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[de] (orig)
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
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Fabian Kirsch, Kurt-M. Borchert
7 Genehmigungs- und
Zulassungsvoraussetzungen von
Bodenmischsäulen
7.1 Einleitung
Vorliegender Beitrag behandelt die technischen und genehmigungsrecht-
lichen Belange beim Einsatz von sogenannten Bodenmischsäulen zur Ver-
besserung der Baugrundeigenschaften bzw. zur Herstellung eines lastab-
tragenden Elementes im Untergrund.
Aus vorangegangener Erläuterung wird schon ersichtlich, dass Boden-
mischsäulen einerseits zur kompakten Verbesserung des in situ anstehen-
den Baugrundes (auch bezeichnet als Massenstabilisierung) Verwendung
finden können. Dabei werden die Säulen mit Überschnitt angeordnet, so
dass im Ergebnis ein Bodenzementkörper entsteht. Seine Eigenschaften
sind dann so auszulegen, dass die geplanten Gründungslasten beispiels-
weise von Verkehrswegedämmen oder auch Gebäudegründungen sicher
abgeleitet werden können.
Eine andere Ausführungsform stellt die Herstellung zylindrischer Boden-
mischkörper dann die eigentliche Bodenmischsäule dar. Diese Säule
stellt als Festigkeit entwickelndes Tragglied ein Bauteil bzw. eine Bauart
im Sinne der Landesbauordnungen dar. Entsprechend muss die Planung,
Bemessung und Ausführung entweder Gegenstand technischer Baube-
stimmungen (bauaufsichtlich eingeführte Normen), allgemeiner bauauf-
sichtlicher Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall sein.
Im weiteren Beitrag werden Bodenmischsäulen im engeren Sinne auch als
Stabilisierungssäulen bezeichnet, die unter Verwendung eines mechani-
schen Rührwerkzeuges, welches um eine vertikale Achse rotiert, ein nasses
oder trockenes, Festigkeit entwickelndes Zugabematerial mit dem anste-
henden Boden vermischen.
Innovationen im Spezialtiefbau
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Dies stellt gegenüber den in den aktuell in Arbeit befindlichen Empfeh-
lungen des Arbeitskreises 2.8 „Stabilisierungssäulen“ der DGGT [1] für
Bodenmischsäulen“ eine zusätzliche Konkretisierung dar. In genanntem
Merkblatt, welches derzeit in erster Entwurfsfassung noch unveröffent-
licht vorliegt, werden neben den mit mechanischem Einmischen herzu-
stellenden Körpern auch Düsenstrahl- oder Verfahren vergleichbar dem
Fräsmischinjektionsverfahren behandelt.
Grundlegende Anforderungen an die geotechnische Bemessung und Aus-
führung sind im Normenhandbuch EC 7-1 (DIN EN 1997, Teil 1:
2009-09, DIN EN 1997-1/NA: 2010-12 in Verbindung mit DIN 1054:
2010-12) zusammengefasst. Hinweise zur Verwendung von Bodenmisch-
verfahren finden sich auch in den Richtlinien der DB AG (RiL 836) sowie
in den Merkbttern der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-
kehrswesen (FGSV). Die für die Herstellung von Bodenmischsäulen rele-
vante Anwendungsnorm ist die DIN EN 14679:2005-07: Ausführung von
besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - tiefreichende Boden-
stabilisierung, die in Deutschland allerdings nicht bauaufsichtlich einge-
führt ist. Wichtige Aspekte zur inneren Standsicherheit von Bodenmisch-
säulen werden in DIN 4093: Bemessung von verfestigten Bodenkörpern
Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep-Mixing- oder Injektions-Verfahren er-
läutert. Einen sehr guten Überblick über die zur Verfügung stehenden
Technologien und die relevanten Ausführungsparameter stellt Topolnicki
in [2] vor. Weitere Erläuterungen und Anwendungshinweise werden auch
von Sondermann und Kirsch in [3] gegeben.
Nachfolgende Tabelle 1 liefert eine Einordnung der Bodenmischsäulen in
den Kanon der Baugrundverbesserungsmaßnahmen nach [3]. Hiernach
können die Bodenmischsäulen dem dort genannten Einmischverfahren
(MIP-Verfahren) zugeordnet werden.
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
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Tabelle 1: Methoden der Baugrundverbesserung nach [3].
Im Ergebnis des Einmischverfahrens wird durch mechanisches Einbrin-
gen ohne verdrängende Wirkung eine Bewehrung des anstehenden Bo-
dens erzeugt. Wenn der Lastabtrag über Säulen bzw. Säulengruppen der-
gestalt planerisch vorgesehen ist, dass die überwiegend vertikalen
Beanspruchungen durch den großen Steifigkeitsunterschied zwischen der
Bodenmischsäule und dem umgebenden Boden in die Säule eingeleitet
und beispielsweise durch Aktivierung eines Säulenfußwiderstandes in tie-
ferliegende tragfähige Schichten eingeleitet werden, so sind neben den üb-
lichen qualitätssichernden Kriterien besondere Voraussetzungen für die-
sen Einsatz zu erfüllen, die im vorliegenden Beitrag näher erläutert wer-
den soll.
7.2 Tiefeneinmischverfahren nach europäischer Normung
Die eingangs erwähnte DIN EN 14679 stellt die grundlegenden Erforder-
nisse sowie die Entwurfskriterien für den Einsatz von Bodenmischsäulen
als tiefreichende Bodenstabilisierung zusammen. Dabei wird die tiefrei-
chende Bodenstabilisierung als Verfahren der Anmischung des in situ an-
stehenden Baugrundes durch rotierende mechanische Mischwerkzeuge
definiert. Eine vorhandene horizontale Stützung durch den umgebenden
Boden wird durch die Herstellung nicht aufgelöst. Weiter wird eine Ab-
grenzung zu den oberflächlichen Stabilisierungsverfahren dergestalt vor-
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Innovationen im Spezialtiefbau
92
genommen, dass die Behandlung des Bodens bis in eine Tiefe von mehr
als 3 m vorgenommen wird.
Zur Herstellung der tiefreichenden Bodenstabilisierung existiert eine fast
unbegrenzte Breite unterschiedlichster Mischwerkzeuge und Technolo-
gien. Nachfolgend sollen wesentlich die Verfahren behandelt werden, bei
denen Werkzeuge mit einer sogenannten einaxialen Rotation (vgl.
Bild A.1 der DIN 14679) eingesetzt werden. Durch entsprechende Über-
schneidungsbeträge lassen sich auch mit säulenartigen Körpern beliebige
Geometrien zur Massenstabilisierung ausführen. Für die Einordnung der
Verfahren soll nachfolgend kein wesentlicher Unterschied zwischen dem
Nass- und Trockeneinmischverfahren vorgenommen werden, obwohl die
Vermengung des anstehenden Bodens mit Bindemittel in trockener Form,
das beispielsweise mit Hilfe von Druckluft in den Boden eingebracht und
mit dem anstehenden Boden vermengt wird, bzw. das Einpressen einer
Bindemittelsuspension mit einer ebensolchen Vermengung im Hinblick
auf die zu verwendenden Werkstoffe und Verfahrensparameter durchaus
zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Details zu den
Mischungsverhältnissen und einzusetzenden Bindemittelgemischen kön-
nen beispielsweise der Unterlage [2] entnommen werden.
Im Hinblick auf die Werkzeuge unterscheiden sich Nass- und Trocken-
mischverfahren beispielsweise in der Anzahl der Mischwellen oder auch
der Möglichkeit des Einsatzes durchgehender Bohrschnecken zum Einmi-
schen des dann in der Regel flüssigen Suspensionsgemisches. Insbesonde-
re in Bezug auf die im Rahmen der Herstellung aufzuzeichnenden Verfah-
rensparameter und die Inhalte der zwingend vor Ausführung einer
tiefreichenden Bodenstabilisierung zu erstellenden Verfahrensbeschrei-
bung gibt die DIN EN 14679 wertvolle Hinweise. Vor allem wird die we-
sentliche Verfahrensgröße der sogenannten Flügelumdrehungszahl (auch
Blade Rotation Number) hervorgehoben, die neben dem eigentlichen vo-
lumetrischen Gehalt des Zugabematerials wesentlich die Qualität und
Homogenität sowie daraus resultierend die Festigkeit des Bodenmisch-
körpers bestimmt. Die Flügelumdrehungszahl ergibt sich als Produkt der
Anzahl der Mischflügel des Werkzeuges und der Umdrehungsgeschwin-
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
93
digkeit der Welle in Verbindung mit der zugehörigen Ziehrate. Die Flü-
gelumdrehungszahl nimmt dabei üblicherweise Werte größer 350 an.
7.3 Technische und planerische Anforderungen
Für die Planung von Bodenmischsäulen sind aussagefähige Baugrundun-
tersuchungen gemäß EC 7.2 in Verbindung mit DIN 4020 erforderlich.
Dabei sind insbesondere nachfolgende Parameter als charakteristische
Kenngrößen schichtbezogen und in Homogenbereichen zusammengefasst
zu ermitteln:
γ/γ Wichte Wichte unter Auftrieb
ϕ Reibungswinkel im dränierten Zustand
c‘ Kohäsion im dränierten Zustand
cu Kohäsion im undränierten Zustand
Darüber hinaus sind Details zur Kornverteilung und ggf. Abrasivität des
Baugrundes erforderlich. Vor allem ist der Anteil organischer Bestandteile
zu spezifizieren, da dieser die Erhärtung des Bodenbindemittelgemisches
maßgeblich beeinflussen kann. Auch sind die chemischen Eigenschaften
und der Angriffsgrad des Grundwassers sowie des Baugrundes anzugeben.
Im Baugrund befindliche Hindernisse aus Bauwerksresten oder Auffül-
lungen oder Steinlagen und Findlinge sind für die Verfahren hinderlich
und entsprechend zu beschreiben. Zu den ebenfalls relevanten physikali-
schen Eigenschaften zählen der natürliche Wassergehalt, die Mineralogie
sowie die Konsistenzgrenzen und Lagerungsdichten. Letztlich sind auch
die Durchlässigkeit und die Verformungseigenschaften relevant.
Neben den oben angegebenen Baugrundeigenschaften ist auch auf eventu-
ell vorhandene quellfähige Böden oder das Vorhandensein von Hohlräu-
men und Klüften sowie auf das Druckniveau des anstehenden Grundwas-
sers (Grundwasserschwankungsbreiten und artesische Drücke) hinzu-
weisen.
Da die Eigenschaften des Bodenbindemittelgemisches nur in ungefährer
Größenordnung auf der Basis des vor Ort anstehenden Bodens abge-
Advertisement
Innovationen im Spezialtiefbau
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schätzt werden können, kommt der vorlaufenden und baubegleitenden
Durchführung von Labor- und Feldversuchen eine besondere Bedeutung
zu.
Nachfolgendes Bild 1 ist der DIN 14679 [4] nachempfunden und zeigt
sehr anschaulich das Erfordernis von Anmischversuchen sowie vorlaufen-
den und baubegleitenden Feldversuchen zur Ermittlung des erforderli-
chen Zementgehaltes und der entsprechenden Homogenität der Stabilisie-
rungskörper.
Bild 1: Iterativer Bemessungsprozess einschl. Laborversuchen, funktionaler Feldver-
suche mit Ausführungsplanung nach [4].
Besondere Bedeutung kommt den Versuchen zur Ermittlung der Bemes-
sungsfestigkeit zu, da diese wesentliche Eingangsparameter für die zuge-
hörige Planung darstellen. Die erreichbaren Festigkeiten können im Vor-
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
95
feld an repräsentativen Bodenproben mit entsprechend unterschiedlichem
Bindemittelgehalt im einaxialen Druckversuch ermittelt werden. Die
Auswertung von Versuchsergebnissen zur Ermittlung der Bemessungsfes-
tigkeit erfolgt dabei entsprechend der Vorgaben in DIN 4093: Bemessung
von verfestigten Bodenkörpern Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep-
Mixing- oder Injektions-Verfahren. Zusätzlich zu den Anmischproben im
Vorfeld soll die Festigkeit baubegleitend durch Versuche an Kernproben
der in situ hergestellten Bodenmischkörper vorgenommen werden. Die
DIN EN 14679 sieht dabei die Entnahme von Kernproben aus den abge-
bundenen Bodenmischkörpern und die entsprechende Bodenvorbereitung
vor. Alternativ kann gemäß DIN auch eine sogenannte Nassgreiferprobe
entnommen werden. Dabei erfolgt die Probennahme durch entsprechen-
des Einführen eines Entnahmegerätes (beispielsweise Hohlzylinder), in
den die flüssige Probe eingefüllt und nach Verschluss die Probe an die Bo-
denoberfläche befördert wird.
Schließlich stellt die Säulenfreilegung die grundsätzlichste und durch die
Möglichkeit der visuellen Begutachtung auch unmittelbarste Überprüfung
der Qualität der Bodenmischsäulen dar.
Im Rahmen der Planung ist besonderes Augenmerk auf die Einleitung der
Lasten in die Säulen (Erfordernis von Bettungspolstern) sowie auf die
Nachweise der inneren Standsicherheit und der äußeren Tragfähigkeit
gemäß DIN 1054 (Grenzzustand der Tragfähigkeit ULS sowie Grenzzu-
stand der Gebrauchstauglichkeit SLS (Setzungs- und Verformungsnach-
weis)) zu legen. Üblicherweise können für die Nachweise der äußeren
Standsicherheit Überlegungen bezüglich des maximal übertragbaren Säu-
lenfußwiderstandes vorgenommen werden. Die Tragfähigkeits- und Ver-
formungseigenschaften im Hinblick auf die äußere Standsicherheit müs-
sen schlussendlich jedoch auf der Basis von Probebelastungen auf dem
Baufeld oder an vergleichbaren Baumaßnahmen abgesichert werden. Für
die innere Standsicherheit ist ein Spannungsnachweis zuhren. Die zu-
gehörigen Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen sind entspre-
chend DIN 1054 anzusetzen. Der materialseitige Teilsicherheitsbeiwert
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Innovationen im Spezialtiefbau
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wird in DIN 4093 zu γm = 1,5 (für BS-P und BS-T) festgelegt
(vgl. auch [1]).
7.4 Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen
Im Hinblick auf die Geometrien der mit Bodenmischsäulen zu erstellen-
den Verfestigungskörper gibt es kaum Restriktionen. So sind von Einzel-
säulen und Säulengruppen bis hin zu Verfestigungskörpern als Massen-
stabilisierung auch Zwischengeometrien zu finden. Häufig finden
wabenartig angeordnete Säulenreihen Verwendung, die insbesondere im
Fall einer Verflüssigungsprävention zu guten Ergebnissen im Hinblick auf
das Kosten-Nutzen-Verhältnis geführt haben.
Neben dem vertikalen Lastabtrag werden Bodenmischsäulen auch zur
Stabilisierung des Baugrundes unterhalb von Böschungen und Dämmen
eingesetzt. Dabei kommt der Festigkeitsentwicklung und dem Lastabtrag
eine besondere Bedeutung zu. In [5] hat Kivelö unterschiedlichste Bruch-
mechanismen von Bodenmischsäulen im Geländebruchnachweis unter-
sucht. Eine Detaillierung dieses Nachweisformates ist beispielsweise in [6]
zu finden. Im aktuellen Entwurf des Merkblattes des Arbeitskreises 2.8
wird den erreichbaren Verbesserungen im Geländebruchnachweis durch
den Einsatz von Stabilisierungssäulen besonderes Augenmerk geschenkt.
Hierzu sind in naher Zukunft weitere Erkenntnisse zu erwarten.
Ihre Grenzen finden die hier diskutierten Verfahren in Böden hoher Fes-
tigkeit und bei Vorhandensein von Steinen, Auffüllungsresten oder Find-
lingen, die die kontinuierliche Vermengung des anstehenden Bodens mit
dem Bindemittelgemisch verhindern können. Weiterhin sollte bedacht
werden, dass die Bodenmischsäulen im abgebundenen Zustand nicht in
der Lage sind nennenswerte Zugspannungen zu übertragen. So sind ex-
zentrische Belastungen auf ein Mindestmaß zu beschränken und Seiten-
drücke, beispielsweise aus Baustellenverkehr, zu vermeiden. Weiterhin
können Hebungen des Baugrundes (quellfähige Böden oder verdrängende
Verfahren im Umfeld) zu Säulenabrissen führen, die die Gebrauchstaug-
lichkeit der Bodenmischsäulen im Endzustand beeinträchtigen. Mit zu-
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
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nehmendem Anteil organischer Bestandteile sinken die erreichbaren Fes-
tigkeiten erheblich ab und die erforderliche Menge an Zugabematerial
steigt, so dass es schließlich zu einer unwirtschaftlichen Lösunghren
kann. Geringe pH-Werte und hohe organische Anteile stellen grundsätz-
lich ungünstige Randbedingungen für den Einsatz des Tiefeneinmischver-
fahrens dar.
7.5 Anforderungen an die qualitätsgesicherte Ausführung
Im Vorfeld der Ausführung ist eine detaillierte Verfahrensbeschreibung
der Technologie zur Erzeugung der Bodenmischsäulen zu erstellen. Auf-
grund der eingangs beschriebenen Vielfalt der vorhandenen Technologien
muss die Verfahrensanweisung hier umfassende Informationen enthalten.
Dabei sind neben den Zielen der Stabilisierungsmaßnahme und den ent-
sprechenden Beschreibungen des anstehenden Bodens vor allem die Ar-
beitsvorgänge (Bohren, Ziehen und Mischen) sowie die Ausführungsrei-
henfolge, die verwendeten Mischwerkzeuge und die zugehörigen
Toleranzen sowie sämtliche Parameter der Stabilisierung (Bindemittelart
und Zusammensetzung, Bindemittelgehalt/Bindemittelfaktor, Volumen-
verhältnis, Wasserbindemittelverhältnis, Zusatzmittel, Füller etc.) anzuge-
ben. Darüber hinaus ist ein QS-Plan zu erstellen, in dem die vorlaufenden
und baubegleitenden Messungen und Aufzeichnungen im Hinblick auf
die Art der Aufzeichnung und die Aufzeichnungsintensität festgelegt wer-
den. Dazu zählen u. a.:
1. die relevanten Ausführungsparameter: Datum und Dauer der Ausfüh-
rung, Säulenbezeichnung, Form der Mischwelle und des Werkzeugs,
Abbohr- und Ziehrate (mm/Umdrehung) bzw. Geschwindigkeit
(m/min), Umdrehgeschwindigkeit (Umdrehungen/Minute während
des Abbohrens und Ziehens), Bindemittelart und -zusammensetzung,
Wasser-/Bindemittelverhältnis, Ausführungstoleranzen (Vertikalität,
Durchmesser, Ansatzpunkt), Reihenfolge und Zeitablauf, Ober- und
Unterkante);
2. der Suspensionsverbrauch;
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Innovationen im Spezialtiefbau
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3. die Beschreibung und Pläne von Probefeldern inkl. der unterschiedli-
chen Herstellparameter;
4. die Probenentnahme aus Probesäulen mittels Kernbohrung oder
Linerentnahme;
5. die Festigkeiten sind über Druckfestigkeitsprüfungen (Kerne - Probe-
säulen) gem. DIN 4093 zu bestimmen, ggf. sind Kriechversuche vor-
zusehen;
6. die Angabe, in welchen Tiefen die Rückstellproben zur Druckfestig-
keitsprüfung entnommen werden;
7. produktionsbegleitende Kontrollprüfungen (Suspensionsdichte,
Druckfestigkeiten, Suspensionsverbrauch);
8. die Beschreibung eines evtl. Kappvorganges und überlagernder Pols-
terschichten inkl. deren Einbaus.
7.6 Genehmigungsrechtliche Randbedingungen
Wie eingangs erwähnt, stellt die Anordnung von Bodenmischsäulen als
Einzelsäulen im Allgemeinen ein Tragglied gemäß der Landesbauordnung
dar und bedarf daher einer Ausführung entsprechend einer allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung oder einer bauaufsichtlich eingeführten
Norm. Sind diese nicht vorhanden, so muss im Allgemeinen eine Zu-
stimmung im Einzelfall erwirkt werden. Lediglich beim Einsatz des Tie-
feneinmischverfahrens als Baugrundverbesserung kann auf eine Zulas-
sung oder Zustimmung im Einzelfall in Ausnahmefällen verzichtet
werden, wenn das Einzeltragglied nicht für den konzentrierten Lastabtrag
herangezogen wird.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für eine projektspezifische Zu-
stimmung im Einzelfall und für das Erwirken einer allgemeinen bauauf-
sichtlichen Zulassung vergleichbare Anforderungen gestellt werden. So
sind vor allen Dingen die Anforderungen der DIN 14679 zu erfüllen. In
Eignungsversuchen müssen die mit dem jeweils zum Einsatz vorgesehe-
nen Mischwerkzeug erzielbaren Homogenisierungsgrade und in Abhän-
gigkeit vom Zugabematerial die erzielbaren Festigkeiten detailliert unter-
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
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sucht werden. Dabei müssen die Baugrundeigenschaften bekannt und die
für die Verwendung vorgesehenen Bindemittelgemische qualitätsgesichert
hergestellt und in entsprechenden Eignungsprüfungen untersucht sein.
Die Eigenschaften der fertiggestellten Säule sind durch Probebelastungen
und Säulenfreilegungen nachzuweisen und Vorgaben zur qualitätsgesi-
cherten Herstellung sind zu beschreiben. Durch baubegleitende Prüfung
und kontinuierliche Aufzeichnungen sind die im Rahmen der Vorversu-
che zu ermittelnden Festigkeiten dann produktionsbegleitend zu überprü-
fen und zu bestätigen.
Sind all diese Randbedingungen erfüllt, so kann aus Sicht der Verfasser
eine vorhabenbezogene Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden. Durch
exemplarische Nachweise in unterschiedlichen Baugrundverhältnissen
kann bei entsprechender Dokumentationstiefe auch ein Antrag auf allge-
meine bauaufsichtliche Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik
gestellt werden. Hierzu gibt es bereits Zulassungen vergleichbarer Verfah-
ren (siehe auch [7]).
Grundsätzlich ist im Rahmen eines Zulassungsverfahrens anzustreben, die
geplante Bandbreite der Bodeneigenschaften auch abzudecken, d.h. von
grobkörnigen (Kies) bis hin zu stark bindigen (Ton) Böden Nachweise der
oben beschriebenen Art zu erbringen. Wenn die erreichten Festigkeiten
gering sind, müssen neben einaxialen Druckversuchen auch Kriechversu-
che zum Nachweis der Langzeitstabilität durchgeführt werden. Neben der
Bandbreite des Baugrundes ist auch die anzustrebende Geometrie (Säulen-
länge) in den Eignungsversuchen zur Zulassung nachzuweisen.
7.7 Ausführungsbeispiele
7.7.1 Beispiel einer Baugrundverbesserung im Sand
Auf einem innerstädtischen Grundstück in Oranienburg war der Neubau
eines 5-geschossigen, nicht unterkellerten Mehrzweckgebäudes auf einer
Grundrissfläche von ca. 46 x 12 m geplant.
Der unterhalb einer sandigen Auffüllung anstehende Sand liegt zunächst
in einer lockeren bis im unteren Wertebereich mitteldichten Lagerung an.
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Innovationen im Spezialtiefbau
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Lokal liegen diese jedoch bis in Tiefen von ca. 5 m unter GOK in lockers-
ter Lagerung an. Die Lagerungsdichteanomalien sind im Zusammenhang
mit den rasterförmig durchgeführten Munitionsbohrungen im Rahmen
der Kampfmittelfreigabe zu sehen. Entsprechend war eine Baugrundver-
besserung mittels tiefer Bodenvermörtelung (TBV) und Rüttelstopfver-
dichtung (RSV) vorgesehen.
Im Süden des Baufeldes wird der Neubau direkt an einer bestehenden Be-
bauung errichtet. Um Setzungen und Verformungen der Nachbarbebau-
ung zu vermeiden, wurde im direkt angrenzenden Bereich die tiefe
Bodenvermörtelung (TBV) als verformungs- und erschütterungsarme
Baugrundverbesserung angeordnet. Es wurden auf der Teilfläche von
ca. 100 m² insgesamt 49 Stück Säulen mit einem Durchmesser ≥ 60 cm
(vgl. Bild 2).
Bild 2: Freigelegter Säulenkopf [I].
Mit einer Rotation von ca. 50 U/min bzw. i. M. 100 U/m Säule und mehre-
ren Abteuf- und Hebezyklen und konnten in den anstehenden Sanden
Festigkeiten von i. M. 12,7 N/mm² (30 Tage Festigkeit) erreicht werden.
Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bodenmischsäulen
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Die Ausführung erfolgte durch die Firma Keller Grundbau GmbH im
Auftrag der Landkreises Oberhavel. Die Leistungen zum Baugrundgutach-
ten, zur Planung sowie zur Überwachung der Baugrundverbesserungsar-
beiten wurden durch GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH erb-
racht.
7.7.2 Beispiel einer Baugrundverbesserung im Sand/Schluff-
Gemisch
Auf einem ca. 6.600 m² großen Grundstück in Berlin-Treptow war eine 5-
bzw. 6-geschossige Wohnbebauung auf einer L-förmigen Grundrissfläche
mit einem Untergeschoss, das als Tiefgarage genutzt werden soll, geplant.
In Teilbereichen mit anstehenden Baugrundschichten geringer Steifigkeit
infolge einer geologischen Rinnenstruktur war eine Baugrundverbesse-
rung mittels Rüttelstopfverdichtung (RSV) vorgesehen. Im Norden wird
der Neubau mit einem Abstand von etwa 4 m neben einer bestehenden
Bebauung errichtet. Um Setzungen und Verformungen der Nachbarbe-
bauung zu vermeiden, wurde im direkt angrenzenden Bereich die Bau-
grundverbesserung als tiefe Bodenvermörtelung (TBV) angeordnet.
Es wurden auf der Teilfläche von ca. 300 m² insgesamt 309 Stück Säulen
mit einem Durchmesser ≥ 60 cm und Längen zwischen 5 m und 7 m er-
stellt.
Bild 3: Herstellung der Bodenmischsäulen [I].
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Innovationen im Spezialtiefbau
102
Mit einer Rotation von ca. 50 U/min bzw. i. M. 65 U/m Säule und mehre-
ren Senk- und Hebevorgängen konnten in dem anstehenden Schluff-
Sand-Gemischen Festigkeiten von i. M. 7 N/mm² erreicht werden.
Die Ausführung erfolgte durch die Firma rsm Grundbau im Auftrag der
Wohnungsbaugenossenschaft „Treptow Nord“ e. G. Die dazu notwendi-
gen Leistungen zum Baugrundgutachten, zur Planung sowie zur Überwa-
chung der Baugrundverbesserungsarbeiten wurden durch GuD Geotech-
nik und Dynamik Consult GmbH erbracht.
Bildnachweis
[I] Alle Aufnahmen © GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH.
Literatur
[1] Arbeitskreis 2.8 “Stabilisierungssäulen” der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik
(DGGT), Merkblatt für die Herstellung, Bemessung und Qualitätssicherung von
Stabilisierungssäulen zur Untergrundverbesserung - Bodenmischsäulen (Entwurf 2013,
unveröffentlicht).
[2] Topolnicki, M. In-situ Soil Mixing. In: Kirsch, K. und Bell, A. (Eds). [2013]. Ground
Improvement, 3rd ed. CRC Press, Boca Raton.
[3] Sondermann, W. und Kirsch, K.: Baugrundverbesserung in Grundbautaschenbuch Teil 2
Kapitel 2.2 Ernst & Sohn, Berlin 2009.
[4] DIN EN 14679, Ausgabedatum: 2005-07, Ausführung von besonderen geotechnischen
Arbeiten (Spezialtiefbau) - Tiefreichende Bodenstabilisierung; Deutsche Fassung
EN 14679:2005
[5] Kivelö, M.: Stabilization of embankments on soft soil with lime/cement columuns, 1998.
[6] Borchert, K.-M. und Kirsch: Bemessung der Erweiterung von Bestandsdämmen auf
gering tragfähigem Untergrund mit Rüttelstopf- oder Betonsäulen, VSVI Seminar, Berlin
2008.
[7] Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Z-34.26-200: Bauer Spezialtiefbau GmbH:
Mixed in Place (MIP).
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Ansprechpartner
Dr.-Ing. Fabian Kirsch, Prof. Dr.-Ing. Kurt-M. Borchert
GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH
Darwinstr. 13
10589 Berlin
E-Mail: kirsch@gudconsult.de
www.gudconsult.de
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Dieser Aufsatz ist Teil des folgenden Sammelbandes:
Innovationen im Spezialtiefbau : Fachseminar am 05. Dezember 2013 an
der Technischen Universität Berlin. Hrsg.: Bernd Kochendörfer. -
(Bauwirtschaft und Baubetrieb : Berichte ; 2).
Berlin: Universitätsverlag der TU Berlin, 2013
ISBN 978-3-7983-2663-7 (print)
ISBN 978-3-7983-2664-4 (online)
URN urn:nbn:de:kobv:83-opus4-44427
[http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:83-opus4-44427]