Hg.), Die Juden im Nationalsozialistischen Deutsch-
land (1933-1943), Tübingen 1986, S. 192 f. Maurer verweist darauf,
dass die Maßnahmen sowohl eine Verschärfung des bestehenden Aus-
48
der Weimarer Republik vorgenommenen Einbürgerungen,
speziell die von Juden mit einer osteuropäischen Staatsan-
gehörigkeit, per Gesetz vom 14. Juli widerrufen.83
Der Terror galt seit dem Frühjahr aber auch den sogenann-
ten assimilierten jüdischen Bürgern. Es waren vor allem
Richter, Ärzte sowie Geschäftsleute, die wegen ihrer Berufe
oder gesellschaftlichen Positionen als Zielscheiben für Ge-
waltaktionen von SA-Horden und aktionistischen Partei-
gängern ausgewählt wurden.84
Neben den brutalen Übergriffen und willkürlichen Verhaf-
tungen wurden jüdische Bürger insbesondere von wirt-
schaftlichen Boykottmaßnahmen und Entlassungen betrof-
fen. Im Fokus der nationalsozialistischen Propaganda stan-
den die jüdische Hochfinanz“ sowie die „jüdischen Kon-
zerne“, von den Boykottaktionen wurden aber vor allem
mittelständische und kleinere Geschäfte geschädigt.85
Dabei waren die deutschen Juden schon vor der Machtüber-
nahme der Nationalsozialisten von lokalen antisemitischen
länderrechts generell sowie spezielle Verwaltungsanweisungen bezüg-
lich der „Ostjuden“ beinhalteten.
83Ebenda; Friedländer, Das Dritte Reich, S. 39 f.
84 Berding, Moderner Antisemitismus, S. 228 f.; Friedländer, Das Dritte
Reich, S. 30; siehe auch Bodek, Klaus, Neukölln Spanien, Mexiko.
Die Wege der Familie Bodek, in: Kolland, Dorothea (Hg.), Zehn Brüder
waren wir gewesen ... Spuren jüdischen Lebens in Berlin-Neuköln, Ber-
lin 1988, S. 337-345, S. 340 f.;
85 Ein Grund dafür, dass große Firmen weniger betroffen waren, waren
die nichtjüdischen Angestellten, deren Arbeitsplätze durch die Boykott-
aktionen nicht gefährdet werden sollten. Auch die Sorge um die allge-
meinen Arbeitslosenzahlen wirkte sich dabei mäßigend auf die Boy-
kottaktionen aus. Barkai, Vom Boykott zur Entjudung“, S. 26.
49
Boykottaktionen bedroht und geschädigt worden.86 Nach
dem 30. Januar 1933 wurden Boykottaktionen jedoch zu
einem festen Bestandteil des staatlich organisierten SA-
Straßenterrors. Der von der NS-Regierung reichsweit insze-
nierte Boykott „jüdischer“ Geschäfte, Arztpraxen und Kanz-
leien am 1. April war der vorläufige hepunkt dieser Aus-
schreitungen und das Fanal für die kommende Verdrängung
der Juden aus dem Wirtschaftsleben.87 Eine nachhaltige
Folge dieser Boykottaktion war, dass viele nichtjüdische
Geschäftsleute ihren jüdischen Angestellten, entweder aus
Opportunismus oder aus Angst, kündigten.88
Eine Woche später wurde das Gesetz zur Wiederherstel-
lung des Berufsbeamtentums“ erlassen, welches als das ers-
86 Genschel, Hellmut, Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im
Dritten Reich, Göttingen u.a. 1966, S. 44 f.; Morgenthaler, Sibylle,
Countering the pre-1933 Nazi boycott against the Jews, in: Year Book
LBI 36 (1991), S. 127-149, S. 127 f.; Plum, Günter, Wirtschaft und
Erwerbsleben, in: Benz, Wolfgang (Hg.), Die Juden in Deutschland
1933-1945, München 1988, S. 268-313, S. 272 f.
87 Barkai, Vom Boykott zur „Entjudung“, S. 26 f.; Friedländer, Das
Dritte Reich, S. 31 f.: Tatsächlich war der Boykott schon von dem
Augenblick an vorhersehbar gewesen, in dem die Nationalsozialisten an
die Macht kamen.“; Genschel, Die Verdrängung der Juden, S. 51 f.,
insbesondere S. 55; siehe auch Bergmann, Werner, Wetzel, Juliane,
„Der Miterlebende weiß nichts“: Alttagsantisemitismus als zeitgenössi-
sche Erfahrung und spätere Erinnerung (1919-1933), in: Benz, Wolf-
gang, Paucker, Arnold, Pulzer, Peter (Hg.), Jüdisches Leben in der
Weimarer Republik, Tübingen 1998, S. 173-196, S. 195: „So herrschte
in manchen Orten eine pessimistische Atmosphäre, und es wurde von
bösen Ahnungen im Sommer 1932 berichtet, dennoch überwiegt in den
Erinnerungen das Erlebnis der als Schock erlebten Zäsuren des 30. Ja-
nuar und des Judenboykotts am 1. April 1933. Trotz der wahrgenom-
menen Eskalation seit 1932 stellte der staatlich legitimierte Boykott
eine völlig neue Erfahrung dar.“
88 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 35; Plum, Wirtschaft und Erwerbsle-
ben, S. 280 f.
50
te umfassende Gesetz zur wirtschaftlichen Diskriminierung
der Juden angesehen werden kann.89 Danach waren Beamte
„nichtarischer“ Herkunft in den Ruhestand zu versetzen.90
Ausgenommen blieben zunächst die Personen, die bereits
vor 1914 verbeamtet waren sowie die sogenannten Front-
kämpfer. Die wesentliche Bedeutung des Gesetzes lag je-
doch nicht in seiner direkten Auswirkung auf das Erwerbs-
leben der betroffenen Personen, sondern in seinem Vorbild-
charakter r die noch folgende Vertreibung der Juden aus
dem Arbeits- und Wirtschaftsleben.91
Mit dem Gesetz wurde der schon längst begonnene Aus-
schluss von jüdischen Beamten und Angestellten auf die
administrativ-gesetzliche Ebene gehoben und somit legali-
siert.92 Schon kurz nach der Machtübernahme wurden jüdi-
sche Richter, Staatsanwälte und Anwälte in organisierten
Gewaltaktionen aus den Gerichten vertrieben.93 Vorlesun-
gen jüdischer Professoren wurden gestört und sogenannte
studentische Streikposten hinderten jüdische Hochschulleh-
rer am Betreten der Hochschulen.94 Vor einzelnen Arztpra-
xen postierten sich SA-Männer, um Patienten und Personal
einzuschüchtern und so den Betrieb zu sabotieren.
89 Barkai, Vom Boykott zur „Entjudung“, S. 35; Genschel, Die Ver-
drängung der Juden, S. 55 f.
90 Als „nichtarisch“ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil
hatte.
91 Adam, Judenpolitik im Dritten Reich, S. 51 f.; Barkai, Vom Boykott
zur „Entjudung“, S. 35 f.
92 Gruner, Judenverfolgung in Berlin, S. 8.
93 Barkai, Vom Boykott zur „Entjudung“, S. 37; Plum, Wirtschaft und
Erwerbsleben, S. 284 f.
51
In Berlin wurden am 27. März die Anstellungsverträge r
jüdische Ärzte in den städtischen Krankenhäusern gekün-
digt.95 Am 22. April folgten die Kassenzulassungen jüdi-
scher Ärzte. Eine Anzahl von Boykottaktionen und Verfü-
gungen sorgte dafür, dass auch freiberuflichen Medizinern
und Juristen ihre beruflichen Zukunftsaussichten genommen
wurden.96 In Berlin waren Anfang April 1933 noch 3.423
Ärzte jüdischen Glaubens oder Herkunft ansässig.97 Darun-
ter waren, nach dem Reichsregister vom Verband der Ärzte
in Deutschland, ca. 2.000 jüdische Kassenärzte.98 Da jüdi-
sche Ärzte von öffentlichen Ämtern meist ausgeschlossen
waren, praktizierte die Mehrzahl seit der Einführung der
gesetzlichen Krankenversicherung als Kassenärzte.99 Die
Volkszählung vom Sommer 1933 zählte in Berlin 2.491
Ärzte sowie 458 Zahnärzte jüdischen Glaubens.100
Im April erfolgte auch die Ausschaltung jüdischer Rechts-
anwälte aus der Anwaltschaft. Jüdischen Anwälten und No-
taren wurden schon bestehende Zulassungen gestrichen,
Neuzulassungen wurden verweigert. Von den 3.370 Anwäl-
ten und 2.051 Notaren jüdischen Glaubens oder Herkunft in
Preußen verloren bis Anfang Mai 1934 1.084 Anwälte und
94 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 69.
95 Gruner, Judenverfolgung in Berlin, S. 18.
96 Gruner, Judenverfolgung in Berlin, S. 26 f.
97 Plum, Wirtschaft und Erwerbsleben, S. 291.
98 Schwoch, Rebecca, Jüdische Kassenärzte rund um die Neue Syn-
agoge, Berlin 2006, S. 9 f.
99 Schwoch, Jüdische Kassenärzte, S. 18.
100 Statistik des Deutschen Reiches 1933, Bd. 453, Heft 5, Berlin 1936,
S. 98.
52
1.055 Notare ihre Zulassung.101 In Berlin praktizierten zu
Beginn des Jahres 1933 1.835 Rechtsanwälte jüdischen
Glaubens oder jüdischer Herkunft.102
Die Zahlen belegen, dass viele jüdische Ärzte und Juristen
schon im Frühjahr 1933 vor dem beruflichen Aus standen.103
Am 22. April übertrug der „Deutsche Apothekerverein“ die
Richtlinien des „Beamtengesetzes auf seine Mitglieder.
Am 25. April wurde das Gesetz gegen die Überfüllung
deutscher Schulen und Hochschulen“ verabschiedet, wel-
ches sich ausschließlich gegen jüdische Studenten richte-
te.104 Am 6. Mai verloren die jüdischen Steuerberater ihre
Zulassung. Am 13. Mai zog der „Börsenverein der deut-
101 Plum, Wirtschaft und Erwerbsleben, S. 287. Genaue Zahlen liegen
nur für Preußen vor.
102 Ladwig-Winters, Simone, Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdi-
scher Rechtsanwälte in Berlin nach 1933, Berlin 1998, S. 10 f. 1938
machten offizielle Stellen rückwirkend quantitative Angaben, danach
sollen am 13.12.1932 1.835 „nichtarische“ Rechtsanwälte der An-
waltskammer angehört haben. Obwohl Ladwig-Winters diese Zahl
„als nicht erhärtet“ betrachtete, basiert ihre Untersuchung auf dieser
Angabe. Im Mai 1933 stellten 1.761 Anwälte, die als „nichtarisch“
galten, einen Antrag auf Wiederzulassung. Die Autorin verwies dar-
auf, dass diejenigen, die nach dem 1. April 1933 ihre weitere Zulas-
sung nicht mehr beantragen konnten, weil sie bereits ermordet oder
inhaftiert worden waren oder politische Verfolgung fürchten mussten
und daher geflüchtet waren, von dieser Zahl folglich nicht erfasst
wurden.
103 Ärzte und Juristen stellten jeweils die stärkste Anzahl jüdischer Aka-
demiker. Siehe dazu Marcus, Alfred, Die wirtschaftliche Krise der deut-
schen Juden, Berlin 1931, S. 22 f.
104 Walk, Joseph, Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat, Heidel-
berg 1996, S. 17. Das Gesetz beschränkte die Aufnahme neuer jüdi-
scher Schüler und Studenten an den deutschen Schulen und Universi-
täten auf 1,5% der Gesamtzahl neuer Bewerber. Die Gesamtzahl der
jüdischen Schüler und Studenten an den Schulen und Hochschulen
musste zudem unter 5% bleiben. Ausnahmen waren die Kinder von
Frontsoldaten sowie die Kinder aus sogenannten Mischehen.
53
schen Buchhändler“ mit dem Ausschluss seiner jüdischen
Verleger und Buchhändler nach. Am 15. August wurde der
sogenannte Arierparagraph auf die jüdischen Börsenmakler
angewandt. Und über die am 22. September gegründete
„Reichskulturkammer“ wurden Juden aus Kulturbetrieben,
Verlagen und Redaktionen ausgeschlossen, was einem Ar-
beitsverbot gleichkam.105
Parallel zu den reichsweiten Verordnungen wurden auch auf
lokaler Ebene antijüdische Verfügungen verabschiedet, die
auf die wirtschaftliche Isolation discher Bürger zielten. So
wurde Anfang August das „Berufsbeamtengesetz“ auf alle
Arbeiter und Angestellte der Stadt Berlin übertragen.106
Der Ausschluss von Personen jüdischen Glaubens oder jüdi-
scher Herkunft erfolgte nicht nur in der Berufswelt. In r-
zester Zeit übernahmen auch Interessengemeinschaften so-
wie Sport- und Kulturvereine den „Arierparagraphen“ in
ihre Satzungen.107 So schloss der deutsche Boxerverband am
4. April seine jüdischen Boxer aus. Im Mai folgte der All-
gemeine Deutsche Automobil Club“. Und der „Dachver-
band Deutsche Turnerschaft“ revidierte noch im Mai seinen
Beschluss vom 25. April, Frontkämpfer, Väter oder Kinder
105 Dahm, Volker, Kulturelles und geistiges Leben, in: Benz, Wolfgang
(Hg.), Die Juden in Deutschland 1933-1945, München 1988, S. 75-267,
S. 81 f.
106 Gruner, Judenverfolgung in Berlin, S. 28.
107 Siehe dazu Rosenstrauch, Hazel (Hg.), Aus Nachbarn wurden Juden.
Ausgrenzung und Selbstbehauptung 1933–1942, Berlin 1988, S. 30 f.
54
von Gefallenen in allen Ehren in der Turnerschaft zu halten,
und beschloss die „Vollarisierung“ seiner Ortsvereine.108
Neben den zahlreichen rassistisch motivierten Kündigun-
gen, neben den vielen Ausschlüssen aus Interessensverbän-
den, Sport- und Kulturvereinen und neben den Diskriminie-
rungen durch kommunale Verordnungen, die das Betreten
und Nutzen von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen
wie Bäder und Parkanlagen beinhalteten, gab es die zahlrei-
chen alltäglichen Diskriminierungen und Anfeindungen,
denen die jüdische Bevölkerung ausgeliefert war. Demüti-
gungen, für die keine Gesetze oder Verordnungen erlassen
wurden, sondern die der rassistischen Überzeugung oder
dem nationalsozialistischen Weltbild geschuldet war. So ist
an die alltäglichen Diffamierungen und Diskriminierungen
von Schülern durch nationalsozialistische Lehrer sowie an
die Anfeindungen von Mitschülern an öffentlichen Schulen
zu erinnern.109
Nach der Machtübernahme begannen die Nationalsozialis-
ten mit der wirtschaftlichen Ausschaltung, der gesellschaft-
lichen Isolierung sowie der rechtlichen Deklassierung der
Juden in Deutschland. Mit dem „Gesetz zur Wiederherstel-
108 Rosenstrauch, Nachbarn, S. 31.
109 Quack, Sibylle, Zuflucht Amerika. Zur Sozialgeschichte der Emigra-
tion deutsch-jüdischer Frauen in die USA 1933-1945, Bonn, Diez 1995,
S. 43; Richarz, Jüdisches Leben in Deutschland, S. 50; Maurer, Trude,
Vom Alltag zum Ausnahmezustand: Juden in der Weimarer Republik
und im Nationalsozialismus 1918-1945, in: Kaplan, Marion (Hg.), Ge-
schichte des jüdischen Alltags in Deutschland. Vom 17. Jahrhundert bis
1945, München 2003, S. 376 f.
55
lung des Berufsbeamtentums“ wurde die Diskriminierung
der jüdischen Bevölkerung auf eine gesetzliche Basis ge-
stellt und damit die schrittweise Rückgängigmachung der
Emanzipation der Juden eingeleitet.110
110 Rürup, Reinhard, Das Ende der Emanzipation, in: Paucker, Arnold
(Hg.), Die Juden im Nationalsozialistischen Deutschland 1933-1943,
Tübingen 1986, S. 97-114, S. 100.
56
3. Zahlen zur jüdischen Emigration aus Deutschland
„The total number of all persons leaving Germany on ac-
count of ‚racialpersecution cannot be established.111 Zur
jüdischen Emigration aus Deutschland liegt keine offizielle
oder umfassende Statistik vor.112 Nur unter diesem Vorbe-
halt ist das Thema der jüdischen Emigration aus dem natio-
nalsozialistischen Deutschland zu behandeln. Dabei ist die
desolate Quellenlage nicht nur kriegsbedingten Verlusten
von Unterlagen und Statistiken der verschiedenen Auswan-
derungsorganisationen sowie staatlicher Stellen geschuldet,
sondern auch auf die grundsätzliche Unterlassung von sys-
tematischen Aufzeichnungen zurückzuführen.113
Dennoch liegen partielle Angaben verschiedener Provenien-
zen vor, anhand derer die Zahlen der jüdischen Emigranten
annähernd zu bestimmen sind.114 Jedoch stellt sich hier das
Problem, dass diese spärlichen Überlieferungen teilweise
unterschiedliche Zahlen beinhalten. Im November 1941 ver-
fasste die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“
einen Bericht zur „Jüdischen Auswanderung“ aus Deutsch-
land für die Zeit zwischen Januar 1933 und Oktober 1941.115
111 Strauss, Jewish Emigration (I), S. 326.
112 Rosenstock, Exodus, S. 373.
113 Lamm, Hans, Über die innere und äußere Entwicklung des deut-
schen Judentums im Dritten Reich, München 1951, S. 236.
114 Rosenstock, Exodus, S. 373 f.
115 Bundesarchiv Berlin, R 8150, Bestand „Reichsvereinigung“, Nr.
31, Bl. 233.
57
In diesem wurde die Zahl der emigrierten Juden für das Jahr
1933 mit 63.400 und für die insgesamt achteinhalb Jahre bis
zum Emigrationsverbot im Oktober 1941 mit 352.294 ange-
geben. Schon im Sommer 1934 hatte der Bevölkerungssta-
tistiker Ernst Kahn die jüdische Emigration in der Zeit vom
Januar 1933 bis Sommer 1934 auf rund 70.000 Personen
geschätzt.116 Der Leiter der Presseabteilung des Hilfsver-
eins der deutschen Juden“ Arthur Prinz veranschlagte in ei-
nem Artikel für die Zeitschrift „Jüdische Wohlfahrtspflege
und Sozialpolitik“ die Anzahl der dischen „Auswanderer“
für die Zeit Januar 1933 bis April 1934 mit rund 53.890 Per-
sonen.117
Auch auf Seiten des nationalsozialistischen Machtapparates
wurde eine vergleichbar hohe Zahl kolportiert. So sprach
der parteiinterne Nachrichtendienst der NSDAP, der „Si-
cherheitsdienst“, in einem Memorandum vom Mai 1934 von
50.000 „ausgewanderten Juden“.118
116 Kahn, Ernst, Das Auswanderungsproblem der deutschen Juden, in:
Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik, Juli-August 1934, S.
225-229, S. 227 f. In einem Artikel in der „Jüdischen Rundschau“
vom 8. Juni 1934 sprach Kahn von 63.500 jüdischen Flüchtenden für
1933, zitiert nach Lamm, Über die innere und äußere Entwicklung des
deutschen Judentums, S. 211.
117 Prinz, Arthur, Der Stand der Auswanderung, in: Jüdische Wohl-
fahrtspflege und Sozialpolitik, Mai-Juni 1935, S. 77–82, S. 77. Prinz
veranschlagte insgesamt 63.400 Auswanderer, von denen aber bis zu
15% „Nichtjuden“ waren.
118 Unter anderem heißt es dort: „50.000 Juden sind ausgewandert,
550.000 sollen folgen, dazu noch die getauften Rassenjuden.“, Memo-
randum des SD-Amtes IV 2 an Heydrich, 24. Mai 1934, publiziert in:
Wildt, Michael (Hg.), Die Judenpolitik des SD 1935-1938. Eine Do-
kumentation, Oldenburg 1995, S. 66.
58
Zu ganz anderen Zahlen kam hingegen Werner Rosenstock,
zeitweilig Rechtsberater im „Centralverein deutscher
Staatsbürger jüdischen Glaubens“. Rosenstock veranschlag-
te in einer unveffentlichten Studie im Jahre 1938 die Zahl
der jüdischen Emigranten für das Jahr 1933 mit 38.000 und
für den Zeitraum bis Ende 1937 mit 129.000 Personen.119
Auch die Angaben des Hochkommissars für Flüchtlingsfra-
gen beim Völkerbund, Sir Herbert Emerson, unterschieden
sich von denen der „Reichsvereinigung“. Für den Zeitraum
1933 bis 1939 gab er die Zahl der jüdischen Flüchtlinge aus
Deutschland mit 215.000 Personen an.120 Die „Reichsverei-
nigung“ ging für diesen Zeitraum, einschließlich 1939, von
320.401 emigrierten Juden aus.121
Wie die hohen Zahlen der Reichsvereinigung“ zustande
kamen, bleibt offen. Eine Erklärung könnte in der Definition
des jüdischen Auswanderers“ liegen. Der Bericht von 1941
subsumierte höchstwahrscheinlich unter dem Begriff „Ju-
den“, ganz im Sinne der vorgegebenen staatlichen Definiti-
on, neben den „Glaubensjuden“ auch die Personen, die zu
sogenannten Rassen- und Geltungsjuden erklärt worden wa-
119 Rosenstock, Werner, Fünf Jahre jüdische Auswanderung, Berlin
1938 (unveröffentlichte Studie), zitiert nach Lamm, Über die innere
und äußere Entwicklung des Deutschen Judentums, S. 214 f.
120 League of Nations, International Assistance to Refugees: Supple-
mentary Report to the Twentieth Ordinary Session of the Assembly of
the League of Nations by Sir Herbert Emerson, High Commissioner for
Refugees, 1939, S. 2, zitiert nach Grossmann, Tartakower, The Jewish
Refugee, S. 32.
121 BA Berlin, R 8150, Nr. 31, Bl. 233; siehe auch Adler-Rudel, Jüdi-
sche Selbsthilfe unter dem Naziregime, S. 236.
59
ren, und dies rückwirkend bis zu den Angaben für das erste
Emigrationsjahr.122 Diese Einbeziehung rde die Zahlen-
diskrepanz zwischen den Angaben der „Reichsvereinigung“
und den Zahlen von Rosenstock erklären, der sich mit sei-
nen Angaben nicht auf die rassistische Definition bezog.123
In seinem Aufsatz von 1956 verwies Rosenstock indirekt
auf diese mögliche Berechnungsweise der „Reichsvereini-
gung“, indem er erklärte, dass seine Zahlen von 1938 von
der Statistischen Abteilung“ der „Reichsvertretung“ bestä-
tigt worden waren.124 Zu dieser Zeit war die Vorgängeror-
ganisation der „Reichsvereinigung“ noch unabhängig von
122 Die im Sommer 1939, nach der „10. Verordnung zum Nürnberger
Reichsbürgergesetz vom 4. Juli 1939“, zwangsweise eingerichtete
„Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ unterstand formal dem
„Reichsministerium des Inneren“ und organisatorisch dem „Reichssi-
cherheitshauptamt“. Die Verordnung verfügte, dass zu den Mitglie-
dern der „Reichsvereinigung“ nicht nur die sogenannten Glaubensju-
den, sondern auch die Personen zu zählen waren, die nach der Defini-
tionsverordnung als Juden galten. Siehe Hilberg, Raul, Die Vernich-
tung der europäischen Juden, Bd. 3, Frankfurt a.M. 1990, S. 193 f.;
siehe Drobisch, Klaus, Die Judenreferate des Geheimen Staatspolizei-
amtes und des Sicherheitsdienstes der SS 1933 bis 1939, in: Benz,
Wolfgang (Hg.), Jahrbuch für Antisemitismusforschung 2 (1993), S.
230–254, S. 238 u. 246. Belege für die Übernahme der rassistischen
Definition finden sich auch in den Akten der „Jüdischen Kultusverei-
nigung zu Berlin e.V.“. So ist ein Tabellenblatt zu den Alterstufen
Berliner Juden vom 2.11.1941 mit „Aufstellung der Rasse- und Gel-
tungsjuden Berlins (...) betitelt. BA Berlin, R 8150, Nr. 31, Bl. 68.
123 Rosenstock verwies jedoch darauf, dass die Schätzungen durchaus
auch politische Opfer beinhalten könnten, die keine Juden waren. Ro-
senstock, Exodus, S. 373.
124 „According to an estimate made by the author in 1938 and at that
time confirmed by the Statistical Department of the Reichsvertretung
(...)“, Rosenstock, Exodus, S. 377. Das bedeut eine erhebliche Zah-
lendiskrepanz zwischen den Angaben der „Reichsvereinigung“ und
denen der „Reichsvertretung“, was die These der übernommenen ras-
sistischen Definition untermauert.
60
staatlichen Definitionsvorgaben.125 Auch die überhöhte Ein-
schätzung der Zahl der sogenannten Rückwanderer führte
nach Rosenstock zu den hohen Größenangaben der
„Reichsvereinigung“.126
Dass die Zahlen der „Reichsvereinigung von staatlicher
Seite als „durchaus verlässlich“ und im Sinne nationalsozia-
listischer Deutungshoheit auch als ordnungsgemäß einge-
stuft wurden, belegt ein Vermerk aus Himmlers Planungs-
hauptabteilung.127 Höchstwahrscheinlich sind die Zahlen zur
jüdischen Emigration, die Heinrich Himmler in seiner Rolle
als „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volks-
tums“ in einer Rede im Dezember 1940 einfügte, auf Anga-
ben der Reichsvereinigung“ zurück zu führen. Auch hier
war für das Jahr 1933 von 64.300 und für die Jahre bis Sep-
125 Siehe Plum, Günther, Deutsche Juden oder Juden in Deutschland?,
in: Benz, Wolfgang (Hg.), Die Juden in Deutschland 1933-1945,
München 1988, S. 35-74, S. 66 f.
126 Rosenstock, Exodus, S. 389. Der Autor bezog sich dabei auf eine von
der „Reichsvereinigung“ in den „Informationsblättern“ Juli-September
1936 veröffentlichte Zahl, danach waren von den 40.000 Juden, die bis
1936 in europäische Länder emigriert waren, 18.000 Rückwanderer. Zum
Vergleich: die „Meldestelle“ sprach für 1937 von 1.000 europäischen
Rückwanderern; siehe C.V.-Zeitung, 16.6.1938.
127 BA, NS 19, Nr. 1570, Bestand „Persönlicher Stab Reichsführer
SS“, Blatt 15, Richard Korherr, „Die Endlösung der europäischen Ju-
denfrage. Statistischer Bericht.“ Vom 28.4.1943: „Die folgenden An-
gaben über die Juden und Entwicklungen der Juden in Deutschland
fußen auf den amtlichen Zahlen der Volkszählungen und sonstigen
Erhebungen des Reiches und auf den Berechnungen und Schätzungen
der Wissenschaft, sind aber in der Hauptsache von der Reichsvereini-
gung der Juden in Deutschland und von den Kultusgemeinden in Wien
und Prag erstellt, die mit Zählungen, Zählkarten für die Bevölke-
rungsbewegung, Fortschreibungen und daneben mit Berechnungen
und Schätzungen arbeiten.“
61
tember 1940 von 341.078 „ausgewanderten Juden“ die Re-
de.128
Die Angaben der „Reichsvereinigung“ wurden auch im so-
genannten Korherr-Bericht von 1943 übernommen.129 Je-
doch kritisierte der Chef der „Statistik beim SS-
Reichsführer Himmler“ Richard Korherr die Differenzen in
den Angaben verschiedener Untersuchungen.130 Nur für die
„Auswanderung“ 1933 sah er genaue Angaben „überhaupt
möglich“.
Nach 1945 wurden die offiziellen Zahlen zur jüdischen E-
migration aus Deutschland erheblich nach unten korrigiert.
Werner Rosenstock veranschlagte in seinem 1956 veröffent-
lichten Aufsatz „Exodus 1933-1939“ die Anzahl der jüdi-
schen Emigranten aus Deutschland r die gesamte Emigra-
tionszeit auf rund 250.000 bis 300.000 und für das Jahr
128 BA, NS 19, Nr. 3979, Bestand „Persönlicher Stab Reichsführer
SS“, Blatt 2, „Vortrag über Siedlungen“ vom Dezember 1940; siehe
auch Blau, Bruno, Die Juden in Deutschland von 1939-1945, in: Juda-
ica, Heft 4, 1951, S. 270–284. S. 280 f.
129 BA, NS 19, Nr. 1570, Blatt 19 und 20, Richard Korherr, „Die End-
lösung der europäischen Judenfrage. Statistischer Bericht.“ Vom
28.4.1943.
130 Ebenda: „Die Zahl und Struktur der Auswanderung wurde von ver-
schiedenen Seiten und mit verschiedensten Methoden zu erfassen ver-
sucht. Doch gelangte man zu keinen einheitlichen Ergebnissen. Die
Zahlen der deutschen Auswanderungsstatistik, jene der Reichsvereini-
gung der Juden in Deutschland und der israelitischen Kultusgemein-
den in Wien und Prag, die zahlreichen Erfassungen, Berechnungen
und Schätzungen, die Statistiken des internationalen Judentums und
die Zahlen wissenschaftlicher Untersuchungen weichen sehr stark
voneinander ab. So rechnete Prof. Zielenziger – Amsterdam – mit
einer Zahl von 135.000 Auswanderern von der Machtergreifung bis
Ende 1937, die Reichvereinigung der Juden mit 203.000 Auswande-
rern.
62
1933 auf rund 37.000 Personen.131 Rosenstock bezog sich
dabei teilweise auf seine unveröffentlichten Angaben von
1938.132 Seine Schätzung entsprach der von Kurt R. Gross-
mann wenige Jahre zuvor veranschlagten Zahl von ca.
285.000 emigrierten deutschen Juden, lag aber deutlich un-
ter der von Bruno Blau geschätzten Zahl von insgesamt
310.000 bis 315.000 emigrierten Juden.133 Blaus Schätzung
orientierte sich an den Zahlen der Volkszählungen von 1933
und 1939. Danach waren in diesem Zeitraum 254.000 Juden
aus dem sogenannten Altreich ausgewandert.134 Eine Bilanz,
die laut Blau im Einklang mit den Zahlen der „HICEM“
stand.135
Rosenstocks Angaben basierten auf drei unterschiedlichen
Quellen: auf Angaben desZentralausschusses für Hilfe und
Aufbau“, den Immigrationsstatistiken für Palästina und die
USA sowie dem statistischen Material der „Meldestelle für
Binnen- und Auswanderung“, wobei jedoch diese Statistik
nur für die Zeit ab 1937 vorlag.136 Die von Rosenstock ange-
131 Rosenstock, Exodus, S. 374 f.
132 Rosenstock, Exodus, S. 386.
133 Grossmann, Kurt R., After the Holocaust. German Jewry’s Fate in
Figures, in: Wiener Library Bulletin, Nr. 1/2, Januar-April 1952, S.
10; Unbekannter Autor, „German Jewry’s Fate in Figures“, in: Wiener
Library Bulletin Nr. 3/4, Mai-August 1952, S. 25.
134 Blau, Juden in Deutschland, S. 282.
135 Blau, Juden in Deutschland, S. 282; Unbekannter Autor, „German
Jewry’s Fate in Figures“, S. 25. Die „HICEM“ war ein Zusammen-
schluss der jüdischen Organisationen „Hebrew Sheltering and Immig-
rant Aid Society of America“, der „Jewish Colonisation Association“
und der „EMIGDIRECT“, das „Vereinigte Komitee für jüdische
Auswanderung“. Siehe Wetzel, Auswanderung, S. 441 f.
136 Rosenstock, Exodus, S. 374 f.
63
führten Quellen veranschaulichen deutlich den Mangel an
autorisierten Statistiken.137 Nicht zuletzt wegen dieser dispa-
raten Quellenüberlieferung wurden und werden Rosenstocks
realistische Schätzungen bis heute in der Fachliteratur zi-
tiert.
Ein Resultat, das von Rosenstock selbst nicht beabsichtigt
war: „The following essay does not claim to be a scientific
and statistical analysis of German-Jewish emigration. The
accomplishment of such a task, desirable as it would be, is
impossible, mainly because there was no German authority or
Jewish organization which systematically recorded all cases
of emigrating Jews. We must therefore depend on estima-
tes.138
137 Rosenstock, Exodus, S. 373; Strauss, Jewish Emigration (I), S. 326
f.
138 Rosenstock, Exodus, S. 373.
64
4. Zahlen zu den jüdischen Emigranten aus Berlin
Die Zahl der jüdischen Emigranten aus Berlin 1933 wurde
von Paul Eppstein, einem hrenden Mitarbeiter der
„Reichsvereinigung“, im Herbst 1939 auf 13.000 Personen
veranschlagt.139 Inwieweit Eppsteins Schätzung als realis-
tisch zu bewerten ist, kann angesichts des Fehlens von Ver-
gleichszahlen kaum beantwortet werden. Nach der von der
„Reichsvereinigung“ veranschlagten Emigrationszahl von
63.400 Personen für 1933 läge der Prozentsatz für die jüdi-
schen Emigranten aus Berlin bei 20%.
Eine verlässliche Zahl für die jüdische Emigration aus Ber-
lin liegt erst für 1937 vor. Die in diesem Jahr eingerichtete
„Meldestelle für Binnen- und Auswanderung“ vermerkte
unter anderem auch die regionale Herkunft der Emigranten,
so dass eine Statistik mit der Verteilung der Auswanderer
aufgrund des letzten Wohnsitzes in Deutschland überliefert
ist.140 Danach kamen 1937 5.558 jüdische Emigranten aus
Berlin und 132 aus Brandenburg. Der prozentuale Anteil an
der Gesamtauswanderung lag danach bei 24,5% und 0,6%.
Eppstein hingegen ging für das Jahr 1937 von 10.000 jüdi-
schen Emigranten aus Berlin aus. Das waren rund 39% der
139 BA Berlin, R 8150, Nr. 31, Bl. 77, Aktennotiz von Paul Eppstein (ca.
Okt. 1939). Nach Eppstein emigrierten in den Jahren nach 1933 jeweils
9.000, 6.000, 10.000, 10.000, 16.000 und im Jahr 1939, bis zum Kriegs-
beginn, 16.000 Juden aus Berlin.
140 Rosenstock, Exodus, S. 382 f.
65
von der „Reichsvereinigung“ für 1937 veranschlagten
25.500 jüdischen Emigranten aus Deutschland.141
Der Vergleich mit den Zahlen der „Meldestelle“ zeigt, dass
die Schätzung von Eppstein zu 1937, wie schon die allge-
meinen Zahlen zur jüdischen Emigration aus Deutschland,
zu hoch lag. Auch hier könnte eine Erklärung wie bei dem
Bericht der „Reichsvereinigung“ von 1941 in der Definition
des jüdischen Emigranten liegen. Das heißt, dass im Sinne
der vorgegebenen staatlichen Definition neben den Glau-
bensjuden“ auch die sogenannten Rasse- und Geltungsjuden
zu den jüdischen Emigranten gerechnet wurden.142
Übernimmt man den von der Meldestellefür Berlin 1937
berechneten Prozentsatz von 24,5% für die 37.000 jüdischen
Emigranten des Jahres 1933, so kommt man auf 9.065 jüdi-
sche Emigranten aus Berlin.143 Zu den von Eppstein ge-
schätzten 13.000 jüdischen Emigranten aus Berlin immerhin
eine Differenz von fast 4.000 Personen.
Wegen der von Eppstein zu hoch veranschlagten Zahl zu
den jüdischen Emigranten aus Berlin 1933 ist das Hinzuzie-
hen der statistisch erhobenen Zahlen der Meldestelle“ zum
141 BA Berlin, R 8150, Nr. 31, Bl. 233.
142 Die Zahlen der „Meldestelle“ müssen der „Reichsvertretung“ be-
kannt gewesen sein. Immerhin wurden die Zahlen in der „C.V.-
Zeitung“ vom 16.6.1938, im „Preußischen Gemeindeblatt“ 1938, Nr. 1
sowie im „Jüdischen Gemeindeblatt“ 1938, Nr. 15, veröffentlicht; nach
Rosenstock, Exodus, S. 384.
143 Die Übernahme des Prozentsatzes ist natürlich problematisch, da die
Zahl der jüdischen Emigranten aus Deutschland 1937, anders als die zu
1933, auch die jüdischen Emigranten aus dem Saarland beinhaltet. Bei
der jüdischen Emigration aus Berlin 1937 ist zudem die sogenannte
Binnenwanderung nach Berlin zu berücksichtigen.
66
Emigrationsjahr 1937 als Vergleichsgrößen durchaus sinn-
voll. Die so berechneten rund 9.000 Personen und die ge-
schätzten 13.000 Personen würden eine Mindest- und eine
Höchstanzahl der jüdischen Emigranten aus Berlin darstel-
len.
67
5. Die Exilländer und ihre Einreisebestimmungen 1933
Zu keinem Zeitpunkt standen Ausreise- oder Exilländer zur
freien Auswahl. Die Weltwirtschaftskrise, und in ihrem
Schlepptau die Massenarbeitslosigkeit, bestimmte Anfang
der dreißiger Jahre sowohl die öffentliche Meinung zum
Thema Einwanderung als auch ihre politische Handhabung
in allen potenziellen Einwanderungsländern.144 Die Folge
waren drastische Verschärfungen der nationalen Einreise-
und Einwanderungsvorschriften. Somit waren schon die ers-
ten jüdischen Emigranten von 1933 mit einer breiten Ableh-
nungs- und Verweigerungshaltung konfrontiert.145 Dabei
war der ökonomische Aspekt auch immer ein willkomme-
nes Argument für diejenigen, die wegen ihrer antisemiti-
schen Ressentiments prinzipiell jüdische Einwanderer
ablehnten.146 Das Schreckensbild der Wirtschaftskrise und
der Massenarbeitslosigkeit beherrschte noch lange die
Haltung der verantwortlichen Staatsmänner, Unternehmer
und Arbeiterführer in den wirtschaftlichen Fragen und damit
auch in der Frage der Einwanderung.147
Die Auswahl der zugelassenen Einwanderer erfolgte in der
Regel nach ihrer finanziellen und/oder beruflichen Qualifi-
144 Siehe Graml, Die Auswanderung der Juden aus Deutschland, S. 79
f.
145 Siehe Prinz, Der Stand der Auswanderung, S. 77.
146 Siehe Morse, Arthur D., Die Wasser teilten sich nicht, Bern, Mün-
chen 1968, S. 131 f. Der Autor dokumentierte die antisemitisch inten-
dierte Politik des amerikanischen Außenministeriums. Siehe auch
Strauss, Jewish Immigrants of the Nazi Period, S. 288 f.
68
kation. Viele Regierungen hatten schon 1933 ein sogenann-
tes Vorzeigegeld veranschlagt, um mittellose Einwanderer,
die wohlmöglich der nationalen rsorge anheim fallen
konnten, von einer Einreise abzuhalten. Länder wie die
USA, Kanada oder Brasilien setzten auf den Abschre-
ckungseffekt dieser hoch angesetzten Vorzeigegelder.148 Die
wenigen Ausnahmeregelungen für besondere Berufsgrup-
pen, wie beispielsweise für Landwirte in Kanada, die schon
mit nur“ 1.000 Dollar Vorzeigegeld einreisen konnten, wa-
ren für das Gros der Betroffenen schlichtweg bedeutungs-
los.149 Auch die klassischen Einwanderungsländer Austra-
lien und Neuseeland verhinderten mit einer rigiden Einwan-
derungspolitik eine jüdische Immigration.150
Viele der Immigrationsländer, und das gilt insbesondere r
die europäischen Staaten, waren Durchgangsstationen auf
dem Weg in andere Exilländer. Hauptgrund dafür waren
zunächst die restriktiven Arbeitsmöglichkeiten und Arbeits-
verbote r Emigranten. Aber auch durch Ausweisungen
oder nach 1939 durch das Vorrücken der deutschen Armee
und die drohende deutsche Besetzung wurden jüdische
Emigranten gezwungen, nach einem neuen Exilland zu su-
chen. Gerade das Beispiel Frankreich zeigt, wie nach einer
147 Graml, Die Auswanderung der Juden aus Deutschland, S. 79.
148 Siehe Sauer, Paul, Die Schicksale der jüdischen Bürger in Baden-
Württemberg während der nationalsozialistischen Verfolgungszeit
1933-1945, Stuttgart 1969, S. 207 f.
149 Informationsblätter, hrsg. v. der Reichsvertretung der Juden in
Deutschland, Nr. 5/6, Mai, Juni 1936, S. 64.
150 Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 248 f.
69
anfänglichen liberalen Einreisepolitik 1933 neue Auflagen
und Arbeitsverbote viele der Emigranten zu einer Wieder-
aufnahme ihrer Flucht veranlassten.151
Folgende Beispiele geben einen Überblick über die unter-
schiedlichen nationalen Einwanderungsbedingungen der
wichtigsten Einreiseländer 1933.
1) Palästina:
Palästina nahm aufgrund der zionistischen Idee eines zu-
künftigen jüdischen Nationalstaates in Palästina als Ein-
wanderungsland eine Sonderstellung ein. Die Einwanderung
unterstand der Britischen Mandatsregierung und war durch
ein System von Einwanderungskategorien reglementiert.152
Jeder Immigrant musste im Besitz eines Visums und eines
Zertifikates sein.
Die Zertifikate gliederten sich in folgende Kategorien:
Kategorie A: Einwanderer mit eigenen Mitteln.“
A1: Einwanderer im Besitz von mindestens LP
1.000,-.153
A2: Angehörige freier Berufe im Besitz von
mindestens LP 500,-.
A3: Handwerker im Besitz von mindestens LP 250,-.
151 Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 152; Franke, Paris –
eine neue Heimat?, S. 29 und S. 107 f.
152 Im Jahre 1920 erhielt Großbritannien vom Völkerbund das Mandat
zur Verwaltung des früher zum Osmanischen Reich gehörenden Terri-
toriums Palästina.
153 Der Gegenwert eines Palästinensischen Pfundes (LP) lag 1933 bei
12,- RM bis 12,50 RM.
70
A4: Rentenempfänger mit Monatseinkommen von
mindestens LP 4,-.
A5: Besitzer von mindestens LP 500,- mit begründe-
ter Aussicht auf Erfolg in ihrem speziellen Beruf.
Kategorie B: Einwanderer mit gesichertem Lebensunterhalt.
B1: Waisenkinder mit gesichertem Unterhalt durch
öffentliche Institutionen.
B2: Religiöse Berufe.
B3: Schüler und Studenten in Erziehungsinstituten.
Kategorie C: Einwanderer mit sicherer Aussicht auf Be-
schäftigung, sogenannte Arbeiterzertifikate.
Kategorie D: Einwanderer auf Anforderung.
D1: Angehörige von Einwanderern.
D2: Spezialarbeiter.
Während die Ausgabe des Zertifikates A1, das sogenannte
Kapitalistenzertifikat, keiner Beschränkung unterlag, waren
die restlichen Zertifikate jeweils von der Britischen Man-
datsregierung halbjährlich festgelegten Quoten unterwor-
fen.154
Die gewährten quotierten Einreisezertifikate wurden der
„Jewish Agency“ überantwort, die diese über ihre, in den
jeweiligen Ländern unterhaltenen „Palästina-Ämter“ an An-
tragsteller ausgab.
154 Wetzel, Auswanderung aus Deutschland, S. 451; Feilchenfeld, Mi-
chaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 77. Nach der Statistik der Jewish
Agency lag die Zahl der jüdischen Einwanderer aus dem Deutschen
Reich in den Jahren 1933 bis 1942 bei 52.463 Personen, davon waren
36% mit dem Kapitalistenzertifikat und 32,6% mit dem Arbeiterzertifi-
kat (C) eingereist.
71
Aufgrund des wachsenden Konflikts zwischen der arabi-
schen Bevölkerung und den jüdischen Neuansiedlern dros-
selte die Mandatsregierung in den folgenden Jahren zuneh-
mend die Ausgabe dieser begrenzten Einwanderungsge-
nehmigungen.155 1939 verhängte Großbritannien schließlich
ein allgemeines Verbot für jüdische Einwanderer in Palästi-
na.
2) Großbritannien:
In Großbritannien entschied über die Einwanderung das bri-
tische Innenministerium (Home Office). Die endgültige Ge-
nehmigung zur Einreise erteilte, unabhängig vom vorhande-
nen Visum, aber der zuständige Einwanderungsbeamte im
Landungshafen. Zwar beinhaltete das britische Einwande-
rungsgesetz von 1905 einen Passus, der politisch und religi-
ös Verfolgte auch ohne ausreichende Mittel die Einreise er-
möglichte, in der Praxis wurden mittellose Emigranten je-
doch abgewiesen.156 Durchaus wurden Ausnahmen gemacht,
wenn Familienangerige oder jüdische Organisationen r
den Unterhalt garantierten.157 Hingegen waren finanzkräfti-
ge Flüchtlinge, die zu wirtschaftlichen Investitionen bereit
waren und somit Arbeitsplätze sichern konnten, durchaus
willkommen.158 Auch für anerkannte Wissenschaftler oder
155 Wetzel, Auswanderung aus Deutschland, S. 451.
156 Grossmann, Emigration, S. 15.
157 Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen, Feb-
ruar 1933, S. 6; Bentwich, Norman, They Found Refuge, London 1956,
S. 52.
158 Prinz, Stand der Auswanderung, S. 81.
72
Künstler wurden Ausnahmen gemacht.159 Der im Frühjahr
1933 gegründete „Academic Assistance Council“ spielte
eine wesentliche Rolle in der Unterstützung von mittellosen
Akademikern.160
Für eine Arbeitserlaubnis war das Britische Arbeitsministe-
rium zuständig. Arbeitsgenehmigungen wurden in der Regel
jedoch nur dann erteilt, wenn der betreffende Arbeitsplatz
nicht von einem britischen Bürger besetzt werden konnte.
Großbritannien erlaubte zunächst auch immigrierten Ärzten
ihre Examina an britischen Universitäten nachzuholen, um
dann wieder in ihrem Beruf tätig werden zu können.161
Während andere Länder ihre Einreisebedingungen in den
folgenden Jahren verschärften, lockerte Großbritannien sei-
ne restriktiven Einreisebedingungen nach den November-
pogromen 1938.
3) USA:
Die Einwanderung in die USA war nach einem Quotensys-
tem organisiert. r deutsche Einwanderer lag sie seit 1924
bei 25.927 Personen pro Quotenjahr.
Die USA hielten an dieser Quotenregelung und dem Grund-
satz, alle Personen von der Einwanderung auszuschließen,
159 Siehe Olden u. Olden, In tiefem Dunkeln liegt Deutschland, S. 77:
„England ist das Land der akademischen Emigration. Nicht weniger als
die Hälfte der hierher Geflüchteten gehören den akademischen Berufen
an.“
160 Pross, Die deutsche akademische Emigration, S. 15.
161 Ab Juli 1934 wurden keine ausländischen Ärzte zur britischen
Staatsprüfung mehr zugelassen, siehe Sauer, Schicksale in Baden-
Württemberg, S. 182.
73
die der Öffentlichkeit zur Last fallen konnten, auch in der
Zeit der Verfolgung der Juden fest.
Zwar revidierte Präsident Hoover im September 1933 seine
Anordnung an die Konsuln, die Einwanderungsbestimmun-
gen der Vereinigten Staaten strengstens auszulegen, damit
die Zahl der Einwanderer möglichst niedrig gehalten wer-
den könne, dennoch wurde die Quote für deutsche Einwan-
derer zu keiner Zeit voll ausgeschöpft.162 Im Quotenjahr
1933/1934 wurden nur 1.324 deutsche „Quoteneinwande-
rer“ zugelassen. r das Unterlaufen der Quote zeichnete
vor allem das „State Department“ verantwortlich.163
Je höher das Alter des Antragstellers für ein Visum, desto
höher war der finanzielle Betrag bzw. Nachweis, der vom
amerikanischen Generalkonsulat zwecks Sicherung des Le-
bensunterhaltes gefordert wurde.164 Reichte das Vermögen
des Einwanderers nicht aus, konnten in den USA lebende
Verwandte oder Freunde die finanzielle Bürgschaft über-
nehmen. Dabei war die Wirksamkeit eines Affidavits grund-
tzlich von dem Verwandtschaftsgrad abngig. Personen
mit finanziellem und gesellschaftlichem Ansehen konnten
162 Im Quotenjahr 1939/40 lag die Ausschöpfung mit 95,3% am höchs-
ten, siehe Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 215.
163 Strauss, Jewish Immigrants of the Nazi Period, S. 289 f.; Morse, Die
Wasser teilten sich nicht, S. 129 f.
164 Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 36 A Oberfinanzpräsi-
dent Berlin-Brandenburg Nr. A 2593. Schreiben des Evangelischen
Hauptvereins vom 6.11.1933.
74
auch Affidavits für ihnen unbekannte Hilfesuchende ausstel-
len.165
4) Frankreich:
Von den Exilländern wies Frankreich zunächst die gerings-
ten Einreisebeschränkungen auf. Kein anderes Land nahm
1933 mehr jüdische Flüchtlinge auf. In den ersten Monaten
bestanden fast keinerlei Einschränkungen für Emigranten.166
Visa wurden nicht verlangt. Auch wurden Emigranten ohne
Pässe ins Land gelassen.167 Emigranten bekamen entweder
die „carte d´identité non travailleur“ oder die carte
d´identi travailleur industriel“ ausgestellt.168 Die Arbeits-
erlaubnis war schlichtweg die Lebensgrundlage für die
Flüchtlinge. Dabei war die Ausstellung der „carte
d´identité“ ein reiner Verwaltungsakt, der dem zuständigen
Präfekten unterstand. Gesetzliche Voraussetzung für das
Erlangen dieses begehrten Ausweises war aber die „ord-
nungsgemäße“ Einreise nach Frankreich.169 Eine Vorausset-
zung, die von den sogenannten illegalen Flüchtlingen aber
kaum zu erbringen war.
Erst vor dem Hintergrund der Massenarbeitslosigkeit im
Kontext der Wirtschaftskrise, die in Frankreich später als in
den übrigen europäischen Ländern einsetzte, änderte Frank-
165 Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 211; Wetzel, Auswan-
derung aus Deutschland, S. 485 f.
166 Franke, Paris eine neue Heimat?, S. 29.
167 Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 150 f.
168 Franke, Paris eine neue Heimat?, S. 107; Prinz, Stand der Auswan-
derung, S. 79.
169 Grossmann, Emigration, S. 12.
75
reich seine großzügige Haltung und verabschiedete im No-
vember 1934 ein Gesetz, das ausländische Arbeitskräfte fast
völlig vom Arbeitsmarkt ausschloss. Damit war den meisten
Emigranten die Existenzbasis entzogen.170
5) Niederlande:
Auch die niederländische Handhabung der Einreise r
Flüchtlinge war in den ersten Jahren liberal. Eine Visums-
pflicht gab es nicht. Der Aufenthalt von Immigranten muss-
te aber von den örtlichen Polizeistellen genehmigt werden.
Wie in den anderen Staaten bestimmte aber auch in den
Niederlanden die Weltwirtschaftskrise und eine hohe Ar-
beitslosigkeit die Situation der Immigranten. Das vom
„Hilfsverein der Deutschen Juden“ herausgegebene Kor-
respondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen“
warnte im Herbst 1933 vor der Emigration in das Nachbar-
land, da es fast ausgeschlossen sei, dort eine Beschäftigung
zu finden.171 Unternehmen durften in der Regel ausländische
Arbeitskräfte nur mit einer ministeriellen Genehmigung ein-
stellen.
Die Niederlande führte erst nach dem Anschluss Öster-
reichs eine Visumspflicht ein. Nach 1938 wurde zudem
noch eine Art Vorzeigegeld von 10.000 Gulden zur Einrei-
sebedingung erhoben.
170 Franke, Paris eine neue Heimat?, S. 197 f.
171 Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen, Ok-
tober 1933, S. 8.
76
6) Schweiz:
Die eidgenössische Regierung verfolgte schon seit dem
Frühjahr 1933 eine restriktive Einwanderungspolitik. Zwar
wurden die Grenzen r Flüchtlinge offen gehalten, aber den
Emigranten wurde nur eine Aufenthaltsdauer von drei Mo-
naten zugebilligt. Die Schweiz verstand sich als eine Art
Transit für die eigentlichen Exilländer. An eine Arbeitsge-
nehmigung war unter diesen Umständen nicht zu denken.
Hintergrund dieser strikten Haltung war dabei nicht nur die
hohe Arbeitslosigkeit, sondern auch die Angst vor einer Ü-
berfremdung“.172
7) Länder in d- und Mittelamerika:
Auch r die süd- und mittelamerikanischen Staaten war ein
Vorzeigegeld Voraussetzung für die Einreise. Brasilien ver-
langte umgerechnet 600 bis 700 Reichsmark. Chile halbierte
nach der Intervention der „HICEM“ den Betrag von 4.000
RM auf 2.000 RM.173
Auch Kuba, Uruguay und Argentinien bestanden auf ein
Vorzeigegeld. Jedoch konnten Facharbeiter, Handwerker
und Landwirte meistens ohne Schwierigkeiten und r einen
geringeren Betrag Visa erhalten, das galt beispielsweise für
Brasilien, Chile und für Argentinien.
172 Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 167.
173 Die „HICEM“ war als internationale Dachorganisation verantwort-
lich für die gesamte jüdische Auswanderung, mit Ausnahme der Paläs-
tinaemigration; siehe Wetzel, Auswanderung aus Deutschland, S. 441 f.
77
8) Kanada:
Kanada beschränkte die Einwanderung auf Landwirte, die
genügend Kapital für den Aufbau eines landwirtschaftlichen
Betriebes mitbrachten.174 Ausnahmen wurden auch für Ein-
wanderer gemacht, die ein Vorzeigegeld von 10.000 kanadi-
schen Dollar, ungefähr 24.600 RM, pro Person oder 15.000
kanadische Dollar pro Familie vorweisen konnten.175
9) Südafrika:
Ein weiteres überseeisches Emigrationsziel von Bedeutung
war Südafrika. Bis zu den erschwerten Einreisebedingun-
gen, die 1937 eingeführt wurden, konnten Emigranten mit
einem Visum und einem Vorzeigegeld von 100 Pfund ohne
Schwierigkeiten einwandern.176
174 Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen, Feb-
ruar 1933, S. 8.
175 Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen, Ok-
tober 1933, S. 2.
176 Kahn, Das Auswanderungsproblem, S. 232 f.
78
III. Die Ausfuhr von Devisen
1. Der rechtliche Rahmen
Schon aus Überlebensgründen konnten die meisten jüdi-
schen Emigranten nicht auf die Mitnahme oder Überwei-
sung von Ersparnissen oder Geldmitteln verzichten. Nicht
wenige Länder stellten ein Visum oder eine Einwande-
rungserlaubnis nur bei einem Vorzeige- oder Einreisegeld
aus.177 Ein Antrag auf Ausführung oder auf Überweisung
von Finanzmitteln wurde in der Regel unumgänglich. Daher
ist davon auszugehen, dass jüdische Emigranten, wenn sie
nicht wegen direkter Bedrohung und Nachstellung über-
stürzt fliehen mussten, einen Antrag auf Devisenausfuhr
stellten.
Personen, die bei ihrer Ausreise aus Deutschland im Jahre
1933 Geldbeträge in Reichsmark oder in ausländischen
Währungen von mehr als 200 Reichsmark transferieren
wollten, waren nach dem „Devisenausfuhrgesetz“ verpflich-
tet, bei dem für ihren Wohnort zuständigen Landesfinanz-
amt oder bei der Oberfinanzdirektion einen Antrag auf De-
visenausführung zu stellen.178 Zu den Zahlungsmitteln zähl-
177 Siehe Graml, Die Auswanderung der Juden aus Deutschland, S. 82.
178 Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirt-
schaftung. Vom 1. August 1931, RGBl. I. 1931, S. 421–425.
79
ten neben den Geldsorten noch Auszahlungen, Anweisun-
gen, Schecks und Wechsel sowie Edelmetalle.179
Schon der Erwerb von Devisen oberhalb des Freibetrages
von 200 RM war grundsätzlich nur mit einer schriftlichen
Genehmigung der zuständigen Stelle für Devisen-
bewirtschaftung“ möglich.180 Diese sogenannten Devisen-
stellen, die seit 1931 formal dem Reichswirtschaftsminister
unterstanden, behördlich aber den Oberfinanzpräsidenten
der Länder und Provinzen zugeordnet waren, verwalteten
die devisenrechtlichen Seiten der „Auswanderung“.181
Konnten Ausreisende noch bis Mitte des Jahres 1931 bis zu
3.000 RM ohne Genehmigung ausführen oder ins Ausland
überweisen, wurde die Freigrenze im August auf 1.000 RM
und im Oktober des selben Jahres auf nur noch 200 RM
herabgesetzt.182 Den Hintergrund r diese Maßnahme der
Devisenbewirtschaftung gab die Banken- und Finanzkrise
dieser Jahre.183 Um die Kapitalflucht aus Deutschland zu
179 Verordnung über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln.
Vom 1. August 1931, RGBl. I. 1931, S. 421-425.
180 Ebenda; siehe Meinl, Susanne, Zwilling, Jutta, Legalisierter Raub.
Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichs-
finanzverwaltung in Hessen, Frankfurt a.M., S. 100 f.
181 Zum Thema der Vermögensbeschlagnahmung der Emigranten sie-
he Friedenberger, Martin, Das Berliner Finanzamt Moabit-West und
die Enteignung der Emigranten des Dritten Reichs 1933-1942, in:
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, August 2001, S. 677-694.
182 Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichs-
präsidenten über die Devisenbewirtschaftung. Vom 29. August 1931,
RGBl. I. 1931, S. 463; Sechste Verordnung zur Durchführung der
Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung.
Vom 2. Oktober 1931, RGBl. I. 1931, S. 533-534.
183 „Zweck dieser Verordnung über die Devisenbewirtschaftung (De-
visenverordnung) und ihrer Durchführungsvorschriften ist es, den un-
80
bremsen, wurden von der Regierung Brüning restriktive
Einschränkungen der Devisenausfuhr beschlossen.184 So war
auch die seit rz 1931 in Kraft gesetzte Reichsfluchtsteu-
er“, die als „besondere Strafsteuer“ bei einer Auswanderung
aus Deutschland an das zuständige Finanzamt zu zahlen
war, dieser Wirtschaftskrise geschuldet.185
„Reichsfluchtsteuerpflichtig“ waren grundsätzlich alle Per-
sonen, die zum Stichtag 31. März 1931 Angehörige des
Deutschen Reiches waren, sowie die Personen, die mindes-
tens seit dem 31. Dezember 1927 einen inländischen Wohn-
sitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des
Deutschen Reiches hatten.186 Diesachliche Voraussetzung“
war ein Gesamtvermögen von mehr als 200.000 RM oder
ein Jahreseinkommen von über 20.000 RM seit dem 1. Ja-
nuar 1931.187 Der zu entrichtende „Reichsfluchtsteuersatz“
lag bei 25% des steuerpflichtigen Vermögens.188
geregelten Abfluß von Devisen aus der deutschen Wirtschaft zu ver-
hüten und die vorhandenen und anfallenden Devisen zweckmäßig zu
bewirtschaften.“ Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28.
Juni 1932, RGBl. I. 1932, S. 317-338, S. 317.
184 Barkai, Vom Boykott zur „Entjudung“, S. 60. Zur Bankenkrise
1931 siehe Winkler, Heinrich August, Weimar 1918–1933, München
1998, S. 417 f.
185 Die Entrichtung der „Reichsfluchtsteuer“ wurde als Ausgleich für
künftige Steuerausfälle des Fiskus verstanden. Siehe Mehl, Stefan,
Das Reichsfinanzministerium und die Verfolgung der deutschen Juden
1933-1943, Berlin 1990, S. 41 f.
186 Sicherung der Haushalte, Kapitel III, Reichsfluchtsteuer und sonstige
Maßnahmen gegen die Kapital- und Steuerflucht. Vom 9. Dezember
1931, RGBl. I. 1931, S. 731 f.
187 Ebenda. Eine detaillierte Aufgliederung der Reichsfluchtsteuer findet
sich bei Cohn, Heinz, Gottfeld, Erich, Auswanderungsvorschriften für
Juden in Deutschland, Berlin 1938, S. 61 f. Die Freigrenze für das Ge
81
„Reichsfluchtsteuerpflichtige“, die sich dieser „Strafsteuer“
entzogen, wurden als Steuerflüchtige zur Fahndung ausge-
schrieben, was die Beschlagnahme des im Inland verbliebe-
nen Vermögens nach sich zog.189
Dabei war die Entrichtung der Reichsfluchtsteuer“ kein
Freibrief für eine uneingeschränkte Vermögensausfuhr. Ein
sogenanntes Genehmigungsersuchen bei der zuständigen
„Devisenbewirtschaftungsstelle“ war auch bei Zahlung die-
ser „Strafsteuer“ obligatorisch.190
Durch die Festlegung des Stichtages 31. März 1931 waren
auch all jene Personen von der „Reichsfluchtsteuer“ betrof-
fen, die zu einem späteren Zeitpunkt der „Auswanderung“
nicht mehr deutsche Staatsbürger waren, die beispielsweise
die Staatsbürgerschaft durch Widerruf verloren hatten und
somit entweder als staatenlos galten oder inzwischen eine
andere Staatsangehörigkeit angenommen hatten.191 Auch
wenn die Reichsfluchtsteuer“ nicht als ein antijüdisches
Gesetz initiiert wurde, betraf sie ab 1933 doch hauptsächlich
jüdische Emigranten.192
samtvermögen wurde im Mai 1934 auf 50.000 RM heruntergesetzt.
Siehe Genschel, Die Verdrängung der Juden, S. 258 f.
188 RGBl. I. 1931, S. 731 f.
189 Mehl, Reichsfinanzministerium, S. 41 f.
190 Mehl, Reichsfinanzministerium, S. 42.
191 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 61 f.
192 So waren beispielsweise in Frankfurt a.M. von Januar 1933 bis
Februar 1934 von 42 Fällen 41 „Nichtarier“, Mehl, Reichsfinanzmi-
nisterium, S. 42.
82
2. Das Haavara Abkommen
Von einer Auswanderungspolitik der nationalsozialistischen
Machthaber, im Sinne einer Lenkung und Förderung der
jüdischen Emigration, auch im Jahre 1933, kann nicht die
Rede sein.193 „Die Auswanderung aus Deutschland wurde
erzwungen, sie wurde aber nicht gefördert, sie wurde er-
schwert und selbst verhindert,“ so der Autor H. G. Adler.194
Dennoch, die Emigrationsbedingungen von 1933, auch mit
ihren Erschwernissen, waren bei weitem nicht so destruktiv
wie die der späteren Jahre.195 Die Behinderung der Emigra-
tion durch hemmungslose Ausplünderung der Betroffenen
entwickelte sich erst nach 1933.196 Das heißt aber nicht, dass
die frühen Emigranten mit all ihren Ersparnissen ausreisen
konnten. Die Bewilligung von Devisen wurde grundsätzlich
restriktiv gehandhabt.197 Dabei waren die Wechselkurse der
Reichsbank für die Emigranten so nachteilig, dass die schon
eingeschränkten Beträge zusätzlich beträchtlich gemindert
wurden. Das galt insbesondere für die späteren Jahre, aber
193 Siehe Wetzel, Auswanderung aus Deutschland, S. 425 f.
194 Adler, Hans Günther, Der verwaltete Mensch. Studien zur Deporta-
tion der Juden in Deutschland, Tübingen 1974, S. 3.
195 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 37 f.
196 Mehl, Reichsfinanzministerium, S. 42 f.
197 Inwieweit diese Handhabung nicht nur den devisenrechtlichen
Vorgaben geschuldet, sondern auch politisch gewollt war, wie es für
spätere Jahre belegt ist, kann hier nicht weiter ausgeführt werden. Da-
zu Wetzel, Auswanderung aus Deutschland, S. 425.
83
auch schon für 1933.198 Formell galten auch für die jüdi-
schen Emigranten die allgemeinen Vorschriften bezüglich
des Devisentransfers und der Kapitalfluchtsteuer aus dem
Jahre 1931.
Die Position des Reichswirtschafts- und des Finanzministe-
riums war, die Ausführung von Devisen generell zu be-
schränken, um die Devisenlage nicht zusätzlich zu strapa-
zieren.199 Aber gerade von der glichkeit, die eigenen
Geldmittel transferieren zu nnen, machten viele ihre
Emigration abhängig.200
Für eine Existenzgründung in Pastina reichten auch die
umgerechnet 15.000 RM Einreisegeld“, die Emigranten
mit einem Kapitalistenzertifikat ausführen konnten, häufig
nicht aus.201 Anders als die Emigranten, deren handwerkli-
che oder landwirtschaftliche Qualifikationen in Palästina
gesucht waren, brachen Kaufleute, Angestellte und Akade-
miker in ein berufliches Neuland auf. Wollten sie in Palästi-
198 Friedländer, Das dritte Reich, S. 76.
199 Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer nach Palästina, S.
21.
200 Paul Sauer verwies darauf, dass sich die Devisenverordnung ledig-
lich auf die freiwillige Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bezog.
Von der Entrichtung der „Reichssteuer“ waren ausdrücklich die Perso-
nen ausgenommen, deren Auswanderung und Wohnsitzverlegung im
deutschen Interesse lag. Die politisch gefordert Auswanderung der Ju-
den hätte danach durchaus in diese Ausnahmeregelung fallen können.
Dass sie es nicht tat, wertete er als Beleg dafür, dass die Beraubung der
jüdischen Bevölkerung schon 1933 anlief. Sauer, Schicksale in Baden-
Württemberg, S. 125 f.
201 In den Devisenanträgen für Palästina fanden sich einige Kostenauf-
stellungen für Existenzgründungen, aus denen hervorgeht, dass die LP
1.000 nicht reichten.
84
na wieder ein Gewerbe errichten, sich mit einer Plantage
selbstständig machen, eine Praxis oder eine Kanzlei einrich-
ten, benötigten sie einen größeren Finanzierungsrahmen für
Immobilien, Waren, Einrichtungen, Maschinen und natür-
lich ein Überbrückungsgeld, dass über den Anfang hinweg
helfen konnte.202
Vor diesem Hintergrund wurde ein spezielles Ausfuhr- und
Verrechnungsabkommen für die jüdischen Emigranten nach
Palästina entworfen und im August 1933 zwischen dem
Reichswirtschaftsminister und zionistischen Vertretern aus
Deutschland und Palästina abgeschlossen. Geistiger Vater
dieses Abkommens war Chaim Arlosoroff, Mitglied der E-
xekutive der „Jewish Agency for Palästine“.203 Zentraler
Gedanke des Haavara-Abkommens war die Erleichterung
des Devisentransfers nach Palästina und damit die Förde-
rung der jüdischen Auswanderung“ bei gleichzeitiger
Schonung der Devisenbestände der Reichsbank und der Be-
günstigung der Ausfuhr deutscher Produkte nach Palästina.
Auf nationaler Seite standen neben dem ideologischen Pos-
tulat der Vertreibung der Juden auch die wirtschaftlichen
und politischen Aspekte im Vordergrund.204 Außer dem
202 Die Auswandererberatungsstellen befürworteten in der Regel die
Anträge für weitere Geldtransfers, die über den Mindestbetrag hinaus-
gingen.
203 Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 23 f.
204 Der Runderlass des Reichswirtschaftsministeriums vom 28. August
1933 zu den Devisenleistungen für die Palästina-Auswanderer endete
mit dem Hinweis, dass die Einzahlung auf die „Sonderkonten“ der Fi-
nanzierung des Exports deutscher Waren nach Palästina diene. Zitiert
nach Walk, Das Sonderrecht für die Juden, S. 48.
85
neuen Absatzmarkt r deutsche Produkte in Palästina hoff-
te die NS-Regierung, mit dem Vertrag einen vermeintlich
gegen Deutschland gerichteten jüdischen Wirtschaftsboy-
kott zu unterlaufen.205
Vorbildfunktion des Haavara Transfers das hebräische
Wort „haavarah“ bedeutet Übertragung war der Vertrag
zwischen der palästinensischen Zitruspflanzungsgesellschaft
„Hanotea Ltd.und dem Reichswirtschaftsministerium vom
Mai 1933. Emigranten oder auch Personen, die zu einem
späteren Zeitpunkt emigrieren wollten, zahlten auf ein
Sperrkonto der „Hanotea“ Geld ein. Das Wirtschaftsminis-
terium gab pro Auswanderung einen Rahmen von bis zu
40.000 RM vor. Die Pflanzungsgesellschaft verpflichtete
sich, dem Transferenten als Gegenwert für seine Einzahlung
ein Haus oder eine Zitrusplantage zur Verfügung zu stellen.
Die Hanotea wiederum erwarb r das eingezahlte Geld auf
dem Sonderkonto bei deutschen Firmen Maschinen und an-
dere Ausrüstungsgegenstände.206
Das gleiche Prinzip lag dem Haavara-Abkommen zugrunde,
nur dass hier, dem größeren Personenkreis und dem größe-
ren finanziellen Umfang angemessen, die „Zionistische
Vereinigung für Deutschland“ mit der Durchführung betraut
wurde.207 Auf deutscher Seite war das Reichswirtschaftsmi-
nisterium weiterhin die zuständige Behörde.
205 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 77; Feilchenfeld, Michaelis, Pinner,
Haavara-Transfer, S. 18 f.
206 Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 24.
207 Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 25 f.
86
Bei direkten „Auswanderungen“ zahlten die Emigranten die
benötigten Beträge, die über dem „Einreisegeld“ von 15.000
RM lagen, auf das Sonderkonto I der Bank der Tempelge-
sellschaft“ bei der Reichshauptbank ein.208 Für „Auswande-
rungen“ zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Sonderkon-
to II eingerichtet. Mit dem Geld auf diesen Treuhandkonten
wurden deutsche Waren für Palästina bezahlt. Die palästi-
nensischen Importeure, die Abnehmer diese Waren, begli-
chen ihre Rechnungen jedoch in den entsprechenden Pfund-
beträgen bei der Anglo-Palästine Bank“. Aus diesen Ein-
nahmen zahlte die Bank wiederum den Emigranten den Ge-
genwert ihrer Einzahlungen auf die Sonderkonten in Pfund
aus.209 Diese Aufgabe wurde einige Monate später der neu
gegründeten Treuhandstelle „Trust and Transfer Office
Haavara Ltd.“ übertragen.
Als Beratungs- und Betreuungsstelle wurde die „Palästina-
Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden GmbH
(„Paltreu“) in Berlin gegründet.210 Die Paltreu diente dar-
über hinaus nicht nur als Verbindung zu den deutschen Be-
208 Auch bei den privaten Bankhäusern „A. E. Wassermann“ und „M.
M. Warburg“ waren Einzahlungen auf die entsprechenden Sonderkon-
ten möglich. Nach dem 1. April 1936 übernahm die „Haavara“ auch
den Transfer der LP 1.000 „Einreisegeld“ bei einem Kapitalistenzerti-
fikat. Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 41 f.
209 Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 27.
210 Da die Waren nicht wie üblich in Devisen bezahlt wurden, fiel die
Exportprämie von deutscher Seite aus. Die Preisspanne zwischen den
nicht subventionierten Waren und dem internationalen Konkurrenzpreis
gleicher Waren wurde von der „Paltreu“ als sogenannte Bonifikation-
sauszahlung bis 1935 übernommen. Danach übernahm die „Haavara“ in
Tel Aviv diese Zahlungen. Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-
Transfer, S. 40 f.
87
hörden, sondern sie stellte zusätzlich noch die Anträge r
die Passabteilung des britischen Konsulats aus, welche dar-
aufhin die Einwanderungsvisa r die Antragsteller und An-
tragstellerinnen erteilte.
Das Haavara-Abkommen stellt die einzige, staatlich zu ver-
antwortende Erleichterung bezüglich der wirtschaftlichen
Bedingungen der Emigration dar.211 Es kann auch als „Ver-
such einer geplanten und geordneten Überführung von Ju-
den aus Deutschland und ihre Einordnung in Palästina“ ge-
wertet werden.212 Mittels des Abkommens, das mit Kriegs-
beginn auslief, konnten Vermögenswerte der Emigranten
von rund 140 Millionen Reichsmark nach Palästina transfe-
riert werden.213
211 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 76.
212 Feilchenfeld, Michaelis, Pinner, Haavara-Transfer, S. 27.
213 Friedländer, Das Dritte Reich, S. 76.
88
3. Die „Auswandererberatungsstellen“
Laut den Richtlinien r die Devisenbewirtschaftung“ von
1932 mussten Antragsteller vor ihrem Gesuch bei der r sie
zuständigen Devisenstelle eine „Gemeinnützige Auswan-
dererberatungsstelle aufsuchen.214 Die staatliche Beratung
von Auswanderungsinteressenten wurde bis Mitte der
zwanziger Jahre vom Reichswanderungsdienst“ geleistet.
Als die Behörde 1924 von der Reichsstelle für das Aus-
wanderungswesen“ abgelöst wurde, konzentrierte sich diese
auf Informations- und Verwaltungsaufgaben.215 Die einzel-
nen Beratungsstellen wurden hingegen von gemeinnützigen
örtlichen oder kirchlichen Organisationen übernommen.216
214 Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28. Juni 1932,
RGBl. I. 1932, S. 317–338, S. 337.
215 Verordnung über die Reichsstelle für das Auswanderungswesen.
Vom 29. März 1924, RGBl. I. vom 4. April 1924, S. 395. Siehe Kam-
pe, Norbert, Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen und die
Vertreibung der deutschen Juden 1933 bis 1941, in: Zeitschrift für
Kulturaustausch, 3. Vj., 1989, S. 326-335, S. 326: „Die Reichsstelle
erhielt eine eigenartige Position als interministerielle Behörde. Das
Auswärtige Amt sollte vorgeben, wohin die Auswanderungen bevor-
zugt zu lenken seien, und die aktuellen Informationen über Einwande-
rungsbestimmungen und Berufschancen in den Einwanderungsländern
bereitstellen. Das Innenministerium sollte die Ursachen und Folgen
des gesteigerten Auswanderungswillens analysieren.“
216 Bade, Klaus J., „Amt der verlorenen Worte“: Das Reichswande-
rungsamt 1918 bis 1924, in: Zeitschrift für Kulturaustausch, 3. Vj.
1989, S. 312-325, S. 320: „Von der ursprünglichen Aufgabenvielfalt
des RWA blieben der Reichsstelle noch zwei Bereiche: 1. Die Verar-
beitung der eingehenden Nachrichten über die Aussichten deutscher
Auswanderer in fremden Ländern, die Aufklärung der Öffentlichkeit
über diese Aussichten und die Zuleitung des Beratungsmaterials an
die einzelnen Beratungsstellen. 2. Die Beobachtung der Auswande-
rungsbewegung im Inland und die zentrale Unterstützung
89
Die „Reichsstelle für das Auswanderungswesen“ unterstand
bis zu ihrer Auflösung am 1. April 1944 dem „Reichminis-
terium des Innern“.217
Das Deutschen Reich zählte 1933 rund zwanzig dieser
Auswandererberatungsstellen, die sich ausschließlich in den
größeren Städten fanden.218 Zu ihnen zählten auch die Bera-
tungsstellen der beiden großen christlichen Kirchen. Wäh-
rend der katholische „St. Raphaels-Verein“ nur zwei Ein-
richtungen in Hamburg und Freiburg unterhielt, zeigte der
„Evangelische Hauptverein für Deutsche Aussiedler und
Auswanderer e.V.“ in mehreren Städten Präsenz.219 So auch
der Landesbehörden und der Beratungsstellen bei der Verhütung und
Bekämpfung von Mißständen in der Auswanderungsbewegung.
217 Bade, Das Reichswanderungsamt, S. 320; siehe auch Kampe, Die
Reichsstelle, S. 332 f.
218 In Münster war es das „Deutsche Institut für Auslandskunde e.V.“,
in Leipzig das „Institut für Auslandskunde“, in Frankfurt a.M., in
Bremen und Köln war es unter anderem die „Deutsche Kolonial-
Gesellschaft“, in Essen hieß sie „Städtische Gemeinnützige Auswan-
dererberatungsstelle“, in München „Bayerische Landes-Siedlung“, in
Stuttgart „Deutsches Ausland-Institut“, in Dresden war es die „Kreis-
hauptmannschaft“ und in Stettin die „Provinzialverwaltung“, siehe
Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen, Nr.
16, 15. August 1933, S. 181.
219 Die primäre Aufgabe des 1897 gegründeten „Evangelischen
Hauptvereins für Deutsche Aussiedler und Auswanderer“ wird im
folgenden Zitat deutlich: „Vom staatlichen und völkischen Gesichts-
punkte her hat er als öffentlich anerkannte Beratungsstelle der Reichs-
stelle für das Auswanderungswesen mit dafür Sorge zu tragen, daß der
Vorgang der Auswanderung sich im Sinne eines Vorteils für die Hei-
mat und einer Förderung des Auslandsdeutschtums vollzieht. Von der
evangelisch kirchlichen Sicht her ist ihm, gemäß den Richtlinien des
Kirchlichen Außenamtes, das Ziel gesetzt, die so geleitete Auswande-
rung in den im Auslande vorhandenen Rahmen der kirchlichen Ver-
bände einzugliedern, (...) Aus: Der Deutsche Auswanderer, Sonder-
heft: Jahresbericht der Evangelischen Auswandererfürsorge, Heft 3,
Mai, Juni 1937, S. 70; siehe Mohr, Victor, Die Geschichte des Rapha-
90
in Berlin, wo er neben der „Vereinigung für deutsche Sied-
lung und Wanderung“ die Beratung zukünftiger Auswande-
rer leistete.
Den gemeinnützigen Auswandererberatungsstellen oblagen
zwei primäre Aufgabenbereiche: Neben der Ausstellung von
Passbescheinigungen zur Erwirkung eines Auslandsreise-
passes begutachteten sie die von den Antragstellern vorge-
brachten Auswanderungsprojekte und damit die an die De-
visenstelle zu richtenden Transferanträge.220 Es galt die
Durchführbarkeit von Existenzgründungen im Emigrations-
land zu prüfen sowie die dafür erforderlichen finanziellen
Mittel und die zur Mitführung beantragten Werte zu veran-
schlagen. Der Antragsteller war daher angehalten, seine
ernsthafte Absicht zur Auswanderung glaubhaft vorzubrin-
gen und seine Existenzpläne plausibel darzulegen, insbe-
sondere wenn es um einen heren Devisenbetrag ging.221
Das heißt, er musste die angehenden Investitionen einer
Existenzgründung sowie die bis dahin notwendigen Lebens-
haltungskosten rechtfertigen. Dabei waren die teils nicht
unerheblichen Reisekosten sowie die erforderlichen Vorzei-
gebeträge in den pekuniären Kalkulationen mit zu berück-
sichtigen.
Für die Bearbeitung des erforderlichen Gutachtens war ein
Fragebogen mit persönlichen und familiären Angaben aus-
el-Werkes Ein Beispiel für die Sorge um den Menschen unterwegs,
in: Zeitschrift für Kulturaustausch, 3. Vj., 1989, S. 354-362.
220 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 24.
91
zufüllen. Zudem musste eine polizeiliche Wohnbescheini-
gung sowie ein beglaubigtes Vermögensverzeichnis mit
eingereicht werden.222 Die Absicht der Auswanderung konn-
te mit Nachweisen über die Aufgabe des Berufes, über die
Auflösung des Geschäfts und/oder über die polizeiliche
Abmeldung belegt werden. Korrespondenzen mit ausländi-
schen Einwanderungsbehörden, Einwanderungs- und Hilfs-
organisationen sowie mit im Ausland ansässigen Verwand-
ten waren ebenfalls hilfreich.223 Auch das Bezeugen einer
sprachlichen und/oder beruflichen Vorbereitung war dem
Anliegen dienlich. Der Besitz der notwendigen Fahrkarten
oder ein Einreisesichtvermerk des zukünftigen Aufnahme-
landes im Reisepass, wenn der Antragsteller oder die An-
tragstellerin schon im Besitz eines solchen war, galten eben-
falls als Bestätigung.
Die Auswandererberatungsstellen waren angehalten, die
Angemessenheit des Devisentransfers nach einem festen,
allgemeinen Maßstab zu entscheiden.224 Dabei gab die
Richtlinie der „zweckmäßigen Devisenbewirtschaftung“ den
möglichen Handlungsrahmen vor.225 Das bedeutete, der De-
221 Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28. Juni 1932,
RGBl. I. 1932, S. 317-338.
222 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 25. Die Vermö-
gensverzeichnisse wurden von den Geldinstituten und Finanzämtern
ausgestellt.
223 Hier konnte schon die Vorladung eines Konsulates zur ärztlichen
Untersuchung für die Einreise als eine Bestätigung ausreichend sein,
siehe Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 11 f.
224 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 24.
225 Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28. Juni 1932,
RGBl. I. 1932, S. 317-338.
92
visentransfer sollte so knapp wie möglich „wie zur Grün-
dung einer bescheidenen Existenz im Ausland unbedingt
nötig“ bemessen werden.226
Die Anzahl der mitausreisenden Familienmitglieder spielte
für die Bemessung des Devisentransfers eine entscheidende
Rolle.227 Lebensalter, Gesundheitszustand sowie berufliche
und gewerbliche Fähigkeiten des Antragstellers oder der
Antragstellerin wurden ebenfalls bedacht.228 Kriegsteilneh-
mer, insbesondere solche mit Auszeichnungen und Kriegs-
beschädigungen, fanden besondere Berücksichtigung.229
Durchaus konnten Existenzprojekte von einer Auswan-
dererberatungsstelle als nicht durchführbar oder als ungenü-
gend vorbereitet beurteilt und damit zurückgewiesen wer-
den.230
Mit der Ausstellung des Gutachtens erfolgte auch die Bewil-
ligung r einen Passantrag, eine sogenannte Passbescheini-
gung.231 Diese war zusammen mit einem schriftlichen An-
trag auf Ausstellung eines Reisepasses bei dem zuständigen
Polizeirevier einzureichen.
Wurde hingegen nur eine Passbescheinigung bei der Aus-
wandererberatungsstelle beantragt, mussten die gleichen
226 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 24.
227 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 25.
228 Belege dafür fanden sich in einigen Gutachten der Auswandererbera-
tungsstellen.
229 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 25.
230 Antragsteller konnten durchaus Projekte überarbeiten oder auch
neue Vorhaben für ein Gutachten anmelden.
231 Vorausgesetzt, die Person war noch in Deutschland.
93
Belege wie für ein Gutachten bei dieser eingereicht werden.
Grundsätzlich konnte eine Passbescheinigung auch dann
von einer Auswandererberatungsstelle ausgestellt werden,
wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin eine bevor-
stehende Reise als eine Informationsreise für eine spätere
Emigration glaubhaft machen konnte.232 Das Vorhaben war
anhand entsprechender Dokumente, wie Korrespondenzen
mit Einwanderungsbehörden und Hilfsorganisationen sowie
mit im Ausland lebenden Verwandten, zu belegen.
Auch diese Passbescheinigung war mit einem schriftlichen
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bei dem zuständi-
gen Polizeirevier einzureichen. Ergänzend war noch eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie der
städtischen Steuerbehörde der Polizeibehörde vorzulegen.233
232 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 11 f.
233 Cohn, Gottfeld, Auswanderungsvorschriften, S. 12.
94
4. Die Personenakten der „Devisenstellen“
Mit dem Eingang eines Antrages auf Devisentransfer bei
einer Devisenstelle wurde für den Antragsteller oder r die
Antragstellerin eine Verwaltungsakte angelegt.234 Diese so-
genannte Auswanderungsakte oder Devisenakte bestand in
der Regel aus Vordrucken der eigenen Dienststelle, aus ei-
ner Anzahl an Dokumenten anderer Behörden sowie aus
Nachweisen privatwirtschaftlicher Verwaltungen.235 Dar-
über hinaus wurden diesen auch Schreiben von Antragstelle-
rinnen oder Antragstellern, von Verwandten, von Arbeitge-
bern und Vermietern sowie Korrespondenzen von Anwälten
beigelegt.
Neben dem Antragsformular bildete das Gutachten der
Auswandererberatungsstelle die Voraussetzung r die wei-
tere Bearbeitung des Antrages.236 Nachweise, die für das
Gutachten der Auswanderungsberatungsstelle aus zeitlichen
oder anderen Gründen nicht vorgelegt werden konnten,
mussten bei der Devisenstelle nachgereicht werden.237
Ein Vordruck fasste die erforderlichen Angaben und Belege
zusammen: 1. Angaben zum Beruf, 2. der Nachweis über
234 Der Antrag selbst erfolgte mittels eines Formblattes.
235 Beispielsweise Hausverwaltungen, Arbeitgeber und Speditionen.
236 Wobei mit dem jeweiligen Gutachten auch die vorhandenen Nach-
weise eingereicht wurden.
237 Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28. Juni 1932,
RGBl. I. 1932, S. 317-338, S. 337: „Ist der Nachweis für die Ernsthaf-
tigkeit der Auswanderungsabsicht noch nicht erbracht, so kann eine
Genehmigung nach Satz 1 auf Antrag verbindlich für den Fall in Aus-
sicht gestellt werden, daß die erforderlichen, bestimmt zu bezeichnen-
den Beweismittel noch beigebracht werden.
95
die Auflösung der Wohnung, 3. der Nachweis der polizeili-
chen Dauerabmeldung, 4. der polizeiliche Ausreisesicht-
vermerk, 5. der Einreisesichtvermerk, 6. der Nachweis der
Fahrkarte, 7. eine Vermögensaufstellung, aus der ersichtlich
war, welche Werte nach der Auswanderung in Deutschland
blieben (Personen mit einer ausländischen Staatsbürger-
schaft mussten den Nachweis über die seinerzeit nach
Deutschland überführten Werte erbringen.) sowie 8. eine
„Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des zuständigen Finanz-
amtes. Die Vermögensaufstellung musste zudem Nachweise
über mögliche Darlehen oder Geldschenkungen enthalten.238
Zudem war ein Fragebogen für Auswanderer“ auszufüllen,
auf dem der Antragsteller oder die Antragstellerin Ausnf-
te entsprechend der Verordnung über die Devisenbewirt-
schaftung“ zu leisten hatte: Wohin und aus welchen Grün-
den wollen Sie auswandern?“, Welchen Beruf haben Sie
bisher gehabt oder waren Sie selbständig und in welchem
Geschäftszweig?“, „Aus welchen Gründen haben Sie Ihre
Stellung bezw. Ihr Geschäft freiwillig aufgegeben bezw.
aufgeben müssen?“, „Wollen Sie Ihren bisherigen Beruf im
Ausland ausüben oder beabsichtigen Sie, einen anderen Be-
ruf zu ergreifen?“, Falls sie einen anderen Beruf ergreifen,
haben Sie die nötigen Vorkenntnisse, falls ja, wann und wo
haben Sie die erworben?“, „Welche Staatsangehörigkeit ha-
238 Auf Anfragen stellten Finanzämter und Stadtsteuerkassenämter
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Cohn, Gottfeld,
Auswanderungsvorschriften, S. 24 f.
96
ben Sie? Falls Ausländer, seit wann sind sie in Deutschland
ansässig?“, Welches Einkommen haben sie im letzten Jahr
gehabt?“, „An welches Finanzamt haben Sie Ihre Steuern
bisher abgeführt?“, „Haben Sie Vermögen, wenn ja, welcher
Art und in welcher Höhe? (a) Bankkonto, b) Wertpapiere, c)
Grundbesitz, d) Hypotheken, e) Forderungen und Außen-
stände, f) Sonstiges)“, „Haben Sie zwecks Beschaffung der
Mittel zur Auswanderung Darlehen aufgenommen oder
Schenkungen, Abfindungen etc. erhalten, wenn ja, von wem
und in welcher Höhe?“ sowie Welchen Betrag wollen Sie
in bar ausführen? (unter Angabe von sonstigen Vermögens-
werten, Wertpapieren, Waren etc.)“.239
Die Schreiben von Antragstellern, Angehörigen sowie An-
wälten beinhalteten vorwiegend Erläuterungen zur Finanzie-
rung der Ausreise oder bezogen sich auf spezifische Prob-
leme bei der Beschaffung von Unterlagen oder auf mögliche
Verzögerungen im Ablauf der Ausreisevorbereitungen. Ver-
einzelt wurden auch Inventarlisten zum verkauften Haus-
halt, zu einer verkauften Praxis oder zu einer aufgegebenen
Werkstatt mit eingereicht. Verheiratete Antragstellerinnen,
die ohne Ehemann emigrieren wollten, mussten zudem eine
Einverständniserklärung des Ehepartners vorlegen.240
239 Verordnung über die Devisenbewirtschaftung. Vom 23. Mai 1932,
RGBl. I. 1932, S. 231-244.
240 Die rechtliche Grundlage dafür fand sich in der Verordnung „Wir-
kung der Ehe im Allgemeinen“. Vom 18. August 1896, RGBl. I. 1896,
S. 426.
97
Mit Eingang des Antrages und des Gutachtens wurde dem
Antragsteller oder der Antragstellerin in der Regel eine so-
genannte Genehmigungs-Verfügung, eine Art Bestätigung
für die weitere Bearbeitung des Antrages, zugestellt. In ei-
nigen Fällen wurden aber auch „Ablehnungs-Verfügungen“
ausgestellt.241
Waren die obligatorischen Vordrucke ausgefüllt, die erfor-
derlichen Bescheinigungen eingereicht und diese auch als
hinreichend geprüft, bekam der Antragsteller den sogenann-
ten Genehmigungs-Bescheid r den Devisentransfer oder
den „Ablehnungs-Bescheid“.242 Die Zusage für die Devisen-
ausführung war bis zu drei Monate nach ihrer Erteilung l-
tig.243
Bei dem Grenzübertritt war der „Genehmigungs-Bescheid“
bei den deutschen Zollbeamten abzugeben oder an die Stelle
für „Devisenbewirtschaftung“ einzusenden.
Bei Anträgen auf Devisentransfer von mehr als 10.000 RM
waren die Devisenstellen verpflichtet, die Bewilligung des
Reichswirtschaftsministers einzuholen.244 Bis zu dieser Be-
241 Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28. Juni 1932,
RGBl. I. 1932, S. 317-338, S. 337. Zu den Gründen, die zu einer Ab-
lehnung führten, siehe Teil IV, Kapitel 1.1.
242 Der genaue Wortlaut: „Hierdurch stelle ich Ihnen eine Genehmi-
gung zum Erwerb einer Summe zwecks Auswanderung verbindlich in
Aussicht, vorbehaltlich der Einsendung der auf der Rückseite dieses
Schreiben verzeichneten Unterlagen.“
243 Die Ablauffrist war auf dem Formular angegeben. Verordnung des
Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung. Vom 1. August
1931, RGBl. I. 1931, S. 421-425.
244 Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 28. Juni 1932,
RGBl. I. 1932, S. 317-338, S. 337.
98
tragsgrenze lag der Ermessensspielraum r die Höhe des zu
genehmigenden Transferbetrages bei den Devisenstellen.245
Die Devisenakten liefern Auskünfte sowohl über Personen
als auch über Prozesse.246 Sie nennen den Namen, das Ge-
burtsdatum, den Familienstand, die Adresse, den Beruf, das
Vermögen. Sie geben weiterhin Auskünfte über die mit im
Antrag aufgeführten Personen. Sie informieren über das
Emigrationsland, über Existenzpläne, über die finanzielle
Situation sowie über den beabsichtigte Devisentransfer und
mögliche Sperrkonten. Sie dokumentieren den Verlauf des
Antrages, nennen die Beratungsstelle sowie Gutachten, ge-
ben Auskunft über das Datum des Antrages und über das
Datum der Bewilligung oder der Ablehnung. Sie dokumen-
tieren individuelle Schwierigkeiten, Verzögerungen oder
auch mögliche Abbrüche von Emigrationsvorhaben. Und
nicht zuletzt verweisen die Familiennamen in den Devisen-
akten auf andere Emigrations- und Verfolgungsschicksale.
Vereinzelt finden sich in diesen Verwaltungsakten auch
Angaben über persönliche Motive, die zu einem Emigrati-
onsantrag führten.247 Auf dem Antragsformular war die Fra-
ge nach dem Grund r die Auswanderung“ zu beantwor-
ten, wollte der Antragsteller nicht Gefahr laufen, den Ablauf
der Antragsbearbeitung unnötig zu stören oder zu verzö-
245 Ebenda, S. 317: „Grundsätzlich ist (...), eine Genehmigung nach
der Devisenordnung und den Durchführungsvorschriften nur zu ertei-
len, wenn der Zweck, für den die Genehmigung beantragt wird, als
volkswirtschaftlich gerechtfertigt nachgewiesen wird.
246 Dazu Stahlschmidt, Massenhaft gleichförmige Quellen, S. 218 f.
247 Siehe Teil IV, Kapitel 4.3.
99
gern. Da die Beantwortung dieser Frage, im Gegensatz zu
den Personenangaben, kaum auf ihren Wahrheitsgehalt zu
überprüfen war, ergab sich r die Antwort ein gewisser
formaler und inhaltlicher Spielraum, andererseits musste sie
im Rahmen vorsichtiger Formulierungen liegen, wollte man
seine Emigration nicht durch eine unachtsame Äußerung
gefährden. Angaben über selbst erfahrene Verfolgung oder
die Nennung von staatlicher Willkür hätten möglicherweise
zu Schwierigkeiten mit den NS-Parteikadern führen können.
Daher beschränkten sich die meisten Antragstellerinnen und
Antragsteller auf knapp gehaltene, allgemeine Hinweise auf
wirtschaftliche Probleme oder vereinzelt auch auf ihre di-
sche Herkunft. Diese Pro-forma-Angaben zum Emigrati-
onsgrund sind daher nur mit Vorsicht zu interpretieren.
100
5. Der Bestand der „Devisenstelle des Oberfinanzpräsiden-
ten Berlin-Brandenburg“
Bei den ausgewerteten Personenakten handelt es sich um
sogenannte Devisenakten des Landesfinanzamtes Berlin von
1933. Im April 1937 wurde das Landesfinanzamt Berlin
nach einem Erlaß des Führers und Reichskanzlers“ in „Der
Oberfinanzpräsident Berlin“ umbenannt.248 Anfang 1942
wurden die Oberfinanzbezirke Berlin und Brandenburg
schließlich zu einem Oberfinanzbezirk zusammengelegt.
Um Missverständnisse hinsichtlich des überlieferten Be-
standes zu vermeiden, wird die Bestandsbezeichnung
„Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg“ für die erhobe-
nen Devisenakten des Finanzamtes Berlin des Jahres 1933
in dieser Untersuchung beibehalten.
Der im Brandenburgischen Landeshauptarchiv überlieferte
Bestand der „Devisenstelle des „Oberfinanzpräsidenten
Berlin-Brandenburg“, der sich in verschiedene Sachgebiete
gliedert, umfasst insgesamt rund 10.000 Akten.249 Der für
diese Untersuchung relevante Teilbestand Auswanderung“
enthält ca. 5.000 personenbezogene Verwaltungsakten.
Rund die Hälfte dieses Konvoluts dokumentiert Emigrati-
onsvorhaben und Emigrationsabläufe des Jahres 1933. Von
248 Bathe, Horst, Zur Geschichte der Berliner Finanzämter 1919-1994,
Brühl 1996, S. 28.
249 Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 36 A Oberfinanzprä-
sident Berlin-Brandenburg Nr. A. Künftig Rep. 36 A, A (Nr.).
101
den übrigen Akten sind wiederum mehr als die lfte aus
dem Jahr 1934 und jeweils ein Viertel aus den Jahren 1935
und 1936. Devisenakten aus späteren Emigrationsjahren lie-
gen in diesem Bestand nicht vor.
Schon das Fehlen der späteren Emigrationsjahre zeigt, dass
der Bestand der „OFP Berlin-Brandenburg“ im Branden-
burgischen Landeshauptarchiv nur rudimentär vorliegt. Ein
Verzeichnis der verlorengegangenen Akten und Schriftstü-
cke ist nicht überliefert. Präzise Angaben über Kriegsschä-
den oder mögliche Kassationen, vor und/oder nach 1945,
liegen dem Autor nicht vor.250 Aus einem Schreiben des
Leiters der „Generalsteuerdirektion“ an den Magistrat der
Stadt Berlin vom April 1946 geht lediglich hervor, dass ein
großer Teil des Aktenmaterials der Devisenstelle durch
Kriegseinwirkung verlorenging.251 Welche Dokumente aus
welchen Sachgebieten davon betroffen waren, ist dem
Schreiben jedoch nicht zu entnehmen. Zudem wird die Ver-
nichtung von rund 1.500 Aktenordnern und rund 15.000
„Schnellheftern“ genannt. Auch in diesem Fall bleibt das
Sachgebiet der Akten ungenannt.
Im November 1947 wurde zudem ein Teil des Bestandes
des „OFP Berlin-Brandenburg“ vom Kommandanten der
Sowjetischen Militäradministration beschlagnahmt und nach
Moskau verbracht. Laut der Finanzabteilung des Magistra-
250 Siehe Meinl, Zwilling, Legalisierter Raub, S. 241.
251 Schreiben des Leiters der Devisenstelle der Generalsteuerdirektion
an den Magistrat der Stadt Berlin, Hauptamt für Geldinstitute, vom
2.4.1946. Landesarchiv Berlin, C Rep. 105, Nr. 3803.
102
tes von Groß-Berlin betraf diese Aktion jedoch nur Firmen-
akten.252 Die für Privatpersonen bestehenden Unterlagen,
sogenannte Allgemeine Akten, verblieben demnach in Ber-
lin. Die Schlussfolgerung, dass die Akten der Devisenstelle
prinzipiell von einer Beschlagnahmung verschont geblieben
sind, da keine Notizen oder Belege überliefert sind, ist je-
doch nicht zu ziehen.253
252 Schreiben des Magistrates von Groß-Berlin, Finanzabteilung, an
den Bürgermeister Dr. Friedensburg vom 17. Dezember 1947. Lan-
desarchiv Berlin, C Rep. 105, Nr. 623.
253 Fragen hinsichtlich der konfiszierten Akten bleiben offen, da ein
umfassendes Verzeichnis zu diesen nicht vorliegt. Siehe zum Thema
Archivierung des OFP-Bestandes in der DDR: Röske, Ulrich, Der
Bestand 2107 Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg. Funktion,
Inhalt und Quellenwert, in: Mitteilungen des preußischen Finanzmi-
nisteriums, Berlin 1993, S. 121-123.
103
6. Die Identifizierung der jüdischen Emigranten und die Be-
stimmung der Untersuchungseinheiten
Aus dem Bestand der Devisenstelle des OFP Berlin-
Brandenburg“ wurden zunächst die Angaben zu 1.055 An-
tragstellerinnen und Antragstellern mit Devisenanträgen im
Jahre 1933 in einer Datenbank aufgenommen.254 Jeder die-
ser 1.055 Personendatensätze beinhaltet bis zu 25 Variablen,
so dass die Datenbank insgesamt rund 26.000 individuelle
Merkmalsausprägungen aufweist.
Prinzipiell aufgenommen wurden: Name, Beruf, Geburtsda-
tum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse, Ausreise-
land, Ausreise mit Familienangehörigen, die Beratungsstelle
und die von ihr gutgeheißene Devisensumme, die Art der
Finanzierung, das Antragsdatum mit der beantragten Devi-
sensumme sowie die genehmigte Devisensumme oder ihre
Ablehnung. Angaben zum Emigrationsmotiv und zum Ver-
mögen wurden nur von einer Teilmenge der Antragstelle-
rinnen und Antragsteller erhoben. Zudem wurden die Perso-
nendatensätze mit Angaben aus der „Berliner Gedenkbuch-
Datenbank“, dem „Jüdischen Adressbuch für Groß-Berlin“
254 Kategorien sind: Aktensignatur, Name, Staatsangehörigkeit, Aus-
landsaufenthalt zur Zeit des Antrages, Geburtsdatum, letzte Berliner
Adresse, Beruf, angemeldete Ehepartner, angemeldete Verwandte und
Kinder, Emigrationsland, Beratungsstelle, Betragswunsch bezüglich
der Devisenausfuhr, der von der Beratungsstelle genehmigte Betrag,
Kategorisierung der Palästina-Emigranten, Antragsdatum, beantragte
Devisensumme, möglicher Warenantrag, Angaben zur Finanzierung,
Emigrationsbescheid, bewilligte Devisensumme, möglicher 2. Antrag
und beantragte Devisensumme, Vermögen, Religionszugehörigkeit
sowie Angaben zum Emigrationsgrund.
104
von 1931 sowie mit Personendaten aus dem Bestand des
„OFP Berlin-Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle“
ergänzt.255
Von den 1.055 Antragstellern und Antragstellerinnen führ-
ten 506 ihren Ehepartner und/oder ein volljähriges Famili-
enmitglied im Antrag mit auf.256 Insgesamt waren es 483
Ehepartner und 33 Verwandte. Zudem beantragten 281 Per-
sonen die Mitausreise für insgesamt 438 minderjährige Kin-
der. Mit diesen weiteren 954 Personen umfassten die 1.055
Anträge insgesamt 2.009 Emigranten.
Die Mehrzahl der Auswanderungsakten“ geben keine Aus-
künfte darüber, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin
der jüdischen Religion angehörte oder jüdische Eltern oder
Großeltern hatte. In den Formularen des Landesfinanzamtes
Berlin von 1933 finden sich noch keine spezifischen Fragen
zu der Religion oder zu der „rassischen“ Zuordnung. Auch
die „Evangelische Auswandererberatungsstelle“ sowie die
„Gemeinnützige öffentliche Auswandererberatungsstelle“
unterließen derartige Vermerke. Erst nach der Verabschie-
dung des „Reichsbürgergesetzes“ Mitte September 1935
wurde mit der Frage, ob der Antragsteller „Arier“ oder
„Nichtarier“ sei, die rassistische Kategorisierung auch in die
Antragsformulare der Devisenstellen eingeführt.
255 Landesarchiv Berlin, Berliner Gedenkbuch-Datenbank für die Berli-
ner Juden im Nationalsozialismus.
BLHA, Rep. 36 A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II). Teil-
bestand OFP Berlin-Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle.
256 Es waren vor allem Mütter und Schwiegermütter.
105
Es blieb den Antragstellern und Antragstellerinnen überlas-
sen, Angaben zu der eigenen Religionszugehörigkeit oder
zu der staatlich verordneten rassistischen Zuordnung zu ma-
chen. Die Möglichkeit dafür bot das obligatorische Antrags-
formular, wo unter anderem nach dem Grund der „Auswan-
derung“ gefragt wurde. Einige Antragstellerinnen und An-
tragsteller verwiesen mit einem „jüdisch“, Judeoder auch
„nichtarisch“ auf die jüdische Herkunft, auf die Religions-
zugehörigkeit oder auf die rassistische Zuschreibung. Einige
Antragsteller und Antragstellerinnen, insbesondere Ärzte
und Anwälte, verwiesen auf Kündigungen oder auf den Ver-
lust ihrer Zulassung wegen ihrer jüdischen Herkunft. Insge-
samt fanden sich in rund 15% der Anträge Hinweise darauf,
dass der Antragsteller oder die Antragstellerin wegen der
antisemitischen Politik der Nationalsozialisten aus Deutsch-
land flüchten wollte.257 Die Mehrheit der Antragsteller zog
es jedoch vor, auf die Frage nach dem Grund für die „Aus-
wanderung“ allgemeine berufliche und wirtschaftliche As-
pekte als Ausreisemotiv zu nennen.
Da sich im Bestand der Devisenstellen auch Anträge von
nichtjüdischen Auswanderern finden, war es unumgänglich,
die Antragsteller, die sich nicht als jüdische Emigranten
auswiesen, als rassistisch verfolgte Emigranten zu identifi-
zieren. Daher wurden die Namen und Adressen von 885 An-
257 Das bedeutet aber nicht, dass nicht über andere Behörden, bei-
spielsweise über die Auskünfte der Polizei, Vermerke über die Religi-
onszugehörigkeit oder die rassistische Zuschreibung in die Akte ge-
langen konnten.
106
tragstellern und Antragstellerinnen mit den Eintragungen im
„Jüdischen Adressbuch für Groß-Berlin“ von 1931 sowie
mit den Namen und Adressen in der Gedenkbuch-
Datenbank r die Berliner Juden im Nationalsozialismus“
verglichen.258
Über den Namens- und Adressenvergleich mit dem Jüdi-
schen Adressbuch“ konnten 250 Antragsteller und Antrag-
stellerinnen als Berliner Juden identifiziert werden.259 Von
weiteren 343 Personen fanden sich die Namen und Adressen
in der „Gedenkbuch-Datenbank“.260
Ein ergänzender Datenabgleich mit den überlieferten Perso-
nenakten der sogenannten Vermögensverwertungsstelle des
„OFP Berlin-Brandenburg“ ergab für 85 Personen, die
schon über das „Jüdische Adressbuch“ sowie die „Gedenk-
buch-Datenbank“ als jüdische Emigranten identifiziert wor-
den waren, einen zusätzlichen Nachweis und r eine Perso-
nen die noch ausstehende Bestätigung.261
258 Jüdisches Adressbuch für Gr-Berlin, Ausgabe 1931, Neuauflage
Berlin 1994.
259 Das Auswanderungsziel Palästina war kein hinreichender Beleg für
die jüdische Religion oder die jüdische Herkunft der Person.
260 Die Berliner Gedenkbuch-Datenbank für die Berliner Juden im
Nationalsozialismus beinhaltet die Namen, Adressen sowie weitere
Angaben zu ca. 100.000 Berliner Juden. Neben Angaben zu Deporta-
tionen, Todesorten und Todesdaten sowie Emigrationen finden sich
auch Adressen und Sterbedaten nach 1945. Auf ihrer Basis entstand
das Berliner-Gedenkbuch, in dem die Namen der deportierten und
ermordeten Berliner Juden verzeichnet sind.
261 Die Auswertung der sogenannten Vermögensverwertungsakten von
86 Antragstellerinnen und Antragstellern ergab auch Angaben zu E-
migrationen.
107
Insgesamt konnte über die genannten Bestände sowie über
die Angaben in den Akten für 764 Antragstellerinnen und
Antragsteller der Nachweis der rassistischen Verfolgung
geführt werden. Die Angaben in den Devisenakten dieser
nachgewiesenen jüdischen Emigranten ergeben die Daten-
basis dieser Untersuchung.
108
IV. Die Auswertung der erhobenen Devisenakten
1. Die Emigrationsländer
In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Emig-
rationsziele der Antragsteller und Antragstellerinnen unter-
sucht. Bis auf Palästina und die USA stehen aber nicht ein-
zelne Emigrationsländer im Vordergrund, sondern der Fo-
kus liegt auf der Verteilung der Anträge nach den Kontinen-
ten und einzelnen Regionen. Gleichwohl werden aber auch
die Zahlen zu den europäischen Emigrationsländern aufge-
führt, um auch hier mögliche geschlechtsspezifische Unter-
schiede in der Wahl von Emigrationszielen herauszuarbei-
ten.
Vor der Auswertung der Emigrationsziele in den Untersu-
chungseinheiten ist jedoch ein Blick auf die wenigen über-
lieferten Zahlen zu den Emigrationsländern erforderlich.
Laut Werner Rosenstock liegen verlässliche Zahlen zu den
deutsch-jüdischen Emigranten in den verschiedenen Emig-
rationsländern zwischen 1933 und 1945 nur r Palästina
und für die USA vor.262
262 Rosenstock, Exodus, S. 375; Strauss, Jewish Emigration (I), S. 351
f. Strauss nennt als Quelle für die von ihm zitierten Zahlen für die
USA neben Rosenstock das „American Jewish Joint Distribution
Committee“. Rosenstocks Zahlen zu den deutsch-jüdischen Einwan-
derern in den USA entstammen einem Bericht des „American Labour
Department“, der in den Informationsblättern, Mai-Juni 1936, vef-
fentlicht wurde.
109
Abgesehen von den deutsch-jüdischen Hilfsorganisationen,
und den Zahlen zu den von ihnen betreuten Emigranten,
wurden von deutschen Stellen keine Zahlen zu den ver-
schiedenen Emigrationsländern erhoben. In den Einwande-
rungsländern wurden zwar Statistiken zu den Immigranten
geführt, jedoch sind die meisten ungenau oder fehlerhaft.263
So wurden die offiziellen Einwanderer gezählt, die Perso-
nen, die jedoch als Touristen oder illegal ins Land kamen,
fielen durch das Netz der statistischen Erhebungen. Zudem
wurden Emigranten, die ein Land als sogenanntes Transit-
land nutzten, statistisch mehrmals erfasst und blieben wei-
terhin in den Einwanderungszahlen des ersten Zufluchtslan-
des registriert.264
Was die Einwanderungsstatistiken der USA und Palästina
von den übrigen nationalen Statistiken unterscheidet, ist die
von Beginn an gesonderte Erfassung jüdischer Einwanderer.
Diese wurden in den meisten Emigrationsländern, insbeson-
dere in den ersten Jahren, von den Behörden nicht gesondert
registriert.265
263 Dazu Hans Lamm: „Aufgrund der unzureichenden Unterlagen, der
sich teilweise widersprechenden Statistiken und der Tatsache, daß
nach dem Anschluß Österreichs in vielen Statistiken die Zahlen der
Auswanderung von Juden aus Österreich in die der aus dem deutschen
Reich mit eingeschlossen sind, ist es äußerst schwierig, wenn nicht
unmöglich, zu einer Gesamteinschätzung der jüdischen Auswande-
rung von 1933 bis 1945 zu gelangen.“ Lamm, Über die innere und
äußere Entwicklung, S. 222.
264 Lamm, Über die innere und äußere Entwicklung, S. 224; Strauss,
Jewish Emigration (I), S. 327.
265 Wenn Zahlen vorliegen, stammen sie meistens von den jüdischen
Hilfsorganisationen, wie auch im Fall der Palästina-Einwanderung.
110
In dieser Untersuchung werden daher neben den überliefer-
ten Angaben zu den Kontinenten die Zahlen zu den deutsch-
jüdischen Immigranten in Palästina und in den USA als
Vergleichszahlen kurz referiert. Es wird sich zeigen, dass
auch die vermeintlich genauen statistischen Angaben zu den
deutsch-jüdischen Immigranten in Palästina und in den USA
letztlich keine sicheren Zahlen sind.
1.1. Anträge und Ausreisen
Von den untersuchten 764 Devisenanträgen wiesen 125 kei-
ne Genehmigungs-Bescheide oder Ablehnungs-Bescheide
der Devisenstelle vor. 19 Antragsteller und Antragstellerin-
nen hatten ihre Anträge selbst zurückgezogen oder abgebro-
chen und 33 Anträge waren von der Devisenstelle negativ
beschieden worden.266
Von diesen insgesamt 177 Devisenakten beinhalteten 32
einen zweiten Antrag auf Devisenausfuhr. Die meisten die-
ser Zweitanträge wurden innerhalb weniger Monate nach
Abbruch oder Ablehnung des ersten Antrages gestellt, so
dass viele noch auf das Jahr 1933 datiert sind.267 Von den 32
Zweitanträgen wurden wiederum 20 von der Devisenstelle
266 Der prozentuale Anteil der Ablehnungen von Erstanträgen lag bei ca.
4,3%.
267 Von den 33 abgelehnten Antragstellern beantragten nur acht einen
Zweitantrag.
111
positiv beschieden, fünf wurden abgelehnt und für sieben
Zweitanträge lagen in den Akten keine Bescheide vor.
Über einen Vergleich dieser 177 Antragsteller und Antrag-
stellerinnen mit dem Personenverzeichnis der Gedenk-
buch-Datenbank“ konnte für 133 eine Emigration nachge-
wiesen werden.268 Diese Nachweise zeigen, dass weder ein
Fehlen der Bestätigung noch eine Ablehnung oder ein Ab-
bruch des Antrages bedeutet, dass der Antragsteller oder die
Antragstellerin nicht emigriert ist.
Unter den so nachgewiesenen Emigranten waren zwölf An-
tragsteller und Antragstellerinnen, die ihren Antrag zurück-
gezogen hatten, sowie 25, deren Anträge abgelehnt worden
waren.
Für vier Antragsteller konnte die Emigration ergänzend über
das Verzeichnis der ausgebürgerten deutschen Staatsange-
hörigen“ ermittelt werden.269 Zudem waren zwei Antragstel-
ler zur Zeit des Antrages schon in das Emigrationsland aus-
gereist.
Unter den verbleibenden 38 Anträgen, r deren Antragstel-
ler keine Emigration nachzuweisen war, waren acht von der
Devisenstelle abgelehnte Anträge, sechs von den An-
tragstellern zurückgenommene Anträge sowie 24, deren Ak-
ten keine Bescheide enthielten.270 Zehn der 24 offenen An-
268 Die Mehrheit dieser Emigrationen ist auf das Jahr 1933 datiert.
269 Hepp, Michael (Hg.), Die Ausbürgerung deutscher Staatsangehöriger
1933-1945 nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Listen, n-
chen 1985.
112
träge lagen jedoch Vordrucke bei, in denen der Genehmi-
gungs-Bescheid in Aussicht gestellt wurde. Hier ist zu ver-
muten, dass diese Akten einfach nicht vollständig sind.
Für die Untersuchung stellte sich die Frage, ob die Auswer-
tung auf allen 764 Anträgen basieren oder ob nur die nach-
gewiesenen Emigrationen für die Auswertung in Frage
kommen sollten.
Von den 764 Antragstellern und Antragstellerinnen bean-
tragten 45,4% die Ausreise nach Palästina, 37,3% die Aus-
reise in ein europäisches Land, 6,9% stellten ihren Devisen-
antrag für Nordamerika, 3,5% beantragten die Ausreise für
Länder in Süd- und Mittelamerika und 5% die Ausreise
nach Süd- und Südwestafrika.271 Von den 726 Anträgen mit
nachweislichen Emigrationen waren 45,6% für Palästina,
37,3% für ein europäisches Land, 6,9% für die USA und
Kanada, 3,2% für ein süd- oder mittelamerikanisches Land
und 5,2% für Süd- und dwestafrika.
Der Vergleich zeigt, dass die prozentualen Unterschiede bei
der Verteilung der Emigrationsziele zwischen den 764 Un-
tersuchungseinheiten und der Gruppe von Antragstellern
und Antragstellerinnen, deren Emigration belegt ist, mini-
mal sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass fehlende Ver-
merke oder Nachweise in den Akten nicht zwangsläufig be-
270 Zählt man zu den Antragstellern und Antragstellerinnen die Ehe-
partner und Kinder hinzu, bleibt die Emigration für insgesamt 49
Personen offen.
271 Die Prozentwerte sind immer auf eine Stelle hinter dem Komma ge-
rundet.
113
deuten, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht
emigriert ist.
Darum erfolgte die Entscheidung, alle 764 Anträge auszu-
werten. Die mögliche Ungenauigkeit, die aus einer Hinzu-
nahme auch der Fälle, in denen eine Emigration nicht nach-
zuweisen ist, resultieren könnte, ist, wie die Vergleichszah-
len zeigen, relativ gering, so dass die Aussagefähigkeit die-
ser Untersuchung dadurch nicht eingeschränkt wird.
Diese Entscheidung folgt auch dem Verständnis dieser Un-
tersuchung, dass ihre Grundlage Zahlen und Prozentwerte
einer Stichprobe bilden, die als Annäherungswerte für die
Grundgesamtheit, nämlich für alle jüdischen Emigranten
aus Berlin 1933, zu verstehen sind.272
Nicht immer wurde der Abbruch oder die Zurücknahme des
Antrages durch den Antragsteller oder die Antragstellerin
begründet. Die meisten Abbrüche erfolgten wegen einer Er-
krankung. Andere Gründe wurden kaum genannt. Bei-
spielsweise zog eine 53-jährige Witwe ihren Antrag für
Frankreich zurück, da ihre Tochter, die schon nach Frank-
reich emigriert war, nicht wusste, ob sie in Frankreich blei-
ben würde.273
Nur sehr wenige Antragsteller und Antragstellerinnen ver-
wiesen auf finanzielle Gründe. Ein Beispiel dafür ist der
272 Schon aufgrund der eingeschränkten Quellensituation können die
Messwerte dieser Untersuchung nicht als exakte Prozentwerte auf die
jüdische Emigration aus Berlin 1933 übertragen werden.
273 Rep. 36 A, A 267.
114
Antrag einer verwitweten Rentnerin, die r ihre Emigration
in die Niederlande Devisen r 9.000 RM ausführen wollte,
ohne jedoch ihre Existenzpläne darzulegen.274 Als die Devi-
senstelle ihr nur die Ausfuhr von 1.000 RM in Aussicht
stellte, trat sie daraufhin von ihrem Antrag zurück.
Die Antragsteller und Antragstellerinnen, die ihren Antrag
abbrachen, waren aus allen Altersklassen. Jedoch waren
neun der 19 Abbrüche von Antragstellerinnen. Im Vergleich
zum Anteil der Antragstellerinnen in den Untersuchungs-
einheiten, der bei 20,3% lag, brachen danach prozentual
mehr Antragstellerinnen als Antragsteller ihren Antrag auf
Devisenausführung ab.
Die folgenden Beispiele illustrieren die ufigsten Begrün-
dungen für Ablehnungs-Bescheide. Der Antrag einer 57-
jährigen Hausfrau für die Ausreise nach Palästina nach Ka-
tegorie A1 wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine
Tochter und der Schwiegersohn schon in Palästina lebten
und diese einen Antrag auf Familienzusammenführung, ein
sogenanntes Verwandtenvisum r die Mutter beantragen
könnten.275 Auch der Antrag einer 25-jährigen Kontoristin,
die mit einem Zertifikat A3 nach Palästina emigrieren woll-
te, wurde mit dem Verweis auf ein mögliches Verwandten-
visum abgelehnt.276 Gleiches widerfuhr einer Studienrefe-
rendarin.277 Auch hier war die Mutter schon mit einem De-
274 Rep. 36 A, A 1066.
275 Rep. 36 A, A 385/6.
276 Rep. 36 A, A 849.
277 Rep. 36 A, A 1595.
115
visenantrag nach Kategorie A1 nach Palästina emigriert.
Das Zertifikat r Verwandte galt für Ehefrauen, Kinder bis
zur Volljährigkeit sowie r Eltern. Um eine Einwande-
rungserlaubnis nach Kategorie D1 zu bekommen, mussten
sich die in Palästina ansässigen Angehörigen für deren Un-
terhalt verpflichten.278 Aufgrund dieser Einschränkungen
blieb der jungen Studienreferendarin, die vermutlich älter
als 18 Jahre war, nur die Möglichkeit, mit einem Touristen-
visum nach Palästina zu reisen.
Mit der gleichen Begründung wurde auch der Antrag einer
20-jährigen Studentin der Nationalökonomie abschlägig be-
antwortet.279 Mit einem Teil ihres großväterlichen Erbes
wollte sie in Palästina eine Bienenzucht aufbauen. Da aber
ihre Mutter schon im Mai des Jahres nach Palästina emig-
riert war, legte die Devisenstelle ihr nahe, mit einem Ver-
wandtenvisum zu folgen. Das British Passport Control Of-
fice“ verwies jedoch darauf, dass die Antragstellerin über 18
Jahre alt sei und daher nicht auf ein Verwandtenvisum nach-
reisen könne.280 Das „Reichswirtschaftsministerium“ bewil-
ligte einige Monate später die Einzahlung von 14.000 RM
auf das Sonderkonto I. Laut Angaben in der „Gedenkbuch-
Datenbank“ konnte die Studentin 1933 nach Palästina emig-
rieren.
278 Siehe auch Philo-Atlas, Handbuch für die jüdische Auswanderung,
Berlin 1938, S. 141 f.
279 Rep. 36 A, A 2589.
280 Siehe Teil II, Kapitel 5.
116
Dass die Zurückweisung des ersten Antrages nicht immer
einer kategorischen Ablehnung gleichkam, belegt der An-
trag einer Kauffrau, die zum Zeitpunkt ihres Antrages schon
mit einem Touristenvisum in Palästina eingereist war.281 Der
Ehemann war ebenfalls schon in Palästina, was r die De-
visenstelle entscheidend für die Ablehnung war. Ein zweiter
Antrag auf Einzahlung der Summe von 15.000 RM auf das
Sonderkonto 1 wurde jedoch im Frühjahr 1934 stattgegeben.
In diesem Fall ist zu vermuten, dass auch der Ehemann mit
einem Touristenvisum in Palästina eingereist war, da die
Devisenstelle sonst auf ein Verwandtenvisum für die Ehe-
frau bestanden tte. Eine 58-jährige verwitwete Sprech-
stundenassistentin wurde darauf hingewiesen, dass ihr Bru-
der schon für „günstige Konditionen“ nach Frankreich „aus-
reisen durfte“ und daher ihr Antrag für 6.800 RM für Frank-
reich abzulehnen sei.282
Devisenanträge für Palästina konnten sich als schwierig er-
weisen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin
schon mit einem Touristenvisum ins Land gereist war. So
wurde der Antrag eines 28-jährigen Landwirtes, der schon
einige Monate zuvor mit einem Touristenvisum in Palästina
eingereist war, negativ beschieden.283 Der Vater hatte sich
bereit erklärt, 15.000 RM auf das Sonderkonto I einzuzah-
len. Zunächst erfolgte eine Zusage der Devisenstelle für den
281 Rep. 36 A, A 633.
282 Rep. 36 A, A 2169.
283 Rep. 36 A, A 1730.
117
Devisentransfer, die aber nicht eingehalten werden konnte,
da die Beschaffung des Zertifikates der Kategorie A1 r
Personen, die mit einem Touristenvisum nach Palästina
schon eingereist waren „außerordentliche Schwierigkeiten“
bereitete.284 Erst der Zweitantrag vom Juni 1934 wurde im
Januar 1935 positiv beschieden.
Anträge wurden auch abgelehnt, wenn Informationen über
Steuer- oder Bankschulden sowie Hypotheken vorlagen. So
wurde der Devisenantrag einer 42-jährigen Hausfrau auf
Ausführung von 5.000 RM in die Niederlande ohne Be-
gründung abgelehnt.285 Das Geld stammte aus dem Effek-
tenguthaben ihres Mannes, der zum Zeitpunkt ihres Antra-
ges schon in den Niederlanden lebte. Aus der Akte ging
hervor, dass eine Hypothek auf ihrem Grundbesitz lag, die
vom zurückbleibenden Vermögen nicht gedeckt wurde.
Einige Ablehnungen wurden mit dem Verdacht der Kapi-
talflucht“ begründet. Einem Kaufmann aus Wilmersdorf,
der als Finanzierung für sein Einreisezertifikat A1 nach Pa-
lästina die Schenkung seines Vaters angab, wurde vom Fi-
nanzamt Wilmersdorf unterstellt, dass er so das Vermögen
des Vaters ins Ausland verbringen wolle. Sein Vater hatte
ebenfalls einen Antrag auf Ausreise gestellt.286 Auch der
Antrag eines selbstständigen Architekten, der Devisen für
284 Hier erwies sich das der Akte beigefügte Schreiben des Anwaltes
vom 24.9.1934 als nützliche Informationsquelle bezüglich der Ableh-
nung.
285 Rep. 36 A, A 935.
286 Rep. 36 A, A 683.
118
3.750 RM auf ein Einreiseszertifikat A3 nach Palästina mit-
ausführen wollte, wurde mit der Begründung einer mögli-
chen Kapitalflucht abgelehnt.287
Einer Jura-Studentin, die ihre Emigration nach Frankreich
mit der Abfindung des geschiedenen Ehemannes finanzieren
wollte, wurde eine Ablehnung beschieden, da ihr einstiger
Gatte der Steuerhinterziehung angeklagt war.288
Einem selbstständiger Tischler und Innenarchitekten wurde
ebenfalls der beantragte Devisentransfer für Palästina wegen
„Verdacht der Kapitalflucht“ verweigert.289 Für seine beab-
sichtigte Existenzgründung hatte er bei seinem Bruder und
seinem Vater ein Darlehen von 15.000 RM aufgenommen.
Das Finanzamt vermutete jedoch, dass noch andere „Kapi-
talgeber“ im Spiel seien, worauf der Antrag abgelehnt wur-
de. Wenige Monate später bekam er das sogenannte Arbei-
terzertifikat durch die Jewish Agency ausgestellt und bean-
tragte in einem zweiten Anlauf die Devisenausfuhr von
6.000 RM. Als Finanzierung führte er ein Darlehen von
3.000 RM seines Bruders an. Auch dieser zweite Antrag
wurde abgelehnt.
Ein 35-jähriger Prokurist, der einen Antrag auf Devisenaus-
führung nach Kategorie A1 für Palästina für sich und seine
Familie gestellt hatte, wurde mit einer Ablehnung konfron-
tiert.290 Dem Antragsteller, der sich zur Zeit des Antrages in
287 Rep. 36 A, A 404. Eine Begründung lag der Akte nicht bei.
288 Rep. 36 A, A 2678.
289 Rep. 36 A, A 2205.
290 Rep. 36 A, A 1719.
119
Karlsbad aufhielt, wurde schriftlich mitgeteilt, dass auf-
grund der Vermögenswerte, die er im Ausland besitze es
handelte sich um einige Aktien sowie Schmuck sein An-
trag abzulehnen sei. Auch der Protestbrief seines Anwaltes,
der unter anderem auf die in Deutschland verbleibende hohe
Lebensversicherung seines Mandanten verwies, konnte an
dem Negativbescheid nichts ändern.
Ein 78-jähriger Rentner beantragte die Devisenausfuhr für
seine ersparte Rente von 30.300 RM in die USA. Der An-
trag wurde wegen der Betragshöhe abgelehnt.291
14 der 33 abgelehnten Erstanträge waren von Antragstelle-
rinnen gestellt. Gemessen an der Anzahl von Antragstelle-
rinnen in den Untersuchungseinheiten waren prozentual
mehr Frauen als Männer von Ablehnungen betroffen. Von
den 14 Frauen stellten fünf einen zweiten Antrag, der je-
weils positiv beschieden wurde.
Rund die lfte der Ablehnungen bei den Antragstellerin-
nen wurde mit schon emigrierten Ehemännern oder Famili-
enmitgliedern oder mit laufenden Anträgen von Familien-
mitgliedern begründet. Mit dem Hinweis auf Verwandte
wurde häufig die „Empfehlung“ verbunden, auf ein Ver-
wandtenvisum nachzureisen oder sich im Antrag eines Fa-
milienmitgliedes, beispielsweise der Mutter, aufführen zu
lassen. Hingegen fanden sich unter den Ablehnungen der
Antragsteller nur dann Hinweise auf Verwandte, wenn eine
„Kapitalflucht“ unterstellt wurde.
120
Die Beispiele zeigen, dass zwischen den Anträgen von
Frauen und Männer durchaus nach tradierten Denkmustern
unterschieden wurde. Einigen Antragstellerinnen wurde
schlichtweg das Recht abgesprochen, einen eigenen Devi-
senantrag zu stellen, wenn der Ehemann oder ein Familien-
mitglied schon emigriert war.
1.2. Überlieferte Emigrationszahlen zu Palästina
Detaillierte Angaben zur deutsch-jüdischen Emigration nach
Palästina lieferte die „Jewish Agency“ in Jerusalem.292 Dank
der statistischen Aufzeichnungen dieser Dachorganisation
liegen Zahlen für die deutsch-jüdischen Emigranten in den
einzelnen Emigrationsjahren vor. Das „Statistical Handbook
of Jewish Palestine“ von 1947, das auf den Zahlen der Je-
wish Agency basiert, gab die Zahl der deutsch-jüdischen
Emigranten r das Jahr 1933 mit 5.750 Personen an.293
Eine vergleichbar hohe Zahl, mlich 5.392 jüdische Pas-
tina-Einwanderer aus Deutschland, hatte „Der Zentralaus-
schuss der Deutschen Juden für Hilfe und Aufbau“ schon im
291 Rep. 36 A, A 653.
292 Der „Jewish Agency for Palestine“, seit 1929 die offizielle jüdische
Vertretung bei der britischen Mandatsregierung, oblag unter anderem
die gesamte jüdische Einwanderung in Palästina. Siehe Wetzel, Aus-
wanderung aus Deutschland, S. 438 f.
293 Gurevich, David, Gertz, Aharon, Statistical Handbook of Jewish
Palestine, Jerusalem 1947, S. 104.
121
Frühjahr 1934 veröffentlicht.294 Arthur Prinz, Generalsekre-
tär des „Hilfsvereins der Deutschen Juden“ veranschlagte
1935 die Zahl der emigrierten deutschen Juden nach Paläs-
tina für die Zeit Januar 1933 bis April 1934 auf rund 8.000
Personen.295
Werner Rosenstock zitierte in seiner Untersuchung von
1963 jedoch andere Zahlen der Jewish Agency.296 Danach
lag der Anteil der jüdischen Einwanderer aus Deutschland
in Palästina bei 6.803 Personen. Die Zahl bezog sich aus-
schließlich auf sogenannte legale Einwanderer, die mit ei-
nem Einwanderungszertifikat aus Deutschland nach Palästi-
na einreisten. Personen, die mit einem Touristenvisum ins
Land kamen und zu einem späteren Zeitpunkt die Niederlas-
sungserlaubnis beantragten, wurden nicht berücksichtigt.297
Nach dem Bericht der Jewish Agency waren von der
160.036 Personen umfassenden Gesamteinwanderung in der
294 Informationsblätter, Nr. 4, 22. Mai 1934, S. 41. Danach stammten
1933 17,8% der jüdischen Einwanderung in Palästina aus Deutsch-
land.
295 Prinz, Auswanderung, S. 77. Der Autor ging von insgesamt 63.400
Auswanderern aus Deutschland bis zum 1. April aus. Dabei schätzte
er den Anteil der Nichtjuden auf höchstens 15%, was bedeuten würde,
dass er von ca. 53.900 jüdischen Emigranten ausging. Die Palästina-
Auswanderer schätzte Prinz auf insgesamt 10.000 Personen, wobei er
auch hier die ersten drei Monate des Jahres 1934 hinzu rechnete. Siehe
auch Wischnitzer, Mark, Jewish Emigration from Germany, in: Jewish
Social Studies, Bd. II, New York 1940, S. 23-44, S. 23 f. Wischnitzer
zitierte die Zahl des „Hilfsvereins“ für die Zeit 1933 bis 1935 mit
12.871 deutsch-jüdischen Emigranten nach Palästina.
296 Rosenstock, Exodus, S. 384. Als Quelle nannte Rosestock den Be-
richt der Jewish Agency „Jewish Immigration into Palestine during Ja-
nuary 1933-June 1938“, jedoch ohne Jahresangabe.
122
Zeit zwischen Januar 1933 und Juni 1938 ca. 11% Touristen
mit einer nachträglichen Einwanderungserlaubnis.298
Nach Werner Rosenstock lag der Anteil der Palästina-
Emigranten aus Deutschland im Jahre 1933 bei rund 7.000
Personen.299 Werner Feilchenfeld, ehemals Generalmanager
der „Haavara“, sowie Dolf Michaelis und Ludwig Pinner,
ebenfalls ehemalige Mitarbeiter der Haavara“, veran-
schlagten die Zahl der jüdischen Immigranten aus Deutsch-
land für das Jahr 1933 auf insgesamt 7.600 Personen.300
Diese Schätzung umfasste sowohl „legale“ Einwanderer als
auch die Personen, die als Touristen ins Land kamen und zu
einem späteren Zeitpunkt eine Niederlassungserlaubnis be-
kamen.301
Die Größendiskrepanz zwischen den Schätzungen von Ro-
senstock und Feilchenfeld und der Angabe der Jewish
Agency im „Statistical Handbook“ ist mit dem Aspekt der
Staatsbürgerschaft zu erklären. Die 1947 veröffentlichte
Statistik ordnete die Immigranten ihren Staatsangehörigkei-
297 Ebenda. Danach lag die Zahl der nachträglich ausgestellten Einwan-
derungserlaubnisse, insbesondere für Touristen, für die Zeit 1933 bis
1938 bei 19.583.
298 Rosenstock, Exodus, S. 376.
299 Rosenstock, Exodus, S. 379. Der Autor gab 19% von 37.000 an.
300 Feilchenfeld, Pinner, Michaelis, Haavara-Transfer, S. 90 f.; siehe
auch Strauss, Herbert A., Jewish Emigration from Germany. Nazi
Policies and Jewish Pesponses (II), in: Year Book LBI 26 (1981), S.
343-409, S. 343 f. Strauss zitierte die Zahlen von Feilchenfeld, Pinner
und Michaelis.
301 Der „Hilfsverein der Juden in Deutschland“ gab die Anzahl der aus
Deutschland nach Palästina emigrierten Juden für 1933 mit 7.210 Per-
sonen an. Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungs-
wesen, September 1935, S. 40.
123
ten zu, während die Zahlen von Rosenstock und Feilchen-
feld sowie auch die von Rosenstock zitierte Zahl der Jewish
Agency die jüdischen Emigranten aus Deutschland beinhal-
ten.
1.3. Überlieferte Emigrationszahlen zu den USA
Zahlen zu den deutsch-jüdischen Immigranten in den USA
liefern die Statistiken der US-amerikanischen Einwande-
rungsbehörde „Immigration and Naturalization Service“.
Obwohl prinzipiell bei Einwanderern nicht die Religionszu-
gehörigkeit aufgenommen wurde, führte das Einwande-
rungsformular bis 1943 unter der Rubrik „by races or peo-
ples“ die Zuordnung „Hebrew“.302 Die so erhobenen Zahlen
zu den jüdischen Einwanderern innerhalb der nationalen
Einwanderungsgruppen werden aber im wissenschaftlichen
Diskurs hinsichtlich ihrer Genauigkeit angezweifelt und
auch nicht zitiert.303 Die Historikerin Sibylle Quack verwies
darauf, dass die in den Einreiseformularen geforderte Ent-
302 Davie, Maurice R., Refugees in America. Report of the Committee
for the Study of Recent Immigration from Europe, New York, London
1947, S. 33 f.
303 Radkau, Joachim, Die deutsche Emigration in den USA, Düsseldorf
1971, S. 17 f. Radkau gab zu Recht zu bedenken, dass der Anteil der
„rassischen Emigration“ höher lag, als die Zahlen der Einwanderungs-
behörde vorgaben, da sich die amerikanische Statistik auf die Religi-
onszugehörigkeit bezog, die NS-Gesetzgebung dagegen auf die Ab-
stammung. Der Autor zitierte das „Yiddish Scientific Institute“, nach
dem der Anteil der Konvertiten, „Halb- und Vierteljuden“ und der
124
scheidung zwischen „German“ und „Hebrew“ bei vielen
deutsch-jüdischen Emigranten auf Unverständnis stieß.304
Ihre Untersuchung deutsch-jüdischer USA-Immigrantinnen
ergab, dass diese Kategorien keine zuverlässigen Angaben
zu den jüdischen Einwanderern liefern, da eine unbekannte
Anzahl von deutsch-jüdischen Immigranten sich nicht als
„Hebrewverstanden und sich daher diese Zuordnung ver-
weigerten.
Erste Einwanderungsquoten wurden von den USA 1921
eingeführt und mit dem Immigration Actvon 1924 ver-
schärft.305 Diese Quoten basierten auf den sogenannten Ge-
burtsländern. Das bedeutete beispielsweise, dass zur deut-
schen Quote nur die Personen zählten, deren Geburtsort zur
Zeit ihrer Geburt innerhalb der Reichsgrenze lag. Die Quo-
ten selbst bezogen sich immer auf ein sogenanntes Fiskal-
jahr, das am 1. Juli des Vorjahres begann.306 Die „deutsche
Einwanderungsquote“ lag seit dem Fiskaljahr 1925 bei
25.957 Personen.
Der „Immigration and Naturalization Service“ deklarierte in
seinem 1944 veröffentlichten Jahresbericht die Prozentsätze
Personen, die sich nicht als „Hebrew“ eintrugen, auf 15% zu veran-
schlagen sei.
304 Quack, Zuflucht Amerika, S. 76 f.
305 Davie, Refugees, S. 20 f.; siehe auch Morse, Die Wasser teilten sich
nicht, 128 f. Lag die jährliche Einwanderungsbegrenzung seit 1921 bei
insgesamt 355.000 Personen, wurde sie mit dem „Immigration Act“ auf
rund 165.000 Personen reduziert und 1927 noch einmal um ca. 150.00
Personen verringert, um 1929 endgültig auf ein Maximum von 153.774
Personen festgelegt zu werden. Die nationalen Quoten, die 1965 einge-
stellt wurden, entsprachen dabei 2% der entsprechenden Nationa-
litäten, die bei der Volkszählung von 1920 gezählt worden waren.
125
der deutsch/österreichischen „Quoteneinwanderer“ r die
Fiskaljahre 1933 und 1934 mit 5,3% und 13,7%.307 Das wa-
ren ca. 1.450 und ca. 3.750 Personen bei einer Jahresquote
von 27.370 für Deutsche und Österreicher.308
Schon 1934 hatte die Einwanderungsbehörde die Anzahl der
deutschen „Quoteneinwanderer“ für das vorangegangene
Quotenjahr mit 1.324 Personen angegeben.309 Die Ein-
wanderung aus Deutschland wurde hingegen mit 1.919 Per-
sonen veranschlagt.310
Lag der Anteil der deutschen Immigranten im Quotenjahr
1934 so hoch wie im vorangegangenen Jahr, nämlich bei
rund 91%, waren von den 3.750 deutsch/österreichischen
Immigranten des Jahres 1934 3.413 deutsche Staatsbürger.
306 Davie, Refugees, S. 22.
307 Davie, Refugees, S. 28 f., Davie zitierte den „Immigration and Na-
turalization Service“ sowie Krichefsky, Gertrude, Quota Immigration,
1925–1944, in: Immigration and Naturalisation Service, Monthly Re-
view, Bd. II, Nr. 12, Juni 1945, S. 156-159, S. 156 f. Siehe auch
Strauss, Herbert A., The Immigration and Acculturation of the Ger-
man Jews in the United States of Amerika, in: Year Book LBI 16
(1971), S. 63-94, S. 68.
308 Die von Davie zitierten Zahlen der US-amerikanischen Einwande-
rungsbehörde für die Jahre vor 1938, d.h. vor dem sogenannten An-
schluss Österreichs, beinhalten deutsche und österreichische Immigran-
ten. Die Quote für Österreich lag bei 1.413 Personen. Siehe Strauss,
Jewish Emigration (II). S. 359.
309 Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen,
August 1934, S. 32: „Von den zugelassenen, in Deutschland gebore-
nen Personen wurden 5.924 als Nichteinwanderer, 12.968 als nicht zur
Quote gerechnete Einwanderer und 1.324 als Quoteneinwanderer ge-
zählt.“ Siehe auch Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und
Siedlungswesen. September 1935, S. 2. Der Beitrag nennt explizit
keine Quelle für diese Zahlen, sondern dankt allgemein den Konsula-
ten sowie der „HICEM“ für Auskünfte.
126
Die höhere Einwanderungszahl für das Quotenjahr 1934
überrascht vor dem Hintergrund der allgemein zurückge-
henden Emigration aus Deutschland im Jahre 1934. Da aber
das Quotenjahr immer die zweite Hälfte des vorangegange-
nen Jahres miteinschloß, umfasste die r 1934 festgestellte
Anzahl auch die Immigrationszahlen der zweiten Jahreshälf-
te von 1933.311 Das heißt, die Anzahl der deutschen USA-
Immigranten des Jahres 1933 steckt in beiden Quotenzah-
len. Die Frage ist nur: Wie groß war die Schnittmenge. Für
eine Berechnung der USA-Emigranten aus Deutschland
oder aus Berlin im Jahre 1933 sind die Zahlen des Immig-
ration and Naturalization Service“ daher wenig hilfreich.
Werner Rosenstock zitierte hingegen in seiner Untersu-
chung Zahlen des „American Labour Department“. Das Ar-
beitsministerium nannte für 1933 2.923 „Deutsche Einwan-
derer aus allen Ländern“, 2.512 aus Deutschland gebürtige
Einwanderer“ sowie 2.568 Einwanderer aus Deutsch-
land“.312 Unter den Einwanderern aus Deutschland waren
danach 535 jüdische Immigranten und von den 2.512 aus
310 Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen,
September 1935, S. 44; siehe auch Sauer, Schicksale in Baden-
Württemberg, S. 208.
311 In der einschlägigen Literatur wurde nicht genügend auf diese spezi-
fische Problematik zum Verstehen der Zahlen der US-amerikanischen
Einwanderungsbehörde hingewiesen.
312 Rosenstock, Exodus, S. 376; siehe auch Informationsblätter,
Mai/Juni 1936. S. 63; Strauss, Jewish Immigrants of the Nazi Period,
S. 289. Schon Arthur Prinz hatte in seiner Darstellung von 1935 die
Zahl der USA-Auswanderer bis zum April 1934 mit 2.500 Personen
angegeben. Prinz, Stand der Auswanderung, S. 77.
127
Deutschland gebürtigen Einwanderern waren 434 Juden.313
Die Ausschöpfung der Einwanderungsquote r deutsche
Einwanderer lag nach Rosenstock bei 9,67%.314
Auch hier erklärt sich die Zahlendifferenz zu den Zahlen der
„Immigration and Naturalization Service über die unter-
schiedlichen Berechnungszeiten: das „American Labour
Department“ orientierte sich an der gebräuchlichen Jahres-
folge.
Die vom Arbeitsministerium angegebenen Zahlen zu den
jüdischen Immigranten unter den Einwanderern aus
Deutschland sowie unter den eingewanderten gebürtigen
Deutschen erscheinen aber als viel zu gering bemessen.
Nach einer Studie des Soziologen Maurice Rea Davie von
1947 lag der Prozentsatz der jüdischen Flüchtlinge unter den
USA Immigranten bei über 80%.315 Davies Schätzung ent-
sprach der Zahl des „Hochkommissars des Völkerbundes
313 Für die Zeit Januar 1933 bis Juni 1935 wurde die jüdische Einwan-
derung aus Deutschland mit 3.503 Personen angegeben. Informations-
blätter, Mai/Juni 1936, S. 63.
314 In der Mai/Juni-Ausgabe der Informationsblätter 1936 wurde ein
Auszug einer Statistik des Arbeitsministeriums mit den Zahlen von
1933 bis Juni 1935 wiedergegeben. Im begleitenden Text wurde die
tatsächliche Einwanderung im Rahmen der deutschen Einwande-
rungsquote fälschlicherweise mit 4,8% angegeben (2.512 von 25.957
sind jedoch 9,68%). Rosenstock zitierte diesen falschen Prozentsatz in
seiner Darstellung. Siehe Rosenstock, Exodus, S. 376.
315 Davie, Refugees, S. 36. Zu den europäischen Ländern seiner Unter-
suchung zählte Davie nur jene, die zum Einflussgebiet der Nationalso-
zialisten zählten oder die von einem faschistischen Regime regiert
wurden, S. 34. Siehe Radkau, Die deutsche Emigration in die USA, S.
17 f.
128
für Flüchtlinge aus Deutschland“ James G. McDonald.316
Innerhalb der deutschen Emigration veranschlagte McDo-
nald den Anteil der jüdischen Flüchtlinge auf 83%.317
Übernimmt man den von McDonald geschätzten Prozent-
satz von 83% jüdischen Emigranten auf die von der Ein-
wanderungsbehörde veranschlagten 1.375 und auf die vom
Autor berechneten 3.413 deutschen Immigranten der Quo-
tenjahre 1933 und 1934, so lag der Anteil der jüdischen
Emigranten bei 1.141 und 2.833 Personen. Geht man von
den von der Einwanderungsbehörde angegebenen 1.919
Einwanderern aus Deutschland aus, ergeben die 83% 1.593
jüdische Immigranten aus Deutschland im Quotenjahr 1933.
Zum Vergleich: nach Angaben des American Jewish
Committee“ lag die Zahl aller eingewanderten Juden in den
USA im Jahre 1933 bei 2.372 Personen.318
Bei den vom Arbeitsministerium angegebenen 2.568 Emig-
ranten aus Deutschland ergeben die 83% 2.131 jüdische
Emigranten. Diese Zahl liegt deutlich über der Angabe zu
den jüdischen Immigranten aus Deutschland, die vom
„American Labour Department“ genannt wurde.
316 Letter of Resignation of James G. McDonald, High Commissioner
for Refugees (Jewish and Other) Coming from Germany, addressed to
the Secretary General of the League of Nations, London 1935, S. 34,
zitiert nach Davie, Refugees. S. 36.
317 Siehe auch Wischnitzer, Emigration, S. 26.
318 The American Jewish Committee (Hg.), American Jewish Year
Book, 1950, New York 1950, S. 75.
129
1.4. Die Emigrationsziele der Antragsteller und Antragstel-
lerinnen
Von den 764 Antragstellern und Antragstellerinnen bean-
tragten 347 (45,4%) die Ausreise nach Palästina und 285
(37,3 %) die Ausreise in ein euroisches Land. 53 Perso-
nen (6,9%) stellten ihre Devisenanträge für Nordamerika,
27 (3,5%) beantragten die Ausreise für nder in d- und
Mittelamerika und 38 (5%) die Ausreise nach Süd- und
Südwestafrika. Die restlichen vierzehn Anträge verteilten
sich auf einige Länder Asiens und Nordafrikas.
Abbildung 1: Das Kreisdiagramm zeigt die Verteilung der Anträge
nach den verschiedenen Kontinenten, Regionen sowie Palästina
37%
45%
7%
5%
2%
4%
Europa Palästina
Nordamerika südliches Afrika
Asien u. Nordafrika Süd- u. Mittelamerika
130
Von den 285 Anträgen für ein europäisches Land waren
alleine 78 r Frankreich gestellt (10,5%). 57 Antragsteller
und Antragstellerinnen (7,8%) gaben die Niederlande an
und 34 Personen (4,6%) sahen in Großbritannien ihr Emig-
rationsziel. Die weiteren Anträge verteilten sich folgender-
maßen: Italien 17, die Tschechoslowakei 16, Belgien 15,
Spanien 13, Schweiz und Jugoslawien je zwölf, Österreich
sieben, Schweden und Dänemark jeweils sechs, Polen und
Danzig je drei, die Türkei zwei, sowie Luxemburg, Norwe-
gen, Griechenland und Portugal jeweils ein Antrag.
Abbildung 2: Das Säulendiagramm zeigt die Verteilung der Anträge
für europäische Emigrationsziele
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Frankreich
Niederlande
Großbritannien
Italien
Tschechoslowakei
Belgien
Spanien
Jugoslawien
Schweiz
Österreich
Polen
Schweden
Dänemark
Danzig
Türkei
Griechenland
Luxemburg
Norwegen
Portugal
Von den 53 Anträgen für Nordamerika waren 52 für die
USA gestellt. Nur ein Gesuch galt dem Exilland Kanada.
131
Von den 27 Anträgen für d- und Mittelamerika waren 18
für Brasilien, vier für Argentinien und zwei für Chile. Ein
Antrag war jeweils r Kuba, die Dominikanische Republik
und Uruguay. Unter den asiatischen Emigrationszielen fällt
China mit sechs Anträgen auf. Für Indien, Abessinien, Ja-
pan, Persien und Shanghai lag jeweils ein Antrag vor. Von
den drei Anträgen für Nordafrika waren zwei für Marokko
und ein Gesuch für Algerien.
Die Mehrheit der Antragsteller und Antragstellerinnen gab
Palästina als Emigrationsland an. Emigrationsziele in Euro-
pa wurden von etwas mehr als einem Drittel der Untersu-
chungseinheiten genannt. Die Emigrationsziele in Nordame-
rika waren, bis auf eine Ausnahme, mit dem Emigrations-
land USA identisch. Der afrikanische Kontinent wurde von
Südafrika als Emigrationsland dominiert. Die süd- und mit-
telamerikanischen Länder waren kaum vertreten und Emig-
rationsziele auf dem asiatischen Kontinent außer Palästina
spielten keine nennenswerte Rolle.
Neben den Antragstellern zählen die in den Anträgen mit
aufgeführten Familienangehörigen zu den Emigranten. Von
den 347 Personen, die den Antrag r Palästina stellten,
führten 182 ihren Ehepartner mit auf. Hinzu kamen noch
weitere sieben Verwandte sowie insgesamt 190 Kinder, so
dass insgesamt 726 Personen die Ausreise nach Palästina
beantragten.
Zu den 285 Antragstellerinnen und Antragstellern für ein
europäisches Ausreiseziel kamen noch 149 Angehörige,
132
darunter 138 Ehepartner, sowie 122 Kinder hinzu, so dass
von insgesamt 556 Personen auszugehen ist.
Von den 53 Antragstellerinnen und Antragstellern, die als
Emigrationsziel die USA und Kanada angaben, führten 19
Personen ihren Ehepartner und nf ihre Mütter im Antrag
mit auf. Zudem beantragten zehn Antragsteller die Ausreise
für 14 Kinder. Insgesamt beantragten 91 Personen die
Emigration nach Nordamerika.
Die 27 Personen mit einem Antrag r ein Land in Süd- und
Mittelamerika führten zehn Ehepartner sowie drei Erwach-
sene und sieben Kinder mit auf. Insgesamt waren das 47
Personen.
Zu den 37 Antragstellern und Antragstellerinnen r Südaf-
rika kamen noch sieben Ehepartner und sieben Kinder hin-
zu. Der Antragsteller für Südwestafrika führte neben der
Ehefrau noch die Schwiegermutter mit im Antrag auf. r
den südlichen Teil Afrikas waren das insgesamt 54 Emig-
ranten. Und zu den vierzehn Antragstellern und Antragstel-
lerinnen mit Zielen in Asien und Nordafrika sind noch ein-
mal acht Ehepartner sowie fünf Kinder zu zählen, so dass
hier insgesamt 27 Personen zu veranschlagen sind.
Insgesamt umfassten die 764 Anträge 1.501 Emigranten.
Von diesen wollten 48,4% nach Palästina emigrieren, dass
war prozentual mehr, als die gestellten Anträge r das
Land. Die 37% der Emigranten r europäische Emigrati-
onsziele entsprachen fast dem Prozentwert der Anträge. Die
6% der Emigranten r Nordamerika lagen hingegen deut-
133
lich unter dem Anteil von 6,9% an Anträgen. Auch die 3,6%
der Emigranten für Süd- und Südwestafrika lagen deutlich
unter den 5% an Anträgen. Bei den Emigrationszielen in
Süd- und Mittelamerika lagen die 3,1% der Emigranten nur
leicht unter dem Anteil an Anträgen. Bei den asiatischen
und nordafrikanischen Emigrationsländern lagen die Pro-
zentsätze wiederum gleich hoch.
Der Vergleich der prozentualen Verteilung der 1.501 Emig-
ranten mit der Verteilung der Anträge auf die genannten
Kontinente und Regionen ergab, dass die Emigrationsziele
in Nordamerika, in Süd- und Mittelamerika sowie im südli-
chen Afrika von Antragstellern und Antragstellerinnen ohne
Familien bevorzugt wurden, hingegen die Anträge r Paläs-
tina vor allem von Familien mit Kindern gestellt wurden.
Dabei lag die Aufführung von Ehepartnern sowohl in den
Anträgen r europäische Länder als auch in den Anträgen
für Palästina prozentual fast gleich auf.319 Auffallend ist je-
doch, dass in den Anträgen für Palästina sowohl numerisch
als auch prozentual die meisten Kinder aufgeführt wurden.
In insgesamt 219 Anträgen der Untersuchungseinheiten
wurden Kinder mit aufgeführt. Von diesen Anträgen waren
51% für Palästina und 38% für ein europäisches Land. Hin-
gegen wurden die USA von nur 4,5%, Süd- und Mittelame-
rika von 2,7% und Südafrika von jeweils 1,8% der An-
tragsteller und Antragstellerinnen mit Kindern angegeben.
319 24,8% bei den europäischen Emigrationszielen und 25,1% bei Paläs-
tina.
134
Zum Vergleich: von den 545 Anträgen ohne mit aufgeführ-
ten Kindern waren 43% r Palästina, rund 37% für ein eu-
ropäisches Land, 7,9% r Nordamerika, 3,9% für Süd- und
Mittelamerika und 6,3% für Südafrika.
1.5. Die Emigrationsländer im Kontext tradierter Angaben
Werner Rosenstock schätzte die „reichsweite“ Emigration
ins europäische Ausland im Jahre 1933, einschließlich
Rückwanderer, auf ca. 72-74% von 37.000 Emigranten.320
Herbert A. Strauss veranschlagte die jüdische Emigration
innerhalb Europas mit 72-77%.321 Auch Arthur Prinz hatte
schon im Jahre 1935 die Emigration innerhalb Europas auf
ca. 77% der jüdischen Gesamtemigration geschätzt.322 Über-
trägt man diese 72% bis 77% auf die geschätzten 9.000 bis
13.000 jüdischen Emigranten aus Berlin, so ergeben sich
6.480 bis 10.010 Berliner Juden, die in ein europäisches
Land emigrierten.323 Nach dem prozentualen Anteil der
Emigranten mit europäischen Emigrationszielen innerhalb
der Untersuchungseinheiten errechnen sich jedoch bei den
geschätzten Zahlen zu den Berliner Emigranten nur 3.300
320 Rosenstock, Exodus, S. 379.
321 Dabei stützte sich Strauss auf die Zahlen verschiedener jüdischer
Hilfsorganisationen, betonte aber, dass diese Angaben noch nicht un-
tersucht seien. Strauss, Jewish Emigration (I), S. 351.
322 Prinz, Stand der Auswanderung, S. 77.
135
bis 4.800 jüdische Emigranten aus Berlin mit Emigrations-
zielen im europäischen Ausland.
Umgekehrte Zahlendifferenzen ergeben sich r die Berliner
Palästina-Emigranten, wenn man von den von Rosenstock
geschätzten 19% ausgeht.324 Übernimmt man diesen Pro-
zentsatz, waren von den 9.000 bis 13.000 jüdischen Emig-
ranten Berlins 1.710 bis 2.470 nach Palästina geflüchtet. In
den Untersuchungseinheiten liegt der Prozentsatz jedoch bei
48,4%. Übernimmt man diesen Prozentsatz auf die ge-
schätzten 9.000 bis 13.000 Berliner Emigranten, wären von
diesen rund 4.350 bis 6.300 nach Palästina emigriert.
Nach den Zahlen des „American Labour Department“ lag
der Prozentsatz der USA-Emigranten unter den 37.000 jüdi-
schen Emigranten aus Deutschland bei rund 1,5%.325 Auf
die Berliner Emigrantenzahlen übertragen, wären danach
135 bis 369 jüdische Emigranten aus Berlin in die USA e-
migriert. In der Untersuchung liegt der Prozentsatz bei 6%.
Auf die 9.000 bis 13.000 Berliner Emigranten bezogen er-
geben diese 6% 540 bis 780 jüdische USA-Emigranten aus
Berlin.
Nach Werner Rosenstock emigrierten reichsweit“ 7% bis
9% der jüdischen Emigranten nach überseeischen Zielen
wie Nordamerika, Süd- und Mittelamerika, Afrika, Asien
323 Zu den Zahlen der jüdischen Emigration aus Berlin siehe Teil II,
Kapitel 4.
324 Siehe Teil IV, Kapitel 1.2.
325 Siehe Teil IV, Kapitel 1.3.
136
(außer Palästina) sowie Australien.326 In den Untersu-
chungseinheiten finden sich 219 Personen, das sind 14,6%,
mit diesen Emigrationszielen. Bei den 9.000 bis 13.000 jü-
dischen Emigranten Berlins ergibt dieser Prozentwert rund
1.310 bis 1.900 Berliner Juden, die in ein Land außerhalb
Europas (ohne Palästina) emigrierten. Nach den von Rosen-
stock angegebenen 7% bis 9% würde die Anzahl jedoch nur
zwischen 630 bis 1.170 der jüdischen Emigranten aus Berlin
liegen.
Während also der Prozentsatz der dischen Emigranten, die
in ein europäisches Land emigrierten, in der Untersuchung
deutlich unter den tradierten Prozentwerten liegt, ergeben
sich bei den Palästina-Emigranten, den USA-Emigranten
sowie bei den sogenannten Übersee-Emigranten deutlich
höhere Prozentwerte als die überlieferten Zahlen vorgeben.
Anscheinend sind das Emigrationsland Palästina sowie die
weiteren Emigrationsländer außerhalb Europas in den Un-
tersuchungseinheiten überrepräsentiert, während das euro-
päische Ausland wesentlich unterrepräsentiert ist.
Wie schon eingangs kurz dargestellt, zählte zu den europäi-
schen Emigranten eine unbekannte Anzahl von Flüchtlin-
gen, die überstürzt aus Deutschland fliehen musste und kei-
nen Antrag auf Devisenausfuhr stellen konnte. Diese unbe-
kannte Größe wurde in den tradierten Zahlen die Schät-
zungen sind berücksichtigt.
326 Rosenstock, Exodus, S. 379.
137
Emigrationen in Übersee-Länder waren wegen der Reise-
kosten und teilweise hohen Vorzeigegelder ohne Devisenan-
träge fast ausgeschlossen. Das bedeutet, dass fast alle Über-
see-Emigranten von den Devisenstellen erfasst wurden,
während ein unbekannter Teil der europäischen Emigranten
in den Devisenanträgen nicht vorkommt.327 Daraus könnte
der niedrigere Prozentsatz an Europa-Emigranten in dieser
Untersuchung resultieren. Mit dem Sinken des Prozentsat-
zes für die Europa-Emigranten ist ein Anstieg der übrigen
Prozentsätze verbunden. Das würde bedeuten, dass die Zah-
lendiskrepanzen zwischen den Angaben zu den Emigrati-
onszielen dieser Untersuchung und den überlieferten Zahlen
auf das Ausbleiben von Devisenanträgen von Europa-
Emigranten zurückzuführen ist.
Ein Aspekt, der an dieser Stelle nur erwähnt werden kann,
ist die unterschiedliche Präferenz von Emigrationszielen
zwischen städtischer und ländlicher jüdischer Bevölkerung.
Wie in der Untersuchung zur Berufsstruktur der jüdischen
Emigranten noch zu sehen sein wird, korrelierten die Emig-
rationsziele mit den sozialen und ökonomischen Bedingun-
gen der Antragsteller und Antragstellerinnen.328 Die soziale
Zusammensetzung der jüdischen Bevölkerung Berlin unter-
schied sich von kleineren Städten und ländlichen Regionen.
327 Ausnahmen sind die Emigrationen, die über ein europäisches Land
nach Übersee führten und bei denen das europäische Land nur als Tran-
sitland genutzt wurde.
328 Siehe Teil IV, Kapitel 4.
138
Mit den unterschiedlichen demografischen Faktoren variier-
ten die verschiedenen Emigrationsziele.
Zahlen zu diesen Unterschieden liefert der Bericht der
„Meldestelle des Preußischen Landesverbandes jüdischer
Gemeinden“ r 1937.329 Diese für das gesamte Reichsge-
biet erhobenen Zahlen zeigen unter anderem auch die regio-
nale Herkunft der Emigranten. Danach kamen aus Berlin
1937 nur 10% der USA-Emigranten, hrend der Prozent-
wert in bestimmten ländlichen Regionen deutlich höher lag.
Für Rosenstock waren diese Zahlen ein Beleg für die These,
dass gerade die Emigration in die USA, die von den Garan-
tien der amerikanischen Verwandten abhängig war, beson-
ders in den Regionen hoch war, aus denen schon zahlreiche
Juden im 19. Jahrhundert ausgewandert waren.
Das heißt, die Präferenzen von Emigrationsländern in den
unterschiedlichen jüdischen Gemeinden waren nicht nur
demografischen Aspekten, sondern auch historischen Ent-
wicklungen geschuldet.330
329 Rosenstock, Exodus, S. 384 f.
330 Bei den europäischen Emigrationsländern spielte auch die geografi-
sche Lage eine Rolle.
139
2. Geschlechtsspezifische Auswertung
In den älteren Überblicksdarstellungen und Untersuchungen
zur jüdischen Emigration finden sich fast keine Angaben zu
Emigrantinnen. Sie wurden schlichtweg unter „jüdische
Flüchtlinge“ und „Emigranten“ subsumiert und damit ihren
männlichen Schicksalsgenossen de facto gleichgesetzt.331
Dass Emigrantinnen auf Grund der geschlechtsspezifisch
determinierten gesellschaftlichen, politischen und ökonomi-
schen Strukturen innerhalb der Emigration mit anderen Be-
lastungen und Schwierigkeiten als ihre nnlichen Schick-
salsgenossen zu kämpfen hatten, wurde wissenschaftlich
erst spät reflektiert.332 Die Frage, inwieweit der Emigrati-
onsdruck von Frauen und Männern unterschiedlich wahrge-
nommen wurde, fand zunächst wenig Interesse.333 Erika
Manns Thesen, dass es mehr Frauen als Männer in die
Emigration trieb, dass von den nnern viele erst auf Zure-
den ihrer Ehefrauen die Heimat verließen, und ihre Schluss-
folgerung, dass die Frauen eher zu einer Emigration bereit
331 Siehe Klapdor, Heike, Überlebensstrategie statt Lebensentwurf.
Frauen in der Emigration, in: Krohn, Claus-Dieter u.a. (Hg.), Frauen
und Exil. Zwischen Anpassung und Selbstbehauptung. Exilforschung.
Ein internationales Jahrbuch 11 (1993), S. 12-30, S. 13; Mittag, Gab-
riele, Erinnern, Schreiben, Überliefern. Über autobiographisches
Schreiben deutscher und deutsch-jüdischer Frauen, in: Krohn, Claus-
Dieter u.a. (Hg.), Frauen im Exil. Zwischen Anpassung und Selbstbe-
hauptung. Exilforschung. Ein internationales Jahrbuch 11 (1993), S.
53-67, S. 56.
332 Zu den ersten Exilforschern, die auf die Rolle und Bedeutung der
Frauen im Exil verwies, zählt Hans-Albert Walter. Siehe Walter,
Deutsche Exilliteratur S. 245 f.
333 Dazu Klapdor, Überlebensstrategie, S.14.
140
gewesen ren, als die Männer, wurde von nur wenigen
Historikern aufgegriffen.334 Die Historikerin Trude Maurer
verwies auf die Rolle der Frauen und tter als treibende
Kraft für die Emigration:
„Meist waren es Frauen, die gerade wegen der Belastung
ihrer Kinder auf Emigration drängten, während die nner
sich nicht vorstellen konnten, ‚alles wirklich auf(zu)geben,
um sozusagen ins Nichts zu gehen. (...) Im allgemeinen be-
urteilten Frauen die Situation wesentlich kritischer als Män-
ner, die solange sie noch eine Einkommensmöglichkeit
hatten oder sie sich auch nur eine einredeten die Emigrati-
on ablehnten. Frauen dagegen waren bereit, um der Sicher-
heit willen, einen niedrigeren Lebensstandard in Kauf zu
nehmen. Doch fast immer setzten sich die Männer durch.“335
Forschungsansätze zum Thema Emigration und Exil waren
fast ausschließlich an „männlichen Denkmustern und Le-
bensläufen“ orientiert.336 Das wissenschaftliche Interesse an
der Rolle der Frauen in der Emigration wurde nicht zuletzt
durch eine Reihe von Autobiografien von Emigrantinnen
334 Mann, Erika, Business and Professional Woman in Exile, Ty-
poskript, um 1938, Erika-Mann-Archiv, Handschriften-Sammlung der
Staatsbibliothek München, N. 33, zitiert nach Klapdor, Überlebens-
strategie, S. 14; siehe Schoppmann, Claudia, Im Fluchtgepäck die
Sprache. Deutschsprachige Schriftstellerinnen im Exil, Berlin 1991, S.
16.
335 Maurer, Vom Alltag zum Ausnahmezustand, S. 450.
336 Quack, Sybille, Deutsch-jüdische Emigrantinnen nach 1933 in New
York. Ein Forschungsbericht, in: Blaschke, Monika, Harzig, Christia-
ne (Hg.), Frauen wandern aus: Deutsche Migrantinnen im 19. und 20.
Jahrhundert, Bremen 1990, S. 145-159, S. 145.
141
geweckt.337 Seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts
geben eine Reihe von Lebenserinnerungen sowohl bekann-
ter als auch unbekannter Emigrantinnen Einblicke in die
spezifischen Probleme und Aspekte von Frauen im Exil.338
Eine weitere Inspiration kam aus der feministischen Litera-
turwissenschaft.339 Hier führte der Weg vom Interesse an
den emigrierten, sowohl rassistisch als auch politisch ver-
folgten Schriftstellerinnen zu prinzipiellen Fragen nach ge-
schlechtsspezifischen Aspekten im Exil.340
2.1. Frauen und Männer in den Untersuchungseinheiten
Innerhalb der Untersuchungseinheiten stellten mehr Männer
als Frauen Devisenanträge. Das gilt sowohl für Einzel- als
auch für Familienanträge. Von den insgesamt 764 Anträgen
waren 156 (20,4%) von Frauen gestellt.
337 Siehe Lixl-Purcell, Andreas (Hg.), Erinnerung deutsch-jüdischer
Frauen 1900-1990, Leipzig 1992, S. 13 f.; siehe Mittag, Erinnern, S.
56 f.
338 Siehe dazu die Auswahlbibliografie bei Schoppmann, Fluchtge-
päck, S. 238 f.; sowie bei Rohlf, Sabine, Rockenbach, Susanne, Aus-
wahlbibliographie „Frauen und Exil“, in: Krohn, Claus-Dieter u.a.,
Frauen und Exil. Zwischen Anpassung und Selbstbestimmung. Exil-
forschung. Ein internationales Jahrbuch 11 (1993), S. 239-277, S. 239
f.
339 Siehe dazu Kreis, Gabriele, Frauen im Exil. Dichtung und Wirk-
lichkeit, Düsseldorf 1984.
340 Ein Vorgang, der im Kontext eines grundsätzlichen Überganges
„von der Exilliteraturforschung zur weiteren Exil- und vor allem auch
zur Emigrations- und Immigrationsforschung“ zu bewerten ist. Loe-
wy, Paradigmenwechsel, S. 212 f.
142
Von diesen 156 Antragstellerinnen bezogen zwölf den Ehe-
partner mit im Antrag ein. Sechs Antragstellerinnen führten
die Mutter, den Vater oder die Schwester mit im Antrag auf.
Zudem wurden von 22 Antragstellerinnen Kinder in den
Anträgen mit aufgeführt. Darunter waren 18 Frauen ohne
Ehepartner.
Von den 608 Antragstellern führten 353 die Ehefrau im An-
trag mit auf. Zudem wurden weitere 20 Verwandte, darunter
18 Mütter und Schwiegermütter, in den Anträgen angege-
ben. In 200 Fällen wurden Kinder mit im Antrag aufgeführt.
Darunter waren sieben Antragsteller ohne Ehepartnerin.
Antragsteller und Antragstellerinnen, Ehepartner sowie die
in den Anträgen mit aufgeführten Verwandten ergeben ins-
gesamt 534 Emigrantinnen und 622 Emigranten.
Die zahlenmäßige Differenz zwischen Antragstellern und
Antragstellerinnen von 80% zu 20% wird durch das Hinzu-
zählen der Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie der er-
wachsenen Verwandten wesentlich verringert. Das Ge-
schlechterverhältnis lag danach bei 53,8% Männern zu
46,2% Frauen.341
341 Vergleicht man diese Zahlen mit den wenigen, überlieferten ge-
schlechtsspezifischen Angaben, so werden diese in der Tendenz, m-
lich mehr Emigranten als Emigrantinnen, bestätigt. Aus Bremen emig-
rierten 1933 insgesamt 97 Personen, davon waren 50 Männer, 28
Frauen und 19 Kinder. Der Anteil der Männer lag danach bei ca.
64,1% und der der Frauen bei 35,9%. Bruss, Regina, Die Bremer Ju-
den unter dem Nationalsozialismus, Bremen 1983, S. 203.
143
Von 134 der 156 Antragstellerinnen konnte der Familien-
stand ermittelt werden.342 Danach waren 71 Frauen ledig, 31
verwitwet, 25 verheiratet und sieben geschieden. Von den
13 verheirateten Antragstellerinnen, die ihren Antrag ohne
Ehemann stellten, folgten nachweislich sieben ihren Ehe-
männern in das jeweilige Ausreiseland nach. Bei den übri-
gen sechs Antragstellerinnen blieb es offen, wo sich der
Ehepartner zum Zeitpunkt des Antrages befand, ob die Ehe-
leute getrennt lebten oder ob der Ehemann möglicherweise
nachfolgen wollte. Unter diesen sechs waren drei Frauen
mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Von diesen
wollten wiederum zwei in ihr Herkunftsland zurückkehren.
2.2. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Emigrati-
onszielen
Von den 156 Antragstellerinnen stellten 75 (48%) den An-
trag r Palästina, 59 (37,8%) den Antrag für ein europäi-
sches Land, sieben (4,5%) für die USA, neun (5,8%) für
Süd- und Südwestafrika, vier (2,5%) für Süd- und Mittel-
amerika. Ein Antrag wurde jeweils r Nordafrika und A-
sien gestellt.
342 Der Familienstand der Antragsteller ohne Familienanhang in den
Anträgen ließ sich nicht rekonstruieren.
144
Von den 608 Antragstellern stellten 272 (44,7%) den Antrag
für Palästina sowie 226 (37,2%) den Antrag für ein euroi-
sches Land. 46 Antragsteller (7,6%) gaben Nordamerika
(darunter einmal Kanada) und 29 Antragsteller (4,8%) das
südliche Afrika als Emigrationsziel an. 23 (3,8%) wollten in
ein süd- oder mittelamerikanisches Land emigrieren, neun
in ein asiatisches Land und drei in ein nordafrikanisches
Land (zusammen 2%).
Die 59 Anträge von Frauen für ein europäisches Land ver-
teilten sich mit 19 (12,6%) auf Frankreich und mit jeweils
zehn auf die Niederlande und Großbritannien (jeweils
4,5%). Es folgten Spanien mit fünf, Italien mit vier, die
Schweiz mit drei, Polen und die Tschechoslowakei mit je
zwei Anträgen sowie Belgien, Österreich, Portugal und Ju-
goslawien mit je einem Antrag.
Von den 226 Anträgen der Antragsteller für ein europäi-
sches Land fielen auf Frankreich 59 (9,7%), auf die Nieder-
lande 47 (7,7%) und auf Großbritannien 25 Anträge (4,1%).
Es folgten die Tschechoslowakei und Belgien mit jeweils
14, Italien mit 13, Jugoslawien mit elf, die Schweiz mit
neun, Spanien mit acht, Österreich, Schweden und ne-
mark mit jeweils sechs, Danzig mit drei, die Türkei mit zwei
und Luxemburg, Norwegen, Griechenland und Polen mit
jeweils einem Antrag.343
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass prozentual mehr
Frauen als nner Anträge für Palästina stellten. Bei den
145
europäischen Emigrationszielen lagen Antragsteller und An-
tragstellerinnen prozentual fast gleich auf. Beim Emigrati-
onsziel Nordamerika respektive USA stellten wiederum
mehr nner als Frauen einen Antrag. Auch r die süd-
und mittelamerikanischen Emigrationsziele fanden sich pro-
zentual mehr Anträge von Antragstellern als von Antragstel-
lerinnen. Andererseits wollten prozentual mehr Frauen als
nner nach Südafrika emigrieren.
Bei der prozentualen Verteilung der Emigrationsziele bei
den Antragstellerinnen ohne Ehepartner im Antrag an, fallen
leichte Schwankungen zugunsten der Ziele USA und Südaf-
rika auf. Alle Antragstellerinnen mit Anträgen für Südafri-
ka, Nordamerika und Süd- und Mittelamerika waren unver-
heiratet.
Stärkere Veränderungen in der prozentualen Verteilung der
Emigrationsziele finden sich jedoch bei den Anträgen von
Antragstellern mit Ehepartner und ohne Ehepartner im An-
trag. Von den 255 Anträgen von Antragstellern, die keine
Ehefrauen im Antrag mit aufführten, waren 97 für Palästina
(38%), 93 für europäische Ziele (36,5%), 27 für Nordameri-
ka (10,6%), 21 für Südafrika (8,2%), 13 für Süd- und Mit-
telamerika (5%) und vier r Asien und Nordafrika gestellt.
Während bei den europäischen Emigrationszielen der pro-
zentuale Anteil gleich bleibt, wurde das Emigrationsziel Pa-
lästina deutlich weniger genannt. Süd- und mittelamerikani-
343 Siehe Abbildungen 3 und 4 in Teil IV, Kapitel 1.4.
146
sche Länder, die USA und Südafrika wurden hingegen deut-
lich häufiger angegeben.
Das Durchschnittsalter der USA-Antragsteller lag zwischen
33 und 34 Jahren. Bei den Männern, die keine Ehefrau im
Antrag angaben, sank das Durchschnittsalter auf 28 bis 29
Jahre. Das bedeutet, dass unter den Antragstellern r die
Emigration in die USA vor allem junge und unverheiratete
nner waren. Gleiches ist auch für das Emigrationsziel
Südafrika festzustellen, bei dem das Durchschnittsalter aller
Antragsteller bei rund 30 Jahren lag. Bei den Antragstellern
ohne Ehepartner im Antrag sank das Durchschnittsalter auf
unter 27 Jahre. Die gleiche Tendenz ist auch bei den süd-
und mittelamerikanischen Emigrationszielen auszumachen.
Das heißt, vor allem junge nner ohne Ehepartner und
Familie im Antrag stellten diese r die Emigration in die
USA, nach Südafrika oder nach Süd- und Mittelamerika.
Umgekehrt beantragten mehr verheiratete Männer die Emig-
ration für sich und ihre Familien nach Palästina als unver-
heiratete. Von den 272 Antragstellern mit Anträgen für Pa-
lästina führten 175 ihre Ehefrauen mit im Antrag auf, das
waren 63,3% der Antragsteller, bei den USA-Anträgen wa-
ren es nur 42,2% und bei den Anträgen für dafrika nur
25%. Bei den Zielen in Europa waren es 58,8%.
Das Emigrationsziel Frankreich wurde sowohl von An-
tragstellern als auch von Antragstellerinnen vor allen ande-
147
ren europäischen Ländern ausgewählt.344 Bei den weiteren
Emigrationsländern sind jedoch Unterschiede zwischen den
Geschlechtern auszumachen. Während von den Männern
die Niederlande mit fast doppelt so vielen Anträgen wie
Großbritannien bedacht wurden, lagen bei den Frauen beide
nder gleich auf. Die Tschechoslowakei wurde von 6,2%
der Männer als vierthäufigstes Emigrationsziel genannt. Bei
den Frauen rangierte das Land jedoch mit nur 3,4% an sieb-
ter Stelle.
Während von den Antragstellern die Tschechoslowakei vor
Belgien, Italien, Jugoslawien, der Schweiz und Spanien als
Emigrationsziel genannt wurde, lag bei den Antragstellerin-
nen die Präferenz auf Spanien vor Italien und der Schweiz.
Das Emigrationsland Belgien wurde hingegen wie Portugal,
Jugoslawien und Österreich seltener angegeben.
Von den erwachsenen Emigranten und Emigrantinnen der
Untersuchungseinheiten emigrierten 280 Männer und 256
Frauen nach Palästina, 232 Männer und 202 Frauen in euro-
päische Länder, 46 Männer und 31 Frauen in die USA und
nach Kanada, 29 nner und 18 Frauen nach Süd- und
Südwestafrika, 23 Männer und 17 Frauen in Länder in Süd-
und Mittelamerika.345 Bei den restlichen Emigrationszielen
344 Siehe Teil II, Kapitel 5.
345 Sybille Quack zitierte in ihrer Untersuchung Zahlen des „Immigra-
tion and Naturalization Service“, danach waren unter den in Deutsch-
land gebürtigen Immigranten in den USA des Jahres 1933 64,7%
Frauen und 35,5% Männer. Eine prozentuale Verteilung, die in dieser
Untersuchung keine Bestätigung findet. Quack, Zuflucht Amerika, S.
220; siehe auch Quack, Deutsch-jüdische Emigrantinnen, S. 152 f.;
148
in Nordafrika und Asien waren es zwölf Emigranten und
zehn Emigrantinnen.
Julia Franke ermittelte für ihre Untersuchung zu den jüdischen
Emigranten in Frankreich für den Zeitraum 1933 bis 1939 ein
prozentuales Verhältnis von 52,3% Männern zu 47,7% Frauen.
Franke, Paris eine neue Heimat?, S. 75. Das prozentuale Verhältnis
von Emigranten und Emigrantinnen mit dem Ziel Frankreich lag in
dieser Untersuchung bei 56,4% zu 43,6%.
149
3. Die Altersstruktur in den Untersuchungseinheiten
Von 365 Antragstellern (60%) und 86 Antragstellerinnen
(55%) der Untersuchungseinheiten lagen die Geburtsdaten
vor. Das Durchschnittsalter bei den Antragstellern lag zwi-
schen 38 und 39 Jahren und bei den Antragstellerinnen bei
39 Jahren.
Zu den ältesten Antragstellern zählte ein 78-jähriger Rent-
ner, der einen Antrag r die USA stellte, ein 77-jähriger
Rentner, der mit seiner Tochter als Begleitperson in die
Niederlande ausreisen wollte sowie ein 76 Jahre alter selbst-
ständiger Kaufmann, der das Ausreiseland Schweden angab.
Die ältesten Antragstellerinnen waren eine 78-jährige Rent-
nerin, mit einem Antrag r Palästina, sowie eine 76-jährige
Rentnerin mit polnischer Staatsbürgerschaft, die ihren An-
trag für Polen stellte.
Der jüngste Antragsteller war ein 17-jähriger Student, der
einen Antrag r die USA stellte, die jüngste Antragstellerin
eine 15-jährige Schülerin, die im Rahmen einer Umschu-
lung der „Jugend-Alijah“ desPalästina-Amtes“ nach Paläs-
tina ausreisen wollte.
Die Mehrzahl der Antragsteller war zwischen dem zwan-
zigsten und dem fünfzigsten Lebensjahr. Die Jahrgänge
1903 bis 1899, die 30- bis 34-jährigen, sowie der Jahrgang
1888, die 45-jährigen, waren am stärksten vertreten. Insbe-
sondere der Jahrgang 1903 war mit 22 Personen überdurch-
schnittlich repräsentiert. Das Geburtsjahr 1904, die 29-
150
jährigen, war hingegen auffallend unterrepräsentiert. Auch
bei den Jahrgängen 1898 und 1896, den 35- und 37-
jährigen, sind starke Rückgänge auszumachen. Ungewöhn-
lich ist, dass das Geburtsjahr 1879, die 54-jährigen, nicht
vertreten war, wohingegen der darauf folgende Jahrgang
wiederum stark repräsentiert war.
Abbildung 3: Das Säulendiagramm zeigt die Verteilung der einzelnen
Jahrgänge bei Antragstellern und Antragstellerinnen.
.
Männer Frauen
Unter den 86 Antragstellerinnen waren die Jahrgänge 1909,
die 23-jährigen, 1905, die 28-jährigen, 1898, die 35-
jährigen, sowie der Jahrgang 1887, die 46-jährigen, am
stärksten vertreten. Das letztgenannte Geburtsjahr kam mit
sechs Antragstellerinnen sogar am häufigsten vor.
151
Anders als bei den nnern weist die Verteilung der Jahr-
gänge bei den Frauen keine charakteristischen Ausschläge
auf. Auffallend ist jedoch, dass die frühen Jahrgänge von
1919 bis 1907 (die 21- bis 26-jährigen) prozentual häufiger
vertreten waren als spätere Jahrgänge.
Dies lässt sich besonders deutlich in einem Säulendiagramm
zeigen, das die einzelnen Jahrgänge der Antragsteller und
Antragstellerinnen in Fünfjahresintervallen zusammen-
fasst.346
Abbildung 4: Das Säulendiagramm zeigt die Jahrgänge in Fünfjahres-
intervallen.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
11 bis
15
16 bis
20
21 bis
25
26 bis
30
31 bis
35
36 bis
40
41 bis
45
46 bis
50
51 bis
55
56 bis
60
61 bis
65
66 bis
70
71 bis
75
76 bis
78
Männer Frauen
Der Säulenverlauf r die Jahrgänge der Antragstellerinnen
zeigt dabei eine bimodale Verteilung. Das heißt, die Ge-
346 Dazu Benninghaus, Hans, Einführung in die sozialwissenschaftli-
che Datenanalyse, München 1990, S. 103 f.
152
burtsjahre 1912 bis 1908 (die 21- bis 25-jährigen) sowie die
Geburtsjahre 1888 bis 1883 (die 45- bis 50-jährigen) sind
stärker vertreten als die dazwischen liegenden Jahrgänge
1888 bis 1902 (die 31- bis 45-ährigen).
Die Verteilung der Jahrgänge der Antragsteller zeigt hinge-
gen eine insgesamt unimodal rechtsschiefe Verteilung. Da-
bei ist der Anstieg der Häufigkeitsverteilung bei den Jahr-
gängen 1907 bis 1898 (den 26- bis 35-jährigen) sowie der
Einbruch bei den Jahrgängen 1897 bis 1893 (den 36- bis 40-
jährigen) auffallend. Auch der Rückgang bei den Jahrgän-
gen 1882 bis 1878 (den 51- bis 55-jährigen) ist zu bemer-
ken.
Vergleicht man die Säulenreihen von Männern und Frauen,
so fällt sofort das Divergieren der ufigkeitsverteilung bei
den Jahrgängen 1898 bis 1907 auf. Während hier die Zahl
bei den Antragstellern sprunghaft anstieg, fiel sie bei den
Antragstellerinnen auffallend zurück. Fast 36% der An-
tragsteller waren aus diesen Jahrgängen, bei den Antragstel-
lerinnen waren es gerade mal 20%.
Eine umgekehrte Entwicklung ist bei den 46- bis 50-
jährigen zu bemerken. Während in diesem Intervall der Pro-
zentsatz bei den Antragstellerinnen auf 14% anstieg, sank er
bei den Antragstellern auf 9,6%. Das heißt, die Antragstelle-
rinnen verzeichneten in diesen Jahrgängen einen leichten
prozentualen Zugewinn, der bei den Antragstellern ausblieb.
Das abrupte Zurückgehen der Jahrgänge ab 1898 bei
den Antragstellern ist mit dem Ersten Weltkrieg zu erklären.
153
1898 war der jüngste Jahrgang, der 1914 zum Krieg einge-
zogen wurde. Im Diagramm wird der he Abbruch des stei-
genden Säulenverlaufs, der eigentlich auch nach dem Jahr-
gang 1899 weiter nach oben steigen sollte, offensichtlich.347
Der Rückgang der Jahrgänge ab dem 28. Lebensjahr bei den
Antragstellerinnen kann mit dem Aspekt Familiengndung
erklärt werden. Wie aus den Statistiken zur jüdischen Be-
völkerung hervorgeht, nahm die Anzahl der Verheiratungen
ab dem 25. Lebensjahr bedeutend zu. Lag sie bei den Frauen
im Alter von 20 bis 25 Jahren bei 22,7%, stieg sie in der Al-
tersklasse 26 bis 30 Jahre auf 54,2%.348
Ein Beleg dafür fand sich in den Akten selbst. Die Anträge
der Antragstellerinnen unter 25 Jahren hrten keine Ehe-
gatten mit auf. Auch fanden sich keine Angaben zu Ehe-
männern, die schon emigriert waren oder nachreisen woll-
ten.
Der hohe prozentuale Anteil an jungen Antragstellerinnen,
im Vergleich zu späteren Jahrgängen, erklärt sich über das
Heiratsalter von jungen Frauen. Mit der Familiengründung
ging die Anzahl der von Frauen gestellten Anträge eklatant
zurück. Wie die Zahlen zu den Emigrantinnen und Emigran-
ten der Untersuchungseinheiten zeigt, emigrierten nicht auf-
fallend weniger Frauen als Männer.349 Von den 608 An-
tragstellern führten 353 die Ehefrauen mit im Antrag auf,
347 Siehe dazu Silbergleit, Heinrich, Die Bevölkerungs- und Berufsver-
hältnisse der Juden im Deutschen Reich, Bd. II, Berlin 1930, S. 61 f.
348 Silbergleit, Bevölkerungs- und Berufsverhältnisse, S. 72.
154
das waren 58%. Bei den Antragstellerinnen waren es zwölf,
etwa 7,7%, die den Ehemann mit im Antrag aufführten. Das
heißt, dass die Mehrzahl der Emigrantinnen nicht als An-
tragstellerinnen, nicht als aktiv Handelnde, zu erfassen ist.
Emigrantinnen tauchen erst wieder in einem höheren Alter
vermehrt als Antragstellerinnen auf. Bei den Antragstellern
waren 67 nner älter als 49 Jahre, das waren 18,4%. Bei
den Antragstellerinnen waren 22 Frauen älter als 49 Jahre,
das waren 25,6%. Von diesen 22 Antragstellerinnen waren
nachweislich 17 verwitwet. Daraus folgt, dass vermehrt An-
träge von Antragstellerinnen gestellt wurden, wenn diese
verwitwet respektive wieder allein stehend waren. Wahr-
scheinlich spielte auch der Aspekt der volljährigen Kinder,
für die weniger oder keine Verantwortung mehr übernom-
men werden musste, bei älteren Antragstellerinnen eine Rol-
le.
Von den Antragstellern und Antragstellerinnen waren
73,6% älter als 29 Jahre. Dieser Prozentwert zeigt, dass es
sich bei den frühen Emigranten keineswegs primär um jun-
ge Emigranten handelte.350
Ausnahmen bildeten jedoch die Antragsteller und Antrag-
stellerinnen r die Emigrationsziele USA und Südafrika.
Von den Männern mit einem Antrag für die USA war mehr
349 Siehe Teil IV, Kapitel 1.4.
350 Adler-Rudel verwies darauf, dass die junge Generation, die am Be-
ginn einer beruflichen Laufbahn stand, sich besonders von der wirt-
schaftlichen und sozialen Ausschaltungspolitik der Nationalsozialisten
bedroht fühlte. Daraus könnte man folgern, dass vor allem die jüngere
Generation emigrierte. Adler-Rudel, Jüdische Selbsthilfe, S. 10.
155
als die lfte jünger als 30 Jahre, bei den Frauen waren es
drei von vier. Beim Emigrationsziel Südafrika waren insge-
samt zwei Drittel jünger als 30 Jahre.351
Das Durchschnittsalter der Antragsteller und Antragstelle-
rinnen für die USA lag bei 33 Jahren und für Südafrika bei
31 Jahren. Bei den süd- und mittelamerikanischen Emigrati-
onszielen lag es bei 38 Jahren. Bei den europäischen Zielen
lag das Durchschnittsalter bei den Antragstellern zwischen
40 und 41 Jahren und bei den Antragstellerinnen zwischen
39 und 40 Jahren. Sowohl für die Männer als auch für die
Frauen mit einem Antrag r Palästina ergab sich ein Durch-
schnittsalter zwischen 38 und 39 Jahren.
351 Um getrennte Durchschnittswerte für Antragsteller und Antragstelle-
rinnen anzugeben, lagen hier zu wenige Geburtsdaten für die Antragstel-
lerinnen vor. Das gleiche gilt auch für die süd- und mittelamerikanischen
Emigrationsziele.
156
4. Die Berufe in den Untersuchungseinheiten
Von insgesamt 713 Antragstellern und Antragstellerinnen
konnte der Beruf eruiert werden.352 Da eine Differenz zu den
764 Untersuchungseinheiten vorliegt, wird diese Gruppe
von 713 Personen folgend mit Untersuchungseinheiten-
Berufe bezeichnet.
Nur wenige Antragsteller und Antragstellerinnen verwiesen
auf dem Antragsformular der Devisenstelle bei der Frage
nach dem Beruf auf den Verlust ihrer Anstellung oder ihre
Arbeitslosigkeit. Insgesamt gaben 80 Personen zu Papier,
dass sie wegen der nationalsozialistischen Politik gekündigt
worden waren, unter das „Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums“ fielen oder arbeitslos waren.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass von den antisemitisch
bedingten Entlassungen mehr Frauen und Männer innerhalb
der Untersuchungseinheiten betroffen waren als diese 80
Personen, da aus den Berufsgruppen der Ärzte und Juristen,
also aus den Berufsgruppen, die unter das Gesetz zur Wie-
derherstellung des Berufsbeamtentums“ fielen, nur wenige
eine Kündigungen oder Arbeitslosigkeit angaben.
Die meisten Antragsteller und Antragstellerinnen verwiesen
auf ihre erlernten oder praktizierten Berufe, ohne den aktu-
ellen Beschäftigungsstatus zum Zeitpunkt des Antrages an-
zugeben. Damit war eine sichere Erfassung der arbeitslosen
352 Die Kategorie „Berufslose Selbständige“ (!) umfasste Rentner und
Pensionäre, Hausfrauen sowie Studenten.
157
Emigranten jedoch nicht glich. Deswegen umfasst die
Untersuchung der Berufsangaben aller Anträge auch die er-
kennbar gekündigten und arbeitslosen Frauen und Männer,
die einen Beruf angaben.
Für die Auswertung der Berufe wurden diese nach den
sechs Wirtschaftsabteilungen klassifiziert, die vom „Reichs-
amt für Statistik“ in der Volkszählung von 1933 angewandt
wurden.353 Danach ergaben sich folgende Wirtschaftsabtei-
lungen: a) Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forst-
wirtschaft und Fischerei“, b) „Industrie und Handwerk“, c)
„Handel und Verkehr“, d) „Öffentlicher Dienst und private
Dienstleistungen“, e) „Häusliche Dienstesowie f) „Berufs-
lose Selbständige“.
4.1. Statistische Angaben zu den Berufen der jüdischen
Bevölkerung Berlins 1933
Um die Berufe der Antragsteller und Antragstellerinnen
quantitativ einordnen zu können, ist ein Blick auf die Er-
werbssituation der jüdischen Bevölkerung Berlins 1933 er-
forderlich. Zahlen dazu liefert die Volkshlung vom 16.
Juni 1933. Das Heranziehen dieser Statistik für Vergleichs-
zahlen ist jedoch problematisch, da die Erhebung schon die
von den Nationalsozialisten veränderte, durch Berufsverbote
353 Statistik des Deutschen Reiches 1933, S. 22 f.
158
und Boykottaktionen geprägte Erwerbssituation der jüdi-
schen Bevölkerung Berlins wiedergibt.
Laut der Volkszählung waren 101.904 Berliner jüdischen
Glaubens berufstätig.354 Zu der Wirtschaftsabteilung „Han-
del und Verkehr“ zählten 41.330 Personen (40,6%), zur
Wirtschaftsabteilung „Industrie und Handwerk“ 23.729 Per-
sonen (23,3%), zur Wirtschaftsabteilung „Öffentlicher
Dienst und private Dienstleistungen“ 14.160 Personen
(13,9%), zur Wirtschaftabteilung „Häusliche Dienste“ 979
Personen (1%) und zur Wirtschaftsabteilung Landwirt-
schaft, Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei“
254 Personen (0,25%).355 Für die Wirtschaftsabteilung „Be-
rufslose Selbstständige“ wurden 21.452 Personen ge-
nannt.356
Innerhalb der Wirtschaftsabteilung „Handel und Verkehr“
waren 36.932 Personen in der Wirtschaftsgruppe „Handels-
gewerbe und Hilfsgewerbe des Handels tig, das waren
36,2% aller Erwerbspersonen. Von diesen waren wiederum
17.323 Selbstständige, 15.987 Angestellte, 2.474 mithelfen-
de Familienangehörige sowie 1.148 Arbeiter.
354 Beinhaltete keine unterstützende Angehörige.
355 Die folgenden Zahlen sind aus der Statistik des Deutschen Reiches
1933, S. 67 f.
356 Diese Kategorie umfasste Rentner, die vom eigenen Vermögen
lebten, Beamte im Ruhestand, nichttätige Referendare und Versor-
gungsanwärter, Kleinrentner, Witwengeldempfänger, Insassen von
Strafanstalten und Irren-, Armen- und Siechenhäuser sowie sonstige
berufslose Selbstständige, wobei zur letzt genannten Gruppe 4.519
Personen gehörten.
159
Die Zahl der arbeitslosen Juden in Berlin lag nach Angaben
des „Berliner Jüdischen Arbeitsamtes Ende 1933 bei
20.555 Personen.357 Im Jahr zuvor hatten sich 14.289 Berli-
ner Juden arbeitslos gemeldet.
Unter den jüdischen Akademikern in Berlin zu Beginn der
dreißiger Jahre stand der Beruf des Arztes an erster Stelle.
Die Zahl der jüdischen Ärzte belief sich 1930 auf 2.138 Per-
sonen.358 Hinzu kamen noch 307 jüdische Zahnärzte. Die
Volkszählung von 1933 zählte in Berlin 2.491 Ärzte sowie
458 Zahnärzte jüdischen Glaubens.359
Nach Angaben des „Zentralausschusses für Hilfe und Auf-
bau“ waren in Berlin Anfang April 1933 noch 3.423 Ärzte
jüdischen Glaubens ansässig.360 Darunter waren, nach dem
„Reichsregister“ vom Verband der Ärzte in Deutschland“,
ca. 2.000 jüdische Kassenärzte.361 Da jüdische Ärzte von
öffentlichen Ämtern in der Regel ausgeschlossen wurden,
praktizierte die Mehrzahl von ihnen seit der Einführung der
357 Vollnhals, Clemens, Jüdische Selbsthilfe bis 1938, in: Benz, Wolf-
gang (Hg.), Juden in Deutschland 1933-1945, München 1988. S. 314-
411, S. 371. Zur Aufgabe und zur Entwicklungsgeschichte des Jüdi-
schen Arbeitsamtes siehe Adler-Rudel, Salomon, Ostjuden in Deutsch-
land 1880-1940, Tübingen 1959, S. 77 f.
358 Marcus, Die wirtschaftliche Krise, S. 22 f. Das war über ein Drittel
der rund 6.000 Berliner Ärzte.
359 Statistik des Deutschen Reiches 1933, S. 98.
360 Arbeitsberichte des Zentralausschusses der Deutschen Juden für Hil-
fe und Aufbau 1934, zitiert nach Plum, Wirtschaft und Erwerbsleben, S.
291.
361 Schwoch, Jüdische Kassenärzte, S. 9 f. Die Autorin konnte 1.737
Namen ermitteln. Wegen einer Lücke in den Karteikarten des Reichs-
registers ging die Autorin jedoch von rund 2.000 jüdischen Kassenärz-
ten aus.
160
gesetzlichen Krankenversicherung als Kassenärzte.362 Bis
zum Juli 1934 verließen 874 Berliner Ärzte jüdischen Glau-
bens oder jüdischer Herkunft Deutschland.363
Die zweitgrößte Gruppe unter den jüdischen Akademikern
stellten die Rechtsanwälte.364 Zu Beginn des Jahres 1933
praktizierten in Berlin 1.835 Rechtsanwälte jüdischen Glau-
bens oder jüdischer Herkunft.365
Genaue Zahlen, die das Herausdrängen der Anwälte und
Notare aus ihren Berufen im Jahr 1933 beziffern, liegen nur
für Preußen vor. Danach verloren von den 3.370 Anwälten
jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft zwischen April
1933 und Mai 1934 1.084 ihre Zulassung, das waren 60%.
Von den 2.051 Notaren wurden 852 nicht mehr zugelas-
sen.366
362 Schwoch, Jüdische Kassenärzte, S. 18.
363 Plum, Wirtschaft und Erwerbsleben, S. 291.
364 Marcus, Die wirtschaftliche Krise, S. 23.
365 Ladwig-Winters, Anwälte ohne Recht, S. 10 f.: „Erst 1938 machten
die offizielle Stelle rückwirkend quantitative Angaben für Berlin be-
kannt: demnach sollen am 13.12.1932 1.835 ‚nicht-arische’ Rechts-
anwälte der Anwaltskammer angehört haben.“ Obwohl die Autorin
diese Zahl „als nicht erhärtet“ betrachtet, basiert ihre Untersuchung
auf dieser Angabe. Im Mai 1933 stellten 1.761 Anwälte, die als
„nicht-arisch“ galten, einen Antrag auf Wiederzulassung. Die Autorin
verweist darauf, dass eine unbekannte Anzahl von Anwälten die Zu-
lassung nach dem 1.4.1933 nicht mehr beantragen konnte, weil sie
bereits ermordet, inhaftiert oder schon geflüchtet waren.
366 Plum, Wirtschaft und Erwerbsleben, S. 287.
161
4.2. Die berufliche Ausbildung der Antragsteller und An-
tragstellerinnen
Um die Häufigkeit der Berufe innerhalb der Untersuchungs-
einheiten-Berufe feststellen zu können, wurden diese den
Wirtschaftsabteilungen zugeordnet.
Zu der Wirtschaftsabteilung Landwirtschaft, Gärtnerei und
Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei“ hlten zwei Per-
sonen. Auch zu der Wirtschaftabteilung usliche Diens-
te“ waren nur zwei Antragsteller zu rechnen. In der Wirt-
schaftsabteilung „Industrie und Handwerk waren 77 An-
tragsteller tätig. Die Wirtschaftsabteilung „Handel und Ver-
kehr“ umfasste bis zu 314 Personen. Zu der Wirtschaftsab-
teilung „Öffentlicher Dienst und private Dienstleistungen“
gehörten mindestens 265 Personen und zu der Wirtschafts-
abteilung „Berufslose Selbständige“ zählten insgesamt 53
Personen.
Die Zuordnung der Berufe zu den Wirtschaftsabteilungen ist
jedoch problematisch, da einige Berufe nichts über die
Branchen aussagen, in denen die Personen arbeiteten. So
finden sich beispielsweise kaufmännische Angestellte und
Büroangestellte in allen Wirtschaftabteilungen. In der Aus-
wertung wurden diese aber per se der Wirtschaftabteilung
„Handel und Verkehr“ zugeordnet. Andererseits finden sich
Fachangestellte wie Techniker oder Handwerker auch in der
Sparte „Handel und Verkehr“. In der Auswertung wurden
diese jedoch generell der Wirtschaftsabteilung „Industrie
162
und Handwerk“ zugeordnet. Das heißt r die Auswertung,
dass die Zuordnungen mit Vorbehalt zu interpretieren sind.
Wie stark oder schwach die einzelnen Wirtschaftsab-
teilungen in den Untersuchungseinheiten-Berufe vertreten
waren, zeigt der Vergleich mit den Zahlen zu den jüdischen
Erwerbstätigen in diesen Wirtschaftabteilungen in Berlin
1933. So entsprach der Prozentsatz von 0,3% der An-
tragsteller aus der Wirtschaftsabteilung „Landwirtschaft,
Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei“
durchaus dem geringen Prozentsatz von 0,25%. Die 0,3%
der Antragsteller aus der Wirtschaftsabteilung „Häusliche
Dienste“ lagen hingegen deutlich unter 1%. Die 44,1% der
Antragsteller aus der Wirtschaftsabteilung Handel und
Verkehr“ lagen deutlich über den 40,6%. Auch die Wirt-
schaftsabteilung „Öffentlicher Dienst und private Dienst-
leistungen“ war mit 37,2% zu 13,9% stark überrepräsentiert.
Hingegen kamen aus der Wirtschaftsabteilung Industrie
und Handwerk“ mit 10,8% zu 23,3% bedeutend weniger
Berufstätige. Auch die Wirtschaftsabteilung Berufslose
Selbständigewar mit fast 8% zu 21,1% stark unterreprä-
sentiert.
Dass der prozentuale Anteil der Erwerbstätigen aus der
Wirtschaftabteilung „Handel und Verkehr“ innerhalb der
Untersuchungseinheiten-Berufe höher lag, als der unter den
jüdischen Erwerbstätigen Berlins, ist allein auf die hohe
Anzahl der Kaufleute zurückzuführen, die mit 27,8% die
größte Berufsgruppe stellten. Die Auswertung zählte insge-
163
samt 213 Kaufmänner, Kauffrauen, Handelsvertreter und
kaufmännische Angestellte der Wirtschaftsgruppe Waren-
und Produktenhandel“ innerhalb der Wirtschaftsabteilung
„Handel und Verkehr“. 151 Personen bezeichneten sich
selbst in ihren Anträgen als Kaufmann oder Kauffrau. 62
Antragsteller und Antragstellerinnen gaben kaufmännischer
Angestellter oder kaufmännische Angestellte, Geschäftsfüh-
rer, Vertreter, Verkäuferin oder Kontorist zu Papier. Diese
213 Personen können somit dem Waren- und Handelssektor
eindeutig zugerechnet werden.
Die Zuordnung von weiteren 20 Personen, die im Antrag
nur Angestellter oder Angestellte angaben, zur Wirtschafts-
abteilung „Handel und Verkehr“ ist mit einem Vorbehalt zu
vermerken. Das gilt auch für 36 Personen aus der Verwal-
tungs- und Büroarbeit. Auch hier ist die Zuordnung zur
Wirtschaftsabteilung Handel und Verkehr“ rein spekula-
tiv.367 Weitere 45 Antragsteller und Antragstellerinnen ka-
men aus anderen kaufmännischen Berufen, darunter 18 aus
dem Verlagswesen und 22 aus dem Bank- und Börsenwe-
sen.
Auch die Unterscheidung zwischen selbstständigen und an-
gestellten Kaufleuten gestaltete sich schwierig, da viele An-
tragsteller aus dieser Berufsgruppe nur die Berufsbezeich-
nung Kaufmann zu Papier gaben. 68 der Kaufmänner und
367 Nur zwei Sekretärinnen konnten aufgrund ihrer Angaben zum Ar-
beitsplatz der Wirtschaftsabteilung „Öffentlicher Dienst und private
Dienstleistungen“ zugeordnet werden.
164
Kauffrauen aus dem Bereich Waren- und Produktenhandel
konnten jedoch über die Bezeichnung selbstständiger
Kaufmann, selbstständiger ndler, Unternehmer und Fab-
rikant als Selbstständige eruiert werden.368 Damit waren
45% der Kaufleute nachweislich selbstständig. Höchstwahr-
scheinlich waren aber auch unter den restlichen 83 An-
tragstellern und Antragstellerinnen, die sich in ihren Anträ-
gen als Kaufmänner und Kauffrauen bezeichneten, selbst-
ständige Kaufleute. Geht man von allen 151 Kaufmännern
und Kauffrauen als Selbstständige aus, so tte deren Anteil
in der kaufmännischen Berufsgruppe bei rund 70% gelegen.
Das bedeutet, der Anteil der selbstständigen Kaufleute in
den Untersuchungseinheiten-Berufe lag zwischen 45% und
70%. Aber schon mit dem Mindestprozentsatz waren mehr
selbstständige Kaufleute in den Stichproben dieser Untersu-
chung vertreten, als die demografische Zahl zu den jüdi-
schen, selbstständigen Kaufleuten in der Wirtschaftsabtei-
lung „Handel und Verkehr“ für Berlin im Jahre 1933 angab.
In Berlin waren von den 41.330 jüdischen Erwerbstätigen in
der Wirtschaftsabteilung Handel und Verkehr“ 18.179
Selbständige, das waren 44,7%.369 Von den insgesamt
80.452 berufstätigen Erwerbspersonen jüdischen Glaubens
(ohne die Wirtschaftsabteilung „Berufslose Selbständige“)
waren rund 40% selbstständig.370
368 Auch unter den 35 Handwerkern fanden sich sechs Selbstständige.
369 Statistik des Deutschen Reiches 1933, S. 67.
370 Ebenda.
165
Nach Angaben des Historikers Helmut Genschel war nur
eine geringe Anzahl kaufmännischer Berufe unter den jüdi-
schen Emigranten.371 Nimmt man jedoch die 249 An-
tragsteller und Antragstellerinnen aus den gesicherten
kaufmännischen Berufen, ergibt sich ein Prozentsatz von
35%. Mit den unsicheren Zuordnungen hinsichtlich der
Wirtschaftsabteilung erhöht sich der Prozentsatz auf 44%.
Wahrscheinlich lag der tatsächliche Prozentsatz der kauf-
männischen Berufe innerhalb der Untersuchungseinheiten-
Berufe zwischen diesen beiden Prozentsätzen. Aber auch
ein Prozentsatz von 35% verdeutlicht, dass von einem ge-
ringen Anteil an kaufmännischen Berufen unter den frühen
Emigranten nicht die Rede sein kann.
Neben dem Beruf des Kaufmanns waren die medizinischen
und juristischen Berufe innerhalb der Untersuchungseinhei-
ten-Berufe am stärksten vertreten. So fanden sich unter den
Antragstellern und Antragstellerinnen insgesamt 115 Ärzte.
Abgesehen von den 19 Zahnärzten und Zahnärztinnen in-
nerhalb dieser Berufsgruppe waren gliche berufliche
Spezialisierungen nicht zu recherchieren, da die meisten als
Beruf Arzt angaben.
Neben den Medizinern bildeten die Anwälte und Notare die
zweitstärkste Berufsgruppe unter den akademischen Beru-
fen. 36 Antragsteller wiesen sich als Anwälte aus, darunter
drei Patentanwälte und drei Rechtsanwälte mit einer Notar-
zulassung. Sieben Antragsteller hlten die Bezeichnung
371 Genschel, Die Verdrängung der Juden, S. 95.
166
Jurist. Vier Antragsteller waren als Syndikus bei einer Fir-
ma angestellt. Neben diesen 47 Juristen aus dem Wirt-
schaftszweig Rechts- und Wirtschaftberatung, Interessen-
vertretung“ hlten noch vier Gerichtsreferendare, drei Ge-
richtsassessoren, ein Justizrat sowie ein Richter aus dem
Wirtschaftszweig „Öffentliche Rechtspflege“. Insgesamt
konnten 56 Antragsteller als Juristen oder als Personen in
einer juristischen Laufbahn innerhalb den Untersuchungs-
einheiten-Berufe evaluiert werden.372 Die Zuordnung von elf
Referendaren gestaltete sich jedoch als schwierig, da die
Angabe Referendar“ nur auf den höheren Staatsdienst ver-
weist. Das heißt, bei einigen dieser elf Personen könnte es
sich auch um Studienreferendare gehandelt haben.
Zum Wirtschaftszweig „Bildung, Erziehung, Unterricht“
zählten 13 Lehrer sowie neun Hochschullehrer.373 Bei fünf
weiteren Antragstellern, die sich als Wissenschaftler aus-
wiesen, blieb jedoch offen, ob sie in einem Lehrbetrieb tätig
waren.
Neben den Medizinern, Juristen, Hochschullehrern und Leh-
rern kamen mindestens weitere 83 Personen aus akademi-
schen Berufen oder Berufen, denen höchstwahrscheinlich
eine akademische Ausbildung voranging.374 Unter diesen
372 Was aber nicht bedeutet, dass unter den Beamten und Höheren Be-
amten keine Juristen waren.
373 Darunter zwei Privatlehrerinnen.
374 Bennathan, Esra, Die demographische und wirtschaftliche Struktur
der Juden, in: Mosse, Werner E. (Hg.), Entscheidungsjahr 1932. Zur
Judenfrage in der Endphase der Weimarer Republik, Tübingen 1965, S.
87-134, S. 111 f.
167
waren unter anderem ein diplomierter Landwirt in der Wirt-
schaftsabteilung Landwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht,
Forstwirtschaft und Fischerei“, alle 42 Antragsteller aus den
industriellen Wirtschaftgruppen der Wirtschaftabteilung
„Industrie und Handwerk“ sowie weitere 40 Berufe aus der
Wirtschaftsabteilung „Öffentlicher Dienst und private
Dienstleistungen“. Zu der zuletzt genannten Wirtschaftsab-
teilung zählten Beamte und here Beamte, Rabbiner und
ein Kantor, Archivare, ein Bibliotheksrat, Musikwissen-
schaftler, Ökonomen, Wissenschaftsautoren, Wirtschaftsbe-
rater sowie sechs Apotheker.
Aufgrund der Berufe können für 278 der 713 Antragsteller
und Antragstellerinnen eine akademische Ausbildung vor-
ausgesetzt werden. Das sind 39% innerhalb der Untersu-
chungseinheiten-Berufe. Jedoch gibt diese Zahlenangabe
nur eine Mindestgröße wieder. Mögliche akademische Aus-
bildungen bei anderen Antragstellern, die keine explizit
akademischen Berufe ausübten, lassen sich natürlich nicht
ausschließen. Das gilt vor allem für Berufsgruppen inner-
halb der Wirtschaftsabteilung „Handel und Verkehr“, wie
das „Bank- und Börsenwesen“ und das „Verlagsgewerbe“.
Gleiches gilt auch für Personen in kulturellen und künstleri-
schen Berufen. So sind für mindestens 47 Antragsteller und
Antragstellerinnen aus den Berufen wie Fondmakler, Re-
dakteur, Korrespondent und Verlagsleiter sowie Maler, Mu-
siker und Schauspieler akademische Ausbildungen durchaus
denkbar.
168
4.3. Berufliche Qualifikation und Existenzplanung
Von den Antragstellern und Antragstellerinnen mit Anträ-
gen r die europäischen Emigrationsländer gaben nur we-
nige konkrete Angaben zu ihren beruflichen Plänen im je-
weiligen Emigrationsland zu Papier. Existenzpläne wie der
eines 41-jährigen Sportlehrers, der in Italien einen Sport-
platz einrichten wollte, wie der einer 28-jährigen, unverhei-
rateten Sekretärin, die in Spanien eine Gymnastikschule
gründen wollte, oder wie der eines 45-jährigen Arztes, der
eine Anstellung in einem ärztlichen Kosmetikinstitut in
Frankreich vorweisen konnte, sind die Ausnahmen.375
Die Zurückhaltung bei der Frage nach konkreten Berufs-
und Zukunftsplänen war letztlich den beruflichen Beschrän-
kungen und Arbeitsverboten in den Exilländern geschuldet.
Deshalb beantworteten viele diese Frage oft mit einem
Verweis darauf, dass sie in ihrem Beruf tig bleiben woll-
ten und dass sie auf eine „bessere Existenz“ oder Lebens-
grundlage im jeweiligen Land hofften.
Fehlende Ausführungen oder unzureichende Angaben konn-
ten aber zur Folge haben, dass höhere Antragssummen oder
Beträge, die über dem Vorzeigegeld lagen, nicht oder nicht
im vollen Umfang gewährt wurden. Auszahlungen von
Restbeträgen wurden in der Regel von weiteren Auskünften
über den Verwendungszweck abhängig gemacht. So bean-
375 Rep. 36 A, A 1038; Rep. 36 A, A 2695 und Rep. 36 A, A 2479.
169
tragte ein 56-jähriger Chemiker den Devisentransfer von
5.000 RM r Italien. 3.000 RM wurden ihm zugestanden
und die restlichen 2.000 RM in Aussicht gestellt, wenn er
über seine berufliche Pläne Auskunft erteile.376
Konkretere Berufspläne fanden sich ufiger bei Selbstsn-
digen, die neue Produktionsstätten einrichten oder sich an
Unternehmen beteiligen wollten und über höhere Geldbe-
träge verfügten. So plante ein 51-jähriger Ingenieur, der mit
seiner Ehefrau nach Dänemark emigrieren wollte, die Er-
richtung einer Fabrik r elektronische Apparate.377 Für die
Zulieferung von Produktionsteilen wollte er mit einer deut-
schen Firma einen Lizenzvertrag abschließen. Für dieses
Vorhaben beantragte er 15.000 RM sowie Waren im Werte
von weiteren 15.000 RM. Ein Unterfangen, das nicht zu-
letzt, weil es auch von der IHK unterstzt wurde von der
Devisenstelle genehmigt wurde. Auch einem 48-jährigen
Metallwarenfabrikanten, der mit seiner Familie nach Groß-
britannien emigrieren wollte und dort eine Fabrikation von
Zinkgusswaren plante, wurde, unter der Vorraussetzung,
dass er die notwendigen Waren aus Deutschland beziehen
werde, ein Betrag von 10.000 RM und weiteren 10.000 RM
auf ein Sonderkonto bewilligt.378 Das Prädikat Nützlich r
die Deutsche Wirtschaft“ wurde auch dem Existenzplan ei-
nes 35-jährigen Zahnarztes von der Auswandererberatungs-
376 Rep. 36 A, A 1886.
377 Rep. 36 A, A 2694.
378 Rep. 36 A, A 2544.
170
stelle ausgestellt.379 r die Maschinen und das zukünftige
Material wurde mit der Firma Krupp ein Vertrag abge-
schlossen.
Die Gründung einer Pension als Existenzplanung fand sich
öfters bei Antragstellerinnen. Beispielsweise bei einer 44-
jährigen Frau aus Berlin-Mitte, die mit ihrem Vater nach
Holland emigrieren wollte.380 Auch eine 61-jährige Pension-
sinhaberin vom Kurfürstendamm plante eine neue Pension
in Holland.381 Eine 47-jährige verwitwete, selbständige
Kunsthandwerkerin dagegen beabsichtigte in London eine
Pension zu eröffnen.382
Bedeutend mehr Angaben zu Existenzplänen fanden sich
bei den Antragstellern und Antragstellerinnen r Palästi-
na.383 So plante eine verheiratete Kauffrau ein Bekleidungs-
geschäft in Palästina.384 Eine verheiratete 40 Jahre alte Ärz-
tin gab die Gründung eines pathologisch-anatomischen In-
stituts, verbunden mit einem histologisch-bakteriologischen
Laboratorium, in Tel Aviv an.385 Ein Rechtsanwalt, der bis-
379 Rep. 36 A, A 2278.
380 Rep. 36 A, A 2567.
381 Rep. 36 A, A 1784.
382 Rep. 36 A, A 2049.
383 Die Berufsvorbereitung oder die „Berufsumschichtung“ für Palästi-
na, die „Hachscharah“, wird in dieser Untersuchung nicht thematisiert.
In den Akten fanden sich bis auf eine Ausnahme keine Hinweise auf
von jüdischen Hilfsorganisationen durchgeführte Berufsvorbereitungen.
Siehe Margaliot, Abraham, Emigration – Planung und Wirklichkeit, in:
Paucker, Arnold (Hg.), Die Juden im Nationalsozialistischen Deutsch-
land 1933-1943, Tübingen 1986, S. 302-316, S. 305 f.; Adler-Rudel,
Jüdische Selbsthilfe, S. 47 f.; Wetzel, Auswanderung, S. 454 f.
384 Rep. 36 A, A 633.
385 Rep. 36 A, A 2710.
171
her als Rechtsbeistand einer Firma beschäftigt war, plante
die Errichtung einer Eiskonditorei in Palästina.386
Auch bei den Palästina-Anträgen fallen solche von Antrag-
stellerinnen auf, die sich mit einer Pension selbstständig
machen wollten. So das Beispiel einer 59-jährigen Witwe
aus Schöneberg oder dass einer 78-jährigen Witwe aus
Lichtenberg.387 Desweiteren sind die Existenzpläne in sozia-
len Projekten bemerkenswert. So wollte eine Bürovorstehe-
rin mit Ausbildung als Krankenschwester ein Sanatorium
gründen.388 Eine 44-jährige Studienrätin plante die Eröff-
nung einer Internatsschule, für deren Finanzierung sie
17.000 RM auf das Sonderkonto I einzahlte.389 Die Witwe
eines Rabbiners gab das Vorhaben an, mit ihren beiden
Kindern eine Pension mit Diätküche und medizinischen Ku-
ren in der Nähe von Tel Aviv einzurichten.390 Die Inhaberin
eines Möbelgeschäfts wollte sich an einem Kinderheim, ei-
ne verwitwete Rentnerin an einem Kinderhort beteiligen.391
Manche sahen ihre Zukunft in der Landwirtschaft oder als
Inhaber einer Orangenplantage. So gab ein selbstständiger
Ingenieur mit Wohnsitz am Kurfürstendamm als zukünftige
Beschäftigung Orangenlandwirt an.392 Ein 30-jähriger
kaufmännischer Angestellter wollte ebenso Landwirt wer-
386 Rep. 36 A, A 1672.
387 Rep. 36 A, A 598; Rep. 36 A, A 830.
388 Rep. 36 A, A 2554.
389 Rep. 36 A, A 2584.
390 Rep. 36 A, A 358.
391 Rep. 36 A, A 1355; Rep. 36 A, A 1581.
392 Rep. 36 A, A 2623.
172
den, wie ein Gerichtsreferendar.393 Ein Lotterieeinnehmer
wollte Boden für eine Orangenplantage kaufen.394 Eine 35-
jährige Malerin wollte zukünftig von ihrer Orangenplantage
leben.395 Eine Studentin der Nationalökonomie beabsichtigte
eine Bienenzucht aufzubauen.396 Und ein Abteilungsleiter
bei der Reichskreditgesellschaft, der mit Ehefrau und Kind
nach Palästina emigrierte, wollte sich mit 55 Jahren noch in
eine Zitrusplantage einkaufen.397 Dafür wurden ihm neben
den 15.000 RM im ersten Antrag in einem zweiten Antrag
zusätzlich 22.500 RM für das Sonderkonto I gebilligt.
Ähnliche Beispiele fanden sich auch in den Anträgen r
das Emigrationsziel d- und Südwestafrika. So emigrierte
ein 50-jähriger Dekorateur mit Ehefrau nach Südafrika, um
dort eine Plantage zu erwerben.398
Dass diese Existenzpläne unter dem Druck der Emigration
und unter dem Druck der Auflagen bestimmter Einreiselän-
der entstanden, muss betont werden. Um ein Visum für ein
erhofftes Emigrationsland zu bekommen, deren restriktive
Einreiseauflagen kaum zu erfüllen waren, nahmen Emigran-
ten jede Möglichkeit wahr. Es war also höchstwahrschein-
lich kein Abenteurertum, wenn ein selbstständiger Kauf-
393 Rep. 36 A, A 934; Rep. 36 A, A 1869.
394 Rep. 36 A, A 955.
395 Rep. 36 A, A 1524.
396 Rep. 36 A, A 2589. Dank einer Erbschaft konnte die 20-Jährige das
Kapitalistenzertifikat finanzieren. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt.
In der Gedenkbuch-Datenbank ist ihre Emigration nach Palästina 1933
vermerkt.
397 Rep. 36 A, A 1771.
173
mann, mit Ehefrau im Antrag, eine Anstellung als Barmixer
in Chicago annahm.399
Bei einigen Antragstellern und Antragstellerinnen, die keine
Angaben zu ihren Existenzplänen machten, lassen sich diese
über den ausgeübten Beruf rekonstruieren. So waren alle
sieben Personen für das Emigrationsziel China Ärzte.400
Auch der Antragsteller für Abessinien war Arzt. Der An-
tragsteller für Persien war Ingenieur. Diese Emigranten wa-
ren in Berufen tätig, die in diesen Ländern gesucht waren.
Gerade bei selten genannten Emigrationszielen war eine
mögliche Rekonstruktion über den Beruf hilfreich um nach-
vollziehen zu können, warum gerade dieses Land ausge-
wählt wurde. Bei einigen Emigrationszielen war dies aber
nicht möglich. So war beispielsweise eine berufliche Inten-
tion bei den Anträgen eines 65-jährigen Apothekers sowie
eines 32-jährigen Direktionsassistenten, beide mit Ehefrau-
en im Antrag, für Marokko eher nicht gegeben.401 Hingegen
fanden sich persönliche Gründe bei einer Antragstellerin für
das Emigrationsziel Algerien.402 Sie reiste wegen ihrer be-
vorstehenden Heirat in das nordafrikanische Land.
398 Rep. 36 A, A 1746. Die dafür erforderlichen 15.000 RM entstamm-
ten einer Erbschaft.
399 Rep. 36 A, A 176. Hier wurde die Mitgift von 10.000 RM der Ehe-
frau für den Devisentransfer genehmigt.
400 Mit Hilfe der HICEM emigrierten schon in den ersten Jahren nach
1933 einige jüdische Ärzte nach China. Bis zu den November-
Pogromen war die Emigration nach China jedoch eher eine Ausnahme.
Siehe Sauer, Schicksale in Baden-Württemberg, S. 245.
401 Rep. 36 A, A 522 und Rep. 36 A, A 593.
402 Rep. 36 A, A 1209.
174
5. Staatsangehörigkeit Die demografischen Zahlen r
Berlin 1933
Zu den ersten jüdischen Emigranten hlten auch jüdische
Bürger mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder
ohne eine Staatsbürgerschaft. Teilweise handelte es sich bei
diesen Personen um sogenannte Rückwanderer.403 Trude
Maurer veranschlagte die jüdische Rückwanderung mit ei-
nem Viertel der gesamten jüdischen Emigration zwischen
1933 und 1936.404 Für das Jahr 1933 schätzte Herbert A.
Straus den Anteil der „Rückwanderung“ innerhalb der jüdi-
schen Emigration auf rund 30%.405
Laut Volkszählung vom 16. Juni 1933 lebten im Deutschen
Reich 98.747 ausländische“ Juden, die knapp ein Fünftel
(19,8%) der 503.230 Personen hlenden jüdischen Bevöl-
kerung bildeten.406 Von diesen waren 38.919 im Deutschen
Reich in den Grenzen von 1918 und weitere 2.393 in den
abgetretenen Gebieten geboren.407 Zum Vergleich: Von den
400.935 Juden mit einer deutschen Staatsbürgerschaft waren
403 Adler-Rudel, Jüdische Selbsthilfe, S. 95: „Im Jahre 1933 war natur-
gemäß der Drang oder Zwang zur Rückwanderung besonders groß
(...).“
404 Ebenda.
405 Strauss, Jewish Emigration (I), S. 329.
406 Statistik des Deutschen Reichs, S. 13.
407 Adler-Rudel, Salomon, Ostjuden in Deutschland 1880-1940, Tü-
bingen 1959, S. 149; Siehe Maurer, Ausländische Juden in Deutsch-
land, S. 189.
175
340.520 im Deutschen Reich, 44.157 in den abgetretenen
Gebieten und 16.258 im übrigen Ausland geboren.408
Die größte Gruppe innerhalb der „ausländischen“ Juden
stellten die polnischen Staatsangerigen mit 57,2%. Da-
nach folgten die Staatenlosen mit 20%.409 Die übrigen aus-
ländischen Staatsbürgerschaften lagen jeweils unter 5%.410
Von der 160.564 Personen zählenden dischen Bevölke-
rung Berlins im Sommer 1933 besaßen 119.442 die deut-
sche Staatsbürgerschaft (74,39%) und 32.068 eine ausländi-
sche Staatsangehörigkeit (19,97%). Hinzu kamen noch
9.054 Juden ohne eine Staatsangehörigkeit (5,64%).411
Von den 41.122 Berliner Juden mit einer ausländischen
Staatsbürgerschaft und ohne eine Staatsangehörigkeit waren
wiederum 14.212 Personen innerhalb des Reichsgebietes
von 1933 und 1.176 Personen in den nach dem Ersten Welt-
krieg abgegebenen Gebieten geboren, das waren insgesamt
37,4%.412
408 Adler-Rudel, Ostjuden, S. 149.
409 Die Staatenlosen kamen überwiegend aus osteuropäischen Ländern.
Ihre Staatenlosigkeit war meistens eine Folge der territorialen Verände-
rungen nach dem Ersten Weltkrieg.
410 Adler-Rudel, Ostjuden, S. 166.
411 Blau, Bruno, Die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung in
Deutschland, New York 1950, S. 119 f., zitiert bei Alexander, Die Ent-
wicklung der jüdischen Bevölkerung, S. 307. Nach Trude Maurer bezog
sich Blau auf Zahlen aus der Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 552/4
(ohne Jahresangabe), siehe Maurer, Ausländische Juden in Deutschland,
S. 190.
412 Alexander, Die Entwicklung der jüdische Bevölkerung, S. 304.
176
Rund 90% dieser 41.122 Berliner Juden hatten eine osteu-
ropäische Staatsbürgerschaft oder waren staatenlos.413 Wie
im Reichsgebiet stellten die Juden mit der polnischen
Staatsangehörigkeit mit 20.725 Personen die größte Gruppe.
2.412 jüdische Bürger besaßen die österreichische, 1.823 die
sowjetische, 1.507 die ungarische, 1.124 die rumänische
sowie 813 die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit.
5.1. Die „ausländischen“ und staatenlosen Juden in den Un-
tersuchungseinheiten
62 Antragsteller und 21 Antragstellerinnen, das waren ins-
gesamt rund 11% in den Untersuchungseinheiten, besaßen
einen ausländischen Pass oder waren als Staatenlose Inhaber
eines Fremdenpasses. Als „staatenlos erklärten sich zehn
Antragsteller und Antragstellerinnen. Einige der Personen
mit einem ausländischen Pass waren nachweislich in Berlin
oder im Deutschen Reich geboren.414
Unter diesen 83 Antragstellern und Antragstellerinnen wa-
ren 23 polnische, zehn österreichische, acht tschechoslowa-
kische, fünf britische, je drei holländische, ungarische, rus-
sische, schweizerische, je zwei US-amerikanische, litaui-
sche, französische sowie jeweils ein italienischer, britisch-
palästinensischer, lettischer, schwedischer und guatemalte-
413 Nach Blau, zitiert bei Alexander, Die Entwicklung der jüdischen Be-
völkerung, S. 307.
177
kischer Staatsbürger. Hinzu kamen noch vier Bürger mit der
Staatsangehörigkeit der „Freien Stadt Danzig“.415
Zum Kreis dieser Personen gehörten Ärzte, Kaufleute, In-
genieure, Handwerker und Künstler.416 Auch waren unter
ihnen alle Altersgruppen vertreten. Der älteste war ein 77-
jähriger Rentner mit Fremdenpass, der mit seiner erwachse-
nen Tochter in die Niederlande emigrieren wollte.417 Die
jüngste Antragstellerin war eine 21-jährige Schneiderin mit
einem polnischen Pass, die ihren Antrag für Palästina stell-
te.418
Auf den ersten Blick unterscheiden sich diese 83 Personen
weder in ihren Berufen noch in ihren Adressen von den üb-
rigen Antragstellern und Antragstellerinnen. Nur der im
Vergleich zu den Untersuchungseinheiten höhere Prozent-
satz an Frauen fällt auf (25% zu 20,3%).
Innerhalb der Gruppe der ausländischen“ jüdischen Emig-
ranten sind jedoch zwischen den 50 Emigranten mit osteu-
ropäischen Staatsbürgerschaften und den 10 Staatenlosen
sowie den 23 Emigranten mit westeuropäischen und US-
amerikanischen Pässen wesentliche Unterschiede in den
Emigrationszielen festzustellen.
414 Ergab sich über den Vergleich mit der Gedenkbuch-Datenbank.
415 Danzig stand als Freie Stadt Danzig seit 1920 unter der Aufsicht des
Völkerbundes. Alle Bürger Danzigs galten als Devisenausländer.
416 „Ausländische“ Juden waren vor allem in den Handwerksbetrieben
des Bekleidungsgewerbes tätig, beispielsweise 46% im Textilhandwerk
und 63% im Häute- und Lederhandwerk. Siehe Bennathan, Die demo-
graphische und wirtschaftliche Struktur, S. 121 f.
417 Rep. 36 A, A 1472.
418 Rep. 36 A, A 124.
178
Die zwei US-amerikanischen Staatsbürger beantragten ihre
Devisenanträge r die USA. Drei der fünf britischen
Staatsbürger stellten ihren Antrag für Großbritannien. Die
französischen Staatsbürgerinnen wollten nach Frankreich
zurückkehren. Zwei der drei holländischen Staatsbürger
stellten Anträge für die Niederlande. Von den vier Schwei-
zer Staatsbürgern wollten drei in die Schweiz zurückreisen.
Von den vier Personen mit Pässen der Freien Stadt Danzig
wollten drei nach Danzig zurückgehen.
Anders bei den Antragstellern und Antragstellerinnen mit
einer osteuropäischen Staatsangehörigkeit.419 Von den zehn
österreichischen Staatsrgern wollten drei nach Österreich
und eine Person in die Tschechoslowakei aus- oder zurück-
reisen, die restlichen sechs Personen stellten Anträge r
Frankreich, Brasilien, Schweden und Norwegen. Von den
23 Personen mit polnischen Ausweisen beantragten nur
zwei die Rück- oder Ausreise nach Polen, während 15 den
Antrag für Palästina stellten. Von den acht Antragstellern
mit tschechoslowakischer Staatsrgerschaft wollten drei in
die Tschechoslowakei zurückgehen, drei in ein westeuropäi-
sches Land und zwei nach Palästina emigrieren. Die drei
ungarischen Staatsbürger stellten Anträge für Brasilien, Pa-
419 Zu den Personen mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft ge-
hörten nicht wenige, die selbst oder deren Vorfahren aus ehemals ös-
terreichischen Gebieten stammten, die nach dem Ersten Weltkrieg
unabhängig wurden. Da diese Länder Osteuropa zuzuordnen sind,
werden die zehn österreichischen Staatsbürger dieser Untersuchung
als osteuropäische Staatsangehörige ausgewertet.
179
lästina und die USA. Von den russischen Staatsangehörigen
wurden Anträge für Dänemark, Frankreich und Palästina
gestellt.
Während die meisten Antragsteller und Antragstellerinnen
mit westeuroischen Staatsbürgerschaften in ihre vermeint-
lichen „Herkunftsländer“ aus- oder zurückreisen wollten,
stellte die Mehrzahl der osteuropäischen Staatsangehörigen
Anträge r Palästina und r Emigrationsziele in West-
Europa. Nur neun Frauen und Männer stellten Anträge für
die Länder, deren Staatsbürgerschaft sie besaßen. Bei den
zehn staatenlosen Antragstellern lag das Emigrationsland
Palästina mit sechs Anträgen deutlich vor den übrigen
Emigrationszielen Frankreich, Niederlande und Brasilien.
Der Anteil der Antragsteller und Antragstellerinnen
mit einem ausländischen Pass oder einem Fremdenpass in-
nerhalb der Untersuchungseinheiten lag mit 11% weit un-
terhalb des Anteils von „ausländischen“ Staatsbürgern in-
nerhalb der dischen Bevölkerung Berlins, der bei 25,6%
lag.
Auch finden sich in dieser Untersuchung keine Anzeichen
für eine hohe Anzahl von jüdischen ckwanderern. Im
Gegenteil, wie die Auswertung der Emigrationsziele der
Antragsteller und Antragstellerinnen mit osteuropäischen
Staatsbürgerschaften zeigt, wollten nur wenige in das Land
ihrer Staatsbürgerschaft zurück- oder ausreisen.420
420 Zu berücksichtigen sind natürlich auch spezifisch private Gründe für
ein Emigrationsziel. Beispielsweise die Emigration des Rabbiners mit
180
Nach Angaben jüdischer Hilfsorganisationen wurde ein
Großteil der „ausländischen“ Juden bei der Durchführung
ihrer Emigration unterstützt.421 So erfuhren etwa 11.700
„ausländische“ Juden, vor allem Personen mit einer ost- und
südosteuropäischen Staatsbürgerschaft, Hilfe und Beratung
von der „Berliner Hauptstelle r dische Wanderung“ im
Jahre 1933.422 Reichsweit waren es insgesamt 22.501 Emig-
ranten und Emigrantinnen, die vom Palästina-Amt“, vom
„Hilfsverein“ sowie von der „Hauptstelle unterstütz wur-
den.423 Trude Maurer bezifferte den Anteil der „Ausländer“
an der vom „Hilfsverein“ unterstützten Wanderung mit
40%.424
In den Devisenakten der „ausländischen“ Antragsteller und
Antragstellerinnen fanden sich jedoch keine Hinweise auf
Beratungen oder Unterstützungen durch jüdische Hilfsver-
eine. Das könnte bedeuten, dass die „ausländischen“ Emig-
ranten in dieser Untersuchung solche Hilfeleistungen nicht
in Anspruch genommen haben.
Unter den zehn staatenlosen Personen waren drei Kaufleute,
ein Händler, ein Glaser und zwei Ingenieure. Von den 23
polnischer Staatsangehörigkeit nach Griechenland, wo er Oberrabbiner
von Saloniki wurde (Rep. 36 A, A 2244). Für einen der ungarischen
Staatsbürger wurde Brasilien zum Emigrationsland, weil dort sein Bru-
der lebte (Rep. 36 A, A 1257). Bei einer staatenlosen Antragstellerin
war es die Mutter in Brasilien (Rep. 36 A, A 574). Und ein Kaufmann
mit polnischer Staatsangehörigkeit hatte zwei Brüder in New York
wohnen, die für ihn das Affidavit ausstellten (Rep. 36 A, A 816).
421 Adler-Rudel, Ostjuden, S. 136 f., insbesondere S. 143.
422 Adler-Rudel, Jüdische Selbsthilfe, S. 95; siehe auch Strauss, Jewish
Emigration (I), S. 329.
423 Adler Rudel, Jüdische Selbsthilfe, S. 216.
181
polnischen Staatsbürgern waren acht Kaufleute, fünf Hand-
werker, ein Chemiker, ein Ingenieur, ein Aufsichtsratsmit-
glied, ein Geisteswissenschaftler, ein Sekretär sowie ein
Rabbiner. Die drei russischen Staatsangehörigen waren ein
Arzt, ein Grafiker sowie ein Syndikus. Unter den acht
tschechoslowakischen Staatsangehörigen waren vier Ange-
stellte, ein Kapellmeister, ein Redakteur sowie eine Studen-
tin. Die drei ungarischen Antragsteller waren ein Buchhal-
ter, ein Zahnarzt sowie ein Redakteur. Die drei Personen aus
dem Baltikum waren ein Ingenieur, eine Innenarchitektin
sowie eine Sekretärin.
Insgesamt zählten von diesen 60 Antragstellern und Antrag-
stellerinnen zehn Personen zur Wirtschaftsabteilung „In-
dustrie und Handwerk“, 28 zur Wirtschaftsabteilung Han-
del und Verkehr“, 14 zur Wirtschaftsabteilung „Öffentlicher
Dienst und private Dienstleistungen“ sowie zwei zur Wirt-
schaftsabteilung „Berufslose Selbständige. Das waren pro-
zentual mehr Personen aus den handwerklichen und indus-
triellen Berufen (16,7% zu 10,8%) und etwas mehr aus den
kaufmännischen Berufen (46,7% zu 44,1%), aber bedeutend
weniger Personen aus den akademischen, freiberuflichen
und künstlerischen Berufen (23,3% zu 37,2%) als in den
Untersuchungseinheiten-Berufe. Bei den Berufslosen Selb-
ständigen“ war das Verhältnis 3,3% zu 7,3%.
Von den 60 Personen mit osteuropäischer Staatsangehörig-
keit oder einem Fremdenpass wohnten zur Zeit des Antrages
424 Maurer, Ausländische Juden in Deutschland, S. 203.
182
36 in den lukrativen, bürgerlichen Bezirken im Westteil der
Stadt. Sechs Personen kamen aus Berlin-Mitte. Wie im fol-
genden Kapitel noch gezeigt werden wird, entsprach diese
Verteilung tendenziell der Zuordnung in den Untersu-
chungseinheiten. Die 23% Wohnadressen im bürgerlichen
Wilmersdorf fanden sich auch bei den übrigen Antragstel-
lern der Untersuchung. Adressen in den Stadtteilen Charlot-
tenburg und Schöneberg wurden zwar weniger genannt, da-
für waren wiederum mehr Personen aus dem bürgerlichen
Bezirk Tiergarten als in den Untersuchungseinheiten. Nur
der Bezirk Mitte wurde häufiger als Wohnadresse genannt
(5,3%).
Der Vergleich zwischen Antragstellern und Antragstellerin-
nen mit einer osteuropäischen Staatsbürgerschaft und einem
Fremdenpass und den Antragstellern und Antragstellerinnen
mit einer deutschen Staatsangehörigkeit zeigt nur geringe
Unterschiede in den Wohnadressen und in den Berufen. Bei
den Antragstellern mit einer deutschen Staatsbürgerschaft
fanden sich zwar mehr Wohnadressen in besseren, teuren
Wohngegenden und mehr akademische und gut honorierte
Berufe als bei den Antragstellern mit osteuropäischer
Staatsbürgerschaft, dennoch sind diese Unterschiede nicht
als prägnant einzustufen.
Das Emigrationsziel Palästina wurde von 26 Antragstellern
mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit oder einem Frem-
denpass angegeben. Diese 43,3% entsprachen dem Prozent-
satz von 45,3% innerhalb der Untersuchungseinheiten. Auf-
183
fallend ist jedoch, dass von diesen 26 Anträgen r Palästina
15 von Personen mit einer polnischen Staatsangehörigkeit
gestellt wurden. Auch von den zehn Antragstellern mit ei-
nem Fremdenpass beantragten sechs die Ausreise nach Pa-
lästina. Somit überwog das Emigrationsziel Palästina nicht
bei den Antragstellern mit einer osteuropäischen Staatsan-
gehörigkeit insgesamt, aber bei den Antragstellern mit pol-
nischer Staatsangehörigkeit und den Staatenlosen.
Die jüdischen Emigranten mit osteuropäischen Staatsbür-
gerschaften dieser Untersuchung gehörten offensichtlich
nicht zu den von den jüdischen Hilfsorganisationen finan-
ziell unterstützten „ostjüdischen Wanderern“.425
Das gilt auch r die wenigen Antragsteller und Antragstel-
lerinnen mit osteuropäischen Pässen, die in die Länder ihrer
Staatsangehörigkeit emigrierten, also zu den „Rückwande-
rern“ zu zählen sind. Eine 76-jährige Rentnerin gab zu Pa-
pier, dass sie sich in Polen in ein Altenheim einkaufen“
wolle.426 Ein 58-jähriger selbstständiger Kaufmann konnte
den Betrag von 5.000 RM nach Polen ausführen.427 Auch
die drei tschechoslowakischen Staatsbürger konnten jeweils
Beträge von über 4.500 RM ausführen. Gleiches gilt auch
für die Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit.
Selbst aus den Antragssummen der wenigen „Rückkehrer“
geht somit hervor, dass sie oder ihre Familien finanziell li-
425 Maurer, Ausländische Juden in Deutschland, S. 200 f.
426 Rep. 36 A, A 1765.
427 Rep. 36 A, A 385/4.
184
quide waren und somit nicht zu den materiell Hilfsbedürfti-
gen zu rechnen sind.
185
6. Die räumliche Verteilung der jüdischen Bevölkerung in-
nerhalb Berlins 1933
Von 762 Antragstellern und Antragstellerinnen der Untersu-
chungseinheiten konnte die Wohnadresse Berliner Bezirken
zugeordnet werden. Von diesen 762 Adressen lagen 652 in
den westlich gelegenen, neuen Stadtbezirken sowie im Be-
zirk Tiergarten und 110 in Berlin-Mitte, einem Teil „Alt-
Berlins“, sowie in den davon östlich gelegenen Bezirken.428
Die Mehrzahl der Wohnadressen im Westteil der Stadt ver-
teilte sich auf die vier Bezirke Charlottenburg, Wilmersdorf,
Schöneberg und Tiergarten. Diese Konzentration innerhalb
der Untersuchungseinheiten entsprach aber nicht der räum-
lichen Verteilung der dischen Bevölkerung in Berlin An-
fang der dreißiger Jahre.
Zunächst muss man festhalten, dass es neben den traditio-
nellen Wohngebieten der jüdischen Bevölkerung vor der
Stadterweiterung 1920, wie Berlin-Mitte und Prenzlauer
Berg, die neuen Zentren in den jungen, westlich gelegenen,
bürgerlichen Bezirken gab.429 Zu diesen zählten Charlotten-
burg, Wilmersdorf, Teile des Bezirks Tiergarten sowie
428 Die neuen Bezirke entstanden mit der Stadterweiterung 1920. Der
ebenfalls neu gegründete Verwaltungsbezirk Tiergarten bildete hierbei
eine Ausnahme, da er Stadtteile umfasste, die schon vor 1920 zu Alt-
Berlin gehörten. Bei der geografischen Zuordnung bestimmter Bezirke,
wie Kreuzberg, das unter anderen Namen zu Alt-Berlin zählte, sowie
Neukölln, das 1920 eingemeindet wurde, orientiert sich der Autor an
der Ost-West Teilung nach 1945.
186
Schöneberg.430 In diese lukrativen Stadtteile waren im Kai-
serreich auch viele sozial und ökonomisch aufgestiegene
jüdische Familien gezogen.431
Während die wirtschaftlich etablierten jüdischen Bürger aus
den Wohnbezirken ihrer Elterngeneration in die vornehmen
westlichen Bezirke umzogen, ließen sich in Berlin-Mitte
zunehmend osteuropäische Juden nieder, die vor allem vom
Kleingewerbe lebten.432
Neben den westlich gelegen Bezirken profitierte aber auch
der Alt-Berliner Bezirk Prenzlauer Berg vom wirtschaftli-
chen Aufstieg jüdischer Familien.433 Hier waren es insbe-
sondere Angehörige des kaufmännischen Mittelstandes,
darunter auch viele osteuropäische Juden, die sich östlich
des Zentrums niederließen. Diese Konzentration einer eher
429 Siehe Richarz, Monika, Erfolg und Gefährdung in der Weimarer
Republik, in: Ehmann, Annegret u.a., Juden in Berlin 1671-1945, Berlin
1988, S. 178-183, S. 180 f.
430 Im Bezirk Tiergarten waren die bürgerlichen Viertel das Hansavier-
tel sowie die Gegend um die Matthäuskirche. Siehe dazu Rosenstock,
Werner, Jüdisches Bürgertum im Hansaviertel, in: Ehmann, Annegret
u.a., Juden in Berlin 1671-1945, Berlin 1988, S. 184-185, 184 f.
431 Siehe Rürup, Reinhard (Hg.), Jüdische Geschichte in Berlin, Berlin
1995, S. 9 f. Rürup verwies darauf, dass die Berliner Juden zu Beginn
des Jahrhunderts etwa fünf Prozent der Bevölkerung ausmachten aber
nicht weniger als 30,7% der Berliner Steuern aufbrachten. Sein Resü-
mee lautete daher: „Aufs Ganze gesehen bildeten die Berliner Juden
eine ausgesprochen bürgerliche Schicht – von den kleinen Selbständi-
gen und den zahlreichen Angestellten über den gehobenen, vielfach
akademischen Mittestand bis zu der nicht geringen Zahl großbürgerli-
cher Existenzen.“ S. 9.
432 Alexander, Gabriel, Die jüdische Bevölkerung Berlins in den ersten
Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts: Demographische und wirtschaftliche
Entwicklungen, in: Rürup, Reinhard (Hg.), Jüdische Geschichte in Ber-
lin, S. 117-148, S. 121; Richarz, Erfolg und Gefährdung, S. 179 f.
433 Alexander, Die Entwicklung der jüdische Bevölkerung, S. 299.
187
kleinbürgerlichen bis bürgerlichen Schicht unterschied den
Bezirk von den bürgerlichen bis großbürgerlichen Vierteln
in Wilmersdorf, Charlottenburg und in Tiergarten.434 Die
Randbezirke von Berlin, wie etwa Köpenick oder Reini-
ckendorf, gehörten hingegen weder zu den alten noch zu
den neuen Wohngebieten der jüdischen Bevölkerung Ber-
lins.435
Nach Gabriel Alexander wohnte die jüdische Bevölkerung
Berlins bevorzugt in enger Nachbarschaft.436 Eine Erklärung
dafür, dass die jüdische Bevölkerung Berlins räumlich nicht
gleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt war und dass es
zwischen den bevorzugten Wohngegenden und den anderen
Bezirken ein großes Gefälle hinsichtlich der jüdischen Ein-
wohnerzahlen gab.
Von den 160.564 jüdischen rgern Berlins wohnten im
Sommer 1933 alleine 124.643 jüdische Bürger (77,6%) in
sechs Berliner Bezirken: in Charlottenburg 27.013 (16,8%),
in Wilmersdorf 26.607 (15,2%), in Mitte 24.425 (11,2%), in
Prenzlauer Berg 18.051 (10,1%), in Schöneberg 16.261
(10,1%) und in Tiergarten 12.286 (7,7%).437
434 Alexander, Die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung, S. 296 f.
Der Bezirk Tiergarten zählt aber nicht zu den neuen Bezirken, sondern
gehörte – anders als Wilmersdorf, Charlottenburg und Schöneberg
schon vor 1920 zu Berlin.
435 Alexander, Die jüdische Bevölkerung Berlins, S. 121.
436 Ebenda.
437 SJSB X (1934), S. 10 f.
188
6.1. Die Wohnsituation der Antragsteller und Antragstelle-
rinnen
Die genaue Verteilung der 762 Wohnadressen der An-
tragsteller und Antragstellerinnen in Zahlen: 179 (23.4%)
waren aus Charlottenburg, 166 (21,8%) aus Wilmersdorf,
115 (15,1%) aus Schöneberg und 63 (8,3%) aus Tiergarten.
Es folgten der Bezirk Mitte mit 44 (5,8%), Steglitz mit 32
(4,2%), Prenzlauer Berg mit 25 (3,3%), Zehlendorf mit 24
(3,1%), Kreuzberg mit 22 (2,9%), Tempelhof mit 20 (2,6%),
Friedrichshain und Neukölln mit jeweils 13 (jeweils 1,7%)
und der Bezirk Wedding mit 11 Personen (1,4%). Aus den
verbleibenden Berliner Bezirken kamen weniger als 10 An-
tragsteller.
Vergleicht man die Wohnadressen der Antragsteller und
Antragstellerinnen mit denen der dischen Bevölkerung,
zeigt sich, dass in den Untersuchungseinheiten die westlich
gelegenen wohlhabenden Stadtbezirke Charlottenburg,
Wilmersdorf, Schöneberg, Tiergarten, Steglitz und Zehlen-
dorf überproportional vertreten waren. Allein in den Bezir-
ken Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg und Tiergar-
ten wohnten knapp 70% der Antragsteller und Antragstelle-
rinnen.
Umgekehrt waren in den Untersuchungseinheiten prozentu-
al weniger Antragsteller und Antragstellerinnen aus den Alt-
Berliner Bezirken Mitte und Prenzlauer Berg, in denen
189
26,5% der jüdischen Bevölkerung Berlins lebte. In der Un-
tersuchung lag der Anteil bei 9%.
Nur wenige Antragsteller und Antragstellerinnen kamen aus
Berliner Bezirken mit einer eher proletarischen Wohnbevöl-
kerung. So kamen aus dem Bezirk Kreuzberg 2,9%, aus
Friedrichshain nur 1,7% und aus dem Bezirk Wedding
1,4%. Diese Bezirke stellten 3,8%, 4% und 2,2% der jüdi-
schen Bevölkerung Berlins.
Schaut man sich jedoch die Berufe der Antragsteller und
Antragstellerinnen aus diesen eher proletarischen Bezirken
an, so finden sich darunter viele Ärzte, Juristen und Kauf-
leute, nur wenige Handwerker oder Angestellte und keine
Arbeiter. Die Markthändlerin aus Friedrichshain und der
Bauhandwerker und die Schneiderin aus Kreuzberg bildeten
die Ausnahmen.438 Das heißt, auch die wenigen Antragstel-
ler und Antragstellerinnen aus diesen Bezirken repräsentier-
ten nicht die spezifischen Milieus dieser Stadtteile.
Aus Charlottenburg kamen alleine 65 Antragsteller und An-
tragstellerinnen mit explizit akademischen Berufen, das wa-
ren mehr als 36%. Aus Wilmersdorf kamen mindestens 54
(32%), aus Schöneberg 39 (34%) und aus dem Bezirk Tier-
garten 22 (35%) Antragsteller und Antragstellerinnen, die
eine akademische Ausbildung vorweisen konnten. Rund ein
Drittel der Antragsteller und Antragstellerinnen aus den
438 Rep. 36 A, A 2247; Rep. 36 A, A 238 und Rep. 36 A, A 2133.
190
wohlhabenden westlichen Bezirken waren damit in akade-
mischen Berufen tätig.439
Von den 26 Studenten gaben alleine 16 ihre Wohnadressen
in den vier westlichen Bezirken an. Von den 26 Rentnern
und Hausfrauen waren 22 aus den neuen Berliner Stadttei-
len.
Die Auswertung der Wohnsituation der Antragsteller und
Antragstellerinnen zeigt, dass die Mehrheit in den wohlha-
benden Stadtbezirken wohnte und daher der rgerlichen
Schicht zuzurechnen ist.440 Aber auch die Personen, die in
den weniger renommierten Bezirken oder in den eher prole-
tarischen Stadtteilen wohnten, sind über die berufliche Zu-
gehörigkeit ebenfalls einem akademischen oder dem bürger-
lichem Milieu zu zuzuordnen.
439 Von 28 Antragstellern und Antragstellerinnen aus diesen vier Be-
zirken lagen die Berufe nicht vor.
440 Über den Beruf und die Wohnadresse ist letztlich nur der wirt-
schaftliche Wohlstand ablesbar. Für die Zuordnung zur rgerlichen
Schicht ist dies natürlich wenig auch wenn der wirtschaftliche
Wohlstand eine Basis der Bürgerlichkeit darstellt , da die kulturellen
Werte unberücksichtigt bleiben. Der Begriff „bürgerlich“ wird daher
eingedenk dieser Einschränkung auf die ökonomischen Voraussetzun-
gen mit Vorsicht benutzt.
191
7. Die Finanzierung der Emigration
Die Emigration in ein gliches Exilland war immer eine
Frage der Finanzierung.441 Dieser Umstand galt auch für das
erste Jahre der jüdischen Emigration aus Deutschland.442
Neben den direkten Reisekosten waren die geforderten Ein-
reise- und Vorzeigegelder für die Emigrationsländer zu
bestreiten.443 Dabei beliefen sich die Kosten für eine Emig-
ration innerhalb Europas wegen der geringeren Entfernun-
gen, aber auch wegen der geringeren Vorzeigegelder, wenn
überhaupt verlangt, meistens in einem niedrigeren finanziel-
len Rahmen als die Emigration in ein Überseeland.
Waren Rücklagen und Ersparnisse nicht vorhanden oder zu
wenig r die Emigration, wurde Eigentum verkauft. Der
Erlös aus diesen Verkäufen bildete häufig den finanziellen
Grundstock der Emigration. Neben Wohnungseinrichtung
und Immobilien wurden Fahrzeuge, Sammlungen sowie
wertvolle Arbeits- und Musikinstrumente veräußert. Reichte
dies nicht aus, wurden Lebensversicherungen und Wertpa-
piere zur rettenden Finanzierung der Emigrationskasse. In
den Antragsformularen äußerten sich jedoch nur wenige
441 Adam, Judenpolitik im Dritten Reich, S. 204.
442 In dem Zusammenhang sei noch einmal an die allgemeine Verar-
mung der jüdischen Gemeinden nach der Wirtschaftskrise erinnert. So
wurde in Berlin 1931 fast ein Viertel der jüdischen Bevölkerung in
irgendeiner Form durch die Jüdische Gemeinde unterstützt. Richarz,
Jüdisches Leben in Deutschland, S. 25.
443 Siehe Teil II, Kapitel 5.
192
Personen detailliert zu diesen Verkäufen.444 Nach den obli-
gatorischen Angaben der Antragsteller und Antragstellerin-
nen in den Antragsformularen, unter dem Punkt Finanzie-
rung der Auswanderung“, gaben rund 75% den Betrag für
den Devisentransfer als Eigenkapital an.445
Antragsteller oder die Antragstellerinnen waren jedoch ver-
pflichtet, Darlehen, Geldschenkungen und auch Erbschaften
detailliert anzugeben. 189 Personen, das waren rund 25%,
gaben an, dass es sich bei den zur Verfügung stehenden Be-
trägen ganz oder teilweise um Darlehen oder Schenkungen
von Familienmitgliedern oder Freunden handelte. Meistens
wurden Eltern oder Elternteile, aber auch Schwiegereltern
als Darlehensgeber oder Schenker genannt. Aber auch
Großeltern und Geschwister, Tanten und Onkel, die erwach-
senen Kinder sowie Freunde sprangen mit Zuschüssen oder
der kompletten Finanzierungen ein. Einige Personen ließen
sich ihre Erbansprüche im Voraus auszahlen.446
Im Falle eines 45-jährigen Arztes war es der befreundete
französische Konsul, der 5.000 RM für die Emigration nach
Frankreich als Darlehen zur Verfügung stellte.447 Ein Musi-
ker bekam ein Darlehen von 12.000 RM für seine Emigrati-
on nach Palästina von seinen Freunden.448 Ein 59-jähriger
Verleger bekam 15.000 RM für sich und seine Ehefrau r
444 Der Grund dafür war der vom Finanzamt beglaubigte obligatorische
Vermögensbescheid. Daraus war das Privatvermögen ersichtlich.
445 Siehe Teil III, Kapitel 4.
446 Diese wurden von den Devisenstellen als Darlehen betrachtet.
447 Rep. 36 A, A 2479.
448 Rep. 36 A, A 425.
193
Palästina von seinem Schwager.449 Die „Jüdische Gemein-
de“ gab einer ihrer Sekretärinnen ein Darlehen von 8.000
RM für Palästina.450 Eine 29-jährige staatenlose Antragstel-
lerin bekam 10.000 RM von ihrem geschiedenen Ehemann
für Brasilien, wo ihre Mutter lebte.451 Eine arbeitslose Mut-
ter ließ sich von ihrem ehemaligen Ehemann mit 15.000 RM
für ihre Emigration nach Palästina abfinden, womit die mo-
natliche Unterhaltspflicht von 700 RM abgegolten wurde.452
Bei der Familie eines Wirtschaftsschriftstellers, der mit Ehe-
frau und drei Kindern nach dafrika emigrieren wollte,
waren es die beiden Mütter, die je noch 5.000 RM zu den
eigenen 5.000 RM schenkten.453 Einem Kaufmann, der mit
Ehefrau und einem Kind in die Niederlande emigrieren
wollte, griffen die Brüder mit 6.000 RM unter die Arme.454
Der kaufmännische Lehrling bekam die Einreisesumme für
Palästina von seiner Mutter.455 Und ein Student bekam r
seine Ausreise nach Großbritannien, wo er sein Studium
fortsetzen wollte, 2.500 RM von einem Freund geschenkt.456
Schaut man sich die Emigrationsziele dieser 189 Antragstel-
lern und Antragstellerinnen, denen andere finanziell aushal-
fen, gesondert an, beantragten 105 Personen (56%) die Aus-
reise nach Palästina, 17 Personen (9,3%) in die USA, 13
449 Rep. 36 A, A 887.
450 Rep. 36 A, A 1655.
451 Rep. 36 A, A 574.
452 Rep. 36 A, A 919.
453 Rep. 36 A, A 2402.
454 Rep. 36 A, A 1541.
455 Rep. 36 A, A 136.
194
Personen (6,6%) nach Südafrika sowie 47 Personen (24,9%)
in ein europäisches Land. Der Vergleich mit der Verteilung
der Emigrationsziele in den Untersuchungseinheiten (45%
Palästina, 37% Europa, 6,8% USA, 5% Südafrika) zeigt,
dass die Emigrationsziele Palästina, USA und Südafrika in-
nerhalb der Gruppe der vermeintlich mittellosen Emigranten
häufiger vorkamen als innerhalb der Untersuchungseinhei-
ten. Europäische Emigrationsziele wurden dagegen eklatant
weniger genannt.
Die Bevorzugung Palästinas, Nordamerikas und Südafrikas
als Emigrationsziele innerhalb dieser Gruppe von vermeint-
lich mittellosen Emigranten ist mit dem Alter dieser Perso-
nen zu erklären. Von 114 Antragstellern und Antragstelle-
rinnen lag das Alter vor. Das Durchschnittsalter lag danach
bei 30 Jahren. 60 Antragsteller und Antragstellerinnen wa-
ren jünger als 30 Jahre und 31 Personen jünger als 25 Jahre.
Rund 15% dieser 189 Personen waren in der Ausbildung, in
einer Referendarzeit oder noch im Studium.457 Das heißt, es
waren vor allem junge Emigranten, deren finanzielle Selbst-
ständigkeit gerade begonnen hatte oder deren berufliche
Entwicklung noch bevorstand. In den klassischen Einwan-
derungsländern, wie USA oder Südafrika, erhofften sie sich
einen erfolgreichen Berufsanfang. Viele dieser jungen Frau-
en und nner brachten mit ihrer akademischen Ausbil-
456 Rep. 36 A, A 1067.
457 Von 168 mittellosen Antragstellern lagen die Berufe bzw. Tätigkei-
ten vor.
195
dung, wie die Anzahl der Studenten und Akademiker belegt,
dafür gute Vorraussetzungen mit.
Auf einen Vorteil konnten hingegen Handwerker und Be-
rufsspezialisten bei ihrer Emigration nach Palästina hoffen.
Die Einwanderung in Palästina war von der britischen Man-
datsregierung nach Kategorien geregelt.458 Danach standen
für Facharbeiter in Berufen, die in Palästina gesucht waren,
sowie für Einwanderer, die eine sichere Aussicht auf eine
Beschäftigung hatten, besondere Einwanderungszertifikate
zur Verfügung. Die Inhaber solcher Zertifikate mussten be-
deutend geringere Summen als Vorzeigegeld vorweisen, als
Immigranten, die mit dem sogenannten Kapitalistenzertifi-
kat einwanderten. Diese besonderen Zertifikate wurden über
die von der Jewish Agency in den verschieden Ländern ein-
gerichteten Palästina-Ämtern an ausgesuchte Bewerber ver-
geben.459 Mittellosen Bewerbern bot sich zusätzlich die
Möglichkeit einer finanziellen Beihilfe durch das Palästina-
Amt.460 Die Anzahl dieser „Ausnahmezertifikate“ war je-
doch beschränkt. So standen im Sommerhalbjahr 1933 für
Deutschland nur insgesamt 1.206 solcher Zertifikate zur
Verfügung.461
458 Siehe Teil II, Kapitel 5.
459 Siehe Wetzel, Auswanderung, S. 451 f.
460 Arbeitsbericht des Zentralausschusses der Deutschen Juden für Hilfe
und Aufbau, 1933, S. 8.
461 Ebenda, S. 8 f. Von diesen 1.206 Zertifikaten gingen 252 an Perso-
nen in Berufsschulungen (Hechaluz) und 568 an Personen, die in der
zionistischen Bewegung organisiert waren.
196
Von den 347 Palästina-Emigranten besaßen 281 ein Kapita-
listenzertifikat und 66 ein Zertifikat nach einer anderen Ka-
tegorisierung.462 Darunter waren 14 Zertifikate für Hand-
werker, sechzehn Arbeiterzertifikate, acht Zertifikate r
Angehörige von Einwanderern sowie ein Zertifikat r
Schüler und Studenten. Die restlichen 27 Ausnahmezertifi-
kate waren wegen fehlender Angaben nicht eindeutig zuzu-
ordnen. Insgesamt lag der Anteil der Kapitalistenzertifikate
unter den Palästinaemigranten innerhalb der Untersu-
chungseinheiten bei rund 81%.463
Finanzielle Beihilfen des Palästina-Amtes wurden in den
Anträgen bis auf eine Ausnahme nicht erwähnt.464 Bei dieser
Ausnahme handelte es sich um eine 15-jährige Schülerin
mit einem Zertifikat für Schüler und Studenten, die von der
Jugend-Alijah des Palästina-Amtes auf eine Mädchenlehr-
462 Siehe Teil II, Kapitel 5.
463 Die gesamte Arbeiterimmigration in Palästina betrug in den Jahren
1932 bis 1936 47%. Der Anteil der Kapitalistenzertifikate lag bei den
Immigranten aus Deutschland nach der Statistik der Jewish Agency für
die gleiche Zeit bei 37%. Eine Größenordnung, die in dieser Untersu-
chung keine Bestätigung findet. Siehe Feilchenfeld, Michaelis, Pinner,
Haavara-Transfer, S. 93 f.
464 Finanzielle Beihilfen von nationalen und internationalen jüdischen
Organisationen waren in der Regel mit Berufsvorbereitungen und Be-
rufsumschichtungen gekoppelt. Das Palästina-Amt gewährte zudem Zu-
schüsse zu den Reisekosten für die Inhaber von B-, C-, und D-
Zertifikaten. Die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge unterstütze
hingegen finanziell die Rückwanderung und die Binnenwanderung. Siehe
Adler-Rudel, Jüdische Selbsthilfe, S. 70 f. Die Alija nach Palästina und
damit die gezielte Berufsvorbereitung entwickelte sich erst im Jahre
1933. Für das erste Emigrationsjahr war daher ihre Bedeutung, im Ver-
gleich zu späteren Jahren, eher gering. Siehe Margaliot, Emigration -
Planung und Wirklichkeit, S. 303 f.
197
farm in Palästina vermittelt wurde.465 Die beantragten Devi-
sen von 1.500 RM teilten sich in einen Zuschuss des Paläs-
tina-Amtes von 720 RM sowie in monatliche Raten von 60
RM, die privat zu finanzieren waren.
465 Rep. 36 A, A 1061. Dem Antrag fehlte jedoch der Genehmigungs-
Bescheid.
198
8. Antragstellung Die Entscheidung zur Emigration
In den Anträgen der angehenden Emigranten und Emigran-
tinnen fanden sich keine Angaben zum Entscheidungspro-
zess, der zum Emigrationsentschluss und schließlich zum
Antrag auf Devisenausführung führte. Dennoch geben die
Eingabedaten von 702 Anträgen Auskunft über den gli-
chen Zeitraum, wann diese Entscheidungen getroffen und
die Emigrationen mit ersten Beratungen und Behördengän-
gen eingeleitet wurden. Über diese zeitliche Verortung las-
sen sich kausale Zusammenhänge von Emigrationen und
den antisemitischen Aktionen und Gesetzen des Jahres 1933
aufzeigen.
Im Februar und März wurden insgesamt nur fünf Anträge
gestellt. Im April stieg die Antragszahl auf 22, wobei zwei
drittel in der zweiten Hälfte des Monats lagen. Für den Mai
sind 43 und für den Juni 66 Anträge zu verzeichnen. Von 87
Anträgen im Juli stieg die Rate im August auf 162 Anträge.
Im September fiel die Anzahl um ein drittel auf 102 Anträge
zurück und verminderte sich bis Dezember auf 46 Anträ-
ge.466
466 Mark Wischnitzer bemerkte, dass „die panikartige Flucht der Juden
aus Deutschland“ im September 1933 nachließ. Eine Tendenz, die sich
in den folgenden beiden Jahren fortsetzte. Er verwies diesbezüglich auf
die geringer werdende Anzahl an Beratungen des Zentralbüros des
Hilfsvereins in Berlin, wo von April bis Juli 1933 400 bis 500 und im
Herbst des Jahres nur noch 100 bis 200 Hilfesuchende täglich vorspra-
chen. Wischnitzer, Wanderung, S. 103.
199
Ausgehend davon, dass der Boykott im April und das kurz
darauf folgende „Berufsbeamtengesetz“ das Fanal für die
beginnende jüdische Massenflucht im Jahre 1933 darstellt,
ist eine zeitliche Verzögerung der Ausreise um einige Mo-
nate zu bemerken. Nicht Ende April und im Monat Mai
stieg die Anzahl der Anträge abrupt an, sondern erst r die
Sommermonate Juli und August ist ein hochschnellen dieser
zu verzeichnen.467
Abbildung 5: Die Antragsmonate
467 Siehe Teil II, Kapitel 2.
200
Die Erklärung dafür findet sich in dem umfangreichen und
zeitaufwendigen Vorlauf eines jeden Antrages. Wie schon
beschrieben, waren r den Termin bei der Auswandererbe-
ratungsstelle eine Anzahl von Behörden zu konsultieren und
amtliche Schreiben, Zeugnisse und Belegen zu beschaf-
fen.468 Visa waren zu beantragen, wofür man in den Bot-
schaften oder in den Konsulaten vorsprechen und wiederum
bestimmte Belege einreichen musste. Jüdische Hilfsorgani-
sationen mussten eventuell aufgesucht, für Darlehen Ge-
spräche geführt werden. Der Verkauf von Wertgegenstän-
den, Immobilien, Gebrauchsgegenständen und Versiche-
rungspolicen bedurfte der Vorbereitung. Zeugnisse waren
einzuholen, Briefe zu schreiben, Gespräche mit Banken und
Versicherungen zu führen, Verträge zu ändern oder zu n-
digen. Die Auflösung des Haushaltes war zu organisieren,
der Mietvertrag zu kündigen. Der Hausrat war zu verkaufen
und der Umzug musste eingeleitet werden. Hatte man ein
Geschäft, war dieses aufzulösen oder zu verkaufen. Die
Kinder mussten von den Schulen abgemeldet werden und
man wollte sich von Menschen verabschieden.
Die plötzlich verstärkt einsetzenden Anfragen bei den Be-
hörden müssen zu einem Bearbeitungsstau bei diesen ge-
führt haben, so dass man zusätzlich von längeren Bearbei-
tungszeiten ausgehen kann.
Nicht zuletzt benötigte jeder Antragsteller und jede Antrag-
stellerin Zeit r die Entscheidung zur Emigration und auch
468 Siehe Teil III, Kapitel 1 und 2.
201
Zeit, um für sich oder für die Familie das mögliche, reali-
sierbare Exilland herauszufinden.469 Wichtige Aspekte wie
Sprache, Klimaverträglichkeit, medizinische Versorgung,
zukünftige Ausübung des erlernten Berufes oder neue beruf-
liche Möglichkeiten waren zu bedenken.
Sprachen die Antragsteller und Antragstellerinnen bei den
Auswandererberatungsstellen vor, waren diese Vorbereitun-
gen meistens schon erledigt. Die Daten auf den Schriftsk-
ken und Dokumenten verweisen darauf, dass die erforderli-
chen nge zu den Behörden und Institutionen so schnell
wie möglich erledigt wurden. Die Emigranten, die 1933 De-
visenanträge stellten, wollten auch so schnell wie möglich
Deutschland verlassen.
Das Ansteigen der Anzahl der Anträge in den Sommermo-
naten Juli und August verweist auf einen unmittelbaren Zu-
sammenhang von Emigration und dem Boykott Anfang Ap-
ril und den darauf folgenden Berufsverboten. Die hohe
Dichte an akademischen Berufen in den Untersuchungsein-
heiten zeigt, dass zahlreiche Antragsteller und Antragstelle-
rinnen direkt von den Berufsverboten betroffen waren.
Wie schon erwähnt, wurde in rund einem Viertel der Anträ-
ge die Entlassung aus dem Beruf wegen der jüdischen Her-
kunft oder aufgrund des „Berufsbeamtengesetzes angege-
ben. Einige Studenten erklärten in ihren Begründungen, dass
eine Fortsetzung des Studiums in Deutschland sinnlos sei.470
469 Siehe dazu Maurer, Vom Alltag zum Ausnahmezustand, S. 447 f.
470 Rep. 36 A, A 496; Rep. 36 A, A 2577.
202
Ein 24-jähriger Student gab zu Papier, dass er als „nichtari-
scher“ Medizinstudent keine Aussicht auf eine Existenz in
Deutschland habe.471 Und eine 18-jährige Frau verwies auf
den Umstand, dass die Ablegung des Abiturs in Deutsch-
land für sie als „Nichtarierin“ zwecklos sei.472 Andere Be-
weggründe wurden von den Antragstellern und Antragstel-
lerinnen nicht genannt. Die Ausnahme bildete ein selbst-
ständige Vertreter aus Charlottenburg, der auf die Frage
nach dem Emigrationsziel und dem Grund der Emigration
zu Papier gab:Vermutlich Türkei, weil ich als Offizier vier
Jahre in den Schützengräben an der Westfront und als Jude
die Konsequenz aus meiner Ausschaltung aus der Volksge-
meinschaft ziehen muß.“473 Die meisten der Antragsteller
und Antragstellerinnen reduzierten ihren Emigrationsgrund
jedoch auf den Verweis, dass sie „nichtarischer Abstam-
mung“ oder „jüdisch“ seien.474
Dass 1933 nicht nur jüdische Bürger emigrierten, die direkt
von Verfolgung, Gewalt und Inhaftierung bedroht oder von
Berufsverboten, Boykottaktionen oder von der Vernichtung
der Aussicht auf eine berufliche Existenz betroffen waren,
geht aus verschiedenen Erinnerungen von Emigranten her-
vor. Jüdische Bürger flüchteten auch, weil sie die tagtägli-
che Erniedrigung und Isolierung nicht mehr aushielten.475
471 Rep. 36 A, A 1338.
472 Rep. 36 A, A 2540.
473 Rep. 36 A, A 2495.
474 Siehe Teil III, Kapitel 6.
203
Sie flüchteten angesichts der Zerschlagung der rechtsstaatli-
chen Sicherheit. Sie emigrierten, weil sie schlimmeres be-
fürchteten und sich um die Zukunft ihrer Kinder sorgten.476
475 Siehe Dreyfuss, Louis, Emigration nur ein Wort?, hrsg. v. Wiehn,
Erhard Roy, Konstanz 1991, S. 15 f.
476 Siehe dazu die Erinnerungen der Marta Appel in: Richarz, Jüdisches
Leben in Deutschland, S. 231 f; siehe auch Quack, Zuflucht Amerika,
S. 43 f.
204
V. Resümee
Die vorliegende Untersuchung erstellt ein Sozialprofil jüdi-
scher Emigranten aus Berlin 1933, die einen Devisenantrag
für ihre Ausreise stellten. In Relation gesetzt zu den ge-
schätzten Zahlenangaben zur gesamten dischen Emigrati-
on aus Berlin in diesem Jahr umfasst die Untersuchung die
sozialen und ökonomischen Angaben zu 11,5% bis 16,7%
der jüdischen Emigranten aus Berlin. Die Devisenausfuhr
war für die Emigranten von großer Wichtigkeit. Deshalb ist
davon auszugehen, dass die Mehrzahl der jüdischen Emig-
ranten solche Anträge stellten. Jüdische Emigranten, die
wegen direkter Bedrohung überstürzt flüchten mussten, wer-
den von dem erstellten Sozialprofil nicht berücksichtigt.
Für die große Mehrheit der Antragsteller und Antrag-
stellerinnen der Untersuchungseinheiten konnte die Emigra-
tion nachgewiesen werden. Es wurde gezeigt, dass auch
Personen mit einem offenen, abgelehnten oder auch abge-
brochenen Antrag emigrierten. Mit dem Wissen um wenige
mögliche, nicht verifizierbare Emigrationsabbrüche wurden
alle Antragsteller und Antragstellerinnen als Emigranten
gezählt.
Die zentralen Ergebnisse der Untersuchung lassen sich ü-
berblicksartig so zusammenfassen:
1. Die jüdischen Emigranten aus Berlin 1933 kamen mehr-
heitlich aus der bürgerlichen Schicht.
205
2. Die Anzahl der Akademiker lag mit rund 40% über dem
demografischen Anteil.
3. Auch die Anzahl der selbstständigen Kaufleute lag über
dem demografischen Anteil.
4. Die Anzahl der Emigranten nach Palästina entsprach der
Anzahl der Emigranten r das europäische Ausland.
5. Mehr Männer als Frauen emigrierten.
5. Bei den frühen Emigranten handelte es sich keineswegs
um die junge Generation, die aus Deutschland flüchtete.
6. Die Personen, die in die USA und nach Südafrika emig-
rierten, waren jünger als die übrigen Emigranten.
7. Das Durchschnittsalter der Emigranten, die in ein europä-
isches Land emigrierten lag höher als bei den übrigen Emig-
ranten.
7. Familien mit Kindern emigrierten vor allem nach Palästi-
na.
8. Die Mehrheit der Emigranten finanzierte ihre Emigration
mit dem Verkauf von Eigentum.
9. Ein Viertel der Emigranten finanzierte ihre Emigration
mit privaten Darlehen oder mit Geldschenkungen.
Sowohl die Auswertung der beruflichen Angaben als auch
die der Wohnadressen belegen, dass die ersten jüdischen
Emigranten, die nicht überstürzt flüchten mussten, vor allem
Juden aus der bürgerlichen Schicht waren. Mehr als zwei
Drittel der Antragsteller und Antragstellerinnen wohnten in
den westlich gelegenen, wohlhabenden Stadtbezirken Ber-
206
lins. Hingegen waren die weniger renommierten Berliner
Bezirke mit einer alteingesessenen jüdischen Bevölkerung,
gemessen an der Bedeutung, die sie an der demografischen
Verteilung insgesamt hatten, prozentual unterrepräsentiert.
Aus den Stadtvierteln mit überwiegend proletarischer Be-
völkerung kamen nur sehr wenige Antragsteller und Antrag-
stellerinnen. Die Auswertung hinsichtlich der Berufstätig-
keit zeigt aber, dass auch die Antragsteller und Antragstelle-
rinnen aus diesen Stadtvierteln der rgerlichen oder aka-
demischen Schicht angehörten.
Die Untersuchung zeigt, dass die Wirtschaftsabteilungen, in
denen vor allem Arbeiter, Handwerker und Geringverdiener
vertreten waren, im Vergleich zu den demografischen Wirt-
schaftzahlen unterrepräsentiert waren. Hingegen waren die
Wirtschaftsabteilungen, die den Handel sowie den öffentli-
chen Dienst und private Dienstleistungen abdeckten, über-
repräsentiert. Unter den stark vertretenen Wirtschaftsabtei-
lungen „Handel und Verkehr“ sowie Öffentlicher Dienst
und private Dienstleistungen“ fanden sich insbesondere die
Berufe wieder, die unter den von den Nationalsozialisten
verhängten Boykottmaßnahmen wirtschaftlich zu leiden hat-
ten, und jene Berufe, die unter die Berufsverbote nach dem
„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
fielen.
Die Berufsgruppe der Kaufleute war in den Untersuchungs-
einheiten am stärksten vertreten. Die Auswertung ergab ei-
nen Prozentsatz von rund 28% an nachweislichen kaufmän-
207
nischen Berufen im Handelsgewerbe. Dabei waren zwischen
45% und 70% dieser Kaufleute Selbstständige. Ein Prozent-
satz, der weit über dem prozentualen Anteil der selbständi-
gen Kaufleute im gesamten Handel unter den jüdischen Er-
werbstätigen Berlins liegt.
Auch die Mediziner und Juristen, die nach den Kaufleuten
die zweit- und drittstärkste Berufsgruppe stellten, waren
überproportional vertreten. Alle drei Berufsgruppen gehör-
ten zu den ersten, die von der antijüdischen Ausschlusspoli-
tik der Nationalsozialisten direkt betroffen waren. Die An-
tragsdaten der Devisenanträge zeigen, dass viele Kaufleute,
Juristen, Mediziner und Beamte unmittelbar nach den Boy-
kottaktionen und der Einführung des „Berufsbeamtengeset-
zesmit ihren Auswanderungsvorbereitungen begannen.
Das bedeutet, dass die Mehrheit der Antragsteller und An-
tragstellerinnen dieser Untersuchung Opfer der nationalso-
zialistischen Ausschlusspolitik waren, auch wenn die meis-
ten dies in ihren Anträgen nicht zu Papier brachten.
Anträge r Palästina sowie Anträge für das europäische
Ausland dominierten in den Untersuchungseinheiten. An-
träge für Südamerika, Südafrika sowie Nordamerika mach-
ten zusammen gerade mal rund 15% aus. Der Kontinent
Asien und die Region Nordafrika spielten als Emigrations-
ziele kaum eine Rolle. Das Hochrechnen dieser vorliegen-
den Prozentwerte auf die jüdische Emigration aus Berlin
eröffnete zunächst Zahlendiskrepanzen. Eine Erklärung da-
für liefert die unbekannte Anzahl der jüdischen Emigranten
208
und Emigrantinnen, die ohne einen Devisenantrag in ein
europäisches Land emigrierten. Flüchtlinge ohne Anträge
waren vor allem Personen, die ins europäische Ausland
flüchteten. Anhand der Differenz zwischen der Anzahl der
Emigranten mit einem Antrag für ein europäisches Land in
dieser Untersuchung und den tradierten Zahlen würde die
Zahl dieser bürokratisch nicht erfassten Flüchtlinge zwi-
schen rund 1.700 und 6.700 Personen gelegen haben. Eine
Berechnung der Flüchtlinge über diese Zahlendiskrepanz ist
jedoch nicht unproblematisch, da schon die Zahlen zu allen
jüdischen Emigranten aus Berlin geschätzt sind.
Dass auch die überlieferten Statistiken nicht unproblema-
tisch sind, wird bei den Zahlen zu den Immigranten in die
USA deutlich. Einerseits liegen hier Angaben der US-
amerikanischen Einwanderungsbehörde vor, die aber wegen
ihrer Berechnungszeit für einen Vergleich innerhalb eines
Jahres ungeeignet sind. Andererseits sind die überlieferten
Zahlen des US-amerikanischen Arbeitsministeriums zu den
jüdischen Immigranten aus Deutschland, auf die sich der
Historiker Werner Rosenstock stützte, zu niedrig bemessen,
wenn man diese mit den Zahlen des Hochkommissars für
Flüchtlingsfragen und den Zahlen der Einwanderungsbehör-
de gegenrechnet.
Auch der Anteil der Anträge für die USA in dieser Untersu-
chung verweist auf eine andere Größenordnung. Würde man
diesen Prozentsatz auf die geschätzten Emigrationszahlen
für Berlin hochrechnen, läge der Anteil der USA-
209
Emigranten aus Berlin her als die von Rosenstock zitierte
Zahl des „American Labour Department“ für alle jüdischen
Immigranten aus Deutschland.
Anträge für europäische Emigrationsziele sowie für das
Emigrationsziel Pastina wurden im Vergleich zu Emigra-
tionszielen in Nord- und Südamerika sowie in Südafrika
verstärkt von Ehepartnern gestellt. Dabei beinhalteten die
Anträge für Palästina, sowohl prozentual als auch nume-
risch, die meisten Kinder. Palästina-Antge umfassten fast
die Hälfte aller Anträge.
Für die USA, für Ziele in Süd- und Mittelamerika sowie r
Süd- und Südwestafrika wurden Anträge vor allem von Per-
sonen ohne Familie gestellt. Eine Tendenz, die sich auch in
den Jahrgängen niederschlug. Das Durchschnittsalter der
Antragsteller und Antragstellerinnen lag zwischen 38 und
39 Jahren bei einer Altersspanne von 15 bis 78 Jahren. Die
frühen und späten Jahrgänge waren aber eher Ausnahmen.
Die Mehrheit der Antragsteller und Antragstellerinnen war
zwischen dem zwanzigsten und fünfzigsten Lebensjahr. Da-
bei waren die 30- bis 34-Jährigen sowie die 45-Jährigen ü-
berdurchschnittlich repräsentiert. Die starken Einbrüche der
Zahlen im Bereich der 35-Jährigen erklärt sich damit, dass
die Jahrgänge ab 1898 die Jahrgänge der eingezogenen Sol-
daten des Ersten Weltkrieges sind.
Der Einbruch bei den Anträgen von Frauen ab dem 28. Le-
bensjahr ist hingegen mit Heirat und Familienplanung zu
erklären. In diesem Alter wurden nach den Statistiken die
210
meisten Ehen geschlossen. Antragstellerinnen tauchen in
der Untersuchung erst wieder prozentual verstärkt in einem
Alter auf, in dem mögliche Kinder erwachsen sind.
Dass fast drei Viertel der Antragsteller und Antragstellerin-
nen älter als 29 Jahre waren zeigt, dass es sich bei den frü-
hen jüdischen Emigranten keineswegs nur um die junge Ge-
neration handelte, die mit der Emigration auf die national-
sozialistische Entrechtungspolitik reagierte.
Ausnahme waren die Emigranten mit den Emigrationszielen
USA und Südafrika. r diese Länder stellten vor allem
jüngere Personen Devisenanträge. Während bei dem Emig-
rationsziel Nordamerika mehr als die lfte jünger als 30
Jahre war, waren es beim Emigrationsziel Südafrika zwei
Drittel. Hingegen lag der Altersdurchschnitt bei den süd-
und mittelamerikanischen Emigrationsländern bei 38 Jah-
ren, beim Emigrationsziel Pastina zwischen 38 und 39
Jahren und bei den europäischen Emigrationszielen bei zir-
ka 40 Jahren.
Anträge für Emigrationsziele im europäischen Ausland
wurden von Antragstellern und Antragstellerinnen prozen-
tual gleich stark eingereicht. Die Emigrationsziele Süd- und
Mittelamerika, Nordamerika sowie Südafrika wurden pro-
zentual stärker von Antragstellern angegeben, während von
den Antragstellerinnen das Emigrationsziel Palästina pro-
zentual häufiger genannt wurde. Diese unterschiedlichen
Prozentwerte ergaben sich vor allem dadurch, dass die An-
träge r Palästina Antragstellerinnen fast aller Jahrgänge
211
aufwiesen, Anträge für Süd- und Mittelamerika, Nordame-
rika sowie dafrika ausschließlich von jüngeren Frauen
gestellt wurden.
Geschlechtsspezifische Unterschiede zeigten sich auch bei
den Anträgen der sogenannten staatenlosen und „ausländi-
schen“ Antragsteller und Antragstellerinnen. Hier lag der
prozentuale Anteil der Antragstellerinnen deutlich höher als
in der gesamten Untersuchung.
Dabei unterschieden sich die „ausländischen“ Emigranten
weder in den Berufen, in den Wohnadressen noch in der Fi-
nanzierung ihrer Emigration auffallend von den Emigranten
mit einem deutschen Pass. Unterschiede waren aber zwi-
schen Emigranten mit einer osteuropäischen Staatsbürger-
schaft und Staatenlosen sowie Emigranten mit einer westeu-
ropäischen Staatsbürgerschaft bei den Emigrationszielen
auszumachen. hrend die meisten Personen mit einem
westeuropäischen Pass Anträge für ihr Geburts- oder Her-
kunftsland stellten, wollten die meisten Antragsteller und
Antragstellerinnen mit einer osteuropäischen Staatsbürger-
schaft oder einem Fremdenpass in ein westeuropäisches
Land, nach Palästina oder nach Nord- oder Südamerika
emigrieren. Insbesondere Antragsteller und Antragstellerin-
nen mit einem polnischen Pass gaben Palästina als Emigra-
tionsziel an.
Der Anteil der ausländischen“ Emigranten unter den Un-
tersuchungseinheiten lag bedeutend unter dem demografi-
schen Anteil der „ausländischen“ Juden in der jüdischen
212
Bevölkerung Berlins. Ein hoher Anteil an Rückwanderun-
gen von „ausländischen“ Juden unter den jüdischen Emig-
ranten wird mit den Zahlen dieser Untersuchung nicht be-
legt. Nach der einschlägigen Literatur wurden viele dieser
„ausländischen“ und insbesondere osteuropäischen Juden
von jüdischen Hilfsorganisationen betreut und finanziell un-
terstützt. In den Akten der Antragsteller und Antragstelle-
rinnen mit osteuropäischen Staatsangerigkeiten fanden
sich jedoch keine Hinweise auf solche Betreuungen und fi-
nanzielle Unterstützungen durch jüdische Hilfsorganisatio-
nen. Auch die Emigrationsziele bestätigten, dass es sich
nicht um sogenannte Rückwanderungen handelte. Die Beru-
fe, Wohnadressen sowie auch Antragssummen zeigten zu-
dem, dass die Emigranten mit osteuropäischen Staatsbürger-
schaften dieser Untersuchung nicht zu den finanziell hilfs-
bedürftigen „Auswanderern“ zu zählen sind.
Aus den Angaben zu den Antragssummen geht hervor, dass
das Gros der Antragsteller und Antragstellerinnen nicht
vermögend war. Ein Viertel der Antragsteller und Antrag-
stellerinnen musste sich das Geld r die beantragte Devi-
senausführung leihen oder bekam es geschenkt. Die erfor-
derlichen Vorzeigegelder überstiegen oft die eigenen Rück-
lagen. Nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde
und Arbeitskollegen griffen den Antragstellern und Antrag-
stellerinnen finanziell unter die Arme.
Über die Hälfte dieser privat finanziell unterstützten Perso-
nen emigrierte nach Palästina, die Mehrheit auf sogenannten
213
Kapitalistenzertifikaten. Aber auch die klassischen Einwan-
derungsländer USA und Südafrika wurden ufig angege-
ben. Die Erklärung dafür liefert wiederum das Alter dieser
mittellosen Antragsteller. Viele standen gerade am Anfang
einer beruflichen Laufbahn, andere waren Studenten oder
noch in der Ausbildung. Der Anteil der Akademiker inner-
halb dieses Personenkreises lag bei über 50%. Die jungen,
akademisch ausgebildeten Emigranten verbanden mit den
klassischen Einwanderungsländern und mit Palästina eine
berufliche Zukunft.
Alle Anträge wurden einer strengen Pfung unterzogen.
„Verdachtsmomenteeiner Steuerhinterziehung führten zur
Ablehnung. Insbesondere bei den Geldschenkungen und
Darlehen wurde, wie entsprechende Schreiben von Steuer-
behörden in einigen Akten belegen, strengstens überprüft,
wer das Geld gab und ob diese Person nicht selbst einen An-
trag auf Devisentransfer gestellt hatte. Lag von Seiten der
unterstützenden Person schon ein Devisenantrag vor, wurde
häufig der Verdacht eines glichen „Devisenvergehens“
erhoben und der Antrag abgelehnt.
Ablehnungen wurden aber auch ausgestellt, wenn Eltern,
Kinder oder Ehepartner schon emigriert waren und so die
Möglichkeit bestand, dass der Antragsteller oder die An-
tragstellerin auf ein Familienvisum „nachreisen“ konnte.
Insbesondere Anträge von Frauen wurden auf diese Weise
abgelehnt. Begründet wurden diese Entscheidungen meis-
tens mit einer möglichen Kapitalflucht“. Hier zeigte sich
214
deutlich die politische Vorgabe, bei den Devisenausgaben
möglichst einzusparen.
Die Liquidität der Ausreisewilligen war entscheidend für
die Emigration nach Palästina und in andere überseeische
Länder. Dabei waren die Reisekosten das kleinere Problem.
Vor allem bildeten die teils hohen Vorzeigegelder eine
enorme finanzielle Hürde.
Eine Reihe von möglichen Emigrationsländern praktizierte
mit ihren restriktiven Einreisebedingungen, meistens in
Form hoher Vorzeigegelder, eine Beschränkung oder die
Abwehr jüdischer Einwanderung. Damit war auch zur Zeit
der ersten jüdischen Emigrationswelle 1933 eine Wahl zwi-
schen Exilländern nur eingeschränkt glich. Erst wenn
jüdische Emigranten die teilweise hohen finanziellen Absi-
cherungen aufbringen konnten, eröffneten sich wirkliche
Auswahlmöglichkeiten bezüglich des Emigrationslandes.
Für die Emigration nach Palästina konnte sich zudem die
berufliche Ausbildung als Handwerker oder als Spezialist
vorteilhaft auswirken. Die quotierte Anzahl der benötigten
Zertifikate schränkte aber auch diese Möglichkeit ein. Für
die Emigration in die USA oder nach Großbritannien erhöh-
te die akademische Ausbildung des Antragstellers oder der
Antragstellerin die Chancen auf ein Visum.
Zu einigen Antragstellern und Antragstellerinnen fanden
sich Angaben zum weiteren Schicksal in anderen Überliefe-
rungen oder Verzeichnissen. Diese beinhalteten nicht nur
Angaben zum weitern Emigrationsverlauf oder zum späte-
215
ren Exilland, sondern auch Deportationsdaten, die Namen
von Konzentrationslagern und Todesdaten. Die frühe Emig-
ration, insbesondere die in die europäischen Länder, brachte
nicht für alle die Rettung vor der nationalsozialistischen
Verfolgung und vor der Vernichtung. Auch dies gehört zur
Geschichte der jüdischen Emigration aus Deutschland im
Jahre 1933.
216
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Reichsgesetzblatt (RGBl) Teil I, 1924.
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Bundesarchiv Berlin,
NS 19, Bestand „Persönlicher Stab Reichsführer SS“.
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Brandenburgisches Landeshauptarchiv,
Rep. 36 A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg A.
Rep. 36 A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II).
Landesarchiv Berlin,
Gedenkbuch-Datenbank für die Berliner Juden im
Nationalsozialismus.
C Rep. 105, Bestand Magistrat von Berlin, Abteilung Finanzen.
Zentrum für Antisemitismusforschung, Archiv,
Bestand der Wiener Library, P II f.