Urheberrechtliche Aspekte des Open- Access-Publizierens. Modulangebot Open Access, Modul D
Abstract
Ziele dieses Moduls Verständnis der urheberrechtlichen Grundlagen im Kontext von Open Access Kenntnis der verschiedenen Lizenzmodelle und deren Anwendung Fähigkeit zur Analyse und Bewertung von Verlagsverträgen hinsichtlich urheberrechtlicher Fragen
Full text
9. Oktober 2025 Urheberrechtliche Aspekte des OpenAccess-Publizierens Dr. Christian Seitz Workshop am 17.06.2025 Open Access Modul E
9. Oktober 2025 2Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Ziele des Moduls •Verständnis der urheberrechtlichen Grundlagen im Kontext von Open Access •Kenntnis der verschiedenen Lizenzmodelle und deren Anwendung •Fähigkeit zur Analyse und Bewertung von Verlagsverträgen hinsichtlich urheberrechtlicher Fragen
9. Oktober 2025 3Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Urheberrecht an wissenschaftlicher Erkenntnis 1. Es können keine Urheberrechte begründet werden an » (Sach-) Informationen » wissenschaftlichen Theorien oder Lehren diese können grundsätzlich frei verwendet und geteilt werden 2. Schutzfähig sind ausschließlich » sprachliche Ausgestaltung / Gliederung von Informationen » technische Fixierung in Fotos, Videos oder Tonaufnahmen » Zusammenstellung / Sammlung in Datenbanken 3. Aber wegen der Schutzfähigkeit der Fixierung (2.) und der guten wissenschaftlichen Praxis sind Urheberrechte für die Distribution der Informationen relevant der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen ist urheberrechtlich gesteuert Quelle: Raue, Benjamin: Rechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens, Vortrag Open-Access-Woche 2023; verfügbar unter https://www.unitrier.de/fileadmin/bib/files/Raue_Vortrag_Open_Access_Woche_2023.pdf
9. Oktober 2025 4Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Inhaber der Urheberrechte Urheber eines Werkes ist dessen Schöpfer: Der Wissenschaftler als Autor (§7 UrhG) 1. Urheber/in geschützt durch Persönlichkeitsrechte (unverzichtbar) 2. Urheber/in geschützt durch Verwertungsrechte (einfache/ausschließliche Nutzungsrechte einräumbar)
9. Oktober 2025 5Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Urheberpersönlichkeitsrecht Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) –Der Urheber entscheidet, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Anerkennung der Urheberschaft (§13 UrhG) –Der Urheber kann verlangen, dass sein Name genannt wird und gegen falsche Zuschreibungen vorgehen. Schutz vor Entstellung (§14 UrhG) –Das Werk darf nicht ohne Zustimmung des Urhebers verändert oder entstellt werden. Unübertragbarkeit –Diese Rechte bleiben beim Urheber und können nicht auf andere Personen übertragen werden.
9. Oktober 2025 6Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Wie schützt das Urheberrecht? Der Urheber/ die Urheberin entscheidet über die Veröffentlichung des Werkes. Es besteht ein Anspruch auf Namensnennung: „Der Urheber kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“(§13 UrhG) Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf durch Dritte nur mit der Erlaubnis der Rechteinhaber genutzt werden, wenn nicht ausnahmsweise das Gesetz etwas anderes sagt (sog. Schranken). Wie das umgesetzt wird, regelt das Urhebervertragsrecht.
9. Oktober 2025 7Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Das Urhebervertragsrecht Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. (§31 Abs. 2 UrhG)
9. Oktober 2025 8Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Neutralität des Urheberrecht Zugangskultur (kann paper frei zugänglich machen) Wahlfreiheit des Wissenschaftlers Exklusivitätskultur (kann eklusive Nutzungsrechte an Verlag vergeben)
9. Oktober 2025 9Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Urheberschutz: Freie Entscheidung der Urheber/innen, ggf. der Rechteinhaber Rechtsgrundlage: Urheberrechtsgesetz (UrhG) All rights are reserved Urheberschutz als eigentumsähnliches Verbotsrecht, wirkt ausschließlich, absolut •Nutzungen wie Kopieren, Verbreiten, Online-Stellen, Bearbeiten erfordern grundsätzlich Lizenzierung (vgl. §§ 15 ff., 23 UrhG) •Gesetzliche Nutzungsprivilegierungen (Schranken des UrhG) nur in eng definierten Grenzen (vgl. §§ 44a ff., 60a ff. UrhG) •Urheber/in und/oder Rechteinhaber erhalten Vergütung (vgl. §11 UrhG) Some rights are reserved Leitideen: Open Access (OA), Open Educational Resources (OER), Open (Research) Data, Open Science u.a. •„Freie“ Lizenzierung (z.Bsp. Creative Commons) ermöglicht im voraus Nachnutzungen •Teilweiser Rechtevorbehalt möglich (v.a. Lizenzbedingungen Bearbeitungsverbot, kommerzielle Nutzung, Share alike) •Andere Finanzierungsmodelle Commons –nichtrivalisierende Güter im öffentlichen (Bildungs-)Bereich Public domain (Gemeinfreiheit); CC0-Lizenz/vollständiger Verzicht auf Urheberrecht Quelle: Hartmann, Thomas: Alles was (Urheber-) Recht ist. Wir wollen mehr Open Access wagen. Wege, Modelle und Services für die Politikwissenschaften, Vortrag am 09.02.2022; verfügbar unter https://openaccess.network/fileadmin/ipoa/Veranstaltungen/Workshops/Urheberrecht_Hartmann_FIZ Karlsruhe.pdf
9. Oktober 2025 16Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Verlagsvertrag Vertragsparteien: Autor und Verlag Vertragsgegenstand: Beschreibung des Werks (z. B. Buch, E-Book) Rechteübertragung: Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Lizenztyp: Ausschließliche oder nicht-ausschließliche Nutzung Lizenzdauer: Befristet oder unbefristet Vergütung: Tantiemen, Vorschüsse, Abrechnungsmodalitäten Marketing und Vertrieb: Maßnahmen zur Bewerbung und Distribution Druck und Produktion: Layout, Lektoratsund Druckprozess Exklusivität: Darf der Autor ähnliche Werke anderweitig veröffentlichen? Übersetzungen & Adaptionen: Rechte für internationale Versionen Vertragslaufzeit: Zeitraum der Zusammenarbeit Kündigungsmöglichkeiten: Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung Rückfallrechte: Was passiert mit den Rechten nach Vertragsende? Sonstige Vereinbarungen: Streitfälle, Gerichtsstand, Nebenabreden •Verlagsvertrag als eine Form der Lizenzierung, weil hier Nutzungsrechte übertragen werden. Allerdings geht es nicht nur um die reine Nutzung des Werks, sondern oft auch um Themen wie Marketing, Vertrieb und Druck.
9. Oktober 2025 17Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Lizenz ist nicht gleich Lizenz Die entscheidenden Fragen sind: Welche Nutzungsrechte enthält die Lizenz? Was erlaubt mir die konkrete Lizenz? (Nutzersicht) Was will ich Anderen mit der konkreten Lizenz erlauben? (UrheberInnensicht) Wie wird das vertraglich umgesetzt?
9. Oktober 2025 18Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Nutzungsrechte •Nutzungsrechte sind die Rechte, die einem Dritten eingeräumt werden, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwenden. Sie bestimmen, wer, wie, wo und unter welchen Bedingungen ein Werk nutzen darf. •Einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht §31 UrhG Einfaches Nutzungsrecht Ausschließliches Nutzungsrecht Definition Der Nutzer erhält das Recht, ein Werk zu verwenden, aber auch andere können dasselbe Recht erhalten. Der Nutzer erhält das alleinige Recht zur Nutzung des Werks. Keine andere Partei darf es nutzen. Exklusivität Nicht exklusiv –mehrere Personen oder Unternehmen können das Werk gleichzeitig nutzen. Exklusiv –nur eine Person oder ein Unternehmen darf das Werk nutzen. Übertragung durch den Urheber Der Urheber kann das Werk weiterhin anderen zur Nutzung überlassen. Begünstigt Open Access und Cc -Lizenzierung. Der Urheber darf das Werk nach der Vergabe nicht mehr anderweitig lizenzieren. Dauer der Nutzung Kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein, abhängig vom Vertrag. In der Regel langfristig oder dauerhaft, sodass keine andere Nutzung möglich ist. Kommerzielle Nutzung Nutzung kann eingeschränkt oder frei sein, abhängig vom Vertrag. Meist mit umfassenden Rechten, einschließlich kommerzieller Nutzung.
9. Oktober 2025 19Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Nutzungsrechte •Konkrete Nutzungsrechte nennt das Gesetz in den §§ 15 –22 UrhG. Einen Überblick gibt §15 UrhG. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§16), 2. das Verbreitungsrecht (§17), 3. das Ausstellungsrecht (§18). (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere 1. das Vortrags-, Aufführungsund Vorführungsrecht (§19), 2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a), 3. das Senderecht (§20), 4. das Recht der Wiedergabe durch Bildoder Tonträger (§21), 5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§22). •Nutzungsrechte können nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich oder regional begrenzt übertragen werden.
9. Oktober 2025 20Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Beispiele für Nutzungshandlungen Vervielfältigung: Kopieren und Drucken sowie Scannen eines wissenschaftlichen Artikels für den Gebrauch oder zur Archivierung. Verbreitung: Veröffentlichung eines Buches durch einen Verlag oder das Teilen eines Forschungsberichts über eine Online-Plattform. Öffentliche Wiedergabe: Präsentation von Forschungsergebnissen in einer Konferenz oder das Vorlesen eines literarischen Werkes in einer öffentlichen Veranstaltung. Bearbeitung und Umgestaltung: Übersetzung eines wissenschaftlichen Artikels oder das Erstellen einer kommentierten Version eines bestehenden Werkes. Öffentliches Zugänglichmachen •Bibliotheken: Öffentliche Bibliotheken stellen digitale und physische Werke zur Verfügung •Vorträge und Präsentationen: Ein Wissenschaftler präsentiert seine Forschung auf einer Konferenz.
9. Oktober 2025 21Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Problem: Wie setze ich die Lizenzierung um? Welche Nutzungsrechte benötige ich überhaupt? Wie bekomme ich die? Lizenzvergütung zu hoch? Manchmal wären viele Lizenzverträge nötig.
9. Oktober 2025 22Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Open Access –Was sagt das Urheberrecht dazu? •Das (deutsche) Urheberrechtsgesetz steht Open Access neutral gegenüber. Open Access wird nicht definiert und genannt. •Die Bestimmungen des Urhebervertragsrechts erlauben es aber, Publikationen im Open Access zu verbreiten: „Der Urheber kann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.“ (§32, Abs. 3 UrhG)
9. Oktober 2025 23Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Kriterien gemäß Berliner Erklärung zu Open Access Die UrheberInnen und die RechteinhaberInnen gewähren allen Nutzerinnen und Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu ihren Veröffentlichungen. Unter der Voraussetzung, dass die Urheberschaft korrekt angeben wird, dürfen Nutzerinnen und Nutzer die Veröffentlichungen in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck (“for any responsible purpose”) kopieren, verbreiten, übertragen, öffentlich wiedergeben sowie bearbeiten und weiterverbreiten.
9. Oktober 2025 24Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Nutzungsrechte und Open Access •Open Access ist keine eigene Nutzungsart. •Die einzelnen Nutzungsrechte die ich benötige, um die von mir beabsichtigten Open Access-Handlungen vorzunehmen, müssen in der Lizenz genau benannt werden. •Nutzungsrechte sind kein einheitliches Recht, sondern ein Bündel verschiedener Rechte, die auch einzeln übertragen werden können. •Solche Einschränkungen wären für Open Access im Sinne der Berliner Erklärung nicht zulässig. Zu übertragen ist das „unwiderrufliche, freie, weltweite Zugangsrecht“
9. Oktober 2025 25Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens CC-Lizenzen und Schrankenregelungen Creative Commons Lizenzen sind eine ergänzende Alternative zum klassischen Urheberrecht und bieten mehr Flexibilität in der Nutzung von geschützten Werken. Während die Wissenschaftsschranke nur begrenzte Nutzungsmöglichkeiten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ermöglichen CC-Lizenzen eine breitere, oft weitgehend freie Verwendung. Die Wissenschaftsschranke ist an gesetzliche Einschränkungen gebunden, während Creative Commons eine freiwillige Option für Urheber ist, um ihre Werke frei zugänglich zu machen.
9. Oktober 2025 32Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens CC-Lizenzen
9. Oktober 2025 33Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Nutzungsrechte am Beispiel CC-BY Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um: •das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu vervielfältigen und weiterzugeben; •und abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben. = Open Access konform gemäß Berliner Erklärung
9. Oktober 2025 34Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens CC-Lizenzen Das Non-Commercial-Lizenzmodul lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu, was unter kommerzieller Nutzung zu verstehen ist.
9. Oktober 2025 35Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens CC-Lizenzen
9. Oktober 2025 CC-Lizenzen nach Offenheit/Restriktivität geordnet 36 Wenn Sie die Wahl haben, wählen Sie die „freiestmögliche“ CCLizenz! Allgemeine Empfehlung: Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens
9. Oktober 2025 37Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Wie gebe ich die Creative Commons Lizenz richtig an? Die korrekte Anwendung einer Creative Commons Lizenz hängt vom Nutzungskontext ab: •Online: Der License Chooser (https://creativecommons.org/chooser/) generiert einen HTML-Code mit Lizenzbuttons und URL-Hinweis, damit Suchmaschinen CClizenzierte Inhalte leichter finden. Für WordPress gibt es ein spezielles Plugin zur Lizenzintegration. •Offline: Die Kennzeichnung sollte Urheber:in, Lizenztyp, URL und Piktogramm enthalten. Ein vollständiger Lizenzvermerk verweist zudem auf den offiziellen Lizenztext. Ein Beispiel für eine korrekte Angabe wäre: "Dieser Text ist unter der CreativeCommons-Lizenz CC BY 4.0 lizenziert. Details unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
9. Oktober 2025 38Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Beispiele Nachnutzung Erstellung von Zusammenfassungen: Die wichtigsten Erkenntnisse eines Artikels extrahieren und in einer kürzeren Form präsentieren, z. B. für eine Präsentation oder einen Blogbeitrag. Kürzung für Lehrmaterialien: Universitäten und Schulen nutzen oft gekürzte Versionen von wissenschaftlichen Artikeln, um sie in Lehrmaterialien einzubauen. Verkürzte Version für Fachmagazine: Falls ein Artikel unter CC BY veröffentlicht wurde, kann dieser gekürzt und in einem anderen Fachmagazin oder einer wissenschaftlichen Plattform erneut veröffentlicht werden –mit korrekter Quellenangabe. Kürzung für Wikipedia: Wissenschaftliche Artikel unter CC BY-SA können gekürzt und in Wikipedia-Artikeln eingebaut werden, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
9. Oktober 2025 39Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Muss sich der Urheber auch an die CC-Lizenz halten? •der Urheber muss sich nicht an die Creative-Commons-Lizenz halten, da er als Rechteinhaber frei über sein Werk verfügen kann (Urheberpersönlichkeitsrecht). •Er kann das Werk zusätzlich unter anderen Lizenzen weitergeben oder individuelle Verträge mit bestimmten Nutzern abschließen. •Falls gewünscht, kann er die CC-Lizenz später auch ändern, allerdings sind die bereits erteilten Nutzungsrechte für andere dann weiterhin gültig.
9. Oktober 2025 40Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens CC-Lizenzierung und Schrankenregelungen •eine Creative-Commons-Lizenz darf Schrankenregelungen nicht einschränken, weil Schrankenregelungen gesetzlich festgelegte Nutzungsrechte sind, die unabhängig von der Lizenz eines Werkes gelten. •Grundprinzip der CC-Lizenzen Lizenz soll gesetzliche Nutzungsfreiheiten nicht einschränken, sondern diese erweitern. •Beispiel A: Pastiche-Schranke (§51a UrhG) vs. CC BY-Lizenz CC BY verlangt Urheber-, Quellenund Lizenzhinweise (Abschnitt 3.a CC BY 4.0). Pastiche-Schranke nach §51a UrhG erfordert keine Quellenangaben. •Beispiel B: Pastiche-Schranke vs. CC BY-ND-Lizenz ND-Restriktion der Lizenz entfällt, wenn die Nutzung als Pastiche gesetzlich erlaubt ist (§51a UrhG). Keine Pflicht zur Quellenangabe oder Attributionspflicht (BY), falls Schranke eingreift. Reihenfolge von Lizenz und Schrankenregelungen Andere Schranken sind restriktiver als die Lizenz →Lizenz geht vor. Wenn gesetzliche Nutzungserlaubnis mehr Freiheiten als die Lizenz bietet, geht sie der Lizenz vor. Gesamtbetrachtung aller mit der gesetzlichen Nutzungserlaubnis verbundenen Rechte, Beschränkungen und Pflichten erforderlich. Konkrete Anwendung auf Schrankenregelungen §51a UrhG (Pastiche-Schranke) →mehr Freiheiten als CC BY →Schranke geht vor. §60a UrhG (Unterrichtsschranke) →Vergütungspflicht gemäß §60h UrhG →CC-Lizenz geht vor, da sie vergütungsfrei ist.
9. Oktober 2025 41Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Freie Lizenzen bei Erstveröffentlichungen Wenn ich als Autorin meine Arbeit erstmalig veröffentliche, kann ich frei entscheiden, wo und wie ich mein Werk veröffentliche, welche Lizenz ich wähle und wem ich welche Rechte an meiner Arbeit einräumen möchte. "Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.„ (§12 Abs. 1 UrhG) Die Entscheidung, ein Werk Open Access zu veröffentlichen, liegt also in der Hand der Urheberin / des Urhebers des Werkes.
9. Oktober 2025 48Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Urheberrechtliche Aspekte des Einsatzes von KI Warum könnte eine KI trotz CC BY-NC ein Werk nutzen? •§44b UrhG (Text und Data Mining für kommerzielle Zwecke) erlaubt die automatisierte Analyse von Werken, sofern kein Opt-Out erklärt wurde. •Eine CC BY-NC-Lizenz untersagt zwar kommerzielle Nutzung, jedoch greifen die gesetzlichen Schrankenbestimmungen. •Falls eine KI das Werk nur für Text und Data Mining nutzt und kein Opt-Out vorliegt, ist die Nutzung zulässig. •Eine weitere kommerzielle Nutzung über das Mining hinaus wäre jedoch nicht durch §44b UrhG gedeckt. •Rechteinhaber können sich durch einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt gegen kommerzielles Text und Data Mining wehren.
9. Oktober 2025 49Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Verwertungsgesellschaften und Open Access •Grundsätzlicher Konflikt: Ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte an die VG Wort kann einer späteren umfassenden Einräumung über eine CC-Lizenz widersprechen. Eine ausschließliche Rechteübertragung ist grundsätzlich nur einmal möglich. •Praktische Auswirkungen: Bisher keine bekannten rechtlichen Beanstandungen oder Verfolgung solcher Konflikte. Viele Nutzungen, die im Konflikt mit dem Wahrnehmungsvertrag stehen könnten, sind durch die Lizenzierung zwar nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich. VG Wort betrachtet den Umstand als „ohne große Relevanz“. •Lösungsmöglichkeiten: Bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags können problematische Rechteübertragungen ausdrücklich ausgenommen werden. Bereits bestehender Wahrnehmungsvertrag kann in Bezug auf bestimmte Rechte gekündigt werden, um Open Access zu ermöglichen. Literaturempfehlung: https://www.berlin-universities-publishing.de/_media/policies/Handreichung_VGWort.pdf
9. Oktober 2025 50Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Literaturauswahl Hartmann, Thomas: Alles was (Urheber-) Recht ist. Wir wollen mehr Open Access wagen. Wege, Modelle und Services für die Politikwissenschaften, Vortrag am 09.02.2022; verfügbar unter https://openaccess.network/fileadmin/ipoa/Veranstaltungen/Workshops/Urheberrecht_Hartm ann_FIZKarlsruhe.pdf Kaulen, Ina: Rechtliche Grundlagen: Urheberrecht und Open Access, Vortrag gehalten am 25.10.2018; verfügbar unter https://blog.sub.uni-hamburg.de/wpcontent/uploads/2018/12/OAWoche2018_SUB_Hamburg_Rechtliche_Grundlagen_Open_Access_InaKaulen.pdf Raue, Benjamin: Rechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens, Vortrag Open-Access-Woche 2023; verfügbar unter https://www.unitrier.de/fileadmin/bib/files/Raue_Vortrag_Open_Access_Woche_2023.pdf
9. Oktober 2025 Weitere Module in unserem Angebot 51 Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Modul E: Zweitveröffentlichung und vertragliche Voraussetzungen 01.07.2025, 14.00 - 15.30h
9. Oktober 2025 52 Schulung Urheberrechtliche Aspekte des Open-Access-Publizierens Vielen Dank! … Fragen? Bitte füllen Sie unsere Evaluation aus: https://survey.studiumdigitale. uni-frankfurt.de/OA-Module/ Kontakt: Open-Access-Publikationsfonds [email protected] https://www.ub.unifrankfurt.de/publizieren/home.html 069 798 49107 Dieses Werk steht unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY 4.0 (Namensnennung). https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de Illustrationen und ihre Urheber*innen, werden genannt. Sofern keine andere Lizenz angegeben wird, gilt die Lizenz dieses Werks.